Ober-Mörlen, den - Gemeinde Ober

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Ober-Mörlen, den - Gemeinde Ober
Ober-Mörlen, den 01.02.2016
Niederschrift der 41. ordentlichen öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung, am
Donnerstag, den 28.01.2016, um 20.00 Uhr, in Ober-Mörlen, Schloss, Rittersaal.
Zu der für heute einberufenen Sitzung sind erschienen:
Vom Gemeindevorstand:
1. Beigeordnete Kristina Paulenz
Beigeordneter Nico Weckler
Beigeordneter Josef Freundl
Beigeordneter Herbert Hahn
Von der CDU-Fraktion:
Gerd-Christian v. Schäffer-Bernstein
Jan Weckler
Dr. Matthias Heil
Johannes Heil
Werner Heil
Gottlieb Burk
Holger Reuß
Marco Hosenseidl
Wolfgang Achtznick
Tobias Krogull
Von der SPD-Fraktion:
Joachim Reimertshofer (ab 20:10 Uhr)
Achim Glockengießer
Volker Matthesius
Susanne Parisi
Kai Schneider
Von der FWG-Fraktion:
Jan Wölfl
Brunhilde Reimann-Luckas
Laura Wölfl
Matthias Scholl
Pia Zwermann
Jürgen Schneider
Von der FDP-Fraktion:
Christian Schraub
Dustin Lochead
Von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen:
Raimund Ludwig Frank
Ruth Beddies
Michael Friedrich
Klaus Huck-Langer
Schriftführerin: Bärbel Liebert
Entschuldigt fehlen: Herr Bürgermeister Jörg Wetzstein, Herr Beigeordneter Karlo Goll, Frau
MdG Alexandra Wagner, Herr MdG Erich Kopp, Frau MdG Karin Scherer, Herr MdG Mario
Sprengel
1
VMdG Gerd-Christian von Schäffer-Bernstein eröffnet die Sitzung um 20:00 Uhr und stellt
fest, dass die Einladung zur 41. ordentlichen öffentlichen Sitzung mit Datum vom 19.01.2016
form- und fristgerecht erfolgt ist.
Mit 26 Mitgliedern der Gemeindevertretung ist die Beschlussfähigkeit gegeben.
Änderungen zur Tagesordnung werden nicht gewünscht
Abstimmung über vorliegende Tagesordnung:
einstimmig dafür
VMdG Gerd-Christian von Schäffer-Bernstein übergibt das Wort an 1.Beigeordnete Kristina
Paulenz.
Diese verliest eine persönliche Erklärung.
TOP 1
Genehmigung der Niederschrift der 40. Sitzung der Gemeindevertretung
Abstimmungsergebnis:
25 Ja – Stimmen
1 Enthaltung
MdG Joachim Reimertshofer ist ab jetzt anwesend. Damit sind 27 stimmberechtigte
Mitglieder der Gemeindevertretung anwesend.
TOP 2
Berichte der Ausschüsse
MdG Volker Matthesius (SPD) berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Bau- und
Verkehr vom 14.12.2015.
MdG Klaus Huck-Langer (Bündnis 90/ die Grünen) berichtet aus der Sitzung des
Ausschusses Soziales und Gesellschaft vom 11.01.2016.
MdG Jan Wölfl (FWG) berichtet aus den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses vom
08.12.2015 und 20.01.2016.
TOP 3
Bericht des Ortsbeirates
Hier hat keine Sitzung stattgefunden.
TOP 4
Mitteilungen des Gemeindevorstandes
Die Mitteilungen liegen in schriftlicher Form vor. Für die anwesenden Zuhörer/Innen verliest
1.Beigeordnete Kristina Paulenz die Mitteilungen.
Auftragsvergaben
Erneuerung Hauptleitung vom Hochbehälter Mautzenwiese zum Ort
hier: Genehmigung der Nachträge Nr. 1 bis 4
Der Gemeindevorstand stimmt den Nachträgen Nr. 1 und Nr. 2 der Firma NR Tiefbau GmbH
vom 13.10.2015 aufgrund der Ausführung geänderter Leistungen im Umfang von 5.927,63
Euro sowie den Nachträgen Nr. 3 und Nr. 4 vom 15.12.2015 aufgrund von zusätzlich
erbrachten Leistungen im Umfang von 6.722,63 Euro zu.
