Hessischer Handball-Verband
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Hessischer Handball-Verband e. V. – Bezirk Wiesbaden Besondere Durchführungsbestimmungen für Meisterschafts- und Pokalmeisterschaftsspiele - Saison 2011/12 Männer und Frauen Stand 13.09.2011 Ergänzend zu den allgemeinen Durchführungsbestimmungen des HHV legt der Bezirk Wiesbaden besondere Durchführungsbestimmungen fest Für alle am Spielbetrieb des Bezirkes Wiesbaden teilnehmenden Vereine wird sämtlicher Schriftverkehr (Sportinstanzbescheide, Spielverlegungen, etc.) ausschließlich über eMail zugestellt. Jeder Verein ist verpflichtet Änderungen der eMail-Adresse oder der Vereinsanschrift dem Bezirk Wiesbaden unverzüglich mitzuteilen (eMail: [email protected]). Auf der Internet-Seite des Bezirkes Wiesbaden www.hhv-wiesbaden.de finden Sie zahlreiche Informationen wie Anschriften, Termine sowie die Formulare für Spielverlegungen, Beobachtungsbogen für Gespanne und Schiedsrichterneulinge etc. zum Download. Verstöße gegen die Durchführungsbestimmungen sind in Verbindung mit der Satzung und den Ordnungen des HHV zu ahnden. Hier greift insbesondere der § 1 der Rechtsordnung, der Streitfragen zur Durchführung des Spielbetriebes regelt. Nach § 3 der Rechtsordnung können in Folge Strafen, Geldbußen und Maßnahmen ausgesprochen werden. Die Rechten und Pflichten der Vereine regelt die Satzung des HHV in den §§ 96 – 99. 1. Verwendung, Vorlage und Absendung der Spielberichtsbogen 1.1 Spielbericht Der Heimverein – jeweils neueste Ausgabe –, nimmt seine Eintragungen auf dem Spielprotokoll vor und gibt dieses zusammen mit den Spielerpässen rechtzeitig, spätestens jedoch 35 Minuten vor Spielbeginn, am Zeitnehmertisch ab. Dort erhält der Gastverein das Spielprotokoll, nimmt seine Eintragungen vor und gibt es spätestens 25 Minuten vor Spielbeginn zusammen mit den Spielerpässen an den Zeitnehmertisch zurück. Im Spielbericht sind deutlich lesbar, wenn notwendig in Druckschrift, Trikotnummer (aufsteigend sortiert) Vor- und Zuname und die Spielausweis-Nummern aller Beteiligten einzutragen, bei Jugendlichen zusätzlich das Geburtsdatum. Werden Jugendliche mit Erwachsenenspielrecht gemäss § 19 der SPO in aktiven Mannschaften eingesetzt, sind diese im Spielbericht mit „E” zu kennzeichnen und das Geburtsdatum einzutragen. Der Heimverein stellt den Schiedsrichtern einen ausreichend frankierten Briefumschlag - versehen mit der Anschrift des Klassenleiters - zur Verfügung. Die Kostenabrechnung mit den Schiedsrichtern sowie die Unterschriften der Mannschaftsverantwortlichen auf dem Spielberichtsbogen erfolgt nach dem Ende des Spieles in der Schiedsrichterkabine. Die Schiedsrichter sind verpflichtet, den Spielbogen am Spieltag abzuschicken. Nach dem Ende des Spieles muss der Spielbericht von den jeweiligen Mannschaftsverantwortlichen (MV) unterschrieben werden. Die Unterschrift bedeutet lediglich die Kenntnisnahme, nicht aber die Anerkennung der Eintragungen. Wurde der MV während der Spielzeit disqualifiziert oder ist dieser nicht mehr anwesend, so unterschreibt einer der verbliebenen Offiziellen, gibt es keine weiteren Offiziellen, unterschreibt ein/e Spieler/in den Spielbericht. Seite 1 von 13 Hessischer Handball-Verband e. V. – Bezirk Wiesbaden Besondere Durchführungsbestimmungen für Meisterschafts- und Pokalmeisterschaftsspiele - Saison 2011/12 Männer und Frauen Stand 13.09.2011 Bei den Aktiven erfolgt die Verteilung der 5fach Spielprotokolle wie folgt: Original: 1. Durchschlag: 2. Durchschlag: 3. Durchschlag: 4. Durchschlag: Versand durch