Faltblatt Radnetz mit Zukunft

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Faltblatt Radnetz mit Zukunft
Stadt Karlsruhe
Stadtplanungsamt
Radnetz mit Zukunft
Grundsätze der
Routenplanung
Unterwegs auf dem
Radnetz mit Zukunft
Bei der Planung für ein zukünftiges Radnetz wurde zunächst analysiert, woher die Radfahrerinnen und Radfahrer kommen und wohin
sie wollen. Ergebnis: Der größte Teil radelt von den außen liegenden
Stadtteilen in die Innenstadt – zu den Läden in der City, zur Arbeit,
zur Schule oder Hochschule. Hier gibt es auch viele Freizeitangebote,
wie Kinos, Gaststätten und Museen.
Nach Abschluss der Analysephase bestand zunächst nur ein grobes
Radnetz. Zusammen mit den Radverkehrsverbänden ADFC und VCD
wurden das endgültige Radnetz der Zukunft erarbeitet und die genauen Streckenverläufe festgelegt. Zum einen sollten die Routen zusammenhängend, zügig und sicher befahrbar sein, häufige Abbiegevorgänge, umständliche Wegeführungen oder Unterbrechungen sollten vermieden werden. Zum anderen sollten die Routen eine hohe
Verbindungs- und Erschließungsqualität aufweisen. Das bedeutet,
dass man auf den ausgesuchten Strecken schnell von außen liegenden Stadtteilen in die Innenstadt gelangt. Gleichzeitig führen die
Routen auch an vielen Wohngebieten, Ausbildungsstätten und Arbeitsplätzen vorbei. Das Ergebnis ist ein Radnetz, das rund 20 Hauptrouten umfasst, von denen jährlich zwei geplant und gebaut werden
sollen. Zusätzlich sieht das Radnetzkonzept der Zukunft ein Nebennetz zur verbesserten Stadtteilerschließung vor.
Eine umfassende Beschilderung der Radrouten weist den
Radfahrerinnen und Radfahrern den Weg zu den wichtigsten Zielen in Karlsruhe.
Liebe Karlsruherinnen und Karlsruher!
Um den Verkehr in Kommunen stadtverträglich zu gestalten und
nachhaltigen Klimaschutz zu betreiben, kommt keine Stadt an einer
aktiven Radverkehrsförderung vorbei. Seit 2008 liegen die Handlungsempfehlungen des vom Innenministerium initiierten „Runden
Tisches Radverkehr“ in Baden-Württemberg vor. Diese sehen eine
Verdoppelung des Radverkehrsanteils im Land vor. Karlsruhe ist hier
mit seinem bereits 2005 vom Gemeinderat einstimmig verabschiedeten „20-Punkte-Programm zur Förderung des Radverkehrs“ vorangegangen.
Inzwischen nimmt das zukünftige Karlsruher Radnetz deutlich erkennbare Formen an. Die beiden Cityrouten sind seit längerem fertig
gestellt. Auch die Routen in die Waldstadt oder nach Knielingen „stehen“. Auf anderen Routen wurden bereits wichtige Teilstücke realisiert, wie beispielsweise die Fahrradstraße in der Sophienstraße. Oft
beschreitet die Verkehrsplanung dabei neue Wege und versucht, aus
wissenschaftlich begleiteten Verkehrsversuchen Erkenntnisse zu gewinnen. Ein positives Beispiel hierfür ist die Rheinstraße. Hier wurde
der Verkehrsversuch aufgrund des damit verbundenen Sicherheitsgewinns dauerhaft angeordnet. Ein Vorgehen, das beim vom Bundesverkehrsministerium geförderten Wettbewerb „best-for-bike“ bundesweite Anerkennung erfuhr. Und beim Bundeswettbewerb „Emissionsfreie Mobilität“ gehörte Karlsruhe zu den Siegern, unsere Anstrengungen wurden mit der vom Bundesumweltministerium finanzierten Werbekampagne „Kopf an. Motor aus.“ belohnt. In Karlsruhe
sind wir in der Radverkehrsförderung also auf einem guten Weg.
Dieses Faltblatt wendet sich an Radfahrerinnen und Radfahrer, aber
auch an alle anderen Verkehrsteilnehmer. Wir stellen Ihnen beispielhaft die Radverkehrsanlagen vor, die Sie in Zukunft immer öfter im
Straßenbild vorfinden werden. Und ich möchte Sie auffordern, die
neuen Radverkehrsanlagen rege zu benutzen. Sie tragen damit zu einer lebenswerteren Stadt bei und schonen ganz nebenbei das Klima.
Bei der Planung steht vor allem die Sicherheit der Radfahrer im Vordergrund. Über 1.500 Radunfälle aus drei Jahren wurden analysiert.
Ergebnis: Um die Sichtbeziehungen zwischen Radfahrern und Autofahrern zu verbessern, wird der Radverkehr künftig zunehmend auf
die Fahrbahn verlegt.
Das gesamte Hauptradnetz mit einer Länge von über 150 km erhält
selbstverständlich eine wegweisende Beschilderung, die die Orientierung der Radfahrer im Stadtgebiet erleichtert. Und auf den Cityrouten wird die Wegweisung durch grüne Piktogramme ergänzt.
