world cruising club sicherheitsbestimmungen: 2016

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world cruising club sicherheitsbestimmungen: 2016
WORLD CRUISING CLUB
RALLY INFORMATIONS-PACK
ARC und ARC+ 2016
ARC und ARC+VORLÄUFIGE TEILNAHMEBEDINGUNGEN
ARC-1. TERMINE UND KURS...........................................................................................................................2
ARC-2. REGATTAREGELN................................................................................................................................2
ARC-3. ANMELDUNGEN...................................................................................................................................2
ARC-4. TEILNAHME..........................................................................................................................................2
ARC-5. QUALIFIZIERUNGSTÖRN....................................................................................................................3
ARC-6. SICHERHEITSAUSRÜSTUNG..............................................................................................................3
ARC-7. LIEGEGEBÜHREN................................................................................................................................3
ARC-8. MELDEGELD.........................................................................................................................................3
ARC-9. ZAHLUNG DES MELDEGELDS............................................................................................................4
ARC-10. CREWZUSCHLAG..............................................................................................................................4
ARC-11. PREISNACHLASS...............................................................................................................................4
ARC-12. ZUSCHLÄGE BEI VERSPÄTETER ZAHLUNG..................................................................................5
ARC-13. GRUPPEN...........................................................................................................................................5
ARC-14. ARC-KOMITEE....................................................................................................................................5
ARC-15. DEFINITIONEN....................................................................................................................................5
SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN...................................................................................................................6
ABSCHNITT I: ÜBERPRÜFUNG DER SICHERHEITSAUSRÜSTUNG.............................................................6
ABSCHNITT II: EMPFOHLENE SICHERHEITSAUSRÜSTUNG.......................................................................9
ANHANG 1: NOTPACK......................................................................................................................................9
ANHANG 2 CREW-TRAINING...........................................................................................................................9
WORLD CRUISING CLUB ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
EIGNER............................................................................................................................................................10
VERSICHERUNG.............................................................................................................................................10
CREW UND WEITERBILDUNG.......................................................................................................................10
FUNKVERKEHR ÜBER LANGE STRECKEN..................................................................................................11
TRACKING DER POSITIONEN.......................................................................................................................11
LIEGEPLÄTZE.................................................................................................................................................11
ÜBERPRÜFUNG DER SICHERHEITS-AUSRÜSTUNG..................................................................................11
SKIPPERBESPRECHUNG..............................................................................................................................11
KENNTLICHMACHUNG...................................................................................................................................11
GRUPPEN........................................................................................................................................................11
PREISE............................................................................................................................................................12
PROTESTE .....................................................................................................................................................12
ABBRUCH / LANDFALL ..................................................................................................................................13
NICHTSTARTER / VERSPÄTETE STARTER / NEUSTARTER ......................................................................13
SPONSORING.................................................................................................................................................13
WERBUNG.......................................................................................................................................................13
ÜBER DIE TOPPEN FLAGGEN.......................................................................................................................13
ANMELDUNGEN..............................................................................................................................................13
ZAHLUNGSVERFAHREN................................................................................................................................13
MEDIEN- UND FILMRECHTE..........................................................................................................................14
VERANSTALTUNGS-LOGOS..........................................................................................................................15
ÜBERSETZUNG UND RECHTSPRECHUNG.................................................................................................15
DEFINITIONEN................................................................................................................................................15
World Cruising Club Ltd, 120 High Street, Cowes, Isle of Wight PO31 7AX, UK Tel: +44 (0)1983 296060
[email protected]
www.worldcruising.com
www.noonsite.com
WORLD CRUISING CLUB
VORLÄUFIGE TEILNAHMEBEDINGUNGEN
ARC und ARC+ 2016
ARC-1. TERMINE UND KURS
ARC+-1. TERMINE UND KURS
Die Rally startet am Sonntag, dem 20. November 2016, um
13.00 südlich der Hafeneinfahrt von Las Palmas auf Gran
Canaria. Genaue Startanweisungen erfolgen am Tag vor
dem Start im Rahmen einer Skipperbesprechung. Nach
dem Start ist Gran Canaria an steuerbord zu lassen, und
beim Zieleinlauf in Rodney Bay ist Saint Lucia an backbord
zu lassen. Die Länge der Etappe beträgt ungefähr 2800
Seemeilen. Einzelheiten über die Ansteuerung von St Lucia
und den Zieleinlauf bei der Rally werden ebenfalls bei der
Skipperbesprechung am Tag vor dem Start erörtert. Die
Rally endet offiziell um 18.00 Uhr Lokalzeit am Freitag,
dem 16. Dezember 2016; später in Saint Lucia eintreffende
Yachten gelten als aus dem Wettbewerb geschieden.
Die ARC Preisverleihung findet um 17.00 Lokalzeit am
Samstag, dem 17. Dezember 2016 statt.
Für Yachten in Gruppe II (Regatta) finden von dem
Zeitpunkt des ersten Zeitsignals bis zum Start
der Fahrtenseglergruppen die Wettfahrtregeln für
Segelregatten Anwendung.
Die Rallye startet am Sonntag, dem 6. November 2016,
um 13.00 südlich der Hafeneinfahrt von Las Palmas
auf Gran Canaria. Es gibt einen Zwischenstopp auf
Mindelo. Von dort starten die Yachten dann erneut am
Mittwoch, dem 16. November. Genaue Startanweisungen
erfolgen am Tag vor dem Start im Rahmen einer
Skipperbesprechung. Nach dem Start ist Gran Canaria an
steuerbord zu lassen bis zum Zieleinlauf in Sao Vicente.
Nach dem erneuten Start ist beim Zieleinlauf in Rodney
Bay Saint Lucia an backbord zu lassen. Die Länge der
Etappe beträgt ungefähr 3000 Seemeilen. Einzelheiten
über die Ansteuerung von St Lucia und den Zieleinlauf bei
der Rally werden ebenfalls bei der Skipperbesprechung
am Tag vor dem Start erörtert. Die Rally endet offiziell um
18.00 Uhr Lokalzeit (22.00 Uhr UCT) am Dienstag, den
06. Dezember 2016; später in Saint Lucia eintreffende
Yachten gelten als aus dem Wettbewerb geschieden.
Die ARC+ Preisverleihung findet um 18.00 Lokalzeit am
Mittwoch, dem 07. Dezember 2016 statt. Möglicherweise
gibt es eine weitere gesponserte Party in Marigot Bay am
Donnerstag, dem 8.Dezember.
ARC-3. ANMELDUNGEN
ARC+-2. REGATTAREGELN
Maximal werden 225 Yachten zugelassen. Bei Erreichen
dieser Höchstzahl wird eine Warteliste eingerichtet.
Gemäß den Allgemeinen Bedingungen des World
Cruising Club Paragraph 1.3 finden Regattaregeln keine
Anwendung.
ARC-2. REGATTAREGELN
ARC-4. TEILNAHME
i.
ii.
iii.
iv.
v.
In Gruppe I (Fahrtensegler) und Gruppe II (Regatta)
können Einrumpfyachten zwischen 8.23m (27 Fuß)
und 25.91m (85 Fuß) Länge über alles teilnehmen.
In Gruppe IV (Mehrrumpfboote) können
Mehrrumpfboote zwischen 8.29m (27 Fuß) und
18.29m (59.11 Fuß) Lüa teilnehmen.
Die Länge über alles (Lüa) bedeutet die tatsächliche
Länge der Yacht und schließt folgendes ein:
Bugspriet, Ausleger, asymmetrischen Baum, Bugkorb,
Heckkorb, Davits, Dingi und angehängtes Ruder
Yachten in der Gruppe II (Regattagruppe) müssen
einen Sicherheits- und Stabilitäts-Überprüfungsfaktor
(SSSN) von mindestens 30 haben. Diese Forderung
kann durch einen entsprechenden MindestStabilitätsindex (STIX) und Stabilitäts-/Auftriebs-Index
(AVS = Krängungswinkel am Kenterpunkt) ersetzt
werden, die in Übereinstimmung mit der Europäischen
Norm ISO 12217-2 berechnet werden.
Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, unter
Angabe von Gründen Yachten abzulehnen oder
auszuschließen, die ihrer Meinung nach dem Geist
der Rally nicht entsprechen.
ARC+-3. ANMELDUNGEN
Maximal werden 75 Yachten zugelassen. Bei Erreichen
dieser Höchstzahl wird eine Warteliste eingerichtet.
ARC+-4. TEILNAHME
i.
In Gruppe I (Fahrtensegler) und Gruppe II (Regatta)
können Einrumpfyachten zwischen 8.23m (27 Fuß)
und 25.91m (85 Fuß) Länge über alles teilnehmen.
ii.
In Gruppe IV (Mehrrumpfboote) können
Mehrrumpfboote zwischen 8.29m (27 Fuß) und
18.29m (59.11 Fuß) Lüa teilnehmen.
iii.
Die Länge über alles (Lüa) bedeutet die tatsächliche
Länge der Yacht und schließt folgendes ein:
Bugspriet, Ausleger, asymmetrischen Baum, Bugkorb,
Heckkorb, Davits, Dingi und angehängtes Ruder.
iv.
Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, unter
Angabe von Gründen Yachten abzulehnen oder
auszuschließen, die ihrer Meinung nach dem Geist
der Rally nicht entsprechen.
ARC+-5. QUALIFIZIERUNGSTÖRN
Jede Yacht muss Las Palmas auf eigenem Kiel
World Cruising Club Ltd, 120 High Street, Cowes, Isle of Wight PO31 7AX, UK Tel: +44 (0)1983 296060
[email protected]
www.worldcruising.com
www.noonsite.com
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VORLÄUFIGE TEILNAHMEBEDINGUNGEN: ARC und ARC+ 2016
ARC-5. QUALIFIZIERUNGSTÖRN
erreicht oder in dem Jahr vor dem Rallyestart einen
Qualifizierungstörn von mindestens 500 Seemeilen
absolviert haben.
