Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Duisburg
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Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Duisburg
der Stadt Duisburg Stand: Dezember 2010 .................................. Amt für Stadtentwicklung und Projektmanangement Einzelhandels- und Zentrenkonzept . . . . . . Herausgege Herausgeg eben von Stadt Duisburg Der Oberbürgermeister Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement Friedrich-Albe rt-Lange-Platz 7 47051 Duisburg www.duisburg.de Projektbetreuung/ Ans prech partner: Michael Alberts [email protected] Tel.: 0203-283-2004 Fax: 0203-283-6745 Vera Imke [email protected] Tel.: 0203-283-4389 Fax: 0203-283-6745 Erstellt durch Stadt + Handel Dipl.-Ing.e Beckmann und Föhrer GbR Huckarder Straße 12 44147 Dortmund Tel.: 0231-862-6890 Fax: 0231-862-6891 [email protected] www.stadt-handel.de Verfasser: Dipl.-Ing. Ralf M. Beckmann Dipl.-Ing. Tim Stein Duisburg, Dezember 2010 Inhalt 1 Aufgabenstellung Aufgabenst ellung und Methodik _____________________________________________ _____________________________________________ 1 1.1 Ausgangslage und Problemstellung______________________________1 1.2 Anwendungsfelder ___________________________________________6 1.3 Methodik ___________________________________________________7 2 MarktMarkt- und Standortanalyse ________________________________________________ ________________________________________________ 14 2.1 Trends im Einzelhandel_______________________________________14 2.2 Markt- und Standortanalyse auf Ebene der Gesamtstadt Duisburg____19 2.2.1 Räumliche Rahmenbedingungen und untersuchungsrelevante Strukturdaten für Duisburg __________________________________________19 2.2.2 Angebotsanalyse auf Ebene der Gesamtstadt Duisburg ____________21 2.2.3 Nachfrageanalyse auf Ebene der Gesamtstadt Duisburg ____________26 2.2.4 Zusammenfassung der Markt- und Standortanalyse auf Ebene der Gesamtstadt _______________________________________________36 2.2.5 Duisburg im regionalen Vergleich ______________________________37 2.3 3 Markt- und Standortanalyse auf Ebene der Duisburger Stadtbezirke______________________________________________________38 Leitlinien für die künftige Einzelhandelsentwicklung Einzelhandelsentwicklung __________________________ 45 3.1 Landes-, regionalplanerische und regional abgestimmte Zielvorgaben für Duisburg ____________________________________________45 3.2 Absatzwirtschaftlich tragfähiger Entwicklungsrahmen ______________48 3.2.1 Methodik und Berechnungsgrundlagen zur Potentialermittlung ______48 3.2.2 Die oberzentrale Versorgungsfunktion __________________________50 3.3 Räumliche Entwicklungsszenarien für Duisburg____________________51 3.3.1 Szenario 1: Konzentration auf die Mitte__________________________52 3.3.2 Szenario 2: Mehrere Hauptzentren _____________________________54 3.3.3 Szenario 3: Gießkannen-Prinzip ________________________________56 3.3.4 Szenario 4: Gegliederte Zentrenentwicklung _____________________58 3.4 4 Entwicklungsleitbild für Duisburg_______________________________60 Instrumentelles Inst rumentelles UmsetzungsUmsetzungs - und Steuerungskonzept ________________________ 62 4.1 Das Zentrenkonzept _________________________________________62 4.1.1 Zentrale Versorgungsbereiche: Planungsrechtliche Einordnung und Abgrenzungskriterien ________________________________________63 4.1.2 Die zentralen Versorgungsbereiche in Duisburg___________________70 4.1.3 Standortmerkmale des Hauptzentrums Innenstadt_________________72 4.1.4 Standortmerkmale des Hauptzentrums Hamborn/ Marxloh__________74 i 4.1.5 Standortmerkmale des Nebenzentrums Walsum __________________76 4.1.6 Standortmerkmale des Nebenzentrums Meiderich_________________78 4.1.7 Standortmerkmale des Nebenzentrums Alt-Homberg ______________79 4.1.8 Standortmerkmale des Nebenzentrums Hochheide ________________80 4.1.9 Standortmerkmale des Nebenzentrums Rheinhausen_______________81 4.1.10 Standortmerkmale des Nebenzentrums Buchholz _________________82 4.1.11 Standortmerkmale des Nahversorgungszentrums Vierlinden_________84 4.1.12 Standortmerkmale des Nahversorgungszentrums Röttgersbach ______85 4.1.13 Standortmerkmale des Nahversorgungszentrums Neumühl__________86 4.1.14 Standortmerkmale des Nahversorgungszentrums Beeck ____________87 4.1.15 Standortmerkmale des Nahversorgungszentrums Ruhrort/ Laar ______89 4.1.16 Standortmerkmale des Nahversorgungszentrums Neuenkamp _______90 4.1.17 Standortmerkmale des Nahversorgungszentrums Duissern__________91 4.1.18 Standortmerkmale des Nahversorgungszentrums Neudorf __________92 4.1.19 Standortmerkmale des Nahversorgungszentrums Hochfeld__________93 4.1.20 Standortmerkmale des Nahversorgungszentrums Wanheimerort _____95 4.1.21 Standortmerkmale des Nahversorgungszentrums Friemersheim______96 4.1.22 Standortmerkmale des Nahversorgungszentrums Rumeln-Kaldenhausen _______________________________________97 4.1.23 Standortmerkmale des Nahversorgungszentrums Wedau/ Bissingheim_________________________________________98 4.1.24 Standortmerkmale des Nahversorgungszentrums Großenbaum ______99 4.1.25 Standortmerkmale des Nahversorgungszentrums Huckingen _______101 4.1.26 Standortmerkmale des Nahversorgungszentrums Hüttenheim ______102 4.2 4.2.1 Empfehlungen für den Stadtbezirk Walsum _____________________106 4.2.2 Empfehlungen für den Stadtbezirk Hamborn ____________________110 4.2.3 Empfehlungen für den Stadtbezirk Meiderich-Beeck ______________112 4.2.4 Empfehlungen für den Stadtbezirk Homberg-Ruhrort-Baerl ________115 4.2.5 Empfehlungen für den Stadtbezirk Mitte________________________118 4.2.6 Empfehlungen für den Stadtbezirk Rheinhausen__________________120 4.2.7 Empfehlungen für den Stadtbezirk Süd_________________________122 4.3 4.3.1 ii Das Nahversorgungskonzept _________________________________103 Das Sonderstandortekonzept_________________________________125 Übergeordnete Zielstellungen zu den ergänzenden Sonderstandorten125 5 4.3.2 Empfehlungen zu den Sonderstandorten auf Ebene des Stadtbezirks Walsum __________________________________________________133 4.3.3 Empfehlungen zu den Sonderstandorten auf Ebene des Stadtbezirks Hamborn _________________________________________________133 4.3.4 Empfehlungen zu den Sonderstandorten auf Ebene des Stadtbezirks Meiderich-Beeck ___________________________________________134 4.3.5 Empfehlungen zu den Sonderstandorten auf Ebene des Stadtbezirks Homberg-Ruhrort-Baerl _____________________________________135 4.3.6 Empfehlungen zu den Sonderstandorten auf Ebene des Stadtbezirks Mitte ____________________________________________________136 4.3.7 Empfehlungen zu den Sonderstandorten auf Ebene des Stadtbezirks Rheinhausen ______________________________________________138 4.3.8 Empfehlungen zu den Sonderstandorten auf Ebene des Stadtbezirks Süd______________________________________________________139 4.4 Die Sortimentsliste für Duisburg ______________________________140 4.5 Die Ansiedlungsleitsätze_____________________________________147 4.6 Empfehlungen zur Verstetigung der Datenbasis__________________155 Schlusswort ______________________________________________________________ ______________________________________________________________ 157 iii Abkürzungsverzeichnis a.n.g...................................... anderweitig nicht genannt Abb....................................... Abbildung ASB ....................................... allgemeiner Siedlungsbereich (Regionalplan) BAB....................................... Bundesautobahn BauGB................................... Baugesetzbuch BauNVO................................ Baunutzungsverordnung BGF....................................... Bruttogeschossfläche BID ........................................ Business Improvement District Bsp........................................ Beispiel BVerwG................................. Bundesverwaltungsgericht Drog...................................... Drogeriewaren EH.......................................... Einzelhandel EHK....................................... Einzelhandelskonzept EW......................................... Einwohner FNP ....................................... Flächennutzungsplan FOC....................................... Factory-Outlet-Center FOS ....................................... Factory-Outlet-Shop GFZ ....................................... Geschossflächenzahl ggf......................................... gegebenenfalls GIB........................................ Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (Regionalplan) GPK....................................... Warengruppe Glas/ Porzellan/ Keramik GZ ......................................... Grundzentrum ha .......................................... Hektar i. A. ....................................... im Auftrag i. d. R..................................... in der Regel inkl......................................... inklusive ISG ........................................ Immobilien- und Standortgemeinschaft i. S. v...................................... im Sinne von i. V. m.................................... in Verbindung mit IZ ........................................... Innenstadtzentrum Kap. ...................................... Kapitel km ......................................... Kilometer KK.......................................... Kaufkraft iv LEP NRW............................... Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen LEPro NRW........................... Landesentwicklungsprogramm NRW LPlG ...................................... Landesplanungsgesetz NRW LM......................................... Lebensmittel m².......................................... Quadratmeter max. ...................................... maximal min. ....................................... minimal Mio........................................ Millionen MIV........................................ motorisierter Individualverkehr MZ......................................... Mittelzentrum niL.......................................... städtebaulich nicht integrierte Lage NuG....................................... Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel NV ......................................... Nahversorgung NVK....................................... Nahversorgungskonzept NVZ....................................... Nahversorgungszentrum NZ ......................................... Nebenzentrum ÖPNV.................................... öffentlicher Personennahverkehr OVG ...................................... Oberverwaltungsgericht OZ ......................................... Oberzentrum PBS........................................ Warengruppe Papier/ Bürobedarf/ Schreibwaren rd. ......................................... rund ROG ...................................... Raumordnungsgesetz SB (SB-Warenhaus)............... Selbstbedienung siL ......................................... sonstige städtebaulich integrierte Lage Tab........................................ Tabelle U............................................ Umsatz (als Brutto-Jahresumsatz) u. a. ....................................... unter anderem UEC....................................... Urban Entertainment Center VGH....................................... Verwaltungsgerichtshof vgl. ........................................ vergleiche VKF........................................ Verkaufsfläche WZ......................................... Warengruppenverzeichnis des Statistischen Bundesamtes ZVB........................................ zentraler Versorgungsbereich z. T......................................... zum Teil z. Z......................................... zurzeit v 1 Aufgabenstellung und Methodik 1 .1 Ausgangslage und Problemstellung Der Einzelhandel unterliegt seit Jahren einer deutlichen Dynamik. Dieser bundesweit zu verzeichnende Trend ist auch für den Einzelhandelsbestand der Stadt Duisburg zu erkennen. Ursachen dieser Dynamik bei Einzelhandelsansiedlungen, -verlagerungen und Betriebsaufgaben sind einerseits lokale Strukturmerkmale der Angebots- wie auch der Nachfrageseite, andererseits der bundesweit wirksame Strukturwandel im Einzelhandel mit den unvermindert zu beobachtenden Konzentrationsprozessen auf Unternehmerseite, der Entwicklung neuer Betriebstypen und vor allem den stetig veränderten Standortanforderungen. Den betriebswirtschaftlich bedingten Entwicklungen stehen landesplanerische und städtebauliche Zielvorstellungen auf Basis gesetzlicher Grundlagen verschiedener räumlicher Ebenen und aufgrund politischer Beschlüsse gegenüber, die mit den Vorstellungen der Einzelhandelsanbieter sowie der Investoren in Einklang zu bringen sind. Auch die Stadt Duisburg möchte sich in den Stand versetzen, die vorhandenen Einzelhandelsstandorte und insbesondere die zentralen Versorgungsbereiche künftig vor unerwünschten städtebaulichfunktionalen Entwicklungen zu sichern, sie außerdem bedarfsgerecht fortzuentwickeln und Einzelhandelsvorhaben hierzu gezielt sortimentsspezifisch, einheitlich und rechtssicher steuern zu können. Hierzu bietet das kommunale Einzelhandels- und Zentrenkonzept als Fachbeitrag zur städtischen Bauleit- und Stadtentwicklungsplanung gezielte Lösungsempfehlungen an. Der Stadt Duisburg liegt nunmehr eine umfassende analytische Ebene – bezogen auf absatzwirtschaftliche Daten der Angebots- und Nachfrageseite wie auch städtebauliche und bauplanungsrechtliche Rahmenbedingungen – mit einer Herleitung der notwendigen räumlichen funktionalen Steuerungsinstrumente für einzelhandelsrelevante Nutzungen vor. Es bezieht darüber hinaus auch die perspektivische Entwicklung sozioökonomischer Parameter in Analyse und Konzeption ein. Das kommunale Einzelhandels- und Zentrenkonzept soll als politisch gestütztes Instrument1 eine grundlegende und strategische Arbeitsbasis für den Stadtentwicklungsprozess der nächsten Jahre bilden. Der Rat der Stadt Duisburg hat in seiner Sitzung vom 06.12.2010 das Einzelhandels- und Zentrenkonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB auf Basis der gutachterlichen Empfehlung sowie eigener Ergänzungen beschlossen. 1 Wesentliche Voraussetzung für die gewinnbrin gende Nutzun g des kommunalen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes ist die politische Bekräftigung des Konzeptes – verbun den mit einer konsequenten künftige n Anwendung un d Umsetzung in Bauplanun gsrecht. Auf diese Weise entfalte t das Konze pt seine Poten tiale als Instrument zur Sicherun g und strategischen Weite rentwicklung der zentralen Versorgungs bereiche in Duisburg. 1 Strategische Einord nung des Einzel hand elsels- und Zen trenkonzept es Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept ist eingebettet in einen Prozess der nachhaltigen Stadtentwicklung, d. h. einer gesamtstädtischen, strategischen Planung mit einem Zeithorizont von 15 bis 20 Jahren und bildet eine Grundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes. Aktuell erarbeiten die am Stadtentwicklungsprozess beteiligten Dezernate der Stadtverwaltung Duisburg insgesamt zehn Fachkonzepte, in denen sie die zu erwartenden Herausforderungen und die zukünftigen Bedürfnisse ihres Handlungsfeldes 2 benennen und Strategien entwickeln. Das Projekt vernetzt diese fachlichen Grundlagen und führt sie querschnitts- und zukunftsorientiert in der gesamtstädtischen „Strategie für Wohnen und Arbeiten“ zusammen. Kennzeichnende Elemente des Projektes sind der interdisziplinäre Ansatz, eine gesamtstädtische und zukunftsorientierte Betrachtungsweise und eine weitreichende, dialogorientierte Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Fachakteuren. Bei der Erarbeitung sämtlicher Konzepte und Strategien finden die vom Rat der Stadt 2008 beschlossenen übergeordneten strategischen Ziele Berücksichtigung. Abbildung 1 : Quelle: Strategische Ziele der Stadt Duisburg Stadt Duisburg Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept bildet einen Teilbaustein des „Stadtstruktur – Städtebau/ Freiraum/ Handel“. Es fungiert einerseits als grundlage für die Steuerung des Einzelhandels sowie der Sicherung der und zeigt andererseits durch strategische Zielaussagen Perspektiven für Entwicklung der Zentren und des Handels in der Stadt Duisburg auf. Weitere Informationen zum Projekt www.duisburg2027.de 2 werden bereit gestellt unter: Fachkonzeptes EntscheidungsNahversorgung die zukünftige Abbildung 2 : Quelle: Übersicht der Fachkonzepte Stadt Duisburg Berücksichtigung des Gend erer- Aspekt es Der Gender-Aspekt wird in diesem Einzelhandels- und Zentrenkonzept mehrfach berücksichtigt. Generelles Ziel des Konzeptes ist es, die Einzelhandelsentwicklung möglichst auf die Zentren auszurichten, weil damit gewährleistet werden kann, dass die bestehenden Versorgungsstrukturen für alle Bevölkerungsgruppen aufrecht erhalten bzw. weiterentwickelt werden können. Damit verbunden ist eine gute Erreichbarkeit für die dort ansässige Wohnbevölkerung. Eine bedeutende Rolle für den Gender-Aspekt hat auch das Nahversorgungskonzept. Es soll gewährleisten, dass eine Versorgung mit Artikeln des täglichen Bedarfs möglichst fußläufig erreicht werden kann. Hierin einbezogen sind auch Wochenmärkte. Weitergreifende Steuerungsmöglichkeiten hinsichtlich des Gender-Aspektes sind jedoch innerhalb des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes sehr begrenzt, da die Instrumente rechtlich lediglich quantitative Regelungen vorgeben. Städteba uliche Einord nung ei nes Einzel hand elsels- und Zentrenkonzep Zentrenkonzept es Kein Stadtzentrum gleicht dem anderen. Jedes verfügt über eine eigene Geschichte, über spezifische städtebauliche Erkennungsmerkmale, über besondere kulturelle Angebote und auch über einen speziellen Mix an Einzelhandelsangeboten. Aus diesem Grunde reisen Menschen so gerne in andere Städte; sie nehmen diese Unterschiede als Erlebnis wahr. Auch für die ortsansässige Bevölkerung haben die Zentren eine ganz besondere Funktion. Sie bieten Versorgungsmöglichkeiten, Bildungsangebote und Dienstleistungen in einer Dichte und in einem atmosphärischen Umfeld an, die in anderen Stadtbereichen in der Re- 3 gel nicht zu finden sind. Diese Koppelungsattraktivität der Zentren gibt ihnen unter den Besuchsmotiven den Vorzug vor peripheren und weniger dicht genutzten Bereichen. Viele private und öffentliche Investitionen haben über Jahre dazu beigetragen, diese Attraktivität der Zentren – funktionell wie städtebaulich – zu erhalten und zu steigern. Es besteht insgesamt also ein großes öffentliches wie auch privates Interesse daran, die Funktionsfähigkeit und die lebendige Nutzungsdichte der Innenstädte und der untergeordneten Zentren zu erhalten. Umgekehrt formuliert bedeutet dies, so genannte trading-downEffekte, Leerstände und einen Attraktivitätsverlust der Zentren zu vermeiden. Zugleich sollen auch weitere bedeutende Einzelhandelsstandorte im Stadtgefüge, etwa Sonderstandorte für großflächige nicht zentrenschädigende Sortimente, einerseits anbieter- und kundengerecht sowie andererseits unter Berücksichtigung der allgemeinen stadtentwicklungspolitischen Ziele weiterentwickelt werden, sofern sie eine Ergänzung zu den zentralen Einzelhandelsstandorten darstellen. Ein Einzelhandels- und Zentrenkonzept beinhaltet die hierzu erforderlichen Abwägungsgrundlagen und Steuerungsempfehlungen, die durch die kommunale Bauleitplanung aufgegriffen werden müssen. Rechtliche Rechtliche Einord nung ei nes Einzel hand elsels- und Zentrenkonzept es Für die Aufgabe, die relevanten Einzelhandelsstandorte zu sichern und fortzuentwickeln, tragen viele Schultern die Verantwortung: Immobilienbesitzer, Händler, Gastronomen, Kulturschaffende und die Bürger. Insbesondere aber obliegt die Steuerung des Einzelhandels der Hoheit der Kommune. Durch das Bau- und Planungsrecht ist sie mit Befugnissen ausgestattet, die Standortwahl von Handelsbetrieben im Sinne gesamtstädtisch gewinnbringender Grundsätze zu steuern, ohne jedoch Konkurrenzschutz oder Marktprotektionismus zu betreiben. Durch die kommunale Genehmigungspraxis und Bauleitplanung kann die öffentliche Hand aktiv Einfluss darauf nehmen, den für die Bürger und Besucher interessanten Nutzungsmix der Zentren dauerhaft zu stabilisieren und auszubauen. Jede Steuerung von Bauvorhaben mittels Genehmigungsverfahren bzw. der Bauleitplanung bedarf einer aus dem Bauplanungsrecht abgeleiteten, sorgfältig erarbeiteten Begründung. Da das Steuern im Einzelfall auch die Untersagung oder die Einschränkung eines Vorhabens bedeuten kann, werden an die Begründung dieses hoheitlichen Handelns bestimmte rechtsstaatliche Anforderungen gestellt. So ist zum Beispiel zur sortimentsspezifischen Handhabung von Vorhaben ein bloßer Rückgriff auf landesweite Sortimentslisten nicht ausreichend. Vielmehr hat die planende Gemeinde sortimentsspezifisch darzulegen, welche aktuellen und insbesondere örtlichen Gründe jeweils für oder gegen ein Einzelhandelsvorhaben sprechen.3 Im Zentrum der kommunalen Steuerungsbemühungen müssen stets 3 4 Zu dieser Anf orderun g lie gt eine gefestigte landesge richtliche Rechtsprechung vor, so z. B. OVG Münster, Urteil 7A D 92/99.NE vom 03.06.2002, gleichlautend auch VGH Baden-Württemberg, Urteil 8 S 1848/04 vom 02.05.2005. städtebauliche – also bodenrechtliche – Aspekte stehen, zu denen insbesondere der Schutz zentraler Versorgungsbereiche gehört. Die empfohlenen Steuerungsinstrumente des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes, die als Grundlage der Bauleitplanung dienen, müssen hinreichend bestimmt bzw. bestimmbar und daher abschließend sein. Sortimentslisten, welche die Begriffe „insbesondere“, „zum Beispiel“ bzw. „beispielsweise“ enthalten, sind auch im Sinne der gängigen Rechtsprechung nicht hinreichend präzise und können zur bauleitplanerischen Steuerung nicht verwendet werden. Rechtliche Grundlagen für das vorliegende Einzelhandels- und Zentrenkonzept sind schließlich die Anforderungen des BauGB, der BauNVO, des Landesentwicklungsprogramms Nordrhein-Westfalen (LEPro NRW) in der aktuellen Fassung, des Einzelhandelserlasses Nordrhein-Westfalen sowie der aktuellen Rechtsprechung. Der Bundesgesetzgeber hat mit der Novelle des BauGB zu Beginn des Jahres 2007 den Stellenwert kommunaler Einzelhandelskonzepte im Rahmen der Bauleitplanung weiter gestärkt. Nachdem sie bereits als besonderer Abwägungsbelang in § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB verankert waren, stellen sie neuerdings auch in § 9 Abs. 2 a BauGB (einfache InnenbereichsBebauungspläne zur Erhaltung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche) eine wesentliche Abwägungsgrundlage dar. Auch im LEPro NRW ergeben sich im Rahmen der Einführung des neuen § 24 a detaillierte Ziele etwa in Bezug auf zentrenrelevante Sortimente und den großflächigen Einzelhandel, um die zentralörtlichen Funktionen zu schützen und die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung zu sichern.4 Einzelhandels- und Zentrenkonzepte dienen den Kommunen zudem als Entscheidungsgrundlage zur Einzelhandelsentwicklung und raumordnerischen Beurteilung. Wirtschaftliche Einordnung eines Einz elha ndelsndels- und Zentr enkonz ep eptes Die wirtschaftliche Bedeutung eines kommunalen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes sollte nicht überschätzt werden; ein solches Konzept stellt überwiegend ein im Kern stadtplanerisches Instrument dar. Dennoch können Einzelaspekte eine besondere Grundlage für die kommunale Wirtschafts- und Standortförderung bilden. Hierzu enthält ein Einzelhandelsund Zentrenkonzept beispielsweise Aussagen und Bewertungen zu einzelhandelsbezogenen Ansiedlungspotentialen oder zur Optimierung der Standortqualität und -vermarktung. Nicht zuletzt bieten die erarbeiteten Inhalte und ihre konsequente Anwendung eine Erhöhung der Investitionssicherheit – sowohl für bereits langjährig ansässige Einzelhändler als auch für ansiedlungsinteressierte Investoren. 4 Der Zielcharakter des § 24 a LEPro NRW wurde jüngst durch ein höchstrichterlich bekräftigtes Urteil des OVG NRW in Frage gestellt (Urte il OVG NRW 10 A 1676/08 vom 30.09.2009; Beschluss BVerwG 4 B 78.09 vom 14.04.2010). Insofern sollten die landesplanerischen Vorgaben bis zur etwaigen Neufassung des LEPro NRW als Grundsätze im Rahmen der Bauleitplanung berücksichtigt werden. 5 Aufgrund der beschriebenen Bedeutung für die Standortentwicklung ist es ein Hauptanliegen eines jeden qualitativen umsetzungsbezogenen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes, auch die relevanten Wirtschaftsakteure in den Erarbeitungsprozess frühzeitig einzubeziehen. Vertreter der Wirtschaft sind daher, wie angedeutet, in den ergänzend zur Analyse und Konzeption stattfindenden Diskussionsprozess zwischen Politik, Verwaltung und Fachgutachtern eingebunden. 1 .2 Anwendungsfelder Die Aufgaben des kommunalen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes besteht darin, der Stadt Duisburg eine aktuelle, fachlich fundierte und empirisch abgesicherte Entscheidungsbasis sowie Empfehlungen zur planungsrechtlichen Beurteilung neuer Einzelhandelsvorhaben zum Ausbau oberzentraler Einrichtungen, zur Sicherung und Weiterentwicklung der zentralen Versorgungsbereiche, zur Sicherung und Ergänzung der wohnortnahen Grundversorgung, für künftige Bauleitplan-Aufstellungs- und Änderungsverfahren, zur Steuerung und Begrenzung innenstadtrelevanter Randsortimente und nicht zuletzt für die interkommunale Abstimmung und die kommunale Abwägung zur Verfügung zu stellen. Hierzu ist es unter anderem notwendig, Leitlinien und Grundsätze der künftigen Einzelhandelsentwicklung zu erarbeiten, mit relevanten Vertretern zu erörtern und abzustimmen. Ebenso ist eine Duisburger Sortimentsliste zu erstellen. Alle Entscheidungsgrundlagen und Empfehlungen sind unter Berücksichtigung des BauGB, der BauNVO, des LEPro NRW, des Einzelhandelserlasses NRW sowie der aktuellen Rechtsprechung zu entwickeln. Im Einzelnen werden folgende Untersuchungsfragen verfolgt: Welche sozioökonomischen Kenngrößen sind für die künftige Einzelhandelsentwicklung zu berücksichtigen? Wie stellt sich die aktuelle Angebots- und Nachfragesituation in der Stadt Duisburg sortiments- und standortspezifisch dar? Wie sind die zentralen Versorgungsbereiche als Schutzgut im Sinne des Planungsrechts für Duisburg räumlich-funktional herzuleiten und konkret abzugrenzen? Wie stellen sich die städtebaulich-funktionalen Rahmenbedingungen für den Einzelhandel in diesen zentralen Versorgungsbereichen sowie in den sonstigen integrierten sowie städtebaulich nicht integrierten Lagen dar? 6 Welche städtebaulichen Potentiale und Defizite sind erkennbar, und welche Stärken und Schwächen weist Duisburg als Einkaufsstandort gesamtstädtisch sowie standortbezogen auf? Welche Perspektiven und Zielsetzungen sind für die Einzelhandelsstruktur zu entwickeln? Welches Entwicklungsleitbild sollte mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept verfolgt werden? Welche Konsequenzen für die Stadtentwicklung sind damit jeweils verbunden? Welche Strategien und Maßnahmen können die Einzelhandels- und Zentrenentwicklung von Duisburg mit Blick auf die Entwicklungsziele verbessern? Wie ist die Kommune hinsichtlich der bauleitplanerischen Instrumente aufgestellt? Welche bau- und planungsrechtlichen Aspekte und Regelungsvorschläge sollten künftig Berücksichtigung finden? 1 .3 Methodik Um diese Untersuchungsfragen zu beantworten, sind verschiedene Erarbeitungsschritte erforderlich. In diese Erarbeitungsschritte sind analytische und bewertende Leistungsbausteine eingebunden, die wiederum auf mehrere primärstatistische empirische Erhebungen zurückgreifen. Die Herleitung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes gliedert sich in die drei Abschnitte „Analyse“, „Erarbeitung von Leitlinien“ und „Konzept“. Ein vierter Abschnitt („Prozessbegleitung“) findet kontinuierlich parallel statt. Die einzelnen Leistungsbausteine werden in der folgenden Abbildung grafisch veranschaulicht; die Grafik gibt gleichzeitig die Gliederung des vorliegenden Berichtes wieder. Zur Erfassung und Bewertung der Angebots- und Nachfragesituation sowie der städtebaulichen Standortmerkmale wurden im Rahmen dieses Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes folgende empirische Bausteine zugrunde gelegt und aufeinander abgestimmt: Bestandserhebung Einzelhandel Bestandsanalyse Städtebau Telefonische Haushaltsbefragung weitere Bausteine wie Einzelhändlerbefragung und Passantenfrequenzzählung. Neben der flächendeckenden Erhebung aller Duisburger Einzelhandelsbetriebe standen auch die Duisburger Haushalte im Fokus der Erhebung; die relevanten Daten wurden anhand von Betriebsbegehungen und telefonischen Umfragen ermittelt. Alle Erhebungen wurden von Mai 2008 bis einschließlich August 2008 durchgeführt. Die tatsächlichen Angebots- und Nachfrageverhältnisse der Einzelhandelsbetriebe sind auf diese Weise abgebildet und ermöglichen eine genaue, sortimentsspezifische Steuerung der zukünftigen Einzelhandelsentwicklung in Duisburg. Weiterhin wird durch die Aufnahme der städtebaulichen Struktur und Zuordnung der Betriebe zu städtebaulichen Lagen ein räumlicher Bezug her- 7 gestellt, der eine Lenkung der räumlichen Entwicklung von Einzelhandelsstandorten in Duisburg zulässt. Erarbeitungsschritte EinzelhandelsEinzelhandels - und Zentrenko Zentrenkon zept kon zept Konzept Erarbeitung von Leitlinien Analyse Abbildung 3 : Quelle: 8 eigene Darstellung Eine Übersicht über die verwendeten empirischen Bausteine gibt die nachstehende Tabelle. Tabelle 1 : Übersicht über die verwendeten empirischen Erhebungsbaustei Erhebungsbaustei ne Zei Zeittraum D aten ten-grundl grundla age Bestandserhe Bestandserhe bung Erhebung durch Stadt + Handel 05-07/ 2008 5 (19. – 30. KW) Me thode flächendeckende Vollerhebung Haushaltsbefra Haushaltsbefragung EinzelhändlerEinzelhändlerbefra befr agung PassantenfrequenzPassantenfrequenzzählung Erhebung durch Zählung durch Stadt + Handel Stadt + Handel 08/ 2008 08/ 2008 09/ 2008 (33. – 35. KW) (33. KW) (37. KW)6 telefonische Befragung teilräumliche schriftliche Befragung + ausgewählte Interviews Erhebung durch ein spezialisiertes Meinungsforschungsinstitut (n = 1.003) numerische Erfassung (n = 100) I n hal haltt Standortdaten, Quelle: Verkaufsfläche und Sortimente aller EH-Betriebe, Einkaufsort nach Sortiment, Angebotslücken + Standort- städtebauliche Analyse bewertungen Angaben zum Betrieb, Umsatzherkunft, Angebotslücken + Standortbewertungen Kundenfrequenzen an verschiedenen Standorten eigene Darstellung Bestands erhebung der Einz elhand elsbetri ebe Die Bestandserhebung der Einzelhandelsbetriebe ist für die Stadt Duisburg im Zeitraum von Mai bis Juli 2008 flächendeckend durchgeführt worden; es liegt somit eine aktuelle Vollerhebung des Ladeneinzelhandels vor. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung für die absatzwirtschaftlichen und städtebaulichen Untersuchungen sind neben dem Ladeneinzelhandel auch Betriebe des Lebensmittelhandwerks (z. B. Metzger, Bäcker), Tankstellenshops sowie Kioske erfasst worden. Des Weiteren ist das einzelhandelsrelevante Angebot von 5 Auf Grund seiner strukturprägen den Eigenschaften für den Duisburge r Einzelhandel wurde das Einkaufszentrum Forum, welches im September 2008 eröffnet wurde, nachträglich bei der Erhebun g des Einzelhandelsbestan ds in Duisburg berücksichtigt. 6 Im Oktober 2008 wurde eine ergänzende Passantenfrequenzzählung durchgeführt, um mögliche Auswirkungen, die durch die Eröffnung des Einkaufszentrums Forum resultieren könnten, zu erfassen. 9 Wochenmärkten, auf Grund deren hohen Bedeutung für die wohnortnahe Grundversorgung, ebenfalls einbezogen worden.7 Darüber hinaus sind Ladenleerstände – soweit eine vorherige Einzelhandels- oder ladenähnliche Dienstleistungsnutzung erkennbar war – als wichtiger Indikator der Einzelhandelsstruktur und städtebaulicher Implikationen aufgenommen worden. Zur Ermittlung der Verkaufsflächen sind Betriebsbegehungen durchgeführt worden; die Verkaufsfläche (VKF) ist differenziert nach innen und außen liegender VKF ermittelt worden. Dabei wurde je nach Situation entweder die persönliche Befragung des Personals bzw. des Inhabers/ Geschäftsführers oder die eigenständige Vermessung der VKF in Betracht gezogen. Die aktuelle Rechtsprechung zur Verkaufsflächendefinition des Bundesverwaltungsgerichts8 von November 2005 findet dabei Anwendung. Persönlich erfragte Verkaufsflächen wurden grundsätzlich auch auf ihre Plausibilität hin überprüft und ggf. modifiziert. Eine Schätzung von Verkaufsflächen ist nur im Ausnahmefall vorgenommen worden. Ergänzend zu den Sortimenten und der Verkaufsfläche wurden außerdem die städtebauliche Lage jedes Betriebes sowie die Öffnungszeiten erfasst. Diese Daten sind zur Bewertung der Einzelhandelsstruktur im Rahmen des Empiriebausteines der Bestandserhebung unerlässlich. Neben der Erfassung der Einzelhandelsbetriebe wurden zentrenergänzende Funktionen/ Nutzungen in den städtebaulich-funktionalen Zentren aufgenommen. Diese Nutzungskartierung dient vor allem als weiterer Indikator für die städtebaulich-funktionale Herleitung der zentralen Versorgungsbereiche.9 Darüber hinaus ist durch eine sekundärstatistische Analyse das Angebot der Wochenmärkte – insbesondere im Sortimentsbereich Nahrungsund Genussmittel – berücksichtigt worden. Bestandsa nalyse Städteba u Für die Zentren sowie die bedeutsamen sonstigen Standorte erfolgte eine an den untersuchungsrelevanten Fragestellungen orientierte städtebauliche Analyse, die in den sieben bezirksbezogenen Sonderteilen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes enthalten ist. Stärken und Schwächen der relevanten Einkaufsstandorte werden dabei herausgestellt. Die Ausgestaltung der städtebaulichen Analyse erfolgte in Abhängigkeit von der städtebaulichfunktionalen Ausprägung der jeweiligen Standortbereiche. Daher variieren die in diesem Bericht dargestellten Ergebnisse der städtebaulichen Analyse hinsichtlich der städtebaulichfunktionalen Kriterien. Ein wesentlicher Aspekt ist angesichts der hohen Bedeutung für die bauleitplanerische Steuerung die räumliche Abgrenzung der zentralen Versorgungsberei7 Für die Ermittlung des einzelhande lsrelevanten Ange botes von Wochenmärkten wurden Unterlagen der FrischeKontor Duisburg GmbH herangez ogen (Stand: 31.10.2008). 8 Vgl. BVerwG, Urteil 4 C 10.04 vom 24.11.2005. 9 Zur näheren Erläuterung der Begrifflichkeit vgl. Glossar im Anhang. 10 che. Eine solche städtebaulich-funktional hergeleitete Abgrenzung ist die Basis der Duisburger Sortimentsliste und der zukünftigen räumlichen Steuerung von Einzelhandelsansiedlungen. Die Erfassung der Einzelhandelsbetriebe im Zusammenhang mit einer städtebaulichfunktional begründeten Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche bildet das Kernstück zukünftiger sortimentsspezifischer räumlicher Steuerung von Einzelhandelsvorhaben in der Bauleitplanung. Telefonische Ha ushaltsb efragung Im Rahmen der Haushaltsbefragung wurden telefonische Interviews mit rd. 1.000 Bürgern geführt. Die räumliche Bevölkerungsverteilung innerhalb von Duisburg ist dabei für die Befragungsstreuung äquivalent berücksichtigt worden. Hinsichtlich der Verteilung der weiblichen und männlichen Befragten ist die i. d. R. stärkere Verantwortlichkeit der Frauen für die Einkäufe des täglichen Bedarfs einbezogen worden. Tabelle 2 : Stichprobenzusammensetzung Haus Hau s haltsbefragung Stichprobengröße 1.003 Anteil weiblicher Befragter rd. 71 % Anteil männlicher Befragter rd. 29 % Räumliche Verteilung Quelle: Walsum: 104 Hamborn: 146 Meiderich-Bee ck: 147 HombergRuhrort-Baerl: 85 Mitte: 213 Rheinhausen: 159 Süd: 149 Telefonische Haushaltsbefragung i. A. von Stadt + Handel 08/ 2008 Die Befragung wurde von einem darauf spezialisierten Marktforschungsunternehmen mittels eines standardisierten Fragebogens durchgeführt. Anhand der Haushaltsbefragung werden auf repräsentative Weise Daten des räumlichen Versorgungsverhaltens der Wohnbevölkerung nach Sortimenten differenziert gewonnen. So 11 können Rückschlüsse hinsichtlich sortimentsspezifischer örtlicher und überörtlicher Kaufkraftströme und ggf. deren Veränderungen in den letzten Jahren gezogen werden.10 Durch die Haushaltsbefragung werden insbesondere Aussagen zu aktivierbaren Kaufkraftpotentialen aus Duisburg selbst getroffen und mit Blick auf die Nahversorgungsstruktur Kaufkraftflüsse zwischen den Duisburger Stadtteilen ermittelt.11 Einzelhä ndlerbefrag ung Die Einzelhändlerbefragung in der Stadt Duisburg erfolgte anhand eines halbstandardisierten Fragebogens und umfasst 100 Interviews mit Einzelhändlern vor Ort, von denen 50 persönlich als Leitfadengespräch durchgeführt wurden. Tabelle 3 : Stichprobenzusammensetzung Einzelhändlerbefragung Stichprobengröße Räumliche Räum liche Verteilung 100 (davon persönliche Interviews n = 50) Walsum: 10 (5) Hamborn: 9 (6) Meiderich-Bee ck: 8 (5) HombergRuhrort-Baerl: 8 (5) Mitte: Rheinhausen: Süd: Quelle: 44 (15) 9 (5) 12 (9) Einzelhändlerbefragung 08/ 2008 Durch die Befragung ausgewählter Einzelhändler können sowohl betriebsbezogene Daten als auch wichtige Erkenntnisse über die Attraktivität und Funktionsfähigkeit der Einkaufsorte sowie der Einzelhandelsstruktur der Gesamtstadt erlangt werden. Die Ergebnisse stellen im Wesentlichen eine qualitative Bewertung der Einzelhändler vor Ort dar. Die Informationen wurden vertraulich behandelt und für die weitere Verarbeitung im Hinblick auf die Betriebsnamen anonymisiert. Bei der Einzelhändlerbefragung wurde besonderer Wert darauf gelegt, Einzelhändler mit Migrationshintergrund – insbesondere türkischstämmige Einzelhändler im Stadtbezirk 10 Der Verkauf via Internet oder Katalog wird hierbei ebenso berücksichtigt. 11 Bei den aus der Haushaltsbefragun g abgeleiteten Ergebnissen zu r qualitativen Einschätzung des Einkaufsstandortes Duisburg ist zu berücksichtigen, dass die telefonische Haushaltsbefragung im Au gust 2008 stattfand und somit vor der Eröffnung des Einkaufszentrums Forum Duisburg. Mögliche Effekte, die die Eröffnung des Einkaufszentrums Forum Duisburg hervorgerufen haben könnte, können somit nicht aufgezeigt werden. 12 Marxloh – zu berücksichtigen. Allerdings ist bei der durchgeführten Einzelhändlerbefragung letztendlich nur eine geringe Beteiligung dieses Personenkreises festzustellen. Sollen für die zukünftige Einzelhandelsentwicklung die Belange dieses Personenkreises vertieft berücksichtigt werden, ist eine detaillierte Untersuchung notwendig. Passantenfr equenzzä hlung Zur methodischen Untermauerung der städtebaulichen Analyse wurde an ausgewählten Standorten im Innenstadtzentrum sowie in den Zentren Hamborn und Marxloh an jeweils einem frequenzarmen Tag und einem frequenzstarken Tag12 eine Passantenfrequenzzählung durchgeführt. Die Zählung umfasste sowohl Passanten als auch Radfahrer, welche per Strichliste aufgenommen wurden. Als Zählpunkte wurden passantenreiche und für die weitere Abgrenzung relevante Standorte ausgewählt. Zu verschiedenen Zeiten (morgens, mittags, abends) fanden an diesen Standorten Zählungen in Zeitabschnitten von jeweils fünfzehn Minuten statt, die dann auf eine Stunde hochgerechnet wurden. Außerdem wurden das Wetter sowie besondere Ereignisse, wie z. B. Wochenmärkte vermerkt. Prozessbegleit ung d urch einen A rbeitskreis Neben den laufenden Abstimmungsgesprächen zwischen dem erstellenden Gutachterbüro und der Verwaltung wurde ein prozessbegleitender Arbeitskreis während der Erstellungsphase des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes eingerichtet, welcher Vertreter des Einzelhandels- und Dienstleistungsverbands Niederrhein e. V., der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer, die Kreishandwerkerschaft, der Duisburger Marketing GmbH, der Bezirksregierung Düsseldorf sowie der Stadt Duisburg umfasst. An jeder Sitzung haben zudem die zuständigen Vertreter des Gutachterbüros teilgenommen. Diese enge Einbindung relevanter Akteure gewährleistet, dass alle notwendigen Informationen in das Einzelhandels- und Zentrenkonzept einfließen und sämtliche Zwischenschritte mit einem breit besetzten Gremium diskutiert wurden. 12 Bundesweite Untersuchungen haben gezeigt, dass insbesondere de r Donnerstag und der Samstag hohe Passantenaufkommen aufweisen und somit als frequenzstarke Tage einzuordnen sind. Darüber hinaus sin d für das Passantenaufkommen an unterschiedlichen Wochenta gen standortbez ogene Besonderheiten (z. B. Veranstaltungen, Wochenmärkte) zu berücksichtigen. 13 2 MarktMarkt- und Standortanalyse Standortanalyse Die Markt- und Standortanalyse besteht einerseits aus der Untersuchung und Bewertung der im Rahmen dieses Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes wichtigen Angebots- und Nachfragedaten – sowohl auf Ebene der gesamten Stadt Duisburg, als auch auf Ebene der einzelnen Stadtbezirke – sowie andererseits aus der flankierenden Analyse städtebaulicher Merkmale der bedeutenden Einzelhandelsstandorte in den jeweiligen Stadtbezirken. Einführend werden zunächst aktuelle Trends im Einzelhandel sowie die wesentlichen StandortRahmenbedingungen für die Stadt Duisburg erörtert. 2 .1 Trends im Einzelhandel Bevor im Folgenden die konkrete Situation des Einzelhandels in der Stadt Duisburg analysiert wird, werden an dieser Stelle einleitend allgemeine Trends der bundesdeutschen Einzelhandelsentwicklung skizziert. Dabei handelt es sich um wichtige Aspekte, die es bei der Erstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes aufgrund ihrer räumlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen zu beachten gilt. Der Einzelhandel als dynamischer Wirtschaftsbereich unterlag in den letzten Jahrzehnten einem fortwährenden Veränderungsprozess. Maßgeblich sind dabei Veränderungen sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite, die in einem engen gegenseitigen Wirkungszusammenhang stehen. Die Nachfrage der Konsumenten wird im Wesentlichen durch den privaten Verbrauch sowie das verfügbare Einkommen bestimmt. Sie ist durch die folgenden Entwicklungen geprägt. Wandel der demograp hischen Str uktur en mit Verä Verä nder ung en d er Einwohnerza hlen sowie der Anzahl und d er Größ e der Haus halte Für Deutschland hat das Statistische Bundesamt zukünftig eine deutliche Abnahme der Gesamtbevölkerung prognostiziert, wobei mit erheblichen regionalen Unterschieden in der Bevölkerungsentwicklung zu rechnen ist. Insgesamt wird der Anteil der Älteren in der Bevölkerung weiter steigen.13 Gleichzeitig steigt die Anzahl der Privathaushalte stetig an, wobei sich die durchschnittliche Personenzahl je Haushalt weiter reduziert. Im Jahr 2010 werden die Single-Haushalte mit einem Anteil von rd. 40 % den größten Teil der privaten Haushalte bilden.14 13 Vgl. Destatis 2008. 14 Vgl. EHI 2008. 14 Zunehmende Verfügba rkeit von Kraftfahrz eug en Der Bestand an Kraftfahrzeugen hat in Deutschland in den letzten Jahrzehnten stetig zugenommen. Die verbesserte Verfügbarkeit von Individualverkehrsmitteln geht mit einer gleichzeitig steigenden Mobilitätsbereitschaft und räumlichen Flexibilität der Konsumenten einher. Verkehrsgünstig gelegene Einzelhandelsstandorte mit großen Parkplatzangeboten profitieren von diesen Entwicklungen und können gleichzeitig ihren Einzugsbereich erweitern. Bei den einkommensschwachen Personengruppen und Haushalten verfügt durchschnittlich nur jeder zweite Haushalt über einen privaten Pkw (50 % der Haushalte mit einem Nettoeinkommen von unter 1.300 Euro/ Monat), während einkommensstärkere Haushalte im Durchschnitt sogar mehr als einen Pkw besitzen.15 Durch die geringe Verfügbarkeit sind die Haushalte mit geringem Einkommen auch in der Wahl ihrer Einkaufsstätte deutlich eingeschränkt. Veränderte Einkommensverhält Einkommensverhält nisse und die A usgabenstrukt ur d er Ko nsumente nsumenten Obwohl insgesamt in den letzten Jahren ein Wachstum der Haushaltseinkommen zu verzeichnen ist, wird dieses Einkommen immer weniger für den Einzelhandel ausgegeben. Ein stetig wachsender Teil des Budgets der privaten Haushalte wird hingegen für Dienstleistungs- und Freizeitaktivitäten sowie für Wohnen aufgewendet. Abbildung 4 : Entwicklung der Konsumausgaben der privaten Haushalte in ausgewählten Bereichen 2002 bis 2006 (2002 = 100) 10 0) 11 2 11 0 10 8 10 6 10 4 10 2 10 0 98 96 94 92 2 0 02 Quelle: 15 2 00 3 20 0 4 20 0 5 Nah ru n gs - u n d Ge n us smitte l Be kle idu n g, S ch uh e Wohn u ng, Wass er, S trom, Gas u.a. B re n ns toffe F re ize it, Un te rhaltu ng u nd Ku ltur 2 0 06 eigene Darstellung; auf Basis von EHI 2007 Vgl. Destatis 2008. 