Mitplanen - Mitmachen
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Mitplanen - Mitmachen
28.11.2013 Partizipation Mitreden – Mitplanen - Mitmachen Kinder und Jugendliche als Mitbürger Prof. Dr. Waldemar Stange Überblick 7 1 28.11.2013 1. Was ist Partizipation? 2. Zum derzeitigen Stand der kommunalen Kinder- und Jugendpartizipation: Widersprüchliche Praxis der Beteiligung 3. Wie steht es heute um die Kinder- und Jugenddemokratie? – Empirische Forschungsergebnisse zur Kinder- und Jugendpartizipation 4. Wo geht es? Beispiele für Aktionsfelder und Orte der Partizipation 5. Wie macht man es? Handlungs- und Organisationsformen der Partizipation (Strategien und Grundformen) 6. Welche Themen sind geeignet? Beispiele für mögliche Gegenstände der Partizipation 7. Schlussbemerkung: Leitmaximen der Partizipation Focus meiner Ausführungen: Kommune, Jugendarbeit, pädagogische Einrichtungen (Kita, Schule) und Zivilgesellschaft Ausgeklammert werden: Beteiligung in den Kernbereichen der Jugendhilfe, z.B. Hilfen zur Erziehung (etwa in der Heimerziehung, bei der Erstellung des Hilfeplanes u.ä.) Allg. Förderung der Erziehung in der Familie, Vormundschaften und Pflegschaften usw. Partizipation in der Jugendhilfeplanung usw. 10 2 28.11.2013 1. Was ist Partizipation? Definition Worum geht´s? 13 3 28.11.2013 Definition „Partizipation wird in drei Sprachen, Französisch, Englisch und Deutsch gleichermaßen verwendet und geht auf die lateinischen Wörter ‚pars, partis‘ und ‚capere‘ - zu deutsch ‚Teil‘ und ‚nehmen‚ fassen‘ zurück. Die einfachste Übersetzung ist also Teilnahme oder Beteiligung. Sehr wahrscheinlich werden aber die Wörter ‚Teilnahme‘ und ‚Beteiligung‘ als weniger aktiv empfunden als der Begriff Partizipation. Man kann an einem Konzert als Zuschauer teilnehmen und an einer Veranstaltung beteiligt sein, beides ohne im Sinne der Gleichberechtigung zu partizipieren. 15 Ich selber betone im Begriff „Partizipation“ in besonderer Weise den Aspekt ‚pars, partis‘ im Sinne von „Teil“, „teilen“ und „abgeben“: nämlich Teilen von Macht, Kompetenzen, Entscheidungsrechten – aber auch Teilen von Verantwortung – gerade auch gegenüber und mit Kindern und Jugendlichen, um deren Zukunft es ja geht. Wenn ich von „Partizipation“ rede, meine ich sowohl die soziale Partizipation, insb. die Alltagspartizipation, als auch die politische Partizipation. 17 4 28.11.2013 Partizipation und Verantwortung Rechte und Pflichten Keine neuen Rechte ohne Engagement! Engagement für die eigene Sache - für die gemeinsamen Angelegenheiten - für andere Partizipation heißt einerseits: Rechte und Macht zu teilen Mitentscheiden Partizipation heißt andererseits: Verantwortung (Pflichten und Engagement) zu teilen Mithandeln Mitverantwortlich sein Partizipation an den Ergebnissen Missverständnisse „Kinder und Jugendliche sollen überall mitreden?“ Aber: Es geht vor allem um Mitbestimmung in ihren Angelegenheiten! D.h. Blick auf die Themen, die sie sich selber wünschen „Die Kinder und Jugendlichen können und wollen ja gar nicht mitreden.“ Es stimmt zwar: Es gibt sicher Grenzen, Probleme, Krisen der Partizipation - auch Widerstände aufseiten der Jugendlichen selber (z.B. keine Lust haben)! Aber: Das ist aber aufseiten der Erwachsenen auch nicht anders (2 % sind Mitglied in einer politischen Partei, die Wahlbeteiligung tendiert langsam auf nur noch 50 %) „Kinder und Jugendliche sollen mehr für andere tun!“ Richtig! Aber: Bürgerschaftliches Engagement von Kindern und Jugendlichen für andere setzt auch voraus, dass man ihnen an anderen Stellen mehr Partizipationserfahrungen ermöglicht (auch Rechte gibt im Hinblick auf die eigene Interessenwahrnehmung), die ihnen zeigen, dass es sich lohnt, sich einzubringen. 20 5 28.11.2013 Grundelemente partizipatorischen Handelns auf Seiten der Erwachsenen: Partizipatorisches Denken (Haltung) im Alltag ist wichtig! Dies muss der Normalfall sein und nicht die Ausnahme! Schon einfache Dinge sind hier wichtig: Zuhören können, Kinder und Jugendliche ernst nehmen, offen sein usw. Früh anfangen! Bereits das interessierte Zuhören und Wahrnehmen von Signalen bei Babys, erlaubt diesen, sich bemerkbar zu machen, ihre Interessen anmelden zu dürfen usw. (Signale erkennen erlaubt allererste Selbstwirksamkeitserfahrungen: eigener Einfluss ist möglich!) 