Jede Yacht muss Las Palmas auf eigenem Kiel
erreicht oder in dem Jahr vor dem Rallyestart einen
Qualifizierungstörn von mindestens 500 Seemeilen
absolviert haben.
ARC+-6. ÜBERPRÜFUNG DER
SICHERHEITSAUSRÜSTUNG/ANKUNFT IN
LAS PALMAS angekommen
ARC-6. ÜBERPRÜFUNG DER
SICHERHEITSAUSRÜSTUNG / ANKUNFT IN
LAS PALMAS angekommen
Das ARC Büro öffnet am Montag, dem 7. November 2016,
um 10.00 Uhr. Alle Yachten sollten bis spätestens Sonntag,
dem 13. November, in Las Palmas angekommen und für
die Sicherheitsüberprüfung zugänglich sein.
Das ARC+ Büro öffnet am Freitag, dem 28. Oktober
2016, um 10.00 Uhr. Alle Yachten sollten bis spätestens
Dienstag, dem 1. November, in Las Palmas angekom-men
und für die Sicherheitsüberprüfung zugänglich sein.
ARC+-7. LIEGEGEBÜHREN
Im Meldegeld enthalten sind zwei Tage freie
Liegegebühren nach der Ankunft in Saint Lucia sowie 15%
Rabatt auf die Liegegebühren bei längerem Aufenthalt.
Weitere Rabatte werden möglicherweise vor dem Start
und nach dem Zieleinlauf gewährt.
Im Meldegeld enthalten sind Liegegebühren in der
Mindelo Marina (bis maximal 5 Tage) und zwei Tage
Liegegebühren nach der Ankunft in St. Lucia, sowie 15%
Rabatt bei weiterem Aufenthalt bis zum 8. Dezember und
nach dem 18.Dezember. Die Yachten der ARC+ müssen
Rodney Bay Marina für die Zeit vom 8.-17.Dezember
wegen der Ankunft der ARC verlassen.
ARC-8. MELDEGELD
ARC+-8. MELDEGELD
ARC-7. LIEGEGEBÜHREN
Das Meldegeld schließt folgende Leistungen ein:
Das Meldegeld schließt folgende Leistungen ein:
Im Vorfeld der Veranstaltung:
Im Vorfeld der Veranstaltung:
●●
ARC-Rally Handbuch und Info-Pack (inklusive
Sonderangebote)
●●
ARC- Flagge
●●
4 Informations-Rundbriefe vor dem Start –
Ratschläge für Teilnehmer/Ausrüstung
●●
Teilnehmerrabatt in Marinas auf dem Weg nach
Gran Canaria
●●
Bestellservice für Seekarten und Seehandbücher
●●
Zugang zu Forum der WCC-Website
●●
Kalkulation eines WCC-Handikaps
●●
ARC+ Rally Handbuch und Info-Pack (inklusive
Sonderangebote)
●●
ARC+ Flagge
●●
4 Informations-Rundbriefe vor dem Start Ratschläge für Teilnehmer/Ausrüstung
●●
Teilnehmerrabatt in Marinas auf dem Weg nach
Gran Canaria
●●
Bestellservice für Seekarten und Seehandbücher
●●
Zugang zu den Foren der WCC-Website
●●
Kalkulation eines WCC-Handikaps
Las Palmas:
Las Palmas:
●●
Begrüßungspack
●●
ARC+ Startnummer-Transparent
●●
Eine Ausgabe von Yachting World
●●
Touristeninformation über Gran Canaria
●●
Überprüfung der Sicherheitsausrüstung
●●
Seminarprogramm (Rigg, Notnavigation, Wetter auf
dem Atlantik, Verproviantierung, Erste Hilfe
Sicherheitsvorführungen in Las Palmas (SAR
Helikopter, Abfeuern von Seenotsignalmitteln,
Aufblasen der Rettungsinsel)
●●
Umfassendes Veranstaltungsprogramm
●●
Willkommens-Party
●●
Abschieds-Cocktail Party
●●
Umfassendes Veranstaltungsprogramm
●●
Skipperbesprechung (inklusive Wettervorhersage)
●●
Willkommens-Party
●●
Abschieds-Cocktail Party
●●
Positions-Melde-Funknetz
●●
Skipperbesprechung (inklusive Wettervorhersage)
●●
Täglicher Wetterbericht
●●
Kinderclub (Eine Woche - für alle Kinder von 6-16)
●●
Tracking der Yachtpositionen einschließlich der
●●
Begrüßungspack
●●
ARC-Startnummer-Transparent
●●
Eine Ausgabe von Yachting World
●●
Touristeninformation über Gran Canaria
●●
Überprüfung der Sicherheitsausrüstung
●●
Seminarprogramm (Rigg, Notnavigation, Wetter
auf dem Atlantik, Verproviantierung, Erste Hilfe)
●●
© World Cruising Club 2015-16
Überfahrt:
-3-
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VORLÄUFIGE TEILNAHMEBEDINGUNGEN: ARC und ARC+ 2016
Überfahrt:
●●
Leihgebühren eines Satelliten Iridium Trackers(mit
Kaution)
●●
Abbildung der Positionen auf der ARC+ Website
●●
Täglicher Wetterbericht
●●
Tracking der Yachtpositionen einschließlich der
●●
Leihgebühren eines Satelliten- Trackers
●●
Abbildung der Positionen auf der ARC Website
●●
Empfang bei der Ankunft
●●
Positions-Melde-Funknetz
●●
Hilfe bei Behörden beim Ein- und Ausklarieren
●●
Empfang mit Rumpunsch, Früchtekorb und
Touristeninformationen
Veranstaltungsprogramm, inkl. Presiverleihung für
die erste Etappe
●●
Crew-Abendessen
●●
Umfangreiches Veranstaltungsprogramm
●●
Inseltour
●●
ARC Preisverleihungs-Party
●●
Liegegebühren in Marina Mindelo (bis max. 5 Tage)
●●
Zwei Tage Liegegebühren nach Ankunft und
15% Rabatt auf die Liegegebühren bei längerem
Aufenthalt
●●
Skipperbesprechung (inkl. Wettervorhersage)
Mindelo, São Vicente
Saint Lucia:
●●
Saint Lucia:
●●
Empfang mit Rumpunsch, Früchtekorb und
Touristeninformationen
Meldegeld
●●
Umfangreiches Veranstaltungsprogramm
Yachten in Gruppen I, II, III und IV, Yachten zwischen:
●●
ARC+ Preisverleihungs-Party
8,23 und 10,29m (ca. 27,00 - 33,90 Fuß) Lüa
800 £
●●
10,30 und 13,29m (ca. 33,10 - 43,70 Fuß) Lüa
950 £
13,30 und 16,29m (ca. 43,80 - 53,50 Fuß) Lüa
1100 £
Zwei Tage Liegegebühren nach der Ankunft, 15%
Rabatt für weiteren Aufenthalt (ausgenommen 8.17. December)
16,30 und 18,29m (ca. 53,60 - 59,11 Fuß) Lüa
1250 £
●●
Vorträge zum Thema Segeln in der Karibik
18,30 und 25,91m (ca. 60,00 - 85,00 Fuß) Lüa
1975 £
Gruppe V and VI
1975 £
●●
Vorträge zum Thema Segeln in der Karibik
Länge über alles (Lüa) bedeutet die tatsächliche Länge der
Yacht und schließt folgendes ein: jegliche Art von Bugspriet,
Ausleger, asymmetrischen Baum, Bugkorb, Heckkorb,
Selbststeueranlage, Davits, Dingi und angehängtes Ruder.
Yachten in der Regattagruppe (Gruppe II) zahlen einen
Zuschlag von 250 £.
ARC-9. ZAHLUNG DES MELDEGELDS
Anmeldungen müssen mit der vollständigen Zahlung des
Meldegelds gegebenenfalls abzüglich des entsprechenden
Rabatts erfolgen.
Eine Gebühr in Höhe von 125 £ ist pro Crewmitglied
einschließlich Skipper zu entrichten. Kinder, die am 1.
Oktober 2016 jünger als 16 Jahre sind, zahlen 75 £, Kinder,
die am 1. Oktober 2016 jünger als 6 Jahre sind, sind von
dieser Gebühr befreit. Der Skipper trägt die Verantwortung
im Hinblick auf die Entrichtung des Crewzuschlags.
Einzelne Crewgebühren, die direkt an den World Cruising
Club gezahlt werden, unterliegen einer Verwaltungsgebühr
von 25 Pfund pro Crewgebühr
www.worldcruising.com
8.23 und 10.29m (ca. 27,00 - 33,90 Fuß) Lüa
850 £
10.30 und 13.29m (ca. 33,10 - 43,70 Fuß) Lüa
1000 £
13.30 und 16.29m (ca. 43,80 - 53,50 Fuß) Lüa
1150 £
18.30 und 25.91m (ca. 60,00 - 85,00 Fuß) Lüa 1975 £
Gruppe V and VI
1975 £
Länge über alles (Lüa) bedeutet die tatsächliche Länge der
Yacht und schließt folgendes ein: jegliche Art von Bugspriet,
Ausleger, asymmetrischen Baum, Bugkorb, Heckkorb,
Selbststeueranlage, Davits, Dingi und angehängtes Ruder.
Mehrrumpfyachten (in Gruppe IV und V) zahlen einen
Zuschlag von 250 £.
ARC+-9. ZAHLUNG DES MELDEGELDS
ARC-10. CREWZUSCHLAG
a) Ein Preisnachlass in Höhe von 5% wird bei Eingang
der Zahlung des Meldegelds bei den Veranstaltern
Yachten in Gruppen I, II, III und IV, Yachten zwischen:
16.30 und 18.29m (ca. 53,60 - 59,11 Fuß) Lüa 1300 £
Mehrrumpfyachten (in Gruppe IV und V) zahlen einen
Zuschlag von 250 £.