den/die Schiedsrichter an Klassenleiter(in) Heimverein ist verpflichtet diesen bis Rundenende aufzubewahren Schiedsrichter (diese sind verpflichtet, diesen bis 15.06.2012 aufzubewahren) Heimverein Gastverein Ausnahme: In der Bezirksliga E spielt der TV Igstadt/JVA 3 a. K. mit. Bei den Spielen dieser Mannschaft dürfen aus Datenschutzgründen nur einfach Spielberichtsbögen verwendet werden. Jeder Verein ist verpflichtet, für die Versendung der Spielprotokolle den Schiedsrichtern einen ausreichend frankierten Umschlag mit der Adresse des jeweiligen Klassenleiters zur Verfügung zu stellen: Grundsätzlich ist ein gemeinsames Einlaufen beider Mannschaften sowie der Schiedsrichter erwünscht. Aufgrund des sportlichen Fairplays werden alle Mannschaften gebeten, sich vor dem Spiel die Hand zu geben. 1.2 Spielbälle Der Heimverein stellt zwei klebemittelfreie, der Regel 3:1-2 entsprechende Spielbälle. 1.3 Stoppuhren - Grüne Karten STOPPUHREN: Der Heimverein muss für Team-Time-out eine zusätzliche Stoppuhr stellen. GRÜNE KARTEN: Der Heimverein stellt für alle Spielklassen die erforderlichen zwei grünen Karten. 2. Ansetzung von Schiedsrichtern, Sekretären und Zeitnehmern 2.1 Schiedsrichterbesetzung Schiedsrichteransetzungen werden an die Emailadresse des Schiedsrichters sowie an die Emailadresse seines Vereins geschickt. Die Schiedsrichter sind verpflichtet, jede Saison einen Personalbogen abzugeben. Darin muss eine gültige Emailadresse des Schiedsrichters angegeben werden. Änderungen der Emailadresse sind umgehend dem zuständigen Schiedsrichtereinteiler mitzuteilen. Als für den Schiedsrichter verbindliche Ansetzung gilt die Kontrollmeldung, die automatisch aus dem SIS Handball-System pro Ansetzung generiert wird. Nicht bestätigte SIS-Kontrollmeldungen gelten als angenommen. Jeder Schiedsrichter muss sich selbst über seine Spielaufträge über www.sis-handball.de Gespannabfrage informieren. Seite 2 von 13 Hessischer Handball-Verband e. V. – Bezirk Wiesbaden Besondere Durchführungsbestimmungen für Meisterschafts- und Pokalmeisterschaftsspiele - Saison 2011/12 Männer und Frauen Stand 13.09.2011 Zusätzlich für die Durchführung der Schiedsrichteraufträge ist der Verein des Schiedsrichters zuständig. Er muss sich eigenständig über www.sis-handball.de von den Spielaufträgen seiner Schiedsrichter informieren und sie zu den Spielen entsenden. Der Zugang zu den Schiedsrichteransetzungen ist über www.sis-handball.de Suchen „Vereinsname“ Schiriansetzungen zu erreichen. Der Anmeldename ist die Vereinsnummer. Das Passwort ist das SIS-Vereinspasswort. Kurzfristige Ansetzung (48 Stunden vor Spielbeginn) werden erst nach vorheriger telefonischer Rücksprache zwischen dem zuständigen Schiedsrichtereinteiler und dem Schiedsrichter vorgenommen. Sollte/n bei Spielen kein/e Schiedsrichter anwesend sein, so muss das Spiel auf jeden Fall unter Leitung eines Sportfreundes ausgetragen werden. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf § 77 der Spielordnung HHV. Schiedsrichtergespanne werden zu folgenden Spielklassen angesetzt: Beauftragung durch den Schiedsrichtereinteiler: Bezirksoberliga Männer, Bezirksliga A und B Männer, Uwe Schmitt Hauptstr. 