GSL P 28165 III

Transcrição

GSL P 28165 III
Sonnabend den
18. September.
11111111
Bekanntmarhuncgen
des iKönigLLandrath-Amtes.
M 257]
Nachftehende
Nefcriptey die Klassensteuer der erwachsenen iiber 16jährigen! Kinder
und Angehörigen
betreffend:
,,Jn unserer CircularsBerfügung vom 2. Juli 1847 .
Vlb.
1025!
haben wir ausgesprochen,
daß erwnchsene
16jährige!
über
Kinder undAngehörige, sowohl
in ilassensteuerpflichtigem
als in gesehlich klassensteuerfreien
Haushaltungenbeim
Vorhandensein einer derbeiden folgenden
Bedingungen be!
sonders zur Steuer herangezogenwerden sollen:
l. wenn sie durchGesindedienst bei
den Eltern
in größerenLandwirthschastem oder
als Gewerbs-
Gehilsen bei denselben sichihren Unterhalt selbst erwerbenund die Stelle fremder Dienstboten und
Gehilfen vertreten, oder ,
».
2. wenn sie durchDienstleistungen außerhalb der elterlichen Familie, also bei fremden Arbeits-
gebern ihr-eSubsistenzmittel selbst»
verdienen, mögen
sie auchim elterlichesn
Haushalte wohnen.
In der späteren CirculawVerfügung
vom 22. Mai 1848 . VI. 1842! ist die Steuerpflichtigs
keit derRinnen:ad
l!
insoweit beschränkt
worden, als in den einzelnen Fällen
nicht blosgeprüft werden
soll, ob die Söhne die Töchter! bei den Eltern die Stelle von Dienstboten, Gehilfen 2c. vertreten, son-
dern auchob sieals solche,wenn auchgeringer alsgewöhnliches fremdes
Gesinde, gelohntwerden,
dergestalt, daß
sie nur beim
Hinzutritte
auch deszweiten Umstandes
besonders zur
Steuer heranzuziehen
seien. - Letzterer Grundsatz
ist, nachdemin Stelleder bezüglichen Bestimmungen
des §. 4des Klassen«
steuer-Gesetzes
30.
vom
Mai 1820 der
§. 8 des neuen
Steuergesetzes1.vom
Mai l85l getreten
ist,
von dem Herrn FinanzslMinisierin einer auf einenKlassensteuersRecurs ergangenen
Versagung vom
25; Juli c. III. 15,722! näherin der Weise erläutertworden, daßunter demAusdruckegelohnt
werben"
der
Empfang baaren Geldlohnes ver-standenwerden soll. Erhalten alsodie Söhneund
Iöchter vonihren Elternnur Wohnung,Beköstigungund Bekleidung,
so sollensie für ihre Person
steuerfrei bleiben,
selbst-wenn ihre
Thätigkeit sich
nicht aufgelegentliche Hilfeleistung
in denelterlichen
Haus-
haltungen beschränkt,
vielmehr inso wefentlichen
und regelmäßigen
Diensten beim
landwirthfchaftlichen
oder candesrweitigen
Gewerbe ihrer
Eltern besteht,daß hierdurch
fremde Dienstboten
oder Gehilfen,welche
sonst gehcmen
werdlen mt°l.ßtené
erspart werden.Erhalten sieaber vonden Elternhierfür nichtblos die
gewöhnliche Kredit,
Klemme Und Wohnung, sondernauch nochGeldlohn, gleich fremden Dienstboten
und GkhklfkthsV sindsie, ihr steuerpflichtiges Alter
vorausgesetzt, für
ihre eigenen
Personen besonders
zur Steuer heranzuziehen. Jndem im Eingangead 2 gerechten
Falle
sind seinerNatur nachsolche
Unterscheidungen nicht
zu machen,do von Jemanden, welcher
bei feinenEltern Wohnung.
hat, aber den
Tag übt! ZU FMUDMauf Atbkik geht und als Vergütigung für dieseArbeit nicht baaren Geldlohn,
sondern z.B. nur Bekösligung vom
Arbeitsgeber erhält,nicht mehr behauptet werdenkann, daß er
Wohnung und
Unterhalt ausschließlich
von seinenEltern hat; er mußalso, wenner sich
im steueri
pflichtrgen Alter
befindet, fürseine Person
ohne Weiteres
zur Klassensteuer
herangezogen werden.
