- British American Tobacco Germany
Transcrição
- British American Tobacco Germany
2005 Social Report Verantwortung im Dialog BRITISH AMERICAN TOBACCO IN DEUTSCHLAND British American Tobacco (BAT) ist mit einem Marktanteil von rund 15 Prozent der zweitgrößte Tabakkonzern der Welt. Die Gruppe produziert über 300 Marken in 66 Ländern und ist in mehr als 180 Märkten präsent. Seit 1926 gibt es British American Tobacco auf dem deutschen Markt. Heute beschäftigt British American Tobacco (Germany) GmbH rund 2.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland und seit Anfang 2001 ist das Unternehmen der zweitgrößte Anbieter von Tabakwaren auf dem deutschen Markt. Insgesamt konnte BAT 2005 in Deutschland 22,9 Milliarden Cigaretten absetzen. Dies entspricht einem Marktanteil von 23,6 Prozent. Zusätzlich wurden 19,8 Milliarden Cigaretten vornehmlich an europäische Schwestergesellschaften exportiert. Dieser Erfolg beruht auf starken Marken: Vier der zehn führenden deutschen Markenfamilien (Lucky Strike, HB, Gauloises Blondes, Pall Mall) kommen aus dem Hause British American Tobacco. Insbesondere die Marken Lucky Strike, Gauloises Blondes und Pall Mall konnten ihre Marktanteile in einem durch Mengenverluste und Marktverwerfungen gekennzeichneten Umfeld deutlich steigern. So mussten alle Hersteller im zurückliegenden Jahr bei Cigaretten Absatzeinbußen hinnehmen. Das Gesamtabsatzvolumen allein dieses Marktsegments brach 2005 um 16,7 Milliarden Stück ein. Auslöser waren die beiden erneuten Tabaksteuererhöhungen, in deren Folge die Raucher zu preisgünstigeren Alternativen abwanderten. Damit verbunden war auch ein wachsender Konsum legaler und illegaler Importe sowie ein Anstieg des privaten und organisierten Schmuggels bis hin zu Produktfälschungen. Allein bei BAT belief sich der Absatzrückgang im Cigarettengeschäft auf 11,8 Prozent. Auf der anderen Seite wurde 2005 bei klassischen und vorportionierten Feinschnitten sowie Filtercigarillos mit 8,7 Milliarden Stück ein Absatzplus von 1,9 Milliarden erzielt. Mit Marken wie Javaanse Jongens, Samson oder Pall Mall, Winfield und Westpoint erzielte BAT in diesem Marktsegment einen Anteil von 21,1 Prozent. Cigarettenherstellung sowie Forschung und Entwicklung sind am Standort Bayreuth angesiedelt. Die Produktion von Feinschnittprodukten erfolgt überwiegend am Standort Bremen. In Hamburg befinden sich die zentralen Unternehmensbereiche für den deutschen Markt, Beteiligungen und Teile der europäischen Servicebereiche. Weitere Informationen finden Sie im Geschäftsbericht von British American Tobacco (Germany) GmbH oder auf www.bat.de. INHALT Social Report 2005 _ 3 04 05 Vorwort Dr. Theo Sommer: Kann ein Tabakkonzern sozial verantwortlich handeln? VERANTWORTUNG LEBEN 08 11 12 14 Die globale CSR-Strategie der BAT Gruppe Social Reporting in Deutschland Unabhängige Überwachung und Verifizierung Erwartungen und Konsequenzen aus den Dialogveranstaltungen AKTUELLE THEMEN DER STAKEHOLDER 18 23 26 26 28 29 Jugendschutz und Marketing Zusatzstoffe und Konsumenteninformation Rauchen in der Öffentlichkeit Illegaler Cigarettenhandel Gesellschaftliches Engagement Die Personalpolitik bei BAT UMWELTSCHUTZ UND ARBEITSSICHERHEIT KONSEQUENT ERHÖHEN 32 36 37 Hohe Standards im Umwelt- und Arbeitsschutz Operational Review 2005 in Deutschland Kontinuierlich sinkende Unfallzahlen GRI (GLOBAL REPORTING INITIATIVE)INDIKATOREN 40 41 44 Ökonomische Indikatoren Ökologische Indikatoren Gesellschaftliche/Soziale Indikatoren VERIFIZIERUNG BEI BAT 48 Unabhängige Verifizierungserklärung von Bureau Veritas ANHANG 56 58 68 72 73 75 Die Geschäftsleitlinien Der Verhaltenskodex Die Beschäftigungsleitlinien Die Teilnehmer der Dialogveranstaltung Glossar Impressum Feedback-/Bestellfax „WIR WOLLEN NICHT NUR REDEN, SONDERN KONKRETE TATEN FOLGEN LASSEN.“ Liebe Leserin, lieber Leser, der offene und kritische Dialog mit unseren Stakeholdern ist zu einem zentralen Element unserer strategischen Unternehmensführung geworden. Zum vierten Mal haben wir uns mit verschiedenen Interessengruppen an einen Tisch gesetzt, um gemeinsam gesellschaftliche Probleme, die mit Produktion, Marketing und Konsum unserer Produkte in Verbindung stehen, zu diskutieren, zu analysieren und vor allem pragmatische Lösungen voranzutreiben. Aber wir wollen nicht nur reden, sondern konkrete Taten folgen lassen. So haben wir alle Zusagen, die wir bei den Dialogveranstaltungen gemacht haben, eingelöst. Der letzte Dialog hat uns einmal mehr bestätigt, wie wichtig der Austausch mit unseren Kritikern ist. Auch wenn wir nicht immer einer Meinung sind, so bietet der Dialog doch allen Teilnehmern die Möglichkeit, Probleme offen anzusprechen und die eigene Position zu überdenken. Denn viele Probleme, wie Jugend- und Nichtraucherschutz oder Cigarettenschmuggel, können nicht allein von der Tabakindustrie gelöst werden. Hier müssen Wirtschaft, Politik und Gesellschaft konstruktiv zusammenarbeiten. Sozial verantwortlich zu handeln, heißt für uns, ein für alle Beteiligten akzeptables Gleichgewicht zwischen den wirtschaftlichen Erfordernissen und den vernünftigen Erwartungen der verschiedenen Interessengruppen herzustellen. Wir sind offen für jede Kritik und jeden konstruktiven Vorschlag, wie wir unsere unternehmerische Verantwortung noch effizienter umsetzen und Veränderungen zum Wohle der Gesellschaft mitgestalten können. Umso mehr bedauern wir, dass sich noch immer einige kritische Interessengruppen unserem Dialogangebot verweigern. Unser Social Report hat in diesem Jahr eine geänderte Struktur. Wir haben ihn erstmals nach Themen gegliedert, um die verschiedenen Problembereiche übersichtlicher als bisher darzustellen. Darüber hinaus haben wir entsprechend den Informationswünschen unserer Stakeholder ein eigenes Kapitel zum Umweltschutz eingeführt. Eine weitere Neuerung in diesem Bericht ist der Verzicht auf die namentliche Nennung der Dialogteilnehmer. Wir führen nur noch die Stakeholder-Gruppen auf. Denn uns geht es nicht um die Dokumentation persönlicher Meinungen. Der Social Report soll vielmehr darstellen, welche gesellschaftlichen Probleme und Erwartungen die verschiedenen Interessengruppen an uns herangetragen haben und mit welchen konkreten Maßnahmen wir als Unternehmen einen Beitrag leisten können. Eine ausführliche Wiedergabe der Dialogveranstaltung wie in der Vergangenheit wird diesem Anspruch nicht mehr gerecht, denn wir stehen im kontinuierlichen Austausch mit zahlreichen Stakeholdern. Wir laden alle Interessengruppen – insbesondere unsere schärfsten Kritiker – ein, mit uns in einen offenen Dialog einzutreten. Die vergangenen Jahre dürften gezeigt haben, dass wir dies ernst meinen. Unsere Türen stehen jederzeit offen – auch außerhalb der jährlichen Dialogveranstaltungen in Berlin. Mark Cobben, Sprecher der Geschäftsführung British American Tobacco (Germany) GmbH Social Report 2005 _ 5 Liebe Leserin, lieber Leser, in der globalen Wirtschaft stehen gerade multinationale Unternehmen zunehmend in der Kritik. Ob Gentechnik bei Milchviehfutter oder Tropenholz im Handel, ob Kinderarbeit oder die Verlagerung von Arbeitsplätzen – ethisch, moralisch und ökologisch verantwortliches Handeln von Unternehmen ist zu einem Thema kritischer Bürger geworden. In gezielten Protestaktionen und Kaufboykotten offenbart sich die Macht der Öffentlichkeit. Dies zeigt: Das beste Produkt nützt nichts, wenn ein Unternehmen nicht auch gesellschaftliche Herausforderungen und soziale Entwicklungen berücksichtigt. Kein Unternehmen kann es sich noch leisten, die Meinungen der Verbraucher, der Gesetzgeber und Behörden, der Medien und NichtRegierungsorganisationen einfach zu ignorieren. Corporate Social Responsibility (CSR) bietet die Möglichkeit, mit allen Stakeholdern in einen Dialog einzutreten, auf ihre Informationswünsche und Erwartungen einzugehen und gemeinsam mit ihnen die aktuellen Probleme aktiv anzugehen. Für die Tabakindustrie ist ein solches Eingehen auf die Belange der Stakeholder ein Gebot der unternehmerischen Vernunft, da sie sich wie kaum eine andere Branche in einem gesellschaftlichen Umfeld extrem widersprüchlicher Interessen bewegt und obendrein in einem immer enger werdenden Korsett politisch-gesetzgeberischer Regulierung steckt. Aber kann ein Tabakunternehmen überhaupt sozial verantwortlich handeln? Viele mögen dies zunächst für einen Widerspruch halten. Schließlich stellen Cigarettenunternehmen Produkte her, die per se gesundheitliche Risiken bergen. Wohl handelt es sich bei Tabakwaren um legale Produkte, hergestellt und vertrieben von legal wirtschaftenden Unternehmen, die korrekt ihre Steuern zahlen, Arbeitsplätze schaffen und daher eine nicht zu vernachlässigende volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung haben. Um den unternehmerischen Erfolg zu sichern, muss ein Tabakunternehmen jedoch in besonderer Weise KANN EIN TABAKUNTERNEHMEN SOZIAL VERANTWORTLICH HANDELN? verantwortlich handeln. Dabei geht es in erster Linie darum, im Hinblick auf die Produkte und ihre gesundheitlichen Auswirkungen Transparenz zu schaffen. Eine verantwortungsbewusste Produktentwicklung und Vermarktung muss aktiv dazu beitragen, die Risiken des Tabakkonsums zu minimieren. Nur Unternehmen, die sich aus Überzeugung der kritischen Öffentlichkeit stellen und ihr eigenes Handeln überprüfen, schaffen ein gesellschaftliches Klima, in dem sie glaubwürdig agieren können. Bestehende Zweifel an der ethischen und sozialen Integrität eines Unternehmens können so verringert werden. Auf jeden Fall zahlt sich verantwortliches Handeln aus: Es erhöht die Reputation und den Geschäftserfolg, stärkt aber zugleich die Motivation der Mitarbeiter und ihre Identifikation mit dem Unternehmen. Nicht zuletzt können Unternehmen, für die Corporate Social Responsibility mehr ist als ein modisches Schlagwort, für die Politik zu einem ernst zu nehmenden Gesprächs- und Handlungspartner werden. Dr. Theo Sommer, ehemaliger Chefredakteur und Herausgeber DIE ZEIT, Moderator der Social Reporting Dialogveranstaltungen von British American Tobacco in Deutschland Die globale CSR-Strategie der BAT Gruppe_S. 8 Social Reporting in Deutschland_S. 11 Unabhängige Überwachung und Verifizierung_S. 12 Erwartungen und Konsequenzen aus den Dialogveranstaltungen_S. 14 Social Report 2005 _ 7 VERANTWORTUNG LEBEN Die British American Tobacco (BAT) Gruppe ist sich der Risiken bewusst, die mit dem Konsum ihrer Produkte verbunden sind, und leitet daraus eine umfassende Verantwortung ab. Der weltweit zweitgrößte Cigarettenhersteller versteht gesellschaftliche Verantwortung als unternehmerische Wertschöpfung. Corporate Social Responsibility (CSR) gehört ebenso wie Produktivität und Wachstum zu den globalen strategischen Zielen und ist damit ein integraler Bestandteil des unternehmerischen Handelns. Herzstück der globalen CSR-Strategie von BAT ist der Dialog – der kontinuierliche und kritische Austausch mit Stakeholdern zum Beispiel aus Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Denn verantwortungsbewusstes Handeln heißt für BAT, bei unternehmerischen Entscheidungen die gesellschaftlichen Erwartungen an das Unternehmen zu berücksichtigen. DIE GLOBALE CSR-STRATEGIE DER BAT GRUPPE Erfolg und Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens lassen sich nicht mehr ausschließlich über Wachstum und Produktivität definieren. Der verantwortungsvolle Umgang mit Mensch und Umwelt ist zu einem bedeutenden Faktor für erfolgreiches unternehmerisches Handeln geworden und betrifft damit fundamentale Fragen der Unternehmensentwicklung. Für Unternehmen der Tabakindustrie ist dies umso bedeutender, als sie sich wie kaum eine andere Branche im Spannungsfeld unterschiedlicher gesellschaftlicher Ansprüche und Interessen sowie unter einem Höchstmaß an politischgesetzgeberischer Regulierung bewegen. In den vergangenen Jahren haben sich sowohl auf gesellschaftlicher als auch auf politischer Ebene die Einstellungen zum Tabakkonsum verändert und mit ihnen die Erwartungen an Unternehmen der Tabakindustrie. Die Unternehmensstrategie der BAT Gruppe Verantwortung ist elementarer Bestandteil der globalen Unternehmensstrategie. Achieve Leadership of the Global Tobacco Industry Growth Productivity Winning Organisation Responsibility Diese Erwartungen zu kennen und bei Unternehmensentscheidungen zu berücksichtigen, sieht die BAT Gruppe als Chance und Verpflichtung zugleich, um langfristig Shareholder-Value zu schaffen und die Zukunft des Unternehmens zu sichern. Daher sucht das Unternehmen weltweit aktiv den systematischen Dialog mit den gesellschaftlichen Anspruchsgruppen, den Stakeholdern. Im Rahmen seiner CSR-Strategie startete BAT weltweit im Jahr 2001 das Social Reporting. Der offene und kontinuierliche Dialog mit den Stakeholdern steht im Mittelpunkt dieses langfristigen Prozesses. In den regelmäßig stattfindenden Dialogveranstaltungen bringt BAT Kritiker und Fürsprecher der Tabakbranche an einen Tisch, um die unterschiedlichen Standpunkte in der Gesellschaft kennen zu lernen und die eigenen Werte und Ziele entsprechend kritisch zu überprüfen. Ziel des Dialogs ist es, aus den teilweise sehr unterschiedlichen Positionen und Meinungen Schnittmengen zu erarbeiten, die Ansätze für pragmatische Problemlösungen bieten. Denn tragfähige Lösungen für komplexe Probleme, die im Konsens erarbeitet wurden, sind transparenter und haben eine breitere Legitimation als isolierte Unternehmensentscheidungen. Um die Unabhängigkeit und Neutralität der Dialogveranstaltungen sicherzustellen, folgt der gesamte Social Reporting Prozess den klar definierten Kriterien des AccountAbility1000 Standard (AA1000) sowie den Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI) und wird von einer unabhängigen Institution überwacht und verifiziert. Auch die Umsetzung der sich aus den Dialogveranstaltungen ergebenden Social Report 2005 _ 9 Der Social Reporting Prozess folgt den klar definierten Kriterien des AccountAbility1000 Standard. Maßnahmen wird überprüft. Mit dem aufwändigen Social Reporting Prozess hat die BAT Gruppe innerhalb der Tabakindustrie einen neuen Weg eingeschlagen, um gesellschaftliche Verantwortung in das unternehmerische Handeln zu integrieren. 2001 begann der Prozess mit den ersten Dialogveranstaltungen bei der Muttergesellschaft British American Tobacco p.l.c. in London und in 15 weiteren Märkten – darunter auch Deutschland. Inzwischen haben 34 BAT Tochterunternehmen den Social Reporting Prozess in ihren Ländern eingeführt. Diese Märkte repräsentieren zwei Drittel des weltweiten Absatzvolumens der internationalen Gruppe. In zehn weiteren kleinen Ländern hat BAT einen vereinfachten Reporting-Prozess entwickelt, der es den dortigen Gesellschaften ermöglicht, einen Stakeholder-Dialog zu einem bestimmten lokalen Schlüsselthema durchzuführen und in einem Stakeholder-Report festzuhalten. Die BAT Gruppe bietet Seminare und Best-PracticeWorkshops zum Social Reporting an und hat lokal verantwortliche Social Reporting Manager eingesetzt, die den Prozess vorantreiben. Für die vollständige Einbettung der CSRPrinzipien in das Unternehmen sorgt eine CSR-Governance-Struktur, die die gesamte Organisation erfasst, auch die Märkte, die keine Social Reports produzieren. Die Etablierung von CSR-Komitees auf globaler, regionaler und lokaler Ebene ermöglicht es, sowohl international als auch lokal relevante Belange zu berücksichtigen. Die Komitees, die aus 2001 begann der Social Reporting Prozess bei der Muttergesellschaft British American Tobacco p.l.c. in London und in 15 weiteren Märkten – darunter auch Deutschland. Inzwischen haben 34 BAT Tochterunternehmen den Social Reporting Prozess eingeführt. Verbraucher Umwelt Verbraucherverbände Medien Medien Wissenschaft und Forschung Medien Lifestyle Gesundheit Medien Gesundheit Jugend Nichtraucher Journalistenverbände Umweltschutzverbände Lehrerverbände Krankenkassen Ärztekammern und -verbände und -initiativen Elternverbände Jugendorganisationen Nichtraucherinitiativen Potenzielle Mitarbeiter weitere Ministerien Bundestag EU-Kommission EU-Parlament Tabakwarengroßhandel BM Finanzen EU-Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherschutz Tabakwareneinzelhandel Bundeskanzlerin Europarat Gesundheitsbehörden der Länder Tabakproduzenten Deutsche Industrieund Handelskammer WHO Mitarbeiter VdR und VdC Werbewirtschaft Wirtschaft, Handel und Lieferanten Medien, Politik und Wirtschaft Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Zulieferer (Papier- und Druckindustrie) Bundesverband der Deutschen Industrie Raucher Umweltministerien Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Verbände der Zeitungs- und Zeitschr.-Verleger Krebsforschung Suchtforschung Ausschüsse für Ernährung und Gesundheit im Bundestag Landesregierungen Petitionsausschuss BM Gesundheit BM Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Bundestagsfraktionen Gewerkschaft NGG Bundesforschungsanstalten Kanzleramtsminister und Berater im Kanzleramt DEHOGA Landesparlamente BM Bildung und Forschung Wissenschaft und Forschung Landesmedienanstalten der Rundfunkräte Politik und Gesetzgebung Europäischer Gerichtshof Kirchen Körperschaften und Verbände Aufgrund der sich ändernden Rahmenbedingungen aktualisiert BAT derzeit die StakeholderAnalyse. Die hier abgedruckte Version stellt ein Zwischenergebnis dieses Prozesses dar. ➜ Die globale CSR-Strategie von BAT: www.bat.com ➜ Dow Jones Sustainability Indexes: www.sustainability-index.com ➜ Die Global Reporting Initiative: www.globalreporting.org ➜ Die Geschäftsleitlinien der BAT Gruppe sind das Ergebnis des globalen Social Reporting Prozesses. Sie wurden im Dialog mit einer Vielzahl von Stakeholdern entwickelt und sind für alle BAT Gesellschaften bindend (siehe Seite 56). Leitenden der Organisation bestehen, kommen regelmäßig zusammen, um Fortschritte des Prozesses zu überprüfen, strategische Entscheidungen zu treffen und die Wirksamkeit von umgesetzten Maßnahmen zu überprüfen. Mit dem Social Reporting Prozess hat BAT eine Form der zukunftsfähigen Unternehmensführung geschaffen, die sich lohnt. Das zeigt sich zum einen an der weltweit kontinuierlich steigenden Anzahl der Stakeholder, die an den Dialogveranstaltungen teilnehmen. Das Tabakunternehmen steht inzwischen mit mehr als 300 unterschiedlichen StakeholderGruppen im regelmäßigen Dialog. Zum anderen ist BAT p.l.c. das einzige Tabakunternehmen, das im Dow Jones Sustainability World Index (DJSI World) und im Dow Jones sehr hohe Relevanz hohe Relevanz relevant STOXX Sustainability Index (DJSI STOXX) geführt wird. Hier werden ausschließlich Unternehmen bewertet, die erfolgreich und gleichberechtigt auf das Shareholder-ValueKonzept und nachhaltige Unternehmensführung setzen. Social Report 2005 _ 11 SOCIAL REPORTING IN DEUTSCHLAND Als bislang einziger Tabakprodukthersteller hier zu Lande hat BAT Deutschland im Jahr 2001 den Social Reporting Prozess begonnen. Am Anfang stand eine systematische Analyse zur Identifizierung der relevanten Interessengruppen. Diese Analyse, ergänzt um Medien- und Datenbankrecherchen, führte zu einer Klassifizierung und Bewertung von insgesamt mehreren Hundert Stakeholder-Gruppen. Anschließend wurden mithilfe eines renommierten Meinungsforschungsinstituts Gruppen- und Einzelinterviews mit den Stakeholdern geführt, um herauszufinden, welche Themen die höchste Relevanz besitzen. ➜ Gesundheit: Institutionen und Verbände, Die wichtigsten Stakeholder-Gruppen von BAT in Deutschland: ➜ Wirtschaft/Handel/Lieferanten: Diese Gruppe umfasst Wirtschaftsverbände, Unternehmen und Einzelpersonen, die im Umfeld von BAT tätig sind und Beziehungen zu BAT unterhalten. Dazu gehören auch die BAT Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. ➜ Verbraucher: Hierzu zählen Raucher und Nichtraucher. ➜ Medien: Sie prägen die öffentliche Meinung und besitzen deshalb Relevanz für die Arbeit von BAT. ➜ Politik/Gesetzgebung: Diese Anspruchsgruppe bestimmt die Rahmenbedingungen für die Tabakindustrie. ➜ Körperschaften/Verbände: Diese Gruppe prägt die gesellschaftlichen Positionen zum Thema Rauchen mit. ➜ Wissenschaft/Forschung: Insbesondere im Zusammenhang mit der Entwicklung risikoarmer Produkte und der Erforschung der gesundheitlichen Auswirkungen des Rauchens sind Wissenschaft und Forschung bedeutsam. Offener Dialog mit konkreten Ergebnissen die sich mit Gesundheitsfragen beschäftigen, sind ebenfalls aufgrund der Auswirkungen des Rauchens für BAT von Bedeutung. ➜ Jugend: Jugendliche sind keine Zielgruppe von BAT, besitzen allerdings als Interessengruppe eine große Bedeutung, da sie grundsätzlich besonderen Anspruch auf Schutz haben. ➜ Umwelt: Umweltinitiativen und Umweltschutzverbände sind wichtige Anspruchsgruppen, da BAT auch in Deutschland produziert. Mit Vertretern der verschiedenen Anspruchsgruppen haben seit Beginn des Social Reporting Prozesses in Deutschland vier Dialogveranstaltungen zu verschiedenen Themenschwerpunkten stattgefunden. Die Stakeholder sind aufgefordert, frei