Hessischer Handball-Verband

Transcrição

Hessischer Handball-Verband
Hessischer Handball-Verband e. V. – Bezirk Wiesbaden
Besondere Durchführungsbestimmungen für Meisterschafts- und
Pokalmeisterschaftsspiele - Saison 2011/12
Männer und Frauen
Stand 13.09.2011
Ergänzend
zu
den
allgemeinen
Durchführungsbestimmungen
des HHV legt der Bezirk Wiesbaden besondere Durchführungsbestimmungen fest
Für alle am Spielbetrieb des Bezirkes Wiesbaden teilnehmenden Vereine wird sämtlicher Schriftverkehr (Sportinstanzbescheide, Spielverlegungen, etc.) ausschließlich über eMail zugestellt. Jeder
Verein ist verpflichtet Änderungen der eMail-Adresse oder der Vereinsanschrift dem Bezirk Wiesbaden unverzüglich mitzuteilen (eMail: [email protected]).
Auf der Internet-Seite des Bezirkes Wiesbaden www.hhv-wiesbaden.de finden Sie zahlreiche Informationen wie Anschriften, Termine sowie die Formulare für Spielverlegungen, Beobachtungsbogen für Gespanne und Schiedsrichterneulinge etc. zum Download.
Verstöße gegen die Durchführungsbestimmungen sind in Verbindung mit der Satzung und den Ordnungen des HHV zu ahnden. Hier greift insbesondere der § 1 der Rechtsordnung, der Streitfragen
zur Durchführung des Spielbetriebes regelt. Nach § 3 der Rechtsordnung können in Folge Strafen,
Geldbußen und Maßnahmen ausgesprochen werden. Die Rechten und Pflichten der Vereine regelt
die Satzung des HHV in den §§ 96 – 99.
1.
Verwendung, Vorlage und Absendung der Spielberichtsbogen
1.1
Spielbericht
Der Heimverein – jeweils neueste Ausgabe –, nimmt seine Eintragungen auf dem Spielprotokoll vor
und gibt dieses zusammen mit den Spielerpässen rechtzeitig, spätestens jedoch 35 Minuten vor
Spielbeginn, am Zeitnehmertisch ab. Dort erhält der Gastverein das Spielprotokoll, nimmt seine Eintragungen vor und gibt es spätestens 25 Minuten vor Spielbeginn zusammen mit den Spielerpässen
an den Zeitnehmertisch zurück.
Im Spielbericht sind deutlich lesbar, wenn notwendig in Druckschrift, Trikotnummer (aufsteigend sortiert) Vor- und Zuname und die Spielausweis-Nummern aller Beteiligten einzutragen, bei Jugendlichen zusätzlich das Geburtsdatum.
Werden Jugendliche mit Erwachsenenspielrecht gemäss § 19 der SPO in aktiven Mannschaften eingesetzt, sind diese im Spielbericht mit „E” zu kennzeichnen und das Geburtsdatum
einzutragen.
Der Heimverein stellt den Schiedsrichtern einen ausreichend frankierten Briefumschlag - versehen
mit der Anschrift des Klassenleiters - zur Verfügung. Die Kostenabrechnung mit den Schiedsrichtern
sowie die Unterschriften der Mannschaftsverantwortlichen auf dem Spielberichtsbogen erfolgt nach
dem Ende des Spieles in der Schiedsrichterkabine. Die Schiedsrichter sind verpflichtet, den Spielbogen am Spieltag abzuschicken.
Nach dem Ende des Spieles muss der Spielbericht von den jeweiligen Mannschaftsverantwortlichen
(MV) unterschrieben werden. Die Unterschrift bedeutet lediglich die Kenntnisnahme, nicht aber die
Anerkennung der Eintragungen. Wurde der MV während der Spielzeit disqualifiziert oder ist dieser
nicht mehr anwesend, so unterschreibt einer der verbliebenen Offiziellen, gibt es keine weiteren Offiziellen, unterschreibt ein/e Spieler/in den Spielbericht.
Seite 1 von 13
Hessischer Handball-Verband e. V. – Bezirk Wiesbaden
Besondere Durchführungsbestimmungen für Meisterschafts- und
Pokalmeisterschaftsspiele - Saison 2011/12
Männer und Frauen
Stand 13.09.2011
Bei den Aktiven erfolgt die Verteilung der 5fach Spielprotokolle wie folgt:
Original:
1. Durchschlag:
2. Durchschlag:
3. Durchschlag:
4. Durchschlag:
Versand durch den/die Schiedsrichter an Klassenleiter(in)
Heimverein ist verpflichtet diesen bis Rundenende aufzubewahren
Schiedsrichter (diese sind verpflichtet, diesen bis 15.06.2012 aufzubewahren)
Heimverein
Gastverein
Ausnahme: In der Bezirksliga E spielt der TV Igstadt/JVA 3 a. K. mit. Bei den Spielen dieser
Mannschaft dürfen aus Datenschutzgründen nur einfach Spielberichtsbögen verwendet werden.
