des Landkreises Sonneberg
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Amtsblatt des Landkreises Sonneberg 29. März 2014 Ausstellungseröffnung der Wefa in der Galerie „Notwehr“ Am Freitag, dem 4. April 2014, wird in der Galerie „Notwehr“ in Sonneberg um 19.30 Uhr eine neue Ausstellung eröffnet. Unter dem Titel „Mittendrin“ werden Gemälde und Fotografien zu sehen sein, die im Rahmen eines Kunstworkshops für Menschen mit Behinderung entstanden sind. Die präsentierten Kunstwerke stammen von den Beschäftigten der Werkstatt für angepasste Arbeit (Wefa) in Sonneberg. Osterwanderung rund um die Schaumburg Die Tourist-Information Schalkau lädt am Ostersonntag, dem 20. April 2014 ein zur traditionellen Osterwanderung auf dem „Erlebniswanderweg rund um die Schaumburg“. Treffpunkt der 2,5 Kilometer langen Wanderung ist um 14.00 Uhr am Schießhausplatz Schalkau. Begleitet von ausgebildeten Naturführern und einem „echten“ Osterhasen lernen die Teilnehmer die Natur besser kennen und kommen spielerisch mit der Heimatgeschichte in Berührung. Für die jüngsten Teilnehmer wird die Suche nach den Ostereiern zu einem ganz besonderen Erlebnis. Auf der Ruine Schaumburg angekommen, werden alle Teilnehmer mit einem herrlichen Panoramablick und einer Stärkung in der Domäne belohnt. Die Teilnahmegebühr beträgt 3,00 Euro (Kinder frei). Es wird um Anmeldung bei der Tourist-Information Schalkau unter Telefon 036766/82234 oder per EMail unter [email protected] gebeten. Neue Ausstellung im Landratsamt Sonneberg Im Landratsamt wurde am 20. März 2014 die Ausstellung „Zirkus ohne Tiere!“ eröffnet. Sie widmet sich der oftmals nicht artgerechten Haltung von Zirkustieren und soll zum Nachdenken anregen. Initiatoren sind die Mitglieder der Ortsgruppe Thüringen der Tierschutzorganisation „Animal Rights Watch“ unter Vorsitz von Ulrike Wittmann aus der Gemeinde Föritz. Laut ihren Angaben gibt es in Deutschland über 300 fahrende Zirkusunternehmen, die rund 5.000 Tiere besitzen. Was für viele Menschen ein großer Spaß ist, sei für die Zirkustiere eine enorme Belastung, die mit ihrem natürlichen Verhalten nichts zu tun habe. Die Ausstellung ist bis 20. Mai 2014 im 4. Obergeschoss des Landratsamtes Sonneberg während der behördlichen Öffnungszeiten für jedermann zugänglich. 25. Jahrgang, Ausgabe 3/2014 Baubeginn der Ortsdurchfahrt Lauscha Grundschule Lauscha Ernstthal und Lauscha Grundschule Steinheid Sonneberg bis Steinach 705UmK Sonneberg über Steinheid bis Neuhaus 705UmH Neuhaus über Steinheid bis Sonneberg Lauscha und Ernstthal ?*(+H)*B/K@'+E'@2+$L)E' *(+%,'(E W9$$G *(+%,'(E P('$'8Q *(+%,'(E MU&&9$K)(&V *(+%,'(E -(#=?)(%'U&&9 *(+%,'(E T=9#HU')9 *(+%,'(E J'8#$%&#(79 ?*(+H)*B/%IJJE'@2 *(+%,'(E I,'+)'()&9%&9))9 *(+%,'(E J'8#$%&#(79 *(+%,'(E T#&%(+%?($? 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UV)R+-W YZ)M+-[ 5 B5&#'<!*+$%#'< 5 5 5 % M 6 K &4+ 3; K %& '& SA30 R:$+ 6$++&:$+< *$+%$&#'=$& ;%: YZ)M+-[ "Q$()#:;+4&& 4 im Landratsamt Sonneberg wird auf Initiative von Herrn Dr. Manfred Franke in Kürze eine Ausstellung von Schülerarbeiten zum vergangenen Lungentag präsentiert. Ausgestellt werden Plakate, Schautafeln, Bildergeschichten, Mappen und Objekte, die von Schülerinnen und Schülern der 9. Klassen anlässlich des Lungentags im Jahr 2013 gefertigt wurden. =D% M(%9$&'() . 4 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, :"7"" 41/4B 41/1@ 4A/0A 4A/1@ 42/1@ :97:< :97": :"7= :"7": :87=! :87": 5 3 Information der Sparkasse 4 Sonneberg-Steinach-Neuhaus >?(?)@5 !"#$% 5 5 5 2345&'(()*)+, 5 & M 40/AB 40/A3 40/A@ 46/55 46/54 46/50 46/56 46/51 46/5A 46/52 :>7! 46/53 46/5@ 46/45 :>7:= 46/46 46/41 46/4A 46/42 46/4B 46/43 46/4@ 46/05 :>7=: 0/ 46/6B 46/1@ :>7>< :>7": 5 2. 7 0 3 5 B6&#'=!*+$%#'= / 2 705UmH Neuhaus-Steinach-Sonneberg . 1 3 Wahlbekanntmachung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mK 705UmK Bekanntmachung Feststellung der Jahresrechnung 2012 Bekanntmachung über 5 Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagen3 rechtsbescheinigungen 2 705UmR 705UmR 2 Bekanntmachung Förderung des Ehrenamtes 3 2 Neuhaus-Ernstthal-Lauscha-Ernstthal-Neuhaus ,-./0122'3'45 Alle geänderten Fahrpläne sind zudem im Internet unter www.ovg-son.de veröffentlicht. 1 705UmR Lauscha und Ernstthal ?@2@'A/ !"#$% Auskunft zu diesen Änderungen erhalten Sie im Servicebüro der OVG unter Telefon 03675/ 702550 oder unter 03675/ 75290. 4 1 705UmK Neuhaus und Steinheid 705UmK Ab dem Beginn der Vollsperrung der Ortsdurchfahrt Lauscha am 7. April 2014 tritt der Umleitungsfahrplan der Linie 705 in Kraft. In diesem Zusammenhang werden auch einige Änderungen in den Linien 501 (hier z. B. der Wegfall der Fahrten 5; 9; 11 Kleinbusfahrten von Neuhaus nach Steinheid und zurück); A2; A3 und 706 wirksam. 705UmK Haushaltssatzung Änderung der Gebühren- und Verwaltungskostensatzung Spielzeugmuseum 2 4 705UmH Lauscha, Ernstthal, Neuhaus Schulen Neuhaus am Rennweg Fahrt 705UmH Lauscha und Ernstthal Schulen Sonneberg Linie 705UmK Sonneberg bis Steinach Regelschule Steinach Umleitungsfahrplan der OVG während der Vollsperrung Lauscha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von Schule Bis einschließlich 6. April 2014 ist eine Durchfahrung des Bereiches der künftigen Baustelle ab Ortseingang Lauscha bis Wiesleinsmühle noch möglich. Ab dem 7. April 2014 bis voraussichtlich Ende November diesen Jahres ist die Landesstraße im ersten Bauabschnitt wie bereits angekündigt voll gesperrt, die Bushaltestelle Unterlauscha wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr bedient. Die ab 7. April 2014 erforderliche Umleitung in Richtung Neuhaus am Rennweg und weiterführend wird entsprechend ausgewiesen. 2345,-..'/'01 Amtlicher Teil Schülerinnen und Schüler finden die geänderten Schulanfahrten im Umleitungsfahrplan mit Hilfe der folgenden Übersicht: Am 31. März 2014 wird mit den Arbeiten zur Einrichtung der Baustelle zur grundhaften Sanierung der Ortsdurchfahrt Lauscha (Landesstraße 1149) begonnen. 705UmR Inhaltsverzeichnis 5 Der jährlich durchgeführte Lungentag ist eine Informationsveranstaltung des Facharztzentrums Sonneberg in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt Südthüringen. Unterstützt wird sie durch das Landratsamt Sonneberg, die Stadt Sonneberg, Krankenkassen und Pharmafirmen. An der zentralen Veranstaltung zum Lungentag nehmen jährlich rund 200 Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Sonneberg teil. Gemeinsam mit Herrn Dr. Manfred Franke und seinen Mitstreitern möchte ich Sie daher herzlich am Dienstag, dem 8. April 2014 um 15.00 Uhr in das Landratsamt Sonneberg (Foyer 1. OG) zur Eröffnung der Ausstellung einladen! Ihre Landrätin Christine Zitzmann 2 AMTLICHER TEIL Haushaltssatzung des Landkreises Sonneberg für das Haushaltsjahr 2014 Auf der Grundlage des § 114 i.V.m. § 55 der Kommunalordnung für das Land Thüringen erlässt der Landkreis Sonneberg folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt, er schließt im und im ab. Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und in den Ausgaben mit 62.487.620 Euro Vermögenshaushalt in den Einnahmen und in den Ausgaben mit 5.791.420 Euro Sonneberg, 20.03.2014 Landkreis Sonneberg Zitzmann, Landrätin 1. Satzung zur Änderung der Gebühren- und Verwaltungskostensatzung des Deutschen Spielzeugmuseums Auf der Grundlage der §§ 97 Abs. 2, 98 und 99 der Thüringer Kommunalordnung i.d.F. der Bekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28.10.2013 (GVBl. S. 293), der §§ 1, 2, 10-12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes i.d.F. der Bekanntmachung vom 19.09.2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.03.2011 (GVBl. S. 61) und § 8 der Satzung des Deutschen Spielzeugmuseums Sonneberg vom 07.09.2011 hat der Kreistag des Landkreises Sonneberg in seiner Sitzung am 26.02.2014 folgende Satzung zur Änderung der Gebühren- und Verwaltungskostensatzung des Deutschen Spielzeugmuseums beschlossen: §2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 622.200 Euro festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 315.000 Euro festgesetzt §4 Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs, der nach § 25 ff des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes umzulegen ist, wird für das Haushaltsjahr 2014 auf 19.230.050 Euro (Umlagesoll) festgesetzt. Die Kreisumlage wird in von-Hundert-Sätzen aus den vom Thüringer Landesamt für Statistik festgestellten vorläufigen Umlagegrundlagen lt. § 25 Abs. 4 ThürFAG bemessen: Steuerkraftmesszahl 28.149.662,26 Euro 13.849.600,20 Euro Schlüsselzuweisungen Finanzausgleichsumlage ./. 336.110,92 Euro -----------------------------------------------------------Umlagegrundlagen 41.663.151,53 Euro =================================== Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird einheitlich auf 46,156 v.H. der vorläufigen Umlagegrundlagen festgesetzt. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite des Landkreises zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 5.000.000 Euro festgesetzt. §6 Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt. §7 Diese Haushaltssatzung tritt am 01.Januar 2014 in Kraft. Sonneberg, 20.03.2014 Landkreis Sonneberg Zitzmann, Landrätin geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Dienstsiegel II. Beschluss- und Genehmigungsvermerk Die Haushaltssatzung des Landkreises Sonneberg für das Haushaltsjahr 2014 wurde in der Sitzung des Kreistages am 26.02.2014 beschlossen und ordnungsgemäß beim Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar angezeigt. Gemäß §§ 114. 118 Abs. 2 und 123 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) sowie § 25 Abs. 5 Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG) erfolgte die rechtsaufsichtliche Genehmigung mit Schreiben vom 18.03.2014. Nach §§ 57 Abs. 3 und 114 ThürKO kann die Haushaltssatzung 2014 öffentlich bekannt gemacht werden. III. Hinweise in der öffentlichen Bekanntmachung Die Haushaltssatzung 2014 und der Haushaltsplan 2014 liegen in der Zeit vom 31.03.2014 bis 11.04.2014 beim Landratsamt Sonneberg, Bahnhofstraße 66, Zimmer 236 während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Darüber hinaus wird der Haushaltsplan 2014 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem Landkreis §1 Die Anlage „Gebühren- und Verwaltungskostentabelle Museum und Bibliothek“ zur Gebühren- und Verwaltungskostensatzung des Deutschen Spielzeugmuseum wird wie folgt geändert: Anlage: Gebühren- und Verwaltungskostentabelle Museum und Bibliothek Nr. 1. 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 2. 2.1. 2.2. 2.3. 2.4. 3. 3.1. 4. Gegenstand Eintrittspreise Museum Erwachsene Kinder ab 3 Jahren, Schüler, Auszubildende, Studenten, Bundesfreiwilligendienstleistende, Schwerbehinderte, die im Besitz eines entsprechenden Ausweises sind, Empfänger von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) und dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz, von Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz und Personen, die Leistungen nach AsylbLG erhalten Familienkarte mit maximal 2 Erwachsenen und maximal 5 Kindern Erwachsene in Gruppen von mindestens 20 Personen Personen des unter 1.2. benannten Personenkreises in Gruppen von mindestens 10 Personen Betreuungsleistungen Führungen, Themenführungen (60 bis 90 min) Museumspädagogische Aktionen innerhalb und außerhalb des Museums (Kindergartenkinder und Schülergruppen der Schulen des Landkreises zahlen nur Materialkosten) Museumspädagogische Aktionen und Vorträge für Erwachsene außerhalb des Museums (bis maximal 30 Personen) Kindergeburtstag (bis maximal 15 Personen einschließlich 2 Erwachsener) Bemessungsgrundlage Gebühr / Auslagen Person 4,00 € Familie Person 12,00 € 4,00 € Person Person Führung Person Aktion Aktion Geldautomaten Benutzung der Eisenbahnanlage Inbetriebnahme Reproduktionen Bilddateien (Zielgröße etwa 18 x 24 cm bei 300 dpi) 4.1. • Format TIFF auf CD-ROM zum Druck Stück •Format JPEG per E-Mail Stück Anfertigung von Kopien: 4.2. • S/W DIN A3 Seite • S/W DIN A4 Seite RohScan (ausgenommen sämtliche Musterbücher) 4.3 Stück Format 20 x 29, 300 dpi 4.4. Datenablage auf CD oder DVD Stück 4.5. Digitaldrucke in Fotoqualität und mit hoher Bildstabilität DIN A 4 Stück leihweise Überlassung von Diapositiven (Ektachrome) für maximal 4.6. Stück 4 Monate 4.7. Ausführung reprographischer Arbeiten durch Dritte berechnete Kosten Sonderleistungen (besonderer Aufwand für Verpackung, Versicherung, 4.8. berechnete Kosten Beförderung) 5. Beratung, Recherchen, diverse Leistungen Erteilung einer aufwändigen mündlichen oder schriftlichen Fachauskunft 5.1. je angefangene Stunde und Recherchearbeiten sowie Literaturzusammenstellungen 6. Anfertigung und Veröffentlichung von Bildmaterial (Foto, Film ect.) 6.1. Anfertigung von Bildmaterial Genehmigte Anfertigung von Bildmaterial (Foto, Film ect.) für kommerzielle Rahmengebühr Anfertiund wissenschaftliche Zwecke gung/Bedeutung Veröffentlichung von Bildmaterial für kommerzielle und wissen6.2. schaftliche Zwecke in Printmedien und elektronischen Medien 6.2.1. Einmalige Veröffentlichung mit einer Auflage bis 500 Exemplare verwendete Vorlage 6.2.2. Einmalige Veröffentlichung mit einer Auflage über 500 Exemplare verwendete Vorlage 6.2.3. Fachbeiträge in wissenschaftlichen Zeitschriften verwendete Vorlage 6.2.5 Veröffentlichungen in Filmen und im Fernsehen (ohne Werbung/PR) verwendete Vorlage 6.2.4. Veröffentlichungen auf Covern, Buchumschlägen, Deckblättern, Postkarten, Stickern ect. 6.2.6. Kommerzielle Nutzung von Bildmaterial im Internet, Download-Angebote, E-book u.