des Landkreises Sonneberg

Transcrição

des Landkreises Sonneberg
Amtsblatt
des Landkreises Sonneberg
29. März 2014
Ausstellungseröffnung
der Wefa in der Galerie
„Notwehr“
Am Freitag, dem 4. April 2014,
wird in der Galerie „Notwehr“
in Sonneberg um 19.30 Uhr
eine neue Ausstellung eröffnet.
Unter dem Titel „Mittendrin“
werden Gemälde und Fotografien zu sehen sein, die im Rahmen eines Kunstworkshops für
Menschen mit Behinderung
entstanden sind. Die präsentierten Kunstwerke stammen
von den Beschäftigten der
Werkstatt für angepasste Arbeit
(Wefa) in Sonneberg.
Osterwanderung
rund um die Schaumburg
Die Tourist-Information Schalkau lädt am Ostersonntag, dem
20. April 2014 ein zur traditionellen Osterwanderung auf
dem „Erlebniswanderweg rund
um die Schaumburg“. Treffpunkt der 2,5 Kilometer langen
Wanderung ist um 14.00 Uhr
am Schießhausplatz Schalkau.
Begleitet von ausgebildeten
Naturführern und einem „echten“ Osterhasen lernen die Teilnehmer die Natur besser kennen
und kommen spielerisch mit
der Heimatgeschichte in Berührung. Für die jüngsten Teilnehmer wird die Suche nach
den Ostereiern zu einem ganz
besonderen Erlebnis. Auf der
Ruine Schaumburg angekommen, werden alle Teilnehmer
mit einem herrlichen Panoramablick und einer Stärkung in
der Domäne belohnt. Die Teilnahmegebühr beträgt 3,00 Euro
(Kinder frei). Es wird um Anmeldung bei der Tourist-Information Schalkau unter Telefon
036766/82234 oder per EMail unter [email protected] gebeten.
Neue Ausstellung im
Landratsamt Sonneberg
Im Landratsamt wurde am 20.
März 2014 die Ausstellung
„Zirkus ohne Tiere!“ eröffnet.
Sie widmet sich der oftmals
nicht artgerechten Haltung von
Zirkustieren und soll zum
Nachdenken anregen. Initiatoren sind die Mitglieder der
Ortsgruppe Thüringen der Tierschutzorganisation „Animal
Rights Watch“ unter Vorsitz
von Ulrike Wittmann aus der
Gemeinde Föritz. Laut ihren
Angaben gibt es in Deutschland
über 300 fahrende Zirkusunternehmen, die rund 5.000 Tiere
besitzen. Was für viele Menschen ein großer Spaß ist, sei
für die Zirkustiere eine enorme
Belastung, die mit ihrem natürlichen Verhalten nichts zu
tun habe. Die Ausstellung ist
bis 20. Mai 2014 im 4. Obergeschoss des Landratsamtes
Sonneberg während der behördlichen Öffnungszeiten für
jedermann zugänglich.
25. Jahrgang, Ausgabe 3/2014
Baubeginn der Ortsdurchfahrt Lauscha
Grundschule Lauscha
Ernstthal und Lauscha
Grundschule Steinheid
Sonneberg bis Steinach
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Sonneberg über Steinheid
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Neuhaus über Steinheid
bis Sonneberg
Lauscha und Ernstthal
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im Landratsamt Sonneberg
wird auf Initiative von Herrn
Dr. Manfred Franke in Kürze
eine Ausstellung von Schülerarbeiten zum vergangenen
Lungentag präsentiert. Ausgestellt werden Plakate, Schautafeln,
Bildergeschichten,
Mappen und Objekte, die von
Schülerinnen und Schülern
der 9. Klassen anlässlich des
Lungentags im Jahr 2013 gefertigt wurden.
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Sehr geehrte Bürgerinnen
und Bürger,
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Information der Sparkasse 4
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Wahlbekanntmachung
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705UmK
705UmK
Bekanntmachung
Feststellung der
Jahresrechnung 2012
Bekanntmachung über
5 Anträge auf Erteilung
von Leitungs- und Anlagen3
rechtsbescheinigungen
2
705UmR
705UmR
2
Bekanntmachung
Förderung des Ehrenamtes 3
2
Neuhaus-Ernstthal-Lauscha-Ernstthal-Neuhaus
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Alle geänderten Fahrpläne
sind zudem im Internet unter
www.ovg-son.de veröffentlicht.
1
705UmR
Lauscha und Ernstthal
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Auskunft zu diesen Änderungen erhalten Sie im Servicebüro der OVG unter Telefon 03675/ 702550 oder
unter 03675/ 75290.
4
1
705UmK
Neuhaus und Steinheid
705UmK
Ab dem Beginn der Vollsperrung der Ortsdurchfahrt Lauscha am 7. April 2014 tritt
der Umleitungsfahrplan der
Linie 705 in Kraft. In diesem
Zusammenhang werden auch
einige Änderungen in den
Linien 501 (hier z. B. der
Wegfall der Fahrten 5; 9;
11 Kleinbusfahrten von
Neuhaus nach Steinheid
und zurück); A2; A3 und
706 wirksam.
705UmK
Haushaltssatzung
Änderung der Gebühren- und
Verwaltungskostensatzung
Spielzeugmuseum
2
4
705UmH
Lauscha, Ernstthal, Neuhaus
Schulen Neuhaus am Rennweg
Fahrt
705UmH
Lauscha und Ernstthal
Schulen Sonneberg
Linie
705UmK
Sonneberg bis Steinach
Regelschule Steinach
Umleitungsfahrplan der
OVG während der
Vollsperrung Lauscha
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von
Schule
Bis einschließlich 6. April
2014 ist eine Durchfahrung
des Bereiches der künftigen
Baustelle ab Ortseingang
Lauscha bis Wiesleinsmühle
noch möglich. Ab dem 7.
April 2014 bis voraussichtlich
Ende November diesen Jahres
ist die Landesstraße im ersten
Bauabschnitt wie bereits angekündigt voll gesperrt, die
Bushaltestelle Unterlauscha
wird ab diesem Zeitpunkt
nicht mehr bedient. Die ab
7. April 2014 erforderliche
Umleitung in Richtung Neuhaus am Rennweg und weiterführend wird entsprechend
ausgewiesen.
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Amtlicher Teil
Schülerinnen und Schüler finden die geänderten Schulanfahrten im Umleitungsfahrplan mit
Hilfe der folgenden Übersicht:
Am 31. März 2014 wird mit
den Arbeiten zur Einrichtung
der Baustelle zur grundhaften
Sanierung der Ortsdurchfahrt
Lauscha (Landesstraße 1149)
begonnen.
705UmR
Inhaltsverzeichnis
5
Der jährlich durchgeführte
Lungentag ist eine Informationsveranstaltung des Facharztzentrums Sonneberg in
Zusammenarbeit mit dem
Staatlichen Schulamt Südthüringen. Unterstützt wird sie
durch das Landratsamt Sonneberg, die Stadt Sonneberg,
Krankenkassen und Pharmafirmen. An der zentralen Veranstaltung zum Lungentag
nehmen jährlich rund 200
Schülerinnen und Schüler aus
dem Landkreis Sonneberg teil.
Gemeinsam mit Herrn Dr.
Manfred Franke und seinen
Mitstreitern möchte ich Sie
daher herzlich am Dienstag,
dem 8. April 2014 um 15.00
Uhr in das Landratsamt Sonneberg (Foyer 1. OG) zur Eröffnung der Ausstellung
einladen!
