Ober-Mörlen, den - Gemeinde Ober
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Ober-Mörlen, den - Gemeinde Ober
Ober-Mörlen, den 01.02.2016 Niederschrift der 41. ordentlichen öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung, am Donnerstag, den 28.01.2016, um 20.00 Uhr, in Ober-Mörlen, Schloss, Rittersaal. Zu der für heute einberufenen Sitzung sind erschienen: Vom Gemeindevorstand: 1. Beigeordnete Kristina Paulenz Beigeordneter Nico Weckler Beigeordneter Josef Freundl Beigeordneter Herbert Hahn Von der CDU-Fraktion: Gerd-Christian v. Schäffer-Bernstein Jan Weckler Dr. Matthias Heil Johannes Heil Werner Heil Gottlieb Burk Holger Reuß Marco Hosenseidl Wolfgang Achtznick Tobias Krogull Von der SPD-Fraktion: Joachim Reimertshofer (ab 20:10 Uhr) Achim Glockengießer Volker Matthesius Susanne Parisi Kai Schneider Von der FWG-Fraktion: Jan Wölfl Brunhilde Reimann-Luckas Laura Wölfl Matthias Scholl Pia Zwermann Jürgen Schneider Von der FDP-Fraktion: Christian Schraub Dustin Lochead Von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen: Raimund Ludwig Frank Ruth Beddies Michael Friedrich Klaus Huck-Langer Schriftführerin: Bärbel Liebert Entschuldigt fehlen: Herr Bürgermeister Jörg Wetzstein, Herr Beigeordneter Karlo Goll, Frau MdG Alexandra Wagner, Herr MdG Erich Kopp, Frau MdG Karin Scherer, Herr MdG Mario Sprengel 1 VMdG Gerd-Christian von Schäffer-Bernstein eröffnet die Sitzung um 20:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung zur 41. ordentlichen öffentlichen Sitzung mit Datum vom 19.01.2016 form- und fristgerecht erfolgt ist. Mit 26 Mitgliedern der Gemeindevertretung ist die Beschlussfähigkeit gegeben. Änderungen zur Tagesordnung werden nicht gewünscht Abstimmung über vorliegende Tagesordnung: einstimmig dafür VMdG Gerd-Christian von Schäffer-Bernstein übergibt das Wort an 1.Beigeordnete Kristina Paulenz. Diese verliest eine persönliche Erklärung. TOP 1 Genehmigung der Niederschrift der 40. Sitzung der Gemeindevertretung Abstimmungsergebnis: 25 Ja – Stimmen 1 Enthaltung MdG Joachim Reimertshofer ist ab jetzt anwesend. Damit sind 27 stimmberechtigte Mitglieder der Gemeindevertretung anwesend. TOP 2 Berichte der Ausschüsse MdG Volker Matthesius (SPD) berichtet aus der Sitzung des Ausschusses für Bau- und Verkehr vom 14.12.2015. MdG Klaus Huck-Langer (Bündnis 90/ die Grünen) berichtet aus der Sitzung des Ausschusses Soziales und Gesellschaft vom 11.01.2016. MdG Jan Wölfl (FWG) berichtet aus den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.12.2015 und 20.01.2016. TOP 3 Bericht des Ortsbeirates Hier hat keine Sitzung stattgefunden. TOP 4 Mitteilungen des Gemeindevorstandes Die Mitteilungen liegen in schriftlicher Form vor. Für die anwesenden Zuhörer/Innen verliest 1.Beigeordnete Kristina Paulenz die Mitteilungen. Auftragsvergaben Erneuerung Hauptleitung vom Hochbehälter Mautzenwiese zum Ort hier: Genehmigung der Nachträge Nr. 1 bis 4 Der Gemeindevorstand stimmt den Nachträgen Nr. 1 und Nr. 2 der Firma NR Tiefbau GmbH vom 13.10.2015 aufgrund der Ausführung geänderter Leistungen im Umfang von 5.927,63 Euro sowie den Nachträgen Nr. 3 und Nr. 4 vom 15.12.2015 aufgrund von zusätzlich erbrachten Leistungen im Umfang von 6.722,63 Euro zu. 2 Umbau und Erweiterung der Tankstelle am nördlichen Ortseingang Ober-Mörlens Das Vorhaben wird dem Gemeindevorstand von Herrn Zocher (Firma Förster, Betreiber der Tankstelle) und Herrn Bischoff (Bischoff & Hess, Planungsbüro) vorgestellt bzw. Fragen