15 Verändertes Einkaufsverhalt en der Verbra ucher In den letzten Jahrzehnten hat sich in Deutschland ein gesellschaftlicher Wertewandel vollzogen, der dem Konsum neben der materiellen Bedeutung auch zunehmend einen immateriellen Erlebniswert beimisst.16 Aus diesem Grund ist eine Aufspaltung des Einkaufes in ein Segment ‚Erlebniseinkauf’ und in ein Segment ‚Versorgungseinkauf’ zu beobachten. Der Erlebniseinkauf zeichnet sich durch die Faktoren Qualität, Status und Atmosphäre aus, beim Versorgungseinkauf hingegen stehen der Preis und die schnelle (autokundenorientierte) Erreichbarkeit im Fokus der Konsumenten. Durch das so genannte One-Stop-Shopping, welches es dem Kunden meist durch die Agglomeration mehrerer Einzelhandels- und auch Dienstleistungsbetriebe ermöglicht, alle Waren an einem Einkaufsort zu besorgen, kann Einkaufshäufigkeit und -aufwand insgesamt reduziert werden. Die Verhaltensweisen der Konsumenten können je nach Einkaufszusammenhang zunehmend als ‚hybrid’ bezeichnet werden.17 Neue Hand els el sweg e d urch EE - Commerce In den letzten Jahren hat die Bedeutung des Internethandels im Vergleich zum stationären Einzelhandel, aber auch zum klassischen Versandhandel stetig zugenommen. Besonders der Internethandel mit Waren kann ein Wachstum verbuchen, allein von 2007 zu 2008 stieg der Umsatz im Internet um 2,5 Mrd. Euro.18 Bei den digitalen Dienstleistungen blieb der Umsatz mit 5,9 Mrd. Euro im gleichen Zeitraum konstant. Am häufigsten werden Bücher und elektronische Produkte, CDs, DVDs, Bekleidung und Schuhe über das Internet gekauft sowie digitale Dienstleistungen wie Ticketkäufe, Software-, Musik- und Videodownloads online in Anspruch genommen. Etwa jeder zweite deutsche private Internetnutzer (53 % von 51 Mio. Nutzern) kauft heute online ein. Der Onlineanteil am Umsatz des gesamten deutschen Versandhandels hat 2008 bereits 46,9 % erreicht (2007 noch bei 39,5 %) und wird voraussichtlich weiter steigen. Für das Jahr 2009 wird ein Umsatzplus von mindestens 10 Prozent erwartet.19 Viele Einzelhändler betreiben inzwischen in einem Multi-Channel-Konzept zusätzlich zum Laden einen Internetshop, um diesem Trend entgegenzugehen und zusätzliche Umsätze auch neuer Käufergruppen zu generieren.20 16 Vgl. u. a. KPMG 2006. 17 Vgl. Heinritz et al. 2003. 18 Vgl. Der Handel und BVH 2008. 19 Vgl. Der Handel 2009. 20 Vgl. Der Handel und BVH 2008. 16 Auch der Verkauf über Teleshops im Fernsehen erfreut sich zunehmender Beliebtheit; er liegt mit einem Anteil von 5 % am Umsatz des Versandhandels aber weit hinter dem Internethandel und den traditionellen Katalogbestellungen.21 Wesentliche Faktoren, die zu Veränderungen auf der Angebotsseite des Einzelhandels geführt haben, werden im Folgenden dargestellt. Wandel der Betriebsformen und r ückläufige Betriebsza hlen Die Anzahl der Einzelhandelsbetriebe ist in Deutschland in den letzten Jahrzehnten stetig rückläufig. Neben diesem absoluten Rückgang der Betriebszahlen ist auch eine Verschiebung innerhalb der verschiedenen Betriebsformen des Einzelhandels zu erkennen. Hierbei kann man von einem Trend zur Großflächigkeit und einer zunehmenden Discountorientierung sprechen. Die Folge ist, dass vor allem kleinflächige Fachgeschäfte aus dem Markt ausscheiden. Im Rahmen der Standortpräferenzen der Einzelhandelsunternehmen geht diese Entwicklung mit einer Ausrichtung auf autokundenorientierte, meist nicht integrierte Standorte einher. Die Verschiebung der Marktanteile der Betriebsformen im Einzelhandel wird durch die nachfolgende Abbildung verdeutlicht. Abbildung 5 : Marktanteile der Betriebsformen im Einzelhan Einzelhan del 100% 90% 80% 70% 60% 11,4 11,7 11,7 11,3 8,1 7,9 7,7 7,6 8,8 11,0 11,5 11,7 4,2 3,8 3,7 3,4 22,0 22,7 23,0 21,0 50% SB-Warenhäuser/ Verbrauchermärkte 40% 30% Supermärkte 27,4 24,8 24,1 24,0 Warenhäuser 20% 10% 0% Quelle: 21 Lebensmit teldiscounter Fachmärkte 13,4 13,0 13,1 13,7 5,7 5,8 5,5 5,3 2000 2003 2004 2005 Traditionelle Fachgeschäft e Filialisiert er No n-Fo od-Einzelhandel Versandhandel eigene Darstellung auf Basis von EHI 2007 Vgl. KPMG 2006. 17 Entstehen neuer neuer Hand elsformen Neben dem Entstehen und dem Bedeutungsgewinn meist großflächiger stationärer Betriebsformen, wie z. B. Shopping Center und Factory Outlet Center, sind auch neue Entwicklungen im nicht stationären Einzelhandel, z. B. im e-commerce, zu beobachten (s. o.). Unter nehm ensens- und Umsatzko nzentration Bis zur Mitte des letzten Jahrhunderts dominierte in Deutschland der eigentümergeführte Facheinzelhandel. Heute wird der Einzelhandel von nationalen und internationalen Konzernen geprägt, die einen Großteil der Unternehmen sowie des Umsatzes konzentrieren. Diese Konzentrationstendenzen betreffen in besonderem Maße den Lebensmitteleinzelhandel, in dem die fünf größten Unternehmen einen Bruttoumsatz von rd. 146 Mrd. € erwirtschaften.22 Die Folgen dieses Prozesses sind eine Ausdünnung des Versorgungsnetzes, die Vereinheitlichung des Angebotes und das Wachstum nicht integrierter Standorte. Anhaltendes Verkaufsflächenwachst um bei gleichz eitig z urückgehend er Flächenpr Flächenproduktivität durch stagnierend e Umsätz e Die Verkaufsfläche hat in Deutschland in den letzten Jahrzehnten durch Betriebsgrößenerweiterungen und Neuansiedelungen stark zugenommen. Bereits heute entfallen auf jeden Bundesbürger rd. 1,4 m² Verkaufsfläche.23 Durch den oben beschriebenen Rückgang der absoluten Zahl der Einzelhandelsbetriebe herrschen immer mehr großflächige Betriebe vor. Die gleichzeitige Stagnation der Umsätze im Einzelhandel hat zudem zu einer Senkung der durchschnittlichen Flächenproduktivität, d. h. des Umsatzes pro Quadratmeter Verkaufsfläche, geführt. Alternative Nahversorgungskonz epte Als Alternative zu den klassischen Betriebsformen des Lebensmitteleinzelhandels (Lebensmittelsupermärkte oder –discounter) haben sich in den letzten Jahren verschiedene Konzepte entwickelt, die in, bedingt durch die oben erläuterten Trends, nicht ausreichend nahversorgten Stadtgebieten mit oftmals einer geringen Mantelbevölkerung ein Nahversorgungsangebot sicherstellen können. Es existieren einerseits verschiedene Betreibermodelle für stationäre Nahversorgungsläden (z. B. standardisierte bzw. selbstständige Kleinflächenkonzepte oder sog. Integrationsmärkte). Andererseits stellen auch mobile Einkaufsangebote (z. B. Verkaufswagen oder Zustelldienste) die Nahversorgung v. a. von mobilitätseingeschränkten Personen sicher. Eine Einschränkung erfahren diese Angebote durch die i. d. R. höheren Preise und das oftmals begrenzte Sortiment. 22 Vgl. EHI 2008. 23 Vgl. EHI 2008. 18 2 .2 MarktMarkt - und Standortanalyse auf Ebene der Gesamtstadt Duisburg Die Markt- und Standortanalyse besteht auf Ebene der Gesamtstadt aus der Untersuchung und Bewertung wichtiger Angebots- und Nachfragedaten in Duisburg. Einführend werden zunächst die wesentlichen Standortrahmenbedingungen erörtert. 2. 2. 1 Räumliche Rahmenbedingungen und untersuchungsrelevante untersuchungsr elevante Struktur daten für Duisburg Das Oberzentrum Duisburg liegt im westlichen Ruhrgebiet, umgeben von den Oberzentren Düsseldorf, Krefeld und Essen sowie den Mittelzentren Oberhausen, Mülheim a. d. Ruhr, Ratingen, Meerbusch, Moers, Rheinberg und Dinslaken. Duisburg ist in einen siedlungsstrukturell stark verflochtenen polyzentralen Raum integriert. Folgende Karte zeigt die Siedlungsstruktur der Stadt Duisburg mit den einzelnen Stadtbezirken: Abbildung 6 : Siedlungsstruktur der Stadt Duis Dui s burg Legende Wohn- und Gewerbefläche Industriefläche Bundesautobahn Schnellstraße Stadtbezirksgrenze Stadtgrenze Quelle: eigene Darstellung 19 Duisburg setzt sich aus den sieben Stadtbezirken Walsum, Hamborn, Meiderich-Beeck, Homberg-Ruhrort-Baerl, Duisburg-Mitte, Rheinhausen und Duisburg-Süd zusammen. Insgesamt beträgt die Bevölkerungszahl rd. 496.000 Einwohner24 (vgl. nachfolgende Tabelle). Tabelle 4 : Bevölkerungsverteilung in Duisburg Stadtbezirk Einwohner Anteil in % Walsum 51.528 rd. 10 Hamborn 71.891 rd. 15 Meiderich-Bee ck 73.881 rd. 15 Homberg-Ruhrort-Baerl 41.153 rd. 8 Mitte 105.961 rd. 21 Rheinhausen 77.933 rd. 16 Süd 73.321 rd.15 Summe 495.668 100 Quelle: Stadt Duisburg, Bevölkerungsstatistik Stand 31.12.2007 Die Bevölkerungszahl der Stadt Duisburg ist ungleich verteilt, den einwohnerstärksten Stadtbezirk stellt Duisburg-Mitte dar (rd. 21 % der Einwohner), gefolgt von DuisburgRheinhausen (rd. 15 %). Der Stadtbezirk mit der niedrigsten Bevölkerungszahl ist HombergRuhrort-Baerl (rd. 8 %). 24 20 Stadt Duisburg, Stand: 31.12.2007. 2. 2. 2 A ngebotsanalyse auf Ebene der Gesamtstadt Duisburg Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die einzelhandelsrelevante Ausstattung der Stadt Duisburg und stellt einen Vergleich zu einer Erhebung aus dem Jahr 2001 her. Tabelle 5 : Einzelhandelsbestand in Duisburg GfK Prisma 2001 Stadt + Handel 2008 3.115 3.022* rd. 596.150 rd. 724.100* V erkaufsfläche je Einwohn er (in m²) 1,15 1,46 Verkaufsfläche Wareng ruppe NahrungsNahrungs- u nd Genussm ittel je EW (in m²) 0,30 0,35 Anzahl der Einze lhandelsbelhandelsb etriebe V erkaufsfläche (in m²) Quelle: Einzelhandelsbestandserhebung Stadt + Handel 05-07/ 2008; Verkaufsflächen auf 10 m² gerundet; *exklusive Leerstände Die insgesamt 3.022 Einzelhandelsbetriebe in Duisburg verfügen über eine Verkaufsfläche von rd. 724.100 m². Die Anzahl und die Verkaufsfläche der erfassten Betriebe veränderte sich gegenüber der letzten Erhebung im Jahr 2001 (GfK Prisma; 3.115 Betriebe und rd. 596.000 m²) und spiegelt die bundesweit vorzufindenden Trends im Einzelhandel – Verringerung der Betriebszahl bei gleichzeitiger Erhöhung der Verkaufsfläche – wider (vgl. oben stehende Tabelle).25 Das erhebliche Verkaufsflächenwachstum in Duisburg ist neben den allgemeinen Trends insbesondere durch eine Vielzahl an großflächigen Einzelhandelsvorhaben (z. B. Einkaufszentrum Forum, Fachmarkt an der Keniastraße (Stadtbezirk Süd), Neuansiedlung/ VKF-Erweiterungen von Lebensmitteldiscountern, Verbrauchermärkten) zu erklären, die in der Zwischenzeit realisiert wurden. Mit einer Verkaufsflächenausstattung von gerundeten 1,5 m2 je Einwohner weist Duisburg eine knapp über dem Bundesdurchschnitt (rd. 1,4 m2/ EW) liegende Verkaufsflächenausstattung auf. Die Verkaufsflächenausstattung im Sortimentsbereich Nahrungsund Genussmittel liegt mit rd. 0,35 m2 je Einwohner im Bundesdurchschnitt (etwa 0,33 – 0,35 m2/ EW). 25 Verkaufsflächenabweichungen gegenübe r den vorausgegan genen Untersuchun gen können aus Betriebsverlagerungen un d -aufga ben, aber auch aus Betriebsve rkleinerungen bzw. -vergröße rungen ode r -zusammenschlüssen resultieren. Veränderungen lassen sich ebenso auf zwischenzeitlich geände rte höchstgerichtliche Anforderungen an die Verkaufsflächendefinition durch das Bundesverwaltungsgerich t zurückführen (vgl. BVerwG, Urteil 4 C 10.04 vom 24.11.2005). Abweichungen ge genüber Drittgutachte n können nach Einschätzung der Verfasser zudem durch methodische Erhebun gsunterschie de be gründe t werden – so werden durch Stadt + Handel re gelmäßig auch Apotheken und Tankstellenshops sowie im Rahmen der genannten höchstrichterlichen Anforde rungen etwa die Vorkassenzonen voll erfasst. 21 Der Verkaufsflächenbestand differenziert nach Sortimentsgruppen wird in folgender Abbildung vorgestellt: Abbildung 7 : Verkaufsflächenbestand nach Sortimentsgruppen auf Ebene der GesamtGesamtstadt Duisburg (in m 2) 175.5 10 Nahrung s- und Genussmittel 41.560 Drogerie/ Parf ümerie/ Kosmetik, Apotheken 21.790 Blumen, zoolog ischer Bedarf 17. 750 PBS, Z eitung en/ Zeitschriften, Bücher 89.090 Bekleidung 18. 680 Schuhe/ Lede rwaren 55. 480 Pf lanzen/ Gartenb edarf 83.160 Baumarktsortiment i.e.S. 33.160 GP K/ H ausrat/ Ein richtung szu behör 1 4.410 Spielwaren/ Basteln/ Hob by/ Musikinstrumente 14.0 90 Sportartikel/ Fahrräder/ Camping 5.7 80 Medizinische und orthopädische Artikel/ Op tik Tep piche/ Gardinen/ D ekostoffe / Sicht- und Son nenschutz 10.550 Bettware n, Haus-/ Bett-/ Tischw äsche 12.240 70.840 Möb el 19.06 0 Ele ktro/ Leuchten/ Haushaltsg eräte 27. 940 Neue Me dien/ Unterh altungselektronik 4. 440 Uhren/ Schmuck 8 .570 Sonstig es 0 Quelle: 2 0.000 40 .0 00 60 .0 00 80 .0 00 1 00.000 12 0.0 00 14 0.0 00 16 0.0 00 180 .00 0 200 .00 0 Einzelhandelsbestandserhebung Stadt + Handel 05-07/ 2008; Verkaufsflächen auf 10 m² gerundet Bei der differenzierten Betrachtung des Verkaufsflächenbestandes nach den einzelnen Sortimentsgruppen fällt erwartungsgemäß die starke Ausprägung der Sortimentsgruppe Nahrungs- und Genussmittel auf, gefolgt von den Sortimentsgruppen Bekleidung, Baumarktsortiment i.e.S. und Möbel. 22 Bei der Einzelhandelsstruktur nach städtebaulichen Lagebereichen wird zwischen den Zentren, den sonstigen städtebaulich integrierten26 und den städtebaulich nicht integrierten Lagen unterschieden, wie der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen ist: Tabelle 6 : GeeEinzelhandelsstruktur nach städtebaulichen Lagebereichen auf Ebene der G samtstadt Duisburg Zentren Sonstige städtebaulich städtebaulich integrie rte Lagen (siL) Städtebaulich nicht i ntegrie rte Lagen (niL) Anzahl der Be Betriebe 1.603 1.202 217 Anteil 53 % 40 % 7% 296.040 150.210 277.860 41 % 21 % 38 % Verkaufs Verkaufsfläche (in m²) Anteil Quelle: Einzelhandelsbestandserhebung Stadt + Handel 05-07/ 2008 Die Zentren vereinen mehr als die Hälfte der gesamtstädtischen Einzelhandelsbetriebe auf sich und beinhalten zudem den größten Verkaufsflächenanteil. Die oben stehende Tabelle zeigt zwar einen hohen Anteil der Verkaufsfläche in städtebaulich nicht integrierten Lagen, aber rd. 60 % davon entfallen auf Sortimente, die üblicherweise in solchen Lagen anzusiedeln sind (z. B. Pflanzen/ Gartenbedarf, Baumarktsortiment, Möbel). 26 Als städtebaulich inte grierte Lage (auch: sonstige integrierte Lage) werden diejenigen Sie dlungs bereich e bezeichnet, die in Wohnbe reiche ein gebette t sind. Die bauliche Dichte sowie die Dichte der Einzelhan delsnutzungen und sonstigen Funktionen reicht in dieser Lage nicht aus, diese Lage als zentraler Versorgungsbe reich, d. h. Hauptgeschäftszentrum bzw. Stadtteil- oder Ortsteilzentrum einzuordnen. In der Re gel sind Einzelhandelsnutzun gen in der sonstigen inte grierten Lage als Einzelbetrie b ode r als Ansammlung einiger weniger Betriebe vorzufinden. 23 Sortimentsspezifisch stellt sich der Verkaufsflächenbestand differenziert nach Lagebereichen wie folgt dar: Abbildung 8 : Einzelhandelsbestand nach Sortimentsgruppen und Lagebereichen auf EbeEbene der Ge Ge samtstadt Duisburg Nahrung s- u nd Ge nussm ittel D ro ge rie/ Parfü merie/ Ko smetik, A pothe ken Blumen , z oolog isch er Be darf PBS, Zeitung en / Z eitschriften , Bücher Bekleid ung S chu he/ Led erwaren Pf lan zen/Garten be darf Baum arktsortim ent i.e.S. GP K/ Hau srat/ Einrich tu ngs zub ehör Sp ielwaren/ Baste ln/ H ob by/ Mus ikin strum ente Sp ortartikel/ F ahrräd er/ C am ping M ed izinische un d orthop äd is che Artikel/ Op tik Te pp ich e/ Gard inen/ De kostoff e/ Sicht- u nd Sonn enschutz Be ttw aren , Haus-/ Bett-/ Tisch wäsche M öb el E le ktro/ Leuchten/ Hau shalts ge räte Neue M ed ien/ Unterhaltung selektronik Uhren / Schmu ck Sonstig es 0 20.0 00 40.000 60.000 8 0.000 100.000 120.000 140 .000 160.00 0 180.000 200.000 Ze ntr en Quelle: siL niL Einzelhandelsbestandserhebung Stadt + Handel 05-07/ 2008 Die Zentren weisen bei den Sortimentsgruppen Bekleidung (rd. 78.000 m²), Nahrungs- und Genussmittel (rd. 64.000 m²), Parfümerie/ Drogerie/ Kosmetik, Apotheken (rd. 25.000 m²), Neuen Medien/ Unterhaltungselektronik (rd. 18.000 m²), Schuhe/ Lederwaren (rd. 17.000 m²) und Papier/ Bürobedarf/ Schreibwaren (PBS), Zeitungen/ Zeitschriften, Bücher (rd. 11.000 m²) den größten Verkaufsflächenbestand auf. In den sonstigen städtebaulich integrierten Lagen (siL) liegt der Verkaufsflächenbestand bei der Sortimentsgruppe Nahrungs- und Genussmittel (rd. 66.000 m²) mit Abstand am höchsten, gefolgt von den Sortimentsgruppen Möbel (rd. 12.000 m²), Drogerie/ Parfümerie/ Kosmetik, Apotheken (rd. 11.000 m²), Pflanzen/ Gartenbedarf (rd. 11.000 m²) und Baumarktsortiment i.e.S. (rd. 11.000 m²). In den städtebaulich nicht integrierten Lagen (niL) weist die Sortimentsgruppe Baumarktsortiment i.e.S (rd. 68.000 m²), gefolgt von den Sortimentgruppen Möbel (rd. 50.000 m²), Nahrungs- und Genussmittel (rd. 45.000 m²) und Pflanzen/ Gartenbedarf (rd. 42.000 m²) den größten Verkaufsflächenbestand auf. 24 Den Einzelhandelsbestand in Duisburg differenziert nach Größenklassen zeigt folgende Abbildung: Abbildung 9 : 100% Einzelhandelsbestand nach Größenklassen auf Ebene der Gesamtstadt Duis Dui s burg burg 48 120 193 182 80% 291.460 336 60% 659 136.760 40% 112.210 1.484 20% 52.080 47.470 45.680 36.960 0% Anz ahl der Betriebe < 50m² Quelle: 50-100m² 101-200m² 201-400m² Verkaufsfläche 401-800m² 801 -20 00m² >2000 m² Einzelhandelsbestandserhebung Stadt + Handel 05-07/ 2008; Verkaufsflächen auf 10 m² gerundet Die großflächigen Einzelhandelsbetriebe mit Verkaufsflächen von über 800 m² machen in ihrer Anzahl weniger als rd. 10 % des Gesamtbestandes aus, nehmen aber fast 60 % der gesamten Verkaufsfläche ein. Dagegen hat die größte Anzahl der Einzelhandelsbetriebe in Duisburg (rd. 70 %) 100 m² oder weniger an Verkaufsfläche vorzuweisen und macht somit nur rd. 11 % an der gesamten Verkaufsfläche aus. 25 2. 2. 3 Nachfrageanalyse Nachfrageana lyse auf Ebene der Gesamtstadt Duisburg Zur Abbildung der Nachfragesituation wird auf primärstatistische Erhebungen (Haushaltsbefragung/ Einzelhändlerbefragung) und auf sekundärstatistische Rahmendaten der BBE zurückgegriffen. 2 .2 .3 . 1 Kaufkraft un d Einkaufsorie ntier nti er ung auf Ebe ne der G esam tstadt Duisb urg Duisburg verfügt aufbauend auf W erten der BBE über eine einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffer von 93,2.27 Das hierdurch ausgedrückte einzelhandelsrelevante Kaufkraftniveau der Duisburger Bevölkerung liegt damit unter dem bundesdeutschen Referenzwert von 100. Insgesamt betrachtet liegt das einzelhandelsrelevante Kaufkraftvolumen für Duisburg bei 2.301,4 Mio. Euro pro Jahr.28 Die einzelhandelsrelevante Kaufkraft, die den Bewohnern der Stadt Duisburg zur Verfügung steht, wird in folgender Tabelle dargestellt: Tabelle 7 : Einzelhandelsrelevante Kaufkraft auf Ebene der Gesamtstadt Duisburg Warengruppen Nahrungs- und Genussmittel (NuG) Drogerie/ Parfümerie/ Kosmetik, Apotheken Blumen, zoologischer Bedarf PBS, Zeitungen/ Zeitschriften, Bücher kurzfristige r Bedarfsbe Bedarfsb ereich* Bekleidung Schuhe/ Lederwaren Pflanzen/ Gartenbedarf Baumarktsortiment i.e.S. GPK/ Hausrat/ Einrichtun gszubehör Spielwaren/ Basteln/ Hobby/ Musikinstrumente Sportartikel/ Fahrräder/ Camping mitte lfristiger Bedarfsbe Bedarfsb ereich* Medizinische und orthopä dische Artikel/ Optik Teppiche/ Gardinen/ Dekostoffe/ Sicht- und SonnenBettwaren, Haus-/ Bett-/ Tischwäsche Möbel Elektro/ Leuchten/ Haushaltsgeräte Neue Medien/ Unterhaltungselektronik Uhren/ Schmuck Sonstiges langfris tiger Bedarfsbe Bedarfsb ere ich* Gesamt* Quelle: 207,2 49,4 35,3 226,2 31,6 50,0 35,6 635,3 33,7 27,7 25,9 127,4 57,6 164,9 22,4 19,7 479,3 2.301,4 2.301,4 eigene Berechnungen auf Basis BBE 2008; *Abweichungen in den Summen ergeben sich aus Rundungen 27 Vgl. eigene Berechnungen auf Basis BBE 2008. 28 Vgl. BBE 2008. 26 Einzelha ndelsrelevante Kaufkraft (Mio. €) 926,1 139,7 34,0 86,9 1.186,7 Mehr als die Hälfte (rd. 1.200 Mio. €) der gesamten einzelhandelsrelevanten Kaufkraft von rd. 2.300 Mio. € auf Ebene der G esamtstadt Duisburg entfällt auf die W arengruppen des kurzfristigen Bedarfsbereichs, gefolgt von den W arengruppen des mittelfristigen und des langfristigen Bedarfsbereichs. Im kurzfristigen Bedarfsbereich entfällt der mit Abstand größte Teil der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft auf die N ahrungs- und G enussmittel (rd. 900 Mio. €), während im mittelfristigen Bedarfsbereich das Baumarktsortiment i.e.S. und die W arengruppe Bekleidung die meiste Kaufkraft auf sich vereinen. Im langfristigen Bedarfsbereich entfällt die höchste einzelhandelsrelevante Kaufkraft auf die W arengruppen N euen Medien/ Unterhaltungselektronik und Möbel. Anhand einer telefonischen Haushaltsbefragung wurde die Einkaufsorientierung der Duisburger Einwohner abgefragt. Die Ergebnisse liefern Anhaltspunkte über die Bindung der Duisburger Kaufkraft durch den lokalen Einzelhandel sowie über die Abflüsse der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft in das Umland. Dadurch können Aussagen hinsichtlich der Attraktivität des Einzelhandelsstandortes Duisburg getroffen werden (vgl. folgende Abbildung). Abbildung 10: 10: Einkaufsorientierung auf Ebene der Gesamtstadt Duisburg Duisburg Nahrungs- und Genussmittel D rog erie/ P arfümerie/ Ko smetik, Apotheken Blumen, zoologischer Bedarf PBS, Zeitung en/ Zeitschriften Bekleid ung Schuhe/ Laederw aren Pflanzen/ Gartenbedarf Baumarkts ortiment i.e. S. GPK/ Haushalt/ E inrichtung szubehö r Spielwaren/ Basteln/ Ho bby/ M usikinstumente Spo rtartikel/ Fahrräder/ Camping Medizinische und orthop ödische Artikel/ Optik Teppiche/ Gardinen/ Dekostoffe/ Sichtschutz Bettwaren, Haus-/ Bett-/ Tis chw äsche M öbel E lektro/ Leuchten/ Haus halts geräte Medien Uhren/ Schmuck Duisbur g Quelle: Abfluss 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Telefonische Haushaltsbefragung i. A. von Stadt + Handel 08/ 2008 27 Bei dem Einkauf von kurzfristigen Bedarfsgütern ist eine fast ausschließliche Orientierung auf den Standort Duisburg vorhanden. Die Sortimentsgruppen Nahrungs- und G enussmittel, Drogerie/ Parfümerie/ Kosmetik, Apotheken und Blumen, zoologischer Bedarf weisen eine Einkaufsorientierung auf Duisburg von rd. 90 % oder mehr auf, was bedeutet, dass lediglich rd. 10 % der Duisburger in diesen Sortimentsbereichen eine Einkaufsorientierung auf das Umland haben. W as die Sortimente des mittelfristigen Bedarfs angeht, so liegt hier ebenfalls eine überwiegende Orientierung auf den Einzelhandelsstandort Duisburg vor, da eine Einkaufsorientierung auf Duisburg von rd. 70 % ermittelt wurde. Auffallend ist die geringe Einkaufsorientierung (rd. 63 %) in der Sortimentsgruppe Bekleidung auf die Stadt Duisburg. Dieser W ert ist wesentlich durch die starke regionale Konkurrenz (z. B. Centro Oberhausen, Düsseldorf) begründet. Jedoch bietet der Einzelhandelsstandort Duisburg (v. a. im Stadtteil Marxloh) in der W arengruppe Bekleidung auch N ischenprodukte (z. B. Fachgeschäfte von Inhabern mit Migrationshintergrund für Festtagsbekleidung) an, welche eine über die Stadt Duisburg hinausgehende Einkaufsrelevanz haben. Für die Sortimente des langfristigen Bedarfs stellt sich die Orientierung auf den Einzelhandelsstandort Duisburg ähnlich dar. Einzig die Warengruppe Möbel weist mit einer Einkaufsorientierung auf Duisburg von rd. 50 % eine leicht geringere Einkaufsorientierung auf Duisburg auf. Der Verkauf via Internet oder Katalog fällt erfahrungsgemäß und so auch in Duisburg bei einzelnen Sortimenten wie etwa Bücher, Medien/ Unterhaltungselektronik oder Uhren/ Schmuck ins G ewicht, ist aber insgesamt von geringer Bedeutung. 2 .2 .3 . 2 Um satzerm ittlung , Z e ntralität und Ku nde nhe rkunft a uf Ebe ne d er G esam tstadt Duisburg Die Ermittlung der aktuellen Umsätze29 im Duisburger Einzelhandel basiert auf allgemeinen und für Duisburg spezifizierten angebots- wie nachfrageseitigen Eingangsparametern: Als Ausgangsbasis der Umsatzschätzung werden die durchschnittlichen Flächenproduktivitäten der Vertriebsformen sowie spezifische Kennwerte einzelner Anbieter zugrunde gelegt: Ein Datenportfolio des Büros Stadt + Handel wird laufend entsprechend der W erte aus der aktuellen Handelsfachliteratur aktualisiert. Hochgerechnet auf den Verkaufsflächenbestand ergibt sich unter Berücksichtigung nachfrageseitiger Rahmenbedingungen (insb. des einzelhandelsrelevanten Kaufkraftniveaus in Duisburg und dem Einzugsbereich) eine Datenübersicht des Umsatzes im Duisburger Einzelhandel. Durch die Vor-Ort-Begehungen im Rahmen der Bestandserhebung konnte neben der Erfassung der Verkaufsflächen je Sortimentsgruppe die konkrete Situation vor Ort berücksichtigt werden. So fließt die Qualität der jeweiligen mikroräumlichen Standortrahmenbedingungen in die Umsatzberechnung ebenso mit ein wie die mit Blick auf das mögliche Umsatzpotential relevante Qualität der jeweiligen siedlungs- 29 28 Umsätze nachfolgend angegeben als Brutto-Jahresumsatz. strukturellen Lage eines Betriebes (Innenstadtzentrum [Haupt-, N eben-, Ergänzungslage], G ewerbegebiet, Streulage etc.). Für Duisburg wurde ein Einzelhandelsumsatz von rd. 2.400 Mio. € ermittelt. G ut die Hälfte dieses Umsatzes wird durch die überwiegend kurzfristigen Bedarfsgüter erzielt, während ein Drittel des Umsatzes auf mittelfristige Bedarfsgüter entfällt und rund ein Fünftel au f die langfristigen Bedarfsgüter. Die einzelhandelsrelevante Kaufkraft für Duisburg liegt mit rd. 2.300 Mio. € unter dem gesamtstädtischen Einzelhandelsumsatz. Dies entspricht einer Zentralität von 103 %. 30 Dabei erreicht die Sortimentsgruppe G PK/ Hausrat/ Einrichtungszubehör die höchsten Zentralitätswerte (124 %), während der W ert für die Zentralität der W arengruppe Baumarktsortiment i.e.S. mit 88 % am niedrigsten liegt. Im Vergleich zur Erhebung aus dem Jahr 2001, in welchem die Zentralität bei 93 % lag, ist die Zentralität über alle Warengruppen somit um rd. 10 % gestiegen.31 30 Bei einer Zentrali tät von über 100 % ist im Saldo der Kaufkraftabflüsse und -zuflüsse ein Nachfragezufluss anzunehmen, bei einem Wert un ter 100 % ist im Saldo von Nachfrageabflüssen zu gunsten des Umlandes auszugehen. Zur Erläuterung der Begrifflichkeit vgl. das Glossar im Anhang 31 Vgl. GfK Prisma 2001, S. 45. 29 Das Angebot an den Sortimenten sowie die vorhandene Nachfrage stellen sich auf Ebene der G esamtstadt wie folgt dar: Tabelle 8 : Angebots - und Nachfrage Nachfr age daten auf Ebene der Gesamtstadt Duisburg Warengruppen VKF (m²) Brutto J ahresahres u m satz E inzelha ndelsre lev ante Kaufkraft (Mio . €) (Mio . €) Zent rali rali tät VKF (m²) / E inwo hner Nahrungs- und Genussmittel (NuG) 175.510 943,3 926,1 102 % 0,35 Drogerie/ Parfümerie/ Kosmetik, Apotheken 41.560 145,4 139,7 104 % 0,08 Blumen, zoologischer Bedarf 21.790 35,8 34,0 105 % 0,04 PBS, Zeitungen/ Zeitschriften, Bücher 17.750 88,5 86,9 102 % 0,04 kurzfr istige r Bedarfsb e r eic h* h* 256.610 1.213,0 1.186,7 102 % 0,52 Bekleidung 89.090 233,4 207,2 113 % 0,18 Schuhe/ Lederwaren 18.680 54,2 49,4 110 % 0,04 Pflanzen/ Gartenbedarf 55.480 33,1 35,3 94 % 0,11 Baumarktsortiment i.e.S. 83.160 199,7 226,2 88 % 0,17 GPK/ Hausrat/ Einrichtun gszubehör 33.160 39,1 31,6 124 % 0,07 Spielwaren/ Basteln/ Hobby/ Musikinstrumente 14.410 51,1 50,0 102 % 0,03 Sportartikel/ Fahrräder / Camping 14.090 35,3 35,6 99 % 0,03 mitte lfr ist iger Bedarfsb e r eic h* h* 308.070 645,8 635,3 102 % 0,62 Med. und orthopäd. Artikel/ O ptik 5.780 34,4 33,7 102 % 0,01 Teppi che/ Gardinen/ Dekostoffe/ Sicht- und Sonnenschutz 10.550 27,5 27,7 99 % 0,02 Bettwaren, Haus-/ Bett-/ Tischwäsche 12.240 27,4 25,9 106 % 0,02 Möbel 70.840 145,5 127,4 114 % 0,14 Elektro/ Leuchten/ Haushaltsgeräte 19.060 60,8 57,6 106 % 0,04 Neue Medien/ Unterhaltungselektronik 27.940 180,0 164,9 109 % 0,06 Uhren/ Schmuck 4.440 23,6 22,4 105 % 0,01 Sonstiges 8.570 22,5 19,7 114 % 0,02 langfris tiger Bedar fsb e re ic h* 159.420 521,8 479,3 109 % 0,32 Gesamt* 724.100 2.380,7 2.301,4 103 % 1,46 Quelle: 30 Einzelhandelsbestandserhebung Stadt + Handel 05-07/ 2008; eigene Berechnungen auf Basis EHI 2008/2009, IfH 2008, laufende Auswertung Lebensmittelzeitung, BBE 2008; *Abweichungen in den Summen ergeben sich aus Rundungen Kunde nh erku nft auf E b ene der G esam tstadt Duisb urg Anhand der Informationen zur Kundenherkunft kann ein Überblick über den Einzugsbereich der Stadt Duisburg gewonnen werden. Die Kundenherkunft wurde in Duisburg anhand einer Befragung der Einzelhändler ermittelt. Die durch die Befragungen gewonnen W erte zur Umsatz- sowie zur Kundenherkunft auf der Ebene der G esamtstadt Duisburg sind der folgenden Darstellung zu entnehmen. Abbildung 11: 11 : Umsatz - und Kundenherkunft auf Ebene der Gesamtstadt Duisburg 10% 14% 5% 4% 5% 75% 1 4% 3% 25% 15% 0% 20 % 40 % Du isburg sons tige O rte 6 0% 80 % 100 % Düs seldorf Oberhaus en Meerbusch Rheinberg Quelle: 8% 2% 10% 2% 15% 10% 3% 5% 10% 4% Ess en 14% 10% 8% Dinslaken Mo ers 5% 14% Voerde ( Niederrhein) 10% Mülheim a. d. Ruhr Krefeld Ratingen Sonstige Einzelhändlerbefragung Stadt + Handel 08/ 2008; Standortbewertungen auf Ebene der Gesamtstadt aus Sicht der Kunden und der Einzelhändler Duisburg erzielt den größten Teil des Umsatzes aus der eigenen Bevölkerung. Rd. 75 % der potentiellen Kunden kommen aus Duisburg, dementsprechend kommen rd. 25 % der Kunden aus den umliegenden Städten, insbesondere den Mittelzentren Moers (15 %), Mülheim a. d. Ruhr (14 %) u nd Dinslaken (10 %) sowie aus den Oberzentren Krefeld (10 %) und Düsseldorf (10 %). Branchenspezifische Besonderheiten und/ oder besondere Einkaufsqualitäten können, wie die Einzelhändlerbefragung gezeigt hat, darüber hinaus in Einzelfällen zu weitergehenden überörtlichen Verflechtungen und damit zu Kaufkraftzuflüssen führen. Zu solchen Besonderheiten zählen: Sortimente bzw. Branchen in unterschiedlichen Qualitätsstufen, die in N achbarkommunen nicht oder nur in geringem Umfang angesiedelt sind, bestimmte Betriebstypen, sofern sie in den N achbarkommunen unterrepräsentiert sind, ortsspezifische städtebauliche Qualitäten (Aufenthaltsqualität der Innenstadt, Erlebniswelt der Stadtstruktur). 31 Sofern solche Besonderheiten für die weitere Analyse- und Empfehlungsbausteine relevant sind, werden sie nachfolgend gesondert hervorgehoben. In der telefonischen Haushaltsbefragung und in der Einzelhändlerbefragung wurden neben den Kaufkraftströmen ergänzend Aspekte qualitativer Art erfasst. Diese qualitativen Einschätzungen der befragten Haushalte und der Einzelhändler runden die quantitativen Analysen u. a. hinsichtlich vermisster Sortimente und der Zufriedenheit mit de m Einkaufsstandort Duisburg ab. So wurden sowohl die Kunden als auch die Einzelhändler hinsichtlich vermisster Angebote befragt (vgl. nachfolgende Tabelle). Abbildung 12: 12 : Vermisste Angebote in Duis Duis burg aus Sicht der Kunden und der Einzelhändler Haus halte Einzel Einze lhä nd ler 1% 32% 22% 50% 67% 28% ja nein k eine Anga be,w eiß nicht Quelle: Telefonische Haushaltsbefragung i. A. von Stadt + Handel 08/ 2008, n = 1003; Händlerbefragung von Stadt + Handel 11/2008, n = 100; Frage: „Gibt es Artikel oder Angebote, die Sie beim Einkauf in Duisburg vermissen?“ Die Ergebnisse der Haushaltsbefragung und der Einzelhändlerbefragung zeigen deutliche Unterschiede in Bezug auf den Aspekt vermisste Angebote. W ährend rd. zwei Drittel der befragten Haushalte tendenziell mit den Angeboten in Duisburg zufrieden sind, gibt es aus Sicht der Hälfte der befragten Einzelhändler Defizite im Angebotsspektrum. W elche Angebote – sortimentsspezifisch differenziert – vermisst werden, veranschaulicht die nachstehende Abbildung. 32 Tabelle 9 : Vermisste Angebote in Duisburg im Detail aus Sicht der Kunden und der EinEi nzelhändler V erm isst e A ng eb o te (Kund en) V erm isst e A ng eb o te (E inzelhänd le r) Bek leidung (rd. 53 %) Bek leidung (rd. 24 %) Schuhe/ L ederw aren (rd. 15 %) Hochw erti ge und -qualitative Pr oduk te (rd. 13 %) GPK, Hausrat, Einrichtungszubeh ör (rd. 10 %) Fachgeschäfte (rd. 12 %) Kaufhaus/ Einkaufszentrum (rd. 9 %) Sonstige Nahrungs- und Genussm ittel (rd. 6 %) sonstige Nahrungs- und Genussm ittel (rd. 7 %) Schuhe/ L ederw aren (rd. 6 %) Quelle: Telefonische Haushaltsbefragung i. A. von Stadt + Handel 08/ 2008, n = 325; Händlerbefragung Stadt + Handel 11/ 2008, n = 50; Frage: „Welche Artikel oder Angebote vermissen Sie?“; Mehrfachnennungen möglich, Antworten beziehen sich auf diejenigen, die etwas vermissen Zu den vermissten Angeboten bei den Kunden zählen in erster Linie die Sortimentsgruppen Bekleidung sowie Schuhe/ Lederwaren, G PK/ Hausrat/ Einrichtungszubehör und sonstige N ahrungs- und G enussmittel. Daneben wird ein Kaufhaus/ Einkaufszentrum vermisst.32 Bei den Einzelhändlern wurde im Rahmen der Befragung nach vermissten Angeboten zwar auch die Sortimentsgruppe Bekleidung am häufigsten genannt, jedoch unterscheiden sich die weiteren N ennungen von denen der Kunden. Als weitere vermisste Angebote wurden hochwertige und qualitative Produkte, Fachgeschäfte, sonstige N ahrungs- und G enussmittel und Schuhe/ Lederwaren am häufigsten aufgezählt.33 32 Hierbei ist darauf hinzuw eisen, dass die telefonische Haushaltsbefragung vor der Eröffnun g des Eink aufszentrum s Forum D uisburg durchgeführt w orden ist. 33 Bei einer näheren Betrachtung der verm issten Artik el oder Ange bote ist zu berü ck sichtigen, dass in den Nennungen w eitere Anforderun gen enthalten sind, die aber durch diese A bfrage nicht offen geleg t w erden k önnen. Aus den Nennungen erge ben sich daher ni cht unm ittel bar Hinw eise auf m ark tgerechte Ansie dlungspo tentiale. 33 Einkaufshäufigkeit Die folgende Abbildung zeigt, inwieweit sich die Einkaufshäufigkeit in ausgewählten Zentren Duisburgs in den vergangenen drei Jahren verändert hat. Abbildung 13: 13 : Veränderung der Einkaufshäufigkeit in den letzten drei Jahren in ausgewählausgewäh lten Zentren Duis Duis burgs34 22% Stadtzentrum Duisburg Zentrum Walsum 7% Zentrum Marxloh 6% 7% 8% Zentrum Wanheimerort 0% 10% Häufiger Quelle: 55% 21% 23% 1% 75% 1% 66% 30% Gleich häufig 1% 64% 13% 20% 1% 56% 17% 9% 1% 65% 13% 11% Zentrum Rheinhausen 1% 24% 11% 3% 1% 66% 10% 4% 7% 49% 18% 10% 10% Zentrum Meiderich Zentrum Homberg-Hochheide 8% 11% Zentrum Alt-Hamborn 24% 40% Seltener 50% Bisher nie 60% 70% 1% 80% 90% 100% keine Ang abe Telefonische Haushaltsbefragung i. A. Stadt + Handel 08/ 2008, n = 1003; Frage: „Kaufen Sie im Vergleich zu den letzten drei Jahren häufiger, gleich häufig oder seltener an den folgenden Standorten ein?“ Die Besuchshäufigkeit des Stadtzentrums Duisburg hat sich innerhalb von drei Jahren gewandelt. Fast die Hälfte der Duisburger kauft seltener dort ein. Dagegen nutzen nur 22 % der Befragten das Stadtzentrum häufiger, um dort Einkäufe zu erledigen. Das Stadtzentrum weist eine stadtweite Ausstrahlung auf, da nur 3 % der Befragten dort nicht einkaufen. Die übrigen Zentren haben nur eine teilräumliche Ausstrahlung, da 55 – 75 % der Duisburger diese Zentren nicht zum Einkauf aufsuchen. Die G egenüberstellung der Anteile der Kunden, die in den Zentren häufiger bzw. seltener einkaufen zeigt, dass die übrigen Zentren überwiegend Kunden verloren haben, meist jedoch nur in geringen Anteilen. 34 34 D ie Zentrenstruk tur bezieht sich bei der telef onischen Haushaltsbefragun g auf das Einzelhandels-/ Zentre nk onzept für die Stadt D uisbur g aus dem Jahr 2001 (GfK 2001) m it den dort enthaltenen Nebenzentren. Für die ak tuellen Nebenzentren Buchholz sow ie Alt-Hom ber g und Hochhei de liegen diese D aten nicht vor. Angaben zur Veränderung der Einkaufshäufigkeit in den letzten drei Jahren geben Hinweise auf die Kundenzufriedenheit mit bestimmten Standorten. Daher zeigt folgende Abbildung die Einkaufshäufigkeiten der Bevölkerung im regionalen Vergleich. Abbildung 14: 14 : Veränderung der Einkaufshäufigkeit in den letzten drei Jahren im regionalen Vergleich Gesamt St ad tzentr um Duisb ur g 22% Düs seld or f-Innenst ad t 8% E ssen-Innenst ad t 7% 31% 11% 23% R hein-Ruhr-Zent rum 0% 12% 1 0% 2 0% Häufig er Quelle: 1% 33% 21% 35% 3 0% 1% 54% 23% 11% 3% 1% 49% 29% 9% Ob er hausen-Centr o 49% 24% 4 0% Gleich häufig 41% 5 0% Selt ener 60 % 70 % Bisher nie 80% 1% 90% 10 0% keine Angabe Telefonische Haushaltsbefragung i. A. Stadt + Handel 08/ 2008, n = 1003; Frage: „Kaufen Sie im Vergleich zu den letzten drei Jahren heute häufiger, gleich häufig oder seltener an den folgenden Standorten ein?“ Die oben stehende Abbildung zeigt, dass das Stadtzentrum Duisburgs im Vergleich zu den Konkurrenzstädten im Umland einen hohen Anteil an Kunden aufweist, die im Vergleich zu den letzten drei Jahren häufiger im Stadtzentrum einkaufen. Lediglich das Centro in Oberhausen weist hier einen höheren W ert (23 %) auf. G leichzeitig kaufen jedoch auch 49 % der befragten Kunden seltener im Stadtzentrum von Duisburg ein. Die Standorte DüsseldorfInnenstadt, Essen-Innenstadt und Rhein-Ruhr-Zentrum können kein steigendes Besucheraufkommen aus Duisburg verzeichnen. 35 2.2.4 Zusa m m enfa ssung d er Markt - und Sta nd orta na lyse a uf Eb ene d er G esa m tsta dt Abschließend lassen sich für die G esamtstadt Duisburg folgende Ergebnisse zusammenfassend darstellen: In Duisburg sind 3.022 Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von rd. 724.100 m² verortet. Für Duisburg ist ein unter dem Bundesdurchschnitt liegendes, einzelhandelsrelevantes Kaufkraftniveau von rd. 93,2 ermittelt worden. Das Kaufkraftvolumen beträgt rd. 2.300 Mio. €. Die Haushaltsbefragung ergab eine Einkaufsorientierung der Duisburger auf die Stadt Duisburg über alle Sortimentsbereiche von rd. 83 %. Der Duisburger Einzelhandel weist mit rd. einem Viertel einen nicht unerheblichen Anteil an auswärtigen Kunden auf. Der Einzelhandelsumsatz für Duisburg beträgt rd. 2.380 Mio. €. Die in Duisburg ermittelte Einzelhandelszentralität über alle Sortimentsbereiche liegt bei rd. 103 % und ist damit im Vergleich zur vorherigen Untersuchungen deutlich gestiegen. Bezogen auf qualitative Aspekte weist das Stadtzentrum zwar eine rückläufige Einkaufshäufigkeit auf, dennoch überwiegen aus Kunden- u nd Einzelhändlersicht die positiven Aspekte (z. B.: im Bereich der Qualität und Vielfalt des W arenangebotes).35 35 36 Insbesonde re hierbei gilt es zu berü cksichtigen, dass die Haushalts- und Einze lhändler befragung v or de r Eröffnung des Einkaufszentrum s Forum Duisburg durch geführt wurde. Etwaige Verände rungen der Bewertungen durch dieses Vo rhaben sind dem nach noch nicht berücksichti gt. 2.2.5 Duisb urg im reg iona len V erg leich Der Einzelhandelsbestand in Duisburg stellt sich im regionalen Vergleich mit den Oberzentren Düsseldorf, Essen und Dortmund als ausbaufähig dar. Das regionale Einzelhandelskonzept für das westliche Ruhrgebiet sieht für Oberzentren eine anzustrebende Vollversorgung erst dann als erreicht an, wenn die Zentralität 120 % erreicht. Abbildung 15: 15 : Einzelhandelsbestand im regionalen Ver Ve r gleich Zentralit ät (in %) VKF (in m² m² ) Duisburg 103 103 Düsseldorf 121 121 Essen 108 108 Krefeld 111 111 Dortmund 112 112 Bochum 115 115 Oberhausen 107 107 Mülheim a. d Ruhr 133 109 0 Quelle: 200.000 400.000 600.000 800.000 1. 000.000 Einzelhandelsbestandserhebung Stadt + Handel 05-07/ 2008; Landeshauptstadt Düsseldorf 2008: Rahmenplan Einzelhandel 2007; Stadt Essen 2006: Masterplan Einzelhandel; Stadt Krefeld 2002: Konzept zur Entwicklung von Einzelhandel und Zentrum für die Stadt Krefeld; Stadt Dortmund 2007: Masterplan Einzelhandel 2007; Stadt Bochum 2006: Masterplan Einzelhandel Bochum; Stadt Oberhausen 2007: Einzelhandel in Oberhausen; Stadt Mülheim a. d. Ruhr 2008: Masterplan Zentren und Einzelhandel (laut Regionales Einzelhandelskonzept für das Westliche Ruhrgebiet und Düsseldorf 2004: Oberhausen = 124 %, Mülheim a. d. Ruhr = 133 %) Darüber hinaus verdeutlichen die dargestellten Zentralitäten, dass die Stadt Duisburg im Vergleich mit den umliegenden Kommunen ihrer Stellung als Oberzentrum mit regionaler Versorgungsfunktion nicht gerecht wird. 37 2 .3 MarktMarkt - und Standortanalyse auf Ebene der Duisburger Stadtbe Stadtbezirke W ie sich die Einzelhandelssituation in all seinen Facetten auf Ebene der gesamten Stadt Duisburg darstellt ist im vorherigen Kapitel ausführlich dargelegt. Im W eiteren soll anhand einzelhandelsrelevanter Kennzahlen eine Übersicht über die Einzelhandelssituation in den sieben Duisburger Stadtbezirken gegeben werden. In den Sonderteilen zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept wird ausführlicher auf die Einzelhandelssituation in den sieben Stadtbezirken eingegangen. Die nachfolgende Tabelle zeigt den Einzelhandelsbestand nach Stadtbezirken auf der Ebene der G esamtstadt Duisburg. Ha Ham m born Meid Meide erich rich-Bee Beec ck Ho Hom m berg berg-Ruh Ruhrrort ort-Baerl Mitte Rhei Rhein nhaus en Süd Einzelhandels bes tand nach Stadtbezirken auf Ebene der Ges am ts tadt D uis burg Wa Wallsum sum** ** Tabelle 10 : 204 506 356 235 1.027 383 311 A nteil g e sam t städ tisc h rd. 7 % rd. 17 % rd. 12 % rd. 8 % rd. 34 % rd. 12 % rd. 10 % V erkaufsfläc he (in m ²) 49.520 (41.100)* 107.760 ( 92.500)* 101.960 (72.700)* 36.750 (33.300)* 228.290 (205.700)* 96.520 (68.900)* 103.290 (82.200)* A nteil g e sam t städ tisc h rd. 7 % rd. 15 % rd. 14 % rd. 5 % rd. 32 % rd. 13 % rd. 14 % Ø V KF (in m ²) rd. 240 rd. 210 rd. 290 rd. 160 rd. 220 rd. 250 rd. 330 A nzahl E inzel inze l hand elsb et rieb e Quelle: Einzelhandelsbestandserhebung Stadt + Handel 05-07/2008; Verkaufsflächen auf 10 m ² gerundet; *W erte in Klam mern GfK Prism a 2001, **Die Aufgabe des W arenhauses Hertie ist in der Angebotsanalyse noch nicht berücksichtigt, da zum Erhebungszeitpunkt die Geschäftsaufgabe noch nicht abzusehen war. Für die konzeptionellen Em pfehlungen wird die durch die Geschäftsaufgabe geänderte Sachlage berücksichtigt. Der Einzelhandelsbestand verteilt nach den Stadtbezirken zeigt Unterschiede sowohl in der Anzahl der Betriebe als auch bei der Verkaufsfläche. Die meisten Einzelhandelsbetriebe und der größte Anteil an Verkaufsfläche befinden sich im Stadtbezirk Duisburg-Mitte, gefolgt vom Stadtbezirk Hamborn, während die Stadtbezirke W alsum und Homberg-Ruhrort-Baerl den geringsten Einzelhandelsbesatz aufweisen. W eitere einzelhandelsrelevante Kennzahlen bezogen auf die Duisburger Stadtbezirke sind differenziert nach Sortimentsbereichen den nachstehenden Tabellen entnehmen. 38 Tabelle 11 : Vergleich der Stadtbezirke – Verkaufs fläche (in m ²) Ware ngruppen Nahrungs- und Genussm ittel Wals um Hamborn Me ideiderichrichBe eck HombergHomberg Ru hrorthrortBae rl Mitte Rh ein h aus en S üd 12.430 27.620 25.010 13.340 40.860 29.760 26.490 Drogerie/Parfümerie/ Kosmetik, Apotheken 3.100 5.990 5.530 3.700 12.450 5.470 5.310 Blum en, zoologischer Bedarf 2.040 6.910 2.510 670 6.450 1.840 1.370 PBS, Zeit ungen/Zeitschriften, Bücher 1.050 2.200 1.400 820 9.320 1.700 1.260 18.620 42.720 34.450 18.530 69.080 38.770 34.430 3.590 12.650 5.110 1.710 58.680 5.350 2.000 440 2.910 1.130 420 11.650 1.330 800 10.310 5.140 4.640 2.530 2.780 23.290 6.790 Bauma rktsortiment i.e.S. 8.100 9.600 13.410 5.990 16.220 8.380 21.460 GPK/Hausrat/Einrichtungszubehör 1.950 5.450 6.030 1.430 12.050 3.780 2.480 Spielwaren/Basteln/Hobby/Musikinstr umente 630 2.350 3.430 510 4.440 2.250 800 Sportartikel/Fa hrräder/Cam ping 350 720 1.330 560 7.570 2.150 1.410 Mitt elfristiger Beda rfsbereich 35.740 Kur zf ristiger Bedar fsbereich Bekleidung Schuhe/Lederwar en Pflanzen/Gartenbedarf 25.370 38.820 35.080 13.150 113.390 46.530 Med. und orthopädische Art ikel/Optik 370 960 560 530 2.020 690 650 Teppiche/Gar dinen/Dekost offe/ Sichtschutz 700 3.580 1.860 310 1.500 740 1.870 Bettwaren, Haus-/Bett -/Tischwäsche 800 2.210 2.530 310 4.420 1.160 810 1.150 6.790 21.620 1.290 15.190 4.470 20.320 Elekt ro/ Leuchten/Ha ushaltsger äte 910 5.340 2.980 890 4.610 1.620 2.710 Neue Medien/ Unterha ltungselektronik 830 5.180 1.710 1.070 12.100 1.310 5.740 Uhr en/ Schm uck 200 820 140 230 2.410 410 230 Sonstiges 570 1.340 1.030 440 3.570 820 790 5.530 26.220 32.430 5.070 45.820 11.220 33.120 49.520 107.760 101.960 36.750 228.290 96.520 103.290 Möbel Langfristiger Beda rfsbereich Gesam t Quelle: Einzelhandelsbestandserhebung Stadt + Handel 05-07/ 2008; Verkaufsfläche auf 10 m ² gerundet Die Betrachtung der Verkaufsfläche zeigt, dass der Stadtbezirk Mitte in allen Bedarfsbereichen die höchste Verkaufsfläche aufweist. Darüber hinaus verfügen die Stadtbezirke Hamborn, Meiderich-Beeck und Süd über alle Sortimentsbereiche betrachtet über eine Verkaufsfläche von mehr als 100.000 m². 39 Tabe lle 1 2 : Ve rgle ich de r S tadtbe z irke – Ve rkau fs fläch e je Ein w oh n e r Wals um Hamborn Me ideiderichrichBe eck HombergHomberg Ru hrorthrort Bae rl Mitte Rh ein h aus en S üd Nahrungs- und Genussm ittel 0,24 0,38 0,34 0,32 0,39 0,38 0,36 Drogerie/Parfümerie/ Kosmetik, Apotheken 0,06 0,08 0,07 0,09 0,12 0,07 0,07 Blum en, zoologischer Bedarf 0,04 0,10 0,03 0,02 0,06 0,02 0,02 PBS, Zeit ungen/Zeitschriften, Bücher 0,02 0,03 0,02 0,02 0,09 0,02 0,02 Kur zf ristiger Bedar fsbereich 0,36 0,59 0,47 0,45 0,65 0,50 0,47 Bekleidung 0,07 0,18 0,07 0,04 0,55 0,07 0,03 Schuhe/Lederwar en 0,01 0,04 0,02 0,01 0,11 0,02 0,01 Pflanzen/Gartenbedarf 0,20 0,07 0,06 0,06 0,03 0,30 0,09 Bauma rktsortiment i.e.S. 0,16 0,13 0,18 0,15 0,15 0,11 0,29 GPK/Hausrat/Einrichtungszubehör 0,04 0,08 0,08 0,03 0,11 0,05 0,03 Spielwaren/Basteln/Hobby/Musikinstr umente 0,01 0,03 0,05 0,01 0,04 0,03 0,01 Sportartikel/Fa hrräder/Cam ping 0,01 0,01 0,02 0,01 0,07 0,03 0,02 Mitt elfristiger Beda rfsbereich 0,49 0,54 0,47 0,32 1,07 0,60 0,49 Med. und orthopädische Art ikel/Optik 0,01 0,01 0,01 0,01 0,02 0,01 0,01 Teppiche/Gar dinen/Dekost offe/ Sichtschutz 0,01 0,05 0,03 0,01 0,01 0,01 0,03 Bettwaren, Haus-/Bett -/Tischwäsche 0,02 0,03 0,03 0,01 0,04 0,01 0,01 Möbel 0,02 0,09 0,29 0,03 0,14 0,06 0,28 Elekt ro/ Leuchten/Ha ushaltsger äte 0,02 0,07 0,04 0,02 0,04 0,02 0,04 Neue Medien/ Unterha ltungselektronik 0,02 0,07 0,02 0,03 0,11 0,02 0,08 Uhr en/ Schm uck 0,00 0,01 0,00 0,01 0,02 0,01 0,00 Sonstiges 0,01 0,02 0,01 0,01 0,03 0,01 0,01 Langfristiger Beda rfsbereich 0,11 0,36 0,44 0,12 0,43 0,14 0,45 Gesam t 0,96 1,50 1,38 0,89 2,15 1,24 1,41 Ware ngruppen Qu e lle : Ein ze lh an de lsbe stan dse rh e bu n g Stadt + Han de l 05 -0 7 / 2 0 08 ; Verkau fsfläch e au f 10 m ² ge ru n de t; Stadt Du isbu rg (2 00 8 ) Be völkeru n gsstatistik Mit einer Verkaufsflächenausstattung von gerundeten 1,5 m 2 je Einwohner weist der Einzelhandel in Duisburg auf gesamtstädtischer Ebene eine knapp über dem Bundesdurchschnitt (rd. 1,4 m 2 / EW ) liegende Verkaufsflächenausstattung auf. Betrachtet man die Verkaufsflächenausstattung auf Ebene der Duisburger Stadtbezirke stellt sich eine differenzierte Verkaufsflächenverteilung innerhalb Duisburg dar. Den Stadtbezirken Hamborn, Meiderich-Beeck, Mitte und Süd, die eine dem Bundesdurchschnitt entsprechende oder eine darüber hinaus gehende Verkaufsflächenausstattung aufweisen, stehen die Stadtbezirke W alsum, Homberg-Ruhrort-Baerl und Rheinhausen, die eine deutlich niedrigere Verkaufsflächenausstattung aufweisen, gegenüber. 