zahn info - Wiener Gebietskrankenkasse
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zahn info - Wiener Gebietskrankenkasse
10. Jahrgang, Nr. 1 / März 2015 www.wgkk.at zahn info INFOR MATION FÜR ZAHNÄRZTINNEN UND ZAHNÄRZTE Neues zur kieferorthopädischen Behandlung als Kassenleistung zahn info INFOR MATIO N FÜR ZAHNÄR ZTI NN E N U N D Z A H N Ä RZ T E Inhalt Vorwort Neues zur kieferorthopädischen Behandlung als Kassenleistung Seite 3 Aphthen, Anguli infectiosi, rezidivierende Herpes labialis – gibt es Hilfe? Seite 4 EDV-Info-Ecke Seite 7 Juristische Infobox Seite 9 Die Frage des Quartals Seite 14 Fit in der Zahnarztpraxis Seite 15 Geschichten aus der Zahnpraxis Seite 19 Impressum und Offenlegung gemäß §§ 24, 25 Mediengesetz Medieninhaberin und Herausgeberin: Wiener Gebietskrankenkasse, gesetzliche Krankenversicherung, Wienerbergstraße 15-19, 1100 Wien, UID Nummer: ATU 16250401 Kontaktadresse: Peggy Schmid, Controlling, Organisation und Betriebswirtschaft, Telefon +43 1 601 22-2233, E-Mail: [email protected] Vertretungsbefugte Organe der Wiener Gebietskrankenkasse: Obfrau Mag.a Ingrid Reischl, 1. Stv. der Obfrau KommRat Prof. Dr. Paulus Stuller 2. Stv. der Obfrau Bundessekretär Manfred Anderle, Generaldirektor HR Ing. Mag. Erich Sulzbacher, Generaldirektor-Stellvertreter Mag. Johann Mersits Aufsichtsbehörde: Die österreichische Sozialversicherung unterliegt der Aufsicht des Bundes. Oberste Aufsichtsbehörde ist das Bundesministerium für Gesundheit Erscheinungsweise: unregelmäßig ca. 4x jährlich Die Publikation und alle darin enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung der Autorin/des Autors und nicht der Redaktion wieder. Sämtliche zur Verfügung gestellten Informationen und Erklärungen sind unverbindlich, die Wiener Gebietskrankenkasse übernimmt keine Gewähr oder Haftung für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit und können daraus keinerlei Rechtsansprüche begründet werden. Grundlegende Richtung des periodischen Mediums: Fach- und Informationsblatt für die Vertragspartner/innen der Wiener Gebietskrankenkasse und Entscheidungsträger/innen im Wiener Gesundheitssystem Druck: Wiener Gebietskrankenkasse, Wienerbergstraße 15-19, 1100 Wien, Satz- und Druckfehler vorbehalten Bildquelle: Bilderbox, WGKK: Dominique Michl, Thomas Steffl, Nachdruck und Vervielfältigung nur mit ausdrücklicher Genehmigung der WGKK gestattet 2 Sehr geehrte Frau Doktorin! Sehr geehrter Herr Doktor! Durch die konsequente Anwendung des PARIndex soll eine im Sinne der/des Patientinnen/ Patienten erwünschte Qualitätssicherung der „Gratiszahnspangen“ gewährleistet werden. Das KFO-Team der WGKK hat dazu eine Fortbildung für die Anwendung des PAR-Index mit erfolgreich bestandener Prüfung - absolviert. Erkrankungen der Mundschleimhaut/-höhle und der Lippen sind häufig und für Patientinnen und Patienten oft sehr belastend. Frau Dr.in Pinc Alice beschreibt in der vorliegenden Ausgabe die Ursachen von Aphthen, Herpes labialis und Anguli infectiosi und gibt Tipps für die Behandlung. Mit der Märzausgabe 2015 startet eine neue Sparte. In der „EDV-Info-Ecke“ informieren wir Sie über Neuigkeiten in der EDV-Landschaft und zeigen auf welche Services die WGKK auch online anbietet. Als Dienstgeberin/-geber sind Zahnärztinnen/ Zahnärzte verpflichtet ihre Angestellten ordnungsgemäß anzumelden und Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Wie und wann man meldet wird unter anderem in der Sparte „Juristische Infobox“ aufgezeigt. Der Kopf schmerzt, die Nase rinnt, oftmals ist eine Histaminunverträglichkeit der Grund dafür. Welche Nahrungsmittel soll man meiden und welche medikamentöse Therapie ist notwendig? In der Rubrik „Fit in der Zahnarztpraxis“ finden Sie die Antworten. Wie und wann ein sogenannter „Hausbesuch“ vergütet wird, ist in der Sparte „Frage des Quartals“ nachzulesen. In der vorliegenden Ausgabe publizieren wir in der Rubrik „Geschichten aus der Zahnpraxis“ die heitere Episode über einen Patienten, der offensichtlich nicht nur den Mund betäubt haben wollte. Vielen Dank für Ihr Interesse an der Zahn-Info. Ich wünsche Ihnen und Ihrem Team ein frohes Osterfest. Peggy Schmid Neues zur kieferorthopädischen Behandlung als Kassenleistung Unter der exzellenten Aufsicht des Erfinders des PAR-Index, Prof. Stephen Richmond höchstpersönlich, fand am 30. und 31. Jänner 2015 eine Schulung in Pulheim bei Köln (DE) statt, organisiert über das Institut für Qualitative Kieferorthopädie (Univ. Prof. em. Dr. Rainer-Reginald Miethke, Dr. Karl B. Reck). Das von Herrn Prim. DDr. Michael Angerer geleitete Team der Wiener Gebietskrankenkasse hat die Fortbildung mit erfolgreich bestandener Prüfung absolviert und ist somit offiziell die erste Gruppe kieferorthopädisch tätiger Zahnärztinnen/-ärzte in der Sozialversicherung, die im Sinne einer zuverlässigen Anwendung des PAR-Index kalibriert sind. Als geschulte/r Anwender/in des PAR-Index ist man qualifiziert, Anfangs- und Abschlussmodelle mehrfach und reproduzierbar auszuwerten, wobei die ermittelten Werte für mehrere Anwender/innen identisch ausfallen oder in einem sehr geringen Intervall schwanken, was das Endergebnis kaum beeinflusst. Der PAR-Index ist ein international anerkanntes Auswertungssystem, das in der Kieferorthopädie zur objektiven, qualitativen Beurteilung einer durchgeführten Behandlung