Motocross-Clubsport-Grundausschreibung 2016

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Motocross-Clubsport-Grundausschreibung 2016
Stand: 01.03.2016 – Änderungen sind kursiv abgedruckt
1.
Allgemeine Bestimmungen / Grundlagen
Die nachstehenden Bestimmungen und Regelungen der Grundausschreibung für Motocross-Clubsport gelten für die Durchführung von lizenzpflichtigen Clubsport-Motocross-Rennen der Mitgliedsorganisation des
DMSB, deren Regionalvertretungen sowie den angeschlossenen Ortsclubs, und sollen für Teilnehmer und
Veranstalter einen einheitlichen und geregelten Veranstaltungsablauf sicherstellen.
Twin-Shock- und Klassik-Motocross (Einsatz entsprechend alter Motorräder) gehören nicht in den lizenzpflichtigen Clubsport, sondern in den lizenzfreien Breitensport. Beide Wettbewerbe dienen in erster Linie
dem Erhalt und der Pflege des technischen Kulturgutes und sind dem lizenzfreien Breitensport zuzuordnen.
•Motocross ist ein Wettbewerb für Motocross- u. Enduro-Motorräder, sowie Quads/ATVs gemäß Ziffer 6.1
dieser Ausschreibung, sowie der unter Ziffer 5 bzw. der Veranstaltungsausschreibung aufgeführten Klassen, der auf einer aus natürlichem, festem Untergrund bestehenden Fahrfläche ausgetragen wird. Bei der
Durchführung werden neben der nachstehend abgedruckten Grundausschreibung folgende Bestimmungen und Bedingungen, die Bestandteil dieser Ausschreibung sind, zu-grunde gelegt
•vorliegende Ausschreibung/Austragungsbedingungen/Sonderbestimmungen und evtl. zu erlassende
Zu¬satzbestimmungen/Änderungen
•Veranstaltungsausschreibung und evtl. – insbesondere auf Grund besonderer Ereignisse (z.B. höhere
Gewalt) – noch zu erlassende Ausführungsbestimmungen der Veranstalter
• Technische Bestimmungen für Motocross des DMSB
• DMSB-Bestimmungen für das Rettungswesen im Motorradsport
•DMSB-Umweltrichtlinien
• Anti Doping Bestimmungen des DOSB und der NADA
• DMSB Rahmenausschreibung für Clubsport Wettbewerbe
Die allgemeinen Bestimmungen zur Durchführung von Motocross-Wettbewerben, die Technischen Bestimmungen für Motocross des DMSB und die Anti Doping Bestimmungen sind in der jeweils gültigen Fassung
vor Ort bereitzuhalten und den Teilnehmern zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.
Bei Clubsport-Veranstaltungen auf Motocross-Strecken, an denen ausschließlich Fahrer mit Quads/ATVs
teilnehmen, kann der Veranstalter insbesondere zu den Punkten 4. Bis 10. Dieser Grundausschreibung
anderslautende Bestimmungen und Erläuterungen festlegen.
In diesem Fall darf die Genehmigung der Veranstaltung durch die zuständige Sportabteilung nur dann erteilt
werden, wenn sich aus der Veranstaltungsausschreibung ein geordneter und gesicherter Veranstaltungsablauf entsprechend der Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe ergibt.
2.
Veranstaltung / Veranstalter
Motocross-Clubsport-Veranstaltungen sind Clubsportveranstaltungen, die nach der vorliegenden Grundausschreibung, der vom Veranstalter veröffentlichten Veranstaltungsausschreibung und den evtl. – insbesondere auf Grund besonderer Ereignisse – noch zu erlassenden Ausführungsbestimmungen organisiert
und durchgeführt werden. Motocross-Clubsport-Veranstaltungen sind vorab bei der zuständigen Sportab-
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Grundausschreibung für Motocross
Motocross-Clubsport-Grundausschreibung 2016
Motocross-Clubsport-Veranstaltungen dürfen grundsätzlich nur auf DMSB abgenommenen MotocrossStrecken durchgeführt werden. Die Streckenbestimmungen des DMSB sind hierbei zu beachten, insbesondere was die Schüler- und Jugendklassen betrifft. Die Streckenlänge für alle Klassen kann entgegen der
Ausführungen des DMSB zwischen min. 300 m und max. 1900 m betragen.
DMSB-Streckenabnahmen im Clubsportbereich haben unbegrenzte Gültigkeit solange keine Veränderungen an der Strecke vorgenommen werden. Seit 2007 müssen diese Strecken aber mindestens einmal durch
den DMSB abgenommen worden sein und eine Streckenlizenz besitzen. Veranstalter muss ein Verein und
anerkannter Ortsclub einer Mitgliedsorganisation des DMSB sein bzw. eine Veranstaltergemeinschaft, deren Mitglieder die vorstehenden Kriterien erfüllen. Zu verbindlichen Auskünften über die Veranstaltung ist
ausschließlich der Rennleiter berechtigt.
3.Teilnehmer
3.1
Sponsor / Bewerber / Club
Sponsoren, Bewerber oder Clubs, die im Nennformular des Teilnehmers aufgeführt sind, werden nicht als
Teilnehmer betrachtet, sondern dienen lediglich der Darstellung der Zugehörigkeit eines Fahrers. Die Angaben sind vom jeweiligen Veranstalter in den Publikationen, wie z.B. Nennliste, Programmheft und Ergebnisliste aufzuführen. Sportrechtlich haben diese Angaben keine Auswirkungen.
3.2Fahrer
Zugelassen sind alle Teilnehmer mit gültiger DMSB-Fahrerlizenz (mindestens C-Lizenz). Zudem können
auch nicht lizenzierte ausländische Fahrer mit gültigem DMSB Veranstaltungsausweis teilnehmen.
Inhaber einer Inter-Lizenz des DMSB sind zwar teilnahmeberechtigt, jedoch ist eine Tageswertung bei
Motocross-Clubsport-Veranstaltungen ausgeschlossen und die Teilnehmerzahl der Fahrer mit einer InterLizenz ist auf 6 Fahrer pro Veranstaltung begrenzt.