ARC-11. PREISNACHLASS
Meldegeld
Anmeldungen müssen mit der vollständigen Zahlung des
Meldegelds gegebenenfalls abzüglich des entsprechenden
Rabatts erfolgen.
ARC+-10. CREWZUSCHLAG
Eine Gebühr in Höhe von 145 £ ist pro Crewmitglied
einschließlich Skipper zu entrichten. Kinder, die am 1.
Oktober 2016 jünger als 16 Jahre sind, sind von dieser
Gebühr befreit. Der Skipper trägt die Verantwortung im
Hinblick auf die Entrichtung des Crewzuschlags. Einzelne
Crewgebühren, die direkt an den World Cruising Club
gezahlt werden, unterliegen einem Aufschlag von 25 Pfund
pro Crewgebühr
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WORLD CRUISING CLUB
VORLÄUFIGE TEILNAHMEBEDINGUNGEN: ARC und ARC+ 2016
ARC+-11. PREISNACHLASS
vor dem 31. Dezember 2015 auf das Grundmeldegeld
gewährt. Dies gilt nicht für die Crewzuschläge.
b) Eine freier Crew-Platz in ARC Portugal 2016 (Wert
325 Pfund) für bestätigte ARC-Teilnehmer, die ebenfalls
die ARC Portugal segeln.
a) Ein Preisnachlass in Höhe von 5% wird bei Eingang der
Zahlung des Meldegelds bei den Veranstaltern vor dem
31. Dezember 2015 auf das Grundmeldegeld gewährt.
Dies gilt nicht für die Crewzuschläge.
c) 20% Rabatt auf das Grundmeldegeld für die ARC
Europe 2017, wenn das Meldegeld bis 18.Dezember
2016 eingeht.
b) Eine freier Crew-Platz für ARC Portugal 2016 (Wert 325
Pfund) für bestätigte ARC-Teilnehmer, die ebenfalls die
ARC Portugal segeln.
ARC-12. ZUSCHLÄGE BEI VERSPÄTETER
ZAHLUNG
c) 20% Rabatt auf das Grundmeldegeld für die ARC
Europe 2017, wenn das Meldegeld bis 18.Dezember 2016
eingeht.
i.
ii.
Ein Zuschlag von 10% ist bei Zahlung des Meldegeldes
nach dem 30. Juni 2016 bzw. Eingang dieser Gebühren
in Cowes nach diesem Stichtag zu entrichten.
Ein Zuschlag von 25% ist bei Zahlung des
Meldegeldes und/oder der Crewgebühren nach dem
Oktober 2016 bzw. Eingang dieser Gebühren in
Cowes nach diesem Stichtag zu entrichten.
ARC-13. GRUPPEN
Die Rally besteht aus folgenden Gruppen:
Gruppe I (Fahrtensegler)
i.
Ein Zuschlag von 10% ist bei Zahlung des Meldegeldes
nach dem 30. Juni 2016 bzw. Eingang dieser Gebühren in
Cowes nach diesem Stichtag zu entrichten.
ii.
Ein Zuschlag von 25% ist bei Zahlung des Meldegeldes
und/oder der Crewgebühren nach dem 1. Oktober 2016
bzw. Eingang dieser Gebühren in Cowes nach diesem
Stichtag zu entrichten.
ARC+-13. GRUPPEN
Gruppe I (Fahrtensegler)
Die Rally besteht aus folgenden Gruppen:
Gruppe II (Regatta)
Gruppe I (Fahrtensegler)
Gruppe III (Motorsegler)
Gruppe III (Motorsegler)
Gruppe IV (Mehrrumpfyachten)
Gruppe IV (Mehrrumpfyachten)
Gruppe V (Offen)
Gruppe V (Offen)
Gruppe VI (Motoryachten)
Gruppe VI (Motoryachten)
ARC-14. ARC-KOMITEE
ARC+-14. ARC+ KOMITEE
Der großen Distanz vom Start bis zum Ziel wegen gibt
es zwei Komitees, eines in Las Palmas und eines auf
Saint Lucia. Jedem gehören zwei Vertreter des World
Cruising Clubs an. In Las Palmas gehört dem Komitee
je ein Vertreter des Fremdenverkehrsamtes (Patronato
de Turismo) von Gran Canaria und des örtlichen
Segelvereins an. Auf Saint Lucia gehört je ein Vertreter
des Saint Lucia Yacht-Clubs und des Saint Lucia Tourist
Board dem Komitee an.
Der großen Distanz vom Start bis zum Ziel wegen gibt
es zwei Komitees, eines in Las Palmas und eines auf
Saint Lucia. Jedem gehören zwei Vertreter des World
Cruising Clubs an. In Las Palmas gehört dem Komitee je
ein Vertreter des Fremdenverkehrsamtes (Patronato de
Turismo) von Gran Canaria und des örtlichen Segelvereins
an. Auf Saint Lucia gehört je ein Vertreter des Saint Lucia
Yacht-Clubs und des Saint Lucia Tourist Board dem
Komitee an.
ARC-15. DEFINITIONEN
ARC+-15. DEFINITIONEN
Für die Zwecke der ARC 2016 Vorläufigen
Teilnahmebedingungen sowie sonstigen von den
Veranstaltern herausgegebenen Materials werden die
folgenden Begriffe definiert:
“Die Rally” bezeichnet die Atlantic Rally for Cruisers unter
dem Namen ARC 2016.
“ARC-Logo” bezieht sich auf das Logo der Rally mit dem
World Cruising Club Ltd.-Zeichen und den Buchstaben
ARC, wie es von den Veranstaltern verwendet wird.
Ausgabe Nr. 1 vom 1. August 2015
© World Cruising Club 2015-16
ARC+-12. ZUSCHLÄGE BEI VERSPÄTETER
ZAHLUNG
Für die Zwecke der ARC+ 2015 Vorläufigen
Teilnahmebedingungen sowie sonstigen von den
Veranstaltern herausgegebenen Materials werden die
folgenden Begriffe definiert:
“Die Rally” bezeichnet die Atlantic Rally for Cruisers unter
dem Namen ARC+ 2016.
“ARC+ Logo” bezieht sich auf das Logo der Rally mit dem
World Cruising Club Ltd.-Zeichen und den Buchstaben ARC
+, wie es von den Veranstaltern verwendet wird.
Ausgabe Nr. 1 vom 1. August 2015
-5-
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WORLD CRUISING CLUB
SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
2016
Die folgenden Bestimmungen sollen für an World Cruising Club Veranstaltungen teilnehmende Yachten ein akzeptables
Mindestmaß an Sicherheit gewährleisten. Die ISAF Offshore Special Regulations dienten als Leitlinie bei der
Zusammenstellung dieser Bestimmungen.
Die Gruppe II (Regattagruppe) unterliegt den ISAF Offshore Special Regulations Kategorie 1 und diesen vorliegenden
Anforderungen an die Sicherheitsausrüstung.
Diese Anforderungen an die Sicherheitsausrüstung setzen umfassendere Sicherheitsbestimmungen der Schifffahrtsbzw. Aufsichtsbehörden der jeweiligen Nationalflagge bzw. des Flaggenlands der Yacht nicht außer Kraft.
Yachteigner, die zahlende Gäste oder Crew aufnehmen, müssen diesen Aspekt im Hinblick auf die entsprechenden
Bestimmungen der zuständigen Behörden ihrer Nationalflagge bzw. ihres Flaggenlandes berücksichtigen.
Die Regeln sind in zwei Abschnitte unterteilt
Abschnitt I: Vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung
Diese Ausrüstung muss an Bord sein und wird während der Sicherheitsüberprüfung vor dem Start vollständig überprüft.
Ein Nichteinhalten der Bestimmungen kann zum Ausschluss von der Rallye führen.
Abschnitt II: Empfohlene Sicherheitsausrüstung
Diese Ausrüstung ist nicht zwingend vorgeschrieben; die Veranstalter empfehlen jedoch dringend, sämtlichen
Empfehlungen in diesem Absatz zu entsprechen. Diese Aspekte können mit den Inspektoren der Sicherheitsausrüstung
im Rahmen der Überprüfung durchgesprochen werden.
ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN
ABSCHNITT 1
Obwohl jeder an Bord teil an der sicheren Führung
der Yacht hat, obliegt es einzig und allein dem Skipper
dafür zu sorgen, dass alle Sicherheitsvorkehrungen
jedweder Art in Bezug auf seine eigene Person, die
Mannschaft und das Boot getroffen werden.
VORGESCHRIEBENE SICHERHEITSAUSRÜSTUNG
Jegliche Sicherheitsausrüstung, die regelmäßig
gewartet werden muss, muss gültige
Wartungsnachweise für den Start und die Dauer der
Rallye haben. (Das Zertifikat
für die Rettungsinsel wird während der Überprüfung
der Sicherheitsausrüstung kontrolliert).
Sämtliche Sicherheitsausrüstung muss:
●●
in Typ, Größe und Leistung der Yacht
entsprechen,
●●
einwandfrei funktionieren,
●●
einfach zugänglich sein.
Jedes Mitglied der Crew muss vollständig mit der
Lagerung und Handhabung der Sicherheitsausrüstung
vertraut sein.
Rettungsinsel
Erforderlich ist eine speziell dafür gefertigte, sich selbst
aufblasende Rettungsinsel mit ausreichend Kapazität für
mindestens die Anzahl der Personen an Bord und das
Modell muss sein entweder:
i. ein „ISO Standard 9650“ Typ 1 Gruppe A
mit Service- Pack 1 (>24 Stunden) oder ein
entsprechendes Modell mit Service-Pack 2 (<24
Stunden) und ein Notpack
ii. ein „ISAF“-Modell in Übereinstimmung mit den ISAF
Offshore Special Regulations Anhang A, Teil II (20062007), plus zusätzliche Seenotsignalmittel, Nahrung
und Wasser entsprechend i. oder
iii. iii. ein SOLAS-Modell (LSA Code 1997 Kapitel IV)
mit einem SOLAS A Pack.
