Frankreich - ActiSwiss
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Schweizerische Eidgenossenschaft Confédération suisse Confederazione Svizzera Confederaziun Svizra Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Migration BFM Dossier Frankreich Leben Arbeiten Sprachaufenthalt, Studium Ruhestand © 12/2006 Frankreich Über dieses Dossier Inhalt Frankreich .............................................................................................2 Über dieses Dossier ..........................................................................2 Inhalt.......................................................................................2 Zweck ......................................................................................4 Rechtlicher Hinweis ....................................................................4 Wir ..........................................................................................4 Adressen, Abkürzungen, Links ...........................................................5 Webseiten über Frankreich..........................................................5 Land und Leute................................................................................5 Geografie .................................................................................5 Regionen ...........................................................................6 Departemente ....................................................................6 Klima .......................................................................................8 Geschichte................................................................................8 Staatsform ...............................................................................8 Bevölkerung .............................................................................8 Sprache ...................................................................................9 Religion, Seelsorge ....................................................................9 Verkehr ....................................................................................9 Vorbereitung, Umzug, Abmeldung ......................................................9 Umzug...............................................................................9 Zweitresidenz ................................................................... 10 Zollauskünfte.................................................................... 10 Spezielle Einfuhren .................................................................. 10 Haustiere ......................................................................... 10 Vertretungen Frankreichs in der Schweiz..................................... 11 Einreise, Anmeldung, Aufenthalt....................................................... 11 Einreise ........................................................................... 11 Besondere Einreisevorschriften............................................ 11 Anmeldung ............................................................................. 11 Vor Ort ............................................................................ 11 Immatrikulation ................................................................ 11 Arbeitsbewilligung.................................................................... 12 Aufenthaltsbewilligung ............................................................. 12 Nützliche Adressen in Paris ................................................. 12 Grenzgänger ........................................................................... 13 Dienstleistungen...................................................................... 13 Entsendung ............................................................................ 14 Schweizer Vertretungen vor Ort ................................................. 14 Schweizer in Frankreich ..................................................... 14 Leben in Frankreich ........................................................................ 14 Wohnen ................................................................................. 14 Mieten ............................................................................. 15 Immobilienerwerb ............................................................. 15 Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks ...................... 15 Links zu Immobiliensuche................................................... 16 FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 2/30 Führerschein ........................................................................... 16 Bildung, Schulen...................................................................... 16 Vorschule (École maternelle) .............................................. 16 Grundschule (École élémentaire) ......................................... 16 Sekundarschule (Collège) ................................................... 16 Gymnasium (Lycée) .......................................................... 17 Das universitäre System .................................................... 17 Ingenieur- und Handelsschulen ........................................... 17 Auskunftsstellen................................................................ 17 Internationale Schulen ....................................................... 18 Einbürgerung .......................................................................... 18 Privatleben ............................................................................. 19 Schweizer Medien.............................................................. 19 Publikationen für Schweizer in Frankreich ............................. 19 Arbeiten in Frankreich..................................................................... 19 Wirtschaft, Arbeitsmarkt ........................................................... 19 Wichtigste Wirtschaftsdaten................................................ 19 Arbeitsvermittlung ................................................................... 20 Öffentliche Vermittlung ...................................................... 20 Individuelle Vermittlung ..................................................... 21 Stellensuche ........................................................................... 21 Wo und wie finden Sie eine Stelle ........................................ 21 Stellensuche Wirtschaftsregion Paris .................................... 22 Bewerbung ............................................................................. 22 Das Begleitschreiben ......................................................... 22 Der Lebenslauf, CV............................................................ 22 Die Zeugnisse................................................................... 23 Das Dossier ...................................................................... 23 Musterlebenslauf ............................................................... 23 Unterstützung durch unseren Beratungsdienst....................... 23 Links zu Stellenbörsen ....................................................... 24 Diplome, Abschlüsse ................................................................ 24 Selbstständige Berufsausübung ................................................. 25 Arbeitsbedingungen ................................................................. 25 Löhne, Gehälter....................................................................... 25 Mindestlohn...................................................................... 25 Gesamtarbeitsvertrag ........................................................ 26 Lebenskosten, Steuern ................................................................... 26 Geld, Währung ........................................................................ 26 Lebenshaltungskosten, Budget .................................................. 26 Steuern.................................................................................. 26 Einkommenssteuer ............................................................ 26 Weitere Steuern auf dem Einkommen .................................. 27 Doppelbesteuerung .................................................................. 27 Vorsorge, Versicherungen ............................................................... 27 Sozialsystem........................................................................... 28 Obligatorium .................................................................... 28 AHV/IV................................................................................... 28 Kranken- und Unfallversicherung ............................................... 28 Krankenversicherung ......................................................... 28 Sozialhilfe, Fürsorge................................................................. 