Schadenverhütung in der Sachversicherung 2013 / 2014

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Schadenverhütung in der Sachversicherung 2013 / 2014
GDV
Wilhelmstraße 43 / 43 G, 10117 Berlin
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Tel. 0 30 / 20 20 - 50 00, Fax 0 30 / 20 20 - 60 00
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Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Schadenverhütung in der
Sachversicherung 2013 / 2014
Bericht der GDV Sach-Schadenverhütungs-Gremien
Schadenverhütung in der
Sachversicherung 2013 / 2014
Bericht der GDV Sach-Schadenverhütungs-Gremien
Impressum
Herausgeber:
Gesamtverband der
Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV)
Wilhelmstraße 43 / 43 G
10117 Berlin
www.gdv.de
Redaktion:
Alexander Küsel
Marco van Lier
Dr. Günther Roßmann
Verantwortlich:
Alexander Küsel
Lektorat / Druck / Vertrieb:
GDV e. V.
Gestaltung:
Michèle Heyroth
Redaktionsschluss:
31.05.2014
Bildnachweis:
Sofern nicht anders angegeben liegen alle Bildrechte
in diesem Bericht beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V..
Editorial
3
Editorial
Die deutschen Versicherer betreiben seit Jahrzehnten im Bereich
der Sachversicherung aktive Schadenverhütung. In mehr als 15
GDV-Gremien entwickeln Experten aus der Versicherungswirtschaft Konzepte zur Vermeidung, Begrenzung oder Beseitigung
von Schadensereignissen u. a. durch Brand, Explosion, Naturgefahren, Leitungswasser oder Einbruch-Diebstahl. Diese Konzepte werden je nach Thematik und Zielgruppe beispielsweise
in Zusammenarbeit mit Unternehmen, Behörden (u. a. Feuerwehren, Landespolizei und Aufsichtsbehörden), Zulassungsstellen und Verbänden erarbeitet. Durch den interdisziplinären
Ansatz erreichen viele Schadenverhütungskonzepte eine hohe
Akzeptanz in der Praxis. Durch eigene Brandversuche werden
fundierte Erkenntnisse im Brandverhalten von Stoffen und Produkten gesammelt. Löschanlagenkonzepte, welche auf die spezifische Gefahrensituation zugeschnitten sind, machen Produktions- und Lagerrisiken noch besser beherrschbar.
Neue Technologien und Anwendungen im Zuge der Energiewende wie Offshore-Windenergieanlagen stellen Betreiber und
Versicherer vor neue Herausforderungen. Zur Sicherung der
Investition sowie der Energie- und Anlagenverfügbarkeit ist ein
völlig neues, auf den maritimen Einsatzort abgestelltes Brandschutzkonzept erarbeitet worden. Dies wird nun sukzessive von
den Verantwortlichen in die Praxis umgesetzt.
Infolge der Flut- und Hagelereignisse im Sommer 2013 in
Deutschland zeigen die öffentlichen Diskussionen, dass der
Bedarf an Vorsorgelösungen wächst. Neben der bei Hochwasser
wichtigen kommunalen Flächenvorsorge durch Deiche, Retentionsräume und Polder ist für den Gebäudeeigentümer der technische, objektspezifische Schutz seines Hauses wichtig. Die
Nachfrage nach Schutzstrategien gegen Hochwasser, Rückstau und Starkregen/Sturzfluten wächst. Durch Unterstützung
der Versicherungswirtschaft konnte der vom HochwasserKompetenzCentrum e. V. (HKC) entwickelte Hochwasserpass eingeführt werden. Sehr praxisnah erhalten private und gewerbliche Gebäudeeigentümer einen Überblick über ihre individuelle
Gefährdungslage.
Zu allen hier genannten Themen erhalten Sie in diesem Bericht
weitergehende Informationen. Darüber hinaus werden die Ergebnisse der Sach-Schadenverhütungsarbeit der Jahre 2013/2014
im Überblick dargestellt.
(AK)
4
GDV Berlin
Inhaltsverzeichnis
5
Editorial........................................................................................................................................................ 3
Großschadenübersicht............................................................................................................................... 6
Besondere Trends..................................................................................................................................... 12
Aufgaben und Ziele der Kommission Sach-Schadenverhütung........................................................... 14
Gremienstruktur........................................................................................................................................ 15
Bedeutung der Schadenverhütung ......................................................................................................... 16
Allgemeiner, baulicher und betrieblicher Brandschutz ........................................................................ 18
Branderkennung und Brandbekämpfung............................................................................................... 20
Anlagen- und Verfahrenssicherheit ........................................................................................................ 22
Sicherungstechnik (Einbruch-Diebstahl)................................................................................................ 24
Elektrotechnik und Blitzschutz................................................................................................................ 26
Naturgefahren und Leitungswasser ....................................................................................................... 28
Hochwasserpass....................................................................................................................................... 30
Offshore-Windenergie............................................................................................................................... 31
Weitere Gremienarbeit und Normung...................................................................................................... 32
Neuerscheinungen des GDV / Informationsquellen .............................................................................. 34
Öffentlichkeitsarbeit.................................................................................................................................. 36
VdS - seit über 100 Jahren zuverlässiger Partner der Versicherer....................................................... 37
Autorenverzeichnis / Ansprechpartner.................................................................................................... 38
6
Großschadenübersicht
Großschadenübersicht
Die Feuersparte war für 2013 wieder durch Großschäden geprägt. Nominal liegt die Großschadenlast bei fast 1,5 Mrd. EUR und
damit höher als jemals zuvor. Insbesondere schlug hier der Großbrand in einem chemischen Betrieb mit einem aktuellen Schadenaufwand von 360 Mio. EUR (davon 280 Mio. EUR Betriebsunterbrechung - BU) zu Buche. Nominal ist er der größte Einzelschaden
seit der Erfassung der Großschäden, d. h. seit 1962. Für 2013 ist die Großschadenentwicklung der Gefahr Feuer im üblichen Rahmen. Der größte Schaden 2013 hatte einen Schadenaufwand von 85 Mio. EUR.
Die größten Schäden 2000 bis 2013
(alle Gefahren; alle Sparten)
Schadenaufwand in Mio. EUR
150,0
Sachschaden
Betriebsunterbrechung
Großschadenübersicht
Großschäden 2000 bis 2013
(Feuerschäden; alle Sparten) inflationsbereinigt, Schäden über jeweils 500.000 EUR
Schadenaufwand in Mio. EUR
Schadenaufwand aller Großschäden ohne die 10 größten Schäden
Schadenaufwand des 2. - 10. größten Schadens
größter Schaden des Jahres
* 2013 vorläufiges Ergebnis
7
8
Großschadenübersicht
2013 war von zahlreichen regionalen Extremwetterereignissen und überregionalen Naturkatastrophen geprägt. Das zeigt sich auch
in der Großschadenstatistik 2013. Aufgrund des Hochwassers sind 140 Großschäden (Stand 27. Januar 2014) mit einem Aufwand
von 250,7 Mio. EUR gemeldet worden. Diese Schäden sind zur Verbundenen Wohngebäudeversicherung und Gewerbe, aber auch
zur Erweiterten Deckung (Extended Coverage - EC) und Allgefahren (All-Risks - AR) gemeldet worden. Zu den Hagelereignissen
sind 70 Schäden mit einem Aufwand von 140,7 Mio. EUR gemeldet worden:
Der größte Elementarschaden 2013 weist einen Schadenaufwand von 15 Mio. EUR auf. Der bisher größte Elementarschaden aus
dem Jahre 2002 liegt bei 150 Mio. EUR.
Der größte Sturm-/Hagelschaden 2013 hat einen Schadenaufwand von 45 Mio. EUR. Der bis dahin größte Sturm-/Hagelschaden
aus dem Jahre 2007 wurde auf 38 Mio. EUR beziffert.
Großschadenübersicht
Großschadenstatistik 2000 bis 2013
(alle Gefahren; alle Sparten) inflationsbereinigt
Schadenaufwand in Mio. EUR
Schadenaufwand Feuerschäden
* 2013 vorläufiges Ergebnis
Schadenaufwand weitere Gefahren
Schadenaufwand Elementarschäden
Schadenaufwand Sturm/Hagelschäden
Die inflationsbereinigte Zeitreihe zeigt, dass 2013 eine hohe, aber nicht außergewöhnliche Großschadenlast hatte.
9
10
Großschadenübersicht
Großschadenstatistik 2003 - 2012
(Sachschäden Feuer, alle Sparten)
Hauptschadenbereiche
Zahl der Schäden
Schadenauwand in Mio. EUR
Hauptschadenbereich
Absolut
Anteil in %
Absolut
Anteil in %
Produktion
993
28,6
2.929,2
43,7
Energieversorgung
211
6,1
330,4
4,9
Lager im Gebäude
424
12,2
807,7
12,1
73
2,1
103,8
1,5
Verkaufsbereich
152
4,4
189,6
2,8
Verwaltung / Büro
210
6,0
252,9
3,8
Sozialeinrichtungen
287
8,3
385,5
5,8
71
2,0
86,1
1,3
alle Bereiche maßgeblich betroffen
424
12,2
706,9
10,5
Sonstiges / Unbekannt
632
18,2
908,8
13,6
3.477
100,0
6.701,0
100,0
Freilager
Anlieferung / Versand
Summe
Großschadenübersicht
11
Großschadenstatistik 2003 - 2012
(Sachschäden Feuer, alle Sparten)
Hauptursachen für den Schadenumfang Feuer
Anzahl der
Nennungen
nur für 2012
Anzahl der
Nennungen
2003- 2012
Zugehöriger
Schadenaufwand
2003 - 2012
Hauptursache
Absolut
Anteil
in %
Absolut
Anteil
in %
Absolut
in Mio.
EUR
7
1,7
59
1,6
132,0
1,9
Explosion
18
4,4
181
4,9
582,4
8,3
Ungenügende bauliche Trennung
40
9,8
358
9,7
889,0
12,7
Bauteile aus/mit brennbaren
Baustoffen oder mit unzureichender Feuerwiderstandsfähigkeit
76
18,7
719
19,6
1.287,4
18,3
1
0,2
22
0,6
107,7
1,5
98
24,1
918
25,0
2.339,0
33,3
Folgeschäden (z. B. durch Russ,
korrosive Gase, Verschmutzung mit
giftigen oder radioaktiven Stoffen)
209
51,4
1.653
45,0
3.480,4
49,5
Späte Brandentdeckung oder späte
/ erschwerte Brandbekämpfung
48
11,8
559
15,2
1.213,1
17,3
113
27,8
1.355
36,9
2.521,9
35,9
Unzureichende Löschwasserversorgung
Versagen von automatischer
Brandmelde- oder Löschanlage
Anhäufung brennbarer oder
explosionsgefährlicher Stoffe
Sonstiges / Unbekannt
Anteil
in %
Bei der Angabe der Hauptursachen sind Mehrfachnennungen zulässig, um dem Zusammenwirken mehrerer Gründe für die Entstehung eines Großbrandes Rechnung zu tragen.
12
Besondere Trends
Besondere Trends
Elementar: Juni-Hochwasser 2013
Der Frühsommer 2013 war geprägt durch das großflächige
Hochwasser im Elbe- und Donaueinzugsgebiet. Es wurde ausgelöst durch intensive Niederschläge im Mai und Juni.
Das Juni-Hochwasser 2013 verursachte nach derzeitigem Stand
rund 140.000 versicherte Schäden mit einem Schadenaufwand
von ca. 1,8 Mrd. EUR in der Schaden- und Unfallversicherung
insgesamt. Auf die Sachversicherung entfielen 94 % der Schäden und 97 % des Schadenaufwandes. Der Schadenaufwand
ist damit auf ähnlichem Niveau wie bei der Elbe-Flut 2002 – bei
jetzt deutlich erhöhter Elementar-Versicherungsdichte (Wohngebäude: ca. 34 % deutschlandweit im Vergleich zu 19 % in 2002).
Die Versicherer leisten u. a. durch die Versicherung gegen Elementargefahren ihren Anteil zur
Anpassung an die Folgen des Klimawandels.
Es kommt zu spürbar zunehmenden Abschlüssen von Wohngebäude- und Hausratversicherungen mit Elementardeckung. Risikobewusstsein schaffen dabei insbesondere vom GDV
begleitete Informationskampagnen zur Förderung der Versicherung gegen Elementargefahren. Der Freistaat Bayern hat seine Kampagne
bereits im Jahr 2009 mit dem Fokus auf Privatpersonen gestartet. Danach folgten Elementarschadenkampagnen in Niedersachsen am
9. März 2012, in Sachsen am 15. März 2012,
in Sachsen-Anhalt am 4. September 2012, in
Rheinland-Pfalz am 19. März 2013, in Brandenburg am 15. August 2013 und im Saarland am
19. November 2013.
Die Kampagnen stärken das öffentliche Bewusstsein für die notwendige Risikovorsorge und Prävention im Bereich der Naturgefahren. Zugleich
wird damit ein deutliches Zeichen für mehr Eigenverantwortung gesetzt.