HIMIOch haben
die Königi.
Landraths-«llemtcer«
Ortsbehörden
die
des
Kreises noch
vor der»
neuen·
KlassenstttlkksVeranlagung
pro
1859 mit
Anweisung zu versehen
und habendie Herren
Landratht bel
Revision der
MUEU KldssensieuepRollen
hierauf ihrbesonderes Augenmerk
zu richten,da 05Vdn hieraus
nicht möglich
ist, dieVerhältnisse einzelnen
des
Falles
ohne« die
den Ortshehörden
und Landräthen
bei« «
wohrtende Localkenntniß
zu beurtbeilen.
- 188
Nach diesen
neuesten Grundsätzen
sind nun auch dieErwartungen, die wir in diesen Beziehun-
gen beiden einzelnen
Streifen
noch
bei Gelegenheit der
Revision der
KlassensteuersBeranlagung
1858
für
aufgestellt haben,
zu beurtheilenund zu behandeln.
Jnsbesondere muß
ins Auge gefaßt werden,daß die Vorschristen im§. 7des Gesetzes vom
i. Mai 185l unD
im
§. 6Der Instruktion vom 8. des nämlichen Monats,
wonach unteranderen, aufdie Leistungsfähigkeit
der klassensieuerpflichtigen
Haushaltungen ungünstig
einwirkenden Umständen
auch einegroße Zahlvon Kindern der Bestimmungsgrund
sein darf, die«
selben ausnahmsweisezu einer niedrigen Steuerstuse,
als in welche sie
ihren übrigenVerhältnissen nach
bei Anwendungder allgemeinen
Regeln eingentlich
gehören würden,einzuschätzem
nicht aufdas unterNo. 1 erwähnte Verhältniß
zu beziehen
sind, daßim Gegenlheile
eine Haushaltung
für um
so
leistungsfähiger zuhalten
ist, wenn in ihr die Landwirthsrhast
oder dersonstige berufsmäßige
Erwerb miterwachsenen, arbeitsfähigenKindern, den das Familien-Haupt
nicht Geldlohn,
wie fremdenDienstboten undGehilfen, zu geben behauptet,geführt wird, Da hierDurch
die
Unkosten
des Gesthäfts
sich gegen
diegleichartigen
Geschäfte
anderer Haushaltungen
wesentlich vermindern.
Vereint« den 10. September1858. zliöniglich
e Regierung.
Eintheilung sitt
direkte Steuern,
gemeinen
und
zsotsletr
An sämmtliche
Kbnigl. Landrathsdlemter
des Departements.
mm
geb!
struenfeg,
wird densteidtischen und
ländlichen VeranlagungssBehörden
zur genauesten
Nachachtung der
bei nächsien
RolleniAufsiellung bekannt
gemacht.
Es sind bei allen Hartshaltungem woerwachsene
über l6
Jahr alte! Kinder oder Angehörige
vorhanden, dienicht zur Steuer· ausgeworfen
sind, dieGründe dafür, nach dervon der Veranlagungss
Behörde selbst
gewonnenen Ueberzeugung,
in der AnmerkungsiEolonne allemal
genau anzugeben;
wi-
drigenfalls ichdie Rollen zur Ergänzungzurückgeben werde.
Hierbei bemerke
ich noch, daß da, wo Auszüglerstehen, gleichvielob zur Steuer veranlagt
oder nicht, in der AnmerkungssEolonne der
wirkliche Werth des Auszugesangegeben werden
muß.
Namslau, den
M 258]
·
15. September 1858. "
Den Verkaufvon Pferdenbetreffend. «
·
Am Dienstag, den 28. d. M., von früh
10
Uhr ab, werden vordem Landraths-Amte
hierselbst dievom Kreise zur Landwehrsuebung angekauften Pferde gegen gleich
baare Bezahlung
meisibietend vetkaust,.wozu
Kauflustige eingeladen
werden. Namslau,
den l6. 6eptemberl858.
JE
259]
Betrifft die Einzahlung der Kreiswegebaetgelder.
