Mitplanen - Mitmachen

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Mitplanen - Mitmachen
28.11.2013
Partizipation
Mitreden – Mitplanen - Mitmachen
Kinder und Jugendliche als Mitbürger
Prof. Dr. Waldemar Stange
Überblick
7
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28.11.2013
1. Was ist Partizipation?
2. Zum derzeitigen Stand der kommunalen Kinder- und
Jugendpartizipation: Widersprüchliche Praxis der Beteiligung
3. Wie steht es heute um die Kinder- und Jugenddemokratie? –
Empirische Forschungsergebnisse zur Kinder- und Jugendpartizipation
4. Wo geht es? Beispiele für Aktionsfelder und Orte der Partizipation
5. Wie macht man es? Handlungs- und Organisationsformen der
Partizipation (Strategien und Grundformen)
6. Welche Themen sind geeignet? Beispiele für mögliche Gegenstände
der Partizipation
7. Schlussbemerkung: Leitmaximen der Partizipation
Focus meiner Ausführungen:
Kommune, Jugendarbeit, pädagogische
Einrichtungen (Kita, Schule) und
Zivilgesellschaft
Ausgeklammert werden:
Beteiligung in den Kernbereichen der Jugendhilfe, z.B.
Hilfen zur Erziehung (etwa in der Heimerziehung, bei
der Erstellung des Hilfeplanes u.ä.)
Allg. Förderung der Erziehung in der Familie,
Vormundschaften und Pflegschaften usw.
Partizipation in der Jugendhilfeplanung usw.
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1. Was ist Partizipation?
Definition
Worum geht´s?
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3
28.11.2013
Definition
„Partizipation wird in drei Sprachen, Französisch, Englisch und
Deutsch gleichermaßen verwendet und geht auf die lateinischen
Wörter ‚pars, partis‘ und ‚capere‘ - zu deutsch ‚Teil‘ und ‚nehmen‚
fassen‘ zurück. Die einfachste Übersetzung ist also Teilnahme oder
Beteiligung.
Sehr wahrscheinlich werden aber die Wörter ‚Teilnahme‘ und
‚Beteiligung‘ als weniger aktiv empfunden als der Begriff
Partizipation. Man kann an einem Konzert als Zuschauer
teilnehmen und an einer Veranstaltung beteiligt sein, beides ohne
im Sinne der Gleichberechtigung zu partizipieren.
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Ich selber betone im Begriff „Partizipation“ in besonderer Weise den
Aspekt ‚pars, partis‘ im Sinne von „Teil“, „teilen“ und „abgeben“:
nämlich Teilen von Macht, Kompetenzen, Entscheidungsrechten –
aber auch Teilen von Verantwortung – gerade auch gegenüber und
mit Kindern und Jugendlichen, um deren Zukunft es ja geht.
Wenn ich von „Partizipation“ rede, meine ich sowohl die soziale
Partizipation, insb. die Alltagspartizipation, als auch die politische
Partizipation.
17
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Partizipation und Verantwortung
Rechte und Pflichten
Keine neuen Rechte ohne Engagement!
Engagement für die eigene Sache - für die gemeinsamen Angelegenheiten - für andere
Partizipation heißt
einerseits:
Rechte und Macht
zu teilen
Mitentscheiden
Partizipation heißt
andererseits:
Verantwortung
(Pflichten und Engagement)
zu teilen
Mithandeln
Mitverantwortlich sein
Partizipation an den Ergebnissen
Missverständnisse
„Kinder und Jugendliche sollen überall mitreden?“
Aber: Es geht vor allem um Mitbestimmung in ihren
Angelegenheiten!
D.h. Blick auf die Themen, die sie sich selber wünschen
„Die Kinder und Jugendlichen können und wollen ja gar nicht
mitreden.“
Es stimmt zwar: Es gibt sicher Grenzen, Probleme, Krisen der
Partizipation - auch Widerstände aufseiten der Jugendlichen selber
(z.B. keine Lust haben)!
Aber: Das ist aber aufseiten der Erwachsenen auch nicht
anders (2 % sind Mitglied in einer politischen Partei, die
Wahlbeteiligung tendiert langsam auf nur noch 50 %)
„Kinder und Jugendliche sollen mehr für andere tun!“
Richtig! Aber: Bürgerschaftliches Engagement von Kindern und
Jugendlichen für andere setzt auch voraus, dass man ihnen an
anderen Stellen mehr Partizipationserfahrungen ermöglicht
(auch Rechte gibt im Hinblick auf die eigene Interessenwahrnehmung), die ihnen zeigen, dass es sich lohnt, sich einzubringen.
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Grundelemente partizipatorischen Handelns auf Seiten
der Erwachsenen:
Partizipatorisches Denken (Haltung) im Alltag ist wichtig!
Dies muss der Normalfall sein und nicht die Ausnahme!
Schon einfache Dinge sind hier wichtig: Zuhören können, Kinder und
Jugendliche ernst nehmen, offen sein usw.
Früh anfangen!
Bereits das interessierte Zuhören und Wahrnehmen von
Signalen bei Babys, erlaubt diesen, sich bemerkbar zu machen,
ihre Interessen anmelden zu dürfen usw. (Signale erkennen
erlaubt allererste Selbstwirksamkeitserfahrungen: eigener
Einfluss ist möglich!)
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2. Zum derzeitigen Stand der
kommunalen Kinder- und Jugendpartizipation:
Widersprüchliche Praxis der Beteiligung
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Kinder und Jugendliche werden
noch nicht als Träger eigener
Rechte gesehen.
