world cruising club sicherheitsbestimmungen: 2016
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world cruising club sicherheitsbestimmungen: 2016
WORLD CRUISING CLUB RALLY INFORMATIONS-PACK ARC und ARC+ 2016 ARC und ARC+VORLÄUFIGE TEILNAHMEBEDINGUNGEN ARC-1. TERMINE UND KURS...........................................................................................................................2 ARC-2. REGATTAREGELN................................................................................................................................2 ARC-3. ANMELDUNGEN...................................................................................................................................2 ARC-4. TEILNAHME..........................................................................................................................................2 ARC-5. QUALIFIZIERUNGSTÖRN....................................................................................................................3 ARC-6. SICHERHEITSAUSRÜSTUNG..............................................................................................................3 ARC-7. LIEGEGEBÜHREN................................................................................................................................3 ARC-8. MELDEGELD.........................................................................................................................................3 ARC-9. ZAHLUNG DES MELDEGELDS............................................................................................................4 ARC-10. CREWZUSCHLAG..............................................................................................................................4 ARC-11. PREISNACHLASS...............................................................................................................................4 ARC-12. ZUSCHLÄGE BEI VERSPÄTETER ZAHLUNG..................................................................................5 ARC-13. GRUPPEN...........................................................................................................................................5 ARC-14. ARC-KOMITEE....................................................................................................................................5 ARC-15. DEFINITIONEN....................................................................................................................................5 SICHERHEITSBESTIMMUNGEN ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN...................................................................................................................6 ABSCHNITT I: ÜBERPRÜFUNG DER SICHERHEITSAUSRÜSTUNG.............................................................6 ABSCHNITT II: EMPFOHLENE SICHERHEITSAUSRÜSTUNG.......................................................................9 ANHANG 1: NOTPACK......................................................................................................................................9 ANHANG 2 CREW-TRAINING...........................................................................................................................9 WORLD CRUISING CLUB ALLGEMEINE BEDINGUNGEN EIGNER............................................................................................................................................................10 VERSICHERUNG.............................................................................................................................................10 CREW UND WEITERBILDUNG.......................................................................................................................10 FUNKVERKEHR ÜBER LANGE STRECKEN..................................................................................................11 TRACKING DER POSITIONEN.......................................................................................................................11 LIEGEPLÄTZE.................................................................................................................................................11 ÜBERPRÜFUNG DER SICHERHEITS-AUSRÜSTUNG..................................................................................11 SKIPPERBESPRECHUNG..............................................................................................................................11 KENNTLICHMACHUNG...................................................................................................................................11 GRUPPEN........................................................................................................................................................11 PREISE............................................................................................................................................................12 PROTESTE .....................................................................................................................................................12 ABBRUCH / LANDFALL ..................................................................................................................................13 NICHTSTARTER / VERSPÄTETE STARTER / NEUSTARTER ......................................................................13 SPONSORING.................................................................................................................................................13 WERBUNG.......................................................................................................................................................13 ÜBER DIE TOPPEN FLAGGEN.......................................................................................................................13 ANMELDUNGEN..............................................................................................................................................13 ZAHLUNGSVERFAHREN................................................................................................................................13 MEDIEN- UND FILMRECHTE..........................................................................................................................14 VERANSTALTUNGS-LOGOS..........................................................................................................................15 ÜBERSETZUNG UND RECHTSPRECHUNG.................................................................................................15 DEFINITIONEN................................................................................................................................................15 World Cruising Club Ltd, 120 High Street, Cowes, Isle of Wight PO31 7AX, UK Tel: +44 (0)1983 296060 [email protected] www.worldcruising.com www.noonsite.com WORLD CRUISING CLUB VORLÄUFIGE TEILNAHMEBEDINGUNGEN ARC und ARC+ 2016 ARC-1. TERMINE UND KURS ARC+-1. TERMINE UND KURS Die Rally startet am Sonntag, dem 20. November 2016, um 13.00 südlich der Hafeneinfahrt von Las Palmas auf Gran Canaria. Genaue Startanweisungen erfolgen am Tag vor dem Start im Rahmen einer Skipperbesprechung. Nach dem Start ist Gran Canaria an steuerbord zu lassen, und beim Zieleinlauf in Rodney Bay ist Saint Lucia an backbord zu lassen. Die Länge der Etappe beträgt ungefähr 2800 Seemeilen. Einzelheiten über die Ansteuerung von St Lucia und den Zieleinlauf bei der Rally werden ebenfalls bei der Skipperbesprechung am Tag vor dem Start erörtert. Die Rally endet offiziell um 18.00 Uhr Lokalzeit am Freitag, dem 16. Dezember 2016; später in Saint Lucia eintreffende Yachten gelten als aus dem Wettbewerb geschieden. Die ARC Preisverleihung findet um 17.00 Lokalzeit am Samstag, dem 17. Dezember 2016 statt. Für Yachten in Gruppe II (Regatta) finden von dem Zeitpunkt des ersten Zeitsignals bis zum Start der Fahrtenseglergruppen die Wettfahrtregeln für Segelregatten Anwendung. Die Rallye startet am Sonntag, dem 6. November 2016, um 13.00 südlich der Hafeneinfahrt von Las Palmas auf Gran Canaria. Es gibt einen Zwischenstopp auf Mindelo. Von dort starten die Yachten dann erneut am Mittwoch, dem 16. November. Genaue Startanweisungen