Jeder Verein ist verpflichtet, für die Versendung der Spielprotokolle den Schiedsrichtern einen ausreichend frankierten Umschlag mit der Adresse des jeweiligen Klassenleiters zur Verfügung zu stellen:
Grundsätzlich ist ein gemeinsames Einlaufen beider Mannschaften sowie der Schiedsrichter erwünscht. Aufgrund des sportlichen Fairplays werden alle Mannschaften gebeten, sich vor dem Spiel
die Hand zu geben.
1.2
Spielbälle
Der Heimverein stellt zwei klebemittelfreie, der Regel 3:1-2 entsprechende Spielbälle.
1.3
Stoppuhren - Grüne Karten
STOPPUHREN:
Der Heimverein muss für Team-Time-out eine zusätzliche Stoppuhr stellen.
GRÜNE KARTEN: Der Heimverein stellt für alle Spielklassen die erforderlichen zwei
grünen Karten.
2.
Ansetzung von Schiedsrichtern, Sekretären und Zeitnehmern
2.1
Schiedsrichterbesetzung
Schiedsrichteransetzungen werden an die Emailadresse des Schiedsrichters sowie an die Emailadresse seines Vereins geschickt. Die Schiedsrichter sind verpflichtet, jede Saison einen Personalbogen abzugeben. Darin muss eine gültige Emailadresse des Schiedsrichters angegeben werden. Änderungen der Emailadresse sind umgehend dem zuständigen Schiedsrichtereinteiler mitzuteilen.
Als für den Schiedsrichter verbindliche Ansetzung gilt die Kontrollmeldung, die automatisch aus dem
SIS Handball-System pro Ansetzung generiert wird. Nicht bestätigte SIS-Kontrollmeldungen gelten
als angenommen.
Jeder
Schiedsrichter
muss
sich
selbst
über
seine
Spielaufträge
über
www.sis-handball.de  Gespannabfrage informieren.
Seite 2 von 13
Hessischer Handball-Verband e. V. – Bezirk Wiesbaden
Besondere Durchführungsbestimmungen für Meisterschafts- und
Pokalmeisterschaftsspiele - Saison 2011/12
Männer und Frauen
Stand 13.09.2011
Zusätzlich für die Durchführung der Schiedsrichteraufträge ist der Verein des Schiedsrichters zuständig. Er muss sich eigenständig über www.sis-handball.de von den Spielaufträgen seiner
Schiedsrichter informieren und sie zu den Spielen entsenden. Der Zugang zu den Schiedsrichteransetzungen ist über www.sis-handball.de Suchen „Vereinsname“ Schiriansetzungen zu erreichen. Der Anmeldename ist die Vereinsnummer. Das Passwort ist das SIS-Vereinspasswort.
Kurzfristige Ansetzung (48 Stunden vor Spielbeginn) werden erst nach vorheriger telefonischer
Rücksprache zwischen dem zuständigen Schiedsrichtereinteiler und dem Schiedsrichter vorgenommen.
Sollte/n bei Spielen kein/e Schiedsrichter anwesend sein, so muss das Spiel auf jeden Fall unter
Leitung eines Sportfreundes ausgetragen werden. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf
§ 77 der Spielordnung HHV.
Schiedsrichtergespanne werden zu folgenden Spielklassen angesetzt:
Beauftragung durch den Schiedsrichtereinteiler:
Bezirksoberliga Männer, Bezirksliga A und B Männer,
Uwe Schmitt
Hauptstr. 22
55437 Ober-Hilbersheim
Tel.: 06728/218483
Mobil: 0170/9874663
eMail: [email protected]
Alle anderen Spielklassen werden mit Einzelschiedsrichtern besetzt.
