PVS/Die Privatärztlichen VerrechnungsStellen IGeL richtig
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PVS/Die Privatärztlichen VerrechnungsStellen IGeL richtig
PVS/Die Privatärztlichen VerrechnungsStellen IGeL richtig berechnen, Teil 1 Die Liquidation von IGeL wirft erfahrungsgemäß viele Fragen auf. Dabei spielen nicht nur die vergleichsweise geringen Erfahrungen vieler Praxen mit diesen Leistungen eine Rolle. Zusätzliche Aufmerksamkeit verlangen auch die besondere Anforderungen an die Korrektheit und Rechtssicherheit der Abrechnung, die sich aus der Freiwilligkeit der Zusatzangebote ergibt. Die PVS beginnt vor diesem Hintergrund an dieser Stelle mit einer neuen info:dok-Reihe, die sich speziell der richtigen IGeL-Abrechnung widmet. Im ersten Teil geht es dabei um die grundlegenden Aspekte der Preisfestsetzung – von der Definition und Abrechnung von Individuellen Gesundheitsleistungen nach Einzelleistungsziffern der GOÄ über die Anwendung von Steigerungsziffern bis zur individuellen Honorarvereinbarung für die gleiche Leistung bei verschiedenen Patienten. „Ich möchte die Bestimmung von Homocystein als Teil des individuellen Risikoprofils eines Patienten als IGeL anbieten. Wie setze ich den Preis für diese Leistung fest?“ Individuelle Gesundheitsleistungen sind nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abzurechnen. Die GOÄ schreibt eine Abrechnung nach Einzelleistungsziffer vor, die in ihrer Leistungslegende die die ärztlichen Leistungen – hier: Bestimmung von Homocystein – definiert. Je nach durchgeführtem Verfahren kann hier die - Ziffer 3737 Aminosäuren, Hochdruckflüssigkeitschromatographie oder die Ziffer A 3742 Homocystein mittels Ligandenassay (Immunassay) abgerechnet werden. Seit einiger Zeit sind auch Immunassays vorhanden, die Hochdruckflüssigkeitschromatographie ist die Standartmethode. Das neue Verfahren fand 1996 (Reform der GOÄ) noch keine Berücksichtigung, so dass hier ein analoger Ansatz (Kennzeichnung „A“) gewählt werden muss. Einschlägige Kommentierungen zur GOÄ und Übersichten zu Analog-Ziffern dienen hier als Orientierungshilfe. Der Preis der Leistung resultiert jetzt aus der entsprechend angesetzten Ziffer und dem gewählten Steigerungsfaktor. Die Ziffer 3737 hat 570 Punkte, woraus sich ein Einfachsatz in Höhe von 33,22 € ergibt. Die Ziffer A 3742 hat 250 Punkte, woraus sich ein Einfachsatz in Höhe von 14,57 € ergibt. Kontakt: www.die-pvs.de • E-Mail: [email protected] Seite 1 von 3 PVS/Die Privatärztlichen VerrechnungsStellen Nach Paragraph 5 der GOÄ bemisst sich die Gebühr bei Laborleistungen zwischen dem 1,0fachen und 1,3fachen Satz wobei ein Überschreiten des 1,15fachen Satzes einer individuell auf den Einzelfall bezogenen Begründung bedarf, etwa: - besondere Schwierigkeit und Zeitaufwand der Leistung oder besondere Umstände bei der Leistungserbringung Bei Laborleistungen der Abschnitte M III und M IV (Speziallabor) bleibt noch generell anzumerken, dass diese Leistungen nur dann abgerechnet werden können, wenn der Arzt diese selbst erbracht hat oder diese unter seiner Aufsicht nach fachlicher Weisung erbracht werden. Da es sich bei der Bestimmung von Homocystein um Leistungen aus dem Speziallabor handelt, müsste der Arzt diese Laborleistung unter den oben genannten Bedingungen selbst erbringen. „Wie setze ich den Preis bei solchen IGeL-Leistungen fest, für die sich kein direktes Äquivalent in der GOÄ findet, etwa wenn ich ein individuelles Anti-Aging-Profil für einen Patienten zusammenstellen will?“ Nach Paragraph 6 Abs. 2 GOÄ können selbständige ärztliche Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind, entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses berechnet werden. Bei der Abrechnung solcher Analogziffern ist darüber hinaus die tatsächliche erbrachte Leistung verständlich zu beschreiben und die als gleichwertig herangezogene Leistung nebst Ziffer und dem Vermerk „entsprechend“ oder „analog“ („A“) zu benennen. Ein Anti-Aging-Profil könnte übrigens auch ohne Ansatz von Analog-Leistungen wie folgt aussehen: - GOÄ-Nr. 1 Beratung GOÄ-Nr. 7 Untersuchung eines Organsystems GOÄ-Nr. 651EKG GOÄ-Nr. 3541 H Internistisches Labor - Höchstwert (Angabe der im Einzelnen in Frage kommenden Laborziffern) Kontakt: www.die-pvs.de • E-Mail: [email protected] Seite 2 von 3 PVS/Die Privatärztlichen VerrechnungsStellen Optional: Intramuskuläre Injektion Intravenöse Injektion Intravenöse Infusion Doppler-Sonogramm der hirnversorgenden Gefäße et cetera. - Daraus ergibt sich je nach Faktor ein bestimmter Endpreis, der aufgrund der Variabilität innerhalb des Gebührenrahmens auch zu einem „runden“ Preis führen kann „Wo und wie finde ich die richtige/passende Analogziffer?“ Eine Orientierungshilfe für die Abrechnung nicht beschriebener Leistungen liefert dem Arzt die Bundesärztekammer. Sie hat die Aufgabe übernommen, die Gleichwertigkeit neuer Leistungen mit bestehenden Gebührenpositionen gutachterlich zu prüfen und in geeigneten Fällen AnalogEmpfehlungen zu veröffentlichen, die allgemein akzeptiert werden. Das Analog-Verzeichnis der Bundesärztekammer ist mit den Kostenträgern abgestimmt. Bei den Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer und den Beschlüsse des GOÄAusschusses der Bundesärztekammer hat ein Partner der Kostenträger (PKV, Beihilfe, Gesundheitsministerium) seine Zustimmung verweigert, der verbleibende Dissens ist jedoch relativ gering. Darüber hinaus hat die PVS eine Broschüre zu Analog-Bewertungen in der Arztpraxis herausgegeben, die als Orientierungshilfe dienen kann. Auch die jeweiligen Berufsverbände veröffentlichen regelmäßig Analog-Ziffern ihres Fachgebiets, ferner gibt es auch zahlreiche Literaturhinweise z. B.: „IGeL-Erfolg mit System“ hrsg. von Oliver Frielingsdorf oder die aktuelle MEGO-Liste. Unser Autor: Peter Gabriel Vorsitzender GOÄ-Ausschuss der Privatärztlichen VerrechnungsStellen (PVS) Geschäftsführer PVS/Südwest Tel. 0621 –164 221 Kontakt: [email protected] Mehr Informationen zum Thema: www.igel-select.de www.die-pvs.de Kontakt: www.die-pvs.de • E-Mail: [email protected] Seite 3 von 3