_
Die Domitiien und Dorfgerichtedes Kreiseswerden hiermitangewiesen, die
2. Rate der in
dem KreisblatteStück 8 dieses Jahres
ausgeschriebenen Kreiswegebaugelder
rnit den Steuern pro October c. an
Die Königi. KreissSteuerkasse
abzusühren Namslau,
den 16. September 1858.»
M. 260]
Aufnahme
der GewerbestettersRollen
in der IV. Abtheilnng
pro
i859.
«Die Dorfgerichtewerden angewiesen,sofort mit der Ausnahmeder neuenGewerbesteuewRollen pro
1859 vorzugehen,
zu
deren Behandlungich auf meine KreisblatnBerfitgutrgvom 17. September 18.57,pag. 165/66 lediglich verweise,
welche genau
zu beachten
ist, bis auf dendiesmal veränderten«Einreichungstermin
und diehierin bestimmte
persbnli che Uebergabe der Arbeiten. Zusälzlichwird hier hervorgehoben,
daß,
da Der I. October als Der Rollenaufstelluttgs-Termin feststeht,
cfr. §. 1 pro
18.57,!
also die, vom 1. October d. J. ab eintretenden 3u-oder Abgängein Der neuen
Nolle
bereits ein-
gereiht sein,oder ausfallen
müssen, so
werden Die
Dorsgerichte angewiesen,
in den Gemeinden alsbald
bekannt zu
machen,
daß diese,
pro
l.
October beabsichtigten
An- oderAbmeldungen schon
jetzt anzubringen
sind. Ebendies giltfür dieHanstretz
KlasseL, welche entweder
pro 1859neu eintreten,
oder denbisherigen Hausirschein
nicht mehrerneuern wollenz
Alle Der:
artigen
Gewerbe-Anoder Abmeldungen
mit Ausnahme Der
Hausirer sind demnächsh
die Abgängevorläufig
Ohne
dte
Steuerscheinh welche
die Leute
bis EndeSeptember noch
zu benutzen
haben, dem
landräthlichen Amte
bis zumYo; September Vo ittags einzureichen
und nichtetrra biszum untenbestimmten Nollen-Uebergabe-Termine
aufsufparen,
WM
Es dann
zur B
tigung desNotiz-Registers keineZeit giebt.
_ _
Zur Revision,
Berichtignng und
Feststellung Der
neuen Ortsrollen
habe ich
die unten
benannten Termzne
tm LandrathAmte anberaumt,
an welchen
Die
Herren Gerichtsschreiber
persönlich täglich
friib
8 Uhr zu erschstnm
»U!1V»zU upevgeben
haben:
a! Dieneue
Neue in dnplo,
zuerst
nach den
Klasse»
A, B, c,
n,
E, F, H, J, Lund diese ms rchalphabetssch
- geordnet, mit den Schånker- undHausir-Attesten undSignalementsz
b? die
besondere
der steuerfreien
Liste
Handwerker;
o die alte Ortsrollepro 1858;
_,
»·
_
d!der
Die
Sgnchwbeiiung
Der,
aus Noth,ermäßigten
Steuersätzen
zu
VOIZUschTOSSUVOU
M« Pfktchkmåßtgkk
Ansabk
HaUslkkkrun
e.
Es vetstkhtsich wohlvon selbst,daß inden neuen
Rollen dieneuen Einschähungssätze
offen stehenbleiben
mirssenz dagegen
die altenSätze W!1858gehörigen
Orts
einzutragen sind.
Namslau, den l7. September
1858.
