Schalltechnische Untersuchung zu baubetrieblichen
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Schalltechnische Untersuchung zu baubetrieblichen
Messstelle nach § 26 BImSchG für Geräusche und Erschütt erung en Schalltechnische Untersuchung zu baubetrieblichen Lärmimmissionen Vorhaben: DB Netz AG Erneuerung der Eisenbahnüberführung in Bahn-km 77+004 der Strecke 5500 München – Regensburg Auftraggeber: DB Netz AG Regionalbereich Süd Richelstraße 1 80634 München Bearbeitungsstand: 04/2014 Projekt-Nr.: 2014 578 BL Prinzregentenstraße 5 · 86150 Augsburg Tel.: 0821/455 179 0 · Fax: 0821/455 00 79 · E-Mail: [email protected] Auftrag vom: 27.11.2013 Anzahl Seiten: 20 Anzahl Anlagen: 2 Ansprechpartner: Manfred Ertl Durchwahl: 0821 / 455 179 10 E-Mail: [email protected] Dokument: 578_Baulärm_EÜ_77_004_Landshut_050414 Projekt-Nr.: 2014 578 BL Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Gegenstand der Untersuchung ...........................................................................................4 2. Örtlichkeiten........................................................................................................................5 3. Bauvorhaben ......................................................................................................................5 4. Bautätigkeiten und Bauzeiten .............................................................................................6 4.1 Tätigkeiten ............................................................................................................. 6 4.2 Bauzeiten ............................................................................................................... 6 5. Beurteilungsgrundlage - AVV Baulärm................................................................................7 6. Schallemissionen aus den jeweiligen Bautätigkeiten ..........................................................9 7. Schallimmissionen und Beurteilung ..................................................................................11 8. 9. 7.1 Beurteilungspegel ................................................................................................ 12 7.2 Denkbare Minderungsmaßnahmen: ..................................................................... 13 7.3 Spitzenpegel ........................................................................................................ 14 Allgemeine Hinweise und Auflagenvorschläge..................................................................15 8.1 Allgemeine Anforderungen an den Betrieb der Baustelle ..................................... 15 8.2 Auflagenvorschläge.............................................................................................. 15 Zusammenfassung ...........................................................................................................17 Dipl.-Ing. (FH) M. Ertl.................................................................................................................18 A) Häufig verwendete Abkürzungen ......................................................................................19 B) Regelwerke / Literatur / Eingangsdaten ............................................................................20 C) Tabellen............................................................................................................................20 D) Anlagen ............................................................................................................................20 Projekt-Nr.: 2014 578 BL