1offene antworten im fragebogen der jugendämter
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1offene antworten im fragebogen der jugendämter
Eine Untersuchung im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit und der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes, Holzminden Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.V., Bremen Christian Erzberger Strukturen der Vollzeitpflege in Niedersachsen Materialband Bremen, Juli 2003 Inhaltsverzeichnis 1 OFFENE ANTWORTEN IM FRAGEBOGEN DER JUGENDÄMTER ............................7 1.1 Definition der Pflegeformen............................................................................................... 8 1.1.1 Definition der Kurzzeitpflege ..................................................................................................... 9 1.1.2 Definition der Bereitschaftspflege............................................................................................ 14 1.2 Zuständigkeitswechsel nach § 86 Abs. 6 KJHG (SGB VIII) .......................................... 19 1.3 Finanzielle Zuwendungen ................................................................................................ 25 1.4 Etat für Werbung ............................................................................................................... 46 1.5 Verhältnis zu einer unabhängigen Pflegeelternvereinigung ........................................ 52 1.6 Bewertung der Bewerberzahlen ...................................................................................... 55 1.7 Probleme in der Fremd- und Verwandtenpflege............................................................ 62 1.7.1 Weitere Probleme in der Fremdpflege .................................................................................... 63 1.7.2 Weitere Probleme in der Verwandtenpflege............................................................................ 66 1.8 Hilfeplanung ...................................................................................................................... 69 1.9 Eignungs- und Ausschlusskriterien ............................................................................... 90 1.9.1 Eignungskriterien .................................................................................................................... 90 1.9.2 Ausschlusskriterien ............................................................................................................... 110 1.10 Erfahrungen bei Inpflegegaben ..................................................................................... 130 2 OFFENE ANTWORTEN IM FRAGEBOGEN DER PFLEGEELTERN .......................135 2.1 Bewertung des Zuständigkeitswechsels (Pflegeeltern).............................................. 136 2.2 Schlussbemerkungen..................................................................................................... 