Österr. Club für Französische Bulldoggen
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Österr. Club für Französische Bulldoggen
Vorsitzender: Michael Zapula Geschäftsstelle: Alexandra Zapula Schlöglgasse 64, 1120 Wien Tel: 0699/10109711 Internet: www.franzbull.at E-Mail: [email protected] Österr. Club für Französische Bulldoggen gegr. 1987, Sitz Wien ZVR-Zahl: 133374764 BAWAG 14000 Kto. Nr. 1510665070 IBAN: AT701400001510665070 BIC: BAWAATWW ZUCHTBESTIMMUNGEN Der Österreichische Club für Französische Bulldoggen, gegr. 1987, („ÖCFB“) ist der einzige Club, und die allein anerkannte Vertretung, der Rasse beim Österr. Kynologenverband, angeschlossen der Federation Cynologique Internationale in Brüssel (F.C.I). Der ÖCFB bezweckt die Förderung der Reinzucht der Französischen Bulldoggen. Die Zucht soll Form und Wesen der Französischen Bulldogge auf möglichst breiter Basis erhalten, festigen und weitergeben. Ziel unserer Zucht ist ein, den Rassekennzeichen entsprechender, Begleit- und Gesellschaftshund in einer harmonischen Gesamterscheinung. Die Reinzucht von Rassehunden ist nur bei lückenlos nachgewiesener Abstammung der Zuchttiere möglich. Deshalb bildet das Zuchtbuch, in dem alle Nachkommen der in der Zucht verwendeten Hunde fortlaufend eingetragen sind, die Grundlage an der sich die Züchter orientieren. So hilft das Zuchtbuch wertvolle Erkenntnisse zu vermitteln, die bei der Zusammenstellung der Zuchtpaare zu beachten sind. Ins sogen. Zuchtbuch sind dazu nicht nur die in Österreich rasserein gezüchteten Französischen Bulldoggen, sondern auch die vom Ausland eingeführten Hunde einzutragen. Die damit verbundenen Eintragungsgebühren betragen dzt. € 80,--. Mitglieder des ÖCFB entrichten die auf € 23,-- ermäßigte Eintragungsgebühr. Kontrollorgan ist der Zuchtwart des ÖCFB, der sowohl vor der Zulassung einer Paarung als auch bei den Wurfabnahmen die Einhaltung der Zuchtbestimmungen zu gewährleisten hat. Er hat hierzu Aufzeichnungen zu führen. 1. 1a. 2. Zur Zucht werden nur jene Hunde zugelassen, die drei Austellungsergebnisse mit der Bewertung "vorzüglich", bzw. 2 mal "vorzüglich und 1 mal "sehr gut" vorweisen können. Diese Bewertungen müssen auf zwei internationalen Ausstellungen innerhalb Österreichs von mindestens zwei verschiedenen, von der FCI anerkannten, Richtern vorgenommen werden. Eine Bewertung muß auf einer Clubsiegerschau des ÖCFB erreicht werden. Die Bewertung der Clubsiegerschau des ÖCFB ist ab der Jungenklasse gültig, die beiden anderen Bewertungen ab der Zwischenklassse. Deckrüden aus dem Ausland werden dann zur Zucht zugelassen, wenn sie bei mindestens zwei internationalen von der FCI anerkannten Ausstellungen ab der Zwischenklasse die Bewertung „vorzüglich“ nachweisen können und diese im eigenen Land die uneingeschränkte Zuchttauglichkeit innerhalb des jeweiligen Vereines erlangt haben. Es müssen insgesamt zwei verschiedenen Richter den Hund beurteilt haben. Die aktiven Zuchthunde müssen alle zwei Jahre, gerechnet von der letzten, positiv abgelegten Clubschau entweder dem Zuchtwart, dem Clubtierarzt im Zuge einer Zuchtzulassungsprüfung (ZZL) oder bei einer Clubschau dem Richter vorgestellt werden. Die Kosten trägt der Züchter. Für die Zuchttiere ist ein Patella-Befund mit „Grad 0“ mittels dem