30 FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 3/30 Zweck Dieses Dossier haben wir in Zusammenarbeit mit Schweizer Bundesämtern, Dienststellen der EU und Vertrauensleuten im betreffenden Land erstellt. Unser Informationsangebot richtet sich in erster Linie an Personen, die den Wohnsitz in ein anderes Land verlegen und dort leben und/oder arbeiten möchten. Dabei haben wir uns auf die behördlichen und gesetzlichen Vorschriften konzentriert, welche für schweizerische Staatsbürger/innen Gültigkeit haben. Rechtlicher Hinweis Die Inhalte und Informationen in unseren Dossiers und auf unserer Website dienen der Information. Obwohl wir aufmerksam darauf achten, dass unsere Angaben und Quellen korrekt sind, können wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit unserer Informationen geben. Wir übernehmen keine Haftung für den Inhalt und die angebotenen Leistungen. Unsere schriftlichen und elektronischen Publikationen enthalten weder ein Angebot noch eine Verpflichtung und ersetzen keine individuelle Beratung. Unter den in diesem Dossier und allen weiteren Korrespondenzen verwendeten Personenbezeichnungen werden Frauen und Männer gleichbedeutend verstanden. Wir Wir sind der Schweizerische Informations- und Beratungsdienst für Auslandaufenthalte, Auswanderung und den Austausch von Stagiaires. Wenn Sie zusätzliche Auskünfte benötigen, weitere Publikationen bestellen oder eine persönliche Beratung vereinbaren wollen, erreichen Sie uns folgendermassen: Bundesamt für Migration BFM Auswanderung und Stagiaires Quellenweg 6 3003 Bern-Wabern + Quellenweg 9 in Wabern/Bern +41 (0)31 322 42 02, Fax +41 (0)31 322 44 93 | [email protected] www.swissemigration.ch Wir haben gleitende Arbeitszeit. Sie erreichen uns deshalb am besten von Mo - Fr zwischen 09h00 - 11h15 und 14h00 - 16h00 FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 4/30 Adressen, Abkürzungen, Links Bitte konsultieren Sie unser "Dossier EU". Dort finden Sie auch die Bestimmungen, welche für Schweizer im ganzen EU-Raum Gültigkeit haben. Webseiten über Frankreich Interessant und informativ sind nachfolgende Webseiten Freie Enzyklopädie „Wikipedia“ "Bürger- und Serviceseite" der Regierung Portal des "Premier Ministre" Portal der Regierung Informationsplattform Frankreichs de.wikipedia.org/wiki/Frankreich www.service-public.fr/ www.premier-ministre.gouv.fr/de/ www.premier-ministre.gouv.fr/acteurs/gouvernement/ www.internet.gouv.fr/ Land und Leute Geografie Bodenfläche = 543'965 km2 (Schweiz: ca. 2 41'300 km ), inkl. Korsika jedoch ohne Überseebesitzungen. Frankreich ist das grösste Land Westeuropas. Das Mutterland besteht aus 22 Regionen, dazu kommen vier Überseedepartemente (D.O.M.= Départements d'OutreMer) Überseedepartemente (D.O.M.= Départements d'Outre-Mer) ` Guadeloupe (Hauptort: Basse-Terre, 1'780 km2, 422'000 Einwohner) ` Guyane (Hauptort: Cayenne, 83'534 km2, 157'000 Einwohner) ` Martinique (Hauptort: Fort-de-France, 1'100 km2, 381'000 Einwohner) ` Réunion (Hauptort: Saint-Denis, 2'510 km2, 706’000 Einwohner) Übersee-Territorien (T.O.M.) Französisch-Polynesien - Saint-Pierre-et-Miquelon - Wallis und Futuna - Neukaledonien Mayotte. FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 5/30 Regionen Departemente Die Nummer ist Teil der Postleitzahlen und der Autokennzeichen. FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 6/30 N° Hauptort 48 Lozère Mende 01 Ain Bourg-en-Bresse 49 Maine-et-Loire Angers 02 Aisne Laon 50 Manche Saint-Lô 03 Allier Moulins 51 Marne Châlons-sur-Marne 04 Alpes-de-Haute-Provence Digne 52 Haute-Marne Chaumont 05 Hautes-Alpes Gap 53 Mayenne Laval 06 Alpes-Maritimes Nice 54 Meurthe-et-Moselle Nancy 07 Ardèche Privas 55 Meuse Bar-le-Duc 08 Ardennes Charleville-Mézières 56 Morbihan Vannes 09 Ariège Foix 57 Moselle Metz 10 Aube Troyes 58 Nièvre Nevers 11 Aude Carcassonne 59 Nord Lille 12 Aveyron Rodez 60 Oise Beauvais 13 Bouches-du-Rhône Marseille 61 Orne Alençon 14 Calvados Caen 62 Pas-de-Calais Arras 15 Cantal Aurillac 63 Puy-de-Dôme Clermont-Ferrand 16 Charente Angoulème 64 Pyrénées-Atlantiques Pau 17 Charente-Maritime La Rochelle 65 Hautes-Pyrénées Tarbes 18 Cher Bourges 66 Pyrénées-Orientales Perpignan 19 Corrèze Tulle 67 Bas-Rhin Strasbourg 20 Corse Ajaccio (Bastia) 68 Haut-Rhin Colmar 21 Côte-d'Or Dijon 69 Rhône Lyon 22 Côtesd'Armor Saint-Brieuc 70 Haute-Saône Vesoul 23 Creuse Guéret 71 Saône-et-Loire Macon 24 Dordogne Périgueux 72 Sarthe Le Mans 25 Doubs Besançon 73 Savoie Chambéry 26 Drôme Valence 74 Haute-Savoie Annecy 27 Eure Evreux 75 Ville de Paris Paris 28 Eure-et-Loir Chartres 76 Seine-Maritime Rouen 29 Finistère Quimper 77 Seine-et-Marne Melun 30 Gard Nîmes 78 Yvelines Versailles 31 Haute-Garonne Toulouse 79 Deux-Sèvres Niort 32 Gers Auch 80 Somme Amiens 33 Gironde Bordeaux 81 Tarn Albi 34 Hérault Montpellier 82 Tarn-et-Garonne Montauban 35 Ille-et-Vilaine Rennes 83 Var Toulon 36 Indre Châteauroux 84 Vaucluse Avignon 37 Indre-et-Loire Tours 85 Vendée La Roche-sur-Yon 38 Isère Grenoble 86 Vienne Poitiers 39 Jura Lons-le-Saulnier 87 Haute-Vienne Limoges 40 Landes Mont-de-Marsan 88 Vosges Epinal 41 Loir-et-Cher Blois 89 Yonne Auxerre 42 Loire Saint-Etienne 90 Territoire de Belfort Belfort 43 Haute-Loire Le Puy 91 Essonne Evry 44 Loire-Atlantique Nantes 92 Hauts-de-Seine Nanterre 45 Loiret Orléans 93 Seine-St-Denis Bobigny 46 Lot Cahors 94 Val-de-Marne Créteil 47 Lot-et-Garonne Agen 95 Val-d'Oise Cergy-Pontoise FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 7/30 Klima Gemässigtes Klima, vorwiegend maritim, mit häufigen Wetterwechseln, reichlichen Niederschlägen und meist westlichen Winden. Im Osten hat das Klima mehr kontinentalen Charakter, im Süden (Midi) herrscht Mittelmeerklima. Wetter in Frankreich: www.meteofrance.com Geschichte de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_Frankreichs www.frankreich-experte.de/fr/1.html www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Frankreich/Geschichte.html Staaten der Weltgeschichte im Chronik Verlag, ISBN 3-577-14512-9 Staatsform Frankreich ist eine parlamentarische Republik mit einem Präsidenten als Staatsoberhaupt. 1958 wurde in der Volksabstimmung eine neue, von der Regierung von General de Gaulle vorbereitete Verfassung angenommen. Die Verfassung wurde in der Folge mehrmals geändert. Der für fünf Jahre direkt vom Volk gewählte Präsident der Republik ernennt den Premierminister, sowie, auf dessen Vorschlag, die Regierungsmitglieder; er erlässt die Gesetze und kann gewisse Gesetzesentwürfe dem Volk zur Abstimmung vorlegen. Die Regierung ist der Nationalversammlung gegenüber verantwortlich. Das Parlament, bestehend aus Nationalversammlung und Senat, ist die gesetzgebende Behörde. Die Verfassung bestimmt, wie Verfassungsrat, oberster Justizrat, oberster Gerichtshof und Wirtschafts- und Sozialrat zusammengesetzt und welches ihre Kompetenzen sind. Der Präsident der Republik: www.elysee.fr Die Nationalversammlung: www.assemblee-nationale.fr/ Der Senat: www.senat.fr Die Französische Verwaltung: www.admifrance.gouv.fr Das Französische Recht: www.legifrance.gouv.fr Die Seite des Regierungschefs: www.premier-ministre.gouv.fr/fr Bevölkerung Die letzte Volkszählung fand im 1999 statt und ergab eine Einwohnerzahl von 60,2 Mio. Paris Lyon Marseille Bordeaux Toulouse Nizza Nantes Strasbourg Stadt 2'152'423 415'487 800'550 210'336 358'688 342'439 244'995 252'338 Agglomeration 9'318'821 1'262'223 1'230'936 696'364 650'336 516'740 496'078 388'483 Regionen Ile-de-France Nord-Pas-de-Calais Provence-Alpes-Côte d'Azur Rhône-Alpes Aquitaine Pays de la Loire FRANKREICH_AK_D.doc 10'952'011 (Grossregion Paris, 8 Departemente) 3'996'588 4'506'151 5'645'407 2'908'359 3'222'061 02.02.07 8/30 In Frankreich wohnen mehr als 4 Millionen Ausländer mit geregeltem Status (Stand 1999). Weitere Zahlen zu Frankreich finden Sie auf der Seite des nationalen statistischen Institutes. Nationales statistisches Institut: www.insee.fr Sprache Landessprache: Französisch. Bestimmten Regionen des Landes kommt in Bezug auf den Gebrauch von regionalen Sprachen eine besondere Bedeutung zu (baskisch, bretonisch, katalanisch, okzitanisch und korsisch). Religion, Seelsorge 80 – 84 % der Bevölkerung gehören der römisch-katholischen Kirche an. Der Islam bildet mit ungefähr 5 Mio. Gläubigen nunmehr die zweite Religion des Landes. Daneben gibt es protestantische und jüdische Minderheiten, welche ca. 4 % der Bevölkerung ausmachen. Verkehr Das Strassennetz umfasst ca. 930'000 Km Nationalstrassen und 8’700 km Autobahnen. Die meisten Autobahnen sind gebührenpflichtig. Die Geschwindigkeit ist gesetzlich beschränkt auf 50 km/h in den Agglomerationen, 90 km/h auf den Nationalstrassen, und auf 130 km/h auf den Autobahnen; Sonderregelungen im Einzelfall bleiben vorbehalten. Eine Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Schnellzugverbindungen (TGV) bestehen heute von Paris in die Schweiz (Genf, Lausanne, Neuenburg, Bern und Zürich), in den Süden, Norden und an die Atlantikküste. Dank günstiger Lage verfügt Frankreich über Seehäfen am Mittelmeer, an der Atlantikküste, der Nordsee und am Ärmelkanal. Diese sind für den internationalen Handel (Schwerindustrie, Rohstoffe) von grosser Bedeutung. Die Flughäfen Paris-Orly, Paris-Charles de Gaulle (Roissy), Lyon, Marseille und Nizza sind ins internationale Streckennetz einbezogen. Air France, nationale Fluggesellschaft: www.airfrance.fr SNCF, staatliche Eisenbahn: www.sncf.fr Info Trafic en France: www.mappy.fr Vorbereitung, Umzug, Abmeldung Tipp Konsultieren Sie zu diesem Kapitel die entsprechenden Angaben in unserem EU-Dossier. Dossier EU: www.swissemigration.ch/themen/schweizeu/00043/index.html?lang=de Umzug Gebrauchte persönliche Effekten, die während mindestens sechs Monaten vor der Übersiedlung im Besitz des Einreisenden waren, können zollfrei eingeführt werden. Als persönliche Effekten gelten ` Effekten und bewegliche Sachen: persönliche Effekten, Haushaltwäsche und Einrichtungsgegenstände, die für den persönlichen Gebrauch und für den Haushalt bestimmt sind FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 9/30 ` Fahrräder und Motorfahrzeuge zum privaten Gebrauch, Anhänger, Campinganhänger (Caravans), Vergnügungsschiffe und Sportflugzeuge ` Haushaltvorräte, Haustiere und Reittiere ` handwerkliche, freiberufliche und tragbare Instrumente und Werkzeuge, die zur Ausübung des Berufs benötigt werden Die Befreiung gilt nicht für alkoholische Produkte, Tabak und Tabakprodukte, Nutzfahrzeuge, Material für die berufliche Anwendung mit Ausnahme der tragbaren handwerklichen und freiberuflichen Werkzeuge, sowie für Vorräte an Rohstoffen und für Fertigprodukte oder Halbfabrikate. Der Transfer von Gütern nach Frankreich kann unter einem oder mehreren Malen erfolgen, muss aber unbedingt in den 12 Monaten nach dem Zeitpunkt der Wohnsitzverlegung geschehen. Zweitresidenz In diesem Fall beschränkt sich die Zollbefreiung auf die persönlichen Effekten und das Mobiliar und gilt nur wenn ` die Person Eigentümerin der Wohnung ist oder eine Mindestmietdauer von 24 Monaten vereinbart wurde ` das zur Einfuhr bestimmte Mobiliar dem normalen Stand einer Zweitwohnung entspricht Ausnahme Die Befreiung betrifft nur die Zollabgaben. Die Mehrwertsteuer ist in allen Fällen zu entrichten. Zollauskünfte Die französische Verwaltung bietet gute und umfassende Auskünfte unter www.service-public.fr + | Renseignements douaniers, 84, rue d'Hauteville, FR-75009 Paris Tel.: (00 33 1) 53 24 68 24, Fax: (00 33 1) 53 24 68 30 [email protected] Zollverwaltung: www.douane.gouv.fr Spezielle Einfuhren Für Tiere, Waffen und Munition, Fleischprodukte oder Nahrungsmittel tierischen Ursprungs, wilde Tier- und Pflanzenarten, Medikamente, Pflanzen und Pflanzenprodukte gelten besondere Bestimmungen. Haustiere Erlaubt ist die Einreise nach Frankreich für Tiere, die wenigstens drei Monate alt sind. Für Hunde und Katzen müssen ein Gesundheitszeugnis und ein Impfausweis betreffend Tollwut vorgelegt werden. Gewisse Hunderassen sind in Frankreich verboten. Umfangreiche Informationen auf der EURES-Webseite unter europa.eu.int/eures/main.jsp?catId=1579&acro=living&lang=de&parentId=1543&countryId=FR Tipp Beachten Sie die Öffnungszeiten der schweizerischen und ausländischen Zollämter. FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 10/30 Vertretungen Frankreichs in der Schweiz Die Adresse der Botschaft lautet + Botschaft der Französischen Republik, Schosshaldenstrasse 46, 3006 Bern Tel.: +41 (0)31 359 21 11; Fax; +41 (0)31 359 21 91 www.ambafrance-ch.org Konsulate bestehen in Basel, Delémont, Genf, Luzern, Lugano, Porrentruy, Sion, Zürich. Alle Adressen und die Zuständigkeiten finden Sie im Verzeichnis des EDA. Verzeichnis des EDA: www.eda.admin.ch > Vertretungen Einreise, Anmeldung, Aufenthalt Speziell Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der EU gilt ebenfalls auf den vier französischen Überseedepartementen (D.O.M = Départements d’Outre-Mer) Guadeloupe, Guyane, Martinique und Réunion. Ausnahme Nicht gültig ist das Abkommen auf den franz. Übersee-Territorien (T.O.M) FranzösischPolynesien, Saint-Pierre-et-Miquelon, Wallis und Futuna, Neukaledonien und Mayotte. Einreise Schweizer benötigen für die Einreise und den Aufenthalt zum Stellenantritt oder zur ständigen Niederlassung in Frankreich eine gültige Identitätskarte oder einen gültigen Pass. Besondere Einreisevorschriften Für Familienangehörige mit einer anderen als einer EU- oder Schweizer Staatsbürgerschaft und für entsandte Arbeitnehmer von Nicht-Vertragsstaaten von Unternehmen mit Sitz in der Schweiz oder der EU, kann nach wie vor ein Visum verlangt werden. Die Ausstellung einer "carte de séjour" ist für diesen Personenkreis notwendig. Bitte erkundigen Sie sich dazu bei der für den Wohnsitz dieser Person zuständigen Vertretung Frankreichs. Anmeldung Vor Ort Aufenthalte von bis zu drei Monaten sind melde- und bewilligungsfrei. - Schweizer- und EU-Bürger müssen Aufenthalte zur Wohnsitznahme bei den Behörden ihres Wohnorts innerhalb von drei Monaten nach der Ankunft melden. [Code de l'entrée et du séjour des étrangers, article L121-1: Les ressortissants qui souhaitent établir en France leur résidence habituelle se font enregistrer auprès du maire de leur commune de résidence dans les trois mois suivant leur arrivée.] Immatrikulation Wenn Sie beabsichtigen während mehr als 12 Monaten in Frankreich Wohnsitz zu nehmen, haben Sie sich nach der Ankunft innerhalb eines Monats bei der zuständigen schweizerischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) anzumelden. Die Angaben und Adressen dazu finden Sie auf den folgenden Seiten, bzw. in den Verzeichnissen des EDA und im Internet. Diese so genannte Immatrikulation ist kostenlos, ermöglicht die Kontaktnahme in Notfällen, erleichtert die Formalitäten bei Heirat, Geburt und Todesfall und trägt dazu bei, dass der Bezug zur Schweiz nicht verloren geht. FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 11/30 Arbeitsbewilligung Als Schweizer benötigen Sie in Frankreich keine Arbeitsbewilligung. Sie haben das Recht auf berufliche und geographische Mobilität. Der Stellen- und Berufswechsel, der Wechsel des Aufenthaltsortes sowie der Übergang von einer unselbstständigen zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit sind möglich. Aufenthaltsbewilligung Frankreich hat die EU Richtlinie 2004/38 vom 29. April 2004 in die nationale Gesetzgebung übernommen und garantiert im "Code de l'entrée et du séjour des étrangers" ebenfalls den Schweizerbürgern das freie Recht auf Aufenthalt für mehr als drei Monate. Im Artikel L121-1 sind die Kriterien wie folgt umschrieben ` Sie üben eine Arbeitstätigkeit (Arbeitnehmer oder als Selbstständiger) aus ` als Nicht-Erwerbstätiger verfügen Sie über Kranken- und Unfallversicherungsschutz und können sich über genügend finanzielle Mittel ausweisen, um ohne Beiträge der Sozialbehörden leben zu können ` Sie sind (zum Hauptzweck) als Student oder als Person in beruflicher Ausbildung / Praktikant gemäss nationaler Gesetzgebung eingetragen und sind gegen Krankheit und Unfall versichert ` Sie sind Familienangehöriger eines EU- oder Schweizerbürgers welcher die vorangehend genannten Bedingungen erfüllt Eine Aufenthaltserlaubnis (carte de séjour) ist für Schweizer- und EU-Bürger nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Der Erwerb einer "carte de séjour" kann aber in verschiedenen Lebenssituationen hilfreich sein; so z.B. Mieten einer Wohnung, Abschliessen einer Versicherung, Eröffnen eines Bankkontos etc.. Das Gesuch richten Sie an die lokale "Préfecture de police". Dabei wird auf eine medizinische Untersuchung verzichtet und die Auflagen bezüglich der digitalen Fingerabdrücke und der Passfotos finden keine Anwendung. Details zum Erwerb der "carte de séjour" finden Sie unter www.service-public.fr (étrangers en France - UE - carte de séjour) Nützliche Adressen in Paris + | + Cercle Commercial Suisse, Ecole suisse internationale du français appliqué (ESIFA) 10, rue des Messageries (Métro Poissonnière) FR-75010 PARIS Tel.: +33 1 47 70 20 66, Fax: +33 1 42 46 34 57 [email protected] www.ecolesuisse-fle.fr Centre d’Accueil pour Etudiants 13, rue Miollis, FR-75015 Paris Tel.: (+33 1) 43 56 20 50 (Übersetzungsdienst) + Inter Service Migrants 2-4, Cité de l’Ameublement, FR-75011 Paris + Centre d’Information et Documentation Jeunesse (CIDJ) 101, quai Branly, FR-75740 Paris Cedex 15 (+33 1) 44 49 12 00 FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 12/30 Grenzgänger Die Grenzzone Schweiz - Frankreich ist im Abkommen über den Grenzübertritt von Personen im kleinen Grenzverkehr vom 1. August 1946 festgelegt. Territorialer Grundsatz: 10 Km Breite auf beiden Seiten der Grenze. Als Grenzgänger gelten Personen, welche in der schweizerischen Grenzzone wohnen und in der französischen Grenzzone arbeiten und mindestens einmal in der Woche an den Wohnort zurückkehren. Grenzgänger benötigen keine Aufenthaltserlaubnis, dagegen eine so genannte "Sonderbescheinigung für Grenzgänger", welche bei beim Einwohnermeldeamt am Arbeitsort angefordert werden kann. Am 1. Juni 2007 werden die Bestimmungen über die Grenzzone aufgehoben. Abkommen über den Grenzübertritt von Personen im kleinen Grenzverkehr www.admin.ch/ch/d/sr/i6/0.631.256.934.91.de.pdf Grenzüberschreitendes Beratungsnetz: www.transinfonet.org Infobest Oberrhein: www.infobest.org Regio Basiliensis: www.regbas.ch Dienstleistungen Grenzüberschreitende Dienstleistungen können während 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr bewilligungsfrei erbracht werden. Darunter fallen z.B. die Ausführung von Aufträgen oder Werkverträgen zugunsten von Bauherren und Auftraggebern, ohne dass dabei der Wohn- oder Geschäftssitz nach Frankreich verlegt wird. Schritte zur Abwicklung einer Dienstleistung in Frankreich ` Entsendeerklärung (Déclaration de détachement) vor Auftragserbringung an regionale "Inspection du travail" senden. ` Erklärung über die Einhaltung der orts- und berufsüblichen Arbeitsbedingungen (Lohn, Arbeitszeit, Hygienevorschriften etc.) erstellen ` Bauversicherung und Urlaubskassenverfahren (nur für Unternehmen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe) ` Notwendige Formulare der Sozialversicherung und der Krankenkasse aller zu entsendenden Mitarbeiter bereithalten ` Regelung der Fiskalvertretung ` Regelung der Zollformalitäten für Material und Werkzeuge "Déclaration d’engagement ou déclaration d’emploi en qualité de travailleur détaché d’un ressortissant d’un