2016 12 - Amt Trave-Land
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2016 12 - Amt Trave-Land
UNS DÖRPER Frohe Ostern 20. Jahrgang MITTWOCH, den 23. März 2016 Nummer 06 Woche 12 Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land & erholsame Feiertage für die Gemeinden Bahrenhof, Blunk, Bühnsdorf, Dreggers, Fahrenkrug, Geschendorf, Glasau, Groß Rönnau, Klein Gladebrügge, Klein Rönnau, Krems II, Negernbötel, Nehms, Neuengörs, Pronstorf, Rohlstorf, Schackendorf, Schieren, Seedorf, Stipsdorf, Strukdorf, Travenhorst, Traventhal, Wakendorf I, Weede, Wensin, Westerrade Nächste Termine UNS DÖRPER Redaktionsschluss: 30. März 2016 Erscheinungstag: 06. April 2016 Nummer 06/Woche 12/Seite: 2 Uns Dörper Behörden, Verbände, Organisationen 23. März 2016 Nummer 06/Woche 12/Seite: 3 Uns Dörper SCHIEDSAMTSBEZIRKE im AMT TRAVE-LAND Aufgaben: Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen, z. B. bei Ansprüchen aus dem Nachbarrecht und wegen Verletzung der persönlichen Ehre (Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Drohung, Beleidigung). Die Einschaltung des Schiedsamtes ist bei Delikten im Bereich der Privatklage dem Gerichtsverfahren zwingend vorgeschaltet. Zuständige Schiedspersonen im Amt Trave-Land: Schiedsamtsbezirk 4 (Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreggers, Klein Gladebrügge, Neuengörs, Schieren, Stipsdorf, Traventhal, Wakendorf I, Weede): Schiedsmann: Manfred Quitschau, Quaaler Str. 9, 23795 Schieren, Tel.: 04551 1600 Stellvertreter: Eva Schneider-Stork, Segeberger Straße 64, 23795 Klein Gladebrügge, Tel. 04551/94945 Schiedsamtsbezirk 5 (Geschendorf, Pronstorf, Strukdorf, Westerrade): Schiedsmann: Theo Meiß, Bahnhofstr. 36, 23815 Westerrade, Tel.: 04553 212 Stellvertreter: Ingo Studt, Bahnhofstr. 46, 23815 Westerrade, Tel.: 04553 397 Schiedsamtsbezirk Nr. 8 (Blunk, Fahrenkrug, Groß Rönnau, Klein Rönnau, Negernbötel, Schackendorf): Schiedsmann: Dieter Beuk, Dorfstr. 48 a, 23795 Negernbötel, Tel.: 04551 3382 Stellvertreterin: Gundula Göttsch, Am Bornkamp 1, 23795 Schackendorf, Tel.: 04551 3982 Schiedsamtsbezirk Nr. 9 (Krems II, Nehms, Rohlstorf, Travenhorst, Seedorf, Wensin): Schiedsmann: Andreas Toebs, Twiete 2, 23827 Krems II, 04557 999841 Stellvertreter: Manfred Schmidt, An den Tannen 10 (OT Weite Welt), 23823 Seedorf, Tel.: 04555/1037 Schiedsamtsbezirk Nr. 10 (Glasau): Schiedsmann: Bernd Plog, Am Huben 5, 23719 Glasau, Tel.: 04525 2113 Stellvertreter: Sven Blank, Liensfelder Kirchenweg 3, 23719 Glasau, Tel.: 04527 9738508 Deutsche Rentenversicherung Auskunfts- und Beratungsstellen Bad Oldesloe, Lübeck, Neumünster und Oldenburg i. H. Bad Oldesloe: Adresse: Sprechtage: Lübeck: Adresse: Sprechtage: Mommsenstraße 12, 23843 Bad Oldesloe (Eingang: Käthe-Kollwitz-Straße gegenüber vom Bahnhof) Tel.: 04531 8043-0, Fax: 04531 8043-10 Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 15:00 Uhr Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch und Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:30 Uhr Ziegelstraße 150, 23556 Lübeck Tel.: 0451/485-25450 Montag: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr Dienstag: 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Neumünster: Adresse: Sprechtage: 23. März 2016 Christianstraße 9, 24534 Neumünster Tel.: 04321 4093-0, Fax: 04321 4093-21 Montag: Dienstag: Mittwoch und Freitag: Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 15:00 Uhr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:00 Uhr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:30 Uhr Oldenburg i.H.: Adresse: Markt 22 - 23, 23758 Oldenburg Tel.: 04361/50819-0 Sprechtage: Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Wasserbeschaffungsverband Wakendorf I Zuständig für die Wasserversorgung (Trink- und Brauchwasser) in den Mitgliedsgemeinden Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreggers, Neuengörs, Wakendorf I im Kreis Segeberg und Rehhorst sowie Feldhorst (nur im Ortsteil Havighorst) im Kreis Stormarn sind: Technische Betreuung: Wasserwerker Michael Riedel Wasserwerker Andreas Rohlf Telefon: 04550 985760 Gebührenabrechnungen: Amt Trave-Land - Lena Meynerts, Tel.: 04551 9908-24 Geschäftsführung: Amt Trave-Land - Simone David, Tel.: 04551 9908-37 Verbandsvorsteherin: Karin David, Tel.: 04550 985637 Stellv. Verbandsvorsteher: Hans-Peter Ulverich, Tel.: 04550 656 NOTDIENSTE: In der Zeit vom 01.03. - 31.10. Montag bis Donnerstag ab 16:00 Uhr Freitag ab 12:00 Uhr In der Zeit vom 01.11. - 28.02. Montag bis Donnerstag ab 16:30 Uhr Freitag ab 15:00 Uhr Fa. Papenburg 0171 7288906 o. 0178 2778948 ZWECKVERBAND WASSERVERSORGUNG GESCHENDORF/WESTERRADE Der Zweckverband Wasserversorgung Geschendorf/Westerrade versorgt die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Geschendorf und Westerrade ab dem Wasserwerk mit Frischwasser. Die Wassergewinnung im Wasserwerk erfolgt durch die Stadtwerke Lübeck. Verbandsvorsteherin, Silke Behrens Tel. 04553 795 Geschäftsführung Amt Trave-Land, Frau David Tel. 04551 9908-37 Gebührenabrechnung, Frau Meynerts Tel. 04551 9908-24 Bereitschaftsdienst der Stadtwerke Lübeck Tel. 0451 8882661 ZWECKVERBAND ABWASSERBESEITIGUNG RÖNNAU Der Zweckverband Abwasserbeseitigung Rönnau ist zuständig für die Entsorgung des Schmutzwassers in den Gemeinden Groß Rönnau und Klein Rönnau. Verbandsvorsteher, Holger Poppitz Geschäftsführung Amt Trave-Land, Frau David Gebührenabrechnung, Frau Meynerts Bereitschaftsdienst, Wege-Zweckverbabd Tel. 04551 84472 Tel. 04551 9908-37 Tel. 04551 9908-24 Tel. 04551 9090 und 0170 4134427 Nummer 06/Woche 12/Seite: 4 Uns Dörper STÖRUNGSDIENST TAG und NACHT des ZWECKVERBANDES OSTHOLSTEIN GAS- und WASSERVERSORGUNG für die Gemeinden Glasau und Pronstorf 04561 399400 Kreisbauernverband Segeberg Rosenstraße 9 b (ab dem 09.03.2015) , 23795 Bad Segeberg Telefon: 04551 2425 oder 04551 91341 Fax: 04551 968712, Mail: [email protected] Sprechzeiten: Montags und freitags, jeweils in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ansonsten nach Vereinbarung) Landwirtschaftliche Sozialversicherung - gleiche Adresse und Telefonnummer wie oben Sprechzeiten: Jeden 2. und 4. Freitag im Monat in der Zeit von 9.00 - 11.00 Uhr (Herr Butz – Bauernverband Schleswig-Holstein) Kreissportverband Segeberg e. V. Geschäftsstelle An der Trave 1 a 23795 Bad Segeberg Tel.: 04551 968866 Fax: 04551 968867 E-Mail: [email protected] Homepage: www.se-sport.de Versichertenberaterin/ Versichertenältester der Deutschen Rentenversicherung Der persönliche Service ganz in meiner Nähe sææ !USKUNFTæZUæ&RAGENæDERæGESETZLICHENæ2ENTENVERSICHERUNGæ sææ +ONTENKLÜRUNGæ sææ 2ENTENANTRÜGEBERATUNGæ Versichertenältester Herr Broecker Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung Sprechtag: jeden Dienstag von 17:00 - 20:00 Uhr Rosenweg 7, 23795 Fahrenkrug (Tel. 04551 91661) Versichertenberaterin Frau Scheppach-Kusch An folgenden Terminen jeweils von 14:00 - 18:00 Uhr wird Frau Scheppach-Kusch Sie hier bei uns im Amt Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg in Rentenfragen beraten: Donnerstag, 14. April 2016 oder auch 1 x im Monat donnerstags von 15:00 - 18:00 Uhr in der Amtsverwaltung Boostedt-Rickling, Außenstelle Rickling. Den genauen Termin erfragen Sie bitte telefonisch unter der Nummer 04328 17931 (Frau Beitat). Sie können auch direkt zu Frau Scheppach-Kusch Kontakt aufnehmen (Tel. 04192 819319) und einen Termin (auch Hausbesuch) vereinbaren. Die Beratung ist kostenlos. 23. März 2016 Ärztlicher Bereitschaftsdienst in Schleswig-Holstein außerhalb der Sprechzeiten der Arztpraxen Telefon 116 117 Der ärztliche Bereitschaftsdienst in Schleswig-Holstein ist ein Angebot für alle Versicherten und wird von der Kassenärztlichen Vereinigung organisiert. Sie kümmert sich darum, dass Patienten in dringenden medizinischen Fällen auch außerhalb der regulären Sprechzeiten ambulant behandelt werden. Auch nachts, am Wochenende und an den Feiertagen stehen Ärzte bereit, kranke Menschen zu versorgen. Die Versorgung findet in Anlaufpraxen statt, die gleichmäßig übers Land verteilt sind und sich in der Regel in Krankenhäusern befinden. Wenn Patienten aus gesundheitlichen Gründen die Anlaufpraxis nicht aufsuchen können, kommt ein Arzt zu ihnen nach Hause. Koordiniert wird der ärztliche Bereitschaftsdienst von der Leitstelle der KVSH in Bad Segeberg. Medizinisch ausgebildetes Personal hilft den Anrufern weiter und nennt die nächstliegende Anlaufpraxis. Sollte sich im Verlauf des Telefonats herausstellen, dass ein akuter Notfall vorliegt, verständigt die Leitstelle den Rettungsdienst und setzt ggf. den Notarzt ein. Der Bereitschaftsdienst ist nicht zu verwechseln mit dem Rettungsdienst, der in lebensbedrohlichen Fällen unter der Rufnummer 112 Hilfe leistet. Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung kostenlos unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117 (Mo., Di. u. Do., 18 - 8 Uhr; Mi. u. Fr., 13 - 8 Uhr; Sa., So., feiertags ganztags) Allgemeine Anlaufpraxis der KVSH AK Segeberger Kliniken GmbH Krankenhausstraße 2, Bad Segeberg Mo., Di., Do. v. 19:00 - 21:00 Uhr; Mi. + Fr., 17:00 - 21:00 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertag, 10:00 - 13:00 Uhr + 17:00 - 21:00 Uhr DRK-Rettungsleitstellennummer: 04551 19222 Krankentransport und Rettungsdienst im Kreis Segeberg Kinderärztliche Anlaufpraxis der KVSH Kinderklinik UKSH Lübeck, Ratzeburger Allee 160, 23562 Lübeck Öffnungszeiten: Mi. u. Fr. 16:00 - 19:00 Uhr Sa., So. u. feiertags 10:00 - 13:00 Uhr + 16:00 - 19:00 Uhr Kinderärztliche Anlaufpraxis der KVSH in Neumünster Friedrich-Ebert-Krankenhaus Kinderklinik, Friesenstr. 1, 24534 Neumünster Öffnungszeiten: Mi. u. Fr. 17:00 - 19:00 Uhr Sa. So. u. feiertags 09:00 - 12:00 Uhr + 17:00 - 19:00 Uhr Zahnärztlicher Notdienst: Der zahnärztliche Notdienst kann unter Telefon 04192 2014367 erfragt werden. Augenärztlicher- und HNO-ärztlicher Bereitschaftsdienst: mittwochs und freitags (außer an Feiertagen) 16:00 - 18:00 Uhr samstags, sonntags und feiertags 10:00 - 12:00 Uhr Die diensthabende Praxis erfragen Sie bitte unter der kostenlosen Rufnummer 116117. Nummer 06/Woche 12/Seite: 5 Uns Dörper Wichtige Rufnummern Tierklinik Wahlstedt Wiesenweg 2 - 8, 23812 Wahlstedt Tel. 04554 2227 o. 2228, Notdienst: 0151 12153739 Frauenberatungsstelle/Notruf Frauenzimmer, Bad Segeberg Telefon: 04551 3818 Ev. Bildungswerk Bad Segeberg Schutzengel - Frühe Hilfen für Familien Falkenburger Straße 88 23795 Bad Segeberg, Tel. 04551 993345 wellcome - praktische Hilfe für Familien nach der Geburt Falkenburger Str. 88, 23795 Bad Segeberg 04551 993345 [email protected] Pflegestützpunkt Kreis Segeberg Beratungsstelle für ältere Bürger und ihre Angehörigen Die Beratungsstelle unterstützt und berät seit 1981 ältere Bürger und ihre Angehörigen trägerunabhängig in allen Fragen rund um Alterskrankheiten, Alterungsvorgänge und Pflege. Zu den Angeboten gehören Telefonberatung, persönliche Beratungen in den Beratungsstellen im Kreis Segeberg und Hausbesuche. Darüber hinaus werden in Kooperation mit der Alzheimergesellschaft Ehrenamtliche geschult, es gibt Angehörigengruppen und Betreuungsgruppen für Menschen, die an einer Demenz erkrankt sind. Offene Sprechstunde: Donnerstag, 17 - 19 Uhr Ort: Begegnungs- und Beratungszentrum Kirchstr. 9 23795 Bad Segeberg Telefon: 04551 955112 Behördenlotsen (BELO‘s) Diakonisches Werk der Kirchenkreise Plön und Segeberg GmbH Suchtberatungsstelle der ATS Gartenstraße 17, 23795 Bad Segeberg Tel. 04551 84358 Sprechzeiten: Dienstag: 15:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr Polizeistation Bad Segeberg Dorfstraße 16 - 18, 23795 Bad Segeberg Tel. 04551 8840 FEUERWEHR-NOTRUF 112 POLIZEI NOTRUF 110 Begegnungs- und Beratungszentrum Kirchstraße 9, 23795 Bad Segeberg Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Tel. 04551 955-102/Fax: 04551 955-309 E-Mail: [email protected] Sie finden hier: Anziehungspunkt, Baby- und Kinderbekleidungsshop/ATP - Ambulant betreutes Wohnen/Behördenlotsen/Deutscher Kinderschutzbund Segeberg GmbH/Erziehungs- und Lebensberatung/Flexible Sozialpädagogische Hilfen/ Flüchtlingsbeauftragte des Kirchenkreises Plön-Segeberg/Frühe Hilfen + wellcome/Gesundheitsforum Segeberg/Hospizverein/Migrationssozialberatung/Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer Mütter- u. Mutter/Vater/KindKuren - Kurberatung- und Vermittlungsstelle/Pflegestützpunkt Kreis Segeberg Beratungsstelle für ältere Bürger und ihre Angehörigen Praxis ohne Grenzen/Schuldnerberatungsstelle der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V./TRIO - Treffpunkt im Ort 23. März 2016 Nummer 06/Woche 12/Seite: 6 Uns Dörper 23. März 2016 Gefunden/Zugelaufen Am 08.03.2016 wurde in Altengörs ein Herrenfahrrad gefunden. Auskunft erteilt das Ordnungsamt des Amtes Trave-Land, Tel. 04551 9908-46. Bei Tierfunden auch der Tierschutzverein e. V. Segeberg, Tel. 04551 6551. Spenden statt wegwerfen Hilfe für Flüchtlinge Das Amt Trave-Land bittet die Bürger um Sachspenden für Flüchtlinge. In den vergangenen Wochen und Monaten kamen vermehrt Flüchtlinge aus den Krisengebieten wie z. B. Syrien und Afghanistan nach Schleswig-Holstein. Sie stellten einen Antrag auf Asyl in Deutschland. Abzusehen ist, dass nicht alle Anträge genehmigt werden. Bis darüber entschieden ist, hat Schleswig-Holstein und auch andere Bundesländer diesen Menschen aber Unterkunft zu gewähren und sie zu versorgen. Jeder Bezirk im Kreis Segeberg bekommt im Verhältnis zur Einwohnerzahl Asylbewerber zugewiesen, um die er sich zu kümmern hat. Im Amtsbezirk sind es so viele (Prognose 2015: 190 Personen, Prognose 2016: 297 Personen), dass zurzeit ein großer Mangel an Unterkünften und Grundausstattung besteht. Es fehlt es noch an vielen Dingen. „Dringend benötigt werden Bettwäsche, Handtücher, Duschtücher, Geschirrtücher, Geschirr, Besteck, Gläser, Tassen aber keine Möbel. Wer sich im Sinne der Flüchtlinge engagieren möchte, kann die Sachen in Vorabsprache mit Frau Gogga vom Amt Trave-Land unter der Telefonnummer: 04551 990847, Frau Sternberg 04551990839 oder Frau David 04551 990837 anmelden. Die Spenden werden im Amt Trave-Land gesammelt und dann in die Asylbewerberunterkünfte gebracht. Amt Trave-Land - Die Amtsvorsteherin - Die Initiative Dorf-(er)leben (Bahrenhof, Bühnsdorf, Wakendorf, Altengörs, Neuengörs) lädt ein zum Filmnachmittag in die Werkgemeinschaft Bahrenhof, Dorfstr. 