Schalltechnische Untersuchung zu baubetrieblichen

Transcrição

Schalltechnische Untersuchung zu baubetrieblichen
Messstelle nach § 26
BImSchG für Geräusche
und Erschütt erung en
Schalltechnische Untersuchung
zu baubetrieblichen Lärmimmissionen
Vorhaben:
DB Netz AG
Erneuerung der Eisenbahnüberführung in
Bahn-km 77+004 der Strecke 5500
München – Regensburg
Auftraggeber:
DB Netz AG
Regionalbereich Süd
Richelstraße 1
80634 München
Bearbeitungsstand:
04/2014
Projekt-Nr.:
2014 578 BL
Prinzregentenstraße 5 · 86150 Augsburg
Tel.: 0821/455 179 0 · Fax: 0821/455 00 79 · E-Mail: [email protected]
Auftrag vom:
27.11.2013
Anzahl Seiten:
20
Anzahl Anlagen:
2
Ansprechpartner:
Manfred Ertl
Durchwahl:
0821 / 455 179 10
E-Mail:
[email protected]
Dokument:
578_Baulärm_EÜ_77_004_Landshut_050414
Projekt-Nr.: 2014 578 BL
Seite 2
Inhaltsverzeichnis
1.
Gegenstand der Untersuchung ...........................................................................................4
2.
Örtlichkeiten........................................................................................................................5
3.
Bauvorhaben ......................................................................................................................5
4.
Bautätigkeiten und Bauzeiten .............................................................................................6
4.1
Tätigkeiten ............................................................................................................. 6
4.2
Bauzeiten ............................................................................................................... 6
5.
Beurteilungsgrundlage - AVV Baulärm................................................................................7
6.
Schallemissionen aus den jeweiligen Bautätigkeiten ..........................................................9
7.
Schallimmissionen und Beurteilung ..................................................................................11
8.
9.
7.1
Beurteilungspegel ................................................................................................ 12
7.2
Denkbare Minderungsmaßnahmen: ..................................................................... 13
7.3
Spitzenpegel ........................................................................................................ 14
Allgemeine Hinweise und Auflagenvorschläge..................................................................15
8.1
Allgemeine Anforderungen an den Betrieb der Baustelle ..................................... 15
8.2
Auflagenvorschläge.............................................................................................. 15
Zusammenfassung ...........................................................................................................17
Dipl.-Ing. (FH) M. Ertl.................................................................................................................18
A)
Häufig verwendete Abkürzungen ......................................................................................19
B)
Regelwerke / Literatur / Eingangsdaten ............................................................................20
C)
Tabellen............................................................................................................................20
D)
Anlagen ............................................................................................................................20
Projekt-Nr.: 2014 578 BL
Seite 3
1.
Gegenstand der Untersuchung
Die Deutsche Bahn AG plant in der Stadt Landshut die Erneuerung der Eisenbahnüberführung
(EÜ) in Bahn-km 77,004 der Strecke 5500, München – Regensburg über die Siemensstraße.
Zudem erfolgt eine bauliche Anpassung der unterführten Siemensstraße.
Im Umfeld der Baumaßnahme befinden sich schutzbedürftige Wohnnutzungen in Wohngebieten und einem Gewerbegebiet.
Die Auswirkungen der Baumaßnahme sind unter dem Gesichtspunkt des Lärmschutzes auf der
Grundlage der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm)
einer Prüfung zu unterziehen.
Zu diesem Zweck sind die Schallemissionen und Schallimmissionen aus dem Baubetrieb für
den Bau der EÜ sachgerecht zu ermitteln und zu anhand der allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum Schutz gegen Baulärm – AVV Baulärm - beurteilen.
Soweit erforderlich sind Lärmminderungsmaßnahmen aufzuzeigen.
Randbedingungen und Ergebnisse der Untersuchung werden im vorliegenden Untersuchungsbericht dokumentiert.
Projekt-Nr.: 2014 578 BL
Seite 4
2.
Örtlichkeiten
Das Untersuchungsgebiet befindet sich im nördlichen Teil der Stadt Landshut an der Siemensstraße bei Bahn-km 77,004 der Strecke 5500 München – Regensburg, bzw. Bahn-km 00,955
der Strecke 5634 Landshut – Plattling.
Das Gelände links und rechts der Bahn ist weitestgehend eben. Die Bahntrasse verläuft in einer
etwa 3 bis 4 m hohen Dammlage.
