Zeitschrift Zusatzleistungen - Fachverband Zusatzleistungen

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Zeitschrift Zusatzleistungen - Fachverband Zusatzleistungen
April 1993
Zeitschrift Zusatzleistungen
Nr. 3
Vorwort
Liebe Kolleginnen und Kollegen
Mit der ersten Generalversammlung und der anschliessenden Fachtagung hat sich der Verband
Zusatzleistungen zum ersten Mal direkt an die Zusatzleistungsverantwortlichen gewandt. Aus den
Gesprächen und Reaktionen, welche ich an diesem
Tage erfuhr, ist zu entnehmen, dass diese erste
Veranstaltung gut angekommen ist. Die Pausen,
beim Apero, aber auch beim Mittagessen und am
Nachmittag gaben den Anwesenden Gelegenheit,
sich untereinander kennenzulernen und Erfahrungen aus dem Arbeitsgebiet auszutauschen. Ich erinnere mich an die Aussage eines Teilnehmers,
welcher meinte: "Mein Gott, ich hätte nicht gedacht,
dass andere genau die gleichen Probleme haben
wie ich! Irgendwie hilft es mir, dies zu wissen." Ein
Hauptanliegen an diesem Tag, dies war unverkennbar herauszuhören, war die momentane Arbeitslast.
Ueberall scheinen die Durchführungsstellen seit
anfangs Jahr von Neugesuchen überschwemmt zu
werden. Vielerorts stösst man an Leistungsgrenzen.
In manch einer Gemeinde ist die Mehrarbeit bei den
Zusatzleistungen nicht die einzige Mehrbelastung,
weil der/die Verantwortliche neben diesem Aufgabengebiet gegebenenfalls auch noch das
Arbeitsamt versehen muss, welches In stetiger Zunahme der zu betreuenden Arbeitslosen seit
Monaten ebenfalls zum Stress beiträgt.
Es mag vielen paradox vorkommen, dass heute die
einen unter der Arbeitslast stöhnen, während
andere keine Arbeit haben. Man kann dabei nicht
einmal davon ausgehen, dass dies eine Tatsache
Ist, welche nur In der Verwaltung vorkommt. Nein,
auch in der Privatindustrie wird heute praktisch von
einem Tag auf den ändern von Kurzarbeit auf
Ueberzeitarbert geschaltet, wenn die Situation dies
erfordert. Dies sind neue Realitäten, mit denen wir
leben lernen müssen. Anpassung ist das Schlagwort. Anpassung an eine neue Situation. Vielfach
bleibt weder den Führungsverantwortlichen noch
den betroffenen Mitarbeitern genügend Zeit, sich
auf neue Anforderungen des (Arbeits-)Marktes
einzustellen. Es braucht viel Flexibilität, Fantasie
und Ausdauer, um diesen neuen Anforderungen
gerecht werden zu können. Es Ist Ueberzeugung,
dass wir mit den Veränderungen fertig werden,
solange wir bereit sind, unsere Zielsetzungen
flexibel den neuen Erfordernissen anzupassen.
Es grüsst Sie freundlich
Paul Wettstein, Präsident
Neue Fachzeitschriften im Sozialversicherungsbereich
Die gute alte ZAK, die Zeitschrift für die Ausgleichskassen, ist gestorben. Das Bundesamt für
Sozialversicherung (BSV) hat dafür zwei neue herausgegeben, die Soziale Sicherheit und die AHIPraxis.
In der Sozialen Sicherheit sind neu diejenigen Informationen zu finden, welche bis anhin im ersten
Teil der ZAK zu lesen waren. Dabei geht es vor ah
Fortsetzung auf Seite 2
Inhalt
Neue Fachzeitschriften im
Sozialversicherungsbereich
Seiten 1 -2
Wussten Sie schon, dass...
Seite 2
Verbandsgeschehen
Mitglieder
Fallbeispiel
Seiten 3-5
Seite 5
Seiten 6-8
Anhang:
Neue Statuten
Beilage:
Einzahlungsschein für die Mitgliederbeiträge
1993
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Zeitschrift Zusatzleistungen
Nr. 3
April 1993
Berufliche AHl-Vorsorge zugeschnitten ist. In drei
Abschnitte aufgeteilt, werden in Praxis, Mitteilungen
und Recht, wichtige Informationen für die Durchführungsorgane wie schon im ZAK vorhanden, weitergeführt.
