Regeln fuer physische Auktionen

Transcrição

Regeln fuer physische Auktionen
Teilnahmeregeln für die Auktionen
von BCA Italia
1. An den national organisierten Auktionen können nur die Unternehmen und Ihre Repräsentanten
(oder delegierte Personen mit Vollmacht) teilnehmen, die bei BCA Italia registriert sind.
2. Im Moment des Schlagens des Hammers wird ein Kaufvertrag zwischen dem Käufer und dem
Verkäufer abgeschlossen und BCA ist berechtigt zu Vertriebsprovisionen.
3. Jedes Angebot, das während der Auktion vorgenommen wurde, ist für den Käufer verbindlich,
auch im Fall dass der Reserve-Preis (Mindestpreis gefragt vom Verkäufer) nicht erreicht wurde,
und gilt als vorläufiger Verkauf.
4. Der vorläufige Verkauf gibt dem Höchstbieter das Recht auf eine spätere Kaufverhandlung nach
der Auktion. Auch wenn der Reserve-Preis nicht erreicht wurde, gilt das Höchstgebot als
verbindlich wenn ihn der Verkäufer akzeptiert.
5. Jede Vergabe beinhaltet Zahlung des Fahrzeugpreises, der Kommission an BCA Italia durch den
Käufer und die Änderung des Eigentumsverhältnisses.
6. Die Vergabe verpflichtet den Käufer zum Zahlen der Kaution laut Ex-Artikel 1385 des Bürgerlichen
Rechtes (gleich dem Wert von Einkaufsprovisionen für BCA und den Kosten der Änderung des
Eigentumsverhältnisses).
7. Die Käufer von den verkauften Fahrzeugen werden von BCA in Rechnung gestellt.
8. Die Bezahlung der in der Auktion gekauften Fahrzeuge muss innerhalb von 48 Stunden nach dem
Kauf erfolgen - per Scheck oder Banküberweisung.
9. Im Falle dass der Käufer seine Zahlungspflicht im wesentlichen Punkt, 2 Tage nach dem Kauf
nicht erfüllt, laut Ex-Artikel 1457 des Bürgerlichen Rechtes, kann BCA den Vertrag kündigen und
die Kaution für größere Schaden beibehalten. Im Falle der Pflichterfüllung durch den Käufer,
wird die Summe für die Kosten der Provision und des Eigentumsübergangs verrechnet.
10. Erfolgt die Zahlung an BCA nicht innerhalb von 48 Stunden, ist BCA berechtigt, die zuvor
gezahlte Anzahlung zu behalten (laut Ex-Artikel 1457 des Bürgerlichen Rechtes).
11. Die Abholung des Autos muss innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Legitimationsdokumentes
zur Abholung erfolgen; die Rechnung für die verkauften Fahrzeuge wird von BCA dem Käufer
gestellt.
12. Alle Routinen in Bezug auf Eigentums-Transfer werden von der von BCA berechtigten Agentur
verwaltet (Safo Dynamic S.r.l. - Tel: +39 06 97990170 – Fax: +39 06 97990153).
13. Alle Fahrzeuge, Zubehör und andere Produkte, online von BCA angeboten, werden durch die
letztgenannte (im Sinne vom Artikel 1731 des Bürgerlichen Rechtes) im Auftrag vom Verkäufer
verkauft. BCA ist ermächtigt, den Kaufpreis zusätzlich Gebühr (Auktionsprovision) im eigenen
Namen einzunehmen, dafür eine Quittung und Rechnung zu stellen und falls notwendig, der
Frage nach der Bezahlung durch rechtliche Verfolgung nachzugehen und / oder den Kaufvertrag
stornieren. Kein Fahrzeug wird ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers angeboten.
14. Die Garantie für den Verkauf wird ausschließlich vom Verkäufer zur Verfügung gestellt und
wird auch nur mit ihm geregelt. Es besteht kein Anspruch gegen BCA Italia bezüglich der Eviktion
(Durchsetzung eines Herausgabe- oder Abtretungsanspruchs), Vertreibung durch Dritte und die
Freiheit von Defekten. Die Fahrzeuge werden ”verkauft wie gesehen und gefallen,” und ohne
Gewährleistung für einwandfreien Betrieb. Dies bedeutet, dass sobald der Verkauf abgeschlossen
ist, ist der Kauf endgültig und unwiderruflich und kann nicht vom Käufer wegen Nichteinhaltung
abgesagt werden, es sei denn der Käufer kann eine Täuschung über die folgenden wesentlichen
Elemente des Fahrzeugs nachweisen:
• mangelnde Eigentumsrechte des Verkäufers für den Verkauf
• Eintragungen oder Anmeldungen zugunsten Dritten im öffentlichen Kfz-Register
• Aktueller Kilometerstand abweichend von dem, der von BCA angezeigt wurde oder Verfälschung
der Ergebnisse des Kilometerzählers durch Verkäufer
• gravierende Mängel und Defekte, von denen BCA nicht berichtet hat
Die Fahrzeug-Spezifikationen, Zubehör und andere von BCA angeboten Produkte beruhen auf
Angaben des Verkäufers, die als richtungsweisend anzusehen sind, so dass Abweichungen bis zu
einem Zehntel des Wertes als akzeptabel und maßgebend für den Käufer gelten sollen. BCA
übernimmt keine Garantie für die Angaben des Verkäufers, der alleine für die Qualität des zur
Verfügung gestelltes Objektes verantwortlich ist.
Die angebotenen Fahrzeuge und andere Gegenstände werden im Zustand verkauft, in dem sie
sich zum Zeitpunkt des Verkaufs befindet haben. Die gebrauchten Fahrzeuge sowie Zubehör und
sonstige gebrauchte Gegenstände werden von BCA ohne mechanische Garantie angeboten und
ohne Ersatz für verborgene Mängel.
Die Parteien vereinbaren, dass die äußerlich sichtbaren Gebrauchsspuren akzeptabel sind, zum
Beispiel, fehlende oder defekte Radkappen, kleine Risse in den Fenstern, Scheinwerfern oder
im Glas, Kratzspuren, Kratzer von Kollisionen mit kleinen Steinen, und Dellen verursacht durch
unvorsichtiges Öffnen von Türen. Das gleiche gilt für die kleinen Kratzer, die in die Metallschichte
eindringen. Der Käufer kann nicht von BCA und/oder vom Verkäufer die Entschädigung sämtlicher
Reparaturkosten dieser Gegenstände verlangen.
Etwaige Ansprüche aus dem Kaufvertrag sind nur gegen den Verkäufern durchsetzbar, aber alle
bestehenden Garantien von Produzenten gelten und sollten nicht beeinträchtigend ausgelegt werden. Sie unterliegen den Bestimmungen und Bedingungen des Herstellers.