40 Tabe lle 1 3 : Ve rgle ich de r S tadtbe z irke – Ein z e lh an de ls rele van te K au fkraft (in Mio. € ) Wals um Hamborn Me ideiderichrichBe eck HombergHomberg Ru hrorthrort Bae rl Mitte Rh ein h aus en S üd Nahru ngs- un d Gen ussm itte l 96 ,3 1 34,3 138 ,0 7 6,9 19 8,0 1 45,6 137 ,0 Drogerie/Parfü merie/ Kosmetik, Apothe ken 14 ,5 20 ,3 2 0,8 1 1,6 29,9 22 ,0 2 0,7 Blum en, zoologisch er Bedarf 3 ,5 4,9 5,1 2,8 7 ,3 5,3 5,0 PBS , Zeit ungen /Zeitsch rifte n, Bü cher 9 ,0 12 ,6 1 3,0 7,2 18,6 13 ,7 1 2,9 Ware ngruppen Kur zf ristiger Bedar fsbe re ich 12 3,4 17 2 ,1 1 76 ,9 9 8,5 2 5 3,7 18 6 ,6 1 75 ,5 Bekleidun g 21 ,5 30 ,1 3 0,9 1 7,2 44,3 32 ,6 3 0,7 Sch uhe /Lede rwar en 5 ,1 7,2 7,4 4,1 10,6 7,8 7,3 Pflanzen /Garte nbedarf 3 ,7 5,1 5,3 2,9 7 ,5 5,5 5,2 Bauma rktsortimen t i.e.S. 23 ,5 32 ,8 3 3,7 1 8,8 48,3 35 ,6 3 3,5 GPK/Hausrat/Einrichtun gszubeh ör 3 ,3 4,6 4,7 2,6 6 ,8 5,0 4,7 Spie lwaren /Basteln/Hobby/Mu sikin str ume nte 5 ,2 7,2 7,5 4,1 10,7 7,9 7,4 Sportartikel/Fa hrräde r/Cam ping 3 ,7 5,2 5,3 3,0 7 ,6 5,6 5,3 Mitt elfristige r Be da rfsbere ich 6 6 ,0 92 ,1 94 ,7 5 2,7 1 3 5,8 99 ,9 94 ,0 Me d. un d orthopädisch e Art ike l/Optik 3 ,5 4,9 5,0 2,8 7 ,2 5,3 5,0 Te ppich e/Gar dine n/Dekost offe/ Sich tschutz 2 ,9 4,0 4,1 2,3 5 ,9 4,4 4,1 Bettware n, Haus-/Bett -/Tisch wäsche 2 ,7 3,8 3,9 2,1 5 ,5 4,1 3,8 Möbel 13 ,2 18 ,5 1 9,0 1 0,6 27,2 20 ,0 1 8,8 Elekt ro/ Leuch ten /Ha ushaltsger äte 6 ,0 8,4 8,6 4,8 12,3 9,1 8,5 Neue Medien/ Unte rha ltu ngse le ktronik 17 ,1 23 ,9 2 4,6 1 3,7 35,3 25 ,9 2 4,4 Uhr en/ Schm uck 2 ,3 3,3 3,3 1,9 4 ,8 3,5 3,3 Sonstige s 2 ,0 2,9 2,9 1,6 4 ,2 3,1 2,9 Lan gfristige r Beda rfsbere ich 4 9 ,8 69 ,5 71 ,4 3 9,8 1 0 2,5 75 ,4 70 ,9 Gesam t 23 9,2 33 3 ,8 3 43 ,0 1 91 ,1 4 9 2,0 36 1 ,8 3 40 ,4 Qu e lle : e ige n e Be re chn u n ge n au f Basis BBE 2 0 0 8 Insgesamt verfügen die Einwohner Duisburgs über eine einzelhandelsrelevanten Kaufkraft von rd. Mio. 2.301,4 €. Die Verteilung der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft innerhalb Duisburgs korrespondiert u. a. mit der Einwohnerverteilung in den einzelnen Stadtbezirken. Anhaltswerte dafür an welchen Standorten die Einwohner Duisburgs ihre einzelhandelsrelevante Kaufkraft ausgeben zeigt die in einer telefonischen Haushaltsbefragung abgefragte Einkaufsorientierung auf. Diese wird differenziert nach den Duisburger Stadtbezirken in der nachstehenden Tabelle dargelegt. 41 Tabe lle 1 4 : Ve rgle ich de r S tadtbe z irke – Ein kau fs orie o rie n tie ru n g Wals um Hamborn Me ideiderichrichBe eck HombergHomberg Ru hrorthrort Bae rl Mitte Rh ein h aus en S üd Nahru ngs- un d Gen ussm itte l 76 % 88 % 7 6% 6 9% 94% 88 % 7 3% Drogerie/Parfü merie/ Kosmetik, Apothe ken 76 % 89 % 7 7% 6 7% 96% 76 % 7 2% Blum en, zoologisch er Bedarf 77 % 82 % 7 3% 6 3% 91% 78 % 6 9% PBS , Zeit ungen /Zeitsch rifte n, Bü cher 54 % 71 % 4 8% 5 8% 83% 63 % 5 0% Bekleidun g 12 % 23 % 1 9% 6% 70% 16 % 4% Sch uhe /Lede rwar en 16 % 44 % 2 7% 7% 74% 29 % 1 0% Pflanzen /Garte nbedarf 76 % 58 % 5 4% 4 4% 72% 71 % 6 7% Bauma rktsortimen t i.e.S. 73 % 51 % 6 9% 5 0% 70% 67 % 8 1% GPK/Hausrat/Einrichtun gszubeh ör 22 % 25 % 3 4% 1 4% 73% 23 % 2 0% Spie lwaren /Basteln/Hobby/Mu sikin str ume nte 24 % 49 % 4 1% 1 6% 85% 46 % 2 0% Sportartikel/Fa hrräde r/Cam ping 30 % 44 % 3 8% 3 5% 74% 59 % 4 5% Me d. un d orthopädisch e Art ike l/Optik 49 % 83 % 6 6% 4 9% 87% 68 % 4 8% Te ppich e/Gar dine n/Dekost offe/ Sich tschutz 32 % 55 % 4 6% 2 2% 65% 34 % 3 5% Bettware n, Haus-/Bett -/Tisch wäsche 32 % 39 % 4 7% 1 6% 75% 29 % 2 0% Möbel 2% 14 % 2 5% 3% 41% 10 % 7% Elekt ro/ Leuch ten /Ha ushaltsger äte 18 % 53 % 3 7% 2 4% 60% 36 % 4 8% Neue Medien/ Unte rha ltu ngse le ktronik 20 % 78 % 3 5% 1 6% 51% 34 % 6 8% Uhr en/ Schm uck 19 % 41 % 3 6% 2 3% 73% 38 % 1 2% 54 % 67 % 5 8% 4 6% 80% 63 % 5 6% Ware ngruppen Kur zf ristiger Bedar fsbe re ich Mitt elfristige r Be da rfsbere ich Sonstige s* Lan gfristige Beda rfsbere Lang fri s ti g errBed a rfs b erei erei cich h Gesam t Qu e lle : Te le fon isch e Hau sh altsbe fragun g i. A. von S tadt + Han de l 0 8 / 20 0 8;* n icht abge fragt Bei dem Einkauf von kurzfristigen Bedarfsgütern ist in jedem Stadtbezirk eine überwiegende Orientierung auf den jeweiligen Stadtbezirk festgestellt worden. Die Sortimentsgruppen N ahrungs- und G enussmittel, Drogerie/ Parfümerie/ Kosmetik, Apotheken und Blumen, zoologischer Bedarf weisen in allen Stadtbezirken eine Einkaufsorientierung auf den jeweiligen Stadtbezirk von rd. 65 % oder mehr auf. Bezüglich der Sortimente des mittel- und langfristigen Bedarfs ist eine deutlich niedrigere Einkaufsorientierung auf den ‚eigenen’ Stadtbezirk festzustellen. Einzig der Stadtbezirk Mitte weist in sämtlichen Sortimentsgruppen eine bezogen auf den Stadtbezirk Mitte hohe Einkaufsorientierung auf. Der Verkauf via Internet oder Katalog fällt erfahrungsgemäß und so auch in Duisburg über alle Stadtbezirke betrachtet bei einzelnen Sortimenten wie etwa Bücher, Medien/ Unterhaltungselektronik oder Uhren/ Schmuck ins G ewicht, ist aber insgesamt von geringer Bedeutung. 42 Tabe lle 1 5 : Ve rgle ich de r S tadtbe z irke – Um s atz (in Mio. € ) Wals um Hamborn Me ideiderichrichBe eck HombergHombergRu hrorthrort Bae rl Mitte Rh ein h aus en S üd Nahru ngs- un d Gen ussm itte l 75 ,1 1 53,6 137 ,3 6 3,9 22 2,7 1 50,9 139 ,9 Drogerie/Parfü merie/ Kosmetik, Apothe ken 11 ,1 20 ,5 1 9,6 1 0,4 47,8 19 ,3 1 6,9 Blum en, zoologisch er Bedarf 2 ,8 8,6 4,0 1,9 10,4 4,3 3,8 PBS , Zeit ungen /Zeitsch rifte n, Bü cher 5 ,6 11 ,9 8,2 4,3 42,7 9,1 6,7 9 4 ,6 19 4 ,6 1 69 ,0 8 0,5 3 2 3,7 18 3 ,6 1 67 ,0 Bekleidun g 8 ,4 37 ,8 1 4,7 2,9 15 2,6 13 ,5 3,4 Sch uhe /Lede rwar en 1 ,3 8,6 3,3 1,0 34,2 3,9 1,9 Pflanzen /Garte nbedarf 6 ,1 4,1 3,8 1,8 5 ,5 7,8 4,1 Bauma rktsortimen t i.e.S. 18 ,5 26 ,1 2 9,7 1 5,3 33,8 27 ,8 4 8,6 GPK/Hausrat/Einrichtun gszubeh ör 1 ,9 5,0 1 4,2 1,0 11,0 3,6 2,4 Spie lwaren /Basteln/Hobby/Mu sikin str ume nte 2 ,0 7,1 1 6,0 1,1 14,9 7,8 2,1 Sportartikel/Fa hrräde r/Cam ping 1 ,2 2,3 5,1 1,3 16,2 5,6 3,7 Mitt elfristige r Be da rfsbere ich 3 9 ,5 91 ,0 86 ,9 2 4,3 2 6 8,1 70 ,0 66 ,1 Me d. un d orthopädisch e Art ike l/Optik 2 ,3 5,3 3,3 1,8 13,3 4,3 4,1 Te ppich e/Gar dine n/Dekost offe/ Sich tschutz 1 ,6 9,1 5,4 0,8 3 ,9 2,0 4,8 Bettware n, Haus-/Bett -/Tisch wäsche 1 ,7 4,8 8,3 0,5 8 ,5 2,0 1,6 Möbel 2 ,0 9,4 6 9,0 1,3 23,8 7,5 3 2,7 Elekt ro/ Leuch ten /Ha ushaltsger äte 2 ,1 16 ,5 1 1,2 2,7 15,3 4,7 8,4 Neue Medien/ Unte rha ltu ngse le ktronik 4 ,7 34 ,6 1 0,5 3,5 70,7 8,8 4 7,0 Uhr en/ Schm uck 1 ,0 4,4 1,3 0,5 13,0 2,2 1,3 Sonstige s 1 ,5 3,5 3,7 1,2 7 ,8 2,5 2,3 Lan gfristige r Beda rfsbere ich 1 7 ,0 87 ,5 1 12 ,7 1 2,1 1 5 6,3 34 ,0 1 02 ,2 Gesam t 15 1,1 37 3 ,1 3 68 ,6 1 16 ,9 7 4 8,1 28 7 ,6 3 35 ,3 Ware ngruppen Kur zf ristiger Bedar fsbe re ich Qu e lle : Ein ze lh an de lsbe stan dse rh e bu n g S tadt + Han de l 05 -0 7/ 20 0 8; e igen e Bere ch nu n gen au f Basis EHI 2 0 0 8 /2 00 9 , lau fe n de Au swe rtu n ge n Le be n sm itte lze itun g, BBE 2 0 08 ; Abwe ich u n ge n in de n S um me erge ben sich durch Run du n ge n Für Duisburg wurde insgesamt ein Einzelhandelsumsatz von rd. 2.400 Mio. € ermittelt. Die einzelhandelsrelevanten Kennzahlen Verkaufsfläche und Umsatz korrelieren miteinander. Dies ist augenscheinlich auch in der Duisburg der Fall; entsprechend der bereits dargelegten Verkaufsflächenverteilung auf die Duisburger Stadtbezirke stellt sich auch die Verteilung des Einzelhandelsumsatzes dar. Rund ein Drittel des Einzelhandelsumsatzes wird im Stadtbezirk Mitte generiert, womit die gesamtstädtische Bedeutung des Einzelhandelsbesatzes im Stadtbezirk Mitte deutlich wird. Demgegenüber stehen die Stadtbezirke Walsum und Homberg-Ruhrort-Baerl, die die umsatzschwächsten Stadtbezirke Duisburgs darstellen. Das Verhältnis zwischen Kaufkraft und Einzelhandelsumsatz stellt der Zentralitätswert dar. Bezogen auf die Duisburger Stadtbezirke ergibt sich gemäß der nachstehenden Tabelle folgendes Bild: 43 Tabe lle 1 6 : Ve rgle ich de r S tadtbe z irke – Ze n tralität (in % ) Wals um Hamborn Me ideiderichrichBe eck HombergHomberg Ru hrorthrort Bae rl Mitte Rh ein h aus en S üd Nahru ngs- un d Gen ussm itte l 78 11 4 99 83 1 12 10 4 10 2 Drogerie/Parfü merie/ Kosmetik, Apothe ken 77 10 1 94 90 1 60 88 81 Blum en, zoologisch er Bedarf 78 17 5 79 67 1 43 80 76 PBS , Zeit ungen /Zeitsch rifte n, Bü cher 62 94 63 60 2 30 66 52 Kur zf ristiger Bedar fsbe re ich 77 11 3 96 82 1 28 98 95 Bekleidun g 39 12 6 48 17 3 45 41 11 Sch uhe /Lede rwar en 26 12 0 45 24 3 23 50 25 Pflanzen /Garte nbedarf 166 80 72 61 73 14 0 78 Bauma rktsortimen t i.e.S. 79 80 88 81 70 78 14 5 GPK/Hausrat/Einrichtun gszubeh ör 59 10 9 30 2 38 1 62 73 51 Spie lwaren /Basteln/Hobby/Mu sikin str ume nte 39 99 21 5 26 1 40 99 29 Sportartikel/Fa hrräde r/Cam ping 32 44 96 43 2 12 10 0 70 Mitt elfristige r Be da rfsbere ich 60 99 92 46 1 97 70 70 Me d. un d orthopädisch e Art ike l/Optik 66 10 9 66 63 1 84 81 82 Te ppich e/Gar dine n/Dekost offe/ Sich tschutz 55 22 7 13 0 33 66 45 11 6 Bettware n, Haus-/Bett -/Tisch wäsche 64 12 8 21 5 21 1 54 48 43 Möbel 15 51 36 3 12 88 37 17 3 Elekt ro/ Leuch ten /Ha ushaltsger äte 35 19 8 13 1 56 1 24 52 99 Neue Medien/ Unte rha ltu ngse le ktronik 28 14 4 43 26 2 01 34 19 3 Uhr en/ Schm uck 44 13 4 38 24 2 72 62 38 Sonstige s 73 12 3 12 6 73 1 85 82 80 Lan gfristige r Beda rfsbere ich 34 12 6 15 8 30 1 53 45 14 4 Gesam t 63 11 2 10 7 61 1 52 79 98 Ware ngruppen Qu e lle : e ige n e Be re chn u n ge n Der Vergleich der Zentralitätswerte innerhalb der Stadt Duisburg stellt die Bedeutung des Einzelhandelsbesatzes im Stadtbezirk Mitte weiter heraus. Da der Zentralitätswert in fast allen Sortimentsbereichen über 100 % liegt, ist eine Versorgungsfunktion des dortigen Einzelhandels auch über den Stadtbezirk hinaus festzustellen. Für die übrigen Stadtbezirke kann eine solche Strahlkraft über alle Sortimentsbereiche nicht erreicht werden, gleichwohl in einigen Sortimentsbereichen hohe Zentralitätswerte erzielt werden und somit punktuell eine Strahlkraft über den Stadtbezirk hinaus festzustellen ist. 44 3 Leitlinien für die künftige Einzelhandelsentwick Einzelhandelsentwicklung Bevor aufbauend auf der Bestandsanalyse und -bewertung konkrete Instrumente entwickelt und vorgestellt werden können, sind zunächst übergeordnete Leitlinien zur künftigen Einzelhandelsentwicklung in Duisburg abzuwägen. Hierzu werden neben den landes- und regionalplanerischen Vorgaben absatzwirtschaftliche und räumliche Entwicklungsmöglichkeiten in Form von Szenarien erörtert. 3 .1 LandesLandes - , regionalplanerische und regional abgestimmte Zielvorga Zielvorgaben für Duisburg Die G rundlagen der kommunalen Einzelhandelssteuerung bilden trotz der kommunalen Planungshoheit die landes- und regionalplanerischen Vorgaben. Die kommunale Bauleitplanung hat deren Ziele und G rundsätze entsprechend den lokalen G egebenheiten zu beachten bzw. zu berücksichtigen. Im Folgenden sind die für die Entwicklung des Einzelhandels in Duisburg wesentlichen Ziele und G rundsätze der Landes- und Regionalplanung beschrieben. Landesen twic klungsprogram m N RW 200 7 (LEPro N RW ) Der Landtag des Landes N ordrhein-W estfalen hat in seiner Sitzung vom 13.06.2007 eine Änderung des LEPro N RW verabschiedet, wodurch die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe künftig präziser als bisher gesteuert werden soll. Zielsetzung hierbei ist die Sicherung der zentralen Versorgungsbereiche einerseits und der wohnungsnahen G rundversorgung der Bevölkerung andererseits. Zur Erreichung dieser Ziele greift die Novellierung des LEPro N RW den 2004 neu ins BauG B aufgenommenen und zuvor schon in § 11 Abs. 3 BauN VO verankerten Begriff der zentralen Versorgungsbereiche auf. Zukünftig sollen Einzelhandelsbetriebe, die von § 11 Abs. 3 BauN VO erfasst werden und sofern sie ein zentrenrelevantes Kernsortiment aufweisen, nur noch in zentralen Versorgungsbereichen zulässig sein.3 6 Des W eiteren beinhaltet das novellierte LEPro NRW folgende Aussagen, die bei der weitergehenden Bearbeitung des vorliegenden Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes berücksichtigt werden müssen 3 7 : Bei der Festlegung der zentrenrelevanten Sortimente durch eine G emeinde sind die zentrenrelevanten Leitsortimente nach der Anlage des novellierten LEPro N RW zu beachten (§ 24 a Abs. 2). 36 Vgl. § 24 a LEPro NRW . 37 Der Zielcharakter des § 24 a LEPro NRW wurde jüngst durch ein höchstri chterli ch bekräftigtes Urtei l des O VG NRW in Frage gestellt (Urte il O VG NRW 10 A 1676/08 vom 30.09.2009; Beschluss BVerwG 4 B 78.09 vom 14.04.2010). Insofern sollten die landesplanerischen Vor gaben bis zur etwaigen Neufassung des LEPr o NRW als Grundsätze im Rahm en der Bauleitplanung berücksichtig t werden. 45 G roßflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevantem (Kern-)Sortiment dürfen außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen ausgewiesen werden, wenn der Standort innerhalb eines im Regionalplan dargestellten Allgemeinen Siedlungsbereichs liegt und der Umfang der zentren- und nahversorgungsrelevanten Randsortimente max. 10 % der Verkaufsfläche, maximal jedoch nicht mehr als 2.500 m² Verkaufsfläche, aufweist (§ 24 a Abs. 3). Vorhandene Standorte für Vorhaben nach § 11 Abs. 3 BauNVO dürfen außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche als Sondergebiet festgesetzt werden, sofern sie hierbei auf den vorhandenen Bestand beschränkt bleiben (§ 24 a Abs. 5). Regionalplane risc he Vorgab en Der für die Stadt Duisburg relevante Regionalplan für den Regierungsbezirk Düsseldorf (G EP 99) ist aus dem Jahr 2000.3 8 Dieser beinhaltet folgende regionalplanerische Ziele, die eine Konkretisierung der landesplanerischen Vorgaben darstellen und bei der weiteren Erarbeitung dieses Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes zugrunde zu legen sind: „G ebiete für Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige Handelsbetriebe im Sinne von § 11 Abs. 3 der Baunutzungsverordnung dürfen nur in Allgemeinen Siedlungsbereichen geplant werden. Ein Vorhaben entspricht der zentralörtlichen Versorgungsfunktion, wenn die Kaufkraftbindung der zu erwartenden N utzung den Versorgungsbereich des Standortes nicht wesentlich überschreitet. Einkaufszentren und großflächige Einzelhandelsbetriebe, insbesondere mit zentrenrelevanten Sortimenten, sind den bauleitplanerisch dargestellten Siedlungsschwerpunkten räumlich und funktional zuzuordnen“ (Ziffer 1.2 Allgemeine Siedlungsbereiche Ziel 4 G EP 99)3 9 . Z ielv orgaben durc h das r egionale Einzel handelskon zept Für das westliche Ruhrgebiet und Düsseldorf liegt ein regionales Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2004 vor, in dem übergeordnete Leitlinien für eine abgestimmte regionale Einzelhandelsentwicklung erstellt wurden. Übergeordnetes Ziel ist es, die Zentrenstruktur nachhaltig zu sichern, zu stärken und zu optimieren. Für Oberzentren wird eine anzustrebende Vollversorgung als erreicht angesehen, wenn ein Zentralitätswert von 120 % erreicht wird. Des W eiteren sind mit dem Konzept die folgenden Ziele verbunden: „Zukunftsweisende, nachhaltig wirkende Positionierung der Region für Handelseinrichtungen bei sich ständig verändernden Vertriebs- und Verkaufsformen, neuen Standortanforderungen und sich wandelndem Kunden- und Verbraucherverhalten. 38 Vgl. Bezirksregierung Düsseldorf 2000; aktualisiert O ktober 2009. 39 Vgl. Bezirksregierung Düsseldorf 2000; aktualisiert O ktober 2009: S. 11. 46 Herstellen eines überörtlichen Konsenses für einen Entwicklungsrahmen, der die weitere Entwicklung im Einzelhandel unterstützt. Aufzeigen regional und städtebaulich geeigneter Standorte. Zukünftige Vermeidung eines ruinösen W ettbewerbs durch eine N euansiedlungsspirale großflächiger Einzelhandelsansiedlungen an ungeeigneten Standorten. Mehr Transparenz und Berechenbarkeit für Investoren.“4 0 Zur interkommunalen Koordination und zur kommunalen Steuerung der Einzelhandelsentwicklung werden sechs Strategiebausteine entwickelt. Das Kernelement des regionalen Einzelhandelskonzeptes ist ein Vorschlag für eine regional abgestimmte Sortimentsliste, an der sich die Kommunen orientieren sollen. Diese Liste umfasst ‚zentrenrelevante Sortimente’ (z. B. Bekleidung/ Lederwaren/ Schuhe) und ‚nicht zentrenrelevante Sortimente’ (z. B. baumarktspezifisches Kernsortiment). Es bleibt den Kommunen freigestellt, zugunsten einer bestmöglichen eigenen Standortentwicklung weitere oder geeignetere Festlegungen zu entwerfen. Insofern ist es das Ziel dieses Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes, ein für Duisburg angepasstes, anwendbares Regularium unter Berücksichtigung der regionalen Entwicklungsziele zur Verfügung zu stellen. 40 Vgl. Regi onales Einzelhandelskonzept für das W estliche Ruhrgebie t und Düsseldorf 2004: S. 2. 47 3 .2 Absatzwirtschaftlich tragfähiger Entwicklungsrahmen Der absatzwirtschaftlich tragfähige Entwicklungsrahmen dient als Kenngröße zur Einordnung und Bewertung zukünftiger Einzelhandelsentwicklungen. In ihm werden angebotsund nachfrageseitige Rahmenbedingungen zusammengeführt und auf ihre zukünftige perspektivische Entwicklung hin untersucht. 3 . 2 . 1 Method ik und Berechnung sgrund lag en zur Potent ia lerm ittlung Der Berechnung werden die folgenden Parameter zugrunde gelegt: Bevölkerungsentwicklung in Duisburg Entwicklung der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft pro Kopf (Entwicklung der Verbrauchsausgaben sowie Entwicklung des Anteils einzelhandelsrelevanter Ausgaben an den Verbrauchsausgaben) Entwicklung der Flächenproduktivitäten wobei folgende Entwicklungsannahmen für den Betrachtungszeitraum 2009 bis 2019 getroffen werden: Derzeit leben 491.603 Menschen (2009) in Duisburg. Es wird von einer rückläufigen Entwicklung ausgegangen, für das Jahr 2014 werden rd. 478 .100 Einwohner und bis zum Jahr 2019 rd. 464.400 Einwohner prognostiziert.4 1 Zu kü n ftige B e völke völk e ru n gs en tw icklu n g in D uis bu rg 500.000 10 450.000 8 400.000 6 350.000 4 300.000 2 250.000 0 200.000 -2 150.000 -4 100.000 -6 50.000 -8 0 -10 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Jahr Qu e lle : 41 48 Geringere Einwohnerverluste (absolut) Er höhte Ei nwo hner verluste (abso lut) Geringere Einwohnerverluste (Veränderung) Er höhte Ei nwo hner verluste (Veränderung ) S tadt Du isburg 2 00 8: Die Be völkeru n gse n twicklu n g in Du isbu rg bis 2 02 7 Stadt D uisburg (2008): Bevölk erungsprogn ose der Stadt D uisburg. Veränderung in % Einwo hner absol ut Abbildu n g 1 6 : Es wird von einer stagnierenden einzelhandelsrelevanten Kaufkraft ausgegangen, wobei für Duisburg durch die aktuell anhaltende konjunkturelle Unsicherheit ein Trend im Bereich zwischen +/- 2 % erwartet wird. Abbildu n g 1 7 : Ein z e lh an de ls re le van te K on s um au s gabe n pro K opf (in % ) in D u i s bu rg 3,0% 2,0% Index 1,0% 0,0% -1,0% -2,0% -3,0% 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Ja hr optim istische Variant e Qu e lle : pessimistische Var iante e ige n e An n ah m en Bei der Flächenproduktivität wird auch weiterhin von einem anhaltenden Rückgang zwischen 2 % bis 4 % ausgegangen. Abbildu n g 1 8 : K ü n ftige En tw icklu n g de r F läch e n produ ktivitäte n Pe rs pe ktive 2 0 1 4 /2 0 1 9 0% -1% Index -2% -3% -4% -5% -6% -7% 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Jahr untere Variante Qu e lle : obere Variante e ige n e An n ah m en 49 3 . 2 . 2 Die ob erzentra le V ersor ersor g ung sfunktion W ährend die heutige Einzelhandelszentralität im Bestand der Stadt Duisburg 103 % beträgt, wird in Zukunft eine Zentralität von 120 % angestrebt. Duisburg orientiert sich mit diesem Ziel an den im regionalen Einzelhandelskonzept regional abgestimmten Rahmenbedingungen sowie an den Zentralitätswerten der umliegenden Oberzentren. Eine Zentralität von 120 % für die G esamtstadt setzt sich als Summe aus den Zentralitätswerten der einzelnen Sortimente zusammen. So sind die einzelnen Sortimente unterschiedlich stark/groß in der Stadt Duisburg vertreten. Für die Sortimente des kurzfristigen Bedarfs (bspw. Nahrungsmittel), ist von einer relativ geringen Zielzentralität von 105 % auszugehen, da mit diesen Sortimenten kein überregionaler Bedarf gedeckt werden muss. Für Sortimente des mittel- und langfristigen Bedarfs hingegen übernimmt ein Oberzentrum auch eine Versorgungsfunktion für das Umland. Daher wird hier eine vergleichsweise hohe Zielzentralität von 140 % angestrebt. In der Abbildung 19 werden zwei Varianten vorgestellt: die gestrichelte orange Linie zeigt, wie stark die einzelnen Sortimente wachsen müssen, um eine Zielzentralität von 112 % zu erreichen; die gestrichelte grüne Linie bezieht sich auf eine Zielzentralität von durchschnittlich 120 %. Abbildu n g 1 9 : D e rz e itige Ze n tr alitäte n n ach S ortim e n ts gru ppe n u n d die Zie lz en tralitäten in Varian te n Nah run gs - und Genu ssmitte l Drog erie/ P arf ümerie/ Kosmetik, Ap otheken Blume n, zoolo gischer Bed arf PBS, Ze itu nge n/ Zeitsch rif te n, Büch er kurzfristige r Bed arfsb ereich Be kleidu ng Sch uhe / Led erwaren P flanzen /Gartenb ed arf Bau marktsortimen t i.e.S . GPK/ H ausrat/ Ein richtung szub eh ör Sp ielw aren / Basteln/ Ho bb y/ M usikinstrumen te S portartikel/ Fahrräde r/ Camp ing mittelfristige r Bed arfsb ereich Med izinische u nd ortho päd isch e Artike l/ Op tik T ep piche/ Gard inen / D ekostof fe/ Sicht- und So nnen schu tz Bettwaren, Hau s-/ Be tt-/ Tischw äs che Mö be l Elektro / Le uch te n/ H aushaltsg eräte Neue Me dien / Un te rh altun gse lektro nik U hre n/ Sch muck So nstiges lang fristige r Bed arfsb ereich 0% 20 % 4 0% 60 % 80 % 10 0% 1 20% 1 40% Obere Variante (ge samt: rd. 1 20 %) Un tere Variante (gesamt: rd. 112 % ) Qu e lle : e ige n e Be re chn u n ge n au f G ru n dlage der Ein ze lh an de lsbe stan dserh e bu n g S tadt + Han de l 0 5 -0 7/20 0 8 + BBE 20 08 ; G fK Prism a 2 00 1; IHK N ie derrh e in 2 00 8 Aus dieser oberzentralen Versorgungsfunktion resultieren sowohl in der unteren als auch in der oberen Variante Entwicklungsbedarfe für fast jede W arengruppe. 50 3 . 3 Räumliche Entwicklungsszenarien für Duisburg Die Erarbeitung von Szenarien für die künftige Entwicklung des Einzelhandels stellt einen zentralen Baustein des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes auf der Zielebene dar. Die Szenarien basieren auf unterschiedlichen politischen und planerischen Annahmen und werden hinsichtlich ihrer jeweiligen unterschiedlichen ökonomischen und städtebaulichen Folgewirkungen beschrieben. Durch die Szenarien werden Zusammenhänge der Duisburger Zentrenentwicklung und der Standort- und N ahversorgungsstruktur aufgezeigt, die zwischen der Ansiedlung und dem Aus- oder Rückbau von Einzelhandelsstandorten einerseits und der Entwicklung des gesamten Versorgungsnetzes anderseits bestehen. Auf diese W eise wird eine wichtige Grundlage für die Leitbilddiskussion geschaffen, die sich mit den verbindlichen Zielvorstellungen für die gesamtstädtischen Einzelhandelszentren auseinandersetzt. Es werden vier Entwicklungsszenarien dargelegt, die modellhaft und idealtypisch zu verstehen sind und die zur Verdeutlichung der Handlungsfolgen bewusst überzeichnet sind. Zu Beginn der Darstellung jedes Szenarios werden die zentralen Annahmen des zugrunde liegenden modellhaften Planungskonzeptes dargelegt und mit den zu erwartenden Konsequenzen für die räumliche Entwicklung der Einzelhandelsstandorte in Duisburg verknüpft. Auf eine Kurzbewertung des jeweiligen Szenarios erfolgt abschließend die Erläuterung der Auswirkungen auf das Zentren- und Standortkonzept entsprechend der jeweiligen Standorttypen. Ergänzend zu den ersten drei Szenarien, die im Hinblick auf den Steuerungsgrad der Kommune Extrempositionen widerspiegeln, wird darüber hinaus eine (bestandsorientiert) gegliederte Zentrenentwicklung illustriert (Szenario 4). Die Empfehlung für ein künftig zu verfolgendes Szenario bildet die G rundlage für die Entwicklung der Umsetzungsinstrumente. Am Ende des folgenden Teilbausteins steht ein Entwicklungsszenario, welches mit Blick auf die Einzelhandels-, Zentren- und N ahversorgungsentwicklung unter Berücksichtigung der Sicherung und W eiterentwicklung der zentralen Versorgungsbereiche das zukünftige Entwicklungsleitbild für die Stadt Duisburg darstellen soll. 51 3 . 3 . 1 Szena rio 1: Konzentra tion a uf d ie Mitte Annahm e n z ur rä um lic hen Entwic klu ng der Einz elhand elsstandort e Im Mittelpunkt dieses Szenarios steht die konzentrierte Einzelhandelsentwicklung auf einen zentralen Versorgungsbereich. Ziel dieses modellhaften Planungskonzeptes ist die Steigerung der gesamtstädtischen Ausstrahlung nach außen durch eine Konzentration zukünftiger Entwicklungen im Einzelhandel auf ein Hauptzentrum (vgl. Kapitel 4.1.1), während die Entwicklung der übrigen Einzelhandelsstandorte im Stadtgebiet nicht weiter verfolgt wird. Vorhaben, die außerhalb des Hauptzentrums in den N ebenzentren (vgl. Kapitel 4.1.1), in den N ahversorgungszentren (vgl. Kapitel 4.1.1) und in sonstigen städtebaulich integrierten oder nicht integrierten Lagen (vgl. Kapitel 4.1.1) geplant sind, werden weitestgehend zurückgestellt (vgl. folgende Abbildung). Abbildu n g 2 0 : S z e n ario 1 – „K on z e n tration au f die Mitte “ NZ HZ NVZ Wohnberei che HZ Hauptzentrum gewerb lich geprägte Bereiche NZ Nebenzentrum NVZ Nahvers orgungsz entrum Wachstum Stabil ität Schrumpfung Kaufkraftfl uss Qu e lle : sonstige städteb auli ch integ ri erte Lage städ teb auli ch ni cht integ ri erte Lage e ige n e Darste llu n g Kurzbe wer tung dies es S zena rios Dieses Szenario bietet für die Stadt Duisburg einerseits den Vorteil einer deutlichen Stärkung des Innenstadtzentrums. Als Folge dessen nimmt die überörtliche Ausstrahlung zu und der Einzelhandelsstandort kann sich im regionalen W ettbewerb besser positionieren. Da das Szenario zugleich eine konsequente und klar geregelte Strategie darstellt, gewährleistet es eine hohe Planungs-, Investitions- und Rechtssicherheit. Andererseits ist kaum realistisch anzunehmen, dass sämtliche Einzelhandelsvorhaben auf einen Standortbereich konzentriert werden können. Durch eine ausschließliche Ansiedlung 52 von Einzelhandelsbetrieben in einem einzelnen Zentrum stiege der Bodenpreis auf ein Maß, welches eine ausgewogene Angebots- und N utzungsvielfalt einschränken würde. Zudem besteht die G efahr der Abwanderung besonders flächenbeanspruchender Betriebe mit überörtlichem Einzugsbereich, deren Flächenansprüchen innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs Innenstadtzentrum nicht entsprochen werden kann. Die vorhandenen Potentiale der weiteren Zentren und Standortbereiche in Duisburg gingen mittel- bis langfristig verloren, wenn sie nicht gesichert und/oder ausgebaut werden. Mit dieser Vernachlässigung der Einzelhandelsstandorte in Duisburg ist eine abnehmende flächendeckende wohnortnahe Versorgung mit G ütern des täglichen Bedarfs verbunden, so dass Versorgungslücken in den Stadtteilen denkbar sind. Bedeu tung für das Z en tre nn- u nd S tandortkonz ept Die konsequente „Konzentration auf die Mitte“ bedeutet für das Innenstadtzentrum (HZ) einen Bed eut ungsge win n im regionalen V ergleic h. h Fü r alle ander en S tandortb ereic h e hingeg en is t dies e En twic klung m it ein em e ntsc heid end en Bede utu ngsv erlust er lust verbunden. In den N ebenzentren stagniert die Entwicklung und es ist von einem Rückgang der Anzahl dieser Zentren auszugehen. Die N ahversorgungszentren weisen ebenfalls keine nennenswerten Entwicklungsmöglichkeiten auf, so dass mit einer reinen Konzentration auf die N ahversorgung bzw. einem Rückbau schwacher Ze ntren zu re chnen ist. Die Etablierung weiterer Zentren, deren Ausweisung ggf. für eine ausgewogene Zentrenstruktur in Duisburg notwendig ist, ist unter dieser Prämisse kaum realistisch. 53 3 . 3 . 2 Szena rio 2: Mehrere Ha uptzentren Annahm e n z ur rä um lic hen Entwic klu ng der Einz elhand elsstandort e Dieses Szenario basiert auf der Etablierung weiterer Angebotsschwerpunkte unter Berücksichtigung der vorhandenen polyzentralen Struktur. Ebenso wie in Szenario 1 ist das Ziel hierbei eine Steigerung der gesamtstädtischen Ausstrahlung nach außen. Die Umsetzung des Szenarios erfordert eine Konzentration der zukünftigen Einzelhandelsentwicklungen auf die zu etablierenden Hauptzentren, während die Entwicklung ergänzender Einzelhandelsstandorte, ebenso wie in Szenario 1, im Stadtgebiet nicht weiter angestrebt wird. Abbildu n g 2 1 : S z e n ario 2 – „Me „ Me h re re Hau ptz e n tre n “ HZ HZ Wohnbereiche HZ Hauptzentrum g ewerbli ch g ep rägte B ereiche NZ Nebenzentrum NVZ Nahvers orgungsz entrum NVZ Wachs tum Stabili tät Schrum pfung K aufkraftfluss Qu e lle : sonstige städteb auli ch integ ri erte Lage städ teb auli ch ni cht integ ri erte Lage e ige n e Darste llu n g Kurzbe wer tung dies es S zena rios Das Szenario „Mehrere Hauptzentren“, welches auf der Steigerung der gesamtstädtischen Ausstrahlung durch die Etablierung von starken Zentren im regionalen W ettbewerb basiert, bietet für die Stadt Duisburg den Vorteil einer deutlichen Stärkung dieser Zentren. Aufgrund der konsequenten Regelung bietet es eine hohe Planungs-, Investitions- und Rechtssicherheit. Jedoch besteht bedingt durch die Konkurrenz der Hauptzentren die G efahr einer „Kannibalisierung“ überörtlich wirksamer Angebote gegeneinander, so dass die Stärkung der Zentren im regionalen Vergleich nicht so stark ausfällt wie in Szenario 1. Daher wäre, wenn dieses Szenario weiter verfolgt werden solle, eine Profilierung der Hauptzentren notwendig, so dass sich keine Uniformität der Einzelhandelsausstattung ergeben wird. Durch die Zurückstellung der ergänzenden Einzelhandelsstandorte kommt es zu Versorgungslücken 54 innerhalb der anzustrebenden flächendeckenden N ahversorgung und zu einer Abwanderung von Betrieben mit hohen Flächenansprüchen, die in den Hauptzentren nicht erfüllt werden können. Bedeu tung für das Z en tre nn - u nd S tandortkonz ept Mit der Umsetzung des Szenarios „Mehrere Hauptzentren“ in der Stadt Duisburg ist ein Bedeu tungsg ewi nn dieser beid en Z e ntr en im regional en V ergleic h verbunden. Ebenso wie in Szenario 1 resultiert hieraus gleichzeitig ein Bedeutungsv erl ust de r wei ter en Z en trenty pe n aufgrund der eingeschränkten Entwicklungsmöglichkeiten. Für die N ebenzentren bedeutet dies in vielen Fällen eine Konzentration auf die G rundversorgungsfunktionen, da eine Stärkung schwächerer Zentren kaum möglich ist. In den Nahversorgungszentren ist von einer reinen Konzentration auf die N ahversorgung bzw. einem Rückbau schwacher Zentren auszugehen. Auch die Stärkung der städtebaulich integrierten Lagen in Bezug auf ihre N ahversorgungsfunktion bzw. Entwicklung weiterer regional bedeutsamer Standorte ist eingeschränkt. 55 3.3.3 Szena rio 3: G ießka nnennnen -Prinzip Annahm e n z ur rä um lic hen Entwic klu ng der Einz elhand elsstandort e Im Mittelpunkt des Szenarios „G ießkannen-Prinzip“ steht die Entwicklung eines flächendeckenden feinmaschigen Versorgungsnetzes von zentralen Versorgungsbereichen. Die Umsetzung erfordert eine G leichstellung der Zentren ohne einen wesentlichen Einzelhandelschwerpunkt herauszubilden und eine gleichmäßige Verteilung der Einzelhandelsentwicklung auf jegliche zentrale Versorgungsbereiche. Mittel- bis langfristig betrachtet ist hiermit aufgrund der interkommunalen Kaufkraftumverteilung eine Verschiebung der Einzelhandelsentwicklung von den vorhandenen Zentren hin zu weiteren Standortbereichen, v. a. zu den ehemals städtebaulich nicht integrierten Standorten verbunden. Abbildu n g 2 2 : S z e n ario 3 – „G ie ßkan n e n - Prin zip“ NZ NVZ NVZ HZ Wohnbereiche HZ Hauptzentrum g ewerbli ch g ep rägte B ereiche NZ Nebenzentrum NVZ Nahvers orgungsz entrum NVZ Wachs tum Stabili tät Schrum pfung K aufkraftfluss Qu e lle : sonstige städteb auli ch integ ri erte Lage städ teb auli ch ni cht integ ri erte Lage e ige n e Darste llu n g Kurzbe wer tung dies es S zena rios Für die Stadt Duisburg stellt die Etablierung eines flächendeckenden Versorgungsnetzes eine grundsätzlich wünschenswerte Entwicklung dar, da hierdurch eine Verbesserung der wohnortnahen Versorgung mit G ütern des täglichen Bedarfs erreicht werden kann. Mit der Umsetzung dieses Konzeptes ist ebenso eine deutliche Schwächung v. a. der Haupt- und N ebenzentren verbunden, da eine W eiterentwicklung durch N euansiedlungen nicht mehr wahrscheinlich ist. Vielmehr kann es zu einer städtebaulich-funktionalen G efährdung durch Betriebsschließungen in den Zentren kommen. Aufgrund der Etablierung von 56 verschiedenen kleineren (oftmals unattraktiven) Zentren kann eine Steigerung der gesamtstädtischen Ausstrahlung nach außen nicht erreicht werden. Die vorhersehbare Realisierung von Vorhaben in städtebaulich nicht integrierten Lagen würde den Bedeutungs- und Attraktivitätsverlust der Haupt- und N ebenzentren fördern. Bedeu tung für das Z en tre nn - u nd S tandortkonz ept Im G egensatz zu den vorangegangenen Szenarien bedeutet das „Gießkannen-Prinzip“ eine G leichstellung aller N ebenzentren sowie eine Schwächung des Hauptzentrums in Duisburg, so dass hieraus ein Bedeut ungsv erl ust im regionale n Vergleic h aufgrund vergleichsweise geringer Entwicklungspotentiale resultiert. Die N ebenzen tre n verfügen über ebenfalls eingeschränkte Entwicklungspotentiale und v erlieren da her an Bed eut ung ung. Für die weiteren Zentrentypen bedeutet die flächendeckende Verteilung eine Möglichkeit das vorhandene Einzelhandelsangebot durch mittel- und langfristig nachgefragte Sortimente zu arrondieren. Auch an den weiteren Standorten ist eine Stärkung des Einzelhandelsangebotes möglich. Besonders an städtebaulich nicht integrierten Standorten können aktuelle Marktanforderungen realisiert werden. 57 3.3.4 Szena rio 4: G eg lied erte Zentrenentwicklung Annahm e n z ur rä um lic hen Entwic Entwic klu ng der Einz elhand elsstandort e Im Mittelpunkt des Szenarios „G egliederte Zentrenentwicklung“ steht die Sicherung und Entwicklung der bestehende Strukturen aufgreifenden Zentren- und Standortstruktur. Hierzu ist es notwendig, die vorhandenen Zentren- und Standortbereiche entsprechend ihrer jeweiligen Funktion zu gliedern. Im Rahmen ihrer jeweiligen Funktionszuweisung profitieren alle Einzelhandelsstandorte von dieser städtebaulich-funktionalen Zentrenstärkung. Abbildu n g 2 3 : S z e n ario 4 – „G e glie de rte Ze n tre n e ntw icklu n g“ NZ NVZ HZ NVZ Wohnbereiche HZ Hauptzentrum g ewerbli ch g ep rägte B ereiche NZ Nebenzentrum NVZ Nahvers orgungsz entrum Wachs tum Stabili tät Schrum pfung K aufkraftfluss Qu e lle : sonstige städteb auli ch integ ri erte Lage städ teb auli ch ni cht integ ri erte Lage e ige n e Darste llu n g Kurzbe wer tung dies es S zena rios Mit der Umsetzung dieses Szenarios ist die Etablierung einer gesamtstädtisch umfassenden Zentren- und Standortstruktur verbunden. Es kommt zu einer leichten Steigerung der gesamtstädtischen Ausstrahlung nach außen, da einerseits eine Erhöhung der Attraktivität der Zentren und somit eine Bindung der Kaufkraft stattfindet. Andererseits wird keine Konzentration der Einzelhandelsentwicklung auf einen Standort mit regionaler Ausstrahlung umgesetzt. 58 Bedeu tung für das Z en tre nn - u nd S tandortkonz ept Die Umsetzung des Szenarios „G egliederte Zentrenentwicklung“ bedeutet die Etablierung eines Ha uptz entr um s en tsprec h end d er land esplanerisc h en V ersorgu ngsfunktio n (Oberzentrum) im regionalen Vergleich. Ein N ebenzen trum m it ei ner Versorg ungsfu nktinkt ion für de n jew eiligen Stadtb ezirk wird in jedem Stadtbezirk etabliert. Auf der Ebene der N ahv ersorgungsz ent ren liegt der Fokus a uf de r N ahv ersorg ungsfu nktion f ür d en j ew eie iligen Stadtt eil bzw. für umliegende W ohngebiete. Das Szenario ermöglicht aufgrund der gegliederten Entwicklungspotentiale die Stärkung schwächerer Zentren im Rahmen ihrer jeweiligen Funktionszuweisung. Die städtebaulich integrierten Standorte ergänzen die bestehende Zentrenstruktur, wobei in Einzelfällen ggf. weitere zentrale Versorgungsbereiche etabliert werden können. Für die städtebaulich nicht integrierten Standorte bedeutet die Umsetzung des Szenarios die Möglichkeit der Konzentration auf einige zukunftsfähige Standorte mit regionaler Ausstrahlung. 59 3 .4 Entwicklungsleitbild für Duis Duis burg Die im Erarbeitungs- und Beratungsprozess zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Duisburg diskutierten Szenarien der möglichen Einzelhandelsentwicklung (vgl. Kapitel 3.3) stellen die Basis für das festzulegende übergeordnete Entwicklungsleitbild dar. Keines dieser Szenarien soll jedoch in seiner jeweiligen Reinform verfolgt werden; die Sichtweise der jeweils diskutierten Vor- und N achteile wurde von den während der Erarbeitung am Prozess Beteiligten geteilt. Als optimal ausgewogenes und den Entwicklungszielen der Stadt Duisburg bestmöglich entsprechendes Leitbild wird eine Kombination aus dem Szenario 2 „Mehrere Hauptzentren“ und dem Szenario 4 „G egliederte Zentrenentwicklung“ angestrebt zur: Steigerung der gesamtstädtischen Ausstrahlung nach außen, Etablierung des Innenstadtzentrums im regionalen W ettbewerb, Stärkung und Profilierung des Zentrums Hamborn/ Marxloh als zweites Hauptzentrum, Sicherung und Entwicklung einer bestehende Strukturen aufgreifenden und gegliederten Zentren- und Standortstruktur. Dieses Leitbild baut auf der polyzentrischen Stadtstruktur Duisburgs auf und berücksichtigt die unterschiedlich ausgeprägten Zentren hinsichtlich Funktion und Bedeutung, die in der Markt- und Standortanalyse ermittelt worden sind. Es ist dabei festgestellt worden, dass die City nicht das Potential aufweist, um die oberzentrale Funktion und Stellung der Stadt allein wahrnehmen zu können. Eine solche Position und die Steigerung der Bedeutung der Stadt kann aber durch eine N euorientierung der Zentrenstruktur mit einer Ausrichtung auf ein zweites Hauptzentrum erreicht werden. Es entsteht eine räumliche Konzentration des Einzelhandels auf leistungsfähige und somit zukunftsfähige Standorte. Hierdurch kann einerseits die Erhaltung und Stärkung der regionalen Ausstrahlung und der oberzentralen Versorgungsfunktion der Hauptzentren erreicht werden. Andererseits bedeutet die räumlich und funktional ausgewogene Verteilung weiterer N ebenzentren und ergänzender Standorte eine Erhaltung sowie Stärkung des Versorgungsnetzes und der Funktionsvielfalt. Im Besonderen kann die Sicherung und W eiterentwicklung eines flächendeckenden N ahversorgungsangebots erreicht werden. Insgesamt bedeutet die Umsetzung dieses Entwicklungsleitbildes die Schaffung von Entscheidungs- und Investitionssicherheit bei entsprechender Umsetzung im Rahmen der Bauleitplanung. Zwischen diesen je nach Sortimentsbereichen (zentrenrelevante, nahversorgungsrelevante und nicht zentrenrelevante Sortimente) jeweils unterschiedlichen Zielen ist nachfolgend ein präzise abgestimmtes Umsetzungsinstrumentarium zu entwickeln, so dass die Verfolgung des einen Zieles nicht die Umsetzung eines anderen Zieles gefährdet. 60 Einerseits ist für diese Form der ausgewogenen Zielumsetzung eine genaue Definition der zentren- bzw. nahversorgungsrelevanten Sortimente erforderlich (vgl. Kapitel 4.4). Des W eiteren muss auch das Zentren- und Standortkonzept auf diese Ziele näher eingehen und sie räumlich konkretisieren. N icht zuletzt ist auch die Erarbeitung von auf diese Sortimentsgruppen bezogenen Ansiedlungsleitsätzen erforderlich, die in Kapitel 4.5 erfolgt. 61 4 Instrumentelles UmsetzungsUmsetzungs- und Steuerungskonzept W ährend im vorangegangenen Kapitel die übergeordneten Zielstellungen erörtert werden, können im Folgenden darauf aufbauend konkrete konzeptionelle Umsetzungsinstrumente vorgestellt werden. Hierzu zählen das Zentrenkonzept (Kapitel 4.1), das N ahversorgungskonzept (Kapitel 4.2), das Sonderstandortekonzept (Kapitel 4.3), die Liste zentrenrelevanter Sortimente (Kapitel 4.4) sowie die bei Standortanfragen anzuwendenden Ansiedlungsleitsätze (Kapitel 4.5). Das Umsetzungs- und Steuerungskonzept wird komplettiert durch Empfehlungen zur Verstetigung der Datenbasis (Kapitel 4.6). Abbildu n g 2 4 : K on z e ption e lle B aus te ine de s Ein ze lh an de lsls- u n d Ze n tren kon z e pte s Übergeordnete Entwicklungsziele Räumliches Konzept Zentrenkonzept Nahversorgungskonz ept Sortimentsliste Ans iedlungsleitsätz e I -V Sonderstandortkonzept Schutz der zentralen Versorgungsbereiche Beurteilungsgrundlage für Vorhabenanfragen „Außenwirkung“: Interkommunale Abwehrrechte Ausschluss von Einzelhandel an kontraproduktiven Standorten Qu e lle : 4 .1 Angebotsplanung: Hinweise zur Dimensionierung, Sortimentsstruktur, Begründung, sowie Festsetzungsempfehlungen Sicherung und Weiterentwicklung der Nahversorgung Investitionssicherheit für den Handel e ige n e Darste llu n g Das Zentrenkonzept Im Zentrenkonzept wird das abgestufte System aller zentralen Versorgungsbereiche unter Berücksichtigung des Entwicklungsleitbildes für Duisburg definiert. Es baut auf der städtebaulichen Bestandsbewertung der relevanten Zentren auf und beinhaltet zudem Entwicklungsempfehlungen für die einzelnen zentralen Versorgungsbereiche. 62 4 . 1 . 1 Zentra le V ersorg ung sb ereiche: Pla nung srechtliche Einord nung und A b g renzung skriterien Die Hauptzentren, die N ebenzentren und die N ahversorgungszentren sind städtebaurechtlich und landesplanerisch ein Schutzgut im Sinne des BauG B, der BauN VO und des LEPro N RW . An ihre Bestimmung bzw. Abgrenzung werden rechtliche Anforderungen gestellt, die sich aus den neuerlich geänderten bundes- und landesrechtlichen N ormen sowie der aktuellen Rechtsprechung ergeben. Der Begriff der zentralen Versorgungsbereiche (ZVB) ist schon länger Bestandteil der planungsrechtlichen N ormen (§ 11 Abs. 3 BauN VO) und beschreibt diejenigen Bereiche, die aus städtebaulichen G ründen vor mehr als unwesentlichen Auswirkungen bzw. vor Funktionsstörungen geschützt werden sollen. Durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) wurde der Begriff im Jahr 2004 in den bundesrechtlichen Leitsätzen zur Bauleitplanung (§ 2 Abs. 2 BauG B) sowie den planungsrechtlichen Vorgaben für den unbeplanten Innenbereich neu verankert (§ 34 Abs. 3 BauG B). Durch die letzte N ovellierung des BauG B zum 01.01.200 7 wurde die Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche schließlich auch zum besonders zu berücksichtigenden Belang der Bauleitplanung erhoben (§ 1 Abs. 6 N r. 4 BauG B). Die im Juni 20 07 beschlossene Änderung des Landesentwicklungsprogramms (LEPro N RW ) sieht ergänzend als Ziel der Landesplanung vor, dass bestimmte großflächige Einzelhandelsbetriebe nur noch in zentralen Versorgungsbereichen (Haupt- und N ebenzentren) angesiedelt werden dürfen; zugleich werden Voraussetzungen an diese zentralen Versorgungsbereiche formuliert (vgl. § 24a Abs. 1 und 2 LEPro N RW ). Ebenso wie im Städtebaurecht zählt der Schutz zentraler Versorgungsbereiche zu den Zielen der Landesplanung (vgl. § 24a Abs. 1 Satz 3 LEPro N RW ).4 2 Einerseits zeichnet sich durch die G esetzesnovellen ein erheblicher Bedeutungszuwachs des Schutzes zentraler Versorgungsbereiche im Bundes- wie auch im Landesrecht ab. Andererseits waren viele mit diesen Rechtsnormen verbundene – insbesondere unbestimmte – Rechtsbegriffe noch durch Auslegungsunsicherheiten in der Praxis und der täglichen Anwendung geprägt, die erst durch neuere relevante Urteile thematisiert und damit in Teilen deutlich konkretisiert wurden.4 3 42 D er Zielcharak ter des § 24 a L EPro NRW w urde jüngst durch ein höchstri chterli ch bek räftigtes Urtei l des O VG NRW in Frage gestellt (Urte il O VG NRW 10 A 1676/08 vom 30.09.2009; Beschluss BVerw G 4 B 78.09 vom 14.04.2010). Insofern sollten die landesplanerischen Vor gaben bis zur etw aigen Neufassung des L EPr o NRW als Grundsätze im Rahm en der Bauleitplanung berück sichtig t w erden. 