In der Jugendklasse A und B, sowie in der Schülerklasse B sind Inhaber einer B-Lizenz des DMSB teilnahme- und wertungsberechtigt. In allen Schüler- und Jugendklassen sind Jugendliche (6 bis 16 Jahren) mit
einer DMSB J-Lizenz sowohl start- wie auch punkteberechtigt.
Die Gültigkeit der DMSB-Lizenz ist vom Veranstalter bei der Papierabnahme zu prüfen.
Die Fahrer sind für die Anbringung, für die Funktionalität sowie für den Verlust des Transponders verantwortlich!
Die Teilnehmer motorsportlicher Veranstaltungen sind zu sportlichem und fairen Verhalten verpflichtet. Sie
sind verantwortlich für ihr Team und haben sich gegenüber dem DMSB, den DMSB Mitgliedsorganisationen,
Veranstalter und Sportwarten loyal zu verhalten und jede Handlung zu unterlassen, die den Interessen des
Motorsports schaden könnte.
4.
Nennung / Nenngeld / Nennungsschluss
Teilnehmer, die an Motocross-Clubsport-Veranstaltungen teilnehmen möchten, müssen zu den einzelnen
Veranstaltungen eine Nennung beim jeweiligen Veranstalter einreichen. Hierfür gelten nachfolgende Bestimmungen:
4.1Nennung
Nennungen sind schriftlich oder fernschriftlich ausschließlich auf dem hierfür offiziellen Nennungsformular
vorzunehmen und direkt an den Veranstalter zu richten. Neben Einzelnennungen sind Block-/Seriennennungen ebenfalls möglich.
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Grundausschreibung für Motocross
teilung der Mitgliedsorganisationen des DMSB anzumelden und mindestens 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin zu genehmigen.
Nennungen müssen neben den Namen und der Adresse des Fahrers die eindeutige Klas-senwahl enthalten,
sowie die Nummer der DMSB-Sportfahrer-Lizenz. Alle Nennungen müssen vom Fahrer unterschrieben sein. Bei
Nennungen von Minderjährigen ist außerdem die Unterschrift des/der gesetzlichen Vertreter(s)/in sowie seine/
ihre Anwesenheit oder die Anwesenheit eines/einer volljährigen, bevollmächtigten Vertreter(s)/in erforderlich.
Unvollständig ausgefüllte bzw. formlos schriftlich oder fernschriftlich eingereichte Nennungen müssen vor
Ort vom Fahrer ergänzt und mit der Unterschrift im Original versehen oder auf ein offizielles Nennungsformular übertragen werden.
Mit der Abgabe der Nennung unterwerfen sich die Fahrer, sowie bei Minderjährigen auch deren Erziehungsberechtigte, den Bedingungen dieser Grundausschreibung, der Veranstaltungsausschreibung sowie allen
von der Sportbehörde, der Rennleitung bzw. den Sportkommissaren ggf. noch zu erlassenden Ausführungsbestimmungen.
4.2Nenngeld
Für alle Clubsportklassen wird ein Nenngeld bei fristgerechter Abgabe der Nennung von max. 35,00 EUR
festgelegt, für die Jugendklassen von max. 25,00 EUR und für die Schülerklassen von max. 20,00 EUR.
Das Nenngeld muss zeitgleich mit der Nennung an den Veranstalter überwiesen werden. In diesem Fall ist
eine Kopie des Überweisungsbeleges der Nennung beizufügen bzw. die fristgerechte Überweisung vor Ort
zu belegen. Maßgebend für die Zahlung des Nenngeldes ist auch im Falle von Nachnennungen, das Datum
der betreffenden Nennung.
Das bezahlte Nenngeld wird zurückerstattet, wenn die Veranstaltung durch den Veranstalter abgesagt wurde oder die Nennung vom Veranstalter nicht mehr angenommen wird bzw. nicht mehr angenommen werden
kann (siehe Ziffer 4.3). In allen anderen Fällen obliegt die Entscheidung über eine Rückzahlung des Nenngeldes dem Veranstalter.
4.3Nennungsschluss:
Nennungsbeginn ist 8 Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung.
Nennungsschluss ist 14 Tage vor der Veranstaltung (maßgebend ist das Vorliegen der Nennung beim Veranstalter). Dem Veranstalter ist es jedoch freigestellt auch noch Nennungen nach diesem Zeitpunkt anzunehmen, wenn diese ohne organisatorische Probleme berücksichtigt werden können. In diesem Fall kann jedoch
unabhängig von dem zu zahlenden Nenngeld eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 EUR erhoben werden.
Der Veranstalter ist berechtigt, die Teilnehmerzahl zu beschränken bzw. Nennungen unter Angabe von
Gründen abzulehnen, soweit es sich nicht um Fahrer handelt, die form- und fristgerecht genannt haben.
Falls mehr Nennungen eingehen als Startplätze zur Verfügung stehen, gilt die Reihenfolge des Nennungseingangs beim Veranstalter.
Der Veranstalter bestätigt den Eingang der form- und fristgerecht eingegangenen Nennungen innerhalb von
48 Stunden nach Nennungsschluss oder nach Nennungsschluss eingehende Nennungen innerhalb von
48 Stunden und entscheidet in diesem Zusammenhang über deren Annahme oder Ablehnung. Die Nennungsbestätigung des Veranstalters kann in Briefform, als E-Mail oder auch durch Veröffentlichung einer
entsprechenden Starterliste im Internet erfolgen.
Punkt 4.1 bis 4.3 gelten nur dann, sofern ein Veranstalter keine anders lautenden Bestimmungen in seiner
Ausschreibung veröffentlicht hat.
5.Klasseneinteilung
Bei den Motocross-Clubsport-Veranstaltungen können unter Beachtung der altersspezifischen Bestimmungen nachfolgend genannte Klassen ausgeschrieben werden. Eine Teilnahme in den einzelnen Klassen
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Darüber hinaus ist es den Serien bzw. Veranstaltern freigestellt, Klassenzusammenlegungen bzw. andere
Klasseneinteilungen vorzunehmen, wobei die alters- und hubraumspezifischen Bestimmungen in den Schüler- und Jugendklassen bindend sind.
