Rechte und Pflichten eines Auszubildenden

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Rechte und Pflichten eines Auszubildenden
Rechte und Pflichten eines
Auszubildenden
Exemplarische Unterrichtsmaterialien
- Oeconomix Einbindung des Azubi-Quiz
Lernfeld 1: In Ausbildung und Beruf orientieren
Schulform: Berufsbildende Schule
Klasse : 1. Ausbildungsjahr
Dipl.-Hdl. / Dipl.-Kff. Katja Koreny
Institut für Berufs-, Wirtschafts- und Sozialpädagogik
der Universität zu Köln
Im Auftrag des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln
Exemplarische Unterrichtsmaterialien
zum Thema:
Rechte und Pflichten eines Auszubildenden
A
AZUBI-QUIZ........................................................................................................ 1
B
RECHTLICHE GRUNDLAGEN........................................................................... 2
B.1
Rechtliche Grundlagen - Lernort Betrieb (Tafelbild) ..................................... 2
B.2
Rechtliche Grundlagen - Lernort Betrieb (Lösungshilfe)............................... 4
B.2.1
B.2.2
B.2.3
B.2.4
B.3
B.4
B.5
B.6
B.7
Berufsbildungsgesetz (BBiG)............................................................................................. 4
Ausbildungsordnung .......................................................................................................... 6
Berufsausbildungsvertrag .................................................................................................. 8
Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend – Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). 9
Rechtsquellen (Tafelbild)............................................................................ 10
Rechtsquellen (Arbeitsblatt) ....................................................................... 11
Rechtliche Grundlage - Lernort Betrieb (Lösungshilfe)............................... 13
Azubi-Quiz (Anleitung und Arbeitsblatt zur Gruppenarbeit)........................ 14
Azubi-Quiz ( Lösungshilfe) ......................................................................... 17
C
RECHTE UND PFLICHTEN EINES AUSZUBILDENDEN .................................20
C.1 Ausbildungsvertrag – Rechte und Pflichten eines Auszubildenden
(Arbeitsblatt – Praxiswissen 06) ............................................................................ 20
C.2 Die wichtigsten Rechte und Pflichten eines Auszubildenden (Anleitung und
Arbeitsblatt zur Gruppenarbeit) ............................................................................. 23
C.3 Die wichtigsten Rechte und Pflichten eines Auszubildenden (Tafelbild) .... 24
C.4 Die wichtigsten Rechte und Pflichten eines Auszubildenden (Lösungshilfe)
25
D
VERWENDETE UND WEITERFÜHRENDE LITERATUR .................................26
I-
A Azubi-Quiz
Zu finden auf www.oeconomix.de oder auf der Oeconomix-CD über zwei Wege
im Bereich: „Arbeitsmarkt / Arbeitsangebot / Bildung / S. 3/9“
unter „Praxis + Tools / Azubi-Quiz“.
Die
Schüler
werden
aufgefordert 10 Fragen zu dem
Bereich Rechte und Pflichten
eines
Auszubildenden
zu
beantworten.
1-
B
Rechtliche Grundlagen
B.1 Rechtliche Grundlagen - Lernort Betrieb (Tafelbild)
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Das Berufsbildungsgesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die Ausbildungsberufe
im Dualen System. Neben der Berufsausbildung sind hier auch die berufliche
Fortbildung und die berufliche Umschulung geregelt.
Die Einzelvorschriften konkretisieren die Entstehung und die Inhalte des
Berufsausbildungsvertrages, die Ausbildungsordnung, das Prüfungswesen und die
Regelung sowie die Überwachung der Berufsausbildung.
Ausbildungsordnung – z.B. Verordnung über die Berufsausbildung zum
Industriekaufmann / zur Industriekauffrau.
Die Ausbildungsordnung legt als Rechtsverordnung des jeweiligen Berufs, die
Bezeichnung des Ausbildungsberufs, die Ausbildungsdauer, die zu vermittelnden
Fertigkeiten und Kenntnisse (Ausbildungsberufsbild), den Ausbildungsrahmenplan
und die Prüfungsanforderungen fest.
Berufsausbildungsvertrag
Wer einen Auszubildenden einstellt (Ausbildender), hat mit ihm einen
Berufsausbildungsvertrag zu schließen. Der Ausbildende hat unverzüglich nach
Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der
Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages schriftlich niederzulegen.