43 Z. B. O VG L üneburg, Urteil 1 ME 172/05 vom 30.11.2005; O VG Münster, Urteil 7 A 964/05 vom 11.12.2006; VG Gelsenk irchen, Urteil 10 K 6950/04 vom 03.05.2006; BVerw G, Urteil 4 C 7.07 vom 11.10.2007 63 Kurzüb ersic ht über die Krite K rite rien zu r F estleg ung und Hiera rc hisieru ng z ent raler V erso rgungsber eic he Die N eufassung des LEPro NRW regelt die Ansiedlung des großflächigen Einzelhandels (ab 800 m²) zum Schutz der Versorgungsstruktur in den Zentralen Orten. § 24a LEPro N RW verlangt von den Kommunen eine räumliche und funktionale Festlegung der Haupt-, N ebenoder N ahversorgungszentren als zentrale Versorgungsbereiche und legt Kriterien zur Abgrenzung fest: Haupt- und N ebenzentren sollen durch „ein vielfältiges und dichtes Angebot an öffentlichen und privaten Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen 4 4 der Verwaltung, der Bildung, der Kultur, der G esundheit, der Freizeit und des Einzelhandels und eine städtebaulich integrierte Lage innerhalb eines im Regionalplan dargestellten Allgemeinen Siedlungsbereichs und eine gute verkehrliche Einbindung in das öffentliche Personennahverkehrsnetz“ auszeichnen.4 5 In der planerischen Praxis der Zentrendefinition ergibt sich in der Regel ein hierarchisch abgestuftes kommunales System aus Hauptzentren, aus N ebenzentren und aus Nahversorgungszentren (vgl. folgende Abbildung). Zusammen mit den übrigen Einzelhandelsstandorten im Stadtgebiet bilden die zentralen Versorgungsbereiche das gesamtstädtische Standortsystem. Abbildu n g 2 5 : D as h ie rarch is ch abge s tu fte S ys tem de r örtlich e n z e ntrale n Ve rs orgu n gs b be ere ich e u n d s ons tige r Stan dorte Hauptzentren N ebenzentren N ahversorgungszentren Qu e lle : e ige n e Darste llu n g 44 Solche öffentli chen und pr ivaten Verso rgun gs- und D ienstleistungseinr ichtun gen der Ve rw altung, der Bildung, der Kultur usw . w urden im Rahm en de r diesem Konze pt zu grunde liegen den Bestandsaufnahm e als „zentrenergänzende Funk tionen“ in den Zent ren und deren unm it telbaren Randbe reichen erfasst; sie w erden innerhalb aller zentralen Versorgun gsberei che k artografisch w iedergege ben. 45 Vgl. L andesentw ick lungspro gram m NRW § 24a Absatz 2; Gem. Einzelhandelserlass NRW (2008) Nr. 3.1.2 gelten diese Kriter ien für säm tliche zentralen Versor gungs bereiche dem nach auch für Nahversorgungszen tren. 64 Aus der Hierarchie ergeben sich verschiedene Merkmale für die drei Kategorien von zentralen Versorgungsbereichen. Die Hauptzentren zeichnen sich durch ein vollständiges Angebot in allen Bedarfsbereichen und an zentrenergänzenden Funktionen aus. Sie verfügen zumeist über eine regionale Ausstrahlung. Die N ebenzentren sind gekennzeichnet durch ein vollständiges Angebot im kurzfristigen Bedarfsbereich sowie ein breit gestreutes Angebot an zentrenergänzenden Funktionen. Sie verfügen darüber hinaus über ein breit aufgestelltes Angebot im mittel- und langfristigen Bedarfsbereich mit einer Ausstrahlung auf die funktional zugeordneten Stadtteile. Die N ahversorgungszentren zeichnen sich durch ein weitgehend vollständiges Angebot im kurzfristigen Sortimentsbereich sowie ein Angebot mit G rundversorgungscharakter für den mittel- und langfristigen Bedarfsbereich aus. Das Angebot an zentrenergänzenden Funktionen beschränkt sich zumeist auf einzelhandelsnahe Dienstleistungen. Der Bundesgesetzgeber erläutert zu den zentralen Versorgungsbereichen, dass sich ihre Festlegung aus planerischen Festsetzungen in Bauleitplänen und Festlegungen in Raumordnungsplänen, aus sonstigen städtebaulichen Konzepten (insbesondere Einzelhandelskonzepten) oder aus nachvollziehbar eindeutigen tatsächlichen Verhältnissen ergeben kann.4 6 In der Herleitung der zentralen Versorgungsbereiche für Duisburg werden insgesamt folgende Aspekte berücksichtigt: W arenspektrum, Branchenvielfalt, räumliche Dichte, Funktion und Anordnung des Einzelhandelsbesatzes, Dichte ergänzender öffentlicher wie privater Zentren- und Versorgungsfunktionen wie etwa Dienstleistungen und Verwaltung, G astronomie, Bildung und Kultur, Lage innerhalb des Siedlungsgebietes, die verkehrliche Einbindung in das öffentliche Personennahverkehrsnetz, die verkehrliche Erreichbarkeit für sonstige Verkehrsträger, bedeutende Verkehrsanlagen für das Zentrum wie etwa Busbahnhöfe und Stellplatzanlagen, städtebauliche Dichte und stadtstrukturelle Aspekte sowie die G estaltung und Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raumes. 46 D eutscher Bundestag 2004: S. 54 (Begründung zum Europarechtsanpassungs gesetz Bau 2004). 65 Stärken und Schwächen der Zentren sind im Rahmen des Analyseabschnittes bereits abgebildet bzw. bewertet worden. Zur Darstellung der G esamtattraktivität der untersuchten zentralen Versorgungsbereiche werden Leerstände von Ladenlokalen ebenfalls erfasst – sie verdichten qualitativ wie auch quantitativ die städtebaulich-funktionale Bewertungsgrundlage.4 7 Unter Berücksichtigung der genannten Kriterien und Aspekte ergeben sich für Duisburg 24 zentrale Versorgungsbereiche, die in ihrer räumlichen Festlegung je nach Einstufung in die Zentrenhierarchie unterschiedlich groß festgelegt sind. Orientiert sich die räumliche Festlegung der N ahversorgungszentren überwiegend an den in der städtebaulich-funktionalen Analyse festgestellten städtebaulich-funktionalen Zentren – ergänzt um so genannte Prüfstandorte als perspektivische Entwicklungsbereiche – werden für die Haupt- und N ebenzentren räumlich größere Festlegungen getroffen. Die Haupt- und N ebenzentren sollen Ansiedlungsschwerpunkte der zukünftigen großflächigen Einzelhandelsentwicklung in Duisburg für sämtliche Sortimentsbereiche – insbesondere für zentren- und nahversorgungsrelevante sowie in Teilen für nicht zentrenrelevante Sortimente – werden. Die räumlich größere Festlegung der zentralen Versorgungsbereiche erfordert, um eine gemäß den Entwicklungszielen und –empfehlungen zielgenaue und städtebaulichfunktional sinnvolle W eiterentwicklung der zentralen Versorgungsbereiche - insbesondere der jeweiligen Hauptgeschäftsbereiche - zu gewährleisten, die Berücksichtigung einer inneren Lagedifferenzierung der zentralen Versorgungsbereiche. Diese inneren Lagedifferenzierungen basieren insbesondere auf städtebaulichen Merkmalen und der funktionalen Angebotsstruktur des Einzelhandels. Entwic Entwic klungsziel e und - em pfehlu nge n Für die Aspekte der Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche sind neben der räumlichen Festlegung der zentralen Versorgungsbereiche und der hierarchischen Zuordnung in die Zentrenhierarchie funktionale Entwicklungsziele und –empfehlungen erarbeitet worden. Im Folgenden wird die Vorgehensweise, wie diese Entwicklungsziele und –empfehlungen erarbeitet worden sind, detailliert dargelegt. Den Entwicklungszielen und -empfehlungen wird das G rundprinzip einer funktionalen Aufgabenzuweisung bzw. einer ausgewogenen Aufgabenteilung zugrunde gelegt, so dass es 47 66 D as Bundesverw altungsgericht hat die Auffassung des O VG Münster bestätig t, w onach die Ver träglic hk eitsbew ertung von V orhaben in Bezug auf zentrale Versorgungs bereiche im Einzelfall auch die k onk rete städtebauliche S ituation des betroffenen Versor gungs bereichs e inbeziehen s ollte, etw a w enn ein zentrale r Versor gungsbe reich durch L eerstände besonders em pfindl ich gegenü ber zusätzli chen Kaufk raftabflüssen sei oder „w enn der außerhalb des zent ralen Vers orgun gsberei chs anzusiedeln de Einzelhandels betrie b g erade auf solche S ortim ente a bziele, die im zentralen Versor gungsbe reich von e inem ‚Magnetbetrie b’ angeboten w ürden, dessen unbeeint rächtig ter Fort bestand m aßgeb liche Bedeutun g für die w eitere Funk tionsfähigk eit eben dieses zentralen Versorgungs bereichs habe“ (BVerw G, Urteil 4 C 7.07 vom 11.10.2007). dauerhaft nicht zu einer wechselseitigen Beeinträchtigung der Entwicklungsoptionen der einzelnen zentralen Versorgungsbereiche kommt. Hierfür werden den jeweiligen zentralen Versorgungsbereichen funktional zugeordnete Stadtteile zugewiesen, anhand derer eine perspektivische Vorhabendimensionierung für Vorhaben mit zentrenrelevantem Hauptsortiment abgeleitet werden kann.4 8 Die demnach ermittelte und zu e mpfehlende Vorhabendimensionierung eröffnet – im Sinne des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes – für den jeweiligen zentralen Versorgungsbereich einen angemessenen Entwicklungsrahmen, der die Ansiedlung von zentrenrelevantem Einzelhandel mit Ausstrahlung auf die funktional zugeordneten Stadtteile ermöglicht und den Schutz der übrigen zentralen Versorgungsbereiche vor Funktionsverlusten berücksichtigt. Die folgende Abbildung zeigt die übergeordneten räumlich-funktionalen Empfehlungen als vereinfachtes Sch ema (je nach Art und G röße ggf. mit Einschränkung) zur Steuerung von Einzelhandelsvorhaben auf. 48 Gem . der Regelverm utung nach §24a (2) L EPro NRW (Um satz-Kaufk raft-Relation bezogen auf die funk tional zugeor dneten Stadtteile). 67 Abbildu n g 2 6 : zentrenzentren relevantes KernKern sortiment Räu m lich - fu n ktion ale n Em pfe h lu n ge n zu r S te ue ru n g von großgroß - bz w . kle in fl äch ige n Ein z e lh an de ls vorh abe n Hauptzentren Nebenzentren NahverNahversorgungs zentren zentren sonstige städ dtebaulich stä integrierte Lage städtebaulich nicht integrierte Lagen großflächig 9 9 - - - kleinflächig 9 9 9 9* - nahvernahversorgungs relevantes Kern Ke rnrn sortiment 9 9 9 siehe Na hversorgungskonzept - 9* nicht zent zen trenren relevantes KernKern sortiment Qu e lle : kleinflächig 9 9 großflächig 9 9 kleinflächig 9 9 9 siehe Na hversorgungskonzept - siehe So ndersta ndortekonzept 9* großflächig bestehende Sonder-Sonder standorte bei besond eren städteba ulichen Zielsetzungen 9 9 sofern städtebauliche Gründ e nicht entgegenstehen e ige n e Darste llu n g; *De tailprü fu n g n otwen dig 49 Für den nahversorgungsrelevanten Einzelhandel werden Empfehlungen bezüglich der Sicherung und des Ausbaus der Nahversorgungsfunktion der jeweiligen zentralen Versorgungsbereiche getroffen. Die Empfehlungen zur Sicherung der N ahversorgungsfunktion beziehen sich auf die in den zentralen Versorgungsbereichen bestehenden Strukturen des nahversorgungsrelevanten Einzelhandels und beinhalten i.d.R. Empfehlungen zur Verbesserung der Standortrahmenbedingungen der einzelnen Einzelhandelsbetriebe, wie z. B. die Verbesserung der Andienung oder der Parkplatzsituation. Des W eiteren umfasst diese Empfehlung eine Anpassung der bestehenden Verkaufsfläche der jeweiligen Einzelhandelsbetriebe an die derzeit marktgängigen G rößenanforderungen sofern diese im Bestand deutlich davon abweichen. Bezüglich des Ausbaus des nahversorgungsrelevanten Einzelhandels sind für die jeweiligen Zentrenkategorien Mindeststandards im Sortimentsbereich Nahrungs- und G enussmittel entwickelt worden, die nach G rößenordnungen differenzierte Ansiedlungsvorhaben umfas- 49 68 Innerhalb der D etailprüfun g ist festzustellen, ob von dem V orhabenträge r der Nachw eis erbracht w ird, dass das Ansiedlungsv orhaben die bestehen den Zentren- und Nahversorgun gsstruk turen nicht beeinträcht igt. sen, die in den jeweiligen Zentrenkategorien ohne weitere fachgutachterliche Prüfung möglich sind. Abbildu n g 2 7 : Ü b lic he A nsied lung ssv o rha rh a b en Lebensmitteldiscounter Großer Lebensmitteldiscounter Supermarkt N ach G röße n ordn u n ge n diffe re n z ie rte An s ie dlu n gs vorh abe n , die in de n Ze n tre n kate gorie n oh n e w e itere fach gu tach te rlich e Prü fu n g z u e m pfe h le n s in d50 V KF [ in m ²] ²] Zielp e rsp ek tiv e Zielp e rsp ek tiv e N e- Zielp e rsp ek tiv e Na h - H aup tzent ren b enzent ren v erso rg ung szen s zen tren (g em . LE P ro NR W) W) (g em . LE P ro NR W) (g em . LE P ro NR W) mind. 2x mind. 1x (insg. mi nd. 3 LMAnbieter) mind. 1x bis 800 m² mehr als 800 m² bis 1.500 m² mind. 2x Großer Supermarkt bis 2.500 m² Verbrauchermarkt bis. 5.000 m² SB-Warenha us Qu e lle : mehr als mind. 1x (insg. mi nd. 3 LM- mind. 1x Anbieter) mind. 1x Detailprüfung 51 - 5.000 m² e ige n e Darste llu n g au f Basis EHI 2 0 08 An dieser Stelle sei darauf verwiesen, dass es sich bei den hieraus abgeleiteten Empfehlungen um Mindeststandards handelt. Eine über diese Mindeststandards hinaus gehende Entwicklung der jeweiligen zentralen Versorgungsbereiche ist insbesondere in den Hauptund N ebenzentren zur Stärkung des jeweiligen zentralen Versorgungsbereichs sinnvoll und wünschenswert. Aufgrund der zuvor beschriebenen räumlich großen Festlegung der zentralen Versorgungsbereiche – insbesondere der Haupt- und N ebenzentren – sind für die nicht zentrenrelevanten Sortimentsbereiche ebenso die zentralen Versorgungsbereiche bzw. die unmittelbare räumliche Umgebung als primärer Ansiedlungsraum zu verstehen. 50 Sofern nicht städtebaurechtl iche oder landes planerische Gründe dies erfor derlich m achen. 51 Innerhalb der D etailprüfun g ist festzustellen, ob von dem V orhabenträge r der Nachw eis erbracht w ird, dass das Ansiedlungsv orhaben die bestehen de Zentren- und Nahversorgun gsstruk tur nicht beeinträcht igt. 69 4.1.2 Die zentra len V ersorg ung sb ereiche in Duisb Duisb urg Für Duisburg werden unter Anwendung der vorgestellten Kriterien, Zielüberlegungen und des übergeordneten Entwicklungsleitbildes (vgl. Kapitel 3.4) insgesamt 24 zentrale Versorgungsbereiche definiert. Tabe lle 1 7 : Hie rarch ie de r z e n trale n Ve rs orgu n gs be reich e in D u is bu rg 52 Hau ptz e n tru m ge m . LEPro N RW In ne n stadt Ham born / Marxloh N e be n z e n trum ge m . LEPro N RW W alsu m Me ide rich Alt-Hom be rg Hoch h e ide Rh e in h au se n Bu ch h olz Vie rlin de n Röttgersbach N e um ü h l Be e ck Ru h rort/ Laar N e ue n kam p Du isse rn N e u dorf Hoch fe ld W an he im erort F rie me rsh e im Ru m e ln -Kalde n h au se n W e dau / Bissin gh e im Hu ckin ge n Hü tte nh e im G roßen bau m N ah ve rs orgu n gs z e n tru m ge m . LEPro N RW Qu e lle : e ige n e Darste llu n g Diese Zentren unterscheiden sich, wie in der Analyse verdeutlicht, in ihrer jeweiligen Einzelhandelsausstattung und Versorgungsfunktion. Entsprechend ihrer jeweiligen Hierarchiestufe sollen sie als zentrale Versorgungsbereiche auch künftig abgestufte Funktionen übernehmen, insbesondere vor dem Hintergrund einer gesamtstädtisch bestmöglichen Aufgabenteilung und der Vermeidung wechselseitiger Funktionsbeeinträchtigungen. Die 24 Zentren innerhalb Duisburgs gliedern sich in zwei Hauptzentren, sechs N ebenzentren und 16 N ahversorgungszentren auf. Diese Hierarchisierung orientiert sich zum einen an de m übergeordneten Entwicklungsleitbild für die Stadt Duisburg (vgl. Kapitel 3.4) und greift zum anderen die bestehenden Strukturen auf. Der zentrale Versorgungsbereich Hamborn/ Marxloh wird in der bestehenden Struktur der Funktion eines 52 70 D er Rat der Stad t D uisburg hat am 06.12.2010 Hochhei de als glei chrangi ges gem einsam es Nebenzentrum m it Alt-H om berg im Stadt bezirk Hom berg- Ruhror t-Baerl sow ie das Nahversor gungszentrum Rum elnKaldenhausen als zentralen Versorgungsberei ch beschlossen im Nachgang zur ursprün gli ch anderslautenden gutachterli chen Em pfehlung. Hauptzentrums nicht gerecht. Es ist jedoch stadtentwicklungspolitische Zielvorstellung der Stadt Duisburg, diesen zentralen Versorgungsbereich als zweites Hauptzentrum neben dem Innenstadtzentrum zu etablieren. Ebenso ist es stadtentwicklungspolitisches Ziel der Stadt Duisburg die zentralen Versorgungsbereiche Alt-Homberg und Hochheide sowie Buchholz als N ebenzentren in den jeweiligen Stadtbezirken zu etablieren, gleichwohl diese zentralen Versorgungsbereiche der damit einhergehenden Versorgungsfunktion derzeit nicht gerecht werden. Im Folgenden werden für jeden zentralen Versorgungsbereich gebietsscharfe Abgrenzungen dargestellt. Für die Bauleitplanung ist eine genaue räumliche Festlegung der zentralen Versorgungsbereiche erforderlich. Abbildu n g 2 8 : D ie Lage de r z e n trale n Ve rs orgu n gs be re ich e im S tadtge bie t D u is bu rg Hauptze ntren (gem. 24 a (2 ) LEPro NRW) 1 2 83 3 4 In nenstadt Hamborn/ Marxloh Ne be nzentren (gem. 24 a (2 ) LEPro NRW) 9 17 2 10 5 3 4 5.1 5.2 6 7 Walsum Meiderich Alt-Homberg Hochhe ide Rhe inh au sen Bu chh olz 11 6 Nah versorgu ngszentren (gem. 24 a (2 ) LEPro NRW) 47 510 .2 5 .1 .1 12 8 9 1 13 18 19 14 1 15 16 12 13 6 19 17 14 18 15 20 16 7 22 21 21 23 22 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 Vierlin den Röttge rs bach Ne umühl Be eck Ruh rort/ Laar Ne uenkamp Duisse rn Ne udorf Hochfe ld Wanheimerort Friemersheim Rumeln-Kalden hausen Wedau / Bissingheim Huckin gen Hütte nheim Großenbaum Legende Hauptzentrum Nebenzentr um Nahversor gungszentrum Qu e lle : e ige n e Darste llun g. Karten grun dlage : © G e obasisdate n : S tadt Du isbu rg, Am t fü r Baure ch t u n d Bau beratun g Nr. DU/ 2 24 / 0 8 71 4.1.3 Sta nd ortm erkm a le d es Ha uptzentrum s Innensta d t Das Hauptzentrum Innenstadt ist im Stadtbezirk Mitte verortet und ist der größte sowie funktional bedeutendste zentrale Versorgungsbereich Duisburgs. Dem Hauptzentrum Innenstadt sind die Stadtbezirke Mitte, Rheinhausen und Süd sowie die Stadtteile Hochheide, Alt-Homberg und Ruhrort funktional zugeordnet.5 3 Insgesamt verfügen diese Stadtbezirke und Stadtteile über rd. 293.400 Einwohner. Die räumliche Festlegung wird in der folgenden Abbildung dargestellt. Abbildu n g 2 9 : Räu m lich e F e s tle gu n g de s z e ntrale n Ve rs orgu n gs be re ich s Hau ptz e n tru m In n e n s tadt Legende Einzelhandel Zen trene rgänze nde Funktion Leerstand 55 % Einkaufsce nte r/ -pas sage n W Woche nmarkt Zen traler Ve rsorgungsbereich Qu e lle : 53 72 Ein ze lh an de lsbe stan dse rh e bu n g S tadt + Han de l 0 5 -0 7 / 20 0 8; e ige n e kartografisch e Be arbe itu n g; Karte n gru n dlage : © G e obasisdate n : Stadt Du isbu rg, Amt für Bau re ch t u n d Bau be ratun g Nr. DU/ 2 24 / 0 8 Mit dem Begriff funk tionale Zuor dnung gem . §24 a Abs. 2 L EPro NRW w ird d ie Verso rgun gsfunk tion eines zentralen Versor gungsbe reichs für einen festgele gten Sied lungsbe reich d efiniert. D as Hauptzentrum Innenstadt übernim m t eine Versorgungsfunk tion für die oben aufgeführten Stadtbez irk e und – teile. Es ergeben sich im Einzelnen folgende, anhand der vorgestellten Kriterien begründete, Abgrenzungen des zentralen Versorgungsbereichs: Der zentrale Versorgungsbereich umfasst große Areale der Altstadt, des Dellviertels und des Bahnhofsbereichs. Der Schwerpunkt des Besatzes an Einzelhandelsbetrieben befindet sich entlang der Königsstraße, der Steinschen G asse, der Münzstraße sowie dem Sonnenwall. Schwerpunkte des Besatzes an zentrenergänzenden Funktionen befinden sich nördlich der Königsstraße entlang der Landesstraße L 78, innerhalb des Dellviertels und im Bereich des Hauptbahnhofs. Der zentrale Versorgungsbereich wird im N ordwesten durch den Innenhafen begrenzt, der eine starke städtebauliche Barriere darstellt. Den nördlichen Rand des Zentrums stellen die vielfältigen Angebote an zentrenergänzenden Funktionen dar, die entlang der Landesstraße L 78 (G utenbergstraße, Köhnenstraße und Landfermannstraße) aufgereiht sind. Die G renze des Zentrums verläuft hier an der hinteren G rundstücksgrenze. Im Osten des zentralen Versorgungsbereichs befindet sich das Areal des Hauptbahnhofs. Dazu gehören die Ladenpassage südlich des Bahnhofs sowie das am Hintereingang des Bahnhofs gelegene G ebiet entlang der N eudorfer Straße, welches zahlreiche Dienstleistungsbetriebe umfasst. Die südöstliche Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs verläuft auf einer ehemals als Bahngelände genutzten Brachfläche. Dieses G ebiet dient als potentielle Entwicklungsfläche des Innenstadtzentrums. Ergänzt wird der zentrale Versorgungsbereich im Osten darüber hinaus um Standortbereiche im östlichen Dellviertel, die durch Einzelhandelsfunktionen insbesondere zentrenergänzende Funktionen geprägt sind. und Im Süden reicht der zentrale Versorgungsbereich im Bereich des Immanuel-KantParks bis zur Friedrich-W ilhelm-Straße. Im weiteren Verlauf Richtung W esten bilden die Düsseldorfer Straße, die Krummacher Straße, die Realschulstraße sowie die Landesstraße L 60 (Plessingstraße) die G renze des Zentrums. 73 4.1.4 Sta nd ortm erkm a le d es Ha uptzentrum s Ha mb orn/ Ma rxloh Das Hauptzentrum Hamborn/ Marxloh ist im Stadtbezirk Hamborn im Norden Duisburgs verortet und ist neben dem Innenstadtzentrum als zweites Hauptzentrum der Stadt festgelegt. Dem zentralen Versorgungsbereich sind die Stadtbezirke W alsum, Hamborn, Meiderich-Beeck sowie der Stadtteil Baerl funktional zugeordnet, in diesen G ebieten wohnen insgesamt rd. 202.300 Einwohner. Die räumliche Festlegung wird in der folgenden Abbildung dargestellt. Abbildu n g 3 0 : Räu m lich e F e s tle gu n g de s z e ntrale n Ve rs orgu n gs be re ich s Hau ptz e n tru m Ham born / M ar x loh Legende Legende W W Einzelhandel Einzelhandel Zen trene rgänze nde Funktion Zen trene rgänze nde Funktion Leerstand Leerstand Einkaufsce nte r/ -pas sage n Einkaufsce nte r/ -pas sage n Woche nmarkt Woche nmarkt Zen traler Ve rsorgungsbereich Zen traler Ve rsorgungsbereich Qu e lle : 74 Ein ze lh an de lsbe stan dse rh e bu n g S tadt + Han de l 0 5 -0 7 / 20 0 8; e ige n e kartografisch e Be arbe itu n g; Karte n gru n dlage : © G e obasisdate n : Stadt Du isbu rg, Amt für Bau re ch t u n d Bau be ratun g Nr. DU/ 2 24 / 0 8 Es ergeben sich im Einzelnen folgende anhand der vorgestellten Kriterien begründete Abgrenzungen des zentralen Versorgungsbereichs: Der zentrale Versorgungsbereich setzt sich aus den beiden, bisher als eigenständige Zentren betrachteten Bereichen Alt-Hamborn und Marxloh zusammen. Im Stadtteil Marxloh umfasst der zentrale Versorgungsbereich die G rundstücke entlang der W eseler Straße zwischen Dahlmannstraße und der ehemaligen Bahntrasse an der Ottostraße sowie entlang der Kaiser-Wilhelm-Straße zwischen W eseler Straße und Rolfstraße. Auch der Abschnitt der Kaiser-Friedrich-Straße zwischen W eseler Straße und Roonstraße sowie die Umgebung des August-Bebel-Platzes gehören zum zentralen Versorgungsbereich. In den genannten Bereichen befindet sich ein großer Teil der Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe des Hauptzentrums Hamborn/ Marxloh. Die G renze der Parzellen bildet die G renze des zentralen Versorgungsbereichs. Die am nördlichen Ende gelegene ehemalige Bahntrasse ist als G rünschneise gestaltet. Sie bildet eine städtebauliche Zäsur und stellt daher die G renze des zentralen Versorgungsbereichs dar. Aufgrund der angestrebten linearen Ausrichtung des zentralen Versorgungsbereichs entlang der Bundesstraße B 8 gehört die Kaiser-W ilhelm-Straße nur bis zur Einmündung Rolfstraße zum zentralen Versorgungsbereich. Das im Süden Marxlohs gelegene Areal der G rillowerke sowie das G ebiet entlang der Bundesstraße B 8 zwischen Dahlmannstraße und der Autobahn A 59 bilden zusammen Flächen zur zukünftigen Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs. Im Stadtteil Hamborn umfasst der zentrale Versorgungsbereich die Parzellen entlang der Jägerstraße zwischen Altmarkt und Reichenberger Straße sowie den Altmarkt, die Schreckerstraße und die Rathausstraße. In den genannten Bereiche n befindet sich ein großer Teil der Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe des Hauptzentrums Hamborn/ Marxloh. Die G renze der Parzellen bildet die G renze des zentralen Versorgungsbereichs. Auch die G ebäude entlang der Alleestraße zwischen G ottliebstraße und Ranenbergstraße gehören zum zentralen Versorgungsbereich, dort befinden sich überwiegend zentrenergänzende Funktionen. Zwischen dem Bereich Alt-Hamborn und der nördlich gelegenen Autobahn A 59 umfasst der zentrale Versorgungsbereich mehrere wichtige zentrenergänzende Funktionen sowie einige große Einzelhandelsbetriebe, die entlang der Duisburger Straße aufgereiht sind. Im Bereich der August-Thysssen-Straße und der Bertha-vonSuttner-Straße verläuft die Abgrenzung nicht parzellenscharf sondern umfasst die gesamten Häuserblöcke; die zusätzlichen Flächen sollen im Kontext der angestrebten Ausrichtung des zentralen Versorgungsbereichs entlang der Bundesstraße B 8 als Erweiterungsflächen dienen. 75 Das Areal der Rhein-Ruhr-Halle sowie die G rundstücke der östlich angrenzenden W ohngebäude dienen ebenso als potentielle Erweiterungsfläche des zentralen Versorgungsbereichs. 4.1.5 Sta nd ortm erkm a le d es N eb enzentrum s W a lsum Das N ebenzentrum W alsum ist im gleichnamigen Stadtbezirk verortet und befindet sich im N orden Duisburgs. Der zentrale Versorgungsbereich dient der Versorgung der Stadtteile Aldenrade, Alt-Walsum, Fahrn und W ehofen sowie der Wohnquartiere Vierlinden-Mitte und Vierlinden-Ost. In diesen Bereichen wohnen insg. rd. 38.400 Einwohner. Die räumliche Festlegung wird in der folgenden Abbildung dargestellt. Abbildu n g 3 1 : Räu m lich e F e s tle gu n g de s z e ntrale n Ve rs orgu n gs be re ich s Ne be n z e n tru m W al al s u m Legende Einzelhandel Zen trene rgänze nde Funktion Leerstand Einkaufsce nte r/ -pas sage n W Woche nmarkt Zen traler Ve rsorgungsbereich Qu e lle : Ein ze lh an de lsbe stan dse rh e bu n g S tadt + Han de l 0 5 -0 7 / 20 0 8; e ige n e kartografisch e Be arbe itu n g; Karte n gru n dlage : © G e obasisdate n : Stadt Du isbu rg, Amt für Bau re ch t u n d Bau be ratun g Nr. DU/ 2 24 / 0 8 Es ergeben sich im Einzelnen folgende anhand der vorgestellten Kriterien begründete Abgrenzungen des zentralen Versorgungsbereichs: 76 Der zentrale Versorgungsbereich umfasst alle G rundstücke entlang der FriedrichEbert-Straße zwischen der Kreuzung mit der G oethestraße im N orden sowie der ehemaligen Bahntrasse im Süden. Auf diesem Abschnitt befindet sich der G roßteil der Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe des N ebenzentrums Walsum. Die G renze der Parzellen bildet die G renze des zentralen Versorgungsbereichs. Im nördlichen Abschnitt wird die G renze des zentralen Versorgungsbereichs durch die G rundstücksgrenze des Lebensmitteldiscounters in der Straße „An der Bäckerei“ gebildet. Zwischen diesem Betrieb und der Dr.-W ilhelm-Roelen-Straße verläuft die G renze nicht exakt entlang der hinteren G rundstücksgrenze der G ebäude an der Friedrich-Ebert-Straße sondern in einer begradigten Form. Dieser zusätzliche Bereich soll der perspektivischen Entwicklung des N ebenzentrums dienen. Im Südwesten wird der zentrale Versorgungsbereich durch mehrere wichtige zentrenergänzende Funktionen entlang der Prinzenstraße und der Schulstraße erweitert. Die am südlichen Rand des zentralen Versorgungsbereichs gelegene ehemalige Bahntrasse bildet eine städtebauliche Barriere und stellt daher die Begrenzung des zentralen Versorgungsbereichs dar. Die im östlichen Bereich angesiedelten Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe rund um den Kometenplatz und an der Dr.-Hans-Böckler-Straße zählen ebenso zum zentralen Versorgungsbereich. Die G renze verläuft hier entlang der Planeten- und der Merkurstraße sowie entlang der Heinestraße und der Kantstraße. 77 4.1.6 Sta nd ortm erkm a le d es N eb enzentrum s Meid erich Das N ebenzentrum Meiderich ist im Stadtbezirk Meiderich-Beeck verortet und befindet sich rd. zweieinhalb Kilometer nördlich des Innenstadtzentrums. Der zentrale Versorgungsbereich dient der Versorgung der Stadtteile Mittelmeiderich und Untermeiderich sowie der W ohnquartiere Ost, Ratingsee und Schlachthof/ Bahnhof-Ost. In den genannten Bereichen wohnen insg. rd. 36.500 Einwohner. Die räumliche Festlegung wird in der folgenden Abbildung dargestellt. Abbildu n g 3 2 : Räu m lich e F e s tle gu n g de s z e ntrale n Ve rs orgu n gs be re ich s Ne be n z e n tru m Me ide id e rich Lege nde Einzelhandel Zentre nergän zen de Funktion Lee rstand Einkau fscen te r/ -pas sagen W Wochen markt Zentraler Versorgun gsbereich Qu e lle : Ein ze lh an de lsbe stan dse rh e bu n g S tadt + Han de l 05 -0 7/ 20 08 ; e ige n e kartografisch e Be arbe itu n g; Karte n gru n dlage : © G e obasisdate n : Stadt Du isbu rg, Amt für Bau re ch t u n d Bau be ratun g Nr. DU/ 2 24 / 0 8 Es ergeben sich im Einzelnen folgende anhand der vorgestellten Kriterien begründete Abgrenzungen des zentralen Versorgungsbereichs: Der zentrale Versorgungsbereich umfasst alle Grundstücke entlang der Von-derMark-Straße, an der sich der Großteil der Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe des N ebenzentrums Meiderich befindet. Die nördliche G renze des zentralen Versorgungsbereichs bildet eine Bahntrasse, welche eine starke städtebauliche Barriere darstellt. Im Süden wird der zentrale Versorgungsbereich um mehrere wichtige zentrenergänzende Funktionen wie Schulen und das Bezirksamt ergänzt. Die westliche Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs verläuft entlang der Herbststraße bzw. Lohengrinstraße und den hinteren G rundstücksgrenzen der G ebäude entlang der Straße Auf dem Damm. Eine Entwicklung westlich der Autobahn A 59 ist unter der Prämisse anzustreben, dass ein städtebaulicher Zusammenhang zum Hauptgeschäftsbereich hergestellt wird, welcher positive Impulse setzt und zu einer Stärkung des Hauptgeschäftbereichs beiträgt. 78 4.1.7 Sta nd ortm erkm a le d es N eb enzentrum s Alt -Hom b erg Das N ebenzentrum Alt-Homberg ist im Stadtbezirk Homberg-Ruhrort-Baerl verortet und befindet sich im W esten Duisburgs in der N ähe des Rheins. Der zentrale Versorgungsbereich dient der Versorgung der Stadtteile Baerl und Alt-Homberg mit insg. rd. 20.100 Einwohnern. Die räumliche Festlegung wird in der folgenden Abbildung dargestellt. Abbildu n g 3 3 : Räu m lich e F e s tle gu n g de s z e ntrale n Ve rs orgu n gs be re ich s Ne be n z e n tru m Alt - Hom be rg Lege nde Einzelhandel Zentre nergän zen de Funktion Lee rstand Einkau fscen te r/ -pas sagen W Wochen markt Zentraler Versorgun gsbereich Qu e lle : Ein ze lh an de lsbe stan dse rh e bu n g S tadt + Han de l 0 5 -0 7 / 20 0 8; e ige n e kartografisch e Be arbe itu n g; Karte n gru n dlage : © G e obasisdate n : Stadt Du isbu rg, Amt für Bau re ch t u n d Bau be ratun g Nr. DU/ 2 24 / 0 8 Es ergeben sich im Einzelnen folgende anhand der vorgestellten Kriterien begründete Abgrenzungen des zentralen Versorgungsbereichs: Der zentrale Versorgungsbereich umfasst alle G rundstücke entlang der Augustastraße zwischen der Einmündung zur Moerser Straße im Südwesten und dem Moltkeplatz im N ordosten. Auf dem Abschnitt zwischen Moerser Straße und der Viktoriastraße befindet sich der G roßteil der Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe des N ebenzentrums Alt-Homberg. Die G renze der Parzellen bildet die G renze des zentralen Versorgungsbereichs. Zwischen der Kreuzung mit der Viktoriastraße und dem Moltkeplatz befinden sich entlang der Augustastraße und in den N ebenstraßen mehrere zentrenergänzende Funktionen, die ebenso zum zentralen Versorgungsbereich zählen. Den südlichen Abschluss des zentralen Versorgungsbereichs bilden die G rundstücke entlang der Moerser Straße bis zur Kreuzung mit der Saarstraße im W esten und im weiteren Verlauf entlang der Königstraße bis zum Rheinufer im Osten. Auch hier bildet die hintere Parzellengrenze die G renze des zentralen Versorgungsbereichs. In östlicher Richtung befindet sich ein großes Areal, welches nur über vereinzelten Besatz an Einzelhandelsbetrieben verfügt. Dieses Areal soll perspektivisch zu einer 79 städtebaulichen Anbindung an den Rhein entwickelt werden und wird daher in die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches einbezogen. 4.1.8 Sta nd ortm er km a le d es N eb enzentrum s Hochheid e Das N ebenzentrum Hochheide ist im Stadtbezirk Homberg-Ruhrort-Baerl verortet und liegt im W esten Duisburgs in der Nähe der Stadtgrenze zu Moers. Der zentrale Versorgungsbereich dient der Versorgung des Stadtteils Homberg-Hochheide mit insg. rd. 15.300 Einwohnern. Die räumliche Festlegung wird in der folgenden Abbildung dargestellt. Abbildu n g 3 4 : Räu m lich e F e s tle gu n g de s z e ntrale n Ve rs orgu n gs be re i ch s Ne be n z e n tru m Hoch h e ide 54 Lege nde Einzelhandel Zentre nergän zen de Funktion Lee rstand Einkau fscen te r/ -pas sagen W Wochen markt Zentraler Versorgun gsbereich Qu e lle : Ein ze lh an de lsbe stan dse rh e bu n g S tadt + Han de l 0 5 -0 7 / 20 0 8; e ige n e kartografisch e Be arbe itu n g; Karte n gru n dlage : © G e obasisdate n : Stadt Du isbu rg, Amt für Bau re ch t u n d Bau be ratun g Nr. DU/ 2 24 / 0 8 Es ergeben sich im Einzelnen folgende anhand der vorgestellten Kriterien begründete Abgrenzungen des zentralen Versorgungsbereichs: Der zentrale Versorgungsbereich umfasst alle G rundstücke entlang der Moerser Straße zwischen der Kreuzung mit der Kirchstraße und der Ottostraße sowie am Bürgermeister-Bongartz-Platz und entlang der Kirchstraße zwischen Moerser Straße und Friedrich-Ebert-Straße. Auf den genannten Abschnitten befindet sich der G roßteil der Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe des N ebenzentrums Hochheide. Die G renze der Parzellen bildet die G renze des zentralen Versorgungsbereichs. 54 80 Der Rat der Stadt Duisburg hat am 06.12.2010 Hochhei de als glei chrangi ges gemeinsames Nebenzentrum mit Alt-Homber g im Stadtbezirk Hom berg- Ruhror t-Baerl beschlossen im Nachgang zur ursprüngli ch anderslautenden gutachterli chen Empfehlung. Im Süden wird dieser Bereich durch mehrere zentrenergänzende Funktionen erweitert. Im Osten des zentralen Versorgungsbereichs verläuft die G renze entlang der Moerser Straße, der Rheinpreußenstraße und der Eberhardstraße. Innerhalb dieses Bereichs befinden sich vereinzelte Einzelhandels- und Dienstleistungsangebote. Die nordwestliche Abgrenzung stellt das G elände der G lückaufhalle dar, welche eine wichtige zentrenergänzende Funktion übernimmt. 4.1.9 Sta nd ortm erkm a le d es N eb enzentrum s R heinha usen Das N ebenzentrum Rheinhausen ist im gleichnamigen Stadtbezirk verortet und befindet sich im Südwesten Duisburgs unweit des Rheins. Der zentrale Versorgungsbereich dient der Versorgung der Stadtteile Bergheim, Hochemmerich sowie Rheinhausen-Mitte. Die Bereiche um fassen insg. rd. 47.120 Einwohner. Die räumliche Festlegung wird in der folgenden Abbildung dargestellt. Abbildu n g 3 5 : Räu m lich e F e s tle tle gu n g de s z e ntrale n Ve rs orgu n gs be re ich s Ne be n z e n tru m Rh e in h au s e n Lege nde Einzelhandel Zentre nergän zen de Funktion Lee rstand Einkau fscen te r/ -pas sagen W Wochen markt Zentraler Versorgun gsbereich Qu e lle : Ein ze lh an de lsbe stan dse rh e bu n g S tadt + Han de l 05 -0 7/ 20 08 ; e ige n e kartografisch e Be arbe itu n g; Karte n gru n dlage : © G e obasisdate n : Stadt Du isbu rg, Amt für Bau re ch t u n d Bau be ratun g Nr. DU/ 2 24 / 0 8 Es ergeben sich im Einzelnen folgende anhand der vorgestellten Kriterien begründete Abgrenzungen des zentralen Versorgungsbereichs: Der zentrale Versorgungsbereich umfasst alle G rundstücke entlang der Krefelder Straße zwischen der Atroper Straße und der Friedrich-Ebert-Straße sowie der Fried- 81 rich-Alfred-Straße zwischen Sofienstraße und G ünterstraße; auch die G rundstücke entlang der Marktplatzes und der Atroper Straße bis zur Einmündung der Kreuzstraße zählen zum zentralen Versorgungsbereich. Entlang der genannten Abschnitte befindet sich der G roßteil der Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe des N ebenzentrums Rheinhausen. Die G renze der Parzellen bildet die G renze des zentralen Versorgungsbereichs. Die nördliche G renze des zentralen Versorgungsbereichs bildet der Kreuzungsbereich Rheinstraße/ Friedrich-Alfred-Straße mit den anliegenden Parzellen. Die im Nordosten liegenden Abschnitte der Hochemmericher Straße und Hildegardstraße zwischen Krefelder Straße und G ünterstraße weisen ebenfalls einen Besatz an Ladenlokalen auf und gehören daher zum zentralen Versorgungsbereich. Selbiges gilt für die zwischen der Atroper Straße und Schulstraße gelegenen Abschnitte der Dorotheenstraße, Hans-Böckler-Straße, Bertastraße, Annastraße, Elisabethstraße und Sofienstraße. Im W esten befindet sich am westlich der Friedrich-Ebert-Straße gelegenen Abschnitt der Krefelder Straße ein Schulzentrum; dieses stellt eine wichtige zentrenergänzende Funktion dar und liegt daher innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs. Südlich der Schule befinden sich entlang beider Straßenseiten der Friedrich-EbertStraße eine Vielzahl von zentrenergänzenden Funktionen sowie vereinzelten Einzelhandelsbetrieben. Der Bereich endet südlich des G eländes des Finanzamts W est und umfasst die Abschnitte der Beethovenstraße und der Schwarzenberger Straße bis zur Höhe des G lückaufplatzes. Der zentrale Versorgungsbereich Rheinhausen wurde im Vergleich zur städtebaulichfunktionalen Analyse um den Bereich entlang der Friedrich-Ebert-Straße erweitert. Dieser Bereich liegt zwar räumlich leicht abgesetzt vom Hauptgeschäftsbereich des zentralen Versorgungsbereichs, weist jedoch aufgrund seiner erheblichen Dichte und Vielfalt an zentrenergänzenden Funktionen/ N utzungen und z. T. auch an Einzelhandelsnutzungen die Merkmale eines zentralen Versorgungsbereichs auf, so dass die Einbeziehung dieses Bereichs in den zentralen Versorgungsbereich Rheinhausen zu empfehlen ist. 4 . 1 . 10 Sta nd ortm erkm a le d es N eb enzentrum s Buchholz Das N ebenzentrum Buchholz ist im Stadtbezirk Süd verortet. Der zentrale Versorgungsbereich dient der Versorgung der Stadtteile Buchholz und W anheim-Angerhausen. Die genannten Bereiche umfassen insg. rd. 26.300 Einwohner. 82 Die räumliche Festlegung wird in der folgenden Abbildung dargestellt. Abbildu n g 3 6 : Räu m lich e F e s tle gu n g de s z e ntrale n Ve rs orgu n gs be re ich s Ne be n z e n tru m B u ch h olz Lege nde Einzelhandel Zentre nergän zen de Funktion Lee rstand Einkau fscen te r/ -pas sagen W Wochen markt Zentraler Versorgun gsbereich Qu e lle : Ein ze lh an de lsbe stan dse rh e bu n g S tadt + Han de l 0 5 -0 7 / 20 0 8; e ige n e kartografisch e Be arbe itu n g; Karte n gru n dlage : © G e obasisdate n : Stadt Du isbu rg, Amt für Bau re ch t u n d Bau be ratun g Nr. DU/ 2 24 / 0 8 Es ergeben sich im Einzelnen folgende anhand der vorgestellten Kriterien begründete Abgrenzungen des zentralen Versorgungsbereichs: Der zentrale Versorgungsbereich umfasst alle G rundstücke entlang der Münchener Straße zwischen dem östlichen Ende des N orbert-Spitzer-Platzes und der Düsseldorfer Landstraße sowie die östliche Straßenseite der Düsseldorfer Landstraße zwischen Münchener Straße und G asteiner Straße. Auf den genannten Abschnitten befindet sich der G roßteil der Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe des N ebenzentrums Buchholz. Die G renze der Parzellen bildet die Grenze des zentralen Versorgungsbereichs. Im N orden der Münchener Straße wird der zentrale Versorgungsbereich durch einen Schulkomplex erweitert. Der Abschnitt entlang der Angertaler Straße ist als funktionaler Ergänzungsbereich ausgewiesen und kann als perspektivischer Entwicklungsbereich zur W eiterentwicklung des Hauptgeschäftsbereichs dienen. Die südliche Begrenzung des zentralen Versorgungsbereichs bildet das Ende des Einzelhandelsbestandes an der Düsseldorfer Landstraße, welches sich zwischen der Kreuzung mit der Sittardsberger Allee und der G asteiner Straße befindet. 83 4 . 1 . 11 Sta nd ortm erkm a le d es N a hversorg ung szentrum s V ierlind en Das N ahversorgungszentrum Vierlinden ist im Stadtbezirk Walsum verortet und befindet sich am nördlichen Rand des Duisburger Stadtgebietes. Der zentrale Versorgungsbereich dient der Versorgung des Stadtteils Overbruch und des W ohnquartiers Franz-Lenze-Platz mit insg. rd. 13.100 Einwohnern. Die räumliche Festlegung wird in der folgenden Abbildung dargestellt. Abbildu n g 3 7 : gss Räu m lich e F e s tle gu n g de s z e ntrale n Ve rs orgu n gs be re ich s N ah ve rs orgu n g z e n tru m Vie rlin de n Lege nde Einzelhandel Zentre nergän zen de Funktion Lee rstand Einkau fscen te r/ -pas sagen W Wochen markt Zentraler Versorgun gsbereich Qu e lle : Ein ze lh an de lsbe stan dse rh e bu n g Stadt + Han de l 0 5 -07 / 20 08 ; e igen e kartografisch e Be arbe itu n g; Karte n grun dlage : © G e obasisdate n : S tadt Du isbu rg, Am t für Bau re ch t un d Bau be ratun g Nr. DU/ 2 24 / 0 8 Es ergeben sich im Einzelnen folgende anhand der vorgestellten Kriterien begründete Abgrenzungen des zentralen Versorgungsbereichs: Der zentrale Versorgungsbereich umfasst den nördlichen Abschnitt des Franz-LenzePlatzes, an dem sich der G roßteil des Besatzes an Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben befindet. Im Südwesten wird der zentrale Versorgungsbereich um den Schulkomplex an der Frankenstraße erweitert. Im Südosten wird der zentrale Versorgungsbereich entlang des Franz-Lenze-Platzes erweitert. Dieses G ebiet ergänzt das N ahversorgungszentrum funktional. 84 Im N orden findet eine Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs bis zur Johannesstraße statt. Dieses Areal soll zur perspektivischen Entwicklung des N ahversorgungszentrums genutzt werden. 4 . 1 . 12 Sta nd ortm erkm a le d es N a hversorg ung szentrum s R öttg ersb a ch Das N ahversorgungszentrum Röttgersbach ist im Stadtbezirk Hamborn verortet und befindet sich im N ordosten Duisburgs in der N ähe der Stadtgrenze zu Oberhausen. Der zentrale Versorgungsbereich dient der Versorgung der Wohnquartiere Am Mattlerbusch/ Herrenwiese, Bischofskamp sowie N ord-Ost. Dem N ahversorgungszentrum sind somit insgesamt rd. 9.200 Einwohner zugeordnet. Die räumliche Festlegung wird in der folgenden Abbildung dargestellt. Abbildu n g 3 8 : Räu m lich e F e s tle gu n g de s z e ntrale n Ve rs orgu n gs be re i ch s N ah ve rs orgu n gs gs z e n tru m Röttge rs bach Lege nde Einzelhandel Zentre nergän zen de Funktion Lee rstand Einkau fscen te r/ -pas sagen W Wochen markt Zentraler Versorgun gsbereich Qu e lle : Ein ze lh an de lsbe stan dse rh e bu n g S tadt + Han de l 0 5 -0 7 / 20 0 8; e ige n e kartografisch e Be arbe itu n g; Karte n gru n dlage : © G e obasisdate n : Stadt Du isbu rg, Amt für Bau re ch t u n d Bau be ratun g Nr. DU/ 2 24 / 0 8 Es ergeben sich im Einzelnen folgende anhand der vorgestellten Kriterien begründete Abgrenzungen des zentralen Versorgungsbereichs: Der zentrale Versorgungsbereich umfasst alle G rundstücke entlang der Ziegelhorststraße zwischen dem Verlauf der Kleinen Emscher und der Kreuzung mit der Märker Straße bzw. dem Hettkampsweg. Auf dem genannten Abschnitt befindet sich der G roßteil der Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe des N ahversorgungszentrums Röttgersbach. Die G renze der Parzellen bildet die G renze des zentralen Versorgungsbereichs. 85 Die südliche Begrenzung stellt der Verlauf der Kleinen Emscher dar, die eine städtebauliche Barriere und Zäsur darstellt. 4 . 1 . 13 Sta nd ortm erkm a le d es N a hversorg ung szentrum s N eum ühl Das N ahversorgungszentrum N eumühl ist im Stadtbezirk Hamborn verortet und befindet sich im N ordosten Duisburgs. Der zentrale Versorgungsbereich dient der Versorgung des Stadtteils N eumühl mit rd. 17.200 Einwohnern. Die räumliche Festlegung wird in der folgenden Abbildung dargestellt. Abbildu n g 3 9 : gss Räu m lich e F e s tle gu n g de s z e ntrale n Ve rs orgu n gs be re ich s N ah ve rs orgu n g z e n tru m Ne u m ü hl Lege nde Einzelhandel Zentre nergän zen de Funktion Lee rstand Einkau fscen te r/ -pas sagen W Wochen markt Zentraler Versorgun gsbereich Qu e lle : Ein ze lh an de lsbe stan dse rh e bu n g S tadt + Han de l 05 -0 7/ 20 08 ; e ige n e kartografisch e Be arbe itu n g; Karte n gru n dlage : © G e obasisdate n : Stadt Du isbu rg, Amt für Bau re ch t u n d Bau be ratun g Nr. DU/ 2 24 / 0 8 Es ergeben sich im Einzelnen folgende anhand der vorgestellten Kriterien begründete Abgrenzungen des zentralen Versorgungsbereichs: Der zentrale Versorgungsbereich umfasst alle G rundstücke am Hohenzollernplatz, entlang der Holtener Straße zwischen Lehrerstraße und Fiskusstraße sowie entlang der Lehrerstraße zwischen Holtener Straße und der östlichen Einmündung der Rügenstraße. Auf den genannten Abschnitten befindet sich der Großteil der Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe des N ahversorgungszentrums N eumühl. Die G renze der Parzellen bildet die G renze des zentralen Versorgungsbereichs. Im Süden wird der zentrale Versorgungsbereich durch das G elände der Herz-JesuKirche erweitert, die eine wichtige zentrenergänzende Funktion darstellt. 