angewendet wird. Generell sollten ausnahmslos alle behandelten Fälle sukzessiv bewertet werden, wo- Die konsequente Anwendung des PAR-Index soll eine Qualitätssicherung gewährleisten Dr.in Roxana Rominu Kieferorthopädin an der Abteilung für Kieferorthopädie im Zahngesundheitszentrum Mariahilf bei auch Behandlungsabbrüche in Betracht zu ziehen sind. Die Abbruchrate sollte im Schnitt 10 % nicht überschreiten und der Grund für die vorzeitige Beendigung der Behandlung ist irrelevant. Wie zu erwarten ist, unterliegen die Ergebnisse der PAR-Index-Auswertung einer jährlichen Schwankung, was auf die Diversität der zu behandelnden Fälle und auf die Fluktuation der Anzahl der Behandlungsabbrüche zurückzuführen ist. Jedenfalls ist ein Mittelwert von mindestens 70 % empfehlenswert. Durch die konsequente Anwendung des PARIndex soll eine im Sinne der/des Patientin/Patienten erwünschte Qualitätssicherung gewährleistet werden. Im Rahmen der neuen Gesetzgebung soll der PAR-Index eine ausschlaggebende Rolle in der Reihung der Bewerber/innen für die künftigen Kassenverträge in der Kieferorthopädie spielen. Hiermit ist eine solide, objektive und äquidistante Grundlage für die Vergabe von Kassenplanstellen erschaffen. Die Indikation und die Selektion der Fälle, in welchen eine kieferorthopädische Behandlung aus medizinischen Gründen empfehlenswert ist, basieren auf der Einstufung nach dem IOTN – Index (Index of Orthodontic Treatment Need). 3 zahn info INFOR MATIO N FÜR ZAHNÄR ZTI NN E N U N D Z A H N Ä RZ T E Aphthen, Anguli infectiosi, rezidivierende Herpes labialis – gibt es Hilfe? Erkrankungen der Mundschleimhaut/höhle und der Lippen sind häufig und für unsere Patientinnen/Patienten quälend. Drei dieser häufigsten und sicherlich belastenden Erkrankungen werden im Folgenden beleuchtet. Aphthen Aphthen sind nicht durch Herpes Viren bedingt. Sie sind meist isoliert stehend, kreisrund oder oval, von einem lebhaften roten Randsaum umgebene schmerzhafte Schleimhautdefekte. Meist einzeln bzw. wie bei Morbus Behcet auch multipel vorkommend. Die Ursache bei solitären Aphthen sind akute Infekte, Arzneimittel und gastrointestinale Störungen. Sie können auch posttraumatisch oder durch thermische oder chemische Noxen entstehen. Da die Heilung spontan eintritt sind hier nur lokal schmerzstillende Gelee bspw. Xylocain orales Gel zu verwenden. Bei chronisch rezidivierenden Aphthen weiß man, dass ca. 10 % der Bevölkerung im Laufe des Lebens betroffen sind, öfter Frauen im jungen Erwachsenenalter. Gelegentlich gibt es familiäre Häufungen. Die Therapie der Wahl bei dieser Art von Aphthen sind glukokortikoidhaltige Haftsalben und lidocainhaltige Lösungen oder Gelee. Und Mundspülungen mit Tetrazyklinlösung (1 % in Aqua dest. oder Glycerin). Die Ätiopathogenese ist unklar manchmal jedoch mit chron. Gastritis, Hyperazidität, Magenulzera oder Crohn bzw. Colitis ulcerosa vergesellschaftet. Häufungen wurden auch bei Giardia lamblia und HIV Infektionen beobachtet. Differenzialdiagnostisch kommen Morbus Behcet, Gingivostomatitis herpetica, intraoraler Herpes simplex, Hand-Fuß Mundkrankheit und andere virale Erkrankungen in Frage. Weiters gibt es aphtoide Reaktionen als unerwünschte Arzneimittelnebenwirkung. Im Wesentlichen liegt eine zellvermittelte Immunantwort vor, bei der der Tumornekrose- 4 Dr.in Alice Pinc Fachärztin für Dermatologie im Gesundheitszentrum Wien Mitte faktor alpha eine wichtige Rolle spielt. Dieser wird durch T Lymphozyten, Makrophagen und Mastzellen produziert und induziert seine Wirkung auf Endothelzelladhäsion und die Neutrophilenchemotaxis eine Entzündung. IL 2 und 10 sind ebenfalls beteiligt. Anguli infectiosi Cheilitis angularis, Perleche oder Faulecken ist - wenn nicht einseitig bspw. nach zahnärztlichen Eingriffen entstanden - immer eine kumulativ toxische Schädigung des Epithels im Mundwinkel bei Speichelansammlung. Öfter treten diese schmerzhaften Rhagaden und teils erosiven krustösen Herde bei Down Syndrom oder Kindern mit Atopie und chron. Schlecken auf bzw. auch bei tieferen Falten (altersbedingter Turgorverlust bzw. schlechtsit- Chronisch-rezidivierende Aphthen, Minortyp Zungenaphthe bei Morbus Behcet Chronisch-rezidivierende Aphthen Chronisch-rezidivierende Aphthen Perleche Mazeration und Bildung erythematöser, teils weißlich belegter Papeln im Bereich der Mundwinkel (Cheilitis angularis) Einzelne Vesikel mit erythematösem Randsaum 5 zahn info INFOR MATIO N FÜR ZAHNÄR ZTI NN E N U N D Z A H N Ä RZ T E zender Zahnersatz bzw. Kieferveränderungen mit anschließender abnormer Faltenbildung). Auch vermehrter Speichelfluss bei fehlendem Mundschluss wie nach Insult fördern das Entstehen dieser Anguli infectiosi. Sekundäre Besiedelungen mit Candida alb. sind häufig, auch Mischinfektionen mit Bakterien kommen vor. Differentialdiagnostisch immer eine sekundäre Syphilis im Kopf haben. Die Therapie ist mit weicher Zinkpaste abends oder auch nystatinhaltigen Pasten oft ausreichend. Bei zusätzlicher Besiedelung kommen auch antiseptische Cremen (kein Fett!!!) und Glukokortikoideinsatz ebenfalls kurzzeitig in Frage. HSV in einer Ruhephase in peripheren Nervenganglien. In dieser Phase werden nur limitierte virale Gene exprimiert. Die exakten Mechanismen in der Latenzphase sind unklar, jedoch scheinen CD 8 positive Lymphozyten für das immunologische Gleichgewicht