Wenn sie nicht mit einem externen hydrostatischen
Auslöser ausgestattet ist, muss jede Rettungsinsel so
gestaut werden, dass sie innerhalb von 15 Sekunden an
der Reling zu Wasser gelassen werden kann. Sollte die
Rettungsinsel in einem Schapp verstaut sein, darf sich in
diesem nichts anderes befinden, so dass der Zugang zur
Rettungsinsel ungestört erfolgen kann.
Die Auslöseleine der Rettungsinselmuss auf kurzem Weg
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SICHERHEITSBESTIMMUNGEN: 2016
zu einem ausreichend dimensionierten Befestigungspunkt
an Bord führen und mit ihm stets verbunden sein.
Für jede Rettungsinsel muss vom Hersteller oder der
Wartungsfirma ein Zertifikat mit Gültigkeit für die Dauer
der Rally vorliegen. Das Zertifikat bzw. eine Abschrift ist
mit der Yacht zu führen. (Siehe auch Webseite des ISAF
(www.sailing.org/documentation.php) auf der der gesamte
Text der Anforderungen der ISAF Offshore Special
Regulations zu finden ist.)
Rettungsinsel Wartung
a) Rettungsinseln müssen je nach Typ von einer vom
Hersteller anerkannten Servicestation zu den nachfolgend
genannten Terminen gewartet werden:
i. SOLAS Rettungsinseln jährlich.
ii. Nach ISO 9650 im Container gepackte Rettungsinseln
mindestens alle 3 Jahre
iii. Nach ISO 9650 in Koffer gepackte Rettungsinseln
mindestens alle drei Jahre; ausgeliehene jedoch jedes Jahr.
iv. ISAF Rettungsinseln jährlich.
b) Das Wartungszertifikat oder eine Kopie desselben ist
an Bord der Yacht mitzuführen.
AIS
i. World ARC. Ein Transponder (Klasse A oder B) ist eine
vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung für World ARC.
Der AIS-Transponder muss über eine Verlust arrme
Antennenweiche an der VHF-Antenne im Masttopp
angeschlossen sein. Eine erlaubte Alternative ist eine
eigene AIS-Antenne, mindestens 381 mm lang, deren
Mastfuss mindestens 3 m über Wasser montiert ist und
deren Koax-Kabel nicht mehr als 40% Verlust aufweist.
ii. Alle anderen Veranstaltungen. Ein AIS-Empfänger ist
als Mindestausrüstung vorgeschrieben; Ein Transponder
(Klasse A oder B) wird für Langstrecken-Hochseesegeln
dringend empfohlen.
Seenotsignalmittel
EPIRB
Eine schwimmfähige oder manuell zu aktivierende und
von SOLAS zugelassene EPIRB- Notfunkbake, die auf
406 MHz und 121,5 MHzs sendet und bei der zuständigen
Heimatbehörde registriert ist, ist vorgeschrieben. Das
Mitführen von persönlichen Rettungssendern (PLBs)
entbindet nicht von dieser Vorschrift.
Kommunikations-Ausrüstung
Jede Yacht muss entweder ein Kurzwellenfunkgerät (SSBGerät mit Pactor-Modem) oder ein Satellitenkommunikationssystem, mit dem auf See E-Mails gesendet und
empfangen werden können, an Bord haben. Diese
Vorschrift gilt nicht für ARC Portugal, ARC DelMarVa, ARC
Channel Islands, ARC Baltic oder Malts Cruise.
UKW
Müssen dem SOLAS- pyrotechnischen-Standard
entsprechen und dürfen nicht älter als das
aufgedruckte Ablaufdatum, oder als vier Jahre seit
dem Herstellungsdatum sein; ebenfalls müssen sie
mindestens bis zum Ende der Veranstaltung gültig sein.
Die pyrotechnischen Seenotsignalmittel müssen in
einem wasserdichten Behälter mit Schutzhandschuhen
und –brille verstaut sein. Als Mindestausrüstung ist
vorgeschrieben:
6 rote Fallschirmsignalraketen
4 rote Handfackeln
2 orange Rauchfackeln
Diese Seenotsignalmittel müssen zusätzlich zu
Servicepacks oder dem Notpack mitgeführt werden.
Einsatzbereite Rettungsringe
in greifbarer Nähe des Rudergängers:
Vorgeschrieben ist ein UKW-Sprachfunkgerät mit
einer nominalen Ausgangsleistung von 25 W, das alle
internationalen Kanäle bedient, dazu Außenlautsprecher
im Cockpit, Antenne im Mast und eine Notantenne.
1. Ein Rettungsring mit einem Treibanker oder eine
Bergeschlaufe (ohne Treibanker) mit selbstauslösendem
Rettungslicht und Pfeife ausgerüstet, sowie
2. Ein Rettungsring oder ein Mann über Bord Modul mit
Pfeife, Treibanker, selbst-auslösendem Rettungslicht
und einer Markierungsboje mit Flagge an einem Stock.
UKW-Handfunkgerät
Mit einer Mindestleistung von 5 W, wasserdicht oder mit
wasserdichter Hülle. Es wird empfohlen, ein Gerät mit
DSC und GPS –Funktion mitzuführen.
Mindestens einer der beiden Ringe muss eine
Bergeschlaufe sein oder dauerhaften Auftrieb (z.B.
Schaum) haben. Aufblasbare Rettungsmittel sind in
bestimmten Abständen gemäß Herstelleranweisungen
zu überprüfen. Beide Rettungsringe müssen den Namen
der Yacht tragen und mit seewasserfesten Reflexstreifen
ausgestattet sein.
Passiver Radarreflektor
Ein fest montierter Radarreflektor, der mindestens 5m
über Deck angebracht ist oder dort vorgeheißt werden
kann. Kugeloktraeder müssen 300 mm Durchmesser
haben, Rechteck-Oktraeder eine Diagonale von 405
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mm. Andere Bauformen müssen eine eine bescheinigte
RCS (Radar Cross Section) von nicht weniger als
10m2 Alle Radarreflektoren müssen nachweislich
einen Radarquerschnitt (effektive Rückstrahlfläche)
von mindestens 10m² haben. Kleinere zylindrische
Reflektoren entsprechen nicht dieser Vorschrift. (Ist ein
Radarziel-Verstärker montiert, entbindet dies nicht von der
Vorschrift eines passiven Radarreflektors).
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SICHERHEITSBESTIMMUNGEN: 2016
Bilgepumpen
Schwere Ausrüstung
Eine manuelle Bilgepumpe, die sicher eingebaut ist und
an Deck betrieben werden kann, wenn Niedergang und
Luken geschlossen sind. (Es wird empfohlen, eine zweite,
fest montierte Handpumpe unter Deck zur Verfügung zu
haben). Bilgepumpenhebel, die nicht ständig installiert
sind, sollten in Rohr- Schnappschellen o.ä. gehaltert oder
mit einem Bändsel gesichert sein, damit sie nicht verloren
gehen können.
(z. B. Anker, Batterien, Gasflaschen und Herd) muss so
gesichert sein, dass bei Durchkentern bzw. schwerer
Krängung des Bootes kein Schaden entsteht.
Die folgende Ausrüstung muss ebenfalls an
Bord sein:
●●
Notpack (vgl. Anhang 1)
●●
Nautischer Almanach
Positionslaternen
●●
Positionslaternen sind so anzubringen, dass die
Lichterführung der Yacht jederzeit der Internationalen
Seestraßenordnung entspricht.
Navigationskarten (nicht nur elektronische) und
Seehandbücher für die Rallyeroute
●●
Anerkannte Zweit- oder AlternativNavigationsmethode
Zwei voneinander unabhängige Positionslaternenkreise
müssen schaltbar sein. Zum Beispiel: Ein Kreis
bestehend aus Bug- und Hecklichtern, ein zweiter
Kreis mit Dreifarbenlaterne im Top. Batteriebetriebene
Taschenlampen oder Stablampen werden nicht akzeptiert.
Ersatzbirnen mit der korrekten Wattzahl sind für NichtLED-Navigationslichter mitzuführen. Es ist bekannt, dass
LED-Navigationslichter brechen, darum sollte in Erwägung
gezogen werden, eine Ersatzanlage mitzuführen.
●●
Gespannte, doppelt rings um das gesamte Deck
geführte Relingsdrähte aus Edelstahl oder aus
hochfester mantelloser, geflochtener PolyethylenLeine (Spectra ® oder Dyneema® oder ähnlichem)
●●
Strecktaue (Gurtband) an Deck an steuerbord und
backbord
●●
Feuerlöscher (mindestens zwei)
●●
Anker mit genügend Gewicht und passender
Kombination aus Kette und Leine
Leistungsstarker Suchscheinwerfer
●●
Feuerlöschdecke (in der Nähe der Pantry angebracht)
Ein robuster, wasserdichter Suchscheinwerfer mit
Ersatzbirnen, der aus dem Bordnetz gespeist wird und
sofort vom Cockpit aus an Deck eingesetzt werden kann,
ist vorgeschrieben. Er muss für den unterbrechungsfreien
Dauergebrauch geeignet und, falls wiederaufladbar,
während des Ladevorgangs funktionsfähig sein.
