Jobmesse 2015 Anmeldeunterlagen

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Jobmesse 2015 Anmeldeunterlagen
5.Job
JOB- UND
AUSBILDUNGSBÖRSE
5.Job
MESSE
OLDENBURGER MÜNSTERLAND
MESSE
OLDENBURGER MÜNSTERLAND
MÜNSTERLAND
OLDENBURGER
AUSBILDUNGSBÖRSE
JOB- && AUSBILDUNGSBÖRSE
MESSEN & AUSSTELLUNGEN
Tenstedter Straße 28 • 49692 Cappeln
Tel: 04478 / 95 875-0 • Fax: 04478/ 95 875-29
[email protected] • www.haug-ausstellungen.de
16. / 17. OKT. 2015
WEITERE PARTNER
IDEELLER TRÄGER
VECHTA
CLOPPENBURG
MEDIENPARTNER
16. / 17. OKTOBER 2015 MÜNSTERLANDHALLE CLOPPENBURG
EINTRIT T FREI
9.OO – 17.00 UHR
CLOPPENBURG
MÜNSTERLANDHALLE
Wirtschaftsförderung
Landkreis Cloppenburg
KREISHANDWERKERSCHAFT
CLOPPENBURG
BILDUNSZENTRUM HANDWERK
Wirtschaftsförderung
Landkreis Vechta
w w w.j o b m e s s e - o m. d e . T EL. 04 478 / 95 8 75-0
Jugendliche, Menschen auf der Suche nach einer neuen
Beschäftigung und Arbeitgeber im Oldenburger Münsterland
profitieren auf vielfältige Weise von den Dienstleistungen der
Arbeitsagentur Vechta und der Jobcenter in den Landkreisen
Cloppenburg und Vechta.
Berufsberatung
Junge Menschen auf der Suche nach dem passenden Beruf
für Ihre Zukunft brauchen vor allem Informationen und eine
individuelle Beratung. Die Berater-Profis bieten beides! In
persönlichen Gesprächen entwickeln die Berufsberater
gemeinsam mit den Jugendlichen eine Strategie für deren
beruflichen Werdegang und vermitteln auch gleich die dazu
passenden Ausbildungsstellen.
Arbeitsvermittlung
Menschen, die auf der Suche nach neuen beruflichen
Herausforderungen sind, beraten die Arbeitsmarktexperten
gerne und unterstützen sie durch Orientierung und Qualifizierung. Die Profi-Vermittler sorgen dafür, dass sie schnell
und qualifiziert eine neue Beschäftigung aufnehmen können
– und das im Idealfall noch bevor sie überhaupt arbeitslos
werden.
Arbeitgeber-Service
Für Arbeitgeber bietet der gemeinsame Arbeitgeber-Service
der Arbeitsagentur und der Jobcenter umfassende ServiceDienstleistungen rund um Personalfragen. Sie sind spitze
im Finden neuer Fachkräfte und beraten und unterstützen
Arbeitgeber in allen Fragen rund um die Qualifizierung ihrer
Mitarbeiter.
Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen und Angebote
und besuchen Sie uns auf der Jobmesse Oldenburger
Münsterland.
Vorab können Sie sich auf unseren Internetseiten unter
www.arbeitsagentur.de/vechta informieren oder gerne direkt
mit uns Kontakt aufnehmen unter: 0800/4555500 (Agentur
für Arbeit), 04441 / 9466600 (Jobcenter Vechta),
04471 / 1868661 (Jobcenter Cloppenburg). Arbeitgeber
erreichen ihre Ansprechpartner entweder unter den bekannten Durchwahlnummern oder unter 0800/4555520.
AUSBILDER
DER NATION
Ausbildung - Berufseinstieg mit Zukunft
Heute gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Weichen
für das Berufsleben zu stellen. Unterschiedliche Schulangebote, zahlreiche betriebliche Ausbildungsberufe in allen
Bereichen der Wirtschaft und Studienangebote stehen zur
Verfügung. In einigen Medien werden interessante Berufsbilder und Perspektiven dargestellt - das weckt hohe Erwartungen an Entwicklung und Karriere. Doch viele Berufsbilder
erschließen sich nur, wenn man sie in Gesprächen und Situationen mit Betriebsangehörigen kennen lernt. Den eigenen
Weg zu finden, ist die Herausforderung.