2
Umbau und Erweiterung der Tankstelle am nördlichen Ortseingang Ober-Mörlens
Das Vorhaben wird dem Gemeindevorstand von Herrn Zocher (Firma Förster, Betreiber der
Tankstelle) und Herrn Bischoff (Bischoff & Hess, Planungsbüro) vorgestellt bzw. Fragen
werden hierzu beantwortet.
Die Bauverwaltung wird im Anschluss hieran damit beauftragt, die zur Umsetzung des
geplanten Bauvorhabens „Umbau- und Erweiterung der Tankstelle am nördlichen
Ortseingang Ober-Mörlens“ notwendigen Schritte zur Änderung bzw. Erweiterung des
vorhandenen, rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 12 „Frankfurter Straße und Königstraße“ ,
in dessen Geltungsbereich (bzw. teilweise darüber hinaus) sich das geplante Bauvorhaben
befindet, in die Wege zu leiten.
Sämtliche Kosten der bauleitplanerischen Änderung sind vom Betreiber der
Tankstellenanlage, der MTV Förster GmbH & Co. KG, zu übernehmen und direkt mit dem
zur bauleitplanerischen Änderung beauftragten Ingenieurbüro Bischoff & Hess abzurechnen.
Derzeit wird der Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung erarbeitet.
Interessenbekundungsverfahren
Es sind vierzehn Meldungen eingegangen. Nach Prüfung durch die Bauverwaltung kommen
vier davon (also insgesamt sieben) in Frage, die derzeit Bewerbungsunterlagen erhalten,
damit die Vergleichbarkeit anschließend gegeben ist.
Flächenverkauf im Gewerbegebiet „Fauerbacher Trieb“
Der Gemeindevorstand stimmt dem Verkauf des Grundstücks Nr. 33/24 (2.570 m²) in der
Flur 6 der Gemarkung Ober-Mörlen an Herrn Tim Kamradt, wohnhaft Nauheimer Str. 39 in
Ober-Mörlen, zum Preis von 72,00 Euro pro Quadratmeter (185.040,00 Euro) zu. Als
Gewerbe ist Handel mit Oldtimerfahrzeugen und Promotionservice für private Anbieter von
Oldtimerfahrzeugen vorgesehen.
Antrag auf Verpachtung eines unbebauten Grundstücks
Der Gemeindevorstand stimmt der Verpachtung des Grundstücks Nr. 14/0 (557 m²
Grünland) in der Flur 11 der Gemarkung Ober-Mörlen zum Preis von 8,00 Euro jährlich ab
dem 01.01.2016 an Herrn Joachim Reimertshofer zu.
Eine Verpachtung ist sinnvoll, da das Grundstück dann nicht mehr durch den Bauhof
gepflegt werden muss. Durch eine entsprechende vertragliche Regelung ist sicher gestellt,
dass eine Einfriedung nicht erlaubt ist.
Jagdgenossenschaft Usingen-Wernborn
hier: Eigenständige Verpachtung der gemeindlichen Fläche
Die Gemeinde ist Mitglied in der Jagdgenossenschaft Usingen-Wernborn. Der Pachtvertrag
mit dem derzeitigen Jagdpächter endet am 31.03.2016. Die Gemeinde erhält von der
Genossenschaft jährlich 1.527,86 Euro Pacht für 79,26 Hektar Wald.
Da die Gemeinde bei einer Verpachtung in eigener Regie einen wesentlich höheren Ertrag
(ca. 4.800,00 Euro bis 5.500,00 Euro pro Jahr) erwirtschaften kann, stimmt der
Gemeindevorstand einer eigenständigen Verpachtung und dem vorliegenden
Ausschreibungstext zu.
Es besteht hohes Interesse (über 20 Anfragen), allerdings ist die Frist für die Bewerbung der
29.02.2016.
Vereinszuschuss
hier: Tribüne am Fastnachtssonntag
Als Ersatz für den vom TÜV nicht mehr zugelassenen „Tribünenwagen“ wird von der 1.
Ober-Mörler Karnevalsgesellschaft „Mörlau“ e.V. nun eine zugelassene, kleine Tribüne
angemietet, die durch einen professionellen Anbieter auch auf- und abgebaut wird. Hierdurch
entstehen Kosten in Höhe von 900,00 Euro.
Im Sinne einer kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit am Fastnachtssonntag hält der
Gemeindevorstand eine Erhöhung des beantragten Zuschusses für angemessen und stimmt
einer entsprechenden Auszahlung ab dem Jahr 2015 zu.