Schiedsrichtereinteiler:
Bezirksliga C, D, E Männer
Matthias Eichner
Am Sonnenblick 7
65207 Wiesbaden
Tel.: 06122/140773
Mobil: 0160/96657915
Fax: 06122/533279
eMail: [email protected]
Seite 3 von 13
Hessischer Handball-Verband e. V. – Bezirk Wiesbaden
Besondere Durchführungsbestimmungen für Meisterschafts- und
Pokalmeisterschaftsspiele - Saison 2011/12
Männer und Frauen
Stand 13.09.2011
Alte Herren
Bezirk Wiesbaden
Bezirk Frankfurt
Matthias Eichner
Am Sonnenblick 7
65207 Wiesbaden
Tel.: 06122/140773
Mobil: 0160/96657915
Fax: 06122/533279
eMail: [email protected]
Eckhard Fiukowski
Oberste Gärten 49
61350 Bad Homburg
Tel.: 06172/683107
Mobil : 0176/89271728
eMail: [email protected]
Damen: Bezirksoberliga, Bezirksliga A, Bezirksliga B,
Anke Schumacher
Im Kirchspiel 6
65719 Hofheim
Tel.: 06122/4108
Mobil: 0179/3518479
eMail [email protected]
2.2
Sekretär/Zeitnehmer (S/Z)
Es wird gefordert (Sekretär stellt Gastverein, Zeitnehmer stellt Heimverein):
Bezirksoberliga Männer, Bezirksliga A und B Männer: Sekretär/Zeitnehmer (MUSS)
In allen anderen Spielklassen:
Zeitnehmer (MUSS), Sekretär (KANN)
S/Z müssen 20 Minuten vor Spielbeginn anwesend sein und sich bei den Schiedsrichtern
melden.
Technische Besprechung: BOL + BLA + BLB Männer
Der Spielberichtsbogen muss spätestens 25 Minuten vor Spielbeginn vollständig ausgefüllt
und mit den Spielerpässen den Schiedsrichtern übergeben werden.
Die technische Besprechung muss bei den oben aufgeführten Spielen spätestens 20 Minuten
vor Spielbeginn mit den beiden MV´S und S/Z in der Schiedsrichterkabine durchgeführt werden. Die Schiedsrichter haben für die ordnungsgemäße Durchführung zu sorgen und dies im
Spielberichtsbogen zu dokumentieren.
Seite 4 von 13
Hessischer Handball-Verband e. V. – Bezirk Wiesbaden
Besondere Durchführungsbestimmungen für Meisterschafts- und
Pokalmeisterschaftsspiele - Saison 2011/12
Männer und Frauen
Stand 13.09.2011
2.3
Ausbleibende Schiedsrichter
In Ergänzung zu § 77 der SPO wird bei ausbleibenden Schiedsrichtern wie folgt verfahren: Das angesetzte Spiel ist auf jeden Fall - notfalls unter der Leitung eines Sportfreundes - auszutragen. Falls
Einwendungen gegen Spielwertungen innerhalb einer Frist von 3 Tagen erhoben werden (§ 77 Ziffer
6 SPO), entscheidet die spielleitende Stelle nach Anhörung des Spielgegners über die Wertung des
Spiels. Die Entscheidung wird mittels eines formlosen Bescheides der Sportinstanz den Vereinen
mitgeteilt. Rechtsmittel gegen diese Entscheidung sind möglich.
2.4
Schiedsrichterkostenabrechnung
Der Heimverein zahlt die Schiedsrichterkosten. Schiedsrichter, die außerhalb der Bezirksgrenze
wohnen, dürfen die Fahrtkosten erst ab Bezirksgrenze berechnen. Der SR/die SR ist/sind verpflichtet dem Heimverein einen HHV-Abrechnungsbogen auszustellen.
Ausschließlich auf schriftlichen Antrag eines Vereins über die Richtigkeit der Abrechnungen prüft die
spielleitende Stelle die Abrechnung und beauftragt den betr. Schiedsrichter ggf. mit der Rücküberweisung des zu viel gezahlten Betrages an den betreffenden Verein.
Bei den Fahrtkosten wird auf § 8 Ziff. b der Finanz- und Gebührenordnung sowie Punkt 9 der ADFB
für Meisterschafts- und Pokalspiele im HHV besonders hingewiesen.
2.5
Schiedsrichterraum
Der Heimverein ist verpflichtet, dem/den Schiedsrichtern/innen einen separaten Umkleideraum zuzuweisen, der über einen Tisch mit Sitzgelegenheit und eine Duschmöglichkeit verfügen sollte.
2.6
Verhinderungstermine
Die Schiedsrichter sind verpflichtet zu den vorgegebenen Terminen ihre Verhinderungstermine dem
jeweiligen Einteiler mitzuteilen. Kosten, die durch Rückgaben, verursacht durch nicht erfolgte Einsendung von Verhinderungsterminen entstehen, werden dem jeweiligen Verein des Schiedsrichters
belastet. Bei SR-Umbesetzungen wird folgende Pauschale für die Umbesetzung dem Verein des
Schiedsrichters, der das Spiel zurück gibt, belastet:
Rückgabe < 72 Stunden vor Spielbeginn: € 5,00
3.
Schiedsrichterbeobachtung
Informationen für die technische und inhaltliche Eingabe der Beobachtungen in SIS stehen auf der
Homepage des Bezirks Frankfurts unter
Unterpunkt
www.hhv-bezirk-ffm.de
SR-Beobachtung
zur Verfügung.