●●
Steckbretter im Niedergang, um diesen fest zu
verschließen. Diese müssen mit einer Leine o.ä.
gegen Verlust gesichert werden
●●
Weichholzpfropfen zum Abdichten von
Rumpfdurchlässen, sorgfältig an jedem Borddurchlass
befestigt
Rettungsweste mit integriertem
●●
Wurfleine mit 15 m – 25 m Länge, wurfbereit im
Cockpit gestaut
●●
Wasserdichte Taschenlampe mit Ersatz-Batterien und
●●
-Birnen
●●
Notpinne oder -steuer
●●
Metallsäge mit Ersatzblättern, Bolzenschneider oder
anderes Werkzeug zum Riggentfernen
●●
Erste-Hilfe-Kasten mitsamt Anleitung
●●
Nebelhorn
●●
Robuste Pützen (mindestens 2) mit Bändsel,
Mindestkapazität 9 l
●●
Echolot und Schiffsgeschwindigkeit- und Distanz-
●●
Logge
Liefebelt Muss mit Pfeife, Licht, Yachtnamen (oder
Benutzernamen), Reflexstreifen, Schrittgurt, einer
Sprayhaube und einer Sicherheitsleine von nicht mehr
als 2 Metern mit einem Karabinerhaken an jedem Ende
ausgestattet sein. Die Sicherheitsleinen müssen einen
Karabinerhaken am Mittelpunkt der Sicherheitsleine
haben, um einen kürzen sowie einen längeren Haltestrick
zu haben. Reservesets und CO2-Ersatzflaschen für jeden
Rettungswestentyp an Bord müssen vorhanden sein.
Für jedes Crewmitglied muss eine Rettungsweste mit
integriertem Sicherheitsgurt an Bord sein.
Für Yachten, die unter USA-Flagge segeln, wo “Type 1
inherently buoyant PFDs” an Bord sind, muss auch ein
“offshore inflatable liefejacket/harness (preferably USGC
Type approved)” an Bord sein
Einhakpunkte
Durchs Deck gebolzte oder geschweißte oder ähnliche
Einhakpunkte in der Nähe des Steuerstands, und im
Cockpit, die es der Crew ermöglichen, sich vor Verlassen
des Niedergangs einzuhaken und nach Verlassen des
Cockpits auszuhaken.
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SICHERHEITSBESTIMMUNGEN: 2016
ABSCHNITT II
EMPFOHLENE
SICHERHEITSAUSRÜSTUNG
Die folgende Ausrüstung wird zusätzlich empfohlen:
●●
Eigene Rettungssender für Crewmitglieder (Personal
Locator Beacon oder Automatic information System)
●●
Dingi mit Rudern
●●
Tragbares UKW-Sprechfunkgerät
●●
Sextant und Tafeln
●●
Sturmfock
●●
Such- und Rettungsaktionen)
●●
Vier weiße Handfackeln zur Kollisionswarnung, davon
eine zum sofortigen Gebrauch gestaut
●●
Mastfuß. Der Mastfuß eines durchgehenden Mastes
●●
sollte sicher in seiner Mastspur verankert sein.
●●
Treib- oder Seeanker. Ein Treibanker (zum
●●
Ausbringen übers Heck) oder stattdessen ein
Seeanker oder Fallschirmanker (zum Ausbringen über
den Bug) werden dringend als Maßnahme gegen
Kenterung bei hohen brechenden Wellen empfohlen.
●●
Stauplan der Sicherheitsausrüstung. Der Stauplan
sollte für alle zugänglich dargestellt sein und sollte
zeigen, wo im Schiff die Hauptgegenstände der
Sicherheitsausrüstung sind.
●●
Sturm Trisail oder drittes Reff im Großsegel
●●
Eine zweite Hand Bilgepumpe, die unter Deck
●●
betrieben wird
Es wird dringend empfohlen, dass auf See jedes
●●
Weiße Fallschirmleuchtraketen (zum Leuchten bei
Crewmitglied immer ein Messer bei sich trägt
ANHANG I
NOTPACK
Die Yacht muss für jede Rettungsinsel einen
Notpack mit den folgenden empfohlenen
Gegenständen, die nicht zusätzlich zu den nach den
Sicherheitsausrüstungsempfehlungen erforderlichen
Gegenständen angeschafft werden müssen, an Bord
haben. Im Notpack können Gegenstände so verstaut
werden, dass sie schnell gefunden und zur
●●
Nahrungsmittel mit hohem Energiewert
●●
zusätzlich mindestens ein halber Liter Trinkwasser pro
Person in einem speziellen und versiegelten Behälter
oder einen handbetriebenen Wassermacher, plus
●●
Wasserbehälter
●●
Nylonfaden, Plastikbeutel, Tabletten gegen
Seekrankheit
ANHANG 2 CREW-TRAINING
Der Skipper und mindestens ein Crewmitglied sollten
Rettungsinsel gebracht werden können. Der Notpack
sollte schwimmfähig und mit dem Namen der Yacht
gekennzeichnet sein und mit einer Sorgleine mit
Karabinerschäkel versehen sein.
innerhalb von 5 Jahren vor dem Start der Rally
theoretische und praktische Lehrgänge zu den folgenden
Themen absolviert haben. Der ISAF empfiehlt, dass alle
Crewmitglieder ebenfalls daran teilnehmen.
Inhalt:
●●
Handhabung und Wartung der Sicherheitsausrüstung
●●
zweiter Seeanker und Leine
●●
Rettungsinsel
●●
zwei Büchsenöffner (falls nach Vorschrift erforderlich)
●●
Handhabung der Sturmsegel
●●
mobiles, wasserdichtes UKW-Sprechfunkgerät
●●
Feuerschutz und Feuerbekämpfung
●●
wasserdichter Scheinwerfer mit Ersatzbatterien undbirne
●●
Schadenskontrolle und –reparatur
●●
●●
EPIRB
Schwerwetter – Creweinweisung, Bootsführung,
Treibanker
●●
Erste-Hilfe-Kasten, in dem sich zusätzlich
Sonnenschutz und die gegebenenfalls erforderlichen
Medikamente befinden
●●
Mann-über-Bord-Vermeidung und Rettung
●●
Hilfeleistung für andere Boote
●●
Unterkühlung
●●
Wiederbelebungsmaßnahmen und erste Hilfe
●●
Such- und Rettungsaktionen
●●
Umgang mit Kommunikationsausrüstung (UKW,
GMDSS, Satellitenkommunikation usw.)
●●
Wetterkunde
●●
ein Plastik-Trinkgefäß mit Einteilungen in 10, 20 oder
50 ccm
●●
zwei Leuchtstäbe oder zwei wasserdichte,
●●
schwimmfähige Lichter
●●
ein Signalspiegel und eine Signalpfeife
●●
zwei rote Fallschirmraketen und zwei rote
●●
Handfackeln, die dem SOLAS-Standard entsprechen
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15 August 2015
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ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Ausgabe 12 1. August 2015
® Die mit diesem Zeichen markierten Paragraphen beziehen sich nicht auf ARC Baltic, ARCDelMarVa,
ARC Channel Islands und Malts Cruise.
WCC-1. ZIELSETZUNGEN
Die vorliegenden Bedingungen regeln die Veranstaltungen
des World Cruising Club, die für Fahrtenyachten, bei
denen Spaß im Vordergrund steht, konzipiert sind.
Teilnahme einer Veranstaltung des World Cruising
Club ergeben, abzuschließen. Das gilt ab dem
Zeitpunkt der Ankunft im Abfahrtshafen bis zur
sicheren Ankunft im Zielhafen.
ii.
WCC-2. VORLÄUFIGE
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
ii. Die Eigner sind dafür verantwortlich, dass
derVersicherungsgeber eine Versicherungspolice
in Kenntnis der Teilnahme an der Veranstaltung
des World Cruising Club ausgestellt hat, sowohl
hinsichtlich der veröffentlichten Route als auch
des Teilnahmestatus an der Rallye, sei es in der
Fahrtensegler- oder der Regattagruppe.
iii.
Vorläufige Teilnahmebedingungen zu jeder Veranstaltung
sind separat aufgeführt und müssen in Übereinstimmung
mit den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen gelesen
werden. Bei Veranstaltungen mit einer Regattagruppe gibt
es zudem noch eine Ausschreibung(Notice of Race).
Ein aktueller, gültiger Versicherungsnachweis bzw.
eine Abschrift desselben ist an Bord mitzuführen und
vor dem Rallystart auf der Veranstaltungswebseite
anzugeben.
iv.
Die Eigner sind dafür verantwortlich, dass vor Beginn
der Veranstaltung alle Versicherungsprämien bezahlt
wurden und dass sie allen Bedingungen und
WCC-3. REGELN
v.
Die Veranstaltungen des World Cruising Club werden
nach den Regeln der Seestraßenordnung von 1972 (in der
Änderung von 2007), den ARC-Teilnahmebedingungen,
Verpflichtungen der Versicherungspolice entsprechen,
um sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz
gültig ist und jederzeit besteht.
vi.
Regeln, Sicherheitsvorschriften und den
Segelanweisungen, die vor dem Start ausgegeben
werden, durchgeführt. Für Veranstaltungen mit einer
Regattagruppe finden die Wettfahrtregeln Segeln und
die ISAF Offshore Special Regulations (2014 – 2015)
für Kategorie 1 (Einrumpfboote) Anwendung. Darüber
hinaus gibt es gesonderte Wettfahrregeln, die bei der
Regattagruppe Anwendung finden.
Die Eigner müssen sicherstellen, dass sie den
gesetzlichen Bedingungen und Verpflichtungen des
Landes entsprechen, dessen Flagge sie führen.
vii. Es wird empfohlen, dass jedes Crewmitglied eine
persönliche Reiseversicherung abschließt, die
Deckung für Hochseesegeln einschließt. Darüber
hinaus sollten Eigner Versicherungsschutz für
den Fall einer Absage oder Minderung bei einer
Nichtteilnahme abschließen
WCC-4. EIGNER
WCC-6. CREW UND WEITERBILDUNG
Der Yachteigner sollte sich bei der Rally an Bord befinden.
Für den Fall, dass die Yacht von einer anderen Person als
dem Eigner geführt wird, hat diese Person eine schriftliche
Genehmigung des Eigners zum Führen der Yacht in
i.