Etat membre de l’UE": www.travail.gouv.fr/IMG/pdf/formulaire_65-0056.pdf Broschüre mit Informationen zu Dienstleistungen: www.travail.gouv.fr/IMG/pdf/questions-reponsesdes-entrepreneurs-btp-sur-les-contrats-de-sous-traitance-2005-11-DILTI.pdf Für drei Monate übersteigende Dienstleistungen ist eine „carte de séjour - prestataire de services suisse“ notwendig. Bei nachstehenden Adressen können Schweizer KMU für vorübergehende Tätigkeiten in Frankreich Unterstützung bekommen. + | + Wirtschaftskammer Baselland, EU-Beratungsstelle, Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal 061 927 64 66 [email protected] www.kmu.org / www.transinfonet.org Osec Business Network Switzerland Euro Info Center Schweiz Stampfenbachstrasse 85, 8006 Zürich 01 365 54 54, Fax: 01 365 54 11 www.osec.ch/eics FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 13/30 | Fédération patronale vaudoise Route du Lac 2, 1094 Paudex Tel. 021 796 33 00; Fax: 021 796 33 11 [email protected] www.centrepatronal.ch Conseil du Léman: www.conseilduleman.org + Entsendung Es gelten bei Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich die allgemeinen Bestimmungen gemäss Personenfreizügigkeitsabkommen. Detailangaben finden Sie in unserem Dossier über die EU. Schweizer Vertretungen vor Ort Die Adresse der Schweizerischen Botschaft lautet + | Ambassade de Suisse, 142, rue de Grenelle, 75007 Paris, Frankreich Tel: 0033 1 49 55 67 00 Fax: 0033 1 49 55 67 67; 0033 1 49 55 67 59 (Visa) [email protected] www.eda.admin.ch/paris Konsulate bestehen in folgenden Städten Ajaccio, Annecy, Besançon, Bordeaux, Dijon, Le Havre, Le Lamentin (Martinique), Lille, Lyon, Marseille, Montpellier, Nantes, Nizza, Nouméa (Neukaledonien), Saint-Paul de la Réunion, Strassburg, Toulouse. Alle Adressen und die Zuständigkeiten finden Sie im Verzeichnis des EDA. Verzeichnis des EDA: www.eda.admin.ch > Vertretungen Schweizer in Frankreich Mehr als ein Viertel der insgesamt rund 600'000 Auslandschweizer/innen lebt in Frankreich. Bei den Schweizer Vertretungen (Botschaft und Konsulate) sind folgende Immatrikulierte gemeldet (Stand 08/06) Total 169’437 davon Doppelbürger/innen 140’889 Frauen 76’190 Männer 54’'579 Kinder 38’668 Stimm- und Wahlberechtigte 130’769 Schweizer Vereine in Frankreich: www.eda.admin.ch/eda/fr/home/reps/eur/vfra/regfra/pachcl.html Leben in Frankreich Wohnen In Paris und anderen grossen Städten bildet die Unterkunftsfrage das grösste Problem für Neuzuziehende. Eine Familie sollte nur übersiedeln, wenn eine Wohnung gewährleistet ist. FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 14/30 Mieten Die Preise in der Hauptstadt und den grossen Städten sind stark verschieden von denjenigen auf dem Land. Wohnungen und Zimmer können durch Immobilienagenturen gesucht werden, die für ihre Dienste eine Kommission berechnen (in der Regel eine Monatsmiete). Einige der offiziellen Schweizer Vertretungen (Botschaft oder Konsulate) verfügen über Angebote von Wohnungen. Im Rahmen seiner Möglichkeiten hilft auch der „Cercle Commercial Suisse“ Studierenden und Berufspraktikanten, eine Unterkunft zu finden. Im Allgemeinen verlangt der Eigentümer eine Kaution in der Höhe von 2 bis 3 Monatsmieten. + Cercle Commercial Suisse, 10, rue des Messageries (Métro Poissonnière) Tel: +33 1 47 70 20 66 Fax: +33 1 42 46 34 57 Immobilienerwerb Für einen Grundstückkauf muss ein Notar aufgesucht werden. Häufig schliessen die Parteien einen Vorvertrag ab (Kaufversprechen). Der Käufer bezahlt so eine Handänderungsgebühr von 5-10 % des Verkaufspreises. Im Fall eines Scheiterns des Verkaufs ist diese Gebühr nicht rückzahlbar. Die Notariatsgebühren und Handänderungskosten werden üblicherweise beim Vertragsabschluss bezahlt. Bei Veräusserung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen sind besondere Schutzvorschriften zu beachten. Bei allen landwirtschaftlichen Grundstücken besteht ein Vorkaufsrecht der landwirtschaftlichen Genossenschaften (SAFER). Es besteht kein eigentliches Grundbuchregister mit rechtsverbindlichem Charakter. Die Veröffentlichung spielt lediglich eine deklaratorische Rolle, die indessen durch einen Verwaltungsdienst wahrgenommen wird, die „conservation des hypothèques“, welche ein Immobilienverzeichnis und verschiedene Register führt: ` Das „Fichier immobilier“ enthält den Namen des Eigentümers und die rechtliche Situation des Grundstücks. ` Im „Registre des dépôts“ sind Publikationsanträge zur Festlegung der Rangfolge der Rechte von Gläubigern eingetragen. ` Das „Registre des inscriptions“ beurkundet Sonderrechte und Hypotheken. ` Das „Registre des publications“ enthält Kopien von Akten, Gerichtsentscheiden und Bestätigungen. ` Das „Registre des saisies immobilières“ sammelt Verfügungen über Pfändungen. Banken, Sparkassen und spezialisierte Kreditinstitute (z.B. „Crédit Foncier de France“) befassen sich mit der Finanzierung von Immobilien. Ihre Bedingungen können stark voneinander abweichen. Ein Vergleich lohnt sich. Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks Bei folgenden Unternehmen finden Sie Unterstützung bei Fragen zum Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken: Die „Société d'Aménagement foncier et d'Etablissement rural SAFER“; departementale Genossenschaften, die landwirtschaftliche Grundstücke kaufen und weiterverkaufen, nachdem sie deren Strukturen festgelegt haben. „Terres d'Europe-SCAFR, Société de Conseil pour l'Aménagement Foncier Rural“; nationale Institution von SAFER zur Unterstützung ausländischer Landwirtinnen und Landwirte, die sich in Frankreich niederlassen möchten. FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 15/30 Weitere Informationen erteilen die Landwirtschaftskammern „Chambres d'Agriculture“ in den einzelnen Departementen. Links zu Immobiliensuche Société d'Aménagement foncier et d'Etablissement rural: www.safer.fr Terres d'Europe-SCAFR: www.terresdeurope.net Chambres d’Agriculture (Landwirtschaftskammer): http://paris.apca.chambagri.fr Immobiliensuche: www.fnaim.fr Die grösste Immobiliendatenbank Frankreichs: www.seloger.fr De particulier à particulier: www.pap.fr Studentenwohnungen: www.adele.org Agence Nationale pour l'Information sur le Logement : www.anil.org Wohnungssuche online: www.hestia.fr Führerschein Der schweizerische Führerschein muss innerhalb eines Jahres nach Wohnsitznahme gegen einen französischen Ausweis umgetauscht werden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine neue Prüfung (mit Kosten verbunden) obligatorisch. Das Gleiche gilt für die schweizerischen Nummernschilder, welche der für die Immatrikulation zuständigen schweizerischen Vertretung abgegeben werden sollen. Bildung, Schulen Vorschule (École maternelle) Der Vorschulunterricht ist nicht obligatorisch, die Nachfrage wird im Rahmen der verfügbaren Plätze befriedigt. Die Eltern, deren Kinder aufgenommen wurden, verpflichten sich zu einem regelmässigen Besuch während des ganzen Schuljahres. Die Kinder werden in die Vorschule oder in die Kindergartenklasse im Alter von zwei Jahren aufgenommen. Das Kind muss die für sein Alter obligatorischen Impfungen erhalten haben, das heisst Diphtherie, Starrkrampf, Keuchhusten und Kinderlähmung. Die Anmeldungen erfolgen im Lauf des ersten Semesters des Kalenderjahres. Die Daten werden in jedem Gemeindebezirk, in den Schulen und in den Krippen angeschlagen. Grundschule (École élémentaire) Die Grundschule (obligatorisch) dauert 5 Jahre und wird von den Kindern im Alter von 611 Jahren besucht. Die unterrichteten Fächer in Grundschulen sind: Französisch, Mathematik, Naturwissenschaften, Geschichte, Geographie, Sprachen, Musik, Sport, Bildende Künste. Das Schuljahr beginnt normalerweise anfangs September und dauert 36 Wochen. Im Allgemeinen müssen die Eltern ihre Kinder an der Schule am Wohnort einschreiben. Der obligatorische Unterricht ist kostenlos. Schüler, welche die Schule normal beendet haben, werden automatisch in das erste Jahr der Sekundarschule aufgenommen. Sekundarschule (Collège) Die Sekundarschule (obligatorisch) des ersten Zyklus dauert 4 Jahre (sechste, fünfte, vierte und dritte Klasse) und wird von den Schülern im Alter von 11-15 besucht. Am Ende des „Collège“ erhält man ein Diplom, das sich „brevet“ nennt. Nach dem "Collège" kommt das Gymnasium „(Lycée) oder berufliche Gymnasium (Lycée d’enseignement professionnel LEP). FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 16/30 Gymnasium (Lycée) Die Sekundarschule des zweiten Zyklus ist nicht obligatorisch. In den „Lycées“ werden die Schüler in drei Jahre auf die allgemeine und die technologische Maturität vorbereitet. Oder sie absolvieren an einem „Lycée d’enseignement professionel LEP.