Ihre Landrätin
Christine Zitzmann
2
AMTLICHER TEIL
Haushaltssatzung des Landkreises Sonneberg
für das Haushaltsjahr 2014
Auf der Grundlage des § 114 i.V.m. § 55 der Kommunalordnung
für das Land Thüringen erlässt der Landkreis Sonneberg folgende
Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2014 wird hiermit festgesetzt, er schließt im
und im
ab.
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und
in den Ausgaben mit
62.487.620 Euro
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und
in den Ausgaben mit
5.791.420 Euro
Sonneberg, 20.03.2014
Landkreis Sonneberg
Zitzmann, Landrätin
1. Satzung zur Änderung der Gebühren- und Verwaltungskostensatzung des Deutschen Spielzeugmuseums
Auf der Grundlage der §§ 97 Abs. 2, 98 und 99 der Thüringer Kommunalordnung i.d.F. der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl.
S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28.10.2013 (GVBl. S. 293), der §§ 1, 2, 10-12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes i.d.F. der Bekanntmachung vom 19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.03.2011 (GVBl. S.
61) und § 8 der Satzung des Deutschen Spielzeugmuseums Sonneberg vom 07.09.2011 hat der Kreistag des Landkreises Sonneberg in
seiner Sitzung am 26.02.2014 folgende Satzung zur Änderung der Gebühren- und Verwaltungskostensatzung des Deutschen Spielzeugmuseums beschlossen:
§2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 622.200 Euro festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf
315.000 Euro festgesetzt
§4
Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs, der nach § 25 ff des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2014 auf
19.230.050 Euro (Umlagesoll) festgesetzt.
Die Kreisumlage wird in von-Hundert-Sätzen aus den vom Thüringer Landesamt für Statistik festgestellten vorläufigen Umlagegrundlagen lt. § 25 Abs. 4 ThürFAG bemessen:
Steuerkraftmesszahl
28.149.662,26 Euro
13.849.600,20 Euro
Schlüsselzuweisungen
Finanzausgleichsumlage ./.
336.110,92 Euro
-----------------------------------------------------------Umlagegrundlagen
41.663.151,53 Euro
===================================
Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird einheitlich auf 46,156
v.H. der vorläufigen Umlagegrundlagen festgesetzt.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite des Landkreises zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird
auf 5.000.000 Euro festgesetzt.
§6
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt.
§7
Diese Haushaltssatzung tritt am 01.Januar 2014 in Kraft.
Sonneberg, 20.03.2014
Landkreis Sonneberg
Zitzmann, Landrätin
geltend gemacht werden.
Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr
nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Dienstsiegel
II. Beschluss- und Genehmigungsvermerk
Die Haushaltssatzung des Landkreises Sonneberg für das Haushaltsjahr 2014 wurde in der Sitzung des Kreistages am 26.02.2014
beschlossen und ordnungsgemäß beim Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar angezeigt.
Gemäß §§ 114. 118 Abs. 2 und 123 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) sowie § 25 Abs. 5 Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG) erfolgte die rechtsaufsichtliche Genehmigung mit Schreiben vom 18.03.2014.
Nach §§ 57 Abs. 3 und 114 ThürKO kann die Haushaltssatzung
2014 öffentlich bekannt gemacht werden.
III. Hinweise in der öffentlichen Bekanntmachung
Die Haushaltssatzung 2014 und der Haushaltsplan 2014 liegen
in der Zeit vom 31.03.2014 bis 11.04.2014 beim Landratsamt
Sonneberg, Bahnhofstraße 66, Zimmer 236 während der üblichen
Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Darüber hinaus wird der Haushaltsplan 2014 bis zur Entlastung
und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur
Verfügung gehalten.
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese
Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem Landkreis
§1
Die Anlage „Gebühren- und Verwaltungskostentabelle Museum und Bibliothek“ zur Gebühren- und Verwaltungskostensatzung des
Deutschen Spielzeugmuseum wird wie folgt geändert:
Anlage: Gebühren- und Verwaltungskostentabelle Museum und Bibliothek
Nr.
1.
1.1.
1.2.
1.3.
1.4.
1.5.
2.
2.1.
2.2.
2.3.
2.4.
3.
3.1.
4.
Gegenstand
Eintrittspreise Museum
Erwachsene
Kinder ab 3 Jahren, Schüler, Auszubildende, Studenten, Bundesfreiwilligendienstleistende, Schwerbehinderte, die im Besitz eines entsprechenden
Ausweises sind, Empfänger von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites
Buch (SGB II) und dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), von
Leistungen nach dem Wohngeldgesetz, von Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz und Personen, die Leistungen nach AsylbLG erhalten
Familienkarte mit maximal 2 Erwachsenen und maximal 5 Kindern
Erwachsene in Gruppen von mindestens 20 Personen
Personen des unter 1.2. benannten Personenkreises in Gruppen von mindestens 10 Personen
Betreuungsleistungen
Führungen, Themenführungen (60 bis 90 min)
Museumspädagogische Aktionen innerhalb und außerhalb des Museums
(Kindergartenkinder und Schülergruppen der Schulen des Landkreises
zahlen nur Materialkosten)
Museumspädagogische Aktionen und Vorträge für Erwachsene außerhalb
des Museums (bis maximal 30 Personen)
Kindergeburtstag (bis maximal 15 Personen einschließlich 2 Erwachsener)
Bemessungsgrundlage
Gebühr / Auslagen
Person
4,00 €
Familie
Person
12,00 €
4,00 €
Person
Person
Führung
Person
Aktion
Aktion
Geldautomaten
Benutzung der Eisenbahnanlage
Inbetriebnahme
Reproduktionen
Bilddateien (Zielgröße etwa 18 x 24 cm bei 300 dpi)
4.1.
• Format TIFF auf CD-ROM zum Druck
Stück
•Format JPEG per E-Mail
Stück
Anfertigung von Kopien:
4.2.
• S/W DIN A3
Seite
• S/W DIN A4
Seite
RohScan (ausgenommen sämtliche Musterbücher)
4.3
Stück
Format 20 x 29, 300 dpi
4.4.
Datenablage auf CD oder DVD
Stück
4.5.
Digitaldrucke in Fotoqualität und mit hoher Bildstabilität DIN A 4
Stück
leihweise Überlassung von Diapositiven (Ektachrome) für maximal
4.6.
Stück
4 Monate
4.7.
Ausführung reprographischer Arbeiten durch Dritte
berechnete Kosten
Sonderleistungen (besonderer Aufwand für Verpackung, Versicherung,
4.8.
berechnete Kosten
Beförderung)
5.
Beratung, Recherchen, diverse Leistungen
Erteilung einer aufwändigen mündlichen oder schriftlichen Fachauskunft
5.1.
je angefangene Stunde
und Recherchearbeiten sowie Literaturzusammenstellungen
6.
Anfertigung und Veröffentlichung von Bildmaterial (Foto, Film ect.)
6.1.
Anfertigung von Bildmaterial
Genehmigte Anfertigung von Bildmaterial (Foto, Film ect.) für kommerzielle Rahmengebühr Anfertiund wissenschaftliche Zwecke
gung/Bedeutung
Veröffentlichung von Bildmaterial für kommerzielle und wissen6.2.
schaftliche Zwecke in Printmedien und elektronischen Medien
6.2.1. Einmalige Veröffentlichung mit einer Auflage bis 500 Exemplare
verwendete Vorlage
6.2.2. Einmalige Veröffentlichung mit einer Auflage über 500 Exemplare
verwendete Vorlage
6.2.3. Fachbeiträge in wissenschaftlichen Zeitschriften
verwendete Vorlage
6.2.5 Veröffentlichungen in Filmen und im Fernsehen (ohne Werbung/PR)
verwendete Vorlage
6.2.4.
Veröffentlichungen auf Covern, Buchumschlägen, Deckblättern, Postkarten,
Stickern ect.