144 3 4 Zur Anwendung des Materialbandes Der Materialband enthält alle schriftlichen Äußerungen auf die offenen Fragen in den Fragebögen der standardisierten Jugendamts- und Pflegeelternbefragung. Den Antworten wurde nichts hinzugefügt und es wurde nichts weggelassen. Das bedeutet, es wurden weder Sätze vervollständigt, wenn diese nicht ausformuliert waren, noch Abkürzungen aufgelöst. Die hier getätigten Angaben finden sich aufbereiteter und komprimierter Form im Endbericht. Der Materialband ist daher als ein Nachschlagwerk zu sehen, in dem die Einzeläußerungen zu finden sind. Soweit sich die Angaben auf die Jugendamtsbefragung beziehen, sind die schriftlichen Äußerungen den Jugendämtern jeweils zugeordnet. Handelt es sich dagegen um Anmerkungen aus dem Fragebogen an die Pflegeeltern, so wurden Angaben dann verändert, wenn aus ihnen Rückschlüsse auf die Identität der befragten Personen gezogen werden könnten. Dies bezieht sich in der Regel auf Eigennamen und Ortsnamen – sie wurden durch „X“ und „Y“ ersetzt. Damit ist es nicht mehr möglich, einzelne Äußerungen auf die Arbeit eines der vier Jugendämter in den Vertiefungsgebieten zu beziehen. 5 6 1 OFFENE ANTWORTEN IM FRAGEBOGEN DER JUGENDÄMTER 7 1.1 Frage: 8 Definition der Pflegeformen Die Pflegeformen Kurzzeit- und Bereitschaftspflege werden in den einzelnen Jugendämtern unterschiedlich definiert. Bitte nennen Sie je drei Kennzeichen, nach denen sich in Ihrem Jugendamtsbezirk diese Pflegeformen charakterisieren lassen. 1.1.1 Definition der Kurzzeitpflege Stadt Braunschweig Nr.: 1 1. Grundsätzlich sicher, dass das Kind in die HF zurückgeht. 2. Grundlagen § 33 SGB VIII (befristet), § 20 SGB VIII oder Krankenkassenleistungen. 3. keine Altersbegrenzung. Gifhorn Nr.: 4 * Die Kinder gehen zu einem bestimmten Zeitpunkt zurück. * Keine Betreuung durch PKD. KJA Göttingen Nr.: 5 * Zeitlich befristet (1 Woche - 3 Monate) bei Versorgungs- bzw. Betreuungsengpass. * Betreuung der Pflegefamilie und Kind durch PKD. * Erziehungsauftrag für Dauer der Unterbringung. Stadt Göttingen Nr.: 6 Bedarf bei Krankenhausaufenthalt-Kurzmaßnahme. Goslar Nr.: 7 Nr.: 8 * Notsituation der Eltern * Dauer unter drei Monate * Rückführung ins Elternhaus Helmstedt * Zeitlich befristet. * Eltern fallen auf Grund von Krankheit, Kur, Therapie aus. * Rückkehr der Kinder in die Herkunftsfamilie steht nicht in Frage. Osterode Nr.: 11 * Vorübergehende Unterbringung. * Pflegefamilien ohne besondere Qualifikation. * Pflegekinder ohne besondere Auffälligkeiten. Peine Nr.: 12 1. auf Antrag der Sorgeberechtigten 2. zeitlich begrenzte Maßnahme 3. Ausfall der Bezugsperson Wolfenbüttel Nr.: 13 Zeitlich befristete Erziehungshilfe in einer Familie (nach § 33 SGB VIII), z.B. Krankenhaus- und Kuraufenthalt. Diepholz Nr.: 14 * zeitlich klare Begrenzung (Kur, Krankenhaus) * keine besonderen Auffälligkeiten * klare Rückkehroption Hameln-Pyrmont Nr.: 15 * § 42 KJHG (Inobhutnahme), Krisenintervention * Kur- Krankenhausaufenthalte u.U. auch in Kombination mit Dauerpflegeunterbringung KJA Hannover Nr.: 16 * Keine erzieherische Notsituation. * Eltern fallen wg. Krankheit/Kur aus. * Unterbringung max. 8 Wochen. 9 Definition Kurzzeitpflege Stadt Burgdorf Nr.: 17 1. zeitlich genau festgelegte Hilfeform 2. Hilfen gem. 20 KJHG aus gesundheitl. Gründen 3. An die Pflegeeltern werden keine 'Kosten der Erziehung' gezahlt, nur doppelter Regelsatz - materielle Aufwendungen Stadt Lehrte Nr.: 18 * Zeitliche Begrenzung absehbar. * Kurzzeitiger Ausfall der Erziehenden. * Kein Clearing und kein erzieherischer Bedarf. KJA Hildesheim Nr.: 19 wird nicht angeboten KJA Holzminden Nr.: 21 * zeitlich begrenzte Dauerpflege * intensive Elternkontakte Nienburg Nr.: 23 * Klar begrenzter kurzer Zeitraum. * In der Regel kein HzE. * Sorgeberechtigte erfüllen grundsätzlich ihre Pflichten. KJA Celle Nr.: 25 (= Übergangspflege nach § 33 KJHG) * Aufnahmedauer bis zu 6 Monaten. * Klärungsphase bedarf längerer Zeit. * Möglichst Rückführung. Stadt Celle Nr.: 26 * Kurzzeitige Abwesenheit des Sorgeberechtigten. * Dauer: bis max. 3 Monate. * Kostenträger: Krankenkasse oder Jugendamt. KJA Cuxhaven Nr.: 27 1. zeitlich begrenzt (Krankheit, Kur). 