Campingplatz Schillig · Campingplatz Hooksiel

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Campingplatz Schillig · Campingplatz Hooksiel
Campingplatz Schillig · Campingplatz Hooksiel
Lieber Campinggast, herzlich willkommen im Wangerland!
Wir freuen uns über Ihren Besuch und wünschen Ihnen einen erholsamen Aufenthalt. Wir sind bemüht, Ihnen die Zeit in der Sie unser Gast
sind, so angenehm wie möglich zu gestalten. Sollten wider erwarten doch einmal Probleme auftreten, sprechen Sie uns bitte sofort an. Im Interesse
aller anwesenden Campinggäste werden Sie höflichst gebeten, alles zu vermeiden, was die Gemeinschaft der Campinggäste stören könnte. Damit
Ihr Aufenthalt reibungslos und harmonisch verläuft, Sie sich rund herum erholen, bitten wir Sie die umseitige Campingplatzordnung zu beachten.
Die Campingplätze Schillig und Hooksiel liegen am offenen Meer. Sie haben sich in den letzten Jahren immer mehr zu Campingplätzen für Familien
entwickelt. Der sandige Strand und das herrliche Wattengebiet machen den Aufenthalt zu einem Erlebnis. Beide Campingplätze umfassen je etwa
1.500 Stellplätze. Dem Campingplatz Hooksiel ist ein FKK-Platzteil angeschlossen.
Einrichtungen: Beheizte Wasch-, Dusch-(warm und kalt) und Toilettenanlagen (behindertengerecht), Aufenthalts- und Leseräume, SB-Läden,
Gaststätte, Unterhaltungsraum, Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspülbecken, Fernsprecher mit Karte, W-LAN (drahtloser
Internetzugang), Kinderspielplätze, Büchereien.
Öffnungszeiten: Die Campingplätze sind in der Zeit vom 26. März bis zum 18. Oktober 2015 geöffnet. (Änderungen vorbehalten)
Hinweise für Campinggäste
4. Preisliste
1. Kostenerstattungen erfolgen nur bei
Einflüssen durch höhere Gewalt.
Nebenkosten, die bei Abschluss des Vertrages noch
nicht bekannt waren oder entstanden sind, können
von ihrem Entstehungszeitpunkt geltend gemacht
werden.
Preise für die Nutzung der Campingplätze Schillig und Hooksiel sowie der Wohnmobilstellplätze Erwachsene
Schillig oder Hooksiel
25.03. bis 31.10. 2,90 €
Jahreskurbeitrag
Schillig
Hooksiel
Erwachsene 87,00 €
87,00 €
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind
von dem Kurbeitrag befreit!
Die Nordsee-ServiceCard Camping berechtigt
zum freien Eintritt in alle Hallen- und Strandbäder der Wangerland Touristik GmbH. Hallenbäder max. 90 Minuten pro Gast / Tag.
- Änderungen vorbehalten -
2. Versicherung:
Es wird darauf hingewiesen, dass durch Zahlung
der Benutzungskosten eine Versicherung für Zelte,
Wohnwagen, Fahrzeuge und sonstige Campingausrüstung nicht eingeschlossen ist. Sache des Gastes
ist es daher, eventuell eine entsprechende Campingversicherung gegen Sachbeschädigungen abzuschließen.
3. Postausgabe:
Die Postausgabe erfolgt jeweils bei der Poststelle
auf dem Campingplatz - siehe Aushang.
Muster der Postanschrift:
Name des Empfängers
Campingplatz Schillig, Schilliger Düne
Platzteil _______ Gasse _______ Nr. _______
26434 Wangerland
oder
Name des Empfängers
Campingplatz Hooksiel, Straat över't Diek
Platzteil _______ Gasse _______ Nr. _______
26434 Wangerland
Stellplatz / Zeltplatz pro Tag Campingplatz Hooksiel
(inkl. Strom, Duschen)......................................................................................... (inkl. Strom, Duschen, Wasserver- und -entsorgung).......................................... Kosten pro Erwachsener zzgl. der Stellplatzkosten je Übernachtung................ Kinder und Jugendliche pro Tag, je Person (ab 4 J. bis einschließl. 15 J.)........ Zeltplatz auf der Wiese
(inkl. aller Nebenkosten wie Strom, Duschen und Kurtaxe)…pro Pers./Nacht.... Stellplatz für Wohnmobile / zzgl. Kurbeitrag pro Erwachsener!
„An der Ostdüne“ Strand Hooksiel (inkl. Duschen, Strom sowie Entsorgung).