Diese Vertragsniederschrift ist von dem Ausbildenden, dem Auszubildenden und ggf.
dessen gesetzlichen Vertretern zu unterzeichen.
Verordnung über die Berufsausbildung zum
Industriekaufmann / zur Industriekauffrau
Ausbildungsberuf
Berichtsheft
Ausbildungsrahmenplan
Sachliche
Gliederung
der
Ausbildung
Zeitliche
Gliederung
der
Ausbildung
Zwischenprüfung
Abschlussprüfung
Ausbildungsplan
2-
1
Abbildung 1: Ausbildungsordnung
Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend – Jugendarbeitsschutzgesetz
(JArbSchG)
Jugendliche, die in einer Berufsausbildung stehen oder als Arbeitnehmer beschäftigt
sind, werden durch das JArbSchG vor Überforderung, Überbeanspruchung und
Gefährdung am Arbeitsplatz geschützt. Jugendlicher ist, wer 15 Jahre aber noch
nicht 18 Jahre ist (§ 2 JArbSchG). Als Mindestalter für die Beschäftigung
Jugendlicher legt das Gesetz das 15. Lebensjahr fest.
1
vgl. Möhlmeier, H. / Wurm, G. (2002): Allgemeine Wirtschaftslehre für Industriekaufleute. Troisdorf 2002, S. 19.
3-
B.2 Rechtliche Grundlagen - Lernort Betrieb (Lösungshilfe)
B.2.1 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Das Berufsbildungsgesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die Ausbildungsberufe
im Dualen System. Neben der Berufsausbildung sind hier auch die berufliche
Fortbildung und die berufliche Umschulung geregelt.
Die Einzelvorschriften konkretisieren die Entstehung und die Inhalte des
Berufsausbildungsvertrages, die Ausbildungsordnung, das Prüfungswesen und die
Regelung sowie die Überwachung der Berufsausbildung.
Der Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages (§19) alleine reicht jedoch nicht
aus! In dem Ausbildungsvertrag sind laut § 11 die wesentlichen Inhalte schriftlich
niederzulegen.
Das BBiG ist in 5 Teilbereiche aufgebaut:
Teil 1: Allgemeine Vorschriften
Teil 2: Berufsbildung
Teil 3: Organisation der Berufsbildung
Teil 4: Berufsbildungsforschung, Planung und Statistik
Teil 5: Bundesinstitut für Berufsbildung
Teil 6: Bußgeldverfahren
Teil 7: Übergangs- und Schlussvorschriften
Für die aktuelle Fragestellung der „Rechte und Pflichten eines Auszubildenden“
können u.a. nachfolgende Paragraphen herangezogen werden.
Wichtig beim Lesen der Paragraphen ist, dass aus den Pflichten der Ausbildenden
für die Auszubildenden häufig Rechte abzuleiten sind. Die Rechte und Pflichten
eines Auszubildenden beschränken sich daher nicht auf den § 13 Verhalten während
der Berufsausbildung.
4-
Rechte und Pflichten von Auszubildenden, z.B. in Regelungen zu:
Teil 2: Berufsbildung
Berufsausbildung:
§ 5 Ausbildungsordnung
Berufsausbildungsverhältnis:
§ 10 Vertrag,
§ 11 Vertragsniederschrift,
§ 12 Nichtige Vereinbarungen,
§ 13 Verhalten während der Berufsausbildung,
§ 14 Berufsausbildung,
§ 15 Freistellung,
§ 16 Zeugnis,
§ 17 Vergütungsanspruch,
§ 18 Bemessung und Fälligkeit der Vergütung,
§ 19 Fortzahlung der Vergütung,
§ 20 Probezeit,
§ 21 Beendigung des Ausbildungsverhältnisses,
§ 22 Kündigung,
§ 23 Schadensersatz bei vorzeitiger Kündigung,
§ 24 Weiterarbeit,
§ 25 Unabdingbarkeit,
§ 26 Andere Vertragsverhältnisse
Eignung von Ausbildungsstätte und Ausbildungspersonal: §§ 27 – 33
Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse: §§ 34 – 36
Prüfungswesen: §§ 37 – 50, insb.
§ 37 Abschlussprüfung,
§ 48 Zwischenprüfung,
§ 49 Zusatzqualifikationen
5-
B.2.2 Ausbildungsordnung
Z.B.: Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann / zur
Industriekauffrau.
