Berichte - Landessynode - Evangelisch

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Berichte - Landessynode - Evangelisch
Berichte
aus dem Landeskirchenrat
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- vorgelegt zur Herbstsynode 2013 in Ingolstadt -
Inhaltsverzeichnis
Abteilung A
Seite
3 – 12
Abteilung B
Seite
13
Abteilung C
Seite 14 – 40
Abteilung D
Seite 41 – 63
Abteilung E
Seite 64 – 86
Abteilung F
Seite 87 – 95
Herbstsynode 2013 in Ingolstadt
Berichte aus dem Landeskirchenrat
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Abteilung A - Leitung, Recht, Zentrale Services
Das vergangene Jahr stand – wie auch die gesamte Synodalperiode – im Zeichen von drei großen Projekten: dem Bau des Landeskirchlichen Archivs, dem Erweiterungsbau des Landeskirchenamtes und der Einführung der integrierten IT-gestützten Finanz- und Personaladministration. Erfreulicherweise konnte das Archiv im Spätsommer fertiggestellt werden – Näheres dazu findet sich weiter unten.
Auch beim SAP-Projekt ist ein Abschluss erreicht: Vor wenigen Tagen hat die Koordinierungsgruppe – d.h. Oberkirchenrat Dr. Barzen, Oberkirchenrat Völkel und OKRin Dr. Sichelschmidt –
die Abnahme gegenüber dem Implementierer, der Firma Atos, erklärt. Natürlich sind noch gewisse Restarbeiten zu erledigen; diese wurden jedoch nicht als abnahmeverhindernd angesehen. Zum Jahresende wird dieses Projekt als Projekt beendet sein und wir werden mit dem
neuen System „in der Linie“ arbeiten. Die Projektleitungen sind beauftragt, Abschlussberichte
zu fertigen, aus denen ersichtlich wird, welche Ziele erreicht wurden, wo im Laufe des Projektes Änderungen und Anpassungen erforderlich waren, welche besonderen Schwierigkeiten und
Herausforderungen es gegeben hat und wo weiter gearbeitet werden muss. Für den Januar ist
darüber hinaus ein gemeinsamer Workshop mit dem Implementierer vorgesehen. Unter dem
Motto „Lessons learned“ wollen beide Seiten analysieren, welche Erkenntnisse sich aus diesem
Prozess ergeben haben. Wir werden dann im kommenden Jahr in der Lage sein, auch gegenüber Landessynode und Rechnungsprüfung unsere Bewertung des Gesamtprojekts abzugeben.
Dabei wird auch die Projektarchitektur und die Bedeutung für die Leitungsverantwortlichen
eine Rolle spielen.
Der Einsatz der neuen Software beginnt nun die ersten Früchte zu tragen. Im Finanzbereich
liegt eine bessere Datenbasis für zentrale Aufgaben im Finanzwesen vor. Eine deutliche Qualitätsverbesserung bezüglich der Aussagen zur Vermögenslage, der Bewertung von Immobilien
und Anlagen ist auf den Weg gebracht. Es wird eine aussagekräftige Bestandsführung und
bessere Liquiditätssteuerung möglich werden. Gleichzeitig wird durch ein differenziertes Berichtswesen (Budgetberichte zu einzelnen Arbeitsgebieten) die Finanzinformation für Entscheidungsgrundlagen verbessert. Daneben gibt es quantitative Erleichterungen – durch die
Vermeidung von Doppelarbeit und die Reduzierung von „Scherbenkonten“.
Das zweite Teilprojekt „Integriertes Personalmanagement“ hat erstmals ein einheitliches System mit validen Stammdaten erarbeitet (zuvor kam es zu Doppeleingaben und Widersprüchlichkeiten in den unterschiedlichen Anwendungen – zum Beispiel zwischen KIDAT und KiDiKap). Der Verwaltungsvollzug hat sich modernisiert, indem die Rollenklärung zwischen Mittelbewirtschaftenden und Personalsachbearbeitung eingeführt wurde. Damit sind nun – wie
rechtlich vorgesehen – Anordnung und Vollzug deutlich voneinander getrennt. Erstmals sind
Personalvollzugsprozesse einheitlich und standardisiert eingeführt – und zwar berufsgruppenübergreifend!! Die Software bildet unsere eigenen Arbeitsprozesse, Rechtsgrundlagen und Entscheidungswege ab – damit aber die Komplexität unseres Dienstrechts und Personalvollzugs
deutlich – und es erleichtert, den Vollzugsaufwand zu benennen.
Angesichts des Investitionsvolumens von über 25 Millionen Euro und auch einer Steigerung der
laufenden Ausgaben wurden – zu Recht – immer wieder kritische Anfragen an dieses Projekt gestellt. Daher hier ein kleiner Katalog von FAQs:
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Die Zahl der Kirchenmitglieder sinkt – und wir investieren in Verwaltung – macht das Sinn?
Gerade in unserer Zeit müssen wir über unsere Ressourcen genau Bescheid wissen, damit wir unsere
Mitarbeitenden und unsere Finanzmittel transparent, fair und mit Hilfe partizipativer Verfahren
einsetzen können.
Staat und Kommunen ersparen sich oft den Aufwand einer Umstellung auf die Doppik – warum
mussten wir das machen?
Die Kirche lebt durch die Mitarbeitenden und wir sind als Kirchenleitung ihnen gegenüber große
Verpflichtungen eingegangen. Wir wollen heute dafür sorgen, dass Besoldung, Versorgung, Beihilfe
auch in Zukunft sichergestellt sind, ohne dass wir der nächsten Generation bedrückende Lasten
aufbürden. Dazu ist es wichtig, die gegenwärtige Finanzsituation genau zu analysieren und geeignete Prognoseinstrumente zu haben.
Der Einsatz von IT müsste doch eigentlich Arbeit einsparen und nicht zusätzliche Stellen produzieren – wie kommt das?
Wir machen mit der neuen Software einen Qualitätssprung – wir haben uns sowohl im Vollzug als
auch in der Auswertung und Planung neue Gestaltungsmöglichkeiten erschlossen – das ist nur mit
zusätzlichem Personal möglich. Auch ohne Umstellung auf die Doppik und SAP-Einführung wären
wir mit dem jetzigen Personalschlüssel nicht weitergekommen (Beispiele: fehlende Vertretung,
Fachwissen nur bei einzelnen Personen, Vollzug nicht in sich stimmig).
Wäre die Realisierung des Projekts mit einer anderen Software einfacher gewesen?
SAP ist eine anspruchsvolle Lösung mit vielfältigen Möglichkeiten, die wir bisher nur zum Teil ausschöpfen. Der Vorteil liegt darin, dass alle Module von einem Hersteller sind – so haben wir
Schnittstellenprobleme reduziert. Unter Umständen wären einzelne Fragestellungen mit Spezialsoftware leichter lösbar gewesen – unser Hauptaugenmerk lag aber auf der Integration der Systeme. Daher lässt sich nicht pauschal sagen, dass ein anderer Weg der bessere gewesen wäre.
Hat sich die Kirchenleitung nicht zum Knecht einer Software gemacht? Wir können doch unsere Entscheidungen nicht von SAP abhängig machen…
Die Software bildet lediglich ab, was entschieden wurde. Sie hält uns den Spiegel vor und zeigt auf,
wo etwas unlogisch oder kompliziert ist. Auch ohne Software sollte es unser Ziel sein, bei unseren
Entscheidungen die Folgen (auch den Vollzugsaufwand) im Blick zu haben.
Die Einführung dieses Integrierten SAP-Systems ist eine Verwaltungsmodernisierung, die
Kernprozesse im Landeskirchenamt betrifft und erhebliche organisatorische und personelle
Auswirkungen hat. So ist es notwendig, stärker in Prozessen und einzelnen Arbeitsschritten zu
denken, die „moduliert“ und kontinuierlich „optimiert“ werden sollten. Um für dieses „Geschäftsprozessmanagement“ eine interne Beratung bieten zu können, wurde das bisherige
Personal- und Organisationsreferat in zwei eigenständige Referate für Personal und Organisation aufgeteilt. Herr Kirchenrat Reizner, der Organisationsreferent, ist als Qualitätsmanager
und im Geschäftsprozessmanagement ausgebildet. Seine Kompetenzen werden zunehmend in
Anspruch genommen; er unterstützt in verschiedenen Abteilungen.
Im Personalbereich ist es Aufgabe von Kirchenanwalt Manske, sein Team neu aufzubauen und
die Kernprozesse aufzustellen. Zum Jahreswechsel sind langjährige Mitarbeitende ausgeschieden – das gibt die Chance für einen Neuanfang, ist aber auch mit einer Orientierungsphase
verbunden. Kernprozesse im Personalbereich werden augenblicklich neu aufgesetzt. Auch sind
erhebliche Rückstände – vor allem bei Stellenbewertungen – abzuarbeiten. Eine weitere befristete Stelle im Bereich der Personalentwicklung soll zu Beginn des neuen Jahres besetzt
werden – hier soll Fortbildungsbedarf systematisch erfasst und ein Schulungskonzept entwickelt werden.
Aktuelle Fragestellungen waren für den Landeskirchenrat Anlass, die Bildung einer Arbeitsgruppe zu beschließen, die sich mit Flexibilisierungsmöglichkeiten bei den Tarifen bei beson-
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ders schwer zu besetzenden Stellen sowie verbesserten Abläufen bei Stellenbewertung und –
bemessung befassen soll.
Allerdings kann dies nicht zu einer grundsätzlichen Abkehr von den Regeln, die im Öffentlichen
Dienst gelten, führen. Kirche und Diakonie setzen sich für eine attraktive und faire Entlohnung bei
den Sozialberufen ein. Es wäre widersprüchlich, wenn nun gerade bei der Kirche selbst, die „geldnahe“ Tätigkeiten besser vergütet würden als die Tätigkeit „mit Menschen“.
Mitarbeitervertretung und einzelne Mitarbeitende reagieren außerordentlich sensibel in „Gerechtigkeitsfragen“. Warum bei vergleichbarer Tätigkeit jemand eine bessere Vergütung bekommt als
ein anderer ist ein wichtiges Thema bei zahlreichen Personalgesprächen. Eine Schieflage bei diesen
Fragen führt zu nachhaltiger Unzufriedenheit und Demotivation. Daher sollten Transparenz, Vergleichbarkeit und das Interesse, besonders qualifizierte Mitarbeitende zu gewinnen, in einem sinnvollen Verhältnis stehen
Die Bewertung von Stellen erfolgt mit einem Standardinstrument, dem sogenannten „KGStModell“ (KGSt = Kommunale Gemeinschaftsstelle). Es ist für den kommunalen Bereich entwickelt
worden und wird dort eingesetzt. Anhand einer möglichst präzisen Analyse, welche Aufgaben und
Prozessschritte auf einem Arbeitsplatz wahrgenommen werden, erfolgt die Bewertung – also die
Feststellung, welche Vergütungsgruppe die „richtige“ ist.
Die Bezahlung ist aber nur ein Faktor für die Wahl des Arbeitsplatzes und für Mitarbeitende im
kirchlichen Dienst nicht der allein ausschlaggebende. Vielmehr ist es in erster Linie die Aussicht, eine sinnvolle, ethisch und sozial verantwortbare Tätigkeit wahrzunehmen und im Interesse von Menschen zu arbeiten. Weitere Gesichtspunkte sind die Sicherheit des Arbeitsplatzes,
ein angenehmes Arbeitsklima, Familienfreundlichkeit etc.
Ein wichtiges Element beim sogenannten „Employer-Branding“ ist deshalb die Rezertifizierung
im Rahmen des Hertie-Audits „beruf und familie“, für die sich in besonderer Weise Kirchenrätin Dr. Johanna Beyer eingesetzt hat. Viele Schritte sind hier in den vergangenen Jahren schon
unternommen worden. Während in der Vergangenheit vor allem Eltern mit (kleinen) Kindern
im Fokus standen, wurde dieses Mal die Situation von pflegenden Angehörigen in den Blick
genommen. Pflegebedürftige Eltern oder Angehörige, deren abnehmende Kräfte, die Fragen,
ob eine Betreuung daheim machbar ist oder eine externe Unterbringung sinnvoller – das kann
zu großen physischen und psychischen Belastungen führen. Ein Ziel bei der Auditierung ist
deshalb, individuelle Arbeitszeiten für pflegende Mitarbeitende – in Absprache mit den Vorgesetzten – zu vereinbaren.
Der Erweiterungsbau des Landeskirchenamtes liegt sowohl was Termine als auch was das
Budget anbelangt im „grünen Bereich“. Das Gebäude soll im Herbst nächsten Jahres fertig
gestellt sein. Aktuell werden die Wände für das dritte Obergeschoss fertig gestellt. Die Erfahrung mit dem Archiv zeigt allerdings, dass gerade beim Innenausbau aufgrund der verschiedenen sich überlappenden Gewerke Verzögerungen auftreten können. Der Neubau hat Auswirkungen auf zentrale Funktionen im Landeskirchenamt. Der Organisationsreferent ist daher
schon jetzt damit befasst, die Belegungsplanung zu erstellen und Abläufe bei den zentralen
Services in Cafeteria etc. zu klären. Aufgrund der angestrebten Zertifizierung des Gebäudes
mit dem Gold-Standard der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen wollen wir ein
Beispiel dafür setzen, dass wir unsere Grundüberzeugungen zur Bewahrung der Schöpfung
auch in die Tat umsetzen. Im Sommer hat außerdem ein Kunstwettbewerb stattgefunden –
Ziel war es, durch eine künstlerische Intervention zu zeigen, dass die vier ganz verschiedenen
Gebäude an der Straßenfront der Katharina-von-Bora-Straße zusammengehören. Als Sieger
ist Andreas Horlitz daraus hervorgegangen. Seine Idee beruht darauf, dass die Durchgänge
zwischen den Häusern durch gläserne, reflektierende und transluzente mit grafischen Elementen beschichtete Tore ersetzt werden.
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Referat A 1.1
Rechtliche Grundsatzfragen
- KVD Dr. Reinhard Rassow –
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Der Neubau für das Landeskirchliche Archiv in Nürnberg ist weitestgehend fertiggestellt. Derzeit werden noch letzte Schlussarbeiten ausgeführt und Mängel behoben. Wie bei Bauvorhaben kaum zu verhindern, kam es zu einigen Bauverzögerungen, insbesondere durch die Insolvenz eines Auftragnehmers. Mit höchster Wahrscheinlichkeit wird das veranschlagte Budget
eingehalten, sogar leicht unterschritten werden.
Trotz noch ausstehender Restarbeiten konnte am Freitag, dem 20. September 2013 die Einweihung gefeiert werden. An den vom Landesbischof gehaltenen Gottesdienst schloss sich ein gut
besuchter und kurzweiliger Festakt an. Für das gesamte Wochenende öffnete das Archiv dann
seine Türen für alle interessierten Besucher und Besucherinnen und bot Führungen, Ausstellungen und ein informatives und unterhaltsames Rahmenprogramm an.
Es zeigt sich bereits, dass das Landeskirchliche Archiv mit dem neuen Gebäude und der neuen
Ausstattung in ein neues Zeitalter eintritt, sowohl was die Arbeitsbedingungen für das Personal als auch die Möglichkeiten für die Besucher angeht. Es wird diese insbesondere nutzen, um
für das breite Publikum den Zugang zum kirchlichen Archivgut einfacher und attraktiver zu
gestalten bzw. ihm überhaupt die Möglichkeiten und Angebote eines Archivs nahezubringen.
So sollen zum Beispiel als „Dankeschön“ an die gesamte Kirche die nächsten sechs Jahre jeweils einem Kirchenkreis gewidmet werden, beginnend mit dem Kirchenkreis Nürnberg im Jahr
2014. Zu Beginn des betreffenden Jahres sollen die jeweiligen Regionalbischöfe bzw. Regionalbischöfinnen und die Dekane und Dekaninnen ins Archiv eingeladen werden. Dort wird es
Gelegenheit zum Tagen geben, aber auch eine ausführliche Archivführung und eine Ausstellung und Erläuterungen zur Geschichte des Kirchenkreises. Auch die Mitglieder der Kirchengemeinden sollen über die Dekane und Dekaninnen eingeladen werden, denn das Landeskirchliche Archiv wünscht sich möglichst viel Besuch von der Kirchenbasis (Pfarrerinnen/Pfarrern,
Kirchenvorständen und interessierten Gemeindegliedern). Neben Archivführung und der Kirchenkreisausstellung sollen den Gästen Unterlagen zu ihrer Kirchengemeinde präsentiert werden, so dass sie „ihre“ Geschichte ganz nah erleben und auch erfahren können, dass das Landeskirchliche Archiv sich als Dienstleister für die kirchliche Basis versteht.
Referat A 1.2
Arbeitsrecht
- KVD Gerhard Berlig ________________________________
Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (DiVO; RS 650) zum 01.01.2008 und
01.01.2012;
Entscheidung BAG vom 20.11.2012, weiterer Umgang mit ver.di;
Bildung von Gesamtausschüssen
Änderung der Kirchlichen Dienstvertragsordnung (DiVO; RS 650) zum 1. Januar 2008 und
zum 1. Januar 2012
Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ARK) hat auf
ihrer Sitzung am 23. November 2007 in Nürnberg einstimmig die Neufassung der Kirchlichen
Dienstvertragsordnung zum 1. Januar 2008 beschlossen. Das Arbeitsrecht für die privatrechtlich beschäftigten Mitarbeitenden der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern orientiert
sich seither am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder (TV-L) und dem Überleitungstarifvertrag der Länder (TVÜ-Länder) orientieren. Zum 1. Januar 2012 sind die neuen EingrupHerbstsynode 2013 in Ingolstadt
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pierungsregelungen (§ 20 DiVO i. V. m. §§ 12, 13 TV-L), die Neufassung der Anlage 1 zu § 20
DiVO (Gruppenplan) sowie die Entgeltordnung (EntgeltO) zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) in Kraft getreten.
Dadurch ist sichergestellt, dass sich das kirchliche Arbeitsrecht auch weiterhin am Recht der
Angestellten des Freistaates Bayern orientiert, mit den erforderlichen kirchengerechten Änderungen und Ergänzungen. Punktuell konnten im Bereich des Eingruppierungsrechts Verbesserungen für kirchliche Mitarbeitende erzielt werden.
Die Überleitung von Personalfällen vom alten in das neue Recht zum 1. Januar 2012 ist seit 1.
Juli 2013 abgeschlossen. Die Kirchenverwaltungen haben die komplizierte Rechtsmaterie, die
intensiv vom Landeskirchenamt geschult wurde, korrekt vollzogen. Klagen vor den Arbeitsgerichten gegen Überleitungsbestimmungen sind uns bisher keine bekannt.
Entscheidung des BAG vom 20.11.2012, weiterer Umgang mit ver.di
Das BAG hat in o. g. Entscheidung festgestellt, dass die Grundrechte der Gewerkschaften und
daraus folgend das Streikrecht dann gegenüber dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht zurücktreten, wenn
1. die Gewerkschaften sich innerhalb des Dritten Weges noch koalitionsmäßig betätigen
können,
2. die Arbeitsrechtssetzung auf dem Dritten Weg für die Dienstgeber verbindlich ist und
3. als Mindestarbeitsbedingungen den Arbeitsverträgen auch zugrunde gelegt wird.
Zu 1.: Gem. § 6 Abs. 1 ARRG (RS 770) werden die Vertreter der Mitarbeitenden im kirchlichen
und diakonischen Dienst durch die Vereinigungen, in denen mindestens fünfhundert der in
§ 2 ARRG genannten Mitarbeiter zusammengeschlossen sind, entsandt. Die Gewerkschaften,
insbesondere auch ver.di wurden in der Vergangenheit eingeladen, Mitarbeitervertreter und
Mitarbeitervertreterinnen in die ARK Bayern zu entsenden. Dies haben die Gewerkschaften
bisher abgelehnt. Sie werden sich auch nicht an der sich zum 1. Oktober 2013 neu konstituierenden Arbeitsrechtlichen Kommission beteiligen.
Zu 2.: Die Verbindlichkeit der arbeitsrechtlichen Reglungen in Bayern ist gegeben:
Die Beschlüsse der Kommission nach § 2 Abs. 2 ARRG und die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses nach § 13 ARRG sind verbindlich und wirken normativ. Die Evangelisch-Lutherische
Kirche in Bayern, ihre Dekanatsbezirke, (Gesamt-) Kirchengemeinden und kirchlichen Stiftungen
dürfen nur solche Arbeitsverträge mit Angestellten und Arbeitern im Haupt- und Nebenamt sowie mit nichtverbeamteten Mitarbeitern in der Ausbildung abschließen, die den auf diesen Beschlüssen und Entscheidungen beruhenden Regelungen entsprechen (§ 3 ARRG).
Die Beschlüsse der Arbeitsrechtlichen Kommission sind für die dem Diakonischen Werk angeschlossenen Einrichtungen verbindlich. Im Einzelnen wird auf den Grundsatzbeschluss der Diakonischen Konferenz vom 18.7.1977 verwiesen, wonach die Beschlüsse der nach dem Arbeitsrechtsregelungsgesetz gebildeten Arbeitsrechtlichen Kommission zu Regelungen, die den Abschluss von Dienstverträgen betreffen sowie die Entscheidungen des nach dem Arbeitsrechtsregelungsgesetz gebildeten Schlichtungsausschusses, für die Mitglieder des Diakonischen Werkes verbindlich sind.
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Zu 3.: Die mit den Dienstnehmern und Dienstnehmerinnen geschlossenen Arbeitsverträge
(Dienstverträge) verweisen vorbehaltlos auf die DiVO bzw. die AVR-Bayern.
Das BAG hat das in Bayern kodifizierte Verbandsprinzip bei der Zusammensetzung der ARK
Bayern bestätigt.
((Optional: Derzeit wird eruiert, inwieweit und unter welchen veränderten Bedingungen sich
ver.di künftig an der kirchlichen Arbeitsrechtsetzung beteiligen kann.))
Bildung von Gesamtausschüssen
Die Gliedkirchen können in ihren Regelungen vorsehen, dass für den Bereich einer Landeskirche des jeweiligen Diakonischen Werks oder für beide Bereiche gemeinsam ein Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen im kirchlichen und diakonischen Bereich gebildet wird.
Einzelheiten über Aufgaben, Bildung und Zusammensetzung des Gesamtausschusses regeln die
Gliedkirchen (§ 54 Abs. 1 MVG). Dem Gesamtausschuss sollen insbesondere Aufgaben im Bereich der Beratung, Unterstützung und Information der Mitarbeitervertretungen, Förderung
des Informations-, und Erfahrungsaustauschs zwischen den Mitarbeitervertretungen sowie die
Erörterung arbeitsrechtlicher Fragen zugewiesen werden (§ 55 Abs. 1 MVG). Die Evang.-Luth.
Kirche in Bayern hat bisher als einzige Landeskirche keine Gesamtausschüsse installiert.
Anfang dieses Jahres wurde durch den Landeskirchenrat eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung
eines Modells eines Gesamtausschusses bzw. von Gesamtausschüssen installiert, die eruieren
soll, ob es je einen Gesamtausschuss in Kirche und Diakonie oder in beiden Bereichen einen
gemeinsam geben soll, mit welchen Aufgaben dieser bzw. diese ausgestattet werden sollen
und wie viel unterstützendes Personal benötigt wird.
Die Arbeitsgruppe setzt sich aus insgesamt 19 Personen aus der Verfassten Kirche und der Diakonie zusammen. Ein Großteil der genannten Personen, ist bereits als Mitarbeitervertreter bzw.
Mitarbeitervertreterin tätig und im Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
(vkm) oder in der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) organisiert.
Ziel ist es, ab April 2015, also nach den nächsten turnusmäßigen MAV-Wahlen, den gemeinsamen Gesamtausschuss bzw. die beiden Gesamtausschüsse zu installieren.
Referat A 1.3
Beihilfe, Versorgung, Reisekosten
- Diakon Georg Tautor ________________________________
Situation der Beihilfeabrechnung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
In den letzten Jahren kam es immer wieder zu überlangen Bearbeitungszeiten in der Beihilfeabrechnung. Ursächlich dafür waren in der Regel lange krankheitsbedingte Fehlzeiten von
Mitarbeitenden, häufig in Verbindung mit hohem Antragseingang oder in Urlaubszeiten. Besonders schwierig war die Situation ab der Jahreswende 2012/2013 bis in den Sommer hinein.
Die Verärgerung der Betroffenen über diese missliche Situation ist verständlich und Anfragen
und Beschwerden, die uns erreichten, hatten ihre Berechtigung.
Mit Hilfe von drei Aushilfskräften (eine von einer Zeitarbeitsfirma und zwei weitere von einem
externen Dienstleister, der Beihilfeabrechnungen für verschiedene andere Dienstherrn durchHerbstsynode 2013 in Ingolstadt
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führt) ist es gelungen, die teilweise aufgelaufenen erheblichen Rückstände bis zum Beginn der
Urlaubszeit vollständig abzuarbeiten.
Zur Stabilisierung der Situation in der Beihilfeabrechnung hat die Abteilungsleitersitzung des
Landeskirchenamtes im Sommer eine weitere Stelle für eine Sachbearbeiterin/einen Sachbearbeiter in der Beihilfestelle errichtet. Im Moment wird auf dieser neu errichteten Stelle die
Aushilfskraft, die uns von der Zeitarbeitsfirma zur Verfügung gestellt wurde, eingesetzt.
Durch die immer wieder auftretenden überlangen Bearbeitungszeiten in Beihilfeabrechnung
sahen wir uns dazu veranlasst, die Organisation unserer Beihilfestelle, ihre Arbeitsweise und
Arbeitsabläufe einer Überprüfung durch eine externe Beratungsfirma zu unterziehen. Der Auftrag "Neuausrichtung der Beihilfeabrechnung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern"
beinhaltet auch, welche IT-Lösungen sich für eine elektronisch gestützte Beihilfeabrechnung
anbieten und wie die Beihilfeabrechnung in unsere SAP-Personal- und Finanzsystem eingebunden werden kann. Der Auftrag der Organisationsuntersuchung umfasst auch den Blick
über den Zaun: Welche externen Dienstleistungsangebote in diesem Bereich können von uns
genutzt werden bzw. welche Bereiche der Beihilfeabrechnung bieten sich an, künftig durch
einen externen Dienstleister erledigen zu lassen?
Ziel der Organisationsuntersuchung ist, eine Entscheidungsgrundlage für die kirchlichen Gremien zu erarbeiten, wie unsere Beihilfeabrechnung neu ausgerichtet und zukunftsfähig gemacht werden kann. Neben den schon genannten organisatorisch-technischen Gesichtspunkten sind uns auch folgende Aspekte wichtig: verlässliche Bearbeitungszeiten (Antragseingang
+ x Tage), mehr Komfort bei der Antragstellung, Aufrechterhalten der telefonischen Beratung
und qualitätsgesicherte beherrschte Prozesse.
Den Auftrag für die Organisationsuntersuchung unserer Beihilfestelle hat die Firma Steria
Mummert Consulting AG in Hamburg erhalten. Diese Firma, die bereits in verschiedenen Landeskirchen (Landeskirchenämter und Kirchenverwaltungen) tätig war, hat bei einem Vorstellungsgespräch einen sehr guten Eindruck hinterlassen. Die Organisationsuntersuchung hat am
10. September begonnen. Die Ergebnisse sollen im Dezember 2013 vorliegen.
Neues kirchliches Reisekostenrecht seit dem 01. Juli 2013
Seit dem 01.07.2013 ist das neue kirchliche Reisekostenrecht in Kraft. Es löst das im Laufe der
Jahre sehr ausgeuferte und unübersichtlich gewordene bisherige Reisekostenrecht ab. Die
wichtigsten Rechtsgrundlagen waren neben einer ganzen Reihe von Vorschriften und Bekanntmachungen die "Pfarrerreisekostenverordnung" und die "Ausführungsbestimmungen zur
Pfarrerreisekostenverordnung".
Das neue kirchliche Reisekostenrecht gilt für alle Mitarbeitenden der Evangelisch-Lutherischen
Kirche in Bayern und ihrer Körperschaften. Damit dient dieses neue einheitliche Reisekostenrecht auch der Verwaltungsökonomie. Als neue Rechtsgrundlagen wurde die "Kirchliche Reisekostenverordnung - KRKV" und die "Verwaltungsvorschriften zur Kirchlichen Reisekostenverordnung - VV-KRKV" geschaffen. Die kirchliche Reisekostenverordnung enthält die reisekostenrechtlichen Grundsätze und die generelle Verweisung auf das Bayerische Reisekostengesetzes - BayRKG. Ergänzend werden in der Kirchlichen Reisekostenverordnung Sachverhalte geregelt, die vom Recht des Freistaats Bayern sachlich nicht oder nicht angemessen erfasst werden
(Ausschlussfrist ein Jahr statt sechs Monate - Anordnungen und Genehmigungen - Sonderbestimmungen für Pfarrer und Pfarrerinnen - Erstattung von Auslagen bei Reisen zur Vorstellung
- Kostentragung - Sachverhalte, die in den Verwaltungsvorschriften näher zu regeln sind). In
den Verwaltungsvorschriften zur Kirchlichen Reisekostenverordnung werden zu folgenden
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reisekostenrechtlichen Sachverhalten detaillierte Regelungen getroffen (Vorrang öffentlicher
Verkehrsmittel - Zuständigkeit für Anordnung und Genehmigung - Fahrtauslagenerstattung
für kirchliche Religionslehrkräfte - Reisen zur persönlichen Vorstellung - Kostentragung)
Inzwischen ist das neue kirchliche Reisekostenrecht im Kirchlichen Amtsblatt veröffentlich
worden. Die Kirchengemeindeämter und kirchlichen Verwaltungsstellen wurden bereits vorab
verständigt. Die neuen Rechtsgrundlagen stehen auch im Intranet zum Download bereit. Es ist
geplant, das kirchliche und das staatliche Reisekostenrecht, auf das verwiesen wird, in der
Rechtssammlung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern abzudrucken. Ein ausführlicheres Einführungsrundschreiben folgt. Überarbeitete Formulare, Hinweise und Informationen
werden künftig auf der Intranetseite "Reisekosten" zur Verfügung gestellt.
Änderung von § 3 der Kirchlichen Beihilfeverordnung (KiBV) zum 1. Oktober 2013
Mit Wirkung vom 01.10.2013 wurde § 3 der Kirchlichen Beihilfeverordnung geändert. Der Betrag des Zuschusses des Rentenversicherungsträgers zur privaten Krankenversicherung, ab dem
der Beihilfebemessungssatz statt 70 v. H. nur noch 50 v. H. beträgt, wurde deutlich von bisher
41,00 Euro auf 64,71 Euro angehoben. Dieser Betrag steigt mit künftigen Rentenerhöhungen,
so dass es allein auf Grund einer Rentenerhöhung in Zukunft zu keiner Verminderung des Beihilfebemessungssatzes mehr kommt. Diese Neuregelung ist eine Verbesserung für privat krankenversicherte Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen, die niedrige Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung
(unter 886,37 Euro) erhalten. Als Beispiele sind folgende Situationen zu nennen:
Erwerbsminderungsrenten nach kurzer Erwerbsbiografie oder als Teilrenten,
gekürzte Renten wegen Versorgungsausgleichs nach langer Ehezeit,
Hinterbliebenenrenten aus solchen Renten,
Ehepartner (in der Regel Pfarrfrauen) mit niedriger eigener Rente aus kurzzeitiger Berufstätigkeit und Leistungen wegen Kindererziehung.
Referat A 2.1
Organisation
- Kirchenrat Harald Reizner und
Referat A 2.3
Personal intern
- Kirchenanwalt Oliver Manske
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Die Abteilungsleitungssitzung hat sich zu Beginn des Jahres und dem Ausscheiden von KR
Günter Laible als Personal- und Organisationsreferent zu einer Neugestaltung des Personalund Organisationsreferats entschlossen. Damit trägt die Abteilungsleitungssitzung dem Umstand entsprechend Rechnung, dass der Umfang der einen bisherigen Stelle letztendlich für
den großen Verantwortungs- und Tätigkeitsbereich zu knapp bemessen war und zwangsläufig
dazu führen musste, dass die Aufgaben in den beiden Teilbereichen Personal und Organisation
nicht gleichrangig und nicht mit der erforderlichen Intensität wahrgenommen werden konnten. Mit einer personellen Verstärkung zielt die Abteilungsleitungssitzung auf eine nachhaltige
Veränderung im Personal- als auch im Organisationsmanagement ab.
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In besonderer Weise erfordern der Neubau des Gebäudes Katharina-von-Bora-Straße 5 - 9 als
auch die anstehende Sanierung der Bestandsgebäude einen erheblichen personellen Mehreinsatz bei der Umzugsplanung, der künftigen Raumbelegung und der Ablaufplanung der Internen Dienste. Daneben stellt die Einführung von SAP im Bereich der landeskirchlichen Dienststellen erhebliche Anforderungen an organisatorische Umstrukturierungen im Landeskirchenamt, die im Wesentlichen vom Organisationsreferat betrieben und vom Personalreferat nachvollzogen werden müssen. Im Personalbereich geht es zudem darum, die eingeleiteten Maßnahmen im Bereich Einführung neuer Mitarbeiter, aus dem Hertie-Audit Beruf & Familie und
bezüglich der Ergebnisse der Mitarbeitendenbefragung wiederaufzunehmen sowie neue Initiativen etwa im Bereich der Fortbildung unter besonderer Berücksichtigung von SAPSchulungsbedarfen anzustoßen. Infolge wurde neben der bestehenden Referentenstelle eine
weitere eingerichtet. Seit 01.03./01.05.2013 sind die Referatsstellen mit KR Harald Reizner
(Organisation) und mit KA Oliver Manske (Personal) besetzt.
Gemeinsam haben beide begonnen, aus dem früheren Personal- und Organisationsreferat zwei
neue Referate zu formen, ohne die für beide Bereiche so wichtigen Überschneidungsflächen
sinnwidrig aufzuspalten. Diesem Strukturveränderungsprozess liegt eine grobe Aufgabenverteilung zugrunde, nach welcher dem Organisationsreferat die Bereiche Kommunikation, Haushalt, Wissenstransfer, Geschäftsverteilung, Projektmanagement, Organisationsanalysen, Instandhaltung und Raumbelegung sowie die Rahmenverträge und Ausschreibungen zufallen.
Das Personalreferat hingegen wird sich - abgesehen vom allgemeinen Personalvollzug - künftig verstärkt den Erfordernissen der Personalgewinnung und Personalentwicklung, der systematischen Fortbildung, der Aufstiegsverfahren, der Beurteilung sowie des Stellenmanagements
widmen.
Umwelterklärung des Landeskirchenamtes
Ausgehend von den Schöpfungsleitlinien für das Landeskirchenamt und angestoßen durch den
Erweiterungsneubau sind weitergehende Überlegungen zu einem umfassenden Umweltmanagement entstanden, welche sowohl die Zertifizierung des Neubaus nach dem EMASStandard (Öko-Audit) als auch die Einbeziehung der Bestandsgebäude in eine energetische
Sanierung vorsieht. Die Umwelterklärung des Landeskirchenamtes referiert ebenso auf das
Umweltmanagement der ELKB, den Grünen Gockel. Ausgehend von einer Portfolio-Analyse hat
ein eigens eingesetztes Umweltteam aus Mitarbeitenden des Landeskirchenamtes unter Beteiligung des Beauftragten für Umwelt- und Klimaverantwortung der ELKB, KR Dr. Wolfgang
Schürger und des Projektleiters Projekt für Nachhaltigkeit in der Finanzabteilung, KR Christoph Flad, ein Umweltprogramm entwickelt, konkrete Zielsetzungen abgeleitet und mit entsprechenden Maßnahmen hinterlegt, die es nun zu verfolgen bzw. umzusetzen gilt. Entscheidend bei diesen Bemühungen ist jedoch die aktive Einbeziehung der Mitarbeitenden im Landeskirchenamt, einen Beitrag zur Müllvermeidung und zum Umweltschutz an ihren jeweiligen
Arbeitsplätzen zu leisten. Im Februar kommenden Jahren ist deshalb eine Auftaktveranstaltung
geplant, auf der den Mitarbeitenden sowohl Intention als auch Ziele und Maßnahmen vorgestellt und für eine gemeinsame Verfolgung und Umsetzung geworben wird.
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Referat A 2.2
Kirchliche Informationsverarbeitung (KIV)
- Jens Klaiber _________________________________
Neues E-Mail System
Die ELKB betreibt derzeit in der KIV ein eigenes Mailsystem, mit dem insgesamt ca. 4.500
Mailaccount verwaltet und als Service angeboten werden. Aufgrund der wachsenden Anforderungen an Verfügbarkeit, Zugriffmöglichkeiten, Datenschutz und Datensicherheit sowie der
stetig steigenden Anzahl an neuen Nutzern hat sich die KIV entschieden diesen Service der
ELKB gemeinsam mit einem Partner, der noris net AG aus Nürnberg, zur Verfügung zu stellen.
Ein Hauptvorteil dieser zukünftigen Partnerschaft für die Endanwender wird sein, dass allen
die unter Outlook angebotenen Funktionen der Zusammenarbeit, wie gemeinsame Kalender
und Kontakte, genutzt werden können. Des Weiteren werden alle Mailaccounts als sogenannte
IMAP-Konten angeboten, so dass der Zugriff auf die Mailkonten über verschiedene Endgeräte
möglich wird ohne dass die Mails auf das Endgerät heruntergeladen werden. Der dritte große
Vorteil wird sein, dass unseren Nutzern auch über die üblichen Geschäftszeiten hinaus eine
Supporthotline zur Verfügung stehen wird.
Wir werden voraussichtlich Anfang Oktober mit der Einrichtung der technischen Infrastruktur
bei noris net AG beginnen und bis Ende des Jahres die notwendigen Softwarevoraussetzungen
geschaffen, als auch in Workshops die notwendigen Arbeits- und Betreuungsprozesse geklärt
haben. Ab Januar 2014 beginnen wir mit dem Testbetrieb und ab April 2014 werden, so die
Planung, alle vorhanden Mailkonten „umziehen“.
Einrichtung SAP CCoE
Die KIV hat, auch durch frühzeitige Personalplanung, freie Stellen für die Errichtung eines SAP
CCoE (Customer Center of Expertise) geschaffen. Es wurden schon im Vorfeld freiwerdende
Stellen offen gehalten um diese für die Betreuung des implementierte SAP Systems einzusetzen. Im Zuge der Kapazitäts- und Stellenplanung für dieses SAP CCoE mussten drei weitere
Stellen beantragt und geschaffen werden, so dass das gesamte SAP CCoE ein Stellenumfang
von 15 Stellen hat. Alle Stellen sind beschrieben und bewertet und werden, soweit sie nicht
schon besetzt sind ausgeschrieben.
Die generelle Aufgabe des SAP CCoE wird es sein die technische Infrastruktur des SAP Landschaft zu betreuen und weiter zu entwickeln, das SAP ERP System, wenn notwendig, weiter
anzupassen und zu pflegen („zu customizen“) und die Anwender im Umgang mit der neuen
Software zu unterstützen und zu begleiten. Eine wichtige Aufgabe wird es sein, in noch laufende oder neue Projekte, wie das Projekt VfKG, bei der Realisierung und Implementierung mit
zu arbeiten und diese zu unterstützen.
München, November 2013
Dr. Karla Sichelschmidt, Oberkirchenrätin
Leiterin der Abteilung A - Leitung, Recht, Zentrale Services
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Abteilung B – Finanzen
- Berichterstattung im Rahmen der Haushaltsrede -
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Abteilung C – Ökumene, Kirchliches Leben
Handlungsfeld 1
„Gottesdienst, Verkündigung, Spiritualität und Kirchenmusik“
THF 1.1. Gottesdienst
THF 1.2. Verkündigung
KR Thomas Roßmerkel
Ringbuchordner „Gottesdienst feiern“
In Fortschreibung der Agende von 1996 (blaues Ringbuch) hat der Landeskirchenrat das Gottesdienst-Institut mit der Erarbeitung von neuen Materialordnern beauftragt. Auf Grundlage
empirischer Untersuchungen zum Gottesdienst wurde dabei eine Grundentscheidung getroffen: Da die Mehrheit der Gottesdienstbesucher/innen einen traditionskontinuierlichen Gottesdienst wünscht, bei dem Wiedererkennbarkeit gewährleistet ist, gleichzeitig aber eine große
Anzahl von Evangelischen mit dieser Gottesdienstform nichts oder nur wenig anfangen kann
und die Notwendigkeit von Gottesdiensten in anderen Formen offensichtlich ist, sollte zweigleisig verfahren werden.
In einem Teil wird das Konvergenzmodell für den Sonntagsgottesdienst von 1979 nach den
agendarischen Ordnungen G1 und G4 fortgeschrieben. Ein zweiter Teil, der aus mehreren Ordnern bestehen wird, wird Gestaltungshinweise, Texte und Anregungen für Gottesdienste in
neuen Formen enthalten. Hier werden situations-, zielgruppen- und gemeindegemäße Impulse
für die Gestaltung anderer Gottesdienstformen gegeben. Im Rahmen dieses zweiten Teils ist im
Oktober nun der erste Ringbuchordner mit dem Titel „Segnen und gesegnet werden“ erschienen. Er enthält mannigfaltige Anregungen für die Feier von Gottesdiensten mit Segnung und
Salbung.