Crews bestehen aus mindestens 2
Besatzungsmitgliedern (einschließlich Skipper). Die
Höchstzahl sollte die Anzahl an festen Kojen an Bord
der Yacht nicht überschreiten.
dieser Rally vorzuweisen. Yachten, die sich im Besitz von
Unternehmen, Clubs bzw. Vereinen befinden, können
ii.
Der Skipper und mindestens ein Crewmitglied
sollten Weiterbildungslehrgänge wie in Anhang 2
beschrieben absolviert haben. Teilnehmer können
sich beim Veranstalter über anstehende Lehrgänge
informieren.
iii.
Für den World Cruising Club ist die Sicherheit
aller Rally-Teilnehmer von höchster Wichtigkeit.
Die entsprechende Ausbildung der Crew obliegt
der Verantwortung des Skippers. Um sicher zu
stellen, dass die Skipper an alle wichtigen Faktoren
hinsichtlich der Sicherheit an Bord gedacht haben
und dass vor Veranstaltungsstart ein Minimum an
Sie bieten ein Rahmenprogramm mit Kontakten,
Unterstützung bei technischen Normen, dem notwendigen
Know-how, Erfahrungen und freundschaftlichem
Wettbewerb, um Hochseetörns für den typischen
Fahrtensegler zu einem überschaubaren und sicheren
Vergnügen zu machen
an der Rally teilnehmen, sofern eine Bevollmächtigung
zur Teilnahme vorab den Veranstaltern zugegangen ist.
Charteryachten müssen bei der Anmeldung zur Rally eine
Abschrift des Chartervertrags vorweisen.
WCC-5. VERSICHERUNG
i.
Es obliegt jedem Eigner, eine Versicherung
hinsichtlich seiner gesetzlichen Verpflichtungen
gegenüber dritten Parteien, die sich aus seinem
Interesse an oder der Nutzung des Bootes für die
World Cruising Club Ltd, 120 High Street, Cowes, Isle of Wight PO31 7AX, UK Tel: +44 (0)1983 296060
[email protected]
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ALLGEMEINE BEDINGUNGEN: Ausgabe 12
Ausbildung an Bord absolviert wird, erhalten alle
Skipper eine Sicherheitserklärung. Diese soll als
Erinnerungsstütze dienen und muss vom Skipper
vor dem Start unterzeichnet und an die Veranstalter
zurückgegeben werden
WCC-7. QUALIFIZIERUNGSTÖRN
Jede Yacht muss einen Qualifizierungstörn über die in den
Vorläufigen Teilnahmebedingungen festgelegte Strecke
und innerhalb des festgesetzten Zeitraums absolviert
haben.
WCC-8. FUNKVERKEHR ÜBER LANGE
STRECKEN
® und darüber hinaus gilt dieser Paragraph
nicht für die ARC Portugal
i.
Kommunikation auf See World ARC, ARC, ARC
Europe, ARC Caribbean 1500 und ARC USA: Alle
Yachten müssen in der Lage sein, auf See E-Mails
zu senden und zu empfangen, entweder mit einem
Satellitensysteme oder über Kurzwellengerät (mit
Pactor Modem).
ii.
SSB-Gerät
a.
World-ARC-Yachten müssen mit einem MarineSSB-Sende- und Empfangsgerät ausgestattet
sein, das die 2-22 MHz-Bänder abdeckt.
b.
ARC, ARC Europe, ARC Caribbean 1500 und
ARC USA: Es wird dringend empfohlen, dass
die an diesen Veranstaltungen teilnehmenden
Yachten mit einem SSB-Gerät ausgerüstet sind,
um die Teilnahme am Funkverkehr während der
Off-Shore-Passagen zu gewährleisten.
WCC-11. ÜBERPRÜFUNG DER
SICHERHEITS-AUSRÜSTUNG ®
Sämtliche Boote müssen vor dem Start innerhalb eines
in den Teilnahmebedingungen der Veranstaltungen
festgelegten Zeitraums zur Inspektion zugänglich
sein. Das Inspektionspersonal überprüft die
Sicherheitsausrüstung des Bootes anhand der
Sicherheitsbestimmungen der Rally und daraufhin, ob
die bei der Anmeldung angegebenen Maße im Hinblick
auf das Rating der Yacht zutreffen. Yachten, die diesen
Vorgaben nicht entsprechen, werden aufgefordert, ihre
Meldung zurückzuziehen. Der Beschluss der Veranstalter
ist endgültig. Meldegeld und Crewzuschläge werden in
voller Höhe rückerstattet.
WCC-12. SKIPPERBESPRECHUNG
Der Skipper oder sein Vertreter und ein Crewmitglied jeder
gemeldeten Yacht haben an der Skipperbesprechung
der Veranstaltung vor dem Starttag teilzunehmen.
Nichtteilnahme kann zu Disqualifizierung führen.
WCC-13. KENNTLICHMACHUNG
iii. Täglches Funknetz Bei der World ARC, ARC,
ARC Europe, Caribbean 1500 und ARC USA findet
darüber hinaus auf UKW- und SSB-Frequenzen
ein täglicher Funkruf (roll call) statt. Dies geschieht
aus Sicherheitsgründen und hauptsächlich, um bei
ernsthaften Schwierigkeiten helfen zu können.
WCC-9. TRACKING DER POSITIONEN
Der World Cruising Club stellt für Yachten in jeder
Veranstaltung ein Tracking-Gerät zur Verfügung, wie in
den Teilnahmebedingungen der jeweiligen Veranstaltung
festgelegt ist. Die Positionen werden auf die offizielle
Webseite gestellt. Die Teilnehmer müssen einen
Mietvertrag abschließen, der zu einem bestimmten Datum
am Ende der Veranstaltung in Kraft tritt und ab diesem
Datum eine wöchentliche Miete zahlen, bis das Gerät
dem Veranstalter zurückgegeben wird. Yachten, die
diesen Mietvertrag nicht abschließen oder keine gültigen
Kreditkarten-Angaben machen, müssen in die offene
Gruppe gehen, in der keine Resultate berechnet werden.
WCC-10. LIEGEPLÄTZE
Yachten, die an einer der Veranstaltungen teilnehmen,
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kann kein Einzelliegeplatz fest zugesichert werden; sie
müssen ggf. bei einer anderen Yacht längsseits gehen.
Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, den Yachten
bei Ankunft in einem Hafen einen Liegeplatz zuzuweisen
und sie während des Zwischenstopps, falls erforderlich,
zu verlegen. Yachten, die den ihnen zugewiesenen
Liegeplatz verlassen, müssen die Veranstalter über
ihren Verbleib informieren. Nichterfüllung der von den
Veranstaltern erteilten Anweisungen hinsichtlich eines
Liegeplatzes kann zur Disqualifizierung führen.
- 11 -
i.
RALLYNUMMERN: Jede Yacht muss gut sichtbar in
Nähe des Cockpits eine Kennnummer tragen, falls
diese von den Veranstaltern zugeteilt wird.
ii.
RALLYFLAGGE: Jede Yacht erhält eine Rallyflagge,
die an der Backbordsaling oder an einer ähnlichen
Position während der gesamten Veranstaltung geführt
wird.
WCC-14. GRUPPEN ®
Yachten, die an der Veranstaltung teilnehmen, können
in einer der folgenden Gruppen starten (nicht alle
Gruppen sind bei den Veranstaltungen gleich - siehe die
Teilnahmebedingungen der jeweiligen Veranstaltung):
Gruppe I (Fahrtenyachten) Ergebnisse in dieser Gruppe
werden gemäß World Cruising-Handikap berechnet.
Der Einsatz von Motoren zur Fortbewegung ist in dieser
Gruppe gestattet, und die Motorlaufzeit sowie die unter
Motor gefahrene Strecke ist sorgfältig zu dokumentieren,
beim täglichen Roll Call über Funk durchzugeben und bei
Ankunft im Hafen den Veranstaltern mitzuteilen. Bei der
Berechnung der Ergebnisse werden die Motorstunden
mit einem Korrekturfaktor belegt. Yachten, die mehr als
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ALLGEMEINE BEDINGUNGEN: Ausgabe 12
WCC-17. MOTOREN ®
ein Drittel der Strecke unter Motor zurücklegen, werden
automatisch in Gruppe III (Motorsegler) eingestuft, in der
keine Ergebnisse berechnet werden.
Die Benutzung der Maschine zur Fortbewegung ist außer
in Gruppe II (Regatta) zulässig.. Sämtliche Yachten mit
Ausnahme der Motoryachten müssen die Start- und
Ziellinie unter Segel überqueren. Fünf Minuten vor
Gruppe II (Regatta) Ergebnisse in dieser Gruppe werden
gemäß IRC berechnet, wobei Motoren ausdrücklich
untersagt ist. Yachten, die motoren, werden in die Offene
Gruppe eingestuft, in der keine Ergebnisse berechnet
werden.
dem Start und in den ersten zwei Stunden nach dem
Start dürfen Motoren zur Fortbewegung nur in Notfällen
eingesetzt werden. Die Motorzeit und die unter Motor
zurückgelegten Seemeilen müssen notiert und in der
Ankunftserklärung vermerkt werden.
Gruppe III (Motorsegler) Yachten der Gruppe I und IV,
die mehr als ein Drittel der Etappe unter Motor fahren,
werden automatisch in diese Gruppe eingestuft, in der
keine Ergebnisse berechnet werden.
WCC-18. ANKUNFTSERKLÄRUNG ®
Der Skipper jeder Yacht muss nach Beendigung der
Veranstaltung oder jeder Etappe der Veranstaltung
eine Erklärung abgeben, in der er Angaben macht über
Ankunftszeit, Motorstunden und die unter Motor
Gruppe IV (Mehrrumpfyachten) Dieser Gruppe werden
Fahrtenkatamarane zugeordnet. Jedes Boot erhält ein
World Cruising Club-Handikap. Motoren ist in dieser
Gruppe mit Einschränkungen gestattet; es gelten
dieselben Bestimmungen wie in Gruppe I.