Seite 5 von 13
Hessischer Handball-Verband e. V. – Bezirk Wiesbaden
Besondere Durchführungsbestimmungen für Meisterschafts- und
Pokalmeisterschaftsspiele - Saison 2011/12
Männer und Frauen
Stand 13.09.2011
3.1
Schiedsrichterbeobachtung für Gespanne
In den Spielklassen Bezirksoberliga Männer, Bezirksliga A und B Männer sind die Vereine verpflichtet, eine Beobachtung der Gespanne vorzunehmen. Sie sind auch verpflichtet eine Schiedsrichterbeobachtung vorzunehmen, wenn z. B. ein Einzelschiedsrichter oder ein Ersatzschiedsrichter das Spiel leitet. Diese ist im SIS einzustellen. Die SR-Beobachtung ist in das SIS-Handball
Informationssystem einzugeben. Zum Eintragen der Beurteilung steht den Vereinen ein Zeitfenster
von 10 Tagen zur Verfügung. Die Bestrafung bei fehlender Eingabe erfolgt gemäß Schiedsrichter-
ordnung §17 2 i.
3.2
Spiel- und Schiedsrichterbeobachtungen durch Beauftragte des Bezirkes Wiesbaden
Beauftragte des Bezirkes sind jederzeit befugt ihre Anwesenheit im Spielberichtsbogen zu dokumentieren und ggf. einen Bericht an die Spielleitende Stelle zu verfassen. Sie sind berechtigt, Anordnungen zu treffen, die für die Durchführung des Spiels zweckdienlich sind, ohne jedoch in die
Rechte und Pflichten der Schiedsrichter einzugreifen.
4.
Problematische Straßenverhältnisse
Spielausfälle
Bei Spielausfällen (Eis, Schnee usw.) müssen sich beide Vereine unaufgefordert innerhalb von acht
Tagen auf einen neuen Termin einigen. Sollte keine Einigung erfolgen, so bestimmt der Klassenleiter über die vom Heimverein angebotenen akzeptablen zwei oder drei Termine und setzt das Spiel
neu an.
5.
Eintrittspreise, finanzielle Abwicklung, Spielklassenbeiträge
5.1
Empfohlene Eintrittspreise
Bezirksoberliga Männer
Bezirksoberliga Frauen, Bezirksliga A Männer
Bezirksliga A+B Frauen, Bezirksliga B-E Männer
Erwachsene
€ 4,00
€ 3,00
€ 2,00
Jugendliche bis 14 J.
€ 2,00
€ 1,50
€ 1,00
Bei allen Spielen hat der Heimverein einen ausreichenden Ordnungsdienst zu stellen.
5.2
Spielklassenbeiträge
Die Verbandsumlage des HHV beträgt für Aktive
Bezirksoberliga Männer
Bezirksoberliga Frauen, Bezirksliga Männer und Frauen
Alte Herren
€
€
€
€
55,00
250,00
200,00
100,00
Seite 6 von 13
Hessischer Handball-Verband e. V. – Bezirk Wiesbaden
Besondere Durchführungsbestimmungen für Meisterschafts- und
Pokalmeisterschaftsspiele - Saison 2011/12
Männer und Frauen
Stand 13.09.2011
6.
Spielkleidung
Nach § 56 der SPO muss die Spielkleidung den in der Regel 4:7 und 4:9 enthaltenen Bestimmungen entsprechen. Danach müssen FeldspielerInnen einheitlich mit Nummern (1-99) versehene
Spielkleidung tragen. Die Kleidung der Offiziellen muss sich farblich von der Trikotfarbe der gegnerischen Feldspieler/innen unterscheiden.
Bei gleicher oder verwechselbarer Spielkleidung der Mannschaften ist in allen Spielklassen der
Gastverein verpflichtet, die Spielkleidung zu wechseln. Die Entscheidung trifft/treffen der/die
Schiedsrichter.
Die Farbe Schwarz ist den Schiedsrichtern vorbehalten.
7.
Pressedienst, Ergebnismeldung
Aktive: Der Heimverein hat unmittelbar nach Spielende die Presse zu informieren.
Wiesbadener Tagblatt + Kurier
Tel. 0611/3492239
Fax 0611/3492278
eMail: [email protected]
Presse Lahn, A. Friedrich:
Tel. P 06432/1678
Fax P 06432/910937
eMail: [email protected]
Main-Spitze
Tel. 06142/72383
Fax 06142/85535
eMail: [email protected]
Höchster Kreisblatt
Tel. 06192/965267
Fax 06192/25488
eMail: [email protected]
Rüsselsheimer Echo
Fax 06142/828550
eMail: [email protected]
Die Heimvereine sind verpflichtet, die Ergebnisse aller Spiele (Aktive und Jugend) in
das SIS-System einzugeben:
- Männer und Frauen Bezirksoberliga spätestens 30 Minuten nach Spielende.
