1offene antworten im fragebogen der jugendämter

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1offene antworten im fragebogen der jugendämter
Eine Untersuchung im Auftrag des Ministeriums
für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
und
der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes,
Holzminden
Gesellschaft für innovative Sozialforschung und
Sozialplanung e.V., Bremen
Christian Erzberger
Strukturen der
Vollzeitpflege
in Niedersachsen
Materialband
Bremen, Juli 2003
Inhaltsverzeichnis
1 OFFENE ANTWORTEN IM FRAGEBOGEN DER JUGENDÄMTER ............................7
1.1 Definition der Pflegeformen............................................................................................... 8
1.1.1 Definition der Kurzzeitpflege ..................................................................................................... 9
1.1.2 Definition der Bereitschaftspflege............................................................................................ 14
1.2 Zuständigkeitswechsel nach § 86 Abs. 6 KJHG (SGB VIII) .......................................... 19
1.3 Finanzielle Zuwendungen ................................................................................................ 25
1.4 Etat für Werbung ............................................................................................................... 46
1.5 Verhältnis zu einer unabhängigen Pflegeelternvereinigung ........................................ 52
1.6 Bewertung der Bewerberzahlen ...................................................................................... 55
1.7 Probleme in der Fremd- und Verwandtenpflege............................................................ 62
1.7.1 Weitere Probleme in der Fremdpflege .................................................................................... 63
1.7.2 Weitere Probleme in der Verwandtenpflege............................................................................ 66
1.8 Hilfeplanung ...................................................................................................................... 69
1.9 Eignungs- und Ausschlusskriterien ............................................................................... 90
1.9.1 Eignungskriterien .................................................................................................................... 90
1.9.2 Ausschlusskriterien ............................................................................................................... 110
1.10 Erfahrungen bei Inpflegegaben ..................................................................................... 130
2 OFFENE ANTWORTEN IM FRAGEBOGEN DER PFLEGEELTERN .......................135
2.1 Bewertung des Zuständigkeitswechsels (Pflegeeltern).............................................. 136
2.2 Schlussbemerkungen..................................................................................................... 144
3
4
Zur Anwendung des Materialbandes
Der Materialband enthält alle schriftlichen Äußerungen auf die offenen Fragen
in den Fragebögen der standardisierten Jugendamts- und Pflegeelternbefragung. Den Antworten wurde nichts hinzugefügt und es wurde nichts weggelassen. Das bedeutet, es wurden weder Sätze vervollständigt, wenn diese
nicht ausformuliert waren, noch Abkürzungen aufgelöst. Die hier getätigten
Angaben finden sich aufbereiteter und komprimierter Form im Endbericht. Der
Materialband ist daher als ein Nachschlagwerk zu sehen, in dem die Einzeläußerungen zu finden sind. Soweit sich die Angaben auf die Jugendamtsbefragung beziehen, sind die schriftlichen Äußerungen den Jugendämtern jeweils zugeordnet. Handelt es sich dagegen um Anmerkungen aus dem Fragebogen an die Pflegeeltern, so wurden Angaben dann verändert, wenn aus ihnen Rückschlüsse auf die Identität der befragten Personen gezogen werden
könnten. Dies bezieht sich in der Regel auf Eigennamen und Ortsnamen – sie
wurden durch „X“ und „Y“ ersetzt. Damit ist es nicht mehr möglich, einzelne
Äußerungen auf die Arbeit eines der vier Jugendämter in den Vertiefungsgebieten zu beziehen.
5
6
1
OFFENE ANTWORTEN IM FRAGEBOGEN DER
JUGENDÄMTER
7
1.1
Frage:
8
Definition der Pflegeformen
Die Pflegeformen Kurzzeit- und Bereitschaftspflege werden in den einzelnen Jugendämtern unterschiedlich definiert. Bitte nennen Sie je drei Kennzeichen, nach denen sich in Ihrem Jugendamtsbezirk diese Pflegeformen
charakterisieren lassen.
1.1.1
Definition der Kurzzeitpflege
Stadt Braunschweig
Nr.:
1
1. Grundsätzlich sicher, dass das Kind in die HF zurückgeht.
2. Grundlagen § 33 SGB VIII (befristet), § 20 SGB VIII oder Krankenkassenleistungen.
3. keine Altersbegrenzung.
Gifhorn
Nr.:
4
* Die Kinder gehen zu einem bestimmten Zeitpunkt zurück.
* Keine Betreuung durch PKD.
KJA Göttingen
Nr.:
5
* Zeitlich befristet (1 Woche - 3 Monate) bei Versorgungs- bzw. Betreuungsengpass.
* Betreuung der Pflegefamilie und Kind durch PKD.
* Erziehungsauftrag für Dauer der Unterbringung.
Stadt Göttingen
Nr.:
6
Bedarf bei Krankenhausaufenthalt-Kurzmaßnahme.
Goslar
Nr.:
7
Nr.:
8
* Notsituation der Eltern
* Dauer unter drei Monate
* Rückführung ins Elternhaus
Helmstedt
* Zeitlich befristet.
* Eltern fallen auf Grund von Krankheit, Kur, Therapie aus.
* Rückkehr der Kinder in die Herkunftsfamilie steht nicht in Frage.
Osterode
Nr.: 11
* Vorübergehende Unterbringung.
* Pflegefamilien ohne besondere Qualifikation.
* Pflegekinder ohne besondere Auffälligkeiten.
Peine
Nr.: 12
1. auf Antrag der Sorgeberechtigten
2. zeitlich begrenzte Maßnahme
3. Ausfall der Bezugsperson
Wolfenbüttel
Nr.: 13
Zeitlich befristete Erziehungshilfe in einer Familie (nach § 33 SGB VIII), z.B. Krankenhaus- und Kuraufenthalt.
Diepholz
Nr.: 14
* zeitlich klare Begrenzung (Kur, Krankenhaus)
* keine besonderen Auffälligkeiten
* klare Rückkehroption
Hameln-Pyrmont
Nr.: 15
* § 42 KJHG (Inobhutnahme), Krisenintervention
* Kur- Krankenhausaufenthalte u.U. auch in Kombination mit Dauerpflegeunterbringung
KJA Hannover
Nr.: 16
* Keine erzieherische Notsituation.
* Eltern fallen wg. Krankheit/Kur aus.
* Unterbringung max. 8 Wochen.
9
Definition Kurzzeitpflege
Stadt Burgdorf
Nr.: 17
1. zeitlich genau festgelegte Hilfeform
2. Hilfen gem. 20 KJHG aus gesundheitl. Gründen
3. An die Pflegeeltern werden keine 'Kosten der Erziehung' gezahlt, nur doppelter Regelsatz - materielle Aufwendungen
Stadt Lehrte
Nr.: 18
* Zeitliche Begrenzung absehbar.
* Kurzzeitiger Ausfall der Erziehenden.
* Kein Clearing und kein erzieherischer Bedarf.
KJA Hildesheim
Nr.: 19
wird nicht angeboten
KJA Holzminden
Nr.: 21
* zeitlich begrenzte Dauerpflege
* intensive Elternkontakte
Nienburg
Nr.: 23
* Klar begrenzter kurzer Zeitraum.
* In der Regel kein HzE.
* Sorgeberechtigte erfüllen grundsätzlich ihre Pflichten.
KJA Celle
Nr.: 25
(= Übergangspflege nach § 33 KJHG)
* Aufnahmedauer bis zu 6 Monaten.
* Klärungsphase bedarf längerer Zeit.
* Möglichst Rückführung.
Stadt Celle
Nr.: 26
* Kurzzeitige Abwesenheit des Sorgeberechtigten.
* Dauer: bis max. 3 Monate.
* Kostenträger: Krankenkasse oder Jugendamt.
KJA Cuxhaven
Nr.: 27
1. zeitlich begrenzt (Krankheit, Kur).
2. Tagesmütter übernehmen teilweise Kurzzeitpflege.
Harburg
Nr.: 28
* Kind wird in einer Krisensituation kurzfristig untergebracht.
* Verbleib ist zeitlich befristet.
* Weitere Perspektive des Kindes muss noch geklärt werden.
Lüchow-Dannenberg
Nr.: 29
Häufig erstes "Herantasten" an den Bereich.
Pflegekinder, die dann auf Dauer bleiben.
KJA Lüneburg
Nr.: 30
Anlass und Dauerunterbringung sind eindeutig definiert. Keine aktuelle Konfliktlage, keine Verhaltensproblematik beim
Kind.
KJA Osterholz
Nr.: 31
1. Hilfe zur Erziehung bei vorübergehendem Ausfall der Erziehungsperson.
2. In der Regel Rückführung zur Herkunftsfamilie.
3. Befristung in der Regel bis zu 8 Wochen.
10
Definition Kurzzeitpflege
Rotenburg Wümme
Nr.: 32
* Unterbringung für begrenzte Zeit (z.B. Kur).
* Rückführung ist von vornherein klar.
* Enge Kontakte zwischen PF und leiblichen Eltern mit dem Kind.
Soltau-Fallingbostel
Nr.: 33
1. Normale Pflegestellen gem. § 33 KJHG, die bereit sind, Kinder nur oder auch in Kurzzeitpflege aufzunehmen.
2. Aufnahme ist für die Familien nicht verpflichtend.
3. Vergütung richtet sich nach den Pflegegeldsätzen der Normalpflege (nach zeitlicher Dauer berechnet)
KJA Stade
Nr.: 34
* Kur der KE oder Elternteil.
* Krankenhausaufenthalt bei KE oder Elternteil.
Stadt Stade
Nr.: 36
1. Krankheit der Eltern, Kur etc.
2. Überschaubarer vorhersehbarer Aufenthalt.
3. Planbarer Aufenthalt in Pflegefamilie.
Uelzen
Nr.: 37
* Nachbarschaftshilfe.
* Klare Rückkehroption in die Familie.
* Befristet, einvernehmlich mit den Eltern.
Verden
Nr.: 38
* Zeitlich befristete Aufnahme.
* Klare Rückkehrperspektive.
* Aufnahme in akuten Krisen (Krankenhausaufenthalt).
Delmenhorst
Nr.: 39
* Zeitliche Begrenzung (z.B. Kur, Krankenhaus, Haft).
* Rückkehroption.
* geklärte Perspektive (kein Bedarf für HzE).
Stadt Emden
Nr.: 40
Akute, jedoch zeitlich einschätzbare Problematik.
Stadt Oldenburg
Nr.: 41
Wenn Eltern aus gesundheitlichen Gründen die Versorgung der Kinder nicht sicherstellen können.
Stadt Osnabrück
Nr.: 42
* Alter 0 - 12.
* max. 8 Wochen
* Während Krankenhaus/Kuraufenthalt der Eltern.
Stadt Wilhelmshaven
Nr.: 43
* Kinder oder Jugendliche bleiben nicht dort.
* Die Perspektive wird je nach Situation erarbeitet.
* Pflegeeltern können Wünsche hinsichtlich Alter, Geschlecht und Problem äußern.
Ammerland
Nr.: 44
* Ersatz für Eltern auf begrenzte Zeit.
* Vorbereitung ist möglich.
* Perspektive ist Rückkehr zu den Eltern.
11
Definition Kurzzeitpflege
KJA Aurich
Nr.: 45
1. Zeitlich begrenzt.
2. Betreuung und Versorgung steht im Vordergrund.
3. Geplante, freiwillige Maßnahme (vorrangig nach § 20 KJHG).
Cloppenburg
Nr.: 46
* zwei Wochen.
* absehbar.
KJA Emsland
Nr.: 47
* Begrenzte Dauer.
* Familiäre Notsituation.
* Möglichst viel Kontakt zu den bisherigen Bezugspersonen.
Stadt Lingen
Nr.: 48
* Eltern (-teile, allein erz.) fallen aus für begrenzte Zeit (z.B. Krankenhausaufenthalt, Kur etc.)
* Keine Krisensituation.
* Kinder können auf jeden Fall in die Familie zurück.
Friesland
Nr.: 49
Wurde mangels Nachfrage nicht praktiziert
KJA Grafsch. Bentheim
Nr.: 50
* Rückkehroption zu Eltern geklärt.
* Anschlussmaßnahme schon festgelegt.
* Zeitraum bis zu 6 Monaten.
Stadt Nordhorn
Nr.: 51
1. Inpflegegabe ist zeitlich klar begrenzt.
2. Kurzzeitpflegen finden in Vollzeitpflegefamilien statt.
3. Nur auf Antrag der Sorgeberechtigten.
KJA Leer
Nr.: 52
* Unterbringung in Notsituationen gemäß § 20 KJHG.
* Unterbringung für einen bestimmten Zeitraum mit vorheriger Planungsmöglichkeit (z.B. Krankenhaus).
* Inobhutnahme gemäß § 42 KJHG.
Stadt Leer
Nr.: 53
zeitliche Befristung (nicht immer HzE auch § 20)
KJA Oldenburg
Nr.: 54
* Keine Verpflichtung der Familien zur Aufnahme Minderjähriger.
* Aufenthalt bis zu ca. 3 Monaten zur Klärung der Perspektive.
KJA Osnabrück
Nr.: 55
1. Rückkehr in die Herkunftsfamilie
2. Verweildauer in der Kurzzeitpflege (< 3 Monate)
3. Überprüfte Bewerber
Vechta
Nr.: 56
* Kurzfristige Unterbringung wegen Kur- Krankenhausaufenthalt.
* Kindesalter bis 6 Jahre.
* Antragstellung
12
Definition Kurzzeitpflege
Wesermarsch
Nr.: 57
* relativ große Klarheit über (kurze) Verweildauer
* geklärte Perspektive
* kurzzeitige Entlastung der Familie mit Rückkehroption
Wittmund
Nr.: 58
* Zeitlich begrenzte Aufnahme eines Kindes.
* Unterbringungsgründe: Krankenhausaufenthalt der Mutter/Eltern, ..., Kur, ...
* Bezahlung nach den Sätzen für Vollzeitpflege bzw. durch die Krankenkassen, Rentenversicherungsträger.
KJA Cuxhaven
Nr.: 59
* Festgesetzter Zeitraum (z.B. Kur- oder Krankenhausaufenthalt).
* Keine Gefährdung des Kindeswohls.
* Rückkehr in die Familie.
Stadt Lüneburg
Nr.: 60
* Vertragliche Regelung der Anforderungen, Dauer.
* Altersbegrenzung (vorwiegend für Kinder bis zum Schulalter).
* Mitwirkung bei der Perspektivklärung.
Stadt Hannover
Nr.: 63
* Rückkehrperspektive ins Elternhaus muss eindeutig sein.
* Max. 8 Wochen.
* Keine psycho-sozialen Krisen bei Sorgeberechtigten.
13
1.1.2
Definition der Bereitschaftspflege
Stadt Braunschweig
Nr.:
1
(FBB)
1. Inobhutnahme gem. § 42 SGB VIII
2. Perspektivenklärung für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren.
3. Dauer max. 6 Monate.
Stadt Wolfsburg
Nr.:
3
Nr.:
5
* sofortige Belegbarkeit
* Für 0 bis 14 Jahre alte Kinder
KJA Göttingen
* Zeitlich befristet (1 Woche) insbesondere für aufgegriffene Kinder/Jugendliche
* Kein Erziehungsauftrag an Pflegestelle, lediglich Sicherstellung Unterkunft/Verpflegung.
* Abklären weiterer Maßnahmen innerhalb der Wochenfrist.
Stadt Göttingen
Nr.:
6
* Schutzmaßnahme in Folge von Krisenintervention.
* Diagnostik.
* Clearing.
Goslar
Nr.:
7
* Notdienst außerhalb der üblichen Sprechzeiten
* Aufnahme eines Kindes bei Gefahr im Verzug
* Schnellstmögliche Klärung der weiteren Unterbringung
Helmstedt
Nr.:
8
* Zeitlich befristet.
* Erzieherischer Bedarf der Kinder soll geklärt werden.
* Rückkehr der Kinder in die Herkunftsfamilie ist ungeklärt.
Osterode
Nr.: 11
* Unterbringung in Notsituationen (einschließlich Inobhutnahmen).
* Fachliche Qualifikation der Pflegefamilie als "Clearingstelle".
Peine
Nr.: 12
1. Akute Notsituation für Kinder und Jugendliche
2. Inobhutnahme
3. Zeitlich begrenzt
Wolfenbüttel
Nr.: 13
Ist in unserem Jugendamt in Vorbereitung; Konzeption und Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den
Bereitschaftspflegestellen liegen vor; politische Entscheidung wird im Frühjahr 2002 erwartet.
Diepholz
Nr.: 14
* Krisenintervention, Inobhutnahme von Kinder 0 - 10 Jahre
* Laufendes oder Einleitung Hilfeplanverfahren
* Perspektivklärung
Hameln-Pyrmont
* Diagnostik, maximal 6 Monate
* Abrechnung über Tagessätze
* päd. Ausbildung
14
Nr.: 15
Definition Bereitschaftspflege
KJA Hannover
Nr.: 16
* Kinder befinden sich in einer akuten Notsituation.
* Perspektive unklar.
* Unterbringung soll 6 Monate nicht überschreiten.
Stadt Burgdorf
Nr.: 17
1. Hilfeform nach § 33 KJHG und § 42 KJHG, die längstens 1/2 Jahr dauern soll
2. Regionaler Erhalt des Lebensraumes für das Kind, hoher Betreuungsaufwand für PKD
3. Bezahlung: die ersten Tage 100DM/50€, dann 'normales' Pflegegeld, meistens jedoch 'Sonderpflegestatus'.
Stadt Lehrte
Nr.: 18
* Aktuelle Krisensituation.
* Klärung weiteren Verbleibs.
* Max. Dauer 3 - 6 Monate (nach Alter).
KJA Hildesheim
Nr.: 19
im Aufbau:
* begrenzte Dauer
* besondere Vorbereitung der Pflegeeltern
* höheres Entgeld (Tagessatz)
* intensive Zusammenarbeit
* Supervision
Stadt Hildesheim
Nr.: 20
1. Unterbringung von Kindern in Notsituationen
2. bei ungeklärter Rechtslage und Perspektive
KJA Holzminden
Nr.: 21
* jederzeit Aufnahmebereitschaft
* Unterbringung nicht länger als drei Monate
Stadt Holzminden
Nr.: 22
Aus der organisierten Tagespflege haben sich Bereitschaftspflegestellen entwickelt; sind identisch mit
Vollzeitpflegestelle.
Nienburg
Nr.: 23
Anlass: Krisensituation in der Herkunftsfamilie.
* Klärungsphase bezüglich. weiterer Perspektiven.
* Zeitl. begrenzter Aufenthalt in der Pflegefamilie.
KJA Celle
Nr.: 25
(= Inobhutnahme)
* Aufnahmedauer 6-8Wochen.
* "Clearingstelle"/zeitnah.
* Offene Perspektive.
Stadt Celle
Nr.: 26
* Schutz des Kindes (Inobhutnahme).
* B. fungiert als Clearingstelle.
* Zeitliche Begrenzung.
KJA Cuxhaven
Nr.: 27
1. zeitlich begrenzt, wir im Einzelfall auch verlängert.
2. Vorbereitungsseminar ist Pflicht.
15
Definition Bereitschaftspflege
Lüchow-Dannenberg
Nr.: 29
Kinder in Notsituationen aufnehmen, begrenzter zeitlicher Rahmen, vertragliche Regelungen.
KJA Lüneburg
Nr.: 30
Anlass, Problemhintergrund und Dauer unklar. Aktuelle Konfliktlage mit HF, Verhaltensauffälligkeiten beim Kind,
notwendiges Hilfeplanverfahren. Professionelle Pflegepersonen.
KJA Osterholz
Nr.: 31
1. Vermittlung aus akuter Krisensituation.
2. Clearing.
3. Befristung auf in der Regel max. 6. Wochen.
Rotenburg Wümme
Nr.: 32
* Unterbringung aus einer akuten Krise heraus.
* Ansprechbarkeit der Bereitschaftsstelle rund um die Uhr, deswegen u.a. besondere finanzielle Leistungen.
* Max. 3 Monate zur Perspektivklärung.
Soltau-Fallingbostel
Nr.: 33
(siehe Konzeption)
1. eigene Konzeption / mit den Familien wird eine Vereinbarung geschlossen.
2. Aufnahmeverpflichtung, Schulung, Fortbildung etc. - Teilnahme ist erforderlich.
3. besondere Vergütung.
KJA Stade
Nr.: 34
* Notaufnahme/Krisenintervention § 42/43 KJHG.
* Clearing - Vermittlung in andere Hilfeformen wie z.B. nach § 33 KJHG, 34 KJHG.
Stadt Stade
Nr.: 36
1. Ad-hoc- Unterbringung zum Schutz der Kinder.
2. Abklärung der Situation der Familie.
3. Möglichst kurzer Aufenthalt.
Uelzen
Nr.: 37
* Professionalität.
* Vertrag mit dem JA.
* Inobhutnahme, Abklärung der Perspektive.
Verden
Nr.: 38
* Aufnahme von Krisenfällen für 1 - 3 Tage.
* Vertragliche Bindung der Familien nach Dienstplan.
* Besondere Finanzierung.
Delmenhorst
Nr.: 39
* Form der Krisenintervention.
* Begleitung der Unterbringung durch ASD.
* Ungeklärte Perspektive.
Stadt Emden
Nr.: 40
* Inobhutnahme.
* Klärung.
* Hilfeplanentwicklung.
Stadt Oldenburg
Nr.: 41
FBB (Familiäre Bereitschaftsbetreuung)
In akuten Krisensituationen werden Säuglinge, Kleinkinder und schulpflichtige Kinder im Alter von 0-12 Jahren für einen
befristeten Zeitraum in Obhut genommen. FBB ist einem anderen Fachdienst als der Pflegekinderdienst zugeordnet.
16
Definition Bereitschaftspflege
Stadt Osnabrück
Nr.: 42
* Alter 0 - 6.
* Clearing.
* max 6 Monate.
Stadt Wilhelmshaven
Nr.: 43
Aufnahme rund um die Uhr, auf Vertragsbasis, ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht und Problem, Unterbringung
erfolgt durch Polizei, Ordnungsamt oder Jugendamt.
Ammerland
Nr.: 44
* Spontane Bereitschaft.
* Keine oder kaum Vorbereitung.
* Perspektive muss erarbeitet werden.
KJA Aurich
Nr.: 45
1. Inobhutnahme der Kinder nach § 42 KJHG.
2. Zeitlich befristete Maßnahme zur Abklärung und Planung.
3. Besondere Qualifikation der Pflegestelle.
Cloppenburg
Nr.: 46
* Weniger als zwei Wochen.
KJA Emsland
Nr.: 47
* Diagnostik/Clearing.
* Noch nicht abschätzbare Situation.
* Maximale Dauer bis 6 Monate.
Stadt Lingen
Nr.: 48
* Unterbringung des Kindes auf Grund akuter Krisensituation.
* Schnelle Unterbringung notwendig.
* Diagnose notwendig, weiterer Verbleib der Kinder ist offen.
Friesland
Nr.: 49
* maximal 3 Monate.
* höheres Pflegegeld.
* Pflegeeltern müssen sich bereit erklären nur mit JA Friesland zu kooperieren.
KJA Grafsch. Bentheim
Nr.: 50
"Ad-hoc-Aufnahme (Krisensituation).
* Begleitung im Clearingprozess.
* Höchstdauer 3 Monate.
Stadt Nordhorn
Nr.: 51
1. Dient der Perspektivklärung für das Kind.
2. Soll in eigenen Bereitschaftsfamilien stattfinden.
3. Ist zeitlich begrenzt (nicht länger als 3 Monate)
KJA Leer
Nr.: 52
Wir arbeiten mit den Pflegestellen "Kinderhilfsstelle" und "Jugendhilfsstelle" zusammen, haben keine
Bereitschaftspflegestellen. Kinder bis ca. 3 Jahre werden in bewährte Pflegefamilien vermittelt.
Stadt Leer
Nr.: 53
* Clearing
* Hilfeplanung mit leiblichen Eltern
* Notaufnahme
17
Definition Bereitschaftspflege
KJA Oldenburg
Nr.: 54
* Bereitschaft und Verpflichtung zur sofortigen Aufnahme Minderjähriger, jederzeit.
* Vertragliche Bindung, Bereitschaftsgeld, erhöhtes Pflegegeld.
* Nur kurzfristiger Aufenthalt der Minderjährigen.
KJA Osnabrück
Nr.: 55
1. Eine Form der Kriseninterventionshilfe für 0 bis 6 jährige
2. Perspektivklärung während der Unterbringung
3. Zeitl. Befristete Unterbringung möglichst < 6 Monate
Vechta
Nr.: 56
* Inobhutnahme / Clearing.
* Kleinere bzw. jüngere Kinder bis 10 Jahre.
* Tag- und Nachtbereitschaft.
* Kurzfristige Dauer.
* Feste Verträge.
Wesermarsch
Nr.: 57
* akute Krisensituation
* ungeklärte Perspektive
* häufiger im Vorfeld einer sich anschließenden HzE
Wittmund
Nr.: 58
* Kurzfristige Unterbringung zu jeder Tages- und Nachtzeit.
* Unterbringung zur Klärung der Situation des Kindes/der Geschwister.
* Bezahlung nach Bereitschaftspflegesätzen.
KJA Cuxhaven
Nr.: 59
* Akute Krisensituation in Herkunftsfamilie (plötzlicher Beginn).
* Perspektivenklärung / Hilfeplanung.
* Erhöhte Fachlichkeit + Fähigkeiten der Aufnahmeeltern.
Stadt Lüneburg
Nr.: 60
entfällt.
Stadt Hannover
* Inobhutnahme - Krisensituation.
* Unklare Perspektive.
* Verweildauer max. 6 Monate.
18
Nr.: 63
1.2
Frage:
Zuständigkeitswechsel nach § 86 Abs. 6 KJHG (SGB VIII)
Bitte skizzieren Sie kurz (Stichworte), ob und ggf. welche Probleme/Vorteile Sie durch den Zuständigkeitswechsel („Abgaben“ und „Übernahmen“)
sehen:
19
Probleme Zuständigkeitswechsel
Stadt Braunschweig
Nr.:
1
Neuorientierung der PE auf die spezifischen Gegebenheiten/Bedingungen des jetzt zuständigen JA,
Serviceangebote/Beihilfen können unterschiedlich sein, Intensität der Begleitung von PE unterschiedlich, Übernahme
gegebener Strukturen kann wechselseitig problematisch sein.
Vorteil: Sichtwechsel
Stadt Wolfsburg
Nr.:
3
Vorteile: Ein Fall weniger!
Nachteile: Abbruch der Beziehungsarbeit. Der § 86.6 ist insgesamt eine unglückliche Regelung, vor allem für große
Städte, die Kinder in die anliegenden Landkreise vermitteln müssen.
KJA Göttingen
Nr.:
5
Verstärkte Pflegestellenunterbringungen aus Stadtbereich in den ländlichen Raum. Inanspruchnahme des eigenen PKD
durch untergebrachte Kinder bereits vor Zuständigkeitswechsel.
Stadt Göttingen
Nr.:
6
Vorteil - bei räumlicher großer Distanz.
Nachteile - weiterer Beziehungsabbruch
- fehlende Motivation und Beziehung des neuen PKD.
Goslar
Nr.:
7
* sehr hohe Zahl von Zuweisungen bes. in die Harzregion
* von uns abgelehnte Pflegeeltern kommen über andere Jugendämter zurück.
* Ansprüche, einstellen aufeinander schwierig
Helmstedt
Nr.:
8
Problem: Sachbearbeiterwechsel; ggf. andere finanzielle Modalitäten für die Pflegeeltern; höhere Personalkosten.
Vorteil: Gleichbehandlung von Pflegeeltern im Zuständigkeitsbereich.
KJA Northeim
Nr.:
9
Vorteile: ortsnahe Betreuung, Überblick über Infrastruktur.
Nachteile: vermehrte Unterbringung ohne vorherige Information des örtlichen JA; vermehrte Fallbelastung des örtlichen
JA; häufige Nichtanerkennung notwendiger Leistung durch das erstattende JA.
Stadt Einbeck
Nr.: 10
Vorteile: ortsnahe Betreuung, besserer Überblick über Infrastruktur.
Nachteile: Unterbringung ohne Absprache und Information durch andere JÄ, höhere Fallbelastung bei gleichem
Zuschnitt des Personals im PKD, oft werden notwendige Leistungen für das Pflegekind nicht durch das erstattende JA
anerkannt.
Osterode
Nr.: 11
* Größere Entfernungen der beteiligten Jugendämter.
* Unkenntnis über Unterbringungen im eigenen Zuständigkeitsbereich durch fremde Jugendämter, erhebliche Nachteile
der Pflegefamilien.
* Vermehrte Zuständigkeitsstreitigkeiten/Kostenerstattung.
Peine
Nr.: 12
Gefahr des häufigen Zuständigkeitswechsels in den ersten zwei Jahren; Landkreise mit gutem Bewerberpotential
werden stark belastet (Personal/Personalkosten)
20
Probleme Zuständigkeitswechsel
Wolfenbüttel
Nr.: 13
Probleme bei der Übernahme:
1. Teilweise unzureichende Infos durch abgebendes Jugendamt.
2. Pflegeeltern und Pflegekinder müssen sich an neue Jugendamtsmitarbeiter gewöhnen. Neuer Beziehungsaufbau
notwendig.
3. Unterschiedliche Pflegekinderrichtlinien und unterschiedliche Pflegegeldhöhe schaffen teilweise Irritationen.
Vorteile bei Übernahme:
1. Langfristige Perspektive meist schon gesichert.
2. Beziehung zwischen Pflegekind und Pflegeeltern schon gefestigter.
3. Rahmenbedingungen für das Pflegeverhältnis schon geschaffen.
Probleme bei Abgaben
1. Pflegeeltern und Pflegekinder empfinden den Wechsel als belastend.
2. Kooperation mit abgebenden Jugendämtern im Einzelfall völlig misslungen (z.B. 'selbst installiertes' Pflegeverhältnis
schafft Tatsachen, die zu unterschiedlichen Positionen der einzelnen Jugendämter führen).
4. Vorteile der Abgabe:
Grundsatz: Gesetzliche Grundlage schafft Schutz für Jugendämter, die über viele belegungsfähige Pflegefamilien
verfügen
Diepholz
Nr.: 14
* Wechsel der Betreuungs- Beratungspersonen erschwert Vertrauensbildung, Vorgeschichte-Herkunftsfamilie
weitgehend unbekannt, Integrationsphase wird nicht miterlebt, Arbeitsbelastung über unkalkulierbare Fallzahlen
wächst.
* Betreuung vor Ort, Kenntnis der lokalen Ressourcen
Hameln-Pyrmont
Nr.: 15
Bei Übernahmen Probleme in Kontakterhaltung bzw. Aufbau zu Herkunftsfamilien.
* wenig Infos zur Anamnese, lebt Familie und Pflegefamilie
* kein Einfluss auf Auswahl und Qualität der Pflegefamilie
(bisher nur 1 Abgabe im Zuständigkeitszeitraum - seit September 2000 - erfolgt)
Stadt Burgdorf
Nr.: 17
Nachteile: oft nur 1 Übergabegespräch, durch teilweise Akteneinsicht nicht alles bekannt, schon durchlaufende
Hilfeformen schwer nachvollziehbar, Vertauensbasis zu Klienten muss aufgebaut werden.
Vorteile: Neuer Start, neue Sichtweise, 'abgeben'-können, Orts-Einzugsnähe, Arbeitsentlastung.
Stadt Lehrte
Nr.: 18
* Fehlende Kontinuität in der Betreuung durch Zuständigkeitswechsel.
* Aus hiesiger Sicht machen Betreuungswechsel nur Sinn bei Wegzug der Pflegefamilie über größere Distanz.
* Damit die Betreuungskontinuität gewahrt bleiben kann, wird hier oftmals die Betreuung der hier lebenden
Pflegefamilien sofort übernommen (Amtshilfe).
KJA Hildesheim
Nr.: 19
Übernahme: fehlende Beziehung zu Pflegeeltern/-kind muss erst aufgebaut werden, unterschiedliche Sichtweisen bei
Einschätzung, unterschiedliche Standards
Abgabe: Beziehungsabbruch, unterschiedliche Sichtweise in der Bearbeitung
KJA Holzminden
Nr.: 21
Probleme für Pflegefamilien durch unterschiedliche Ansätze in der Arbeit mit den Pflegefamilien; langfristige
Hilfeplanung wird in Frage gestellt; Neuüberprüfung der Grundlagen für Inpflegegabe führt zu Verunsicherung
Nienburg
Nr.: 23
Problem: Keine Kontinuität; großes Ungleichgewicht zwischen "Abgaben" und "Übernahmen" / personelle Belastung.
Vorteil: ortsnahe Betreuung.
KJA Celle
Nr.: 25
* Hohes Arbeitsaufkommen (2/3 der Kinder "wechseln zu uns) bei gleichem Personalstand.
* Bezugspersonenwechsel für Pflegefamilien und Kinder.
* Häufig schlechte Vorbereitung der Übergabe.
* Entfernung zur Herkunftsfamilie (Besuchskontakte).
Keine Vorteile!
21
Probleme Zuständigkeitswechsel
Stadt Celle
Nr.: 26
Probleme: Abbruch von (Arbeits-)Beziehungen, von Kontinuität, Entwicklungen bis hin zu Trennungserfahrungen.
Vorteil: Neuanfang mit allen Folgen, Chancen.
KJA Cuxhaven
Nr.: 27
Durch räumliche Entfernungen nicht so ausführliche Abgaben/Übernahmen. Vertrauensvolle Kontakte werden
Harburg
Nr.: 28
* Unterschiedliche Standards bei der Vermittlung und Auswahl der Pflegeeltern.
* Fehlendes Vertrauensverhältnis zwischen Jugendamt und PE.
* Der dauerhafte Verbleib des Kindes wurde vor der Abgabe nicht ausreichend mit den leiblichen Eltern thematisiert.
* Fehlende Einbindung der leiblichen Eltern in die Hilfeplanung, unklare Besuchsregelungen.
Lüchow-Dannenberg
Nr.: 29
Unverhältnismäßig hoher Arbeitsaufwand, "Hängenbleiben" auf Kosten. Zuständigkeitsstreitereien, keine Erstattung
der Personalkosten.
KJA Lüneburg
Nr.: 30
Vorteile: ortsnahe Betreuung, vergleichbare Qualität der Beratung aller Pflegefamilien.
Nachteile: Das übernehmende Jugendamt bleibt auf den Personalkosten sitzen. Das abgebende Jugendamt verliert den
direkten Bezug zum Hilfefall.
KJA Osterholz
Nr.: 31
* ortsnahe Betreuung und Beratung.
* Problem: Kontinuität der pädagogischen Betreuung durchbrochen. Viele Unklarheiten bezüglich der
Übergabemodalitäten zwischen Jugendämtern. Bei Übernahmen oft Problem zu später Beteiligung. Wünschenswert
wäre, Informationen bereits bei Unterbringung und nicht erst bei Übergabe. Problematik Land-Stadt-Gefälle, Abgabe
steht nicht im Verhältnis zur Übernahme.
Rotenburg Wümme
Nr.: 32
+) Wohnortnahe Betreuung.
-) Unzureichende Betreuung durch entsendendes JA; kein Einfluss auf die Inpflegegabe; Probleme bei Übergabe und
Zuständigkeitswechsel; Problem der kontinuierlichen Betreuung (z.B. fehlende Infos).
Soltau-Fallingbostel
Nr.: 33
Nachteile: Während der ersten 2 Jahre häufige Betreuungswechsel für Kinder und Pflegeeltern. Informationsverlust
durch häufige Wechsel - Unsicherheit für die Betroffenen. Unvorhersehbare Arbeitsbelastung (inkl. Personal- und
Sachkosten)
Vorteile: Nach Ablauf von zwei Jahren und geklärter Perspektive definitive Kontinuität in der Betreuung der
Pflegekinder und Pflegeeltern.
KJA Stade
Nr.: 34
* Keine Vorteile.
* Erhebliche Nachteile bei Klärung der Zuständigkeit.
Stadt Stade
Nr.: 36
* Kontinuität der Betreuung nicht gegeben.
* Kinder werden vergessen, da sie einem nicht so nahe sind, als wenn sie selbst begleitet werden.
* Eltern wohnen weiterhin am Abgabeort und es entstehen lange Wege für Konferenzen etc.
Uelzen
Nr.: 37
Bei Umzug der Eltern: fehlende rechtliche Verbindlichkeit bei vertraglich eingerichteten Erziehungsstellen.
Die Arbeit mit der Herkunftsfamilie gestaltet sich schwierig.
Übernahme von Verantwortung für Pflegestellen, die vom örtlichen JA für nicht geeignet erhalten wurden.
22
Probleme Zuständigkeitswechsel
Verden
Nr.: 38
* Doppelbelastung durch verschiedene Jugendämter.
* Zusätzliche Arbeitsbelastung bei der Übernahme.
* Bruch der Beziehungsarbeit mit Pflegefamilie und Kindern.
* Manchmal mangelnde Kooperation der verschiedenen Jugendämter.
Delmenhorst
Nr.: 39
* Stadt/Land-Gefälle: starke Belastung der LK.
* Übernahmen: oft nur unzureichende Informationen.