2. Tagesmütter übernehmen teilweise Kurzzeitpflege. Harburg Nr.: 28 * Kind wird in einer Krisensituation kurzfristig untergebracht. * Verbleib ist zeitlich befristet. * Weitere Perspektive des Kindes muss noch geklärt werden. Lüchow-Dannenberg Nr.: 29 Häufig erstes "Herantasten" an den Bereich. Pflegekinder, die dann auf Dauer bleiben. KJA Lüneburg Nr.: 30 Anlass und Dauerunterbringung sind eindeutig definiert. Keine aktuelle Konfliktlage, keine Verhaltensproblematik beim Kind. KJA Osterholz Nr.: 31 1. Hilfe zur Erziehung bei vorübergehendem Ausfall der Erziehungsperson. 2. In der Regel Rückführung zur Herkunftsfamilie. 3. Befristung in der Regel bis zu 8 Wochen. 10 Definition Kurzzeitpflege Rotenburg Wümme Nr.: 32 * Unterbringung für begrenzte Zeit (z.B. Kur). * Rückführung ist von vornherein klar. * Enge Kontakte zwischen PF und leiblichen Eltern mit dem Kind. Soltau-Fallingbostel Nr.: 33 1. Normale Pflegestellen gem. § 33 KJHG, die bereit sind, Kinder nur oder auch in Kurzzeitpflege aufzunehmen. 2. Aufnahme ist für die Familien nicht verpflichtend. 3. Vergütung richtet sich nach den Pflegegeldsätzen der Normalpflege (nach zeitlicher Dauer berechnet) KJA Stade Nr.: 34 * Kur der KE oder Elternteil. * Krankenhausaufenthalt bei KE oder Elternteil. Stadt Stade Nr.: 36 1. Krankheit der Eltern, Kur etc. 2. Überschaubarer vorhersehbarer Aufenthalt. 3. Planbarer Aufenthalt in Pflegefamilie. Uelzen Nr.: 37 * Nachbarschaftshilfe. * Klare Rückkehroption in die Familie. * Befristet, einvernehmlich mit den Eltern. Verden Nr.: 38 * Zeitlich befristete Aufnahme. * Klare Rückkehrperspektive. * Aufnahme in akuten Krisen (Krankenhausaufenthalt). Delmenhorst Nr.: 39 * Zeitliche Begrenzung (z.B. Kur, Krankenhaus, Haft). * Rückkehroption. * geklärte Perspektive (kein Bedarf für HzE). Stadt Emden Nr.: 40 Akute, jedoch zeitlich einschätzbare Problematik. Stadt Oldenburg Nr.: 41 Wenn Eltern aus gesundheitlichen Gründen die Versorgung der Kinder nicht sicherstellen können. Stadt Osnabrück Nr.: 42 * Alter 0 - 12. * max. 8 Wochen * Während Krankenhaus/Kuraufenthalt der Eltern. Stadt Wilhelmshaven Nr.: 43 * Kinder oder Jugendliche bleiben nicht dort. * Die Perspektive wird je nach Situation erarbeitet. * Pflegeeltern können Wünsche hinsichtlich Alter, Geschlecht und Problem äußern. Ammerland Nr.: 44 * Ersatz für Eltern auf begrenzte Zeit. * Vorbereitung ist möglich. * Perspektive ist Rückkehr zu den Eltern. 11 Definition Kurzzeitpflege KJA Aurich Nr.: 45 1. Zeitlich begrenzt. 2. Betreuung und Versorgung steht im Vordergrund. 3. Geplante, freiwillige Maßnahme (vorrangig nach § 20 KJHG). Cloppenburg Nr.: 46 * zwei Wochen. * absehbar. KJA Emsland Nr.: 47 * Begrenzte Dauer. * Familiäre Notsituation. * Möglichst viel Kontakt zu den bisherigen Bezugspersonen. Stadt Lingen Nr.: 48 * Eltern (-teile, allein erz.) fallen aus für begrenzte Zeit (z.B. Krankenhausaufenthalt, Kur etc.) * Keine Krisensituation. * Kinder können auf jeden Fall in die Familie zurück. Friesland Nr.: 49 Wurde mangels Nachfrage nicht praktiziert KJA Grafsch. Bentheim Nr.: 50 * Rückkehroption zu Eltern geklärt. * Anschlussmaßnahme schon festgelegt. * Zeitraum bis zu 6 Monaten. Stadt Nordhorn Nr.: 51 1. Inpflegegabe ist zeitlich klar begrenzt. 