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Übungsleiter AKTUELL – Heft 11/2011
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INHALTSVERZEICHNIS
TIPPS UND INFORMATIONEN
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12. Ludwigsburger Pferdetag
Neue Pferdesportvereine in Baden-Württemberg
Neue FN-Pferdebetriebe in Baden-Württemberg
2. Süddeutsches Fahrsportforum, 21./22.01.2012 in München-Riem
Mitgliederentwicklung im Pferdesport
Seminar: Unterrichtserteilung in den Vereinen
Bundeswettbewerb: Vereins-Ideen zur Mitgliederbindung und -gewinnung
Neue Broschüre für Ausbilder: "Kinder mit Pferden stärken"
Distanzsportler haben einen neuen Präsidenten gewählt
AUS- UND WEITERBILDUNG
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Seite 4
Abzeichenprüfungen
Lehrgang "Trainerassistent Schulsport"
Fortbildungslehrgang für Gespannfahrer
Seminare und Lehrgänge 2011 und 2012
JUGEND IM Pferdesport
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Seite 5
Der richtige Auftritt des Vereins im Internet und in sozialen Netzwerken
WPSV Jugendwarttagung, 04.02.2011 in Marbach
BREITENSPORT
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Seite 6
Breitensport-Veranstaltungen
MANAGEMENT
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Seite 7
Annehmlichkeiten für Mitglieder
Deutlich weniger Geld für Solarstrom
Der Sportversicherungsvertrag: Die Vertrauensschadenversicherung
Das Spendenrecht und neue Spendenformulare
Vordruck "Bestätigung über Sachzuwendungen"
Die Redaktion wünscht allen Leserinnern und Lesern
eine besinnliche Adventszeit
Nächster Redaktionsschluss
15. Dezember 2011
Titelseite:
Der im Haupt- und Landgestüt Marbach geborene Rapphengst LEMBERGER (ex: Lockruf) erhielt anlässlich der
Süddeutschen Sattelkörung im Rahmen des Marbacher Wochenendes Anfang November die Zulassung als
Deckhengst.
Übrigens: "Lemberger" ist eine im Weinland Württemberg heimische Rebsorte, die auf über 1500 Hektar
Rebfläche angebaut wird. Der Lemberger verbindet die Finesse des Burgunders mit der Kraft des Cabernet. Der
Württemberger Lemberger galt als Haustrunk des ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss, und auch Fürst
Bismarck und Napoleon sollen die Sorte geschätzt haben.
HuL Marbach
Foto:
Stephan Kube
Impressum
Herausgeber:
Pferdesportverband Baden-Württemberg e.V.,Murrstraße 1/2, 70806 Kornwestheim, Telefon (0 71 54) 83 28-0
Internet: http://www.pferdesport-bw.de, mailto:[email protected]
Redaktion:
Der Vorstand Breitensport/Umwelt im Präsidium des Pferdesportverbandes Baden-Württemberg e.V.
Rolf Berndt, Ulmer Tal 35, 89160 Dornstadt, Telefon (01 72) 7 36 11 43, mailto:[email protected]
Reproduktion:
Kopierland GmbH, Hafenbad 35, 89073 Ulm, Telefon (07 31) 6 09 57, mailto:[email protected]
Übungsleiter AKTUELL – Heft 11/2011
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TIPPS UND INFORMATIONEN
12. Ludwigsburger Pferdetag
Am Donnerstag, 1. Dezember findet der jährliche Ludwigsburger Pferdetag in der WZG Möglingen,
http://www.wzg-weine.de, Raiffeisenstraße 2 in 71696 Möglingen (Kreis Ludwigsburg) statt. Die Veranstaltung
beginnt um 13.30 Uhr und endet gegen 17 Uhr. Veranstaltet wird dieser Tag vom Regierungspräsidium
Stuttgart, dem Kompetenzzentrum Pferd Baden-Württemberg, dem Landratsamt Ludwigsburg (Fachbereich
Landwirtschaft) und der Fachgruppe Pferdehaltende Betriebe des Landesbauernverbandes.
Themen der diesjährigen Veranstaltung sind:
Hygienefahrplan für Pferdebetriebe
Verbringungsverordnung
Brandschutz im Pferdebetrieb: Brandursachen, vorbeugende Maßnahmen und Zusammenarbeit mit der
Feuerwehr
Bedeutung und Beurteilung von Grundfutter in der Pferdefütterung
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, die Teilnahme ist kostenlos. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das
Regierungspräsidium Stuttgart, Sabine Henze, Telefon (07 1) 90 41 33 09.
-dt-
Neue Pferdesportvereine in Baden-Württemberg
Der Badische Sportbund Nord hat folgenden Verein aufgenommen: Muckensturmer Pferdefreunde e.V. mit
Sitz in Heddesheim, Reiterring Badische Pfalz.