und unabhängig ihre Meinung zu äußern und Erwartungen an das Unternehmen zu formulieren. Nach jedem Gespräch setzt sich BAT intensiv mit den Vorschlägen und Erwartungen auseinander. Die Konsequenzen beziehungsweise Maßnahmen, die BAT daraus ableitet, werden jeweils bei der nächsten Veranstaltung präsentiert. Auf diese Weise entsteht ein kontinuierlicher und konstruktiver Dialog. Ein Kernthema, das sich durch alle Dialogveranstaltungen zog, ist der Schutz der Jugend vor dem Rauchen. Die Stakeholder forderten vor allem einen erschwerten Zugang zu Cigaretten und verschärfte Präventionsmaßnahmen. BAT hat sein Engagement in Deutschland entsprechend erhöht und eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt. So wurden beispielsweise Die Stakeholder sind aufgefordert, frei und unabhängig ihre Meinung zu äußern und Erwartungen an das Unternehmen zu formulieren. Der Social Report 2005 folgt erstmals auch den Leitlinien der Global Reporting Initiative – auf Basis der Geschäfts- und Unternehmenskennzahlen des Jahres 2004 (s. Anhang). Sobald die Zahlen aus 2005 vorliegen, finden Sie eine entsprechende Aktualisierung unter www.bat.de. seit 2003 anlässlich des neuen Jugendschutzgesetzes Informationsbroschüren und Hinweisaufkleber an rund 80.000 Einzelhändler verschickt und über den eigenen Außendienst persönliche Gespräche mit rund 40.000 Kunden geführt. Um Jugendlichen den Zugang zu Cigarettenautomaten zu verwehren, unterstützt BAT derzeit die Automatenaufsteller bei der technischen Umrüstung auf Geldkarten mit Altersnachweis. Jährlich werden die Dialogver- anstaltungen und die daraus abgeleiteten Maßnahmen in einem Social Report dokumentiert – ohne Abstriche bei den kritischen Äußerungen und Erwartungen. Dafür sorgt auch die Überwachung und Verifizierung durch eine unabhängige Institution nach der Qualitätsnorm AA1000. Im Jahr 2005 hat BAT für die Erstellung des Berichts erstmals auch in Deutschland die Leitlinien der Global Reporting Initiative berücksichtigt. UNABHÄNGIGE ÜBERWACHUNG UND VERIFIZIERUNG ➜ AA1000: www.accountability.org.uk ➜ Bureau Veritas: www.bureauveritas.de Die Qualitätsnorm AA1000 wurde 1999 vom britischen Institute of Social and Ethical Account Ability entwickelt, um die Positionen von Stakeholdern in Fragen der gesellschaftlichen Verantwortung bei der strategischen Unternehmensentwicklung zu berücksichtigen. Für BAT Deutschland nimmt die Prüfung und Verifizierung nach diesem Standard Bureau Veritas mit Hauptsitz in Paris vor. Das 1828 gegründete Bureau verfügt über 15.000 Mitarbeiter in 150 Ländern und ist die weltweit führende Prüfungsinstitution in Sicherheits-, Qualitäts- und Umweltfragen. Mit der Anwendung der international geltenden Qualitätsnorm AccountAbility1000 (AA1000) und der Überwachung durch eine unabhängige Institution schafft BAT ein Höchstmaß an Transparenz und Neutralität. Es wird sichergestellt, dass der gesamte Social Reporting Prozess nach objektiven, überprüfbaren und vergleichbaren Kriterien verläuft. Darüber hinaus wird gewährleistet, dass die Auswahl von Dialogpartnern und Themen fair erfolgt sowie die Fakten und Informa- tionen in der anschließenden Berichterstattung, also auch in diesem Social Report, korrekt wiedergegeben werden. Damit bietet der Social Reporting Prozess die Möglichkeit, die Transparenz unternehmerischen Handelns zu steigern. Bewertungskriterien Die Kriterien des AA1000 Standards, nach denen der Social Reporting Prozess bei BAT Deutschland geprüft wird, sind: ➜ Einbezogenheit und Wesentlichkeit: Sind die Auffassungen und Bedürfnisse der Stakeholder angemessen berücksichtigt? ➜ Vollständigkeit: Sind alle relevanten Bereiche der sozialen und ethischen Unternehmensaktivitäten entsprechend berücksichtigt? ➜ Wesentlichkeit: Enthält der Social Report die von den Stake- Social Report 2005 _ 13 holdern geforderten Informationen über die nachhaltige Unternehmensentwicklung, um angemessene Beurteilungen treffen, Entscheidungen fällen und Handlungen in die Wege leiten zu können? ➜ Regelmäßigkeit und Rechtzeitigkeit: Erscheinen die Social Reports regelmäßig und zeitnah? ➜ Qualitätskontrolle: Gibt es eine Verifizierung durch eine unabhängige und kompetente dritte Partei? EINE UNABHÄNGIGE ÜBERWACHUNG UND VERIFIZIERUNG STELLT SICHER, DASS DER GESAMTE SOCIAL REPORTING PROZESS NACH OBJEKTIVEN, ÜBERPRÜFBAREN UND VERGLEICHBAREN KRITERIEN VERLÄUFT. ➜ Zugänglichkeit: Ist die Kommunikation mit den Stakeholdern in Bezug auf soziale Leistung und Reporting angemessen und kompetent? ➜ Qualität der Informationen: Ermöglichen die Informationen einen relevanten Vergleich mit eigenen früheren oder mit fremden Leistungen? ➜ Einbettung: Ist der Reporting-Prozess in Unternehmensstrategie, Entscheidungsfindung und Managementsysteme eingebunden? ➜ Fortwährende Verbesserung: Gibt es anerkannte und durch unabhängige Dritte überprüfte Schritte, um die Social Performance des Unternehmens ständig zu verbessern? PROCESS DATA VERIFICATION Prozess: Die Information wurde auf ihre Genauigkeit überprüft. Sie wird mithilfe eines verifizierten AA1000-Prozesses abgeleitet, zum Beispiel Stakeholder-Ergebnisse. BASE DATA VERIFICATION Basisdaten: Dargestellte Fakten oder gemachte Ansprüche wurden durch Befragung oder andere Audit-Techniken bestätigt. NUMERICAL DATA VERIFICATION Zahlen: Zahlenangaben wurden auf Richtigkeit und/oder Herkunft geprüft. ERWARTUNGEN UND KONSEQUENZEN AUS DEN DIALOGVERANSTALTUNGEN Bei der vierten Dialogveranstaltung im Juli 2005 in Berlin zeigte BAT Deutschland auf, welche Konsequenzen das Unternehmen aus dem vorausgegangenen Dialog gezogen hat. Alle Zusagen, die das Unternehmen entsprechend den StakeholderForderungen gemacht hatte, wurden in konkrete Maßnahmen umgesetzt. Dazu gehörten eine Ausweitung der Aktivitäten zum Schutz von Jugendlichen und Nichtrauchern sowie eine verbesserte Integration der Corporate Social Responsibility in die internen Managementsysteme. CSR im Management verankert ➜ www.bat.de siehe Social Report 2004 Mit der Neustrukturierung des deutschen CSRKomitees, das jetzt aus drei festen und zwei rotierenden Mitgliedern der Geschäftsführung besteht, hat BAT den Social Reporting Prozess formal noch stärker im Unternehmensmanagement verankert. Das CSR-Komitee lenkt die Unternehmensführung Der Dialog fand in der Landesvertretung der Freien und Hansestadt Hamburg in Berlin statt. in allen Fragen der sozialen und umweltrelevanten Verantwortung und stellt die kontinuierliche Berücksichtigung der Stakeholder-Belange bei Entscheidungen sicher. Erstmals ist jetzt auch eine Vollzeitkraft damit betraut, CSR und Social Reporting im täglichen Geschäft voranzutreiben. Um allen Mitarbeitern verständlich und nachvollziehbar darzustellen, was BAT unter unternehmerischer Verantwortung versteht und welche Bedeutung sie für die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens hat, wurden die Geschäftsleitlinien nochmals in einer Broschüre anschaulich vorgestellt und erläutert. Beispiele aus der täglichen Praxis zeigen, wie die Leitlinien in den unterschiedlichen Unternehmensbereichen umgesetzt werden. Neue Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen Zur Förderung des Jugendschutzes im Internet hat BAT auf seinen Markenseiten das durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) positiv bewertete, innovative CHEKX-System eingeführt. Diese präventive Schutzmaßnahme besteht aus einer von BAT entwickelten Kombination von Altersüberprüfung per Personalausweisnummer und dem Kennzeichnen der Seite nach dem System der Internet Content Rating Association (ICRA) (nähere Informationen auf Seite 20). Social Report 2005 _ 15 BAT TEILNEHMER DER VIERTEN DIALOGVERANSTALTUNG Toleranzkampagnen für mehr Rücksicht Um erwachsene Raucher zu einem verantwortungsbewussten Verhalten beim Autofahren zu motivieren, startete BAT in Kooperation mit dem Automobilclub von Deutschland (AvD) die Kampagne „Rücksicht – kommt gut an!“. Damit weitete das Tabakunternehmen sein bisheriges Engagement für mehr Rücksichtnahme auf Nichtraucher, insbesondere auf Kinder, weiter aus (nähere Informationen auf Seite 21). Zur Förderung der allgemeinen Rücksichtnahme gegenüber Nichtrauchern hat BAT Deutschland eine Toleranzkampagne durchgeführt. Unter dem Motto „Ohne Rücksicht ist bald Schluss mit Rauchen“ wurden sowohl der Handel als auch die Konsumenten für mehr Rücksicht beim Rauchen in der Öffentlichkeit sensibilisiert. Denn ein verantwortungsbewusster Umgang mit Tabakprodukten kann die gegenseitige Toleranz von Rauchern und Nichtrauchern fördern (ausführliche Informationen auf Seite 26). Mark M. Cobben Sprecher der Geschäftsführung BAT Deutschland Andreas Vecchiet Leiter Industriepolitik und Öffentlichkeitsarbeit BAT Deutschland Dr. Bernd Brümmer Bis 2005 Leiter Entwicklung und Technologie Europa Dr. Adrian Payne Leiter Corporate Social Responsibility BAT p.l.c./London Jugendschutz und Marketing_S. 18 Zusatzstoffe und Konsumenteninformation_S. 22 Rauchen in der Öffentlichkeit_S. 26 Illegaler Cigarettenhandel_S. 26 Gesellschaftliches Engagement_S. 28 Die Personalpolitik bei BAT_S. 29 Social Report 2005 _ 17 AKTUELLE THEMEN DER STAKEHOLDER Bei British American Tobacco ist verantwortliches Handeln neben Wachstum und Produktivität elementarer Bestandteil der Unternehmensstrategie. Der Schwerpunkt von Corporate Social Responsibility liegt dabei auf der konstruktiven Zusammenarbeit mit den Stakeholdern. Im Rahmen von Dialogveranstaltungen setzt sich BAT Deutschland mit gesellschaftlichen Problemfeldern und kritischen Vorwürfen auseinander und trägt aktiv zur Lösung bei – beispielsweise im Bereich des Jugend- und Nichtraucherschutzes, der Zusatzstoffe in Tabakprodukten oder des Cigarettenschmuggels. Darüber hinaus sichert eine verantwortungsbewusste Personal- und Sozialpolitik die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens. Denn auch wirtschaftlicher Erfolg birgt nicht zuletzt eine soziale Verantwortung – nicht nur gegenüber den Beschäftigten, sondern auch gegenüber der Gesellschaft. Im Rahmen seines Corporate Social Investment Programms engagiert sich BAT deshalb an den Unternehmensstandorten in Hamburg und Bayreuth in der Förderung von Kultur, Bildung und Wissenschaft. BAT ist davon überzeugt, dass dauerhaftes profitables Wachstum nur dann möglich ist, wenn ein Unternehmen verantwortungsvoll auf die Belange der Gesellschaft und der Beschäftigten eingeht. Jugendschutz ist ein zentrales Thema bei allen Dialogveranstaltungen. JUGENDSCHUTZ UND MARKETING Der Jugendschutz beherrschte als zentrales Thema auch die vierte Dialogveranstaltung. Als Schlüsselfrage kristallisierte sich heraus: Wo fängt die Verantwortung eines Tabakunternehmens an und wo hört sie auf? Die Teilnehmer waren sich – auch im Ergebnis der vorangegangenen Dialoge – einig, dass die Tabakindustrie keine Antiraucherkampagne für Jugendliche durchführen kann. Dies sei zum einen in der Öffentlichkeit nicht glaubwürdig und zum anderen auch nicht Aufgabe eines Tabakunternehmens. Um zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche rauchen, würden hingegen alle gesellschaftlichen Gruppen in der Verantwortung stehen. „Hier tragen Elternhaus, Schule, Werbewirtschaft, Wirtschaft und die Politik Verantwortung“, konstatierte ein Vertreter des Verbraucherschutzministeriums. British American Tobacco Deutschland nimmt seinen Teil der Verantwortung sehr ernst und hat den Jugendschutz in seinen Geschäftsleitlinien fest verankert. Das Unternehmen spricht sich ausdrücklich gegen den Verkauf von Cigaretten an Jugendliche und deren Konsum sowie gegen Cigarettenwerbung aus, die sich an jugendliche Zielgruppen richtet. BAT hat sich verpflichtet, seine Produkte verantwortungsvoll zu vermarkten und gezielt nur erwachsene Raucher anzusprechen. Um dies gegenüber den Konsumenten zu verdeutlichen, druckt BAT seit 1999 freiwillig auf jede in Deutschland verkaufte Cigarettenpackung den Hinweis „Rauchen: Bitte nur Erwachsene“ und verzichtet seit 2001 auf die kostenlose Verteilung von Cigaretten an Konsumenten. Freiwillige Selbstbeschränkungen bei Werbung und Marketing Dort, wo BAT Deutschland direkt Einfluss nehmen kann, stellt das Unternehmen durch gezielte Maßnahmen sicher, dass der Tabakkonsum von Kindern und Jugendlichen in keiner Weise gefördert wird. Dazu gehören in erster Linie Social Report 2005 _ 19 Werbung und Marketing. Bereits in den 60er Jahren hat sich BAT gemeinsam mit anderen deutschen Cigarettenunternehmen für freiwillige Werbebeschränkungen eingesetzt. Besonderes Gewicht wurde dabei auf den Jugendschutz und die Aufklärung über die gesundheitlichen Risiken des Rauchens gelegt. Die freiwilligen Selbstbeschränkungen in der Werbung wurden im Lauf der Jahre ständig überarbeitet und erheblich verschärft, sodass sie teilweise über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen. So verzichten alle Hersteller, die die Werbebeschränkungen unterzeichnet haben, beispielsweise auf Werbung mit Prominenten und Models unter 30 Jahren sowie auf Anzeigen in jugendaffinen Medien. In Anlehnung an die freiwilligen Werbebeschränkungen in Deutschland hat die BAT Gruppe 2001 außerdem internationale Marketingstandards initiiert. Gemeinsam mit den Wettbewerbern Philip Morris und Japan Tobacco wurden weltweit verbindliche Regeln aufgestellt, die sicherstellen sollen, dass Vermarktung und Distribution von Tabakprodukten in keiner Weise auf Jugendliche ausgerichtet sind und im Einklang mit dem Prinzip der Entscheidungsfreiheit eines informierten Erwachsenen stehen. BAT ruft alle Unternehmen auf, die Tabakprodukte herstellen, vermarkten oder mit der Tabakindustrie in Verbindung stehen, sich diesen Standards anzuschließen. Sie umfassen unter anderem das Verbot von Tabakwerbung auf Titel- und Rückseiten von Zeitungen und Zeitschriften sowie von Außenwerbung im Sichtbereich von 100 Metern von einer Schule. anstaltung den Vorwurf, dass der Cigarettenautomaten aufstellende Handel die Bannmeile um Schulen wiederholt verletzt habe. Hierauf hat der Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller e.V. (BDTA) abermals bekräftigt, dass er 1997 – unabhängig von dem Werbeabkommen der Industrie – eine Vereinbarung mit dem Bundesgesundheitsministerium getroffen habe, im Sichtfeld von 50 Metern vor dem Haupteingang einer Schule oder eines Jugendzentrums und in den umlaufenden Straßenabschnitten keine Cigarettenautomaten aufzustellen sowie vorhandene Automaten abzubauen. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird vom BDTA überwacht und Verstöße werden von einem Schiedsgericht mit Vertragsstrafen geahndet. Der BDTA hat alle Beanstandungen seitens der Schulleitungen, Eltern oder Interessenvertretungen überprüft. „In 95 Prozent der Fälle hat sich herausgestellt, dass es sich nicht um einen Verstoß gegen die Selbstbeschränkungsvereinbarung handelte, da der Automat mehr als 50 oder 60 Meter von einer Schule entfernt war und nicht im Sichtfeld des Eingangsbereichs lag“, so der BDTA während der Dialogveranstaltung. Nur in einigen wenigen Einzelfällen befand sich ein Cigarettenautomat innerhalb der Bannmeile. Das Gerät wurde vom Automatenaufsteller umgehend entfernt. Vorwurf: Verletzung der Bannmeile um Schulen Verschiedene Stakeholder-Gruppen werfen der Tabakindustrie und ihren Handelspartnern jedoch vor, dass sie ihre eigenen Regeln verletze. So äußerte ein Stakeholder bei der DialogverDas Geldkartensystem ist ein wichtiger Schritt zum Jugendschutz an Automaten. ➜ Internationale Marketingstandards: www.bat.com ➜ Internet Content Rating Association: www.icra.org ➜ Jugendschutzkampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: www.bzga.de Auch die Einhaltung des freiwilligen Werbeverbots im Sichtbereich von 100 Metern von einer Schule wird streng überwacht und Verstöße werden geahndet. BAT nutzt die GPS-Koordinaten aller Werbestandorte und überprüft so anhand von Schuldateien der statistischen Landesämter systematisch den Abstand des Werbeplakats zur nächsten Schule. Wenn in Einzelfällen der Mindestabstand nicht eingehalten wurde, wird der entsprechende Standort umgehend im BAT Buchungssystem gesperrt und jegliche Werbung entfernt. Darüber hinaus wird jeder BAT Werbestandort mindestens einmal jährlich von geschulten Fachkräften vor Ort kontrolliert. Sicherheit im Internet und beim Tabakverkauf Kinder und Jugendliche vor Cigarettenwerbung zu schützen, beinhaltet für BAT auch effektive CHEKX – JUGENDSCHUTZ IM INTERNET BAT hat ein eigenes Jugendschutzsystem für das Internet entwickelt und 2005 auf allen Markenseiten eingeführt. Jeder Nutzer muss sich mit seinem Namen, Postadresse, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und Personalausweisnummer registrieren. CHEKX überprüft die angegebenen Daten durch eine Verifizierung sowohl der Postals auch der E-Mail-Adresse. Der Nutzer muss Geburtsdatum und Personalausweisnummer in zwei unabhängigen Schritten angeben. Die Übereinstimmung dieser Daten wird umgehend vom System geprüft. Bei Überschreiten eines für die Dateneingabe vorgesehenen Zeitlimits wird der Nutzer für den Anmeldeprozess gesperrt. Sofern die Prüfung verifiziert, dass der Nutzer mindestens 18 Jahre alt ist, wählt er ein individuelles Passwort aus. Dieses Passwort wird vor erstmaligem Zugang zwecks Sicherstellung der Identität von Anmelder und Inhaber der E-Mail-Adresse nochmals überprüft. Dazu erhält der Anmelder eine speziell generierte E-Mail, die einen personalisierten Link zur Freigabe enthält. Bestandteil von CHEKX ist außerdem, dass die BAT Markenseiten bei der Internet Content Rating Association (ICRA) gelabelt und mit dem System ICRAplus ausgestattet sind. Eltern können den Browser so einstellen, dass gelabelte Internetseiten gesperrt werden. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat das CHEKX-System positiv bewertet und sprach BAT Rechtssicherheit für die Markenkommunikation im Internet zu. Sicherheitsvorkehrungen im Internet. Daher hat das Tabakunternehmen ein eigenes innovatives Jugendschutzsystem entwickelt und seine Markenseiten seit 2005 für Minderjährige gesperrt. Das System CHEKX besteht aus einer Kombination von Alters- und Adressüberprüfung mittels Personalausweisnummer und Kennzeichnung der Internetseiten nach den Richtlinien der Internet Content Rating Association (ICRA). Das System ist von der Kommission für Jugendmedienschutz anerkannt und positiv bewertet worden. Dort, wo BAT selbst nur begrenzten Einfluss auf die Verbesserung des Jugendschutzes hat, zum Beispiel bei der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes beim Verkauf von Tabakwaren, arbeitet das Unternehmen mit geeigneten Partnern zusammen. So unterstützt BAT Deutschland derzeit die Automatenaufsteller bei der Umstellung der Cigarettenautomaten auf das Geldkartensystem, unter anderem durch finanzielle Anreize, die Entwicklung einer speziellen Systemsoftware und Schulungen für die Mitarbeiter der Automatenaufsteller zum Thema Jugendschutz. Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Vorschrift zur Altersüberprüfung am Cigarettenautomaten im Januar 2007 wird die Umrüstung abgeschlossen sein. Kampagne für mehr Rücksicht auf Mitfahrer Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Cigaretten zu verwehren, ist jedoch nur eine Seite. Effektiver Jugendschutz steht und fällt mit der Verantwortung der Eltern beziehungsweise der erwachsenen Raucher. Zu verantwortlichem Handeln im Sinne des Jugendschutzes gehört nach Ansicht von BAT Deutschland vor allem auch Rücksichtnahme. Um erwachsene Raucher davon zu überzeugen, im Auto auf das Rauchen zu verzichten, hat BAT in Kooperation mit dem Automobilclub von Deutschland (AvD) die Kampagne „Rücksicht – kommt gut an!