verantwortlich zu sein. Durch Triggerfaktoren (Fieber, Sonne, Menstruation, Trauma) initiiert kann das Virus replizieren und entlang der sensiblen Nervenäste wieder in die Haut wandern. Quelle Bilder: Braun Falco‘s Dermatologie, Venerologie und Allergologie 6. Auflage und Peter Höger 3. Auflage Kinderdermatologie Herpes labialis Infolge der großen Seroprävalenz von HSV 1 - Infektionen ist der rezidivierende Herpes labialis (20-40 % der Bevölkerung betroffen) auch in der Allgemeinbevölkerung gut bekannt. Der Lippenherpes sollte bereits so früh wie möglich (1-2h nach Auftreten der Prodromi) alle 2h mit Aciclovir Creme für fünf Tage behandelt werden. Dies führt zu einer beschleunigten Abheilung (kann jedoch auch ursächlich für ein allergisches Kontaktekzem sein).Trotz viel versprechender initialer Daten haben sich auch eine 2%ige Foscarnetcreme und Resiquimod 0,01 % Gel nicht durchgesetzt. Herpes simplex labialis Unterstützend kann hier auch eine Softlaser Therapie zur Anwendung kommen. Orales Aciclovir, Valaciclovir oder Famciclovir werden laut neuerer Daten kürzer und höher dosiert (Tageseinnahme und 2-3 tägige Zyklen). Bei häufigen Rezidiven > 6-9/Jahr kann eine sogenannte Supressionstherapie mit Aciclovir 2x 400mg/Tag über 6 Monate oder alternativ mit Valacilovir 500mg 1xtgl oder Famciclovir zu einer deutlichen Senkung der Rezidivraten wie Metanalysen bestätigen (Lebrun-Vignes et al.2007) (Therapie 6-12 Monate) Bei UV Licht provozierten Herpes Labialis immer auch an Lippensticks mit 50SPF denken! Nach der Primärinfektion befindet sich das 6 Herpes recidivans in loco der keratinisierten Schleimhaut EDV-Info-Ecke ELDA: Sicherheit wird erhöht! Datenschutz und Datensicherheit sind in der Sozialversicherung und insbesondere auch in der WGKK ein wichtiges Anliegen. Derzeit wird ELDA (über ELDA-Online oder die ELDA-Software) von rund 110.000 Kundinnen/ Kunden aus ganz Österreich genutzt. Hauptsächlich sind es Dienstgeber oder deren Steuerberater. Dazu kommen Ärztinnen/Ärzte und andere Vertragspartner/innen, die ELDA für die Datenübermittlung an die Sozialversicherung verwenden. Innerhalb eines Jahres tauschen sie über ELDA nicht weniger als 400 Millionen Datensätze aus. Leider befinden sich im ELDA-Kundinnen/ Kundenkreis auch „schwarze Schafe“ welche mit Datenübermittlungen über ELDA an Sozialversicherung Missbrauch betreiben. Eine gute Zusammenarbeit des ELDA-CC mit allen Sozialversicherungsträgern sowie der Finanzpolizei dämmt diese Aktivitäten bedeutend ein. Um das ELDA-System noch sicherer zu machen, wird es permanent technisch verbessert. Schon seit 28. April 2014 erhalten neue ELDAKundinnen/Kunden eine Seriennummer (und damit einen ELDA Zugang) nur mehr dann übermittelt, wenn sie sich ordnungsgemäß nach Datenschutzklasse 2 ausweisen können. Dies kann über die Bürgerkartenfunktion oder vorzugsweise mit Handysignatur erfolgen. Damit ist sichergestellt, dass tatsächlich eine „reale“ Person hinter den Zugangsdaten zu ELDA-Online oder ELDA-Software steht. Für alle Bestandskundinnen/-kunden (die vor dem 28. April 2014 einen ELDA Zugang bekommen haben) ist es ebenfalls notwendig, das System sicherer zu machen. Daher wird der ELDA-Lizenzschlüssel durch die Umstellung auf ein Kundinnen/Kundenpasswort abgelöst. Für die Vergabe des Kundinnen/Kundenpasswortes ist ebenfalls - wie oben schon erwähnt Martin Schaden Abteilungsleiter-Stellvertreter in der Abteilung Organisation und Informatik der WGKK - die Bürgerkartenfunktion oder eine Handysignatur erforderlich, um sich digital auszuweisen und damit Missbrauch zu verhindern. Durch diese Maßnahme werden nicht nur das Datenschutzgesetz, sondern auch das E-Governmentgesetz, das Signaturgesetz und die aktuellen SV-Sicherheitsrichtlinien eingehalten. Diese Maßnahme dient zu Ihrer Sicherheit und zur Absicherung dieses wesentlichen Systems für eine moderne und schlanke Verwaltung. Vielen Dank im Vorhinein für Ihre Mühe. Bitte beachten Sie: Bis spätestens 1.4.2015 müssen alle registrierten ELDA-Kundinnen/Kunden das Kundinnen/Kundenpasswort in der ELDA-Software oder in der ELDA-Online setzen – da ansonsten eine Datenanlieferung (z.B. Abrechnungsdaten) ab 1.4.2015 NICHT MEHR erfolgen kann. 7 zahn info INFOR MATIO N FÜR ZAHNÄR ZTI NN E N U N D Z A H N Ä RZ T E Datenschutz und Datensicherheit sind in der Sozialversicherung ein wichtiges Anliegen Sowohl die Vergabe der Handysignatur als auch das Setzen des Kundinnen/Kundenpasswortes sind rasch erledigt und dienen zu Ihrer Sicherheit! Die Signatur wird nur EINMAL für die Umstellung auf das Kundinnen/Kundenpasswort benötigt! Für den regulären Sendebetrieb ist nach wie vor keine Signatur erforderlich! Die Anleitung dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.sozialversicherung.at/portal27/portal/eldaportal/ eldaportal/content/ contentWindow?contentid=10007.730975& action=2&viewmode=content oder unter www.elda.at /Online-Service / Kundenpasswort. 