* Probleme, Anschluss ans Familiensystem zu finden.
* Möglichkeit der 'Abgabe' schafft keinen Anreiz für ortsnahe Vermittlungen.
Stadt Emden
Nr.: 40
Hier ist die grundlegende Meinung gegeben, dass Kinder regional nah untergebracht werden sollen und das
zuständige und unterbringende JA in jeder Weise zuständig bleibt.
Stadt Oldenburg
Nr.: 41
Negativ: Betreuungswechsel, hoher Verwaltungsaufwand durch Abgabeprozess.
Positiv: Entlastung für Großstädte, Hilfsangebote vor Ort besser regelbar.
Stadt Osnabrück
Nr.: 42
Problem: keine Kontinuität.
Vorteil: * erhebliche Zeitersparnis
* flexibles Handeln durch das Jugendamt 'vor Ort'.
Stadt Wilhelmshaven
Nr.: 43
Probleme: Unterschiedliche Richtlinien der Jugendämter führen zu Konflikten und Problemen, besonders krass im
sonderpädagogischen Bereich. Durch Zuständigkeitswechsel werden Vertrauensverhältnisse zwischen
Sozialpädagogen, Pflegeeltern und Pflegekindern zerstört.
Vorteile: Jugendämter vor Ort können besser und schneller handeln als z.B. Jugendämter, die 300km entfernt liegen.
Ammerland
Nr.: 44
Probleme: Durch Zuständigkeitswechsel hoher Aufwand, die Pflegeeltern sind irritiert, Kontakt zu leiblichen Eltern ist
reduziert.
Vorteile: Pflegeeltern haben dann einen Ansprechpartner (ist bei häufigen Umzügen der leiblichen Eltern wichtig). Durch
örtliche Nähe besserer Kontakt zum Pflegekinderdienst.
KJA Aurich
Nr.: 45
Vorteil: ortsnahe Betreuung des Pflegeverhältnisses.
Nachteil: Keine Ansprechpartner bzgl. Herkunftseltern beim abgebenden Jugendamt; viele Fallübernahmen in
Gebietskörperschaften.
KJA Emsland
Nr.: 47
Probleme: Um unterschiedliche Handhabung im Bereich der Betreuung und Hilfeplanung bzw. Fortführung. Mangelnder
Informationsaustausch vor der Übergabe.
Stadt Lingen
Nr.: 48
* Arbeitsüberlastung durch Übernahme.
* Kontinuität in der Betreuung der Pflegefamilie erleidet oft einen Bruch durch Betreuerwechsel (bez. Arbeit).
Friesland
Nr.: 49
* Verschiedene Maßstäbe der JÄ bei Überprüfung der Pflegefamilien.
* Qualitätsunterschiede bei Betreuung "eigener", bzw. "fremder" Kinder.
23
Probleme Zuständigkeitswechsel
KJA Grafsch. Bentheim
Nr.: 50
-) Stadt-LK-Gefälle, unterschiedliche Standards in JÄ, u.U. keine kontinuierliche Betreuung.
+) Betreuung am Wohnort des Kindes, Gleichbehandlung von PF in einer Region.
Stadt Nordhorn
Nr.: 51
Belastung der ländl. PKDs durch die vielen Übernahmen. Kein finanzieller Ausgleich für diese 'Leistung'. Ortsnahe
Betreuung der Pflegefamilien durch Übernahme möglich. Durch Übernahme nach § 86,6 könnten leibl. Eltern aus dem
Blickwinkel 'verloren' gehen.
KJA Leer
Nr.: 52
Probleme der Pflegefamilien, Wechsel der Betreuung, des "Beraters" beim JA, Landkreis ist Zuzugsgebiet, viele
Wechsel nach § 86, 6 KJHG, kein Einfluss durch hiesiges JA, Arbeitsbelastung durch päd. Übernahme (sehr
arbeitsintensiv) und durch Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen (wirtschaftliche Jugendhilfe).
Stadt Leer
Nr.: 53
Wechsel der Betreuung durch PE, leibliche Eltern und Kind
Vorteil: örtliche Nähe für Fortbildungsangebote für PE
KJA Oldenburg
Nr.: 54
Probleme: Geringere Kenntnis der Lebenssituation, der Herkunftsfamilie des Kindes vor Vermittlung in die Pflegefamilie.
Wesentliche gemeinsame Erfahrungen (Vermittlung, erste Jahre) fehlen als Grundlage für die künftige
Zusammenarbeit. Vertrauen muss erst wieder geschaffen werden. Pflegefamilien werden nicht von eigenem JA
vorbereitet.
Vorteile: Keine!
KJA Osnabrück
Nr.: 55
Unterschiedliche Standards bei der Vermittlung: Unterschiedliche Besuchskontaktregelungen. Mangelnde Kooperation
bei der Übergabe
Vechta
Nr.: 56
Wechsel der betreuende Pflegekinderdienste. Den zuständig werdenden Jugendämtern sind die Probleme der
Herkunftsfamilien wenig bekannt. Vorgeschichten der Kinder muss erst erarbeitet werden. Kostenstellen müssen sich
um die Heranziehung der Eltern kümmern, die häufig weit außerhalb des eigenen Bereiches leben und sich so
entziehen können.
Wesermarsch
Nr.: 57
* massive Arbeitsbelastung für 'ländliches' Jugendamt
* wesentlich weniger Gestaltungsmöglichkeiten als bei 'eigenen' Fällen
* fachlich 'zweifelhafte' Placements (häufiger)
* 'Pflegeverhältnisse 2.Klasse'
KJA Cuxhaven
Nr.: 59
Kinder aus großstädtischen Jugendämtern sind sehr arbeitsintensiv; oft ganz neues Erarbeiten von Vorgeschichte (im
Prinzip neuer Fall); die unterschiedlichen Standards und Entscheidungsprozesse; Herkunftsfamilie aufgrund von
örtlicher Entfernung häufig weniger beteiligt.
Stadt Lüneburg
Nr.: 60
* Erneute Überprüfung und Bewertung der Hilfe.
* Keine Kontinuität in Beratung und Hilfeplanung.
* Überhang an Abgaben an den Landkreis.
* Unterschiedliche Bewertung der Qualität von Pflegestellen.
Stadt Hannover
Nr.: 63
* PE, Kind müssen sich an 'neue' Berater gewöhnen; manchmal gehen damit Wechsel von Haltungen/Einschätzungen
zu Problemen, zur Perspektive einher.
* Unterschiedliche Möglichkeiten der JA an personeller Ausstattung des PKD und der Organisation; dadurch
gelegentlich Verschlechterung für Pflegefamilie.
24
1.3
Finanzielle Zuwendungen
Frage:
Welche finanziellen Zuwendungen (€) erhalten Pflegefamilien monatlich bei
Ihnen für ein sechsjähriges Kind?
evtl. ankreuzen
nach Emp- wenn nicht,
monatlifehlungen bitte Betrag
cher Undes Deut- eintragen:
terhalt für
schen Verdas Kind
eins
Pflegeformen
bzw. bitte €-Beträge eintragen
monatlicher Erund/oder
ziehungs- Tagessatz
beitrag
und/oder
Pauschale
„normale“ Vollzeitpflege nach § 33
SGB VIII (Fremdpflegefamilien)
„normale“ Vollzeitpflege nach § 33
SGB VIII (Verwandtenpflegestellen)
Pflegeformen für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche nach § 33 Satz 2 mit der
y Bezeichnung __________________
y Bezeichnung __________________
y Bezeichnung __________________
Kurzzeitpflege (nach § 33 SGB VIII)
Kurzzeitpflege auf einer anderen rechtlichen Grundlage
Bereitschaftspflege nach § 33 und/oder 42/43 SGB VIII)
Anmerkung: Im Fragebogen war diese Frage nicht als offene Frage konzipiert worden.
Vielmehr sollten in vorgegebene Kästchen die jeweiligen Summen eingetragen werden (s.o.). Dieses Verfahren setzt ein relativ einheitliches System der Bezahlung voraus, das aber offensichtlich nicht gegeben war. Entsprechend wurden Anmerkungen gesondert als Randbemerkungen abgegeben.
Statt einen Betrag einzusetzen, konnte auch angegeben werden, dass sich
bei der Bezahlung nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins gerichtet wird. Wurde dieses vermerkt, so sind in der Aufstellung die €-Beträge
dafür eingesetzt, wie sie in 2001 Gültigkeit hatten.
25
Finanzielle Zuwendungen
Jugendamt:
Stadt Braunschweig
Nr.:
1
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
sozialpädagog. Pflege
Sonderpflege
Entw.beeintr. ohne Bez.
bei nicht anerkannter
PF doppelter
Regelsatz
Kurzzeitpflege
Bereitschaftspflege
Jugendamt:
Stadt Wolfsburg
Nr.:
57,-
13,-
Pauschale ist
monatliche
Freihaltepauschale
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
3
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
sozialpädagog. Pflege
406,-
388,-
Sonderpflege
812,-
388,-
Entw.beeintr. ohne Bez.
67,47
Kurzzeitpflege
Bereitschaftspflege
Jugendamt:
Gifhorn
Nr.:
monatlicher
Unterhalt
"normale" Vollzeitpflege
Verwandtenpflege
sozialpädagog. Pflege
Sonderpflege
Entw.beeintr. ohne Bez.
Kurzzeitpflege
Bereitschaftspflege
26
4
monatlicher
Erziehungsbeitrag
und/oder
Tagessatz
Finanzielle Zuwendungen
Jugendamt:
KJA Göttingen
Nr.:
5
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
406,-
873,-
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
sozialpädagog. Pflege
Sonderpflege
Entw.beeintr. ohne Bez.
1200,-
Kurzzeitpflege
51,-
Bereitschaftspflege
Jugendamt:
Stadt Göttingen
Nr.:
6
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
sozialpädagog. Pflege
406,-
388,-
Sonderpflege
406,-
388,-
Kurzzeitpflege
406,-
194,-
Bereitschaftspflege
406,-
194,-
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
102,-
Pauschale: Zulage
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
Entw.beeintr. ohne Bez.
Jugendamt:
Goslar
Nr.:
7
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
406,-
194,-
und/oder
Tagessatz
Kindergeld anteilig
sozialpädagog. Pflege
Sonderpflege
Entw.beeintr. ohne Bez.
Kurzzeitpflege
Bereitschaftspflege
126,-
Berechnung nach
Tagen
27
Finanzielle Zuwendungen
Jugendamt:
Helmstedt
Nr.:
8
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
406,-
194,-
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
sozialpädagog. Pflege
Sonderpflege
Entw.beeintr. ohne Bez.
194,-
406,-
Bereitschaftspflege
Jugendamt:
mit päd. Mehrbedarf
Tagessatz berechnet
auf Grundlage des
normalen
Pflegegeldsatzes
Kurzzeitpflege
KJA Northeim
194,-
Nr.:
Tagessatz berechnet
auf Grundlage des
normalen
Pflegegeldsatzes
9
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
Kurzzeitpflege
406,-
194,-
Bereitschaftspflege
406,-
194,-
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
sozialpädagog. Pflege
Sonderpflege
Entw.beeintr. ohne Bez.
Jugendamt:
Stadt Einbeck
Nr.:
10
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
sozialpädagog. Pflege
Sonderpflege
Entw.beeintr. ohne Bez.
Kurzzeitpflege
Bereitschaftspflege
28
Finanzielle Zuwendungen
Jugendamt:
Osterode
Nr.:
11
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
sozialpädagog. Pflege
1858,-
Sonderpflege
Entw.beeintr. ohne Bez.
Kurzzeitpflege
406,-
194,-
Bereitschaftspflege
406,-
194,-
Jugendamt:
Peine
Nr.:
45,-
Tagessatz: 1.-7.Tag
12
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
sozialpädagog. Pflege
406,-
388,-
Kurzzeitpflege
406,-
194,-
plus bis 179,-
Bereitschaftspflege
406,-
194,-
plus bis 179,-
Anmerkungen
Sonderpflege
Entw.beeintr. ohne Bez.
Jugendamt:
Wolfenbüttel
Nr.:
13
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
406,-
194,-
406,-
194,-
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
100,-
Pauschale ist
sozialpädagog. Pflege
Sonderpflege
Entw.beeintr. ohne Bez.
Kurzzeitpflege
kein
Kindergeldanspruch
gegenüber dem
Arbeitsamt, keine
Beihilfen
Bereitschaftspflege
29
Finanzielle Zuwendungen
Jugendamt:
Diepholz
"normale" Vollzeitpflege
Verwandtenpflege
sozialpädagog. Pflege
Nr.:
14
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
406,-
194,-
406,-
194,-
379,80
384,-
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
40,-
102,30
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
154,-
oder Pauschale 52,bei Stufe I
Sonderpflege
Entw.beeintr. ohne Bez.
Kurzzeitpflege
Bereitschaftspflege
Jugendamt:
Hameln-Pyrmont
Nr.:
15
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
sozialpädagog. Pflege
Sonderpflege
406,-
388,-
Entw.beeintr. ohne Bez.
406,-
194,-
Kurzzeitpflege
wird zurzeit
ausgehandelt
Bereitschaftspflege
Jugendamt:
KJA Hannover
Nr.:
16
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
406,-
291,-
406,-
194,-
und/oder
Tagessatz
sozialpädagog. Pflege
Sonderpflege
103,(Festbetrag)
Entw.beeintr. ohne Bez.
Kurzzeitpflege
Bereitschaftspflege
30
35,32
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
Finanzielle Zuwendungen
Jugendamt:
Stadt Burgdorf
Nr.:
17
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
406,-
194,-
"normale" Vollzeitpflege
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
vom Einzelfall
abhängig
Verwandtenpflege
sozialpädagog. Pflege
Sonderpflege
406,-
394,-
406,-
194,-
Entw.beeintr. ohne Bez.
Kurzzeitpflege
Bereitschaftspflege
Jugendamt:
Stadt Lehrte
Nr.:
350,-
Pauschale bei
Inpflegegabe einmalig
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
18
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
406,-
194,-
sozialpädagog. Pflege
Sonderpflege
Entw.beeintr. ohne Bez.
Kurzzeitpflege
Bereitschaftspflege
Jugendamt:
KJA Hildesheim
Nr.:
19
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
406,-
194,-
sozialpädagog. Pflege
Sonderpflege
Entw.beeintr. ohne Bez.
105,-
Kurzzeitpflege
Bereitschaftspflege
noch im Aufbau
31
Finanzielle Zuwendungen
Jugendamt:
Stadt Hildesheim
Nr.:
20
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
sozialpädagog. Pflege
102,26
Sonderpflege
Entw.beeintr. ohne Bez.
Kurzzeitpflege
406,-
Bereitschaftspflege
Jugendamt:
KJA Holzminden
"normale" Vollzeitpflege
388,-
Nr.:
21
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
406,-
194,-
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
Verwandtenpflege
sozialpädagog. Pflege
Sonderpflege
Entw.beeintr. ohne Bez.
evtl. Tagessatz oder
Pauschale
Kurzzeitpflege
406,-
Bereitschaftspflege
Jugendamt:
Stadt Holzminden
194,-
Nr.:
22
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
406,-
194,-
sozialpädagog. Pflege
Sonderpflege
Entw.beeintr. ohne Bez.
Kurzzeitpflege
Bereitschaftspflege
32
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
Finanzielle Zuwendungen
Jugendamt:
Nienburg
Nr.:
23
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
*
sozialpädagog. Pflege
406,-
388,-
Kurzzeitpflege
406,-
194,-
Bereitschaftspflege
406,-
388,-
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
* Großeltern
abzüglich
Sonderpflege
Entw.beeintr. ohne Bez.
Jugendamt:
KJA Celle
Nr.:
25
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
sozialpädagog. Pflege
406,-
388,-
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
Sonderpflege
30,- bis 50,-
Pflegenest
Kurzzeitpflege
35,-
Bezeichnung:
Übergangspflege
Bereitschaftspflege
50,-
Entw.beeintr. ohne Bez.
Jugendamt:
Stadt Celle
Nr.:
26
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
Entw.beeintr. ohne Bez.
406,-
786,68
Pflegenest
Kurzzeitpflege
406,-
194,-
anteilig für die Tage
sozialpädagog. Pflege
Sonderpflege
Bereitschaftspflege
53,69 anerkannte
Inobhutnahmestellen,
30,69 sonstige
Inobhutnahmestellen
33
Finanzielle Zuwendungen
Jugendamt:
KJA Cuxhaven
Nr.:
27
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
794,-
monatl.
heilpädagogische
Pflege (bis 7.
Lebensjahr)
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
sozialpädagog. Pflege
Sonderpflege
Entw.beeintr. ohne Bez.
Kurzzeitpflege
Bereitschaftspflege
Jugendamt:
Harburg
Nr.:
28
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
sozialpädagog. Pflege
406,-
388,-
und/oder
Tagessatz
Sonderpflege
Entw.beeintr. ohne Bez.
25,-
Kurzzeitpflege
Bereitschaftspflege
Jugendamt:
Lüchow-Dannenberg
Nr.:
29
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
und/oder
Tagessatz
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
sozialpädagog. Pflege
406,-
388,-
150,-
Pauschale nur bei
sozialpädagogischer
Pflege mit Zuschlag
Entw.beeintr. ohne Bez.
406,-
194,-
100,- bis 150,-
Vollzeit mit Zuschlag
Kurzzeitpflege
406,-
194,-
Sonderpflege
Bereitschaftspflege
34
+ 1/2 Kindergeld
40,64
Finanzielle Zuwendungen
Jugendamt:
KJA Lüneburg
"normale" Vollzeitpflege
Nr.:
30
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
406,-
194,-
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
doppelter Regelsatz
der Sozialhilfe nach
BSHG
Verwandtenpflege
sozialpädagog. Pflege
406,-
388,-
Sonderpflege
406,-
194,-
Zuschlag zur Rente
z.Zt. 64,-€
1546,96
Entw.beeintr. ohne Bez.
25,-
Kurzzeitpflege
Bereitschaftspflege
Jugendamt:
KJA Osterholz
Nr.:
44,48
127,82
Pauschale ist
monatliche
Freihaltepauschale
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
31
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
Entw.beeintr. ohne Bez.
406,-
388,-
Kurzzeitpflege
406,-
194,-
sozialpädagog. Pflege
Sonderpflege
26,-
Bereitschaftspflege
Jugendamt:
ohne Bezeichnung
Rotenburg Wümme
Nr.:
32
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
sozialpädagog. Pflege
Sonderpflege
Entw.beeintr. ohne Bez.
noch Zahlung durch
Krankenkassen
Kurzzeitpflege
Bereitschaftspflege
42,-
200,-
Pauschale ist
monatliche
Freihaltepauschale
35
Finanzielle Zuwendungen
Jugendamt:
Soltau-Fallingbostel
Nr.:
33
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
sozialpädagog. Pflege
406,-
388,-
Sonderpflege
406,-
873,-
406,-
194,-
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
Entw.beeintr. ohne Bez.
Kurzzeitpflege
51,-
Bereitschaftspflege
Jugendamt:
KJA Stade
Nr.:
Tagessatz für 10
Tage, dann Vergütung
wie Vollzeitpflege
(406,- / 194,-)
34
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
sozialpädagog. Pflege
406,-
388,-
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
Sonderpflege
Entw.beeintr. ohne Bez.
Kurzzeitpflege
Tagessätze: 1. Tag:
107,-, 2.-7.Tag: 52,-,
ab 8. Tag: 37,-
Bereitschaftspflege
Jugendamt:
Stadt Stade
Nr.:
36
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
sozialpädagog. Pflege
406,-
388,-
406,-
194,-
Sonderpflege
Entw.beeintr. ohne Bez.
Kurzzeitpflege
Bereitschaftspflege
36
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
Finanzielle Zuwendungen
Jugendamt:
Uelzen
Nr.:
37
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
sozialpädagog. Pflege
465,-
388,-
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
je nach Kind und
Vertrag
Sonderpflege
1499,-
je nach Kind und
Vertrag
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
Entw.beeintr. ohne Bez.
406,-
Kurzzeitpflege
194,46,02
Bereitschaftspflege
Jugendamt:
Verden
Nr.:
38
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
Entw.beeintr. ohne Bez.
406,-
388,-
Kurzzeitpflege
406,-
194,-
und/oder
Tagessatz
sozialpädagog. Pflege
Sonderpflege
Bereitschaftspflege
Jugendamt:
Delmenhorst
Nr.:
ohne Bezeichnung,
Pflegegeldsatz
beinhaltet
Abstufungen bei
"normalen"
Pflegefamilien
51/38
113,-
Pauschale gilt für eine
Woche Bereitschaft
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
39
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
406,-
388,-
sozialpädagog. Pflege
Sonderpflege
Entw.beeintr. ohne Bez.
ohne Bezeichnung
Kurzzeitpflege
Bereitschaftspflege
37
Finanzielle Zuwendungen
Jugendamt:
Stadt Emden
Nr.:
40
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
sozialpädagog. Pflege
Sonderpflege
Entw.beeintr. ohne Bez.
Kurzzeitpflege
40,-
Bereitschaftspflege
Jugendamt:
Stadt Oldenburg
Nr.:
41
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
und/oder
Tagessatz
sozialpädagog. Pflege
43,05
Sonderpflege
Entw.beeintr. ohne Bez.
Kostenträger
Krankenkasse
Kurzzeitpflege
43,46
Bereitschaftspflege
Jugendamt:
Stadt Osnabrück
Nr.:
42
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
sozialpädagog. Pflege
406,-
582,-
406,-
194,-
und/oder
Tagessatz
Sonderpflege
Entw.beeintr. ohne Bez.
Kurzzeitpflege
Bereitschaftspflege
38
130,-
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
Finanzielle Zuwendungen
Jugendamt:
Stadt Wilhelmshaven
Nr.:
43
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
sozialpädagog. Pflege
920,- (schwer) 1125,(besonders schwer)
Sonderpflege
Entw.beeintr. ohne Bez.
406,-
Kurzzeitpflege
194,mit Vertrag 72,täglich, ohne Vertrag
30,68 täglich
Bereitschaftspflege
Jugendamt:
Ammerland
Nr.:
44
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
sozialpädagog. Pflege
Sonderpflege
42,95
Entw.beeintr. ohne Bez.
Kind mit besonderen
Bedürfnissen
Kurzzeitpflege
406,-
194,-
77,-
Bereitschaftspflege
406,-
194,-
77,-
Jugendamt:
KJA Aurich
Nr.:
45
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
406,-
194,-
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
sozialpädagog. Pflege
Sonderpflege
Entw.beeintr. ohne Bez.
Kurzzeitpflege
Bereitschaftspflege
100,-
38,35
Für die ersten
Betreuungstage wird
ein höherer Tagessatz
gezahlt.
39
Finanzielle Zuwendungen
Jugendamt:
Cloppenburg
Nr.:
46
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
sozialpädagog. Pflege
Sonderpflege
Entw.beeintr. ohne Bez.
Kurzzeitpflege
Bereitschaftspflege
Jugendamt:
KJA Emsland
Nr.:
47
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
sozialpädagog. Pflege
406,-
388,-
Kurzzeitpflege
406,-
194,-
Bereitschaftspflege
406,-
388,-
Sonderpflege
Entw.beeintr. ohne Bez.
Jugendamt:
Stadt Lingen
Nr.:
48
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
sozialpädagog. Pflege
406,-
388,-
406,-
194,-
abzüglich 1/2
Kindergeld oder 1/4
Kindergeld
abzüglich 1/2
Kindergeld oder 1/4
Kindergeld
Sonderpflege
Entw.beeintr. ohne Bez.
Kurzzeitpflege
Bereitschaftspflege
40
51,13
Finanzielle Zuwendungen
Jugendamt:
Friesland
Nr.:
49
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
sozialpädagog. Pflege
Pflegegeld + 500,monatlich
Sonderpflege
Entw.beeintr. ohne Bez.
Kurzzeitpflege
50,-
Bereitschaftspflege
Jugendamt:
KJA Grafsch.
Bentheim
monatlicher
Unterhalt
Nr.:
50
monatlicher
Erziehungsbeitrag
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
und Kindergeld
sozialpädagog. Pflege
406,-
394,-
und Kindergeld
406,-
194,-
ggf. anteilig
Sonderpflege
Entw.beeintr. ohne Bez.
Kurzzeitpflege
105,-
Pauschale ist
monatliche
Freihaltepauschale,
Betreuungstag 1 und
2: 50,-, weiterer
Tagessatz 40,-
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
40,-
150,-
Pauschale ist
monatliche
Freihaltepauschale
Bereitschaftspflege
Jugendamt:
Stadt Nordhorn
Nr.:
51
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
sozialpädagog. Pflege
406,-
388,-
406,-
194,-
Sonderpflege
Entw.beeintr. ohne Bez.
Kurzzeitpflege
Bereitschaftspflege
41
Finanzielle Zuwendungen
Jugendamt:
KJA Leer
Nr.:
52
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
sozialpädagog. Pflege
406,-
194,-
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
Sonderpflege
Entw.beeintr. ohne Bez.
Kurzzeitpflege
26,-
Bereitschaftspflege
26,-
Jugendamt:
Stadt Leer
Nr.:
53
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
und/oder
Tagessatz
sozialpädagog. Pflege
Sonderpflege
Entw.beeintr. ohne Bez.
Kurzzeitpflege
20,45
Bereitschaftspflege
20,45
Jugendamt:
KJA Oldenburg
Nr.:
54
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
und/oder
Tagessatz
sozialpädagog. Pflege
Sonderpflege
46,83
oder 406,- und 194,und
Einzelfallpauschale
oder 406,- und 388,-
47,70 bis 58,23
Tagessatz ist
altersabhängig
Entw.beeintr. ohne Bez.
Kurzzeitpflege
Bereitschaftspflege
42
406,-
194,-
Finanzielle Zuwendungen
Jugendamt:
KJA Osnabrück
Nr.:
55
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
Entw.beeintr. ohne Bez.
564,-
776,-
Kurzzeitpflege
406,-
194,-
125,-
Bereitschaftspflege
564,-
485,-
291,-
Pauschale ist
Freihaltepauschale
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
sozialpädagog. Pflege
Sonderpflege
Jugendamt:
Vechta
Nr.:
Profipflege
56
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
406,-
582,-
und/oder
Tagessatz
sozialpädagog. Pflege
Sonderpflege
Entw.beeintr. ohne Bez.
Kurzzeitpflege
Tagessatz 1. bis 4.
Tag: 42,-, ab 5. Tag.
27,-
Bereitschaftspflege
Jugendamt:
Wesermarsch
Nr.:
57
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
406,-
388,-
Kurzzeitpflege
406,-
194,-
Bereitschaftspflege
406,-
388,-
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
52,-
Pauschale ist
unabhängig von der
Belegung pro
bereitgestelltem Platz
sozialpädagog. Pflege
Sonderpflege
Entw.beeintr. ohne Bez.
43
Finanzielle Zuwendungen
Jugendamt:
Wittmund
Nr.:
58
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
406,-
388,-
406,-
194,-
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
sozialpädagog. Pflege
Sonderpflege
Entw.beeintr. ohne Bez.
Kurzzeitpflege
Tag 1 und 2: 52,-, ab
3. Tag: 39,-
Bereitschaftspflege
Jugendamt:
KJA Cuxhaven
Nr.:
59
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
sozialpädagog. Pflege
406,-
194,-
406,-
194,-
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
50,- bis 100,-
erhöhter
Erziehungsbedarf
Sonderpflege
Entw.beeintr. ohne Bez.
Kurzzeitpflege
Pflegesatz der
sozialpädagogischen
Pflege dient zur
Berechung des
Tagessatzes
Bereitschaftspflege
Jugendamt:
Stadt Lüneburg
Nr.:
60
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
406,-
194,-
sozialpädagog. Pflege
406,-
388,-
Sonderpflege
406,-
1140,-
406,-
388,-
"normale" Vollzeitpflege
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Verwandtenpflege
Entw.beeintr. ohne Bez.
Kurzzeitpflege
Bereitschaftspflege
44
153,39
Anmerkungen
Finanzielle Zuwendungen
Jugendamt:
Stadt Hannover
Nr.:
63
monatlicher
Unterhalt
monatlicher
Erziehungsbeitrag
"normale" Vollzeitpflege
406,-
194,-
Verwandtenpflege
406,-
194,-
406,-
388,-
406,-
194,-
1200,-
592,52
und/oder
Tagessatz
und/oder
Pauschale
Anmerkungen
sozialpädagog. Pflege
Sonderpflege
Entw.beeintr. ohne Bez.
Kurzzeitpflege
Bereitschaftspflege
45
1.4
Frage:
46
Etat für Werbung
Verfügt das Jugendamt über einen Etat für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit zum Pflegekinderwesen? Wenn ja: Wie hoch war (bzw. ist) dieser jeweils in den Jahren 2000, 2001 und 2002 und wofür wurde er verausgabt?
Etat wurde verausgabt für...
Stadt Braunschweig
Nr.:
Etat 2000 (DM):
10000
Etat 2001 (DM):
9600
1
Etat 2002 (€):
5000
Vorbereitungsseminare, Fortbildungsangebote für PE, Zeitungsanzeigen, Pflegeelternzeitung, Pflegekinderfest,
Werbematerialien, Werbestände (evtl. Gebühren), Test für psych. Dienst etc.
Stadt Wolfsburg
Etat 2000 (DM):
13000
Etat 2001 (DM):
13000
Nr.:
3
Nr.:
4
Etat 2002 (€):
6500
Öffentlichkeitsarbeit und Werbung
Gifhorn
Etat 2000 (DM):
Etat 2001 (DM):
Etat 2002 (€):
Auf Antrag werden Gelder gewährt! 1x im Jahr gibt es eine Aktion für die PF! Zum Beispiel: Wochenende im Harz,
bunter Nachmittag.
Stadt Göttingen
Nr.:
Etat 2000 (DM):
10000
Etat 2001 (DM):
10000
6
Etat 2002 (€):
4500
* Veranstaltungen für Pflegefamilien.
* Werbeaktionen.
* Pflegeelterngruppen.
* Fortbildungsveranstaltungen für Pflegefamilien.
Goslar
Nr.:
Etat 2000 (DM):
10000
Etat 2001 (DM):
10000
7
Etat 2002 (€):
5000
Fortbildungsveranstaltungen, Werbungskosten, Ehrung der Pflegeeltern (1x pro Jahr)
Helmstedt
Nr.:
8
Etat 2000 (DM):
Etat 2001 (DM):
Etat 2002 (€):
Etat inklusive Weiterbildung für die Pflegeeltern bzw. Bewerber.
Pflegefamilienfeste; Leihbücherei für Pflegeeltern; Finanzierung von Fortbildungsseminaren für Pflegeeltern.
KJA Northeim
Nr.:
Etat 2000 (DM):
5400
Etat 2001 (DM):
6000
9
Etat 2002 (€):
3000
Pflegekinderfest, Zuschuss für Fortbildungsmaßnahmen von Pflegeeltern.
Wolfenbüttel
Nr.: 13
Etat 2000 (DM):
Etat 2001 (DM):
Etat 2002 (€):
Nein, aber: Werbung und Öffentlichkeitsarbeit wird aus dem Vollzeitpflegeetat finanziert, Höhe richtet sich nach Bedarf.
47
Etat wurde verausgabt für...
Hameln-Pyrmont
Nr.: 15
Etat 2000 (DM):
Etat 2001 (DM):
10000
Etat 2002 (€):
6500
* Fortbildungsveranstaltungen Pflegeeltern
* Bewerberseminare inkl. Referentenkosten und Unterkunft
* Wochenendseminar
* Einzelmaßnahmen für Pflegeeltern
KJA Hannover
Nr.: 16
Etat 2000 (DM):
6300
Etat 2001 (DM):
6300
Etat 2002 (€):
3100
Sommerfest, Flyer, Fachliteratur, Veranstaltungen
Stadt Burgdorf
Nr.: 17
Etat 2000 (DM):
1000
Etat 2001 (DM):
1000
Etat 2002 (€):
500
Durchführung von Pflegeseminaren - Referentenhonorar bei Wochenendseminaren werden die Bewerber zum Essen
eingeladen, Flyer
Stadt Lehrte
Nr.: 18
Etat 2000 (DM):
1000
Etat 2001 (DM):
1000
Etat 2002 (€):
500
Infoabend, Vorbereitungsseminar, Wochenendseminare/Pflegemüttergruppe
KJA Hildesheim
Nr.: 19
Etat 2000 (DM):
10000
Etat 2001 (DM):
10000
Etat 2002 (€):
5112,92
Veranstaltungen (Fortbildungen, Freizeittreffen für Pflegeeltern, Referentenkosten, Vorbereitungsseminare für
Pflegebewerber, Geburtstags- und Weihnachtsgrüße, Info-Materialien, Fachliteratur, Spielmaterial
Stadt Celle
Nr.: 26
Etat 2000 (DM):
10000
Etat 2001 (DM):
10000
Etat 2002 (€):
5000
* Material für Öffentlichkeitsarbeit (Plakate, Faltblätter).
* Fortbildungsprogramme
Der Begriff 'Etat' ist hier nicht präzise. Die o.a. Beträge wurden tatsächlich aufgewendet. In den Jahren 1999, 2000,
2001 und 2002 betrug der Etat jeweils 10.000DM für Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und(!) Fortbildung (einschl.
Kinderbetreuung, Raummiete, Service).
KJA Cuxhaven
Nr.: 27
Etat 2000 (DM):
1000
Etat 2001 (DM):
1000
Etat 2002 (€):
Pflegeelternbroschüre
48
500
Etat wurde verausgabt für...
KJA Lüneburg
Nr.: 30
Etat 2000 (DM):
3000
Etat 2001 (DM):
3000
Etat 2002 (€):
4500
* Schalten von Anzeigen, Annoncen in überregionalen Zeitungen.
* Förderung der Öffentlichkeitsarbeit des Pflegeelternvereins.
Soltau-Fallingbostel
Nr.: 33
Etat 2000 (DM):
2000
Etat 2001 (DM):
1200
Etat 2002 (€):
600
Öffentlichkeitsarbeit und Werbung sowie Fortbildung von Pflegeeltern und Erziehungsbeiständen und
Pflegeelterngruppenarbeit.
KJA Stade
Nr.: 34
Etat 2000 (DM):
8000
Etat 2001 (DM):
11000
Etat 2002 (€):
6000
* Werbung, Öffentlichkeitsarbeit.
* Qualifizierung/Fortbildung.
Delmenhorst
Nr.: 39
Etat 2000 (DM):
Etat 2001 (DM):
Etat 2002 (€):
Nein, aber aus Gesamtetat: Werbung (Faltblätter), Fortbildungsseminare, Vorbereitungsseminare für PE, Literatur,
PE-Gruppentreffen, Feste.
Stadt Oldenburg
Nr.: 41
Etat 2000 (DM):
4500
Etat 2001 (DM):
4500
Etat 2002 (€):
4400
Pflegeelternbewerberarbeit, Fortbildung, Literatur
Stadt Osnabrück
Nr.: 42
Etat 2000 (DM):
Etat 2001 (DM):
Etat 2002 (€):
Infomaterial, Poster, Flyer, Kugelschreiber, Luftballons, Sommerfest.
Stadt Wilhelmshaven
Nr.: 43
Etat 2000 (DM):
3000
Etat 2001 (DM):
3000
Etat 2002 (€):
1500
Der Etat wurde nicht in Anspruch genommen.
KJA Emsland
Nr.: 47
Etat 2000 (DM):
16000
Etat 2001 (DM):
16000
Etat 2002 (€):
15000
Pflegeelternseminar, Fortbildungen, Literatur, Pflegeelternkreise, Pflegeelternbrief (2 x jährlich).
49
Etat wurde verausgabt für...
Friesland
Nr.: 49
Etat 2000 (DM):
Etat 2001 (DM):
Etat 2002 (€):
Flyer (Etat im Gesamtbudget, kann nicht weiter aufgeschlüsselt werden)
KJA Grafsch. Bentheim
Nr.: 50
Etat 2000 (DM):
2500
Etat 2001 (DM):
2500
Etat 2002 (€):
1250
Pflegeelternfortbildung, Fachliteratur, Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, Flyer, Weihnachtsgeschenke für Pflegefamilien.
Stadt Nordhorn
Nr.: 51
Etat 2000 (DM):
5000
Etat 2001 (DM):
5000
Etat 2002 (€):
2500
Broschüren, Vorbereitungsseminare für Adoptiv- und Pflegefamilien, Fortbildungen f. Adoptiv- und Pflegefamilien,
Sommerfest/Fahrt mit Pflegeeltern, Literatur, Weihnachtsgutscheine für Pflegeeltern.
KJA Leer
Nr.: 52
Etat 2000 (DM):
5000
Etat 2001 (DM):
5000
Etat 2002 (€):
3000
Fortbildung für Pflegeeltern, Pflegeelternschulung, Unterstützung des ortsansässigen Pflegeelternvereins, Anschaffung
von Materialien (Bücher, Broschüren), Bezuschussung von Adoptivelternseminaren.
Stadt Leer
Nr.: 53
Etat 2000 (DM):
Etat 2001 (DM):
Etat 2002 (€):
Haben kein Etat, aber: Bildungsurlaub mit PE (2500€), Zuschüsse für freie Träger (920€), Fortbildungen für
PE-Bewerber (100€), Fortbildungen für PE (500€).
KJA Oldenburg
Nr.: 54
Etat 2000 (DM):
9900
Etat 2001 (DM):
9900
Etat 2002 (€):
5061,99
Gesprächskreis für Pflegeeltern: 4400,-DM (2250,-€) pro Jahr. Pflegefamilienfest, Broschüren, Werbematerial
(Taschen, Kugelschreiber, Flyer), Fortbildungsveranstaltungen für Pflegeeltern.
Wittmund
Nr.: 58
Etat 2000 (DM):
5300
Etat 2001 (DM):
4300
Etat 2002 (€):
2709,85
Pflegekindbroschüren, Vorbereitungskurse, Sommerfest
KJA Cuxhaven
Nr.: 59
Etat 2000 (DM):
Etat 2001 (DM):
Etat 2002 (€):
2000
Osterfeuer, Sommerfest, Weihnachtsfeier, Infoveranstaltungen für Tagesmütter 1 x im Monat, Pflegeelterntreffen 1 x im
Monat, seit 2001 Pflegefamilienwochenende 1 x im Jahr und Pflegefamiliennachmittag 1 x im Jahr.
50
Etat wurde verausgabt für...
Stadt Hannover
Nr.: 63
Etat 2000 (DM):
40000
Etat 2001 (DM):
40000
Etat 2002 (€):
17300
Straßenbahnwerbung, Stand auf der Infa, Faltblätter und Werbematerial, große Werbekampagne mit self-mailer,
Sommerfeste für Pflegefamilien, Supervision für Bereitschaftspflegefamilien etc.
51
1.5
Frage:
52
Verhältnis zu einer unabhängigen Pflegeelternvereinigung
In welchem Verhältnis stehen Jugendamt und Vereinigung zueinander
(z.B. in wechselseitigem Respekt, kritischer Distanz, konflikthaftem Verhältnis)?
Verhältnis zur Pflegeelternvereinigung
Gifhorn
Nr.:
4
Nr.:
5
Nr.:
6
Annähernd distanziert.
KJA Göttingen
* Kritische Distanz.
* In wechselseitigem Respekt.
Stadt Göttingen
Jugendamt begrüßt diese Vereinigung, Verhältnis ist geprägt durch kritische Distanz.
Goslar
Nr.:
7
kritische Distanz bis wechselseitigen Respekt
KJA Northeim
Nr.:
9
Wechselseitiger Respekt, kritische Distanz, konflikthaftes Verhältnis.
Stadt Einbeck
Nr.: 10
Wechselseitiger Respekt, kritische Distanz, konflikthaftes Verhältnis: Alle drei Beispiele treffen zeitweilig in
unterschiedlichem Maße zu.
Osterode
Nr.: 11
Kritische Distanz, gegenseitiger Respekt. Bereitschaft zur Zusammenarbeit gegeben.
Diepholz
Nr.: 14
Keine Kooperation
Hameln-Pyrmont
Nr.: 15
Zu Beginn (Sept. 2000) war es ein konflikthaftes Verhältnis zum Pflegeelternverein 'Kind im Karton', entwickelt sich jetzt.
in kritische Distanz
KJA Holzminden
Nr.: 21
Angegeben: nein - Aber:
Wäre wünschenswert, wird aber von den Pflegeeltern aber leider auf Grund der regelmäßigen Gruppentreffen nicht
als notwendig erachtet.
Nienburg
Nr.: 23
Wechselseitiger Respekt.
KJA Celle
Nr.: 25
Pflegeelternverein besteht zwar noch, ist aber mangels aktiver Mitarbeit von Pflegeeltern 'eingeschlafen'.
Stadt Celle
Nr.: 26
Pflegeeltern-Verein (derzeit inaktiv); vorher: gegenseitige Akzeptanz, Respekt, gute Kooperation durch regelm. Treffen.
KJA Cuxhaven
Nr.: 27
Verhältnis ist in Ordnung.
Lüchow-Dannenberg
Nr.: 29
Konflikthaftes Verhältnis, Zusammenschluss von "zugereisten" Pflegeeltern, die häufig hohe Erwartungen an die hiesige
Betreuung haben, die hier im ASD mitgeleistet werden muss!
53
Verhältnis zur Pflegeelternvereinigung
KJA Lüneburg
Nr.: 30
In vertrauensvoller Kooperation, da die Mitarbeiter im PKD Gründungsmitglieder des Vereins sind. Verein besteht seit
1984.
Rotenburg Wümme
Nr.: 32
Gruppe A: gutes Verhältnis, konstruktiv - kritisch.
Gruppe B: konflikthaftes Verhältnis
Verden
Nr.: 38
Kooperative Zusammenarbeit.
Stadt Oldenburg
Nr.: 41
Wechselseitiger Respekt
Stadt Osnabrück
Nr.: 42
* Sehr gute konstruktive Kooperation.
* Gemeinsame Fortbildung.
* Regelmäßige Treffen.
Stadt Wilhelmshaven
Nr.: 43
In wechselseitigem Respekt.
KJA Aurich
Nr.: 45
Wechselseitigem Respekt; Kooperation.
Friesland
Nr.: 49
Pflegeelternverein arbeitet völlig selbständig; respektvolles gegenseitiges Verhältnis mit der Möglichkeit zu sachlicher
Kommunikation.
KJA Leer
Nr.: 52
wechselseitiger Respekt
Stadt Leer
Nr.: 53
Wechselseitigem Respekt, Kooperation, gemeinsame Planung, Begleitung Besuchskontakte.
KJA Osnabrück
Nr.: 55
Kooperation in Teilbereichen z.B. Planung von Fortbildungsveranstaltungen. Regelmäßige kritische Austauschkontakte.
Wesermarsch
Nr.: 57
* in wechselseitigem Respekt
* intensive Kooperation
* gegenseitige Absprache von Angeboten/Veranstaltungen
Stadt Lüneburg
Nr.: 60
Gemeinsamer Verein für Landkreis und Stadt Lbg. Finanzielle Unterstützung durch die Stadt. Absprache der Themen
und gemeinsame Planung.
54
1.6
Frage:
Bewertung der Bewerberzahlen
Vielfach wird darüber geklagt, dass Bewerberzahlen in den vergangenen
Jahren zurückgegangen sind. Wie ist die Situation bei Ihnen? Welche der
nachfolgenden Äußerungen trifft am besten Ihre Situation?
Wie bewerten Sie diese Entwicklung?
55
Bewertung der Bewerberzahlen
Stadt Braunschweig
Nr.:
1
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
gleich geblieben
Neubewerbungen sind nicht bedarfsdeckend, der PKD ist auf die umliegenden Landkreise angewiesen um 100% an
Unterbringung zu erreichen.
Stadt Wolfsburg
Nr.:
3
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
leicht zurückgegangen
Negativ, da der Bedarf an Unterbringung von Kindern in Pflegefamilien gleichbleibend ist.
KJA Göttingen
Nr.:
5
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
leicht zurückgegangen
* Anforderungen an die Pflegestellen haben sich erhöht.
* Viele Bewerber erfüllen nicht den erwünschten Standard.
Stadt Göttingen
Nr.:
6
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
gleich geblieben
Es bedarf großer Anstrengungen/Werbeaktionen
Goslar
Nr.:
7
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
stark zurückgegangen
* gesellschaftliche Erfordernisse werden schwieriger
* Kinder kommen aus Multi-Problem-Familien - Auffälligkeiten häufen sich, sind teils gesellschaftlich anerkannt und
unübersichtlicher
Helmstedt
Nr.:
8
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
Ist in Ordnung.
KJA Northeim
Nr.:
9
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
Ausreichend für hiesigen Bereich.
Stadt Einbeck
gleich geblieben
Nr.: 10
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
z.Zt. ausreichend.
Osterode
gleich geblieben
gleich geblieben
Nr.: 11
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
stark zurückgegangen
Negativ, da derzeit aufgrund der personellen Situation geeignete Werbemaßnahmen kaum möglich sind.
Peine
Nr.: 12
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
gleich geblieben
Wünschenswert wären mehr Bewerber und qualifizierte Bewerber.
56
Bewertung der Bewerberzahlen
Wolfenbüttel
Nr.: 13
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
gleich geblieben
1. Die 'klassische Pflegefamilie' (Ehepaar mit leibl. Kindern, Ehemann berufstätig, Ehefrau für die Versorgung der Kinder
zuständig und bereit und in der Lage, darüber hinaus Pflegekinder zu betreuen) ist rückläufig.
2 Die Ansprüche und Vorstellungen der Neubewerber sind konkreter geworden. Die Pflegefamilien prüfen genauer, für
welches Kind sie Vollzeitpflege leisten können.
3. Erziehungsarbeit wird von Bewerbern/Pflegeeltern als eine von mehreren Lebensphasen angesehen. Daher wird die
Vermittlung auffälliger Kinder schwieriger, die eine Berufstätigkeit der Pflegemutter erschweren.
4. Unter den Neubewerbern sind zunehmend ungewollt kinderlose Paare, die ihre Vermittlungschance auf eine Adoption
ungünstig beurteilen
Diepholz
Nr.: 14
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
stark zurückgegangen
Wachsende Anforderungen an Pflegefamilien bezüglich Vorbelastung der Kinder und Zusammenarbeit mit Herkunftsfamilien. Veränderte Lebensbedingungen, steigende Belastung der Lebenssituation, Rahmenbedingungen für qualifizierte
Bewerber nicht attraktiv.
Hameln-Pyrmont
Nr.: 15
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
leicht zurückgegangen
Seit unserer Übernahme des Bereichs bewerten wir die Situation noch nicht kritisch, kämen aber zu Engpässen, wenn
sich die Anzahl weiter verringern würde.
KJA Hannover
Nr.: 16
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
eher erhöht
Im Bereich "normale" Vollzeitpflege ist die Entwicklung für Kinder bis 4-6Jahre positiv, im Bereich Sonderpflege ist es
sehr schwierig, Pflegeeltern zu finden.
Stadt Burgdorf
Nr.: 17
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
eher erhöht
Seit 3 1/2 Jahren bekleide ich diese Pflegekinderdienstarbeit, vorher wurde keine Werbung und keine Seminare durchgeführt.
Bewerbungen für Bereitschaftspflege sinken, da bei uns schlecht bezahlt, ab Sommer 2002 Beginn von Standardentwicklung, dann hoffentlich Änderung. Bezahlung insgesamt müsste auf Dauer attraktiver gestaltet werden.
Stadt Lehrte
Nr.: 18
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
gleich geblieben
Nicht das Angebot an Bewerbern hat sich verändert, sondern die Nachfrage aus dem allgemeinen Sozialdienst.
Vermittlungsanfragen kommen gehäuft erst nach Ausschöpfen ambulanter Hilfen, so dass Angebot und Nachfrage kollidieren. Diese Kinder sind oftmals nicht mehr zur Vermittlung in Pflegestellen geeignet.
KJA Hildesheim
Nr.: 19
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
gleich geblieben
... dass unsere Arbeit (Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Umgang mit den Betroffenen) auf dem richtigen Weg ist (viel
Mund-zu- Mund Propaganda)
KJA Holzminden
Nr.: 21
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
leicht zurückgegangen
Die Bewerber werden intensiv über die Bedürfnisse der zu vermittelnden Kinder informiert (schriftlich und. mündlich), dadurch bleiben zur Vermittlung nur noch Familien übrig, die sich der Aufgabe auch gewachsen fühlen und/oder ungeeigneten Personen muss deutlicht abgeraten (nicht vermittelt) werden. Diese Entwicklung finde ich in Ordnung.
57
Bewertung der Bewerberzahlen
Stadt Holzminden
Nr.: 22
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
gleich geblieben
Da keine Öffentlichkeitsarbeit erfolgt, ist das Potential an Neubewerbungen zu gering. Allerdings steigt der Bedarf an
Pflegestellen.
Nienburg
Nr.: 23
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
gleich geblieben
Bezügl. sozialpäd. Pflegestellen Mangelsituation, ansonsten positive Bewertung.
Stadt Celle
Nr.: 26
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
leicht zurückgegangen
* Zurückgegangenes soziales Engagement.
* Ökonom. Gründe; Frauen arbeiten mit.
* Familie als tragende Größe schwindet.
Fazit: ungünstige Entwicklung für die Pflegekinderarbeit.
KJA Cuxhaven
Nr.: 27
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
Bewerbersituation ist in Ordnung.
Lüchow-Dannenberg
gleich geblieben
Nr.: 29
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
gleich geblieben
Wenig Probleme neue Pflegefamilien zu finden, schwieriger ist es, ausgebildete Eltern zu finden, die finanzielle Ausstattung häufig nicht besser möglich ist. Oft Probleme mit umliegenden JA, die hier "grasen".
KJA Lüneburg
Nr.: 30
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
gleich geblieben
Durch die Sozial- und Siedlungsstruktur eines Flächenkreises ist der Rahmen für die Aufnahme eines Pflegekindes günstig. Die andauernde Öffentlichkeitsarbeit sorgt für eine stetige Angebotslage. Die Akzeptanz des Pflegekinderwesens ist
gut.
KJA Osterholz
Nr.: 31
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
eher erhöht
Diese positive Entwicklung ist Ergebnis der qualitativ guten Arbeit des Pflegekinderdienstes und der damit verbundenen
Mundpropaganda sowie einer Qualifizierung des Schulungsangebotes für Bewerber.
Rotenburg Wümme
Nr.: 32
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
gleich geblieben
Zu den Vorbereitungskursen gibt es eine hohe Anzahl von Teilnehmern (1/2 jährlich ca. 30-40TN). Nach Kursende bewerben sich viele nicht weiter aufgrund des neuen Informations- und Kenntnisstandes.
Soltau-Fallingbostel
Nr.: 33
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
eher erhöht
Es gibt zwar Bewerber, jedoch fehlen geeignete Pflegestellen zur Vermittlung der zunehmend 'schwierigen' Kinder. Rückläufig ist die Bewerberzahl für qualifizierte Pflegestellen (soz.-päd. Pflegestellen, Sonderpflegestellen). Auch vermehrte
Werbung und der Ausbau besonderer Pflegeformen mit besonderen Konditionen (Sonderpflege, Inobhutnahmestellen)
führen kaum zum Erfolg. Freie Träger werben solche Familien als Erziehungsstellen gem. § 34 KJHG ab. Es erfolgt auch
Werbung und Belegung durch andere Jugendämter.
KJA Stade
Nr.: 34
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
stark zurückgegangen
* Zu hohe Anforderungen für zu wenig Aufwandsentschädigung.
* Mangelnde Bereitschaft sich mit der Herkunftsfamilie auseinander zu setzen (Ergänzungsfamilie).
* Gesellschaftliche Veränderungen.
58
Bewertung der Bewerberzahlen
Stadt Stade
Nr.: 36
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
gleich geblieben
Wir versuchen die PE gut zu begleiten, so dass es sich positiv herumspricht und es so zu Anfragen kommt.
Verden
Nr.: 38
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
Gesellschaftliche Veränderungen.
Delmenhorst
leicht zurückgegangen
Nr.: 39
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
stark zurückgegangen
* Zunehmende Berufstätigkeit beider Ehepartner.
* Finanzielle Anreize fehlen (zum Ausgleich für entgangene Verdienstmöglichkeiten)
* Familien scheinen stark gefordert zu sein, scheuen zusätzliche 'Belastung' durch ein PK und die damit verbundenen
Pflichten.
Stadt Emden
Nr.: 40
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
stark zurückgegangen
* unattraktives finanzielles Angebot der Jugendhilfe.
* mangelnde Bereitschaft, in der Gesellschaft zu helfen.
* das Anforderungsprofil der Jugendhilfe ist professioneller geworden (Elternarbeit etc.), daher negative Entwicklung in
der Motivation.
Stadt Oldenburg
Nr.: 41
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
gleich geblieben
Auf Grund des Bedarfs wäre eine Erhöhung der Anzahl der Bewerber notwendig.
Stadt Osnabrück
Nr.: 42
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
eher erhöht
* Ergebnis einer sehr aufwendigen Öffentlichkeitsarbeit.
* Insgesamt zu wenige Bewerber für Kinder > 3 Jahre und mit besonderem Bedarfen.
Stadt Wilhelmshaven
Nr.: 43
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
Dramatisch.
Ammerland
stark zurückgegangen
Nr.: 44
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
gleich geblieben
Die Zahl der Bewerber für jüngere Kinder ist weiterhin ausreichend (auch ohne gezielte Werbung).
KJA Aurich
Nr.: 45
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
leicht zurückgegangen
1. Allgemeine gesellschaftliche Entwicklung, die durch eine Verringerung ehrenamtlichen Engagements gekennzeichnet ist.
2. Interessierte sind über die Probleme in Pflegeverhältnissen besser informiert (u.a. durch Info-Arbeit der Jugendämter)
und sehen von einer Bewerbung ab.
KJA Emsland
Nr.: 47
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
eher erhöht
Intensive Werbung, personelle Verstärkung: bis 2000 1 Stelle, ab August 2002 4,5 Stellen.
59
Bewertung der Bewerberzahlen
Stadt Lingen
Nr.: 48
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
leicht zurückgegangen
* Es gibt nicht ausreichend geeignete Bewerber.
* Die zu vermittelnden Kinder werden zunehmend schwieriger.
KJA Grafsch. Bentheim
Nr.: 50
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
leicht zurückgegangen
* Diese Entwicklung wird sehr bedauert; aufgrund der Komplexität der Problemlagen bei Inpflegegaben wäre die Auswahl
geeigneter Pflegeeltern aus großem "Pool" von Bewerbern im Interesse des Kindes wünschenswert.
* Parallele zu der "allgemeinen Entwicklung", dass die Bereitschaft für ehrenamtliches Engagement abnimmt??
Stadt Nordhorn
Nr.: 51
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
leicht zurückgegangen
Es wird immer schwieriger, für 'besondere Kinder' (ältere, entwicklungsbeeinträchtigte, auffällige Kinder) geeignete Familien zu finden. Immer weniger Familien sind bereit, unter den Bedingungen des JA als Pflegefamilie tätig zu sein.
KJA Leer
Nr.: 52
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
leicht zurückgegangen
Probleme mit eigenen Kindern werden massiver, deshalb trauen sich immer weniger Familien ein Pflegekind aufzunehmen.
Stadt Leer
Nr.: 53
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
leicht zurückgegangen
Fam. insges. wird nicht mehr gestützt.
Risiko zu groß.
System Familie wird gesellschaftlich nicht getragen. Individualisierung von Fam. findet statt.
KJA Oldenburg
Nr.: 54
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
gleich geblieben
Es bewerben sich weniger Familien, die ein älteres Kind aufnehmen können/möchten, daher ist hier die
Vermittlungssituation problematisch.
KJA Osnabrück
Nr.: 55
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
gleich geblieben
Aufgrund fehlender Adoptionsmöglichkeiten entscheiden sich viele klassische Adoptionsbewerber ein Pflegekind
aufzunehmen.
Vechta
Nr.: 56
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
gleich geblieben
Die Entwicklung ist stark arbeitsmarktabhängig. Die Problematik der Kindererziehung bei gestörten Kindern schreckt ab.
Die unbestimmte Dauer und Angst vor emotionalen Bindungen ist sehr groß.
Wesermarsch
Nr.: 57
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
leicht zurückgegangen
Die Entwicklung der Bewerberzahl kann mittelfristig für die PKDs zu Engpässen führen.
Diese Entwicklung erscheint jedoch wg. gestiegener Anforderungen an Pflegefamilien sowie veränderter
Lebensbedingungen verständlich.
Wittmund
Nr.: 58
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
gleich geblieben
Aufgrund der ländlichen Struktur gibt es genügend Wohnraum, der überwiegende Teil der Frauen mit Kindern ist nicht
bzw. teilzeitberufstätig.
60
Bewertung der Bewerberzahlen
KJA Cuxhaven
Nr.: 59
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
leicht zurückgegangen
Erhöhte Anforderungen an Erziehungsauftrag der PE; Problematiken der Kinder vielschichtiger geworden; Bereitschaft
für soziales Engagement ist gesunken; sozialer Status von PE ist wenig anerkannt; Verbindlichkeit von professionellen
Hilfen und Sachbearbeiter sinkt; Unübersichtlichkeit der Hilfen und Angebote.
Stadt Lüneburg
Nr.: 60
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
stark zurückgegangen
Bei den Multiproblemlagen von Kindern und ihren Familien und mangelnder rechtlicher Sicherheit besteht Bedarf an
professionellen Erziehungssituationen insofern positive Bewertung.
Stadt Hannover
Nr.: 63
Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen:
gleich geblieben
Trotz der etwa gleichgebliebenen Neubewerbungen nicht genügend PF, da Kinder immer problematischer werden und
es viele Entwicklungsrisiken gibt.
Zusammenleben als Familie wird ohnehin gesamtgesellschaftlich komplexer und komplizierter; in Großstädten
Lebensqualität für Zusammenleben mit Kindern nicht sehr hoch (teuer, Wohnmöglichkeiten etc.).
61
1.7
Frage:
62
Probleme in der Fremd- und Verwandtenpflege
Gibt es weitere Probleme, die nach Ihren Erfahrungen entweder in der
Fremdpflege oder in der Verwandtenpflege besonders häufig vorkommen?
1.7.1
Weitere Probleme in der Fremdpflege
Stadt Braunschweig
Nr.:
1
* In Krisensituationen oftmals emotionale Distanz zwischen PK und PE.
* Unverständnis über das Agieren von HF.
Stadt Wolfsburg
Nr.:
3
Kontakte zu den leiblichen Eltern durch den Rückführungsanspruch des KJHG.
Stadt Göttingen
Nr.:
6
Tendenz eigene familiäre Probleme zu verschweigen / Rückzug von Herkunftseltern bzw. Elternteilen. Problem: das
Kind und seine 'Traumatisierung' zu verstehen und mit diesen Besonderheiten zu leben.
Goslar
Nr.:
7
Fehlendes Verständnis für anhaltende Auffälligkeiten, fehlendes Verständnis für Unzuverlässigkeit der Eltern.
Osterode
Nr.: 11
Fehlende Reflexions- und Kritikfähigkeit der Pflegeeltern (soziale Verhaltensauffälligkeiten). Auftretende
Schwierigkeiten in der Adoleszenzphase führen häufig zu Abbrüchen des Pflegeverhältnisses.
Wolfenbüttel
Nr.: 13
Konkurrenz zwischen Kindesmutter und Pflegemutter besonders häufig und stark ausgeprägt.
Diepholz
Nr.: 14
Konflikte im Umfeld Schule-Nachbarschaft, fehlende unterstützende Angebote, Entlastungsmöglichkeiten
Hameln-Pyrmont
Nr.: 15
* Angst vor Verlust des Kindes durch Rückführung
* Konkurrenzempfinden zur leiblichen Familie
* Akzeptanz der Biografie der Kinder
Stadt Burgdorf
Nr.: 17
Mangelnde Beteiligung der Pflegeeltern an Fortbildungsveranstaltungen, insbes. bei Dauerpflege - Pflicht im
Pflegevertrag?
KJA Hildesheim
Nr.: 19
Ablehnung der Herkunftsfamilie ("Wir sind besser")
Stadt Hildesheim
Nr.: 20
Vergütung für Pflegeeltern, die nach Auszug der Pflegekinder diese in deren eigner Wohnung betreuen.
KJA Holzminden
Nr.: 21
* ungeklärte Rückkehroptionen
* Organisation der Besuchskontakte
Stadt Holzminden
Nr.: 22
Etwas problematisch gestaltet sich die Betreuung wenn Pflegefamilien zuziehen und vorab in anderer Form betreut
worden sind.
Nienburg
Nr.: 23
Unterschätzung der Auswirkungen früher kindlicher Traumatisierung.
63
Probleme in der Fremdpflege
KJA Celle
Nr.: 25
* Schläge als Erziehungsverhalten.
* Schlechte Ernährung (vitaminarm)
* Schlechte materielle Versorgung bzw. Überversorgung
Stadt Celle
Nr.: 26
* Fremdheit gegenüber der Herkunftsfamilie.
* "Zwei Welten" - emotionale Überforderung mit der Folge von Schuldgefühlen und anderen Folgeproblemen mit dem
Jugendamt.
Harburg
Nr.: 28
Nicht be-/verarbeiteter unerfüllter Kinderwunsch der Pflegeeltern.
KJA Lüneburg
Nr.: 30
* Enttäuschung bei zu hoher Erwartungshaltung.
* Erziehungsprobleme durch Verhaltens- und Entwicklungsstörungen.
KJA Osterholz
Nr.: 31
Wenig Bereitschaft der Pflegefamilie die eigene Familiendynamik kritisch zu betrachten, bei Schwierigkeiten Sündenbockfunktion des Pflegekindes.
Rotenburg Wümme
Nr.: 32
* Das Einbeziehen der biologischen Eltern.
* Pubertät (stärkerer Wunsch nach Auseinandersetzung mit den Wurzeln).
Stadt Stade
Nr.: 36
Umgang mit Klauen und Lügen, Unehrlichkeit.
Uelzen
Nr.: 37
Fehlende Übergänge in die Volljährigkeit.
Delmenhorst
Nr.: 39
Wenig Bereitschaft zur Fortbildung.
Stadt Emden
Nr.: 40
Oftmals ist eine Überforderung von PE bei Bindungsstörungen der Kinder/Jugendl. gegeben.
Stadt Oldenburg
Nr.: 41
Umgang mit dem abweichenden Verhalten der Kinder z.B. Ehrlichkeit, Vertrauen, Regeln, Grenzverletzungen usw.
Akzeptanz der Pflegestelle durch Herkunftseltern und z.T. umgekehrt.
Ammerland
Nr.: 44
Soziale Schichtunterschiede zwischen PF und HF. Das Kind soll sich ganz mit der PF identifizieren.
KJA Aurich
Nr.: 45
Verhaltensauffälligkeiten der Pflegekinder überfordern die Pflegeeltern.
Friesland
Nr.: 49
Besuchkontakte mit Familienangehörigen.
64
Probleme in der Fremdpflege
KJA Leer
Nr.: 52
Mangelnde Auseinandersetzung mit der Problematik der Integration eines Pflegekindes (Integrationsmodell) wollen
möglichst schnell "normale Familie" sein. Probleme und Auseinandersetzung wird "weggedrückt".
KJA Oldenburg
Nr.: 54
Zu wenig Auseinandersetzung mit dem Status 'Pflegefamilie/Pflegekind.
KJA Osnabrück
Nr.: 55
Tendenzen zur Überforderung des Pflegekindes durch Überförderung
Wesermarsch
Nr.: 57
Die zu vermittelnden Kinder werden kontinuierlich 'schwieriger' (auch in jungen Jahren); Beziehungskompetenz der
Kinder wird merkbar geringer.
Wittmund
Nr.: 58
* Mangelnde Betreuung der leiblichen Eltern.
* Mangelnde Zeit für eine intensive Betreuung der Pflegekinder.
* Mangelnde gegenseitige Akzeptanz Eltern/Pflegeeltern.
KJA Cuxhaven
Nr.: 59
Soziale Kontrolle / Unverständnis / Missachtung im Umfeld von Pflegefamilien auch durch Institutionen Kindergarten /
Schule (Stigmatisierung).
Stadt Lüneburg
Nr.: 60
* Kritik von außen (erz. Leistung, "Bezahlung").
* Rollenunsicherheit/ Zusammenarbeit mit Herkunftsfamilie.
* Rechtsunsicherheit.
* Belastung durch Schwierigkeiten der Kinder.
Stadt Hannover
Nr.: 63
Überforderung durch unerwartete Dynamik und unvorhersehbare Entwicklungsprobleme des Pflegekindes.
65
1.7.2
Weitere Probleme in der Verwandtenpflege
Stadt Braunschweig
Nr.:
1
* Fehlende Transparenz über das komplette Familiensystem.
* Generationskonflikte, Überforderung von Großeltern mit jugendlichen Enkelkindern.
* Bei milieunaher Unterbringung - Gradwanderung zwischen päd. Anforderungen und dem Akzeptieren familialer Gegebenheiten.
Stadt Wolfsburg
Nr.:
3
Zusätzliche familiäre Animositäten.
Stadt Göttingen
Nr.:
6
* Starke Konkurrenz zu Herkunftseltern.
* Starke Übertragung von unbewältigten Familienkonflikten auf das Kind.
* Verschweigen von familiären Konflikten.
Goslar
Nr.:
7
Fehlendes Verständnis für die Unterschiedlichkeit von Kern- und Pflegefamilie.
Osterode
Nr.: 11
Bereitschaft zu Kooperation schwach ausgeprägt, Nichtbegreifen als Pflegefamilie.
Wolfenbüttel
Nr.: 13
Kindesmutter - Pflegemutter Beziehungsproblematik schafft Rivalität.
In der Verwandtenpflege wird häufig ein leiblicher Elternteil an den Kontakten zum Kind behindert: Das Kind hat keine
Möglichkeit, 'Bild' vom Kindesvater bzw. Kindesmutter zu entwickeln.
Diepholz
Nr.: 14
* unklare Rollenzuordnung
* interne Familienprobleme
* Tabus
Hameln-Pyrmont
Nr.: 15
* systemische Verstrickungen
* Generationskonflikte
* pädagogische Überforderung
Stadt Burgdorf
Nr.: 17
Pflegeeltern werden durch ASD-Mitarbeiter betreut, melden sich erst bei extremen Krisen.
KJA Hildesheim
Nr.: 19
Fehlende Distanz zu leiblichen Eltern.
KJA Holzminden
Nr.: 21
Bei uns findet keine intensive Betreuung von Verwandtenpflegeverhältnissen statt - dieses ist sicherlich ein
Hauptproblem; Verstrickung der Herkunfts- und Verwandtenpflegefamilie
Stadt Holzminden
Nr.: 22
Etwas problematisch gestaltet sich die Betreuung wenn Pflegefamilien zuziehen und vorab in anderer Form betreut
worden sind.
Jugendämter haben gelegentlich unterschiedliche Standards hinsichtlich der Auswahl und Aufnahmekriterien.
Nienburg
Nr.: 23
Unterschätzung der Auswirkungen früher kindlicher Traumatisierung.
66
Probleme in der Verwandtenpflege
KJA Celle
Nr.: 25
* 'Alte' Erziehungsstile (Generationskonflikte).
* Familienkonflikte und ihre Auswirkungen (über Generationen!).
Stadt Celle
Nr.: 26
* Negative Darstellung/Beurteilung der Herkunftsfamilie durch Milieunähe.
* Fehlende Alternativen für spätere Lebensführung.
* Geringere Abgrenzungsmöglichkeiten.
KJA Cuxhaven
Nr.: 27
Fehlende Distanz.
Harburg
Nr.: 28
Nicht bearbeitete innerfamiliäre Konflikte belasten das Pflegeverhältnis.
KJA Lüneburg
Nr.: 30
* Probleme mit den leiblichen Eltern und deren Elternrolle.
* Erziehungsprobleme während der Pubertät.
KJA Osterholz
Nr.: 31
Die ungeklärten Familienkonflikte bringen das Kind in Loyalitätsprobleme.
Rotenburg Wümme
Nr.: 32
* Aus der Blutsverwandtschaft resultierende Verknüpfungen.
* Keine Distanz zu leiblichem Vater/leiblicher Mutter.
* Altersunterschiede bei Großeltern.
Soltau-Fallingbostel
Nr.: 33
Wiederholung bereits gescheiterter Erziehungsmuster oder besonders unangemessen, verwöhnendes
Erziehungsverhalten bei Großeltern, Generationskonflikte, unreflektierte Projektion von Schwächen/'Fehlern' der
leiblichen Eltern auf das Kind.
Stadt Stade
Nr.: 36
Loyalitätskonflikte.
Uelzen
Nr.: 37
Inpflegenahmen ohne Beteiligung des Jugendamtes.
Delmenhorst
Nr.: 39
Wenig Bereitschaft zur Aufarbeitung des Familiengeschichte.
Ammerland
Nr.: 44
Bei Großeltern: Die Generationsgrenzen werden verwischt. Die Kinder können nicht vor Verwicklung in familiäre
Auseinandersetzungen geschützt werden.
Friesland
Nr.: 49
Ähnlichkeiten des Kindes bezüglich Aussehen und Verhalten leibl. Elternteile werden negativ gewertet.
KJA Grafsch. Bentheim
Nr.: 50
* Familiäre "Altlasten" werden zu Ungunsten der Kinder bearbeitet.
* Unklare Motivation.
67
Probleme in der Verwandtenpflege
KJA Leer
Nr.: 52
Großeltern-/Verwandtenpflegen sind oft geprägt von mangelnder Offenheit und einer erhöhten Hemmschwelle den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Pflegekinderdienstes gegenüber, da die eigene Familie betroffen ist.
Wenn z.B. Großeltern ihr Enkelkind aufnehmen, liegen häufig Probleme bei den Eltern des Enkelkindes vor. Einige
Großeltern meinen, dass sie als Eltern versagt haben und wollen dies an ihren Enkeln "wieder gut machen". Ein anderer
Teil ist sich keiner Fehler bewusst und versucht seine Enkelkinder genauso zu erziehen. Die Enkelkinder bzw. alle
Kinder aus Verwandtenpflegeverhältnissen liegen u.a. unter der Bürde des Vergleichs mit den eigenen Eltern und dem
Druck anders oder besser werden zu sollen als die eigenen Eltern?!
Kontakte zwischen den leiblichen Eltern und den Kindern gestalten sich oft schwierig, da die Beziehungsebene bzw.
das Beziehungsdreieck leiblicher Eltern in der Kind-/Großeltern-/Verwandtenpflege noch brisanter ist als bei nicht
Verwandtenpflegen.
KJA Oldenburg
Nr.: 54
Übertragung familiärer Konflikte auf das Pflegeverhältnis.
KJA Osnabrück
Nr.: 55
Abgrenzungsschwierigkeiten zur Herkunftsfamilie. Orientierungswege für Kinder aufzeigen.
Wesermarsch
Nr.: 57
Die zu vermittelnden Kinder werden kontinuierlich 'schwieriger' (auch in jungen Jahren); Beziehungskompetenz der
Kinder wird merkbar geringer. Zusätzlich: Beziehungsgeflechte innerhalb der Familiensysteme lassen nur bedingte
Einflussnahme auf Prozesse durch Berater/innen zu.
Wittmund
Nr.: 58
* Ungeklärte Probleme innerhalb der Familie (Großeltern/Eltern).
* Wenig Klärung/Klarheit
* Kind als Druckmittel, um Forderungen durchzusetzen, Bild der Eltern wird schlecht dargestellt, Großeltern möchten
etwas gut machen.
KJA Cuxhaven
Nr.: 59
Suchtproblematik, Auseinandersetzung mit eigenem "Versagen", Schuldgefühle, Verwischung von
Generationsgrenzen bei "jungen" GE; oft wenig durchlässiges System.
Stadt Lüneburg
Nr.: 60
Schwierigkeiten im erweiterten Familiensystem.
* Belastung durch die familiäre Vorgeschichte.
Stadt Hannover
Nr.: 63
Loyalitätskonflikte des PK durch nicht geklärte Probleme zwischen verwandten PE (meist GE) und leibl. Eltern.
Schwierigkeit, zwischen PKD und PF Basis herzustellen, da meist nachträglich in HzE umgewandelt wird.
68
1.8
Frage:
Hilfeplanung
Wie ist in Ihrem Jugendamt das Hilfeplanverfahren organisiert?
Wer ist daran beteiligt?
Wie wird die Entscheidung dokumentiert?
Nach erfolgter Vermittlung: Wer (Personengruppen) sind die Teilnehmerinnen/Teilnehmer an nachfolgenden Hilfeplanungsgesprächen?
Wer nimmt dann teil?
Wer ist verantwortlich?
69
Hilfeplanung
Stadt Braunschweig
Nr.:
1
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
Festgelegter, verfügter Verfahrensablauf mit absoluter Verbindlichkeit. Vor jeder Hilfeplankonferenz erfolgt eine
kollegiale Fachberatung beim ASD.
Wer ist daran beteiligt?
Fallführende Fachkraft (ASD), Stellen- Abteilungsleitung, AG Prozess- und Qualitätsmanagement, PSB, junger Mensch,
Leistungserbringer (intern) externen kein, weitere wichtige Personen.
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
Hilfeplan mit Zielformulierungen (differenzierte Auftragsklärung), das Dokument wird von allen unterzeichnet.
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
HF, PE, Pflegekind, federführender Sachbearbeiter PKD, innerhalb der ersten 2 Jahre ASD, Fortschreibungen alle 6
Monate.
Wer ist verantwortlich?
Federführung liegt beim PKD, ausgenommen die Kurzzeitpflegen.
Stadt Wolfsburg
Nr.:
3
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
1. Entscheidung in der Hilfeplankonferenz.
2. Hilfeplanerstellung durch den ASD.
3. Hilfeplanfortschreibung durch den ASD.
Wer ist daran beteiligt?
1. Beteiligte Soz.arb ASD, Soz.arb PAD, Geschäftsbereichsleiterin, Abteilungsleiterin, soz. Dienste,
Leiterin-Erziehungsberatung, Mitarb. wirtschaftliche Jugendhilfe
2. ASD, Beteiligte
3. PAD, PF, Beteiligte
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
1. Protokoll des Ergebnisses
2. Hilfeplan
3. Hilfeplan-Fortschreibung
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
1. Beteiligte Soz.arb ASD, Soz.arb PAD, Geschäftsbereichsleiterin, Abteilungsleiterin, soz. Dienste,
Leiterin-Erziehungsberatung, Mitarb. wirtschaftliche Jugendhilfe
2. ASD, Beteiligte
Wer ist verantwortlich?
