Teilnahmebedingungen für den Video

Transcrição

Teilnahmebedingungen für den Video
Teilnahmebedingungen für den Video-Wettbewerb „100 und ich“
§ 1. Allgemeines
Die Teilnahme am Video-Wettbewerb „100 und ich“ unterliegt den vorliegenden
Teilnahmebedingungen. Mit der Teilnahme am Video-Wettbewerb erkennen die Teilnehmer
die unter § 1 ff. aufgelisteten Teilnahmebedingungen als verbindlich an.
Die Teilnahme am Wettbewerb erfolgt durch Anmeldung und Einstellen eines Videos auf der Seite
www.goethe.de/100undich.
§ 2. Teilnahmevoraussetzungen
Minderjährige Teilnehmer müssen auf dem Postweg eine schriftliche Einverständniserklärung der
Eltern einreichen. Einen Vordruck zur Unterschrift finden Sie unter „Teilnahmebedingungen“ auf
der Wettbewerbsseite.
Jeder teilnahmeberechtigte Vorschlag muss bis spätestens 24.00 Uhr des letzten Wettbewerbstags
(31. Dezember 2009) (=Einsendeschluss) beim Veranstalter eingegangen sein.
Pro Teilnehmer dürfen auch mehrere Videos eingereicht werden.
§ 3. Inhaltliche und technische Vorgaben
Der Veranstalter behält sich vor, Videos mit sittenwidrigen, gesetzeswidrigen, kriminellen oder
sonstigen strafrechtlichen oder haftungsrechtlichen Inhalten oder Videos, die zum Thema „100 und
ich - Kleine Geschichten aus Deutschland“ nicht passen, vom Wettbewerb auszuschließen.
Für die Filmerstellung können mit Videofunktion ausgestattete Handys oder digitale Fotoapparate
verwendet werden.
Der Film darf maximal 90 Sekunden dauern. Filme mit einer Länge von mehr als 90 Sekunden
werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Es werden Videos in den Formaten .avi, .wmv, .mov, .mpg, .mpe, .mpeg, .3gp, .flv, .mp4, .m4v
akzeptiert. Der Film kann per Upload eingereicht werden.
Der Upload findet über den geschützten Bereich der Webseite des Goethe-Instituts direkt durch den
Teilnehmer statt. Der Zugangscode zum geschützten Bereich der Webseite wird dem Teilnehmer
nach Eingang der Anmeldung zum Wettbewerb per Email mitgeteilt.
Sobald die Filme auf der Webseite www.goethe.de/100undich erscheinen, gelten sie
als an den Veranstalter übergeben.
§ 4. Gewinne
Die Entscheidung über die Zuerkennung eines Gewinns wird durch eine Jury getroffen, die vom
Veranstalter einberufen wird. Die Entscheidung der Jury ist für alle Teilnehmer bindend und kann
nicht angefochten werden.
Die Gewinner werden schriftlich per E-Mail bis spätestens 31. Januar 2010 benachrichtigt.
§ 5 Haftung
Für den Verlust oder die Unvollständigkeit der durch den Teilnehmer übermittelten Daten
übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung, es sei denn, der Verlust oder die Unvollständigkeit
beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters oder seiner
Mitarbeiter. Dies gilt auch für die Bekanntmachung von Informationen durch Dritte aufgrund von
technischen Fehlern bei der Datenübertragung und/oder unautorisiertem Zugriff.
§ 6. Urheber- und Persönlichkeitsrechte
Die Teilnehmer räumen dem Veranstalter das räumlich und zeitlich unbeschränkte sowie inhaltlich
auf den Wettbewerb und auf das Projekt “100 und ich“ beschränkte einfache
Nutzungsrecht für sämtliche bekannten und unbekannten Nutzungsarten an dem von ihnen zum
Zweck der Teilnahme am Wettbewerb eingesandten Film sowie der Filmidee, soweit diese
urheberrechtlich schutzfähig ist, ein. Hierzu zählt insbesondere das Recht zur Verfilmung, d.h. das
Recht, den eingesandten Film unverändert oder unter Bearbeitung oder Umgestaltung zur
Herstellung eines Filmwerkes zu benutzen und das Filmwerk sowie Übersetzungen und andere
filmische Bearbeitungen auf alle Nutzungsarten zu nutzen. Ebenso zählen hierzu das Recht zur
Vervielfältigung und Verbreitung des Films bzw. der Filmidee auf elektronischen/digitalen - auch
interaktiven - Datenträgern, insbesondere DVD, CD, CD-ROM, Video sowie das Recht der
öffentlichen Zugänglichmachung im Internet und das Vorführungsrecht. Die
Nutzungsrechtseinräumung erfolgt unentgeltlich. Der Veranstalter ist berechtigt, die vorstehend
genannten Rechte Dritten einzuräumen.
Die Teilnehmer versichern, dass der durch sie eingesandte Film und die Filmidee frei von Rechten
Dritter sind (z.B. Urheberrechte, sonstige Leistungsschutzrechte, Persönlichkeitsrechte) und sie frei
über den Film verfügen dürfen. Sie stellen den Veranstalter vorsorglich von allen Ansprüchen
Dritter frei, die darauf beruhen, dass die vorstehende Zusicherung nicht zutrifft.
Zu einer Nutzung der durch die Teilnehmer eingereichten Filme ist der Veranstalter berechtigt,
jedoch nicht verpflichtet.
§ 7. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden unter Beachtung der Datenschutzgesetze verwendet. Der
Teilnehmer willigt ein, dass der Veranstalter seine personenbezogenen Daten ausschließlich zum
Zweck des Gewinnspiels elektronisch erfasst und bearbeitet.
§ 8. Wirksamkeit / geltendes Recht / Gerichtsstand
Sollten Teile oder einzelne Formulierungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleiben
die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Die Änderung der
Teilnahmebedingungen bleibt vorbehalten. Unvorhergesehen Ereignisse, die die Durchführung des
Wettbewerbs unmöglich machen, berechtigen den Veranstalter, die Durchführung abzusagen. Alle
Ansprüche seitens der Teilnehmer sind ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist
München.