8 Handy-Signatur Die Handy-Signatur ist eine elektronische Unterschrift, die Sie per Mobiltelefon leisten können. Das Handy wird somit zum Ausweis im Internet. Hier können Sie Ihre Handy-Signatur aktivieren: •Bürgerkarte: http://www.buergerkarte.at/ •Finanzonline: https://finanzonline.bmf.gv.at •Registrierungsstelle: www.handy-signatur.at Juristische Infobox Die/Der Zahnärztin/-arzt als Dienstgeber/in Beschäftigt man als Zahnärztin/-arzt Dienstnehmer/innen (Ordinationshilfen, Zahnarztassistentinnen/-assistenten, Raumpfleger/ innen ...), sind unterschiedliche Meldungen an die zuständige Gebietskrankenkasse zu übermitteln, und für die Dienstnehmer/innen Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Dabei gilt es bestimmte Regeln zu beachten und Fristen einzuhalten, auf die hier aufmerksam gemacht werden soll. Zur Erfüllung der Pflichten als Dienstgeber/in benötigt man zunächst eine Beitragskontonummer, die mit dem Formular „Anforderung einer Beitragskontonummer“ bei der zuständigen Gebietskrankenkasse angefordert werden kann. Werden weniger als 15 Dienstnehmer/innen beschäftigt, kann man sich entscheiden, ob man die Beiträge nach dem Lohnsummenverfahren, oder nach dem Vorschreibeverfahren abrechnen möchte. Im Lohnsummenverfahren verrechnet der/die Dienstgeber/in die Beiträge für seine/ihre Mitarbeiter/innen mit der monatlich zu übermittelnden Beitragsnachweisung. Im Vorschreibeverfahren werden die Beiträge auf Basis der von den Dienstgeberinnen/Dienstgebern bekanntgegebenen Beitragsgrundlagen durch die Gebietskrankenkasse monatlich vorgeschrieben. WIE meldet man? Die Übermittlung von Meldungen ist gesetzlich geregelt. Alle Meldungen sind über die elektronische Datenfernübertragung (DFÜ) zu übermitteln. Um mittels DFÜ die Meldungen erstatten zu können, muss der/die Dienstgeber/in sich einmalig einem Authentifizierungsverfahren mittels Handysignatur oder Bürgerkartenfunktion unterziehen. Nähere Informationen hierzu findet man unter der Homepage www.elda.at. In Ausnahmefällen, wenn z.B. der/die Dienstgeber/in über keinen PC verfügt, können die erforderlichen Meldungen mit den dafür vorge- Mag. Thomas Redl Abteilungsleiter-Stellvertreter in der Beitragsabteilung der WGKK sehenen Papierformularen per Fax, postalisch oder persönlich in jeder Bezirksstelle und in den Kundencentern der Wiener Gebietskrankenkasse übermittelt werden. Welche Meldungen sind zu übermitteln? 1. Anmeldung Die Anmeldung einer/eines neuen Mitarbeiterin/Mitarbeiters muss bereits vor Arbeitsantritt erfolgen und kann dabei entweder in zwei Schritten (Mindestangaben-Anmeldung vor Arbeitsantritt + vollständige Anmeldung innerhalb von sieben Tagen ab Beginn der Beschäftigung) erfolgen, oder aber gleich durch eine vollständige Anmeldung vor Arbeitsantritt durchgeführt werden. Mit den Angaben auf der Anmeldung werden neben anderen Angaben auch Beginn und Umfang der Pflichtversicherung, sowie die Höhe der Beitragsgrundlage bekanntgegeben. 9 zahn info INFOR MATIO N FÜR ZAHNÄR ZTI NN E N U N D Z A H N Ä RZ T E sung. Sie ist monatlich zu übermitteln und enthält pro Beitragsgruppe Angaben zu den Beitragsgrundlagen und Beiträgen. Die Anmeldung einer/eines neuen Mitarbeiterin/Mitarbeiters muss vor Arbeitsantritt erfolgen Da erst mit Vorliegen der vollständigen Anmeldung die Speicherung der Pflichtversicherung der/des Dienstnehmerin/Dienstnehmers möglich ist, empfiehlt es sich die Anmeldung vor Arbeitsantritt gleich mit der vollständigen Anmeldung direkt an den Krankenversicherungsträger durchzuführen. 2. Abmeldung Bei der Abmeldung einer/eines Dienstnehmerin/Dienstnehmers müssen neben dem Abmeldegrund und der Angabe, ob eine Auflösungsabgabe zu leisten ist, auch das arbeitsrechtliche Ende des Beschäftigungsverhältnisses, das Ende des Entgeltanspruches und das Ende der BV-Beitragspflicht bekanntgegeben werden. Besteht Anspruch auf Kündigungsentschädigung und bzw. oder Urlaubsersatzleistung/Urlaubsabfindung ist der betroffene Zeitraum ebenfalls anzugeben. 3. Änderungsmeldung/Lohn- und Gehaltsänderungsmeldung Ändern sich Angaben zur/zum Versicherten (Namen, Adresse, Beitragsgruppe, ...) ist dies der Gebietskrankenkasse durch eine Änderungsmeldung mittzuteilen. Im Vorschreibeverfahren sind mit der Lohn- und Gehaltsänderungsmeldung Änderungen der Beitragsgrundlage bekanntzugeben, um die korrekte Abrechnung der Beiträge zu gewährleisten. 4. Beitragsnachweisung Im Lohnsummenverfahren erfolgt die Abrechnung aller Beiträge mit der Beitragsnachwei- 10 5. Sonderzahlungsmeldung/ Meldung des BV-Beitrages/ Meldung zum verminderten AV-Beitrag/ Meldung des Service-Entgelts Damit die Beiträge für Sonderzahlungen und die Beiträge für die Betriebliche Mitarbeitervorsorge, die Summe der jährlich zu leistenden Service-Entgelte und der Abzug von Dienstnehmer/innenbeiträgen zur Arbeitslosenversicherung abgerechnet werden können, müssen für das Vorschreibeverfahren gesondert Meldungen erstattet werden. Lohnsummenbetriebe rechnen diese Beiträge und Abzüge über die Beitragsnachweisung ab. 6. Lohnzettel für die Finanz und die Sozialversicherung Wird ein Beschäftigungsverhältnis während des laufenden Kalenderjahres beendet, ist ein Lohnzettel auszustellen. Dieser ist bis zum Ende des Folgemonates zu erstatten, der auf das Ende des Beschäftigungsverhältnisses (=arbeitsrechtliches Ende) folgt. Bei aufrechter Beschäftigung ist bis Ende Februar des Folgejahres ein Lohnzettel für das vorangegangene Kalenderjahr mittels DFÜ zu übermitteln. Ist eine Übertragung per DFÜ nicht möglich, kann der Lohnzettel in Papierform bis zum 31. Jänner des Folgejahres an das zuständige Betriebsstättenfinanzamt übersandt werden. 