21 2. Zum derzeitigen Stand der kommunalen Kinder- und Jugendpartizipation: Widersprüchliche Praxis der Beteiligung 6 28.11.2013 Kinder und Jugendliche werden noch nicht als Träger eigener Rechte gesehen. Die Rahmenbedingungen für Kinderpartizipation sind schlecht entwickelt und schränken die Weiterentwicklung ein: Es gibt kein in sich geschlossenes, ganzheitlich angelegtes Gesamtkonzept der Partizipation bzw. der Kinder – und Jugenddemokratie für alle Ebenen und Situationen. 24 Vorbehalte und Widerstände Es gibt häufig versteckte Widerstände und Vorbehalte in Politik und Verwaltung gegenüber der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Verlängerung von Planungsprozessen Reibungsverluste Fehleinschätzungen z. B. die Unterstellung, dass Kinder und Jugendliche an allen Themen beteiligt werden sollen und wollen (es geht aber vor allem um ihre Angelegenheiten und Interessen) Vermutung, dass den Erwachsenen Entscheidendes aus dem Erwachsenen-Verantwortungsbereich weggenommen werden solle die Unterstellung, dass immer alle Kinder und Jugendlichen erreicht werden müssten für eine gute Partizipation (erhöhte Zielsetzungen im Vergleich zur Erwachsenenpartizipation) 25 7 28.11.2013 Vorbehalte und Widerstände Es gibt häufig versteckte Widerstände und Vorbehalte in Politik und Verwaltung gegenüber der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Verlängerung von Planungsprozessen Reibungsverluste Fehleinschätzungen z. B. die Unterstellung, dass immer alle Kinder und Jugendlichen erreicht werden müssten für eine gute Partizipation (erhöhte Zielsetzungen im Vergleich zur Erwachsenenpartizipation) 26 Partizipation soll nichts kosten Das Demokratiesystem der Erwachsenen lassen diese sich sehr viel Geld kosten (Wahlen, Parteien, Gremien, Verwaltung). Wenn dieses Demokratiesystem der Erwachsenen organisatorisch, finanziell und personell auf dem Niveau des Demokratiesystems der Kinder und Jugendlichen unterstützt würde, wäre die Demokratie mausetot! Im Übrigen: Dort sagt ja auch kein Mensch: Wir brauchen eine Straße, aber sie darf nichts kosten! 1 8 28.11.2013 Ernstcharakter • Der Ernstcharakter von Partizipation ist weitgehend nicht gesichert! • Die Erwachsenen sind zurzeit nicht bereit, zu teilen und in den anstehenden Fragestellungen ein Stück weit Macht und Entscheidungskompetenzen abzugeben! • Statt Ernstcharakter herrschen oft genug symbolische Beteiligung und Instrumentalisierung vor! Mangelnde strukturelle Verankerung – Verbindlichkeit – mangelnde Umsetzung der Rechtsgrundlagen • Es gibt zwar eine Fülle von Rechtsvorschriften – von der internationalen und europäischen Ebene über die Ebenen des Bundes, der Länder und Gemeinden. • Dennoch ist es bislang – trotz einiger Erfolge im pädagogischen Bereich – überhaupt nicht gelungen, Kinder- und Jugendbeteiligung strukturell in Städten und Gemeinden auf der Ebene der Verwaltung und politischen Institutionen nachhaltig und flächendeckend zu verankern und zu institutionalisieren – z.B. durch Beschlüsse, Satzungen, Richtlinien u.ä. • Die vorhandenen Beteiligungsstrukturen sind also nur dürftig mit dem Politik- und Verwaltungssystem – sei es in den Kommunen, sei es in den Organisationen oder Einrichtungen - verbunden. Eine echte Verzahnung findet nicht statt. • Es fehlt eine ausreichende Übertragung von Verantwortung, Kompetenzen, Finanzen u. Ä. auf Kinder und Jugendliche. 9 28.11.2013 Andererseits: Vielfalt an Modellprojekten und „best practice“ Beteiligung im Freizeitbereich, z.B. beim „klassischen“ Beteiligungsfall der Spielraumplanung Beteiligung bei schwierigen politischen Aushandlungsprozessen: etwa bei Leitbild-Prozessen zur „Kinderfreundliche Gemeinde“ wie in Köln bis hin zur umfassenden Beteiligung von Jugendlichen an der Landesplanung wie z.B. im schleswig-holsteinischen Projekt „Zeitsprung“ oder der Partizipation an „Sozialforen“ und bei Bürgerhaushalten Beteiligung an anspruchsvollen kommunalen Planungsgebieten der Stadtplanung, Stadtentwicklung, Stadtteilsanierung, Bauleitplanung 30 Punktuell, aber leider nicht in der Fläche, gibt es auch beindruckende Partizipationsprozesse in Schulen Sogar Partizipation beim Neubau einer Kinderklinik Beteiligung in der Kinder- und Jugendhilfe, z.B. beim Hilfeplan in den Hilfen zur Erziehung, exzellente Best-Practice-Modelle in der Heimerziehung Großes Zielgruppen-Spektrum: Mädchen, Jungen, Migranten, Aussiedler, behinderte Kinder usw. 31 10 28.11.2013 Was bedeuten solche erfolgreichen Praxis- und Modell- und Forschungsprojekte? • Die Vielfalt der spannenden farbigen Praxisprojekte zeigt uns, „dass es geht“! • Wichtig: Wir wissen faktisch bereits jetzt alles Erforderliche über geeignete Beteiligungsformen und -strategien, über geeignete Themen und ein breites Spektrum an Methoden. • Wir wissen also genau, „wie es geht“. • Es gibt keinen zu geringen Wissens- und Erkenntnisstand, kein Praxisdefizit, kein didaktisches Angebots- und Methodendefizit, sondern offenbar nur ein Einstellungs-, Handlungs-, und Umsetzungsdefizit auf Seiten der Erwachsenen! • Wir Erwachsenen müssen uns in dieser Frage verändern! 