Beide Zeitschriften sind in ihrer neuen Aufmachung
ansprechend und interessant gestaltet. Sie enthalten viele nützliche Informationen. Für die AHVZweigstellen sowie für die Durchführungsstellen für
Zusatzleistungen sollte die AHl-Praxis eine Pflichtlektüre sein. Für diejenigen, die sich auch weitergehend für die Sozialversicherungen interessieren, ist
die Soziale Sicherheit eine wertvolle Bereicherung.
lern um die politisch relevanten Informationen. Neu
Ist, dass sich diese auf alle Bereiche der schweizerischen Sozialversicherungen ausdehnen. Neben
der AHV und den EL kommen also auch Themen
zur Kranken- und Unfallversicherung, zur Arbeitslosen- und Militärversicherung sowie der beruflichen
Vorsorge zur Sprache.
Mit der AHl-Praxis ist ein Instrument geschaffen
worden, welches speziell auf die Bedürfnisse der
Herausgeber für beide Zeitschriften ist das Bundesamt für Sozialversicherung, Effingerstr. 33, 3003
Bern. Telefon: 031 61 90 11. Die Abonnements-'
preise betragen für je 6 Ausgaben pro Jahr: Fr. 50.für die Soziale Sicherheit und Fr. 25.- für die AHlPraxis.
Wussten Sie schon, dass
...die Zusatzrente der Ehefrau zur Invalidenrente
ihres Mannes mit der Scheidung der Ehe grundsätzlich dahinfällt. Nur wenn die geschiedene Frau
für die ihr zugesprochenen Kinder überwiegend
aufkommt, wird die Zusatzrente weiter ausgerichtet.
Dies kann bei den Zusatzleistungen vor allem dann
von Bedeutung sein, wenn einem schon getrennt
lebenden Ehemann die Unterstützungspflicht
(Alimente) gegenüber der geschiedenen bzw. vorher getrennten Ehefrau mit in die Berechnung aufgenommen wurde. Konnte als Unterstützungspflicht
vorher die Differenz zwischen Alimentenbetrag und (
Zusatzrente der Ehefrau eingesetzt werden, so erhöht sich mit dem Wegfall der Zusatzrente bei deri
Scheidung die Unterstützungspflicht des Mannes.
...ab 1.1.93 neue Naturallohnansätze gelten?
(Randziffer 2067 in der Wegleitung über die Ergänzungsleistungen WEL)
...ab 1994 der Verfügung über die normalen EL jeweils auch das Berechnungsblatt beizulegen ist.
(Neue Randziffer 8002.1 in der WEL)
Durchführung in den Bereichen AHV, IV, EL, EO
Erwerbsersatzordnung, FZ Familienzulagen und BV
...die EL an Ehepartner, welche die AHV getrennt
ausbezahlt erhalten, ebenfalls hälftig auszuzahlen
ist. Nur in bestimmten Fällen kann darauf verzichtet
werden. (Neue Randziffern 8014.1 und 8014.2 in der
WEL)
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Nr. 3
Zeitschrift Zusatzleistungen
Verbandsgeschehen
Generalversammlung
Die erste Generalversammlung des Fachverbandes
Zusatzleistungen fand am Morgen des 18.3.1993 im
Zentrum Schluefweg in Kloten statt. Nach dem gemeinsamen Mittagessen schloss am Nachmittag
die Fachtagung zum Thema Erb- und Güterrecht
an.
Der Präsident Paul Wettstein begrüsste die 40 anwesenden Mitglieder und gab das Wort gleich zu
Beginn an Herrn Hugo Kölliker, Sozialvorstand
(Fürsorge und Vormundschaft) der Stadt Kloten,
welcher als Gastgeber eine Grussadresse an die
Versammlung richtete. In seinen Worten umriss
Stadtrat Kölliker eingangs kurz die geschichtliche
Bedeutung der Fürsorge, insbesondere der Zusatzleistungen. Dabei vergass er nicht, in besonderer Weise die Arbeit der Verantwortlichen für die
Zusatzleistungen zu würdigen. Er dankte für deren
Einsatz, welchen sie jahrein jahraus leisteten. In
seinen Ausführungen brachte er den Zuhörern aber
auch die Stadt Kloten etwas näher. Er meinte zwar,
dass es nicht ehrlich wäre zu behaupten, Kloten sei
die schönste Stadt. Dennoch sei sie etwas Besonderes. Der Flughafen präge nicht nur vom Landschaftsbild her. Jeder vierte Einwohner arbeite auch
da. Das Zentrum Schluefweg, in welchem die Versammlung stattfände, gehöre zu Klotens Sportanlagen, welche gerade momentan rege besucht
würden dank der eigenen Eishockeymannschaft,
welche um den Meistertitel kämpfe. Zum Abschluss
würdigte Stadtrat Kölliker die Gründung des Fachverbandes Zusatzleistungen. Er meinte, der Erfahrungsaustausch sei auf diesem Gebiet sehr wichtig.