Seite 3 1. Gegenstand der Untersuchung Die Deutsche Bahn AG plant in der Stadt Landshut die Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) in Bahn-km 77,004 der Strecke 5500, München – Regensburg über die Siemensstraße. Zudem erfolgt eine bauliche Anpassung der unterführten Siemensstraße. Im Umfeld der Baumaßnahme befinden sich schutzbedürftige Wohnnutzungen in Wohngebieten und einem Gewerbegebiet. Die Auswirkungen der Baumaßnahme sind unter dem Gesichtspunkt des Lärmschutzes auf der Grundlage der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) einer Prüfung zu unterziehen. Zu diesem Zweck sind die Schallemissionen und Schallimmissionen aus dem Baubetrieb für den Bau der EÜ sachgerecht zu ermitteln und zu anhand der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – AVV Baulärm - beurteilen. Soweit erforderlich sind Lärmminderungsmaßnahmen aufzuzeigen. Randbedingungen und Ergebnisse der Untersuchung werden im vorliegenden Untersuchungsbericht dokumentiert. Projekt-Nr.: 2014 578 BL Seite 4 2. Örtlichkeiten Das Untersuchungsgebiet befindet sich im nördlichen Teil der Stadt Landshut an der Siemensstraße bei Bahn-km 77,004 der Strecke 5500 München – Regensburg, bzw. Bahn-km 00,955 der Strecke 5634 Landshut – Plattling. Das Gelände links und rechts der Bahn ist weitestgehend eben. Die Bahntrasse verläuft in einer etwa 3 bis 4 m hohen Dammlage. In der Umgebung der Baumaßnahme befinden sich Wohnnutzungen in Wohngebieten (W) westlich der Bahn an der Waldschmidtstraße und der Ergoldinger Straße. Östlich der Bahn liegen Wohnnutzungen in einem Gewerbegebiet (GE). Die nächstgelegenen Wohnhäuser befinden sich ca. 50 bis 60 m westlich (W) und rund 50 m östlich (GE) zur gegenständlichen EÜ. Die bestehende örtliche Situation ist anhand der Bestandsflurkarte und des IVL-Lageplans der Strecke in Anlage 1 hinterlegt. 3. Bauvorhaben Im Zuge der Baumaßnahme wird die neue EÜ zur Verbesserung der Linieführung der Siemensstraße rund 20 m weiter südlich errichtet und anschließend das bestehende Bauwerk zurückgebaut. Aus schalltechnischer Sicht besteht die Baumaßnahme im Wesentlichen in der Durchführung von Verbauarbeiten, dem Einbau von 4 Hilfsbrücken, deren späterem Ausbau, dem Einschub des Brückenbauwerks und der Wiederherstellung des Oberbaus. Für die Straße wird innerhalb der Bauwerksöffnung eine separat gegründete Grundwasserwanne hergestellt. Die Erstellung der Grundwasserwanne und die Straßenbaumaßnahme erfolgen nach der Fertigstellung des Brückenbauwerkes. Die Arbeiten an der Grundwasserwanne erfolgen ausschließlich tagsüber und ohne den Einsatz schweren Baugeräts. Auszugehen ist im Wesentlichen von leichten Erdbaumaßnahmen, Betonierarbeiten und Arbeiten zur Herstellung der Fahrbahndecke. Es handelt sich hierbei um übliche Baumaßnahmen, aller Erwartung nach ohne besonders beeinträchtigende Auswirkungen auf die Nachbarschaft. Die Maßnahme wird hier nicht weiter untersucht, da keine, bzw. zumindest keine gravierenden, Überschreitungen der Anforderungen der AVV Baulärm zu erwarten sind. Projekt-Nr.: 2014 578 BL Seite 5 4. Bautätigkeiten und Bauzeiten 4.1 Tätigkeiten Die Baumaßnahme erstreckt sich nach dem vorgelegten Bauzeitenplan von Anfang April 2016 bis Oktober 2016. Die nachstehende Zusammenstellung nennt die zur Beurteilung der Maßnahme wesentlichen Bauabläufe und deren Dauer. Maßnahmen an Kabelverlegungen, Schienenschweißarbeiten und kleinere Gleisarbeiten werden als schalltechnisch irrelevant eingestuft und nicht weiter betrachtet. Folgende Tätigkeiten werden berücksichtigt: • Verbauarbeiten • Ausbau/Rückbau Oberbau • Betonieren • Herstellen Oberbau • Abbruch Bestandsbauwerk Der Einbau der Hilfsbrücken ist bautechnisch durch Verbauarbeiten, Arbeiten mit Drehbohrgeräten etc. dominiert. Das Einhebend der Hilfsbrücken selbst mit z. B. einem Kran ist demgegenüber zu vernachlässigen und wird daher nicht weiter betrachtet. 