_
_
_
Mittwoch, den
29. September;
Illtftabt,
sßachowig,
Grbniannsborf,
Sophrenthah
Bankwrlz Gühlchem
Gebote, Bewie-
borf,-Bbhmwih, Brzeztnke«,
Glausche, Buchelsdorh
Haugendorf, Reichen;
Gr.-Vmschknu, Charlottentbah
Frie-
Dridpshilf,
Srhadegurz
«·
189
Donnerstag, den30. September:Creuzendors, Dammer,
Damnig, »Ddrnberg,
Droschkam DziedziY
Wallendorh Klein-
Butschkam Eckersdorh
Giebel-s, P0Ulsd0klEllgUkh.- Fkkkbklchsbekw
Johannsdorh Groß-Steinersdors,
KleinSteinen-Ebers, Giesdorsz
··
Freitag, den I. Oktober: Grainbschüh Groß-Hennersdorf,
Klein-Hennersdorf, Herzberg,
spolkowih Hdnigerm
Jakobs«dors, Jauchendors,
Michelsdorh aumig,Krickau, Lankau,Lorzeridors, DeutschsMarchwitz
Poln.-Marchrvitz,
Neu-Makchwitz, Wind-Marchwitz,
Mühlchem Riese; _'
Sonnabend, denL. Oktober: Minkowskh Nassadel,
Nolldaiy Obischau,
Proschau, Saabe,
Schmogram Schwirtz,
Sgors
fettig,äimmetmia,
Skorischau,
Neichthah Stådtel,Sterzendors," Strehlitz
l, Strehlitz-Buchelsdors,
Strehlitzs
Lorzendorf, Ober-Wilkau,
Niederkjgilkgusp
M
Ast]
.Neiir- Amts-Ablösuiigs-Capitalieri.
Bei demhiessgen Königs.
Rentszlinte befinden
sich seit
langer Zeit
noch sehr
viele Bescheiniguns
gen über gezahlte ·l1blosuiigs-Capitalien,
welche durchdie Reluententrotz mehrsacher
Aufforderungen
noch nichtabgeholt worden
sind, nameiitlichaus deii Ortschastem Alisiadt,,Bachowitz,
Jtl.-Butschkau,
Buchelsdorb Creuzendorf,Dörnberg,-Eckersdors, Erdmannsdors,
Ellguth, Jauchendors,»Kaulwitz,
Poln.-Marchivitz, Wind.-Mai·chwitz,
Viühlchem Nolldau, Riese, Obischau, Proschaii, Reichen, Sgors
sellitz, Schadegur,
Schmograit, Skorischalh
Sinimelivitz, Strehlitz
Jch veranlasse die Ortsgerichte vorbenaiinter Ortschaften, in den Tagen vom 27.
bis
30. d.
Mir's. entweder
durch denScholzen oder
Gerichtsschreiber diese
Bescheinigungen bei
dem hiesigen
Künigi.
RentsAnitc abholenzu lassen,um solchedemnächst den
Reluenten auszuhäiidigem
damit diesein den
Stand gesetztwerden, mit Zugrundelegung dieser
Bestheinigungen die
längst auf ihren Stellen nicht
mehr haftenden
diesfälligen Verpflichtungen
bei derHypothekenbehördeLösthung
zur
beantragen
zu können.
«Nariislau, den
M 262]
Dkachpriifuiig
11. September 1858.
von Hcbammem
.
Die Hebammem Siebe!
aus
DeutschsMarchwiiz Kaufmann
aus Wilkau, Horn,
Eleonore Zauber, Marschall und Dibke aus Narrislau, haben ssch Mittwoch,Den
29.
September c. Punkt 10 Uhr bei dem KünigLKreissPhysieus Herrn
Dr. Larisch zur Nachprüfung
einzufins
den. Die Jnstruniente, dasLehrs undTagebuch sind
mitzubringen. Gleichzeitig
wird
daraus aufmerksam gemacht,
daß derAusfall derNachprüfung ausdie Vertheilungder Unterstützungsgclder
Einfluß hat.
Der Magistrat und die betreffenden Dorfgerichtehaben dieseBekanntmachiiiig den Hebammen
ihres Bezirks bald zu insinuireii. Namslau,
den 14. September 1858.
M263]
Erneiiiiuiigem
_
_
_
An die Stelle desabgegangenen Polizeidlseiivalters
Herrn Richter zu Glauscheist derWirth-
.schasts-Jnspector Herr Frost daselbst als Polizei-Verwalter
für Glausche
ernannt und Seitens des·
Königi. Kreisgerichtsvorschristsmäßig vereidet
worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß
gebracht
wird. Namslau,
M
2641
den 16. September 1858.
Dein gegenwärtigen
Dachte:
der
·
KönigL DomaineSkorischau, Herrn Neugebauey
ist die Polizei-Verwaltung der Ortschaften Skorischau incl. Schankkretfcban:, Sgorsellitz incl.
