Bericht nach einer Vor-Ort

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Bericht nach einer Vor-Ort
Bericht nach einer Vor-Ort-Besichtigung
gemäß
§ 52a Abs. 5 BImSchG
X
§ 22a Abs. 5 DepV
§ 9 Abs. 5 IZÜV
Berichts-Nr. : 748
Daten Betreiber:
Anlagetyp : BImSchV
Kennnummer
3283089 - 56900215
Betreiber
TCG Herrmann GmbH
Betriebsname
TCG Herrmann GmbH
Betriebsanschrift
(Standort)
Langenmorgen 6
75015 Bretten
IED-Nr. und
Anlagentätigkeit
2.5 b) Schmelzen Nichteisenmetalle (>4t/d)(>20t/d)
Anlagenbezeichnung Aluminiumschmelzanlagen
Daten Behörde:
Zuständige Behörde 91 Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift
Schlossplatz 1-3, 76131 - Karlsruhe
Kontakt
[email protected]
Daten Vor-Ort-Besichtigung:
1 jährlich
Risikostufe
(s. Überwachungsprogramm; Stand:
01.09.2014 )
2 alle 2 Jahre
3 alle 3 Jahre
Datum der aktuellen Vor-Ort-Besichtigung
18.07.2014
Datum Bericht
01.09.2014
Berichts-Nr 748
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Grund für die Vor-Ort-Besichtigung:
X
Überwachungsprogramm
schwerwiegender Verstoß gegen Genehmigung, festgestellt am:
Beschwerde wegen ernsthaften Umweltbeeinträchtigungen
Ereignis mit erheblichen Umweltauswirkungen
Verstoß gegen immissionsschutzrechtliche, wasserrechtliche oder abfallrechtliche Vorschriften
Art des Verstoßes /
der Beschwerde /
des Ereignisses:
Überwachungsumfang:
Gesamtanlage
Anlagenteile:
1. Überprüfung der Einhaltung des Emissionsgrenzwertes Staub aus den Emissionsquellen
2. Prüfung der Nebenbestimmung zu den Messstrecken ( Gen. 04.04.2006)
3. Risikostufenbetrachtung
Prüfthemen
X
Luftschadstoffe / Gerüche
Lärm
Abwasser
wassergefährdende Stoffe
Boden
Grundwasser
Sonstiges (z.B.
Genehmigungssituation,
Umweltmanagementsystem)
Bemerkungen:
Beteiligte Behörden
und deren
Zuständigkeit
Untere Verwaltungsbehörde für Grundwasser
Beteiligte
Sachverständigte
Sachverständige nach § 22 VAwS
Messstelle nach § 26 BImSchG
Sonstige:
X
Sonstige: Emissionsmessungen 2014
Berichts-Nr 748
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Abfall
Relevante Feststellungen über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen und
weitere Maßnahmen:
Relevante
Beschreibung
Feststellung
X
keine oder
geringfügige
Abweichungen
Weitere Maßnahmen
1. Der Staubrenzwert wird sicher eingehalten.
2. Die Messstrecken sind nach DIN EN 15259 auszuführen
3. Die Zertifizierung nach ISO 14001ergibt keine Veränderung der Risikostufe
keine Maßnahmen
1
X
2
1
relevante Abweichungen
2
3
schwerwiegende Abweichungen
Aufforderung an den
Betreiber zur
Einhaltung der
Anforderungen mit
Fristsetzung bis
Anhörung/ Anordnung
mit Fristsetzung bis
keine Maßnahmen,
da Abweichungen
beseitigt
2
Anhörung /
Anordnung mit
Fristsetzung bis
4
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keine Maßnahmen,
da Abweichungen
beseitigt
1
3
Berichts-Nr 748
Mitteilungen an
Betreiber
Betriebseinstellung
der Anlage oder von
Anlagenteilen bis zur
Einhaltung der
Anforderungen
Widerruf der
Genehmigung