Nur das Zusammenstehen ermögliche das Durchbringen von gemeinsamen Anliegen. Er wünschte
dem Fachverband für die Zukunft gutes Gelingen.
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Paul Wettstein verdankte Stadtrat Hugo Kölliker
seine Worte und kam gleich anschliessend auf die
Traktandenliste zu sprechen. Nach der Wahl der
Stimmenzähler verlas die Aktuarin Ruth Meiliger das
Protokoll der Gründerversammlung vom 22.1.92.
Anschliessend legte der Präsident seinen Jahresbericht vor. Er Hess darin die einzelnen Jahresereignisse im ersten Verbandsjahr nochmals kurz Revue
passieren. Er wies darauf hin, dass unter den verschiedenen Projekten vor allem die Herausgabe der
Zeitschrift Zusatzleistungen zu erwähnen sei. Mit
diesem Fachorgan könnten in adäquater Form verschiedene Zielsetzungen des Fachverbandes
gleichzeitig verfolgt werden. Neben der Information
über Fachfragen werde darin auch der Weiterbildung Platz eingeräumt. Zwar könne die junge
Zeitschrift noch verbessert werden, doch dürfe man
den Start als gelungen bezeichnen. Weiter meinte
er, dass es im ersten Jahr eine Freude gewesen sei,
mit den Kolleginnen und Kollegen im Vorstand
zusammenzuarbeiten. Zum Abschluss dankte er
den Mitgliedern für das entgegengebrachte
Vertrauen und ermunterte sie, ihre Meinungen,
Wünsche und Anregungen weiterhin an den
Vorstand heranzutragen. Der Bericht wurde von der
Versammlung einstimmig abgenommen.
Die Bilanz und die Erfolgsrechnung, welche mit
Fr. 6 862.90 und Ausgaben von Fr. 2 119.60 einen
Einnahmenüberschuss von Fr. 4 743.30 ergab,
wurde von den Revisoren Elsbeth Bleuler (IllnauEffretikon) und Franz Naef (Wald) geprüft und für
gut befunden. Einstimmig erteilte die Versammlung
der Kassierin Christa Stebler (Egg) Decharge.
Anschliessend legte der Präsident das Budget 1993
vor, welches nachstehend auch für diejenigen abgedruckt ist, welche nicht an der Generalversammlung teilnehmen konnten. Auch dieses wurde
von der Versammlung einstimmig genehmigt.
Budget für das Geschäftsjahr 1993
Ausgaben
Fr.
Fachspezifische Aufgaben
wie Fachtagungen, gedruckte
Information usw.
4 000.00
Entschädigung Sekretariat
Sozialleistungen
2 000.00
300.00
Büroaufwand
- Tel., Porti, Kopien usw.
500.00
Sonstiger Aufwand
300.00
Total
Einnahmen
Mitgliederbeiträge
7 100.00
Zinsertrag
Total
Fr.
7 000.00
100.00
7 100.00
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Zeitschrift Zusatzleistungen
Nr. 3
Die Ersatzwahl des Vize-Präsidenten war als
nächstes an der Reihe. Wie bereits in der Einladung
zur Generalversammlung mitgeteilt, hatte der bisherige Vize, Edgar Studer, seinen Rücktritt wegen
Ausscheidens aus seinem Amt in Bülach per
31.12.92, erklärt. Paul Wettstein dankte Edgar
Studer, welcher an diesem Tag leider verhindert
war, für die geleistete Arbeit und versprach, ihm
diesen Dank auch persönlich noch zu übermitteln.