32 3. Wie steht es heute um die Kinder- und Jugenddemokratie? Empirische Forschungsergebnisse zur Kinder- und Jugendpartizipation 11 28.11.2013 3.1 Exemplarische Befunde der repräsentativen ZDFPartizipationsstudie in den unterschiedlichen Lebensbereichen (Kinder im Alter zwischen 8 und 12 Jahren ) 34 Mitbestimmung zu Hause 37 12 28.11.2013 Mitbestimmung zu Hause n=862 Mitbestimmung Globalurteil (MW=2,60) Prozent der Befragten 53,8 50 40 37,1 30 20 10 5,3 3,8 0 überhaupt nicht 1 wenig 2 Viel 3 sehr viel 4 Globale Mitbestimmungsintensität 38 Mitbestimmung in der Schule 40 13 28.11.2013 Mitbestimmung in der Schule Mitbestimmung Globalurteil (MW=1,92) n=869 Prozent der Befragten 60,4 60 50 40 30 24,6 20 13,1 10 2,0 0 überhaupt nicht 1 wenig 2 sehr viel 4 viel 3 Globale Mitbestimmungsintensität 41 Mitbestimmung in der Schule überhaupt nicht 1 wie unser Klassenzimmer gestaltet ist wenig viel 2 3 2,06 wohin die Schulausflüge gehen sollen 1,96 wie die Schulfeste gestaltet werden 1,78 was für Themen im Unterricht besprochen werden sollen 1,70 wie der Unterricht gestaltet wird 1,57 wie der Schulhof gestaltet wird 1,55 wie die Pausenregeln gestaltet werden welche Regeln im Unterricht gelten sehr viel 4 1,51 1,48 welche Hausaufgaben bis wann erledigt werden müssen 1,34 wenn es darum geht, Noten festzulegen 1,30 wann Klassenarbeiten stattfinden sollen 1,28 MW über alle Themen: 1,59 MW=Mittelwert Mitbestimmungsintensität themenbezogen 14 28.11.2013 Mitbestimmung am Wohnort 43 Mitbestimmung am Wohnort Prozent der Befragten 55,3 50 Mitbestimmung Globalurteil (MW=1,59) n=863 40 33,6 30 20 8,2 10 2,9 0 überhaupt nicht 1 wenig 2 viel 3 sehr viel 4 Globale Mitbestimmungsintensität 44 15 28.11.2013 Mitbestimmung am Wohnort Kennt- InterTeilnis esse nahme in % der Befragten (bezogen auf 100 Gesamt) Mitmachen bei einer Hilfsaktion oder einem Projekt für Kinder 37,2 oder andere Menschen 27,7 20,7 Mitgestalten eines Jugendtreffpunkts, eines Jugendzentrums 46,5 33,6 17,4 Mitarbeit in einem Natur- oder Tierschutzverein 35,5 23,6 10,4 Mitmachen bei der Jugendfeuerwehr oder der Ausbildung zum Rettungsdienst 52,2 26,7 10,1 Mitmachen beim Gestalten des Schulweges 14,9 10,9 8,2 Mitmachen beim Planen und Gestalten eines Spielplatzes, einer Skaterbahn o.ä. 20,8 15,6 7,7 7,0 3,2 5,6 3,3 2,1 28,1 18,5 10,0 Mitmachen bei einem Kinder- oder Jugendforum/Kinder- oder 12,6 Jugendparlament Mitmachen bei einem Kinderstadtplan Durchschnitt Themenbezogen Mitbestimmungsintensität 45 3.2 Exemplarische Befunde der Empirischen Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung gehen in dieselbe Richtung („mitWirkung! - Initiative zur Stärkung der Kinder- und Jugendbeteiligung) Themenfelder: Zuhause, Schule, Kommune 46 16 28.11.2013 Design der empirischen Untersuchung Flensburg 14.300 Städte und Gemeinden Kropp Rostock Lütjenburg davon zufällig ausgewählt und angeschrieben: Bützow Elmshorn Krummhörn 2.200 Städte und Gemeinden Ludwigslust Hamburg Bardowick davon geantwortet: Berlin 564 Städte und Gemeinden Bad Bentheim Hannover Rheine davon bereit, am Projekt teilzunehmen: Magdeburg Guben Münster Rietberg Dorsten Hamm Essen 315 Städte und Gemeinden Dortmund Leipzig Wuppertal Rotenburg Köln davon auf Basis von vier Mitwirkungstypen zufällig ausgewählt: Freiberg Saalfeld 42 Städte und Gemeinden Wetzlar Neuwied Frankfurt Wiesbaden Schlüsselfeld In diesen 42 Städten und Gemeinden wurden insgesamt Bad Kreuznach Bexbach Philippsburg 14.387* Kinder und Jugendliche, Stuttgart 42 Kommunalverwaltungen, Dußlingen 422 Schulleiterinnen/Schulleiter und München Freiburg Rheinfelden 631 Lehrerinnen/Lehrer Eggstätt befragt. Seite 47 * Hiervon gehören 12.084 zu den 12- bis 18-jährigen, eigentlichen Zielgruppeder der Untersuchung. Daher beziehen sich alle Angaben in diesem Band auf eine Stichprobengröße von 12.084. 