Teilnahmebedingungen Kreta Wettbewerb

Transcrição

Teilnahmebedingungen Kreta Wettbewerb
Teilnahmebedingungen Kreta Wettbewerb
Wettbewerbsveranstalter: Hotelplan Suisse, MTCH AG, Sägereistrasse 20, 8152
Glattbrugg
1. Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind alle in der Schweiz wohnhaften Personen,
welche das 18. Lebensjahr erreicht haben. Mitarbeitende von Hotelplan Suisse / MTCH AG
sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos und
mit keinem Kaufzwang verbunden.
2. Der Wettbewerb findet vom 30.04.2014 um 06.00 Uhr bis am 11.05.2014 um 23 Uhr statt.
3. Um am Wettbewerb teilzunehmen, muss der Teilnehmer die Wettbewerbsfrage, sowie
Kontaktangaben unter http://www.blick.ch/life/reisen/wettbewerb-gewinnen-sie-mit-hotelplaneinen-kurztrip-nach-kreta-fuer-2-personen-id2819954.html angeben und das Formular
absenden. Die Kontaktdaten werden von Blick (Ringier AG) gesammelt. Ringier behält sich
das Recht vor, die Teilnehmeradressen für eigene Marketingzwecke einzusetzen.
4. Unter allen Teilnehmenden wird ein Kurztrip für 2 Personen nach Kreta verlost inklusive
Flug ab/bis Zürich mit Travel Service und zwei Übernachtungen im Hotel „The Village“, All
inclusive; einlösbar bis 18.09.2014. Dem Gewinner stehen verschiedene Reisetermine zur
Auswahl. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist
ausgeschlossen, über die Verlosung wird keine Korrespondenz geführt. Der Gewinner wird
von Hotelplan Suisse (MTCH AG) direkt kontaktiert.
5. Die Angaben des Gewinners werden nach der Verlosung überprüft. Hotelplan Suisse
(MTCH AG) behält sich das Recht vor, bei Verdacht auf Manipulation oder Verstoss gegen
die Teilnahmebedingungen, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschliessen. Hotelplan Suisse
ist ferner berechtigt, jederzeit Verbesserungen und Änderungen des Wettbewerbsmodus
vorzunehmen sowie namentlich bei höherer Gewalt, bei Schliessung/Abschaltung von
Webseiten / Applikationen, bei Ausfall der Technik oder bei Vorliegen anderer wichtiger
Gründe den, Wettbewerb auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden.
Glattbrugg, 30.04.2014

Documentos relacionados