Forum Asbest 2004 - Bzr
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Forum Asbest 2004 - Bzr
13. Forum Asbest 2004 - Erfahrungsaustausch der Sachkundigen Zustand von alten Brandschutzklappen: Ist das, aus brandschutztechnischen Gesichtspunkten, 1- oder 2-malige Betätigen des asbesthaltigen Klappenblattes vertretbar? Sven Bünger, Dipl.-Chem. BZR – Institut, Bonn Siebenmorgenweg 2 - 4 53229 Bonn Tel.: 0228 – 46 95 89 Fax: 0228 – 47 14 97 www.bzr-institut.de [email protected] Inhalt Brandschutzklappen Einstufung von Brandschutzklappen, Grundlagen Vergleich mit den heute vorliegenden Gegebenheiten - Zustand von Brandschutzklappen als Beispiel aus der Praxis sachverständige Bewertung als Einzelbeurteilung Inhalt – Fragestellung Besteht eine Gefährdung der Raumnutzer durch geöffnete asbesthaltige Brandschutzklappen oder entsteht diese Gefährdung durch das Betätigen der Brandschutzklappe? Brandschutzklappen, Funktion und Aufgabe Brandschutz Forderung aus den Landesbauordnungen regelmäßige Wartung Wartung heißt auch Funktionsüberprüfung ! Brandschutzklappen, Funktionsweise Anschlagdichtung Klappenblatt Brandschutzklappen, Innenansicht Klappenblatt Anschlagdichtung Brandschutzklappen, Asbestverwendung Anfang der 80er Jahre wurde damit begonnen, asbesthaltige Bauteile (Klappenblätter) von Brandschutzklappen durch asbestfreie Materialien zu ersetzen. Ab diesem Zeitpunkt (1981/82) wurden keine asbesthaltigen Klappenblätter mehr, sondern nur noch asbesthaltige Klappendichtungen aus Litaflex KG 25 in Brandschutzklappen verwendet. Ab Herbst 1988, Umstellung der Produktion von BSK mit Klappendichtungen aus Litaflex auf asbestfreie Dichtungen, dh. nach diesem Zeitpunkt enthalten die Brandschutzklappen keine asbesthaltigen Bauteile mehr. Bewertung von Brandschutzklappen gem. Asbestrichtlinie Die zur Zeit geltende Fassung der technischen Baubestimmung Asbest (Asbestrichtlinie) beschreibt, dass an Brandschutzklappen eine Gefährdungsabschätzung mit Hilfe des Formblattverfahrens nicht durchführbar ist. Bewertung von Brandschutzklappen gem. Asbestrichtlinie Brandschutzklappen mit asbesthaltigen Bauteilen sind nach der „Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden“ der Dringlichkeitsstufe III zuzuordnen. „Dringlichkeitsstufe III (< 70 Punkte): Neubewertung langfristig erforderlich. Verwendungen mit dieser Bewertung sind in Abständen von höchstens fünf Jahren erneut zu bewerten. Ergibt eine Neubewertung die Dringlichkeitsstufe I oder II, so ist entsprechend den Regelungen zu diesen Dringlichkeitsstufen zu verfahren.“ Bewertung von Brandschutzklappen, Grundlagen Die Einstufung von Brandschutzklappen (Klappenblatt und Dichtung) in Dringlichkeitsstufe III erfolgt aufgrund der Ergebnisse entsprechender Untersuchungen. Schumm/Beutler (1989) : „Untersuchungen von Brandschutzklappen auf Asbestfaseremissionen“ Bewertung von Brandschutzklappen, Grundlagen Grundlagen Ausbau von ca. 10 Jahre alten BSK intakte Brandschutzklappen, leichte Beschädigungen an der Litaflexdichtung nachgestellt Faseremissionsmessungen im Kanal Bewertung von Brandschutzklappen, Grundlagen Ergebnisse Messungen bei intaktem BSK-zustand Bei diesem Zustand kann davon ausgegangen werden, dass sowohl bei Betätigung der Klappe als auch bei ständig geöffneter Klappe Asbestfasern nur in unbedeutendem Umfang freigesetzt werden. Bewertung von Brandschutzklappen, Grundlagen Ergebnisse Messungen bei Beschädigung der Litaflexdichtung - bei ständig geöffneter BSK, keine Asbestfasern nachweisbar - bei Klappenbetätigung, erhöhte Asbestfaserkonzentrationen Wird