Anfang 2014 wird ein Ringbuch mit Anregungen für die Gestaltung von Versöhnungsfeiern in
offener Form erscheinen.
Handreichung „Der Gottesdienst – Bedeutungen und Praxis“
Der Gottesdienst war bei der Frühjahrstagung unserer Landessynode das Schwerpunktthema.
Im Impuls der LS an die Kirchengemeinden wurde darauf hingewiesen, dass das GottesdienstInstitut in Nürnberg begleitende Materialen für die Kirchenvorstände herausgeben wird. Neben Vorschlägen für die Behandlung des Themas Gottesdienst im KV erhalten die Dekanate im
November für alle Mitglieder der Kirchenvorstände eine Handreichung, in dem die einzelnen
Teile des Gottesdienstes (G1, G2, G4) kurz erläutert werden.
Nach den beiden Heften „Das Heilige Abendmahl – Bedeutungen und Praxis“ und „Die Heilige
Taufe – Bedeutungen und Praxis“ ist dieses Heft über den Gottesdienst quasi ein „dritter Teil“
in dieser Reihe der Handreichungen für Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher.
Pilgern
Der auf der Projektstelle „Pilgern in der ELKB“ (0,5 für 3 Jahre) arbeitende Pfarrer Dr. Gußmann bietet den an den 9 Hauptästen des Jakobsweges in Bayern liegenden 335 KirchengeHerbstsynode 2013 in Ingolstadt
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meinden Beratung und Unterstützung an. Außerdem werden Anregungen gegeben, darüber
nachzudenken, wie Kirchengemeinden, die an einem Pilgerweg liegen, offener werden können
für die (geistlichen) Bedürfnisse der Pilger und Gastfreundschaft praktizieren.
Inzwischen ist auch ein Netzwerk von 12 Hauptamtlichen aus allen Regionen Bayerns entstanden, wodurch die vielfältigen Pilgeraktivitäten besser vernetzt werden. Dazu soll auch eine neu
entstehende Homepage „Pilgern in Bayern“ beitragen. Im Netzwerk wurde auch die Idee geboren, im kommenden Jahr erstmals in unserer Landeskirche einen gemeinsamen Startschuss für
die Pilgersaison am Ostermontag zu initiieren.
Im Frühjahr startet zum ersten Mal in unserer Landeskirche eine eigene Pilgerbegleiterausbildung, die sich von März bis Juli erstreckt und 3 Module mit insgesamt 11 Tagen umfasst. Mit
diesem Qualifizierungskurs zur Pilgerbegleiterin/ zum Pilgerbegleiter werden interessierte Pilgerinnen und Pilger befähigt und ermutigt, ein- oder mehrtägige Pilgerreisen für Gruppen zu
planen, anzubieten und durchzuführen.
Neues Angebot zur Bergspiritualität
Unsere Angebote an Berggottesdiensten oder meditativen Wanderungen werden von Menschen gerne angenommen – auch von Menschen, die keinen engen kirchlichen Kontakt haben.
Für diese besteht aber oft die Schwierigkeit, überhaupt von diesen Angeboten zu erfahren;
denn die Werbung erfolgt z.T. nur sehr kleinräumig. Auch wenn einzelne Veranstaltungen
ökumenisch stattfinden, gibt es bisher noch keine überregionale Zusammenarbeit in diesem
Bereich der „Bergspiritualität“.
Erfreulicherweise ist in den letzten Monaten sowohl konfessionsverbindend evangelisch – katholisch als auch länderübergreifend Bayern – Österreich – Südtirol eine Kooperation entstanden, die jetzt in einer gemeinsamen Homepage Niederschlag gefunden hat. Unter
http://www.bergspiritualitaet.com besteht nun eine Plattform, auf der wir unsere Angebote an
spirituell Suchende weitergeben können und die wir mit unserer „normalen“ kirchlichen Werbung oft nicht erreichen.
Unsere evangelischen Berggottesdienste, die unter www.berggottesdienst.de aufgeführt sind,
werden automatisch dort zu finden sein. Darüber hinaus gibt es aber in unseren Gemeinden ja
noch weitere Veranstaltungen in diesem Bereich wie z.B. spirituelle Bergtouren oder auch
Fortbildungsangebote, für die bisher noch keine überregionale Veröffentlichungsplattform
bestand.
Orgelreiseweg Franken – Schwaben
In Kooperation zwischen der Kirchenmusik und dem Bereich Tourismus unserer Kirche entstand der Orgelreiseweg Franken – Schwaben. Auf diesem Weg, der bisher von Nürnberg nach
Kempten führt, stehen besondere Orgeln im Vordergrund. Mit diesem neuen Angebot sollen
Touristen und Urlauber, aber auch interessierte Einheimische zu einer „etwas anderen Reise“
eingeladen werden. Auf dem Weg können z.Zt. 14 Orgeln „bereist“ werden. Auf einer interaktiven Landkarte, die auf der Kirchenmusikseite www.solideo.de zu finden ist, kann man seine
individuelle Reiseroute planen – je nachdem, wie viel Zeit man investieren will und kann. Auf
Unterseiten werden die Orgeln in Wort und Bild vorgestellt und bevorstehende Orgelmusiken
angekündigt, so dass man sich sein persönliches Musikprogramm zusammenstellen kann. Sollte
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sich diese neue Idee bewähren, sind sowohl eine Verlängerung dieses Weges als auch weitere
Orgelreisewege in anderen Regionen denkbar.
Handlungsfeld 1
„Gottesdienst, Verkündigung, Spiritualität und Kirchenmusik“
THF 1.3. Spiritualität
THF 1.4. Kirchenmusik
KR Manuel Ritter
Meditation, Geistliche Begleitung und Geistliche Übung
Die von der Landessynode beschlossenen landesweiten Stellen „Spiritualität“ vernetzen ihre
Arbeit über den AK Geistliche Übung sowie eine gemeinsam verantwortete Jahrestagung und
weitere gemeinsame Angebote zur spirituellen Fortbildung. Es handelt sich hierbei vor allem
um die beiden Stellen „Beauftragter für geistliche Übung – Nordbayern“ mit Sitz im spirituellen Zentrum im eckstein in Nürnberg und „Beauftragter für geistliche Übung – Südbayern“ mit
Sitz im spirituellen Zentrum St. Martin in München. Beide Stellen greifen mit ihrer Arbeit über
die jeweilige Großstadt hinaus, um in allen Kirchenkreisen auch in der Fläche zu wirken, z.B.
durch das Angebot dezentraler Herzensgebetskurse, Seminartagen mit Pfarrkonventen, Erwachsenenbildungswerken, Schulbeauftragten etc. Bei den Beauftragten für Geistliche Übung
kann auch Beratung und Unterstützung zur Planung und Durchführung spiritueller Angebote
in einzelnen Dekanatsbezirken angefordert werden. Mittels örtlicher und regionaler Kooperationen könnte auf diese Weise ein Projekt im Bereich „Spiritualität“ geplant und umgesetzt
werden, das eine einzelne Kirchengemeinde überfordern würde. Neben der landesweiten Vernetzungsarbeit entwickeln die spirituellen Zentren in Nürnberg und München weitere Angebote spezifischer Großstadt-Spiritualität wie z.B. „Straßenexerzitien“ oder „vision quest“ und
ergänzen damit das Angebot der Kommunitäten in sinnvoller Weise. Beispielsweise konnte hier
der Männer-Anteil von anfangs 5 % auf inzwischen 30 % der Teilnehmenden gesteigert werden. Nicht wenige BesucherInnen sind „Heimkehrer“, die über längere Zeit spirituelle Wege
auch abseits der Kirche gegangen sind, und nun von neuem nach spirituellen Angeboten ihrer
Kirche fragen. Andere aus der Mitte der Kirche sehnen sich nach Möglichkeiten zur „Vertiefung“ ihrer Glaubenserfahrung, die sie im gewohnten Angebot ihrer Kirchengemeinde so nur
selten finden können.
Zu den landesweiten Stellen im Feld Spiritualität zählen außerdem die 0,5-Pfarrstelle auf dem
Schwanberg zur Ausbildung von Meditationsanleitern und Meditationsanleiterinnen, die 0,5Pfarrstelle in Selbitz zur Aus- und Fortbildung Geistliche Begleitung und die 0,5-Pfarrstelle
„Spiritualität Kloster Heidenheim“. Auf dem Schwanberg konnte im Juli ein fünfter Zweijahres-Kurs in Meditationsanleitung erfolgreich abgeschlossen werden. Die Absolventen sind ausdrücklich dafür konditioniert und verpflichtet, christliche Meditationsangebote in ihren Gemeinden vor Ort zu planen und anzubieten und hoffen dafür auf kooperationswillige Partner
in Kirchengemeinden und Dekanatsbezirken. In Selbitz läuft inzwischen schon der zehnte Kurs
für Geistliche Begleitung. Die landeskirchliche Liste der anerkannten Geistlichen Begleiterinnen und Begleiter in Internet und Intranet (www.bayern-evangelisch.de> Glauben > Spiritualität) und www.elkb.de> Handlungsfeld 1 > Spiritualität) ist mittlerweile auf 75 Ausgebildete
angewachsen, um Begleitung immer bedarfsnäher anbieten zu können. Die Ausgebildeten wie
auch die Exerzitienbegleiter/innen bei Ökumenischen Exerzitien im Alltag und die MeditationsanleiterInnen werden durch regionale Fortbildungstreffen in Nord- und Südbayern weiter
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begleitet und vernetzt. 2014 findet erstmals eine Vernetzungstagung „Geistlicher Begleitung“
und „Geistlicher Übung“ statt zum Thema: „Geistliche Begleitung von Geistlicher Übung“. Diese nimmt die Erfahrung auf, dass in Gesprächen Geistlicher Begleitung immer wieder auch die
Fragen geeigneter geistlicher Übungswege, ihrer besonderen Bedingungen, Herausforderungen
und Hindernisse, thematisch werden. Die 0,5-Pfarrstelle Spiritualität Kloster Heidenheim ergänzt das Angebot durch überregional ausgerichtete Exerzitien-Nachmittage und Oasentage.
Insgesamt ist zu sagen: Das zur Verfügung stehende reiche Potential an spiritueller Übungskapazität könnte noch entschlossener abgerufen werden. Liegt es daran, dass einerseits ein Anspruch auf Alleinzuständigkeit für Spiritualität zum Selbstverständnis vieler Pfarrer/innen gehört, dieser Anspruch aber andererseits außerhalb von Gottesdienst und Gemeindeseelsorge
angesichts vieler Verwaltungsaufgaben immer wieder zu kurz kommt? Dem Thema „Spiritualität“ sollte deshalb in den Dekanatsbezirken und Kirchengemeinden noch mehr Aufmerksamkeit zuteilwerden. So könnten die Beauftragten für Geistliche Übung Nordbayern bzw. Südbayern in die Pfarrkonferenzen eingeladen werden. Auch Meditationsanleiter/innen, Geistliche
Begleiter/innen oder Exerzitienbegleiter/innen würden ihre Angebote gerne beispielhaft erläutern und bei der Konzipierung von Angeboten auf Dekanatsebene beratend tätig werden.
Ökumenische Exerzitien im Alltag
2013 wurden im Kirchenkreis Bayreuth erstmals Ökumenische Exerzitien im Alltag entwickelt
und erfolgreich durchgeführt. Eine Fortsetzung ist geplant. Für Südbayern, wo Ökumenische
Exerzitien im Alltag schon seit 2001 eine feste Einrichtung darstellen, wurde für 2014 wieder
ein von evangelischer Seite entworfenes Exerzitienmodell neu entwickelt. Es steht unter dem
Thema „Herberge für die Seele – In Psalmen leben“ und will helfen, den Reichtum der Psalmen
als geistlichen Übungsweg zu erschließen. Erfahrungsgemäß bewähren sich die Ökumenischen
Exerzitien im Alltag als ein niederschwelliges spirituelles Angebot, das zugleich auch die Ökumene vor Ort sinnvoll bereichern kann. Näheres dazu auch unter www.bayern-evangelisch.de
(> Glauben > Spiritualität > Exerzitien).
Landeskirchliche Gemeinschaften
Nachdem die Herbstsynode 2012 das Predigergesetz und die Frühjahrssynode 2013 die große
Vereinbarung mit den Gemeinschaftsverbänden beschlossen hatte, wurde Mitte Juni mit dem
Unterschriftsakt durch die Leitungen der landeskirchlichen Gemeinschaftsverbände und den
Landesbischof ein neues Kapitel in der Kooperation mit dem innerkirchlichen Pietismus eröffnet: Größere Gestaltungsmöglichkeiten für PredigerInnen landeskirchlicher Gemeinschaften
werden jetzt überall dort möglich, wo zuvor entsprechend aussagekräftige Regionale Vereinbarungen abgeschlossen wurden. Wo es allerdings auf Dauer nicht zum Abschluss solcher Vereinbarungen kommt, bleibt der konkreten Gemeinschaft auf längere Sicht wohl nur die Möglichkeit, sich außerhalb der ELKB als Freikirche zu organisieren. Wichtig ist deshalb, dass der
Impuls von Predigergesetz und neuer Vereinbarung als Signal begriffen wird, das Verhältnis
zum innerkirchlichen Pietismus gerade auch regional neu zu ordnen. Hier stehen keineswegs
nur die landeskirchlichen Gemeinschaften in der Bringschuld! Nein, auch die Dekanatsbezirke
und Kirchengemeinden sollten einen innerkirchlich verorteten Pietismus als einen Traditionsstrang der evangelischen Kirche neu schätzen lernen, ihn sinnvoll auf kirchliche Strukturen
beziehen und – soweit möglich – integrieren.
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Unterstützung für Kirchenmusik
Vielerorts genießt die Kirchenmusik fraglose Anerkennung und Unterstützung. Dies war auch
ein Ertrag der Tagung der Landessynode in Nürnberg. Allerdings fiel bei der jährlichen Vergabe
der Zuschüsse an die hauptamtlichen Kirchenmusik-Stellen – sie speist sich einzig und allein
aus der Kollekte des Sonntags „Kantate“ – auf, dass mancherorts die Anstellungsträger ihrerseits die Zuschüsse für kirchenmusikalische Veranstaltungen drastisch gekürzt haben. In einem
Fall meinte man gar, dem kirchengemeindlichen Chor auch noch Heizkosten für die Chorproben im Gemeindesaal in Rechnung stellen zu müssen. Im Kontrast dazu fällt auf, wie engagiert
z.B. an manchen Orten mit nebenamtlichen Kirchenmusikstellen nicht nur sämtliche Personalkosten, sondern zusätzlich auch noch eigene Sachkostenmittel für die Kirchenmusik aufgebracht werden. Eine hauptamtliche Kirchenmusikstelle mit 90%iger Personalkostenbezuschussung bedeutet für Dekanatsbezirk und Kirchengemeinde ein besonderes Privileg, das sich vor
Ort eigentlich auch in einer entsprechenden Ausstattung mit Sachkostenmitteln ausdrücken
sollte.
Solideo-Preis
Erstmals in 2013 kommt es zur Vergabe der SoliDeoGloria-Nadel an verdiente nebenamtliche
oder ehrenamtlich tätige Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen. Die Vergabe geschieht in
jedem Jahr in jedem Dekanatsbezirk eines anderen Kirchenkreises. Auftakt-Kirchenkreis ist
Ansbach-Würzburg. 2014 ist der KK Augsburg dran. Geehrt werden langjährig nebenamtlich
oder ehrenamtlich in der Kirchenmusik Mitarbeitende, die sich in besonderer Weise für gottesdienstliches und kirchenmusikalisches Leben vor Ort bzw. in der Region einsetzen, dabei Leitungsaufgaben wahrnehmen und in ihrem Engagement einen anerkanntermaßen musikalisch
hohen Standard bieten.
Mitsing-CD zum EG (Antrag 190 zur Landessynode in Nürnberg)
Die Landessynode in Nürnberg hatte den Antrag 190 bezüglich der Erstellung einer MitsingCD zu Liedern des Evangelischen Gesangbuchs dahingehend behandelt, dass dazu nähere Erkundigungen durch die zuständige Fachabteilung eingezogen werden sollten. Hierbei zeigte
sich, dass
a) allein eine CD keineswegs ausreichen würde, da – je nach Strophenanzahl – auf einer
CD nur 13-20 Lieder Platz haben. D.h. auch mit einer Doppel-CD wäre dem in der seinerzeitigen Synodaleingabe genannten Zweck kaum gedient, da dann meistens das
Lied fehlt, was man gerade vorgesehen hatte. (Die frühere Tonband-Kassetten-Box
zum EKG umfasste immerhin sechs Kassetten).
b) vorhandene Lied-Aufnahmen, die der Posaunenchorverband dankenswerterweise zusammengestellt hatte, die Breite der thematischen EG-Rubriken nur sehr lückenhaft
abdecken. Daher müssten eine Reihe von Liedern neu aufgenommen werden.
c) es bereits das Angebot des „Klingenden Gesangbuchs“ gibt:
www.klingendesgesangbuch.de. Dies Konzept wurde übrigens im Ansatz noch von der
Agentur Keysselitz mit entwickelt, die auch das bayrische EG mit unserem „BalkenKreuz“ konzipierte. Das „Klingende Gesangbuch“ wurde im Jahre 2011 mit der letzten
und 10. CD abgeschlossen. In 10 Rubriken bringt es insgesamt 165 EG-Lieder, z.T. auch
aus dem Anhang, in der Regel als Orgelchoral oder auch mit Oboenbegleitung. Die
Auswahl ist weitgehend überzeugend. Bedienerfreundlich dabei ist, dass man bei jedem
Lied immer gesondert anwählen kann, ob man das Lied mit kurzem Orgel-Vorspiel oder
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direkt nur als Melodie haben möchte. Jedes Lied wird mit bis zu sechs Strophen gespielt, was in der Regel ausreichen dürfte. Dazu gibt’s ergänzend auf einzelnen CD’s
noch Orgelvor- bzw. Nachspiele. Also ein sehr gutes Angebot. Man kann alle 10 CD’S
gemeinsam zum Preis von € 144 kaufen, die CD’s sind aber auch einzeln erhältlich, z.B.
auch im Internet z.T. sehr viel günstiger.
Angesichts dieses Angebotes ist davon abzuraten, Geld in eine oder mehrere neue CD‘s zum EG
zu stecken – auch angesichts der bleibenden fachlichen Anfragen an das Konzept eines „mechanischen Organisten“. Für das Liederheft „Kommt, atmet auf“ gibt es ja bereits die CD des
Gottesdienstinstituts.
EG-Großdruckausgabe
Auf vielfachen Wunsch, zuletzt der Herbstsynode 2012, konnte 2013 mit Hilfe eines Zuschusses der Landeskirche ein Nachdruck der seit Jahren vergriffenen ersten Auflage der Großdruckausgabe des Evangelischen Gesangbuchs (EG) initiiert und inzwischen auch umgesetzt
werden.
Aus- und Fortbildung in der Kirchenmusik
Die Umstellung des Kirchenmusikstudiums vom bisherigen Diplomstudium auf künftige Bachelor- und Master-Studiengänge ist an der Hochschule für evangelische Kirchenmusik Bayreuth weitgehend umgesetzt. Dabei entspricht der Bachelor dem bisherigen B-Abschluss und
der Master dem bisherigen A-Abschluss. Das wieder eingeführte Praxisjahr Kirchenmusik für
angehende Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen bewährt sich gut und dient auch EKDweit als Vorbild für andere Landeskirchen.
Eine neue EKD-Rahmenordnung für die Ausbildung nebenamtlicher KirchenmusikerInnen
(C-Prüfung) führte in Bayern zur Neufassung sowohl der C-Prüfung wie der D-Prüfung. Diese
nebenamtlichen Kirchenmusik-Abschlüsse in nunmehr konsekutivem Aufbau heißen künftig
„Große Prüfung für das kirchenmusikalische Nebenamt“ (C) und „Kleine Prüfung für das kirchenmusikalische Nebenamt“ (D). Insgesamt wurde in Angleichung an die EKDRahmenordnung das Niveau der Abschlüsse leicht gesenkt, um damit einen Impuls für die
Nachwuchsgewinnung zu setzen. Im Gespräch mit den vier kirchenmusikalischen Verbänden
(Posaunenchorverband, Singen in der Kirche, Kirchenmusikerverband und Popularmusikverband) wurde einmütig die Notwendigkeit und Bereitschaft zu einer intensivierten Nachwuchsarbeit betont. Auf der Ebene der Dekanatsbezirke sollte gemeinsam mit den Dekanatskantoren
und Kantorinnen neu über Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung nachgedacht werden, die
auch angesichts zunehmender Überalterung in der nebenamtlichen Kirchenmusikerschaft immer wichtiger wird.
Evangelischer Liederschatz
Der von der Landessynode initiierte evangelische „Liederschatz“ hat inzwischen viertausend
Schulen in Bayern und alle Kirchengemeinden in Klassensatz-Stärke erreicht, um das Singen in
Schule und Gemeinde besser zu vernetzen und so einen Beitrag zur Traditionsbildung im Liedgut zu leisten. Neben dem Liederheft „Geh aus, mein Herz“, das beim Gottesdienstinstitut weiterhin günstig nachbestellbar ist, gibt es weitere unterstützende Materialien und die Website
www.liederschatz-bayern.de mit Anhör-Möglichkeiten und Hintergrundinformationen. Freilich
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muss die Aufgabe sinnvoller Traditionsbildung vor Ort bewusst angenommen werden. Noch zu
oft geschieht der Einsatz von Liedern in Gottesdienst und Gemeinde zu einseitig unter dem
Aspekt möglicher Innovation. Dagegen kommt der Wert einer nachhaltigen Traditionsbildung
beim Liedgut dabei oft zu kurz. Ein neues Liederheft wie „Kommt, atmet auf“ mit vor allem
vielen neuen Liedern und der „Liederschatz“ mit vor allem alt vertrautem Liedgut bedeuten
deshalb keinen Widerspruch, sondern wollen einander sinnvoll ergänzen. Es braucht neues
Liedgut, ja, aber ebenso braucht es die Bewahrung von jahrhundertelang bewährter Tradition,
die zur evangelischen Identität gehört.
Handlungsfeld 2
„Gemeindeaufbau und Gemeindeentwicklung“
THF 2.1 Organisationsentwicklung
THF 2.7 Evangelisation
KR Jörg Hammerbacher
Ehrenamt
Das Arbeitsfeld „Ehrenamt“ ist seit Juli 2012 im Referat C.2.1 angesiedelt.
Ende 2012 wurden die Ergebnisse der „Ehrenamtsevaluation“ veröffentlicht: Das „Institut für
Praxisforschung und Evaluation“ (Prof. Dr. Joachim König, Evangelische Hochschule Nürnberg)
hat die vom Amt für Gemeindedienst in Auftrag gegebene Studie durchgeführt. Die Ergebnisse
wurden bei einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit zugänglich gemacht: Ehrenamtliche aus
275 ausgewählten repräsentativen Gemeinden wurden befragt. Insgesamt beteiligten sich
10600 Ehrenamtliche an der Evaluation. Damit ist eine Tiefenbohrung gelungen, die eine solide Basis für strategische Entscheidungen in Fragen des Ehrenamtes bietet. In einem Katalog
von 10 Fragen wurde u.a. gefragt, welche Motive Ehrenamtliche zur Mitarbeit veranlassen, wie
die Verbundenheit zur Kirche beschrieben wird, wie Zugangswege zum Ehrenamt aussehen,
wie sich das Verhältnis zu Hauptamtlichen gestaltet.
Folgende Ergebnisse der Evaluation sind besonders interessant: Die Ehrenamtlichen sind weitgehend sehr zufrieden mit den Arbeitsbedingungen im ehrenamtlichen Engagementfeld.
Gleichzeit ist auch deutlich: Danke sagen alleine reicht nicht mehr. Ehrenamtliche fragen
deutlich mehr als früher nach dem Nutzen des ehrenamtlichen Engagements. Im Blick auf die
Motive des Engagement s ist steht der „Spaßfaktor“ ganz oben: Ehrenamt muss Spaß machen.
Daneben ist auch wichtig, mit anderen etwas gemeinsam zu tun, als Christ Verantwortung zu
übernehmen und die Gesellschaft mitzugestalten. Ehrenamtliche in der ELKB sind monatlich
2,1 Mio. Stunden mit ihrem Ehrenamt beschäftigt. Das entspricht ca. 12.000 Vollzeitstellen.
Insgesamt ist die Zahl der Ehrenamtlichen in der ELKB in den letzten 20 Jahren deutlich gewachsen: Von 108.000 Ehrenamtlichen im Jahr 1992 ist sie auf 149.000 im Jahr 2012 gestiegen. Die Ehrenamtlichen in der ELKB sind älter, weiblicher und gebildeter als durchschnittliche
Ehrenamtliche in Bayern.
Der persönliche Kontakt ist nach wie vor der wichtigste Zugangsweg, um Ehrenamtliche zu
gewinnen. Ein Drittel der Befragten gab an, dass die Tätigkeit sehr gezielt und eigeninitiativ
gesucht wurde. Medien oder Ehrenamtsbörsen spielen im Blick auf die Zugangswege zum Ehrenamt dagegen eine deutlich untergeordnete Rolle. Im Blick auf manche Rahmenbedingungen besteht Handlungsbedarf: Zeitliche Grenzen aufgrund familiärer Herausforderungen (Erziehung, Pflege von Angehörigen) sollte besser berücksichtigt werden. Bei Jugendlichen ist die
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Vereinbarkeit von Schule und Ehrenamt durch die gewachsenen Ansprüche in der Schule erschwert.
Weitere Informationen zur Evaluation finden Sie unter: http://www.ehrenamt-evangelischengagiert.de/rund-ums-ehrenamt/studien/evaluation-ehrenamtlichkeit/
Das Amt für Gemeindedienst wird im Jahr 2014 Formate anbieten, durch die Gemeinden und
Dekanatsbezirke sich „ihre“ Ergebnisse der Evaluation aneignen können. Dabei geht es nicht
allein um die Darstellung der Evaluationsergebnisse. Damit verbunden sind auch Anregungen
und Handlungsoptionen, die dazu beitragen, die ehrenamtlich Mitarbeitenden am Ort zu fördern und zu unterstützen. Ansprechpartner für dieses Angebot ist Diakon Ulrich Jakubek
([email protected]).
Am 7. Dezember 2013 wird in der Münchener Markuskirche zum vierten Mal der Ehrenamtspreis der ELKB vergeben. Der Fachbeirat Ehrenamt organisiert die Preisverleihung, bei der 2013
Projekte für Menschen mit Migrationshintergrund besonders im Blick sind.
Web-to-print
Bereits vor der Kirchenvorstandswahl 2012 fand eine erste Pilotphase eines Web-to-printAngebots für Kirchengemeinden und Dekanatsbezirke statt, die von PÖP betreut wurde. Dabei
hat sich gezeigt, dass es sinnvoll ist, eine Web-to-print-Plattform zur Unterstützung kirchlicher Öffentlichkeitsarbeit in der ELKB kontinuierlich zu etablieren.
Die wichtigsten Vorteile des Arbeitens mit Web-to-Print:
Web-to-print ermöglicht es, durch hochwertige Druckvorlagen das Corporate Design und damit die Wiedererkennbarkeit der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern auf unterschiedlichen Ebenen zu stärken. Außerdem bringt Web-to-Print Kosteneinsparungen für die Kirchengemeinden vor Ort (z.B. Kosten für beauftragte Grafiker, die Druckvorlagen erstellen).
Konkret werden durch Web-to-print für Kirchengemeinden verschiedene Grafikprodukte einfacher zu erstellen sein:
• Vielfältige Vorlagen für Flyer, Handzettel, Plakate und Broschüren, die für die Werbung
von Veranstaltungen in Gemeinden, Dekanatsbezirken und Einrichtungen nötig sind,
werden nach und nach zur Verfügung gestellt.
• Unkomplizierte Erstellung von Briefpapier und Visitenkarten für Mitarbeitende
• Informationsbroschüren zu Taufe, Konfirmation, Trauung, Beerdigung mit Angabe des
Ansprechpartners vor Ort und mit Hinweis auf regionale Besonderheiten laden zu Kasualien ein und können in kleinen Auflagen gedruckt werden.
• Erstellung von Tauf-, Konfirmations- und Trauurkunden in einheitlichem ELKB-Design
mit gleichzeitig deutlich erkennbarem „Lokalkolorit“: z.B. mit Bildern von der Kirche,
Bildern vom Kasualgottesdienst, etc.
• Vereinfachte Erstellung von aussagekräftigen Kirchgeldschreiben; lokaler bzw. regionaler Dank mit qualitativ hochwertigen Vorlagen für Kirchgeld wird leicht umsetzbar.
• Etablierung einer Danksystematik durch Spendendankbriefe (Erkenntnisse aus dem Arbeitsfeld „Fundraising“ im Blick auf Spendendank könnten über eine Web-to-PrintLösung sehr einfach elementarisiert werden.)
• Etablierung eines ELKB-Mitgliederbuches wird durch Web-to-print-Technik sehr unterstützt (als Nachfolger der Familien-Stammbücher, in denen teilweise kirchliche Amtshandlungen nicht mehr eingetragen werden können).
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Erstellung von Wahlmaterial für Kirchenvorstandswahlen (Kandidierenden-Vorstellung,
Stimmzettel).
Angebot von Gemeindebriefvorlagen, die individuell gefüllt werden können (könnte
besonders für Kleinstgemeinden interessant sein).
Im Datenbank-System können sich z.B. Dekanatsbezirke eigene Bereiche einrichten, innerhalb
derer Vorlagen wechselseitig zur Verfügung gestellt und individuell angepasst werden können.
Diese Datenbank lässt sich gleichsam als „kircheneigene Cloud“ einsetzen. So kann man z.B.
Bilder oder Filmsequenzen von der Dekanatsveranstaltungen in die Datenbank einstellen: Pressevertreter oder Gemeinden können unkompliziert darauf zugreifen.
Da das System weit mehr als nur die Anpassung von Print-Vorlagen „kann“, bietet es noch
viele weitere Möglichkeiten zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit, regional wie überregional.
Diese Web-to-print-Lösung wird 2013-2014 für eine zweite Testphase im Amt für Gemeindedienst angesiedelt sein. Die Verwendung und Bearbeitung der eingestellten Druckvorlagen soll
für die Nutzer kostenlos sein. Anfallende Druckosten für mit Web-to-print hergestellten
Druckerzeugnissen sind allerdings vom Nutzer zu tragen.
Mitgliederorientierung
Die Dekanatsbezirke Fürstenfeldbruck, Schweinfurt und Neumarkt haben sich in den letzten
Jahren gründlich mit der Frage beschäftigt, wie sich Kirchenmitgliedschaft stabilisieren lässt.
Ausgehend von EMNID-Umfragen bei Ausgetretenen (und Mitgliedern im DB Neumarkt) wurden Probleme wahrgenommen und gleichzeitig Handlungsoptionen entwickelt, die dazu beitragen, Kirchenbindung zu stärken: Im Vordergrund steht bei vielen Austritten die Kirchensteuer. Zu beachten ist allerdings, dass in der Regel ein längerfristiger Entfremdungsprozess
einen Austritt vorbereitet. Austrittsentscheidungen werden meist allein oder mit dem Ehe- /
Lebenspartner getroffen und ist in der Regel kein spontaner Akt. Deutlich ist, dass die Verbundenheit mit der Kirche bei den Menschen unter 40 abnimmt.
Der Dekanatsbezirk Fürstenfeldbruck setzt in seinen Maßnahmen auf eine Verbesserung und
Intensivierung der Kontaktarbeit mit Kirchenmitgliedern: gute, Qualität volle Kontakte sind
letztlich der Schlüssel, um Austritte unwahrscheinlicher zu machen. Weiterhin wurde über
Maßnahmen nachgedacht, die die Kommunikation rund um die Kirchensteuer verbessern.
In Schweinfurt ist das Augenmerk auf die 8-15 Jährigen gerichtet: Hier wird mit vielen Experten für Kinder und Jugendliche darüber nachgedacht, was die Lebenswelt von 8-15-Jährigen
prägt und bestimmt. Aus dieser Wahrnehmung heraus sollen dann kirchlich Schlüsse gezogen
werden, wie schon in der Jugend gute Erfahrung mit Glauben und Kirche gesammelt werden
können.
Neumarkt ist derzeit noch in der Analysephase und wird Ende 2013-Anfang 2014 Handlungsoptionen aus der Befragung ableiten.
Zusammen mit Kolleginnen und Kollegen aus den Kircheneintrittsstellen und PÖP werden derzeit im Referat C.2.1 Informationsbroschüren zur Taufe und zur Trauung erstellt.
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Bayerischer Zentralbibelverein
Im Augenblick befindet sich der Bayerische Zentralbibelverein (BZBV) in einer Phase des Aufbruchs: Durch den Ende 2011 eingeführten Vorsitzenden (Dr. Johannes Friedrich) und die geschäftsführende Referentin (Claudia Harders) sind manche neuen Projekte im Entstehen: In
einem Netzwerk Bibel Bayern verbinden sich Christen, denen die Bibelverbreitung und Förderung des Bibelgebrauchs am Herzen liegt. Im Januar 2013 fand ein erstes Treffen dieses Netzwerks statt, an dem über 150 Personen teilnahmen. Weitere Aktivitäten des Netzwerks sind
geplant.
Mit dem Neubau der Immobilie „Lorenzer Platz 10“ muss auch für das Bibelerlebnishaus eine
neue Lösung entwickelt werden. Das Bibelerlebnishaus soll weiterhin am Lorenzer Platz angesiedelt werden. In den nächsten Monaten werden im Blick auf die Neukonzeption des BEH
wichtige Entscheidungen getroffen werden. Für die Bauphase wird überlegt, das Bibelmobil
(www.bibelmobil.de) zeitweise zu engagieren und an verschiedenen Orten in Bayern einzusetzen. Das Bibelmobil bietet neben einer kleinen Ausstellung Bibel-pädagogische Angebote für
Schulklassen, Kindertagesstätten, Jugend- und Gemeindegruppen an. Bei
Der Bibel-Buchladen bietet neben einer reichen Auswahl an Bibeln ein gut sortiertes theologisches und religionspädgogisches Angebot. Das gesamte Angebot des BZBV ist unter
www.bibelzentrum-bayern.de zu finden.
Kirchenvorstandswahl 2012 und Startphase Kirchenvorstände
Bei der Kirchenvorstandswahl am 21. Oktober 2012 konnte die Wahlbeteiligung von 18,3%
(2006) auf 19,9% gesteigert werden. Die Ursachen für die auffällig hohe Zahl nichtiger Stimmen bei der Briefwahl sind erkannt und werden bei der KV-Wahl 2018 nicht mehr vorkommen.
Inzwischen sind viele Kirchenvorstände gut gestartet. Der erste Kirchenvorstehertag in Bayern,
der am 16. Februar 2013 unter der Federführung des Amts für Gemeindedienst in Fürth stattfand, wurde von 1000 Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern besucht. Er wurde von
vielen als sehr gelungene Auftaktveranstaltung für die Arbeit im Kirchenvorstand erlebt.
Handlungsfeld 6
„Ökumene, Mission, Entwicklungsdienst und Partnerschaft“
C 3.1 Ökumene und interreligiöser Dialog
KR Ivo Huber
Vollversammlung der Konferenz Europäischen Kirchen in Budapest (KEK)
Vom 3. - 8. Juli fand in Budapest die 14. Vollversammlung der KEK statt. Die KEK ist der Ökumenische Rat der Kirchen in Europa und für so wichtige Dokumente wie die Charta Oecumenica verantwortlich.
Die KEK war nach der Veröffentlichung der Charta in die Krise geraten. Antworten auf Herausforderungen eines divergierenden Europas in der Finanzkrise waren nicht einfach zu geben.
Das gilt ganz besonders wenn zahlreiche höchste verschiedene Kirchen versuchen an einem
Tisch zu sitzen. Immerhin reicht das Spektrum von der Russischen Orthodoxen Kirche bis zu
den Baptisten in Portugal. In Budapest ist es der KEK gelungen, Wege in eine gemeinsame ZuHerbstsynode 2013 in Ingolstadt
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kunft aufzuzeigen. Es gibt nun eine schmälere, hoffentlich effizientere Organisationsform, und
eine neue Verfassung, zudem zieht man von Genf in das Zentrum Europas nach Brüssel.
Weitere interessante Dokumente finden sich auf der Website:
www.assembly2013.ceceurope.org.
Vom Konflikt zur Gemeinschaft
Am 17. Juni wurde in Genf, dem Sitz des Lutherischen Weltbundes, unter dem Titel „Vom Konflikt zur Gemeinschaft: Gemeinsames lutherisch-katholisches Reformationsgedenken im Jahr
2017“ (englischsprachiger Originaltitel: „From Conflict to Communion: Lutheran-Catholic
Common Commemoration of the Reformation in 2017”) das lang erwartete gemeinsame Dokument von Vatikan und Lutherischem Weltbund vorgestellt.
Die Reaktion in der deutschen Presse war sehr verhalten. Das ist verständlich, da das Dokument nicht den ersehnten Durchbruch gebracht hat. Vor allem weil der Titel Hoffnung macht:
„Vom Konflikt zur Gemeinschaft“, das ist in der Tat eine große Vision. Und diejenigen, die das
Dokument von hinten zu lesen anfangen, und das werden vermutlich nicht wenige sein, werden besonders enttäuscht sein, weil die fünf ökumenischen Imperative, mit denen das Dokument schließt nicht nur wenig konkret sind, sondern auch wenig verständlich. Matthias Drobinski von der Süddeutschen Zeitung fasst deswegen korrekt zusammen, wenn er schreibt, es
sei kein Schritt nach vorne, aber eben auch kein Schritt nach hinten.
Ökumene scheint mit dem Stillstand zufrieden. So könnte man meinen. Der genauere Blick
lässt allerdings auch einige Entdeckungen zu, die zu Freude Anlass geben.
Wenn man sich von dem ersten ernüchternden Eindruck nicht gefangen nehmen lässt, sondern einen Blick tiefer zu wagt, dann zeigt sich, dass Katholiken und Lutheraner in der Aufnahme gemeinsamer Geschichte und der unterschiedlichen Wahrnehmung derselben, doch
erhebliche Schritte aufeinander zu gemacht haben.
Ein wichtiger Schritt nach vorne findet sich im III. Kapitel. Hier ist es gelungen, auf wenigen
Seiten das Anliegen der Reformation ökumenisch zu formulieren. Kapitel III ist insofern das
Herzstück, weil hier erstmals offiziell ein gemeinsamer Blick auf das Reformationsgeschehen
gelungen ist und damit weder Lutheraner noch Katholiken in Zukunft mehr sagen können, sie
wüssten nicht, wie 2017 ökumenisch angegangen werden sollte.
Im Kapitel IV wird dies auch noch in Bezug auf die Theologie Luthers dargelegt. Auch wenn
sich manche Redundanz zeigt, so ist das doch auch ein Schritt nach vorne, der allerdings nicht
so neu ist, wie das, was in Kapitel III gelungen ist. Trotzdem, wer sich die Mühe macht, genau
zu lesen, wir auf manches Juwel stoßen, das so nicht zu erwarten war. In Nr. 194 heißt es: „Im
Lauf der Geschichte war das lutherische Amt in der Lage, seine Aufgabe zu erfüllen, die Kirche
in der Wahrheit zu halten, so dass es beinahe fünfhundert Jahre nach dem Beginn der Reformation möglich war, einen katholisch-lutherischen Konsens in den Grundwahrheiten der
Rechtfertigungslehre zu erklären. Wenn nach dem Urteil des Zweiten Vatikanischen Konzils
der Heilige Geist die ‚kirchlichen Gemeinschaften‘ als Mittel des Heils gebraucht, kann man
annehme, dass dieses Werk des Heiligen Geistes Implikationen für die wechselseitige Anerkennung der Ämter hat.“ Ein wirklich positives Zeichen an der zentralen Stelle der ökumenischen
Herausforderungen, der Frage des besonderen Amtes in der Kirche.
Im Kapitel V wird der erste Schritt zur Konkretion versucht, was das für 2017 bedeuten könnte. Auch wenn das wie ausgeführt noch nicht sehr konkret ist, so wird die VELKD doch versuchen, das Gesagte für die Gemeinden fruchtbar zu machen. Wir werden Sie dazu auf dem Laufenden halten.
Die deutschsprachige Ausgabe des Dokuments „Vom Konflikt zur Gemeinschaft“ ist im Buchhandel erhältlich. Der englische Text des Dokumentes „Vom Konflikt zur Gemeinschaft: GeHerbstsynode 2013 in Ingolstadt
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meinsames lutherisch-katholisches Reformationsgedenken in Jahr 2017“ kann unter der Internetadresse www.lutheranworld.org/content/council-2013 herunter geladen werden.
Weitere Informationen unter www.velkd.de sowie www.lutheranworld.org.