In der Umgebung der Baumaßnahme befinden sich Wohnnutzungen in Wohngebieten (W)
westlich der Bahn an der Waldschmidtstraße und der Ergoldinger Straße. Östlich der Bahn liegen Wohnnutzungen in einem Gewerbegebiet (GE). Die nächstgelegenen Wohnhäuser befinden sich ca. 50 bis 60 m westlich (W) und rund 50 m östlich (GE) zur gegenständlichen EÜ.
Die bestehende örtliche Situation ist anhand der Bestandsflurkarte und des IVL-Lageplans der
Strecke in Anlage 1 hinterlegt.
3.
Bauvorhaben
Im Zuge der Baumaßnahme wird die neue EÜ zur Verbesserung der Linieführung der Siemensstraße rund 20 m weiter südlich errichtet und anschließend das bestehende Bauwerk zurückgebaut.
Aus schalltechnischer Sicht besteht die Baumaßnahme im Wesentlichen in der Durchführung
von Verbauarbeiten, dem Einbau von 4 Hilfsbrücken, deren späterem Ausbau, dem Einschub
des Brückenbauwerks und der Wiederherstellung des Oberbaus.
Für die Straße wird innerhalb der Bauwerksöffnung eine separat gegründete Grundwasserwanne hergestellt. Die Erstellung der Grundwasserwanne und die Straßenbaumaßnahme erfolgen
nach der Fertigstellung des Brückenbauwerkes.
Die Arbeiten an der Grundwasserwanne erfolgen ausschließlich tagsüber und ohne den Einsatz
schweren Baugeräts. Auszugehen ist im Wesentlichen von leichten Erdbaumaßnahmen, Betonierarbeiten und Arbeiten zur Herstellung der Fahrbahndecke. Es handelt sich hierbei um übliche Baumaßnahmen, aller Erwartung nach ohne besonders beeinträchtigende Auswirkungen
auf die Nachbarschaft. Die Maßnahme wird hier nicht weiter untersucht, da keine, bzw. zumindest keine gravierenden, Überschreitungen der Anforderungen der AVV Baulärm zu erwarten
sind.
Projekt-Nr.: 2014 578 BL
Seite 5
4.
Bautätigkeiten und Bauzeiten
4.1
Tätigkeiten
Die Baumaßnahme erstreckt sich nach dem vorgelegten Bauzeitenplan von Anfang April 2016
bis Oktober 2016.
Die nachstehende Zusammenstellung nennt die zur Beurteilung der Maßnahme wesentlichen
Bauabläufe und deren Dauer. Maßnahmen an Kabelverlegungen, Schienenschweißarbeiten
und kleinere Gleisarbeiten werden als schalltechnisch irrelevant eingestuft und nicht weiter betrachtet.
Folgende Tätigkeiten werden berücksichtigt:
•
Verbauarbeiten
•
Ausbau/Rückbau Oberbau
•
Betonieren
•
Herstellen Oberbau
•
Abbruch Bestandsbauwerk
Der Einbau der Hilfsbrücken ist bautechnisch durch Verbauarbeiten, Arbeiten mit Drehbohrgeräten etc. dominiert. Das Einhebend der Hilfsbrücken selbst mit z. B. einem Kran ist demgegenüber zu vernachlässigen und wird daher nicht weiter betrachtet.
4.2
Bauzeiten
Die Arbeiten am Bauwerk finden ganz überwiegend im Tagzeitraum statt. Lediglich zu folgenden Zeiten finden voraussichtlich erheblich lärmintensive Nachtarbeiten statt:
•
Mitte Mai bis Ende Mai, 11 Nächte, Einbau Hilfsbrücken in die Gleise 1 bis 4
•
Anfang Oktober, 3 Nächte, Einschub Überbau, Verfüllung, Herstellung Oberbau
•
Mitte Oktober, 3 Nächte, Ausbau Verbauten
•
im Nachgang, Abbruch Bestandsbrücke, 4 Nächte
Insgesamt ist in den 21 Wochen Bauzeit also mit 17 Tagen Nachtarbeit zu rechnen, der Abbruch des Bestandsbauwerks erfolgt im Nachgang zu einer derzeit noch nicht definierten
Sperrpause vsl. innerhalb von vier weiteren Nächten.
Projekt-Nr.: 2014 578 BL
Seite 6
5.
