Jobmesse 2015 Anmeldeunterlagen
Transcrição
Jobmesse 2015 Anmeldeunterlagen
5.Job JOB- UND AUSBILDUNGSBÖRSE 5.Job MESSE OLDENBURGER MÜNSTERLAND MESSE OLDENBURGER MÜNSTERLAND MÜNSTERLAND OLDENBURGER AUSBILDUNGSBÖRSE JOB- && AUSBILDUNGSBÖRSE MESSEN & AUSSTELLUNGEN Tenstedter Straße 28 • 49692 Cappeln Tel: 04478 / 95 875-0 • Fax: 04478/ 95 875-29 [email protected] • www.haug-ausstellungen.de 16. / 17. OKT. 2015 WEITERE PARTNER IDEELLER TRÄGER VECHTA CLOPPENBURG MEDIENPARTNER 16. / 17. OKTOBER 2015 MÜNSTERLANDHALLE CLOPPENBURG EINTRIT T FREI 9.OO – 17.00 UHR CLOPPENBURG MÜNSTERLANDHALLE Wirtschaftsförderung Landkreis Cloppenburg KREISHANDWERKERSCHAFT CLOPPENBURG BILDUNSZENTRUM HANDWERK Wirtschaftsförderung Landkreis Vechta w w w.j o b m e s s e - o m. d e . T EL. 04 478 / 95 8 75-0 Jugendliche, Menschen auf der Suche nach einer neuen Beschäftigung und Arbeitgeber im Oldenburger Münsterland profitieren auf vielfältige Weise von den Dienstleistungen der Arbeitsagentur Vechta und der Jobcenter in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta. Berufsberatung Junge Menschen auf der Suche nach dem passenden Beruf für Ihre Zukunft brauchen vor allem Informationen und eine individuelle Beratung. Die Berater-Profis bieten beides! In persönlichen Gesprächen entwickeln die Berufsberater gemeinsam mit den Jugendlichen eine Strategie für deren beruflichen Werdegang und vermitteln auch gleich die dazu passenden Ausbildungsstellen. Arbeitsvermittlung Menschen, die auf der Suche nach neuen beruflichen Herausforderungen sind, beraten die Arbeitsmarktexperten gerne und unterstützen sie durch Orientierung und Qualifizierung. Die Profi-Vermittler sorgen dafür, dass sie schnell und qualifiziert eine neue Beschäftigung aufnehmen können – und das im Idealfall noch bevor sie überhaupt arbeitslos werden. Arbeitgeber-Service Für Arbeitgeber bietet der gemeinsame Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur und der Jobcenter umfassende ServiceDienstleistungen rund um Personalfragen. Sie sind spitze im Finden neuer Fachkräfte und beraten und unterstützen Arbeitgeber in allen Fragen rund um die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter. Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen und Angebote und besuchen Sie uns auf der Jobmesse Oldenburger Münsterland. Vorab können Sie sich auf unseren Internetseiten unter www.arbeitsagentur.de/vechta informieren oder gerne direkt mit uns Kontakt aufnehmen unter: 0800/4555500 (Agentur für Arbeit), 04441 / 9466600 (Jobcenter Vechta), 04471 / 1868661 (Jobcenter Cloppenburg). Arbeitgeber erreichen ihre Ansprechpartner entweder unter den bekannten Durchwahlnummern oder unter 0800/4555520. AUSBILDER DER NATION Ausbildung - Berufseinstieg mit Zukunft Heute gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Weichen für das Berufsleben zu stellen. Unterschiedliche Schulangebote, zahlreiche betriebliche Ausbildungsberufe in allen Bereichen der Wirtschaft und Studienangebote stehen zur Verfügung. In einigen Medien werden interessante Berufsbilder und Perspektiven dargestellt - das weckt hohe Erwartungen an Entwicklung und Karriere. Doch viele Berufsbilder erschließen sich nur, wenn man sie in Gesprächen und Situationen mit Betriebsangehörigen kennen lernt. Den eigenen Weg zu finden, ist die Herausforderung. Deshalb: Wer sich frühzeitig und richtig mit dem Thema Berufswahl auseinandersetzt, erhöht