Teilnahmebedingungen Kreta Wettbewerb
Transcrição
Teilnahmebedingungen Kreta Wettbewerb
Teilnahmebedingungen Kreta Wettbewerb Wettbewerbsveranstalter: Hotelplan Suisse, MTCH AG, Sägereistrasse 20, 8152 Glattbrugg 1. Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind alle in der Schweiz wohnhaften Personen, welche das 18. Lebensjahr erreicht haben. Mitarbeitende von Hotelplan Suisse / MTCH AG sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos und mit keinem Kaufzwang verbunden. 2. Der Wettbewerb findet vom 30.04.2014 um 06.00 Uhr bis am 11.05.2014 um 23 Uhr statt. 3. Um am Wettbewerb teilzunehmen, muss der Teilnehmer die Wettbewerbsfrage, sowie Kontaktangaben unter http://www.blick.ch/life/reisen/wettbewerb-gewinnen-sie-mit-hotelplaneinen-kurztrip-nach-kreta-fuer-2-personen-id2819954.html angeben und das Formular absenden. Die Kontaktdaten werden von Blick (Ringier AG) gesammelt. Ringier behält sich das Recht vor, die Teilnehmeradressen für eigene Marketingzwecke einzusetzen. 4. Unter allen Teilnehmenden wird ein Kurztrip für 2 Personen nach Kreta verlost inklusive Flug ab/bis Zürich mit Travel Service und zwei Übernachtungen im Hotel „The Village“, All inclusive; einlösbar bis 18.09.2014. Dem Gewinner stehen verschiedene Reisetermine zur Auswahl. Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, über die Verlosung wird keine Korrespondenz geführt. Der Gewinner wird von Hotelplan Suisse (MTCH AG) direkt kontaktiert. 5. Die Angaben des Gewinners werden nach der Verlosung überprüft. Hotelplan Suisse (MTCH AG) behält sich das Recht vor, bei Verdacht auf Manipulation oder Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen, Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschliessen. Hotelplan Suisse ist ferner berechtigt, jederzeit Verbesserungen und Änderungen des Wettbewerbsmodus vorzunehmen sowie namentlich bei höherer Gewalt, bei Schliessung/Abschaltung von Webseiten / Applikationen, bei Ausfall der Technik oder bei Vorliegen anderer wichtiger Gründe den, Wettbewerb auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden. Glattbrugg, 30.04.2014