Schadenverhütung in der Sachversicherung 2013 / 2014
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Schadenverhütung in der Sachversicherung 2013 / 2014
GDV Wilhelmstraße 43 / 43 G, 10117 Berlin Postfach 08 02 64, 10002 Berlin Tel. 0 30 / 20 20 - 50 00, Fax 0 30 / 20 20 - 60 00 [email protected], www.gdv.de Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Schadenverhütung in der Sachversicherung 2013 / 2014 Bericht der GDV Sach-Schadenverhütungs-Gremien Schadenverhütung in der Sachversicherung 2013 / 2014 Bericht der GDV Sach-Schadenverhütungs-Gremien Impressum Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) Wilhelmstraße 43 / 43 G 10117 Berlin www.gdv.de Redaktion: Alexander Küsel Marco van Lier Dr. Günther Roßmann Verantwortlich: Alexander Küsel Lektorat / Druck / Vertrieb: GDV e. V. Gestaltung: Michèle Heyroth Redaktionsschluss: 31.05.2014 Bildnachweis: Sofern nicht anders angegeben liegen alle Bildrechte in diesem Bericht beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.. Editorial 3 Editorial Die deutschen Versicherer betreiben seit Jahrzehnten im Bereich der Sachversicherung aktive Schadenverhütung. In mehr als 15 GDV-Gremien entwickeln Experten aus der Versicherungswirtschaft Konzepte zur Vermeidung, Begrenzung oder Beseitigung von Schadensereignissen u. a. durch Brand, Explosion, Naturgefahren, Leitungswasser oder Einbruch-Diebstahl. Diese Konzepte werden je nach Thematik und Zielgruppe beispielsweise in Zusammenarbeit mit Unternehmen, Behörden (u. a. Feuerwehren, Landespolizei und Aufsichtsbehörden), Zulassungsstellen und Verbänden erarbeitet. Durch den interdisziplinären Ansatz erreichen viele Schadenverhütungskonzepte eine hohe Akzeptanz in der Praxis. Durch eigene Brandversuche werden fundierte Erkenntnisse im Brandverhalten von Stoffen und Produkten gesammelt. Löschanlagenkonzepte, welche auf die spezifische Gefahrensituation zugeschnitten sind, machen Produktions- und Lagerrisiken noch besser beherrschbar. Neue Technologien und Anwendungen im Zuge der Energiewende wie Offshore-Windenergieanlagen stellen Betreiber und Versicherer vor neue Herausforderungen. Zur Sicherung der Investition sowie der Energie- und Anlagenverfügbarkeit ist ein völlig neues, auf den maritimen Einsatzort abgestelltes Brandschutzkonzept erarbeitet worden. Dies wird nun sukzessive von den Verantwortlichen in die Praxis umgesetzt. Infolge der Flut- und Hagelereignisse im Sommer 2013 in Deutschland zeigen die öffentlichen Diskussionen, dass der Bedarf an Vorsorgelösungen wächst. Neben der bei Hochwasser wichtigen kommunalen Flächenvorsorge durch Deiche, Retentionsräume und Polder ist für den Gebäudeeigentümer der technische, objektspezifische Schutz seines Hauses wichtig. Die Nachfrage nach Schutzstrategien gegen Hochwasser, Rückstau und Starkregen/Sturzfluten wächst. Durch Unterstützung der Versicherungswirtschaft konnte der vom HochwasserKompetenzCentrum e. V. (HKC) entwickelte Hochwasserpass eingeführt werden. Sehr praxisnah erhalten private und gewerbliche Gebäudeeigentümer einen Überblick über ihre individuelle Gefährdungslage. Zu allen hier genannten Themen erhalten Sie in diesem Bericht weitergehende Informationen. Darüber hinaus werden die Ergebnisse der Sach-Schadenverhütungsarbeit der Jahre 2013/2014 im Überblick dargestellt. (AK) 4 GDV Berlin Inhaltsverzeichnis 5 Editorial........................................................................................................................................................ 3 Großschadenübersicht............................................................................................................................... 6 Besondere Trends..................................................................................................................................... 12 Aufgaben und Ziele der Kommission Sach-Schadenverhütung........................................................... 14 Gremienstruktur........................................................................................................................................ 15 Bedeutung der Schadenverhütung ......................................................................................................... 16 Allgemeiner, baulicher und betrieblicher Brandschutz ........................................................................ 18 Branderkennung und Brandbekämpfung............................................................................................... 20 Anlagen- und Verfahrenssicherheit ........................................................................................................ 22 Sicherungstechnik (Einbruch-Diebstahl)................................................................................................ 24 Elektrotechnik und Blitzschutz................................................................................................................ 26 Naturgefahren und Leitungswasser ....................................................................................................... 28 Hochwasserpass....................................................................................................................................... 30 Offshore-Windenergie............................................................................................................................... 31 Weitere Gremienarbeit und Normung...................................................................................................... 32 Neuerscheinungen des GDV / Informationsquellen .............................................................................. 34 Öffentlichkeitsarbeit.................................................................................................................................. 36 VdS - seit über 100 Jahren zuverlässiger Partner der Versicherer....................................................... 37 Autorenverzeichnis / Ansprechpartner.................................................................................................... 38 6 Großschadenübersicht Großschadenübersicht Die Feuersparte war für 2013 wieder durch Großschäden geprägt. Nominal liegt die Großschadenlast bei fast 1,5 Mrd. EUR und damit höher als jemals zuvor. Insbesondere schlug hier der Großbrand in einem chemischen Betrieb mit einem aktuellen Schadenaufwand von 360 Mio. EUR (davon 280 Mio. EUR Betriebsunterbrechung - BU) zu Buche. Nominal ist er der größte Einzelschaden seit der Erfassung der Großschäden, d. h. seit 1962. Für 2013 ist die Großschadenentwicklung der Gefahr Feuer im üblichen Rahmen. Der größte Schaden 2013 hatte einen Schadenaufwand von 85 Mio. EUR. Die größten Schäden 2000 bis 2013 (alle Gefahren; alle Sparten) Schadenaufwand in Mio. EUR 150,0 Sachschaden Betriebsunterbrechung Großschadenübersicht Großschäden 2000 bis 2013 (Feuerschäden; alle Sparten) inflationsbereinigt, Schäden über jeweils 500.000 EUR Schadenaufwand in Mio. EUR Schadenaufwand aller Großschäden ohne die 10 größten Schäden Schadenaufwand des 2. - 10. größten Schadens größter Schaden des Jahres * 2013 vorläufiges Ergebnis 7 8 Großschadenübersicht 2013 war von zahlreichen regionalen Extremwetterereignissen und überregionalen Naturkatastrophen geprägt. Das zeigt sich auch in der Großschadenstatistik 2013. Aufgrund des Hochwassers sind 140 Großschäden (Stand 27. Januar 2014) mit einem Aufwand von 250,7 Mio. EUR gemeldet worden. Diese Schäden sind zur Verbundenen Wohngebäudeversicherung und Gewerbe, aber auch zur Erweiterten Deckung (Extended Coverage - EC) und Allgefahren (All-Risks - AR) gemeldet worden. Zu den Hagelereignissen sind 70 Schäden mit einem Aufwand von 140,7 Mio. EUR gemeldet worden: Der größte Elementarschaden 2013 weist einen Schadenaufwand von 15 Mio. EUR auf. Der bisher größte Elementarschaden aus dem Jahre 2002 liegt bei 150 Mio. EUR. Der größte Sturm-/Hagelschaden 2013 hat einen Schadenaufwand von 45 Mio. EUR. Der bis dahin größte Sturm-/Hagelschaden aus dem Jahre 2007 wurde auf 38 Mio. EUR beziffert. Großschadenübersicht Großschadenstatistik 2000 bis 2013 (alle Gefahren; alle Sparten) inflationsbereinigt Schadenaufwand in Mio. EUR Schadenaufwand Feuerschäden * 2013 vorläufiges Ergebnis Schadenaufwand weitere Gefahren Schadenaufwand Elementarschäden Schadenaufwand Sturm/Hagelschäden Die inflationsbereinigte Zeitreihe zeigt, dass 2013 eine hohe, aber nicht außergewöhnliche Großschadenlast hatte. 9 10 Großschadenübersicht Großschadenstatistik 2003 - 2012 (Sachschäden Feuer, alle Sparten) Hauptschadenbereiche Zahl der Schäden Schadenauwand in Mio. EUR Hauptschadenbereich Absolut Anteil in % Absolut Anteil in % Produktion 993 28,6 2.929,2 43,7 Energieversorgung 211 6,1 330,4 4,9 Lager im Gebäude 424 12,2 807,7 12,1 73 2,1 103,8 1,5 Verkaufsbereich 152 4,4 189,6 2,8 Verwaltung / Büro 210 6,0 252,9 3,8 Sozialeinrichtungen 287 8,3 385,5 5,8 71 2,0 86,1 1,3 alle Bereiche maßgeblich betroffen 424 12,2 706,9 10,5 Sonstiges / Unbekannt 632 18,2 908,8 13,6 3.477 100,0 6.701,0 100,0 Freilager Anlieferung / Versand Summe Großschadenübersicht 11 Großschadenstatistik 2003 - 2012 (Sachschäden Feuer, alle Sparten) Hauptursachen für den Schadenumfang Feuer Anzahl der Nennungen nur für 2012 Anzahl der Nennungen 2003- 2012 Zugehöriger Schadenaufwand 2003 - 2012 Hauptursache Absolut Anteil in % Absolut Anteil in % Absolut in Mio. EUR 7 1,7 59 1,6 132,0 1,9 Explosion 18 4,4 181 4,9 582,4 8,3 Ungenügende bauliche Trennung 40 9,8 358 9,7 889,0 12,7 Bauteile aus/mit brennbaren Baustoffen oder mit unzureichender Feuerwiderstandsfähigkeit 76 18,7 719 19,6 1.287,4 18,3 1 0,2 22 0,6 107,7 1,5 98 24,1 918 25,0 2.339,0 33,3 Folgeschäden (z. B. durch Russ, korrosive Gase, Verschmutzung mit giftigen oder radioaktiven Stoffen) 209 51,4 1.653 45,0 3.480,4 49,5 Späte Brandentdeckung oder späte / erschwerte Brandbekämpfung 48 11,8 559 15,2 1.213,1 17,3 113 27,8 1.355 36,9 2.521,9 35,9 Unzureichende Löschwasserversorgung Versagen von automatischer Brandmelde- oder Löschanlage Anhäufung brennbarer oder explosionsgefährlicher Stoffe Sonstiges / Unbekannt Anteil in % Bei der Angabe der Hauptursachen sind Mehrfachnennungen zulässig, um dem Zusammenwirken mehrerer Gründe für die Entstehung eines Großbrandes Rechnung zu tragen. 