“ ins Leben gerufen. BAT vertritt die Auffassung, dass die freiwillige Rücksicht- Social Report 2005 _ 21 SORGFÄLTIGE MEDIAPLANUNG BAT legt Wert auf eine strikte Einhaltung des Werbeabkommens und der internationalen Marketingstandards. Um sicherzustellen, dass keine Cigarettenwerbung in jugendaffinen Medien geschaltet wird, untersucht BAT regelmäßig anhand von Mediaanalysen und verlagseigenen Leserbefragungen den Zeitungs- und Zeitschriftenmarkt. So werden Titel, deren Leser zu mehr als 25 Prozent unter 18 Jahre alt sind, grundsätzlich ausgeschlossen. Dazu gehören beispielsweise „Bravo“, „PC Games“ und „BYM“. Darüber hinaus hat BAT Insertionsbedingungen erarbeitet, die von den Medien zwingend eingehalten werden müssen. Sie umfassen unter anderem den Ausschluss von Platzierungen auf Titel- und Rückseite sowie im redaktionellen Umfeld von Themen, die in besonderem Maße für Jugendliche unter 18 Jahren interessant sind. nahme aus Überzeugung langfristig effektiver ist als ein in der Vergangenheit oft diskutiertes Rauchverbot im Auto. Diese Kooperation ist eine Antwort auf Forderungen von Stakeholdern bei vergangenen Dialogveranstaltungen. Unterstützung von Präventionsmaßnahmen Wie bereits in früheren Stakeholder-Dialogen diskutiert, wird einem Tabakunternehmen in der Öffentlichkeit erfahrungsgemäß Präventionskompetenz abgesprochen, da unlautere Motive unterstellt werden. Aus diesem Grund führt BAT Deutschland im Bereich der Prävention und Aufklärung keinerlei eigene Maßnahmen durch. BAT sieht die Verantwortung der Cigarettenindustrie eher darin, andere Institutionen und Organisationen zu entsprechenden Maßnahmen zu ermutigen und sie dabei zu unterstützen. So hat beispielsweise der Verband der Cigarettenindustrie (VdC) eine auf fünf Jahre angelegte Präventionskampagne des Bundesgesundheitsministeriums initiiert. Die deutsche Cigarettenindustrie stellt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) von 2002 bis 2007 insgesamt 11,8 Millionen Euro zur Finanzierung von Programmen zur Verfügung, damit Kinder und Jugendliche nicht anfangen zu rauchen. Auf die konkrete Verwendung der Gelder und die Inhalte der Kampagnen hat die Industrie keinen Einfluss. Die BZgA ist aber dazu verpflichtet, von Maßnahmen abzusehen, die die Industrie, deren Produkte oder den Cigarettenhandel diskriminieren oder den erwachsenen Raucher verunglimpfen. Auch in Zukunft wird der Jugendschutz bei BAT hohe Priorität haben. Um weitere zielführende Maßnahmen zu diskutieren und zu konkretisieren, wird BAT im Jahr 2006 eine Dialogveranstaltung speziell zu diesem Thema durchführen. RÜCKSICHT – KOMMT GUT AN! In Kooperation mit dem AvD (Automobilclub von Deutschland) startete BAT 2005 die Kampagne „Rücksicht – kommt gut an!“. Sie appelliert an alle Autofahrer, auf das Rauchen im Auto zu verzichten, wenn Kinder mitfahren. Eine eigene Website und eine Broschüre geben umfassende Tipps rund ums Reisen mit dem Auto – von der Planung der Fahrtroute über richtiges Essen und Trinken sowie regelmäßige Pausen bis hin zur Beschäftigung der Kinder während der Autofahrt. Die Broschüre wird derzeit in einer Auflage von einer Million Exemplaren bundesweit kostenlos an Autofahrer verteilt. Schon heute verzichten über 50 Prozent der Raucher grundsätzlich auf den Cigarettenkonsum im Auto. Das hat eine Studie des AvD-Instituts für Verkehrssoziologie ergeben, die im Vorfeld der Kampagne durchgeführt wurde. Insgesamt wurden 500 Raucherinnen und Raucher während der Osterreisewelle 2005 an sieben Autobahnraststätten befragt. Die Hauptgründe für den Rauchverzicht im Auto sind der Werterhalt des Fahrzeugs (49,6 Prozent der Befragten), Höflichkeit gegenüber den Mitfahrern (21,7 Prozent) und Rücksichtnahme auf die Gesundheit der Mitfahrer (19,4 Prozent). Lediglich 15,7 Prozent der Raucher halten es nicht für notwendig, am Steuer auf das Rauchen zu verzichten. Mit der Kampagne wollen BAT und AvD den Anteil der Raucher, die aus Rücksichtnahme nicht rauchen, weiter erhöhen. Weitere Informationen unter www.ruecksicht-kommt-gut-an.de Zusatzstoffe in Tabakprodukten – infolge der zunehmenden öffentlichen Forderung nach Transparenz und Aufklärung ein Schwerpunktthema der letzten BAT Dialogveranstaltung. Social Report 2005 _ 23 ZUSATZSTOFFE UND KONSUMENTENINFORMATION Welche Zusatzstoffe sind in Tabakerzeugnissen enthalten? Und warum werden sie verwendet? Diese Fragen beschäftigen die Gesellschaft bereits seit vielen Jahren. Durch eine Veröffentlichung der britischen Organisation „Action on Smoking and Health“ (ASH) im Jahr 1999 hat die Diskussion über Zusatzstoffe jedoch auch in Deutschland an Schärfe zugenommen. ASH wirft der Tabakindustrie in einem Gutachten vor, bestimmte Stoffe Cigaretten zuzusetzen, um die Wirkung von Nikotin zu verstärken und damit die Suchterzeugung zu fördern. Infolge der zunehmenden öffentlichen Forderung nach Transparenz und Aufklärung hatte BAT Deutschland Zusatzstoffe zu einem Schwerpunktthema der letzten Dialogveranstaltung gemacht. Die Vertreter der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen konfrontierten BAT mit den Vorwürfen. „Es steht der Verdacht im Raum, dass eine Reihe von Zusatzstoffen nur deshalb hinzugefügt wird, damit Rauchanfängern der Tabak nicht so furchtbar schmeckt“, so ein Vertreter des Verbraucherschutzministeriums. Ein anderer Dialogteilnehmer äußerte sich ähnlich: „Es gibt die Vorwürfe, dass die Tabakindustrie vorsätzlich Zusatzstoffe verwendet, um die Sucht erzeugende Wirkung zu verstärken, und dass sie bestimmte angenehm schmeckende Stoffe einsetzt, um die Jugend stärker an den Tabakkonsum heranzuführen.“ Die Stakeholder forderten, dass BAT die Gesetzgebung mit wissenschaftlichen Untersuchungen über alle Zusatzstoffe und die entsprechenden toxikologischen Erkenntnisse unterstützen sollte. Denn von den Zusatzstoffen dürfe keine zusätzliche gesundheitliche Gefahr ausgehen. Tabakzusatzstoffe und ihre Funktionen Die EU-Tabakprodukt-Richtlinie 2001/37 EG definiert einen Zusatzstoff als „bei der Herstellung oder Zubereitung eines Tabakerzeugnisses verwendeten und im Endprodukt, auch in veränderter Form, noch vorhandenen Stoff oder Bestandteil einschließlich Papier, Druckerschwärze und Klebstoff, jedoch mit der Ausnahme des Tabakblatts und von anderen natürlichen oder nicht verarbeiteten Teilen der Tabakpflanze“. Tabakzusatzstoffe dürfen nicht mit Rauchinhaltsstoffen verwechselt werden. Bei Rauchinhaltsstoffen handelt es sich um Stoffe, die erst durch den Verbrennungsprozess entstehen. So sind zum Beispiel Teer und Nikotin keine Zusatzstoffe: Teer entsteht bei der Verbrennung und Nikotin ist natürlicher Bestandteil der Tabakpflanze. Zusatzstoffe erfüllen im Tabakerzeugnis bestimmte Funktionen. So trägt beispielsweise der Zusatz von Aromen entscheidend zur Ausprägung markenspezifischer Geschmackscharakteristika bei. Die Beimischung von Feuchthaltemitteln verhindert die Austrocknung des Tabaks und erhält die Produktintegrität. Tabakzusatzstoffe werden in minimalen Mengen verwendet. Es werden nur solche Stoffe verwendet, die gemäß aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht zu einer Erhöhung des gesundheitlichen Risikos beim Tabakkonsum beitragen. ➜ Deutsche Tabakverordnung: http://bundesrecht.juris.de Gesetzliche Regelungen und interne Standards ➜ EU-Tabakprodukt-Richtlinie 2001/37 EG: www.europa.eu.int ➜ Zusatzstoffe in BAT Produkten: www.bat-ingredients.com ➜ Rauchen + Gesellschaft: www.bat.de und www.bat.com www.ash.org.uk www.rivm.com www.verbraucherschutzministerium.de In Deutschland ist die Verwendung von Tabakzusatzstoffen gesetzlich geregelt. Insbesondere die Tabakverordnung schreibt seit 1977 vor, welche Stoffe erlaubt sind und in welcher Art und Menge sie zugesetzt werden dürfen. Da die Zusatzstoffe kein rein deutsches Thema sind, sondern weltweit im Interesse der Öffentlichkeit stehen, hat die BAT Gruppe interne Prozesse zur Bewertung und Freigabe von Zusatzstoffen definiert. Bevor ein Stoff eingesetzt werden darf, prüft ein internes Panel, ob die zur Verfügung stehenden wissen- SEIT 2003 VERÖFFENTLICHT BAT ALLE EINGESETZTEN ZUSATZSTOFFE IM INTERNET UNTER WWW.BAT-INGREDIENTS.COM schaftlichen Informationen die Schlussfolgerung zulassen, dass der fragliche Zusatzstoff das mit dem Tabakkonsum verbundene gesundheitliche Risiko nicht erhöht. Die Stoffe werden dabei in verbranntem und unverbranntem Zustand bewertet. Dieser Prozess wird regelmäßig den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst. Kommunikation für mehr Transparenz Um mehr Transparenz zu schaffen, veröffentlicht die BAT Gruppe seit 2003 Listen mit allen verwendeten Zusatzstoffen im Internet unter www.bat-ingredients.com. Darüber hinaus werden sowohl diese Daten als auch Ergebnisse interner Untersuchungen jährlich dem deutschen Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Verfügung gestellt. Für die deutsche BAT Gesellschaft ist die Schaffung von mehr Transparenz sowie eine offene und dialogorientierte Kommunikation rund um die Thematik der Tabakzusatzstoffe ein zentrales Anliegen im Jahr 2006. Auf Basis des Stakeholder-Feedbacks wird die Unternehmenskommunikation klarer und zielgruppengerechter gestaltet, um aktiv und konstruktiv zu der öffentlichen Diskussion beizutragen. Social Report 2005 _ 25 DIE WICHTIGSTEN FRAGEN UND ANTWORTEN WELCHE FUNKTION HABEN WO KANN SICH DER KONSUMENT ÜBER ZUSATZSTOFFE INFORMIEREN? TABAKZUSATZSTOFFE? BAT veröffentlicht seit 2003 alle Zusatzstoffe, die in BAT Produkten eingesetzt werden, Zusatzstoffe werden bereits seit dem im Internet. Unter www.bat-ingredients.com können sich Konsumenten über die 16. Jahrhundert Tabakerzeugnissen Zusatzstoffe jeder BAT Marke, die in ihrem Land verkauft wird, informieren. Die zugesetzt. Dies geschieht, um den Zusatzstoffe werden nach dem so genannten 3-Listen-Modell veröffentlicht. Dieses natürlichen Tabakgeschmack auszuglei- Modell garantiert die vollständige Auflistung aller eingesetzten Zusatzstoffe bei chen, um Zucker, der beim Trocknen der gleichzeitigem für alle Konsumgüterhersteller unabdingbarem Schutz der Geschäfts- Tabakblätter verloren geht, zu ersetzen geheimnisse. Danach gibt Liste 1 markenbezogene Informationen in Analogie zur und um unterschiedlichen Cigaretten- Lebensmittelkennzeichnung, Liste 2 enthält eine alphabetische Übersicht über alle marken ihren individuellen Geschmack eingesetzten Tabakzusatzstoffe pro Land, und Liste 3 informiert über alle Nicht- zu verleihen. Darüber hinaus werden Tabakzusatzstoffe wie z.B. Papier und Filter. Das Bundesministerium für Ernährung, unter anderem Feuchthalte- und Binde- Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Liste 1 auf seiner Website unter mittel eingesetzt. Alle diese Stoffe sind www.verbraucherschutzministerium.de als verbraucherrelevante Information veröffent- auch für Lebensmittel zugelassen. licht. Weltweit veröffentlicht die BAT Gruppe derzeit die Zusatzstoffe für 51 Länder. KÖNNEN BESTIMMTE ZUSATZSTOFFE DAS SUCHTPOTENZIAL VON TABAKERZEUGNISSEN ERHÖHEN? Seit Mitte der 90er Jahre wird kontrovers darüber diskutiert, ob der Zusatz insbesondere von Ammoniumverbindungen, aber auch von Kakao und Zucker zu einer erhöhten Aufnahme von Nikotin führt. In umfangreichen Studien, die sowohl von der Tabakindustrie als auch von unabhängigen Institutionen wie dem niederländischen Gesundheitsinstitut RIVM durchgeführt wurden, konnte diese Behauptung bisher nicht bestätigt werden (www.rivm.com). Dennoch hat sich BAT aufgrund der großen Bedenken gegen Ammoniumverbindungen vor einigen Jahren entschieden, diese nicht mehr einzusetzen. KÖNNEN BESTIMMTE ZUSATZSTOFFE TABAKPRODUKTE INSBESONDERE ERHÖHEN ZUSATZSTOFFE DIE FÜR KINDER UND JUGENDLICHE ATTRAKTIVER MACHEN? GESUNDHEITSSCHÄDLICHE WIRKUNG VON Entgegen der Behauptung mancher Kritiker werden Zusatzstoffe nicht zuge- TABAKERZEUGNISSEN? setzt, um Tabakerzeugnisse für Kinder und Jugendliche attraktiver zu machen. Tabakprodukte, die BAT in Deutschland ver- Stoffe wie Lakritz, Kakao, Zucker und Fruchtextrakte wirken in Tabakprodukten treibt, enthalten nur Zusatzstoffe, die gemäß anders als in Lebensmitteln. Sie führen nicht zu einem süßen, schokoladigen der deutschen Tabakverordnung zugelassen oder fruchtigen Geschmackseindruck, sondern tragen zur Ausprägung mar- sind und darüber hinaus den BAT internen kenspezifischer Geschmackscharakteristika bei. Ein Zusatz von Menthol in sehr Produktstandards entsprechen, die kontinu- kleinen Konzentrationen erfüllt die gleiche Funktion wie alle anderen Zusatz- ierlich dem aktuellen wissenschaftlichen stoffe auch. Höhere Konzentrationen von Menthol geben dem Produkt eine Erkenntnisstand angepasst werden. eigene Note. Diese Produkte werden dann klar auf der Packung als Menthol- Es gibt bislang keinen wissenschaftlichen Cigarette ausgewiesen. Der Marktanteil von Menthol-Cigaretten in Deutschland Beleg dafür, dass Zusatzstoffe die gesundheits- liegt unter einem Prozent. schädliche Wirkung von Cigaretten erhöhen. RAUCHEN IN DER ÖFFENTLICHKEIT Tabakrauch kann für andere Menschen störend sein. Insofern ist BAT Deutschland der Ansicht, dass es nicht cher bis 2008 in allen Gaststätten, die regelmäßig man könne immer und überall rauchen. Vor diesem Speisen anbieten und über eine Lokalfläche von Hintergrund befürwortet das Unternehmen Lösungen, mehr als 75 Quadratmetern bzw. über mehr als die ein verantwortungsbewussteres Miteinander von 40 Sitzplätze verfügen, ausgeweitet werden: Rauchern und Nichtrauchern fördern. Gegenseitige ➜ bis März 2006 in 30 Prozent der Gaststätten Rücksichtnahme und Toleranz sind die Basis für Maß- auf mindestens 30 Prozent der Lokalfläche, nahmen, die das Ziel haben, das Verhalten der Men- ➜ bis März 2007 in 60 Prozent der Gaststätten schen zu verändern. Solche Regeln versprechen auf mindestens 40 Prozent der Lokalfläche, einen nachhaltigeren Erfolg als verpflichtende gesetz- ➜ bis März 2008 in 90 Prozent der Gaststätten liche Regelungen, wie beispielsweise generelle auf mindestens 50 Prozent der Lokalfläche. Unternehmensstandorten in Hamburg und Bayreuth werden. umgesetzt. In der Kantine der Hamburger Unterneh- die freiwillige Selbstverpflichtung zwischen dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) Bundesgesundheitsministerium: www.bmg.bund.de www.dehoga.de BAT Deutschland hat die Vereinbarung an beiden weder von Gästen noch von Gastronomen gewünscht Daher begrüßt und unterstützt BAT ausdrücklich zwischen DEHOGA und In drei Stufen soll das Platzangebot für Nichtrau- angemessen ist, wenn man als Raucher annimmt, Rauchverbote in der Gastronomie, die mehrheitlich Die Vereinbarung Zeitraum auf entsprechende gesetzliche Initiativen. menszentrale wurden bereits 50 Prozent aller Tische als Nichtraucherplätze ausgewiesen. Um Raucher zu mehr Rücksichtnahme zu moti- und dem Bundesministerium für Gesundheit und So- vieren, hat das Unternehmen im Jahr 2005 die Streich- ziale Sicherung. Diese Vereinbarung berücksichtigt holzkampagne „Ohne Rücksicht ist bald Schluss mit die Anliegen aller Beteiligten – Nichtraucher, Raucher Rauchen“ durchgeführt. Bundesweit verteilten rund sowie Gastwirte – und bringt sie in ein ausgewogenes 4.500 Tabakwarenfachhändler eine halbe Million Verhältnis. Am 1. März 2005 einigten sich der DEHO- kostenloser Streichholzschachteln mit der Aufschrift GA, der die Interessen von rund 80.000 Betrieben im des Kampagnenmottos an Konsumenten. Sie sollen Gastronomiegewerbe vertritt, und das Bundesge- Rauchern einen Denkanstoß geben, ihre Rauchge- sundheitsministerium auf eine freiwillige Regelung wohnheiten zu überprüfen und der jeweiligen Umge- zur schrittweisen Einführung von Nichtraucherzonen. bung anzupassen. Die Kampagne wurde begleitet Im Gegenzug verzichtet die Bundesregierung in diesem von Anzeigen in der Handelspresse. ILLEGALER CIGARETTENHANDEL Der illegale Handel mit Tabakwaren wird zu einem Gleichzeitig stieg der Anteil legaler und illegaler Ciga- wachsenden internationalen Problem für Gesellschaft, retteneinfuhren. Nach Untersuchungen des Verbandes Handel, Industrie und Politik. Die mehrfachen Tabak- der Cigarettenindustrie (VdC) ist bereits jede sechste steuererhöhungen seit 2002 und die Erweiterung der in Deutschland konsumierte Cigarette nicht hier ver- EU haben in Deutschland zu einem deutlichen Ver- steuert, in Regionen nahe der Ostgrenzen ist sogar kaufsrückgang bei versteuerten Fabrikcigaretten geführt. zum Teil nur noch jede vierte Cigarette in Deutschland Social Report 2005 _ 27 versteuert. „Je höher die Steuerbelastung und Deutschland sind 2005 durch den Konsum rungen nach verbesserten Ermittlungsmög- damit der Cigarettenpreis in einem Land, unversteuerter Cigaretten schätzungsweise lichkeiten der Behörden und härteren Strafen. das über freie Grenzen verfügt, umso eher 340 Millionen Euro und dem deutschen Darüber hinaus überprüft das Unternehmen wird eine Preiserhöhung zu einer Verstärkung Tabakhandel 290 Millionen Euro an Gewin- regelmäßig die Produktionsmengen in den des illegalen Marktes führen“, so der Bundes- nen entgangen. Die hiesigen Arbeitsplätze einzelnen Ländern. Dadurch wird sicherge- verband Deutscher Tabakwaren-Großhändler sind so erheblich gefährdet. stellt, dass nur so viel Ware hergestellt be- und Automatenaufsteller bei der letzten BAT Für BAT Deutschland bedeutet der ziehungsweise exportiert wird, wie in dem illegale Konsum einen Absatzverlust von ca. jeweiligen Land realistischerweise konsumiert Auf der Basis von zwei Marktforschungs- 4,2 Milliarden Cigaretten. Aber auch die werden kann. Infolge dieser Überprüfungen studien des VdC und eigenen Berechnungen BAT Gruppe insgesamt leidet unter dem wurde zum Beispiel 2003 in der Ukraine die geht BAT Deutschland davon aus, dass 2005 Cigarettenschmuggel – schätzungsweise Produktion der Marke Pall Mall eingestellt, rund 17 Milliarden Cigaretten konsumiert jede fünfte nicht in Deutschland versteuerte nachdem sich herausgestellt hatte, dass wurden, die nicht in Deutschland versteuert Cigarette ist eine Fälschung, und selbst bei mehr Cigaretten dieser Marke produziert waren. Davon wurden in etwa sieben Milli- geschmuggelter Originalware fällt der Gewinn wurden, als in dem Land konsumiert arden legal und sechs Milliarden illegal privat der BAT Gruppe niedriger aus als bei ord- wurden. Somit lag der Verdacht nahe, dass eingeführt sowie vier Milliarden auf dem nungsgemäß versteuerter deutscher Ware. größere Mengen dieser Marke außer Landes Dialogveranstaltung. deutschen Schwarzmarkt gekauft. Der deut- Um dieses grenzüberschreitende Prob- geschmuggelt wurden. BAT Deutschland sche Staat hatte somit insgesamt einen lem einzudämmen, arbeitet BAT Deutschland führt zudem Gespräche mit dem tschechi- Tabaksteuerausfall von schätzungsweise 2,6 eng mit den Schwestergesellschaften und schen und polnischen Handel, um diesen Milliarden Euro. Ungefähr jede fünfte „billig“ den zuständigen Behörden zusammen. BAT davon zu überzeugen, in Deutschland eingekaufte Cigarette ist eine Fälschung. unterstützt die Behörden bei der Identifizie- zukünftig auf Werbung für günstige Auch wenn deren Packungen zum Teil täu- rung und Vernichtung von geschmuggelter Tabakwaren in Tschechien und Polen zu schend echt aussehen mögen – Produktion und gefälschter Ware und unterstützt Forde- verzichten. und Produkte sind jeglicher staatlichen Aufsicht entzogen, mit dem Ergebnis, dass die Gesundheitsrisiken beim Konsum gefälschter Cigaretten deutlich erhöht sind. BAT befürchtet, dass durch das im November gefällte Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) weitere Verbraucher auf der Suche nach preisgünstigen Alternativen auf nicht in Deutschland versteuerte Ware zurückgreifen werden. Der EuGH hat entschieden, dass niedriger besteuerte Feinschnittprodukte wie Fertigcigaretten zu versteuern sind. Profitiert die Cigarettenindustrie vom Schmuggel? Einige Stakeholder werfen der Cigarettenindustrie vor, dass sie vom Cigarettenschmuggel profitiere. Dies trifft nicht zu, denn auch der Industrie wird durch Schmuggel und minderwertige Produktfälschungen massiver finanzieller Schaden zugefügt. Der Cigarettenindustrie in Corporate Social Investment hat bei BAT eine lange Tradition. GESELLSCHAFTLICHES ENGAGEMENT Die CampusGalerie bringt Kunst an die Bayreuther Universität. ➜ Weitere Informationen zum Kunstsponsoring und BAT Freizeit-Forschungsinstitut unter www.bat.de Neben dem intensiven Dialog mit den Stakeholdern zeigt sich das Selbstverständnis von BAT Deutschland als gesellschaftlich verantwortungsbewusstes Unternehmen in einem gezielten Engagement für die Förderung von Kultur, Bildung und Wissenschaft. Das Unternehmen hat den Anspruch, zum Wohl der Regionen, in denen es tätig ist, beizutragen. Dieser Anspruch wurde verbindlich in den Geschäftsleitlinien festgeschrieben. Corporate Social Investment (CSI) hat bei BAT in Deutschland eine lange Tradition und ist Teil der Corporate Social Responsibility (CSR). Im Gegensatz zur CSR, die die Führung und strategische Ausrichtung des Unternehmens beeinflusst, beschränkt sich das CSI auf Sponsoring und gemeinnütziges Engagement (Corporate Citizenship). Bereits seit den 60er Jahren engagiert sich BAT in der Kulturförderung und setzt durch die Realisierung außergewöhnlicher Kunstausstellungen positive Akzente im kulturellen Leben Hamburgs und Bayreuths. In der Hansestadt hat das Unternehmen eng mit den Museen zusammengearbeitet, in Bayreuth wurde in Kooperation mit der dortigen Universität die CampusGalerie gegründet. Bei bisher vier Ausstellungen pro Jahr wurden hier Künstler aus der Region vorgestellt. Zur Förderung der gesellschaftlichen Grundlagenforschung hat BAT 1979 das BAT FreizeitForschungsinstitut in Hamburg gegründet. Damit wurde erstmals eine unabhängige Forschungsinstitution in einem Bereich geschaffen, der maßgeblich die Lebensqualität der Menschen definiert. Zu den Themen gehören Tourismus, Medien, Kultur, Sport und Unterhaltung, aber auch der Struktur- und Wertewandel in der Arbeitswelt. Das Institut versteht sich als Schnittstelle zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Politik und ist zu einem anerkannten Wegweiser und Weichensteller geworden, um gesellschaftliche Herausforderungen frühzeitig zu erkennen und konstruktive Lösungswege aufzuzeigen. Darüber hinaus engagiert sich BAT im