Schüler-/Jugendklassen - Solo-Motorräder:
Schülerklasse A: 6 - 9 Jahre (Jahrg. 2010 - 2007) bis 50 ccm - Automatik
Schülerklasse B: 8 - 12 Jahre (Jahrg. 2008 - 2004) bis 65 ccm – Automatik/Schaltgetriebe
Jugendklasse A: 10 - 16 Jahre (Jahrg. 2006 - 2000) bis 85 ccm-2T
Jugendklasse B: 14 - 18 Jahre (Jahrg. 2002 - 1998) bis 125 ccm-2T
Schüler-/Jugendklassen - Quad:
Schülerklasse Quad A: 6 - 9 Jahre (Jahrg. 2010 - 2007) bis 50 ccm - Automatik
Schülerklasse Quad B: 8 - 12 Jahre (Jahrg. 2008 - 2004) bis 100 ccm-2T und bis 200 ccm-4T-2VentiltechnikLuftkühlung, jeweils mit Serienmotor
Jugendklasse Quad: 10 -16 Jahre (Jahrg. 2006 - 2000) bis max. 100 ccm-2T u. max. 200 ccm-4T 2Ventiltechnik-Luftkühlung, bis 150 ccm –4T-4Ventiltechnik-Wasserkühlung und bis 250 ccm-4T-2VentiltechnikLuftkühlung, jeweils kein Motortuning erlaubt
Clubsportklassen - Solo-Motorräder / Quad / Seitenwagen:
Ausgeschrieben werden können alle Motocross-Solo-Klassen (getrennt oder offen). Eine Einteilung nach
Hubraumklassen ist möglich, jedoch nicht vorgeschrieben.
Clubsportklassen: ab 14 Jahre (ab Jahrg. 2002)
Clubsportklasse Quad: ab 14 Jahre bis 250 ccm 2T/450 ccm 4T (ab Jahrg. 2002)
ab 17 Jahre bis 500 ccm-2T oder bis 750 ccm 4T(ab Jahrg. 1999)
Clubsportklasse Seitenwagen
Clubsportklassen Senioren (ab 40 Jahre – Jahrg. 1976) u. Damen
Clubsportklasse „Sonstige„ (Oldies, etc.)
Ein Fahrer, der jahrgangsbedingt in eine höhere Klasse aufsteigen muss, kann in der ursprünglichen Klasse
verbleiben sofern die zuständige Sportabteilung zustimmt. Der Verbleib in dieser Klasse ist maximal für ein
Jahr möglich und der jeweilige Fahrer wird in dieser Klasse nicht gewertet.
Die Ausschreibung der einzelnen Klassen sowie der Clubsportklasse „Sonstige“ ist dem Veranstalter freigestellt. Die für die betreffende Veranstaltung ausgeschriebenen Klassen ergeben sich aus der jeweiligen
Veranstaltungsausschreibung.
6.
Technische Bestimmungen / Persönliche Schutzausrüstung
6.1
Technische Bestimmungen
Die nachfolgenden Technischen Bestimmungen sind Grundlage für alle Klassen, die im Rahmen der Motocross-Clubsport-Veranstaltungen zur Durchführung gelangen. Es gelten zudem die aktuellen technischen
Bestimmungen des DMSB für Motocross.
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Grundausschreibung für Motocross
ist bereits erstmals in dem Jahr möglich, in dem der Antragsteller das angegebene Lebensjahr vollendet.
Ausschlaggebend für die Alterseinstufung ist in allen Klassen mit Ausnahme der Schülerklasse A der Geburtsjahrgang! In der Schülerklasse A gilt die Stichtagsregelung.
Bei den Motocross-Clubsport-Veranstaltungen dürfen ausschließlich handelsübliche Motorräder eingesetzt
werden, die bauartbedingt unter Beachtung der nachfolgenden Punkte für die Teilnahme an MotocrossWettbewerben vorgesehen sind. Darüber hinaus sind Enduro-Motorräder zugelassen, die nach den Technischen Bestimmungen für Motocross hergerichtet werden dürfen. Die Fahrzeuge müssen sich in technisch,
einwandfreien Zustand befinden.
Auspuffrohre und Schalldämpfer müssen den im Hinblick auf die Geräuschkontrolle erlasse-nen Vorschriften entsprechen. Für die Motorräder aller Klassen gilt ein Geräuschlimit von 96 dB(A) für 2-Takt-Motorräder
und 94 dB(A) für 4-Takt-Motorräder, das nicht überschritten werden darf.
Die Reifengröße in der Schülerklasse A ist auf 12“ und in der Schülerklasse B auf 12 - 14“ festgelegt! Die
Reifenbreite jedoch ist in diesen Klassen freigestellt, wie z. B. vorne 2.75 und hinten 3.00.
Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten! Erlaubte Änderungen dürfen keine nicht erlaubten Änderungen nach sich ziehen. Dies gilt für alle in dieser Rahmenausschreibung ausgeschriebenen Klassen!
Ergänzende Technische Bestimmungen zur Schülerklasse A – 50ccm
Rahmen, Fahrwerk, Räder, Bremsen
Gabel, Schwinge, Federbein: Lenker: Kettenschutz: es sind Veränderungen erlaubt, sofern die Sicherheit des Schutzes gewährt bleibt. Die Beurteilung der Änderung obliegt den technischen Kommissaren. Die Haftung obliegt
alleine bei den Teilnehmern bzw. bei den gesetzlichen Vertretern
Räder, Bremse: Änderungen nicht erlaubt
Sitzbank: erlaubt
Tank: erlaubt
Kunststoffteile: erlaubt
*Änderungen an Rahmen, Gabel oder Schwinge müssen professionell ausgeführt sein!
Motor, Auspuff, Vergaser, Übersetzung
Zylinder u. Zylinderkopf: nicht erlaubt, auch kein Bearbeiten (Serie)
Kolben: nicht erlaubt, auch kein Bearbeiten; Zubehör-Kolben muss Serienzustand sein!