Herausgeber und weitere Informationen:
Stadt Karlsruhe
Stadtplanungsamt, Bereich Verkehr
Bildnachweis: Stadtplanungsamt
Ansprechpartner für Fragen zur Radverkehrsplanung: Johannes Schell
Tel. 0721/133-6177
Heinz Fenrich
Oberbürgermeister
Tempo-30-Zonen
Zur Verkehrsberuhigung bestehen in Wohngebieten zahlreiche Tempo30-Zonen. Hier gilt für alle Verkehrsteilnehmer eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, die Vorfahrt wird über „rechts vor links“ geregelt und
Fahrradfahrer dürfen hier grundsätzlich auf der Fahrbahn fahren – selbst
dann, wenn auf dem Gehwegbelag noch Reste eines alten Radweges erkennbar sind. Benutzungspflichtige Radwege sind in Tempo-30-Zonen
nicht mehr zugelassen.
Angebote für Radler
auf einen Blick
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Schutzstreifen (Angebotsstreifen)
Seit 1997 lässt die Straßenverkehrsordnung die Einrichtung von
„Schutzstreifen“ (oder auch „Angebotsstreifen“ genannt) zu. Der
Schutzstreifen kann zur Führung der Radverkehrs bei relativ geringen
Kfz-Verkehrsmengen und geringen Fahrbahnbreiten eingesetzt werden. Im Gegensatz zum Radfahrstreifen darf er von Autofahrern in
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Ausnahmefällen mitbenutzt werden. Daher wird er auch nur mit einem unterbrochenen schmalen
Strich markiert. In der Rheinstraße
findet der Angebotsstreifen auch
bei größeren Kfz-Mengen Anwendung, weil hier den Autofahrern
mit einem überbreiten Fahrstreifen
ausreichend Platz zur Verfügung
steht. Übrigens: Auf dem Schutzstreifen darf nicht geparkt werden.
Radverkehr in Gegenrichtung
Auch für den Radverkehr gilt grundsätzlich das Rechtsfahrgebot, er
muss also auf der rechten Straßenseite bleiben. Das unerlaubte Radfahren auf der linken Seite führt vor
allem an Straßeneinmündungen zu
Unfällen und ist eine der häufigsten
Unfallursachen in Karlsruhe. An
ausgewählten Streckenabschnitten,
wie hier in der Ettlinger Straße zwischen „Am Stadtgarten“ und der
Nebeniusstraße, kann der Radverkehr auf der „falschen“ Seite freigegeben werden, um einen Lückenschluss im Radnetz herzustellen.
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Geh- und Radweg
Den klassischen Geh- und Radweg gibt es immer noch. Dort, wo es die
Verkehrssicherheit zulässt und ausreichend breite Flächen zur Verfügung stehen, bleiben sie, wie hier in der westlichen Kriegsstraße am
Weinbrennerplatz, erhalten. Der Geh- und Radweg ist für Eltern mit
kleinen Kindern von
Vorteil, weil sie den
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gleichen Weg benutzen dürfen. Ansonsten
gilt: Kinder bis 8 Jahre
müssen und Kinder bis
10 Jahre dürfen den
Gehweg benutzen,
während die begleitenden Eltern auf der
Straße fahren müssen.
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Fahrradstraßen
Die Straßenverkehrsordnung lässt seit 1997 die Einrichtung von Fahrradstraßen zu. Hier ist der Radverkehr die bestimmende Verkehrsart,
der Autoverkehr muss sich in seiner Geschwindigkeit an ihm orientieren und Radfahrer dürfen nebeneinander fahren. Alle Fahrzeugführer dürfen nicht schneller als 30 km/h fahren. Sind in einer Straße
mehr Radfahrer als Autofahrer unterwegs, ist die Ein5
richtung einer Fahrradstraße
möglich. Inzwischen gibt es
fünf Fahrradstraßen mit zusammen etwa 2 km Länge.
Das bekannteste Beispiel
ist die Sophienstraße, weitere sind die Herrenstraße,
Erbprinzenstraße, Zirkel
und die Hagsfelder Allee.
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Einbahnstraßen,
Radfahrer in beiden Richtungen frei
Radfahrer sind sehr umwegeempfindlich. Daher können Einbahnstraßen bei
einer Höchstgeschwindigkeit von 30
km/h und ab einer vertretbaren Mindeststraßenbreite für das Radfahren in beide
Richtungen freigegeben werden. Das
verbessert die Qualität des Radverkehrs
in den Quartieren, Umwege werden vermieden. Auch auf den Hauptrouten des
Radnetzes, wie hier in der Herrenstraße,
findet diese Führungsform des Radverkehrs Anwendung.
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Radfahrstreifen
Die Moltkestraße ist Bestandteil der Radroute von Knielingen in die
Karlsruher Innenstadt. Früher wurde hier der Radverkehr stadteinwärts auf einem relativ schmalen Geh- und Radweg geführt. Hierbei
gab es Konflikte zwischen Fußgängern und Radfahrern. Außerdem
ereigneten sich an den Straßeneinmündungen zahlreiche Unfälle
zwischen Fahrrad- und Autofahrern, weil die Sichtbeziehungen zwischen diesen Verkehrsteilnehmern durch parkende Autos gestört waren. Daher wurde hier der Radverkehr auf die Fahrbahn und auf einen eigenen Radfahrstreifen verlegt. Jetzt ist der Radfahrer im Sichtfeld der Autofahrer und wird nicht mehr so leicht übersehen. Den
Radfahrstreifen erkennt man am durchgezogenen, weißen Breitstrich. Autos dürfen auf ihm nicht parken.