Mit dem im Februar 2014 neu eingeführten „Hochwasserpass“ können sich Hausbesitzer in ganz
Deutschland ein Bild über ihr individuelles Überschwemmungsrisiko machen. Einzelheiten zum
Pass finden sich auf Seite 30 dieses Berichts.
Deutschlandweit ist zwar ein Anstieg der Versicherungsdichte Elementar zu beobachten, jedoch
ist das Niveau in den einzelnen Bundesländern
höchst unterschiedlich. In Baden-Württemberg
liegt die Versicherungsdichte bei Wohngebäude
historisch bedingt bei über 90 %. In den neuen
Besondere Trends
Bundesländern liegen mit den sogenannten Altprodukten der ehemaligen Deutschen Versicherungs-AG die Versicherungsdichten bei Wohngebäude in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt über
40 %. Ansonsten wird 2013 bei Wohngebäude nur in Nordrhein-Westfalen die
30 %-Marke übertroffen. In NordrheinWestfalen ist die Versicherungsdichte bei
Wohngebäude in den letzten fünf Jahren
mit 13 Prozentpunkten mit am deutlichsten gestiegen.
13
Quelle: Aon Benfield
Sturm/Hagel: Hagelereignisse 2013
Die Hagelsaison 2013 (üblicherweise Mai
bis September) war geprägt durch mehrere heftige Ereignisse mit z. T. außergewöhnlich großen Hagelkörnern. Nach
Angaben des deutschen Wetterdienstes wurde am 6. August 2013 in Undingen (Kreis Reutlingen) ein Hagelkorn
dokumentiert, das einen Durchmesser
von 14,1 cm aufwies und mehr als 360 g
wog. Im Gesamtzeitraum sind nach derzeitigem Stand in der Sachversicherung
deutschlandweit rund 880.000 versicherte
Sturm/Hagel-Schäden mit einem Schadenaufwand von ca. 2,9 Mrd. EUR verursacht worden.
Allein an einem einzigen Tag, dem
28. Juli 2013, entstanden Schäden in
Höhe von rund 1,5 Mrd. EUR in Sach.
Davon entfielen ca. 900 Mio. EUR auf die Wohngebäudeversicherung. Aber auch der 20. Juni, der 27. Juli und der 6. August 2013
erreichten mit 300 Mio. EUR die Größenordnung der schwersten Hagelereignisse der letzten Jahre, „Hilal“ am 30. Mai 2008 und
„Frank“ am 11. September 2011.
In dieser Dimension dürften sich auch die Schäden des Orkans „Christian“ als mittleres Sturmereignis vom 28. Oktober 2013 bewegen.
(AK)
14
Aufgaben und Ziele der Kommission Sach-Schadenverhütung
Aufgaben und Ziele der Kommission Sach-Schadenverhütung
Die Kommission Sach-Schadenverhütung (KSSV) im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ist das Beratungs-,
Steuerungs- und Entscheidungsgremium für die Sach-Schadenverhütungstechnik. Sie ist den Fachausschüssen „Ge-werbe- /Industriekunden (FA-GI)“ und „Privatkunden (FA-P)“ berichtspflichtig.
Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben werden im Rahmen der erlaubten Zusammenarbeit allgemeine Meinungen und Erfah
rungen über die technischen und gesellschaftli gabenstellungen und Projekte. Diesen auf Dauer eingerichteten Arbeitsgruppen (AG)
können temporär Projektgruppen (PG) beigestellt werden.
Die KSSV bearbeitet alle Themen aus dem Bereich der Schadenverhütung in der Sachversicherung. Zu ihren Aufgaben gehören
insbesondere:
1. Erkennen von Risikoveränderungen, technischen Entwicklungen und Abschätzen ihres Einflusses auf die Versicherungstechnik;
2. Entwicklung von unverbindlichen Schadenverhütungskonzepten auf der Basis von Schadenerfahrungen und Forschung in der
Schadenverhütung;
3. Entwicklung und Pflege technischer Standards im zulässigen Rahmen und Beschreibung ihrer Auswirkungen;
4. Lenkung der KSSV-Arbeitsgruppen;
5. Technische Beratung der Fachausschüsse Privat und Gewerbe/Industrie sowie deren übrigen Kommissionen
6. Koordinierung der Aktivitäten von Insurance Europe (vormals Comité Européen des Assurances; CEA) auf dem Gebiet der
Schadenverhütung.
Die Grafik veranschaulicht die Vernetzung einiger aktueller Themen aus der Arbeit der KSSV.
(MvL)
Gremienstruktur
Gremienstruktur
15
16
Bedeutung der Schadenverhütung
Bedeutung der Schadenverhütung
Die deutsche Versicherungswirtschaft hat seit vielen Jahren
erkannt, wie wichtig ein aktives Engagement bei der Beurteilung von Risiken und Benennung individueller Präventionsempfehlungen für die Versicherungskunden ist. Mehr denn je ist in
der heutigen Zeit ein ganzheitlicher Beratungsansatz erforderlich. Ein gut funktionierendes, vorbeugendes und ineinander greifendes Risikomanagement dient der Minderung und Vermeidung
von Schäden sowie der Reduzierung von Betriebsausfallzeiten und sichert damit die Existenz der Unternehmen. Über die
gesetzlichen Schutzziele hinaus hat jedes Unternehmen zusätzliche spezifische Schutzkonzepte wirtschaftlicher und finanzieller Art. Ein Kunde darf mit Recht von seinem Versicherungsunternehmen erwarten, dass neben einem optimalen Versicherungsschutz und einem angemessenen Beitrag, das technische
Knowhow der Fachingenieure bei der Bewältigung neuer Risikosituationen zur Verfügung gestellt wird. Dabei steht die optimale Risikoabsicherung bereits vorhandener, aber auch neuer
technischer Herausforderungen im Mittelpunkt der gemeinsamen Überlegungen. Dies sind die großen Herausforderungen für
die Versicherungswirtschaft unter Berücksichtigung des immer
schnelleren Wandels und der technischen Weiterentwicklung in
den nächsten Jahren.
Schadenverhütung als Verbandsaufgabe
Nur gemeinsam und mit Bündelung des Fachwissens können
diese anspruchsvollen Aufgaben auch zukünftig erfüllt werden.
Dabei kommt dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) und der Kommission Sach-Schadenverhütung (KSSV) eine besondere Rolle zu. Hier wird das Fachwissen der Versicherungsunternehmen und Mitglieder zusammengetragen und zum Nutzen aller Kunden aufbereitet und unter
Berücksichtigung der kartell- und wettbewerbsmäßigen Vorgaben in Form von Richtlinien, Merkblättern und Sicherheitsvorschriften weitergegeben. Ingenieure besprechen in Arbeitsgruppen regelmäßig aktuelle technische Fachthemen und tauschen
ihre Erfahrungen aus. Dabei geht es in erster Linie um die Auswertung der Erfahrungen und Umwandlung in wertvolle Präventionsempfehlungen im Rahmen von Risikoanalysen unter Berücksichtigung individueller Schutzkonzepte. Von diesen Erfahrungen
soll auch der Kunde profitieren können, um zusätzliche fachliche Unterstützung und Informationen bei der eigenen Risikoanalyse zu erhalten. Das Themenfeld ist in den letzten Jahren
noch umfangreicher und vielfältiger geworden. Beispiele hierfür
sind die neuen technologischen Entwicklungen zur Nutzung von
erneuerbaren Energien. Dabei nehmen auch die Anforderungen
an die Energieeffizienz von Gebäuden ständig zu. Moderne Wärmedämmverbundsysteme an den Außenwänden und zur Energieeinsparung werden immer öfter eingesetzt. Es gab in der Vergangenheit einige spektakuläre Brände an Gebäudefassaden,
die eine Diskussion um das Brandverhalten dieser Verbundsysteme ausgelöst haben. Die Hagelempfindlichkeit von Fassaden
und Dachelementen ist bei der Risikobetrachtung ebenfalls zu
beurteilen. Auch die Speicherung der erzeugten Energie und die
Elektromobilität sind Themengebiete, die an Bedeutung gewinnen werden. Es gilt, die Kompetenzen der einzelnen Versicherer zu bündeln und durch gezielte gemeinsame Untersuchungen
die Auswirkungen auf die Risikosituation zu analysieren und das
Sicherheitsniveau weiter zu verbessern.
Aktuelle Entwicklungen
Bei allen Brandschutzthemen ist der Rückzug des Gesetzgebers auf den Personenschutz und die Ermöglichung eines wirksamen Löschangriffs durch die Feuerwehr zu erkennen. Prüffristen für Löschanlagen und elektrische Komponenten in den
Unternehmen werden ausgedehnt, für Brandschutznachweise
werden vermehrt ingenieurmäßige Verfahren eingesetzt und
der anlagentechnische Brandschutz wird als Kompensationsmaßahme herangezogen. Auch Feuerwehren konzentrieren sich
Bedeutung der Schadenverhütung
beim abwehrenden Brandschutz auf die Rettung von Menschenleben. Hier wird es zukünftig Aufgabe der Schadenverhütung und
der GDV-Gremien sein, sich noch intensiver um die Belange des
Sachwertschutzes zu kümmern.
Neben dem Brandschutz sollte auch das weite Feld der Risikobeurteilungen für Techniken aus dem Bereich der erneuerbaren
Energien nicht unerwähnt bleiben. Hier leistet die Schadenverhütung ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Risikoeinschätzung
von technischem Neuland. Photovoltaikanlagen auf Dächern,
an Fassaden und auf freiem Gelände, Biogasanlagen mit integrierten Blockheizkraftwerken, Windenergieanlagen, Solarthermieanlagen und Holzpelletsheizungen beherbergen eine Vielzahl von neuen Techniken und Gefahren, die es zu identifizieren und technisch zu beurteilen gilt. Aber auch die klassischen
Aufgabengebiete der Schadenverhütung, wie die Leitungswasser-Schadenproblematik und die technischen Möglichkeiten zur
Verhinderung von Großschäden durch den Einsatz von Absperrarmaturen beschäftigen die Fachingenieure. Geeignete Schutzmaßnahmen bei Naturereignissen, wie Sturm, Hagel und Hochwasser sind bei einer ganzheitlichen Risikobeurteilung immer
öfter zu berücksichtigen. Die Aufzählung ist beispielhaft und lässt
sich weiter ergänzen. Sie zeigt das große Aufgabenspektrum
einer modernen Schadenverhütung in den Mitgliedsunternehmen und in den Arbeitsgruppen des GDV auf.
17
Schadenverhütung wirkt
Ziel aller Anstrengungen und Initiativen ist die Übermittlung
von fachlichen Informationen und praxistauglichen technischen
Lösungen, die Risiken auch weiterhin versicherbar zu machen,
den Kunden ein Rüstzeug an die Hand zu geben und das gesammelte technische Fachwissen sowie die daraus resultierenden
Präventionsempfehlungen für eigene Entscheidungen zu nutzen. An vielen Beispielen lässt sich belegen, dass durch intensive technische Fachberatung bereits bei der Planung von Neuanlagen Bestandserweiterungen, Umbauten oder sonstigen Veränderungen innovative Schadenverhütungsmaßnahmen in die
jeweilige Gesamtentscheidung aufgenommen und angewendet
werden, damit die Sicherheit in den Unternehmen erhöht und
Risiken beherrscht werden. Die Vorteile der Präventionsempfehlungen sind spätestens im Schadenfall erkennbar, wenn Schadenumfang und Schadenhöhe durch die Schutzmaßnahmen eingeschränkt werden und der daraus resultierende Betriebsausfallschaden erheblich verkleinert wird. Letztendlich ist nicht nur die
Reduzierung der Schadenhöhe eine Messgröße für die Bedeutung der Schadenverhütung, sondern auch der Erhalt einer langfristigen Kundenverbindung durch individuelle und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Entscheidern vor Ort. Das Image
der Versicherungsbranche wird dadurch positiv beeinflusst und
die Akzeptanz beim Kunden bestärkt. Technik und Risiken verändern sich stetig. Neue Technologien erfordern innovative Schutzmaßnahmen, damit diese Risiken auch zukünftig versichert werden können. Vorhandene Sicherheitsstandards müssen erhalten
bleiben und neue kontinuierlich weiterentwickelt werden. Daher
ist auch weiterhin eine gute Schadenverhütung für die Mitgliedsunternehmen und beim GDV unverzichtbar. Sie bildet ein wichtiges Fundament bei der partnerschaftlichen Zusammenarbeit
zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer.