„Am Seedeich“ Hooksiel (inkl. Duschen, Strom sowie Entsorgung).................. „Am Hallenwellenbad“ Hooksiel (inkl. Duschen) zzgl. Strom sowie Entsorgung
„Am Campingplatz“ Schillig (inkl. Duschen, Strom sowie Entsorgung)............ „Am Yachthafen“ Horumersiel (inkl. Duschen, Strom sowie Entsorgung)........ je Hund / Tag...................................................................................................... 14,00 €
4,20 €
2,10 €
13,00 €
14,00 €
4,20 €
2,10 €
10,00 €
12,00 €
12,00 €
10,00 €
12,00 €
12,00 €
3,10 €
Saisonstellplatz für Dauercamper Cpl. Schillig (inkl. 2 Erwachsene)
Stellplatz (inkl. Strom, Duschen, Wasserver- und -entsorgung)........................... 860,00 €
Kosten für zusätzliche Erwachsene, je Pers......................................................... 105,00 €
Kosten für Kinder und Jugendliche, je Pers........................................................ 46,00 €
(ab 4 Jahre bis einschließlich 17 Jahre)
Saisonstellplatz für Dauercamper Cpl. Hooksiel (inkl. 2 Erwachsene)
Stellplatz (inkl. Strom, Duschen, Wasserver- und -entsorgung)........................... 860,00 €
Stellplatz (inkl. Strom, Duschen).......................................................................... 790,00 €
Kosten für zusätzliche Erwachsene, je Pers......................................................... 105,00 €
Kosten für Kinder und Jugendliche, je Pers........................................................ 46,00 €
(ab 4 Jahre bis einschließlich 17 Jahre)
je Hund und Tag................................................................................................. 3,10 €
Saison, je Hund.................................................................................................. 103,00 €
Müllkosten
Zeitcamper pro Müllsack.................................................................................... 2,00 €
Sollte die Bundesregierung eine Umsatz-Besteuerung der Saisonstellplätze für
Dauercamper beschließen, sehen wir uns gezwungen die Preise für Dauercamper anzupassen!
- Änderungen vorbehalten Der Personengebühr ist bei Erwachsenen jeweils der Kurbeitrag hinzuzurechnen!
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von dem Kurbeitrag befreit!
Bei Abreise nach 11.00 Uhr wird eine Tagesgebühr in Höhe der jeweiligen Personengebühr berechnet.
Wangerland Touristik GmbH
Zum Hafen 3 · 26434 Wangerland · Tel. 04426 / 987 - 0 · [email protected] · wangerland.de
Stand: November 2014
Kurbeitrag pro Tag
Stellplatz / Zeltplatz pro Tag Campingplatz Schillig
(inkl. Strom, Warmduschen, Wasserver- und -entsorgung).................................. Kosten pro Erwachsener zzgl. der Stellplatzkosten je Übernachtung................ Kinder und Jugendliche pro Tag, je Person (ab 4 J. bis einschließl. 15 J.)........ Gültig ab
1.1.2015
Zelt- und Campingplatzordnung
für die Campingplätze Schillig und Hooksiel
2.Die Kosten für die Benutzung der Campingplätze richten sich nach der Preisliste
für die Nutzung der Einrichtungen der Wangerland Touristik GmbH. Bei Entrichtung der fälligen Beträge erhalten die Benutzer eine Nordsee-ServiceCard
Camping. Sie ist gut aufzubewahren und bei Betreten und Verlassen der
Campingplätze sowie bei Kontrollen vorzuzeigen.
3. Die einzelnen Stellplätze werden durch den Platzwart angewiesen. Ein Platzwechsel ist nur mit Zustimmung des Platzwartes erlaubt. Pro Stellplatz wird nur
1 Zelt oder Wohnwagen/Wohnmobil zugelassen.
4. Die Campingplatzbenutzer haben sich dem allgemeinen Anstand und der Sitte entsprechend zu verhalten. Freikörperkultur ist nicht gestattet. (Ausnahme: FKK-Teil,
Campingplatz Hooksiel)
5. Alle Anlagen sind schonend zu behandeln. Das Absägen oder Abreißen von Ästen
der Bäume und Hecken ist verboten.
Anfallender Müll muss sortiert entsorgt werden gemäß Aushang. Es werden ausschließlich die von der Platzverwaltung ausgegebenen Müllsäcke entsorgt.
Sperriger Müll ist auf eigene Kosten zu entsorgen.
Abwässer müssen aufgefangen und in den dafür vorgesehenen Ausgüssen
entsorgt werden. Das Einleiten in die seitlichen Gräben oder das Versickernlassen in den Boden ist eine Grundwasserverunreinigung, die strafbar und
somit grundsätzlich verboten ist.
Die Wasserentnahme ist nur an den dafür vorgesehenen Zapfstellen gestattet!
Es darf nicht unnötig Wasser verbraucht werden z. B. für Rasensprengen,
Auto-, Zelte- oder Wohnwagenwäsche oder zum Spielen für Kinder. Stark
verunreinigtes Brauchwasser (Essensreste) ist in den Fäkalausgüssen zu entsorgen.