- Alle anderen Spielklassen bis spätestens 23.00 Uhr am Spieltag.
Kurzfristige Spielabsagen oder Spielausfälle - aus welchem Grund auch immer – sind vom
Heimverein mit 1:0 Toren und 2:0 Punkten in das SIS-System einzugeben.
8.
Festlegung von Anwurfzeiten
8.1
Spielpläne
Die im SIS eingestellten Spielpläne sind nach entsprechender Mitteilung der spielleitenden Stelle
des Bezirkes Wiesbaden bindend.
Seite 7 von 13
Hessischer Handball-Verband e. V. – Bezirk Wiesbaden
Besondere Durchführungsbestimmungen für Meisterschafts- und
Pokalmeisterschaftsspiele - Saison 2011/12
Männer und Frauen
Stand 13.09.2011
8.2
Spielbeginn
Die in den Spielplänen ausgewiesenen Anwurfzeiten sind einzuhalten. Eine Wartezeit in der Halle
bei Nichtanwesenheit einer Mannschaft entfällt grundsätzlich. Bei problematischen Straßenverhältnissen (Glatteis, Neuschnee, Fahrverbote oder ähnliches) sind die Vereine gehalten, diese
Probleme bei ihrer Anreise zu berücksichtigen oder öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.
8.3
Spielzeit
Gemäß Regel 2:1
9.
Spielverlegungen
9.1
Spielverlegung und Spielausfälle
Bei Anträgen ist für alle Spielklassen nur der vom Verband zur Verfügung gestellte Vordruck in einfacher Ausfertigung zu verwenden. Spielabsagen per Fax, eMail oder Anrufbeantworter bedürfen
der Bestätigung durch den Klassenleiter. Die Vereine werden verpflichtet Spiele an Wochentagen
auszutragen, wenn dies zur termingerechten Abwicklung des Spielbetriebes erforderlich wird. Verlegungen für die letzten zwei Spieltage der Runde, ausgenommen Neuansetzungen wegen höherer
Gewalt oder Sportgerichtsurteilen, werden nicht genehmigt.
Die Ablehnung oder Zustimmung eines Verlegungsantrages obliegt AUSSCHLIESSLICH dem Klassenleiter. Auf den § 46 Ziffer 2 der SPO wird hingewiesen.
Anträge auf Verlegung werden durch die spielleitende Stelle nur genehmigt, wenn sie:
10 Tage vor dem angesetzten Termin vorliegen und einen Termin für die Neuansetzung enthalten,
mit dem der Gegner einverstanden ist.
Bei Nichteinhaltung der 10 Tagesfrist wird auf Pkt. 10 der ADFB verwiesen.
Bei Wunsch nach kurzfristiger SpielABSETZUNG ist dem Klassenleiter das Einverständnis
des Gegners unaufgefordert mit vorzulegen. Innerhalb von 5 Tagen ist dem Klassenleiter unaufgefordert ein neuer (von beiden Vereinen bestätigter) Spieltermin vorzulegen.
Bei kurzfristigen SpielABSAGEN erfolgt eine Wertung gem. SpO 50.1a.
Die Spiele, die aufgrund von verschlossenen oder belegten Sporthallen nicht stattfinden können,
werden in Bezug auf die ADFB 11 für den Heimverein als verloren gewertet. Sofern der Heimverein
die ordnungsgemäße Anmietung nachweisen kann (dieser Nachweis ist innerhalb von 5 Tagen nach
dem betr. Spiel unaufgefordert dem zuständigen Klassenleiter vorzulegen), erfolgt eine Neuansetzung des Spieles.
Seite 8 von 13
Hessischer Handball-Verband e. V. – Bezirk Wiesbaden
Besondere Durchführungsbestimmungen für Meisterschafts- und
Pokalmeisterschaftsspiele - Saison 2011/12
Männer und Frauen
Stand 13.09.2011
10.1
Auf- und Abstiegsregelung/Spielform Männer
10.1.1 Bezirksoberliga Männer
Die erstplatzierte aufstiegsberechtigte Mannschaft steigt in die Landesliga Mitte auf. Kommt in der
Landesliga durch den Verzicht von Mannschaften die Staffelstärke von 14 Mannschaften nicht zu
Stande, können die nächsten zum Aufstieg berechtigten Vereine der Bezirke Gießen, Frankfurt und
Wiesbaden in einer Aufstiegsqualifikation die freien Plätze in der Landesliga Mitte ausspielen. Näheres regelt die besonderen Durchführungsbestimmungen für die Ober- und Landesliga der Männer.
