Antrag Verpflichtungserklärung
Transcrição
Antrag Verpflichtungserklärung
Personenstands- und Ausländerwesen Angaben zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung (Bitte deutlich lesbar in Druckbuchstaben ausfüllen) Ich, Familienname Vorname(n) Geburtstag und -ort Familienstand Staatsangehörigkeit Personalausweis/Reisepass-Nr. Aufenthaltstitel Adresse Beruf Name und Vorname des Ehegatten Einkommen des Ehegatten Vornamen und Geburtsdatum der Kinder (nur für die Sie Kindergeld beziehen oder denen Sie unterhaltsverpflichtet sind) verpflichte mich gegenüber der Ausländerbehörde, für Familienname Vorname(n) Geburtstag und -ort Staatsangehörigkeit Reisepass-Nr. Adresse im Heimatland Beziehung zum Antragsteller nur bei Miteinreise: Ehegatte des Besuchers: Familienname, Vorname Geburtstag und -ort Kinder des Besuchers: Familienname Vorname Geburtstag Männlich/weiblich Voraussichtliche Dauer des Aufenthaltes vom _______________ bis _______________ Zweck des Aufenthaltes: ____________________________________________________ nach § 68 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) die Kosten für den Lebensunterhalt und nach §§ 66 und 67 des AufenthG die Kosten für die Ausreise zu tragen. Die Hinweise auf der Rückseite habe ich zur Kenntnis genommen. _________________________ Ort, Datum _________________________ Unterschrift Bahnhofstr. 2 ♦ 91781 Weißenburg i. Bay. Tel. 09141/902-0 ♦ Fax. 09141/902-143 ♦ [email protected] ♦ www.Landkreis-wug.de -1- Umfang der eingegangenen Verpflichtung: Die Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden (z. B. Arztbesuch, Medikamente, Krankenhausaufenthalt). Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch beruhen (z. B. Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz) im Gegensatz zu Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen. Die Verpflichtung zur Erstattung von Kosten für den Krankheitsfall lässt die Verpflichtung des Ausländers zum Nachweis eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes bei der zuständigen Auslandsvertretung unberührt. Die vorliegende Verpflichtung umfasst auch die Ausreisekosten (z. B. Flugticket) o.g. Ausländers/in. Darüber hinaus werden von dieser Verpflichtungserklärung die Kosten einer zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung z. B. Abschiebung o. g. Ausländers nach §§ 66 und 67 des Aufenthaltsgesetzes erfasst. Hierzu gehören z. B. Beförderungs- und Reisekosten bis zum ausländischen Zielort, eventuell notwendige Begleiterkosten, Übersetzungskosten, Verpflegungs- und Haftkosten. Der Erstattungsanspruch gegenüber dem Verpflichtenden steht der Behörde zu, die entsprechende öffentliche Mittel für o. g. Ausländer/in aufgewendet hat (§ 68 Abs. 2 S. 3 des Aufenthaltsgesetzes). Ich wurde von der Ausländerbehörde/Auslandsvertretung hingewiesen auf − den Umfang und die Dauer der Haftung und über die Bindungswirkung dieser Verpflichtung, − die Notwendigkeit von Versicherungsschutz, − die zwangsweise Beitreibung der aufgewendeten Kosten im Wege der Vollstreckung, soweit ich meiner Verpflichtung nicht nachkomme, − die Strafbarkeit z. B. bei vorsätzlich unrichtigen oder unvollständigen Angaben (§ 95 des Aufenthaltsgesetzes Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe), sowie − die Speicherung meiner Daten gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 2 der Aufenthaltsverordnung. Ich bestätige, zu der Verpflichtung aufgrund meiner wirtschaftlichen Verhältnisse in der Lage zu sein. Hinweise zur Verpflichtungserklärung gem. § 68 AufenthG Zur Klarstellung weist das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen darauf hin, dass von der Ausländerbehörde nur die Leistungsfähigkeit (Bonität) des Einladenden zu überprüfen ist. Die Entscheidungsbefugnis über die Erteilung eines Visums liegt ausschließlich bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat). Wir bitten deshalb, davon Abstand zu nehmen, sich während und nach evtl. negativem Abschluss des Visumverfahrens an das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen - Ausländerbehörde – zu wenden, da dieses keinerlei Einflussmöglichkeit auf die deutsche Auslandsvertretung hat. Für die Bonitätsprüfung sind folgende Nachweise geeignet: − Nettoverdienstbescheinigung der letzten 3 Monate bzw. Arbeitslosengeldbescheid − Bestätigung des Steuerberaters über ein Einkommen aus selbständiger Tätigkeit − Rentenbescheid − Sparbuch mit Sperrvermerk (vor der Ausstellung setzen Sie sich bitte mit der Ausländerbehörde in Verbindung Hinsichtlich des Krankenversicherungsnachweises für Besucher wird darauf hingewiesen, dass dieser grundsätzlich an der deutschen Botschaft bzw. Konsulat vorgelegt werden muss. Sofern durch Vorlage einer Police dies beim Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen nachgewiesen wird, wird dies auf der Verpflichtungserklärung vermerkt. Die Gebühr für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung beträgt 25,--€. Das Formular für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist vollständig und wahrheitsgemäß sowie leserlich (in Druckbuchstaben oder mit Schreibmaschine) auszufüllen. Die vorgeschriebene Bonitätsprüfung kann das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen nur dann vornehmen, wenn das Formular ordnungsgemäß ausgefüllt ist und auch alle erforderlichen Nachweise vorgelegt werden. Gleichwohl wird darauf hingewiesen, dass die Angaben auf absoluter Freiwilligkeit beruhen. Der Umfang der von dem Einladenden eingegangenen Verpflichtung ist oben sowie auf der Rückseite der Originalverpflichtungserklärung abgedruckt. Die Kenntnis über die eingegangene Verpflichtung bestätigt der Einladende durch seine Unterschrift. Bei den Angaben zu den Wohn-, Einkommens- und Vermögensverhältnissen wird gebeten, auch Angaben über Darlehens- und Unterhaltsverpflichtungen – sofern gegeben – zu machen. Darüber hinaus ist auch anzugeben, für wie viele Personen in den letzten 12 Monaten bereits eine Verpflichtungserklärung abgegeben wurde. Das Formular auf Ausstellung einer Verpflichtungserklärung ist zusammen mit den geforderten Nachweisen beim Landratsamt – Ausländerbehörde – abzugeben und vom Einladenden persönlich wieder abzuholen. Er erhält dann die Originalausfertigung der Verpflichtungserklärung, die er beim Landratsamt zu unterschreiben hat. Diese Originalverpflichtungserklärung ist dem Besucher zu übermitteln und von diesem der deutschen Botschaft bzw. Konsulat vorzulegen. An Unterlagen zur Bearbeitung der Verpflichtungserklärung werden vorgelegt: Lohnbescheinigungen Bescheinigung des Steuerberaters Rentenbescheid Sparbuch mit Sperrvermerk Pass oder Personalausweis Krankenversicherungsnachweis für Besucher Arbeitslosengeldbescheid In den letzten 12 Monaten habe ich ☐ keine ☐ bereits für _____ Personen eine Verpflichtungserklärung abgegeben. Von diesen Personen befinden sich ☐ keine mehr ☐ noch _____ Personen im Bundesgebiet Bahnhofstr. 2 ♦ 91781 Weißenburg i. Bay. Tel. 09141/902-0 ♦ Fax. 09141/902-143 ♦ [email protected] ♦ www.Landkreis-wug.de -2-