Deshalb: Wer sich frühzeitig und richtig mit dem Thema
Berufswahl auseinandersetzt, erhöht seine Chance auf einen
Ausbildungsplatz. Eine Berufsausbildung in der Wirtschaft
bietet dabei eine hervorragende Basis für die berufliche
Zukunft. Machen Sie sich also ein Bild von Ihrer beruflichen
Perspektive - eigenverantwortlich, engagiert, und in möglichst vielen Gesprächen - vielleicht bei Ihrem zukünftigen
Arbeitgeber. Ausbildungsmessen sind eine gute Möglichkeit,
das eigene Profil mit den betrieblichen Ausbildungsmöglichkeiten und Anforderungen zu vergleichen.
Die Qual der Wahl: Derzeit gibt es rund 350 anerkannte
Ausbildungsberufe in den Bereichen Industrie und Handel,
Handwerk oder Landwirtschaft, im öffentlichen Dienst oder
auch bei Ärzten, Apothekern, Rechtsanwälten oder Steuerberatern.
In ca. 150 Berufen bieten Unternehmen im Bereich der
Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer (IHK)
Ausbildungsplätze an.
Dabei vermitteln sowohl das Unternehmen als auch die
Berufsschule die praktischen und theoretischen Kenntnisse
und Fertigkeiten. Da also an zwei Orten gelehrt wird, spricht
man vom „dualen System“ der Berufsausbildung. Sie ist ein
Einstieg in qualifizierte und anspruchsvolle Berufstätigkeit
und die optimale Basis für einen Aufstieg.
Unser Tipp: Rechtzeitige Planung! Es ist nicht zu früh, sich
bereits ein bis zwei Jahre vor dem Abschluss mit Ideen und
Fragen zum „Leben nach der Schule“ zu befassen.
Ihre Oldenburgische IHK - wir wünschen Ihnen viel Erfolg und
interessante Erkenntnisse auf der Jobmesse Oldenburger
Münsterland!
Industrie- und Handelskammer (IHK)
Moslestraße 6 • 26122 Oldenburg
Tel: 0441 / 22 20-0 • Fax: 0441 / 22 20-111
[email protected] • www.ihk-oldenburg.de
HANDWERK
Die Agentur für Arbeit Vechta, das Jobcenter im Landkreis Cloppenburg und
das Jobcenter im Landkreis Vechta
BERUFSWAHL
ARBEITGEBER
DIE DIENSTLEISTER
AM ARBEITSMARKT
Die Welt war noch nie so unfertig überall warten ungelöste Aufgaben
Das ist Deine Chance mit anzupacken. Mit über 130 Ausbildungsberufen bietet das Handwerk vielfältige Möglichkeiten
für junge Menschen mit den unterschiedlichsten Interessen
und Talenten, sich zu entfalten. In modernen und spannenden Berufen kannst Du Deine Ideen in die Tat umsetzen.
In wenigen anderen Berufen kann so selbstbestimmt
gearbeitet werden wie im Handwerk: Flache Hierarchien in
den Betrieben ermöglichen Raum zur Entfaltung. Ein weiterer
Pluspunkt: Mit der Ausbildung zum Meister bietet sich die
Möglichkeit, der eigene Chef zu sein.
Die Qualifikation zum Meister zahlt sich aus: Das durchschnittliche Lebenseinkommen eines Handwerksmeisters
liegt ungefähr gleichauf mit dem eines Fachhochschulabsolventen. Und seit einigen Jahren ist der Meisterbrief als
„Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung“ anerkannt und
eröffnet so die Möglichkeit für einen Studienabschluss ohne
Abitur.
Natürlich gibt es im Handwerk Berufe mit großer Tradition
wie etwa Steinmetz oder Goldschmied. Doch in fast allen
Handwerken sind heute modernste Technologien unerlässlich. Daher verbindet die Ausbildung im Handwerk oftmals
Tradition und High-Tech - eine spannende und abwechslungsreiche Kombination.
Rund 200.000 Handwerksbetriebe müssen in den nächsten zehn Jahren an eine Nachfolge-Generation übergeben
werden. Gerade kleinere, alteingesessene Betriebe geben
jungen Talenten so die Chance, sich zu entwickeln und zügig
Führungsverantwortung zu übernehmen.
Also nimm Deine Zukunft in die Hand und pack mit an. Wir
beraten Dich gerne, unter anderem auf der 5. Jobmesse
Oldenburger Münsterland in Cloppenburg.