4.2 Bauzeiten Die Arbeiten am Bauwerk finden ganz überwiegend im Tagzeitraum statt. Lediglich zu folgenden Zeiten finden voraussichtlich erheblich lärmintensive Nachtarbeiten statt: • Mitte Mai bis Ende Mai, 11 Nächte, Einbau Hilfsbrücken in die Gleise 1 bis 4 • Anfang Oktober, 3 Nächte, Einschub Überbau, Verfüllung, Herstellung Oberbau • Mitte Oktober, 3 Nächte, Ausbau Verbauten • im Nachgang, Abbruch Bestandsbrücke, 4 Nächte Insgesamt ist in den 21 Wochen Bauzeit also mit 17 Tagen Nachtarbeit zu rechnen, der Abbruch des Bestandsbauwerks erfolgt im Nachgang zu einer derzeit noch nicht definierten Sperrpause vsl. innerhalb von vier weiteren Nächten. Projekt-Nr.: 2014 578 BL Seite 6 5. Beurteilungsgrundlage - AVV Baulärm Der durch die Maßnahmen entstehende Baulärm wird grundsätzlich nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm aus 1970 beurteilt. Diese Vorschrift gilt für den Betrieb von Baumaschinen auf Baustellen, soweit die Baumaschinen gewerblichen Zwecken dienen oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Verwendung finden. Sie enthält u. a. Bestimmungen über Richtwerte für die von Baumaschinen auf Baustellen hervorgerufenen Geräuschemissionen für die Zeiträume Tag und Nacht. Der Beurteilungszeitraum Tag erstreckt sich hierbei von 7:00 h bis 20:00 h. Der Beurteilungszeitraum Nacht währt von 20:00 h bis 7:00 h. Als Immissionsrichtwerte werden festgesetzt für Es gelten folgende Immissionsrichtwerte: tagsüber nachts c) Gebiete, in denen vorwiegend gewerblichen Anlagen untergebracht sind (Gewerbegebiete) 65 dB(A) 50 dB(A) c) d) Gebiete in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind (allgemeine Wohngebiete) 55 dB(A) 40 dB(A) Dabei sollen einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte nachts um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten. Die Art der baulichen Nutzung der Gebiete ergibt sich aus - der Festsetzung im Bebauungsplan - der tatsächlichen baulichen Nutzung, sofern diese erheblich von der im Bebauungsplan festgesetzten baulichen Nutzung abweicht oder - aus der tatsächlichen Nutzung, sofern keine Bebauungspläne aufgestellt sind. Nach der AVV Baulärm sollen Maßnahmen zur Minderung des Baulärms dann angeordnet werden, wenn die messtechnisch erfassten Geräusche den Immissionsrichtwert um mehr als 5 dB(A) überschreiten. Hierfür kommen insbesondere in Betracht: a) Maßnahmen bei der Errichtung von Baustellen b) Maßnahmen an Baumaschinen c) Die Verwendung geräuscharmer Baumaschinen d) Die Anwendung geräuscharmer Bauverfahren e) Die Beschränkung der Betriebszeiten lautstarker Baumaschinen Die Anlage 5 der AVV Baulärm enthält hierzu fachtechnische Hinweise. Projekt-Nr.: 2014 578 BL Seite 7 Die AVV Baulärm ist eine Messvorschrift. Sie enthält Bestimmungen zur vereinfachten Bestimmung von Beurteilungspegeln aus Messungen, zur Addition der Pegel unterschiedlicher Teilquellen und zur Anwendung von Zeitkorrekturen für unterschiedliche Einwirkzeiten. Aus fachlicher Sicht waren die vereinfachten Rechenverfahren dem Umstand geschuldet, dass seinerzeit noch keine elektronische Datenverarbeitung möglich war und daher praktikable nichtnumerische Beurteilungsverfahren gefordert waren. Hier