Die Rahmenbedingungen für Kinderpartizipation sind schlecht
entwickelt und schränken die Weiterentwicklung ein:
Es gibt kein in sich geschlossenes, ganzheitlich angelegtes
Gesamtkonzept der Partizipation bzw. der Kinder – und
Jugenddemokratie für alle Ebenen und Situationen.
24
Vorbehalte und Widerstände
Es gibt häufig versteckte Widerstände und Vorbehalte in Politik und
Verwaltung gegenüber der Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen
Verlängerung von Planungsprozessen
Reibungsverluste
Fehleinschätzungen
z. B. die Unterstellung, dass Kinder und Jugendliche an allen
Themen beteiligt werden sollen und wollen (es geht aber vor
allem um ihre Angelegenheiten und Interessen)
Vermutung, dass den Erwachsenen Entscheidendes aus dem
Erwachsenen-Verantwortungsbereich weggenommen werden
solle
die Unterstellung, dass immer alle Kinder und Jugendlichen erreicht
werden müssten für eine gute Partizipation (erhöhte Zielsetzungen
im Vergleich zur Erwachsenenpartizipation)
25
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Vorbehalte und Widerstände
Es gibt häufig versteckte Widerstände und Vorbehalte in Politik und
Verwaltung gegenüber der Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen
Verlängerung von Planungsprozessen
Reibungsverluste
Fehleinschätzungen
z. B. die Unterstellung, dass immer alle Kinder und
Jugendlichen erreicht werden müssten für eine gute
Partizipation (erhöhte Zielsetzungen im Vergleich zur
Erwachsenenpartizipation)
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Partizipation soll
nichts kosten

Das Demokratiesystem der Erwachsenen lassen diese sich sehr viel
Geld kosten (Wahlen, Parteien, Gremien, Verwaltung). Wenn dieses
Demokratiesystem der Erwachsenen organisatorisch, finanziell und
personell auf dem Niveau des Demokratiesystems der Kinder und
Jugendlichen unterstützt würde, wäre die Demokratie mausetot!
 Im Übrigen: Dort sagt ja auch kein Mensch: Wir brauchen eine
Straße, aber sie darf nichts kosten!
1
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Ernstcharakter
• Der Ernstcharakter von Partizipation ist weitgehend nicht
gesichert!
• Die Erwachsenen sind zurzeit nicht bereit, zu teilen und in den
anstehenden Fragestellungen ein Stück weit Macht und
Entscheidungskompetenzen abzugeben!
• Statt Ernstcharakter herrschen oft genug symbolische
Beteiligung und Instrumentalisierung vor!
Mangelnde strukturelle Verankerung – Verbindlichkeit –
mangelnde Umsetzung der Rechtsgrundlagen
•
Es gibt zwar eine Fülle von Rechtsvorschriften – von der internationalen
und europäischen Ebene über die Ebenen des Bundes, der Länder und
Gemeinden.
•
Dennoch ist es bislang – trotz einiger Erfolge im pädagogischen Bereich –
überhaupt nicht gelungen, Kinder- und Jugendbeteiligung strukturell in
Städten und Gemeinden auf der Ebene der Verwaltung und politischen
Institutionen nachhaltig und flächendeckend zu verankern und zu
institutionalisieren – z.B. durch Beschlüsse, Satzungen, Richtlinien u.ä.
•
Die vorhandenen Beteiligungsstrukturen sind also nur dürftig mit dem
Politik- und Verwaltungssystem – sei es in den Kommunen, sei es in den
Organisationen oder Einrichtungen - verbunden. Eine echte Verzahnung
findet nicht statt.
•
Es fehlt eine ausreichende Übertragung von Verantwortung,
Kompetenzen, Finanzen u. Ä. auf Kinder und Jugendliche.
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Andererseits:
Vielfalt an Modellprojekten
und „best practice“
Beteiligung im Freizeitbereich, z.B. beim „klassischen“ Beteiligungsfall
der Spielraumplanung
Beteiligung bei schwierigen politischen Aushandlungsprozessen:
etwa bei Leitbild-Prozessen zur „Kinderfreundliche Gemeinde“ wie in Köln
bis hin zur umfassenden Beteiligung von Jugendlichen an der
Landesplanung wie z.B. im schleswig-holsteinischen Projekt „Zeitsprung“
oder der Partizipation an „Sozialforen“ und bei Bürgerhaushalten
Beteiligung an anspruchsvollen kommunalen Planungsgebieten der
Stadtplanung, Stadtentwicklung, Stadtteilsanierung, Bauleitplanung
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Punktuell, aber leider nicht in
der Fläche, gibt es auch
beindruckende Partizipationsprozesse in Schulen
Sogar Partizipation beim Neubau einer Kinderklinik
Beteiligung in der Kinder- und Jugendhilfe, z.B. beim Hilfeplan in den
Hilfen zur Erziehung, exzellente Best-Practice-Modelle in der
Heimerziehung
Großes Zielgruppen-Spektrum: Mädchen, Jungen, Migranten,
Aussiedler, behinderte Kinder usw.
31
10
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Was bedeuten solche erfolgreichen
Praxis- und Modell- und Forschungsprojekte?
•
Die Vielfalt der spannenden
farbigen Praxisprojekte zeigt
uns, „dass es geht“!
•
Wichtig: Wir wissen faktisch bereits jetzt alles Erforderliche über
geeignete Beteiligungsformen und -strategien, über geeignete
Themen und ein breites Spektrum an Methoden.
•
Wir wissen also genau, „wie es geht“.
•
Es gibt keinen zu geringen Wissens- und Erkenntnisstand, kein
Praxisdefizit, kein didaktisches Angebots- und Methodendefizit,
sondern offenbar nur ein Einstellungs-, Handlungs-, und
Umsetzungsdefizit auf Seiten der Erwachsenen!
