Verachtet und wertgeschtzt - DGB Bezirk Berlin
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Verachtet und wertgeschtzt - DGB Bezirk Berlin
„Verachtet und wertgeschätzt? Fragen zum aktuellen Umgang mit Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern in der Arbeitswelt“ vom 31.08. bis 02.09.2012 Ort: ver.di-Bildungs- und Begegnungszentrum „Clara Sahlberg“, Koblanckstraße 10, 14109 Berlin Zielgruppe: Homo-, bi-, trans- und intersexuelle Menschen (LSBTI) sowie andere Personen, die sich für die Gleichbehandlung und gegen Diskriminierungen der vom Merkmal „sexuelle Identität“ und „Geschlecht“ durch das AGG geschützten Personen im Erwerbsleben engagieren. „Lernziel“: Die Teilnehmenden sollen in Kenntnis der maßgebenden rechtlichen Grundlagen und der aktuellen politischen Diskussion im gemeinsamen Erfahrungsaustausch verstärkt dafür sensibilisiert werden, wie die Rechte von LSBTI in der Arbeitswelt und darüber hinaus nachhaltig durchgesetzt werden können. Teilnehmerzahl: 19 Teilnehmende, einschließlich 3 ReferentInnen/Tagungsleiter. Veränderungen zum Seminarablaufplan: • Da sich die Teilnehmenden einstimmig dafür aussprachen, den Hauptaugenmerk im Seminar auf die gewerkschaftliche und betriebliche Interessenvertretung von LSBTI zu richten, sollte dieser Focus in der am 2. Seminartag vorgesehenen Arbeit der Arbeitsgruppen (AGen) besonders beachtet werden. • Die Teilnehmenden plädierten uneingeschränkt dafür, dass vor Eintritt in die AG-Arbeit am 2. Seminartag mit einem Input über die „LSBTI-Arbeit im DGB“ begonnen werden soll. Außerdem sollte nach der Mittagspause am 2. Seminartag im Plenum über den Zwischenstand der AG-Arbeit berichtet werden, um diese Ergebnisse in der weiteren Arbeit der verschiedenen AGen einfließen lassen zu können. • Zu den am 2. Seminartag für die AG-Arbeit angebotenen 5 Themenbereichen entscheiden sich die Teilnehmenden für 3 der Angebote (s. nächster Punkt unter „Die Arbeit der 3 Arbeitsgruppen“). 1 Die Inhalte und der Verlauf des Seminars Auf die Wünsche der Teilnehmenden abgestimmt gliederte sich das Seminar in folgende Abschnitte: • Erfassung der besonderen Situation von LSBTI in der Arbeitswelt unter Berücksichtigung eigener Erfahrungen. • Aktuelle politische Diskussion über die Rechte von LSBTI und die Auswirkungen auf ihre Stellung bzw. Behandlung in der Arbeitswelt. • Derzeitige Aktivitäten der betrieblichen und gewerkschaftlichen Interessenvertretungen für die Rechte von LSBTI. • Maßnahmen zur verbesserten Durchsetzung der Interessen von LSBTI im Berufsleben. Bis auf eine Teilnehmerin waren alle anderen bereits seit längerer Zeit in der betrieblichen und gewerkschaftlichen Interessenvertretung aktiv und hier auch mit der Bearbeitung von LSBTI-Fragen gut vertraut. Auch deshalb lag das primäre Motiv für die Seminarteilnahme der Beteiligten im Erfahrungsaustausch über die unterschiedliche Interessenvertretung von LSBTI und die Entwicklung konkreter Maßnahmen für einen Fortschritt dieser gemeinsamen Anliegen. Erfahrungsaustausch über Diskriminierungen von LSBTI im Berufsleben Da im Seminar LSBTI-Personen „buchstabengerecht“ vertreten waren, konnten somit auch die unterschiedlichen Erfahrungen aufgrund der vielfältigen Identitäten gut eingebracht werden. Ergänzend zu den vorgetragenen Erfahrungen wurden Daten und Zahlen aus verschiedenen Untersuchungen vorgestellt, die die deutliche Ungleichbehandlung von Lesben und Schwulen