Sport in BW 11/2011
Neue FN-Pferdebetriebe in Baden-Württemberg
Partnerbetrieb der FN und Mitglied im Pferdesportverband Baden-Württemberg wurde in: 75031 EppingenElsenz, Reitanlage Elsenztal Roland Maier, Elsenztalsiedlung 5, http://www.reitanlage-elsenztal.de.
-dt-
2. Süddeutsches Fahrsportforum
21./22. Januar 2012
Fortbildungs- und
Informationsveranstaltung
für
Fahrer, Trainer, Richter, Parcourschefs
und Fahrsportfans
in
München-Riem
Navigationsadresse:
Landsamer Straße 11, 81929 München
(http://www.olympiareitanlage.de)
Informationen unter
http://www.fahrsportforum-süd.de
Mitgliederentwicklung im Pferdesport
Der Deutschen Olympische Sportbund (DOSB) hat in seiner Mitgliederstatistik die von den Landesverbänden für
den Reitsport angegebenen Mitgliederzahlen 2011 veröffentlicht. Die Zahl der Mitglieder im Pferdesportverband
Baden-Württemberg ist von 103.053 im Jahre 2010 um 809 Mitglieder (0,79%) auf 102.244 im Jahre 2011
zurückgegangen. In den Regionalverbänden sieht die Entwicklung folgendermaßen aus: Nordbaden plus 19,
Südbaden minus 229 und Württemberg minus 599 Mitglieder.
In den anderen Landesverbänden stellt sich die Mitgliederentwicklung so dar: Bayern minus 1.390 (-1,39%),
Berlin-Brandenburg plus 310 (+1,96%), Bremen minus 84 (-2,65%), Hamburg minus 60 (-1,22%), Hannover
minus 164 (-0,19%), Hessen minus 1.000 (-1,36%), Mecklenburg-Vorpommern plus 424 (+5,35%), Rheinland
minus 1.373 (-2,05%), Rheinland-Pfalz minus 1.207 (-3,77%), Saarland minus 436 (-3,31%), Sachsen minus
80 (-0,68%), Sachsen-Anhalt minus 266 (-2,47%), Schleswig-Holstein minus 262 (-0,61%), Thüringen minus
214 (-3,16%), Weser-Ems minus 448 (-0,90%), Westfalen minus 1.812 (-1,67%).
Insgesamt verlor der in der FN organisierte deutsche Pferdesport 8.871 (-1,20%) seiner Mitglieder und zwar
sank die Mitgliederzahl von 736.870 Mitgliedern in 2010 auf 727.999 in 2011.
DOSB/FN
Übungsleiter AKTUELL – Heft 11/2011
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Seminar: Unterrichtserteilung in den Vereinen
Im Rahmen der Ausbildungsreihe des Württembergischen Pferdesportverbandes (WPSV) findet am Sonntag, 04.
Dezember 2011 in Marbach/Lauter das fünfte Seminar dieser Seminarreihe von 8:30 Uhr bis ca. 17:00 Uhr
statt. Der theoretische Teil und der praktische Teil wird in der Reithalle des Haupt- und Landgestüts Marbach
durchgeführt. Der Lehrgang wird mit 8 Lerneinheiten zur Verlängerung von Trainerlizenzen anerkannt.
Ihre schriftliche Anmeldungen richten Sie bis spätestens zum 25. November 2011 an die Geschäftsstelle des
WPSV, Murrstr. 1/2, 70806 Kornwestheim oder an mailto:[email protected].
Die Lehrgangsgebühr in Höhe von 35 Euro pro Person inkl. Mittagessen ist auf das Konto: 78 71 51 61 66 bei der
BW Bank in Stuttgart, BLZ 600 501 01 zu überweisen. Die Teilnehmerregistrierung erfolgt entsprechend dem
schriftlichen Anmeldeeingang in Verbindung mit der entsprechenden Kontobuchung.
Rückfragen zum Lehrgang erhalten Sie bei Gabriele Knisel-Eberhard, Telefon (0 71 54) 83 28-30.
WPSV
Bundeswettbewerb: Vereins-Ideen zur Mitgliederbindung
und -gewinnung
Nach Jahrzehnten des Wachstums im organisierten Pferdesport musste dieser im Jahre 2004 erstmals ein Minus
verkraften. Seitdem verließen rund 15.000 Menschen den die Reit- und Fahrvereine. Diese Entwicklung wollen die
FN und die Landespferdesportverbände bremsen und umkehren. Dazu startete im Frühjahr 2010 die
gemeinschaftliche Initiative "Vorreiter Deutschland - Initiative zur Förderung des Reitens in Verein und Betrieb".
Demzufolge gewinnt aus existenziellen Gründen die Bindung bisheriger Mitglieder, die Gewinnung neuer und vor
allem das ehrenamtliche Engagement, eine immer größere Bedeutung für alle Pferdesportvereine.