(Sabine Krummenerl, Mitglied des Vorstands,
Provinzial Rheinland Versicherung AG, Vorsitzende der
Kommission Sachversicherung Schadenverhütung)
Nach dem Schadenereignis
Bildquelle: Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e. V. (IfS)
18
Allgemeiner, baulicher und betrieblicher Brandschutz
Grundsätzliche Aufgabenstellung
Die Aufgaben der Arbeitsgruppe „Allgemeiner, baulicher und betrieblicher
Brandschutz (AG-ABB)" bestehen insbesondere darin,
▪▪ Brandschäden zu analysieren und
die Erkenntnisse für die Risikobewertung aufzubereiten,
▪▪ neue Gefahren und Risiken zu
erkennen und zu bewerten,
▪▪ Schutzkonzepte mit konkreten Empfehlungen für die Praxis zu erarbeiten und zu pflegen sowie
▪▪ bei vorhandenen Regelungslücken
und sofern erforderlich auch ergänzend zum Bauordnungsrecht und
anerkannten Regeln der Technik die
Anforderungen zum Sachwertschutz
zu formulieren.
Dies erfolgt in Abstimmung mit der
Industrie und Wissenschaft, Kammern,
Verbänden, Behörden etc..
Die Arbeitsgruppe begleitet baurechtliche Entwicklungen wie z. B. die Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL)
und zugehörige Erläuterungen, u. a.
über zulässige Größe der Brandbekämpfungsabschnitte und notwendige
Regelungen zur Anlagerung von brennbaren Stoffen und Materialien.
(MW)
Kontakt: [email protected]
Allgemeiner, baulicher und betrieblicher
Brandschutz
temen und größeren Materiallagerungen.
Der Fachbereich betreut alle Brandschutzthemen in den folgenden Fachgebieten:
•• Allgemeiner Brandschutz
−− Brandschutzmanagement
−− Muster-Schutzkonzepte für spezielle Branchen und Betriebe
−− Brandschutzingenieurwesen
•• Baulicher Brandschutz (Baukonstruktion und Gebäudetechnik)
•• Organisatorischer und betrieblicher
Brandschutz
•• Brandschutz in der Landwirtschaft
•• Feuerwehrwesen (Einstufung von
öffentlichen Feuerwehren in Feuerwehrklassen; Bewertungskriterien für
nichtöffentliche Feuerwehren).
Aktuell werden die folgenden Themen
bearbeitet (Auszug):
•• Brandverhalten von WärmedämmVerbundsystemen (WDVS)
•• Brandschutz bei Biogasanlagen
•• Wandhydranten
Brandverhalten von Wärmedämm-Ver​
bundsystemen (WDVS)
Auf Grund aktueller und spektakulärer
Brandfälle, z. B. 2011 in Münster und 2012
in Frankfurt am Main, wurde das Brandverhalten von WDVS in Zusammenarbeit
mit der Industrie, Feuerwehr und Prüfstellen systematisch untersucht. Dabei können Schutzmaßnahmen für Brandszenarien erarbeitet werden, die bisher in der
Zulassung von WDVS nicht betrachtet
wurden. Zu nennen sind Baustellensituationen mit noch nicht fertig erstellten Sys-
Ferner konstruktive Anforderungen wie
der Anschluss von WDVS an Dächern mit
brennbaren Baustoffen. Größere Brandlasten vor den Fassaden wie z. B. Müllund Papiercontainer stellen eine besondere Gefahr dar, die im Brandfall eine
besondere Beanspruchung darstellen und
derzeit im bauaufsichtlichen Prüfszenario nicht dargestellt sind. Die neue GDVPublikation "Leitfaden Wärmedämm-Verbundsystem; Leitfaden zum Brandschutz
(VdS 3461)" greift diese Aspekte auf und
beschreibt mögliche Lösungen und angemessene Schutzkonzepte.
Brandschutz bei Biogasanlagen
Um den zahlreichen in Biogasanlagen
verursachten Schäden wirksam begegnen zu können, wurden in Abstimmung
mit der Praxis, u. a. der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, dem Fachverband Biogas sowie mit der Interessengemeinschaft Biogasmotoren systematisch Schutzkonzepte erarbeitet. Die neue
Allgemeiner, baulicher und betrieblicher Brandschutz
GDV-Publikation "Biogasanlagen; Leitlinien zur Schadenverhütung (VdS 3470)"
gibt Hinweise und Empfehlungen zu Planung, Errichtung und Betriebsführung,
einschließlich der Instandhaltung von Biogasanlagen.
Wandhydranten
Der Einsatz von Wandhydranten zur Erstbrandbekämpfung im Betrieb durch das
anwesende Personal hat sich - wie dokumentierte Erfahrungen aus der Praxis
zeigen - als eine wirksame Maßnahme
bewährt. Zugleich werden Wandhydranten aus Kostengründen und auf Grund von
hygienischen Anforderungen zunehmend
in Frage gestellt. Wandhydranten haben
im Vergleich zu Feuerlöschern eine größere Reichweite und verfügen über einen
größeren Löschmittelvorrat. Aus Sicht der
Sachversicherer ist es je nach betrieblichen Brandgefahren (Brandlasten und
Brandausbreitungsgeschwindigkeit) nicht
sinnvoll, dass Wandhydranten durch Feuerlöscher ersetzt werden. Mit dem neuen
Leitfaden "Wandhydranten zur Erstbrandbekämpfung im Betrieb (VdS 3462)" wer-
den Hinweise für die Planung, Installation
und den Betrieb genannter Wandhydranten erarbeitet und veröffentlicht.
Nichtöffentliche Feuerwehren
Bei der Betrachtung von betrieblichen
Risiken und Brandgefahren sowie deren
Auswirkungen ist für den Versicherer das
frühzeitige und wirksame Eingreifen der
nichtöffentlichen Feuerwehr im Zusammenhang mit dem betrieblichen Gefahrenabwehrmanagement von besonderem Interesse. Die bisherige GDV-Publikation „Nichtöffentliche Feuerwehren
– Merkblatt für die Bewertung“ wurde
ursprünglich konzipiert, um den Versicherern eine Grundlage für die Beurteilung des abwehrenden Brandschutzes im Betrieb zur Verfügung zu stellen
(VdS 2034, Ausgabe 01 von 2003). Um
auch die Wirkung der nichtöffentlichen
Feuerwehr im Rahmen des betrieblichen
Gefahrenabwehrmanagements zu erläutern, wurde das Merkblatt überarbeitet. In
Zusammenarbeit mit dem Bundesverband
Betrieblicher Brandschutz – Werkfeuerwehrverband Deutschland e. V. wurde
das Phasenmodell „Die nichtöffentliche
Feuerwehr im Normalbetrieb, im Einsatzfall und beim Wiederanlauf“ entwickelt.
Das Phasenmodell verdeutlicht, dass es
bei der nichtöffentlichen Feuerwehr nicht
nur um eine schnelle Brandbekämpfung
geht. Das überarbeitete Merkblatt enthält
nun neben der bewährten Grundlage für
die Beurteilung des abwehrenden Brandschutzes im Betrieb zudem eine Beschreibung der Aufgaben der nichtöffentlichen
Feuerwehren im Rahmen des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements. Das
wird auch durch den neuen Titel „Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein
des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagement (VdS 2034)“ der Ausgabe 02
von 2014 verdeutlicht.
Großbrand in Delmenhorst
Bildquelle: ERGO Versicherung AG
19
Bauartklassen (BAK)
Zur Risikoeinteilung von Gebäuden
benutzen die Sachversicherer Systeme der Bauartklassen (BAK). Das
Schadenrisiko hängt in erheblichem
Maße von der Bauart des Gebäudes
ab. Die Bauartklassen stellen ein vereinfachtes System der Sachversicherer dar, um im Zuge der Risikobewertung u. a. die Gefahren der Brandeintragung von Außen über die Außenwand
oder das Dach ins Gebäude zu beurteilen. Bei Gewerbe- und Industriebauten
werden zudem die Möglichkeiten einer
wirksamen Brandbekämpfung durch
die Feuerwehr und einer Begrenzung
der Brandausbreitung im Gebäude als
Leistungsmerkmale heran gezogen.
Diese Möglichkeiten sind insbesondere durch die Feuerwiderstandsfähigkeit des Tragwerks, der Wände und der
Decken gekennzeichnet.
Auf Grund von fortlaufenden Entwicklungen in der Bautechnik wird das System der BAK nun aktualisiert. Dabei
werden die Brandgefahren im Vordergrund stehen. Andere Gefahren, z. B.
Hagel, werden zunächst gesondert
untersucht. Auch zukünftig sollen die
BAK in der Praxis einfach angewendet
werden können und zugleich die Integration von neuen Bauarten ohne großen
Aufwand ermöglichen.
Mit Bezug auf Brandgefahren sollen
einerseits neue Bauarten der Außenwände (z. B. WDVS) und Dachkonstruktionen (z. B. Stahltrapezprofildächer)
erfasst werden. Andererseits sollen die
internationalen Erfahrungen integriert
werden, die u. a. in sogenannten "ISO
Construction Class" hinterlegt sind.
20
Branderkennung und Brandbekämpfung
Grundsätzliche Aufgabenstellung
Die Arbeitsgruppe „Branderkennung
und Brandbekämpfung (AG-BEB)“
beschäftigt sich mit allen Fragestellungen rund um das Thema Brandschutzanlagen. Dazu zählen Löschanlagen,
Brandmeldeanlagen sowie Rauch- und
Wärmeabzugsanlagen.
In der AG-BEB und deren Projektgruppen untersuchen Experten aus der Versicherungswirtschaft gemeinsam mit
Industrievertretern Risikoveränderungen in den Betrieben und erarbeiten
dementsprechende Anforderungen an
Brandschutzanlagen.
Diese Anforderungen an die Gestaltung von Löschanlagen ergeben sich
beispielsweise auf Grund
•• sich verändernder betrieblicher
Gegebenheiten (z. B. neue Lagerund Logistikkonzepte),
•• von Veränderungen im zu löschenden Brandgut (z. B. Einsatz von
Getränkeleergut aus brennbaren Materialien statt Glas; Einsatz
brennbaren Leichtmetalle) oder auf
Grund
•• von Erkenntnissen aus Schadenfällen (z. B. Erfahrungen aus dem
Umgang von Feuerwehren mit
Löschanlagen).
Die AG-BEB begleitet zudem die Normungsarbeit für Brandschutzanlagen auf nationaler und internationaler
Ebene.
(MvL)
Kontakt: [email protected]
Branderkennung und Brandbekämpfung
Der Fachbereich hinterfragt regelmäßig,
ob die vorhandenen Schutzkonzepte und
Brandschutzanlagen zur Beherrschung
von Bränden und deren Folgen ausreichend sind und dem Stand der Technik
genügen. Neben dem reinen Sachwertschutz stellt sich hier auch die Frage nach
dem angemessenen Schutz vor einer
Betriebsunterbrechung. Die für eine wirksame Brandbekämpfung erforderlichen
Rahmenbedingungen und Anforderungen an Brandschutzanlagen werden unter
Abwägung der teilweise differierenden
Sichtweisen in einem Einigungsprozess
mit der Industrie erörtert und beschrieben.
Der Fachbereich entwickelt Schutzkonzepte für besondere Risiken und begleitet die Entwicklung der Regelwerke für die
Planung, Errichtung und den Betrieb von
Brandschutzanlagen. Hier ist auch immer
der existierende Betrieb im Fokus, um für
den Bestand möglichst umsetzbare und
optimierte Lösungen aufzeigen zu können. Sofern erforderlich und finanzierbar, begleitet die AG-BEB auch Brandversuche zur Ermittlung von geeigneten
Schutzkonzepten, wie z. B. für den Schutz
von Blocklagerungen brennbarer Transporthilfen in Produktionsbereichen.
Schadenverhütung in Galvanikbetrieben
Neben dem direkten Sachschaden durch
einen Brand können gerade in Galvanikbetrieben die Folgen einer Betriebsunterbrechung erheblich sein und die weitere Existenz des Betriebes gefährden.
Selbst ein verhältnismäßig geringer Sachschaden kann für einen Galvanikbetrieb
einen hohen Ertragsausfallschaden nach
sich ziehen. Gemeinsam mit Vertretern
der Industrie wird ein Konzept zur Schadenverhütung in Galvanikbetrieben erarbeitet. Es werden die typischen Tech-
nologien und die erforderlichen Nebenbetriebe beschrieben und die typischen
Gefahren und Risiken dargestellt. Geeignete, schutzzielorientierte Brandschutzmaßnahmen sollen aufgezeigt werden.
Damit können entsprechend den Gefahrenpotenzialen der verschiedenen Galvaniktechnologien und deren Umfeld angepasste Brandschutzkkonzepte entwickelt
werden. Der Leitfaden richtet sich auch
an kleinere Betriebe, die selbst nicht über
spezifisches Fachwissen im Brandschutz
verfügen.