Beurteilungsgrundlage - AVV Baulärm
Der durch die Maßnahmen entstehende Baulärm wird grundsätzlich nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm aus 1970 beurteilt. Diese Vorschrift gilt für den
Betrieb von Baumaschinen auf Baustellen, soweit die Baumaschinen gewerblichen Zwecken
dienen oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen Verwendung finden. Sie enthält u. a.
Bestimmungen über Richtwerte für die von Baumaschinen auf Baustellen hervorgerufenen Geräuschemissionen für die Zeiträume Tag und Nacht.
Der Beurteilungszeitraum Tag erstreckt sich hierbei von 7:00 h bis 20:00 h. Der Beurteilungszeitraum Nacht währt von 20:00 h bis 7:00 h.
Als Immissionsrichtwerte werden festgesetzt für
Es gelten folgende Immissionsrichtwerte:
tagsüber
nachts
c) Gebiete, in denen vorwiegend gewerblichen Anlagen untergebracht sind (Gewerbegebiete)
65 dB(A)
50 dB(A)
c) d) Gebiete in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind (allgemeine Wohngebiete)
55 dB(A)
40 dB(A)
Dabei sollen einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte nachts um nicht
mehr als 20 dB(A) überschreiten.
Die Art der baulichen Nutzung der Gebiete ergibt sich aus
-
der Festsetzung im Bebauungsplan
-
der tatsächlichen baulichen Nutzung, sofern diese erheblich von der im Bebauungsplan
festgesetzten baulichen Nutzung abweicht oder
-
aus der tatsächlichen Nutzung, sofern keine Bebauungspläne aufgestellt sind.
Nach der AVV Baulärm sollen Maßnahmen zur Minderung des Baulärms dann angeordnet werden, wenn die messtechnisch erfassten Geräusche den Immissionsrichtwert um mehr als
5 dB(A) überschreiten. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
a) Maßnahmen bei der Errichtung von Baustellen
b) Maßnahmen an Baumaschinen
c) Die Verwendung geräuscharmer Baumaschinen
d) Die Anwendung geräuscharmer Bauverfahren
e) Die Beschränkung der Betriebszeiten lautstarker Baumaschinen
Die Anlage 5 der AVV Baulärm enthält hierzu fachtechnische Hinweise.
Projekt-Nr.: 2014 578 BL
Seite 7
Die AVV Baulärm ist eine Messvorschrift. Sie enthält Bestimmungen zur vereinfachten Bestimmung von Beurteilungspegeln aus Messungen, zur Addition der Pegel unterschiedlicher Teilquellen und zur Anwendung von Zeitkorrekturen für unterschiedliche Einwirkzeiten. Aus fachlicher Sicht waren die vereinfachten Rechenverfahren dem Umstand geschuldet, dass seinerzeit
noch keine elektronische Datenverarbeitung möglich war und daher praktikable nichtnumerische Beurteilungsverfahren gefordert waren. Hier ist eine Prognose des Baustellenlärms gefordert, Messungen sind somit nicht möglich. Nach heutigem Stand der Technik wird die Schallausbreitung von (u. a.) gewerblichen Lärmquellen nach DIN ISO 9613-2 mit entsprechend ausgelegten Rechenprogrammen prognostiziert. Ein Rückgriff auf die seinerzeitigen vereinfachten
Verfahren zur Beurteilungspegelbildung entspricht mithin nicht mehr dem Stand der Technik.
Die Lärmprognose erfolgt daher mit zeitgemäßen Verfahren nach DIN ISO 9613-2.
Projekt-Nr.: 2014 578 BL
Seite 8
6.
Schallemissionen aus den jeweiligen Bautätigkeiten
Den aufgeführten Tätigkeiten bzw. Bauphasen werden gutachterlich Schallleistungen hinterlegt.
Etwaige Zuschläge für Impulse oder hörbare Töne sind in den angegebenen Schallleistungen
berücksichtigt. Als Grundlage hierfür dient u. a. der Technische Bericht zur Untersuchung der
Geräuschemissionen von Baumaschinen, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, die
VDI 3765, Kennzeichnende Geräuschemissionen typischer Arbeitsabläufe auf Baustellen, sowie die 32. Bundes-Immissionsschutzverordnung zusammen mit der Richtlinie 2000/14/EG.