ist eine Prognose des Baustellenlärms gefordert, Messungen sind somit nicht möglich. Nach heutigem Stand der Technik wird die Schallausbreitung von (u. a.) gewerblichen Lärmquellen nach DIN ISO 9613-2 mit entsprechend ausgelegten Rechenprogrammen prognostiziert. Ein Rückgriff auf die seinerzeitigen vereinfachten Verfahren zur Beurteilungspegelbildung entspricht mithin nicht mehr dem Stand der Technik. Die Lärmprognose erfolgt daher mit zeitgemäßen Verfahren nach DIN ISO 9613-2. Projekt-Nr.: 2014 578 BL Seite 8 6. Schallemissionen aus den jeweiligen Bautätigkeiten Den aufgeführten Tätigkeiten bzw. Bauphasen werden gutachterlich Schallleistungen hinterlegt. Etwaige Zuschläge für Impulse oder hörbare Töne sind in den angegebenen Schallleistungen berücksichtigt. Als Grundlage hierfür dient u. a. der Technische Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Baumaschinen, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, die VDI 3765, Kennzeichnende Geräuschemissionen typischer Arbeitsabläufe auf Baustellen, sowie die 32. Bundes-Immissionsschutzverordnung zusammen mit der Richtlinie 2000/14/EG. Die Schallleistungen der eingesetzten Baumaschinen bzw. der Bautätigkeiten werden in der nachfolgenden Tabelle angegeben. Es wird nicht jeder denkbare Arbeitsschritt behandelt. Vielmehr dominieren in der Praxis bestimmte Arbeiten bzw. der Einsatz bestimmter Geräte die Emissionssituation. So ist etwa beim Ausbau des Gleisoberbaus die bei weitem dominierende Quelle das Trennen der Schienen. Das gleichzeitige Laufenlassen etwa eines Stromerzeugers bei elektrisch betriebenen Trennschleifern ist demgegenüber zu vernachlässigen. Analog ist etwa beim Abbruch der Bestandsbrücke der Einsatz eines bzw. mehrerer Bagger mit Spitzmeißel so dominant, dass der Lkw-Fahrverkehr zur Beseitigung des Abbruchmaterials ohne Bedeutung bleibt. Die angegebenen Schallleistungen beziehen sich auf den Lastbetrieb. Der Leerlauf ist demgegenüber zu vernachlässigen bzw. hat keinen signifikanten Einfluss auf die Beurteilung, bzw. liegt im Rahmen der Prognoseunsicherheit. Die Einwirkzeiten der einzelnen Quellen im Lastbetrieb entsprechen durchschnittlichen Erfahrungswerten und tragen dem Umstand Rechnung, dass in realen Baubetrieb stets auch Pausen für Umsetzvorgänge, Rüstzeiten, Materialaufnahme etc. entstehen, und mithin kein Gerät in der Praxis durchgängig in Vollast in Betrieb ist. Aus fachlicher Sicht werden folgende kennzeichnende Tätigkeiten als repräsentativ für eine Bauphase angesetzt: Tab. 6-1 Schallleistungen in den Bauphasen Tätigkeiten • Verbauarbeiten Gerät Vibrationsramme • Herstellen des Ober- Einsatzdauer 115 2m 75 % 110 0,5 m 10 % Bagger 100 2m 75 % Baukreissäge 112 1m 10 % Transportbetonmischer 100 2m 25 % Stopfmaschine 115 2m 50 % Meißelbagger 122 2m 50 % • Ausbau des Oberbaus Trennschleifer • Betonieren Schallleistung Höhe der [dB(A)] Schallquelle baus • Abbrucharbeiten Projekt-Nr.: 2014 578 BL Seite 9 Den angesetzten Schallleistungen sind typische Emissionsspektren aus der Emissionsdatenbank des Programms Soundplan sowie aus eigenen Messungen hinterlegt. Projekt-Nr.: 2014 578 BL Seite 10 7. Schallimmissionen und Beurteilung Die Schallimmissionen aus Baulärm wurden nach DIN ISO 9613-2 an insgesamt drei maßgeblichen Immissionsorten (IO 1 bis IO 3) berechnet. Die Lage des Baubereichs ist der Anlage 1 zu entnehmen. Die Berechnungsergebnisse mit den Beiträgen der Teilschallquellen sind in Anlage 2 beigegeben. Dargestellt wird im Folgenden jeweils exemplarisch das oberste Geschoß, da dort die