Bildungsbereich durch die Förderung von Universitätsprojekten, vornehmlich im technischnaturwissenschaftlichen Bereich an seinem Produktionsstandort Bayreuth. Infolge einer globalen Überarbeitung der Corporate Social Investment Strategie bei BAT p.l.c. wird auch die deutsche Strategie derzeit überprüft. Nach Abschluss dieser Überprüfungen werden die Ergebnisse im Internet unter www.bat.de veröffentlicht. BAT Deutschland sieht in privatwirtschaftlichen Initiativen im kulturellen und wissenschaftlichen Bereich eine große Chance, den Austausch zwischen Politik, Wirtschaft und Bürgern zu fördern und so die Problemlösungskapazität einer modernen Gesellschaft zu erhöhen. Allerdings können Sponsoring und Spenden nur ein Teil der Corporate Social Responsibility sein. Als Hersteller eines kontrovers diskutierten Produkts gesellschaftlich verantwortlich zu handeln, heißt für BAT deshalb in erster Linie, einen konstruktiven Dialog mit den Stakeholdern zu führen und deren Erwartungen in der Unternehmenspolitik zu berücksichtigen. Social Report 2005 _ 29 DIE PERSONALPOLITIK BEI BAT Intern lebt BAT Deutschland seine soziale Verantwortung in Form einer Personalpolitik, die an den Bedürfnissen der Mitarbeiter und des Unternehmens ausgerichtet ist. Gut informierte und leistungsbereite Mitarbeiter, die ihre Stärken und Entwicklungsbereiche kennen, sind die Voraussetzung für den Erfolg eines Unternehmens. Die Beschäftigten werden aktiv in die Weiterentwicklung des Unternehmens eingebunden. So haben rund 800 Mitarbeiter der deutschen Unternehmenszentrale und des Außendienstes im Jahr 2005 an einer Konferenz teilgenommen, bei der sie aktiv an der Neuausrichtung der Unternehmensstrategie beteiligt waren. BAT fördert den freien Ideen- und Informationsaustausch und legt Wert auf einen vertrauensund respektvollen Umgang miteinander – frei von jeglicher Diskriminierung. Die Mitarbeiter tragen Verantwortung und erhalten regelmäßig Feedback zu ihrer Leistung. Entsprechend ihren Vorstellungen und den Anforderungen des Unternehmens werden sie in ihrer beruflichen Entwicklung gefördert. Die Beschäftigungsprinzipien basieren auf den Leitlinien: Stärke durch Vielfalt, Offenheit, Eigenverantwortung sowie Unternehmergeist. Da sich die Rahmenbedingungen auf dem deutschen Cigarettenmarkt in den letzten Jahren erheblich verschärft haben, hat BAT seit 2004 umfassende Restrukturierungsmaßnahmen eingeleitet – mit dem Ziel, die Wettbewerbsposition in Deutschland zu verbessern und die Zukunftsfähigkeit des Produktionsstandortes Bayreuth langfristig zu sichern. Die Maßnahmen umfassen die Anpassung der Strukturen am Standort Hamburg an die neuen Marktbedingungen, die Fusion der zuvor getrennt operierenden Marktorganisationen BAT und Brinkmann Niemeyer Gruppe zu einem Tabakunternehmen mit erweitertem Portfolio, eine Senkung der Herstellungskosten im Bayreuther Werk um 25 Prozent in den nächsten drei Jahren sowie die Schließung des Distributionsbereichs und dessen Vergabe an ein externes Serviceunternehmen. Bundesweit sind insgesamt 587 Arbeitsplätze von den Umstrukturierungen betroffen, die bis spätestens 2007 abgeschlossen sein werden. Alle Entscheidungen wurden im Einvernehmen mit den Betriebsräten und der Gewerkschaft NGG getroffen. An den Standorten Hamburg und Bayreuth konnten durch umfassende Vorruhestandsregelungen sowie freiwillige Abfindungen betriebsbedingte Kündigungen vermieden werden. Lediglich bei der Schließung der Distribution war dies nicht möglich. Alle betroffenen Mitarbeiter an den zwölf BAT Distributionsstandorten werden deshalb intensiv von Outplacement-Beratern betreut. Dadurch wird sichergestellt, dass jeder Betroffene die Möglichkeit hat, einen neuen Arbeitsplatz außerhalb des Unternehmens zu erhalten. Schwerpunkt der Personalpolitik ist auch die Ausbildung junger Menschen. Im Jahr 2005 arbeiteten 83 Auszubildende in Hamburg und Bayreuth, die einen von fünf Berufen erlernten: Industriekaufmann, Fachinformatiker, Chemielaborant, Elektroniker und Industriemechaniker. Seit September 2005 bietet BAT in Zusammenarbeit mit der Hamburg School of Business Administration erstmals den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.) an. So können herausragende Abiturienten eine Ausbildung bei BAT mit einem Studium verbinden. Allen Auszubildenden wird vertraglich ein Anschlussarbeitsvertrag für mindestens ein Jahr zugesichert. Die Anzahl der ManagementTrainee-Stellen für Hochschulabsolventen wurde im vergangenen Jahr verdoppelt. AUSGEZEICHNET ALS TOP-ARBEITGEBER UND FAIR COMPANY BAT gehört zu den Top-50Arbeitgebern in Deutschland. Dies ergab das ArbeitgeberRanking des Job- und Wirtschaftsmagazins „karriere“ der Verlagsgruppe Handelsblatt. Bewertet wurden vor allem die Bereiche Mitarbeiterentwicklung, Vergütung und Arbeitsklima. Darüber hinaus wurde BAT von „karriere“ als „Fair Company“ bewertet. Mit der Initiative „Fair Company“ zeichnet das Wirtschaftsmagazin Unternehmen aus, die für eine neue Ethik in der Arbeitswelt stehen und Hochschulabsolventen eine faire Chance geben. Weitere Informationen unter www.karriere.de ➜ Die Beschäftigungsleitlinien finden Sie ab Seite 68 Hohe Standards im Umwelt- und Arbeitsschutz_S. 32 Operational Review 2005 in Deutschland_S. 36 Kontinuierlich sinkende Unfallzahlen_S. 37 Social Report 2005 _ 31 UMWELTSCHUTZ UND ARBEITSSICHERHEIT KONSEQUENT ERHÖHEN Hohe Qualitätsmaßstäbe in der Produktion und Distribution von Tabakwaren erfordern die konsequente Berücksichtigung von Umwelt- und Arbeitsschutz. Für die British American Tobacco Gruppe sind deshalb sowohl der verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen und die Vermeidung von Abfällen als auch ein effizienter Arbeitsschutz seit Jahren gelebte Praxis. Die deutsche BAT Gesellschaft nimmt mit ihren hohen Umwelt- und Arbeitssicherheitsstandards eine führende Position innerhalb der weltweiten Unternehmensgruppe ein. Als einzige lokale Gesellschaft hat sie dreimal den unternehmensinternen „EHS Excellence Award“ (Environmental Health & Safety) gewonnen – für die kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung und für herausragende Erfolge in Sachen Arbeitssicherheit. Dieser Preis wird von einer unabhängigen international besetzten Jury vergeben. Der Standort Hamburg verzeichnete das zweite Jahr in Folge keinen meldepflichtigen Unfall. 2005 blieb auch das Werk Bayreuth erstmals ein Jahr unfallfrei. Die Ergebnisse zeigen, dass das Thema EHS in der Organisation der deutschen BAT Gesellschaft fest etabliert ist. Um dies zu unterstreichen, wird künftig über Umwelt- und Arbeitsschutz im deutschen Social Report berichtet. Dr. Arno Weiss, Mitglied der Geschäftsführung, verantwortlich für Arbeitsschutz und Umweltschutz BAT bezieht TÜV-zertifizierten Naturstrom zur CO2-Reduzierung. Das Wasserkraftwerk Rheinfelden: Der Standort Hamburg wird unter anderem von hier versorgt. HOHE STANDARDS IM UMWELTUND ARBEITSSCHUTZ Weltweit hohe Standards im Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie in der Arbeitssicherheit sind wichtige Unternehmensziele der gesamten British American Tobacco Gruppe. Alle Gesellschaften halten weltweit die gleichen internationalen Normen ein. Dafür sorgt ein integriertes EHS-Managementsystem (Environmental Health & Safety). Zweimal jährlich wird auf regionaler Ebene ein Plan mit messbaren Zielen im Umwelt- und Arbeitsschutz erstellt, der in die Unternehmensplanung integriert und dessen Erfüllung überprüft wird. Die hohen Anforderungen an Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie Arbeitssicherheit fließen auch in die Auswahl der Lieferanten ein. Der Gesundheits- und Arbeitsschutz konnte weltweit durch verschiedene Maßnahmen in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert werden. Im Jahr 2005 hatten 32 BAT Gesellschaften keinen Unfall zu verzeichnen, 2004 waren es 27. Ein Erfolgsfaktor für die Umsetzung des EHS-Managementsystems ist die kontinuierliche und umfassende Einbindung aller Mitarbeiter. Ein rechtzeitiger, zielgerichteter und fundierter Informationsfluss ist daher notwendig. Die deutsche BAT Gesellschaft arbeitet mit crossfunktionalen Teams, damit alle relevanten Informationen vom Management über die EHS-Manager an die Mitarbeiter gelangen. Dies ermöglicht nicht nur einen Informationsfluss entlang den Linienverantwortungen, sondern auch innerhalb der einzelnen Ebenen. Zu diesen Teams gehören ein verantwortliches Mitglied der Geschäftsführung, ein EHS-Manager, der für Europa und Deutschland zuständig ist, sowie lokale EHS-Manager an den Standorten Hamburg und Bayreuth. EHS-Organisationsstruktur Die Festlegung von Maßnahmen und Zielen erfolgt im Wesentlichen über eine Meeting-Organisation. Zweimal jährlich treffen sich die EHSManager aller europäischen BAT Gesellschaften zur EHS-Konferenz Europa. Dort werden die Umwelt- und Arbeitsschutzdaten der gesamten Region und der einzelnen Standorte diskutiert sowie Ziele und Projekte für die Folgeperiode definiert. Die festgelegten Ziele und Maßnahmen bilden anschließend im EHS-Meeting Deutschland die Basis, auf der die nationalen Anforderungen formuliert werden. Diese werden dann in den Social Report 2005 _ 33 einzelnen Standortmeetings sowie in den themenspezifischen Teams (z.B. für Abfalllogistik oder Energiereduzierung) an alle Mitarbeiter weitergegeben. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Unternehmensvorgaben in allen Organisationen implementiert werden und dass zugleich die Möglichkeit zur Systemverbesserung durch zielgerichtetes Feedback gegeben ist. Umweltpartnerschaften Als verantwortungsbewusstes Unternehmen weiß BAT Deutschland, dass nachhaltige Umweltpolitik in Zusammenarbeit mit externen Partnern besonders wirksam ist. Aus diesem Grund ist das Unternehmen seit Dezember 2002 Mitglied im Umweltpakt Bayern und in der Umweltpartnerschaft Hamburg. Ziel dieser Organisationen ist es, die Kompetenzen und Ressourcen von Staat und Wirtschaft zu bündeln sowie durch gemeinsame Veranstaltungen zu Themen wie Emissionshandel, rationalem Energieeinsatz und Abfallvermeidung das Bewusstsein für freiwilligen Umweltschutz zu schärfen. Darüber hinaus wird BAT im Jahr 2006 an der Vortragsreihe „Best Practice EH&S“ der Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit teilnehmen. BAT wird sein erfolgreiches Arbeitsschutz-Management-System vorstellen und Möglichkeiten aufzeigen, wie ein derartiges System auch auf andere Unternehmen und Bereiche übertragen werden kann. Zur weiteren CO2-Reduzierung in Deutschland setzt BAT künftig auch verstärkt auf regenerative Energiequellen. Die deutsche Gesellschaft hat sich entschieden, den gesamten Standort Hamburg mit Naturstrom, unter anderem aus dem Wasserkraftwerk Rheinfelden der Firma Energiedienst AG, zu versorgen. Die Kommunikationsstruktur im Bereich EHS EHS-Meeting Italien EHSStandortmeeting Hamburg EHS-Meeting Schweiz EHSStandortmeeting Bayreuth EHS-Meeting Deutschland EHS-Meeting für den Bereich TM&D EHS-Meeting Russland EnergiereduzierungsAusschuss AbfalllogistikAusschuss FEEDBACK IMPLEMENTIERUNG EHS-Konferenz Europa LIEBE LESERIN, LIEBER LESER, der wesentliche Schlüssel zum Unternehmenserfolg liegt im Ineinandergreifen sämtlicher Geschäftsprozesse. Nur so sind Leistungen und Erfolge zu erzielen, die deutlich über dem sehr anspruchsvollen deutschen Industriestandard liegen – auch im Arbeits- und Umweltschutz. Ein leistungsfähiges integriertes Managementsystem ist das zentrale Rückgrat der Arbeits- und Umweltschutzarbeit der British American Tobacco Gesellschaft in Deutschland. So konnten wir zum Beispiel an den Standorten Bayreuth und Hamburg den Nachweis erbringen, dass durch die Anwendung dieses Systems überdurchschnittliche Erfolge möglich sind. An beiden Standorten mit zusammen über 1.500 Mitarbeitern und zum Teil hohen Gefährdungsklassen ist schon länger als ein Jahr ohne meldepflichtigen Betriebsunfall gearbeitet worden. Auch im Umweltschutz kann der erreichte Standard der deutschen BAT Gesellschaft sowohl an den Kennzahlen als auch an der externen Anerkennung, beispielsweise durch das EHS-Best-Practice-Projekt, objektiv beurteilt werden. Basierend auf dem Managementsystem haben wir im Jahr 2005 eine Reihe von Aktivitäten zum Beispiel im Schulungsbereich, in der Energie- und Materialwirtschaft sowie im organisatorischen Bereich durchgeführt, die im Ergebnis zu einer Leistungsverbesserung bei sämtlichen EHS-Kennzahlen geführt haben. Diese Erfolge setzen ein leistungsfähiges, gut ausgebildetes und hoch motiviertes Team voraus. Denn nur wenn jeder einzelne Mitarbeiter die Arbeitsschutz- und Umweltschutzziele des Unternehmens unterstützt, ist eine kontinuierliche Weiterentwicklung möglich. Für das Jahr 2006 sind weitere Schwerpunktprogramme zur Verbesserung der Gefährdungsanalysen sowie für den Bereich der Vertriebsorganisation mit ihren teilweise sehr schwierigen Arbeitsbedingungen geplant. Während wir das Arbeitsumfeld beispielsweise in der Produktion direkt beeinflussen können, agieren unsere Vertriebsmitarbeiter in einem nur sehr indirekt von uns beeinflussbaren Umfeld. Sie müssen neben dem eigenen Arbeitsinhalt sämtliche Fremdeinflüsse (Verkehr, Kundenumgebungen) beachten, um unfallfreie und ökologisch verantwortliche Arbeit zu leisten. Dazu wollen wir auch in Zukunft beitragen. Christian Kreusch, Unternehmensbeauftragter für EHS der deutschen BAT Gesellschaft Social Report 2005 _ 35 BAT DEUTSCHLAND GEHÖRT ZUR WELTSPITZE Das deutsche Tochterunternehmen nimmt beim Arbeits- und Umweltschutz eine führende Position innerhalb der weltweiten BAT Gruppe ein und wurde dafür bereits mehrfach ausgezeichnet. Als Anreiz für ein verstärktes Engagement zur Verbesserung des Arbeits- und Umweltschutzes hat die Muttergesellschaft BAT p.l.c. weltweit unternehmensinterne Wettbewerbe ins Leben gerufen, unter anderem den Merit Award und den EHS Excellence Award: Letzterer wird von einer Jury vergeben, die aus vier externen und drei internen Mitgliedern besteht. BAT in Deutschland hat den Merit Award bereits dreimal für außergewöhnlich gute Ergebnisse beim Arbeitsschutz gewonnen: ➜ im November 2004 für eine Million Stunden ohne Unfall am Standort Hamburg, ➜ im Juli 2005 für eine Million Stunden ohne Unfall am Standort Bayreuth, ➜ im November 2005 für ein Jahr ohne Unfall am Standort Hamburg. Auch der EHS Excellence Award ging bereits zum dritten Mal nach Deutschland. Im Jahr 2005 gewann die deutsche BAT Gesellschaft diesen Preis in der Kategorie „Innovation“ für den effizienten Einsatz des EHS-Managementsystems zur Erzielung hoher Arbeitsschutzstandards. In den Jahren 2002 und 2004 hatte sie den EHS Excellence Award für herausragende Leistungen auf dem Gebiet des Umweltschutzes erhalten. Die internationale BAT Gruppe würdigte vor allem die kontinuierlich verbesserten Ergebnisse beim Energie- und Wasserverbrauch sowie bei der Abfallbeseitigung und dem Wertstoffrecycling am Produktionsstandort Bayreuth. BAT Deutschland: Umweltkennzahlen und Unfallrate ENERGIE CO2 WASSER ABFALL RECYCLING in GJ/Mio. Cigaretten in t/Mio. Cigaretten in m3/Mio. Cigaretten in kg/Mio. Cigaretten in % des Gesamtabfalls 11,2 10,9 0,85 0,77 3,3 3,1 87 82 99% 99% LWC-IR 0,69 0,43 2004 2005 Auch im direkten Jahresvergleich zwischen 2004 und 2005 hat es die deutsche BAT Gruppe geschafft, die so genannten Key Performance Indicators in den meisten Teilbereichen deutlich zu verbessern. Diese Kennzahlen sind international bei allen BAT Gesellschaften standardisiert und richten sich nach den Vorgaben der Global Reporting Initiative (GRI) (siehe Anhang und www.bat.de). Im Bereich Energie ist vor allem die Maschineneffizienz in der Produktion dafür ausschlaggebend gewesen, dass auch der Energiebedarf deutlich abgesenkt werden konnte. Der damit in Relation stehende, jedoch überproportionale CO2-Rückgang erklärt sich vor allem durch die Substitution von Heizöl durch Erdgas. So konnte neben der Effizienzsteigerung der Produktion noch zusätzlich ein Beitrag zur Klimagasreduzierung geleistet werden. Ähnliches gilt für die Abfallkennzahlen. Sämtliche Warenströme unterliegen einer vollständigen Systemkontrolle vom Lieferanten bis zum Produkt. Das gilt auch für die Abfälle, die kontinuierlichen Minimierungsanstrengungen unterliegen. Die Systemkontrolle ermöglicht das sofortige Erkennen von Abweichungen, die dann umgehend auch korrigiert werden. Das Bestreben ist die bestmögliche Materialausnutzung. Das führt automatisch zur Abfallreduzierung. Diese Systematik, im Zusammenhang mit hohen Produktivitäten*, ergibt, bei vergleichbarer Produktion, Abfallkennwerte, die weltweit zu den besten gehören. Die Recycling-Rate bleibt auf einem sehr hohen Niveau gleich, da die verfügbaren Möglichkeiten der stofflichen sowie thermischen Verwertung bereits ausgeschöpft sind. Im Jahr 2005 wurden in der deutschen BAT Gruppe die niedrigsten Unfallkennzahlen seit Aufzeichnung der Daten erzielt. Dieser Erfolg für Mitarbeiter und Unternehmen ist darin begründet, dass neben dem Standort Hamburg auch das Produktionswerk in Bayreuth im gesamten Berichtsjahr keinen meldepflichtigen Unfall zu verzeichnen hatte. Für den Bereich der Verkaufsorganisation sind für 2006 Unfallreduzierungsprogramme geplant. *Hohe Produktivitäten bedeuten zum Beispiel gleichzeitig verminderte Abfallmengen durch Anfahr- und Stoppvorgänge. Der EHS Excellence Award ging bereits zum dritten Mal nach Deutschland. OPERATIONAL REVIEW 2005 IN DEUTSCHLAND Die Umwelt- und Arbeitsschutzpolitik von BAT in Deutschland ist eingebettet in ein für alle BAT Gesellschaften weltweit geltendes Selbstbewertungs- und Zielvereinbarungsinstrumentarium, die so genannte Environmental Health & Safety Road Map. Die BAT Europaorganisation führt in ihren Gesellschaften alle drei Jahre ein Operational Review durch. Dabei werden sowohl das Arbeits- und Umweltschutzmanagement als auch dessen Umsetzung und Anwendung im Arbeitsalltag überprüft und bewertet. Im Anschluss werden Korrekturmaßnahmen für alle aufgezeigten Schwachstellen ermittelt. Auf diese Weise haben die Gesellschaften die Möglichkeit, einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu durchlaufen. Für die deutsche BAT Gesellschaft wurden im Rahmen des Operational Review im Jahr 2005 weitere Verbesserungspotenziale unter anderem im Bereich der Gefährdungsbeurteilung, der Mitarbeiterschulungen und einzelner Maßnahmen zum Schutz von Mitarbeitern bei gefährlichen Arbeiten identifiziert. Die Umsetzung dieser Verbesserungen wird 2006 erfolgen. Insgesamt wurden die Arbeits- und Umweltschutzstandards von BAT in Deutschland mit 3,6 bewertet – auf einer Skala von 0 als schlechtestem Wert bis 4 als Bestwert. Durch die erfolgreiche Umsetzung von fokussierten Trainingsprogrammen und motivationssteigernden Bonusprogrammen konnte die Unfallrate in Deutschland in den vergangenen Jahren stetig gesenkt werden. Auf Basis einer Social Report 2005 _ 37 „KONTINUIERLICH SINKENDE UNFALLZAHLEN“ umfassenden Analyse aller verfügbaren Unfalldaten wurden gezielte Schulungsmaßnahmen, insbesondere im Bereich der Prävention, entwickelt. Dazu gehören unter anderem Verhaltensschulungen, Aktionen zum Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung (z.B. Gehörschutz) sowie Fortbildungen zur Sensibilisierung der Mitarbeiter für Gefährdungen in ihren jeweiligen Tätigkeitsbereichen. Darüber hinaus konnte durch die vermehrte Durchführung von Fahrsicherheitstrainings die Zahl der Wegeunfälle bis einschließlich 2004 erheblich reduziert werden. Infolge dieser guten Ergebnisse wurde das Trainingsangebot im Jahr 2005 reduziert. Dies führte allerdings zu einem erneuten Anstieg der Wegeunfälle. Daher sind für 2006 wieder mehr Aktionen geplant, beispielsweise Fahrerschulungen und Trainings am Fahrsimulator. Insgesamt will BAT in Deutschland bei der Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes künftig mehr Wert darauf legen, vorbildliches Verhalten zu fördern – statt negative Geschehnisse zu pointieren. Dieser neue, positive Denkansatz wird durch verschiedene Aktionen und Programme unterstützt. Ein wichtiger Indikator für die Maßnahmen und Ergebnisse des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses ist die LWC-Unfallrate (Lost Workday Case). Sie dient weltweit innerhalb der BAT Gruppe als einheitliche Vergleichsbasis und drückt die Anzahl der Unfälle mit einem Arbeitsausfall von mindestens einem Arbeitstag aus, bezogen auf 200.000 Arbeitsstunden. Die LWC-Rate für BAT in Deutschland zeigt, dass der Arbeitsschutz seit 1998 erheblich verbessert werden konnte. Ein Jahr unfallfrei am Standort Bayreuth. Unfallrate bei BAT Deutschland 4 3,91 ➜ VERÄNDERUNG DES VERHALTENS 3,5 3 ➜ BONUSSYSTEM-BEWUSSTSEINSPROGRAMME 2,5 2,01 2 ➜ 1,5 KONZENTRIERTE SCHULUNG, NEUE PERSPEKTIVE 1,38 1,07 1 0,73 0,74 0,69 0,43 0,5 0 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 Die LWC-Unfallrate dient weltweit innerhalb der BAT Gruppe als einheitliche Vergleichsbasis und drückt die Anzahl der Unfälle mit einem Arbeitsausfall von mindestens