erfolgen am Tag vor dem Start im Rahmen einer Skipperbesprechung. Nach dem Start ist Gran Canaria an steuerbord zu lassen bis zum Zieleinlauf in Sao Vicente. Nach dem erneuten Start ist beim Zieleinlauf in Rodney Bay Saint Lucia an backbord zu lassen. Die Länge der Etappe beträgt ungefähr 3000 Seemeilen. Einzelheiten über die Ansteuerung von St Lucia und den Zieleinlauf bei der Rally werden ebenfalls bei der Skipperbesprechung am Tag vor dem Start erörtert. Die Rally endet offiziell um 18.00 Uhr Lokalzeit (22.00 Uhr UCT) am Dienstag, den 06. Dezember 2016; später in Saint Lucia eintreffende Yachten gelten als aus dem Wettbewerb geschieden. Die ARC+ Preisverleihung findet um 18.00 Lokalzeit am Mittwoch, dem 07. Dezember 2016 statt. Möglicherweise gibt es eine weitere gesponserte Party in Marigot Bay am Donnerstag, dem 8.Dezember. ARC-3. ANMELDUNGEN ARC+-2. REGATTAREGELN Maximal werden 225 Yachten zugelassen. Bei Erreichen dieser Höchstzahl wird eine Warteliste eingerichtet. Gemäß den Allgemeinen Bedingungen des World Cruising Club Paragraph 1.3 finden Regattaregeln keine Anwendung. ARC-2. REGATTAREGELN ARC-4. TEILNAHME i. ii. iii. iv. v. In Gruppe I (Fahrtensegler) und Gruppe II (Regatta) können Einrumpfyachten zwischen 8.23m (27 Fuß) und 25.91m (85 Fuß) Länge über alles teilnehmen. In Gruppe IV (Mehrrumpfboote) können Mehrrumpfboote zwischen 8.29m (27 Fuß) und 18.29m (59.11 Fuß) Lüa teilnehmen. Die Länge über alles (Lüa) bedeutet die tatsächliche Länge der Yacht und schließt folgendes ein: Bugspriet, Ausleger, asymmetrischen Baum, Bugkorb, Heckkorb, Davits, Dingi und angehängtes Ruder Yachten in der Gruppe II (Regattagruppe) müssen einen Sicherheits- und Stabilitäts-Überprüfungsfaktor (SSSN) von mindestens 30 haben. Diese Forderung kann durch einen entsprechenden MindestStabilitätsindex (STIX) und Stabilitäts-/Auftriebs-Index (AVS = Krängungswinkel am Kenterpunkt) ersetzt werden, die in Übereinstimmung mit der Europäischen Norm ISO 12217-2 berechnet werden. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, unter Angabe von Gründen Yachten abzulehnen oder auszuschließen, die ihrer Meinung nach dem Geist der Rally nicht entsprechen. ARC+-3. ANMELDUNGEN Maximal werden 75 Yachten zugelassen. Bei Erreichen dieser Höchstzahl wird eine Warteliste eingerichtet. ARC+-4. TEILNAHME i. In Gruppe I (Fahrtensegler) und Gruppe II (Regatta) können Einrumpfyachten zwischen 8.23m (27 Fuß) und 25.91m (85 Fuß) Länge über alles teilnehmen. ii. In Gruppe IV (Mehrrumpfboote) können Mehrrumpfboote zwischen 8.29m (27 Fuß) und 18.29m (59.11 Fuß) Lüa teilnehmen. iii. Die Länge über alles (Lüa) bedeutet die tatsächliche Länge der Yacht und schließt folgendes ein: Bugspriet, Ausleger, asymmetrischen Baum, Bugkorb, Heckkorb, Davits, Dingi und angehängtes Ruder. iv. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, unter Angabe von Gründen Yachten abzulehnen oder auszuschließen, die ihrer Meinung nach dem Geist der Rally nicht entsprechen. ARC+-5. QUALIFIZIERUNGSTÖRN Jede Yacht muss Las Palmas auf eigenem Kiel World Cruising Club Ltd, 120 High Street, Cowes, Isle of Wight PO31 7AX, UK Tel: +44 (0)1983 296060 [email protected] www.worldcruising.com www.noonsite.com WORLD CRUISING CLUB VORLÄUFIGE TEILNAHMEBEDINGUNGEN: ARC und ARC+ 2016 ARC-5. QUALIFIZIERUNGSTÖRN erreicht oder in dem Jahr vor dem Rallyestart einen Qualifizierungstörn von mindestens 500 Seemeilen absolviert haben. Jede Yacht muss Las Palmas auf eigenem Kiel erreicht oder in dem Jahr vor dem Rallyestart einen Qualifizierungstörn von mindestens 500 Seemeilen absolviert haben. ARC+-6. ÜBERPRÜFUNG DER SICHERHEITSAUSRÜSTUNG/ANKUNFT IN LAS PALMAS angekommen ARC-6. ÜBERPRÜFUNG DER SICHERHEITSAUSRÜSTUNG / ANKUNFT IN LAS PALMAS angekommen Das ARC Büro öffnet am Montag, dem 7. November 2016, um 10.00 Uhr. Alle Yachten sollten bis spätestens Sonntag, dem 13. November, in Las Palmas angekommen und für die Sicherheitsüberprüfung zugänglich sein. Das ARC+ Büro öffnet am Freitag, dem 28. Oktober 2016, um 10.00 Uhr. Alle Yachten sollten bis spätestens Dienstag, dem 1. November, in Las Palmas angekom-men und für die Sicherheitsüberprüfung zugänglich sein. ARC+-7. LIEGEGEBÜHREN Im Meldegeld enthalten sind zwei Tage freie Liegegebühren nach der Ankunft in Saint Lucia sowie 15% Rabatt auf die Liegegebühren bei längerem Aufenthalt. Weitere Rabatte werden möglicherweise vor dem Start und nach dem Zieleinlauf gewährt. Im Meldegeld enthalten sind Liegegebühren in der Mindelo Marina (bis maximal 5 Tage) und zwei Tage Liegegebühren nach der Ankunft in St. Lucia, sowie 15% Rabatt bei weiterem Aufenthalt bis zum 8. Dezember und nach dem 18.Dezember. Die Yachten der ARC+ müssen Rodney Bay Marina für die Zeit vom 8.-17.Dezember wegen der Ankunft der ARC verlassen. ARC-8. MELDEGELD ARC+-8. MELDEGELD ARC-7. LIEGEGEBÜHREN Das Meldegeld schließt folgende Leistungen ein: Das Meldegeld schließt folgende Leistungen ein: Im Vorfeld der Veranstaltung: Im Vorfeld der Veranstaltung: ●● ARC-Rally Handbuch und Info-Pack (inklusive Sonderangebote) ●● ARC- Flagge ●● 4 Informations-Rundbriefe vor dem Start – Ratschläge für Teilnehmer/Ausrüstung ●● Teilnehmerrabatt in Marinas auf dem Weg nach Gran Canaria ●● Bestellservice für Seekarten und Seehandbücher ●● Zugang zu Forum der WCC-Website ●● Kalkulation eines WCC-Handikaps ●● ARC+ Rally Handbuch und Info-Pack (inklusive Sonderangebote) ●● ARC+ Flagge ●● 4 Informations-Rundbriefe vor dem Start Ratschläge für Teilnehmer/Ausrüstung ●● Teilnehmerrabatt in Marinas auf dem Weg nach Gran Canaria ●● Bestellservice für Seekarten und Seehandbücher ●● Zugang zu den Foren der WCC-Website ●● Kalkulation eines WCC-Handikaps Las Palmas: Las Palmas: ●● Begrüßungspack ●● ARC+ Startnummer-Transparent ●● Eine Ausgabe von Yachting World ●● Touristeninformation über Gran Canaria ●● Überprüfung der Sicherheitsausrüstung ●● Seminarprogramm (Rigg, Notnavigation, Wetter auf dem Atlantik, Verproviantierung, Erste Hilfe Sicherheitsvorführungen in Las Palmas (SAR Helikopter, Abfeuern von Seenotsignalmitteln, Aufblasen der Rettungsinsel) ●● Umfassendes Veranstaltungsprogramm ●● Willkommens-Party ●● Abschieds-Cocktail Party ●● Umfassendes Veranstaltungsprogramm ●● Skipperbesprechung (inklusive Wettervorhersage) ●● Willkommens-Party ●● Abschieds-Cocktail Party ●● Positions-Melde-Funknetz ●● Skipperbesprechung (inklusive Wettervorhersage) ●● Täglicher Wetterbericht ●● Kinderclub (Eine Woche - für alle Kinder von 6-16) ●● Tracking der Yachtpositionen einschließlich der ●● Begrüßungspack ●● ARC-Startnummer-Transparent ●● Eine Ausgabe von Yachting World ●● Touristeninformation über Gran Canaria ●● Überprüfung der Sicherheitsausrüstung ●● Seminarprogramm (Rigg, Notnavigation, Wetter auf dem Atlantik, Verproviantierung, Erste Hilfe) ●● © World Cruising Club 2015-16 Überfahrt: -3- www.worldcruising.com WORLD CRUISING CLUB VORLÄUFIGE TEILNAHMEBEDINGUNGEN: ARC und ARC+ 2016 Überfahrt: ●● Leihgebühren eines Satelliten Iridium Trackers(mit Kaution) ●● Abbildung der Positionen auf der ARC+ Website ●● Täglicher Wetterbericht ●● Tracking der Yachtpositionen einschließlich der ●● Leihgebühren eines Satelliten- Trackers ●● Abbildung der Positionen auf der ARC Website ●● Empfang bei der Ankunft ●● Positions-Melde-Funknetz ●● Hilfe bei Behörden beim Ein- und Ausklarieren ●● Empfang mit Rumpunsch, Früchtekorb und Touristeninformationen Veranstaltungsprogramm, inkl. Presiverleihung für die erste Etappe ●● Crew-Abendessen ●● Umfangreiches Veranstaltungsprogramm ●● Inseltour ●● ARC Preisverleihungs-Party ●● Liegegebühren in Marina Mindelo (bis max. 5 Tage) ●● Zwei Tage Liegegebühren nach Ankunft und 15% Rabatt auf die Liegegebühren bei längerem Aufenthalt ●● Skipperbesprechung (inkl. Wettervorhersage) Mindelo, São Vicente Saint Lucia: ●● Saint Lucia: ●● Empfang mit Rumpunsch, Früchtekorb und Touristeninformationen Meldegeld ●● Umfangreiches Veranstaltungsprogramm Yachten in Gruppen I, II, III und IV, Yachten zwischen: ●● ARC+ Preisverleihungs-Party 8,23 und 10,29m (ca. 27,00 - 33,90 Fuß) Lüa 800 £ ●● 10,30 und 13,29m (ca. 33,10 - 43,70 Fuß) Lüa 950 £ 13,30 und 16,29m (ca. 43,80 - 53,50 Fuß) Lüa 1100 £ Zwei Tage Liegegebühren nach der Ankunft, 