Die Ausbildungsordnung legt als Rechtsverordnung des jeweiligen Berufs, die
Bezeichnung des Ausbildungsberufs, die Ausbildungsdauer, die zu vermittelnden
Fertigkeiten und Kenntnisse (Ausbildungsberufsbild), den Ausbildungsrahmenplan
und die Prüfungsanforderungen fest.
Die Ausbildungsordnung legt für
jeweiligen Beruf folgende Inhalte fest:
den
Die Bezeichnung des Berufsbildes
Ausbildungsordnung: Verordnung
über die Berufsausbildung zum / zur
Industriekaufmann / -frau
§ 1 Staatliche Anerkennung des
Ausbildungsberufs
Die Ausbildungsdauer
§ 2 Ausbildungsdauer
Die Fertigkeiten und Kenntnisse, die
Gegenstand der Berufsausbildung sind
(Ausbildungsberufsbild)
Eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen
Gliederung der Fertigkeiten und Kenntnisse
(Ausbildungsrahmenplan)
§ 3 Struktur und Zielsetzung der
Berufsausbildung
§ 4 Ausbildungsberufsbild
§ 5 Ausbildungsrahmenplan
§ 6 Ausbildungsplan
(§ 7 Berichtsheft)
§ 8 Zwischenprüfung
§ 9 Abschlussprüfung
§ 10 Bestehensregelung
Prüfungen (Zwischen- / Abschlussprüfung)
6-
Verordnung über die Berufsausbildung zum
Industriekaufmann / zur Industriekauffrau
Ausbildungsberuf
Berichtsheft
Ausbildungsrahmenplan
Sachliche
Gliederung
der
Ausbildung
Zeitliche
Gliederung
der
Ausbildung
Zwischenprüfung
Abschlussprüfung
Ausbildungsplan
2
Abbildung 2: Ausbildungsordnung
2
vgl. Möhlmeier, H. / Wurm, G. (2002): Allgemeine Wirtschaftslehre für Industriekaufleute. Troisdorf 2002, S. 19.
7-
B.2.3 Berufsausbildungsvertrag
Wer einen Auszubildenden einstellt (Ausbildender), hat mit ihm einen
Berufsausbildungsvertrag zu schließen. Der Ausbildende hat unverzüglich nach
Abschluss des Berufsausbildungsvertrages, spätestens vor Beginn der
Berufsausbildung, den wesentlichen Inhalt des Vertrages schriftlich niederzulegen.
Diese Vertragsniederschrift ist von dem Ausbildenden, dem Auszubildenden und ggf.
dessen gesetzlichen Vertretern zu unterzeichen.
Die Niederschrift des Vertrages muss mindestens folgende Inhalte umfassen (§ 11
BBiG):
1. Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung,
insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll
2. Beginn und Dauer der Berufsausbildung
3. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
4. Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
5. Dauer der Probezeit
6. Zahlung und Höhe der Vergütung
7. Dauer des Urlaubs
8. Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt
werden kann
9. ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebsoder Dienstvereinbarungen, die auf das Berufsausbildungsverhältnis
anzuwenden sind.
Die beteiligten Vertragspartner (Ausbildender, Auszubildender, Erziehungsberechtigte) übernehmen mit dem Abschluss des Berufsausbildungsvertrages
Pflichten, die gleichzeitig die Rechte der anderen Vertragspartner sind (vgl. BBiG).
Aus dem Berufsausbildungsvertrag ergeben sich für den Ausbildenden und den
Auszubildenden verschiedene Rechte und Pflichten:
Pflichten für den Ausbildenden
(Rechte für den Auszubildenden)
• Eintragung des Ausbildungsverhältnisses bei der IHK nach
Vertragsabschluss
• Anlegen und Führen einer
Personalakte
• Anmeldung in der Berufsschule
• Anmeldung bei der Krankenkasse
• Anmeldung beim Finanzamt
Pflichten für den Auszubildenden
(Rechte für den Ausbildenden)
• Übergabe der Lohnsteuerkarte
• Nachweis der
Krankenversicherung
8-
B.2.4 Gesetz
zum
Schutz
der
arbeitenden
Jugend
–
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Jugendliche, die in einer Berufsausbildung stehen oder als Arbeitnehmer beschäftigt
sind, werden durch das JArSchG vor Überforderung, Überbeanspruchung und
Gefährdung am Arbeitsplatz geschützt. Jugendlicher ist, wer 15 Jahre aber noch
nicht 18 Jahre ist (§ 2 JArbSchG). Als Mindestalter für die Beschäftigung
Jugendlicher legt das Gesetz das 15. Lebensjahr fest.