werden hierzu beantwortet. Die Bauverwaltung wird im Anschluss hieran damit beauftragt, die zur Umsetzung des geplanten Bauvorhabens „Umbau- und Erweiterung der Tankstelle am nördlichen Ortseingang Ober-Mörlens“ notwendigen Schritte zur Änderung bzw. Erweiterung des vorhandenen, rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 12 „Frankfurter Straße und Königstraße“ , in dessen Geltungsbereich (bzw. teilweise darüber hinaus) sich das geplante Bauvorhaben befindet, in die Wege zu leiten. Sämtliche Kosten der bauleitplanerischen Änderung sind vom Betreiber der Tankstellenanlage, der MTV Förster GmbH & Co. KG, zu übernehmen und direkt mit dem zur bauleitplanerischen Änderung beauftragten Ingenieurbüro Bischoff & Hess abzurechnen. Derzeit wird der Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung erarbeitet. Interessenbekundungsverfahren Es sind vierzehn Meldungen eingegangen. Nach Prüfung durch die Bauverwaltung kommen vier davon (also insgesamt sieben) in Frage, die derzeit Bewerbungsunterlagen erhalten, damit die Vergleichbarkeit anschließend gegeben ist. Flächenverkauf im Gewerbegebiet „Fauerbacher Trieb“ Der Gemeindevorstand stimmt dem Verkauf des Grundstücks Nr. 33/24 (2.570 m²) in der Flur 6 der Gemarkung Ober-Mörlen an Herrn Tim Kamradt, wohnhaft Nauheimer Str. 39 in Ober-Mörlen, zum Preis von 72,00 Euro pro Quadratmeter (185.040,00 Euro) zu. Als Gewerbe ist Handel mit Oldtimerfahrzeugen und Promotionservice für private Anbieter von Oldtimerfahrzeugen vorgesehen. Antrag auf Verpachtung eines unbebauten Grundstücks Der Gemeindevorstand stimmt der Verpachtung des Grundstücks Nr. 14/0 (557 m² Grünland) in der Flur 11 der Gemarkung Ober-Mörlen zum Preis von 8,00 Euro jährlich ab dem 01.01.2016 an Herrn Joachim Reimertshofer zu. Eine Verpachtung ist sinnvoll, da das Grundstück dann nicht mehr durch den Bauhof gepflegt werden muss. Durch eine entsprechende vertragliche Regelung ist sicher gestellt, dass eine Einfriedung nicht erlaubt ist. Jagdgenossenschaft Usingen-Wernborn hier: Eigenständige Verpachtung der gemeindlichen Fläche Die Gemeinde ist Mitglied in der Jagdgenossenschaft Usingen-Wernborn. Der Pachtvertrag mit dem derzeitigen Jagdpächter endet am 31.03.2016. Die Gemeinde erhält von der Genossenschaft jährlich 1.527,86 Euro Pacht für 79,26 Hektar Wald. Da die Gemeinde bei einer Verpachtung in eigener Regie einen wesentlich höheren Ertrag (ca. 4.800,00 Euro bis 5.500,00 Euro pro Jahr) erwirtschaften kann, stimmt der Gemeindevorstand einer eigenständigen Verpachtung und dem vorliegenden Ausschreibungstext zu. Es besteht hohes Interesse (über 20 Anfragen), allerdings ist die Frist für die Bewerbung der 29.02.2016. Vereinszuschuss hier: Tribüne am Fastnachtssonntag Als Ersatz für den vom TÜV nicht mehr zugelassenen „Tribünenwagen“ wird von der 1. Ober-Mörler Karnevalsgesellschaft „Mörlau“ e.V. nun eine zugelassene, kleine Tribüne angemietet, die durch einen professionellen Anbieter auch auf- und abgebaut wird. Hierdurch entstehen Kosten in Höhe von 900,00 Euro. Im Sinne einer kontinuierlichen Verbesserung der Sicherheit am Fastnachtssonntag hält der Gemeindevorstand eine Erhöhung des beantragten Zuschusses für angemessen und stimmt einer entsprechenden Auszahlung ab dem Jahr 2015 zu. 3 Kommunalwahl am 06.03.2016 hier: Bestellung eines besonderen Wahlleiters und einer Stellvertreterin Der Gemeindevorstand bestellt Herrn Salzmann als besonderen Gemeindewahlleiter und Frau Eckerth als