seine Chance auf einen Ausbildungsplatz. Eine Berufsausbildung in der Wirtschaft bietet dabei eine hervorragende Basis für die berufliche Zukunft. Machen Sie sich also ein Bild von Ihrer beruflichen Perspektive - eigenverantwortlich, engagiert, und in möglichst vielen Gesprächen - vielleicht bei Ihrem zukünftigen Arbeitgeber. Ausbildungsmessen sind eine gute Möglichkeit, das eigene Profil mit den betrieblichen Ausbildungsmöglichkeiten und Anforderungen zu vergleichen. Die Qual der Wahl: Derzeit gibt es rund 350 anerkannte Ausbildungsberufe in den Bereichen Industrie und Handel, Handwerk oder Landwirtschaft, im öffentlichen Dienst oder auch bei Ärzten, Apothekern, Rechtsanwälten oder Steuerberatern. In ca. 150 Berufen bieten Unternehmen im Bereich der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer (IHK) Ausbildungsplätze an. Dabei vermitteln sowohl das Unternehmen als auch die Berufsschule die praktischen und theoretischen Kenntnisse und Fertigkeiten. Da also an zwei Orten gelehrt wird, spricht man vom „dualen System“ der Berufsausbildung. Sie ist ein Einstieg in qualifizierte und anspruchsvolle Berufstätigkeit und die optimale Basis für einen Aufstieg. Unser Tipp: Rechtzeitige Planung! Es ist nicht zu früh, sich bereits ein bis zwei Jahre vor dem Abschluss mit Ideen und Fragen zum „Leben nach der Schule“ zu befassen. Ihre Oldenburgische IHK - wir wünschen Ihnen viel Erfolg und interessante Erkenntnisse auf der Jobmesse Oldenburger Münsterland! Industrie- und Handelskammer (IHK) Moslestraße 6 • 26122 Oldenburg Tel: 0441 / 22 20-0 • Fax: 0441 / 22 20-111 [email protected] • www.ihk-oldenburg.de HANDWERK Die Agentur für Arbeit Vechta, das Jobcenter im Landkreis Cloppenburg und das Jobcenter im Landkreis Vechta BERUFSWAHL ARBEITGEBER DIE DIENSTLEISTER AM ARBEITSMARKT Die Welt war noch nie so unfertig überall warten ungelöste Aufgaben Das ist Deine Chance mit anzupacken. Mit über 130 Ausbildungsberufen bietet das Handwerk vielfältige Möglichkeiten für junge Menschen mit den unterschiedlichsten Interessen und Talenten, sich zu entfalten. In modernen und spannenden Berufen kannst Du Deine Ideen in die Tat umsetzen. In wenigen anderen Berufen kann so selbstbestimmt gearbeitet werden wie im Handwerk: Flache Hierarchien in den Betrieben ermöglichen Raum zur Entfaltung. Ein weiterer Pluspunkt: Mit der Ausbildung zum Meister bietet sich die Möglichkeit, der eigene Chef zu sein. Die Qualifikation zum Meister zahlt sich aus: Das durchschnittliche Lebenseinkommen eines Handwerksmeisters liegt ungefähr gleichauf mit dem eines Fachhochschulabsolventen. Und seit einigen Jahren ist der Meisterbrief als „Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung“ anerkannt und eröffnet so die Möglichkeit für einen Studienabschluss ohne Abitur. Natürlich gibt es im Handwerk Berufe mit großer Tradition wie etwa Steinmetz oder Goldschmied. Doch in fast allen Handwerken sind heute modernste Technologien unerlässlich. Daher verbindet die Ausbildung im Handwerk oftmals Tradition und High-Tech - eine spannende und abwechslungsreiche Kombination. Rund 200.000 Handwerksbetriebe müssen in den nächsten zehn Jahren an eine Nachfolge-Generation übergeben werden. Gerade kleinere, alteingesessene Betriebe geben jungen Talenten so die Chance, sich zu entwickeln und zügig Führungsverantwortung zu übernehmen. Also nimm Deine Zukunft in die Hand und pack mit an. Wir beraten Dich gerne, unter anderem auf der 5. Jobmesse Oldenburger Münsterland in Cloppenburg. KREISHANDWERKERSCHAFT CLOPPENBURG BILDUNSZENTRUM HANDWERK Kreishandwerkerschaft Cloppenburg – Bildungszentrum Handwerk – Ihr Partner in Aus- und Weiterbildung Pingel-Anton 10 . 