6 am 17. April um 15 Uhr „Das Ding am Deich“ Preis der deutschen Filmkritik Bester Dokumentarfilm 2012 Wir dürfen nicht müde werden. Wir müssen schneller sein als das Unglück Karsten Hinrichsen, Anwohner und Aktivist aus Brokdorf) Gedenktage begleiten uns durch das Jahr. Bei manchen haben wir keine Erinnerung mehr an die Ereignisse. Nicht so bei Tschernobyl und Fukushima-Ereignisse, weit von uns entfernt und gleichzeitig so nah. Das AKW Brokdorf in den Elbmarschen repräsentiert an jedem Tag, zu jeder Stunde, in jeder Sekunde die Gefahr in unserer Nähe. Nummer 06/Woche 12/Seite: 7 Uns Dörper 23. März 2016 Ein Jahr lang beschäftigten sich die Filmemacher/innen vor Ort mit all den verschiedenen Problemen, Hoffnungen, Meinungen und Kämpfen, die mit diesem Bau verbunden waren und sind. Archivmaterial und Zeitzeugengespräche ergänzen sich. Was ist, wenn sich in Brokdorf ein ernsterer Störfall ereignet? Was könnten die Folgen sein? Mit welchen Maßnahmen müssen wir in unseren Dörfern rechnen? Für diese und ähnliche Fragen ist nach dem Film noch etwas Zeit. Helga Lenze Haushaltssatzung der Gemeinde Bühnsdorf für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 17. Februar 2016 folgende Haushaltssatzung erlassen: April 2016 03. April 09:00 Uhr 05. April 15:00 Uhr Aktion Sauberes Dorf der Feuerwehr/Gemeinde, Treffpunkt Gemeindehaus Kaffee mit Kartenspielen des Seniorenclub, Gemeindehaus Aktion Saubes Dorf 2016 in Blunk Auch in der Gemeinde Blunk wollen wir in diesem Jahr wieder zum Frühjahr unsere Wegränder säubern. Leider gibt es immer wieder Personen die Ihren Müll einfach in die Landschaft wegwerfen. Nun wollen wir wieder mit unseren fleißigen Helfern, sowie der Feuerwehr Blunk den Unrat aufsammeln. Am Sonntag, dem 03. April 2016 treffen wir uns um 9:00 Uhr am Gemeindehaus zum diesjährigen Dorfputz und einigen Verschönerungsarbeiten am/ums Gemeindehaus. Nachdem die Arbeit getan ist, gibt es wie immer Essen und Trinken im Gemeindehaus und es kann auch noch geklönt werden. Einladung an alle Bürger und Helfer des Tages!!! Ihre/Eure Wiebke Bock Gemeinde Blunk -Bürgermeisterin- §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 419.400 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 444.400 EUR einem Jahresüberschuss von 0 EUR einem Jahresfehlbetrag von 25.000 EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 405.300 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 414.800 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 10.700 EUR festgesetzt. §2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 Stellen §3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 260 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 260 % 2. Gewerbesteuer 310 % §4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR. Bühnsdorf, den 07. März 2016 gez. Marlis Pielburg Bürgermeisterin Nummer 06/Woche 12/Seite: 8 Uns Dörper Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit den Anlagen liegen ab heute zur Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude des Amtes Trave-Land, Zimmer 1, Waldemar-von-Mohl-Str. 10, 23795 Bad Segeberg, aus (Einsicht während der Öffnungszeiten). Bad Segeberg, den 10. März 2016 Amt Trave-Land Die Amtsvorsteherin Der Vogelschießerverein Bühnsdorf, Bahrenhof und Dreggers lädt zum Osterfeuer in Bahrenhof ein - siehe Gemeinde Bahrenhof. Der Vogelschießerverein Bühnsdorf, Bahrenhof und Dreggers lädt zum Osterfeuer in Bahrenhof ein - siehe Gemeinde Bahrenhof. Achtung: Wasserzähleraustausch in der Zeit vom 29. März 2016 bis 13. Mai 2016 von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr In der o.a. Zeit wird die Firma Papenburg, Industriestr. 13, 23812 Wahlstedt, Tel. 04554 2064 in der Gemeinde Fahrenkrug den nach dem Eichgesetz fälligen Hauswasserzählerwechsel durchführen. Ich bitte, der Fa. Papenburg den freien Zugang zu den Hauswasserzählern zu ermöglichen, um zu verhindern, dass hier Extrastunden 23. März 2016 und Extrakosten anfallen. Weiter ist zu berücksichtigen, falls bei Ihnen Nebenzähler vorhanden sind, deren Eichzeit auch abgelaufen ist, diese auf eigene Kosten tauschen zu lassen. Eine Terminabsprache ist mit der Fa. Papenburg evtl. zu vereinbaren. gez. Rolf-Peter Mohr Bürgermeister Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Errichtung des Zweckverbands Mittelzentrum zwischen 1. der Stadt Bad Segeberg, 2. der Stadt Wahlstedt, 3. der Gemeinde Fahrenkrug und 4. der Gemeinde Schackendorf, jeweils vertreten durch den Bürgermeister §1 Übertragung weiterer Aufgaben (1) Die Vertragsparteien sind die Mitglieder des durch öffentlichrechtlichen Vertrag der Vertragsparteien vom 24.01.1974 (Errichtungsvertrag) errichteten Zweckverbands Mittelzentrum (ZVM) mit Sitz in Bad Segeberg. (2) Durch diesen Vertrag ändern die Vertragsparteien den Errichtungsvertrag und alle späteren Verträge, mit denen der Errichtungsvertrag geändert wurde, nach Maßgabe der folgenden Klauseln gemäß § 5 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ). Soweit die nachstehend vereinbarten Änderungen des Errichtungsvertrages Aufgaben betreffen, die dem Zweckverband bereits durch den Errichtungsvertrag oder durch nachfolgende Änderungsverträge wirksam übertragen wurden, dient dieser Vertrag der Klarstellung. Bestehende finanzielle Regelungen, für das Industriegebiet Holsteinstraße, werden demzufolge von diesem Vertrag nicht berührt. Im Übrigen werden die betreffenden Aufgaben dem Zweckverband durch diesen Vertrag erstmals übertragen. (3) Die Vertragsparteien vereinbaren die Übertragung der nachfolgend beschriebenen Aufgaben auf den ZVM: 1. Die Vertragsparteien übertragen dem Zweckverband die Aufgabe, eine Gesamtkonzeption der städtebaulichen und wirtschaftlichen Entwicklung für das Verbandsgebiet zu entwickeln. 2. Die Erfordernisse der Besiedlung, der gewerblichen und industriellen Wirtschaft, der Wohnungswirtschaft, des Verkehrs, der Land- und Forstwirtschaft, der Energie- und Wasserver- und -entsorgung, der Müllbeseitigung, der Landschafts- und Heimatpflege und des Schutzes der Natur sind zu beachten. 3. Die Vertragsparteien übertragen dem Zweckverband die Aufgabe der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächen-nutzungsplan) für das gesamte Verbandsgebiet. 4. Die Stadt Wahlstedt und die Gemeinde Fahrenkrug übertragen dem Zweckverband die Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungspläne) gemäß Erster Teil Dritter Abschnitt des Baugesetzbuches hinsichtlich des Teils ihres jeweiligen Gemeindegebietes, der das Industriegebiet Holsteinstraße beinhaltet. Die genaue Lage des Gebietes, für das die verbindliche Bauleitplanung auf den Zweckverband übertragen wird, ergibt sich aus der Karte, die als Anlage 1 Bestandteil dieses Vertrages ist. 5. Die Stadt Bad Segeberg und die Gemeinde Schackendorf übertragen dem Zweckverband die Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung für den Teil ihres jeweiligen Gemeindegebietes, der das gemeinsame Gewerbegebiet an der Bundesautobahn 21 beinhaltet. Die genaue Lage des Gebietes, für das die Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung auf den Zweckverband übertragen wird, ergibt sich aus der Karte, die als Nummer 06/Woche 12/Seite: 9 Uns Dörper Anlage 2 Bestandteil dieses Vertrages ist. 6. Die Mitgliedsgemeinden des Zweckverbandes Mittelzentrum werden eine einvernehmliche und interessengerechte Regelung zur Aufteilung der Kosten und des Gewerbesteueraufkommens für das Gewerbegebiet an der Bundesautobahn 21 (sogenannte Dreiecksfläche, siehe Anlage 2) und für künftige gemeinsame Gewerbegebiete durch öffentlich-rechtlichen Vertrag vereinbaren. 7. Die Vertragsparteien übertragen dem Zweckverband ferner die Aufgabe der Vorbereitung und Durchführung von Entwicklungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch für das gesamte Verbandsgebiet. 8. Die Vertragsparteien übertragen dem Zweckverband die Aufgabe der Niederschlagswasserbeseitigung von befestigten oder bebauten Flächen sowie die Schmutzwasserbeseitigung (Abwasserbeseitigung) für das gesamte Verbandsgebiet. Die Beseitigung des Niederschlagswassers von öffentlichen Straßen ist hiervon nicht umfasst. 9. Der Zweckverband erhält die Aufgabe, diejenigen Gebiete zu erwerben, zu erschließen im Sinne des BauGB und durch Veräußerung der Grundstücke zu vermarkten, für die dem Zweckverband die Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung übertragen wurde. Dabei kann der Zweckverband sich Dritter bedienen und Erschließungsverträge und sonstige städtebauliche Verträge mit Dritten abschließen. 10. Die Vertragsparteien übertragen dem Zweckverband schließlich die Aufgabe, die Maßnahmen der Vertragsparteien mit überörtlichem Charakter, wie z. B. des Verkehrs, der Kultur, Fragen der Schulen, der Sportstätten, des Gewerbes und der Industrie, der Ver- und Entsorgung, zu koordinieren. Insoweit werden die Vertragsparteien den Zweckverband bei der Willensbildung über solche Maßnahmen beteiligen. (4) Die von den Vertragsparteien in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes entsandten Vertreter sollen nach Maßgabe der Änderungen des Errichtungsvertrages die Verbandssatzung durch Beschluss der Verbandsversammlung ändern. (5) Die Veränderungen des Aufgabenbestandes des Zweckverbands machen auch Änderungen hinsichtlich der Wahrnehmung der Verwaltungs- und Kassengeschäfte erforderlich. Hierzu treffen die Vertragsparteien die Regelungen, die sich aus dem anliegenden Entwurf der Neufassung der Satzung (Anlage 3) ergeben. 23. März 2016 §2 Inkrafttreten, Bekanntmachung (1) Die Gemeindevertretungen der Vertragsparteien haben dem Abschluss dieses Vertrages zugestimmt. Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. (2) Der Vertrag ist von jeder der Vertragsparteien örtlich bekannt zu machen. Die Einzelheiten der örtlichen Bekanntmachung richten sich nach den jeweiligen Vorschriften der einzelnen Vertragsparteien. §3 Zustimmung zur Änderung der Verbandssatzung Die Vertragsparteien stimmen durch diesen Vertrag zugleich gemäß § 17 der Verbandssatzung in Verbindung mit § 16 GkZ der Änderung der Verbandssatzung nach Maßgabe des Entwurfs, der als Anlage 3 Bestandteil dieses Vertrages ist, zu. §4 Salvatorische Klausel, Kündigung (1) Sofern einzelne Klauseln dieses Vertrages unwirksam sein sollten, bleiben die übrigen Klauseln davon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksamen Klauseln durch solche zu ersetzen, die dem ursprünglich gewollten möglichst nahe kommen. (2) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Rechte der Vertragsparteien nach § 127 LVwG bleiben unberührt. Bad Segeberg, den 25.02.2016 Nummer 06/Woche 12/Seite: 10 Uns Dörper Entwurf Verbandssatzung des Zweckverbandes Mittelzentrum Bad Segeberg-Wahlstedt Aufgrund des § 5 Abs. 3 und 6 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für SchleswigHolstein wird nach Beschluss der Verbandsverammlung vom … und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Segeberg folgende Verbandssatzung des Zweckverbandes Mittelzentrum Bad SegebergWahlstedt erlassen: §1 Rechtsnatur, Name, Sitz, Siegel (1) Die Städte Bad Segeberg und Wahlstedt sowie die Gemeinden Fahrenkrug und Schackendorf bilden einen Zweckverband im Sinne des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit. Der Zweckverband führt den Namen „Zweckverband Mittelzentrum Bad Segeberg-Wahlstedt“. Er hat seinen Sitz in Bad Segeberg. (2) Der Zweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit. Er darf Beschäftigte, Beamtinnen und Beamte beschäftigen. (3) Der Zweckverband führt das Landessiegel mit der Inschrift „Zweckverband Mittelzentrum Bad Segeberg-Wahlstedt“. §2 Verbandsgebiet Das Verbandsgebiet umfasst das Gebiet der Verbandsmitglieder. §3 Aufgaben (1) Der Zweckverband hat die Aufgabe, eine Gesamtkonzeption der städtebaulichen und wirtschaftlichen Entwicklung für das Verbandsgebiet zu entwickeln. Dabei sind die Ziele der Landes- und Regionalplanung zu berücksichtigen. (2) Die Erfordernisse der Besiedlung, der gewerblichen und industriellen Wirtschaft, der Wohnungswirtschaft, des Verkehrs, der Land- und Forstwirtschaft, der Energie- und Wasserver- und -entsorgung, der Müllbeseitigung, der Landschafts- und Heimatpflege und des Schutzes der Natur sind zu beachten. 