besondere stellvertretende Wahlleiterin. Die Bestellung gilt bis zu ihrem Widerruf. Sondervertrag über die Erdgaslieferung mit der Oberhessischen Gasversorgung GmbH Der Gemeindevorstand stimmt dem Erdgasliefervertrag (Laufzeit 01.01.2016 bis 31.12.2018) für die Liegenschaften Bauhof, Feuerwehrgerätehaus Ober-Mörlen, Kindertagesstätte Sternschnuppe, Schloss und Usatalhalle zu. Durch die Annahme des neuen Vertrags wird, bei gleichen Verbrauchswerten, eine Ersparnis von rund 3.500,00 Euro (netto) erzielt. Hausnummernvergabe hier: Flurstück 14/4 in der Flur 6 der Gemarkung Langenhain-Ziegenberg Der Gemeindevorstand weist dem im Betreff genannten Grundstück die Bezeichnung „Neuer Weg 1“ zu. Personalangelegenheiten Gemeindebücherei Langenhain-Ziegenberg Frau Seipel wird die öffentliche Bücherei in Langenhain-Ziegenberg nicht mehr betreuen. Die Position wird am Freitag den 05.02.2016 in den Ober-Mörler Nachrichten ausgeschrieben. Kindertagesstätte Sternschnuppe hier: Berufspraktikantin Der Gemeindevorstand stimmt der Einstellung von Vanessa Tröger als Berufspraktikantin in der Kindertagesstätte Sternschnuppe zum 01.09.2016 zu. Kindergartengebühren des evangelischen Kindergartens Langenhain-Ziegenberg Der Kirchenvorstand der evangelischen Kirchengemeinde Langenhain-Ziegenberg hat die Angleichung der Kindergartengebühren an die Gebühren der Kindertagesstätte Sternschnuppe beschlossen. TOP 5 Vorlage der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Ober-Mörlen für das Haushaltsjahr 2016 (Vorlage des Gemeindevorstandes und Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.01.2016) 1. Ergebnishaushalt 2. Finanzhaushalt 3. Investitionsprogramm 4. Finanzplan 5. Stellenplan 6. Haushaltssatzung Die Fraktionsvorsitzenden halten ihre Reden zum Haushalt. Sie bedanken sich bei Frau 1. Beigeordneter Kristina Paulenz den Mitarbeitern der Verwaltung, dabei ganz besonders bei Herrn Hauptamtsleiter Michael Deubler. MdG Joachim Reimertshofer beantragt getrennte Abstimmung über den Haushalt. Abstimmungsergebnis einstimmig dafür 4 Abstimmungsergebnis zu: 1. Ergebnishaushalt 19 Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 2. Finanzhaushalt 14 Ja- Stimmen 12 Nein-Stimmen 1 Enthaltung 3. Investitionsprogramm 19 Ja- Stimmen 7 Nein-Stimmen 1 Enthaltung 4. Finanzplan 14 Ja- Stimmen 12 Nein-Stimmen 1 Enthaltung 5. Stellenplan 19 Ja- Stimmen 6 Nein-Stimmen 2 Enthaltung 6. Haushaltssatzung 14 Ja- Stimmen 12 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Beschlussvorschlag des Haupt- und Finanzausschusses: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Haushalt mit den Änderungsanträgen der Fraktionen und des Gemeindevorstands lt. Anlage zu beschließen. Abstimmungsergebnis: TOP 6 14 Ja- Stimmen 12 Nein-Stimmen 1 Enthaltung Bericht der Revision des Wetteraukreises über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 (Vorlage des Gemeindevorstandes vom 06.01.2016) Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung, folgenden Beschluss zu fassen: Die Gemeindevertretung beschließt den von der Revision des Wetteraukreises geprüften Jahresabschluss 20104 und erteilt gleichzeitig dem Gemeindevorstand Entlastung für dieses Haushaltsjahr. Abstimmungsergebnis: TOP 7 einstimmig dafür Prüfantrag zum Thema Nutzung des Gebietes „Bottenberg/Waldwiesen“ Antrag der Gemeindevertreter Jan Wölfl, Achim Glockengießer, Mario Sprengel und Raimund Frank Die oben aufgeführten Personen stellen den folgenden Antrag: Die Gemeindevertretung möge beschließen: 5 a. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die vom Interessenverein Bottenberg/ Waldwiesen e.V. eingereichten Vorschläge des Planungsbüros Holger Fischer (Ideenskizze mit Erläuterung für einen möglichen Bebauungsplan) vom 30.06.2015 auf ihre Umsetzbarkeit und unter Berücksichtigung möglicher Risiken zu prüfen. Dabei sind folgende Fragen zu prüfen: 1. Ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Bottenberg/Waldwiesen“ von dem Auftrag des § 1 Abs. 3 BauGB gedeckt, nach dem die Gemeinden Bauleitpläne aufzustellen haben, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist? 2. Gestattet die Ausweisung eines Wochenendhausgebietes im Sinne § 10 BauNVO auch Dauerwohnen und welche Grund-/Geschossflächen sind für ein Wochenendhaus angemessen? 3. Welche Erschließungsansprüche gegenüber der Gemeinde können die Nutzer eines Wochenendhausgebietes geltend machen bzw. können Erschließungsansprüche, die eine zentrale Ver- und Entsorgung zum Gegenstand haben, mittels Festsetzung ausgeschlossen werden? 4. Gegenstand eines Städtebaulichen Vertrages im Sinne § 11 BauGB kann insbesondere auch die Übernahme der Kosten für städtebauliche Planungen durch den Vertragspartner sein, kann auch der Verein Vertragspartner werden? 5. Der Inhalt eines Bebauungsplanes ist grundsätzlich in § 9 Abs. 1 BauGB abschließend geregelt. Wie können die darüber hinaus im Städtebaulichen Vertrag zu treffenden Vereinbarungen, zum Beispiel auch über den Rückbau und die Umgestaltung von baulichen Anlagen, die über den Bebauungsplan nicht abgesichert werden können, gesichert werden? Als Anlage ist ein Exposee des Planungsbüro Fischer, Linden angefügt, das insbesondere Fragestellungen aus Sicht der Gemeinde beinhalten dürfte. Dieses ist auf Umsetzbarkeit zu prüfen. Da es sich bei den Fragestellungen im Wesentlichen um solche juristischer Natur handelt, sollte mit der Beantwortung der Hessische Städte- und Gemeindebund, alternativ ein bisher mit dem Themenkomplex „Bottenberg/Waldwiesen“ nicht befasster Fachanwalt für Verwaltungsrecht beauftragt werden. Die Beauftragung erfolgt durch den Gemeindevorstand, entstehende Kosten für den Prüfantrag würde der vom Interessenverein Bottenberg/ Waldwiesen e.V. übernehmen. b. Die Ergebnisse der Prüfung nach Punkt 1 sind dem Ausschuss für Bau und Verkehr anschließend zur Beratung und möglichen Beschlussempfehlung vorzulegen. MdG Michael Friedrich verließ während der Besprechung dieses TOP die Sitzung. Abstimmungsergebnis. TOP 8 8.1 19 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen Anfragen Unsachgemäße Sanierung der Friedhofswege 6 (Anfrage der CDU-Fraktion vom 10.12.2015) Die CDU-Fraktion bittet den Gemeindevorstand um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wer ist für die Ausführung der Teerarbeiten auf dem Ober-Mörler Friedhof verantwortlich? 2. Gab es konkrete Aufträge vonseiten des Gemeindevorstands, welche Wege in welcher Form zu sanieren sind? 3. Wurde die Bauausführung ausreichend überwacht? 4. Wie beurteilt der Gemeindevorstand die Ergebnisse der Teerarbeiten? 5. Ist vorgesehen, dass der Hauptweg zwischen Trauerhalle und Frankfurter Straße in einen besseren Zustand versetzt wird? 6. Welche Kosten sind der Gemeinde für die Teerarbeiten auf dem Ober-Mörler Friedhof entstanden? 