Interkulturell Evangelisch in Bayern
Im April 2013 hat die Projektstelle für „Evangelische Gemeinden anderer Sprache und Herkunft in Bayern“ ihre Arbeit aufgenommen. Hauptaufgabe von Pfarrerin Dr. Aguswati Hildebrandt Rambe und Pfarrer Markus Hildebrandt Rambe, die diesen Dienst in Stellenteilung
wahrnehmen, ist die Entwicklung einer tragfähigen und praxisrelevanten Konzeption, wie unsere Kirche mit den Herausforderungen einer kulturell und spirituell vielfältiger gewordenen
evangelischen Landschaft in Bayern umgeht. Dabei sollen die bisherigen Erfahrungen systematisch ausgewertet und Konzepte anderer Landeskirchen, sowie Entwicklungen der weltweiten
Ökumene in Bezug auf den Umgang mit den kirchlichen Veränderungen durch Migration, einbezogen werden. Es werden Vorschläge erarbeitet, wie auf den verschiedenen Ebenen der Kirche die Beziehungen zu den sehr unterschiedlichen Migrationsgemeinden protestantischer
Prägung gestaltet werden können und wie unsere Kirche zugleich selbst einladender für Menschen mit Migrationshintergrund werden kann. Dem Ökumenefachausschuss wurde bereits
eine fundierte Projektplanung vorgelegt. In der ersten Hälfte der Projektstelle steht die Bestands- und Bedarfserhebung im Vordergrund, welche im Kontaktaufbau und Dialog sowohl
mit den schätzungsweise 200 fremdsprachigen interkulturellen Gemeinden, als auch mit den
betroffenen Gemeinden und Dekanaten der ELKB geschieht. Die Projektstelle baut dabei auf
Informationen und Erfahrungen aus den Regionen und freut sich über Hinweise
([email protected]), die dabei helfen, die noch vielen blinden Flecken auf der Landkarte
evangelischer Gemeinden unterschiedlicher Sprache und Herkunft in Bayern zu beleuchten.
Brücke Nürnberg
Zum 1.1.2008 wurde die Trägerschaft der BRÜCKE von FELM, MEW und Kirchengemeinde St.
Johannis Nürnberg dem Evang.-Luth. Dekanatsbezirk Nürnberg übertragen. Unter Leitung des
bayerischen Pfarrers wurde die von den Finnen ausgeprägte Komm-Struktur ergänzt durch das
Bemühen, die im Haus erworbenen Kompetenzen nach außen zu tragen.
• PROJEKT BRÜCKENTEAMS: Erfahrungen vorstellen – zur Nachahmung anregen
Teilnehmende wurden in den vergangenen Jahren u.a. durch das Projekt ChristlichMuslimische Brückenteams qualifiziert, um durch Einsätze in Kirchengemeinden und Einrichtungen der ELKB systematisch zur Nachahmung von erprobten Projekten zu ermutigen, aber
auch um etwa über Fragen des Verhältnisses von Religion und Integration zu referieren.
• PROJEKT: BAYERNWEITE FRAUENVERNETZUNGSTREFFEN: voneinander und miteinander lernen
Fortbildung und Erfahrungsaustausch (über inhaltliche und methodische Fragen) wird auch
auf der Multiplikatorenebene initiiert (z.B.: 2 x jährliche Frauenvernetzungstreffen Bayern).
Auch in politischen Kontexten – etwa bei Tagungen des BAMF und der IOM (International Organization for Migration) – sind die Erfahrungen und Kompetenzen der BRÜCKE in Form von
Vorträgen und Workshops gefragt (z.B. zum Themenbereich Religion und Integration).
Begegnung und Dialog in Strukturen verankern:
Seit vergangenem Jahr bemüht sich die BRÜCKE verstärkt, Konzepte von Begegnung und Dialog in Fortbildungsstrukturen für bestimmte Berufsgruppen zu verankern und die entspreHerbstsynode 2013 in Ingolstadt
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chenden Träger bei der Gestaltung der Module zu beraten und/oder diese für sie durch zu führen.
• PROJEKT: POLIZEI-AZUBIS IM GESPRÄCH MIT BRÜCKENTEAMS
Im Rahmen des Berufsethischen Unterrichts f. Auszubildende d. Polizei haben fast 200 Auszubildende der Polizei in Nürnberg einen Moscheebesuch sowie anschließende Workshops in der
BRÜCKE besucht. Bei den von Haupt- und Ehrenamtlichen der BRÜCKE durchgeführten Workshops konnte gewählt werden zwischen:
1. Biographisches von muslimischen Frauen zwischen Kultur und Religion
2. Salafismus: wenn Religion der Radikalisierung dient (Gespräch mit Moscheevertretern
über den Umgang mit Radikalisierung)
3. Als Minderheit in Deutschland: Wahrnehmungen zwischen Polizei und Migranten
Gespräche mit den Verantwortlichen für die Fortbildungen von Kindertagesstättenpersonal
und Lehrern zum Zweck der Konzipierung und Durchführung von (exemplarischen) dialogorientierten Fortbildungen sind auf dem Weg.
Teilnehmende sind zunehmend selbst Multiplikatoren
Die starke Orientierung nach außen mit inhaltlich qualifizierten Angeboten verändert auch die
Arbeit im Innern. War die Arbeit v.a. durch die Finnen durch große Gruppen bildungsferner
Muslime/Migranten bestimmt, so bestehen die Teilnehmenden heute zunehmend aus bereits
qualifizierten bzw. qualifizierungswilligen Christen und Muslimen, die meist in der Absicht
kommen, sich als Multiplikatoren zu betätigen.
Zusammenarbeit auf Augenhöhe fördern
Nicht zuletzt, um der christlich-muslimischen Zusammenarbeit auch strukturell Ausdruck zu
geben, ist seit 2008 eine muslimische Sozialpädagogin für 7 Stunden/Woche als Mitarbeiterin
für Frauen- und Familienarbeit angestellt.
Die BRÜCKE feierte ihr 20. Jubiläum am Sonntag, 13. Oktober 2013 um 11.30 Uhr mit einer
Matinée in der Kirche St. Leonhard in Nürnberg zum Thema „Religionen, Toleranz und Menschenrechte – Wie lässt sich gemeinsame Zukunft denken?“ mit Regionalbischof Dr. Stefan Ark
Nitsche, der islamischen Theologin und Juristin Hamideh Mohagheghi und dem Sonderbeauftragten der UN für Religionsfreiheit Prof. Dr. Heiner Bielefeldt unter Moderation von Pfarrer
Hans-Martin Gloël. Den Rahmen der Veranstaltung in heiterer Atmosphäre bildete ein westöstlicher Musikdialog von Orgel und Sitar. Nach einem Mittagessen mit Tischreden in lutherischer Tradition, wurden in der BRÜCKE Workshops (Bibel&Koran; Mystik in Christentum und
Islam; Entdeckungsreisen mit Dialogkoffer) angeboten, um die Teilnehmenden in die Arbeit der
BRÜCKE mit hinein zu nehmen.
Weitere Informationen: www.bruecke-nuernberg.de
Sonstige Aktivitäten im Bereich des Beauftragten für den interreligiösen Dialog,
KR Dr. Oechslen
Am 30.7. hatten die Präsidentin der Landessynode und der Landesbischof gemeinsam zu einem
Studientag „Interreligiöser Dialog“ nach München eingeladen. Die Referentin und die beiden
Referenten (Prof. Dr. Heine aus Wien. Prof. Dr. Bernhardt aus Basel und Prof. Dr. Sparn aus
Erlangen) inspirierten die Anwesenden, das Thema im Kontext der Landeskirche anzugehen.
Die Erstellung einer „Interreligiösen Konzeption“ für die ELKB ist während der nächsten Synodalperiode vorgesehen.
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Daneben geht die Besuchstätigkeit des Beauftragten für interreligiösen Dialog und Islamfragen in Gemeinden und Dekanatsbezirken weiter. Der Plan, alle Dekanatsbezirke der Landeskirche zu besuchen, hat sich bis jetzt zu etwa 50 % realisieren lassen. auch die Arbeit des Bayerischen Islamforums, bei dem der Beauftragte den Kovorsitz führt, hat sich konsolidiert. Wichtig
wird in Zukunft sein, die arbeitsrechtlichen Bestimmungen zur Beschäftigung von Muslimen,
insbesondere von muslimischen Erzieherinnen in kirchlichen Einrichtungen, bei voller Wahrung
des konfessionellen Charakters dieser Einrichtungen, den veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen behutsam anzupassen.
Lutherdekade
Das Themenjahr Reformation und Toleranz der Lutherdekade wurde mit vielen Veranstaltungen durchgeführt. Es wurden wieder eine Vielzahl von Projekten (64) finanziell gefördert. Besonders die Bildungseinrichtungen im Bereich der ELKB zeigten großes Interesse. Erfreulich
war, dass auch einige Schulen zum Themenjahr „Reformation und Toleranz“ Themen umsetzten.
Die Ergebnisse des Start-Symposiums „Auf der Suche nach Verstehen – Toleranz“ wurden mittlerweile publiziert und sind somit einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich.
Der Evangelische Presseverband in Bayern e.V. (EPV) führte zum Themenjahr einen internationalen Wettbewerb durch und präsentierte die Ergebnisse in einer Ausstellung.
In den bayerischen „Lutherstädten“ Augsburg, Coburg und Nürnberg fanden das Jahr über
eine Vielzahl von Veranstaltungen statt.
Besonders das Programm in Nürnberg war wieder sehr umfänglich. Der Nürnberger Themenweg „Wie hält man´s miteinander aus? – Toleranz und Intoleranz von der Reformation bis heute“, der ökumenisch erarbeitet wurde, war ein Erfolg. Im Internet wurde jede Woche ein Projekt als „Toleranz der Woche“ präsentiert.
Auch in Augsburg und Coburg gab es eine Reihe von Veranstaltungen zum Themenjahr. Der
Lutherweg um Coburg, er steht unter der Schirmherrschaft von Dr. Günther Beckstein, wird
weiter gut angenommen.
Pfarrerin Silke Kirchberger widmet sich nun neuen Aufgaben im Augsburger Annahof, die „Lutherstelle“ (0,5) ist nach Coburg weiter gezogen. Pfarrer Dieter Stößlein wurde am 31.10.2013
in sein neues Amt eingeführt. Die Nacht der Religionen, der Runde Tisch Deutschland und das
Kunstprojekt Engel der Kulturen waren im Oktober 2013 Coburger Schwerpunkte.
Überhaupt hat sich auch in diesem Jahr der Kirchenkreis Bayreuth wieder intensiv des Jahresthemas angenommen und Akzente (z.B. ein ökumenisches Ehefest oder eine Tagung zu Luther
und die Juden) gesetzt.
Das Highligthprojekt der Lutherdekade in diesem Jahr war Ortenburg. Der Themenweg und die
Ausstellung waren ein viel beachtetes Projekt, das 450-jährige Jubiläum der Einführung der
Reformation an diesem Ort, der als einziger in Altbayern eine durchgängige evangelische Traditionen hat, konnte viele Anknüpfungspunkte zum Thema Toleranz / Intoleranz aufweisen.
Das Themenjahr 2014 „Reformation und Politik“ hat mittlerweile begonnen:
Am 31. Oktober 2013 stand Augsburg im bundesweiten Blickpunkt der Lutherdekade. Die offizielle Eröffnung des EKD-Themenjahres 2014 „Reformation und Politik“ wurde in Anwesenheit
des bayerischen Ministerpräsidenten (Horst Seehofer) mit einem Gottesdienst in der St. Anna
Kirche (Predigerinnen: Lutherbotschafterin Dr. Margot Käßmann und Regionalbischöfin
Susanne Breit-Kessler) und einem Empfang im Augsburger Rathaus ein großes Ereignis. Den
Festvortrag im Rathaus hielt Bundesverfassungsgerichtspräsident a.D. Prof. Dr. Papier.
Von Seiten der EKD ist unter dem Motto Reformation.Macht.Politik. das neue Themenheft für
2014 erschienen. Die Perspektiven 2017 „ein Lesebuch“ der EKD sind (auch in Englisch) erhältlich und bieten viel interessanten Lesestoff.
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Die Steuerungsgruppe für die gesamtbayerischen Aktivitäten hat mehrmals getagt:
Auf verschiedenen Ebenen wird es 2014 wieder Veranstaltungen geben. So wird sich der politische Club der Evangelischen Akademie in Tutzing mit dem Thema befassen. Die Steuerungsgruppe plant zudem Aktionen zu dem Themenkreis „Christinnen und Christen engagiert Euch
in der Politik!“. Ein Höhepunkt des Jahres wird der „Stammtischsonntag“ am 29.06.2014 sein.
An diesem Sonntag werden alle Kirchengemeinden in Bayern aufgerufen nach den Gottesdiensten einen Stammtisch für ein Gespräch zwischen Kirche und Politik auf lokaler Ebene
durchzuführen. Dazu wird das Büro der Lutherdekade eine ganze Reihe von Materialien und
Hilfestellungen entwickeln und den Gemeinden zur Verfügung stellen.
Die weiblich-evangelische Seite der Politik wird in einer Veranstaltung Frauen im Landtag am
5. April 2014 im bayerischen Landtag bedacht.
Eine Tagung: „Die Rezeption von Luthers ‚Judenschriften’ in der Neuzeit“, 6.-8.10.2014 an der
Universität Erlangen (veranstaltet von den Kirchengeschichtlern aus Erlangen, Neuendettelsau
und München) wird die Wirkungen von Luthers Judenschriften im 19. und 20. Jahrhundert
untersuchen.
Für das Frühjahr 2014 selbst wird auf Vermittlung von Seiten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus die Durchführung eines zweitägigen Symposiums in Nürnberg
angestrebt, das die Beziehung zwischen Staat und Evangelischer Kirche in der deutschen Geschichte von der Reformation bis in die Gegenwart beleuchtet.
Im Jahr „Reformation und Politik“ sind für Nürnberg außerdem Predigtreihen und Gesprächsrunden zwischen Politik und Kirche mit prominenten aktiven und ehemaligen Politikerinnen
und Politikern geplant.
Im Themenjahr 2015„Reformation. Bild und Bibel“ wird Nürnberg dann der Schwerpunkt der
Lutherdekade in Bayern sein unter dem Motto „Buch.Bild.Provokation. Medienstadt Nürnberg“.
Nürnberg spielt für die Verbreitung der Reformation im medialen Bereich die herausragende
Rolle und ist deswegen im Jahr 2015 sehr gut geeignet, einen wesentlichen Akzent für dieses
Jahr zu setzen. Die Bedeutung der Reformation als Medienereignis soll in diesem Themenjahr
der Lutherdekade der EKD herausgehoben und aktualisiert werden. Ausstellungen, ein Medienkonzil und ein Kunstprojekt werden die Highlight-Projekte sein.
Seit Mitte des vergangenen Jahres sind auch bereits Vorüberlegungen im Gange, wie das Jubiläumsjahr 2017 in Bayern, eingebettet in die Aktivitäten der EKD, gestaltet werden soll. Die
Idee „Kirche in Bewegung – 500 Jahre Reformation“ durch die Bayerische Landeskirche im
Sommer 2017 nimmt konkrete Formen an. Sie wurde im Sommer 2013 dem Landeskirchenrat
und dem Landessynodalausschuss präsentiert und wird im November auch auf Tagung der
Landessynode in Ingolstadt vorgestellt werden.
Das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (Staatsminister Wolfgang Heubisch) hat bekannt gegeben, dass im Jahr 2017 die Landesausstellung zur Lutherdekade in
Coburg stattfinden wird. Damit waren die Bemühungen erfolgreich, eine Landesausstellung
2017 zu einem Reformationsthema zu bekommen.
Alle weiteren Informationen unter: www.luther2017-bayern.de
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Handlungsfeld 6
„Ökumene, Mission, Entwicklungsdienst und Partnerschaft“
C 3.2 Ökumene und Weltverantwortung
KR Thomas Prieto Peral
Flüchtlingsarbeit
Die Situation von Flüchtlingen ist in den letzten Monaten verstärkt Thema der Politik und der
Öffentlichkeit geworden. Die ELKB hat sich, unterstützt vom Referat C3.2 in Kooperation mit
dem DW Bayern, vielfältig engagiert und geäußert:
- Bei den Gesprächen der Kirchenleitung mit der bayerischen Staatsregierung wurden zu
zentralen Fragen wie der nach der Unterbringung in Sammelunterkünften, dem Sachleistungsprinzip und der Familienzusammenführung immer wieder die Positionen der
Kirche zur Sprache gebracht.
- Während des Münchner Hungerstreiks gab es eine enge Abstimmung mit dem Krisenstab der Stadt München, danach ein Gespräch des Landesbischofs mit MP Seehofer.
- Die Kirchengemeinden und Dekanatsbezirke wurden gebeten, in ihrem Bereich nach
verfügbarem Wohnraum für Flüchtlinge aus Syrien und solchen, die aus Sammelunterkünften ausziehen können, zu suchen. Bisher konnten knapp 30 kirchliche Immobilien
an das Sozialministerium gemeldet werden. Weitere Wohnungen werden gesucht. Dies
ist ein wichtiges Zeichen der Glaubwürdigkeit unserer Kirche in der Frage der Flüchtlingshilfe.
- Im Bereich der ELKB gab und gibt es etwa seit 2011 wieder zahlreiche Kirchenasyle.
Anders als in den 90er-Jahren sind die Kirchenasyle aber alle mit sog. „Dublin-II“Flüchtlingen befasst, mit Menschen also, die nach der Dublin-II-Verordnung der EU in
das Land Europas abgeschoben werden sollen, das sie zuerst betreten haben und das
daher für ihr Asylverfahren zuständig ist. V.a. im Blick auf Griechenland und Italien bestehen hier erhebliche Zweifel an der Qualität der Unterbringung und der Asylverfahren, so dass Kirchengemeinden auf eine Durchführung in Deutschland drängen. In fast
allen bisherigen Kirchenasylen konnten Lösungen zugunsten der Flüchtlinge erreicht
werden. Das Ökumenereferat unterstützt die Gemeinden durch Beratung und Information.
- Bei der Diskussion um die Aufnahme eines Kontingents von 5.000 Flüchtlingen aus Syrien hat sich die ELKB mit ihrer Erfahrung im Nahen Osten auf Landes- und Bundesebene eingebracht. Zudem kommen laufend Bitten von christlichen syrischen Familien,
teilweise aus Syrien selbst, die ELKB möge als Kirche bei der Flucht oder bei Familienzusammenführung helfen.
Stiftung Traumahilfe – Wings of Hope
Stark gewachsen ist in letzter Zeit das Interesse an der Arbeit der Stiftung Traumahilfe –
Wings of Hope. Unsere Partnerkirchen kommen mittlerweile auf uns zu und bitten um Qualifizierung für die Arbeit mit gewalttraumatisierten Menschen. In El Salvador hat die lutherische
Kirche eine solche Ausbildung mit den Fachleuten von Wings of Hope begonnen, vermittelt
durch den Dekanatsbezirk München. Im Kongo ist die psychosoziale Hilfe für Frauen im Aufbau. Die brasilianische Kirche hat im September offiziell um Kooperation gebeten zum Thema
Straßengewalt. Im Irak werden Fachleute von sechs Traumazentren ausgebildet, die sich u.a.
auch um die vielen Flüchtlinge aus dem benachbarten Syrien kümmern.
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Das Interesse wächst aber auch im Raum der ELKB. Seit 2010 betreibt Wings of Hope den Labenbachhof in Ruhpolding, einen Hof der Rummelsberger, und füllt das Haus mit 120 Betten
durch Seminare, traumapädagogische Fortbildungen und vieles mehr. Die berufsbegleitenden
Kurse haben den Standard der besten Traumacurricula in Deutschland, die Abschlüsse sind
zertifiziert. Teilnehmende sind Diakone, Sonderpädagoginnen, Katastrophenseelsorger, Pfarrer/-innen, aber auch Bundeswehrgruppen, Flüchtlingsaktive und viele andere.
Wings of Hope ist im Jahr 2013 zehn Jahre alt geworden und hat sich von einer Hilfsinitiative
für Bosnien-Herzegowina zu einer tatkräftigen Organisation entwickelt, die – ganz aktiv und
pragmatisch – an einem der zentralen Themen aktueller Forschung arbeitet: der Anwendung
modernster Gehirnforschung für die Bewältigung von Krisen und die Heilung der Seele. Die
Neurologie der letzten zehn Jahre bietet das Werkzeug für diese Arbeit. Wings of Hope verbindet diese Erkenntnisse mit dem geistlichen und politischen Ziel der Versöhnung und schlägt
damit eine Brücke zwischen dem Menschenbild der Hirnforscher und dem des Christentums.
Dies ist ein immens spannender Dialog, der ansonsten bisher kaum geführt wird. Im lutherischen Umfeld ist aktuell allein die Kirche von Schweden professionell in diesem Bereich engagiert.
Mit geringen Mitteln und viel Kreativität wird bei Wings of Hope gearbeitet. Zum 10-jährigen
Bestehen sei an dieser Stelle daher auch mal ein Dank ausgesprochen den beiden, die diese
gesamte Arbeit aufgebaut haben: Diakon Peter Klentzan und Kirchenrat Thomas Prieto Peral.
Ich hoffe sehr, dass wir bei diesem zukunftsträchtigen Thema unsere Arbeit weiter intensivieren können.
Gedenkstättenarbeit
Die Gedenkstätte Flossenbürg steht momentan im Mittelpunkt der konzeptionellen Überlegungen zur Gedenkstättenarbeit der ELKB. Im Januar hat es dazu eine Konsultation in Flossenbürg gegeben, seither trägt eine kleine Arbeitsgruppe Ideen und Vorschläge zur Weiterentwicklung der kirchlichen Arbeit in der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg zusammen. Die staatliche
Gedenkstättenleitung hat in Flossenbürg hohes Interesse an einer Zusammenarbeit mit der
evangelischen Kirche.
Gesamtkonsultation der Partnerkirchen der ELKB
Im September 2013 trafen sich Leitungsperson aus den 16 Partnerkirchen der ELKB, um gemeinsam am Thema „Gewalt überwinden“ zu arbeiten. Auf Einladung der brasilianischen lutherischen Kirche (IECLB) fand diese Konsultation in Sao Paulo statt, als einem Ort, an dem
Gewalt eine besondere Herausforderung und daher für die IECLB ein Schwerpunkt ist. Diese –
nach 2007 zweite – Konsultation der ELKB mit all ihren lutherischen Partnern reflektierte das
Thema „Gewalt überwinden“ auf verschiedenen Ebenen: durch wissenschaftliche Vorträge,
Präsentationen der teilnehmenden Kirchen über die Herausforderungen ihres Kontextes und
durch Besuche von Projekten in der Riesenmetropole Sao Paolo. Die Verschränkung dieser
Ebenen hatte intensive und sehr fruchtbare Debatten zwischen den Kirchenleitungen zur Folge. Die Schlusserklärung von Sao Paulo ist diesem Bericht als Anlage beigefügt.
Herbstsynode 2013 in Ingolstadt
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Mission EineWelt
Fünf Jahre nach der Gründung von Mission EineWelt (MEW), der Fusion des Kirchlichen Entwicklungsdienstes, des Lateinamerikabeauftragten und des Missionswerks, wurde die Einrichtung 2012 einer Evaluation unterzogen. Zentrale Elemente dabei waren eine Visitation durch
OKR Michael Martin und eine Auswertung im Kuratorium von MEW und im Landeskirchenrat.
Die Evaluation bestätigte insgesamt die Intention der Fusion, die Themen Mission, Partnerschaft und Entwicklung thematisch und organisatorisch besser zu vernetzen. An einigen Punkten wurden Aufträge zur Weiterarbeit ausgesprochen, die nun Schritt für Schritt umgesetzt
werden. Dabei geht es um die Vergabe von KED-Projektmitteln, die neu strukturiert wurde (ist
bereits vollzogen), eine flexiblere regionale Zuordnung von Sach- und Personalmitteln für den
Auslandsbereich (ist in Bearbeitung) und eine Fortführung der Debatte um das Partnerschaftsverständnis (wird in 2014 forciert).
Eine Veränderung bringt aktuell die Entscheidung der EKD mit sich, in deren Partnerkirchen
nicht mehr den Personalaustausch in beiden Richtungen zu koordinieren und zu finanzieren,
sondern sich ganz auf die Seelsorge an deutschsprachigen Gemeinden im Ausland zu konzentrieren. Für die ELKB heißt dies, dass Entsendungen nach Brasilien und die Beschäftigung brasilianischer Pfarrer und Pfarrerinnen bei uns über die ELKB getragen und durch Mission EineWelt begleitet werden müssen.
Insgesamt ist es nach wie vor sehr schwierig, zum Einsatz für ELKB-Pfarrstellen in den Partnerkirchen geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu finden, insbesondere für Afrika und Papua-Neuguinea. Hier braucht es verstärkt Öffentlichkeitsarbeit und werbende Informationen.
Ökumenische Friedensdekade
Nachdem die Ökumenische Friedensdekade 2012 in Rosenheim als dem bayerischen Schwerpunktdekanat eröffnet und mit vielen kreativen Aktionen, schönen Friedensandachten und
einer Lichtaussendung durchgeführt wurde, war Schweinfurt das Schwerpunktdekanat 2013.
Hier wurde am 10.11.2013 die bayerische Eröffnung der Ökumenischen Friedensdekade 2013
in einem ökumenischen Gottesdienst gefeiert, getragen von der AcK Schweinfurt, mit dem
Leiter von Mission EineWelt, Pfarrer Peter Weigand als Prediger. Unter dem Motto „solidarisch?“ bereiteten viele engagierte Mitarbeiter/-innen im Schwerpunktdekanat Schweinfurt
das Programm der dortigen Friedensdekade vor.
Die Ökumenische Friedensdekade soll vorhandene Projekte im Dekanatsbezirk stärken, die
Aufmerksamkeit für besondere Aktionen zum Thema Frieden bündeln und neue Impulse geben, die vielleicht nachhaltig bestehen bleiben.
Handlungsfeld 6
„Ökumene, Mission, Entwicklungsdienst und Partnerschaft“
C 3.3 Ökumene und Mittel-Ost-Europa-Arbeit
KR Ulrich Zenker
DELKU wird flügge
Die Bischofswahl der Deutschen Evangelisch-Lutherischen Kirche in der Ukraine (DELKU) endete mit einer kleinen Überraschung. Pastor Serge Maschewski wurde mit 27 Stimmen gewählt,
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Berichte aus dem Landeskirchenrat
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während der zweite Kandidat, Pfarrer Andreas Hamburg aus Odessa nur 23 Stimmen erhielt.
Vorausgegangen war eine langwierige Kandidatensuche, in der zunächst die Gemeinden die
Möglichkeit hatten mögliche Kandidaten für das Bischofsamt zu benennen. Diese mussten sich
dann einer strengen Prüfung durch das Synodalpräsidium unterziehen. Am Ende blieben Serge
Maschewski und Andreas Hamburg übrig, der erste, Pastor aus Dnepropetrowsk, wo er innerhalb von vier Jahren eine vorbildliche Arbeit aufgebaut und die Gemeinde wieder auf Vordermann gebracht hatte. Der zweite war zunächst Pfarrer in Charkow und baute die kleine Gemeinde wieder auf, bis er 2010 in die Bischofskirche St. Paul nach Odessa berufen wurde.
Bei der Vorstellung während der Synode, die sich im Wesentlichen mit der Bischofswahl beschäftigte, wurden die unterschiedlichen Ansätze der beiden Kandidaten deutlich. Serge Maschewski ist – obwohl er gut deutsch spricht – fest in der russischen Sprache und in der russischen Tradition verwurzelt. Es ist ihm ein Anliegen, die weit verstreuten Gemeinden zu versorgen. Dabei scheut er nicht davor zurück auch lange Strecken für Gemeindebesuche und Gottesdienste zurück zu legen. Er hatte sich gut vorbereitet, zögerte aber bisweilen, um dann
sorgfältig zu antworten: Damit ließ er die Synodalen spüren, dass es ihm wesentlich um die
Gemeinden geht. Andreas Hamburg war sich seiner Sache sicher, beantwortete die Fragen wie
aus der Pistole geschossen, konnte darauf verweisen, dass es ihm gelungen war, das gesamte
Deutsche Zentrum zu vermieten, um in Zukunft Einnahmen zu generieren, die dazu beitragen
sollen, dass die DELKU unabhängig wird und ihren Haushalt eigenständig finanzieren kann. Bei
der geheimen Wahl war er dann aber gegenüber Pastor Maschewski mit 23 zu 27 Stimmen
unterlegen. Zuvor hatte die Synode entschieden, dass der Kandidat, der die Mehrzahl der
Stimmen auf sich vereinen kann, gewählter Bischof der DELKU ist.
Schon Bischof Kalnins aus Lettland hatte gleich nach der Wende und der Ausrufung des Staates Ukraine 1991 den jungen Viktor Gräfenstein als Superintendenten beauftragt, den Aufbau
der Kirche zu übernehmen. Aber schon bald zeigte es sich, dass er den sehr unterschiedlichen
Interessen in den Gemeinden nicht gewachsen war. Er war in einer brüderkirchlichen Gemeinde aufgewachsen und traf nun auf Menschen, die von ihren Großeltern gehört hatten, dass es
damals eine Kirche im Dorf gegeben hatte und diese wieder mit Leben füllen wollten. Gräfenstein trat 1995 von allen Ämtern zurück. Glücklicherweise konnte der Ruheständler Walter
Klinger dafür gewonnen werden, das Amt als bischöflicher Visitator zu übernehmen. Es folgten
mit Gerd Sander und Edmund Ratz jeweils pensionierte Pfarrer, die auf unterschiedliche Weise
sich mit ganzer Kraft dafür einsetzten, die Gemeinden zu betreuen. 2005 entschied sich die
ELKB, Bischof Georg Güntsch um die Betreuung der DELKU zu bitten. Er war noch etwa 1½
Jahre im aktiven Dienst und vertrat sich anschließend selbst im Bischofsamt. Seit 2009 ist Bischof Uland Spahlinger Bischof der DELKU.
Die DELKU ist klein geworden und einige Gemeinden zählen nicht mehr als 15 bis 20 Gemeindeglieder. Doch die Gemeinden haben sich stabilisiert, sind interessiert an ihrer Kirche und
bringen sich ein. Das Deutsche Zentrum St. Paul in Odessa ist der ganze Stolz der DELKU und
am Sonntag zum Gottesdienst kommen manchmal über 200 Gemeindeglieder und Interessierte zusammen. Nun wagt die Ukraine den großen Schritt in die Selbständigkeit. Mit der Bischofswahl am 21. Oktober haben die Synodalen nach gut 18 Jahren der Betreuung durch die
ELKB das Amt Serge Maschewski anvertraut und sind gespannt welche Akzente er nun setzen
wird. Selbstverständlich wird die ELKB weiterhin der wichtigste Partner bleiben, wird die Gemeinden durch Projektförderungen unterstützen und die Jugendarbeit und Erwachsenenbildung weiterhin fördern. Jetzt aber sind die Weichen gestellt, dass die DELKU voraussichtlich im
Jahr 2020 ohne fremde Hilfe ihren Haushalt wird bestreiten können und dass über eine Partnerschaft auf Augenhöhe – vielleicht in Mission EineWelt – nachgedacht werden kann.
Herbstsynode 2013 in Ingolstadt
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Neue Legislaturperiode der Regionalgruppe Südosteuropa
Bei der Vollversammlung der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) in Florenz
im September 2012 ist die in der letzten Legislaturperiode erarbeitete Fallstudie der Regionalgruppe Südosteuropa zum Gottesdienst vorgestellt worden und auf breite Zustimmung gestoßen. Nun kam die Regionalgruppe vom 17. bis 20. Juni 2013 unter der Leitung von OKR Martin
wieder zusammen, um auf die Vollversammlung zurückzublicken und um zum Thema Bildung
eine ähnliche Studie in Angriff zu nehmen.
Schon im Herbst waren die Kirchenleitungen der süd- und südosteuropäischen GEKEMitgliedskirchen gebeten worden, wieder jeweils zwei Delegierte zu benennen, die in den
kommenden Jahren mitarbeiten würden, Bildungsherausforderungen zu benennen und Bildungschancen aufzuzeigen. Von Italien bis St. Petersburg und von Württemberg, Baden, Bayern bis nach Rumänien kamen die Zusagen und erfreulicherweise wurden viele der Delegierten
für eine zweite Periode ernannt (leider diesmal relativ wenige Frauen), von denen viele vorab
schon in kleinen Statements die Bildungsrealität in den meist sehr kleinen Minderheitskirchen
thematisierten. So kam man schnell ins Gespräch und vertiefte in einzelnen Arbeitsgruppen
die verschiedenen Facetten, die dabei mitschwingen, wenn wir von Bildungsherausforderungen und Bildungschancen in unseren Kirchen sprechen. Einen Höhepunkt bildete die Unterzeichnung der Vereinbarung für die Osteuropagruppe, zu der der in Florenz in seinem Amt
betätigte Generalsekretär der GEKE, Bischof Michael Bünker anreiste und am Abend einen
Empfang gab.
Am Ende der Tagung wurde vereinbart, sich zur nächsten Tagung in 2014 zunächst mit den
Grundlagen von Bildung zu beschäftigen, ehe einzelne Fallstudien aus den Mitgliedskirchen in
Auftrag gegeben werden sollen, die dann weiter untersucht werden.
Nach der Unterzeichnung der Leuenberger Konkordie rief der damalige Landesbischof Dr. Johannes Hanselmann die Regionalgruppe Südosteuropa ins Leben, die seither jährlich zusammenkommt, um zu Lehrgesprächen Stellung zu nehmen und sich mit aktuellen Themen zu
beschäftigen. Sie bildete während des kalten Krieges die einzige Möglichkeit, sich im „neutralen“ Österreich zu begegnen. „Die Kirche Jesu Christi“ und „Kirche, Volk, Staat, Nation“ sind
wertvolle Dokumente, die unter dem Vorsitz von Landesbischof Dr. Hanselmann entstanden
sind. In diesem Jahr wurden 34 Delegierte benannt, die in den nächsten Jahren bis zur Vollversammlung 2018 an der Studie „Bildung für Zukunft“ arbeiten werden.
Handlungsfeld 6
„Ökumene, Mission, Entwicklungsdienst und Partnerschaft“
C 3-ÖS Ökumenische Studien und Bildungsarbeit
Heinz Dunkenberger-Kellermann
Austausch-Programm und Aktivitäten mit der schwedischen Diözese Skåra
Im Sommer dieses Jahres endete die dritte Runde des Austausch-Programms. Zwei Pfarrer,
eine Pfarrerin und eine Pädagogin aus der Evangelischen Jugend Bamberg nahmen mit viel
persönlichem Gewinn daran teil, brachten aber auch – wie in den Jahren zuvor – wichtige
Impulse für unsere Landeskirche mit.
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„Ich würde mir wünschen, dass in unserer Kirche eine so gelingende und wertschätzende (und
angstfreie) Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen möglich wird und die Fähigkeit dazu
in der Ausbildung Raum bekommt.“
(Pfarrerin Ulrike Dittmar, Grafrath)
„Die schwedische Kirche hat den Umbruch, den sie durch die Loslösung vom Staat im Jahr
2000 durchlebt hat, konstruktiv genutzt und ihre Arbeitsstrukturen zukunftsfähig gemacht.
Kleine Gemeinden wurden nicht aufgelöst, sondern in Pfarrverbünden (Pastoraten) organisatorisch zu größeren Einheiten zusammengeführt. In den Pastoraten wurde nicht nur die Verwaltung zusammengelegt, sondern auch die Haushaltshoheit angesiedelt und die Arbeitsstrukturen umgestellt.
Von unten nach oben in einem langen kommunikativen Prozess wurde und wird in den Pastoraten in sorgfältiger Arbeit ein Leitbild erarbeitet, das dann genutzt wird, um konkrete Arbeitsziele zu formulieren. Diese Arbeit beginnt beim demokratisch gewählten Kirchenvorstand,
der auch die Durchführung kontrolliert und natürlich die Haushaltshoheit hat. Die Verantwortung für das gesamte Pastorat liegt beim Kyrkoherde, dem geschäftsführenden Pfarrer.
Die Arbeitsziele werden in Teamarbeit umgesetzt. Pfarrer/- innen, Diakone/-innen, Pädagogen/-innen und Musiker/-innen arbeiten gleichberechtigt, doch mit klarer Aufgabenverteilung,
in Arbeitsteams zusammen, die von einem Abteilungsleiter geführt werden.
In ständiger Kommunikation innerhalb der Ebenen und zwischen den Ebenen gibt es Feedback,
das wertschätzend und konstruktiv gestaltet ist. So wird viel zielgerichtete Kreativität freigesetzt. Die Arbeit ist für die hauptamtlichen Mitarbeiter erfüllend, aber auch auf normale Arbeitszeiten begrenzbar. Die Residenzpflicht ist abgeschafft.
In der Außenwahrnehmung ist Kirche somit viel weniger auf die Person der Pfarrerin oder des
Pfarrers konzentriert, sondern auf ihre Aufgaben in Verkündigung, Diakonie und Seelsorge. Für
Gemeindeglieder ist trotzdem immer ein Ansprechpartner da - ja aufgrund der Teamsituation
haben sie sogar die Auswahl, sich die Vertrauensperson zu suchen, die ihnen am nächsten ist,
unterschiedliche persönliche oder theologische Identifikationen sind möglich.
Voraussetzung für ein Funktionieren dieses Modells ist ständige und vertrauensvolle Kommunikation und eine klare Führung, die eine solche Kommunikation ermöglicht.
Die schwedische Kirche hat endgültig Abschied vom „Pfarrherrn“ genommen, der als Solitär in
seiner Gemeinde für alle kirchlichen Belange zuständig ist. Dafür hat sie ein System geschaffen, das Kräfte und Ressourcen bündelt, Verantwortung transparent macht und mit klar kommunizierter kirchlicher Identität die Botschaft des Evangeliums in einer säkularen Welt vertritt.“
(Pfarrer Dr. Alexander Reichelt)
Vier Impulse für die Diskussionen in unserer Kirche sind interessant:
- Den Zusammenschluss von Kirchengemeinden zu Pastoraten
- Die Zusammenarbeit in berufsübergreifenden Teams
- Die hohe Bedeutung der Kirchenmusik und v.a. der Chorarbeit für den Gemeindeaufbau
- Das andere Rollenverständnis der kirchlichen Mitarbeitenden
Die Broschüre „Wesentliche Erfahrungen aus dem Austauschprogramm mit Schweden“ kann
kostenlos unter [email protected] bezogen werden.
Wie geht es weiter mit dem Austausch-Programm und mit der Zusammenarbeit mit Skåra?
2014 und 2015 wird eine Pause erfolgen für eine Zeit der Auswertung und der Reflexion. So
werden im Sommer 2015 alle bisherigen Teilnehmenden am Austauschprogramm aus beiden
Kirchen mit kirchenleitenden Vertretern und Vertreterinnen beider Kirchen zu einem Auswertungsseminar in Flämslätt, Schweden, eingeladen werden. Gleichzeitig werden wir uns dort
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mit folgendem Thema auseinander setzen (Arbeitstitel):„Die Rolle der Kirche /Gemeinden in
unseren säkularen Gesellschaften? Was sind heute die Rollen von PfarrerInnen und hauptamtlichen Mitarbeitenden in der Kirche?“ Oder anders herum gefragt: Wie können wir unsere Kirchenmitglieder in ihrem spirituellen bzw. religiösen Leben unterstützen? Was brauchen sie
(überhaupt noch) von unseren Kirchen?
Dies ist ein Thema, das in beiden Kirchen sehr aktuell ist.
Skåra feiert 2014 das 1.000-jährige Bestehen der Diözese. Neben vielen Feierlichkeiten und
einer offiziellen Einladung an den Landesbischof wird es ein spezielles internationales Jugendprojekt geben: „Walking to Emmaus“.
Zu diesem Jugendpilger-Projekt werden ca. 80 Jugendliche aus der Diözese Skåra und aus den
befreundeten Kirchen eingeladen. Aus Bayern wird eine 12-köpfige Gruppe von Jugendlichen
incl. zwei Leitern aus der Evangelischen Jugend Bamberg und München daran teilnehmen.
Vom 24. bis 31. August 2014 wird diese Pilgerreise in der Diözese Skåra stattfinden und 2015
vom 6. bis 12. April wird dieselbe Gruppe in Israel pilgern. Ein spannendes Projekt der Begegnung für Jugendliche aus den Kirchen in Schweden, Südafrika, Jordanien und dem Heiligen
Land und Bayern.
Eröffnung der Aktion Fastenopfer 2014 in Bad Neustadt an der Saale und Neukonzeption
der Aktion Fastenopfer ab 2015
Die Aktion Fastenopfer wird 2015 im Dekanatsbezirk Bad Neustadt an der Saale eröffnet werden. Dabei sollen die Begegnung mit Gästen aus unserer Evang.-Lutherischen Partnerkirche in
Ungarn und die Vorstellung ihrer Kirche und einiger Projekte Schwerpunkte dieses Wochenendes sein.
Ab dem Jahr 2015 soll die Aktion Fastenopfer neu ausgerichtet werden. Geplant ist u.a., dass
die Mittel der Kollekte v.a. für Maßnahmen von konkreten Begegnungen eingesetzt werden.