Die Schallleistungen der eingesetzten Baumaschinen bzw. der Bautätigkeiten werden in der
nachfolgenden Tabelle angegeben. Es wird nicht jeder denkbare Arbeitsschritt behandelt. Vielmehr dominieren in der Praxis bestimmte Arbeiten bzw. der Einsatz bestimmter Geräte die
Emissionssituation. So ist etwa beim Ausbau des Gleisoberbaus die bei weitem dominierende
Quelle das Trennen der Schienen. Das gleichzeitige Laufenlassen etwa eines Stromerzeugers
bei elektrisch betriebenen Trennschleifern ist demgegenüber zu vernachlässigen. Analog ist
etwa beim Abbruch der Bestandsbrücke der Einsatz eines bzw. mehrerer Bagger mit Spitzmeißel so dominant, dass der Lkw-Fahrverkehr zur Beseitigung des Abbruchmaterials ohne Bedeutung bleibt.
Die angegebenen Schallleistungen beziehen sich auf den Lastbetrieb. Der Leerlauf ist demgegenüber zu vernachlässigen bzw. hat keinen signifikanten Einfluss auf die Beurteilung, bzw.
liegt im Rahmen der Prognoseunsicherheit. Die Einwirkzeiten der einzelnen Quellen im Lastbetrieb entsprechen durchschnittlichen Erfahrungswerten und tragen dem Umstand Rechnung,
dass in realen Baubetrieb stets auch Pausen für Umsetzvorgänge, Rüstzeiten, Materialaufnahme etc. entstehen, und mithin kein Gerät in der Praxis durchgängig in Vollast in Betrieb ist.
Aus fachlicher Sicht werden folgende kennzeichnende Tätigkeiten als repräsentativ für eine
Bauphase angesetzt:
Tab. 6-1 Schallleistungen in den Bauphasen
Tätigkeiten
• Verbauarbeiten
Gerät
Vibrationsramme
• Herstellen des Ober-
Einsatzdauer
115
2m
75 %
110
0,5 m
10 %
Bagger
100
2m
75 %
Baukreissäge
112
1m
10 %
Transportbetonmischer
100
2m
25 %
Stopfmaschine
115
2m
50 %
Meißelbagger
122
2m
50 %
• Ausbau des Oberbaus Trennschleifer
• Betonieren
Schallleistung
Höhe der
[dB(A)]
Schallquelle
baus
• Abbrucharbeiten
Projekt-Nr.: 2014 578 BL
Seite 9
Den angesetzten Schallleistungen sind typische Emissionsspektren aus der Emissionsdatenbank des Programms Soundplan sowie aus eigenen Messungen hinterlegt.
Projekt-Nr.: 2014 578 BL
Seite 10
7.
Schallimmissionen und Beurteilung
Die Schallimmissionen aus Baulärm wurden nach DIN ISO 9613-2 an insgesamt drei maßgeblichen Immissionsorten (IO 1 bis IO 3) berechnet.
Die Lage des Baubereichs ist der Anlage 1 zu entnehmen. Die Berechnungsergebnisse mit den
Beiträgen der Teilschallquellen sind in Anlage 2 beigegeben. Dargestellt wird im Folgenden
jeweils exemplarisch das oberste Geschoß, da dort die höchsten Beurteilungspegel gegeben
sind.
Es wurden folgende Immissionsorte gewählt:
•
IO 1, Ergoldinger Straße 23a, allgemeines Wohngebiet
•
IO 2, Waldschmidtstraße 1, allgemeines Wohngebiet
•
IO 3, Siemensstraße 1a, Gewerbegebiet
Die Berechnungshöhe beträgt 2,8 m je Geschoss, die Immissionsorte liegen 0,5 m vor der jeweiligen Fassade. Berücksichtigt wurde zudem die erste Reflexionsordnung unter Ansatz eines
Reflexionsverlustes von 1 dB.
Projekt-Nr.: 2014 578 BL
Seite 11
7.1
Beurteilungspegel
Nachstehend werden die aus den einzelnen Bautätigkeiten resultierenden Beurteilungspegel an
den jeweiligen Immissionsorten dargestellt. Abhängig von der Dauer der Tätigkeiten wurden
gemäß den Vorgaben der AVV Baulärm Abschläge von 5 bzw. 10 dB(A) vergeben. Aus der
Tabelle können demnach auch bei Abweichung vom geplanten Bauablauf die resultierenden
Pegel abgelesen werden.
Die zu erwartenden Beurteilungspegel sind farbig hervorgehoben.