12 Besondere Trends Besondere Trends Elementar: Juni-Hochwasser 2013 Der Frühsommer 2013 war geprägt durch das großflächige Hochwasser im Elbe- und Donaueinzugsgebiet. Es wurde ausgelöst durch intensive Niederschläge im Mai und Juni. Das Juni-Hochwasser 2013 verursachte nach derzeitigem Stand rund 140.000 versicherte Schäden mit einem Schadenaufwand von ca. 1,8 Mrd. EUR in der Schaden- und Unfallversicherung insgesamt. Auf die Sachversicherung entfielen 94 % der Schäden und 97 % des Schadenaufwandes. Der Schadenaufwand ist damit auf ähnlichem Niveau wie bei der Elbe-Flut 2002 – bei jetzt deutlich erhöhter Elementar-Versicherungsdichte (Wohngebäude: ca. 34 % deutschlandweit im Vergleich zu 19 % in 2002). Die Versicherer leisten u. a. durch die Versicherung gegen Elementargefahren ihren Anteil zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Es kommt zu spürbar zunehmenden Abschlüssen von Wohngebäude- und Hausratversicherungen mit Elementardeckung. Risikobewusstsein schaffen dabei insbesondere vom GDV begleitete Informationskampagnen zur Förderung der Versicherung gegen Elementargefahren. Der Freistaat Bayern hat seine Kampagne bereits im Jahr 2009 mit dem Fokus auf Privatpersonen gestartet. Danach folgten Elementarschadenkampagnen in Niedersachsen am 9. März 2012, in Sachsen am 15. März 2012, in Sachsen-Anhalt am 4. September 2012, in Rheinland-Pfalz am 19. März 2013, in Brandenburg am 15. August 2013 und im Saarland am 19. November 2013. Die Kampagnen stärken das öffentliche Bewusstsein für die notwendige Risikovorsorge und Prävention im Bereich der Naturgefahren. Zugleich wird damit ein deutliches Zeichen für mehr Eigenverantwortung gesetzt. Mit dem im Februar 2014 neu eingeführten „Hochwasserpass“ können sich Hausbesitzer in ganz Deutschland ein Bild über ihr individuelles Überschwemmungsrisiko machen. Einzelheiten zum Pass finden sich auf Seite 30 dieses Berichts. Deutschlandweit ist zwar ein Anstieg der Versicherungsdichte Elementar zu beobachten, jedoch ist das Niveau in den einzelnen Bundesländern höchst unterschiedlich. In Baden-Württemberg liegt die Versicherungsdichte bei Wohngebäude historisch bedingt bei über 90 %. In den neuen Besondere Trends Bundesländern liegen mit den sogenannten Altprodukten der ehemaligen Deutschen Versicherungs-AG die Versicherungsdichten bei Wohngebäude in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt über 40 %. Ansonsten wird 2013 bei Wohngebäude nur in Nordrhein-Westfalen die 30 %-Marke übertroffen. In NordrheinWestfalen ist die Versicherungsdichte bei Wohngebäude in den letzten fünf Jahren mit 13 Prozentpunkten mit am deutlichsten gestiegen. 13 Quelle: Aon Benfield Sturm/Hagel: Hagelereignisse 2013 Die Hagelsaison 2013 (üblicherweise Mai bis September) war geprägt durch mehrere heftige Ereignisse mit z. T. außergewöhnlich großen Hagelkörnern. Nach Angaben des deutschen Wetterdienstes wurde am 6. August 2013 in Undingen (Kreis Reutlingen) ein Hagelkorn dokumentiert, das einen Durchmesser von 14,1 cm aufwies und mehr als 360 g wog. Im Gesamtzeitraum sind nach derzeitigem Stand in der Sachversicherung deutschlandweit rund 880.000 versicherte Sturm/Hagel-Schäden mit einem Schadenaufwand von ca. 2,9 Mrd. EUR verursacht worden. Allein an einem einzigen Tag, dem 28. Juli 2013, entstanden Schäden in Höhe von rund 1,5 Mrd. EUR in Sach. Davon entfielen ca. 900 Mio. EUR auf die Wohngebäudeversicherung. Aber auch der 20. Juni, der 27. Juli und der 6. August 2013 erreichten mit 300 Mio. EUR die Größenordnung der schwersten Hagelereignisse der letzten Jahre, „Hilal“ am 30. Mai 2008 und „Frank“ am 11. September 2011. In dieser Dimension dürften sich auch die Schäden des Orkans „Christian“ als mittleres Sturmereignis vom 28. Oktober 2013 bewegen. (AK) 14 Aufgaben und Ziele der Kommission Sach-Schadenverhütung Aufgaben und Ziele der Kommission Sach-Schadenverhütung Die Kommission Sach-Schadenverhütung (KSSV) im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ist das Beratungs-, Steuerungs- und Entscheidungsgremium für die Sach-Schadenverhütungstechnik. Sie ist den Fachausschüssen „Ge-werbe- /Industriekunden (FA-GI)“ und „Privatkunden (FA-P)“ berichtspflichtig. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben werden im Rahmen der erlaubten Zusammenarbeit allgemeine Meinungen und Erfah rungen über die technischen und gesellschaftli gabenstellungen und Projekte. Diesen auf Dauer eingerichteten Arbeitsgruppen (AG) können temporär Projektgruppen (PG) beigestellt werden. Die KSSV bearbeitet alle Themen aus dem Bereich der Schadenverhütung in der Sachversicherung. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere: 1. Erkennen von Risikoveränderungen, technischen Entwicklungen und Abschätzen ihres Einflusses auf die Versicherungstechnik; 2. Entwicklung von unverbindlichen Schadenverhütungskonzepten auf der Basis von Schadenerfahrungen und Forschung in der Schadenverhütung; 3. Entwicklung und Pflege technischer Standards im zulässigen Rahmen und Beschreibung ihrer Auswirkungen; 4. Lenkung der KSSV-Arbeitsgruppen; 5. Technische Beratung der Fachausschüsse Privat und Gewerbe/Industrie sowie deren übrigen Kommissionen 6. Koordinierung der Aktivitäten von Insurance Europe (vormals Comité Européen des Assurances; CEA) auf dem Gebiet der Schadenverhütung. Die Grafik veranschaulicht die Vernetzung einiger aktueller Themen aus der Arbeit der KSSV. (MvL) Gremienstruktur Gremienstruktur 15 16 Bedeutung der Schadenverhütung Bedeutung der Schadenverhütung Die deutsche Versicherungswirtschaft hat seit vielen Jahren erkannt, wie wichtig ein aktives Engagement bei der Beurteilung von Risiken und Benennung individueller Präventionsempfehlungen für die Versicherungskunden ist. Mehr denn je ist in der heutigen Zeit ein ganzheitlicher Beratungsansatz erforderlich. Ein gut funktionierendes, vorbeugendes und ineinander greifendes Risikomanagement dient der Minderung und Vermeidung von Schäden sowie der Reduzierung von Betriebsausfallzeiten und sichert damit die Existenz der Unternehmen. Über die gesetzlichen Schutzziele hinaus hat jedes Unternehmen zusätzliche spezifische Schutzkonzepte wirtschaftlicher und finanzieller Art. Ein Kunde darf mit Recht von seinem Versicherungsunternehmen erwarten, dass neben einem optimalen Versicherungsschutz und einem angemessenen Beitrag, das technische Knowhow der Fachingenieure bei der Bewältigung neuer Risikosituationen zur Verfügung gestellt wird. Dabei steht die optimale Risikoabsicherung bereits vorhandener, aber auch neuer technischer Herausforderungen im Mittelpunkt der gemeinsamen Überlegungen. Dies sind die großen Herausforderungen für die Versicherungswirtschaft unter Berücksichtigung des immer schnelleren Wandels und der technischen Weiterentwicklung in den nächsten Jahren. Schadenverhütung als Verbandsaufgabe Nur gemeinsam und mit Bündelung des Fachwissens können diese anspruchsvollen Aufgaben auch zukünftig erfüllt werden. Dabei kommt dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) und der Kommission Sach-Schadenverhütung (KSSV) eine besondere Rolle zu. Hier wird das Fachwissen der Versicherungsunternehmen und Mitglieder zusammengetragen und zum Nutzen aller Kunden aufbereitet und unter Berücksichtigung der kartell- und wettbewerbsmäßigen Vorgaben in Form von Richtlinien, Merkblättern und Sicherheitsvorschriften weitergegeben. Ingenieure besprechen in Arbeitsgruppen regelmäßig aktuelle technische Fachthemen und tauschen ihre Erfahrungen aus. Dabei geht es in erster Linie um die Auswertung der Erfahrungen und Umwandlung in wertvolle Präventionsempfehlungen im Rahmen von Risikoanalysen unter Berücksichtigung individueller Schutzkonzepte. Von diesen Erfahrungen soll auch der Kunde profitieren können, um zusätzliche fachliche Unterstützung und Informationen bei der eigenen Risikoanalyse zu erhalten. Das Themenfeld ist in den letzten Jahren noch umfangreicher und vielfältiger geworden. Beispiele hierfür sind die neuen technologischen Entwicklungen zur Nutzung von erneuerbaren Energien. Dabei nehmen auch die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden ständig zu. Moderne Wärmedämmverbundsysteme an den Außenwänden und zur Energieeinsparung werden immer öfter eingesetzt. Es gab in der Vergangenheit einige spektakuläre Brände an Gebäudefassaden, die eine Diskussion um das Brandverhalten dieser Verbundsysteme ausgelöst haben. Die Hagelempfindlichkeit von Fassaden und Dachelementen ist bei der Risikobetrachtung ebenfalls zu beurteilen. Auch die Speicherung der erzeugten Energie und die Elektromobilität sind Themengebiete, die an Bedeutung gewinnen werden. Es gilt, die Kompetenzen der einzelnen Versicherer zu bündeln und durch gezielte gemeinsame Untersuchungen die Auswirkungen auf die Risikosituation zu analysieren und das Sicherheitsniveau weiter zu verbessern. Aktuelle Entwicklungen Bei allen Brandschutzthemen ist der Rückzug des Gesetzgebers auf den Personenschutz und die Ermöglichung eines wirksamen Löschangriffs durch die Feuerwehr zu erkennen. Prüffristen für Löschanlagen und elektrische Komponenten in den Unternehmen werden ausgedehnt, für Brandschutznachweise werden vermehrt ingenieurmäßige Verfahren eingesetzt und der anlagentechnische Brandschutz wird als Kompensationsmaßahme herangezogen. Auch Feuerwehren konzentrieren sich Bedeutung der Schadenverhütung beim abwehrenden Brandschutz auf die Rettung von Menschenleben. Hier wird es zukünftig Aufgabe der Schadenverhütung und der GDV-Gremien sein, sich noch intensiver um die Belange des Sachwertschutzes zu kümmern. Neben dem Brandschutz sollte auch das weite Feld der Risikobeurteilungen für Techniken aus dem Bereich der erneuerbaren Energien nicht unerwähnt bleiben. Hier leistet die Schadenverhütung ebenfalls einen wichtigen Beitrag zur Risikoeinschätzung von technischem Neuland. Photovoltaikanlagen auf Dächern, an Fassaden und auf freiem Gelände, Biogasanlagen mit integrierten Blockheizkraftwerken, Windenergieanlagen, Solarthermieanlagen und Holzpelletsheizungen beherbergen eine Vielzahl von neuen Techniken und Gefahren, die es zu identifizieren und technisch zu beurteilen gilt. Aber auch die klassischen Aufgabengebiete der Schadenverhütung, wie die Leitungswasser-Schadenproblematik und die technischen Möglichkeiten zur Verhinderung von Großschäden durch den Einsatz von Absperrarmaturen beschäftigen die Fachingenieure. Geeignete Schutzmaßnahmen bei Naturereignissen, wie Sturm, Hagel und Hochwasser sind bei einer ganzheitlichen Risikobeurteilung immer öfter zu berücksichtigen. Die Aufzählung ist beispielhaft und lässt sich weiter ergänzen. Sie zeigt das große Aufgabenspektrum einer modernen Schadenverhütung in den Mitgliedsunternehmen und in den Arbeitsgruppen des GDV auf. 17 Schadenverhütung wirkt Ziel aller Anstrengungen und Initiativen ist die Übermittlung von fachlichen Informationen und praxistauglichen technischen Lösungen, die Risiken auch weiterhin versicherbar zu machen, den Kunden ein Rüstzeug an die Hand zu geben und das gesammelte technische Fachwissen sowie die daraus resultierenden Präventionsempfehlungen für eigene Entscheidungen zu nutzen. An vielen Beispielen lässt sich belegen, dass durch intensive technische Fachberatung bereits bei der Planung von Neuanlagen Bestandserweiterungen, Umbauten oder sonstigen Veränderungen innovative Schadenverhütungsmaßnahmen in die jeweilige Gesamtentscheidung aufgenommen und angewendet werden, damit die Sicherheit in den Unternehmen erhöht und Risiken beherrscht werden. Die