6.2.6.
Kommerzielle Nutzung von Bildmaterial im Internet, Download-Angebote,
E-book u.ä.
6.2.7.
Nutzung von Bildmaterial für kommerzielle Werbung (alle Bildträger
mit Werbecharakter) inklusive Internetpräsentation
6,00 €
2,00 €
30,00 €
zzgl. Eintritt
Eintritt
zzgl. Materialkosten
0,50 – 3,00 €
50,00 €
zzgl. Materialkosten
0,50 – 3,00 €
45,00 €
zzgl. Materialkosten
0,50 – 3,00 €
1,00 €
10,00 €
10,00 €
0,40 €
0,20 €
4,00 €
20,00 €
10,00 €
50,00 €
in voller Höhe
in voller Höhe
12,00 €
5,00 € -500,00 €
25,00 €
50,00 €
10,00 €
verwendete Vorlage
150,00 €
verwendete Vorlage
50,00 €
verwendete Vorlage
50,00 €
500,00 €
AMTLICHER TEIL
§2
Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Sonneberg, den 13.03.2014
Landkreis Sonneberg
Zitzmann, Landrätin
Landratsamt Sonneberg
Die Landrätin
Amtliche Bekanntmachung
I. Feststellung der Jahresrechnung 2012 des Landkreises
Sonneberg
Die Jahresrechnung 2012 des Landkreises Sonneberg wurde in
der Sitzung des Kreistages am 26.02.2014 festgestellt und der
Landrätin sowie dem hauptamtlichen und ehrenamtlichen Beigeordneten des Landkreises Sonneberg Entlastung erteilt.
II. Auslegungshinweise
Die Jahresrechnung 2012 liegt in der Zeit vom 31.03.2014 –
11.04.2014 im Landratsamt Sonneberg, Bahnhofstraße 66, Zimmer
237 während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Darüber hinaus wird die Jahresrechnung
2012 gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO bis zur Feststellung der
folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Sonneberg, den 18.03.2014
Zitzmann, Landrätin
Landratsamt Sonneberg
Die Landrätin
Förderung des Ehrenamtes
Es gibt Vieles, das ohne ehrenamtliches Engagement nicht
möglich wäre. Für unser demokratisches Gemeinwesen ist die
Bereitschaft, sich ehrenamtlich zu engagieren eine wesentliche
Säule.
Der Landkreis Sonneberg kann dank der Unterstützung durch die
Thüringer Ehrenamtsstiftung auch in diesem Jahr wieder für den
Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2014 eine finanzielle
Zuwendung als Dank und Anerkennung für geleistete ehrenamtliche
Tätigkeit im Freizeit-, Sport-, Kultur-, Bildungs- oder Sozialbereich
gewähren. Der Landkreis Sonneberg kann in eigener Zuständigkeit
an im Landkreis Sonneberg wirkende Vereine, Verbände sowie
Kirchen und anerkannte Religionsgemeinschaften, Stiftungen,
Initiativgruppen, gemeinnützige Gesellschaften und Körperschaften
des öffentlichen Rechts auf Grund eines Antrages einen Förderbetrag
ausreichen.
Die für die Förderung vorgesehenen Personen müssen ihren
Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Landkreis Sonneberg
haben. Es können auch Personen gefördert werden, deren ehrenamtliches Engagement einen räumlichen, sozialen oder gesellschaftlichen Bezug zum Landkreis Sonneberg aufweist. Auslagenerstattungen und Aufwandsentschädigungen gelten nicht als
Entgelt. Bei den zu fördernden Tätigkeiten muss es sich um eine
unentgeltlich erbrachte Tätigkeit handeln.
Insbesondere sind dies:
– die Tätigkeiten als Übungs- und Organisationsleiter, Ausbilder,
Tutor, Betreuer oder Erzieher,
– Hilfestellung und Betreuung alter, kranker oder behinderter
Menschen,
– außerschulische Betreuung von Kindern und Jugendlichen,
– Betreuung und Begleitung von Arbeitslosen- oder Nichtberufstätigeninitiativen,
– Betreuung und Begleitung von Familiengruppen oder Gruppen
von Alleinerziehenden,
– Betreuung von Aussiedlern, Ausländern oder Asylbewerbern,
– Betreuung Inhaftierter,
– Betreuung von Kriminalitätsopfern,
– Umwelterziehung und -beobachtung, Tierschutzerziehung sowie
ehrenamtliche Naturschutzarbeit,
– Arbeit von Vorständen von Vereinen und Verbänden auf Ortsund Kreisebene,
– Tätigkeiten bei der Freiwilligen Feuerwehr, sofern sie dadurch
keine baren Mittel zusätzlich zur gewährten Aufwandsentschädigung nach der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsordnung
erhalten sowie im Katastrophenschutz,
– Gesundheitsförderung einschließlich Erste-Hilfe-Kurse
Die Gesamtzuwendung ist zweckbestimmt für die Unterstützung
der ehrenamtlichen Tätigkeit insbesondere für:
1. Maßnahmen, die dazu dienen, Menschen für das Ehrenamt zu
gewinnen und zu motivieren, bei der Ausübung des Ehrenamtes
zu unterstützen und diese dauerhaft zu sichern sowie neue
Formen des Ehrenamtes zu fördern,
2. die Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Personen
oder Personengruppen, die ehrenamtliche Tätigkeiten verrichten,
öffentlich ausgezeichnet werden,
3. Würdigungen ehrenamtlich Tätiger, z.B. durch Ehrungen und
Preise,
4. Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von ehrenamtlicher Tätigkeit,
5. Aus-, Fort-und Weiterbildungen, die ihrer ehrenamtlichen
Tätigkeit von Nutzen sind,
6. die Förderung der Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher
Tätigkeit,
7. die Förderung neuer Formen des Ehrenamtes.
Als Grundlage und ein Entscheidungskriterium für die
Vergabe der Mittel erbittet der Landkreis Sonneberg von allen
Antragsberechtigten (Kreisorganisationen sowie Vereinen, die
nicht kreislich organisiert sind) die gemeinnützige ehrenamtliche
Tätigkeiten leisten, eine Zuarbeit entsprechend nachfolgender
Aufstellung:
(I)
1. Name der Organisation/Institution
2. Ansprechpartner mit Anschrift und Telefon
für Nachfragen
3. Anzahl der Orts- / Untergruppen / Vereine
4. Aufgabenfeld
5. Anzahl eingetragener Mitglieder
6. Anzahl der zu Betreuenden (falls zutreffend)
7. Anzahl der ehrenamtlich Tätigen mit Funktion,
Art und Häufigkeit der Tätigkeit
8. Bankverbindung des Antragstellers
(II) Es können außerdem Anträge für konkrete Vorhaben bzw.
Projekte entsprechend des Förderzweckes (s.o. 1. bis 7.) gestellt
werden. Hier ist eine genaue Maßnahmebeschreibung mit Aufschlüsselung der Gesamtkosten und Höhe des benötigten Zuschusses
erforderlich.
Anträge auf Fördermittel sollten bis spätestens 16.05.2014 an
das Landratsamt Sonneberg, Jugend- und Sozialamt, Bahnhofstraße
66, 96515 Sonneberg, gerichtet werden. Auf die Vergabe von
Fördermitteln besteht kein Rechtsanspruch.
Zitzmann, Landrätin
Landratsamt Sonneberg
Die Landrätin
Bekanntmachung über 5 Anträge auf Erteilung von
Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen
AZ: 66-690.500/01/14 und 66-690.500/05/14
Das Landratsamt Sonneberg gibt bekannt, dass der Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverband Sonneberg, PIKO-Platz
1, 96515 Sonneberg 5 Anträge auf Erteilung von Leitungs- und
Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs.4 und Abs.9
Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember
1993 (BGBl. I S. 2182) i.V.m. §§ 1, 6 Sachenrechtsdurchführungsverordnung (SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl.