Europäisch-Ökumenischer Studienkurs 2013 und 2014
Der Ökumenische Studienkurs blickt inzwischen auf eine lange Tradition zurück und 2017 wird
das 50jährige Jubiläum gefeiert werden.
Jedes Jahr gelingt es, viele Brücken zu bauen zwischen den Teilnehmenden der verschiedensten Kirchen aus Europa. Hier eine Stimme aus England von einem Teilnehmer der Anglikanischen Kirche:
„It was a very special occasion in every way. The efficient organisation and the generous hospitality enabled everyone to feel at ease and to participate. There was an atmosphere of openness and trust which was special and rare today.”
Der Ökumenische Studienkurs ist eine einmalige Gelegenheit einer internationalen ökumenischen Begegnung für zehn Tage bei uns in Bayern und der Kurs ist auch so etwas wie „Friedensarbeit“. Vertreterinnen aus den verschiedenen Kirchen und Konfessionen aus einem Land
wie Tschechien oder Polen treffen sich hier auf neutralem Boden und es sind Gespräche und
Annäherungen möglich, die in ihrem eigenen Land viel schwieriger zu bewerkstelligen wären.
Vertreter von Kirchen aus den baltischen Ländern treffen sich mit Vertretern aus Russland und
alte Ressentiments können durch persönliche Begegnungen überwunden werden.
Der Studienkurs 2014 wird vom 12. bis 21. Mai durchgeführt werden und falls Sie selbst Interesse daran haben oder eine geeignete hauptamtliche Person aus Ihrem Dekanatsbezirk kenHerbstsynode 2013 in Ingolstadt
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nen, wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Regionalbischöfin oder Ihren Regionalbischof.
Jeder Kirchenkreis hat die Möglichkeit, eine Vertreterin oder einen Vertreter zum Studienkurs
zu entsenden. Nähere Informationen können Sie über das Ökumenereferat([email protected]) erhalten.
Kurs „Ökumenisches Lernen“ im Predigerseminar
Seit einigen Jahren schon führt das Ökumenereferat in enger Zusammenarbeit mit dem Centrum Mission EineWelt den dreiteiligen Kurs „Ökumenisches Lernen“ durch.
Im ersten Teil wird der Schatz der ökumenischen Erfahrungen der Vikarinnen und Vikare „gehoben“, die Arbeitsbereiche der Arbeit des Ökumenereferats und des Centrums Mission EineWelt kurz vorgestellt und eine exemplarische Vertiefung in ein Projekt ermöglicht. Nach der
Studienreise mit einem ökumenischen Schwerpunkt schließt der Kurs mit der Auswertung und
dem versuchten Transfer der gemachten Erfahrungen für die eigene Arbeit ab. Ziel dieses Kurses ist es, den Vikarinnen und Vikaren Lust auf Ökumene zu machen und sie für die ökumenische Arbeit zu begeistern und zu gewinnen.
Umsetzung der Ökumenekonzeption
Die im Jahr 2010 von der Landessynode verabschiedete Ökumenekonzeption enthält unserer
Meinung nach viele gute Impulse und Anregungen für die praktische Arbeit vor Ort. In einigen
Dekanatsbezirken wurde die Ökumenekonzeption (nochmals) vorgestellt und Möglichkeiten
der konkreten Umsetzung besprochen. Die Ökumenebeauftragten der Dekanatsbezirke bieten
(in der Regel) an, solche Seminare, etc. durchzuführen.
Für ökumenische Arbeitskreise oder z.B. für den Religionsunterricht bietet die Arbeitshilfe „Die
Ökumenekonzeption öffnen“ für verschiedene Zielgruppen verschiedene Möglichkeiten an. Die
Arbeitshilfe kann über die Ökumenebeauftragten der Dekanatsbezirke nochmals angefordert
werden.
Ökumenebeauftragte in den Dekanatsbezirken und in den Gemeinden
Die Zusammenarbeit des Ökumenereferats mit den Ökumenebeauftragten der Dekanatsbezirke
ist in vielen Fällen sehr gut und partnerschaftlich. In der dreitägigen, jährlich stattfindenden
Konferenz wird neben der Begegnung und dem Austausch untereinander auch die Auseinandersetzung mit einem ökumenischen Thema als Fortbildung angeboten. Diese Konferenz wird
von den Beauftragten der Dekanatsbezirke in einem hohen Maß wahrgenommen. Bei der diesjährigen Konferenz in Rothenburg ob der Tauber standen die „Leuenberger Konkordie“ bzw.
die GEKE (Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa) im thematischen Mittelpunkt und
2015 wird dies „Impulse für die Landeskirche aus der schwedischen Kirche“ sein.
In den nächsten Jahren soll versucht werden, den Kontakt mit Beauftragten für Ökumene in
den Gemeinden aufzubauen. Für deren Begleitung und Unterstützung könnten die Beauftragten für die Dekanatsbezirke eine Schlüsselrolle spielen. Bitte unterstützen Sie die Ökumenebeauftragte oder den Ökumenebeauftragten in Ihrem Dekanatsbezirk bei diesem Vorhaben. Im
Ökumenereferat können Sie eine „Anregung für die Arbeit von Ökumenebeauftragen in den
Gemeinden“ erhalten.
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Anhang
2. Partnerkonsultation der ELKB – São Paulo, 6.-12. September 2013
Schlusserklärung
Gebt niemals auf!
Wie die Kirchen ihren Beitrag zur Überwindung der Gewalt in der Welt leisten
Auf Einladung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern trafen sich Lutherische Kirchenleitungen aus Afrika, Asien, Europa, Lateinamerika und Australien von 6. bis 12. September in
São Paulo in Brasilien. Die Konferenz wurde gemeinsam mit der Evangelischen Kirche Lutherischen Bekenntnisses in Brasilien veranstaltet.
Dieser Bericht ist eine Zusammenfassung unserer Überlegungen und persönlichen Eindrücke,
die wir während der Konsultation durch Gottesdienste, Bibelstudien, Vorträge, Präsentationen,
Diskussionen und Besuche bei lokalen diakonischen und sozialen Projekten gewinnen konnten.
Die Teilnehmenden repräsentierten Kirchen mit ganz unterschiedlichem Hintergrund.
Wir teilten miteinander die Erfahrungen, Sorgen und Visionen unserer Kirchen. Wir konnten
verstehen, dass wir aus ganz verschiedenen Lebenssituationen kommen und dies nicht verallgemeinern können. Einige Kirchen sind im dicht besiedelten urbanen Milieu beheimatet, andere haben ihren Fokus im ländlichen Raum. Aber uns allen ist die Aufgabe gemeinsam, mit individueller und familiärer Gewalt umzugehen und mit den Konsequenzen von gewaltsamen
Strukturen unterschiedlichen Ausmaßes zu leben. Die meisten unserer Kirchen leben in einer
Minderheitssituation, viele in einem Kontext von Armut. Während der Konsultation hörten wir
alle den Ruf des Gottesvolkes, - Kinder, Frauen und Männer – über alle Kontinente hinweg.
Wir hörten Gottes Wort, das uns Liebe und Gerechtigkeit verspricht (Johannes 10:10) und
setzten uns mit den Ursachen der Gewalt und mit der Reaktion der Kirchen auf diese Gewalt
auseinander. Wie schon in der Bibel, beginnend mit der Geschichte vom Sündenfall in Genesis
3, belegt, ist Gewalt eine menschliche Erfahrung. Obwohl es in der Bibel viele Aussagen über
Gewalt gibt, die wir nicht verstehen, sehen wir den Kreuzestod Jesu als Folge menschlicher
Gewalt. Aber in seiner Auferstehung sehen wir den Sieg über Tod und Sünde und damit auch
einen Triumph über die Gewalt. Das eröffnet einen neuen Anfang für die Welt und alle Menschen (1 Kor. 1:28; cf. 5:18). Aus der Perspektive der Auferstehung entfaltet sich die biblische
Heilsgeschichte als ein Zeugnis von Gott nicht durch die Macht der Gewalt, sondern durch die
Macht der Liebe und Gnade.
Wir diskutierten die Ursachen und Formen von Gewalt. Es gibt sehr vielfältige, auch wissenschaftlich fundierte Ansichten über die Erscheinungsformen von Gewalt.
In der Definition der Weltgesundheitsorganisation ist Gewalt „ein jeglicher Akt, angedroht
oder tätlich ausgeführt, der wahrscheinlich oder tatsächlich zu Verletzung, Tod, psychischem
Schmerz, Fehlentwicklung oder Verlust führt“. Bezugnehmend auf diese Erklärung erkennen
wir aus unseren Wahrnehmungen und Erfahrungen folgende Ursachen und Formen von Gewalt:
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Die Kluft zwischen Arm und Reich. Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass eine höhere
soziale Homogenität einer Gesellschaft einen höheren Grad von Freude und Glück für Arm
und Reich gleichermaßen mit sich bringt.
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Das Fehlen guter staatlicher Führung und Infrastruktur führt zu Korruption und dem Zusammenbruch des sozialen Zusammenhalts.
Machtmissbrauch auf Seiten der Autoritäten, bspw. der Polizei
Das Fehlen von Bildungs- oder medizinischen Einrichtungen, die für alle zugänglich sind.
Missbrauch oder Ausbeutung von natürlichen Ressourcen
Gewaltsame Landnahme, ungesetzliche Landprivatisierung
Feindseligkeit oder Disharmonie zwischen den Bekenntnissen, Religionen und anderen
Gruppen der Zivilgesellschaft. Wir haben gelernt, dass Spannungen zwischen den Religionen in einem Teil der Welt die friedliche Koexistenz in anderen Teilen der Welt massiv beeinflussen kann.
Geschlechtsspezifische Diskriminierungen und alle anderen Formen der Verweigerung von
Menschenrechten
Missbrauch von Alkohol und Drogen
Aggressives und unverantwortliches Verhalten im Straßenverkehr
Gewalt als Resultat eines nicht aufgearbeiteten Traumas. Wir mussten erfahren, dass Opfer von schwerer Gewalt, die keine psychologische, spirituelle und soziale Hilfe bekommen, häufig die Täter von morgen sind.
Wir sprachen über Motivation und Ermutigungen für unsere Arbeit.
Die lutherische Theologie ist eine reiche Quelle, um Frieden zu schaffen. Sie lässt uns
das Gesetz als ein Instrument des Friedens verstehen, das die Schwachen und Armen vor Unrecht schützt. Die lutherische Theologie bietet außerdem eine Anthropologie, die uns hilft, die
Bestechlichkeit der menschlichen Natur zu begreifen. Luthers Auffassung einer wirtschaftlichen Ethik ist eine Möglichkeit, den Missbrauch von ökonomischer Macht zu kritisieren.
Von unseren Brüdern und Schwestern aus Lateinamerika haben wir gelernt, dass die
Kirche ihre Stimme erheben muss, um die zu erreichen, die politische und ökonomische Macht
haben, und denen zu helfen, die ausgeschlossen sind und betroffen von Unrecht.
Spirituelle und materielle Ressourcen zu teilen, ist von essentieller Wichtigkeit für unsere Gemeinschaft und unser Engagement in der Welt. Daher verpflichten wir uns, weiter nach
effektiven Wegen zur gemeinsamen Nutzung von Ressourcen zu suchen.
Als Teil des einen Leibes Christi haben unsere Kirchen verschiedene Rollen, gemäß unserer prophetischen Berufung. Einige Kirchen können „Augen“ und „Ohren“ sein, um das Leid
der Menschen zu sehen und zu hören, während andere der „Mund“ sind, der sich bei den
Mächtigen Gehör verschaffen kann.
Wir haben gelernt, der Theologie des Kreuzes zu vertrauen und nicht einem Wohlstandsevangelium, das materiellen Reichtum als direkte Konsequenz rechten Glaubens verspricht.
Während unserer Konsultation hörten wir viele Geschichten der Hoffnung im Angesicht der
Gewalt. Wir sind dankbar für alles Engagement unserer Kirchen gegen alle Formen von Gewalt,
auch wenn die Schritte manchmal klein sind. Wir sind überzeugt, dass viele kleine Schritte die
schwierigen Lebensbedingungen verbessern können. Es ist beeindruckend, die vielen Menschen
zu sehen, die aktiv für die Überwindung von Gewalt arbeiten, auch wenn die Herausforderungen zum Teil unermesslich sind. Es ist Gottes Weg, die Welt von ganz unten zu verändern. Gott
konnte aus dem Tod Leben entstehen lassen, als Jesus aus dem Grab auferstand. Solange Hoffnung Bestandteil des Lebens von Menschen ist, kann es ihr Leben verändern und die gesamte
Gemeinschaft beeinflussen. Wenn wir gemeinsam an der Überwindung der Gewalt arbeiten
und für Frieden und Gerechtigkeit eintreten, leben wir aus der christlichen Vision heraus, das
Licht der Welt und das Salz der Erde zu sein.
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München, November 2013
Michael Martin, Oberkirchenrat
Leiter der Abteilung C – Ökumene, Kirchliches Leben
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Abteilung D – Gesellschaftsbezogene Dienste
Vorwort
Dieser Bericht bietet vor allem einen Rückblick auf die Arbeit der Fachabteilung D (Gesellschaftsbezogene Dienste) in den letzten sechs Jahren. Es werden aktuelle Schwerpunkte ihrer
Arbeit aus der Synodalperiode 2008 bis 2013 in Erinnerung gebracht, die durch die Landessynode angestoßen bzw. ermöglicht wurden.
Mit diesem Rückblick verbindet sich der Dank für die hervorragende Zusammenarbeit in den
Ausschüssen – vornehmlich dem BEJ und GuD. Gedankt wird auch für die unzähligen Einzelgespräche, Hinweise und Ermutigungen.
Handlungsfeld 3: Erziehung, Bildung, Unterricht
Demographischer Wandel
Zusammenfassung:
⇒ Der demographische Wandel hat zwar die Talsohle durchschritten, doch sind die Auswirkungen für den Religionsunterricht und das Personal noch lange anhaltend.
⇒ Der LKR hat ein zukunftsweisendes Konzept verabschiedet.
⇒ Ansprechpartner: Pädagogischer Direktor i.K. Eckhard Landsberger
Der demographische Wandel, der sich im Schuljahr 2008/2009 (Gesamtschülerzahl in Bayern
ca. 1.825.000) erstmals bemerkbar machte, war nach dem Zenit im Schuljahr 2011/2012 in
abgeschwächter Form im Schuljahr 2012/13 (Gesamtschülerzahl ca. 1.691.000) weiterhin
spürbar. Das Schuljahr 2013/14 brachte eine Trendwende. Erstmals seit 2008 konnten 1.344
Erstklässler mehr eingeschult werden als im Schuljahr davor - der demographische Wandel hat
die Talsohle durchschritten. Die Veränderungen hatten Auswirkungen auf den Evangelischen
Religionsunterricht in allen Schularten. Da die Daten für das Schuljahr 2013/14 noch nicht
vorliegen, stellt sich die Übersicht wie folgt dar:
Schuljahr
2008/2009
2009/2010
2010/2011
2011/2012
2012/2013
Schüler im
Evangelischen Religionsunterricht
416.000
413.000
406.000
392.000
384.000
Abnahme
zum folgenden Schuljahr
3.000
7.000
14.000
8.000
Während der Synodalperiode nahm die Zahl konfessionsloser Schülerinnen und Schüler stetig
zu, die auf Antrag der Eltern am evangelischen Religionsunterricht teilnahmen. Derzeit sind es
50.453 Schülerinnen und Schüler über alle Schularten hinweg. Das Verhältnis von staatlichen
und kirchlichen Lehrkräften, die in allen Schularten Religionsunterricht erteilen, beträgt 41 zu
59 Prozent.
Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, der künftig (insbesondere bis 2022) zu
einem spürbaren Bedarfsrückgang an kirchlichen Lehrkräften im Religionsunterricht nach sich
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ziehen wird, führte die Abteilung D in den Jahren 2011/12 unter Beteiligung der Synode (Synodaler Klaus Buhl) eine aufwändige Personalstrukturplanung durch. Die Fachabteilung legte
die Eckpunkte am 16. Oktober 2012 dem Landeskirchenrat vor, der der Personalstrukturplanung zustimmte:
1. Katechetischer Grundkurs am RPZ: Reduktion der Teilnehmendenzahl auf maximal zehn ab
2013.
2. Probedienst der Religionspädagogen und Religionspädagoginnen: Implementierung eines
Übernahmekorridors von zwölf bis 15 Vollzeitäquivalenten ab dem Schuljahr 2014/15.
3. Reduktion der Unterrichtspflichtzeit der Religionspädagogen und Religionspädagoginnen
auf 25 Wochenstunden ab dem Schuljahr 2013/14.
4. Errichtung eines Verfügungsstundenkontingents II für Gemeindepfarrer und Gemeindepfarrerinnen auf Kirchenkreisebene in Höhe von 24 Wochenstunden pro Kirchenkreis.
Ausweitungskontingent der Religionspädagoginnen und Religionspädagogen
Zusammenfassung:
⇒ Flexibles Instrument der Personalplanung, das auch Erwachsenenbildung unterstützt
⇒ Ansprechpartner: Kirchenrat Jochen Bernhardt
Ein zielführendes, flexibles Instrument der Personalplanung ist das so genannte Ausweitungskontingent für Religionspädagogen und Religionspädagoginnen (Beginn zum Schuljahr
2012/13), das die Synode aufgrund einer Eingabe des VERK (Verband der Religionspädagogen/innen und Katecheten/innen) auf ihrer Frühjahrstagung 2012 positiv aufgenommen hat.
Das Ausweitungskontingent ermöglicht Religionspädagogen und Religionspädagoginnen, die
mangels Stundenangebot im Religionsunterricht nur noch durch Unterricht an fünf und mehr
Schulen in Vollzeit (seit Schuljahr 2013/14 25 Wochenstunden) eingesetzt werden können
(oder deren Einsatz insgesamt in Gefahr ist), flexibel den Einsatz mit zwei bis vier Wochenstunden in Projekten von Kirchengemeinden oder in der Bildungsarbeit. Dieser Stundenpool im
Umfang von zehn Vollzeitäquivalenten, die nicht durch die Schulträger refinanziert werden, ist
Teil des Stellenkontingents für Religionspädagogen und Religionspädagoginnen sowie Katecheten und Katechetinnen im Bereich Religionsunterricht (insgesamt 687,5 Stellen: hiervon
640 dotiert und 630 durch die Schulträger refinanziert).
Änderung des Religionspädagogengesetzes (RelPädG – RS 620)
Zusammenfassung:
⇒ Bei kirchlichen Berufsgruppen gleichberechtigt: Religionspädagogen und Religionspädagoginnen
⇒ Ansprechpartner: Kirchenrat Jochen Bernhardt
Mit der Änderung des Art. XIII der Kirchenverfassung durch die Landessynode auf der Frühjahrstagung 2012 gelten die Ordination von Pfarrern und Pfarrerinnen sowie die Beauftragung
von Diakonen und Diakoninnen, Religionspädagogen und Religionspädagoginnen sowie Prädikanten und Prädikantinnen als gleichrangige Konkretionen des rite vocatus nach CA XIV. Das
geänderte Religionspädagogengesetz (Herbsttagung 2012) sieht eine Einsegnung am Ende des
Vorbereitungsdienstes durch den zuständigen Oberkirchenrat oder die zuständige Oberkirchenrätin (Leiter/Leiterin der Fachabteilung D) und - soweit örtlich nötig und gewünscht eine Beauftragung in einen konkreten Dienst zu Beginn des Einsatzes vor. Erstmals in der mehr
als 40-jährigen Geschichte der Berufsgruppe ist so die Leitung von Schul- und Gemeindegottesdiensten (je nach Umfang des konkreten Dienstauftrags) durch Religionspädagogen und
Religionspädagoginnen theologisch wie kirchenrechtlich definiert.
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Überarbeitung des Kirchengesetzes über die Bevollmächtigung zur Erteilung von Religionsunterricht – Vokatiogesetz - (RS 155)
⇒ Ansprechpartner: Kirchenrat Jochen Bernhardt
Durch die Änderung des Art. XIII der Kirchenverfassung wurde auch eine Überarbeitung des
Vokatiogesetzes notwendig. Dies bezog sich in besonderer Weise auf den Paragraphen 4 „Stellung der Lehrkräfte“ und den neuen Paragraphen 8 „Beauftragung“. In Zusammenarbeit mit
dem Gottesdienstinstitut legt die Fachabteilung momentan Ausbildungsinhalte und –module
fest.
Neustrukturierung des Schulbeauftragtenwesens
Zusammenfassung:
⇒ Seit 2008 stehen 31,5 Stellenäquivalente zur Verfügung.
⇒ An der Zusammenlegung von Stellenanteilen ist weiter zu arbeiten.
⇒ Ansprechpartner: Kirchenrat Jochen Bernhardt
Auf der Herbstsynode 2008 wurde die Neustrukturierung des Schulbeauftragtenwesens beschlossen. Seit diesem Zeitpunkt stehen den bayerischen Schulbeauftragten insgesamt 31,5
Stellenäquivalente (davon 15 Pfarrstellen) zur Verfügung, die nach den Kriterien Anzahl der
Schulen, Anzahl der Mitarbeiter im Unterricht, Anzahl der Schülerinnen und Schüler im evangelischen Religionsunterricht sowie der Fläche des Dekanatsbezirks bayernweit zugewiesen
wurden.
Aufgrund der Rückmeldungen der Schulbeauftragten ermöglichen die erhöhten Stellenkontingente eine weitaus intensivere Rückkopplung mit den staatlichen Stellen bei der Unterrichtsorganisation. Weiterer Unterstützung bedarf die Konzentration und noch stärkere Profilierung der Arbeit durch die Zusammenlegung von Stellenkontingenten von mehreren Dekanaten.
Derzeit läuft die Evaluation der Neustrukturierung des Schulbeauftragtenwesens. Diese wird
durch das Institut für Schulentwicklung und Evaluation am RPZ Heilsbronn durchgeführt. Davon erwartet sich die Fachabteilung Aufschlüsse und Problemanzeigen, die auf dem Weg zur
Weiterentwicklung des Schulbeauftragtenwesens der ELKB hilfreich sind.
RU Planungssystem RELIS
Zusammenfassung:
⇒ Notwendiges Planungsinstrument für das Schulbeauftragtenwesen und für die Zusammenarbeit mit dem KM.
⇒ Ansprechpartner: Kirchenoberverwaltungsdirektorin Henriette Kühne/Kirchenrat Jochen
Bernhardt
Auf Betreiben des Freistaats und in enger Zusammenarbeit mit den katholischen Diözesen
Bayerns hat die Abteilung D mit den Schulbeauftragten das internetgestützte Planungssystem
RELIS für den Einsatz der Lehrkräfte im Religionsunterricht implementiert. Die Herausforderung der Anbindung an das Leitsystem SAP, die immer noch nicht zufriedenstellend gelöst ist,
verzögerte die Umsetzung.
Die Anwendung RELIS, mit dem die Schulbeauftragten ab diesem Schuljahr 2013/14 aktiv und
nach intensiver Schulung durch die Abteilung erfolgreich arbeiten, erhöht die Planungsgenauigkeit sowie die Datengüte (wichtig für die Refinanzierung seitens des Freistaats!) und wird
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daher mittelfristig die Schulbeauftragten entlasten. Die Abteilung D dankt den Schulbeauftragten sehr für die große und unermüdliche Kooperationsbereitschaft.
Ganztagesschule und Schulseelsorge
Zusammenfassung:
⇒ Für Ganztagesschulen steht staatlichen Schulen zusätzliches kirchliches Personal zur Verfügung.
⇒ Die ELKB hat in den letzten Jahren die Schulseelsorge ausgebaut.
⇒ Ansprechpartner: Pädagogischer Direktor i.K. Eckhard Landsberger/Kirchenrat Jochen Bern-
hardt
Die Entwicklung des Lebensraums Schule zu einer flächendeckenden gebundenen, rhythmisierten und offenen Ganztagsschule ist zu fördern. Dies geschieht ab dem Schuljahr 2012/13
durch auf drei Jahre angelegte, von der Landessynode im Herbst 2011 bewilligte Projektstellen
im Umfang von drei Vollzeitäquivalenten (entspricht 75 Anrechnungsstunden), die den Einsatz
von Religionspädagoginnen und Religionspädagogen sowie Katechetinnen und Katecheten im
Bereich Ganztagsunterricht in nahezu allen Schularten ermöglicht. Somit steht staatlichen
Schulen zusätzliches kirchliches Personal – neben dem Einsatz von Religionspädagogen und
Religionspädagoginnen in gebundenen Ganztagsklassen an Mittelschulen im Rahmen von 70
vom Freistaat refinanzierten Wochenstunden – für Angebote der Ganztagsschule zur Verfügung.
Schulseelsorge kann Kinder und Jugendliche in akuten Krisen unterstützen und in ihrer Entwicklung langfristig begleiten und stärken. In der ELKB wurden mit großer Unterstützung der
Synode in den vergangenen Jahren verschiedene Möglichkeiten geschaffen, um Lehrkräfte bei
Projekten der Schulseelsorge zu unterstützen:
• Religionspädagogen und Religionspädagoginnen sowie Katecheten und Katechtinnen
können nach erfolgreicher Teilnahme an der Fortbildung „Qualifikation Schulseelsorge“
im RPZ beim LKA Anrechnungsstunden beantragen.
• Staatliche Lehrkräfte können z.Zt. aus Projektgeldern finanzielle Unterstützung (Aufwandsentschädigung) bekommen.
• Pfarrer und Pfarrerinnen im Gemeindedienst können in Einzelfällen aus dem Stundenpool der Dekanate Stunden für Schulseelsorge erhalten.
• Für Pfarrer und Pfarrerinnen im Schuldienst gibt es ab 2013/14 Anrechnungsstunden
für Projekte der Schulseelsorge im Umfang von insgesamt einer Stelle (24 Wochenstunden).
Evangelisches Schulwesen
Zusammenfassung:
⇒ Das Evangelische Schulwesen blüht. Es erfährt Anerkennung und Förderung.
⇒ Ansprechpartner: Kirchenoberverwaltungsdirektorin Henriette Kühne
In der ELKB werden evangelische schulische Einrichtungen nicht von der Landeskirche oder der
Evangelischen Schulstiftung in Bayern, sondern von den jeweiligen Trägern verantwortet. Der
Schulstiftung, die 2013 ihr 25-jähriges Bestehen feiern konnte, ist satzungsgemäß die Aufgabe
übertragen, gemeinsame Aufgaben und Anliegen der Rechtsträger Evangelischer Schulen und
Erziehungseinrichtungen zu koordinieren und soweit erforderlich – in Absprache mit der
Fachabteilung – wahrzunehmen. Hervorzuheben ist hier der Bereich von Verwaltungsaufgaben
und Anstellungsträgerschaft.
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Die ELKB fördert die Schulträger über die Schulstiftung mit Beratung, Fortbildung und Vertretung sowie mit finanziellen Zuwendungen im Rahmen des landeskirchlichen Haushalts. Die
Entscheidung des Landeskirchenrates in den 90er Jahren, auf Neugründungen oder Erweiterungen zu verzichten, war Ausdruck der Fürsorgepflicht für bestehende Schulen. Neugründungen konnten somit nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass grundsätzlich keine landeskirchlichen Mittel zur Verfügung stehen. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Evangelischen
Schulen konnte sich gleichwohl eine florierende evangelische Schullandschaft entwickeln, die
eine Bereicherung des öffentlichen Schulwesens ist. Dennoch ist die wirtschaftliche Situation
der Träger unterschiedlich. Gerade Neugründungen haben besonders mit einer finanziellen
Durststrecke zu kämpfen.
Politisch hat die ELKB sich deshalb – auch gemeinsam mit der Diakonie und der katholischen
Schwesterkirche - über die Jahre für die Verbesserung der Rahmenbedingungen der staatlichen Refinanzierung der Schulen eingesetzt; ein Meilenstein dabei war 2010 die Verkürzung
der Wartezeit (insbesondere für Gymnasien), d.h. der Zeit bis zum Einsetzen der ersten staatlichen Mitfinanzierung. Ebenfalls zusammen mit den anderen Schulträgerverbänden konnte
erreicht werden, dass seit etwa Anfang der Synodalperiode der Schulgeldersatz von 66 € auf
100 € im nächsten Jahr erhöht wird.
Obwohl seitens des Freistaats Anstrengungen unternommen wurden, ist die staatliche Refinanzierung des Sanierungs- und Renovierungsbedarfs der Schulen noch nicht befriedigend
gelöst. Die Zeit zwischen Anerkennung und der tatsächlichen Abfinanzierung durch die öffentliche Hand ist unverhältnismäßig lang – mehr als 15 Jahre. Die ELKB musste deshalb im
Berichtszeitraum in existenzgefährdeten Fällen eine verträgliche Zwischenfinanzierung ermöglichen.
Die Wichtigkeit des Evangelischen Schulwesens und dessen gesellschaftspolitischer Auftrag im
Sinne eines Beitrags zur Zukunftsgestaltung unseres Gemeinwesens rückte immer stärker ins
landeskirchliche Bewusstsein. Der Landeskirchenrat hat deshalb seine Sicht dahingehend modifiziert, dass eine Unterstützung von Neugründungen oder Erweiterungen nach wie vor nicht
bedeutet, dass damit eine finanzielle, personelle oder strukturelle Verantwortung übernommen
wird, sondern Förderung durch Beratung von Gründungsinitiativen und gezielte Weiterentwicklung der evangelischen Schullandschaft geschieht. Dies hat er 2011 im sogenannten
Schulentwicklungsplan dokumentiert.
Für die ELKB ist Bildung seit der Reformation eng mit protestantischer Identität verknüpft. Zur
Selbstversicherung der Trägerlandschaft und Unterstützung der Profilbildung Evangelischer
Schulen hat der Landeskirchenrat 2012 das Rahmenkonzept evangelischer Schulen
(EVANGELISCHE SCHULEN IN BAYERN – Miteinander leben, lernen, glauben) herausgegeben.
Unbeschadet der Eigenständigkeit der verschiedenen Träger ist es im Verhältnis zur Gesellschaft von Bedeutung, eine gemeinsame Marke Evangelische Schule zu haben und erklären zu
können, wie sich die gemeinsame Bekenntnisbindung im Schulalltag widerspiegelt. Hierauf
zurückgreifen zu können, kann auch entlastend sein, wenn es gilt, unberechtigten Vorwürfen
entgegentreten zu müssen, wie es den Evangelischen Lukas Schulen in München im selben
Jahr widerfahren ist. Auch hier hat die Landeskirche ihr hohes Engagement für die evangelische Schullandschaft durch absolute Transparenz und neutrale Unterstützung bei der Aufklärung der Vorwürfe bewiesen.
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Schulgründungen in der zurückliegenden Synodalperiode
Schuljahr
2007/08
2008/09
2009/10
2011/12
2012/13
2013/14
Schule
Fachakademie Sozialpädagogik
Hauptschule
Fachakademie Sozialpädagogik
Schule für Kranke
FOS 13/ FOS Oberlin
Fachakademie Sozialpädagogik
FOS 13/ FOS WLS
Lukas-Gymnasium
Evangelisches Gymnasium
Berufsfachschule für Altenpflegehilfe
Berufsfachschule für Ergotherapie
Grundschule
Grundschule
Fachakademie für Sozialpädagogik
CJD-Christophorusschulen Fachoberschule
Ort
Mühldorf
Hof
München
Würzburg
München
Traunstein
Nürnberg
München
Würzburg
Roth
Nördlingen
Fürth
Bad Aibling
Fürth
Berchtesgaden
Die Anzahl der evangelischen Schulen hat sich damit um 15 Schulen zum Ende der Synodalperiode auf rund 160 Schulen erhöht. Deutlich wird, dass der Schwerpunkt der Neugründungen
neben dem Grund- und Hauptschul-/Mittelschulbereich bei beruflichen Schulen (Pflegeschulen und Ausbildungen für Erzieherinnen und Erzieher) lag. Großer Dank gilt hier in erster Linie
den diakonischen Trägern.
Aufwertung der religionspädagogischen Studienleiterstellen/Kürzung bei D 1.2
Zusammenfassung:
⇒ Mit der neuen Landesstellenplanung wurden die Studienleiterstellen aufgewertet.
⇒ Im Rahmen des Konsolidierungsprozesses wurde die Referentenstelle im LKA halbiert.
⇒ Ansprechpartner: Kirchenrat Dr. Daniel Dietzfelbinger
Mit der Landesstellenplanung gingen die fünf religionspädagogischen Studienleiterstellen an
den Stadtakademien und Bildungswerken in die Verantwortung der Dekanatsbezirke über
(Würzburg 1,0-Stelle, Augsburg 0,5; Bayreuth 0,5; München 1,0; Erlangen 0,5; Nürnberg 1,0,
Regensburg 0,5). Zudem stand ihre finanzielle Aufwertung im Blick. Seit 2011 ist eine adäquate Bezahlung gesichert.
Im Rahmen des Konsolidierungsprozesses wurde mit Eintreten der Vakanz die Referentenstelle
Medien und Erwachsenenbildung im LKA halbiert. Dadurch waren Neuaufstellungen nötig. So
hat der Landeskirchliche Beauftragte für Erwachsenenbildung (Pfarrer Dr. Jens Colditz) vermehrt inhaltliche und operative Aufgaben in der Erwachsenenbildung übernommen, während
die Arbeit in Referat D 1.2 – neben dem Schwerpunkt Medien - sich auf die strategische Ausrichtung der Bildungsarbeit konzentriert. Mit der immer stärker werdenden Bedeutung der
Medien und den Herausforderungen auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung scheint die Reduktion auf Dauer aber nicht durchhaltbar zu sein.
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Innovationsprozess 2017
Zusammenfassung:
⇒ Die EBWs beteiligen sich rege am Innovationsprozess in der Erwachsenenbildung.
⇒ Erste Denkwerkstätten erarbeiten Konzepte und Projekte.
⇒ Ansprechpartner: Kirchenrat Dr. Daniel Dietzfelbinger
Seit März 2013 läuft der Prozess „Innovation Bildung 2017“ zur Stabilisierung und teilweisen
Neuausrichtung der Evangelischen Erwachsenenbildung, der in einer beispielgebenden Zusammenarbeit mit dem BEJ und der AEEB entwickelt wurde. Dankenswerterweise hat die Synode die dafür notwendigen finanziellen Ressourcen bereitgestellt. Ziel des Prozesses ist es,
mehr Synergien insbesondere zwischen den haupt- und ehrenamtlich geführten Bildungswerken (BWs) zu erzeugen, wo möglich auch über Zusammenschlüsse nachzudenken und die Bildungsarbeit enger mit der Dekanatsebene zu verknüpfen, ohne die gesellschaftspolitische Dimension aus den Augen zu verlieren. Denn es zeigte sich in der Vergangenheit, dass Gemeinden und Dekanate innerkirchliche Fortbildungen, Planung und Gestaltung von Veranstaltungen (z.B. auch regionale Kirchentage) verstärkt nachfragen. Im Frühjahr gab es Auftaktveranstaltungen in München und Nürnberg, an denen sich Verantwortliche aus ca. 80 Prozent der
BWs beteiligten. Erste Denkwerkstätten und Konzeptionen laufen derzeit an. Für diese Projekte
stellt die Steuerungsgruppe (Vertreter aus Abteilung D, AEEB, Synode und Dekanatsebene)
Geld zur Verfügung.
Ab 2014 beginnen die BWs mit der Umsetzung der Projekte und Konzepte. Wichtigstes Kriterium ist, das die BWs ab dem Jahr 2017 wieder mit der Unterstützung, die sie bisher über die
AEEB – neben den (zurückgehenden) staatlichen Zuschüssen – erhalten, auskommen müssen.
Evangelische Akademie Tutzing
Zusammenfassung:
⇒ Wechsel im Direktorium als herausragende Veränderung in der Synodalperiode.
⇒ Bauliche Renovierungsmaßnahmen sind für das Jahr 2014 vorgesehen.
⇒ Ansprechpartner: Kirchenrat Dr. Daniel Dietzfelbinger
Im Laufe der Synodalperiode war der Wechsel in der Leitung von Dr. Friedemann Greiner zu
Udo Hahn im Jahre 2011 die herausragende Veränderung. Daneben hat es in den zurückliegenden fünf Jahren verschiedene Wechsel in den Studienleitungen gegeben. Mittlerweile ist
das Studienleiterteam komplett, auch im Hauswirtschaftsbereich ist eine neue Leitung seit
Oktober 2013. Der Übergang zu neuen Formen der Erwachsenenbildung sowie der Ausbau der
Social-Media-Aktivitäten im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten vollzieht sich derzeit.
Für die Jahre 2014 und 2015 stehen umfassende, unumgängliche Sanierungsmaßnahmen am
Schloss Tutzing an, die teilweise den Tagungsbetrieb beeinflussen werden.
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Handlungsfeld 4: Seelsorge und Beratung
Service, Handreichungen und Hilfestellungen
Zusammenfassung:
⇒ Beauftragte für spezielle Seelsorgesituationen unterstützen Kirchengemeinden und Dekanate.
⇒ Handreichungen geben konkrete Hinweise.
⇒ Ansprechpartner: Kirchenrat Michael Thoma
Im gemeindlichen, dekanatlichen und landesweiten Dienst hat sich die ELKB den vielfältigen
Herausforderungen der Seelsorge gestellt. Die Beauftragten (z.B. im Bereich der Sinnesbehindertenarbeit, Polizei-, Krankenhaus- oder Gefängnisseelsorge) boten ihre speziellen Kenntnisse
zur Unterstützung kirchlicher Arbeit vor Ort an. Ergänzend sei auf die Handreichungen und
Hilfestellungen, die über das Referat Seelsorge und Beratung zu beziehen sind, hingewiesen.
Unter www.bayern-evangelisch.de lassen sich die Angebote von Seelsorge und Beratung finden.
Woche für das Leben
Zusammenfassung:
⇒ Auftaktveranstaltung 2012 in Freising.
⇒ Unterstützung der Dekanate durch das Fachreferat.
⇒ Ansprechpartner: Kirchenrat Michael Thoma
„Gesund oder krank – von Gott geliebt“ so lautete das Leitthema der Woche für das Leben für
die Jahre 2008 bis 2010, „Engagiert für das Leben“ für die Jahre 2011 bis 2013. Jahr für Jahr
werden im Rahmen der Woche für das Leben bundesweit Aktionen durchgeführt, die den Wert
des Lebens ins Bewusstsein der Bevölkerung rücken. Den Start der Woche markiert jeweils eine
bundesweite Eröffnung, deren Austragungsort jährlich wechselt. 2012 erfolgte er im Freisinger
Dom.
Seelsorge in Kliniken und Krankenhäusern
Zusammenfassung:
⇒ Neuordnung des Bettengeldes verändert Zuweisung.
⇒ Ansprechpartner: Kirchenrat Michael Thoma
Abteilungsübergreifend zwischen den Abteilungen D und E wurde die Berechnung des Bettengeldes ab dem Haushaltsjahr 2009 neu geordnet. Grundlage für die Bettenzahl sind die vom
Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung herausgegebenen „Verzeichnisse
der Krankenhäuser und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in Bayern“. Die Zuweisung
wird automatisch jährlich an die Dekanatsbezirke aufgrund der oben genannten Daten ausgezahlt. Anhand der Bettenzahl und weiterer Kenngrößen kann der Stellenbedarf vor Ort ermittelt werden. Hier ist dankbar festzustellen, dass durch die Förderung fremdfinanzierter Einsätze besondere Möglichkeiten für diesen Seelsorgebereich gegeben wurden und in einigen Dekanatsbezirken die Arbeit intensiviert werden konnte.
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Seelsorge in der Palliativarbeit
Zusammenfassung:
⇒ Ausbau und Stabilisierung der Seelsorgearbeit.
⇒ Ergänzung/Bereicherung der Palliativarbeit um Spiritualität und Seelsorge.
⇒ Ansprechpartner: Kirchenrat Michael Thoma
Seit 2011 gibt es die im Landestellenplan Landesweiter Dienst ausgewiesene Stelle für Seelsorge in der Palliativarbeit, angesiedelt am Klinikum der Universität München, Großhadern. Durch
die Entwicklung der Palliativmedizin in den letzten Jahren ist die Versorgung und Begleitung
Schwerkranker und Sterbender neu in den Blick gekommen. Diese Begleitung geschieht stationär wie ambulant.
Die stationäre Versorgung erfolgt in der Regel durch Krankenhausseelsorger und seelsorgerinnen, die ambulante Versorgung soll durch dazu befähigte Pfarrer und Pfarrerinnen, gegebenenfalls auch Diakone und Diakoninnen, erfolgen. Wie das genau aussehen kann,
wird zurzeit im Modellprojekt „Seelsorge in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung“ (SAPV) erprobt. Die SAPV will Sterben in vertrauter Umgebung ermöglichen, also zu
Hause oder in Alten- und Pflegeheimen. In vier Teams sind evangelische Seelsorger und Seelsorgerinnen integriert. Darüber hinaus gibt es in Bayern vier SAPPV Teams (= Spezialisierte,
ambulante, pädiatrische Palliativversorgung) im Bereich der Kinderpalliativmedizin; in drei der
Teams sind evangelische Pfarrerinnen als Seelsorgerinnen integriert.