bei Wartungs- oder Prüfaufgaben eine max. 4-malige Betätigung der BSK durchgeführt, ist von einer Überschreitung des vom BGA genannten Orientierungswertes nicht auszugehen. Bewertung von Brandschutzklappen, Grundlagen Schlussfolgerung Aus den Untersuchungsergebnissen wurde abgeleitet, dass bei geöffneter Brandschutzklappe, also im Normalbetrieb, keine Asbestfasern in nennenswertem Umfang freigesetzt werden, auch wenn die Schaumstoffdichtung beschädigt ist. Beim Betätigen der Brandschutzklappe können Asbestfasern freigesetzt werden. Es treten dabei in der Regel jedoch höchstens kurzzeitige Konzentrationswerte um 1000 F/m_ auf, wobei die Fasern hauptsächlich vom Klappenblatt freigesetzt werden. Sanierung langfristig erforderlich Dringlichkeitsstufe 3 Bewertung von Brandschutzklappen gem. Asbestrichtlinie Sind diese Bewertungsgrundlagen auf heutige Verhältnisse übertragbar? Bewertung von Brandschutzklappen gem. Asbestrichtlinie „Dringlichkeitsstufe III (< 70 Punkte): Neubewertung langfristig erforderlich. Verwendungen mit dieser Bewertung sind in Abständen von höchstens fünf Jahren erneut zu bewerten. Ergibt eine Neubewertung die Dringlichkeitsstufe I oder II, so ist entsprechend den Regelungen zu diesen Dringlichkeitsstufen zu verfahren.“ Das bedeutet, dass die Neubewertung resp. Gefährdungsabschätzung als Einzelbeurteilung nach anderen Kriterien vorgenommen werden muss. Bewertung von Brandschutzklappen gem. Asbestrichtlinie Für die Gefährdungsbeurteilung werden u.a. herangezogen: das Alter der Brandschutzklappen der bauliche Zustand der Brandschutzklappen die Faserfreisetzungsrate beim Normalbetrieb resp. bei der Funktionsüberprüfung an die Umgebungsluft Brandschutzklappen – Verwaltungsgebäude Verwaltungsgebäude Baujahr 1974 -1976 insgesamt ca. 850 verbaute asbesthaltige Brandschutzklappen Alter der BSK ~ 30 Jahre Brandschutzklappen – Messtechnische Überprüfung ca. 160 Messungen als Status-quoMessung in Büroräumen bei laufender Lüftung Ergebnisse Bei allen Messungen war die Asbestfaserkonzentration unterhalb der Nachweisgrenze. Es besteht keine Gefährdung durch eine geöffnete asbesthaltige Brandschutzklappe. Brandschutzklappen – Praktisches Beispiel Zuluftkanal Brandschutzklappen im Luftkanal Abluftkanal Brandschutzklappen – Praktisches Beispiel Zuluft Zuluft Brandschutzklappen – Praktisches Beispiel Brandschutzklappen – Praktisches Beispiel Zustand der asbesthaltigen Anschlagdichtung Brandschutzklappen – Praktisches Beispiel Brandschutzklappen – Praktisches Beispiel Detailausschnitt zum Schädigungsgrad der Anschlagdichtung Brandschutzklappen – Praktisches Beispiel Anschlagklappendichtung (Handelsbezeichnung LITAFLEX) Brandschutzklappen – Praktisches Beispiel Zustand des asbesthaltigen Klappenblattes Brandschutzklappen – Praktisches Beispiel Brandschutzklappen – Praktisches Beispiel Brandschutzklappen – Praktisches Beispiel Klappenblatt Brandschutzklappen – Messtechnische Überprüfung Kontaktprobenahme zur Bestandsaufnahme An 7 Kontaktproben aus dem Umgebungsbereich der Klappenblätter der inneren Mantelhülle des Luftkanals wurde festgestellt, dass eine nachhaltige Asbestfaserkontamination nicht vorlag. Brandschutzklappen – Messtechnische Überprüfung Kontaktprobenahme zur Bestandsaufnahme Brandschutzklappen – Messtechnische Überprüfung Asbestfasermessung im Luftkanal zwischen zwei Klappenblättern nach dem Betätigen der Verschlusshebel Brandschutzklappen – Messtechnische Überprüfung Faserkonzentrationswert ~ 10 000 Asbest-F/m_ Asbestfasermessung im Luftkanal zwischen zwei Klappenblättern nach dem Betätigen