Vermeidung von Schäden durch
Rauch und Brandfolgeprodukte
Brandrauch verursacht neben empfindlichen Sachschäden ebenso bedeutende
Betriebsunterbrechungen (siehe S.11:
Ursachen für Großschäden). Besonders
empfindlich kann dies Produktionsanlagen und Produkte betreffen, bei denen
besondere Anforderungen an Hygiene,
Oberflächengüte oder Geruch gestellt
werden, wie z. B. Lebensmittel-, Pharma-,
Branderkennung und Brandbekämpfung
21
Lithium-Ionen-Batterien
Elektronik- und Textilindustrie.
Gesetze, Verordnungen und berufsgenossenschaftliche Regeln haben hinsichtlich
des Brandereignisses vornehmlich den
Personen- sowie den Umweltschutz im
Fokus. Ein wirksamer Schutz von Sachwerten sowie insbesondere der Schutz
vor Betriebsunterbrechungen findet dabei
häufig nicht ausreichende Beachtung.
Risiken durch Rauch und andere Brandfolgeprodukte sensibilisiert werden. Entsprechende Handlungshilfen werden derzeit erarbeitet.
Geraten Lithium-Ionen-Batterien in
Brand – z. B. durch Selbstentzündung
auf Grund technischer Defekte oder
durch ein Feuer, das von außen einwirkt – so sind hier je nach Batterietyp
heftige Reaktionen und eine schnelle
Brandausbreitung zu beobachten.
Unternehmer wie auch Versicherer haben
die gleichen Interessen: Sachschäden
vermeiden und Betriebsunterbrechungen
möglichst zu verhindern oder zumindest
zu begrenzen.
Rauch und Brandfolgeprodukte bestimmen zunehmend die Schadenhöhe von
Bränden. Deshalb stehen sie bei der
Risikobetrachtung im Vordergrund. Entsprechende Anforderungen, die je nach
Schutzziel an den Rauchschutz zu stellen
wären, sind den Bauherren, Architekten,
Betreibern jedoch häufig nicht bekannt.
Diese müssen daher für Gefahren und
Lithium-Ionen-Batterien finden sich in
allen Bereichen des täglichen Lebens
(z. B. in Smartphones, Fahrradakkus,
Heimwerkergeräten). Entsprechend
häufig sind diese Batterien auch in Produktionsbetrieben, Lagerbereichen, in
der Distribution und im Handel zu finden.
Die damit einhergehenden Risiken stellen eine besondere Herausforderung für
den Brandschutz dar. Hersteller und
Anwender haben zwar Brandversuche
durchgeführt, aber die Ergebnisse bisher nicht veröffentlicht.
GDV-Brandversuch mit
Lithium-Ionen-Batterien
"Thermal Runaway" einer 18650-LithiumIonen-Batterie nach Erwärmung von außen
Bildquelle: K. Keutel, IdF
Ob ein Brand typischer Batterietypen
bei der Lagerung oder Bereitstellung in
der Produktion mit einer vorhandenen
Löschanlage beherrschbar ist, ist bisher
nicht geklärt. Der GDV hat dazu Versuche durchführen lassen, die derzeit ausgewertet werden. Die Ergebnisse werden auf www.gdv.de veröffentlicht.
22
Anlagen- und Verfahrenssicherheit
Grundsätzliche Aufgabenstellung
Die Arbeitsgruppe „Anlagen- und Verfahrenssicherheit (AG-AVS)“ nimmt zu
Themen des Brand-, Explosions- und
Umweltschutzes zur Verbesserung der
betriebs- und produktionstechnischen
Sicherheit aus Sicht des Sachwertschutzes Stellung.
Die AG-AVS beschäftigt sich mit der risikotechnischen Erfassung und Bewertung von Betriebsrisiken aller Art von
industrieller Fertigung und Produktion.
Darauf basierend werden brand-, explosions- und umweltschutztechnische
Schadenverhütungskonzepte erarbeitet. Diese sollen dazu beitragen, das
Risiko angemessen auf ein vertretbares Restrisiko zu reduzieren.
Insbesondere werden von der AG-AVS
die Fachgebiete (Betriebsrisiken)
•• Anlagen zur Energieerzeugung,
•• Anlagen zur Reinhaltung der Luft,
•• Chemische und petrochemische
Anlagen,
•• Lageranlagen für Gefahrstoffe, z. B.
Flüssiggas, Chemikalien, brennbare Flüssigkeiten sowie
•• Produktionsanlagen mit besonderem Gefahrenpotential
bearbeitet. Ergebnis sind in der Regel
GDV-Publikationen zur Schadenverhütung.
Über die GDV-Geschäftsstelle begleitet
die AG-AVS fachlich die Vertretung der
Interessen der Versicherungswirtschaft
in Regel setzenden Institutionen, die
sich mit Anlagensicherheit und betrieblicher Störfallvorsorge beschäftigen.
Anlagen- und Verfahrenssicherheit
Der Fachbereich bearbeitet derzeit insbesondere folgende Themen:
•• Risiken beim Umgang mit Magnesium (VdS 3537);
•• Brandschutz in Kraftwerken
(VdS 3132);
•• Brandschutz in chemischen Anlagen.
Magnesium
Magnesiumlegierungen sind ein bedeutender Werkstoff im industriellen Leichtbau, u. a. in der Automobilindustrie.
Bedeutende
Magnesiumverarbeiter haben bereits umfassende Schutzkonzepte entwickelt und dadurch den
Umgang mit Magnesium beherrschbar
gemacht. Schadenerfahrungen belegen
jedoch, dass diese Kenntnisse nicht bei
allen Nutzern vorliegen. So entsteht ein
nicht unerhebliches Gefährdungspotenzial, wenn z. B. ein konventioneller Metallverarbeiter ohne entsprechende sicherheitstechnische Anpassung die vorhandenen Maschinen und Anlagen für die
Bearbeitung von Werkstücken aus Magnesium verwendet.
Die im Entwurf vorliegende GDV-Publikation "Risiken beim Umgang mit Magnesium (VdS 3537)" zeigt angemessene
Schutzkonzepte auf. Ziel ist die Erhöhung
der Sicherheitsstandards in den jeweiligen Unternehmen.
Der Entwurf der VdS 3537 wird im Rahmen des Konsultationsverfahrens mit den
tangierten Fachkreisen diskutiert. Die Veröffentlichung ist in 2014 vorgesehen.
Kraftwerke
(GR)
Kontakt: [email protected]
Im Rahmen des Projektes wird eine GDV-
Publikation "Brandschutz in Kraftwerken
(VdS 3132)" erarbeitet. In dieser werden
insbesondere die Phasen Errichtung,
Betrieb und Revision von konventionell
befeuerten Kraftwerken (Kohle, Gas, Öl,
Ersatzbrennstoffe) unter Brandschutzgesichtspunkten betrachtet. Die Publikation
hat jedoch nicht nur die Brandschutzanforderungen an bestehende Kraftwerke
zum Inhalt. Sie wird auch die Gefahrenpotenziale der neuen im Bau bzw. in der
Planung befindlichen Großkraftwerksblöcke beschreiben und auch hierfür angemessene Schutzkonzepte aufzeigen.
Dem hohen Schadenpotenzial soll durch
Ausarbeitung angemessener Schutzkonzepte frühzeitig Rechnung getragen
werden. Erreicht werden soll eine Sensibilisierung bei Betreibern, künftig den
spezifischen Brandgefahren in allen
"Lebensphasen" des Kraftwerks verstärkt Rechnung zu tragen. Dementsprechende Schutzkonzepte werden zudem
den hohen Verfügbarkeitsanforderungen
der Betreiber gerecht.
Anlagen- und Verfahrenssicherheit
Auch in dieser Projektgruppe arbeiten von
Beginn an (seit 2010) Brandschutzexperten der Industrie - hier der Kraftwerksbetreiber - mit. Die fachliche Arbeit an dem
Merkblatt soll Mitte 2015 abgeschlossen
sein.
Chemieanlagen
Die Anlagensicherheit von Chemieanlagen weist auf Grund der bestehenden
Rechtsanforderungen in Deutschland
einen sehr hohen Standard auf. Für den
Brandschutz als wesentlichem Teil der
Anlagensicherheit existieren derzeit anlagen- und prozessbezogen keine speziellen Anforderungen. Hier überwiegen derzeit Lösungen und Maßnahmen auf Basis
vorhandener Werkfeuerwehren. Derartige
Konzepte können bei kleineren Betrieben ohne Werkfeuerwehr keine Anwendung finden. Zudem zeigen Schadenfälle,
dass der Brandschutz insbesondere zum
Schutz von Sachwerten und der Anlagenverfügbarkeit noch weiter verbessert werden kann.
Chemische Anlagen werden zunehmend
komplexer verbunden mit einer stark steigenden Tendenz zur Wertkonzentration
und damit Erhöhung der Exponierung von
versicherten Werten. Diesem erhöhten
Schadenpotenzial muss mit angemessenen Schutzkonzepten begegnet werden.
Zudem konnte in den letzten Jahren eine
bemerkenswerte Anzahl an Schadenfällen mit beträchtlichen Schadenhöhen, insbesondere mit enormen Betriebsunterbrechungen und empfindlichen Ertragsausfällen, beobachtet werden.
Die chemische Großindustrie verfügt zwar
i. d. R. über eigene Richtlinien / Schutzkonzepte. Diese sind jedoch nicht frei
zugänglich und zudem auf Grund ihrer
spezifischen Ausrichtung auch nicht ohne
Weiteres auf andere Betriebe übertragbar. Kleinere und mittlere Unternehmen
der chemischen Industrie verfügen i. d. R.
über kein eigenes Regelwerk.
Das vorhandene (allgemein zugängliche)
technische Regelwerk ist überwiegend
auf den Personenschutz und den Umweltschutz abgestellt. Eine zusammenfassende Darstellung übergreifender Schutzkonzepte mit ausreichender Berücksichtigung des Sachwertschutzes existiert nach
derzeitigem Kenntnisstand nicht.
Die AG-AVS sieht somit die Notwendigkeit, Brandschutzstandards für chemische
Anlagen zu beschreiben. Dabei sollen die
spezifischen Risikoanforderungen an den
Brandschutz in der Chemie von Beginn an
im Zusammenwirken mit Experten aus der
Industrie herausgearbeitet werden. Hierfür hat die AG-AVS eine Projektgruppe
"Brandschutz in chemischen Anlagen"
eingerichtet, die Anfang 2014 ihre Arbeit
aufgenommen hat.
Petrochemische Anlage, Burghausen
Bildquelle: Wacker Chemie GmbH
23
Sanierung von Brandschäden
Die GDV-Publikation "Richtlinien zur
Brandschadensanierung (VdS 2357)"
stellen seit 20 Jahren die praxisgerechte Handlungshilfe für den sicheren
Umgang mit kalten Brandstellen dar.
Die wesentlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sind hier nachvollziehbar und umsetzbar beschrieben. Der Leitgedanke des modernen
Arbeits- und Gesundheitsschutzes die Gefährdungsbeurteilung - wurde
für den komplexen Fall einer Brandschadensanierung vorgedacht, ohne
den Beteiligten Spielräume für eigene
Entscheidungen zu nehmen oder deren
Sachkenntnisse zu unterfordern. Im
Gegenteil: Erst durch sach- und fachgerechtes Handeln können die Gefährdungen beherrscht werden.
Kompetentes, schnelles und zielgerichtetes Handeln unmittelbar nach Ablöschen des Brandes ist Grundvoraussetzung für die zügige und kostenbewusste Sanierung von Brandschäden.
Diesem Leitgedanken sieht sich auch
die 6. Auflage der VdS 2357 verpflichtet, die 2014 veröffentlicht wurde.
Durch die Einbindung aller maßgeblichen Institutionen ist die Anerkennung
der VdS 2357 als wichtige Erkenntnisquelle zur Brandschadensanierung in
Deutschland gewährleistet. Die Fortschreibung und Anpassung an gesetzliche Vorgaben und Technische Regelwerke erfolgt regelmäßig in Abstimmung und Zusam-menarbeit mit allen
an der Brandschadensanierung Beteiligten, insbesondere mit Vertretern der
Behörden, der Berufsgenossenschaften, der Sanierungsunternehmen und
den Sachverständigen.
24
Sicherungstechnik
Grundsätzliche Aufgabenstellung
"Besser Schäden verhüten, als Schäden vergüten" - um diesem Motto
gerecht zu werden, ist es das Ziel der
Arbeitsgruppe Sicherungstechnik (AGSIT) stets ein aktuelles und fundiertes
Gesamtwerk an Sicherungsrichtlinien
und -empfehlungen bereitzustellen.
Hierbei steht immer die aktuelle Gefährdungslage im Vordergrund. Es kommt
entscheidend darauf an, ob sich neue
Vorgehensweisen bei Tätern herauskristallisieren oder ob bestimmte Risiken durch eine überdurchschnittliche
Schadenhäufigkeit auffallen.
