ERASMUS+ Jugend - Pax-Bank

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ERASMUS+ Jugend - Pax-Bank
ERASMUS+ Jugend
Strategische Partnerschaften
Ziele
Allgemeine Programmziele:
Förderung von mittel- bis längerfristigen innovativen Projekten im Bildungs- und
Jugendbereich.
Einzelziele:
Planung und Monitoring von Jugendhilfemaßnahmen.
Entwicklung innovativer Methoden im Jugendbereich.
Entwicklung von Lehrplänen von Jugendarbeitern.
Zielgruppe
Das Programm richtet sich an Jugendorganisationen, auch in Zusammenarbeit mit anderen
Bildungsbereichen und an Organisationen, die bereichsübergreifende Aktionen durchführen.
Förderfähige Aktionen
Treffen zum Zwecke der gemeinsamen Erarbeitung von innovativen Projekten zur
Jugendförderung.
Prioritäten
Multilaterale Projekte dürften bevorzugt werden gegenüber bilateralen Projekten.
Dauer
Gefördert werden Projekte von 6 Monaten bis maximal 2 Jahre.
Antragsberechtigte
Alle öffentlichen oder privaten Jugendorganisationen oder Organisationen, die die
Jugendarbeit als einen Tätigkeitsschwerpunkt haben.
Es müssen mindestens zwei Partnerorganisationen aus zwei Programmländern beteiligt sein.
Förderfähige Länder und Partner
Die EU-Mitgliedsländer:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien,
Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal,
Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn,
Zypern.
Länder außerhalb der EU:
Ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Türkei
Partnerländer:
Einrichtungen aus Partnerländer können nur dann an einer Strategischen Partnerschaft beteiligt werden,
wenn ihr Beitrag von keinem Programmland erbracht werden kann.
EU-Zuschuss
Das Programm fördert folgende Kostenarten:
Fahrtkosten
Vorbereitende Besuchskosten
Geistige Produkte
Aktivitätskosten
Außergewöhnliche Kosten (für Honorarkräfte, Behinderte etc.)
Kosten für Projektmanagement
Die maximale Förderung beträgt 150.000 EUR pro Jahr bzw. 12.500 EUR pro Monat.
Antragsweg
Die Aktivität wird bei der Nationalagentur des koordinierenden Projektpartners im Namen
aller Partnerorganisationen beantragt. Entscheidung, Vertragsausfertigung und Förderung
erfolgt durch die Nationalagentur, bei welcher der Antrag eingereicht wurde.
Fristen
30. April, 12:00 Uhr: Projektbeginn zwischen 01.09. und 28.02.
1. Oktober, 12:00 Uhr: Projektbeginn zwischen 01.02. und 30.09.
Anmerkungen
Quelle: Deutsche Agentur für das EU-Programm „Jugend in Aktion“
Hinweise
Antragsteller müssen sich vor der Antragstellung zentral in Brüssel registrieren lassen.
Weiterführende Informationen & Beratung
Pax-Bank eG
Anja Schleef
Beraterin für EU-Förderprogramme
T. +49-221-16015198
[email protected]

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