7. Arbeits- und Entgeltsbestätigung/ Arbeits- und Entgeltsbestätigung für Wochengeld Diese Meldungen sind seitens der Dienstgeber/innen im Falle einer Arbeitsunfähigkeit bzw. Schwangerschaft der Dienstnehmer/innen zu übermitteln um die Höhe des Krankengeldanspruchs bzw. Wochengeldanspruchs berechnen zu können. Wird im Anschluss an den Wochengeldbezug Kinderbetreuungsgeld in Anspruch genommen, bzw. Karenz angetreten, ist eine Abmeldung mit dem entsprechenden Abmeldegrund zu übermitteln. WANN melde ich? Welche Fristen sind einzuhalten? Meldungsart Meldefrist Anmeldung Die vollständige Anmeldung vor Arbeitsantritt mit allen Daten in einem Schritt, oder: In zwei Schritten die Mindestangaben-Anmeldung vor Arbeitsantritt und innerhalb von sieben Tagen die vollständige Anmeldung Abmeldung Binnen 7 Tagen nach Ende der Pflichtversicherung Änderungsmeldung 7 Tage nach Eintritt der Änderung Lohn- und Gehaltsänderungsmeldung 7 Tage nach Ende des Monats in dem die Entgeltänderung fällt Meldung des BV-Betrages/ 7 Tage nach Ende des Monats in dem die Beiträge fällig wurden Meldung zum verminderten AV-Beitrag Sonderzahlungsmeldung 7 Tage nach Ende des Monats in dem die Sonderzahlung fällig war, oder bereits vor Fälligkeitsdatum ausgezahlt wurde Meldung des ServiceEntgelts Bis zum 7. Dezember für die am 15. November fälligen ServiceEntgelte Beitragsnachweisung Nach Ablauf des betroffenen Beitragszeitraumes bis zum 15. des Folgemonats Lohnzettel Unterjähriger Lohnzettel: Bis zum Ende des Folgemonats nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses Jährlicher Lohnzettel: a) per DFÜ: bis Ende Februar des folgenden Kalenderjahres b) Papierlohnzettel: bis Ende Jänner des folgenden Kalenderjahres Allgemein gilt: Fällt das Ende der Meldefrist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist die Meldung am nächstfolgenden Werktag rechtzeitig eingelangt. Fälligkeit der Beiträge Vorschreibebetriebe: mit Ablauf des zweiten Werktages nach Aufgabe der Beitragsvorschreibung zur Post Lohnsummenbetriebe: Allgemeine Beiträge:Letzter Tag des Kalendermonats in den das Ende des Beitragszeitraumes fällt. Sonderzahlungen: Letzter Tag des Kalendermonats in dem die Sonderzahlung fällig wurde (bzw. vor Fälligkeit ausgezahlt wurde) Zahlungsfrist binnen 15 Tagen nach Fälligkeit der Beiträge Werden die vorgegeben Fristen für die Übermittlung von Meldungen nicht eingehalten kommt es zu Ordnungsbeiträgen bzw. Beitragszuschlägen. Eine verspätete Einzahlung der fälligen Beiträge führt zur Einhebung von Verzugszinsen und in weiterer Folge zur Einleitung von weiteren Eintreibungsmaßnahmen. 11 zahn info INFOR MATIO N FÜR ZAHNÄR ZTI NN E N U N D Z A H N Ä RZ T E Welche sind die häufigsten Beitragsgruppen? Beschäftigtengruppe Sekretär/in, (Zahnärztliche)Ordinationshilfe, Zahnärztliche Ordinationshilfe-Anlernling (Kein Lehrverhältnis) Beitragsgruppe Vollversichert (KV,UV, PV, AV) 39,70 N24 Teilversichert (nur UV) (=geringfügig beschäftigt) 1,30 Vollversichert (KV,UV, PV, AV) 39,70 Teilversichert (nur UV) (=geringfügig beschäftigt) 1,30 Vollversichert (KV,UV, PV, AV) 39,70 Teilversichert (nur UV) (=geringfügig beschäftigt) 1,30 N14 D1 oder A1 Zahntechniker/in Beitragssatz in % (inklusive Nebenbeiträge) D1 A1 Reinigungskraft Versicherungsumfang N24 oder N14 Zahntechnikerlehrling 1. und 2. Lehrjahr A7y Versicherungsschutz KV,PV, UV; Beitragsleistung nur für PV 22,80 3. Lehrjahr A4y Versicherungsschutz KV,PV, UV; Beitragsleistung nur für PV und KV 30,45 4. Lehrjahr A3y Versicherungsschutz KV,PV, UV, und AV; Beitragsleistung nur für PV und KV und AV 36,45 Die Beiträge werden berechnet auf Basis der Beitragsgrundlage x Beitragssatz. Für die Betriebliche Mitarbeitervorsorge ist ein Beitrag in Höhe von 1,53 % der Beitragsgrundlage zu leisten. Geringfügigkeitsgrenze 2015 monatlich € 405,98 täglich € 31,17 Die angegebenen Beträge werden jährlich angepasst. Was bewirkt und wie hoch ist die Geringfügigkeitsgrenze? Unterschreitet das Entgelt wegen eines untermonatigen Beginns, Endes oder einer Unterbrechung eines Beschäftigungsverhältnisses die Geringfügigkeitsgrenze, besteht dennoch eine Vollversicherung (Kranken-, Unfall-, Pensionsversicherung und Arbeitslosenversicherung). Beschäftigt ein/e Dienstgeber/in mehrere geringfügig Beschäftigte und überschreitet die Bezieht der/die Dienstnehmer/in ein Entgelt bis zur Geringfügigkeitsgrenze (=geringfügig Beschäftigte), besteht nur eine Pflichtversicherung in der Unfallversicherung. Die Beitragspflicht zur Betrieblichen Mitarbeitervorsorge besteht auch bei den geringfügig Beschäftigten. 12 Jede Meldungsart ist mit einer Meldefrist verbunden Summe ihrer allgemeinen Beitragsgrundlagen das 1 ½-fache der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze (2015: € 608,97), ist zusätzlich zum UV-Beitrag eine Dienstgeber/innen-Abgabe (DG-Abgabe) zu leisten. Die DG-Abgabe beträgt 16,4 % und ist von der Summe der monatlichen allgemeinen Beitragsgrundlagen inklusive Sonderzahlungen der geringfügig Beschäftigten zu entrichten. Was bewirkt und wie hoch ist die Höchstbeitragsgrundlage? Sozialversicherungsbeiträge werden nur bis zur Höchstbeitragsgrundlage berechnet. BVBeiträge kennen keine Höchstbeitragsgrundlage. Höchstbeitragsgrundlage 2015: Allgemeine Beitragsgrundlage: täglich € 155.– monatlich € 4.650.– Sonderzahlung: jährlich € 9.300.– Die angegebenen Beträge werden jährlich angepasst. Monatliche Beitragsgrundlage Abzuziehender Prozentsatz (brutto, in EUR für 2015) bis 1.280.