Datenschutz im Internet
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Datenschutz im Internet
Impressum Wie kann ich mich schützen? – Checkliste Herausgeber: Initiative D21 e.V. und Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Geben Sie auf Ihre Daten Acht und treffen Sie Sicherheitsvorkehrungen. Redaktion: Martin Falenski (Initiative D21) – V.i.S.d.P. Satz: www.cubic-designs.de Kontakt: Initiative D21, Reinhardtstraße 38, 10117 Berlin [email protected], www.initiatived21.de Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Rosenkavalierplatz 2, 81925 München [email protected], www.stmuv.bayern.de Bildnachweis: shutterstock.com istockphoto.com Stand: November 2013 Datensparsamkeit: Geizen Sie im Internet mit Ihren Daten. Geben Sie nur das ein, was wirklich für den konkreten Anlass (wie zum Beispiel den Kauf) notwendig ist. Datenschutzerklärungen lesen: Lesen Sie die Datenschutzerklärungen der Anbieter und wägen Sie ab, ob Ihnen das Angebot den Kontrollverlust über Ihre Daten wert ist. Prüfen Sie, ob es datenschutzfreundlichere Anbieter gibt. Links/weiterführende Informationen: Suchmaschinen: Nutzen Sie Suchmaschinen wie DuckDuckGo (https://duckduckgo.com/) oder ixquick (https://ixquick.de/), die keine Daten aufzeichnen. Cookies: Deaktivieren Sie Cookies im Browser oder blockieren Sie zumindest die von Drittanbietern (mehr dazu: http://www.verbraucher-sicher-online.de unter „Cookies“). Viele Browser bieten darüber hinaus einen sogenannten „Trackingschutz“ an, der verhindert, dass Anbieter sehen, auf welchen Seiten Sie vorher waren. Widerspruch: Widersprechen Sie der Nutzung oder Verarbeitung Ihrer Daten. Lassen Sie sich auf die sogenannte Robinsonliste zum Schutz vor unerwünschter Werbung setzen (www.robinsonliste.de). Apps: Installieren Sie Apps nur aus vertrauenswürdigen Quellen wie zum Beispiel den Apps-Stores der Hersteller (zum Beispiel der „iTunes“ für iOS-Geräte oder „Google Play“ für Android-Geräte). Achten Sie darauf, welche Rechte Sie dem Anbieter mit dem Download der jeweiligen App einräumen. Anhand von Diensten wie „123people“ kann man ersehen, wie einfach es ist, im Netz vorhandene Daten zu verknüpfen. Man sollte daher regelmäßig über solche Dienste oder eine Suchmaschine prüfen, welche Informationen man über sich im Netz findet. www.vis.bayern.de: Verbraucherportal der Bayerischen Staatsregierung zu allen wichtigen Verbraucherthemen wie zum Beispiel die Rubriken Verbraucherrechte und Daten & Medien. www.bsi-fuer-buerger.de: Informationsseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnologie über die Gefahren des Internets und wie man ihnen am besten begegnet. www.klicksafe.de: Eine Initiative der EU für mehr Sicherheit im Netz mit vielen Informationen zum Thema Datenschutz im Internet. www.internet-sicherheit.de: Seiten des Instituts für Internetsicherheit der Westfälischen Hochschule mit vielen Sicherheitstipps. Gut zu wissen! www.datenschutzbeauftragter-online.de: Blog zum Thema Datenschutz und Bürgerrechte. Datenschutz im Internet www.verbraucher-sicher-online.de: Vom Bundesverbraucherschutzministerium gefördertes Projekt der TU Berlin. Ziel ist es, Verbraucher über die sichere Internetnutzung zu informieren. Einführung Liebe Leserin, lieber Leser, mittlerweile nutzen fast vier von fünf Bürgern das Internet. Diese Entwicklung ist erfreulich. Man muss sich aber darüber im Klaren sein, dass jeder Gang ins Internet Datenspuren hinterlässt. Dies gilt erst recht, wenn man soziale Netzwerke nutzt oder online einkauft. Im Laufe der Zeit können so umfangreiche Profile eines jeden von uns entstehen. Hinzu kommt die Gefahr der unbefugten Sammlung und Nutzung von Daten. Dies ist aber kein Grund, auf die Vorteile und Chancen, die das Internet bietet, zu verzichten. Man sollte jedoch wissen, wie und wofür die Daten gesammelt werden und mit welchen Vorkehrungen man das verhindern kann. Eine kleine Hilfe soll Ihnen dabei dieser Flyer bieten. Ihr Dr. Marcel Huber MdL Bayerischer Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz Daten im Netz Daten gewinnen die Unternehmen auch Für Unternehmen sind Daten, die Nutzer im Internet hinterlassen, sehr wertvoll. Sie ermöglichen zum Beispiel zielgenaue Werbung. Dagegen ist auch nichts einzuwenden, solange die Daten durch die Anbieter rechtmäßig erhoben und verarbeitet werden. Woher kommen die Daten? Unternehmen gewinnen