3
Kommunalwahl am 06.03.2016
hier: Bestellung eines besonderen Wahlleiters und einer Stellvertreterin
Der Gemeindevorstand bestellt Herrn Salzmann als besonderen Gemeindewahlleiter und
Frau Eckerth als besondere stellvertretende Wahlleiterin. Die Bestellung gilt bis zu ihrem
Widerruf.
Sondervertrag über die Erdgaslieferung mit der Oberhessischen Gasversorgung
GmbH
Der Gemeindevorstand stimmt dem Erdgasliefervertrag (Laufzeit 01.01.2016 bis 31.12.2018)
für die Liegenschaften Bauhof, Feuerwehrgerätehaus Ober-Mörlen, Kindertagesstätte
Sternschnuppe, Schloss und Usatalhalle zu.
Durch die Annahme des neuen Vertrags wird, bei gleichen Verbrauchswerten, eine Ersparnis
von rund 3.500,00 Euro (netto) erzielt.
Hausnummernvergabe
hier: Flurstück 14/4 in der Flur 6 der Gemarkung Langenhain-Ziegenberg
Der Gemeindevorstand weist dem im Betreff genannten Grundstück die Bezeichnung „Neuer
Weg 1“ zu.
Personalangelegenheiten
Gemeindebücherei Langenhain-Ziegenberg
Frau Seipel wird die öffentliche Bücherei in Langenhain-Ziegenberg nicht mehr betreuen. Die
Position wird am Freitag den 05.02.2016 in den Ober-Mörler Nachrichten ausgeschrieben.
Kindertagesstätte Sternschnuppe
hier: Berufspraktikantin
Der Gemeindevorstand stimmt der Einstellung von Vanessa Tröger als Berufspraktikantin in
der Kindertagesstätte Sternschnuppe zum 01.09.2016 zu.
Kindergartengebühren des evangelischen Kindergartens Langenhain-Ziegenberg
Der Kirchenvorstand der evangelischen Kirchengemeinde Langenhain-Ziegenberg hat die
Angleichung der Kindergartengebühren an die Gebühren der Kindertagesstätte
Sternschnuppe beschlossen.
TOP 5
Vorlage der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde
Ober-Mörlen für das Haushaltsjahr 2016
(Vorlage des Gemeindevorstandes und Beschlussempfehlung des
Haupt- und Finanzausschusses vom 20.01.2016)
1. Ergebnishaushalt
2. Finanzhaushalt
3. Investitionsprogramm
4. Finanzplan
5. Stellenplan
6. Haushaltssatzung
Die Fraktionsvorsitzenden halten ihre Reden zum Haushalt.
Sie bedanken sich bei Frau 1. Beigeordneter Kristina Paulenz den Mitarbeitern der
Verwaltung, dabei ganz besonders bei Herrn Hauptamtsleiter Michael Deubler.
MdG Joachim Reimertshofer beantragt getrennte Abstimmung über den Haushalt.
Abstimmungsergebnis
einstimmig dafür
4
Abstimmungsergebnis zu:
1. Ergebnishaushalt
19 Ja-Stimmen
8 Nein-Stimmen
2. Finanzhaushalt
14 Ja- Stimmen
12 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
3. Investitionsprogramm
19 Ja- Stimmen
7 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
4. Finanzplan
14 Ja- Stimmen
12 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
5. Stellenplan
19 Ja- Stimmen
6 Nein-Stimmen
2 Enthaltung
6. Haushaltssatzung
14 Ja- Stimmen
12 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
Beschlussvorschlag des Haupt- und Finanzausschusses:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Haushalt mit den
Änderungsanträgen der Fraktionen und des Gemeindevorstands lt. Anlage zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
TOP 6
14 Ja- Stimmen
12 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
Bericht der Revision des Wetteraukreises über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31.12.2014
(Vorlage des Gemeindevorstandes vom 06.01.2016)
Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gemeindevertretung beschließt den von der Revision des Wetteraukreises geprüften
Jahresabschluss 20104 und erteilt gleichzeitig dem Gemeindevorstand Entlastung für
dieses Haushaltsjahr.