Neue Wahlvorschläge von Mitgliederseite sind beim
Vorstand keine eingegangen. So schlug der Präsident im Namen des Vorstandes vor, Peter Hagen
von Päffikon in dieses Amt zu wählen. Diese Wahl
war unbestritten und wurde von der Versammlung
einstimmig bestätigt. - Peter Hagen, an dieser Stelle
nochmals: Herzliche Gratulation! Die Mitgliederbeiträge gaben kurz zu reden. Der
Vorstand schlug der Versammlung vor, die Beiträge
für 1993 auf der bisherigen Höhe zu belassen und
begründete dies damit, dass aufgrund des Budgets
zu erwarten sei, dass die Einnahmen 1993 die Ausgaben gerade eben decken würden. Es sei nicht
Ziel, ein größeres Kapital zu äufnen. Aus der Versammlung wurde ein Antrag gestellt, den Beitrag für
die zweite Person der gleichen Gemeinde zu erhöhen. Nach kurzer Diskussion wurde darüber abgestimmt. Dabei wurde der Antrag auf Erhöhung der
Beiträge mit grosser Mehrheit abgelehnt, während
der Antrag auf Beibehaltung der bisherigen Beiträge
mit ebenfalls grossem Mehr angenommen wurde.
Die Mitgliederbeiträge belaufen sich auch 1993
wieder auf Fr. 100.- pro Mitglied und Fr. 30.- für
jedes weitere Mitglied aus der gleichen Gemeinde.
Unter "Anträge von Mitgliedern" unterbreitete der
Vorstand der Versammlung eine Statutenänderung.
Dabei wurde vorgeschlagen, unter Abschnitt VI. mit
§ 17 eine Kategorie Gönner zu schaffen. Weiter
wurde unter dem Abschnitt IX. Schlussbestimmungen, ein zusätzlicher § 20, welcher die Haftung
betrifft, neu aufgenommen. Im letzten § 21 betrifft
die Aenderung den Ersatz der alten Statuten und
das Inkrafttreten der neuen Statuten. Während es
zu den letzten zwei Paragraphen keiner grossen Erklärungen bedurfte, erläuterte der Präsident Paul
Wettstein, warum man mit dem Abschnitt VI. eine
Kategorie Gönner schaffen wollte. Er erklärte, dass
man bei den Mitgliederaufnahmen im ersten Vereinsjahr auch Personen aufgenommen habe, welche nicht direkt im Zusatzleistungsbereich tätig
seien. Es seien dies die Vertreter der Pro Senectute
und Herbert Schaub von Wetzikon, welcher ein
EDV-Programm für die Zusatzleistungen entwickelt
habe. Diese Personen hätten aus ihrer beruflichen
Tätigkeit ein grosses Interesse am Geschehen im
Zusatzleistungsbereich. Dies und die Tatsache,
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dass es wünschbar sei, dass auch Impulse von
aussen an den Verband herangetragen würden,
hätten den Vorstand bewogen, diese als Mitglieder
aufzunehmen. Es sei aber bald die Frage aufgetaucht, ob dies nicht die Homogenität des Fachverbandes beeinträchtigen würde. Aus diesen Ueberlegungen
heraus
ist der Vorschlag auf
Statutenänderung entstanden. Klar sei gewesen,
dass die Interessen der betreffenden Mitglieder
aber weiter gewahrt blieben. Dies sei mit der
Schaffung einer Kategorie Gönner möglich. Sie
würden mit der Bezahlung eines Gönnerbeitrages
das Recht erwerben, vom Fachverband mit den allgemeinverbindlichen Informationen versorgt zu
werden. Gleichzeitig würden sie auch zu Tagungen
und Weiterbildungsveranstaltungen eingeladen. Es
sei aber auch festgehalten, dass ihnen weitergehende Mitgliederrechte ausdrücklich nicht zuständen. Im Gespräch mit den betreffenden Mitgliedern
habe er die Situation dargelegt. Man hätte Verständnis für dieses Vorgehen gezeigt und nichts
dagegen einzuwenden.
Aus der Versammlung wurde eingewendet, die
Statutenänderung hätte den Mitgliedern mit der
Einladung zugestellt werden sollen. Ansonsten gab
die Vorlage aber zu keinen weiteren Diskussionen
Anlass und wurde einstimmig angenommen.
Da unter dem letzten Traktandum "Verschiedenes"
keine speziellen Voten zur Sprache kamen, konnte
der Präsident die Versammlung pünktlich um
11.30 Uhr schliessen. Er dankte allen anwesenden
Versammlungsteilnehmern und übermittelte nochmals speziell Herrn Hugo Kölliker und der Stadt
Kloten einen Dank für den anschliessend offerierten
Apero.