Seelsorge in Justizvollzugsanstalten
Zusammenfassung:
⇒ Beschreibung der Tätigkeit in der Gefängnisseelsorge.
⇒ Gefängnisseelsorge als Bestandteil der dekanatlichen Seelsorge.
⇒ Ansprechpartner: Kirchenrat Michael Thoma
In Bayern gibt es derzeit 36 Justizvollzugsanstalten. Die seelsorgliche Begleitung in diesen Anstalten erfolgt durch haupt- und nebenamtliche Seelsorger und Seelsorgerinnen (auch in Zusammenarbeit mit diakonischen Werken und mit ehrenamtlich Mitarbeitenden), die in der
Konferenz für Gefängnisseelsorge in Bayern zusammengeschlossen sind. Sie gestalten Gottesdienste und die seelsorgliche Betreuung der Inhaftierten und der Bediensteten. Darüber hinaus
werden Seminare für Bedienstete des Justizvollzugsdienstes und für Inhaftierte (z. B. Ehe- und
Familienseminare) angeboten.
Die Gefängnisseelsorge ist genuiner Bestandteil kirchlicher Seelsorgearbeit. In Vereinbarung
zwischen dem Freistaat und der ELKB sind dazu an Schwerpunktstandorten eigene Stellen errichtet, ansonsten obliegt dieser Dienst den Gemeinden und Dekanaten, auf deren Gebiet sich
eine JVA befindet.
Zur kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung organisiert die Konferenz gemeinsam mit dem
Seelsorgereferat Angebote für alle in der Gefängnisseelsorge tätigen Seelsorger und Seelsorgerinnen.
Eine weitere wichtige Aufgabe der Konferenz für Gefängnisseelsorge – in enger Abstimmung
mit dem Seelsorgereferat – ist die Vernetzung zum Justizministerium. Im vergangenen Jahr
gab es ein Treffen mit der bayrischen Justizministerin, Dr. Beate Merk. Hier konnten wichtige
Themen, wie z.B. das Verhältnis von Sicherheit und Behandlung im Bereich des Jugend- und
Frauenstrafvollzugs, das Verhältnis von Arbeitszufriedenheit und Sicherheit für Bedienstete
und die Bedingungen in der Untersuchungshaft benannt und geklärt werden. Diese Zusammenarbeit ist wichtig, sind doch hauptamtliche Seelsorger und Seelsorgerinnen zum Staat
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beurlaubt. Damit obliegt den Anstaltsleitungen die Rolle des Dienstvorgesetzten. Die Fachaufsicht liegt jedoch bei der Fachabteilung.
Seelsorge in Alten- und Seniorenheimen
Zusammenfassung:
⇒ Die Dekanatsbeauftragten sollen stärker in das Netzwerk Altenheimseelsorge eingebunden
werden.
⇒ Basiskurs Altenheimseelsorge soll häufiger angeboten werden, um zu sensibilisieren.
⇒ Ansprechpartner: Kirchenrat Michael Thoma
Derzeit erfolgt die Umsetzung des Landesstellenplanes im Bereich der Altenheimseelsorge. Die
daraus erwachsenden Veränderungen bedingen eine Überarbeitung der bisherigen Arbeitsweise und Struktur der Arbeitsgemeinschaft Altenheimseelsorge. Insbesondere die Dekanatsbeauftragten sollen in dieses Netzwerk der Landeskirche stärker eingebunden werden. Dadurch
kann eine bessere Unterstützung und Vernetzung hauptamtlich Mitarbeitender auf RE-Stellen
und der neu im Landesstellenplan 2010 gewidmeten Stellen für Altenheimseelsorge erfolgen.
Um die Qualität der Arbeit im Bereich der Altenheimseelsorge weiter auszubauen, soll in den
nächsten Jahren die Etablierung des Basiskurses Altenheimseelsorge und die Verstetigung eines Fortbildungsangebotes für Altenheimseelsorger und -seelsorgerinnen zur Ethikberatung in
der Altenhilfe mit Kooperationspartnern in der ELKB und ihrer Diakonie vermehrt Beachtung
finden. Diese Kurse vermitteln eine unabdingbare Feldkompetenz, damit Kirche als kompetente
Gesprächspartnerin Gehör findet. Die Arbeitsgemeinschaft Altenheimseelsorge vernetzt über
1200 ehren- und hauptamtliche Altenheimseelsorger und -seelsorgerinnen in der ELKB.
Ausbau der Seelsorge in der Polizei
Zusammenfassung:
⇒ Verstetigung der Diakonenstelle in Eichstätt.
⇒ Ansprechpartner: Kirchenrat Michael Thoma
Der zunehmenden Wertschätzung der Seelsorge innerhalb der Polizei wurde im Rahmen der
Stellenplanung Rechnung getragen. Seitens der ELKB gab es bis Ende 2010 nur zwei hauptamtliche Stellen, die der Freistaat Bayern refinanziert. Diese beiden Stellen werden seit 2011
durch 1,5 weitere kirchliche Stelle ergänzt. So sind in Sulzbach-Rosenberg eine halbe und in
Eichstätt eine ganze Stelle (vor allem für den berufsethischen Unterricht) für den Bereich der
Polizeiseelsorge aus landeskirchlichen Mitteln (1,0) und Mitteln der Abteilung D (0,5 – befristet bis 31.12.2014) errichtet worden.
Umsetzung des Kirchengesetzes zum Schutz des Seelsorgegeheimnisses (Seelsorgegeheimnis-gesetz – SeelGG) in der ELKB; u. a. Schulseelsorge und Seelsorgliche Verschwiegenheitspflicht im Verhältnis zum staatlichen Dienstherren
Zusammenfassung:
⇒ Verfahren der Umsetzung des SeelGG.
⇒ Regelung der Schulseelsorge durch staatliche Lehrkräfte mit Vocatio zwischen der ELKB
und dem Kultusministerium.
⇒ Ansprechpartnerin: Kirchenverwaltungsdirektorin Dr. Dagmar Güttler
Am 1. Januar 2012 ist das Kirchengesetz zum Schutz des Seelsorgegeheimnisses (Seelsorgegeheimnisgesetz – SeelGG) der EKD in der ELKB in Kraft getreten. Es regelt in einer für den Staat
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eindeutig erkennbaren Weise die Frage, wem ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht und in
welchen Fällen ein Beweiserhebungsverbot zu beachten ist. Das nähere Verfahren zum SeelGG
und Zeugnisverweigerungsrecht wurde mit Rundschreiben an die Dekane und Dekaninnen
sowie die Schulbeauftragten vom 7. März 2013 erläutert. Der Dekanatsbezirk ist danach
grundsätzlich die Ebene, auf der wie bei anderen Arbeitsfeldern auch dieser besondere Auftrag
im Sinne des Gesetzes ausgesprochen werden muss. Hier kann besser – als bei einer zentralen
Verankerung im Landeskirchenamt – überblickt werden, welche Personen die gestellten Anforderungen (hinsichtlich der Erteilung eines besonderen Auftrags) erfüllen.
Für den Bereich der Schulseelsorge bedurfte es einer Entscheidung seitens des Kultusministeriums, die berücksichtigen sollte, dass staatliche Lehrkräfte im Spannungsfeld zwischen staatlichem Dienstvorgesetzten und kirchlicher Schweigepflicht stehen. In Gesprächen mit dem Kultusministerium ist es gelungen, die Interessen beider Seiten zu einem guten Ausgleich zu bringen. Als Ergebnis wurde ein Schreiben des Kultusministeriums an alle staatlichen Schulen versandt (bei Interesse kann dies gern zugemailt werden, bitte anfordern bei: [email protected]).
Die darin vorgenommene rechtliche Einordnung von Schulseelsorge als Nebentätigkeit ist aus
unserer Sicht positiv, da infolgedessen grundsätzlich keine Auskunftspflicht des Schulseelsorgenden über die von ihm geführten Gespräche gegenüber der Schulleitung (nach der Lehrerdienstordnung, LDO) mehr besteht, sodass die seelsorgliche Verschwiegenheitspflicht so
grundsätzlich gewahrt bleiben kann. Der Schulseelsorgende entscheidet vielmehr selbst nach
pflichtgemäßem Ermessen über die Mitteilung von Tatsachen, die ihm im Rahmen der Ausübung der Schulseelsorge bekannt geworden sind. Lediglich bei Gefahr für Leib und Leben
besteht eine Verpflichtung des Schulseelsorgenden, die Schulleitung zu informieren. Diese
Informationspflicht ist jedoch nur als eine grundsätzliche und allgemeine zu verstehen, sodass
die Verschwiegenheitspflicht im Kern auch hier nicht angetastet wird (s.o).
Handlungsfeld 5: Gesellschaftsbezogene Aufgaben
Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt (kda)
Zusammenfassung:
⇒ Neues Gesamtkonzept bildet die umfassenden Themen des kda ab.
⇒ Verschiedene Einzelprojekte profilieren den kda als kirchliche Fachstelle für ökonomische
Fragen.
⇒ Ansprechpartner: Kirchenrat Reiner Schübel
Das vom Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt (kda) im Zuge der Visitation durch die Fachabteilung entwickelte Gesamtkonzept aus dem Jahr 2010 schreibt die bisherigen Leitlinien fort,
indem es die drei Bereiche „Gespräch mit Arbeitnehmenden und Gewerkschaften“, „Gespräch
mit dem Gastgewerbe und dem Handwerk“ und „Gespräch mit Führungskräften in Unternehmen“ integriert, aufeinander bezieht und im konstruktiven Dialog hält. Der kda versteht sich
als Fachdienst der Kirche für Wirtschaft und Arbeitswelt und als Dienstleister, der in enger
Verbindung zur Aktionsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (afa) und der Evangelischen
Arbeitsgemeinschaft für soziale Fragen steht.
In der Synodalperiode beteiligte sich der kda beim Studientag des Ausschusses Gesellschaft
und Diakonie der Landessynode zum Thema Wirtschaftsethik, dessen Ergebnisse auf der
Herbstsynode 2010 vorgestellt wurden. Diese sind in Gestalt einer Broschüre beim kda erhältlich.
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Von Herbst 2010 bis Sommer 2012 führte der kda mit der Evangelischen Hochschule Nürnberg
eine Studie durch, um herauszufinden, welche Erfahrungen Arbeitnehmende mit Haupt-, Realoder keinem Schulabschluss mit Kirche haben und ob sie gut in die kirchliche Arbeit vor Ort
eingebunden werden bzw. welche Voraussetzungen nötig wären, um sie besser zu erreichen.
Die Ergebnisse überraschten positiv. Nähere Informationen zur Studie finden Sie unter
www.kda-bayern.de.
Kirchliche Arbeit an den Hochschulen
Zusammenfassung:
⇒ Für die kirchliche Hochschularbeit wurde ein neues Profil entwickelt.
⇒ Projektstellen zur Begleitung des doppelten Studienanfängerjahrgangs wurden gut angenommen.
⇒ Raumbedarf für die kirchliche Hochschularbeit wird derzeit ermittelt.
⇒ Ansprechpartner: Kirchenrat Reiner Schübel
Die Studierendenpfarrkonferenz hat unter Begleitung der Fachabteilung ein neues Profil für
die Kirchliche Arbeit an den Hochschulen entwickelt, das neben der Arbeit mit den Studierenden die seelsorgliche Begleitung von Lehrenden und Mitarbeitenden der Hochschule wie auch
den Dialog mit den Wissenschaften einbezieht. Die evangelischen Hochschul- und Studierendengemeinden überprüfen ihre Arbeit anhand des neuen Profils und richten sie daraufhin aus.
Die Ergebnisse dieser Profilierung sollen im Blick auf die jeweilige Öffentlichkeitsarbeit fruchtbar gemacht werden.
Um den mit dem doppelten Studienanfängerjahrgang einhergehenden Veränderungen und
zusätzlichen Anforderungen an die Kirchliche Hochschularbeit besser gerecht zu werden, haben die Inhaber der im Zuge der Landesstellenplanung eingerichteten „Projektstelle“, ihre Arbeit aufgenommen (je 0,25-Deputate in Bamberg, Bayreuth, Nürnberg und Passau). Die von
den Stelleninhabern erarbeiteten Module wurden allen Standorten Kirchlicher Hochschularbeit
zur Verfügung gestellt. Diese zielten und zielen auf folgende Bereiche: Bessere Vernetzung von
Gymnasien und Hochschule, Bereitstellung von Informationen über die damit verbundenen
Veränderungen bei den Studierenden (Alter bei Studienbeginn, besondere Bedarfe etc.) und
für die Studierendenarbeit (Angebotsprofil), Darstellung der Auswirkungen auf die Mitarbeitenden an den Hochschulen und passende Angebote für diese Personengruppe sowie die Bereitstellung einer Internetplattfom.
Die im Zuge der Landesstellenplanung eingeführten 0,25-Stellendeputate für die Hochschulund Studierendenseelsorge konnten mithilfe einer Rahmenstellenbeschreibung je vor Ort konkretisiert werden. Diese Rahmenstellenbeschreibung wird den Dekanaten auf Anfrage von der
Fachabteilung zur Verfügung gestellt.
Abteilung D erörtert derzeit in intensiver Zusammenarbeit mit Abteilung E – unter Einbeziehung der Studierendenpfarrkonferenz und Gesprächen mit Dekanen und Dekaninnen – die
Frage der Räumlichkeiten für die Kirchliche Arbeit an den Hochschulen. Ziel ist, den Bedarf zu
präzisieren und entsprechende Mittel gesondert zur Verfügung zu stellen. Ausgehend vom
langjährigen und bewährten Verteilschlüssel für die Zuweisung finanzieller Mittel an den jeweiligen Standorten Kirchlicher Arbeit an den Hochschulen werden derzeit spezifische Fragen
der Mittelzuteilung erörtert. Die Ergebnisse der Diskussionen fließen in die sich daran anschließende Aktualisierung der Ordnung für die Kirchliche Arbeit an den Hochschulen ein.
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Evangelische Bildungszentren im ländlichen Raum (EBZ)
Zusammenfassung:
⇒ Präzisierung der Zuständigkeiten und EBZ als Kompetenzzentren in den ländlichen Räumen.
⇒ Restrukturierung der EBZ im ländlichen Raum.
⇒ Ansprechpartner: Kirchenrat Reiner Schübel
In einem vom Unterausschuss „Ländliche Räume“ der Landessynode angeregten Prozess wurden die Zuständigkeiten für die ländlichen Räume in der ELKB präzisiert. Demnach ist die
Fachabteilung zuständig für grundsätzliche Fragestellungen sowie die Vernetzung mit weiteren Abteilungen im Landeskirchenamt. Die Fachstelle im ländlichen Raum am Hesselberg wird
neu profiliert und die Rolle der Evangelischen Bildungszentren (EBZ) im ländlichen Raum, Bad
Alexandersbad, Hesselberg und Pappenheim, als Kompetenzzentren gestärkt. In einer neu zu
bildenden Fachkonferenz werden alle Akteure in den ländlichen Räumen (Unterausschuss der
Landessynode, EBZ, Vertreter auf EKD-Ebene, Vertreter des Landeskirchenamtes, Beauftragte
etc.) vernetzt, um Kompetenzen zu bündeln.
Auf Impuls der Fachabteilung findet seit längerer Zeit ein intensiver und gemeinsam getragener Prozess aller drei EBZ im ländlichen Raum zur verstärkten Zusammenarbeit, zur Restrukturierung und wirtschaftlichen Konsolidierung statt. Ziel ist, die Zukunftsfähigkeit der drei Häuser zu sichern. Unabdingbare Sanierungs- und Baumaßnahmen – die auf Grund der Konsolidierungsphase nicht möglich waren – sind festgelegt und priorisiert. Darüber hinaus laufen
Leitbild- und weitere interne Prozesse wie die Namensänderung „Pappenheim – Evangelisches
Bildungs- und Tagungszentrum“, Überlegungen zur Nutzung des Hesselberghauses, Klärungen
zur Ausgestaltung des neuen Dachverbandes für die Dorf- und Betriebshilfe, die Verortung
und Neubesetzung der 0,5-Stelle Landwirtschaftliche Familienberatung beim EBZ Hesselberg
sowie die inhaltliche Weiterführung des zu Ende gehenden Projektes „Bündnis für die Region“
in Bad Alexandersbad.
Der Landeskirchenrat hat sich in Anerkenntnis der unterschiedlichen Profile der drei EBZ im
ländlichen Raum (Hesselberg - diakonisches Profil; Pappenheim – Evang. Landjugendarbeit;
Alexandersbad - Arbeit gegen Rechtsextremismus und besondere Bedeutung für die Region)
für die Erhaltung der EBZ ausgesprochen und den Eckpunkten zur Restrukturierung zugestimmt.
Institut Technik – Theologie – Naturwissenschaften (TTN)
Zusammenfassung:
⇒ Inhaltliche Neuorientierung.
⇒ Begleitung der Energiewende im ländlichen Raum und neues Internet-Portal.
⇒ Fachstelle für Ethik und Anthropologie im Gesundheitswesen bei TTN angesiedelt.
⇒ Ansprechpartner: Kirchenrat Reiner Schübel
Das Institut TTN hat in den vergangenen Jahren eine inhaltliche wie kommunikative Neupositionierung erfahren. Drei Merkmale werden als Kernaufgabe von TTN hervorgehoben: For-
schung vernetzt, evangelisch argumentiert, Dialog orientiert.
Die Energiewende im ländlichen Raum ist Gegenstand eines Forschungs- und Beratungsprojekts des Instituts TTN mit dem Technologie- und Förderzentrum Straubing (TFZ) im Kompetenzzentrum für nachwachsende Rohstoffe (Laufzeit von Mai 2012 bis Oktober 2014). Untersucht wird die Frage, wie die unterschiedlichen (und z.T. im Konflikt stehenden) Erwartungen
an den Einsatz erneuerbarer Energien so kommuniziert werden können, dass die gemeinschaftlichen und landschaftlichen Belange der Bürger im ländlichen Raum Beachtung finden.
Herbstsynode 2013 in Ingolstadt
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Das Institut TTN integriert Wahrnehmungen aus dem kirchlichen Bereich und freut sich über
Kontaktaufnahme von interessierten Dekanaten.
Das Webportal www.pflanzen-forschung-ethik.de informiert über naturwissenschaftliche, soziale und ethische Aspekte in Forschung und beim Anbau neuer Pflanzen. Als Informationsportal ist es bereits mehrfach bei Workshops mit Schüler und Schülerinnen sowie Studierenden
zum Einsatz gekommen. Interessierte Dekanate können beim Institut TTN Workshops buchen,
auf denen ein ethisch reflektierter Umgang mit Fragen der grünen Biotechnologie erlernt
werden kann
Die Fachstelle für Ethik und Anthropologie im Gesundheitswesen (früher: Koordinationsstelle
Medizinethik) wurde im Zuge der Landesstellenplanung 2010 verstetigt und im Zusammenwirken von Fachabteilung, Kuratorium und Leiter der Fachstelle profiliert. Die Fachstelle ist am
Institut Technik - Theologie - Naturwissenschaften (TTN) angesiedelt. Vier Schwerpunkte prägen die Arbeit:
1. Beratung: Die Fachstelle berät landeskirchliche Gremien und Einrichtungen in Fragen der
Ethik und Anthropologie im Gesundheitswesen; insbesondere in bioethischen
Fragestellungen.
2. Bildung:
Die Fachstelle initiiert - oder nimmt teil – an Bildungsveranstaltungen im genannten Themenfeld; z.B. Fort- und Weiterbildung für Mitarbeitende in der
Krankenhaus- und Altenheimseelsorge; Mitwirkung an allgemeinen öffentlichen Bildungsveranstaltungen.
3. Forschung: Die Fachstelle betreibt projektbezogene Forschung zu einschlägigen Themen –
in Kooperation mit dem TTN und anderen wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen.
4. Vernetzung: Themen- und tätigkeitsbezogene Vernetzung innerkirchlicher Einrichtungen im
akademischen Umfeld sowie diversen Bildungseinrichtungen.
Umwelt- und Klimaarbeit
Zusammenfassung:
⇒ Über 100 Kirchengemeinden haben bereits den „Grünen Gockel“ eingeführt.
⇒ Klimacheck „Sparflamme“ wird fortgeführt.
⇒ Ansprechpartner: Kirchenrat Reiner Schübel
Mit ihrem Wort „Mit Energie für gutes Klima“ hat sich die Landessynode 2009 für ein kirchliches Umweltmanagement, für den Vorrang erneuerbarer Energien und die konsequente Umsetzung der Energiewende ausgesprochen. Das kirchliche Umweltmanagement-System „Grüner
Gockel“ bietet die Möglichkeit, das Nutzerverhalten einer Kirchengemeinde umfassend zu analysieren und verbrauchsorientiert zu verändern. Derzeit haben ca. 100 Kirchengemeinden den
„Grünen Gockel“ eingeführt. Auch das Landeskirchenamt sowie Einrichtungen und Dienste
sind ebenfalls dabei, ein Umweltmanagementsystem auf den Weg zu bringen. Über die Bestandsaufnahme des Immobiliensicherungsprojekts sind Daten, einschließlich aller Energiezähler, erhoben, die schnell für eine Steuerung im Bereich der Heiz- und Gebäudetechnik nutzbar
gemacht werden können. Der „Grüne Gockel“ hat sich als Erfolgsmodell erwiesen. Er findet
nicht nur Beachtung in anderen Landeskirchen, sondern wird auch von unserer brasilianischen
Partnerkirche aufgegriffen.
Im Rückblick auf die Staffel des „Klimacheck Sparflamme“ in München im April 2013 hat der
bayerische Umweltminister Marcel Huber das Engagement der ELKB und ihrer Kirchengemeinden beim Klimaschutz und effizientem Umgang mit Energie gewürdigt. Nach dem Beitritt der
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ELKB zum Energieeffizienzpakt Bayern am 30. Juli 2013 wird es im Herbst 2013 voraussichtlich
zu einer weiteren Staffel des „Klimacheck Sparflamme“ für Kirchengemeinden kommen.
Bereits 2011 wurde die Ordnung für die kirchliche Umwelt- und Klimaarbeit auf den Weg gebracht.
Kirche und Sport
Zusammenfassung:
⇒ 0,5-Stelle ist verstetigt und wird derzeit inhaltlich neu ausgerichtet.
⇒ Ansprechpartner: Kirchenrat Reiner Schübel
Im Zuge der Landesstellenplanung 2010 konnte die 0,5-Stelle des/der Beauftragten für Kirche
und Sport verstetigt und mit Pfarrerin Julia Arnold wiederbesetzt und neu akzentuiert werden.
Danach ist die Sportbeauftragte zuständig für die Kommunikation hin zu Verbänden und Politik. Aufgrund dieser neuen Schwerpunktsetzung ist diese Stelle dem Handlungsfeld 5, Gesellschaftsbezogene Aufgaben, zugeordnet. Die kirchliche Sportarbeit bietet neben der verbandspolitischen Arbeit und ihrem Wirken im politischen Raum Anregungen und Unterstützung für
Kirchengemeinden sowie Dekanate. Unter dem Leitwort „Spielräume entdecken“ bietet die
kirchliche Sportarbeit Material und Unterstützung bei Fragen von Sport und Gesundheit, Lifestyle und Burnout-Prophylaxe, das Eintreten für Fairness und Toleranz sowie gegen Rechtsextremismus vor Ort.
Mit Sportevents auf Dekanatsebene (wie im Dekanat Schwabach bei „sportissimo“, dem Sportfestival der Evangelischen Jugend) machen Kirche und kirchliche Jugendarbeit (ej-sport) den
Sportverein zum Partner von Integration und Inklusion. Die positiven Erfahrungen konnten
anderen Dekanaten weitergegeben werden. Beim Konfi-Cup, dem Fußballturnier für Konfirmanden und Konfirmandinnen, sind Jugendliche begeistert dabei. Innerhalb der Gemeinden
entstehen neue Kontakte zu Eltern, die sich tragfähig ausbauen lassen, wie beteiligte Pfarrer
und Pfarrerinnen übereinstimmend feststellen. Derzeit wird die Ordnung für die Kirchliche
Sportarbeit vom Arbeitskreis Kirche und Sport unter Begleitung der Fachabteilung aktualisiert.
Rechtsextremismus
Zusammenfassung:
⇒ Broschüre zum Engagement der ELKB gegen Rechtsextremismus.
⇒ Kriterien für Ausreichung finanzieller Mittel der ELKB gegen Rechtsextremismus sind festgelegt.
⇒ Ansprechpartner: Kirchenrat Reiner Schübel
Auf Bitte der Landessynode in Hof (Herbst 2012) erstellt die Fachabteilung D in Zusammenarbeit mit der Projektstelle gegen Rechtsextremismus des Bündnisses für Toleranz eine Broschüre, die verdeutlicht, warum die ELKB auf diesem Feld tätig ist. Sie beschreibt das kirchliche
Engagement, vernetzt die handelnden Akteure und stärkt deren Handlungsfähigkeit. Die Erstellung wird von einer Steuerungsgruppe aktiv begleitet (Fachabteilung, Reiner Schübel; Projektstelle, Martin Becher; Kirchenkreisebene, Prof. Dr. Stefan Ark Nitsche; Dekanatsebene,
Christine Schürmann; Schule und Bildung, Klaus Buhl; Evang. Jugend, Manfred Walter; Erwachsenenbildung, Dr. Jürgen Wolff). Die Rückläufe aus beteiligten Handlungsfeldkonferenzen
zeigen die Relevanz des Themas. Die Broschüre soll der Frühjahrssynode 2013 in Bayreuth vorgestellt und allen am Ende dieser Synodalperiode ausscheidenden Synodalen eigens zugeleitet
werden.
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Im Zuge der Klärung der Zuständigkeit der Abteilung D für die Thematik Rechtsextremismus
hat die Fachabteilung die bisherigen Kriterien für die Ausreichung finanzieller Mittel der ELKB
gegen Rechtsextremismus erweitert und präzisiert. Diese Kriterien werden im Intranet eingestellt und sind so für alle Interessierten zugänglich.
Handlungsfeld 7: Diakonisches Handeln
Stärkung des Diakonischen Handelns durch finanzielle Unterstützung
Zusammenfassung:
⇒ Wechsel im Amt des Diakoniepräsidenten, des 2. Vorsitzenden und der Münchener Stelle.
⇒ Ausfinanzierung der Bezirksstellenarbeit und der Kirchlichen Allgemeinen Sozialarbeit
(KASA).
⇒ Finanzielle Unterstützung diakonischer Träger.
⇒ Finanzielle Unterstützung von Trägern beruflicher Bildung für sozial benachteiligte Menschen, insbesondere Jugendliche und gering qualifizierte junge Menschen.
⇒ Bereitstellung finanzieller Mittel der Katastrophenhilfe für Hochwasseropfer.
⇒ Ansprechpartner: Kirchenrat Reiner Schübel
Am 21.07.2011 wurde Dr. Ludwig Markert aus seinem Dienst als Präsident des Diakonischen
Werkes Bayern verabschiedet. Während seiner 10jährigen Amtszeit hat er sich besonders für
die Zusammengehörigkeit von Kirche und ihrer Diakonie, für die Profilierung der Diakonie im
Sinne einer öffentlichen Diakonie, die sich als Anwältin für benachteiligte Menschen stark
macht, sowie für die Zusammenarbeit mit der Freien Wohlfahrtspflege eingesetzt. Der Nachfolger im Amt des Präsidenten, Dekan Michael Bammessel, wurde am 29.9.2011 in sein Amt
eingeführt.
Als Nachfolger von Dr. Jörg Kruttschnitt, der am 1.1.2012 nach 10jährigem Wirken in der Bayerischen Diakonie in den Vorstand des Bundesverbandes der Diakonie wechselte wurde Rechtsanwalt Dr. Tobias Mähner zum 2. Vorsitzender des Diakonischen Werkes Bayern berufen. Dr.
Mähner hat diese Aufgabe am 1.4.2012 aufgenommen.
Als Nachfolger von Diakon Friedman Götzger als Leiter der Münchener Stelle des Diakonischen
Werkes Bayern wurde Diakon Hendrik Lütke berufen. Wie sein Vorgänger ist Herr Diakon Lütke
zugleich Geschäftsführer der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege.
Die Fachabteilung hat in der zurückliegenden Synodalperiode in Abstimmung mit dem Diakonischen Werk Bayern die Ausfinanzierung der Bezirksstellenarbeit sowie den flächendeckenden
Ausbau der Kirchlichen Allgemeinen Sozialarbeit (KASA) auf den Weg gebracht und abgeschlossen. Danach stehen für die Bezirksstellenarbeit dauerhaft zusätzliche Mittel in Höhe von
rund 250 T€ jährlich und für die KASA-Arbeit zusätzliche Mittel in Höhe von 300 T€ für die
Dauer von sechs Jahren zur Verfügung. Zudem konnte die Aufstockung der finanziellen Mittel
für Asylsozialberatung in Höhe von 300 T€ für drei Jahre und die Einplanung von Tariferhöhungen im Haushalt veranlasst werden.
Die hervorragende Kooperation und enge Verzahnung zwischen der Fachabteilung und dem
Diakonischen Werk Bayern hat wesentlich dazu beigetragen, vorhandene Gestaltungsräume
zur Wahrnehmung der diakonischen Aufgaben zu nutzen und hilfreiche Lösungen für in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Diakonische Werke auf den Weg zu bringen. Hinsichtlich
der wirtschaftlichen Analyse von Trägern und möglicher bzw. nötiger Krisenintervention beHerbstsynode 2013 in Ingolstadt
Berichte aus dem Landeskirchenrat
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steht eine enge Zusammenarbeit zwischen Fachabteilung D (insbesondere KR Reiner Schübel,
Referat D 3.1) und dem Diakonischen Werk Bayern. Mit der Diakonie Bayern gGmbH konnte
eine Auffanggesellschaft gegründet werden, mit deren Hilfe es gelang, sämtliche Arbeitsbereiche und Arbeitsplätze eines von Insolvenz betroffenen Diakonischen Werkes aufrecht zu erhalten.
Sozial benachteiligte Jugendliche und gering qualifizierte junge Menschen erhalten in Jugendwerkstätten der EJSA und in Angeboten der Diakonie unverzichtbare Angebote der Förderung. Durch finanzielle Mittel der Landeskirche konnten – auf Grund der politischen Rahmenbedingungen (Instrumentenreform) – notwendige Restrukturierungsmaßnahmen in fast
allen Jugendwerkstätten durchgeführt werden. Gleichwohl bleibt die Situation angespannt.
Zwei Jugendwerkstätten mussten schließen. Neben der weiteren finanziellen Unterstützung
durch die Landeskirche sind politische Gespräche, insbesondere mit der Agentur für Arbeit,
gefordert und werden geführt.
Die Katastrophenhilfe von ELKB und Diakonie identifizierte vier Regionen, in denen Hilfebedarf bestand. Neben Passau ist Deggendorf die am stärksten betroffene Region mit rund 450
zu erwartenden Unterstützungsmaßnahmen für ELKB und Diakonie. Seitens der Landeskirche
wurden insgesamt 370 T€ als finanzieller Hilferahmen zur Verfügung gestellt. Für eine erste
Soforthilfe wurden je 10 T€ von zuständigen Referat D 3.1 zur Verteilung an Betroffene über
die örtlichen KASA-Stellen ausgereicht. Zudem sind landeskirchliche Mittel für Haushaltshilfen
in folgender Höhe vorgesehen: 100 T€ für Passau; 120 T€ für Deggendorf und jeweils 50 T€ für
Rosenheim, Traunstein und Landshut. Zur Unterstützung der Antragsbearbeitung hat das
Fachreferat zusätzliche Mittel zur Aufstockung von Personal in den KASA-Stellen in Deggendorf und Passau bis zum Jahresende bewilligt und Kurzurlaube von betroffenen Menschen im
EBZ Bad Alexandersbad finanziert. Seitens der Diakonie werden Hilfen bei Härtefällen, Einzelfallhilfen und Maßnahmen der Aufbauhilfe in einem Volumen von derzeit geschätzt 1,5 bis 2
Mio. € aus Mitteln der Bundesdiakonie (Katastrophenhilfe) gewährt.
Wahrnehmung der diakonischen Verantwortung durch Dekane und Dekaninnen
Zusammenfassung:
⇒ Die seit 2009 angebotenen Fortbildungen werden gerne angenommen.
⇒ Ansprechpartner: Kirchenrat Reiner Schübel
In der zu Ende gehenden Synodalperiode wurden im Rahmen des LeiWik-Programms Angebote
für (neu gewählte) Dekaninnen und Dekane zur Wahrnehmung ihrer diakonischen Verantwortung entwickelt. Sie finden guten Zuspruch und helfen mit, mögliche Krisen von diakonischen
Trägern frühzeitig zu erkennen und abwenden zu helfen. Die Fachabteilung möchte Dekane
und Dekaninnen in ihrer Funktion als Vorsitzende von Aufsichtsorganen diakonischer Träger so
gut wie nur möglich unterstützen. In Abstimmung mit dem Diakonischen Werk Bayern wurden
im Blick auf die „Qualifikation(en) für Leitung und Aufsicht im Bereich diakonischer Träger“
zahlreiche Maßnahmen entwickelt, die in der Vollsitzung vom Januar 2009 vom Landeskirchenrat beschlossen wurden. Bei der Ausschreibung und der Besetzung von Pfarrstellen mit
Dekansfunktion wird das diakonische Handeln nun eigenständig in den Blick genommen. In
Fällen, in denen Leitungs- und Aufsichtsverantwortung für diakonische Träger bei Gemeindepfarrerinnen und –pfarrern liegt, gelten die Beschlüsse entsprechend.
Herbstsynode 2013 in Ingolstadt
Berichte aus dem Landeskirchenrat
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Initiative f.i.t.
Zusammenfassung:
⇒ Gemeinsame Armutsprävention und -bekämpfung von Kirche und ihrer Diakonie durch
konkrete Befähigung betroffener Menschen.
⇒ Ansprechpartner: Kirchenrat Reiner Schübel
Mit der Initiative f.i.t – fördern – initiativ werden – teilhaben, die am 25. Mai 2011 offiziell
gestartet wurde, legen die ELKB und ihre Diakonie auf Bitte der Landessynode den Fokus auf
Menschen, die von – nicht nur materieller – Armut betroffen sind. Eine unter Leitung des Diakoniereferenten im Landeskirchenamt eingerichtete Arbeitsgruppe entwickelte f.i.t als gemeinsames Projekt von Kirche und ihrer Diakonie. Projekte im Rahmen von f.i.t zielen darauf, Menschen so zu unterstützen, dass sie selbst initiativ werden und dass sie durch konkrete Fördermaßnahmen (wieder) eigenständig am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Besonderer
Fokus liegt auf Alleinerziehenden und ihren Kindern, Jugendlichen, Migranten und älteren
Menschen im ländlichen Raum. Projekte im Rahmen von f.i.t sind darauf angelegt, den Teufelskreislauf der Armut und der Ausgrenzung zu durchbrechen und die Handlungsfähigkeit der
von Armut betroffenen Menschen zu stärken. Die Steuerungsgruppe (KR Reiner Schübel, Synodale Dr. Annekathrin Preidel, Pfarrer Hans Martin Schröder) die über die beantragten Projekte entschied, achtete darauf, dass Projekte in allen Kirchenkreisen und jeweils auch in Oberzentren, Mittelzentren und im ländlichen Raum entstanden. Die 60 Projekte der Initiative f.i.t
haben aufgrund örtlich bedingter unterschiedlicher Anfangszeiten verschiedene Zeitläufe.
Fünf Projekte sind bereits beendet, 14 werden im Zeitraum zwischen Juli und Oktober 2014
enden. Die restlichen Projekte enden im November oder Dezember 2014. Die jeweiligen Projekte werden von der Koordinationsstelle (Frau Böhlau und Frau Barth) begleitet.
Projektverantwortliche und -mitarbeitende wurden über Projektmanagement, Fundraising und
Möglichkeiten eigenständiger Weiterführung informiert. In diesem Rahmen wurde auf eine
mögliche Vernetzung mit EU- und weiteren Förderprogrammen aufmerksam gemacht.
Die Initiative f.i.t stärkt auch die Rolle von Kirchengemeinden und örtlicher Diakonie in der
Gestaltung des sogenannten sozialen Nahraums. Eine Verbindung mit entsprechenden Initiativen auf Bundesebene wie dem Projekt „Kirche findet Stadt“ ist bereits an zwei Standorten
erfolgt.
Derzeit werden die f.i.t-Projekte von der Evangelischen Hochschule Nürnberg evaluiert; insbesondere im Blick auf die konkrete Förderung der von Armut Betroffenen und die Zusammenarbeit von Kirchengemeinden, örtlicher Diakonie und weiteren Partnern. Die Ergebnisse werden 2015 der Landessynode vorgelegt. Ein Expertengespräch zur f.i.t-Initiative fand vom 6. bis
7. November 2014 in der Gemeindeakademie in Rummelsberg statt. Medienberichte über örtliche f.i.t-Projekte, Artikel und Podcasts sind unter http://www.fit-projekte.de/node/28. In einer
allen Synodalen zugehenden Broschüre werden die 60 Projekte vorgestellt.
Diakonische Tische und erste Vesperkirche in Bayern
Zusammenfassung:
⇒ Über 30 Tischgemeinschaften haben sich in den vergangenen Jahren zusammengefunden.
⇒ Ausschreibung zur ersten Vesperkirche erzeugte großes Interesse
⇒ Ansprechpartner: Kirchenrat Reiner Schübel
Über 30 diakonische Tischgemeinschaften sind in den letzten Jahren in der ELKB entstanden.
Dazu zählen z.B. Tischgemeinschaften für Alleinerziehende, Frühstücksangebote am Sonntagmorgen, Mahlzeiten für Menschen in Armut oder Stadtteilmittagstische für alle Generationen.
Herbstsynode 2013 in Ingolstadt
Berichte aus dem Landeskirchenrat
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Die Projektstelle Diakonie im Sozialen Nahraum bietet diesbezügliche Fortbildungsangebote
an.
Nach der Ausschreibung im Amtsblatt (Juni 2013) haben 14 Kirchengemeinden das Angebot
eines Informationstages zum Thema Vesperkirche wahrgenommen. Die daraufhin eingegangenen 13 Bewerbungen werden von einer gemeinsamen Jury des DW Bayern und den Fachabteilungen D und E gesichtet und entschieden.
Ordnung für Diakoniebeauftragte und Dekane
Zusammenfassung:
⇒ Seit 1.1.2010 ist die neue Ordnung in Kraft.
⇒ Ansprechpartner: Kirchenrat Reiner Schübel
Ebenfalls in die zurückliegende Synodalperiode fiel die Aktualisierung der Ordnung für die
Diakoniebeauftragten der Dekanate. Danach werden Diakoniebeauftragte in den Dekanaten
vom Dekanatsausschuss unter Vorsitz des Dekans bzw. der Dekanin auf Vorschlag des Pfarrkapitels beauftragt (bisher auf Vorschlag des Dekans durch das Pfarrkapitel). Bei Kooperationen
insbesondere kleinerer Dekanate kann eine Beauftragung auch dekanatsübergreifend erfolgen.
Diese Möglichkeit entlastet.
Diakoniebeauftragte gehören wie bisher – nun aber ausdrücklich - dem Pfarrkapitel an, da sie
nur eingebunden in das gesamte Gespräch des Pfarrkapitels diakonische Themen in Abstimmung mit dem Dekan bzw. der Dekanin und der Bezirksstellenleitung zeitnah ins Gespräch
bringen können. Die Dauer der Beauftragung umfasst auf Wunsch der derzeitigen Diakoniebeauftragten nicht mehr drei, sondern sechs Jahre, da die besonderen diakonischen Strukturen
und Arbeitsfelder eine längere Einarbeitung erfordern. Die aktualisierte Fassung trat zum
01.01.2010 in Kraft.
Kriterien zur Überprüfung der Maßnahmen der Bundesregierung zur Schuldenreduzierung
⇒ Übermittlung an politisch Verantwortliche.
⇒ Ansprechpartner: Kirchenrat Reiner Schübel
Zur Überprüfung von Maßnahmen der Bundesregierung zur Schuldenreduzierung, wie sie im
Juni in den Eckpunkten ihres Finanzplanes für die Jahre 2011 bis 2014 von der Bundesregierung vorgestellt wurden, hatte die Fachabteilung auf Bitte des Landeskirchenrates und in Abstimmung mit dem Diakonischen Werk Bayern Kriterien entwickelt, anhand derer die Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung bzw. Schuldenreduzierung und der damit verbundenen
Zukunftssicherung überprüft werden sollten. In einem Schreiben des Landesbischofs, der Synodalpräsidentin und des Diakoniepräsidenten wurden sie den politisch Verantwortlichen im
Bund wie in Bayern übermittelt. Ebenso wurden diese Kriterien Verantwortlichen der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege, den Präsidenten der Kommunalverbände sowie den Verbänden der Diakonie in Bund und Ländern, dem Diakonischen Rat und den Geschäftsführenden örtlicher Diakonischer Werke, sowie den Landessynodalen, Dekanaten und Kirchengemeinden zugesandt.