- 3% von 1.280,01 bis 1.396.– - 2% von 1.396,01 bis 1.571.– - 1% Die angegebenen Beträge werden jährlich angepasst. Verminderung der Beiträge bei älteren Dienstnehmerinnen/Dienstnehmern Werden ältere Dienstnehmer/innen beschäftigt, kann es – abhängig von der Vollendung des jeweiligen Lebensjahres – zu einer Reduzierung bzw. Wegfall der Beiträge für die Arbeitslosenversicherung und die Unfallversicherung kommen. Weiterführende Informationen Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der WGKK (www.wgkk.at), auf der auch der vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger herausgegebene „Arbeitsbehelf für Dienstgeber“ und das aktuelle „Beitragsgruppenschema“ zum Download bereitstehen. Verminderung des Dienstnehmerbeitrags bei Niedriglohnbezieher/innen Für Bezieher/innen niedriger Einkommen ist abhängig von der Höhe der monatlichen Beitragsgrundlage ein verringerter Dienstnehmer/ innenanteil des Arbeitslosen-Versicherungsbeitrages (AV-Beitrages) zu leisten. Mitunter entfällt dieser zur Gänze. 13 zahn info INFOR MATIO N FÜR ZAHNÄR ZTI NN E N U N D Z A H N Ä RZ T E Die Frage des Quartals „Visiten sind vom Vertragszahnarzt durchzuführen, wenn dem Patienten wegen seines körperlichen oder geistigen Zustandes das Aufsuchen des Vertragszahnarztes in der Ordination nicht zugemutet werden kann. Die Position 4 ist grundsätzlich pro Tag und Patient nur einmal verrechenbar; bei mehrmaliger Verrechnung einer Visite pro Quartal soll das Datum angegeben werden; bei einer weiteren Visite pro Patient und Tag ist auch die Uhrzeit anzugeben.“ Doris Bauer Leiterin der Gruppe Abrechnungsstelle für Zahnbehandlerinnen/-behandler Wie und wann wird ein sogenannter „Hausbesuch“ vergütet? In der Honorarordnung für die Vertragszahnärztinnen/-ärzte ist, wenn eine/ein Wiener Vertragszahnärztin/-arzt einer/einem Patientin/Patienten einen Hausbesuch abstattet, die Position 4 „Visite“ pro Patientinnen-/Patientenkontakt verrechenbar. Das Verrechnungsausmaß ist im Sozialversicherungskommentar zur bundeseinheitlichen zahnärztlichen Honorarordnung vom 5. Juni 2002 detailliert beschrieben und lautet wie folgt: 14 Der Patientinnen-/Patientenkontakt ist durch das Nacherfassen der Konsultation im e-cardSystem mittels o-card unbedingt erforderlich, da eine Honorierung der erbrachten Leistungen sonst nicht möglich ist. Die e-card der/des Patientin/Patienten darf keinesfalls „ausgeborgt“ und mit in die Ordination genommen werden, diese muss bei der/ dem Patientin/Patienten verbleiben. Fit in der Zahnarztpraxis Histaminunverträglichkeit Der Kopf schmerzt, die Nase rinnt . . . Immer mehr Menschen berichten über Unwohlsein nach dem Essen. Kopfschmerzen, rote Flecken nach Alkoholkonsum bis hin zu Magen-Darmbeschwerden führen zu einer erheblichen Einschränkung der Lebensqualität. Aus Angst, aber auch durch Falschinformation werden oft unnötig viele Lebensmittel und Speisen weggelassen. Waren bisher Laktose, Fruktose oder Sorbit die vermeintlichen Auslöser, so ist es nun die Histaminunverträglichkeit, die zunehmend an Bedeutung gewinnt. Tatsächlich betroffen sind schätzungsweise 1-3 % der Bevölkerung und davon ca. 80 % Frauen mittleren Alters, was möglicherweise auf die Hormonumstellung zurückzuführen ist. Histaminbildung und Abbau Histamin zählt zur Gruppe der biogenen Amine. Es wird entweder vom Körper selbst gebildet (endogene Synthese aus der Aminosäure Histidin) oder über Nahrungsmittel/ Getränke zugeführt (z.B. gereifte Käse- und Wurstsorten, Alkohol, v.a. Rotweine, Tomaten, Sauerkraut etc.). Normalerweise wird Histamin aus der Nahrung durch die im Darm ansässige Diaminoxidase (DAO) abgebaut. Endogen produziertes Histamin wird über ein körpereigenes Enzym, die Histamin-N-Methyltransferase (HNMT), eliminiert. Bei der Histaminunverträglichkeit besteht ein Ungleichgewicht zwischen anfallendem Histamin und der Kapazität, dieses abzubauen. Der zugrundeliegende Pathomechanismus hierfür, ist bis heute noch nicht ganz geklärt. Obwohl die Histaminunverträglichkeit klinisch einer echten Allergie ähnelt, ist sie von dieser klar abzugrenzen. Sie wird in die Gruppe der Pseudoallergien eingeordnet, bei welchen keine immunologische Reaktion stattfindet. Im Gegensatz zur echten Allergie treten die Sym- Tanja Ostermann Diätologin im Hanusch-Krankenhaus ptome dosisabhängig auf, d.h. kleine Mengen eines histaminhältigen Nahrungsmittels werden oft problemlos vertragen. Mögliche Symptome bei Histaminunverträglichkeit: - Kopfschmerzen bis hin zur Migräne - Rinnende Nase - Magen-/Darmbeschwerden (Durchfälle) - Atemwegsbeschwerden bis hin zu Asthma bronchiale - Herzrasen - Chronisch erniedrigter Blutdruck - Rötung der Haut, Nesselausschlag - Juckreiz sowie Quaddelbildung Diagnose der Histaminunverträglichkeit Bevor die Diagnose einer Histaminunverträglichkeit gestellt wird, sind differenzialdiagnostisch alle Erkrankungen und Störungen auszuschließen, welche die vorliegende Symptomatik erklären könnten. 