15% Rabatt für weiteren Aufenthalt (ausgenommen 8.17. December) 16,30 und 18,29m (ca. 53,60 - 59,11 Fuß) Lüa 1250 £ ●● Vorträge zum Thema Segeln in der Karibik 18,30 und 25,91m (ca. 60,00 - 85,00 Fuß) Lüa 1975 £ Gruppe V and VI 1975 £ ●● Vorträge zum Thema Segeln in der Karibik Länge über alles (Lüa) bedeutet die tatsächliche Länge der Yacht und schließt folgendes ein: jegliche Art von Bugspriet, Ausleger, asymmetrischen Baum, Bugkorb, Heckkorb, Selbststeueranlage, Davits, Dingi und angehängtes Ruder. Yachten in der Regattagruppe (Gruppe II) zahlen einen Zuschlag von 250 £. ARC-9. ZAHLUNG DES MELDEGELDS Anmeldungen müssen mit der vollständigen Zahlung des Meldegelds gegebenenfalls abzüglich des entsprechenden Rabatts erfolgen. Eine Gebühr in Höhe von 125 £ ist pro Crewmitglied einschließlich Skipper zu entrichten. Kinder, die am 1. Oktober 2016 jünger als 16 Jahre sind, zahlen 75 £, Kinder, die am 1. Oktober 2016 jünger als 6 Jahre sind, sind von dieser Gebühr befreit. Der Skipper trägt die Verantwortung im Hinblick auf die Entrichtung des Crewzuschlags. Einzelne Crewgebühren, die direkt an den World Cruising Club gezahlt werden, unterliegen einer Verwaltungsgebühr von 25 Pfund pro Crewgebühr www.worldcruising.com 8.23 und 10.29m (ca. 27,00 - 33,90 Fuß) Lüa 850 £ 10.30 und 13.29m (ca. 33,10 - 43,70 Fuß) Lüa 1000 £ 13.30 und 16.29m (ca. 43,80 - 53,50 Fuß) Lüa 1150 £ 18.30 und 25.91m (ca. 60,00 - 85,00 Fuß) Lüa 1975 £ Gruppe V and VI 1975 £ Länge über alles (Lüa) bedeutet die tatsächliche Länge der Yacht und schließt folgendes ein: jegliche Art von Bugspriet, Ausleger, asymmetrischen Baum, Bugkorb, Heckkorb, Selbststeueranlage, Davits, Dingi und angehängtes Ruder. Mehrrumpfyachten (in Gruppe IV und V) zahlen einen Zuschlag von 250 £. ARC+-9. ZAHLUNG DES MELDEGELDS ARC-10. CREWZUSCHLAG a) Ein Preisnachlass in Höhe von 5% wird bei Eingang der Zahlung des Meldegelds bei den Veranstaltern Yachten in Gruppen I, II, III und IV, Yachten zwischen: 16.30 und 18.29m (ca. 53,60 - 59,11 Fuß) Lüa 1300 £ Mehrrumpfyachten (in Gruppe IV und V) zahlen einen Zuschlag von 250 £. ARC-11. PREISNACHLASS Meldegeld Anmeldungen müssen mit der vollständigen Zahlung des Meldegelds gegebenenfalls abzüglich des entsprechenden Rabatts erfolgen. ARC+-10. CREWZUSCHLAG Eine Gebühr in Höhe von 145 £ ist pro Crewmitglied einschließlich Skipper zu entrichten. Kinder, die am 1. Oktober 2016 jünger als 16 Jahre sind, sind von dieser Gebühr befreit. Der Skipper trägt die Verantwortung im Hinblick auf die Entrichtung des Crewzuschlags. Einzelne Crewgebühren, die direkt an den World Cruising Club gezahlt werden, unterliegen einem Aufschlag von 25 Pfund pro Crewgebühr -4- © World Cruising Club 2015-16 WORLD CRUISING CLUB VORLÄUFIGE TEILNAHMEBEDINGUNGEN: ARC und ARC+ 2016 ARC+-11. PREISNACHLASS vor dem 31. Dezember 2015 auf das Grundmeldegeld gewährt. Dies gilt nicht für die Crewzuschläge. b) Eine freier Crew-Platz in ARC Portugal 2016 (Wert 325 Pfund) für bestätigte ARC-Teilnehmer, die ebenfalls die ARC Portugal segeln. a) Ein Preisnachlass in Höhe von 5% wird bei Eingang der Zahlung des Meldegelds bei den Veranstaltern vor dem 31. Dezember 2015 auf das Grundmeldegeld gewährt. Dies gilt nicht für die Crewzuschläge. c) 20% Rabatt auf das Grundmeldegeld für die ARC Europe 2017, wenn das Meldegeld bis 18.Dezember 2016 eingeht. b) Eine freier Crew-Platz für ARC Portugal 2016 (Wert 325 Pfund) für bestätigte ARC-Teilnehmer, die ebenfalls die ARC Portugal segeln. ARC-12. ZUSCHLÄGE BEI VERSPÄTETER ZAHLUNG c) 20% Rabatt auf das Grundmeldegeld für die ARC Europe 2017, wenn das Meldegeld bis 18.Dezember 2016 eingeht. i. ii. Ein Zuschlag von 10% ist bei Zahlung des Meldegeldes nach dem 30. Juni 2016 bzw. Eingang dieser Gebühren in Cowes nach diesem Stichtag zu entrichten. Ein Zuschlag von 25% ist bei Zahlung des Meldegeldes und/oder der Crewgebühren nach dem Oktober 2016 bzw. Eingang dieser Gebühren in Cowes nach diesem Stichtag zu entrichten. ARC-13. GRUPPEN Die Rally besteht aus folgenden Gruppen: Gruppe I (Fahrtensegler) i. Ein Zuschlag von 10% ist bei Zahlung des Meldegeldes nach dem 30. Juni 2016 bzw. Eingang dieser Gebühren in Cowes nach diesem Stichtag zu entrichten. ii. Ein Zuschlag von 25% ist bei Zahlung des Meldegeldes und/oder der Crewgebühren nach dem 1. Oktober 2016 bzw. Eingang dieser Gebühren in Cowes nach diesem Stichtag zu entrichten. ARC+-13. GRUPPEN Gruppe I (Fahrtensegler) Die Rally besteht aus folgenden Gruppen: Gruppe II (Regatta) Gruppe I (Fahrtensegler) Gruppe III (Motorsegler) Gruppe III (Motorsegler) Gruppe IV (Mehrrumpfyachten) Gruppe IV (Mehrrumpfyachten) Gruppe V (Offen) Gruppe V (Offen) Gruppe VI (Motoryachten) Gruppe VI (Motoryachten) ARC-14. ARC-KOMITEE ARC+-14. ARC+ KOMITEE Der großen Distanz vom Start bis zum Ziel wegen gibt es zwei Komitees, eines in Las Palmas und eines auf Saint Lucia. Jedem gehören zwei Vertreter des World Cruising Clubs an. In Las Palmas gehört dem Komitee je ein Vertreter des Fremdenverkehrsamtes (Patronato de Turismo) von Gran Canaria und des örtlichen Segelvereins an. Auf Saint Lucia gehört je ein Vertreter des Saint Lucia Yacht-Clubs und des Saint Lucia Tourist Board dem Komitee an. Der großen Distanz vom Start bis zum Ziel wegen gibt es zwei Komitees, eines in Las Palmas und eines auf Saint Lucia. Jedem gehören zwei Vertreter des World Cruising Clubs an. In Las Palmas gehört dem Komitee je ein Vertreter des Fremdenverkehrsamtes (Patronato de Turismo) von Gran Canaria und des örtlichen Segelvereins an. Auf Saint Lucia gehört je ein Vertreter des Saint Lucia Yacht-Clubs und des Saint Lucia Tourist Board dem Komitee an. ARC-15. DEFINITIONEN ARC+-15. DEFINITIONEN Für die Zwecke der ARC 2016 Vorläufigen Teilnahmebedingungen sowie sonstigen von den Veranstaltern herausgegebenen Materials werden die folgenden Begriffe definiert: “Die Rally” bezeichnet die Atlantic Rally for Cruisers unter dem Namen ARC 2016. “ARC-Logo” bezieht sich auf das Logo der Rally mit dem World Cruising Club Ltd.-Zeichen und den Buchstaben ARC, wie es von den Veranstaltern verwendet wird. Ausgabe Nr. 1 vom 1. August 2015 © World Cruising Club 2015-16 ARC+-12. ZUSCHLÄGE BEI VERSPÄTETER ZAHLUNG Für die Zwecke der ARC+ 2015 Vorläufigen Teilnahmebedingungen sowie sonstigen von den Veranstaltern herausgegebenen Materials werden die folgenden Begriffe definiert: “Die Rally” bezeichnet die Atlantic Rally for Cruisers unter dem Namen ARC+ 2016. “ARC+ Logo” bezieht sich auf das Logo der Rally mit dem World Cruising Club Ltd.-Zeichen und den Buchstaben ARC +, wie es von den Veranstaltern verwendet wird. Ausgabe Nr. 1 vom 1. August 2015 -5- www.worldcruising.com WORLD CRUISING CLUB SICHERHEITSBESTIMMUNGEN 2016 Die folgenden Bestimmungen sollen für an World Cruising Club Veranstaltungen teilnehmende Yachten ein akzeptables Mindestmaß an Sicherheit gewährleisten. Die ISAF Offshore Special Regulations dienten als Leitlinie bei der Zusammenstellung dieser Bestimmungen. Die Gruppe II (Regattagruppe) unterliegt den ISAF Offshore Special Regulations Kategorie 1 und diesen vorliegenden Anforderungen an die Sicherheitsausrüstung. Diese Anforderungen an die Sicherheitsausrüstung setzen umfassendere Sicherheitsbestimmungen der Schifffahrtsbzw. Aufsichtsbehörden der jeweiligen Nationalflagge bzw. des Flaggenlands der Yacht nicht außer Kraft. Yachteigner, die zahlende Gäste oder Crew aufnehmen, müssen diesen Aspekt im Hinblick auf die entsprechenden Bestimmungen der zuständigen Behörden ihrer Nationalflagge bzw. ihres Flaggenlandes berücksichtigen. Die Regeln sind in zwei Abschnitte unterteilt Abschnitt I: Vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung Diese Ausrüstung muss an Bord sein und wird während der Sicherheitsüberprüfung vor dem Start vollständig überprüft. Ein Nichteinhalten der Bestimmungen kann zum Ausschluss von der Rallye führen. Abschnitt II: Empfohlene Sicherheitsausrüstung Diese Ausrüstung ist nicht zwingend vorgeschrieben; die Veranstalter empfehlen jedoch dringend, sämtlichen Empfehlungen in diesem Absatz zu entsprechen. Diese Aspekte können mit den Inspektoren der Sicherheitsausrüstung im Rahmen der Überprüfung durchgesprochen werden. ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN ABSCHNITT 1 Obwohl jeder an Bord teil an der sicheren Führung der Yacht hat, obliegt es einzig und allein dem Skipper dafür zu sorgen, dass alle Sicherheitsvorkehrungen jedweder Art in Bezug auf seine eigene Person, die Mannschaft und das Boot getroffen werden. VORGESCHRIEBENE SICHERHEITSAUSRÜSTUNG Jegliche Sicherheitsausrüstung, die regelmäßig gewartet werden muss, muss gültige Wartungsnachweise für den Start und die Dauer der Rallye haben. (Das Zertifikat für die Rettungsinsel wird während der Überprüfung der Sicherheitsausrüstung kontrolliert). Sämtliche Sicherheitsausrüstung muss: ●● in Typ, Größe und Leistung der Yacht entsprechen, ●● einwandfrei funktionieren, ●● einfach zugänglich sein. Jedes Mitglied der Crew muss vollständig mit der Lagerung und Handhabung der Sicherheitsausrüstung vertraut sein. Rettungsinsel Erforderlich ist eine speziell dafür gefertigte, sich selbst aufblasende Rettungsinsel mit ausreichend Kapazität für mindestens die Anzahl der Personen an Bord und das Modell muss sein entweder: i. ein „ISO Standard 9650“ Typ 1 Gruppe A mit Service- Pack 1 (>24 Stunden) oder ein entsprechendes Modell mit Service-Pack 2 (<24 Stunden) und ein Notpack ii. ein „ISAF“-Modell in Übereinstimmung mit den ISAF Offshore Special Regulations Anhang A, Teil II (20062007), plus zusätzliche Seenotsignalmittel, Nahrung und Wasser entsprechend i. oder iii. iii. ein SOLAS-Modell (LSA Code 1997 Kapitel IV) mit einem SOLAS A Pack. Wenn sie nicht mit einem externen hydrostatischen Auslöser ausgestattet ist, muss jede Rettungsinsel so gestaut werden, dass sie innerhalb von 15 Sekunden an der Reling zu Wasser gelassen werden kann. Sollte die Rettungsinsel in einem Schapp verstaut sein, darf sich in diesem nichts anderes befinden, so dass der Zugang zur Rettungsinsel ungestört erfolgen kann. Die Auslöseleine der Rettungsinselmuss auf kurzem Weg World Cruising Club Ltd, 120 High Street, Cowes, Isle of Wight PO31 7AX, UK Tel: +44 (0)1983 296060 [email protected] www.worldcruising.com www.noonsite.com WORLD CRUISING CLUB SICHERHEITSBESTIMMUNGEN: 2016 zu einem ausreichend dimensionierten Befestigungspunkt an Bord führen und mit ihm stets verbunden sein. Für jede Rettungsinsel muss vom Hersteller oder der Wartungsfirma ein Zertifikat mit Gültigkeit für die Dauer der Rally vorliegen. Das Zertifikat bzw. eine Abschrift ist mit der Yacht zu führen. (Siehe auch Webseite des ISAF (www.sailing.org/documentation.php) auf der der gesamte Text der Anforderungen der ISAF Offshore Special Regulations zu finden ist.) Rettungsinsel Wartung a) Rettungsinseln müssen je nach Typ von einer vom Hersteller anerkannten Servicestation zu den nachfolgend genannten Terminen gewartet werden: i. SOLAS Rettungsinseln jährlich. ii. Nach ISO 9650 im Container gepackte Rettungsinseln mindestens alle 3 Jahre iii. Nach ISO 9650 in Koffer gepackte Rettungsinseln mindestens alle drei Jahre; ausgeliehene jedoch jedes Jahr. iv. ISAF Rettungsinseln jährlich. b) Das Wartungszertifikat oder eine Kopie desselben ist an Bord der Yacht mitzuführen. AIS i. World ARC. Ein Transponder (Klasse A oder B) ist eine vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung für World ARC. Der AIS-Transponder muss über eine Verlust arrme Antennenweiche an der VHF-Antenne im Masttopp angeschlossen sein. Eine erlaubte Alternative ist eine eigene AIS-Antenne, mindestens 381 mm lang, deren Mastfuss mindestens 3 m über Wasser montiert ist und deren Koax-Kabel nicht mehr als 40% Verlust aufweist. ii. Alle anderen Veranstaltungen. Ein AIS-Empfänger ist als Mindestausrüstung vorgeschrieben; Ein Transponder (Klasse A oder B) wird für Langstrecken-Hochseesegeln dringend empfohlen. Seenotsignalmittel EPIRB Eine schwimmfähige oder manuell zu aktivierende und von SOLAS zugelassene EPIRB- Notfunkbake, die auf 406 MHz und 121,5 MHzs sendet und bei der zuständigen Heimatbehörde registriert ist, ist vorgeschrieben. Das Mitführen von persönlichen Rettungssendern (PLBs) entbindet nicht von dieser Vorschrift. Kommunikations-Ausrüstung Jede Yacht muss entweder ein Kurzwellenfunkgerät (SSBGerät mit Pactor-Modem) oder ein Satellitenkommunikationssystem, mit dem auf See E-Mails gesendet und empfangen werden können, an Bord haben. Diese Vorschrift gilt nicht für ARC Portugal, ARC DelMarVa, ARC Channel Islands, ARC Baltic oder Malts Cruise. UKW Müssen dem SOLAS- pyrotechnischen-Standard entsprechen und dürfen nicht älter als das aufgedruckte Ablaufdatum, oder als vier Jahre seit dem Herstellungsdatum sein; ebenfalls müssen sie mindestens bis zum Ende der Veranstaltung gültig sein. Die pyrotechnischen Seenotsignalmittel müssen in einem wasserdichten Behälter mit Schutzhandschuhen und –brille verstaut sein. Als Mindestausrüstung ist vorgeschrieben: 6 rote Fallschirmsignalraketen 4 rote Handfackeln 2 orange Rauchfackeln Diese Seenotsignalmittel müssen zusätzlich zu Servicepacks oder dem Notpack mitgeführt werden. Einsatzbereite Rettungsringe in greifbarer Nähe des Rudergängers: Vorgeschrieben ist ein UKW-Sprachfunkgerät mit einer nominalen Ausgangsleistung von 25 W, das alle internationalen Kanäle bedient, dazu Außenlautsprecher im Cockpit, Antenne im Mast und eine Notantenne. 1. Ein Rettungsring mit einem Treibanker oder eine Bergeschlaufe (ohne Treibanker) mit selbstauslösendem Rettungslicht und Pfeife ausgerüstet, sowie 2. Ein Rettungsring oder ein Mann über Bord Modul mit Pfeife, Treibanker, selbst-auslösendem Rettungslicht und einer Markierungsboje mit Flagge an einem Stock. UKW-Handfunkgerät Mit einer Mindestleistung von 5 W, wasserdicht oder mit wasserdichter Hülle. Es wird empfohlen, ein Gerät mit DSC und GPS –Funktion mitzuführen. Mindestens einer der beiden Ringe muss eine Bergeschlaufe sein oder dauerhaften Auftrieb (z.B. Schaum) haben. Aufblasbare Rettungsmittel sind in bestimmten Abständen gemäß Herstelleranweisungen zu überprüfen. Beide Rettungsringe müssen den Namen der Yacht tragen und mit seewasserfesten Reflexstreifen ausgestattet sein. Passiver Radarreflektor Ein fest montierter Radarreflektor, der mindestens 5m über Deck angebracht ist oder dort vorgeheißt werden kann. Kugeloktraeder müssen 300 mm Durchmesser haben, Rechteck-Oktraeder eine Diagonale von 405 © World Cruising Club 2015-16 mm. Andere Bauformen müssen eine eine bescheinigte RCS (Radar Cross Section) von nicht weniger als 10m2 Alle Radarreflektoren müssen nachweislich einen Radarquerschnitt (effektive Rückstrahlfläche) von mindestens 10m² haben. Kleinere zylindrische Reflektoren entsprechen nicht dieser Vorschrift. (Ist ein Radarziel-Verstärker montiert, entbindet dies nicht von der Vorschrift eines passiven Radarreflektors). -7- www.worldcruising.com WORLD CRUISING CLUB SICHERHEITSBESTIMMUNGEN: 2016 Bilgepumpen Schwere Ausrüstung Eine manuelle Bilgepumpe, die sicher eingebaut ist und an Deck betrieben werden kann, wenn Niedergang und Luken geschlossen sind. (Es wird empfohlen, eine zweite, fest montierte Handpumpe unter Deck zur Verfügung zu haben). Bilgepumpenhebel, die nicht ständig installiert sind, sollten in Rohr- Schnappschellen o.ä. gehaltert oder mit einem Bändsel gesichert sein, damit sie nicht verloren gehen können. (z. B. Anker, Batterien, Gasflaschen und Herd) muss so gesichert sein, dass bei Durchkentern bzw. schwerer Krängung des Bootes kein Schaden entsteht. Die folgende Ausrüstung muss ebenfalls an Bord sein: ●● Notpack (vgl. Anhang 1) ●● Nautischer Almanach Positionslaternen ●● Positionslaternen sind so anzubringen, dass die Lichterführung der Yacht jederzeit der Internationalen Seestraßenordnung entspricht. Navigationskarten (nicht nur elektronische) und Seehandbücher für die Rallyeroute ●● Anerkannte Zweit- oder AlternativNavigationsmethode Zwei voneinander unabhängige Positionslaternenkreise müssen schaltbar sein. Zum Beispiel: Ein Kreis bestehend aus Bug- und Hecklichtern, ein zweiter Kreis mit Dreifarbenlaterne im Top. Batteriebetriebene Taschenlampen oder Stablampen werden nicht akzeptiert. Ersatzbirnen mit der korrekten Wattzahl sind für NichtLED-Navigationslichter mitzuführen. Es ist bekannt, dass LED-Navigationslichter brechen, darum sollte in Erwägung gezogen werden, eine Ersatzanlage mitzuführen. ●● Gespannte, doppelt rings um das gesamte Deck geführte Relingsdrähte aus Edelstahl oder aus hochfester mantelloser, geflochtener PolyethylenLeine (Spectra ® oder Dyneema® oder ähnlichem) ●● Strecktaue (Gurtband) an Deck an steuerbord und backbord ●● Feuerlöscher (mindestens zwei) ●● Anker mit genügend Gewicht und passender Kombination aus Kette und Leine Leistungsstarker Suchscheinwerfer ●● Feuerlöschdecke (in der Nähe der Pantry angebracht) Ein robuster, wasserdichter Suchscheinwerfer mit Ersatzbirnen, der aus dem Bordnetz gespeist wird und sofort vom Cockpit aus an Deck eingesetzt werden kann, ist vorgeschrieben. Er muss für den unterbrechungsfreien Dauergebrauch geeignet und, falls wiederaufladbar, während des Ladevorgangs funktionsfähig sein. ●● Steckbretter im Niedergang, um diesen fest zu verschließen. Diese müssen mit einer Leine o.