Gruppe V (Offene Gruppe) Dieser Gruppe sind Yachten,
deren Länge die für die Veranstaltung festgelegte Länge
übersteigt sowie Yachten mit ungewöhnlichem Design
zuzuordnen. Motoren ist in dieser Gruppe zulässig, und es
werden keine Ergebnisse berechnet.
Gruppe VI (Motoryachten) Diese Gruppe steht
Motoryachten offen; sie unterliegen nicht den
Bedingungen für Segelyachten.
WCC-19. PREISE ®
Eine vollständige Liste mit Preisen und Sondertrophäen
WCC-15. HANDIKAPS ®
wird vor dem Start jeder Veranstaltung veröffentlicht.
Leistungen in den Gruppen I, III und IV werden nach dem
World Cruising Club-Handikap gewertet. Zur Erlangung
dieses World Cruising Club-Handikaps müssen die
Teilnehmer im ARC-Anmeldeformular oder auf dem
Datenblatt der Veranstaltung Auskunft über die genauen
Maße der Yacht erteilen. Wenn das beanstandete
Handikap aufgrund nicht zutreffender Angaben bei der
Anmeldung festgesetzt wurde, werden Handikaps nicht
auf Wunsch des Eigners oder Skippers einer Yacht neu
berechnet.
WCC-20. PROTESTE ®
a) Regattagruppe: Proteste können in Einklang mit den für
die Veranstaltung bestehenden Wettfahrtregeln eingelegt
werden.
Yachten der Gruppe II (Regattagruppe) nehmen unter
IRC-Bedingungen teil. Teilnehmer dieser Gruppe müssen
ein gültiges IRC-Ratingzertifikat vorlegen und tragen
die diesbezüglichen Kosten selbst. Eine Abschrift des
Zertifikats ist den Veranstaltern so bald wie möglich,
unbedingt aber spätestens drei Tage vor dem Start
vorzulegen; nach diesem Zeitpunkt sind keine Änderungen
mehr zulässig.
WCC-16. KLASSEN ®
Yachten werden nach einem Zeitberichtigungsfaktor (TCF)
in verschiedene Klassen unterteilt. Die Zusammensetzung
der Klassen wird vor dem Start der Veranstaltung bekannt
gegeben. Die Mindestzahl von Yachten pro Gruppe
beträgt 6. Eine Einteilung in getrennte Klassen findet bei
weniger als 10 Yachten pro Klasse nicht statt.
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zurückgelegte Strecke durchs Wasser. Der Skipper
und jedes Crewmitglied über 18 Jahre müssen diese
Erklärung unterschreiben, die so bald wie möglich nach
Ankunft im Hafen einem Rally-Vertreter auszuhändigen
ist. Erklärungen, die später als eine Stunde nach Ankunft
eingereicht werden, können zu einer Zeitstrafe von 5%,
oder mindestens zu einer Rückplatzierung um zwei Plätze
führen.
b) Fahrtensegler und Mehrrumpfboote: Die Absicht,
Protest einzulegen, muss zum frühestmöglichen Zeitpunkt
erklärt werden. Sämtliche Proteste sind schriftlich
abzufassen und persönlich einem Veranstaltungsvertreter
innerhalb von 3 Stunden nach Überqueren der Ziellinie
zu überreichen. Die Angelegenheit wird innerhalb von
einer Woche nach Protesteinreichung vom Protestkomitee
entschieden. Die Entscheidung wird am offiziellen
Mitteilungsbrett bekannt gegeben. Das Protestkomitee
setzt sich zusammen aus dem Veranstaltungskomitee;
den Vorsitz führt ein unabhängiger stimmberechtigter
Vorsitzender, der vom Veranstalter benannt wird.
Entscheidungen des Protestkomitees sind endgültig. Eine
Gebühr in Höhe von 300 £ bzw. der Gegenwert in anderer
Währung ist mit dem Protest in bar zu hinterlegen. Dieser
Betrag verfällt, wenn der Protest abgewiesen wird.
WCC-21. STRAFEN ®
Das Protestkomitee verhängt Zeitstrafen nach einem
Prozentsystem und/oder eine Mindest-Platzierungs-Strafe.
Die benötigte Zeit der bestraften Yacht wird um den
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WORLD CRUISING CLUB
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN: Ausgabe 12
verfügten Prozentsatz erhöht und/oder deren Platzierung
im Klassement geändert. Ernsthafter Regelverstoß kann
zu Disqualifizierung führen.
Segeln nicht erlaubt. Firmenflaggen und sonstiges
Werbematerial dürfen während der Rally bzw. der
Hafenliegezeit nicht gezeigt werden.
WCC-22. ABBRUCH / LANDFALL
Gesponserte Yachten: Es gibt keine Einschränkungen
bei der Werbung, wobei jedoch das erste Viertel
beider Rumpfseiten vom Veranstalter für die Werbung
eines Sponsors des Gesamtwettbewerbs in Anspruch
genommen werden kann.
Der Skipper hat den Veranstalter unverzüglich davon
in Kenntnis zu setzen, wenn die Yacht aus welchem
Grund auch immer einen Landfall in einem anderen
Hafen als dem Zielhafen macht. Die Telefon- und
Faxnummer werden in den Segelanweisungen für die
jeweilige Etappe bekannt gegeben. Für den Fall, dass
Nichtbenachrichtigung zu einer Such- und Rettungsaktion
führt, haftet der Yachteigner für die Kosten dieser
Operation.
Sämtliche Yachten sind aufgefordert, auf Veranlassung
des Veranstalters die Werbung von Rallysponsoren zur
Schau zu stellen. Die Weigerung kann zur Disqualifikation
führen.
WCC-26. SPONSORENZUSCHLAG
WCC-23. NICHTSTARTER / VERSPÄTETE
STARTER / NEUSTARTER ®
Gesponserte Boote zahlen einen 100%igen Aufschlag auf
die Grundmeldegebühr der Yacht.
a.
Yachten, die mit mehr als 30 Minuten Verspätung
starten, müssen die Veranstalter hiervon (direkt per
Fax oder E-Mail) in Kenntnis setzen, sobald die Yacht
fertig zum Auslaufen ist. Der Skipper einer Yacht hat
die Veranstalter darüber zu informieren, sobald eine
Yacht die unterbrochene Reise wieder aufnimmt.
WCC-27. ÜBER DIE TOPPEN FLAGGEN
Yachten, die zu früh starten (z. B. vor dem
10-Minuten-Signal), werden als nicht gestartet
angesehen und als DNS (did not start = nicht
gestartet) eingestuft.
WCC-28. ANMELDUNGEN
b.
c.
Jede Yacht muss ab einem bestimmten Zeitpunkt vor dem
Start und nach der Ankunft im Hafen bis zum Ende der
Veranstaltung mit einem internationalen Flaggensatz über
die Toppen flaggen.
Teilnehmer melden sich online über www.worldcruising.
com bei einer Veranstaltung an oder füllen das
offizielle Anmeldeformular aus. Das Meldegeld ist
Für verspäteten Start oder im Hafen aus welchem
Grund auch immer verbrachte Zeit gibt es keine
Zeitgutschrift.
bei Anmeldung fällig (siehe unter Meldegeld in den
Teilnahmebedingungen der Veranstaltung). Die Anzahl
der Teilnehmer kann begrenzt sein. Bei Erreichen dieser
Höchstzahl wird eine Warteliste eingerichtet.
Diese Maßnahme dient Ihrer eigenen Sicherheit und
muss strikt eingehalten werden.
Auch Yachten, die ihre Anmeldung aus einer früheren
Veranstaltung übertragen, müssen sich online anmelden.
WCC-24. SPONSORING
Sponsoring einzelner Yachten ist erlaubt. Von den
Veranstaltern ist vor Abschluss eines Vertrags mit einem
eventuellen Sponsor ein schriftliches Einverständnis
einzuholen. Sponsoring von Tabakprodukten jeglicher Art
ist nicht gestattet. Der Veranstalter muss vorab informiert
WCC-29. ZAHLUNGSVERFAHREN
a.
Visa und Mastercard sowie Debitkarten werden
akzeptiert.
b.
Internet-Überweisungen können in Pfund Sterling
(netto) getätigt werden an: World Cruising Club
Limited Konto Nr. 20006173
werden, wenn ein Sponsoring von alkoholischen
Getränken oder Pharmazeutik beabsichtigt wird, da dies
möglicherweise nicht akzeptiert ist. Gesponserte Yachten
zahlen einen Aufschlag.
Die Namen von Booten, die nicht gesponsert werden,
dürfen in keinem Zusammenhang mit einer Firma, Marke,
Ware oder Webseite stehen noch darf der Bootsname für
Werbung vor, während oder nach der Rally verwendet
werden.
WCC-25. WERBUNG
HSBC Bank Plc. 86 High Street Cowes PO317AN
Vereinigtes Königreich
IBAN: GB86MIDL40186320006173
MIDLGB2181Y
Ihr Name, Bootsname und Veranstaltung müssen
auf der Überweisung stehen.
c.
Nicht gesponserte Yachten: Mit Ausnahme des üblichen
Werftschilds und Crewkleidung sind Werbeinschriften in
jeglicher Form in Zusammenhang mit dem Bootsnamen
bzw. auf Rumpf oder sonstiger Ausrüstung einschließlich
© World Cruising Club 2015-16
Bankleitzahl: 40-18-63
- 13 -
Per Scheck. Schecks in Pfund Sterling und von einer
Bank des Vereinigten Königreichs müssen auf den
World Cruising Club ausgestellt sein. Schecks von
außerhalb des Vereinigten Königreichs werden nicht
akzeptier.