höchsten Beurteilungspegel gegeben sind. Es wurden folgende Immissionsorte gewählt: • IO 1, Ergoldinger Straße 23a, allgemeines Wohngebiet • IO 2, Waldschmidtstraße 1, allgemeines Wohngebiet • IO 3, Siemensstraße 1a, Gewerbegebiet Die Berechnungshöhe beträgt 2,8 m je Geschoss, die Immissionsorte liegen 0,5 m vor der jeweiligen Fassade. Berücksichtigt wurde zudem die erste Reflexionsordnung unter Ansatz eines Reflexionsverlustes von 1 dB. Projekt-Nr.: 2014 578 BL Seite 11 7.1 Beurteilungspegel Nachstehend werden die aus den einzelnen Bautätigkeiten resultierenden Beurteilungspegel an den jeweiligen Immissionsorten dargestellt. Abhängig von der Dauer der Tätigkeiten wurden gemäß den Vorgaben der AVV Baulärm Abschläge von 5 bzw. 10 dB(A) vergeben. Aus der Tabelle können demnach auch bei Abweichung vom geplanten Bauablauf die resultierenden Pegel abgelesen werden. Die zu erwartenden Beurteilungspegel sind farbig hervorgehoben. Tab. 7-1 Beurteilungspegel in den Bauphasen Beurteilungspegel bei einer Einwirkdauer von tags bis 13 h IO 1 2,5 h - 8 h nachts bis 2,5 h bis 11 h IRW = 55 dB(A) 2h-6h bis 2 h IRW = 40 dB(A) Verbauarbeiten 68,5 63,5 58,5 68,5 63,5 58,5 Ausbau des Oberbaus 57,2 52,2 47,2 57,2 52,2 47,2 Betonieren 57,4 52,4 47,4 57,4 52,4 47,4 Herstellen Oberbau 66,8 61,8 56,8 66,8 61,8 56,8 Abbrucharbeiten 73,8 68,8 63,8 73,8 68,8 63,8 IO 2 IRW = 55 dB(A) IRW = 40 dB(A) Verbauarbeiten 68,1 63,1 58,1 68,1 63,1 58,1 Ausbau des Oberbaus 56,8 51,8 46,8 56,8 51,8 46,8 Betonieren 57,0 52,0 47,0 57,0 52,0 47,0 Herstellen Oberbau 66,3 61,3 56,3 66,3 61,3 56,3 Abbrucharbeiten 73,3 68,3 63,3 73,3 68,3 63,3 IO 3 IRW = 65 dB(A) IRW = 50 dB(A) Verbauarbeiten 69,3 64,3 59,3 69,3 64,3 59,3 Ausbau des Oberbaus 57,6 52,6 47,6 57,6 52,6 47,6 Betonieren 57,8 52,8 47,8 57,8 52,8 47,8 Herstellen Oberbau 67,5 62,5 57,5 67,5 62,5 57,5 Abbrucharbeiten 74,5 69,5 64,5 74,5 69,5 64,5 Wie ersichtlich ist bei üblichen Arbeitszeiten damit zu rechnen, dass tags der Immissionsrichtwert eingehalten wird. Projekt-Nr.: 2014 578 BL Seite 12 Verbauarbeiten, die Wiederherstellung des Oberbaus und der spätere Abbruch des Bestandsbauwerks finden in Nachtsperrpausen statt. Die Überschreitungen des Richtwerts von 40 dB(A) in allgemeinen Wohngebieten betragen bis zu rund 24 dB(A) in bis zu 17 Nächten. Allerdings sind die Überschreitungen zeitlich verteilt auf Mai, Mitte und Ende Oktober 2016. Zu einem späteren Zeitpunkt, wenn das Bestandsbauwerk abgebrochen wird, kann an bis zu 4 Nächten eine Überschreitung des Nachtrichtwerts von bis zu 29 dB(A) auftreten, wenn der Abbruch vollständig mit einem Meißelbagger bewerkstelligt werde muss. 7.2 Denkbare Minderungsmaßnahmen: Bezüglich des Anforderungskatalogs der AVV Baulärm kommen wir zu folgender Einschätzung der Sachlage: a) Maßnahmen bei der Errichtung der Baustelle Die Baustelle wird von beiden Seiten her über die Siemensstraße / Ergoldinger Straße angefahren. Ein geschlossener Verbau, etwa i. S. einer Lärmschutzwand ist daher nicht möglich. Lärmschutzwände müssten, um den Baubetrieb nicht zu behindern, an der Hinterkante der BEFlächen zum stehen kommen. Da der Abstand zu den Schallquellen mithin erheblich wäre ist die Einfügungsdämpfung von Lärmschutzwänden üblicher Bauhöhen (bis etwa 3,5 m) sehr gering. Im Ergebnis können somit durch mobile Lärmschutzwände geringe Abschirmwirkungen erreicht werden. Zur Vermeidung der Überschreitung der Richtwerte sind sie jedoch kein geeignetes Mittel. Eine vollständige Einhausung der Baustelle (durch z. B. ein Zelt) erscheint