ä. gegen Verlust gesichert werden ●● Weichholzpfropfen zum Abdichten von Rumpfdurchlässen, sorgfältig an jedem Borddurchlass befestigt Rettungsweste mit integriertem ●● Wurfleine mit 15 m – 25 m Länge, wurfbereit im Cockpit gestaut ●● Wasserdichte Taschenlampe mit Ersatz-Batterien und ●● -Birnen ●● Notpinne oder -steuer ●● Metallsäge mit Ersatzblättern, Bolzenschneider oder anderes Werkzeug zum Riggentfernen ●● Erste-Hilfe-Kasten mitsamt Anleitung ●● Nebelhorn ●● Robuste Pützen (mindestens 2) mit Bändsel, Mindestkapazität 9 l ●● Echolot und Schiffsgeschwindigkeit- und Distanz- ●● Logge Liefebelt Muss mit Pfeife, Licht, Yachtnamen (oder Benutzernamen), Reflexstreifen, Schrittgurt, einer Sprayhaube und einer Sicherheitsleine von nicht mehr als 2 Metern mit einem Karabinerhaken an jedem Ende ausgestattet sein. Die Sicherheitsleinen müssen einen Karabinerhaken am Mittelpunkt der Sicherheitsleine haben, um einen kürzen sowie einen längeren Haltestrick zu haben. Reservesets und CO2-Ersatzflaschen für jeden Rettungswestentyp an Bord müssen vorhanden sein. Für jedes Crewmitglied muss eine Rettungsweste mit integriertem Sicherheitsgurt an Bord sein. Für Yachten, die unter USA-Flagge segeln, wo “Type 1 inherently buoyant PFDs” an Bord sind, muss auch ein “offshore inflatable liefejacket/harness (preferably USGC Type approved)” an Bord sein Einhakpunkte Durchs Deck gebolzte oder geschweißte oder ähnliche Einhakpunkte in der Nähe des Steuerstands, und im Cockpit, die es der Crew ermöglichen, sich vor Verlassen des Niedergangs einzuhaken und nach Verlassen des Cockpits auszuhaken. www.worldcruising.com -8- © World Cruising Club 2015-16 WORLD CRUISING CLUB SICHERHEITSBESTIMMUNGEN: 2016 ABSCHNITT II EMPFOHLENE SICHERHEITSAUSRÜSTUNG Die folgende Ausrüstung wird zusätzlich empfohlen: ●● Eigene Rettungssender für Crewmitglieder (Personal Locator Beacon oder Automatic information System) ●● Dingi mit Rudern ●● Tragbares UKW-Sprechfunkgerät ●● Sextant und Tafeln ●● Sturmfock ●● Such- und Rettungsaktionen) ●● Vier weiße Handfackeln zur Kollisionswarnung, davon eine zum sofortigen Gebrauch gestaut ●● Mastfuß. Der Mastfuß eines durchgehenden Mastes ●● sollte sicher in seiner Mastspur verankert sein. ●● Treib- oder Seeanker. Ein Treibanker (zum ●● Ausbringen übers Heck) oder stattdessen ein Seeanker oder Fallschirmanker (zum Ausbringen über den Bug) werden dringend als Maßnahme gegen Kenterung bei hohen brechenden Wellen empfohlen. ●● Stauplan der Sicherheitsausrüstung. Der Stauplan sollte für alle zugänglich dargestellt sein und sollte zeigen, wo im Schiff die Hauptgegenstände der Sicherheitsausrüstung sind. ●● Sturm Trisail oder drittes Reff im Großsegel ●● Eine zweite Hand Bilgepumpe, die unter Deck ●● betrieben wird Es wird dringend empfohlen, dass auf See jedes ●● Weiße Fallschirmleuchtraketen (zum Leuchten bei Crewmitglied immer ein Messer bei sich trägt ANHANG I NOTPACK Die Yacht muss für jede Rettungsinsel einen Notpack mit den folgenden empfohlenen Gegenständen, die nicht zusätzlich zu den nach den Sicherheitsausrüstungsempfehlungen erforderlichen Gegenständen angeschafft werden müssen, an Bord haben. Im Notpack können Gegenstände so verstaut werden, dass sie schnell gefunden und zur ●● Nahrungsmittel mit hohem Energiewert ●● zusätzlich mindestens ein halber Liter Trinkwasser pro Person in einem speziellen und versiegelten Behälter oder einen handbetriebenen Wassermacher, plus ●● Wasserbehälter ●● Nylonfaden, Plastikbeutel, Tabletten gegen Seekrankheit ANHANG 2 CREW-TRAINING Der Skipper und mindestens ein Crewmitglied sollten Rettungsinsel gebracht werden können. Der Notpack sollte schwimmfähig und mit dem Namen der Yacht gekennzeichnet sein und mit einer Sorgleine mit Karabinerschäkel versehen sein. innerhalb von 5 Jahren vor dem Start der Rally theoretische und praktische Lehrgänge zu den folgenden Themen absolviert haben. Der ISAF empfiehlt, dass alle Crewmitglieder ebenfalls daran teilnehmen. Inhalt: ●● Handhabung und Wartung der Sicherheitsausrüstung ●● zweiter Seeanker und Leine ●● Rettungsinsel ●● zwei Büchsenöffner (falls nach Vorschrift erforderlich) ●● Handhabung der Sturmsegel ●● mobiles, wasserdichtes UKW-Sprechfunkgerät ●● Feuerschutz und Feuerbekämpfung ●● wasserdichter Scheinwerfer mit Ersatzbatterien undbirne ●● Schadenskontrolle und –reparatur ●● ●● EPIRB Schwerwetter – Creweinweisung, Bootsführung, Treibanker ●● Erste-Hilfe-Kasten, in dem sich zusätzlich Sonnenschutz und die gegebenenfalls erforderlichen Medikamente befinden ●● Mann-über-Bord-Vermeidung und Rettung ●● Hilfeleistung für andere Boote ●● Unterkühlung ●● Wiederbelebungsmaßnahmen und erste Hilfe ●● Such- und Rettungsaktionen ●● Umgang mit Kommunikationsausrüstung (UKW, GMDSS, Satellitenkommunikation usw.) ●● Wetterkunde ●● ein Plastik-Trinkgefäß mit Einteilungen in 10, 20 oder 50 ccm ●● zwei Leuchtstäbe oder zwei wasserdichte, ●● schwimmfähige Lichter ●● ein Signalspiegel und eine Signalpfeife ●● zwei rote Fallschirmraketen und zwei rote ●● Handfackeln, die dem SOLAS-Standard entsprechen © World Cruising Club 2015-16 15 August 2015 -9- www.worldcruising.com WORLD CRUISING CLUB ALLGEMEINE BEDINGUNGEN Ausgabe 12 1. August 2015 ® Die mit diesem Zeichen markierten Paragraphen beziehen sich nicht auf ARC Baltic, ARCDelMarVa, ARC Channel Islands und Malts Cruise. WCC-1. ZIELSETZUNGEN Die vorliegenden Bedingungen regeln die Veranstaltungen des World Cruising Club, die für Fahrtenyachten, bei denen Spaß im Vordergrund steht, konzipiert sind. Teilnahme einer Veranstaltung des World Cruising Club ergeben, abzuschließen. Das gilt ab dem Zeitpunkt der Ankunft im Abfahrtshafen bis zur sicheren Ankunft im Zielhafen. ii. WCC-2. VORLÄUFIGE TEILNAHMEBEDINGUNGEN ii. Die Eigner sind dafür verantwortlich, dass derVersicherungsgeber eine Versicherungspolice in Kenntnis der Teilnahme an der Veranstaltung des World Cruising Club ausgestellt hat, sowohl hinsichtlich der veröffentlichten Route als auch des Teilnahmestatus an der Rallye, sei es in der Fahrtensegler- oder der Regattagruppe. iii. Vorläufige Teilnahmebedingungen zu jeder Veranstaltung sind separat aufgeführt und müssen in Übereinstimmung mit den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen gelesen werden. Bei Veranstaltungen mit einer Regattagruppe gibt es zudem noch eine Ausschreibung(Notice of Race). Ein aktueller, gültiger Versicherungsnachweis bzw. eine Abschrift desselben ist an Bord mitzuführen und vor dem Rallystart auf der Veranstaltungswebseite anzugeben. iv. Die Eigner sind dafür verantwortlich, dass vor Beginn der Veranstaltung alle Versicherungsprämien bezahlt wurden und dass sie allen Bedingungen und WCC-3. REGELN v. Die Veranstaltungen des World Cruising Club werden nach den Regeln der Seestraßenordnung von 1972 (in der Änderung von 2007), den ARC-Teilnahmebedingungen, Verpflichtungen der Versicherungspolice entsprechen, um sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz gültig ist und jederzeit besteht. vi. Regeln, Sicherheitsvorschriften und den Segelanweisungen, die vor dem Start ausgegeben werden, durchgeführt. Für Veranstaltungen mit einer Regattagruppe finden die Wettfahrtregeln Segeln und die ISAF Offshore Special Regulations (2014 – 2015) für Kategorie 1 (Einrumpfboote) Anwendung. Darüber hinaus gibt es gesonderte Wettfahrregeln, die bei der Regattagruppe Anwendung finden. Die Eigner müssen sicherstellen, dass sie den gesetzlichen Bedingungen und Verpflichtungen des Landes entsprechen, dessen Flagge sie führen. vii. Es wird empfohlen, dass jedes Crewmitglied eine persönliche Reiseversicherung abschließt, die Deckung für Hochseesegeln einschließt. Darüber hinaus sollten Eigner Versicherungsschutz für den Fall einer Absage oder Minderung bei einer Nichtteilnahme abschließen WCC-4. EIGNER WCC-6. CREW UND WEITERBILDUNG Der Yachteigner sollte sich bei der Rally an Bord befinden. Für den Fall, dass die Yacht von einer anderen Person als dem Eigner geführt wird, hat diese Person eine schriftliche Genehmigung des Eigners zum Führen der Yacht in i. Crews bestehen aus mindestens 2 Besatzungsmitgliedern (einschließlich Skipper). Die Höchstzahl sollte die Anzahl an festen Kojen an Bord der Yacht nicht überschreiten. dieser Rally vorzuweisen. Yachten, die sich im Besitz von Unternehmen, Clubs bzw. Vereinen befinden, können ii. Der Skipper und mindestens ein Crewmitglied sollten Weiterbildungslehrgänge wie in Anhang 2 beschrieben absolviert haben. Teilnehmer können sich beim Veranstalter über anstehende Lehrgänge informieren. iii. Für den World Cruising Club ist die Sicherheit aller Rally-Teilnehmer von höchster Wichtigkeit. Die entsprechende Ausbildung der Crew obliegt der Verantwortung des Skippers. Um sicher zu stellen, dass die Skipper an alle wichtigen Faktoren hinsichtlich der Sicherheit an Bord gedacht haben und dass vor Veranstaltungsstart ein Minimum an Sie bieten ein Rahmenprogramm mit Kontakten, Unterstützung bei technischen Normen, dem notwendigen Know-how, Erfahrungen und freundschaftlichem Wettbewerb, um Hochseetörns für den typischen Fahrtensegler zu einem überschaubaren und sicheren Vergnügen zu machen an der Rally teilnehmen, sofern eine Bevollmächtigung zur Teilnahme vorab den Veranstaltern zugegangen ist. Charteryachten müssen bei der Anmeldung zur Rally eine Abschrift des Chartervertrags vorweisen. WCC-5. VERSICHERUNG i. Es obliegt jedem Eigner, eine Versicherung hinsichtlich seiner gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber dritten Parteien, die sich aus seinem Interesse an oder der Nutzung des Bootes für die World Cruising Club Ltd, 120 High Street, Cowes, Isle of Wight PO31 7AX, UK Tel: +44 (0)1983 296060 [email protected] www.worldcruising.com www.noonsite.com WORLD CRUISING CLUB ALLGEMEINE BEDINGUNGEN: Ausgabe 12 Ausbildung an Bord absolviert wird, erhalten alle Skipper eine Sicherheitserklärung. Diese soll als Erinnerungsstütze dienen und muss vom Skipper vor dem Start unterzeichnet und an die Veranstalter zurückgegeben werden WCC-7. QUALIFIZIERUNGSTÖRN Jede Yacht muss einen Qualifizierungstörn über die in den Vorläufigen Teilnahmebedingungen festgelegte Strecke und innerhalb des festgesetzten Zeitraums absolviert haben. WCC-8. FUNKVERKEHR ÜBER LANGE STRECKEN ® und darüber hinaus gilt dieser Paragraph nicht für die ARC Portugal i. Kommunikation auf See World ARC, ARC, ARC Europe, ARC Caribbean 1500 und ARC USA: Alle Yachten müssen in der Lage sein, auf See E-Mails zu senden und zu empfangen, entweder mit einem Satellitensysteme oder über Kurzwellengerät (mit Pactor Modem). ii. SSB-Gerät a. World-ARC-Yachten müssen mit einem MarineSSB-Sende- und Empfangsgerät ausgestattet sein, das die 2-22 MHz-Bänder abdeckt. b. ARC, ARC Europe, ARC Caribbean 1500 und ARC USA: Es wird dringend empfohlen, dass die an diesen Veranstaltungen teilnehmenden Yachten mit einem SSB-Gerät ausgerüstet sind, um die Teilnahme am Funkverkehr während der Off-Shore-Passagen zu gewährleisten. WCC-11. ÜBERPRÜFUNG DER SICHERHEITS-AUSRÜSTUNG ® Sämtliche Boote müssen vor dem Start innerhalb eines in den Teilnahmebedingungen der Veranstaltungen festgelegten Zeitraums zur Inspektion zugänglich sein. Das Inspektionspersonal überprüft die Sicherheitsausrüstung des Bootes anhand der Sicherheitsbestimmungen der Rally und daraufhin, ob die bei der Anmeldung angegebenen Maße im Hinblick auf das Rating der Yacht zutreffen. Yachten, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, werden aufgefordert, ihre Meldung zurückzuziehen. Der Beschluss der Veranstalter ist endgültig. Meldegeld und Crewzuschläge werden in voller Höhe rückerstattet. WCC-12. SKIPPERBESPRECHUNG Der Skipper oder sein Vertreter und ein Crewmitglied jeder gemeldeten Yacht haben an der Skipperbesprechung der Veranstaltung vor dem Starttag teilzunehmen. Nichtteilnahme kann zu Disqualifizierung führen. WCC-13. KENNTLICHMACHUNG iii. Täglches Funknetz Bei der World ARC, ARC, ARC Europe, Caribbean 1500 und ARC USA findet darüber hinaus auf UKW- und SSB-Frequenzen ein täglicher Funkruf (roll call) statt. Dies geschieht aus Sicherheitsgründen und hauptsächlich, um bei ernsthaften Schwierigkeiten helfen zu können. WCC-9. TRACKING DER POSITIONEN Der World Cruising Club stellt für Yachten in jeder Veranstaltung ein Tracking-Gerät zur Verfügung, wie in den Teilnahmebedingungen der jeweiligen Veranstaltung festgelegt ist. Die Positionen werden auf die offizielle Webseite gestellt. Die Teilnehmer müssen einen Mietvertrag abschließen, der zu einem bestimmten Datum am Ende der Veranstaltung in Kraft tritt und ab diesem Datum eine wöchentliche Miete zahlen, bis das Gerät dem Veranstalter zurückgegeben wird. Yachten, die diesen Mietvertrag nicht abschließen oder keine gültigen Kreditkarten-Angaben machen, müssen in die offene Gruppe gehen, in der keine Resultate berechnet werden. WCC-10. LIEGEPLÄTZE Yachten, die an einer der Veranstaltungen teilnehmen, © World Cruising Club 2015-16 kann kein Einzelliegeplatz fest zugesichert werden; sie müssen ggf. bei einer anderen Yacht längsseits gehen. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, den Yachten bei Ankunft in einem Hafen einen Liegeplatz zuzuweisen und sie während des Zwischenstopps, falls erforderlich, zu verlegen. Yachten, die den ihnen zugewiesenen Liegeplatz verlassen, müssen die Veranstalter über ihren Verbleib informieren. Nichterfüllung der von den Veranstaltern erteilten Anweisungen hinsichtlich eines Liegeplatzes kann zur Disqualifizierung führen. - 11 - i. RALLYNUMMERN: Jede Yacht muss gut sichtbar in Nähe des Cockpits eine Kennnummer tragen, falls diese von den Veranstaltern zugeteilt wird. ii. RALLYFLAGGE: Jede Yacht erhält eine Rallyflagge, die an der Backbordsaling oder an einer ähnlichen Position während der gesamten Veranstaltung geführt wird. WCC-14. GRUPPEN ® Yachten, die an der Veranstaltung teilnehmen, können in einer der folgenden Gruppen starten (nicht alle Gruppen sind bei den Veranstaltungen gleich - siehe die Teilnahmebedingungen der jeweiligen Veranstaltung): Gruppe I (Fahrtenyachten) Ergebnisse in dieser Gruppe werden gemäß World Cruising-Handikap berechnet. Der Einsatz von Motoren zur Fortbewegung ist in dieser Gruppe gestattet, und die Motorlaufzeit sowie die unter Motor gefahrene Strecke ist sorgfältig zu dokumentieren, beim täglichen Roll Call über Funk durchzugeben und bei Ankunft im Hafen den Veranstaltern mitzuteilen. Bei der Berechnung der Ergebnisse werden die Motorstunden mit einem Korrekturfaktor belegt. Yachten, die mehr als www.worldcruising.com WORLD CRUISING CLUB ALLGEMEINE BEDINGUNGEN: Ausgabe 12 WCC-17. MOTOREN ® ein Drittel der Strecke unter Motor zurücklegen, werden automatisch in Gruppe III (Motorsegler) eingestuft, in der keine Ergebnisse berechnet werden. Die Benutzung der Maschine zur Fortbewegung ist außer in Gruppe II (Regatta) zulässig.. Sämtliche Yachten mit Ausnahme der Motoryachten müssen die Start- und Ziellinie unter Segel überqueren. Fünf Minuten vor Gruppe II (Regatta) Ergebnisse in dieser Gruppe werden gemäß IRC berechnet, wobei Motoren ausdrücklich untersagt ist. Yachten, die motoren, werden in die Offene Gruppe eingestuft, in der keine Ergebnisse berechnet werden. dem Start und in den ersten zwei Stunden nach dem Start dürfen Motoren zur Fortbewegung nur in Notfällen eingesetzt werden. Die Motorzeit und die unter Motor zurückgelegten Seemeilen müssen notiert und in der Ankunftserklärung vermerkt werden. Gruppe III (Motorsegler) Yachten der Gruppe I und IV, die mehr als ein Drittel der Etappe unter Motor fahren, werden automatisch in diese