Feuerstätten - KOK
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KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Die neue ÖNORM B 8311 Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten DI (FH) Jürgen Kollmann Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Übersicht • In Kraft seit 15.12.2013 • Allgemeines – Installationsfestlegungen – Verbindungsstücke • Brandschutz – Feuerstätten allgemein (seriengefertigt) – Ortsfest gesetzte Öfen und Herde sowie offene Kamine – Verbindungsstücke • Verbrennungsluftversorgung Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Anwendungsbereich • Anwendungsbereich – Aufstellung und Einbau von Kleinfeuerungsanlagen (häuslichen Feuerstätten) für feste und flüssige Brennstoffe bis zu einer maximalen Nennwärmeleistung von 50 kW – gilt nicht für den Anschluss der Wasser führenden Bauteile der Feuerstätten an Wasserkreisläufe. Hierfür gilt ÖNORM EN 12828. – Anforderungen an Verbrennungsluftzufuhr Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Allgemeines • Installationsfestlegungen – Zulässige Aufstellungsräume, Standsicherheit, Tragfähigkeit von Decken, Schallschutz, mehrgeschossige Öfen, Anheizklappen, etc. • Verbindungsstücke – Zulässige Bereiche, Funktionsnachweis bei Längen >1,5m, Putzöffnungen, Lage der Einmündung, mehrfach belegte Abgasanlagen, Materialanforderungen, Einbauten Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Brandschutz • Feuerstätten - Allgemeines – Abstände von Feuerstätten zu brennbaren Bauteilen, die im Zuge der Typprüfung der Feuerstätte geprüft wurden, sind in den jeweiligen Bedienungsanleitungen, Aufstellungs- bzw. Montagehinweisen der Hersteller ersichtlich und jedenfalls einzuhalten. – Konstruktionen, die von einer für Brandschutz akkreditierten Prüfstelle geprüft wurden, dürfen ohne weiteren Nachweis ausgeführt werden. Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Brandschutz • Feuerstätten - Allgemeines – Fehlen Herstellerangaben infolge der Typprüfung der Feuerstätte (z. B. bei ortsfest gesetzten Öfen und Herden oder einzubauenden Feuerstätten) bzw. werden keine geprüften Konstruktionen verwendet, so sind die in der Norm angeführten Maßnahmen einzuhalten. – Bei Außenwänden und im Bereich von Bauteilen, in denen Installationsleitungen geführt werden, sind erhöhte Schutzmaßnahmen vorzusehen. Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Brandschutz • Feuerstätten allgemein (seriengefertigt) – Bei Neuanlagen müssen Herstellerangaben (basierend auf der Typprüfung) vorhanden sein. – Andernfalls sind Schutzmaßnahmen und erforderliche Abstände in der Norm definiert. Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Ortsfest gesetzte Öfen und Herde • Norm enthält auch Anforderungen bei offenen Kaminen • Brennbarer Fußboden – Generell dürfen ortsfest gesetzte Öfen und Herde ohne Schutzmaßnahmen nicht direkt auf brennbare Fußböden gestellt werden. – Der Fußbodenbelag ist nach vorne 30 cm und seitlich 10 cm über das Heiztür-Außenmaß hinaus nicht brennbar bzw. durch eine nicht brennbare Unterlage geschützt (Klasse des Brandverhaltens mindestens A2fl) auszuführen. Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Ortsfest gesetzte Öfen und Herde • Bei einmaliger Brennstoffauflage innerhalb der Nennheizzeit (mindestens 8 h) und Betriebsweise mit geschlossener Feuerraumtür entfällt die zuvor genannte Maßnahme! Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Ortsfest gesetzte Öfen und Herde • Brennbare Deckenkonstruktion Der Mindestabstand von Feuerraumboden-Oberkante zur fertigen FußbodenOberkante beträgt 30cm . Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Ortsfest gesetzte Öfen und Herde • Brennbare Deckenkonstruktion – Auf der Deckenkonstruktion ist eine Lastverteilungsplatte entsprechend den statischen Erfordernissen anzubringen. – Der Aufbau zwischen Lastverteilungsplatte und wärmeabgebender Oberfläche muss aus für den Einsatzzweck geeigneten nicht brennbaren Materialien (Klasse des Brandverhaltens A1 gemäß ÖNORM EN 135011) mit einem Wärmedurchlasswiderstand ≥ 0,50 m² ∙ K/W ausgeführt werden. – Unterhalb der wärmeabgebenden Fläche ist ein frei durchströmter Luftspalt von mindestens 10 cm Höhe erforderlich. – Die Durchströmung ist so auszuführen, dass Wärmestau nicht entstehen kann. Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Ortsfest gesetzte Öfen und Herde sowie offene Kamine Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Ortsfest gesetzte Öfen und Herde • Brennbare Deckenkonstruktion – Alternativ dürfen Wärmedämm-Maßnahmen ausgeführt werden, die sicherstellen müssen, dass eine maximale Oberflächentemperatur an der brennbaren Deckenkonstruktion von 85 °C bei Nennwärmeleistung nicht überschritten wird. – Bei handwerklich gefertigten Brennräumen muss der Brennraumboden zweilagig fugenversetzt mit Ausbaustoffen gemäß ÖNORM B 8306 mit einer Gesamtdicke von mindestens 7 cm inklusive Mörtelschicht aufgebaut werden. Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Ortsfest gesetzte Öfen und Herde • Brennbare Wände – Der Mindestabstand von ortsfest gesetzten Öfen und Herden zu Wänden mit brennbaren Baustoffen hat bei frei bleibendem Zwischenraum 20 cm zu betragen. – Alternative: Eine im freistehenden Zustand selbsttragende für den Einsatzzweck geeignete Konstruktion aus nicht brennbaren Materialien (Klasse des Brandverhaltens A1 gemäß ÖNORM EN 13501-1) mit einem Wärmedurchlasswiderstand ≥ 0,50 m² ∙ K/W in vollflächig verspachtelter Ausführung kann vor die Wand mit brennbaren Baustoffen versetzt werden. Die Konstruktion ist in voller Raumhöhe und seitlich 20 cm über die Feuerstätte hinaus anzubringen. – Jedenfalls ist eine mindestens 5 cm dicke Hinterlüftung unmittelbar an der Ofenoberfläche vorzusehen! Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Ortsfest gesetzte Öfen und Herde • Definition Wärmedurchlasswiderstand – Fähigkeit eines Materials bzw. einer Konstruktion, der Wärmeleitung zu widerstehen – Der Wärmedurchlasswiderstand (in Quadratmeter und Kelvin pro Watt) errechnet sich aus dem Quotienten der Dicke d (in m) und der Wärmeleitfähigkeit λ (in Watt pro Meter und Kelvin) des Materials eines homogenen Bauteils. Bei Bauteilen aus mehreren homogenen Schichten addieren sich deren Einzelwiderstände. → R = d/λ – Beispiel: Gasbeton, d = 0,1m , λ = 0,18 W/(m∙K) → R = d/λ = 0,1/0,18 = 0,56 W/(m∙K) Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten • Brennbare Wände Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Brennbare Wände •Beispiele Wärmedurchlasswiderstand ≥ 0,50 m²K/W – Gasbeton (Mindestdicke 10cm, λ ≤ 0,18 W/(m ∙ K), – Kalziumsilikat (Mindestdicke 4cm, λ ≤ 0,07 W/(m ∙ K), – Vermiculite (Mindestdicke 8cm, λ ≤ 0,15 W/(m ∙ K) •Eine Hinterlüftung ist so auszuführen, dass Wärmestau nicht entstehen kann. Es ist eine ausreichende Dimensionierung der Luftein- sowie Luftauslässe sicherzustellen. Die Hinterlüftung muss für Reinigungszwecke zugänglich sein. Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten • Brennbare Wände – Wände mit brennbaren Baustoffen müssen von Sichtscheiben im Strahlungsbereich seitlich einen Abstand von mindestens 30 cm und nach vorne einen Abstand von mindestens 80 cm zum Heiztür-Außenmaß haben . Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Ortsfest gesetzte Öfen und Herde • Brennbare Decken – Der Mindestabstand zu Decken mit brennbaren Baustoffen hat 20 cm zu betragen. – Alternative: Eine für den Einsatzzweck geeignete Konstruktion aus nicht brennbaren Materialien (Klasse des Brandverhaltens A1 gemäß ÖNORM EN 13501-1) mit einem Wärmedurchlasswiderstand ≥ 0,50 m² ∙ K/W in vollflächig verspachtelter Ausführung wird vor die Wand mit brennbaren Baustoffen versetzt. – Jedenfalls ist eine mindestens 5 cm dicke Hinterlüftung unmittelbar an der Ofenoberfläche vorzusehen! Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Ortsfest gesetzte Öfen und Herde • Einrichtungsgegenstände – Der Mindestabstand zu Einrichtungsgegenständen mit brennbaren Baustoffen hat 20 cm zu betragen. – Alternative: Eine im frei stehenden Zustand selbsttragende, für den Einsatzzweck geeignete Konstruktion aus nicht brennbaren Materialien (Klasse des Brandverhaltens A1 gemäß ÖNORM EN 13501-1) mit einem Wärmedurchlasswiderstand ≥ 0,50 m² ∙ K/W in vollflächig verspachtelter Ausführung wird vor die Kücheneinbauten mit brennbaren Baustoffen versetzt. – Jedenfalls ist zwischen Herd und Kücheneinbauten eine mindestens 5 cm dicke Hinterlüftung unmittelbar an der Herdoberfläche vorzusehen! – Einrichtungsgegenstände mit brennbaren Baustoffen müssen von Sichtscheiben im Strahlungsbereich seitlich einen Abstand von mindestens 30 cm zum Heiztüraußenmaß und nach vorne einen Abstand von mindestens 80 cm haben. Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Ortsfest gesetzte Öfen und Herde • Einrichtungsgegenstände Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Ortsfest gesetzte Öfen und Herde • Einrichtungsgegenstände – Bei Herden mit geschlossener Herdplatte müssen Überbauungen einen Abstand von mindestens 60 cm aufweisen. Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Ortsfest gesetzte Öfen und Herde • Einrichtungsgegenstände – Weisen Herde eine öffenbare Herdplatte (z. B. Herdringe) auf, so dürfen oberhalb des Herdes keine Überbauungen mit brennbaren Baustoffen vorgenommen werden. Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Ortsfest gesetzte Öfen und Herde • Anbauteile aus brennbaren Baustoffen – z.B. Ofenbänke aus brennbaren Materialien, Simsbalken, Holzdekorteile – Auf nicht beheizten Oberflächen von Feuerstätten sind diese Anbauteile ohne weitere Schutzmaßnahmen anzubauen. Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Ortsfest gesetzte Öfen und Herde • Sitzbank aus brennbaren Materialien mit offener Unterkonstruktion – ist grundsätzlich 5 cm unterhalb der Oberkante des Feuerraumbodens bzw. des Heizzugbodens des tiefsten Zugabschnitts anzubringen – Bei einer streifenförmig „anliegenden" Bank kann davon abgewichen werden, wenn eine freie Hinterlüftung der Sitzfläche von 2 cm sichergestellt ist. Durch Abstandhalter ist dieser Abstand dauerhaft sicherzustellen. – Ein kleinerer Abstand als 2 cm ist zulässig, sofern Maßnahmen ergriffen werden, die sicherstellen, dass bei größter Wärmebelastung der Feuerstätte an der der Feuerstätte zugewandten Holzoberfläche eine Temperatur von 85 °C nicht überschritten wird. Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Ortsfest gesetzte Öfen und Herde • Sitzbank aus brennbaren Materialien mit offener Unterkonstruktion Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Ortsfest gesetzte Öfen und Herde • Sitzbank aus brennbaren Materialien mit offener Unterkonstruktion – Im Strahlungsbereich der Feuerraumöffnung bzw. der Heiztür ist die Installation einer Sitzbank aus brennbaren Materialien ab einem Abstand von 30 cm zur Feuerraumöffnung bzw. zum Heiztüraußenmaß zulässig . Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Ortsfest gesetzte Öfen und Herde • Sitzbank aus brennbaren Materialien mit offener Unterkonstruktion – Zulässiger Bereich von Sitzbänken im Strahlungsbereich der Heiztür bei Feuerstätten mit einmaliger Brennstoffauflage innerhalb der Nennheizzeit (mindestens 8 h), sofern diese im unteren Drittel der Heiztür angeordnet sind. Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Ortsfest gesetzte Öfen und Herde • Holzauflagen – Holzauflagen sind grundsätzlich 5 cm unterhalb der Oberkante des Feuerraumbodens bzw. des Heizzugbodens des tiefsten Zuges anzubringen. – Andernfalls dürfen Holzauflagen verwendet werden, wenn sichergestellt wird, dass an der Holzauflage keine höheren Temperaturen als 85 °C entstehen können. Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Brandschutz • Verbindungsstücke – Verbindungsstücke müssen von brennbaren Bauteilen, Bekleidungen und festen Einbauten einen solchen Abstand aufweisen oder so abgeschirmt sein, dass diese unter allen beim Betrieb auftretenden Temperaturen nicht entzündet werden können. – Aufhängungen und Unterstützungen sind nicht brennbar auszuführen. Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Verbindungsstücke • Wanddurchführungen – Die Durchführung eines Verbindungsstückes durch eine brennbare Wand, muss allseits mindestens einen Abstand im Ausmaß von 20cm, zu einem nicht brennbaren Schutzrohr (Klasse des Brandverhaltens A1 gemäß ÖNORM EN 13501-1) aufweisen. Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Verbindungsstücke • Wanddurchführungen – Alternativen Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Verbindungsstücke • Wanddurchführungen – Die dargestellte Ausmauerung ist aus Mauerziegeln (ohne durchgehende Fugen) bzw. einem bezüglich Wärmedämmeigenschaften, Formbeständigkeit (bezogen auf Temperatur, Druck und mechanische Beanspruchung) und Dichtheit gleichwertigem Material herzustellen. – Von akkreditierten Prüfstellen geprüfte Wanddurchführungen sind ebenfalls zulässig. Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Verbindungsstücke • Abstände zu brennbaren Wand- und Deckenkonstruktionen – Die Abstände sind hinterlüftet herzustellen. – Dämmung: Dämmstoff der Klasse des Brandverhaltens A1 gemäß ÖNORM EN 13501-1 mit einer Mindestdicke von 2 cm und einer Wärmeleitfähigkeit von ≤ 0,04 W/(m ∙ K) – Abschirmung: Platte muss auch einen Strahlungsschutz bilden, Ausführung gemäß Abbildung Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Verbindungsstücke • Abstände zu brennbaren Wand- und Deckenkonstruktionen – Feste Brennstoffe Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Verbindungsstücke • Abstände zu brennbaren Wand- und Deckenkonstruktionen – Feste Brennstoffe Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Verbindungsstücke • Abstände zu brennbaren Wand- und Deckenkonstruktionen – Feste Brennstoffe Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten • Abstände zu brennbaren Wand- und Deckenkonstruktionen Abweichung –Bei Feuerstätten mit festen Brennstoffen und einmaliger Brennstoffauflage innerhalb der Nennheizzeit (mindestens 8 h), gelten abweichend folgende Mindestabstände, sofern ein keramisches Rohr bzw. eine keramische Poterie mit einer Wanddicke ≥ 1,25 cm verwendet wird: – Mindestabstand: 20 cm – Mindestabstand mit Abschirmung oder Dämmung: 10 cm Keramisches Rohr: einteiliges mit dem Gebäude fest verbundenes, nicht brennbares Verbindungsstück Keramische Poterie: mehrteilige mit dem Gebäude fest verbundene, nicht brennbare Verbindungsstücke mit Falzverbindung Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Verbindungsstücke • Abstände zu brennbaren Wand- und Deckenkonstruktionen – Feste Brennstoffe Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Verbindungsstücke • Abstände zu brennbaren Wand- und Deckenkonstruktionen – Feste Brennstoffe Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Verbindungsstücke • Abstände zu brennbaren Wand- und Deckenkonstruktionen – Feste Brennstoffe Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Verbindungsstücke • Abstände zu brennbaren Wand- und Deckenkonstruktionen Abweichung – Der Mindestabstand von Rauchkanälen zu brennbaren Baustoffen, brennbaren Bauteilen und Materialien hat 5 cm zu betragen. Definition Rauchkanal: keramische Poterie, die ausführungsgemäß einer Abgasanlage (für feste bzw. flüssige Brennstoffe) entspricht Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Verbindungsstücke • Abstände zu brennbaren Wand- und Deckenkonstruktionen Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Brandschutz • Schächte, Kanäle, Leitungen und sonstige Einbauten – Sofern Schächte, Kanäle, Leitungen (z. B. Verbrennungsluftleitungen) und sonstige Einbauten in Wänden bzw. Decken liegen oder diese durchdringen, ist durch geeignete Maßnahmen (z. B. Abschottung, Ummantelung) sicherzustellen, dass die Feuerwiderstandsklasse dieser Bauteile nicht beeinträchtigt bzw. eine Übertragung von Feuer und Rauch über die Zeit der entsprechenden Feuerwiderstandsklasse wirksam eingeschränkt wird. Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Verbrennungsluftversorgung • Raumluftabhängige Feuerstätte – Feuerstätte, die ihre Verbrennungsluft dem Aufstellungsraum bzw. dem Verbrennungsluftverbund entnimmt. – Raumluftabhängig sind auch solche Feuerstätten, denen die Verbrennungsluft von außen zugeführt wird, aber die den Nachweis der Erfüllung der Raumluftunabhängigkeit nach DIN 18897-1 nicht erbracht haben. → Kachelofen mit externer Verbrennungsluftzufuhr = raumluftabhängige Feuerstätte Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Verbrennungsluftversorgung • Raumluftunabhängige Feuerstätte – Feuerstätte, der die Verbrennungsluft über dichte Leitungen direkt von außen zugeführt wird, und bei der bei einem statischen Überdruck in der Feuerstätte gegenüber dem Aufstellungsraum kein Abgas in Gefahr drohender Menge in den Aufstellungsraum austreten kann. – Nachweis gemäß DIN 18897-1 Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Verbrennungsluftversorgung • Raumluftabhängige Feuerstätte – Darf nur angeschlossen werden, wenn durch raumluftabsaugende Anlagen der ordnungsgemäße Betrieb nicht beeinträchtigt wird. – erhöhte Anforderungen bei raumluftabsaugende Anlagen – entnehmen die Verbrennungsluft entweder aus dem Aufstellungsraum oder dem Verbrennungsluftverbund bzw. die Verbrennungsluft wird über Verbrennungsluftleitungen direkt von außen (externe Verbrennungsluftzufuhr) zugeführt Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Raumluftabhängige Feuerstätte • Verbrennungsluft über den Aufstellungsraum bzw. den Verbrennungsluftverbund – ausreichende Verbrennungsluftversorgung ist mittels einer Differenzdruckmessung oder einer gleichwertigen Methode nachzuweisen – Differenzdruckmessung wird durch Rauchfangkehrer durchgeführt! Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Raumluftabhängige Feuerstätte • Messprinzip Differenzdruckmessung – Differenzdruck zwischen Aufstellungsraum und dem Freien bei Entnahme der (theoretisch) benötigten Verbrennungsluftmenge aus dem Aufstellungsraum wird gemessen – Vor Errichtung der Feuerstätte: über ein geregeltes Absaugsystem wird die theoretische Verbrennungsluft über die Abgasanlage abgeführt – Feuerstätte bereits vorhanden: Betrieb mit Nennwärmeleistung – In beiden Fällen wird überprüft, ob sich in der Wohneinheit kein Unterdruck > 4 Pa einstellt. Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Raumluftabhängige Feuerstätte • Abluftvolumenstrom für Differenzdruckmessung – Brennstoff Holz λ Luftüberschusszahl mBU Brennstoffumsatz – Kachelofen mB Mitglied bei: maximale Brennstoffmenge KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Raumluftabhängige Feuerstätte • Abluftvolumenstrom für Differenzdruckmessung – Kochherd, Durchheizherd mBU Brennstoffumsatz (Kochherd max. 6kg/h, Durchheizherd max. 8kg/h) – Offener Kamin FÖ Mitglied bei: Feuerraumöffnung KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Verbrennungsluftversorgung • Verbrennungsluftleitungen – Wärmedämmung mit Diffusionssperre (lt. Anforderungen) verwenden – dürfen nicht verschlossen oder zugestellt werden, sofern nicht durch besondere Sicherheitseinrichtungen sichergestellt ist, dass die Feuerstätte nur bei geöffnetem Verschluss betrieben werden kann – Bemessung entsprechend dem Stand der Technik • Druckverluste durch Umlenkungen, Gitter, Verengungen usw. sowie jene der Leitungen sind zu berücksichtigen Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Raumluftabsaugende Anlagen • Raumluftabhängige Feuerstätten dürfen nur aufgestellt werden, wenn – ein gleichzeitiger Betrieb der Feuerstätten und der luftabsaugenden Anlagen durch Sicherheitseinrichtungen verhindert wird, – die Abgasführung durch besondere Sicherheitseinrichtungen überwacht wird, oder durch – Bauart oder die Bemessung der Anlagen sichergestellt ist, dass kein gefährlicher Unterdruck entstehen kann. Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Raumluftabsaugende Anlagen • Bei Vorhandensein einer kontrollierten mechanischen Beund Entlüftung gemäß ÖNORM H 6038 ist eine externe Verbrennungsluftzufuhr vorzusehen. Wenn der Unterdruck im Aufstellungsraum der Feuerstätte gegenüber dem Außendruck mehr als 4 Pa beträgt, ist sicherzustellen, dass die Abluftanlage automatisch und sicher abschaltet. • Bei ortsfest gesetzten Öfen mit einmaliger Brennstoffauflage innerhalb der Nennheizzeit (mindestens 8 h), die mit einer externen Verbrennungsluftzufuhr ausgestattet sind, entfallen die zuvor genannten Maßnahmen! Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten Raumluftunabhängige Feuerstätte • Die Installation der Feuerstätte, insbesondere die Verbrennungsluftversorgung sowie gegebenenfalls Verbrennungsluftleitungen, sind nach Angaben des Herstellers auszuführen. • Der Nachweis der Raumluftunabhängigkeit nach DIN 18897-1 muss erbracht werden. • Ein maximal zulässiger Unterdruck im Raum von 8 Pa ist zu beachten. Besteht, z. B. durch raumluftabsaugende Anlagen, Gefahr, dass dieser Unterdruck unterschritten wird, so sind zusätzlich Sicherheitseinrichtungen erforderlich. Mitglied bei: KOK Austria 2014 – ÖNORM B 8311 – Installation und Errichtung von häuslichen Feuerstätten • ÖNORM B 8311 ist erhältlich beim Austrian Standard Institut (früher Österreichisches Normungsinstitut) • https://www.austrian-standards.at Fragen? Mitglied bei: