Niederschrift öffentlich 1 MB

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Niederschrift öffentlich 1 MB
Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014
Anwesend:
Vorsitzender
Oberbürgermeister Steppberger, Andreas
Stadtratsfraktion CSU
Stadträtin Albrecht, Carmen
Stadtrat Buckl, Herbert
Stadtrat Eisenkeil, Sigurd Dr.
Stadtrat Engelhard, Rudolf
Stadträtin Gabler-Hofrichter, Elisabeth
Bürgermeisterin Grund, Claudia Dr.
Stadträtin Schorer-Dremel, Tanja
Stadtrat Tratz, Hans
bis Prot.-Nr. 185 anwesend
Stadtratsfraktion SPD
Stadtrat Neumeyer, Arnulf
Stadtrat Nieberle, Gerhard
Stadtrat Pfaller, Fred
Bürgermeister Pfuhler, Max
Stadtrat Schieren, Stefan Dr.
bei Prot.-Nr. 179 nicht anwesend
Stadtratsfraktion Freie Wähler
Stadträtin Edl, Martina
Stadträtin Gottstein, Eva
Stadtrat Köppel, Günther
Stadtrat Lina, Adalbert
Stadtrat Nikol, Richard
bis Prot.-Nr. 180 anwesend
Stadtratsfraktion GRÜNE
Stadtrat Bittlmayer, Klaus
Stadtrat Haugg, Oliver
Stadtrat Wollny, Wolfgang
Stadtratsfraktion ÖDP
Stadtrat Reinbold, Willi
Referenten
Verwaltungsdirektor Bittl, Hans
Werkleiter Brandl, Wolfgang
Stadtkämmerer Rehm, Herbert
stellv. Stadtbaumeister Schütte, Jens
Abwesend:
Stadtratsfraktion CSU
Stadtrat Bacherle, Horst
Stadtratsfraktion ÖDP
Stadtrat Bleitzhofer, Stephan
bei Prot.-Nr. 179 nicht anwesend
Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014
Beginn:
Ende:
Seite 2
18:55 Uhr
22:30 Uhr
1.
Stadt Eichstätt - Feuerlöschwesen;
Vorstellung des Feuerwehrbedarfsplans 2014 bis 2018 der Stadt
Eichstätt
2.
Bauleitplanung - Änderung Nr. 11 des FNP als sachlicher Teil-FNP
zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen;
Feststellungsbeschluss mit beschlussmäßiger Prüfung des Ergebnisses der erneuten öffentlichen Auslegung
3.
Stadtplanung - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Berufsschule Eichstätt - Jugendherberge";
Billigung des Vorentwurfes mit Anpassung des Flächennutzungsplanes zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der TöB
4.
Stadtplanung - Bebauungsplan Nr. 17 "Kreiskrankenhaus";
Beschlussmäßige Prüfung der während der erneuten öffentlichen
Auslegung und der Beteiligung der TÖB abgegebenen Stellungnahmen mit erneuter Entwurfsfeststellung
5.
Stadtplanung - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 "Landershofen Schafbuckel";
Beschlussmäßige Prüfung der während der öffentlichen Auslegung
und der Beteiligung der TöB abgegebenen Stellungnahmen einschl.
Satzungsbeschluss
6.
Stadtplanung - Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38, Gewerbegebiet Wintershof;
Aktualisierung des Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB zur städtebaulichen Neuordnung des Bebauungsplans im
regulären Verfahren nach § 1 Abs. 8 BauGB mit paralleler Änderung
des Flächennutzungsplanes
7.
Stadtplanung - Nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre
für den Bebauungsplan Nr. 42 "Spitalstadt" nach §§ 14 ff, § 17 Abs. 2
BauGB um ein weiteres Jahr
8.
Bauleitplanung Nachbarstädte - Stadt Ingolstadt;
Stellungnahme der Stadt Eichstätt nach § 4 Abs.1 BauGB sowie interkommunale Abstimmung gem. § 2 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung
des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 930 Ä II "Zuchering Weiherfeld"
9.
Antrag der SPD-Fraktion zur Schaffung von Bauland in Wasserzell
10.
Antrag der CSU-Fraktion zur Prüfung der Überschwemmungsgebietsflächen mit einer anschließenden Ausweisung von Bauland im
Stadtteil Wasserzell
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11.
Wirtschaftsplan des Altenheims der Eyb'schen Heilig-Geist-SpitalStiftung Eichstätt für das Haushaltsjahr 2014
12.
Haushaltsplan 2014 der Eyb'schen Heilig-Geist-Spital-Stiftung
Eichstätt
13.
Information, Verschiedenes;
Absage des Termin für die vorgezogene Bürgerbeteiligung zur 12.
Änderung des FNP und Änderung des Bebauungsplans Nr. 10, BA II
"Am Seidlkreuz Sportflächen"
14.
Information, Verschiedenes;
Eichstätter Wochenmarkt;
Aufbauzeiten
15.
Information, Verschiedenes;
Eichstätter Kulturtage vom 03. bis 21. Juli 2014, 125-Jahr-Feier der
Feuerwehr Buchenhüll vom 18.07. bis 20. Juli 2014, Fischerfest vom
18.07. bis 20. Juli 2014;
Dank
16.
Information, Verschiedenes;
Westenstraße;
Straßensanierung im Bereich von der Fischergasse/Westenstraße 2
bis zur Einmündung Pfahlstraße/Westenstraße 9
_________________________
Protokoll-Nr. 176 (Vorlage 2014/212)
Betreff:
Stadt Eichstätt - Feuerlöschwesen;
Vorstellung des Feuerwehrbedarfsplans 2014 bis 2018 der Stadt Eichstätt
Vorgang:
Text der Sitzungsvorlage:
1. Ausgangslage
a) Im Zuge der bereits seit 2006 laufenden Handlungs- und Planungsüberlegungen zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die FFW Eichstätt beschließt der Stadtrat am 10.02.2011 insbesondere die offenen Fragen des
Standortes im Rahmen eines sog. Feuerwehrbedarfsplanes zu lösen und beauftragt das Ingenieurbüro für Brandschutztechnik und Gefahrenabwehrplanung (IBG) GbR, Heilsbronn, mit der Erstellung eines entsprechenden Gutachtens.
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b) Am 17.03.2011 informiert die IBG GbR, Heilsbronn, im Rahmen eines Vororttermins die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Eichstätt über die anstehenden Planungsschritte zur Erstellung o. g. Feuerwehrbedarfsplanes inklusive
einer Standortanalyse für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in der
Großen Kreisstadt Eichstätt.
c) Auf Grund der Dringlichkeit wird in Abstimmung mit der FFW Eichstätt dem
Standortgutachten für das anvisierte neue Feuerwehrgerätehaus der Stadtfeuerwehr der Vorzug vor dem Feuerwehrbedarfsplan der Gesamtstadt
Eichstätt eingeräumt.
d) Anfang 2014 legte die IBG den umfassenden Entwurf des Projektberichtes
zum Feuerwehrbedarfsplan für die Stadt Eichstätt vor und kündigte parallel die
Vorlage des Feuerwehrbedarfsplans 2014 bis 2018 der Stadt Eichstätt an.
e) Nach mehrfacher inhaltlicher Abstimmung (zuletzt am 08.07.2014), insbesondere der Fahrzeug-, Ausstattungs- und Feuerwehrgerätehauskonzepte, mit
den jeweiligen Stadt- und Ortsfeuerwehren kann nun der Abschlussbericht des
Feuerwehrbedarfsplans zur Kenntnis gebracht werden.
2. Sachstand
Die IBG-Untersuchungen umfassen wie bereits erwähnt die sog. Standortanalyse
für das neu geplante Feuerwehrgerätehaus der Stadtfeuerwehr, den umfassenden
Projektbericht zum Feuerwehrbedarfsplan sowie den eigentlichen in einer überschaubaren Fassung gehaltenen Feuerwehrbedarfsplan.
a) Standortanalyse Feuerwehrgerätehaus Stadt Eichstätt
Die umfassende Standortanalyse für das anvisierte Feuerwehrgerätehaus der
FFW-Eichstätt wurde bereits ausführlich zuletzt am 21.11.2013, siehe Sitzungsvorlagen Nr. 2013/342/1, im Stadtrat behandelt. Auf eine weitere Erläuterung wird daher verzichtet und auf die ausstehenden Planungsschritte für
den beschlossenen Städtebaulichen Wettbewerb „Bauquartier Südlicher Residenzplatz“ verwiesen.
Angemerkt sei, dass die Verwaltung aktuell die Aufgaben und Fragen des
Planungswettbewerbs „Südlicher Residenzplatz“ mit der Kirche abstimmt, die
Wettbewerbsart und den Umfang erarbeitet, die Wettbewerbsbetreuung, förderung und -kosten klärt und aktuell die Ausarbeitung der groben Wettbewerbsaufgaben startet.
Die Verwaltung wird dem Stadtrat in Kürze mit gesonderter Drucksache die
ersten Ergebnisse zur weiteren Entscheidung vorlegen.
b) Projektbericht zum Feuerwehrbedarfsplan für die Stadt Eichstätt
Der umfassende Projektbericht wurde erstmals als Zwischenbericht dem
Stadtrat am 24.11.2011, siehe Sitzungsvorlage Nr. 2011/310, vorgestellt und
zuletzt am 21.11.2013 ausführlich als Vorabzug/Entwurf im Rahmen der
Standortauswahl für das anvisierte Feuerwehrgerätehaus, siehe Sitzungsvorlage Nr. 2013/342/1, im Stadtrat behandelt.
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Auf eine weitere Erläuterung wird daher verzichtet und inhaltlich auf die zusammengefassten Ergebnisse des Feuerwehrbedarfsplan 2014 bis 2018 der
Stadt Eichstätt verwiesen.
Angemerkt sei, dass der 108-Seiten umfassende Projektbericht den Fraktionen gesondert zugestellt und lediglich nach Bedarf vervielfältigt wird.
c) Feuerwehrbedarfsplan 2014 bis 2018 der Stadt Eichstätt
Der Feuerwehrbedarfsplan stellt eine überschaubare Kurzfassung o. g. Projektberichtes mit einer zeitlichen Begrenzung von 4 Jahren, siehe Anlage 1.1
bis 1.35, dar.
Der Feuerwehrbedarfsplan baut auf den gesetzlichen Grundlagen auf und ergänzt diese mit dem hauseigenen IBG-Richtwertverfahren. Des Weiteren legt
das Gutachten die Grunddaten der Stadt, das Gefahrenpotential der bebauten
Bereiche und die Maßnahmen zur Sicherstellung der Zweiten Rettungswege
durch die Feuerwehr dar.
Der Feuerwehrbedarfsplan weist anschaulich die Einhaltung der Hilfsfristen
sowie die Ersteinsatzbereiche der Eichstätter Feuerwehren nach. Die Studie
dokumentiert in nachhaltiger Weise die Fahrzeug-, Gerätehaus und Personalausstattungskonzepte für die kommenden 4 Jahre und bietet einen Entwicklungs- und Investitionsausblick an.
Zu guter Letzt wird eine Fortschreibung des Planwerks spätestens im Frühjahr
2018 für den Zeitraum 2019 - 2023 empfohlen.
3. Weiteres Vorgehen
a) Das Gesamtergebnis der IBG-Analysen zum Feuerlöschwesen der Stadt
Eichstätt wird aus Gründen der Planungs- und Handlungsfreiheit ohne weitere
Beschlussfassung zur Kenntnis gegeben.
b) Der vorliegende Feuerwehrbedarfsplan 2014 bis 2018 der Stadt Eichstätt soll
als Orientierungs- und Strategiepapier für die Verwaltung und die Feuerwehren der Stadt Eichstätt dienen und eine flexible wie nachhaltige Finanzplanung
ermöglichen.
c) Vor Ablauf des Planungshorizontes 2018 soll o. g. Feuerwehrbedarfsplan fortgeschrieben und dem Stadtrat zeitnah zur Kenntnisgebracht werden.
Beratung:
Bei diesem Tagesordnungspunkt sind die Kommandanten bzw. stellv. Kommandanten
der Freiwilligen Feuerwehren Eichstätt, Buchenhüll, Landershofen, Wasserzell und
Wintershof anwesend.
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Herr Dipl.-Ing. (FH) Thomas Keller vom Ingenieurbüro für Brandschutztechnik und Gefahrenabwehrplanung, Heilsbronn, erläutert den Feuerwehrbedarfsplan 2014 bis 2018
der Stadt Eichstätt bzw. den Projektbericht dazu.
Die Damen und Herren des Stadtrates nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Oberbürgermeister Steppberger erklärt, dass der Feuerwehrbedarfsplan 2014 bis
2018 der Stadt Eichstätt in der heutigen und nächsten Stadtratssitzung nur zur Kenntnis gegeben wird.
Die von den Stadträten aufgeworfenen Fragen an die Kommandanten bzw. stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren sowie an Herrn Dipl.-Ing. (FH)
Keller, den Oberbürgermeister und die Herren Referenten werden im Rahmen einer
lebhaften Diskussion entsprechend beantwortet.
Von den Damen und Herren des Stadtrates wird darüber diskutiert, ob eine Beschlussfassung des Feuerwehrbedarfsplans 2014 bis 2018 der Stadt Eichstätt erfolgen soll.
Stadträtin Gabler-Hofrichter stellt den Antrag, dass in der nächsten Stadtratssitzung
der Feuerwehrbedarfsplan 2014 bis 2018 der Stadt Eichstätt beschlossen wird.
Beschluss:
Der Stadtrat lehnt den Antrag von Stadträtin Gabler-Hofrichter, zum Feuerwehrbedarfsplan 2014 bis 2018 der Stadt Eichstätt einen Beschluss zu fassen, ab.
Anwesend: 23 Stadträte
Die Beschlussfassung erfolgt mit 15 gegen 8 Stimmen der Bürgermeisterin Dr. Grund
und der Stadträte Albrecht, Buckl, Dr. Eisenkeil, Engelhard, Gabler-Hofrichter, Schorer-Dremel und Tratz.
___________________________
Protokoll-Nr. 177 (Vorlage 2014/220)
Betreff:
Bauleitplanung - Änderung Nr. 11 des FNP als sachlicher Teil-FNP zur
Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen;
Feststellungsbeschluss mit beschlussmäßiger Prüfung des Ergebnisses
der erneuten öffentlichen Auslegung
Niederschrift:
1. Ausgangslage
a) Die Energiewende sowie die Vorgaben des Bayerischen Energiekonzepts
„Energie innovativ“ und die damit verbundene Intensivierung der Förderung
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regenerativer Energien durch den Freistaat Bayern veranlassten die Verwaltung, die Thematik „Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraft“ planungsrechtlich zu behandeln.
b) Im Oktober 2011 legte die Verwaltung dem Stadtrat ein Handlungskonzept zur
Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraft im Stadtgebiet der Großen Kreisstadt Eichstätt vor.
c) Am 27.10.2011 fasste der Stadtrat auf Grundlage der Sitzungsvorlage Nr.
2011/286 den Aufstellungsbeschluss zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraft im Stadtgebiet der Großen Kreisstadt Eichstätt.
d) Am 01.03.2012 informierte die Verwaltung den Stadtrat auf Grundlage der Sitzungsvorlage Nr. 2012/056 über das weitere Vorgehen bzw. die anstehenden
planungsrechtlichen Schritte.
e) Am 01.06.2012 erfolgt die Beauftragung des Planungsbüros TB Markert,
Nürnberg, zur Erarbeitung eines Gutachtens zur Ermittlung konfliktarmer Eignungsflächen für die Windkraftnutzung.
f)
Am 19.09.2012 fand im Landratsamt Eichstätt die Vorstellung des Zonierungskonzeptes für Eignungsflächen innerhalb der Schutzzone des Naturparkes Altmühltal statt.
g) Im November 2012 erfolgte die Vorlage des Gutachtens der Stadtplaner und
Landschaftsarchitekten TB Markert, Nürnberg, zur Sicherung und Aktualisierung der laufenden Flächennutzungsplanung für die Windkraftnutzung.
h) Am 22.11.2012 erfolgte die Aktualisierung des Aufstellungsbeschlusses zur
Änderung Nr. 11 des Flächennutzungsplanes als sachlicher Teilflächennutzungsplan zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen,
siehe Sitzungsvorlage Nr. 2012/302.
i)
Am 16.05.2013 erfolgte der Beschluss zur Billigung der Vorentwurfes zur Änderung des FNP und Aufstellung eines „Sachlichen Teilflächennutzungsplanes“ (STFNP) mit Begründung und Umweltbericht, siehe Sitzungsvorlage Nr.
2013/121.
j)
Im Juni und Juli 2013 erfolgten die vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit
sowie die vorgezogene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB).
k) Am 21.11.2013 erfolgte der Beschluss der Entwurfsbilligung zur Änderung des
FNP und Aufstellung eines „STFNP“ mit Begründung und Umweltbericht, siehe Sitzungsvorlage Nr. 2013/367/1.
l)
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs fand vom 27.01.2014 bis einschließlich 28.02.2014 statt. Parallel hierzu wurden die TöB beteiligt.
m) Am 30.04.2014 stimmte der Stadtrat aktualisierten der Abwägung gemäß der
Sitzungsvorlage Nr. 2014/093/1 zu und beauftragte die Verwaltung mit der erneuten Auslegung von Plan und Begründung sowie mit der Einholung der
Stellungsnahmen der TöB.
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n) Die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs fand vom 26.05.2014 bis einschließlich 26.06.2014 statt. Parallel hierzu wurden auch die TöB beteiligt
o) Die einzelnen Stellungnahmen zu o. g. Beteiligungsverfahren liegen nunmehr
einschl. Abwägungsvorschlag zur weiteren Beratung vor.
2. Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Der Stadtrat hat am 30.04.2014 den im Rahmen der Abwägung geänderten Entwurf des STFNP „Wind“ und dessen erneute öffentliche Auslegung, siehe Sitzungsvorlage Nr. 2014/093/1, beschlossen.
a) Öffentliche Auslegung
Die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes des Sachlichen Teilflächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationsflächen zur Windenergienutzung, fand vom 26.05. bis 26.06.2014 statt. Dabei gingen 4 Anregungen
und Hinweise ein. Diese sind mit den Abwägungsvorschlägen in der Anlage 1
dargestellt und sind gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4, 1. Halbsatz BauGB beschlussmäßig (Abwägung) zu prüfen.
b) Beteiligung der Behörden und TöB
Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 23.04.2013 der geänderte Planvorentwurf mit Begründung und Umweltbericht mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 30.06.2014 übermittelt.
Als berührte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind angeschrieben worden:
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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt
Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern
Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Region 10
bayernets GmbH
Bayerische Verwaltung der stattlichen Schlösser, Seen und Gärten
Bund Naturschutz, Kreisgruppe Eichstätt
Bundesnetzagentur Referat 226/Richtfunk
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung
DBD Deutsche Breitbanddienste
BD Services Immobilien GmbH
Deutsche Post AG
Deutsche Telekom Technik GmbH
Deutsche Telekom AG, T-com
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Eisenbahn-Bundesamt
E-Plus Mobilfunk
Ericson Services GmbH
Gemeinde Adelschlag
Gemeinde Pollenfeld
Gemeinde Schernfeld
Gemeinde Walting
Gewerbeaufsichtsamt München-Land
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Handwerkskammer für München und Oberbayern
IHK für München und Oberbayern
Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung Augsburg–Büro Ingolstadt
Kreisheimatpfleger Landkreis Eichstätt Herr Dominik Harrer
Kreisjugendring Eichstätt
Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
Markt Dollnstein
N-ERGIE AG
PLEdoc GmbH
P2 Systems GmbH
Regierung von Oberbayern, Gewerbeaufsichtsamt
Regierung von Oberbayern, Luftamt Südbayern, Sachgebiet 25
Regierung von Oberbayern Bergamt Südbayern Sachgebiet 26
Staatliches Bauamt Ingolstadt Bauleitung Eichstätt
Stadtheimatpfleger Dr. Claudia Grund
Stadtheimatpfleger Dr. Rainer Tredt
Stadtwerke Eichstätt
Stadt Ingolstadt
Stadt Neuburg/Do.
Stadt Weißenburg
Telefonica Germany GmbH & Co. OHG
Tiefbauverwaltung Lkr. Eichstätt
Vermessungsamt Ingolstadt Außenstelle Eichstätt
Vodafone D2 GmbH Abteilung TFA,
Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt
Zweckverband zur Wasserversorgung Eichstätter Berggruppe
Zweckverband zur Wasserversorgung Sappenfelder Berggruppe
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Landratsamt Eichstätt Organisation und Wirtschaft
Landratsamt Eichstätt Gesundheitsabteilung
Regionaler Planungsverband Ingolstadt
Kompetenzzentrum Baumanagement München
Landratsamt Eichstätt Naturschutz
Landratsamt Eichstätt Immissionsschutz
Regierung von Oberbayern SG 24.2 Höhere Landesplanung
Regierung von Oberbayern SG 34.1
Bundesanstalt für Geowissen und Rohstoffe
Bayernwerk AG Netz GmbH
Die Anregungen und Hinweise mit den jeweiligen Abwägungsvorschlägen sind
in der Anlage 2 dargestellt. Auch diese Stellungnahmen und Anregungen sind
gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4, 1. Halbsatz BauGB beschlussmäßig (Abwägung) zu
prüfen.
3. Planentwurf
Die Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung sind entsprechend der jeweiligen Abwägungsvorschläge zu berücksichtigen.
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Verfahrensrechtlich wirksame Änderungen im Vergleich zur aktualisierten Entwurfsplanung sind nicht mehr gegeben.
Die somit nunmehr ermittelten potentiell konfliktarmen Eignungsflächen sind als
Konzentrationszonen im fortgeschriebenen Entwurf der Aufstellung des STFNP
mit folgender Flächenbilanz dargestellt:
Fläche
Anwendung harter
Ausschlusskriterien
W1
W 3b
W 3c
W5
W7
W 8a
W 8b
W 8c
W9
Gesamt
Anteil Gemeindegebiet
(4778 ha)
4,1 ha
25,0 ha
1,5 ha
35,3 ha
10,4 ha
8,5 ha
37,4 ha
30,8 ha
2,5 ha
155,5 ha
3,3 %
Anwendung weicher
Ausschlusskriterien
1,3 ha
25,0 ha
1,5 ha
20,6 ha
10,4 ha
8,5 ha
37,4 ha
22,7 ha
2,5 ha
129,9 ha
2,7 %
Konzentrationszonen
geänderte Entwurfsfassung
25,0 ha
1,5 ha
20,6 ha
10,4 ha
37,4 ha
22,7 ha
117,6 ha
2,5 %
Für den geänderten Entwurf des STFNP kann somit der Feststellungsbeschluss
gefasst, bei der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung eingereicht werden und anschließend öffentlich bekanntgemacht werden.
Die Planzeichnung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windkraft ist als Anlage 4, die Begründung mit Umweltbericht als Anlage 5 beigefügt.
Die der Begründung zugehörigen Themenkarten, die kursorische artenschutzrechtliche Prüfung sowie die Fotomontagen sind als Anlage 6.1 bis 6.8 beigefügt.
4. Verfahrensablauf
Das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 1 bis 13 a BauGB.
Für die Neuaufstellung des STFNP wird unter den o. g. Gegebenheiten das reguläre Verfahren nach folgenden Verfahrensschritten angewendet:
1.
2.
3.
4.
Aufstellungsbeschluss als Formulierung des Planungswillens der Gemeinde
gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 4 Abs.
1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.
1 BauGB
Entwurfsbilligung und anschließende öffentlicher Auslegung von Plan und
Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Einholung der Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Abwägung der eingegangenen Anregungen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und
anschließende erneute öffentlicher Auslegung von Plan und Begründung
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5.
Abwägung der eingegangenen Anregungen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB mit
anschließenden Feststellungsbeschluss
6.
Öffentliche Bekanntmachung
5. Weiteres Vorgehen
a) Der Stadtrat stimmt der vorliegenden Abwägung gemäß Anlage 1 und 2 zu
und beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Verfahrensschritten.
b) Die Rechtskraft des Planwerkes wird im Herbst 2014 erwartet.
Herr Markert vom Planungsbüro TB Markert, Nürnberg, erläutert die Planung sowie
die Abwägungsvorschläge zu den 4 während der erneuten öffentlichen Auslegung
eingegangenen Anregungen und Hinweise.
Die Damen und Herren des Stadtrates nehmen die Ausführungen zur Kenntnis. Eine
entsprechende Beschlussfassung erfolgt in der nächsten Stadtratssitzung.
Anwesend: 23 Stadträte
___________________________
Protokoll-Nr. 178 (Vorlage 2014/215)
Betreff:
Stadtplanung - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Berufsschule
Eichstätt - Jugendherberge";
Billigung des Vorentwurfes mit Anpassung des Flächennutzungsplanes
zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der TöB
Niederschrift:
1. Ausgangslage
a) Am 26.07.2013 unterbreitet das Landratsamt der Stadtverwaltung die anstehenden Planungen der Staatlichen Berufsschule Eichstätt in Schriftform und
erläutert anschließend mündlich die geplante Zusammenführung der Berufsschulwerkstätten von der Gemmingenstraße an den Schulstandort Burgstraße
anhand der städtebaulichen Konzeptplanung der Krug-Grossmann-Architekten
sowie den gleichlautenden Kreistagsbeschluss vom 23.07.2013 mit der Aufforderung, die Planungen zur Realisierung des dritten Bauabschnittes der
Staatlichen Berufsschule Eichstätt anzugehen.
b) Mit Schreiben vom 01.08.2013, beantragt Herr Landrat Anton Knapp im Namen und Interesse der Berufsschule Eichstätt die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Erweiterung der Unterrichtsbauten für die Staatliche Berufsschule Eichstätt am Standort Burgstraße.
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c) O. g. Planungsabsichten berühren zum einen den sog. unbeplanten Innenbereich und zum anderen den sog. Außenbereich. In der Folge zeigen sich eine
Reihe öffentlicher Belange durch das Vorhaben betroffen und lassen damit eine vollständige bauleitplanerische Abhandlung sinnvoll erscheinen.
d) Am 26.09.2013 fasste der Stadtrat den Aufstellungsbeschluss, siehe Sitzungsvorlage Nr. 2012/194, für den Bebauungsplan Nr. 63 „Berufsschule
Eichstätt - Jugendherberge" und beauftragte die Verwaltung mit den weiteren
Planungsschritten.
e) Ende 2013 wurden die Stadtplaner + Landschaftsarchitekten TB Markert,
Nürnberg, mit der Erstellung der städtebaulichen Planungsleistungen beauftragt.
f)
Zwischenzeitlich wurden zahlreiche Planungs- und Verfahrensabstimmungen
mit einer Vielzahl direkt und indirekt an der Planungsaufgabe Beteiligter bzw.
Betroffener geführt.
g) Die Verwaltung legt nun dem Stadtrat ein abgestimmtes Planungsergebnis zur
weiteren Beratung und Entscheidung vor.
2. Planungsbedarf und Planungsziel
Im Sinne der Erforderlichkeit gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB entwickelt die Große Kreisstadt Eichstätt im Gewann Schlossberg o. g. Bebauungsplan im sog. Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zugunsten eines SO-Gebietes „Schule/Jugendherberge“.
Hierbei stellt die Sicherung und Stärkung des Schulstandortes Eichstätt ein erklärtes Stadtentwicklungsziel, siehe auch ISEK Eichstätt 2020, dar.
a) Planungsanlass/-begründung
Der Schulträger beabsichtigt, die bis dato getrennten Schulstandorte zusammenzuführen, den Standort Gundekarstraße/Gemmingenstraße aufzugeben,
folgerichtig den Standort „Burgstraße“ zu ergänzen, zu modernisieren und zukunftsträchtige Flächenpotentiale zu sichern.
Im Rahmen o. g. Entwicklungsparameter erfolgte bereits in einem ersten Bauabschnitt die Erweiterung der Schulanlagen in der Reichenaustraße.
Der zweite aktuell laufende Bauabschnitt umfasst die Generalsanierung und
Aufstockung der alten Berufsschule an der Burgstraße.
Der geplante dritte Bauabschnitt soll nun folgerichtig die Verlagerung der
Werkstätten von der Gemmingenstraße 4 an den Schulstandort Burgstraße 22
mit ausreichenden Flächenpotentialen umfassen.
Das zur Erweiterung vorgesehene Grundstück mit der Fl.-Nr. 1699/0 weist eine Größe von ca. 11.199 m² auf und befindet sich im Eigentum des Schulträgers.
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In Ergänzung zu den schulischen Planungsbelangen sollen auch die Bedürfnisse der benachbarten Jugendherberge gelöst und entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten berücksichtigt werden.
b) Flächenausweisung im FNP
Im aktuellen Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Stadt Eichstätt,
rechtsverbindlich seit dem 06.06.2006, sind o. g. Bestands- und Entwicklungsflächen im Bereich der Fl.-Nr. 1679/0, 1679/4 und 1679/5 als Flächen für den
Gemeinbedarf Schule bzw. Jugendherberge, siehe Anlage 4, ausgewiesen.
Die Flächen der Staatlichen Berufsschule Eichstätt tangieren im Norden direkt
ein Mischgebiet und indirekt im Randbereich Wohngebietsflächen. Die Flächen des für die Erweiterung vorgesehenen Grundstückes Fl.-Nr. 1699/0 sind
als Grünflächen “Sport“ eingetragen und befinden sich im sog. Außenbereich.
Ein Parallelverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist somit erforderlich.
Berufsschule/Jugendherberge
In planungs- und baurechtlicher Hinsicht zeigen sich die im FNP ausgewiesenen Gemeinbedarfsflächen „Berufsschule /Jugend- herberge“ bei sensibler Einbindung in das Orts- und
Landschaftsbild als ausbau- und erweiterungsfähig für einen zentralen Berufsschulstandort
Eichstätt.
Umgriff FNP-Änderung
Lage
ca. 3,81 ha
Nordosthang
c) Plangebiet und Planungsname
Der Umgriff des künftigen Sondergebietes „Schule/Jugendherberge“ kann der
Anlage 1, Seite 7, entnommen werden. Der Geltungsbereich des Plangebietes
des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von rd. 3,17 ha. Der Umgriff der
FNP-Änderung umfasst zusätzlich redaktionelle Anpassungen im Bereich der
nördlich angrenzenden MI-Fläche und umfasst eine Fläche von rd. 3,81 ha.
O. g. Bebauungsplan wird gemäß Aufstellungsbeschluss unter der Nr. 63 mit
dem Arbeitstitel „Berufsschule Eichstätt - Jugendherberge“ geführt.
d) Grundzüge der Bebauungsplanung
Der Bebauungsplan soll im östlichen Bereich aus dem Flächennutzungsplan
ohne wesentlichen inhaltlichen Widerspruch und im westlichen Bereich parallel mit der Änderung des Flächennutzungsplans entwickelt werden.
Der Bebauungsplan soll als qualifizierter Bebauungsplan mit den notwendigen
Festsetzungen, wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen, Stellung der baulicher Anlagen, öffentliche und private Grünflächen, Verkehrsflächen, etc., erstellt werden.
Vorgesehen ist, das Gebiet als SO-Gebiet „Schule/Jugendherberge“ in offener
Bauweise auszuweisen.
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3. Städtebauliches Plankonzept
Auf Basis o. g. Ausgangsdaten erstellten die beauftragten Planer mehrere Entwurfsvarianten einschl. einer fundierten städtebaulichen, technischen und wirtschaftlichen Abwägung und Empfehlung.
Der Planungsprozess stellt sich in groben Zügen wie folgt dar:
a) Änderung des Flächennutzungsplanes
Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung ist die Stärkung des Schulstandortes im Rahmen der Zusammenführung der beiden Berufsschulen und
die Verbesserung der verkehrlichen Erschließung durch eine weitere Zufahrtsmöglichkeit.
Der räumliche Geltungsbereich der FNP-Änderung beinhaltet die Flst.-Nr.
1679, 1679/4, 1679/5, 1679/8, 1699, 1700 (Teilfläche), 1701, 1701/1, 1701/2,
1701/5 und 1701/6 der Gemarkung Eichstätt mit ca. 3,81 ha Gesamtfläche.
Berufsschule/Jugendherberge
Wesentliche Änderung ist die Darstellung der
geänderten Flächen für das SO-Gebiet Berufsschule bzw. Jugendherberge, der neuen
Verkehrsflächen, der zusätzlichen Wohnbauund Grünflächen
Änderungsumfang
ca. 3,81 ha
Der ausführliche FNP-Änderungsumfang mit Planteil, Begründung und Umweltbericht ist aus der Anlage 1 ersichtlich.
b) Bebauungsplanvarianten
Als Ausgangsbasis für nachfolgende Variantenuntersuchung diente die seitens des Landratsamtes Eichstätt beauftragte Planungsstudie der KrugGrossman-Architekten, München.
 Berufsschule Studie bauliche Erweiterungsmöglichkeiten
Konzepterläuterung
- Neubau der Werkstätten in Fortsetzung der
Clusterstruktur
- Werkstätten 2-geschossig mit Anlieferung
hangseitig bzw. talseitig
- Verbindung mit Bestand über gemeinsames
Vordach
- Sporthalle als Abschluss vom „Campus“
- Erweiterungsmöglichkeit mit Werkstätten
bzw. Klassen- oder Verwaltungstrakt
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Die seitens der Stadt Eichstätt beauftragten Stadtplaner + Landschaftsarchitekten TB Markert, Nürnberg, erstellten in Anlehnung an o. g. Planungsstudie
nachfolgende bauleitplanerische Entwürfe unter Berücksichtigung des vorgegebenen Flächenlayouts.
 Berufsschule Bebauungsplanungsvariante A
Die Planungsvariante A setzt die Planungsstudie der Krug-GrossmanArchitekten ohne wesentliche Änderungen um; ergänzt wird die ursprüngliche Planung durch eine zweite Zufahrtsmöglichkeit von der Elias-HollStraße.
Plangebietsgröße
- Größe SO Berufsschule
- Größe SO Jugendherberge
ca. 3,17 ha
ca. 2,45 ha
ca. 0,51 ha
Erweiterung mit Werkstätten
- NF gesamt
- HNF gesamt
ca. 3.650 m²
ca. 2.300 m²
Zusätzliche Erweiterungsflächen
- NF gesamt
ca. 3.050 m²
- HNF gesamt
ca. 1.920 m²
 Berufsschule Bebauungsplanungsvariante B
Die Planungsvariante B verlagert das Sporthallenmodul. Im Ergebnis werden die Schallemissionsquellen Sportanlage und Stellplätze weiter von der
schutzbedürftigen Wohnbebauung wegorientiert und die Emissionen zusätzlich durch die gedrehte Sporthalle aktiv gemindert.
Plangebietsgröße
- Größe SO Berufsschule
- Größe SO Jugendherberge
ca. 3,17 ha
ca. 2,45 ha
ca. 0,51 ha
Erweiterung mit Werkstätten
- NF gesamt
- HNF gesamt
ca. 3.650 m²
ca. 2.300 m²
Zusätzliche Erweiterungsflächen
- NF gesamt
ca. 3.050 m²
- HNF gesamt
ca. 1.920 m²
 Berufsschule Bebauungsplanungsvariante C
Die Planungsvariante C verlagert neben der Sporthalle ein weiteres Gebäudemodul von der westlichen Hälfte des Flst. Nr. 1699 an die nordöstliche Grenze des Plangebietes, um die Bebauung in noch höherem Maß von
der Willibaldsburg abzurücken. Im Ergebnis wird es durch den abschirmenden Gebäuderiegel zu einer wesentlichen Minderung der Emissionen gegenüber der Wohnbebauung kommen.
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Plangebietsgröße
- Größe SO Berufsschule
- Größe SO Jugendherberge
ca. 3,17 ha
ca. 2,45 ha
ca. 0,51 ha
Erweiterung mit Werkstätten
- NF gesamt
- HNF gesamt
ca. 3.650 m²
ca. 2.300 m²
Zusätzliche Erweiterungsflächen
- NF gesamt
ca. 3.050 m²
- HNF gesamt ca. 1.920 m²
O. g. Bebauungsplanvarianten wurden am 23.06.2014 dem Landrat und seinen Mitarbeitern und der Schulleitung vorgestellt sowie am 25.06.2014 in einem Fachstellengespräch erörtert. Die seitens der Fachbehörden und Fachplaner bevorzugte Planungsvariante C stieß hierbei auf breite Zustimmung.
4. Bebauungsplanentwurf
O. g. Planungsvarianten zeigen nahezu identische Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, insbesondere unter Betrachtung des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksflächen, die überbaut werden können,
auf. Des Weiteren weisen die Bebauungsvorschläge in Anbetracht der schwierigen Zufahrtssituation eine doppelte Verkehrserschließung auf.
Die Planungsunterschiede finden sich insbesondere in den städtebaulichen Parametern der topographischen Baukörpereinbindung, der gestaffelten Nutzungsabstufung, der verträglichen Emissionsabschirmung sowie der Ortsbild- und Ortsrandabrundung.
Unter städtebaulichen Aspekten, wie Körnigkeit, Gliederung und Möblierung, fügen sich insbesondere die Planungsvarianten „B“ und „C“ unauffällig und harmonisch in das bewegte, historisch sensible Orts- und Landschaftsbild unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Belange ein.
Die geschickte Baukörpergliederung und -anordnung o. g. Varianten verursachen
geringere Geländeeingriffe und Erschließungsaufwendungen als die ursprüngliche
Planungsstudie.
Nach grober Abwägung der maßgebenden Städtebau- und Erschließungsparameter beauftragte die Verwaltung die Entwurfsverfasser, die Planungsvariante „C“ zu
verfeinern und abgestimmt auf die Vorgaben und Anregungen der Beteiligten vorzulegen.
Die überarbeitete Planung stellt sich in groben Zügen wie folgt dar:
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Seite 17
 Planungsvariante C
Plangebietsgröße
- Größe SO Berufsschule
- Größe SO Jugendherberge
- Größe Allgem. Wohngebiet
- Größe Öfftl. Verkehrsfläche
- Größe Öfftl. Grünfläche
ca. 31.707 m²
ca. 24.498 m²
ca. 5.116 m²
ca. 732 m²
ca.442 m²
ca. 919 m²
Erweiterung mit Werkstätten
- NF gesamt
- HNF gesamt
ca. 3.650 m²
ca. 2.300 m²
Zusätzliche Erweiterungsflächen
- NF gesamt
- HNF gesamt
ca. 3.050 m²
ca. 1.920 m²
Die vorgesehenen Nutzungen „Berufsschule“ und „Jugendherberge“ entsprechen keinem regulären Baugebietstypus der §§ 2 bis 10 BauNVO und werden
entsprechend als „Sonstige Sondergebiete“ mit der Zweckbestimmung „Berufsschule“ (SO 1 und SO 2) bzw. „Jugendherberge“ (SO 3) gemäß § 11 Abs. 2
BauNVO ausgewiesen. Zur Abrundung der alten und neuen Bebauung werden
im Nord-Westen die bestehenden Wohngebietsflächen (WA) geringfügig ergänzt.
Die baulichen Anlagen sind nach der jeweiligen Zweckbestimmung städtebaulich verträglich geordnet und dargestellt. Die Nutzungsregelung der Stellplätze
und Sportanlagen ermöglicht neben einem schuleigenen auch einen schulfremden Gebrauch, z.B. für Besucher oder Vereine.
Die überbaubaren Flächen werden für die ausgewiesenen Nutzungseinheiten
mittels Baugrenzen nach § 23 Abs. 1 BauNVO festgesetzt. Dabei ist ein Übertreten der Baugrenzen um bis zu 1,5 m durch untergeordnete Bauteile nach §
23 Abs. 3 BauNVO möglich.
Mit Rücksicht auf das Orts- und Landschaftsbild sowie aus Immissionsschutzgründen sind die Stellplatz- und Freisportanlagen der SO-Gebiete SO 1 und SO
2 ausschließlich in den festgesetzten Flächen zulässig.
Das Maß der Baulichen Nutzung weist in den SO-Gebieten SO 1, SO 2 und SO
3 eine GRZ von 0,8 (Grundflächenzahl) und im WA-Gebiet von 0,4 gemäß § 19
Abs. 4 Satz 3 BauNVO auf. Hierbei darf die zulässige Grundflächenzahl in den
SO-Gebieten SO 1 und SO 2 durch Stellplätze einschl. Zufahrten, Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO und baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche bis zu einer Grundflächenzahl von 0,9 überschritten werden.
Die Höhe der baulichen Anlagen berücksichtigt die Topographie und ist gebäudescharf geregelt, hierbei sind untergeordnete Bauteile, die diese Höhen überschreiten, zugelassen.
Die Bauweise für die SO-Gebiete SO 1 und SO 2 berücksichtigt die Konzeptplanung der Klug-Grossmann-Architekten und ist als sog. abweichende Bauweise mit darauf abgestellten Abweichungen gemäß § 22 Abs. 4 BauNVO festgesetzt. Im SO-Gebiet SO 3 sowie im WA-Gebiet gilt die offenen Bauweise gemäß § 22 Abs. 2 BauNVO.
Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014
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Im Plangebiet ist aufgrund der Nutzungsart mit Schallemissionen zu rechnen.
Die städtebauliche Anordnung und Ausformung der überbaubaren Flächen, der
Stellplatz-, Sport, Neben- und Grünanlagen basiert auf der Idee, Emissionen
soweit als möglich gegenüber der Nachbarschaft abzuschirmen und die Auswirkungen zu minimieren. Angemerkt sei, dass die erforderlichen schallschutztechnischen Untersuchungen beauftragt sind, aber noch nicht vorliegen. Die Inhalte und Ergebnisse werden zu einem späteren Zeitpunkt in den Bebauungsplan integriert.
Die vollständige Plandarstellung ist der Anlage 2 zu entnehmen. In der Anlage 3
ist die Begründung mit dem Umweltbericht und in der Anlage 1 die parallel einhergehende 13. Änderung des Flächennutzungsplanes ausführlich dargestellt.
5. Verfahrensablauf
Das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen bzw. Bebauungsplänen richtet
sich nach den Vorschriften der §§ 1 bis 13 a BauGB.
Für die Neuaufstellung des Bebauungsplanes wird unter den o. g. Gegebenheiten
das reguläre Verfahren nach folgenden Verfahrensschritten angewendet:
1.
2.
3.
4.
5.
Aufstellungsbeschluss als Formulierung des Planungswillens der Gemeinde
gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 4 Abs.
1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.
1 BauGB
Entwurfsbilligung und anschließende öffentlicher Auslegung von Plan und
Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Einholung der Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Abwägung der eingegangenen Anregungen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB mit
anschließenden Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Öffentliche Bekanntmachung
6. Weiteres Vorgehen
a) Der Stadtrat stimmt dem Planungskonzept „Variante C“ zu und gibt die weiteren Verfahrensschritte frei.
b) Die frühzeitige Beteiligung TöB gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist im August/September 2014 geplant.
c) Die Billigung des Bebauungsplanentwurfs nebst Begründung sowie die Abwägung der Stellungnahmen sind im Oktober 2014 vorgesehen.
d) Die Beteiligung der TöB gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und Offenlegung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind im November/Dezember 2014 vorgesehen.
Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014
Seite 19
e) Die Abwägung der Stellungsnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB mit Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB ist im Januar/Februar 2015 anvisiert.
Stellv. Stadtbaumeister Schütte trägt den vorstehenden Sachverhalt vor und Herr
Markert vom Planungsbüro TB Markert, Nürnberg erläutert die Planung.
Herr Markert weist darauf hin, dass die Träger öffentlicher Belange im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung insbesondere aufgefordert werden, zu der weiteren Zufahrtsmöglichkeit Stellung zu nehmen.
Die Damen und Herren des Stadtrates nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.
Stadtrat Nikol fragt nach der Wendemöglichkeit der Touristenbusse zur Willibaldsburg.
Stellv. Stadtbaumeister Schütte antwortet, dass bisher auch keine Wendeplatte vorhanden war. Die Touristenbusse haben auf einem Privatgrundstück (Eigentümer:
Landkreis Eichstätt) gewendet. Dieses Punkt wird sicher auch Thema bei der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs sein.
Stadträtin Gottstein meint, dass durch die jetzt eingeplante zweite Zufahrt zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes der Verkehr in das angrenzende Wohngebiet hineingebracht und dadurch „gefährdet“ wird. Die Burgstraße ist jetzt schon Zufahrt zur
Burg und zur Berufsschule. Außerdem ist auch zu bedenken, dass die Wohnanlage
„Stadtkeller“ in einem alten Steinbruch liegt.
Bürgermeister Pfuhler gibt Stadträtin Gottstein Recht und erklärt, dass er auch ein
Problem mit der Gebäudehöhe von 12 m in unmittelbarer Nähe zur Burg hat.
Stadträtin Gottstein warnt auch davor, im Nord-Westen eine Ergänzung der Wohngebietsflächen (WA) vorzunehmen. Sie meint, dass die Fläche zur Burg hin freibleiben
soll.
Stadträtin Schorer-Dremel erklärt, dass die Touristenbusse zur Willibaldsburg nicht im
Zusammenhang mit der Berufsschule zu sehen sind.
Stadträtin Schorer-Dremel weist darauf hin, dass die Parkplätze der Berufsschule außerhalb der Schulzeiten der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, was bis dato nicht
der Fall war. Dies kommt auch der Gastronomie in der Wohnanlage „Stadtkeller entgegen. Die weitere Zufahrtsmöglichkeit zum Geltungsbereich des Bebauungsplanes
muss ihrer Meinung nach weiterverfolgt werden.
Stadtrat Reinbold ist der Meinung, dass der Landkreis Eichstätt Flächen für die Touristenbusse zur Verfügung stellen müsste.
Stellv. Stadtbaumeister Schütte erklärt, dass noch nicht untersucht wurde, wie sich die
weitere Zufahrtsmöglichkeit zur Berufsschule auf die Verkehrsflüsse auswirkt. Der
Vorschlag der Verwaltung ist es, den Bebauungsplan in das Verfahren zu geben und
die Ergebnisse des noch ausstehenden Verkehrsgutachtens in die Planung zu einem
späteren Zeitpunkt einfließen zu lassen.
Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014
Seite 20
Stadtrat Engelhard stellt fest, dass heute sehr viele Fragen zum vorliegenden Bebauungsplanentwurf aufgetaucht sind, die gebündelt und an den Vorhabenträger der Berufsschule weitergeleitet werden müssen. Dieser soll dann seinen Architekten mit der
Klärung der im Stadtrat vorgebrachten Bedenken beauftragen. Dem Landkreis muss
aber gleichzeitig ein klares Signal gegeben werden, dass die Stadt Eichstätt die Berufsschule haben will.
Stadtrat Lina schlägt eine Einbahnregelung durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes vor.
Bürgermeisterin Dr. Grund fragt, ob die Höhenentwicklung der Gebäude der Berufsschule noch diskutabel ist.
Herr Markert antwortet, dass der Vorhabenträger Nutzungsansprüche an die neuen
Gebäude hat, aber die neu entstehenden Gebäude niedriger als die bestehenden
Bauten sind.
Oberbürgermeister Steppberger erklärt, dass in der nächsten Stadtratssitzung eine
entsprechende Beschlussfassung erfolgen soll.
Anwesend: 23 Stadträte
___________________________
Protokoll-Nr. 179 (Vorlage 2014/255)
Betreff:
Stadtplanung - Bebauungsplan Nr. 17 "Kreiskrankenhaus";
Beschlussmäßige Prüfung der während der erneuten öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der TÖB abgegebenen
Stellungnahmen mit erneuter Entwurfsfeststellung
Niederschrift:
1. Ausgangslage
a) Am 30.09.2010 beschloss der Stadtrat in öffentlicher Sitzung die Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 17 „Kreiskrankenhaus“ gemäß Sitzungsvorlage Nr.
2010/357 und fasste einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss.
b) Am 10.08.2011 legte die Hochbauabteilung des Landratsamtes Eichstätt dem
Stadtbauamt die Planungsabsichten rund um das Kreiskrankenhaus Eichstätt
dar.
c) Am 24.08.2011 stellte Herr Landrat Anton Knapp in einer gemeinsamen Besprechung mit der Stadtverwaltung nochmals die kurz- und langfristigen Planungen zum Kreiskrankenhaus Eichstätt mit der Bitte um Prüfung der planungsrechtlichen Belange vor.
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Seite 21
d) Am 28.09.2011 präzisierte der Vorstandsvorsitzende der Kliniken im Naturpark
Altmühltal Gunther Schlosser in einem separaten Abstimmungsgespräch
nochmals grob die Planungsabsichten für den Krankenhausstandort Eichstätt.
e) Am 27.10.2011 stellte die Verwaltung sämtliche Planungsabsichten des Krankenhausträgers in und um das Kreiskrankenhauses Eichstätt, siehe Sitzungsvorlage Nr. 2011/284, dem Stadtrat vor.
f)
Im Laufe des Jahres 2012 erfolgten diverse Planungs- und Verfahrensabstimmungen mit allen direkt und indirekt an der Planungsaufgabe Beteiligten
Planern, Beratern und Behörden.
g) Die Verwaltung legte dem Stadtrat am 21.03.2013 ein mit allen Beteiligten abgestimmtes Planungsergebnis zur weiteren Beratung und Entscheidung, siehe
Sitzungsvorlage Nr. 2013/068, vor.
h) In der Zeit vom 16.09.2013 bis 16.10.2013 fand die erste öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes statt. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.
i)
Am 13.03.2014 stimmte der Stadtrat der vorgeschlagenen Abwägung sowie
dem überarbeiteten Bebauungsplanentwurf, siehe Sitzungsvorlage Nr.
2014/007/1, zu.
j)
In der Zeit vom 26.05.2014 bis 26.06.2014 fand die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes statt. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt.
k) Nun liegen die Ergebnisse der Abwägung sowie der nochmals überarbeitete
Bebauungsplanentwurf zur weiteren Beschlussfassung vor.
2. Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Der Stadtrat hat am 13.03.2014 den erneuten Billigungs-und Auslegungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Kreiskrankenhaus“ gefasst.
a) Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes nach § 3 Abs. 2
BauGB fand vom 26.05.2014 bis 26.06.2014 statt. Dabei wurde lediglich eine
Stellungnahme verspätet am 08.07.2014 vorgebracht.
b) Beteiligung der Behörden und TöB
Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 22.05.2014 der Planentwurf mit Begründung mit der Bitte um erneute
Stellungnahme bis zum 26.06.2014 übermittelt.
Als berührte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind angeschrieben worden:
 Landratsamt Eichstätt –Organisation und Wirtschaft
 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat G 23
 Stadtbrandinspektor Eichstätt
Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014
Seite 22
 Stadtwerke Eichstätt
 Straßenverkehrsbehörde der Stadt Eichstätt
Folgende Stellungnahmen mit Anregungen und Einwänden wurden abgegeben:
 Landratsamt Eichstätt, Sachgebiet Hochbau – vom 25.06.2013
 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat G 23 vom
24.06.2013
 Stadtwerke Eichstätt vom 16.06.2014
 Straßenverkehrsbehörde der Stadt Eichstätt vom 27.05.2014
Die Anregungen und Hinweise mit den jeweiligen Abwägungsvorschlägen sind in
der Anlage 1 dargestellt. Diese Stellungnahmen und Anregungen sind gemäß § 3
Abs. 2 Satz 4, 1. Halbsatz BauGB jeweils beschlussmäßig zu prüfen (Abwägung
gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB).
3. Konzeptplanung der Klinik Eichstätt
Zwischenzeitlich wurde von Seiten des Sachgebietes Hochbau des Landkreises
Eichstätt der vorliegende Entwurf nochmals mit den beabsichtigten Konzeptplanungen der Klinik Eichstätt abgeglichen.
Über die bereits erfolgten Abstimmungen und Ergänzungen des Bebauungsplanes
als Ergebnis des Abstimmungsgespräches am 13.01.2014 hinaus wurde nun ein
weiterer Bedarf der Anpassung des nördlichen Baufeldes zur Antonistraße hin ermittelt. Dieses soll um ca. 20 Meter noch Osten erweitert und in der Höhenentwicklung von max. II auf max. III Vollgeschosse verändert werden. Diese Änderung ist mit dem städtebaulichen Konzept verträglich, die Erweiterung des Baufeldes ordnet sich der Gesamtbaumasse des Klinikgebäudes deutlich unter.
Die entsprechende Erweiterung der Baufelder wird in der weiteren Fortschreibung
des Entwurfes vorgesehen.
4. Bebauungsplanentwurf
Der nunmehr vorliegende Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 24.07.2014
wurde fortgeschrieben.
Dabei wurden die Ergebnisse der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung entsprechend der jeweiligen Abwägungsvorschläge sowie die Erfordernisse aus der fortgeschriebenen Konzeptplanung der Klinik
Eichstätt berücksichtigt. Im Vergleich zum vorherigen Planungsstand ergibt sich
folgende Änderung:
 Aufgrund der Ergebnisse der fortgeschriebenen Konzeptplanung der Klinik
Eichstätt und des nochmaligen Wunsches der Klinik nach Ergänzung wurden
die Baufelder im Norden des bestehenden Klinikgebäudes erweitert.
Die überarbeite Fassung des Bebauungsplanes ist in der Anlage 2 dargestellt.
Die Begründung wurde entsprechend fortgeschrieben und ist in der Anlage 3 beigefügt.
Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014
Seite 23
Aufgrund der nochmals durchgeführte Änderungen und Ergänzungen ist der Bebauungsplanentwurf erneut festzustellen. Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist beschränkt auf die geänderten Teile der
Planung nochmals durchzuführen.
5. Verfahrensablauf
Das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen bzw. Bebauungsplänen richtet
sich nach den Vorschriften der §§ 1 bis 13 a BauGB.
Für die Änderung des Bebauungsplanes wird unter den o. g. Gegebenheiten das
vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB nach folgenden Verfahrensschritten angewendet:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Aufstellungsbeschluss als Formulierung des Planungswillens der Gemeinde
gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Entwurfsbilligung und anschließende öffentliche Auslegung von Plan und Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie Einholung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1
Nr. 3 BauGB
Abwägung der eingegangenen Anregungen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und
Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung von Plan und Begründung
gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie Einholung der Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB
Abwägung der eingegangenen Anregungen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und
Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung von Plan und Begründung
gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie Einholung der Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB
Abwägung der eingegangenen Anregungen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB mit
anschließenden Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Öffentliche Bekanntmachung
6. Weiteres Vorgehen
a) Der Stadtrat stimmt der Abwägung gemäß Anlage 1, der Ergänzung des Baufeldes entsprechend der fortgeschriebenen Konzeptplanung der Klinik
Eichstätt sowie dem fortgeschriebenen Bebauungsplan in der Fassung vom
24.07.2014 (Anlage 2) mit Begründung (Anlage 3) zu.
b) Als nächster Schritt ist die erneute öffentliche Auslegung bzw. Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Nach § 4a Abs. 3
BauGB wird hierbei bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten
bzw. ergänzten Teilen der Planung abgegeben werden können.
c) Danach ist die Behandlung bzw. Abwägung der eingegangenen Anregungen
und Stellungnahmen im Stadtrat gemäß § 1 Abs. 7 BauGB mit ggf.
anschließenden Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB geplant.
Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014
Seite 24
d) Der erfolgreiche Abschluss des Verfahrens ist im September/Oktober 2014
vorgesehen.
Stellv. Stadtbaumeister Schütte trägt den vorstehenden Sachverhalt vor und erläutert
die Planung.
Die Damen und Herren des Stadtrates nehmen die Ausführungen zur Kenntnis. Eine
entsprechende Beschlussfassung erfolgt in der nächsten Stadtratssitzung.
Anwesend: 21 Stadträte
___________________________
Protokoll-Nr. 180 (Vorlage 2014/255)
Betreff:
Stadtplanung - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 "Landershofen Schafbuckel";
Beschlussmäßige Prüfung der während der öffentlichen Auslegung
und der Beteiligung der TöB abgegebenen Stellungnahmen einschl.
Satzungsbeschluss
Niederschrift:
1. Ausgangslage
a) Der Bebauungsplan Nr. 45, Landershofen Schafbuckel, rechtsverbindlich seit
05.05.2000, löst aufgrund immer wiederkehrender Befreiungsanträge sowie
zahlreicher Anwohneranregungen eine Aktualisierung der städtebaulichen
Planfestsetzungen an die veränderten Lebens- und Wohnbedürfnisse aus.
b) Am 13.03.2013 informierte die Verwaltung den Planungs- und Bauausschuss
über die unterschiedlichen Bürgeranregungen sowie am 21.03.2013 den
Stadtrat und sagte eine planungsrechtliche Prüfung und Überarbeitung o. g.
Bebauungsplanes zu.
c) Am 16.05.2013 fasste der Stadtrat den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs.
1 Satz 2 BauGB zur städtebaulichen Aktualisierung der Bebauungsplanfestsetzungen, siehe Sitzungsvorlage Nr. 2013/119, im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB.
d) Am 26.02.2014 wurde vom Stadtrat der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Landershofen-Schafbuckel“ mit Begründung gebilligt.
e) In der Zeit vom 26.05.2014 bis 26.06.2014 fand die öffentliche Auslegung des
Bebauungsplanentwurfes statt. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.
f)
Nun liegen die Ergebnisse der Abwägung sowie der redaktionell ergänzte Bebauungsplanentwurf zur weiteren Beschlussfassung vor.
Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014
Seite 25
2. Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Der Stadtrat hat am 26.02.2014 den Billigungs-und Auslegungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Landershofen-Schafbuckel“ gefasst.
a) Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes nach § 3 Abs. 2
BauGB fand vom 26.05.2014 bis 26.06.2014 statt. Dabei wurde zwei Stellungnahmen von Grundstückseigentümern im Plangebiet vorgebracht.
b) Beteiligung der Behörden und TöB
Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 22.05.2014 der Planentwurf mit Begründung mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 26.06.2014 übermittelt.
Als berührte Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sind angeschrieben worden:







Landratsamt Eichstätt –Organisation und Wirtschaft
Kabel Deutschland
Stadtwerke Eichstätt
N-ERGIE Netz GmbH
Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt
Deutsche Telekom Technik GmbH
Zweckverband zur Wasserversorgung der Eichstätter Berggruppe
Folgende Stellungnahmen mit Anregungen und Einwänden wurden abgegeben:





Landratsamt Eichstätt –Organisation und Wirtschaft vom 17.06.2014
Kabel Deutschland vom 05.06.2014
Stadtwerke Eichstätt vom 08.07.2014
N-ERGIE Netz GmbH vom 24.06.2014
Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt vom 27.05.2014
Die Anregungen und Hinweise mit den jeweiligen Abwägungsvorschlägen sind in
der Anlage 1 dargestellt. Diese Stellungnahmen und Anregungen sind gemäß § 3
Abs. 2 Satz 4, 1. Halbsatz BauGB jeweils beschlussmäßig zu prüfen (Abwägung
gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB).
3. Bebauungsplanentwurf
Der nunmehr vorliegende Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 24.07.2014
wurde fortgeschrieben. Dabei wurden die Ergebnisse der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung entsprechend der jeweiligen
Abwägungsvorschläge berücksichtigt. Im Vergleich zum vorherigen Planungsstand ergeben sich folgende redaktionelle Ergänzungen:
 In der Begründung wird der erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleichsbedarf dargelegt und quantifiziert.
Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014
Seite 26
 In den Hinweisen zum Bebauungsplan werden Angaben zu den Schutzabständen und Bewuchsbeschränkungen zu den vorhandenen Leitungstrassen ergänzt.
 Die wasserrechtlichen Hinweise werden entsprechend der Stellungnahme des
WWA Ingolstadt aktualisiert.
Die überarbeite Fassung des Bebauungsplanes ist in der Anlage 2 dargestellt.
Die Begründung wurde entsprechend fortgeschrieben und ist in der Anlage 3 beigefügt.
Die durchgeführte Änderungen und Ergänzungen sind als redaktionelle Ergänzungen zu verstehen. Eine erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange ist daher nicht erforderlich.
4. Verfahrensablauf
Das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen bzw. Bebauungsplänen richtet
sich nach den Vorschriften der §§ 1 bis 13 a BauGB.
Für die Änderung des Bebauungsplanes wird unter den o. g. Gegebenheiten das
vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB nach folgenden Verfahrensschritten angewendet:
1.
2.
3.
4.
Aufstellungsbeschluss als Formulierung des Planungswillens der Gemeinde
gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Entwurfsbilligung und anschließende öffentliche Auslegung von Plan und Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie Einholung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1
Nr. 3 BauGB
Abwägung der eingegangenen Anregungen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB mit
anschließenden Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Öffentliche Bekanntmachung
5. Weiteres Vorgehen
a) Der Stadtrat stimmt der Abwägung gemäß Anlage 1 sowie dem fortgeschriebenen Bebauungsplan in der Fassung vom 24.07.2014 (Anlage 2) mit Begründung (Anlage 3) zu und beschließt den geänderten Bebauungsplan als
Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.
b) Danach werden die Träger öffentlicher Belange vom Abwägungsergebnis und
den redaktionellen Änderungen des Bebauungsplanes benachrichtigt.
c) Der erfolgreiche Abschluss des Verfahrens ist mit der Bekanntmachung des
Bebauungsplanes im August/September 2014 vorgesehen.
Stellv. Stadtbaumeister Schütte trägt den vorstehenden Sachverhalt vor und erläutert
die Planung.
Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014
Seite 27
Stadträtin Schorer-Dremel bringt Bedenken dahingehend vor, dass es durch die vorgesehenen Stellplätze Probleme mit den Böschungen geben könnte.
Stellv. Schütte schlägt vor, einen entsprechenden Hinweis bzw. eine Ergänzung dahingehend in der Begründung zum Bebauungsplan vorzunehmen.
Die Damen und Herren des Stadtrates nehmen die Ausführungen zur Kenntnis und
sind mit einer entsprechenden Ergänzung der Begründung zum Bebauungsplan einverstanden. Eine entsprechende Beschlussfassung erfolgt in der nächsten Stadtratssitzung.
Anwesend: 22 Stadträte
___________________________
Protokoll-Nr. 181 (Vorlage 2014/257)
Betreff:
Stadtplanung - Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38, Gewerbegebiet
Wintershof;
Aktualisierung des Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB zur städtebaulichen Neuordnung des Bebauungsplans im regulären Verfahren nach § 1 Abs. 8 BauGB mit paralleler Änderung des
Flächennutzungsplanes
Niederschrift:
1. Ausgangslage
a) Der Bebauungsplan Nr. 38, Gewerbegebiet Wintershof, Anfang der 90-er Jahre aufgestellt und rechtsverbindlich seit 17.03.2000, siehe auch Anlage 1.1
und 1.2, konnte von Beginn an nur zögerlich entwickelt und kaum mit Leben
gefüllt werden.
Die zahlreichen Versuche einer Planungs- und Vermarktungsoptimierung
scheiterten vordergründig an der schwierigen geologischen Bodenbeschaffenheit, ausgelöst durch die großflächigen Steinbrucharbeiten und die unsachgemäß erfolgten Wiederverfüllungsmaßnahmen früherer Tage.
b) So erfolgte am 25.02.2010 im Rahmen eines Änderungsverfahrens ein erneuter Versuch o. g. Bebauungsplan, siehe Anlage 2, durch reduzierte Erschließungsanlagen besser zu strukturieren und zu vermarkten.
c) Der neu entwickelte Bebauungsplanentwurf wurde am 25.03.2010 im Stadtrat
einschl. Begründung gebilligt und ins Verfahren geschickt.
d) Am 26.04.2010 erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit mit der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung. Seitdem ruht das Verfahren. Weitere Verfahrensschritte
wurden nicht mehr eingeleitet.
Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014
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e) Mitte/Ende 2012 unterbreitete das Stadtbauamt in Zusammenarbeit mit der
Kämmerei dem Stadtrat alternative Entwicklungs- und Vermarktungswege des
Gewerbegebietes in Form von Freiflächenphotovoltaikanlagen und zeigte die
notwendigen Verfahrens- und Umsetzungsschritte einschl. der offenen Grundstücksfragen auf.
Die dargelegten Planungsabsichten zur Neuausrichtung o. g. Bebauungsplanes stießen auf grundsätzliche Zustimmung und mündeten in der Unterstützung des Grunderwerbs Flst-Nr. 328, Gemarkung Wintershof, siehe Sitzungsvorlage Nr. 2013/086.
f)
Zwischenzeitlich konnte die Stadt ein o.g. Grundstück im Rahmen einer
Zwangsversteigerung erwerben und die damit angedachte Neuordnung verfestigen.
g) Am 25.04.2013 informierte die Verwaltung den Stadtrat über die positive Entwicklungs- und Vermarktungsgespräche zugunsten einer Freiflächenphotovoltaikanlage.
h) Am 17.07.2013 stellte die Verwaltung die neue Entwicklung des Gewerbegebietes anhand eines konkreten Baugesuchs im Stadtrat, siehe Sitzungsvorlage Nr. 2013/233, vor.
i)
Mitte 2013 wurde die beantragte Freiflächenphotovoltaikanlage gebaut und
Ende 2013 in Betrieb genommen.
j)
Am 23.01.2014 legte die Verwaltung dem Planungs- und Bauausschuss einen
Abgrabungsantrag zum Betrieb eines Steinbruches der Firma Sonat Strobl
GmbH & Co. KG, Eichstätt, für das Flst.-Nr. 327, Gemarkung Wintershof, vor
und teilte dem Landratsamt Eichstätt, als zuständige Genehmigungsbehörde
gemäß BayAbgrG, die Zustimmung für das gemeindliche Einvernehmen mit.
Aufgrund der nichtbebauungsplankonformen Nutzung kündigte das Landratsamt Eichstätt der Antragstellerin einen ablehnenden Bescheid an und empfahl
zur Lösung des Planungskonfliktes ggf. ein Änderungsverfahren des betroffenen Bebauungsplanes zeitnah anzustreben.
k) Die Verwaltung schlägt nun vor, eine Überprüfung und Aktualisierung der planerischen und textlichen Bebauungsplanfestsetzungen vorzunehmen und
empfiehlt in der Folge, den sog. Aufstellungsbeschluss mit der Festlegung des
künftigen Planungsumgriffes bei gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes zu fassen.
2. Planungsbedarf und Planungsziel
Seit über 20 Jahren offenbaren die bestehenden geologischen, geographischen
und städtebaulichen Zwangspunkte die schwierigen Entwicklungs- und Vermarktungsprobleme des ca. 20,95 ha großen Gewerbegebietes siehe Luftbild Anlage 4.
Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014
Seite 29
Die Größe der bis vor kurzem ungenutzten Gewerbegebietsflächen blockierte zusätzlich die dringend notwendige Entwicklung und Neuausweisung von Gewerbebzw. Industriegebieten in städtebaulich verträglichen Lagen.
Gemäß ISEK-Eichstätt 2020 lassen sich die städtischen Wirtschaftsstrukturen ohne ein neues Gewerbegebiet weder spürbar verbessern noch nachhaltig stärken.
Der im Verfahren liegende rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 38, Gewerbegebiet Wintershof, aus dem Jahr 2000, weist im großen Umfang nicht entwicklungsfähige Flächenanteile auf und beinhaltet gleichzeitig enge Vorgaben und Festsetzungen im Bereich Umwelt- und Naturschutz durch gewachsene und verfestigte
Biotope, Magerrasen- und Gehölzstrukturen mit entsprechend seltener Flora und
Fauna.
Des Weiteren sollte die nun erreichte tatsächliche Nutzung (Freiflächenphotovoltaikanlage) auch in die Planung integriert werden.
Zur Lösung der planungsrechtlichen Konflikte wird vorgeschlagen, o. g. Bebauungsplan in der Gänze zu überprüfen, zeichnerisch und textlich zu ändern und
rechtlich zu aktualisieren.
Der alte und neue Bebauungsplanumgriff ist in den Anlagen 1 bis 3 grob dokumentiert. Die neue Planung weist eine Reduzierung der bisherigen Gewerbegebietsflächen um ca. 2,95 ha auf. Der neue Umgriff umfasst somit eine Fläche von
rd. 18,0 ha, siehe Anlage 3.
Die zur Disposition stehenden Gewerbegebietsflächen sollen zum einen wieder
dem Abbau von Bodenschätzen/Gestein und zum anderen der landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden.
Da durch die anvisierten Änderungen und Aktualisierungen die Grundzüge der
Planung berührt werden, muss auch das reguläre Verfahren nach § 1 Abs. 8
BauGB angewendet werden.
Entsprechend sind zur Vorbereitung o. g. Zielsetzung folgende Verfahren einzuleiten und durchzuführen:
a) Änderung bzw. Anpassung des Flächennutzungsplans zur Festlegung und
Ausweisung der betroffenen bzw. nicht mehr betroffenen Gewerbegebietsflächen als Flächen zur Gewinnung von Bodenschätzen (Gesteinsabbau) und/
als Flächen für die Landwirtschaft nach § 5 Abs. 2 BauGB.
Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014
Seite 30
Wintershof
In planungs- und baurechtlicher Hinsicht
zeigt sich das im FNP ausgewiesene Gewerbegebiet Wintershof für die anvisierten
Planungs-aktualisierungen unkritisch.
Größe
Lage
ca. 20,95 ha
leichter Nordhang
b) Anpassung des Bebauungsplans Nr. 38, Gewerbegebiet Wintershof an die
neuen Bedürfnisse und Nutzungen zur regenerativen Energieerzeugung auf
baulich kaum nutzbaren ehemals verfüllten Steinbruchflächen, siehe Anlage 3
sowie zur Wiedernutzbarmachung aufgegebener Steinbrüche im Bereich der
Flst.-Nr. 327, 38 und 37 der Gemarkung Wintershof.
3. Verfahrensablauf
Das Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen bzw. Bebauungsplänen richtet
sich nach den Vorschriften der §§ 1 bis 13 a BauGB.
Für die grundlegende Änderung des Bebauungsplanes wird unter den o. g. Gegebenheiten das reguläre Verfahren nach folgenden Verfahrensschritten angewendet:
1.
2.
3.
4.
5.
Aktualisierung des Aufstellungsbeschluss als Formulierung des Planungswillens der Gemeinde gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß §
4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Entwurfsbilligung und anschließende öffentlicher Auslegung von Plan
und Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Einholung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 4 Abs. 2
BauGB
Abwägung der eingegangenen Anregungen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB
mit anschließenden Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Öffentliche Bekanntmachung
4. Weiteres Vorgehen
a) Der Stadtrat stimmt dem Planungsanlass zu und gibt die weiteren Verfahrensschritte frei.
b) Die frühzeitige Beteiligung TöB gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist im Herbst 2014 geplant.
Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014
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c) Die Billigung des Bebauungsplanentwurfs nebst Begründung einschl. der Änderung bzw. Anpassung des FNP sowie die Abwägung der Stellungnahmen
sind frühestens Ende 2014 vorgesehen.
Stellv. Stadtbaumeister Schütte trägt den vorstehenden Sachverhalt vor und erläutert
die Planung.
Die Damen und Herren des Stadtrates nehmen die Ausführungen zur Kenntnis. Eine
entsprechende Beschlussfassung erfolgt in der nächsten Stadtratssitzung.
Anwesend: 22 Stadträte
___________________________
Protokoll-Nr. 182 (Vorlage 2014/221)
Betreff:
Stadtplanung - Nochmalige Verlängerung der Veränderungssperre
für den Bebauungsplan Nr. 42 "Spitalstadt" nach §§ 14 ff, § 17 Abs. 2
BauGB um ein weiteres Jahr
Vorgang:
1. Ausgangslage
a) Der Bebauungsplan Nr. 42 „Spitalstadt“ wurde in der öffentlichen Sitzung des
Stadtrates am 27.01.2011 nach Abwägung der während der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
abgegebenen Stellungnahmen als satzungsreifer Entwurf beschlossen.
b) O. g. Bebauungsplan erlangte damit die sog. Planreife nach § 33 Abs. 1
BauGB.
c) Das Planwerk wurde aufgrund der noch nicht vollständig vollzogenen Entwidmung der Bahnflächen, der Einarbeitung der mit dem Wettbewerb „Spitalstadtplätze“ mit den einhergehenden Überplanungen für den Bereich des ZOB
sowie der noch anstehenden städtebaulichen Detaillierungen und Klarstellungen der Planfestsetzungen mit dem Ziel innenstadtrelevante Nutzungen zu
steuern noch nicht öffentlich bekanntgemacht.
d) Zuletzt wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 28.07.2011 die Überarbeitung
und Ergänzung o. g. Bebauungsplanentwurfes in Detailbereichen beschlossen.
e) Nachdem sich im Umfeld der Planung gewichtige Nutzungsänderungen andeuteten, wurde zur Sicherung und Wahrung der Planungsziele am
28.07.2011 eine Veränderungssperre auf den gegenständlichen Flächen des
Bebauungsplans Nr. 42 „Spitalstadt“ nach §§ 14 ff BauGB beschlossen.
Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014
f)
Seite 32
Am 22.07.2013 stimmte der Stadtrat in öffentlicher Sitzung der Verlängerung
o. g. Veränderungssperre für die gegenständlichen Flächen des Bebauungsplans Nr. 42 „Spitalstadt, siehe Sitzungsvorlage Nr. 2013/213, für ein weiteres
Jahr zu.
g) Bis dato konnten die Planungen noch nicht zur Gänze abgeschlossen werden,
sodass aus gewichtigen Gründen nochmals die Verlängerung o. g. Veränderungssperre für die gegenständlichen Flächen des Bebauungsplans Nr. 42
„Spitalstadt“ ansteht.
2. Umgriff und Geltungsdauer der Veränderungssperre
Nordwestlich des Bahnhofsgebäudes befindet sich im unbeplanten Innenbereich
ein derzeit noch gewerblich genutztes Grundstück im unmittelbaren Umfeld des
derzeit im Bau befindlichen zentralen Busbahnhofs (ZOB) einschl. sämtlicher begleitender Nutzungen wie WC-, P+R- und B+R-Anlagen sowie weiterer Infrastrukturanlagen.
Die gegenseitigen Auswirkungen der bestehenden und geplanten Nutzungen verlangen eine verträglich abgestimmte Planung, die nur im Rahmen eines qualifizierten Bebauungsplans eine geordnete städtebauliche Entwicklung erwarten lassen.
Die Veränderungssperre umfasst folgende Grundstücke:
Flst.-Nr. 814 (Teilfläche)
Flst.-Nr. 815
Flst.-Nr. 817
Flst.-Nr. 818
Flst.-Nr. 819
Flst.-Nr. 820
Flst.-Nr. 852/4 (Teilfläche)
Flst.-Nr. 1086 (Teilfläche)
Flst.-Nr. 1867/2
Flst.-Nr. 1867/32
Flst.-Nr. 1867/42
Flst.-Nr. 1867/47
Flst.-Nr. 1867/48
jeweils der Gemarkung Eichstätt (Anlage 1)
Die Geltungsdauer der bestehenden Veränderungssperre würde kraft Gesetzes
gem. § 17 Abs. 1 BauGB nach Ablauf von 3 Jahren am 25.07.2014 um 24.00 Uhr
außer Kraft treten.
3. Weiteres Vorgehen
a) Die städtebauliche Aktualisierung und Klarstellung der zeichnerischen und
textlichen Planaussagen konnten bis dato immer noch nicht abschließend behandelt werden. Dies kann erst mit den anstehenden Beschlussfassungen für
die im Verfahren liegende Bebauungsplananpassung und deren Folgeplanun-
Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014
Seite 33
gen vollzogen werden. Nach wie vor stehen für gewichtige Teilbereiche der
Verkehrs- und Freiraumanlagen die Entwurfsfreigaben des Wettbewerbsverfahrens sowie die Berücksichtigung der Anfang 2014 beschlossenen Entwicklungsparameter „ISEK-Eichstätt 2020“ aus.
Der Abschluss o. g. Planungsschritte ist nicht vor Ende 2014/Anfang 2015 zu
erwarten.
b) Da die besonderen Voraussetzungen für den Erlass der Veränderungssperre
nach wie vor fortbestehen, kann die Frist für die Geltungsdauer letztmalig bis
zu einem weiteren Jahr verlängert werden (§ 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB).
Die Satzung zur Verlängerung der Veränderungssperre ist im Hinblick auf die
Geltungsdauer gemäß dem Satzungstext (Anlage 2) zu beschließen und ortsüblich umgehend bekannt zu machen.
Beschluss:
1. Der Stadtrat nimmt den dargestellten Sachstand zur nochmaligen Verlängerung
der Geltungsdauer der bestehenden Veränderungssperre gemäß Anlage 1, wie in
der Sitzungsvorlage dargestellt, zur Kenntnis und beschließt die Verlängerung
nach § 17 Abs. 2 BauGB um bis zu einem weiteren Jahr. Der Stadtrat beschließt
dafür folgende Satzung:
„Satzung
der Großen Kreisstadt Eichstätt
über die erneute Verlängerung der Veränderungssperre
für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 42 „Spitalstadt“
Aufgrund von § 17 Abs. 2, § 16 Abs. 1 und § 14 Abs.1 BauGB in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Art.
1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist, und
des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die
Stadt Eichstätt folgende Satzung über die erneute Verlängerung einer als Satzung beschlossenen Veränderungssperre:
§1
Räumlicher Geltungsbereich
Die mit Satzung vom 04.08.2011 erlassene und mit Satzung vom 26.07.2013
verlängerte Veränderungssperre zur Sicherung der Planung des in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplans Nr. 42 „Spitalstadt“ für die Grundstücke
Flst.-Nr. 814 (Teilfläche)
Flst.-Nr. 815
Flst.-Nr. 817
Flst.-Nr. 818
Flst.-Nr. 819
Flst.-Nr. 820
Flst.-Nr. 852/4 (Teilfläche)
Flst.-Nr. 1086 (Teilfläche)
Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014
Seite 34
Flst.-Nr. 1867/2
Flst.-Nr. 1867/32
Flst.-Nr. 1867/42
Flst.-Nr. 1867/47
Flst.-Nr. 1867/48
jeweils der Gemarkung Eichstätt, wird um ein weiteres Jahr verlängert.
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ist in dem anliegenden
Plan hellblau unterlegt dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil der Satzung.
§2
Verbote
(1)
Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB dürfen nicht durchgeführt werden und
bauliche Anlagen dürfen nicht beseitigt werden.
(2)
Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen des Grundstücks und baulicher Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-,
zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden.
§3
In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
(1)
Die erneute Verlängerung der Veränderungssperre tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2)
Sie tritt außer Kraft, wenn und soweit der für den Geltungsbereich dieser
Satzung aufzustellende Bebauungsplan in Kraft getreten ist, spätestens
nach Ablauf des 24.07.2015.
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 BauGB und des § 18 Abs. 3
BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.“
2. Die Verwaltung wird in diesem Sinne beauftragt, die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre, siehe Anlage 2, umgehend ortsüblich bekannt zu
machen und insgesamt das Weitere zu veranlassen.
Anwesend: 22 Stadträte
Die Beschlussfassung erfolgt mit 20 gegen 2 Stimmen der Stadträte Engelhard und
Gabler-Hofrichter.
___________________________
Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014
Seite 35
Protokoll-Nr. 183 (Vorlage 2014/263)
Betreff:
Bauleitplanung Nachbarstädte - Stadt Ingolstadt;
Stellungnahme der Stadt Eichstätt nach § 4 Abs.1 BauGB
sowie interkommunale Abstimmung gem. § 2 Abs. 2 BauGB
zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr.
930 Ä II "Zuchering - Weiherfeld"
Vorgang:
1. Ausgangslage
a) Der Stadtrat der Stadt Ingolstadt hat am 05.06.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 930 Ä II „Zuchering - Weiherfeld“ sowie die Änderung des
Flächennutzungsplanes im Rahmen eines Parallelverfahrens beschlossen.
b) Mit Schreiben vom 30.06.2014 wurde die Stadt Eichstätt im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4
Abs. 1 BauGB sowie der interkommunalen Abstimmung gemäß § 2 Abs. 2
BauGB gebeten, zu den Planungen bis zum 11.08.2014 Stellung zu nehmen.
2. Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des Bebauungsplanes
Die vollständige Planung nebst Begründung zu o. g. Bauleitplanverfahren sind als
Anlage 1 und 2 beigefügt. Die Vorlage selbst beschränkt sich auf die Kurzfassung
des Stadtplanungsamtes Ingolstadt.
a) Angaben zum Standort
Die Stadt Ingolstadt hat am 21.07.1993 die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 930 Gewerbegebiet „Zuchering - Weiherfeld" beschlossen. O. g. Gewerbegebiet umfasst eine Fläche von ca. 26,4 ha und liegt ca. 6 km südlich des
Stadtkernes. Es grenzt im Norden an die Bundesstraße 16 neu und im Osten
an das Militärgelände der Immelmann-Kaserne. An den übrigen Seiten schließen landwirtschaftlich genutzte Flächen an.
Mit der am 26.07.2007 gesatzten 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans Nr. 930 Ä II wurde eine ca. 11,7 ha große Sondergebietsfläche für
einen Möbelmarkt und einen Bau- und Gartenmarkt ausgewiesen. Die landesplanerische Beurteilung ergab eine Verkaufsflächenbegrenzung und eine Begrenzung der innenstadtrelevanten Randsortimente für beide Märkte, die im
Bebauungsplan festgesetzt wurde. Derzeit sind neben der damals bereits bestehenden Tankstelle und der Viehzucht-Versteigerungshalle der Möbelmarkt,
der Bau- und Gartenmarkt, eine Zweiradwerkstatt und ein Baumaschinenverleih in dem Baugebiet realisiert worden.
b) Art des Vorhabens
Für die noch unbebauten Grundstücke westlich der Straße Am Weiherfeld
und südlich der Tankstelle besteht nun die konkrete Ansiedlungsabsicht eines
Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014
Seite 36
Gartenfachmarktes, der aufgrund seiner Verkaufsfläche in einem Gewerbegebiet unzulässig ist.
Sie erfordern als bauplanungsrechtliche Voraussetzung die Änderung der
Nutzungsart in ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel i.S. des § 11
BauNVO mit der Zweckbestimmung groß- und kleinflächige Einzelhandelsbetriebe, Gartenfachmarkt.
c) Umfang des Vorhabens und Angaben zum Bedarf an Grund und Boden
Es ist vorgesehen eine ca. 1,73 ha große Fläche des ursprünglichen Gewerbegebietes in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Gartenfachmarkt
umzuwidmen. Nach Angaben des Investors sind folgende Verkaufsflächen
geplant:
Gartenfachmarkt / gesamte VKF (gewertet)
davon: Gartenbedarf, Blumen, Pflanzen
Zooartikel
Randsortimente
5.000m²
3.800 m²
700 m²
500 m²
Darüber hinaus soll auf einer knapp 1 ha großen Teilfläche östlich der Einmündung Am Weiherfeld – Am Hochfeldweg, die bislang als Fläche für Stellplätze festgesetzt ist, eine gewerbliche Baufläche ausgewiesen werden.
Auf der ausgewiesenen Erweiterungsfläche für den Baumarkt werden die
Baugrenzen zurückgenommen und diese Teilfläche als Fläche für Stellplätze
ausgewiesen. Darüber hinaus wird die maximal zulässige Wandhöhe für diesen Bereich von 12 m auf 16 m erhöht.
d) Lage Größe und Beschaffenheit des Baugebietes
Das vom Änderungsbeschluss betroffene Gewerbegebiet „Weiherfeld“ liegt ca.
6 km Luftlinie südlich vom Stadtkern Ingolstadts entfernt. Es grenzt im Norden
an die Bundesstraße 16 neu und im Osten an das Militärgelände der Immelmann-Kaserne. An den übrigen Seiten schließen landwirtschaftlich genutzte
Flächen an.
Der Änderungsbereich für das Sondergebiet zeigt nachfolgende Flächenbilanzen auf:
 Gesamtfläche Gewerbe- und Sondergebiet „Weiherfeld“
 Nettobauland gesamt
Sondergebiet
Gewerbegebiet
ca. 26,4 ha
ca. 18,8 ha
ca. 12,4 ha
ca. 6,4 ha
e) Ablauf des Bauleitplanverfahrens
Die derzeitige Beteiligung der Fachbehörden und Nachbargemeinden erfolgt
für den vorliegenden Vorentwurf nach § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2
BauGB. Parallel hierzu wird auf Entscheid von der Regierung von Oberbayern
als höhere Landesplanungsbehörde die landesplanerische Überprüfung des
erheblich überörtlich raumbedeutsamen Vorhabens im Wege eines vereinfachten Raumordnungsverfahrens gemäß Art. 26 BayLplG durchgeführt.
Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014
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3. Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des Flächennutzungsplanes
Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes stellen entsprechend die Gebietskategorien und Flächenangaben der Änderung des Bebauungsplanes dar.
Die Planzeichnung ist aus der Anlage 3 ersichtlich, die Begründung mit Umweltbericht ist in der Anlage 4 dargestellt.
4. Stellungnahme der Verwaltung
Aus Sicht der Verwaltung werden durch o. g. Bauleitplanung die Belange der Großen Kreisstadt Eichstätt im erheblichen Umfang berührt.
Die geplante Ansiedlung der großflächigen Einzelhandelsbetriebe „BaumartGartencenter-Möbel“ sollen die Warenangebotslücken der Standorte München,
Nürnberg und Augsburg schließen.
Bedauerlicherweise lässt sich der genaue Flächenzuwachs an Verkaufsflächen
nur bedingt verifizieren. So sollen neben dem bestehenden Bau- und Gartenfachmarkt (SO1) mit ca. 12.050 m² Verkaufsfläche und dem bestehenden Möbelhaus
(SO2) mit 46.650 m² Verkaufsfläche neu ein Gartenfachmarkt (SO4) mit ca. 5.000
m² Verkaufsfläche und neu ein Möbelhaus (SO3) mit jetzt größerer Wandhöhe und
20.000 m² Geschossfläche sowie weitere gewerbliche Nutzungen hinzukommen.
Die Text- und Planangaben informieren bezüglich der beabsichtigten Nutzungen
nicht eindeutig und erschweren die Beurteilung, da weder der Bestand noch der
Zuwachs zweifelsfrei zu erkennen ist.
Unzweifelhaft lassen die geplanten Dimensionen der Verkaufsflächen raumwirksame Verflechtungen erkennen. Bereits heute verursachen die großflächigen Einzelhandelsstandorte „Westpark-Ingolstadt“ und „Ingolstadt Village“ durch Kaufkraftabflüsse negative Auswirkungen auf das Mittelzentrum Eichstätt und einen
belegbar wachsenden Flächenleerstand der innerstädtischen Einzelhandelslagen.
Die dargelegten Planungen des Sondergebietes „Großflächiger Einzelhandel“
werden das Mittelzentrum Eichstätt weiter schwächen, steigende Kaufkraftabflüsse durch die weitere Erhöhung der Gesamtverkaufsflächen auf ca. 60.800 m² hervorrufen und dem Einzelhandelsstandort Eichstätt insbesondere durch die Randsortimentsflächen von ca. 9.600 m² mit zentrenrelevanten Waren schaden. In der
Folge werden die Bemühungen der Stadt Eichstätt zur „Aktivierung der Innenstadt“
im Rahmen des Städtebauförderprogramms konterkariert.