Das JArbSchG gliedert sich in insgesamt 6 Abschnitte. Für die Rechte und Pflichten
eines Auszubildenden ist insbesondere der dritte Abschnitt „Beschäftigung
Jugendlicher“ relevant, insbesondere nachfolgende Paragraphen:
Rechte und Pflichten von Auszubildenden, z.B. in Regelungen zu:
Dritter Abschnitt „Beschäftigung Jugendlicher“
Arbeitszeit und Freizeit:
§ 8 Dauer der Arbeitszeit: nicht mehr als 8 Std. täglich und nicht mehr als 40 Std.
wöchentlich
§ 9 Berufsschule: Freistellungspflicht des Arbeitgebers
§ 10 Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahme:
Freistellungspflicht des Arbeitgebers
§ 11 Ruhepausen, Aufenthaltsräume
§ 12 Schichtzeit
§ 13 Tägliche Freizeit
§ 14 Nachtruhe
§ 15 5-Tage-Woche
§ 16 Samstagsruhe
§ 17 Sonntagsruhe
§ 18 Feiertagsruhe
§ 19 Urlaub
Beschäftigungsverbot und –beschränkungen:
§ 22 Gefährliche Arbeiten
§ 23 Akkordarbeit, tempoabhängige Arbeiten
§ 24 Arbeiten unter Tage
Sonstige Pflichten des Arbeitgebers:
§ 28 Menschengerechte Gestaltung der Arbeit
§ 29 Unterweisung über Gefahren
Gesundheitliche Betreuung:
§§ 32 – 46 Regelungen zu ärztlichen Erst- und Nachuntersuchungen
9-
B.3 Rechtsquellen (Tafelbild)
Rechtsnormen regeln verbindlich die Beziehungen der Menschen zueinander und
begrenzen die Rechte des Einzelnen innerhalb der Gesellschaft.
Rechtsnormen können
• ausdrücklich
vom
Gesetzgeber
geschaffen
werden
= Gesetzesrecht, gesetztes Recht
• sich durch ständige allgemeine Praxis und Rechtsanschauungen entwickeln
= Gewohnheitsrecht und Richterrecht
• durch individuelle Vereinbarungen zwischen einzelnen Personen entstehen
= Vertragsrecht, vereinbartes Recht
Rechtsquellen
Gesetztes
Recht
Gewohnheits- und
Richterrecht
Vereinbartes Recht /
Vertragsrecht
nur für die beteiligten
Parteien verbindlich
für die Allgemeinheit verbindlich
formelle
Gesetze
Rechtsverordnungen
Satzungen
10 -
B.4 Rechtsquellen (Arbeitsblatt)
Ordnen Sie bitte die 4 rechtlichen Grundlagen
•
•
•
•
das Berufsbildungsgesetz (BBiG)
die Ausbildungsordnung (AO) - Verordnung über die Berufsausbildung zum
Industriekaufmann / zur Industriekauffrau
den Berufsausbildungsvertrag
das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Gewohnheitsund Richterrecht
Vereinbartes
Recht /
Vertragsrecht
Gesetztes
Recht
der entsprechenden Art der Rechtsquelle zu und begründen Sie in eigenen Worten
Ihre Zuordnung.
Berufsbild
ungsgesetz
(BBiG)
‰
‰
‰
Ausbildungsordnung
(AO)
‰
‰
‰
Berufsausbildungsvertrag
‰
‰
‰
Begründung der Zuordnung:
11 -
Jugendarbeits‰
schutzgesetz
JArbSchG
‰
‰
12 -
Gewohnheitsund Richterrecht
Vereinbartes
Recht /
Vertragsrecht
Gesetztes
Recht
B.5 Rechtliche Grundlage - Lernort Betrieb (Lösungshilfe)
Berufsbild
ungsgesetz
(BBiG)
X
‰
‰
Ausbildungsordnung
(AO)
X
‰
‰
Berufsausbildungsvertrag
‰
JugendarbeitsschutzX
gesetz
JArbSchG
‰
‰
Begründung der Zuordnung:
Das
Berufsausbildungsgesetz
bildet
die gesetzliche Grundlage für die
Berufsbildung. Es wurde ausdrücklich
vom Gesetzgeber geschaffen, um die
Berufsbildung, d.h. die Ausbildung,
die berufliche Fortbildung und die
berufliche Umschulung zu regeln. Es
handelt sich hierbei um ein formelles
Gesetz.