Die Erfahrungen fließen in neue oder
bestehende Richtlinien regelmäßig ein,
so dass immer die Aktualität und Wirksamkeit der Sicherheitstechnik abgebildet wird. Denn die Richtlinien sollen
stets ein angemessenes Maß an Sicherheit beschreiben und zudem den aktuellen technischen Entwicklungen Rechnung tragen. Damit wird ein hoher Grad
an Praxistauglichkeit erreicht.
Die Erfahrungen der Versicherungswirtschaft werden mit den Experten
von Polizei, Herstellern und Errichtern
von Sicherungstechnik sowie von VdS
Schadenverhütung GmbH regelmäßig
ausgetauscht und diskutiert. Die Ergebnisse dieses Prozesses finden sich in
zahlreichen VdS-Richtlinien, Merkblättern und weiteren sicherheitsrelevanten
Druckstücken wieder.
Über die (interne und externe) Gremienarbeit hinaus steht die Geschäftsstelle
Mitgliedsunternehmen, aber auch Verbänden, Behörden und sonstigen Dritten als fachlicher Ansprechpartner zur
Verfügung.
(AG)
Kontakt: [email protected]
Sicherungstechnik
(Einbruch-Diebstahl)
Die langjährige Erfahrung der Versicherer hat es ermöglicht, fundierte Sicherungsrichtlinien für die unterschiedlichen
Anforderungen herauszugeben:
•• Haushalte - Einbruchdiebstahl
(VdS 0691);
•• Geschäfte und Betriebe (VdS 2333);
•• Banken, Sparkassen und sonstige
Zahlstellen (VdS 2471);
•• Museen und Ausstellungshäuser
(VdS 3511);
•• Sicherheitsleitfaden Perimeter
(VdS 3143).
Neben Einbruchdiebstahl werden weitere Gefährdungslagen wie Raub, Überfall oder auch Sabotage berücksichtigt.
Die Anforderungen sind dabei risikoabhängig aufgebaut.
All diesen Publikationen ist gemein, dass
das Thema Sicherheit stets ganzheitlich betrachtet wird. Vereinzelte Maßnahmen sind oft nicht ausreichend, um
ein zuverlässiges Schutzniveau zu erreichen. Ein Einbruchdiebstahl ist kein zufälliges Ereignis – es bedarf immer der kriminellen Energie der Täter, die sich oft die
schwächsten Stellen in der Sicherheitskette aussuchen. Auch die dickste Kette
ist nur so stark, wie ihr schwächstes Glied!
Während die genannten Richtlinien in
der Hauptsache die Art der Absicherung beschreiben, gibt es noch viele weitere Richtlinien, die für die Systeme und
die Technik relevant sind. Dies sind beispielsweise die Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, Planung und Einbau
(VdS 2311) und die Richtlinien für Videoüberwachungsanlagen, Planung und Einbau (VdS 2366). Die meisten Richtlinien
stehen zum kostenlosen Download auf
www.vds.de zur Verfügung.
Um einen Überblick zu bekommen, wann
welche Richtlinien einschlägig sind, hat
die AG-SIT ein Flussdiagramm entwickelt.
Dieses finden Sie unter folgendem Link:
http://www.vds.de/richtliniennavigator.
Schlüsselfaktor für erfolgreiche
Schutzkonzepte
Viele Sicherungsmaßnahmen sind in den
unterschiedlichen Richtlinien beschrieben. Eine besondere Herausforderung
ist es, die einzelnen Maßnahmen von
der mechanischen Absicherung über die
elektronische Meldung, die Weiterleitung an eine Notruf- und Serviceleitstelle
(NSL) bis hin zur Intervention aufeinander abzustimmen. Nur durch die sinnvolle
Verzahnung und das reibungslose Ineinandergreifen der auf das konkrete Risiko
individuell zugeschnittenen Sicherungsmaßnahmen kann ein optimales Schutzkonzept realisiert werden.
Sicherheit für Geschäfte und Betriebe
Von zentraler Bedeutung in der gewerblich-industriellen Sachversicherung sind
die Sicherungsrichtlinien für Geschäfte
Sicherungstechnik
25
Sicherheit für Zuhause
Einbrecher bei Nacht
und Betriebe (VdS 2333). Hier werden
alle Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Einbruchdiebstahl und Raub beispielhaft beschrieben. Diese Sicherungsrichtlinien werden z. Zt. überarbeitet und
grundlegend neu strukturiert. Der Nutzer
kann anhand der überarbeiteten Richtlinien eine Art Soll-Ist-Abgleich durchführen. Zudem berücksichtigt die neue Fassung stärker grundlegende Einflüsse
und Überlegungen zur konzeptionellen
Ausgestaltung von Sicherungsmaßnahmen. Die neuen Sicherungsrichtlinien
Geschäfte und Betriebe werden anlässlich der SECURITY 2014 in Essen zur
Verfügung stehen.
Zukünftige Entwicklungen
Die AG Sicherungstechnik wird auch
zukünftig im Auftrag der Versicherungswirtschaft aktuelle Entwicklungen und
Täterarbeitsweisen aufmerksam beobachten und angemessene Gegenmaßnahmen entwickeln. Dazu gehört, dass
eine permanente Beobachtung der sicherheitsrelevanten Themen auf den nationalen und internationalen Märkten durchgeführt und gemeinsam mit der Polizei ausgewertet wird. Alle sicherheitsrelevanten
Publikationen werden zeitnah, mindestens jedoch nach fünf Jahren auf den Prüfstand gestellt, d. h. es wird geprüft, ob die
Empfehlungen noch dem aktuellen Stand
der Technik entsprechen bzw. ob sie der
Modi operandi noch Stand halten und ggf.
angepasst werden müssen.
Einbrecher bei Tag
Auch die eigenen vier Wände werden
von Einbrüchen nicht verschont. Die AG
Sicherungstechnik unterstützt daher die
bundesweite Initiative „K-EINBRUCH“.
Ein wesentliches Element der Kampagne ist es, jährlich im Herbst am Tag der
Zeitumstellung, den "Tag des Einbruchschutzes" durchzuführen, um die Bevölkerung mehr für das Thema Prävention
zu sensibilisieren. Unter der Schirmherrschaft des Bundesministers des
Innern, durch die Polizei sowie unter
aktiver Mitwirkung der Versicherungswirtschaft wird dieses Konzept fortgeführt.
Doch welche mechanischen und elektronischen Sicherungen bieten Schutz
vor einem Einbruch? Einen Überblick
über sinnvolle und geeignete Sicherungstechnik bietet "VdS-Home". Durch
diese geprüfte und zertifizierte Sicherheitstechnik wird den Privatanwendern
die Möglichkeit geboten, eigene qualitativ hochwertige Sicherungstechnik einzusetzen. Dies gilt umso mehr, als in
vielen Hausratversicherungsverträgen
keine besonders beschriebenen Vorgaben an die Einbruchssicherheit formuliert sind.
Damit auch der Endverbraucher einen
einfachen Zugang zu den verschiedenen Zertifizierungen findet, wurde eine
leicht verständliche Kennzeichnung mit
Sternen umgesetzt. Ferner wurde ein
Risiko-Analyse-Tool entwickelt, welches auf einfache Weise den Zugang
zur Welt des Einbruchdiebstahlschutzes schafft.
26
Elektrotechnik und Blitzschutz
Grundsätzliche Aufgabenstellung
Die Arbeitsgruppe „Elektrotechnik und
Blitzschutz (AG-EBS)“ beschäftigt sich
mit Themen des Brand- und Sachwertschutzes mit Blick auf elektrische Anlagen und deren Betriebsmittel sowie um
risiko-adäquaten Blitz- und Überspannungsschutz. Besonders im Fokus stehen elektrische Anlagen bis 1000 V im
privaten, gewerblich-industriellen sowie
dem öffentlichen Bereich. Die AG-EBS
erarbeitet zu diesem Spektrum Angebote und praxisbezogene Lösungen zur
Schadenverhütung.
Strategisch positioniert sich die AGEBS dabei mit der Erarbeitung von
Lösungen zu einzelnen Problemstellungen wie auch mit konzeptionellen
und kooperativen Ansätzen. Beispielhaft zu nennen sind Kooperationen
mit Bildungseinrichtungen der Elektrohandwerke, um Ausbildungsinhalte zum
Sachwertschutz zu vermitteln, die entsprechende Wirkung in der Breite entfalten können. Auch die Mitarbeit in den
relevanten Normungsgremien, z. B. für
die Errichtung von elektrischen Anlagen, ist ein wichtiges Betätigungsfeld.
Hier kann Sicherheit sozusagen a priori in technische Einrichtungen implementiert werden.
(TL)
Kontakt: [email protected]
Elektrotechnik und Blitzschutz
Sicherheit mit Kompetenz – Kompetenz mit Sicherheit
Elektrotechnische Anlagen werden komplexer und leistungsstärker. Dies ist dem
technischen Fortschritt und Anforderungen von Anlagenbetreibern geschuldet.
Das dafür notwendige Know-How wächst
schnell und somit umfangreich. Dies gilt
auch für das entsprechende Planen, Errichten, Betreiben und insbesondere für
das Prüfen der Anlagen. Darunter versteht man den Abgleich des Ist-Zustands
der Einrichtung mit dem Soll-Zustand.
Durch die Prüfung von elektrischen Anlagen, sollen Abweichungen aufgedeckt
und damit die Sicherheit der Anlagen
beurteilt werden. Dies erfolgt als Erstprüfung vor der ersten Inbetriebnahme oder
später als wiederkehrende Prüfung während des Anlagenbetriebs. Es ist wichtig,
besonders solche Mängel aufzudecken,
die erheblichen Einfluss auf die Anlagenverfügbarkeit bzw. Sicherheit haben. Dies
verlangt vom Prüfer breites und aktuelles Fachwissen, Kompetenz sowie Erfahrung. Zudem sollte er die Anlage weder
geplant noch errichtet haben und unabhängig vom Auftraggeber der Prüfung
sein.
Geeignete Experten sind z. B. VdS-anerkannte Sachkundige und Sachverständige, die ihre Qualifikation und Unabhängigkeit durch ein Anerkennungsverfahren
nachgewiesen haben. Um die Anerkennung aufrecht zu erhalten, verpflichten
sich diese zur regelmäßigen Fortbildung.
Im Rahmen ihrer Prüftätigkeit berücksichtigen die VdS-anerkannten Sachkundigen
und Sachverständigen neben dem Personenschutz insbesondere die Aspekte des
Sachwertschutzes.
Lückenschluss bei Schutzgeräten
Sicherungen, Leitungsschutzschalter und
FI-Schutzschalter sind als Schutzeinrichtungen bekannt. Ohne diese würden es
wichtige Schutzmaßnahmen in der elektrischen Anlage nicht geben. So schützen
Leitungsschutzschalter und Sicherungen
vor zu hohen Strömen. FI-Schutzschalter sind ein bewährtes Mittel, um bei kleinen Fehlerströmen (gegen Erde) rechtzeitig zu reagieren. Und obwohl sich diese
Schutzorgane bewährt haben, gab es
bisher eine Sicherheitslücke. Fehlerlichtbögen, die beispielsweise durch beschädigte Leitungen oder lose Anschlussklemmen entstehen können, wurden in vielen
Fällen nicht oder mit schadenträchtiger
Verspätung erkannt. Dies betrifft Fehlerlichtbögen, die zwischen spannungsführenden Leitungen (paralleler Fehlerlichtbogen) und innerhalb eines Leiters
(serieller Fehlerlichtbogen) auftreten.
Geschlossen wurde diese Sicherheitslücke seit kurzem durch eine Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung (AFDD). Bei der
Elektrotechnik und Blitzschutz
Überarbeitung der Publikationen, z. B.
Elektrische Anlagen in feuergefährdeten
Betriebsstätten (VdS 2033), werden sie
entsprechend berücksichtigt.
Elektrische Batteriespeicher in Haushalten
Seit dem 1. Mai 2013 werden elektrische
Batterien zur Speicherung von Solarstrom
finanziell durch ein KfW-Programm gefördert. Damit ist mit einem Anstieg solcher
Anlagen in Haushalten zu rechnen. Bisherige Schätzungen gehen von 5.000
bis 8.000 erbauten Anlagen für das Jahr
2013 aus. Allein wegen der hohen Energiedichte in den Batterien, ist von einer
erhöhten Brandgefährdung in den Haushalten auszugehen. Bisher fehlende Normen für Batterieanlagen in Haushaltsbereichen verschärfen dieses Problem.
Um den Elektroinstallateuren Hinweise
für die korrekte Installation zu geben, soll
von der Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im
DIN und VDE (DKE) in 2014 eine Anwendungsregel zu dieser Thematik herausgegeben werden. Um die damit verbunde-
nen Gefährdungen gering zu halten, wird
es in diesem Jahr auch eine DKE-Anwendungsregel für Lithium-Batteriespeicher
geben. Bei beiden Anwendungsregeln
hat die Versicherungswirtschaft aktiv mitgewirkt. Diese beiden Anwendungsregeln
und der Umstand, dass es z. Zt. eine relativ geringe Anzahl solcher Anlagen gibt,
werden das Risiko dieser Batteriespeicher senken.