49661 Cloppenburg Tel: 04471 / 179-0 . Fax: 04471 / 179-39 [email protected] www.handwerk-cloppenburg.de M E S S E D E TA I L S SICH SELBST UND SEINE FÄHIGKEITEN ENTDECKEN ZAHLEN, DATEN, FAKTEN Die Job- und Ausbildungsbörse der Region Termin: Ort: Öffnungszeiten: Turnus: Ideeller Träger: 16. / 17. Oktober 2015 Münsterlandhalle Cloppenburg beide Tage 09.00 - 17.00 Uhr jährlich Verbund Oldenburger Münsterland (Landkreis Cloppenburg, Landkreis Vechta) weitere Partner: Agentur für Arbeit Vechta Jobcenter im Landkreis Cloppenburg Jobcenter im Landkreis Vechta Handwerkskammer Oldenburg, Industrie- und Handelskammer Oldenburg, Kreishandwerkerschaft Cloppenburg, Landkreis Cloppenburg, Landkreis Vechta Medienpartner: MT, OV Ziele: Ziel ist es, ein umfassendes Angebot der Ausbildungsmöglichkeiten im Oldenburger Münsterland darzustellen und in Zeiten des demographischen Wandels dem Facharbeitermangel vorzubeugen. Angebot: Industrie, Handwerk, Einzelhandel, Dienstleistungsbetriebe, Zeitarbeitsfirmen, Verbände, Behörden, Innungen, Universitäten, Fachhochschulen, Berufsakademien und Weiterbildungseinrichtungen Programm: Vorträge und Workshops zu aktuellen Themen des Arbeitsmarktes, Azubi-Speed-Dating Zielgruppe Besucher: Fach- und Führungskräfte, 50plus, Wiedereinsteiger, Studenten aller Fachrichtungen und Semester, Schüler der Abschlussklassen, Weiterbildungsinteressenten Eintritt: Der Eintritt für Besucher ist frei. Ausstellerabend: „Get Together“ - Freitag, 16.10.2015, 17 Uhr Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Aussteller: ca. 170 Besucher: ca. 10.000 Ausbildungs- und Studienplätze, Jobs: über 6.000 JOB- & AUSBILDUNGSBÖRSE 5.Job 16./17. OKTOBER 2015 12./13. OKTOBER 2012 MÜNSTERLANDHALLE/CLOPPENBURG VECHTA / STOPPELMARKT Friedrich Haug e. K. Messen und Ausstellungen Tenstedter Straße 28 49692 Cappeln MESSE OLDENBURGER MÜNSTERLAND I d e e l l e r Tr ä g e r : Ve r b u n d O M (Landkreise C Loppenburg & Vechta) Ausstellungsleitung: Friedrich Haug e. K. Messen und Ausstellungen T e l e f o n : 0 4 478 / 9 5 875 - 12 T e l e f a x : 0 4 478 / 9 5 875 - 2 9 [email protected] www.haug - ausstellungen .de ANMELDUNG Firma: Anschrift: PLZ / Ort: Telefon: : Fax: Sachbearbeiter/in: E-Mail:: Homepage: Homepage: i Ein Stromanschluss (bis 2 KW) und Teppichboden (anthrazitfarben) sind im Preis enthalten! qm in Euro Reihenstand / 1 freie Seite / mind. 10 qm 80,74,- Eckstand / 2 freie Seiten / mind. 15 qm 85,79,- Kopfstand / 3 freie Seiten / mind. 20 qm 91,85,- Blockstand / 4 freie Seiten / mind. 30 qm 91,85,95,95,- Katalog-Pflichteintrag inkl. Internet + Verlinkung Fläche (qm) Front (m) (+ Mwst.) inkl. 2 Karten „Get Together“ für Aussteller am 16. Oktober ab 17.00 Uhr Standausstattung optional: qm in Euro (+ Mwst.) 1. Octanorm-Systemstand 29,- 2. Octanorm-Systemstand / Blende weiß (22,5 cm hoch) 39,- 3. Octanorm-Systemstand / Blende weiß (22,5 cm hoch) / Counter (1x0,5x1 m) 49,- 1 Barhocker / Kabine (1x1 m) mit verschließbarer Tür Die umseitigen Ausstellungsbedingungen haben wir gelesen und erkennen diese an. Ort / Datum Unterschrift und Firmenstempel Tiefe (m) Ausstellungsbedingungen 