86 Ebenfalls zum zentralen Versorgungsbereich gehört der an der Alexstraße angesiedelte Lebensmitteldiscounter. Die am nördlichen Rand verlaufende Fiskusstraße stellt durch die unterschiedliche Bebauungsstruktur auf beiden Straßenseiten eine städtebauliche Zäsur dar und bildet daher die G renze des zentralen Versorgungsbereichs. 4 . 1 . 14 Sta nd ortm erkm a le d es N a hversorg ung szentrum szentrum s Beeck Das N ahversorgungszentrum Beeck ist im Stadtbezirk Meiderich-Beeck verortet und befindet sich rd. vier Kilometer nordwestlich des Innenstadtzentrums Duisburgs. Der zentrale Versorgungsbereich dient der Versorgung der Stadtteile Beeck, Beeckerwerth und Bruckhausen mit insg. rd. 20.800 Einwohnern. Die räumliche Festlegung wird in der folgenden Abbildung dargestellt. Abbildu n g 4 0 : Räu m lich e F e s tle gu n g de s z e ntrale n Ve rs orgu n gs be re ich s N ah ve rs orgu n gs gs z e n tru m B e e ck Lege nde Einzelhandel Zentre nergän zen de Funktion Lee rstand Einkau fscen te r/ -pas sagen W Wochen markt Zentraler Versorgun gsbereich Qu e lle : Ein ze lh an de lsbe stan dse rh e bu n g S tadt + Han de l 0 5 -0 7 / 20 0 8; e ige n e kartografisch e Be arbe itu n g; Karte n gru n dlage : © G e obasisdate n : Stadt Du isbu rg, Amt für Bau re ch t u n d Bau be ratun g Nr. DU/ 2 24 / 0 8 87 Es ergeben sich im Einzelnen folgende anhand der vorgestellten Kriterien begründete Abgrenzungen des zentralen Versorgungsbereichs: Der zentrale Versorgungsbereich umfasst alle G rundstücke entlang der FriedrichEbert-Straße zwischen den Kreuzungen mit der Hoffschen Straße und der Pothmannstraße. Auf diesem Abschnitt befindet sich der G roßteil der Einzelhandelsund Dienstleistungsbetriebe des N ahversorgungszentrums Beeck. Die G renzen der Parzellen bilden die G renze des zentralen Versorgungsbereichs. Die G rundstücke entlang der Lehnhofstraße zwischen Friedrich-Ebert-Straße und Fontanestraße gehören ebenso zum zentralen Versorgungsbereich. Die südliche Begrenzung an der Pothmannstraße ergibt sich durch die Brauerei, die einen baulichen Dimensionssprung und somit eine städtebauliche Zäsur darstellt. Im Südosten des zentralen Versorgungsbereichs wird die Begrenzung an der hinteren Parzellengrenze der G rundstücke an der Friedrich-Ebert-Straße um die St.-Laurentius-Kirche erweitert. Die östliche Begrenzung bildet die hintere Parzellengrenze der Grundstücke entlang der Karl-Albert-Straße zwischen Lange Kamp und der Flottenstraße. In diesem Bereich befinden sich überwiegend zentrenergänzende Funktionen. Die nordöstliche Begrenzung wird durch die G renze des Schulgeländes zwischen Lange Kamp und am Beeckbach gebildet. 88 4 . 1 . 15 Sta nd ortm erkm a le d es N a hversorg ung szentrum s R uhrort/ Laa r Das N ahversorgungszentrum Ruhrort/ Laar ist im Stadtbezirk Homberg-Ruhrort-Baerl verortet und liegt rd. zwei Kilometer nordwestlich der Innenstadt Duisburgs in der N ähe des Rheins. Der zentrale Versorgungsbereich dient der Versorgung der Stadtteile Laar und Ruhrort mit insg. rd. 11.600 Einwohnern. Die räumliche Festlegung wird in der folgenden Abbildung dargestellt. Abbildu n g 4 1 : gss Räu m lich e F e s tle gu n g de s z e ntrale n Ve rs orgu n gs be re ich s N ah ve rs orgu n g z e n tru m Ru hrort/ Laar Lege nde Einzelhandel Zentre nergän zen de Funktion Lee rstand Einkau fscen te r/ -pas sagen W Wochen markt Zentraler Versorgun gsbereich Qu e lle : Ein ze lh an de lsbe stan dse rh e bu n g S tadt + Han de l 0 5 -0 7 / 20 0 8; e ige n e kartografisch e Be arbe itu n g; Karte n gru n dlage : © G e obasisdate n : Stadt Du isbu rg, Amt für Bau re ch t u n d Bau be ratun g Nr. DU/ 2 24 / 0 8 Es ergeben sich im Einzelnen folgende anhand der vorgestellten Kriterien begründete Abgrenzungen des zentralen Versorgungsbereichs: Der zentrale Versorgungsbereich umfasst alle G rundstücke entlang der Fabrikstraße, an der sich die höchste Dichte des Besatzes an Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben des N ahversorgungszentrums Ruhrort/ Laar befindet. Dieser Abschnitt wird im Osten und W esten um G ebiete mit vereinzeltem Besatz an Einzelhandelsbetrieben und zentrenergänzenden Funktionen erweitert. Im W esten verläuft die G renze des zentralen Versorgungsbereichs entlang der Schifferheimstraße hinter einer Ansammlung von zentrenergänzenden Funktionen. 89 Im Süden verläuft die Abgrenzung entlang der hinteren G renze der G rundstücke entlang des N eumarkts sowie im weiteren Verlauf entlang der Doktor-HammacherStraße. Im östlichen Bereich verläuft die Abgrenzung entlang der Karlstraße bzw. der Landwehrstraße. Im N orden umfasst der zentrale Versorgungsbereich einen Verbrauchermarkt und einen Lebensmitteldiscounter. Innerhalb der Abgrenzung liegt ebenso ein Teil des Eisenbahnhafens; dieser soll multifunktional u. a. als Standort für Dienstleistungen, W ohnen, Freizeit und Einzelhandel entwickelt werden. 4 . 1 . 16 Sta nd ortm erkm a le d es N a hversorg ung szentrum s N euenka m p Das N ahversorgungszentrum N euenkamp ist im Stadtbezirk Mitte verortet und befindet sich rd. zwei Kilometer westlich des Innenstadtzentrums. Der zentrale Versorgungsbereich dient der Versorgung des Stadtteils N euenkamp mit rd. 5.100 Einwohnern. Die räumliche Festlegung wird in der folgenden Abbildung dargestellt. Abbildu n g 4 2 : Räu m lich e F e s tle gu n g de s z e ntrale n Ve rs orgu n gs be re ich s N ah ve rs orgu n gs gs z e n tru m Ne u e n kam p Lege nde Einzelhandel Zentre nergän zen de Funktion Lee rstand Einkau fscen te r/ -pas sagen W Wochen markt Zentraler Versorgun gsbereich Qu e lle : Ein ze lh an de lsbe stan dse rh e bu n g S tadt + Han de l 0 5 -0 7 / 20 0 8; e ige n e kartografisch e Be arbe itu n g; Karte n gru n dlage : © G e obasisdate n : Stadt Du isbu rg, Amt für Bau re ch t u n d Bau be ratun g Nr. DU/ 2 24 / 0 8 Es ergeben sich im Einzelnen folgende anhand der vorgestellten Kriterien begründete Abgrenzungen des zentralen Versorgungsbereichs: 90 Der zentrale Versorgungsbereich umfasst alle G rundstücke entlang der Essenberger Straße zwischen den Kreuzungen mit der Javastraße und der Diergardtstraße. Die hintere G renze der Parzellen bildet die G renze des zentralen Versorgungsbereichs. Den westlichen Abschluss bildet das G elände eines G eschäftshauses mit einem Drogeriemarkt. Am östlichen Ende umfasst der zentrale Versorgungsbereich die Kreuzkirche und den dazugehörigen Kindergarten. 4 . 1 . 17 Sta nd ortm erkm a le d es N a hversorg ung szentrum s Duissern Das Nahversorgungszentrum Duissern ist im Stadtbezirk Mitte verortet und befindet sich rd. 600 m östlich des Innenstadtzentrums. Der zentrale Versorgungsbereich dient der Versorgung des Stadtteils Duissern mit rd. 14.400 Einwohnern. Die räumliche Festlegung wird in der folgenden Abbildung dargestellt. Abbildu n g 4 3 : Räu m lich e F e s tle gu n g de s z e ntrale n Ve rs orgu n gs be re ich s N ah ve rs orgu n gs gs z e n tru m D u is s ern Lege nde Einzelhandel Zentre nergän zen de Funktion Lee rstand Einkau fscen te r/ -pas sagen W Wochen markt Zentraler Versorgun gsbereich Qu e lle : Ein ze lh an de lsbe stan dse rh e bu n g S tadt + Han de l 0 5 -0 7 / 20 0 8; e ige n e kartografisch e Be arbe itu n g; Karte n gru n dlage : © G e obasisdate n : Stadt Du isbu rg, Amt für Bau re ch t u n d Bau be ratun g Nr. DU/ 2 24 / 0 8 Es ergeben sich im Einzelnen folgende anhand der vorgestellten Kriterien begründete Abgrenzungen des zentralen Versorgungsbereichs: Der zentrale Versorgungsbereich umfasst alle Grundstücke entlang der Mülheimer Straße zwischen den Kreuzungen mit der Sch weizer Straße/ Sternbuschweg und der Brauerstraße/ Pappenstraße. Die hintere G renze der Parzellen bildet die G renze des zentralen Versorgungsbereichs. Im nördlichen Bereich umfasst der zentrale Versorgungsbereich des W eiteren einige G rundstücke entlang der G erhardt-Hauptmann-Straße und der Moltkestraße. Die G renze des zentralen Versorgungsbereichs wird hier durch das Ende des durchlaufenden Besatzes an Ladenlokalen gebildet. 91 Am westlichen Ende umfasst der zentrale Versorgungsbereich ein an der Brauerstraße liegendes Seniorenwohnheim. Am östlichen Ende umfasst der zentrale Versorgungsbereich alle am Kreuzungsbereich der Mülheimer mit der Sch weizer Straße liegenden G ebäude mit Ladenlokalen sowie die an der G eibelstraße liegenden G elände einer Kirche und einer Schule. 4 . 1 . 18 Sta nd ortm erkm a le d es N a hversorg ung szentrum s N eud orf Das N ahversorgungszentrum N eudorf ist im Stadtbezirk Mitte verortet und befindet sich rd. 400 m südöstlich des Innenstadtzentrums. Der zentrale Versorgungsbereich dient der Versorgung des Stadtteils N eudorf-N ord mit rd. 13.600 Einwohnern. Die räumliche Festlegung wird in der folgenden Abbildung dargestellt. Abbildu n g 4 4 : Räu m lich e F e s tle gu n g de s z e ntrale n Ve rs orgu n gs be re ich s N ah ve rs orgu n gs gs z e n tru m Ne u dorf Lege nde Einzelhandel Zentre nergän zen de Funktion Lee rstand Einkau fscen te r/ -pas sagen W Wochen markt Zentraler Versorgun gsbereich Qu e lle : Ein ze lh an de lsbe stan dse rh e bu n g S tadt + Han de l 0 5 -0 7 / 20 0 8; e ige n e kartografisch e Be arbe itu n g; Karte n gru n dlage : © G e obasisdate n : Stadt Du isbu rg, Amt für Bau re ch t u n d Bau be ratun g Nr. DU/ 2 24 / 0 8 Es ergeben sich im Einzelnen folgende anhand der vorgestellten Kriterien begründete Abgrenzungen des zentralen Versorgungsbereichs: Der G roßteil des Bestandes an Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs konzentriert sich auf den Abschnitt der Oststraße zwischen Bismarckstraße und G rabenstraße. Der zentrale Versorgungsbereich umfasst die rückwärtigen G rundstücke entlang der Oststraße sowie das nördlich der Oststraße liegende G elände des Hallenbades. Dieses G ebiet wird ergänzt um den Bereich beidseitig der Bundesstraße B 8 (Sternbuschweg) sowie zwischen dem Schemkesweg, der G rabenstraße und G rundstücksgrenze des Verbrauchermarktes am Sternbuschweg. 92 der Die räumliche Festlegung des zentralen Versorgungsbereichs N eudorf greift die in der städtebaulich-funktionalen Analyse ermittelten Strukturen nur zu einem Teil auf. Aufgrund des stadtentwicklungspolitischen Ziels der Stadt Duisburg die bislang diffuse Einzelhandelsstruktur des G ebietes auf einen Bereich entlang des Sternbuschwegs zu konzentrieren, ist ebenfalls der Besatz südöstlich des Sternbuschwegs in die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs aufgenommen worden. Aus fachgutachterlicher Sicht ist jedoch insbesondere die Ansiedlung von frequenzstarken Betrieben (z. B. Lebensmittelmärkte, Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevantem Hauptsortiment) primär an der Oststraße zu empfehlen, um so zu einer Stärkung dieser Einzelhandelslage beizutragen. 4 . 1 . 19 Sta nd ortm erkm a le d es N a hversorg ung szentrum s Hochfeld Das N ahversorgungszentrum Hochfeld ist im Stadtbezirk Mitte verortet und liegt einen halben Kilometer südlich der Duisburger Innenstadt. Der zentrale Versorgungsbereich dient der Versorgung des Stadtteils Hochfeld mit rd. 15.800 Einwohnern. Die räumliche Festlegung wird in der folgenden Abbildung dargestellt. Abbildu n g 4 5 : Räu m lich e F e s tle gu n g de s z e ntrale n Ve rs orgu n gs be re ich s N ah ve rs orgu n gs gs z e n tru m Hoch fe ld Lege nde Einzelhandel Zentre nergän zen de Funktion Lee rstand Einkau fscen te r/ -pas sagen W Wochen markt Zentraler Versorgun gsbereich Qu e lle : Ein ze lh an de lsbe stan dse rh e bu n g S tadt + Han de l 05 -0 7/ 20 08 ; e ige n e kartografisch e Be arbe itu n g; Karte n gru n dlage : © G e obasisdate n : Stadt Du isbu rg, Amt für Bau re ch t u n d Bau be ratun g Nr. DU/ 2 24 / 0 8 Es ergeben sich im Einzelnen folgende anhand der vorgestellten Kriterien begründete Abgrenzungen des zentralen Versorgungsbereichs: Der zentrale Versorgungsbereich umfasst alle G rundstücke entlang der W anheimer Straße bis zur Kreuzung mit der Bachstraße im N orden und schließt im Süden eine Teilfläche der vorhandenen Industriebrache ein. Auf dem genannten Abschnitt be- 93 findet sich der Großteil der Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe des Nahversorgungszentrums Hochfeld. Die G renze der Parzellen bildet die G renze des zentralen Versorgungsbereichs. Am Kreuzungsbereich der W anheimer Straße mit der Rheinhauser Straße wird der zentrale Versorgungsbereich um die Pauluskirche mit den zugehörigen Einrichtungen erweitert. Im Südosten wird der zentrale Versorgungsbereich um den Marktplatz sowie ein Schulgelände erweitert. Den südlichen Abschluss des zentralen Versorgungsbereichs bildet das Teilareal der Industriebrache entlang der W örthstraße bzw. W anheimer Straße. Dieses G ebiet soll als neuer Wohn-, Freizeit- und Einzelhandelsstandort entwickelt werden. Die räumliche Festlegung des zentralen Versorgungsbereichs Hochfeld greift die in der städtebaulich-funktionalen Analyse ermittelten Strukturen nur zu einem Teil auf. Die Strukturen im N orden werden nicht in die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs aufgenommen, da aufgrund der stadtentwicklungspolitischen Zielrichtung der Stadt Duisburg eine zukünftige Entwicklung des südlichen Bereichs im Vordergrund stehen soll. 94 4 . 1 . 20 Sta nd ortm erkm a le d es N a hversorg ung szentrum s Wa nheim erort Das N ahversorgungszentrum W anheimerort ist im Stadtbezirk Mitte verortet und liegt rd. drei Kilometer südlich des Duisburger Innenstadtzentrums unweit des Rheins. Der zentrale Versorgungsbereich dient der Versorgung des Stadtteils W anheimerort mit rd. 18.400 Einwohnern. Die räumliche Festlegung wird in der folgenden Abbildung dargestellt. Abbildu n g 4 6 : ich h s N ah ve rs orgu n gs Räu m lich e F e s tle gu n g de s z e ntrale n Ve rs orgu n gs be re ic gs z e n tru m W an he im e rort Lege nde Einzelhandel Zentre nergän zen de Funktion Lee rstand Einkau fscen te r/ -pas sagen W Wochen markt Zentraler Versorgun gsbereich Qu e lle : Ein ze lh an de lsbe stan dse rh e bu n g S tadt + Han de l 0 5 -0 7 / 20 0 8; e ige n e kartografisch e Be arbe itu n g; Karte n gru n dlage : © G e obasisdate n : Stadt Du isbu rg, Amt für Bau re ch t u n d Bau be ratun g Nr. DU/ 2 24 / 0 8 Es ergeben sich im Einzelnen folgende anhand der vorgestellten Kriterien begründete Abgrenzungen des zentralen Versorgungsbereichs: Der zentrale Versorgungsbereich umfasst alle G rundstücke entlang der Fischerstraße zwischen der Kreuzung mit der Düsseldorfer Landstraße und der Escherstraße sowie entlang der Straße Im Schlenk zwischen Düsseldorfer Landstraße und der Autobahn A59. Auf den genannten Abschnitten befindet sich der G roßteil der Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe des Nahversorgungszentrums W anheimerort. Die G renze Versorgungsbereichs. der Parzellen bildet die G renze des zentralen Zum zentralen Versorgungsbereich zählen auch der Bereich entlang der Düsseldorfer Straße zwischen den Einmündungen der Fischerstraße und Im Schlenk sowie die westliche Straßenseite bis zur Kreuzung mit der Fuchsstraße. 95 Im N ordwesten umfasst der zentrale Versorgungsbereich das Ensemble des Michaelplatzes mit der St. Michael-Kirche. 4 . 1 . 21 Sta nd ortm erkm a le d es N a hversorg ung szentrum s Friem ersheim Das N ahversorgungszentrum Friemersheim ist im Stadtbezirk Rheinhausen verortet und befindet sich im Südwesten Duisburgs in der Nähe des Rheins. Der zentrale Versorgungsbereich dient der Versorgung des Stadtteils Friemersheim mit rd. 12.900 Einwohnern. Die räumliche Festlegung wird in der folgenden Abbildung dargestellt. Abbildu n g 4 7 : gss Räu m lich e F e s tle gu n g de s z e ntrale n Ve rs orgu n gs be re ich s N ah ve rs orgu n g z e n tru m F ri e me rs he im Lege nde Einzelhandel Zentre nergän zen de Funktion Lee rstand Einkau fscen te r/ -pas sagen W Wochen markt Zentraler Versorgun gsbereich Qu e lle : Ein ze lh an de lsbe stan dse rh e bu n g S tadt + Han de l 0 5 -0 7 / 20 0 8; e ige n e kartografisch e Be arbe itu n g; Karte n gru n dlage : © G e obasisdate n : Stadt Du isbu rg, Amt für Bau re ch t u n d Bau be ratun g Nr. DU/ 2 24 / 0 8 Es ergeben sich im Einzelnen folgende anhand der vorgestellten Kriterien begründete Abgrenzungen des zentralen Versorgungsbereichs: Der zentrale Versorgungsbereich umfasst alle G rundstücke entlang der Kaiserstraße zwischen der Kreuzung mit der Windmühlenstraße und der G eeststraße. Auf dem genannten Abschnitt befindet sich der G roßteil der Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe des N ahversorgungszentrums Friemersheim. Parzellen bildet die Grenze des zentralen Versorgungsbereichs. Die G renze der Im Süden umfasst der zentrale Versorgungsbereich das Ensemble des Marktplatzes, an dem sich vereinzelte Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe befinden. Aufgrund der großen Flächenreserven verfügt dieser Bereich über ein hohes Potential für eine perspektivische Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs. 96 Im W esten und Osten des Kreuzungsbereichs von Kaiserstraße und G eeststraße wird der zentrale Versorgungsbereich um wichtige zentrenergänzende Funktionen erweitert. Im N orden umfasst der zentrale Versorgungsbereich das Umfeld des Bahnhofs, die Begrenzung verläuft hier entlang der Bahntrasse, welche eine starke städtebauliche Barriere darstellt. 4 . 1 . 22 Sta nd ortm er km a le d es N a hversorg ung szentrum s R um elneln -Ka ld enha usen Das N ahversorgungszentrum Rumeln-Kaldenhausen ist im Stadtbezirk Rheinhausen verortet und liegt im W esten Duisburgs in der Nähe der Stadtgrenze. Der zentrale Versorgungsbereich dient der Versorgung des Stadtteils Rumeln-Kaldenhausen mit rd. 17.580 Einwohnern. Die räumliche Festlegung wird in der folgenden Abbildung dargestellt Abbildu n g 4 8 : gss Räu m lich e F e s tle gu n g de s z e ntrale n Ve rs orgu n gs be re ich s N ah ve rs orgu n g z e n tru m Ru me ln -K al de n h au s e n55 Lege nde Einzelhandel Zentre nergän zen de Funktion Lee rstand Einkau fscen te r/ -pas sagen W Wochen markt Zentraler Versorgun gsbereich Qu e lle : Ein ze lh an de lsbe stan dse rh e bu n g S tadt + Han de l 0 5 -0 7 / 20 0 8; e ige n e kartografisch e Be arbe itu n g; Karte n gru n dlage : © G e obasisdate n : Stadt Du isbu rg, Amt für Bau re ch t u n d Bau be ratun g Nr. DU/ 2 24 / 0 8 Es ergeben sich im Einzelnen folgende anhand der vorgestellten Kriterien begründetet Abgrenzungen des zentralen Versorgungsbereichs: Der zentrale Versorgungsbereich umfasst alle G rundstücke entlang der Düsseldorfer Straße zwischen der Kreuzung mit der Rathausallee im Norden und der G iesenfeld- 55 Der Rat der Stadt Duisburg hat am 06.12.2010 Rumeln-Kaldenhausen als zentralen Versorgungs bereich beschlossen im Nachgang zur ursprünglich anderslautenden gutachte rlichen Empfehlun g. 97 straße im Süden. Auf dem genannten Abschnitt befindet sich der G roßteil der Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe des N ahversorgungszentrums RumelnKaldenhausen. Die G renze der Parzellen bildet die G renze des zentralen Versorgungsbereichs. Im Osten verläuft der zentrale Versorgungsbereich entlang der Rathausallee und schließt den Einzelhandelsbestand im Kreuzungsbereich mit der Kirchfeldstraße ein. Die zentrenergänzenden Funktionen südlich der Schulallee und östlich der Pregelstraße bilden die nordwestliche Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches. 4 . 1 . 23 Sta nd ortm erkm a le d es N a hversorg ung szentrum s W ed a u/ Bissing heim Das N ahversorgungszentrum W edau/ Bissingheim ist im Stadtbezirk Süd verortet und befindet sich unweit der Stadtgrenze zu Mülheim a. d. Ruhr. Der zentrale Versorgungsbereich leitet sich nicht aus dem Bestand ab, sondern liegt innerhalb eines zukünftigen Baugebietes auf einem brachliegenden Bahngelände zwischen den beiden Stadtteilen W edau und Bissingheim. Die genaue Abgrenzung kann erst mit einer genauen bauleitplanerischen Festlegung des Vorhabens einhergehen. Somit stellt die in der nachfolgenden Abbildung aufgezeigte räumliche Festlegung nur einen Suchbereich dar, innerhalb dessen der perspektivische zentrale Versorgungsbereich festgelegt werden soll. Der zentrale Versorgungsbereich dient der Versorgung der Stadtteile Bissingheim und W edau mit insgesamt rd. 10.400 Einwohnern. Die räumliche Festlegung kann, aufgrund der perspektivischen Festlegung des Nahversorgungszentrums W edau/ Bissingheim im Rahmen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes derzeit abschließend noch nicht erfolgen. Die nachstehende Abbildung beinhaltet demnach einen so genannten Suchbereich innerhalb dessen der zentrale Versorgungsbereich festgelegt werden soll. 98 Abbildu n g 4 9 : gss Räu m lich e F e s tle gu n g de s z e ntrale n Ve rs orgu n gs be re ich s N ah ve rs orgu n g z e n tru m We dau / B iss in gh e im Legende Einzelhandel Zentrenergänzende Funktion Leerstand Einkaufscenter/ -passagen Suchb ereich für einen zentralen Versorgungsbereich Qu e lle : Ein ze lh an de lsbe stan dse rh e bu n g S tadt + Han de l 0 5 -0 7 / 20 0 8; e ige n e kartografisch e Be arbe itu n g; Karte n gru n dlage : © G e obasisdate n : Stadt Du isbu rg, Amt für Bau re ch t u n d Bau be ratun g Nr. DU/ 2 24 / 0 8 4 . 1 . 24 Sta nd ortm erkm a le d es N a hversorg ung szentrum s G roßenb a um Das N ahversorgungszentrum G roßenbaum ist im Stadtbezirk Süd verortet und befindet sich unweit der Stadtgrenzen zu Düsseldorf und Mülheim a. d. Ruhr. Der zentrale Versorgungsbereich dient der Versorgung der Stadtteile G roßenbaum und Rahm mit insg. rd. 16.00 0 Einwohnern. 99 Die räumliche Festlegung wird in der folgenden Abbildung dargestellt. Abbildu n g 5 0 : R äu m lich e F e s tle gu n g de s z e ntrale n Ve rs orgu n gs be re ich s N ah ve rs orgu n gs gs z e n tru m Große n bau m 56 Lege nde Einzelhandel Zentrenergänzende Funktion Leerstand Einkaufscenter/ -passagen W Wochenmarkt Zentraler Versorgungsbereich Qu e lle : Ein ze lh an de lsbe stan dse rh e bu n g S tadt + Han de l 0 5 -0 7 / 20 0 8; e ige n e kartografisch e Be arbe itu n g; Karte n gru n dlage : © G e obasisdate n : Stadt Du isbu rg, Amt für Bau re ch t u n d Bau be ratun g Nr. DU/ 2 24 / 0 8 Es ergeben sich im Einzelnen folgende anhand der vorgestellten Kriterien begründete Abgrenzungen des zentralen Versorgungsbereichs: Der zentrale Versorgungsbereich umfasst alle G rundstücke entlang der G roßenbaumer Allee zwischen der Kreuzung mit den Straßen Zu den W iesen und Am Lipkamp. Auf dem genannten Abschnitt befindet sich der Großteil der Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe des N ahversorgungszentrums Röttgersbach. Die westliche G renze des zentralen Versorgungsbereichs verläuft entlang der Bahntrasse, die eine starke städtebauliche Barriere darstellt. Im Süden wird der zentrale Versorgungsbereich durch die Straßen Am Lipkamp und die Lauenburger Allee begrenzt. Im N orden umfasst der zentrale Versorgungsbereich mehrere wichtige zentrenergänzende Funktionen, wie eine Kirche und eine Schule. Die Abgrenzung verläuft östlich der G roßenbaumer Allee entlang der hinteren G rundstücksgrenze dieser Einrichtungen bzw. entlang der Straße Zu den W iesen. W estlich entlang der 56 100 Der Rat der Sta dt Duisbur g hat am 06.12.2010 die erweiterte nör dliche Abgrenzun g des Nahversorgun gszentrums Großenbaum beschlossen im Nachgang zur ursprüngli ch anderslautenden gutach terliche n Empfehlung. G roßenbaumer Allee befinden sich alle G rundstücke im zentralen Versorgungsbereich, die südlich bis in Höhe der Mitte der beiden Straßen Zu den W iesen und W alderbenweg liegen. 4 . 1 . 25 Sta nd ortm erkm a le d es N a hversorg ung szentrum s Hucking en Das N ahversorgungszentrum Huckingen ist im Stadtbezirk Süd verortet und befindet sich im Süden Duisburgs. Der zentrale Versorgungsbereich dient der Versorgung der Stadtteile Huckingen und Ungelsheim. Die genannten G ebiete umfassen insg. rd. 12.600 Einwohner. Die räumliche Festlegung wird in der folgenden Abbildung dargestellt. Abbildu n g 5 1 : Räu m lich e F e s tle gu n g de s z e ntrale n Ve rs orgu n gs be re ich s N ah ve rs orgu org u n gs z e n tru m Hu ckin ge n Lege nde Einzelhandel Zentrenergänzende Funktion Leerstand Einkaufscenter/ -passagen W Wochenmarkt Zentraler Versorgungsbereich Qu e lle : Ein ze lh an de lsbe stan dse rh e bu n g S tadt + Han de l 0 5 -0 7 / 20 0 8; e ige n e kartografisch e Be arbe itu n g; Karte n gru n dlage : © G e obasisdate n : Stadt Du isbu rg, Amt für Bau re ch t u n d Bau be ratun g Nr. DU/ 2 24 / 0 8 Es ergeben sich im Einzelnen folgende anhand der vorgestellten Kriterien begründete Abgrenzungen des zentralen Versorgungsbereichs: Der zentrale Versorgungsbereich umfasst alle G rundstücke entlang der östlichen Straßenseite der Düsseldorfer Landstraße zwischen den Kreuzungen mit der Albertus-Magnus-Straße und der Herman-Spillecke-Straße. Im N orden zählen auch die nördlich der Kreuzung gelegenen G rundstücke zum zentralen Versorgungsbereich. Den südlichen Abschluss bildet das G elände eines Verbrauchermarktes. 101 Auf der westlichen Straßenseite der Düsseldorfer Landstraße umfasst der zentrale Versorgungsbereich das G elände einer Schule und einer Kirche sowie die dazwischenliegenden G ebäude. Die räumliche Festlegung des zentralen Versorgungsbereichs Huckingen greift die in der städtebaulich-funktionalen Analyse ermittelten Strukturen nur zu eine m Teil auf. Die F estlegung des zentralen Versorgungsbereichs begründet sich mit der stadtentwicklungspolitischen Zielrichtung, die bislang disperse Einzelhandelsstruktur im Stadtteil Huckingen städtebaulich zu ordnen und zukunftsfähig zu entwickeln. 4 . 1 . 26 Sta nd ortm erkm a le d es N a hversorg ung u ng szentrum s Hüttenheim Das N ahversorgungszentrum Hüttenheim ist im Stadtbezirk Süd verortet und liegt nordwestlich des N ahversorgungszentrums Huckingen. Der zentrale Versorgungsbereich dient der Versorgung der Stadtteile Hüttenheim und Mündelheim mit insg. rd. 9.900 Einwohnern. Die räumliche Festlegung wird in der folgenden Abbildung dargestellt. Abbildu n g 5 2 : ah hRäu m lich e F e s tle gu n g de s z e ntrale n Ve rs orgu n gs be re ich s N a ve r s orgu n gs z e ntru m Hü tten h e im Lege nde Einzelhandel Zentrenergänzende Funktion Leerstand Einkaufscenter/ -passagen W Wochenmarkt Zentraler Versorgungsbereich Qu e lle : Ein ze lh an de lsbe stan dse rh e bu n g S tadt + Han de l 0 5 -0 7 / 20 0 8; e ige n e kartografisch e Be arbe itu n g; Karte n gru n dlage : © G e obasisdate n : Stadt Du isbu rg, Amt für Bau re ch t u n d Bau be ratun g Nr. DU/ 2 24 / 0 8 Es ergeben sich im Einzelnen folgende anhand der vorgestellten Kriterien begründete Abgrenzungen des zentralen Versorgungsbereichs: Der zentrale Versorgungsbereich umfasst alle G rundstücke nördlich und südlich entlang der Mündelheimer Straße zwischen der Kreuzung mit der S chulz-Knaudt-Straße im Osten und der Medefurthstraße im W esten. Die W ohnbebauung südlich entlang 102 der Mündelheimer Straße, westlich der Kirche, befindet sich nicht in der Abgrenzung. Im N orden ist das G elände einer Schule bis zur Dürerstraße in die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs eingeschlossen. 4 .2 Das Nahversorgungskonzept Nahversorgungskonzept Die derzeit bestehende Nahversorgungsstruktur in Duisburg wird in den jeweiligen Kapiteln der einzelnen Stadtbezirke beschrieben und analysiert. Vor diesem Hintergrund werden im folgenden Kapitel die ermittelten quantitativen und räumlichen Handlungserfordernisse aufgegriffen und Empfehlungen zur Stabilisierung und Verbesserung der flächendeckenden N ahversorgung ausgesprochen. Diese Empfehlungen stehen im engen Zusammenhang mit den übergeordneten Zielen des Entwicklungsleitbildes (Kapitel 3.4), dem empfohlenen Zentren- und Standortkonzept (Kapitel 4.1 und 4.3) sowie den Ansiedlungsleitsätzen (Kapitel 4.5). Die Empfehlungen beinhalten ein ausgewogenes Regularium zum Schutz und zur Entwicklung sowohl der Zentren (entsprechend ihrer jeweiligen Funktionszuweisung) als auch der wohnortnahen Versorgung in der Fläche. Die Ausgangslage in Duisburg ist insgesamt gekennzeichnet durch eine quantitativ gute gesamtstädtische Ausstattung mit Lebensmittelverkaufsflächen. Diese Ausstattung gilt es zu sichern und zu stabilisieren, insbesondere wenn die Lebensmittelmärkte zugleich wichtige Frequenzbringer und Magnetbetriebe in den zentralen Versorgungsbereichen darstellen. In Teilbereichen des Stadtgebietes sind trotz der guten gesamtstädtischen Ausstattung Ergänzungsmaßnahmen sinnvoll, die nachfolgend auf Ebene der Stadtbezirke näher erläutert werden. Handlungsp rioritäte n Da das Ansiedlungspotential für Lebensmittelsortimente nicht unbegrenzt ist, und da mit zunehmendem Überschreiten dieses rechnerischen Potentials die gesamtstädtischen oder kleinräumigen Umsatzumverteilungen städtebaulich relevante G rößenordnungen erreichen können, die wiederum mit Betriebsschließungen und trading-down-Effekten einhergehen können, sollten künftig folgende übergeordnete gesamtstädtische Handlungsempfehlungen berücksichtigt werden: 1. Bestehende Lebensmittelmärkte in den zentralen Versorgungsbereichen nachfrageund zeitgemäß ausbauen. 2. Die zentralen Versorgungsbereiche durch N euansiedlungen weiterer Lebensmittelmärkte in ihrer Nahversorgung stärken. 103 3. Standorte in städtebaulich integrierter Lage, die der räumlichen N ahversorgung dienlich sind, sollten gesichert und fortentwickelt werden. 4. Auch sollten künftige N euansiedlungen in Stadtteilen mit geringem N ahversorgungsangebot erfolgen. Bei der Ansiedlung von N ahversorgungsangeboten ist zu beachten, dass N ahversorgungsangebote in zentralen Versorgungsbereichen und deren Entwicklungsoptionen nicht beeinträchtigt werden. Die Herleitung der Empfehlungen im N ahversorgungskonzept basieren auf der nach folgenden Vorgehensweise: Die Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche besitzt, auch in Bezug auf die Nahversorgung, aus fachgutachterlicher Sicht Priorität. Daher werden im Rahmen des N ahversorgungskonzeptes die Empfehlungen des Zentrenkonzeptes (vgl. Kapitel 4.1) aufgegriffen. Aufbauend auf der in der N ahversorgungsanalyse ermittelten Umsatz-Kaufkraft-Relation auf Ebene der Stadtteile und einer Verschneidung dieser Ergebnisse mit dem N ahversorgungsangebot in den zentralen Versorgungsbereichen werden sog. N ahversorgungseinzugsbereiche 57 festgelegt, die darlegen, welche zentralen Versorgungsbereiche für welche Siedlungsbereiche eine Versorgungsfunktion im Lebensmittelsegment wahrnehmen. Sofern die im Ze ntrenkonzept erarbeiteten nahversorgungsrelevanten Empfehlungen für die zentralen Versorgungsbereiche eine quantitativ ausreichende Ausstattung für den zugeordneten N ahversorgungseinzugsbereich gewährleisten, ist kein weiteres Handlungserfordernis gegeben. Wird durch die im Zentrenkonzept erarbeiteten Empfehlungen jedoch keine quantitativ ausreichende Ausstattung für die jeweiligen Stadtteile bzw. N ahversorgungseinzugsbereiche erzielt, werden Empfehlungen gegeben, die ein Nahversorgungsangebot im jeweiligen Stadtteil sicherstellen. Hierbei wird u. a. auf die Standortbereiche zurückgegriffen, die im Rahmen der städtebaulich-funktionalen Analyse identifiziert wurden, jedoch nicht den Anforderungen von zentralen Versorgungsbereichen entsprechen.58 Diese sog. Ortsmitten stellen ein sekundäres G rundgerüst der N ahversorgung dar. 57 Der Begriff Nahversor gungseinzu gsbere ich ist hier bei ni cht glei chbe deutend mit dem funktional zuge or dneten Stadtteil gem. LEPro NRW (vgl. Kapitel 4.1), da die Kunden i. d. R. für den Versorgungseinkauf mit Nahrungs- und Genussmitteln nicht bereit sin d ebenso große Fahrzeiten/ Wegstre cken in Kauf zu nehmen, wie für den Einkauf insbesondere von zentrenrelevanten Sortimenten. Nahversorgun gseinzugs bereiche sin d aus fachgutachterlicher Sicht Stadtge biete, welche in Bezug auf die Grundversor gung mit Nahrungs- und Genussmitteln überwiegen d auf einen zentralen Ve rsorgun gsbere ich ausgeri chtet sin d. Die wesentlichen Grundlagen fü r eine Zuor dnung sind die du rchgeführ te telef onische Haushaltsbefragun g, die verkehrlich e Anbin dung sowie die Attraktivität des Ange botes im jeweiligen zentralen Versorgun gsbere ich. 58 Siehe dazu die bezirklichen Sondertei le. 104 Des W eiteren werden neben der zu vor beschriebenen quantitativen Betrachtung auch qualitative Aspekte im Rahmen des N ahversorgungskonzeptes berücksichtigt. Aus diesem G rund werden in einem weiteren Sc hritt die in der N ahversorgungsanalyse identifizierten räumlich unterversorgten (W ohn-)Siedlungsbereiche aufgegriffen und sofern ein Abgleich mit den erarbeiteten nahversorgungsrelevanten Empfehlungen dies erfordert, weitere Empfehlungen bezüglich der Behebung dieser räumlichen Strukturdefizite durch die Ansiedlung weiterer Lebensmittelmärkte außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche gegeben. Die im N ahversorgungskonzept gegebenen verkaufsflächenbezogenen Empfehlungen basieren darauf, dass die Ansiedlungsvorhaben nur einen N ahversorgungscharakter aufweisen und somit keine Beeinträchtigung der Zentrenstruktur zu erwarten ist. Daher wird analog zum Einzelhandelserlass NRW die Verkaufsflächendimensionierung entsprechend folgender Vorgehensweise empfohlen: Es ist zu untersuchen, ob der voraussichtliche Umsatz des Vorhabens 35 % der relevanten Kaufkraft der Bevölkerung im Nahbereich (i. d. R. G ehzeit von 10 Minuten bzw. fußläufige Entfernung von 700 – 1.000 Metern) nicht übersteigt. Unter Berücksichtigung der marktüblichen Flächenproduktivitäten ergibt sich hieraus die aus fachgutachterlicher Sicht empfohlene Verkaufsflächendimensionierung des Ansiedlungsvorhabens. Für eine darüber hinaus gehende Verkaufsflächendimensionierung ist eine weitergehende Detailprüfung notwendig. Hierbei ist zu prüfen, ob für das Ansiedlungsvorhaben in fußläufiger Entfernung ausreichend Mantelbevölkerung vorhanden ist, das Ansiedlungsvorhaben in städtebaulich integrierter Lage verortet ist und von dem Vorhabenträger der Nachweis erbracht wird, dass das Ansiedlungsvorhaben die bestehenden Zentren- und N ahversorgungsstrukturen nicht beeinträchtigt. Die im N ahversorgungskonzept enthaltenen Empfehlungen stellen letztendlich keine Deckelung oder Obergrenze für zukünftige Entwicklungen in diesem Angebotssegment dar. Ansiedlungsvorhaben, die nicht auf den Entwicklungsempfehlungen des Zentren- und N ahversorgungskonzeptes gründen, können demnach möglich sein, sofern – im Sinne des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes – keine Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche und die wohnstandortnahe Versorgung zu erwarten sind und die Verkaufsfläche max. 800 m² beträgt. Da gerade im Segment der Nahversorgung weiterhin dynamische Entwicklungen stattfinden, wird das Nahversorgungskonzept in kürzeren Intervallen aktualisiert als das gesamtstädtische Einzelhandels- und Zentrenkonzept. Dabei werden Standorteröffnungen und –schließungen von N ahvesorgungsgeschäften mit mehr als 400 m² Verkaufsfläche dokumentiert. 105 4.2.1 Em p fehlung en für d en Sta dtb ezirk W a lsum Die wichtigste Aufgabe im Stadtbezirk Walsum ist die Sicherung und der Ausbau des Lebensmittelangebotes in den zentralen Versorgungsbereichen N ebenzentrum W alsum und N ahversorgungszentrum Vierlinden, da diese die wohnortnahe Versorgung sicherstellen und ein frequenzerzeugendes Angebot mit wichtigen Magnetbetrieben für die Funktionsstabilität der zentralen Versorgungsbereiche besitzen. Zur Sicherungsaufgabe zählt auch, dass vorhandene G eschäfte umgebaut und ggf. vergrößert werden, sofern ihre Bestandsstruktur nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht. N eben den Empfehlungen bezüglich der N ahversorgungsfunktion der zentralen Versorgungsbereiche im Stadtbezirk Walsum sind aufbauend auf der Analyse der N ahversorgungsstrukturen Empfehlungen zu entwickeln, um Angebotsdefizite in Stadtteilen mit einem geringen N ahversorgungsangebot oder Defizite der fußläufig erreichbaren N ahversorgung zu beheben, ohne dabei die Versorgungsfunktion der zentralen Versorgungsbereiche elementar zu beeinträchtigen (vgl. nachstehende Abbildung). Abbildu n g 5 3 : Räu m lich e D ars tellu n g de r N ah ve rs orgu n g au f Ebe n e de s S tadtbe z irks W alalsum Legende Gr . Su pe rmar kt/ Verbra uch ermar kt/ SB-Wa ren hau s (ab 1. 500 m² VKF ) Su pe rmark t (ab 4 00 m² VKF ) Leben smit te ldisco unt er (ab 40 0 m² VKF) Leben smit te lmar kt (un te r 4 00 m² VKF in un ter ver sor gt en Be re iche n) Ein zugsber eich (r =500 m) Ein zugsber eich (r =700 m) St adt(bezir ks)gr en ze St adtt eilgren ze Ze nt rale r Ver sor gu ngsber eich Nah ver sor gu ngse inzugsbe re ich Umsa tz-KK-Relat ion NUG < 60 % 60 – 79 % 80 – 99 % > 10 0 % Su chr aum fü r die Ansiedlun g e ines Nu G-Bet rie bs Qu e lle : Ein ze lh an de lsbe stan dse rh e bu n g S tadt + Han de l 05 -0 7/ 20 08 ; e ige n e kartografisch e Be arbe itu n g; Karte n grun dlage : ©G e obasis S tadt Du isbu rg, Am t fü r Bau re ch t un d Bau be ratu n g N r. DU/ 2 24 /08 W ie in der oben stehenden Abbildung zu erkennen ist, weist der Stadtbezirk W alsum vor allem im W esten (Stadtteil Alt-W alsum), im Süden (Stadtteil Fahrn), im Südosten (Stadtteil W ehofen) und im N orden (Stadtteil Overbruch) Bereiche mit einer unzureichenden fußläu- 106 fig erreichbaren N ahversorgung auf. Hinzu kommt die insgesamt geringe Umsatz-KaufkraftRelation in den Stadtteilen Alt-Walsum, Fahrn und W ehofen. Im Stadtteil Alt-W alsum besteht aufgrund der Lage im N ahversorgungseinzugsbereich des N ahversorgungszentrums Vierlinden und des geringen Einwohnerpotentials derzeit keine Priorität für die N euansiedlung eines Lebensmittelmarktes. In diesem Bereich ist zu empfehlen, den bestehenden kleinteiligen Lebensmittelanbieter zu einem N ahversorgungsladen zu erweitern und somit das N ahversorgungsangebot zu verbessern. 107 Exkurs: N ahv ersorg ungsläde n als Al ter nativ e z u S uperm arkt und Lebe nsm itteld isc ounou nter Schon ab einer Mantelbevölkerung von 1.000 Einwohnern59 kann die Betriebsform „Nahversorgungsladen“ eine Alternative zu den klassischen Betriebsformen des Lebensmitteleinzelhandels (Lebensmittelsupermärkte oder -discounter) darstellen und zur Schließung von Versorgungslücken beitragen. N ahversorgungsläden sind i. d .R. kleinflächige Lebensmittelanbieter mit einer Verkaufsflächenausstattung im Schwerpunkt zwischen 150 m² und 400 m², die häufig folgende weitere Charakteristika und Funktionen aufweisen:60 N utzungskopplungen mit verschiedenen einzelhandelsnahen Dienstleistungen, sozialen, kulturellen und gastronomischen Einrichtungen (z. B. BankPostdienstleistungen, Reinigungsannahme, soziale Beratungsstelle, Café etc.) oder hohe Servicequalität, hoher Anteil regionaler Produkte und hohe Flexibilität in Bezug auf die Kundenwünsche meist höheres Preisniveau als in Supermärkten und Discountern überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft und Engagement des Betreibers Es existieren verschiedene Betreibermodelle für N ahversorgungsläden: standardisierte N ahversorgungsläden, wie z. B. Kleinflächenkonzepte nach dem Franchiseprinzip (Franchisegeber: Handels- und G roßhandelsunternehmen) selbstständige, unabhängig von G roßhandelsunternehmen und Franchisegebern geführte Kleinläden Integrationsmärkte, deren Hauptzweck neben der N ahversorgung die Integration verschiedener benachteiligter Bevölkerungsgruppen in den Arbeitsmarkt und in die G esellschaft ist; Träger sind hier karitative und soziale Einrichtungen Sofern diese Empfehlung nicht greift bzw. langfristig zur Versorgung der Bevölkerung im Stadtteil Alt-W alsum nicht ausreicht, ergibt sich perspektivisch durchaus die Handlungsnotwendigkeit, in diesem Stadtteil einen marktgängigen Lebensmittelbetrieb zu etablieren, sofern keine Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche bzw. der wohnortnahen G rundversorgung zu erwarten sind. 59 Verschie dene Anbieter sehen erst ab einer Einwohnerzahl von bis zu 2.500 Einwohnern im unmittelbaren Einzugsbe reich die Grenze für einen wirtschaftli chen Betrieb. In je dem Fall ist neben der vorhandenen Ei nwohnerzahl auch die Stärke des Konkurrenzangebotes im Umfeld des geplanten Standortes zu berücksichti gen. 60 Weitergehende Inf ormationen zu Nahversorgun gsläden bietet de r Leitfaden des Deutschen Seminars für Städtebau und Wirtschaft (Hrsg.): DSSW-Leitfaden Nahversorgung als Basis der Zentren bil dung – Aktuelle Modelle, Strate gien und K onzepte gegen we gbre chende Handels- und Dienstleistungsnutzun gen, Berlin 2007. 108 Für die Stadtteile Fahrn und W ehofen, die mit einer Umsatz-Kaufkraft-Relation von weniger als 60 % das geringste N ahversorgungsangebot aufweisen, sind weitere detaillierte Empfehlungen zu prüfen . Beide Stadtteile liegen im N ahversorgungseinzugsbereich des N ebenzentrums W alsum und verfügen ergänzend über Standortbereiche, die aufgrund ihrer Ausprägung nicht als zentraler Versorgungsbereich festgelegt worden sind, aber dennoch für die N ahversorgung elementare Bausteine darstellen. Diese sog. Ortsmitten gilt es im Sinne des N ahversorgungskonzeptes zu stärken, um eine flächendeckende fußläufig erreichbare N ahversorgung weitestgehend zu gewährleisten. Um jedoch Beeinträchtigungen der zentralen Versorgungsbereiche oder der wohnortnahen Versorgung zu vermeiden, sollte im Falle der Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebs aus fachgutachterlicher Sicht die Grenze zur G roßflächigkeit (800 m² VKF) nicht überschritten werden. Für eine darüber hinaus gehende Verkaufsflächendimensionierung ist eine weitere Detailprüfung notwendig. Der Stadtteil Overbruch weist Siedlungsbereiche auf, die über keine fußläufig erreichbare N ahversorgung verfügen. In Anbetracht der ausreichenden Umsatz-Kaufkraft-Relation und der Lage im Nahversorgungseinzugsbereich des N ebenzentrums Walsum ist ein weiterer Ausbau der N ahversorgung derzeit nicht zu empfehlen. Aufgrund der siedlungsräumlich abgesetzten Lage des W ohnquartiers Eickelkamp (mit rd. 4.000 Einwohnern)61 im Süden des Stadtteils W ehofen ist, trotz der Lage im N ahversorgungseinzugsbereich des N ebenzentrums W alsum, über die Stärkung der Ortsmitte hinaus auch eine N euansiedlung eines marktgängigen N ahversorgungsangebotes zur Verbesserung der fußläufig erreichbaren N ahversorgung zu empfehlen. Um jedoch Beeinträchtigungen der zentralen Versorgungsbereiche oder der wohnortnahen Versorgung zu vermeiden, sollten die anzusiedelnden Einzelhandelsbetriebe aus fachgutachterlicher Sicht die G renze zur G roßflächigkeit (800 m² VKF) nicht überschreiten. Für eine darüber hinaus gehende Verkaufsflächendimensionierung ist eine weitere Detailprüfung notwendig. In städtebaulich nicht integrierter Lage ist kein weiterer Ausbau des Nahversorgungsangebotes zu empfehlen. Abschließend werden die Empfehlungen zur N ahversorgung im Stadtbezirk W alsum in der folgenden Tabelle zusammengefasst: 61 Vgl. Stadt Duisburg, Stand 31.12.2008. 109 Abbildu n g 5 4 : Em pfe h lu n ge g e n z u r N ah ve rs orgu n g au f Ebe n e de s S tadtbe z irks W als u m Stadtbezirk Walsum 1. S ich eru n g un d Au sbau de s An ge bote s im Sortim e ntsbe re ich N ah ru n gs- un d Ge nu ssm itte l in de n zen trale n Versorgu n gsbe re iche n – in sbe son dere im N e be n z e n tru m W alsu m 2. S ich eru n g de s An ge bote s in städte bau lich in te grierten Lagen (vor alle m in de n Ortsm itten ) Æ S tadtte il Alt -W als u m , S tadtte il F ah rn : Verbe sse ru n g de r S tan dortrah me n be din gu n ge n be steh e n de r Be tre ibe r, in sb. VKF (ge m . An sie dlu n gsle itsatz II) 3. S ich eru n g un d Au sbau de s An ge bote s im Sortim e ntsbe re ich N ah ru n gs- un d Ge nu ssm itte l in son stige r städte bau lich inte grie rter Lage Æ S tadtte il We h ofe n : An sie dlun g im Su chraum gem . An sie dlu n gsle itsatz II zu e m pfe h le n Qu e lle : e ige n e Darste llu n g 4.2.2 Em p fehlung en für d en Sta dtb ezirk Ham b orn Im Stadtbezirk Hamborn kommt der Sicherung und dem Ausbau des Lebensmittelangebotes in den zentralen Versorgungsbereichen Hauptzentrum Hamborn/ Marxloh und den N ahversorgungszentren N eumühl und Röttgersbach die wichtigste Aufgabe zu. Dieses Angebot stellt einerseits eine wohnortnahe Versorgung sicher und bedeutet andererseits auch ein frequenzerzeugendes Angebot mit wichtigen Magnetbetrieben für die Funktionsstabilität der zentralen Versorgungsbereiche. Zur Sicherungsaufgabe zählt auch, dass vorhandene G eschäfte umgebaut und ggf. auch vergrößert werden sollten, sofern ihre Bestandsstruktur nicht mehr den aktuellen Anforderungen sowohl der Anbieter als auch der N achfrager entspricht. N eben den Empfehlungen bezüglich der N ahversorgungsfunktion der zentralen Versorgungsbereiche im Stadtbezirk Hamborn sind aufbauend auf die Analyse der N ahversorgungsstrukturen Empfehlungen zu entwickeln, um Angebotsdefizite in Stadtteilen mit einem geringen N ahversorgungsangebot oder Defizite der fußläufig erreichbaren N ahversorgung zu beheben, ohne dabei die Versorgungsfunktion der zentralen Versorgungsbereiche elementar zu beeinträchtigen (vgl. nachstehende Abbildung). 