Daten auf verschiedene Weise. Die meisten bekommen sie jedoch durch die Nutzer selbst. Viele soziale Netzwerke bieten zwar vermeintlich kostenlose Dienste an, der Nutzer „zahlt“ jedoch mit seinen Daten. Der Anbieter bekommt Informationen zu ihrem Leben, zu ihren Freunden und zu den Interessen. Die Netzwerke wiederum setzen diese Datensammlungen dafür ein, um Werbekunden und andere Interessierte anzulocken. Deshalb gilt: Im Internet mit persönlichen Informationen sparsam umgehen! durch Gewinnspiele: Eine beliebte Methode zur Gewinnung von Daten ist die Durchführung von Gewinnspielen, bei denen die Teilnahme an die Eingabe von persönlichen Daten gebunden ist. Mithilfe dieser Daten werden im Nachgang die Teilnehmer mit Werbung beschickt. im Rahmen von Transaktionen: Beim Einkauf im Netz oder ähnlichem werden die Kunden dazu aufgefordert, der Datenschutzerklärung zuzustimmen. Damit erlaubt man den Anbietern, die Daten für Werbezwecke zu verwenden oder diese gar an verbundene Unternehmen weiterzugeben. durch Cookies: Cookies sind kleine Textdateien, die eine besuchte Seite auf dem Rechner des Nutzers platziert. Die typische Anwendung von Cookies ist die Speicherung persönlicher Einstellungen auf besuchten Seiten. So muss man sich nicht jedes Mal neu anmelden. Sie verraten einem Webseitenbetreiber aber auch eine Menge über den Nutzer. Wofür werden Daten genutzt? Dürfen die das? Die Rechtslage. Die gesammelten Daten werden von verschiedensten Unternehmen für unterschiedlichste Zwecke genutzt. Solange die Daten rechtmäßig erhoben wurden, dürfen die Unternehmen das auch. Das Telemediengesetz (TMG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regeln die Voraussetzungen, unter denen Daten erhoben (das heißt: „gewonnen“), weitergegeben und verarbeitet werden dürfen. Allerdings kommt das deutsche Datenschutzrecht nur zur Anwendung, wenn das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat. Profilbildung („Profiling“): Profiling bezeichnet die Erstellung von Profilen des Kunden mithilfe gesammelter Daten. Diese ermöglichen die zielgenaue (Werbe-)Ansprache des Kunden. Verhaltensbezogene Werbung („Targeting“): Targeting ist das zielgruppenorientierte Einblenden von Werbung auf einer Internetseite. Ermöglicht wird diese direkte Werbe-Ansprache des Nutzers durch besondere Cookies und Webanalysetools. Scoring: Online-Händler erstellen anhand von Daten oftmals sog. Scorewerte („Score“ = engl. für „Punktestand“), um die Ausfallwahrscheinlichkeit statistisch zu berechnen. Erlaubt ist die Datenerhebung grundsätzlich nur mit der Einwilligung des Betroffenen. Diese muss ausdrücklich und mit Hinweis auf den Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung erfolgen. Die hierzu vorformulierten „Datenschutzerklärungen“ erfüllen allerdings nicht immer die rechtlichen Anforderungen und können daher unwirksam sein. Für den Einsatz von Cookies zur Erfassung personenbezogener Daten ist grundsätzlich die Zustimmung des Betroffenen notwendig; ob und unter welchen Voraussetzungen die Browsereinstellung als Zustimmung gilt, ist noch nicht endgültig geklärt. Ohne ausdrückliche Einwilligung dürfen beispielsweise die im Rahmen einer Bestellung erhobenen Daten für die Abwicklung der Bestellung genutzt werden. Nutzungsprofile dürfen dagegen ohne Einwilligung nur in pseudonymisierter Form erstelltwerden, wobei der Nutzer ein Widerspruchsrecht hat, über das er zu informieren ist. Häufig fehlt diese Information. Wenn Sie auf Ihrem Computer zielgerichtete Werbung erhalten, hängt dies häufig mit den zuvor besuchten Seiten oder der Nutzung von Suchmaschinen zusammen. Google zum Beispiel merkt sich, wonach der Nutzer sucht und bietet ihm auf später besuchten Seiten dazu passende Angebote an. Werbende Unternehmen sind aber verpflichtet, Ihnen auf Nachfrage mitzuteilen, welche Daten über Sie zu welchem Zweck gespeichert sind, woher die Daten stammen und an welches Unternehmen die Daten gegebenenfalls weitergeleitet wurden. Tipp: Wenn Sie den Verdacht haben, dass hier ein Fall von unzulässiger Datennutzung vorliegt, sollten Sie sich an Ihren zuständigen Landesdatenschützer wenden (http://www.datenschutz.de/beratung/). Die Rechtslage ist aber nur eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite hat der Nutzer viele Möglichkeiten, die eigenen Daten besser zu schützen, wovon aber leider oft kein Gebrauch gemacht wird.