Verhaltensvorschriften am Werksgelände

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Verhaltensvorschriften am Werksgelände
Verhaltensvorschriften am Werksgelände
Allgemeines:
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Im Werksgelände gilt die StVO und eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h
Die geltenden Sicherheitsbestimmungen im Werksgelände sind einzuhalten
Den Anweisungen des Werksschutzes und des Verladepersonals ist unbedingt Folge zu leisten
Stellenweise Gasgefahr – bei aktiver Warnleuchte Bereich sofort verlassen !!
Nur zum Betrieb des Fahrzeuges notwendige Personen dürfen auf das Werksgelände
Jeder Fahrzeuginsasse hat seinen Zutritt auf das Werksgelände zu registrieren
Das Verlassen des Verladebereiches ist verboten bzw. nur nach Erlaubnis des Verladepersonals
gestattet (z.B. Sanitärbereiche).
Der Zutritt zu den Produktionsbereichen ist ausnahmslos verboten.
Während der Kranverladung dürfen sich keine Personen im und auf dem Fahrzeug befinden.
Dem Fahrer ist nicht gestattet sein Fahrzeug mit unzureichend gesicherter Ladung in Betrieb zu
nehmen
Der Lenker bestätigt mit seiner Unterschrift die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten und das
Vorhandensein ausreichender Fahrtzeit für den Beladevorgang und das Verlassen des
Werksgeländes
Die Ein- und Ausfuhr von Alkohol und Suchtmitteln jeder Art ist ausnahmslos verboten.
Schienenverkehr:
Ø Schienenverkehr hat immer Vorrang
Ø Das Abstellen von Fahrzeugen auf den Gleisen ist strengstens verboten !
Ø Es ist ein Mindestabstand zum Gleiskörper von 1,8 m (bzw. 2 m bei Kennzeichnung) einzuhalten !
o Ausnahmen dazu sind rechtzeitig beim Stellwerksmeister bekannt zu geben.
Ø Das Halten und das Abstellen von Fahrzeugen ist nur auf den gekennzeichneten bzw.
zugewiesenen Parkplätzen zulässig.
Verpflichtende Schutzausrüstung:
Schutzhelm
Schutzkleidung
Warnweste
Sicherheitsschuhe
Schutzhandschuhe
Schutzbrille
Stahlwerksbereich
Gefahrenhinweise:
Schwebende Last
Stolpergefahr
Flurförderfahrzeuge
Schienenverkehr
Bahnübergänge
ohne Schranken
Zuwiderhandelnde Personen werden umgehend des Werksgeländes verwiesen!
verstanden und akzeptiert: Datum / Unterschrift: ____________________