ä. 6.2.7. Nutzung von Bildmaterial für kommerzielle Werbung (alle Bildträger mit Werbecharakter) inklusive Internetpräsentation 6,00 € 2,00 € 30,00 € zzgl. Eintritt Eintritt zzgl. Materialkosten 0,50 – 3,00 € 50,00 € zzgl. Materialkosten 0,50 – 3,00 € 45,00 € zzgl. Materialkosten 0,50 – 3,00 € 1,00 € 10,00 € 10,00 € 0,40 € 0,20 € 4,00 € 20,00 € 10,00 € 50,00 € in voller Höhe in voller Höhe 12,00 € 5,00 € -500,00 € 25,00 € 50,00 € 10,00 € verwendete Vorlage 150,00 € verwendete Vorlage 50,00 € verwendete Vorlage 50,00 € 500,00 € AMTLICHER TEIL §2 Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Sonneberg, den 13.03.2014 Landkreis Sonneberg Zitzmann, Landrätin Landratsamt Sonneberg Die Landrätin Amtliche Bekanntmachung I. Feststellung der Jahresrechnung 2012 des Landkreises Sonneberg Die Jahresrechnung 2012 des Landkreises Sonneberg wurde in der Sitzung des Kreistages am 26.02.2014 festgestellt und der Landrätin sowie dem hauptamtlichen und ehrenamtlichen Beigeordneten des Landkreises Sonneberg Entlastung erteilt. II. Auslegungshinweise Die Jahresrechnung 2012 liegt in der Zeit vom 31.03.2014 – 11.04.2014 im Landratsamt Sonneberg, Bahnhofstraße 66, Zimmer 237 während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Darüber hinaus wird die Jahresrechnung 2012 gemäß § 80 Abs. 4 ThürKO bis zur Feststellung der folgenden Jahresrechnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Sonneberg, den 18.03.2014 Zitzmann, Landrätin Landratsamt Sonneberg Die Landrätin Förderung des Ehrenamtes Es gibt Vieles, das ohne ehrenamtliches Engagement nicht möglich wäre. Für unser demokratisches Gemeinwesen ist die Bereitschaft, sich ehrenamtlich zu engagieren eine wesentliche Säule. Der Landkreis Sonneberg kann dank der Unterstützung durch die Thüringer Ehrenamtsstiftung auch in diesem Jahr wieder für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2014 eine finanzielle Zuwendung als Dank und Anerkennung für geleistete ehrenamtliche Tätigkeit im Freizeit-, Sport-, Kultur-, Bildungs- oder Sozialbereich gewähren. Der Landkreis Sonneberg kann in eigener Zuständigkeit an im Landkreis Sonneberg wirkende Vereine, Verbände sowie Kirchen und anerkannte Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Initiativgruppen, gemeinnützige Gesellschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Grund eines Antrages einen Förderbetrag ausreichen. Die für die Förderung vorgesehenen Personen müssen ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Landkreis Sonneberg haben. Es können auch Personen gefördert werden, deren ehrenamtliches Engagement einen räumlichen, sozialen oder gesellschaftlichen Bezug zum Landkreis Sonneberg aufweist. Auslagenerstattungen und Aufwandsentschädigungen gelten nicht als Entgelt. Bei den zu fördernden Tätigkeiten muss es sich um eine unentgeltlich erbrachte Tätigkeit handeln. Insbesondere sind dies: – die Tätigkeiten als Übungs- und Organisationsleiter, Ausbilder, Tutor, Betreuer oder Erzieher, – Hilfestellung und Betreuung alter, kranker oder behinderter Menschen, – außerschulische Betreuung von Kindern und Jugendlichen, – Betreuung und Begleitung von Arbeitslosen- oder Nichtberufstätigeninitiativen, – Betreuung und Begleitung von Familiengruppen oder Gruppen von Alleinerziehenden, – Betreuung von Aussiedlern, Ausländern oder Asylbewerbern, – Betreuung Inhaftierter, – Betreuung von Kriminalitätsopfern, – Umwelterziehung und -beobachtung, Tierschutzerziehung sowie ehrenamtliche Naturschutzarbeit, – Arbeit von Vorständen von Vereinen und Verbänden auf Ortsund Kreisebene, – Tätigkeiten bei der Freiwilligen Feuerwehr, sofern sie dadurch keine baren Mittel zusätzlich zur gewährten Aufwandsentschädigung nach der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsordnung erhalten sowie im Katastrophenschutz, – Gesundheitsförderung einschließlich Erste-Hilfe-Kurse Die Gesamtzuwendung ist zweckbestimmt für die Unterstützung der ehrenamtlichen Tätigkeit insbesondere für: 1. Maßnahmen, die dazu dienen, Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen und zu motivieren, bei der Ausübung des Ehrenamtes zu unterstützen und diese dauerhaft zu sichern sowie neue Formen des Ehrenamtes zu fördern, 2. die Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Personen oder Personengruppen, die ehrenamtliche Tätigkeiten verrichten, öffentlich ausgezeichnet werden, 3. Würdigungen ehrenamtlich Tätiger, z.B. durch Ehrungen und Preise, 4. Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von ehrenamtlicher Tätigkeit, 5. Aus-, Fort-und Weiterbildungen, die ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit von Nutzen sind, 6. die Förderung der Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit, 7. die Förderung neuer Formen des Ehrenamtes. Als Grundlage und ein Entscheidungskriterium für die Vergabe der Mittel erbittet der Landkreis Sonneberg von allen Antragsberechtigten (Kreisorganisationen sowie Vereinen, die nicht kreislich organisiert sind) die gemeinnützige ehrenamtliche Tätigkeiten leisten, eine Zuarbeit entsprechend nachfolgender Aufstellung: (I) 1. Name der Organisation/Institution 2. Ansprechpartner mit Anschrift und Telefon für Nachfragen 3. Anzahl der Orts- / Untergruppen / Vereine 4. Aufgabenfeld 5. Anzahl eingetragener Mitglieder 6. Anzahl der zu Betreuenden (falls zutreffend) 7. Anzahl der ehrenamtlich Tätigen mit Funktion, Art und Häufigkeit der Tätigkeit 8. Bankverbindung des Antragstellers (II) Es können außerdem Anträge für konkrete Vorhaben bzw. Projekte entsprechend des Förderzweckes (s.o. 1. bis 7.) gestellt werden. Hier ist eine genaue Maßnahmebeschreibung mit Aufschlüsselung der Gesamtkosten und Höhe des benötigten Zuschusses erforderlich. Anträge auf Fördermittel sollten bis spätestens 16.05.2014 an das Landratsamt Sonneberg, Jugend- und Sozialamt, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg, gerichtet werden. Auf die Vergabe von Fördermitteln besteht kein Rechtsanspruch. Zitzmann, Landrätin Landratsamt Sonneberg Die Landrätin Bekanntmachung über 5 Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen AZ: 66-690.500/01/14 und 66-690.500/05/14 Das Landratsamt Sonneberg gibt bekannt, dass der Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverband Sonneberg, PIKO-Platz 1, 96515 Sonneberg 5 Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs.4 und Abs.9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182) i.V.m. §§ 1, 6 Sachenrechtsdurchführungsverordnung (SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900) zum Eintrag beschränkt persönlicher Dienstbarkeiten für die folgenden Leitungen und Anlagen gestellt hat: 1. 