23. März 2016 (3) Der Zweckverband hat die Aufgabe der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) für das gesamte Verbandsgebiet. (4) Die Stadt Wahlstedt und die Gemeinde Fahrenkrug übertragen dem Zweckverband die Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungspläne) gemäß Erster Teil Dritter Abschnitt des Baugesetzbuches hinsichtlich des Teils ihres jeweiligen Gemeindegebietes, der das Industriegebiet Holsteinstraße beinhaltet. Die genaue Lage des Gebietes, für das die verbindliche Bauleitplanung auf den Zweckverband übertragen wird, ergibt sich aus der Karte, die als Anlage 1 Bestandteil dieser Satzung ist. (5) Die Stadt Bad Segeberg und die Gemeinde Schackendorf übertragen dem Zweckverband die Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung für den Teil ihres jeweiligen Gemeindegebietes, der das gemeinsame Gewerbegebiet an der Bundesautobahn 21 beinhaltet. Die genaue Lage des Gebietes, für das die Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung auf den Zweckverband übertragen wird, ergibt sich aus der Karte, die als Anlage 2 Bestandteil dieser Satzung ist. (6) Der Zweckverband hat ferner die Aufgabe der Vorbereitung und Durchführung von Entwicklungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch für das gesamte Verbandsgebiet. (7) Der Zweckverband hat die Aufgabe der Niederschlagswasserbeseitigung von befestigten oder bebauten Flächen sowie die Schmutzwasserbeseitigung (Abwasserbeseitigung) für das gesamte Verbandsgebiet. Die Beseitigung des Niederschlagswassers von öffentlichen Straßen ist hiervon nicht umfasst. (8) Der Zweckverband hat die Aufgabe, sämtliche Gebiete zu erwerben, nach den Bestimmungen des BauGB zu erschließen und zu vermarkten, für die dem Zweckverband die Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung übertragen wurde. Dabei kann der Zweckverband sich Dritter bedienen und nach dem BauGB sonstige städtebauliche Verträge mit Dritten abschließen. (9) Schließlich hat der Zweckverband die Aufgabe, die Maßnahmen der Vertragsparteien mit überörtlichem Charakter, wie z. B. des Verkehrs, der Kultur, Fragen der Schulen, der Sportstätten, des Gewerbes und der Industrie, der Ver- und Entsorgung, zu koordinieren. Insoweit werden die Vertragsparteien den Zweckverband bei der Willensbildung über solche Maßnahmen beteiligen. Nummer 06/Woche 12/Seite: 11 Uns Dörper §4 Organe Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung und die Verbandsvorsteherin oder der Verbandsvorsteher. §5 Verbandsversammlung (1) Die Verbandsversammlung besteht aus den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern oder ihren Stellvertretenden im Verhinderungsfall. (2) Die Verbandsmitglieder entsenden jeweils 5 weitere Vertreterinnen und Vertreter in die Verbandsversammlung. (3) Jede weitere Vertreterin und jeder weitere Vertreter hat eine persönliche Stellvertreterin oder einen persönlichen Stellvertreter. (4) Die von den Verbandsmitgliedern in die Verbandsversammlung entsandten Vertreterinnen und Vertreter haben jeweils eine Stimme. (5) Die Verbandsversammlung wählt in ihrer ersten Sitzung unter Leitung des ältesten Mitglieds aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und zwei Stellvertretende. Die oder der Vorsitzende der Verbandsversammlung ist gleichzeitig Verbandsvorsteherin oder Verbandsvorsteher, entsprechendes gilt für die Stellvertretenden. Für sie oder ihn und seine oder ihre Stellvertretenden gelten die Vorschriften der Gemeindeordnung für ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister entsprechend. §6 Rechte und Pflichten der Verbandsmitglieder (1) Die Verbandsmitglieder fördern nach ihren Kräften die Arbeit des Verbandes und tragen, auch soweit unmittelbar Rechtspflichten nicht begründet sind, zur Erfüllung der Verbandsaufgaben bei. (2) Die Verbandsmitglieder wirken durch ihre Vertreterinnen oder Vertreter in der Verbandsversammlung an den vom Verband zu treffenden Entscheidungen mit. Die Verbandsmitglieder haben das Recht darüber hinaus an den Verband mit Anträgen heranzutreten, über die die Verbandsversammlung in angemessener Frist zu entscheiden hat. (3) In Angelegenheiten, die Aufgaben des Verbandes berühren, sind die Verbandsmitglieder verpflichtet, dem Verband auf dessen Verlangen mündliche oder schriftliche Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. Über Tatsachen, die für die Aufgaben des Verbandes von Belang sein könnten, unterrichten die Verbandsmitglieder den Verband. §7 Einberufung der Verbandsversammlung Die Verbandsversammlung ist von der Verbandsvorsteherin oder dem Verbandsvorsteher einzuberufen, so oft es die Geschäftslage erfordert, mindestens jedoch einmal im Halbjahr. Sie muss unverzüglich einberufen werden, wenn ein Drittel der Mitglieder der Verbandsversammlung es unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt. §8 Verbandsvorsteherin, Verbandsvorsteher (1) Der Verbandsvorsteherin oder dem Verbandsvorsteher obliegen die ihr oder ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben. (2) Sie oder er entscheidet ferner über 1. Stundungen, 2. den Verzicht auf Ansprüche des Zweckverbandes und die Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreiten und den Abschluss von Vergleichen, soweit ein Betrag von 12.500,00 € nicht überschritten wird, 3. die Übernahme von Bürgschaften, den Abschluss von Gewährverträgen und die Bestellung anderer Sicherheiten für Dritte sowie Rechtsgeschäfte, die dem wirtschaftlich gleichkommen, soweit ein Betrag von 75.000,00 € nicht überschritten wird. 4. den Erwerb von Vermögensgegenständen, soweit der Wert des Vermögensgegenstandes einen Betrag von 75.000,00 € nicht übersteigt, 5. den Abschluss von Leasing-Verträgen, soweit der jährliche Mietzins 12.500,00 € nicht übersteigt, 23. März 2016 6. die Veräußerung und Belastung von Zweckverbandsvermögen, soweit der Wert des Vermögensgegenstandes oder die Belastung einen Wert von 75.000,00 € nicht übersteigt, 7. die unentgeltliche Veräußerung von Zweckverbandsvermögen, Forderungen u. a. Rechte bis zu einem Wert von 12.500,00 €, 8. die Annahme von Schenkungen, Spenden und Erbschaften bis zu einem Wert von 125.000,00 €, 9. die Anmietung und Anpachtung von Grundstücken und Gebäuden, soweit der jährliche Mietzins 12.500,00 € nicht übersteigt. 10. die Vergabe von Aufträgen nach VOB, VOL und VOF einschließlich der Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen. §9 Ständige Ausschüsse (1) Es wird ein Haupt- und Planungsausschuss als ständiger Ausschuss nach 12 Abs. 4 - 7 GkZ in Verbindung mit § 45 GO gebildet. Die Verbandversammlung wählt aus ihrer Mitte 1. die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Haupt- und Planungsausschusses und 2. 7 weitere Mitglieder. Jede Mitgliedsgemeinde soll mit zwei stimmberechtigten Mitgliedern im Haupt- und Planungsausschuss vertreten sein. Die Verbandsvorsteherin oder der Verbandsvorsteher ist Mitglied des Haupt- und Planungsausschusses ohne Stimmrecht. (2) Der Haupt- und Planungsausschuss entscheidet über: 1. Den Verzicht auf Ansprüche des Zweckverbandes und die Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreiten und den Abschluss von Vergleichen ab einem Betrag von 12.500,00 € bis zu einem Betrag von 25.000,00 €. 2. Die Übernahme von Bürgschaften, den Abschluss von Gewährverträgen und die Bestellung anderer Sicherheiten für Dritte sowie Rechtsgeschäfte, die dem wirtschaftlich gleich kommen, ab einem Betrag von 75.000,00 € bis zu einem Betrag von 150.000,00 €. 3. Den Erwerb von Vermögensgegenständen ab einem Betrag von 75.000,00 € bis zu einem Betrag von 150.000,00 €. 4. Den Abschluss von Leasingverträgen ab einem Mietzins von jährlich 12.500,00 € bis zu einem Mietzins von jährlich 25.000,00 €. 5. Die Veräußerung und Belastung von Zweckverbandsvermögen ab einem Wert von 75.000,00 € bis zu einem Wert von 150.000,00 €. 6. Die unentgeltliche Veräußerung von Zweckverbandsvermögen, Forderungen u. a. Rechte ab einem Wert von 12.500,00 € bis zu einem Wert von 25.000,00 €. 7. Die Annahme von Schenkungen, Spenden und Erbschaften ab einem Wert von 125.000,00 € bis zu einem Wert von 250.000,00 €. 8. Die Anmietung und Anpachtung von Grundstücken und Gebäuden ab einem Mietzins von jährlich 12.500,00 € bis zu einem Mietzins von jährlich 25.000,00 €. 9. Die Vorbereitung der Beratungen und Beschlüsse der Verbandsversammlung, insbesondere hinsichtlich von Beratungsund Beschlussgegenständen, die die in die Zuständigkeit des Zweckverbandes fallende Bauleitplanung betreffen. 10. Die Prüfung des Jahresabschluss und den Lagebericht mit allen Unterlagen gemäß § 14 Abs. 1 GkZ in Verbindung mit § 95n GO. (3) Stellvertretung: Die Verbandsversammlung wählt für jedes Ausschussmitglied eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Stellvertretenden vertreten die Ausschussmitglieder im Verhinderungsfalle. (4) Dem Ausschuss wird die Entscheidung über die Befangenheit ihrer Mitglieder und der nach § 12 Abs. 7 GkZ in Verbindung mit § 46 Abs. 9 GO an den Ausschusssitzungen teilnehmenden Personen übertragen. (5) Dem Haupt- und Planungsausschuss wird die Befugnis als oberste Dienstbehörde der Verbandsvorsteherin oder des Verbandsvorstehers nach § 5 Abs. 6 GkZ in Verbindung mit § 27 Abs. 4 GO übertragen. Er hat keine Disziplinarbefugnis. Nummer 06/Woche 12/Seite: 12 Uns Dörper § 10 Ehrenamtliche Tätigkeit (1) Die Mitglieder der Verbandsversammlung und der Ausschüsse sind ehrenamtlich tätig. Für ihre Tätigkeit gelten die Vorschriften für Gemeindevertreterinnen und -vertreter entsprechend, soweit nicht das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit etwas anderes bestimmt. (2) Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden von der oder dem Vorsitzenden der Verbandsversammlung durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet und in ihre Tätigkeit eingeführt. (3) Die Mitglieder der Verbandsversammlung erhalten nach Maßgabe der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (EntschVO) vom 19.03.2008 (GVOBI. 2008, 150), in der jeweils gültigen Fassung, für die Teilnahme an Sitzungen der Verbandsversammlung und der Ausschüsse und für ihre sonstigen Tätigkeiten für den Zweckverband ein Sitzungsgeld in Höhe von 25,00 €. (4) Die Stellvertretenden der Mitglieder der Verbandsversammlung erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung für die Teilnahme an Sitzung der Verbandsversammlung und der Ausschüsse im Vertretungsfall ein Sitzungsgeld in Höhe von 25,00 €. (5) Die ehrenamtliche Verbandsvorsteherin oder der ehrenamtliche Verbandsvorsteher erhält eine Aufwandsentschädigung als monatliche Pauschale in Höhe von 242,00 Euro. Ist die Verbandsvorsteherin oder der Verbandsvorsteher zugleich Mitglied der Verbandsversammlung oder Stellvertretender eines Mitglieds der Verbandsversammlung, so erhält er oder sie die Aufwandsentschädigung nach diesem Absatz neben dem Sitzungsgeld nach Abs. 3 oder 4. (6) Die 1. Stellvertretende oder der 1. Stellvertretende der Verbandsvorsteherin oder des Verbandsvorstehers erhält eine Aufwandsentschädigung als monatliche Pauschale in Höhe von 24,00 Euro. Abs. 5 Satz 2 gilt entsprechend. (7) Die 2. Stellvertretende oder der 2. Stellvertretende der Verbandsvorsteherin oder des Verbandsvorsteher erhält eine anlassbezogene Aufwandsentschädigung für jeden Tag der Vertretung in Höhe von 6,00 Euro täglich. Abs. 5 Satz 2 gilt entsprechend. (8) Die Vorsitzenden der Ausschüsse erhalten eine Aufwandsentschädigung als monatliche Pauschale in Höhe von 15,50 Euro. Abs. 5 Satz 2 gilt entsprechend. (9) Der durch die Wahrnehmung des Ehrenamtes oder die ehrenamtliche Tätigkeit entgangene Arbeitsverdienst aus unselbständiger Arbeit wird auf Antrag in der nachgewiesenen Höhe gesondert ersetzt. Ferner wird der auf den entgangenen Arbeitsverdienst entfallende Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung erstattet, soweit dieser zu Lasten der oder des Entschädigungsberechtigten an den Sozialversicherungsträger abgeführt wird. (10) Selbständige erhalten auf Antrag gesondert für den durch die Wahrnehmung des Ehrenamtes oder die ehrenamtliche Tätigkeit entstandenen Verdienstausfall eine Verdienstausfallentschädigung, deren Höhe je Stunde im Einzelfall auf der Grundlage des glaubhaft gemachten Verdienstausfalles nach billigem Ermessen festgesetzt wird. Der Höchstbetrag der Verdienstausfallentschädigung beträgt je Stunde 25,00 € und je Tag 200,00 €. (11) Personen, die einen Haushalt mit mind. 2 Personen führen und nicht oder weniger als 20 Stunden pro Woche erwerbstätig sind, erhalten gesondert für die durch die Wahrnehmung des Ehrenamtes oder die ehrenamtliche Tätigkeit bedingte Abwesenheit vom Haushalt auf Antrag für jede volle Stunde der Abwesenheit eine Entschädigung. Der Stundensatz dieser Entschädigung beträgt 12,50 €. Statt einer Entschädigung nach Stundensätzen werden auf Antrag die angefallenen notwendigen Kosten für eine Vertretung im Haushalt ersetzt. (12) Leistungen nach den Abs. 9 - 11 werden nur gewährt, soweit die Wahrnehmung des Ehrenamtes oder die ehrenamtliche Tätigkeit in den Fällen der Abs. 9 und 10 während der regelmäßigen Arbeitszeit und in den Fällen des Abs. 11 während der regelmäßigen Hausarbeitszeit erforderlich ist. Die regelmäßige Arbeitszeit und die regelmäßige Hausarbeitszeit sind individuell zu ermitteln. (13) Die nachgewiesenen Kosten einer durch die Wahrnehmung des Ehrenamtes oder der ehrenamtlichen Tätigkeit erforderlichen entgeltlichen Betreuung von Kindern, die das 14. Lebensjahr noch 23. März 2016 nicht vollendet haben, oder pflegebedürftiger Familienangehöriger werden auf Antrag gesondert erstattet. Dies gilt nicht für Zeiträume, für die Entschädigungen nach Abs. 12 gewährt wird. (14) Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten und ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern werden die Fahrkosten innerhalb des Verbandsgebietes nicht erstattet. (15) Ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger erhalten bei Dienstreisen außerhalb des Verbandsgebietes Reisekostenvergütung nach den für die Beamtinnen und Beamten geltenden Grundsätzen. § 11 Verarbeitung personenbezogener Daten Der Zweckverband ist für die Zahlung von Entschädigungen und um Gratulationen auszusprechen berechtigt, Namen, Anschrift, Funktion, Kontoverbindung, Tätigkeitsdauer und Geburtsdatum der Mitglieder der Verbandsversammlung sowie der sonstigen Ausschussmitglieder bei dem Betroffenen gemäß § 13 und 26 BDSG zu erheben und in einer Überweisungs- sowie einer Mitgliederdatei zu speichern. § 12 Verbandsverwaltung (1) Das für die Gemeinden und Städte geltende Beamten-, Arbeitsund Tarifrecht findet auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zweckverbandes entsprechend Anwendung. (2) Die Mitgliedsgemeinden stellen durch geeignete personelle, soziale und organisatorische Maßnahmen sicher, dass der Zweckverband die ihm übertragenen Aufgaben sachgerecht wahrnehmen kann. Insbesondere stellen die dem Zweckverband angehörenden Städte sicher, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Bereichen, die dem Verband übertragen werden, ihre Arbeits- bzw. Dienstleistung für den Zweckverband erbringen. Die Städte sind dafür verantwortlich, dass Weisungen der Verbandsvorsteherin bzw. des Verbandsvorstehers, deren Umsetzung in ihrem Verantwortungsbereich liegt, ausgeführt werden. Die Kosten der jeweiligen Arbeitsplätze (Absätze 3 und 4) hat der Verband zu erstatten. Als Kosten eines Arbeitsplatzes in diesem Sinne gelten die Kosten eines Arbeitsplatzes nach der jeweils geltenden Materialie der KGSt mit den 2 Elementen Personalkosten und Sachkosten eines Büroarbeitsplatzes. Die Personalkosten werden jährlich im Rahmen der Haushaltsplanung ermittelt und angepasst. (3) Die Stadt Bad Segeberg führt für den Zweckverband die Verwaltungsgeschäfte und die Aufgaben der Finanzbuchhaltung. Hierzu gehören auch die Koordination der Verbandstätigkeiten und die Gremienbetreuung. Hiervon