Vorteile der Präventionsempfehlungen sind spätestens im Schadenfall erkennbar, wenn Schadenumfang und Schadenhöhe durch die Schutzmaßnahmen eingeschränkt werden und der daraus resultierende Betriebsausfallschaden erheblich verkleinert wird. Letztendlich ist nicht nur die Reduzierung der Schadenhöhe eine Messgröße für die Bedeutung der Schadenverhütung, sondern auch der Erhalt einer langfristigen Kundenverbindung durch individuelle und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Entscheidern vor Ort. Das Image der Versicherungsbranche wird dadurch positiv beeinflusst und die Akzeptanz beim Kunden bestärkt. Technik und Risiken verändern sich stetig. Neue Technologien erfordern innovative Schutzmaßnahmen, damit diese Risiken auch zukünftig versichert werden können. Vorhandene Sicherheitsstandards müssen erhalten bleiben und neue kontinuierlich weiterentwickelt werden. Daher ist auch weiterhin eine gute Schadenverhütung für die Mitgliedsunternehmen und beim GDV unverzichtbar. Sie bildet ein wichtiges Fundament bei der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer. (Sabine Krummenerl, Mitglied des Vorstands, Provinzial Rheinland Versicherung AG, Vorsitzende der Kommission Sachversicherung Schadenverhütung) Nach dem Schadenereignis Bildquelle: Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e. V. (IfS) 18 Allgemeiner, baulicher und betrieblicher Brandschutz Grundsätzliche Aufgabenstellung Die Aufgaben der Arbeitsgruppe „Allgemeiner, baulicher und betrieblicher Brandschutz (AG-ABB)" bestehen insbesondere darin, ▪▪ Brandschäden zu analysieren und die Erkenntnisse für die Risikobewertung aufzubereiten, ▪▪ neue Gefahren und Risiken zu erkennen und zu bewerten, ▪▪ Schutzkonzepte mit konkreten Empfehlungen für die Praxis zu erarbeiten und zu pflegen sowie ▪▪ bei vorhandenen Regelungslücken und sofern erforderlich auch ergänzend zum Bauordnungsrecht und anerkannten Regeln der Technik die Anforderungen zum Sachwertschutz zu formulieren. Dies erfolgt in Abstimmung mit der Industrie und Wissenschaft, Kammern, Verbänden, Behörden etc.. Die Arbeitsgruppe begleitet baurechtliche Entwicklungen wie z. B. die Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL) und zugehörige Erläuterungen, u. a. über zulässige Größe der Brandbekämpfungsabschnitte und notwendige Regelungen zur Anlagerung von brennbaren Stoffen und Materialien. (MW) Kontakt: [email protected] Allgemeiner, baulicher und betrieblicher Brandschutz temen und größeren Materiallagerungen. Der Fachbereich betreut alle Brandschutzthemen in den folgenden Fachgebieten: •• Allgemeiner Brandschutz −− Brandschutzmanagement −− Muster-Schutzkonzepte für spezielle Branchen und Betriebe −− Brandschutzingenieurwesen •• Baulicher Brandschutz (Baukonstruktion und Gebäudetechnik) •• Organisatorischer und betrieblicher Brandschutz •• Brandschutz in der Landwirtschaft •• Feuerwehrwesen (Einstufung von öffentlichen Feuerwehren in Feuerwehrklassen; Bewertungskriterien für nichtöffentliche Feuerwehren). Aktuell werden die folgenden Themen bearbeitet (Auszug): •• Brandverhalten von WärmedämmVerbundsystemen (WDVS) •• Brandschutz bei Biogasanlagen •• Wandhydranten Brandverhalten von Wärmedämm-Ver bundsystemen (WDVS) Auf Grund aktueller und spektakulärer Brandfälle, z. B. 2011 in Münster und 2012 in Frankfurt am Main, wurde das Brandverhalten von WDVS in Zusammenarbeit mit der Industrie, Feuerwehr und Prüfstellen systematisch untersucht. Dabei können Schutzmaßnahmen für Brandszenarien erarbeitet werden, die bisher in der Zulassung von WDVS nicht betrachtet wurden. Zu nennen sind Baustellensituationen mit noch nicht fertig erstellten Sys- Ferner konstruktive Anforderungen wie der Anschluss von WDVS an Dächern mit brennbaren Baustoffen. Größere Brandlasten vor den Fassaden wie z. B. Müllund Papiercontainer stellen eine besondere Gefahr dar, die im Brandfall eine besondere Beanspruchung darstellen und derzeit im bauaufsichtlichen Prüfszenario nicht dargestellt sind. Die neue GDVPublikation "Leitfaden Wärmedämm-Verbundsystem; Leitfaden zum Brandschutz (VdS 3461)" greift diese Aspekte auf und beschreibt mögliche Lösungen und angemessene Schutzkonzepte. Brandschutz bei Biogasanlagen Um den zahlreichen in Biogasanlagen verursachten Schäden wirksam begegnen zu können, wurden in Abstimmung mit der Praxis, u. a. der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, dem Fachverband Biogas sowie mit der Interessengemeinschaft Biogasmotoren systematisch Schutzkonzepte erarbeitet. Die neue Allgemeiner, baulicher und betrieblicher Brandschutz GDV-Publikation "Biogasanlagen; Leitlinien zur Schadenverhütung (VdS 3470)" gibt Hinweise und Empfehlungen zu Planung, Errichtung und Betriebsführung, einschließlich der Instandhaltung von Biogasanlagen. Wandhydranten Der Einsatz von Wandhydranten zur Erstbrandbekämpfung im Betrieb durch das anwesende Personal hat sich - wie dokumentierte Erfahrungen aus der Praxis zeigen - als eine wirksame Maßnahme bewährt. Zugleich werden Wandhydranten aus Kostengründen und auf Grund von hygienischen Anforderungen zunehmend in Frage gestellt. Wandhydranten haben im Vergleich zu Feuerlöschern eine größere Reichweite und verfügen über einen größeren Löschmittelvorrat. Aus Sicht der Sachversicherer ist es je nach betrieblichen Brandgefahren (Brandlasten und Brandausbreitungsgeschwindigkeit) nicht sinnvoll, dass Wandhydranten durch Feuerlöscher ersetzt werden. Mit dem neuen Leitfaden "Wandhydranten zur Erstbrandbekämpfung im Betrieb (VdS 3462)" wer- den Hinweise für die Planung, Installation und den Betrieb genannter Wandhydranten erarbeitet und veröffentlicht. Nichtöffentliche Feuerwehren Bei der Betrachtung von betrieblichen Risiken und Brandgefahren sowie deren Auswirkungen ist für den Versicherer das frühzeitige und wirksame Eingreifen der nichtöffentlichen Feuerwehr im Zusammenhang mit dem betrieblichen Gefahrenabwehrmanagement von besonderem Interesse. Die bisherige GDV-Publikation „Nichtöffentliche Feuerwehren – Merkblatt für die Bewertung“ wurde ursprünglich konzipiert, um den Versicherern eine Grundlage für die Beurteilung des abwehrenden Brandschutzes im Betrieb zur Verfügung zu stellen (VdS 2034, Ausgabe 01 von 2003). Um auch die Wirkung der nichtöffentlichen Feuerwehr im Rahmen des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements zu erläutern, wurde das Merkblatt überarbeitet. In Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Betrieblicher Brandschutz – Werkfeuerwehrverband Deutschland e. V. wurde das Phasenmodell „Die nichtöffentliche Feuerwehr im Normalbetrieb, im Einsatzfall und beim Wiederanlauf“ entwickelt. Das Phasenmodell verdeutlicht, dass es bei der nichtöffentlichen Feuerwehr nicht nur um eine schnelle Brandbekämpfung geht. Das überarbeitete Merkblatt enthält nun neben der bewährten Grundlage für die Beurteilung des abwehrenden Brandschutzes im Betrieb zudem eine Beschreibung der Aufgaben der nichtöffentlichen Feuerwehren im Rahmen des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements. Das wird auch durch den neuen Titel „Nichtöffentliche Feuerwehren – Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagement (VdS 2034)“ der Ausgabe 02 von 2014 verdeutlicht. Großbrand in Delmenhorst Bildquelle: ERGO Versicherung AG 19 Bauartklassen (BAK) Zur Risikoeinteilung von Gebäuden benutzen die Sachversicherer Systeme der Bauartklassen (BAK). Das Schadenrisiko hängt in erheblichem Maße von der Bauart des Gebäudes ab. Die Bauartklassen stellen ein vereinfachtes System der Sachversicherer dar, um im Zuge der Risikobewertung u. a. die Gefahren der Brandeintragung von Außen über die Außenwand oder das Dach ins Gebäude zu beurteilen. Bei Gewerbe- und Industriebauten werden zudem die Möglichkeiten einer wirksamen Brandbekämpfung durch die Feuerwehr und einer Begrenzung der Brandausbreitung im Gebäude als Leistungsmerkmale heran gezogen. Diese Möglichkeiten sind insbesondere durch die Feuerwiderstandsfähigkeit des Tragwerks, der Wände und der Decken gekennzeichnet. Auf Grund von fortlaufenden Entwicklungen in der Bautechnik wird das System der BAK nun aktualisiert. Dabei werden die Brandgefahren im Vordergrund stehen. Andere Gefahren, z. B. Hagel, werden zunächst gesondert untersucht. Auch zukünftig sollen die BAK in der Praxis einfach angewendet werden können und zugleich die Integration von neuen Bauarten ohne großen Aufwand ermöglichen. Mit Bezug auf Brandgefahren sollen einerseits neue Bauarten der Außenwände (z. B. WDVS) und Dachkonstruktionen (z. B. Stahltrapezprofildächer) erfasst werden. Andererseits sollen die internationalen Erfahrungen integriert werden, die u. a. in sogenannten "ISO Construction Class" hinterlegt sind. 20 Branderkennung und Brandbekämpfung Grundsätzliche Aufgabenstellung Die Arbeitsgruppe „Branderkennung und Brandbekämpfung (AG-BEB)“ beschäftigt sich mit allen Fragestellungen rund um das Thema Brandschutzanlagen. Dazu zählen Löschanlagen, Brandmeldeanlagen sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen. In der AG-BEB und deren Projektgruppen untersuchen Experten aus der Versicherungswirtschaft gemeinsam mit Industrievertretern Risikoveränderungen in den Betrieben und erarbeiten dementsprechende Anforderungen an Brandschutzanlagen. Diese Anforderungen an die Gestaltung von Löschanlagen ergeben sich beispielsweise auf Grund •• sich verändernder betrieblicher Gegebenheiten (z. B. neue Lagerund Logistikkonzepte), •• von Veränderungen im zu löschenden Brandgut (z. B. Einsatz von Getränkeleergut aus brennbaren Materialien statt Glas; Einsatz brennbaren Leichtmetalle) oder auf Grund •• von Erkenntnissen aus Schadenfällen (z. B. Erfahrungen aus dem Umgang von Feuerwehren mit Löschanlagen). Die AG-BEB begleitet zudem die Normungsarbeit für Brandschutzanlagen auf nationaler und internationaler Ebene. (MvL) Kontakt: [email protected] Branderkennung und Brandbekämpfung Der Fachbereich hinterfragt regelmäßig, ob die vorhandenen Schutzkonzepte und Brandschutzanlagen zur Beherrschung von Bränden und deren Folgen ausreichend sind und dem Stand der Technik genügen. Neben dem reinen Sachwertschutz stellt sich hier auch die Frage nach dem angemessenen Schutz vor einer Betriebsunterbrechung. Die für eine wirksame Brandbekämpfung erforderlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen an Brandschutzanlagen werden unter Abwägung der teilweise differierenden Sichtweisen in einem Einigungsprozess mit der Industrie erörtert und beschrieben. Der Fachbereich entwickelt Schutzkonzepte für besondere Risiken und begleitet die Entwicklung der Regelwerke für die Planung, Errichtung und den Betrieb von Brandschutzanlagen. Hier ist auch immer der existierende Betrieb im Fokus, um für den Bestand möglichst umsetzbare und optimierte Lösungen aufzeigen zu können. Sofern erforderlich und finanzierbar, begleitet die AG-BEB auch Brandversuche zur Ermittlung von