Schreiben - Siedlervereine
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Schreiben - Siedlervereine
• BMVIT -IV/ST3 (Rechtsbereich Bundesstraßen) Postanschrift Postfach 201 , 1000 Wien Büroanschrift Radetzkystraße 2 . 1030 Wien DVR 0000175 E-Mail : [email protected] GZ. BMVIT-312.401/0015-IV/ST-ALG/2015 Bitte Antwortschreiben unter Anführung der Geschäftszahl (wenn möglich) an die oben angeführte E-Mail-Adresse richten. ll\ BI Siedlerverein Essling, Manfred Chyba Kermaunerweg 10 1220 Wien Wien, am 26.02.2015 Betreff: NÖ/W, S 1 Wiener Außenring Schnellstraße, Abschnitt Schwechat - Süßenbrunn, UVP-Verfahren, Parteiengehör zu den Ergebnissen des weiteren Ermittlungsverfahrens im Hinblick auf die Bundesstraßen-Lärmimmissionsschutzverordnung (BStLärmiV), Ergebnisse der Ermittlungen im Hinblick auf die BStLärmiV Die ho. Behörde teilt mit, dass nach Prüfung der im Zuge des Parteiengehörs zu den Ergebnissen des weiteren Ermittlungsverfahrens eingelangten Stellungnahmen im Hinblick auf die Bestimmungen der Bundesstraßen-Lärmimmissionsschutzverordnung (BStLärmiV) und unter Berücksichtigung der §§ 8 und 9 Abs. 1 BStLärmiV zur Verbesserung des Anrainerschutzes folgende zusätzliche Lärmschutzmaßnahme vorgesehen werden wird : Mit Ausnahme des Tunnels Donau-Lobau sind alle zum Straßenverlauf der S 1 SchwechatSüßenbrunn zählenden und mit diesem zu errichtenden Fahrbahnen, das sind die Hauptfahrbahnen der S 1 Schwechat-Süßenbrunn sowie sämtliche neu zu errichtenden bzw. zu verlegenden Rampen im Bereich der Knoten Schwechat und Süßenbrunn sowie der Anschlussstellen Eßling, Groß Enzersdorf und Raasdorf- mit einer Fahrbahndecke aus lärmminderndem Waschbeton GKB - bei den Anschlussstellen Groß-Enzersdarf und Raasdorf wahlweise aus lärmminderndem Splittmastixasphalt- gemäß den Vorgaben der RVS 04.02.11 (Lärmschutz) und den dort angeführten Richtlinien und Normen herzustellen. Die vom Sachverständigen für den Fachbereich Lärm im Teilgutachten 02 Lärm vom September 2012 geforderten und in der mündlichen Verhandlung im November 2012 präzisierten Maßnahmen sowie die in der Ergänzung des Teilgutachtens Lärm vom November 2014 zusätzlich geforderten Maßnahmen bleiben unabhängig von der eben wiedergegebenen Maßnahme weiterhin aufrecht. Gemäߧ 45 Abs. 3 AVG wird Ihnen im Rahmen des Parteiengehörs Gelegenheit gegeben , bis zum 16. März 2015 eine schriftliche Stellungnahme an das Bundesministerium für Verkehr, ln- www.bmvit.gv.at Dynamik mit Verantwortung novation und Technologie, Abteilung IV/ST3 , 1030 Wien , Radetzkystraße 2, abzugeben. Die Stellungnahme kann auch perE-Mail ([email protected]) übermittelt werden. Mit freundlichen Grüßen lhr(e) Sachbearbeiter/in: Mag. Oliver Frank Tel : +43 (1) 71162 65 5870 Fax: +43 (1) 71162 65 65870 E-Mail: [email protected] Für den Bundesminister: Mag. Dr. Christine Rose Hinweis I bm ~ Aussteller-Zertifikat Signaturwert Prüfinformation Dieses Dokument wurde amtssigniert Datum 2015-02-26T1 0:55 :15+01 :00 Seriennummer 437268 CN=a-sign-corporate-light-02,0U=a-sign-corporate-light-02,0=ATrust Ges. I. Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH , C=AT WHxl/mVBf5KN6H3aURXLH05nf9j9KKuJRn203hopANAdT7+iMMYhRWdg7+PcGNti p+t801qKhxBw3KMhyiZ3tpn4oZ7xXOdphG459B5z9ZvnLEIBdSShdGHE4Gpz55Ci PnT17+1ooeloTp2WApa20tQF5F/sThK2SzWC/Ko1 ioM= Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter: https://www.signaturpruefung.gv.at/ Seite 2 von 2