Gifhorn
Nr.:
4
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
Findet nach Bedarf statt bzw. mindestens 1x im Jahr.
Wer ist daran beteiligt?
Eltern, Pflegeeltern, Jugendamt - manchmal externe Fachkräfte z.B. Berufsbetreuer, Pädagogen aus der Ambulanz etc.
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
Vordruck
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
Eltern, Pflegeeltern, Jugendamt - manchmal externe Fachkräfte z.B. Berufsbetreuer, Pädagogen aus der Ambulanz etc.
Wer ist verantwortlich?
Alle Beteiligten - JA trägt Sorge für zeitgemäße Reflexion der "Beschlüsse".
70
Hilfeplanung
KJA Göttingen
Nr.:
5
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
Treffen in regelmäßigen Abständen mit den Beteiligten. Hilfeplanprotokolle an alle Beteiligten.
Wer ist daran beteiligt?
Gesetzliche(r) Vertreter, PKD, Pflegeeltern, Pflegekind (weitere Institutionen wie Schule, teilst. Einrichtungen etc.).
Ausnahmen aus soz.päd. Gründen sind möglich.
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
Hilfeplan (Fortschreibung) - Plan
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
Gesetzliche(r) Vertreter, PKD, Pflegeeltern, Pflegekind (weitere Institutionen wie Schule, teilst. Einrichtungen etc.).
Ausnahmen aus soz.päd. Gründen sind möglich.
Wer ist verantwortlich?
Das zuständige JA - PKD
Stadt Göttingen
Nr.:
6
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
ASD entwickelt prozessartig mit den Beteiligten den Hilfeplan - Entscheidung über die Maßnahme treffen die Beteiligten
und die Helferkonferenz berät und gewährt die Maßnahme. Fortschreibung bei § 33 Maßnahme sichert der PKD bei
Rückführungsoption in der Federführung der ASD.
Wer ist daran beteiligt?
Nach Möglichkeit alle Beteiligten: Herkunftseltern, betroffene Kinder oder Jugendliche, PKD, z.Zt. Amtsvormundschaft.
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
Im Hilfeplan, Protokoll der Helferkonferenz, Vereinbarung der Zielsetzung durch die Beteiligten.
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
Evtl. ASD, PKD, Herkunftseltern, Pflegeeltern, Kinder ab 10 Jahren ggf. AV.
Wer ist verantwortlich?
Bei Rückkehroption ASD mit PKD, darüber hinaus der PKD.
Goslar
Nr.:
7
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
Die beteiligten Personen erstellen den HPL gemeinsam. Dieser wird von allen unterzeichnet und dem
Bewilligungsbescheid beigelegt.
Wer ist daran beteiligt?
Personensorgeberechtigte(r), Kind/Jugendliche(r), Fachkräfte Jugendamt, sonstige wichtige Personen, die den
Hilfeprozess begleiten
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
Hilfebedarf und Ziele der Hilfe werden ermittelt und von den Beteiligten unterzeichnet
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
Personensorgeberechtigte(r), Kind/Jugendliche(r), Fachkräfte Jugendamt, sonstige wichtige Personen, die den
Hilfeprozess begleiten
Wer ist verantwortlich?
Pflegekinderdienst in Zusammenarbeit mit dem ASD
71
Hilfeplanung
Helmstedt
Nr.:
8
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
Hilfeplanung wird für Pflegekinder vom PKD durchgeführt; in der Regel 1x jährlich oder nach Bedarf.
Wer ist daran beteiligt?
Pflegeeltern, die leiblichen Eltern je nach Situation; das Kind entsprechend dem Alter.
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
Ausführliche, schriftliche Form.
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
Sachbearbeiter des PKD; Pflegeeltern; altersabhängig das Pflegekind; im Einzelfall die Herkunftseltern.
Wer ist verantwortlich?
Sachbearbeiter des PKD.
KJA Northeim
Nr.:
9
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
Fallbesprechung, Hilfeplankonferenz
Wer ist daran beteiligt?
Fallbespr: ASD, ggf. PKD.
Hilfeplankonf.: ASD, Amtsleiter, Kostenstelle, ggf. Fachkräfte (z.B. Schule usw.) PKD, Kind, Eltern.
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
Protokoll
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
Kind, Pflegeeltern, ggf. leibl. Eltern, PKD-Sachbearbeiter
Wer ist verantwortlich?
PKD
Stadt Einbeck
Nr.: 10
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
Fallbesprechung, Hilfeplankonferenz
Wer ist daran beteiligt?
Fallbesprechung: ASD, ggf. PKD.
Hilfeplankonferenz: ASD, Fachbereichsleiter, wirtsch. Jugendhilfe, Eltern, Kind, ggf. Fachkräfte (Schule, Kita etc.),
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
Protokoll
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
PKD, PE, Kind, HF, ASD evtl.
Wer ist verantwortlich?
PKD
72
Hilfeplanung
Osterode
Nr.: 11
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
Hilfeplan zu Beginn der Hilfe und jährliche Fortschreibung - nach Bedarf auch in kürzeren Abständen.
Wer ist daran beteiligt?
Pflegekinderdienst (im Grenzfall ASD/Amtsvormund), Pflegeeltern, Pflegekind, ggf. Schule/Kindergarten/Arzt etc.,
Kindeseltern.
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
Hilfeplanprotokoll mit Unterschrift der Beteiligten.
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
Pflegekinderdienst (im Grenzfall ASD/Amtsvormund), Pflegeeltern, Pflegekind, ggf. Schule/Kindergarten/Arzt etc.,
Kindeseltern, ggf. sozialpädagogische Fachkräfte (Erziehungshilfen).
Wer ist verantwortlich?
Pflegekinderdienst
Peine
Nr.: 12
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
Helferkonferenz. Erstellung Hilfeplan nach Beantragung HzE durch ASD. Danach Hilfeplangespräch.
Wer ist daran beteiligt?
Sachbearbeiter ASD, sein Vertreter, Leiter ASD oder FD, Sorgeberechtigte, evtl. Kind, Jugendlicher, PKD, PE evtl.
sonstige mit dem Fall befasste Dienste.
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
Im Hilfeplan.
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
Sachbearbeiter ASD, sein Vertreter, Leiter ASD oder FD, Sorgeberechtigte, evtl. Kind, Jugendlicher, PKD, PE evtl.
sonstige mit dem Fall befasste Dienste.
Wer ist verantwortlich?
PKD, evtl. ASD, Leiter ASD
Wolfenbüttel
Nr.: 13
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
Bei Beginn des Pflegeverhältnisses übernimmt federführend die Hilfeplanung die Bezirkssozialarbeit.
Wer ist daran beteiligt?
Bezirkssozialarbeit, PKD, Herkunftseltern bzw. Vormund/Pfleger, Pflegeeltern, Kind/Jugendlicher.
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
Schriftlich auf Hilfeplanvordruck, Kopien an alle Teilnehmenden des Hilfeplangespräches.
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
Bezirkssozialarbeit, PKD, Herkunftseltern bzw. Vormund/Pfleger, Pflegeeltern, Kind/Jugendlicher, evtl. noch Lehrer,
Erzieher, Frühförderung usw. (Mitarbeiter des Bezirks nur noch dann, wenn Kontakt zur Familie besteht - weil sich
noch Kinder in der Familie befinden oder Rückführung geplant ist-)
Wer ist verantwortlich?
PKD-Mitarbeiter
73
Hilfeplanung
Diepholz
Nr.: 14
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
Bis zur Unterbringung in Vollzeitpflege durch ASD
Wer ist daran beteiligt?
Herkunftsfamilie, ggf. Vormund, Kind, ASD, PKD, evtl. andere Fachdienste
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
Vordruck-Protokoll
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
Herkunftsfamilie, Vormund, Kind, Pflegeeltern, PKD, evtl. Andere
Wer ist verantwortlich?
PKD
Hameln-Pyrmont
Nr.: 15
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
Gemeinsame Hilfeplanentscheidung im Amt mit allen Beteiligten, keine Teamklärung vorab.
Wer ist daran beteiligt?
fallführender Sozialarbeiter (ASD), Sozialarbeiter wirtsch. Jugendhilfe, Sorgeberechtigte, Kd./Jugl. ab ca. 10 Jahren,
betr. Fachkollegen anderer Stellen, bei geplanter Unterbringung gem. § 33 KJHG beide Kolleginnen PKD, ggf.
potentielle Pflegeeltern.
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
HPK - Protokoll
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
ASD-Kollege, soz. arb wirtsch. Jugendhilfe, ggf. Vormund/Pfleger, Herkunftsfamilie, Pflegefamilie, fallführender
PKD Kollege/in, Kinder/Jugendliche
Wer ist verantwortlich?
ASD - Kollege - sind es Maßnahmen gem. § 86,6 KJHG, Kollege des PKD
KJA Hannover
Nr.: 16
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
Wer ist daran beteiligt?
Fachkraft ASD, Vertreter, Teamleiter, Fachkraft ASD, evtl. Weitere
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
Schriftlich im Hilfeplan
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
Fachkraft PKD bzw. ASD, Pflegeeltern, Eltern (wenn möglich), Weitere wenn notwendig.
Wer ist verantwortlich?
Zuständig für Sonderpflege - PKD
Zuständig für "normale" VP - ASD -> Federführend Fachkraft ASD analog zum KJHG = 2 Jahre Fachkraft Wohnort
Eltern, nach 2 Jahren Fachkraft Wohnort Pflegefamilie
74
Hilfeplanung
Stadt Burgdorf
Nr.: 17
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
ASD lädt ein und erstellt dafür einen Sozialbericht.
Wer ist daran beteiligt?
Alle Fachkollegen. ggf. empfiehlt PKD eine Pflegefamilie
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
Schriftlich ergeht an alle Beteiligten
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
ASD, HF, Pflegeeltern - je nach Alter auch Pflegekind, PKD evtl. beteiligte Fachkollegen (SPFH).
Wer ist verantwortlich?
ASD
Stadt Lehrte
Nr.: 18
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
Beratungsprozess; Klärungsphase; Antragstellung; Fallvorstellung/Fachteam; Entscheidung über Hilfeform; ständige
Fortschreibung; Beendigung der Hilfe (Auflistung erfolgte in chronologischer Reihenfolge).
Wer ist daran beteiligt?
Für Pflegekinder ist der ASD bis zur Inpflegegabe zuständig/beteiligt; Pflegekinderdienst; Pflegeeltern; Eltern; Pflegekind
(je nach Alter); sowie ggf. Schule, Kita, Therapeuten usw.
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
1. Hilfeplan (ausführlich)
2. Fortschreibung des Hilfeplans durch Protokollierung des Hilfeplangesprächs
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
Leibliche Eltern (wenn sie erscheinen); Pflegeeltern; Pflegekinder in Abhängigkeit vom Alter; PKD und ggf. tangierende
Dienste
Wer ist verantwortlich?
PKD
KJA Hildesheim
Nr.: 19
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
PKD-Zuständigkeit bei Festlegung von Dauerverbleib des Kindes, sonst federführende Zuständigkeit beim ASD;
jährliche bei Bedarf halbjährliche Fortschreibung des Hilfeplans, 1. Hilfeplan immer ASD
Wer ist daran beteiligt?
PKD, ASD, Pflegekinder, -eltern, leibliche Eltern, ggf. Vormund, bei Bedarf weitere Fachkräfte, die mit dem Kind
arbeiten.
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
schriftlicher Hilfeplan, Unterschriften von allen Beteiligten (14 Tage Widerspruchsrecht)
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
PKD, ASD, Pflegekinder, -eltern, leibliche Eltern, ggf. Vormund, bei Bedarf weitere Fachkräfte, die mit dem Kind
arbeiten.
Wer ist verantwortlich?
PKD-Zuständigkeit bei Festlegung von Dauerverbleib des Kindes, sonst federführende Zuständigkeit beim ASD;
jährliche bei Bedarf halbjährliche Fortschreibung des Hilfeplans, 1. Hilfeplan immer ASD
75
Hilfeplanung
Stadt Hildesheim
Nr.: 20
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
KJHG-Team
Wer ist daran beteiligt?
HF, fallzuständige Sozialarbeiter/in
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
Hilfeplanprotokoll
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
Pflegeeltern, Kinder/Jugendliche, HF, evtl. Vormund, Pflegekinderdienst
Wer ist verantwortlich?
Pflegekinderdienst
KJA Holzminden
Nr.: 21
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
* Erziehungskonferenz des gesamten soz. Dienstes und wirtsch. Hilfe - Richtungsentscheidung
* Zusammenarbeit ASD-Pflegekinderdienst - Auswahl Pflegefamilie/Unterbringung
* Pflegekinderdienst Entscheidung über Eckdaten, schriftl. Formulierung des Hilfeplans
Wer ist daran beteiligt?
ASD, wirtsch. Hilfen, Pflegekinderdienst
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
* Schriftlicher Hilfeplan, Fallliste der Erziehungskonferenz, Mitteilungsblatt an wirtsch. Hilfen
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
Herkunftsfamilie, Pflegefamilie, (Anfangs noch ASD), Pflegekinderdienst
Wer ist verantwortlich?
Pflegekinderdienst
Stadt Holzminden
Nr.: 22
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
Vorab: Zuständigkeitsklärung, gemeinsam mit WJH.
1.) Beratung im SD-Team nach Erörterung der dokumentierten Beratung über Ziele und Mittel.
2.) Vorlage Hilfeplan an die HPK.
Wer ist daran beteiligt?
SD-Team = mindestens drei Fachkräfte; Info-AL
HPK = SD-Team WJH AL
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
Gegenseitiger Informationsaustausch über die dokumentierten Ergebnisse.
SD - WJH
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
Fachkraft des JA federführend; Hilfe-Leistende, Hilfe-Empfangende und je nach Bedarf weitere Beteiligte
(Therapeuten, Lehrer...)
Wer ist verantwortlich?
Fachkraft des JA
76
Hilfeplanung
Nienburg
Nr.: 23
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
a) Beratung der Eltern + der Kinder / Jugendlichen.
b) Fachteam = Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte.
c) Hilfeplan - Erstellung.
Wer ist daran beteiligt?
zu a) ASD, Pflegekinderdienst, Erziehungsberatungsstelle, untersch. weitere Fachkräfte (z.B. SPFH, Lehrer)
Amtsleiter.
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
zu b) Fachteamprotokoll
zu c) Hilfeplan (mehrseitiger Vordruck, alle Beteiligten unterschreiben)
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
Kind/Jugendlicher - Eltern - Pflegeeltern - ASD - PKD - ggf. Fachdienste.
Wer ist verantwortlich?
PKD
KJA Celle
Nr.: 25
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
Hilfekonferenz
Wer ist daran beteiligt?
Leitender Soziarb. (Abt.Leiter), ASD (ggf. PKD - wenn Vermittlung in PF angedacht ist)
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
Protokoll der Hilfekonferenz
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
a) 1. Hilfeplan wird durch ASD erstellt.
b) Hilfeplanfortschreibung durch PKD
Teilnahme a) ASD, PKD, Herkunftsfamilie, Kind, ggf. PF.
b) PKD, PF, KF, Kind, (ggf. ASD), weitere wichtige Bezugspersonen z.B. Lehrer, Therapeut
Wer ist verantwortlich?
a) ASD
b) PKD
Stadt Celle
Nr.: 26
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
1. Fachkonferenz.
2. Hilfeplankonferenz.
Wer ist daran beteiligt?
zu 1.: BSD (federführend), Grp-Leitung, interner Spezialdienst (z.B. PKD), ext. Beteiligte (z.B. Lehrer, freie Träger).
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
FK-Protokoll
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
Herkunftseltern, Pflegeeltern, PKD, BSD (nur bei 1. HPK), freier Träger (wenn involviert), Jugendlicher/Kind.
Wer ist verantwortlich?
PKD (ab Zeitpunkt der 1. HPK).
77
Hilfeplanung
KJA Cuxhaven
Nr.: 27
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
ASD erstellt den 1. Hilfeplan und Pflegekinderdienst wird hinzugezogen, danach Hilfeplanfortschreibung durch den
Wer ist daran beteiligt?
ASD, PKD, Eltern, Vormund, Pflegeeltern, ev. Kinder (altersabhängig).
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
schriftlich
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
ASD erstellt den 1. Hilfeplan und Pflegekinderdienst wird hinzugezogen, danach Hilfeplanfortschreibung durch den
Wer ist verantwortlich?
PKD
Harburg
Nr.: 28
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
Es finden halbjährlich Hilfeplangespräche statt.
Wer ist daran beteiligt?
Sozialarbeiter (ASD, PKD), ggf. Vormund, Kind, leibl. Eltern, Pflegeeltern, ggf. Lehrer, Therapeuten etc.
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
Hilfeplanprotokoll, von allen zu unterschreiben.
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
Sozialarbeiter (ASD, PKD), ggf. Vormund, Kind, leibl. Eltern, Pflegeeltern, ggf. Lehrer, Therapeuten etc.
Wer ist verantwortlich?
Das Jugendamt steht in der Gesamtverantwortung (hier: ASD-Sozialarbeiter, bei Übernahmen nach 86,6 der PKD).
Lüchow-Dannenberg
Nr.: 29
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
Fall wird im Team vorgestellt, wenn Hilfebedarf gesehen wird.
Wer ist daran beteiligt?
Bei Erstentscheidungen: 2 Sozarb und 1 wiJu und Amtsleitung, sorgeberechtigte Eltern und mögl. Kind.
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
Vordruck, den alle Beteiligten unterschreiben und erhalten eine Kopie.
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
Leibl. Eltern. Pflegeeltern, zuständiger Sozarb. im Bezirk (PKD nicht, da keine Fallzuständigkeit!)
Wer ist verantwortlich?
zuständ. Sozarb. im Bezirk
78
Hilfeplanung
KJA Lüneburg
Nr.: 30
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
Struktur ist als Sollablauf geregelt: 11 Prozessschritte regeln das Verfahren der Hilfegewährung bzw. Hilfeplanung. Sie
werden dokumentiert im Sozialbericht, Teamprotokoll und der Rückkoppelung mit den Betroffenen und der
Zieldetaillierung. Als Ergebnis steht der Hilfeplan.
Wer ist daran beteiligt?
Fallzuständiger Soz.arb im ASD, betroffene Hilfeempfänger, Träger oder andere Dienste.
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
Sozialbericht -> Teamprotokoll -> Rückkoppelung -> Hilfeplan
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
Minderjährige - Pflegepersonen - zuständiger Soz.arb. des ASD - zuständiger Soz.arb. des PKD - ev. weitere Personen
(z.B. Betreuer, leibl. Eltern u.a.).
Wer ist verantwortlich?
fallzuständiger ASD Kollege/in und Mitarbeiter im PKD
KJA Osterholz
Nr.: 31
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
siehe unten
Wer ist daran beteiligt?
Zuständige Mitarbeiter des ASD, PKD, wirtsch. Jugendhilfe, Bereichsleitung, nach Bedarf andere Spezialdienste der
beteiligten Institutionen, Sorgeberechtigte, betroffene Kinder und Jugendliche, Pflegeeltern.
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
Im Hilfeplan
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
PKD, PE, Kind oder Jugendlicher, leibliche Eltern, andere Beteiligte (Therapeut, Schulen, etc.)
Wer ist verantwortlich?
PKD
Rotenburg Wümme
Nr.: 32
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
1. Hilfekonferenz zur Einleitung der Hilfe.
2. 1. Hilfeplan nach 4 - 6 Wochen.
3. Hilfeplanfortschreibung i.d.R. (1x jährlich im PKD).
Wer ist daran beteiligt?
1. Leitung, 1 Soz.arb, Wi. Ju. Hi., fallführende Kraft, Fachdienst.
2. ASD, PKD, HKF, PF, Kind (je nach Alter) ggf. gesetzl. Vertreter.
3. PKD, HKF, Kind, gesetzl. Vertreter, u.U. Fachdienste
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
1. Vorlage + Entscheidungsprotokoll.
2. Protokoll.
3. Protokoll.
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
2. ASD, PKD, HKF, PF, Kind (je nach Alter) ggf. gesetzl. Vertreter. (Hilfeplan nach 4 - 6 Wochen)
3. PKD, HKF, Kind, gesetzl. Vertreter, u.U. Fachdienste (Hilfeplanfortschreibung)
Wer ist verantwortlich?
Bei Perspektive klar: ASD.
Bei Dauerpflege: PKD
79
Hilfeplanung
Soltau-Fallingbostel
Nr.: 33
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
Nach Fachkonferenz (Teambesprechung) erfolgt Hilfeplanungsgespräch mit den Beteiligten. laut hier vorliegendem
Hilfeplanschema. Hilfeplanfortschreibungen erfolgen regelmäßig (min. jährlich).
Wer ist daran beteiligt?
Herkunftseltern, Pflegepersonen, Kind bzw. Jugendlicher oder junger Volljähriger, ASD, PKD, (ggf. Vormund andere
beteiligte Institutionen oder Fachkräfte (Ärzte, Therapeuten, Schule etc.)
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
Erstellen des Hilfeplanprotokolls laut Schema, Bescheiderteilung an Antragsteller (Sorgerechtsinhaber) und
Pflegepersonen. Der Hilfeplan ist Bestandteil des Bescheides.
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
Herkunftseltern, Pflegepersonen, ggf. Vormund, Kind, bzw. Jugendlicher oder junger Volljähriger, PKD,
ASD-Mitarbeiter bei geplanter Rückführung, andere beteiligte Institutionen oder Fachkräfte.
Wer ist verantwortlich?
Ersthilfeplan: ASD
Hilfeplanfortschreibungen: PKD
KJA Stade
Nr.: 34
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
* Einleitung der Maßnahme durch ASD mit Beteiligung PKD.
* Der 1. Hilfeplan wird von ASD erstellt mit Beteiligung PKD.
Wer ist daran beteiligt?
Eltern, Vormund, Kind/Jugendliche, Pflegeeltern, ggf. nach Bedarf andere Fachkräfte, ASD, PKD.
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
* Anspruchsbegründeter Bericht.
* Protokoll Erziehungskonferenz.
* Hilfeplan.
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
Eltern, Vormund, Kind/Jugendliche, Pflegeeltern, ggf. nach Bedarf andere Fachkräfte, PKD.
Wer ist verantwortlich?
PKD
Stadt Stade
Nr.: 36
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
Fallführende SA ist zuständig, i.d.R. ASD
Wer ist daran beteiligt?
Bezirkssozialarbeiter - SA/PKD, leibliche Eltern - Pflegeeltern, etc. Erzieher/Lehrer/Therapeuten.
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
In einem Hilfeplan.
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
Bezirkssozialarbeiter - SA/PKD, leibliche Eltern - Pflegeeltern, etc. Erzieher/Lehrer/Therapeuten.
Wer ist verantwortlich?
I.d.R. Bezirkssozialarbeiter.
80
Hilfeplanung
Uelzen
Nr.: 37
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
Antrag durch Personensorgeberechtigten/Vormund. Hilfeplanung durch Jugendamt.
Wer ist daran beteiligt?
Personensorgeberechtigte, Kind/Jugendlicher, ASD, z.T. freie Träger und deren Fachkräfte, Spezialdienst JA z.B. PKD.
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
Hilfeplanprotokoll
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
Personensorgeberechtigte, Kind/Jugendliche, Pflegeeltern, ASD, PKD
Wer ist verantwortlich?
ASD die ersten zwei Jahre der Inpflegegabe, danach PKD.
Verden
Nr.: 38
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
* Teamvorlage des ASD.
* Teamberatung,- Einbeziehung des Pflegekindes.
* Erste Hilfeplanerstellung durch des ASD.
Wer ist daran beteiligt?
Fallführende Fachkraft des ASD, Mitarbeiter PKD, Pflegekind, Pflegeeltern, leibl. Eltern, Vormund und Mitarbeiter der
wirtschaftlichen Jugendhilfe.
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
(Vordruck) Teamprotokoll, sozialpädagogische Dokumentation.
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
Fallführende Fachkraft PKD, Pflegekind, Pflegeeltern, leibl. Eltern, Vormund und Mitarbeiter der wirtschaftlichen
Jugendhilfe.
Wer ist verantwortlich?
Fachkraft PKD.
Delmenhorst
Nr.: 39
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
Begründung für Fremdplatzierung mündlich oder per Akte vom Soz.arb Erziehungshilfe an PKD. PKD-Kennenlernen
des Familiensystems, mündlicher Kontrakt über Modalitäten des Pflegeverhältnisses.
Wer ist daran beteiligt?
Soz.arb.-Erziehungshilfe (ASD), Familie (PE und Herkunftsfamilie), PKD
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
Soz.arb-Erziehungshilfe schreibt Hilfeplan, Genehmigungsverfahren über Abt. Leiter, Amtsleiter, Unterschrift aller
Beteiligten.
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
PE, Herkunftseltern, PK, PKD
Wer ist verantwortlich?
PKD
81
Hilfeplanung
Stadt Emden
Nr.: 40
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
Zuständig ist der "Bezirkssozialarbeiter", dieser involviert je nach Unterbringung im Heim oder Pflegefamilie den PKD
oder Heimerziehungsdienst. Die Entscheidung wird im Bereichsteam gefällt.
Wer ist daran beteiligt?
Leitung, Bezirkssozialarbeiter(in), PKD, Heimerziehungsdienst, Vormund, weitere Fachkräfte.
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
Im formalisierten Hilfeplanprotokoll.
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
In Bezug auf § 33 KJHG: Pflegepersonen und Eltern und PKD (je nach Stadium der Planung auch der
Bezirkssozialarbeiter) und evtl. Vormund oder andere Fachkräfte.
Wer ist verantwortlich?
Nach der Inpflegegabe ist der PKD zuständig.
Stadt Oldenburg
Nr.: 41
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
Federführung ASD, Bei Dauerpflege nach zwei Jahren Übernahme durch PKD.
Wer ist daran beteiligt?
ASD, PKD, FBB, Amtsvormund, Herkunftseltern, Pflegeeltern und ggf. andere Institutionen
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
Schriftlich, mit Unterschrift der Beteiligten
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
ASD, PKD, FBB, Amtsvormund, Herkunftseltern, Pflegeeltern und ggf. andere Institutionen
Wer ist verantwortlich?
ASD, Bei Dauerpflege nach zwei Jahren Übernahme durch PKD.
Stadt Osnabrück
Nr.: 42
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
Wer ist daran beteiligt?
Kind (je nach Alter), Kindeseltern, Vormund, Sozialer Dienst.
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
Hilfeplanprotokoll
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
Kind, Kindeseltern, Vormund, Pflegeeltern, APD.
Wer ist verantwortlich?
APD
82
Hilfeplanung
Stadt Wilhelmshaven
Nr.: 43
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
Formal strukturiert.
Wer ist daran beteiligt?
Sozialdienst, betroffene Eltern, Adoptions- und Pflegekinderdienst §33/42, Sonderdienste, ggf. weitere Beteiligte.
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
Durch Hilfeplanprotokoll (schriftlich).
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
Sozialdienst, betroffene Eltern, Adoptions- und Pflegekinderdienst §33/42, Sonderdienste, Pflegeeltern, Jugendliche,
evtl. auch betroffene Kinder, ggf. weitere Beteiligte.
Wer ist verantwortlich?
Der zuständige Sozialarbeiter/die Leitung des Jugendamtes.
Ammerland
Nr.: 44
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
Der zuständige Sozialarbeiter im ASD bringt den Fall in die Teamkonferenz ein.
Wer ist daran beteiligt?
Amtsleiter, Vertreter der wirtschaftlichen Jugendhilfe, Sozialarbeiter ASD, Spezialdienste, nach Bedarf: andere
Fachkräfte (z.B. Beratungsstelle).
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
Es werden Protokolle geführt (nach Vordruck).
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
Eltern (nach Möglichkeit) Pflegeeltern, ASD bis zur Klärung über Dauerpflege, Pflegekinderdienst, Vormünder,
Therapeuten, Lehrer nach Bedarf.
Wer ist verantwortlich?
Absprache zwischen ASD und PKD.
KJA Aurich
Nr.: 45
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
Bezirkssozialarbeiter -> Bereichsteam (ggf. erweitertes Bereichsteam mit PKD-MitarbeiterIn) -> Jugendhilfegremium.
Wer ist daran beteiligt?
Fallübergreifende Fachkraft, Sorgeberechtigte, Kind, andere beteiligte prof. Helfer, ggf. PKD-MitarbeiterIn.
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
Im Hilfeplan; im Gremiumsbescheid.
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
Fachkraft des Pflegekinderdienstes (PKD), evtl. Fachkraft des sozialen Dienstes (Bezirkssozialarbeit),
Sorgeberechtigte, Kind, Pflegeeltern, andere beteiligte prof. Helfer.
Wer ist verantwortlich?
* Pflegestellunterbringung auf Dauer: Fachkraft des PKD.
* Mit Rückkehroption bzw. unklare Perspektive: Fachkraft des ASD.
83
Hilfeplanung
Cloppenburg
Nr.: 46
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
Bezirkssozialarbeiterin organisiert die Planung.
Wer ist daran beteiligt?
Eltern, Kind, Sachbearbeiter, Schule
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
Hilfeplan und Protokoll
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
Kein Hilfeplanverfahren.
Wer ist verantwortlich?
KJA Emsland
Nr.: 47
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
In der Regel 1+jährlich - bei Bedarf öfter.
Wer ist daran beteiligt?
Kinder/Jugendlicher, Pflegeeltern, leibl. Eltern, Pflegekinderdienst, eventuell Sozialdienst, Schule etc. (bei Bedarf).
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
Hilfeplan
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
Kinder/Jugendliche, Pflegeeltern, leibl. Eltern, PKD (bei Bedarf: Schule, AEF, Schularbeitenhilfe etc.)
Wer ist verantwortlich?
PKD
Stadt Lingen
Nr.: 48
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
Bei der Inpflegegabe wird der 1. Hilfeplan vom ASD geschrieben, spätere Fortschreibungen federführend im PKD.
Wer ist daran beteiligt?
Die Pflegeeltern, die Pflegekinder (auf Wunsch bzw. ca. 10 Jahre), Eltern (nach Möglichkeit), ASD-Kollege, evtl. Schule,
Fachdienste, PKD-Kollege, Vormund.
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
Im Ergebnisprotokoll, das von den Teilnehmern unterschrieben wird. Kopie geht an alle Teilnehmer.
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
Die Pflegeeltern, die Pflegekinder (auf Wunsch bzw. ca. 10 Jahre), Eltern (nach Möglichkeit), ASD-Kollege, evtl. Schule,
Fachdienste, PKD-Kollege, Vormund.
Wer ist verantwortlich?
PKD
84
Hilfeplanung
Friesland
Nr.: 49
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
Für alle Sachgebiete (ASD, Heim, PKD) einheitl. Hilfeplan. HP wird bei Einleitung der Hilfe erstellt, alle 6 Monate
fortgeschrieben nach Vorstellung in Fallkonferenz.
Wer ist daran beteiligt?
Sorgeberechtigte Eltern, ggf. Vormund; Leistungsempfänger/in; PKD-Sachbearbeiter; wenn nötig Fachbereichsleiter;
wirtsch. Jugendhilfe; ggf. ambulante Hilfen (z.B. Erziehungsbeistand, soz. Gruppenarbeit), Lehrer, Psychologen,
sonstige einbezogene Helfer.
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
Sorgeberechtigte Eltern; ggf. Vormund; Leistungsempfänger/in; PKD-Sachbearbeiter. Wenn zusätzliche Hilfen
erforderlich und Fbleiter und wirtsch. Jugendhilfe und Anbieter der Hilfe.
Wer ist verantwortlich?
PKD-Sachbearbeiter
FB-Leiter zeichnet jedes HP-Protokoll ab.
KJA Grafsch. Bentheim
Nr.: 50
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
Der für den Fall verantwort. Soz.arb trägt den "Fall" - nach Erstellen einer aussagefähigen Vorlage- in das
Hilfeplanteam (Team-36), das wöchentlich tagt. In diesem Team werden Entscheidungen über Jugendhilfemaßnahmen
getroffen; die weitere Vorgehensweise wird detailliert protokolliert.
Wer ist daran beteiligt?
Abteilungsleiter ASD, Abtl.leiter wirtschaftliche Jugendhilfe, jeweils 1 VertreterIn aus dem Team ASD, Ambulante
Hilfen und PKD/Adopt. Hinzu kommen betroffene Eltern/Ki/Jugendl., ggf. andere Institutionen.
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
Besprechungsvorlage und Protokoll (detailliert: wer macht was?) etc.
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
Fallverantwortliche MitarbeiterIn, Betroffene, Pflegeeltern bzw. Einrichtungen, Eltern, ggf. andere Beteiligte.
Wer ist verantwortlich?
Wird im Protokoll jeweils festgehalten z.B. wofür ist der PKD bzw. der ASD zuständig.
Stadt Nordhorn
Nr.: 51
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
Entscheidung über HzE im Team (Mitglieder aus allen Fachdiensten des KSD und Vertretern der wirtschaftlichen
Jugendhilfe). Anschließend erstellen des Hilfeplanes durch des fallführenden Sozialarbeiter.
Wer ist daran beteiligt?
Bezirkssozialarbeiter, beteiligter Fachdienst, ggf. Pflegeeltern/Herkunftseltern
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
a) Protokoll des HzE-Teams
b) Hilfeplan
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
Pflegekind, ggf. Herkunftseltern,, Pflegeeltern, PKD-Mitarbeiter, ggf. ASD-Kollege
Wer ist verantwortlich?
Bei Pflegeverhältnissen auf unbestimmte Dauer der PKD-Mitarbeiter.
Bei Rückführung auch der Bezirkssozialarbeiter.
85
Hilfeplanung
KJA Leer
Nr.: 52
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
ASD und PKD besprechen die Situation, alle Beteiligten kommen danach zusammen um die Situation und
Vorgehensweise zu besprechen.
Wer ist daran beteiligt?
Pflegefamilie, HF, Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ASD und PKD
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
1/2 jährlicher Hilfeplan
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
Pflegefamilie, Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des PKD, HF bei Bestehen der Möglichkeit, teilweise
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ASD
Wer ist verantwortlich?
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des PKD
Stadt Leer
Nr.: 53
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
Antragstellung; Erziehungskonferenz; halbjährlich öfter nach Bedarf; frühzeitige Entscheidung über Dauer des
Pflegeverhältnisses.
Wer ist daran beteiligt?
Personensorgeberechtigte immer; Sozialarbeiterin; Pflegeeltern; Kind (altersgemäß); leibliche Eltern wenn gewünscht
oder erforderlich, oder wenn sie sorgeberechtigt sind.
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
Im Hilfeplan mit Unterschriften aller Beteiligten. Möglichst konkrete Zielsetzung; Widersprüchliche Erwartungen werden
dokumentiert. Einige Zielsetzungen werden dokumentiert.
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
Personensorgeberechtigte, Pflegeeltern, PKD-Sozialarbeiterin, falls erforderlich andere Förderinstitutionen für das
Wer ist verantwortlich?
Jugendamt-PKD-Sozialarbeiter
KJA Oldenburg
Nr.: 54
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
Federführend ASD, bis Vermittlung in Pflegefamilie erfolgt ist.
Wer ist daran beteiligt?
ASD, PKD, Eltern (der sorgeberechtigte Personen), Kind (abhängig vom Alter), sonstige (Schule, Kindergarten,
Kinderschutzzentrum etc.), Pflegeeltern.
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
Schriftlicher Hilfeplan
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
PKD, PE, PK (altersabhängig), Eltern (wenn möglich) und /oder Sorgerechtsinhaber, sonstige, ASD, sofern
Rückführung geplant ist.
Wer ist verantwortlich?
PKD
86
Hilfeplanung
KJA Osnabrück
Nr.: 55
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
Vor der Vermittlung wird ein Hilfeplan unter Federführung des ASD-Fachbearbeiters erstellt. Nach erfolgter
Vermittlung wechselt die Zuständigkeit zum PKD.
Wer ist daran beteiligt?
Leibliche Eltern, Pflegeeltern u.U. das Kind (abhängig vom Alter). SachbearbeiterIn des PKD, wirtschaftliche
Erziehungshilfe. U.U. ASD SachbearbeiterIn, Vertreter anderer beteiligter Stellen
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
Hilfeplanprotokoll
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
Leibl. Eltern, Pflegeeltern, SachbearbeiterIn des PKD
Wer ist verantwortlich?
Sachbearbeiterin des PKD
Vechta
Nr.: 56
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
Immer bei langfristigen Inpflegegaben.
Wer ist daran beteiligt?
Jugendamt, Pflegekinderdienst des freien Trägers, Herkunftseltern im Einzelfall, Pflegeeltern, Kinder.
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
Protokoll.
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
Jugendamt, Pflegekinderdienst des freien Trägers, Herkunftseltern im Einzelfall, Pflegeeltern, Kinder - je nach Einzelfall.
Wer ist verantwortlich?
Jugendamtsfachkraft.
Wesermarsch
Nr.: 57
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
Hilfeplan wird von Mitarbeiter/in Bezirkssozialdienst erstellt.