15 zahn info INFOR MATIO N FÜR ZAHNÄR ZTI NN E N U N D Z A H N Ä RZ T E Symptome und Differenzialdiagnosen bei Patientinnen/Patienten mit vermuteter Histaminunverträglichkeit Symptome: Flush Juckreiz Übelkeit/Erbrechen/Durchfälle Rhinitis Dyspnoe, Stimmstörung Blutdruckabfall, Schwindel, Tachykardie Differezialdiagnose(n): Neuroendokrine Tumoren Urtikaria, Pruritus sine materia, Prurigo Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen, Kohlenhydratverwertungsstörungen (Laktoseintoleranz, Fruktosemalabsorption), Zöliakie Allergische und nicht allergische Rhinitis Allergisches und nicht allergisches Asthma Nahrungsmittelinduzierte Anaphylaxie S1-Leitlinie der DGAKI, GPA und ÄDA, Juni 2011 Die häufig in der Praxis verwendete Bestimmung der DAO im Serum und des Histaminspiegels im Plasma gibt aus heutiger Sicht keine sichere Auskunft über das Vorliegen einer Histaminunverträglichkeit (keine eindeutige Korrelation mit der Abbaukapazität der DAO im menschlichen Darm). Der Goldstandard zur Diagnose der Histaminunverträglichkeit wäre ein doppel-blindplacebo-kontrollierter Provokationstest unter ärztlicher Aufsicht, der jedoch in der Praxis kaum Anwendung findet. Die Diagnose der Histaminunverträglichkeit sollte daher anhand der Klinik bzw. Reproduzierbarkeit der Symptome erfolgen. Ein über mehrere Tage geführtes Ernährungs- und Symptometagebuch zur Ermittlung von „verdächtigen“ Lebensmitteln kann hierbei sehr hilfreich sein. Besteht nun der begründete Verdacht einer Histaminunverträglichkeit, hat sich in der Praxis eine 3-stufige Ernährungsumstellung bewährt. 1. Stufe: Karenzphase (Dauer: 10-14 Tage) In dieser Phase werden Nahrungsmittel mit einem hohen Gehalt an Histamin und anderen biogenen Aminen sowie Histaminliberatoren (= pharmakologisch aktive Substanzen in Medikamenten oder Nahrungsmitteln, die eine endogene Histaminausschüttung bewir- 16 ken) gemieden (siehe Tabelle). Ziel dieser Phase ist das Abklingen der Symptomatik. Patientinnen/Patienten, bei denen gastrointestinale Symptome im Vordergrund stehen wird zusätzlich empfohlen, die Richtlinien einer leichten Vollkost zu berücksichtigen (keine blähenden Nahrungsmittel/Speisen wie Kohl, Kraut, Zwiebeln, Hülsenfrüchte, grobe Vollkornprodukte,...). Histaminliberatoren Codein, Röntgenkontrastmittel, Erdbeeren, Zitrusfrüchte, Tomaten, Milch, Meeresfrüchte, Ananas, Kiwi, Zusatzstoffe in Nahrungsmitteln (Glutamat, Benzoate, Sulfite, Nitrit) (Jarisch 2004) Der Reaktionsmechanismus der Histaminfreisetzung ist noch nicht genau bekannt. 2. und 3. Stufe: Testphase & Langzeiternährung (Dauer: 6-8 Wochen) Im Anschluss an die Karenzphase folgt die Testphase. Dabei werden in kleinen Mengen „verdächtige“ Nahrungsmittel wieder in den Speiseplan aufgenommen und auf Verträglichkeit getestet. Je geringer die Menge des eingeführten Lebensmittel, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der beschwerdefreie Zustand erhalten bleibt. Zu Beginn sollte pro Tag nur ein Lebensmittel getestet werden. Bei Symptomfreiheit kann entweder die Menge gesteigert oder auch ein weiteres histaminhältiges Nahrungsmittel am selben Tag, bzw. letztendlich auch zu einer Mahlzeit ausprobiert werden. Welches histaminreiche Nahrungsmittel als erstes getestet wird, hängt von den Wünschen der Patientinnen/Patienten ab (z.B. 1 Stück Tomate oder 1 Rippe Schokolade oder 2 Blatt Rohschinken bzw. Hartkäse, ...). Die Testphase geht fließend in die Langzeiternährung über. Individuelle diätologische Betreuung, Hilfestellung sowie Begleitung der Patientinnen/ Patienten beim Austesten der persönlichen Toleranzschwelle ist in jedem Fall dem ausschließlichen Einsatz von Listen vorzuziehen. Der Histamingehalt in Lebensmitteln kann trotz gleicher Sortenwahl oft starken Schwankungen unterliegen, was auf Reifegrad, Lagerbedingungen oder Verarbeitungsprozesse Karenzphase Lebensmittelgruppe Histaminreiche Lebensmittel Verträgliche Alternativen Milch und Milchpro- Gereifte Käsesorten wie Hart- und dukte Schnittkäsesorten, Schimmelkäse, Rohmilchkäse Frischkäse, Topfen, Mozzarella, kleine Mengen Butterkäse, Holländer, Geheimratskäse Fisch, Fischwaren, Meeresfrüchte Thunfisch, Makrelen, Sardinen, Heringe, Frischer oder tiefgekühlter marinierte Fische (z.B. Rollmops), Fisch gesalzene/geräucherte Fische (Bückling, Schillerlocken) Fleisch und Wurstwaren Gereifte Wurstsorten wie Salami, Kantwurst, Mettwurst, Rohschinken, Tiroler Speck, Osso collo Gemüse Tomaten, Tomatenprodukte, Spinat, Au- Zucchini, Karotten, Kürbis, Sellerie, Kohlrabi, Kohl, berginen, Avocado, Brennessel, Sauerkraut, Oliven, Essiggurkerln, Mixed Pastinaken, Rote Rüben Pickles Obst Orangen, Grapefruit, Banane, Ananas, Papaya, Himbeeren, Birnen, Weizenkeime, Cashewnüsse, Walnüsse Apfel, Marille, Pfirsich, Kirsche, Melone, Kaki, Heidelbeeren, Mandeln Alkohol Wein, v.a. Rotweine, Sekt, Spirituosen, hefetrübe Biersorten Kein Alkohol in der Karenzphase! In der Testphase: Histaminarmer Sekt, histaminarmer Wein, klare Schnäpse Sonstiges Weinessig (Rotweinessig, Balsamicoessig) Hefeextrakt in vegetarischen Aufstrichen, Hefeflocken oder in Suppenwürzen, Asiatische Fermentationsprodukte wie Sojasauce, Miso, Tempeh, Sufu, Natto, Fischsaucen, Schokolade Tafelessig, Apfelessig, histaminarmer Essig, Hefe in Brot und Backwaren, Brot mit Backferment Frisches Fleisch, Schinken, Krakauer, Frankfurter, Extrawurst 17 zahn info INFOR MATIO N FÜR ZAHNÄR ZTI NN E N U N D Z A H N Ä RZ T E Einige Medikamente stehen im Verdacht, die Wirksamkeit der Diaminoxidase zu blockieren (siehe Tabelle) und sollten daher bei der Anamnese beachtet werden. Symptome der Histaminunverträglichkeit treten dosisabhängig auf zurückzuführen ist. Auch die