1. Träger: Ideeller Träger: Verbund Oldenburger Münsterland Wirtschaftlicher Träger, Durchführung und Organisation: Friedrich Haug e.K., Messen und Ausstellungen, Inh. Martin Vorwerk, Tenstedter Str. 28, 49692 Cappeln, Telefon: 0 44 78 / 9 58 75-0, Telefax: 0 44 78 / 9 58 75-29, e-mail: [email protected] 2. Ort und Zeitdauer: Die Ausstellung „5. Jobmesse Oldenburger Münsterland“ findet statt am 16. + 17. Oktober 2015 in der Münsterlandhalle Cloppenburg. Die Öffnungszeiten sind täglich von 9 – 17 Uhr. 3. Anmeldung: Auf dem umseitigen Vordruck erfolgt die Anmeldung in doppelter Ausfertigung. Das Original erhält die Ausstellungsleitung, die Durchschrift verbleibt im Besitz des Ausstellers. Die Eintragungen in dem Anmeldeformular sind ordnungsgemäß und deutlich vorzunehmen. Die Folgen einer nicht ordnungsgemäß ausgeführten Anmeldung trägt der Aussteller. Die Unterschrift wird als rechtsverbindlich angesehen. Änderungen und Vorbehalte sind rechtsunwirksam, wenn diese von der Ausstellungsleitung nicht schriftlich bestätigt werden. Für die Anerkennung der Ausstellungsbedingungen gilt die Einsendung des unterschriebenen Anmeldeformulars. Wird nach mündlicher Absprache und Standbestellung eine Standbestätigung und Rechnung erteilt, so gelten die darin festgehaltenen Angaben als Vertragsabschluss, wenn nicht binnen 8 Tagen Widerspruch erfolgt. Im Falle eines Rücktritts ist die Ausstellungsleitung berechtigt, die vereinbarte Standgebühr in Rechnung zu stellen. Sofern eine Weitervermietung nicht möglich ist, ist eine Gestaltungskostenpauschale in Höhe von 25% der vereinbarten Standgebühr hinzuzurechnen. Der Anspruch auf Rücktrittskosten seitens der Ausstellungsleitung entsteht wie folgt: • Rücktrittserklärung bis 8 Wochen vor Ausstellungsbeginn = 25% der vereinb. Standgebühr • Rücktrittserklärung bis 6 Wochen vor Ausstellungsbeginn = 50% der vereinb. Standgebühr • Rücktrittserklärung ab 6 Wochen vor Ausstellungsbeginn = 100% der vereinb. Standgebühr. Bei Nichtbeschickung der Ausstellung gelten die gleichen Bedingungen, wie vor erwähnt. Dem Aussteller bleibt es selbstverständlich nachgelassen, nachzuweisen, dass der Ausstellungsleitung tatsächlich ein niedrigerer Schaden entstanden ist, als die hier geltend gemachte Kostenentschädigung. 4. Zahlungsbedingungen: Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung in voller Höhe zahlbar. 5. Zulassung: Grundsätzlich können nur Aussteller zugelassen werden, deren Angebot der Ausstellungsthematik entspricht. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung. Die Zulassung wird schriftlich bestätigt und ist nur für den darin ausdrücklich genannten Aussteller gültig. Mit der Zulassung kommt ein Ausstellungsvertrag zwischen der Firma Friedrich Haug e.K. und dem Aussteller zustande. Nach der Zulassung gelten die o.g. Rücktrittsbedingungen. Sollte der Aussteller bis 15.00 Uhr am Tag vor Ausstellungsbeginn seinen Stand nicht bezogen haben, ist der Veranstalter berechtigt, den Stand anderweitig zu vergeben. Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund das Vertragsverhältnis zu kündigen und trotz Zulassung dem Aussteller den Standaufbau zu untersagen bzw. ihn vom Ausstellungsgelände zu verweisen, insbesondere den Stand auf Kosten des Ausstellers selber oder durch Beauftragte zu räumen, wenn der Aussteller gegen eine der ihm obliegenden Vertragspflichten verstößt. Das gilt besonders, wenn der Aussteller seinen finanziellen Verpflichtungen dem Veranstalter gegenüber nicht rechtzeitig nachgekommen ist. Der Aussteller darf außerdem seinen Stand nicht teilweise oder ganz Dritten überlassen und keine unzulässigen Werbemaßnahmen vornehmen. Der in der Zulassung und Rechnung enthaltene Gesamtbetrag bleibt davon unberührt und ohne Abzug zahlbar. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, für eine anderweitige Verwendung der evtl. nicht genutzten Fläche Sorge zu tragen. 6. Fertigstellung der Stände und Wiederherstellung der Ausstellungsflächen: Mit dem Aufbau der Stände kann ab Mittwoch vor der Ausstellung begonnen werden. Die Aufbauarbeiten müssen bis am Tag vor der Eröffnung bis 20.00 Uhr beendet sein. Alle entstehenden Kosten für die Wiederherstellung des Ausstellungsplatzes in seinen ursprünglichen Zustand, insbesondere bei Anlage von Fundamenten, Erdaushub und Wegbereitung, hat der Aussteller zu tragen. Auch Beschädigungen an Wänden u.ä. müssen dem Aussteller in Rechnung gestellt werden. 7. Standmiete = Beteiligungsgebühr a) Reihenstand (1 Seite offen) Euro 80,00 je qm b) Eckstand (2 Seiten offen) Euro 85,00 je qm c) Kopfstand (3 Seiten offen) Euro 91,00 je qm d) Blockstand (4 Seiten offen) Euro 91,00 je qm e) Katalogpflichteintrag inkl. Internet und Verlinkung Euro 95,00 Die Berechnung der Standmieten erfolgt zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Jeder angefangene Quadratmeter wird auf den nächsten vollen aufgerundet. Träger und Säulen sind einbezogen. 8. Versicherung und Haftung: Die Ausstellungsleitung ist Haftpflicht versichert. Sie deckt die Schadensverpflichtung des Veranstalters, sie erstreckt sich nicht auf Schäden, die Mitwirkende der ausstellenden Firmen erleiden, ebenso nicht auf Ausstellungsgegenstände und Ausstellungsgüter. Diese Haftpflichtversicherung umfasst weder Ausstellungsgaststätten noch Sonderveranstaltungen. Für diese sind besondere Haftpflichtversicherungen von den verantwortlichen Trägern abzuschließen. Wertvolle, leicht bewegliche Ausstellungsgegenstände müssen nachts unter Verschluss genommen werden. 9. Behördliche Sicherheitsvorschriften: a) UNFALLVERHÜTUNG Der Aussteller ist verpflichtet, an seinen ausgestellten Maschinen, Apparaten, Geräten usw. Schutzvorrichtungen anzubringen, die den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Die Schutzvorrichtungen dürfen nur dann entfernt werden, wenn die Maschinen nicht in Betrieb und nicht an die Kraftquelle angeschlossen sind und nur zu dem Zweck dienen, dem Besucher die Bauart und Ausführung der abgedeckten Teile zu zeigen. In diesem Falle müssen jedoch die abgenommenen Schutzvorrichtungen unmittelbar neben der Maschine aufgestellt werden. Für jeden Personen- und Sachschaden, der durch den Betrieb ausgestellter Maschinen, Apparate, Anlagen u.ä. entsteht, haftet der Aussteller. b) FEUERSCHUTZ Feuerlöschgeräte und deren Hinweisschilder dürfen von ihrem Standort nicht entfernt, zugehängt oder zugestellt werden. Notausgänge weder durch Ausstellungsgegenstände noch durch Ausstellungsstücke zugebaut oder zugestellt werden. Die Inbetriebnahme elektrischer Wärmegeräte (Kocher, Bügeleisen, Heizöfen usw.), Gasfeuerstellen sowie sonstiger offener Feuerstellen und brennend vorgeführter Maschinen, Apparate usw. bedarf der besonderen Genehmigung der Ausstellungsleitung. Wärmegeräte müssen auf unverbrennbaren, die