1.der Ziel und Design Untersuchung Formen der Kinder- und Jugendbeteiligung in der Kommune (K13) (in Prozent, Mittelwert) Welche Formen von Kinder- und Jugendbeteiligung existieren in Ihrer Kommune? (K13) in Prozent 36 Kinder- und Jugendbüro 55 6 24 26 10 Kinder- oder Jugendeinwohner- StadtmodellJugendparlament versammlung bauaktionen 31 Kinder- oder Jugendsprechstunde 29 Patenschaft für Lobbyverband für Medienprojekte Kinder oder Kinder- und Jugendliche Jugendprojekte 64 64 36 Kinder- oder Jugendbeauftragte(r) 29 Runde Tische 29 29 Schülerparlament Arbeitsgruppen 21 19 33 6 Kinder- oder Jugendbeirat Stadtteilkonferenz Kinder- oder Jugendkonferenz 52 0 7 Kinder- oder Jugendbürgermeister/ -in Kinder- oder Jugendkommission Gleichzeitig vorhandene Anzahl von Beteiligungsformen (Mittelwert) 7 43 17 6 Kinder- oder Bau- oder Jugendsprechstunde Verkehrsdes/-r Bürgerplanungscheck meisters/-in 33 Zukunftswerkstatt Kinder- oder Jugendforum 31 2 Stadtteilerkundung Kinder- oder Jugendrat Kinder- oder Jugendanwalt/ -anwältin Durchschnitt über alle untersuchten Kommunen Seite 48 2.1 Das Angebot an Mitwirkungsmöglichkeiten in Schule und Wohnort - Wohnort 17 28.11.2013 Beteiligung im Jugendhilfeausschuss (K15) (in Prozent, Mittelwert) in Prozent Gibt es in Ihrer Kommune einen Jugendhilfeausschuss? (K15a) Werden Kinder und Jugendliche bei Entscheidungen einbezogen?*(K15b) 64 36 Ja Nein Ja, die Kinder und Jugendlichen… (K15b) 7 Ja Nein 31 36 38 …werden zum Thema angehört …haben Rederecht andere Formen 14 …werden mittels Fragebogen zum Thema befragt 57 Wie häufig werden die Ansichten der Kinder und Jugendlichen tatsächlich in Beschlüssen des Jugendhilfeausschusses berücksichtigt? (K15c) Mittelwert 43 28 18 7 Mittelwert: Ø 3,0 4 sehr selten gelegentlich selten oft sehr oft 1 Skala: 5 sehr selten * fehlende Prozent zu 100 entsprechen „keiner Angabe“ sehr oft Seite 49 2.1 Das Angebot an Mitwirkungsmöglichkeiten in Schule und Wohnort - Wohnort Beteiligung im Rat (K17) (in Prozent, Mittelwert) Wie oft bezieht Ihre Kommune die Ansichten von Kindern und Jugendlichen beim Zustandekommen von Ratsbeschlüssen mit ein? (K17a) in Prozent 41 28 23 5 sehr selten selten gelegentlich oft Mittelwert: Ø 2,4 3 sehr oft 1 Skala: sehr selten 5 sehr oft Wie werden Kinder und Jugendliche bei Ratsbeschlüssen einbezogen? (K17b) in Prozent Die Kinder und Jugendlichen… 16 32 …werden mittels Fragebogen zum Thema befragt …werden zum Thema angehört …haben Rederecht 33 …werden auf andere Weise einbezogen 19 Seite 50 2.1 Das Angebot an Mitwirkungsmöglichkeiten in Schule und Wohnort - Wohnort 18 28.11.2013 4. Warum Partizipation? Begründungsversuche, Argumentationsfiguren Warum Partizipation? - Begründung 1 Untersuchungen zur Politikdistanz und Politikabstinenz von Kindern und Jugendlichen Beispiele: die Shell-Studien und die Bertelsmann-Studie Politikdistanz ist eine große Gefahr für die Zukunft der Demokratie! 53 19 28.11.2013 Beispiel aus einem Gemeinderat: Ein Grund: Mangelndes Ernstnehmen der Kompetenzen von Kindern und Jugendlichen als Experten für hochrelevantes Lebenswelt-Wissen Beispiel: Verkehrsprojekt Odense Seite 55 20 28.11.2013 Partizipation nützt dem Gemeinwesen und der Kommunalpolitik! Kinder und Jugendliche sind nicht nur unsere wirtschaftliche, Zukunft (Renten!) sondern auch unsere politische Zukunft! Kinder und Jugendliche sind der Nachwuchs für unsere politischen und bürgerschaftlichen Organisationen! Sie werden aber bisher nicht systematisch genug darauf hingeführt und vorbereitet! Was wäre diese Gesellschaft ohne das Ehrenamt? Von der Politik über die Selbstverwaltungsgremien der Krankenkassen, der Vereine und Verbände. Stellen sich mal vor, alles das wäre auf einen Schlag weg! Noch engagieren sich 35 % der Bevölkerung im Ehrenamt (und 38 % der Jugendlichen!) 56 Partizipation nützt dem Gemeinwesen und der Kommunalpolitik! Frühe Partizipationserfahrungen fördern nachweislich Demokratiekompetenz und die Bereitschaft zu späterem bürgerschaftlichen Engagement z.B. Untersuchung „Vita gesellschaftlichen Engagements“: Wer frühe Engagements- und Partizipationserfahrungen macht, engagiert sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auch später als Erwachsener! Hier etwas zu tun, ist eine Schlüsselentscheidung für die Zukunft der Demokratie und der Zivilgesellschaft! 