110 Abbildu n g 5 5 : Räu m lich e D ars tellu n g de r N ah ve rs orgu n g au f Ebe n e de s S tadtbe z irks Ham Ha m b orn Legende Gr. Supermarkt/ Verbrauchermark t/ SB-Warenhaus (ab 1.500 m² VKF) Supermark t (ab 400 m² VKF) Lebensmittel discounter (ab 400 m² VKF) Lebensmittel mark t (unter 400 m² V KF in unterversorgten Berei chen) Einzugsbereic h (r=500 m) Einzugsbereic h (r=700 m) Stadt(bezirks )grenz e Stadtteil grenze Zentraler Versorgungsbereich Nahversorgungs ei nzugsb ereich Um satz-KK-Relation NUG < 60 % 60 – 79 % 80 – 99 % > 100 % Suc hraum für die Ansi ed lung ei nes NuG-Betriebs Qu e lle : Ein ze lh an de lsbe stan dse rh e bu n g S tadt + Han de l 05 -0 7/ 20 08 ; e ige n e kartografisch e Be arbe itu n g; Karte n grun dlage : ©G e obasis S tadt Du isbu rg, Am t fü r Bau re ch t un d Bau be ratu n g N r. DU/ 2 24 /08 Die oben stehende Abbildung zeigt, dass im Süden (Stadtteil N eumühl) und im W esten (Stadtteil Marxloh) Bereiche mit einem fußläufig nicht erreichbaren Nahversorgungsangebot vorhanden sind. Darüber hinaus weist der Stadtteil Obermarxloh eine geringe UmsatzKaufkraft-Relation auf. Im Stadtteil Marxloh besteht aufgrund der insgesamt guten Umsatz-Kaufkraft-Relation und der industriellen und gewerblichen Prägung des bislang räumlich unterversorgten G ebietes kein Bedarf für die N euansiedlung eines marktgängigen Lebensmittelmarktes. Ebenso ist eine Ansiedlung eines ergänzenden Angebotes im Süden des Stadtteils N eumühl nicht zu empfehlen. Hier sollte der Stärkung des zentralen Versorgungsbereichs die höchste Priorität beigemessen werden. Darüber hinaus ist ein ausreichendes Einwohnerpotential für die Ansiedlung eines marktgängigen Lebensmittelmarktes nicht gegeben. Das N ahversorgungsangebot im Stadtteil Obermarxloh, welches eine geringe UmsatzKaufkraft-Relation von weniger als 60 % aufweist, ist wesentlich durch seine Lage im N ahversorgungseinzugsbereich des Hauptzentrums Hamborn/ Marxloh geprägt. Um eine Beeinträchtigung des zentralen Versorgungsbereichs entsprechend des Entwicklungsleitbildes zu vermeiden, ist eine N euansiedlung eines marktgängigen Lebensmittelmarktes nicht anzustreben. 111 In städtebaulich nicht integrierter Lage ist kein weiterer Ausbau des Nahversorgungsangebotes zu empfehlen. Abbildu n g 5 6 : Em pfe h lu n ge n z u r N ah ve rs orgu n g au f Ebe n e de s S tadtbe z irks Ham born Stadtbezirk Hamborn 1 . S ich eru n g un d Au sbau de s An ge bote s im S ortime ntsbe re ich N ahrun gs- u n d G e n u ssm itte l in de n ze ntrale n Versorgun gsbe re ich en – ins be s on de re im N ah ve rs orgu n gsz e n tru m Röttge rs bach 2 . S ich eru n g de s be steh en den An ge bote s im S ortim e ntsbe re ich N ah run gs- u n d Ge nu ssm itte l in son stige r städte bau lich inte grie rter Lage Qu e lle : e ige n e Darste llu n g 4.2.3 Em p fehlung en für d en Sta dtb ezirk Meid ericherich -Beeck Die Sicherung und der Ausbau des Lebensmittelangebotes in den zentralen Versorgungsbereichen N ebenzentrum Meiderich und N ahversorgungszentrum Beeck stellt eine zentrale Aufgabe zur Aufrechterhaltung der wohnortnahen Versorgung dar. W eiterhin sind die Betriebe mit dem Hauptsortiment N ahrungs- und G enussmittel ein frequenzerzeugendes Angebot mit wichtigen Magnetbetrieben für die Funktionsstabilität der zentralen Versorgungsbereiche. Zur Sicherungsaufgabe zählt auch, dass vorhandene G eschäfte umgebaut und ggf. auch vergrößert werden sollten, sofern ihre Bestandsstruktur nicht mehr den aktuellen Anforderungen sowohl der Anbieter als auch der N achfrager entspricht. N eben den Empfehlungen bezüglich der N ahversorgungsfunktion der zentralen Versorgungsbereiche im Stadtbezirk Meiderich-Beeck sind aufbauend auf die Analyse der N ahversorgungsstrukturen Empfehlungen zu entwickeln, um Angebotsdefizite in Stadtteilen mit einem geringen N ahversorgungsangebot oder Defizite der fußläufig erreichbaren N ahversorgung zu beheben, ohne dabei die Versorgungsfunktion der zentralen Versorgungsbereiche elementar zu beeinträchtigen (vgl. nachstehende Abbildung). 112 Abbildu n g 5 7 : Räu m lich e D ars tellu n g de r N ah ve rs orgu n g au f Ebe n e de s S tadtbe z irks Me ide rich - B ee ck Legende Gr. Supermarkt/ Verbrauchermark t/ SB-Warenhaus (ab 1.500 m² VKF) Supermark t (ab 400 m² VKF) Lebensmittel discounter (ab 400 m² VKF) Lebensmittel mark t (unter 400 m² V KF in unterversorgten Berei chen) Einzugsbereic h (r=500 m) Einzugsbereic h (r=700 m) Stadt(bezirks )grenz e Stadtteil grenze Zentraler Versorgungsbereich Nahversorgungs ei nzugsb ereich Um satz-KK-Relation NUG < 60 % 60 – 79 % 80 – 99 % > 100 % Suc hraum für die Ansi ed lung ei nes NuG-Betriebs Qu e lle : Ein ze lh an de lsbe stan dse rh e bu n g Stadt + Han de l 0 5 -0 7/2 00 8; e ige n e kartografisch e Be arbe itu n g; Karte n grun dlage : ©G e obasis S tadt Du isbu rg, Am t fü r Bau re ch t un d Bau be ratu n g N r. DU/ 2 24 /08 Die oben stehende Abbildung zeigt, dass nur geringfügig W ohngebiete vorhanden sind, die kein ausreichendes N ahversorgungsangebot aufweisen. Jedoch weisen die Stadtteile Beeckerwerth, Bruckhausen und Untermeiderich eine Umsatz-Kaufkraft-Relation von weniger als 60 % auf. Die Stadtteile Untermeiderich und Beeckerwerth verfügen ergänzend über Standortbereiche, die für die N ahversorgung eine grundlegende Bedeutung haben, jedoch nicht als zentraler Versorgungsbereich festgelegt worden sind. Diese Ortsmitten gilt es, im Sinne des N ahversorgungskonzeptes zu stärken, um eine flächendeckende wohnortnahe Versorgung sicherzustellen. 113 Um jedoch Beeinträchtigungen der zentralen Versorgungsbereiche oder der wohnortnahen Versorgung zu vermeiden, sollte im Falle der Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebs in Beeckerwerth aus fachgutachterlicher Sicht die G renze zur G roßflächigkeit (800 m² VKF) nicht überschritten werden. Im Stadtteil Untermeiderich ist eine Begrenzung der Verkaufsfläche auf 1.200 m² zu empfehlen. 62 Das Nahversorgungsangebot im Stadtteil Bruckhausen ist geprägt durch seine Lage im N ahversorgungseinzugsbereich des N ebenzentrums Meiderich. G emäß dem Entwicklungsleitbild liegt die Entwicklungspriorität auf dem zentralen Versorgungsbereich, so dass zur Vermeidung einer Beeinträchtigung des N ebenzentrums eine marktgängige N euansiedlung nicht zu empfehlen ist. In städtebaulich nicht integrierter Lage ist kein weiterer Ausbau des Nahversorgungsangebotes zu empfehlen. Die Empfehlungen zur N ahversorgung im Stadtbezirk Meiderich-Beeck werden in der folgenden Tabelle dargestellt. Abbildu n g 5 8 : Em pfe h lu n ge n z u r N ah ve rs orgu n g au f Ebe n e de s S tadtbe z irks Me ide richrichB e e ck ck Stadtbezirk Meiderich-Beeck 1. S ich eru n g un d Au sbau de s An ge bote s im S ortim e ntsbe re ich N ahrun gs- u n d G e nu ss m itte l in den ze ntralen Versorgu n gsbe re iche n – in sbe son dere in dem N ah ve rs or or gu n gs z e n tru m B e e ck 2. S ich eru n g de s An ge bote s in städte bau lich inte grie rten Lage n (vor alle m in den Ortsm itten ) Æ S tadtte il Un te rm eide rich , S t adtte il B ee cke rw e rth : Verbe sseru n g de r Stan dortrah me n be din gu n gen be steh en der Be tre ibe r, in sb. VKF (ge m . An sie dlu n gsle itsatz II) 3. S ich eru n g de s An ge bote s im S ortim en tsbere ich N ahru n gs- u n d Ge nu ssm itte l in son stige r städte bau lich inte grie rte r Lage Qu e lle : 62 114 e ige n e Darste llu n g Hier ist e ine sog. atypische Fall prüfung notwendi g. In dieser muss darge legt wer den, dass trotz der Übe rschreitung de r Regel vermutungs grenze (800 m² Verkaufsfläche bzw. 1.200 m² Geschossfläche) Auswirkungen auf die Ve rwirklichung der Z iele de r Raumor dnung un d Landesplanung oder auf die städt ebauliche Entwicklung un d Ordnung nicht vorl iegen. Für eine über die Empfehlung hinaus gehende Verkaufsflächendimensionierung ist eine weitere Detailprüfung notwendig. 4.2.4 Em p fehlung en für d en Sta dtb ezirk Hom b erg -R uhrort -Ba erl Im Stadtbezirk Homberg-Ruhrort-Baerl ist primär eine Sicherung und ein Ausbau des Lebensmittelangebotes in den zentralen Versorgungsbereichen N ebenzentrum Alt-Homberg, N ebenzentrum Hochheide 63 sowie N ahversorgungszentrum Ruhrort/ Laar anzustreben, da dieses zum einen die fußläufig erreichbare N ahversorgung sicherstellt und zum anderen ein frequenzerzeugendes Angebot mit wichtigen Magnetbetrieben für die Stabilität des gesamten zentralen Versorgungsbereichs darstellt. Zur Sicherungsaufgabe zählt auch, dass vorhandene G eschäfte umgebaut und ggf. auch vergrößert werden sollten, sofern ihre Bestandsstruktur nicht mehr den aktuellen Anforderungen sowohl der Anbieter als auch der N achfrager entspricht. N eben den Empfehlungen bezüglich der N ahversorgungsfunktion der zentralen Versorgungsbereiche im Stadtbezirk Homberg-Ruhrort-Baerl sind aufbauend auf die Analyse der N ahversorgungsstrukturen Empfehlungen zu entwickeln, um Angebotsdefizite in Stadtteilen mit einem geringen N ahversorgungsangebot oder Defizite der fußläufig erreichbaren N ahversorgung zu beheben, ohne hierbei die Versorgungsfunktion der zentralen Versorgungsbereiche zu beeinflussen (vgl. nachstehende Abbildung). 63 Der Rat der Stadt Duisburg hat am 06.12.2010 Hochhei de als glei chrangi ges gemeinsames Nebenzentrum mit Alt-Homber g im Stadtbezirk Hom berg- Ruhror t-Baerl beschlossen im Nachgang zur ursprüngli ch anderslautenden gutachterli chen Empfehlung. 115 Abbildu n g 5 9 : Räu m lich e D ars tellu n g de r N ah ve rs orgu n g au f Ebe n e de s S tadtbe z irks Hom Ho m be rgrg - Ru h rort - B ae rl Legende Gr. Supermarkt/ Verbrauchermark t/ SB-Warenhaus (ab 1.500 m² VKF) Supermark t (ab 400 m² VKF) Lebensmittel discounter (ab 400 m² VKF) Lebensmittel mark t (unter 400 m² V KF in unterversorgten Berei chen) Einzugsbereic h (r=500 m) Einzugsbereic h (r=700 m) Stadt(bezirks )grenz e Stadtteil grenze Zentraler Versorgungsbereich Nahversorgungs ei nzugsb ereich Um satz-KK-Relation NUG < 60 % 60 – 79 % 80 – 99 % > 100 % Suc hraum für die Ansi ed lung ei nes NuG-Betriebs Qu e lle : Ein ze lh an de lsbe stan dse rh e bu n g S tadt + Han de l 05 -0 7/ 20 08 ; e ige n e kartografisch e Be arbe itu n g; Karte n grun dlage : ©G e obasis S tadt Du isbu rg, Am t fü r Bau re ch t un d Bau be ratu n g N r. DU/ 2 24 /08 In der oben stehenden Abbildung werden vornehmlich das geringe Nahversorgungsangebot im Stadtteil Baerl sowie die fußläufig unterversorgten Bereiche im Süden der Stadtteile Alt-Homberg und Hochheide deutlich. Für den Stadtteil Baerl, welcher eine Umsatz-Kaufkraft-Relation von deutlich weniger als 60 % aufweist, sind entsprechende Empfehlungen zur Stärkung der N ahversorgung zu prüfen. W ie die Analyse der Zentren- und Standortstruktur auf Ebene der Stadtbezirke gezeigt hat, verfügt der Stadtteil über einen Standortbereich, der aufgrund seiner Ausprägung keinen zentralen Versorgungsbereich darstellt, sondern als sog. Ortsmitte64 hohe Bedeutung für die G ewährleistung einer fußläufig erreichbaren N ahversorgung hat. Es ist zu empfehlen, diese Ortsmitte entsprechend des N ahversorgungskonzeptes durch die Ansiedlung im räumlichen Zusammenhang zu stärken. Um jedoch Beeinträchtigungen der zentralen Versorgungsbereiche oder der wohnortnahen Versorgung zu vermeiden, sollte der anzusiedelnde Einzelhandelsbetrieb aus fachgutachterlicher Sicht die G renze zur G roßflächigkeit (800 m² VKF) nicht überschreiten. Für eine 64 116 Verglei che hierzu 4.2. darüber hinaus gehende Verkaufsflächendimensionierung ist eine weitere Detailprüfung notwendig. Im Süden der Stadtteile Alt-Homberg und Hochheide wird aufgrund des geringen Einwohnerpotentials und des primären Ziels einer Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche (N ebenzentren Alt-Homberg und Hochheide) die N euansiedlung eines Lebensmittelmarktes mit einem marktgängigen Angebot nicht empfohlen. In städtebaulich nicht integrierter Lage ist kein weiterer Ausbau des Nahversorgungsangebotes zu empfehlen. In der folgenden Tabelle werden die Empfehlungen zur Nahversorgung auf Ebene des Stadtbezirks Homberg-Ruhrort-Baerl abschließend zusammengefasst. Abbildu n g 6 0 : Em pfe h lu n ge n z u r N ah ve rs orgu n g au f Ebe n e de s S tadt be z irks Hom be rgrg Ru h rort - B ae rl Stadtbezirk Homberg-Ruhrort-Baerl 1. S ich eru n g u n d Au sbau de s An ge bote s im S ortim en tsbere ich N ah ru n gs- un d G en u ssm itte l in de n ze ntralen Ve rsorgu n gsbere iche n – in sbe son dere in den N e be n z e n tre n Alt - Hom be rg u n d Hoch h e ide 65 2. S ich eru n g u n d Au sbau de s An ge bote s im S ortim e ntsbe re ich N ah run gs- u n d Ge nu ssm itte l in städte bau lich in te grie rter Lage (v. a. in den Ortsm itte n ) Æ S tadtte il B ae rl: An sie dlun g e in e s Le be n sm itte lm arkte s im räu m liche n Zu sam me n h an g zu r Ortsm itte Bae rl (VKF m ax. 80 0 m ²) 3. Qu e lle : 65 S ich eru n g de s An ge bote s in son stigen städte bau lich in te grierte n Lagen e ige n e Darste llu n g Der Rat der Stadt Duisburg hat am 06.12.2010 Hochhei de als glei chrangi ges gemeinsames Nebenzentrum mit Alt-Homber g im Stadtbezirk Hom berg- Ruhror t-Baerl beschlossen im Nachgang zur ursprüngli ch anderslautenden gutachterli chen Empfehlung. 117 4.2.5 Em p fehlung en für d en Sta dtb ezirk ezirk Mitte Die wichtigste Aufgabe im Stadtbezirk Mitte ist die Sicherung und der Ausbau des Lebensmittelangebotes in den zentralen Versorgungsbereichen des Hauptzentrums und der N ahversorgungszentren, da dieses nicht nur die wohnortnahe Versorgung sicherstellt, sondern auch ein frequenzerzeugendes Angebot mit wichtigen Magnetbetrieben für die Funktionsstabilität der zentralen Versorgungsbereiche darstellt. Zur Sicherungsaufgabe zählt auch, dass vorhandene G eschäfte umgebaut und ggf. auch vergrößert werden sollten, sofern ihre Bestandsstruktur nicht mehr den aktuellen Anforderungen sowohl der Anbieter als auch der Nachfrager entspricht. N eben den Empfehlungen bezüglich der N ahversorgungsfunktion der zentralen Versorgungsbereiche im Stadtbezirk Mitte sind aufbauend auf die Analyse der N ahversorgungsstrukturen Empfehlungen zu entwickeln, um Angebotsdefizite in Stadtteilen mit einem geringen N ahversorgungsangebot oder Defizite der fußläufig erreichbaren N ahversorgung zu beheben (vgl. nachstehende Abbildung). Die Versorgungsfunktion der zentralen Versorgungsbereiche sollte nicht beeinträchtigt werden. Abbildu n g 6 1 : Räu m lich e D ars tellu n g de r N ah ve rs orgu n g au f Ebe n e de s S tadtbe z irks Mitte Legende Gr. Supermarkt/ Verbrauchermark t/ SB-Warenhaus (ab 1.500 m² VKF) Supermark t (ab 400 m² VKF) Lebensmittel discounter (ab 400 m² VKF) Lebensmittel mark t (unter 400 m² V KF in unterversorgten Berei chen) Einzugsbereic h (r=500 m) Einzugsbereic h (r=700 m) Stadt(bezirks )grenz e Stadtteil grenze Zentraler Versorgungsbereich Nahversorgungs ei nzugsb ereich Um satz-KK-Relation NUG < 60 % 60 – 79 % 80 – 99 % > 100 % Suc hraum für die Ansi ed lung ei nes NuG-Betriebs Qu e lle : 118 Ein ze lh an de lsbe stan dse rh e bu n g S tadt + Han de l 05 -0 7/ 20 08 ; e ige n e kartografisch e Be arbe itu n g; Karte n grun dlage : ©G e obasis S tadt Du isbu rg, Am t fü r Bau re ch t un d Bau be ratu n g N r. DU/ 2 24 /08 W ie in der oben stehende Abbildung zu erkennen ist, sind im Stadtbezirk Mitte nur geringfügig Siedlungsbereiche vorhanden, die nicht innerhalb des 500- bzw. 700 m-Radius eines Lebensmittelanbieters liegen. Die Analyse hat gezeigt, dass lediglich ein Siedlungsbereich im Osten des Stadtteils W anheimerort ein räumlich unzureichendes N ahversorgungsangebot aufweist. Ein geringes N ahversorgungsangebot, bezogen auf die Umsatz-KaufkraftRelation, ist im Stadtteil N euenkamp erkennbar. Im Stadtteil Wanheimerort besteht keine Priorität für die N euansiedlung eines marktgängigen Lebensmittelmarktes außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs. Vielmehr ist es anzustreben, ein vielfältiges N ahversorgungsangebot im zentralen Versorgungsbereich (N ahversorgungszentrum W anheimerort) umzusetzen. Im Stadtteil N euenkamp gilt es, durch die Ansiedlung von marktgängigen Angeboten im zentralen Versorgungsbereich (N ahversorgungszentrum N euenkamp) entsprechend der Zielperspektive die Nahversorgung zu stärken. In städtebaulich nicht integrierter Lage ist kein weiterer Ausbau des Nahversorgungsangebotes zu empfehlen. Abbildu n g 6 2 : Em pfe h lu n ge n z u r N ah ve rs orgu n g au f Ebe n e de s S tadtbe z irks Mitte Stadtbezirk Mitte 1. S ich eru n g u n d Au sbau de s An ge bote s im S ortim en tsbere ich N ah ru n gs- un d G en u ssm itte l in den zen trale n Ve rsorgu n gsbere iche n – in sbe son de re in de n N ah ve r s or gu n gs z e n tre n N e u e n kam p, D u is s ern u n d Hoch fe ld 2. S ich eru n g de s An ge bote s im S ortim en tsbere ich N ahru n gs- u n d Ge nu ssm itte l in son stige r städte bau lich inte grie rte r Lage Qu e lle : e ige n e Darste llu n g 119 4.2.6 Em p fehlung en für d en Sta dtb ezirk R heinha usen Im Vordergrund der Stärkung der wohnortnahen Versorgung im Stadtbezirk Rheinhausen steht die Sicherung und der Ausbau des Lebensmittelangebotes in den zentralen Versorgungsbereichen N ebenzentrum Rheinhausen und N ahversorgungszentren Friemersheim und Rumeln-Kaldenhausen.66 Die Lebensmittelanbieter sind ebenso wichtige Frequenzbringer, die einen wesentlichen Beitrag für die Funktionsstabilität der zentralen Versorgungsbereiche leisten. Zur Sicherungsaufgabe zählt auch, dass vorhandene G eschäfte umgebaut und ggf. vergrößert werden, sofern ihre Bestandsstruktur nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht. N eben den Empfehlungen bezüglich der N ahversorgungsfunktion der zentralen Versorgungsbereiche im Stadtbezirk Rheinhausen sind aufbauend auf die Analyse der N ahversorgungsstrukturen Empfehlungen zu entwickeln, um Angebotsdefizite in Stadtteilen mit einem geringen N ahversorgungsangebot oder Defizite der fußläufig erreichbaren N ahversorgung zu beheben (vgl. nachstehende Abbildung). Abbildu n g 6 3 : Räu m lich e D ars tellu n g de r N ah ve rs orgu n g au f Ebe n e de s S tadtbe z irks Rh e i n h au s e n Legende Gr. Supermarkt/ Verbrauchermark t/ SB-Warenhaus (ab 1.500 m² VKF) Supermark t (ab 400 m² VKF) Lebensmittel discounter (ab 400 m² VKF) Lebensmittel mark t (unter 400 m² V KF in unterversorgten Berei chen) Einzugsbereic h (r=500 m) Einzugsbereic h (r=700 m) Stadt(bezirks )grenz e Stadtteil grenze Zentraler Versorgungsbereich Nahversorgungs ei nzugsb ereich Um satz-KK-Relation NUG < 60 % 60 – 79 % 80 – 99 % > 100 % Suc hraum für die Ansi ed lung ei nes NuG-Betriebs Qu e lle : 66 120 Ein ze lh an de lsbe stan dse rh e bu n g Stadt + Han de l 0 5 -0 7/2 00 8; e ige n e kartografisch e Be arbe itu n g; Karte n grun dlage : ©G e obasis S tadt Du isbu rg, Am t fü r Bau re ch t un d Bau be ratu n g N r. DU/ 2 24 /08 Der Rat der Stadt Duisburg hat am 06.12.2010 Rumeln-Kaldenhausen als zentralen Versorgungs bereich beschlossen im Nachgang zur ursprünglich anderslautenden gutachte rlichen Empfehlun g. W ie in der Analyse bereits aufgezeigt wird, sind im Stadtbezirk Rheinhausen in den Randbereichen des Stadtteils Rumeln-Kaldenhausen, im Norden des Stadtteils Bergheim und im Süden des Stadtteils Friemersheim Bereiche vorhanden, die über keine wohnortnahe Versorgung verfügen. Der Stadtteil Friemersheim weist darüber hinaus eine Umsatz-KaufkraftRelation von weniger als 60 % und somit ein geringes Nahversorgungsangebot auf. Entsprechend der Zielperspektive sollte primär die quantitative Ausstattung in den zentralen Versorgungsbereichen (N ahversorgungszentren Friemersheim und Rumeln- Kaldenhausen v. a. im Kreuzungsbereich Rathausallee und Düsseldorfer Straße) verbessert werden. Die Siedlungsbereiche im Süden des Stadtteils, welche räumlich unterversorgt sind, verfügen über ein geringes Einwohnerpotential, so dass eine N euansiedlung eines marktgängigen Lebensmittelmarktes nicht zu empfehlen ist. Ebenso ist in den Stadtteilen Bergheim keine N euansiedlung aufgrund der zu geringen Einwohnerzahl in den räumlich unterversorgten Bereichen zu empfehlen. In städtebaulich nicht integrierter Lage ist kein weiterer Ausbau des Nahversorgungsangebotes zu empfehlen. Abbildu n g 6 4 : Em pfe h lu n ge n z u r N ah ve rs orgu n g au f Ebe n e de s S tadtbe tadtbe z irks Rh e in h au se n Stadtbezirk Rheinhausen 1. S ich eru n g u n d Au sbau de s An ge bote s im S ortim e ntsbe re ich N ah run gs- u n d Ge nu ssm itte l in de n zen tralen Ve rsorgu n gsbere iche n – in sbe son de re in den 67 N ah ve rs orgu n gs z e n tre n F rie m e rs h e im u n d Ru m e lnln- K alde n h au s en 2. S ich eru n g de s An ge bote s im S ortim en tsbere ich N ahru n gs- u n d Ge nu ssm itte l in son stige r städte bau lich inte grie rte r Lage Qu e lle : 67 e ige n e Darste llu n g Der Rat der Stadt Duisbu rg hat am 06.12.2010 im Nachgang zur ursprüngli ch anderslautenden gutachterl ichen Empfehlun g fol gendes beschlossen: „Das Nahversorgun gszentrum Rumeln-Kaldenhausen (Rheinhausener Straße, Dorfstraße, Düsseldorfer Straße, Domizil) ist zu ergänzen“. 121 4.2.7 Em p fehlung en für d en Sta dtb ezirk Süd Die zentrale Aufgabe im Stadtbezirk Süd ist die Sicherung und der Ausbau des Lebensmittelangebotes in den zentralen Versorgungsbereichen. Dieses Angebot stellt einerseits die wohnortnahe Versorgung sicher und dient andererseits als Frequenzbringer, welcher die Funktionsstabilität der zentralen Versorgungsbereiche unterstützt. Zur Sicherungsaufgabe zählt auch, dass vorhandene G eschäfte umgebaut und ggf. auch vergrößert werden sollten, sofern ihre Bestandsstruktur nicht mehr den aktuellen Anforderungen sowohl der Anbieter als auch der Nachfrager entspricht. N eben den Empfehlungen bezüglich der N ahversorgungsfunktion der zentralen Versorgungsbereiche im Stadtbezirk Süd sind aufbauend auf die Analyse der N ahversorgungsstrukturen Empfehlungen zu entwickeln, um Angebotsdefizite in Stadtteilen mit einem geringen N ahversorgungsangebot oder Defizite der fußläufig erreichbaren N ahversorgung zu beheben (vgl. nachstehende Abbildung). Eine Beeinträchtigung der zentralen Versorgungsbereiche ist zu vermeiden. Abbildu n g 6 5 : Räu m lich e D ars tellu n g de r N ah ve rs orgu n g au f Ebe n e de s S tadtbe z irks S ü d Legende Gr. Supermarkt/ Verbrauchermark t/ SB-Warenhaus (ab 1.500 m² VKF) Supermark t (ab 400 m² VKF) Lebensmittel discounter (ab 400 m² VKF) Lebensmittel mark t (unter 400 m² V KF in unterversorgten Berei chen) Einzugsbereic h (r=500 m) Einzugsbereic h (r=700 m) Stadt(bezirks )grenz e Stadtteil grenze Zentraler Versorgungsbereich Nahversorgungs ei nzugsb ereich Um satz-KK-Relation NUG < 60 % 60 – 79 % 80 – 99 % > 100 % Suc hraum für die Ansi ed lung ei nes NuG-Betriebs Qu e lle : 122 Ein ze lh an de lsbe stan dse rh e bu n g Stadt + Han de l 0 5 -0 7/2 00 8; e ige n e kartografisch e Be arbe itu n g; Karte n grun dlage : ©G e obasis S tadt Du isbu rg, Am t fü r Bau re ch t un d Bau be ratu n g N r. DU/ 2 24 /08 Die Analyse hat gezeigt, dass sich im Süden des Stadtteils Mündelheim (Siedlungsbereich Serm) und im Nordosten des Stadtteils Buchholz G ebiete befinden, die nicht innerhalb des 500- bzw. 700 m-Radius eines Lebensmittelanbieters liegen. Die Stadtteile Ungelsheim, Rahm, W edau und Bissingheim verfügen über eine geringe Umsatz-Kaufkraft-Relation von weniger als 60 %. Im Stadtteil Buchholz ist ein Siedlungsbereich (Sitthardsberger Allee/ G roßenbaumer Allee, Lindenstraße) vorhanden, welcher räumlich leicht abgesetzt liegt und in dem die N euansiedlung eines marktgängigen N ahversorgungsangebotes zur Verbesserung der fußläufig erreichbaren Versorgung zu empfehlen ist. Der Siedlungsbereich Serm (StadtteilMündelheim) liegt zwar im Nahversorgungseinzugsbereich des N ahversorgungszentrums Hüttenheim, jedoch ist ebenfalls aufgrund der räumlich abgesetzten Lage ein Ausbau des N ahversorgungsangebotes anzustreben. Um jedoch Beeinträchtigungen der zentralen Versorgungsbereiche oder der wohnortnahen Versorgung zu vermeiden, sollten die anzusiedelnden Einzelhandelsbetriebe aus fachgutachterlicher Sicht die G renze zur G roßflächigkeit (800 m² VKF) nicht überschreiten. Für eine darüber hinaus gehende Verkaufsflächendimensionierung ist eine weitere Detailprüfung notwendig. Der Stadtteil Ungelsheim liegt im Einzugsbereich des N ahversorgungszentrums Huckingen und verfügt ergänzend über einen Standortbereich, welcher aufgrund seiner Ausprägung nicht als zentraler Versorgungsbereich festgelegt worden ist, aber dennoch für die N ahversorgung einen elementaren Baustein darstellt. Diese sog. Ortsmitte gilt es im Sinne des N ahversorgungskonzeptes zu stärken, um eine flächendeckende fußläufig erreichbare N ahversorgung weitestgehend zu gewährleisten. Um jedoch Beeinträchtigungen der zentralen Versorgungsbereiche oder der wohnortnahen Versorgung zu vermeiden, sollte im Falle der Ansiedlung eines Einzelhandelsbetriebs aus fachgutachterlicher Sicht die Grenze zur G roßflächigkeit (800 m² VKF) nicht überschritten werden. Für eine darüber hinaus gehende Verkaufsflächendimensionierung ist eine weitere Detailprüfung notwendig. Der Stadtteil Rahm liegt im Nahversorgungseinzugsbereich des N ahversorgungszentrums G roßenbaum, daher ist zum Schutz dieses zentralen Versorgungsbereichs eine weitere Entwicklung nicht anzustreben. In städtebaulich nicht integrierter Lage ist kein weiterer Ausbau des Nahversorgungsangebotes zu empfehlen. 123 Abbildu n g 6 6 : Em pfe h lu n ge n z u r N ah ve rs orgu n g au f Ebe n e de s S tadtbe z irks S ü d Stadtbezirk Süd 1. S ich eru n g u n d Au sbau de s An ge bote s im S ortim e ntsbe re ich N ah run gs- u n d Ge nu ssm itte l in de n zen tralen Ve rsorgu n gsbere iche n – in sbe son de re in den N ah ve rs orgu n gs z e n tre n G roße n bau m u n d W e dau / B iss in gh e im 2. S ich eru n g de s An ge bote s in städte bau lich inte grie rten Lage n (vor alle m in den Ortsm itten ) Æ S tadtte il Un ge ls h e im : Verbe sseru n g der S tan dortrahm en be din gun ge n be steh e n de r Betre ibe r, in sb. VKF (gem . An sie dlu n gsle itsatz II) 3. S ich eru n g u n d Au sbau de s An ge bote s im S ortim e ntsbe re ich N ah run gs- u n d Ge nu ssm itte l in son stige r städte bau lich in te grierter Lage Æ S ie dlu n gs be re re ich e S e rm (S tadtte il Mü n de lhe im ) u n d S itth ards be rge rg e r Alle e / G roße n bau m e r Alle e , Lin de n s traße (S tadtte il B u chh olz ): ) An sie dlu n g im S u ch rau m ge m . An sie dlu n gsle itsatz II zu em pfeh le n Qu e lle : 124 e ige n e Darste llu n g 4 .3 Das Sonderstandortekonzept Unter städtebaulichen G esichtspunkten ist zunächst keine grundsätzlich erhebliche Steuerungsnotwendigkeit für nicht zentrenrelevante Sortimente, die im Sonderstandortekonzept behandelt werden, erkennbar. Zugunsten einer umfassenden Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in Duisburg sind jedoch auch für diese Sortimentsbereiche Entwicklungsempfehlungen aufzuzeigen. Im folgenden Kapitel wird daher erörtert, welche Entwicklungsempfehlungen für die Sonderstandorte grundsätzlich sowie auf Ebene der Stadtbezirke erkennbar und zugunsten einer gewinnbringenden gesamtstädtischen Standortbalance zu formulieren sind. Diese Empfehlungen basieren auf: den übergeordneten Zielen des Entwicklungsleitbildes (Kapitel 3.4), dem empfohlenen Zentren- und Standortkonzept (Kapitel 4.1 und 4.2) und den Ansiedlungsleitsätzen (Kapitel 4.5). 4.3.1 Üb erg eord nete Zielstellung en zu d en ergä nzend en Sond ersta nd orten Im Sinne der gesamtstädtischen Standortbalance und der übergeordneten Zielstellung zur Einzelhandelsentwicklung in Duisburg sind mehrere Ziele mit der W eiterentwicklung der Sonderstandorte verbunden. Sonderstandorte sind in der Zielstellung grundsätzlich als Ansiedlungsbereiche für den Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Hauptsortimenten zu verstehen. Sie dienen der Ergänzung der Zentren, indem sie Einzelhandelsbetriebe aufnehmen, die einen überdurchschnittlichen Flächenverbrauch aufweisen und die in den Hauptund N ebenzentren oder anderen zentralen Versorgungsbereichen daher i. d. R. räumlich schlecht anzusiedeln wären und die Sortimente führen, die die Zentren in ihrer Entwicklung nicht beeinträchtigen. G em. § 24 a LEPro N RW gilt für Einzelhandelsvorhaben mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten, dass diese auch außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche ausgewiesen werden können, wenn die Standorte innerhalb eines im Regionalplan dargestellten Allgemeinen Siedlungsbereichs liegen und der Umfang der zentrenund nahversorgungsrelevanten Randsortimente maximal 10 % der Verkaufsfläche (maximal 2.500 m²) beträgt.68 Trotz dieser Ergänzungsfunktion zu den Zentren sollte dennoch zunächst der Stärkung der Haupt- und N ebenzentren (und weiterer zentraler Versorgungsbereiche) die höchste Priorität 68 städtischer Entwicklungsmaßnahmen und Planungen beigemessen werden. Die Der Zielcharakter des § 24 a LEPro NRW wurde jüngst durch ein höchstri chterli ch bekräftigtes Urtei l des OVG NRW in Frage gestellt (Urte il OVG NRW 10 A 1676/08 vom 30.09.2009; Beschluss BVerwG 4 B 78.09 vom 14.04.2010). Insofern sollten die landesplanerischen Vor gaben bis zur etwaigen Neufassung des LEPr o NRW als Grundsätze im Rahmen der Bauleitplanung berücksichtigt werden. 125 räumliche Festlegung der zentralen Versorgungsbereiche ist derart konzipiert (vgl. Kapitel 4.1), dass auch die Ansiedlung nicht zentrenrelevanter Sortimente primär in den Hauptund N ebenzentren stattfinden soll. Besteht jedoch kein ausreichendes Flächenpotential, ist eine Ansiedlung in unmittelbarer räumlicher N ähe anzustreben. Hierdurch sind aus fachgutachterlicher Sicht positive Impulse für die zentralen Versorgungsbereiche aufgrund von perspektivischen Angebotsergänzungen zwischen zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimentsbereichen zu erwarten (Agglomerationswirkung). Sekundär kommt eine Entwicklung der bestehenden Sonderstandorte in Betracht. G emäß der übergeordneten Zielstellung sollen die Sonderstandorte jedoch zu keinen negativen Auswirkungen auf die flächendeckende und wohnortnahe N ahversorgungsstruktur führen. Die gezielte Ausweisung solcher Sonderstandorte und die nähere planerische Befassung mit ihnen trägt begünstigend dazu bei, dass: Angebotsflächen für geeignete Vorhaben sehr kurzfristig zur Verfügung gestellt werden können, weil die Flächen dazu frühzeitig bauplanungsrechtlich vorbereitet werden und die örtliche Bauleitplanung diesbezügliche Angebote bereits im Vorfeld gestalten kann, ihre Leistungsfähigkeit optimiert werden kann, z. B. in erschließungstechnischen Fragestellungen, sie durch Aufgabenteilung, Spezialisierung, G röße sowie die Bündelungswirkung auch in der überörtlichen N achfrage als Einkaufsstandort für bestimmte Sortimente deutlich wahrgenommen werden und dass benachbarte N utzungsarten durch eine räumliche klare Fassung der jeweiligen Sonderstandorte vor einem schleichend unter Dru ck geratenden Bodenpreisgefüge, das von der Einzelhandelsfunktion ausgehen könnte, geschützt werden können, was insbesondere den auf günstige G rundstücke und Entwicklungsspielräume angewiesenen sonstigen G ewerbe- oder Handwerksbetrieben zugute kommen wird. Eine gesamtstädtische Konzentration auf leistungsfähige Sonderstandorte ist sinnvoll, weil eine solche Standortbündelung aus Kundensicht attraktivere und damit auch für das überörtliche Nachfragepotential interessantere Standorte schafft. Bei der Erarbeitung der Empfehlungen für die einzelnen Sonderstandorte und deren Bewertung, die in den folgenden Kapiteln dargestellt werden, wurden insbesondere die in der nachfolgenden Tabelle aufgezeigten Kriterien mit unterschiedlicher G ewichtung zu Grunde gelegt. 126 Abbildu n g 6 7 : B e w e rtu n gs krite rie n fü r die S on de rs tan dorte Bewertungskriterium 1 . G e w ich tu n gs s tu fe Kon gru en z m it de m Zen tre n kon ze pt Be wah ru n g de s Zie le s der S tärku n g de r ze n tralen Versorgun gsbe re ich e 2 . G e w ich tu n gs s tu fe Au srich tu n g de s W are n an ge bote s n zr – ü be rwie gen d n icht zen tre nre levan te S ortim e nte (> 8 0 % de r VKF) n vr - ü be rwie gen d n ahversorgun gsre le van te S ortim e nte (> 8 0 % de r VKF) m ix – ge m isch t (ohn e e in deu tige n S ch we rpu n kt; oben gen an nte Kriterie n werden n ich t e rfü llt) Æ Prim är W e ite re ntwicklu n g bere its vorge prägte r Stan dorte m it n ich t ze n tren re le vanten S ortim e nten 3 . G e w ich tu n gs s tu fe Erwe iteru n gsfäh igke it Ve rm arktbare Erwe ite ru n gsfläch e u n d Le erstän de in u nm itte lbare r räum lich er N ähe Min im ie ru n g von N utzu n gskon flikten An die n un g erfolgt ü be r klassifiz ie rte S traßen bzw. Hau pte rsch lie ßun gsstraßen oh n e Du rch fahrt du rch W oh n ge bie te S ich tbe zieh u n g zu e ine r Hau ptverkeh rsstraße Lage im G e werbe - oder In du strie ge biet Ersch lie ßun g u n d W ahrne hm u n g ü ber klassifizie rte Straßen (be i N u G -Agglom eratione n au ch ü be r Hau ptersch lie ßun gsstraßen ) m öglich Profilie ru n gsch an cen als Ein kau fsstan dort, ggf. au ch ü be rörtlich Lage im AS B (Darste llu n g im Re gion alplan ) Qu e lle : Erke nn barer S ortim en tssch werpu n kt G e me in sam e Ve rm arktu n g/ W erbun g G e me in sam gen utzter Parkplatz Ein ze lh an de lsbe trie b lie gt im AS B G roßfläch ige r Magne tbe trie b vorh an de n En tfernu n g u n d S ich tbarke it vom ü be rörtlich en Straßen ne tz e ige n e Darste llu n g 127 Zur Beurteilung der Entwicklungsperspektive der Sonderstandorte erhält die Kongruenz mit dem Zentrenkonzept das höchste G ewicht. Aufgrund der besonderen Bedeutung der zentralen Versorgungsbereiche ist eine Konzentration der Einzelhandelsentwicklung auch mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten vorrangig in diesen Bereichen anzustreben. Überdies profitieren die zentralen Versorgungsbereiche durch die Ansiedlung eines ergänzenden nicht zentrenrelevanten Angebotes in unmittelbarer räumlicher N ähe (Agglomerationswirkung beispielsweise durch gekoppelte Einkäufe an beiden Standorten). Zu empfehlen ist daher eine W eiterentwicklung derjenigen Sonderstandorte, die im räumlichen Zusammenhang zu einem zentralen Versorgungsbereich liegen und somit dem Ziel der Zentrenstärkung entsprechen. Es sollte jedoch vermieden werden, einzelne Sonderstandorte mit einem zu hohen Standortgewicht zu entwickeln, die eine Beeinträchtigung der Entwicklung der zentralen Versorgungsbereiche zur Folgen hätten. Um eine Beeinträchtigung zu vermeiden, ist insbesondere eine Begrenzung der zentrenrelevanten Randsortimente zu empfehlen (s. u.). Da die Sonderstandorte grundsätzlich Standorte für den Einzelhandel mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten sein sollen, ist in der zweiten G ewichtungsstufe primär eine W eiterentwicklung bereits vorgeprägter Standorte mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten zu empfehlen. Standorte, die über keinen eindeutigen Schwerpunkt im nicht zentrenrelevanten Sortimentsbereich Entwicklungsperspektive auf. verfügen, weisen hingegen keine vorrangige In der dritten G ewichtungsstufe sind weitere Bewertungskriterien zusammengefasst, die bei der Beurteilung der Entwicklungsperspektive eines Sonderstandorts von Bedeutung sind. W erden die überwiegenden Kriterien erfüllt, ist unter Berücksichtigung der G ewichtungsstufe von einer Entwicklungsperspektive auszugehen. Die oben stehende Tabelle zeigt jedoch, dass im W esentlichen die Kongruenz mit dem Zentrenkonzept ausschlaggebend für eine W eiterentwicklung eines Sonderstandorts ist. Es wird weitergehend empfohlen, diese Kriterien auch bei der zukünftigen Ausweisung von Sonderstandorten außerhalb der empfohlenen Sonderstandortstruktur zu berücksichtigen. Übergeord nete Em pfehlu nge n für die Sonde rstandort e in D uisburg Die dargestellten Sonderstandorte können im Rahmen der Ansiedlungsleitsätze (vgl. dazu Kapitel 4.5) und des genannten Entwicklungsleitbildes (vgl. dazu Kapitel 3.4) zur Erweiterung oder N euansiedlung von großflächigen zentrenrelevanten Sortimenten genutzt werden. Einzelhandelsbetrieben mit nicht Um Beeinträchtigungen der zentralen Versorgungsbereiche zu vermeiden, sind gem. LEPro N RW insbesondere auch die zentrenrelevanten Randsortimente auf maximal 10 % der Ver- 128 kaufsfläche bzw. insgesamt maximal 2.500 m² Verkaufsfläche zu begrenzen (vgl. Ansiedlungsleitsatz IV).69 Verbunden mit einer besonderen städtebaulichen Zielsetzung kann die Ansiedlung von großflächigem nicht zentrenrelevantem Einzelhandel im Einzelfall auch an weiteren Standorten sinnvoll sein, 1. wenn für das Vorhaben innerhalb der primären Ansiedlungsbereiche keine Entwicklungsflächen zur Verfügung stehen, 2. wenn das zentrenrelevante Randsortiment maximal 10 % der Verkaufsfläche, insg. maximal 2.500 m² ausmacht,67 3. wenn durch das Vorhaben keine negativen Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche resultieren und 4. sofern landesplanerische G ründe (Lage in einem ASB) nicht entgegenstehen.70 Die Bewertungskriterien für Sonderstandorte (s. o.) sollten ebenso prüfend herangezogen werden. In der folgenden Tabelle werden die Standortprioritäten für den nicht zentren- und nahversorgungsrelevanten Einzelhandel auf gesamtstädtischer Ebene zusammengefasst. Abbildu n g 6 8 : S tan dortprioritäte n fü r de n n ich t z e n tren - u n d n ah ve rs orgu n gs re le van ten Ein z e lh an de l (ge s am ts tädtis ch ) Standortprioritäten für Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevantem und nicht nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment großflächige Betriebe in de n Hau pt- u n d N e be n ze ntre n bzw. prim är in de n Hau pt- u n d N e ben ze ntre n u n m itte lbar räum lich an die se an gren - bzw. u n m itte lbar an die se an gre n zen d ze n d ode r an de n e m pfoh le ne n S on derstan dorte n ode r kleinflächige Betriebe S tan dortbün de lun g an de n S on de rstan dorte n ve rbun den m it be son de rer städte bau lich er Zie lse tzun g an we ite re n S tan dorte n Qu e lle : e ige n e Darste llu n g 69 Der Zielcharakter des § 24 a LEPro NRW wurde jüngst durch ein höchstri chterli ch bekräftigtes Urtei l des OVG NRW in Frage gestellt (Urte il OVG NRW 10 A 1676/08 vom 30.09.2009; Beschluss BVerwG 4 B 78.09 vom 14.04.2010). Insofern sollten die landesplanerischen Vor gaben bis zur etwaigen Neufassung des LEPr o NRW als Grundsätze im Rahmen der Bauleitplanung berücksichtigt werden. 70 So müssen Sonderge biete für Vorha ben i.S.v. § 11 (3) BauNVO mit nicht zentrenrele vantem Kernsortiment gem. § 24a (3) LEPro NRW in einem im Regionalplan dargestellten ‚Allgemeinen Siedlun gsbere ich’ liegen. 129 Ausgehend von den allgemeinen Standortprioritäten für Sonderstandorte und den in der Angebotsanalyse ermittelten Standortbereichen sind in Duisburg verschiedene Typen von Sonderstandorten identifizierbar. Es ist eine Kategorisierung erforderlich, um eine den Zielen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes entsprechende Steuerungsmöglichkeit zu entfalten. Demnach können in Duisburg drei Typen von Sonderstandorten unterschieden werden: Fachmarktagglomeration: Die Fachmarktagglomeration zeichnet sich durch eine Agglomeration großflächiger Einzelhandelsbetriebe üblicherweise mit nicht zentrenrelevantem Hauptsortiment aus, die z. T. durch nicht großflächigen Einzelhandel arrondiert werden. Die Verkaufsfläche der Agglomeration umfasst üblicherweise mehr als 10.000 m². Bedeutender Fachmarktsolitär: Der bedeutende Fachmarktsolitär ist gekennzeichnet durch einen einzelnen großflächigen Einzelhandelsbetrieb mit nicht zentrenrelevantem Hauptsortiment, welcher ebenfalls durch nicht großflächigen Einzelhandel arrondiert werden kann. Die G esamtverkauffläche des Magnetbetriebs liegt üblicherweise bei mehr als 5.000 m². N uG -Agglomeration: Eine N uG -Agglomeration ist eine Agglomeration von (z. T. großflächigen) Einzelhandelsbetrieben mit Hauptsortiment N ahrungs- und G enussmittel. Diese werden üblicherweise durch keine weiteren Einzelhandelsbetriebe (beispielsweise des Ladenhandwerks wie Bäckereien und Metzgereien) oder zentrenergänzende Funktionen arrondiert. Die Verkaufsfläche umfasst hierbei üblicherweise mehr als 1.500 m² für alle Betriebe zusammen. 130 Die folgende Abbildung zeigt die gesamtstädtische Verortung der Sonderstandorte differenziert nach den oben genannten Kategorien. Abbildu n g 6 9 : S on de rs tan dort e kon z e pt a a mix n n nvr b n zr i j d mix mix c n zr n zr F ach marktagglomeration Bedeute nde r F ach marktsoli marktsolitä tä r (Perspegglomerartion ktivische ) Fach marktagglome ration/ NuG-A (perspektivische r) bedeute nder Fachm arktsolitär NuG-Aggl omerarti on NuG-Agglomerartion nzr k e f p mix u l n zr nzr nz r nvr q r sr nvr nzr v nvr o o nnvr vr nzr t nvr nvr g mix h ts Au sr ichtu ng de s Warena ngebots mix gemischt (o hne eindeuti ge n S ch werpunkt) mix nvr nvr m mix n vr nvr ü berw iegend nah ver sor gungsre levant (> 80 % d. VKF) nzr ü berw iegend ni ch t zentre nrele va nt (> 80% d. VKF) a. b. c. d. e. f. g. h. i. j. k. l. m. n. o. p. q. r. s. t. u. Fachma rkta gglomera tion Holtener Straße Fachma rkta gglomera tion Theodor -Heuss-Stra ße Fachma rkta gglomera tion Mer cat or -Cent er Fachma rkta gglomera tion West ender Stra ße Fachma rkta gglomera tion Kasslerfeld Fachma rkta gglomera tion Rheinhausen- Hochemmerich Fachma rkta gglomera tion For st st raße/ Kaiserwerther st raße Fachma rkta gglomera tion Keniastra ße Bedeutender Fa chmark tsolitär Ikea/ Beecker Str aße Bedeutender Fa chmark tsolitär Pr aktiker/ Essen-St eeler-Stra ße Bedeutender Fa chmark tsolitär Pr aktiker/ Am alten Scha cht Bedeutender Fa chmark tsolitär Stewes Bauzentrum/ Adelenstra ße Bedeutender Fa chmark tsolitär Real/ Busc herstra ße NuG- Agglomeration Schlac hthofstraße NuG- Agglomeration Neudorf- Süd NuG- Agglomeration Flutweg NuG- Agglomeration Kult urstr aße NuG-Agglomerat ion L indenallee NuG-Agglomerat ion Im Bonnefeld Fachma rkta gglomera tion Möbel/ Duisburger Fr eiheit* Bedeutender Fa chmark tsolitär Möbelfa chmark t/ Fehrbellinstra ße * Ber ück sicht igt a ufgrund des B eschlusses des Ra tes der Sta dt Duisbur g vom 09.03.2009 zur Sc haff ung der pla nungsr echtlichen Vora ussetzungen für ein Möbelhaus. Qu e lle : e ige n e Darste llu n g 131 Abbildu n g 7 0 : Allge m e in e Em pfe h lu n ge n fü r die S on de rs tan dortkate gorie n Sonderstandorttyp Empfehlungen Ke in Au sbau ze ntre n - u n d zen tren - u n d n ah ve rsorgu n gsre le vante r S ortime nte Be stan dssich e ru n g für n ich t zen tren re le vante S ortim e nte F ach m arktagglom eration G e zie lte We iteren twicklu n g im n icht ze ntre nre le van ten Sortim e ntsbe re ich , sofe rn die Be wertu n g de r En twicklu n gspe rspe ktive au f Ebe ne der S tadtbe zirke die s em pfie h lt Ke in Au sbau ze ntre n - u n d zen tre n - u n d n ah ve rsorgu n gsre le vante r S ortime nte Be stan dssich e ru n g für n ich t ze n tre nre le van te S ortime nte Be de u te n de r F achm arktsolitär G e zie lte We iteren twicklu n g im n icht ze ntre nre le van ten Sortim e ntsbe re ich , sofe rn die Be wertu n g de r En twicklu n gspe rspe ktive au f Ebe ne der S tadtbe zirke die s em pfie h lt Ke in Au sbau ze ntre n - u n d n ich t zen tren re le vante r S ortim e nte S ich eru n g de r be ste h en den Stru ktu r in städte bau lich in te grierte r Lage , sofern sie de r woh n stan dortn ah e n Versorgun g die nt N u G -Agglom e ration W e iteren twicklu n g n u r in städte bau lich inte grierte r Lage un d zu r G e währle istu n g de r N ah versorgun g (vgl. N ah versorgun gskon ze pt) Pe rspe ktivisch : Übe rplanu n g be steh en de r S tru ktu re n in städte bau lich n icht inte grie rte r Lage , Qu e lle : e ige n e Darste llu n g Die Empfehlung bezogen auf die Bestandssicherung für nicht zentrenrelevante Sortimente an den jeweiligen Sonderstandorten soll neben der reinen Bestandssicherung auch eine dynamische Komponente umfassen, so dass den dort verorteten Einzelhandelsbetrieben eine Erweiterung der Verkaufsfläche sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Standortrahmenbedingungen ermöglicht werden. Eine solche Erweiterung sollte zukünftig allerdings nur im nicht zentrenrelevanten Sortimentsbereich erfolgen und sich ausschließlich auf die tatsächliche G egebenheit und nicht auf bauplanungsrechtliche Vorgaben beziehen. In den folgenden Kapiteln werden auf Ebene der Stadtbezirke die jeweiligen Sonderstandorttypen auf ihre Entwicklungsperspektive hin bewertet und darauf aufbauend 132 Empfehlungen ausgegeben, welche Sonderstandorte für eine gezielte W eiterentwicklung im nicht zentrenrelevanten Sortimentsbereich geeignet sind. 4.3.2 Em p fehlung en zu d en Sond ersta nd orten a uf Eb ene d es Stad tb ezirks W a lsum Im Stadtbezirk W alsum ist in der Angebotsanalyse ein Standortbereich an der Holtener Straße ermittelt worden, welcher aufgrund seiner Ausprägung der Kategorie Fachmarktagglomeration zuzurechnen ist. Aufgrund des räumlichen Zusamm enhangs zwischen dem N ebenzentrum W alsum und de m Sonderstandort Holtener Straße ist hier von einer gewissen Agglomerationswirkung auszugehen, so dass eine gezielte W eiterentwicklung ausschließlich im nicht zentrenrelevanten Sortimentsbereich angestrebt werden sollte. Abschließend lassen sich für den Sonderstandort im Stadtbezirk Walsum folgende Empfehlungen festhalten. Abbildu n g 7 1 : Em pfe h lu n ge n fü r de n S on de rs tan dort au f Ebe n e de s S tadtbe z irks irks W als u m Standort F ach m arktagglom eration Holte ne r S traße Qu e lle : 4.3.3 Empfehlungen G e zie lte We iteren twicklu n g im n icht ze n tre nre le van te n S ortim en tsbere ich e ige n e Darste llu n g Em p fehlung en zu d en Sond ersta nd orten a uf Eb ene d es Stad tb ezirks Ha m b orn Der Stadtbezirk Hamborn weist sowohl eine Fachmarktagglomeration an der TheodorHeuss-Straße als auch eine N uG -Agglomeration an der Schlachthofstraße auf. Über die Ansiedlung von zentrenrelevanten Sortimenten hinaus soll, entsprechend dem Entwicklungsleitbild (vgl. Kapitel 3.4) zur Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche, das Hauptzentrum Hamborn/ Marxloh primärer Standort auch für nicht zentrenrelevante Sortimente sein. Ergänzend hierzu ist ein weiterer Standortbereich zu entwickeln, welcher Betriebe mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten aufnehmen kann, die aufgrund der überdurchschnittlichen Flächenansprüche der Einzelhandelsbetriebe im nicht zentrenrelevanten Sortimentsbereich in den zentralen Versorgungsbereichen räumlich nicht angesiedelt werden können. Angesichts des räumlichen Zusammenhangs zwischen dem N ahversorgungszentrum N eumühl und der Fac hmarktagglomeration Theodor-Heuss-Straße ist hier von einer gewissen Agglomerationswirkung auszugehen, die weiter entwickelt werden sollte. In der N uG -Agglomeration Schlachthofstraße hingegen sollte lediglich der vorhandene Bestand gesichert werden. 