Um Pferdesportvereine bei der Umsetzung Ihrer Maßnahme/n zu unterstützen, schreibt die FN in diesem Jahr
einen bundesweiten Wettbewerb zur Mitgliederbindung und -gewinnung aus. Teilnahmeberechtigt sind alle
Pferdesportvereine, die Mitglied in einem Landespferdesportverband sind. Die vorgestellte Maßnahme darf
frühestens am 1.1.2008 begonnen haben. Der Wettbewerbsfragebogen kann unter http://www.vorreiterdeutschland.de heruntergeladen werden.
Ausgezeichnet werden die sieben besten Pferdesportvereine. Die Plätze eins bis fünf werden durch finanzielle
Unterstützung in Höhe gestaffelt mit 500, 750, 1000, 1250 und 1500 Euro belohnt. Die Plätze sechs und sieben
erhalten jeweils ein Literaturpaket des FN-Verlages im Wert von 200 bzw. 300 Euro.
Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 16. Mai 2012 bei der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V.,
Abteilung Breitensport/Vereine/Betriebe, Freiherr-von-Langen-Straße 13, 48231 Warendorf einzureichen.
Rückfragen bei: Carolin Spickhoff, mailto:[email protected], Telefon (0 25 81) 63 62-537.
-dt-
Neue Broschüre für Ausbilder: "Kinder mit Pferden stärken"
Der physische und psychische Zustand von Kindern verschlechtert sich immer mehr. In der Broschüre
"Kursmanual: Kinder mit Pferde stärken" erhalten Trainer und Ausbilder im Pferdesport Anleitungen und Tipps,
wie sie Kinder und Jugendliche mit Hilfe des Pferdes körperlich und geistig stärken können. Neben
Grundlagenwissen zu Gesundheit, Prävention und Gesundheitsförderung geht es um die motorische Entwicklung
und die Besonderheiten in der jeweiligen Altersklasse. Für die Umsetzung in der Praxis kann der Ausbilder je
nach Zielsetzung aus einem Kursprogramm mit zehn verschiedenen Einheiten für seinen Unterricht auswählen.
Die Broschüre wird von der FN herausgegeben. Sie kostet 5 Euro zzgl. 3 Euro Versandkosten in der Druckfassung
oder 4 Euro als Downloadfassung. Beides ist zu beziehen über http://www.pferd-aktuell.de, Rubrik Merkblätter
und Broschüren.
fn-press 28.11.2011
Distanzsportler haben einen neuen Präsidenten gewählt - langjährige Präsidentin
von FN mit Deutschem Reiterkreuz in Gold ausgezeichnet
Dr. Juliette Mallison, seit 16 Jahren Präsidentin des Vereins Deutscher Distanzreiter und Fahrer e.V. (VDD) hat,
wie sie selbst bereits vor zwei Jahren ankündigte, sich 2011 nicht mehr für das Amt als Präsidentin zur Verfügung
gestellt. Sie selbst sagte: "Ich gehe mit einem lachenden und einem weinenden Auge und werde den Verein
weiterhin unterstützen." Für Ihre Verdienste und ihr persönliches Engagement um den Distanzsport wurde ihr im
Rahmen der Jahreshauptversammlung des VDD von FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach das Deutsche
Reiterkreuz in Gold verliehen. Außerdem folgte die Mitgliederversammlung dem neu gewählten Präsidiums, Dr.
Juliette Mallison zur Ehrenpräsidentin des VDD zu ernennen.
Die Amtsnachfolge der in den Ruhestand getretenen Präsidentin tritt der bisherige erste Beisitzer, Dr. Jan
Duvenhorst, an. Der 48-Jährige Oberforstrat aus Lonsee, Baden-Württemberg, ist seit 2002 Mitglied des
Vorstandes, selbst aktiver Distanzreiter und FEI-Richter. Sein Ziel sind die Weiterführung des Vereins nach dem
Motto "Alle unter einem Dach": Gleich ob es sich um Gelegenheitsteilnehmer, sportlich ambitionierte Reiter/innen
und Fahrer/innen oder Spitzensportler handelt, alle sollen sich im VDD verstanden und außen vertreten fühlen.