angesichts der Größe der Baustelle nicht praktikabel, logistisch äußerst hinderlich (Schwenkbereich der Großgeräte, Kräne etc.), und unverhältnismäßig aufwendig. b) Maßnahmen an Baumaschinen Die angesetzten Baumaschinen bzw. deren emittierte Schallleistung und die unterstellten Bauverfahren entsprechen bereits dem Stand der Technik. Dies wird den ausführenden Firmen in einem entsprechenden Anforderungskatalog zur Auflage gemacht. c) Die Verwendung geräuscharmer Baumaschinen siehe Punkt b); Die Einhaltung der Anforderungen der 32. BImSchV wird in der Ausschreibung als Auflage für ein wertbares Angebot zur Bedingung gemacht. d) Die Anwendung geräuscharmer Bauverfahren Es finden durchweg geräuscharme Verfahren statt. Als Beispiele seien genannt: • Generelles Arbeiten mit lärmarmen Maschinen, soweit möglich • Einsatz von Vibrations- statt von Schlagrammen und Explosionsrammen • Einbringen der Spundwände mit geringem statischen Moment zur Reduktion von Lärm und Erschütterungen • Einsatz von Betonkübeln via Kran statt von Betonpumpen Projekt-Nr.: 2014 578 BL Seite 13 • e) Einsatz eines Zweiwegebaggers mit Anbaugeräten soweit zweckmäßig Die Beschränkung der Betriebszeiten lautstarker Baumaschinen Grundsätzlich sind Sperrpausen in ihrer Länge auf den unbedingt erforderlichen Zeitraum beschränkt, d. h. die Gesamtbaudauer wird u. a. aus wirtschaftlichen Erwägungen auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt. Zugleich erfolgt die Durchführung der Baumaßnahmen nach einem strikten Ablaufschema, sodass ein Vorziehen oder Nachverlagern bestimmter Arbeiten aus dem Nachtzeitraum in den Tagzeitraum bauablauftechnisch nicht bzw. nur sehr begrenzt möglich ist. Diesbezüglich besteht ein Unterschied zu „gewöhnlichen“ Baustellen, die in aller Regel sehr viel flexibler betrieben werden können. Im übrigen ergibt sich speziell bei Arbeiten in Sperrpausen schon aus den Randbedingungen, dass alle Gerätschaften so kurz, wie zur Erfüllung der Aufgabe nötig, eingesetzt werden. Bei Verbauarbeiten kommen (zumindest) Vibrationsrammen zum Einsatz, Bei Oberbauarbeiten eine Stopfmaschine statt eines Gleisbauzuges, und bei Abbrucharbeiten mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Meißelbagger, der soweit als möglich durch leichtere Abbruchgeräte ersetzt werden soll. Die Emissionen vor derlei Baumaschinen sind dennoch so hoch, dass i. d. R. organisatorische Maßnahmen keine entscheidende Minderung der Lärmbelastung in der Nachbarschaft bewirken. 7.3 Spitzenpegel Nach AVV Baulärm gelten die Anforderungen auch als überschritten, wenn ein Spitzenpegelereignis den Immissionsrichtwert nachts um mehr als 20 dB(A) überschreitet. Eine gesonderte Spitzenpegelbetrachtung erscheint dennoch entbehrlich, da die Überschreitung der Anforderungen bereits anhand der Beurteilungspegel nach obiger Tabelle dokumentiert ist. Die Überschreitung des Spitzenpegelkriteriums wird in der Praxis in jedem Fall seltener gegeben sein, da sich bei Baulärm Schallleistungen im Regelbetrieb und Spitzenpegelereignisse um deutlich weniger als 20 dB(A) unterscheiden. Entsprechend brächte eine diesbezügliche Untersuchung keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn zur Sachlage. Projekt-Nr.: 2014 578 BL Seite 14 8. Allgemeine Hinweise und Auflagenvorschläge Wir empfehlen, die nachstehenden Hinweise und Auflagenvorschläge zum Bestandteil der Angebotseinholung und Auftragsvergabe zu machen. 