Die Stadt Eichstätt spricht sich daher in Gänze gegen die vorliegende Planung aus
und nimmt in keiner Art und Weise raumbedeutsame Kaufkraftabflüsse hin.
Beratung:
Stadträtin Gottstein stellt den Antrag, dass heute bereits in der vorstehenden Angelegenheit eine Entscheidung getroffen wird.
Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014
Seite 38
Beschluss:
A. Beschlussfassung zum Antrag auf heutige Entscheidung
Der Stadtrat ist damit einverstanden, dass in der heutigen Sitzung eine Entscheidung zu dem Tagesordnungspunkt getroffen wird.
Die Beschlussfassung erfolgt mit 21 Stimmen gegen eine Stimme von Stadtrat
Haugg.
B. Beschlussfassung über die Stellungnahme der Stadt Eichstätt
1. Der Stadtrat der Stadt Eichstätt nimmt von den Ausführungen der Stadt Ingolstadt zum Bebauung- und Grünordnungsplan einschl. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren Nr. 930 ÄII Gewerbegebiet/Sondergebiet „Zuchering - Weiherfeld“ Kenntnis und erhebt gegen die
dargelegten Planungen in der Fassung Stand: Juni 2014 im Hinblick auf die
raumbedeutsamen Kaufkraftverlagerungen zum Nachteil der Stadt Eichstätt
grundlegende Einwände.
2. Die Verwaltung wird in diesem Sinne beauftragt, insgesamt das Weitere zu
veranlassen.
Die Beschlussfassung erfolgt mit 21 Stimmen gegen 1 Stimme von Stadtrat Dr.
Eisenkeil.
Anwesend: 22 Stadträte
___________________________
Protokoll-Nr. 184 (Vorlage 2014/289)
Betreff:
Antrag der SPD-Fraktion zur Schaffung von Bauland in Wasserzell
Vorgang:
Stadtrat Dr. Schieren hat mit Schreiben vom 01.07.2014 für die SPD-Fraktion folgenden Antrag gestellt:
"Die Klage nach fehlendem Bauland für junge Wasserzeller Familien besteht schon
länger. Nachdem nun in den letzten Jahren mehrere junge Wasserzeller wegen fehlender Baumöglichkeiten den Stadtteil verlassen haben, sollte jetzt Abhilfe geschaffen
werden.
Die SPD-Fraktion bittet zu prüfen, ob die Möglichkeit zur Schaffung von Bauland auf
folgenden grob beschriebenen Flächen besteht:
Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014
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a) zwischen Steghäuser und dem Anwesen Bauer;
b) Richtung Ochsenfeld unterhalb der Bebauung beim Bahnhof;
c) Nahe des Sportplatzes.
Den bereits verschiedentlich genannten Grund, kein Bauland ausweisen zu können,
weil Baulücken auf privaten Grundstücken vorhanden seien, lässt die SPD-Fraktion
nicht gelten. In vielen Gemeinden im Umland werden immer wieder neue Bebauungspläne erstellt, obwohl es auch dort Baulücken gibt.
Die SPD-Fraktion bittet, diesen Antrag seitens des Bauamtes ohne Hinzuziehung von
Gutachtern so zu bearbeiten, dass er unmittelbar nach der Sommerpause im Hauptausschuss vorberaten und in der darauf folgenden Sitzung des Stadtrates ggf. beschlossen werden kann."
Beschluss:
Der Stadtrat ist damit einverstanden, dass der vorstehende Antrag weiterverfolgt wird.
Anwesend: 22 Stadträte
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
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Protokoll-Nr. 185 (Vorlage 2014/288)
Betreff:
Antrag der CSU-Fraktion zur Prüfung der Überschwemmungsgebietsflächen mit einer anschließenden Ausweisung von Bauland im Stadtteil
Wasserzell
Vorgang:
Stadtrat Tratz hat mit Schreiben vom 07.07.2014 für die CSU-Fraktion folgenden Antrag gestellt:
"In der Ausgabe des Eichstätter Kuriers vom 02. Juli 2014 wurde über eine nun aktuell
vorliegende Gefahrenkarte berichtet, die auf eine Ausweitung der derzeit aktuellen
Überschwemmungsgebiete hinweist.
Für den Stadtteil Wasserzell war das Hochwasser immer ein Thema.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Eichstätt wurden seinerzeit auch wegen bestehender Unklarheiten zwischen dem Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt und der Stadt
Eichstätt verschiedene Flächen als sog. "weiße Flecken" belassen. Zu diesen Flächen
wurde keine Aussage bezüglich einer möglichen Nutzung getroffen. Im damaligen Beschluss des Stadtrates wurde hierzu eine Weiterverfolgung der Behandlung dieser
"weißen Flecken" beschlossen. Leider wurde dieses Thema seit dem Jahre 2004 nicht
weiterverfolgt, obwohl ich in den letzten Jahren wiederholt darum gebeten hatte. Es ist
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zu befürchten, dass durch eine Verschärfung der Überschwemmungsgebietsgrenzen
künftig keinerlei bauliche Nutzung auf diesen Flächen zugelassen wird.
Ich beantrage daher, der Stadtrat möge beschließen, dass eine Überprüfung dieser
Flächen vorzunehmen ist. Es soll geprüft werden, welche Nutzungen auf diesen Flächen in Zukunft stattfinden können, insbesondere ob dort Bauflächen ausgewiesen
werden können.
Weiterhin bitte ich in diesem Zusammenhang um Prüfung weiterer alternativer Flächen
zur Ausweisung von Bauland im Stadtteil Wasserzell, wie dies von mir, aber auch von
weiteren "Wasserzellern" in den Bürgerversammlungen der letzten Jahre immer wieder vorgebracht wurde."
Beschluss:
Der Stadtrat ist damit einverstanden, dass der vorstehende Antrag weiterverfolgt wird.
Anwesend: 22 Stadträte
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
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Protokoll-Nr. 186 (Vorlage 2014/258)
Betreff:
Wirtschaftsplan des Altenheims der Eyb'schen Heilig-Geist-SpitalStiftung Eichstätt für das Haushaltsjahr 2014
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt folgenden
Wirtschaftsplan
des Altenheims der Eyb’schen Heilig-Geist-Spital-Stiftung
für das Haushaltsjahr 2014:
A) Erfolgsplan
Der Stadtrat genehmigt den Erfolgsplan des Altenheims für das Haushaltsjahr
2014 gemäß den beigefügten Unterlagen vom Juni 2014.
Die Gesamtleistung in Einnahmen und Ausgaben beträgt 4.596.000 €.
B) Finanzplan
Der Finanzplan des Altenheims für das Haushaltsjahr 2014 wird in der vorgelegten
Form genehmigt. Er schließt wie folgt ab:
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-
Vermögensplan
Jahr
2014
2015
2016
2017
-
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Ausgaben
€
804.900
267.400
271.400
277.600
Deckungsmittel
€
804.900
267.400
271.400
277.600
Aufwendungen
€
4.596.000
4.683.400
4.766.700
4.866.500
Erträge
€
4.520.300
4.605.800
4.685.300
4.781.600
Erfolgsplan
Jahr
2014
2015
2016
2017
C) Stellenplan
Der Stellenplan des Altenheims für das Haushaltsjahr 2014 wird wie vorgelegt beschlossen.
D) Vermögensplan
Der Vermögensplan des Altenheims für das Haushaltsjahr 2014 wird in der vorgelegten Form genehmigt.
Er schließt wie folgt ab:
verfügbare Mittel
benötigte Mittel
804.900 €
804.900 €
Der Vermögensplan ist somit ausgeglichen.
Anwesend: 21 Stadträte
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
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Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014
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Protokoll-Nr. 187 (Vorlage 2014/259)
Betreff:
Haushaltsplan 2014 der Eyb'schen Heilig-Geist-SpitalStiftung Eichstätt
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt folgende
HAUSHALTSSATZUNG
der Eyb'schen Heilig-Geist-Spital-Stiftung Eichstätt
für das Haushaltsjahr 2014
Aufgrund Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in Verbindung mit Art. 20 des Bayerischen Stiftungsgesetzes (BayStG) erlässt die Eyb'sche
Heilig-Geist-Spital-Stiftung Eichstätt folgende Haushaltssatzung:
§1
1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit
festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
513.100,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
174.000,00 €
ab.
2) Der als Anlage zum Haushaltsplan beigefügte Wirtschaftsplan des Altenheimbetriebs für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Erfolgsplan
in den Erträgen mit
und
in den Aufwendungen mit
4.520.300,00 €
4.596.000,00 €
und
im Vermögensplan
in den Einnahmen und Ausgaben mit
ab.
804.900,00 €
Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014
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§2
1) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind
nicht vorgesehen.
2) Kredite zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplans des Altenheimbetriebs
werden nicht aufgenommen.
§3
1) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
2) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Altenheimbetriebs werden
nicht festgesetzt.
§4
1) Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
werden nicht beansprucht.
2) Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan
des Altenheimbetriebs werden nicht beansprucht.
§5
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.
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Außerdem wird der Finanzplan 2013/2017 genehmigt, der als Anlage dem Haushaltsplan angefügt ist.
Anwesend: 21 Stadträte
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
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Öffentliche Sitzung des Stadtrates am 24.07.2014
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Protokoll-Nr. 188 (Vorlage 2014/096/1)
Betreff:
Information, Verschiedenes;
Absage des Termin für die vorgezogene Bürgerbeteiligung zur 12. Änderung des FNP und Änderung des Bebauungsplans Nr. 10, BA II
"Am Seidlkreuz Sportflächen"
Niederschrift:
Oberbürgermeister Steppberger informiert, dass die für Montag, 28.07.2014, im Alten
Stadttheater vorgesehene vorgezogene Bürgerbeteiligung zur 12. Änderung des FNP
und Änderung des Bebauungsplans Nr. 10, BA II "Am Seidlkreuz Sportflächen" wegen
Überkreuzung von Terminen entfällt. Die Veranstaltung wird nach der Sommerpause
neu terminiert.
Anwesend: 21 Stadträte
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Protokoll-Nr. 188a) (Vorlage 2014/326)
Betreff:
Information, Verschiedenes;
Eichstätter Wochenmarkt;
Aufbauzeiten
Niederschrift:
Oberbürgermeister Steppberger informiert, dass sich ein Beschicker des Eichstätter
Wochenmarktes an die Stadt gewandt hat und um Änderung der Aufbauzeiten gebeten hat. Er wird sich zusammen mit Herrn Ziegelmeier vom Amt für öffentliche Ordnung um eine Lösung bemühen.
Anwesend: 21 Stadträte
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Protokoll-Nr. 188b) (Vorlage 2014/327)
Betreff:
Information, Verschiedenes;
Eichstätter Kulturtage vom 03. bis 21. Juli 2014, 125-Jahr-Feier der
Feuerwehr Buchenhüll vom 18.07. bis 20. Juli 2014, Fischerfest vom
18.07. bis 20. Juli 2014;
Dank
Niederschrift:
Oberbürgermeister Steppberger dankt ganz herzlich den Veranstaltern und Beteiligten
der Eichstätter Kulturtage, der 125-Jahr-Feier der Feuerwehr Buchenhüll und des Fischerfestes. Diese Feste bzw. Veranstaltungen waren für die Stadt eine Bereicherung.
Anwesend: 21 Stadträte
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Protokoll-Nr. 188c) (Vorlage 2014/102)
Betreff:
Information, Verschiedenes;
Westenstraße;
Straßensanierung im Bereich von der Fischergasse/Westenstraße 2 bis
zur Einmündung Pfahlstraße/Westenstraße 9
Niederschrift:
Stellv. Stadtbaumeister Schütte informiert, dass die Sanierungsarbeiten in der Westenstraße von der Fischergasse/Westenstraße 2 bis zur Einmündung Pfahlstraße/Westenstraße 9 ausgeschrieben wurden. Es gingen jedoch keine verwertbaren
Angebote ein, so dass die Ausschreibung aufgehoben werden muss. Es erfolgt eine
provisorische Sanierung durch Asphaltierung der Straßenoberfläche. Im Rahmen des
Ausbaus der Pedettistraße wird der Straßenbereich Westenstraße/Einmündung Fischergasse/Westenstraße 2 bis Einmündung Pfahlstraße endgültig saniert.
Anwesend: 21 Stadträte
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Der Vorsitzende:
Die Protokollführerin:
Andreas Steppberger
Oberbürgermeister
Gabriela Schneider
Verwaltungsangestellte