in der Arbeitswelt weitflächig belegen (z. B. Dominik Frohn, Thomas Köllen). Eine positive, LSBTI fördernde Personalpolitik (Stichworte: DiversityManagement, Charta der Vielfalt), wurde als noch relativ gering verbreitet festgestellt und konnte von den Teilnehmenden aus eigener Erfahrung nicht hervorgehoben werden. Das Ausfüllen eines „Anonymen Fragebogens Mobbing“ und dessen gemeinsame Auswertung im Plenum ergänzte die Betrachtung auf weitergehende erlebte Diskriminierungserfahrungen am Arbeitsplatz. Dazu wurden die Beispiele erfolgter bzw. möglicher Gegenwehr diskutiert. Diskriminierungsschutz für LSBTI im Beschäftigungsverhältnis Der Feststellung der Diskriminierungen/Benachteiligungen von LSBTI im Berufsleben folgte die Darstellung der Aufgaben/Pflichten der betrieblichen Interessenvertretungen, die Beschäftigten vor Diskriminierungen - auch präventiv - zu schützen. Die dazu sehr konkreten gesetzlichen Vorgaben (AGG, BetrVG/PersVG) geben klare Handlungsvorgaben für Betriebs- und Personalräte und die Personalverantwortlichen in den 2 Betrieben und Verwaltungen, LSBTI in ihren Persönlichkeitsrechten schützen. Aber die Erfahrungen zeigen, dass dieser Schutz häufig nicht geboten wird (oft mangels Kenntnis der LSBTI-Lebenswirklichkeit und/oder der nötigen Konfliktbearbeitungskompetenz). Diskriminierungen werden deshalb wegen fehlender nötiger Unterstützung häufig erduldet bzw. durch Coming-out-Vermeidung möglichst umgangen. Schutzfunktion der Gewerkschaften Bei der Wahrung der Rechte von LSBTI, die insbesondere von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft seit ihrer Gründung im Jahr 2002 programmatisch und strukturell postuliert wird (die meisten der Teilnehmenden sind ver.di-Mitglieder), spielen Gewerkschaften eine besondere „antreibende“ Rolle im Erreichen 3 einer diskriminierungsgeminderten Betriebskultur und der gesellschaftlichen Akzeptanz von LSBTI. Gewerkschaften, die das Thema nicht offensiv vertreten, ignorieren oder vernachlässigen damit Teile der Belegschaften und auch der eigenen Mitglieder. Auf diese Problematik sollte am 2. Seminartag bei der Vorstellung der „LSBTI-Arbeit im DGB“ und in der anschließenden AG-Arbeit noch besonders eingegangen werden. Rechtsentwicklung zugunsten LSBTI Im letzten Abschnitt des ersten Seminartages wurde auf die aktuelle Rechtsentwicklung und -diskussion zu LSBTI eingegangen (Anwendung und Weiterentwicklung des AGG, TSG-Novelle, Position des Ethikrats zu Intersexuelle, BVerfGBeschlüsse, „Homo-Ehe“). Die rechtliche Gleichbehandlung von LSBTI mit Heterosexuellen ist bereits bestimmend in die Regelungen der Beschäftigungsverhältnisse eingeflossen (Arbeits-/Dienstrecht). Der Abbau mittelbarer Diskriminierungen und die Behandlung von LSBTI im betrieblichen Alltagsgeschehen muss hingegen noch deutlich vorangebracht werden. Die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen motiviert LSBTI zunehmend, ihre Rechte am Arbeitsplatz auch offensiv einzufordern, nötigenfalls mit Hilfe von Gewerkschaften oder Beratungsstellen. LSBTI-Arbeit im DGB Mit diesem Thema begann der 2. Seminartag im Rahmen des Plenums. Da gut die Hälfte der Teilnehmenden bereits in den beiden letzten Jahren das mit dem LSBTSchwerpunkt ausgeschriebene Seminar besuchten und dabei auch Vorschläge für die Thematisierung von LSBTI in der DGBArbeit mitentwickelten, war die Darstellung der aktuellen DGB-Arbeit zu diesem Thema von besonderem