Tab. 7-1 Beurteilungspegel in den Bauphasen
Beurteilungspegel bei einer Einwirkdauer von
tags
bis 13 h
IO 1
2,5 h - 8 h
nachts
bis 2,5 h
bis 11 h
IRW = 55 dB(A)
2h-6h
bis 2 h
IRW = 40 dB(A)
Verbauarbeiten
68,5
63,5
58,5
68,5
63,5
58,5
Ausbau des Oberbaus
57,2
52,2
47,2
57,2
52,2
47,2
Betonieren
57,4
52,4
47,4
57,4
52,4
47,4
Herstellen Oberbau
66,8
61,8
56,8
66,8
61,8
56,8
Abbrucharbeiten
73,8
68,8
63,8
73,8
68,8
63,8
IO 2
IRW = 55 dB(A)
IRW = 40 dB(A)
Verbauarbeiten
68,1
63,1
58,1
68,1
63,1
58,1
Ausbau des Oberbaus
56,8
51,8
46,8
56,8
51,8
46,8
Betonieren
57,0
52,0
47,0
57,0
52,0
47,0
Herstellen Oberbau
66,3
61,3
56,3
66,3
61,3
56,3
Abbrucharbeiten
73,3
68,3
63,3
73,3
68,3
63,3
IO 3
IRW = 65 dB(A)
IRW = 50 dB(A)
Verbauarbeiten
69,3
64,3
59,3
69,3
64,3
59,3
Ausbau des Oberbaus
57,6
52,6
47,6
57,6
52,6
47,6
Betonieren
57,8
52,8
47,8
57,8
52,8
47,8
Herstellen Oberbau
67,5
62,5
57,5
67,5
62,5
57,5
Abbrucharbeiten
74,5
69,5
64,5
74,5
69,5
64,5
Wie ersichtlich ist bei üblichen Arbeitszeiten damit zu rechnen, dass tags der Immissionsrichtwert eingehalten wird.
Projekt-Nr.: 2014 578 BL
Seite 12
Verbauarbeiten, die Wiederherstellung des Oberbaus und der spätere Abbruch des Bestandsbauwerks finden in Nachtsperrpausen statt. Die Überschreitungen des Richtwerts von 40 dB(A)
in allgemeinen Wohngebieten betragen bis zu rund 24 dB(A) in bis zu 17 Nächten.
Allerdings sind die Überschreitungen zeitlich verteilt auf Mai, Mitte und Ende Oktober 2016.
Zu einem späteren Zeitpunkt, wenn das Bestandsbauwerk abgebrochen wird, kann an bis zu 4
Nächten eine Überschreitung des Nachtrichtwerts von bis zu 29 dB(A) auftreten, wenn der Abbruch vollständig mit einem Meißelbagger bewerkstelligt werde muss.
7.2
Denkbare Minderungsmaßnahmen:
Bezüglich des Anforderungskatalogs der AVV Baulärm kommen wir zu folgender Einschätzung
der Sachlage:
a)
Maßnahmen bei der Errichtung der Baustelle
Die Baustelle wird von beiden Seiten her über die Siemensstraße / Ergoldinger Straße angefahren. Ein geschlossener Verbau, etwa i. S. einer Lärmschutzwand ist daher nicht möglich. Lärmschutzwände müssten, um den Baubetrieb nicht zu behindern, an der Hinterkante der BEFlächen zum stehen kommen. Da der Abstand zu den Schallquellen mithin erheblich wäre ist
die Einfügungsdämpfung von Lärmschutzwänden üblicher Bauhöhen (bis etwa 3,5 m) sehr gering. Im Ergebnis können somit durch mobile Lärmschutzwände geringe Abschirmwirkungen
erreicht werden. Zur Vermeidung der Überschreitung der Richtwerte sind sie jedoch kein geeignetes Mittel.