Klassenleiter: Dieter Wellings
10.1.2 Aufstieg in die BOL WIE/Ffm
Für die gemeinsame Bezirksoberliga Wiesbaden/Frankfurt qualifiziert sich die folgende Anzahl an
Teams (zu beachten ist hier auch die Regelung zum Thema aufstiegsberechtigter Verein unter Punkt
10.1.1):
Anzahl Absteiger aus Landesliga Mitte 2011/2012 in BOL
Wie/Ffm. 2012/2013
Aufsteiger aus der BOL Wie. 2011/2012 in die Landesliga
Mitte 2012/2013
Aufsteiger aus der BOL Ffm. 2011/2012 in die BOL
Wie./Ffm. 2012/2013
Aufsteiger aus der BOL Wie. 2011/2012 in die BOL
Wie./Ffm. 2012/2013
Aufsteiger aus der BL-A Ffm. 2011/2012 in die BOL
Wie/Ffm. 2012/2013
Aufsteiger aus der BL-A Wie. 2011/2012 in die BOL
Wie/Ffm. 2012/2013
0
1
2
3
4
5
1*
1*
1*
1*
1*
1*
4
4
4
4
4
3
9
9
9
9
9
9
1
1
1
1
1
1
2
2
2
2
2
2
Anzahl an Teams in der BOL Wie/Ffm. 2012/2013
16
17
18
20
20
20
*
Sofern es zu einer Aufstiegsrunde gem. Punkt 11 kommt, kann sich die Zahl der Aufsteiger erhöhen.
Verzichtet ein aufstiegsberechtigter Verein auf sein Aufstiegsrecht oder verbietet die Spielordnung einen Aufstieg, so steigt der nächste aufstiegsberechtigte Verein auf.
10.2
Bezirksliga A Männer
Die beiden erstplatzierten aufstiegsberechtigten Mannschaften steigen in die neue Bezirksoberliga
Wiesbaden/Frankfurt auf. Verzichtet ein aufstiegsberechtigter Verein auf sein Aufstiegsrecht oder
verbietet die Spielordnung den Aufstieg, so steigt der nächste aufstiegsberechtigte Verein auf.
Aus der Bezirksliga A steigen nach Abschluss der Hallenrunde so viele Mannschaften in die Bezirksliga B ab, dass nach Aufnahme möglicher Absteiger aus der Bezirksoberliga und den Aufsteigern aus
der Bezirksliga B die Regelstaffelstärke von max. 14 Mannschaften erreicht wird. Die jeweils sportlich
letztplatzierte Mannschaft steigt in jedem Falle ab.
Klassenleiterin: Simone Fegert
Seite 9 von 13
Hessischer Handball-Verband e. V. – Bezirk Wiesbaden
Besondere Durchführungsbestimmungen für Meisterschafts- und
Pokalmeisterschaftsspiele - Saison 2011/12
Männer und Frauen
Stand 13.09.2011
10.3
Bezirksliga B Männer
Die beiden erstplatzierten aufstiegsberechtigten Mannschaften steigen in die Bezirksliga A auf. Verzichtet ein aufstiegsberechtigter Verein auf sein Aufstiegsrecht oder verbietet die Spielordnung den
Aufstieg, so steigt der nächste aufstiegsberechtigte Verein auf.
Aus der Bezirksliga B steigen nach Abschluss der Hallenrunde so viele Mannschaften in die Bezirksliga C ab, dass nach Aufnahme möglicher Absteiger aus der Bezirksliga A und den Aufsteigern aus
der Bezirksliga C die Regelstaffelstärke von 12 bzw.14 Mannschaften erreicht wird. Die jeweils sportlich letztplatzierte Mannschaft steigt in jedem Falle ab.
Klassenleiterin: Simone Fegert
10.4
Bezirksliga C Männer
Die beiden erstplatzierten aufstiegsberechtigten Mannschaften steigen in die Bezirksliga B auf. Verzichtet ein aufstiegsberechtigter Verein auf sein Aufstiegsrecht oder verbietet die Spielordnung den
Aufstieg, so steigt der nächste aufstiegsberechtigte Verein auf.
Aus der Bezirksliga C steigen nach Abschluss der Hallenrunde so viele Mannschaften in die Bezirksliga D ab, dass nach Aufnahme möglicher Absteiger aus der Bezirksliga B und den Aufsteigern aus
der Bezirksliga D die Regelstaffelstärke von 12 bzw. 14 Mannschaften erreicht wird. Die jeweils sportlich letztplatzierte Mannschaft steigt in jedem Falle ab.