22 55437 Ober-Hilbersheim Tel.: 06728/218483 Mobil: 0170/9874663 eMail: [email protected] Alle anderen Spielklassen werden mit Einzelschiedsrichtern besetzt. Schiedsrichtereinteiler: Bezirksliga C, D, E Männer Matthias Eichner Am Sonnenblick 7 65207 Wiesbaden Tel.: 06122/140773 Mobil: 0160/96657915 Fax: 06122/533279 eMail: [email protected] Seite 3 von 13 Hessischer Handball-Verband e. V. – Bezirk Wiesbaden Besondere Durchführungsbestimmungen für Meisterschafts- und Pokalmeisterschaftsspiele - Saison 2011/12 Männer und Frauen Stand 13.09.2011 Alte Herren Bezirk Wiesbaden Bezirk Frankfurt Matthias Eichner Am Sonnenblick 7 65207 Wiesbaden Tel.: 06122/140773 Mobil: 0160/96657915 Fax: 06122/533279 eMail: [email protected] Eckhard Fiukowski Oberste Gärten 49 61350 Bad Homburg Tel.: 06172/683107 Mobil : 0176/89271728 eMail: [email protected] Damen: Bezirksoberliga, Bezirksliga A, Bezirksliga B, Anke Schumacher Im Kirchspiel 6 65719 Hofheim Tel.: 06122/4108 Mobil: 0179/3518479 eMail [email protected] 2.2 Sekretär/Zeitnehmer (S/Z) Es wird gefordert (Sekretär stellt Gastverein, Zeitnehmer stellt Heimverein): Bezirksoberliga Männer, Bezirksliga A und B Männer: Sekretär/Zeitnehmer (MUSS) In allen anderen Spielklassen: Zeitnehmer (MUSS), Sekretär (KANN) S/Z müssen 20 Minuten vor Spielbeginn anwesend sein und sich bei den Schiedsrichtern melden. Technische Besprechung: BOL + BLA + BLB Männer Der Spielberichtsbogen muss spätestens 25 Minuten vor Spielbeginn vollständig ausgefüllt und mit den Spielerpässen den Schiedsrichtern übergeben werden. Die technische Besprechung muss bei den oben aufgeführten Spielen spätestens 20 Minuten vor Spielbeginn mit den beiden MV´S und S/Z in der Schiedsrichterkabine durchgeführt werden. Die Schiedsrichter haben für die ordnungsgemäße Durchführung zu sorgen und dies im Spielberichtsbogen zu dokumentieren. Seite 4 von 13 Hessischer Handball-Verband e. V. – Bezirk Wiesbaden Besondere Durchführungsbestimmungen für Meisterschafts- und Pokalmeisterschaftsspiele - Saison 2011/12 Männer und Frauen Stand 13.09.2011 2.3 Ausbleibende Schiedsrichter In Ergänzung zu § 77 der SPO wird bei ausbleibenden Schiedsrichtern wie folgt verfahren: Das angesetzte Spiel ist auf jeden Fall - notfalls unter der Leitung eines Sportfreundes - auszutragen. Falls Einwendungen gegen Spielwertungen innerhalb einer Frist von 3 Tagen erhoben werden (§ 77 Ziffer 6 SPO), entscheidet die spielleitende Stelle nach Anhörung des Spielgegners über die Wertung des Spiels. Die Entscheidung wird mittels eines formlosen Bescheides der Sportinstanz den Vereinen mitgeteilt. Rechtsmittel gegen diese Entscheidung sind möglich. 2.4 Schiedsrichterkostenabrechnung Der Heimverein zahlt die Schiedsrichterkosten. Schiedsrichter, die außerhalb der Bezirksgrenze wohnen, dürfen die Fahrtkosten erst ab Bezirksgrenze berechnen. Der SR/die SR ist/sind verpflichtet dem Heimverein einen HHV-Abrechnungsbogen auszustellen. Ausschließlich auf schriftlichen Antrag eines Vereins über die Richtigkeit der Abrechnungen prüft die spielleitende Stelle die Abrechnung und beauftragt den betr. Schiedsrichter ggf. mit der Rücküberweisung des zu viel gezahlten Betrages an den betreffenden Verein. Bei den Fahrtkosten wird auf § 8 Ziff. b der Finanz- und Gebührenordnung sowie Punkt 9 der ADFB für Meisterschafts- und Pokalspiele im HHV besonders hingewiesen. 2.5 Schiedsrichterraum Der Heimverein ist verpflichtet, dem/den Schiedsrichtern/innen einen separaten Umkleideraum zuzuweisen, der über einen Tisch mit Sitzgelegenheit und eine Duschmöglichkeit verfügen sollte. 