Kupplung, Vorgelege: nicht erlaubt (Serie)
Auspuffanlage: nicht erlaubt (Serie), keine Zubehör-Auspuffanlagen, auch wenn vom Hersteller
angeboten
Vergaserbedüsung: Luftfilter, Membranen, Zündung: nicht erlaubt (Serie)
Übersetzung: erlaubt*
erlaubt – Breite min. 600 mm u. max. 820 mm, Lenker-/Schutzpolster ist Pflicht
erlaubt
- bei Motorrädern der Baujahre bis einschließlich 2008 ist das Verhältnis 1:4 einzuhalten,
es ist keine schnellere Übersetzung erlaubt
- bei Motorrädern ab Baujahr 2009 beträgt das Übersetzungsverhältnis (sekundär) 1:3,6
Abreißschalter: Spiralkabel max. 60 cm Länge
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Grundausschreibung für Motocross
Jeder Fahrer kann der Technischen Abnahme pro Klasse, für die er eine Nennung abgegeben hat, nur 1
Motorrad vorführen.
6.1.1Kraftstoff
Zulässig ist nur unverbleiter Kraftstoff gemäß DIN/EN 228 ohne jegliche Zusätze, ausgenommen handelsübliche Schmierstoffe. Ebenso ist die Verwendung von Biokraftstoffen gestattet.
6.1.2 Kennzeichnung der Motorräder und Fahrer
Die vom Veranstalter zugeteilte Startnummer ist deutlich lesbar an den Startnummernschildern - aus flexiblem Plastikmaterial - deutlich lesbar, vorne, rechts, und links am Motorrad anzubringen. Für die Startnummernschilder sind matte Farben in den folgenden RAL-Bezeichnungen zu verwenden: einheitlich weißer
Grund und schwarze Zahlen (RAL 9010/RAL 9005). Ausnahmen können vom Veranstalter genehmigt werden. Die Umsetzung dieser Vorgabe liegt in der Verantwortung des Fahrers.
Sofern vom Veranstalter Rücken- und/oder Helmnummern ausgegeben werden, sind diese ohne Ausnahme
entsprechend zu tragen bzw. aufzukleben.
Fahrzeuge und Fahrer/Beifahrer, die diesen Sicherheitsbestimmungen nicht entsprechen, werden zum
Start nicht zugelassen oder von der laufenden Veranstaltung ausgeschlossen (Ausschluss).
6.2
Persönliche Schutzausrüstung
Alle Fahrer/Beifahrer sind verpflichtet, sowohl beim Training als auch beim Rennen, zweckmäßige, geeignete Schutzbekleidung, wie z.B. kniehohe Motocross-/Endurostiefel, Motocross-/Enduro-Handschuhe,
Motocross-/Enduro-Oberbekleidung (langes Hemd/Jacke u. lange Hose mit Protektoren) und einen zugelassenen Schutzhelm zu tragen.
Es gelten die DMSB Helmbestimmungen.
Es gilt grundsätzlich die vom DMSB vorgeschriebene Fahrerausrüstung!
Die Anbringung und Verwendung von Helmkameras ist grundsätzlich nicht zulässig (siehe auch Art. 6.2 der
DMSB Rahmenausschreibung für Clubsportwettbewerbe).
7.
Dokumenten- und Technische Abnahme
Der Abnahmeort und die Abnahmezeit werden vom Veranstalter mitgeteilt. Bei der Abnahme, die aus Dokumenten- und Technischer Abnahme besteht, muss der Fahrer/Beifahrer persönlich anwesend sein.
Bei der Dokumentenabnahme sind vorzulegen:
• Nennungsbestätigung (bei Veröffentlichung einer Starterliste nicht erforderlich)
• gültige DMSB-Sportfahrer-Lizenz
Die DMSB-Fahrerlizenzen werden vom Veranstalter bei der Papierabnahme einbehalten und müssen, sofern keine sportrechtlichen Gründe entgegenstehen, von den Inhabern nach Beendigung des Wettbewerbes dort wieder in Empfang genommen werden.
Sollten die vorgenannten Fahrerdokumente aus sportrechtlichen/medizinischen Gründen einbehalten werden,
sind diese nach der Veranstaltung mit Begründung (z.B. DMSB-Unfallbericht) dem DMSB zu zusenden.
Nach erfolgter Papierabnahme haben die Fahrer persönlich mit Schutz-/Fahrerbekleidung, inkl. Helm, ihr
Motorrad in einem sauberen und technisch einwandfreien Zustand der Technischen Abnahme vorzuführen.
Über eine Wiederholungsabnahme kann jederzeit, insbeson-dere bei Auftreten von Sicherheitsrisiken oder
nach einem Unfall, verfügt werden.
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Grundausschreibung für Motocross
Jeder Fahrer kann der Technischen Abnahme für die Klasse, für die er eine Nennung abgegeben hat, nur
1 Motorrad vorführen, das den Hubraumfestlegungen dieser Klasse entsprechen muss. Nur dieses unter
seinem Namen und seiner Startnummer abgenommene Motorrad kann er sowohl im Training als auch bei
den verschiedenen Läufen (Halbfinale, Finale, Wertungslauf) einsetzen.
Sollte während der Veranstaltung ein für die Technische Abnahme nachvollziehbarer Defekt zum Totalausfall des Motorrades führen, kann der Technischen Abnahme ein Ersatzmotorrad vorgeführt werden.
Bei der Technischen Abnahme erfolgt eine Überprüfung der Motorräder, die Möglichkeit einer Geräuschkontrolle gemäß den Bestimmungen unter Ziffer 6.1 dieser Ausschreibung, sollte bestehen. Unabhängig von der
Geräuschkontrolle während der Technischen Abnahme kann eine Geräuschmessung auch nach jedem Lauf
erfolgen. Motorräder und Schutzhelme, die nicht den technischen Bestimmungen dieser Ausschrei¬bung
entsprechen, werden nicht zum Start zugelassen.