Klassenleiter: Marisa Sattler
10.5
Bezirksliga D Männer
Die beiden erstplatzierten aufstiegsberechtigten Mannschaften steigen in die Bezirksliga C auf. Verzichtet ein aufstiegsberechtigter Verein auf sein Aufstiegsrecht oder verbietet die Spielordnung den
Aufstieg, so steigt der nächste aufstiegsberechtigte Verein auf.
Aus der Bezirksliga D steigen nach Abschluss der Hallenrunde so viele Mannschaften in die Bezirksliga E ab, dass nach Aufnahme möglicher Absteiger aus der Bezirksliga C und den Aufsteigern aus
der Bezirksliga E die Regelstaffelstärke von 12 bzw. 14 Mannschaften erreicht wird. Die jeweils sportlich letztplatzierte Mannschaft steigt in jedem Falle ab.
Klassenleiter: Prof. Dr. Hans Brunnhöfer
10.6
Bezirksliga E Männer
Die beiden erstplatzierten aufstiegsberechtigten Mannschaften steigen in die Bezirksliga D auf. Verzichtet ein aufstiegsberechtigter Verein auf sein Aufstiegsrecht oder verbietet die Spielordnung den
Aufstieg, so steigt der nächste aufstiegsberechtigte Verein auf. Für den Spielbetrieb des TV Igstadt 3 a. K. in der JVA Wiesbaden gelten besondere Bestimmungen (siehe Ergänzung zu den Durchführungsbestimmungen „Spielbetrieb in der Justizvollzugsanstalt Wiesbaden“).
Klassenleiter: Prof. Dr. Hans Brunnhöfer
Seite 10 von 13
Hessischer Handball-Verband e. V. – Bezirk Wiesbaden
Besondere Durchführungsbestimmungen für Meisterschafts- und
Pokalmeisterschaftsspiele - Saison 2011/12
Männer und Frauen
Stand 13.09.2011
10.7
Alte Herren
Die Mannschaften spielen eine Hin- und Rückrunde. Die Runde besteht aus 4 Mannschaften des
Bezirkes Wiesbaden und 2 Mannschaften aus dem Bezirk Frankfurt. Die Spiele im Bezirk Wiesbaden werden von dem zuständigen Schiedsrichtereinteiler des Bezirkes Wiesbaden und die Spiele im
Bezirk Frankfurt werden von dem zuständigen Schiedsrichtereinteile des Bezirkes Frankfurt vorgenommen.
Klassenleiter: Prof. Dr. Hans Brunnhöfer
10.8
Turniere und Freundschaftspiele
Klassenleiterin: Marisa Sattler
11.
Auf- und Abstiegsregelung/Spielform Frauen
11.1
Bezirksoberliga Frauen
Die erstplatzierte aufstiegsberechtigte Mannschaft steigt in die Landesliga Mitte auf. Kommt in der
Landesliga durch den Verzicht von Mannschaften die Staffelstärke von 14 Mannschaften nicht zu
Stande, können die nächsten zum Aufstieg berechtigten Vereine der Bezirke Gießen, Frankfurt und
Wiesbaden in einer Aufstiegsqualifikation die freien Plätze in der Landesliga Mitte ausspielen. Näheres regelt die besonderen Durchführungsbestimmungen für die Ober- und Landesliga der Frauen.
Klassenleiter: Ernst Jäger
11.1.1 Aufstieg in die BOL WIE/Ffm:
Für die gemeinsame Bezirksoberliga Wiesbaden/Frankfurt qualifiziert sich die folgende Anzahl an
Teams (zu beachten ist hier auch die Regelung zum Thema aufstiegsberechtigter Verein unter
Punkt 11.1):
Anzahl Absteiger aus Landesliga Mitte 2011/2012 in
BOL Wie/Ffm. 2012/2013
Aufsteiger aus der BOL Wie. 2011/2012 in die Landesliga Mitte 2012/2013
Aufsteiger aus der BOL Ffm. 2011/2012 in die BOL
Wie./Ffm. 2012/2013
Aufsteiger aus der BOL Wie. 2011/2012 in die BOL
Wie./Ffm. 2012/2013
Aufsteiger aus der BL-A Ffm. 2011/2012 in die BOL
Wie/Ffm 2012/2013
Aufsteiger aus der BL-A Wie. 2011/2012 in die BOL
Wie/Ffm 2012/2013
Anzahl an Teams in der BOL Wie/Ffm. 2012/2013
0
1
2
3
4
1*
1*
1*
1*
1*
4
4
4
4
4
7
8
7
7
7
1
1
1
1
1
2
2
2
2
2
14
16
16
17
18
* Sofern es zu einer Aufstiegsrunde gem. Punkt 11.1.1 kommt, kann sich die Zahl der Aufsteiger erhöhen.