2.6 Verhinderungstermine Die Schiedsrichter sind verpflichtet zu den vorgegebenen Terminen ihre Verhinderungstermine dem jeweiligen Einteiler mitzuteilen. Kosten, die durch Rückgaben, verursacht durch nicht erfolgte Einsendung von Verhinderungsterminen entstehen, werden dem jeweiligen Verein des Schiedsrichters belastet. Bei SR-Umbesetzungen wird folgende Pauschale für die Umbesetzung dem Verein des Schiedsrichters, der das Spiel zurück gibt, belastet: Rückgabe < 72 Stunden vor Spielbeginn: € 5,00 3. Schiedsrichterbeobachtung Informationen für die technische und inhaltliche Eingabe der Beobachtungen in SIS stehen auf der Homepage des Bezirks Frankfurts unter Unterpunkt www.hhv-bezirk-ffm.de SR-Beobachtung zur Verfügung. Seite 5 von 13 Hessischer Handball-Verband e. V. – Bezirk Wiesbaden Besondere Durchführungsbestimmungen für Meisterschafts- und Pokalmeisterschaftsspiele - Saison 2011/12 Männer und Frauen Stand 13.09.2011 3.1 Schiedsrichterbeobachtung für Gespanne In den Spielklassen Bezirksoberliga Männer, Bezirksliga A und B Männer sind die Vereine verpflichtet, eine Beobachtung der Gespanne vorzunehmen. Sie sind auch verpflichtet eine Schiedsrichterbeobachtung vorzunehmen, wenn z. B. ein Einzelschiedsrichter oder ein Ersatzschiedsrichter das Spiel leitet. Diese ist im SIS einzustellen. Die SR-Beobachtung ist in das SIS-Handball Informationssystem einzugeben. Zum Eintragen der Beurteilung steht den Vereinen ein Zeitfenster von 10 Tagen zur Verfügung. Die Bestrafung bei fehlender Eingabe erfolgt gemäß Schiedsrichter- ordnung §17 2 i. 3.2 Spiel- und Schiedsrichterbeobachtungen durch Beauftragte des Bezirkes Wiesbaden Beauftragte des Bezirkes sind jederzeit befugt ihre Anwesenheit im Spielberichtsbogen zu dokumentieren und ggf. einen Bericht an die Spielleitende Stelle zu verfassen. Sie sind berechtigt, Anordnungen zu treffen, die für die Durchführung des Spiels zweckdienlich sind, ohne jedoch in die Rechte und Pflichten der Schiedsrichter einzugreifen. 4. Problematische Straßenverhältnisse Spielausfälle Bei Spielausfällen (Eis, Schnee usw.) müssen sich beide Vereine unaufgefordert innerhalb von acht Tagen auf einen neuen Termin einigen. Sollte keine Einigung erfolgen, so bestimmt der Klassenleiter über die vom Heimverein angebotenen akzeptablen zwei oder drei Termine und setzt das Spiel neu an. 5. Eintrittspreise, finanzielle Abwicklung, Spielklassenbeiträge 5.1 Empfohlene Eintrittspreise Bezirksoberliga Männer Bezirksoberliga Frauen, Bezirksliga A Männer Bezirksliga A+B Frauen, Bezirksliga B-E Männer Erwachsene € 4,00 € 3,00 € 2,00 Jugendliche bis 14 J. € 2,00 € 1,50 € 1,00 Bei allen Spielen hat der Heimverein einen ausreichenden Ordnungsdienst zu stellen. 5.2 Spielklassenbeiträge Die Verbandsumlage des HHV beträgt für Aktive Bezirksoberliga Männer Bezirksoberliga Frauen, Bezirksliga Männer und Frauen Alte Herren € € € € 55,00 250,00 200,00 100,00 Seite 6 von 13 Hessischer Handball-Verband e. V. – Bezirk Wiesbaden Besondere Durchführungsbestimmungen für Meisterschafts- und Pokalmeisterschaftsspiele - Saison 2011/12 Männer und Frauen Stand 13.09.2011 6. Spielkleidung Nach § 56 der SPO muss die Spielkleidung den in der Regel 4:7 und 4:9 enthaltenen Bestimmungen entsprechen. Danach müssen FeldspielerInnen einheitlich mit Nummern (1-99) versehene Spielkleidung tragen. Die Kleidung der Offiziellen muss sich farblich von der Trikotfarbe der gegnerischen Feldspieler/innen unterscheiden. Bei gleicher oder verwechselbarer Spielkleidung der Mannschaften ist in allen Spielklassen der Gastverein verpflichtet, die Spielkleidung zu wechseln. Die Entscheidung trifft/treffen der/die Schiedsrichter. Die Farbe Schwarz ist den Schiedsrichtern vorbehalten. 