Bendi
lauer Mühle, Schadeguy Creuzendors, Proscham Kolonie Herzberg und Dörnberg von der
Königh Regierungübertragen worden,
was hierdurchzur össentlichen
Kenntniß gebracht
wird.
Namslau, deii
ll. September
1858.
'
Der KöniglicheLandratly Salice Contefsm
»·
Bekanntniachnng.
Da in letzter Zeit
öfter dieaus denhiesigen Spromeiiaden
und Wegen
befindlichen Bäume
und Stråuche
beschädigt
worden sind,so wirdhiermit ausdie Strafbestimmung
§. 42
der Feldpolizei-Ordnung aufmerksam
gemacht, wonach
mit
Geldbuße zu
bis20
Thaler oder verhåltnißmåßiger
Gefångnißstrase bestraft
wird, werAlleen- oder
Feldbäume Sträuche
und
beschådigt oder
von denselben
Laub undFruchte abpflückt
oder Zweige
abbricht.
»
Namslam den
T« Wegen
17. September1858. D
er
Ma
g t ft r
baldigen Wegzugs sieben zum sofortigen Verkauf:
"-' 2 Stück Schreibsecretairh
seht gut gehalten, S
2 Kleiderschrånih2 ißaftbtiidte,
6
Stück gepolsterte
Stühle,
alle Sorten feine Gläser,Blumenvasen, Porzellan,
·?eisernes undblechenes Kost»
und Küthengeschiriz
so wie
lllllH
a t.
ä
eine Partie Wand« und Tischlampen
nebst vielenanderen Gegenständen
"".'"
Vmksst M.
Carl Pketthel
im »schW«kö«U
AND«
- 188
Nach diesen
neuesten Grundsätzen
sind nun auch dieCrinnerungem diewir in diesen Beziehun-
gen beiden einzelnen
Kreisen noch
bei Gelegenheit
der Revision
der KlassensteuersVeranlaguiig
für 1858
aufgestellt haben,
zu beurtheilenund zu behandeln.
Jnsbesondere muß
ins Auge gefaßt werden,daß die Vorschriften im§. 7 des Gesetzes
vom
l.Mai
185l unb im
§.
6 der Instruktion vom 8. des nämlichen Monats,
wonach unter
anderen, auf
die Leistungsfähigkeit
der klafsensieuerpflichtigen
Haushaltungen ungünstig
einwirkenden Umständen
auch einegroße Zahlvon Kindern der Bestimmungsgrund
sein darf, die«
selben ausnahmsweisezu einerniedrigen Steuerstuse,
als in welche sie
ihren übrigenVerhältnissen nach
bei Anwendungder allgemeinen
Regeln eingentlich
gehören würden,
einzuschåtzem
nicht aufdas unterNo. 1 erwähnte Verhciltniß
zu beziehen
sind, daßim Gegentheile
eine Haushaltung
für um so leistungsfeihiger
zuhalten ist, wenn in ihr die Landwirthschafr oder
der sonstige
berufsmäßige
Erwerb miterwachsenen, arbeitsfähigenKindern, den das Familien-Haupt
nicht Geldlohn,
wie fremdenDienstboten undGehilfen, zu geben behauptet,geführt wird, da hierdurchdie Unkosten
des Geschäfts
sich gegen
die gleichartigen
Geschäste anderer
Haushaltungen wesentlich
vermindern.
Beginn, den 10. September
1858.
_Königliche
Regierung.
Ybtheitnng für
direkte Steuern,
Homainen nnd
Westen.
An sämmtliche
Kbnigl. Landraths-Aemter
des Departements.
gez.! nonStruenfee.
wird densteidiifchen und
kindlichen VeranlaguirgssBehörden
zur genauesten
Nachachtung der
bei nächsien
RolleniAufstellung bekannt
gemacht.
Es sind bei allen Harishal:ungen, woerwachsene
l6
über
Jahr alte! Kinder oderAngehörige
vorhanden, dienicht zurSteuer« ausgeworfen
find, die Gründe dafür, nach dervon derVeranlagungss
Behörde selbst
gewonnenen Ueberzeugung,
in der Anmerknngsscsolonne allemal
genau anzugeben;
wi-
drigenfalls ichdie Rollen zur Ergänzungzurückgeben werde.