einem Arbeitstag aus, bezogen auf 200.000 Arbeitsstunden. Ökonomische Indikatoren_S. 40 Ökologische Indikatoren_S. 41 Gesellschaftliche/Soziale Indikatoren_S. 44 Social Report 2005 _ 39 GRI-INDIKATOREN Für die Erstellung des vorliegenden Social Reports 2005 orientiert sich BAT Deutschland erstmals am Leitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Global Reporting Initiative (GRI). Damit folgt das deutsche Unternehmen der gängigen Praxis der BAT Muttergesellschaft in London und schafft ein zusätzliches Instrument zur Sicherstellung der Neutralität, Transparenz und Überprüfbarkeit des Berichts. Der GRI-Leitfaden umfasst eine Vielzahl von Indikatoren für eine ausgewogene und angemessene Berichterstattung über die ökonomischen, ökologischen und gesellschaftlichen Leistungen eines Unternehmens. Im Folgenden werden die wichtigsten Leistungsindikatoren vorgestellt. Da bei Druckbeginn die Zahlen für das Jahr 2005 noch nicht vollständig vorlagen, sind in diesem Report die Zahlen für das Jahr 2004 dargestellt. Die das vergangene Jahr betreffenden Daten werden, sobald sie vorliegen, online auf www.bat.de veröffentlicht. ÖKONOMISCHE INDIKATOREN EC1 Nettoumsatz der BAT Germany GmbH, inklusive der Ergebnisse der Auslandsbeteiligungen: 4.156.230.000 Euro darin enthaltene Tabaksteuer: 2.879.841.000 Euro EC3 Kosten aller eingekauften Waren, Materialien und Dienstleistungen: 2004 wurden für den deutschen Endmarkt insgesamt Waren und Dienstleistungen (direkte und indirekte Kosten sowie Tabak) in folgender Höhe eingekauft: Leaf*: 284.931.000 Euro Directs: 107.032.000 Euro Indirects: 189.543.000 Euro Summe 581.506.000 Euro *Summe für die gesamte Region Europa, da BAT Germany den Tabakeinkauf für die gesamte Region übernimmt. EC11 Aufschlüsselung der Lieferanten nach Organisation und Land (Liste aller Lieferanten, bei denen das BAT Einkaufsvolumen 2004 10% des Gesamteinkaufsvolumens überstieg): Im Bereich des Tabakeinkaufs wurden mit insgesamt zwei Zulieferern je mehr als 10% des BAT Gesamteinkaufsvolumens getätigt. Hierbei handelt es sich um die BAT Gruppengesellschaften Souza Cruz Overseas S.A./Brasilien (11%) RJ Reynolds Tobacco Company/ USA* (10%) *Minderheitsbeteiligung. EC5 Summe der Lohnzahlungen und Zusatzleistungen (einschließlich Löhnen, Rentenbeiträgen, anderer Zusatzleistungen und Abstandszahlungen): Löhne & Gehälter: 114.364.092 Euro Pensionen: 43.038.975 Euro Rentenversicherung (AG+AN): 18.627.000 Euro EC8 Gesamtsumme aller gezahlten Steuern jeglicher Art: Steuern vom Einkommen und vom Ertrag: Aufwand aus Ertragssteuerumlage*: 52.459.000 Euro Latente Steuern: 831.000 Euro Quellensteuern: 175.000 Euro Tabaksteuer: 2.879.841.000 Euro *Steuerumlage von BAT Germany im Rahmen der Organschaft der BAT Industrie Gruppe. EC10 Spenden an die Anwohner/Gemeinde, die Bürgergesellschaft und andere Gruppen, in Geld- und Sachspenden und für jede Empfängergruppe separat aufgegliedert: Spenden: 81.983 Euro Darüber hinaus unterstützte BAT die Raymond Loewy Foundation und die Pall Mall Foundation mit 1.370.000 Euro. Social Report 2005 _ 41 ÖKOLOGISCHE INDIKATOREN EN2 Prozentanteil des verwendeten Materials, der Abfall (weiterbehandelt oder unbehandelt) von Quellen außerhalb der berichtenden Organisation ist: keine (= 0 Tonnen) (0%) EN3 Direkter Energieverbrauch, aufgegliedert nach Primärenergieträgern: 520.588 GJ 10,35 GJ/Million Cigaretten-Äquivalent EN4 Indirekter Energieverbrauch: 276.100 GJ 5,49 GJ/Million Cigaretten-Äquivalent EN17 Initiativen mit dem Ziel, erneuerbare Energiequellen zu nutzen und Energieeffizienz zu erhöhen. Jährlicher Energieverbrauch aus erneuerbaren Energiequellen: 31.751 GJ EN19 Anderer indirekter Energieverbrauch der Organisation (produktionsvorgelagert/-nachgelagert) und dessen Implikationen, wie z.B. Geschäftsreisen, Produktlebenszyklus-Management und Verwendung energieintensiver Materialien: 44.616 GJ 0,89 GJ/Million Cigaretten-Äquivalent EN5 Gesamter Wasserverbrauch: 165.698 m3 3,3 m3/Million Cigaretten-Äquivalent EN8 Emissionen klimarelevanter Gase: 42.511 Tonnen CO2-Äquivalent 0,85 Tonnen CO2-Äquivalent/Million Cigaretten-Äquivalent EN9 Gebrauch und Emissionen von Ozon abbauenden Substanzen: Diese Substanzen werden im Unternehmen nicht mehr verwendet (= 0). EN10 NOx, SOx und andere signifikante Luftemissionen nach Art der Emission: Öffentliche Bekanntgabe Vollzug des Immissionsschutzrechts; Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß §18 der 17. BImSchV durch British American Tobacco (Germany) GmbH, Standort Bayreuth. Gemäß § 18 der 17. BImSchV in Verbindung mit dem Genehmigungsbescheid der Stadt Bayreuth vom 27.09.1996 werden die Emissionswerte der Feststoff-Dampfkessel-Anlage des Standorts Bayreuth (kontinuierliche und diskontinuierliche Messungen sowie Bewertung der Ergebnisse ) öffentlich bekannt gemacht. 1. Betreiber und Inhaber der Anlage British American Tobacco (Germany) GmbH 2. Berichtszeitraum 01.01.2004 bis 31.12.2004 3. Standort Weiherstraße 26, 95448 Bayreuth 4. Einzuhaltende Verbrennungsbedingungen Anteil Sonderbrennstoffe an der Gesamtfeuerungswärmeleistung 5. Einzuhaltende Emissionsbegrenzung Entspricht der 17. BImSchV 6. Ergebnisse der Emissionsmessungen 6.1 Kontinuierliche Messungen Parameter Grenzwert mg/m3 Kessel 4 Jahresmittelwert mg/m3 CO 200 145,6 NOx 430 307,2 Staub 40 1,2 6.2 Diskontinuierliche Messungen/Mittelwerte der durch Einzelmessungen bestimmten Emissionswerte Parameter 7. Grenzwert mg/m3 Kessel 4 Emissionswert Mittelwert mg/m3 Gesamt-C 43 <3,6 HCI 53 22,9 HF 5 0,23 SOX 1550 299 Dioxine Furane 0,06 ng/m3 0,038 ng/m3 Sb, As, Pb, Cr 0,5 < 0,003 Co, Cu, Mn 0,5 < 0,004 Ni, V, Sn 0,5 < 0,001 Hg 0,050 < 0,004 Cd, TI 0,050 0,001 Bewertung der Ergebnisse Die Emissionsbegrenzungen und Verbrennungsbedingungen wurden eingehalten und somit die Auflagen des Genehmigungsbescheides erfüllt. EN11 Gesamtabfallmenge nach Art und Behandlungsform: erzeugte Gesamtmenge an Abfall: 4.389 Tonnen erzeugter Abfall/Million Cigaretten-Äquivalent: 0,09 Tonnen Social Report 2005 _ 43 Gesamtmenge an recyceltem Abfall: 4.350 Tonnen % recycelte Abfallmenge: 99,1% Abfall, der an die Deponie weitergegeben wird: 38 Tonnen Abfall, der recycelt wird: 4.310 Tonnen verbrannte Abfallmenge: 0 Tonnen sonstiger Abfall: 0 Tonnen gefährlicher Abfall, der an die Deponie weitergegeben wird: 1 Tonnen gefährlicher Abfall, der recycelt wird: 40 Tonnen verbrannte Menge von gefährlichem Abfall: 0 Tonnen sonstiger gefährlicher Abfall: 0 Tonnen EN12 Signifikante Abwassereinleitungen in Gewässer, aufgegliedert nach Art der Einleitung: gesamte abgeleitete Wassermenge: 90.105 m3 abgeleitete Wassermenge/Million Cigaretten-Äquivalent: 1,79 m3 abgeleitete Prozess- oder Abwassermenge: 90.105 m3 abgeleitetes Regenwasser: keine Angabe Wird Abwasser vorbehandelt? teilweise Abwasser wird abgeleitet zur: Gemeinde EN13 Signifikante Freisetzungen von Chemikalien, Ölen und Kraftstoffen, angegeben in ihrer Gesamtzahl und ihrem Gesamtvolumen: keine EN16 Fälle von Strafzahlungen für Nichteinhaltung gesetzlicher Regelungen, alle anwendbaren internationalen Deklarationen/Konventionen/Verträge betreffend, sowie nationaler, subnationaler, föderaler, regionaler und lokaler Gesetzgebung mit Umweltrelevanz: keine GESELLSCHAFTLICHE/SOZIALE INDIKATOREN LA4 Geschäftsgrundsätze und Verfahren zur Information, Beratung und Verhandlung mit Angestellten über Veränderungen im Berichtszeitraum (z.B. Restrukturierungsmaßnahmen): In den Beschäftigungsleitlinien (siehe S. 68) verpflichtet sich BAT Deutschland, notwendige Restrukturierungsmaßnahmen verantwortungsbewusst und sozial verträglich durchzuführen. Mitarbeiter werden über die Hintergründe und Konsequenzen rechtzeitig und umfassend informiert. In der Vergangenheit konnten betriebsbedingte Kündigungen vermieden werden. Lediglich im Rahmen der Schließung der Distribution konnte dies nicht gewährleistet werden. (Mehr Informationen zu den jüngsten Restrukturierungsmaßnahmen bei BAT auf S. 29) LA5 Praktiken zur Erhebung und Erfassung von Arbeitsunfällen und Krankheit: Die LWC-Unfallrate (Lost Workday Case) konnte seit 1998 erheblich verbessert werden und lag 2004 bei 0,69. Sie dient weltweit innerhalb der BAT Gruppe als einheitliche Vergleichsbasis und drückt die Anzahl der Unfälle mit einem Arbeitsausfall von mindestens einem Arbeitstag aus, bezogen auf 200.000 Arbeitsstunden. (Ausführliche Informationen zum Thema siehe S. 37) LA9 Durchschnittliche Anzahl an Trainingsstunden pro Jahr pro Angestellten: Die Trainingszeit pro Mitarbeiter lag 2004 bei elf Stunden, das entspricht knapp 1,5 Trainingstagen. Insgesamt nahmen 699 Mitarbeiter an Fortbildungsmaßnahmen teil. LA10 Beschreibung von Gleichstellungsgrundsätzen und -programmen: Eine der internen Leitlinien von BAT lautet „Stärke durch Vielfalt”. Mit dieser Leitlinie beschreibt das Unternehmen die kulturelle Vielfalt innerhalb der internationalen Gruppe und ein Arbeitsumfeld, in dem die individuelle Verschiedenartigkeit der Mitarbeiter respektiert und geschätzt wird. Der Grundsatz unterstreicht zudem das Bemühen, durch Verschiedenartigkeit – ob von Menschen, Kulturen, Standpunkten oder Ideen – Chancen optimal zu nutzen und die Leistungsfähigkeit zu verbessern. In den Beschäftigungsleitlinien wird Chancengleichheit explizit unter dem Punkt „Stärke durch Vielfalt“ behandelt. (Siehe Anhang S. 68) HR1 Beschreibung von Grundsätzen, Leitlinien, Unternehmensstruktur und Verfahren im Umgang mit allen Aspekten der Menschenrechte, die für die Geschäftstätigkeit relevant sind: Die Beschäftigungsleitlinien der BAT Gruppe beschreiben ausführlich den Umgang von BAT mit allen Aspekten der Menschenrechte. Diese Leitlinien sind für alle BAT Gesellschaften bindend. (Siehe Anhang S. 68) PR1 Beschreibung des Grundsatzes zur Erhaltung der Konsumentengesundheit und -sicherheit während des Produktgebrauchs und der Dienstleistung; Umfang, in dem dieser Grundsatz ersichtlich wird, sowie die Beschreibung der Verfahren, um dieses Thema anzusprechen, inklusive Überwachungssysteme und Ergebnisse der Überwachung: BAT Deutschland vertreibt ein Produkt, das Risiken birgt, und unterliegt einer Vielzahl von Gesetzen und Regulierungen. BAT hält es deshalb für umso wichtiger, dass es sein Geschäft auf verantwortungsvolle Weise führt. Das Unternehmen erfüllt selbstverständlich alle gesetzlichen Auflagen. Insbesondere bei der Vermarktung seiner Produkte erfüllt es zudem Anforderungen, die über das gesetzliche Maß hinausgehen. Diese Anforderungen sind in den Internationalen Marketingstandards definiert und für alle BAT Gesellschaften weltweit bindend. (Mehr Informationen siehe S. 18) PR4 Anzahl und Art von Fällen der Nichteinhaltung von Regulierungen zur Konsumentengesundheit und -sicherheit, einschließlich Strafen und Strafzahlungen auf entsprechende Gesetzesbrüche: keine Social Report 2005 _ 45 PR2 Beschreibung der Grundsätze, der Verfahren/Managementsysteme und Überwachungsmechanismen, die mit Produktinformation und Labeling in Verbindung stehen: Gesundheitsbezogene Warnhinweise werden seit 1975 auf alle Packungen aufgebracht. 2002 erfolgte die Umsetzung der EU-Tabakprodukt-Richtlinie von 2001 in nationales Recht. Diese schreibt den Wechsel zwischen zwei allgemeinen Warnhinweisen in Kombination mit jeweils einem von 14 ergänzenden Warnhinweisen vor. Einzelne Aufsichtsämter haben in der Vergangenheit beanstandet, dass die Absenderangabe („Die EG-Gesundheitsminister:“) nicht auf weißem Grund steht. BAT ist jedoch der Ansicht, dass die Ausführung den gesetzlichen Anforderungen genügt. Inzwischen ist keine Absenderangabe mehr erforderlich. Nikotin-/Kondensatwerteaufdrucke: Seit 1982 sind die Aufdrucke der Nikotin- und Kondensatwerte bei Cigaretten vorgeschrieben. Seit der Umsetzung der Tabakprodukt-Richtlinie 2002 wird zusätzlich der Wert für Kohlenmonoxid angegeben. Darüber hinaus druckt BAT freiwillig die Werte für Nikotin und Kondensat auch auf alle RYO-Produkte auf (Matrixdeklaration). Produktinformation: Die EU-Tabakprodukt-Richtlinie 2001/37 EG regelt unter anderem auch die Offenlegung der in Tabakprodukten verwendeten Zusatzstoffe. Neben der jährlichen Offenlegung gegenüber den zuständigen Behörden veröffentlicht BAT Deutschland seit 2003 auch sämtliche eingesetzten Zusatzstoffe pro Land/Marke/Variante im Internet unter www.bat-ingredients.com. PR9 Beschreibung der Grundsätze, Verfahren/Managementsysteme und Überwachungsmechanismen zur Einhaltung von Standards und freiwilligen Kodizes zur Werbung: BAT gestaltet seine Marketingmaßnahmen im Einklang mit allen unser Geschäft betreffenden Gesetzen. Verstöße gegen gesetzliche Regelungen gab es nicht. Zusätzlich hat sich das Unternehmen zu über die Gesetze hinausgehenden Standards verpflichtet. So hält sich das Unternehmen an die Freiwillige Selbstbeschränkung der Cigarettenindustrie sowie die Internationalen Marketingstandards, deren Einhaltung dafür sorgt, dass die Werbung verantwortungsbewusst und nicht an Kinder und Jugendliche gerichtet ist. Zur Sicherstellung der Einhaltung der Regeln existieren zahlreiche Mechanismen (siehe S. 21). 2004 wurden dennoch bundesweit insgesamt sieben mit BAT Werbung belegte Plakatwände innerhalb der Bannmeile um Schulen entdeckt. Die Werbung wurde in allen Fällen umgehend entfernt und die Stelle aus dem BAT Netz gelöscht, um zukünftige Buchungen dieser Stellen auszuschließen. Im Printbereich gab es keinerlei Verstöße. PR10 Anzahl und Art von Gesetzesbrüchen zu Werbe- und Marketingregulierungen: keine PR3 Beschreibung des Grundsatzes, der Verfahren/Managementsysteme und Überwachungsmechanismen zum Schutz der Privatsphäre von Konsumenten: BAT ist gesetzeskonform auf Basis des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Ein direkt dem Sprecher der Geschäftsführung berichtender Datenschutzbeauftragter überwacht die Einhaltung für alle BAT Konzerngesellschaften in Deutschland. Social Report 2005 _ 47 UNABHÄNGIGE VERIFIZIERUNG DIE VERIFIZIERUNG BUREAU VERITAS Unabhängige Verifizierungserklärung An das Management von British American Tobacco (Germany) GmbH: Bureau Veritas Deutschland versichert, dass diese Erklärung auf den Ergebnissen der Verifizierung basiert und eine unabhängige Meinung darstellt. Bureau Veritas hat außer seiner Dienstleistung als Verifizierer keinerlei kommerzielles Interesse an den Aktivitäten von British American Tobacco Deutschland. 1. Meinung Bureau Veritas erklärt, dass dieser vierte Social Report (kurz: der Report) von British American Tobacco Deutschland (BAT), der sich auf den Zeitraum Februar 2005 bis Februar 2006 bezieht, in seinen Darstellungen verlässlich und frei von gravierenden Fehlern ist. Der Report ist verständlich, für die Stakeholder leicht zugänglich und gibt Auskunft über die Entwicklung des Prozesses in Bezug auf den Prozessstandard AA1000 und den Dialog mit den Stakeholdern. BAT hat sein Social Reporting Modell überarbeitet und neu strukturiert, um die AA1000Anforderungen voll zu erfüllen. Das Unternehmen hat für den Social Reporting Prozess zusätzliche Ressourcen bereitgestellt und neue Managementund Rechenschaftsstrukturen eingeführt, durch die der Prozess stärker ins Unternehmen eingebunden wird. Die weiterhin mangelnde Bereitschaft bestimmter Stakeholder-Gruppen, sich im Prozess zu engagieren, ist ein Zeichen dafür, dass das Vertrauen dieser Gruppen während der bisherigen Berichtsperioden nicht gestiegen ist. Obwohl Bestrebungen zur Steigerung der Einbezogenheit des Prozesses unternommen wurden, bleibt es von entscheidender Bedeutung, dass BAT deutlich Ergebnisse und Fortschritte nachweist. Außerdem muss ein Fortschritt bezüglich der gegenüber den Stakeholdern gemachten Zusagen aufgezeigt werden. Die erstmalige Einführung von GRI-Indikatoren ist als positiver Ansatz sowohl für eine qualitative als auch quantitative Bewertung des Prozesses zu betrachten. Social Report 2005 _ 49 1.1 AA1000-Konformität Die VeriSEAAR©-Werte für die Einhaltung der drei Stufen und der zwölf AA1000-Prozessschritte sind in folgenden Diagrammen dargestellt. Leistungserreichung der Prozessstufen (in %) 85% Fortgeschritten 89,0 90% 88% 83,4 78,4 Gut 68% Durchschnittlich 56% 50% 40% 28% 23% Schwach Stufe 1 Vor dem Dialog Stufe 2 Dialog Stufe 3 Nach dem Dialog P01 = Establish commitment and Qualität der Prozessschritte (Erreichung in %) governance procedures for stakeholder involvement P12 P02 = Identify Stakeholders P11 P03 = Define/review values P10 P04 = Identify issues P09 P05 = Determine process scope P08 P06 = Identify indicators P07 P07 = Collect information P06 P08 = Analyse information, P05 set targets & develop P04 improvement plan P03 P09 = Prepare reports P02 P10 = Audit reports P01 P11 = Communicate reports & 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% obtain feedback P12 = Establish & embed systems DIE VERIFIZIERUNG 1.1.1 Vor dem Dialog 1.1.2 Dialog Im Berichtszeitraum hat BAT Deutschland die von BAT p.l.c. entwickelten Geschäftsleitlinien weiter implementiert. Das Social Reporting Modell wurde vom CSR-Manager überarbeitet und um Verfahren ergänzt, die im Einklang mit den Anforderungen des integrierten Managementsystems von BAT stehen. Das CSR-Komitee tritt regelmäßig zur Beurteilung der laufenden Entwicklung und Einschätzung der Erfordernisse des Social Reporting Prozesses zusammen. Die Bestandsaufnahme aller StakeholderThemen und die Umsetzung der Verpflichtungen, die BAT eingegangen ist, wurden mit dem Anspruch umfassender Einbezogenheit durchgeführt. Als Folge davon wurde der Prozess auf weitere Unternehmensbereiche ausgedehnt, um die Vollständigkeit des Reporting-Prozesses zu verbessern. Die bestehende Stakeholder-Liste wurde überprüft und der Dialog gewissenhaft und sorgfältig vorbereitet. Wie in den Jahren zuvor lehnten wichtige Stakeholder aus den Kreisen der Tabakgegner und der Nichtregierungsorganisationen sowie aus dem Gesundheitssektor die Einladung zur Teilnahme an den Dialogveranstaltungen ab. Die externe Resonanz auf den letzten veröffentlichten Social Report von BAT Deutschland war begrenzt. Der unabhängige Moderator, der schon die vorangegangenen Dialogrunden geleitet hatte, kam bei den vertretenen Stakeholdern gut an. Auch Bureau Veritas war beim Dialog mit einem Verifizierer anwesend. Die teilnehmenden Stakeholder konnten ihre Themen offen und uneingeschränkt zur Sprache bringen, und BAT Deutschland war angemessen beim Dialog vertreten. Darüber hinaus war auch ein Experte von BAT p.l.c. anwesend, der bestimmte Diskussionsthemen aus der Perspektive des Konzerns beleuchtete. Alle Diskussionspunkte aus den vorherigen Stakeholder-Dialogen wurden resümiert und, soweit möglich, die entsprechenden Maßnahmen seitens BAT einschließlich erzielter Fortschritte und Einschränkungen kommuniziert. Die Stakeholder formulierten in dieser Hinsicht ihre eigenen Erwartungen an deutliche und nachhaltige Fortschritte. Die 62 Prozent der teilnehmenden Stakeholder, die auf die Bitte von Bureau Veritas um eine Stellungnahme reagiert hatten, zogen durchweg eine positive Bilanz. Wie schon im vergangenen Berichtszeitraum war das Diskussionsspektrum durch die Abwesenheit verschiedener wichtiger Stakeholder-Gruppen möglicherweise begrenzt. Social Report 2005 _ 51 1.1.3 Nach dem Dialog 1.2 Überlegungen für die Zukunft Die Stakeholder-Meinungen und -Erwartungen wurden von BAT Deutschland ausgewertet und die während des Dialogs vorgestellten Maßnahmen abgeschlossen. BAT arbeitet zwar an laufenden Vorgaben und Zielen, muss seinen Stakeholdern jedoch noch einen aktuellen Aktionsplan vorlegen. Die von BAT vorgenommene Auswahl der GRI-Indikatoren und deren Aufnahme in den Report wurden intern vom CSR-Komitee beschlossen. BAT sollte ein formalisiertes System zur Informationssammlung gegenüber den Indikatoren implementieren. Aufgrund der Neustrukturierung des Reports ist es nun möglich, einen vollständigen Überblick über die Leistungsbilanz von BAT Deutschland seit Beginn des Reporting-Prozesses zu erhalten. Allerdings ist nicht immer deutlich zu erkennen, ob es sich um frühere und/oder spätere Maßnahmen handelt. BAT Deutschland hat die Geschäftsleitlinien der Gruppe implementiert und das Social Reporting mithilfe seines integrierten Managementsystems stärker in das Unternehmen eingebunden. Alle Mitarbeiter wurden über den Prozess angemessen informiert, wobei der Informationsstand und das Bewusstsein bezüglich des Social Reporting Prozesses durch interne und externe Audits überprüft wurden. Erwartungen in Bezug auf die Einhaltung von AA1000 und die Verbesserung der Performance: ➜ Entwicklung von Ansätzen zur Einbeziehung aller Stakeholder, die sich bis jetzt noch nicht beteiligt haben; ➜ Entwicklung und Kommunikation von Vorgaben und Zielen in Bezug auf eingegangene Verpflichtungen und Stakeholder-Erwartungen als Beweis der kontinuierlichen Verbesserung des Rechenschaftslegungs- und Social Reporting Prozesses; ➜ Einbindung von Stakeholdern zur gemeinsamen Festlegung von Leistungsindikatoren