abweichend nimmt der Zweckverband für die nachstehend genannten Aufgaben und Tätigkeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der genannten Mitgliedsstädte in Anspruch: a) Abwasserbeseitigung (§ 3 Abs. 7) Bad Segeberg b) Aufstellung und Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (§ 3 Abs. 3) Bad Segeberg c) Änderungen des FlächennutzungsBad Segeberg planes in den Gebieten der Stadt Bad Segeberg, der Gemeinde Fahrenkrug und der Gemeinde Schackendorf (§ 3 Abs. 3) d) Änderungen des FlächennutzungsWahlstedt planes im Gebiet der Stadt Wahlstedt (§ 3 Abs. 3) e) Erwerb, Erschließung und Vermarktung Bad Segeberg sowie verbindliche Bauleitplanung für das gemeinsame Gewerbegebiet an der Bundesautobahn 21 (§ 3 Abs. 5 und § 3 Abs. 8) f) Erwerb, Erschließung und Vermarktung Wahlstedt sowie verbindliche Bauleitplanung für das Industriegebiet „Holsteinstraße“ (§ 3 Abs. 4 und § 3 Abs. 8) 9) Entwicklungsmaßnahmen nach dem Bad Segeberg BauGB (§ 3 Abs. 6) h) Wirtschaftsentwicklung im VerbandsBad Segeberg gebiet (§ 3 (9) VS) Bad Segeberg Nummer 06/Woche 12/Seite: 13 Uns Dörper § 13 Haushalts- und Wirtschaftsführung des Zweckverbandes Für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Zweckverbandes gelten die Vorschriften des Gemeinderechts entsprechend. § 14 Deckung des Finanzbedarfs und Verteilung der Folgekosten (1) Der Zweckverband erhebt zur Deckung seiner allgemeinen Verwaltungskosten (persönliche und sächliche Verwaltungskosten) von seinen Mitgliedern eine Umlage, soweit seine sonstigen Einnahmen nicht ausreichen. Die Verbandsmitglieder haben die Umlage nach folgenden Vomhundertsätzen aufzubringen: a) Bad Segeberg 59 vom Hundert b) Wahlstedt 37 vom Hundert c) Fahrenkrug 3 vom Hundert d) Schackendorf 1 vom Hundert Die Städte Bad Segeberg und Wahlstedt übernehmen die Hälfte der allgemeinen Verwaltungskosten für die Gemeinden Fahrenkrug und Schackendorf entsprechend der Regelung zu § 3 Abs. 1 Ziffer 3a des Vertrages über die Aufhebung des Vertrages über die Vereinigung der Städte Bad Segeberg und Wahlstedt sowie der Gemeinden Fahrenkrug und Schackendorf, Kreis Segeberg. (2) Für die sonstigen Ausgaben, die innerhalb des Haushalts des Zweckverbandes abgewickelt werden, erhebt der Zweckverband eine Umlage. Sie wird von der Verbandsversammlung im Rahmen der jährlichen Haushaltssatzung festgesetzt. Soweit die Ausgaben nicht durch Finanzierungshilfen Dritter gedeckt sind, werden sie nach dem Verhältnis des Nutzens der Verbandsmitglieder verteilt. Für die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen haben die Städte Bad Segeberg und Wahlstedt sowie die Gemeinden Fahrenkrug und Schackendorf die Umlage nach folgenden Vomhundertsätzen aufzubringen: a) Entwicklungsmaßnahme nach dem BauGB: Entwicklungsbereich „Industriegebiet Mittelzentrum Bad Segeberg-Wahlstedt“ 48:49:2:1 b) Erwerb und Erschließung des Industriegebietes Mittelzentrum Bad Segeberg-Wahlstedt 48:49:2:1 (3) Für künftige Entwicklungsmaßnahmen nach dem BauGB, dem Erwerb und für Erschließungen werden die Mitgliedsgemeinden eine einvernehmliche und interessengerechte Regelung zur Aufteilung der Kosten durch öffentlich-rechtlichen Vertrag vereinbaren. 23. März 2016 § 18 Aufnahme neuer Verbandsmitglieder Zur Aufnahme eines neuen Verbandsmitgliedes bedarf es neben der Satzungsänderung nach § 17 eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Zweckverband und dem aufzunehmenden Mitglied. § 19 Ausscheiden von Verbandsmitgliedern und Aufhebung des Zweckverbandes (1) Jedes Verbandsmitglied kann den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Mitgliedschaft im Zweckverband unter den Voraussetzungen des § 127 LVwG mit einer Frist von 12 Monaten zum Jahresende kündigen. Mit dem Ausscheiden des Verbandsmitglieds gehen alle Rechte und Pflichten des Verbandsmitglieds im Zweckverband unter; Vermögensvor- und -nachteile sind durch eine Vereinbarung nach § 6 GkZ auszugleichen. (2) Der Zweckverband wird aufgelöst, wenn die Voraussetzungen für den Zusammenschluss entfallen sind. Die Verbandsmitglieder vereinbaren die Auflösung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag. (4) Wird der Zweckverband aufgelöst, so vereinbaren die Verbandsmitglieder eine Vermögensauseinandersetzung. Die Vereinbarung hat zu berücksichtigen, in welchem Umfange die Verbandsmitglieder zur Deckung des Finanzbedarfs des Zweckverbandes beigetragen haben. § 20 Rechtsstellung des Personals bei der Auflösung des Zweckverbandes Die Abwicklung der Dienst- und Versorgungsverhältnisse der Beamtinnen, Beamten und Beschäftigte des Zweckverbandes erfolgt bei einer Auflösung oder einer Änderung der Aufgaben nach einer Vereinbarung zwischen den Verbandsmitgliedern. Die Vereinbarung soll vorsehen, dass die Beamtinnen, Beamten und Beschäftigten von den Verbandsmitgliedern oder ihren Rechtsnachfolgern anteilmäßig unter Wahrung ihres Besitzstandes übernommen werden. Die Vereinbarung ist Bestandteil des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Auflösung des Zweckverbandes. § 15 Verträge mit Mitgliedern der Verbandsversammlung Verträge des Zweckverbandes mit Mitgliedern der Zweckverbandsversammlung und juristischen Personen, an denen Mitglieder der Verbandsversammlung beteiligt sind, sind ohne Genehmigung der Verbandsversammlung rechtsverbindlich, wenn sie sich innerhalb einer Wertgrenze von 10.000,- €, bei wiederkehrenden Leistungen von monatlich 1.000,- € halten. Ist dem Abschluss eines Vertrages eine Ausschreibung vorangegangen und der Zuschlag nach Maßgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen oder Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen oder der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen erteilt worden, so ist der Vertrag ohne Genehmigung der Verbandsversammlung rechtsverbindlich, wenn er sich innerhalb einer Wertgrenze von 10.000,€, bei wiederkehrenden Leistungen von monatlich 1.000,- €, hält. § 21 Veröffentlichungen (1) Satzungen des Zweckverbandes werden über die Internetdarstellung des Zweckverbandes Mittelzentrum Bad Segeberg-Wahlstedt (www.zvm-badsegeberg-wahlstedt.de) unter Angabe des jeweils aktuellen Pfades bekannt gemacht, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Die Bekanntmachung ist bewirkt mit Ablauf des Tages, an dem sie im Internet verfügbar ist. (2) Auf die Bereitstellung im Internet ist in der Segeberger Zeitung und in der Lokalausgabe „Segeberger Nachrichten“ der Lübecker Nachrichten hinzuweisen. (3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken. (4) Andere gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. § 16 Verpflichtungserklärungen Verpflichtungserklärungen zu Geschäften, deren Wert 50.000,- €, bei wiederkehrenden Leistungen monatlich 2.500,- €, nicht übersteigt, sind rechtsverbindlich, auch wenn sie nicht den Formvorschriften des § 11 Abs. 2 und 3 GkZ entsprechen. § 22 Inkrafttreten Die Verbandssatzung tritt mit dem XX.XX.XXXX in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 30.06.2003, zuletzt geändert durch Satzung am 12.12.2014, außer Kraft. Die Genehmigung nach § 5 Abs. 5 GkZ wurde mit Verfügung des Landrates des Kreises Segeberg vom XX.XX.XXXX erteilt. § 17 Änderungen der Verbandssatzung Eine Änderung des § 1 Abs. 1 Satz 1, der §§ 3 und 14 dieser Satzung bedarf unbeschadet der Regelung in § 16 GkZ der Zustimmung sämtlicher Verbandsmitglieder. Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekanntzumachen. Bad Segeberg, XX.XX.XXXX Verbandsvorsteher L.S. Nummer 06/Woche 12/Seite: 14 Uns Dörper 23. März 2016 März/April 2016 23. März 26. März 29. März 18:00 Uhr 30. März 31. März 18:00 Uhr 19:00 21:30 Uhr 15:00 Uhr 20:00 Uhr 18:00 Uhr 19:00 Uhr 20:00 Uhr 05. April 06. April 06. April 07. April 08. April 09:30 Uhr Singkreis - Probe Osterfeuer Kulturverein Wandergruppe, Treffpunkt Bürgerhaus Singkreis - Probe Treffen der MS-Gruppe im Bürgerhaus Seniorenkaffee im Bürgerhaus CDU-Klönschnack in der Sporthalle Singkreis - Probe im Bürgerhaus Kulturverein Klönschnack in der Sporthalle Feuerwehrdienst, Feuerwehrhaus März 2016 24. März ab 18:00 Uhr Osterfeuer beim Feuerwehrgerätehaus Dorfputz Geschendorf Es ist Zeit für den Frühjahrsputz, deshalb treffen wir uns am: 08. April 2016, um 16:30 Uhr am Feuerwehrgerätehaus Folgende Arbeiten fallen an: Müll sammeln: 2 Trecker: Dirk Wacker, Michael Studt sæ 7ASSERWERKæ&UWEG sæ !UENANLAGEæ,INDENHOF sææ 3PIELPLATZ Im Anschluss laden wir auf einen kleinen Imbiss am Feuerwehrgerätehaus ein. Gemeindevertretung Geschendorf DRK-Ortsverein Pronstorf u. U. e. V. Mitgliederversammlung am Mittwoch, dem 30. März 2016, 19:00 Uhr, im Feuerwehrhaus in Wulfsfelde - Verabschiedung und Neuwahl des 1. Vorsitzenden - Kooperation mit der Gemeinde Ahrensbök im Pass- und Ausweiswesen mit gleichzeitiger Schließung der Außenstelle Glasau zum 01. April 2016 Bereits im Fusionsvertrag aus dem Jahr 2005 ist festgelegt worden, dass der Fortbestand der Außenstelle in regelmäßigen Abständen überprüft werden soll. Anfangs konnten diverse Angelegenheiten, wie z. B. die Entgegennahme von Pass- und Ausweisanträgen, einwohnermelderechtliche An- und Abmeldungen, Aushändigung von Personalausweisen und Reisepässen problemlos in der Außenstelle erledigt werden. Im Laufe der Zeit schrumpfte das Aufgabenfeld aus vielfältigen Gründen immer weiter zusammen. Im Passund Ausweisbereich sind die Sicherheitsanforderungen ständig gewachsen, z. B. wurde der digitale Fingerabdruck eingeführt, durch den eine Antragsaufnahme in der Außenstelle nicht mehr möglich ist. Auch die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ist nicht mehr möglich, da die neue Anschrift im Personalausweis registriert wird, was in der Außenstelle technisch nicht umgesetzt werden konnte. Ein sinnvoller Betrieb zum Wohle des Bürgers ist seit einiger Zeit nicht mehr möglich, so dass die Außenstelle im Sarauer Bürgerbüro zum 01. April 2016 eingestellt wird. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis. Um den Glasauer Bürgern im Pass- und Ausweisbereich eine Alternative zur Amtsverwaltung Trave-Land in Bad Segeberg bieten zu können, wurden mit der Gemeinde Ahrensbök erfolgreiche Verhandlungen geführt. Anträge auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses können von Glasauer Bürgern auch im Rathaus der Gemeinde Ahrensbök, Poststr. 1, 23623 Ahrensbök (Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr sowie Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr) gestellt werden. Auch die Abholung der Dokumente kann dort erfolgen. Selbstverständlich kann auch der Komplettservice des Amtes Trave-Land hierfür in Anspruch genommen werden. Amt Trave-Land Die Amtsvorsteherin Gemeinde Glasau Der Bürgermeister März 2016 24. März 6. April 17:30 Uhr 15:00 Uhr 08. April 12. April 12. April 20:00 Uhr 15:00 Uhr Gottesdienst m. anschl. Abendbrot, Kirche Spielenachmittag DRK/Gemeinde, Alte Schule JHV Wählergemeinschaft, TSV Casino Mobiles Häckseln von Haus zu Haus Seniorennachmittag der Kirche im Gemeindezentrum GLASAU-KREATIV: Die Anmeldung ist online unter www.glasau-kreativ.de unkompliziert möglich oder auch die Abgabe einer Anmeldung im Internetcafé, Alte Schule, montags von 17:00 - 18:00 Uhr (auch Briefkasten). Nummer 06/Woche 12/Seite: 15 Uns Dörper 23. März 2016 März/April 2016 24. März 29. März Osterfeuer Spielenachmittag Senioren Seniorenclub der Gemeinde Groß Rönnau Der Seniorenclub Groß Rönnau macht dieses Jahr eine 6-tägige Bus-Reise (vom 10. - 16. Juni 2016) mit der Firma Mit-Reisen nach Pilsen in Tschechien. Übernachtet wird im Parkhotel Pilsen, welches im Jahr 2004 eröffnet wurde. Helfertreffen für Flüchtlingsengagement Die Bürgermeister der Gemeinden Glasau, Krems II, Nehms, Seedorf, Travenhorst und Wensin laden alle lnteressierten, die sich für Flüchtlinge in unseren Gemeinden engagieren wollen, zu einem großen Helfertreffen am 31.03.2016 um 20:00 Uhr in das Haus der Gemeinde, Segebergerstraße 1, 23827 Garbek ein. Es werden Möglichkeiten der ehrenamtlichen Unterstützung aufgezeigt und Helferkreise zu bestimmten Themenfeldern organisiert. Hintergrund ist die steigende Zahl an Anfragen in den Gemeinden nach Möglichkeiten Hilfe zu leisten. Es werden Menschen gesucht, die sich für die Flüchtlinge in unterschiedlicher Weise engagieren können. Wir würden uns über zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Veranstaltung sehr freuen. Programm: 1. Tag Anreise und Begrüßung sowie Abendessen im Hotel 2. Tag Stadtführung Pilsen, Brauereibesichtigung mit Mittagessen, Besuch der historischen Keller, Freizeit 3. Tag Stadtrundgang in Karlsbad mit Sehenswürdigkeiten, Besuch des Becherovska-Museums, Kostprobe in der Likörfabrik Moser Museum mit Glasfabrik. Fahrt in die Städte Elbogen und Marienbad, Führung durch Reisebegleitung zu den Sehenswürdigkeiten, Abendessen mit Musik und Volklore im Hotel. 4. Tag Ausflug nach Prag incl. einer Moldauschifffahrt 5. Tag Fahrt nach Taus und Klattau, Fahrt nach Pomuk mit Besichtigung des Ortes und der Wallfahrtskirche. Abendessen in Svejk im Hotel „Zum grünen Baum“ mit Musik und Tanz sowie dem braven Soldat Svejk mit Akkordeionbegleitung! 