Wichtige Hinweise: Korrekter Ansagetext der Anrufbeantworter bei
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Wichtige Hinweise: Korrekter Ansagetext der Anrufbeantworter bei
17. Dezember 2010 Wichtige Hinweise: Korrekter Ansagetext der Anrufbeantworter bei Abwesenheit des Vertragsarztes Aus gegebenem Anlass möchten wir erneut auf die Notwendigkeit hinweisen, dass der Hilfe suchende Patient im Falle der Abwesenheit des Vertragsarztes konkrete Informationen darüber erhält, wohin er sich zu welchem Zeitpunkt wenden kann. Fehlerhafte Informationen in dem Ansagetext des Praxisanrufbeantworters können nicht nur zu einer Irreführung des Patienten beitragen, sondern unter Umständen auch disziplinarische Folgen nach sich ziehen. Wie verhalten Sie sich richtig? Fall 1: Sie unterbrechen an einem Praxistag lediglich für einige Stunden den Praxisbetrieb (Mittagspause): Teilen Sie dem Patienten mit, wann die nächste Sprechstunde stattfindet und dass er sich in einer Notfallsituation an den Rettungsdienst unter der Nummer 112 wenden kann. Bitte weisen Sie nicht ohne Angabe der Notdienstzeiten auf die Telefonnummer des organisierten Notdienstes hin, da dieser montags, dienstags und donnerstags erst deutlich später und damit möglicherweise erst nach Ihrer Nachmittagssprechstunde einsetzt. Die Leitstelle ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht mit Personal besetzt, so dass der Patient dort keine Hilfe erhält. Die Zeiten des organisierten Notdienstes sind: Montag, Dienstag, Donnerstag Mittwoch, Freitag Sonnabend, Sonntag, Feiertag 18.00 Uhr bis 08.00 Uhr am Folgetag 13.00 Uhr bis 08.00 Uhr am Folgetag 08.00 Uhr bis 08.00 Uhr am Folgetag. Fall 2: Nach Beendigung Ihrer Nachmittagssprechstunde: Geben Sie auf dem Anrufbeantworter bitte Ihre Sprechzeiten an und verweisen Sie für Notfälle auf die Nummer des Rettungsdienstes 112. Sie sind zudem verpflichtet, die Telefonnummer der Leitstelle des organisierten Notdienstes anzugeben (01805/11 92 92). Bitte weisen Sie auch hier unbedingt auf die oben genannten Zeiten des organisierten Notdienstes hin, da der Patient dort vorher niemanden erreicht. 1 Fall 3: Sie sind an der Ausübung der Praxis gehindert (z. B. wegen Urlaub): In diesem Fall sind Sie verpflichtet, Ihre Vertretung mit einem oder mehreren Ärzten konkret abzusprechen. Auf dem Anrufbeantworter sollten daher Name und Sprechzeiten des Vertreters genannt werden, der dem Patienten dann absprachegemäß zur Verfügung steht. Ein Hinweis auf eine Vertretung durch „umliegende Praxen“ ist unzureichend. Weisen Sie zudem auf die Nummer des Rettungsdienstes 112 für Notfälle, sowie auf die des organisierten Notdienstes hin, allerdings unter Benennung der Notdienstzeiten. Bitte beachten Sie, dass das Vertragsarztrecht keine sogenannten „Brückentage“ kennt. Brückentage gelten als normale Arbeitstage, an denen die üblichen Vertretungsregelungen greifen. Sie sind daher verpflichtet, auch an diesen Tagen für Ihre Patienten eine zumutbare medizinische Versorgung durch konkrete kollegiale Vertretungen zu organisieren. Bitte setzen Sie Ihre Patienten durch Aushang und Anrufbeantworter hierüber in Kenntnis. Vorschläge für Anrufbeantwortertexte Fälle 1 und 2: Sie sind mit der Praxis xxx verbunden. Sie rufen außerhalb unserer Sprechzeiten an. Unsere Sprechzeiten sind ...... Der organisierte Notdienst steht Ihnen montags, dienstags und donnerstags von 18.00 bis 08.00 Uhr am Folgetag, mittwochs und freitags von 13.00 bis 08.00 Uhr am Folgetag sowie sonnabends, sonntags und feiertags von 08.00 bis 08.00 Uhr unter der Telefonnummer 01805/11 92 92 zur Verfügung. In dringenden Notfällen wählen Sie bitte die Nummer des Rettungsdienstes 112. Fall 3: Sie sind mit der Praxis xxx verbunden. Wir befinden uns vom ..... bis ..... im Urlaub. Die Vertretung übernimmt die Praxis (Name, Anschrift, Telefonnummer), deren Sprechzeiten sind: ...... Den organisierten Notdienst erreichen Sie montags, dienstags und donnerstags von 18.00 bis 08.00 Uhr am Folgetag, mittwochs und freitags von 13.00 bis 08.00 Uhr am Folgetag sowie sonnabends, sonntags und feiertags von 08.00 bis 08.00 Uhr unter der Telefonnummer 01805/11 92 92. In dringenden Notfällen wählen Sie bitte die Nummer des Rettungsdienstes 112. Für Rückfragen erreichen Sie unser Service-Team unter der Rufnummer 04551 - 883 883. 2