Freiburg - Nielsen III b
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Gebührenfreie Anzeigen-Hotline Fon 08 00 - 22 24 221 / Fax 08 00 - 22 24 229 Preisliste Nr. 79 b Gültig ab 1. Januar 2016 Freiburg - Nielsen III b Der Kleinanzeigenmarkt 2 Inhalt Allgemeine Verlagsangaben 3 Erscheinungsgebiet von schnapp.de / Belegungseinheiten / Auflagen 4 Sonderplatzierung erste Seite – Grund- / Ortspreise 5–6 Sonderplatzierung letzte Seite – Grund- / Ortspreise 7–8 Anzeigenpakete: Auto & Mobiles 9 – 10 Anzeigenpakete: Miete 11 – 12 Anzeigenpakete: Dienstleistungen, Verkäufe und Veranstaltungen 13 – 14 Millimeterpreise und Terminkombis 15 Rabatte / Chiffregebühren 16 Online Werbeformen 17 – 18 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen- und Beilagenaufträge 19 – 20 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Rubrikenmarkt 21 – 22 Technische Angaben 23 BZ-Geschäftsstellen24 Allgemeine Verlagsangaben Badischer Verlag GmbH & Co. KG, vertreten durch die Geschäftsführer Wolfgang Poppen und Hans-Otto Holz, Basler Straße 88, 79115 Freiburg, HRA 4406, Amtsgericht Freiburg Online Verlag GmbH Freiburg, vertreten durch die Geschäftsführer Wolfgang Poppen und Hans-Otto Holz, Lörracher Straße 5a, 79115 Freiburg, HRA 5803, Amtsgericht Freiburg Anzeigenleitung: Ralph Strickler, verantwortlich Fon: 07 61 / 4 96-41 00 Fax: 07 61 / 4 96-41 09 Ansprechpartner für Werbeagenturen/Direktkunden: Fon: 07 61 / 4 96-41 04 / -41 45 Fax: 07 61 / 4 96-41 48 E-Mail: [email protected] Anzeigenannahme für Kleinanzeigen: Fon: 0800 / 22 24 22 1 Zahlungsbedingungen: Zahlung nach Rechnungserhalt innerhalb von 10 Tagen netto. Kunden mit Abschlussvereinbarung erhalten bei Vorauskasse oder Bankeinzug 3 % Skonto. Bezüglich der Entgeltminderungen verweisen wir auf die aktuellen Zahlungs- und Konditionsvereinbarungen. Für Gelegenheitskunden und Erstaufträge: Grundsätzlich Vorauskasse oder Bankeinzug. Erfüllungsort und Gerichtsstand Freiburg i. Br. Steuer-Nr.: 06384/44007, USt-IdNr.: DE 192435842, Finanzamt Freiburg-Stadt Bankverbindungen: Sparkasse Freiburg-Nördlicher Breisgau IBAN: DE81 6805 0101 0002 0311 25, BIC: FRSPDE66XXX Deutsche Bank Freiburg IBAN: DE10 6807 0030 0016 1000 00, BIC: DEUTDE6FXXX Commerzbank Freiburg IBAN: DE83 6808 0030 0400 365 200, BIC: DRESDEFF680 Baden-Württembergische Bank IBAN: DE50 6005 0101 7438 5052 66, BIC: SOLADEST600 Banque Populaire d‘Alsace IBAN: FR76 1470 7508 1749 2771 0511 193, BIC: CCBPFRPPMTZ 3 4 Wangen Wangenbourg Erscheinungsgebiet Wasselonne Mundolsheim STRASBOURG Molsheim Belegungseinheiten Sand Achern Kappelrodeck Ottenhöfen Huzenbach Kehl Entzheim IllkirchGraffenstaaden Obernai Rheinau Bischheim Appenweier Willstätt Oberkirch Offenburg Neuried Neuried N Pfalzgrafenweiler Haiterba Dornstetten H Freudenstadt Baiersbronn Oppenau 33 Simmersfel Altensteig -Griesbach Glatten Bad Loßburg PeterstalSulz Biberach Ober-Schapbach Dornhan a. N. harmersbach Lahr Rhinau Zell Kappel415 Alpirsbach Grafenhsn. 3 Seelbach FluornWolfach Schuttertal -Winzeln Rust Rust Ettenheim Sélestat Ettenheim Schiltach rie-aux-Mines Oberndorf Haslach Hausach RheinSchweighausen hausen beauville Schramberg HerbolzHerbolzheim Guemér heim SchweigDunningen quewihr Hornberg Weisweil hausen Elzach Kenzingen Kenzingen Marckolsheim Winden TennenWinden Endingen im Elztal erg bronn Schonach Rot a.K. Teningen Teningen im Elztal Sasbach Endingen Zimmern a. K. Triberg Emmendingen mar Waldkirch SchönEmmendingen Muntzenm St. Waldkirch Bötzingen wald heim Simonswald SimonsGeorgen -Schwenningen Denzlingen Denzlingen Bötzingen wald Vöhrenbach Breisach Gundelfingen Gundelfingen Trossin NeufFurtwangen am Rheina.Rh. Furtwangen Breisach VillingenBrisach Freiburg Freiburg i. Br. Bad 31 St.St. Märgen Märgen Dürrheim Brigachtal i. Br. Kirchzarten Rouffach Eisenbach 5 Donaueschingen FessenKirchzarten 500 Imm heim Oberried bwiller ding Bad -Neustadt Bad Oberried Krozingen 3 Hirtz-Neustadt Krozingen Ensisheim felden E35 TitiseeStaufen Staufen 31 5 HeitersTitiseeHeitersLenzkirch Wittenheim Löffingen BantzenLöffingen Sulzburg heim Sulzburg heim heim Neuenburg a. R. E Müllheim Schluchsee Schluchsee Blumberg Todtnau Todtnau Müllheim BadenBonn- Bonndorf Badendorf weiler Bernau Tengen Bernau weiler Schönau HabsSchönau Grafenhausen 500 Wies Wies 317 house heim St. Blasien Grafenhausen ÜhlingenTodtmoos Todtmoos Birkendorf Kandern Kandern Zell i. i.W. W. Zell Schleitheim Schaf Schopfheim Sierentz Schopfheim Neuhausen sdorf Die 518 Weil Weil -Tiengen Bartenheim Wehr Waldshut- -Tiengen a.a. R. Rh. Lörrach Lörrach WaldshutWehr St-Louis Rheinfelden RheinHauenstein Folgensbourg Bad Bad Säckingen felden Säckingen Klingnau Eglisau Möhlin Laufenburg anrupt t-Martin Barr Erstein Schwanau anau Schwanau Benfeld E35 715 Epfig Gengenbach Hohberg Hohberg 725 BASEL Pratteln Laufen AusgabenBezeichnung Verbreitete Auflage 705 Freiburg / Müllheim / Emmendingen 81.382 715 Lahr / Offenburg 11.742 725 Lörrach / Bad Säckingen / Schwarzwald 38.246 701 Gesamtausgabe schnapp.de 139.743 5 705 Ferrette AusgabenNummer Liestal Frick Sissach Brugg Baden nach IVW II/15, Mo-Fr gesamt inkl. eZeitung Erscheinungsweise: Anzeigenschluss: donnerstags dienstags, 17.00 Uhr Geschäftsstellen der Bülach Zeitung Badischen Wettingen Embrach W Auslage schnapp.de liegt der Donnerstagsausgabe der Badischen Zeitung bei. Darüber hinaus ist schnapp.de kostenlos an mehr als 430 Auslagestellen mit einer Zusatzauflage von knapp 15.000 Exemplaren erhältlich. Foto Auslagestelle Display Weitere Infos hierzu finden Sie online unter: schnapp.de Sie vermissen eine Auslagestelle in Ihrer Nähe? Gerne nehmen wir Vorschläge für weitere Auslagestellen entgegen. Telefonnummer: 0800 / 222 422-1 Sonderplatzierungen / erste Seite Badens Kleinanzeigen-Welt Badens Kleinanzeigen-Welt am Donnerstag, 24. Oktober 2013 Oktober 2013 am Donnerstag, 24. 