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ALLGEMEINE BEDINGUNGEN: Ausgabe 12
WCC-30. ERSTATTUNGEN
i.
Gesundheit und Sicherheit seiner Crew jederzeit
gewährleistet ist; und
Bei Rücktritten, die dem Veranstalter schriftlich
vor dem Start der Veranstaltung zugehen, werden
Meldegeld und Crewzuschläge nach folgendem
Schema rückerstattet:
Zeitpunkt vor
dem Start
Meldegeld
Crewzuschläge
> 16 wochen
75%
100%
16 - 12 wochen
50%
100%
12 - 8 wochen
0%
50%
< 8 wochen
0%
0%
ii.
Sämtliche Rückerstattungen erfolgen in Pfund
Sterling.
iii.
Alternativ können bei Rücktritten bis zu vier
Wochen vor der Veranstaltung vollständig
einbezahlte Gebühren auf eine Anmeldung zur
gleichen Veranstaltung im folgenden Jahr oder
bei der nächsten World ARC abzüglich einer
Bearbeitungsgebühr von 250 £ angerechnet werden.
Gebühren, die auf die nächste Veranstaltung
angerechnet werden sollen, werden bei Rücktritten
nicht erstattet
f. vor dem Start der Veranstaltung eine Erklärung zu
unterzeichnen, die die Veranstalter von jeglicher Haftung
in Verbindung mit der Veranstaltung freistellt mit der
Verpflichtung, die Veranstalter schadlos zu halten im
Hinblick auf Verbindlichkeiten in bezug auf bzw. in
Verbindung mit der Yacht des Eigners bzw. ihrer Crew. Vor
dem Start hatder Eigner die Veranstalter über die Namen
und Staatsangehörigkeiten sämtlicher Personen an Bord
seiner Yacht in Kenntnis zu setzen.
Weder die Aufstellung dieser Allgemeinen Bedingungen
noch die Inspektion der Yacht im Rahmen dieser
Vorschriften entbinden den Eigner ganz oder in Teilen von
seiner vollständigen und uneingeschränkten Haftung.
WCC-33. HAFTUNG
Die Veranstalter haften unter keinen Umständen dem
Eigner und/oder seiner Crew gegenüber für
Ertragseinbußen, Schäden, Kosten oder direkte, indirekte
bzw. Vermögensfolgeschäden jeglicher Art oder für
sonstige wirtschaftlichen Schäden jeglicher Art und
Herkunft.
Für den Fall, dass ein begründeter Anspruch aus
Vertragsverletzung den Veranstaltern bekannt gegeben
wird, können diese die ursprüngliche Meldegebühr und
die Crewgebühren ganz bzw. zu einem angemessenen
Prozentsatz zurückerstatten. Darüber hinaus sind die
Veranstalter dem Eigner gegenüber nicht weitergehend
haftbar.
WCC-31. STORNIERUNG
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Rally vor dem
Start abgesagt wird, wird das gesamte an die Veranstalter
gezahlte Meldegeld sowie sämtliche Crewzuschläge
rückerstattet.
WCC-32. VERANTWORTUNG
Die Veranstalter haften dem Eigner bzw. seiner Crew
gegenüber nicht für Vertragsverletzung aufgrund
von Verzug bzw. Nichterfüllung der vom Veranstalter
eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen in
Verbindung mit der Veranstaltung für den Fall, dass
Verzug bzw. Nichterfüllung auf Gründe außerhalb
des normalen Einflussbereichs der Veranstalter
zurückzuführen sind.
Die Entscheidung, ob an den Start gegangen wird
oder nicht bzw. die Veranstaltung fortgesetzt wird oder
nicht, unterliegt der alleinigen und ausschließlichen
Verantwortung jedes einzelnen Skippers.
Der Eigner trägt die alleinige Verantwortung für die
Sicherheit seiner eigenen Person, der Besatzung, Yacht
und ihrer Einrichtungsgegenstände; insbesondere hat der
Eigner:
a. dafür Sorge zu tragen, dass die Yacht vollständig auf
einen langen Hochseetörn vorbereitet und absolut seefest
ist sowie entsprechende Crew an Bord hat;
b. sich von der Stabilität von Rumpf, Rigg, Spieren, Segeln
und sonstiger Ausrüstung zu überzeugen;
c.dafür zu sorgen, dass die Sicherheitsausrüstung gut
gewartet und verstaut ist und sämtliche Crewmitglieder
über deren Verbleib sowie deren Einsatz informiert sind;
d. sicher zu stellen, dass sämtliche Mitsegler persönlich
dafür verantwortlich sind, den jeweiligen Bedingungen
entsprechend ihre Rettungswesten anzulegen; der
Yachteigner verpflichtet sich, dass jedes einzelne
Crewmitglied entsprechend instruiert wird;
e. dafür zu sorgen, dass die Handlungsfähigkeit,
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Soweit Dienstleistungen im Rahmen eines
Kundengeschäftes angeboten werden (laut Definition des
Kundengeschäftsgesetzes (Auflagen bei Erklärungen) von
1976)), werden die vertraglichen Rechte des Kunden von
diesen Bedingungen nicht berührt
WCC-34. MEDIEN- UND FILMRECHTE
i. Die Veranstalter halten die Rechte an jeglichen, dem
World Cruising Club von Teilnehmern der Veranstaltungen
ausgehändigten Bild,- Film- und Printmedien. Das gilt
auch für Bild,- Film- und
Printmedien, die von den Veranstaltern erstellt werden
und sich auf Teilnehmer einer der World Cruising Club
Veranstaltungen beziehen.
iAusstrahlungsrechte: Die Veranstalter halten die
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ALLGEMEINE BEDINGUNGEN: Ausgabe 12
Rechte an allem Film-, Fernseh-, Video- sowie
sonstigem audiovisuellen Material, das während oder
über die Veranstaltung erstellt wurde, im Hinblick auf
die Produktion, den Verkauf und Vertrieb sowie die
öffentliche Übertragung desselben. Die Veranstalter
können einzelnen Teilnehmern die Erlaubnis erteilen,
anderen TV- bzw. Produktionsgesellschaften Material zur
Verfügung zu stellen bzw. ihr Filmmaterial zu produzieren,
soweit dieses den Veranstaltern vorab vorgelegt wurde.
Jeder Teilnehmer, der ohne schriftliche Zustimmung der
Veranstalter mit einer TV- bzw. Produktionsgesellschaft
einen Vertrag über die Aufnahme bzw. Lieferung von
Material während einer Veranstaltung eingeht, wird
unverzüglich disqualifiziert und aufgefordert, aus der
Veranstaltung auszuscheiden. Die Veranstalter behalten
sich rechtliche Schritte aufgrund von Verletzung von
Senderechten vor.
Veranstaltung führen. Nichteinhaltung der Regeln 22) und
WCC-35. VERANSTALTUNGS-LOGOS
„Die Veranstalter“ bezieht sich auf den World Cruising
Nachdruck, auch auszugsweise, der Veranstaltungs-Logos
darf nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung der
Veranstalter erfolgen. Eine Lizenzgebühr ist zu entrichten.
Teilnehmern, die gegen diese Vorschrift verstoßen, wird
eine Lizenzgebühr von 100 £ in Rechnung gestellt. Sie
können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
23) führt zur sofortigen Disqualifizierung. Disqualifizierte
Yachten werden aufgefordert, den für die Veranstaltung
reservierten Hafenbereich unverzüglich zu verlassen. Vor
dem Start disqualifizierten Yachten wird die Meldegebühr
mitsamt Crewzuschlag rückerstattet. Bei Veranstaltungen
mit mehreren Etappen werden das Meldegeld und die
Crewgebühr für jede nicht vollendete Etappe proportional
rückerstattet.
WCC-39. DEFINITIONEN
Für den Zweck der Allgemeinen Bedingungen und
Sicherheitsvorschriften sowie sonstigen von den
Veranstaltern herausgegebenen Materials werden die
folgenden Begriffe definiert:
„Die Veranstaltung“ bezeichnet eine spezielle vom World
Cruising Club veranstaltete Rally oder Regatta.
Club Ltd. und seine Beschäftigten.
„Der Skipper“ bezeichnet den Eigner der Teilnehmeryacht
bzw. dessen bevollmächtigten Stellvertreter.
Ausgabe Nr. 12 vom 1. August 2015
WCC-36. VERTRAGSÄNDERUNGEN UND
-UMFANG
Für den Fall, dass eine kurzfristige Änderung dieser
Allgemeinen Bedingungen erforderlich werden sollte,
behalten sich die Veranstalter das Recht vor, nach
eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung
bzw. Rücksprache Änderungen an den Allgemeinen
Bedingungen und Regeln der jeweiligen Veranstaltung
vorzunehmen. Die Teilnehmer werden im VeranstaltungsInfobrief von Änderungen unterrichtet bzw. im Hafen vor
dem Beginn der Veranstaltung informiert. Die vorläufigen
Teilnahmebedingungen der jeweiligen Veranstaltung
und die Sicherheitsvorschriften sind Bestandteil dieser
Allgemeinen Bedingungen
WCC-37. ÜBERSETZUNG UND
RECHTSPRECHUNG
Bei Streitigkeiten über die Übersetzung dieser
Allgemeinen Bedingungen, der Sicherheitsvorschriften
sowie der Vorläufigen Teilnahmebedingungen der
jeweiligen Veranstaltung, bzw. sonstiges von den ARCVeranstaltern herausgegebene Material ist die englische
Ausfertigung ausschlaggebend.
Diese Bedingungen fallen unter englisches Recht, und
die Eigner verpflichten sich, sich der ausschließlichen
Rechtsprechung englischer Gerichte zu unterwerfen.
WCC-38. DISQUALIFIZIERUNG
Der Verstoß gegen die Allgemeinen Bedingungen des
World Cruising Club kann zur Disqualifizierung bei einer
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