•
Wir Erwachsenen müssen uns in dieser Frage verändern!
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3. Wie steht es heute um die Kinder- und
Jugenddemokratie?
Empirische Forschungsergebnisse
zur Kinder- und Jugendpartizipation
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3.1 Exemplarische Befunde der repräsentativen ZDFPartizipationsstudie in den unterschiedlichen
Lebensbereichen
(Kinder im Alter zwischen 8 und 12 Jahren )
34
Mitbestimmung zu Hause
37
12
28.11.2013
Mitbestimmung zu Hause
n=862
Mitbestimmung Globalurteil (MW=2,60)
Prozent
der Befragten
53,8
50
40
37,1
30
20
10
5,3
3,8
0
überhaupt nicht
1
wenig
2
Viel
3
sehr viel
4
Globale Mitbestimmungsintensität
38
Mitbestimmung in der Schule
40
13
28.11.2013
Mitbestimmung in der Schule
Mitbestimmung Globalurteil
(MW=1,92)
n=869
Prozent der
Befragten
60,4
60
50
40
30
24,6
20
13,1
10
2,0
0
überhaupt nicht
1
wenig
2
sehr viel
4
viel
3
Globale Mitbestimmungsintensität
41
Mitbestimmung in der Schule
überhaupt
nicht
1
wie unser Klassenzimmer gestaltet ist
wenig
viel
2
3
2,06
wohin die Schulausflüge gehen sollen
1,96
wie die Schulfeste gestaltet werden
1,78
was für Themen im Unterricht besprochen
werden sollen
1,70
wie der Unterricht gestaltet wird
1,57
wie der Schulhof gestaltet wird
1,55
wie die Pausenregeln gestaltet werden
welche Regeln im Unterricht gelten
sehr
viel
4
1,51
1,48
welche Hausaufgaben bis wann erledigt
werden müssen
1,34
wenn es darum geht, Noten festzulegen
1,30
wann Klassenarbeiten stattfinden sollen
1,28
MW über alle
Themen: 1,59
MW=Mittelwert
Mitbestimmungsintensität themenbezogen
14
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Mitbestimmung am Wohnort
43
Mitbestimmung am Wohnort
Prozent der Befragten
55,3
50
Mitbestimmung Globalurteil (MW=1,59)
n=863
40
33,6
30
20
8,2
10
2,9
0
überhaupt nicht
1
wenig
2
viel
3
sehr viel
4
Globale Mitbestimmungsintensität
44
15
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Mitbestimmung am Wohnort
Kennt- InterTeilnis
esse nahme
in % der Befragten
(bezogen auf 100 Gesamt)
Mitmachen bei einer Hilfsaktion oder einem Projekt für Kinder 37,2
oder andere Menschen
27,7
20,7
Mitgestalten eines Jugendtreffpunkts, eines Jugendzentrums
46,5
33,6
17,4
Mitarbeit in einem Natur- oder Tierschutzverein
35,5
23,6
10,4
Mitmachen bei der Jugendfeuerwehr oder der Ausbildung
zum Rettungsdienst
52,2
26,7
10,1
Mitmachen beim Gestalten des Schulweges
14,9
10,9
8,2
Mitmachen beim Planen und Gestalten eines Spielplatzes,
einer Skaterbahn o.ä.
20,8
15,6
7,7
7,0
3,2
5,6
3,3
2,1
28,1
18,5
10,0
Mitmachen bei einem Kinder- oder Jugendforum/Kinder- oder 12,6
Jugendparlament
Mitmachen bei einem Kinderstadtplan
Durchschnitt
Themenbezogen Mitbestimmungsintensität
45
3.2 Exemplarische Befunde der Empirischen Untersuchung der
Bertelsmann-Stiftung gehen in dieselbe Richtung
(„mitWirkung! - Initiative zur Stärkung der Kinder- und Jugendbeteiligung)
Themenfelder: Zuhause, Schule, Kommune
46
16
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Design der empirischen Untersuchung
Flensburg
14.300 Städte und Gemeinden
Kropp
Rostock
Lütjenburg
davon zufällig ausgewählt und angeschrieben:
Bützow
Elmshorn
Krummhörn
2.200 Städte und Gemeinden
Ludwigslust
Hamburg
Bardowick
davon geantwortet:
Berlin
564 Städte und Gemeinden
Bad Bentheim
Hannover
Rheine
davon bereit, am Projekt teilzunehmen:
Magdeburg
Guben
Münster
Rietberg
Dorsten
Hamm
Essen
315 Städte und Gemeinden
Dortmund
Leipzig
Wuppertal
Rotenburg
Köln
davon auf Basis von vier Mitwirkungstypen zufällig ausgewählt:
Freiberg
Saalfeld
42 Städte und Gemeinden
Wetzlar
Neuwied
Frankfurt
Wiesbaden
Schlüsselfeld
In diesen 42 Städten und Gemeinden wurden insgesamt
Bad Kreuznach
Bexbach
Philippsburg
14.387* Kinder und Jugendliche,
Stuttgart
42 Kommunalverwaltungen,
Dußlingen
422 Schulleiterinnen/Schulleiter und
München
Freiburg
Rheinfelden
631 Lehrerinnen/Lehrer
Eggstätt
befragt.
Seite 47
* Hiervon gehören 12.084 zu den 12- bis 18-jährigen,
eigentlichen
Zielgruppeder
der Untersuchung.
Daher beziehen sich alle Angaben in diesem Band auf eine Stichprobengröße von 12.084.
