Widerspruch+an+Telefonprovider_anonym 274 KB
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Name – Anschrift Telefonprovider Anschrift Ort, 24.01.2014 Ihre Rechnung Nr.[Rechnungsnummer einsetzen] vom [Datum einsetzen], Mehrwertdienstleistung durch Mehrwertnummer[hier die Mehrwertnummer einsetzen], Bestreiten des Rechnungpostens Sehr geehrte Damen und Herren, Ich unterhalte bei ihnen den Telefonanschluss: [Nummer] mit der dazugehörigen Kundennummer: [Kundennr]. Am XX.02.2014 stellten Sie mir eine Telefonrechnung aus, die mehrere Posten für eine angeblich von mir in Anspruch genommene Mehrwertdienstleistung enthielt. Die weiteren mir in der Rechnung ersichtlichen Angaben: [hier die Angaben aus der Rechnung einsetzen: Mehrwertnummer, Datum, Id-Nummer/Code, falls vorhanden, etc.] Ich bestreite aus dieser Rechnung die Posten für diese Mehrwertdienstleistung. Ich bezahle den regulären von mir in Anspruch genommenen Betrag der vorliegenden Rechnung. Der dubiose Betrag des Drittanbieters werde ich nicht begleichen, da ich diese nicht Anspruch genommen habe. Anbei finden sie ein Chatprotokoll zwischen einem Service Mitarbeit des Drittanbieters und mir. Der Fall wurde währenddessen zur Anzeige gebracht. Aktenzeichen: [Aktennummer] Falls nähere Informationen gewünscht sind, bitte ich um einen Rückruf. Informationen über weitere Vorfälle dieser Art finden sie im Anhang dieses Briefes. Anscheinend wurden Samsung Accounts gehackt und dabei SMS-Weiterleitungen eingerichtet. Laut mir vorliegendem Einzelverbindungsnachweis wurde zu dem fraglichen Zeitpunkt (____) Mitteilungen zu einer 02 Telefonnummer von meinem Anschluss aus weitergeleitet. Anschließend wurden Käufe getätigt. Die Mitteilung der in der Rechnung aufgeführten Verbindung bestreite ich mit Nichtwissen. Neben der Vorlage eines Einzelverbindungsnachweises verlange ich die Vorlage eines qualifizierten Prüfprotokolls im Sinne von § 45i TKG. Schon jetzt verweise ich vorsorglich auf das Urteil des AG Papenburg, 30.10.2008, Az. 4 C 247/08, wonach ich ein Prüfprotokoll, das lediglich in unqualifizierter, lapidarer Form vorgetragen wird, nicht akzeptieren werde. Sollte der Dienstanbieter für sich reklamieren, lediglich ein sogenannter "Verbindungsnetzbetreiber" sein zu wollen und eine rechtliche Verantwortung für das wie auch immer geartete Mehrwertangebot geflissentlich ablehnen, so lehne ich im gleichen Zug eine Kostenerstattung unter Hinweis auf das Urteil des BGH vom 28. Juli 2005, Az.: III ZR 3/05, vollumfänglich ab. Der Name – Anschrift Verbindungsnetzbetreiber ist nicht mein Vertragspartner und kann folglich keinen Zahlungs- und Inkassoanspruch gegen mich durchsetzen. Sollte die Forderung durch den Drittanbieter an Ihr Unternehmen abgetreten worden sein, so mache ich von meinem Recht der Einwendungen aus § 404 BGB Gebrauch und verlange entsprechende Belege hinsichtlich der Aktivlegitimation seitens der Ursprungszedentin sowie bezüglich der technischen Validierung der Anwahl der Mehrwertdienstverbindung und der Preisansage. Ich weise darauf hin, dass Ihrerseits in dieser Sache keine offene Forderung gegen mich besteht, weil es sich um eine angeblich von mir in Anspruch genommene, streitig gestellte Leistung einer dritten Partei handelt. Eine Anschlusssperrung ist mit Hinweis auf § 45k TKG in dieser Sache unzulässig. Ebenfalls sind Einträge in Schuldnerauskunftsdatenbanken (Schufa o.a.) bei bestrittener Forderung gemäß § 28a BDSG unzulässig. Ein unangemessenes Verhalten Ihrerseits in dieser Angelegenheit wird eine Überprüfung unseres Vertragsverhältnisses sowie eine alternative Anbietersuche von meiner Seite zur Folge haben. Mit freundlichen Grüßen Name Anhang: Chatprotokoll Informationen ähnlicher Fälle