Aufgrund der Erfahrungen als Veranstalter setzt er außerdem auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit
mit Grundstückseigentümern und genehmigenden Behörden. "Sie werden Ihre Fußstapfen hinterlassen", so
Soenke Lauterbach.
http://www.vdd-aktuell.de
Übungsleiter AKTUELL – Heft 11/2011
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AUS- UND WEITERBILDUNG
Abzeichenprüfungen
Datum:
PLZ/Veranstalter:
Kontakt:
10.12.11
11.12.11
17.12.11
18.12.11
28.12.11
05.01.12
05.01.11
06.01.11
07.01.11
15.01.12
26.02.11
07.04.11
76476 RFV Kuppenheim-Bischweier
77974 Meißenheim, Fahrstall Lohrer
74430 RV Aalen u.U.
74585 RFV Rot am See
88069 RFV Krumbach
71116 PSV Hohe Eiche
78166 RFV Donaueschingen
71083 Herrenberg
73730 RFV Esslingen
79539 RV Lörrach
71332 Waiblingen, EWU B.W.
88353 RFV Staibshof
Fr. Kuhn
Hr. Lohrer
Fr. Widmann
Fr. Hirsch
Hr. v. Dewitz
Hr. Hauke
Hr. Junginger
Hr. Holzapfel
Fr. Rossbach
Fr. Schmitz
Fr. Bürkle
Fr. Wespel
Abzeichen:
0171 7177470
0171 2097099
0173 3234942
0172 6324160
07542 5306-115
07034 29770
0175 7032105
0175 9617548
[email protected]
07621 3538
0177 7842807
0160 97854419
Quelle: http://www.pferdesport-bw.de >Landeskommission >Abzeichenprüfungen
BP, DLA
BP, DFA
BP, DRA
BP, DRA, DLA
BP, DRA
BP, DRA
BP, DRA
BP, DRA
BP, DRA
BP, DRA
BP, DLA
BP, DRA
Stand: 22.11.2011
Lehrgang "Trainerassisten Schulsport"
Der Württembergische Pferdesportverband (http://www.wpsv.de) bietet erstmalig an der Landesreitschule im
Haupt und Landgestüt Marbach (http://www.gestuet-marbach.de) einen Lehrgang zum Trainerassistent im
Schulsport an. Der Lehrgang richtet sich an Lehrer oder Erzieher, die Interesse am Pferdesport haben und hier
eine Qualifikation im Reiten und Voltigieren erwerben wollen, aber auch an Trainer , die sich im Schulsport
zusätzlich qualifizieren wollen. Lehrgangstermine sind: 28. Januar (Beginn 9 Uhr) und 29. Januar 2012; 30.
März (Beginn 17 Uhr) und 31. März 2012. Prüfung ist am 1. April 2012. Lehrgangskosten: 180.--€ ohne
Prüfungsgebühr, Übernachtung und Verpflegung. Höchstteilnehmerzahl: 20 Personen
Voraussetzungen:
Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein oder Mitarbeiter in einem Pferdebetrieb, Lehrerausbildung,
erzieherische Berufsausbildung, Trainer/Berufsausbilder mit abgeschlossener Prüfung (Dispens
kann in
Einzelfällen nach Rücksprache erteilt werden). Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnis (nicht älter als sechs
Monate), Besitz des Basispasses Pferdekunde (kann ggf. bei der Abschlussprüfung erworben werden) oder des
Sachkundenachweises gemäß APO, Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses (16 LE), der nicht länger als 2 Jahre
zurückliegt.
Inhalte:
Aufgaben des Trainerassistenten-Schulsport im Verein/Betrieb (Aufsichtspflicht , Unfallverhütung, Anforderungen
an den Trainerassistenten im Schulsport Reiten und Voltigieren und im Bereich von Vorschulen und Kindergärten.
Vermittlung von Kenntnissen auf dem Gebiet der Pferdehaltung und des Umgangs mit dem Pferd,
Tierschutzgesetz. Theorie zur Unterrichtserteilung, Reitlehre/Voltigierlehre, Praktische Unterstützung von
Lehrkräften.
Anmeldungen:
unter Beifügung der notwendigen Voraussetzungen bis zum 22.Dezember 2011 an: Württembergischer
Pferdesportverband (WPSV), Murrstr. 1/2 70806 Kornwestheim. Die Lehrgangsgebühren überweisen Sie auf das
Konto des WPSV, Nr. 787 151 6166, BW Bank Stuttgart, BLZ 60050101.
Rückfragen:
richten Sie an: Gabriele Knisel-Eberhard, 07154/832830 , mailto:[email protected].
WPSV
Fortbildungslehrgang für Gespannfahrer
Der Württembergische Pferdesportverband (http://www.wpsv.de) veranstaltet gemeinsam mit der
Verwaltungsberufsgenossenschaft (vbg) und dem Haupt-und Landgestüt Marbach das Seminar „Unfallverhütung
durch sicheres Verhalten im Fahrsport“.
Seminarinhalte: Rechtsgrundlagen zur Teilnahme am Straßenverkehr, Ausrüstung von Gespannen, Sachkundeund Gebrauchsprüfung, Ausbildung Fahrer/Beifahrer, Sicherheit im Stall, Versicherungsschutz und Haftung,
Gesetzliche Unfallversicherung, Unfallverhütungsvorschriften, Grundlage Gewerberecht.