1.der
Ziel
und Design
Untersuchung
Formen der Kinder- und Jugendbeteiligung in der Kommune (K13)
(in Prozent, Mittelwert)
Welche Formen von Kinder- und Jugendbeteiligung existieren in Ihrer Kommune? (K13)
in Prozent
36
Kinder- und
Jugendbüro
55
6
24
26
10
Kinder- oder
Jugendeinwohner- StadtmodellJugendparlament
versammlung
bauaktionen
31
Kinder- oder
Jugendsprechstunde
29
Patenschaft für Lobbyverband für Medienprojekte
Kinder oder
Kinder- und
Jugendliche
Jugendprojekte
64
64
36
Kinder- oder
Jugendbeauftragte(r)
29
Runde
Tische
29
29
Schülerparlament
Arbeitsgruppen
21
19
33
6
Kinder- oder
Jugendbeirat
Stadtteilkonferenz
Kinder- oder
Jugendkonferenz
52
0
7
Kinder- oder
Jugendbürgermeister/ -in
Kinder- oder
Jugendkommission
Gleichzeitig vorhandene
Anzahl von Beteiligungsformen (Mittelwert)
7
43
17
6
Kinder- oder
Bau- oder
Jugendsprechstunde
Verkehrsdes/-r Bürgerplanungscheck
meisters/-in
33
Zukunftswerkstatt
Kinder- oder
Jugendforum
31
2
Stadtteilerkundung
Kinder- oder
Jugendrat
Kinder- oder
Jugendanwalt/
-anwältin
Durchschnitt über
alle untersuchten
Kommunen
Seite 48
2.1 Das Angebot an Mitwirkungsmöglichkeiten in Schule und Wohnort - Wohnort
17
28.11.2013
Beteiligung im Jugendhilfeausschuss (K15)
(in Prozent, Mittelwert)
in Prozent
Gibt es in Ihrer
Kommune einen
Jugendhilfeausschuss? (K15a)
Werden Kinder und
Jugendliche bei
Entscheidungen
einbezogen?*(K15b)
64
36
Ja
Nein
Ja, die Kinder und
Jugendlichen…
(K15b)
7
Ja
Nein
31
36
38
…werden zum Thema
angehört
…haben
Rederecht
andere
Formen
14
…werden mittels
Fragebogen zum Thema
befragt
57
Wie häufig werden die Ansichten der Kinder und Jugendlichen tatsächlich in Beschlüssen des
Jugendhilfeausschusses berücksichtigt? (K15c)
Mittelwert
43
28
18
7
Mittelwert: Ø 3,0
4
sehr selten
gelegentlich
selten
oft
sehr oft
1
Skala:
5
sehr
selten
* fehlende Prozent zu 100 entsprechen „keiner Angabe“
sehr
oft
Seite 49
2.1 Das Angebot an Mitwirkungsmöglichkeiten in Schule und Wohnort - Wohnort
Beteiligung im Rat (K17)
(in Prozent, Mittelwert)
Wie oft bezieht Ihre Kommune die Ansichten von Kindern und Jugendlichen beim Zustandekommen
von Ratsbeschlüssen mit ein? (K17a)
in Prozent
41
28
23
5
sehr selten
selten
gelegentlich
oft
Mittelwert: Ø 2,4
3
sehr oft
1
Skala:
sehr
selten
5
sehr
oft
Wie werden Kinder und Jugendliche bei Ratsbeschlüssen einbezogen? (K17b)
in Prozent
Die Kinder und
Jugendlichen…
16
32
…werden mittels Fragebogen zum Thema befragt
…werden zum Thema angehört
…haben Rederecht
33
…werden auf andere Weise einbezogen
19
Seite 50
2.1 Das Angebot an Mitwirkungsmöglichkeiten in Schule und Wohnort - Wohnort
18
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4. Warum Partizipation?
Begründungsversuche,
Argumentationsfiguren
Warum Partizipation? - Begründung 1
Untersuchungen zur
Politikdistanz und
Politikabstinenz von
Kindern und
Jugendlichen
Beispiele:
die Shell-Studien und
die Bertelsmann-Studie
Politikdistanz ist eine
große Gefahr für die
Zukunft der Demokratie!
53
19
28.11.2013
Beispiel aus einem Gemeinderat:
Ein Grund:
Mangelndes
Ernstnehmen der
Kompetenzen von
Kindern und
Jugendlichen als
Experten für
hochrelevantes
Lebenswelt-Wissen
Beispiel: Verkehrsprojekt Odense
Seite 55
20
28.11.2013
Partizipation nützt dem Gemeinwesen und der Kommunalpolitik!
Kinder und Jugendliche sind nicht nur unsere wirtschaftliche,
Zukunft (Renten!) sondern auch unsere politische Zukunft!
Kinder und Jugendliche sind der Nachwuchs für unsere
politischen und bürgerschaftlichen Organisationen!
Sie werden aber bisher nicht systematisch genug darauf
hingeführt und vorbereitet!
Was wäre diese Gesellschaft ohne das Ehrenamt? Von der
Politik über die Selbstverwaltungsgremien der Krankenkassen, der Vereine und Verbände. Stellen sich mal vor,
alles das wäre auf einen Schlag weg!
Noch engagieren sich 35 % der Bevölkerung im Ehrenamt
(und 38 % der Jugendlichen!)
56
Partizipation nützt dem Gemeinwesen und der Kommunalpolitik!
Frühe Partizipationserfahrungen fördern nachweislich
Demokratiekompetenz und die Bereitschaft zu späterem
bürgerschaftlichen Engagement
z.B. Untersuchung „Vita gesellschaftlichen Engagements“:
Wer frühe Engagements- und Partizipationserfahrungen
macht, engagiert sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auch
später als Erwachsener!