Nach der abschließenden Technischen Abnahme vorgenommene absichtliche Veränderun-gen führen zum
Wertungsausschluss. Eine Zulassung zum Start erfolgt nur bei Erfüllung der o. g. Bedingungen.
8.
Durchführung – Training / Qualifikation / Startaufstellung – Fahrregeln
Grundlage der nachfolgenden Durchführungsbestimmungen sind die Bestimmungen des DMSB für Motocross und gelten für alle Motocross-Clubsport-Veranstaltungen.
8.1Training
In jeder Klasse wird ein Freies- und Pflicht-/Zeittraining durchgeführt. Zwischen dem freien Training und
dem Pflichttraining bzw. zwischen dem Pflichttraining und dem Wertungslauf muss eine Pause von mindestens 60 Minuten liegen. Die Mindesttrainingszeit für alle Clubsportklassen beträgt jeweils 2 x 15 Minuten.
In der Schülerklasse A ist ein Training von mindestens 2 x 10 Minuten vorgeschrieben.
Ein Starttraining ist dem Veranstalter freigestellt. Freies-, Pflicht- und Zeittraining können zusammengefasst
werden, wobei die Gesamttrainingszeit beibehalten werden muss.
8.2
Qualifikation
In den beiden Schüler- und Jugendklassen kann in allen Wertungsläufen (einschließlich Halb- und Finalläufen) eine Besichtigungsrunde durchgeführt werden. Wird sie durchgeführt, sind alle Fahrer verpflichtet,
daran teilzunehmen. Fahrer, die daran nicht teilnehmen werden zum Start dieses Wertungslaufes nicht
zugelassen. Bei extremer Witterung kann auf Entscheidung des Rennleiters von der Besichtigungsrunde
abgesehen werden.
Bei geänderter Streckenführung ist grundsätzlich eine Besichtigungsrunde zu fahren. Dadurch mögliche
Änderungen im Zeitplan sind zu berücksichtigen.
Teilnehmer, die im Freien- oder Pflicht-/Zeittraining nicht mindestens 3 gezeitete Runden absolviert haben,
werden zum Start nicht zugelassen.
8.3
Vorstart / Wartezone
Bei allen Läufen müssen die zum Einsatz kommenden Motorräder der startberechtigten Fahrer und Reservefahrer bis spätestens 10 Minuten vor dem Start – maßgebend ist der vom Veranstalter veröffentlichte
Zeitplan - im Vorstartraum/Wartezone abgestellt werden. Jede Verspätung führt zum Verlust des Startplatzes (hinten anstellen!). Diese Regelung wird nur angewandt, wenn unbesetzte Startplätze nicht durch Resevefahrer aufgefüllt werden.
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Grundausschreibung für Motocross
Nach Schließen des Vorstarts beginnt die Besichtigungsrunde. Wenn der letzte Fahrer in die Besichtigungsrunde gestartet ist, dann ist ein nachträgliches hinten anstellen nicht mehr möglich.
Sobald der Rennleiter die Teilnehmer bittet, ihren Startplatz einzunehmen, ziehen diese ihre Motorräder in
den Startbereich vor. Teilnehmer, die nicht aus der Besichtigungsrunde in den Vorstart zurückgekehrt sind,
bevor der letzte Fahrer seinen Startplatz eingenommen hat, werden von diesem Lauf ausgeschlossen.
8.4
Startbereich / Start / Starthilfe / Fehlstart
Niemand, außer den Fahrern, Offiziellen und Fotografen, ist der Aufenthalt im Bereich der Startanlage zugelassen. Fahrer dürfen sich ausschließlich hinter der Startanlage aufhalten. Sie dürfen dort den Bereich ihres
Startplatzes nachbessern, sofern keine Werkzeuge verwendet oder fremde Hilfe in Anspruch genommen
wird.
Eine Veränderung des Bereiches vor dem Startgitter ist nicht gestattet. Nach Eintreffen an der Startlinie und
Wahl eines Startplatzes ist ein späterer Wechsel des Startplatzes ausgeschlossen.
Die Startaufstellung für den jeweiligen Lauf erfolgt unter Beachtung der beim Freien- und Pflicht-/Zeittraining
ermittelten Zeiten. Der zeitschnellste Fahrer sucht sich als 1. Fahrer den günstigsten Startplatz aus. Ausnahme Ziffer 8.3!
Werden in einer Klasse Halbfinale gefahren, so werden die Teilnehmer in zwei gleich große Gruppen eingeteilt. Die Einteilung in die jeweiligen Gruppen ergibt sich aus den beim Freien- und Pflicht-/Zeittraining ermittelten Zeiten. Der zeitschnellste Fahrer startet im 1. Halbfinale, der zweitschnellste Fahrer im 2. Halbfinale,
der drittschnellste im 1. Halbfinale, usw. Der Sieger aus dem 1. Halbfinallauf erhält für den Finallauf den 1.
Startplatz, der Sieger aus dem 2. Halbfinallauf den 2. Startplatz, usw.
Der Start erfolgt mit laufendem Motor. Mit dem Beginn der Startaufstellung bis zum Zeitpunkt zu dem alle
Fahrer ihren Startplatz eingenommen haben, zeigt der Starter den Fahrern zum Zeichen, dass sie seiner
Kontrolle unterstehen, die grüne Flagge. Wenn alle Fahrer an der Startlinie stehen, zieht der Starter die
grüne Flagge ein und zeigt den Fahrern für volle 15 Sekunden die „15-Sekunden-Tafel“. Nach Ablauf der
15 Sekunden zeigt er die „5-Sekunden-Tafel“. Nach Ablauf dieser 5 Sekunden wird das Startgitter innerhalb
von 5 Sekunden ausgelöst ohne dass der Starter die 5-Sekunden-Tafel“ einzieht.
Ausschließlich nach erfolgtem Start des übrigen Feldes dürfen Fahrer von einem Helfer technische Hilfe erhalten. Fahrer der Schülerklasse A und B dürfen zum Start, aber nur sofern der Start aus einer Reihe erfolgt,
einen Klotz o. Ä. zu Abstützung (Stehhilfe) benutzen. Eine Starthilfe durch Personen ist verboten.