3. Dezember 2015 5 Gebührenfreie Anzeigen-Hotline Gebührenfreie Anzeigen-Hotline Fon 08 00 - 22 24 221 / Fax 08 00 - 22 24 229 Fon 08 00 - 22 24 221 / Fax 08 00 - 22 24 229 16.180 11.941 Angebote 16.180 Angebote Auto & Mobiles Auto & Mobiles Miete Tierwelt Tierwelt Auto & Mobiles Faltrad FaltradAlesi-Fit Alesi-Fit Ruhe,Sonne und Natur www.joachim-eckert-parquet.de www.joachim-eckert-parquet.de Gewerbepark Breisgau Breisgau Gewerbepark 79427 Eschbach Eschbach 79427 Tel. 0 76 34 / 55 0315 15 Tel. 0 76 34 / 55 03 Öffnungszeiten: Mo.-Fr. Mo.-Fr. 8.00-18.00 8.00-18.00 Uhr Uhr && Sa. Sa. 9.30-13.00 9.30-13.00 Uhr Uhr Öffnungszeiten: Verlegung && Renovation Renovation Verlegung von Holzböden, Holzböden, von Treppen && Treppen Terrassendielen Terrassendielen Stellvertretend Stellvertretendfür für zahlreiche zahlreicheandere andere Vierbeiner Vierbeinersucht sucht der derfast fast66Jahre Jahre alte alteMischling Mischling „Benny“ „Benny“ein ein Zuhause. Zuhause. sfrsfr it der N klagngmmit der Natautrur inkinlan 1/ 150 ....I ..ImmEE Besuchen Sie Sie unsere unsere einzigartige einzigartige Ausstellung! Ausstellung! 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Sonderplatzierungen / letzte Seite 7 s. 24 /schnapp.de 1/8 Seite 2/67 ➀ 1/4 Seite 2/136 1/8 Seite 2/67 ➁ 1/2 Seite 4/136 8 Sonderplatzierungen / letzte Seite Sonderplatzierungen letzte Seite – Ortspreise Gesamt schnapp.de Freiburg/Müllheim/ Emmendingen Lahr/ Offenburg Lörrach/Bad Säckingen/ Schwarzwald 1/8 Seite, Platzierung ➀ € (2 Sp./67 mm) 760,- 445,- 180,- 285,- 1/8 Seite, Platzierung ➁ € (2 Sp./67 mm) 760,- 445,- 180,- 285,- Ausgabe 1/4 Seite ( 2 Sp./136 mm) € 1.520,- 855,- 320,- 555,- 1/2 Seite (4 Sp./136 mm) € 3.050,- 1.855,- 695,- 1.230,- 1/1 Seite (4 Sp./273) € 5.800,- 3.420,- 1.285,- 2.260,- ➀ ➁ siehe Seite 7 Alle Preise für 4c, zzgl. gesetzl. MwSt.. Sonderplatzierungen letzte Seite – Grundpreise Gesamt schnapp.de Freiburg/Müllheim/ Emmendingen Lahr/ Offenburg Lörrach/Bad Säckingen/ Schwarzwald 1/8 Seite, Platzierung ➀ € (2 Sp./67 mm) 894,- 524,- 212,- 335,- 1/8 Seite, Platzierung ➁ € (2 Sp./67 mm) 894,- 524,- 212,- 335,- Ausgabe 1/4 Seite ( 2 Sp./136 mm) € 1.788,- 1.006,- 376,- 653,- 1/ 2 Seite (4 Sp./136 mm) € 3.588,- 2.182,- 818,- 1.447,- 1/1 Seite (4 Sp./273) € 6.824,- 4.024,- 1.512,- 2.659,- ➀ ➁ siehe Seite 7 Alle Preise für 4c, zzgl. gesetzl. MwSt.. Anzeigenpakete: Auto & Mobiles 9 Freitag, 4. Februar 2011 3-Zi.-Altbau-Whg., 70 m² Auto & Mobiles in FR, zum 1.4. an ruhige alleinstehende Mieterin zu vermieten. 0761-schnapp.de/auto 55 16 08 FR-Tiengen, sehr schöne helle 3-Zi-Whg, in ruhiger Autoverkäufe Lage mit Parkett und Balkon. 80m2, 575,t + NK + Carport 20,-t. 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Rabatte / Chiffregebühren 16 Rabatte Malstaffel: bei Abnahme von mindestens 6 Anzeigen = 5 % 12 Anzeigen = 10 % 24 Anzeigen = 15 % 52 Anzeigen = 20 % Mengenstaffel: bei Abnahme von mindestens 1.000 mm = 3 % 3.000 mm = 5 % 5.000 mm = 10 % 10.000 mm = 15 % 20.000 mm = 20 % 50.000 mm = 21 % 100.000 mm = 22 % 150.000 mm = 23 % 200.000 mm = 24 % ab 250.000 mm auf Anfrage Agenturprovisionen: 15 % auf die Grundpreise Chiffregebühren Chiffregebühren: Abholung: € 4,50 inkl. MwSt. je Veröffentlichung Zusendung: € 9,00 inkl. MwSt. je Veröffentlichung Online Werbeformen 17 WerbemittelFormat (1) Superbanner (1) 728 x 90 Px (2) (2) Skyscraper 160 x 600 Px (3) Medium Rectangle 300 x 350 Px (4) List Ad 1 650 x 130 Px (5) List Ad 2 650 x 130 Px (6) Footer Ad 800 x 150 Px (7) Wallpaper 728 x 90 + 160 x 600 Px (3) (4) Weitere Werbeflächen auf Anfrage. (5) (7) (6) (6) 18 Rubrikenmärkte Online-Pakete: List Ad 1+2 | Medium-Rectangle | Superbanner | Skyscraper Rubrik 1 Monat ¼-Jahr ½-Jahr 1 Jahr Immobilien 50.000 Einblendungen / Monat € 500,- 850,-1.400,-2.000,- Miete 80.000 Einblendungen / Monat € 800,-1.200,-1.920,-2.880,- Kfz 25.000 Einblendungen / Monat € 250,- 375,- 600,- 900,- Bei diesen Paketen teilen Sie sich die Gesamtreichweite auf der jeweiligen Werbeposition mit mehreren Werbepartnern. Rubrik 1 Monat ¼-Jahr ½-Jahr 1 Jahr Haus + Garten 50.000 Einblendungen / Monat € 500,-1.125,-1.800,-3.000,- Tierwelt 35.000 Einblendungen / Monat € 350,- 788,-1.260,-2.100,- Landwirtschaft 16.000 Einblendungen / Monat € 160,-360,-576,-960,- Fundgrube 24.000 Einblendungen / Monat € 240,-540,-864,- 1.440,- Bekanntschaften 90.000 Einblendungen / Monat € 900,-2.025,-3.240,-5.400,- Bei diesen Paketen belegen Sie exklusiv die gesamte Reichweite auf der jeweiligen Werbeposition. Folgende Rubriken sind ebenso buchbar: Fürs Kind, Technik & Büro, Hobby & Freizeit, Veranstaltungen, Reise & Urlaub, Bekanntmachungen. Bei Interesse an weiteren Werbeflächen oder Fragen rufen Sie uns bitte an: 07 61 / 49 6-16 00 oder schreiben Sie eine E-Mail an: [email protected] Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigenaufträge I. Vertragsgrundlagen 1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Aufträge eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten (Auftraggeber/Anzeigenkunde) über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen in der Badischen Zeitung oder sonstiger von der Badischer Verlag GmbH & Co. KG (nachfolgend: Badischer Verlag) herausgegebener Printmedien bzw. der Veröffentlichung im Online-Rubrikenmarkt auf www.badische-zeitung.de und www.schnapp.de zum Zwecke der Verbreitung. Soweit nichts Besonderes bestimmt ist, gelten die AGB entsprechend für die Verteilung von Werbematerial oder Warenproben eines Auftraggebers in der Badischen Zeitung und sonstiger Printmedien des Badischen Verlags (Fremdbeilagenauftrag). 