zwecks besserer Vergleichbarkeit und von sinnvollen Benchmarks; ➜ Fortführung der Integration und Einbindung des Reporting-Prozesses ins Unternehmen; ➜ Ausweitung der internen Audit-Funktion zur Steigerung der Effektivität des ReportingProzesses und Bereitstellung von hierfür geeigneten Qualifikationen. DIE VERIFIZIERUNG 2. Anwendungsbereich 3. Methode Bureau Veritas Deutschland hat sich verpflichtet, eine präzise und ausgewogene Verifizierung des Social Reporting Prozesses von BAT Deutschland vorzunehmen. Dabei wurde eine über den gesamten Berichtszeitraum einheitliche Methode angewendet. Die Untersuchung erfolgte in zweifacher Hinsicht: ➜ ständige Überprüfung, inwieweit der Standard AA1000 seitens BAT angewendet und umgesetzt wird; ➜ Begutachtung, ob die Inhalte des Social Reports die Aktivitäten und Maßnahmen von BAT wahrheitsgemäß und in angemessener Weise wiedergeben. Bei der Verifizierung wurden alle aktuellen Aspekte des AA1000-Prozesses berücksichtigt – von der Ermittlung der Stakeholder bis hin zu den Dialogresultaten. Bureau Veritas wurde von BAT zu keiner Zeit am Zugang zu Informationen behindert. Die Verifizierung des Reports schließt jene Kapitel mit ein, die sich auf die Auswertung und Vorbereitung des Dialogs sowie auf den Dialog selbst beziehen. Die Informationen, die BAT über seine Systeme und Fortschritte auf den Gebieten Umwelt, Gesundheit und Sicherheit veröffentlicht hat, waren nicht Gegenstand der Verifizierung bzw. Teil des Untersuchungsumfangs. Es wurden verschiedene bewährte Audit-Techniken eingesetzt, um die Inhalte des Berichts auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Dieses waren z.B. die Sichtung von Akten und Dokumenten, interne und externe Befragungen, die Überprüfung von Informationsquellen und deren Zuverlässigkeit, die direkte Beobachtung des Dialogs und anderer Schlüsselelemente des Prozesses. Bureau Veritas nahm am Dialog teil, um sich ein Bild davon zu machen, inwieweit einzelne Diskussionspunkte aus den Berichtsperioden zu Reaktionen und Konsequenzen führten, inwieweit Redefreiheit für die Stakeholder bestand und ob in der Diskussion neue Themen aufgegriffen wurden. Bei der Beurteilung des Social Reporting Prozesses anhand des AA1000 Standards haben wir unser quantitatives Bewertungsinstrument 1 „VeriSEAAR©” eingesetzt, das sich auf eine vollständige und wörtliche Interpretation der Forderungen des AA1000 Standards gründet. Zwar ist der Stakeholder-Dialog ein kontinuierlicher Prozess, zur besseren Übersicht wurde dieser Prozess jedoch in drei Social Reporting Stufen eingeteilt: die Stufe vor dem Dialog, die Stufe des Dialogs selbst und die Stufe nach dem Dialog. Wir haben im Bericht verschiedene Verifizierungssymbole verwendet, die Aufschluss darüber geben sollen, welche Textstellen in welcher Weise verifiziert worden sind: 1 Bewertungssystem von Bureau Veritas, welches u.a. ein vereinfachtes AA1000-Modell integriert, das den Verifizierungsprozess erleichtert. Nähere Informationen unter www.bureauveritas.co.uk. Social Report 2005 _ 53 PROCESS DATA VERIFICATION Prozess: Die Information wurde auf ihre Genauigkeit überprüft. Sie wird mithilfe eines verifizierten AA1000-Prozesses abgeleitet, zum Beispiel Stakeholder-Ergebnisse. Erklärung von Bureau Veritas zur Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Kompetenz Bureau Veritas ist ein unabhängiges Unternehmen, das sich auf Verifizierungsdienstleistungen in den Bereichen Qualitäts-, Gesundheits-, Sozial- BASE DATA VERIFICATION Basisdaten: Dargestellte Fakten oder gemachte Ansprüche wurden durch Befragung oder andere Audit-Techniken bestätigt. NUMERICAL DATA VERIFICATION Zahlen: Zahlenangaben wurden auf Richtigkeit und/oder Herkunft geprüft. und Umweltmanagement spezialisiert hat. Das Unternehmen hat eine über 170-jährige Geschichte und ist weltweit in mehr als 140 Ländern vertreten. Der Gegenwert für die Verifizierung des Social Reportings, die Bureau Veritas von Juni 2004 bis Mai 2005 für die Unternehmen der British American Tobacco Gruppe vorgenommen hat, beträgt ungefähr 183.000 £. Im selben Zeitraum war die Bureau Veritas Gruppe auch anderweitig für die British American Tobacco Group tätig, wobei sich der Gegenwert für diese Arbeit auf ungefähr 108.000 £ beläuft. Die Arbeit von Bureau Veritas S.A. in Deutschland für British American Bureau Veritas S.A., 24. Februar 2006 Tobacco (Germany) GmbH besteht ausschließlich in der Verifizierung des Social Reporting Prozesses. Bureau Veritas hat einen für das gesamte Unternehmen verbindlichen Verhaltenskodex formuliert, der sicherstellen soll, dass unsere Mitarbeiter mit hohen moralischen Ansprüchen an ihre tägliche Arbeit gehen. Dabei ist uns besonders die Vermeidung von Interessenkonflikten wichtig. Kompetenz: Unser Team, das den Social Report von British American Tobacco Deutschland verifiziert hat, besitzt fundiertes Know-how in der Beurteilung von Umwelt-, Sozial-, Ethik-, Gesundheits- und Sicherheitsinformationen, -systemen und -prozessen. Das Team verfügt über insgesamt 20 Jahre Erfahrung auf diesem Gebiet und zeichnet sich durch seine große fachliche Sorgfalt hinsichtlich Reporting und Verifizierung im Bereich Corporate Responsibility aus. Die Geschäftsleitlinien_S. 56 Der Verhaltenskodex_S. 58 Die Beschäftigungsleitlinien_S. 68 Die Teilnehmer der Dialogveranstaltung_S. 72 Glossar_S. 73 Feedback-/Bestellfax Social Report 2005 _ 55 ANHANG In dem vorliegenden Social Report 2005 nimmt die British American Tobacco (Germany) GmbH wiederholt Bezug auf interne Richtlinien, Prinzipien und Standards. Diese Richtlinien sind bindend für alle BAT Gesellschaften weltweit und beschreiben, was British American Tobacco unter verantwortlichem Handeln versteht. Im Folgenden finden Sie die Geschäftsleitlinien, den Verhaltenskodex sowie die Beschäftigungsleitlinien der British American Tobacco Gruppe. DIE GESCHÄFTSLEITLINIEN Die allgemeinen Geschäftsleitlinien der British American Tobacco Gruppe sind ein Ergebnis des globalen Social Reporting Prozesses. Sie wurden 2002/2003 im Dialog mit Vertretern verschiedener Interessengruppen entwickelt und bilden weltweit die Grundlage für ein verantwortungsbewusstes Handeln des Unternehmens. Die Geschäftsleitlinien sind für alle Gesellschaften bindend und bestehen aus drei Unternehmensgrundsätzen: gegenseitiger Nutzen, verantwortungsvolle Produktbegleitung und pflichtbewusstes unternehmerisches Handeln. Jeder dieser Grundsätze wird mit einer Reihe von Überzeugungen erläutert. Diese decken die wichtigsten Aspekte ab, die sich auf das soziale Verantwortungsbewusstsein eines multinationalen Tabakunternehmens beziehen. Mutual Benefit (Gegenseitiger Nutzen) Die Beziehungen unseres Unternehmens zu seinem gesellschaftlichen Umfeld – den Stakeholdern – beruhen auf dem Gedanken des gegenseitigen Nutzens. Unseren eigentlichen Geschäftszweck, langfristig Werte für unsere Eigentümer zu schaffen und zu bewahren, können wir am besten erfüllen, wenn wir uns bemühen, die Ansprüche und Bedürfnisse aller unserer Stakeholder zu verstehen und zu berücksichtigen. ➜ Wir haben das Ziel, langfristigen Shareholder-Value zu erwirtschaften. ➜ Wir legen Wert auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit unseren Stakeholdern. ➜ Wir wollen eine inspirierende Arbeitsumgebung für unsere Mitarbeiter schaffen. ➜ Unser Anspruch ist es, zum Wohl der Regionen beizutragen, in denen wir tätig sind. ➜ Wir sind der Überzeugung, dass Lieferanten und andere Geschäftspartner von ihrer Beziehung zu uns profitieren sollen. Social Report 2005 _ 57 Responsible Product Stewardship (Verantwortungsvolle Produktbegleitung) Good Corporate Conduct (Pflichtbewusstes unternehmerisches Handeln) Wir befriedigen die Nachfrage der Verbraucher nach einem legalen Produkt, das jedoch Ursache ernsthafter Erkrankungen sein kann. Daher müssen wir unsere Produkte besonders verantwortungsvoll entwickeln, herstellen und vermarkten. Wir bemühen uns auch um die Entwicklung marktfähiger Produkte, denen von Wissenschaft und Kontrollbehörden über kurz oder lang attestiert werden kann, dass sie deutlich verringerte Gesundheitsrisiken mit sich bringen. ➜ Wir haben den Anspruch, durch korrekte, klare Warnhinweise auf die Risiken des Tabakgenusses aufmerksam zu machen. ➜ Wir sind der Ansicht, dass einerseits die Risiken des Tabakgenusses für die Gesundheit reduziert werden sollten, andererseits aber auch das Recht des gut informierten erwachsenen Rauchers auf ein Produkt seiner Wahl gewahrt werden muss. ➜ Wir sind der Meinung, dass wichtige und sinnvolle Informationen zu unseren Produkten weiterhin erhältlich sein müssen. ➜ Wir vertreten den Standpunkt, dass Minderjährige keine Tabakprodukte konsumieren sollten. ➜ Wir legen Wert darauf, dass unsere Marken und Produkte verantwortungsvoll vermarktet werden und ganz gezielt erwachsene Raucher ansprechen. ➜ Wir sind für die angemessene Besteuerung von Tabakprodukten und die Eindämmung des illegalen Tabakhandels. Wir wollen unser Geschäft auf der Basis einer verantwortungsvollen Unternehmensführung betreiben. Der unternehmerische Erfolg verpflichtet uns zur Einhaltung hoher Verhaltensstandards bei allem, was wir tun. Diese Maßstäbe dürfen nicht für kurzfristige Erfolge aufgegeben werden. ➜ Wir verbinden mit unserer Arbeit hohe Ansprüche an unser Verhalten als Unternehmen und an unsere geschäftliche Integrität. ➜ Unser Ziel ist es, innerhalb der Tabakindustrie hohe Maßstäbe für die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen zu etablieren. ➜ Wir vertreten den Standpunkt, dass die weltweit anerkannten menschlichen Grundrechte gewahrt werden sollen. ➜ Wir sind der Ansicht, dass der Tabakindustrie ein Mitspracherecht bei der Festlegung behördlicher Verfahren zusteht, die die Arbeit der Tabakindustrie berühren bzw. beeinträchtigen. ➜ Unser Ziel ist es, in unserem Umweltverhalten weltweit Maßstäbe zu setzen. DER VERHALTENSKODEX In Ergänzung zu den Geschäftsleitlinien und unter Berücksichtigung der Stakeholder-Interessen entwickelt British American Tobacco p.l.c. seinen schon seit vielen Jahren existierenden Verhaltenskodex (Standards of Business Conduct) ständig weiter. Ziel ist es, im Hinblick auf ethische und moralische Grundsätze sowie auf die strikte Einhaltung aller geltenden Gesetze und Verordnungen weltweit hohe Standards in der Unternehmensintegrität zu etablieren. Die Standards of Business Conduct sind grundlegender Bestandteil der Unternehmensführung und verbindlich für alle Gesellschaften. Der Verhaltenskodex definiert klare Spielregeln für die geschäftlichen Aktivitäten. BAT führt seine Geschäfte ehrlich, integer und mit Respekt vor den Interessen anderer. Das Unternehmen lehnt jede Form von Marktmissbrauch, Korruption und Ausbeutung, insbesondere in Gestalt von Kinderarbeit, ab und fordert auch seine Geschäftspartner dazu auf. Alle Mitarbeiter sind aufgerufen, die Verhaltensregeln einzuhalten und Aktivitäten zu vermeiden, die mit den Interessen des Unternehmens unvereinbar sind. Zuwiderhandlungen können zum Ende des Arbeitsverhältnisses führen. Bestechung und Korruption Die Konzerngesellschaften, ihre Mitarbeiter und Bevollmächtigten werden sicherstellen, dass ➜ sie niemandem auf direkte oder indirekte Weise ein Geschenk, eine Zahlung oder einen anderen Vorteil bieten, versprechen oder geben mit dem Ziel unerlaubter Vorteilnahme. ➜ sie von niemandem auf direkte oder indirekte Weise ein Geschenk, eine Zahlung oder einen anderen Vorteil erbitten, annehmen oder erhalten als Gegenleistung für die Verschaffung eines unerlaubten Vorteils. ➜ ihre Handlungen ansonsten gegen keine angebrachten Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen verstoßen. Konzerngesellschaften sowie ihren Mitarbeitern und Bevollmächtigten ist das Leisten von direkten oder indirekten „Erleichterungszahlungen“ untersagt, wo solche Zahlungen gegen ein anwendbares Gesetz verstoßen würden. Erleichterungszahlungen, im Volksmund schlicht „Schmiergeld“ genannt, werden generell als kleine Zahlungen definiert, mittels derer die Ausführung einer Routine- oder einer notwendigen Handlung durch einen Beamten gesichert oder beschleunigt werden soll, auf die die zahlende Person einen rechtlichen oder sonstigen Anspruch hat. In Ländern, in denen derartige Zahlungen nicht gesetzlich untersagt sind, wird ihnen auf jeden Fall von BAT kein Vorschub geleistet, und Konzerngesellschaften sollten bestrebt sein, sie zu minimieren bzw. soweit möglich zu eliminieren. Social Report 2005 _ 59 Korruption kann Marktverzerrungen verursachen und schadet der wirtschaftlichen, sozialen und politischen Entwicklung, besonders in Entwicklungsländern. Bestechung ist eine weit verbreitete Form der Korruption. Allgemein betrachtet stellt jedes Geschenk, jede Zahlung und jeder andere Vorteil Bestechung dar, wenn der Empfänger kein Anrecht darauf hat und wenn der fragliche Vorteil angeboten wird, um damit eine unerlaubte Vorteilnahme, ob geschäftlicher oder sonstiger Art, zu erlangen. Die meisten Rechtssysteme haben entsprechende Gesetze erlassen, die die Bestechung, auch die versuchte Bestechung eines Beamten oder anderen Staatsdieners als Straftat werten, und in vielen Ländern stellt darüber hinaus die Bestechung bzw. der Bestechungsversuch eines Mitarbeiters oder eines Bevollmächtigten einer juristischen Person, so z.B. eines Unternehmens, ebenfalls eine Straftat dar. Zudem wirken die Bestechungsbekämpfungsgesetze in vielen der Länder, in denen Konzerngesellschaften operieren, bzw. in deren Rechtssystemen über die jeweilige Landesgrenze hinaus, indem sie die Bestechung ausländischer Beamter ebenfalls zur Straftat erklären. Spenden für wohltätige Zwecke Konzerngesellschaften dürfen Spenden an Wohltätigkeitsorganisationen machen, und sie dürfen ebenfalls nichtkommerzielles Sponsoring betreiben, vorausgesetzt, dass solche Spenden nicht auf die Erlangung eines unerlaubten Vorteils, ob geschäftlicher oder sonstiger Art, abzielen, dass sie keinen Interessenkonflikt herbeiführen und auch ansonsten gegen kein anwendbares Gesetz verstoßen. Eine Konzerngesellschaft sollte erst dann für einen wohltätigen Zweck spenden, wenn sie den Ruf bzw. den Status des Empfängers als wohltätiger Verein verifiziert hat. (So wäre z.B. in Ländern, wo Wohltätigkeitsorganisationen meldepflichtig sind, zu prüfen, dass der zu unterstützende Verein entsprechend eingetragen ist.) Alle Spenden für wohltätige Zwecke sowie jeder Fall von nichtkommerziellem Sponsoring muss im Jahresabschluss des Unternehmens ausgewiesen werden; sofern die jeweiligen Landesgesetze dies verlangen, muss es außerdem offiziell dokumentiert werden, entweder durch das spendende Unternehmen oder durch den Empfänger. Wettbewerbsgesetze Konzerngesellschaften müssen sicherstellen, dass sie die Wettbewerbsgesetze des Landes oder des Wirtschaftsraumes einhalten, in dem sie operieren. Nicht nur aufgrund der gesetzlichen Vorschriften, sondern auch, weil British American Tobacco an den freien Wettbewerb glaubt. Die Vorstände und Führungskräfte der Konzerngesellschaften haben die Verantwortung, sich mit den Wettbewerbsgesetzen vertraut zu machen, die für ihr Unternehmen und ihre Märkte gelten, und sie sind ebenfalls für die Einhaltung dieser Gesetze innerhalb ihrer Organisation verantwortlich. Wettbewerbsgesetze sollen einen freien und wettbewerbsfähigen Marktplatz fördern; es liegt im Interesse aller Marktteilnehmer, dass sie eingehalten werden. Die Wettbewerbsgesetze der meisten Länder beziehen sich sowohl auf „horizontale“ Vereinbarungen – also Vereinbarungen zwischen Konkurrenten – als auch auf „vertikale“ Vereinbarungen zwischen einem Lieferanten und seinem Kunden. Die horizontale Preisabsprache unter Konkurrenten gilt in den meisten Rechtssystemen als besonders schwer wiegendes Vergehen, das mit hohen Strafen für das Unternehmen und möglicherweise auch für die Person DER VERHALTENSKODEX geahndet wird, die die Straftat zu verantworten hat. So kann eine derartige Preisabsprache beispielsweise in Großbritannien mit hohen Geldstrafen und sogar mit Freiheitsentzug bestraft werden. Die meisten Wettbewerbsgesetze wirken sich auf Joint Ventures aus, und alle verbieten den Missbrauch einer führenden Marktstellung. Darüber hinaus werden Unternehmensfusionen in vielen Ländern durch Gesetze geregelt: Häufig muss eine geplante Fusion den Behörden vor der Umsetzung zur Prüfung vorgelegt werden. Auch wenn der entsprechende Gesetzestext einfach formuliert ist, ist der Tatbestand, bei dem das Gesetz zur Anwendung kommt, manchmal weniger eindeutig. Von daher muss im Falle einer bestimmten geschäftlichen Praxis oder Aktivität, die eventuell gegen das Wettbewerbsgesetz verstößt, diese dem zuständigen Syndikus zur Prüfung vorgelegt werden. Interessenkonflikte Jeder Mitarbeiter sollte Situationen vermeiden, in denen seine persönlichen Interessen mit den Interessen seines Arbeitgebers oder einer anderen Konzerngesellschaft im Konflikt (auch nur dem Anschein nach) stehen könnten. Hier gilt als Leitprinzip, dass der Mitarbeiter bei jedem Fall von (potenziellem) Konflikt eine höhergestellte Führungskraft informieren soll. Diese Meldepflicht sowie die Verpflichtung, Interessenkonflikte zu vermeiden, gilt nicht nur für Situationen, die den Mitarbeiter direkt betreffen, sondern auch für Situationen, die einen (Ehe-)Partner oder ein anderes unmittelbares Familienmitglied betreffen und die ebenfalls gemeldet werden müssten, sofern sie den Mitarbeiter direkt beträfen. Der Besitz von Aktien oder Wertpapieren eines Unternehmens ist genauso wie eine Beteiligung an einem Unternehmen untersagt, wenn zu dessen Geschäftstätigkeit die Herstellung oder der Vertrieb von Tabak oder anderen Produkten oder Dienstleistungen gehört, die in direkter Konkurrenz mit einer Konzerngesellschaft stehen. Dies gilt genauso für Geschäftsaktivitäten, die dem Interesse einer Konzerngesellschaft entgegenstehen. Interessenkonflikte können ebenfalls entstehen, wenn enge Familien- oder persönliche Beziehungen zwischen Mitarbeitern im selben Unternehmen bestehen, insbesondere dann, wenn der eine Vorgesetzter des anderen ist. Um dies zu unterbinden, darf keiner Person, mit der ein Vorstand oder eine Führungskraft eine enge persönliche oder verwandtschaftliche Beziehung hat, eine Anstellung im selben Unternehmen angeboten werden. Interessenkonflikte entstehen, wenn die Position oder die Aufgaben eines Mitarbeiters bei seinem Arbeitgeber eine Gelegenheit für persönliche Bereicherung über den normalen Arbeitslohn hinaus bieten oder dann, wenn ein Mitarbeiter seinen persönlichen Interessen vor seiner Verantwortung gegenüber dem Arbeitgeber den Vorzug gibt. Beispielsweise, wenn ein Mitarbeiter ➜ ein persönliches oder finanzielles Interesse an einer Firma hat, die wesentliche Transaktionen mit einer Konzerngesellschaft betreibt, und wenn der Mitarbeiter die Entscheidungen der Konzerngesellschaft hinsichtlich der Transaktionen mit besagter Firma beeinflussen kann; ➜ einen persönlichen finanziellen Vorteil (über seine normale Vergütung hinaus) durch geschäftliche Transaktionen erlangt, an denen eine Konzerngesellschaft beteiligt ist. Social Report 2005 _ 61 Ein Mitarbeiter, der derart an einer Firma beteiligt ist oder zu sein gedenkt, muss dies seinem Vorgesetzten melden, der wiederum dem Unternehmenssyndikus den Fall zur Genehmigung vorlegen muss. Dieser Grundsatz gilt nicht für ➜ Beteiligungen, die ein Mitarbeiter vor seiner Anstellung beim Konzern eingegangen war, vorausgesetzt, der Vorgesetzte wurde vor Antritt der Stelle vom Mitarbeiter darüber informiert; ➜ Beteiligungen, die ein Mitarbeiter bereits vor Annahme dieser Verhaltensmaßstäbe eingegangen war, vorausgesetzt, er hat seinen Arbeitgeber schriftlich davon in Kenntnis gesetzt und der Arbeitgeber hat keinen Einwand erhoben. Das Vorliegen derartiger Beteiligungen bei einem Vorstandsmitglied einer Konzerngesellschaft muss dem Vorstand dieser Gesellschaft gemeldet und ins Protokoll der nächsten Vorstandssitzung aufgenommen werden. Wenn eine Person, die bereits beim Unternehmen beschäftigt ist, zum Verwandten eines solchen Vorstandsmitglieds oder einer Führungskraft wird oder mit einem Vorstandsmitglied bzw. einer Führungskraft eine enge persönliche Beziehung eingeht, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass zwischen den beiden Personen keine Berichterstattungsbeziehung vorliegt, weder direkt noch indirekt. Jede andere enge persönliche oder familiäre Beziehung muss vom Management beobachtet werden, um sicherzustellen, dass keine Ungerechtigkeit oder unzulässige Beeinflussung beim Ausführen der Arbeit entstehen kann. Bewirtung und Geschenke Den Konzerngesellschaften, ihren Mitarbeitern und Bevollmächtigten ist es gestattet, im geschäftlichen Rahmen Bewirtung und Gastfreundschaft zu bieten bzw. anzunehmen, vorausgesetzt, dies findet in bescheidenem Umfang statt, geht nicht über vernünftige Geschäftsusancen hinaus und ist nach geltendem Recht erlaubt. Das Unternehmen unterstützt nicht