2. Kurzzeitpflegen finden in Vollzeitpflegefamilien statt. 3. Nur auf Antrag der Sorgeberechtigten. KJA Leer Nr.: 52 * Unterbringung in Notsituationen gemäß § 20 KJHG. * Unterbringung für einen bestimmten Zeitraum mit vorheriger Planungsmöglichkeit (z.B. Krankenhaus). * Inobhutnahme gemäß § 42 KJHG. Stadt Leer Nr.: 53 zeitliche Befristung (nicht immer HzE auch § 20) KJA Oldenburg Nr.: 54 * Keine Verpflichtung der Familien zur Aufnahme Minderjähriger. * Aufenthalt bis zu ca. 3 Monaten zur Klärung der Perspektive. KJA Osnabrück Nr.: 55 1. Rückkehr in die Herkunftsfamilie 2. Verweildauer in der Kurzzeitpflege (< 3 Monate) 3. Überprüfte Bewerber Vechta Nr.: 56 * Kurzfristige Unterbringung wegen Kur- Krankenhausaufenthalt. * Kindesalter bis 6 Jahre. * Antragstellung 12 Definition Kurzzeitpflege Wesermarsch Nr.: 57 * relativ große Klarheit über (kurze) Verweildauer * geklärte Perspektive * kurzzeitige Entlastung der Familie mit Rückkehroption Wittmund Nr.: 58 * Zeitlich begrenzte Aufnahme eines Kindes. * Unterbringungsgründe: Krankenhausaufenthalt der Mutter/Eltern, ..., Kur, ... * Bezahlung nach den Sätzen für Vollzeitpflege bzw. durch die Krankenkassen, Rentenversicherungsträger. KJA Cuxhaven Nr.: 59 * Festgesetzter Zeitraum (z.B. Kur- oder Krankenhausaufenthalt). * Keine Gefährdung des Kindeswohls. * Rückkehr in die Familie. Stadt Lüneburg Nr.: 60 * Vertragliche Regelung der Anforderungen, Dauer. * Altersbegrenzung (vorwiegend für Kinder bis zum Schulalter). * Mitwirkung bei der Perspektivklärung. Stadt Hannover Nr.: 63 * Rückkehrperspektive ins Elternhaus muss eindeutig sein. * Max. 8 Wochen. * Keine psycho-sozialen Krisen bei Sorgeberechtigten. 13 1.1.2 Definition der Bereitschaftspflege Stadt Braunschweig Nr.: 1 (FBB) 1. Inobhutnahme gem. § 42 SGB VIII 2. Perspektivenklärung für Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren. 3. Dauer max. 6 Monate. Stadt Wolfsburg Nr.: 3 Nr.: 5 * sofortige Belegbarkeit * Für 0 bis 14 Jahre alte Kinder KJA Göttingen * Zeitlich befristet (1 Woche) insbesondere für aufgegriffene Kinder/Jugendliche * Kein Erziehungsauftrag an Pflegestelle, lediglich Sicherstellung Unterkunft/Verpflegung. * Abklären weiterer Maßnahmen innerhalb der Wochenfrist. Stadt Göttingen Nr.: 6 * Schutzmaßnahme in Folge von Krisenintervention. * Diagnostik. * Clearing. Goslar Nr.: 7 * Notdienst außerhalb der üblichen Sprechzeiten * Aufnahme eines Kindes bei Gefahr im Verzug * Schnellstmögliche Klärung der weiteren Unterbringung Helmstedt Nr.: 8 * Zeitlich befristet. * Erzieherischer Bedarf der Kinder soll geklärt werden. * Rückkehr der Kinder in die Herkunftsfamilie ist ungeklärt. Osterode Nr.: 11 * Unterbringung in Notsituationen (einschließlich Inobhutnahmen). * Fachliche Qualifikation der Pflegefamilie als "Clearingstelle". Peine Nr.: 12 1. Akute Notsituation für Kinder und Jugendliche 2. Inobhutnahme 3. Zeitlich begrenzt Wolfenbüttel Nr.: 13 Ist in unserem Jugendamt in Vorbereitung; Konzeption und Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den Bereitschaftspflegestellen liegen vor; politische Entscheidung wird im Frühjahr 2002 erwartet. Diepholz Nr.: 14 * Krisenintervention, Inobhutnahme von Kinder 0 - 10 Jahre * Laufendes oder Einleitung Hilfeplanverfahren * Perspektivklärung Hameln-Pyrmont * Diagnostik, maximal 6 