Gruppe eingestuft, in der keine Ergebnisse berechnet werden. WCC-18. ANKUNFTSERKLÄRUNG ® Der Skipper jeder Yacht muss nach Beendigung der Veranstaltung oder jeder Etappe der Veranstaltung eine Erklärung abgeben, in der er Angaben macht über Ankunftszeit, Motorstunden und die unter Motor Gruppe IV (Mehrrumpfyachten) Dieser Gruppe werden Fahrtenkatamarane zugeordnet. Jedes Boot erhält ein World Cruising Club-Handikap. Motoren ist in dieser Gruppe mit Einschränkungen gestattet; es gelten dieselben Bestimmungen wie in Gruppe I. Gruppe V (Offene Gruppe) Dieser Gruppe sind Yachten, deren Länge die für die Veranstaltung festgelegte Länge übersteigt sowie Yachten mit ungewöhnlichem Design zuzuordnen. Motoren ist in dieser Gruppe zulässig, und es werden keine Ergebnisse berechnet. Gruppe VI (Motoryachten) Diese Gruppe steht Motoryachten offen; sie unterliegen nicht den Bedingungen für Segelyachten. WCC-19. PREISE ® Eine vollständige Liste mit Preisen und Sondertrophäen WCC-15. HANDIKAPS ® wird vor dem Start jeder Veranstaltung veröffentlicht. Leistungen in den Gruppen I, III und IV werden nach dem World Cruising Club-Handikap gewertet. Zur Erlangung dieses World Cruising Club-Handikaps müssen die Teilnehmer im ARC-Anmeldeformular oder auf dem Datenblatt der Veranstaltung Auskunft über die genauen Maße der Yacht erteilen. Wenn das beanstandete Handikap aufgrund nicht zutreffender Angaben bei der Anmeldung festgesetzt wurde, werden Handikaps nicht auf Wunsch des Eigners oder Skippers einer Yacht neu berechnet. WCC-20. PROTESTE ® a) Regattagruppe: Proteste können in Einklang mit den für die Veranstaltung bestehenden Wettfahrtregeln eingelegt werden. Yachten der Gruppe II (Regattagruppe) nehmen unter IRC-Bedingungen teil. Teilnehmer dieser Gruppe müssen ein gültiges IRC-Ratingzertifikat vorlegen und tragen die diesbezüglichen Kosten selbst. Eine Abschrift des Zertifikats ist den Veranstaltern so bald wie möglich, unbedingt aber spätestens drei Tage vor dem Start vorzulegen; nach diesem Zeitpunkt sind keine Änderungen mehr zulässig. WCC-16. KLASSEN ® Yachten werden nach einem Zeitberichtigungsfaktor (TCF) in verschiedene Klassen unterteilt. Die Zusammensetzung der Klassen wird vor dem Start der Veranstaltung bekannt gegeben. Die Mindestzahl von Yachten pro Gruppe beträgt 6. Eine Einteilung in getrennte Klassen findet bei weniger als 10 Yachten pro Klasse nicht statt. www.worldcruising.com zurückgelegte Strecke durchs Wasser. Der Skipper und jedes Crewmitglied über 18 Jahre müssen diese Erklärung unterschreiben, die so bald wie möglich nach Ankunft im Hafen einem Rally-Vertreter auszuhändigen ist. Erklärungen, die später als eine Stunde nach Ankunft eingereicht werden, können zu einer Zeitstrafe von 5%, oder mindestens zu einer Rückplatzierung um zwei Plätze führen. b) Fahrtensegler und Mehrrumpfboote: Die Absicht, Protest einzulegen, muss zum frühestmöglichen Zeitpunkt erklärt werden. Sämtliche Proteste sind schriftlich abzufassen und persönlich einem Veranstaltungsvertreter innerhalb von 3 Stunden nach Überqueren der Ziellinie zu überreichen. Die Angelegenheit wird innerhalb von einer Woche nach Protesteinreichung vom Protestkomitee entschieden. Die Entscheidung wird am offiziellen Mitteilungsbrett bekannt gegeben. Das Protestkomitee setzt sich zusammen aus dem Veranstaltungskomitee; den Vorsitz führt ein unabhängiger stimmberechtigter Vorsitzender, der vom Veranstalter benannt wird. Entscheidungen des Protestkomitees sind endgültig. Eine Gebühr in Höhe von 300 £ bzw. der Gegenwert in anderer Währung ist mit dem Protest in bar zu hinterlegen. Dieser Betrag verfällt, wenn der Protest abgewiesen wird. WCC-21. STRAFEN ® Das Protestkomitee verhängt Zeitstrafen nach einem Prozentsystem und/oder eine Mindest-Platzierungs-Strafe. Die benötigte Zeit der bestraften Yacht wird um den - 12 - © World Cruising Club 2015-16 WORLD CRUISING CLUB ALLGEMEINE BEDINGUNGEN: Ausgabe 12 verfügten Prozentsatz erhöht und/oder deren Platzierung im Klassement geändert. Ernsthafter Regelverstoß kann zu Disqualifizierung führen. Segeln nicht erlaubt. Firmenflaggen und sonstiges Werbematerial dürfen während der Rally bzw. der Hafenliegezeit nicht gezeigt werden. WCC-22. ABBRUCH / LANDFALL Gesponserte Yachten: Es gibt keine Einschränkungen bei der Werbung, wobei jedoch das erste Viertel beider Rumpfseiten vom Veranstalter für die Werbung eines Sponsors des Gesamtwettbewerbs in Anspruch genommen werden kann. Der Skipper hat den Veranstalter unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Yacht aus welchem Grund auch immer einen Landfall in einem anderen Hafen als dem Zielhafen macht. Die Telefon- und Faxnummer werden in den Segelanweisungen für die jeweilige Etappe bekannt gegeben. Für den Fall, dass Nichtbenachrichtigung zu einer Such- und Rettungsaktion führt, haftet der Yachteigner für die Kosten dieser Operation. Sämtliche Yachten sind aufgefordert, auf Veranlassung des Veranstalters die Werbung von Rallysponsoren zur Schau zu stellen. Die Weigerung kann zur Disqualifikation führen. WCC-26. SPONSORENZUSCHLAG WCC-23. NICHTSTARTER / VERSPÄTETE STARTER / NEUSTARTER ® Gesponserte Boote zahlen einen 100%igen Aufschlag auf die Grundmeldegebühr der Yacht. a. Yachten, die mit mehr als 30 Minuten Verspätung starten, müssen die Veranstalter hiervon (direkt per Fax oder E-Mail) in Kenntnis setzen, sobald die Yacht fertig zum Auslaufen ist. Der Skipper einer Yacht hat die Veranstalter darüber zu informieren, sobald eine Yacht die unterbrochene Reise wieder aufnimmt. WCC-27. ÜBER DIE TOPPEN FLAGGEN Yachten, die zu früh starten (z. B. vor dem 10-Minuten-Signal), werden als nicht gestartet angesehen und als DNS (did not start = nicht gestartet) eingestuft. WCC-28. ANMELDUNGEN b. c. Jede Yacht muss ab einem bestimmten Zeitpunkt vor dem Start und nach der Ankunft im Hafen bis zum Ende der Veranstaltung mit einem internationalen Flaggensatz über die Toppen flaggen. Teilnehmer melden sich online über www.worldcruising. com bei einer Veranstaltung an oder füllen das offizielle Anmeldeformular aus. Das Meldegeld ist Für verspäteten Start oder im Hafen aus welchem Grund auch immer verbrachte Zeit gibt es keine Zeitgutschrift. bei Anmeldung fällig (siehe unter Meldegeld in den Teilnahmebedingungen der Veranstaltung). Die Anzahl der Teilnehmer kann begrenzt sein. Bei Erreichen dieser Höchstzahl wird eine Warteliste eingerichtet. Diese Maßnahme dient Ihrer eigenen Sicherheit und muss strikt eingehalten werden. Auch Yachten, die ihre Anmeldung aus einer früheren Veranstaltung übertragen, müssen sich online anmelden. WCC-24. SPONSORING Sponsoring einzelner Yachten ist erlaubt. Von den Veranstaltern ist vor Abschluss eines Vertrags mit einem eventuellen Sponsor ein schriftliches Einverständnis einzuholen. Sponsoring von Tabakprodukten jeglicher Art ist nicht gestattet. Der Veranstalter muss vorab informiert WCC-29. ZAHLUNGSVERFAHREN a. Visa und Mastercard sowie Debitkarten werden akzeptiert. b. Internet-Überweisungen können in Pfund Sterling (netto) getätigt werden an: World Cruising Club Limited Konto Nr. 20006173 werden, wenn ein Sponsoring von alkoholischen Getränken oder Pharmazeutik beabsichtigt wird, da dies möglicherweise nicht akzeptiert ist. Gesponserte Yachten zahlen einen Aufschlag. Die Namen von Booten, die nicht gesponsert werden, dürfen in keinem Zusammenhang mit einer Firma, Marke, Ware oder Webseite stehen noch darf der Bootsname für Werbung vor, während oder nach der Rally verwendet werden. WCC-25. WERBUNG HSBC Bank Plc. 86 High Street Cowes PO317AN Vereinigtes Königreich IBAN: GB86MIDL40186320006173 MIDLGB2181Y Ihr Name, Bootsname und Veranstaltung müssen auf der Überweisung stehen. c. Nicht gesponserte Yachten: Mit Ausnahme des üblichen Werftschilds und Crewkleidung sind Werbeinschriften in jeglicher Form in Zusammenhang mit dem Bootsnamen bzw. auf Rumpf oder sonstiger Ausrüstung einschließlich © World Cruising Club 2015-16 Bankleitzahl: 40-18-63 - 13 - Per Scheck. Schecks in Pfund Sterling und von einer Bank des Vereinigten Königreichs müssen auf den World Cruising Club ausgestellt sein. Schecks von außerhalb des Vereinigten Königreichs werden nicht akzeptier. www.worldcruising.com