Interesse. Auch wenn sich der DGB bereits seit 1986 deutlich für die Rechte von Lesben und Schwulen positioniert hat, und hieraus zahlreiche Initiativen von DGB-Gewerkschaften entwickelt werden konnten (auch Bildungsseminare), bietet die aktuelle Positionierung des DGB-Bundeskongresses 2010 für die LSBTIRechte sehr dezidierte Handlungsmöglichkeiten. Hervorgehoben seien hier die Arbeit regionaler DGB-Arbeitskreise, die Integration von LSBTI in die DGB-Webseite (Beispiel DGB Berlin-Brandenburg) und die offizielle Themen-Zuständigkeit beim DGBBundesvorstand, der die „gewerkschaftliche LSBTIVernetzung auf der Plattform des DGB“ ausdrücklich fördert. Die „Vernetzung“ motiviert auch zusehends LSBTI-Initiativen in Gewerkschaften wie IG BCE, IG Metall, IG BAU, GdP und EVG. 4 Aus dem im Frühjahr beim DGB-Bundesvorstand durchgeführten „LSBTI-Workshop“ werden aktuell folgende Vorhaben bearbeitet: • DGB-Sensibilisierungskampagne zum CSD 2013 (Plakat/Flyer), LSBTI-Themenseite auf gewerkschaftlichen Webseiten, • Kompetenzbeschreibung für gewerkschaftliche LSBTI-Ansprechstellen, • Zugriffspool zu wichtigen Dokumenten/Handreichungen für die LSBTI-Vertretung. In der Erörterung im Plenum werden einzelne Punkte angesprochen, die auf zu entwickelnde Aktivitäten im DGB auf regionaler Ebene hinauslaufen. Die 3 Arbeitsgruppen Im weiteren Verlauf des 2. Seminartages ordneten sich die Teilnehmenden folgenden Arbeitsgruppen zu. Die aus Sicht der AGen vorrangig zu bearbeitenden Fragestellungen sind beispielhaft zusammengefasst. AG Bildungsarbeit (Handlungshilfen für betriebliche und gewerkschaftliche Interessenvertretungen) Fragestellungen: • Was ist zu vermitteln? • Welche Adressaten? • Welche Instrumente/Wege? • Was liegt bereits vor? • Was ist noch zu erstellen? • Wie soll es eingesetzt werden? • Welche Schritte sind nötig? AG Intersexuelle (Aufgaben ihrer Interessenwahrnehmung für Gewerkschaften, Parteien, Gesetzgeber) Fragestellungen: • Was sind unsere Ziele? • Welche Forderungen bestehen? • Was sollte aus der Positionierung des Ethikrates folgen? • Was ist von wem durchzusetzen? • Mit welche Argumenten und Mitteln? • Was soll dazu noch erstellt werden? • Wie erreichen wir die Adressaten? 5 AG Basisarbeit / Werbung / Öffentlichkeitsarbeit (Ziele der Aufklärungs- und Mobilisierungsarbeit, Zielgruppen, Mittel und Ressourcen) Fragestellungen: • Wen wollen „wir“ erreichen? • Was erwarten wir von unseren Adressaten? • Unsere Mittel/Ressourcen? • Bisherige Erfolge/Defizite? • Was ist zu verbessern? • Wer sollte was tun? Die AGen wurden durch die ReferentIn bzw. Seminarleiter Lucie Veith, Claus Brandt und Klaus Timm (in vorgenannter Reihenfolge) betreut und moderiert; es lagen zu den AG-Themen zahlreiche Infos/Handouts vor; ergänzend dazu konnten Materialien auf der Webseite des ver.di-Bundesarbeitskreises LSBTI abgerufen werden. Workshop „Kurzvideo“ Der zum Seminarbeginn angebotene „Abendworkshop“ zum Erstellen eines Kurzvideos („LSBTI in ver.di“) für die Webseite des ver.di-Bundesarbeitskreises LSBTI wurde von einer Gruppe der Teilnehmenden wahrgenommen. Zuerst wurden hier gemeinsam zwei auf der ver.diWebseite eingestellte Videos angesehen. Das eine Video informiert darüber, wie ver.di sich beispielhaft mit dem Thema Rassismus auseinander setzt (Kampagne „Gelbe Hand“); im zweiten Video stellen sich ver.di-Mitglieder werbend in ihrem Arbeitsumfeld vor. In der Gruppendiskussion über die beiden