von der Veterinärmedizinischen Universität vorgesehenen Befundformular (AKVE) vorzuweisen. Dieses hat jeder Tierarzt aufliegen, welcher berechtigt ist diese Untersuchung durchzuführen. Ist der für die Zucht vorgesehene Hund mit Patella „Grad 1“ bewertet, aber sonst in einem hervorragenden gesundheitlichen Zustand (Atmung, Wirbelsäule), kann dieser Hund mit einem mit Patella „Grad 0“ bewerteten Hund verpaart werden, sofern der „Grad 1“ Hund vom Clubtierarzt im Zuge der ZZL nachkontrolliert wurde. Weiters ist ein aktueller, nicht älter als 1 Jahr alter Befund eines Tierarztes über den allgemeinen Gesundheitszustand des Zuchttieres mittels Formular des ÖCFB vorzulegen. Ein beabsichtigter Deckakt ist dem Zuchtwart min. 4 Tage vorher kurz und formlos zu melden. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. Der Züchter ist selbst verantwortlich sich VOR der Verpaarung mit den Ahnentafeln auseinander zu setzen, um Inzucht zu vermeiden. Der Zuchtwart steht jedem Züchter diesbezüglich für Fragen jederzeit zur Verfügung. Die Deckung ist binnen 4 Tage dem Zuchtwart schriftlich mit einer Kopie der Ahnentafel des Rüden zu melden. Rüden dürfen nicht vor dem 15. Monat zur Zucht verwendet werden. Hündinnen dürfen erstmalig mit der 2. Hitze (Läufigkeit) eingesetzt werden, sie müssen jedoch mindestens 15 Monat alt sein. Hündinnen, die bereits zwei Kaiserschnittgeburten hinter sich haben, dürfen zur Zucht nicht weiterverwendet werden. Einer Schnittgeburt gleichzusetzen ist jedes öffnen der Bauchhöhle einer trächtigen Hündin. Ab dem 3. Wurf muss die Hündin dem Clubtierarzt im Zuge der ZZL vorgestellt werden ob die Hündin definitiv keine Schnittgeburt sowie keinerlei operativer Eingriffe im Bereich des Bauchraumes hatte. Sollte dies der Fall sein, wird ein letzter 4. Wurf genehmigt. Das Höchstalter für die Zuchtverwendung einer Hündin ist das vollendete siebte Lebensjahr mit maximal 4 Würfen, für den Rüden gibt es keine Altersbegrenzung. Bei der Zuchthündin muss der Abstand zwischen 2 Würfen ein Jahr betragen. Sollte sie leer bleiben, darf sie bei der nächsten Hitze belegt werden. Die Deckgebühr ist mit dem Rüdenbesitzer vor dem Deckakt eindeutig, zweckmäßigerweise schriftlich zu vereinbaren und unmittelbar nach dem Deckakt zu bezahlen. Die Deckung ist dem Zuchtwart binnen 4 Tage schriftlich mit einer Kopie der Ahnentafel des Rüden zu melden. Würfe sind dem Zuchtwart des ÖCFB innerhalb von drei Tagen nach der Geburt zu melden. In dieser Mitteilung muss enthalten sein: Die genauen Angaben über Wurfstärke, getrennt nach Geschlecht und Farbschlag, ob Schnittgeburt, tot geboren oder getötete Welpen. Anomalien wie: Wolfsrachen, Hasenscharte, Verkümmerungen, Afterklauen, Fehlfarben usw. Auch das Leerbleiben einer Hündin ist dem Zuchtwart des ÖCFB zu melden (Statistik). Hunde, an denen operative Eingriffe zur Behebung oder Verdeckung von angeborenen, vererbbaren Defekten oder aus kosmetischen Gründen durchgeführt wurden, dürfen zur Zucht nicht verwendet werden. Rüden und Hündinnen, die mit Anabolika, Steroiden und ähnlichen Wachstumsmitteln behandelt wurden, dürfen nicht zur Zucht verwendet werden. Jeder Züchter ist verpflichtet ein Zwingerbuch, welches er sich selbst anlegt, über alle Einzelheiten des Wurfes und Zuchtgeschehens