133 Abbildu n g 7 2 : Em pfe h lu n ge n fü r die S on de rs tan dort e au f Ebe n e de s S tadtbe z irks irk s Ham born Standort F ach m arktagglom eration The odor-He u ss-S traße Empfehlungen ze n tre nre le van te n S ortim en tsbere ich N u G -Agglom e ration Sch lachth ofstraße G e zie lte We iteren twicklu n g im n icht Ke in Au sbau ze ntre n - sowie ze ntre n - un d n ah versorgun gsre levan te r S ortim en te ; Be stan dssich e ru n g für n ich t zen tren re le van te S ortime n te Qu e lle : 4.3.4 e ige n e Darste llu n g Em p fehlung en zu d en Sond ersta nd orten a uf Eb ene d es Stad tb ezirks Meid ericherich -Beeck Im Stadtbezirk Meiderich-Beeck sind in der Analyse vier Standortbereiche (zwei Fachmarktagglomerationen und zwei bedeutende Fach marktsolitäre) ermittelt worden, welche aufgrund ihrer Ausprägung als Sonderstandorte festgelegt werden. Primär sollte entsprechend dem Entwicklungsleitbild (vgl. Kapitel 3.4), zur Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche eine Ansiedlung von nicht zentrenrelevanten Sortimenten im N ebenzentrum Meiderich angestrebt werden. Aufgrund des bestehenden räumlichen Zusammenhangs zwischen dem N ebenzentrum Meiderich und der Fachmarktagglomeration W estender Straße ist hier von einer gewissen Agglomerationswirkung auszugehen, welche gezielt im nicht zentrenrelevanten Sortimentsbereich weiterentwickelt werden sollte. Ebenso weist der bedeutende Fachmarktsolitär Ikea/ Beecker Straße eine gewisse Entwicklungsperspektive auf, deren Umsetzung mit Blick auf die Ausbildung eines Kompetenzstandorts im Sortimentsbereich Möbel möglich erscheint. Das Mercator-Center soll sich angebotsmäßig maßvoll entwickeln71 , für den bedeutenden Fachmarktsolitär Praktiker/ Essen-Steeler-Straße hingegen soll eine Bestandssicherung der gegenwärtigen N utzung angestrebt werden. 71 134 Der Rat der Stadt Duisbu rg hat am 06.12.2010 im Nachgang zur ursprüngli ch anderslautenden gutachterl ichen Empfehlun g folgen des bes chlossen: „Das Mercatorcen ter muss übe r eine bl oße Bestands garantie hinaus die Möglichkeit haben, sich angebotsmäßig maßvoll entwickeln zu können“. Abbildu n g 7 3 : Em pfe h lu n ge n fü r die S on de rs tan dort e au f Ebe n e de s S tadtbe z irks irk s Me ide id e rich - Be e ck Standort F ach m arktagglom eration W e ste n de r S traße Be de u te n de r F achm arktsolitär Ike a/ Empfehlungen G e zie lte We iteren twicklu n g im n icht ze n tre nre le van te n S ortim en tsbere ich Prim är Be stan dssich e ru n g; ggf. ge zie lte W e iteren twicklu n g im S ortim en tsbere ich Be e cker Straße Möbe l Prim är Be stan dssich e ru n g; ggf. m aßvolle W e iteren twicklu n g im n icht ze ntre nre le - F ach m arktagglom eration Me rcator-Cen te r van ten Sortim e ntsbe re ich72 Be de u te n de r F achm arktsolitär Praktiker/ Essen S tee le r-Straße Ke in Au sbau ze ntre n - sowie ze ntre n - un d n ah versorgun gsre levan te r S ortim en te ; Be stan dssich e ru n g für n ich t zen tren re le van te S ortime n te Qu e lle : e ige n e Darste llu n g 4.3.5 Em p fehlung en zu d en Sond ersta nd orten a uf Eb ene d es Stad tb ezirks Hom b erg -R uhrort -Ba erl Der Stadtbezirk Homberg-Ruhrort-Baerl verfügt über einen Standortbereich, welcher der Kategorie bedeutender Fachmarktsolitär zuzurechnen ist. Angesichts der Etablierung der zentralen Versorgungsbereiche Alt-Homberg und Hochheide als gemeinsame N ebenzentren für den Stadtbezirk Homberg-Ruhrort-Baerl73 und der damit einhergehenden räumlich großen Festlegung ist primär für nicht zentrenrelevante Sortimente die Ansiedlung im zentralen Versorgungsbereich oder in unmittelbarer räumlicher N ähe dazu zu empfehlen. Eine W eiterentwicklung des Sonderstandorts Praktiker/ Am alten Schacht ist indessen nicht zu empfehlen. 72 Der Rates der Stadt Duisburg hat am 06.12.2010 im Nachgang zur ursprüngli ch anderslautenden gutachte rlichen Empfehlun g fol gendes bes chlossen: „Das Mercatorcenter muss über eine bloße Bestands garantie hinaus die Möglichkeit haben, sich angebotsmäßig maßvoll entwickeln zu können“. 73 Der Rat der Stadt Duisburg hat am 06.12.2010 Hochhei de als glei chrangi ges gemeinsames Nebenzentrum mit Alt-Homber g im Stadtbezirk Hom berg- Ruhror t-Baerl beschlossen im Nachgang zur ursprüngli ch anderslautenden gutachterli chen Empfehlung. 135 Abbildu n g 7 4 : Em pfe h lu n ge n fü r de n S on de rs tan dort au f Ebe n e de s S tadtbe z irks irk s Hom Ho m be rgrg - Ru h rort - B ae rl Sonderstandort Empfehlungen Be de u te n de r F achm arktsolitär Praktiker/ Am alte n S ch acht Ke in Au sbau ze ntre n - sowie ze ntre n - un d n ah versorgun gsre levan te r S ortim en te ; Be stan dssich e ru n g für n ich t zen tren re le van te S ortime n te Qu e lle : 4.3.6 e ige n e Darste llu n g Em p fehlung en zu d en Sond ersta nd orten a uf Eb ene d es Stad tb ezirks Mitte Der Stadtbezirk Mitte verfügt entsprechend der Analyse über vier Standortbereiche, welche aufgrund ihrer derzeitigen Ausprägung als Sonderstandorte erfasst werden. Zudem wurden zwei sog. perspektivische Sonderstandorte identifiziert, an denen zukünftig großflächiger nicht zentrenrelevanter Einzelhandel zugelassen werden soll. Dies ist bereits z. T. planungsrechtlich implementiert, so dass diese Standortbereiche berücksichtigt werden. In Anbetracht der Ausgangslage erscheint aus fachgutachterlicher Sicht eine über die identifizierten Standorte hinausgehende Stadtbezirk Mitte nicht zielführend. Dispersion der Einzelhandelsentwicklung im Daher wird empfohlen, perspektivische Ansiedlungen im nicht zentrenrelevanten Sortimentsbereich auf die zentralen Versorgungsbereiche des Stadtbezirks Mitte, insbesondere auf das Hauptzentrum Innenstadt, oder in dessen unmittelbare räumliche N ähe zu lenken. Ausnahmen hiervon stellen die beiden perspektivischen Sonderstandorte dar. Die an diesen Standortbereichen angestoßenen Entwicklungen sind auch gemäß dieses Einzelhandelsund Zentrenkonzeptes zu empfehlen, so dass dort eine gezielte Entwicklung mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten sinnvoll ist. Eine weitere Ergänzung um Betriebe mit zentrensowie zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten ist an den perspektivischen Sonderstandorten nicht zu empfehlen. 136 Abbildu n g 7 5 : Em pfe h lu n ge n fü r die S on de rs tan dort e au f Ebe n e de s S tadtbe z irks irk s Mitte Standort Empfehlungen Ke in Au sbau ze ntre n - sowie ze ntre n - un d n ah versorgun gsre levan te r S ortim en te ; F ach m arktagglom eration Kaßle rfe ld Be stan dssich e ru n g für n ich t zen tren re le van te S ortime n te (Pe rspe ktivisch e ) F achm arktagglom e ration Mö- G e zie lte En twicklu n g; ke in e we ite re Ergän zu n g um Be trie be m it zen tren - sowie be l/ Du isbu rge r Fre ihe it ze n tre n - u n d n ah versorgu n gsre le vante n S ortim e nten Be de u te n de r F achm arktsolitär S te we s/ Ade - Ke in Au sbau ze ntre n - sowie ze ntre n - un d n ah versorgun gsre levan te r S ortim en te ; le n straße Be stan dssich e ru n g für n ich t zen tren re le van te S ortime n te (Pe rspe ktivisch e r) be de u te n de r F achm arktsolitär G e zie lte En twicklu n g; ke in e we ite re Ergän zu n g um Be trie be m it zen tren - sowie Möbe lfach m arkt/ Fe hrbe llin straße ze n tre n - u n d n ah versorgu n gsre le vante n S ortim e nten Ke in Au sbau ze ntre n - sowie ze ntre n - un d n ah versorgun gsre levan te r S ortim en te ; N u G -Agglom e ration Ne u dorf-Sü d Be stan dssich e ru n g für n ich t zen tren re le van te S ortime n te N u G -Agglom e ration Ku ltu rstraße Ke in Au sbau ze ntre n - sowie ze ntre n - un d n ah versorgun gsre levan te r S ortim en te ; Be stan dssich e ru n g für n ich t zen tren re le van te S ortime n te Qu e lle : e ige n e Darste llu n g 137 4.3.7 Em p fehlung en zu d en Sond ersta nd orten a uf Eb ene d es Stad tb ezirks R heinha usen Im Stadtbezirk sind in der Analyse zwei Standortbereiche ermittelt worden, welche aufgrund der Ausprägung den Kategorien Fachmarktagglomeration bzw. N uG -Agglomeration zuzurechnen sind. Aufgrund der räumlich großen Festlegung des zentralen Versorgungsbereichs N ebenzentrum Rheinhausen ist die weitere Ansiedlung auch im nicht zentrenrelevanten Sortimentsbereich auf dieses Zentrum zu konzentrieren und gezielt weiter zu entwickeln. An den ermittelten Sonderstandorten ist ausschließlich der gegenwärtig vorhandene Bestand zu schützen. Abbildu n g 7 6 : Em pfe h lu n ge n fü r die S on de rs tan dort e au f Ebe n e de s S tadtbe z irks irk s Rh e i n h au s e n Standort Empfehlungen F ach m arktagglom eration Rh e inh au sen - Ke in Au sbau ze ntre n - sowie ze ntre n - un d n ah versorgun gsre levan te r S ortim en te ; Hoch e mm erich Be stan dssich e ru n g für n ich t zen tren re le van te S ortime n te Ke in Au sbau ze ntre n - sowie ze ntre n - un d n ah versorgun gsre levan te r S ortim en te ; N u G -Agglom e ration F lutwe g Be stan dssich e ru n g für n ich t zen tren re le van te S ortime n te N u G -Agglom e ration Lin den alle e Ke in Au sbau ze ntre n - sowie ze ntre n - un d n ah versorgun gsre levan te r S ortim en te ; Be stan dssich e ru n g für n ich t zen tren re le van te S ortime n te Qu e lle : 138 e ige n e Darste llu n g 4.3.8 Em p fehlung en zu d en Sond ersta nd orten a uf Eb ene d es Stad tb ezirks Süd W ie die Analyse gezeigt hat, sind im Stadtbezirk Süd fünf Standortbereiche ermittelt worden, welche aufgrund ihrer Ausprägung als Sonderstandort festgelegt werden. Angesichts der Etablierung des zentralen Versorgungsbereichs Buchholz als N ebenzentrum für den Stadtbezirk Süd ist die Ansiedlung nicht zentrenrelevanter Sortimente im N ebenzentrum oder in unmittelbarer räumlicher N ähe dazu zu empfehlen, damit den N ebenzentren ein größeres und funktionsgerechtes Standortgewicht beigemessen werden kann. Eine W eiterentwicklung der Sonderstandorte ist indessen nicht zu empfehlen. Abbildu n g 7 7 : Em pfe h lu n ge n fü r de n S on de rs t an dort au f Ebe n e de s S tadtbe z irk S ü d Standort F ach m arktagglom eration F orststraße , Kaise rs- Empfehlungen Prim är Be stan dssich e ru n g; ggf. ge zie lte W e iteren twicklu n g im S ortim en tsbere ich we rthe rstraße Möbe l74 Ke in Au sbau ze ntre n - sowie ze ntre n - un d n ah versorgun gsre levan te r S ortim en te ; F ach m arktagglom eration Ke n iastraße Be stan dssich e ru n g für n ich t zen tren re le van te S ortime n te Be de u te n de r F achm arktsolitär Re al/ Ke in Au sbau ze ntre n - sowie ze ntre n - un d n ah versorgun gsre levan te r S ortim en te ; Bu sch e rstraße Be stan dssich e ru n g für n ich t zen tren re le van te S ortime n te N u G -Agglom e ration Im Bonn e fe ld Ke in Au sbau ze ntre n - sowie ze ntre n - un d n ah versorgun gsre levan te r S ortim en te ; Be stan dssich e ru n g für n ich t zen tren re le van te S ortime n te Qu e lle : 74 e ige n e Darste llu n g Aufgrund des bereits bestehenden Ange bots im Sortiments bereich M öbel sollte eine Weiterentwicklun g des Bestandes in diesem Bereich grundsätzlich mögl ich sein, sofern dies im Einzelfall den Ansie dlungslei tsätzen gem. Kapitel 4.5 entspricht. Der Rates der Stadt Duisburg hat am 06.12.2010 im Nachgang zur ursprüngli ch anderslautenden gutachte rlichen Empfehlung fol gendes beschl ossen: „Ausweisung eines Sonderstandortes Möbe l am Neuenhof“. 139 4 .4 Die Sortimentsliste Sortimentsliste für Duisburg Zur Feinsteuerung von Einzelhandelsvorhaben ist die Definition der in Duisburg als zentrenrelevant zu bewertenden Sortimente (Sortimentsliste) erforderlich. Erst mit Vorliegen einer solchen „Duisburger Sortimentsliste“ kann die Bauleitplanung im Zusammenspiel mit den Ansiedlungsleitsätzen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes über zulässige, begrenzt zulässige oder nicht zulässige Vorhaben entscheiden. Bei der Herleitung der Sortimentsliste ist die Einzelhandelsbestandsstruktur von besonderer Bedeutung, insbesondere hinsichtlich der Verkaufsflächenanteile der Sortimente und der Sortimentsschwerpunkte nach städtebaulichen Lagen.75 Zudem ist es erforderlich, die künftigen Entwicklungsoptionen im Zusammenhang mit der Zielperspektive zu beachten, um die Sortimente bezüglich ihrer Zentrenrelevanz festzulegen. Daher können auch solche Sortimente als zentrenrelevant begründet werden, die noch nicht oder nur in geringem Maße in den zentralen Versorgungsbereichen vorhanden sind, die aber aufgrund ihrer strategischen Bedeutung künftig dort verstärkt angesiedelt werden sollen.76 Bei der Bewertung der künftigen Zielperspektive ist allerdings zu beachten, dass die anzustrebende Entwicklung realistisch zu erreichen sein muss. Als rechtliche Vorgabe ist das Landesentwicklungsprogramm N RW heranzuziehen. Das Landesentwicklungsprogramm N RW enthält in § 24 a Abs. 2 eine Anlage mit „zentrenrelevanten Leitsortimenten“, die in der Bauleitplanung zu beachten sind.77 Darüber hinaus sind die im regionalen Einzelhandelskonzept gemachten Empfehlungen zu den Sortimentslisten zu berücksichtigen. 75 Zur näheren Erläuterung der Begrifflichkeit vgl. Glossar im Anhang. 76 Vgl. hierzu den Beschluss 4 BN 33.04 des BVerwG vom 10.11.2004 sowie z. B. die Rechtspre chung des VG H Baden-Württemberg, Urteil 3 S 1259/05 vom 30.01.2006. 77 Der Zielcharakter des § 24 a LEPro NRW wurde jüngst durch ein höchstri chterli ch bekräftigtes Urtei l des OVG NRW in Frage gestellt (Urte il OVG NRW 10 A 1676/08 vom 30.09.2009; Beschluss BVerwG 4 B 78.09 vom 14.04.2010). Insofern sollten die landesplanerischen Vor gaben bis zur etwaigen Neufassung des LEPr o NRW als Grundsätze im Rahmen der Bauleitplanung berücksichtigt werden. 140 Abbildu n g 7 8 : B e u rteilu n gs krite rie n fü r die Ze n tre n rele van z von S ortime n te n Ze n tre n rele van t sin d in de r Re ge l S ortime nte , die... fü r die In ne n stadt un d die n ach ge ordne ten Ze ntre n von be son derer Be deu tu n g sin d (Ein ze lh an de lsstru ktur), Be su ch er an zie he n ode r die se lbst au f F re qu en zbrin ge r an ge wie sen sin d un d Kon kurre n z be n ötigen , u m e in en tspre che n de s Absatzpote ntial zu e rre iche n (Be su ch erfre qu en z), ü be rwie gen d e ine n ge rin ge n F läch en an spruch h abe n (Inte gration sfäh igke it), fü r e ine n attraktiven Branch en m ix u n d dam it die Attraktivität e ine s Zen trum s n otwe n dig sin d (Kopplu n gsaffin ität), vom Kun de n gle ich m itge n om me n werden könn en („Han dtasch e n sortime nt“/ Tran sportfäh igke it). N ah ve rs orgu n gs re le van t sin d in de r Re ge l S ortim e nte, die ... zu r Versorgun g de s täglich en Be darfs be n ötigt we rde n , woh n ortn ah an ge bote n we rden , de m kurzfristige n Be darfsbe re ich zu gere ch ne t werden . N ich t z e n tre n rele van v an t sin d in der Re ge l S ortim en te , die ... fü r ze ntrale Lage n n ich t von be son derer Be de u tu n g sin d, au fgru n d ih rer Größe u n d Be sch affe nh e it au ch in städte bau lich n ich t inte grie rten Lage n an ge boten werde n (z. B. Bau stoffe) bzw. au fgrun d ih re r G röße un d Be sch affen he it n ich t fü r ze ntrale Lage n ge e ign et sin d (z. B. Möbe l). Qu e lle : e ige n e Darste llu n g; Ein ze lh an de lse rlass N RW 2 00 8 Über die Benennung zentren- und nicht zentrenrelevanter Sortimente hinaus hat sich im Rahmen der Planungspraxis die Konkretisierung nahversorgungsrelevanter Sortimente bewährt. W enngleich diese aufgrund ihrer Charakteristik nahezu immer auch zentrenrelevant sind, kommt diesen Sortimentsgruppen eine besondere Aufgabe im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge im Hinblick auf die G ewährleistung einer möglichst wohnungsnahen G rundversorgung mit W aren des täglichen Bedarfs zu. Zur G ewährleistung dieses Versorgungsziels werden im folgenden Kapitel konkrete Leitsätze für Einzelhandelsansiedlungen oder -erweiterungen mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten formuliert. Die zuvor angeführten Bewertungskriterien werden in einem mehrstufigen Bewertungsverfahren eingestellt, dessen Ablauf in der nachfolgenden Darstellung ersichtlich wird. 141 Abbildu n g 7 9 : B e w e rtu n gs vorge h e n zu r He rle itu n g de r S ortime n tslis te 1. Lie gt de r VKF -An te il e in e s S ortim e nte s e in deu tig ü berwie ge n d ode r Ve rkau fsfläch e n spe zifisch e ü be rwie gen d in den ze ntralen Versorgun gsbe re ich en , so gilt die se s An alyse als starke s An ze ich en für de ssen Ze ntren re le van z. 2. Bilde t die Ve rkau fsfläch e e in e s S ortim en ts in de n zen trale n Ve rsor- Be trie bsspe zifisch e gu n gsbe re ich en nu r e in en n e ben ge ordn eten Ante il, so ist zu prü fen , An alyse ob das S ortime nt au ße rh alb de r zen trale n Versorgu n gsbe re ich e ü berwie ge n d se lbststän dig (etwa als Ke rn sortim e nt in e in em F ach ge sch äft) ge fü hrt wird. Ist die s n ich t de r F all, ist das S ortime nt in de r Re ge l als ze n tre nre le van t e in zu stu fe n . 3. Bilde t die Ve rkau fsfläch e e in e s S ortim en ts in de n zen trale n Ve rsor- Au ssch lu ssin diz gu n gsbe re ich en e ine n e in deu tig un te rge ordne te n An te il, so ist in der Re ge l n icht von e ine m zen tren re le vante n S ortime nt au szu ge he n. Vor de r Ein stu fu n g als n icht ze ntre nre le van te s S ortime n t em pfie h lt sich die Prü fu n g der be son dere n Zie lpe rspe ktive . 4. Je de s be ste he n de S ortime nt ist h in sichtlich se ine r be son deren Fu n k- Be son de re Zie lperspe ktive tion für die ze ntralen Versorgun gsbe re ich e ode r au fgrun d der stadte ntwicklu n gspolitisch e rre ich bare n Zie lpe rspe ktive zu prü fen . Hie rdu rch kann im Ein ze lfall se lbst be i ge rin gem VKF -Ante il in den ze n tralen Versorgun gsbe re ich en die Ein stu fun g als ze n tre nre levan te s S ortim e nt e m pfoh len we rde n . 5. Be re its als ze n tren re le vant be werte te S ortime nte kön ne n zu sätzlich N ah versorgun gsre le van z das Me rkm al de r N ah ve rsorgu n gsre le van z tragen . 6. Von de n Erge bn isse n der An alyse abwe iche n de Vorgaben (z. B. ge m . W e itere Vorgabe n LEPro N RW ode r REHK we stlich e s Ruh rge biet) sin d ggf. zu be rü cksich tige n . Qu e lle : e ige ne Darste llu n g Im Ergebnis der Sortimentsanalyse ergibt sich die folgende Liste zentren- bzw. zentren- und nahversorgungsrelevanter und nicht zentrenrelevanter Sortimente in Duisburg als sog. „Duisburger Sortimentsliste“. 142 Tabe lle 1 8 : „ D u is bu rge r S ortim e n ts l is te “ K u rz be z eich n u n g S ort i m e n t N r. n ach B e z e ichn u n g n ach W Z 2 0 0 8 78 W Z 2008 Ze n tre n rele van te S orti orti m e n te Au ge n optik 47.78.1 Augenoptiker Be kle idu n g 47.71 Einzelhandel mit Bekleidung Be ttwaren aus 47.51 Einzelhandel mit Textilien (daraus NUR: Einzelhandel mit Matratzen, Steppdecken u. a. Bettdecken, Kopfkissen u. a. Bettwaren) Bü ch er 47.61 Einzelhandel mit Büchern 47.79.2 Antiquariate 47.41 Einzelhandel mit Datenverarbeitungs geräten, peripheren Geräten und Software Ele ktrokle in ge räte aus 47.54 Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten (NUR: Einzelhandel mit Elektrokleingeräten einschließlich Näh- und Strickmaschinen) F ah rräde r u n d Zu be h ör 47.64.1 Einzelhandel mit Fahrrädern, Fahrradteilen und –zubehör F oto- un d optische Erze u g- 47.78.2 Einzelhandel mit Foto- und optischen Erzeugnissen (ohne Augenoptiker) G las/ Porze llan / Ke ram ik 47.59.2 Einzelhandel mit keramischen Erzeugnissen und Glaswaren Hau s-/ Be tt-/ Tisch wäsch e aus 47.51 Einzelhandel mit Textilien (darunter NUR: Einzelhandel mit Haus- und Tischwäsche, z. B. Hand-, Bade- und Geschirrtücher, Tischdecken, Stoffservietten, Bettwäsche) Hau srat aus 47.59.9 Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen a. n. g. (NUR: Einzelhandel mit Hausrat aus Holz, Metall und Kunststoff, z. B. Besteck und Tafelgeräte, Koch- und Bratgeschirr, nicht elektrische Haushaltsgeräte, sowie Einzelhandel mit Haushaltsartikeln und Einrichtungsge genständen a. n. g.) [S portbe kle idun g zu S portartike l] Com pu te r (PC-Hardware u n d S oftware ) n isse u n d Zu beh ör 78 WZ 2008 = Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistisches Bundesamtes, Ausgabe 2008 143 Ze n tre n rele van te S orti orti m e n te aus 47.53 Einzelhandel mit Vorhängen, Teppichen, Fußbelägen und Tapeten (NUR: Einzelhandel mit Vorhängen und Gardinen) aus 47.51 Einzelhandel mit Textilien (daraus NUR: Einzelhandel mit Dekorations- und Möbelstoffen, dekorativen Decken und Kissen, Stuhl- und Sesselauflagen u. Ä.) Kin de rwage n aus 47.59.9 Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen a. n. g. (NUR: Einzelhandel mit Kinderwagen) Ku rzware n / S ch n e idere ibe - aus 47.51 Einzelhandel mit Textilien (NUR: Einzelhandel mit Kurzwaren, z. B. Nähnadeln, handelsfertig aufgemachte Näh-, Stopf- und Handarbeits garn, Knöpfe, Reißverschlüsse sowie Einzelhandel mit Ausgangsmaterial für Handarbeiten zur Herstellung von Teppichen und Stickereien) aus 47.59.9 Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen a. n. g. (NUR: Einzelhandel mit Lampen und Leuchten) He im te xtilie n / G ardine n darf/ Han darbe ite n sowie Me terware fü r Be kle idun g u n d W äsch e Le u ch ten / Lam pe n Me dizin isch e u n d orth opädi- 47.74 Einzelhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln sch e Ge räte Mu sikin stru me nte u n d Mu si- 47.59.3 Einzelhandel mit Musikinstrumenten und Musikalien kalie n Papie r/ Bü roartike l/ S chre ib- 47.62.2 ware n sowie Kü n stler- un d Einzelhandel mit Schreib- und Papie rwaren, Schul- und Büroartikeln Baste lbe darf Parfü me rie 47.75 Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen un d Körpe rpflegemitteln (NUR: Einzelhandel mit Parfüm) S chu h e, Le de rwaren 47.72 Einzelhandel mit Schuhen und Lederwaren S pie lware n 47.65 Einzelhandel mit Spielwaren S port- u n d Cam pin gartike l aus 47.64.2 Einzelhandel mit Sport- und Campin gartikeln (ohne Campingmöbel, Anglerbe darf und Boote) Te le komm un ikation sartike l 47.42 Einzelhandel mit Telekommunikationsgeräten Uh ren / S chm u ck 47.77 Einzelhandel mit Uhren und Schmuck Un terh altu n gse le ktron ik 47.43 Einzelhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik 47.63 Einzelhandel mit bespielten Ton- und Bildträgern [Cam pin gm öbe l zu Möbe l/ An ge lbe darf zu W affe n / Jagdbe darf/ An ge ln] 144 Ze n tre n rele van te S or ti m e n te W affe n / Jagdbe darf/ An ge ln aus 47.78.9 W oh ne in richtun gsbe darf, aus 47.64.2 Einzelhandel mit Sport- und Campin gartikeln (NUR: Anglerbedarf) 47.78.3 Einzelhandel mit Kunstgegenständen, Bildern, kunstgewerblichen Erzeugnissen, Briefmarken, Münzen und Geschenkartikeln aus 47.59.9 Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen a. n. g. (daraus NUR: Einzelhandel mit Holz-, Kork-, Korb- und Flechtwaren Bilde r/ Poster/ Bilde rrah m e n/ Ku n stge gen stän de [W ohn m öbe l zu Möbe l] S chn ittblu me n Sonstiger Einzelhan del a. n. g. (daraus NUR: Einzelhandel mit Waffen und Munition) Ze n tre n - u n d n ah ve rs orgu n gs rele van te S or o r tim e n te Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, Sämereien und Düngemitaus 47.76.1 teln (NUR: Blumen) Droge rie , Kosme tik/ Parfü - 47.75 m e rie N ah run gs- u n d G e nu ssm itte l 47.2 Einzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen un d Körpe rpflegemitteln (daraus NICHT: Einzelhandel mit Parfüm) Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren (in Verkaufsräumen) Ph arm azeu tisch e Artike l 47.73 Apotheken Tie rfutter aus 47.76.2 Einzelhandel mit zoologischem Bedarf und lebenden Tieren (NUR: Einzelhandel mit Futtermitteln für Haustiere) Ze itun ge n/ Ze itschrifte n 47.62.1 Einzelhandel mit Zeitschriften und Zeitun gen N ich t z e n tre n rele van te S ortim e n te Bau m arkt-S ortime nt im e n - 47.52 Einzelhandel mit Metallwaren, Anstrichmitteln, Bau- und Heimwerkerbedarf (daraus NICHT: Einzelhandel mit Rasenmähern) aus 47.53 Einzelhandel mit Vorhängen, Teppichen, Fußbodenbelägen und Tapeten (NUR: Einzelhandel mit Tapeten und Fußbodenbelägen) aus 47.59.9 Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen (daraus NUR: Einzelhandel mit Sicherheitssystemen wie Verrie gelungseinrichtun gen und Tresore) aus 47.78.9 Sonstiger Einzelhan del a. n. g. (NUR: Einzelhandel mit Heizöl, Flaschengas, Kohle und Holz) ge ren S inn e 145 N ich t z e n tre n rele van te S or o r tim e n te Boote un d Zu be h ör aus 47.64.2 Einzelhandel mit Sport- und Campin gartikeln (NUR: Boote) Ele ktrogroßge räte aus 47.54 Einzelhandel mit elektrischen Haushaltsgeräten(daraus NUR: Einzelhandel mit Elektrogroßgeräten wie Wasch-, Bügel- und Geschirrspülmaschinen, Kühl- und Gefrierschränken und -truhen) G arten artike l aus 47.59.979 Einzelhandel mit Haushaltsgegenständen a. n. g. (daraus NUR: Koch- und Bratgeschirr für den Garten) aus 47.52.179 Einzelhandel mit Metall- und Kunststoffwaren a. n. g. (daraus nur: Rasenmäher, Eisenwaren und Spielgeräte für den Garten) 45.32 Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und –zubehör 45.40 Handel mit Krafträdern, Kraftradteilen und –zubehör (daraus NUR: Einzelhandel mit Teilen und Zubehör für Krafträder) 47.59.1 Einzelhandel mit Wohnmöbeln 47.79.1 Einzelhandel mit Antiquitäten und antiken Teppichen Pflan ze n / S ame n 47.76.1 Einzelhandel mit Blumen, Pflanzen, Sämereien und Düngemitteln (daraus NICHT: Einzelhandel mit Schnittblumen) Te ppich e 47.53 Einzelhandel mit Vorhängen, Teppichen, Fußbodenbelägen und Tapeten (daraus NUR: Einzelhandel mit Teppichen, Brücken und Läufern) 47.76.2 Einzelhandel mit zoologischem Bedarf und lebenden Tieren (daraus NICHT: Einzelhandel mit Futtermitteln für Haustiere) [G arte nm öbe l zu Möbe l] Kfz-Zu be h ör Möbe l [Te ppich böden zu Bau m arktsortime n t im en geren S in n e] Zoologisch e r Be darf u n d le be n de Tie re Qu e lle : 79 146 e ige n e Darste llu n g au f Basis de r Ein ze lh an de lsbe stan dse rh e bu n g S tadt + Han de l 0 5 -07 / 2 0 08 Sortiment nach WZ 2003 = Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes, Ausgabe 2003. Für die kommunale Feinsteuerung ist es erforderlich, diese Sortimentsliste bei der textlichen Festlegung (bzw. Begründung) von einzelhandelstangierenden Bauleitplänen konkret anzuwenden. Hierbei sollten gleichzeitig die Sortimente mit den angegebenen N umm ern des Warengruppenverzeichnisses sowie dessen Sortimentsbezeichnungen gekennzeichnet werden, um eine hinreichende Bestimmtheit und Bestimmbarkeit des Bauleitplans zu gewährleisten. 4 .5 Die Ansiedlungsleitsätze Im Rahmen der Ansiedlungsleitsätze wird das Entwicklungsleitbild zur künftigen Einzelhandelsentwicklung konkretisiert und so eine städtebaulich optimierte Einzelhandelsentwicklung in der Zukunft ermöglicht. Die Ansiedlungsleitsätze enthalten Regelungen zu einem ausgewogenen Verhältnis der folgenden Ziele untereinander: Stärkung der Zentren: Sicherung und Entwicklung einer bestehende Strukturen aufgreifenden und gegliederten Zentrenstruktur, N ahversorgung: bestehendes N ahversorgungsangebot in den zentralen Versorgungsbereichen sichern und weiterentwickeln sowie Erhaltung und Stärkung einer räumlich ausgewogenen Nahversorgung, Sonderstandorte: im Rahmen eindeutiger Regelungen nur Standorte für den großflächigen, nicht zentrenrelevanten Einzelhandel ermöglichen, ohne hierbei die Entwicklung der Zentren oder der Nahversorgung zu beeinträchtigen. W ichtige Instrumente zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung sind das Entwicklungsleitbild, das künftige Zentren-, Standort- und N ahversorgungskonzept sowie nicht zuletzt die Spezifizierung zentrenrelevanter Sortimente. Für die konkrete und einfache Anwendung im Planungsalltag fehlt jedoch eine Verknüpfung dieser Leistungsbausteine zu einem Bewertungsinstrument. Dieses Instrument wird durch die nachfolgenden Ansiedlungsleitsätze zur Verfügung gestellt. Diese Ansiedlungsleitsätze stellen ein Regelwerk dar, das transparente, nachvollziehbare Zulässigkeitsentscheidungen und bauleitplanerische Abwägungen vorbereitet. Sie gewährleisten zudem die notwendige Flexibilität hinsichtlich künftig ggf. erforderlicher Einzelfallentscheidungen. Sie dienen dazu, die Standortstruktur des Duisburger Einzelhandels insbesondere zugunsten einer gesamtstädtisch gewinnbringenden Entwicklung zu sichern und weiter auszugestalten. Durch die klare Regel-Ausnahme-Struktur mit für alle Beteiligten transparenten Standortbewertungen tragen diese Ansiedlungsleitsätze im Zusammenspiel mit der Duisburger Sortimentsliste zu einer in hohem Maße rechtssicheren Ausgestaltung von Zulässigkeitsentscheidungen und Bauleitplänen bei und gewährleisten somit Planungs- und 147 Investitionssicherheit sowohl für bestehende Einzelhandelsbetriebe als auch für ansiedlungsinteressierte Betreiber noch nicht in Duisburg ansässiger Einzelhandelsbetriebe.80 Die in den Ansiedlungsleitsätzen gefassten Steuerungsempfehlungen differenzieren Einzelhandelsbetriebe nach zentrenrelevanten, zentren- und nahversorgungsrelevanten sowie nicht zentrenrelevanten Sortimenten (Sortimentsstruktur), städtebaulichen Lagen bzw. Standorttypen, Verkaufsflächenumfang und Haupt- und Randsortimenten. Folgende Ansiedlungsleitsätze werden für Duisburg empfohlen: Leitsatz I: Z entr enr elev ante r Einzelha ndel als Hauptsortim e nt prim är in den zen trale n Versorgungsb ereic h en … a) in den Hauptzentren je Vorhaben unbegrenzt,81 b) in den N ebenzentren je Vorhaben im Rahmen der Kaufkraft in den funktional zugeordneten Stadtteilen, c) in den N ahversorgungszentren je Vorhaben entsprechend der Kaufkraft im funktional zugeordneten Stadtteil, max. bis zu 800 m² VKF, d) begrenzt auch ausnahmsweise in sonstigen städtebaulich integrierten Lagen,82 sofern das geplante Angebot (i. d. R. kleinteilig)83 ausschließlich auf die Versorgung des (engeren) G ebietes bezogen ist. Erläuterung zu Leitsatz I a) Einzelhandelsbetriebe (sowohl klein- als auch großflächige) mit einem zentrenrelevanten Hauptsortiment sollen grundsätzlich in den Hauptzentren, d. h. im Innenstadtzentrum und 80 Wesentliche Voraussetzung für die gewinn brin gende Nutzung der in diesem Einzelhandels- und Zentre nkonzept enthaltenen Leitsätze und Steuerun gsempfehlungen ist die polit isch gestütz te Bekräftigung diese r Inhalte, verbunden mit der Umsetzung in Bauplanungsrecht und einer konsequenten künftigen Anwendung. Auf diese Weise entfalten die Leitsätze und Steuerungsempfehlun gen ih re Potentiale für die Rechtssiche rheit kommunaler Instrumente, für die Investitionssicherheit sowie für die Sicherung und strategisch e Weiterentwicklung der Einzelhandelsstandorte in Duisbur g, insbeson dere der zent ralen Vers orgun gsbere iche. 81 Sofern nicht lan desplanerische und städtebauliche G ründe (etwa der S chutz von zentralen Versor gungsbereichen in Nach barkommunen bzw. das Beeinträchtigun gsverbot) eine (Teil-)Begrenzung erfor derlich werden lassen. 82 Zur Definition vgl. Glossar. 83 Unter dem Begriff „kleinteilig“ sin d kleinflächige Einzelhan delsbetr iebe mit e iner Verkaufsfläche von weniger als 800 m² zu verstehen, die si ch aufgrun d ihrer Größe in die stä dtebauli che Maßstäbl ichkeit ihre r Umgebun g integrieren, i. d. R. ist dies bei städtebaulich integr ierten Lagen bei Verkaufsflächen von deutlich unter 800 m² der Fall, beispielsweise in Form von Fachgeschäften in gewachsenen Stadtteillagen. 148 im Hauptzentrum Hamborn/ Marxloh, angesiedelt werden. Damit können die Hauptzentren in ihrer heutigen Attraktivität gesichert und weiter ausgebaut werden. Gleichzeitig wird eine Streuung von solchen wichtigen Einzelhandelsangeboten, ein Ungleichgewicht der sonstigen Standorte gegenüber dem Innenstadtzentrum und dem Hauptzentrum Hamborn/ Marxloh sowie die potentielle G efährdung der Hauptzentren verhindert. Innerhalb der Hauptzentren sollen neue Einzelhandelsbetriebe oder Betriebserweiterungen primär im Hauptgeschäftsbereich angesiedelt werden. Außerhalb dieses Bereichs (aber innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs) sollen großflächige Einzelhandelsbetriebe mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten nur dann angesiedelt werden, wenn das Vorhaben der städtebaulich-funktionalen W eiterentwicklung des Hauptgeschäftbereichs dient. Erläuterung zu Leitsatz I b) G emäß Leitsatz I wird eine Ansiedlung von Vorhaben mit zentrenrelevantem Hauptsortiment auch in den N ebenzentren e mpfohlen, sofern für die Hauptzentren und die sonstigen N ebenzentren nicht mehr als unwesentliche städtebauliche Auswirkungen zu erwarten sind. Diese Begrenzung begründet sich aus dem Schutz der Hauptzentren und sonstigen zentralen Versorgungsbereiche, etwa in Nachbarkommunen, vor einem zu starken Standortgewicht der hierarchisch nachgeordneten N ebenzentren, während gleichzeitig jedoch ein angemessener Entwicklungsrahmen, der die Ansiedlung von zentrenrelevantem Einzelhandel mit Ausstrahlung auf die funktional zugeordneten Stadtteile ermöglicht, für diese N ebenzentren erhalten bleibt. Der Entwicklungsrahmen für die N ebenzentren ergibt sich gem. der Regelvermutung nach §24 a (2) LEPro N RW aus der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft in den funktional zugeordneten Stadtteilen, sofern nur unwesentliche städtebauliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche zu erwarten sind. Erläuterung zu Leitsatz I c) In den N ahversorgungszentren soll die Ansiedlung von Vorhaben mit zentrenrelevantem Hauptsortiment entsprechend der Kaufkraft im funktional zugeordneten Stadtteil möglich sein, max. bis zur G renze der G roßflächigkeit (800 m² VKF), um das überwiegend auf die N ahversorgung bezogene Angebot um weitere Sortimente punktuell begrenzt zu ergänzen. Erläuterung zu Leitsatz I d) Zusätzlich zu den vorgenannten Regelungen wird eine Ansiedlung kleiner kleinflächiger Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevantem Hauptsortiment auch in den sonstigen städtebaulich integrierten Lagen in begrenztem Maße empfohlen. Der empfohlene Bezug au f die Versorgungsaufgabe „des engeren G ebietes“84 zielt darauf, dass an dieser Standortka- 84 Der Gebietsbe griff ist hierbe i nich t gleich bedeuten d mit den funktional zu geor dneten S tadtteile n gem. LEPro, sondern mit dem Gebietsbe griff der BauNVO (vgl. zur Zulässigkeit von Betrieben in Baugebiete n nach BauNVO u.a. Kuschnerus 2007, Rn. 192-194). 149 tegorie keine Fachmärkte entstehen, die gegenüber einzelnen zentralen Versorgungsbereichen zu eine m eigenständigen, zu großen G ewicht einzelner sonstiger städtebaulich integrierter Lagen führen würden. Demzufolge zielt diese Regelung auf die Ansiedlung kleiner Fachgeschäfte. Leitsatz II : Einz elha ndel m it nahv ersorg ungsr elev ant em Haup tsorti tsort i m ent … a) primär in den zentralen Versorgungsbereichen,85 b) zur G ewährleistung der Nahversorgung ausnahmsweise an sonstigen städtebaulich integrierten Standorten (i. d. R. kleinteilig).86 Erläuterung zu Leitsatz II a) Aufgrund der hohen Bedeutung, die die nahversorgungsrelevanten Sortimente als Kundenmagnet und für die Besucherfrequenz in den zentralen Versorgungsbereichen haben, sollen sowohl großflächige als auch kleinflächige Einzelhandelsvorhaben mit einem nahversorgungsrelevanten Hauptsortiment primär in den zentralen Versorgungsbereichen selbst angesiedelt werden. Eine Differenzierung der Zulässigkeit von unterschiedlichen Betriebsformen – insbesondere bei Lebensmittelbetrieben – soll gemäß der Zentrenkategorisierung erfolgen. In der folgenden Tabelle werden nach G rößenordnungen differenzierte Ansiedlungsvorhaben87 aufgezeigt, die in den zentralen Versorgungsbereichen ohne weitere fachgutachterliche Prüfung zu empfehlen sind: 85 Unter Berücksichtigun g planungsrechtl icher un d landesplaneris cher Vorgaben (Kongruenz, Beeinträchtigungsver bot). 86 Zur näheren Erläuterung der Begrifflichkeit vgl. Glossar im Anhang. 87 Zur näheren Erläuterung der jeweiligen Betriebsform vgl. Glossar im Anhang. 150 Abbildu n g 8 0 : N ach G röße n ordn u n ge n diffe re n z ie rte An s ie dlu n gs vorh abe n , die in de n z e n tr a l e n Ve rs orgu n gs be re ich en oh n e w eite re fach gu tach te rlich e Prü fu n g z u e m pfe h le n s in d Übliche Ansiedlungsvorha Ansiedlungsvorh a ben G-VKF [in m² VKF] HauptHauptzent ren Nebenzen Nebenzen tr en Nahversorgung szent ren Lebensmitteldiscoun ter bis 800 m² √ √ √ Lebensmitteldiscoun ter mehr als 800 m² √ √ √* Supermarkt bis 1.500 m² √ √ √ Großer Supermarkt bis 2.500 m² √ abhängig vom Einzelfall** - Verbrauche rmarkt bis. 5.000 m² √* abhängig vom Einzelfall** - mehr als 5.000 m² √* abhängig vom Einzelfall** - SB-Warenhaus Qu e lle : e ige n e An n ah me n au f Basis EHI 2 0 08 Han de l aktu e ll 20 0 8/20 0 9; * De tailprü fun g n otwe n dig, 88 ** sie h e En twicklu n gse m pfe h lun ge n zu den je we ilige n N e be n ze ntre n Erläu terun g zu Le itsatz II b) In den übrigen W ohnsiedlungsgebieten außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche (sonstige städtebaulich integrierte Standorte) kann ein Nahversorgungsangebot zugunsten der G ebietsversorgung empfohlen werden. Hierdurch soll (gemäß dem Entwicklungsleitbild) die N ahversorgung gestärkt werden, ohne dabei die zentralen Versorgungsbereiche zu schädigen oder in ihren Entwicklungsmöglichkeiten zu beeinträchtigen und die wohnstandortnahe Versorgung der Bevölkerung negativ zu beeinflussen. Es wird eine Verkaufsflächenobergrenze für Vorhaben mit nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment von 800 m² empfohlen. Eine größere Dimensionierung kann ggf. unter Beachtung von § 11 Abs. 3 Satz 4 BauN VO und Ziffer 2.8 Einzelhandelserlass NRW 2008 erfolgen. Detailliertere Entwicklungsempfehlungen zur N ahversorgungsstruktur werden zudem im N ahversorgungskonzept formuliert. Leitsatz III : G roßfläc higer nic ht zen tre nrelev an ter Einzel hand el… el … a) primär in den Haupt- und N ebenzentren oder in unmittelbarer N ähe dazu und an den im Sonderstandortekonzept empfohlenen Sonderstandorten, b) im Regelfall keine Erweiterung; nur im Einzelfall bei besonderer städtebaulicher Zielsetzung auch an weiteren Standorten. 88 Innerhalb der Detailprüfun g ist festzustellen, ob von dem Vorhabenträge r der Nachweis erbracht wird, dass das Ansiedlungsvorhaben die bestehen den Zentren- und Nahversorgun gsstrukturen nicht beeinträcht igt. 151 Erläuterung zu Leitsatz III a) Großflächige Einzelhandelsvorhaben mit nicht zentrenrelevantem Hauptsortiment sollen zur Angebotsbereicherung primär in den Haupt- und N ebenzentren (oder unmittelbar daran angrenzend) angesiedelt werden, denn auch solche Einzelhandelsangebote stärken die Angebotsattraktivität in den Zentren deutlich. Alternativ dazu sollen sie an den im Sonderstandortekonzept empfohlenen Sonderstandorten angesiedelt werden, um Angebote aus Kundensicht attraktiv räumlich zu bündeln und einer Dispersion des Einzelhandelsstandortgefüges auch im Interesse der Standortsicherung für produzierende und Handwerksbetriebe entgegenzuwirken. Für nicht großflächige Einzelhandelsvorhaben mit nicht zentrenrelevantem Hauptsortiment ist unter städtebaulichen G esichtspunkten zunächst keine grundsätzliche Steuerungsnotwendigkeit erkennbar. Zugunsten der oben genannten Faktoren ist allerdings ebenfalls die Ansiedlung in den zentralen Versorgungsbereichen (insb. Haupt- und N ebenzentren) oder unmittelbar daran angrenzend sowie eine Standortbündelung an den Sonderstandorten zu empfehlen. Entwicklungsempfehlungen zu den einzelnen Sonderstandorten werden zudem im Sonderstandortekonzept formuliert. Für die zentrenrelevanten Randsortimente bei – insbesondere großflächigen – nicht zentrenrelevanten Einzelhandelsvorhaben gelten die Vorgaben des Ansiedlungsleitsatzes IV. Erläuterung zu Leitsatz III b) Je nach konkreter gesamtstädtischer und meso- bzw. mikroräumlicher Strukturentwicklung sowie der Verfügbarkeit an Flächen kann eine Entwicklung im Einzelfall auch an weiteren Standorten durchaus sinnvoll sein. Eine pauschalisierende Tabuisierung solcher Entwicklungsbereiche ist erfahrungsgemäß ebenso wie eine nicht regulierte Entwicklung solcher Standorte wenig zielführend. Für die Entwicklung weiterer Sonderstandorte empfiehlt sich daher eine klare Regelung. G roßflächiger nicht zentrenrelevanter Einzelhandel kann demnach an weiteren Standorten bei besonderen städtebaulichen Zielsetzungen verwirklicht werden, 1. wenn für das Vorhaben innerhalb der unter Punkt III a) gefassten Standortbereiche mittelfristig keine Entwicklungsflächen zur Verfügung stehen, 2. wenn das zentrenrelevante Randsortiment maximal 10 % der VKF, insg. maximal 2.500 m² ausmacht, 89 89 152 Der Zielcharakter des § 24 a LEPro NRW wurde jüngst durch ein höchstri chterli ch bekräftigtes Urtei l des OVG NRW in Frage gestellt (Urte il OVG NRW 10 A 1676/08 vom 30.09.2009; Beschluss BVerwG 4 B 78.09 vom 14.04.2010). Insofern sollten die landesplanerischen Vor gaben bis zur etwaigen Neufassung des LEPr o NRW als Grundsätze im Rahmen der Bauleitplanung berücksichtigt werden. 3. wenn durch das Vorhaben keine negativen Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche resultieren und 4. sofern landesplanerische G ründe (Lage in einem ASB) nicht entgegenstehen. Leitsatz IV : Z ent ren relev an ter Ei nzel handel als Randsor tim ent i n großfläc hige n Einz ele lhandelsb etrieb en begr enz en. .. a) bis zu max. 10 % der VKF eines Vorhabens, insg. max. 2.500 m² VKF 90 gem. LEPro N RW ,91 b) in den Haupt- und N ebenzentren keine Beschränkung des zentrenrelevanten Randsortimentes.92 Erläuterung zu Leitsatz IV a) Zur Steigerung ihrer Attraktivität aus Kundensicht ergänzen Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevantem Hauptsortiment dieses häufig durch sog. Rand- bzw. N ebensortimente, die oftmals auch zentrenrelevante Sortimente umfassen. Es sollte hierbei eine deutliche Zuordnung des Sortiments zum Hauptsortiment als sog. Randsortiment (z. B. W ohneinrichtungsgegenstände als Randsortiment zu Möbeln, Zooartikel als Randsortiment im Gartenmarkt, nicht jedoch z. B. N ebensortiment 93 Unterhaltungselektronik) angestrebt werden, so dass Vorhaben aus Kundensicht klar definiert werden. Eine Angebotsdiversität jenseits der zentralen Versorgungsbereiche wird somit vermieden. Diese zentrenrelevanten Randsortimente beinhalten jedoch je nach Verkaufsflächenumfang das Potential einer G efährdung der zentralen Versorgungsbereiche sowie das potentielle Hemmnis ihrer Fortentwicklung. Um die zentralen Versorgungsbereiche vor diesen gemäß des Duisburger Entwicklungsleitbildes unerwünschten Beeinträchtigungen zu schützen, um künftige Ansiedlungspotentiale für die zentralen Versorgungsbereiche nicht zu verringern und um gleichzeitig jedoch auch Einzelhandelsbetrieben außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche – dies bezieht somit auch Standortbereich in unmittelbarer räumlicher N ähe zu zentralen Versorgungsbereich mit ein – eine marktübliche Mindestattraktivität im W ett- 90 Im Einzelfall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Teilverkaufsflächengröße einzelner oder mehrerer zentrenrelevanter Randsor timente zu keinen schädlichen Auswirkungen führen. 