Bei einem Fehlstart bzw. Startunfall (auf einer den Startbereich kreuzenden Strecke) wird vom Starter durch
Schwenken der roten Flagge angezeigt, dass das Rennen gestoppt ist. Die Fahrer kehren in diesem Fall
unmittelbar in die Vorstartzone zurück. Der Start wird wiederholt und ist - ausgenommen erneuter Fehlstart
auf Grund eines technischen Mangels an der Startanlage - unbedingt gültig, wobei dem/den Fahrer(n) der/
die einen Frühstart verursacht(en), zu seiner/ihrer Fahrzeit eine volle Minute hinzugerechnet wird.
8.5
Wertungsläufe – Halb-/Finalläufe
Qualifikation und Startaufstellung ergeben sich unter Beachtung von 8.4 aus den im Freien- und Pflicht-/
Zeittraining ermittelten Zeiten. Der zeitschnellste Fahrer erhält den günstigsten Startplatz. Die beiden zeitschnellsten, nicht qualifizierten Fahrer sind Reservefahrer. Sie dürfen nur nach besonderer Aufforderung
zum Startplatz vorziehen und nehmen im Fall ihres Einsatzes den oder die beiden letzten Startplätze ein.
Qualifikation und Startaufstellung für die zwei Halbfinalläufe ergeben sich aus den Ergebnissen des Pflicht-/
Zeittrainings. Die Startplatzverteilung erfolgt unter Berücksichtigung der Platzierung der Fahrer in den beiden eventuellen Trainingsgruppen.
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Grundausschreibung für Motocross
Die Qualifikation und Startaufstellung für den Wertungslauf ergeben sich aus den Ergebnis-sen der Halbfinalläufe, wobei sich aus jedem der beiden Halbfinale 50 % der für die Strecke zulässigen Zahl der Fahrer
qualifizieren. Der zeitschnellste Sieger eines Halbfinales erhält den günstigsten Startplatz, der Sieger des
anderen Halbfinales den Zweitbesten, usw.
Dem Veranstalter ist es freigestellt, Fahrer, die sich in den Halbfinalläufen nicht für den Wertungslauf qualifiziert haben, in einem Sonderlauf mit eigener Wertung starten zu lassen.
8.6Abbruch
Sollte der Abbruch eines Laufes aus Gründen höherer Gewalt oder aus Sicherheitsgründen unumgänglich
sein, wird an der Start- und Ziellinie vom Rennleiter die rote Flagge gezeigt. Wird dieses Signal gezeigt,
müssen die Fahrer sofort das Rennen abbrechen, absolut langsam fahren und zu einem vom Rennleiter angezeigten Platz zurückkehren. Die Entscheidung, einen Lauf abzubrechen, kann nur der Rennleiter treffen.
Muss bei einer Veranstaltung ein Wertungslauf (Halb-/Finallauf) aus Sicherheitsgründen oder aus Gründen
höherer Gewalt gekürzt oder vorzeitig abgebrochen werden, so wird der Lauf nur gewertet, wenn zum Zeitpunkt des Abbruches mindestens 50 % der ursprünglich festgelegten Laufzeit abgelaufen war.
Bei einem Abbruch nach Ablauf von 50 % ist das Ergebnis entsprechend den für die volle Laufzeit geltenden
Festlegungen zu erstellen. Zugrunde gelegt werden dann jedoch die Platzierungen der Fahrer am Ende der
dem Abbruch vorangegangenen Runde.
Fahrer, die einen Abbruch provozieren, sind von einem eventuellen Wiederholungslauf ausgeschlossen.
Bei Abbruch nach Ablauf der 1. Runde und vor Ablauf von 25 % der Laufzeit wird der Lauf für null und nichtig
erklärt. Eine Wertung entfällt.
8.7
Ende des Wertungslaufes
Mit dem Zeigen der schwarz-weiß karierten Flagge bei Überfahren der Ziellinie ist der jeweilige Lauf beendet. Anzeigepflicht für das bevorstehende Ende eines Laufes besteht für die letzten 2 Runden bzw. letzte
Runde. Sieger ist der Fahrer mit der kürzesten Fahrzeit. Alle nachfolgenden Fahrer werden ohne Rücksicht
auf die von ihnen zurückgelegte Rundenzahl abgewunken. Die Zeit für den jeweiligen Fahrer wird in dem
Moment genommen, wenn der vorderste Teil seines Motorrades die Ziellinie überquert.
Fahrer, die nicht mindestens 50 % der Distanz des Siegers (ausgenommen Schülerklasse A) zurückgelegt
haben oder Fahrer, die das Ziel nicht spätestens 5 Minuten nach dem Sieger durchfahren, werden nicht gewertet. Fahrer der Schülerklasse A, die nicht mindestens 30 % der Distanz des Siegers ihrer Klasse zurückgelegt haben oder Fahrer, die das Ziel nicht spätestens 5 Minuten nach dem Sieger durchfahren, werden
ebenfalls nicht gewertet. Nach dem Passieren des Zieles hat jeder Fahrer, entsprechend den Anweisungen
des Veranstalters in das Fahrerlager bzw. in den Parc Fermé einzufahren.
Der Veranstalter hat das Recht, nach Beendigung der Rennen jedes Motorrad einer Schlusskontrolle zu
unterziehen. Fahrer, die eine solche Prüfung verweigern oder ihr Motorrad durch vorzeitigen Abtransport
einer Kontrolle entziehen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
8.8Fahrregeln
Die Fahrer dürfen sich im Verlauf des Trainings und der einzelnen Läufe nur innerhalb der Streckenbegrenzung bewegen. Absichtliches Verlassen oder Abkürzen der gekennzeichneten Strecke - hierzu zählt auch
das Einfahren während des Rennens in das Fahrerlager und/oder das Durchfahren der Reparaturzone
ohne anzuhalten - sowie absichtliche Behinderung eines anderen Teilnehmer, rücksichtslose oder gefährdende Fahrweise, haben in jedem Fall einen Ausschluss zur Folge.