KREISHANDWERKERSCHAFT
CLOPPENBURG
BILDUNSZENTRUM HANDWERK
Kreishandwerkerschaft Cloppenburg
– Bildungszentrum Handwerk –
Ihr Partner in Aus- und Weiterbildung
Pingel-Anton 10 . 49661 Cloppenburg
Tel: 04471 / 179-0 . Fax: 04471 / 179-39
[email protected]
www.handwerk-cloppenburg.de
M E S S E D E TA I L S
SICH SELBST UND
SEINE FÄHIGKEITEN
ENTDECKEN
ZAHLEN, DATEN,
FAKTEN
Die Job- und Ausbildungsbörse der Region
Termin:
Ort:
Öffnungszeiten:
Turnus:
Ideeller Träger:
16. / 17. Oktober 2015
Münsterlandhalle Cloppenburg
beide Tage 09.00 - 17.00 Uhr
jährlich
Verbund Oldenburger Münsterland
(Landkreis Cloppenburg, Landkreis Vechta)
weitere Partner: Agentur für Arbeit Vechta
Jobcenter im Landkreis Cloppenburg
Jobcenter im Landkreis Vechta
Handwerkskammer Oldenburg,
Industrie- und Handelskammer Oldenburg,
Kreishandwerkerschaft Cloppenburg,
Landkreis Cloppenburg,
Landkreis Vechta
Medienpartner: MT, OV
Ziele: Ziel ist es, ein umfassendes Angebot der
Ausbildungsmöglichkeiten im Oldenburger
Münsterland darzustellen und in Zeiten
des demographischen Wandels dem Facharbeitermangel vorzubeugen.
Angebot: Industrie, Handwerk, Einzelhandel, Dienstleistungsbetriebe, Zeitarbeitsfirmen, Verbände,
Behörden, Innungen, Universitäten,
Fachhochschulen, Berufsakademien und
Weiterbildungseinrichtungen
Programm: Vorträge und Workshops zu aktuellen Themen
des Arbeitsmarktes, Azubi-Speed-Dating
Zielgruppe Besucher: Fach- und Führungskräfte, 50plus, Wiedereinsteiger, Studenten aller Fachrichtungen
und Semester, Schüler der Abschlussklassen, Weiterbildungsinteressenten
Eintritt: Der Eintritt für Besucher ist frei.
Ausstellerabend: „Get Together“ - Freitag, 16.10.2015, 17 Uhr
Für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Aussteller: ca. 170
Besucher: ca. 10.000
Ausbildungs- und
Studienplätze, Jobs: über 6.000
JOB- & AUSBILDUNGSBÖRSE
5.Job
16./17.
OKTOBER
2015
12./13. OKTOBER
2012
MÜNSTERLANDHALLE/CLOPPENBURG
VECHTA / STOPPELMARKT
Friedrich Haug e. K.
Messen und Ausstellungen
Tenstedter Straße 28
49692 Cappeln
MESSE
OLDENBURGER MÜNSTERLAND
I d e e l l e r Tr ä g e r : Ve r b u n d O M
(Landkreise C Loppenburg & Vechta)
Ausstellungsleitung:
Friedrich Haug e. K.
Messen und Ausstellungen
T e l e f o n : 0 4 478 / 9 5 875 - 12
T e l e f a x : 0 4 478 / 9 5 875 - 2 9
[email protected]
www.haug - ausstellungen .de
ANMELDUNG
Firma:
Anschrift:
PLZ / Ort:
Telefon:
:
Fax:
Sachbearbeiter/in:
E-Mail::
Homepage:
Homepage:
i Ein Stromanschluss (bis 2 KW) und Teppichboden
(anthrazitfarben) sind im Preis enthalten!
qm in Euro
Reihenstand / 1 freie Seite / mind. 10 qm
80,74,-
Eckstand / 2 freie Seiten / mind. 15 qm
85,79,-
Kopfstand / 3 freie Seiten / mind. 20 qm
91,85,-
Blockstand / 4 freie Seiten / mind. 30 qm
91,85,95,95,-
Katalog-Pflichteintrag inkl. Internet + Verlinkung
Fläche (qm)
Front (m)
(+ Mwst.)
inkl. 2 Karten „Get Together“ für Aussteller am 16. Oktober ab 17.00 Uhr
Standausstattung optional:
qm in Euro
(+ Mwst.)