in seinem Zwinger zu führen. Das Zwingerbuch ist auf Verlangen dem Vorsitzenden, dem Zuchtwart, oder einem hierzu Beauftragten des ÖCFB vorzulegen. Spätestens nach Beendigung der achten Lebenswoche hat der Zuchtwart den Wurf abzunehmen, oder den Züchter - nach Genehmigung des zuständigen Zuchtwartes des ÖCFB , ein Tierarzt mit der Abnahme des Wurfes zu beauftragen. Dem Zuchtwart muss es gestattet sein, 2 Wochen vor der Geburt bis zur Wurfabnahme, nach Absprache mit dem Züchter die Zuchtstätte zu besichtigen. Der Züchter hat dazu dem Zuchtwart (Tierarzt) den ausgefüllten Wurfmeldeschein, den Impfpass, aus dem alle bisher notwendigen Impfungen hervorgehen und das lückenlos geführte Zwingerbuch vorzulegen. Der Zuchtwart/Tierarzt hat die vorgelegten Unterlagen und die Chipnummern zu kontrollieren, die einzelnen Jungtiere zu überprüfen und dem Club einen möglichst ausführlichen Bericht (Begutachtung) zu erstellen und zu überlassen.Weiters ist ein, Befund eines Tierarztes über den allgemeinen Gesundheitszustand pro Welpen mittels Formular des ÖCFB vorzulegen. Allf. Unkosten des Zuchtwartes sind sofort zu bezahlen. Dafür gilt der aktuelle Kilometergeldsatz des ÖKV. Wurfeintragungen können nur auf einen zuvor bereits geschützten Zwingernamen erfolgen. Dieser Zwingername ist beim Zuchtbuchreferat des ÖKV zu beantragen, unter Angabe von drei Vorschlägen, wobei der primär gewünschte Name vom Antragsteller zu unterstreichen ist. Vom ÖCFB wird für jeden Welpen eine eigene Ahnentafel ausgestellt. Diese ist auf der Vorderseite durch eigenhändige Unterschrift des Züchters zu bestätigen und dem Käufer des Junghundes vom Züchter sodann umgehend auszuhändigen. Ein allfälliger Besitzwechsel muss durch Unterschrift des Verkäufers bestätigt und dem ÖCFB mitgeteilt werden. Jeder Welpe ist nach der Geburt auf Kosten des Züchters von einem Tierarzt zu chipen. Die Eintragungsgebühr pro Welpe beträgt dzt. € 80.--. fMitglieder des ÖCFB entrichten nur die ermäßtigte Eintragungsgebühr von € 23.--. Die Ahnentafel gilt als Nachweis rassereiner Abstammung, sie ist eine Urkunde im juristischen Sinne. Es dürfen, außer der Unterschrift, Besitzwechsel, Ausstellungsergebnissen und Würfe keine Änderungen oder Eintragungen vorgenommen werden. Wer Ahnentafeln fälscht, abändert oder Missbrauch mit ihnen treibt, wird strafrechtlich verfolgt. Die Ahnentafel hat nur Gültigkeit, wenn sie mit dem Vereinssiegel (Stampiglie) versehen, vom Züchter, vom ÖCFB und vom ÖKV gefertigt ist. Über den Tod eines Hundes ist der ÖCFB zu verständigen. (Statistik) 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. Bei Verstößen gegen diese Zuchtbestimmungen kann der Vorstand nach Rücksprache mit dem Zuchtwart ein Disziplinarverfahren beim ÖCFB einleiten, eine Verwarnung bzw. den Ausschluss aussprechen. Es wird vom Züchter erwartet, für jeden Welpen einen geeigneten Liebhaber der Rasse zu gewinnen und um diesen als Mitglied des ÖCFB zu werben. Nur durch engste Kontakte zwischen dem Erwerber, dem Züchter und den Organen des Club ist eine entsprechende RassehundeZucht, Haltung, Ausbildung usw. möglich. Züchter sind verpflichtet mit dem Verkauf die Personalien, mit Einverständnis der Welpenkäufer (Vorname, Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer, Mailadresse, udgl.), aufzunehmen