Hierbei bemerke
ich noch, daß da, wo Ausziiglerstehen, gleichvielob zur Steuer veranlagt
oder nicht,irr der AnmerkungssColonne der
wirkliche Werth des Auszugesangegeben werden
muß.
Namslau, den
15. September 1858. «
J2 258]
Den
Verkauf vonPferden betreffend.
«·
Am Dienstag, den 28. b. M» von früh 10 Uhr ab, werdenvor demLandrathssAmte biet«
selbst dievom Kreise zur Landwehriuebung angekauften Pferde gegen gleich
baare Bezahlung
meisibietend verkauft,.wozu
Kauflustige eingeladen
werden. Namslau,
den 16. 6eptember18ö8.
M
259]
Betrifft die Einzahlung der Kreiswegebaiigelber.
_
Die Doniinien und Dorfgerichtedes Kreiseswerden hiermitangewiesen, die
2. Rate der in
dem KreisblatteStück 8 dieses Jahresausgeschriebenen Kreiswegebaugelder
mit den Steuern pro October o. an die Königi. KreissSteuerkasse
abzuführen. Namstau,
den l6. September 1858.
M
260]
Aufnahme der
GeiverbesteriersNollen in
der IV.
Abtheiluirg
pro i859.
SDie
Dorigerichte
werden angewiesen,sofort mit der Aufnahmeder neuenGewerbesteuewRollen pro
1859 vorzugehen, zuderen Behandlungich auf meinesireiäblattsßerfitgung
vom
1·7. September1857, pag.
165/66
lediglich Verweile,
welche genau
zu beachten
ist, bis auf dendiesmal veränderten·Einreichungstermin
und diehierin bestimmte
persbnlich e Uebergabe der Arbeiten. Zufäslich wird hier hervorgehoben,
daß,
da der 1. October als der Rollenaufftelluiigs-Termin feststeht,
§.
cfr.
I pro 1857,! also die, vom 1. October d. J. ab eintretenden3u- oder Abgånge inder neuenRolle bereits ein-
gereiht sein,oder ausfallen
müssen, so
werden die
Dorfgerichte angewiesen,
in den Gemeinden alsbald
bekannt zu
machen,
daß diese,
pro 1.
October beabsichtigten oder
An- Abmeldungen
schon jetzt
anzubringen sind.
Eben dies
gilt für die Hausirerz
KlasseL, welche
entweder
pro 1859neueintreten,
ober
den
bisherigen Hausirschein
nicht mehrerneuern wollenz
Alle der»artigen
Gewerbe-Anoder Abmeldungen
mit Ausnahme der
Hausirer sind demnåchst,
die Abgänge
vorläufig ohne
die
Steuerscheinh welche
die Leute
bis EndeSeptember noch
zu benusen
haben, dem
landräthlichen Amte
bis zum253 September Po ittags einzureichen
unbnicht
etira
bis zumunten bestimmten
Rollemuebergabedxermine aufzuspMth
WM EsVMM
zur B
tigung desNotiz-Registers keineZeit giebt.
»»
Zur Revision,
Berichtigung und
Feststellung der
neuen Ortsrollen
habe ich
die unten
benannten Termine
im Eanbrath:
Amte anberaumt,
an welchen
die Herren
Gerichtsschreiber persönlich
täglich frirh
8 Uhrzu erscheine«
»UIJV»IU Upstgeben
haben:
a!
die neue Rolle
in dnplo,
zuerst
nach den
Klassen A,
B, C, D,
E, F, H, J, Lund diese M
stch alphabkklfch
- geordnet,mit denSchänker- und
Hausir-Attesten und
Signalementsz
b! die besondere Liste
der fteuerfreien
Handwerker;
c!
die alte Ortsrollepro 1858;
_
»
_
_
d!.bie
Dåachwdsisung
der, aus
Noth,ermäßigten
Steuersätzen
zu
vorzUschTCSEUVSU
M« Pfklchkmåßtget
HaUslMAngabe
der run
e.
Es verstkhtsich wohlvon selbst,daß inden neuen
Rollen dieneuen Einschähungssätze
offen stehenbleiben
mirssenz da
egen diealten Sätze
pro 1858gehörigen
Orts
einzutragen sind.