1. Octanorm-Systemstand
29,-
2. Octanorm-Systemstand / Blende weiß (22,5 cm hoch)
39,-
3. Octanorm-Systemstand / Blende weiß (22,5 cm hoch) / Counter (1x0,5x1 m)
49,-
1 Barhocker / Kabine (1x1 m) mit verschließbarer Tür
Die umseitigen Ausstellungsbedingungen haben wir gelesen und erkennen diese an.
Ort / Datum
Unterschrift und Firmenstempel
Tiefe (m)
Ausstellungsbedingungen
1. Träger:
Ideeller Träger: Verbund Oldenburger Münsterland
Wirtschaftlicher Träger, Durchführung und Organisation: Friedrich Haug e.K., Messen und Ausstellungen,
Inh. Martin Vorwerk, Tenstedter Str. 28, 49692 Cappeln, Telefon: 0 44 78 / 9 58 75-0,
Telefax: 0 44 78 / 9 58 75-29, e-mail: [email protected]
2. Ort und Zeitdauer:
Die Ausstellung „5. Jobmesse Oldenburger Münsterland“ findet statt am 16. + 17. Oktober 2015
in der Münsterlandhalle Cloppenburg. Die Öffnungszeiten sind täglich von 9 – 17 Uhr.
3. Anmeldung:
Auf dem umseitigen Vordruck erfolgt die Anmeldung in doppelter Ausfertigung. Das Original
erhält die Ausstellungsleitung, die Durchschrift verbleibt im Besitz des Ausstellers. Die Eintragungen in dem Anmeldeformular sind ordnungsgemäß und deutlich vorzunehmen. Die Folgen einer
nicht ordnungsgemäß ausgeführten Anmeldung trägt der Aussteller. Die Unterschrift wird als
rechtsverbindlich angesehen. Änderungen und Vorbehalte sind rechtsunwirksam, wenn diese von
der Ausstellungsleitung nicht schriftlich bestätigt werden.
Für die Anerkennung der Ausstellungsbedingungen gilt die Einsendung des unterschriebenen
Anmeldeformulars. Wird nach mündlicher Absprache und Standbestellung eine Standbestätigung
und Rechnung erteilt, so gelten die darin festgehaltenen Angaben als Vertragsabschluss, wenn
nicht binnen 8 Tagen Widerspruch erfolgt.
Im Falle eines Rücktritts ist die Ausstellungsleitung berechtigt, die vereinbarte Standgebühr in
Rechnung zu stellen. Sofern eine Weitervermietung nicht möglich ist, ist eine Gestaltungskostenpauschale in Höhe von 25% der vereinbarten Standgebühr hinzuzurechnen. Der Anspruch auf
Rücktrittskosten seitens der Ausstellungsleitung entsteht wie folgt:
• Rücktrittserklärung bis 8 Wochen vor Ausstellungsbeginn = 25% der vereinb. Standgebühr
• Rücktrittserklärung bis 6 Wochen vor Ausstellungsbeginn = 50% der vereinb. Standgebühr
• Rücktrittserklärung ab 6 Wochen vor Ausstellungsbeginn = 100% der vereinb. Standgebühr.
Bei Nichtbeschickung der Ausstellung gelten die gleichen Bedingungen, wie vor erwähnt. Dem Aussteller bleibt es selbstverständlich nachgelassen, nachzuweisen, dass der Ausstellungsleitung tatsächlich ein niedrigerer Schaden entstanden ist, als die hier geltend gemachte Kostenentschädigung.
4. Zahlungsbedingungen:
Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung in voller Höhe zahlbar.