7. Im Haushalt 2015 waren 25.000 € für die Sanierung von Friedhofswegen veranschlagt (S. 129, Kostenstelle 13750101, Sachkonto 6161000). Wie viele Gelder davon wurden für welche Einzelmaßnahmen im Haushaltjahr 2015 verausgabt (bitte Auflistung der Einzelmaßnahmen und der jeweils entstandenen Kosten)? Der Gemeindevorstand beantwortet die Anfrage wie folgt: Die Sanierung der Friedhofswege wurde fachgerecht am 12. und 13.11.2015 von der Fa. Schütz (Jahres-LV) ausgeführt. Im Vorfeld wurden die Wege von Frau Hemann-Haub (Bauverwaltung) und Herrn Seipp (Liegenschaftsverwaltung) besichtigt und gemeinschaftlich festgelegt, welche Abschnitte saniert werden. Hier wurden vorrangig die Flächen erneuert, die das größte Schadensbild aufwiesen und wo die Verkehrssicherheitspflicht nicht gewährleistet war. So wurde z.B. eine Teilfläche um den Baum auf dem Hauptweg saniert, da hier die Wurzeln die Asphaltfläche aufgebrochen hatten und erhöhte Stolpergefahr für Fußgänger bestand. Des Weiteren wurden die Flächen erneuert, wo Risse in der Asphaltdecke zu sehen waren. Durch die Risse kann Wasser und Feuchtigkeit in die tieferen Schichten eindringen. Das eingedrungene Wasser dehnt sich bei Frost aus, führt somit zur Verstärkung der Rissbildung und die Asphaltdecke bricht im schlimmsten Fall ein. Dadurch könnte es auch zu Setzungen im Bereich der Randbegrenzung der Gräber kommen. Um diesem entgegen zu wirken, wurde auch die Grabreihe parallel zum Park saniert. Hier wurde die alte Asphaltdecke abgefräst und eine neue Asphaltdecke aufgebracht. Entlang der Gräber wurde extra ein ca. 30cm breiter Gussasphaltstreifen eingebaut, damit die Gräber beim Einbau nicht beschädigt werden. Denn Gussasphalt muss nicht, wie der Asphaltfeinbeton der restlichen Fläche, eingewalzt werden. Zum Teil bestanden die Wege nur aus einer sehr dünnen Asphaltdecke und einer sehr lockerer Schotterschicht. Durch die Sanierung wurde hier auch die Tragfähigkeit der Wege für das gemeindliche Räumfahrzeug erhöht. Die Asphaltierarbeiten wurden von der Bau- und Liegenschaftsverwaltung festgelegt und überwacht. Der Hauptweg zwischen Trauerhalle und Frankfurter Straße soll im Jahr 2016 saniert werden. Auf Grund der Kosten mussten die Arbeiten in Abschnitte aufgeteilt werden. Bei den erneuerten Flächen handelt es sich um ca. 480m². Nach Rechnungsprüfung ergab sich hier eine Summe von 27.232,34€. TOP 9 Aktuelle Anfragen 9.1 MdG Christian Schraub berichtet, dass das Pflaster in der Elisabethenstraße an einigen Stellen reparaturbedürftig sei. 1.Beigeordnete Kristina Paulenz wird dies an den zuständigen Sachbearbeiter weitermelden. MdG Joachim Reimertshofer bedankt sich bei den Anwesenden für die konstruktive Zusammenarbeit in der ablaufenden Legislaturperiode. 7 VMdG Gerd-Christian von Schäffer-Bernstein erinnert an den Rathaussturm am 06.02.2016 und bittet um rege Teilnahme. VMdG Gerd-Christian von Schäffer-Bernstein bedankt sich bei allen Mitgliedern der Gemeindevertretung für die gute Zusammenarbeit und weist darauf hin, dass der vorgesehene Termin für die nächste Gemeindevertreter-Sitzung am 21.03.2016 nur vorsorglich eingetragen wurde. Dieser Termin liegt nach der Kommunalwahl und vor der konstituierenden Sitzung des neuen Parlaments und wird nur bei dringenden Angelegenheiten wahrgenommen. VMdG Gerd-Christian von Schäffer-Bernstein weist darauf hin, dass der vorgesehene Termin für eine Waldbegehung ebenfalls verschoben wird. Ein neuer Termin wird zu einem späteren Zeitpunkt abgesprochen. Ende der Sitzung: 21:50 Uhr Gerd-Christian von Schäffer-Bernstein Vors. Mitglied der Gemeindevertretung Bärbel Liebert Schriftführerin 8