2. 3. 4. 5. AZ. 66-690.500/01/14: Trinkwasserversorgungsleitung DN 100 GGG mit Leitungszubehör (Schieber, Hydrant) und Abwasserentsorgungsleitung DN 200/300 Stz in der Straße „Am Wolkenrasen“ und Nähe „Theodor-KörnerStraße“ im Bereich Wolkenrasen in Sonneberg, Gemarkung: Oberlind, einschließlich eines Schutzstreifens mit einer Breite von 4 m, AZ. 66-690.500/02/14: Trinkwasserversorgungsleitung DN 50 ST mit Leitungszubehör (Schieber) und Abwasserentsorgungsleitung DN 300 B im Wegebereich „Kirchsteig“ in der Ortslage Schichtshöhn/ MengersgereuthHämmern, Gemarkung: Schichtshöhn, einschließlich eines Schutzstreifens mit einer Breite von 4 m, AZ. 66-690.500/03/14: Regenwasserleitung DN 200 B mit Leitungszubehör (Kontrollschächte/Auslauf) für die „Jagdshofer Straße“ in Judenbach, Gemarkung: Judenbach, Lage: an der „Jagdshofer Straße“, einschließlich eines Schutzstreifens mit einer Breite von 4 m, AZ. 66-690.500/04/14: Abwasserentsorgungsleitung DN 400 B mit Leitungszubehör (Kontrollschacht) Nähe „Oberlinder Straße“ Abzweig „Schießhausstraße“ in Sonneberg, Gemarkung: Sonneberg, einschließlich eines Schutzstreifens mit einer Breite von 6 m, AZ. 66-690.500/05/14: Abwasserentsorgungsleitung DN 300 B mit Leitungszubehör (Kontrollschächte) Nähe „Effelder Straße“ in Richtung „Quieraustraße“ in Mengersgereuth-Hämmern, Gemarkung: Mengersgereuth, einschließlich eines Schutzstreifens mit einer Breite von 6 m. 3 Die von den Anlagen (einschließlich der Schutzstreifen) betroffenen Grundstückseigentümer der Gemarkungen • Oberlind ( Flurstücke: 1650/149 und 1650/278), • Schichtshöhn (Flurstück: 96/4), • Judenbach (Flurstücke: 419/0, 418/3, 415/33 und 868/0), • Sonneberg (Flurstücke: 2038/5 und 2021/25) und • Mengersgereuth (Flurstücke: 197/22, 194/18, 205/6, 205/9, 204/4, 192/21, 192/23, 191/18 und 194/19) können die eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen innerhalb von 4 Wochen vom Tag dieser Bekanntmachung an beim Rechts- und Ordnungsamt im Landratsamt Sonneberg, Zimmer 245 während der Öffnungszeiten einsehen. Die untere Wasserbehörde erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen nach Ablauf der Auslegungsfrist gem. § 9 Abs. 4 und 9 GBBerG in Verbindung mit §§ 1, 7 Abs. 4 und 5 SachenR-DV. Hinweise zur Einlegung von Widersprüchen: Gemäß § 9 Abs.1 S.1, Abs.9 GBBerG i.V.m. § 1 SachenR-DV ist von Gesetzes wegen eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit für alle am 03. Oktober 1990 bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen entstanden. Die durch Gesetz entstandene beschränkt persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 03. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden. Da die Dienstbarkeit bereits durch Gesetz entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen ist oder in anderer Weise als von dem Unternehmen dargestellt. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Der Widerspruch kann bei der unteren Wasserbehörde im Landratsamt Sonneberg, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg schriftlich oder zur Niederschrift bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen in der Bescheinigungsstelle (Rechts- und Ordnungsamt, Zimmer 245, Telefon 03675/871 353) bereit. Sonneberg, den 13.03.2014 Zitzmann, Landrätin 3. Bekanntmachung des Wahlleiters für die Wahl der Kreistagsmitglieder des Landkreises Sonneberg am 25. Mai 2014 Bekanntmachung Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses für den Landkreis Sonneberg Die öffentliche Sitzung des Wahlausschusses findet am 22. April 2014 um 16.30 Uhr in 96515 Sonneberg, Bahnhofstraße 66, Landratsamt Sonneberg, großer Sitzungssaal, statt. Tagesordnung: • Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und Erklärungen zu Listenverbindungen und Beschlussfassung über ihre Zulassung Für den Fall, dass in der Sitzung des Wahlausschusses für den Landkreis Sonneberg am 22.04.2014 Wahlvorschläge und Listenverbindungen ganz oder teilweise aufgrund von Einwendungen oder von Amts wegen für ungültig erklärt werden, wird der Wahlausschuss für den Landkreis Sonneberg am 29.04.2014 um 8.00 Uhr in 96515 Sonneberg, Bahnhofstraße 66, Landratsamt Sonneberg, großer Sitzungssaal, erneut zusammentreffen und über diese nochmals beschließen. Ort und Zeitpunkt der Sitzung werden nochmals in der Tagespresse „Freies Wort“ bekannt gegeben. Der Zutritt zur Sitzung ist für jedermann frei. Sonneberg, den 11.03.2014 Schramm Wahlleiter für die Wahl der Kreistagsmitglieder des Landkreises Sonneberg 4 AMTLICHER TEIL Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverband Sonneberg Beschlüsse der 61. (A) Verbandsversammlung des Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverbandes Sonneberg vom 07.03.2014 Beschluss-Nr. VV 01/61A/14 Investitionsprogramm des Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverbandes Sonneberg für das Wirtschaftsjahr 2014 Die Verbandsversammlung des Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverbandes Sonneberg beschließt gemäß § 35 Absatz 1 Ziffer 5 der Geschäftsordnung der Verbandsorgane des Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverbandes Sonneberg vom 08.03.2005, das Investitionsprogramm für das Jahr 2014 für die Bereiche Abwasser und Trinkwasser. Die im „Sachverhalt“ genannten Kosten sind bindend. Bei Änderungen des Investitionsprogramms ist entsprechend der Geschäftsordnung des Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverbandes vorzugehen. Sonneberg, den 07.03.2014 gez. Kurtz, Verbandsvorsitzender (Dienstsiegel) Beschluss-Nr. VV 02/61A/14 Haushaltssatzung des Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverbandes Sonneberg für das Wirtschaftsjahr 2014 Die Verbandsversammlung des Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverbandes Sonneberg beschließt gemäß § 35 Absatz 1 Ziffer 5 der Geschäftsordnung der Verbandsorgane des Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverbandes Sonneberg vom 08.03.2005, die Haushaltssatzung des Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverbandes Sonneberg für das Wirtschaftsjahr 2014. Sonneberg, den 07.03.2014 gez. Kurtz, Verbandsvorsitzender (Dienstsiegel) Haushaltssatzung des Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverbandes Sonneberg für das Wirtschaftsjahr 2014 Aufgrund des § 36 Abs.1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 11. Juni 1992 (GVBl. S. 232) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2013 (GVBl- S. 194, 201) i.V. m. §§ 53 ff der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i. d. F. der Neubekanntmachung der Thüringer Kommunalordnung vom 28. Januar 2003 ( GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Oktober 2013 ( GVBl. S. 293,295) erlässt der Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverband Sonneberg folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2014: §1 Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt. 1. Im Erfolgsplan Betriebszweig Trinkwasser werden die Erträge auf T€ 9.110 und die Aufwendungen auf T€ 9.110 festgesetzt. 