91 Der Zielcharakter des § 24 a LEPro NRW wurde jüngst durch ein höchstri chterli ch bekräftigtes Urtei l des OVG NRW in Frage gestellt (Urte il OVG NRW 10 A 1676/08 vom 30.09.2009; Beschluss BVerwG 4 B 78.09 vom 14.04.2010). Insofern sollten die landesplanerischen Vor gaben bis zur etwaigen Neufassung des LEPr o NRW als Grundsätze im Rahmen der Bauleitplanung berücksichtigt werden. 92 Sofern nicht lan desplanerische und städtebauliche G ründe (etwa der S chutz von zentralen Versor gungsbereichen in Nach barkommunen bzw. das Beeinträchtigun gsverbot) eine (Teil-)Begrenzung erfor derlich werden lassen. 93 Vgl. OVG NRW 22.6.1998, AZ 7a D 108/96.NE. 153 bewerbsumfeld zu ermöglichen, sollen zentrenrelevante Sortimente als Randsortiment auch jenseits der zentralen Versorgungsbereiche jedoch nur in begrenztem Umfang erlaubt werden. Diese Begrenzung soll gem. LEPro N RW bei 10 % der Verkaufsfläche max. 2.500 m² Verkaufsfläche für die zentrenrelevanten Randsortimente liegen.94 Da dieser Schwellenwert die unterschiedliche Sensitivität der zentrenrelevanten Sortimente, die sich aus ihrer jeweils unterschiedlichen sortimentsspezifischen Angebotsstruktur in den zentralen Versorgungsbereichen ergibt, nicht (ausreichend) berücksichtigen kann, sollen Verkaufsflächenbegrenzungen für Randsortimente je Sortimentsgruppe nach einer Prüfung im Einzelfall95 ggf. auch unterhalb der genannten G renzen vorgenommen werden. Empfehlungen zu Leitsatz IV b) Die Ansiedlung von zentrenrelevanten Sortimenten als Randsortiment in Vorhaben in den Haupt- und Nebenzentren soll regelmäßig und ohne Verkaufsflächenbegrenzung ermöglicht werden, sofern Leitsatz I gewahrt bleibt. Nicht zentrenrelevante Sortimente als Randsortiment sollen ebenfalls regelmäßig und ohne Verkaufsflächenbegrenzung angesiedelt werden, sofern die übrigen Empfehlungen dieses Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes eingehalten werden. Leitsatz V: Aus nahm sw eise an a nder en Sta ndorte n zulässig : Verkaufsst ellen v on Ha ndn dwerkswerks - , p roduzie rend en oder weit erv erarb eite nde n G e werb eb e tri ebe n u nd Hofläde n. ‚Handwerkerprivileg’ Erläuterung zu Leitsatz V Ausnahmsweise sollen Verkaufsstellen von Handwerks-, produzierenden und weiterverarbeitenden G ewerbebetrieben verwirklicht werden („Handwerkerprivileg“), wenn eine räumliche Zuordnung zum Hauptbetrieb, die Errichtung im betrieblichen Zusammenhang, eine deutliche flächen- und umsatzmäßige Unterordnung sowie eine sortimentsbezogene Zuordnung zum Hauptbetrieb gegeben ist und 94 Der Zielcharakter des § 24 a LEPro NRW wurde jüngst durch ein höchstri chterli ch bekräftigtes Urtei l des OVG NRW in Frage gestellt (Urte il OVG NRW 10 A 1676/08 vom 30.09.2009; Beschluss BVerwG 4 B 78.09 vom 14.04.2010). Insofern sollten die landesplanerischen Vor gaben bis zur etwaigen Neufassung des LEPr o NRW als Grundsätze im Rahmen der Bauleitplanung berücksichtigt werden. 95 Ein Einzelfallnachweis der Unschädli chkeit gerade der zentren relevanten Ran dsortimente ist bei großfläch igen Einzelhan delsvorha ben außerhalb der zent ralen Versorgun gsberei che im Rahmen der erfor derliche n vorhaben bezogenen Verträ glichkeitsbewertun g nach § 11 Abs. 3 BauNVO bzw. § 34 Abs. 3 BauGB zu leisten. 154 wenn eine Verkaufsflächenobergrenze von max. 800 m² nicht überschritten wird. Die Zulässigkeit von Verkaufsstellen an landwirtschaftlichen Betrieben bemisst sich im Übrigen nach §§ 35 bzw. 201 BauG B. Z usam m enfassung In der Zusammenschau der aus dem Duisburger Entwicklungsleitbild abgeleiteten Differenzierung innerhalb der Leitsätze ergibt sich ein Bewertungsinstrument für spezifizierte Einzelhandelsvorhaben sowie ein Anwendungsrahmen für die Bauleitplanung, und zwar bezogen auch auf die im Zentren- und Standortkonzept gekennzeichneten Standortziele. In der konsequenten Anwendung – deren Basis eine bauplanungsrechtliche Umsetzung ist – ergeben sich für geplante Einzelhandelsvorhaben je nach Sortiments- und G rößenstruktur empfohlene oder abzulehnende Standorte sowie innerhalb möglicher Standorte eine teils mit Prioritäten versehene Empfehlung. 4 .6 Empfehlungen zur Verstetigung der Datenbasis Im Einzelhandel herrscht eine hohe Entwicklungsdynamik: Betriebe verkleinern oder erweitern ihre Verkaufsflächen, sie stellen ihre Sortimente um, sie verlagern den Betrieb an einen anderen Standort und neue Betriebe siedeln sich erstmals an. Damit dieses Einzelhandelsund Zentrenkonzept seine Funktion als Grundlage für die stadtplanerische Bewertung von Ansiedlungs- oder Erweiterungsvorhaben auch in den Folgejahren voll zur G eltung bringen kann, wird eine regelmäßige Fortschreibung des Datenbestandes empfohlen. Eine solche Fortschreibung gewährleistet zweitens, dass neue Handlungserfordernisse frühzeitig erkannt und stadtplanerische Reaktionen – etwa im Bereich der Zentren- oder N ahversorgungssicherung – vorbereitet werden können. Drittens wird durch eine Fortschreibung ein Beitrag dazu geleistet, dass die Plausibilität – und damit nicht zuletzt die Rechtssicherheit – von künftig zu erarbeitenden Bauleitplänen gesichert bleibt. G rundsätzlich ist für eine Fortschreibung zu beachten, dass eine Vollerhebung des Bestandes mit hohem Aufwand verbunden ist und daher nur in Abständen von mehreren Jahren durchzuführen sein wird. Daher empfiehlt sich eine kontinuierliche Fortschreibung des Datensatzes mit Blick auf die im Einzelhandels- und Zentrenkonzept abgestimmten Zielsetzungen: Ein solches „Bestandsmonitoring“ oder „Einzelhandelsmonitoring“ kann aus fachgutachterlicher Sicht mit einem angemessenen Aufwand betrieben werden. Em pfehlunge n z u ei nem Ein zelha ndelsm ndels m onitoring Das Einzelhandelsmonitoring könnte beispielsweise aus folgenden Bausteinen bestehen: laufende Erfassung der Zu- und Abgänge der strukturprägenden Betriebe, Zusammenfassung und Bewertung der wesentlichen Bestandsänderungen (ggf. jährlich). 155 Es empfiehlt sich, das Monitoring in einer Verwaltungseinheit zu installieren. Um eine selektive und somit kostengünstige Erfassung zu implementieren, sollten nur strukturprägende Betriebe erfasst werden (dies sind in Duisburg Betriebe ab einer G rößenordnung von etwa 400 m² Verkaufsfläche), nur Betriebe mit zentren- und/ oder nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment erfasst werden (vgl. hierzu die Duisburger Sortimentsliste in diesem Einzelhandels- und Zentrenkonzept), und die Datenpflege als automatisiertes Verfahren ins laufende Verwaltungsgeschehen eingefügt werden. In einer solchen Datenbank werden alle Zu- und Abgänge (einschließlich N eubauten, Erweiterungen und auch N utzungs-/ Sortimentsänderungen) übernommen, optimalerweise verknüpft mit einem georeferenzierten Kataster. Die Datenbank ließe sich insbesondere mit Hilfe einer Abfrage- und Analyselösung auch von weiteren Verwaltungsabteilungen im Verwaltungshandeln nutzen, z. B. von der für die Bauleitplanung zuständigen Stelle. Eine zumindest stichprobenartige Überprüfung der Daten durch das Aufsuchen der strukturprägenden Betriebe könnte dies unterstützen. Jährlich sollten die wesentlichen Bestandsveränderungen zusammengefasst und zudem fachlich bewertet werden. So erhält die hiermit betraute Stelle schnell einen Überblick darüber, ob Veränderungen nur marginal oder ob sie wesentlich strukturverändernd waren, ob sie nur in bestimmten Branchen oder an bestimmten Standorten stattgefunden haben, und ob hieraus stadtplanerischer Handlungsbedarf entsteht. Die jährlichen Zusammenfassungen der wesentlichen Bestandsveränderungen sollten zudem regelmäßig der für die Bauleitplanung zuständigen Stelle vorgelegt werden, so dass in die Zielsetzungen und Begründungen jeweiliger Bauleitplanverfahren stets aktuelle Zahlen einfließen können. Fortsc hreib ung d es E inz elha ndelsndels - und Z e ntr enkonz enkonz eptes Trotz dieser Fortführung durch das Einzelhandelsmonitoring ist aufgrund der hohen Dynamik im Einzelhandel mittelfristig ein Bedarf zur Fortschreibung der einzelhandelsbezogenen G rundlagenermittlung und Zielerarbeitung für ein zu aktualisierendes Einzelhandels- und Zentrenkonzept – inkl. einer flächendeckenden Vollerhebung des Einzelhandels – zu erkennen. Insbesondere die konzeptionellen Bausteine des Konzeptes bedürfen einer Erfolgskontrolle und ggf. einer Fortschreibung. Dieser Bedarf sollte erfahrungsgemäß alle fünf Jahre bewertet werden. Z udem sollte auch bei erheblichen Veränderungen der gesetzlichen G rundlagen zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung eine Fortschreibung des Konzeptes erfolgen. Da die flächendeckende N ahversorgung ein besonderes Ziel des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes darstellt, wird das N ahversorgungskonzept als ein Baustein des G esamtkonzeptes in kürzeren Intervallen aktualisiert. Dabei werden Standorteröffnungen und –schließungen von N ahversorgungsgeschäften mit mehr als 400 m² Verkaufsfläche dokumentiert. 156 5 Schlusswort Die Stadt Duisburg verfügt hinsichtlich ihrer aktuellen Einzelhandelsstruktur über eine relativ gute Ausgangsbasis für eine Stärkung der vorhandenen Standorte, insbesondere der zentralen Versorgungsbereiche. W ährend der Erarbeitung dieses Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes wurden – begleitet und konstruktiv unterstützt durch die Verwaltung und durch den parallel einberufenen Arbeitskreis – Entwicklungsszenarien und künftige Leitlinien erörtert, die es erlauben, stringente Instrumente zur bauleitplanerischen und genehmigungsrechtlichen Steuerung der Standorte und der künftigen Vorhaben abzuleiten. Durch den Besc hluss dieses Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes durch das zuständige kommunalpolitische G remium werden die Empfehlungen für die Verwaltung bindend; zugleich entfalten die enthaltenen Instrumente hierdurch ihre größtmögliche W irkung für die Rechtssicherheit der Bauleitplanung und der G enehmigungspraxis. Ebenso trägt der Beschluss dazu bei, dass die Effizienz der Verwaltungsarbeit in Sachen Standortbeurteilungen gewährleistet werden kann. Obschon dieses Einzelhandels- und Zentrenkonzept zunächst ein primär stadtplanerisches Instrumentarium darstellt, kann es auch in anderen Zusammenhängen (Teil-)Beiträge zur Fortentwicklung der Handelsstandorte leisten, so zum Beispiel im Rahmen der Wirtschaftsförderung. Das Konzept bietet zudem Anknüpfungspunkte für neue große wie auch kleinere Entwicklungsvorhaben (etwa den Haupt- und N ebenzentren), für Detailkonzepte zu einzelnen Standorten und Fragestellungen (etwa dem Branchenmix, dem Marktauftritt der N ebenzentren oder zur städtebaulichen Ausprägung der großen Sonderstandorte) sowie für prozessbegleitende Maßnahmen bzw. die Einbindung der Händlerschaft und der Immobilieneigentümer in die Maßnahmen zur Standortstärkung. 157 Anhang Literatur und sonstige Quellen Literatur und Hand elsfac hdate n BBE (2006): Einzelhandelsrelevante Kaufkraft 2006. Köln Bezirksregierung Düsseldorf (2000): G ebietsentwicklungsplan 99 für den Regierungsbezirk Düsseldorf. Stand: 09.12.2008.Düsseldorf BMVBW (2002): Bericht der Arbeitsgruppe Strukturwandel im Lebensmitteleinzelhandel und § 11 Abs. 3 BauN VO. Ohne Ort Der Handel und BVH (Hrsg.; 2008): Online Handel. Sonderpublikation von Der Handel und BVH. E-Commerce richtig gemacht. Frankfurt DESTATIS, G ESIS-ZUMA und W ZB (Hrsg.; 2008): Auszug aus dem Datenreport 2008. Ein Sozialbericht für die Bundesrepublik Deutschland. Ohne Ort Deutscher Bundestag (2004): Entwurf eines G esetzes zur Anpassung des Baugesetzbuchs an EU-Richtlinien (Europarechtsanpassungsgesetz Bau – EAG Bau). Bundestagsdrucksache 15/2250. Berlin Deutsches Seminar für Städtebau und W irtschaft (DSSW , 2007): Leitfaden N ahversorgung als Basis der Zentrenbildung. Aktuelle Modelle, Strategien und Konzepte gegen wegbrechende Handels- und Dienstleistungsnutzungen. Berlin EHI Retail Institute (2005): Handel aktuell. Struktur, Kennzahlen und Profile des deutschen und internationalen Handels. Ausgabe 2005/2006. Köln EHI Retail Institute (2006): Handel aktuell. Struktur, Kennzahlen und Profile des deutschen und internationalen Handels. Ausgabe 2006/2007. Köln EHI Retail Institute (2008): Handel aktuell. Struktur, Kennzahlen und Profile des deutschen und internationalen Handels. Ausgabe 2008/2009. Köln Hahn-Immobilien (2006): Real Estate Report 06. Ohne Ort Heinritz, G ., Klein, E. und Popp, M. (2003): G eographische Handelsforschung. Berlin und Stuttgart IfH Institut für Handelsforschung an der Universität zu Köln (2005): Branchendokumentation zum Betriebsvergleich Einzelhandel. Köln Junker & Kruse, Dr. Donato Accocella (2004): Regionales Einzelhandelskonzept für das westliche Ruhrgebiet und Düsseldorf. Dortmund/ Lörrach I KPMG Deutsche Treuhand-G esellschaft Aktiengesellschaft W irtschaftsprüfungsgesellschaft (Hrsg.; 2006): Trends im Handel 2010. Köln Kuschnerus, Ulrich (2007): Der standortgerechte Einzelhandel. Bonn Lebensmittelzeitung (2007): Ausgabe N r. 13 Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes NordrheinW estfalen (1995): Landesentwicklungsplan Nordrhein-W estfalen. Düsseldorf (zitiert als LEP N RW ) Stadt Duisburg (2008): Die Bevölkerungsentwicklung für die Stadt Duisburg bis 2027. Duisburg Stadt Duisburg (2008): Einwohnerstatistik 2007. Duisburg Stadt Duisburg (2009): Einwohnerstatistik 2008. Duisburg Stadt + Handel (2005): N ewsletter #01 und #02. Dortmund Stadt + Handel (2006): N ewsletter #03 und #04. Dortmund Statistisches Bundesamt (2003): Klassifikation der Wirtschaftszweige. Ausgabe 2003. W iesbaden W ABE-Institut (2007): Einzelhandel Branchendaten 2007. Ohne Ort Sonstige Qu elle n W ebsite Statistisches Bundesamt (Destatis), abgerufen 25.08.2009: www .destatis.de II Glossar Die nachstehenden Definiti onen basieren auf eigenen Annahmen des Gutachte rbür os und weiteren wissenschaftlichen und fachlichen Quellen (z. B. EHI Retail Institut, IfH). Betri ebsform (Betri ebstyp) Eine Gruppe von Han delsbetr ieben mit glei chen oder ähnli chen Merkmalsausprägungen. Es gibt starke Ähnli chkeiten der Betrie be innerhal b einer Betriebsform, während sich Betriebsformen in einem oder mehreren Merkmalen deutli ch voneinander unterschei den. Um Betrie bstypen zu definieren, wird auf Merkmale zurückgegr iffen, die das Erscheinun gsbild des Handelsbe triebes gegenü ber den Abnehmern gestalten. Sowohl im Groß- als auch im Einzelhandel werden Betriebsformen unterschieden. Es besteht eine Dynamik in den Betrie bsformen, d. h. es entstehen neue Betriebstypen und alte scheiden aus. Seit neuster Zeit wird auch von Formaten und Vertrie bsschienen gesprochen. Betriebst ypen sind z. B. Fachmarkt, Supermarkt oder SB-Warenhaus. Bindungsquote Verhältnis zwischen Umsatz- und Kaufkraftpotential in einem Ge biet. An ihr ist e rsichtli ch, ob Kaufkraft in ein Ge biet zu- (> 100 %) oder abfließt (< 100 %). Anhand der Bindungsqu ote kann die Zentralität eines Ortes ermittelt werden, je nach dem, ob ein Kaufkraftzufluss, oder -abfluss vorliegt ( Kaufkraft) Business Improvement Dist rict (BID) Ein Business Improvement District (BID) ist ein räumlich begrenzter, meist innerstädtischer Bereich, in dem sich Grundeigentümer und Gewerbetreiben de mit dem Ziel zusammenschließen, das unmittelbare betrie bliche un d städtis che Umfeld zu ver bessern. Von einem derarti gen Public- Private- Partnership- Mode ll, also der Zusammenarbeit von öffentlich-recht lichen und privaten Akteuren, können sowohl Städte un d Gemeinden, als auch Verbraucher und Wirtschaft profitieren. In Deutschland gi bt es bislang noch keine bundesre chtlich e Grundla ge zur Gründun g eines BID. Einige Länder haben je doch den Ansatz aufgegriffen und als Lösungsansatz für Standorte diskutiert, die von tradin gdown-Prozessen betr offen sind. In Hamburg wurde das erste Landesgesetz zu der Einri chtung e ines BID verabschie det, in NRW wird die Gründung von so genannten Immobilien und Stan dort gemeinschaften (ISG) gefördert. Einzelha ndel Im funktionellen Sinne lie gt Einzelhandel vor, wenn Marktteilnehmer Güter, die sie in der Regel nicht selbst be- oder verarbe iten, von anderen Marktteilnehmern beschaffen und an private Haushalte absetzen. Als Einzelhandel im institutione llen Sinne (auch Einzelhandelsbetrie b, Einzelhandelsunternehmung, Einzelhandlun g) werden jene Instituti onen bezeichnet, deren wirtschaftliche Täti gkeit ausschließl ich oder ü berwiegend dem Einzelhandel im funktionellen Sinne zuzuordnen sind. Ein Betrieb wird dem Einzelhandel zugere chnet, wenn die Wertschöpfung der Einzelhandelstäti gkeit größe r ist, als aus sonstigen Tätigkeiten. III E inzelha ndelsr elevant e Nachfrage Der Teil der Ver brauchsausgaben privater Haushalte, die im Einzelhande l ausgegeben wird. Nicht berü cksichtigt wird die Nachfrage nach Dienstleistungen. Fabrikladen (Factory Outlet) Herstellerei genes Einze lhandelsgeschäft, in der Rege l mit minimierte r Ausstattung un d Sel bstbe dienung, in dem ein Herstelle r im Direktve rtrieb vor allem seine Warenüberhänge und seine Zweite-Wahl-Ware verkauft. Standort für einen Fa brikladen sin d entwe der ein größere r Raum beim Hersteller selbst oder ein verkehrsgünsti g gele gener Ve rkaufsraum in der Nähe. Fachdiscounter Ein meist klein- bis mittelflächiger Einzelhandels betrie b, der überwiegen d Waren des täglichen Bedarfs in Selbstbedienung und ohne Servi ce anbietet. Das Sortiment ist dabei flach und schmal und wird oft zu niedrigen Preisen angeboten. Fachgeschäft Spezialisierter und branchen gebun dener Einzelhande lsbetrie b, der sich durch eine große S ortimentstiefe un d unterschie dliches Preis- und Qualitätsniveau auszeichnet. Die Verkaufsfläche liegt meistens deutlich unte r 800 m². Entscheiden d für die Abgrenzung zu Fachmärkten ist vor allem der Service (z. B. Kundendienst und Beratung/ Bedienung). Fachmarkt Fachgeschäft der N on-Food-Sparte, das in bestimmten Branchenschwerpunkten (Elektronik, Sport, Drogerie et c.) über ein breites un d tiefes Sortimentsangebot verfügt, dabei aber nur eine knappe Personal besetzung und als Verkaufsverfahren Selbstbedienung oder Vorwahl mit fachlicher un d sor timentsspezifischer Beratung e insetzt; übersi chtli che Warenanordnung in meist ebenerdi gem Betrieb mit niedri gem bis mittlerem Preisniveau. Die Standorte sin d meist autokundenorien tiert, davon einige Sortimente innenstadtnah (Drogerien), andere isoliert in gewachsenen oder geplanten Zentren. Verkaufsfläche > 800 m². Je nach Typ des Fachmarktes sind verschiedene Größenor dnungen ü blich (z. B. Drogeriefachmärkte mit ca. 800 m², Elektrofachmarkt 2.000 - 4.000 m² (z. B. Saturn), Baumarkt 2.000 - 15.000 m², Möbelmarkt bis zu 50.000 m²). Serviceorientierte Fachmärkte bieten neben ihrem Warensortiment auch eine Vielfalt sortimentsbezogener un d selbststän dig vermarktbarer Dienstleistungen an. Bei diskontorientierten Fachmärkten wird zugunsten des Preises auf jedwede Beratung oder Dienstleistung verzichte t. Der Spezialfachmarkt führt Ausschnittssort imente aus dem Pr ogramm eines Fachmarktes. Factory -OuletOulet-Cen ter (FOC) Mittel- bis großflächi ge Ansammlung von Einzelhandels betrie ben, in denen im Direktvertrieb Waren von mehreren Herstellungsunternehmen in separaten Ladeneinheiten dem Konsumenten zum Verkauf angeboten werden. Neben den Markenshops fin den sich in FOCs oft gastron omische Ange bote im Ge bäudekomplex. Von Fabr ikverkäufen ( Fabrikläden) unterscheiden sich FOCs durch die räumliche Trennung von Produkti on IV und Verkauf. FOCs liegen meist außerhalb urbaner Zentren auf der „grünen Wiese“ in verkehrsgünstiger Lage und in Fabriknähe. Grenz ren tabil ität Grenze der Einnahmen-Kosten-Relation, un terhalb derer ein Einzelhandelsbetrie b – un ter Berücksicht igun g lokaler Nachfra ge- un d Wettbewerbsbe dingun gen sowie zeitgemäßer, handelstypischer Betriebsgestaltun g – nicht dauerhaft wirtschaftlich zu betreiben ist. Hauptzent rum (H Z) Bei der Abgrenzun g des Hauptzen trums wird die Konzentrati on gesamtstädtisch und ü berört lich bedeuten der Funktionen e benso berü cksichtigt wie die Di chte des bestehenden Hande lsbesatzes oder stä dtebauli che Eigenschaften. Da das Hauptzentrum zu den zentralen Versor gungs bereichen zählt, ist es ein Schutzgut im Sinne des Städtebaurechts. Das Hauptzentrum ist je nach ör tlicher Ausprägun g nicht n otwendi gerweise deckungsgle ich mit dem historischen oder statistischen Zentrum. ImmobilienImmobilien- und Standortgem einschaft (ISG) Modell zu r Aufwertung von Handelsstandor ten, das auf Grundlage de r Idee der BID die Bil dung von Gemeinschaften aus Grun d- un d Immobilienbesitzern und öffentlichen Planun gsträgern förde rt. Die Mitglie dschaft in einer ISG ist freiwill ig und un terschei det sich so maßgebli ch vom amerikanischen Modell des BID. Katalogschauraum Kleinflächige Ausstellungsläden, in denen nicht verkauft wird, sondern jeder Artikel meist nur einmal vorhanden ist und bestel lt werden kann. Er verbin det Versandhauswerbung mit der Verkaufsstätte. Kaufhaus Zentral gelegener großflächiger Einzelhandelsbe trieb mit einem brei ten und tiefen Non-Food-Sortiment, der meistens im Wege der Bedienun g Waren aus zwei oder mehr Branchen anbietet, davon wenigstens eine in tiefer Gliede rung. Am weitesten verbre itet sin d Kaufhäuser mit Bekleidung und Textilien oder verwandten Bedarfsrichtun gen. Starke Konzentration auf bestimmte Warengruppen. Ein Lebensmittelangebot ist meistens nicht vorhanden. Verkaufsfläche > 1.000 m² Kaufkraft Die Geldmenge, die privaten Haushalten innerhalb eines bestimmten Zeitraums zur Verfü gung steht. Erre chnet wir d sie aus den Nett oeinnahmen zuzüglich der Entnahme aus Ersparnissen und aufgenommener Kredite, abzüglich der Bildung von Ersparnissen und der Til gung von Schulden. Kaufkraftbindung Kaufkraftbindung Der Teil der Kaufkraft einer Region, der in der Regi on selbst ausgege ben wird. Ein Kaufkraftabfluss liegt vor, wenn ein Teil der regionalen Kaufkraft außerhalb dieser ausge geben wir d. Ein Kaufkraftzufluss liegt vor, wenn Kaufkraftanteile aus Fremdregionen einem Marktgebiet zufließen. V Kaufkraftkennz iffe r Gibt Auskunft über die regionale Ver teilung der Kaufkraft. Sie gibt an, wie viel Promil le der gesamten Kaufkraft in Deutschland auf die betrachtete geographis che Einhe it entfällt. Errechnet wir d sie dur ch Multiplikation des Bevölkerungsanteils des Gebietes an der Gesamtbevölkerung mit einem Kaufkraftfaktor, der nur aus Nettoeinkommen der im Gebiet ansässigen Bevölkerung besteht. Sie gi bt die Höhe des dur chschnittlichen Nett oeinkommens im Vergleich zum Bundesdurchschnitt an. Lebensmitt eldiscount er Lebensmitteldiscoun ter zeichnen sich durch ein spezialisiertes Sor timent mit einer nie dri gen Artikelzahl aus. Weitere Merkmale sind Selbst bedienung, einfache Ladenausstattung und aggressi ve Marketing-St rategien. Die Ladengröße lie gt in der Rege l zwischen 250 - 800 m². Aufgrund des Strukturwandels im Einzelhandel (Vergrößerun g der Verkaufsflächen) nehmen die Betreibe r von Lebensmitteldiscountern auch verstärkt darüber hinausgehen de Verkaufsflächendimensionen in Anspruch Der Umsatzanteil durch Non-Food- Artikel lie gt zwischen 10 – 13 %. Nahversorgung Die Nahversorgun g umfasst i. d. R. Betriebe mit Waren des kurzfristi gen Bedarfsbereichs sowie ergänzende Dienstleistun gsbetr iebe, welche wohntortnah angesie delt sin d. Die Befassung mit diesem Themenaspekt im Rahmen eines Einzelhan dels- un d Zentrenkonze ptes ist auch ins besondere unter dem Aspekt des gende r-mainstreaming von Bedeu tung. Frauen verfügen für den alltäglichen Gebrauch wesentlich seltener über ein Auto als Männer. Glei chzeiti g haben sie aufgrun d der immer noch vorherrschen den gesch lechtsspezifis chen Rollen verteilun g die Hauptve rantwortung für die Koordin ierung aller familiären Aktivitäten, u. a. auch für den Ve rsorgun gseinkauf. Daraus ergeben sich gesch lechtsspezifis ch unterschiedl iche Bedürfnisse und Anfor derun gen z. B. an die Aus gestaltung des Nahversorgun gsangebotes in einer Stadt. Nahversorgungsze ntr um (NVZ) Ein Nahversor gungszentrum besteht aus überwie gend nahvers orgun gsrelevanten Einzelhandels betrie ben und aus ergänzenden Dienstleistungsbetr ieben wie etwa einer Bank, Reinigun g oder Postannahmestelle. Das Nahversorgungszentrum übernimmt die wohn ortnahe Grundversorgun g der Bevölkerun g und ist in der Re gel innerhalb eine r sonstigen integr ierten Lage angesiedelt. Auch städtebauliche Kriter ien wie bauliche Dichte oder Gestaltun g sind für die Definition eines NVZ relevant. Nebenzen tr um (NZ) (NZ) Zum Nebenzentrum zählen diejenigen sonstigen zent ralen Bereiche einer Kommune, die wie das Hauptzentrum über einen hohen Besatz an Einzelhandelsbetrie ben, über weitere Zentrenfunktionen sowie über städtebauliche Zentrenmerkmale verfügen. Hinsichtlich de r Nutzungsdichte, der stä dtebauli chen Aus prägun g un d der Lage im Stadt gebie t bzw. der Ve rkehrsanbindungen ist das Nebenzentrum gegenü ber dem Innenstadtzentrum aller dings als nachgeordnet zu bewerten. Da ein Nebenzentrum zu den zentralen Vers orgun gsberei chen zählt, ist es e in Schutzgut im Sinne des Städtebaurechts. VI SBSB-Warenha us Ein SB-Warenhaus ist ein Einzelhandels betrie b mit Lebensmittelvollsort iment sowie Ge- und Verbrauchsgütern des kurz-, mittel- und langfristigen Bedarfsbereichs in ü berwiegen d Sel bstbe dienung. Die Verkaufsflächendimensionierun g beträgt mind. 5.000 m². Sortimen t Die Auswahl bzw. Struktur aller angebotenen Artikel eines Handelsunte rnehmens. Unterschie den wird in Kern-, Grund-, und Randsortiment. Das Kernsortiment beinhaltet das eigent liche S ortiment z. B. Sanitärpr odukte (Badewannen, Duschen, Toiletten) beim Sanitärhändler. Die Waren des Kernsortiments sollen die Ren dite des jeweili gen Händle rs sichern. Mit dem Kernsortiment wird der Hauptumsatz der jeweiligen Fil iale gemacht. Das Grundsortiment ist das Sortiment, mit dem der größte Umsatz gemacht wird. Kern- und Grun dsortiment können i dentis ch sein, weichen bei einigen Unternehmen aber voneinander ab. Dies wäre der Fall, wenn der Sanitärhändler Leuchten ins Sortiment aufnimmt, die mehr Umsatz bringen als die Sanitärprodukte. Beim Randsortiment ist der Anteil am Umsatz gering. Solche Artikel werden geführt, um den Kunden einen zusätzlichen Ser vice zu bie ten (Abgrenzun g gegenü ber dem Wettbewerber) oder um einen zusätzlichen Gewinn zu erwirtschaften. Die Sortimentstiefe hängt pr oportional davon ab, wie viele Varianten e ines Artikels ein Händler anbietet. Die Sortimentsbreite hängt proporti onal davon ab, wie viele verschie dene Warengru ppen ein Hän dler führt. Stadtte il Der im vorlie genden Bericht verwendete Begriff Stadtteil en tspri cht den Ortsteilen der Stadt Duisburg. Städtebaul ich int egrie rte Lage (siL) Als städtebaulich integrierte Lage (auch: sonstige integrierte Lage) werden diejeni gen Siedlun gsberei che bezeichnet, die in Wohnberei che eingebet tet sin d. Die bauli che Dichte sowie die Di chte der Einzelhandelsnutzungen un d sonsti gen Funktionen reicht in dieser Lage nicht aus, diese Lage als zentraler Versorgun gsberei ch, d. h. Haupt geschäftszentrum bzw. Stadtteil- oder Ortstei lzentrum einzuor dnen. In der Re gel sin d Einzelhandelsnutzun gen in der sonstigen inte grierten Lage als Einzelbetrieb ode r als Ansammlung einiger weniger Betriebe vorzufin den. VII Städtebaul ich nicht i ntegr ier te Lage (niL) Städtebaulich ni cht inte grierte Lagen untersche iden sich von den sonst igen integrierten Lagen dur ch die fehlen de Ein bettun g in die sie umgebende Wohnbebauung. Nicht inte grierte Lagen umfassen demnach alle Siedlungs bereiche außerhalb der Zentren und sonsti gen inte grier ten Lagen. In der Re gel t rifft die Bezeichnun g auf Einzelhandelsstandorte in Industrie- oder Gewerbege bieten sowie im Außenbereich zu. Supermarkt Verkauf des Lebensmittelvol lsortiments inkl. Frischfleisch sowie Ve rkauf von Waren des täglichen un d kurzfristi gen Bedarfs. Meist Selbst bedienung. Die Verkaufsflächen liegen zwischen 400 - 1.500 m². Ein große r Supermarkt weist dieselben Betr iebsmerkmale auf. Die Verkaufsflächen liegen hierbei zwischen 1.500 m² und 2.500 m². Trading down Prozess Ursprün glich die Bezeichnun g einer sequentiellen Strategiealte rnative in der Positi onierung von Einzelhandelsbe trieben. Mit dieser Strate gie versuchen z. B. Warenhäuser etablier ten Verbrauchermärkten und SB-Warenhäusern auf der „grünen Wiese“ Paroli zu bieten. Dies geschieht meistens durch den radikalen Abbau von Verkaufspersonal und die Ausweitun g de r Selbst bedienung un d Vorwahl anstelle von Beratung und Bedienung. Verbre iteter ist der Gebrauch des Begriffes „trading down“ im Zusammenhang mit de r Beschrei bung der Entwi cklungsdynamik von Einkaufslagen oder ganzen Innenstädten. Hier bezeichnet „tradin g down“ den Trend zum Ersatz höherwerti ger un d - preisi ger Anbiete r durch nie drigpreisi ge An bieter bzw. innerhalb bestehender Betr iebe den Ersatz von höhe rpreisi gen Sor timentsbestandtei len dur ch niedrigpreisi ge Artikel. Damit verbunden ist die Verflachun g (oder Banalisierung) des Angebotes, des Ladenbaus, des Qualifikationsniveaus der Beschäftigten und der Außenwerbun g. Umsatz Der Umsatz beschreibt die Absatzmengen eines Unternehmens, einer Branche, einer sonstigen Wirtschaftseinheit ode r eines definierten Stan dortes innerhalb e iner bestimmten zeit lichen Pe riode. Im vorl iegen den Bericht wird der Umsatz in der Regel als monetäre r Brutto- Jahresumsatz angegeben. Urban Entertai nment Cen ter (UEC) Kombination von großflächi gem Einzelhandel, Gastronomie und thematisch integrie rte Freizeit und Unterhaltungsange bote (z. B. Multiplex Kino oder Musical Theater). Verbrauchermark t Einzelhandelsbe trieb mit Lebensmittelvollsort iment sowie Ge- un d Ve rbrauchsgütern des kurz- und mit telfristi gen Bedarfs. Tiefes und bre ites Sortiment an meist autoorientiertem Standort entweder in Alleinla ge oder innerhal b Einzelhan delszentren. Dauerniedri gpreis- un d Son derangebotspol itik. Großflächig (ca. 2.500 - 5.000 m²), überwiegend Selbstbe dienung. Ante il Non-Food- Artikel: Fläche 30 - 60 %; Umsatz 20 - 40 %. VIII Warenhaus Zentral gele gener, großfläch iger Einzelhan delsbetr ieb mit breitem un d tiefem Sortiment aus mehreren Branchen mit hohem Servicegrad und mittlerem bis gehobenem Preisniveau. Der Schwerpunkt liegt meist auf Bekleidung oder Textilien. Daneben werden Lebensmittel und Dienstleistungen (Gastronomie, Frisör, Versiche rung etc.) angeboten. Der Ve rkauf erfolgt in Bedienun g, Vorwahl und Selbstbe dienung. Die Verkaufsfläche liegt bei mindestens 3.000 m², der Umsatz der Non-Food-Artikel macht i. d. R. mehr als 50 % aus. Wochenmarkt Im Gegensatz zum stationären Einzelhandel stellen Wochenmärkte eine mobile Hande lsform dar, die ein bis mehrmals wöchentlich an einem festgelegten Ort stattfinden. Es werden überwie gend frische Waren (oftmals auch regionale Produkte) angeboten. Wochenmärkte können einen be deutenden Beitrag zur Attraktivität von Innenstädten bzw. Stadtteil- ode r Ortszentren beitragen. Zent rale r Versorgungsber eich Zu den zentralen Versor gungs bereichen zählen sämtliche städtebauli chfunktionalen Zentren (Innenstadtzentrum, Nebenzentren, Stadtteil- ode r Ortsteilzentren, Nahversorgungszentren) einer Kommune. Der Begriff ist gleich bedeuten d mit dem Schutz gut „zentraler Versor gungs bereich“ z.B. nach § 34 Abs. 3 BauGB und § 11 Abs. 3 BauNVO und ist damit gesetzlich begrün deter Gegenstand de r Bauleitplanung. Zent rali tätsken nzif fer Die Zentralität (bzw. Zentralitätskennziffer) einer Kommune verdeutlicht das relative Verhältnis zwischen den erzielten Umsätzen und der potentiell verfügbaren Kaufkraft vor Ort. Sie wird als Quotient dieser bei den Werte ermittelt. Ein Wert unte r 100 % beinhalte t, dass in der Summe aller Kaufkraftzuflüsse und -abflüsse Einzelhandelskaufkraft in andere Orte abfließt; ein Wert über 100 % beschre ibt umgekehrt den per Saldo erkennbaren Gewinn aus anderen Orten. Zent rene rgänze rgänze nde Funkt ionen/ Nutz ungen Zentrenergänzende Funktionen / Nutzungen tra gen zur Attraktivität un d Vitalität von Zentren bei und ermögli chen die Kopplun g von Einkauf und der Nutzung weitere r Dienstleistungen im weiteren Sinne. Zentrener gänzende Funktionen/ Nutzun gen umfassen u. a. einzelhandelsnahe Dienstleistungen (z. B. Schlüsseldienste), öffentliche, kulturelle und medizinische Einrich tungen, Banken sowie Gastronomieund Vergnü gungsstätten. IX Verzeichnisse Abbildungsv erz eic hnis Abbildung 1: Strategische Ziele der Stadt Duisburg________________________ 2 Abbildung 2: Übersicht der Fachkonzepte _______________________________ 3 Abbildung 3: Erarbeitungsschritte Einzelhandels- und Zentrenkonzept ________ 8 Abbildung 4: Entwicklung der Konsumausgaben der privaten Haushalte in ausgewählten Bereichen 2002 bis 2006 (2002 = 100) ___________ 15 Abbildung 5: Marktanteile der Betriebsformen im Einzelhandel _____________ 17 Abbildung 6: Siedlungsstruktur der Stadt Duisburg _______________________ 19 Abbildung 7: Verkaufsflächenbestand nach Sortimentsgruppen auf Ebene der G esamtstadt Duisburg (in m 2 ) _____________________________ 22 Abbildung 8: Einzelhandelsbestand nach Sortimentsgruppen und Lagebereichen auf Ebene der G esamtstadt Duisburg __________ 24 Abbildung 9: Einzelhandelsbestand nach G rößenklassen auf Ebene der G esamtstadt Duisburg___________________________________ 25 Abbildung 10: Einkaufsorientierung auf Ebene der G esamtstadt Duisburg _____ 27 Abbildung 11: Umsatz- und Kundenherkunft auf Ebene der G esamtstadt Duisburg ______________________________________________ 31 Abbildung 12: Vermisste Angebote in Duisburg aus Sicht der Kunden und der Einzelhändler___________________________________________ 32 Abbildung 13: Veränderung der Einkaufshäufigkeit in den letzten drei Jahren in ausgewählten Zentren Duisburgs___________________________ 34 Abbildung 14: Veränderung der Einkaufshäufigkeit in den letzten drei Jahren im regionalen Vergleich_____________________________________ 35 Abbildung 15: Einzelhandelsbestand im regionalen Vergleich________________ 37 Abbildung 16: Zukünftige Bevölkerungsentwicklung in Duisburg _____________ 48 Abbildung 17: Einzelhandelsrelevante Konsumausgaben pro Kopf (in %) in Duisburg ______________________________________________ 49 Abbildung 18: Künftige Entwicklung der Flächenproduktivitäten Perspektive 2014/2019 _____________________________________________ 49 Abbildung 19: Derzeitige Zentralitäten nach Sortimentsgruppen und die Zielzentralitäten in Varianten ______________________________ 50 Abbildung 20: X Szenario 1 – „Konzentration auf die Mitte“___________________ 52 Abbildung 21: Szenario 2 – „Mehrere Hauptzentren“ ______________________ 54 Abbildung 22: Szenario 3 – „G ießkannen-Prinzip“ _________________________ 56 Abbildung 23: Szenario 4 – „G egliederte Zentrenentwicklung“ ______________ 58 Abbildung 24: Konzeptionelle Bausteine des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes_______________________________________ 62 Abbildung 25: Das hierarchisch abgestufte System der örtlichen zentralen Versorgungsbereiche und sonstiger Standorte________________ 64 Abbildung 26: Räumlich-funktionalen Empfehlungen zur Steuerung von großbzw. kleinflächigen Einzelhandelsvorhaben___________________ 68 Abbildung 27: N ach G rößenordnungen differenzierte Ansiedlungsvorhaben, die in den Zentrenkategorien ohne weitere fachgutachterliche Prüfung zu empfehlen sind_______________________________________ 69 Abbildung 28: Die Lage der zentralen Versorgungsbereiche im Stadtgebiet Duisburg ______________________________________________ 71 Abbildung 29: Räumliche Festlegung des zentralen Versorgungsbereichs Hauptzentrum Innenstadt_________________________________ 72 Abbildung 30: Räumliche Festlegung des zentralen Versorgungsbereichs Hauptzentrum Hamborn/ Marxloh__________________________ 74 Abbildung 31: Räumliche Festlegung des zentralen Versorgungsbereichs N ebenzentrum W alsum __________________________________ 76 Abbildung 32: Räumliche Festlegung des zentralen Versorgungsbereichs N ebenzentrum Meiderich ________________________________ 78 Abbildung 33: Räumliche Festlegung des zentralen Versorgungsbereichs N ebenzentrum Alt-Homberg ______________________________ 79 Abbildung 34: Räumliche Festlegung des zentralen Versorgungsbereichs N ebenzentrum Hochheide ________________________________ 80 Abbildung 35: Räumliche Festlegung des zentralen Versorgungsbereichs N ebenzentrum Rheinhausen ______________________________ 81 Abbildung 36: Räumliche Festlegung des zentralen Versorgungsbereichs N ebenzentrum Buchholz _________________________________ 83 Abbildung 37: Räumliche Festlegung des zentralen Versorgungsbereichs N ahversorgungszentrum Vierlinden_________________________ 84 Abbildung 38: Räumliche Festlegung des zentralen Versorgungsbereichs N ahversorgungszentrum Röttgersbach ______________________ 85 XI Abbildung 39: Räumliche Festlegung des zentralen Versorgungsbereichs N ahversorgungszentrum N eumühl _________________________ 86 Abbildung 40: Räumliche Festlegung des zentralen Versorgungsbereichs N ahversorgungszentrum Beeck ____________________________ 87 Abbildung 41: Räumliche Festlegung des zentralen Versorgungsbereichs N ahversorgungszentrum Ruhrort/ Laar ______________________ 89 Abbildung 42: Räumliche Festlegung des zentralen Versorgungsbereichs N ahversorgungszentrum N euenkamp_______________________ 90 Abbildung 43: Räumliche Festlegung des zentralen Versorgungsbereichs N ahversorgungszentrum Duissern__________________________ 91 Abbildung 44: Räumliche Festlegung des zentralen Versorgungsbereichs N ahversorgungszentrum N eudorf __________________________ 92 Abbildung 45: Räumliche Festlegung des zentralen Versorgungsbereichs N ahversorgungszentrum Hochfeld _________________________ 93 Abbildung 46: Räumliche Festlegung des zentralen Versorgungsbereichs N ahversorgungszentrum W anheimerort _____________________ 95 Abbildung 47: Räumliche Festlegung des zentralen Versorgungsbereichs N ahversorgungszentrum Friemersheim______________________ 96 Abbildung 48: Räumliche Festlegung des zentralen Versorgungsbereichs N ahversorgungszentrum Rumeln-Kaldenhausen_______________ 97 Abbildung 49: Räumliche Festlegung des zentralen Versorgungsbereichs N ahversorgungszentrum W edau/ Bissingheim ________________ 99 Abbildung 50: Räumliche Festlegung des zentralen Versorgungsbereichs N ahversorgungszentrum G roßenbaum _____________________ 100 Abbildung 51: Räumliche Festlegung des zentralen Versorgungsbereichs N ahversorgungszentrum Huckingen _______________________ 101 Abbildung 52: Räumliche Festlegung des zentralen Versorgungsbereichs N ahversorgungszentrum Hüttenheim ______________________ 102 Abbildung 53: Räumliche Darstellung der N ahversorgung auf Ebene des Stadtbezirks W alsum ___________________________________ 106 Abbildung 54: Empfehlungen zur N ahversorgung auf Ebene des Stadtbezirks W alsum ______________________________________________ 110 Abbildung 55: Räumliche Darstellung der N ahversorgung auf Ebene des Stadtbezirks Hamborn __________________________________ 111 XII Abbildung 56: Empfehlungen zur N ahversorgung auf Ebene des Stadtbezirks Hamborn _____________________________________________ 112 Abbildung 57: Räumliche Darstellung der N ahversorgung auf Ebene des Stadtbezirks Meiderich-Beeck ____________________________ 113 Abbildung 58: Empfehlungen zur N ahversorgung auf Ebene des Stadtbezirks Meiderich-Beeck_______________________________________ 114 Abbildung 59: Räumliche Darstellung der N ahversorgung auf Ebene des Stadtbezirks Homberg-Ruhrort-Baerl ______________________ 116 Abbildung 60: Empfehlungen zur N ahversorgung auf Ebene des Stadtbezirks Homberg-Ruhrort-Baerl _________________________________ 117 Abbildung 61: Räumliche Darstellung der N ahversorgung auf Ebene des Stadtbezirks Mitte______________________________________ 118 Abbildung 62: Empfehlungen zur N ahversorgung auf Ebene des Stadtbezirks Mitte ________________________________________________ 119 Abbildung 63: Räumliche Darstellung der N ahversorgung auf Ebene des Stadtbezirks Rheinhausen________________________________ 120 Abbildung 64: Empfehlungen zur N ahversorgung auf Ebene des Stadtbezirks Rheinhausen __________________________________________ 121 Abbildung 65: Räumliche Darstellung der N ahversorgung auf Ebene des Stadtbezirks Süd_______________________________________ 122 Abbildung 66: Empfehlungen zur N ahversorgung auf Ebene des Stadtbezirks Süd _________________________________________________ 124 Abbildung 67: Bewertungskriterien für die Sonderstandorte ________________ 127 Abbildung 68: Standortprioritäten für den nicht zentren- und nahversorgungsrelevanten Einzelhandel (gesamtstädtisch) _____ 129 Abbildung 69: Sonderstandortekonzept ________________________________ 131 Abbildung 70: Allgemeine Empfehlungen für die Sonderstandortkategorien___ 132 Abbildung 71: Empfehlungen für den Sonderstandort auf Ebene des Stadtbezirks W alsum ___________________________________ 133 Abbildung 72: Empfehlungen für die Sonderstandorte auf Ebene des Stadtbezirks Hamborn __________________________________ 134 Abbildung 73: Empfehlungen für die Sonderstandorte auf Ebene des Stadtbezirks Meiderich-Beeck ____________________________ 135 XIII Abbildung 74: Empfehlungen für den Sonderstandort auf Ebene des Stadtbezirks Homberg-Ruhrort-Baerl ______________________ 136 Abbildung 75: Empfehlungen für die Sonderstandorte auf Ebene des Stadtbezirks Mitte______________________________________ 137 Abbildung 76: Empfehlungen für die Sonderstandorte auf Ebene des Stadtbezirks Rheinhausen________________________________ 138 Abbildung 77: Empfehlungen für den Sonderstandort auf Ebene des Stadtbezirk Süd________________________________________ 139 Abbildung 78: Beurteilungskriterien für die Zentrenrelevanz von Sortimenten __ 141 Abbildung 79: Bewertungsvorgehen zur Herleitung der Sortimentsliste_______ 142 Abbildung 80: N ach G rößenordnungen differenzierte Ansiedlungsvorhaben, die in den zentralen Versorgungsbereichen ohne weitere fachgutachterliche Prüfung zu empfehlen sind _______________ 151 XIV T abellenv erz eic hnis Tabelle 1: Übersicht über die verwendeten empirischen Erhebungsbausteine______________________________________ 9 Tabelle 2: Stichprobenzusammensetzung ____________________________ 11 Tabelle 3: Stichprobenzusammensetzung ____________________________ 12 Tabelle 4: Bevölkerungsverteilung in Duisburg ________________________ 20 Tabelle 5: Einzelhandelsbestand in Duisburg__________________________ 21 Tabelle 6: Einzelhandelsstruktur nach städtebaulichen Lagebereichen auf Ebene der G esamtstadt Duisburg __________________________ 23 Tabelle 7: Einzelhandelsrelevante Kaufkraft auf Ebene der G esamtstadt Duisburg ______________________________________________ 26 Tabelle 8: Angebots- und N achfragedaten auf Ebene der G esamtstadt Duisburg ______________________________________________ 30 Tabelle 9: Vermisste Angebote in Duisburg im Detail aus Sicht der Kunden und der Einzelhändler____________________________________ 33 Tabelle 10: Einzelhandelsbestand nach Stadtbezirken auf Ebene der G esamtstadt Duisburg ___________________________________ 38 Tabelle 11: Vergleich der Stadtbezirke – Verkaufsfläche (in m²) ____________ 39 Tabelle 12: Vergleich der Stadtbezirke – Verkaufsfläche je Einwohner_______ 40 Tabelle 13: Vergleich der Stadtbezirke – Einzelhandelsrelevante Kaufkraft (in Mio. €) _____________________________________________ 41 Tabelle 14: Vergleich der Stadtbezirke – Einkaufsorientierung _____________ 42 Tabelle 15: Vergleich der Stadtbezirke – Umsatz (in Mio. €) _______________ 43 Tabelle 16: Vergleich der Stadtbezirke – Zentralität (in %) ________________ 44 Tabelle 17: Hierarchie der zentralen Versorgungsbereiche in Duisburg______ 70 Tabelle 18: „Duisburger Sortimentsliste“_____________________________ 143 XV