Eine vollständige Einhausung der Baustelle (durch z. B. ein Zelt) erscheint angesichts der Größe der Baustelle nicht praktikabel, logistisch äußerst hinderlich (Schwenkbereich der Großgeräte, Kräne etc.), und unverhältnismäßig aufwendig.
b)
Maßnahmen an Baumaschinen
Die angesetzten Baumaschinen bzw. deren emittierte Schallleistung und die unterstellten Bauverfahren entsprechen bereits dem Stand der Technik. Dies wird den ausführenden Firmen in
einem entsprechenden Anforderungskatalog zur Auflage gemacht.
c)
Die Verwendung geräuscharmer Baumaschinen
siehe Punkt b); Die Einhaltung der Anforderungen der 32. BImSchV wird in der Ausschreibung
als Auflage für ein wertbares Angebot zur Bedingung gemacht.
d)
Die Anwendung geräuscharmer Bauverfahren
Es finden durchweg geräuscharme Verfahren statt. Als Beispiele seien genannt:
•
Generelles Arbeiten mit lärmarmen Maschinen, soweit möglich
•
Einsatz von Vibrations- statt von Schlagrammen und Explosionsrammen
•
Einbringen der Spundwände mit geringem statischen Moment zur Reduktion von Lärm
und Erschütterungen
•
Einsatz von Betonkübeln via Kran statt von Betonpumpen
Projekt-Nr.: 2014 578 BL
Seite 13
•
e)
Einsatz eines Zweiwegebaggers mit Anbaugeräten soweit zweckmäßig
Die Beschränkung der Betriebszeiten lautstarker Baumaschinen
Grundsätzlich sind Sperrpausen in ihrer Länge auf den unbedingt erforderlichen Zeitraum beschränkt, d. h. die Gesamtbaudauer wird u. a. aus wirtschaftlichen Erwägungen auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt. Zugleich erfolgt die Durchführung der Baumaßnahmen
nach einem strikten Ablaufschema, sodass ein Vorziehen oder Nachverlagern bestimmter Arbeiten aus dem Nachtzeitraum in den Tagzeitraum bauablauftechnisch nicht bzw. nur sehr begrenzt möglich ist. Diesbezüglich besteht ein Unterschied zu „gewöhnlichen“ Baustellen, die in
aller Regel sehr viel flexibler betrieben werden können. Im übrigen ergibt sich speziell bei Arbeiten in Sperrpausen schon aus den Randbedingungen, dass alle Gerätschaften so kurz, wie zur
Erfüllung der Aufgabe nötig, eingesetzt werden.
Bei Verbauarbeiten kommen (zumindest) Vibrationsrammen zum Einsatz, Bei Oberbauarbeiten
eine Stopfmaschine statt eines Gleisbauzuges, und bei Abbrucharbeiten mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Meißelbagger, der soweit als möglich durch leichtere Abbruchgeräte ersetzt werden
soll. Die Emissionen vor derlei Baumaschinen sind dennoch so hoch, dass i. d. R. organisatorische Maßnahmen keine entscheidende Minderung der Lärmbelastung in der Nachbarschaft
bewirken.
7.3
Spitzenpegel
Nach AVV Baulärm gelten die Anforderungen auch als überschritten, wenn ein Spitzenpegelereignis den Immissionsrichtwert nachts um mehr als 20 dB(A) überschreitet. Eine gesonderte
Spitzenpegelbetrachtung erscheint dennoch entbehrlich, da die Überschreitung der Anforderungen bereits anhand der Beurteilungspegel nach obiger Tabelle dokumentiert ist. Die Überschreitung des Spitzenpegelkriteriums wird in der Praxis in jedem Fall seltener gegeben sein,
da sich bei Baulärm Schallleistungen im Regelbetrieb und Spitzenpegelereignisse um deutlich
weniger als 20 dB(A) unterscheiden. Entsprechend brächte eine diesbezügliche Untersuchung
keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn zur Sachlage.
Projekt-Nr.: 2014 578 BL
Seite 14
8.
Allgemeine Hinweise und Auflagenvorschläge
Wir empfehlen, die nachstehenden Hinweise und Auflagenvorschläge zum Bestandteil der Angebotseinholung und Auftragsvergabe zu machen.
8.1
Allgemeine Anforderungen an den Betrieb der Baustelle
•
Für den Betrieb der Baustelle gelten die Anforderungen der AVV Baulärm mit den dort
genannten Hinweisen.
•
Die Baustelle ist so zu betreiben, dass unnötige Lärmbelästigungen vermieden werden,
die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, z. B. kein unnötiges Laufenlassen von
Motoren etc.
•
Die Einwirkzeiten lärmintensiven Baugeräts sind so weit als möglich zu minimieren. Arbeiten zur Nachtzeit sind auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken.
