Wichtige Hinweise: Korrekter Ansagetext der Anrufbeantworter bei

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Wichtige Hinweise: Korrekter Ansagetext der Anrufbeantworter bei
17. Dezember 2010
Wichtige Hinweise:
Korrekter Ansagetext der Anrufbeantworter
bei Abwesenheit des Vertragsarztes
Aus gegebenem Anlass möchten wir erneut auf die Notwendigkeit hinweisen, dass der Hilfe
suchende Patient im Falle der Abwesenheit des Vertragsarztes konkrete Informationen darüber
erhält, wohin er sich zu welchem Zeitpunkt wenden kann. Fehlerhafte Informationen in dem
Ansagetext des Praxisanrufbeantworters können nicht nur zu einer Irreführung des Patienten
beitragen, sondern unter Umständen auch disziplinarische Folgen nach sich ziehen.
Wie verhalten Sie sich richtig?
Fall 1:
Sie unterbrechen an einem Praxistag lediglich für einige Stunden den Praxisbetrieb
(Mittagspause):
Teilen Sie dem Patienten mit, wann die nächste Sprechstunde stattfindet und dass er sich in einer Notfallsituation an den Rettungsdienst unter der Nummer 112 wenden kann. Bitte weisen Sie nicht ohne Angabe der
Notdienstzeiten auf die Telefonnummer des organisierten Notdienstes hin, da dieser montags, dienstags
und donnerstags erst deutlich später und damit möglicherweise erst nach Ihrer Nachmittagssprechstunde
einsetzt. Die Leitstelle ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht mit Personal besetzt, so dass der Patient dort
keine Hilfe erhält.
Die Zeiten des organisierten Notdienstes sind:
Montag, Dienstag, Donnerstag
Mittwoch, Freitag
Sonnabend, Sonntag, Feiertag
18.00 Uhr bis 08.00 Uhr am Folgetag
13.00 Uhr bis 08.00 Uhr am Folgetag
08.00 Uhr bis 08.00 Uhr am Folgetag.
Fall 2:
Nach Beendigung Ihrer Nachmittagssprechstunde:
Geben Sie auf dem Anrufbeantworter bitte Ihre Sprechzeiten an und verweisen Sie für Notfälle auf die
Nummer des Rettungsdienstes 112. Sie sind zudem verpflichtet, die Telefonnummer der Leitstelle des
organisierten Notdienstes anzugeben (01805/11 92 92). Bitte weisen Sie auch hier unbedingt auf die oben
genannten Zeiten des organisierten Notdienstes hin, da der Patient dort vorher niemanden erreicht.
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Fall 3:
Sie sind an der Ausübung der Praxis gehindert (z. B. wegen Urlaub):
In diesem Fall sind Sie verpflichtet, Ihre Vertretung mit einem oder mehreren Ärzten konkret abzusprechen.
Auf dem Anrufbeantworter sollten daher Name und Sprechzeiten des Vertreters genannt werden, der dem
Patienten dann absprachegemäß zur Verfügung steht. Ein Hinweis auf eine Vertretung durch „umliegende
Praxen“ ist unzureichend. Weisen Sie zudem auf die Nummer des Rettungsdienstes 112 für Notfälle, sowie
auf die des organisierten Notdienstes hin, allerdings unter Benennung der Notdienstzeiten.
Bitte beachten Sie, dass das Vertragsarztrecht keine sogenannten „Brückentage“ kennt. Brückentage gelten
als normale Arbeitstage, an denen die üblichen Vertretungsregelungen greifen. Sie sind daher verpflichtet,
auch an diesen Tagen für Ihre Patienten eine zumutbare medizinische Versorgung durch konkrete kollegiale
Vertretungen zu organisieren. Bitte setzen Sie Ihre Patienten durch Aushang und Anrufbeantworter hierüber
in Kenntnis.
Vorschläge für Anrufbeantwortertexte
Fälle 1 und 2:
Sie sind mit der Praxis xxx verbunden. Sie rufen außerhalb unserer Sprechzeiten an. Unsere Sprechzeiten
sind ...... Der organisierte Notdienst steht Ihnen montags, dienstags und donnerstags von 18.00 bis 08.00
Uhr am Folgetag, mittwochs und freitags von 13.00 bis 08.00 Uhr am Folgetag sowie sonnabends, sonntags
und feiertags von 08.00 bis 08.00 Uhr unter der Telefonnummer 01805/11 92 92 zur Verfügung. In
dringenden Notfällen wählen Sie bitte die Nummer des Rettungsdienstes 112.
Fall 3:
Sie sind mit der Praxis xxx verbunden. Wir befinden uns vom ..... bis ..... im Urlaub. Die Vertretung übernimmt die Praxis (Name, Anschrift, Telefonnummer), deren Sprechzeiten sind: ...... Den organisierten
Notdienst erreichen Sie montags, dienstags und donnerstags von 18.00 bis 08.00 Uhr am Folgetag,
mittwochs und freitags von 13.00 bis 08.00 Uhr am Folgetag sowie sonnabends, sonntags und feiertags von
08.00 bis 08.00 Uhr unter der Telefonnummer 01805/11 92 92. In dringenden Notfällen wählen Sie bitte die
Nummer des Rettungsdienstes 112.
Für Rückfragen erreichen Sie unser Service-Team
unter der Rufnummer 04551 - 883 883.
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