6. Tag Heimreise Reisepreis pro Person im Doppelzimmer 500,00 Euro (abhängig von der Teilnehmerzahl 30 - 40 Personen). Einzelzimmerzuschlag 55,00 Euro. Wir haben noch Plätze frei!!! Wer Lust hat mitzufahren, meldet sich bitte bei Frau Astrid Schwettscher Herrn Reiner Schwantes Die Bürgermeister Tel. 04551 81448 oder Tel. 04551 9424715 Impressum Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Trave-Land Verlag + Satz: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Röbeler Straße 9, 17209 Sietow Druck: Telefon und Fax: Anzeigenannahme: Druckhaus WITTICH An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster Tel. 03535/489-0 Verantwortlich: Amtlicher Teil: Außeramtlicher Teil: Anzeigenteil: Erscheinungsweise: Auflage: Amt Trave-Land - Die Amtsvorsteherin Mike Groß (V. i. S. d. P.) Jan Gohlke 14-täglich, wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Amtsbereich verteilt 8670 Exemplare Tel.: 039931/57 90 Fax: 039931/5 79-30 Redaktion: Tel.: 039931/57 9-16 Fax: 039931/57 9-45 Internet und E-Mail: www.wittich.de, E-Mail: [email protected] VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG Heimat- und Bürgerzeitungen Für Textveröffentlichungen, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Nummer 06/Woche 12/Seite: 16 Uns Dörper 02. April 08. April 23. März 2016 Sebarger Speeldeel am Klüthseehof Bingo des Sozialvereins für Hilfesuchende Der Rönnauer Singkreis probt jeden Montag ab 19:15 Uhr. Der Chor sucht noch Sänger! Die Klein Gladebrügger Bühnenhüpper spielen wieder In der plattdeutschen Komödie „Käte maakt Sluss“ von Regine Wroblewski will sich Käte von ihrem Ehemann Willi Prieske nach der Feier ihrer Goldenen Hochzeit trennen. Nicht nur Willi steht fassungslos vor den Trümmern seiner Ehe, auch seine Tochter Katrin, sein zukünftiger Schwiegersohn Frank und seine herrschsüchtige Tante Mechthild sind über diesen Entschluss entsetzt. Nur Busenfreundin Uschi bestärkt Käte in ihren Scheidungsentschluss. Schnell entwickelt sich ein Rosenkrieg, der es in sich hat. In dieser vertrackten Situation zeigt es sich, wie gut sich die Eheleute nach 50 gemeinsamen Jahren kennen und wie wenig sie doch voneinander wissen. Gespielt wird im Feuerwehrhaus Klein Gladebrügge, Ohlenburger Redder am 1., 2., 3. und am 8. und 9. April jeweils um 20:00 Uhr, sowie am 10. April um 15:00 Uhr. Eintrittskarten gibt es ab sofort bei Marga Röhr, Klein Gladebrügge, Tel.: 04551 7677 zum Preis von 7,- Euro. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Krems II am Mittwoch, dem 30.03.2016 um 19:30 Uhr Ort: 23827 Krems II, Feuerwehrhaus Tagesordnung: März/April 2016 25. März 26. März 27. März Gottesdienst mit Abendmahl in der Wassermühle CDU - Osterfeuer Ostergottesdienst in der Mühle (öffentlich) 1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 17. Dezember 2015 3 Einwohnerfragezeit I 4 Berichte aus den Ausschüssen und Bestätigung der Beschlussempfehlungen 5 Beschlussfassung zur Auftragsvergabe der Abrissarbeiten mehrerer Gebäude am Feuerwehrhaus Nummer 06/Woche 12/Seite: 17 6 7 8 9 10 Uns Dörper Beratung zur Breitbandversorgung Bericht des Bürgermeisters Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung Einwohnerfragezeit II Verschiedenes 23. März 2016 Vogelschießenverein Krems II e. V. (voraussichtlich nichtöffentlich) 11 Grundstücksangelegenheiten Unsere Jahreshauptversammlung fand Der Bürgermeister gez. Hans-Heinrich Jaacks Runde statt - vielen Dank an die Erschienenen! in diesem Jahr am 02.03.16 in geselliger Wie üblich berichtete der Vorstand als erstes über das vergangene Geschäftsjahr, worauf die Vorstandswahlen folgten. Aus persönlichen Gründen tritt Sabine Wiechmann vom Amt der 1. Vorsitzenden zurück. Ihre Nachfolge tritt Nicole Sorgenfrei an, Juliane Knees wird ab sofort das Amt der Schriftführerin übernehmen. April 2016 03.04. 04.04. 05.04. 18.04. 10:00 Uhr 19:00 Uhr 20:00 Uhr 19:00 Uhr Ebenfalls scheidet Petra Tutas turnusmäßig als Kassenprüferin Frühschoppen im Feuerwehrhaus Singkreis im Feuerwehrhaus Dienst der Freiwilligen Feuerwehr Singkreis im Feuerwehrhaus Alle weiteren Termine im Internet unter www.krems2.info aus, neben Jenny Ross wird Nina Hopp für dieses Geschäftsjahr die Kassenprüfung übernehmen. Ein ganz besonderer Dank gebührt an dieser Stelle Sabine Wiechmann, die jetzt das 7. Jahr als 1. Vorsitzende für unseren Vogelschießenverein tätig gewesen ist. Aus der Not heraus hat sie sich damals für dieses Amt zur Verfügung gestellt, um die traditionellen Kinderveranstaltungen der Gemeinde nicht aussterben zu lassen. Mobiles Häckseln von Haus zu Haus durch den WZV Ebenfalls bedanken möchten wir uns bei Petra Tutas, für Ihren Der Wege-Zweckverband wird am Freitag, den 08. April 2016 wieder eine mobile Häckselaktion in unserer Gemeinde durchführen. Wer sein Strauchgut häckseln lassen möchte, wird gebeten, sich bis zum 05. April 2016 beim Bürgermeister zu melden. Privat: 04559 444 oder Betrieb 04559 187800 Die Höchstmenge beträgt wie bisher 3 cbm pro Grundstück. Es muss morgens vor dem Grundstück bereit liegen. Ich bitte um Kenntnisnahme und eine rege Beteiligung. Folgende Veranstaltungen sind für dieses Jahr geplant: Dorfputz „Aktion saubere Landschaft“ Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Unser Dorfputz findet in diesem Jahr am Freitag, dem 08. April 2016 statt. Treffpunkt ist um 18:00 Uhr am Feuerwehrhaus. Im Anschluss wollen wir die Aktion mit einem Imbiss im Feuerwehrhaus beenden. Ich würde mich freuen, wenn Sie uns wieder zahlreich bei dieser Aktion unterstützen würden. Mit freundlichen Grüßen Hans-Heinrich Jaacks Bürgermeister geleisteten Dienst als Kassenprüferin. 11.06.2016 Vogelschießen 05.11.2016 Lichterfest 18.11.2016 Adventsbasteln Hier möchten wir gleich darauf aufmerksam machen, dass ab Mitte April die Spendensammler wieder durch die Gemeinde ziehen werden. Da wir in diesem Jahr 40 Jahre Vogelschießen Krems II feiern, sind unter den Anwesenden viele tolle Vorschläge, sowie genauere „Schlachtpläne“ zur Gestaltung des Vogelschießens und auch des Lichterfestes zustande gekommen. Hierfür benötigen wir wieder viele fleißige Hände zum Sammeln, Einkaufen, Verkaufen und als Spielführer. Die Teilnehmer der Jahreshauptversammlung haben sich zwar schon tüchtig in die Helferlisten eingetragen, mit den paar Helfertreffen für Flüchtlingsengagement Helfern können wir das Fest aber nicht stattfinden lassen. Die Bürgermeister der Gemeinden Glasau, Krems II, Nehms, Seedorf, Travenhorst und Wensin laden alle lnteressierten, die sich für Flüchtlinge in unseren Gemeinden engagieren wollen, zu einem großen Helfertreffen uns nicht schief anzugucken wenn wir um Hilfe bitten!!! am 31.03.2016 um 20:00 Uhr in das Haus der Gemeinde, Segebergerstraße 1, 23827 Garbek ein. Also helft uns im Sinne der Kinder oder seid zumindestens so fair, Natürlich darf sich auch jeder ohne teilnehmende Kinder einbringen, der möchte. In diesem Jahr sollen unter anderem Bilder der vergangenen Vogelschießen ausgestellt werden. Wer hat noch welche in seinem Es werden Möglichkeiten der ehrenamtlichen Unterstützung aufgezeigt und Helferkreise zu bestimmten Themenfeldern organisiert. Hintergrund ist die steigende Zahl an Anfragen in den Gemeinden nach Möglichkeiten Hilfe zu leisten. Es werden Menschen gesucht, die sich für die Flüchtlinge in unterschiedlicher Weise engagieren können. Wir würden uns über zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Veranstaltung sehr freuen. Fundus und würde sie Leihweise zur Verfügung stellen? Die Bürgermeister Christine Paarmann, Juliane Knees Bei weiteren Vorschlägen oder Hilfeangeboten meldet euch per Mail unter [email protected] oder bei uns vom Vorstand. Nicole Sorgenfrei, Sven Sorgenfrei, Guido Blunk Nummer 06/Woche 12/Seite: 18 Uns Dörper 23. März 2016 Laubsammelstelle Negernbötel Öffnungszeiten Sitzung des Ausschusses für Bau-, Wege-, Umweltschutz- und Waldangelegenheiten der Gemeinde Negernbötel Mittwoch 16:30 - 18:00 Uhr Samstag 10:30 - 13:00 Uhr Kosten für den Laubsammelschein: 25,00 Euro erhältlich im Hambötler Huus, bei Benjamin Trautmann, zu den angegebenen Öffnungszeiten bzw. bei Herrn Bornhöft, Laubsammelstelle oder im Amt Trave-Land, Frau Strey. am Donnerstag, dem 31.03.2016 um 19:30 Uhr Ort: Negernbötel, Hambötler Huus Tagesordnung: (öffentlich) 1 Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2 Genehmigung des Protokolls vom 10. November 2015 3 Beleuchtung Behindertenrampe Feuerwehrhaus Hamdorf 4 Malerarbeiten an den Klärteichhäusern Negernbötel und Hamdorf 5 Straßensanierung Lehmberg 6 Fußweg hinterm Knick Ostlandweg 7 Sachstandsbericht Klärteich Negernbötel 8 Unerlaubte Einleitung in Hebeanlage Hamdorf 9 Sachstände Kirchwegverkauf/Arbeiten Dreger 10 Verschiedenes (voraussichtlich nichtöffentlich) 11 Grundstücksangelegenheiten Der Ausschussvorsitzende gez. Manfred Clausen Helfertreffen für Flüchtlingsengagement Die Bürgermeister der Gemeinden Glasau, Krems II, Nehms, Rohlstorf, Seedorf, Travenhorst und Wensin laden alle lnteressierten, die sich für Flüchtlinge in unseren Gemeinden engagieren wollen, zu einem großen Helfertreffen Nummer 06/Woche 12/Seite: 19 Uns Dörper am 31.03.2016 um 20:00 Uhr in das Haus der Gemeinde, Segebergerstraße 1, 23827 Garbek ein. Es werden Möglichkeiten der ehrenamtlichen Unterstützung aufgezeigt und Helferkreise zu bestimmten Themenfeldern organisiert. Hintergrund ist die steigende Zahl an Anfragen in den Gemeinden nach Möglichkeiten Hilfe zu leisten. Es werden Menschen gesucht, die sich für die Flüchtlinge in unterschiedlicher Weise engagieren können. Wir würden uns über zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Veranstaltung sehr freuen. Die Bürgermeister 23. März 2016 „Ladakh und Kashmir“ Ladakh ist eine Division des indischen Bundesstaates Jammu und Kashmir. Die Geschichte Ladakhs (Gebirgsland im westlichen Himalaya) umfasst etwa 1100 Jahre seit der Entstehung eines unabhängigen Königreiches. Sie ist eng an die Geschichte Tibets geknüpft. Herr Pulvermann wird von seinen Erlebnissen und Eindrücken berichten. Es wird ein Imbiss und Getränke gereicht. Der Unkostenbeitrag beträgt 6,50 EUR. Gäste sind herzlich willkommen und zahlen 9,50 EUR. Verbindliche Anmeldungen bitte bis zum 24. März bei den Ortsvertrauensdamen oder bei Wiebke Burmeister, Tel. 04550 98987, per E-Mail: [email protected] Sitzung des Maßnahmenausschusses der Gemeinde Neuengörs am Mittwoch, dem 30.03.2016 um 19:30 Uhr Ort: Altengörs, Feuerwehrhaus Tagesordnung: (öffentlich) 1 Eröffnung und Begrüßung 2 Bauarbeiten Breitband in der Gemeinde 3 Ausbau Mielsdorfer Straße - Antrag auf Förderung stellen 4 Sanierung der Gemeindewege 5 Wegebau für Windkraftanlagen 6 Besprechung der Wegebereisung vom 19. März 2016 7 Anschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes 8 Verschiedenes Der Ausschussvorsitzende gez. Andreas Suckow An alle Haushalte in der Gemeinde 23818 Neuengörs Frühjahrsaktion in unserer Gemeinde März 2016 Hinweis: Das für den 26.03.2016 angekündigte Osterfeuer der Freiwilligen Feuerwehr Stubben fällt aus! Liebe Bürgerinnen und Bürger, auch in diesem Jahr findet wieder in unseren Dörfern ein Dorfputz statt, und zwar am Samstag, 09. April 2016, um 13:30 Uhr, der von den Ortsfeuerwehren organisiert wird. Ich lade Sie herzlich zur Mithilfe ein. Die Helfer treffen sich am jeweiligen Feuerwehrhaus. Am Donnerstag, 31. März um 19:30 Uhr laden wir herzlich in die Werkgemeinschaft in Bahrenhof, Dorfstr. 6, ein. Herr Dieter Pulvermann unterhält uns mit einem Dia-Vortrag über den buddhistischen Nordteil Indiens: Mit freundlichen Grüßen Thies Ehlers Nummer 06/Woche 12/Seite: 20 Uns Dörper 23. März 2016 Jahreshauptversammlung des DRK-Ortsverein Neuengörs und Umgebung e. V. Auf der mit 35 Mitgliedern und Gästen gut besuchten Versammlung ging der Vorsitzende Kurt Böttger in seinem Jahresbericht auf verschiedene Abläufe ein. Erneut übte er Kritik an der Entscheidung des Kreisverbandes, die Pflege im Osten des Kreises Segeberg einzustellen. Die Zahl der Mitglieder sank auf 99, aber in der Versammlung erklärte eine Frau ihre Mitgliedschaft. Bei den 5 Blutspendeterminen in Wakendorf (3) und Neuengörs (2) wurden 297 Personen „angezapft“. Eine leichte Steigerung zum Vorjahr. Die Kassenlage des Vereins stellt sich gut dar, berichtete Kassenwart Uwe Wernecke aus Wakendorf. Traditionell bedankt sich der OV bei Blutspendern mit runden Zahlen mit einer Mettwurst. Der 1. Vorsitzende ehrte als 1. Frau im OV mit 100 Spenden Elfriede Evers aus Neuengörs, mit 90 x folgte Hans-Peter Ulverich aus Bahrenhof (3. und 2. von links). März/April 2016 31. März 15:00 Uhr 04. April 20:00 Uhr Seniorenclub Pronstorf - Frühlingsfest in Mönkhagen Übung der Freiwilligen Feuerwehr am Feuerwehrhaus DRK-Ortsverein Pronstorf u. U. e. V. Mitgliederversammlung am Mittwoch, dem 30. März 2016, 19:00 Uhr, im Feuerwehrhaus in Wulfsfelde - Verabschiedung und Neuwahl des 1. Vorsitzenden - Liebe Landfrauen! Zu unserer Aprilveranstaltung am Mittwoch, dem 13. April 2016, um 19:30 Uhr, im „Sprüttenhuus“ in Eilsdorf laden wir herzlich ein. Wir spielen wieder Einen besonderen Dank für 40 Jahre Mitgliedschaft sprach Böttger aus, erwähnenswert sei, dass von den 99 Mitgliedern 13 schon 40 Jahre dabei seien. Er bedankte sich mit Urkunde, goldener Ehrennadel des DRK-Landesverbandes, Blume und auch einer Mettwurst bei den Anwesenden. Da auch der 1. Vorsitzende 40 Jahre dabei ist, dankte ihm die 2. Vorsitzende Marlis Pielburg in launigen Worten. Bingo An diesem Abend erwarten Euch Spaß, Spiel und vor allem Spannung!!!!!!!! Holt Euch den Frühling ins Haus !!!! Wir können in jeder Spielrunde viele tolle Blumenpräsente gewinnen. Der Einsatz beträgt 1,50 Euro je Spielkarte. Anmeldung bis zum 08.04.2016 bei Astrid von Horsten-Behrens, Tel. 04553 1466 Wir freuen uns auf einen blumigen Abend. Gäste und Freunde sind wie immer herzlich willkommen. Mit freundlichen Grüßen Der Vorstand Kreatives Wochenende im Frühling, sei dabei! Die anwesenden Geehrten v. l. Kurt Böttger, Peter Bruhn, Gerd Böttcher, Hans-Jürgen Jürgens, Adolf Maaß, Walter Burmeister, ebenfalls Marlis Pielburg und Frau Rose vom Kreisverband. Einen Stuhl, eine kleine Kommode, eine Garderobe, eine Truhe oder ein anderes liebgewonnenes Möbelstück aus Holz in neuem Glanz erstrahlen lassen. Das ist das Ziel des Shabby-Chic-Möbelbemalkurses in Eilsdorf! Die Möbelbemalerin Britta Reichardt aus Ahrensbök begleitet und leitet an beim Bemalen von selbst mitgebrachten Möbelstücken. Shabby-Chic (wörtlich „schäbiger Schick“) ist ein Einrichtungsstil, in dem Flohmarktartikel mit Erbstücken und Selbstgemachtem geschickt kombiniert werden und dadurch alles andere als schäbig Nummer 06/Woche 12/Seite: 21 Uns Dörper 23. März 2016 wirkt. Auch Einzelstücke in diesem Stil - ob farbig oder klassisch weiß - sind in jeder Wohnung ein echter Hingucker. Der zweitägige Kurs wird am: Samstag, den 23. April 2016 sowie Sonntag, den 24. April 2016 jeweils von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr in Hoffmann`s Stall, Landstr. 