27
Guerilla-Photovoltaik-Anlagen "plug and save"
Mit „plug & play“ hat jeder schon Erfahrungen gesammelt, mit „plug & save“,
einer werblichen Aussage beim Vertrieb von Mini-PV-Anlagen, wahrscheinlich die wenigsten. Es sollte eher heißen
„plug & save ≠ safe“.
Die umgangssprachlich als GuerillaAnlagen bezeichneten PV-Module für
die Steckdose sind zum Selbsteinbau z. B. am Balkon und direktem Anschluss mittels Stecker an eine vorhandene Steckdose des Verbraucherstromnetzes vorgesehen. Suggeriert wird
dem Umworbenen eine kostengünstige und problemlose Möglichkeit, selber Energiewirt zu werden. Diese Stecker geführte Variante ist jedoch nicht
konform mit technischen Regeln und
kann lebens- und brandgefährlich sein.
Derartige Anlagen dürfen nur durch
Elektrofachkräfte installiert werden.
Normenkonforme Betriebsmittel und
Anlagen dürfen zu Recht als sicher
gelten. Die Hersteller und Errichter
müssen dafür einen erheblichen Aufwand leisten. Der Sicherheit und dem
Verbraucherschutz dienen EU-Direktiven, Gesetze, Institutionen, wie z. B.
die Marktaufsicht, und selbstverständlich Regelwerke wie die VDE-Bestimmungen.
Eine positive Wirkung hinsichtlich dieser Sicherheit bedeutet, die verbindlichen Vorgaben an die Technik einzuhalten. Ansonsten wird dem Betreiber /
Verbraucher eine Sicherheit suggeriert,
die es nicht gibt.
www.produktrueckrufe.de
Lichtbogen
Bildquelle: Siemens AG
28
Naturgefahren und Leitungswasser
Grundsätzliche Aufgabenstellung
Die Arbeitsgruppe Naturgefahren und
Leitungswasser (AG-NLW) beobachtet die für die Versicherungswirtschaft
relevanten Entwicklungen in den Bereichen Naturgefahren- und Leitungswasserschäden.
In diesem Gremium werden auch die
Arbeitsaufgaben für die unterhalb der
AG dauerhaft eingerichteten Projektgruppen gesteuert:
•• PG Naturgefahren,
•• PG Leitungswasser.
In den Mitgliedsunternehmen soll das
Problembewusstsein für die Schadenentwicklung geschärft werden. Hierzu
werden unterschiedliche technische
Entwicklungen in der Leitungswasserinstallation beschrieben und Präventionshinweise gegeben. Um Naturgefahren
zu begegnen, werden z. B. Konzepte
zum Schutz vor den Auswirkungen vor
Hochwasser- und Starkregenereignissen erarbeitet.
Hierzu werden eigene Richtlinien und
Publikationen veröffentlicht. In externen Gremien werden die Belange der
Schadenverhütung bei der Erstellung
von Normen und Technischen Regelwerken eingebracht.
Die Geschäftsstelle steht den Mitgliedsunternehmen wie auch Verbänden, Behörden und sonstigen Dritten
als fachlicher Ansprechpartner zur Verfügung.
(MG, MW)
Kontakt: [email protected]
Naturgefahren und Leitungswasser
Arbeits- und
AG-NLW:
Aufgabengebiete
der
•• Analyse und Aufbereitung wichtiger
Informationen für die Versicherungswirtschaft aus den Bereichen Naturgefahren und Leitungswasser;
•• Transport der Arbeitsergebnisse in die
Versicherungsunternehmen;
•• Lenkung der Projektgruppe Naturgefahren und der Projektgruppe Leitungswasser.
PG Naturgefahren
Die Projektgruppe beschäftigt sich mit
allen versicherungsrelevanten Naturgefahren. Im Fokus sind besonders die Ereignisse, die in den letzten Jahren erhebliche
Schäden verursacht haben. Zu nennen
sind hier z. B.:
•• die Hochwasserereignisse im
Frühsommer 2013 mit einem versicherten Gesamtschaden von
ca. 1,8 Mrd. EUR;
•• die Hagelereignisse im Sommer 2013
mit einem versicherten Gesamtschaden von ca. 3,0 Mrd. EUR.
Die PG Naturgefahren arbeitet Konzepte
und Maßnahmen zur Schadenverhütung
und -begrenzung bei derartigen Naturgefahren aus:
•• Schutz vor Sturm; Leitfaden für
Schutzkonzepte und Schutzmaßnahmen bei Industrie- und Gewerbebetrieben VdS 3521;
•• Schutz vor Hagel VdS 0123;
•• Aktualisierung des GDV-Flyers "Land
unter… Schäden durch Überschwemmung – richtig vorbeugen und versichern" zur Information der Verbraucher.
Begleitung externer Projekte
•• Entwicklung und Erprobung des
Hochwasserpasses in Zusammenarbeit mit dem HochwasserKompetenzCentrum e. V. (HKC);
•• Starkregen und urbane Sturzfluten in
Zusammenarbeit mit der Deutschen
Vereinigung für Wasserwirtschaft,
Abwasser und Abfall e. V. (DWA);
•• hochwasserangepasstes Planen und
Bauen (DWA).
•• Begleitung des Projektes zu Schneemanagement und Sicherheit bei der
Schneeräumung Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
(DGUV / BG Bau).
Naturgefahren und Leitungswasser
PG Leitungswasser
Die nach wie vor besorgniserregenden Schadenzahlen bei Leitungswasserschäden sind häufig im hohen Alter
der Gebäudeinstallationen begründet.
Aber auch Fehler bei Planung, Installation und Betrieb der Anlagen lassen die
Schadendurchschnitte ansteigen. Jährliche Schadenaufwendungen in Höhe von
ca. 2,0 Mrd. EUR sind die Regel. Diesem
negativen Trend begegnet die PG durch
Untersuchungen zur Prävention von LWSchäden. Die Erkenntnisse hieraus werden von der PG zu fundierten Hinweisen
für die Mitgliedsunternehmen aufbereitet
und fließen auch in die entsprechenden
Publikationen ein.
Laufende Arbeiten
•• Erfahrungsaustausch mit der Industrie, dem Installateur- und Bauhandwerk, Sanierungsfirmen und Fachverbänden;
•• Austausch mit den weiteren GDVArbeitsgruppen, dem IfS - Institut für
Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer
sowie weiteren externen Fachkreisen;
•• Dialog mit behördlichen Vertretern
- derzeit insbesondere zum Thema
„Trinkwasserverordnung“, die eine
Prüfung bestimmter LW-Anlagen vorsieht;
•• Durchführung von Seminaren und
Fachtagungen zum Thema Leitungswasserversicherung.
Ausgewählte GDV-Publikationen
Naturgefahren
Schutz vor Überschwemmung; Leitfaden
für Schutzkonzepte und Schutzmaßnahmen bei Industrie- und Gewerbeunternehmen (VdS 3521)
Flyer für Privatkunden:
•• "Land unter… Schäden durch Überschwemmung – richtig vorbeugen und
versichern";
Leckageortung in häuslichen
Leitungswasser-Installationen
Leitungswasserschäden werden sich
nie völlig verhindern lassen. Jedoch gibt
es technische Möglichkeiten, das Ausmaß des Schadens zu minimieren. Seit
einiger Zeit sind sog. Leckagedetektoren zum Einbau in die Leitungswasserinstallation auf dem Markt.
Durch den Einsatz derartiger Systeme,
die in Verbindung mit Absperrventilen
im Falle eines Schadens automatisch
die weitere Zufuhr von Leitungswasser
unterbrechen, kann das Schadenausmaß stark begrenzt werden.
Hier ist der Verband sowohl mit der
Industrie als auch mit den Versicherungsunternehmen sowie dem Handwerk im Austausch. Ziel ist es, diesen wichtigen Baustein der Schadenverhütung weiter zu stärken, publik zu
machen und die technischen Eigenschaften der Geräte weiter zu optimieren.
•• "Stürmische Zeiten... (Schutz vor
Sturm)".
Bildquelle: Fotolia
Leitungswasser
Flyer für Privatkunden
•• „Kleines Leck, großer Schaden“
Schwerpunkt: Verhütung von frostbedingten Schäden
Ein durch Sturm angehobenes und zerstörtes Dach
Bildquelle: HDI-Gerling Industrie Versicherung AG
29
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Hochwasserpass
Sensibilisierung und Wissensvermittlung als erster
Schritt zur Schadenminimierung
Die Eigenvorsorge ist für die Schadenminimierung am eigenen
Haus unabdingbar. Doch erst wer sich der Gefahren bewusst ist,
ist auch bereit, Eigenvorsorge zu treffen. Das HochwasserKompetenzCentrum e. V. (HKC) setzt sich deshalb verstärkt für die
Sensibilisierung der Bevölkerung gegen die Überschwemmungsgefahren ein. Der seit Februar 2014 veröffentlichte Hochwasserpass, mit dem sich Hausbesitzer ein Bild ihres individuellen
Überschwemmungsrisikos machen können, fördert das Hochwasserbewusstsein und vermittelt umfangreiches Wissen über
die Gefährdungen und Schutzmöglichkeiten.
Jeden kann eine Überflutung tiefliegender Räume treffen – nicht nur Hausbesitzer, die ihr Grundstück direkt
am Fluss oder in der Nähe von Bächen haben
Die Gefahr durch Starkregen, Kanalrückstau und Flusshochwasser – die immer stärker und häufiger auftritt – besteht überall und
muss stärker in das Bewusstsein der Menschen rücken. Mit dem
ersten Schritt zum Erwerb des Hochwasserpasses – der Selbstauskunft – wird kostenlos im Internet unter www.hochwasserpass.de ein Fragebogen ausgefüllt. Durch die gezielten Fragen
sowie die zusätzliche Möglichkeit, umfangreiche Informationen
abzurufen, setzt sich der Hausbesitzer intensiv mit der Thematik
auseinander. Anhand der getätigten Angaben in der Selbstauskunft wird der Ist-Zustand des Hauses hinsichtlich der Wassergefahr dargestellt. Der Hausbesitzer bekommt eine kostenlose
Kurzbewertung, die eine erste Orientierung über die Gefährdung
in Bezug auf Hochwasser, Starkregen und Sturzfluten gibt. In
der Kurzbewertung werden auch schon die ersten Hinweise auf
mögliche Vorsorgemaßnahmen gegeben.
Der Hochwasserpass führt oft
zur besseren Versicherbarkeit
Bei der Kurzbewertung handelt es sich jedoch um ein automatisiertes Verfahren, so dass die Bewertungen den tatsächlichen
Verhältnissen am Gebäude nicht immer zu 100 % entsprechen.
Um konkrete Vorschläge für Vorsorgemaßnahmen zu erhalten
und um den Hochwasserpass ausgestellt zu bekommen, muss
der Hausbesitzer sich an einen Sachkundigen wenden. Dieser
prüft die Angaben aus der Selbstauskunft auf Plausibilität und
Richtigkeit, ergänzt die Angaben und bescheinigt den Gefährdungsstatus, die getroffenen Schutzmaßnahmen und macht Verbesserungsvorschläge. Der Hochwasserpass gibt den Inhabern
dann Klarheit über das Gefährdungsrisiko. Damit kann einerseits
die Versicherbarkeit von Grundstücken verbessert werden. Der Hochwasserpass kann aber auch bei der Veräußerung hilfreich sein, da die Risiken für Hochwasser,
Rückstau und Starkregen bewertet ausgewiesen sind.
Der Hochwasserpass – ein wesentlicher Beitrag
für Hochwasserschutz in Deutschland
Für eventuelle weitere Untersuchungen, für eine verbesserte Eigenvorsorge und für Schaden verhütende Maßnahmen schafft der Hochwasserpass eine Entscheidungsgrundlage für den Hausbesitzer.
Mit dem Hochwasserpass kann deutschlandweit in einem
standardisierten Verfahren die Gefährdung der Bevölkerung und die immensen Schäden bei extremen Überflutungsereignissen reduziert werden. Mit Unterstützung der
Versicherungswirtschaft wird hier ein wesentlicher Beitrag für den Hochwasserschutz in Deutschland geleistet.
(Reinhard Vogt, Geschäftsführer, HKC Köln)
Offshore-Windenergie
31
Offshore-Windenergie
Im Zuge der Energiewende gewinnen OffshoreWindenergieanlagen zunehmend an Bedeutung.