•
Die auf der Baustelle eingesetzten Baumaschinen müssen den Anforderungen der
32. Bundes-Immissionsschutzverordnung entsprechen.
•
Schalltechnisch günstigere Bauverfahren sind konventionellen Verfahren vorzuziehen;
der Auftragnehmer hat bei der Auswahl schalltechnisch günstiger Verfahren konstruktiv
mitzuwirken.
•
Grundsätzlich ist anzustreben, dass einzelne lärmintensive Tätigkeiten nicht an Tagen
mit anderen lärmintensiven Bauabläufen zusammentreffen. Lärmintensive Arbeiten sind
möglichst auf unterschiedliche Tage zu verteilen.
•
Eingesetztes Baugerät muss den Anforderungen der Richtlinie 2000/14/EG entsprechen.
8.2
Auflagenvorschläge
•
Die Baustelleneinrichtungsflächen sind durch geeignete Anordnung z. B. von Baucontainern und abgelagertem Material so zu betreiben, dass die Einrichtungen und Ablagerungen möglichst als Abschirmung der Baustelle zur Wohnbebauung hin wirken.
•
Vor besonders lärmintensiven Arbeiten insbesondere nachts sollten die Anwohner vorab
informiert werden.
•
Für Nachbarbeschwerden ist auftragnehmerseitig ein Ansprechpartner zu benennen.
•
Vor Verbauarbeiten ist schwer rammbarem Untergrund zur Auflockerung und Erhöhung
der Einbringgeschwindigkeit der Baugrund in der gesamten Einbringtiefe vorzubohren.
•
Verbauarbeiten sind mit Vibrationsrammen durchzuführen.
•
Spundwände sind mit geringem statischen Moment einzubringen, soweit dies die Baugrundverhältnisse zulassen.
Projekt-Nr.: 2014 578 BL
Seite 15
•
Bei umfangreichen Betonarbeiten ist dem Einsatz von Betonkübeln via Kran statt von
Betonpumpen der Vorzug zu geben, wenn dies den Bauablauf nicht unzumutbar behindert.
•
Gleisbauarbeiten sind soweit als möglich mittels Einsatz eines lärmarmen Zweiwegebaggers auszuführen, soweit nicht baubetriebliche Zwangspunkte dem entgegenstehen.
Projekt-Nr.: 2014 578 BL
Seite 16
9.
Zusammenfassung
Die Deutsche Bahn AG plant in der Stadt Landshut die Erneuerung der Eisenbahnüberführung
(EÜ) in Bahn-km 77,004 der Strecke 5500, München – Regensburg über die Siemensstraße.
Zudem erfolgt eine bauliche Anpassung der unterführten Siemensstraße.
Die Arbeiten am Bauwerk finden ganz überwiegend im Tagzeitraum statt. Lediglich zu folgenden Zeiten finden voraussichtlich erheblich lärmintensive Nachtarbeiten statt:
•
Mitte Mai bis Ende Mai, 11 Nächte, Einbau Hilfsbrücken in die Gleise 1 bis 4
•
Anfang Oktober, 3 Nächte, Einschub Überbau, Verfüllung, Herstellung Oberbau
•
Mitte Oktober, 3 Nächte, Ausbau Verbauten
•
im Nachgang, Abbruch Bestandsbrücke, 4 Nächte
Insgesamt ist in den 21 Wochen Bauzeit also mit 17 Tagen Nachtarbeit zu rechnen, der Abbruch des Bestandsbauwerks erfolgt im Nachgang zu einer derzeit noch nicht definierten
Sperrpause vsl. innerhalb von vier weiteren Nächten.
Im Umfeld der Baumaßnahme befinden sich schutzbedürftige Wohnnutzungen in Wohngebieten und einem Gewerbegebiet.
Die Auswirkungen der Baumaßnahme waren unter dem Gesichtspunkt des Lärmschutzes auf
der Grundlage der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) einer Prüfung zu unterziehen.
Zu diesem Zweck sind die Schallemissionen und Schallimmissionen aus dem Baubetrieb für
den Bau der EÜ sachgerecht zu ermitteln und zu anhand der allgemeinen Verwaltungsvorschrift
zum Schutz gegen Baulärm – AVV Baulärm - beurteilen. Hierzu wurden drei Immissionsorte
ausgewählt (IO 1 bis IO 3).
Die Untersuchung kommt zu folgenden Ergebnissen:
Bei üblichen Arbeitszeiten von rund 8 h ist damit zu rechnen, dass tags der Immissionsrichtwert
beiderseits der Baustelle eingehalten wird.