5 - 23820 Eilsdorf stattfinden. Der Kurs kostet: € 100,00 pro Person. Inklusive: warmes Mittagessen, Getränke und alle Arbeitsmaterialien (!) Der Kurs startet ab einer Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen. Weitere Informationen und Anmeldung ab sofort - bis zum 8. April - bei Elke Hoffmann telefonisch unter 04553 229 oder per Mail an [email protected]. Hinweis: Öffentlich-Rechtlicher Vertrag zur Änderung des öffentlichrechtlichen Vertrages über die Einrichtung des Zweckverbandes Mittelzentrum - siehe Gemeinde Fahrenkrug. April 2016 07. April 15:00 Uhr März 2016 23. März 15:00 Uhr Spiele-Nachmittag des Seniorenclub Rohlstorf (Skat, 66, Kniffel, Mensch ärger dich nicht) 8. - 10. April 9. April 08:00 Uhr Treffen des Seniorenclub mit Reisebericht über Indien (Frau Jastrow) in der Gastwirtschaft Block Gartencontainer im Kuhlstücken und am Feuerwehrhaus Mobiler Häcksler (Anmeldung unter Tel. 6906) Außerordentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Seedorf am Donnerstag, dem 07.04.2016 um 19:30 Uhr Ort: Seedorf, Torhaus Tagesordnung: (öffentlich) 1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2 Verabschiedung eines ausgeschiedenen und Verpflichtung eines neuen Mitgliedes der Gemeindevertretung Nummer 06/Woche 12/Seite: 22 3 4 5 6 7 8 9 10 11 Uns Dörper Neuwahl einer stv. Bürgermeisterin/eines stv. Bürgermeisters Bestätigung der Wahl des Gemeindewehrführers Neubesetzungen/Umbesetzungen in den Ausschüssen Einwohnerfragestunde - Teil I Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 24.02.2016 Bericht des Bürgermeisters Beratung und Beschlussfassung über eine Grunddienstbarkeit im Bereich Moorkathen Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung Einwohnerfragestunde - Teil II - am 31.03.2016 um 20:00 Uhr in das Haus der Gemeinde, Segebergerstraße 1, 23827 Garbek ein. Es werden Möglichkeiten der ehrenamtlichen Unterstützung aufgezeigt und Helferkreise zu bestimmten Themenfeldern organisiert. Hintergrund ist die steigende Zahl an Anfragen in den Gemeinden nach Möglichkeiten Hilfe zu leisten. Es werden Menschen gesucht, die sich für die Flüchtlinge in unterschiedlicher Weise engagieren können. Wir würden uns über zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Veranstaltung sehr freuen. Die Bürgermeister Der Bürgermeister gez. Gerd Lentföhr „Nehmt Kinder auf und ihr nehmt mich auf“ Bekanntmachung der Gemeinde Seedorf Bericht über den Weltgebetstagsgottesdienst am 4. März 2016 in der Kirchengemeinde Schlamersdorf Berichtigung In der Ausgabe Un’s Dörper am 09.03.2016 wurde zutreffend bekannt gemacht, dass Herr Heinrich Buthmann als Nachrücker in die Gemeindevertretung festgestellt wurde. Richtig muss es dabei heißen: Der nächste zu berücksichtigende Bewerber auf der Liste der „Kommunalen Fraktion Seedorf“ (KFS), ist Herr Heinrich Buthmann, 23823 Seedorf. Herr Buthmann wird somit gem. § 44 (3) GKWG als nachrückender Gemeindevertreter festgestellt. Bad Segeberg, d. 10.03.2016 Amt-Trave-Land Der Gemeindewahlleiter i. A. Dziuk Schließung der Außenstelle Seedorf zum 01. April 2016 Bereits im Fusionsvertrag aus dem Jahr 2005 ist festgelegt worden, dass der Fortbestand der Außenstelle in regelmäßigen Abständen überprüft werden soll. Anfangs konnten diverse Angelegenheiten, wie z. B. die Entgegennahme von Pass- und Ausweisanträgen, einwohnermelderechtliche An- und Abmeldungen, Aushändigung von Personalausweisen und Reisepässen problemlos in der Außenstelle erledigt werden. Im Laufe der Zeit schrumpfte das Aufgabenfeld aus vielfältigen Gründen immer weiter zusammen. Im Pass- und Ausweisbereich sind die Sicherheitsanforderungen ständig gewachsen, z. B. wurde der digitale Fingerabdruck eingeführt, durch den eine Antragsaufnahme in der Außenstelle nicht mehr möglich ist. Auch die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ist nicht mehr möglich, da die neue Anschrift im Personalausweis registriert wird, was in der Außenstelle technisch nicht umgesetzt werden konnte. Ein sinnvoller Betrieb zum Wohle des Bürgers ist seit einiger Zeit nicht mehr möglich, so dass die Außenstelle im Seedorfer Torhaus zum 01. April 2016 eingestellt wird. Wir bitten u Ihr Verständnis! Amt Trave-Land Die Amtsvorsteherin 23. März 2016 Gemeinde Seedorf Der Bürgermeister Helfertreffen für Flüchtlingsengagement Die Bürgermeister der Gemeinden Glasau, Krems II, Nehms, Seedorf, Travenhorst und Wensin laden alle lnteressierten, die sich für Flüchtlinge in unseren Gemeinden engagieren wollen, zu einem großen Helfertreffen 56 Besucher und Mitwirkende erlebten einen abwechslungsreichen Gottesdienst, wie es sich die Frauen aus Kuba, dem Land, aus dem die Ordnung für das Jahr 2016 kam, gewünscht hatten. Schwungvolle Lieder wurden vom Singekreis Schlamersdorf oder von der Gemeinde gesungen, begleitet von Keyboard und Trommel. Sie wechselten sich mit Landinformation und Lesungen der Ordnung ab. Daran beteiligten sich auch drei Vorkonfirmandinnen und ein Vorkonfirmand. Eine Meditation zu dem Titelbild der Künstlerin Ruth Mariet Trueba Castro berührte alle Anwesenden. Im Informationsblatt hieß es dazu: Ihr Bild öffnet uns für Kuba und Kuba für die Welt. Wir sehen nationale Symbole, das ländliche Kuba und zwei Hände, die einander gegenseitig führen können. Es ist eine Vision: Menschen aller Generationen und Hautfarben gestalten gleichberechtigt unser Miteinander! Vor der Ansprache, die die Bibeltexte erläuterte, sang ein Junge des kirchengemeindlichen Kinderchors das Lied „Gottes Liebe, die ist wunderbar“ und begleitete sich auf der Gitarre. Beim Kollektengang in den Altarraum begegnete man sich und konnte die liebevolle Dekoration ansehen. Die Kollekte ist ein wichtiger Bestandteil jedes Weltgebetstagsgottesdienstes, als sichtbares Zeichen weltweiter Verbundenheit und Solidarität. Mit einem Beisammensein im Gemeindehaus bei einem kleinen Imbiss des Vorbereitungskreises klang der Abend aus. Archiv im Torhaus Seedorf Moin, in der letzten Ausgabe habe ich mich kurz vorgestellt. Jetzt bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde um Mithilfe. Ich suche dringend alte Fotos, Postkarten und sonstige Unterlagen über Häuser, Schulen, Kaufmannsläden, Handwerksbetriebe usw. in unserer Gemeinde. Beispiele: Schloss in Berlin, Schlachterei in Berlin, Kaufmannsläden in Berlin, Schmiede in Schlamersdorf oder Berlin oder Kuhlenbrook, Gaststätten, Schulen, Mühle Berlin usw. Rufen Sie mich an oder sprechen Sie mich an. Kommen Sie vorbei oder ich komme zu Ihnen nach Hause. Es wäre doch schade, wenn diese Dinge für unsere Kinder nicht mehr nachvollziehbar sind. Möchten Sie die Originale behalten, würde ich mir Kopien fertigen. Ich bin immer am Montag von 08:00 Uhr bis 12:00 im Torhaus erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten auch über Handy. Telefon: 04555 7146082 Handy: 01623308752 Ich freue mich auf Sie! Manfred Schmidt Nummer 06/Woche 12/Seite: 23 Uns Dörper Empfang Deutsche Meisterschaften Bogenschießen Am 03.03.2016 fand um 19:30 in der Turmschänke Seedorf der Empfang der Deutschen Meisterschaften Bogenschießen statt, welche vom Berliener SC ausgerichtet wurden. Zu Beginn eröffnete Bürgermeister Gerd Lentföhr den Abend und erzählte den Anwesenden etwas über die Gemeinde Seedorf und den Berliener SC. Neben Gerd Lentföhr hatten Klaus Lindau (Bundessportleiter Bogensport), Willi Neuhaus (Landesbogenreferent), Peter Kröhnert (Präsident Norddeutscher Schützenbund) und Rüdiger Stadus (1. Vorsitzender Berliener SC) das Wort und wünschten allen einen fairen und erfolgreichen Wettkampf. Auch anwesend waren die Kampfrichter, welche zum Einsatz bei den Meisterschaften kommen, wenn es zu Unstimmigkeiten kommen sollte. Sebastian Hamdorf, welcher vom BSC an den Start ging, hatte am Freitag, dem 04.03.2016, den 6. Platz erreicht. 2014 wurde er deutscher Meister und war mit seiner Platzierung recht zufrieden, wenn man bedenkt, dass er mit der Vorbereitung und Ausführung den Kopf schon voll genug hatte. Wie es sich für einen Empfang gehört, gab es hier noch eine Kleinigkeit zu essen, serviert wurden Kartoffelsalat und Würstchen. 23. März 2016 DRK-Ortsverein Seedorf und Umgebung Margot Lentföhr, Vorsitzende Rövkamp 13, 23823 Seedorf, Tel. 04555 270 15. März 2016 Liebes Mitglied, zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung am Freitag, dem 8. April 2016 um 14:30 Uhr in der Gaststätte „Turmschänke“ in 23823 Seedorf, Am Burggraben 1 lade ich Sie ein. Folgende Tagesordnung haben wir vorgesehen: 1. Begrüßung 2. Ehrungen 3. Bericht über die Arbeit des Ortsvereins 4. Kassenbericht 5. Kassenprüfungsbericht, Antrag auf Entlastung 6. Entlastung des Vorstandes 7. Wirtschaftsplan 2016 8. Wahlen a) Vorsitzende/r (Wiederwahl möglich) b) Kassenprüfer/in c) 2 Delegierte für die Kreisversammlung 9. Fragen und Anregungen der Mitglieder 10. Grußworte der Gäste 11. Verschiedenes Im Anschluss an die Kaffeetafel hält Frau Diny Juds vom DRKPflegedienst Segeberg einen Kurzvortrag mit dem Thema: „Vorbeugende Maßnahmen zur Sturzverhinderung in Haus und Wohnung.“ Von rechts: Willi Neuhaus, Rüdiger Stadus, Klaus Lindau, Peter Kröhnert und Gerd Lentföhr. Bitte, melden Sie sich bis zum 3. April bei mir an, damit wir und die Gastwirtschaft planen können. Auch wenn Sie eine Mitfahrgelegenheit möchten, lassen Sie es mich bitte wissen. Gern sind auch Partner, Verwandte oder Bekannte willkommen. Ich hoffe, wir sehen uns auf der Mitgliederversammlung. Herzliche Grüße Ihre Margot Lentföhr Liebe Landfrauen, zu unseren nächsten Veranstaltungen möchten wie Sie herzlich einladen: Am Dienstag, 05. April 2016, 14:30 Uhr, im Hofcafé Brüne in Pehmerfelde/Stadtbek, berichtet Herr Rechtsanwalt Thomas Menzel aus Bad Malente-Gremsmühlen zum Thema „So kommen Sie als Verbraucher zu Ihrem Recht“. Nicht immer bleiben Verbraucher nach einem Kauf als zufriedene Kunden zurück. Was ist beispielsweise, wenn die Ware nicht einwandfrei ist und Sie reklamieren möchten? Welche Rechte haben Sie bei Verträgen, z. B. an der Haustür und am Telefon? Was können Sie gegen ungewollte Gewinnmitteilungen tun? Wie steht es um das eigene Recht, wenn auf der Bahn-, Flug- oder Pauschalreise etwas schiefgeht. Wer sich rechtzeitig informiert, kann kompetent am Markt auftreten und zudem Ärger und Kosten gering halten. Das Thema wird hoffentlich auf viel Interesse stoßen. Das Hofcafé bietet uns Kaffee und Torte/Kuchen an. Anmeldungen nimmt Erika Schult, Tel. 04559 224, bis zum 30.03.2016 entgegen. Nummer 06/Woche 12/Seite: 24 Uns Dörper 23. März 2016 Betongefäße selbst herstellen am Freitag, 29. April 2016, 14:00 Uhr, und Samstag 30. April 2016, Hof Rahlf, Aukamp. Beton eignet sich als Werkstoff wunderbar dazu, die Terrasse oder den Garten ganz nach eigenen Vorstellungen zu verschönern. „Beton zu gießen ist so einfach wie backen“, als Gussformen eignen sich z. B. alte leere Plastikblumentöpfe, alte Servierteller, Rhabarberblätter, Tetra-Packs, Milchflaschen … (bitte mitbringen!). Es wird ein Unkostenbeitrag erhoben. Anmeldungen bitte bis zum 20.04.2016 bei Erika Schult, Tel. 04559 224. Am 11. Mai 2016 findet in den Holstenhallen in Neumünster der LandFrauenTag statt. Beginn ist um 14:00 Uhr, Einlass ab 12:00 Uhr. Gäste sind Léa Linster (aktuelles Buch „Mein Weg zu den Sternen“ und Jens Mecklenburg. Moderator ist Jan Malte Andresen. Eintritt bei Anmeldung über den Ortsverein 12,— EUR, an der Tageskasse 15,— EUR. Bei Interesse bitte melden bei Margret Rahlf, 04555 467 oder 04555 7146190. Auch in diesem Jahr wollen wir uns wieder auf das Fahrrad schwingen. Am Freitag, 01.07.2016 geht’s zu einer Fahrradtour durch das „Alte Land“. Wir treffen uns um 07:30 Uhr mit unseren Fahrrädern in Schlamersdorf zum Verladen der Fahrräder. Um 08:00 Uhr ist Abfahrt in die alte Hansestadt Stade. Hier startet die Radtour durch das Alte Land, das sich über 30 km an der Elbe von den Toren Stades bis nach Moorburg - heute ein Stadtteil von Hamburg - als ein einzigartiger Kulturraum erstreckt. Entstanden ist die Kulturlandschaft „Altes Land“ im 12. und 13. Jahrhundert durch Kultivierung, Entwässerung und Bedeichung des Marschlandes unter dem maßgeblichen Einfluss der Holländer. Heute ist es das größte zusammenhängende Obstanbaugebiet Europas. Die Route führt über Jork bis nach Buxtehude. Die Gesamtlänge der Strecke beträgt ca. 45 km und ist gut zu fahren. Rückkehr in Schlamersdorf ca. 19:00 Uhr. Bitte Verpflegung für unterwegs mitnehmen!! März 2016 24. März 07. April 17:00 Uhr 15:00 Uhr Osterfeuer der Freiwilligen Feuerwehr Treffen des Seniorenclub mit Reisebericht über Indien (Frau Jastrow) in der Gastwirtschaft Block DRK-Ortsverein Pronstorf u. U. e. V. Mitgliederversammlung am Mittwoch, dem 30. März 2016, 19:00 Uhr, im Feuerwehrhaus in Wulfsfelde - Verabschiedung und Neuwahl des 1. Vorsitzenden - Für die Busfahrt sind bei Anmeldung 35,00 EUR zu überweisen auf das Konto des LF-Vereins Schlamersdorf Bankverbindung: Raiffeisenbank Leezen BIC: GENODEF1LZN IBAN: DE03 2306 1220 0003 0220 21 Es können maximal 36 Fahrräder mitgenommen werden! Anmeldungen bitte bis zum 31.05.2016 bei Erika Schult, Tel. 04559 224 Hier noch ein Hinweis auf eine Terminänderung: Fahrt nach Hemmingstedt zum Paprika-Gewächshaus am 17.08.2016 (nicht 24.08.2016). Mehr dazu in der nächsten Einladung. Gäste sind zu allen Veranstaltungen wie immer herzlich willkommen, zahlen aber zusätzlich Gästegeld 3,00 EUR. Herzliche Grüße im Namen des Vorstandes Margret Rahlf 1. Vorsitzende Christa Jaacks Schriftführerin Monate und Jahre vergehen und sind auf immer vergangen, aber ein schöner Moment leuchtet ein Leben lang. Franz Grillparzer Helfertreffen für Flüchtlingsengagement Die Bürgermeister der Gemeinden Glasau, Krems II, Nehms, Seedorf, Travenhorst und Wensin laden alle lnteressierten, die sich für Flüchtlinge in unseren Gemeinden engagieren wollen, zu einem großen Helfertreffen am 31.03.2016 um 20:00 Uhr in das Haus der Gemeinde, Segebergerstraße 1, 23827 Garbek ein. Nummer 06/Woche 12/Seite: 25 Uns Dörper 23. März 2016 Es werden Möglichkeiten der ehrenamtlichen Unterstützung aufgezeigt und Helferkreise zu bestimmten Themenfeldern organisiert. Hintergrund ist die steigende Zahl an Anfragen in den Gemeinden nach Möglichkeiten Hilfe zu leisten. Es werden Menschen gesucht, die sich für die Flüchtlinge in unterschiedlicher Weise engagieren können. Wir würden uns über zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Veranstaltung sehr freuen. Die Bürgermeister Liebe Travenhorsterinnen, liebe Travenhorster, unsere Aktion Dorfputz findet am Samstag, dem 9. April 2016, um 10:00 Uhr, statt. Alle „kleinen und großen Müllsammler treffen sich am Spielplatz. Nach getaner Arbeit ist für Speis und Trank gesorgt. Wir hoffen auf eine rege Teilnahme. Viele Grüße Heike Gärtner Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Wakendorf I am Dienstag, dem 29.03.2016 um 19:30 Uhr Ort: Wakendorf I, Dorfgemeinschaftshaus Tagesordnung: (öffentlich) 1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2 Genehmigung der Niederschrift vom 08.02.2016 3 Einwohnerfragezeit 4 Berichte 5 Baumaßnahmen Fußsteige 5.1 Bahrenhofer Straße 5.2 Lohsacker Weg 5.3 Auftragsvergabe der Baumaßnahmen 6 Verschiedenes Der Bürgermeister gez. Kurt Böttger Haushaltssatzung der Gemeinde Wakendorf I für das Haushaltsjahr 2016 Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 08. Februar 2016 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird 1. im Ergebnisplan mit einem Gesamtbetrag der Erträge auf 508.500 EUR einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 533.100 EUR einem Jahresüberschuss von 0 EUR einem Jahresfehlbetrag von 24.600 EUR 2. im Finanzplan mit einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 489.100 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 467.400 EUR einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 65.900 EUR einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeitund der Finanzierungstätigkeit auf 66.700 EUR festgesetzt. §2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 44.000 EUR 0 EUR 0 EUR 0 Stellen Nummer 06/Woche 12/Seite: 26 Uns Dörper 23. März 2016 §3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 330 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 330 % 2. Gewerbesteuer 350 % §4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000 EUR. Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 26. Februar 2016 erteilt. März/April 2016 24. März 14:30 Uhr Wakendorf I, 07. März 2016 26. März 18:00 Uhr gez. Kurt Böttger Bürgermeister 04. April 05. April 19:30 Uhr 14:30 Uhr Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit den Anlagen liegen ab heute zur Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude des Amtes Trave-Land, Zimmer 1, Waldemar-von-Mohl-Str. 10, 23795 Bad Segeberg, aus (Einsicht während der Öffnungszeiten). Bad Segeberg, 10. März 2016 Amt Trave-Land Die Amtsvorsteherin 05. April Bingo-Nachmittag des Sozialverbandes, Haus der Gemeinde Osterfeuer der Feuerwehr Wensin, Am Eichenweg Feuerwehr-Dienst, Haus der Gemeinde Bingo-Nachmittag des Seniorenkreises, Haus der Gemeinde Vortrag des Landfrauenvereins Schlamersdorf „So kommen Sie als Verbraucher zu Ihrem Recht.“ Helfertreffen für Flüchtlingsengagement Die Bürgermeister der Gemeinden Glasau, Krems II, Nehms, Seedorf, Travenhorst und Wensin laden alle lnteressierten, die sich für Flüchtlinge in unseren Gemeinden engagieren wollen, zu einem großen Helfertreffen am 31.03.2016 um 20:00 Uhr in das Haus der Gemeinde, Segebergerstraße 1, 23827 Garbek ein. Es werden Möglichkeiten der ehrenamtlichen Unterstützung aufgezeigt und Helferkreise zu bestimmten Themenfeldern organisiert. Hintergrund ist die steigende Zahl an Anfragen in den Gemeinden nach Möglichkeiten Hilfe zu leisten. Es werden Menschen gesucht, die sich für die Flüchtlinge in unterschiedlicher Weise engagieren können. Wir würden uns über zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Veranstaltung sehr freuen. Die Bürgermeister Gemeinde Wensin Der Bürgermeister Wensin, im März 2016 An alle Haushalte der Gemeinde Wensin Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Jungen und Mädchen, auch in diesem Jahr soll es wieder einen Frühjahrsputz in unserer Gemeinde geben. Die Dorf- und Wegereinigung findet statt am: Freitag, 08. April 2016 Treffpunkt ist vor der Alten Schule in Garbek um 18:00 Uhr. Nummer 06/Woche 12/Seite: 27 Uns Dörper Über eine große Beteiligung an diesem „Frühjahrsputz“ würde ich mich sehr freuen. Im Anschluss an die Dorf- und Wegereinigung gibt es für die Helfer einen Imbiss. Mit freundlichen Grüßen gez. Jörg Buthmann Bürgermeister 23. März 2016 Unkostenbeitrag: 20,00 € Taschengeld: 10,00 € !!! Teilnehmeranzahl ist begrenzt !!! Hier bitte abtrennen und umgehend bei Dennis Schult, Blangen Diek 1,23827 Garbek abgeben oder per mail an: schult.dennis@ arcor.de Anmeldeformular Sommeraktion 2016 März/April 2016 31. März 02. April 15:00 Uhr Seniorenclub Pronstorf, Frühlingsfest in Mönkhagen Mobiler Häcksler DRK-Ortsverein Pronstorf u. U. e. V. Sommeraktion 2016 des Kinderförderkreis e. V. Wensin vom 26. - 28. August 2016 Anmelden kann sich jedes Kind ab dem 8. Lebensjahr. Anmeldeschluss ist der 31. Mai 2016 Als Ferienaktion bieten wir an: - Treffen am 26. August um 9:30 Uhr „Alte Schule“ Garbek - 2 Übernachtungen im Zelt - mehrere Aktivitäten im Holsteinischen Land Mitgliederversammlung am Mittwoch, dem 30. März 2016, 19:00 Uhr, im Feuerwehrhaus in Wulfsfelde - Verabschiedung und Neuwahl des 1. Vorsitzenden - Nummer 06/Woche 12/Seite: 28 Uns Dörper 23. März 2016 Kirchengemeinde Schlamersdorf Kirchengemeinde Gnissau Gründonnerstag, 24. März 19:00 Uhr Regionaler Gottesdienst in Gnissau zum Gründonnerstag mit Pastor Teckenburg, Feier-Abendmahl Karfreitag, 25. März 15:00 Uhr Regionaler Gottesdienst in Ahrensbök mit Pastorin Mewes-Goeze Sonntag, 27. März 10:00 Uhr Gottesdienst zum Osterfest, Pastor Teckenburg Kirchengemeinde Neuengörs Donnerstag, 24. März 19:00 Uhr Agapemahl, Pn. Dreßler Freitag, 25. März 15:00 Uhr Andacht zur Sterbestunde, Pn. Dreßler Sonntag, 27. März 10:00 Uhr Ostersonntag mit Chor, Pn. Dreßler Montag, 28. März 10:00 Uhr Ostermontag mit Konfirmandentaufe, Pn. Dreßler Konfirmanden, die am 17.04.2016 um 10:00 Uhr in der Osterkirche zu Neuengörs eingesegnet werden. sæ &YNNæ"EHNKEæ7AKENDORFæ) sæ 6ICTORIAæ"OGUMILæ"ÔHNSDORF sæ 4ITUSæ"REEDEæ"ADæ3EGEBERG sæ *ANNEæ$AVID3TUDTæ-IELSDORF sæ 3HARLEENæ&RANKENSTEINæ.EUENGRS sæ ,UKASæ'EESEæ3TEINBEK sæ 4IM,INUSæ(AMANNæ"AHRENHOF sæ *ONNAæ(ARDERæ7AKENDORFæ) sæ (ANNAHæ+NEESæ"ÔHNSDORF sæ 3AMKEæ-AIBAUMæ3HREN sæ 6INCENTæVONæ-ÔNCHHAUSENæ"ÔHNSDORF sæ *ERICæ4HIES3TUDTæ7EEDE sæ &ENJAæ7IETSTOCKæ7EEDE Kirchengemeinde Pronstorf - Vicelinkirche Gründonnerstag, 24. März 19:00 Uhr Gottesdienst am Gründonnerstag mit Abendmahl, Pastor Lübbert Karfreitag, 25. März 15:00 Uhr Gottesdienst mit Kantorei am Karfreitag Pastor Lübbert Sonntag, 27. März 10:00 Uhr Gottesdienst am Ostersonntag mit Taufen, Pastor Lübbert Sonntag, 03. April 10:00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, Pastor Lübbert 25. März 10:00 Uhr 27. März 06:00 Uhr Karfreitag, Gottesdienst mit Abendmahl, Pastor Meyer Osternachtgottesdienst in der Kirche mit anschließendem Osterfrühstück im Gemeindehaus, Pastor Meyer Beim Einzug in die dunkle Kirche erhalten die Besucher eine Kerze (mit Tropfschutz!); dann zieht das Gottesdienstteam mit der leuchtenden Osterkerze ein und der Ostergottesdienst beginnt. Gesine Cramer singt das gregorianische Osterlob, das Licht wird an die Gemeinde verteilt. In dieser besonderen Atmosphäre am Übergang zwischen Nacht und Tag hören wir die biblischen Lesungen zur Auferstehung und Ostern, feiern gemeinsam Abendmahl und ziehen mit unseren brennenden Kerzen und dem Gesang des „Christ ist erstanden“ in der Morgendämmerung aus der Kirche zum Osterfrühstück ins Gemeindehaus. Und damit wir in etwa wissen, wie viel Brötchen usw. wir dazu besorgen müssen, freuen wir uns über Ihre Anmeldung im Kirchenbüro. 27. März 10:00 Uhr 03. April 10:00 Uhr 10. April 10:00 Uhr Familiengottesdienst zu Ostern mit Taufe und anschließendem Ostereiersuchen rund um die Kirche, Pastor Meyer Gottesdienst mit Abendmahl, Pastor Meyer Gottesdienst mit Taufe, Pastor Meyer Kirchengemeinde Warder Donnerstag, 24. März 19:00 Uhr Gründonnerstag, Gottesdienst mit Agapemahl Karfreitag, 25. März 10:00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Ostersonntag, 27. März 10:00 Uhr Gottesdienst Ostermontag, 28. März 10:00 Uhr Gottesdienst in Garbek , Haus der Gemeinde Sonntag, 03. April 10:00 Uhr Gottesdienst Katholische Pfarrei Sankt Johannes Sankt Josef - St. Johannes der Täufer, Bad Segeberg Gründonnerstag, 24. März 20:00 Uhr Abendmahlsamt Karfreitag, 25. März 15:00 Uhr Karfreitagsliturgie Ostersonntag, 27. März 06:00 Uhr Feier der Osternacht Ostermontag, 28. März 11:00 Uhr Festhochamt Ev.-luth. Kirchengemeinde Sarau St. Josef, Trappenkamp Gründonnerstag, 24. März 17:30 Uhr Abendmahlsgottesdienst mit anschl. gemeins. Abendbrot, Pastor Grottke Karfreitag, 25. März 10:00 Uhr Gottesdienst, Pastor Grottke Ostersonntag, 27. März 08:30 Uhr Osterfrühstück im GMZ 10:00 Uhr Familiengottesdienst im Anschluss Ostereiersuchen für die Kinder Ostermontag, 28. März 09:30 Uhr Andacht in Liensfeld 10:30 Uhr Andacht in Gießelrade Sonntag, 03. April 10:00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl, Pastor Grottke St. Adalbert, Wahlstedt Gründonnerstag, 24. März 18:00 Uhr Abendmahlsamt Karfreitag, 25. März 15:00 Uhr Karfreitagsliturgie Karsamstag, 26. März 21:00 Uhr Feier der Osternacht Ostersonntag, 27. März 11:00 Uhr Festhochamt An jedem letzten Sonntag im Monat findet in der St.-AdalbertKirche in Wahlstedt um 16:00 Uhr ein Gottesdienst in portugiesischer Sprache statt. Nummer 06/Woche 12/Seite: 29 Uns Dörper Evangel.-Freikirchl. Gemeinde Christuskirche Moltkestr. 4, Bad Segeberg Unsere Gottesdienste 25.03.2016 10:00 Uhr Karfreitagsgottesdienst mit Abendmahl; Pastor Jörg Schröder 27.03.2016 10:00 Uhr Ostergottesdienst; Pastor Jörg Schröder 03.04.2016 10:00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl; Mona Hennig 10.04.2016 10:00 Uhr Gottesdienst; Pastor Jörg Schröder 17.04.2016 10:00 Uhr Gottesdienst und Kinderkirche; Pastor Jörg Schröder 24.04.2016 10:00 Uhr Gottesdienst und Kinderkirche; Pastor Jörg Schröder Weitere Veranstaltungen 2016 23.03.2016 17:00 Uhr Osterweg - Ausstellung (-19:00 Uhr) 23.03.2016 19:00 Uhr Passionsandacht im Osterweg mit musikalischem Theaterstück (Maria, hast du gewusst?) 24.03.2016 17:00 Uhr Osterweg - Ausstellung (-19:00 Uhr) 24.03.2016 19:00 Uhr Passionsandacht im Osterweg mit musikalischem Theaterstück (Maria, hast du gewusst?) 02.04.2016 09:30 Uhr Nähtreff mit Flüchtlingen 05.04.2016 19:30 Uhr Bibelgespräch 12.04.2016 19:30 Uhr Bibelgespräch 15.04.2016 16:30 Uhr Kirchenmäuse Gottesdienst Zum Osterfest verschieben sich die WZV-Abholtermine Es nähert sich das Osterfest. An den gesetzlichen Feiertagen sind auch die Mitarbeiter des WZV (Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg) nicht wie gewohnt im Einsatz und so verschieben sich die üblichen Abfuhrtermine der Profis in Orange um einen Tag nach hinten. 23. März 2016 25. März (Karfreitag), verschiebt sich auf Samstag, 26. März 2016 28. März (Ostermontag), verschiebt sich auf Dienstag, 29. März 2016 Dienstag, 29. März, verschiebt sich auf Mittwoch, 30. März 2016 Mittwoch, 30. März, verschiebt sich auf Donnerstag, 31. März 2016 Donnerstag, 31. März, verschiebt sich auf Freitag, 1. April 2016 Freitag, 1. April, verschiebt sich auf Samstag, 2. April 2016 Die Wertstoffsammlung der gelben Säcke, die von der Firma Gollan Recycling GmbH durchgeführt wird, folgt ebenfalls diesem Muster und kommt erst einen Tag später zur Abholung. Die veränderten Entleerungstermine sind auch der jeweiligen Abfallinfo, sowie dem persönlichen Abfallkalender im Internet unter www.wzv.de zu entnehmen. WZV im Spagat zwischen Wirtschaftlichkeit und Mitarbeiterinteressen WZV-Tochterunternehmen tritt Tarifvertrag der privaten Entsorgungswirtschaft bei Der Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg (WZV) nimmt für seine 94 Mitgliedsgemeinden und den Kreis Segeberg vielfältige Aufgaben wahr. Damit dies auch unter wirtschaftlichen Aspekten im Interesse von Kunden und Eigentümern erfolgen kann, gründete der WZV bereits 2003 ein Tochterunternehmen, die WZV Entsorgung GmbH & Co. KG (WZV-E). Über die 100%ige Tochter wollen die Gemeinden als Anteilseigner vor allem Auftraggeber aus der privaten Wirtschaft gewinnen, um Mitarbeiter und Fahrzeuge besser auslasten zu können und so auch die privaten Haushalte im Abfallbereich zu entlasten. „Um am Markt Kunden begeistern zu können, müssen wir eine ansprechende Leistung auch unter den gleichen Rahmenbedingungen wie der Wettbewerb erbringen. Deshalb orientiert sich die WZV-E an der privaten Wirtschaft und nicht am öffentlichen Dienst. “, macht Seedorfs Bürgermeister Gerd Lentföhr deutlich. Lentföhr ist Hauptausschussvor-sitzender des WZV und zugleich Vorsitzender des Beirats der WZV-E. Er weist darauf hin, dass auch alle anderen schleswig-holsteinischen Flächenkreise sich bei der Erbrin-gung von Entsorgungsdienstleistungen privater Töchter oder externer Dienstleister bedienen. Bestärkt sahen sich die WZV-Gremien in diesem Weg vor allem bei der Einführung der Papier-Tonne. Hier entschlossen sich die Eigentümer die Sammelleistung für das Altpapier nicht am Markt einzukaufen, sondern eigene Mitarbeiter der WZV-E einzusetzen. Dies war der Grundstein für das enorme Wachstum bei den Beschäftigtenzahlen. Seit 2003 ist die Belegschaft im gesamten kommunalen Unternehmen von ca. 200 auf mehr als 300 Beschäftigte gestiegen. „Um unsere Aufgaben auch zukünftig zu wirtschaftlich ausgewogenen Bedingungen und mit eigenen Kräften durchführen zu können, sind Strukturen und Entlohnungsgrundsätze eines modernen, kommunalen Dienstleistungsunternehmens unabdingbar.“, betont WZV-Verbandsvorsteher und WZV-E-Geschäftsführer Jens Kretschmer. Er bedauert, dass offenbar zahlreiche Mitarbeiter und vor allem die Gewerkschaft nicht mehr im Blick haben, wie eng die Sicherheit der Arbeitsplätze verbunden ist mit der Konkurrenzfähigkeit des Unternehmens. Nur so sei zu erklären, dass die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e. V. (ver.di) aktuell Tarifverhandlungen mit der WZV-E führt, deren Ziel die Entlohnung aller Beschäftigten nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) ist. Natürlich gelte es neben allen wirtschaftlichen Aspekten auch immer die Interessen der Mitarbeiter im Blick zu haben. Für Kretschmer steht allerdings vor allem die zukunftssichere Beschäftigung aller im Fokus, und dies sei nun einmal undenkbar unter den Vorzeichen des TVöD. „Rund 1,4 Millionen Euro würde das pro Nummer 06/Woche 12/Seite: 30 Uns Dörper Jahr mehr kosten. Das ist für unsere Kunden nicht zumutbar. Uns würden so zahlreiche Aufträge wegbrechen und auch der private Haushalt als Abfallkunde hätte wohl kaum Verständnis für derlei Ent-gelterhöhungen. In der Konsequenz würde das Arbeitsplätze kosten.