I S. 3900) zum Eintrag beschränkt persönlicher Dienstbarkeiten
für die folgenden Leitungen und Anlagen gestellt hat:
1.
2.
3.
4.
5.
AZ. 66-690.500/01/14: Trinkwasserversorgungsleitung
DN 100 GGG mit Leitungszubehör (Schieber, Hydrant)
und Abwasserentsorgungsleitung DN 200/300 Stz in der
Straße „Am Wolkenrasen“ und Nähe „Theodor-KörnerStraße“ im Bereich Wolkenrasen in Sonneberg, Gemarkung:
Oberlind, einschließlich eines Schutzstreifens mit einer
Breite von 4 m,
AZ. 66-690.500/02/14: Trinkwasserversorgungsleitung
DN 50 ST mit Leitungszubehör (Schieber) und Abwasserentsorgungsleitung DN 300 B im Wegebereich „Kirchsteig“ in der Ortslage Schichtshöhn/ MengersgereuthHämmern, Gemarkung: Schichtshöhn, einschließlich eines
Schutzstreifens mit einer Breite von 4 m,
AZ. 66-690.500/03/14: Regenwasserleitung DN 200 B
mit Leitungszubehör (Kontrollschächte/Auslauf) für die
„Jagdshofer Straße“ in Judenbach, Gemarkung: Judenbach,
Lage: an der „Jagdshofer Straße“, einschließlich eines
Schutzstreifens mit einer Breite von 4 m,
AZ. 66-690.500/04/14: Abwasserentsorgungsleitung DN
400 B mit Leitungszubehör (Kontrollschacht) Nähe „Oberlinder Straße“ Abzweig „Schießhausstraße“ in Sonneberg,
Gemarkung: Sonneberg, einschließlich eines Schutzstreifens
mit einer Breite von 6 m,
AZ. 66-690.500/05/14: Abwasserentsorgungsleitung DN
300 B mit Leitungszubehör (Kontrollschächte) Nähe
„Effelder Straße“ in Richtung „Quieraustraße“ in Mengersgereuth-Hämmern, Gemarkung: Mengersgereuth,
einschließlich eines Schutzstreifens mit einer Breite von
6 m.
3
Die von den Anlagen (einschließlich der Schutzstreifen) betroffenen
Grundstückseigentümer der Gemarkungen
• Oberlind ( Flurstücke: 1650/149 und 1650/278),
• Schichtshöhn (Flurstück: 96/4),
• Judenbach (Flurstücke: 419/0, 418/3, 415/33 und 868/0),
• Sonneberg (Flurstücke: 2038/5 und 2021/25) und
• Mengersgereuth (Flurstücke: 197/22, 194/18,
205/6, 205/9, 204/4, 192/21, 192/23, 191/18 und 194/19)
können die eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen
innerhalb von 4 Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung
an beim Rechts- und Ordnungsamt im Landratsamt Sonneberg,
Zimmer 245 während der Öffnungszeiten einsehen.
Die untere Wasserbehörde erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen nach Ablauf der Auslegungsfrist gem. § 9
Abs. 4 und 9 GBBerG in Verbindung mit §§ 1, 7 Abs. 4 und 5 SachenR-DV.
Hinweise zur Einlegung von Widersprüchen:
Gemäß § 9 Abs.1 S.1, Abs.9 GBBerG i.V.m. § 1 SachenR-DV ist
von Gesetzes wegen eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit
für alle am 03. Oktober 1990 bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen entstanden.
Die durch Gesetz entstandene beschränkt persönliche Dienstbarkeit
dokumentiert nur den Stand vom 03. Oktober 1990. Alle danach
eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zivilrechtlichen
Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden.
Da die Dienstbarkeit bereits durch Gesetz entstanden ist, kann
ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird.
Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass
die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch
sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht
von einer Leitung betroffen ist oder in anderer Weise als von
dem Unternehmen dargestellt. Wir möchten Sie daher bitten, nur
in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch
zu machen.
Der Widerspruch kann bei der unteren Wasserbehörde im Landratsamt Sonneberg, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg schriftlich
oder zur Niederschrift bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben
werden. Entsprechende Formulare liegen in der Bescheinigungsstelle
(Rechts- und Ordnungsamt, Zimmer 245, Telefon 03675/871
353) bereit.
Sonneberg, den 13.03.2014
Zitzmann, Landrätin
3. Bekanntmachung des Wahlleiters für die Wahl
der Kreistagsmitglieder des Landkreises Sonneberg
am 25. Mai 2014
Bekanntmachung
Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses
für den Landkreis Sonneberg
Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet am
22. April 2014 um 16.30 Uhr
in 96515 Sonneberg, Bahnhofstraße 66,
Landratsamt Sonneberg, großer Sitzungssaal,
statt.
Tagesordnung:
• Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und Erklärungen
zu Listenverbindungen und Beschlussfassung über ihre
Zulassung
Für den Fall, dass in der Sitzung des Wahlausschusses für den
Landkreis Sonneberg am 22.04.2014 Wahlvorschläge und Listenverbindungen ganz oder teilweise aufgrund von Einwendungen
oder von Amts wegen für ungültig erklärt werden, wird der
Wahlausschuss für den Landkreis Sonneberg am 29.04.2014 um
8.00 Uhr in 96515 Sonneberg, Bahnhofstraße 66, Landratsamt
Sonneberg, großer Sitzungssaal, erneut zusammentreffen und
über diese nochmals beschließen.
Ort und Zeitpunkt der Sitzung werden nochmals in der Tagespresse
„Freies Wort“ bekannt gegeben.
Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei.
Sonneberg, den 11.03.2014
Schramm
Wahlleiter für die Wahl der Kreistagsmitglieder des Landkreises
Sonneberg 4
AMTLICHER TEIL
Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverband
Sonneberg
Beschlüsse der 61. (A) Verbandsversammlung des
Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverbandes
Sonneberg vom 07.03.2014
Beschluss-Nr. VV 01/61A/14
Investitionsprogramm des Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverbandes Sonneberg für das Wirtschaftsjahr 2014
Die Verbandsversammlung des Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverbandes Sonneberg beschließt gemäß § 35 Absatz 1
Ziffer 5 der Geschäftsordnung der Verbandsorgane des Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverbandes Sonneberg vom
08.03.2005, das Investitionsprogramm für das Jahr 2014 für die
Bereiche Abwasser und Trinkwasser.
Die im „Sachverhalt“ genannten Kosten sind bindend. Bei Änderungen des Investitionsprogramms ist entsprechend der Geschäftsordnung des Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverbandes vorzugehen.
Sonneberg, den 07.03.2014
gez. Kurtz, Verbandsvorsitzender
(Dienstsiegel)
Beschluss-Nr. VV 02/61A/14
Haushaltssatzung des Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverbandes Sonneberg für das Wirtschaftsjahr 2014
Die Verbandsversammlung des Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverbandes Sonneberg beschließt gemäß § 35 Absatz 1
Ziffer 5 der Geschäftsordnung der Verbandsorgane des Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverbandes Sonneberg vom
08.03.2005, die Haushaltssatzung des Wasserversorgungs- und
Abwasserzweckverbandes Sonneberg für das Wirtschaftsjahr
2014.