geeigneten Schutzkonzepten, wie z. B. für den Schutz von Blocklagerungen brennbarer Transporthilfen in Produktionsbereichen. Schadenverhütung in Galvanikbetrieben Neben dem direkten Sachschaden durch einen Brand können gerade in Galvanikbetrieben die Folgen einer Betriebsunterbrechung erheblich sein und die weitere Existenz des Betriebes gefährden. Selbst ein verhältnismäßig geringer Sachschaden kann für einen Galvanikbetrieb einen hohen Ertragsausfallschaden nach sich ziehen. Gemeinsam mit Vertretern der Industrie wird ein Konzept zur Schadenverhütung in Galvanikbetrieben erarbeitet. Es werden die typischen Tech- nologien und die erforderlichen Nebenbetriebe beschrieben und die typischen Gefahren und Risiken dargestellt. Geeignete, schutzzielorientierte Brandschutzmaßnahmen sollen aufgezeigt werden. Damit können entsprechend den Gefahrenpotenzialen der verschiedenen Galvaniktechnologien und deren Umfeld angepasste Brandschutzkkonzepte entwickelt werden. Der Leitfaden richtet sich auch an kleinere Betriebe, die selbst nicht über spezifisches Fachwissen im Brandschutz verfügen. Vermeidung von Schäden durch Rauch und Brandfolgeprodukte Brandrauch verursacht neben empfindlichen Sachschäden ebenso bedeutende Betriebsunterbrechungen (siehe S.11: Ursachen für Großschäden). Besonders empfindlich kann dies Produktionsanlagen und Produkte betreffen, bei denen besondere Anforderungen an Hygiene, Oberflächengüte oder Geruch gestellt werden, wie z. B. Lebensmittel-, Pharma-, Branderkennung und Brandbekämpfung 21 Lithium-Ionen-Batterien Elektronik- und Textilindustrie. Gesetze, Verordnungen und berufsgenossenschaftliche Regeln haben hinsichtlich des Brandereignisses vornehmlich den Personen- sowie den Umweltschutz im Fokus. Ein wirksamer Schutz von Sachwerten sowie insbesondere der Schutz vor Betriebsunterbrechungen findet dabei häufig nicht ausreichende Beachtung. Risiken durch Rauch und andere Brandfolgeprodukte sensibilisiert werden. Entsprechende Handlungshilfen werden derzeit erarbeitet. Geraten Lithium-Ionen-Batterien in Brand – z. B. durch Selbstentzündung auf Grund technischer Defekte oder durch ein Feuer, das von außen einwirkt – so sind hier je nach Batterietyp heftige Reaktionen und eine schnelle Brandausbreitung zu beobachten. Unternehmer wie auch Versicherer haben die gleichen Interessen: Sachschäden vermeiden und Betriebsunterbrechungen möglichst zu verhindern oder zumindest zu begrenzen. Rauch und Brandfolgeprodukte bestimmen zunehmend die Schadenhöhe von Bränden. Deshalb stehen sie bei der Risikobetrachtung im Vordergrund. Entsprechende Anforderungen, die je nach Schutzziel an den Rauchschutz zu stellen wären, sind den Bauherren, Architekten, Betreibern jedoch häufig nicht bekannt. Diese müssen daher für Gefahren und Lithium-Ionen-Batterien finden sich in allen Bereichen des täglichen Lebens (z. B. in Smartphones, Fahrradakkus, Heimwerkergeräten). Entsprechend häufig sind diese Batterien auch in Produktionsbetrieben, Lagerbereichen, in der Distribution und im Handel zu finden. Die damit einhergehenden Risiken stellen eine besondere Herausforderung für den Brandschutz dar. Hersteller und Anwender haben zwar Brandversuche durchgeführt, aber die Ergebnisse bisher nicht veröffentlicht. GDV-Brandversuch mit Lithium-Ionen-Batterien "Thermal Runaway" einer 18650-LithiumIonen-Batterie nach Erwärmung von außen Bildquelle: K. Keutel, IdF Ob ein Brand typischer Batterietypen bei der Lagerung oder Bereitstellung in der Produktion mit einer vorhandenen Löschanlage beherrschbar ist, ist bisher nicht geklärt. Der GDV hat dazu Versuche durchführen lassen, die derzeit ausgewertet werden. Die Ergebnisse werden auf www.gdv.de veröffentlicht. 22 Anlagen- und Verfahrenssicherheit Grundsätzliche Aufgabenstellung Die Arbeitsgruppe „Anlagen- und Verfahrenssicherheit (AG-AVS)“ nimmt zu Themen des Brand-, Explosions- und Umweltschutzes zur Verbesserung der betriebs- und produktionstechnischen Sicherheit aus Sicht des Sachwertschutzes Stellung. Die AG-AVS beschäftigt sich mit der risikotechnischen Erfassung und Bewertung von Betriebsrisiken aller Art von industrieller Fertigung und Produktion. Darauf basierend werden brand-, explosions- und umweltschutztechnische Schadenverhütungskonzepte erarbeitet. Diese sollen dazu beitragen, das Risiko angemessen auf ein vertretbares Restrisiko zu reduzieren. Insbesondere werden von der AG-AVS die Fachgebiete (Betriebsrisiken) •• Anlagen zur Energieerzeugung, •• Anlagen zur Reinhaltung der Luft, •• Chemische und petrochemische Anlagen, •• Lageranlagen für Gefahrstoffe, z. B. Flüssiggas, Chemikalien, brennbare Flüssigkeiten sowie •• Produktionsanlagen mit besonderem Gefahrenpotential bearbeitet. Ergebnis sind in der Regel GDV-Publikationen zur Schadenverhütung. Über die GDV-Geschäftsstelle begleitet die AG-AVS fachlich die Vertretung der Interessen der Versicherungswirtschaft in Regel setzenden Institutionen, die sich mit Anlagensicherheit und betrieblicher Störfallvorsorge beschäftigen. Anlagen- und Verfahrenssicherheit Der Fachbereich bearbeitet derzeit insbesondere folgende Themen: •• Risiken beim Umgang mit Magnesium (VdS 3537); •• Brandschutz in Kraftwerken (VdS 3132); •• Brandschutz in chemischen Anlagen. Magnesium Magnesiumlegierungen sind ein bedeutender Werkstoff im industriellen Leichtbau, u. a. in der Automobilindustrie. Bedeutende Magnesiumverarbeiter haben bereits umfassende Schutzkonzepte entwickelt und dadurch den Umgang mit Magnesium beherrschbar gemacht. Schadenerfahrungen belegen jedoch, dass diese Kenntnisse nicht bei allen Nutzern vorliegen. So entsteht ein nicht unerhebliches Gefährdungspotenzial, wenn z. B. ein konventioneller Metallverarbeiter ohne entsprechende sicherheitstechnische Anpassung die vorhandenen Maschinen und Anlagen für die Bearbeitung von Werkstücken aus Magnesium verwendet. Die im Entwurf vorliegende GDV-Publikation "Risiken beim Umgang mit Magnesium (VdS 3537)" zeigt angemessene Schutzkonzepte auf. Ziel ist die Erhöhung der Sicherheitsstandards in den jeweiligen Unternehmen. Der Entwurf der VdS 3537 wird im Rahmen des Konsultationsverfahrens mit den tangierten Fachkreisen diskutiert. Die Veröffentlichung ist in 2014 vorgesehen. Kraftwerke (GR) Kontakt: [email protected] Im Rahmen des Projektes wird eine GDV- Publikation "Brandschutz in Kraftwerken (VdS 3132)" erarbeitet. In dieser werden insbesondere die Phasen Errichtung, Betrieb und Revision von konventionell befeuerten Kraftwerken (Kohle, Gas, Öl, Ersatzbrennstoffe) unter Brandschutzgesichtspunkten betrachtet. Die Publikation hat jedoch nicht nur die Brandschutzanforderungen an bestehende Kraftwerke zum Inhalt. Sie wird auch die Gefahrenpotenziale der neuen im Bau bzw. in der Planung befindlichen Großkraftwerksblöcke beschreiben und auch hierfür angemessene Schutzkonzepte aufzeigen. Dem hohen Schadenpotenzial soll durch Ausarbeitung angemessener Schutzkonzepte frühzeitig Rechnung getragen werden. Erreicht werden soll eine Sensibilisierung bei Betreibern, künftig den spezifischen Brandgefahren in allen "Lebensphasen" des Kraftwerks verstärkt Rechnung zu tragen. Dementsprechende Schutzkonzepte werden zudem den hohen Verfügbarkeitsanforderungen der Betreiber gerecht. Anlagen- und Verfahrenssicherheit Auch in dieser Projektgruppe arbeiten von Beginn an (seit 2010) Brandschutzexperten der Industrie - hier der Kraftwerksbetreiber - mit. Die fachliche Arbeit an dem Merkblatt soll Mitte 2015 abgeschlossen sein. Chemieanlagen Die Anlagensicherheit von Chemieanlagen weist auf Grund der bestehenden Rechtsanforderungen in Deutschland einen sehr hohen Standard auf. Für den Brandschutz als wesentlichem Teil der Anlagensicherheit existieren derzeit anlagen- und prozessbezogen keine speziellen Anforderungen. Hier überwiegen derzeit Lösungen und Maßnahmen auf Basis vorhandener Werkfeuerwehren. Derartige Konzepte können bei kleineren Betrieben ohne Werkfeuerwehr keine Anwendung finden. Zudem zeigen Schadenfälle, dass der Brandschutz insbesondere zum Schutz von Sachwerten und der Anlagenverfügbarkeit noch weiter verbessert werden kann. Chemische Anlagen werden zunehmend komplexer verbunden mit einer stark steigenden Tendenz zur Wertkonzentration und damit Erhöhung der Exponierung von versicherten Werten. Diesem erhöhten Schadenpotenzial muss mit angemessenen Schutzkonzepten begegnet werden. Zudem konnte in den letzten Jahren eine bemerkenswerte Anzahl an Schadenfällen mit beträchtlichen Schadenhöhen, insbesondere mit enormen Betriebsunterbrechungen und empfindlichen Ertragsausfällen, beobachtet werden. Die chemische Großindustrie verfügt zwar i. d. R. über eigene Richtlinien / Schutzkonzepte. Diese sind jedoch nicht frei zugänglich und zudem auf Grund ihrer spezifischen Ausrichtung auch nicht ohne Weiteres auf andere Betriebe übertragbar. Kleinere und mittlere Unternehmen der chemischen Industrie verfügen i. d. R. über kein eigenes Regelwerk. Das vorhandene (allgemein zugängliche) technische Regelwerk ist überwiegend auf den Personenschutz und den Umweltschutz abgestellt. Eine zusammenfassende Darstellung übergreifender Schutzkonzepte mit ausreichender Berücksichtigung des Sachwertschutzes existiert nach derzeitigem Kenntnisstand nicht. Die AG-AVS sieht somit die Notwendigkeit, Brandschutzstandards für chemische Anlagen zu beschreiben. Dabei sollen die spezifischen Risikoanforderungen an den Brandschutz in der Chemie von Beginn an im Zusammenwirken mit Experten aus der Industrie herausgearbeitet werden. Hierfür hat die AG-AVS eine Projektgruppe "Brandschutz in chemischen Anlagen" eingerichtet, die Anfang 2014 ihre Arbeit aufgenommen hat. Petrochemische Anlage, Burghausen Bildquelle: Wacker Chemie GmbH 23 Sanierung von Brandschäden Die GDV-Publikation "Richtlinien zur Brandschadensanierung (VdS 2357)" stellen seit 20 Jahren die praxisgerechte Handlungshilfe für den sicheren Umgang mit kalten Brandstellen dar. Die wesentlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sind hier nachvollziehbar und umsetzbar beschrieben. Der Leitgedanke des modernen Arbeits- und Gesundheitsschutzes die Gefährdungsbeurteilung - wurde für den komplexen Fall einer Brandschadensanierung vorgedacht, ohne den Beteiligten Spielräume für eigene Entscheidungen zu nehmen oder deren Sachkenntnisse zu unterfordern. Im Gegenteil: Erst durch sach- und fachgerechtes Handeln können die Gefährdungen beherrscht werden. Kompetentes, schnelles und zielgerichtetes Handeln unmittelbar nach Ablöschen des Brandes ist Grundvoraussetzung für die zügige und kostenbewusste Sanierung von Brandschäden. Diesem Leitgedanken sieht sich auch die 6. Auflage der VdS 2357 verpflichtet, die 2014 veröffentlicht wurde. Durch die Einbindung aller maßgeblichen Institutionen ist die Anerkennung der VdS 2357 als wichtige Erkenntnisquelle zur Brandschadensanierung in Deutschland gewährleistet. Die Fortschreibung und Anpassung an gesetzliche Vorgaben und Technische Regelwerke erfolgt regelmäßig in Abstimmung und Zusam-menarbeit mit allen an der Brandschadensanierung Beteiligten, insbesondere mit Vertretern der Behörden, der Berufsgenossenschaften, der Sanierungsunternehmen und den Sachverständigen. 