Es ist nicht gestattet, Gräben, Mulden und Erdlöcher auszuwerfen, Schnüre
oder Drähte zu spannen, Steine, Stangen, Gestelle und andere Hindernisse
aufzustellen oder diese in die Erde zu treiben. Das Pflastern und sonstiges
Befestigen der Stellplätze ist verboten.
Aus Sicherheitsgründen dürfen Wohnwagen. Zelte und Leinenverspannungen
nicht dichter als 0,50 m an die Gassen und Versorgungseinrichtungen gesetzt
werden. Elektrische Kabel als Zuführung zu den Wohnwagen und Zelten müssen den allgemeinen technischen Vorschriften entsprechen. Sie dürfen nicht über
Straßen und Gassen gelegt werden. Die Kabel müssen sichtbar (mindestens
20 cm über dem Erdboden) verlegt sein. Höchstzulässige Länge der Zuleitungskabel 30 m. Die Verwendung von Abzweigdosen ist nicht erlaubt, jedem Stellplatz
steht eine Steckdose zur Verfügung. Die Stromentnahme ist nicht für Heiz- und
Kochzwecke gestattet. Bei Schäden durch Überspannung haftet der Platzhalter nicht. Die Gasheizungen und -anlagen in den Wohnwagen/Wohnmobilen
müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und sind vom Mieter
bzw. Camper in regelmäßigen Abständen überprüfen zu lassen. Alle zwei Jahre sowie nach Bedarf ist dem Platzhalter ein Prüfungsnachweis vorzulegen.
6. Ruhestörender Lärm ist grundsätzlich zu unterlassen. Von 13.00 bis 15.00 Uhr und
von 22.00 bis 7.00 Uhr herrscht auf dem Campingplatz Ruhe. Während der Mittagsruhe können eigene Arbeiten des Platzhalters durchgeführt werden. Zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung auf dem Campingplatz wird das Ein- u. Ausgangstor in der Zeit von 22.00 bis 7.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr geschlossen
gehalten. In der Vor- und Nachsaison gelten geänderte Zeiten. Die Duschen werden
um 22.00 Uhr geschlossen (Änderungen vorbehalten).
Der Camper ist zur Minderung des Mietzinses nicht berechtigt, wenn sich eine
Störung ausschließlich daraus ergeben sollte, dass andere Benutzer des Campingplatzes gegen die Campingplatzverordnung verstoßen und der Platzhalter nachweist, den oder die Störer entsprechend abgemahnt zu haben.
In Eil- und Notfällen (Krankheiten und dergl.) ist der Platzwart oder die Nachtwache zu benachrichtigen. In der Vor- und Nachsaison gelten besondere Toröffnungszeiten.
7. Die Campingplatzbenutzer haben weiterhin zu beachten:
a) Autos, Motorräder und Fahrräder sind auf der gemieteten Parzelle abzustellen. Es ist nicht gestattet Kraftfahrzeuge innerhalb des Camping- und Strandgeländes für Versorgungsfahrten zu benutzen. Wegen der Kinder und des Erholungswertes darf auf dem Strand- Campinggelände nur Schritt-Tempo gefahren werden. Die auf dem Gelände aufgestellten amtlichen Verkehrszeichen sind
zu beachten. Bei Verstößen kann dem Mieter das Fahren auf dem Strand- und
Campinggelände gänzlich untersagt werden. Auf Leerplätzen abgestellte
Fahrzeuge sind gebührenpflichtig (Tagesstellplatzgebühr).
b) Ballspiele, Steigenlassen von Drachen, Lenkdrachen und sonstige Bewegungsspiele sind nur auf den ausgewiesenen Plätzen statthaft. Die Benutzung der Spielgeräte erfolgt auf eigene Verantwortung.
c) Der Betrieb von Motorbooten, Segelbooten und Surfbrettern oder Kitesurfbrettern ist im Badegebiet nicht erlaubt.
d) Für das Baden gilt die Badeordnung für die Strände von Horumersiel, Schillig
und Hooksiel, für Wattwanderungen die Verordnung über Wattwanderungen
und die Richtlinien der Wangerland Touristik GmbH. Vorstehende Badeordnungen und Richtlinien können bei den Strand- und Campingkassen eingesehen
werden.
e) Die Campingplätze vor dem Deich können bei besonders hoher Flut überspült werden. Die Benutzer haben ihre Ausrüstung so zu ordnen, dass der
Platz in kurzer Zeit geräumt werden kann. Ein Beziehen der Stellflächen
erfolgt auf eigenes Risiko. Eine Haftung seitens des Platzhalters erfolgt
nicht.
f) Offene Feuer sind innerhalb des Camping-Geländes nicht erlaubt (z.B. Grillen
usw.), Gasgrillgeräte sind zugelassen.
g) Der Benutzer hat seinen Stellplatz in einem gepflegten Zustand zu halten.
h) Der Stellplatz ist vom Benutzer vor seiner endgültigen Abreise vollständig
abzuräumen und in Ordnung zu bringen. Der Stellplatz muss bis 11.00 Uhr
geräumt werden.