Sonneberg, den 07.03.2014
gez. Kurtz, Verbandsvorsitzender
(Dienstsiegel)
Haushaltssatzung
des Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverbandes
Sonneberg für das Wirtschaftsjahr 2014
Aufgrund des § 36 Abs.1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 11. Juni 1992 (GVBl. S. 232)
zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2013 (GVBl- S. 194,
201) i.V. m. §§ 53 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)
i. d. F. der Neubekanntmachung der Thüringer Kommunalordnung
vom 28. Januar 2003 ( GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch
Gesetz vom 28. Oktober 2013 ( GVBl. S. 293,295) erlässt der
Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverband Sonneberg folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2014:
§1
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr
2014 wird hiermit festgesetzt.
1.
Im Erfolgsplan Betriebszweig Trinkwasser werden
die Erträge auf T€
9.110
und die Aufwendungen auf T€
9.110
festgesetzt.
2.
Im Erfolgsplan Betriebszweig Abwasser werden
die Erträge auf T€
9.662
3.
4.
5.
6.
und die Aufwendungen auf T€
9.662
festgesetzt.
Im Vermögensplan Betriebszweig Trinkwasser werden
die Einnahmen auf T€
7.799
und die Ausgaben auf T€
7.799
festgesetzt.
Im Vermögensplan Betriebszweig Abwasser werden
7.954
die Einnahmen auf T€
und die Ausgaben auf T€
7.954
festgesetzt.
Im Investitionsplan Betriebszweig Trinkwasser werden
die Ausgaben auf T€
3.152
festgesetzt.
Im Investitionsplan Betriebszweig Abwasser werden
die Ausgaben auf T€
3.537
festgesetzt.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden
2.033
für den Bereich Trinkwasser €
für den Bereich Abwasser T€
2.087
festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan wird für die
Wasserversorgung auf T€
425
und für die Abwasserentsorgung auf T€ 1.019
festgesetzt.
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird für die
Wasserversorgung auf T€
1.000
1.000
und für die Abwasserentsorgung auf T€
also insgesamt auf T€
2.000
festgesetzt.
§5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft.
Sonneberg, den 19.03.2014
Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverband Sonneberg
Kurtz
Verbandsvorsitzender
(Dienstsiegel)
II.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt für die Dauer ihrer
Gültigkeit und bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die
Entlastung des Verbandsvorsitzenden und der Werkleitung sowie
der Beschlussfassung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr
2014 durch die Verbandsversammlung bei der Geschäftsstelle
des Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverbandes Sonneberg,
PIKO-Platz 1 in 96515 Sonneberg, im Sekretariat 3. OG, innerhalb
der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit. (§ 80 Abs.
3 Satz 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung ThürKO -).
Gleichzeitig wird die Haushaltssatzung in der Zeit vom 31.03.2014
bis 30.04.2014 in der Geschäftsstelle des Wasserversorgungsund Abwasserzweckverbandes Sonneberg, PIKO-Platz 1 in 96515
Sonneberg, im Sekretariat 3. OG, in der Zeit von Montag bis
Mittwoch 09.00-11.30 Uhr und 12.30-15.30 Uhr, Donnerstag
10.00-11.30 Uhr und 12.30-18.00 Uhr und Freitag 09.00-11.30
Uhr zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. (§ 57 Abs. 3 der
Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung - ThürKO -).
III.
Das Landratsamt Sonneberg hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit
Schreiben vom 19.03.2014 die Genehmigung erteilt.
IV.
Vorstehende Haushaltssatzung wurde vom Wasserversorgungsund Abwasserzweckverband am 07.03.2014 beschlossen. Sie
wird hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht.
Sonneberg, den 19.03.2014
Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverband Sonneberg
Kurtz
Verbandsvorsitzender
(Dienstsiegel)
Sparkasse Sonneberg
Die Sparkasse Sonneberg informiert:
Einbehalt von Kirchensteuer / KiSt-Widerspruchsrecht
Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge (z.B.
Zinsen) wird ab dem 01.01.2015 automatisch einbehalten und an
die steuererhebenden Religionsgemeinschaften abgeführt. Zur
Vorbereitung des Kirchensteuerabzugs sind wir gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern
(BZSt) für alle Kunden die Religionszugehörigkeit abzufragen.
Die Abfrage wird erstmalig im Zeitraum vom 01.09. bis 31.12.2014
durchgeführt (Regelabfrage). In bestimmten Fällen sind auch
Abfragen außerhalb dieses Zeitraumes möglich (Anlassabfrage).
Für Angehörige einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft
teilt uns das BZSt das „Kirchensteuerabzugsmerkmal“ (KISTAM)
mit. Das KISTAM gibt Auskunft über Ihre Zugehörigkeit zu
einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft und den gültigen
Kirchensteuersatz.
Sofern Sie die Kirchensteuer nicht von uns, sondern von dem für
Sie zuständigen Finanzamt erheben lassen möchten, können Sie
der Übermittlung Ihres KISTAM widersprechen (Sperrvermerk).
Die Sperrvermerkerklärung müssen Sie auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck beim BZSt einreichen (§ 51a Abs. 2c,
2e Einkommensteuergesetz). Der Vordruck steht auf www.formulare-bfinv.de unter dem Stichwort „Kirchensteuer“ bereit.
Die Sperrvermerkerklärung muss spätestens am 30.06.2014 beim
BZSt eingehen. In diesem Fall sperrt das BZSt bis zu Ihrem
Widerruf die Übermittlung Ihres KISTAM für den aktuellen und
alle folgenden Abfragezeiträume (jeweils 01.09 bis 31.10.). Wir
werden daraufhin keine Kirchensteuer für Sie abführen. Das
BZSt ist gesetzlich verpflichtet, Ihr zuständiges Finanzamt über
die Sperre zu informieren. Ihr Finanzamt wird dabei konkret
über die Tatsache unserer Anfrage und unsere Anschrift informiert.
Das Finanzamt ist gesetzlich gehalten, Sie wegen Ihrer Sperre im
Falle einer Kirchensteuerpflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung aufzufordern.
Ende amtlicher Teil
Der Thüringer Bürgerbeauftragte lädt zum
Sprechtag ins Landratsamt Sonneberg ein
Der Thüringer Bürgerbeauftragte hat die Aufgabe,
die Rechte der Bürger gegenüber den Trägern der
öffentlichen Verwaltung im
Lande zu wahren und die
Bürger im Umgang mit der
Verwaltung zu beraten und
zu unterstützen. Er befasst
sich mit den von den Bürgern an ihn herangetragenen Wünschen, Anliegen
und Vorschlägen (Bürgeranliegen). Im Rahmen dieser Aufgabe hat er insbesondere auf die Beseitigung
bekannt gewordener Mängel hinzuwirken. Darüber
hinaus obliegt ihm die Bearbeitung aller ihm zuge-
leiteten Auskunftsbegehren
und Informationsersuchen.
Er wirkt auf eine einvernehmliche Erledigung der
Bürgeranliegen und die
zweckmäßige Erledigung
sonstiger Vorgänge hin.
Der Bürgerbeauftragte
kann auch von sich aus tätig werden. Sofern der Bürgerbeauftragte nicht zuständig ist, leitet er das
Anliegen auf Wunsch an
die zuständige Stelle weiter.
Der Bürgerbeauftragte
kommt auch in den Landkreis Sonneberg, nämlich
am Dienstag, den 8. April
2014 ab 9:00 Uhr im Zimmer 240 des Landratsamtes Sonneberg (Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg).
Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie, sich
Ihren persönlichen Gesprächstermin unter der Telefon-Nummer 0361/377
1871 zu reservieren. Ebenfalls können Termine für
Gespräche am Dienstsitz
des Bürgerbeauftragten in
Erfurt jederzeit unter der
o. g. Rufnummer vereinbart
werden. Sollte Ihnen eine
persönliche Vorsprache
nicht möglich sein, können
Sie das Büro des Bürgerbeauftragten, auch wie
nachfolgend angeführt, erreichen:
Postanschrift:
Der Bürgerbeauftragte
des Freistaats Thüringen
Herr Dr. Kurt Herzberg
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt
Telefon: 0361/377 1871
Telefax: 0361/377 1872
E-Mail:
buergerbeauftragter
@landtag.thueringen.de
Internet: http://www.bueb.
thueringen.de
VERANSTALTUNGSHINWEIS
Wiedereröffnung des Spielzeugmuseums verschiebt sich auf 14. Juni
NICHTAMTLICHER TEIL
Ende vergangenen Jahres wurden die Bauarbeiten am Erweiterungsbau des Deutschen Spielzeugmuseums Sonneberg vollendet. Er vereint auf kühne und
zugleich zweckmäßige Art und
Weise einen Ausstellungsraum
der preisgekrönten Weltausstellungsgruppe „Thüringer Kirmes“ mit wichtigen Servicefunktionen wie Eingangsbereich,
Kasse, Museumsshop, Garderobe, Sanitärbereich, ein Brandschutzkonzept und einen barrierefreien Zugang.
Weil notwendige Folgearbeiten
nicht während des laufenden
Museumsbetriebs erledigt werden können, wurde die älteste
deutsche Spielzeugsammlung
zum 2. Januar 2014 vorübergehend geschlossen. Geplant
war, bis zum 12. April 2014
den Erweiterungsbau im Innenbereich fertig zustellen.
Aufgrund einer neuen Ausgangslage wird dieser Plan korrigiert, denn in dankenswerter
Weise erlauben vom Freistaat
Thüringen bereitgestellte Fördermittel zusätzlich Maßnahmen. Konkret handelt es sich um
Fördermittel aus dem
Thüringer Ministerium
für Bildung, Wissenschaft und Kultur in
Höhe von rund 100.000
Euro, die dem Museum
Ende Januar 2014 zugesagt wurden. Die
Mittel finden in einem
Modellprojekt gemeinsam mit dem Fachbereich Restaurierung/
Konservierung der
Hochschule für Technik
und Wirtschaft Berlin
Verwendung. Dabei
handelt es sich um
selbsttemperierende Vitrineneinbauten für sensible Ausstellungsstücke in drei Ausstellungsbereichen. Die
Umsetzung dieses wissenschaftlichen Projekts wird nun in Ergänzung zu den ursprünglich geplanten
5
Maßnahmen im Erweiterungsbau durchgeführt. Die Wiedereröffnung des dann in erkennbarem Maße attraktiveren
Museums findet am 14. Juni
2014 statt.
„Dank der zusätzlichen Maßnahmen sind wir in der Lage,
die Erlebnisqualität des Deutschen Spielzeugmuseums binnen weniger Wochen nochmals
zu steigern. Die Besucher dürfen
sich dank der zusätzlichen Fördermittel ab Mitte Juni auf eine
harmonische Gestaltung des
Übergangs zwischen den Gebäudeteilen freuen und auf eine
Aufwertung der bestehenden
ständigen Ausstellung. Auch
schaffen wir die Voraussetzung,
um das Museum in den kommenden Jahren flexibel nach
Haushaltslage der Kooperationspartner weiterzuentwickeln,
denn der ab Juni erreichte Zustand darf durchaus bereits als
deutlich erkennbarer Fortschritt
gewertet werden“, erklärte die
Museumsleiterin Reinhild
Schneider abschließend.
Beratungs- und Gesprächsangebot für Betroffene von SED-Unrecht
Am Dienstag, dem 29. April
2014, findet von 8.30 bis
12.00 Uhr und von 13.00 bis
16.00 Uhr im Rathaus Sonneberg (Bahnhofsplatz 1,
96515 Sonneberg, Sitzungszimmer 27) ein Beratungsund Gesprächstag für Betroffene von SED-Unrecht statt.
Seit 2002 bietet die „Beratungsinitiative“ im Auftrag
des Thüringer Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der
SED-Diktatur regelmäßig Beratungstage an. Ziel dieses
Angebots ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern des
Freistaats Thüringen die
Möglichkeit zu geben, sich
wohnortnah zu den Rehabilitierungsmöglichkeiten nach
den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen und die daran
geknüpften Entschädigungsund Unterstützungsleistungen
für Betroffene und Hinterbliebene zu informieren.
Im Einzelnen beinhaltet dies:
Strafrechtliche Rehabilitierung
ermöglicht die Aufhebung
rechtsstaatswidriger Entscheidungen der DDR-Justiz (z.B.
staatsfeindliche Hetze, Passvergehen / Republikflucht,
Spionage, Wehrdienstverweigerung) und politisch motivierter Verurteilungen mit
überzogenem Strafmaß sowie
gerichtlicher oder behördlicher Entscheidungen zur Freiheitsentziehung außerhalb eines Strafverfahrens, sofern
diese der politischen Verfolgung oder sonstigen sachfremden Zwecken gedient
Das Landesamt für Vermessung
und Geoinformation informiert
Zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige
Wertermittlungen sind nach
bundes- und landesrechtlichen
Bestimmungen selbständige
und unabhängige Gutachterausschüsse zu bilden. Diese
bzw. ihre Geschäftsstellen haben folgende gesetzlich zugewiesene Hauptaufgaben:
• Führung und Auswertung
der Kaufpreissammlung
• Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten
und der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten
• Erstattung von Gutachten
über den Verkehrswert von
bebauten und unbebauten
Grundstücken sowie Rechten
an Grundstücken
Mit den Regelungen der neuen
Thüringer Gutachterausschussverordnung, die im November
2013 in Kraft getreten ist, werden die Verwaltungsstrukturen
gestrafft. Die Anzahl der Gutachterausschüsse wurde von
ehemals 23 auf nur noch neun
Ausschüsse reduziert.
Der Präsident des Landesamtes
für Vermessung und Geoinformation (TLVermGeo), Uwe
Köhler, erklärte in Erfurt:
„Durch die vergrößerten räumlichen Zuständigkeitsbereiche
der Gutachterausschüsse wird
die jeweils zugrundeliegende
Datenbasis für detaillierte
Marktanalysen erweitert. Somit
können die hieraus abgeleiteten
Erkenntnisse zur Erzielung einer hohen Grundstücksmarkttransparenz deutlich sicherer
und aussagefähiger ermittelt
werden. Zusammenfassend
können wir sagen, dass wir
mit deutlich gestrafften Verwaltungsstrukturen eine höhere
Qualität bei der Marktanalyse
anstreben und diese sicherlich
auch erreichen werden.“
Für die neun Gutachterausschüsse wurden durch den Präsidenten Uwe Köhler insgesamt
299 ehrenamtliche Gutachter
bestellt. Am 17. Dezember
2013 bestellte Präsident Uwe
Köhler die Vorsitzenden sowie
die stellvertretenden Vorsitzenden im TLVermGeo persönlich und überreichte ihnen
die Bestellungsurkunden.
Für das Gebiet des Ilm-Kreises
sowie der Landkreise SaalfeldRudolstadt und Sonneberg wurde ein Gutachterausschuss unter Vorsitz von Hans-Jochen
Voigt gebildet. Er hat die Urkunden im Namen von Präsident Uwe Köhler der weiteren
Mitglieder im Gutachterausschuss für das oben genannte
Gebiet kürzlich überreicht. Die
Geschäftsstelle dieses Ausschusses befindet sich im
TLVermGeo, Katasterbereich
Saalfeld, in der Albrecht-Dürer-Straße 3 in 07318 Saalfeld.
Nähere Informationen zu allen
Gutachterausschüssen und deren Arbeiten sind unter
www.gutachterausschuesseth.de zu finden.