Die Errichtung von Offshore-Windparks ist mit
sehr hohen Investitionen verbunden. OffshoreWindparks sind zahlreichen Gefahren und Einflüssen aus der Einsatzumgebung ausgesetzt. Zu
nennen sind z. B. Blitz, Sturm, Wellengang, Korrosion durch salzhaltige Luft und ständige Nässe,
Schiffskollision sowie Ankerschäden. Hierdurch
können die Verfügbarkeit von Offshore-Windparks und die erforderliche Sicherheit der zukünftigen Energieversorgung erheblich gefährdet werden.
Eine GDV-Arbeitsgruppe wird in Abstimmung mit
der Praxis ein umfassendes Konzept zur Schadenverhütung bei der Planung und beim Betrieb von OffshoreWindparks (VdS 3522) erarbeiten. Dieses Konzept soll sich
sowohl auf den Brand- als auch den Maschinenschutz erstrecken. Schwerpunkt der Empfehlungen bildet der Schutz von Offshore-Plattformen und -Kabelanlagen. Ergänzend dazu kann
auf Erkenntnisse verwiesen werden, die in der GDV-Publikation "Windenergieanlagen (WEA); Leitfaden für den Brandschutz
(VdS 3523) " dokumentiert sind. Diese Publikation wurde seinerzeit als ein willkommenes Novum auch von CFPA-Europe (The
Confederation of Fire Protection Association Europe) und IMIA
(International Association of Engineering Insurers) übernommen
und veröffentlicht.
Die europäischen Erst- und Rückversicherer haben im European
Wind Turbine Committee (EWTC)
gemeinsam mit Experten der Offshore-Industrie einen weiteren Leitfaden erarbeitet, der als "Offshore
Code of Practice" (OCoP) veröffentlicht wird. Diese Hinweise zum Risikomanagement basieren auf Experteneinschätzungen. Damit sollen
die Gefahren, Risiken und Schutzmaßnahmen für alle maßgebenden
Bau von Offshore-Fundamentstrukturen in Bremerhaven
Arbeitsschritte identifiziert und bewertet werden. Der Leitfaden
erfasst sowohl die Errichtung von Offshore-Windparks als auch
den Transport von Anlagenteilen. Vorhandene Risiken können
so erkannt und dargestellt werden. Dies ermöglicht notwendige
Investitionen und stellt langfristig die Versicherbarkeit der mit Offshore-Windparks verbundenen Risiken sicher.
Der GDV teilt die Erkenntnisse zur Schadenverhütung mit Behörden und technischen Regelsetzern, z. B. Bundesbauministerium,
Bundesamt für die Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Bundesnetzagentur und dem DIN.
(MW)
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Weitere Gremienarbeit und Normung
Weitere Gremienarbeit und Normung
Die GDV-Geschäftsstelle vertritt fachlich die Interessen der Versicherungswirtschaft in Regel setzenden Institutionen. National
und international werden in Gremien die Erfahrungen der Versicherungswirtschaft bei der Erarbeitung von Normen und Regelwerken eingebracht.
Beratungsgremien der Bundesregierung
Der Verband vertritt seit mehreren Berufungsperioden wirksam
die Interessen der Versicherungswirtschaft in Beratungsgremium
der Bundesregierung, z. B. der Kommission für Anlagensicherheit (KAS).
Der GDV begleitet und prägt durch seine Mitarbeit derzeit folgende Projekte der KAS:
•• Menschliche Faktoren:
Erarbeitung eines Leitfadens "Besondere Anforderungen an
Sicherheitstechnik sowie Sicherheitsorganisation zur Unterstützung des Anlagenpersonals in Notfallsituationen";
•• Anforderungen an Biogasanlagen:
Erarbeitung einer Technischen Regel Anlagensicherheit
(TRAS) zur Konkretisierung der in Bearbeitung befindlichen
Biogasverordnung;
•• Umgebungsbedingte Gefahrenquellen - Auswirkungen auf
die Anlagensicherheit:
Erarbeitung einer Technischen Regel für Anlagensicherheit
(TRAS) "Vorkehrungen und Maßnahmen wegen der Gefahrenquellen Wind sowie Schnee- und Eislasten";
•• Ausschuss "Ereignisauswertung":
Erfassung und Bewertung insbesondere nicht meldepflichtiger Ereignisse.
Insurance Europe
Auf europäischer Ebene werden die
Arbeiten der Schadenverhütung über
das Prevention Forum (PF) von Insurance Europe (ehemals CEA) gebündelt. Ähnlich des deutschen Pendants
der Kommission Sach-Schadenverhütung koordiniert das PF mittels Experten-Gruppen die Arbeit in den Bereichen Brandschutz,
Security und weitere Gefahren. Ziel ist es, aus dem Erfahrungsschatz nationaler Verbände das Schadenverhütungswissen in
Europa allen Interessierten zugänglich zu machen.
Mitarbeit in Normungsorganisationen (Auszug)
Der Verband arbeitet auf einer Vielzahl von Fachgebieten in Normen bzw. Regel setzenden Gremien mit und vertritt dort die Interessen der Versicherungswirtschaft.
Deutsches Institut für Normung (DIN)
•• Normenstelle Schiffs- und Meerestechnik (NSMT), u. a. AA Offshore-Windenergie;
•• Koordinierungsstelle Umweltschutz
(KU), u. a. AK Anpassung an den Klimawandel;
•• Fachnormenausschuss Feuerwehrwesen, speziell die Gremien für Brandschutzanlagen;
•• DIN Normenausschuss Wasserwesen -„Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke“, DIN 1986;
•• DIN Normenausschuss Wasserwesen - „Häusliche Wasserversorgung“, DIN 1988.
•• Fachnormenausschuss Bauwesen (NABau), speziell Gremien der Brandschutznormung, u. a.:
−− Brandschutzingenieurverfahren
(DIN 18009);
−− Baulicher Brandschutz im Industriebau (DIN 18230-1);
−− Baulicher Brandschutz großflächiger Dächer (DIN 18234);
−− Baulicher Brandschutz im Industriebau - Brandsimulation
(DIN 18230-4).
Weitere Gremienarbeit und Normung
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Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser
und Abfall (DWA)
•• Errichten von Niederspannungsanlagen - Schutzmaßnahmen - Schutz gegen
thermische Auswirkungen
(DIN VDE 0100-420);
"Bau von Trinkwasser-Installationen"
sowie “Wartung und Betrieb von Trinkwasser-Installationen“.
•• Entwurf DIN IEC 62606 (VDE 0665-10): Allgemeine Anforderungen an Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDD);
•• VDE-Anwendungsregel VDE AR E: Stationäre elektrische
Energiespeichersysteme am Niederspannungsnetz“.
Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
(vfdb)
•• Referat 1 Vorbeugender Brandschutz;
Verein Deutscher Ingenieure (VDI)
Richtlinienausschüsse zu den Themen
•• Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen;
•• Referat 4 Ingenieurmethoden des
Brandschutzes;
•• Referat 9 Werksicherheit und Werkbrandschutz;
•• Referat 10 Umweltschutz;
•• Referat 14 Brandschutzanlagen.
•• Instandhaltung von Windenergieanlagen;
•• Regenerative Energiesysteme für
Gebäude.
VDI-Richtlinienausschüsse zur Erarbeitung der VDI-Richtlinien
2263: "Brand- und Explosionsschutz an
•• Entstaubungsanlagen (Blatt 6 / 6.1),
•• Sprühtrocknungsanlagen (Blatt 7 / 7.1),
•• Elevatoren (Blätter 8 / 8.1).
Stellungnahme zu Gesetzen, Verordnungen und Technischen Regeln
Nicht bei allen externen Projekten ist der GDV bereits in der
Arbeitsphase involviert. Dies trifft z. B. regelmäßig auf Gesetze
und Verordnungen zu. Hier besteht jedoch für den GDV im Rahmen der Anhörungsverfahren die Möglichkeit, sich zu den Referentenentwürfen der Bundesregierung zu positionieren.
(GR)
Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW)
•• "Bau von Trinkwasser-Installationen" sowie “Wartung und Betrieb
von Trinkwasser-Installationen“;
•• DWA-AG HW-4.7 „Hochwasserangepasstes Planen und Bauen“;
•• DWA-AG HW-4.8 "Hochwasserpass; Qualifikation der
Sachkundigen".
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Neuerscheinungen des GDV / Informationsquellen
Neuerscheinungen des GDV / Informationsquellen
Titel
Erläuterung
Druckstücknummer
Leuchten
Publikation zur Planung, Auswahl, Errichtung sowie den Betrieb von
Leuchten und Beleuchtungsanlagen.
VdS 2005
Anlagen der Informationstechnologie
(IT-Anlagen)
Dieses Merkblatt konkretisiert die Anforderungen und Maßnahmen
zur Schadenverhütung für IT-Anlagen in Betrieben, Hochschulen und
Verwaltungen.
VdS 2007
Nichtöffentliche Feuerwehren - Ein
Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements
Das überarbeitete Merkblatt enthält die bewährte Grundlage für
die Beurteilung des abwehrenden Brandschutzes im Betrieb und
beschreibt nun zudem Aufgaben der nichtöffentlichen Feuerwehren
im Rahmen des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements.
VdS 2034
Sicherheitsvorschriften für Betriebe
des Gaststättengewerbes
Diese nutzungsspezifischen Sicherheitsvorschriften sind hinsichtlich
der letzten Entwicklung von Brandgefahren und Brandschutzmaßnahmen, z. B. Küchenlüftung, Feuerlöscher gegen Fettbrände, aktualisiert.
VdS 2056
Sicherheitsvorschriften für elektrische Anlagen in landwirtschaftlichen
Betrieben und Intensiv-Tierhaltungen
Sicherheitsvorschriften enthalten Maßnahmen zum sicheren Betrieb
von elektrischen Anlagen in landwirtschaftlichen Betrieben und Intensivtierhaltungen. Sie können die Pflichten des Versicherungsnehmers berühren.
VdS 2057
Elektrische Anlagen in der Landwirtschaft
Publikation zur Planung, Errichtung sowie den Betrieb von elektrischen Anlagen in landwirtschaftlichen Betrieben, Tieraufzuchtbetrieben und Gartenbaubetrieben.
VdS 2067
Sicherheitsvorschriften für die Landwirtschaft
Sicherheitsvorschriften enthalten Maßnahmen zum sicheren betreiben landwirtschaftlicher Betriebe. Sie können die Pflichten des Versicherungsnehmers berühren.
VdS 2242
Richtlinien zur Brandschadensanierung
Diese Richtlinien konkretisieren für alle Maßnahmen und Tätigkeiten
der Brandschadensanierung die Vorgaben des staatlichen Arbeitsschutz- und Abfallrechts sowie der gesetzlichen Unfallversicherungsträger.
VdS 2357
Planung und Einbau von Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen
Diese Leitlinien zeigen auf, wie Gefahrenpotentiale hinsichtlich möglicher Löschwasserschäden identifiziert und durch vorbeugende technische sowie organisatorische Maßnahmen minimiert werden können. Zudem geben sie Hinweise zur Bemessung und zum Einbau
von Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen.
VdS 2557
Berechnungsblatt LöschwasserRückhaltevolumen
Berechnungsblatt, das die Anwendung der Formel zur Bemessung
von Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen der VdS 2557 erleichtern
soll.
VdS 2557a
Brandschutz im landwirtschaftlichen
Betrieb
Die Leitlinien erläutern typische Brandgefahren und Risiken im landwirtschaftlichen Betrieb. Es werden mögliche Brandschutzmaßnahmen zur Schadenverhütung aufgezeigt.
VdS 3453
Neuerscheinungen des GDV / Informationsquellen
Titel
Erläuterung
Lebensmittelherstellung und -verarbeitung; Leitfaden zum Brandschutz
In diesem Leitfaden sind anlagen- und prozesstypische Brandgefahren und Brandschutzmaßnahmen mit Hilfe von Fließschemata,
Übersichtstabellen und ergänzenden Erläuterungen zugeordnet.
VdS 3454
Umgang mit Magnesium - Gefahren
und Schutzkonzepte
Publikation zur Schadenverhütung der deutschen Versicherer.
Das Merkblatt beschreibt die Brand- und Explosionsgefahren beim
Umgang mit Magnesium und zeigt angemessene Schutzkonzepte
auf.
VdS 3537
Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise; Hinweise und Information zur Planung und Prüfung
Ausgehend von Erfahrungen bei der Anerkennung von Prüfingenieuren und Prüfsachverständigen für Brandschutz und aus Sicht
der Versicherer sind Hinweise zur Aufstellung ganzheitlicher Brandschutzkonzepte aufbereitet.
VdS 3547
Mobile Hochwasserschutzsysteme;
Hinweise für die Beschaffung, den
Einsatz und die Bereitstellung
In diesem gemeinsamen Leitfaden vom GDV und HKC sind typische Leistungsmerkmale mobiler Hochwassersysteme und praktische Hinweise zu deren Anwendung systematisch aufbereitet, u. a.
in Form einer Checkliste.