2. Die Veröffentlichung von Anzeigen auf dem Online-Rubrikenmarkt von www. badische-zeitung.de und www.schnapp.de erfolgt durch den Badischen Verlag in Zusammenarbeit mit der Online Verlag GmbH Freiburg (nachfolgend: Online Verlag, zusammen: die Verlage). Auftragnehmer für alle Aufträge, die über das Onlineportal www.badische-zeitung.de und/oder www.schnapp.de erteilt werden, ist allein der Online Verlag, ansonsten der Badische Verlag. Verlagsdaten: Badischer Verlag GmbH & Co. KG, Lörracher Straße 3, 79115 Freiburg, HRA 4406, Amtsgericht Freiburg Online Verlag GmbH, Lörracher Straße 5a, 79115 Freiburg, HRB 5803, Amtsgericht Freiburg 3. Bei einer Anzeigenaufgabe über www.badische-zeitung.de, www.schnapp.de sowie für Aufträge, die auch oder ausschließlich die Veröffentlichung in Onlinemedien umfassen, gelten ergänzend und im Zweifel mit Vorrang die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Online-Rubrikenmarkt auf www.badische-zeitung.de und www. schnapp.de. 4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anzeigenkunden über den Abschluss von Anzeigenaufträgen haben gegenüber den Verlagen keine Geltung. 5. Ist der Auftraggeber Verbraucher, d. h. eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, und erfolgt der Vertragsschluss unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Fernabsatz) besteht ein Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Badischer Verlag GmbH & Co. KG, Anzeigenverkauf, Lörracher Str. 3, 79115 Freiburg, Tel.: 0761 / 496 4110, Fax.: 0761 / 496 4109, E-Mail: [email protected].) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular (www.badischezeitung.de/service/widerrufsrecht-anzeigen) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. II. Inhalt und Gestaltung von Anzeigen 1. In der Beilage „Schnapp“ erscheinen Kleinanzeigen nur als private Gelegenheitsanzeigen im fortlaufenden Fließsatz. Geschäftliche Anzeigen sind nur als umrandet gestaltete Inserate möglich. Private Gelegenheitsanzeigen sind dabei nur solche Inserate, die von Privatpersonen aufgegeben werden, keinen Bezug zu einer geschäftlichen Betätigung haben und in der Regel nur einmalig gestellt werden, um ihren Zweck zu erfüllen. Wiederholte Anzeigen für Waren oder Dienstleistungen sind daher keine privaten Gelegenheitsanzeigen. 2. Anzeigen unter den Rubriken „Bekanntschaften“ und „Heirat“ werden grundsätzlich nur unter Chiffre (nicht unter Telefon, Postfach oder Adresse) veröffentlicht. 3. Die Verlage behalten sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der Verlage abzulehnen, wenn der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder eine Veröffentlichung für die Verlage unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die per Internet erteilt wurden oder die an den Schaltern der Geschäftsstellen, bei Annahmestellen, bei Trägeragenturen, von Vertretern oder anderen Mitarbeitern der Verlage ohne Beanstandungen entgegengenommen worden sind. Beilagenaufträge sind für den Auftragnehmer erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 4. Sind Beilagen in Umbruch und Druck zeitungsähnlich und erwecken sie durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung, werden sie als „Fremdbeilage“ oder in ähnlicher Weise kenntlich gemacht und als Werbeblock bzw. als Anzeigenstrecke abgerechnet. 5. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Textteil-Anzeigen werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 6. Der Auftraggeber hat allein dafür Sorge zu tragen, dass durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken-oder Patentrechte und dergleichen nicht verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer in derartigen Fällen von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzung freizustellen und diesem etwaige weitergehende Schäden zu ersetzen, insbesondere die Kosten einer eventuell erforderlich werdenden Gegendarstellung nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs zu tragen. Die Verlage sind nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch diese Rechte Dritter beeinträchtigt werden. III. Veröffentlichung, Platzierung, Konkurrenzschutz 1. Der Auftragnehmer wird Anzeigenaufträge vorbehaltlich abweichender Vereinbarung unverzüglich ausführen. Eine Gewähr für die Veröffentlichung an einem bestimmten Tag wird nur übernommen, wenn der Auftragnehmer dies in Textform bestätigt. 2. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Auftragnehmer unverzüglich Ersatz an. Der Auftragnehmer gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckvorlage gegebenen Möglichkeiten. 3. Aufträge für Anzeigen- und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen des Mediums veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Auftragnehmer eingehen, dass der Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss unterrichtet werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. 4. Wünsche des Kunden nach einer bestimmten Platzierung von Anzeigen sind nicht verbindlich, es sei denn, die Beachtung solcher Wünsche wurde in Textform zugesagt. 5. Konkurrenzschutz für Anzeigen- und Beilagenaufträge wird nicht gewährt. IV. Übertragung von Rechten 1. Der Auftraggeber überträgt den Verlagen sämtliche für die Nutzung in Print- und anderen Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank auf Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen. 2. Der Auftragnehmer behält sich vor, Anzeigen außer in den gebuchten Ausgaben zusätzlich auch selbst oder durch Tochter-, Schwester- sowie Partnerunternehmen online zu veröffentlichen. Hieraus ergeben sich keine weiteren Verpflichtungen des Auftraggebers. Dieser kann der weiteren Veröffentlichung in Textform gegenüber dem Auftragnehmer widersprechen. 3. Hat der Auftragnehmer die optische und drucktechnische Gestaltung der Anzeige für den Auftraggeber ausgeführt, so ist eine Verwendung dieser Anzeigenvorlage zum Zweck anderweitiger Veröffentlichungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet. 4. Der Auftragnehmer behält sich vor, den Auftraggeber die Gestaltung der Druckunterlagen nachträglich in Rechnung zu stellen, sofern der Auftraggeber gegen Absatz 3 verstößt. V. Probeabzüge und Korrekturen 1. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht innerhalb der im Einzelfall gesetzten Frist zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt; hierauf wird der Auftragnehmer den Auftraggeber bei Übermittlung des Probeabzugs ausdrücklich hinweisen. 2. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. Kosten für von ihm verursachte erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für Anfertigung bestellter Druckunterlagen hat der Auftraggeber zu bezahlen. VI. Preisermittlung 1. Es gilt die jeweils bei Vertragsschluss aktuelle Preisliste. 2. Sind in der Anzeigenpreisliste neben der Gesamtausgabe weitere Ausgaben, beispielsweise Bezirks-, Haupt- oder Lokalausgaben, sonstige Verlagsdruckschriften oder sonstige Insertionsmöglichkeiten mit eigenen Preisen aufgeführt, so ist – sofern nicht die Gesamtausgabe belegt wird – für jede Ausgabe oder Ausgabenkombination ein eigener Vertragsabschluss zu tätigen. 3. Aus herstellungstechnischen Gründen können Anzeigenkollektive oder sonstige zu bestimmten Themen oder Anlässen erscheinende Sonderseiten oder Sonderbeilagen als einheitliche Sonderteile herausgegeben werden, die die belegten Bezirks-, Hauptoder Lokalausgaben übergreifen. Aus denselben Gründen ist nicht auszuschließen, dass Anzeigen oder Beilagen auch mit nicht belegten Bezirks-, Haupt- oder Lokalausgaben verbreitet werden. Verpflichtungen, die über den vereinbarten Auftrag hinausgehen, entstehen dadurch nicht. 4. Für Sonderseiten oder Sonderbeilagen können besondere Ausgabeneinheiten oder -kombinationen gebildet und von der Preisliste abweichende Entgelte festgesetzt werden. 19 20 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigenaufträge 5. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der Preisberechnung zugrunde gelegt. 6. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Textmillimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigenmillimeter umgerechnet. VII. Abruf von Anzeigen und Mengennachlass 1. Anzeigen auf Abruf sind vom Auftraggeber innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Anzeigenaufträge über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen auf Abruf des Auftraggebers sind innerhalb eines Jahres seit dem Erscheinen der ersten Anzeige abzurufen, wobei die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abzurufen ist. Die Leistungspflicht zur Ausführung des Auftrags bestimmt sich nach Nr. III.1. 2. Der Auftraggeber hat nur dann rückwirkenden Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt. 3. Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb desselben Abschlusses während der nach Nr. VII Nr. 1 zu bestimmenden Laufzeit zur Erlangung höherer Nachlässe über die vereinbarte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. Der Anspruch auf höheren Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird. 4. Wird die in einem Abschluss vereinbarte Anzeigenmenge aus Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, innerhalb der in Nr. VII 1. genannten Frist nicht vollständig abgerufen, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zu erstatten. Die Erstattungspflicht entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Auftragnehmers beruht. VIII. Zahlungsbedingungen 1. Das Entgelt ist mit Veröffentlichung der Anzeige fällig; abweichende Zahlungsziele und etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlungen sind nach Preisliste oder abweichender Vereinbarung möglich. 2. Die Veröffentlichung einer Anzeige kann von der Vorauszahlung des Auftraggebers abhängig gemacht werden, wobei die Vorauszahlung frühestens vier Wochen vor der voraussichtlichen Veröffentlichung gefordert werden darf. 3. Die Veröffentlichung einer Anzeige kann von der Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren bzw. SEPA-Basislastschriftverfahren abhängig gemacht werden. Die Beträge werden jeweils innerhalb von sechs Werktagen nach Fälligkeit eingezogen. 4. Bei länger laufenden Schaltungen oder Aufträgen über mehrere Anzeigen können Rechnungen auch über einzelne Anzeigen oder Teilmengen gestellt werden. Insbesondere sind monatliche Vorschuss- oder Zwischenabrechnungen möglich. 5. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte können durch den Auftraggeber nur gegen Forderungen aus dem gleichen Auftragsverhältnis geltend gemacht werden. IX. Gewährleistung und Haftung 1. Wird eine Anzeige unleserlich, unrichtig oder unvollständig abgedruckt, so hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Auftragnehmer eine ihm hierfür gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. Beruht der fehlerhafte Abdruck der Anzeige auf einem Mangel der vom Auftraggeber eingereichten Unterlagen, der erst beim Druckgang erkennbar ist, so stehen dem Auftraggeber keine Gewährleistungsansprüche zu. 2. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung nur dann hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder, wenn eine Auflage nicht genannt ist, die durchschnittlich verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist jedoch nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v.H., bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v.H. und bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v.H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn dem Auftraggeber vor dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben wurde, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten kann. 3. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz wegen vorsätzlicher Schädigung oder wegen der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit, haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur, wenn ihm, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden oder einfachen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder die leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, das heißt einer Pflicht, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks und die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, zur Last fällt. Soweit keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist die Haftung nach S. 2 der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Gegenüber Unternehmern haftet der Auftragnehmer nach S. 2 und 3 für einfache Erfüllungsgehilfen nur, wenn wesentliche Vertragspflichten grob oder leicht fahrlässig verletzt werden. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 4. Ist der Anzeigenvertrag für den Kunden ein Handelsgeschäft, so ist der Kunde verpflichtet, die Anzeige unverzüglich nach ihrer erstmaligen Veröffentlichung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich nach der erstmaligen Veröffentlichung, sonstige Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ansonsten ist er mit Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Gleiches gilt in anderen Fällen, wenn der Kunde offensichtliche Mängel nicht innerhalb von vier Wochen nach der erstmaligen Veröffentlichung anzeigt. 5. Wird die bei regelmäßigem Geschäftsgang zu erwartende Veröffentlichung einer Anzeige infolge einer vom Auftragnehmer nicht nach Absatz 3 zu vertretenden Betriebsstörung, Störung des Arbeitsfriedens oder Arbeitskampfmaßnahme unmöglich, erlischt die Verpflichtung auf Erfüllung der Aufträge und Leistungen von Schadensersatz. X. Druckunterlagen und Belege 1. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags. 2. Es besteht keine Pflicht, jedem Anzeigenauftrag Anzeigenausschnitte oder Belegseiten beizufügen. Stattdessen kann an die Stelle eines Anzeigenausschnitts oder von Belegseiten auf Wunsch eine rechtsverbindliche Bescheinigung über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige treten. XI. Ziffernanzeigen 1. Eingänge auf Ziffernanzeigen bei Abholaufträgen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Einschreibbriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden auf dem normalen Postwege oder per E-Mail weitergeleitet. 2. Dem Auftragnehmer kann einzelvertraglich als Empfangsbevollmächtigten des Auftraggebers das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Der Auftragnehmer kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren. 3. Sperrvermerke in Zuschriften auf Ziffernanzeigen können nicht berücksichtigt werden. XII. Provisionen Anzeigen und Beilagen, die zu ermäßigten Preisen disponiert werden, werden Werbungsmittlern nicht provisioniert. Anzeigen und Beilagen mit amtlichen Bekanntmachungen, Anzeigen und Beilagen von Wohlfahrtsunternehmen und Vereinen, Anzeigen und Beilagen von Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe werden Werbungsmittlern provisioniert, wenn sie diesen gegenüber zum Grundpreis abgerechnet werden. XIII. Mindestlohn 1. Die Verlage garantieren, dass sie bei Durchführung der Leistungen ihre Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 1 Absatz 1 MiLoG und etwaigen anderen anwendbaren Vorschriften zum Mindestlohn in der jeweils gültigen Fassung zu jedem Zeitpunkt erfüllen werden. 2. Die Verlage garantieren ferner, dass auch etwaige von ihrem beauftragten Nachunternehmer sowie etwaige diesen Nachunternehmers nachgeschaltete Nachunternehmer bei Durchführung der Leistungen ihre Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 1 Absatz 1 MiLoG und etwaigen anderen Vorschriften zum Mindestlohn in der jeweils gültigen Fassung zu jedem Zeitpunkt erfüllen werden. XIV. Sonstiges 1. Sämtliche Ansprüche aus oder wegen des Vertrags unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Regelungen des Internationalen Privatrechts. Ist der Nutzer Verbraucher, bleiben zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates unberührt, in denen der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 2. Sofern der Auftragnehmer kein Verbraucher ist, ist Freiburg im Breisgau Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die aus einem Anzeigenauftrag resultieren. 3. Es besteht keine Verpflichtung oder Bereitschaft, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen XV. Datenschutz 1. Die Unternehmen der Firmengruppe Badisches Pressehaus GmbH & Co. KG erheben die für das jeweilige Nutzungs- und Vertragsverhältnis erforderlichen Bestandsdaten. Dem Nutzer wird mitgeteilt, welche persönlichen Daten für die Bereitstellung der Dienste zwingend erforderlich sind und welche zusätzlichen Daten der Nutzer freiwillig angeben kann. Die vom Nutzer mitgeteilten Kunden- und Lieferdaten werden durch die Unternehmensgruppe Badisches Pressehaus GmbH & Co. KG gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Daten werden zur Vertragserfüllung verwendet und in diesem Zusammenhang soweit erforderlich auch an dritte Personen weitergegeben. 2. Darüber hinaus können die Daten in anonymisierter Form zu Zwecken der Marktforschung herangezogen werden. Mit einer ausdrücklich zu erteilenden Einwilligung können die Daten auch zu Zwecken der Werbung verarbeitet werden. Der über die Vertragserfüllung hinausgehenden Datennutzung kann der Nutzer jederzeit in Textform gegenüber dem Vertragspartner oder per E-Mail an [email protected] widersprechen. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung der Badischer Verlag GmbH & Co. KG. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Rubrikenmarkt I. Geltungsbereich 1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Aufträge eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten (Auftraggeber/Anzeigenkunde) über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen im Online-Rubrikenmarkt auf www.badische-zeitung.de, www.schnapp.de und/oder in der Badischen Zeitung oder sonstiger von der Badischer Verlag GmbH & Co. KG (nachfolgend: Badischer Verlag) herausgegebener Printmedien zum Zwecke der Verbreitung. 