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Grundausschreibung für Motocross
Falls ein Fahrer unabsichtlich die Strecke verlässt, muss er, um das Rennen wieder aufzunehmen, ohne
fremde Hilfe sowie ohne Gefährdung und Benachteiligung Dritter, mit verminderter Geschwindigkeit wieder
an dem in Fahrtrichtung liegenden nächstmöglichen Punkt auf die Strecke einfahren oder er muss das
Rennen aufgeben. Verstöße ziehen einen Ausschluss nach sich. Unter Mitwirkung von maximal 2 Helfern
dürfen Reparaturen während des Rennens nur in der vom Veranstalter vorgesehenen Reparaturzone vorgenommen werden. Der Austausch aller Teile mit Ausnahme des Rahmens ist gestattet. Das Nachfüllen von
Kraftstoff darf nur in der Reparaturzone, bei abgestelltem Motor, und nur auf einer benzinfesten Unterlage
in ausreichender Größe (min. 1 x 2 m) erfolgen. Fremde Hilfe, ausgenommen solche, die durch Sportwarte
aus Sicherheitsgründen gegeben wird, ist verboten und führt zum Ausschluss.
In der Helferbox, Reparatur- und Wartezone besteht absolutes Rauchverbot. Zudem ist in diesen Bereichen
Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben.
Während des Trainings und Rennens darf rechts und links überholt werden. Dem schnelleren Fahrer ist
dabei unbedingt Platz zu machen. Während des Trainings und des Rennens ist die Kontaktaufnahme zwischen Team-Mitgliedern und Fahrern auf die vom Veranstalter eingerichtete Reparaturzone begrenzt. Die
Kontaktaufnahme entlang der Strecke, d. h. außerhalb der Reparatur Zone, wird als fremde Hilfe angesehen und mit Ausschluss bestraft. Während der Besichtigungsrunde, die zügig zu absolvieren ist, ist ein Halt
ausgeschlossen.
Bei einem eventuellen Ausscheiden muss das Motorrad sofort von der Strecke entfernt werden. Es ist
strengstens untersagt, ein Motorrad gegen die Fahrtrichtung zu bewegen.
8.9Flaggenzeichen
Allen Signalen von Streckenposten und Rennleitung ist unbedingt Folge zu leisten. Die nachfolgenden Flaggenzeichen gelten sowohl während des Trainings als auch beim Rennen und haben folgende Bedeutung:
Nationalflagge
(bzw. Startmaschine):
Gelbe Flagge, geschwenkt: Achtung, große Gefahr im nachfolgenden Stre-ckenabschnitt! Geschwindigkeit
reduzieren, zum Anhalten bereithalten. Überhol- und Sprungverbot!
Gelbe Flagge, stillgehalten: Achtung, Gefahr! Hindernis auf oder an der Strecke
Start
Weiße Flagge: Achtung! Streckenposten fordern weitergehende medizinische Hilfe an.
Rote Flagge, geschwenkt: Training/Rennen ist abgebrochen, nicht überholen, langsam und mit größter
Vorsicht und Aufmerksamkeit gemäß den Anweisungen des Rennleiters an den
angezeigten Platz zurückkehren (siehe auch 8.6).
Blaue Flagge, geschwenkt: Achtung, Überrundung! Überholen eines schnelleren Fahrers ermöglichen.
Schwarze Flagge
+ Startnummer:
Stopp für diesen Fahrer bei Start + Ziel
Grüne Flagge: Strecke wieder frei
Schwarz-weiß
karierte Flagge: Seite 10
Zieleinlauf – Ende des Wertungslaufes
Grundausschreibung für Motocross
Bei den Wettbewerben ist mit der Angabe von Ort und Zeit eine rechtzeitig bekannt gegebene Fahrerbesprechung durchzuführen. Die Fahrer sind verpflichtet, an diesen Besprechungen teilzunehmen. Bei nichtoder verspätetem Erscheinen obliegt es dem Veranstalter oder Serienausschreiber eine Sportstrafe festzulegen. Es wird für diesen Fall eine Sportstrafe in Höhe von 50,00 € empfohlen.
9.Wertung
Die Ergebnislisten sind auf Grundlage der hier vorliegenden Grundausschreibung mit mindestens folgendem Inhalt zu erstellen:
Platz – Start-Nr. – Klasse – Lizenz-Art./-Nr. – Name, Vorname – Wohnort – Club/Sponsor/Team – Datum/
Uhrzeit – Unterschriften Rennleiter/Zeitnahme/Schiedsgericht (DMSB-Sportkommissar).
Die jeweils in der Veranstaltungsausschreibung ausgeschriebenen Klassen werden getrennt gewertet.
Sieger eines Wertungslaufes ist der Teilnehmer, der die Ziellinie als erster in Wertung passiert. Der Sieger,
sowie alle nachfolgenden Fahrer müssen zur Beendigung des Rennens abgewinkt werden.
Teilnehmer, die nicht mindestens 50 % der Distanz des Siegers zurückgelegt haben und/oder später als 5
Minuten nach dem Sieger abgewunken worden sind, werden nicht gewertet.
Bei Kürzung der Distanz oder Abbruch eines Rennens, soweit dieses nicht wieder aufgenommen wird, erhalten die Fahrer folgende Punkte:
über 50 % der vorgeschriebenen Mindestdistanz = 100 % Punkte
über 25 % der vorgeschriebenen Mindestdistanz = 50 % Punkte
bis 25 % der vorgeschriebenen Mindestdistanz = 0 % Punkte
Platz 1 2 3 4 5 Punkte 25 22 20 18 16 15 14 13 12 1 1 10 9
Bei Durchführung mit zwei oder mehr Wertungsläufen pro Klasse wird die Tageswertung durch Addition der
Wertungspunkte nach vorstehender Tabelle vorgenommen. Bei Punktgleichheit entscheidet die bessere
Platzierung im letzten Lauf.