VdS 6001
35
Druckstücknummer
Bezugsquelle: VdS-Verlag
Weitere Informationen und Bezugsquellen:
••
••
••
••
••
www.gdv.de – Homepage des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
www.vds-home.de – Schadenverhütungsinfos für den Endverbraucher
www.vds.de – Homepage der VdS Schadenverhütung GmbH
www.vds-shop.de – VdS Schadenverhütung GmbH Verlag, Amsterdamer Str. 174, 50735 Köln
www.vds-industrial.de – die Homepage der Sach-Schadenverhütung für den Gewerbe und Industriebereich. Ein wesentliches
Element dieser Informationsplattform ist die Möglichkeit zum kostenfreien Download aller GDV-Publikationen zur Schadenverhütung. (ab Mitte 2014 www.vds.de)
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Öffentlichkeitsarbeit
Öffentlichkeitsarbeit
Die GDV-Geschäftsstelle steht Mitgliedsunternehmen, Verbänden, Behörden, Institutionen und Unternehmen als fachlicher
Ansprechpartner zu allen Fragen der Schadenverhütung im
Sachversicherungsbereich zur Verfügung.
Für die Außenwirkung nutzt die Geschäftsstelle eine Vielzahl
an Instrumenten - sowohl klassisch als auch neue Medien, z. B.
Podcasts zu den Themen:
•• Rauchmelder als Lebensretter;
•• Alle Jahre wieder – Brände in der Weihnachtszeit;
•• Solaranlagen: Sicher auch bei Wind und Wetter.
Für den Transport der Schadenverhütungsinhalte wird die
bekannte Marke VdS genutzt und diese als „Institution für die
Schadenverhütung der Versicherer“ weiter etabliert. Damit wird
auch sichergestellt, dass Publikationen der Schadenverhütung
(GDV und VdS) aus einer Hand an die jetzigen Zielgruppen
adressiert werden.
•• Freitag der 13. – Tag des Rauchmelders;
•• Schutz vor Naturgefahren;
•• Schutz vor Einbruchschäden;
•• Sicherer Umgang mit Feuerwerkskörpern;
•• Schutz vor Frostschäden.
Fachpublikationen
Über abgeschlossene Projekte, neue Publikationen sowie die
Ergebnisse der Mitarbeit in externen Gremien wird regelmäßig
in Fachzeitschriften berichtet. An erster Stelle steht dabei die von
VdS Schadenverhütung herausgegebene Zeitschrift "Schadenverhütung und Sicherheitstechnik", auch als s+s report bekannt.
Tagungen, Fachveranstaltungen, Messen
Zu ausgewählten Themen werden von den KSSV-Arbeitsgruppen VdS-Fachtagungen und Seminare geplant und fachlich
begleitet. So kann der bereits in der Projektphase begonnene
Dialog mit einem breiten Fachpublikum fortgesetzt werden.
GDV-Publikationen im Netz
Unter der Adresse www.vds.de wurde eine Internetplattform zur
Verbreitung der Sachschadenverhütungsinhalte für Industrie und
Gewerbe etabliert. Dieses Portal bietet umfangreiche Informationen für die Risikoaspekte
•• Brandschutz,
•• Security (Schutz gegen Einbruch, Diebstahl, Überfall,
Sabotage),
•• Schutz vor Elementargefahren (Sturm, Überschwemmung)
sowie
•• Blitz und Überspannung.
Die Seite basiert auf den vorhandenen VdS- und GDV-Publikationen und stellt sowohl thematisch als auch quantitativ einen
Baustein einer breiten Öffentlichkeitsarbeit der Sach-Schadenverhütungsarbeit dar. Ein wesentliches Element dieser Informationsplattform ist die Möglichkeit zum kostenfreien Download aller
GDV-Publikationen zur Schadenverhütung.
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Über die GDV-Presseabteilung werden verbrauchernahe Themen aufbereitet und der breiten Öffentlichkeit zugänglich
gemacht. Beispielhaft seien folgende Themen genannt:
Die Experten aus den AGs und PGs engagieren sich ebenso
wie die Mitarbeiter der GDV-Geschäftsstelle mit "ihren" Themen
auch auf Tagungen anderer Veranstalter. Auch die Präsenz auf
einschlägigen Messen und Kontaktforen gehört zum ständigen
Dialog mit der Fachöffentlichkeit.
Zum Thema Einbruchdiebstahlschutz hat die Polizei die Einbruchschutzkampagne K-EINBRUCH (www.k-einbruch.de)
gegründet. Im Rahmen dieser Kampagne wurde über ein breit
aufgestelltes Aktionsbündnis, welches sich aus VdS Schadenverhütung, dem GDV, zahlreichen Verbänden, Betrieben und
der Polizei zusammensetzt, der „Tag des Einbruchschutzes“ ins
Leben gerufen. Ausgangspunkt für alle Aktivitäten rund um den
„Tag des Einbruchschutzes“ ist der Tag der Zeitumstellung zur
Winterzeit, also jeweils der letzte Sonntag im Oktober.
Themenspezifischer E-Mail-Kontakt
Mit dem Bericht 2011/2012 der GDV Sach-SchadenverhütungsGremien wurde erstmals für jede Arbeitsgruppe der Kommission
Sach-Schadenverhütung (KSSV) eine eigene E-Mail-Adresse
bekannt gegeben. Damit können über die GDV-Geschäftsstelle
gezielt Informationen zu den jeweiligen Themen und Projekten
abgerufen werden. Die E-Mail-Adressen finden sich auf den Projektseiten der jeweiligen Arbeitsgruppen.
(GR)
VdS - seit über 100 Jahren zuverlässiger Partner der Versicherer
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VdS - seit über 100 Jahren zuverlässiger Partner der Versicherer
Die VdS Schadenverhütung GmbH, hervorgegangen aus der im
Jahr 1908 durch die deutsche Versicherungswirtschaft gegründeten „Sprinklerüberwachungsstelle“, ist heute Europas größter
Zertifizierer für Unternehmenssicherheit – und seit mehr als 100
Jahren ein geschätzter Partner der Versicherer. 30 von 30 DAXUnternehmen und Institutionen auf der ganzen Welt verlassen
sich auf die Expertisen der GDV-Tochter.
Die VdS-Philosophie: Umfassende Sicherheit
VdS deckt für Versicherer sowie andere Institutionen und Unternehmen die komplette Schutzkette aus einer Hand ab:
•• VdS-Richtlinien, die bekannt praxisnahen Hilfen für Planung
und Einbau, dienen weltweit als Basis für optimalen Brandschutz.
•• VdS-anerkannte Produkte stehen für zertifizierte Zuverlässigkeit bis ins kleinste Detail. Die WIK-Enquete, die umfangreichste Befragung von Europas Entscheidern für Unternehmenssicherheit, ergibt seit Jahren in Folge: Wichtigstes
Investitionskriterium ist für Profis das VdS-Qualitätssiegel.
•• VdS-anerkannte Errichter: Von Planung bis Wartung verlassen sich Experten auf die Qualität dieser geprüften Dienstleister.
•• Technische Prüfstelle von VdS: Mängel in der komplexen
Brandschutztechnik finden VdS-Partner dank der weltweiten
Abnahme vor Ort sofort – und nicht dann, wenn es brennt.
Alle Erfahrungen in Schadenverhütung bündelt VdS auch in mehr
als 200 Aus- und Weiterbildungen sowie internationalen Fachtagungen und einer eigenen Brandschutzmesse im Rahmen der
VdS-BrandSchutzTage.
www.vds.de/de/bildungszentrum-verlag/
Umfassende Naturgefahrenbewertungen vom
Schreibtisch aus
Das webbasierte Informationssystem des GDV, ZÜRS Geo, liefert Versicherern seit über zehn Jahren präzise Geodaten zur
Risikoeinschätzung. Die Unternehmen können mit ZÜRS Geo
Naturgefahren vom Schreibtisch aus bewerten und sparen so
aufwändige Besichtigungen. VdS hat das System vom GDV in
das neu gegründete Geschäftsfeld „VdS GeoExpertise“ übernommen.
Simon Goeden-Eicken, Leiter der neuen VdS-Abteilung, betont:
„Die strategische Entwicklungshoheit von ZÜRS Geo bleibt in
den Gremien des GDV. Dies sichert die optimale Ausrichtung
unserer Angebote an den Bedürfnissen der Versicherer. Zusätzlich erweitern wir ZÜRS Geo umfassend und bieten den Versicherern jetzt auch speziell auf ihre Prozesse hin angepasste Systemoberflächen und viele individuelle Funktionen.“
www.vds.de/geoex
Optimaler Schutz für Versicherer wie Versicherungsnehmer: Risikomanagement mit VdS
Die über 100 Jahre Schadenverhütungs-Erfahrung von VdS können die Partner im GDV jetzt auch nutzen, um die vielfältigen
innerbetrieblichen Gefahrenquellen ihrer Versicherungsnehmer
ganzheitlich zu identifizieren. Konkrete Handlungsempfehlungen
des neuen VdS-Geschäftsfelds „Risikomanagement“ stellen die
Schadenverhütungsfähigkeiten der versicherten Unternehmen
auf eine solide Basis.
Analyse, Bewertung und Management erfolgen aus einer Hand
und in Übereinstimmung mit den Zielsetzungen der deutschen
Versicherer.
www.vds.de/risikomanagement
Daten & Fakten
Die VdS Schadenverhütung GmbH mit Hauptsitz in Köln und Niederlassungen im In- und Ausland (Schweiz, Niederlande, Polen,
Tschechien, China) ist ein Unternehmen des Gesamtverbandes
der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV). Über 400
Mitarbeiter arbeiten in allen relevanten Bereichen der Unternehmenssicherheit: Brandschutz, Einbruchschutz und Naturgefahren.
www.vds.de
(Dr. Florian Scharr, Pressesprecher, VdS)
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Autorenverzeichnis / Ansprechpartner
Autorenverzeichnis / Ansprechpartner
Alexander Küsel (AK)
Leiter Schadenverhütung-Sach
Fachbereiche:
•• Kartellrecht
•• Internationale Schadenverhütungsarbeit und
Insurance Europe
•• Spezialaufgaben
Tel.: +49 / 30 / 20 20 - 53 40
Email: [email protected]
Karsten Callondann (KC)
Referent Schadenverhütung-Sach
Fachbereiche:
•• Elektrische Anlagen / Betriebsmittel
•• Blitz- und Überspannungsschutz
•• Photovoltaikanlagen
Tel.: +49 / 30 / 20 20 - 53 59
Email:[email protected]
Dr. Andreas Grote (AG)
Referent Schadenverhütung-Sach
Fachbereiche:
•• Einbruchdiebstahlschutz
•• Mechanische und elektronische Sicherungstechnik
•• Polizeiliche Kriminalstatistik / Täterverhalten
Tel.: +49 / 30 / 20 20 - 53 47
Email:[email protected]
Mark Grusdas (MG)
Referent Schadenverhütung-Sach
Fachbereiche:
•• Leitungswasser
•• Haus- und Gebäudetechnik
•• Denkmalschutz
Tel.: +49 / 30 / 20 20 - 53 49
Email: [email protected]
Autorenverzeichnis / Ansprechpartner
Thomas Langer (TL)
Referent Schadenverhütung-Sach
Fachbereiche:
•• Elektrische Anlagen
•• Blitz- und Überspannungsschutz
•• Elektrische Betriebsmittel
Tel.: +49 / 30 / 20 20 - 53 58
Email:[email protected]
Dr. Günther Roßmann (GR)
Referent Schadenverhütung-Sach
Fachbereiche:
•• Anlagensicherheit und betriebliche Störfallvorsorge
•• Brandschadensanierung
•• Umgang mit Gefahrstoffen
Tel.: +49 / 30 / 20 20 - 53 54
Email:[email protected]
Marco van Lier (MvL)
Referent Schadenverhütung-Sach
Fachbereiche:
•• Brandschutzkonzepte, anlagentechnischer Brandschutz
•• Betrieblicher Brandschutz
•• Feuerwehren
Tel.: +49 / 30 / 20 20 - 53 55
Email:[email protected]
Dr. Mingyi Wang (MW)
Referent Schadenverhütung-Sach
Fachbereiche:
•• Naturgefahren (Schutz vor Überschwemmung,
Starkregen, Sturm, Schneelast und Hagel,
Anpassung an den Klimawandel)
•• Brandschutzkonzepte, baulicher Brandschutz
•• Brandschutzingenieurwesen
Tel.: +49 / 30 / 20 20 - 53 56
Email:[email protected]
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GDV
Wilhelmstraße 43 / 43 G, 10117 Berlin
Postfach 08 02 64, 10002 Berlin
Tel. 0 30 / 20 20 - 50 00, Fax 0 30 / 20 20 - 60 00
[email protected], www.gdv.de
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.
Schadenverhütung in der
Sachversicherung 2011 / 2012
Bericht der GDV Sach-Schadenverhütungs-Gremien