2. Im Erfolgsplan Betriebszweig Abwasser werden die Erträge auf T€ 9.662 3. 4. 5. 6. und die Aufwendungen auf T€ 9.662 festgesetzt. Im Vermögensplan Betriebszweig Trinkwasser werden die Einnahmen auf T€ 7.799 und die Ausgaben auf T€ 7.799 festgesetzt. Im Vermögensplan Betriebszweig Abwasser werden 7.954 die Einnahmen auf T€ und die Ausgaben auf T€ 7.954 festgesetzt. Im Investitionsplan Betriebszweig Trinkwasser werden die Ausgaben auf T€ 3.152 festgesetzt. Im Investitionsplan Betriebszweig Abwasser werden die Ausgaben auf T€ 3.537 festgesetzt. §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden 2.033 für den Bereich Trinkwasser € für den Bereich Abwasser T€ 2.087 festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan wird für die Wasserversorgung auf T€ 425 und für die Abwasserentsorgung auf T€ 1.019 festgesetzt. §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan wird für die Wasserversorgung auf T€ 1.000 1.000 und für die Abwasserentsorgung auf T€ also insgesamt auf T€ 2.000 festgesetzt. §5 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft. Sonneberg, den 19.03.2014 Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverband Sonneberg Kurtz Verbandsvorsitzender (Dienstsiegel) II. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen liegt für die Dauer ihrer Gültigkeit und bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Entlastung des Verbandsvorsitzenden und der Werkleitung sowie der Beschlussfassung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 durch die Verbandsversammlung bei der Geschäftsstelle des Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverbandes Sonneberg, PIKO-Platz 1 in 96515 Sonneberg, im Sekretariat 3. OG, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit. (§ 80 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung ThürKO -). Gleichzeitig wird die Haushaltssatzung in der Zeit vom 31.03.2014 bis 30.04.2014 in der Geschäftsstelle des Wasserversorgungsund Abwasserzweckverbandes Sonneberg, PIKO-Platz 1 in 96515 Sonneberg, im Sekretariat 3. OG, in der Zeit von Montag bis Mittwoch 09.00-11.30 Uhr und 12.30-15.30 Uhr, Donnerstag 10.00-11.30 Uhr und 12.30-18.00 Uhr und Freitag 09.00-11.30 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. (§ 57 Abs. 3 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung - ThürKO -). III. Das Landratsamt Sonneberg hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 19.03.2014 die Genehmigung erteilt. IV. Vorstehende Haushaltssatzung wurde vom Wasserversorgungsund Abwasserzweckverband am 07.03.2014 beschlossen. Sie wird hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht. Sonneberg, den 19.03.2014 Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverband Sonneberg Kurtz Verbandsvorsitzender (Dienstsiegel) Sparkasse Sonneberg Die Sparkasse Sonneberg informiert: Einbehalt von Kirchensteuer / KiSt-Widerspruchsrecht Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge (z.B. Zinsen) wird ab dem 01.01.2015 automatisch einbehalten und an die steuererhebenden Religionsgemeinschaften abgeführt. Zur Vorbereitung des Kirchensteuerabzugs sind wir gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für alle Kunden die Religionszugehörigkeit abzufragen. Die Abfrage wird erstmalig im Zeitraum vom 01.09. bis 31.12.2014 durchgeführt (Regelabfrage). In bestimmten Fällen sind auch Abfragen außerhalb dieses Zeitraumes möglich (Anlassabfrage). Für Angehörige einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft teilt uns das BZSt das „Kirchensteuerabzugsmerkmal“ (KISTAM) mit. Das KISTAM gibt Auskunft über Ihre Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft und den gültigen Kirchensteuersatz. Sofern Sie die Kirchensteuer nicht von uns, sondern von dem für Sie zuständigen Finanzamt erheben lassen möchten, können Sie der Übermittlung Ihres KISTAM widersprechen (Sperrvermerk). Die Sperrvermerkerklärung müssen Sie auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck beim BZSt einreichen (§ 51a Abs. 2c, 2e Einkommensteuergesetz). Der Vordruck steht auf www.formulare-bfinv.de unter dem Stichwort „Kirchensteuer“ bereit. Die Sperrvermerkerklärung muss spätestens am 30.06.2014 beim BZSt eingehen. In diesem Fall sperrt das BZSt bis zu Ihrem Widerruf die Übermittlung Ihres KISTAM für den aktuellen und alle folgenden Abfragezeiträume (jeweils 01.09 bis 31.10.). Wir werden daraufhin keine Kirchensteuer für Sie abführen. Das BZSt ist gesetzlich verpflichtet, Ihr zuständiges Finanzamt über die Sperre zu informieren. Ihr Finanzamt wird dabei konkret über die Tatsache unserer Anfrage und unsere Anschrift informiert. Das Finanzamt ist gesetzlich gehalten, Sie wegen Ihrer Sperre im Falle einer Kirchensteuerpflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung aufzufordern. Ende amtlicher Teil Der Thüringer Bürgerbeauftragte lädt zum Sprechtag ins Landratsamt Sonneberg ein Der Thüringer Bürgerbeauftragte hat die Aufgabe, die Rechte der Bürger gegenüber den Trägern der öffentlichen Verwaltung im Lande zu wahren und die Bürger im Umgang mit der Verwaltung zu beraten und zu unterstützen. Er befasst sich mit den von den Bürgern an ihn herangetragenen Wünschen, Anliegen und Vorschlägen (Bürgeranliegen). Im Rahmen dieser Aufgabe hat er insbesondere auf die Beseitigung bekannt gewordener Mängel hinzuwirken. Darüber hinaus obliegt ihm die Bearbeitung aller ihm zuge- leiteten Auskunftsbegehren und Informationsersuchen. Er wirkt auf eine einvernehmliche Erledigung der Bürgeranliegen und die zweckmäßige Erledigung sonstiger Vorgänge hin. Der Bürgerbeauftragte kann auch von sich aus tätig werden. Sofern der Bürgerbeauftragte nicht zuständig ist, leitet er das Anliegen auf Wunsch an die zuständige Stelle weiter. Der Bürgerbeauftragte kommt auch in den Landkreis Sonneberg, nämlich am Dienstag, den 8. April 2014 ab 9:00 Uhr im Zimmer 240 des Landratsamtes Sonneberg (Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg). Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie, sich Ihren persönlichen Gesprächstermin unter der Telefon-Nummer 0361/377 1871 zu reservieren. Ebenfalls können Termine für Gespräche am Dienstsitz des Bürgerbeauftragten in Erfurt jederzeit unter der o. g. Rufnummer vereinbart werden. Sollte Ihnen eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, können Sie das Büro des Bürgerbeauftragten, auch wie nachfolgend angeführt, erreichen: Postanschrift: Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen Herr Dr. Kurt Herzberg Jürgen-Fuchs-Straße 1 99096 Erfurt Telefon: 0361/377 1871 Telefax: 0361/377 1872 E-Mail: buergerbeauftragter @landtag.thueringen.de Internet: http://www.bueb. thueringen.de VERANSTALTUNGSHINWEIS Wiedereröffnung des Spielzeugmuseums verschiebt sich auf 14. Juni NICHTAMTLICHER TEIL Ende vergangenen Jahres wurden die Bauarbeiten am Erweiterungsbau des Deutschen Spielzeugmuseums Sonneberg vollendet. Er vereint auf kühne und zugleich zweckmäßige Art und Weise einen Ausstellungsraum der preisgekrönten Weltausstellungsgruppe „Thüringer Kirmes“ mit wichtigen Servicefunktionen wie Eingangsbereich, Kasse, Museumsshop, Garderobe, Sanitärbereich, ein Brandschutzkonzept und einen barrierefreien Zugang. Weil notwendige Folgearbeiten nicht während des laufenden Museumsbetriebs erledigt werden können, wurde die älteste deutsche Spielzeugsammlung zum 2. Januar 2014 vorübergehend geschlossen. Geplant war, bis zum 12. April 2014 den Erweiterungsbau im Innenbereich fertig zustellen. Aufgrund einer neuen Ausgangslage wird dieser Plan korrigiert, denn in dankenswerter Weise erlauben vom Freistaat Thüringen bereitgestellte Fördermittel zusätzlich Maßnahmen. Konkret handelt es sich um Fördermittel aus dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in Höhe von rund 100.000 Euro, die dem Museum Ende Januar 2014 zugesagt wurden. Die Mittel finden in einem Modellprojekt gemeinsam mit dem Fachbereich Restaurierung/ Konservierung der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin Verwendung. Dabei handelt es sich um selbsttemperierende Vitrineneinbauten für sensible Ausstellungsstücke in drei Ausstellungsbereichen. Die Umsetzung dieses wissenschaftlichen Projekts wird nun in Ergänzung zu den ursprünglich geplanten 5 Maßnahmen im Erweiterungsbau durchgeführt. Die Wiedereröffnung des dann in erkennbarem Maße attraktiveren Museums findet am 14. Juni 2014 statt. „Dank der zusätzlichen Maßnahmen sind wir in der Lage, die Erlebnisqualität des Deutschen Spielzeugmuseums binnen weniger Wochen nochmals zu steigern. Die Besucher dürfen sich dank der zusätzlichen Fördermittel ab Mitte Juni auf eine harmonische Gestaltung des Übergangs zwischen den Gebäudeteilen freuen und auf eine Aufwertung der bestehenden ständigen Ausstellung. Auch schaffen wir die Voraussetzung, um das Museum in den kommenden Jahren flexibel nach Haushaltslage der Kooperationspartner weiterzuentwickeln, denn der ab Juni erreichte Zustand darf durchaus bereits als deutlich erkennbarer Fortschritt gewertet werden“, erklärte die Museumsleiterin Reinhild Schneider abschließend. Beratungs- und Gesprächsangebot für Betroffene von SED-Unrecht Am Dienstag, dem 29. April 2014, findet von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr im Rathaus Sonneberg (Bahnhofsplatz 1, 96515 Sonneberg, Sitzungszimmer 27) ein Beratungsund Gesprächstag für Betroffene von SED-Unrecht statt. Seit 2002 bietet die „Beratungsinitiative“ im Auftrag des Thüringer Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur regelmäßig Beratungstage an. Ziel dieses Angebots ist es, allen Bürgerinnen und Bürgern des Freistaats Thüringen die Möglichkeit zu geben, sich wohnortnah zu den Rehabilitierungsmöglichkeiten nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen und die daran geknüpften Entschädigungsund Unterstützungsleistungen für Betroffene und Hinterbliebene zu informieren. Im Einzelnen beinhaltet dies: Strafrechtliche Rehabilitierung ermöglicht die Aufhebung rechtsstaatswidriger Entscheidungen der DDR-Justiz (z.B. staatsfeindliche Hetze, Passvergehen / Republikflucht, Spionage, Wehrdienstverweigerung) und politisch motivierter Verurteilungen mit überzogenem Strafmaß sowie gerichtlicher oder behördlicher Entscheidungen zur Freiheitsentziehung außerhalb eines Strafverfahrens, sofern diese der politischen Verfolgung oder sonstigen sachfremden Zwecken gedient Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation informiert Zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen sind nach bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen selbständige und unabhängige Gutachterausschüsse zu bilden. Diese bzw. ihre Geschäftsstellen haben folgende gesetzlich zugewiesene Hauptaufgaben: • Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung • Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten und der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten • Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken Mit den Regelungen der neuen Thüringer Gutachterausschussverordnung, die im November 2013 in Kraft getreten ist, werden die Verwaltungsstrukturen gestrafft. Die Anzahl der Gutachterausschüsse wurde von ehemals 23 auf nur noch neun Ausschüsse reduziert. Der Präsident des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation (TLVermGeo), Uwe Köhler, erklärte in Erfurt: „Durch die vergrößerten räumlichen Zuständigkeitsbereiche der Gutachterausschüsse wird die jeweils zugrundeliegende Datenbasis für detaillierte Marktanalysen erweitert. Somit können die hieraus abgeleiteten Erkenntnisse zur Erzielung einer hohen Grundstücksmarkttransparenz deutlich sicherer und aussagefähiger ermittelt werden. Zusammenfassend können wir sagen, dass wir mit deutlich gestrafften Verwaltungsstrukturen eine höhere Qualität bei der Marktanalyse anstreben und diese sicherlich auch erreichen werden.“ Für die neun Gutachterausschüsse wurden durch den Präsidenten Uwe Köhler insgesamt 299 ehrenamtliche Gutachter bestellt. Am 17. Dezember 2013 bestellte Präsident Uwe Köhler die Vorsitzenden sowie die stellvertretenden Vorsitzenden im TLVermGeo persönlich und überreichte ihnen die Bestellungsurkunden. Für das Gebiet des Ilm-Kreises sowie der Landkreise SaalfeldRudolstadt und Sonneberg wurde ein Gutachterausschuss unter Vorsitz von Hans-Jochen Voigt gebildet. Er hat die Urkunden im Namen von Präsident Uwe Köhler der weiteren Mitglieder im Gutachterausschuss für das oben genannte Gebiet kürzlich überreicht. Die Geschäftsstelle dieses Ausschusses befindet sich im TLVermGeo, Katasterbereich Saalfeld, in der Albrecht-Dürer-Straße 3 in 07318 Saalfeld. Nähere Informationen zu allen Gutachterausschüssen und deren Arbeiten sind unter www.gutachterausschuesseth.de zu finden. Landesamt für Vermessung und Geoinformation haben (z.B. Einweisung in Psychiatrie oder Jugendwerkhof). Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung dient der Aufhebung rechtsstaatswidriger Maßnahmen von DDR-Organen, wenn diese zu einer gesundheitlichen Schädigung, einem Eingriff in Vermögenswerte oder einer beruflichen Benachteiligung geführt haben und die Folgen noch unmittelbar schwer und unzumutbar für den Betroffenen fortwirken (z.B. Zwangsaussiedlung, Enteignung, Exmatrikulation). Berufliche Rehabilitierung zielt auf Nachteilsausgleich für politisch motivierte Eingriffe in Ausbildung oder Beruf (z.B. Schulverweise bzw. Nichtzulassung zu einer zum Abitur führenden Schulausbildung oder Studium, Kündigung, Minderverdienst, Entzug der Gewerbeerlaubnis). Anträge auf Rehabilitierung können noch bis zum 31. Dezember 2019 gestellt werden. Interessenten können das Beratungsangebot ohne Voranmeldung wahrnehmen und währenddessen auch telefonisch Fragen stellen unter der Rufnummer 03675/880226. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Antragstellung auf Akteneinsicht in die Unterlagen der Staatssicherheit bei dem Bundesbeauftragten. Ansprechpartnerinnen sind hier Frau Weinrich und Frau Casper. Thüringer Engagement-Preis: Ehrung für das Ehrenamt Der Thüringer EngagementPreis geht in eine neue Runde: Zum zweiten Mal lobt die Thüringer Ehrenamtsstiftung die mit insgesamt 36.000 Euro dotierte Auszeichnung aus. Der Preis wird in acht Kategorien verliehen. Ab sofort können alle Thüringer sich bewerben oder ihre Wunschkandidaten nominieren – per Post oder direkt über die Internetseite www.thueringerengagement-preis.de. Mit dem Engagement-Preis, der erstmals 2013 vergeben wurde, würdigt die Ehrenamtsstiftung bürgerschaftlichen Einsatz in Thüringen. Ob Einzelperson, Verein oder Unternehmen, ob Jung oder Alt: Jeder kann sich ehrenamtlich engagieren – für ein besseres Miteinander in der Gesellschaft, für Natur- und Umweltschutz, für Sport, Kultur und auf vielen anderen Gebieten. In sieben Kategorien – „Ein- zelperson“, „Jugend“, „Senioren“, „Alt und Jung gemeinsam“, „Vereine, Initiativen und Verbände“, „Stiftungen“ sowie „Unternehmen“ ist der Thüringer EngagementPreis mit je 5000 Euro dotiert. Der Sieger in der Kategorie „Kommunales Wahlamt“ erhält ein Preisgeld von 1000 Euro. Diese Würdigung ist für ehrenamtliche Mandatsträger in der Kommunalpolitik bestimmt. Bis zum 18. Mai nimmt die Thüringer Ehrenamtsstiftung Bewerbungen und Kandidaten-Vorschläge entgegen. Auf der Internetseite www.thueringer-engagement-preis.de gibt es dazu ein Nominierungs-Formular. In fünf der acht Kategorien trifft eine Jury anschließend die Vorauswahl. Über die Preisträger können alle Thüringer in einem Online-Voting mitbestimmen; im vergangenen Jahr gingen mehr als 20.000 Stimmen ein. Die Sieger in den Kategorien „Unternehmen“, „Stiftungen“ und „Kommunales Wahlamt“ werden von der Jury gekürt. Die Verleihung des Thüringer Engagement-Preises findet im Herbst in Erfurt statt. Bei der ersten Preis-Gala im September 2013 wurden im Erfurter Collegium maius unter anderem die Bürgerstiftung Weimar, der Feuerwehrverein Rabenäußig, der Schüler Jonas Pawelski aus Sömmerda, die Weimarerin Annegret Neumerkel vom Selbsthilfeprojekt „Lebensumwege e. V.“ sowie die Agrargenossenschaft Weißensee ausgezeichnet. Der Thüringer EngagementPreis wird gefördert von mehreren Thüringer Sparkassen sowie von der Thüringer Aufbaubank. Weitere Informationen gibt es bei der Ehrenamtsstiftung im Internet unter www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de oder telefonisch unter 0361/26289841. 6 Danke, Eckard! Startschuss für den Deutschen Bürgerpreis NICHTAMTLICHER TEIL Deutschlands größter Ehrenamtspreis startet wieder durch: 2014 steht ganz im Zeichen von Teilhabe und Toleranz. Unter dem Motto „Vielfalt fördern – Gemeinschaft leben!“ würdigt der Deutsche Bürgerpreis Personen, Projekte und Unternehmer, die mit ihrem freiwilligen Engagement den Gemeinschaftssinn stärken und das Miteinander verbessern. Ob unterschiedliche Nationalitäten, Kulturen und Religionen im Spiel sind, ob es um Alter, Krankheit, Behinderung, soziale Schwäche oder verschiedene sexuelle Identitäten geht: Bürgerschaftliches Engagement erweckt diese Vielfalt unserer Gesellschaft zum Leben. Es verbindet Menschen, fördert den Austausch und macht unsere Welt bunter und nachhaltiger. Die Initiative „für mich. für uns. für alle.“ möchte mit dem Deutschen Bürgerpreis 2014 jene Engagierten würdigen, die sich aktiv für Integration und Inklusion, für Toleranz und Akzeptanz vor Ort einsetzen. „Die 23 Millionen ehrenamtlich tätigen Menschen in Deutschland schaffen ein lebenswertes, gemeinschaftliches Miteinander. Sie machen unsere Gesellschaft vielfältig und zukunftsfähig – das verdient unsere volle Anerkennung“, so Georg Fahrenschon, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Gi- roverbandes (DSGV) und Partner der Initiative. Die Bewerbungsunterlagen finden Interessierte im Internet unter www.deutscherbuergerpreis.de. Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2014. Die Gewinner des Deutschen Bürgerpreises werden im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung Ende des Jahres in Berlin gewürdigt. Die beteiligten Sparkassen und der Deutsche Sparkassen- und Giroverband stellen bundesweit Geld- und Sachpreise in Höhe von mehr als 400.000 Euro zur Unterstützung der Projekte zur Verfügung. Der Deutsche Bürgerpreis wird in fünf Kategorien verliehen. Bewerber bis 21 Jahre stehen in der Kategorie U21 im Fokus. Die Kategorie Alltagshelden richtet sich an vorbildlich engagierte Personen und Projekte unabhängig ihres Alters. Inhaber von Unternehmen, die persönlich Verantwortung für die Gemeinschaft übernehmen, können sich in der Kategorie Engagierte Unternehmer bewerben. Der Preis in der Kategorie Lebenswerk wird für mindestens 25 Jahre bürgerschaftliches Engagement verliehen. Darüber hinaus wird mit dem „Video Award“ ein Online-Publikumspreis ausgelobt. Weitere Informationen finden Interessierte unter www.deutscher-buergerpreis.de. Erfolgreiche Talente bei „Jugend musiziert“ Am 8. und 9. Februar 2014 fand in Meiningen der Regionalausscheid Südthüringen von „Jugend musiziert“ statt. Am bedeutendsten Musikwettbewerb für Kinder und Jugendliche Deutschlands nahmen auch in diesem Jahr wieder Schülerinnen und Schüler der Kreismusikschule Sonneberg teil und stellten erfolgreich ihr Können unter Beweis, darunter zwei Sängerinnen, drei Schlagzeuger und ein Bläserensemble. Impressum Wie Musiklehrer Peter Bachmann in einem Schreiben an Landrätin Christine Zitzmann informiert, nahmen für das Fach Klavier außerdem vier seiner Schülerinnen teil. Stolz sei er auf deren Ergebnisse, denn Sophie Scheler, Antonia Metzner, Marianne Reimann und Franka Sperschneider erhielten von der kompetenten Jury allesamt das Prädikat „sehr gut“ und vertraten den Landkreis Sonneberg in würdiger Art und Weise. Herausgeber amtlicher und nichtamtlicher Teil: Landkreis Sonneberg Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrätin Christine Zitzmann Redaktion: Landratsamt Sonneberg Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Michael Volk Telefon: 03675/871-560 E-Mail: [email protected] Nach vielen Jahrzehnten ehrenamtlicher Arbeit schied der langjährige Kreiswegewart Eckard Resch auf eigenen Wunsch und aus Rücksicht auf seine Gesundheit zum 31. Dezember 2013 aus seinem Amt aus. Seit 1991 war er als Kreiswegewart für seinen Heimatlandkreis tätig. Vor wenigen Wochen wurde er von Landrätin Christine Zitzmann und Weggefährten aus dem Landratsamt Sonneberg offiziell verabschiedet und herzlich für seine unermüdliche Tätigkeit bedankt. Da er ein überaus bekannter und geschätzter „Macher“ in den Bereichen Freizeit, Tourismus und kreisliche Infrastruktur war, wird an dieser Stelle mit großem Dank und aufrichtiger Anerkennung auf sein bewegtes und vom Ehrenamt geprägtes Wirken zurückgeblickt. 