der Verschlusshebel Brandschutzklappen – Messtechnische Überprüfung Asbestfasermessungen im Raum als Status-quo-Messung gem. VDI 3492 beim einmaligen Betätigen der BSK Faserkonzentrationswert im Raum ca. 1 m vom Lüftungsaustritt entfernt ~ 690 Asbest-F/m_ Faserkonzentrationswert im Raum ca. 4 m vom Lüftungsaustritt entfernt ~ 440 Asbest-F/m_ Brandschutzklappen – Schlussfolgerung Die Grundlagen, die zur Einstufung in die Bewertungsgruppe III der Asbestrichtlinie geführt haben, sind mit den hier vorgestellten Gegebenheiten nicht mehr vergleichbar, z.B. weil BSK, die erst 10 Jahre alt waren untersucht wurden, Alter der Brandschutzklappen (~ 30 Jahre) unbeschädigte Klappenblätter (ordnungsgemäßer Zustand), leicht beschädigte Anschlagdichtungen untersucht wurden Beschädigungen, z.T. geplatzte Klappenblätter und versprödete und z.T. erheblich beschädigte Anschlagdichtungen Brandschutzklappen – Schlussfolgerung Die festgelegte Bewertungsgruppe gem. Asbestrichtlinie kann nicht auf die Gegebenheiten der hier beispielhaft vorgestellten Anlage übertragen werden. Unter Zugrundelegung des Alters der BSK, der visuellen Inspektion und der Messbefunde, vertrete ich die Auffassung, dass mittelfristig eine Überschreitung der Empfehlungswerte (deutlich unter 1000 F/m3) nicht auszuschließen ist. Brandschutzklappen – Schlussfolgerung Unter diesem Aspekt sollte nach einer angemessenen Planungsphase der sukzessive Austausch der asbesthaltigen Brandschutzklappen bewirkt werden. Eine Bewertung von Brandschutzklappen muss als sachverständige Einzelbeurteilung durchgeführt werden. Brandschutzklappen – Schlussfolgerung Die brandschutztechnischen Belange (Feuerwiderstandsdauer, Rauchübertragung) sind bei dieser Beurteilung unberücksichtigt geblieben. So ist nicht auszuschließen, dass Maßnahmen auch kurzfristig erforderlich werden können, weil z.B. die stark schadhafte Anschlagdichtung keinen genügenden Brandschutz gewährleistet. Dies ist von einem Brandschutzsachverständigen zu klären. Literatur Schumm/Beutler: „Untersuchungen von Brandschutzklappen auf Asbestfaseremissionen“ TÜ Technische Überwachung, Heft 5/89, VDI Verlag Schumm, Sanierung von asbesthaltigen Bauteilen, Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz: Gefährliche Arbeitsstoffe Nr. 26, Bremerhaven: Wirtschaftsverlag NW 1987 DIBT-Mitteilung 3/1992, Sanierungsmöglichkeiten für Brandschutzklappen Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden (Asbestrichtlinie) Literatur VDI 3492, Messen anorganischer faserförmiger Partikeln, Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren VDI 3861, Bl. 2, Messen anorganischer faserförmiger Partikeln im strömenden Reingas, Rasterelektronenmikroskopisches Verfahren Brandschutzklappen – Grundlagen der Bewertung Als Maßstab für eine Beurteilung von kritischen Asbestfasern in der Innenraumluft dienen die Außenluftwerte auf Grundlage der im Jahre 82 vom Institut für WasserBoden – Lufthygiene herausgegebenen Empfehlungen von deutlich unter 1000 F/m3. Nach der Arbeitsstättenverordnung ist zur „Lüftung“ erläutert, dass eine gesundheitlich zuträgliche Atemluft in Arbeitsräumen dann vorhanden ist, wenn die Luftqualität im wesentlichen der Außenluftqualität entspricht. Bewertung von Brandschutzklappen gem. Asbestrichtlinie Intakte asbesthaltige Brandschutzklappen werden in Dringlichkeitsstufe III zugeordnet. Diese Zuordnung bedeutet, dass unbeschädigte Brandschutzklappen keine konkrete Gefahr im Sinne der Landesbauordnungen darstellen und somit vom Eigentümer des Gebäudes bauaufsichtlich keine Sanierung gefordert wird.