individuelle Empfindlichkeit gegenüber Histamin kann variieren, was die Reproduzierbarkeit der Symptome erschwert. Oft wird die Verträglichkeit zusätzlich von bestimmten Cofaktoren (körperliche Anstrengung, Stress, Hitze, Kälte) beeinflusst. Letztendlich entscheiden auch die Mahlzeitenzusammensetzung (Eiweiß und Fett innerhalb einer Mahlzeit) sowie die Anwesenheit von anderen biogenen Aminen (insbesondere Cadaverin, Putrescin, Spermin, Spermidin) über die Intensität der Symptome. Die Beratung und Betreuung von Patientinnen/Patienten mit Histaminunverträglichkeit gestaltet sich daher oft sehr zeitintensiv, nicht zuletzt auch dadurch, dass die Betroffenen durch Zeitschriften oder Internet bereits vorinformiert sind. Die Praxis zeigt, dass moderate Mengen an Histamin häufig gut vertragen werden und dass durch entsprechende Aufklärung strikte Ernährungsregime häufig vermieden werden könnten. Wirkstoff Handelsname Acetylcystein Aeromuc®, Pulmovent® Ambroxol Ambroben®e, Ambroxol®, Broxol®, Mucosolvan®, Mucospas® Aminophyllin Euphyllin®, Mundiphyllin®, Myocardon® Amitriptylin Saroten®, Tryptizol®, Limbritol® Chloroquin Resochin® Clavulansäure Augmentin® Isoniazid Myambutol+INH®, Rifoldin+INH®, Rimactan+INH® Metamizol Buscopan comp.®, Inalgon®, Novalgin® Metochlopramid Ceolat comp.®, Paspertase®, Paspertin® Propafenon Rhythmocor®, Rytmonorma® Verapamil Isoptin® Jarisch 2004; Medikamentöse Therapie, Nahrungsergänzung In der Praxis hat sich der Einsatz von Antihistaminika insbesondere aus der Gruppe der H1/H2-Rezeptorblocker (z.B. Aerius®, Xyzall®) bewährt. Auch DAO-Enzymersatzpräparate (z.B. Daosin®) werden häufig empfohlen, obwohl deren Wirksamkeit noch nicht ausreichend belegt ist. Zu Vitamin B6 und Vitamin C gibt es aktuell keine Empfehlung. 18 Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Histaminunverträglichkeit sehr viele Gesichter haben kann und deshalb einer sorgfältigen Anamese eine große Bedeutung zukommt. Interdisziplinäre Betreuung der Patientinnen/Patienten soll dazu führen, dass Betroffene aufgeklärt und unnötige Einschränkungen der Lebensqualität vermieden werden. Geschichten aus der Zahnpraxis Sie kennen bestimmt die Situation, dass bei einem Umzug unvermutete Schätze zum Vorschein kommen. Einer dieser Schätze ist das Buch „Freche Tratschgeschichten aus einer Zahnarztpraxis“. Die Autorin Elfi Wanjek - auch die „schreibende Dentistin“ genannt - schildert in lustigen Worten Erlebnisse mit Patientinnen/Patienten in ihrer Ordination. Lesen Sie in der Zahn-Info einige Auszüge aus diesem Buch. Vielleicht kommt Ihnen die eine oder andere Episode bekannt vor, weil Sie sie selbst auch schon in Ihrem Berufsalltag erlebt haben. Viel Spaß beim Lesen! Der nackte Jugoslawe Es war im Herbst 1972. Aber die Zeitangabe spielt in diesem Fall, der so außergewöhnlich ist, überhaupt keine Rolle. Zwei baumlange Jugoslawen marschierten eben in die Ordination. Einer konnte überhaupt nicht Deutsch. Sagte nur: „Do Polli“ (Schmerzen). Der zweite wollte eben ein endloses Palaver beginnen – er sprach ein wenig Deutsch – was ich bei seinem Freund alles machen müsse. Ich schickte ihn ins Wartezimmer zurück, denn ich war ja selbst Zahnbehandler genug, um zu wissen, was zu tun sei. Außerdem war die Schwellung nicht zu übersehen. Er sah aus wie der selige „Calafatti“ aus dem Wiener Prater, den leider die Kriegsereignisse 1945 dahingerafft hatten. Bei der Schwellung gab’s also nur eine Leitungsanästhesie in Verbindung mit ChloräthylSpray (örtlich), was den Extraktionsschmerz zwar nicht hundertprozentig beseitigte, aber vollauf genügte. Jugoslawen waren, im Gegensatz zu den Türken, selten wehleidig! Oft bestanden sie sogar darauf, die stärksten Zähne, etwa die mit drei Wurzeln, ohne Injektion gezogen zu bekommen. Was ich natürlich nicht tat, außer bei lockeren Exemplaren. Ich schickte also den Zweiten hinaus und deutete dem verschwollenen Mirko, Slavko, Mihajlo oder wie immer er hieß, er möge sich in den Stuhl setzen. Ich beachtete nicht, ob er es auch tat, denn ich ging mir die Hände waschen. Hatte nur den Eindruck, dass er sich beim Röntgenstuhl zu schaffen machte. verblüfft über das ungeschützte Klappergestell, sagte: “Nix do Injektio, sondern da Injektion“ (und auf den Mund deutete), wurde ihm wohl erst das Groteske seiner Lage bewusst, und am ganzen Leib zitternd, wie mir schien nur aus Scham, nicht aus Angst, setzte er sich endlich in den Operationsstuhl. Ich zog ihm den Zahn, er strahlte begeistert „Nix Polli“ (keine Schmerzen), kramte in seiner schmierigen Hosentasche, förderte einen ebenso schmierigen Zwanziger heraus und sagte freundlich: „Du Kaffee“ (er meinte wohl, im Café möge ich mir einen Kaffee kaufen). Als ich dem draußen wartenden Freund von dem lustigen Striptease erzählte, beteuerte er: „In Jugoslawia Doktor auch geben Injektio hinten“. „Ja, aber doch nicht fürs Zahnziehen?“ „Oh ja“, nickte er eifrig. „Auch für ‚Sub weg’ (Zahnziehen), aber immer viel, viel Polli!“ (Schmerzen). Was mir logisch erschien, denn auch bei Jugoslawen reichen die Zahnnerven nicht bis zum Allerwertesten. Als ich mich ihm wieder zuwandte, stand er noch immer beim Röntgen. Hatte Mantel und Sakko abgelegt und wollte gerade vollends Hose und Unterhose herunterlassen. Mit der „hintergründigen“ Handbewegung und dem lakonischen Befehl: “Do Injektio!“ Als ich, total 19