Ort: Haupt-und Landgestüt Marbach
Termin:16.-18. März 2012
Kosten: keine für die Teilnehmer. Die vbg übernimmt alle anfallenden Kosten für Lehrgangsteilnahme,
Unterkunft und Verpflegung und die Fahrtkosten für die einfache Strecke (0.40 € pro km) zwischen Heimatort
und Veranstaltungsort.
Für das Seminar werden 15 LE zur Verlängerung der Trainerlizenz anerkannt.
Teilnehmerzahl: maximal 19 Teilnehmer, der Eingang der Anmeldung entscheidet über die Teilnahme. Schriftliche
Anmeldungen mit Name, Adresse, Telefon, e-mail und Vereinsanschrift an:
Württembergischer Pferdesportverband (WPSV), Murrstr. 1/2, 70806 Kornwestheim, mailto:[email protected]. Für
Rückfragen zum Seminar steht Ihnen Gabriele Knisel-Eberhard zur Verfügung.
WPSV
Übungsleiter AKTUELL – Heft 11/2011
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Seminare und Lehrgänge 2011
02.-04. Dez.
Trainer-Fortbildung (Trainer Reiten) der Landeskommission (LK) Baden-Württemberg
Ort: Haupt- und Landgestüt Marbach/Landesreitschule, http://www.gestuet-marbach.de
Infos bei: LK-BAW, Claudia Eiser, Telefon (0 71 54) 83 28-10, mailto:[email protected]
Die Teilnahme gilt als Fortbildung mit 15 LE zur Verlängerung der DOSB-Trainerlizenz
09.-11. Dez.
3-Tage-Reitkurs "Dressur nach klassischen Grundsätzen" mit Conny Niedenthal aus Mallorca
Ort: FN-Betrieb El-Picadero, 88367 Hohentengen-Bremen, http://www.el-picadero.de
Infos bei: Telefon (01 71) 4 77 60 68, mailto:[email protected]
Seminare und Lehrgänge 2012
28. - 29. Jan.
30.-01. April
WPSV-Lehrgang "Trainerassistent im Schulsport"
Ort: Haupt- und Landgestüt Marbach/Landesreitschule, http://www.gestuet-marbach.de
Infos bei: WPSV-Geschäftsstelle, Telefon (0 71 54) 83 28-30, mailto:[email protected]
Die Teilnahme gilt als Fortbildung mit 15 LE zur Verlängerung der DOSB-Trainerlizenz
04.-05. Feb.
VBG-Lehrgang "Sportmedizin Voltigieren"
Ort: VBG-Akademie für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Schloss Lautrach b. Memmingen
Infos bei: WPSV-Geschäftsstelle, Telefon (0 71 54) 83 28-30, mailto:[email protected]
Die Teilnahme gilt als Fortbildung mit 15 LE zur Verlängerung der DOSB-Trainerlizenz
03.-04. März
VBG-Lehrgang "Sportmedizin Reitsport"
Ort: VBG-Akademie für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Schloss Lautrach b. Memmingen
Infos bei: WPSV-Geschäftsstelle, Telefon (0 71 54) 83 28-30, mailto:[email protected]
Die Teilnahme gilt als Fortbildung mit 15 LE zur Verlängerung der DOSB-Trainerlizenz
16.-18. März
VBG-Lehrgang "Fortbildung für Gespannfahrer aus Vereinen und Inhaber von Kutschbetrieben"
Ort: Haupt- und Landgestüt Marbach, http://www.gestüt-marbach.de
Infos bei: WPSV-Geschäftsstelle, Telefon (0 71 54) 83 28-30, mailto:[email protected]
Die Teilnahme gilt als Fortbildung mit 15 LE zur Verlängerung der DOSB-Trainerlizenz
24.-25. März
VBG-Lehrgang "Sportmedizin Voltigieren"
Ort: VBG-Akademie für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Schloss Lautrach b. Memmingen
Infos bei : WPSV-Geschäftsstelle, Telefon (0 71 54) 83 28-30, mailto:[email protected]
Die Teilnahme gilt als Fortbildung mit 15 LE zur Verlängerung der DOSB-Trainerlizenz
16.-19. April
WPSV-Lehrgang "Fortbildung für Ausbilder" (Nur mit eigenen geeigneten Pferden D/S)
Ort: FN-Betrieb Fritz Pape, Schloss Sindlingen
Infos bei: WPSV-Geschäftsstelle, Telefon (0 71 54) 83 28-30, mailto:[email protected]
Die Teilnahme gilt als Fortbildung mit 30 LE zur Verlängerung der DOSB-Trainerlizenz
Seminarangebote 2012 des Kompetenzzentrum Pferd Baden-Württemberg unter: http://www.pferde-bw.de
-dt-
JUGEND IM PFERDESPORT
Der richtige Auftritt des Vereins im Internet und in sozialen Netzwerken
Gut besuchte Webseiten machen Öffentlichkeitsarbeit erfolgreich, wenn sie zur Publikationsplattform werden, die
zeitnah den aktuellen Informationsstand des Vereins widerspiegelt. Eine Erfolgreiche Seite lebt von Inhalten, die
spezifisch auf die Bedürfnisse und Interessen der Besucher zugeschnitten und immer aktuell sind. Die Nutzung
sozialer Netzwerke wie Facebook oder Kommunikationsdiensten wie Twitter ist ein weiterer Baustein
zur Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere auch, um junge Menschen zu erreichen und einzubinden.