Abstimmungsergebnis:
TOP 7
einstimmig dafür
Prüfantrag zum Thema Nutzung des Gebietes „Bottenberg/Waldwiesen“
Antrag der Gemeindevertreter Jan Wölfl, Achim Glockengießer, Mario
Sprengel und Raimund Frank
Die oben aufgeführten Personen stellen den folgenden Antrag:
Die Gemeindevertretung möge beschließen:
5
a. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die vom Interessenverein Bottenberg/
Waldwiesen e.V. eingereichten Vorschläge des Planungsbüros Holger Fischer
(Ideenskizze mit Erläuterung für einen möglichen Bebauungsplan) vom 30.06.2015
auf ihre Umsetzbarkeit und unter Berücksichtigung möglicher Risiken zu prüfen.
Dabei sind folgende Fragen zu prüfen:
1.
Ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Bottenberg/Waldwiesen“ von dem
Auftrag des § 1 Abs. 3 BauGB gedeckt, nach dem die Gemeinden Bauleitpläne
aufzustellen haben, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und
Ordnung erforderlich ist?
2.
Gestattet die Ausweisung eines Wochenendhausgebietes im Sinne § 10
BauNVO auch Dauerwohnen und welche Grund-/Geschossflächen sind für ein
Wochenendhaus angemessen?
3.
Welche Erschließungsansprüche gegenüber der Gemeinde können die Nutzer
eines
Wochenendhausgebietes
geltend
machen
bzw.
können
Erschließungsansprüche, die eine zentrale Ver- und Entsorgung zum Gegenstand
haben, mittels Festsetzung ausgeschlossen werden?
4.
Gegenstand eines Städtebaulichen Vertrages im Sinne § 11 BauGB kann
insbesondere auch die Übernahme der Kosten für städtebauliche Planungen durch
den Vertragspartner sein, kann auch der Verein Vertragspartner werden?
5.
Der Inhalt eines Bebauungsplanes ist grundsätzlich in § 9 Abs. 1 BauGB
abschließend geregelt. Wie können die darüber hinaus im Städtebaulichen Vertrag zu
treffenden Vereinbarungen, zum Beispiel auch über den Rückbau und die
Umgestaltung von baulichen Anlagen, die über den Bebauungsplan nicht abgesichert
werden können, gesichert werden?
Als Anlage ist ein Exposee des Planungsbüro Fischer, Linden angefügt, das insbesondere
Fragestellungen aus Sicht der Gemeinde beinhalten dürfte. Dieses ist auf Umsetzbarkeit zu
prüfen.
Da es sich bei den Fragestellungen im Wesentlichen um solche juristischer Natur handelt,
sollte mit der Beantwortung der Hessische Städte- und Gemeindebund, alternativ ein bisher
mit dem Themenkomplex „Bottenberg/Waldwiesen“ nicht befasster Fachanwalt für
Verwaltungsrecht beauftragt werden. Die Beauftragung erfolgt durch den Gemeindevorstand,
entstehende Kosten für den Prüfantrag würde der vom Interessenverein Bottenberg/
Waldwiesen e.V. übernehmen.
b. Die Ergebnisse der Prüfung nach Punkt 1 sind dem Ausschuss für Bau und Verkehr
anschließend zur Beratung und möglichen Beschlussempfehlung vorzulegen.
MdG Michael Friedrich verließ während der Besprechung dieses TOP die Sitzung.
Abstimmungsergebnis.
TOP 8
8.1
19 Ja-Stimmen
5 Nein-Stimmen
2 Enthaltungen
Anfragen
Unsachgemäße Sanierung der Friedhofswege
6
(Anfrage der CDU-Fraktion vom 10.12.2015)
Die CDU-Fraktion bittet den Gemeindevorstand um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wer ist für die Ausführung der Teerarbeiten auf dem Ober-Mörler Friedhof verantwortlich?
2. Gab es konkrete Aufträge vonseiten des Gemeindevorstands, welche Wege in welcher
Form zu sanieren sind?
3. Wurde die Bauausführung ausreichend überwacht?
4. Wie beurteilt der Gemeindevorstand die Ergebnisse der Teerarbeiten?
5. Ist vorgesehen, dass der Hauptweg zwischen Trauerhalle und Frankfurter Straße in einen
besseren Zustand versetzt wird?
6. Welche Kosten sind der Gemeinde für die Teerarbeiten auf dem Ober-Mörler Friedhof
entstanden?
7. Im Haushalt 2015 waren 25.000 € für die Sanierung von Friedhofswegen veranschlagt (S.
129, Kostenstelle 13750101, Sachkonto 6161000). Wie viele Gelder davon wurden für
welche Einzelmaßnahmen im Haushaltjahr 2015 verausgabt (bitte Auflistung der
Einzelmaßnahmen und der jeweils entstandenen Kosten)?