Hier etwas zu tun, ist eine Schlüsselentscheidung für die
Zukunft der Demokratie und der Zivilgesellschaft!
57
21
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Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist ein
fachliches Mittel zur Effizienzsteigerung von
Planungsvorhaben!
Moderne Planungsverfahren: Nutzerbeteiligung, Ko-Produktion
von sozialen Leistungen (Dienstleistungsansatz der Partizipation)
Qualitätsverbesserung von Planung durch genauere
Berücksichtigung der Wünsche und Vorstellungen von
Kindern und Jugendlichen als Planungsadressaten
Kinder und Jugendliche als „Experten in eigener Sache“
Kinder und Jugendliche können durchaus auch kreative
Vorschläge entwickeln für klassische kommunale
Erwachsenen-Themen!
Kinder nicht zu beteiligen an den Maßnahmen, die sie
direkt betreffen, ist heute ein planerischer Kunstfehler!
61
Partizipation nützt dem Gemeinwesen und der
Kommunalpolitik!
Kinder, Jugendliche und ihre Familien können sensible
Seismographen sein: Früherkennung von Problemen und
Fehlentwicklungen im Gemeinwesen
Belebung: Positive Impulse für das soziale, kulturelle und
wirtschaftliche Gemeindeleben durch Partizipation von Kindern
und Jugendliche als aktiver Teil der zivilgesellschaftlichen und
bürgerschaftlichen Entwicklung vor Ort
Kinder- und Familienfreundlichkeit – und dazu zählt auch die
Partizipation - ist nachweislich ein positiver Standortfaktor für
Gemeinden und Städte (8 Familien = ein mittlerer
Handwerksbetrieb, außerdem: Auswirkungen auf
Betriebsansiedlungen, Bauplätze usw.)
62
22
28.11.2013
Partizipation fördert die Integration in die Gesellschaft
und die Kommune!
Der Zusammenhalt einer Gesellschaft wird gefährdet, wenn man die
Teilhabe wichtiger Teilgruppen nicht zulässt
Mangelnde Teilhabe relevanter Gruppen (Senioren, Migranten, Arme
Menschen, Kinder Jugendliche), der Ausschluss von Zukunftschancen
(Arbeit) und aktiver Mitwirkung an der Gestaltung des Gemeinwesens ist
auf Dauer immer sozialer Sprengstoff! Beispiel: Jugendproteste in den
Pariser Vorstädten
Der Grund für alle Sozialprogramme der Geschichte (z.B. Armenfürsorge)
war es immer, sozialen Sprengstoff zu reduzieren.
Gesellschaften mit hohem Partizipationsgrad weisen empirisch ein
höheres Maß an Lebenszufriedenheit und „Glück“ auf!
Der Zusammenhalt einer Gemeinde wird in dem Maße gefördert, in dem
Einfluss auf die Gestaltung des Gemeinwesens erlaubt und gefördert wird
Beispiel:
63
Partizipation und Gewaltprävention:
 Partizipation als Prävention von Gewalt und Vandalismus:
Niemand zerstört, was er selbst mit aufgebaut hat!
 Beteiligungsprojekte reduzieren nachweislich Gewalt und
Vandalismus
 Beispiele:
• Spielplatzuntersuchung der AG / Konferenz der
Gartenamtsleiter
• Schwedisches Schulhofprojekt (Skolans Uterum)
• Kriminalpräventive Gemeinwesen-Projekte (z.B.
Seite 64
Ergebnisse des amerikanischen CTC-Projektes:
Reduzierung von delinquenten Verhalten, wenn
Jugendliche sich in ihr Gemeinwesen einbringen
können und sich verantwortlich fühlen)
23
28.11.2013
Demografischen Wandel
gestalten – Generationengerechtigkeit gewährleisten!
Kinderfreundlichkeit von
Kommunen als
Geburtenförderpolitik
Partizipation von Kindern und Jugendlichen auch als Strategie der
Stärkung der kleiner werdenden Zahl von jungen Menschen
Partizipation von Kindern und Jugendlichen als Qualitiätsmerkmal und
Bestandteil intergenerationeller Austauschbeziehungen
Olk: Begründungen für eine verstärkte Partizipation von Kindern und Jugendlichen 4/04/2006, S. 10
66
Für die Schule besonders wichtig:
Zusammenhang von Partizipation und Lernen
Partizipation fördert das schulisches Lernen insgesamt und
allgemein!
Schulklassen mit hoher Schülerpartizipation haben ein positiveres
Lernverhalten (eine bessere Lernhaltung und Lernmotivation,
besseres Arbeitsverhalten und leistungsbezogenes Selbstvertrauen
(Holtappels 2004, 269)
Schüler, die sich sozial und zivilgesellschaftlich engagieren, haben
eine höhere Bereitschaft, sich durch schulisches Lernen auf den
Beruf vorzubereiten! (Perplex-Studie)
Vgl Eikel 2007, 12 ff.
67
24
28.11.2013
Partizipation ist
rechtlich geboten!
Vielfalt an rechtlichen Normierungen, die die
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
vorschreiben:
internationale Ebene (z.B. UN-Kinderrechtskonvention - insb. Art. 12
u. 13, Agenda 21)
europäische Ebene (z.B. Europäische Charta der Rechte des Kindes),
nationale Ebene (z.B. im Grundgesetz, im BGB und SGB VIII / KJHG –
seit 1.1.12 in der Novellierung noch verschärft, z.B. § 45 [2]3.)