7. Pressedienst, Ergebnismeldung Aktive: Der Heimverein hat unmittelbar nach Spielende die Presse zu informieren. Wiesbadener Tagblatt + Kurier Tel. 0611/3492239 Fax 0611/3492278 eMail: [email protected] Presse Lahn, A. Friedrich: Tel. P 06432/1678 Fax P 06432/910937 eMail: [email protected] Main-Spitze Tel. 06142/72383 Fax 06142/85535 eMail: [email protected] Höchster Kreisblatt Tel. 06192/965267 Fax 06192/25488 eMail: [email protected] Rüsselsheimer Echo Fax 06142/828550 eMail: [email protected] Die Heimvereine sind verpflichtet, die Ergebnisse aller Spiele (Aktive und Jugend) in das SIS-System einzugeben: - Männer und Frauen Bezirksoberliga spätestens 30 Minuten nach Spielende. - Alle anderen Spielklassen bis spätestens 23.00 Uhr am Spieltag. Kurzfristige Spielabsagen oder Spielausfälle - aus welchem Grund auch immer – sind vom Heimverein mit 1:0 Toren und 2:0 Punkten in das SIS-System einzugeben. 8. Festlegung von Anwurfzeiten 8.1 Spielpläne Die im SIS eingestellten Spielpläne sind nach entsprechender Mitteilung der spielleitenden Stelle des Bezirkes Wiesbaden bindend. Seite 7 von 13 Hessischer Handball-Verband e. V. – Bezirk Wiesbaden Besondere Durchführungsbestimmungen für Meisterschafts- und Pokalmeisterschaftsspiele - Saison 2011/12 Männer und Frauen Stand 13.09.2011 8.2 Spielbeginn Die in den Spielplänen ausgewiesenen Anwurfzeiten sind einzuhalten. Eine Wartezeit in der Halle bei Nichtanwesenheit einer Mannschaft entfällt grundsätzlich. Bei problematischen Straßenverhältnissen (Glatteis, Neuschnee, Fahrverbote oder ähnliches) sind die Vereine gehalten, diese Probleme bei ihrer Anreise zu berücksichtigen oder öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. 8.3 Spielzeit Gemäß Regel 2:1 9. Spielverlegungen 9.1 Spielverlegung und Spielausfälle Bei Anträgen ist für alle Spielklassen nur der vom Verband zur Verfügung gestellte Vordruck in einfacher Ausfertigung zu verwenden. Spielabsagen per Fax, eMail oder Anrufbeantworter bedürfen der Bestätigung durch den Klassenleiter. Die Vereine werden verpflichtet Spiele an Wochentagen auszutragen, wenn dies zur termingerechten Abwicklung des Spielbetriebes erforderlich wird. Verlegungen für die letzten zwei Spieltage der Runde, ausgenommen Neuansetzungen wegen höherer Gewalt oder Sportgerichtsurteilen, werden nicht genehmigt. Die Ablehnung oder Zustimmung eines Verlegungsantrages obliegt AUSSCHLIESSLICH dem Klassenleiter. Auf den § 46 Ziffer 2 der SPO wird hingewiesen. Anträge auf Verlegung werden durch die spielleitende Stelle nur genehmigt, wenn sie: 10 Tage vor dem angesetzten Termin vorliegen und einen Termin für die Neuansetzung enthalten, mit dem der Gegner einverstanden ist. Bei Nichteinhaltung der 10 Tagesfrist wird auf Pkt. 10 der ADFB verwiesen. Bei Wunsch nach kurzfristiger SpielABSETZUNG ist dem Klassenleiter das Einverständnis des Gegners unaufgefordert mit vorzulegen. Innerhalb von 5 Tagen ist dem Klassenleiter unaufgefordert ein neuer (von beiden Vereinen bestätigter) Spieltermin vorzulegen. Bei kurzfristigen SpielABSAGEN erfolgt eine Wertung gem. SpO 50.1a. Die Spiele, die aufgrund von verschlossenen oder belegten Sporthallen nicht stattfinden können, werden in Bezug auf die ADFB 11 für den Heimverein als verloren gewertet. Sofern der Heimverein die ordnungsgemäße Anmietung nachweisen kann (dieser Nachweis ist innerhalb von 5 Tagen nach dem betr. Spiel unaufgefordert dem zuständigen Klassenleiter vorzulegen), erfolgt eine Neuansetzung des Spieles. Seite 8 von 13 Hessischer Handball-Verband e. V. – Bezirk Wiesbaden Besondere Durchführungsbestimmungen für Meisterschafts- und Pokalmeisterschaftsspiele - Saison 2011/12 Männer und Frauen Stand 13.09.2011 10.1 Auf- und Abstiegsregelung/Spielform Männer 10.1.1 