Die
Ausbildungsordnung
legt
als
Rechtsverordnung
des
jeweiligen
Berufs,
die
Bezeichnung
des
Ausbildungsberufs,
die
Ausbildungsdauer,
die
zu
vermittelnden
Fertigkeiten
und
Kenntnisse
(Ausbildungsberufsbild),
den Ausbildungsrahmenplan und die
Prüfungsanforderungen fest. Sie fällt
als Verordnung unter das gesetzte
Recht.
X
Der
Berufsausbildungsvertrag
wird
zwischen dem Auszubildenden und dem
ausbildenden Betrieb geschlossen und
gilt nur für die beteiligten Personen
als verbindlich. Es handelt sich
somit um ein vereinbartes Recht bzw.
Vertragsrecht.
‰
Das
Jugendarbeitsschutzgesetz
(JArbSchG) wurde ausdrücklich vom
Gesetzgeber
geschaffen,
um
den
Arbeitsschutz von Jugendlichen sicher
zu stellen. Es handelt sich hierbei
somit um ein gesetztes Recht.
Alternative Übersicht:
13 -
Gesetztes Recht
GewohnheitsRichterrecht
Berufsbildungsgesetz
(BBiG)
Jugendarbeitsschutzgeset
z (JArbSchG)
Ausbildungsordnung (AO)
und Vereinbartes
Recht
/
Vertragsrecht
Berufsausbildungsve
rtrag
B.6 Azubi-Quiz (Anleitung und Arbeitsblatt zur Gruppenarbeit)
Nehmt bitte die folgenden Rechtsgrundlagen zur Hilfe:
Gruppe 1: Das Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Gruppe 2: Die Ausbildungsordnung (AO)
Gruppe 3: Der Berufsausbildungsvertrag
Gruppe 4: Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Aufgabenstellung:
(1) Lest bitte die entsprechende Rechtsgrundlage.
(2) Ordnet anschließend den im Azubi-Quiz gestellten Fragen und
Themenbereichen die jeweiligen Stellen (§§) der Rechtsgrundlage zu.
Wo wird welcher Sachverhalt geregelt?
Wichtig: Ein Sachverhalt kann auch in mehreren Rechtsgrundlagen vertreten
sein.
(3) Überlegt bitte, welche wichtigen Sachverhalte noch fehlen, die ebenfalls in der
rechtlichen Grundlage geregelt sind, tragt diese bitte in die untere Tabelle ein
und ergänzt die Angaben um die dazugehörigen §§-Angaben.
Bearbeitungszeit: 40 Minuten
14 -
Regelung im Krankheitsfall:
z.B. Vorlegen eines ärztlichen Attests
ab dem 3 Tag
Vergütung:
Recht des Auszubildenden auf
angemessene Vergütung
Beendigung der Ausbildung:
Recht auf Festanstellung nach der
Ausbildungszeit?
Zwischen- / Abschlussprüfungen:
Recht zur Freistellung durch den
Betrieb
Zeugnis: Recht auf ein Arbeitszeugnis
Arbeitszeiten und Urlaubstage:
Rechte des / der Auszubildenden
Pflichten und Rechte des
Auszubildenden:
z.B. Ausführen von Anweisungen
Urlaub:
Urlaubsregelungen
Berufsschulpflicht:
Regelungen zum Besuch des
Berufsschulunterrichts
Berichtsheft und
Ausbildungsnachweis
Fragen und Themenbereiche
aus dem Azubi-Quiz
Anknüpfungspunkte zum / zur
BerufsbildungsAusbildungsgesetz 2005
ordnung
Gruppe 1
Gruppe 2
- 15 -
Berufsausbildungsvertrag
Gruppe 3
Jugendarbeitsschutzgesetz
Gruppe 4
Weitere Fragen und
Themenbereiche
vom Ausbildungsbetrieb am Ende der
Ausbildung
Anknüpfungspunkte zum / zur
BerufsbildungsAusbildungsgesetz 2005
ordnung
Gruppe 1
Gruppe 2
- 16 -
Berufsausbildungsvertrag
Gruppe 3
Jugendarbeitsschutzgesetz
Gruppe 4
3
§ 7 Berichtsheft
Vgl. Berufsbildungsgesetz (BBiG), online erhältlich unter: http://www.bmbf.de/pub/bbig_20050323.pdf vom 23.03.2005.
§ 5 Ausbildungsordnung
§ 14 Berufsausbildung
(Pflichten der
Ausbildenden)
§ 43 Zulassung zur
Abschlussprüfung
§ 79 Aufgaben
(Berufsbildungsausschuss
der zuständigen Stelle)
§ 15 Freistellung (Pflichten
der Ausbildenden)
§ 3 Pflichten des
Ausbildenden
§ 4 Pflichten der / des
Auszubildenden
Jugendarbeitsschutzgesetz6
- 17 -
Vgl. Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau online erhältlich unter: http://www.ihk-nordwestfalen.de/berufsbildung/bindata/VO_Industriekaufmann.pdf vom
23.Juli 2002.
5
Z. B. http://www.ihk-koeln.de/Navigation/AusUndWeiterbildung/Ausbildungsvertrag/Anlagen/AusbildungsvertragPDF.pdf
6
Vgl. Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG), online erhältlich unter: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/jarbschg/gesamt.pdf vom
31.10.2006.
4
Berichtsheft und
Ausbildungsnachweis
Berufsschulpflicht:
Regelungen zum Besuch des
Berufsschulunterrichts
Bezug der einzelnen Fragen aus dem Azubi-Quiz zu den entsprechenden rechtlichen Regelungen.
Anknüpfungspunkte zum / zur
Fragen und Themenbereiche
AusbildungsBerufsausbildungsBerufsbildungsgesetz
aus dem Azubi-Quiz
3
4
ordnung
vertrag5
2005
B.7 Azubi-Quiz ( Lösungshilfe)
Vergütung:
Recht des Auszubildenden auf
angemessene Vergütung
Regelung im Krankheitsfall:
z.B. Vorlegen eines ärztlichen
Attests ab dem 3 Tag
§ 11 Vertragsniederschrift
§ 17 Vergütungsanspruch
§ 18 Bemessung und
Fälligkeit der Vergütung
§ 19 Fortzahlung der
Vergütung
§ 11 Vertragsniederschrift
§ 11 Vertragsniederschrift
Urlaub:
Urlaubsregelungen
Arbeitszeiten und Urlaubstage:
Rechte des / der Auszubildenden
§ 14 Berufsausbildung
(Pflichten der
Ausbildenden)
Pflichten und Rechte des
Auszubildenden:
z.B. Ausführen von Anweisungen
§ 5 Vergütung und
sonstige Leistungen
§ 5 Vergütung und
sonstige Leistungen
- 18 -
§ 8 Dauer der
Arbeitszeit
§ 11 Ruhepausen,
Aufenthaltsräume
§ 12 Schichtzeit
§ 13 Tägliche Freizeit
§ 14 Nachtruhe
§ 15 5-Tage-Woche
§ 16 Samstagsruhe
§ 17 Sonntagsruhe
§ 18 Feiertagsruhe
§ 19 Urlaub
§ 21a Abweichende
Regelungen
§ 19 Urlaub
§ 6 Ausbildungszeit und
Urlaub
§ 6 Ausbildungszeit
und Urlaub
§ 3 Pflichten des
Ausbildenden
§ 4 Pflichten der / des
Auszubildenden
§ 2 Ausbildungsdauer
§ 8 Zwischenprüfung
§ 9 Abschlussprüfung
§ 21 Beendigung
§ 24 Weiterarbeit
§ 15 Freistellung
(Pflichten der
Ausbildenden)
§ 19 Fortzahlung der
Vergütung
§ 16 Zeugnis (Pflichten
der Ausbildenden)
Beendigung der Ausbildung:
Recht auf Festanstellung nach der
Ausbildungszeit?