Landesamt für Vermessung
und Geoinformation
haben (z.B. Einweisung in
Psychiatrie oder Jugendwerkhof).
Verwaltungsrechtliche
Rehabilitierung
dient der Aufhebung rechtsstaatswidriger Maßnahmen
von DDR-Organen, wenn
diese zu einer gesundheitlichen Schädigung, einem Eingriff in Vermögenswerte oder
einer beruflichen Benachteiligung geführt haben und die
Folgen noch unmittelbar
schwer und unzumutbar für
den Betroffenen fortwirken
(z.B. Zwangsaussiedlung,
Enteignung, Exmatrikulation).
Berufliche Rehabilitierung
zielt auf Nachteilsausgleich
für politisch motivierte Eingriffe in Ausbildung oder Beruf (z.B. Schulverweise bzw.
Nichtzulassung zu einer zum
Abitur führenden Schulausbildung oder Studium, Kündigung, Minderverdienst, Entzug der Gewerbeerlaubnis).
Anträge auf Rehabilitierung
können noch bis zum 31. Dezember 2019 gestellt werden.
Interessenten können das Beratungsangebot ohne Voranmeldung wahrnehmen und
währenddessen auch telefonisch Fragen stellen unter
der Rufnummer 03675/880226. Darüber hinaus besteht
die Möglichkeit zur Antragstellung auf Akteneinsicht in
die Unterlagen der Staatssicherheit bei dem Bundesbeauftragten. Ansprechpartnerinnen sind hier Frau Weinrich und Frau Casper.
Thüringer Engagement-Preis:
Ehrung für das Ehrenamt
Der Thüringer EngagementPreis geht in eine neue Runde:
Zum zweiten Mal lobt die
Thüringer Ehrenamtsstiftung
die mit insgesamt 36.000 Euro
dotierte Auszeichnung aus.
Der Preis wird in acht Kategorien verliehen. Ab sofort
können alle Thüringer sich
bewerben oder ihre Wunschkandidaten nominieren – per
Post oder direkt über die Internetseite www.thueringerengagement-preis.de.
Mit dem Engagement-Preis,
der erstmals 2013 vergeben
wurde, würdigt die Ehrenamtsstiftung bürgerschaftlichen Einsatz in Thüringen.
Ob Einzelperson, Verein oder
Unternehmen, ob Jung oder
Alt: Jeder kann sich ehrenamtlich engagieren – für ein
besseres Miteinander in der
Gesellschaft, für Natur- und
Umweltschutz, für Sport, Kultur und auf vielen anderen
Gebieten.
In sieben Kategorien – „Ein-
zelperson“, „Jugend“, „Senioren“, „Alt und Jung gemeinsam“, „Vereine, Initiativen und Verbände“, „Stiftungen“ sowie „Unternehmen“ ist der Thüringer EngagementPreis mit je 5000 Euro dotiert.
Der Sieger in der Kategorie
„Kommunales Wahlamt“ erhält ein Preisgeld von 1000
Euro. Diese Würdigung ist
für ehrenamtliche Mandatsträger in der Kommunalpolitik
bestimmt.
Bis zum 18. Mai nimmt die
Thüringer Ehrenamtsstiftung
Bewerbungen und Kandidaten-Vorschläge entgegen. Auf
der Internetseite www.thueringer-engagement-preis.de
gibt es dazu ein Nominierungs-Formular. In fünf der
acht Kategorien trifft eine
Jury anschließend die Vorauswahl. Über die Preisträger
können alle Thüringer in einem Online-Voting mitbestimmen; im vergangenen Jahr
gingen mehr als 20.000 Stimmen ein. Die Sieger in den
Kategorien „Unternehmen“,
„Stiftungen“ und „Kommunales Wahlamt“ werden von
der Jury gekürt.
Die Verleihung des Thüringer
Engagement-Preises findet im
Herbst in Erfurt statt. Bei der
ersten Preis-Gala im September 2013 wurden im Erfurter
Collegium maius unter anderem die Bürgerstiftung Weimar, der Feuerwehrverein Rabenäußig, der Schüler Jonas
Pawelski aus Sömmerda, die
Weimarerin Annegret Neumerkel vom Selbsthilfeprojekt
„Lebensumwege e. V.“ sowie
die Agrargenossenschaft Weißensee ausgezeichnet.
Der Thüringer EngagementPreis wird gefördert von mehreren Thüringer Sparkassen
sowie von der Thüringer Aufbaubank. Weitere Informationen gibt es bei der Ehrenamtsstiftung im Internet unter
www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de oder telefonisch
unter 0361/26289841.
6
Danke, Eckard!
Startschuss für den
Deutschen Bürgerpreis
NICHTAMTLICHER TEIL
Deutschlands größter Ehrenamtspreis startet wieder
durch: 2014 steht ganz im
Zeichen von Teilhabe und
Toleranz. Unter dem Motto
„Vielfalt fördern – Gemeinschaft leben!“ würdigt der
Deutsche Bürgerpreis Personen, Projekte und Unternehmer, die mit ihrem freiwilligen Engagement den
Gemeinschaftssinn stärken
und das Miteinander verbessern.
Ob unterschiedliche Nationalitäten, Kulturen und Religionen im Spiel sind, ob es
um Alter, Krankheit, Behinderung, soziale Schwäche
oder verschiedene sexuelle
Identitäten geht: Bürgerschaftliches Engagement erweckt diese Vielfalt unserer
Gesellschaft zum Leben. Es
verbindet Menschen, fördert
den Austausch und macht
unsere Welt bunter und nachhaltiger. Die Initiative „für
mich. für uns. für alle.“ möchte mit dem Deutschen Bürgerpreis 2014 jene Engagierten würdigen, die sich aktiv
für Integration und Inklusion,
für Toleranz und Akzeptanz
vor Ort einsetzen.
„Die 23 Millionen ehrenamtlich tätigen Menschen in
Deutschland schaffen ein lebenswertes, gemeinschaftliches Miteinander. Sie machen
unsere Gesellschaft vielfältig
und zukunftsfähig – das verdient unsere volle Anerkennung“, so Georg Fahrenschon, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Gi-
roverbandes (DSGV) und
Partner der Initiative.
Die Bewerbungsunterlagen
finden Interessierte im Internet unter www.deutscherbuergerpreis.de. Bewerbungsschluss ist der 30. Juni
2014. Die Gewinner des
Deutschen Bürgerpreises werden im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung Ende
des Jahres in Berlin gewürdigt. Die beteiligten Sparkassen und der Deutsche
Sparkassen- und Giroverband
stellen bundesweit Geld- und
Sachpreise in Höhe von mehr
als 400.000 Euro zur Unterstützung der Projekte zur
Verfügung.
Der Deutsche Bürgerpreis
wird in fünf Kategorien verliehen. Bewerber bis 21 Jahre
stehen in der Kategorie U21
im Fokus. Die Kategorie Alltagshelden richtet sich an
vorbildlich engagierte Personen und Projekte unabhängig ihres Alters. Inhaber von
Unternehmen, die persönlich
Verantwortung für die Gemeinschaft übernehmen, können sich in der Kategorie
Engagierte Unternehmer bewerben. Der Preis in der Kategorie Lebenswerk wird für
mindestens 25 Jahre bürgerschaftliches Engagement verliehen. Darüber hinaus wird
mit dem „Video Award“ ein
Online-Publikumspreis ausgelobt.
Weitere Informationen finden
Interessierte unter www.deutscher-buergerpreis.de.
