Was sind rassespezifische Hundegesetze?

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Was sind rassespezifische Hundegesetze?
Was sind rassespezifische
Hundegesetze?
Nach verschiedenen Vorfällen Ende der
1990er Jahre sind die Länderregierungen
Deutschlands tätig geworden, und haben
Hundegesetze im Namen der
Gefahrenabwehr erlassen, die verschiedene
Hunderassen als bösartig, gefährlich und
aggressiv einstufen.
Diese Gesetze verbieten es, bestimmte
Hunde zu halten - wenn, dann nur mit
wesentlich erschwerten Auflagen (z. B.
polizeiliches Führungszeugnis, Nachweis
des berechtigten Interesses,
Zuverlässigkeit, Sachkundenachweis,
Wesenstest, erhöhte Steuersätze, etc.). Die
Halter solcher Hunde werden vom
Gesetzgeber diskriminiert und kriminalisiert.
Verschiedene wissenschaftliche Studien in
Deutschland, und auch international, haben
bewiesen, dass die Gefährlichkeit und/oder
Aggression eines Hundes nicht in seiner
Rassezugehörigkeit begründet ist, sondern
in der Art und Weise, wie er gehalten,
erzogen und sozialisiert wird.
Beißstatistiken aus den Bundesländern
zeigen, dass die per Gesetz als
„unwiderlegbar gefährlich“ deklarierten
Rassen eher in den unteren Rängen zu
suchen sind - so sie denn überhaupt durch
Beißvorfälle auffallen.
15 Jahre rassespezifische Gesetzgebung (in
Bayern sogar über 20 Jahre!) haben
lediglich eines gezeigt: Vorfälle durch
Hundebisse werden in ihrer Gesamtzahl
NICHT weniger - es sind lediglich andere
Rassen beteiligt.
Der von den Politikern vielversprochene
„Schutz der Gesellschaft“ ist durch diese
Gesetze nicht gegeben - denn einem
verantwortungslosen Hundehalter sind
diese Gesetze egal.
Den Schutz der Gesellschaft vor Angriffen
durch Hunde kann man nur gewährleisten,
wenn man den Halter zur Verantwortung
zieht! Nur ein sachkundiger Halter ist in der
Lage, Situationen mit seinem Hund
einzuschätzen, entsprechend zu reagieren
und Vorfälle zu verhindern.
Was haben die Gesetze bewirkt?
Die Gesetze haben an der Zahl der
Beißvorfälle nichts verändert. Sie haben
unzähligen unbescholtenen Hunden das
Leben gekostet, Familien auseinander
gerissen, Hunde aus ihrer gewohnten
Umgebung gerissen. Die Hunde sitzen für
lange Zeit in den Tierheimen - mit wenig
Chancen auf Vermittlung, da allein die
Auflagen und hohen Kosten viele Menschen
abschrecken, einen solchen Hund zu
adoptieren. Teilweise dürfen diese Hunde
gar nicht vermittelt werden (z. B. in Bayern)
- es sei denn, es findet sich ein Adoptant
aus einem anderen Bundesland.
Hundehalter werden diskriminiert und
kriminalisiert, obwohl sie und ihr Hund sich
nie etwas zuschulden kommen lassen
haben.
Eine Reise mit bestimmten Hunderassen
durch Deutschland bedarf eines langen
Studiums von Gesetzen, da in Hamburg die
Auflagen anders sind als in Hessen. Selbst
die als gefährlich deklarierten Rassen
variieren von Bundesland zu Bundesland.
Und nicht zuletzt kostet die rassespezifische
Hundegesetzgebung den Staat viel Geld:
für die Kontrollen, Beschlagnahmungen
sowie die Unterbringung und Pflege der
sichergestellten Hunde.
Wie geht es besser?
Das Beispiel Niedersachsen zeigt, dass es
auch ohne eine Rasseliste geht. Hier ist
jeder Hundehalter verpflichtet, einen
Hundeführschein zu machen - unabhängig
von der Hunderasse, die er führt. Ein Hund
kann aufgrund von Vorkommnissen als
gefährlich eingestuft werden, auch hier ist
die Rassezugehörigkeit unerheblich.
Die Statistiken zeigen, dass auch ohne eine
Rasseliste die Beißvorfälle nicht
zugenommen haben.
Hierdurch ist die Möglichkeit gegeben, den
Halter zu belangen - nicht den Hund
vorzuverurteilen.
Das klare Ziel muss sein:
Gleichbehandlung aller
Hunderassen, und Bestrafung
verantwortungsloser Halter!
Wer sind wir?
Die IG Gegen Rasselisten setzt sich für die
Abschaffung der rassespezifischen
Hundegesetze ein. Wir sind der Meinung,
dass das Problem am Halter liegt, und nicht
an der Rassezugehörigkeit eines Hundes,
und fordern einen Sachkundenachweis
(Hundeführschein) für ALLE Hundehalter analog zum Niedersächsischen Hundegesetz
(NHundG).
www.gegenrasselisten.de
IG Gegen Rasselisten
End BSL now!
IG Gegen Rasselisten
End BSL now!
[email protected]

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