Herbstsynode 2013 in Ingolstadt
Berichte aus dem Landeskirchenrat
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Pflegekampagne der ELKB
Zusammenfassung:
⇒ Plakate und Materialien werden derzeit erarbeitet.
⇒ Ansprechpartner: Kirchenrat Reiner Schübel
Die ELKB (Fachabteilung und P.Ö.P.) bereitet gemeinsam mit dem Diakonischen Werk Bayern
für März 2014 eine Kampagne mit dem Ziel vor, das Bewusstsein der Bevölkerung für eine
„liebevolle Pflege“ und damit für eine qualitativ gute Pflege zu sensibilisieren. Dabei soll vermittelt werden: Liebevolle Pflege braucht Zeit, Mitarbeitende und Geld. Die Pflegekampagne
soll mit Beteiligung von Kirchengemeinden und Dekanaten durchgeführt werden. Hierzu erarbeiten Diakonisches Werk, Gottesdienstinstitut und Religionspädagogisches Zentrum (RPZ)
sehr gut handhabbare Materialien. Da Pflege vor Ort geschieht, ist es wichtig, dass Kirchengemeinden im Zusammenwirken mit Pflegeheimen, örtlichen Diakonievereinen und örtlichen
KASA-Stellen diese Kampagne durch gemeinsame Aktionen und Angebote unterstützen. Dekane und Dekaninnen können diese Thematik in Pfarrkonferenzen aufgreifen und so gezielt
Impulse setzen. Der bayernweiten Kampagne, die insbesondere in einer flächendeckenden Plakataktion zur Bewusstseinsbildung besteht, schließt sich eine bundesweite Kampagne zur würdevollen Pflege an, die auf politische Forderungen zielt und am 12. Mai 2014 mit Aktionen
zum Internationalen Tag der Pflege endet.
Handlungsfeld 8: Presse, Öffentlichkeitsarbeit und Medien
Internet-Medienrecherche
Zusammenfassung:
⇒ Im Jahr 2009 begann der Aufbau des Online-Distributionssystems bei der Evangelischen
Medienzentrale
⇒ Heute wird die Datenbank deutschlandweit genutzt.
⇒ Ansprechpartner: Kirchenrat Dr. Daniel Dietzfelbinger
Unter wwww.medienzetralen.de können sich Interessierte Filme für Schule und Gemeindearbeit übers Netz herunterladen, die früher mühselig per Telefon, Brief oder Vorbeigehen bei der
Evangelischen Medienzentrale beschafft werden mussten. Mittlerweile beteiligen sich auch
verschiedene Diözesen deutschlandweit sowie andere Landeskirchen, so dass das ursprünglich
bayerische Portal längst die freistaatlichen Grenzen überschritten hat und zu einer Erfolgsgeschichte geworden ist.
Sonntagsblätter
Zusammenfassung:
⇒ Zwischenzeitlich hatten das Rothenburger und das Münchener Sonntagsblatt einen
gemeinsamen Chefredakteur, ein Zusammenschluss, der Synergien gebracht hat.
⇒ Die Krise des Print trifft auch die Kirchenpresse.
⇒ Ansprechpartner: Kirchenrat Dr. Daniel Dietzfelbinger
Die zwischenzeitlich enge Zusammenarbeit der beiden Sonntagsblätter mit einem gemeinsamen Chefredakteur hatte zunächst einen deutlichen Innovationsschub gebracht, ohne dass das
jeweilige Profil vernachlässigt wurde. Der Glaubenskurs im Jahr 2009 im Münchner sowie die
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Berichte aus dem Landeskirchenrat
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Werteserie im Jahr 2012 im Rothenburger Sonntagsblatt waren Highlights, die die Auflage
stabilisierten.
Mittlerweile ist zum einen aus Arbeitsbelastungsgründen, zum Anderen, um das lokale Profil
vor Ort zu schärfen, im Rothenburger Sonntagsblatt wieder ein eigener Chefredakteur etabliert. Gleichwohl kämpfen die beiden Sonntagsblätter mit abnehmenden Abonnentenzahlen,
die Krise des Print geht nicht an der Kirchenpresse vorbei. Ziel ist, die derzeitige Auflagenhöhe
weiterhin zu halten.
Evangelischer Presseverband (EPV)
Zusammenfassung:
⇒ Mit dem neuen Direktor richtet sich der EPV neu aus.
⇒ Die neue epd-Südschiene setzt auf Kooperation und journalistische Kooperation.
⇒ Ansprechpartner: Kirchenrat Dr. Daniel Dietzfelbinger
In die Amtszeit dieser Synode fiel der Wechsel in der Leitung des Evangelischen Presseverbandes (EPV). Seit 1. August 2009 ist Kirchenrat Dr. Roland Gertz Direktor des EPV. Seitdem richtet
sich der EPV neu aus und ist auf den Weg zu einem modernen evangelischen Medienhaus.
Der Evangelische Pressedienst (epd) hat im Jahr 2009 die Landesdienste des epd Südwest (Baden und Württemberg) und des epd Bayern zusammengeführt. Der Standort der epdSüdschiene ist München. Mit dem gemeinsamen Desk wurde die journalistische Kooperation
der unabhängigen Träger weiter ausgebaut und der epd in einer sich wandelnden Medienlandschaft zukunftsfähig gemacht.
Vernetzte Kirche
Zusammenfassung:
⇒ Im Jahr 2011 wurde die Vernetzte Kirche beim EPV als Abteilung Internet integriert. Damit
konnten die Internetaktivitäten verstetigt werden.
⇒ In der Synodalperiode wurden viele Projekte verwirklicht.
⇒ Ansprechpartner: Kirchenrat Dr. Daniel Dietzfelbinger
Meilenstein in der Synodalperiode für die Vernetzte Kirche war die Neuausstellung im Sommer
2011, als die Vernetzte Kirche nach langen Planungen und Überlegungen als Internetabteilung
zum EPV ging. Das Projekt Vernetzte Kirche lief aus und so drohten die hervorragenden Internet-Aktivitäten der Vernetzten Kirche verloren zu gehen.
In die Synodalperiode fallen viele Aktivitäten, aus denen nur einige Highlights erwähnt werden
können: Etwa 2009 den Webbaukasten sowie 2010 der Relaunch der Seiten www.kircheentdecken.de. Ebenfalls im Jahr 2010 launchte die EKD www.wegweiser-gottesdienst.de auf
Basis des von der Vernetzten Kirche entwickelten Tools www.evangelische-termine.de, letzteres bis heute eine absolute Erfolgsgeschichte der Vernetzten Kirche mit bis zu 30 Millionen
Zugriffen pro Jahr.
Im Jahr 2012 unterstützte die Vernetzte Kirche die Kirchenvorstandswahl mit verschiedenen
Apps und Tools, etwa den Kirchenvorstandswahl „ClipMaker“, der gut angenommen wurde und
unterhaltsame Filme ins Netz brachte.
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Berichte aus dem Landeskirchenrat
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Das Netz sinnvoll nutzen: Weitere Umsetzungsprojekte der Internetstrategie
Zusammenfassung:
⇒ Verantwortliche in Gemeinden, Dekanaten, Diensten, Einrichtungen und Schulen werden
kontinuierlich im Umgang mit den aktuellen Möglichkeiten des Internets fit gemacht.
⇒ Dabei bleibt auch die medienethische Kompetenz bei Verantwortlichen in Gemeinden,
Dekanaten, Diensten, Einrichtungen und Schulen im Fokus.
⇒ Ansprechpartner: Kirchenrat Dr. Daniel Dietzfelbinger
Im Blick auf das Thema Internet ist in der zurückliegenden Synodalperiode viel in Bewegung
gekommen. Ein Meilenstein war hier die Entwicklung und Verabschiedung der
Internetstrategie im Jahr 2012. In der Umsetzung der Strategie konnten in der
zurückliegenden Zeit schon einige wichtige Schritte erreicht werden. P.Ö.P. startete den
Relaunch der Webseite www.bayern-evangelisch.de, zu dessen Finanzierung ursprünglich die
Mittel des Projektausschusses Internet (s.u.) bereitgestellt wurden. Zweitens: Die Webseiten der
Kirchenkreise sind weitgehend neu aufgestellt. Zum Dritten wurde das Thema Social Media in
den publizistischen Fortbildungskurs des Predigerseminars Nürnberg aufgenommen. Vikare
und Vikarinnen haben während der Publizistikwoche einen Vormittag Zeit, sich zum einen mit
der Internetstrategie der ELKB vertraut zu machen, zum anderen sich in einer Kurzschulung in
den Social Media zu bewegen. Weitere Schulungsangebote für haupt- und nebenamtliche
Mitarbeitende sowie für Lehrkräfte werden entwickelt.
Schließlich ist seit Juni 2013 die neu geschaffene Projektstelle Social Media und
Networkmanagement bei P.Ö.P besetzt. Das schafft Freiraum und Unterstützung bei der
konkreten Social Media-Arbeit.
Projektausschuss Internet (PAI)
Zusammenfassung:
⇒ Die ELKB stellt Fördermittel bereit für besondere Internetprojekte, die beispielhaft sind und
insgesamt Vorbild- und Pilotcharakter für die ELKB haben.
⇒ Ansprechpartner: Kirchenrat Dr. Daniel Dietzfelbinger
Der Projektausschuss Internet (PAI), der die zusätzlichen Haushaltsmittel Internet verwaltet,
vergibt seit 2012 Mittel für Pilot- und Beispielprojekte im Internetbereich. Die Liste der bisher
unterstützten Projekte findet sich im Intranet auf der Referatsseite D 1.2
(https://www.elkb.de/hf10/d_1_2.html). Alle Initiatoren von kreativen, innovativen
Internetideen mit Pilotcharakter für die gesamte ELKB sind herzlich eingeladen, Anträge an
den
PAI
zu
stellen
(Antragsformular
und
weitere
Einzelheiten
unter
https://www.elkb.de/hf10/d_1_2_30063.html,
Rückfragen
bitte
an
[email protected]).
Kirchliche Präsenz in den privaten Medien
Zusammenfassung:
⇒ Die neuen Stellen für Verkündigungsarbeit sind gut; die Arbeit läuft im besten Sinne.
⇒ Ansprechpartner: Kirchenrat Dr. Daniel Dietzfelbinger
Die durch die Synode geschaffenen Stellen im Bereich private Medien erweisen sich als Segen
für die Verkündigungsarbeit. Die beiden Stelleninhaberinnen und der Stelleninhaber arbeiten
professionell in ihren jeweiligen Arbeitsfeldern und sind gut beim EPV angegliedert. Die
Aufgabenfelder der drei Stellen umfassen Produktion von Film- und Hörfunkbeiträgen,
Organisation von Übertragungen und Aufnahmen vor Ort sowie insbesondere bei der Stelle für
Herbstsynode 2013 in Ingolstadt
Berichte aus dem Landeskirchenrat
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den privaten Rundfunk die Zusammenarbeit und das Coaching von Pfarrern und Pfarrerinnen,
die Rundfunkandachten verfassen und aufnehmen.
Die angemessene Betreuung und Unterstützung der jeweiligen Pfarrerinnen und Pfarrer, die
im Rundfunk Geistliche Worte sprechen, ist mittlerweile gewährleistet.
Nachwort
Trotz und gerade bei allen Anstrengungen ist es gut, sich an ein Zitat Martin Luthers zu
erinnern:
„Denn wir sind es doch nicht, die da kündten die Kirche erhalten, unser Vorfarn sind es auch
nicht gewesen, Unser nachkomen werdens auch nicht sein, Sondern der ists gewest, Ists noch,
wirds sein, der da spricht: Ich bin bey euch bis zur weltende, wie Ebre. am 13. stehet: Jhesus
Christus heri et hodie et in secula, Und Apocalyp.: der es war, der es ist, der es sein wird, Ja so
heist der Man, und so heist kein ander man, und sol auch keiner so heissen.“ (WA 50, 476)
München, November 2013
Detlev Bierbaum, Oberkirchenrat
Leiter der Abteilung D – Gesellschaftsbezogene Dienste
Herbstsynode 2013 in Ingolstadt
Berichte aus dem Landeskirchenrat
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Bericht aus der Abteilung E – „Gemeinden und Kirchensteuer“
1. Haushaltsansätze und Punktwert für Kirchengemeinden
1.1. Gestaltungsgrundsätze
Für die Haushaltsanmeldungen der Gemeinde- und Kirchensteuerabteilung waren – wie in den
Vorjahren - folgende Grundsätze maßgeblich:
a) Entsprechend der Handhabung in den anderen Bereichen des landeskirchlichen Haushalts
orientieren sich die Mittelanmeldungen an den Haushaltsanmeldungen des Vorjahres, sofern nicht begründeter und unabweisbarer Mehrbedarf gegeben ist.
b) Konjunkturunabhängig verlässliche und stabile Haushaltsplanung vor Ort zu sichern, ist
zentrales Anliegen: deshalb wird auch bei günstiger Kirchensteuerentwicklung in der Regel
bei den Haushaltsansätzen im laufenden Ergebnishaushalt regelmäßig – allerdings unter
Berücksichtigung der Tarifentwicklung im Wesentlichen am Niveau der Vorjahre festgehalten. Mit einer aus Mitteln der Gemeinde- und Kirchensteuerabteilung gebildeten Schwankungsrücklage wird umgekehrt Vorsorge getroffen, dass dies auch dann gelten kann, wenn
sich das Kirchensteueraufkommen rückläufig entwickelt. In diesem Sinne wurde bereits
2o11 festgelegt, dass der Punktwert für die Schlüsselzuweisungen an die Kirchengemeinden
im Fünf-Jahreszeitraum von 2012 bis 2016 mindestens auf dem Niveau von 2011
(129,95 €) bleibt.
c) Im Sinne verantwortungsbewusster Vorsorge für die Zukunft werden die anteiligen Kirchensteuer-Mehreinnahmen des Gemeindebereichs für gemeindebezogene nachhaltige Investitionen und Rücklagenbildung verwendet (vgl. unten 2.2.).
1.2. Haushaltsansätze 2014
Unter Berücksichtigung der unter 1.1. skizzierten Grundsätze bewegen sich die im landeskirchlichen Haushaltsentwurf 2014 für Kirchengemeinden und Dekanatsbezirke vorgesehenen Mittel überwiegend auf dem Niveau von 2013. Die Erhöhung im Bereich Kirchengemeindeämter/Verwaltungsstellen von 20,54 Mio. € auf 21,07 Mio. € geht zurück auf die Tariferhöhung und auf die Übernahme der Kosten für das Spendenverwaltungsprogramm KIDSpende.
Die Mittel für Schlüsselzuweisungen werden von 74,6 Mio. € (2o13) auf 76,7 Mio. € erhöht:
78000000
76000000
74000000
72000000
70000000
68000000
66000000
64000000
2007
2008
Herbstsynode 2013 in Ingolstadt
2009
2010
2011
2012
2013
Berichte aus dem Landeskirchenrat
2014
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Budget für Schlüsselzuweisungen
Jahr
Budget
Sonderzuweisung
2007
66.100.000 €
2008
70.088.100 €
2009
70.088.100 €
5.312.158 €
2010
72.994.000 €
2.000.000 €
2011
73.500.000 €
2012
74.140.000 €
2013
74.637.000 €
2014
76.736.000 €
-
Hinweis: Im Haushalt sind 76.500.000 € als Ansatz geplant. Die Differenz in Höhe von
236.000 € geht auf die zusätzlichen Oberzentren nach Landesentwicklungsplan zurück und
die daraus resultierenden zusätzlichen Zentrumszuweisungen.
Aufgrund des eingetretenen Rückgangs unserer Kirchenmitglieder steigt damit der Punktwert von 133,50 € (2013) auf 137,65 €.
140,00 €
135,00 €
130,00 €
125,00 €
120,00 €
115,00 €
110,00 €
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Entwicklung Punktwert
Jahr
Punktwert
Sonderzuweisung
2007
113,95 €
2008
121,29 €
2009
121,90 €
9,24 €
2010
127,93 €
3,51 €
2011
129,85 €
2012
131,66 €
2013
133,50 €
2014
137,65 €
-
Herbstsynode 2013 in Ingolstadt
Berichte aus dem Landeskirchenrat
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Mit dieser Erhöhung werden - wie auch in Vorjahren - bei den Personalkosten Tarifsteigerungen und bei den Sachkosten die Inflationsrate i. W. aufgefangen.
Mit dem Haushalt 2014 soll auch die vom Landeskirchenrat beschlossene Widmung der nach
dem Haushaltsgesetz 2012 auf den Gemeindebereich entfallenden Kirchensteuermehreinnahmen des Jahres 2012 in Höhe von 9,3 Mio. € förmlich bestätigt werden: Davon sind
▪ 5,0 Mio. € für die Verstärkung des Pfarrhausfonds
▪ 1,5 Mio. € für den Fonds „Räume für die Zukunft“ und
▪ 2,8 Mio. € gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 Finanzierungssicherungsgesetz Kirchen für den Kirchensanierungsfonds bestimmt worden (aus Kirchensteuermehreinnahmen des allgemeinen
Haushalts fließen diesem weitere 7,1 Mio. €) zu.
Im Investitionshaushalt 2014 ist – in Ergänzung der 2011 beschlossenen Anschubfinanzierung
(8,0 Mio. €) eine Aufwandsrückstellung in Höhe von weiteren 8,0 Mio. € für das Projekt „Verwaltungsdienstleistungen/Doppik für Kirchengemeinden“ vorgesehen (insgesamt werden für
dieses Projekt ca. 29 Mio. €) benötigt.
2.
Entwicklung der Bautätigkeit und der Baumittel
2.1. Ergebnishaushalt
Die Baumittel im Ergebnishaushalt für (Gesamt-) Kirchengemeinden und Dekanatsbezirke im
Haushaltsjahr 2014 für Instandsetzungsmaßnahmen, Neubauten, Grunderwerb und kirchliche Kunst werden - einschließlich der staatlichen Mittel aus der Vereinbarung zum Baukanon
für Pfarrhäuser – 23,6 Mio. € (2013: 21,7 Mio. €) betragen.
2.2. Sondermittel und Rückstellungen
Zur Ergänzung der laufenden Haushaltsmittel stehen bzw. standen folgende Sondermittel und
Rückstellungen zur Verfügung, bei deren Höhe allerdings unbedingt zu berücksichtigen ist,
dass sie längerfristig die Finanzierung von Instandsetzungen bei ca. 6.400 Gebäude im Eigentum der Kirchengemeinden und Dekanatsbezirke unterstützen sollen!
2.2.1. Für den Ausbau von Kinderkrippen sind in den Jahren 2008 bis 2011 insgesamt
3,0 Mio. € zur Verfügung gestellt worden. Damit ist die Errichtung von 5.640 KinderkrippenPlätzen in kirchengemeindlichen und diakonischen Einrichtungen mit jeweils 500 € landeskirchlich unterstützt und außerdem eine Projektstelle zur inhaltlichen Beratung beim Evangelischen KITA-Verband finanziert worden. Die im Haushalt 2013 zur Verfügung gestellten Mittel
für investive Maßnahmen im Bereich des Krippenausbaus und der Kindertagesstätten in Höhe
von 3,0 Mio. € wurden zweckentsprechend eingesetzt.
Im Zeitraum von 2oo7 bis Oktober 2013 sind im Übrigen 346 Baumaßnahmen an kirchengemeindlichen Kindertagesstätten genehmigt worden, die bei Gesamtkosten in Höhe von
196,4 Mio. € aus den laufenden Haushaltsmitteln der Gemeinde- und Kirchensteuerabteilung
und den Sondermitteln des Jahres 2013 immerhin mit 18,6 Mio. € von landeskirchlicher Seite
mitfinanziert worden sind.
Herbstsynode 2013 in Ingolstadt
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2.2.2. Energie-Fonds
Die Sondermittel des Energie-Fonds, 2007 von der Gemeinde- und Kirchensteuerabteilung mit
einem Grundstock von 5 Mio. € gebildet sowie aufgrund des Wortes der Landessynode vom
2. April 2009 „Mit Energie für gutes Klima“ (KABl 2009 S. 124) um 10 Mio. € und mit Kirchensteuermehreinnahmen aus 2010 um 7,3 Mio. € verstärkt, dienen in erster Linie der der energetischen Optimierung von Pfarrdienstwohnungen und Gemeindehäusern. Die Vergabegrundsätze sind in den Richtlinien vom 22. September 2009 (KABl S. 279), geändert durch Bekanntmachung vom 12. April 2011 (KABl S. 164) geregelt. Seit 2007 sind mit Stand vom Oktober 2013
aus dem Energie-Fonds 221 Maßnahmen (155 Gemeindehäuser, 66 Pfarrdienstwohnungen)
mit einem Betrag von ca. 22,0 Mio. € gefördert worden. Eine Zwischenbilanz über das „Energetische Bauen und Erneuern in Kirchengemeinden“ gibt die so betitelte Broschüre in der von
der Gemeinde- und Kirchensteuerabteilung herausgegebenen Reihe „GemeindeEntwicklung“
Aufschluss, welche im Intranet abgerufen werden kann https://www.elkb.de/hf10/hf10_reihe-
gemeindeentwicklung.html
2.2.3. Pfarrhausfonds
Im Zeitraum von Januar 2008 bis Oktober 2013 sind 1.126 Baumaßnahmen an Pfarrhäusern
mit einer landeskirchlichen Beteiligung in Höhe von 104,5 Mio. € bewilligt worden - dies entspricht einem Anteil von ca. 73,25 % an den Gesamtkosten (142,7 Mio. €). Dadurch sind Kirchengemeinden in beispielsloser Weise in ihrer grundsätzlichen Verpflichtung zur Bereitstellung angemessener Pfarrdienstwohnungen (§ 23 Abs. 1 PfBesG) finanziell entlastet worden. Es
ist davon auszugehen, dass für die Instandsetzung der weiteren noch grundlegend zu sanierenden ca. 3oo Pfarrdienstwohnungen in Ergänzung der lfd. Instandsetzungsmittel außerordentliche landeskirchliche Haushaltsmittel in einer Größenordnung von ca. 25 bis 30 Mio. €
benötigt werden. Da die bereit gestellten Sondermittel (einschl. der Mittel des Energiefonds)
weitestgehend aufgebraucht sind und weitere Sondermittel für Pfarrhaussanierungen allenfalls in einem deutlich niedrigerem Umfang zu erwarten sind, sind die weitere Entwicklung
und Ausstattung des Pfarrhausfonds und damit die Finanzierung des landeskirchlichen Anteils
von Sanierungsmaßnahmen bei Pfarrhäusern, seit 2013 im Wesentlichen von den Instandsetzungsmitteln des Gemeindebereiches im laufenden landeskirchlichen Ergebnishaushalt abhängig. Weiterhin gilt aber:
Die Herstellung eines zeitgemäßen Sanierungsstandards mit angemessenen Wohnverhältnissen
in allen mittel- und langfristig benötigten Pfarrhäusern und –dienstwohnungen bleibt eine
vorrangige Zielstellung!
Für die Fälle, in denen eine umfassende energetische Sanierung nicht durchgeführt wird, ist
aufgrund von § 24 a PfBesG n. F. 2012 mit Wirkung vom 1. Oktober 2012 zum Ausgleich für
deutlich überdurchschnittliche (Betriebskosten-) Aufwendungen für betroffene Pfarrstelleninhaber eine Heizkostenzulage eingeführt werden. Abgesehen von der Veröffentlichung der
rechtlichen Grundlagen im Kirchlichen Amtsblatt ist darüber mit Dekanatsrundschreiben vom
6. Juni 2013 informiert worden. Soweit die Sanierungskosten 200.00 € nicht übersteigen, erfolgt die Finanzierung aus der Pfarrhausrücklage und im Übrigen aus landeskirchlichen Mitteln. Für Sanierungskosten, die 200.000 € übersteigen, kann nur noch in besonderen Ausnahmefällen eine landeskirchliche Beteiligung gewährt werden (vgl. §§ 1 Abs. 5, 7 Abs. 1 Satz 2
BekPfarrhausrücklage); in diesen Fällen ist in der Regel – wie bei Ersatzbauten - eine über die
Pfarrhausrücklage hinausgehende Eigenbeteiligung der Kirchengemeinde oder eine strukturelle Entscheidung (z. B. Eigentumsaufgabe und Anmietung) unerlässlich.
2.2.4. Kirchensanierungsfonds
In Aufnahme der Anliegen der Anträge Nr. 85 vom 29.09.2010 des Dekanatsbezirkes München
und Nr. 124 des Dekanatsbezirks Fürth vom 18.02.2011 an die Landessynode ist auf der
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Grundlage des Finanzierungssicherungsgesetzes Kirchen (FSG-Kirchen) vom 5. Dezember 2011
(KABl 2012 S. 6) ein Kirchensanierungsfonds errichtet worden, mit dem unabhängig vom lfd.
Kirchensteueraufkommen die verlässliche und nachhaltige landeskirchliche Mitfinanzierung
von notwendigen Baumaßnahmen bei Kirchengebäuden und möglichst auch eine zusätzliche
finanzielle Entlastung der Kirchengemeinden, z. B. im Zusammenhang mit der Bildung von
Rücklagen, intendiert ist. Das kirchengesetzliche Zielvolumen ist auf 150 Mio. € festgesetzt
worden; der aktuelle Mittelbestand beträgt (einschl. der für ihn bestimmten Kirchensteuermehreinnahmen aus 2012) 71,5 Mio. €. Mittel aus diesem Fonds können frühestens 2014 abgerufen werden, wenn er bis dahin zumindest ein Volumen von 75 Mio. € erreicht hat. Es kann
aufgrund der Kirchensteuerentwicklung dieses Jahres damit gerechnet werden, dass dieses
wichtige Zwischenziel 2014 tatsächlich erreicht werden kann. Unabhängig von diesem erfreu-
lichen Umstand soll dieser Fonds unter dem Gesichtspunkt der Vorsorge für die Zukunft möglichst lange Zeit geschont und landeskirchliche Bedarfszuweisungen für notwendige Sanierungsmaßnahmen an Kirchen vorerst weiterhin aus den laufenden Baumitteln des Ergebnishaushaltes finanziert werden.
2.2.5. Programm „Räume für die Zukunft“
Landeskirchliche Bedarfszuweisungen sind in der Vergangenheit angesichts der Begrenztheit
der im laufenden Haushalt zur Verfügung stehenden Baumittel nur für kirchengemeindliche
Baumaßnahmen gewährt worden, die der Substanzerhaltung oder der Beseitigung von Gefahren für Leib und Leben dienen. Im Zusammenhang mit dem landeskirchlichen Immobiliensicherungsprojekt ist von der Gemeinde- und Kirchensteuerabteilung 2008 das Programm
„Räume für die Zukunft“ gestartet worden. Damit sollen – über die durchschnittliche landeskirchliche Drittel-Förderung kirchengemeindlicher Bauprojekte hinausgehend – innovative
Baumaßnahmen zur Gebäudekonzentration und –reduktion in besonderer Weise landeskirchlich gefördert werden. Im Kontext des landeskirchlichen Immobiliensicherungsprojektes sollen
damit Anreize für „Mobilität“ bei den Immobilien gegeben werden. In den Jahren 2007, 2008,
2009 und 2013 (Kirchensteuermehreinnahmen 2012) konnten für diese Zwecke landeskirchliche Sondermittel aus Clearing-Rückzahlungen und Kirchensteuermehreinnahmen in Höhe von
insgesamt 18,8 Mio. € zurückgestellt und für entsprechende Projekte eingesetzt werden. Diese
Sondermittel sind bis auf geringe Restbestände zweckentsprechend verwendet worden. Im
Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel für kirchengemeindliche Baumaßnahmen im Ergebnishaushalt 2014 ist die Gemeinde- und Kirchensteuerabteilung jedoch bestrebt, das Programm „Räume für die Zukunft“ fortzuführen. Eventuell auf den Gemeindebereich entfallende
und über die kirchengesetzlich festgelegte Zuweisung an den Kirchensanierungsfonds hinausgehende Kirchensteuermehreinnahmen des Jahres 2013 könnten diese Zielsetzung unterstützen.
2.3. Zahl der Baumaßnahmen
Die Zahl der Baumaßnahmen bleibt auch in diesem Jahr auf anhaltend hohem Niveau: Die
Zahl der genehmigten Baumaßnahmen an Kirchen, Gemeindehäusern, Kindertageseinrichtungen und sonstigen Gebäuden mit Stand vom Oktober 2013 beträgt 310 (zum Vergleich: 200
Maßnahmen im Jahr 2006. Bei Pfarrhaussanierungen ist die Maßnahmenzahl vom in 2009 mit
235 Maßnahmen erreichten bisherigen Höchststand allerdings deutlich auf 119 in 2013(Stand
vom Oktober) zurückgegangen.
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2.4. Landeskirchliche Bauberatung - Immobilienberatung vor Ort
Die Bauberatung und Bauaufsicht der kirchlichen Aufsichtsbehörden unterstützt die (Gesamt-)
Kirchengemeinden und Dekanatsbezirke bei der strategischen Planung ihres Gebäudebestandes sowie bei der Planung, Errichtung und Unterhaltung ihrer Gebäude. Zum Gelingen dieser
Aufgaben ist die Beratung durch die Baureferate der Gemeinde- und Kirchensteuerabteilung
des Landeskirchenamtes bzw. der Landeskirchenstelle (landeskirchliche Baureferate) bereits bei
den ersten Projektüberlegungen erforderlich. Dadurch wird sichergestellt, dass alle notwendigen Aspekte in die Planung des Projekts rechtzeitig einbezogen werden und die Baumaßnahme
in hoher Qualität und Wirtschaftlichkeit realisiert werden kann (Nr. 4 KGBaubekanntmachung).
Immer wieder wird von Kirchengemeinden beklagt, dass zeitnahe Beratungstermine mit den
landeskirchlichen Baureferenten nicht immer zu bekommen sind. Dies lässt sich aufgrund der
derzeitigen Vielzahl der Baumaßnahmen selbst bei außerordentlich hohem Engagement der
landeskirchlichen Architekten und Architektinnen leider nicht ganz vermeiden. Im Rahmen
eines zunächst auf vier bis fünf Jahre befristeten Modellversuchs für oberfränkische Dekanatsbezirke soll jedoch erprobt werden, ob die landeskirchliche Bauberatung stärker regionalisiert werden kann. Ab Januar 2014 wird deshalb eine der Baureferentenstellen der Landeskirchenstelle Ansbach als Außenstelle zur Abkürzung der Wege in Hof in „Bürogemeinschaft“ mit
dem dortigen Kirchengemeindeamt verortet.
3.
Projekt Immobiliensicherung (2008-2013) – der Prozess geht weiter!
Das am 1. Januar 2008 gestartete landeskirchliche Projekt Immobiliensicherung ist mit zum
30. Oktober 2013 erfolgter Übergabe des Abschlussberichts der Projektleiterin, Frau Kirchenoberverwaltungsdirektorin Ulrike Kost, als solches beendet worden. Die Beendigung betrifft
lediglich die Arbeitsform, nicht die damit verbundenen Fragestellungen und Aufgaben.
Vielmehr ist an diesen fortlaufend mit dem Ziel nachhaltiger Klärungen weiterzuarbeiten
- in den Kirchengemeinden und Dekanatsbezirken (einschl. ihrer Verwaltungseinrichtungen)
im Rahmen der Verabschiedung (soweit noch nicht geschehen), Fortschreibung und Umsetzung der örtlichen und regionalen Gebäudekonzeptionen und der Gebäudedaten-Pflege,
- im landeskirchlichen Baureferat E 3.1und im Referat E 2.1 der Gemeindeabteilung im Rahmen der Auswertung der Gebäudekonzeptionen der Dekanatsbezirke,
- im Projekt „Verwaltungsdienstleistungen/Doppik für Kirchengemeinden“ (VfKG) hinsichtlich
der flächendeckenden Implementierung des Aufgabenbereichs Bau- und Liegenschaftswesen als Pflichtaufgabe aller Kirchengemeindeämter und Verwaltungsstellen und hinsichtlich
der kaufmännischen Bewertung kirchlicher Immobilien.
3.1.
Ziele des Projekts
Ziel des Projekts war es, für den Gesamtbereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
eine einheitliche flächendeckende Strategie und Organisation der Immobilienbewirtschaftung
in den (Gesamt-) Kirchengemeinden und Dekanatsbezirken zu erarbeiten.
Auf der Basis dieser Bestandsaufnahme und den sich hieraus ergebenden Empfehlungen sollen
für den Gesamtbereich der Landeskirche Erkenntnisse für die weitere rechtliche Ausgestaltung
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des innerkirchlichen Finanzausgleichs und Kriterien für die künftige Vergabe landeskirchlicher
Bedarfszuweisungen gewonnen werden.
3.1.1 Übergeordnete Zielerreichung
Abgesehen von den konkreten Teilzielen ist ein übergeordnetes Gesamtziel erreicht worden,
das für die Realisierung aller Teilziele und die Weiterarbeit entscheidend ist:
Ein neues bzw. vertieftes Bewusstsein für die vorhandenen Immobilien, ihren Bedarf
und ihre Nutzung sowie den notwendigen Aufwand dafür. Die Immobilien als Teil des
Vermögens zu sehen – nicht nur im Baufall – und dementsprechend einmal jährlich in
der Haushaltsplanung grundsätzlich zu betrachten.
3.1.2
Teilziele
Ziel 1: Erfassung des Kirchengemeindlichen Gebäudebestands nach
a) technischen und
b) b) kaufmännischen Stammdaten
Ziel 2: Instandsetzungskostenprognose für jedes Gebäude
Ziel 3: Klärung des Verhältnisses des Bedarfs an finanziellen Mitteln für Bauunterhalt sowie
Instandsetzungen und den tatsächlich vorhandenen Mitteln
Ziel 4: Überlegungen zur wirtschaftlichen Eigennutzung und zu den Möglichkeiten einer
Fremdnutzung (Vermietung, Veräußerung) der vorhandenen Immobilien
Ziel 5: Auf der „mittleren“ Ebene Empfehlungen zu erarbeiten, welche Gebäude vorrangig
erhalten werden sollen.
3.1.3 Budget
Das Projektbudget in Höhe von 5,0 Mio. EURO wurde in voller Höhe für die externen Architektenhonorare, Projektkräfte in den Verwaltungseinrichtungen und die IT-Weiterentwicklung
(ARCHIKART) benötigt. Darüber hinaus sind zusätzliche Abteilungsmittel für Projekteinsätze in
den Verwaltungseinrichtungen bewilligt worden.
3.2. Erkenntnisse aus dem Projekt Immobiliensicherung
Es hat sich sehr bewährt, im Projekt nach der Leitlinie vorzugehen, „Betroffene zu Beteiligte zu
machen.“ Dadurch, dass alle (Gesamt-)Kirchengemeinden und Dekanatsbezirke mit ihren Verwaltungseinrichtungen in die Pflicht genommen sind, bei der Datenerfassung und für ihren
Bereich an der Erarbeitung strategischer Gebäudekonzeptionen mitzuwirken, hat sich das Bewusstsein für einen nachhaltigen Umgang mit den eigenen Gebäuden und ihre Finanzierung
im Projektzeitraum erkennbar erhöht.
Dabei haben sich aber folgende besondere Herausforderungen und Erschwernisse ergeben:
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3.2.1 Situation der Eigentümer und der örtlichen Verwaltungseinrichtungen
Der Prozess der Stammdatenerfassung hat deutlich gemacht, dass durch eine einheitliche
Verwaltungsstruktur für die Erledigung gleicher Aufgaben in allen Dekanatsbezirken der ELKB
mit 1.540 Kirchengemeinden und 6.400 Gebäuden der Aufwand an Zeit und Geld minimiert
werden könnte.
Die Erfassung der technischen Stammdaten für alle Gebäude durch ca. 140 örtliche externe
Architekten hat trotz einheitlicher Vorgaben, welche Daten zu erfassen sind, auf allen Ebenen
zu einem hohen Kommunikationsaufwand und einer nicht vollständig befriedigenden Datenqualität geführt.
Diese externe Auftragnehmersituation spiegelt sich auch in der internen Verwaltungsstruktur
wieder; die personellen Voraussetzungen in den Verwaltungseinrichtungen waren im Hinblick
auf das zur Verfügung stehende Zeitbudget und das vorhandene Fachwissen sehr heterogen.
Dabei spielte insbesondere eine Rolle, dass in vielen Verwaltungseinrichtungen das Arbeitsgebiet Bau- und Liegenschaften nur eine untergeordnete Rolle spielte und in diesen Fällen nicht
auf langjähriges Fachwissen zurückgegriffen werden konnte.
3.2.2 Zusammenspiel von zentraler und örtlicher Projektleitung
Das Projekt Immobiliensicherung war in seiner Konzeption als Flächenprojekt für alle Kirchengemeinden und Verwaltungen in der ELKB aufgesetzt. Um eine angemessene Umsetzung vor
Ort sicher zu stellen, hat jede Verwaltungseinrichtung dazu ihre eigene örtliche Projektstruktur festgelegt.
Daraus ergab sich ein hoher Abstimmungsbedarf bezüglich der jeweiligen Form der Projektumsetzung und der Harmonisierung der unterschiedlichen Zeitpläne. In zeitlicher Hinsicht
mussten die Vorgaben der zentralen Projektleitung immer wieder neu definiert werden, um die
Motivation der Beteiligten und die inhaltliche Umsetzung der Projektinhalte nicht zu gefährden.
3.2.3 Kommunikationsformen
Die Kommunikation in diesem Großprojekt war eine besondere Herausforderung, da sowohl
Fachwissen als auch Projektaufgaben an hauptamtlich und ehrenamtlich Mitarbeitende kommuniziert werden musste. Alle Informationen mussten immer unter dem örtlichen Blickwinkel
der Eigentümer der Immobilien als auch unter dem landesweiten Blickwinkel der aus den Ergebnissen abzuleitenden, allgemeinen Vorgaben kommuniziert werden.
Die Effizienz schriftlicher Informationen stieß oft an ihre Grenzen – ergänzende regionale
Veranstaltungen zur persönlichen Begegnung und Austausch waren eine wertvolle Unterstützung.
3.3. Umgesetzte Impulse für die Immobilienbewirtschaftung
Aus dem Projekt Immobiliensicherung haben sich folgende, bereits umgesetzte Impulse für
die Immobilienbewirtschaftung ergeben:
3.3.1 Erlass der Kirchengemeinde - Baubekanntmachung vom 11.05.2010 (RS 365),
3.3.2 Projekt Klimacheck „Sparflamme“ – zur Optimierung des Energieverbrauch in Kirchengemeinden,
3.3.3 Aufbau des Rücklagenfonds „Energiefonds“,
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3.3.4 Aufbau des Rücklagenfonds „Räume für die Zukunft“ zur landeskirchlichen Unterstützung innovativer, den laufenden Bauunterhalt reduzierender Bauprojekte,
3.3.5 Aufbau des Rücklagenfonds „Kirchensanierungsfonds“.
3.4. Vorgeschlagene Verbesserungen
Folgende Erkenntnisse aus dem Projektablauf sind als Grundlage für die Weiterarbeit im Projekt „Verwaltungsstrukturen“ festzuhalten, um eine Optimierung der Immobilienbewirtschaftung zu erreichen:
-
Gebäude sind regelmäßig einmal jährlich durch den Eigentümer zu begehen.
-
Aufwand und Ertrag jedes Grundstücks und Gebäudes sind einzeln, d.h. objektbezogen
zu buchen. Dabei sind angemessene Substanzerhaltungsrücklagen zu berücksichtigen.
-
Im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung ist die jeweilige örtliche Gebäudekonzeption zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
-
Bei Pfarrdienstwohnungen, die zur 2.-4. Pfarrstelle gehören, ist von der Eigentümerin
spätestens vor jedem Stellenwechsel in Absprache mit dem Dekan/der Dekanin und der
Landeskirchenstelle zu prüfen, ob das Vorhalten von Eigentum für diese Dienstwohnung auf Dauer sinnvoll ist, sofern dies nicht bereits im Rahmen der örtlichen und regionalen Gebäudekonzeption erfolgt ist. Dabei sind insbesondere folgende Aspekte zu
berücksichtigen:
a) Ist eine sehr teure Instandsetzung des Hauses notwendig?
b) Ist die Lage der Pfarrdienstwohnung im Hinblick auf die Entwicklung der Gemeindeziele geeignet?
c) Ist der Zuschnitt und/oder die Größe der Pfarrdienstwohnung auf Dauer geeignet?
d) Hat die Kirchengemeinde bei mehreren Pfarrdienstwohnungen genügend Möglichkeiten, verschiedene Familiensituationen der Stelleninhaber zu berücksichtigen (4bis 6-köpfige Pfarrfamilie oder Single)?
-
Konzentration bisher örtlich verstreuter, gemeindlicher Nutzungen in einem Gebäude
bzw. an einem Standort möglich ist.