24 Sicherungstechnik Grundsätzliche Aufgabenstellung "Besser Schäden verhüten, als Schäden vergüten" - um diesem Motto gerecht zu werden, ist es das Ziel der Arbeitsgruppe Sicherungstechnik (AGSIT) stets ein aktuelles und fundiertes Gesamtwerk an Sicherungsrichtlinien und -empfehlungen bereitzustellen. Hierbei steht immer die aktuelle Gefährdungslage im Vordergrund. Es kommt entscheidend darauf an, ob sich neue Vorgehensweisen bei Tätern herauskristallisieren oder ob bestimmte Risiken durch eine überdurchschnittliche Schadenhäufigkeit auffallen. Die Erfahrungen fließen in neue oder bestehende Richtlinien regelmäßig ein, so dass immer die Aktualität und Wirksamkeit der Sicherheitstechnik abgebildet wird. Denn die Richtlinien sollen stets ein angemessenes Maß an Sicherheit beschreiben und zudem den aktuellen technischen Entwicklungen Rechnung tragen. Damit wird ein hoher Grad an Praxistauglichkeit erreicht. Die Erfahrungen der Versicherungswirtschaft werden mit den Experten von Polizei, Herstellern und Errichtern von Sicherungstechnik sowie von VdS Schadenverhütung GmbH regelmäßig ausgetauscht und diskutiert. Die Ergebnisse dieses Prozesses finden sich in zahlreichen VdS-Richtlinien, Merkblättern und weiteren sicherheitsrelevanten Druckstücken wieder. Über die (interne und externe) Gremienarbeit hinaus steht die Geschäftsstelle Mitgliedsunternehmen, aber auch Verbänden, Behörden und sonstigen Dritten als fachlicher Ansprechpartner zur Verfügung. (AG) Kontakt: [email protected] Sicherungstechnik (Einbruch-Diebstahl) Die langjährige Erfahrung der Versicherer hat es ermöglicht, fundierte Sicherungsrichtlinien für die unterschiedlichen Anforderungen herauszugeben: •• Haushalte - Einbruchdiebstahl (VdS 0691); •• Geschäfte und Betriebe (VdS 2333); •• Banken, Sparkassen und sonstige Zahlstellen (VdS 2471); •• Museen und Ausstellungshäuser (VdS 3511); •• Sicherheitsleitfaden Perimeter (VdS 3143). Neben Einbruchdiebstahl werden weitere Gefährdungslagen wie Raub, Überfall oder auch Sabotage berücksichtigt. Die Anforderungen sind dabei risikoabhängig aufgebaut. All diesen Publikationen ist gemein, dass das Thema Sicherheit stets ganzheitlich betrachtet wird. Vereinzelte Maßnahmen sind oft nicht ausreichend, um ein zuverlässiges Schutzniveau zu erreichen. Ein Einbruchdiebstahl ist kein zufälliges Ereignis – es bedarf immer der kriminellen Energie der Täter, die sich oft die schwächsten Stellen in der Sicherheitskette aussuchen. Auch die dickste Kette ist nur so stark, wie ihr schwächstes Glied! Während die genannten Richtlinien in der Hauptsache die Art der Absicherung beschreiben, gibt es noch viele weitere Richtlinien, die für die Systeme und die Technik relevant sind. Dies sind beispielsweise die Richtlinien für Einbruchmeldeanlagen, Planung und Einbau (VdS 2311) und die Richtlinien für Videoüberwachungsanlagen, Planung und Einbau (VdS 2366). Die meisten Richtlinien stehen zum kostenlosen Download auf www.vds.de zur Verfügung. Um einen Überblick zu bekommen, wann welche Richtlinien einschlägig sind, hat die AG-SIT ein Flussdiagramm entwickelt. Dieses finden Sie unter folgendem Link: http://www.vds.de/richtliniennavigator. Schlüsselfaktor für erfolgreiche Schutzkonzepte Viele Sicherungsmaßnahmen sind in den unterschiedlichen Richtlinien beschrieben. Eine besondere Herausforderung ist es, die einzelnen Maßnahmen von der mechanischen Absicherung über die elektronische Meldung, die Weiterleitung an eine Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) bis hin zur Intervention aufeinander abzustimmen. Nur durch die sinnvolle Verzahnung und das reibungslose Ineinandergreifen der auf das konkrete Risiko individuell zugeschnittenen Sicherungsmaßnahmen kann ein optimales Schutzkonzept realisiert werden. Sicherheit für Geschäfte und Betriebe Von zentraler Bedeutung in der gewerblich-industriellen Sachversicherung sind die Sicherungsrichtlinien für Geschäfte Sicherungstechnik 25 Sicherheit für Zuhause Einbrecher bei Nacht und Betriebe (VdS 2333). Hier werden alle Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit Einbruchdiebstahl und Raub beispielhaft beschrieben. Diese Sicherungsrichtlinien werden z. Zt. überarbeitet und grundlegend neu strukturiert. Der Nutzer kann anhand der überarbeiteten Richtlinien eine Art Soll-Ist-Abgleich durchführen. Zudem berücksichtigt die neue Fassung stärker grundlegende Einflüsse und Überlegungen zur konzeptionellen Ausgestaltung von Sicherungsmaßnahmen. Die neuen Sicherungsrichtlinien Geschäfte und Betriebe werden anlässlich der SECURITY 2014 in Essen zur Verfügung stehen. Zukünftige Entwicklungen Die AG Sicherungstechnik wird auch zukünftig im Auftrag der Versicherungswirtschaft aktuelle Entwicklungen und Täterarbeitsweisen aufmerksam beobachten und angemessene Gegenmaßnahmen entwickeln. Dazu gehört, dass eine permanente Beobachtung der sicherheitsrelevanten Themen auf den nationalen und internationalen Märkten durchgeführt und gemeinsam mit der Polizei ausgewertet wird. Alle sicherheitsrelevanten Publikationen werden zeitnah, mindestens jedoch nach fünf Jahren auf den Prüfstand gestellt, d. h. es wird geprüft, ob die Empfehlungen noch dem aktuellen Stand der Technik entsprechen bzw. ob sie der Modi operandi noch Stand halten und ggf. angepasst werden müssen. Einbrecher bei Tag Auch die eigenen vier Wände werden von Einbrüchen nicht verschont. Die AG Sicherungstechnik unterstützt daher die bundesweite Initiative „K-EINBRUCH“. Ein wesentliches Element der Kampagne ist es, jährlich im Herbst am Tag der Zeitumstellung, den "Tag des Einbruchschutzes" durchzuführen, um die Bevölkerung mehr für das Thema Prävention zu sensibilisieren. Unter der Schirmherrschaft des Bundesministers des Innern, durch die Polizei sowie unter aktiver Mitwirkung der Versicherungswirtschaft wird dieses Konzept fortgeführt. Doch welche mechanischen und elektronischen Sicherungen bieten Schutz vor einem Einbruch? Einen Überblick über sinnvolle und geeignete Sicherungstechnik bietet "VdS-Home". Durch diese geprüfte und zertifizierte Sicherheitstechnik wird den Privatanwendern die Möglichkeit geboten, eigene qualitativ hochwertige Sicherungstechnik einzusetzen. Dies gilt umso mehr, als in vielen Hausratversicherungsverträgen keine besonders beschriebenen Vorgaben an die Einbruchssicherheit formuliert sind. Damit auch der Endverbraucher einen einfachen Zugang zu den verschiedenen Zertifizierungen findet, wurde eine leicht verständliche Kennzeichnung mit Sternen umgesetzt. Ferner wurde ein Risiko-Analyse-Tool entwickelt, welches auf einfache Weise den Zugang zur Welt des Einbruchdiebstahlschutzes schafft. 26 Elektrotechnik und Blitzschutz Grundsätzliche Aufgabenstellung Die Arbeitsgruppe „Elektrotechnik und Blitzschutz (AG-EBS)“ beschäftigt sich mit Themen des Brand- und Sachwertschutzes mit Blick auf elektrische Anlagen und deren Betriebsmittel sowie um risiko-adäquaten Blitz- und Überspannungsschutz. Besonders im Fokus stehen elektrische Anlagen bis 1000 V im privaten, gewerblich-industriellen sowie dem öffentlichen Bereich. Die AG-EBS erarbeitet zu diesem Spektrum Angebote und praxisbezogene Lösungen zur Schadenverhütung. Strategisch positioniert sich die AGEBS dabei mit der Erarbeitung von Lösungen zu einzelnen Problemstellungen wie auch mit konzeptionellen und kooperativen Ansätzen. Beispielhaft zu nennen sind Kooperationen mit Bildungseinrichtungen der Elektrohandwerke, um Ausbildungsinhalte zum Sachwertschutz zu vermitteln, die entsprechende Wirkung in der Breite entfalten können. Auch die Mitarbeit in den relevanten Normungsgremien, z. B. für die Errichtung von elektrischen Anlagen, ist ein wichtiges Betätigungsfeld. Hier kann Sicherheit sozusagen a priori in technische Einrichtungen implementiert werden. (TL) Kontakt: [email protected] Elektrotechnik und Blitzschutz Sicherheit mit Kompetenz – Kompetenz mit Sicherheit Elektrotechnische Anlagen werden komplexer und leistungsstärker. Dies ist dem technischen Fortschritt und Anforderungen von Anlagenbetreibern geschuldet. Das dafür notwendige Know-How wächst schnell und somit umfangreich. Dies gilt auch für das entsprechende Planen, Errichten, Betreiben und insbesondere für das Prüfen der Anlagen. Darunter versteht man den Abgleich des Ist-Zustands der Einrichtung mit dem Soll-Zustand. Durch die Prüfung von elektrischen Anlagen, sollen Abweichungen aufgedeckt und damit die Sicherheit der Anlagen beurteilt werden. Dies erfolgt als Erstprüfung vor der ersten Inbetriebnahme oder später als wiederkehrende Prüfung während des Anlagenbetriebs. Es ist wichtig, besonders solche Mängel aufzudecken, die erheblichen Einfluss auf die Anlagenverfügbarkeit bzw. Sicherheit haben. Dies verlangt vom Prüfer breites und aktuelles Fachwissen, Kompetenz sowie Erfahrung. Zudem sollte er die Anlage weder geplant noch errichtet haben und unabhängig vom Auftraggeber der Prüfung sein. Geeignete Experten sind z. B. VdS-anerkannte Sachkundige und Sachverständige, die ihre Qualifikation und Unabhängigkeit durch ein Anerkennungsverfahren nachgewiesen haben. Um die Anerkennung aufrecht zu erhalten, verpflichten sich diese zur regelmäßigen Fortbildung. Im Rahmen ihrer Prüftätigkeit berücksichtigen die VdS-anerkannten Sachkundigen und Sachverständigen neben dem Personenschutz insbesondere die Aspekte des Sachwertschutzes. Lückenschluss bei Schutzgeräten Sicherungen, Leitungsschutzschalter und FI-Schutzschalter sind als Schutzeinrichtungen bekannt. Ohne diese würden es wichtige Schutzmaßnahmen in der elektrischen Anlage nicht geben. So schützen Leitungsschutzschalter und Sicherungen vor zu hohen Strömen. FI-Schutzschalter sind ein bewährtes Mittel, um bei kleinen Fehlerströmen (gegen Erde) rechtzeitig zu reagieren. Und obwohl sich diese Schutzorgane bewährt haben, gab es bisher eine Sicherheitslücke. Fehlerlichtbögen, die beispielsweise durch beschädigte Leitungen oder lose Anschlussklemmen entstehen können, wurden in vielen Fällen nicht oder mit schadenträchtiger Verspätung erkannt. Dies betrifft Fehlerlichtbögen, die zwischen spannungsführenden Leitungen (paralleler Fehlerlichtbogen) und innerhalb eines Leiters (serieller Fehlerlichtbogen) auftreten. Geschlossen wurde diese Sicherheitslücke seit kurzem durch eine Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung (AFDD). Bei der Elektrotechnik und Blitzschutz Überarbeitung der Publikationen, z. B. Elektrische Anlagen in feuergefährdeten Betriebsstätten (VdS 2033), werden sie entsprechend berücksichtigt. Elektrische Batteriespeicher in Haushalten Seit dem 1. Mai 2013 werden elektrische Batterien zur Speicherung von Solarstrom finanziell durch ein KfW-Programm gefördert. Damit ist mit einem Anstieg solcher Anlagen in Haushalten zu rechnen. Bisherige Schätzungen gehen von 5.000 bis 8.000 erbauten Anlagen für das Jahr 2013 aus. Allein wegen der hohen Energiedichte in den Batterien, ist von einer erhöhten Brandgefährdung in den Haushalten auszugehen. Bisher fehlende Normen für Batterieanlagen in Haushaltsbereichen verschärfen dieses Problem. Um den Elektroinstallateuren Hinweise für die korrekte Installation zu geben, soll von der Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE (DKE) in 2014 eine Anwendungsregel zu dieser Thematik herausgegeben werden. Um die damit verbunde- nen Gefährdungen gering zu halten, wird es in diesem Jahr auch eine DKE-Anwendungsregel für Lithium-Batteriespeicher geben. Bei beiden Anwendungsregeln hat die Versicherungswirtschaft aktiv mitgewirkt. Diese beiden Anwendungsregeln und der Umstand, dass es z. Zt. eine relativ geringe Anzahl solcher Anlagen gibt, werden das Risiko dieser Batteriespeicher senken. 