das Geben bzw. die Annahme von Geschenken durch seine Mitarbeiter. Es sollte keine Bewirtung bzw. Gastfreundschaft und kein Geschenk bereitgestellt oder angenommen werden in Fällen, in denen dies eine nennenswerte Auswirkung (oder den Anschein einer solchen) haben könnte auf irgendeine Geschäftstransaktion, die durch die Konzerngesellschaft oder in deren Namen abgeschlossen wurde oder werden könnte, oder zu einem Interessenkonflikt führen könnte. Konzerngesellschaften müssen dafür sorgen, dass die Verwendung von Vermögenswerten für rechtswidrige oder unpassende Zwecke durch ihre Grundsätze bezüglich Bewirtung und Geschenken verhindert wird. Auch sind sie dafür verantwortlich, dass der Verhaltensmaßstab hinsichtlich Bestechung und Korruption ausnahmslos befolgt wird. Geschäftliche Bewirtung und Gastfreundschaft (bereitgestellt wie angenommen) ist ein normaler Teil des Geschäftslebens. Als akzeptabel gelten beispielsweise ➜ gelegentliche Einladungen zu Drinks oder zum Essen; ➜ gelegentliche Einladungen zu kulturellen, sozialen oder Sportveranstaltungen. Das Geben oder die Annahme von Goodwill-Geschenken im geschäftlichen Rahmen DER VERHALTENSKODEX kann erlaubt werden, vorausgesetzt, ➜ sie sind angemessen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Geschäft; ➜ sie haben nur einen symbolischen oder bescheidenen Wert (Konzerngesellschaften sollten Richtlinien vorgeben über die Beträge, die in ihren jeweiligen Märkten angemessen sind); ➜ sie werden von der Gesellschaft ordnungsgemäß buchhalterisch erfasst. Falls ein größeres Geschenk gemacht werden soll, muss dies vorab durch den Vorgesetzten des Mitarbeiters schriftlich genehmigt und gleichzeitig der Assistent der Geschäftsführung durch den Mitarbeiter informiert werden. Wenn ein Mitarbeiter ein größeres Geschenk erhält, ist er verpflichtet, den Assistenten der Geschäftsführung zu informieren und so bald wie möglich nach Erhalt oder Bekanntwerden des Geschenks die Zustimmung seines Vorgesetzten einzuholen. In bestimmten Kulturkreisen kommt es einem ernsthaften Fauxpas gleich, wenn ein Mitarbeiter ein größeres Geschenk ablehnt. In solchen Fällen werden derartige Geschenke unter der Voraussetzung angenommen, dass sie Eigentum der jeweiligen Firma werden, bis sich die Firma anderweitig entscheidet. Handel mit Konzernprodukten Konzerngesellschaften und ihre Mitarbeiter werden dafür sorgen, dass ➜ sie sich nicht wissentlich am unrechtmäßigen Handel mit Konzernprodukten beteiligen; ➜ ihre Geschäftspraktiken darauf abzielen, ausschließlich den legitimen Handel mit Konzernprodukten zu unterstützen. Von Firmen in der British American Tobacco Group wird erwartet, dass sie entsprechende Kontrollmechanismen und Verfahren haben, um die Einhaltung dieser Maßstäbe sicherzustellen. Dazu gehören ➜ effektive Kontrollmechanismen gemäß dem Grundsatz „Kennen Sie Ihren Kunden“; ➜ Richtlinien mit dem Ziel, Endmärkte und Regionen entsprechend der dort legitimen Nachfrage zu beliefern; ➜ Verfahren für die Untersuchung und, wo angebracht, die Aussetzung bzw. Einstellung von Lieferungen an Kunden, die im Verdacht stehen, am unrechtmäßigen Handel beteiligt zu sein. Sämtliche von einer Konzerngesellschaft im Zusammenhang mit dem Vertrieb (inländisch oder Export) ihrer Produkte erstellten Unterlagen müssen genau und vollständig sein und müssen einen korrekten Überblick über die Transaktion verschaffen. Alle diese Unterlagen (samt dem dazugehörigen Schriftwechsel) müssen gemäß den anerkannten Grundsätzen für Records Management aufbewahrt werden für den Fall, dass die Steuer-, Zoll- oder eine sonstige Behörde Einsicht verlangt. British American Tobacco unterstützt voll und ganz die Bemühungen von Regierungen und Behörden, jede Form des unrechtmäßigen Tabakhandels zu unterbinden. Solcher Schwarzhandel enthält den Regierungen Steuereinnahmen vor, er fördert die Kriminalität, verleitet Konsumenten dazu, Produkte von zweifelhafter Qualität zu kaufen, und erschwert Bemühungen, den Verkauf von Tabakwaren an Minderjährige zu stoppen. Darüber hinaus schadet der Schwarzhandel den Marken unseres Konzerns, er wertet unsere Investitionen in den regionalen Social Report 2005 _ 63 Geschäftsbetrieb und in Vertriebsnetze ab, und er untergräbt die Regulierung der legitimen Industrie. Aufgrund hoher Besteuerung, unterschiedlicher Steuersätze, unzureichender Grenzkontrollen und mangelnder Vollstreckung floriert der Schwarzhandel. Insofern werden zwangsläufig manche Konzernprodukte durch Dritte geschmuggelt, die unsere Konzerngesellschaften nicht kontrollieren und oftmals noch nicht einmal identifizieren können. Nichtsdestotrotz sind die Konzerngesellschaften verpflichtet, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um den illegalen Handel zu minimieren. British American Tobacco möchte gern alle Märkte vom Schwarzhandel befreien, und unsere Konzerngesellschaften haben es sich zur Aufgabe gemacht, in Zusammenarbeit mit den Regierungen das Problem anzugehen. In dieser Hinsicht arbeitet BAT mit Steuer- und Zollbehörden weltweit zusammen und hat eine formale Zusammenarbeit mit mehreren offiziellen Stellen vereinbart. Insiderinformationen und Geschäftsgelegenheiten Für den Fall, dass ein Mitarbeiter Informationen erhält, die Insiderinformationen beinhalten, sollte er diese Informationen seinem General Manager oder zuständigen Vorgesetzten mitteilen. Insiderinformationen den Konzern betreffend sind Informationen, die konkret, nicht allgemein erhältlich, direkt oder indirekt auf den Konzern oder seine Finanzinstrumente anspielen und die – wenn sie allgemein erhältlich wären – einen erheblichen Einfluss auf den Preis oder auf Finanzinvestitionen hätten. Kein Mitarbeiter darf Insiderinformationen, Handelsgeheimnisse oder vertrauliche geschäft- liche Informationen den Konzern betreffend für sich behalten, ohne angemessene Schritte zu unternehmen, die Sicherheit solcher Informationen und Geheimnisse zu gewährleisten. Das heißt, man sollte bei allen handelsspezifischen vertraulichen Informationen Vorsicht walten lassen, da Missbrauch zu zivil- und strafrechtlichen Sanktionen sowohl gegen den Konzern als auch gegen einen selbst führen könnte. Kein Mitarbeiter darf Insiderinformationen, Kenntnisse, Entscheidungen oder andere Daten außerhalb des Konzerns bekannt geben, die sich nachteilig auf die Interessen des Konzerns auswirken könnten. Der Zugang zu Insiderinformationen sollte nur den Mitarbeitern gewährt werden, die ihn zur Ausübung ihrer Tätigkeiten im Konzern benötigen. Kein Mitarbeiter darf Insiderinformationen zu seinem eigenen finanziellen Vorteil oder zum finanziellen Vorteil eines Freundes oder Verwandten verwenden. Es ist keinem Mitarbeiter gestattet, Branchengeheimnisse oder vertrauliche geschäftliche Informationen, die die Konzerngesellschaft betreffen zu Hause aufzubewahren. Mitarbeiter dürfen außerhalb des Konzerns kein Wissen, keine Entscheidungen oder anderen Informationen preisgeben, die für die Interessen einer Konzerngesellschaft von Nachteil sein könnten. So darf beispielsweise ein Mitarbeiter zum persönlichen Vorteil keine Geschäftsgelegenheit ausnutzen, so z.B. den Erwerb von Immobilien oder die Beteiligung an einem Unternehmen, an dem eine Konzerngesellschaft bereits eine Beteiligung welcher Art auch immer hält, bzw. einem Unternehmen, bei dem der Mitarbeiter Grund zur Annahme hat, dass eine Konzerngesellschaft eventuell daran interessiert sein könnte. DER VERHALTENSKODEX Insiderhandel und Marktmissbrauch Mitarbeiter dürfen nicht mit Aktien oder anderen Wertpapieren von British American Tobacco oder einer anderen börsennotierten Konzerngesellschaft handeln bzw. andere dazu animieren, dies zu tun. Ebenfalls dürfen sie kein Spread-Trading betreiben und keine Kontrakte und dergleichen eingehen, denen Aktien oder andere Wertpapiere von British American Tobacco oder einer anderen börsennotierten Konzerngesellschaft zugrunde liegen, während sie im Besitz von preissensiblen, nichtöffentlichen Informationen sind, die den Kurs von solchen Aktien bzw. Wertpapieren beeinflussen könnten. Das Handeln mit Aktien bzw. Wertpapieren einer börsennotierten, nicht dem Konzern zugehörigen Firma, während der Mitarbeiter im Besitz von preissensiblen Informationen ist (so z.B. die Information, dass eine Konzerngesellschaft erwägt, für die fraglichen Aktien ein Angebot zu machen), ist ebenfalls verboten und kann u.U. gesetzeswidrig sein und in vielen Ländern sogar als Straftat geahndet werden. Mitarbeiter dürfen keinen „Marktmissbrauch“ begehen. Ein solches Verhalten würde Insiderhandel darstellen, dies wäre ein Verstoß gegen die Konzernrichtlinien für den Aktienhandel, der zu Disziplinarmaßnahmen gegen den Mitarbeiter führen kann. Darüber hinaus ist solches Verhalten in manchen Ländern widerrechtlich oder gilt sogar als Straftat. Besteht Unsicherheit bezüglich des Besitzes von nicht öffentlichen, preissensiblen Informationen über eine Konzerngesellschaft, sollte sich der jeweilige Mitarbeiter mit dem Company Secretary von British American Tobacco in Verbindung setzen. Weitere Informationen über die Konzernrichtlinien für den Aktienhandel entnehmen Sie bitte dem „Code for Share Dealing“. Marktmissbrauch gilt in Großbritannien als Gesetzesverstoß. Der Marktmissbrauch lässt sich in drei Kategorien unterteilen, von denen „Informationsmissbrauch“ wohl die bedeutendste ist. Der Insiderhandel gilt ebenfalls als Informationsmissbrauch, aber letztgenannter Verstoß erstrekkt sich über einen größeren Bereich: So müssen beispielsweise die Informationen nicht preissensibel sein, und die Tatsache, dass die andere Partei ebenfalls über die Informationen verfügte, gilt nicht als Rechtfertigung. Als „Insider“, und zwar besonders in dem Fall, dass sie permanenter oder projektbezogener Insider sind, sollten Mitarbeiter ➜ vorsichtig sein beim Handel mit Aktien oder anderen Wertpapieren von British American Tobacco bzw. von einer anderen börsennotierten Konzerngesellschaft; ➜ relevante, der Allgemeinheit nicht zugängliche Informationen anderen Mitarbeitern nicht preisgeben, es sei denn, diese benötigen die fraglichen Informationen für die ordnungsgemäße Ausführung ihrer Aufgaben; ➜ relevante, der Allgemeinheit nicht zugängliche Informationen Externen nicht preisgeben, es sei denn, sie verfolgen damit einen legitimen Zweck und die Preisgabe der Informationen geschieht auf vertrauliche Weise (z.B. Preisgabe an Berater oder Kontrahenten bei einer Transaktion). Um mehr Informationen über Verhaltensweisen zu erhalten, die den Marktmissbrauch zur Folge hätten, und die daraus resultierenden Strafen, können die Mitarbeiter sich den „Financial Services and Markets Act 2000“ durchlesen, den man auf dem Link in Section V.B.2 des „Code for Share Dealing“ findet. Wenn sie mit Aktien han- Social Report 2005 _ 65 deln wollen, Insiderinformationen haben oder über andere preissensible Informationen verfügen, die den Konzern betreffen, sollten sie sich an die Gesetze halten. Kein Mitarbeiter darf Marktmissbrauch begehen. Geldwäsche Konzerngesellschaften und ihre Mitarbeiter ➜ dürfen sich an keiner Transaktion beteiligen, von der sie vermuten oder wissen, dass sie mit Einnahmen aus kriminellen Aktivitäten zu tun hat; ➜ dürfen auch sonst nicht wissentlich an Geldwäsche beteiligt sein; ➜ müssen sich dahingehend bemühen, dass ihre Aktivitäten nicht versehentlich gegen anwendbare Gesetze gegen Geldwäsche verstoßen. Geldwäsche ist der Prozess, mit dem die Identität von Geld aus illegaler Quelle verschleiert wird, damit es von „schmutzigem“ in „sauberes“ Geld oder andere Vermögensgegenstände verwandelt werden kann. In den meisten Rechtssystemen gilt Geldwäsche als Straftat. Im Allgemeinen ist es gesetzeswidrig, wenn sich eine Person oder eine Firma an Transaktionen beteiligt, von denen sie vermutet oder weiß, dass die entsprechenden Gelder aus kriminellen Aktivitäten stammen. Insofern obliegt es Konzerngesellschaften, ➜ das Risiko versehentlicher Beteiligung an Transaktionen zu minimieren, bei denen die entsprechenden Gelder aus kriminellen Aktivitäten stammen; ➜ betrügerische Beteiligung an Geldwäscheaktivitäten seitens ihrer Mitarbeiter aufzuspüren und zu unterbinden; ➜ ihre Mitarbeiter darüber zu unterrichten, wie sie die Umstände erkennen, bei denen der Verdacht auf Geldwäsche entstehen sollte. Politische Spenden Die Einhaltung nachstehender Kontrollbestimmungen vorausgesetzt, dürfen Konzerngesellschaften an politische Parteien und Organisationen spenden, an deren Geschäftsführer, an gewählte Politiker und an Kandidaten für politische Ämter, mit der Vorgabe, dass die Spenden ➜ ausschließlich dem Zweck dienen, die politische Debatte über Themen zu beeinflussen, die für den Konzern oder die Konzerngesellschaft relevant sind, und nicht etwa, um einen unangebrachten geschäftlichen oder sonstigen Vorteil zu erlangen (so z.B., um einen öffentlichen Auftrag zu sichern); ➜ nicht dem persönlichen Nutzen des Empfängers oder seiner Familie, seiner Freunde, Vertrauten und Bekannten dienen; ➜ gemäß allen anwendbaren Gesetzen zulässig sind. Folgende Kontrollbestimmungen sind einzuhalten: ➜ Sämtliche Spenden müssen im Voraus durch den Vorstand derjenigen Konzerngesellschaft genehmigt werden, die die Spende macht; sie müssen in den Geschäftsbüchern der Firma vollständig dokumentiert, müssen dem Company Secretary von British American Tobacco schriftlich mitgeteilt und, wo die Landesgesetze dies vorschreiben, öffentlich dokumentiert werden. ➜ Aufgrund der britischen Gesetzgebung, die über Landesgrenzen hinaus wirkt und eine sehr breite Definition des Begriffs „Spende“ DER VERHALTENSKODEX vorsieht, sind bei Spenden innerhalb der EU bestimmte Vorgehensweisen zu beachten (auch dann, wenn die Spenden von Unternehmen stammen, die außerhalb der EU operieren). Unter anderem muss eine solche Spende durch den Director of Corporate & Regulatory Affairs genehmigt werden. Sofern die Genehmigung erteilt wird, kann sie von bestimmten Bedingungen abhängen. Wo es angebracht erscheint, sollte eine Konzerngesellschaft, die eine politische Spende plant, vom Empfänger eine Zusicherung einholen, dass die Spende nicht zum persönlichen Nutzen des Empfängers oder seiner Familie, seiner Freunde, Vertrauten und Bekannten verwendet wird. Sanktionen Konzerngesellschaften werden dafür sorgen, dass sie nicht wissentlich ➜ ihre Produkte liefern bzw. liefern lassen an eine Person, wo dies einen Verstoß gegen eine für sie gültige gesetzliche Sanktion, ein Handelsembargo, eine Exportbeschränkung oder andere Handelsbeschränkung darstellt; ➜ Ware von einer Person kaufen, wo dies einen Verstoß gegen eine für sie gültige gesetzliche Sanktion, ein Handelsembargo, eine Exportbeschränkung oder andere Handelsbeschränkung darstellt. Darüber hinaus werden Konzerngesellschaften und ihre Mitarbeiter außerdem ➜ dafür sorgen, dass sie nicht wissentlich zur Finanzierung oder anderweitigen Unterstützung von Terrorismus beitragen; ➜ sicherstellen, dass ihre Aktivitäten nicht versehentlich gegen relevante antiterroristische Maßnahmen verstoßen. Weltweit existieren verschiedene Sanktionen, die sich von umfassenden wirtschaftlichen und Handelssanktionen bis hin zu spezifischeren Maßahmen erstrecken , so z.B. Waffenembargos, Reiseverbote und Einschränkungen finanzieller oder diplomatischer Art. Wirtschaftliche und Handelssanktionen wirken sich auf die Geschäfte von Konzerngesellschaften aus, indem sie ihren Operationsfreiraum in bestimmten Rechtssystemen einschränken. Die von den USA verhängten Sanktionen sind besonders wichtig, denn sie können extraterritoriale Wirkung haben: Sie sind sowohl für US-Bürger (und zwar egal, wo sie sich gerade aufhalten) als auch für Exporte/ Re-Exporte von aus den USA stammenden Produkten und von Produkten mit aus den USA stammendem Inhalt gültig (dies gilt auch für Produkte von US-Firmen). Von Konzerngesellschaften wird erwartet, dass sie alle gesetzlichen Sanktionen kennen und in vollem Umfang beachten, die sich auf ihr Geschäft auswirken. Es wird ebenfalls erwartet, dass Konzerngesellschaften ordentliche Kontrollmechanismen schaffen, um das Risiko von Verstößen gegen die Sanktionen zu minimieren. Legitime Firmen werden in zunehmendem Maße von terroristischen Vereinigungen genutzt, um Einnahmen für ihre Netzwerke und ihre Aktivitäten zu generieren. Dies betrifft Einzelhandelsgeschäfte, Vertriebsgesellschaften oder auch Finanzdienstleistungsfirmen. Wie viele andere Unternehmen riskieren auch Tabakfirmen, versehentlich gegen Maßnahmen zu verstoßen, die der Bekämpfung der Finanzierungsaktivitäten von terroristischen Gruppen dienen, wenn sie mit solchen Firmen in eine Geschäftsbeziehung treten. Von daher müssen Konzerngesellschaften mittels entsprechender Kontrollverfahren versuchen, dem vorzubeugen; Social Report 2005 _ 67 sie sollten insbesondere sicherstellen, dass sie mit keiner Firma zu tun haben, die aufgrund einer bekannten oder vermuteten terroristischen Verbindung von einer Regierungsstelle o.Ä. als verboten klassifiziert wird. Whistleblowing – Alarm schlagen Der BAT Konzern unterstützt jeden Mitarbeiter, der Fehlverhalten am Arbeitsplatz vermutet – ob durch seinen Arbeitgeber oder durch einen Kollegen – mit einem internen „Whistleblowing“Verfahren. Den aus Amerika stammenden Begriff kann man grob mit „verpfeifen“ übersetzen: Gemeint ist das vertrauliche Melden von vermeintlichem Fehlverhalten im Unternehmen. Gemeldeten Anliegen dieser Art wird ordnungsgemäß nachgegangen, und die Identität des „Whistleblowers“ wird auf jeden Fall geheim gehalten. Entsprechende Anliegen können auch anonym vorgebracht werden. Dieses Verfahren wird im Namen des Audit Committee vom British American Tobacco Vorstand betrieben und ist unabhängig von der Unternehmensführung. Sowohl Mitarbeiter bzw. ehemalige Mitarbeiter im ganzen Konzern als auch Auftragnehmer, Agenturmitarbeiter, Aushilfskräfte und Auszubildende können das Verfahren beanspruchen. Jede Person, die ein Anliegen aus der Überzeugung heraus vorbringt, dass ein Fehlverhalten stattgefunden hat, gerade stattfindet oder eventuell im Begriff ist, stattzufinden, wird nicht bestraft oder benachteiligt oder sonst wie diskriminiert, auch dann nicht, wenn eine ausführliche Untersuchung ergibt, dass sie sich geirrt hat. Jegliche Vergeltungsmaßnahme gegenüber einem Mitarbeiter, der in gutem Glauben ein vermeintliches Fehlverhalten gemeldet hat, ist untersagt: Derartiges Handeln gilt an sich als schwerer Verhaltensverstoß, der Disziplinar- maßnahmen nach sich ziehen kann. Beispiele für vermeintliches Fehlverhalten, das im Rahmen der „Whistleblowing Policy“ gemeldet werden kann, sind ➜ ein Verstoß gegen diese Verhaltensmaßstäbe oder gegen eine Rechtsvorschrift, welcher Art auch immer; ➜ ein Justizirrtum; ➜ von einer Konzerngesellschaft verursachte Umweltschäden; ➜ von einer Konzerngesellschaft verursachte Risiken für Gesundheit und Sicherheit; ➜ inkorrekte Buchführung. Die „Whistleblowing Policy“ bietet keine Lösungen für Unzufriedenheit eines Mitarbeiters mit seiner persönlichen Arbeitssituation – beispielsweise aufgrund ausbleibender Beförderung oder einer kleineren Gehaltserhöhung als erwartet. Für solche Fälle ist das konzerneigene Beschwerdewesen zuständig. Falls das vermutete Fehlverhalten vom unmittelbaren Vorgesetzten des Mitarbeiters begangen wurde, kann der Mitarbeiter sein Anliegen entweder bei einem Personalmanager oder bei einem „Whistleblowing“-Beauftragten vorbringen. Die Beauftragten sind zzt.: Group Head of Audit and Business Risk, Head of Group Security und der Company Secretary von British American Tobacco. Sie sind unter +44 (0)207 845-1000 telefonisch erreichbar oder auf dem Postweg: British American Tobacco p.l.c., Globe House, 4 Temple Place, London WC2R 2PG. Nach Abschluss der Untersuchung wird der das vermutete Fehlverhalten meldenden Person in einem persönlichen Gespräch mit dem Beauftragten das Ergebnis mitgeteilt. DIE BESCHÄFTIGUNGSLEITLINIEN Mit den allgemeinen Beschäftigungsleitlinien hat British American Tobacco weltweit geltende Grundsätze und Werte für das Verhalten der Mitarbeiter untereinander sowie gegenüber Geschäftspartnern, der Gesellschaft und der Umwelt definiert. Sie gründen auf den vier Kernprinzipien des Unternehmens: Stärke durch Vielfalt, Offenheit, Eigenverantwortung sowie Unternehmergeist. Alle Gesellschaften müssen diese Beschäftigungsleitlinien und Werte mit Leben füllen – im Einklang mit den wirtschaftlichen, politischen, arbeitsrechtlichen und kulturellen Gegebenheiten der jeweiligen Länder. 1 Stärke durch Vielfalt „Der aktive Einsatz der Vielfalt – Menschen, Kulturen, Meinungen, Marken, Märkte und Ideen –, um Chancen zu schaffen und die Leistung zu stärken.