Wer ist daran beteiligt?
Fallzuständige/r Kollege/in der 'Bezirkssozialarbeit'; Kind, Eltern, sonstige Beteiligte (Lehrer, andere Dienste)
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
schriftlich
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
Mitarbeiter in der PKD Kind Pflegeeltern, Eltern, ggf. sonstige Beteiligte
Wer ist verantwortlich?
PKD
87
Hilfeplanung
Wittmund
Nr.: 58
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
Die Beteiligten werden vom betreuenden ASD/PKD eingeladen ins Jugendamt, in der Regel halbjährlich, bei Bedarf
häufiger, bei bereits seit Jahren bestehenden unkomplizierten Pflegeverhältnissen einmal pro Jahr.
Wer ist daran beteiligt?
Alle, die an der Hilfe beteiligt sind: ASD, Eltern, PKD, Schule, Beratungsinstitutionen.
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
Hilfeplanvordruck - schriftlich dokumentiert, an alle Beteiligten verschickt.
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
Die Beteiligten an der Hilfe, d.h, wieder PKD, Eltern, Kind, PE, Schule....; bei länger bestehenden Pflegeverhältnissen
und Sorgerechtsentzug in einigen Fällen ohne Eltern bzw. mit einem Elternteil.
Wer ist verantwortlich?
PKD
KJA Cuxhaven
Nr.: 59
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
ASD macht Vorarbeit bis Entscheidung HzE erforderlich wenn PF in Betracht kommt, dann Einbeziehung des PKD.
Wer ist daran beteiligt?
Leibl. Eltern; je nach Alter das Kind; Sachbearbeiter ASD; zusätzliche Fachkräfte aus Kita + Schule etc.;
gegebenenfalls Vertrauenspersonen.
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
In strukturiertem Hilfeplanprotokoll.
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
Leibl. Eltern; je nach Alter das Kind; Sachbearbeiter ASD; zusätzliche Fachkräfte aus Kita + Schule etc.;
gegebenenfalls Vertrauenspersonen und Pflegepersonen; evtl. neu hinzugekommene Fachkräfte.
Wer ist verantwortlich?
ASD bis max 2 Jahre; wenn Klarheit und Dauerperspektive für PF dann übernimmt PKD.
Stadt Lüneburg
Nr.: 60
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
Es gibt kein festgeschriebenes Verfahren. Fallzuständigkeit wechselt nach Vermittlung vom ASD zum PKD.
Wer ist daran beteiligt?
Kind (nach Alter), Eltern, Pflegeeltern, PKD, bei Rückkehroption ASD, andere Fachdienste oder Institutionen.
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
Schriftlich Hilfeplan.
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
Kind, Pflegeeltern, PKD, ASD bei Rückkehroption, andere Fachdienste.
Wer ist verantwortlich?
PKD.
88
Hilfeplanung
Stadt Hannover
Nr.: 63
Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert?
Allgemeiner Sozialdienst stellt Hilfebedarf für Kind fest ->
Fallberatung im Team -> Erstellung Hilfeplan Auftrag an PKD -> Vermittlung
Wer ist daran beteiligt?
Bis zur Vermittlung - ASD + HF, ggf. Kind/Jugendl.
Wie wird Entscheidung dokumentiert?
In einem Hilfeplan und einem Protokoll über die Fallberatung im Team.
Nach erfolgter Vermittlung:
Wer nimmt daran teil?
ASD, PKD, PE, HF, ggf. Kind/Jugendl, evtl. Dritte (Schule, Therapeuten etc.).
Wer ist verantwortlich?
In den ersten zwei Jahren nach Vermittlung: ASD -> dann PKD.
89
1.9
1.9.1
Frage:
Eignungs- und Ausschlusskriterien
Eignungskriterien
Bitte benennen Sie für die im Folgenden aufgeführten Pflegeformen die für
Sie besonders bedeutsamen Eignungskriterien für Bewerberinnen und
Bewerber um ein Pflegekind. Worauf legen Sie bei der Eignungsprüfung
besonderen Wert? Bitte benennen Sie bis zu fünf Kriterien.
Anmerkung: In einer Reihe von Fällen wurden lediglich für eine Pflegeform Kriterien formuliert und für die anderen Formen der Hinweis gegeben, dass diese mit
den angegebenen Kriterien identisch seien. In diesen Fällen wurden die
Angaben auf die anderen Formen übertragen. Es zeigen sich dann identische Nennungen in unterschiedlichen Formen. Dieses gilt für Eignungsund Ausschlusskriterien.
90
Eignungskriterien (Vollzeitpflege)
Stadt Braunschweig
1.
2.
3.
4.
5.
4
Nr.:
5
Nr.:
6
Wertschätzung der Herkunftsfamilien
Familiäre Veränderungen zulassen können
Bereitschaft eine Familie in der 'Öffentlichkeit' zu werden
Verstehen von kindlichen Verhaltensweisen in Bezug auf den familiären Hintergrund.
Goslar
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.:
Warme, empathische Grundhaltung, Bereitschaft zum Lernen
Reflexionsvermögen
Akzeptanz der Herkunftsfamilie
Akzeptanz der pers. Geschichte des Kindes
Möglichst wenig Richtig-Falsch-Denken (Werte)
Stadt Göttingen
1.
2.
3.
4.
5.
3
Eigenreflexion.
Toleranz anderen Personen gegenüber.
Einfühlungsvermögen.
Motivation.
Stabilität.
KJA Göttingen
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.:
Reflektion des Pflegekinderwunsches
Die Werte und Normen der Pflegefamilie müssen dem normalen Zeitgeist entsprechen
Räumliche und materielle Bedingungen
Die objektiven und subjektiven Eindrücke des prüfenden Soz.arb müssen stimmen
Keine Süchte
Gifhorn
1.
2.
3.
4.
5.
1
Emotionale Stabilität, Belastbarkeit, Risikobereitschaft
Fähigkeit eigenes Handeln zu reflektieren, Anderssein zu akzeptieren und respektieren
Offenheit und Wertschätzung gegenüber der HF
Fähigkeit zur Kooperation
Offenes, stabiles Familiensystem, akzeptierendes Umfeld
Stadt Wolfsburg
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.:
Nr.:
7
Finanzielle Unabhängigkeit
Krisenerfahrung
Stabile fam. Verhältnisse
Reflexionsvermögen
Zusammenarbeit mit Jugendamt u.ä.
Helmstedt
Nr.:
8
1. Bewerber sind in der Lage aufgrund ihrer Persönlichkeit dem Kind ein kontinuierliches Beziehungsangebot zu
machen.
2. Bewerber können sich in die besondere Situation eines Pflegekindes hineinversetzen.
3. Bewerber können die notwendigen Zeit, Raum und Mittel zur Versorgung und Betreuung bereitstellen.
4. Bewerber können die Bedürfnisse des Kindes erkennen und so entsprechend fördern.
5. Akzeptanz des Kindes und seiner Familie (Biographiearbeit)
KJA Northeim
1.
2.
3.
4.
5.
Stadt Einbeck
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.:
9
Kooperationsbereitschaft und Offenheit gegenüber anderen Beteiligten
Belastbarkeit psychisch und physisch
Realistisches Einschätzungsvermögen
Erfahrung im Umgang mit Kindern
Keine übertriebene Erwartungshaltung
Nr.: 10
Physische und psychische Belastbarkeit
Kooperationsbereitschaft und Offenheit
Realistisches Einschätzungsvermögen
Erfahrung mit Kindern
Keine übertriebenen Erwartungen
91
Eignungskriterien (Vollzeitpflege)
Osterode
1.
2.
3.
4.
5.
Reflexions- und Empathiefähigkeit.
Flexibilität, Fähigkeit sich auf unerwartete Ereignisse einzustellen.
Anerkennung der Herkunftsfamilie.
Transparenz, Kooperationsbereitschaft.
Interesse an Weiterbildung.
Wolfenbüttel
1.
2.
3.
4.
5.
92
Nr.: 19
Akzeptanz der HF in der Geschichte des Kindes
Offenheit für Kooperation
Eigenreflexion, Kritikfähigkeit
Gefestigte familiale Strukturen
Bereitschaft zur Weiterbildung
Stadt Hildesheim
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 18
Belastbarkeit und Risikobereitschaft
Offenheit und Reflexionsvermögen
Empathie für die Belange des Kindes und deren Herkunft und HF
Akzeptierendes Umfeld
Bereitschaft zur Zusammenarbeit
KJA Hildesheim
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 17
Hohe Belastbarkeit - konfliktfähig
Bereitschaft zur Integration des Pflegekindes in den Familienverband
Kindzentriertes Denken
Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
Offenes Familiensystem
Stadt Lehrte
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 16
Offen für Veränderungen und Herausforderungen
Durchhaltevermögen in schwierigen Situationen
Verständnis und Akzeptanz für leibl. Eltern
Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit JA
"Harte" Kriterien: Alter, gesicherter Lebensunterhalt, ausreichender Platz
Stadt Burgdorf
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 15
Kooperationsbereitschaft/Bereitsch. Weiterbildung
Aufgeschlossenh. gegen. Biografie Kind und HF
Erziehungshaltung
Belastbarkeit
Nicht 2. Wahl statt Adoption oder eigenes Kind
KJA Hannover
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 14
Offenheit gegenüber dem Kind
Belastbarkeit
Offenheit gegenüber der Herkunftsfamilie
Kooperationsbereitschaft
Empathie
Hameln-Pyrmont
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 13
Erzieherische Kompetenz
Gefestigte Persönlichkeiten
Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft
Belastbarkeit
Ausreichend Wohnraum
Diepholz
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 11
Nr.: 20
Offenheit gegenüber allen Beteiligten
Reflektions- und Konfliktfähigkeit
Empathie für Kinder
Belastbarkeit (psychisch, gesundheitlich etc.)
Persönliche Verhältnisse (finanziell, Wohnung, Zeit)
Eignungskriterien (Vollzeitpflege)
KJA Holzminden
1.
2.
3.
4.
5.
Positive Grundeinstellung
Am Kind orientiert
Empathisch
Belastbar
Kooperativ
Stadt Holzminden
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 30
Eigene Erfahrungen mit Kindern
Offenes Familiensystem mit demokratischen Strukturen
Lebensbejahende, tolerante und kindorientierte Haltung
Kooperationsfähigkeit mit Behörden, Schulen, leiblichen Eltern u.a.
Flexibilität und Belastbarkeit
KJA Osterholz
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 28
Belastbarkeit
Erzieherische Kompetenz
Bindungs- und Beziehungsfähigkeit
Kooperationsbereitschaft (JA, HF)
Humanistische Grundhaltung
KJA Lüneburg
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 27
Belastbarkeit.
Adäquate Wohnverhältnisse, adäquate Lebenseinstellung für das Zusammenleben mit fremden Kindern.
Finanzielle Absicherung.
Offenheit Einfühlungsvermögen, Bereitschaft zur Selbstreflexion.
Zusammenarbeit mit anderen Fachleuten.
Harburg
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 26
Akzeptanz von Menschen mit Problemen, Unzulänglichkeiten.
Kooperationsbereitschaft, -fähigkeit
Kritische Selbstreflexion.
Teilw. Öffnung der eigenen Familie.
Grenzen setzten können.
KJA Cuxhaven
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 25
Motivation der Bewerber
Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit
Toleranz anderen Menschen/Schichten gegenüber, Einstellungen, Wertschätzungen
Werte + Normen
Erziehungsverhalten, -erfahrung, -ziele, Bereitschaft zur Zusammenarbeit
Stadt Celle
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 23
Reflexion eigener Familienerfahrungen.
Krisenbewährte Beziehung und stabiles Umfeld (Kontinuität, Sicherheit)
Bereitschaft zur Beachtung der bisherigen Lebensumstände des Kindes.
Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit komplexem Hilfenetz.
Realistische Selbsteinschätzung (Grenzen).
KJA Celle
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 22
Stabile Familiensituation
Kooperationsbereitschaft/Jugendamt/HF
Offenheit
Herzlichkeit, Empathie
Belastbarkeit, soziale Kompetenz
Nienburg
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 21
Nr.: 31
Motivationsklärung.
Kooperationsfähigkeit.
Einfühlungsvermögen in die Bedürfnisse traumatisierter Kinder.
Reflexionsbereitschaft.
Stabile Lebenssituation.
93
Eignungskriterien (Vollzeitpflege)
Rotenburg Wümme
1.
2.
3.
4.
5.
Akzeptanz des Kindes und der Herkunft.
Offenheit im Umgang mit der besonderen Lebensform.
Kooperationsbereitschaft mit HKF.
Kooperationsbereitschaft mit JA.
Belastbarkeit.
Soltau-Fallingbostel
1.
2.
3.
4.
5.
94
Nr.: 40
Familiensystemische Klarheit.
Bereitschaft soziale Verwandtschaft zur Herkunftsfamilie zu entwickeln.
Erfahrung mit eigenen Kindern.
Klare Motivation
Fähigkeit hoher Belastbarkeit
Stadt Oldenburg
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 39
Bereitschaft zur offenen Kooperation
Auseinandersetzung mit eigenen Familienerfahrungen
Bewältigung von Krisen
Erfahrung mit Kindern
Stadt Emden
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 38
Erziehungskompetenz.
Einfühlungsvermögen.
Flexibilität.
Problem- und Verantwortungsbewusstsein.
Offenheit und Toleranz.
Delmenhorst
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 37
Kooperationsfähigkeit
Stabile persönliche Voraussetzungen
Erfahrung mit Kindern
Räumliche Voraussetzungen
Verden
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 36
Wertschätzung.
Offenheit.
Flexibilität.
Unvoreingenommenheit.
Herz für Kinder
Uelzen
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 34
Akzeptanz der Herkunftsfamilie/Haltung
Lebenserfahrung
Offenheit für Hilfen (z.B. Therapie)
Authentizität
Reflexion der eigenen Lebensgeschichte
Stadt Stade
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 33
Uneigennützige Motivation / angem. Altersstruktur
Geordnete soziale und wirtsch. Verhältnisse
Physische, psychische und geistige Gesundheit
Vorhandens. gewisser päd. Fähigkeiten
Bereitsch. Kooperation: Jugendamt, HF, and. Inst.
KJA Stade
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 32
Nr.: 41
Motivation
Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit HF und Amt
Umgang mit zeitlichem Auftrag
Erziehungseinstellung
Belastbarkeit
Eignungskriterien (Vollzeitpflege)
Stadt Osnabrück
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 42
Geklärte Motivation
Einfühlungsvermögen für das Kind
Belastbarkeit
Vollzogener Abschied vom Wunsch nach leiblichem Kind
Bereitschaft zu Besuchskontakten, Akzeptanz der HF
Stadt Wilhelmshaven
Nr.: 43
1. Bereitschaft mit Kindeseltern zusammenarbeiten zu wollen/Auseinandersetzung mit dem Gesichtspunkten "Kind auf
Zeit" , Rückführung.
2. Stabile häusliche, persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse.
3. Freude an der Arbeit mit Kindern (Motivation)
4. Einfühlungsvermögen, Belastbarkeit, Erziehungsvorstellungen.
5. Positive Einstellung zum Leben.
Ammerland
1.
2.
3.
4.
5.
Erziehungskompetenz
Lebenserfahrung
Kooperationsbereitschaft
Belastbarkeit
Lernbereitschaft
KJA Aurich
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 47
Einfühlungsvermögen
Engagement
Verständnis
Offenheit
Flexibilität und Durchhaltevermögen
Stadt Lingen
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 46
Belastbarkeit
Erzieherische Kompetenz
Bildungswilligkeit
Teilnahme an Gruppenarbeit
Finanzielle Situation
KJA Emsland
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 45
Soziale Kompetenz und Kooperationsfähigkeit.
Belastungsfähigkeit.
Flexibilität.
Erziehungserfahrung.
Empathie.
Cloppenburg
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 44
Nr.: 48
Warmes, aufgeschlossenes Familienklima
Entspr. Motivation ein Kind aufzunehmen
Einfühlungsvermögen
Reflektionsbereitschaft
Kooperationsbereitschaft mit Behörden, Eltern etc.
Friesland
Nr.: 49
1. Freude am Zusammenleben mit Kindern. Zeit + Belastbarkeit, Toleranz.
2. Stabiles Familiensystem - günstig wenn Vater + Mutter als Rollenvorbilder zur Verfügung stehen + eigene Kinder
3. Respekt + Wertschätzung gegenüber PK und dessen Herkunftsfamilie; Unterstützung von Besuchskontakten.
gutes Sozialverhalten vorleben.
4. Gesicherte wirtsch. Verhältnisse, keine Vorstrafen, genügend Platz.
5. Bereitschaft zur offenen Zusammenarbeit mit JA.
KJA Grafsch. Bentheim
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 50
Einfühlungsvermögen, Verständnis, Belastbarkeit, Offenheit, Freude am Zusammenleben mit Kindern.
Bereitschaft, bisherige Entwicklung des Kindes und seine Beziehung zur Herkunftsfamilie zu tolerieren.
Fähigkeit, eigenes erzieherisches Handeln zu reflektieren.
Bereitschaft und Fähigkeit zu Zusammenarbeit.
Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.
95
Eignungskriterien (Vollzeitpflege)
Stadt Nordhorn
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 51
Einfühlungsvermögen
Toleranz u. Akzeptanz der HF
Eigenes erzieherisches Handeln reflektieren
Bereitschaft u. Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit PKD und anderen Institutionen
Ausreichend Wohnraum und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
KJA Leer
Nr.: 52
1. Offenheit, Konfliktfähigkeit
2. Toleranz, Gesprächsbereitschaft
3. Realistische Einschätzung bzgl. der eigenen Grenzen
4.
5.
Stadt Leer
1.
2.
3.
4.
5.
Platz im Haus und Empathie im Herzen
Gesundheit
Führungszeugnis
Offenheit, Geduld und Kooperationsbereitschaft
Anerkennung des Kindes mit seiner HF
KJA Oldenburg
1.
2.
3.
4.
5.
96
Nr.: 58
Körperlich und geistig gesund
Fähigkeit zur emotionalen Zuwendung, emotionale Stabilität
Unterbringung durch die gesamte Familie, engeres Umfeld
Ausreichend Wohnraum
Kooperationsbereitschaft, Flexibilität, Toleranz gegenüber anderen Lebensformen
KJA Cuxhaven
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 57
Belastbarkeit
Toleranz/Akzeptanz der HF
Einfühlungsvermögen
Kooperationsbereitschaft
Kritikfähigkeit/Reflexionsfähigkeit
Wittmund
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 56
Persönliche Zuverlässigkeit.
Kooperationsbereitschaft.
Erfahrungen mit Kindererziehung.
Angemessenes Erziehungsverhalten.
Reflexionsbereitschaft.
Wesermarsch
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 55
Empathie
Positive Lebenseinstellung
Konfliktfähigkeit
Emotionale Stabilität
Fähigkeit sich Hilfe zu holen
Vechta
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 54
Geordnete räumliche, wirtschaftliche, persönliche Verhältnisse
Reflexionsfähigkeit, Einfühlungsvermögen
Bereitschaft zur vertrauensvollen Zusammenarbeit
Toleranz gegenüber der bisherigen Entwicklung des Kindes und seinen Beziehungen zur Herkunftsfamilie
Engagement, Flexibilität, Durchhaltevermögen
KJA Osnabrück
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 53
Engagement, Zeit, Raum.
Offenheit.
Zuverlässigkeit.
Reflexionsfähigkeit
Kooperationsfähigkeit.
Nr.: 59
Eignungskriterien (Vollzeitpflege)
Stadt Lüneburg
1.
2.
3.
4.
5.
Belastbarkeit des Familiensystems.
Offenheit und Kooperationsfähigkeit.
Ressourcen/Stärken der Familie.
Schwächen/Belastungen.
Akzeptanz und Sensibilität für Herkunftsfamilie
Stadt Hannover
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 60
Nr.: 63
Bedürfnisse/Anforderungen von Kindern/Jugendlichen in verschiedenen Entwicklungsstufen wahrnehmen
Eigene Geschichte und deren Bedeutung für die Rolle als PE ansehen können
Belastbarkeit/Durchhaltevermögen, Erfahrungen mit Kindern
Akzeptanz gegenüber HF
Kooperationsbereitschaft
97
Eignungskriterien (Sonderpflege)
Stadt Wolfsburg
Nr.:
3
1. Entsprechende Soz.päd. Ausbildung
2. Professionelles Familiensetting
3. Die Pflegeeltern müssen neben aller Professionalität die Kinder auch annehmen können, wie sie sind
4.
5.
Stadt Göttingen
Nr.:
6
1. Eignungskriterien legt der Träger fest
2.
3.
4.
5.
Goslar
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.:
7
Finanzielle Unabhängigkeit
Päd. Ausbildung (1 Elternteil)
Reflexionsverm. und Hilfe bei Beurteil. der Auffälligkeiten
Zusammenarbeit mit Jugendamt u.ä.
Teilnahme an Fortbildungen u. Supervision
Osterode
Nr.: 11
1. - in freier Trägerschaft 2.
3.
4.
5.
Wolfenbüttel
Nr.: 13
1. Päd. Ausbildung eines Pflegeelternteils, welches dazu befähigt, Kinder mit multiplen Auffälligkeiten (körperlich,
2. Gefestigte Persönlichkeiten: bereit geistig behinderte, lernbehinderte Kinder, Kinder mit psychosozialen Störungen
und Verhaltensauffälligkeiten) aufzunehmen.
3. Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft
4. Belastbarkeit
5. Ausreichend Wohnraum
Diepholz
Nr.: 14
1. Belastbarkeit
2. Professioneller Anspruch, Qualifikation
3. Kooperation
4.
5.
Hameln-Pyrmont
1.
2.
3.
4.
5.
Kooperationsbereitschaft
Hohe Belastbarkeit
Päd. Ausbildung (ist Voraussetzung)
Aufgeschlossenh. gegen. Biografie Kind und HF
Erziehungshaltung
KJA Hannover
1.
2.
3.
4.
5.
98
Nr.: 16
Offen für Veränderungen und Herausforderungen, päd. Ausbildung mindestens eines Elternteiles
Durchhaltevermögen in schwierigen Situationen
Verständnis und Akzeptanz für leibl. Eltern
Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit JA
"Harte" Kriterien: Alter, gesicherter Lebensunterhalt, ausreichender Platz
Stadt Burgdorf
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 15
Nr.: 17
In der Regel päd. Ausbildung
Verständnis und Toleranz gegenüber Verhaltensauffälligkeiten
Entwicklungschancen erkennen und päd. einwirken
Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
Kontinuierliche Betreuung muss gewährleistet sein
Eignungskriterien (Sonderpflege)
Stadt Lehrte
1.
2.
3.
4.
5.
Belastbarkeit und Risikobereitschaft
Offenheit und Reflexionsvermögen
Empathie für die Belange des Kindes und deren Herkunft und HF
Akzeptierendes Umfeld
Bereitschaft zur Zusammenarbeit, pädagogische Qualifikation bzw. gute Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern
KJA Hildesheim
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 26
Fachliche Kompetenz/Qualifikation.
Stabile Familienverhältnisse.
Unterstützung im sozialen Umfeld.
Kenntnisse über Entwicklungspsychologie, ggf. Heilpäd. o.ä.
KJA Cuxhaven
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 25
Berufliche Qualifikation
Prakt. u. päd. Fähigkeiten u. Erfahrungen
Verständnis und Toleranz gegenüber Verhaltensauffälligkeiten von Kindern
Zusammenarbeit mit HF, JA, Institutionen
Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit
Stadt Celle
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 23
Ausbildung im päd., wirt., med., Bereich und /oder Erfahrungen mit verhaltensauffälligen Kindern.
Reflexion eigener Familienerfahrungen.
Krisenbewährte Beziehung und stabiles Umfeld (Kontinuität, Sicherheit)
Bereitschaft zur Beachtung der bisherigen Lebensumstände des Kindes.
Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit komplexem Hilfenetz.
KJA Celle
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 21
Positive Grundeinstellung
Am Kind orientiert
Empathisch
Belastbar
Kooperativ
Nienburg
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 20
Professionalität bei pädagogischen Fragestellungen
Hohe Belastbarkeit
Empathie für Kinder
Belastbarkeit (psychisch, gesundheitlich etc.)
Persönliche Verhältnisse (finanziell, Wohnung, Zeit)
KJA Holzminden
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 19
Akzeptanz der HF in der Geschichte des Kindes
Fachwissen (auch medizinisch)
Geduld, Zeit, Akzeptanz für Defizite
Keine überhöhten Erwartungen
Stadt Hildesheim
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 18
Nr.: 27
Belastbarkeit.
Adäquate Wohnverhältnisse, adäquate Lebenseinstellung für das Zusammenleben mit fremden Kindern.
Finanzielle Absicherung.
Offenheit Einfühlungsvermögen, Bereitschaft zur Selbstreflexion.
Zusammenarbeit mit anderen Fachleuten.
Harburg
Nr.: 28
1. Pädagogische Ausbildung
2. Besondere pädagogische Befähigung
3.
4.
5.
99
Eignungskriterien (Sonderpflege)
KJA Lüneburg
1.
2.
3.
4.
5.
Fachausbildung (Erzieher, soz.päd., Lehrer, Psychologe u.a.)
Berufspraxis im Umgang mit verhaltensauffälligen und entwicklungsgestörten Kindern und Jugendlichen
Stabile offene Familienstruktur
Päd. Konzept, Leistungsbeschreibung. Qualitätscontrolling
KJA Osterholz
1.
2.
3.
4.
5.
100
Nr.: 38
Erziehungskompetenz.
Einfühlungsvermögen.
Flexibilität.
Problem- und Verantwortungsbewusstsein.
Offenheit und Toleranz.
Delmenhorst
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 37
Einzelfallbezogenes Fachwissen
Kooperationsfähigkeit
Stabile persönliche Voraussetzungen
Erfahrung mit Kindern
Verden
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 36
Herz für Kinder.
Fachlichkeit.
Offenheit.
Wertschätzung.
Flexibilität.
Uelzen
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 34
Angeschlossene päd. Ausbildung von einem
Professionelle Haltung
Übernahme von mehr Verantwortung
Authentizität
Reflexion der eigenen Lebensgeschichte
Stadt Stade
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 33
Uneigennützige Motivation / angem. Altersstruktur
Geordnete soziale und wirtsch. Verhältnisse
Physische, psychische und geistige Gesundheit
Fachliche, pädagog. Qualifikation
Belastbarkeit /Bereitsch. Kooperation
KJA Stade
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 32
Akzeptanz des Kindes und der Herkunft.
Annehmender Umgang mit Defiziten.
Kooperationsbereitschaft.
Belastbarkeit.
Nutzen anderer Unterstützung.
Soltau-Fallingbostel
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 31
Motivationsklärung.
Kooperationsfähigkeit.
Einfühlungsvermögen in die Bedürfnisse traumatisierter Kinder.
Reflexionsbereitschaft.
Stabile Lebenssituation.
Rotenburg Wümme
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 30
Fachbezogene Ausbildung
Bereitschaft zur Fortbildung
Lebenserfahrung
Berufserfahrung
Prakt. päd. Erfahrungen
Nr.: 39
Eignungskriterien (Sonderpflege)
Stadt Oldenburg
1.
2.
3.
4.
5.
Päd. Ausbildung oder erfahrene Pflegeeltern
Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit HF und Amt
Umgang mit zeitlichem Auftrag
Erziehungseinstellung
Belastbarkeit
Stadt Osnabrück
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 47
Einfühlungsvermögen
Engagement
Verständnis
Offenheit
Flexibilität und Durchhaltevermögen
Stadt Lingen
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 46
Belastbarkeit
Erzieherische Kompetenz
Bildungswilligkeit
Teilnahme an Gruppenarbeit
Finanzielle Situation
KJA Emsland
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 45
Soziale Kompetenz und Kooperationsfähigkeit.
Hohe Erziehungskompetenz.
Belastungsfähigkeit.
Flexibilität.
Empathie.
Cloppenburg
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 44
Fachliche Vorbildung
Bereitschaft Hilfe in Anspruch zu nehmen
Kooperationsbereitschaft
Belastbarkeit
Lernbereitschaft
KJA Aurich
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 43
Professioneller Umgang mit der Vorgeschichte eines Kindes oder Jugendlichen.
Umgang mit traumatisierten Kindern.
Umgang mit spezifischen Auffälligkeiten, Beziehungs- und Bindungsverhalten.
Reflexion des eigenen Erziehungsverhaltens.
Umgang mit Enttäuschung und Frustration.
Ammerland
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 42
Geklärte Motivation
Einfühlungsvermögen für das Kind
Besondere Belastbarkeit, Qualifikation
Vollzogener Abschied vom Wunsch nach leiblichem Kind
Bereitschaft zu Besuchskontakten, Akzeptanz der HF
Stadt Wilhelmshaven
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 41
Nr.: 48
Verständnis und Toleranz bei Verhaltensauffälligkeiten des Kindes
Handlungsfähigkeit in Krisensituationen
Eigene Ansprüche überprüfen und ggf. korrigieren
Hohes Engagement
Päd. Ausbildung, Erfahrung mit Kindern
Friesland
Nr.: 49
1. Fachausbildung, passend zur Problematik des Pflegekindes.
2.
3.
4.
5.
101
Eignungskriterien (Sonderpflege)
KJA Grafsch. Bentheim
1.
2.
3.
4.
5.
Einfühlungsvermögen, Verständnis, Belastbarkeit, Offenheit, Freude am Zusammenleben mit Kindern.
Päd. Vorbildung/Ausbildung eines PE-teils.
Fähigkeit mit bestimmten "Behinderungen"/Beeinträchtigungen umzugehen; entspr. fördernde Fähigkeiten.
Ausreichend Wohnraum.
Stadt Nordhorn
1.
2.
3.
4.
5.
102
Nr.: 58
Hohe emotionale Belastbarkeit, starke familiäre Bezüge
Fähigkeit zur Reflexion
Bereitschaft zur Fortbildung
Kooperationsbereitschaft, Unterstützung des Vorhabens durch alle Familienmitglieder
Pädagogische, medizinische Ausbildung
KJA Cuxhaven
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 57
Belastbarkeit
Toleranz/Akzeptanz der HF
Einfühlungsvermögen
Kooperationsbereitschaft
Besondere Kompetenzen bzgl. der Problemsituation
Wittmund
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 56
Persönliche Zuverlässigkeit.
Kooperationsbereitschaft, hohe Lebenserfahrung.
Erfahrungen mit Kindererziehung, Belastbarkeit
Angemessenes Erziehungsverhalten.
Reflexionsbereitschaft, stabile familiäre Verhältnisse, ggf. pädagogische Qualifikationen.
Wesermarsch
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 55
Einfühlungsvermögen
Belastbarkeit
Kreativität
Erziehungserfahrung
Geduld
Vechta
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 54
Geordnete räumliche, wirtschaftliche, persönliche Verhältnisse
Besondere Fähigkeit, auf die Bedürfnisse des Pflegekindes in angemessener Form einzugehen
Mögliche fachliche Qualifikation
Besondere Reflexionsfähigkeit, Engagement
Hohe Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit problematischen Herkunftsfamilien
KJA Osnabrück
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 53
Kooperation / Zeit
Kenntnis von Fördermöglichkeiten
Geduld / Belastbarkeit
Balance zwischen Störung und Entwicklung
Annahme des Kindes mit seiner Herkunft
KJA Oldenburg
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 51
Päd. Qualifikation
Pflegerische Qualifikation
Besondere Erfahrung als Pflegeeltern
Besondere Fähigkeit zum Umgang mit behinderten Kindern
Stadt Leer
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 50
Nr.: 59
Qualifikation in Päd. Bereich.
Belastbarkeit über das normale Maß
Lösungsorientierte Auseinandersetzung mit der Situation des Kindes.
Empathie.
Eignungskriterien (Sonderpflege)
Stadt Lüneburg
1.
2.
3.
4.
5.
Belastbarkeit des Familiensystems.
Offenheit und Kooperationsfähigkeit.
Ressourcen/Stärken der Familie, päd. Berufsausbildung.
Schwächen/Belastungen, Bereitschaft zu externer fachlicher Begleitung.
Akzeptanz und Sensibilität für Herkunftsfamilie
Stadt Hannover
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 60
Nr.: 63
Bedürfnisse/Anforderungen von Kindern/Jugendlichen in verschiedenen Entwicklungsstufen wahrnehmen
Eigene Geschichte und deren Bedeutung für die Rolle als PE ansehen können
Belastbarkeit/Durchhaltevermögen, Erfahrungen mit Kindern
Akzeptanz gegenüber HF, päd./pflegerische Vorbildung
Kooperationsbereitschaft, Fähigkeit Beratung und Unterstützung durch Dritte anzunehmen und umzusetzen
103
Eignungskriterien (Bereitschaftspflege)
Stadt Braunschweig
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.:
3
Flexibilität rund um die Uhr
Für 0 bis 14 Jahre alte Kinder
Loslassen können
Große Toleranz gegenüber den leiblichen Eltern
Vermögen sich auf unterschiedliche Kinder in Krisensituationen einzustellen
KJA Göttingen
1.
2.
3.
4.
5.
1
Fachliche Ausbildung, Kompetenz
Hohe Belastbarkeit u. emotionale Stabilität der FBB-Familie
Kinder kurzfristig aufnehmen und wieder abgeben können
Intensive Besuchskontakte zulassen können
Offenheit, Toleranz gegenüber anderen Lebensstilen
Stadt Wolfsburg
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.:
Nr.:
5
Flexibilität, gute Nerven
Fähigkeit loslassen zu können
Keine Berührungsängste mit Menschen aus anderen sozialen Schichten
Einfühlungsvermögen
Stadt Göttingen
Nr.:
6
1. Eignungskriterien legt der Träger fest
2.
3.
4.
5.
Goslar
1.
2.
3.
4.
5.
104
Nr.: 11
Nr.: 14
Flexibilität
Offenes Familiensystem
Einbeziehung der Herkunftseltern
Kooperation mit verschiedensten Stellen
Qualifikation
Hameln-Pyrmont
1.
2.
3.
4.
5.
8
Belegung einzelner Pflegefamilien (hauptsächlich freier Träger)
Fähigkeit, nur Pflegepersonen auf Zeit zu nehmen.
Besondere fachliche Qualifikation.
Individuelle Ressourcen.
Diepholz
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.:
Spontaneität/Flexibilität bezgl. der kurzfristigen Aufnahme eines Kindes.
Bewusstsein des zeitlich befristeten Pflegeverhältnisses.
Fähigkeit zur Beobachtung des Verhaltens und Bedürfnisse des Kindes.
Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie.
Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit anderen Stellen (Schule, Ärzte, Therapie etc.)
Osterode
1.
2.
3.
4.
5.
7
Finanzielle Unabhängigkeit
Soz. Vorerfahrung z.B. Ausbildung
Erfahrung im Umgang mit Jugendamtsklientel
Zusammenarbeit mit Jugendamt
Helmstedt
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.:
Nr.: 15
Kooperationsbereitschaft
Emotionale Stabilität
Hohe Flexibilität
Päd. Ausbildung (ist Voraussetzung)
Aufgeschlossenh. gegen. Biografie Kind und HF
Eignungskriterien (Bereitschaftspflege)
KJA Hannover
1.
2.
3.
4.
5.
Hohe pädagogische und soziale Kompetenz
Durchhaltevermögen in schwierigen Situationen
Sich binden und trennen können
Verständnis und Akzeptanz für die leibl. Eltern
Enge Kooperation mit dem JA
Stadt Burgdorf
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 18
Belastbarkeit und Risikobereitschaft
Offenheit und Reflexionsvermögen, intensive Auseinandersetzung mit allen Aspekten von Abschied und Trennung
Empathie für die Belange des Kindes und deren Herkunft und HF
Akzeptierendes Umfeld
Bereitschaft zur Zusammenarbeit, pädagogische Qualifikation bzw. gute Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern
KJA Hildesheim
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 17
Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und HF
Hohe Belastbarkeit
Nn der Regel päd. Ausbildung
Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, ab 2003 an Supervision
Hohes Maß an Toleranz und Akzeptanz
Stadt Lehrte
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 16
Nr.: 19
Akzeptanz der HF in der Geschichte des Kindes
Loslassen können, Offenheit
Mehr Professionalität
Supervision
Häufige Besuchskontakte
Stadt Hildesheim
Nr.: 20
1. Flexibilität
2. Hohe Kooperationsbereitschaft mit HF
3. Loslassen können
4.
5.
KJA Holzminden
1.
2.
3.
4.
5.
Positive Grundeinstellung
Am Kind orientiert
Empathisch
Belastbar
Kooperativ
Stadt Holzminden
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 23
Bereitschaft zur konzentrierten Hilfe in Übergangssituationen.
Loslassen können.
Reflexion eigener Familienerfahrungen.
Krisenbewährte Beziehung und stabiles Umfeld (Kontinuität, Sicherheit)
Bereitschaft zur Beachtung der bisherigen Lebensumstände des Kindes.
KJA Celle
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 22
Stabile Familiensituation
Kooperationsbereitschaft/Jugendamt/HF
Offenheit
Herzlichkeit, Empathie
Belastbarkeit, soziale Kompetenz
Nienburg
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 21
Nr.: 25
Fähigkeit zur Trennung, zeitlich Begrenzte Begleitung
Flexibilität, Spontaneität
Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit
Zusammenarbeit mit HF, JA, Institutionen
Berufliche Qualifikation
105
Eignungskriterien (Bereitschaftspflege)
Stadt Celle
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 26
Erzieherische Kompetenz.