1934 in Fehrenbach geboren, verschlug Familie Resch die Tätigkeit in der Porzellanindustrie nach Blechhammer. Auch der junge Eckard blieb mit der Porzellanindustrie verbunden, erlernte den Elektrikerberuf und wurde später Meister in den Elektrokeramischen Werken Sonneberg (EKS). 1963 „eckte“ er an, weil er mit anderen an einem Sitzstreik für mehr Lohn beteiligt war. Er wurde als Meister abgesetzt, aber 1964 holte man ihn wieder, denn es wurden Lehrmeister gebraucht. 1986 wechselte er in die Qualitätskontrolle, danach in verschiedene Unternehmen der Region. Die Wende setzte den Schlusspunkt des beruflichen Werdegangs von Eckard Resch, aber lange nicht den Schlusspunkt für seinen Tatendrang. „Ein Leben voller Ehrenamt“ – so oder so ähnlich könnte die Biografie Eckard Reschs getrost betitelt werden, denn seine vielfältigen Talente setzte das mittlerweile in SonnebergSteinbach beheimatete Original frühzeitig ein. Zunächst ab 1947 im Musikverein Blechhammer aktiv, singt er seit 1949 im Steinbacher Männerchor mit. Auch schreibt er seine Alltagserlebnisse hin und wieder in Liedern und Gedichten nieder und pflegt die Mundart seiner Heimat. Verschrieben hatte er sich in jungen Jahren auch dem Feuerwehrwesen und dem Sport. Bis 1961 war er in Schüler-, Jugend- und Männermannschaften aktiv und von 1972 bis 1976 Übungsleiter Fußball der Föritzer Jugendmannschaften, die unter ihm Für die Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände bzw. anderer Institutionen außerhalb des Landratsamtes Sonneberg zeichnen diese selbst verantwortlich. Verlag und Druck: CMAC GmbH & Co. Verlags KG Verantwortlich für den Anzeigenteil und den Service: CMAC GmbH & Co. Verlags KG De-Smit-Straße 2, 07545 Gera Wolfgang Grimm Telefon: 0365/83983-0 E-Mail: [email protected] Kreismeister und Spartakiadesieger wurden. Seine Liebe zum Laufen und zur Natur lebte er in den 1970er Jahren in zahlreichen Marathon-Läufen der Region aus. Den Gutsmuths-RennsteiglaufVerein hat er gar mitbegründet. An 23 Rennsteigläufen war er persönlich beteiligt und schaffte es einmal sogar auf einen vierten Platz bei den Thüringenmeisterschaften im Marathon. Heute bilanziert er insgesamt 55 Marathon-Läufe und Läufe über 30 Kilometer mit und ohne Skier. Kein Wunder also, dass er 1979 zu den Mitbegründern des Deutschen Verbandes für Wanderer, Bergsteiger und Orientierungslauf (DWBO) im damaligen Bezirk Suhl gehörte. Hier war Eckard Resch für den Freizeit- und Erholungssport zuständig, das Wandern inklusive. Auch hier „eckte“ er wieder an. In einigen Büttenreden hatte er auch die SED indirekt aufs Korn genommen und wurde 1984 beim DWBO abgesetzt. Im Jahr 1991 berief ihn Landrat Detlef Weise zum ehrenamtlichen Kreisheimatpfleger des Landkreises Sonneberg und lebte diese Funktion ohne Un- terbrechung auch unter Landrat Reiner Sesselmann und Landrätin Christine Zitzmann. Eine seiner Aufgabenschwerpunkte nach der Wiedervereinigung war das ehemalige Sperrgebiet an der innerdeutschen Grenze, das man für Wanderer wieder erschloss. Es gab viel zu tun, um die großen, vom Grenzregime in weiten Teilen abgeriegelten Bereiche des Kreises wieder für Einheimische und Gäste erlebbar zu machen. Ge- an das überregionale WegeNetz und der Zertifizierung stets mit Rat und Tat zur Seite. meinsam mit Michael Häfner vom Landratsamt und in enger Absprache mit den hiesigen Touristikern wurden Werkstätten aufgebaut in denen über die Jahre 290 Frauen und Männer über Maßnahmen des zweiten Arbeitsmarktes beschäftigt waren und sich um Wanderwege, Wegweiser und Schutzhütten kümmerten. In dieser Zeit wurde der Grundstein für die rund 960 Kilometer Wanderwege und 500 Kilometer Radwege gelegt, die es heute im Landkreis Sonneberg gibt. Am Herzen lagen ihm auch die thematischen Wanderwege wie der Sechs-Kuppen-Steig, der Wanderweg entlang des Grünen Bands oder zuletzt der Luther-Weg. Hier stand er von der Planung über die Umsetzung bis hin zur Anbindung Eckpunkten und Orten zu erfassen. Geschätzt 36.000 Kilometer legte er per Rad zurück und hat so wohl schon zweimal die Erde umrundet. Die Aufwandsentschädigung als Kreiswegewart hat angesichts seines enormen persönlichen Engagements eher symbolischen Wert. Verantwortlich für die kostenlose Verteilung: INKO Werbung, August-Röbling-Straße 28, 99091 Erfurt Martin Müller Telefon: 0361/7405583 E-Mail: [email protected] Auflage: 28.811 Exemplare Erscheinungsweise: Das Amtsblatt des Landkreises Sonneberg erscheint in der Regel monatlich. Redaktionsschluss: Nach 23 Jahren als Kreiswegewart ist es logisch, dass Eckard Resch den Landkreis Sonneberg wohl so gut kennt, wie die sprichwörtliche Westentasche. Da viele Wege nicht mit dem Auto befahrbar sind, fuhr sie Eckard Resch zumeist mit dem Fahrrad ab, um die Kilometer zwischen den einzelnen Seit 1991 hat Eckard Resch wie kaum ein anderer das Wanderwegenetz der Region geprägt. Der Landkreis Sonneberg ist ihm zu großem Dank verpflichtet. Am 4. August 2014 wird er 80 Jahre alt und daher war die Zeit reif, kürzer zu treten. Den Rucksack aber wird er nicht an den Nagel hängen. Gewandert wird weiter, wie er betont. Für ausreichend Wege hat er ja gesorgt. In der Regel am Mittwoch der Woche vor Erscheinung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Verantwortung übernommen. Rücksendung erfolgt nur bei Rückporto. Bezugsmöglichkeiten und -bedingungen: Das Amtsblatt des Landkreises Sonneberg wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Landkreises Sonneberg verteilt. Der Einzelbezug ist über den Verlag zum Preis von 3,50 Euro pro Ausgabe möglich. Die Publikation steht zusätzlich im Internet als pdf-Version unter www.landkreis-sonneberg.de als kostenloser Download zur Verfügung.