“ in zwei Jahren ein „Certificat d'Aptitude Professionnelle CAP" oder ein „Brevet Elémentaire Professionnel BEP“ (allgemeine, über den Bereich des CAP hinausgehende Berufskenntnisse). Nach einem BEP gibt es auch die Möglichkeit, eine Berufsmaturität (bac professionel) abzulegen. Es gibt 250 Arten von BEP und CAP in ganz verschiedenen Bereichen (meistens Industrie, Handel und Dienstleistungssektor). Alle „bac“ ermöglichen ein Studium an der Universität. Der öffentliche Sekundarschulunterricht ist kostenlos. Das universitäre System Falls Sie vorhaben, in Frankreich ein Studium zu absolvieren, finden Sie viel Unterstützung bei der Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten – CRUS. Die universitären Studiengänge sind nach dem europäischen Schema aufgebaut: Lizentiat, Master, Doktorat. Das Lizentiat wird in drei Jahren absolviert (180 Kreditpunkte im System der europäischen Kredite/ECTS); dieser Lehrgang ermöglicht die Teilnahme am anschliessenden höheren Studiengang zum Erwerb des Masters oder führt zum Berufslizentiat. Das Studium des "Master" führt entweder zum "Berufsmaster" (master professionnel) oder zum "Forschungsmaster" (master recherche). Die Stufe des Masters entspricht 300 Kreditpunkten ECTS. Die Studien zum Erwerb des Doktorats werden ab Erlangen der Masterstufe innerhalb von drei Jahren absolviert und ermöglichen es, nach Verteidigung einer Doktorarbeit das Doktordiplom zu erhalten. Alle Universitäten sind öffentlich. CRUS: www.crus.ch Ingenieur- und Handelsschulen Sie haben zwei Aufnahmesysteme. Sie rekrutieren entweder direkt nach der Maturität für vier oder fünf Jahre, oder nach zwei Jahren Vorbereitungsklasse für drei Schuljahre. Die Vorbereitung, die über zwei Jahre hinweg stattfindet, bleibt der „Königsweg“, um in die grössten Schulen aufgenommen zu werden. Aufnahme mit Eintrittsprüfung, meist mittels Tests, manchmal auf Grund des Dossiers. An den meisten Schulen bestehen besondere Aufnahmemöglichkeiten für ausländische Studierende. Die grossen Schulen sind öffentlich oder privat. Die Schuldgelder differieren erheblich. Es gibt auch berufliche Ausbildungen, die in zwei oder drei Jahren nach der Maturität durchlaufen werden können. Die höheren technischen Schulen (STS), welche auf das „Brevet de technicien supérieur BTS“ vorbereiten, und die technologischen Universitätsinstitute (IUT). Sie hängen von Universitäten ab und sind alle öffentlich, während die auf das BTS vorbereitenden Anstalten sowohl öffentliche „Lycées“ als auch private Schulen sein können. Auch hier unterscheiden sich die Schulgelder erheblich. Die BTS- und die DUTDiplome können durch eine einjährige Zusatzausbildung, die zum Berufslizentiat (licence professionnelle) führt, ergänzt werden. Auskunftsstellen Die Zentren für Information und Beratung (CIO), welche auf das ganze französische Staatsgebiet verteilt sind, dokumentieren und informieren kostenlos über die Lehrgänge. FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 17/30 Anlaufstellen für die individuelle Information und Ausbildungsberatung (PAIO) Diese verbandsmässig strukturierten Dienststellen empfangen junge Leute zwischen 16 und 25 Jahren, um sie bei der Wahl eines alternativen Ausbildungsweges tatkräftig zu unterstützen, aber auch um mit ihnen alle Ausbildungs- und Stellenfragen zu besprechen und ihnen so die Eingliederung ins Berufsleben zu erleichtern. Allgemeine Studienberatungsstellen (Orientierungsdienste) der Universitäten (SCUIO) Die an den Universitäten angesiedelten SCUIO-Orientierungsdienste stellen den Studierenden eine umfassende Dokumentation zur Verfügung und beraten sie in vielfältigster Weise in Fragen des universitären Lehrbetriebs und der Studienwahl; daneben bieten sie auch Hilfe für den Einstieg ins Berufsleben an. Örtliche Vereine für die beruflich-soziale Eingliederung Jugendlicher (ML) Diese verbandsmässig organisierten Dienststellen empfangen junge Leute zwischen 16 und 25 Jahren. Hier können die Ratsuchenden jedes Problem, das ihnen auf der Seele brennt, vorbringen: Arbeitsplatz, Ausbildung, Unterkunft, Gesundheit, Sport, Freizeitgestaltung usw. Netzwerk der Informations- und Dokumentationszentren für Jugendliche (CIDJ) Diese Organisation informiert die Jugendlichen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene über sämtliche Bereiche und Themen, die sie betreffen (Alltag, Ausbildung, Arbeitsplatz, Freizeitgestaltung, Gesundheit, Unterkunft usw.). Es handelt sich um ein generalistisch ausgerichtetes Informationsnetzwerk, das alle Jugendlichen in beliebiger Situation in Anspruch nehmen können. Links Viele Links und gute Informationen zu den verschiedenen Schulen: www.education.fr Internetauftritt des Bildungsministeriums: www.education.gouv.fr Weitere Infos / Adresslisten finden Sie unter: www.education.gouv.fr/cid160/lieux-d-information.html Adressen der CIO: www.orientation-formation.fr/rechercher_conseiller.php3?var_mode=recalcul Nützliche Infos zum Schulsystem und zum Studium in Frankreich: www.studieren-in-frankreich.de Internationale Schulen In Frankreich gibt es keine Schweizerschule. Die Ecole Suisse libre Internationale de Français Appliqué, 10, rue des Messageries, FR75010 Paris ist Teil der Aktivitäten des Cercle Commercial Suisse de Paris. Man kann sich für verschiedene Unterrichtsarten in Französisch für die Dauer von 1 bis 24 Wochen einschreiben. Die Kurse wenden sich an Jugendliche ab 16 Jahren. Der Cercle wird seit 1933 offiziell anerkannt. Diese Ausbildung erlaubt die Vorbereitung auf die Prüfungen "Delf" und "Dalf" und diejenigen der Handelskammer in Paris. Internationale Schulen können Sie auf folgender Seite finden: European Council of International Schools: www.ecis.org > search Ecole Suisse libre Internationale de Français Appliqué: www.franzoesisch-lernen-frankreich.ch Einbürgerung Die französische Staatsbürgerschaft wird durch Abstammung oder durch Geburt erlangt; ferner kann sie durch Aufenthalt in Frankreich, Heirat mit einem französischen Ehepartner, Adoption, Aufnahme oder Einbürgerung erworben werden. Ausländische Staatsangehörige, die seit mindestens 5 Jahren in Frankreich wohnhaft sind, können ein Gesuch um Einbürgerung stellen. Minderjährige Kinder werden in der Regel mit den Eltern eingebürgert. Das Einbürgerungsgesuch ist bei der zuständigen Präfektur des Wohnorts einzureichen. FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 18/30 Ehepartner französischer Staatsangehöriger können das Bürgerrecht durch Erklärung erwerben. Bedingungen: Die eheliche Gemeinschaft muss bei der Gesuchstellung seit mindestens 2 Jahren bestanden haben, der Partner muss in Frankreich wohnhaft sein und weiterhin die französische Nationalität besitzen. Die einjährige Frist fällt weg, wenn vor oder nach der Heirat ein Kind geboren wird, dessen Abstammung belegt ist. Information zur französischen Staatsbürgerschaft http://vosdroits.service-public.fr/particuliers/F2213.xhtml Privatleben Schweizer Medien Die Programme von Schweizer Radio und Fernsehen DRS können in ganz Frankreich über Satellit empfangen werden (Hotbird 3, Position 13oE, Frequenz 12,398 Ghz, Transp. 85, horizontale Polarisation, Norm DVB/MPEG-2, Symbolrate 27 500kB, FEC ¾). Achtung: Frankreich hat den TV-Signalstandard SECAM-L, TV-Geräte und Videogeräte, die aus der Schweiz mitgebracht werden, funktionieren nicht. Publikationen für Schweizer in Frankreich + | + Suisse Magazine - Le magazine des Suisses et des amis de la Suisse [email protected] www.suissemagazine.com Swissinfo by Swiss Radio International Tel. 031 350 95 55 Fax: 031 350 96 64 www.swissinfo.org Arbeiten in Frankreich Wirtschaft, Arbeitsmarkt Wichtigste Wirtschaftsdaten 2003 2004 2005 2006 BIP (Mia €) 1'587 1’646 1'690 1’751 BIP pro Einwohner (€) 25'676 26'461 27’079 29’941 BIP Wachstumsrate (%) 0.9 2.1 1.4 2.0 Inflationsrate (%) 2.2 2.3 1.9 1.7 Arbeitslosigkeit (%) 9.5 9.5 9.6 9.6 Budget Saldo (% vom BIP) -4.2 -3.7 -2.9 -2.9 Ertragsbilanz (% vom BIP) 0.4 -0.4 -1.3 -1.9 Gesamtverschuldung (% vom BIP) 62.7 65.0 67.3 67.0 Quelle: FMI, World economic Outlook Database, April 2006 Frankreich ist drittgrösster Kunde und drittgrösster Lieferant der Schweiz. Es erwirtschaftet mit der Schweiz einen Handelsbilanzüberschuss. Die Schweiz ist für Frankreich der achtgrösste Kunde und ihr zehngrösster Lieferant. Die Handelskammer „Chambre de commerce suisse“ ist in der Lage, Handels- und Rechtsauskünfte zu erteilen. Sie unterhält Zweigstellen in Lyon, Marseille und Mulhouse. FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 19/30 Unter Leben und Arbeiten finden Sie viel Interessantes über die EU-Staaten. Jedes Land informiert dort auch über die Entwicklung der aktuellen Arbeitsmarktlage. Links zur Wirtschaft und Arbeitsmarkt Arbeitsmarktlage Aktuelle Informationen zum Arbeitsmarkt Portal der Französischen Verwaltung: + | www.insee.fr www.travail.gouv.fr www.service-public.fr > Emploi, travail Die Chambre de commerce suisse, 10, Rue des Messageries, F-75010 Paris Tel. +33 1 48 01 00 77; Fax: +33 1 48 01 05 75 [email protected] www.ccsf.com Arbeitsvermittlung Öffentliche Vermittlung Nationale Stelle Dienstleistungen werden von folgenden drei Behörden erbracht: Agence nationale pour l'emploi Französische Arbeitsmarktbehörde, zuständig für die [ANPE]: www.anpe.fr Vermittlung von Arbeitskräften. Mehr als 700 Dienststellen im ganzen Land. Verantwortlich für die Registrierung der Arbeitssuchenden. Kostenlos. Agence pour l'emploi des ca- Halbstaatliche Agentur für die Vermittlung von Führungsdres [APEC]: www.apec.fr kräften. In grösseren Städten mit eigenen Büros. Geringe Gebühren. Office des migrations internatio- Zuständig für grenzüberschreitende Vermittlung und Weinales [OMI]: www.omi.social.fr terbildungsaufenthalte. Europaweite Stelle (EURES) Das EURES-Internetportal (European Employment Services) ist ein Angebot der Arbeitsmarktbehörden der EU, das die Mobilität von Arbeitnehmenden im Europäischen Wirtschaftsraum fördern will. Die Schweiz arbeitet hier auch mit. Die drei grundlegenden EURES Dienstleistungen sind: Vermittlung: Alle öffentlichen Arbeitsverwaltungen in Europa nutzen EURES zur Verbreitung von Stellenangeboten. Das Stellenportal wird täglich aktualisiert. Die EURES-Datenbank CV-Search gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren Lebenslauf zu hinterlegen, um damit kundzutun, dass Sie in einem anderen Land arbeiten möchten. Packen Sie diese Gelegenheit! Beratung: Jedes Land hat ausgebildete EURES-Berater. Sie sind Arbeitsmarktspezialisten auf nationaler und grenzüberschreitender Ebene. Schweizer Stellensuchende wenden sich in erster Linie an die für ihren Wohnort zuständige Schweizer EURES Berater. Information: Unter Leben und Arbeiten finden Sie viel Interessantes über die EU-Staaten. Jedes Land informiert dort auch über die Entwicklung der aktuellen Arbeitsmarktlage. Links Eures: www.europa.eu.int/eures Direkter Link zu den Stellenangeboten auf EURES: http://europa.eu.int/eures/main.jsp?catId=482&level=2&acro=job&lang=de&parentId=52 Portal der Französischen Verwaltung: www.service-public.fr > Emploi, travail FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 20/30 Individuelle Vermittlung In Ergänzung zur umfassenden öffentlichen Stellenvermittlung spielen auch zahlreiche private Agenturen eine wichtige Rolle. Sie sind meistens auf bestimmte Berufsgruppen bzw. Branchen spezialisiert und arbeiten eng mit den Berufsverbänden zusammen. Es gibt auch eine Reihe von Büros für Temporärarbeit. Auf der Website der "ANPE" finden Sie eine Liste von Vermittlungsorganisationen. Private Stellenvermittlungsagenturen Liste mit Vermittlungsagenturen www.annoncesemploi.org www.anpe.fr/informations/sites_utiles/par_ordre/index.html Die private Arbeitsvermittlung ist in der Schweiz bewilligungspflichtig. Eine Liste der anerkannten Betriebe finden Sie hier : www.avg-seco.admin.ch/WebVerzeichnis/ServletWebVerzeichnis Stellensuche Als Schweizer Staatsangehörige dürfen Sie sich während einer angemessenen Frist von bis maximal sechs Monaten in Frankreich zur Stellensuche aufhalten. Bei einer Anmeldung beim lokalen Arbeitsamt können Sie auch deren Stellenvermittlung in Anspruch nehmen. Für Aufenthalte über 3 Monate hinaus sind Sie lokal meldepflichtig. Wenn Sie arbeitslos sind, müssen Sie sich unbedingt vor Ausreise aus der Schweiz bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden. Es gelten grundsätzlich die Bestimmungen der schweizerischen Arbeitslosenversicherung. Wo und wie finden Sie eine Stelle Beziehungen, "Vitamin-B" Private und geschäftliche Beziehungen pflegen und ausnützen (z.B. Freunde, Verwandte, Bekannte, Tochtergesellschaften, Kunden, Lieferanten). Inserate in Printmedien Besorgen Sie sich Ausländische Zeitungen (Tages/Wochenzeitungen und Fachpresse). Für eine Aufgabe eines Stelleninserates eignen sich folgende Zeitungen: Nationale Tageszeitungen: Le Monde, Le Figaro, L'Equipe, Le Parisien, France Soir, Libération. Regionale Zeitungen: La Voix du Nord, Quest-France, Midi Libre, Le Dauphiné Libéré, Le Progrès de Lyon, Les Dernières Nouvelles d´Alsace, L´Est Républicain, Sud-Ouest. Wochenzeitungen: L´Express (Stellen für Manager), Le Point, L´Expansion, Le Nouvel Economiste, Courrier Cadres, Les Echos, L´Usine Nouvelle, Le marché du travail, Moniteur du Bâtiment et des travaux Publics. Internet Jobsuchmaschinen - Sie bieten sowohl Stellenanbieter, wie auch Stellensuchenden eine Plattform. Europaweit bekannt sind z.B. www.stepstone.fr und www.monster.fr. Firmen online Viele Firmen veröffentlichen offene Stellen auf ihren Websites. Oft kann man sich auch direkt als Interessentin einschreiben und wird bei einer passenden Vakanz kontaktiert. Handelskammer Handelskammern in Frankreich: www.acfci.cci.fr Schweizer Handelskammer in Frankreich: www.ccsf.com Gelbe- und Weisse Seiten Eine Liste von Arbeitgebern finden Sie geordnet nach Fachgebieten im Branchenbuch. Gelbe Seiten: www.pagesjaunes.fr FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 21/30 Stellensuche Wirtschaftsregion Paris Sie suchen eine Stelle in der Wirtschaftsregion Paris. Die nachstehend genannte Organisation hilft Ihnen dabei. Sie können dort direkt ein Bewerbungsdossier einreichen. + | Cercle Commercial Suisse Service suisse de placement gratuit 10, rue des Messageries, FR-75010 Paris Tel. +33 1 47 70 81 66; Fax: +33 1 42 46 34 57 [email protected] www.ecolesuisse-fle.fr/ Bewerbung Die Bewerbung ist die erste Kontaktaufnahme mit einem Unternehmen. Damit gerade Ihr Dossier unter der Vielzahl von Bewerbungen beachtet wird, sind das Begleitschreiben sowie der inhaltliche Aufbau des Bewerbungsdossiers von besonderer Wichtigkeit. Ein vollständiges Dossier beinhaltet üblicherweise ein Begleitschreiben und einen Lebenslauf. Dicke Bewerbungsmappen mit Kopien von Diplomen und Zeugnissen kennt man in Frankreich nicht. Das Begleitschreiben In Frankreich wird auf die Graphologie immer noch grossen Wert gelegt. Deshalb verlangen noch viele Personalchefs ein von Hand geschriebenes Begleitschreiben. Wenn dies jedoch in der Stellenausschreibung nicht verlangt wird, kann das „lettre de motivation/lettre de candidature“ auf dem PC geschrieben werden. Die Formulierung des Schreibens ist in Frankreich sehr höflich und eher zurückhaltend, ausserdem sollten kurze Sätze verwendet werden. Sehr wichtig sind die richtige Anrede ("Madame, Monsieur oder Messieurs" ohne Nachname) und eine klassische Schlussformel, wie zum Beispiel "Je vous prie d´agréer, Monsieur, mes salutations distinguées, Je vous prie de croire, Madame, Monsieur, en l´expression de mes sentiments les meilleurs, Dans l´espoir que ma candidature retiendra votre attention, je vous prie d´agréer, Madame, Monsieur, l´expression de ma parfaite considération". Der Lebenslauf, CV Fassen Sie den Lebenslauf kurz und übersichtlich. Gliedern Sie ihn in drei oder vier Hauptteile und beginnen Sie mit der neusten, aktuellsten Berufserfahrung. Wie in der Schweiz umfasst das Schreiben ein bis zwei Seiten. Persönliche Angaben Name, Rufname, genaue Anschrift und private Telefonnummer (mit internationaler Vorwahl), Geburtsdatum oder Alter, gegebenenfalls Geburtsort, Familienstand und Staatsangehörigkeit. Angaben zur Ihrer Religion, Ihrem Gesundheitszustand, Ihrer Familie, Ihrer Zugehörigkeit zu politischen Parteien oder Gewerkschaften müssen im Lebenslauf nicht gemacht werden. Ausbildung In diesem Abschnitt führen Sie Ihre erworbenen Abschlüsse, vor allem Hochschuldiplome und Berufsabschlüsse, an. Sie geben das Datum des Erhalts der Diplome und wenn möglich ihre französische Entsprechung an. Es ist nicht sinnvoll, die gesamte Schulbildung von der Vorschule an darzustellen. Hingegen zögern Sie nicht, den Inhalt Ihrer Ausbildung zu beschreiben. Berufserfahrene können die am Arbeitsplatz erworbenen Ausbildungen anführen, jedoch sind nur die wichtigsten zu nennen. Sie sollten Ihre sprachlichen Kompetenzen eindeutig darlegen und ihr Niveau für jede einzelne Sprache angeben. FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 22/30 Berufserfahrung Dieser Teil ist sehr wichtig. Für Berufserfahrene ist er in Form eines Absatzes für jeden Berufsabschnitt (für einen jungen Absolventen in Form eines Absatzes für jedes durchgeführte Praktikum) darzustellen. Für jeden Berufsabschnitt oder jedes Praktikum geben Sie das Datum der Tätigkeitsaufnahme und ihrer Beendigung, die Firma und den Tätigkeitsbereich des Unternehmens sowie die ausgeübte Funktion an und beschreiben dann die Arbeit bzw. die Aufgaben, die Sie ausgeführt haben. Es ist nicht üblich, für jeden Berufsabschnitt den Grund des Ausscheidens oder des Arbeitsplatzwechsels anzugeben. Persönliche Aktivitäten, Hobbies, Sonstiges In einem fakultativen Kapitel können Sie Ihre außerschulischen Aktivitäten und/oder Funktionen (Leiter des Schülerbüros, Organisator von Veranstaltungen usw.), Ihre Freizeit- und Reiseaktivitäten unter Angabe der Länder, die Sie kennen gelernt und besucht haben (insb. wenn Sie Frankreich bereits kennen, sollten Sie dies unbedingt angeben), die von Ihnen betriebenen Sportarten, Ihre persönlichen Vorlieben (Literatur, Musik usw.) oder auch Ihre außerberuflichen Verantwortlichkeiten kurz darstellen. Quelle: EURES – europäisches Portal zur beruflichen Mobilität. Die Zeugnisse Einer französischen Bewerbung werden normalerweise keine Zeugnis- oder Diplomkopien beigefügt. Das Dossier Die Bewerbungsunterlagen können gefaltet und ohne Hüllen oder Hefter in einem Briefumschlag versandt werden. Dies empfiehlt sich schon allein aufgrund der Tatsache, dass sie von französischen Firmen eher selten zurückgeschickt werden. Musterlebenslauf Ein Muster für eine europäische Bewerbung in verschiedenen Sprachen finden Sie auf den Europass-Seiten für die Transparenz beruflicher Qualifikationen der Europäischen Kommission. Ebenfalls bietet Ihnen die Seite www.letudiant-emploi.fr zahlreiche Beispiele und Tipps für Lebensläufe sowie Bewerbungsschreiben. Unterstützung durch unseren Beratungsdienst Wenn Sie bei der Stellensuche bis heute noch nicht erfolgreich waren, können Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Durch unsere Erfahrung in der Beratung von Stellensuchenden können wir Ihnen ` speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Tipps und Ratschläge geben ` den Kontakt zur lokalen Eures-Beratungsstelle herstellen ` Adressen von Arbeitgebern zustellen ` Wir führen Listen von Schweizerfirmen und Arbeitgebern, welche uns in den letzten Jahren internationale Stellenangebote übermittelt haben oder junge schweizerische Berufsleute zur Weiterbildung beschäftigten. ` Adressen von weiteren Institutionen (Handelskammern, Branchen- und Berufsverbände, Gewerkschaften