Flexibilität.
Belastbarkeit.
Aushalten der hohen Fluktuation.
KJA Cuxhaven
Nr.: 27
1. Hohe Belastbarkeit.
2. Gute Bearbeitung von immer wiederkehrenden Trennungssituationen.
3.
4.
5.
KJA Lüneburg
1.
2.
3.
4.
5.
Fachausbildung
Offenes Familiensystem mit demokratischen Strukturen
24 Stunden Aufnahmebereitschaft
Beziehungsfähigkeit ohne Dauerbindungen
Reflexionsfähigkeit und hohe Kooperationsbereitschaft mit Jugendamt, Eltern, Schulen u.a.
KJA Osterholz
1.
2.
3.
4.
5.
106
Nr.: 37
Kooperationsfähigkeit
Berufliche, päd. Ausbildung und Erfahrung
Keine eigenen Kinder bis zu 13 Jahren im Haushalt
Stabile persönliche Voraussetzung
Räumliche Voraussetzung im erforderlichen Umfang
Verden
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 34
Pädagogische Fortbildung
Langjährige Erfahrung im Pflegekinderbereich
Eigene Kinder sollten schon älter sein
Stabile persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse
Flexibilität/Bereitschaft von unmittelbarer Aufnahme
Uelzen
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 33
Uneigennützige Motivation / angem. Altersstruktur
Geordnete soziale und wirtsch. Verhältnisse
physische, psychische und geistige Gesundheit
Fachliche, pädagog. Qualifikation
Hohe Belastbarkeit, Flexibilität /Bereitsch. Koop.
KJA Stade
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 32
Akzeptanz des Kindes und der Herkunft.
Hohe Flexibilität.
Belastbarkeit.
Enge Zusammenarbeit mit JA.
Kooperation mit HKF oder neuer PF etc.
Soltau-Fallingbostel
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 31
Motivationsklärung.
Kooperationsfähigkeit.
Fähigkeit, Nähe und Distanz zu regulieren.
Gelassenheit im Umgang mit akuten Krisensituationen.
Stabile Lebenssituation.
Rotenburg Wümme
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 30
Pädagogische Vorerfahrung.
Belastbarkeit.
Spontaneität/Flexibilität
Abgrenzungsfähigkeit.
Nr.: 38
Eignungskriterien (Bereitschaftspflege)
Stadt Emden
1.
2.
3.
4.
5.
Belastbarkeit besonders emotional.
Zwischen Nähe und Distanz wechseln.
Kooperation zu Eltern / JA / Pflegestelle.
Eigene Erfahrung mit Trauer und Verlust.
Stadt Oldenburg
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 44
Erfahrung mit fremden Kindern
Bereitschaft Hilfe in Anspruch zu nehmen
Kooperationsbereitschaft
Belastbarkeit
Lernbereitschaft
KJA Aurich
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 43
Langjährige Erfahrung mit Pflegekindern und Jugendlichen.
Fachliche Qualifikation (Erzieher, Pädagoge usw.)
Flexibilität und Toleranz/Ein Pflegeelternteil sollte nicht berufstätig sein.
Aus- und Fortbildungsbereitschaft.
Teilnahme an Supervision.
Ammerland
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 42
Besondere Belastbarkeit
Qualifikation
Aushalten von Trennung und Trauer
Sehr hohe Kooperationsfähigkeit
Reflexionsfähigkeit, vollzogener Abschied vom Wunsch nach leiblichem Kind
Stadt Wilhelmshaven
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 41
In FBB-Familie min. 1 Pers. mit pädagog. Ausbild.
Alter der eigenen Kinder min. drei Jahre
separates Zimmer für das aufzunehmende Kind
Wohnort hier am Ort
Bereitsch. Zur Teilnahme Supervision und Fortb.
Stadt Osnabrück
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 40
Nr.: 45
Kompetenter Umgang mit Krisensituationen.
Große erzieherische Kompetenz.
Toleranz gegenüber benachteiligten Familien.
Beobachtungsgabe.
Emotionale Belastbarkeit.
Cloppenburg
Nr.: 46
1. Erzieherische Kompetenz
2. Bildungswilligkeit
3.
4.
5.
KJA Emsland
1.
2.
3.
4.
5.
Einfühlungsvermögen
Engagement
Verständnis
Offenheit
Flexibilität und Durchhaltevermögen
Stadt Lingen
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 47
Nr.: 48
Wunsch, Kraft, Durchhaltevermögen ein Kind in der Krise auf Zeit zu betreuen
Zusammenarbeit mit JA und Eltern
Grosse Zeit-Flexibilität
Hohe Einsatzbereitschaft
Päd. Ausbildung, Erfahrung mit Kindern
107
Eignungskriterien (Bereitschaftspflege)
Friesland
1.
2.
3.
4.
5.
Stabiles Familiensystem, Erfahrungen mit Kindern der aufzunehmenden Altersgruppe.
Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit JA.
Eigenes Zimmer.
Keine anderen Kinder anderer JÄ.
Neue Bewerber: keine oder nur geringfügige Berufstätigkeit eines Elternteils.
KJA Grafsch. Bentheim
1.
2.
3.
4.
5.
108
Nr.: 57
Belastbarkeit
Flexibilität
Kooperationskompetenz
Einfühlungsvermögen
Reflexionsfähigkeit
Wittmund
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 56
Persönliche Zuverlässigkeit.
Kooperationsbereitschaft, hohe Flexibilität und Belastbarkeit/Gelassenheit.
Erfahrungen mit Kindererziehung
Angemessenes Erziehungsverhalten.
Reflexionsbereitschaft, Zurückhaltung von überschwänglichen Gefühlsäußerungen.
Wesermarsch
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 55
Empathie
Sich verabschieden können
Gute Beobachtungsgabe
Teamfähigkeit
Kreativität
Vechta
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 54
Hohes Maß an Flexibilität
Fähigkeit sich auf unterschiedlichste Kinder einzustellen
Große Offenheit gegenüber JA und Herkunftsfamilie
Wieder-los-lassen können
Fähigkeit, Klärungsprozesse mit zu gestalten
KJA Osnabrück
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 53
Flexibilität
Fähigkeit zur Distanz/Nähe
Belastbarkeit (Hilfeplanung)
Respekt gegenüber leiblichen Eltern
Förderung des Kindes
KJA Oldenburg
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 51
Kein Wunsch nach Dauerpflegekind
Flexibilität und Mobilität
Große Einsatzbereitschaft zur Wahrnehmung von Terminen
Gute Ausdrucksmöglichkeit in deutscher Sprache
Gute Erreichbarkeit (Telefon/Auto)
Stadt Leer
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 50
Päd. Vorbildung / Ausbildung eines PE-teils.
Flexibilität.
Eigene Kinder nicht jünger als drei Jahre.
Bereitschaft zur Zusammenarbeit.
Ausreichend Wohnraum.
Stadt Nordhorn
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 49
Nr.: 58
Warmes Familienklima, stabile Beziehungen
Kooperationsbereitschaft, Kontaktfreudigkeit
Flexibilität (kurzfristig auf unterschiedlichste Charaktere, Problemlagen einstellen) und zeitliche Flexibilität
Ausreichend Platz/Wohnraum
Spaß an der Betreuung von Kinder/Jugendlichen
Eignungskriterien (Bereitschaftspflege)
KJA Cuxhaven
1.
2.
3.
4.
5.
Flexibilität rund um die Uhr.
Beziehung aufnehmen und lösen können.
Psychologische Kompetenz.
Persönliche Belastbarkeit.
Stadt Lüneburg
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 60
Belastbarkeit des Familiensystems.
Offenheit und Kooperationsfähigkeit.
Ressourcen/Stärken der Familie, päd. Berufsausbildung.
Schwächen/Belastungen, Bereitschaft zu externer fachlicher Begleitung.
Akzeptanz und Sensibilität für Herkunftsfamilie
Stadt Hannover
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 59
Nr.: 63
Päd. Ausbildung
Eigene Kinder mindestens 3 Jahre oder älter
Wohnort Region Hannover
Eigenes Zimmer
Keine anderen Pflegekinder im Haushalt
109
1.9.2
Frage:
110
Ausschlusskriterien
Gibt es bei Ihnen bestimmte Ausschlusskriterien bei der Eignungsüberprüfung von Bewerbern und Bewerberinnen für verschiedene Pflegeformen?
Bitte benennen Sie bis zu fünf Kriterien.
Ausschlusskriterien (Vollzeitpflege)
Stadt Braunschweig
1.
2.
3.
4.
5.
3
Nr.:
4
Alter.
Wirtschaftliche Instabilität.
Illusorische Vorstellungen.
Räumliche Beengtheit.
Keine Selbstreflexion zu erkennen.
KJA Göttingen
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.:
Familie darf nicht vom Pflegegeld abhängig sein
Zu starke Abweichung von der Norm des Zeitgeistes
Vorstrafen
Ansteckende Krankheiten
Gifhorn
1.
2.
3.
4.
5.
1
akute Suchterkrankungen, psychiatrische oder lebensverkürzende Erkrankungen
Vorstrafen, dissoziales Familiengefüge
Instabile familiäre Verhältnisse
fehlende Kooperationsbereitschaft
Extremer Altersunterschied
Stadt Wolfsburg
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.:
Nr.:
5
Arbeitslosigkeit, Sozialhilfeempfänger
Jugendhilfemaßnahme für eigene leibl. Kinder sowie Verhaltensauffälligkeit
Physische/psychische Erkrankung
Selbstüberschätzung
Rigidität/starre Haltung
Stadt Göttingen
Nr.:
6
1. Starre Lebensform
2. Beratungsresistenz in dem Vorbereitungsverfahren
3. Große gesundheitliche Einschränkungen
4.
5.
Goslar
Nr.:
7
1. Inpflegegabe als Verdienstmöglichkeit
2. Eintrag ins pol. Führungszeugnis
3. Instabile, unsichere Familienverh.
4.
5.
Helmstedt
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.:
9
Vorstrafen - Belastungen
Schwere Erkrankungen
Keine finanzielle Absicherung
Fehlende Erziehungskompetenz
Unzureichende Wohnverhältnisse
Stadt Einbeck
1.
2.
3.
4.
5.
8
Vorstrafen.
Gesundheitliche Einschränkungen (insbesondere Suchterkrankungen/psychosomatische Erkrankungen).
Finanzielle Interessen.
Kind als Ersatzfunktion/-objekt.
Bedenken hinsichtlich der persönlichen Eignung der Pflegepersonen.
KJA Northeim
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.:
Nr.: 10
Vorstrafen
Schwere Erkrankungen
Fehlende Erziehungskompetenz
Fehlende finanzielle Absicherung
Unzureichende Wohnverhältnisse
111
Ausschlusskriterien (Vollzeitpflege)
Osterode
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 11
Psychische Probleme (nicht verarbeitet).
Fehlende Flexibilität, unzureichende Fähigkeit zur Konfliktverarbeitung.
Fehlende Fähigkeit, Kind mit seinen Defiziten anzunehmen.
Eindeutige Adoptivbewerber.
Kinder sollen Ersatzfunktionen einnehmen oder bewusste/unbewusste Wünsche erfüllen.
Peine
Nr.: 12
1. Psychische Erkrankungen oder Suchterkrankungen
2. Bewerber mit extremen weltanschaulichen oder politischen Einstellungen
3. Bewerber, welche Bereitschaft zu körperlicher oder psychischer Gewalt erkennen lassen.
4.
5.
Wolfenbüttel
Nr.: 13
1. Gesundheitliche Beeinträchtigungen, die die Lebenserwartung und Erziehungsfähigkeit beeinträchtigen, Alkoholund Suchtmittelabhängigkeit
2. Alter
3. Straffälligkeit
4. Unbearbeiteter, unerfüllter Kinderwunsch
5. Rigider Erziehungsstil ('schwarze Pädagogik')
Diepholz
Nr.: 14
1. Vorstrafen
2. Gesundheitliche Beeinträchtigung
3.
4.
5.
Hameln-Pyrmont
1.
2.
3.
4.
5.
Finanzielle Motivation
Fehlende Kooperationsbereitschaft
Vier in der Familie lebende Kinder
Mehr als 40 Jahre Altersdiff. zwischen PE und Kind
Nicht eindeutige Motivation aller Familienangehörigen
KJA Hannover
1.
2.
3.
4.
5.
112
Nr.: 18
Instabiles Familiensystem
Fehlende Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit der eigenen Biografie, nicht bewältigte Unfruchtbarkeit
Fehlende Mitwirkungsbereitschaft
Nichterfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien
KJA Hildesheim
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 17
Konkrete Erwartungen an das Pflegekind: z.B. nicht verhaltensauffällig, gutes Aussehen....
Keine Akzeptanz gegenüber HF
Geschlossenes Familiensystem (Isoliert sich die Familie mit der Aufnahme eines Pflegekindes?)
Wenig Belastbarkeit
Nicht genügend Wohnraum
Stadt Lehrte
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 16
Alter, kein Platz, kein gesicherter Lebensunterhalt
Kind soll über Einsamkeit hinweghelfen
Kind soll Partnerschaft retten
Kind soll lediglich Spielpartner sein
(Umkehrschluss Eignungskriterien)
Stadt Burgdorf
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 15
Nr.: 19
Kriminelle Vorgeschichte
Gesundheitliche Beeinträchtigungen
Fehlende Räumlichkeiten
Zeitmangel wg. Berufstätigkeit
Fehlende Einsicht in Thematik , Oberflächlichkeit
Ausschlusskriterien (Vollzeitpflege)
Stadt Hildesheim
1.
2.
3.
4.
5.
Suchtverhalten
Einschlägige Vorstrafen
Psychische Erkrankungen
Überwiegend finanzielle Interessen
KJA Holzminden
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 21
Starke gesundheitl. Probleme (inkl. Psych.)
Lebenswirklichkeit passt nicht mit Aufnahme zusammen
Unrealistisch
Nicht belastbar
Nicht kritikfähig
Stadt Holzminden
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 20
Nr.: 22
Mangelnde Erziehungskompetenz
Fehlende Empathie
Undurchschaubare Familienverhältnisse
Fehlende räumliche Voraussetzungen
Wenig, keine Bereitschaft zur Kooperation, geringe Belastbarkeit.
Nienburg
Nr.: 23
1. Objekt-Sicht des Pflegekindes (Funktionalisierung für eigene Bedürfnisse)
2. Fehlende Kontinuität + Stabilität im eigenen Lebensvollzug (auch im wirtsch. Bereich).
3. Fehlende Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit komplexem Hilfsnetz.
4.
5.
KJA Celle
1.
2.
3.
4.
5.
Erziehungsfähigkeit (Erz.probleme mit eigenen Kindern (Jugendhilfe)
Akute Erkrankungen, die lebensbedrohlich sind, Suchterkrankungen, psychische Erkrankungen
Vorstrafen
Kein ausreichender Wohn- und Lebensraum, wirtschaftliche Krise
Mangelnde Kooperationsbereitschaft
Stadt Celle
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 28
Finanzielle Interessen/Beweggründe
Unbearbeiteter, unerfüllter Kinderwunsch
Fehlendes Reflexionsvermögen
Fehlende Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Jugendamt und Herkunftsfamilie
Mangelnde erzieherische Fähigkeiten
KJA Lüneburg
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 27
Alkohol, Drogen.
Psychische Auffälligkeiten.
Nicht ausreichende hygienische Zustände.
Nicht bewältigte Eigenproblematik.
Nicht verarbeitete Kinderlosigkeit.
Harburg
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 26
Vorstrafen.
Krankheiten, die die Erziehungsfähigkeit einschränken.
Instabile Partnerschaft.
Pflegekind soll "Ersatz" für leibliches Kind sein.
Ungesicherte finanzielle Verhältnisse.
KJA Cuxhaven
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 25
Nr.: 30
Beengte räumliche und finanzielle Verhältnisse
Vorstrafen, die mit Gewalt und erheblicher krimineller Energie verbunden sind
Psych. oder körperliche Behinderung oder Erkrankung, die die Betreuung von Kindern einschränken
Geschlossenes Familiensystem mit undemokratischen, intoleranten und hierarchischen Strukturen
113
Ausschlusskriterien (Vollzeitpflege)
KJA Osterholz
1.
2.
3.
4.
5.
Suchterkrankung bzw. psychiatrische Erkrankung.
Eigener Hilfebedarf.
Eingeschränkte und beeinträchtigte Realitätswahrnehmung.
Fehlende Kooperationsbereitschaft.
Mangelndes Einfühlungsvermögen in Bedürfnisse traumatisierter Kinder.
Rotenburg Wümme
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 39
Mangelnde Kooperationsbereitschaft
Verleugnung der Herkunftsfamilie
Psychisch labile' Persönlichkeit(en)
Vorurteile gegenüber Randgruppen
Eigene Partnerprobleme
Stadt Emden
1. Adoptionsbewerber.
2. Unklare Motivation.
3. Krankheit.
4.
5.
114
Nr.: 38
Suchproblematik.
Psychische Beeinträchtigung.
Strafrechtl. Auffälligkeit.
Ungeklärte finanzielle Verhältnisse.
Eigene Familienkrisen.
Delmenhorst
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 37
Vorstrafen, psych. Beeinträchtigungen
Suchtkrankheiten, Gewaltbereitschaft
Angehörige extremer Gruppierungen
Gesundheitsgefährdende Wohnverhältnisse
Verden
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 36
Sucht.
Geistige Erkrankung.
Starrsinnigkeit.
Kriminalität.
Chaotische Verhältnisse.
Uelzen
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 34
Vorstrafen
Krankheiten
Eigene Kinder in Jugendhilfe
Nicht aufgearbeitete Kinderlosigkeit
Mangelnde Reflexionsmöglichkeiten
Stadt Stade
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 33
Vorstrafen im Hinblick auf Kindeswohlgefährdung
Suchterkrankung, phys., psych., Beeinträchtigungen
Eigennütz. Motive, instabile soz. und wirt. Situation
Erziehungsfähigkeit
Fehlende Bereitschaft zur Kooperation
KJA Stade
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 32
PK als Ersatz für eigenes Kind.
Alter, Unflexibilität.
Keine Kooperationsbereitschaft mit JA.
Keine Kooperationsbereitschaft mit HF.
Soltau-Fallingbostel
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 31
Nr.: 40
Ausschlusskriterien (Vollzeitpflege)
Stadt Oldenburg
1.
2.
3.
4.
5.
Alter
Gesundheit
Fehlende Kompetenz (Erziehung)
Nicht belastbar
Stadt Osnabrück
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 44
Mangelnder Wohnraum
Mangelnde wirtschaftliche Absicherung
Mangelnde Gesundheit
Kriminalität
Alter (nicht mehr als 40 Jahre Altersabstand bei Dauerpflege
KJA Aurich
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 43
Einschlägige Vorstrafen, Besitz von Kampfhunden.
Geistige und psychische Krankheiten (auch Alkohol und Drogenmissbrauch)
Religiöse Wahnvorstellungen.
Ungenügende Wohnverhältnisse.
Mangelnde Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Herkunftseltern.
Ammerland
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 42
Unklare Motivation
Wunsch nach leiblichem Kind
Mangelnde Kinderzentriertheit
Mangelnde Belastbarkeit
Mangelnde Kooperation
Stadt Wilhelmshaven
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 41
Nr.: 45
Schwere Erkrankungen.
Vorhandene Erziehungsprobleme.
Keine einwandfreien Führungszeugnisse, wirtsch. Schwierigkeiten.
Keine bzw. zu geringe Erziehungskompetenz.
Fehlende Kooperationsbereitschaft bzgl. der Jugendhilfe.
Cloppenburg
Nr.: 46
1. Überschuldung
2. Vorstrafen
3.
4.
5.
KJA Emsland
1.
2.
3.
4.
5.
Erkrankungen wie Alkoholismus etc.
Psych. Instabilität
Mangelnde Toleranz und Akzeptanz gegenüber der bisherigen Entwicklung
Keine geordneten wirtschaftlichen Verhältnisse
Keine Bereitschaft und Fähigkeit zur Zusammenarbeit
Stadt Lingen
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 48
Eingeschränkte Kompetenz
Familiäre Krise
Keine Kooperationsbereitschaft
Ausreichendes Platzangebot
Finanzielle Absicherung
Friesland
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 47
Nr.: 49
Vorstrafen, Vordergründig finanz. Interessen, beide Bewerber vollzeitberufstätig.
Eigennützige Motive (Spielkamerad für eigenes Kind, Hilfe aus Isolation).
Wenn nicht alle Familienmitglieder einverstanden sind.
Keine Kooperationsbereitschaft mit JA/Herkunftsfamilie.
Zu alt / extreme Lebensweisen / Sektenzugehörigkeit.
115
Ausschlusskriterien (Vollzeitpflege)
KJA Grafsch. Bentheim
1.
2.
3.
4.
5.
Schwere gesundheitl. Beeinträchtigungen.
Straffälligkeit.
Suchprobleme, Verschuldung.
Keine Fähigkeit zur Zusammenarbeit.
Stadt Nordhorn
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 54
Ungeordnete wirtschaftliche oder persönliche Verhältnisse (Straftaten)
Starke gesundheitliche Beeinträchtigung
Problematische persönliche Biografie, die das eigene Erziehungsverhalten negativ beeinflusst
Nicht vorhandene Bereitschaft die persönliche Lebensführung den Bedürfnissen des Pflegekindes anzupassen
Zu hohes Alter
KJA Osnabrück
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 53
Suchtproblematik
Häufige Beziehungsabbrüche
Schwere Krankheiten
Überschuldung
Vorstrafen
KJA Oldenburg
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 52
Mangelnde Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit der Problematik
Mangelnde Auseinandersetzung mit der Eigenmotivation
Zu hohe Eigenproblematik bei den Bewerbern
Altersvorstellung bei den Bewerbern (Eltern-Kind/nicht Pflegeeltern - Kind Verhältnis)
Mangelnde berufliche Qualifikation
Stadt Leer
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 51
Suchtproblematik
Eigene schwere Erkrankung
Berufsfähigkeit beider Elternteile
Keine gute sprachliche Verständigung
KJA Leer
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 50
Nr.: 55
Monetäre Gründe
Fehlende Bereitsch. zur Zusammenarb. mit Jugendamt
Leibliche Eltern
Fehlende Reflexionsfähigkeit
Vechta
Nr.: 56
1. Adoptionswunsch.
2. Mangelnde Kooperationsbereitschaft.
3. Fehlen der vorgenannten Eignungskriterien
4.
5.
Wesermarsch
1.
2.
3.
4.
5.
Erzieherische Inkompetenz
Instabiles Familiensystem
Schwere gesundheitliche Beeinträchtigung
Sehr hohes Alter
Sehr junge eigene Kinder
Wittmund
1.
2.
3.
4.
5.
116
Nr.: 57
Nr.: 58
Motivation, Erwartungen derart, dass Kind diese nicht erfüllen kann
Ein Familienmitglied ist gegen die Aufnahme eines Pflegekindes
Psychische oder schwere körperliche Erkrankung
Räumlich beengte Verhältnisse
Bei ablehnender Haltung gegenüber sozial schwacher Familie
Ausschlusskriterien (Vollzeitpflege)
KJA Cuxhaven
1.
2.
3.
4.
5.
Wenn's nur um Geld geht.
Verkappte Adoptionsbewerber.
Lösung persönlicher Probleme durch PK.
Aufnahme eines Kindes ohne Elternkontakte.
Stadt Lüneburg
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 60
Sucht, psychische Erkrankungen.
Straffälligkeit.
Starke Belastungen mit eigenen Kindern.
Mangelnde Kooperationsbereitschaft.
Unverarbeiteter Verlust eigener Kinder.
Stadt Hannover
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 59
Nr.: 63
Nicht verarbeitete, traumatische Erlebnisse
Unverarbeitete Kinderlosigkeit
Nicht stimmiger Altersunterschied zwischen Bewerber/in und Kind
Akute Krisen
Mangelnde Reflektionsfähigkeit in Bezug auf eigene Geschichte
117
Ausschlusskriterien (Sonderpflege)
Stadt Wolfsburg
Nr.:
3
Nr.:
6
Nr.:
7
1. Keine Soz.päd. Ausbildung
2. Unprofessionelle Haltung
3. Alleinerziehend
4.
5.
Stadt Göttingen
1. Legt Träger fest
2.
3.
4.
5.
Goslar
1.
2.
3.
4.
5.
Wenig Rollendistanz und Reflexionsvermögen
Inpflegegabe als Verdienstmöglichkeit
Ablehnung von Fortbildung u. Supervision
Eintrag ins pol. Führungszeugnis
Osterode
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 11
- in freier Trägerschaft -
Peine
Nr.: 12
1. Psychische Erkrankungen oder Suchterkrankungen
2. Bewerber mit extremen weltanschaulichen oder politischen Einstellungen
3. Bewerber, welche Bereitschaft zu körperlicher oder psychischer Gewalt erkennen lassen.
4.
5.
Wolfenbüttel
Nr.: 13
1. Gesundheitliche Beeinträchtigungen, die die Lebenserwartung und Erziehungsfähigkeit beeinträchtigen, Alkohol2. Alter und Suchtmittelabhängigkeit
3. Straffälligkeit
4. Unbearbeiteter, unerfüllter Kinderwunsch
5. Rigider Erziehungsstil ('schwarze Pädagogik')
Diepholz
Nr.: 14
1. fehlende Qualifikation
2. Vorstrafen
3. Gesundheitliche Beeinträchtigung
4.
5.
Hameln-Pyrmont
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 15
Fehlende päd. Qualifikation
Nicht ausreichend vorhandene Belastbarkeit
Fehlende Kooperationsbereitschaft
Mehr als ein Kind in der Familie
KJA Hannover
Nr.: 16
1. Keine pädagogische Ausbildung
2. (Umkehrschluss Eignungskriterien)
3.
4.
5.
118
Ausschlusskriterien (Sonderpflege)
Stadt Burgdorf
1.
2.
3.
4.
5.
Wenig Belastbarkeit
Geschlossenes Familiensystem
Suchtverhältnisse auch Essen, Workaholics...
Keine Akzeptanz
Nicht genügend Wohnraum
Stadt Lehrte
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 17
Nr.: 18
Instabiles Familiensystem
Fehlende Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit der eigenen Biografie, nicht bewältigte Unfruchtbarkeit
Fehlende Mitwirkungsbereitschaft
Nichterfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien
KJA Hildesheim
Nr.: 19
1. Kriminelle Vorgeschichte
2. Mangelnde Vorkenntnisse/Erfahrungen
3.
4.
5.
Stadt Hildesheim
1.
2.
3.
4.
5.
Suchtverhalten
Einschlägige Vorstrafen
Psychische Erkrankungen
Überwiegend finanzielle Interessen
KJA Holzminden
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 25
Erziehungsfähigkeit (Erz.probleme mit eigenen Kindern (Jugendhilfe), fehlende fachliche Qualifikation
Akute Erkrankungen, die lebensbedrohlich sind, Suchterkrankungen, psychische Erkrankungen
Akute Erkrankungen, die lebensbedrohlich sind, Suchterkrankungen, psychische Erkrankungen
Kein ausreichender Wohn- und Lebensraum, wirtschaftliche Krise
Mangelnde Kooperationsbereitschaft
Stadt Celle
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 23
Objekt-Sicht des Pflegekindes (Funktionalisierung für eigene Bedürfnisse)
Fehlende Kontinuität + Stabilität im eigenen Lebensvollzug (auch im wirtsch. Bereich).
Fehlende Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit komplexem Hilfsnetz.
Keine Kenntnisse im Umgang mit verhaltensauffälligen Kindern.
KJA Celle
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 22
Mangelnde Erziehungskompetenz
Fehlende Empathie
Undurchschaubare Familienverhältnisse
Fehlende räumliche Voraussetzungen
Wenig, keine Bereitschaft zur Kooperation, geringe Belastbarkeit.
Nienburg
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 21
Starke gesundheitl. Probleme (inkl. Psych.)
Lebenswirklichkeit passt nicht mit Aufnahme zusammen
Unrealistisch
Nicht belastbar
Nicht kritikfähig
Stadt Holzminden
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 20
Nr.: 26
Vorstrafen.
Krankheiten, die die Erziehungsfähigkeit einschränken.
Instabile Partnerschaft.
Pflegekind soll "Ersatz" für leibliches Kind sein.
Ungesicherte finanz. Verhältnisse.
119
Ausschlusskriterien (Sonderpflege)
KJA Cuxhaven
1.
2.
3.
4.
5.
Alkohol, Drogen.
Psychische Auffälligkeiten.
Nicht ausreichende hygienische Zustände.
Nicht bewältigte Eigenproblematik.
Nicht verarbeitete Kinderlosigkeit.
Harburg
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 30
Vorrangig wirtschaftliche Motive
Unzureichende Qualifikation und praktische Erfahrung
Mangelnde Kooperationsbereitschaft
Offenheit und Reflexionsfähigkeit
Widerstand bei Familienmitgliedern gegen die Aufnahme eines Pflegekindes - Partner oder Eheprobleme
KJA Osterholz
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 28
Finanzielle Interessen/Beweggründe
Unbearbeiteter, unerfüllter Kinderwunsch
Fehlendes Reflexionsvermögen
Fehlende Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Jugendamt und Herkunftsfamilie
Mangelnde erzieherische Fähigkeiten
KJA Lüneburg
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 27
Nr.: 31
Suchterkrankung bzw. psychiatrische Erkrankung.
Eigener Hilfebedarf.
Eingeschränkte und beeinträchtigte Realitätswahrnehmung.
Fehlende Kooperationsbereitschaft.
Mangelndes Einfühlungsvermögen in Bedürfnisse traumatisierter Kinder.
Rotenburg Wümme
Nr.: 32
1. PK als Möglichkeit sich und das Engagement herauszustellen.
2. Fehlende Flexibilität und Akzeptanz.
3. Fehlende Kooperationsbereitschaft.
4.
5.
Soltau-Fallingbostel
1.
2.
3.
4.
5.
Vorstrafen im Hinblick auf Kindeswohlgefährdung
Suchterkrankung, phys., psych., Beeinträchtigungen
Eigennütz. Motive, instabile soz. und wirt. Situation
Fehlende päd. Fähigkeiten und fehlende fachliche Qualifikation
Fehlende Akzeptanz für die konzeptionellen Rahmenbedingungen
KJA Stade
1.
2.
3.
4.
5.
120
Nr.: 36
Fehlende Fachlichkeit.
Sucht.
Kriminalität.
Geistige Erkrankung.
Chaotische Verhältnisse.
Uelzen
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 34
Keine pädagogische Ausbildung
Vorstrafen, Krankheiten
Eigene Kinder in Jugendhilfe
Nicht aufgearbeitete Kinderlosigkeit
Mangelnde Reflexionsmöglichkeiten
Stadt Stade
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 33
Nr.: 37
Vorstrafen, psych. Beeinträchtigungen
Suchtkrankheiten, Gewaltbereitschaft
Angehörige extremer Gruppierungen
Gesundheitsgefährdende Wohnverhältnisse
Ausschlusskriterien (Sonderpflege)
Verden
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 38
Suchproblematik.
Psychische Beeinträchtigung.
Strafrechtl. Auffälligkeit.
Ungeklärte finanzielle Verhältnisse.
Eigene Familienkrisen.
Delmenhorst
Nr.: 39
1. Fehlende Bereitschaft zu begleitender Fortbildung
2. Unzureichende Kooperation
3. Nichterkennen bzw. -einordnen von auffälligem Verhalten des PK
4.
5.
Stadt Oldenburg
1.
2.
3.
4.
5.
Alter
Gesundheit
Fehlende Kompetenz (Erziehung)
Nicht belastbar
Stadt Osnabrück
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 43
Einschlägige Vorstrafen, Besitz von Kampfhunden.
Geistige und psychische Krankheiten (auch Alkohol und Drogenmissbrauch)
Mangelndes pädagogisches Reflexionsvermögen.
Mangelnde Zusammenarbeit mit Jugendämtern und anderen Institutionen.
Mangelnde Akzeptanz auffälligen Verhaltens.
Ammerland
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 42
Unklare Motivation
Wunsch nach leiblichem Kind
Mangelnde Kinderzentriertheit
Mangelnde Belastbarkeit
Mangelnde Kooperation
Stadt Wilhelmshaven
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 41
Nr.: 44
Mangelnder Wohnraum
Mangelnde wirtschaftliche Absicherung
Mangelnde Gesundheit
Kriminalität
Alter (nicht mehr als 40 Jahre Altersabstand bei Dauerpflege
KJA Aurich
Nr.: 45
1. (engere Maßstäbe!)
2.
3.
4.
5.
Cloppenburg
Nr.: 46
1. Überschuldung
2. Vorstrafen
3.
4.
5.
KJA Emsland
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 47
Erkrankungen wie Alkoholismus etc.
Psych. Instabilität
Mangelnde Toleranz und Akzeptanz gegenüber der bisherigen Entwicklung
Keine geordneten wirtschaftlichen Verhältnisse
Keine Bereitschaft und Fähigkeit zur Zusammenarbeit
121
Ausschlusskriterien (Sonderpflege)
Stadt Lingen
1.
2.
3.
4.
5.
Eingeschränkte Kompetenz
Familiäre Krise
Keine Kooperationsbereitschaft
Ausreichendes Platzangebot
Finanzielle Absicherung
KJA Grafsch. Bentheim
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 48
Nr.: 50
Schwere gesundheitl. Beeinträchtigungen.
Straffälligkeit.
Suchprobleme, Verschuldung.
Keine Fähigkeit zur Zusammenarbeit.
Stadt Nordhorn
Nr.: 51
1. Keine Erfahrung als Pflegeeltern
2. Keine besondere Qualifikation durch Ausbildung, Weiter- und Fortbildung
3.
4.
5.
Stadt Leer
1.
2.
3.
4.
5.
Keine pädagogische Ausbildung
Suchtproblematik, Vorstrafen
Häufige Beziehungsabbrüche
Schwere Krankheiten
Überschuldung
KJA Oldenburg
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 54
Ungeordnete wirtschaftliche oder persönliche Verhältnisse (Straftaten)
Fehlende Fähigkeit, auf die Bedürfnisse des Pflegekindes in angemessener Form einzugehen
Fehlende fachliche Qualifikation
Fehlende Reflexionsfähigkeit, fehlendes Engagement
Fehlende Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit problematischen Herkunftsfamilien
KJA Osnabrück
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 53
Nr.: 55
Keine Reflektionsfähigkeit
Keine Veränderungsbereitschaft
Keine Austauschbereitschaft
Monetäre Motivation
Unausgereifte Auseinandersetzung
Vechta
Nr.: 56
1. Adoptionswunsch.
2. Mangelnde Kooperationsbereitschaft.
3. Fehlen der vorgenannten Eignungskriterien.
4.
5.
Wesermarsch
1.
2.
3.
4.
5.
Erzieherische Inkompetenz
Instabiles Familiensystem
Schwere gesundheitliche Beeinträchtigung
Sehr hohes Alter
Sehr junge eigene Kinder
Wittmund
1.
2.
3.
4.
5.
122
Nr.: 57
Nr.: 58
Mangelnde emotionale Stabilität
Mangelnde Bereitschaft zur Kooperation und Fortbildung
Mangelnde Zeit/Wohnraum
Mangelndes Einfühlungsvermögen
Bei ablehnender Haltung gegenüber sozial schwacher Familie
Ausschlusskriterien (Sonderpflege)
KJA Cuxhaven
1.
2.
3.
4.
5.
Profilierung durch "schwere Aufgabe".
Mangelnde Kooperationsbereitschaft.
Weltanschauliche, das Kind beeinträchtigende Einstellung.
Überprofessionalisierung.
Stadt Lüneburg
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 60
Sucht, psychische Erkrankungen.
Straffälligkeit.
Starke Belastungen mit eigenen Kindern.
Mangelnde Kooperationsbereitschaft, keine prakt. Erfahrung mit Kindern im Heim
Unverarbeiteter Verlust eigener Kinder.
Stadt Hannover
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 59
Nr.: 63
Nicht verarbeitete, traumatische Erlebnisse
Unverarbeitete Kinderlosigkeit
Nicht stimmiger Altersunterschied zwischen Bewerber/in und Kind
Akute Krisen
Mangelnde Reflektionsfähigkeit in Bezug auf eigene Geschichte
123
Ausschlusskriterien (Bereitschaftspflege)
Stadt Braunschweig
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.:
3
Nr.:
5
Mangelnde Flexibilität
Zeitliche Eingegrenztheit
Nicht-Loslassen-Können
Geringe Toleranzbreite
KJA Göttingen
1.
2.
3.
4.
5.
1
Berufstätigkeit der Pflegeperson
Wunsch ein Kind auf Dauer zu behalten
Familien mit unbewältigten Verlusten
Instabile Familienverhältnisse
Schwerwiegende Erkrankungen
Stadt Wolfsburg
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.:
Arbeitslosigkeit, Sozialhilfeempfänger
Jugendhilfemaßnahme für eigene leibl. Kinder sowie Verhaltensauffälligkeit, eigene Kinder im Vorschulalter
Physische/psychische Erkrankung
Selbstüberschätzung
Rigidität/starre Haltung
Stadt Göttingen
Nr.:
6
Nr.:
7
1. Legt Träger fest
2.