Videos wird klar, dass die Produktion ihre Wirksamkeit besonders durch die professionelle Erstellung erreichten konnte. Insofern lässt sich „aus dem Stand heraus“ mit der bereitgestellten AmateurKamera das gewünschte Ergebnis nur schwer erzielen. Klar wird auch, dass für die Videoerstellung zunächst abgeklärt werden muss, wer mit dem Video vor allem Erreicht werden sollte, mit welche „Botschaft“, und welche Erwartungen von den Macher/innen mit dem Video verbunden werden. Danach müsste ein Drehbuch erstellt werden, woraufhin dann die Aufnahmen erstellt und anschließend geschnitten werden. Im Ergebnis wurde im Workshop festgestellt, dass die Herstellung eines geeigneten Kurzvideos zum Arbeitsthema LSBTIGewerkschaftsarbeit innerhalb des laufenden Seminars nicht geleistet werden kann. Es sollte zur Diskussion gestellt werden, dieses Vorhaben als Workshopthema im Rahmen eines weiteren Seminars vorzusehen (dann mit entsprechender Vorbereitung). 6 „Warming up – mit Fragen zu Geschlechteridentitäten und Rollenbildern Der 3. Seminartag begann mit einer belebenden Plenumsrunde, in der sich alle Teilnehmenden mit Begriffen zu Geschlechterzuordnungen, Rollenbildern und Sexualpraktiken auseinandersetzten. Anhand verteilter Karten versuchten die Teilnehmenden rundum die darauf genannten Begriffe mit Hilfe der moderierenden Referentin zu definieren und zuzuordnen (z. B. sexuelle Identität, metrosexuell, transident, butch, Zwitter...). Aus Zeitgründen musste die Bearbeitung dieses „Rollenspiels“ eingegrenzt werden. Präsentation der AG-Ergebnisse Nach einer „Zwischenpräsentation“ am Nachmittag des Vortages wurden nun die abschließenden Ergebnisse der Arbeitsgruppen vorgestellt. • AG Basisarbeit/Werbung/Öffentlichkeitsarbeit Anhand der Eingangsfragestellungen (s. o.) wurden die unterschiedlichen Arbeitsweisen gewerkschaftlicher LSBTI-Gruppen bei ihrer Werbung neuer Aktiver und bei der Vermittlung von Aufklärungsinfos an LSBTI-Beschäftigte und an gewerkschaftlichen Multiplikatorinnen dargestellt (Arbeitsweise bspw. nach Basisgruppenprinzip, nach Ressort- oder Aktionsorientierung). Da diese Gruppen im wahrsten Sinne des Wortes „Arbeitskreise“ sind, die mit wenig ehrenamtlichem Personal und knappen Mitteln möglichst effektiv ihre selbstbestimmten Aufgaben umsetzten wollen (siehe LSBTI-Positionen der Gewerkschaften), ist die Attraktivität zur Mitarbeit für Neue sehr eingeschränkt und eher an überschaubaren Aktionen orientiert. Die noch vor Jahren für die Gruppen dominierende Funktion einer Solidargemeinschaft zur Coming-out-Hilfe und Unterstützung in Konfliktfällen hat sich aufgrund der gesellschaftlichen (und gewerkschaftlichen!) Enttabuisierung von LSBTI, der rechtlichen Fortschritte und des heutigen breiten Beratungsangebotes (besonders durch das Internet) deutlich verändert. Angebote für die Öffentlichkeitsarbeit sollten vor allem übersichtlich und dem Bedarf der Adressaten gerecht werdend attraktiv gestaltet sein. Zu berücksichtigen ist auch das veränderte Kommunikationsverhalten der Adressaten (insbes. der Jüngeren). Deshalb sind verstärkt Webseiten, Newsletter, Facebook u. ä. in der Öffentlichkeitsarbeit einzusetzen. Für zentral ausgerichtete gewerkschaftliche Maßnahmen/Projekte sind die Arbeitskreise bzw. der Bundesarbeitskreis für die Gewerkschaft ein wichtiges „Expertengremium für LSBTI-Fragen“, von dem 7 entsprechende Initiativen ausgehen, wie z. B. bundesweite