8.1 Allgemeine Anforderungen an den Betrieb der Baustelle • Für den Betrieb der Baustelle gelten die Anforderungen der AVV Baulärm mit den dort genannten Hinweisen. • Die Baustelle ist so zu betreiben, dass unnötige Lärmbelästigungen vermieden werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, z. B. kein unnötiges Laufenlassen von Motoren etc. • Die Einwirkzeiten lärmintensiven Baugeräts sind so weit als möglich zu minimieren. Arbeiten zur Nachtzeit sind auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. • Die auf der Baustelle eingesetzten Baumaschinen müssen den Anforderungen der 32. Bundes-Immissionsschutzverordnung entsprechen. • Schalltechnisch günstigere Bauverfahren sind konventionellen Verfahren vorzuziehen; der Auftragnehmer hat bei der Auswahl schalltechnisch günstiger Verfahren konstruktiv mitzuwirken. • Grundsätzlich ist anzustreben, dass einzelne lärmintensive Tätigkeiten nicht an Tagen mit anderen lärmintensiven Bauabläufen zusammentreffen. Lärmintensive Arbeiten sind möglichst auf unterschiedliche Tage zu verteilen. • Eingesetztes Baugerät muss den Anforderungen der Richtlinie 2000/14/EG entsprechen. 8.2 Auflagenvorschläge • Die Baustelleneinrichtungsflächen sind durch geeignete Anordnung z. B. von Baucontainern und abgelagertem Material so zu betreiben, dass die Einrichtungen und Ablagerungen möglichst als Abschirmung der Baustelle zur Wohnbebauung hin wirken. • Vor besonders lärmintensiven Arbeiten insbesondere nachts sollten die Anwohner vorab informiert werden. • Für Nachbarbeschwerden ist auftragnehmerseitig ein Ansprechpartner zu benennen. • Vor Verbauarbeiten ist schwer rammbarem Untergrund zur Auflockerung und Erhöhung der Einbringgeschwindigkeit der Baugrund in der gesamten Einbringtiefe vorzubohren. • Verbauarbeiten sind mit Vibrationsrammen durchzuführen. • Spundwände sind mit geringem statischen Moment einzubringen, soweit dies die Baugrundverhältnisse zulassen. Projekt-Nr.: 2014 578 BL Seite 15 • Bei umfangreichen Betonarbeiten ist dem Einsatz von Betonkübeln via Kran statt von Betonpumpen der Vorzug zu geben, wenn dies den Bauablauf nicht unzumutbar behindert. • Gleisbauarbeiten sind soweit als möglich mittels Einsatz eines lärmarmen Zweiwegebaggers auszuführen, soweit nicht baubetriebliche Zwangspunkte dem entgegenstehen. Projekt-Nr.: 2014 578 BL Seite 16 9. Zusammenfassung Die Deutsche Bahn AG plant in der Stadt Landshut die Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) in Bahn-km 77,004 der Strecke 5500, München – Regensburg über die Siemensstraße. Zudem erfolgt eine bauliche Anpassung der unterführten Siemensstraße. Die Arbeiten am Bauwerk finden ganz überwiegend im Tagzeitraum statt. Lediglich zu folgenden Zeiten finden voraussichtlich erheblich lärmintensive Nachtarbeiten statt: • Mitte Mai bis Ende Mai, 11 Nächte, Einbau Hilfsbrücken in die Gleise 1 bis 4 • Anfang Oktober, 3 Nächte, Einschub Überbau, Verfüllung, Herstellung Oberbau • Mitte Oktober, 3 Nächte, Ausbau Verbauten • im Nachgang, Abbruch Bestandsbrücke, 4 Nächte Insgesamt ist in den 21 Wochen Bauzeit also mit 17 Tagen Nachtarbeit zu rechnen, der Abbruch des Bestandsbauwerks erfolgt im Nachgang zu einer derzeit noch nicht definierten Sperrpause vsl. innerhalb von vier weiteren Nächten. Im Umfeld der Baumaßnahme befinden sich schutzbedürftige Wohnnutzungen in Wohngebieten und einem Gewerbegebiet. Die Auswirkungen der Baumaßnahme waren unter dem Gesichtspunkt des Lärmschutzes auf der Grundlage der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) einer Prüfung zu unterziehen. Zu diesem Zweck sind die Schallemissionen und Schallimmissionen aus dem Baubetrieb für den Bau der EÜ sachgerecht