57 21 28.11.2013 Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist ein fachliches Mittel zur Effizienzsteigerung von Planungsvorhaben! Moderne Planungsverfahren: Nutzerbeteiligung, Ko-Produktion von sozialen Leistungen (Dienstleistungsansatz der Partizipation) Qualitätsverbesserung von Planung durch genauere Berücksichtigung der Wünsche und Vorstellungen von Kindern und Jugendlichen als Planungsadressaten Kinder und Jugendliche als „Experten in eigener Sache“ Kinder und Jugendliche können durchaus auch kreative Vorschläge entwickeln für klassische kommunale Erwachsenen-Themen! Kinder nicht zu beteiligen an den Maßnahmen, die sie direkt betreffen, ist heute ein planerischer Kunstfehler! 61 Partizipation nützt dem Gemeinwesen und der Kommunalpolitik! Kinder, Jugendliche und ihre Familien können sensible Seismographen sein: Früherkennung von Problemen und Fehlentwicklungen im Gemeinwesen Belebung: Positive Impulse für das soziale, kulturelle und wirtschaftliche Gemeindeleben durch Partizipation von Kindern und Jugendliche als aktiver Teil der zivilgesellschaftlichen und bürgerschaftlichen Entwicklung vor Ort Kinder- und Familienfreundlichkeit – und dazu zählt auch die Partizipation - ist nachweislich ein positiver Standortfaktor für Gemeinden und Städte (8 Familien = ein mittlerer Handwerksbetrieb, außerdem: Auswirkungen auf Betriebsansiedlungen, Bauplätze usw.) 62 22 28.11.2013 Partizipation fördert die Integration in die Gesellschaft und die Kommune! Der Zusammenhalt einer Gesellschaft wird gefährdet, wenn man die Teilhabe wichtiger Teilgruppen nicht zulässt Mangelnde Teilhabe relevanter Gruppen (Senioren, Migranten, Arme Menschen, Kinder Jugendliche), der Ausschluss von Zukunftschancen (Arbeit) und aktiver Mitwirkung an der Gestaltung des Gemeinwesens ist auf Dauer immer sozialer Sprengstoff! Beispiel: Jugendproteste in den Pariser Vorstädten Der Grund für alle Sozialprogramme der Geschichte (z.B. Armenfürsorge) war es immer, sozialen Sprengstoff zu reduzieren. Gesellschaften mit hohem Partizipationsgrad weisen empirisch ein höheres Maß an Lebenszufriedenheit und „Glück“ auf! Der Zusammenhalt einer Gemeinde wird in dem Maße gefördert, in dem Einfluss auf die Gestaltung des Gemeinwesens erlaubt und gefördert wird Beispiel: 63 Partizipation und Gewaltprävention: Partizipation als Prävention von Gewalt und Vandalismus: Niemand zerstört, was er selbst mit aufgebaut hat! Beteiligungsprojekte reduzieren nachweislich Gewalt und Vandalismus Beispiele: • Spielplatzuntersuchung der AG / Konferenz der Gartenamtsleiter • Schwedisches Schulhofprojekt (Skolans Uterum) • Kriminalpräventive Gemeinwesen-Projekte (z.B. Seite 64 Ergebnisse des amerikanischen CTC-Projektes: Reduzierung von delinquenten Verhalten, wenn Jugendliche sich in ihr Gemeinwesen einbringen können und sich verantwortlich fühlen) 23 28.11.2013 Demografischen Wandel gestalten – Generationengerechtigkeit gewährleisten! Kinderfreundlichkeit von Kommunen als Geburtenförderpolitik Partizipation von Kindern und Jugendlichen auch als Strategie der Stärkung der kleiner werdenden Zahl von jungen Menschen Partizipation von Kindern und Jugendlichen als Qualitiätsmerkmal und Bestandteil intergenerationeller Austauschbeziehungen Olk: Begründungen für eine verstärkte Partizipation von Kindern und Jugendlichen 4/04/2006, S. 10 66 Für die Schule besonders wichtig: Zusammenhang von Partizipation und Lernen Partizipation fördert das schulisches Lernen insgesamt und allgemein! Schulklassen mit hoher Schülerpartizipation haben ein positiveres Lernverhalten (eine bessere Lernhaltung und Lernmotivation, besseres Arbeitsverhalten und leistungsbezogenes Selbstvertrauen (Holtappels 2004, 269) Schüler, die sich sozial und zivilgesellschaftlich engagieren, haben eine höhere Bereitschaft, sich durch schulisches Lernen auf den Beruf vorzubereiten! (Perplex-Studie) Vgl Eikel 2007, 12 ff. 67 24 28.11.2013 Partizipation ist rechtlich geboten! Vielfalt an rechtlichen Normierungen, die die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vorschreiben: internationale Ebene (z.B. UN-Kinderrechtskonvention - insb. Art. 12 u. 13, Agenda 21) europäische Ebene (z.B. Europäische Charta der Rechte des Kindes), nationale Ebene (z.B. im Grundgesetz, im BGB und SGB VIII / KJHG – seit 1.1.12 in der Novellierung noch verschärft, z.B. § 45 [2]3.) Länderebene (z.B. Absenkung des aktiven Wahlrechtes auf 16 Jahre, Schulgesetze, Kindertagesstättengesetze). Gemeindeebene (Gemeindeordnungen, z.B. Schleswig-Holstein § 47f, Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz § 36) 69 Nationale Ebene Grundgesetz (GG) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) Baugesetzbuch (BauGB) Gesetz über die religiöse Kindererziehung (RelKErzG) Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamG) Nationaler Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland 70 25 28.11.2013 Nationale Ebene (1) Grundgesetz (GG) Unantastbarkeit der Würde, Artikel 1 Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Artikel 2 Gleichbehandlung aller Menschen vor dem Gesetz, Artikel 3 Anhörungs- und Petitionsrecht, Artikel 17 Teilweise nochmal aufgenommen im Landesrecht (z.B. Petitionsrecht, § 16 Kommunalverfassung Brandenburg). Wichtig: Für Grundrechte gibt es keine Altersgrenze! Grundrechtsmündigkeit: wenn „verständig“ Analoge Regelung mindestens auf der Ebene der klar geregelten Religionsmündigkeit Viele relevante Beispiele: z.B. Briefgeheimnis bei Kindern Problem: Kinderrechtler haben diese Ebene kaum im Fokus – obwohl sie gute Möglichkeiten bietet. 72 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Elterliche Sorge, § 1626 (2) Trennung / Scheidung der Eltern, § 1671 (2) Adoption, § 1746 (1) Betreuer / Verein, § 1887 (2) Gesetz über die religiöse Kindererziehung (RelKErzG) Freie Wahl der Religionszugehörigkeit, § 5 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) Persönliche Anhörung des Kindes in Verfahren bezüglich der Personen- oder Vermögenssorge Ausübung des Beschwerderechts (ab 14. Lebensjahr) , § 50 b (1): , §59 (1) Vorteil in diesem Bereich gegenüber vielen anderen Partizipationszonen: Klare und eindeutige subjektive Rechte von Kindern und Jugendlichen (Familiengericht und Jugendamt). Pikant: In diesen Bereichen gibt es - bei viel schwierigeren Problemen - z.T. viel großzügigere Altersgrenzen (12, 14) als im73 politischen Bereich (16)!! 26 28.11.2013 Nationale Ebene (2) SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) Schaffung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und Familien, § 1 (3) Wunsch- und Wahlrecht, § 5 (1) Beteiligungs-Paragraph: § 8 Jugendarbeit, Beteiligung der Jugendlichen, § 11 (1) Beteiligung beim Hilfeplan: § 36 Bedarfsermittlung in der Jugendhilfeplanung unter Berücksichtigung der Wünsche und Interessen junger Menschen, § 80 (1) Nr. 2 Vorteile: in vielen Bereichen – z.B. H.z.E. - klare subjektive Rechtsansprüche (einklagbar) In anderen Bereichen aber nur schwächere Rechte (z.B. § 1, § 11). Zu deren Durchsetzung kann man aber sehr gut andere Gesetze nutzen - z.B. das Baugesetzbuch, die Kommunalverfassungen und insb. die Ausführungsgesetze zum SBG VIII mit ihren z.T. viel schärferen Regelungen/Instrumenten (Spezialnorm 75 vor allgemeiner Norm!!). Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG Artikel 2 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch „§ 45 Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung … (2) Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist. Dies ist in der Regel anzunehmen, wenn … … 3. zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten Anwendung finden. Vorteil: Harte Rechte und sehr gut durchsetzbar durch den öffentlichen Träger! 76 27 28.11.2013 Nationale Ebene (3) Baugesetzbuch (BauGB) Berücksichtigung von Sozial-, Kultur- und Wohnbedürfnissen, § 1 (5) Nr. 2 u. 3 Novellierung: besondere Erwähnung der Kinder Beteiligung von Bürgern, § 3 Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange, § 4 Nachteil: Die in diesem Bereich liegenden Chancen sind kaum im Bewusstsein (z.B. die Rolle des Jugendamtes als Träger öffentlicher Belange) und werden zu selten genutzt. 79 Landesebene (1) Kommunales Wahlrecht Wahlberechtigung ab 16 Jahren bei Kommunalwahlen in einigen Bundesländern (z.B. Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern) Und zusätzlich bei Landtagswahlen - hier vorbildlich: Brandenburger Landesverfassung: Artikel 22 (1) Jeder Bürger hat nach Vollendung des sechzehnten Lebensjahres das Recht, zum Landtag und zu den kommunalen Vertretungskörperschaften zu wählen; nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres hat jeder Bürger das Recht, in diese gewählt zu werden Vorteil: klare Rechtsansprüche Aufnahme von Kinderrechten in die Verfassung, z.B. Niedersachsen Nordrhein-Westfalen: Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen (von 2002) Artikel 6: Aufnahme von Kinderrechten Nachteil: nur objektive und kein subjektiven Normen 81 28 28.11.2013 Landesebene (2) Gemeindeordnungen / Kommunalverfassungen Schleswig-Holstein: § 47 f.: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Niedersachsen: § 36 ähnliche Bestimmungen in anderen Ländern 82 Fazit • Beteiligung ist auf jeden Fall nicht verboten! 