Teilnahmebedingungen - Stadt Sulzbach

Transcrição

Teilnahmebedingungen - Stadt Sulzbach
Teilnahmebedingungen
Der Fotowettbewerb „Mein schönster Altstadtfestmoment“ wird von der Stadt Sulzbach-Rosenberg,
Luitpoldplatz 25, 92237 Sulzbach-Rosenberg durchgeführt. Mit der Teilnahme an dem Wettbewerb akzeptiert
der Benutzer diese Teilnahmebedingungen.
(1) Teilnahme
Der Fotowettbewerb richtet sich an alle, die ein Foto vom Altstadtfest der vergangenen 40 Jahren haben. Bis
einschließlich 17 Jahre wird die Zustimmung der Eltern bzw. der oder des Sorgeberechtigten schriftlich
benötigt. Mitarbeiter der Stadt Sulzbach-Rosenberg und andere an der Konzeption und Umsetzung des
Fotowettbewerbs beteiligte Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Nur Fotos, die sich auf das Altstadtfest in Sulzbach-Rosenberg beziehen, dürfen teilnehmen und sind
gewinnberechtigt. Pro Teilnehmer können drei Fotos eingereicht werden. Die Aufnahmen können farbig als
auch schwarz-weiß sein. Es werden nur Fotos akzeptiert, auf denen Bildteile weder hinzugefügt noch entfernt
worden sind (Composing).
Die Fotos sollen bevorzugt per E-Mail im jpg-Format an [email protected] gesendet werden
(Betreff: 40 Jahre Altstadtfest). Analoge Fotos bitte wenn möglich in guter Qualität einscannen. Ansonsten an
folgende Adresse senden:
Tourist-Information Sulzbach-Rosenberg
Luitpoldplatz 25
92237 Sulzbach-Rosenberg
Folgende Angaben sind für jedes eingereichte Foto erforderlich: Vor- und Zuname, Anschrift, Alter und EMailadresse des Teilnehmers sowie Titel und Aufnahmezeitpunkt (Jahr) des/der Fotos.
Über die Auswahl der Siegermotive der eingereichten Fotos entscheidet eine vom Veranstalter einberufene
Jury aus den Organisatoren des Altstadtfestes und Redakteure der Sulzbach-Rosenberger Zeitung. Ihre
Entscheidungen sind nicht angreifbar.
(2) Dauer des Fotowettbewerbs
Der Fotowettbewerb endet am Sonntag, 05. Juni 2016
(3) Bild- und Nutzungsrechte
Mit Einsendung der Fotos versichert der Teilnehmer, dass er oder sie über alle Rechte an den eingereichten
Bildern verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten
Dritter ist sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem
Bild eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden
sein, dass das Bild veröffentlicht wird. Der Teilnehmer wird dies auf Wunsch auch schriftlich bestätigen. Sollten
dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Teilnehmer den
Veranstalter von allen Ansprüchen frei.
Jeder Teilnehmer räumt dem Veranstalter die räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten, nicht
ausschließlichen Nutzungsrechte einschließlich des Rechts zur Bearbeitung an den eingereichten Fotos ein.
Dies umfasst auch die Verwendung der Bilder für Print- und Onlinepublikationen. Die vorstehenden
Nutzungsrechtsübertragungen erfolgen vergütungsfrei. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.
(4) Gewinne und Benachrichtigung der Gewinne
Folgende Preise werden vergeben:
1. Preis: 150 EUR in Form eines Kulturschecks
2. Preis: 100 EUR Kulturscheck
3. Preis: 50 EUR Kulturscheck
Die Gewinner werden zeitnah nach Ende des Einsendeschlusses von der Stadt Sulzbach-Rosenberg schriftlich
postalisch und per E-Mail benachrichtigt. Eine Benachrichtigung aller Teilnehmer erfolgt nicht. Die
Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner oder an den gesetzlichen Vertreter des
minderjährigen Gewinners. Der Gewinn ist nicht auszahlbar. Meldet sich der Gewinner nach zweifacher
Aufforderung innerhalb einer Frist von 14 Tagen nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer
übertragen werden.
(5) Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer
versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person wahrheitsgemäß und richtig sind.
Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne
Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.
Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens und Wohnortes in
den vom Veranstalter genutzten Medien einverstanden. Dies schließt die namentliche Bekanntgabe des
Gewinners (+ Wohnort) mit seinem eingereichten Foto sowohl auf der Webseite der Stadt als auch auf der
Webseite der Sulzbach-Rosenberger Zeitung und ihrer Printausgabe mit ein.
(6) Haftung
Die Stadt Sulzbach-Rosenberg übernimmt keine Haftung für die fehlerhafte Übermittlung, den Verlust oder
eventuelle Beschädigungen an den eingereichten Daten bzw. Bildern.
(7) Vorzeitige Beendigung des Fotowettbewerbs
Die Stadt Sulzbach-Rosenberg behält sich ausdrücklich vor, den Fotowettbewerb ohne vorherige Ankündigung
und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen
planmäßigen Ablauf des Fotowettbewerbs stören oder verhindern würden. Der Veranstalter behält sich das
Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu verändern.
(8) Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so
wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt Entsprechendes gilt für den
Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen. Die vorliegenden
Teilnahmebedingungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Mit der Einreichung von Fotos stimmt der Teilnehmer den Teilnahmebedingungen zu.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Viel Glück und Erfolg wünscht das Team von der Tourist-Information!