27 Guerilla-Photovoltaik-Anlagen "plug and save" Mit „plug & play“ hat jeder schon Erfahrungen gesammelt, mit „plug & save“, einer werblichen Aussage beim Vertrieb von Mini-PV-Anlagen, wahrscheinlich die wenigsten. Es sollte eher heißen „plug & save ≠ safe“. Die umgangssprachlich als GuerillaAnlagen bezeichneten PV-Module für die Steckdose sind zum Selbsteinbau z. B. am Balkon und direktem Anschluss mittels Stecker an eine vorhandene Steckdose des Verbraucherstromnetzes vorgesehen. Suggeriert wird dem Umworbenen eine kostengünstige und problemlose Möglichkeit, selber Energiewirt zu werden. Diese Stecker geführte Variante ist jedoch nicht konform mit technischen Regeln und kann lebens- und brandgefährlich sein. Derartige Anlagen dürfen nur durch Elektrofachkräfte installiert werden. Normenkonforme Betriebsmittel und Anlagen dürfen zu Recht als sicher gelten. Die Hersteller und Errichter müssen dafür einen erheblichen Aufwand leisten. Der Sicherheit und dem Verbraucherschutz dienen EU-Direktiven, Gesetze, Institutionen, wie z. B. die Marktaufsicht, und selbstverständlich Regelwerke wie die VDE-Bestimmungen. Eine positive Wirkung hinsichtlich dieser Sicherheit bedeutet, die verbindlichen Vorgaben an die Technik einzuhalten. Ansonsten wird dem Betreiber / Verbraucher eine Sicherheit suggeriert, die es nicht gibt. www.produktrueckrufe.de Lichtbogen Bildquelle: Siemens AG 28 Naturgefahren und Leitungswasser Grundsätzliche Aufgabenstellung Die Arbeitsgruppe Naturgefahren und Leitungswasser (AG-NLW) beobachtet die für die Versicherungswirtschaft relevanten Entwicklungen in den Bereichen Naturgefahren- und Leitungswasserschäden. In diesem Gremium werden auch die Arbeitsaufgaben für die unterhalb der AG dauerhaft eingerichteten Projektgruppen gesteuert: •• PG Naturgefahren, •• PG Leitungswasser. In den Mitgliedsunternehmen soll das Problembewusstsein für die Schadenentwicklung geschärft werden. Hierzu werden unterschiedliche technische Entwicklungen in der Leitungswasserinstallation beschrieben und Präventionshinweise gegeben. Um Naturgefahren zu begegnen, werden z. B. Konzepte zum Schutz vor den Auswirkungen vor Hochwasser- und Starkregenereignissen erarbeitet. Hierzu werden eigene Richtlinien und Publikationen veröffentlicht. In externen Gremien werden die Belange der Schadenverhütung bei der Erstellung von Normen und Technischen Regelwerken eingebracht. Die Geschäftsstelle steht den Mitgliedsunternehmen wie auch Verbänden, Behörden und sonstigen Dritten als fachlicher Ansprechpartner zur Verfügung. (MG, MW) Kontakt: [email protected] Naturgefahren und Leitungswasser Arbeits- und AG-NLW: Aufgabengebiete der •• Analyse und Aufbereitung wichtiger Informationen für die Versicherungswirtschaft aus den Bereichen Naturgefahren und Leitungswasser; •• Transport der Arbeitsergebnisse in die Versicherungsunternehmen; •• Lenkung der Projektgruppe Naturgefahren und der Projektgruppe Leitungswasser. PG Naturgefahren Die Projektgruppe beschäftigt sich mit allen versicherungsrelevanten Naturgefahren. Im Fokus sind besonders die Ereignisse, die in den letzten Jahren erhebliche Schäden verursacht haben. Zu nennen sind hier z. B.: •• die Hochwasserereignisse im Frühsommer 2013 mit einem versicherten Gesamtschaden von ca. 1,8 Mrd. EUR; •• die Hagelereignisse im Sommer 2013 mit einem versicherten Gesamtschaden von ca. 3,0 Mrd. EUR. Die PG Naturgefahren arbeitet Konzepte und Maßnahmen zur Schadenverhütung und -begrenzung bei derartigen Naturgefahren aus: •• Schutz vor Sturm; Leitfaden für Schutzkonzepte und Schutzmaßnahmen bei Industrie- und Gewerbebetrieben VdS 3521; •• Schutz vor Hagel VdS 0123; •• Aktualisierung des GDV-Flyers "Land unter… Schäden durch Überschwemmung – richtig vorbeugen und versichern" zur Information der Verbraucher. Begleitung externer Projekte •• Entwicklung und Erprobung des Hochwasserpasses in Zusammenarbeit mit dem HochwasserKompetenzCentrum e. V. (HKC); •• Starkregen und urbane Sturzfluten in Zusammenarbeit mit der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA); •• hochwasserangepasstes Planen und Bauen (DWA). •• Begleitung des Projektes zu Schneemanagement und Sicherheit bei der Schneeräumung Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (DGUV / BG Bau). Naturgefahren und Leitungswasser PG Leitungswasser Die nach wie vor besorgniserregenden Schadenzahlen bei Leitungswasserschäden sind häufig im hohen Alter der Gebäudeinstallationen begründet. Aber auch Fehler bei Planung, Installation und Betrieb der Anlagen lassen die Schadendurchschnitte ansteigen. Jährliche Schadenaufwendungen in Höhe von ca. 2,0 Mrd. EUR sind die Regel. Diesem negativen Trend begegnet die PG durch Untersuchungen zur Prävention von LWSchäden. Die Erkenntnisse hieraus werden von der PG zu fundierten Hinweisen für die Mitgliedsunternehmen aufbereitet und fließen auch in die entsprechenden Publikationen ein. Laufende Arbeiten •• Erfahrungsaustausch mit der Industrie, dem Installateur- und Bauhandwerk, Sanierungsfirmen und Fachverbänden; •• Austausch mit den weiteren GDVArbeitsgruppen, dem IfS - Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer sowie weiteren externen Fachkreisen; •• Dialog mit behördlichen Vertretern - derzeit insbesondere zum Thema „Trinkwasserverordnung“, die eine Prüfung bestimmter LW-Anlagen vorsieht; •• Durchführung von Seminaren und Fachtagungen zum Thema Leitungswasserversicherung. Ausgewählte GDV-Publikationen Naturgefahren Schutz vor Überschwemmung; Leitfaden für Schutzkonzepte und Schutzmaßnahmen bei Industrie- und Gewerbeunternehmen (VdS 3521) Flyer für Privatkunden: •• "Land unter… Schäden durch Überschwemmung – richtig vorbeugen und versichern"; Leckageortung in häuslichen Leitungswasser-Installationen Leitungswasserschäden werden sich nie völlig verhindern lassen. Jedoch gibt es technische Möglichkeiten, das Ausmaß des Schadens zu minimieren. Seit einiger Zeit sind sog. Leckagedetektoren zum Einbau in die Leitungswasserinstallation auf dem Markt. Durch den Einsatz derartiger Systeme, die in Verbindung mit Absperrventilen im Falle eines Schadens automatisch die weitere Zufuhr von Leitungswasser unterbrechen, kann das Schadenausmaß stark begrenzt werden. Hier ist der Verband sowohl mit der Industrie als auch mit den Versicherungsunternehmen sowie dem Handwerk im Austausch. Ziel ist es, diesen wichtigen Baustein der Schadenverhütung weiter zu stärken, publik zu machen und die technischen Eigenschaften der Geräte weiter zu optimieren. •• "Stürmische Zeiten... (Schutz vor Sturm)". Bildquelle: Fotolia Leitungswasser Flyer für Privatkunden •• „Kleines Leck, großer Schaden“ Schwerpunkt: Verhütung von frostbedingten Schäden Ein durch Sturm angehobenes und zerstörtes Dach Bildquelle: HDI-Gerling Industrie Versicherung AG 29 30 Hochwasserpass Sensibilisierung und Wissensvermittlung als erster Schritt zur Schadenminimierung Die Eigenvorsorge ist für die Schadenminimierung am eigenen Haus unabdingbar. Doch erst wer sich der Gefahren bewusst ist, ist auch bereit, Eigenvorsorge zu treffen. Das HochwasserKompetenzCentrum e. V. (HKC) setzt sich deshalb verstärkt für die Sensibilisierung der Bevölkerung gegen die Überschwemmungsgefahren ein. Der seit Februar 2014 veröffentlichte Hochwasserpass, mit dem sich Hausbesitzer ein Bild ihres individuellen Überschwemmungsrisikos machen können, fördert das Hochwasserbewusstsein und vermittelt umfangreiches Wissen über die Gefährdungen und Schutzmöglichkeiten. Jeden kann eine Überflutung tiefliegender Räume treffen – nicht nur Hausbesitzer, die ihr Grundstück direkt am Fluss oder in der Nähe von Bächen haben Die Gefahr durch Starkregen, Kanalrückstau und Flusshochwasser – die immer stärker und häufiger auftritt – besteht überall und muss stärker in das Bewusstsein der Menschen rücken. Mit dem ersten Schritt zum Erwerb des Hochwasserpasses – der Selbstauskunft – wird kostenlos im Internet unter www.hochwasserpass.de ein Fragebogen ausgefüllt. Durch die gezielten Fragen sowie die zusätzliche Möglichkeit, umfangreiche Informationen abzurufen, setzt sich der Hausbesitzer intensiv mit der Thematik auseinander. Anhand der getätigten Angaben in der Selbstauskunft wird der Ist-Zustand des Hauses hinsichtlich der Wassergefahr dargestellt. Der Hausbesitzer bekommt eine kostenlose Kurzbewertung, die eine erste Orientierung über die Gefährdung in Bezug auf Hochwasser, Starkregen und Sturzfluten gibt. In der Kurzbewertung werden auch schon die ersten Hinweise auf mögliche Vorsorgemaßnahmen gegeben. Der Hochwasserpass führt oft zur besseren Versicherbarkeit Bei der Kurzbewertung handelt es sich jedoch um ein automatisiertes Verfahren, so dass die Bewertungen den tatsächlichen Verhältnissen am Gebäude nicht immer zu 100 % entsprechen. Um konkrete Vorschläge für Vorsorgemaßnahmen zu erhalten und um den Hochwasserpass ausgestellt zu bekommen, muss der Hausbesitzer sich an einen Sachkundigen wenden. Dieser prüft die Angaben aus der Selbstauskunft auf Plausibilität und Richtigkeit, ergänzt die Angaben und bescheinigt den Gefährdungsstatus, die getroffenen Schutzmaßnahmen und macht Verbesserungsvorschläge. Der Hochwasserpass gibt den Inhabern dann Klarheit über das Gefährdungsrisiko. Damit kann einerseits die Versicherbarkeit von Grundstücken verbessert werden. Der Hochwasserpass kann aber auch bei der Veräußerung hilfreich sein, da die Risiken für Hochwasser, Rückstau und Starkregen bewertet ausgewiesen sind. Der Hochwasserpass – ein wesentlicher Beitrag für Hochwasserschutz in Deutschland Für eventuelle weitere Untersuchungen, für eine verbesserte Eigenvorsorge und für Schaden verhütende Maßnahmen schafft der Hochwasserpass eine Entscheidungsgrundlage für den Hausbesitzer. Mit dem Hochwasserpass kann deutschlandweit in einem standardisierten Verfahren die Gefährdung der Bevölkerung und die immensen Schäden bei