88 29 28.11.2013 5. Wo geht es? Beispiele für Aktionsfelder (Orte) der Beteiligung (im Sozialraum, in Organisationen und Institutionen) 95 Partizipation z.B durch Teilnahme an Wahlen 96 Statt punktueller Partizipation das Gesamtsystem entwickeln! 30 28.11.2013 6. Wie macht man es? Handlungs- und Organisationsformen der Partizipation Strategien und Grundformen Handlungs- und Organisationsformen der Beteiligung (Grundformen, Strategien) 1. Alltagspartizipation: Partizipatives Denken, partizipative Haltung 2. Stellvertretende Formen 3. Beteiligung an den Institutionen der Erwachsenenwelt 4. Die sogenannten ‚kleinen Formen‘ 5. Strukturierte Aushandlungsformen 6. Offene Versammlungsformen (z.B. Kinder- und Jugendforen oder Kinder- und Jugend-Einwohnerversammlungen) 7. Die klassischen repräsentativen Formen (Kinder- und Jugendparlamente) 8. E-Participation: Internet-Demokratie? 9. Projektansatz der Partizipation 103 31 28.11.2013 Dazu einige Beispiele: 107 Strategien (Grundformen) der Kinder- und Jugendbeteiligung 1. Alltagspartizipation (alltägliche Formen der Partizipation) Partizipatorisches Denken / partizipatorische Haltung! Insb. pädagogische Partizipation und Partizipation im Rahmen der Alltagsbewältigung bei kleineren, alltäglichen Themen Alltägliche und informelle Aushandlungsformen: Gesprächsformen, die eher offenen und dialogischen Prozessstrukturen folgen; meistens im individuellen Alltagssetting z.B. das Nebenbei-Gespräch in der Gruppe, im Verein, im Wohnumfeld, im Morgenkreis des Kindergartens . 108 32 28.11.2013 2. Stellvertretende Formen der Interessenwahrnehmung von Kindern und Jugendlichen (Kinder-Interessenvertretungen durch Erwachsene) In der Kommune, z.B. Kinderbüros Kinderbeauftragte Kinderanwälte In der Schule, z.B. Vertrauens- und Verbindungslehrer In der Jugendhilfe, z.B. der Heimerziehung Beschwerdestellen, Ombudspersonen 109 3. Beteiligung an den Institutionen der Erwachsenenwelt In der Kommune: Jugendliche als Teilgruppe in der von Erwachsenen dominierten Stadtteilkonferenz im Rahmen der Jugendhilfeplanung Mitarbeit von Jugendlichen als bürgerliches Mitglied in Ratsausschüssen Auf gemeindlicher und auf Landes-Ebene Wahlalter 16 bei Kommunal- und Landtagswahlen (Brandenburg, Bremen) 33 28.11.2013 4. Die sog. „kleinen Formen“ (nur punktuell, nicht- institutionalisiert und formalisiert, i.d.R. einfach und schnell) Beispiele für ‚Kleine Formen‘ der Partizipation in der Kommune: Wunsch- und Meckerkasten Kinder- und Jugendfragestunde im Rat Bürgermeistersprechstunde für Kinder und Jugendliche 112 Beispiel einer ‚kleinen‘ und punktuellen Methode: Wünsche, Kritik, Vorschläge von Kindern u. Jugendlichen durch Mal- und Zeichenaktionen) Hier: Spielplatzplanung durch Grundschüler 113 34 28.11.2013 Beteiligung von Schülern bei der Sozialraum- und Lebensweltuntersuchung (norwegische Punktmethode) 114 5. Strukturierte Aushandlung Die eher formelle und strukturierte Form der Aushandlung: Beauftragung durch Beschluss; kollektive und eher formalisierte Methoden (wie Konsens-Workshopmethode, Deliberationsforum, Zukunftskonferenz – vor allem aber die Zukunftswerkstatt) – bei allen Formen der Ideen-, Lösungs- und Vorschlagsentwicklung 116 35 28.11.2013 6. Offene Versammlungsformen Z.B. Kinder- und Jugendforen, Vollversammlungen in Einrichtungen, Kinderversammlungen, Jugendeinwohnerversammlungen usw. 117 7. Repräsentative Formen: Kinder- und Jugendgremien (Interessenvertretungen durch Kinder und Jugendliche selber) In der Kommune: Kinder- und Jugendparlamente, Kinder- und Jugendbeiräte 118 36 28.11.2013 Beispiel: Mitbestimmungsgremien und Räte schon in Kindertagesstätten? Seite 135 136 37 28.11.2013 137 8. E-Partizipation Beteiligung durch das Internet Rheinland-Pfalz: landesweite Beteiligung von Jugendlichen an der Entwicklung der Jugendpolitik („liken – teilen – was bewegen“), Koordination von Beteiligung über Facebook, Beteiligung an der Bauleitplanung (Pläne im Internet), Befragungsaktionen im Internet, U-18-Wahlen per Internet, usw. usw. 142 38 28.11.2013 9. Projektorientierte Verfahren der Partizipation z.B. Spielplatzplanung durch Modellbau 144 z.B. Modellbau bei der Schulhofplanung 145 39 28.11.2013 Zum Beispiel: Medienproduktionen 146 Zum Beispiel: Schulbauplanung durch Modellbau 147 40 28.11.2013 7. Welche Themen sind geeignet? - Gegenstände der Partizipation - Im Prinzip fast alle Themen! Alle kinder- und jugendrelevanten Themen auf der kommunalen Ebene und in den anderen genannten Aktionsfeldern: 1. Themen, die