Der Gemeindevorstand beantwortet die Anfrage wie folgt:
Die Sanierung der Friedhofswege wurde fachgerecht am 12. und 13.11.2015 von der Fa.
Schütz (Jahres-LV) ausgeführt.
Im Vorfeld wurden die Wege von Frau Hemann-Haub (Bauverwaltung) und Herrn Seipp
(Liegenschaftsverwaltung) besichtigt und gemeinschaftlich festgelegt, welche Abschnitte
saniert werden. Hier wurden vorrangig die Flächen erneuert, die das größte Schadensbild
aufwiesen und wo die Verkehrssicherheitspflicht nicht gewährleistet war. So wurde z.B. eine
Teilfläche um den Baum auf dem Hauptweg saniert, da hier die Wurzeln die Asphaltfläche
aufgebrochen hatten und erhöhte Stolpergefahr für Fußgänger bestand. Des Weiteren
wurden die Flächen erneuert, wo Risse in der Asphaltdecke zu sehen waren. Durch die
Risse kann Wasser und Feuchtigkeit in die tieferen Schichten eindringen. Das
eingedrungene Wasser dehnt sich bei Frost aus, führt somit zur Verstärkung der Rissbildung
und die Asphaltdecke bricht im schlimmsten Fall ein. Dadurch könnte es auch zu Setzungen
im Bereich der Randbegrenzung der Gräber kommen. Um diesem entgegen zu wirken,
wurde auch die Grabreihe parallel zum Park saniert. Hier wurde die alte Asphaltdecke
abgefräst und eine neue Asphaltdecke aufgebracht. Entlang der Gräber wurde extra ein ca.
30cm breiter Gussasphaltstreifen eingebaut, damit die Gräber beim Einbau nicht beschädigt
werden. Denn Gussasphalt muss nicht, wie der Asphaltfeinbeton der restlichen Fläche,
eingewalzt werden.
Zum Teil bestanden die Wege nur aus einer sehr dünnen Asphaltdecke und einer sehr
lockerer Schotterschicht. Durch die Sanierung wurde hier auch die Tragfähigkeit der Wege
für das gemeindliche Räumfahrzeug erhöht.
Die Asphaltierarbeiten wurden von der Bau- und Liegenschaftsverwaltung festgelegt und
überwacht. Der Hauptweg zwischen Trauerhalle und Frankfurter Straße soll im Jahr 2016
saniert werden. Auf Grund der Kosten mussten die Arbeiten in Abschnitte aufgeteilt werden.
Bei den erneuerten Flächen handelt es sich um ca. 480m². Nach Rechnungsprüfung ergab
sich hier eine Summe von 27.232,34€.
TOP 9
Aktuelle Anfragen
9.1
MdG Christian Schraub berichtet, dass das Pflaster in der Elisabethenstraße an
einigen Stellen reparaturbedürftig sei.
1.Beigeordnete Kristina Paulenz wird dies an den zuständigen Sachbearbeiter weitermelden.
MdG Joachim Reimertshofer bedankt sich bei den Anwesenden für die konstruktive
Zusammenarbeit in der ablaufenden Legislaturperiode.
7
VMdG Gerd-Christian von Schäffer-Bernstein erinnert an den Rathaussturm am 06.02.2016
und bittet um rege Teilnahme.
VMdG Gerd-Christian von Schäffer-Bernstein bedankt sich bei allen Mitgliedern der
Gemeindevertretung für die gute Zusammenarbeit und weist darauf hin, dass der
vorgesehene Termin für die nächste Gemeindevertreter-Sitzung am 21.03.2016 nur
vorsorglich eingetragen wurde. Dieser Termin liegt nach der Kommunalwahl und vor der
konstituierenden Sitzung des neuen Parlaments und wird nur bei dringenden
Angelegenheiten wahrgenommen.
VMdG Gerd-Christian von Schäffer-Bernstein weist darauf hin, dass der vorgesehene Termin
für eine Waldbegehung ebenfalls verschoben wird. Ein neuer Termin wird zu einem späteren
Zeitpunkt abgesprochen.
Ende der Sitzung: 21:50 Uhr
Gerd-Christian von Schäffer-Bernstein
Vors. Mitglied der Gemeindevertretung
Bärbel Liebert
Schriftführerin
8

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