Länderebene (z.B. Absenkung des aktiven Wahlrechtes auf 16 Jahre,
Schulgesetze, Kindertagesstättengesetze).
Gemeindeebene (Gemeindeordnungen, z.B. Schleswig-Holstein § 47f,
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz § 36)
69
Nationale Ebene
Grundgesetz (GG)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
Baugesetzbuch (BauGB)
Gesetz über die religiöse Kindererziehung (RelKErzG)
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamG)
Nationaler Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland
70
25
28.11.2013
Nationale Ebene (1)


Grundgesetz (GG)
 Unantastbarkeit der Würde, Artikel 1
 Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Artikel 2
 Gleichbehandlung aller Menschen vor dem Gesetz, Artikel 3
 Anhörungs- und Petitionsrecht, Artikel 17
Teilweise nochmal aufgenommen im Landesrecht (z.B.
Petitionsrecht, § 16 Kommunalverfassung Brandenburg).
Wichtig: Für Grundrechte gibt es keine Altersgrenze!
 Grundrechtsmündigkeit: wenn „verständig“
 Analoge Regelung mindestens auf der Ebene der klar
geregelten Religionsmündigkeit
 Viele relevante Beispiele: z.B. Briefgeheimnis bei Kindern
Problem: Kinderrechtler haben diese Ebene kaum im
Fokus – obwohl sie gute Möglichkeiten bietet.
72
 Bürgerliches Gesetzbuch




(BGB)
Elterliche Sorge, § 1626 (2)
Trennung / Scheidung der Eltern, § 1671 (2)
Adoption, § 1746 (1)
Betreuer / Verein, § 1887 (2)
 Gesetz über die religiöse Kindererziehung (RelKErzG)
 Freie Wahl der Religionszugehörigkeit, § 5
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
 Persönliche Anhörung des Kindes in Verfahren bezüglich der
Personen- oder Vermögenssorge
 Ausübung des Beschwerderechts (ab 14. Lebensjahr)
, § 50 b (1):
, §59 (1)
Vorteil in diesem Bereich gegenüber vielen anderen
Partizipationszonen: Klare und eindeutige subjektive Rechte
von Kindern und Jugendlichen (Familiengericht und Jugendamt).
Pikant: In diesen Bereichen gibt es - bei viel schwierigeren
Problemen - z.T. viel großzügigere Altersgrenzen (12, 14) als im73
politischen Bereich (16)!!
26
28.11.2013
Nationale Ebene (2)
SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
 Schaffung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und
Familien, § 1 (3)
 Wunsch- und Wahlrecht, § 5 (1)
 Beteiligungs-Paragraph: § 8
 Jugendarbeit, Beteiligung der Jugendlichen, § 11 (1)
 Beteiligung beim Hilfeplan: § 36
 Bedarfsermittlung in der Jugendhilfeplanung unter
Berücksichtigung der Wünsche und Interessen junger Menschen,
§ 80 (1) Nr. 2
Vorteile: in vielen Bereichen – z.B. H.z.E. - klare subjektive
Rechtsansprüche (einklagbar)
 In anderen Bereichen aber nur schwächere Rechte (z.B. § 1,
§ 11). Zu deren Durchsetzung kann man aber sehr gut andere
Gesetze nutzen - z.B. das Baugesetzbuch, die Kommunalverfassungen und insb. die Ausführungsgesetze zum SBG VIII mit
ihren z.T. viel schärferen Regelungen/Instrumenten (Spezialnorm
75
vor allgemeiner Norm!!).
Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG
Artikel 2 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
„§ 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
…
(2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder und
Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist. Dies ist in der
Regel anzunehmen, wenn …
…
3. zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen
in der Einrichtung geeignete Verfahren der Beteiligung
sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen
Angelegenheiten Anwendung finden.
Vorteil: Harte Rechte und sehr gut durchsetzbar durch den
öffentlichen Träger!
76
27
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Nationale Ebene (3)
Baugesetzbuch (BauGB)
 Berücksichtigung von Sozial-, Kultur- und
Wohnbedürfnissen, § 1 (5) Nr. 2 u. 3
 Novellierung: besondere Erwähnung der Kinder
 Beteiligung von Bürgern, § 3
 Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange, § 4
Nachteil: Die in diesem Bereich liegenden Chancen sind
kaum im Bewusstsein (z.B. die Rolle des Jugendamtes als
Träger öffentlicher Belange) und werden zu selten genutzt.
79
Landesebene (1)
Kommunales Wahlrecht
Wahlberechtigung ab 16 Jahren bei Kommunalwahlen in einigen
Bundesländern (z.B. Niedersachsen, Schleswig-Holstein,
Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern)
Und zusätzlich bei Landtagswahlen - hier vorbildlich:
Brandenburger Landesverfassung:
Artikel 22
(1) Jeder Bürger hat nach Vollendung des sechzehnten Lebensjahres
das Recht, zum Landtag und zu den kommunalen
Vertretungskörperschaften zu wählen; nach Vollendung des
achtzehnten Lebensjahres hat jeder Bürger das Recht, in diese
gewählt zu werden
 Vorteil: klare Rechtsansprüche
 Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung, z.B.
 Niedersachsen
 Nordrhein-Westfalen: Gesetz zur Änderung der Verfassung für

das Land Nordrhein-Westfalen (von 2002)
 Artikel 6: Aufnahme von Kinderrechten
Nachteil: nur objektive und kein subjektiven Normen
81
28
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Landesebene (2)
Gemeindeordnungen / Kommunalverfassungen
 Schleswig-Holstein: § 47 f.: Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen
 Niedersachsen: § 36
 ähnliche Bestimmungen in anderen Ländern
82
Fazit
• Beteiligung ist auf jeden Fall nicht verboten!
