Was sind rassespezifische Hundegesetze?
Transcrição
Was sind rassespezifische Hundegesetze?
Was sind rassespezifische Hundegesetze? Nach verschiedenen Vorfällen Ende der 1990er Jahre sind die Länderregierungen Deutschlands tätig geworden, und haben Hundegesetze im Namen der Gefahrenabwehr erlassen, die verschiedene Hunderassen als bösartig, gefährlich und aggressiv einstufen. Diese Gesetze verbieten es, bestimmte Hunde zu halten - wenn, dann nur mit wesentlich erschwerten Auflagen (z. B. polizeiliches Führungszeugnis, Nachweis des berechtigten Interesses, Zuverlässigkeit, Sachkundenachweis, Wesenstest, erhöhte Steuersätze, etc.). Die Halter solcher Hunde werden vom Gesetzgeber diskriminiert und kriminalisiert. Verschiedene wissenschaftliche Studien in Deutschland, und auch international, haben bewiesen, dass die Gefährlichkeit und/oder Aggression eines Hundes nicht in seiner Rassezugehörigkeit begründet ist, sondern in der Art und Weise, wie er gehalten, erzogen und sozialisiert wird. Beißstatistiken aus den Bundesländern zeigen, dass die per Gesetz als „unwiderlegbar gefährlich“ deklarierten Rassen eher in den unteren Rängen zu suchen sind - so sie denn überhaupt durch Beißvorfälle auffallen. 15 Jahre rassespezifische Gesetzgebung (in Bayern sogar über 20 Jahre!) haben lediglich eines gezeigt: Vorfälle durch Hundebisse werden in ihrer Gesamtzahl NICHT weniger - es sind lediglich andere Rassen beteiligt. Der von den Politikern vielversprochene „Schutz der Gesellschaft“ ist durch diese Gesetze nicht gegeben - denn einem verantwortungslosen Hundehalter sind diese Gesetze egal. Den Schutz der Gesellschaft vor Angriffen durch Hunde kann man nur gewährleisten, wenn man den Halter zur Verantwortung zieht! Nur ein sachkundiger Halter ist in der Lage, Situationen mit seinem Hund einzuschätzen, entsprechend zu reagieren und Vorfälle zu verhindern. Was haben die Gesetze bewirkt? Die Gesetze haben an der Zahl der Beißvorfälle nichts verändert. Sie haben unzähligen unbescholtenen Hunden das Leben gekostet, Familien auseinander gerissen, Hunde aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen. Die Hunde sitzen für lange Zeit in den Tierheimen - mit wenig Chancen auf Vermittlung, da allein die Auflagen und hohen Kosten viele Menschen abschrecken, einen solchen Hund zu adoptieren. Teilweise dürfen diese Hunde gar nicht vermittelt werden (z. B. in Bayern) - es sei denn, es findet sich ein Adoptant aus einem anderen Bundesland. Hundehalter werden diskriminiert und kriminalisiert, obwohl sie und ihr Hund sich nie etwas zuschulden kommen lassen haben. Eine Reise mit bestimmten Hunderassen durch Deutschland bedarf eines langen Studiums von Gesetzen, da in Hamburg die Auflagen anders sind als in Hessen. Selbst die als gefährlich deklarierten Rassen variieren von Bundesland zu Bundesland. Und nicht zuletzt kostet die rassespezifische Hundegesetzgebung den Staat viel Geld: für die Kontrollen, Beschlagnahmungen sowie die Unterbringung und Pflege der sichergestellten Hunde. Wie geht es besser? Das Beispiel Niedersachsen zeigt, dass es auch ohne eine Rasseliste geht. Hier ist jeder Hundehalter verpflichtet, einen Hundeführschein zu machen - unabhängig von der Hunderasse, die er führt. Ein Hund kann aufgrund von Vorkommnissen als gefährlich eingestuft werden, auch hier ist die Rassezugehörigkeit unerheblich. Die Statistiken zeigen, dass auch ohne eine Rasseliste die Beißvorfälle nicht zugenommen haben. Hierdurch ist die Möglichkeit gegeben, den Halter zu belangen - nicht den Hund vorzuverurteilen. Das klare Ziel muss sein: Gleichbehandlung aller Hunderassen, und Bestrafung verantwortungsloser Halter! Wer sind wir? Die IG Gegen Rasselisten setzt sich für die Abschaffung der rassespezifischen Hundegesetze ein. Wir sind der Meinung, dass das Problem am Halter liegt, und nicht an der Rassezugehörigkeit eines Hundes, und fordern einen Sachkundenachweis (Hundeführschein) für ALLE Hundehalter analog zum Niedersächsischen Hundegesetz (NHundG). www.gegenrasselisten.de IG Gegen Rasselisten End BSL now! IG Gegen Rasselisten End BSL now! [email protected]