Bezirksoberliga Männer Die erstplatzierte aufstiegsberechtigte Mannschaft steigt in die Landesliga Mitte auf. Kommt in der Landesliga durch den Verzicht von Mannschaften die Staffelstärke von 14 Mannschaften nicht zu Stande, können die nächsten zum Aufstieg berechtigten Vereine der Bezirke Gießen, Frankfurt und Wiesbaden in einer Aufstiegsqualifikation die freien Plätze in der Landesliga Mitte ausspielen. Näheres regelt die besonderen Durchführungsbestimmungen für die Ober- und Landesliga der Männer. Klassenleiter: Dieter Wellings 10.1.2 Aufstieg in die BOL WIE/Ffm Für die gemeinsame Bezirksoberliga Wiesbaden/Frankfurt qualifiziert sich die folgende Anzahl an Teams (zu beachten ist hier auch die Regelung zum Thema aufstiegsberechtigter Verein unter Punkt 10.1.1): Anzahl Absteiger aus Landesliga Mitte 2011/2012 in BOL Wie/Ffm. 2012/2013 Aufsteiger aus der BOL Wie. 2011/2012 in die Landesliga Mitte 2012/2013 Aufsteiger aus der BOL Ffm. 2011/2012 in die BOL Wie./Ffm. 2012/2013 Aufsteiger aus der BOL Wie. 2011/2012 in die BOL Wie./Ffm. 2012/2013 Aufsteiger aus der BL-A Ffm. 2011/2012 in die BOL Wie/Ffm. 2012/2013 Aufsteiger aus der BL-A Wie. 2011/2012 in die BOL Wie/Ffm. 2012/2013 0 1 2 3 4 5 1* 1* 1* 1* 1* 1* 4 4 4 4 4 3 9 9 9 9 9 9 1 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 2 Anzahl an Teams in der BOL Wie/Ffm. 2012/2013 16 17 18 20 20 20 * Sofern es zu einer Aufstiegsrunde gem. Punkt 11 kommt, kann sich die Zahl der Aufsteiger erhöhen. Verzichtet ein aufstiegsberechtigter Verein auf sein Aufstiegsrecht oder verbietet die Spielordnung einen Aufstieg, so steigt der nächste aufstiegsberechtigte Verein auf. 10.2 Bezirksliga A Männer Die beiden erstplatzierten aufstiegsberechtigten Mannschaften steigen in die neue Bezirksoberliga Wiesbaden/Frankfurt auf. Verzichtet ein aufstiegsberechtigter Verein auf sein Aufstiegsrecht oder verbietet die Spielordnung den Aufstieg, so steigt der nächste aufstiegsberechtigte Verein auf. Aus der Bezirksliga A steigen nach Abschluss der Hallenrunde so viele Mannschaften in die Bezirksliga B ab, dass nach Aufnahme möglicher Absteiger aus der Bezirksoberliga und den Aufsteigern aus der Bezirksliga B die Regelstaffelstärke von max. 14 Mannschaften erreicht wird. Die jeweils sportlich letztplatzierte Mannschaft steigt in jedem Falle ab. Klassenleiterin: Simone Fegert Seite 9 von 13 Hessischer Handball-Verband e. V. – Bezirk Wiesbaden Besondere Durchführungsbestimmungen für Meisterschafts- und Pokalmeisterschaftsspiele - Saison 2011/12 Männer und Frauen Stand 13.09.2011 10.3 Bezirksliga B Männer Die beiden erstplatzierten aufstiegsberechtigten Mannschaften steigen in die Bezirksliga A auf. Verzichtet ein aufstiegsberechtigter Verein auf sein Aufstiegsrecht oder verbietet die Spielordnung den Aufstieg, so steigt der nächste aufstiegsberechtigte Verein auf. Aus der Bezirksliga B steigen nach Abschluss der Hallenrunde so viele Mannschaften in die Bezirksliga C ab, dass nach Aufnahme möglicher Absteiger aus der Bezirksliga A und den Aufsteigern aus der Bezirksliga C die Regelstaffelstärke von 12 bzw.14 Mannschaften erreicht wird. Die jeweils sportlich letztplatzierte Mannschaft steigt in jedem Falle ab. Klassenleiterin: Simone Fegert 10.4 Bezirksliga C Männer Die beiden erstplatzierten aufstiegsberechtigten Mannschaften steigen in die Bezirksliga B auf. Verzichtet ein aufstiegsberechtigter Verein auf sein Aufstiegsrecht oder verbietet die Spielordnung den Aufstieg, so steigt der nächste aufstiegsberechtigte Verein auf. Aus der Bezirksliga C steigen nach Abschluss