2. Die Veröffentlichung von Anzeigen auf dem Online-Rubrikenmarkt von www. badische-zeitung.de und www.schnapp.de erfolgt durch den Badischen Verlag in Zusammenarbeit mit der Online Verlag GmbH Freiburg (nachfolgend: Online Verlag, zusammen: die Verlage). Auftragnehmer für alle Aufträge, die über das Onlineportal www.badische-zeitung.de und /oder www.schnapp.de erteilt werden, ist allein der Online Verlag, ansonsten der Badische Verlag. Verlagsdaten: Badischer Verlag GmbH & Co. KG, Lörracher Straße 3, 79115 Freiburg, HRA 4406, Amtsgericht Freiburg Online Verlag GmbH, Lörracher Straße 5a, 79115 Freiburg, HRB 5803, Amtsgericht Freiburg 3. Für Aufträge, die auch oder ausschließlich die Veröffentlichung in Printmedien umfassen, gelten ergänzend und im Zweifel mit Nachrang die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Beilagenaufträge. 4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anzeigenkunden über den Abschluss von Anzeigenaufträgen haben gegenüber den Verlagen keine Geltung. II. Vertragsschluss 1. Bei einer Anzeigenaufgabe über www.badische-zeitung.de und/oder www. schnapp.de kann der Kunde seine Angaben im Bestellvorgang bis zur Bestätigung zahlungspflichtig bestellen, jederzeit ändern und korrigieren. Mit dieser Bestätigung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gegenüber dem Auftragnehmer ab. Der Kunde erhält vor Schaltung seiner Anzeige per E-Mail einen Beleg mit allen relevanten Daten über die Schaltung seiner Anzeige. Diese Mail gilt lediglich als Eingangsbestätigung seines Auftrags und enthält keine Annahmeerklärung. Der Vertrag über die Anzeige kommt erst mit ausdrücklicher Auftragsbestätigung, Rechnungsstellung oder Veröffentlichung der Anzeige durch den Auftragnehmer zustande. Dieser kann über die Annahme dieses Angebots nach billigem Ermessen entscheiden und diese insbesondere aus den in III. 5. genannten Gründen ablehnen. 2. Der Abschluss dieses Vertrags setzt die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit des Kunden voraus. 3. Der Vertragsschluss erfolgt nur in deutscher Sprache. Der Vertragstext wird für die Durchführung des Vertrags gespeichert, ist dem Kunden nach Vertragsschluss online aber nicht mehr zugänglich. 4. Ist der Auftraggeber Verbraucher, d. h. eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, besteht ein Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Badischer Verlag GmbH & Co. KG, Anzeigenverkauf, Lörracher Str. 3, 79115 Freiburg, Tel.: 0761 / 496 4110, Fax.: 0761 / 496 4109, E-Mail: [email protected]. mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular (www.badische-zeitung.de/ service/widerrufsrecht-anzeigen) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zah- lungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. III. Leistungen der Verlage 1. Gemäß der Auswahl des Kunden wird die Anzeige für die vereinbarte Laufzeit entweder nur im Online-Rubrikenmarkt auf www.badische- zeitung.de und/oder www. schnapp.de (Online-Only-Anzeige), nur im jeweils ausgewählten Printmedium oder kombiniert in den ausgewählten Medien veröffentlicht. 2. Der Kunde erhält bei der Beauftragung über www.badische-zeitung.de und/oder www.schnapp.de eine Vorschau auf die zu veröffentlichende Anzeige und kann so auf das Erscheinungsbild, die formelle Gestaltung und Zeilenanzahl Einfluss nehmen. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf eine besondere Platzierung der Anzeige im Rahmen des Online-Rubrikenmarkts oder des Printmediums. 3. Es besteht kein Konkurrenzschutz. 4. Die Verlage sind nicht verpflichtet, die Anzeigeninhalte auf ihre rechtliche Zulässigkeit und auf eine mögliche Verletzung von Rechten Dritter hin zu überprüfen. 5. Bei Kenntnis von unzulässigen Inhalten oder etwaigen Rechtsverletzungen kann die Anzeige ganz oder teilweise ohne vorangegangene Benachrichtigung des Kunden gelöscht oder gesperrt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Anzeige rechtswidrige, urheberrechtsverletzende, strafrechtlich relevante oder sittenwidrige Inhalte enthält. In diesen Fällen können Anzeigenaufträge auch nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der Verlage abgelehnt werden. 6. Der Kunde kann seine Online-Only-Anzeige bereits vor Beendigung der Vertragslaufzeit zu den üblichen Servicezeiten deaktivieren lassen. Er bleibt in diesem Fall aber nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung und Mindestlaufzeit zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet. Dies gilt nicht bei Deaktivierung in Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts durch Verbraucher. 7. Es besteht keine Verpflichtung zur Speicherung oder anderweitigen Aufbewahrung der Anzeige nach Beendigung der Anzeigenschaltung. 8. Gewerbliche Kunden haben die Möglichkeit, die Daten für eine Vielzahl von Anzeigen (Kontingente) zu liefern. Hierzu wird eine gesonderte Nutzungsvereinbarung abgeschlossen. Die Kontingente können nur mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, wobei die Kündigung erstmals zum Ablauf des 12. Monats nach Vertragsschluss zulässig ist. Das Angebot gilt nur für Angebote von Immobilienverkäufen oder Vermietungen und Kfz. Ab Tarif 4 (Immobilienmarkt) bzw. Tarif 2 (Kfz-Markt) sind max. 20 Gesuche inklusive. Die gelieferten Daten werden in das für die Anzeigenveröffentlichung erforderliche Format umformatiert und in das Anzeigensystem eingegeben. Bei dieser Umformatierung wird lediglich die Datenstruktur, nicht aber der Dateninhalt verändert. Der gewerbliche Kunde hat die Möglichkeit, diese Anzeigen jederzeit komplett oder teilweise zu verändern (ergänzende oder ersetzende Lieferung). IV. Preise und Abrechnung 1. Das Entgelt ist mit Veröffentlichung der Anzeige fällig; abweichende Zahlungsziele und etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlungen sind nach Preisliste oder abweichender Vereinbarung möglich. 