die Vertretung der Interessen aller Kinder und Jugendlichen gegenüber der Gemeinde/Stadt – im Rahmen umfassender kommunaler Planungen – erforderlich machen (z.B. vor den Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung oder dem/der BürgermeisterIn): Herantragen von Problemen und von Kritik der Kinder und Jugendlichen, ihrer Lösungsvorschläge, Ideen und Wünsche an die Gemeinde/Stadt und ihre Gremien Einbringung der Kinder- und Jugendperspektive in die Planungen von Erwachsenen 2. Alle reinen Kinder- und Jugendthemen, die sie prinzipiell selber planen, verwalten und durchführen können z.B. Finanz-Etats in Jugendzentren, sonstige Jugendhaushalte der Kommune (verwaltet durch ein Kinder- und Jugendparlament), Bürgerhaushalt für Kinder und Jugendliche, Youth-Bank usw. 152 41 28.11.2013 Einige Beispiele: 156 Offene Jugendarbeit: z.B. Gestaltung des Jugendhauses Seite 157 42 28.11.2013 43 28.11.2013 Thema Freizeit und Sport: Beispiel für einen fehlgelaufenen kommunalen Planungsprozess 160 Ein Gegen-Beispiel: Jugendliche bauen ihr „Skateland“ selber 161 44 28.11.2013 Gegenstände der Pädagogischen Partizipation Themen in der Schule, z.B. Das BLK-Programm „Demokratie lernen und leben“ benennt 4 Themenschwerpunkte: 1. Unterricht 2. Projekt 3. Schule als Demokratie 4. Schule in der Demokratie Dazu einige Beispiele: 164 Beteiligung an Angelegenheiten des unmittelbaren sozialen Zusammenlebens Regelung des sozialen Umgangs miteinander in der Schulklasse Gemeinsame Normen, Regeln, Ziele, Vorhaben, Vereinbarungen Sitzordnung Raum- und Schulhausgestaltung Konstruktive Konfliktbearbeitung Verantwortungsübernahme im Klassenrat Vgl. Eikel 2007. S. 23 169 45 28.11.2013 Beteiligung an der Schulhofumgestaltung Gestaltung der Außenanlage einer Grundschule 171 172 46 28.11.2013 173 Auch so kann Unterricht aussehen! Seite 174 47 28.11.2013 175 176 48 28.11.2013 Kunst und Beteiligung: „Grün macht Schule“ (Berlin) 177 Beteiligung bei der Schulbauplanung, bei baulichen Veränderungen der Schule usw. Seite 178 49 28.11.2013 Themen aus der Erwachsenenwelt, die über reine Kinder- und Jugend-Themen hinausgehen: 182 Impressionen: Beteiligung an der Bauleitplanung Seite 183 50 28.11.2013 184 185 51 28.11.2013 186 187 52 28.11.2013 188 Stadtentwicklung mit Schulklassen (Methode „Planning for Real“ und Modellbau) 189 53 28.11.2013 191 Stadtteilmodelle öffentlich zeigen 192 54 28.11.2013 193 Beispiel aus der Spielleitplanung (Teilverfahren zur Bauleitplanung): Gestaltung öffentlicher Räume Zum Beispiel: Entwicklung bewegungsfreundlicher öffentlicher Plätze (Vorschläge von Kindern und Jugendlichen) Büro „Stadt-Kinder“ – Dortmund (Dipl. Ing. Peter ApeI) 195 55 28.11.2013 Plätze 196 Trends 197 56 28.11.2013 Umsetzungen 198 Stadtplanung, Stadtentwicklung, z.B. Verkehrsplanung (Radwegeplanung, Schulwegsicherung usw.) Seite 200 57 28.11.2013 Öffentliches Forum „Kinderfreundliche Verkehrs planung“ mit Erwachsenen und Kindern 201 Einbeziehung von Kindergartenkindern in ein Verkehrsprojekt der Schule 202 58 28.11.2013 Ein Kinderprodukt zur Verkehrsplanung 203 8. Schlussbemerkung: Leitmaximen einer lebensweltlich breit verankerten Kinder- und Jugendpartizipation 212 59 28.11.2013 Die gesamte Sozialisation von Kindern und Jugendlichen muss von den Leitideen „Mitbestimmung und Mitverantwortung“ geprägt sein! Wir brauchen eine Beteiligungskultur. Wir brauchen Alltagsdemokratie! (Dieter Tiemann) Die Rechte der Kinder und Jugendlichen sind endlich in der Breite zu verwirklichen. Die Übertragung von Verantwortung und Kompetenzen auf sie muss sich dabei an folgenden Prinzipien orientieren: 213 Klare Definition der neuen Rechte für Kinder und Jugendliche, aber auch eine ebenso klare Definition der Stellen, an denen Beteiligung nicht möglich ist (legitimierbare, transparente Grenzen von Partizipation) Was allein Sache der Erwachsenen bleiben muss, sollte dennoch immer transparent, begründbar und überprüfbar sein. Was nur von Erwachsenen und Kindern gemeinsam regelbar ist, muss auf gleicher Augenhöhe ausgehandelt werden. Was Kinder und Jugendliche aber alleine können und wollen, ist ihnen zu übertragen. Insgesamt gilt immer der Leitgedanke „Nichts für uns, ohne uns!“ 214 60 28.11.2013 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 215 Prof. Dr. Waldemar Stange Scharnhorststr. 1 Haus - 1 Raum 301 u. 301b 21335 Lüneburg Fon +49.4131.677-2379 Fax +49.4131.677-1608 [email protected] Weitere Informationen: www.leuphana.de/netzwerg 61