der Hallenrunde so viele Mannschaften in die Bezirksliga D ab, dass nach Aufnahme möglicher Absteiger aus der Bezirksliga B und den Aufsteigern aus der Bezirksliga D die Regelstaffelstärke von 12 bzw. 14 Mannschaften erreicht wird. Die jeweils sportlich letztplatzierte Mannschaft steigt in jedem Falle ab. Klassenleiter: Marisa Sattler 10.5 Bezirksliga D Männer Die beiden erstplatzierten aufstiegsberechtigten Mannschaften steigen in die Bezirksliga C auf. Verzichtet ein aufstiegsberechtigter Verein auf sein Aufstiegsrecht oder verbietet die Spielordnung den Aufstieg, so steigt der nächste aufstiegsberechtigte Verein auf. Aus der Bezirksliga D steigen nach Abschluss der Hallenrunde so viele Mannschaften in die Bezirksliga E ab, dass nach Aufnahme möglicher Absteiger aus der Bezirksliga C und den Aufsteigern aus der Bezirksliga E die Regelstaffelstärke von 12 bzw. 14 Mannschaften erreicht wird. Die jeweils sportlich letztplatzierte Mannschaft steigt in jedem Falle ab. Klassenleiter: Prof. Dr. Hans Brunnhöfer 10.6 Bezirksliga E Männer Die beiden erstplatzierten aufstiegsberechtigten Mannschaften steigen in die Bezirksliga D auf. Verzichtet ein aufstiegsberechtigter Verein auf sein Aufstiegsrecht oder verbietet die Spielordnung den Aufstieg, so steigt der nächste aufstiegsberechtigte Verein auf. Für den Spielbetrieb des TV Igstadt 3 a. K. in der JVA Wiesbaden gelten besondere Bestimmungen (siehe Ergänzung zu den Durchführungsbestimmungen „Spielbetrieb in der Justizvollzugsanstalt Wiesbaden“). Klassenleiter: Prof. Dr. Hans Brunnhöfer Seite 10 von 13 Hessischer Handball-Verband e. V. – Bezirk Wiesbaden Besondere Durchführungsbestimmungen für Meisterschafts- und Pokalmeisterschaftsspiele - Saison 2011/12 Männer und Frauen Stand 13.09.2011 10.7 Alte Herren Die Mannschaften spielen eine Hin- und Rückrunde. Die Runde besteht aus 4 Mannschaften des Bezirkes Wiesbaden und 2 Mannschaften aus dem Bezirk Frankfurt. Die Spiele im Bezirk Wiesbaden werden von dem zuständigen Schiedsrichtereinteiler des Bezirkes Wiesbaden und die Spiele im Bezirk Frankfurt werden von dem zuständigen Schiedsrichtereinteile des Bezirkes Frankfurt vorgenommen. Klassenleiter: Prof. Dr. Hans Brunnhöfer 10.8 Turniere und Freundschaftspiele Klassenleiterin: Marisa Sattler 11. Auf- und Abstiegsregelung/Spielform Frauen 11.1 Bezirksoberliga Frauen Die erstplatzierte aufstiegsberechtigte Mannschaft steigt in die Landesliga Mitte auf. Kommt in der Landesliga durch den Verzicht von Mannschaften die Staffelstärke von 14 Mannschaften nicht zu Stande, können die nächsten zum Aufstieg berechtigten Vereine der Bezirke Gießen, Frankfurt und Wiesbaden in einer Aufstiegsqualifikation die freien Plätze in der Landesliga Mitte ausspielen. Näheres regelt die besonderen Durchführungsbestimmungen für die Ober- und Landesliga der Frauen. Klassenleiter: Ernst Jäger 11.1.1 Aufstieg in die BOL WIE/Ffm: Für die gemeinsame Bezirksoberliga Wiesbaden/Frankfurt qualifiziert sich die folgende Anzahl an Teams (zu beachten ist hier auch die Regelung zum Thema aufstiegsberechtigter Verein unter Punkt 11.1): Anzahl Absteiger aus Landesliga Mitte 2011/2012 in BOL Wie/Ffm. 2012/2013 Aufsteiger aus der BOL Wie. 2011/2012 in die Landesliga Mitte 2012/2013 Aufsteiger aus der BOL Ffm. 2011/2012 in die BOL Wie./Ffm. 2012/2013 Aufsteiger aus der BOL Wie. 2011/2012 in die BOL Wie./Ffm. 2012/2013 Aufsteiger aus der BL-A Ffm. 2011/2012 in die BOL Wie/Ffm 2012/2013 Aufsteiger aus der BL-A Wie. 2011/2012 in die BOL Wie/Ffm 2012/2013 Anzahl an Teams in der BOL Wie/Ffm. 