» amslau, den l7. September 1858.
»·
»·
Mittwoch, den
29. September:
Alt-strebt, Bachowih
Erbmannsdorh Sophienthah
Bankwitz Guhlchem
Grodm Belinsdorf,-Bbhmwis, Brzezinkh
Glausche, Buchelsdorh
Haugendorh Reichen;
Gr.-Vukschkqu, Charlottenthah
Frie-
drichshilf, Schabegurz
·"
189
Donnerstag, den30. September:Creuzenborf, Damme»
Damnig,fbbtnbetg,
ßrofdafau,
miebgie,älßallenbotf,
Klein«
Butschkam Eclersdorh
Ei8dorf, PaUlSVOkfEllgUkkb Fkkkdktchsbktw
Johannsdorh Groß-Steinersdorf,
Klein«
Steinersdorh Giesdorfz
«·
«
Freitag, denI. Oktober:Grambschüh Groß-Henner8dorf,
Kletn-Hennersborf, Herzberg,
Polkowih Hdnigerm
Jakobs«-
dorf, Jauchendorf,
Michelsdorh Kaulwilz,
Krtrkäu, Lankau,Lorzendorf, Deutsch-Marchwitz,
Poln.-Marchwitz,
Neu-Makchwitz, Wiud-Marchwi»eMühlchetn Riese; · «
Sonnabend, den2. Oktober: Minkow8ki, Nassadeh
Nolldaty Obtschau,
Profcham Saabe,
Schmogram Schwirh
Sgors
fettig,Simmelmie,Siotifchau,äeichthal,
Städteh
Sterzendorf, Strehlitz
l, Streblitz-Buchelsdorf,
Strehlihs
Lorzendorh Ober-Wilkau,
Nieder-Wilkau.
M
Ast]
Nennt: AmtssAblöfuugssCapitalieth
Bei demhiessgen Fkönigl
RentsArnte befinden
sich seit
langer Zeit
noch sehr
viele Bescheiniguni
gen über gezahlte Ablosungs-Capitalien,
welche durchdie Reluententrotz mehrfacher
Aufforderungen
noch nichtabgeholt worden
sind, namentlich
aus den Ortschaften: Altstadt,
,Bachowitz, Jtl.-Butschkau,
Buchelsdorh Creuzendorf,Dörnberg,- EckersdorhErdmannsdorh Ellguth, Jauchendoti. Kaulwilz
»
Poln.-Marchtvitz, Wind.-Marchwitz,Piithlchem Nolldau,Wirft, Obksch0UPk0fch0U- Nkichkkb
SSVU
sellitz, Schadegur,
Schmograu, Skorischath
Sinimelivitz, Streblih.
Jch veranlasse
die Ortsgerichtevorbenaunter Ortschaften,
in den Tagen vom 27. bis 30. d.
Mts. entwederdurch denScholzen oder
Gerichtssrlireiber diese
Bescheinigungen bei
sdem hiesigen
Königi.
RentsAmtc abbolen
zu lassen,um solchedemnächst den
Reluenten auszubändigen,
damit diesein den
Stand gesetztwerden, mit Zugrundelegung dieser
Bescheinigungen die
längst auf ihren Stellen nicht
mehr haftenden
diesfälligen Berpflichtungen
bei derHypothekenbehördeLöschung
zur
beantragen
zu können.
·Namslau, den
M 262]
macbprüfung
11. September l858.
von Hebammem
Die Hebammem Siehe!
aus
Eleonore Zauber, Marfchall und
.
DeutschiMarchwith Kaufmann
aus Willau,
Horn,
Dibke aus Namslau, haben sich Mittwoch,den 29. Sepc
tember c.,Punkt 10Uhr beidem KönigL
KreissPhysicus Herrn
Dr. Larischzur Nachprüfung
einzufins
den. Die Instruniente, dasEchteunb
Tagebuch sind mitzubringen.
--- Gleichzeitig
wird darausaufmerksam gemacht,
daß derAusfall derNachprüfung aufdie Vertheilungder Urnersiittzungsgelder
Einfluß hat.
Der Magistrat und die betreffenden Dorfgerichtehaben dieseBekanntmachung denHebammen
ihres Bezirks bald zu insinuirem Namslau,
den 14. September 1858.