zu ermitteln und zu anhand der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – AVV Baulärm - beurteilen. Hierzu wurden drei Immissionsorte ausgewählt (IO 1 bis IO 3). Die Untersuchung kommt zu folgenden Ergebnissen: Bei üblichen Arbeitszeiten von rund 8 h ist damit zu rechnen, dass tags der Immissionsrichtwert beiderseits der Baustelle eingehalten wird. Verbauarbeiten, die Wiederherstellung des Oberbaus und der spätere Abbruch des Bestandsbauwerks finden in Nachtsperrpausen statt. Die Überschreitungen des Richtwerts von 40 dB(A) in allgemeinen Wohngebieten betragen bis zu rund 24 dB(A) in bis zu 17 Nächten. Allerdings sind die Überschreitungen zeitlich verteilt auf Mai, Mitte und Ende Oktober 2016. Zu einem späteren Zeitpunkt, wenn das Bestandsbauwerk abgebrochen wird, kann an bis zu 4 Nächten eine Überschreitung des Nachtrichtwerts von bis zu 29 dB(A) auftreten, wenn der Abbruch vollständig mit einem Meißelbagger bewerkstelligt werde muss. Projekt-Nr.: 2014 578 BL Seite 17 Für den Nachtzeitraum werden Minderungsmaßnahmen nach dem Stand der Technik erforderlich. Maßnahmen zur Minderung sind in den Punkten 7 und 8 angegeben. Augsburg, 06.04.2014 Dipl.-Ing. (FH) M. Ertl Projekt-Nr.: 2014 578 BL Seite 18 A) Häufig verwendete Abkürzungen Aatm Dämpfung aufgrund von Luftabsorption in dB Abar Dämpfung aufgrund von Abschirmung in dB Adiv Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung in dB Agr Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts in dB Cmet Meteorologische Korrektur in dB dLrefl Pegelerhöhung durch Reflexion in dB dLwZ Korrektur Betriebszeiten in dB GE Gewerbegebiet GI Industriegebiet GOK Geländeoberkante IRW / RW Immissionsrichtwert / Richtwert in dB(A) (TA Lärm) L Länge der Schallquelle in m Li Innenpegel in dB(A) Lr Beurteilungspegel in dB(A) LW / LWA Schallleistung der Schallquelle in dB(A) LW ’ längenbezogene Schallleistung in dB(A)/m LW ’’ flächenbezogene Schallleistung in dB(A)/m² MI / MD / K Mischgebiet / Dorfgebiet / Kerngebiet MT, MN stündliche Verkehrsstärke Tag / Nacht in Kfz / h NN Normalnull OW Orientierungswert in dB(A) (DIN 18005) R’w bewertetes Schalldämm-Maß in dB S Fläche der Schallquelle in m² S Entfernung der Schallquelle zum Immissionsort in m SO Sondergebiet WA allgemeines Wohngebiet ZR Ruhezeitenzuschlag (Anteil) in dB Projekt-Nr.: 2014 578 BL Seite 19 B) Regelwerke / Literatur / Eingangsdaten [1] Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (Geräuschimmissionen – AVV Baulärm) vom 19 August 1970 (Beilage zum BAnz Nr. 160 vom 1. September 1970) [2] Zweiunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzverordnung (Verordnung zur Einführung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV) vom 29. August 2002 [3] DIN ISO 9613-2, Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Ausgabe 1997 [4] Richtlinie 2000/14/EG des europäischen Parlaments und Rates [5] Kennzeichnende Geräuschemission typischer Arbeitsabläufe auf Baustellen, VDI 3765, Entwurf 2001 [6] DB Netz AG, Bauwerksplan, 29.08.2013 [7] DB Netz AG, IVL-Plan Bahn-km 76,7 bis 77,2, 02.2012 [8] DB Netz AG, Erläuterungsbericht zur Baumaßnahme, 25.02.2013 [9] Stadt Landshut, Auszug aus Flächennutzungsplan, 17.12.2013 [10] SSF Ingenieure, Bauabläufe und Sperrpausenkonzept C) Tabellen Tab. 6-1 Schallleistungen in den Bauphasen Tab. 7-1 Beurteilungspegel in den Bauphasen D) 9 12 Anlagen Anlage Bezeichnung 1 Übersichtslageplan 2.1 Berechnungsprotokoll, Pegel aus einzelnen Tätigkeiten 2.2 Berechnungsprotokoll, Detailpegel Projekt-Nr.: 2014 578 BL Seite 20