2012/2013 0 1 2 3 4 1* 1* 1* 1* 1* 4 4 4 4 4 7 8 7 7 7 1 1 1 1 1 2 2 2 2 2 14 16 16 17 18 * Sofern es zu einer Aufstiegsrunde gem. Punkt 11.1.1 kommt, kann sich die Zahl der Aufsteiger erhöhen. Seite 11 von 13 Hessischer Handball-Verband e. V. – Bezirk Wiesbaden Besondere Durchführungsbestimmungen für Meisterschafts- und Pokalmeisterschaftsspiele - Saison 2011/12 Männer und Frauen Stand 13.09.2011 Verzichtet ein aufstiegsberechtigter Verein auf sein Aufstiegsrecht oder verbietet die Spielordnung einen Aufstieg, so steigt der nächste aufstiegsberechtigte Verein auf. 11.2 Bezirksliga A 11.2.1 Zusammensetzung BL-A WIE/Ffm: Anzahl der Teams aus der BOL Ffm. 2011/2012 Anzahl der Teams aus der BOL Wie. 2011/2012 Anzahl der Teams aus der BL-A Ffm. 2011/2012 Anzahl der Teams aus der BL-A Wie 2011/2012 Aufsteiger aus der BL-B Wie. 2011/2012 7 4 2 2 1 Anzahl an Teams in der BL-A Wie/Ffm. 2012/2013 16 Verzichtet ein aufstiegsberechtigter Verein auf sein Aufstiegsrecht oder verbietet die Spielordnung einen Aufstieg, so steigt der nächste aufstiegsberechtigte Verein auf. Nach Abschluss der Hallenrunde steigen alle Teams, die sich nicht für die neue Bezirksliga A Wiesbaden/Frankfurt qualifizieren in die Bezirksliga B ab. 11.3 Zusammensetzung der BL-B 2012/2013 Die Bezirksliga B setzt sich aus den übrig gemeldeten Frauenmannschaften zusammen. (Die Einteilung erfolgt dann in Gruppen unter geografischen Gesichtspunkten. (Änderungen vorbehalten) Die erstplatzierte aufstiegsberechtigte Mannschaft steigt in die Bezirksliga A Wie./Ffm. auf. Verzichtet der aufstiegsberechtigte Verein auf sein Aufstiegsrecht oder verbietet die Spielordnung den Aufstieg, so steigt der nächste aufstiegsberechtigte Verein auf. Bei Punktgleichheit nach Abschluss der Spielrunde gilt § 43 SpO HHV in Verbindung mit der Zusatzbestimmung des HHV. Notwendige Entscheidungsspiele (nach § 43 SpO und Zusatzbestimmungen HHV) werden unmittelbar nach Abschluss der Hallenrunde 2011/2012 angesetzt. Die spielleitende Stelle behält sich das Recht auf Änderungen hinsichtlich der Einführung einer zusätzlichen Spielklasse bzw. der Staffelstärken vor. Dies gilt auch für die Gruppeneinteilung für die Hallenrunde 2012/2013. Weitere ergänzende Infos sind über die Internetseite des Bezirkes Wiesbaden zu erhalten. > www.hhv-wiesbaden.de < Seite 12 von 13 Hessischer Handball-Verband e. V. – Bezirk Wiesbaden Besondere Durchführungsbestimmungen für Meisterschafts- und Pokalmeisterschaftsspiele - Saison 2011/12 Männer und Frauen Stand 13.09.2011 12. Vereine sind verpflichtet, Einladungen der Verbandsorgane Folge zu leisten (Bezirkshandballtag, Versammlung der Vereine, Terminbesprechungen, Anfragen etc.). Nichtteilnahme wird gemäß § 25 (1) Ziffer 32a der RO bestraft. Bei vorheriger Entschuldigung mit € 50,00 und ohne Entschuldigung mit € 100,00. 13. Anschriften: Klassenleiter/Rechtsinstanz/Vereine Bezirk Wiesbaden Siehe Internet-Seite des Bezirkes Wiesbaden > www.hhv-wiesbaden.de 14.1 Anschriften der Vereine des Bezirkes Frankfurt, die in der Saison 2011/12 am Spielbetrieb des Bezirkes Wiesbaden teilnehmen: Bezirk Frankfurt Alte Herren HSG Anspach/Usingen 15143 Heinz Buhlmann Breitestraße 13 61267 Neu-Anspach Tel. p. 06081/962411 Tel. g. 06081/940312 eMail: [email protected] gez. Karl Heinz Jacob Bezirksvorsitzender gez. Dieter Wellings Bezirksspielwart SG Nied 15120 Daniela Ehrhardt Elsterstr. 28 65933 Frankfurt Tel. p. 069/20017798 Mobil: 0163/1649939 eMail: [email protected] gez. Simone Fegert AK-Spieltechnik gez. Hans Fuchs Bezirksrechtswart Seite 13 von 13