8.Die Mitnahme von Katzen und Hunden auf dem Campingplatz ist nicht erlaubt.
(Ausnahme: Ausgewiesene Platzteile.) Auf den ausgewiesenen Platzteilen sind
Hunde grundsätzlich an der Leine zu halten. Es gelten die Bestimmungen des
Niedersächsischen Hundegesetzes. Die Tiere sind so zu halten, dass eine Belästigung oder Gefahr ausgeschlossen ist. Für die Sanitärgebäude und Kinderspielplätze
besteht Verbot für die Tiere. Tierkot hat der Halter sofort zu beseitigen. Soweit ein
Tier eine Belästigung darstellt, kann der Platzhalter verlangen, dass dieses Tier von
dem Campingplatz gänzlich entfernt wird, auch wenn die Tierhaltung im Mietvertrag erlaubt worden ist. Der Mietzins wird nicht gemindert.
9. Omnibusse, Busanhänger, Mobilheime sowie behelfsmäßige Wohnwagen sind auf
dem Campingplatz nicht zugelassen.
10.Den Weisungen des Platzwartes oder seines Vertreters ist Folge zu leisten. Verstöße
gegen die Campingplatzordnung oder die gegebenen Anweisungen haben sofortigen Platzverweis zur Folge. Bei Platzverweis erfolgt keine Kostenrückerstattung. Der Platzwart bzw. der Wachdienst ist berechtigt, das Hausrecht auszuüben.
11.Durch Lösen der Nordsee-ServiceCard Camping erkennt der Platzbenutzer an,
dass er eine Campingplatzordnung erhalten hat und dass er auf eigene Gefahr
den Platz benutzt. Irgendwelche Haftpflicht für abhanden gekommmene oder
beschädigte Gegenstände der Campingplatzbenutzer, für Unfälle, Verletzungen
und für Schäden durch Hochwasser werden nicht übernommen. Bei Verlust der
Nordsee-ServiceCard Camping wird eine Gebühr fällig.
12. Die Vermietung von Wohnwagen an Dritte gegen Entgelt gilt als gewerblich
und ist genehmigungs- und gebührenpflichtig. Genehmigungen dieser Art erteilt nur die Wangerland Touristik GmbH.
Nächster Bahnhof für Stückgut:
26122 Oldenburg; Anschluss durch Bahnspediteur nach Hooksiel oder Horumersiel/
Schillig.
Platzhalter:
Wangerland Touristik GmbH
Zum Hafen 3 · Tel. 04426 / 987-0 · Fax 04426 / 98 71 87
26434 Wangerland · [email protected]
Nebenstelle Hooksiel:
Hohe Weg 1 · 26434 Wangerland · Tel. 04425 / 95 80 - 0 · Fax 04425 / 95 80 - 17
Campingplatz Schillig:
Schilliger Düne · Tel. 04426 / 98 71 70 · Fax 04426 / 98 71 71
[email protected] · www.campingplatz-schillig.de
Campingplatz Hooksiel:
Straat över't Diek · Tel. 04425 / 95 80 80 · Fax 04425 / 99 14 75
[email protected] · www.campingplatz-hooksiel.de
Reiseverbindungen: Mit dem Auto:
Von Bremen und Oldenburg über die BAB A 29, Autobahnabfahrt Horumersiel/
Schillig, hier über die L 810 nach Hooksiel und Horumersiel/Schillig.
Aus dem Ruhrgebiet über die Autobahn Hansalinie bis Ahlhorner Heide, BAB A 29,
Oldenburg/Wilhelmshaven, Autobahnabfahrt Horumersiel/Schillig, hier über die
L810 nach Hooksiel und Schillig.
Wangerland Touristik GmbH
Zum Hafen 3 · 26434 Wangerland · Tel. 04426 / 987 - 0 · [email protected] · wangerland.de
Stand: November 2014
1. Bei Ankunft meldet sich der Campinggast sofort bei der Anmeldung an den
Eingängen an, wobei er einen Meldeschein ausfüllt, seinen Personalausweis (Pass)
zur Einsichtnahme vorlegt und seine fälligen Beträge entrichtet. Personen, die
beim Auf- und Abbau helfen, zahlen bis zum 15. April sowie im Oktober bei einer
maximalen Aufenthaltsdauer von 2 Tagen, keine Gebühren.
Der Platzwart ist berechtigt, die Benutzung des Campingplatzes abzulehnen,
falls bereits die Höchstbelegungsstärke erreicht ist. In Ausnahmefällen ist die
Wangerland Touristik GmbH für die Entscheidung zuständig.

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