Seite 11 von 13
Hessischer Handball-Verband e. V. – Bezirk Wiesbaden
Besondere Durchführungsbestimmungen für Meisterschafts- und
Pokalmeisterschaftsspiele - Saison 2011/12
Männer und Frauen
Stand 13.09.2011
Verzichtet ein aufstiegsberechtigter Verein auf sein Aufstiegsrecht oder verbietet die Spielordnung einen Aufstieg, so steigt der nächste aufstiegsberechtigte Verein auf.
11.2
Bezirksliga A
11.2.1 Zusammensetzung BL-A WIE/Ffm:
Anzahl der Teams aus der BOL Ffm. 2011/2012
Anzahl der Teams aus der BOL Wie. 2011/2012
Anzahl der Teams aus der BL-A Ffm. 2011/2012
Anzahl der Teams aus der BL-A Wie 2011/2012
Aufsteiger aus der BL-B Wie. 2011/2012
7
4
2
2
1
Anzahl an Teams in der BL-A Wie/Ffm. 2012/2013
16
Verzichtet ein aufstiegsberechtigter Verein auf sein Aufstiegsrecht oder verbietet die Spielordnung einen
Aufstieg, so steigt der nächste aufstiegsberechtigte Verein auf.
Nach Abschluss der Hallenrunde steigen alle Teams, die sich nicht für die neue Bezirksliga A Wiesbaden/Frankfurt qualifizieren in die Bezirksliga B ab.
11.3
Zusammensetzung der BL-B 2012/2013
Die Bezirksliga B setzt sich aus den übrig gemeldeten Frauenmannschaften zusammen. (Die Einteilung
erfolgt dann in Gruppen unter geografischen Gesichtspunkten. (Änderungen vorbehalten)
Die erstplatzierte aufstiegsberechtigte Mannschaft steigt in die Bezirksliga A Wie./Ffm. auf. Verzichtet
der aufstiegsberechtigte Verein auf sein Aufstiegsrecht oder verbietet die Spielordnung den Aufstieg, so
steigt der nächste aufstiegsberechtigte Verein auf.
Bei Punktgleichheit nach Abschluss der Spielrunde gilt § 43 SpO HHV in Verbindung mit der Zusatzbestimmung des HHV.
Notwendige Entscheidungsspiele (nach § 43 SpO und Zusatzbestimmungen HHV) werden unmittelbar
nach Abschluss der Hallenrunde 2011/2012 angesetzt.
Die spielleitende Stelle behält sich das Recht auf Änderungen hinsichtlich der Einführung einer zusätzlichen Spielklasse bzw. der Staffelstärken vor. Dies gilt auch für die Gruppeneinteilung für die Hallenrunde 2012/2013.
Weitere ergänzende Infos sind über die Internetseite des Bezirkes Wiesbaden zu erhalten.
> www.hhv-wiesbaden.de <
Seite 12 von 13
Hessischer Handball-Verband e. V. – Bezirk Wiesbaden
Besondere Durchführungsbestimmungen für Meisterschafts- und
Pokalmeisterschaftsspiele - Saison 2011/12
Männer und Frauen
Stand 13.09.2011
12.
Vereine sind verpflichtet, Einladungen der Verbandsorgane Folge zu leisten (Bezirkshandballtag, Versammlung der Vereine, Terminbesprechungen, Anfragen etc.). Nichtteilnahme
wird gemäß § 25 (1) Ziffer 32a der RO bestraft. Bei vorheriger Entschuldigung mit € 50,00
und ohne Entschuldigung mit € 100,00.
13.
Anschriften: Klassenleiter/Rechtsinstanz/Vereine Bezirk Wiesbaden
Siehe Internet-Seite des Bezirkes Wiesbaden > www.hhv-wiesbaden.de
14.1 Anschriften der Vereine des Bezirkes Frankfurt, die in der Saison 2011/12 am Spielbetrieb
des Bezirkes Wiesbaden teilnehmen:
Bezirk Frankfurt
Alte Herren
HSG Anspach/Usingen
15143
Heinz Buhlmann
Breitestraße 13
61267 Neu-Anspach
Tel. p. 06081/962411
Tel. g. 06081/940312
eMail: [email protected]
gez. Karl Heinz Jacob
Bezirksvorsitzender
gez. Dieter Wellings
Bezirksspielwart
SG Nied
15120
Daniela Ehrhardt
Elsterstr. 28
65933 Frankfurt
Tel. p. 069/20017798
Mobil: 0163/1649939
eMail: [email protected]
gez. Simone Fegert
AK-Spieltechnik
gez. Hans Fuchs
Bezirksrechtswart
Seite 13 von 13

Documentos relacionados