3.
4.
5.
Goslar
1. Eintrag ins pol. Führungszeugnis
2. 'Klammern' auf Dauer behalten wollen
3. Keine Bereitsch. zur Zusammenarbeit mit Jugendamt
4.
5.
Helmstedt
Nr.:
8
1. Berufstätigkeit beider Elternteile.
2.
3.
4.
5.
Osterode
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 11
Pflegefamilie als Ersatzfamilie.
Fehlende Flexibilität, unzureichende Fähigkeit zur Konfliktverarbeitung.
Psychische Probleme (nicht verarbeitet).
Fehlende Fähigkeit, Kind mit seinen Defiziten anzunehmen.
Eindeutige Adoptivbewerber.
Peine
Nr.: 12
1. Psychische Erkrankungen oder Suchterkrankungen
2. Bewerber mit extremen weltanschaulichen oder politischen Einstellungen
3. Bewerber, welche Bereitschaft zu körperlicher oder psychischer Gewalt erkennen lassen.
4.
5.
Diepholz
Nr.: 14
1. fehlende Qualifikation
2. Vorstrafen
3. Gesundheitliche Beeinträchtigung
4.
5.
124
Ausschlusskriterien (Bereitschaftspflege)
Hameln-Pyrmont
1.
2.
3.
4.
5.
Fehlende päd. Qualifikation
Fehlende Kooperationsbereitschaft
Mehr als zwei Kinder
Nicht ausreichend vorhandene emot. Stabilität
Nicht ausreichende Flexibilität
KJA Hannover
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 17
Wenig Belastbarkeit
Geschlossenes Familiensystem
Suchtverhältnisse auch Essen, Workaholics...
Keine Akzeptanz
Nicht genügend Wohnraum
Stadt Lehrte
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 16
Keine eigenen Kinder bzw. Kinder unter 2 Jahren
Keine Belastbarkeit
Berufstätigkeit beider Pflegeelternteile
Ausschließlichkeit finanzieller Motive, rein Raum
(Umkehrschluss Eignungskriterien)
Stadt Burgdorf
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 15
Nr.: 18
Instabiles Familiensystem
Fehlende Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit der eigenen Biografie, nicht bewältigte Unfruchtbarkeit
Fehlende Mitwirkungsbereitschaft
Nichterfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien
KJA Hildesheim
Nr.: 19
1. Kriminelle Vorgeschichte
2. Kein Interesse an Dauerpflege/Adoption
3.
4.
5.
Stadt Hildesheim
1.
2.
3.
4.
5.
Nicht loslassen können
Einschlägige Vorstrafen
Psychische Erkrankungen
Überwiegend finanzielle Interessen
KJA Holzminden
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 22
Mangelnde Erziehungskompetenz
Fehlende Empathie
Undurchschaubare Familienverhältnisse
Fehlende räumliche Voraussetzungen
Wenig, keine Bereitschaft zur Kooperation, geringe Belastbarkeit.
Nienburg
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 21
Starke gesundheitl. Probleme (inkl. Psych.)
Lebenswirklichkeit passt nicht mit Aufnahme zusammen
Unrealistisch
Nicht belastbar
Nicht kritikfähig
Stadt Holzminden
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 20
Nr.: 23
Objekt-Sicht des Pflegekindes (Funktionalisierung für eigene Bedürfnisse)
Fehlende Kontinuität + Stabilität im eigenen Lebensvollzug (auch im wirtsch. Bereich).
Fehlende Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit komplexem Hilfsnetz.
Nicht konzentriert belastbar.
125
Ausschlusskriterien (Bereitschaftspflege)
KJA Celle
1.
2.
3.
4.
5.
Erziehungsfähigkeit (Erz.probleme mit eigenen Kindern (Jugendhilfe)
Akute Erkrankungen, die lebensbedrohlich sind, Suchterkrankungen, psychische Erkrankungen
Akute Erkrankungen, die lebensbedrohlich sind, Suchterkrankungen, psychische Erkrankungen
Kein ausreichender Wohn- und Lebensraum, wirtschaftliche Krise
Mangelnde Kooperationsbereitschaft
Stadt Celle
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 30
Vorrangig wirtschaftliche Motive
Klammern und Festhalten von Kindern
Vorwegnehmen von Hilfeentscheidungen
Mangelnde Kooperationsfähigkeit mit Behörden, Schulen und leiblichen Eltern
KJA Osterholz
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 27
Alkohol, Drogen.
Psychische Auffälligkeiten.
Nicht ausreichende hygienische Zustände.
Nicht bewältigte Eigenproblematik.
Nicht verarbeitete Kinderlosigkeit.
KJA Lüneburg
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 26
Ungenügende Erziehungskompetenz.
Vorstrafen.
Gesundheitl. Probleme.
Fehlende eigene finanz. Absicherung.
KJA Cuxhaven
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 25
Nr.: 31
Suchterkrankung bzw. psychiatrische Erkrankung.
Eigener Hilfebedarf.
Eingeschränkte und beeinträchtigte Realitätswahrnehmung.
Fehlende Kooperationsbereitschaft.
Mangelndes Einfühlungsvermögen in Bedürfnisse traumatisierter Kinder.
Rotenburg Wümme
Nr.: 32
1. Keine Bereitschaft zur Arbeit mit HKF.
2. Keine Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit JA
3. Andere Pflegekinder in der Familie.
4.
5.
Soltau-Fallingbostel
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 33
Vorstrafen im Hinblick auf Kindeswohlgefährdung
Vorstrafen im Hinblick auf Kindeswohlgefährdung
Eigennütz. Motive, instabile soz. und wirt. Situation
Fehlende päd. Fähigkeiten und fehlende fachliche Qualifikation, fehlende Flexibilität
Fehlende Akzeptanz für die konzeptionellen Rahmenbedingungen
KJA Stade
Nr.: 34
1. Fehlende Fachlichkeit
2. Instabile persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse
3. Beide Partner berufstätig
4.
5.
Uelzen
1.
2.
3.
4.
5.
126
Nr.: 37
Vorstrafen, psych. Beeinträchtigungen
Suchtkrankheiten, Gewaltbereitschaft
Angehörige extremer Gruppierungen
Gesundheitsgefährdende Wohnverhältnisse
Ausschlusskriterien (Bereitschaftspflege)
Verden
1.
2.
3.
4.
5.
Suchproblematik.
Psychische Beeinträchtigung.
Strafrechtl. Auffälligkeit.
Ungeklärte finanzielle Verhältnisse.
Eigene Familienkrisen.
Stadt Emden
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 41
Keine päd. Ausbildung
Eigene Kinder unter drei Jahre
Kein separates Zimmer für das aufzunehmende Kind
Wenn bereits Pflegekinder in der Familie sind
Wohnort außerhalb des hiesigen Ortes
Stadt Osnabrück
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 40
Eigene Pflegekinder.
Berufstätigkeit.
Krankheit.
Vorurteile, enge moralische Grenzen.
Stadt Oldenburg
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 38
Nr.: 42
Unklare Motivation, mangelnde Kompetenz
Wunsch nach leiblichem Kind
Mangelnde Kinderzentriertheit
Mangelnde Belastbarkeit
Mangelnde Kooperation, mangelnde Reflexionsbereitschaft
Stadt Wilhelmshaven
Nr.: 43
1.
2.
3.
4.
Einschlägige Vorstrafen, Besitz von Kampfhunden.
Geistige und psychische Krankheiten (auch Alkohol und Drogenmissbrauch)
Zu junge eigene Kinder
Keine Toleranz gegenüber anderen Denkweisen der Kinder und Jugendlichen und der Problematik von
Herkunftseltern.
5. Mangelnde Belastbarkeit und Zweifel an den eigenen Fähigkeiten wenn keine einheitlich gefasste
Familienentscheidung zu dieser Aufgabe vorliegt. Erkennbare Eheprobleme.
Ammerland
1.
2.
3.
4.
5.
Mangelnder Wohnraum
Mangelnde wirtschaftliche Absicherung
Mangelnde Gesundheit
Kriminalität
Alter (nicht mehr als 40 Jahre Altersabstand bei Dauerpflege
KJA Aurich
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 44
Nr.: 45
Berufstätigkeit der Hauptbezugsperson.
Nicht genügend Wohnraum.
Kinder unter drei Jahren bei den Bewerbern.
Antrag auf Vollzeitpflege.
Mängel bzgl. amtsärztlichen bzw. polizeilichen Führungszeugnisse.
Cloppenburg
Nr.: 46
1. Überschuldung
2. Vorstrafen
3.
4.
5.
KJA Emsland
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 47
Erkrankungen wie Alkoholismus etc.
Psych. Instabilität
Mangelnde Toleranz und Akzeptanz gegenüber der bisherigen Entwicklung
Keine geordneten wirtschaftlichen Verhältnisse
Keine Bereitschaft und Fähigkeit zur Zusammenarbeit
127
Ausschlusskriterien (Bereitschaftspflege)
Stadt Lingen
1.
2.
3.
4.
5.
Eingeschränkte Kompetenz
Familiäre Krise
Keine Kooperationsbereitschaft
Ausreichendes Platzangebot
Finanzielle Absicherung
Friesland
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 48
Nr.: 49
Vordergründige finanz. Motive.
Keine Erfahrung mit Kindern/Jugendlichen.
Kein Platz.
Berufstätigkeit beider Bewerber.
Keine Bereitschaft zu enger Kooperation mit JA + Herkunftsfamilie (Besuche).
Keine Bereitschaft, sich wieder vom Kind zu trennen.
KJA Grafsch. Bentheim
Nr.: 50
1. Schwere gesundheitl. Beeinträchtigungen.
2. Volle Berufstätigkeit beider PE.
3. Bewerber für Dauerpflege.
4.
5.
Stadt Nordhorn
1.
2.
3.
4.
5.
Stadt Leer
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 54
Geringes Maß an Flexibilität
Fehlende Fähigkeit sich auf unterschiedlichste Kinder einzustellen
Geringe Offenheit gegenüber JA und Herkunftsfamilie
Nicht wieder loslassen können
Fehlende Fähigkeit, Klärungsprozesse mit zu gestalten
KJA Osnabrück
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 53
Enge Wohnverhältnisse
Suchtproblematik, Vorstrafen
Häufige Beziehungsabbrüche
Schwere Krankheiten
Überschuldung
KJA Oldenburg
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 51
Wunsch nach Dauerpflegekind
Nicht erreichbar über Telefon
Nicht mobil (Auto)
Keine gute sprachliche Verständigung
Nr.: 55
Kooperationsprobleme
Wunsch nach einem eigenen Kind
Gravierende gesundheitl. Probleme
Unbearbeitete Konflikte
Unzureichende Wohnverhältnisse
Vechta
Nr.: 56
1. Adoptionswunsch.
2. Mangelnde Kooperationsbereitschaft.
3. Fehlen der vorgenannten Eignungskriterien.
4.
5.
Wesermarsch
1.
2.
3.
4.
5.
128
Nr.: 57
Erzieherische Inkompetenz
Instabiles Familiensystem
Schwere gesundheitliche Beeinträchtigung
Sehr hohes Alter
Sehr junge eigene Kinder
Ausschlusskriterien (Bereitschaftspflege)
Wittmund
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 58
Mangelndes Einfühlungsvermögen, mangelnde emotionale Wärme
Mangelnde Bereitschaft zur Kooperation, Fortbildung
Mangelnde Belastbarkeit
Dauerpflegekind(er)
Berufstätigkeit beider Elternteile, andere Überlastungssituation
KJA Cuxhaven
Nr.: 59
1. Suche nach starker Bindung.
2. Fehlende emotionale Belastbarkeit.
3.
4.
5.
Stadt Hannover
1.
2.
3.
4.
5.
Nr.: 63
Berufstätigkeit der Pflegeperson
Fehlende Reflexionsbereitschaft
Nicht loslassen können
Kein Einfühlungsvermögen
Kein Durchhaltevermögen
129
1.10
Erfahrungen bei Inpflegegaben
Frage:
Wenn Sie an gelungene oder misslungene Inpflegegaben denken, können
Sie Ihrer Erfahrung nach einschätzen, welche Kinder hinsichtlich ihres
sozialen Hintergrundes bzw. ihrer Biografie sich besonders gut bzw.
besonders schlecht für eine Inpflegegabe eignen?
130
Erfahrungen bei Inpflegegaben
Stadt Braunschweig
Nr.:
1
Positiv: Kinder mit wenig Trennungserfahrungen bei früherer stabiler Bindung, freiwillige Inpflegegabe, frühes
Einsetzen von ergänzenden Maßnahmen für PE und Kind.
Negativ: Bindungsgestörte oder schwer traumatisierte Kinder, psychiatrische Erscheinungsformen bei Kindern.
Gifhorn
Nr.:
4
Die Pflegeverhältnisse laufen dann gut, wenn die Beziehung zwischen Herkunftseltern und Pflegeeltern positiv
verläuft, unabhängig von der Biografie der Kinder.
KJA Göttingen
Nr.:
5
Schlecht: Wenn 'gebundene' Kinder in Pflegefamilien vermittelt werden, die sie emotional überfordern. Wenn sie nicht
offen sind für neue Bindungen + Erfahrungen. Wenn stark ablehnende Haltung zwischen leibl. Eltern und PE besteht
(Spannungsfeld).
Gut: Je jünger das Kind, umso eher gelingt Integration und Prozesse guter Zusammenarbeit.
Stadt Göttingen
Nr.:
6
Der soziale Hintergrund ist nicht so maßgebend, viel entscheidender ist das vorhandene oder fehlende Einverständnis
der Eltern und die Akzeptanz des sozialen Hintergrunds bei den Pflegeeltern.
Goslar
Nr.:
7
* keine Umgangskontakte - gelungen
* je mehr Zusammenarbeit mit Herkunftsfamilie desto schwieriger
* je älter die Kinder bei der Unterbringung desto geringer die Chance, dass es gelingt
Helmstedt
Nr.:
8
Schlecht: beziehungsunfähige Kinder; Jugendliche, welche sich im Abnabelungsprozess befinden; geistig und
körperlich schwer behinderte Kinder; stark misshandelte und/oder vernachlässigte Kinder.
Gut: Säuglinge.
Osterode
Nr.: 11
gut: Kinder im Alter von 0 bis 10 Jahre, die nicht zu sehr traumatisiert sind.
schlecht: Multiple Traumatisierungen (sexueller Missbrauch), Aufnahme von Jugendlichen in Pflegefamilien ist
prognostisch schlecht.
Peine
Nr.: 12
negativ: sexueller Missbrauch, frühkindlich schwere Deprivation und Traumatisierung, starke Elternkontakte.
positiv: Kinder und Jugendliche, die die Maßnahme mittragen, Kinder mit gewisser psychischer Stabilität
Wolfenbüttel
Nr.: 13
* Fehlende Bindung des Kindes an erste Bezugsperson mit starker Verwahrlosungsproblematik.
* Längerfristiger Aufenthalt in der stationären Jugendhilfe bei Säuglingen und Kleinkindern vor der Inpflegegabe.
* Positiv: Positive Haltung der Herkunftseltern zur Inpflegegabe, sodass das Kind für neue Bindungen offen sein kann.
Diepholz
Nr.: 14
Eine Frage der Passung unterschiedlicher Faktoren
Hameln-Pyrmont
Nr.: 15
gute Eignung: junge Kinder/Jugendl. direkt aus Elternhaus mit eindeutiger Perspektive, 'unproblematische Kinder'
schlechte Eignung: extrem problematische Kinder/Jugendl. mit massiven Bindungsstörungen, Kinder mit diversen
Abbrüchen
Stadt Burgdorf
Nr.: 17
Kinder mit gestörtem Bindungsverhalten, binden sich schwer in Familienverband, höheres Lebensalter bspw. 12 Jahre,
bereits häufiger Wohnort und Beziehungswechsel vor Inpflegegabe - ständiger Wechsel von Bezugespersonen.
131
Erfahrungen bei Inpflegegaben
Stadt Lehrte
Nr.: 18
Grundsätzlich müssen Kinder bindungsbereit und -fähig sein, ansonsten ist das Geheimnis das Gelingen von
Pflegeverhältnissen begründet:
1. in der Qualität der Vorbereitung der Pflegeeltern
2. in der Auftragserteilung zum Zeitpunkt der Inpflegegabe
3. in der Einschätzung, welches Kind in welche Familie passt.
KJA Hildesheim
Nr.: 19
Es muss gelingen, dass leibliche Eltern den Kindern das Signal geben, sich bei den Pflegeeltern binden zu dürfen; o.k.
zur Maßnahme; Zusammenarbeit Pflegeeltern-leibliche Eltern, Bindungsfähigkeit des Kindes
Stadt Hildesheim
Nr.: 20
besonders schlecht: traumatisierte Kinder, Kinder mit Bindungsstörungen (mangelndes Urvertrauen)
besonders gut: grundsätzliches Einverständnis der Eltern mit der Fremdplatzierung, positive primäre
Bindungserfahrungen der Kinder
Stadt Holzminden
Nr.: 22
Kinder, die durch Sorgerechtsentzüge von ihrer Herkunftsfamilie getrennt wurden und keine Chance hatten, die
Trennung und/oder traumatische Erlebnisse zu verarbeiten, haben schlechte Voraussetzungen für eine Inpflegegabe.
Eine gute Voraussetzung ist, wenn sie ihre Eltern kennen und von diesen der Aufenthalt in der Pflegefamilie
gewünscht und toleriert wird.
Nienburg
Nr.: 23
Gelingen / Misslingen von Pflegeverhältnissen ist abhängig von den Faktoren: Alter des Kindes, Klarheit der Perspektive,
Vorschädigungen, Umgang mit Loyalitätskonflikten des Kindes.
KJA Celle
Nr.: 25
gut:* Geklärte Perspektive (Ziele und Dauer des Pflegeverhältnisses)
* Emotionaler Bezug, Bindungsfähigkeit.
schlecht: * Massive Gewalterfahrung in der HF.
* Suchtkranke Eltern, insbes. Drogen.
* 'Alleingelassensein', Ängste, keine Bildungsfähigkeit.
Stadt Celle
Nr.: 26
bes. schlecht: Kinder mit hohem Aggressionspotential; in manchen Fällen sex. Missbrauch; deutlich untersch.
Familiensysteme (2 Welten); jugendliche Mädchen aus konfliktreichen Elternbeziehungen.
bes. gut: sehr kleine Kinder; mit Vakuum an Versorgung, Kontinuität, Fürsorge, Sicherheit.
KJA Cuxhaven
Nr.: 27
Je jünger desto besser ist eine Vermittlung möglich. Hyperaktive Kinder sind schwer zu vermitteln. Kinder mit
besonderem Förderbedarf.
Harburg
Nr.: 28
+) Kinder, die sich auf eine Bindung/Beziehung einlassen können und Förderung annehmen.
-) Kinder, die in einem Loyalitätskonflikt zwischen Herkunftsfamilie und Pflegefamilie stehen, wenn die Vermittlung
gegen den ausdrücklichen Willen der leiblichen Eltern erfolgt.
Lüchow-Dannenberg
Nr.: 29
Je jünger das Kind, desto besser kann es integriert werden. Wenn möglichst viel Offenheit bei den Beteiligten herrscht,
gibt es eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass die Inpflegegabe gelingt.
KJA Lüneburg
Nr.: 30
negativ: Frühschädigung (0-3), häufiger Bezugespersonenwechsel, Gewalterfahrungen, vorgeburtliche Schädigungen
durch Drogen, ambivalente Bindungen an Eltern, mangelnde Bindungsfähigkeit, mangelhafte Gewissensentscheidung,
fehlendes Werte- und Normen-Bewusstsein.
KJA Osterholz
Nr.: 31
Schlecht: oft hohes Alter; mehrere Wechsel des Lebensmittelpunktes vor Inpflegegabe; gravierende traumatische
Erfahrungen, bei hochproblematischen leiblichen Eltern und gleichzeitiger Durchführung von Besuchskontakten.
Gut: Einvernehmen mit den leiblichen Eltern; jüngere Kinder.
132
Erfahrungen bei Inpflegegaben
Rotenburg Wümme
Nr.: 32
+) junge Kinder / Kinder, deren Eltern die Hilfe akzeptieren / Kinder, die noch nicht so massive Vorerfahrungen haben /
klare Perspektive.
-) ältere Kinder / Kinder mit vielen wechselnden Bezugspersonen / Kinder mit massiven Schädigungen / Kinder, die
besonders an die Eltern gebunden waren bzw. deren Eltern die Hilfe nicht akzeptierten / unklare Perspektive.
Soltau-Fallingbostel
Nr.: 33
besonders schwierig: Kinder mit sehr belasteter Vorgeschichte (körperl. und seel. oder sexuelle Misshandlung, emot.
Verwahrlosung etc.). Kinder, die zwischen Eltern und Pflegeeltern hin- und hergerissen werden.
besonders gut: Kinder ohne extrem belastete Vorgeschichte. Kinder, denen die Eltern erlauben bei der/den
Pflegeperson(en) zu leben und die zum Wohle ihres Kindes kooperieren.
KJA Stade
Nr.: 34
Schlecht: häufiger Maßnahmewechsel, stark traumatisierte Kinder, behinderte Kinder, stark verhaltensgestört, stark
bindungsgestört.
Stadt Stade
Nr.: 36
Besonders gut: Warmherzige offene Einstellung zum Kind und Annehmen können der Eigenheiten eines Kindes.
Schlecht: Immer nur die Fehler des Kindes sehen; Eltern schlecht machen; eigene Kinder schützen wollen.
Uelzen
Nr.: 37
* Kleinkinder ohne Rückführungsoption mit wenig psychischer Beeinträchtigung.
* Kinder mit fehlender Perspektivklärung, unsicheren Rechtshintergrund, mit massiven psychischen Beeinträchtigungen.
Delmenhorst
Nr.: 39
negativ: Kinder, die an Aufträge der Eltern gebunden sind.
positiv: Kinder, die die Erlaubnis ihrer Eltern erhalten.
Stadt Emden
Nr.: 40
Kinder, die emotional an die Herkunftsfamilie gebunden sind.
Stadt Oldenburg
Nr.: 41
Schlechte Eignung: stark traumatisierte Kinder (z.B. Gewalt körperl. und sexuell), Deprivation, Alter und Geschwister.
Gute Eignung: Alter, keine sehr belastende Kindheit
Stadt Wilhelmshaven
Nr.: 43
+) Geringes Alter.
-) Hohes Alter/ pathologische Familienverhältnisse.
-) Missbrauchserfahrungen / Suchtproblematiken.
Ammerland
Nr.: 44
Gut: Junge Kinder, klare Hilfeplanung, Vermeidung von Zuordnungskonflikten, klare Besuchsregelung, Übereinstimmung
des sozialen Hintergrundes des Kindes mit den Vorstellungen der Pflegeeltern.
Schlecht: Langjährige belastende Erfahrung (Alkohol, Drogen, Vernachlässigung, Misshandlung, sexueller Missbrauch),
seelisch behinderte Kinder.
KJA Aurich
Nr.: 45
Schlecht: * Vor Inpflegegabe schon mehrere Bezugspersonenwechsel.
* Zu starke Verhaltensauffälligkeiten = Überforderung der Pflegeeltern.
* ZU alt bzw. zu später Beginn der Hilfemaßnahme.
Gut: Eltern können ihr Kind loslassen (erteilte "Erlaubnis").
(Das der soziale Hintergrund häufig sehr ähnlich ist, gestaltet sich eine diesbezügliche Einschätzung +/- sehr
KJA Emsland
Nr.: 47
* Je mehr Beziehungsabbrüche im Vorfeld der Vermittlung, desto schwieriger die Inpflegegabe.
* Je kleiner die Kinder waren, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass das Pflegeverhältnis positiv verlief.
* Probleme bei der Unterbringung von Kindern, die bereits in der Pubertät waren.
Stadt Lingen
Nr.: 48
+) Niedriges Vermittlungsalter, positive Einstellung der Eltern zur Inpflegegabe.
-) Häufige Beziehungsabbrüche, Suchterkrankung der Eltern, hohes Alter des Kindes zum Vermittlungszeitpunkt,
"Klammern" der leiblichen Eltern, Autonomie des Kindes.
133
Erfahrungen bei Inpflegegaben
KJA Grafsch. Bentheim
Nr.: 50
-) Kinder, die schon in anderen PF oder Einrichtungen waren. Kinder, die Familie über lange Jahre nur als Belastung
erlebt haben.
+) Wenn zwischen Herkunfts- und Pflegeeltern Toleranz und Wertschätzung besteht.
Stadt Nordhorn
Nr.: 51
Bei bekannten Familiengeschichten ja, bei unbekannten Familien zum größten Teil auch. Die Zusammenarbeit ist immer
so eng, dass nötige Korrekturen möglich sind = kurzzeitige Hilfeplanung.
KJA Leer
Nr.: 52
gut: Wenn trotz Verwahrlosung, Alkohol andere Eigenproblematik der Eltern eine gewisse emotionale
Bindung/Beziehung zu dem Kind bestand.
schlecht: Misshandelte Kinder, von den Eltern emotional abgelehnte Kinder, Kinder mit mehreren Beziehungsabbrüchen
vor Inpflegegabe.
Stadt Leer
Nr.: 53
Gut: Kinder, die von ihren Eltern die Erlaubnis haben in der Pflegefamilie zu leben. Kinder, die in früher Kindheit
Bindungen hatten.
Schlecht: Traumatisierte Kinder.
KJA Oldenburg
Nr.: 54
Frage ist so nicht zu beantworten, da eine große Rolle die Eignung der Pflegefamilie und der Klärungsprozess der
Perspektiven vor Inpflegegabe spielen! Viele Pflegeverhältnisse misslingen wg. falscher Weichenstellung am Anfang;
nicht weil Kinder 'ungenügend' sind. Bei traumatisierten Kindern ist Geschwistervermittlung absolut problematisch.
KJA Osnabrück
Nr.: 55
Schlechte Eignung: stark traumatisierte Kinder ab dem 3. Lebensjahr. Kinder die lange vor der Vermittlung in
Einrichtungen gelebt haben.
Gute Eignung: Vermittlung nach qualifiziertem Clearing. Kinder bis zu 2 Jahren mit Zustimmung der Sorgeberechtigten.
Vechta
Nr.: 56
Kleinkinder und Kinder in Kurzzeitpflege. Ältere Kinder zeigen sich aufgrund der Eigenbiografie oft schlecht geeignet.
Auch Kinder deren Eltern das Pflegeverhältnis nicht mittragen können sind schlecht geeignet.
Wesermarsch
Nr.: 57
gut geeignet: emotional zugängliche, erreichbare Kinder; Eltern, die Hilfen akzeptieren können.
schlecht geeignet: emotional schwer erreichbare Kinder; Eltern, die Hilfen nicht akzeptieren können; schwer deprivierte
Kinder, insbesondere Geschwister.
Wittmund
Nr.: 58
Gut: Kinder, die von ihren leiblichen Eltern die Erlaubnis bekommen, sich in der Pflegefamilie einzuleben. Kinder, die
jünger sind und ein gewisses Grundvertrauen haben, Geschwisterkinder, Kinder, die unkomplizierten herzlichen
Umgangskontakt haben.
Schlecht: Kinder, die gegen den Willen der Eltern untergebracht sind, Kinder von Suchtfamilien, Kinder, die besondere
Verantwortung für die Familie hatten, Kinder, die älter sind und häufige Wechsel erlebten, Kinder mit problematischen
Besuchskontakten.
KJA Cuxhaven
Nr.: 59
Schwerst traumatisierte Kinder brauchen eine ganz besondere vielseitige Hilfestellung.
Stadt Lüneburg
Nr.: 60
+) Waisenkinder, sehr kleine, wenig vorbelastete Kinder, Klarheit in der Perspektive.
-) schwer traumatisierte Kinder, Jugendl., die bereits aus anderen Hilfesystemen herausgefallen sind, an die leibl. Eltern
emotional stark gebundene Kinder.
Stadt Hannover
Nr.: 63
gut: Kinder zwischen 0-6 Mon. ohne schwerwiegende Traumatisierungen und mehrfache Beziehungswechsel, Kinder
mit positiven Bindungserfahrungen
schlecht: Schwerst traumatisierte Kinder, Kinder, die von den Eltern nicht 'entbunden' wurden.
134
2
OFFENE ANTWORTEN IM FRAGEBOGEN DER
PFLEGEELTERN
135
2.1
Frage:
Bewertung des Zuständigkeitswechsels (Pflegeeltern)
Möglicherweise haben Sie in der Vergangenheit erlebt, dass die Zuständigkeit für Ihr Pflegekind (eines Ihrer Pflegekinder) von dem Jugendamt, das
das Kind vermittelt hat – und Sie auch für eine gewisse Zeit betreute –, auf
ein anderes Jugendamt überging. Haben Sie einen solchen Zuständigkeitsund Betreuungswechsel erlebt?
Bitte geben Sie drei wichtige Gründe für ihre Wertung.
136
Zuständigkeitswechsel (Pflegeeltern)
Gründe für Wertung:
1. Bisher sehr belanglose Betreuung.
2. Recht wenig Interesse an Belange des Kindes.
Gründe für Wertung:
1. schlechte Zuständigkeiten
2. keine persönliche Kontakte
Gründe für Wertung:
1. Die Betreuung des vorigen Jugendamtes war sehr persönlich und intensiv ohne
Wechsel der Mitarbeiter
2. das persönliche Verhältnis war positiv, wurde aber nach dem Wechsel des
Jugendamtes nie wieder erreicht.
3. seit jetziges Jugendamt zuständig gab es 2 Besuche von 2 verschiedenen
Betreuern, der Vormund des Kindes (Jugendamt) ist nicht bekannt. Das Pflegekind
hatte noch keinen Kontakt mit Betreuern des jetzigen Jugendamtes, erinnert sich
aber positiv an den Vormund (Jugendamt) vor dem Wechsel.
Gründe für Wertung:
1. Stiller Übergang
2. "alt" meldete sich an, "neu" meldete sich spät
Gründe für Wertung:
Anfänglich leichte Schwierigkeiten bei Wechsel von Leipzig nach Hannover
Gründe für Wertung:
1. Fakten und Eindrücke zur Entwicklung des Kindes gehen verloren.
2. Kinder und Pflegeeltern müssen sich stets auf neue Ansprechpartner einstellen.
3. Nach erfolgter drei Wechseln kommt dem Ansprechpartner nur noch
Sachbearbeiterfunktion zu. Eine Bereitschaft aller Familienmitglieder sich erneut zu
öffnen lässt deutlich nach.
Gründe für Wertung:
1. Keine Veränderung für uns direkt.
2. War nicht so wichtig, da selbst viel Erfahrung mit Kindern.
Gründe für Wertung:
neue Vertreter des JA waren unvorbereitet bei uns, amtsinterne Übergabe noch
nicht erfolgt.
Gründe für Wertung:
Verständnis, Unterstützung, manchmal etwas bürokratisch
Gründe für Wertung:
grundsätzlich ist jeder Wechsel für die Kinder nicht gut
das Kind war alt genug, um ihm diesen Wechsel plausibel zu machen
die Sozialarbeiter waren sehr einfühlsam
Gründe für Wertung:
Der Zeitplan wird vom abgebenden JA nicht eingehalten, dadurch
Zuständigkeitsprobleme.
Sehr gute Unterstützung dabei durch Betreuungsverein.
Gründe für Wertung:
Offenes Gespräch über Pflegekind.
Offenes Gespräch über Perspektiven.
Gründe für Wertung:
Es kam keine Vertrauensbasis zustande.
Die Mitarbeiter kannten das Pflegkind nicht persönlich und urteilten über sie.
Die Mitarbeiter haben das Pflegkind nicht die ganzen Jahre begleitet.
Gründe für Wertung:
Wechsel fand ohne Absprache mit uns statt.
In Zukunft 2 Jugendämter als Ansprechpartner
Gründe für Wertung:
Häufiger Wechsel der Sacharbeiter
Immer wieder Erklärungsnot
keiner der sich "zuständig" fühlt
137
Zuständigkeitswechsel (Pflegeeltern)
Gründe für Wertung:
Zu den für zuständigen Mitarbeitern des ersten JAs hatten wir Vertrauen. Sie waren
uns sympathisch und wirkten kompetent.
Der für uns zuständige MA des zweiten JA wirkte sehr unsympathisch und genervt
auf uns.
Meiner Ansicht nach lohnte sich der Wechsel nicht - es wäre besser gewesen, das
JA-„X“ hätte die Adoption begleitet.
Gründe für Wertung:
Mangelnde Fachkompetenz
Wegfall der Vertrauensbasis
Status Quo wurde von neuem JA in Frage gestellt
Gründe für Wertung:
wir haben bereits zwei Wechsel erlebt
es gehen immer mehr Informationen verloren
die Betreuung ist jedes Mal schlechter geworden
Gründe für Wertung:
Jugendamt lag in Sachsen, Ablehnung bei Amt in Niedersachsen
Bei neuem Amt fühlte sich keiner zuständig
Zwei Jahre Betreuung aus Niedersachsen
Gründe für Wertung:
Gute Gegenseitige Akzeptanz
kein "Kompetenzgerangel"
lange, bemühte Gespräche
Gründe für Wertung:
sich widersprechende Aussagen der unterschiedlichen Sozialarbeiter.
Unsicherheiten bezügl. Des Ansprechpartners
Unzureichende Info-Weitergabe, bzw. der Versuch von uns Pflegeeltern die zust.
Sacharbeiterein umfassend über die (Vor-)Geschichte des Kindes zu informieren.
Gründe für Wertung:
Der neu zuständige Mitarbeiter kennt Kind nicht.
Nicht über Zusammenhänge informiert.
Notwendigkeit, immer neue Vertrauensbasis finden müssen.
Gründe für Wertung:
Verzögerung von Entscheidungsvorgängen.
Verlust der vertrauten Verhandlungspartner.
Persönliche Sympathie für vorher zuständigen Sacharbeiter.
Gründe für Wertung:
Fachkompetenz wesentlich geringer.
Engagement (nur das unbedingt Nötige).
Wir sind noch mehr auf uns selber gestellt.
Gründe für Wertung:
Das abgebende JA („X“) arbeitet kompetent u. unbürokratisch.
Die Zusammenarbeit war ausgesprochen gut.
Das örtliche JA verzögerte die Übernahme der Vormundschaft. Es gab eine längere
Phase, in der sich niemand zuständig fühlte.
Gründe für Wertung:
Der Satz: "Wir sind nicht zuständig!"
Gründe für Wertung:
Kontakt hat noch nicht stattgefunden (wegen Krankheit)
Gründe für Wertung:
Verschlechterung in der Betreuungsqualität.
Enorme Verschlechterung der Kompetenz in Pflegekindangelegenheiten (für zu viele
Sachgebiete zuständig).
Das neue Jugendamt/ Sachbearbeiter hat sich nicht an Absprachen gehalten und
uns die wahren Beweggründe für eine Entscheidung verschwiegen/ gelogen.
138
Zuständigkeitswechsel (Pflegeeltern)
Gründe für Wertung:
reibungslos ineinander über.
vorher Kontakt mit anderem Jugendamt gehabt.
Gründe für Wertung:
Vertrautheit verloren gegangen.
Unterstützung nicht mehr vorhanden.
Wenig Interesse an unserer Familie.
Gründe für Wertung:
Anfragen wurden vorher nicht beachtet
Plötzlich geschäftliches Treiben vor dem Wechsel
Unsicherheit
Gründe für Wertung:
Zahlungsunregelmäßigkeiten
Zu späte Mitteilung wer persönl. Betreuer bzw. Ansprechpartner
Innerhalb von 10 Jahren 5 verschiedene Ansprechpartner
Gründe für Wertung:
"Kompetenzwirrwarr". Wer ist zuständig?
Wo sind Unterlagen/ wer ist Ansprechpartner?
Unterlagen sind verschwunden, niemand ist zuständig.
Gründe für Wertung:
Kein klärendes Abschlussgespräch
Kein fließender Übergang
Gründe für Wertung:
Man muss die ganze Geschichte neu erzählen.
Es dauert bis wieder ein gewisses Vertrauensverhältnis da ist.
Gründe für Wertung:
Zuständigkeit unklar (keiner fühlte sich zuständig)
schlechtere Betreuung als vorher
Kein regelmäßiger Kontakt mehr von Seiten des Jugendamtes nur auf unsere
Initiative
Gründe für Wertung:
In 3 Jahren 5 Betreuer - keiner sachkundig
Ein Kontakt positiv: Leiter des Pflegedienstes
Rollendiffusion zwischen Sozialarbeit für die Mutter und gleichzeitig
Pflegefamilienbetreuung
Gründe für Wertung:
Erneutes "Hose-runter-lassen", um Kooperative Zusammenarbeit mit neuer
Sozialarbeiterin zu ermöglichen
Vertrauensverhältnis fängt wieder bei null an, muss erneut aufgebaut werden,
Gefühl der Ohnmacht gegenüber staatlichen Gesetzen.