2. Die Veröffentlichung einer Anzeige kann von der Vorauszahlung des Auftraggebers abhängig gemacht werden, wobei die Vorauszahlung frühestens vier Wochen vor der voraussichtlichen Veröffentlichung gefordert werden darf. 3. Die Veröffentlichung einer Anzeige kann von der Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren bzw. SEPA-Basislastschriftverfahren abhängig gemacht werden. Die Beträge werden jeweils innerhalb von sechs Werktagen nach Fälligkeit eingezogen. 4. Bei länger laufenden Schaltungen oder Aufträgen über mehrere Anzeigen können Rechnungen auch über einzelne Anzeigen oder Teilmengen gestellt werden. Insbe- 21 22 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Rubrikenmarkt sondere sind monatliche Vorschuss- oder Zwischenabrechnungen möglich. 5. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte können durch den Auftraggeber nur gegen Forderungen aus dem gleichen Auftragsverhältnis geltend gemacht werden. V. Verpflichtungen des Kunden 1. Für die rechtzeitige und vollständige Überlassung der Anzeigentexte und sonstigen Inhalte ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. 2. Der Kunde ist zu vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben der zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte und Anzeigentexte verpflichtet. Wenn die Anzeigen mit Fotos illustriert werden, dürfen diese nur das in der Anzeige bezeichnete Objekt abbilden und nicht manipuliert sein. Rückgängigmachung des Auftrags. Beruht die fehlerhafte Veröffentlichung der Anzeige auf einem Mangel der vom Auftraggeber überlassenen Daten oder Inhalte, so stehen dem Auftraggeber keine Gewährleistungsansprüche zu. 2. Ist der Anzeigenvertrag für den Kunden ein Handelsgeschäft, so ist der Kunde verpflichtet, die Anzeige unverzüglich nach ihrer erstmaligen Veröffentlichung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich nach der erstmaligen Veröffentlichung, sonstige Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ansonsten ist er mit Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. 3. Gleiches gilt in anderen Fällen, wenn der Kunde offensichtliche Mängel nicht innerhalb von vier Wochen nach der erstmaligen Veröffentlichung anzeigt. VIII. Haftung 3. Der Kunde ist verpflichtet, keine Anzeigeninhalte zu veröffentlichen, die gegen bestehende Gesetze (insbesondere Strafrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht etc.) verstoßen oder die Rechte Dritter verletzen (insbesondere Namensrechte, Persönlichkeitsrechte, Markenrechte etc.). 4. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Anzeigeninhalte. Sofern an diesen Rechte Dritter bestehen, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass diese der konkreten Art der Veröffentlichung zugestimmt haben. Auf Verlangen hat er dies in Textform zu bestätigen. Der Kunde überträgt den Verlagen alle für die Veröffentlichung erforderlichen Rechte. 5. Eine falsche Rubrizierung durch den Kunden ist unzulässig und kann ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden berichtigt werden. 6. Der Kunde haftet dafür, dass übermittelte Dateien virenfrei sind. Dateien mit Viren können gelöscht werden, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche zustehen. 7. Die Einstellung von Anzeigeninhalten und -texten durch Kunden im Namen von Dritten ohne deren ausdrückliche vorherige Zustimmung ist unzulässig. Insbesondere dürfen ohne Einwilligung des Betroffenen keine Telefonnummern oder Adressen veröffentlicht werden. 8. Der Auftraggeber hat die Verlage von allen Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen freizustellen, die Dritte wegen des Inhalts oder der Gestaltung der Anzeige geltend machen, insbesondere hat der Auftraggeber die Verlage von allen Ansprüchen aus Verstößen der Anzeigen gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere das Wettbewerbs- und Urheberrecht, freizustellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich auch, Kosten der Veröffentlichung einer erforderlich werdenden Gegendarstellung zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. VI. Datenschutz Die Unternehmen der Firmengruppe Badisches Pressehaus GmbH & Co. KG erheben die für das jeweilige Nutzungs- und Vertragsverhältnis erforderlichen Bestandsdaten. Dem Nutzer wird mitgeteilt, welche persönlichen Daten für die Bereitstellung der Dienste zwingend erforderlich sind und welche zusätzlichen Daten der Nutzer freiwillig angeben kann. Die vom Nutzer mitgeteilten Kunden- und Lieferdaten werden durch die Unternehmensgruppe Badisches Pressehaus GmbH & Co. KG gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts erhoben, verarbeitet und gespeichert. Die Daten werden zur Vertragserfüllung verwendet und in diesem Zusammenhang soweit erforderlich auch an dritte Personen weitergegeben. Darüber hinaus können die Daten in anonymisierter Form zu Zwecken der Marktforschung herangezogen werden. Mit einer ausdrücklich zu erteilenden Einwilligung können die Daten auch zu Zwecken der Werbung verarbeitet werden. Der über die Vertragserfüllung hinausgehenden Datennutzung kann der Nutzer jederzeit in Textform gegenüber dem Vertragspartner oder per E-Mail an datenschutz@ badische-zeitung.de widersprechen. Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung der Badischer Verlag GmbH & Co. KG. VII. Gewährleistung 1. Bei fehlerhafter Veröffentlichung der Anzeige hat der Kunde Anspruch auf Schaltung einer Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Auftragnehmer eine ihm hierfür gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder 1. Der Verlag ist weder Partei noch Vertreter einer Partei oder Vermittler der zwischen den Kunden gegebenenfalls abgeschlossenen Geschäfte. Der Verlag übernimmt keine Verantwortung für die Vertragsanbahnung, den Vertragsabschluss und die Vertragsdurchführung. 