Erfolgreiche Talente
bei „Jugend musiziert“
Am 8. und 9. Februar 2014
fand in Meiningen der Regionalausscheid Südthüringen von „Jugend musiziert“
statt. Am bedeutendsten Musikwettbewerb für Kinder
und Jugendliche Deutschlands nahmen auch in diesem Jahr wieder Schülerinnen und Schüler der Kreismusikschule Sonneberg teil
und stellten erfolgreich ihr
Können unter Beweis, darunter zwei Sängerinnen,
drei Schlagzeuger und ein
Bläserensemble.
Impressum
Wie Musiklehrer Peter Bachmann in einem Schreiben
an Landrätin Christine Zitzmann informiert, nahmen
für das Fach Klavier außerdem vier seiner Schülerinnen
teil. Stolz sei er auf deren
Ergebnisse, denn Sophie
Scheler, Antonia Metzner,
Marianne Reimann und
Franka Sperschneider erhielten von der kompetenten
Jury allesamt das Prädikat
„sehr gut“ und vertraten den
Landkreis Sonneberg in würdiger Art und Weise.
Herausgeber amtlicher
und nichtamtlicher Teil:
Landkreis Sonneberg
Verantwortlich für den amtlichen
und nichtamtlichen Teil:
Landrätin Christine Zitzmann
Redaktion:
Landratsamt Sonneberg
Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Michael Volk
Telefon: 03675/871-560
E-Mail: [email protected]
Nach vielen Jahrzehnten ehrenamtlicher Arbeit schied der
langjährige Kreiswegewart
Eckard Resch auf eigenen
Wunsch und aus Rücksicht auf
seine Gesundheit zum 31. Dezember 2013 aus seinem Amt
aus. Seit 1991 war er als Kreiswegewart für seinen Heimatlandkreis tätig. Vor wenigen
Wochen wurde er von Landrätin
Christine Zitzmann und Weggefährten aus dem Landratsamt
Sonneberg offiziell verabschiedet und herzlich für seine unermüdliche Tätigkeit bedankt.
Da er ein überaus bekannter
und geschätzter „Macher“ in
den Bereichen Freizeit, Tourismus und kreisliche Infrastruktur war, wird an dieser
Stelle mit großem Dank und
aufrichtiger Anerkennung auf
sein bewegtes und vom Ehrenamt geprägtes Wirken zurückgeblickt.
1934 in Fehrenbach geboren,
verschlug Familie Resch die
Tätigkeit in der Porzellanindustrie nach Blechhammer.
Auch der junge Eckard blieb
mit der Porzellanindustrie verbunden, erlernte den Elektrikerberuf und wurde später
Meister in den Elektrokeramischen Werken Sonneberg
(EKS). 1963 „eckte“ er an,
weil er mit anderen an einem
Sitzstreik für mehr Lohn beteiligt war. Er wurde als Meister
abgesetzt, aber 1964 holte man
ihn wieder, denn es wurden
Lehrmeister gebraucht. 1986
wechselte er in die Qualitätskontrolle, danach in verschiedene Unternehmen der Region.
Die Wende setzte den Schlusspunkt des beruflichen Werdegangs von Eckard Resch, aber
lange nicht den Schlusspunkt
für seinen Tatendrang.
„Ein Leben voller Ehrenamt“
– so oder so ähnlich könnte
die Biografie Eckard Reschs
getrost betitelt werden, denn
seine vielfältigen Talente setzte
das mittlerweile in SonnebergSteinbach beheimatete Original
frühzeitig ein. Zunächst ab
1947 im Musikverein Blechhammer aktiv, singt er seit
1949 im Steinbacher Männerchor mit. Auch schreibt er seine
Alltagserlebnisse hin und wieder in Liedern und Gedichten
nieder und pflegt die Mundart
seiner Heimat. Verschrieben
hatte er sich in jungen Jahren
auch dem Feuerwehrwesen und
dem Sport. Bis 1961 war er in
Schüler-, Jugend- und Männermannschaften aktiv und von
1972 bis 1976 Übungsleiter
Fußball der Föritzer Jugendmannschaften, die unter ihm
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Kreismeister und Spartakiadesieger wurden.
Seine Liebe zum Laufen und
zur Natur lebte er in den 1970er
Jahren in zahlreichen Marathon-Läufen der Region aus.
Den Gutsmuths-RennsteiglaufVerein hat er gar mitbegründet.
An 23 Rennsteigläufen war er
persönlich beteiligt und schaffte
es einmal sogar auf einen vierten Platz bei den Thüringenmeisterschaften im Marathon.
Heute bilanziert er insgesamt
55 Marathon-Läufe und Läufe
über 30 Kilometer mit und
ohne Skier. Kein Wunder also,
dass er 1979 zu den Mitbegründern des Deutschen Verbandes für Wanderer, Bergsteiger und Orientierungslauf
(DWBO) im damaligen Bezirk
Suhl gehörte. Hier war Eckard
Resch für den Freizeit- und
Erholungssport zuständig, das
Wandern inklusive. Auch hier
„eckte“ er wieder an. In einigen
Büttenreden hatte er auch die
SED indirekt aufs Korn genommen und wurde 1984 beim
DWBO abgesetzt.
Im Jahr 1991 berief ihn Landrat
Detlef Weise zum ehrenamtlichen Kreisheimatpfleger des
Landkreises Sonneberg und
lebte diese Funktion ohne Un-
terbrechung auch unter Landrat
Reiner Sesselmann und Landrätin Christine Zitzmann. Eine
seiner Aufgabenschwerpunkte
nach der Wiedervereinigung
war das ehemalige Sperrgebiet
an der innerdeutschen Grenze,
das man für Wanderer wieder
erschloss. Es gab viel zu tun,
um die großen, vom Grenzregime in weiten Teilen abgeriegelten Bereiche des Kreises
wieder für Einheimische und
Gäste erlebbar zu machen. Ge-
an das überregionale WegeNetz und der Zertifizierung
stets mit Rat und Tat zur Seite.
meinsam mit Michael Häfner
vom Landratsamt und in enger
Absprache mit den hiesigen
Touristikern wurden Werkstätten aufgebaut in denen über
die Jahre 290 Frauen und Männer über Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes beschäftigt
waren und sich um Wanderwege, Wegweiser und Schutzhütten kümmerten. In dieser
Zeit wurde der Grundstein für
die rund 960 Kilometer Wanderwege und 500 Kilometer
Radwege gelegt, die es heute
im Landkreis Sonneberg gibt.
Am Herzen lagen ihm auch
die thematischen Wanderwege
wie der Sechs-Kuppen-Steig,
der Wanderweg entlang des
Grünen Bands oder zuletzt der
Luther-Weg. Hier stand er von
der Planung über die Umsetzung bis hin zur Anbindung
Eckpunkten und Orten zu erfassen. Geschätzt 36.000 Kilometer legte er per Rad zurück
und hat so wohl schon zweimal
die Erde umrundet. Die Aufwandsentschädigung als Kreiswegewart hat angesichts seines
enormen persönlichen Engagements eher symbolischen
Wert.
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Redaktionsschluss:
Nach 23 Jahren als Kreiswegewart ist es logisch, dass Eckard Resch den Landkreis Sonneberg wohl so gut kennt, wie
die sprichwörtliche Westentasche. Da viele Wege nicht mit
dem Auto befahrbar sind, fuhr
sie Eckard Resch zumeist mit
dem Fahrrad ab, um die Kilometer zwischen den einzelnen
Seit 1991 hat Eckard Resch
wie kaum ein anderer das Wanderwegenetz der Region geprägt. Der Landkreis Sonneberg
ist ihm zu großem Dank verpflichtet. Am 4. August 2014
wird er 80 Jahre alt und daher
war die Zeit reif, kürzer zu treten. Den Rucksack aber wird
er nicht an den Nagel hängen.
Gewandert wird weiter, wie er
betont. Für ausreichend Wege
hat er ja gesorgt.
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