Im Seminar geht es um Konzeptionen, Inhalte, Nutzer- und Besucherverhalten, Vernetzung und Arbeitsabläufe,
mögliche Tools, Suchmaschinenoptimierung, Dienstleister und Kosten.
Termin: Samstag, 28. Januar 2012, Beginn: 9 Uhr, Ende zirka 17 Uhr. Ort: Landesakademie für Jugendbildung
Weil der Stadt.
Teilnahmegebühren: 58 Euro (Aufpreis für Mittagessen 9 Euro)
Teilnehmer: Für alle, die moderne Formen der Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation für ihren Verein effizient
einsetzen wollen.
Fordern Sie unter mailto:[email protected] das Anmeldeformular an oder nutzen Sie die direkte OnlineAnmeldung unter http://www.wlsb.de, Rubrik "Aus- & Fortbildung".
SPORT in BW 11/2011
WPSV Jugendwarttagung
Samstag, 4. Februar 2012, Beginn 9.30 Uhr
Gestütsgasthof Marbach, Am Dolderbach 15, 72532 Gomadingen-Marbach
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BREITENSPORT
Breitensport-Veranstaltungen
Datum/Tage/ PLZ/Ort:
03.12.11 2 89150 Laichingen
Kontakt:
Fr. Mangold
07333 4689
Quelle: http://www.pferdesport-bw.de >Landeskommission > Breitensportliche Veranstaltungen.
BV/Disziplin
Voltigieren
Stand: 22.11.2011
MANAGEMENT
Annehmlichkeiten für Mitglieder
Vereine möchten oft ihren ehrenamtlichen Mitgliedern für deren Einsatz etwas gutes tun. Die ist allerdings nicht
uneingeschränkt möglich. Der Grundsatz der Selbstlosigkeit (§ 55 Abs. 1 Abgabenordnung) fordert, dass
gemeinnütziges Handeln - so auch die Förderung des Sports - selbstlos, d. h. nicht zur Förderung
eigenwirtschaftlicher Zwecke, erfolgen muss. Dies beinhaltet auch, dass den Mitgliedern keine finanziellen und
sachlichen Zuwendungen gemacht werden dürfen.
Eine solche "schädliche Zuwendung" liegt nach der Rechtssprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) vor, wenn der
Verein sein Mitglied bezuschusst oder einen wirtschaftlichen Vorteil unentgeltlich oder verbilligt zukommen lässt.
So gilt beispielsweise die zinslose oder zinsverbilligte Darlehensvergabe an ein selbst nicht steuerbegünstigtes
Vereinsmitglied als schädliche Mittelverwendung.
"Annehmlichkeiten" sind zulässig
Diese Einschränkung gilt jedoch nicht, soweit es sich um sogenannte Annehmlichkeiten handelt, wie diese z. B.
bei Vereinen im Rahmen der Betreuung von Mitgliedern allgemein üblich
und nach allgemeiner
Verkehrsauffassung als angemessen anzusehen sind. Als Obergrenze wird sich hierbei an den lohnsteuerlichen
Annehmlichkeitsgrenzen angelehnt.
Als zulässige Zuwendungen werden deshalb angesehen:
•
Sachzuwendungen, wie beispielsweise Blumen, Geschenkkörbe, Bücher etc. bis zu einem Wert von jeweils 40
Euro, die dem Vereinsmitglied aus Anlass persönlicher Ereignisse (z. B. Geburtstag, Vereinsjubiläum)
überreicht werden.
•
Zusätzlich können den Vereinsmitgliedern auch Aufmerksamkeiten im Rahmen besonderer Vereinsanlässe
gewährt werden. Klassische Beispiele sind hierfür unentgeltliche oder verbilligte Bewirtung der Mitglieder bei
der Weihnachtsfeier, der Hauptversammlung oder bei einer Bezuschussung eines Vereinsausflugs. Auch hier
ist eine Obergrenze von insgesamt 40 Euro je Mitglied und Jahr zu berücksichtigen.
