75 KB - Regierung von Oberfranken

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75 KB - Regierung von Oberfranken
Regierung von Oberfranken, Postfach 110165, 95420 Bayreuth
Ihr Zeichen
Datum Ihrer Nachricht
Prüfungsteilnehmer
der Zweiten Staatsprüfung 2016
für das Lehramt an Grundschulen oder
für das Lehramt an Mittelschulen
40.2-0411.01
Frau Lindner
0921 604 - 1232
0921 604 - 4232
S 103
[email protected]
07.03.2016
Unser Zeichen
Ansprechpartner
Telefon
Telefax
Zimmer
E-Mail
Datum
Einstellung - auch in einem anderen als dem bisherigen Regierungsbezirk - nach der Zweiten Staatsprüfung 2016 für das Lehramt an Grundschulen oder für das Lehramt an Mittelschulen;
Einsatz von Prüfungsteilnehmern im Schuljahr 2016/2017
Hauptgebäude
Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth
Buslinie 314 Haltestelle Sternplatz
Sehr geehrte Damen und Herren,
Telefon 0921 604-0
Telefax 0921 604-1258
mit dem Formblatt „Einsatz der Prüfungsabsolventen GS / MS im Schuljahr
2016 / 2017“ erhalten Sie die Möglichkeit, Wünsche bezüglich Ihrer dienstlichen Verwendung im Fall der Einstellung mitzuteilen. Dieses Formblatt finden Sie im Internet unter dem Menüpunkt:
Download – Formulare – Schulen-Lehrpersonal – Prüfungsabsolventen.
E-Mail [email protected]
www.regierung.oberfranken.bayern.de
Besuchszeiten
Mo-Do 08:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 15:30 Uhr
Fr
Die Anträge auf Beurlaubung oder Teilzeit-Beschäftigung sind ebenfalls im
Internet unter >Download >Formulare >Schulen - Lehrpersonal >Beurlaubung/ Befreiung/ Teilzeit oder bei den Staatl. Schulämtern erhältlich; der
Antrag nach Art. 89 BayBG jedoch nur in gedruckter Form bei den Staatl.
Schulämtern. Es wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anträge (Teilzeit und Elternzeit) wegen der dadurch entstehenden zusätzlichen Einstellungsmöglichkeiten grundsätzlich verbindlich
sind.
Die Erfassung der Einsatzwünsche erfolgt nur vorsorglich und vorbehaltlich
der derzeit bestehenden Sach- und Rechtslage. Ein Anspruch auf Beibehaltung des bisherigen Dienstortes oder auf Zuweisung eines bestimmten
Dienstortes kann hieraus nicht abgeleitet werden. Für die Dienstortzuwei-
08:00 – 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
StOK Bayern in Landshut
Kto.-Nr. 743 015 15
BLZ
750 000 00
IBAN:
DE04 7500 0000 0074 3015 15
BIC:
MARKDEF1750
Deutsche Bundesbank Regensburg
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sung sind in erster Linie dienstliche Gründe ausschlaggebend. Diese haben in der Regel
Vorrang vor den persönlichen, familiären und sozialen Belangen der Lehrkräfte.
Auch für das kommende Schuljahr wird es zur Gewährleistung möglichst gleicher Personalverhältnisse in den einzelnen Regierungsbezirken wieder erforderlich sein, Prüflinge in
einem anderen als dem bisherigen Regierungsbezirk einzustellen. Sollten Sie zu dem in
einem anderen Regierungsbezirk einzustellenden Personal gehören, können wegen des
hohen Verwaltungsaufwandes nachträgliche Wünsche nicht mehr berücksichtigt werden.
Schwerbehinderte oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Lehrkräfte,
schwangere Lehrerinnen (nur bei Nachweis der bestehenden Schwangerschaft durch
eine ärztliche Bescheinigung) und in Elternzeit befindliche Lehrkräfte werden nicht in
den Ausgleich einbezogen.
Bitte füllen Sie das Formblatt vollständig aus und senden Sie es bis spätestens
2. Mai 2016 an Ihr zuständiges Staatl. Schulamt zurück, das Ihren Antrag an die Regierung von Oberfranken, z. Hd. Frau Angelika Lindner, weiterleiten wird. Spätere
familiäre Änderungen bitten wir mit den entsprechenden Nachweisen auf dem
Dienstweg und zusätzlich an Frau Angelika Lindner schriftlich mitzuteilen (letzter
Termin für eine Berücksichtigung: 1. Juni 2016). Telefonische Anfragen und E-Mails
bitten wir ausschließlich an Frau Lindner zu richten.
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass ab August evtl. Stellen für befristete Aushilfsverträge zeitnah im Internet auf der Homepage der Regierung von Oberfranken ausgeschrieben werden.
Sie verbleiben auf der Warteliste, falls Sie für das kommende Schuljahr aufgrund der Einstellungsnote für eine Anstellung nicht berücksichtigt werden können oder auf eine Einstellung verzichtet haben. Sollten Sie nach der Notenbekanntgabe ein Vertragsverhältnis
in einem anderen Bundesland annehmen wollen, bitten wir bezüglich des Verbleibes auf
der Warteliste um vorherige Rücksprache.
Für das Wartelistenverfahren erhalten Sie voraussichtlich im Dezember 2016 ein Schreiben mit umfangreichen Anlagen (Datenblatt, Bereitschaftserklärung, etc.). Um die Zustellung der Unterlagen zu gewährleisten, bitten wir Anschriftenänderungen auf dem
Dienstweg und zusätzlich bei Frau Angelika Lindner per E-Mail anzuzeigen. Können
die Unterlagen über das Wartelistenverfahren nicht zugestellt werden, werden Sie von der
Warteliste gestrichen – eine Teilnahme am nächsten Einstellungsverfahren scheidet somit
aus.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Welnhofer
Regierungsschulrätin

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