Flyer, Transparente, Ratgeber, Webseitengestaltung, Plakataktion, CSD-Präsenz. • AG Intersexuelle Ein grundlegender Ansatz zur Vermittlung des gewerkschaftlichen Handlungsbedarfs für intersexuelle Menschen ist der vom ver.di-Bundeskongress 2011 beschlossene Antrag „Schutz und Rechte der intersexuellen Menschen stärken“. Die vom Deutschen Ethikrat im Februar 2012 veröffentlichte Positionierung („Intersexuelle Menschen anerkennen, unterstützen und vor gesellschaftlicher Diskriminierung schützen“) muss auch deshalb gewerkschaftlich unterstützt werden. Die Vermittlung von Kenntnissen über die besonderen Lebenserfahrungen intersexueller Menschen, die sich auch auf ihre Berufstätigkeit gesundheitlich beeinträchtigend auswirken können, ist Voraussetzung für Betriebsbzw. Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen, ihnen die notwendige Unterstützung bieten zu können. Deshalb ist neben der jetzt bestehenden eine weitere Handreichung sowie ein Bildungsbaustein zu der Thematik fertig zu stellen und im Themenbereich „Intersexuelle“ auf der ver.di-Webseite einzustellen. Zudem sollen diese Infos in der nächsten Ausgabe des Gewerkschaftsmagazins „queer_Format“ veröffentlicht werden. In der Seminar-Nachbereitung wäre abzuklären, welche Tarifforderungen entwickelt werden müssen, um den Interessen von intersexuellen Beschäftigten gerecht zu werden. Anlässlich der im Oktober d. J. zur Überprüfung der Einhaltung der Menschenrechte im UN-Menschenrechtsrat stattfindenden Beratungen soll dorthin ein vom ver.diBundes-AK LSBTI gezeichnetes Schreiben gesandt werden, in dem unter Bezug auf die ver.di-Beschlusslage und die Stellungnahme des Deutsche Ethikrates die Sicherstellung der körperliche und seelische Unversehrtheit und des Selbstbestimmungsrechts intersexueller Menschen eingefordert wird. • AG Bildungsarbeit Die Hauptzielgruppen für die Bildungsangebote sind die betrieblichen und gewerkschaftlichen Interessenvertretungen. Hier sind insbesondere die Fragestellungen zu bearbeiten, die für deren Interessenvertretung von LSBTI-Beschäftigten maßgebend sind. Insofern war zunächst festzustellen, welche Angebote bereits vorliegen (bspw. auf der Webseite des ver.di-Bundes-AK LSBTI) und welche noch erstellt werden müssten (bspw. Bildungsbausteine, Hand8 reichungen zu Lesben/Schwule, Transpersonen, Intersexuelle). Neben der Erstellung geeigneter Angebote, die dem aktuellen Rechtsstand angepasst sein müssen (bspw. in Form eines Flyers), ist die Implementierung der LSBTI-Fragen in die Bildungsarbeit der Gewerkschaften (insbes. für betriebliche Interessenvertretungen) voranzubringen. Da Seminarangebote sich vorwiegend allgemeinen Fragen der Interessenvertretungen widmen oder berufsspezifische Schwerpunkte setzen, ist der Raum für LSBTI-Fragen grundsätzlich sehr eingeschränkt und wird vor allem von den BildungsreferentInnen bestimmt. Insofern sollen Vorschläge erarbeitet werden, die sowohl für gewerkschaftliche Grundseminare als auch für Themenseminare (AGG, Geschlechtergerechtigkeit usw.) als umsetzbar eingeschätzt werden. Zudem ist es wichtig, die nötige Sachkompetenz durch geeignete GastreferentInnen aus dem Kreis der LSBTI-Arbeitskreise anzubieten. Auch für die Zielgruppen LSBTI sollten weitere Seminare angeboten werden, da entsprechender Bedarf vorliegt. Zum jetzigen Seminar musste bereits im Frühjahr von einer weiteren Bewerbung abgesehen werden, da die vorgesehene Teilnahmezahl bereits