Zwischen- / Abschlussprüfungen:
Recht zur Freistellung durch den
Betrieb
Zeugnis: Recht auf ein
Arbeitszeugnis vom
Ausbildungsbetrieb am Ende der
Ausbildung
§ 8 Zeugnis
§ 3 Pflichten des
Ausbildenden
§1 Ausbildungszeit
- 19 -
§ 10 Prüfungen und
außerbetriebliche
Ausbildungsmaßnahme
C
Rechte und Pflichten eines Auszubildenden
C.1 Ausbildungsvertrag
–
Rechte
und
Pflichten
eines
Auszubildenden (Arbeitsblatt – Praxiswissen 06)
20 -
21 -
22 -
C.2 Die wichtigsten Rechte und Pflichten eines Auszubildenden
(Anleitung und Arbeitsblatt zur Gruppenarbeit)
Nehmt bitte die folgenden Rechtsgrundlagen zu Hilfe:
¾ Das Berufsbildungsgesetz (BBiG)
¾ Die Ausbildungsordnung (AO)
¾ Der Berufsausbildungsvertrag
¾ Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArSchG)
Aufgabenstellung:
(1) Lest bitte die entsprechende Rechtsgrundlage unter der Fragestellung, in
welchen Paragraphen die Rechte und Pflichten eines Auszubildenden
geregelt sind.
(2) Arbeitet nun die wesentlichen Rechte und Pflichten eines Auszubildenden
heraus und erläutert diese bitte kurz. Verweist dabei auch auf die
entsprechenden Paragraphen der rechtlichen Grundlagen.
Wichtig: Die Rechte und Pflichten eines Auszubildenden hängen stark mit den
Pflichten und Rechten des Ausbildenden zusammen. So sind die Pflichten des
Auszubildenden zugleich oft Rechte oder Ansprüche des ausbildenden
Unternehmens. Gleiches gilt für die Rechte eines Auszubildenden. Diese sind
oft zugleich Pflichten des Ausbildenden.
(3) Stellt eure Arbeitsergebnisse in einer Power-Point-Präsentation dar. Versucht
dabei nicht mehr als 2 Folien zu verwenden. Eine Folie für die Rechte und
eine für die Pflichten eines Auszubildenden.
Bearbeitungszeit: 40 Minuten
23 -
C.3 Die wichtigsten Rechte und Pflichten eines Auszubildenden
(Tafelbild)
Rechte des Auszubildenden
(= Pflichten des Ausbildenden)
Pflichten des Auszubildenden
(= Rechte des Ausbildenden)
•
Recht auf ordnungsgemäße
Ausbildung.
•
Bemühungspflicht
•
Recht auf kostenlose
Bereitstellung der zur
Berufsausbildung erforderlichen
Arbeitsmittel
Recht auf angemessene
Vergütung
•
Befolgungspflicht
•
Sorgfaltspflicht
•
Recht auf Entgeltfortzahlung
•
Haftungspflicht
•
Recht auf Fürsorge
•
•
Recht auf Freistellung zum
Berufsschulunterricht und zur
Prüfung
Recht auf Ausstellung eines
Zeugnisses
•
Beachtung der für die
Ausbildungsstätte geltenden
Betriebsordnung
Schweige- und Treuepflicht
•
Berufsschulpflicht
•
Recht auf Urlaub
•
•
…
•
Ordnungsgemäßes und
regelmäßiges Führen eines
Berichtsheftes
…
•
•
24 -
C.4 Die wichtigsten Rechte und Pflichten eines Auszubildenden
(Lösungshilfe)
Rechte des Auszubildenden (= Pflichten des Ausbildenden)
•
•
•
•
•
•
•
•
Recht auf ordnungsgemäße Ausbildung. Vermittlung der zum Erreichen des
Ausbildungsziels erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse in der
vorgesehenen Ausbildungszeit (§ 14 BBiG)
Recht auf kostenlose Bereitstellung der zur Berufsausbildung erforderlichen
Arbeitsmittel, z.B. Werkzeug, Materialien, usw. (§ 14 BBiG)
Recht auf angemessene Vergütung (§§ 17, 18 BBiG)
Recht auf Entgeltfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen sowie im
unverschuldeten Krankheitsfall bis zu sechs Wochen (§ 19 BBiG)
Recht auf Fürsorge, z.B. Schutz vor Gesundheitsschäden (§14 BBiG, § 22
JArbSchG, §§ 28, 29 JArbSchG)
Recht auf Freistellung zum Berufsschulunterricht und zur Prüfung (§ 15 BBiG,
§§ 9, 10 JArbSchG, § 4 Berufsausbildungsvertrag)
Recht auf Ausstellung eines Zeugnisses nach Beendigung des
Berufsausbildungsverhältnisses über Art, Dauer der Berufsbildung, erworbene
Fertigkeiten, Kenntnisse; auf Wunsch auch über Führung, Leistung und
besondere fachliche Fähigkeiten (§ 16 BBiG)
Recht auf Urlaub (§ 11 BBiG, § 6 Berufsausbildungsvertrag, § 19 JArbSchG)
Pflichten des Auszubildenden (= Rechte des Ausbildenden)
•
•
•
•
•
•
•
•
Bemühungspflicht. Bemühen des Auszubildenden, die zum Ausbildungsziel
erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben. Er ist verpflichtet, die
ihm im Rahmen seiner Berufsausbildung aufgetragenen Verrichtungen
sorgfältig auszuführen (§ 13 BBiG)
Befolgungspflicht. Weisungen des Vorgesetzten, die die Berufsausbildung
betreffen, sind zu befolgen (§ 13 BBiG)
Sorgfaltspflicht. Werkzeuge, Maschinen und sonstige Einrichtungen sind
pfleglich zu behandeln (§ 13 BBiG)
Haftungspflicht. Haftung bei vorsätzlich verursachten Schäden.