3.5. Konsequenzen für Verwaltungsstrukturen auf der mittleren Ebene
Bei der Durchführung des Projekts Immobiliensicherung hat sich bestätigt, dass das Thema
Immobilienbewirtschaftung als Teil der Vermögensverwaltung der Kirchengemeinden weitaus
verbindlicher und einheitlicher als bisher im Katalog der Dienstleistungen der Kirchengemeindegemeindeämter und (Gesamt-)Verwaltungsstellen verankert werden muss. In diesem Zusammenhang ergibt sich ein Bedarf an Personalentwicklung, um entsprechende Fachbereiche
und fehlendes Immobilienfachwissen für diese Aufgaben aufzubauen und zu entwickeln. Nur
so kann eine hier wünschenswerte Entlastung der Pfarrämter kann erreicht werden.
Durch die Weiterentwicklung des Fachbereichs Bau und Liegenschaften auf der mittleren Ebene kann die Wahrnehmung der Beratung und Aufsicht durch Landeskirchenamt und LandesHerbstsynode 2013 in Ingolstadt
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kirchenstelle dann stärker auf strategische Grundsätze und die Klärung komplizierter Sachverhalte fokussiert werden.
Unbeschadet des formalen Projektabschlusses ist an den inhaltlichen Themenstellungen der
Immobilienbewirtschaftung im Gemeindebereich laufend weiter zu arbeiten. Deshalb werden
sowohl die noch abzuschließenden Teilaufgaben (vgl. 3.6) als auch die ständigen Grundsatzfragen als Daueraufgabe in die ordentliche Verwaltungsstruktur übernommen.
3.6. Weiterarbeit an bisherigen Teilaufgaben des Projekts
Die vor Ort und in den zuständigen Referaten der Gemeinde- und Kirchensteuerabteilung
noch erforderliche Weiterarbeit betrifft insbesondere folgende Bereiche:
3.6.1 Vervollständigung der Eingabe von Plänen aller Gebäude
3.6.2 Stammdatenerfassung Kaufmännische Gebäudedaten
3.6.3 Vollständige Überprüfung der Gebäudeversicherungsdaten
3.6.4 Regionale Gebäudekonzeptionen wurden bis zum 30. September 2013 von 34 Dekanatsbezirken abgegeben. Weitere 33 stehen noch aus und sind dringend bis Ende 2013 erbeten.
Dadurch verschiebt sich die Gesamtauswertung dieser Konzeptionen, die bereits begonnen hat, in die Jahre 2014/2015!
3.7. Insbesondere: Regionale Gebäudekonzeptionen
3.7.1 Zweck und Nutzen der Gebäudekonzeptionen
Im Rahmen des Projekts waren die Dekanatsbezirke gebeten, bis Ende 2012/Anfang 2013 die
örtlichen Gebäudekonzeptionen ihrer Kirchengemeinden zu sichten sowie strategisch und gemeindeübergreifend zu beurteilen (regionale Gebäudekonzeptionen).
Aus der Perspektive des Projekts und der Gemeindeabteilung werden an die Erarbeitung örtlicher und regionaler Gebäudekonzeptionen folgende Erwartungen geknüpft:
a) In Bezug auf die örtliche und regionale Ebene:
- Gebäude im Zusammenhang der Gemeindearbeit und Gemeindeentwicklung wahrnehmen,
- Analyse und Vergewisserung, welche Gebäude für die kirchliche Arbeit auf örtlicher und
regionaler Ebene unverzichtbar bzw. unaufgebbar sind (Gebäudekonzeption),
- Klärung des Verhältnisses von Bedarf und voraussichtlichen Mitteln,
- Kreative Lösungen entwickeln, z. B.
• Anmietung statt Eigentum (v. a. bei Pfarrdienstwohnungen)
• Nutzungen konzentrieren („Räume für die Zukunft“)
• Räume mit anderen Kirchengemeinden und Dritten (z. B. Kommune) teilen (kooperieren).
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b) In Bezug auf die landeskirchliche Ebene:
Substantiierten Überblick gewinnen, um
- landeskirchliche Bedarfszuweisungen noch mehr nach klaren, transparenten und situationsgerechten Kriterien und Prioritäten zu vergeben,
- den Gemeinden bei der Planung, Durchführung und Finanzierung von Baumaßnahmen
auch weiterhin ein verlässlicher Partner sein zu können und
- ggf. die Regelungen des Innerkirchlichen Finanzausgleichs nach zu justieren, insbesondere zur Sicherung der Finanzierung des lfd. Bauunterhalts für unaufgebbare/unverzichtbare Gebäude in strukturschwachen Regionen.
3.7. 2 Verfahren der Auswertung
Das weitere Verfahren sieht aus wie folgt:
a) Eingangsbestätigung an die Dekanate mit Benennung der Zuständigen in der Gemeindeund Kirchensteuerabteilung und gegebenenfalls Rückfragen bzw. Ergänzungen zur Gebäudekonzeption sowie Zeitplan,
b) Auswertung der regionalen Gebäudekonzeptionen durch das landeskirchliche Baureferat in
München (E 3.1) und das Gemeindereferat (E 2.1) unter Einbeziehung der Landeskirchenstelle; wesentlicher Bestandteil der Auswertung ist ein gemeinsames Vor-Ort-Gespräch des
zuständigen Baureferenten/der zuständigen Baureferentin mit Dekan/Dekanin, Leitung der
örtlichen Verwaltungseinrichtung ggf. Mitgliedern des örtlichen Dekanats(struktur)ausschusses.
c) Stellungnahme der Gemeindeabteilung an die Dekanate mit Hinweisen zu wesentlichen
Inhalten der Gebäudekonzeption und strategischen Impulsen für die Weiterarbeit sukzessive
in 2013/2014,
d) Berücksichtigung der regionalen Gebäudekonzeptionen, soweit sie von der Gemeinde- und
Kirchensteuerabteilung bestätigt sind, bei der Prüfung zur kirchenaufsichtlichen Genehmigung und Mitfinanzierung von Bauprojekten.
4.
Projekt Verwaltungsdienstleistungen/Doppik für Kirchengemeinden
(VfKG)
4.1. Ziele des Projektes „Verwaltungsdienstleistungen für Kirchengemeinden“
Das von der Gemeinde- und Kirchensteuerabteilung seit dem 1. Januar 2012 mit Herrn Dr.
Alexander Stock als Projektleiter durchgeführte Projekt „Verwaltungsdienstleistungen für Kirchengemeinden“ (VfKG) verfolgt eine doppelte Zielstellung:
• Zum einen ist deutlich, dass Kirchenvorstände und Pfarrämter vor dem Hintergrund der gestiegenen rechtlichen und edv-technischen Anforderungen und der Stellenentwicklung im
Gemeindebereich verstärkt auf die kompetente und verlässliche Unterstützung durch die
örtliche Verwaltungsstelle bzw. das örtliche Kirchengemeindeamt angewiesen sind. Besonderer Handlungsdruck besteht nach unserer Überzeugung im Immobilien- und Bauwesen. Die
gerade in diesem Aufgabenbereich bestehenden, durch Satzungsrecht und Personalausstattung bedingten, erheblichen Unterschiede im Dienstleistungsangebot der Verwaltungseinrichtungen für Kirchengemeinden sind dringlich möglichst weitgehend aufzulösen.
Das erforderliche einheitliche Grundangebot an Verwaltungsdienstleistungen soll durch entsprechende kirchengesetzliche Regelungen gesichert werden. Die Landessynode hat bei ihrer
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Frühjahrstagung 2013 bereits → Eckpunkte eines Kirchengesetzes über die Verwaltungsdienstleistungen für (Gesamt-)Kirchengemeinden und Dekanatsbezirke beschlossen
(vgl. Vorlage 6).
• Zum anderen verlangt die kirchliche Mitglieder- und Finanzentwicklung ein zukunftsfähiges
Haushalts- und Rechnungswesen, das vor Ort eine nachhaltige Finanzplanung gewährleisten
kann. Wie auf der Ebene der Landeskirche bereits vollzogen, soll deshalb bis 2017/2018 auch
auf der Ebene der (Gesamt-)Kirchengemeinden und Dekanatsbezirke die kirchliche Doppik
eingeführt werden.
Im Rahmen des Projekts „Verwaltungsdienstleistungen für Kirchengemeinden“ (VfKG) gilt es, in
diesem Sinne das Dienstleistungsangebot der bestehenden Verwaltungseinrichtungen für Kirchengemeinden, Gesamtkirchengemeinden und Dekanatsbezirke neu auszurichten.
4.2. Kirchliche Doppik im Gemeindebereich
Die kirchenleitenden Gremien haben 2009, auf Basis der Ergebnisse des Projekts „Doppik für
Kirchengemeinden?“ beschlossen, das System des doppischen Rechnungswesens auf die Fläche zu übertragen. Die Gemeinde- und Kirchensteuerabteilung führt daher in ihrem Projekt
VfKG eine Machbarkeitsprüfung durch, ob und wie die „kirchliche Doppik“ und die Software
SAP FI/CO (= Finanzwesen/Controlling) für die Fläche geeignet sind.
Das Projekt VfKG hat bis Ende 2012 konzeptionell ausgearbeitet, wie die kirchliche Doppik
ausgestaltet sein sollte, um den Anforderungen der Kirchengemeinden, Gesamtkirchengemeinden, Dekanatsbezirke und deren Verwaltungseinrichtungen zu genügen. Die entsprechende Vorstudie kann auf der Intranetseite www.elkb/vfkg eingesehen werden. Der Lenkungsausschuss hat auf dieser Basis mit seinem Beschluss vom 07.12.2012 die prinzipielle
Eignung der „kirchlichen Doppik“ nochmals bestätigt.
In diesem Zusammenhang wurde auf konzeptionellem Wege auch die Umsetzbarkeit der
kirchlichen Doppik mit SAP FI/CO untersucht. Hierbei galt es insb. die Möglichkeiten und
Probleme der Einführung von SAP FI/CO für die (Gesamt-)Kirchengemeinde, Dekanatsbezirke
und deren Verwaltungseinrichtungen zu analysieren.
Im Ergebnis der Prüfung wird ein gestufter Einsatz SAP FI/CO vorgeschlagen:
a) Die Kirchengemeinden erhalten eine Web-Oberfläche, die sich sehr stark an dem
bisher im Einsatz befindlichen KFM-web orientiert. Hierdurch wird die vermeintliche Komplexität von SAP auf der Gemeindeebene nicht sichtbar. Gleichzeitig
werden den Kirchengemeinden standardmäßig (über Nacht oder monatlich) Berichte zur z.B. Haushaltsüberwachung als Download zur Verfügung gestellt.
b) Die Verwaltungseinrichtungen erhalten mit SAP FI/CO die Funktionalitäten, die
auch bisher von KFM Basis angeboten werden. Dieser Komplexitätsgrad der SAP
FI/CO-Anwendungen ist für „normale“ Buchhaltungskräfte erlernbar, da die Funktionalitäten „Rechnung eingeben“, „Rechnung verbuchen“ etc. auch in SAP Standardprozesse darstellen. Die Haushaltsplanung wird ebenso, wie auf der Ebene der
Kirchengemeinden durch die neue Web-Oberfläche unterstützt und stellt somit
keine größeren Komplexitätsanforderungen dar.
c) Komplexe Sachverhalte der Doppik und der SAP FI/CO Anwendungen werden
zentral im Verwaltungsverbund als Dienstleistung einer Verwaltungseinrichtung
für die anderen wahrgenommen (z. B. komplexere Fragen der Bilanzierung oder
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die Anlagenbuchhaltung). Dieses komplexe, technische SAP-AnwendungsKnowhow gilt es nicht in allen Verwaltungseinrichtungen, sondern nur in einer
Verwaltungseinrichtung in einem Verwaltungsverbund aufzubauen.
Vor jetzt anstehenden weiteren Entscheidungen, insbesondere der Beauftragung eines Implementierers der technische Einstellungen in SAP FI/CO für die Pilotierung in der Pilotregion
Augsburg, habe ich als für das Projekt verantwortlicher Oberkirchenrat eine umfassende
Überprüfung des bisher eingeschlagenen Weges veranlasst. Diese hatte neben der konzeptionellen Machbarkeit v. a. folgende Grundsatzfrage zum Gegenstand:
→ Wie sind
• das Interesse einer möglichst einheitlichen IT-Systemlandschaft des Haushaltsund Rechnungswesens in der ELKB und die sich daraus ergebenden, gesamtkirchlichen Effekte
gegenüber
• genuin kirchengemeindlichen fachlichen Belangen und
• durch die Softwareentscheidung bedingten bzw. absehbaren wirtschaftlichen,
organisatorischen und personellen Folgewirkungen
zu gewichten?
Bereits die Ankündigung dieser Prüfung in der ARGE-Begleitgruppe im Projekt VfKG führte
dazu, dass die Gemeinde- und Kirchensteuerabteilung eine relativ große Zahl an Briefen erhielt, die zum großen Teil die Notwendigkeit der Prüfung dieser Fragen bestätigten, aber
auch auf weitergehende Aspekte beinhalteten.
In einer von Herrn Dr. Stock in Zusammenarbeit mit der Fa. arf GmbH Nürnberg vorgelegten,
umfangreichen Ausarbeitung wurden die darüber hinausgehenden Anfragen aufgegriffen
und im Einzelnen fachlich erörtert. 1 Es wurde hierbei die Frage gestellt, welche finanziellen,
organisatorischen, Projekt-technischen und kirchpolitischen Auswirkungen eine Entscheidung für oder gegen SAP FI/CO haben würde. Um die Auswirkungen einer Entscheidung gegen SAP FI/CO abschätzen zu können, wurde ein Alternativszenario mit einer anderen Software zur Unterstützung der kirchlichen Doppik untersucht. Zur Prüfung wurden Informationen und Daten anderer Landeskirchen herangezogen, die die kirchliche Doppik mit einer anderen Softwarelösung realisiert haben.
Im Ergebnis dieser Studie wurde deutlich, dass ein Projekt mit SAP FI/CO und ein späterer
Betrieb zwar um15-20% teurer ist als mit einer anderen Software. Ein Einsatz von zwei unterschiedlichen Softwarelösungen für die kirchliche Doppik in der Fläche und auf landeskirchlicher Ebene hätte jedoch gravierende negative organisatorische Konsequenzen (Betrieb,
Support, Steuerung) und würde auf Dauer den Erfahrungsaustausch zwischen der Gemeindeund der landeskirchlichen Ebene ausschließen. Erhebliche Verzögerungen im Projektablauf
wären unvermeidlich.
1
Die Studie: „Grundsatzfragen des Software-Einsatzes für die Umstellung auf die kirchliche
Doppik im Gemeindebereich“ ist ebenfalls auf den Intranetseiten des Projekts VfKG:
elkb.de/vfkg zu finden.
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Die Ergebnisse der bezeichneten Studie lassen sich wie folgt schematisch zusammenfassen:
Entscheidungsalternativen
Finanzielle
Auswirkungen
Organisatorische
Auswirkungen
Projekttechnische
Auswirkungen
SAP FI/CO für
die Fläche
Alternatives
ERP-System
für die Fläche
(-)
(+)
(++)
Kirchenpolitische
Auswirkungen
(+)
(+)
(--)
(--)
(-)
Abb. 1: Ergebnisübersicht der Prüfung des Einsatzes von SAP FI/CO in der Fläche
Die genannte Studie wurde zusammen mit den Argumenten und Impulsen aus der Praxis
dem Lenkungsausschuss des Projektes VfKG, in dem alle Kirchenkreise vertreten sind, am
11.07.2013 vorgelegt. Im Ergebnis stimmte der Lenkungsausschuss „einstimmig“ für die Einführung von SAP FI/CO in der Fläche.
Auf unsere Vorlage hat sich auch der Landeskirchenrat bei seiner Klausurtagung am
16./17. Juli 2013 sehr ausführlich mit dieser Untersuchung und allen bis dahin eingegangenen Schreiben aus der Fläche befasst. Im Ergebnis stimmte der Landeskirchenrat unter Berücksichtigung der gewichtigen Impulse aus der Praxis „einstimmig“ unserem Beschlussvorschlag zugunsten SAP FI/CO zu. Auf dieser Grundlage kann nun im Einzelnen die Ausarbeitung der Art und Weise des Einsatzes von SAP FI/CO fortgeführt werden, so dass dieses Programm möglichst optimal die Anforderungen der Fläche erfüllt.
Zugleich hat der Landeskirchenrat beschlossen, die Pilotierung um ein Jahr auf den
1. Januar 2016 zu verschieben. Dies eröffnet die Möglichkeit 2014 die konzipierten Lösungen
in konkrete, aus der Praxis entnommen SAP FI/CO-Geschäftsprozessen darzustellen, zu informieren und, noch bevor in Augsburg mit der konkreten Pilotierung begonnen wird Impulse und Anforderungen aus der Praxis für SAP FI/CO aufzunehmen. Dies schafft ein weiteres
Stück Sicherheit, dass am Ende eine Rechnungswesensoftware für die Kirchengemeinden,
Gesamtkirchengemeinden, Dekanatsbezirke und deren Verwaltungseinrichtungen zur Verfügung steht, welche einen reibungslosen Betrieb gewährleistet.
4.3. Verwaltungsdienstleistungen für Kirchengemeinden – Optimierung der Verwaltungsstrukturen und - prozesse
Unter Aufnahme der Ergebnisse früherer Projekte (Projekt „Aufgaben, Strukturen und Personalausstattung der Verwaltungsstellen und Kirchengemeindeämter“ und Projekt „Synoptische
Bestandsaufnahme organisationsrelevanter Projekte der Gemeindeabteilung“) hat sich das
Projekt VfKG insbesondere mit der Detaillierung des Dienstleistungskatalogs der Verwaltungseinrichtungen für die (Gesamt-)Kirchengemeinden und Dekanatsbezirke gemäß
§ 3 Abs. 2 des der Landessynode zur Beschlussfassung vorgelegten Verwaltungsdienstleistungsgesetzes (VDG Vorlage 6) sowie mit den Grundlagen für eine verbindliche Zusammenarbeit von Verwaltungseinrichtungen („Verwaltungsverbünde“) befasst. Die Ergebnisse dieser
Arbeit wurden in einer „2. Handreichung für Verwaltungsverbünde“ 2 zusammengefasst.
2
Die „2. Handreichung für Verwaltungsverbünde“ können Sie auf den Intranetseiten des Projekts VfKG: www.elkb.de/vfkg herunterladen.
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Im Jahr 2014 werden mit allen Verwaltungseinrichtungen bzw. Verwaltungsverbünden Absprachen zur konkreten Umsetzung des Verwaltungsdienstleistungsgesetzes getroffen.
4.4. Handreichungen für Kirchenvorstände
Als ein wesentlicher Baustein im Kommunikationskonzept zur Vermittlung des Projekts VfKG
ist als 4. Heft in der Reihe GemeindeEntwicklung → die Broschüre „Verwaltung – Dienstleistung für Kirchengemeinden“ erschienen, die in den letzten Wochen an die Pfarrämter und
Kirchenvorstände versandt worden ist.
Neben Grundinformationen zum Projekt VfKG möchte die Broschüre einführende Erläuterungen zu wesentlichen Verwaltungsaufgabenbereichen der Kirchengemeinden, nicht zuletzt
auch zum Verfahren der Aufstellung des Haushaltsplans einer Kirchengemeinde und zur Zusammenarbeit mit der örtlichen Verwaltungseinrichtung geben. Sie ergänzt insoweit die vom
Amt für Gemeindedienst in Nürnberg (afg) herausgegebenen Praxishefte für den Kirchenvorstand „Stark starten“ (Teil 1/Leitung, Kommunikation, Kooperation; Teil 2/Verfassung, Gesetze,
Ordnungen).
Außerdem wurde ein Katalog wichtiger Fragen und Antworten zum Projekt VfKG vorgelegt
(Anlage zu diesem Bericht).
5.
Kirchensteuerrecht und allgemeines Steuerrecht
5.1. Kirchensteuer auf Kapitalertragsteuer (Kirchenkapitalertragsteuer)
Die zum 1. Januar 2009 im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes durch die Einführung der sog. Abgeltungsteuer neu geordnete Besteuerung von Kapitalerträgen ist für die darauf anfallende Kirchenkapitalertragsteuer immer noch nicht vollständig nachvollzogen. Anstelle des bei der Einführung der Abgeltungsteuer automatisierten Erhebungsverfahrens beruht die Erhebung derzeit noch auf persönlicher Anmeldung der Steuerpflichtung bei der Bank
bzw. Angabe in der Einkommensteuererklärung. Das automatisierte Einzugsverfahren wird nun
definitiv ab dem 1. Januar 2015 zur Anwendung kommen. Das Bayerische Kirchensteuergesetz
ist mit Änderungsgesetz vom 2. Juli 2013 in diesem Sinne geändert worden.
5.2. Kirchensteuer bei eingetragenen Lebenspartnerschaften
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 7. Mai 2013, 2 BvR 909/06, entschieden, dass die Ungleichbehandlung von Verheirateten und Lebenspartnern in den §§ 26,
26b, 32a Absatz 5 des Einkommensteuergesetzes zum Ehegattensplitting mit dem allgemeinen
Gleichheitssatz des Artikels 3 Absatz 1 des Grundgesetzes nicht vereinbar ist.
Durch Bundesgesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes vom 15. Juli 2013
(BGBl. I S. 2397) ist bestimmt worden, dass die Regelungen dieses Gesetzes zu Ehegatten und
Ehen auch auf Lebenspartner und Lebenspartnerinnen anzuwenden sind. Da sich die Kirchenumlagen nach dem Maßstab der Einkommen- bzw. Lohnsteuer bestimmen, ist diese Gleichstellung auch für die Kircheneinkommen- und Kirchenlohnsteuer sowie das besondere Kirchgeld
nachzuvollziehen. Ein entsprechendes Änderungsgesetz zum Bayerischen Kirchensteuergesetz,
das voraussichtlich erst im Frühsommer 2014 verabschiedet werden kann, jedoch dann rückwirkend in Kraft treten wird, ist in Vorbereitung.
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5.3. Allgemeines (Orts-) Kirchgeld
In den Eingaben 192 (Frühjahrssynode 2013) und 201 ist das allgemeine (Orts-)Kirchgeld problematisiert und seine Umwandlung in einen freiwilligen Gemeindebeitrag bzw. seine Abschaffung gefordert worden. Von anderer Seite sind rechtliche Bedenken vor allem gegen die
Selbsteinschätzung beim gestaffelten Kirchgeld geltend gemacht worden.
Im Rahmen ihrer Stellungnahme zu Eingabe 192 hat die Gemeinde- und Kirchensteuerabteilung eine umfassende Prüfung dieser Fragestellungen unter Einbeziehung der für Öffentlichkeits- und Fundraisingarbeit Verantwortlichen der Gesamtkirchengemeinden und Dekanatsbezirke in Aussicht gestellt. Die Einberufung einer entsprechenden Arbeitsgruppe war bisher leider nicht möglich.
Ohne diesen Beratungen vorgreifen zu wollen, ist seitens der zuständigen Fachabteilung festzustellen:
Es spricht manches dafür, das Kirchgeld als Ortskirchensteuer durch einen Gemeindebeitrag
auf Spendenbasis zu ersetzen. Andererseits erfährt der für die Gemeindearbeit unverzichtbare
Meldedatenbezug durch die Erhebung einer Ortskirchensteuer über Art. 140 GG /
Art. 137 Abs. 6 Weimarer Reichsverfassung, über die staatlichen Meldegesetze hinausgehend
mittelbar auch eine verfassungsrechtliche Garantie.
5.4. Zunehmender Beratungsbedarf im allgemeinen Steuerrecht
Vor dem Hintergrund der Fortentwicklung des Mehrwertsteuerrechts im europäischen Kontext
und der neuen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Umsatzbesteuerung öffentlichrechtlicher Körperschaften ist davon auszugehen, dass der Beratungsbedarf zu Fragestellungen
der allgemeinen Steuerrechts erheblich wachsen wird.
Anstelle der Inanspruchnahme – gegenüber schon bisher - noch weitergehender externer Beratungsleistungen soll deshalb in der Gemeinde- und Kirchensteuerabteilung im Landeskirchenamt ein Fachreferat (E 1.2) geschaffen werden, das mit einem Juristen/einer Juristin mit
ausgewiesenen vertieften Kenntnissen und Erfahrungen im allgemeinen Steuerrecht (Fachanwalt/Fachanwältin für Steuerrecht) zu besetzen ist.
Diese Stelle wird zur Unterstützung der Kirchengemeinden und ihrer Verwaltungseinrichtungen ebenso wie der landeskirchlichen Einrichtungen und Dienste bei der Klärung steuerrechtlicher Fragen benötigt. Die entstehenden Personalkosten (ca. 90.000 €/Jahr) können durch die
Reduzierung externer Beratungsleistungen zu einem erheblichen Teil kompensiert werden.
Unabhängig davon plant die Abteilung insbesondere für die in der Praxis der Kirchengemeinden und der kirchlichen Dienste und Einrichtungen besonders häufig auftretenden Fragestellungen eine Orientierungshilfe zur Steuerpflicht kirchlicher Körperschaften und Einrichtungen
bis zum Herbst 2014.
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6.
Weitere besondere Arbeitsschwerpunkte und Projekte
6.1. Verordnung zur Errichtung einer Gehörlosenkirchengemeinde
Auf der Grundlage des Kirchengesetzes über besondere Gemeindeformen und anerkannter
Gemeinschaften vom 8. Dezember 2010 (KABl 2011 S. 12, konkret § 8 Abs. 4 KGO) ist in Abstimmung mit dem Referat D 3.2 (Beratung, Seelsorge) im Landeskirchenamt und dem Beauftragten für Gehörlosenseelsorge eine Verordnung zur Errichtung einer Gehörlosenkirchengemeinde
in
Vorbereitung.
Die
Beschlussfassung
im
Landeskirchenrat
und
Landessynodalausschuss ist für Sommer 2014, das In-Kraft-Treten zum 1. Januar 2015 in
Aussicht genommen.
6.2. Evaluation des Innerkirchlichen Finanzausgleichs
Die ständige Begleitgruppe zur Evaluation des Innerkirchlichen Finanzausgleichs, welche auch
Mitglieder der Landessynode angehören, hat sich bei ihrer letzten Sitzung am 22. März 2013
unter Berücksichtigung des Antrags Nr. 180 des Synodalen Dr. Hornfeck schwerpunktmäßig
mit der finanziellen Situation kleinerer Kirchengemeinden, insbesondere in strukturschwachen
Gebieten, befasst. Es ist dort Verabredet worden, näher zu prüfen, unter welchen Vorgaben
und in welcher Form die demographische Entwicklung künftig als Sonderbedarf anerkannt
werden kann. Im Zusammenhang mit der Auswertung der regionalen Gebäudekonzeption der
betreffenden Dekanatsbezirke, welche u. a. auch darüber Aufschluss geben sollen, in wie weit
der laufende Unterhalt unverzichtbar benötigter bzw. unaufgebbarer Gebäude von den
Kirchengemeinden tatsächlich geleistet werden kann, soll an dieser Fragestellung weiter
gearbeitet werden. Die Fachabteilung ist bestrebt, entsprechende Vorschläge bis zur
Herbsttagung der Landessynode 2014 zu unterbreiten.
6.3. Fortbildungskonzept für Personal in Verwaltungseinrichtungen
Aus Anlass der Neuausrichtung der Dienstleistungsangebote der Verwaltungsstellen und
Kirchengemeindeämter und in Vorbereitung auf die Einführung der kirchlichen Doppik im
Gemeindebereich sind die bisherigen Angebote und Formate zur Fortbildung der Leitungen
und der Mitarbeitenden in Verwaltungseinrichtungen sowie für Kirchenpfleger und
Kirchenpflegerinnen zu evaluieren und entsprechend den gegebenen Herausforderungen
anzupassen. Diese Thematik wird ein vorrangiger Arbeitsschwerpunkt der Gemeinde- und
Kirchensteuerabteilung des Jahres 2014 sein.
6.4. Neue Kirchliche Haushaltsordnung
Die bisherige kirchliche Haushaltsordnung gilt nicht für den Gemeindebereich. Für den Gemeindebereich ist die Haushaltskassen- und Rechnungswesen-Verordnung (R 346 - 354) maßgeblich. Der Landeskirchenrat hat in seiner Klausur vom 16./17. Juli 2013 beschlossen, dass im
Zuge der Vorbereitung der Einführung der kirchlichen Doppik im Gemeindebereich eine neue
kirchliche Haushaltsordnung für alle kirchlichen Körperschaften erarbeitet werden soll, die
dann im Gemeindebereich die bisherige Haushaltskassen- und Rechnungswesen-Verordnung
ablösen kann. Die Vorbereitung, die mit ersten Gesprächsrunden bereits begonnen hat, erfolgt
in Zusammenarbeit der zuständigen Referate der Abteilungen B und E. Eckpunkte einer neuen
kirchlichen Haushaltsordnung sollen der Landessynode zu ihrer Herbsttagung 2014 vorgelegt
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werden, auf deren Grundlage dann bei der Herbsttagung der Landessynode 2015 eine
ausgearbeitetes Kirchengesetz eingebracht werden kann.
6.5. Buchprojekt „Evangelische Pfarrhäuser in Bayern“
Als Beitrag zum Reformationsjubiläum 2017 plant die Abteilung in Zusammenarbeit mit dem
Lehrstuhl für Praktische Theologie der Augustana-Hochschule, der Leitung des Freilandmuseums/des Museum Kirche in Franken in Bad Windsheim und dem Pfarrer- und Pfarrerinnenverein – in entsprechender Konzeption zum 2010 erschienenen Buch „Evangelischer Kirchenbau
in Bayern seit 1945“ – eine Buchveröffentlichung, in der neben der Architektur des Pfarrhauses in den unterschiedlichen Epochen auch Aspekte des Pfarrerbildes und des Wohnens im
Pfarrhaus dargestellt werden sollen.
6.6. Evangelischer Kirchbautag in München vom 9. Bis 12. Oktober 2014
Vom 9. bis 12. Oktober 2014 ist die Landeskirche Gastgeberin des 28. Evangelischen Kirchbautags, der unter dem Thema „Evangelisch präsent. Kirche gestalten für die Stadt“ in München
stattfinden wird. Der Kirchbautag ist ein Fachforum von Architekten und Architektinnen,
Theologen und Theologinnen, bildenden Künstlern und Künstlerinnen und anderen am evangelischen Kirchenbau interessierten Persönlichkeiten, welches in Abständen von drei Jahren –
zuletzt 2011 in Rostock – durchgeführt wird und in dessen Rahmen Exkursionen, Vorträge und
Workshops zu zeitgenössischem Kirchenbau angeboten werden. Die Vorbereitung liegt in Zusammenarbeit mit dem Präsidium des Evangelischen Kirchbautages und dem Institut für Kirchenbau und kirchliche Kunst in Marburg bei einem landeskirchlichen Arbeitskreis unter Federführung der Gemeinde- und Kirchensteuerabteilung, welchem auch Vertreter des Kirchenkreises, des Dekanats und des Bischofsbüros angehören. Die Geschäftsführung des Arbeitskreises und die Koordination mit dem Präsidium des Kirchbautages hat Oberverwaltungsrat i. R. Dieter Wegerer, bis 2011 Referent in der Gemeinde- und Kirchensteuerabteilung.
Anlage:
Fragen und Antworten zum Projekt VfKG
München, November 2013
Dr. Hans-Peter Hübner, Oberkirchenrat
Leiter der Abteilung E – Gemeinden und Kirchensteuer
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Landeskirchenamt
- Abteilung E „Gemeinden und Kirchensteuer“ -
Fragen und Antworten zum Projekt
„Verwaltungsdienstleistungen für Kirchengemeinden“
1.
Projekt „Verwaltungsdienstleistungen für Kirchengemeinden“............................................... 83
a. Was haben (Gesamt)Kirchengemeinden und Dekanatsbezirke von einer professionellen
Verwaltung? .................................................................................................................................................. 83
b. Warum muss sich die Verwaltung verändern? .................................................................................. 83
c. Wer koordiniert die Veränderung und wo kann man sich informieren? ................................. 83
2.
Projekt VfKG: kirchliche Doppik für die Fläche ............................................................................... 84
a. Warum brauchen (Gesamt-)Kirchengemeinden und Dekanatsbezirke die kirchliche
Doppik? ........................................................................................................................................................... 84
b. Was ändert sich für die (Gesamt-)Kirchengemeinden und Dekanatsbezirke mit der
Einführung der kirchlichen Doppik? ..................................................................................................... 84
c. Was ändert sich für die Verwaltungsstellen und Kirchengemeindeämter mit der
Einführung der kirchlichen Doppik? ..................................................................................................... 84
3.
Projekt VfKG: Das Programm SAP FI/CO ............................................................................................. 85
a. Warum benötigt die ELKB das Programm SAP? ............................................................................... 85
b. Was ändert sich mit der Einführung von SAP für die die (Gesamt-)Kirchengemeinden
und Dekanatsbezirke? ................................................................................................................................ 85
c. Was ändert sich für die Verwaltungseinrichtungen mit der Einführung von SAP? ............ 85
4.
Projekt VfKG: Verwaltungsreform in der Fläche ............................................................................. 86
a. Warum neue Verwaltungsstrukturen und –prozesse? ................................................................... 86
b. Was ändert sich für die Kirchengemeinden durch neue Verwaltungsstrukturen und
–prozesse? ...................................................................................................................................................... 86
c. Was ändert sich für die Verwaltungseinrichtungen durch neue Verwaltungsstrukturen
und –prozesse? ............................................................................................................................................. 86
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1. Projekt „Verwaltungsdienstleistungen für Kirchengemeinden“
a. Was haben (Gesamt)Kirchengemeinden und Dekanatsbezirke von einer professionellen
Verwaltung?
Zur Eigenverantwortung, die den Kirchengemeinden im Rahmen der kirchlichen Ordnungen gewährleistet
ist, gehört auch die Verantwortung für Organisation und Verwaltung.
Infolge von Personalreduzierungen auf der Ebene der Kirchengemeinden (Umsetzung der Landesstellenplanung und Neuregelung des Innerkirchlichen Finanzausgleichs) und aufgrund der Komplexität vieler Verwaltungsaufgaben sind hinsichtlich der Arbeitskapazitäten der Pfarrämter und der Ehrenamtlichen in den Kirchengemeinden Grenzen erreicht bzw. bereits überschritten worden.
Daher ist die professionelle Verwaltung in Verwaltungsstellen oder Kirchengemeindeämtern eine wertvolle
Unterstützung für die (Gesamt-)Kirchengemeinden und Dekanatsbezirke. Darüber hinaus können viele Aufgaben zentral von Verwaltungsfachpersonal einfacher erledigt werden als einzeln in jedem Pfarramt.
 Weitere Einzelheiten können Sie dem Heft „Verwaltung: Dienstleistung für Kirchengemeinden“ ent-
nehmen, das unter anderem auch an alle Kirchenvorstände verteilt wurde und im Intranet unter
https://www.elkb.de/hf10/hf10_reihe-gemeindeentwicklung.html heruntergeladen werden kann.
b. Warum muss sich die Verwaltung verändern?
Es gibt bisher große Unterschiede im Umfang der Dienstleistungen der kirchlichen Verwaltungen, die historisch und dadurch begründet sind, dass allgemein verbindliche Leitlinien kaum vorhanden waren. Dies
schafft in Bezug auf die Unterstützung von (Gesamt-)Kirchengemeinden und Dekanatsbezirken Ungerechtigkeiten und Insel-Lösungen.
Die Rahmenbedingungen für die kirchliche und damit auch die administrative Arbeit verändern sich ständig - durch gesetzliche Vorgaben (z. B. Kindergartengesetzgebung, Steuerrecht) und die Notwendigkeit,
den Umgang der anvertrauten Ressourcen noch genauer zu steuern.
Aktuell werden daher alle wesentlichen Verwaltungsaspekte durchleuchtet und nötigenfalls weiterentwickelt:
• Finanz- und Personalwesen
• Bau- und Liegenschaftswesen
• Kindertagesstättenverwaltung
• Etc.
Die Verwaltungseinrichtungen können dabei bezüglich ihrer Stärken und Erfahrungen voneinander lernen
(vom KGA Aschaffenburg bis zur Verwaltungsstelle Traunstein und vom KGA Hof bis zum KGA Kempten)
und gemeinsam an neuen Standards für Dienstleistungen mit und für (Gesamt-)Kirchengemeinden und Dekanatsbezirken arbeiten.
 Aktuell wird an einem Kirchengesetz für Verwaltungsdienstleistungen für Kirchengemeinden gearbeitet.
Die Einzelheiten dazu und zum Projekt Verwaltungsdienstleistungen für Kirchengemeinden können Sie
im Intranet www.elkb.de/vfkg oder speziell unter www.elkb.de/hf10/e_2_2_30433.html nachlesen.
 Darüber hinaus wurde ein Heft GemeindeEntwicklung: „Verwaltung: Dienstleistung für Kirchengemeinden“ erstellt, das Sie über folgende Adresse beziehen können: https://www.elkb.de/hf10/hf10_reihegemeindeentwicklung.html.
c. Wer koordiniert die Veränderung und wo kann man sich informieren?
Die Gemeindeabteilung im Landeskirchenamt hat zur Koordination dieser Aufgabe das Projekt Verwaltungsdienstleistungen für Kirchengemeinden „VfKG“ aufgelegt, das bis 2018/2019 terminiert ist.
Weitere Informationen können Sie bei folgenden Ansprechpartnern erhalten:
Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern
Abteilung E - „Gemeinden und Kirchensteuer“
Projekt „Verwaltungsdienstleistungen für Kirchengemeinden“
Gesamtprojektleiter Dr. Alexander Stock
Telefon: 089/5595-227
und im
Projektbüro Telefon: 089/5595-282
Mail: [email protected]
 An dieser Stelle wird auch auf die Intranetseite des Projektes verwiesen: www.elkb.de/vfkg.
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2. Projekt VfKG: kirchliche Doppik für die Fläche
a. Warum brauchen (Gesamt-)Kirchengemeinden und Dekanatsbezirke die kirchliche
Doppik?
Weltweit buchen die Kirchen doppisch. Allein die deutschsprachigen Kirchen haben sich historisch bedingt
für das staatliche Rechnungswesen der Kameralistik entschieden. Alle größeren evangelischen Landeskirchen
befinden sich seit einigen Jahren auf dem Weg, das bisherige System der Kameralistik durch die kirchliche
Doppik abzulösen. Die ELKB als Landeskirche hat diesen Schritt formal in den letzten Jahren vollzogen und
die kirchenleitenden Organe der ELKB haben eine ebensolche Umstellung für die (Gesamt-) Kirchengemeinden und Dekanatsbezirke beschlossen.
Da in der Kameralistik nur Zahlungsströme abgebildet werden können, sind die wirtschaftlichen Entscheidungsgrundlagen für z. B. die Kirchenvorstände, Dekanatsausschüsse usw. unvollständig und häufig nur näherungsweise mit hohem personellem Aufwand zu erarbeiten. Bessere Entscheidungsgrundlagen sind wichtig, um künftig – bei knapper werdenden Mitteln – diese möglichst wirksam einsetzen zu können. Die Kameralistik erlaubt überdies keine vollständigen Aussagen zum Ressourcenverbrauch, wenngleich die Erhaltung
des Ortsvermögens der Kirchengemeinden ein hohes Ziel darstellt.
Mit der kirchlichen Doppik wird ein zeitgemäßes, modernes und transparentes Rechnungswesen eingeführt,
dass zu größerer Transparenz für die (Gesamt-)Kirchengemeinden und Dekanatsbezirke führt und immanent
das Augenmerk auf einen gerechten Ressourcenverbrauch auch mit Blick auf zukünftige Generationen legt.
b. Was ändert sich für die (Gesamt-)Kirchengemeinden und Dekanatsbezirken mit der
Einführung der kirchlichen Doppik?
Die Doppik baut grundsätzlich auf kaufmännischen Prinzipien auf. Die kirchliche Doppik hat hierbei das Ziel,
die grundsätzlichen Vorteile eines kaufmännischen Rechnungswesens für die Kirche zu nutzen und gleichzeitig auf die Anforderungen und Rahmenbedingungen der (Gesamt-)Kirchengemeinden und Dekanatsbezirke hin anzupassen.
Zur Lösung dieser Herausforderung will sich das Projekt VfKG die Tatsache zu Nutze machen, dass die große
Mehrzahl der finanziellen Geschäftsprozesse im z. B. Pfarrbüro sich grundsätzlich in der Kameralistik und der
Doppik nicht unterscheiden.
Für den nachhaltigen Umgang mit den finanziellen Ressourcen der Kirchengemeinden sind Investitionen,
wirtschaftsnahe Tätigkeiten (wie z. B. die Trägerschaft eines Kindergartens) und eine transparente Auswertung der Haushaltsbewirtschaftung entscheidend.
Die kirchliche Doppik will daher vereinfacht ausgedrückt
•
•
die Mehrzahl der finanziellen Geschäftsprozesse auf Ebene der (Gesamt-)Kirchengemeinden und
Dekanatsbezirke nicht grundsätzlich verändern, sondern vielmehr
durch ein doppisches Rechnungswesen in den Verwaltungsstellen und Kirchengemeindeämtern die
Entscheidungsgrundlagen für die (Gesamt-)Kirchengemeinden und Dekanatsbezirke verbessern.