Verbauarbeiten, die Wiederherstellung des Oberbaus und der spätere Abbruch des Bestandsbauwerks finden in Nachtsperrpausen statt. Die Überschreitungen des Richtwerts von 40 dB(A)
in allgemeinen Wohngebieten betragen bis zu rund 24 dB(A) in bis zu 17 Nächten.
Allerdings sind die Überschreitungen zeitlich verteilt auf Mai, Mitte und Ende Oktober 2016.
Zu einem späteren Zeitpunkt, wenn das Bestandsbauwerk abgebrochen wird, kann an bis zu 4
Nächten eine Überschreitung des Nachtrichtwerts von bis zu 29 dB(A) auftreten, wenn der Abbruch vollständig mit einem Meißelbagger bewerkstelligt werde muss.
Projekt-Nr.: 2014 578 BL
Seite 17
Für den Nachtzeitraum werden Minderungsmaßnahmen nach dem Stand der Technik erforderlich.
Maßnahmen zur Minderung sind in den Punkten 7 und 8 angegeben.
Augsburg, 06.04.2014
Dipl.-Ing. (FH) M. Ertl
Projekt-Nr.: 2014 578 BL
Seite 18
A)
Häufig verwendete Abkürzungen
Aatm
Dämpfung aufgrund von Luftabsorption in dB
Abar
Dämpfung aufgrund von Abschirmung in dB
Adiv
Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung in dB
Agr
Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts in dB
Cmet
Meteorologische Korrektur in dB
dLrefl
Pegelerhöhung durch Reflexion in dB
dLwZ
Korrektur Betriebszeiten in dB
GE
Gewerbegebiet
GI
Industriegebiet
GOK
Geländeoberkante
IRW / RW
Immissionsrichtwert / Richtwert in dB(A) (TA Lärm)
L
Länge der Schallquelle in m
Li
Innenpegel in dB(A)
Lr
Beurteilungspegel in dB(A)
LW / LWA
Schallleistung der Schallquelle in dB(A)
LW ’
längenbezogene Schallleistung in dB(A)/m
LW ’’
flächenbezogene Schallleistung in dB(A)/m²
MI / MD / K
Mischgebiet / Dorfgebiet / Kerngebiet
MT, MN
stündliche Verkehrsstärke Tag / Nacht in Kfz / h
NN
Normalnull
OW
Orientierungswert in dB(A) (DIN 18005)
R’w
bewertetes Schalldämm-Maß in dB
S
Fläche der Schallquelle in m²
S
Entfernung der Schallquelle zum Immissionsort in m
SO
Sondergebiet
WA
allgemeines Wohngebiet
ZR
Ruhezeitenzuschlag (Anteil) in dB
Projekt-Nr.: 2014 578 BL
Seite 19
B)
Regelwerke / Literatur / Eingangsdaten
[1]
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (Geräuschimmissionen –
AVV Baulärm) vom 19 August 1970 (Beilage zum BAnz Nr. 160 vom 1. September 1970)
[2]
Zweiunddreißigste
Verordnung
zur
Durchführung
des
Bundes-Immissionsschutzverordnung (Verordnung zur Einführung der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV) vom 29. August 2002
[3]
DIN ISO 9613-2, Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Ausgabe 1997
[4]
Richtlinie 2000/14/EG des europäischen Parlaments und Rates
[5]
Kennzeichnende Geräuschemission typischer Arbeitsabläufe auf Baustellen, VDI 3765,
Entwurf 2001
[6]
DB Netz AG, Bauwerksplan, 29.08.2013
[7]
DB Netz AG, IVL-Plan Bahn-km 76,7 bis 77,2, 02.2012
[8]
DB Netz AG, Erläuterungsbericht zur Baumaßnahme, 25.02.2013
[9]
Stadt Landshut, Auszug aus Flächennutzungsplan, 17.12.2013
[10] SSF Ingenieure, Bauabläufe und Sperrpausenkonzept
C)
Tabellen
Tab. 6-1 Schallleistungen in den Bauphasen
Tab. 7-1 Beurteilungspegel in den Bauphasen
D)
9
12
Anlagen
Anlage Bezeichnung
1
Übersichtslageplan
2.1
Berechnungsprotokoll, Pegel aus einzelnen Tätigkeiten
2.2
Berechnungsprotokoll, Detailpegel
Projekt-Nr.: 2014 578 BL
Seite 20