“ BAT engagiert sich für Gleichberechtigung unter den Arbeitnehmern. Aufgrund unserer Überzeugungen und Maßstäbe hinsichtlich der Beschäftigung werden wir – vorbehaltlich der inhärenten Rollenanforderungen – weder Mitarbeiter noch Bewerber wegen Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Alter, sozialer Klassenzugehörigkeit, Religion, Rauchgewohnheiten, sexueller Orientierung, politischer Meinung oder Behinderung diskriminieren. Ein grundsätzliches Ziel ist die Sicherstellung eines vielfältigen und repräsentativen Belegschaftsprofils durch die Förderung der Mitarbeitergleichberechtigung. Wir werden die nationalen Gesetze über positive Diskriminierung einhalten. 2 Offenheit „Aktiv zuhören, auf die Meinungen anderer aufrichtig eingehen und nicht im Voraus urteilen.“ 2.1 Offenheit und Transparenz 2.1.1 Interne Kommunikation Das Zusammengehörigkeitsgefühl und Vertrauen der BAT Mitarbeiter wird durch unseren Fokus auf die interne Kommunikation, durch unseren Stolz auf die eigenen Marken und durch die Mitgliedschaft in einem gesellschaftlich angesehenen Konzern verbessert. Wir wollen offen und transparent sein und durch ein breites internes Kommunikationsnetzwerk allen Mitarbeitern regelmäßige, zuverlässige und relevante Geschäfts- und Brancheninformationen zukommen lassen. In der Mitteilungs-/ Kommunikationspolitik berücksichtigen wir unsere Geheimhaltungsverpflichtungen und andere Wettbewerbsfragen. Aber wir fördern aktiv den freien Ideenund Informationsaustausch zwischen unseren OpCos und deren Mitarbeitern. 2.1.2 Beziehungen und Partnerschaften Arbeitnehmervertretung und die freiwillige Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft: Wir respektieren die Freiheit unserer Mitarbeiter, sich gewerkschaftlich zu organi- sieren – und ebenfalls die Freiheit, darauf zu verzichten. Wir erkennen das Recht der Arbeitnehmer an, von lokalen, vom Unternehmen anerkannten Gewerkschaften bzw. von anderen redlichen Vertretern vertreten zu werden, und das Recht dieser Vertreter, sich mit dem jeweiligen Unternehmen – im Rahmen der gültigen Gesetze, der Verordnungen, der gültigen Arbeitsverfassung und Praktiken sowie der Unternehmensverfahren – zu beraten. Wir akzeptieren die Aktivitäten von anerkannten Arbeitnehmervertretergremien wie z.B. Gewerkschaften (wo diese Aktivitäten der nationalen Gesetzgebung entsprechen), und wir sorgen dafür, dass solche Gremien ihre Vertretungsaktivitäten im Rahmen vereinbarter Verfahren durchführen können. 3 Eigenverantwortung „Entscheidungen sollen unseres Erachtens auf der angemessenen Organisationsebene getroffen werden, und zwar möglichst nahe am Konsumenten. Die Entscheidungsträger sollen die Verantwortung für die eigenen Entscheidungen selbst tragen.“ 3.1 Unternehmensverantwortlichkeiten 3.1.1 Fairness am Arbeitsplatz Wir wollen ein Klima des Selbstvertrauens fördern, um sicherzustellen, dass unsere Mitarbeiter Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der Arbeit besprechen können und dass eine allgemein zufriedenstellende Lösung schnell gefunden werden kann. Zu diesem Zweck bemühen wir uns, sicherzustellen, dass unsere Mitarbeiter die Beschwerde- und Disziplinar- Social Report 2005 _ 69 verfahren kennen und einleiten können. Teilzeitkräfte sind ein wichtiger Bestandteil des gesamten Beschäftigungsmix; sie sind für die Einhaltung der lokalen Geschäftsanforderungen und -zyklen unbedingt erforderlich. Wo solche Arbeitskräfte eingesetzt werden, entsprechen wir grundsätzlich den lokalen Arbeitsgesetzen und -praktiken. Es ist nicht die Politik der BAT Konzernunternehmen, Teilzeitkräfte mit dem Ziel einzusetzen, dass einem Arbeitnehmer Unternehmensund Staatsleistungen verweigert werden. 3.1.2 Die Menschenwürde am Arbeitsplatz BAT lehnt alle Formen von Belästigung und Mobbing ab, wir engagieren uns für die Beseitigung solcher Handlungen und Einstellungen am Arbeitsplatz. 3.1.3 Umstrukturierung BAT führt jede Umstrukturierung verantwortungsbewusst durch. Jede umstrukturierende globale OpCo wird ihren Mitarbeitern sowie allen entsprechenden Gruppen und Gremien – gemäß den lokalen Gesetzen und Vorschriften – erklären, warum solche Änderungen erforderlich sind. Wir können keinen Arbeitsplatz auf Lebenszeit garantieren, aber Kündigungen werden erst nach umfassender Prüfung sämtlicher Alternativen vorgenommen. In solchen Situationen werden wir verantwortungsvolle lokale Ansätze und Verfahren einsetzen, um jedes Problem anzugehen, und zwar hinsichtlich Abfindungen und anderer, der Situation und dem Standort angemessener Maßnahmen. 3.1.4 Gegen die Ausbeutung Kinderarbeit: BAT duldet keine Kinderarbeit und beschäftigt auch keine Kinder. Wir bemühen uns, Sorge zu tragen, dass ➜ Wohlergehen, Gesundheit und Sicherheit von Kindern immer im Vordergrund stehen; ➜ Berufsausbildungsmaßnahmen für Kinder (z.B. in der Landwirtschaft) ihre Erziehung und ihren Schulbesuch nicht verhindern; ➜ die Entwicklung von Kindern, ihren Gemeinschaften und ihren Ländern durch Bildung bestmöglich gefördert werden. Zwangsarbeit: In keiner Weise akzeptabel sind folgende Zustände: Zwangs- oder unfreiwillige Arbeit, die Forderung nach Ausweisabgabe bzw. Geldzahlungen als Beschäftigungsbedingung. Wo die nationale Gesetzgebung bzw. die Beschäftigungsverfahren Ausweise verlangen, wird deren Handhabung strikt gemäß den lokalen Gesetzen und Verfahren ausgeübt. Wir dulden weder Ausbeutung noch den illegalen Einsatz von Einwanderern. 3.2 Arbeitnehmerverantwortung 3.2.1 Verhaltenskodex Diese Maßstäbe sind ein Bestandteil unserer Verwaltungsstruktur und sollen einen Rahmen für die Entscheidungsfindung für alle Mitarbeiter bilden. Die Mitarbeiter sind die Hauptverteidiger solcher Maßstäbe und sollen sie einhalten. 3.2.2 Der richtige Einsatz der Konzernsysteme Die BAT Konzernunternehmen setzen viele Systeme zur Erreichung der Geschäftsziele ein. Dabei vertrauen wir unseren Mitarbeitern den Einsatz dieser Systeme und Einrichtungen an. Unsere Mitarbeiter sind verpflichtet, sich mit diesen Systemen vertraut zu machen und sich an alle Betriebs- und Geheimhaltungsvereinbarungen zu halten, einschließlich derjenigen, die die persönliche Benutzung der Systeme betreffen. Die BAT Konzernunternehmen bilden die Mitarbeiter in der Systembenutzung und der Einhaltung der Unternehmenspolitik aus, und die Mitarbeiter sollten bei Bedarf weitere Ausbildungskurse besuchen. Die Benutzung der Systeme wird gelegentlich kontrolliert, um die rechtmäßige Benutzung gemäß der BAT Politik und der lokalen Gesetzgebung sicherzustellen. Die Mitarbeiter werden aufgefordert, Verbesserungsvorschläge hinsichtlich der Ausbildungsmaßnahmen bzw. der Systeme zu machen. 3.2.3 Leistungsverantwortlichkeit Wir erwarten, dass unsere Mitarbeiter sich tatkräftig und selbstbewusst einbringen, um den Erfolg von BAT und deren eigenen Platz im Konzern zu sichern. Die Mitarbeiter sind so für die eigene Leistung zuständig. Aus diesem Grunde erklären wir den Mitarbeitern unsere Erwartungen und geben ihnen Feedback hinsichtlich ihrer Leistungen. Die diesbezüglichen Mechanismen werden auf lokaler Ebene festgelegt. Wo die Leistung trotz vorheriger Verbesserungschancen mangelhaft bleibt, wird der betreffende Mitarbeiter im Rahmen DIE BESCHÄFTIGUNGSLEITLINIEN der gültigen Gesetze und der Betriebsverfassungsverfahren entlassen. 3.3 Gemeinsame Verantwortlichkeiten 3.3.1 Umwelt BAT hat ein Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsmanagement sowie Überwachungssysteme eingeführt und kümmert sich um die Erreichung jährlicher Ziele und Performance-Messlatten in jedem Hauptbereich des Umweltmanagements. Sowohl unsere Konzernunternehmen als auch unsere Mitarbeiter spielen eine wesentliche Rolle bei der Erreichung und Aufrechterhaltung dieser Maßstäbe. 3.3.2 Konstruktive Mitwirkung in der Gemeinde Gemeindebeitrag: BAT denkt global, verhält sich aber wie ein Bürger vor Ort. Daher fordern wir unsere Mitarbeiter auf, eine aktive Rolle in der lokalen und in der Geschäftsgemeinde zu spielen. Der Umfang und die Art der vom lokalen Unternehmen und von dessen Mitarbeitern geleisteten Unterstützung wird vom Unternehmen selbst bestimmt. Wirtschaftlicher Beitrag: BAT schafft Chancen, damit Mitarbeiter und Gemeinden auf unseren Märkten Fertigkeiten entwickeln können. Wir bemühen uns auch, mit den Entwicklungszielen und -initiativen der Gastgeberregierungen im Einklang zu arbeiten. 3.3.3 Sicherheit von Geschäftsinformationen Die Sicherheit von Geschäftsinformationen ist eine vielseitige Herausforderung, die eine effektive Kooperation zwischen allen Geschäftsbereichen, unseren Geschäftspartnern, Mitarbeitern und Arbeitnehmervertretern erfordert. Unsere Politik umfasst alle Elemente eines entsprechenden Sicherheitsschutzes, u.a. schriftliche Unterlagen, elektronische Daten, E-Mails, persönliche Daten, Informationsprozesse und Datenmanagement, rechtliche und Revisionsüberlegungen sowie Kommunikationssysteme (Telefon, Fax, Internet usw.). Unsere Politik lautet, den Einfluss unserer Informationen in der Geschäftswelt zu maximieren und sicherzustellen, dass sie zuverlässig sind und allen zur Verfügung stehen, die sie benötigen. Wir müssen unbedingt dafür sorgen, dass alle Mitarbeiter ihre persönliche Verantwortung in dieser Hinsicht erkennen. Wir achten auf den persönlichen Datenschutz gemäß den Erfordernissen der nationalen Gesetzgebung und der Sicherheit und sonstigen Interessen des Geschäftes. 3.3.4 Persönliche Entwicklung und Lernmöglichkeiten Wir entwickeln und liefern hochwertige Lern- und Entwicklungsinitiativen, die den Bedürfnissen der einzelnen OpCos und deren Mitarbeiter entsprechen. Unsere Arbeitnehmer sollten stolz darauf sein, für BAT zu arbeiten, und wir wollen überall, wo wir tätig sind, ein bevorzugter Arbeitgeber sein. Wir investieren zwar viele Ressourcen in die Ausbildung und in Entwicklungschancen und legen großen Wert darauf, aber wir fordern auch unsere Mitarbeiter auf, Eigenverantwortung für ihre Entwikklung zu übernehmen. 3.4 Geschätzte Geschäftspartner Wir tragen zwar für die Beschäftigungspraxis in unserer gesamten Versorgungskette keine Verantwortung, aber wir bemühen uns um das Einverständnis unserer Geschäftspartner, auf Folgendes zu verzichten: ➜ die Beschäftigung von Kindern – besonders in jedem Industrie- oder landwirtschaftlichen Prozess, in dem Chemikalien eingesetzt werden (ausgenommen sind echte Lehrzeiten); ➜ den Verkauf von Cigaretten an Minderjährige; ➜ den Einsatz von Zwangs- oder illegalen Arbeitern; ➜ Arbeitsbedingungen, die den BAT Normen hinsichtlich Gesundheit, Sicherheit und Hygiene nicht entsprechen; ➜ die Verweigerung bzw. die ungerechte Anwendung eines transparenten Beschwerdeverfahrens; ➜ jede Form von illegaler Diskriminierung, Belästigung, Missbrauch oder Mobbing. Jede Partnerorganisation ist für die eigene Beschäftigungspraxis gemäß den eigenen Geschäftsnormen und Werten und der lokalen Gesetzgebung zuständig, und wir werden bei der Einhaltung dieser Prinzipien mit ihnen zusammenarbeiten. BAT Minderheitsbeteiligungen: Dem Vorstand jedes Unternehmens, in dem wir eine Minderheitsbeteiligung Social Report 2005 _ 71 haben, werden wir den Inhalt dieser Prinzipien bekannt machen. Wo sie noch nicht praktiziert werden, werden wir ihre Einführung fördern. 4 Unternehmergeist „Die Bereitschaft, Erfolgschancen zu suchen, sich um Innovationen zu bemühen und das wohlüberlegte damit verbundene Risiko zu akzeptieren.“ 4.1 Körperliches und materielles Wohlergehen – dessen Elemente sind: 4.1.1 Angemessene Arbeitszeit Es ist fast unvermeidlich, dass an den meisten Arbeitsplätzen die Belange des Geschäfts zu gewissen Jahreszeiten weitaus mehr Einsatz erfordern als sonst. Aber wir kennen und unterstützen die Bedürfnisse unserer Mitarbeiter, ihre Arbeit und ihre persönlichen Interessen im Gleichgewicht zu halten, und wir werden – wo möglich – eine flexible Arbeitszeit fördern. 4.1.2 Familienfreundliche Praktiken Wir unterstützen unsere Märkte bei der Untersuchung und Einführung von familienfreundlichen Praktiken gemäß den lokalen Gegebenheiten. 4.1.3 Arbeitsschutz und -gesundheit Bei allen BAT Unternehmen werden interne Schutz- und Gesundheitspraktiken sowie die entsprechenden Verfahren eingeführt und zusammen mit nationalen Vorschriften befolgt, um ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Wir und unsere Mitarbeiter stellen sicher, dass Ge- sundheits- und Schutzvorschriften aufrechterhalten und verbessert werden. Dieser Prozess umfasst den effektiven Einsatz eines Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheits- sowie eines Überwachungssystems. Wir arbeiten ständig an der Optimierung der körperlichen Sicherheit unserer Mitarbeiter, wo auch immer sie eingesetzt werden. Wir tragen Sorge dafür, dass unsere Normen und Praktiken klar verstanden werden, und werden unsere Mitarbeiter ausbilden, damit sie die Fragen und Anforderungen hinsichtlich Gesundheit und Sicherheit im Zusammenhang mit ihrem Arbeitsplatz verstehen. 4.2 Gerechte, klare und konkurrenzfähige Gehälter und Leistungen Wir bei BAT wissen, dass unsere Gehaltspraktiken konkurrenzfähig sein müssen; sie wurden so geplant, dass sie einen echten Unterschied zwischen den einzelnen Mitarbeitern und Teams in den verschiedenen Unternehmen garantieren, und zwar anhand von Kriterien wie Qualifikation, Fertigkeiten, Leistung, Beitrag und Verantwortung. Bei der Bestimmung der verschiedenen Rollen in der Geschäftshierarchie benutzt BAT objektive Instrumente anhand einer klar ausgearbeiteten Methode der Arbeitsplatzbewertung, die Rollen, Arbeitsumfang, Gehaltsgruppen und Skalen definiert. Diese werden anschließend mit dem lokalen Arbeitsmarkt verglichen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen. Die aktuellen Marktbedingungen bilden einen wichtigen Bezugspunkt bei der Gehaltsbestimmung in jedem Konzernunternehmen. BAT wird Gesetze einhalten, die einen nationalen Mindestlohn festlegen; aber unsere Strategie wird dafür sorgen, dass unsere Löhne und Gehälter im lokalen Bereich sehr wettbewerbsfähig sind. Wir setzen Vergütung als aktives Instrument ein, um eine Kultur von hoher Leistung und hoher Motivation zu bilden und aufrechtzuerhalten. Unser Ansatz beruht auf einer Mischung von finanziellen, nichtfinanziellen, lang- und kurzfristigen Anreizen. Jedes Konzernunternehmen hat die Möglichkeit, das eigene Vergütungs- und Leistungspaket gemäß den Umständen vor Ort zu gestalten. Alle Mitarbeiter erhalten eindeutige Informationen über jeden Gehaltszeitraum einschließlich Angaben zu allen Gehaltsabzügen. 4.3 Talent, Leistung und Gleichberechtigung Wo möglich, besetzen wir freie Stellen intern, aber wir suchen auch qualifizierte Arbeitnehmer von außerhalb, weil sie eine neue Denkweise, neue Ideen und neue Erfahrungen einbringen. Mit unserer Einstellungsstrategie wollen wir die besten Leute auf allen Geschäftsebenen halten bzw. einstellen; dieses Ziel spiegelt sich in unserem objektiven Einstellungs- und Auswahlverfahren wider. Dieses Verfahren beruht darauf, dass die Fähigkeiten und das Potenzial des Einzelnen den Anforderungen des Arbeitsplatzes (heute und in absehbarer Zukunft) entsprechen. DIE TEILNEHMER DER DIALOGVERANSTALTUNG An der zentralen Dialogveranstaltung in Berlin im Juli 2005 nahmen folgende Organisationen und Interessengruppen teil: Stakeholder ➜ ➜ ➜ ➜ ➜ Lehrervertreter Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Gesundheits- und Antidrogenpolitik Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller e.V. (BDTA) Experten ➜ Dr. Thilo Bode, Verbraucherschutz-Experte ➜ Prof. Dr. Josef Wieland, Experte für Wirtschaftsethik Teilnehmer von British American Tobacco ➜ Mark M. Cobben, Sprecher der Geschäftsführung BAT Deutschland ➜ Andreas Vecchiet, Leiter Industriepolitik und Öffentlichkeitsarbeit BAT Deutschland ➜ Dr. Bernd Brümmer, bis 2005 Leiter Entwicklung und Technologie Europa ➜ Dr. Adrian Payne, Leiter Corporate Social Responsibility BAT p.l.c./London Moderatoren ➜ Dr. Theo Sommer ➜ Dr. Birgit Kröhle Verifizierung ➜ Bureau Veritas S.A. Social Report 2005 _ 73 GLOSSAR AA1000 Der AccountAbility1000 Standard wurde 1999 in England vom Institute of Social and Ethical AccountAbility entwickelt. BAT wendet diesen Standard bei der Gestaltung des Social Reporting Prozesses an. Die Norm dient dem Ziel, das Engagement von Anspruchsgruppen fest im Alltag von Unternehmen zu verankern und von diesen für die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens zu lernen. Deshalb gibt AA1000 auch Empfehlungen zur Gestaltung eines Dialoges mit den Anspruchsgruppen. Stakeholder Allgemein sind dies Gruppen oder Individuen, die die Zielerreichung des Unternehmens beeinflussen können oder von den Aktivitäten eines Unternehmens betroffen sind. Die wichtigsten Anspruchsgruppen von BAT sind ab Seite 11 beschrieben. Corporate Social Responsibility (CSR) CSR beschreibt die soziale, ethische und ökologische Verantwortung, die Unternehmen freiwillig über gesetzliche Vorgaben hinaus wahrnehmen. Zu einer verantwortlichen Unternehmensführung gehört insbesondere für BAT Deutschland die Berücksichtigung von gesellschaftlichen Interessen bei Unternehmensentscheidungen. Corporate Social Investment (CSI)/ Corporate Citizenship Im Gegensatz zur Corporate Social Responsibility (CSR), die die Führung und strategische Ausrichtung des Unternehmens beeinflusst, beschreibt CSI Aktivitäten, die im Rahmen der unternehmerischen Verantwortung außerhalb der Geschäftstätigkeit durchgeführt werden, wie beispielsweise Sponsoring, Spenden und gemeinnütziges Engagement. Freiwillige Selbstbeschränkung 1966 eingeführte und seitdem stetig weiterentwickelte Selbstbeschränkungen der deutschen Cigarettenindustrie in Fragen der Werbung. Die Vereinbarungen dienen insbesondere dem Jugendschutz und beinhalten präzise Vorgaben, welche Werbeformen und -inhalte verboten sind. Internationale Marketingstandards Vereinbarung von BAT und den beiden anderen größten Tabakkonzernen, in der internationale Regelungen zu Werbung und Marketing festgelegt werden. Ziel ist es, angemessen über die Risiken des Rauchens zu informieren; verboten sind unter anderem gesundheitsbezogene Werbung und Werbung für Jugendliche. Social Reporting Standardisierter Prozess, anhand dessen ein Unternehmen seine Performance im Bereich sozialer Verantwortung messbar und nachvollziehbar machen kann. BAT startete den internationalen Prozess, der nach dem Standard AA1000 zertifiziert wird, im Mai 2001. Ein wichtiges Instrument des Social Reportings ist die Einrichtung eines dauerhaften Dialogs mit den wichtigsten Anspruchsgruppen von BAT. WIR FREUEN UNS AUF IHRE MEINUNG FEEDBACK-FAX: (040) 4151-2732 Wie finden Sie den CSR-Ansatz von British American Tobacco Deutschland, der den Dialog mit Stakeholdern in den Mittelpunkt stellt? Sehr gut Gut Nicht so gut Eher schlecht Wie gefällt Ihnen der Social Report von British American Tobacco? Sehr gut Gut Nicht so gut Eher schlecht Sind Ihrer Meinung nach alle relevanten Themen im Social Report angesprochen worden? Ja Nein Wenn nein, welche Themen sollten Ihrer Meinung nach beim nächsten Mal angesprochen werden? Sind alle wichtigen Stakeholder-Gruppen bei der Dialogveranstaltung vertreten gewesen? (Eine Übersicht finden Sie auf Seite 72) Ja Nein Wenn nein, welche weiteren Organisationen/Institutionen sollten wir zur nächsten Dialogveranstaltung einladen? Freiwillige Angaben: Name Firma/Institution Position Straße, Nr. PLZ, Ort Telefon E-Mail British American Tobacco (Germany) GmbH Industriepolitik und Öffentlichkeitsarbeit Alsterufer 4 D-20354 Hamburg BESTELLFAX: (040) 4151-2732 Bitte senden Sie mir weiteres kostenloses Informationsmaterial: Exemplare Social Report British American Tobacco (Germany) GmbH 2005 Exemplare Social Report British American Tobacco (Germany) GmbH 2005 (in englischer Sprache) Exemplare Social Report British American Tobacco (Germany) GmbH 2004 Exemplare Social Report British American Tobacco (Germany) GmbH 2003 (Der Social Report 2003 ist nur als digitale Version erhältlich) Exemplare Social Report British American Tobacco (Germany) GmbH 2002 Exemplare Geschäftsbericht British American Tobacco (Germany) GmbH Name Firma/Institution Position Straße, Nr. PLZ, Ort Telefon E-Mail British American Tobacco (Germany) GmbH Industriepolitik und Öffentlichkeitsarbeit Alsterufer 4 D-20354 Hamburg IMPRESSUM Herausgeber British American Tobacco (Germany) GmbH Alsterufer 4 20354 Hamburg Telefon: (040) 4151- 1000 Internet: www.bat.de März 2006 Ansprechpartnerin Karin Müller Corporate Social Responsibility Manager Telefon: (040) 4151- 2373 E-Mail: [email protected] Dialogprotokoll Rüdiger Weber, Verhandlungsstenograf, Berlin Dieser Report von British American Tobacco (Germany) GmbH enthält Links zu externen Internetseiten Dritter, auf deren Inhalte British American Tobacco (Germany) GmbH keinen Einfluss hat. Deshalb kann für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernommen werden. Für die Inhalte dieser Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die Verweise dienen lediglich dazu, Zusatzinformationen leicht zugänglich zu machen. Dieser Bericht erscheint auch in englischer Sprache. British American Tobacco (Germany) GmbH Alsterufer 4, 20354 Hamburg Telefon: +49 (0)40 4151-1000 Internet: www.bat.de