WORLD CRUISING CLUB ALLGEMEINE BEDINGUNGEN: Ausgabe 12 WCC-30. ERSTATTUNGEN i. Gesundheit und Sicherheit seiner Crew jederzeit gewährleistet ist; und Bei Rücktritten, die dem Veranstalter schriftlich vor dem Start der Veranstaltung zugehen, werden Meldegeld und Crewzuschläge nach folgendem Schema rückerstattet: Zeitpunkt vor dem Start Meldegeld Crewzuschläge > 16 wochen 75% 100% 16 - 12 wochen 50% 100% 12 - 8 wochen 0% 50% < 8 wochen 0% 0% ii. Sämtliche Rückerstattungen erfolgen in Pfund Sterling. iii. Alternativ können bei Rücktritten bis zu vier Wochen vor der Veranstaltung vollständig einbezahlte Gebühren auf eine Anmeldung zur gleichen Veranstaltung im folgenden Jahr oder bei der nächsten World ARC abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 250 £ angerechnet werden. Gebühren, die auf die nächste Veranstaltung angerechnet werden sollen, werden bei Rücktritten nicht erstattet f. vor dem Start der Veranstaltung eine Erklärung zu unterzeichnen, die die Veranstalter von jeglicher Haftung in Verbindung mit der Veranstaltung freistellt mit der Verpflichtung, die Veranstalter schadlos zu halten im Hinblick auf Verbindlichkeiten in bezug auf bzw. in Verbindung mit der Yacht des Eigners bzw. ihrer Crew. Vor dem Start hatder Eigner die Veranstalter über die Namen und Staatsangehörigkeiten sämtlicher Personen an Bord seiner Yacht in Kenntnis zu setzen. Weder die Aufstellung dieser Allgemeinen Bedingungen noch die Inspektion der Yacht im Rahmen dieser Vorschriften entbinden den Eigner ganz oder in Teilen von seiner vollständigen und uneingeschränkten Haftung. WCC-33. HAFTUNG Die Veranstalter haften unter keinen Umständen dem Eigner und/oder seiner Crew gegenüber für Ertragseinbußen, Schäden, Kosten oder direkte, indirekte bzw. Vermögensfolgeschäden jeglicher Art oder für sonstige wirtschaftlichen Schäden jeglicher Art und Herkunft. Für den Fall, dass ein begründeter Anspruch aus Vertragsverletzung den Veranstaltern bekannt gegeben wird, können diese die ursprüngliche Meldegebühr und die Crewgebühren ganz bzw. zu einem angemessenen Prozentsatz zurückerstatten. Darüber hinaus sind die Veranstalter dem Eigner gegenüber nicht weitergehend haftbar. WCC-31. STORNIERUNG Für den unwahrscheinlichen Fall, dass die Rally vor dem Start abgesagt wird, wird das gesamte an die Veranstalter gezahlte Meldegeld sowie sämtliche Crewzuschläge rückerstattet. WCC-32. VERANTWORTUNG Die Veranstalter haften dem Eigner bzw. seiner Crew gegenüber nicht für Vertragsverletzung aufgrund von Verzug bzw. Nichterfüllung der vom Veranstalter eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen in Verbindung mit der Veranstaltung für den Fall, dass Verzug bzw. Nichterfüllung auf Gründe außerhalb des normalen Einflussbereichs der Veranstalter zurückzuführen sind. Die Entscheidung, ob an den Start gegangen wird oder nicht bzw. die Veranstaltung fortgesetzt wird oder nicht, unterliegt der alleinigen und ausschließlichen Verantwortung jedes einzelnen Skippers. Der Eigner trägt die alleinige Verantwortung für die Sicherheit seiner eigenen Person, der Besatzung, Yacht und ihrer Einrichtungsgegenstände; insbesondere hat der Eigner: a. dafür Sorge zu tragen, dass die Yacht vollständig auf einen langen Hochseetörn vorbereitet und absolut seefest ist sowie entsprechende Crew an Bord hat; b. sich von der Stabilität von Rumpf, Rigg, Spieren, Segeln und sonstiger Ausrüstung zu überzeugen; c.dafür zu sorgen, dass die Sicherheitsausrüstung gut gewartet und verstaut ist und sämtliche Crewmitglieder über deren Verbleib sowie deren Einsatz informiert sind; d. sicher zu stellen, dass sämtliche Mitsegler persönlich dafür verantwortlich sind, den jeweiligen Bedingungen entsprechend ihre Rettungswesten anzulegen; der Yachteigner verpflichtet sich, dass jedes einzelne Crewmitglied entsprechend instruiert wird; e. dafür zu sorgen, dass die Handlungsfähigkeit, www.worldcruising.com Soweit Dienstleistungen im Rahmen eines Kundengeschäftes angeboten werden (laut Definition des Kundengeschäftsgesetzes (Auflagen bei Erklärungen) von 1976)), werden die vertraglichen Rechte des Kunden von diesen Bedingungen nicht berührt WCC-34. MEDIEN- UND FILMRECHTE i. Die Veranstalter halten die Rechte an jeglichen, dem World Cruising Club von Teilnehmern der Veranstaltungen ausgehändigten Bild,- Film- und Printmedien. Das gilt auch für Bild,- Film- und Printmedien, die von den Veranstaltern erstellt werden und sich auf Teilnehmer einer der World Cruising Club Veranstaltungen beziehen. iAusstrahlungsrechte: Die Veranstalter halten die - 14 - © World Cruising Club 2015-16 WORLD CRUISING CLUB ALLGEMEINE BEDINGUNGEN: Ausgabe 12 Rechte an allem Film-, Fernseh-, Video- sowie sonstigem audiovisuellen Material, das während oder über die Veranstaltung erstellt wurde, im Hinblick auf die Produktion, den Verkauf und Vertrieb sowie die öffentliche Übertragung desselben. Die Veranstalter können einzelnen Teilnehmern die Erlaubnis erteilen, anderen TV- bzw. Produktionsgesellschaften Material zur Verfügung zu stellen bzw. ihr Filmmaterial zu produzieren, soweit dieses den Veranstaltern vorab vorgelegt wurde. Jeder Teilnehmer, der ohne schriftliche Zustimmung der Veranstalter mit einer TV- bzw. Produktionsgesellschaft einen Vertrag über die Aufnahme bzw. Lieferung von Material während einer Veranstaltung eingeht, wird unverzüglich disqualifiziert und aufgefordert, aus der Veranstaltung auszuscheiden. Die Veranstalter behalten sich rechtliche Schritte aufgrund von Verletzung von Senderechten vor. Veranstaltung führen. Nichteinhaltung der Regeln 22) und WCC-35. VERANSTALTUNGS-LOGOS „Die Veranstalter“ bezieht sich auf den World Cruising Nachdruck, auch auszugsweise, der Veranstaltungs-Logos darf nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Veranstalter erfolgen. Eine Lizenzgebühr ist zu entrichten. Teilnehmern, die gegen diese Vorschrift verstoßen, wird eine Lizenzgebühr von 100 £ in Rechnung gestellt. Sie können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. 23) führt zur sofortigen Disqualifizierung. Disqualifizierte Yachten werden aufgefordert, den für die Veranstaltung reservierten Hafenbereich unverzüglich zu verlassen. Vor dem Start disqualifizierten Yachten wird die Meldegebühr mitsamt Crewzuschlag rückerstattet. Bei Veranstaltungen mit mehreren Etappen werden das Meldegeld und die Crewgebühr für jede nicht vollendete Etappe proportional rückerstattet. WCC-39. DEFINITIONEN Für den Zweck der Allgemeinen Bedingungen und Sicherheitsvorschriften sowie sonstigen von den Veranstaltern herausgegebenen Materials werden die folgenden Begriffe definiert: „Die Veranstaltung“ bezeichnet eine spezielle vom World Cruising Club veranstaltete Rally oder Regatta. Club Ltd. und seine Beschäftigten. „Der Skipper“ bezeichnet den Eigner der Teilnehmeryacht bzw. dessen bevollmächtigten Stellvertreter. Ausgabe Nr. 12 vom 1. August 2015 WCC-36. VERTRAGSÄNDERUNGEN UND -UMFANG Für den Fall, dass eine kurzfristige Änderung dieser Allgemeinen Bedingungen erforderlich werden sollte, behalten sich die Veranstalter das Recht vor, nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung bzw. Rücksprache Änderungen an den Allgemeinen Bedingungen und Regeln der jeweiligen Veranstaltung vorzunehmen. Die Teilnehmer werden im VeranstaltungsInfobrief von Änderungen unterrichtet bzw. im Hafen vor dem Beginn der Veranstaltung informiert. Die vorläufigen Teilnahmebedingungen der jeweiligen Veranstaltung und die Sicherheitsvorschriften sind Bestandteil dieser Allgemeinen Bedingungen WCC-37. ÜBERSETZUNG UND RECHTSPRECHUNG Bei Streitigkeiten über die Übersetzung dieser Allgemeinen Bedingungen, der Sicherheitsvorschriften sowie der Vorläufigen Teilnahmebedingungen der jeweiligen Veranstaltung, bzw. sonstiges von den ARCVeranstaltern herausgegebene Material ist die englische Ausfertigung ausschlaggebend. Diese Bedingungen fallen unter englisches Recht, und die Eigner verpflichten sich, sich der ausschließlichen Rechtsprechung englischer Gerichte zu unterwerfen. WCC-38. DISQUALIFIZIERUNG Der Verstoß gegen die Allgemeinen Bedingungen des World Cruising Club kann zur Disqualifizierung bei einer © World Cruising Club 2015-16 - 15 - www.worldcruising.com