Fachtagung
Punkt 14.00 Uhr konnte Paul Wettstein dann 78
Vertreter aus dem Zusatzleistungsbereich zur
ersten Fachtagung zum Thema Güter- und Erbrecht
begrüssen. Mit den Referenten Ren6 Biber vom
Notariatsinspektorat des Kantons Zürich und
Claudio Zogg vom Amt für Zusatzleistungen der
Stadt Zürich sprachen zwei Experten über dieses
Sachgebiet. Während der Vertreter des Notariatsinspektorates im ersten Teil vor allem auf die güterund erbrechtlichen Grundsätze einging und die verschiedenen Zusammenhänge und immer wieder
gehörten Fachausdrücke erklärte, setzte sich der
zweite Referent mehr mit den praktischen Anwendungen dieses Rechts im Zusammenhang mit den
Zusatzleistungen auseinander.
Fortsetzung auf der nächsten Seite
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Zeitschrift Zusatzleistungen
Einig waren sich beide Referenten darin, dass in so
kurzer Zeit keine Spezialisten in Güter- und Erbrecht ausgebildet werden konnten. Beide erwähnten, dass jeder Fall, jedes Problem separat betrachtet werden müsse. Als Hilfsmittel wurde vor
allem das schweizerische Zivilgesetzbuch empfohlen. Gleichzeitig wurde erwähnt, dass verschiedene
Ratgeber beschafft werden könnten. So bieten z.B.
Banken wie ZKB oder SKA Schriften zum Thema
Güter- und Erbrecht an. Auch beim Beobachterverlag könne ein solches Büchlein bezogen werden.
Bei beiden Experten wurde von der Möglichkeit, am
Schluss des Referates jeweils Fragen zu stellen, regen Gebrauch gemacht.
Mit einem besonderen Dank für das Interesse und
das zahlreiche Erscheinen verabschiedete Paul
Wettstein die Tagungsteilnehmer und erwähnte dabei, dass der Verband für den Herbst dieses Jahres
eine weitere Tagung plane.
Schriftliche Unterlagen über Güter- und Erbrecht
Verschiedene Teilnehmer haben angefragt, ob
nicht schriftliche Unterlagen zu den Referaten
der Fachtagung abgegeben werden könnten.
Da es sich um eine sehr komplexe Materie handelt und für die rechtlichen Grundsätze Literatur
besteht, ist in diesem speziellen Fall auf die Abgabe weiterer Unterlagen verzichtet worden. Die
Tagungsleitung bittet um Verständnis.
Neue Statuten
Sie erhalten die neuen geänderten Statuten des
Fachverbandes als Beilage zu dieser Zeitschrift.
Mitglieder
Folgende Mitglieder sind im 1. Quartal 1993 neu
dem Fachverband Zusatzleistungen beigetreten:
vom Amt für Zusatzleistungen der Stadt Zürich:
- Klpfer Ursula
- Omasreither Ursula
- Zogg Claudio
Hausen am Albis, Agnes Scheiben
Dällikon, Jacqueline Günthard
Zell, Schatz Hans
Otelflngen, Beljean Frieda
Zumikon, Heinzmann Carmen
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Gossau, Hohl Elleonora
Opfikon, Bötschi Ueli
Ossingen, Keller-Landolt Christine
Russikon, Pauli Margrit
Dietikon, Neumann Irene
Der Vorstand des Fachverbandes Zusatzleistungen
heisst die neuen Mitglieder herzlich willkommen.
Mitgliederberträge 1993
Gemäss Beschluss der Generalversammlung bleiben die Mitgliederbeiträge für 1993 unverändert:
Fr. 100.- für Einzelmitglieder und
Fr. 30.- für jedes weitere Mitglied aus der
gleichen Gemeinde.
Sie erhalten mit der heutigen Zeltschrift gleich
den Einzahlungsschein für die Beiträge. Für eine
prompte Ueberweisung danken wir Ihnen im
voraus.
Schmunzelecke
Humor ist, wenn man trotzdem lacht...
Der Sohn fragt seinen Vater: "Du Papa, bin ich
jetzt alt genug um Dein Auto zu fahren?" - "Du
schon, aber das Auto nicht!"
Tante Alice spielt Klavier - zwei Stunden, drei
Stunden, vier Stunden... Da zupft der kleine
Daniel sie an der Bluse und sagt: "Falls Du nicht
mehr anhalten kannst, ich glaube, das rechte
Pedal Ist die Bremse!"