“ Daher hat die Gesellschafterversammlung der WZV-E beschlossen, Mitglied im BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. (BDE) zu werden. Damit tritt die WZV-E automatisch dem Tarifvertrag bei, den der BDE mit ver.di abgeschlossen hat. An den Rahmenbedingungen dieses Tarifvertrags hat sich die WZV-E schon bisher orientiert, so dass sich kaum Veränderungen für das Unternehmen ergeben. „Für die vielen langjährigen Mitarbeiter gibt es sogar Vorteile.“, stellt die Vorsitzende der WZV-Verbandsversammlung Dr. Beatrix Klüver fest. „Der Tarifvertrag sieht hier zum Beispiel ein paar Urlaubstage mehr vor, wenn man schon länger zum Unternehmen gehört. Es wäre schön, wenn mit dem Tarifvertrag als Kompromiss zwischen beiden Positionen die positive Grundstimmung in unseren WZV zurückkehrt. Dann können wir uns wieder gemeinsam den Herausforderungen der Zukunft stellen.“, macht die Tens-felder Bürgermeisterin ihre Hoffnung für den baldigen Betriebsfrieden deutlich. Die neue tarifliche Bindung wird in 2016 zu rund 200.000 Euro für Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie um zwei Stunden verkürzte Wochenarbeitszeiten führen. Bei der WZV-E gilt nun für die etwa 175 Beschäftigten eine 38- statt der bisherigen 40-Stunden-Woche. Für Jens Kretschmer hat die WZV-E mit der Mitgliedschaft im BDE einen wichtigen Schritt getan: „Zu den Herausforderungen an ein modernes, kommunales Unternehmen gehört es eben auch, sich dem Wettbewerb zu stellen. Im Interesse unserer Kunden und Eigentümer sind wir gehalten, Leistungen so wirtschaftlich wie möglich zu erbringen. Wir wollen dies weiter bevorzugt mit eigenen Mitarbeitern tun. Dafür müssen die Konditionen aber dem Vergleich standhalten können. Sonst sind wir gezwungen, die Leistungen extern einzukaufen. Um unter den aktuellen wirtschaftlichen und rechtlichen Vorzeichen am Markt bestehen zu können, arbeiten wir auch an einer Neuausrichtung unserer Organisationsstruktur. Unser Ziel ist es, ein rundum zukunftssicherer kommunaler Arbeitgeber zu bleiben.“ Der Verwurzelung im Kreis Ausdruck gegeben WZV pflanzt für jede Mitgliedsgemeinde 100 qm Klimawald Bäume pflanzen, um dem Kohlendioxid (CO2)-Ausstoß und damit dem Treibhaus-Effekt entgegenzuwirken, ist die Idee, die hinter dem Projekt Klimaschutzwald steckt. Bäume produzieren Sauerstoff, den wir zum Atmen benötigen und binden den gasförmigen Kohlenstoff als festen Kohlenstoff in ihrem Holz. Je mehr Klimawälder entstehen, desto mehr sinkt somit die CO2-Last. Als die Klimaschutzmanager des Kreises Segeberg im vergangenen Jahr planten, einen solchen Klimaschutzwald in der Nähe von Krems II zu pflanzen, fragten sie auch den WZV (WegeZweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg) als unser kommunales Unternehmen von 94 Gemeinden im Kreis Segeberg, ob sich dieser an der Aufforstungsaktion beteiligen wolle. Schnell entschieden die Profis in Orange, dass eine Teilnahme an dieser Aktion sich bestens mit der Vision des WZV deckt. „Wir machen Umwelt- und Ressourcenwirtschaft zu unserer Sache und engagieren uns in unserer Region“, zitiert der Verbandsvorsteher Jens Kretschmer aus der WZV Vision. Um die Verwurzelung des WZV, der von den Gemeinden des Kreises Segeberg gegründet und bis heute getragen wird, mit seinen Verbandsmitgliedern zu verdeutlichen, erteilte Kretschmer eine Zusage im Umfang von rund einem Hektar. Bildlich gesprochen wurden im Spätherbst vergangenen Jahres also 100 Quadratmeter Wald pro WZV-Mitgliedsgemeinde gepflanzt. 23. März 2016 Der WZV unterhält eine große Fahrzeugflotte, die einen entsprechenden CO2-Ausstoß produziert. Mit den neu gepflanzten Bäumen können nun über die Jahre rund 550 Tonnen CO2 kompensiert werden. Stellvertretend wurden die Bürgermeister der einzelnen Gemeinden eingeladen, sich heute von ihrem jeweiligen „Waldstück“ und natürlich von dem Projekt Klimaschutzwald einen persönlichen Eindruck zu verschaffen. Gemeinsam mit den Jugendlichen von „plant for the planet“ pflanzen einen Baum im neuen Klimawald: Von links nach rechts: Wolfgang Breuß (stv. BGM Wahlstedt), Hans Peter Sager (Vorsitzender MMFV), Bernd Jorkisch, ein Mitarbeiter der Fostverwaltung, Jens Kretschmer (WZV), Herr Timmermann (Kreis Segeberg), Thomas Falck (Kreis Segeberg), Julia Büttner (WZV), Heiko Birnbaum (Kreis Segeberg) Förderverein der Grundschule Schlamersdorf und Offene Ganztagsschule Schlamersdorf Mittwoch, 16.03.2016 Einladung an alle Mitglieder und Interessierten zur Jahreshauptversammlung am Montag, dem 18. April um 15:00 Uhr in die Mensa der Grundschule Schlamersdorf Tagesordnung 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit 3. Genehmigung des Protokolls der Jahreshauptversammlung vom 24.02.2015 4. Genehmigung des Protokolls der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 08.06.2015 5. Bericht des Vorstandes: a) Tätigkeitsbericht b) Kassenbericht 6. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes 7. Wahl der Kassenprüfer 8. Antrag auf einmalige, für die Dauer des Kalenderjahres 2016 geltende Ausnahmeregelung zum § 2, Absatz 4 der Satzung vom 08.06.2015 (...“ Über die Verwendung der Finanzmittel des Vereins wird durch den Vorstand entschieden, ab einer Höhe von 1.000 € ist jedoch die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.“ ...). Grund hierfür ist die geplante Anschaffung von Spiel-/Turngeräten zur Verschönerung des Schulhofes der GS Schlamersdorf. Die Geräte müssen DIN geprüft sein und könnten über 1.000 € Anschaffungswert liegen. Zur schnelleren Umsetzung möchte der Vorstand ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung über den Kauf entscheiden können. Der Antrag bezieht sich ausschließlich auf Anschaffungen zu o. g. Zweck. 9. Sonstiges Der Vorstand Nummer 06/Woche 12/Seite: 31 Uns Dörper 23. März 2016 3EEDORFW~NSCHTFROHE/STERN Inh. Helge Schwien "AU 'ARTEN Heiko Wehde Alles rund um Haus und Garten. Jepsenstraße 2 d, 23823 Seedorf Tel.: 01 52/22 02 58 36 Solar- und Photovoltaik Camping am See Horst Mohr $IRK 2UGE "ERLIN3EEDORF 4EL&AX -OBIL )CH ERLEDIGE FÓR 3IE ALLE !RBEITEN RUND UM (AUS 'ARTEN Z" Zum Seekamper See 3 23823 Seedorf / OT Seekamp Tel.: 04555/3 20 Fax: 04555/7 14 42 96 E-Mail: [email protected] Ansprechpartner: Andrea Horstmann · Tel. 04555/9 43 Nummer 06/Woche 12/Seite: 32 Uns Dörper 23. März 2016 Herzliche ').)#3"..3)%"+.)#3+-.)# Informationstechnik Fernseh- & Antennen- & DSL-Service Telefon: 04553 / 99 67 89 * $%('%)& 4!"+(%-!"")3"%2.)#(%-1,-"( .-%)"+-+ '"%)5)). ///!$"%2.)#&'%)&!" *%' "'0 STARK Verkauf und Kundendienst Feuerlöschgeräte und -anlagen Feuerschutzschränke Umweltschutzgeräte Feststellanlagen % +++ )(!& # &&$& &' *# # # ! *# # # ! " &'$& Kirsten Stark Inhaberin Havighorster Straße 21 23845 Wakendorf Telefon (0 45 50) 233 Telefax (0 45 50) 10 52 [email protected] Nummer 06/Woche 12/Seite: 33 Uns Dörper 23. März 2016 Ostergrüße Kreativer Osterhase (djd). Ostern ist das Familienfest im Frühling. Entsprechend farbenprächtig und fröhlich darf es dabei zugehen - von der heiteren Stimmung der Gäste über die Dekoration rund ums Haus bis hin zum ein oder anderen Mitbringsel. In diesem Jahr zeigt sich der Osterhase in vielen Formen, denn im Trend liegen originelle Geschenke mit zauberhaften Häschenmotiven, am liebsten möglichst kreativ und selbst gestaltet. Liebevoll mit individuellen Fotos gestaltete Ostergrüße kommen garantiert gut an. Foto: djd/CEWE LANDWIND N-W GmbH & Co. KG Neuengörs - Weede Dorfstr. 13, 23818 Neuengörs Tel. 0 45 50 - 9 95 97 10 Mit Windenergie unsere Dörfer entwickeln. Bürgerwind N-W GmbH & Co. KG Bürgerwind N-W jetzt geschlossen Anzeige Die letzte Versammlung der Gesellschafter der Bürgerwind N-W GmbH & Co. KG aus Neuengörs, Weede und umliegenden Gemeinden hat die Erhöhung des Stammkapitals und die Einzahlung beschlossen. Bereits 2015 haben alle Gesellschafter ihr gezeichnetes Kapital vollständig eingezahlt. Insgesamt stehen nunmehr 2,1 Mio. Euro für das Eigenkapital und den Reservebetrag zur Verfügung. Das Stammkapital teilt sich auf 90 Gesellschafter auf, so dass die durchschnittliche Beteiligung bei rd. 23.000 Euro je Gesellschafter liegt. Das gesamte Kapitalziel wurde übererfüllt und die Bürgerwind-Gesellschafter haben beschlossen, dass keine weiteren Kommanditisten mehr aufgenommen werden. Auch die Landwind GmbH & Co. KG hat ihr Eigenkapital von rd. 1,9 Mio. vollständig eingezahlt. Die Windprojekt N-W GmbH hat im Februar fünf BImSch-Genehmigungen für die WEAs im Gemeindegebiet Neuengörs erhalten. Voraussetzung dafür war unter anderem der Erhalt einer Ausnahmegenehmigung der Landesregierung aus Kiel. Die Genehmigung für die sechste WEA wird demnächst erwartet. Erste Bauarbeiten und Bauvorbereitungen haben bereits im Februar begonnen. Unter anderem wurden die genauen Standorte der WEAs exakt eingemessen und die Knicks an den benötigten Wegestrecken auf den Stock gesetzt. Die Baugrunduntersuchungen sind ebenfalls erfolgt. Der Beginn des Wegebaus wird im zweiten Quartal 2016 erfolgen. Die Fertigstellung des Windparks N-W wird im ersten Halbjahr 2017 erwartet; vielleicht dreht sich die erste WEA jedoch schon zum Jahresende 2016. 23684 Scharbeutz, OT Schulendorf Direkt an der L 309 Abfahrt Wulfsdorf Telefon 04524-71 50 Telefax 04524-71 61 www.erdreich.org Nummer 06/Woche 12/Seite: 34 Uns Dörper 23. März 2016 Herzliche Ulrich Kannecht Maurer- u. Betonbauermeister Kannecht Bau Neuengörser Straße 2 23795 Weede/Söhren Tel.: 0 45 53/ 99 64 44 Fax: 0 45 53/ 9 96 48 95 Mobil: 0173/1 37 33 94 FELIX KOTHE ELEKTROTECHNIK Dorfstraße 3 · 23845 Bühnsdorf Tel. 04550/353 · Fax 04550/1072 Elektro-Installationen und Reparaturen aller Art für Gewerbe, Industrie, Landwirtschaft, Haushalt, SAT-Anlagen, KabelTV, Telefonanlagen, Beleuchtungen, E-Heizungen, Steuerungen, EDV-Vernetzung, Service-Partner für Toranlagen Service-Partner für Flüssigfütterungen: spez. 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Auf jeden Fall sollten Sie sich eine Einkaufsliste erstellen und rechtzeitig planen. In diesem Sinne: Frohe Ostern! spp-o Die letzten Feiertage wie Weihnachten und Neujahr liegen längst hinter uns. Das neue Jahr hat uns mit seinen Alltagsthemen schon wieder voll in Beschlag genommen und wir sind schon wieder in den üblichen „Alltagstrott“ übergegangen – doch bald winken die nächsten großen Feiertage: Ostern! Ein schöner Anlass, um endlich wieder Zeit mit der Familie zu verbringen, für ausgiebige Spaziergänge in der ersten Frühjahrssonne und einen geselligen Abend mit guten Freunden um das lodernde Osterfeuer. Zum Fest wird natürlich auch nach Herzenslust geschlemmt – verwöhnen Sie Ihre Liebsten mit süßem Gebäck oder einem festlichen Menü. Viele spannende und interessante Osterrezepte stehen in Büchern, Zeitschriften oder im Internet zur Verfügung (www.pely.de). Doch nicht nur das richtige Rezept und die Auswahl guter Lebensmittel sind wichtig, sondern auch die Vorbereitung in der Küche – Mülleimerbeutel, Backpapier oder Gefrierbeutel dürfen an solchen Tagen nicht fehlen. Es gibt mittlerweile Hersteller, die sich auf die Produktion von klimafreundlichen Folienprodukten "# % $# ! Kfz.-Service Reparaturen aller Art der Hier schraubt lbst! se Meister noch Thimo Jütting Kfz.-Mechanikermeister Foto: fotoskaz/fotolia.com/pely/spp-o GÄRTNEREI PLÄHN Berliner Str. 16a · 23823 Seedorf OT Schlamersdorf Telefon: 04555/1032 Mobil: 01 70/4 02 22 26 sæ&LORISTIKæALLERæ!RT sæ'ARTENGESTALTUNG sæ"AUMPmEGE sæ3TUBBENFRÜSEN Bahnhofstraße 61 · 23815 Westerrade Tel.: 0 45 53/98 98 73 · www.kfz-juetting.de Rasthaus Schackendorf Land Gut Hotel Für alle Väter, Noch-Nicht-Väter, Bald-Väter, gestressten Väter, Immer-Noch-Väter und ihre Familie gibt es am Donnerstag, 05. Mai 2016 ab 11.00 Uhr unser großes Vatertagsgrillfest auf der Terrasse mit vielen leckeren Grillspezialitäten sowie diversen Salaten und Beilagen. Wir freuen uns auf Sie! 7dZ[h7('()-/+IY^WYa[dZeh\ J[b[\ed&*++'%/+(,&][\\d[jj]b_Y^led,#((K^h Wir bringen Ihre Schmalfilme, Dias und Videos auf DVD Seniorenpension Groß PEGO Kamera-Technik, Tel. 0451/69 34 233 Tremskamp 51, Bad Schwartau, www.pego-technik.de Segeberger Straße 22 - 24, D - 23795 Fahrenkrug Tel.: 04551-3403; Fax: 04551-304424 E-Mail: [email protected] Mobil: 0162-922 97 07 www.seniorenpension-gross.de Nummer 06/Woche 12/Seite: 36 Uns Dörper 23. März 2016 Herzliche Ostergrüße wünschen wir allen unseren Kunden, Freunden und Bekannten '"" '-)''-%' ) &' $ $ &' '/. + (!( " + (!( *#'* % $ ,/) Der Osterhase mag es kunterbunt Löwen Apotheke und Löwen Sanitätshaus Ihre Partner für Gesundheit in Bad Segeberg unser Service: Hausbesuche· Lieferung frei Haus Rezeptservice u. v. m. moderne Prothesen und Orthesen individuelle CarbonAktiveinlagen Kurhausstraße 7 - 14 · 23795 Bad Segeberg Tel.: 04551.3717 · www.loewenapotheke-segeberg.de (djd). Ostern ist für die Menschen auch das Fest des Frühlings - und ein Zeichen dafür, dass endlich wieder die warme Jahreszeit beginnt. Doch nicht nur im Garten erblühen Beete von neuem, auch im Haus darf es jetzt kunterbunt zugehen. „Farbenprächtige Blumensträuße und Ostern, das gehört einfach zusammen. Dabei ist es ganz egal, ob man die Eltern oder liebe Bekannte beschenken oder sich selbst eine Freude bereiten möchte“, meint Beate Fuchs vom Verbraucherportal Ratgeberzentrale.de. Bei den aktuellen Blumen- und Farbtrends finde wohl jeder das Passende für seinen persönlichen Geschmack. Foto: djd/Blume 2000 new media wetten, es gibt auch nette Plaketten Automobil GmbH Mo., Di., Do. 09.00 - 16.30 Uhr Fr. 12.30 - 16.30 Uhr Jasmin Str. 1 · 23795 Bad Segeberg Tel. 0451/ 87 29 10 Frohe Ostern und allzeit gute Fahrt wünscht 9 99 25 25 sæ&AHRRÜDER sæ%LEKTRORÜDER sæ-OTORROLLER sæ"ERATUNG sæ6ERKAUF sæ3ERVICE