Beispiel:
Das Vereinsmitglied Max Müller begeht im Jahr 2011 seinen 60. Geburtstag. Gleichzeitig kann er auf eine 10jährige Tätigkeit als Vereinskassier im gleichen Jahr zurückblicken. Bei ihm liegen also zwei persönliche Anlässe
vor. Somit verdoppelt sich die oben genannte Annehmlichkeitsgrenze, d. h. zu beiden Anlässen dürfen dem
Jubilar insgesamt Zuwendungen von maximal 80 Euro gemacht werden. Zu beachten ist auch, dass keine Geld-,
sondern nur Sachgeschenke gemacht werden dürfen. Im Rahmen der genannten Grenzen werden, wie erwähnt,
auch Bewirtungen anlässlich von Vereinsausflügen, Weihnachtsfeiern u. ä. zugelassen.
SPORT in BW 11/2011 (in Auszügen)
Deutlich weniger Geld für Solarstrom
Die Bundesregierung streicht die Solarförderung immer weiter zusammen. Ab kommenden Jahr bekommen
Bürger nur noch zwischen 17,94 und 24,43 Cent je Kilowattstunde Strom - je nachdem wie groß die Anlage ist.
Damit sinkt die Einspeisevergütung zum 1. Januar um 15 Prozent, wie die Bundesnetzagentur mitteilte. Wer mit
dem Gedanken spielt, eine Photovoltaikanlage in den kommenden Wochen zu installieren, sollte sich also beeilen.
wirtschaft.t-online
Übungsleiter AKTUELL – Heft 11/2011
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Der Sportversicherungsvertrag: Die Vertrauensschadenversicherung
Der Kassierer ist mit der Verwaltung der Vereinsgelder beauftragt. Der Aufgabenbereich umfasst in der Regel
auch den Transport von Vereinsgeldern zur Bank oder in die eigene Wohnung, z. B. nach einer
Vereinsveranstaltung. Was ist jedoch bei einem Überfall? Sind die Gelder in der eigenen Wohnung sicher über das
Wochenende bis die Bank am Montag wieder öffnet? Dieses unangenehme Gefühl begleitet die
Vertrauenspersonen, zumal ein finanzieller Schaden den Verein in eine missliche Lage und die Vertrauensperson
in Erklärungsnot bringen kann.
Welche Aufgaben hat die Vertrauensschadenversicherung?
Die Vertrauensschadenversicherung umfasst die Absicherung der vorhandenen Gelder und Geldwerte der
Vereine/Verbände in den Landessportbünden.
Wer ist versichert?
Versichert sind die Mitglieder der Organe der Vereine/Verbände, insbesondere der Kassier und hauptberuflich
beschäftigte Personen.
Welche Risiken sind versichert?
Es wird unterschieden in Risiken, die durch Vorsatz sowie ohne Verschulden der Vertrauensperson entstehen
können. Der Verein ist bei Vorsatz durch die Vertrauensperson versichert, wenn das "Vertrauen" aufgrund
Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue oder Urkundenfälschung missbraucht und die Gelder des Vereins
somit entwendet wurden. Die veruntreuten Gelder können bei der Sportversicherung bis zur Höchstleistung
geltend gemacht werden. Bei Vorsatz wird der Schadenverursacher in Regress genommen, oft jedoch nur mit
mäßigem Erfolg.
Der Versicherungsschutz umfasst jedoch nicht nur "schwarze Schafe". Die Vertrauenspersonen sind auch beim
Transport der Vereinsgelder nach einer Veranstaltung des Vereins versichert, wenn die Einnahmen zur Bank oder
vorübergehend nach Hause gebracht werden. Wird die Vertrauensperson auf dem Weg überfallen oder die Gelder
in der Wohnung durch Einbruchdiebstahl entwendet, kann der Verein auf Ersatz durch die Sportversicherung
zählen. Kommt es beim Überfall zudem zu einem Personenschaden, besteht zusätzlich noch Unfallschutz über die
Sportversicherung.
Worauf ist beim Transport zu achten?
Die Gelder sind beim Transport von der Vertrauensperson unmittelbar am Körper zu führen und keinesfalls
unbeaufsichtigt in einem Fahrzeug zurückzulassen. Werden vorübergehend fremde Räumlichkeiten zur
Aufbewahrung genutzt ist auf eine ordentliche Sicherung und auf verschlossenen Türen zu achten.
Schadensbeispiele:
1. Die Vertrauensperson fälscht Rechnungen und veruntreut über ein Jahr Vereinsgelder. Auch hier besteht
Versicherungsschutz über die Sportversicherung, maximal jedoch für zwei zurückliegende Jahre.
2. Die Vertrauensperson wird nach dem Kartenverkauf am Vereinsheim auf dem Transportweg zur Bank
Überfallen. Es besteht Versicherungsschutz über die Sportversicherung.
Besonders wirksam ist eine gute Prävention!