Monate * Abrechnung über Tagessätze * päd. Ausbildung 14 Nr.: 15 Definition Bereitschaftspflege KJA Hannover Nr.: 16 * Kinder befinden sich in einer akuten Notsituation. * Perspektive unklar. * Unterbringung soll 6 Monate nicht überschreiten. Stadt Burgdorf Nr.: 17 1. Hilfeform nach § 33 KJHG und § 42 KJHG, die längstens 1/2 Jahr dauern soll 2. Regionaler Erhalt des Lebensraumes für das Kind, hoher Betreuungsaufwand für PKD 3. Bezahlung: die ersten Tage 100DM/50€, dann 'normales' Pflegegeld, meistens jedoch 'Sonderpflegestatus'. Stadt Lehrte Nr.: 18 * Aktuelle Krisensituation. * Klärung weiteren Verbleibs. * Max. Dauer 3 - 6 Monate (nach Alter). KJA Hildesheim Nr.: 19 im Aufbau: * begrenzte Dauer * besondere Vorbereitung der Pflegeeltern * höheres Entgeld (Tagessatz) * intensive Zusammenarbeit * Supervision Stadt Hildesheim Nr.: 20 1. Unterbringung von Kindern in Notsituationen 2. bei ungeklärter Rechtslage und Perspektive KJA Holzminden Nr.: 21 * jederzeit Aufnahmebereitschaft * Unterbringung nicht länger als drei Monate Stadt Holzminden Nr.: 22 Aus der organisierten Tagespflege haben sich Bereitschaftspflegestellen entwickelt; sind identisch mit Vollzeitpflegestelle. Nienburg Nr.: 23 Anlass: Krisensituation in der Herkunftsfamilie. * Klärungsphase bezüglich. weiterer Perspektiven. * Zeitl. begrenzter Aufenthalt in der Pflegefamilie. KJA Celle Nr.: 25 (= Inobhutnahme) * Aufnahmedauer 6-8Wochen. * "Clearingstelle"/zeitnah. * Offene Perspektive. Stadt Celle Nr.: 26 * Schutz des Kindes (Inobhutnahme). * B. fungiert als Clearingstelle. * Zeitliche Begrenzung. KJA Cuxhaven Nr.: 27 1. zeitlich begrenzt, wir im Einzelfall auch verlängert. 2. Vorbereitungsseminar ist Pflicht. 15 Definition Bereitschaftspflege Lüchow-Dannenberg Nr.: 29 Kinder in Notsituationen aufnehmen, begrenzter zeitlicher Rahmen, vertragliche Regelungen. KJA Lüneburg Nr.: 30 Anlass, Problemhintergrund und Dauer unklar. Aktuelle Konfliktlage mit HF, Verhaltensauffälligkeiten beim Kind, notwendiges Hilfeplanverfahren. Professionelle Pflegepersonen. KJA Osterholz Nr.: 31 1. Vermittlung aus akuter Krisensituation. 2. Clearing. 3. Befristung auf in der Regel max. 6. Wochen. Rotenburg Wümme Nr.: 32 * Unterbringung aus einer akuten Krise heraus. * Ansprechbarkeit der Bereitschaftsstelle rund um die Uhr, deswegen u.a. besondere finanzielle Leistungen. * Max. 3 Monate zur Perspektivklärung. Soltau-Fallingbostel Nr.: 33 (siehe Konzeption) 1. eigene Konzeption / mit den Familien wird eine Vereinbarung geschlossen. 2. Aufnahmeverpflichtung, Schulung, Fortbildung etc. - Teilnahme ist erforderlich. 3. besondere Vergütung. KJA Stade Nr.: 34 * Notaufnahme/Krisenintervention § 42/43 KJHG. * Clearing - Vermittlung in andere Hilfeformen wie z.B. nach § 33 KJHG, 34 KJHG. Stadt Stade Nr.: 36 1. Ad-hoc- Unterbringung zum Schutz der Kinder. 2. Abklärung der Situation der Familie. 3. Möglichst kurzer Aufenthalt. Uelzen Nr.: 37 * Professionalität. * Vertrag mit dem JA. * Inobhutnahme, Abklärung der Perspektive. Verden Nr.: 38 * Aufnahme von Krisenfällen für 1 - 3 Tage. * Vertragliche Bindung der Familien nach Dienstplan. * Besondere Finanzierung. Delmenhorst Nr.: 39 * Form der Krisenintervention. * Begleitung der Unterbringung durch ASD. * Ungeklärte Perspektive. Stadt Emden Nr.: 40 * Inobhutnahme. * Klärung. * Hilfeplanentwicklung. Stadt Oldenburg Nr.: 41 FBB (Familiäre Bereitschaftsbetreuung) In akuten Krisensituationen werden Säuglinge, Kleinkinder und schulpflichtige Kinder im Alter von 0-12 Jahren für einen befristeten Zeitraum in Obhut genommen. FBB ist einem anderen Fachdienst als der Pflegekinderdienst zugeordnet. 