5. Zulassung:
Grundsätzlich können nur Aussteller zugelassen werden, deren Angebot der Ausstellungsthematik entspricht. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung. Die Zulassung wird schriftlich
bestätigt und ist nur für den darin ausdrücklich genannten Aussteller gültig. Mit der Zulassung
kommt ein Ausstellungsvertrag zwischen der Firma Friedrich Haug e.K. und dem Aussteller
zustande. Nach der Zulassung gelten die o.g. Rücktrittsbedingungen. Sollte der Aussteller bis
15.00 Uhr am Tag vor Ausstellungsbeginn seinen Stand nicht bezogen haben, ist der Veranstalter
berechtigt, den Stand anderweitig zu vergeben. Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem
Grund das Vertragsverhältnis zu kündigen und trotz Zulassung dem Aussteller den Standaufbau
zu untersagen bzw. ihn vom Ausstellungsgelände zu verweisen, insbesondere den Stand auf
Kosten des Ausstellers selber oder durch Beauftragte zu räumen, wenn der Aussteller gegen
eine der ihm obliegenden Vertragspflichten verstößt. Das gilt besonders, wenn der Aussteller
seinen finanziellen Verpflichtungen dem Veranstalter gegenüber nicht rechtzeitig nachgekommen
ist. Der Aussteller darf außerdem seinen Stand nicht teilweise oder ganz Dritten überlassen und
keine unzulässigen Werbemaßnahmen vornehmen. Der in der Zulassung und Rechnung enthaltene Gesamtbetrag bleibt davon unberührt und ohne Abzug zahlbar. Der Veranstalter ist nicht
verpflichtet, für eine anderweitige Verwendung der evtl. nicht genutzten Fläche Sorge zu tragen.
6. Fertigstellung der Stände und Wiederherstellung der Ausstellungsflächen:
Mit dem Aufbau der Stände kann ab Mittwoch vor der Ausstellung begonnen werden. Die Aufbauarbeiten müssen bis am Tag vor der Eröffnung bis 20.00 Uhr beendet sein. Alle entstehenden
Kosten für die Wiederherstellung des Ausstellungsplatzes in seinen ursprünglichen Zustand, insbesondere bei Anlage von Fundamenten, Erdaushub und Wegbereitung, hat der Aussteller zu tragen. Auch Beschädigungen an Wänden u.ä. müssen dem Aussteller in Rechnung gestellt werden.
7. Standmiete = Beteiligungsgebühr
a) Reihenstand
(1 Seite offen)
Euro 80,00 je qm
b) Eckstand
(2 Seiten offen)
Euro
85,00 je qm
c) Kopfstand
(3 Seiten offen)
Euro
91,00 je qm
d) Blockstand
(4 Seiten offen)
Euro
91,00 je qm
e) Katalogpflichteintrag inkl. Internet und Verlinkung
Euro
95,00
Die Berechnung der Standmieten erfolgt zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Jeder angefangene Quadratmeter wird auf den nächsten vollen aufgerundet. Träger und Säulen sind einbezogen.
8. Versicherung und Haftung:
Die Ausstellungsleitung ist Haftpflicht versichert. Sie deckt die Schadensverpflichtung des Veranstalters, sie erstreckt sich nicht auf Schäden, die Mitwirkende der ausstellenden Firmen erleiden,
ebenso nicht auf Ausstellungsgegenstände und Ausstellungsgüter. Diese Haftpflichtversicherung
umfasst weder Ausstellungsgaststätten noch Sonderveranstaltungen. Für diese sind besondere
Haftpflichtversicherungen von den verantwortlichen Trägern abzuschließen.
Wertvolle, leicht bewegliche Ausstellungsgegenstände müssen nachts unter Verschluss genommen werden.
9. Behördliche Sicherheitsvorschriften:
a) UNFALLVERHÜTUNG
Der Aussteller ist verpflichtet, an seinen ausgestellten Maschinen, Apparaten, Geräten usw.
Schutzvorrichtungen anzubringen, die den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Die Schutzvorrichtungen dürfen nur dann entfernt werden, wenn die Maschinen nicht in Betrieb und nicht an die Kraftquelle angeschlossen sind und nur zu dem Zweck
dienen, dem Besucher die Bauart und Ausführung der abgedeckten Teile zu zeigen. In diesem
Falle müssen jedoch die abgenommenen Schutzvorrichtungen unmittelbar neben der Maschine
aufgestellt werden. Für jeden Personen- und Sachschaden, der durch den Betrieb ausgestellter
Maschinen, Apparate, Anlagen u.ä. entsteht, haftet der Aussteller.
b) FEUERSCHUTZ
Feuerlöschgeräte und deren Hinweisschilder dürfen von ihrem Standort nicht entfernt, zugehängt
oder zugestellt werden. Notausgänge weder durch Ausstellungsgegenstände noch durch Ausstellungsstücke zugebaut oder zugestellt werden.