extremen Überflutungsereignissen reduziert werden. Mit Unterstützung der Versicherungswirtschaft wird hier ein wesentlicher Beitrag für den Hochwasserschutz in Deutschland geleistet. (Reinhard Vogt, Geschäftsführer, HKC Köln) Offshore-Windenergie 31 Offshore-Windenergie Im Zuge der Energiewende gewinnen OffshoreWindenergieanlagen zunehmend an Bedeutung. Die Errichtung von Offshore-Windparks ist mit sehr hohen Investitionen verbunden. OffshoreWindparks sind zahlreichen Gefahren und Einflüssen aus der Einsatzumgebung ausgesetzt. Zu nennen sind z. B. Blitz, Sturm, Wellengang, Korrosion durch salzhaltige Luft und ständige Nässe, Schiffskollision sowie Ankerschäden. Hierdurch können die Verfügbarkeit von Offshore-Windparks und die erforderliche Sicherheit der zukünftigen Energieversorgung erheblich gefährdet werden. Eine GDV-Arbeitsgruppe wird in Abstimmung mit der Praxis ein umfassendes Konzept zur Schadenverhütung bei der Planung und beim Betrieb von OffshoreWindparks (VdS 3522) erarbeiten. Dieses Konzept soll sich sowohl auf den Brand- als auch den Maschinenschutz erstrecken. Schwerpunkt der Empfehlungen bildet der Schutz von Offshore-Plattformen und -Kabelanlagen. Ergänzend dazu kann auf Erkenntnisse verwiesen werden, die in der GDV-Publikation "Windenergieanlagen (WEA); Leitfaden für den Brandschutz (VdS 3523) " dokumentiert sind. Diese Publikation wurde seinerzeit als ein willkommenes Novum auch von CFPA-Europe (The Confederation of Fire Protection Association Europe) und IMIA (International Association of Engineering Insurers) übernommen und veröffentlicht. Die europäischen Erst- und Rückversicherer haben im European Wind Turbine Committee (EWTC) gemeinsam mit Experten der Offshore-Industrie einen weiteren Leitfaden erarbeitet, der als "Offshore Code of Practice" (OCoP) veröffentlicht wird. Diese Hinweise zum Risikomanagement basieren auf Experteneinschätzungen. Damit sollen die Gefahren, Risiken und Schutzmaßnahmen für alle maßgebenden Bau von Offshore-Fundamentstrukturen in Bremerhaven Arbeitsschritte identifiziert und bewertet werden. Der Leitfaden erfasst sowohl die Errichtung von Offshore-Windparks als auch den Transport von Anlagenteilen. Vorhandene Risiken können so erkannt und dargestellt werden. Dies ermöglicht notwendige Investitionen und stellt langfristig die Versicherbarkeit der mit Offshore-Windparks verbundenen Risiken sicher. Der GDV teilt die Erkenntnisse zur Schadenverhütung mit Behörden und technischen Regelsetzern, z. B. Bundesbauministerium, Bundesamt für die Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Bundesnetzagentur und dem DIN. (MW) 32 Weitere Gremienarbeit und Normung Weitere Gremienarbeit und Normung Die GDV-Geschäftsstelle vertritt fachlich die Interessen der Versicherungswirtschaft in Regel setzenden Institutionen. National und international werden in Gremien die Erfahrungen der Versicherungswirtschaft bei der Erarbeitung von Normen und Regelwerken eingebracht. Beratungsgremien der Bundesregierung Der Verband vertritt seit mehreren Berufungsperioden wirksam die Interessen der Versicherungswirtschaft in Beratungsgremium der Bundesregierung, z. B. der Kommission für Anlagensicherheit (KAS). Der GDV begleitet und prägt durch seine Mitarbeit derzeit folgende Projekte der KAS: •• Menschliche Faktoren: Erarbeitung eines Leitfadens "Besondere Anforderungen an Sicherheitstechnik sowie Sicherheitsorganisation zur Unterstützung des Anlagenpersonals in Notfallsituationen"; •• Anforderungen an Biogasanlagen: Erarbeitung einer Technischen Regel Anlagensicherheit (TRAS) zur Konkretisierung der in Bearbeitung befindlichen Biogasverordnung; •• Umgebungsbedingte Gefahrenquellen - Auswirkungen auf die Anlagensicherheit: Erarbeitung einer Technischen Regel für Anlagensicherheit (TRAS) "Vorkehrungen und Maßnahmen wegen der Gefahrenquellen Wind sowie Schnee- und Eislasten"; •• Ausschuss "Ereignisauswertung": Erfassung und Bewertung insbesondere nicht meldepflichtiger Ereignisse. Insurance Europe Auf europäischer Ebene werden die Arbeiten der Schadenverhütung über das Prevention Forum (PF) von Insurance Europe (ehemals CEA) gebündelt. Ähnlich des deutschen Pendants der Kommission Sach-Schadenverhütung koordiniert das PF mittels Experten-Gruppen die Arbeit in den Bereichen Brandschutz, Security und weitere Gefahren. Ziel ist es, aus dem Erfahrungsschatz nationaler Verbände das Schadenverhütungswissen in Europa allen Interessierten zugänglich zu machen. Mitarbeit in Normungsorganisationen (Auszug) Der Verband arbeitet auf einer Vielzahl von Fachgebieten in Normen bzw. Regel setzenden Gremien mit und vertritt dort die Interessen der Versicherungswirtschaft. Deutsches Institut für Normung (DIN) •• Normenstelle Schiffs- und Meerestechnik (NSMT), u. a. AA Offshore-Windenergie; •• Koordinierungsstelle Umweltschutz (KU), u. a. AK Anpassung an den Klimawandel; •• Fachnormenausschuss Feuerwehrwesen, speziell die Gremien für Brandschutzanlagen; •• DIN Normenausschuss Wasserwesen -„Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke“, DIN 1986; •• DIN Normenausschuss Wasserwesen - „Häusliche Wasserversorgung“, DIN 1988. •• Fachnormenausschuss Bauwesen (NABau), speziell Gremien der Brandschutznormung, u. a.: −− Brandschutzingenieurverfahren (DIN 18009); −− Baulicher Brandschutz im Industriebau (DIN 18230-1); −− Baulicher Brandschutz großflächiger Dächer (DIN 18234); −− Baulicher Brandschutz im Industriebau - Brandsimulation (DIN 18230-4). Weitere Gremienarbeit und Normung 33 Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) •• Errichten von Niederspannungsanlagen - Schutzmaßnahmen - Schutz gegen thermische Auswirkungen (DIN VDE 0100-420); "Bau von Trinkwasser-Installationen" sowie “Wartung und Betrieb von Trinkwasser-Installationen“. •• Entwurf DIN IEC 62606 (VDE 0665-10): Allgemeine Anforderungen an Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDD); •• VDE-Anwendungsregel VDE AR E: Stationäre elektrische Energiespeichersysteme am Niederspannungsnetz“. Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb) •• Referat 1 Vorbeugender Brandschutz; Verein Deutscher Ingenieure (VDI) Richtlinienausschüsse zu den Themen •• Instandhaltung von Photovoltaik-Anlagen; •• Referat 4 Ingenieurmethoden des Brandschutzes; •• Referat 9 Werksicherheit und Werkbrandschutz; •• Referat 10 Umweltschutz; •• Referat 14 Brandschutzanlagen. •• Instandhaltung von Windenergieanlagen; •• Regenerative Energiesysteme für Gebäude. VDI-Richtlinienausschüsse zur Erarbeitung der VDI-Richtlinien 2263: "Brand- und Explosionsschutz an •• Entstaubungsanlagen (Blatt 6 / 6.1), •• Sprühtrocknungsanlagen (Blatt 7 / 7.1), •• Elevatoren (Blätter 8 / 8.1). Stellungnahme zu Gesetzen, Verordnungen und Technischen Regeln Nicht bei allen externen Projekten ist der GDV bereits in der Arbeitsphase involviert. Dies trifft z. B. regelmäßig auf Gesetze und Verordnungen zu. Hier besteht jedoch für den GDV im Rahmen der Anhörungsverfahren die Möglichkeit, sich zu den Referentenentwürfen der Bundesregierung zu positionieren. (GR) Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) •• "Bau von Trinkwasser-Installationen" sowie “Wartung und Betrieb von Trinkwasser-Installationen“; •• DWA-AG HW-4.7 „Hochwasserangepasstes Planen und Bauen“; •• DWA-AG HW-4.8 "Hochwasserpass; Qualifikation der Sachkundigen". 34 Neuerscheinungen des GDV / Informationsquellen Neuerscheinungen des GDV / Informationsquellen Titel Erläuterung Druckstücknummer Leuchten Publikation zur Planung, Auswahl, Errichtung sowie den Betrieb von Leuchten und Beleuchtungsanlagen. VdS 2005 Anlagen der Informationstechnologie (IT-Anlagen) Dieses Merkblatt konkretisiert die Anforderungen und Maßnahmen zur Schadenverhütung für IT-Anlagen in Betrieben, Hochschulen und Verwaltungen. VdS 2007 Nichtöffentliche Feuerwehren - Ein Baustein des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements Das überarbeitete Merkblatt enthält die bewährte Grundlage für die Beurteilung des abwehrenden Brandschutzes im Betrieb und beschreibt nun zudem Aufgaben der nichtöffentlichen Feuerwehren im Rahmen des betrieblichen Gefahrenabwehrmanagements. VdS 2034 Sicherheitsvorschriften für Betriebe des Gaststättengewerbes Diese nutzungsspezifischen Sicherheitsvorschriften sind hinsichtlich der letzten Entwicklung von Brandgefahren und Brandschutzmaßnahmen, z. B. Küchenlüftung, Feuerlöscher gegen Fettbrände, aktualisiert. VdS 2056 Sicherheitsvorschriften für elektrische Anlagen in landwirtschaftlichen Betrieben und Intensiv-Tierhaltungen Sicherheitsvorschriften enthalten Maßnahmen zum sicheren Betrieb von elektrischen Anlagen in landwirtschaftlichen Betrieben und Intensivtierhaltungen. Sie können die Pflichten des Versicherungsnehmers berühren. VdS 2057 Elektrische Anlagen in der Landwirtschaft Publikation zur Planung, Errichtung sowie den Betrieb von elektrischen Anlagen in landwirtschaftlichen Betrieben, Tieraufzuchtbetrieben und Gartenbaubetrieben. VdS 2067 Sicherheitsvorschriften für die Landwirtschaft Sicherheitsvorschriften enthalten Maßnahmen zum sicheren betreiben landwirtschaftlicher Betriebe. Sie können die Pflichten des Versicherungsnehmers berühren. VdS 2242 Richtlinien zur Brandschadensanierung Diese Richtlinien konkretisieren für alle Maßnahmen und Tätigkeiten der Brandschadensanierung die Vorgaben des staatlichen Arbeitsschutz- und Abfallrechts sowie der gesetzlichen Unfallversicherungsträger. VdS 2357 Planung und Einbau von Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen Diese Leitlinien zeigen auf, wie Gefahrenpotentiale hinsichtlich möglicher Löschwasserschäden identifiziert und durch vorbeugende technische sowie organisatorische Maßnahmen minimiert werden können. Zudem geben sie Hinweise zur Bemessung und zum Einbau von Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen. VdS 2557 Berechnungsblatt LöschwasserRückhaltevolumen Berechnungsblatt, das die Anwendung der Formel zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteeinrichtungen der VdS 2557 erleichtern soll. VdS 2557a Brandschutz im landwirtschaftlichen Betrieb Die Leitlinien erläutern typische Brandgefahren und Risiken im landwirtschaftlichen Betrieb. Es werden mögliche Brandschutzmaßnahmen zur Schadenverhütung aufgezeigt. VdS 3453 Neuerscheinungen des GDV / Informationsquellen Titel Erläuterung Lebensmittelherstellung und -verarbeitung; Leitfaden zum Brandschutz In diesem Leitfaden sind anlagen- und prozesstypische Brandgefahren und Brandschutzmaßnahmen mit Hilfe von Fließschemata, Übersichtstabellen und ergänzenden Erläuterungen zugeordnet. VdS 3454 Umgang mit Magnesium - Gefahren und Schutzkonzepte Publikation zur Schadenverhütung der deutschen Versicherer. Das Merkblatt beschreibt die Brand- und Explosionsgefahren beim Umgang mit Magnesium und zeigt angemessene Schutzkonzepte auf. VdS 3537 Brandschutzkonzepte und Brandschutznachweise; Hinweise und Information