Beachtung der für die Ausbildungsstätte geltenden Betriebsordnung (§ 13
BBiG)
Schweige- und Treuepflicht. Über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ist
Stillschweigen zu wahren (§ 13 BBiG)
Berufsschulpflicht.
Verpflichtung,
die
Berufsschule
und
andere
Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen (§ 4 Berufsausbildungsvertrag)
Ordnungsgemäßes und regelmäßiges Führen eines Berichtsheftes (§§ 5, 14,
43, 79 BBiG, § 7 AO, § 3 Berufsausbildungsvertrag)
25 -
D Verwendete und weiterführende Literatur
Schulbücher
Hartmann, G. / Härter, F. (1999): Allgemeine Wirtschaftslehre für Bürokaufleute /
Industriekaufleute und Kaufleute im Groß- und Außenhandel. 4. Aufl., Rinteln 1999.
Kaiser, F.-J. (Hrsg.) (2002): Grundlagen und Prozesse des Wirtschaftens. 2. Aufl.,
Berlin 2002.
Kühn, G. / Schlick, H. (2002): Das Kompendium. Industriekaufleute. Allgemeine und
Spezielle Wirtschaftslehre. Troisdorf 2002.
Möhlmeier, H. / Wurm, G. (2002): Allgemeine Wirtschaftslehre für Industriekaufleute.
3. Aufl., Troisdorf 2002.
Internetquellen
BMBF(2005): Berufsbildungsgesetz vom 23.Mäz 2005, online erhältlich unter:
http://www.bmbf.de/pub/bbig_20050323.pdf (Stand: 17.07.2007).
IHK Köln (o.A.): Ausbildungsplan für den Ausbildungsberuf Industriekaufmann/frau,
online erhältlich unter: http://www.ihk-koeln.de/Navigation/AusUndWeiterbildung/
Ausbildungsvertrag/Ausbildungseignung/Anlagen/PlanIndustrie.PDF
(Stand: 17.07.2007).
IHK Köln: Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufausbildungsverhältnisse
zum nachfolgenden Berufsausbildungsvertrag, online erhältlich unter: http://www.ihkkoeln.de/Navigation/AusUndWeiterbildung/Ausbildungsvertrag/Anlagen/Ausbildungsv
ertragPDF.pdf (Stand: 17.07.2007).
IHK NRW (2002): Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur
Industriekauffrau Ausbildungsordnung vom 23. Juli 2002, online erhältlich unter:
http://www.ihk-nordwestfalen.de/berufsbildung/bindata/VO_Industriekaufmann.pdf
(Stand: 17.07.2007).
Juris GmbH (2006): Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend
(Jugendarbeitsschutzgesetz – JarSchG) vom 31.10.2006, online erhältlich unter:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/jarbschg/gesamt.pdf
(Stand: 19.07.2007).
Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt (2003): Anregungen zur Umsetzung
der Lernfelder des Rahmenlehrplans der Kultusministerkonferenz für den
Ausbildungsberuf Industriekaufmann/Industriekauffrau, online erhältlich unter:
http://www.rahmenrichtlinien.bildung-lsa.de/schulform/beschule/indust.pdf.
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