Möglichkeit der Beurteilung der "Leistungsfähigkeit" der Sozialarbeiter wird betrogen,
Einflussnahme verhindert bzw. erschwert
Gründe für Wertung:
Wechsel des Mitarbeiters (zum ersten Mal hatten wir eine kompetente Person)
Uneinigkeit zwischen JA „X“ Stadt und Landkreis „Y“
Gründe für Wertung:
Neue Gesichtspunkte bzgl. Des Pflegkindes
Unterschiedliche Personen, dadurch andere Handhabungen(?)
positive Dinge wurden auch gestoppt
Gründe für Wertung:
Mussten uns selber melden, sind vergessen worden
Keinen Ansprechpartner in Notsituationen
Unterlagen/ Akten waren nicht aufzufinden
Gründe für Wertung:
Betreuung durch Jugendamt ist gleich geblieben
Kontakt zur Sozialarbeiterin hat sich verbessert
Nächster Wechsel nach Ablauf des 2. Jahres steht an
Drei verschiedene Kontaktpersonen in so kurzer Zeit sind nicht förderlich
139
Zuständigkeitswechsel (Pflegeeltern)
Gründe für Wertung:
Der bekannte Sozialarbeiter wechselte
Alles musste noch mal erzählt werden
Das Kind mit seinen Schwierigkeiten war unbekannt
Gründe für Wertung:
mangelnde Unterstützung bei zunehmenden Problemen mit dem Pflegekind
Abblocken der Hilfe aus wirtschaftlichen Gründen
starres Festhalten an Pflegekindstatus
Gründe für Wertung:
unbürokratischer Übergang mit ausführlichem Übergabegespräch
größere Akzeptanz des Sozialarbeiters durch den leiblichen Vater (da Mann)
größere Distanz zur Herkunftsfamilie, keine belastenden Anfahrten für die Kinder zu
Besuchskontakten, da Verlagerung der Kontakte ins örtliche Jugendamt bzw.
neutrale Orte in näherer Umgebung
Gründe für Wertung:
noch neu, kann nicht weiter beurteilt werden (1.8.02)
Gründe für Wertung:
Die eigene Stellung muss erst wieder hergestellt werden
Die bürokratischen Dinge brachten Zeit, z.B. Pflegegeldzahlung (9 Mon.)
Die neuen Sozialarbeiter mussten sich erst mit der Situation vertraut machen
Gründe für Wertung:
Wochenlang war keiner Zuständig (Akten waren unterwegs)
Mitarbeiter haben unterschiedliche Vorstellungen, Wertigkeiten Kind "zurück zur
Mutter"
über "Rechte" der Mutter, was "müssen" die Kinder mitmachen
Gründe für Wertung:
Bessere Hintergrundinformationen, da Herkunftsfamilien dem vermittelnden JA
langjährig bekannt.
Die Halbgeschwister unserer Pflegekinder wurden ebenfalls vom vermittelnden JA
betreut.
Bertrauensverhältnis war im sehr schwierigen Anfangsjahr gewachsen. Muss mit
neuem Schabarbeiter erst wieder wachsen.
Gründe für Wertung:
Wechsel des Ansprechpartners
Die Betreuung ist weniger intensiv und weniger kompetent
Gründe für Wertung:
In der Zeit, in der die leibl. Mutter den Kontakt abgebrochen hat, war vieles zu klären
u. keiner zuständig, da der Wohnsitz der Mutter nicht eindeutig feststellbar ist und
war, gab es auch kein zuständiges Amt.
Es gibt wenig Hintergrundinformationen zu unserem Kind. Die neue Betreuung hat
weder die Mutter noch die damalige Lebenssituation erlebt. Die Akten sagen nicht
viel aus.
Der Wechsel ist rein organisatorisch (Zuständigkeit ist von Landkreis zur Stadt
gewechselt und zwar zum örtlichen zuständigen Jugendamt - das finden wir sehr
unruhig und schwierig.
Gründe für Wertung:
der Wechsel ging problemlos vonstatten
Gründe für Wertung:
Unstimmigkeiten in der Kompetenz
Häufiges Wechseln der Sozialarbeiter
Unterstützungsschwierigkeiten
Gründe für Wertung:
Vertrauen musste neu aufgebaut werden
vieles musste erst wieder neu erklärt werden
Gründe für Wertung:
(Durch Umzug und Gebietsreform mehrfach Wechsel) Gute Zusammenarbeit
Nette Mitarbeiter/innen - jedes mal!
Kompetente Ansprechpartner
140
Zuständigkeitswechsel (Pflegeeltern)
Gründe für Wertung:
abgebendes Jugendamt wollte Kind ins Heim bringen (um "geordnete" Verhältnisse
zu schaffen)
ständiger Vormundschaftswechsel erschwert Zusammenarbeit
neues JA signalisiert nicht besonders viel Interesse obwohl Sonderpflege!
Gründe für Wertung:
sehr unterschiedliche Vorstellungen wie "Familie" zu sein hat
wenig kompetente Beratung bei Behinderung der Kinder
keinerlei Unterstützung bei Problemen z.B. mit Ämtern
Gründe für Wertung:
Mitarbeiter des JA haben unzureichende Erfahrungen
Bearbeitung von Anfragen dauert sehr lange
Gründe für Wertung:
Es geht lediglich um die Zuständigkeit des Pflegegeldes
Gründe für Wertung:
Bei uns steht noch ein Zuständigkeitswechsel an, dem stehen wir sehr positiv
gegenüber, da das z.Z. zuständige Jugendamt aufgrund der Entfernung sehr
schlecht erreichbar ist für uns und wir von jeher das Gefühl hatten, dort hinten
angestellt zu werden, da wir ja weit weg sind.
Gründe für Wertung:
Verständigung beider Jugendämter
Verständnis für Pflegeeltern
Gründe für Wertung:
optimale Vorbereitung der Inpflegenahme
sehr gute Betreuung nach der Aufnahme des Kindes
sehr gute Begleitung durch das Jugendamt in jeder Hinsicht
Gründe für Wertung:
wurde mit Überforderung alleine gelassen
kein positives Verhältnis zw. Sozialarbeitern und Pflegeeltern
Sozialarbeiterin völlig distanziert und veraltet und nicht flexibel bei der Suche nach
Lösungen: 14 Jahre waren die Pflegeeltern auf sich gestellt.
Gründe für Wertung:
Umstellung auf eine neue Person, die die Lage lediglich aus den Akten kannte
Persönliches Interesse musste neu geweckt werden
Finanzielle Details wurden anders behandelt
Gründe für Wertung:
verm. JA und wir waren vertraut
verm. JA und Kind waren vertraut
Angst, das neue JA wurde Rückführung des Kindes veranlassen
Gründe für Wertung:
Kind Nr. 2 ist schwerstbehindert, erhielt ab 18 keine Unterstützung mehr vom
Jugendamt
Erst nach Wochen hat sich das Ortsamt in „X“ bereit erklärt
Sozialhilfe zu zahlen
Gründe für Wertung:
Es hat sich für uns nicht viel geändert
das örtliche Jugendamt war (trotzdem) immer ansprechbar für uns
Gründe für Wertung:
langwierige, schleppende "Bearbeitung" des übergebenden Amtes
Vorher wenig/ kaum Einhaltung der Vorgaben, Z.B. Berichte, Hilfeplan etc.
Totale Interesselosigkeit, solange alles "ruhig" läuft
Gründe für Wertung:
fehlendes Hintergrundwissen des JA (JA 2) Sachbearbeiters
keine Beratung - aktiv- nur auf Anfrage
Entscheidungen nur nach Aktenlage, Erfahrungen der Pflegefamilie spielen keine Rolle
141
Zuständigkeitswechsel (Pflegeeltern)
Gründe für Wertung:
Kinder aus der Übergangspflege wurden anschließend von anderen Jugendämtern
betreut. Ich hätte mir ein Gespräch gewünscht, um Auskunft geben zu können, was
mir bei dem abzugebenden Kind wichtig erschien. Das hat leider nicht stattgefunden.
Gründe für Wertung:
Der Wechsel kam durch einen Umzug
Gründe für Wertung:
Problem konnte das neue JA schlecht verstehen
Hilfestellungen waren schwerer durchzusetzen
Gründe für Wertung:
Unser Pflegekind kam aus „X“ wurde nach Niedersachsen umgemeldet
Reibungsloses Ummeldung
Kompetente Betreuung vom Jugendamt
Gründe für Wertung:
Nach Ablehnung eines Betreuers wegen Unverschämtheiten waren wir mit dem
"Ersatz" sehr zufrieden Beim Wechsel des JA. Ebenfalls zufrieden mit neuem Sachbearbeiter
Gründe für Wertung:
kompetente Betreuung
Kooperation der beiden Ämter schwieriger
letztendlich unklare Zuständigkeit
Gründe für Wertung:
erstes JA gab keine Hilfen, fühlte sich für Probleme nicht zuständig
1. Wechsel - Kontakt besser
2. Wechsel - sehr gute Unterstützung!
Gründe für Wertung:
Da es bisher nur einmal vorgekommen ist, fällt es uns schwer zu diesem Bereich
detailliert eine Aussage zu machen.
Gründe für Wertung:
Es ist einfacher mit Sozialarbeitern zusammenzuarbeiten, die die Familie länger
kennen. Unsicherheit gegenüber neuen Behörden
Gründe für Wertung:
Das neue JA stellte die Einschätzung des 1. JA in Frage.
Viele Termine für die Umgestaltung
Kind musste sich an neue Personen gewöhnen
Gründe für Wertung:
Sympathie/ Antipathie
Gründe für Wertung:
das Pflegkind ist schwerst- und mehrfach behindert
das Pflegekind wurde volljährig
die Kontinuität des Pflegegeldes wurde in Frage gestellt
Gründe für Wertung:
Aus JA des Landkreises wurde JA der Region, der zuständige Sacharbeiter musste
mehrmals räumlich und örtlich umziehen. Die Zuständigkeit wechselte nicht.
Gründe für Wertung:
Wechsel der Ansprechpartnerin
Vertrauensverhältnis fehlt am Anfang
Bindeglied zur Ursprungsfamilie Fehlt
142
Zuständigkeitswechsel (Pflegeeltern)
Gründe für Wertung:
Eindeutige Antwort nicht möglich, weil der Wechsel zum 1.1.2002 von der Stadt zum
Landkreis faktisch nicht vollzogen wurde. D. h. wir kennen die jetzt zuständigen
Betreuer noch gar nicht.
Aufgrund schwieriger schulischer Laufbahnentscheidungen war diese Konstellation
Betreuung durch bekannte Mitarbeiter des alten JA aber sinnvoll bzw. notwendig.
Bemerkenswerte Flexibilität!
Die verhaltene Wertung resultiert damit letztlich einmal aus sehr guten Erfahrungen
mit dem alten JA und den Unwägbarkeiten der zukünftigen Konstellation, die im
Laufe dieses Jahres wahrscheinlich vollzogen wird.
Gründe für Wertung:
2 Jahre nach Umzug ohne Betreuung, gar niemand zuständig!
Wechsel der Zuständigen Fachfrau - keiner hatte die "umfassende Akte" aus
„X“ gelesen!
Bei Anhörung vor Gericht hatte das Kind "zig schlaue Leute", welche es befragten!
Gründe für Wertung:
ständige "Übergabe-Treffen"
kein Einfühlungsvermögen für die Situation
Gründe für Wertung:
Das Vorhergegangene ignoriert z. Nachteil des Kindes
Voll auf die Seite der leibl. Eltern gestellt
Uneinigkeit zwischen den Ämtern
vermutlich auch eine Kostenfrage z. Nachteil des Kindes
Gründe für Wertung:
Wechsel von Hannover Stadt zum Landkreis "neue" Ansprechpartner
Landkreis Hannover sehr weit gefächert Kontakt nicht so intensiv
Gründe für Wertung:
Am liebsten wären wir natürlich vom alten Jugendamt betreut worden
aber der Wechsel ergab sich aus unserem Umzug in den Landkreis.
Auch hier wird sich sofort um Probleme gekümmert.
Gründe für Wertung:
Das Geld für Geigen- und Cellounterricht beider Kinder wurde ohne vorige Mitteilung
einfach nicht mehr gezahlt.
Beide Kinder waren (auf Vorschlag des vorigen JAs) bei uns mit privat
krankenversichert. Ohne Information, geschweige denn Gespräch, wurde das dazu
benötigte Geld nicht mehr überwiesen, mitten während einer Kieferbehandlung
Wir fühlen uns nicht mehr betreut, sondern bewacht.
Gründe für Wertung:
Das aufgebaute Vertrauen muss neu erarbeitet werden.
Die "Geschichte" der Kinder ist neu und muss wieder durchgearbeitet werden.
143
2.2
Frage:
144
Schlussbemerkungen
Wurde etwas Wichtiges vergessen? Hier haben Sie die Möglichkeit, eigene
Anmerkungen zu machen und Hinweise zu geben (z.B. Vorschläge zur
Veränderung des Pflegekinderwesens).
Was vergessen? (Pflegeeltern)
Schluss:
1. Nicht so häufige Betreuungswechsel.
2. Gerechtere Entlohnung für Elternsein.
3. Besserer Informationsfluss vor der Aufnahme des Kindes (z.B. Bettnässen ...).
4. Zusammenarbeit mit Psychologen muss schneller erfolgen.
Schluss:
1. Wir haben beide die Vormundschaft über beide Pflegekinder.
2. Die Pflegekinder haben unseren Familiennamen angenommen.
3. Leibliche Eltern sind bereits vor der Vermittlung unbekannten Aufenthaltes verzogen.
4. Erbliche Erkrankung eines Pflegekindes wurde erst nach 1-jährigem Aufenthalt bei uns
diagnostiziert (Adoptionsverfahren).
5. Schlussfolgerung: Ausreichende Untersuchungen vor der Vermittlung finden nicht statt.
Schluss:
Über die finanzielle Situation wurde zu wenig gefragt
Welche Auswirkungen hat es für die Pflegeperson (Berufstätigkeit ist nicht mehr möglich)
Schluss:
keine Rentenunterstützung
keine spez. Kurangebote
keine genügenden Fortbildungsangebote
gemeinsame Freizeitveranstaltungen (außer dem alljährlichen Pflegekinderfest) fehlen
Schluss:
Hilfeplan haben wir erst 2002 kennen gelernt, der vorherige Sozialarbeiter kam nur dann und
wann, falls er gerade in der Nähe war
Haben nie Angebote zu Weiterbildungen/Seminaren erhalten
Schluss:
Alle drei Pflegekinder mögen keine Besuche der Jugendamtspersonen in unserem Haus. Darum
wollen wir auch kein Interview geben.
Schluss:
Da unsere Pflegetochter (14) unser letztes Kind sein wird, kommt eine Änderung für uns nicht
mehr infrage.
Schluss:
Eine feste Bezugsperson für die Pflegeltern
bessere Betreuung der leiblichen Eltern
Schluss:
Insgesamt 3 Pflegekinder/ 1 Pflegekind zurück in Familie/ 1 Pflegekind kommt ins Heim/ 1
Pflegekind noch da.
Der Hilfeplan muss regelmäßig, d.h. tatsächlich alle 1/2 Jahr festgeschrieben werden. Vonseiten
des JA sollten/ müssen daneben stärker Kontakt (auch durch telefonische Rückfragen über das
Pflegekind/ Pflegefamilie) gehalten werden, um beginnende Schwierigkeiten rechtzeitig zu
deeskalieren, sei es aufseiten des Pflegekindes (Wunschträume) oder der Herkunftsfamilie
(Besuchskontakte) oder der Pflegefamilie (Vorstellung über Erziehung pp.)
Schluss:
Bessere Betreuung und Unterstützung behinderter Kinder in Pflegefamilien ohne pädagogische
Ausbildung.
Bessere finanzielle Unterstützung und Aufklärung in den Pflegefamilien (z.B. Rente für
Pflegemütter).
Schluss:
keine Kostenübernahme von Fortbildungsmaßnahmen, die nicht direkt vom Jugendamt organisiert
waren
Schluss:
Informationsfluss über die Eltern fehlen.
Gefährdung durch die Eltern.
Schweigepflicht, bzw. Datenschutz für Pflegeeltern.
Schluss:
Pflegefamilien sollten nicht durch den Kommunalen Sozialdienst betreut werden, da dieser
überfordert ist, sondern von Sozialarbeitern betreut werden, die ausschließlich für Pflegekinder
zuständig sind (wie beim Jugendamt Hannover, zumindest war das bis Zuständigkeitswechsel
145
Was vergessen? (Pflegeeltern)
Schluss:
Jugendämter sollten einheitlicher arbeiten (z.B. arbeiten sogar Kollegen eines JAs nach
unterschiedlichen Richtlinien).
Auswahl bzw. Eignungskriterien für Pflegeeltern sollten mehr den Bedürfnissen der Kinder
angepasst werden.
Schluss:
Begleitung von "Adoptivfamilie" müsste gewährleistet werden (Pubertäts-Identitätskrise).
Rechte von Pflegeeltern müssten verbessert werden (z.B. Gesundheitsvorsorge bei behinderten
Kindern).
In diesem Fragebogen werden zu wenig konkrete Probleme in Pflegeverhältnissen erfragt.
Schluss:
Vergessen wurde die Art und Weise, wie das Kind in die Familie integriert/ überliefert wurde,
wie das Jugendamt die Pflegefamilie dabei begleitet.
Anmerkung: Bei D4: eine Einschätzung fällt hier schwer, da die Zusammenarbeit mit untersch.
Sachbearbeitern/innen sehr unterschiedlich verlief.
Schluss:
weniger Bürokratie - schnelleres Handeln
Schluss:
Bessere und flexiblere Abwicklung der Besuchskontakte.
Die wöchentliche seelische Belastung (trotz Freude) war enorm (für Kind).
Die Mitsprachemöglichkeiten der leiblichen Mutter war kaum eingeschränkt.
Schluss:
Betreuer der Pflegefamilien sollten besser bzw. extra dafür geschult werden, Ansichten der
Pflegeeltern sollte ebenso viel gelten, wie Ansichten von "Erziehungsprofis", häufige Kontakte
zwischen JA und Pflegekind, sonst nur bekannt auf "Aktenlage"!
Schluss:
Die Entwicklung einer Pflegschaft wird nicht berücksichtigt.
Besuchskontakte: zuerst viel Probleme - dann weniger - jetzt gar keine mehr.
Schluss:
Als im LK „X“ wohnhafte Adoptionsbewerber wurden wir dort vom JA 2x angefragt, ob
wir ein Pflegekind aufnehmen würden. Das erste Mal lehnten wir ab, das zweite Mal nahmen wir
unsere Tochter als Pflegekind mit Aussicht auf Adoption (Grund: unklarer Gesundheitszustand)
auf. Nach unserem Umzug nach Südniedersachsen blieb das LK „X“ zuständig,
besuchte uns jedoch nie, hielt aber schriftlich Kontakt. Als wir die Adoption beantragten, wurde
das hiesige JA zuständig. Mit Inkrafttreten der Adoption ist jetzt kein JA mehr zuständig.
Schluss:
Bessere Unterstützung bei Erziehungsfragen
Ansprechpartner, die im Notfall erreichbar sind
Energischeres Handeln vom Jugendamt
Schluss:
mehr Informationsfluss über Änderung in der Herkunftsfamilie
mehr Präsenz des Sozialarbeiters
mehr Angebote der Fortbildung übers Jugendamt
Schluss:
Mehr "Ausbildung" bzw. Weiterbildungsmöglichkeiten für Pflegeeltern insbesondere bei beh.
Kindern, mehr Informationsaustausch, mehr Hilfe in kritischen Situationen z. B wenn Pflegekind
"Ausländer" ist (mehr Rechtsauskünfte und Hilfe) größere finanzielle Unterstützung bei
Anschaffungen von Hilfsmitteln
Schluss:
Kompetenz der bislang 3 verschiedenen Jugendämter recht unterschiedlich
Einsatzbereitschaft der bisher erlebten Sozialarbeiter von null Interesse bis "150%" Engagement
Schluss:
Es wäre hilfreich, wenn die Pflegemutter Rentenbeitrag bekäme. Damit wäre "Pflegemutter" als
Beruf anerkannt. Mein Fall z.B. Beamtin, 12 J. unbezahlter Urlaub. Der endet demnächst. Ich
würde gern weiter in der Bereitschaftspflege bleiben und kündigen, aber ohne
Rentenansprüche daraus geht das nicht.
146
Was vergessen? (Pflegeeltern)
Schluss:
Rentenbeitragszahlungen für Pflegemütter- oder Väter wären wünschenswert.
Schluss:
Geschwister des Pflegekindes leben in verschiedenen Pflegefamilien, zu denen wir Kontakt
halten, wenn auch unregelmäßig.
Die Mutter ist verstorben, der Vater hat nie Kontakt gesucht.
Schluss:
Da unser örtliches Jugendamt erst ab nächsten Herbst zuständig sein wird, kann ich dieses
leider nicht beurteilen, vom anderen Jugendamt bin ich oftmals nicht genügend unterstützt
worden in der Betreuung eines oft schwierigen Kindes.
Schluss:
Wunsch: Mehr Anregungen und Hinweise auf Literatur, Zeitschriften der versch.
Pflegeelternvereinigungen, Seminare und Träger von Fortbildungen. Besser ausgebildete
Betreuungskräfte in allen Jugendämtern, mehr regelmäßige fachliche Begleitung - Supervision
Schluss:
Rechtliche Situation d. Pflegeeltern: kein Anspruch auf Elternzeit/ Erziehungsurlaub!? Wie kann
das sein!
Schluss:
bei Zuständigkeitswechsel die Erfahrungen mit dem vorherigen JA
Schluss:
Beantwortung von D4 ist von mir ziemlich negativ. Die gleiche Beurteilung würde ich aber für
das adoptierte Kind (nach 4 Jahren Pflege) auch geben.
Schluss:
Wenn ein Pflegekind in einer Familie lebt, reicht ein 1-2maliger Besuch (des Sachbearbeiters v.
JA.) für den Entwicklungsbericht nicht aus!
Bei Urlaub oder Krankheit des zust. Sachbearbeiters muss es einen Stellvertreter geben!! Die
hiesigen Mitarbeiter des JA sind leider alle immer überlastet und können vertretend nichts
erledigen! Wenn es mal "brennt" wird man sogar am Telefon darauf aufmerksam gemacht, dass
Kolleginnen oder Kollegen das Gespräch mithören, aber schnelle Abhilfe bzw. Mithilfe bei
Problemen erfolgt dann nicht.
Ich habe jetzt erst erfahren, dass man einen Antrag auf "Hilfe zur Erziehung bzw.
Erziehungsbeihilfe" stellen kann. Nach neun Jahren Pflegezeit!
Hat man persönlich oder tel. über Erziehungsschwierigkeiten gesprochen, wird vom
Sachbearbeiter nie Nachgefragt, ob wieder alles ok. Ist, bzw. wie es später aussieht.
Es wurden keine Erziehungshilfen angeboten, alles habe ich alleine erfragt u. veranlasst.
Ich bin sauer und würde nie wieder ein Pflegekind aufnehmen.
Schluss:
1. Besuch des Jugendamtes nach der Aufnahme des ersten Kindes erfolgte nach 3 Monaten
weil wir es erbeten haben (keine Begleitung der "Umsiedlung")
wir hätten uns zum vorführen auch ein Nachbarkind "ausleihen" können!!!
Mehr Begleitung der Kennenlernphase durch MA
Schluss:
zu C1 Bei älteren Kindern sollte mehr auf deren Wünsche eingegangen werden. Kleine, bzw.
ganz kleine Kinder sollten keinen Kontakt zur Herkunftsfamilie haben. Aber später auf eigenen
Wunsch die leiblichen Eltern kennen lernen können, jedoch ohne weitere Verpflichtungen.
Zu C2 Kind 1. Der Kontakt zur leiblichen Mutter fand ca. ab dem 6. Lebensjahr statt u. wurde nach
ca. 2 1/2 Jahren auf Wunsch des Kindes eingestellt.
Zu C4 Kind 2. Der Besuchskontakt fand ca. 9 Jahre bei uns statt, seit 2 Monaten nur noch in der
Herkunftsfamilie.
Schluss:
1 und 3 sind behindert, 80% und 100% Querschnittlähmung
Kein erhöhtes Pflegegeld, da keiner von uns eine sozialpädagogische Ausbildung hat. Warum?
Schluss:
Die Existenz eines zuständigen, nicht örtlichen JAs, das u. a. für Hilfeplan und Kontakte
verantwortliche ist.
Intensität des JA-Kontaktes zur Pflegefamilie und zum Pflegekind, z.B. vor Ort.
147
Was vergessen? (Pflegeeltern)
Schluss:
deutliche Klärung der Perspektive für alle Beteiligten (Dauerpflegeverhältnis oder Übergang
(Rückkehroption)
Rechtliche Absicherung wäre bei Dauerpflegeverhältnissen nötig, um feste Bindungen eingehen
zu können
bei Vermittlung klarere Abstimmung von Intention der Pflegeelternbewerber und eingeschätzter
Perspektive.
Schluss:
1) Als Pflegeeltern waren wir ziemlich "alleingelassen" im Alltag - in Erziehungsstelle haben wir
jetzt die nötige Unterstützung - mehr Unterstützung für Pflegefamilien!!!
2) Pflegesohn wurde in erster Pflegefamilie misshandelt - mehr Kontrolle durch JA - mehr
Besuche bei Pflegfamilien - mehr Personal im JA!!!
Schluss:
Veränderung des Pflegekinderwesens z.B. der familienanalogen Erziehung in Erziehungsstellen
mit Übernahme der Kosten für Psychologische Beratung, Fortbildung, Supervision und
zusätzlichen Hilfsmaßnahmen im Paket. Wirtschaftliche Erwägung sollten nicht das
Hauptgewicht in der Hilfeplanentscheidung haben
Schluss:
Pflegekind lebte 12 Jahre bis zur Volljährigkeit in unserer Familie, zog 1999 aus.
Schluss:
Ich wünsche mir umfassende Beratung und Unterstützung von den Möglichkeiten, die mir
zustehen, da das Jugendamt die Hilfen verschweigt, um Geld zu sparen.
Schluss:
Pflegvater: Lehrerstudium
Pflegemutter: Lehrerstudium
Schluss:
Man könnte sagen, es ist sehr viel Wichtiges vergessen worden - es gibt z.B. ein Terrain, das
gar nicht angegangen wurde - z.B. Konflikte mit den Kindern, Herkunftsfamilien - mögl.
Auswirkungen und Belastungen auf eigene Beziehung/ Familie u. a. m.
Schluss:
Wenn Auffälligkeiten sind - Lösungen finden, Ärzte usw. Therapien
Schluss:
Auf wessen Initiative kam der Kontakt mit der Herkunftsfamilie zustande?
Wer hat Vormundschaft für das Pflegekind?
In welcher Form Hilfsangebote durch Jugendamt?
Anzahl Kontakte mit JA. Im Jahresabschnitt
Schluss:
Pflegeabbrüche wurden leider nicht berücksichtigt.
Schluss:
Soziale Absicherung für Pflegemütter!
Wir haben in 22 Jahren Arbeit mit Jugendamt und Kindern reichlich Erfahrung sammeln können.
Sind sehr gern bereit mit Ihnen Veränderungen zu diskutieren und zu erarbeiten.
Schluss:
Problematik der Halb- und Waisenkinder
Schluss:
Obwohl Kontakte zur leiblichen Familie erwünscht sind, werden wir nicht über die
Aufenthaltsorte derjenigen informiert. Transparenz ist von Nöten, auch die Vorgeschichte der
Kinder betreffen - zum "Wohle des Kindes"
Schluss:
Unterschiedliche Zusammenarbeit von Jugendämtern (gut - weniger gut)
Abhängigkeit eines Sozialarbeiters
die Bewerbung als Pflegeeltern in andere Kreise wurde sehr behindert (sollte viel offener sein
und Pflegeeltern mehr Vertrauen geschenkt werden)
148
Was vergessen? (Pflegeeltern)
Schluss:
Besuchskintakt: 2x als sie 3 bzw. 4 Monate alt war
Rente für Pflegemütter wäre toll
Bessere Infos über Erziehungsurlaub
Schluss:
Mangel an Aufklärung vor der Aufnahme: wird Wunsch nach intakter Familie erfüllt?
Ist es eher ein Beruf?
Welche Dramen spielen sich in langjährigen Pflegeverhältnissen Ab?
Wie groß ist stat. Chance auf Schulabschluss, Ausbildung, eigenverantwortl. Leben?
Schluss:
wurde bis Dezember 2001 vom Jugendamt Bremen betreut danach Umzug nach Niedersachsen.
Kann nur Angaben zum Jugendamt Bremen machen, von Niedersachsen fehlen die notwendigen
Erfahrungen
Schluss:
Bei der Pflege von Kind A2 wurden sowohl die Belange des Kindes als auch die der Pflegefam.
Ungenügend berücksichtigt! Die Betreuerin vom Jugendamt Kind A1a ist durchgängig geblieben
und sehr kompetent.
Schluss:
Der Fragbogen geht nicht auf die Besonderheiten ein, die sich bei der Pflege von körperlich/
geistig Behinderten Kindern ergeben.
Dieser Komplex ist nach unserer Erfahrung der Bereich, der die größten Schwierigkeiten mit dem
Jugendamt bereitet.
Schluss:
Sorgerecht beim Jugendamt oder den Pflegeeltern
Schluss:
Frage nach unseren Wünschen z.B. schnelle psychologische Betreuung
Schluss:
Trotz örtl. Wohnsitzwechsel der Pflegefamilie von „X“ nach „Y“ werden wir nach
wie vor von derselben! Sachbearb. Im Jugendamt betreut u. beraten. Das ist gut so.
Schluss:
Als unser zweites, damals 14jähriges Kind unsere Familie verließ, war ich mit der Art und Weise
wie das geschah nicht einverstanden. Alle Maßnahmen werden damit erklärt, dass wir ja nicht
die Eltern wären (das meinte damals unsere Pflegetochter auch, jetzt ist sie dankbar uns als
Großeltern für ihre Kinder zu haben.
Vorschlag: auch "Eltern" dürfen nicht nach 12 Jahren einfach nur noch "Fremde" sein in den
Augen des Jugendamtes.
Schluss:
Nach unserer Erfahrung sollte stets das örtliche Jugendamt das zuständige sein!
Wir haben das Gefühl, dass die Mitarbeiter des für uns zuständigen Jugendamtes aufgrund der
Entfernung kein großes Interesse an uns und an unseren Pflegekindern haben. Unser 1.
Pflegkind lebte bereits 2 3/4 Jahre bei uns, ehe wir unseren zuständigen Mitarbeiter
kennen lernten. Das war auch das einzige Mal, dass wir ihn sahen.
Schluss:
Die Betreuer des Jugendamtes sollten eine therapeutische Selbstsicht machen, um nicht den
Pflegeeltern- und Kindern ihre eigene Bedürftigkeit aufzudrücken
Schluss:
Pflegeeltern haben zu wenig Rechte, überwiegend nur Pflichten
Schluss:
Schwierigkeiten bzw. Alleingang bei der Unterstützung/ Mittragung von therapeutischen
Maßnahmen z.B. bei HKS-Syndrom
Schluss:
Erziehungsratgeber; was die eigenen Kinder in Bezug auf "andere" Familie betrifft; Konflikte etc.
149
Was vergessen? (Pflegeeltern)
Schluss:
finanzierte Fortbildungsmöglichkeiten mit sozialpädagogischem Abschluss (evt. Fernstudium)
Schluss:
Vorbereitungskurse zu formal
Vorbereitungssitzungen stark psychologisch und psychotherapeutisch ausgerichtet, obwohl
JA-Mitarbeiter dafür keine entspr. Ausbildung haben.
JA vermittelt keine informellen Pflegekreise, d. h. ohne Begleitung von JA-Mitarbeitern (reiner
Erfahrungsaustausch)
Schluss:
Ich würde es für gerechtfertigt halten, für unsere geleistete Arbeit eine Rente zu bekommen.
Schluss:
zu viele theoretische Therapievorschläge seitens der Sozialarbeiter
zu programmatisch und schematisch
Schluss:
Jugendamt hatte keine juristische Kompetenz bei Verhandlung über das Sorgerecht.
Keine Beratung zu rechtlicher Situation hinsichtlich Erziehungsurlaub, Rechte bei
Gerichtsbeschlüssen.
Einbezug von Pflegeeltern bei Gerichtsverhandlung (Gesetzesänderung).
Schluss:
gesetzliche Rentenversicherung?
Mehr Entscheidungsfreiheit bei Krankenhausaufenthalt der Kinder.
Schluss:
Juristen mit Entscheidungsbefugnis sind nicht ausreichend qualifiziert in Kinder- und
Jugend-psychologischer Entwicklung (Verantwortung??!)
Weiterbildung für "normale Pflegefamilien" erforderlich!
Entscheidungen werden verschoben (aufgeschoben) zum Nachteil des Kindes. Vermittlungen
erfolgen zu spät (Alter des Kindes)
Schluss:
Pflegefamilien sind zu bescheiden - der Staat beutet sie aus! JÄ sind bei der Bearbeitung von
Papieren - kennen unser Kind wenig - unternehmen nichts mit Pfl. Kindern. Pfl. Kinderwesen
gehört an freie Träger - mehr Konkurrenz, mehr Motivation. Leibl. Eltern müssen nichts machen
für Pfl. Kind, können sich alles erlauben - Versprechungen usw. Pfl. Eltern werden ausgebeutet!
Schluss:
* mehr Schulungen über Besuchskontakte mit der Herkunftsfamilie
* größere Infos über rechtliche Seiten
Schluss:
Ich wünsche mir mehr Fortbildungen für Pflegeeltern
Schluss:
Fragen nach Körperlicher, geistiger und sonstiger Behinderung der Pflegekinder
Schluss:
rechtliche Stärkung der Position der Pflegeeltern
Rentenversicherung für den nicht berufstätigen Elternteil
Schluss:
Es fehlen Fortbildungskurse bei den Jugendämtern. Es fehlt eine Notfalltelefonnr. 24 Std. Da wir
mit Jugendlichen ab 11 Jahren arbeiten, sind große Schwierigkeiten zu bewältigen. Die großen
Probleme Klauen, Abhauen, herumtreiben. Falsche Freundschaften sind mit 14, 15, 16 und 17
Jahre alten Jugendlichen kaum allein zu bewältigen. Es ist eine große Verantwortung und
zeitweise ein 24 Std. Dienst. Dafür ist der Pflegesatz gerade zu lächerlich.
Schluss:
Wo sind die Fragen zum Pflegekind "A2"? Ist es nicht extrem wichtig zu wissen, wann
Pflegekinder u. Pflegefamilien scheitern?! Zum vorbeugen!!!
Schluss:
Pflegegeld ist z.B. in Relation zu Heimunterbringung zu gering.
Herkunftsfamilie erfuhr zu schwach Beratung bezügl. Akzeptanz d. Unterbringung in
Pflegefamilien.
150
Was vergessen? (Pflegeeltern)
Schluss:
Pflegevater hat die leibliche Mutter auf dem Sterbebett geheiratet, damit Pflegekind nicht ins Heim
o.ä. muss.
Schluss:
Mehr gesellschaftliche Unterstützung. Finanzielle Unterstützung für alternative Heilmethoden
(Osteopathie, Kinesiologie, Maltherapie etc.), intensiver Schulung der Pflegeeltern speziell aus
nicht pädagogischen Bereichen.
Schluss:
Verbesserung des finanziellen Ausgleichs auch als Würdigung der fachlichen Kompetenz in
den Pflegefamilien und zur Arbeitsentlastung
Gesellschaftlich bessere Anerkennung des gesamten heilpädagogischen Umfeldes in
Pflegefamilien als Anreiz zur Stärkung und Vergrößerung des Pfl.K.wesens.
Schluss:
Viele Kinder müssten viel eher von ihren leiblichen Eltern weg. Unser Pflegesohn war mit 6 1/2
Jahren total unterernährt (16 kg) verwahrlost. Trotzdem leben heute noch 2 der 4 Kinder beim
Vater, der nur an dem (erhöhten) Kindergeld interessiert ist und die Kinder durch ständigen
Wohnortwechsel (dadurch bedingt auch ein Zuständigkeitswechsel des JA und offensichtlich
keine Aktenübernahme) erfolgreich behält.
Außerdem ist die Auswahl der Pflegefamilien nicht nachvollziehbar. Unsere Pflegetochter war in
der 1. Pflegefamilie vernachlässigt worden und es bestand sogar zeitweise Verdacht auf
sexuellen Missbrauch.
Ich wünschte, die Sozialarbeiter könnten eher in Geschehen dieser Art eingreifen. Denn jedes
Jahr, das ein Kind so erlebt, ist nur schwer aufzuholen!
Schluss:
Wir haben in den letzten 8 Jahren als "normale Vollzeitpflege" (3,5 Jahre), sowie Ambulante (3
Jahre) Nachsorge "sozialpädagogische Vollzeitpflege" (3 Jahre) und in der Bereitschaftspflege
(8 Jahre) gearbeitet.
Schluss:
Frage: "In welchem Verhältnis stehen Sie zu dem Kind?" fehlt m. E. - dadurch könnt manche
Frage klarer beantwortet werden.
Schluss:
Stärkung von Rechten und Entscheidungen der Pflegeeltern.
Klare Position von Jugendämtern - auch gegenüber Herkunftsfamilien!
151
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Dokumentation 12. Forum Jugendarbeit