Frau Meier zur Nachbarin: "Mein Mann hat aus
Mexico Chinchillas mitgebracht!" - "Da brauchen
Sie keine Angst zu haben", tröstet die
Nachbarin, "heutzutage bekommt man das mit
Penicillin wieder weg!"
Der Lehrer fragt die Mutter eines Schülers: "Sie,
woher hat auch Ihr Sohn diesen Wissensdurst?"
- "Das Wissen hat er von mir und den Durst von
seinem Vater!"
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Zeitschrift Zusatzleistungen
ZL-Praxis - Fallbeispiel
Wann sind Kinder ausser Rechnung zu lassen?
Der Fall Meier-Mülier Eva
Fritz Meier verstarb am 25.4.1986 und hinterliess
seine Frau und drei Kinder. Aufgrund der von der
AHV bezahlten Hinteriassenen-Renten reichte Frau
Meier schon 1986 ein Gesuch um Zusatzleistungen
ein, dies insbesondere deshalb, weil die Familie
kein Vermögen besass, und der verstorbene Ehemann, aufgrund seiner selbständigen Erwerbstätigkeit keine Pensionskassenrente hinterlassen
konnte.
Standardfall
Bis 1992 war der Fall Meier-Müller ein Standardfall.
Die Witwe war Hausfrau und ihre Kinder besuchten
die Schule. Ab August 1992 hat die älteste Tochter
Heidi nun eine Lehre angefangen. Damit bringt sie
Einkommen mit nach hause, welches einen Einfluss
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auf die Berechnung der Zusatzleistungen hat.
Variantenberechnungen
Gemäss Randziffern 2054 bis 2056 der WEL
(Wegleitung über die Ergänzungsleistungen) sind
Kinder, welche Anspruch auf Waisen- oder auf
AHV/IV-Kinderrenten haben, unter Umständen ausser Rechnung zu lassen.
Die Durchführungsstelle hatte also ab 1.9.92 zwei
Vergleichsberechnungen durchzuführen. Diese
Kontrolle wurde am 1.1.93 nochmals gemacht.
Siehe dazu die beiden beiliegenden Berechnungsblätter 1 und 2.
Entscheid
Die Vergleichsberechnungen ergeben klar, dass die
Variante 2, welche die Tochter Heidi ausser Rechnung lässt einen höheren Anspruch ergibt. Deshalb
Ist gemäss Randziffer 2055 der höhere Anspruch zu
verfügen.
Auszug aus der Wegleitung über die Ergänzungsleistungen (WEL)
Abschnitt 2.3.10. Kinder, die ausser Rechnung bleiben (Art. 8 ELV)
Randziffer 2054
Bezüger von Waisenrenten oder Anspruch auf eine Kinderrente der AHV oder IV begründende Kinder,
deren anrechenbares Einkommen die für sie massgebende Einkommensgrenze erreicht oder übersteigt, fallen bei der Berechnung der EL ausser Betracht.
Randziffer 2055
Um festzustellen, welche Kinder ausser Rechnung fallen, sind Vergleichsrechnungen vorzunehmen
(einmal mit und einmal ohne das betreffende Kind). Resultiert aus der Globalrechnung (mit dem Kind)
eine höhere Ergänzungsleistung, so verbleibt das Kind in der Berechnung. Fällt dagegen die EL bei
Einbezug des Kindes kleiner aus, so ist dieses Kind ausser Rechnung zu lassen. Kommen für den
Wegfall zwei oder mehrere Kinder in Betracht, so sind für jedes dieser Kinder nacheinander Vergleichsrechnungen vorzunehmen.
Randziffer 2056
Bei der Vergleichsrechnung - Variante ohne das Kind und sein Einkommen - sowie beim Herausfallen
des Kindes aus der EL-Berechnung sind die Kinderrenten - gleich wie die Waisenrenten - den
Eltern nicht bzw. nicht mehr anzurechnen.
Randziffer 2057
Minderjährige Kinder, die weder Anspruch auf eine Waisenrente haben noch Anspruch auf eine Kinderrente begründen, fallen mit ihrem Einkommen und Vermögen bei der Berechnung der EL der Eltern ausser Betracht. Unterhaltsleistungen der Eltern an diese Kinder werden jedoch bei der Bemessung der den Eltern zustehenden EL in Abzug gebracht (vergl. Rz 3016).
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