88
29
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5. Wo geht es?
Beispiele für Aktionsfelder (Orte) der Beteiligung
(im Sozialraum, in Organisationen und Institutionen)
95
Partizipation z.B durch
Teilnahme an Wahlen
96
Statt punktueller Partizipation das Gesamtsystem entwickeln!
30
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6. Wie macht man es?
Handlungs- und Organisationsformen der
Partizipation
Strategien und Grundformen
Handlungs- und Organisationsformen der Beteiligung
(Grundformen, Strategien)
1. Alltagspartizipation: Partizipatives Denken, partizipative Haltung
2. Stellvertretende Formen
3. Beteiligung an den Institutionen der Erwachsenenwelt
4. Die sogenannten ‚kleinen Formen‘
5. Strukturierte Aushandlungsformen
6. Offene Versammlungsformen (z.B. Kinder- und Jugendforen oder
Kinder- und Jugend-Einwohnerversammlungen)
7. Die klassischen repräsentativen Formen (Kinder- und
Jugendparlamente)
8. E-Participation: Internet-Demokratie?
9. Projektansatz der Partizipation
103
31
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Dazu einige Beispiele:
107
Strategien (Grundformen) der Kinder- und Jugendbeteiligung
1. Alltagspartizipation (alltägliche Formen der Partizipation)
Partizipatorisches Denken / partizipatorische Haltung! Insb. pädagogische
Partizipation und Partizipation im Rahmen der Alltagsbewältigung bei kleineren,
alltäglichen Themen
Alltägliche und informelle Aushandlungsformen: Gesprächsformen, die
eher offenen und dialogischen Prozessstrukturen folgen; meistens im
individuellen Alltagssetting
z.B. das Nebenbei-Gespräch in der Gruppe, im Verein, im Wohnumfeld,
im Morgenkreis
des Kindergartens
.
108
32
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2. Stellvertretende Formen der
Interessenwahrnehmung von
Kindern und Jugendlichen
(Kinder-Interessenvertretungen
durch Erwachsene)
In der Kommune, z.B.
Kinderbüros Kinderbeauftragte Kinderanwälte
In der Schule, z.B.
Vertrauens- und
Verbindungslehrer
In der Jugendhilfe, z.B. der
Heimerziehung
Beschwerdestellen,
Ombudspersonen
109
3. Beteiligung an den Institutionen der
Erwachsenenwelt
In der Kommune:
Jugendliche als Teilgruppe in der von
Erwachsenen dominierten
Stadtteilkonferenz im Rahmen der
Jugendhilfeplanung
Mitarbeit von Jugendlichen als bürgerliches
Mitglied in Ratsausschüssen
Auf gemeindlicher und auf Landes-Ebene
Wahlalter 16 bei Kommunal- und Landtagswahlen (Brandenburg,
Bremen)
33
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4. Die sog. „kleinen Formen“
(nur punktuell, nicht- institutionalisiert und formalisiert,
i.d.R. einfach und schnell)
Beispiele für ‚Kleine Formen‘ der Partizipation in der
Kommune:
Wunsch- und Meckerkasten
Kinder- und Jugendfragestunde im Rat
Bürgermeistersprechstunde für Kinder und Jugendliche
112
Beispiel einer
‚kleinen‘ und
punktuellen
Methode:
Wünsche, Kritik,
Vorschläge von
Kindern
u. Jugendlichen
durch
Mal- und
Zeichenaktionen)
Hier:
Spielplatzplanung
durch
Grundschüler
113
34
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Beteiligung von Schülern bei der Sozialraum- und
Lebensweltuntersuchung (norwegische Punktmethode)
114
5. Strukturierte Aushandlung
Die eher formelle und strukturierte Form der Aushandlung:
Beauftragung durch Beschluss; kollektive und eher formalisierte
Methoden (wie Konsens-Workshopmethode, Deliberationsforum,
Zukunftskonferenz – vor allem aber die Zukunftswerkstatt) – bei
allen Formen der Ideen-, Lösungs- und Vorschlagsentwicklung
116
35
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6. Offene Versammlungsformen
Z.B. Kinder- und Jugendforen, Vollversammlungen in
Einrichtungen, Kinderversammlungen,
Jugendeinwohnerversammlungen usw.
117
7. Repräsentative Formen: Kinder- und Jugendgremien
(Interessenvertretungen durch Kinder und Jugendliche selber)
In der Kommune:
Kinder- und Jugendparlamente, Kinder- und Jugendbeiräte
118
36
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Beispiel: Mitbestimmungsgremien und Räte schon
in Kindertagesstätten?
Seite 135
136
37
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137
8. E-Partizipation
Beteiligung durch das Internet
Rheinland-Pfalz: landesweite Beteiligung von Jugendlichen an der
Entwicklung der Jugendpolitik („liken – teilen – was bewegen“),
Koordination von Beteiligung über Facebook,
Beteiligung an der Bauleitplanung (Pläne im Internet),
Befragungsaktionen im Internet,
U-18-Wahlen per Internet, usw. usw.
142
38
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9. Projektorientierte Verfahren der Partizipation
z.B. Spielplatzplanung durch Modellbau
144
z.B. Modellbau bei der Schulhofplanung
145
39
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Zum Beispiel: Medienproduktionen
146
Zum Beispiel: Schulbauplanung durch Modellbau
147
40
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7. Welche Themen sind geeignet?
- Gegenstände der Partizipation -
Im Prinzip fast alle Themen!