und dem Club binnen 7 Tagen bekanntzugeben. Soweit Zuchtregeln in diesen Bestimmungen nicht aufgeführt sind, gilt die Zuchtordnung des ÖKV und FCI. ÖKV Projekt Konterqual Ein Einheitlicher Belastungstest für kurzschnäuzige Hunderassen mit dem Qualzuchtmerkmal „Atemnot“ Um durch gezielte Selektion der Zuchttiere mögliche Atemwegsprobleme bei den kurzschnäuzigen Hunderassen zu minimieren, wird im Rahmen des ÖKV Projektes Konterqual ab sofort ein erarbeiteter Belastungstest verwendet. Ein bestandener Belastungstest ist Bestandteil der im Rahmen des Projektes vorgeschlagenen Auswahl(Screening-) Verfahren. Der ÖCFB (oder auch der ÖKV direkt) führen zukünftig diesen einheitlichen Belastungstest durch. Ablauf und Durchführung der Belastungstests Termine, Orte und Anmeldemodalitäten der angebotenen Belastungstests werden vom ÖCFB vier Wochen vor dem Termin schriftlich bekannt gegeben. Sondertermine sind nach Absprache ev. möglich. Der Tierarzt entscheidet alleinverantwortlich, ob der Belastungstest bestanden wurde oder nicht. Bei Nichtbestehen des Belastungstests (Erstkontrolle) ist eine Zweitvorstellung (Nachkontrolle) innerhalb von 6 Monaten möglich. Zur Zweitvorstellung ist der Untersuchungsbogen der Erstvorstellung vom Hundebesitzer vorzulegen. Wird auch der 2. Belastungstest nicht bestanden, gilt der Hund im Sinne des Projektes Konterqual als dauerhaft zuchtuntauglich. Der Eigentümer des Hundes kann gegen diese Entscheidung Einspruch einlegen. Die Kosten für den Test und für ein allfälliges Einspruchsverfahren mit Obergutachten durch die Veterinärmedizinische Universität Wien trägt der Eigentümer des Hundes. Der Hund wird unmittelbar vor dem Belastungstest durch den Tierarzt untersucht (u.a. Herzfrequenz und Atemgeräusche in Ruhe). Danach muss der Hundeführer mit seinem angeleinten Hund in beliebiger Gangart eine fest vorgegebene Strecke von 1.000 m in maximal 11 Minuten absolvieren. Es folgen dann weitere Untersuchungen des Tierarztes direkt nach dem Belastungstest sowie nach 5 und 10 minütiger Erholung (Herzfrequenz und Atemgeräusche). Nach 10 Minuten bzw. spätestens nach 15 Minuten müssen sich die Herz- und Atemfrequenz normalisiert haben, um den Belastungstest zu bestehen. Der Veranstalter kann Dopingkontrollen mittels Blut- und Urinkontrollen durchführen. Ein positiver Befund führt zur nachträglichen Aberkennung eines bestandenen Belastungstests. Vom ÖCFB ist vom Hundebesitzer für die Teilnahme an diesem Test ein Unkostenbeitrag einzukassieren, der die Spesen für die Organisation und den anwesenden Tierarzt abdeckt. Grundsätzlich ist der Hundebesitzer selbst verantwortlich für mögliche Gesundheitsschäden durch den Belastungstest. Er hat zu beurteilen, ob dem Hund zu diesem Zeitpunkt ein überhaupt Belastungstest zugemutet werden kann oder ob dieser während der Durchführung abgebrochen werden muss. Es ist dem Clubtierarzt spätestens im Rahmen der ZZL ein Wirbelsäulenröntgen welches auf 2 Teile, von der Halswirbelsäule bis zum Rutenende in seitlicher Lage, des zur Zucht vorgesehen Hundes vorzulegen (beginn einer Studie). Dieses ist gültig ab einem Alter von 12 Monaten. Diese Zuchtbestimmungen, die alle zuvor gehenden außer Kraft setzen, treten ab der Genehmigung des ÖKV in Kraft.