Unabhängig von der angewandten Veranstaltungswertung und entsprechend den jeweiligen Austragungsbestimmungen können die Fahrer auch andere Wertungspunkte für die in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung ausgeschriebenen Meisterschaften erhalten.
6
7
8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20
8 7 6 5
4 3 2 1
10.Wertungsstrafen
Bei Missachtung der wettbewerbsspezifischen Bestimmungen können vom Rennleiter und/oder der Sportkommissare/Schiedsrichter nachfolgend genannte Strafen verhängt werden. Die Strafgewalt obliegt erstinstanzlich dem Rennleiter und die Auslegung dem Schiedsgericht.
Bestrafungen sind vom Rennleiter den betroffenen Teilnehmern unverzüglich schriftlich mitzuteilen und
durch Vermerke auf der Ergebnisliste zu publizieren. Das Schiedsgericht hat ebenfalls die Möglichkeit Strafen auszusprechen, für den Fall, dass vom Rennleiter keine Bestrafung eines Teilnehmers vorgenommen
wurde.
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Grundausschreibung für Motocross
8.10Fahrerbesprechung
Je nach Schwere des Vergehens kann das Schiedsgericht auch eine der nächst höheren Strafen aussprechen, wenn dieses als angebracht erscheint.
10.1Verwarnung
• Missachtung der blauen Flagge (1. Verstoß)
10.2 Nichtzulassung zum Wettbewerb bzw. Start
• Fehlende Zulassungsvoraussetzungen
• Fehlende Technische Abnahme
• Feststellung von Verstößen gegen die Technischen Bestimmungen bei der Techn. Abnahme
• keine medizinische Eignung
• Weniger als 3 gezeitete Runden im Freien- und Pflicht-/Zeittraining
• Veränderungen des Bereiches vor dem Startgitter
• Provokation eines Rennabbruchs
• Missachtung des Rauchverbotes (ggf. auch Disqualifikation möglich)
10.3Zeit-/Platzierungsstrafen
• Missachtung der geschwenkten gelben Flagge (1. Verstoß) 2 Minuten
• Missachtung der blauen Flagge (2. Verstoß) 60 Sekunden Fehlstart bei Startwieder-holung 60 Sekunden
•Verstoß gegen die Umweltbestimmungen 60 Sekunden, Geldstrafe u. Begleichung von u. U. behördlicher
Strafen
• Bei Überschreitung des max. Geräuschwertes um mehr als 2 dB(A) wird der Fahrer mit der Strafe einer
Rückversetzung von 10 Plätzen belegt.
• Vorteilnahme unter blauer Flagge hat eine Rückversetzung um die, in der Aktion gewonnenen Positionen
zur Folge.
10.4 Ausschluss
• Verstoß gegen die Technischen Bestimmungen während der Veranstaltung
• Verweigerung der Schlusskontrolle
• Vorzeitige Entfernung des Motorrades aus dem Parc Fermé
• Fremde Hilfe
• Kontaktaufnahme außerhalb der Reparaturzone
• Verstoß gegen die Fahrregeln
• Mehrmalige Missachtung der stillgehaltenen gelben Flagge oder mit Gefährdung anderer
• Missachtung der geschwenkten gelben Flagge (2. Verstoß) oder mit Gefährdung anderer
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Grundausschreibung für Motocross
• Missachtung der roten Flagge
• Missachtung der schwarzen Flagge
• Kommunikation mit dem Fahrer während des Trainings und Rennens mittels Funkübertragung
10.5Geldstrafen
• Verstoß gegen die Umweltbestimmungen 100,00 EUR u. Begleichung von u. U. behördlicher Strafen
Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Einzelfall entscheidet der Rennleiter das
Schiedsgericht vor Ort über eine angemessene Strafe bei Vergehen gegen die sportlichen Grundsätze,
unter Beachtung dessen, dass anderweitige Sportstrafen in der Serien-/Veranstaltungsausschreibung
de¬finiert sind.
11. Rechtswegausschluss und Haftungsbeschränkung
Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.
12.Versicherungen
Der Veranstalter hat für die Veranstaltung folgende Versicherungen in ausreichendem Umfang abzuschließen:
• Veranstalter-Haftpflichtversicherung
• Teilnehmer-Haftpflichtversicherung
•Sportwarte-Unfallversicherung (sofern nicht über einen Sammel-Unfall-Versicherungsvertrag des jeweili-
gen Trägerverbandes abgedeckt)
• Zuschauer-Unfallversicherung
weitere Details siehe DMSB Rahmen¬ausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.
13.Haftungsausschluss
Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsportwettbewerbe
14. Freistellung von Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers
Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.
15. Änderungen der Ausschreibung, Absage der Veranstaltung
Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.
16. Preise / Siegerehrung
Siehe DMSB Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.
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Grundausschreibung für Motocross
17.1 Sachrichter / Sportwarte
Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.
17.2Schiedsgericht
Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe.
Es wird empfohlen, für das Schiedsgericht mindestens einen lizenzierter DMSB-Sportkom-missar zu benennen.
Die Sportwarte „Rennleiter„, Sport- u. Techn. Kommissare„ sollten gemäß ihren Aufgaben im Besitz einer
durch den DMSB ausgestellten und gültigen Sportwart-Lizenz sein. Die exakte Handhabe hinsichtlich des
Einsatzes von DMSB lizenzierten Sportwarten obliegt der genehmigenden Sportabteilung.
17.3Strafen
Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe
18.Einsprüche
Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe
Die Einspruchs¬gebühr beträgt 140,00 €.
19. Besondere Bestimmungen
19.1Umwelt
Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe
19.2Anti-Doping
Siehe DMSB-Rahmenausschreibung für Clubsport-Wettbewerbe
19.3 Besondere Bestimmungen
Verbindliche Auskünfte über die Veranstaltung erteilt nur der Veranstaltungs-/Fahrt-/Rennleiter. Die Veranstaltungsausschreibung ist der zuständigen Sportabteilung zur Genehmigung vorzulegen.
Mit der Federführung beauftragt:
ADAC Nordbayern e.V.
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Grundausschreibung für Motocross
17. Sachrichter / Sportwarte / Schiedsgericht / Strafen