Die Inbetriebnahme elektrischer Wärmegeräte (Kocher, Bügeleisen, Heizöfen usw.), Gasfeuerstellen sowie sonstiger offener Feuerstellen und brennend vorgeführter Maschinen, Apparate usw.
bedarf der besonderen Genehmigung der Ausstellungsleitung. Wärmegeräte müssen auf unverbrennbaren, die Wärmeübertragung verhindernden Unterlagen aufgestellt werden. Für rechtzeitiges Abschalten der Geräte nach Gebrauch hat der Aussteller ganz besondere Sorge zu tragen.
Brennbare Flüssigkeiten, gleich welcher Art, dürfen im Ausstellungsstand weder gelagert noch angewandt werden. Papier, Holzwolle, Stroh und andere Verpackungsmaterialien dürfen nicht in den
Ausstellungshallen aufbewahrt werden. Sie sind nach Einräumung der Ausstellungsgegenstände
auf dem von der Ausstellungsleitung vorgesehenen und besonders gekennzeichneten Platz abzulegen. Kisten und sonstiges Lagergut sind einem Spediteur zur Lagerung zu übergeben.
c) SICHERHEITSVORSCHRIFTEN FÜR ELEKTRISCHE ANLAGEN
Die elektrischen Anlagen müssen den Vorschriften des VDE entsprechen. Es dürfen nur Gummischlauchleitungen mittlerer Ausführung (NMH) verlegt werden. Für die Herstellung der Verbindung und Abzweigung sind nur fabrikmäßig für kabelähnliche Leitungen bestimmte Ausführungen zu verwenden. Die Gummischlauchleitungen müssen bis in die Geräte hineingeführt sein,
ohne dass der Gummischlauch bis zur Einführung beseitigt ist. Auch bei Durchführung durch
Wände und Decken, z.B. aus Holz oder Pappe, darf der Gummischutz nicht beseitigt werden.
Elektrische Beleuchtungskörper und Leitungen dürfen nicht an brennbare Dekorationen oder
dergleichen angebracht werden.
10. Reinigung:
Für die Reinigung der Gänge sorgt die Ausstellungsleitung. Abfälle sind vom Aussteller in die
bereitgestellten Container zu entsorgen. Verpackungsmaterial und Leergut muss der Aussteller
wieder mitnehmen.
11. Abbau
Der Abbau der Stände und der Abtransport des Ausstellungsgutes muss sofort nach Ausstellungsschluss bis 20.00 Uhr, in einzelnen Fällen am Montag nach der Ausstellung zwischen 8.00
und 13.00 Uhr erfolgen. Für etwaige Schäden, die der Ausstellungsleitung oder anderen aus
einem gegenteiligen Handeln entstehen, haftet der Aussteller. Nach Ablauf der für den Abbau
vorgesehenen Frist werden nicht abgefahrene Ausstellungsgüter von der Ausstellungsleitung auf
Kosten des Ausstellers entfernt und eingelagert. Dabei übernimmt die Ausstellungsleitung keinerlei Verantwortung.
12. Werbung
Das Verteilen von Prospekten außerhalb der ermieteten Standflächen ist verboten.
13. Verschiedenes
Auf dem gesamten Ausstellungsgelände hat die Ausstellungsleitung das Hausrecht. Mit Erhalt der
Zulassungsbestätigung und der Hausordnung unterwerfen sich die Aussteller und deren Beauftragte den vorstehenden und allen im Interesse der Ausstellung noch eventuell zu erlassenden
Bestimmungen sowie allen polizeilichen und behördlichen Vorschriften.
14. Sonderabsprachen
Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen der schriftlichen
Bestätigung der Ausstellungsleitung.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Cloppenburg. Für sämtliche Ansprüche aus Verträgen mit Vollkaufleuten und
juristischen Personen gilt das Amtsgericht Cloppenburg als vereinbarter Gerichtsstand, und
zwar unabhängig von der Höhe des Gegenstandswertes. Cloppenburg als Gerichtsstand gilt im
Übrigen auch für alle Ansprüche als vereinbart, die im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens
geltend gemacht werden.
Friedrich Haug e.K. Messen + Ausstellungen • Inhaber: Martin Vorwerk
Tenstedter Str. 28, 49692 Cappeln • Telefon: 0 44 78 / 9 58 75-0,
Telefax: 0 44 78 / 9 58 75-29 • Handelsregister-Eintrag: Oldenburg HRA 150377
www.haug-ausstellungen.de • E-Mail: [email protected]

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