Die angestrebte Hauptänderung auf der Ebene der Kirchengemeinden ist die Umstellung von einer kameralen auf eine doppisch/kaufmännische Sichtweise bei der Planung und Bewirtschaftung der anvertrauten
Haushaltsmittel. Da sehr viele (Gesamt-)Kirchengemeinden und Dekanatsbezirke schon heute den Blick auf
ein nachhaltiges Wirtschaften gelegt haben, wird dies kein grundsätzlich neuer Weg sein. Technische Umstellungen, wie z. B. die Einführung der zentralen Geldbestandsverwaltung oder von Haushaltsstellen auf
Konten werden diesen Prozess unterstützen. Aber die Veränderungen für die (Gesamt-) Kirchengemeinden
und Dekanatsbezirke sollen so gering wie möglich gehalten werden.
 Im Intranet auf der Projektseite: https://www.elkb.de/hf10/e_2_2_32412.html kann die Vorstudie
„kirchliche Doppik“ heruntergeladen werden.
c. Was ändert sich für die Verwaltungsstellen und Kirchengemeindeämter mit der Einführung der kirchlichen Doppik?
Die Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik bedingt wie jedes neue Verfahren in der Buchführung
einen „Lernprozess“, unabhängig von der technischen Plattform.
Die Kernprozesse des Rechnungswesens (Haushaltsplanung, Eingangs- und Ausgangsrechnungen verbuchen,
Auskünfte erteilen) werden auch unter einem doppischen Rechnungswesen dem Grunde nach unverändert
bleiben. Die Formulare und Begrifflichkeiten werden sich allerdings vielfach ändern (z. B. Ergebnishaushalt,
Konten).
Wesentlicher als die Begriffe ist es, sich die neue Logik des Rechnungswesens, von Zahlungsströmen zu Ressourcenverbrauch, anzueignen. Hierzu wurden bereits seit 2012 und 2013 auf der Leitungsebene Schulungen
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durchgeführt, die bis zur flächendeckenden Einführung der kirchlichen Doppik ab 2018/19 in der Breite angeboten werden.
Mit der Doppik kommen aber auch neue Aufgaben wie z. B. Anlagenbuchhaltung und Bilanzierung. Für die
neuen Aufgaben werden in Verwaltungseinrichtungen, die diese Dienstleistungen im Verwaltungsverbund
anbieten, „Spezialistenstellen“ wie Bilanz- und Anlagebuchhalter geschaffen und die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter entsprechend dafür qualifiziert.
Für die meisten Verwaltungseinrichtungen bleiben daher die Veränderungen relativ überschaubar. Neu wird
allerdings die stärkere Kooperation mit benachbarten Verwaltungseinrichtungen sein, die in Spezialthemen
verwaltungsinterne Dienstleistungen anbieten werden.
 Informationen zur kirchlichen Doppik erhalten Sie auf der Intranetseite des Projekts:
https://www.elkb.de/hf10/e_2_2_32412.html.
 Das Thema „Zusammenarbeit in Verwaltungsverbünden“ wird im Kapitel 4 beleuchtet.
3. Projekt VfKG: Das Programm SAP FI/CO
a. Warum benötigt die ELKB das Programm SAP?
Die Einführung eines neuen Rechnungswesens erfordert die Einführung einer neuen Software. Bei der Entscheidung, ob man für den Gemeindebereich als „Integriertes Personal- und Finanzmanagement“ SAP oder
eine andere Software wählen sollte, war zu berücksichtigen, dass auf landeskirchlicher Ebene die Wahl bereits auf SAP gefallen ist. Eine Vergleich der relevanten Faktoren ergab, dass der Nutzen eines gemeinsamen
Systems auf landeskirchlicher und Gemeindeebene und die Einsparungen im gemeinsamen laufenden Betrieb
deutlich höher zu gewichten waren, als die in Relation zu einer anderen Software nur geringfügig teureren
Kosten von SAP im Gemeindebereich. Der Landeskirchenrat hat daher am 17.07.2013 aufgrund umfassender
fachlicher Prüfung und intensiver Diskussion beschlossen, dass SAP auch für den Gemeindebereich eingeführt werden soll.
Die Flexibilität von SAP erlaubt eine spezifische Anpassung an den jeweiligen Bedarf. Die Aufgabe des Projektes VfKG ist es, sicherzustellen, dass SAP auf den verschiedenen Ebenen (Kirchengemeinde, Verwaltungseinrichtung etc.) entsprechend der jeweiligen Bedürfnisse eingesetzt werden kann.
 Im Intranet finden Sie unter dem Link https://www.elkb.de/hf10/e_2_2_32412.html eine Studie zur
Grundsatzentscheidung „Software Kirchliche Doppik“.
b. Was ändert sich mit der Einführung von SAP für die (Gesamt-)Kirchengemeinden und
Dekanatsbezirke?
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der (Gesamt-)Kirchengemeinden und Dekanatsbezirke ergeben sich
durch SAP keine unmittelbaren Änderungen, da sie nicht direkt mit SAP arbeiten werden. Stattdessen wird
ihnen für den Umgang mit den Daten von SAP eine Weboberfläche zur Verfügung gestellt, die sich im Aufbau weitgehend an dem erfolgreichen KFM-Web orientiert, und mit der sie ihre Barkassen verwalten, ihre
Haushalte planen sowie Berichte erzeugen und ansehen können.
 Beispiele für Masken einer doppischen Weboberfläche für Kirchengemeinden finden Sie unter der Projektseite im Intranet unter: https://www.elkb.de/hf10/e_2_2_32412.html.
c. Was ändert sich für die Verwaltungseinrichtungen mit der Einführung von SAP?
Aktuell wird im Projekt VfKG ein Modell erarbeitet, nach dem zwar alle Verwaltungseinrichtungen mit SAP
arbeiten, aber die Mehrzahl der Verwaltungseinrichtungen mit einem für sie speziell zugeschnittenen Ausschnitt von SAP auskommen wird. Die Masken für die Debitoren- und Kreditiorenbuchhaltung sind in SAP
moderner als im KFM gestaltet und an die kirchliche Doppik angepasst, aber die wesentlichen Grundangaben, um z. B. eine Rechnung anzuweisen, sind in jeder Software vergleichbar einzugeben.
Für komplexe Funktionalitäten in SAP (vor allem neue doppische Aufgaben wie Anlagenbuchhaltung oder
Spezialauswertungen) werden wenige Spezialistenstellen geschaffen, die ihr Wissen und Können über die eigene Verwaltungseinrichtung hinaus anbieten werden.
Mit anderen Worten wird die allergrößte Zahl der bisher im Rechnungswesen tätigen Mitarbeitenden
schrittweise bis 2018/19 in wenigen und leicht erlernbaren SAP-Masken geschult, mit denen sie fast alle
Funktionalitäten, die sie bisher in KFM ausführen, erledigen können.
 Information zu SAP und ein E-Learning-Modul zu SAP in Öffentlichen Verwaltungen finden Sie auf der
Seite https://www.elkb.de/hf10/e_2_2_32412.html unter dem Punkt: Einführung in SAP.
 Spezifische Schulungen zu SAP in Verwaltungseinrichtungen werden ab Mitte 2014 angeboten.
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4. Projekt VfKG: Verwaltungsreform in der Fläche
a. Warum neue Verwaltungsstrukturen und –prozesse?
Ziel ist ein einheitliches, zumindest vergleichbares Grundangebot an Dienstleistungen bei zentral wichtigen
Verwaltungsaufgaben für alle (Gesamt-)Kirchengemeinden und Dekanatsbezirke im Bereich der Landeskirche.
Dies bedeutet den Aufbau verlässlicher Standards in Bezug auf einen allgemein verbindlichen Dienstleistungskatalog für die (Gesamt-)Kirchengemeinden und Dekanatsbezirke und damit auch auf die erforderlichen Verwaltungsstrukturen und –prozesse. Dabei gilt das Motto des Projektes VfKG: „Aufnehmen (von guter, bewährter Praxis) – Mitnehmen (der vor Ort verantwortlichen Akteure) – Maßnehmen (durch Erprobung
neuer Strukturen und Abläufe)“. Der Dienstleistungskatalog und die Verwaltungsstrukturen und –prozesse
sind gemeinsam mit den (Gesamt-)Kirchengemeinden und Dekanatsbezirken und deren Verwaltungseinrichtungen weiterzuentwickeln.
Die Grundprinzipien zur Modernisierung der Verwaltungsprozesse und –strukturen wurden den kirchenleitenden Gremien in Form von Eckpunkten eines Kirchengesetzes vorgelegt. Die Landessynode hat am
17.04.2013 durch einstimmigen Beschluss den Landeskirchenrat gebeten, auf dieser Basis ein Kirchengesetz
auszuarbeiten. Ein solches Gesetz wird der Herbsttagung der Landessynode der ELKB vorgelegt.
 Die Eckpunkte des Kirchengesetzes und die Begründung können auf den Intranetseiten des Projektes
VfKG www.elkb.de/vfkg bzw. https://www.elkb.de/hf10/e_2_2_30433.html heruntergeladen werden.
b. Was ändert sich für die KG durch neue Verwaltungsstrukturen und –prozesse?
Für die Kirchengemeinden wird schrittweise in den nächsten Jahren ein allgemein verbindlicher Dienstleistungskatalog der Verwaltung eingeführt, der eine vergleichbare Versorgung in allen Regionen in Bayern sicherstellt. Die bisher zuständige Verwaltungsstelle oder das zuständige Kirchengemeindeamt wird auch in
Zukunft den örtlichen Ansprechpartner darstellen, dabei aber teilweise für ein größeres Themenspektrum
ansprechbar sein.
Die Herausforderung im Projekt liegt darin, einerseits auf örtliche Besonderheiten in der Versorgung der Kirchengemeinden mit Dienstleistungen einzugehen und andererseits für eine Vergleichbarkeit und Finanzierbarkeit zu sorgen.
Auch die Verwaltungsprozesse und –strukturen auf Ebene der Kirchengemeinden sind in den Blick zu nehmen. Mitunter wird sich in der Zukunft eine neue Arbeitsteilung zwischen der Kirchengemeinde und der örtlichen Verwaltung etablieren müssen, die die Berechtigung und die Verpflichtung zur Abnahme der Verwaltungsdienstleistungen einschließt.
 Eine Übersicht über die bisherigen Verwaltungsstrukturen und –prozesse und einen Ausblick auf die
Änderungen können Sie dem Heft Nr. 4 der Reihe „GemeindeEntwicklung“: „Verwaltung: Dienstleistung
für Kirchengemeinden“ entnehmen, das Sie über folgende Adresse beziehen können:
https://www.elkb.de/hf10/hf10_reihe-gemeindeentwicklung.html .
c. Was ändert sich für die Verwaltungseinrichtungen durch neue Verwaltungsstrukturen
und –prozesse?
Anders als in anderen Landeskirchen wird die Anzahl der 35 Verwaltungsstandorte beibehalten werden.
Durch eine verbindliche und arbeitsteilige Zusammenarbeit der Verwaltungseinrichtungen im Verbund können kleinere Verwaltungseinrichtungen ihren Standort nachhaltig sichern. Größere Einrichtungen bleiben
entsprechend groß, wenn sie ihre Dienstleistungen für einen breiteren Abnehmerkreis erbringen und fachliche Schwerpunkte setzen. Eine gerechte und fachlich fundierte Aufteilung der Aufgabenschwerpunkte ist
deshalb zusammen mit den betroffenen Verwaltungseinrichtungen zu erarbeiten.
Allerdings geht mit dem Projekt VfKG ein Kulturwandel einher. Verwaltung wird zukünftig noch stärker aus
dem Blickwinkel der Dienstleistungen für die Kirchengemeinden definiert.
 Im Intranet unter folgendem Link: https://www.elkb.de/hf10/e_2_2_32413.html können Sie die
1. Handreichung für Verwaltungsverbünde sowie weiteres Material für sich herunterladen.
München, den 27.09.2013
Dr. Hans-Peter Hübner
Oberkirchenrat
Herbstsynode 2013 in Ingolstadt
Dr. Alexander Stock
Gesamtprojektleitung Projekt VfKG
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Abteilung F –Personal
I.
II.
III.
Novellierung der Beurteilungsrichtlinien
Salutogenese
Ausbildung und Personalentwicklung
I.
Novellierung der Beurteilungsrichtlinien
Seit 01.01. 2007 gelten die neuen „Richtlinien über dienstliche Beurteilungen der Pfarrer und
Pfarrerinnen“. Diese wurden durch eine umfangreiche Evaluation der Fachhochschule ausgewertet. Der LKR hat in seiner Sitzung im Mai 2011 die Ergebnisse zur Kenntnis genommen.
Die AG Beurteilung (Mitglieder: von Andrian, Buhl, Matthalm, Noventa, Ost, Piper, Utzat, Weber), hat sich im Februar vergangenen Jahres getroffen und die Ergebnisse der Evaluation
ebenfalls zur Kenntnis genommen. Folgende Konsequenzen wurden vorgeschlagen und ohne
Änderung in der März-Sitzung des Landeskirchenrates beschlossen; die endgültige Neuformulierung der Richtlinie liegt dem LKR in der Septembersitzung zum Beschluss vor.
•
Es soll nur noch ein Gespräch anlässlich der Beurteilung geben. Dieses kann sich entweder direkt an die Besuche anschließen und vorwiegend darauf Bezug nehmen; es kann aber
auch als Gespräch über den bereits erstellten Beurteilungstext geführt werden.
•
Die Praxisfeldbesuche sollen das wesentliche Moment der Beurteilung bleiben. Es soll
aber mehr Flexibilität hinsichtlich deren Auswahl geben. (HF 1 und 3 sind Pflicht – sollte ein
zu Beurteilender aber keine Tätigkeit im pädagogischen Bereich ausüben, kann auch ein anderes, inhaltlich möglichst verwandtes Praxisfeld besucht werden)
•
Bei der Beurteilung der Handlungsfelder sollen nur Schwerpunkte abgebildet werden:
HF 1, 3 und 4 sind obligatorisch. Sie können durch bis zu zwei weitere ergänzt werden
•
Die Ausformulierung einer Profilbeschreibung bei den Grundkompetenzen wie bei den
Handlungsfeldern kann entfallen. An ihrer Stelle erfolgt nur noch eine kurze Begründung
und/oder Konkretion.
•
Die Differenzierung im Plusbereich soll nicht mehr erfolgen; es soll nur noch die 3 Kategorien geben: Aufgaben werden gut erfüllt, besondere Fähigkeiten, Förderbedarf.
•
Grau unterlegte Felder sollen wegfallen; es sollen keine Auszüge aus der Beurteilung
weitergegeben werden, um einer „Aufsichtsratsmentalität“ der Gremien keinen Vorschub zu
leisten. Außerdem zeigt die Zusammenschau einer Vielzahl von Beurteilungen deren objektive
Unvergleichbarkeit: mal sind die Beschreibungen ganz kurz und stichpunktartig gehalten –
andere bieten eher breite Darstellungen.
•
Mit der Umstellung auf SAP wird eine grundsätzliche Neuausrichtung der digitalen
Erfassung notwendig. Die bislang obligatorische digitale Eingabe der Beurteilungen in KiDat
kann nicht weiter gepflegt werden. In das neue System übernommen werden sollen lediglich
die Abweichungen vom Normbereich bei Grundkompetenzen und Handlungsfeldern sowie die
Ergebnisse des neuen „Kringelbogens“ (max. 5 spezifische Verwendungshinweise). Diese werden von F 2.2 manuell eingepflegt.
Die vorgeschlagenen Veränderungen haben keine Auswirkungen auf die Dienstzeugnisse für
Vikarinnen und Vikare.
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Berichte aus dem Landeskirchenrat
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II.
Salutogenese
Seit 01.09. 2012 ist die Projektstelle „Salutogenese“ mit KR Andreas Weigelt besetzt. In diesem
ersten Jahr standen Informationsgespräche mit Teilnehmenden fast aller kirchlicher Berufsgruppen im Vordergrund seiner Arbeit. Von den sich inzwischen herauskristallisierenden Themen sind etliche ganz stark mit dem nahezu parallel begonnenen Prozess „Berufsbild Pfarrerin/Pfarrer“ verwoben und sollen dort weitere Behandlung finden.
Über das, was unsere Landeskirche teils bereits seit etlichen Jahren an salutogenetischen Angeboten bereithält, herrscht weitgehend erschreckende Unkenntnis. Diesem Mangel soll ein
neuer, attraktiver Auftritt im Intranet abhelfen, der derzeit in Vorbereitung ist.
Die Textfassung wird auch als Flyer erscheinen; im Folgenden findet sich ein Vorabdruck:
Angebote für alle Berufsgruppen:
Atem holen
Bei aller Freude an ihrer Arbeit kommen Mitarbeitende aller Berufsgruppen immer wieder einmal an Grenzen: sie fühlen sich angestrengt, gehetzt, atemlos. Um Abstand zu gewinnen, zu
sich selbst zu finden, sich seelisch und oft auch körperlich zu regenerieren fehlen im normalen
Alltag die Zeit und die Muße. – Atem holen ist ein Angebot der ELKB, zwischen drei und sechs
Wochen eine geistlich begleitete Auszeit zu nehmen – in der Regel in einer unserer evangelischen Kommunitäten am Schwanberg oder in Selbitz. Viel Stille, geistliche Gespräche, die
Möglichkeit der Teilnahme an den Tagzeitengebeten und genügend Bewegung in der Natur
können hilfreich sein für ein gutes und ausgewogenes Verhältnis von Arbeit und dem restlichen Leben.- Nach Absprache sind auch andere Orte zum „Atem holen“ möglich.
Wie kann ich das Angebot wahrnehmen?
Das Interesse an „Atem holen“ mit der bzw. dem Vorgesetzten besprechen (Zeitraum, Vertretung usw.), Unterlagen im Landeskirchenamt anfordern und Antrag auf dem Dienstweg an das
Landeskirchenamt stellen.
Ansprechpartner im Landeskirchenamt:
KR Andreas Weigelt, Tel. 0 89 55 95-332, E-Mail: [email protected]
Exerzitien
Bei Exerzitien ist Gelegenheit, sich mit ausgebildeten Exerzitienbegleitern und -begleiterinnen
einige Tage ganz aus dem Gewohnten zurückzuziehen und die Zeit im Schweigen zu verbringen. Die Betrachtung biblischer Texte, die einfache Stille vor Gott und das Gebet eröffnen tiefe
Zugänge zum Glauben. Gemeinsame Meditationen, Körperübungen und persönliche Begleitung im Einzelgespräch unterstützen den Prozess der geistlichen Übungen.
Dazu gibt es zahlreiche Angebote bei verschiedenen Kommunitäten. Insbesondere werden Exerzitien bei der Christusbruderschaft Selbitz und durch das Geistliche Zentrum Schwanberg
angeboten (Exerzitien im Alltag werden auch von Kirchengemeinden, Bildungswerken und anderen Einrichtungen durchgeführt). Im Intranet (www.elkb.de) und im Internet (www.bayernevangelisch.de) finden Sie eine Liste der evangelischen Einrichtungen in und außerhalb Bayerns
sowie eine Auswahl katholischer Häuser. – Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der üblichen
Fortbildungsrichtlinien (s.u.).
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Wie kann ich das Angebot wahrnehmen?
Das Vorhaben mit der bzw. dem Vorgesetzten besprechen (Zeitpunkt, Vertretung usw.), Angebote sichten und auswählen. Zuschussantrag auf dem Dienstweg stellen.
Ansprechpartner im Landeskirchenamt:
KR Manuel Ritter (Referent für Spiritualität und Kirchenmusik), Tel, 0 89 55 95-262, E-Mail:
[email protected]
KR Andreas Weigelt, Tel. 0 89 55 95-332, E-Mail: [email protected]
Geistliche Begleitung
Geistliche Begleitung nimmt die menschliche Sehnsucht nach der Begegnung mit Gott auf. Als
spezielle Gesprächsform der Seelsorge unterstützt sie Menschen, ihre Erfahrungen und Erlebnisse im Licht des christlichen Glaubens zu deuten und ihre Beziehung zu Gott zu vertiefen.
Diese Intensivierung des geistlichen Weges schließt ein, persönliche Glaubenserfahrungen zu
reflektieren und eigene Lebenssituationen von Gott her zu erschließen.
Geistliche Begleitung gehört zu jeder Art von Exerzitien (s.o.); sie wird aber auch in Form alltagsbegleitender Gespräche angeboten, die in einem festen Turnus geführt werden.
Wie kann ich das Angebot wahrnehmen?
Im Intranet (www.elkb.de) und im Internet (www.bayern-evangelisch.de) findet sich eine Liste
der derzeit anerkannten Geistlichen Begleiterinnen und Geistlichen Begleiter. Vorhaben mit der
bzw. dem Vorgesetzten besprechen (Zeitpunkt, Vertretung usw.), Angebote sichten und auswählen, Zuschuss auf dem Dienstweg beantragen Geistliche Begleitung findet normalerweise
in der Dienstzeit statt,
Ansprechpartner im Landeskirchenamt:
•
•
KR Manuel Ritter (Referent für Spiritualität und Kirchenmusik), Tel, 0 89 55 95-262, EMail: [email protected]
KR Andreas Weigelt, Tel. 0 89 55 95-332, E-Mail: [email protected]
Supervision
Supervision ist eine berufsbezogene Beratung, die zur Sicherung und Verbesserung der Qualität beruflicher Arbeit führt. Supervision bezieht sich dabei auf psychische, soziale sowie institutionelle Faktoren und Rahmenbedingungen. Supervision kann als Bestandteil der beruflichen
Praxis und Professionalisierung in Diakonie und Kirche in Anspruch genommen werden. Sie erstreckt sich gewöhnlich über einen längeren Zeitraum und umfasst in der Regel 10 Beratungsstunden.
Wie kann ich das Angebot wahrnehmen?
Das Vorhaben mit der bzw. dem Vorgesetzten besprechen. Supervision soll bei Supervisoren
oder Supervisorinnen genommen werden, die der "Interessengemeinschaft Supervision der
Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern“ (IGSV) - www.interessengemeinschaftsupervision.de -oder dem „Arbeitskreis Klinische Seelsorgeausbildung (KSA) in der Evang.-Luth.
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Kirche in Bayern" - www.ksa-bayern.de angehören. Dort können die Listen der Mitglieder angefordert werden.
Es können mit Genehmigung des Fortbildungsreferates des Landeskirchenamtes auch andere
Supervisoren bzw. Supervisorinnen gewählt werden. Supervision findet normalerweise in der
Dienstzeit statt. Für einen Zuschussantrag ist eine Supervisionsvereinbarung zu schließen (Datei
im Intranet).
Ansprechpartner im Landeskirchenamt
• Renate Breier (Katecheten, Katechetinnen, Religionspädagogen, Religionspädagoginnen), Tel. 0 89 / 55 95-295, E-Mail: [email protected]
• Oliver Manske (Angestellte, Kirchenbeamte und Kirchenbeamtinnen im Landeskirchenamt),
• Michael Lochner (Kirchenmusiker, Kirchenmusikerinnen), Tel. 0 89 / 55 95-410, E-Mail:
[email protected]
• Andreas Weigelt (Pfarrer, Pfarrerinnen), Tel. 0 89 / 55 95-332, E-Mail: [email protected]
• N.N. (theologisch-pädagogische Mitarbeitende), Tel. 0 89 / 55 95-274, E-Mail:
[email protected]
Coaching
Coaching ist die professionelle, zielorientierte Beratung und Begleitung einer Person (Coachee)
durch einen Coach. Im Coachingprozess werden Systemzusammenhänge erkannt, Widerstände
bearbeitet und Veränderungsperspektiven und -strategien entwickelt. Coaching ist damit eine
sehr effiziente Methode, um die eigene Praxis zu reflektieren und das eigene Arbeitsumfeld zu
reorganisieren.
Zielgruppe: Teams, einzelne Mitarbeitende, insbesondere Mitarbeitende in Leitungsfunktion
Wie kann ich das Angebot wahrnehmen?
Das Coachinginteresse mit der bzw. dem Vorgesetzten besprechen (Zeitraum, Vertretung, Finanzierung usw.). Eine Coachingvertrag wird Ihnen auf Antrag vom Fortbildungsreferat zugesandt. Coaching findet normalerweise in der Dienstzeit statt.
Ansprechpartner im Landeskirchenamt:
KR Andreas Weigelt, Tel. 0 89 55 95-332, E-Mail: [email protected]
Fortbildungen
Fachliche Fortbildung - gezielt in Bereichen, die besondere Schwierigkeiten bereiten – kann
dazu beitragen, die Arbeit leichter und zielführender zu bewältigen. Darüber hinaus befasst
sich eine wachsende Zahl von Fortbildungen mit Themen, die eine Reflexion der eigenen Arbeit
und Arbeitsstrukturen sowie der eigenen Person ermöglichen (Organisation der Arbeit, Selbstreflexion, Zeitmanagement, Selbstmanagement usw.). Eine nach Handlungsfeldern gegliederte
Fortbildungsdatenbank kann im Intranet www.elkb.de eingesehen werden.
Neben den Prospekten der Fortbildungsanbieter finden sich diese Angebote auch im Internet.
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Wie kann ich das Angebot wahrnehmen?
Das Vorhaben mit der bzw. dem Vorgesetzten besprechen (Zeitpunkt, Vertretung usw.), Angebote sichten und auswählen. Zuschussantrag auf dem Dienstweg stellen.
Ansprechpartner im Landeskirchenamt
• Renate Breier (Katecheten, Katechetinnen, Religionspädagogen, Religionspädagoginnen), Tel. 0 89 / 55 95-295, E-Mail: [email protected]
• Oliver Manske (Angestellte, Kirchenbeamte und Kirchenbeamtinnen im Landeskirchenamt),
• Michael Lochner (Kirchenmusiker, Kirchenmusikerinnen), Tel. 0 89 / 55 95-410, E-Mail:
[email protected]
• Andreas Weigelt (Pfarrer, Pfarrerinnen),
• Tel. 0 89 / 55 95-332, E-Mail: [email protected]
• N.N. (Theologisch-pädagogische Mitarbeitende), Tel. 0 89 / 55 95-274, E-Mail:
[email protected]
Haus „Respiratio" (lat. respirare = aufatmen)
ist eine stationär –therapeutische Einrichtung für hauptamtlich kirchliche Mitarbeitende.
Es bietet die Möglichkeit, neuen Atem zu schöpfen und zur Ruhe zu kommen, um belastende
berufliche und familiäre Probleme zu bearbeiten.
Das pastoraltherapeutische Programm
• fördert das Verständnis für innerseelische Konflikte und deren Auswirkungen auf das
zwischenmenschliche Verhalten
• regt an, durch Selbstreflexion und interpersonelles Lernen schädliche Verhaltens- und
Erlebensmuster zu identifizieren und zu verändern
• bietet Raum für spirituelle Erfahrungen
• unterscheidet sich als professionell durchgeführte Psychotherapie von Formen der
Geistlichen Begleitung oder anderen spirituell unterstützenden Angeboten.
Wie kann ich das Angebot wahrnehmen?
Zur Klärung, ob ein Aufenthalt im Haus „Respiratio“ (in der Regel fünf oder sechs Wochen) angezeigt ist, wird ein Kontaktgespräch auf dem Schwanberg (mit Übernachtung) geführt. Über
eine Kursteilnahme wird gemeinsam entschieden. Das Vorhaben mit der bzw. dem Vorgesetzten besprechen (Zeitpunkt, Vertretung usw.), Kostenübernahme (bis auf einen Eigenbeitrag)
durch das Landeskirchenamt.
Ansprechpartner:
• Pfarrer Dr. Hans-Friedrich Stängle, Psychologischer Psychotherapeut, Supervisor, Leiter
des Hauses „Respiratio“,
• Frau Waadt, Sekretärin, Tel. 0 93 23 3 22 50, Mo. bis Fr. von 07.30 bis 09.30, Mo. 14.00
– 15.00 Uhr, E-Mail: [email protected], Internet: www.respiratio.de
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Angebote für bestimmte Berufsgruppen:
Pastoralkolleg und Oasentage
Erholung, theologische Fortbildung und geistliche Gemeinschaft – in diesem Dreiklang finden
die Kurse des Pastoralkollegs in Neuendettelsau statt. Ob der klassische Zweiwochenkurs, eine
einfache mehrtägige Veranstaltung oder eine Studienreise – die Kurse des Pastoralkollegs versuchen, in ihrer Themenwahl mit dem Ohr am Puls der Zeit zu sein und gleichzeitig den teilnehmenden Pfarrerinnen und Pfarrern ein hohes Maß an Entspannung und Muße zu gewähren. Einen besonderen Platz nehmen dabei die so genannten „Oasentage“ ein: von Sonntagabend bis Dienstag früh „einen guten freien Tag der Sehnsucht Raum geben, alte Kraftquellen
freilegen und neue entdecken.“
Aktuelles Kursprogramm im Internet (www.pastoralkolleg.de) und in den Dekanaten, Anmeldung auf dem Dienstweg beim Pastoralkolleg, Johann-Flierl-Straße 20, 91564 Neuendettelsau,
Tel. 09874/5250
Studienurlaub
Für kirchliche Mitarbeitende mit mindestens Fachhochschulabschluss besteht die Möglichkeit, „zur allgemeinen Orientierung über den Stand der Forschung oder zur Vertiefung eines
Teilgebietes“ einen Studienurlaub von max. drei Monaten zu beantragen. Ein besonderes Angebot der theol. Fakultäten ist dabei ein Studiensemester, das unter Anleitung und Begleitung
eines wissenschaftlichen Mitarbeiters stattfindet. Nähere Informationen sind den Fortbildungsrichtlinien
(RS 836) zu entnehmen.
Ansprechpartner im Landeskirchenamt:
KR Andreas Weigelt, Tel. 0 89 55 95-332, E-Mail: [email protected]
Sabbatzeit, Sonderurlaub, Befreiung vom Dienst, Altersteilzeit
Diese Regelungen für Pfarrerinnen und Pfarrer sind derzeit in Überarbeitung, bzw. stehen vor
der Einführung. Über den aktuellen Stand der Möglichkeiten informiert
KR Wolfgang von Andrian, Tel. 089 5595-212, E-Mail: [email protected]
Recreatio-Kurse
Auszeit vom Alltag, um inne zu halten, die eigene Berufs- und Lebenssituation vertieft wahrzunehmen, persönliche, berufliche und spirituelle Ressourcen wieder zu entdecken und neu zu
gewinnen. Das Angebot gliedert sich - über den Gesamtzeitraum eines halben Jahres in einen 10-tägigen Anfangskurs, der zur Hälfte in den Ferien und zur Hälfte in der Schulzeit
liegt, Treffen in wohnortnahen Regionalgruppen und einen 2-tägigen Abschlusskurs. Die Kurse
finden -in der Regel im Frühjahr und im Herbst - jährlich zwei Mal statt. Die Kursgröße beträgt
in der Regel maximal 8 Personen.
Bestandteile sind: Meditation, Gruppen- und Einzelgespräche. berufsbezogene Selbsterfahrung, Methoden aus Supervision und Focusing, Lerntagebuch, Bewegung. Musik, kreative Gestaltung u.a. Dadurch sollen konkrete Hilfen angeboten werden. um zu innerer Einkehr zu gelangen und gleichzeitig Hilfen zu bekommen, um im Alltag achtsamer mit sich umzugehen,
Probleme mit anderen Augen zu sehen und neuartige Lösungsansätze zu finden.
Zielgruppe: Religionspädagogen und Religionspädagoginnen im Schul- und Gemeindedienst, in der Kirchlichen Bildungsarbeit und in Einrichtungen,
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Wie kann ich das Angebot wahrnehmen?
Anmeldung auf dem Dienstweg an das Landeskirchenamt.
Finanzierung: Die Kosten werden durch die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern übernommen.
Leitung und Ansprechpartner:
• Diplom-Religionspädagoge (FH) Martin Gottstein, Focusing Ausbilder DAF, Märchenerzähler, E-Mail [email protected]
• Diplom-Religionspädagogin (FR] Birgit Keitel, Supervisorin (DGSv), Balintgruppenleiterin, E-Mail: [email protected]
Zuschussregeln
Für Mitarbeitende, die direkt bei der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern angestellt sind,
gelten folgende Zuschussregelungen:
Zuschussanträge sind jeweils 2 Monate vor Beginn der Maßnahme auf dem Dienstweg an das
Landeskirchenamt zu stellen,
Beratende Angebote (z,B. Coaching, Geistliche Begleitung, Supervision):
Bei den beratenden Angeboten ist jeweils eine Vereinbarung (Dateien im Intranet) zu schließen,
Pfarrer und Pfarrerinnen, theologisch-pädagogische Mitarbeitende: 70 % der Honorare, max.
400 EUR pro Person bei 8-10 Sitzungen. Keine Bezuschussung der Fahrtkosten, Anträge sind
dem Dienstweg zu stellen.
Für Angestellte, Kirchenbeamte und Kirchenbeamtinnen, Kirchenmusiker und Kirchemusikerinnen sind eigene Regelungen getroffen.
Fortbildungen:
Theologisch-pädagogische Mitarbeitende: 70 % der Kurs- und Aufenthaltskosten, max. EUR
520.- pro Person und Jahr.
Pfarrer und Pfarrerinnen 50 % der Kurs- und Aufenthaltskosten, max. EUR 520.- pro Person
und Jahr,
Pfarrer und Pfarrerinnen im Teildienst: 70% der Kurs- und Aufenthaltskosten, max. EUR 520.pro Person und Jahr.
Auch hier sind eigene Regelungen für Angestellte, Kirchenbeamte und Kirchenbeamtinnen getroffen.
Ansprechpartner im Landeskirchenamt
• Renate Breier (Katecheten, Katechetinnen, Religionspädagogen, Religionspädagoginnen), Tel. 0 89 / 55 95-295, E-Mail: [email protected]
• Oliver Manske (Angestellte, Kirchenbeamte und Kirchenbeamtinnen im Landeskirchenamt),
• Michael Lochner (Kirchenmusiker, Kirchenmusikerinnen), Tel. 0 89 / 55 95-410, E-Mail:
[email protected]
• Andreas Weigelt (Pfarrer, Pfarrerinnen), Tel. 0 89 / 55 95-332, E-Mail: [email protected]
• N.N. (theologisch-pädagogische Mitarbeitende), Tel. 0 89 / 55 95-274, E-Mail:
[email protected]
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III.
Informationen aus dem Referat Ausbildung und Personalentwicklung
1. Theologiestudium
2012 wurden wieder 67 Theologiestudierende neu auf die Anwärterliste für das geistliche Amt
in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern aufgenommen. Das ist nach 2006 (75) die
zweithöchste Zahl seit Mitte der 90er Jahre. Derzeit sind auf der Liste 419 Studierende eingetragen (Frauenanteil: 57 %). Die ELKB-Liste ist damit die größte innerhalb der EKD.
Im Rahmen einer Kampagne „Willkommen in der ELKB“ wurde die Zusammenarbeit mit der
Studierendenvertretung intensiviert und ein neues Kommunikationsmedium „NEWSLETTER“
aufgelegt. Listenwechsel von und nach anderen Landeskirchen sind im Rahmen einer kooperativen Personalpolitik zwischen den Landeskirchen leichter als früher möglich. Landeskirchenamt, KSB (vgl. 2) und Mitarbeitende aus den Dekanaten Hof, Münchberg, Naila und KronachLudwigstadt haben ein Konzept entwickelt, das bei Gymnasiasten das Interesse an einem theologischen oder theologisch-pädagogischen Beruf wecken soll. Das Pilotprojekt wurde am
14.11.2013 in Münchberg durchgeführt. Es waren Schüler aus sieben Gymnasien anwesend.
Weitere Veranstaltungen folgen.
2. Kirchliche Studienbegleitung (KSB) Neuendettelsau
Mittlerweile absolvieren nahezu alle Studierende der Studiengänge „Pfarramt“ sowie Religionspädagogik und kirchliche Bildungsarbeit das Programm der KSB. Deren Angebot im Bereich
der Praktika sowie der Wahlpflichtprogramme wird ständig erweitert, auch im Blick auf die
Anrechenbarkeit auf das modularisierte Studiensystem. Insbesondere die Plätze für Gemeindepraktika sind hoch begehrt und nahezu immer „ausgebucht“. Mittlerweile gibt es fünf verschiedene Gemeindepraktika, darunter als Neuheit eines mit diakonischem Schwerpunkt. Kooperationspartner des Landeskirchenamtes und der KSB sind bei den Gemeindepraktika die
Gemeindeakademie, das Amt für Gemeindedienst, das Bildungszentrum Hesselberg und der
Arbeitskreis Kirche im Ländlichen Raum, die Kur- und Tourismus-Seelsorge, das Diakonische
Werk sowie die Klinikseelsorge Bad Neustadt. An der Theoriebegleitung sind die Fakultäten
Erlangen und München und die Augustana-Hochschule beteiligt.
Als dritte Säule der KSB ist die Begleitung der Lehramtsstudiengänge hinzugekommen (auf
freiwilliger Basis der Studierenden). Es ist ein schöner Erfolg, dass sich bisher rund 470 Studierende für die Aufnahme ins Programm angemeldet haben.
3. Vorbereitungsdienst (Vikariat)
Nach Jahren kleiner Kursgruppen wurde die Ausbildungskapazität des Predigerseminars in
Nürnberg nun wieder ausgeschöpft: Zum 1.3.2013 wurden 22 Vikarinnen und Vikare in den
Vorbereitungsdienst aufgenommen, zum 1. September 26, darunter drei Bewerber aus anderen
Landeskirchen. Es bewerben sich deutlich mehr Examensabsolventen aus anderen Landeskirchen in der ELKB als dies umgekehrt der Fall ist. Im Zuge der kooperativen Personalpolitik in
der EKD sind die „Durchlässigkeiten“ auch hier größer geworden. Die größere Zahl an Vikarinnen und Vikaren bedeutet auch, dass es wieder einfacher geworden ist, nach einem alternierenden Verfahren in möglichst vielen Regionen der Landeskirche auszubilden. Nachdem alle
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Planstellen im Team des Predigerseminares wieder besetzt sind wird die Arbeit mit den Mentorinnen und Mentoren intensiviert.
Mit Einführung einer Unterstützungspauschale zur Kinderbetreuung wurde ein deutliches Signal zur Vereinbarung von Ausbildung und Familie gesetzt. Die Kinderbetreuungspauschale
trägt dem Rechnung, dass Vikare und Vikarinnen nicht nur vor Ort in den Gemeinden angeleitet und ausgebildet werden sondern auch in teils mehrwöchigen Blockkursen mit Präsenzpflicht in Nürnberg. Das Modell der Kinderbetreuungspauschale wurde in enger Kooperation
zwischen Predigerseminar, Landeskirchenamt und Vikarsvertretung (VBV) entwickelt. Seit 2013
wird die VBV-Arbeit (ebenso wie bereits seit langem die Arbeit der Arbeit der Studierendenvertretung LabeT) durch das Landeskirchenamt gefördert.
Ausgebaut wird die Möglichkeit für alle Vikarinnen und Vikare ausbildungsbegleitende Supervision in Anspruch zu nehmen (maximal 6 Stunden).
4. Pfarrverwalterausbildung
Nach mehr als zehn Jahren Laufzeit der derzeitigen Modelle der Pfarrverwalter (Spätberufenen) – Ausbildung an der Augustana-Hochschule (Studienjahr/vierjährige Ausbildung) wurde
nun eine Evaluation des Konzeptes aufgelegt. Da eine Reihe von Landeskirchen Bedarf an
„mehr Nachwuchs“ signalisiert ist die Evaluation auch ein Beitrag, das Angebot von ELKB und
Augustana verstärkt im EKD-Kontext zu platzieren. Seit Einführung der neuen Modelle sind
Pfarrverwalter und Pfarrverwalterinnen mittlerweile erfolgreich als Vikare und Vikarinnen und
auf Pfarrstellen tätig.
5. Personalentwicklung
Die in einigen wenigen Landeskirchen bereits implementierten Angebote der „Personalberatung“ wurden auf dem 4. Personalentwicklungskongress in Rummelsberg und durch eine Hospitation „vor Ort“ sorgfältig durch die Personalabteilung wahrgenommen und eine eigene
Konzeptentwicklung gestartet. Derzeit arbeitet die landeskirchliche Personalberatung und –
entwicklung an mehreren Stellen (z.B. Potenzialanalysen; Umorientierungsbegleitung) verstärkt mit externen Partnern zusammen.
Die durch die Handlungsfeldkonferenz (HFK) 9 veröffentlichten „5 Thesen zur Personalentwicklung“ finden weitere Verbreitung und sind Leitlinie für konkrete Handlungsvollzüge. So
wird der berufsgruppenübergreifende Ansatz z.B. im KSB-Angebot (vgl. 2) bereits umgesetzt.
Ebenfalls berufsgruppenübergreifend gilt das Programm Mitarbeitendenjahresgespräche
(MJG). Die HFK 9 hat nun eine „Modelloptimierung“ der Personalentwicklungsmaßnahme MJG
angeregt. Eine erste Tendenz ist mit der Akzentverschiebung zu einer Gesprächsform der
„wertschätzenden Anerkennung“ vorgegeben.
München, November 2013
Helmut Völkel, Oberkirchenrat
Leiter der Abteilung F - Personal
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