etc.) weitergeben Die Abgabe von Firmenadressen erfolgt nur unter gewissen Voraussetzungen. Sie verfügen über einen Berufsabschluss oder über mehrjährige Berufspraxis weisen gute Kenntnisse der französischen Sprache auf. Damit wir Sie optimal unterstützen können, senden Sie uns bitte einen aktuellen Lebenslauf und ein Begleitschreiben mit folgenden Angaben ` was haben Sie bereits unternommen, um eine Stelle zu finden? ` in welchem Berufsfeld, wo (örtlich) und wann möchten Sie arbeiten? ` wie gut sind Ihre Französischkenntnisse? FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 23/30 Links zu Stellenbörsen Allgemein Die meisten Links zu Stellen www.stellenlinks.ch Die Job-Suchmaschine der Schweiz www.jobsuchmaschine.ch Firmen International von A bis Z www.jobpilot.com/index.phtm Die Schweizer Firmen-Suchmaschine www.help.ch Das grösste Jobangebot im Internet www.careerbuilder.com dito Firmen International von A - Z www.offenestellen.com www.jobpilot.com/index.phtm Nach Berufen Au pair www.iapa.org/Docs/02_organisation/Member_Directory.php4 Kaderstellen www.cadresonline.com/index.php www.cadremploi.fr/ Junge Berufsleute www.hobsons.fr/ Netz der EU Eures - Die Stellenangebote www.europa.eu.int/eures/main.jsp?catId=482&level=2&acro=j ob&lang=de&parentId=52 Eures CV-Search - Ihr CV publizieren www.europa.eu.int/eures/main.jsp?acro=cv&lang=de&catId=5 3&parentId=0 Diplome, Abschlüsse Die Schweiz hat sich dem System der EU zur Anerkennung von Diplomen angeschlossen. Damit ein Diplom aus der Schweiz in Frankreich anerkannt werden kann, muss Inhalt und Dauer der Ausbildung vergleichbar sein. Vergleichbar sind jedoch nur Berufe, deren Ausübung in einem Land vom Besitz eines Diploms, Zeugnisses oder Befähigungsnachweises abhängig gemacht wird. Erkundigen Sie sich zuerst, ob Ihr Beruf, den Sie in Frankreich ausüben möchten, dort überhaupt reglementiert ist. Diese Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Bewilligungsbehörde. Die vollständige Adresse lautet + | ENIC NARIC France, Centre d'information sur la reconnaissance des diplômes étrangers en France, 4, rue Danton, FR-75006 Paris Telefon +33 1 55 55 04 28, Fax +33 1 55 55 00 39 [email protected] www.ciep.fr/enic-naricfr/ Die zuständigen Bewilligungsbehörden entscheiden aufgrund von Richtlinien und Weisungen, welche Dokumente für die Anerkennung eingereicht werden müssen. Unterschieden wird nach „Reconnaissance professionnelle“ und „Reconnaissance académique“. Wir empfehlen Ihnen die Konsultation der Broschüre Schweizer Diplome in der EU. Bei nicht reglementierten Berufen ist es grundsätzlich Sache des Arbeitgebers, abzuschätzen, ob der vorgelegte Berufsabschluss die erforderlichen Kenntnisse für die ausgeschriebene Arbeitsstelle garantieren. Informationszentrum zur Anerkennung von ausländischen Diplomen in Frankreich: http://www.education.gouv.fr/int/recodipl.htm Schweizer Diplome in der EU: http://www.europa.admin.ch/pub/best/d/diplome_ch_eu.pdf FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 24/30 Selbstständige Berufsausübung Schweizerbürger sind für den Zugang zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit in Handel, Industrie und Gewerbe den EU-Bürger gleichgestellt; für die Berufsausübung gelten die gleichen Bestimmungen wie für Franzosen. In künstlerischen Berufen herrscht Gleichstellung mit den Einheimischen. In Verbindung mit den Bestimmungen des Niederlassungsvertrags Schweiz - Frankreich von 1882 wird auf Antrag hin eine zehnjährige „carte de résident“ ausgestellt. Über die national gültigen Bestimmungen für Ihre selbstständige Berufsausübung können Sie sich bei den regionalen Handels- und Gewerbekammern erkundigen. Neben den beruflichen Voraussetzungen ist den sozialversicherungsrechtlichen und steuerlichen Vorschriften Beachtung zu schenken. Informationsstellen (kostenpflichtig) für Selbstständige + | + Wirtschaftskammer Baselland, EU-Beratungsstelle, Altmarktstrasse 96, 4410 Liestal 061 927 64 66 [email protected] www.kmu.org / www.transinfonet.org Euro Info Center Schweiz Stampfenbachstrasse 85, 8006 Zürich 01 365 54 54, Fax: 01 365 54 11 www.osec.ch/eics + Schweizerische Handelskammer in Frankreich + Schweizer Beratungsstelle des grenzüberschreitenden Beratungsnetzes www.ccsf.com www.transinfonet.org Arbeitsbedingungen Die Rechte der Arbeitnehmer sind im „Code du travail“ geregelt und werden durch wirksame Aktivitäten der Gewerkschaften und Berufsorganisationen verteidigt. Code du travail: www.legifrance.gouv.fr/WAspad/UnCode?&commun=CTRAVA&code=CTRAVAIR.rcv Löhne, Gehälter Mindestlohn Der "Salaire minimum interprofessionnel de croissance SMIC" ist das einzige vom Staat festgesetzte Gehalt. Dieser Minimalansatz muss vom Arbeitgeber respektiert werden. Der SMIC beziffert den Stundenlohn, unter dem laut Gesetz niemand beschäftigt werden darf. Ausnahmen sind nur für bestimmte Gruppen zulässig, d.h. ÖJugendliche unter 18 Jahren mit weniger als sechs Monaten Berufserfahrung, Öjunge Auszubildende, ÖJugendliche, die vor der Berufsausbildung ein Praktikum absolvieren, ÖBehinderte Die Höhe des SMIC wird jährlich per 1. Juli festgelegt. Mindestlohn pro Stunde 1.7.2006 8,27 € pro Monat bei 35 Std. Woche 1.254,28 € 2006 betrug die Erhöhung 3,05% und über die letzten 5 Jahre 18%. Weitere Informationen zum SMIC finden Sie unter Französisches Statistisches Amt: www.insee.fr/fr/indicateur/smic.htm Französische Botschaft in Deutschland: www.botschaft-frankreich.de/article.php3?id_article=353 FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 25/30 Gesamtarbeitsvertrag Für die meisten Berufe bestehen Gesamtarbeitsverträge, worin meist höhere Bezahlungen festgelegt sind, insbesondere für gesuchte Fachkräfte. Namhafte Unterschiede können sowohl von Unternehmen zu Unternehmen wie je nach Qualifikation der Arbeitnehmer bestehen. In der Regel sind die Löhne in Frankreich weniger hoch als in der Schweiz. Lebenskosten, Steuern Geld, Währung Euro (EUR = €) zu 100 Cent Noten: 5, 10, 20, 50, 100, 200, 500 Euro Münzen: 2 und 1 Euro, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 Cent Lebenshaltungskosten, Budget Lebenskosten EDA 97.1 UBS OECD A&S 89.0 81.0 86.4 Erklärung Repräsentativer Lebensstil in der Hauptstadt des Landes, mit vielen Reisen und einem hohem Anteil von Markenprodukten aus der Schweiz/Westeuropa Lebensstil einer Familie mit westeuropäischem Konsumverhalten Allgemeines Preisniveau für Konsumgüter und Dienstleistungen (kaufkraft- und wechselkursbereinigt) Lebenskosten-Index für Expatriats im ersten Jahr (gewichteter Mittelwert mit Halbjahrestrend) (Basis: Schweiz=100) Steuern Wer seinen Hauptwohnsitz in der Schweiz hat und für kürzere Zeit (Regel: weniger als 183 Tage pro Jahr) im Ausland arbeitet, muss sein Einkommen grundsätzlich weiterhin in der Schweiz versteuern. Wer im Ausland arbeitet, muss dort in der Regel Steuern bezahlen. Für Personen, die ihren Lebensmittelpunkt definitiv ins Ausland verlegen, endet die unbeschränkte Steuerpflicht in der Schweiz. Wer hier jedoch noch Einkünfte hat, (z.B. aus Immobilien) ist weiterhin beschränkt steuerpflichtig. Auch Pensionen und Kapitalleistungen aus Lebensversicherungen werden an der Quelle besteuert, also bei der Auszahlung in der Schweiz. Steuerberechnung online Französisches Steuerwesen www.calculer.com www.finances.gouv.fr Einkommenssteuer Die Einkommensteuer bemisst sich grundsätzlich nach dem Gesamteinkommen, das der Steuerpflichtige in dem der Besteuerung vorangegangen Kalenderjahr erzielt hat. Die einkommensteuerpflichtigen Einkunftsarten sind ` ` ` ` ` Grundvermögen Gewerbe- und landwirtschaftliche Betriebe Bezüge von Gesellschaftern, die Geschäftsführer sind Gehälter, Löhne, Pensionen und Renten Gewinne aus nichtgewerblichen Berufen, einschließlich der Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, Gesellschaftsanteilen und Immobilien ` Einkünfte aus Kapitalvermögen FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 26/30 Die Besteuerung setzt nicht bei der Quelle an. Der Arbeitgeber ist also in keiner Art und Weise in die Behandlung und die Bezahlung der Steuern involviert. Die Einkommenssteuer wird einmal jährlich auf dem steuerpflichtigen Einkommen erhoben. Erfasst werden sämtliche erzielten Einkommen, gleich welcher Herkunft. Im Februar jeden Jahres verschickt die Steuerverwaltung eine Steuererklärung "déclaration des revenus" in jeden Haushalt. Die Steuererklärung muss vor dem 28. Februar an die zuständige Steuerverwaltung zurückgeschickt werden. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, dem Finanzamt die gezahlten Löhne und Gehälter jährlich mitzuteilen. Abzüge Steuerpflichtige können von Ermässigungen, Abzügen und Beschränkungen profitieren (z.B. Hypothekarzinsen, Prämien freiwilliger Lebensversicherungen, persönliche Verpflichtungen, Zuwendungen, usw.). Arbeitnehmer/innen kommen in den Genuss von Abzügen von 20 % bzw. 10 % (letztere für Berufsauslagen). Weitere Steuern auf dem Einkommen Die „Contribution Sociale Généralisée CSG“ ist eine allgemeine Sozialsteuer, die auf alle Einkommensarten erhoben wird. Ausgenommen sind nur gewisse Sparbücher, Kindergeld- und Familienleistungen sowie niedrige Lohnersatzleistungen und Renten. Die CSG wird von den natürlichen Personen geschuldet, die in Frankreich Steuerdomizil haben. Sie wird durch den Arbeitgeber vom Lohn (2005: 7.5%) zurückbehalten und auch auf Spareinkommen erhoben. Die „Contribution pour le Remboursement de la Dette Sociale CRDS“, die die aufgelaufenen Defizite der Sozialversicherung tilgen soll. Diese ebenfalls auf alle Einkommensarten erhobene Steuer beträgt 0,5 % und ist auf die nächsten Jahre begrenzt. Die Steuern können in Frankreich auch elektronisch erklärt werden. Weitere Informationen über das französische Steuersystem, Steuerformulare, Steuerberechnung etc. auf Französisch sind über den Steuerserver des Wirtschafts- und Finanzministeriums abrufbar www.impots.gouv.fr Doppelbesteuerung Die Schweiz hat mit Frankreich ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen. Für Details wenden Sie sich bitte an Ihre lokale Steuerbehörde am Wohnort, Ihren Steuerberater oder an die Eidgenössische Steuerverwaltung in Bern. + Eidgenössische Steuerverwaltung Abteilung für int. Steuerrecht und Doppelbesteuerungssachen Eigerstrasse 65, 3003 Bern +41 (0)31 322 71 29 www.estv.admin.ch/data/dba/d/index.htm Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: www.bk.admin.ch/ch/d/sr/c0_672_934_91.html Vorsorge, Versicherungen In diesem Kapitel geben wir einen kurzen Überblick über das Sozialversicherungssystem in Frankreich. In unserem EU-Dossier finden Sie zusätzliche Infos zu den Themen AHV/IV, Krankenkassen, Versicherungen u.a. FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 27/30 Sozialsystem Obligatorium Erwerbstätige sind der obligatorischen Sozialversicherung angeschlossen. Die Vorsorgeeinrichtungen umfassen ` ` ` ` ` ` ` Krankheit Berufsunfall Mutterschaft Altersvorsorge Hinterbliebene Invalidität Todesfall Die Beiträge an die Sozialversicherung werden vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getragen. Der Arbeitgeberanteil beträgt ca. 40 %, derjenige des Arbeitnehmers 18-25 % vom Bruttogehalt. AHV/IV In Frankreich haben Arbeitnehmer bei Erreichen des 60. Altersjahres Anspruch auf eine Altersrente. Die volle Rente erhält, wer Beiträge während mindestens 40 Jahren (160 Quartalsbeiträge) geleistet hat. Diese Dauer wird bis 2012 um ein Quartal jährlich auf 41 Beitragsjahre und bis 2020 auf 41,75 Beitragsjahre erhöht. Schweizerische AHV: www.ahv.ch Dossier EU: www.swissemigration.ch/themen/schweizeu/00043/index.html?lang=de Kranken- und Unfallversicherung Krankenversicherung Die Krankenversicherung umfasst vier große Sparten 1. das „régime général“ das den abhängig Beschäftigten aus den Bereichen Industrie, Handel und Dienstleistungen sowie Beschäftigten aus ähnlichen Beschäftigungsverhältnissen Versicherungsschutz bietet. 80% der Bevölkerung, d.h. 47 Milionen Personen sind bei diesem Träger versichert, der so den Grundstein der sozialen Absicherung in Frankreich bildet. Der Bereich Krankenversicherung des „régime général“ ist kein Teil der öffentlichen Verwaltung, sondern ein Teil einer autonomen, dezentralisierten Körperschaft, die den Auftrag eines öffentlichen Dienstes erfüllt. Die Krankenversicherung deckt die finanziellen Risiken Krankheit, Mutterschaft, Invalidität und Tod ab. Im Rahmen einer separaten Verwaltung bietet sie ebenfalls finanziellen Schutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Sie wird verwaltet von der "Caisse nationale de l’assurance maladie des travailleurs salariés CNAMTS" 2. die „Mutualité sociale agricole“ (mit 5 Millionen Mitgliedern), die die Landwirte, die abhängig Beschäftigten in der Landwirtschaft und die der Landwirtschaft verwandten Berufe absichert; 3. die „Caisse Nationale d’Assurance Maladie des Professions Indépendantes“, in der die verschiedenen Versicherungsträger der freien Berufe zusammengefasst sind und die 3,5 Millionen Personen Schutz bietet; 4. sowie berufsständische Kassen (Eisenbahner, öffentliche Versorgungsbetriebe, Seeleute usw.), die etwa 2,5 Millionen Personen Schutz bieten. Außerdem gibt es noch Versicherungen auf Gegenseitigkeit (Mutuelles) und private Versicherungen, die eine ergänzende Zusatzversicherung anbieten, da die Krankenkassen nur einen Teil der Kosten ersetzen. 87% der Versicherten haben eine derartige Versicherung abgeschlossen. FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 28/30 Die Krankenversicherung wird in der Hauptsache finanziert durch Sozialabgaben auf Löhne und Gehälter (Arbeitgeber 12,8%, Arbeitnehmer 0,75%) und durch die Allgemeine Sozialsteuer „contribution social général CSG“ - 7,5% auf alle Einkommensarten). Die Leistungen der Krankenversicherung bestehen aus der Erstattung eines Teils der Ausgaben der Versicherten (Arztbesuch, Krankenhausaufenthalt, Medikamente usw.) sowie aus direkten Unterstützungsleistungen Mutterschaftstagegeld, Arbeitsunfälle, Invalidenrenten, Sterbegeld). Das französische System basiert für Versicherte auf zwei wichtigen Prinzipien: 1. der freien Arztwahl ( Hausarzt, Facharzt, Zahnarzt, Labor, Physiotherapeut usw.) 2. dem Kostenerstattungsprinzip, d.h. der Patient zahlt dem behandelnden Arzt die erbrachte Leistung und erhält im Gegenzug einen Behandlungsschein, den er bei der Kasse einreicht, die ihm dann die Kosten gemäß den staatlich festgesetzten Beiträge erstattet. Nach Maßgabe von nationalen und lokalen Vereinbarungen kann, besonders im Falle eines Krankenhausaufenthaltes, vom Vorleistungsprinzip Abstand genommen werden. Auch wird bei der Höhe der Erstattung sowie der Vorkasse die persönliche Situation, in der sich der Versicherte befindet, berücksichtigt, so dass eine volle Erstattung möglich ist. Der nicht erstattete Teil, das so genannte „ticket modérateur“, dessen Höhe vom Staat festgelegt wird, geht zu Lasten des Versicherten oder seiner Zusatzversicherung. Zur Sicherung des Erstattungsniveaus und einer qualitativ guten Versorgung schließt die Krankenversicherung mit den Leistungsanbietern Vereinbarungen, die die Vergütungen festlegen, die als Basis der Erstattungsleistungen dienen. In Frankreich unterscheidet man zwischen zwei Kategorien von Ärzten, den tariflich gebundenen Ärzten „médecins conventionnés“ und denen, die ihr Honorar frei vereinbaren können „médecins non conventionnés“. Die Krankenkasse ersetzt die Honorare der letztgenannten Ärzte, die für ihre eigene soziale Absicherung selbst aufkommen müssen, nur zu einem sehr geringen Teil. In den letzten Jahren ist zudem die Rolle des Hausarztes gestärkt worden. Wählt der Patient seinen Hausarzt als „Pilot“ durch das Gesundheitssystem „médecin référant“ , der im Krankheitsfalle immer die erste Anlaufstelle ist und den Patienten weiter überweist, braucht er nicht mehr in Vorleistung zu treten, sondern bezahlt allein den von der Kasse nicht übernommenen Anteil. Die Honorarerstattungssätze der Krankenversicherung sind Ärzte und Zahnärzte andere medizinische Leistungen und Untersuchungen Krankenhausaufenthalt (Aufenthalt und Arzthonorar) Medikamente (weiße Vignette) Medikamente (blaue Vignette 70 % 60 % 80 % 65 % 35 % Eine 100%ige Erstattung der Kosten gibt es aus bestimmten sozialen Gründen und während der Mutterschaft, bei schwierigen Operationen, ab dem 31. Tag des Krankenhausaufenthaltes, bei chronischen Erkrankungen, nach der Geburt sowie in einigen anderen Fällen. Bei einem Versicherten können automatisch bestimmte Personen mitversichert werden: Ehepartner, Personen, die im eheähnlichen Verhältnis zusammenleben, andere Personen (auch des gleichen Geschlechts), die seit mehr als 12 Monaten zusammenleben bzw. auf Antrag auch weitere Familienangehörige, wenn sie den Haushalt des Versicherten führen und dabei mindestens zwei Kinder unter 14 Jahren mit erziehen. FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 29/30 Schweizer- und EU-Bürger, die sich dauerhaft in Frankreich aufhalten und nicht durch eine Erwerbstätigkeit in Frankreich pflichtversichert sind, können unter gewissen Bedingungen die medizinische Hilfe des Gesundheitssystems in Anspruch nehmen. Auskunft hierüber sowie über weitere Einzelheiten in Bezug auf die Leistungen der Krankenkasse, Anschriften von Krankenhäusern, Ärzten usw. geben die „Assurance maladie CNAMTS“ und das Gesundheitsministerium. Am 1. Januar 2000 wurde in Frankreich die „Couverture Maladie Universelle CMU“ eingeführt, der sich jede Person anschliessen kann, die nicht Beiträge an die obligatorische Sozialversicherung leistet. Anspruch auf CMU haben auch Ausländer/innen, die seit mehr als 3 Monaten in Frankreich wohnen und über eine Aufenthaltsbewilligung verfügen. Das Gesuch muss bei der „Caisse Primaire d’Assurance Maladie“ am Wohnort gestellt werden. Schweizer Staatsangehörige ohne Berufstätigkeit (z.B. Pensionierte), die ihre Krankenversicherung in der Schweiz im Hinblick auf eine Niederlassung in Frankreich gekündigt haben, und die in einer ersten Zeit keine Aufnahme in die CMU beanspruchen können, müssen in Frankreich eine private Krankenversicherung abschliessen. Links Couverture Maladie Universelle CMU Caisse nationale de l’assurance maladie des travailleurs salariés CNAMTS Adressen der Caisse Primaire d’Assurance Maladie Mutualité sociale agricole Caisse Nationale d’Assurance Maladie des Professions Indépendantes Gesundheitsministerium www.cmu.fr www.ameli.fr www.ameli.fr/1/cpam.html www.msa.fr www.canam.fr www.sante.fr Sozialhilfe, Fürsorge Die Sozialhilfe ist im Personenfreizügigkeitsabkommen nicht eingeschlossen. Zwischen der Schweiz und Frankreich besteht jedoch ein Fürsorgeabkommen. Wenn Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden, und keine Lösung in Sicht ist, wenden Sie sich bitte direkt an die lokal zuständige französische Sozialhilfestelle. © 02.02.2007 09:44:05 zgn FRANKREICH_AK_D.doc 02.02.07 30/30