Der Zahlungsverkehr sollte nur über Konten der versicherten Vereine/Verbände abgewickelt werden. Die
Benutzung anderer - z.B. auf Privatpersonen lautender - Konten ist nicht zu empfehlen. Ein weiteres
Vorstandsmitglied sollte zudem jederzeit Einsicht in die Onlinekonten vornehmen können. Die
Vertrauensschadenversicherung umfasst maximal die letzten beiden Jahre. Weiter zurückliegende Schäden
können nicht mehr geltend gemacht werden. Um so mehr empfiehlt sich mindestens einmal im Jahr eine
satzungsgemäße Konten-, Buch- und Kassenprüfung. Die Vorlage des Berichts des Kassenprüfers erleichtert
zudem die Prüfung bei der Geltendmachung von Ansprüchen.
Vorgehensweise bei einem Vertrauensschaden:
Melden Sie den Schaden bitte umgehend dem zuständigen Versicherungsbüro bei ihrem Landessportbund. Bei
Vorsatz ist nicht zwingend Anzeige zu erstatten. Nehmen Sie daher umgehend eine Abstimmung mit ihrem
Versicherungsbüro vor.
SPORT in BW 10/2011
Das Spendenrecht und neue Spendenformulare
Das Bundesfinanzministerium hat überraschenderweise die Einzelvorgaben zur Verwendung und Ausstellung von
Spendenbescheinigungen nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder neu festgelegt. Da
Vereine, aber auch gemeinnützige Sportfördervereine, ihre Spendenbescheinigungen selbst ausstellen können,
wurde hierzu in einem fünfseitigen (!) BMF-Schreiben vom 17.6.2011 genau vorgegeben, welcher Text/Inhalt, die
in
welcher
Reihenfolge
eine
Spendenbescheinigung
enthalten
muss.
Egal,
ob
Geldoder
Sachspendenbescheinigung.
Auf der nächsten Seite diese Heftes finden Sie den Vordruck einer "Bestätigung über Sachzuwendungen".
Informieren Sie unbedingt auch Ihren zuständigen Kassenwart oder Schatzmeister.
Rechtanwalt Prof. Geckle
Anmerkung der Redaktion: Der Vordruck "Bestätigung über Geldzuwendungen" wurde im Übungsleiter AKTUELL,
Heft 10/2011 abgedruckt.
-dt-
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Vereinslogo
Aussteller (Bezeichnung der inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder inländischen öffentlichen Dienststelle)
Bestätigung über Sachzuwendungen
im Sinne des § 10b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen
Name und Anschrift des Zuwendenden:
Betrag der Zuwendung – in Ziffern-
- Buchstaben-
Tag der Zuwendung
Genaue Bezeichnung der Sachzuwendung mit Alter, Zustand und historischer Kaufpreis etc.
Die Sachzuwendung stammt nach den Angaben des Zuwendenden aus dem Betriebsvermögen und ist mit
dem Entnahmewert (ggfs. mit dem niedrigeren gemeinen Wert) bewertet.
Die Sachzuwendung stammt nach den Angaben des Zuwendenden aus dem Privatvermögen.
Der Zuwendende hat trotz Aufforderung keine Angaben zur Herkunft der Sachzuwendung gemacht.
Geeignete Unterlagen, die zur Wertermittlung gedient haben, z.B. Rechnung Gutachten, liegen vor.
Wir sind wegen Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke)
Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke
nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum
Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes
Finanzamts
Steuernummer
vom
nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des
Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Wir sind wegen Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke)
Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke
durch vorläufige Bescheinigung des Finanzamtes
Finanzamt
Steuernummer
vom
ab
als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung (Angabe des begünstigten Zwecks / der
begünstigten Zwecke)
Angabe des begünstigten Zwecks / der begünstigten Zwecke
verwendet wird.
____________________________________________________________________________________________________
(Ort, Datum und Unterschrift des Zuwendungsempfängers)
Hinweis:
Wer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine unrichtige Zuwendungsbestätigung erstellt oder wer veranlasst, dass Zuwendungen
nicht zu den in der Zuwendungsbestätigung angegebenen steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden, haftet für die
Steuer, die dem Fiskus durch einen etwaigen Abzug der Zuwendungen beim Zuwendenden entgeht (§ 10b Abs. 4 EStG, § 9
Abs. 3 KStG, § 9 Nr. 5 GewStG).
Diese Bestätigung wird nicht als Nachweis für die steuerliche Berücksichtigung der Zuwendung anerkannt, wenn das Datum
des Freistellungsbescheides länger als 5 Jahre bzw. das Datum der vorläufigen Bescheinigung länger als 3 Jahre seit
Ausstellung der Bestätigung zurückliegt (BMF vom 15.12.1994 – BStBl I S. 884).
Registrier-Nummer des Zuwendungsempfängers
Spendenjahr
Lfd. Nr.