erreicht war. LSBTI-Forderungen an die politischen Parteien Der letzte inhaltliche Seminarblock befasste sich im Rahmen des Plenums mit den Fragestellungen, welche Forderungen aus „LSBTISicht“ an die politischen Parteien gestellt werden sollten und wie die Forderungen als „Wahlprüfsteine“ für die kommenden Bundestagswahlen zusammengefasst werden könnten. Dazu wurden die „Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2009“ von ver.di-Regenbogen verteilt und die einzelnen Punkte nacheinander im Rahmen der Plenumsdiskussion auf deren Aktualität hin überprüft. Einige Punkte haben sich erledigt, andere sind der Entwicklung entsprechend anzupassen, wenige sind hinzuzufügen. Es wurde vereinbart, dass die neuen Wahlprüfsteine in möglichst kurzen Forderungen zusammengefasst, diese hinreichend begründet und mit konkreten Fragestellungen an die politischen Parteien verbunden werden sollen. Diese Vorlage sollte in der nächsten Sitzung des ver.di-Bundes-AK LSBTI (29./30.09.2012) zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung gestellt werden. 9 Seminarbewertung In der zum Seminarende im Plenum vorgenommenen Seminarauswertung erklärten die sich äußernden Teilnehmenden sehr zufrieden mit dem Seminarverlauf, den Arbeits- und Diskussionsergebnissen, der kollegialen Zusammenarbeit und den ausgezeichneten Rahmenbedingungen der Bildungsstätte. Einzelne Stimmen dazu: • Es war wieder sehr schön. • Das Seminar war eine Bereicherung. • Das Seminar war gut vorbereitet. • Es hat viele neue Erkenntnisse und Erfahrungen gebracht. • Wir sollten beim nächsten Mal auch mehr Jüngere ansprechen. Text und Gestaltung: Klaus Timm (Seminarleiter) aus: Bericht zu Seminar-Nr. 56010-12 Seminar „Queer-Lebensweisen im Mainstream - Sexuelle Vielfalt in Schule, Ausbildung und Beruf“ Die traditionelle Ehe gilt längst nicht mehr als alleinige Richtschnur des erstrebenswerten Lebensmodells oder einer „geordneten Partnerschaft“. Die in den letzten Jahrzehnten zunehmend besonders in Großstädten wahrnehmbare Vielfalt des Zusammenlebens belegt einen Wandel in unserer Gesellschaft, der auch in der Arbeitwelt nicht halt macht. Politische Parteien, staatliche Institutionen oder Gewerkschaften bestärken die Menschen in ihrem Recht, sich die Lebensweise in ihrer sexuellen Vielfalt nicht mehr reglementieren zu lassen. • Was bedeuten in dieser Entwicklung „queere Lebensweisen“, wer gehört zum Mainstream, und wer wird noch ausgegrenzt? • Welche Chancen des menschlichen Miteinanders bietet der offene Umgang mit der sexuellen Vielfalt und welche Widerstände gibt es dagegen? • Welche Hürden sind noch zu überwinden, um die Akzeptanz der sexuellen Vielfalt in Schule, Ausbildung und Beruf zu erreichen? • Was wollen und was können wir bewirken, um unsere Vorstellungen durchzusetzen? Diese Fragen wollen wir im Seminar behandeln und dazu Antworten finden. An praktischen Beispielen sollen Argumente gesammelt und Hilfestellungen erarbeitet werden, um bestehende Defizite zwischen dem Anspruch auf Akzeptanz der Vielfalt der Lebensweisen und der noch bestehenden Realität in Schule, Ausbildung und Beruf überwinden zu können. Das Seminar findet in Zusammenarbeit mit dem ver.di-Arbeitskreis „Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender“ statt. Infos über genauen Zeitraum und Anmeldung zum Seminar sind im ab Dezember 2012 zu erfahren unter: http://regenbogen.verdi.de/kalender/kalender-2013/#september-2013 10