zur Planung und Prüfung Ausgehend von Erfahrungen bei der Anerkennung von Prüfingenieuren und Prüfsachverständigen für Brandschutz und aus Sicht der Versicherer sind Hinweise zur Aufstellung ganzheitlicher Brandschutzkonzepte aufbereitet. VdS 3547 Mobile Hochwasserschutzsysteme; Hinweise für die Beschaffung, den Einsatz und die Bereitstellung In diesem gemeinsamen Leitfaden vom GDV und HKC sind typische Leistungsmerkmale mobiler Hochwassersysteme und praktische Hinweise zu deren Anwendung systematisch aufbereitet, u. a. in Form einer Checkliste. VdS 6001 35 Druckstücknummer Bezugsquelle: VdS-Verlag Weitere Informationen und Bezugsquellen: •• •• •• •• •• www.gdv.de – Homepage des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) www.vds-home.de – Schadenverhütungsinfos für den Endverbraucher www.vds.de – Homepage der VdS Schadenverhütung GmbH www.vds-shop.de – VdS Schadenverhütung GmbH Verlag, Amsterdamer Str. 174, 50735 Köln www.vds-industrial.de – die Homepage der Sach-Schadenverhütung für den Gewerbe und Industriebereich. Ein wesentliches Element dieser Informationsplattform ist die Möglichkeit zum kostenfreien Download aller GDV-Publikationen zur Schadenverhütung. (ab Mitte 2014 www.vds.de) 36 Öffentlichkeitsarbeit Öffentlichkeitsarbeit Die GDV-Geschäftsstelle steht Mitgliedsunternehmen, Verbänden, Behörden, Institutionen und Unternehmen als fachlicher Ansprechpartner zu allen Fragen der Schadenverhütung im Sachversicherungsbereich zur Verfügung. Für die Außenwirkung nutzt die Geschäftsstelle eine Vielzahl an Instrumenten - sowohl klassisch als auch neue Medien, z. B. Podcasts zu den Themen: •• Rauchmelder als Lebensretter; •• Alle Jahre wieder – Brände in der Weihnachtszeit; •• Solaranlagen: Sicher auch bei Wind und Wetter. Für den Transport der Schadenverhütungsinhalte wird die bekannte Marke VdS genutzt und diese als „Institution für die Schadenverhütung der Versicherer“ weiter etabliert. Damit wird auch sichergestellt, dass Publikationen der Schadenverhütung (GDV und VdS) aus einer Hand an die jetzigen Zielgruppen adressiert werden. •• Freitag der 13. – Tag des Rauchmelders; •• Schutz vor Naturgefahren; •• Schutz vor Einbruchschäden; •• Sicherer Umgang mit Feuerwerkskörpern; •• Schutz vor Frostschäden. Fachpublikationen Über abgeschlossene Projekte, neue Publikationen sowie die Ergebnisse der Mitarbeit in externen Gremien wird regelmäßig in Fachzeitschriften berichtet. An erster Stelle steht dabei die von VdS Schadenverhütung herausgegebene Zeitschrift "Schadenverhütung und Sicherheitstechnik", auch als s+s report bekannt. Tagungen, Fachveranstaltungen, Messen Zu ausgewählten Themen werden von den KSSV-Arbeitsgruppen VdS-Fachtagungen und Seminare geplant und fachlich begleitet. So kann der bereits in der Projektphase begonnene Dialog mit einem breiten Fachpublikum fortgesetzt werden. GDV-Publikationen im Netz Unter der Adresse www.vds.de wurde eine Internetplattform zur Verbreitung der Sachschadenverhütungsinhalte für Industrie und Gewerbe etabliert. Dieses Portal bietet umfangreiche Informationen für die Risikoaspekte •• Brandschutz, •• Security (Schutz gegen Einbruch, Diebstahl, Überfall, Sabotage), •• Schutz vor Elementargefahren (Sturm, Überschwemmung) sowie •• Blitz und Überspannung. Die Seite basiert auf den vorhandenen VdS- und GDV-Publikationen und stellt sowohl thematisch als auch quantitativ einen Baustein einer breiten Öffentlichkeitsarbeit der Sach-Schadenverhütungsarbeit dar. Ein wesentliches Element dieser Informationsplattform ist die Möglichkeit zum kostenfreien Download aller GDV-Publikationen zur Schadenverhütung. Presse und Öffentlichkeitsarbeit Über die GDV-Presseabteilung werden verbrauchernahe Themen aufbereitet und der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Beispielhaft seien folgende Themen genannt: Die Experten aus den AGs und PGs engagieren sich ebenso wie die Mitarbeiter der GDV-Geschäftsstelle mit "ihren" Themen auch auf Tagungen anderer Veranstalter. Auch die Präsenz auf einschlägigen Messen und Kontaktforen gehört zum ständigen Dialog mit der Fachöffentlichkeit. Zum Thema Einbruchdiebstahlschutz hat die Polizei die Einbruchschutzkampagne K-EINBRUCH (www.k-einbruch.de) gegründet. Im Rahmen dieser Kampagne wurde über ein breit aufgestelltes Aktionsbündnis, welches sich aus VdS Schadenverhütung, dem GDV, zahlreichen Verbänden, Betrieben und der Polizei zusammensetzt, der „Tag des Einbruchschutzes“ ins Leben gerufen. Ausgangspunkt für alle Aktivitäten rund um den „Tag des Einbruchschutzes“ ist der Tag der Zeitumstellung zur Winterzeit, also jeweils der letzte Sonntag im Oktober. Themenspezifischer E-Mail-Kontakt Mit dem Bericht 2011/2012 der GDV Sach-SchadenverhütungsGremien wurde erstmals für jede Arbeitsgruppe der Kommission Sach-Schadenverhütung (KSSV) eine eigene E-Mail-Adresse bekannt gegeben. Damit können über die GDV-Geschäftsstelle gezielt Informationen zu den jeweiligen Themen und Projekten abgerufen werden. Die E-Mail-Adressen finden sich auf den Projektseiten der jeweiligen Arbeitsgruppen. (GR) VdS - seit über 100 Jahren zuverlässiger Partner der Versicherer 37 VdS - seit über 100 Jahren zuverlässiger Partner der Versicherer Die VdS Schadenverhütung GmbH, hervorgegangen aus der im Jahr 1908 durch die deutsche Versicherungswirtschaft gegründeten „Sprinklerüberwachungsstelle“, ist heute Europas größter Zertifizierer für Unternehmenssicherheit – und seit mehr als 100 Jahren ein geschätzter Partner der Versicherer. 30 von 30 DAXUnternehmen und Institutionen auf der ganzen Welt verlassen sich auf die Expertisen der GDV-Tochter. Die VdS-Philosophie: Umfassende Sicherheit VdS deckt für Versicherer sowie andere Institutionen und Unternehmen die komplette Schutzkette aus einer Hand ab: •• VdS-Richtlinien, die bekannt praxisnahen Hilfen für Planung und Einbau, dienen weltweit als Basis für optimalen Brandschutz. •• VdS-anerkannte Produkte stehen für zertifizierte Zuverlässigkeit bis ins kleinste Detail. Die WIK-Enquete, die umfangreichste Befragung von Europas Entscheidern für Unternehmenssicherheit, ergibt seit Jahren in Folge: Wichtigstes Investitionskriterium ist für Profis das VdS-Qualitätssiegel. •• VdS-anerkannte Errichter: Von Planung bis Wartung verlassen sich Experten auf die Qualität dieser geprüften Dienstleister. •• Technische Prüfstelle von VdS: Mängel in der komplexen Brandschutztechnik finden VdS-Partner dank der weltweiten Abnahme vor Ort sofort – und nicht dann, wenn es brennt. Alle Erfahrungen in Schadenverhütung bündelt VdS auch in mehr als 200 Aus- und Weiterbildungen sowie internationalen Fachtagungen und einer eigenen Brandschutzmesse im Rahmen der VdS-BrandSchutzTage. www.vds.de/de/bildungszentrum-verlag/ Umfassende Naturgefahrenbewertungen vom Schreibtisch aus Das webbasierte Informationssystem des GDV, ZÜRS Geo, liefert Versicherern seit über zehn Jahren präzise Geodaten zur Risikoeinschätzung. Die Unternehmen können mit ZÜRS Geo Naturgefahren vom Schreibtisch aus bewerten und sparen so aufwändige Besichtigungen. VdS hat das System vom GDV in das neu gegründete Geschäftsfeld „VdS GeoExpertise“ übernommen. Simon Goeden-Eicken, Leiter der neuen VdS-Abteilung, betont: „Die strategische Entwicklungshoheit von ZÜRS Geo bleibt in den Gremien des GDV. Dies sichert die optimale Ausrichtung unserer Angebote an den Bedürfnissen der Versicherer. Zusätzlich erweitern wir ZÜRS Geo umfassend und bieten den Versicherern jetzt auch speziell auf ihre Prozesse hin angepasste Systemoberflächen und viele individuelle Funktionen.“ www.vds.de/geoex Optimaler Schutz für Versicherer wie Versicherungsnehmer: Risikomanagement mit VdS Die über 100 Jahre Schadenverhütungs-Erfahrung von VdS können die Partner im GDV jetzt auch nutzen, um die vielfältigen innerbetrieblichen Gefahrenquellen ihrer Versicherungsnehmer ganzheitlich zu identifizieren. Konkrete Handlungsempfehlungen des neuen VdS-Geschäftsfelds „Risikomanagement“ stellen die Schadenverhütungsfähigkeiten der versicherten Unternehmen auf eine solide Basis. Analyse, Bewertung und Management erfolgen aus einer Hand und in Übereinstimmung mit den Zielsetzungen der deutschen Versicherer. www.vds.de/risikomanagement Daten & Fakten Die VdS Schadenverhütung GmbH mit Hauptsitz in Köln und Niederlassungen im In- und Ausland (Schweiz, Niederlande, Polen, Tschechien, China) ist ein Unternehmen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV). Über 400 Mitarbeiter arbeiten in allen relevanten Bereichen der Unternehmenssicherheit: Brandschutz, Einbruchschutz und Naturgefahren. www.vds.de (Dr. Florian Scharr, Pressesprecher, VdS) 38 Autorenverzeichnis / Ansprechpartner Autorenverzeichnis / Ansprechpartner Alexander Küsel (AK) Leiter Schadenverhütung-Sach Fachbereiche: •• Kartellrecht •• Internationale Schadenverhütungsarbeit und Insurance Europe •• Spezialaufgaben Tel.: +49 / 30 / 20 20 - 53 40 Email: [email protected] Karsten Callondann (KC) Referent Schadenverhütung-Sach Fachbereiche: •• Elektrische Anlagen / Betriebsmittel •• Blitz- und Überspannungsschutz •• Photovoltaikanlagen Tel.: +49 / 30 / 20 20 - 53 59 Email:[email protected] Dr. Andreas Grote (AG) Referent Schadenverhütung-Sach Fachbereiche: •• Einbruchdiebstahlschutz •• Mechanische und elektronische Sicherungstechnik •• Polizeiliche Kriminalstatistik / Täterverhalten Tel.: +49 / 30 / 20 20 - 53 47 Email:[email protected] Mark Grusdas (MG) Referent Schadenverhütung-Sach Fachbereiche: •• Leitungswasser •• Haus- und Gebäudetechnik •• Denkmalschutz Tel.: +49 / 30 / 20 20 - 53 49 Email: [email protected] Autorenverzeichnis / Ansprechpartner Thomas Langer (TL) Referent Schadenverhütung-Sach Fachbereiche: •• Elektrische Anlagen •• Blitz- und Überspannungsschutz •• Elektrische Betriebsmittel Tel.: +49 / 30 / 20 20 - 53 58 Email:[email protected] Dr. Günther Roßmann (GR) Referent Schadenverhütung-Sach Fachbereiche: •• Anlagensicherheit und betriebliche Störfallvorsorge •• Brandschadensanierung •• Umgang mit Gefahrstoffen Tel.: +49 / 30 / 20 20 - 53 54 Email:[email protected] Marco van Lier (MvL) Referent Schadenverhütung-Sach Fachbereiche: •• Brandschutzkonzepte, anlagentechnischer Brandschutz •• Betrieblicher Brandschutz •• Feuerwehren Tel.: +49 / 30 / 20 20 - 53 55 Email:[email protected] Dr. Mingyi Wang (MW) Referent Schadenverhütung-Sach Fachbereiche: •• Naturgefahren (Schutz vor Überschwemmung, Starkregen, Sturm, Schneelast und Hagel, Anpassung an den Klimawandel) •• Brandschutzkonzepte, baulicher Brandschutz •• Brandschutzingenieurwesen Tel.: +49 / 30 / 20 20 - 53 56 Email:[email protected] 39 GDV Wilhelmstraße 43 / 43 G, 10117 Berlin Postfach 08 02 64, 10002 Berlin Tel. 0 30 / 20 20 - 50 00, Fax 0 30 / 20 20 - 60 00 [email protected], www.gdv.de Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Schadenverhütung in der Sachversicherung 2011 / 2012 Bericht der GDV Sach-Schadenverhütungs-Gremien