Wärmeübertragung verhindernden Unterlagen aufgestellt werden. Für rechtzeitiges Abschalten der Geräte nach Gebrauch hat der Aussteller ganz besondere Sorge zu tragen. Brennbare Flüssigkeiten, gleich welcher Art, dürfen im Ausstellungsstand weder gelagert noch angewandt werden. Papier, Holzwolle, Stroh und andere Verpackungsmaterialien dürfen nicht in den Ausstellungshallen aufbewahrt werden. Sie sind nach Einräumung der Ausstellungsgegenstände auf dem von der Ausstellungsleitung vorgesehenen und besonders gekennzeichneten Platz abzulegen. Kisten und sonstiges Lagergut sind einem Spediteur zur Lagerung zu übergeben. c) SICHERHEITSVORSCHRIFTEN FÜR ELEKTRISCHE ANLAGEN Die elektrischen Anlagen müssen den Vorschriften des VDE entsprechen. Es dürfen nur Gummischlauchleitungen mittlerer Ausführung (NMH) verlegt werden. Für die Herstellung der Verbindung und Abzweigung sind nur fabrikmäßig für kabelähnliche Leitungen bestimmte Ausführungen zu verwenden. Die Gummischlauchleitungen müssen bis in die Geräte hineingeführt sein, ohne dass der Gummischlauch bis zur Einführung beseitigt ist. Auch bei Durchführung durch Wände und Decken, z.B. aus Holz oder Pappe, darf der Gummischutz nicht beseitigt werden. Elektrische Beleuchtungskörper und Leitungen dürfen nicht an brennbare Dekorationen oder dergleichen angebracht werden. 10. Reinigung: Für die Reinigung der Gänge sorgt die Ausstellungsleitung. Abfälle sind vom Aussteller in die bereitgestellten Container zu entsorgen. Verpackungsmaterial und Leergut muss der Aussteller wieder mitnehmen. 11. Abbau Der Abbau der Stände und der Abtransport des Ausstellungsgutes muss sofort nach Ausstellungsschluss bis 20.00 Uhr, in einzelnen Fällen am Montag nach der Ausstellung zwischen 8.00 und 13.00 Uhr erfolgen. Für etwaige Schäden, die der Ausstellungsleitung oder anderen aus einem gegenteiligen Handeln entstehen, haftet der Aussteller. Nach Ablauf der für den Abbau vorgesehenen Frist werden nicht abgefahrene Ausstellungsgüter von der Ausstellungsleitung auf Kosten des Ausstellers entfernt und eingelagert. Dabei übernimmt die Ausstellungsleitung keinerlei Verantwortung. 12. Werbung Das Verteilen von Prospekten außerhalb der ermieteten Standflächen ist verboten. 13. Verschiedenes Auf dem gesamten Ausstellungsgelände hat die Ausstellungsleitung das Hausrecht. Mit Erhalt der Zulassungsbestätigung und der Hausordnung unterwerfen sich die Aussteller und deren Beauftragte den vorstehenden und allen im Interesse der Ausstellung noch eventuell zu erlassenden Bestimmungen sowie allen polizeilichen und behördlichen Vorschriften. 14. Sonderabsprachen Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Ausstellungsleitung. 15. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist Cloppenburg. Für sämtliche Ansprüche aus Verträgen mit Vollkaufleuten und juristischen Personen gilt das Amtsgericht Cloppenburg als vereinbarter Gerichtsstand, und zwar unabhängig von der Höhe des Gegenstandswertes. Cloppenburg als Gerichtsstand gilt im Übrigen auch für alle Ansprüche als vereinbart, die im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens geltend gemacht werden. Friedrich Haug e.K. Messen + Ausstellungen • Inhaber: Martin Vorwerk Tenstedter Str. 28, 49692 Cappeln • Telefon: 0 44 78 / 9 58 75-0, Telefax: 0 44 78 / 9 58 75-29 • Handelsregister-Eintrag: Oldenburg HRA 150377 www.haug-ausstellungen.de • E-Mail: [email protected]