2. Der Verlag übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben und abgegebenen Erklärungen sowie die Identität und Integrität der Kunden. 3. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz wegen vorsätzlicher Schädigung oder wegen der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit, haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur, wenn ihm, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden oder einfachen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder die leicht fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, das heißt einer Pflicht, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks und die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, zur Last fällt. Soweit keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist die Haftung nach S. 2 der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Gegenüber Unternehmern haftet der Auftragnehmer nach S. 2 und 3 für einfache Erfüllungsgehilfen nur, wenn wesentliche Vertragspflichten grob oder leicht fahrlässig verletzt werden. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. IX. Mindestlohn 1. Die Verlage garantieren, dass sie bei Durchführung der Leistungen ihre Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 1 Absatz 1 MiLoG und etwaigen anderen anwendbaren Vorschriften zum Mindestlohn in der jeweils gültigen Fassung zu jedem Zeitpunkt erfüllen werden. 2. Die Verlage garantieren ferner, dass auch etwaige von ihrem beauftragten Nachunternehmer sowie etwaige diesen Nachunternehmers nachgeschaltete Nachunternehmer bei Durchführung der Leistungen ihre Verpflichtungen zur Zahlung des Mindestlohns gemäß § 1 Absatz 1 MiLoG und etwaigen anderen Vorschriften zum Mindestlohn in der jeweils gültigen Fassung zu jedem Zeitpunkt erfüllen werden. X. Sonstiges 1. Sofern der Auftragnehmer kein Verbraucher ist, ist Freiburg im Breisgau Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die aus einem Anzeigenauftrag resultieren. 2. Sämtliche Ansprüche aus oder wegen des Vertrags unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Regelungen des Internationalen Privatrechts. Dies gilt auch, wenn der Kunde von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland auf www.badische-zeitung.de oder www.schnapp.de zugreift. Ist der Kunde Verbraucher, bleiben zwingende verbraucher- schützende Vorschriften des Staates unberührt, in denen der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 3. Es besteht keine Verpflichtung oder Bereitschaft, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Technische Angaben 23 Formate und technische Anforderungen Format: Tabloid (halbes Berliner Format) Satzspiegel: 189 mm Breite x 285 mm Höhe Spalten Spaltenbreite 1 Spalte 45 mm 2 Spalten 93 mm 3 Spalten 141 mm 4 Spalten 189 mm Seiteninhalt: 1.140 mm Grundschrift Kleinanzeigen (Fließtext) einspaltig Überschrift: Frutiger 87 ExtraBlack Condensed – 9 pt Grundtext: Frutiger 57 Condensed – 8 pt Druckverfahren: wasserloser Coldset (Zeitungsdruck-Offset) Druckbedingungen: Druck nach der aktuell gültigen ISO-Norm 12647-3 Farben: 4-Farben-Druck (Cyan, Magenta, Yellow, Black) Schmuckfarben werden CMYK aufgebaut. Geringfügige Abweichungen in Farbe und Passer berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Zusatz: 10 % Aufschlag bei schwierigen Satzausführungen, Druckunterlagen, die nicht für den Zeitungsdruck aufbereitet wurden, mangelhaften Vorlagen, Fremdsprachen etc. Digital: Zur Anzeigenproduktion bevorzugen wir digitale Druckunterlagen im Standardformat PDF/X-4. Weiterführende Informationen zum Erzeugen gültiger PDF/X-4-Dokumente finden Sie unter: www.pdfx-ready.ch Ihre digitalen Daten können Sie hochladen unter: https://datenanlieferung.badische-zeitung.de Kontakt: Fon: 07 61 / 4 96-41 30 Fax: 07 61 / 4 96-7 41 30 BZ-Geschäftsstellen 24 Freiburg/Breisgau 79098 Freiburg Kaiser-Joseph-Straße 229 Fon: 07 61 / 4 96-49 60, Fax: -49 69 E-Mail: [email protected] 77955 Ettenheim Rohanstraße 11 Fon: 0 78 22 / 8 68 99-0, Fax: -55 89 E-Mail: [email protected] 77652 Offenburg Schwarzwaldstraße 3 Fon: 0 76 33 / 90 88 77-0, Fax: -54 39 E-Mail: [email protected] Beraterbüro Gerberstraße 13 Fon: 07 81 / 92 62-55 53 E-Mail: [email protected] 79206 Breisach Kreis Lörrach 79189 Bad Krozingen Rheinstraße 9 Fon: 0 76 67 / 9 46 79-0, Fax: -54 59 E-Mail: [email protected] Kreis Emmendingen 79312 Emmendingen 79539 Lörrach Marktplatz 5 Fon: 0 76 21 / 40 38-0, Fax: -58 19 E-Mail: [email protected] 79618 Rheinfelden Marktplatz 11 Fon: 0 76 41 / 5 80 9-0, Fax: -56 19 E-Mail: [email protected] Karl-Fürstenberg-Straße 17 Fon: 0 76 23 / 9 68-0, Fax: -59 49 E-Mail: [email protected] 79183 Waldkirch 79576 Weil am Rhein Schulstraße 6 – 8 Fon: 0 76 81 / 47 79 78-0, Fax: -56 59 E-Mail: [email protected] Markgräflerland 79379 Müllheim Hauptstraße 70 Fon: 0 76 31 / 18 06-0, Fax: -54 29 E-Mail: [email protected] Schwarzwald 79822 Titisee-Neustadt Scheuerlenstraße 2 Fon: 0 76 51 / 2 05-0, Fax: -57 19 E-Mail: [email protected] Ortenau 77933 Lahr Friedrichstraße 8 Fon: 0 78 21 / 27 87-0, Fax: -55 19 E-Mail: [email protected] Hauptstraße 337 Fon: 0 76 21 / 79 09-0, Fax: -58 49 E-Mail: [email protected] 79650 Schopfheim Hauptstraße 78 Fon: 0 76 22 / 39 92-0, Fax: -58 69 E-Mail: [email protected] Kreis Waldshut 79713 Bad Säckingen Münsterplatz 16 Fon: 0 77 61 / 92 19-0, Fax: -59 19 E-Mail: [email protected] 79848 Bonndorf Martinstraße 5 Fon: 0 77 03 / 94 01-0, Fax: -57 66 E-Mail: [email protected] 25 Badischer Verlag GmbH & Co. KG Basler Straße 88 79115 Freiburg Fon: 07 61 / 4 96-41 00 Fax: 07 61 / 4 96-41 09 E-Mail: [email protected]