M263]
·
Erneust-engen.
_·
_
An die Stelle desabgegangenen PoltzepVerrvalters
Herrn Ntchter zu Glauscheist derWirth«
.fchafts-Jnspector HerrFrost daselbstals Polizei-Verwalter für Glausche ernannt und Seitens des·
Königi. Kreisgerithtsvorschriftsmäßig vereidet
worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß
gebracht
wird. Namslau,
den 16. September l858.
-
M
264]
Dem gegenwärtigen
Dachte:
der
Königh Doniaine Skorifchau, Herrn Neugebauer,
ist diePolizei-Verwaltung derOrtschaften Skorischau
incl. Schanfftetichatn,
Sgorsellitz
incl.
Bendi
lauer Mühle, Schabegut,
Creuzendorf,
Proschau, Kolonie Herzberg und Dörnberg von der
Reinigt.
Regierung
übertragen worden,
was bierdurchzur össentlichen
Kenntniß gebracht
wird.
Namslau, den
1l. September 1858. »
Der KöniglicheLandratly Saliee Conteffey
_·
Vekanntmachung.
Da in letzter Zeit
öfter dteauf denhiesigen Promenaden
und Wegen
befindlichen Bäume
und Sträuche
beschädigt
worden sind,so wirdhiermit aufdie Strafbestimmung
§. 42 der Feldpolizei-Okdnung
aufmerksam gemacht,
wonach mit
GEMUHE bis
ZU 20THAT« oder
VEVhåUIUßMåßkger Gefångnißstrafe
bestraft wird,wer Alleen-oder Felbbäume
und Sträuche
bischädigt oder
von denselben
Laub undFrüchte abpflürkt
oder Zweige
abbricht.
Adam-Blau, den 17« September1858. D
II« Wegen
er
Ma
g i ff r
baldigen Wegzugs stehen zum fofortigen Verkauf:
""' 2Stück Schreibsecretaim seht
gut gehalten,D
2 Rleiberfmtänfe,2Waschtische, 6 Stück gepolsterte Stühle,
alle Sorten feine Gläser,Blumenvasem Porzellan,
""""
eisernes und
blechenes Kochs
und .Küchengeschirr,
so wie
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eine Partie Wand« und Tiichlampen
nebfbvielen anderen
Gegenständen .
Vtllkgst bei.
Carl Prentzel
im ftbmraen
Auen«
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Alle SszortenStralsunder »Spielkarten
sind anhab-en beiS. Block.
neue östr.
Währung
200,000
Gulden
zn gewinnen
» bei »der am
LdOctokker stattfindendeci
Ziehung
der Kaiser-l.zniiingi. Cdecftretrisscheii
Mart»Eisenbahnloosa
Jedes Obligationen-does
muß einenGewinn erhalten.
Die
_·etvinne
Haupte
des Anlehens
sind:
21mal Wiener Währung fl.
250,000,
fl.200,000, 10.«3uml
sc. l50,000,90mal sc.
40,000, 105malfl. 30, 0, goknal fl.20,0 ,I
««71mal
105mal 15,000,
370mal
fl. 5000, 20.mal fl.4000, 2581nalfl. 2000, 754mal fl. 1000.
Der geringste
Gewinn, denmindestens jedes
Obligationsloos erzielen
muß, beträgt
fl. 140
80 «Thlr. Preuss. Spur.
°·« fuß oder Obligationsloosh
deren Verkauf überall
im 24 Gulden-
gesetzlich erlaubt
ist, erlassen wir zum Tagescours ebeBerliner BörsengCotirsblatty
Auch sindwir bereit, den Betrag vorzulegen.
Ziehtlngslisten sofort
tranco nach der ßiebung. Aufträge sinddirect zu richten an
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Stirn .8: Wie-Ein, Staat-Effecten-Handlung
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Sonnabend, den
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25. September d. J» Vor«
in
Frankfurt 41/93}.
Auf dem
Dom. Belmsdorf
Mittags 9 Uhr, werdenin dem Locale desvormaligen Land- und Stadt-Gerichtsdie zumNachlaß stehen 65 Stück Weide-fette Schöpfe
der unoere.hel.
Caroline Weinmann
gehörigen Gegen-

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