Alle kinder- und jugendrelevanten Themen auf der kommunalen Ebene
und in den anderen genannten Aktionsfeldern:
1. Themen, die die Vertretung der Interessen aller Kinder und
Jugendlichen gegenüber der Gemeinde/Stadt – im Rahmen umfassender
kommunaler Planungen – erforderlich machen (z.B. vor den Ausschüssen
der Stadtverordnetenversammlung oder dem/der BürgermeisterIn):
Herantragen von Problemen und von Kritik der Kinder und
Jugendlichen, ihrer Lösungsvorschläge, Ideen und Wünsche an
die Gemeinde/Stadt und ihre Gremien
Einbringung der Kinder- und Jugendperspektive in die Planungen
von Erwachsenen
2. Alle reinen Kinder- und Jugendthemen, die sie prinzipiell selber
planen, verwalten und durchführen können
z.B. Finanz-Etats in Jugendzentren, sonstige Jugendhaushalte der
Kommune (verwaltet durch ein Kinder- und Jugendparlament),
Bürgerhaushalt für Kinder und Jugendliche, Youth-Bank usw. 152
41
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Einige Beispiele:
156
Offene Jugendarbeit:
z.B. Gestaltung des Jugendhauses
Seite 157
42
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43
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Thema Freizeit und Sport: Beispiel für einen fehlgelaufenen
kommunalen Planungsprozess
160
Ein Gegen-Beispiel:
Jugendliche bauen ihr „Skateland“ selber
161
44
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Gegenstände der Pädagogischen Partizipation
Themen in der Schule, z.B.
Das BLK-Programm „Demokratie lernen und leben“ benennt 4
Themenschwerpunkte:
1. Unterricht
2. Projekt
3. Schule als Demokratie
4. Schule in der Demokratie
Dazu einige Beispiele:
164
Beteiligung an Angelegenheiten des unmittelbaren
sozialen Zusammenlebens
Regelung des sozialen Umgangs miteinander in der Schulklasse
Gemeinsame Normen, Regeln, Ziele, Vorhaben, Vereinbarungen
Sitzordnung
Raum- und Schulhausgestaltung
Konstruktive Konfliktbearbeitung
Verantwortungsübernahme
im Klassenrat
Vgl. Eikel 2007. S. 23
169
45
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Beteiligung an der Schulhofumgestaltung
Gestaltung der Außenanlage einer Grundschule
171
172
46
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173
Auch so kann Unterricht aussehen!
Seite 174
47
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175
176
48
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Kunst und Beteiligung: „Grün macht Schule“ (Berlin)
177
Beteiligung bei der Schulbauplanung, bei baulichen
Veränderungen der Schule usw.
Seite 178
49
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Themen aus der Erwachsenenwelt, die über
reine Kinder- und Jugend-Themen
hinausgehen:
182
Impressionen: Beteiligung an der Bauleitplanung
Seite 183
50
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184
185
51
28.11.2013
186
187
52
28.11.2013
188
Stadtentwicklung mit Schulklassen
(Methode „Planning for Real“ und Modellbau)
189
53
28.11.2013
191
Stadtteilmodelle öffentlich zeigen
192
54
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193
Beispiel aus der Spielleitplanung
(Teilverfahren zur Bauleitplanung):
Gestaltung öffentlicher Räume
Zum Beispiel: Entwicklung bewegungsfreundlicher öffentlicher
Plätze (Vorschläge von Kindern und Jugendlichen)
Büro „Stadt-Kinder“ – Dortmund (Dipl. Ing. Peter ApeI)
195
55
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Plätze
196
Trends
197
56
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Umsetzungen
198
Stadtplanung, Stadtentwicklung,
z.B. Verkehrsplanung (Radwegeplanung, Schulwegsicherung usw.)
Seite 200
57
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Öffentliches Forum „Kinderfreundliche Verkehrs planung“ mit Erwachsenen und Kindern
201
Einbeziehung von Kindergartenkindern in ein
Verkehrsprojekt der Schule
202
58
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Ein Kinderprodukt zur Verkehrsplanung
203
8. Schlussbemerkung:
Leitmaximen einer lebensweltlich breit
verankerten Kinder- und Jugendpartizipation
212
59
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Die gesamte Sozialisation von Kindern und
Jugendlichen muss von den Leitideen „Mitbestimmung und
Mitverantwortung“ geprägt sein! Wir brauchen eine
Beteiligungskultur. Wir brauchen Alltagsdemokratie! (Dieter
Tiemann)
Die Rechte der Kinder und Jugendlichen sind endlich
in der Breite zu verwirklichen. Die Übertragung von
Verantwortung und Kompetenzen auf sie
muss sich dabei an folgenden Prinzipien orientieren:
213
Klare Definition der neuen Rechte für Kinder und Jugendliche, aber
auch eine ebenso klare Definition der Stellen, an denen Beteiligung
nicht möglich ist (legitimierbare, transparente Grenzen von
Partizipation)
Was allein Sache der Erwachsenen bleiben muss, sollte dennoch
immer transparent, begründbar und überprüfbar sein.
Was nur von Erwachsenen und Kindern gemeinsam regelbar ist,
muss auf gleicher Augenhöhe ausgehandelt werden.
Was Kinder und Jugendliche aber alleine können und wollen, ist
ihnen zu übertragen.
Insgesamt gilt immer der Leitgedanke „Nichts für uns, ohne uns!“
214
60
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
215
Prof. Dr. Waldemar Stange
Scharnhorststr. 1
Haus - 1 Raum 301 u. 301b
21335 Lüneburg
Fon +49.4131.677-2379
Fax +49.4131.677-1608
[email protected]
Weitere Informationen: www.leuphana.de/netzwerg
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