16 Definition Bereitschaftspflege Stadt Osnabrück Nr.: 42 * Alter 0 - 6. * Clearing. * max 6 Monate. Stadt Wilhelmshaven Nr.: 43 Aufnahme rund um die Uhr, auf Vertragsbasis, ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht und Problem, Unterbringung erfolgt durch Polizei, Ordnungsamt oder Jugendamt. Ammerland Nr.: 44 * Spontane Bereitschaft. * Keine oder kaum Vorbereitung. * Perspektive muss erarbeitet werden. KJA Aurich Nr.: 45 1. Inobhutnahme der Kinder nach § 42 KJHG. 2. Zeitlich befristete Maßnahme zur Abklärung und Planung. 3. Besondere Qualifikation der Pflegestelle. Cloppenburg Nr.: 46 * Weniger als zwei Wochen. KJA Emsland Nr.: 47 * Diagnostik/Clearing. * Noch nicht abschätzbare Situation. * Maximale Dauer bis 6 Monate. Stadt Lingen Nr.: 48 * Unterbringung des Kindes auf Grund akuter Krisensituation. * Schnelle Unterbringung notwendig. * Diagnose notwendig, weiterer Verbleib der Kinder ist offen. Friesland Nr.: 49 * maximal 3 Monate. * höheres Pflegegeld. * Pflegeeltern müssen sich bereit erklären nur mit JA Friesland zu kooperieren. KJA Grafsch. Bentheim Nr.: 50 "Ad-hoc-Aufnahme (Krisensituation). * Begleitung im Clearingprozess. * Höchstdauer 3 Monate. Stadt Nordhorn Nr.: 51 1. Dient der Perspektivklärung für das Kind. 2. Soll in eigenen Bereitschaftsfamilien stattfinden. 3. Ist zeitlich begrenzt (nicht länger als 3 Monate) KJA Leer Nr.: 52 Wir arbeiten mit den Pflegestellen "Kinderhilfsstelle" und "Jugendhilfsstelle" zusammen, haben keine Bereitschaftspflegestellen. Kinder bis ca. 3 Jahre werden in bewährte Pflegefamilien vermittelt. Stadt Leer Nr.: 53 * Clearing * Hilfeplanung mit leiblichen Eltern * Notaufnahme 17 Definition Bereitschaftspflege KJA Oldenburg Nr.: 54 * Bereitschaft und Verpflichtung zur sofortigen Aufnahme Minderjähriger, jederzeit. * Vertragliche Bindung, Bereitschaftsgeld, erhöhtes Pflegegeld. * Nur kurzfristiger Aufenthalt der Minderjährigen. KJA Osnabrück Nr.: 55 1. Eine Form der Kriseninterventionshilfe für 0 bis 6 jährige 2. Perspektivklärung während der Unterbringung 3. Zeitl. Befristete Unterbringung möglichst < 6 Monate Vechta Nr.: 56 * Inobhutnahme / Clearing. * Kleinere bzw. jüngere Kinder bis 10 Jahre. * Tag- und Nachtbereitschaft. * Kurzfristige Dauer. * Feste Verträge. Wesermarsch Nr.: 57 * akute Krisensituation * ungeklärte Perspektive * häufiger im Vorfeld einer sich anschließenden HzE Wittmund Nr.: 58 * Kurzfristige Unterbringung zu jeder Tages- und Nachtzeit. * Unterbringung zur Klärung der Situation des Kindes/der Geschwister. * Bezahlung nach Bereitschaftspflegesätzen. KJA Cuxhaven Nr.: 59 * Akute Krisensituation in Herkunftsfamilie (plötzlicher Beginn). * Perspektivenklärung / Hilfeplanung. * Erhöhte Fachlichkeit + Fähigkeiten der Aufnahmeeltern. Stadt Lüneburg Nr.: 60 entfällt. Stadt Hannover * Inobhutnahme - Krisensituation. * Unklare Perspektive. * Verweildauer max. 6 Monate. 18 Nr.: 63 1.2 Frage: Zuständigkeitswechsel nach § 86 Abs. 6 KJHG (SGB VIII) Bitte skizzieren Sie kurz (Stichworte), ob und ggf. welche Probleme/Vorteile Sie durch den Zuständigkeitswechsel („Abgaben“ und „Übernahmen“) sehen: 19 Probleme Zuständigkeitswechsel Stadt Braunschweig Nr.: 1 Neuorientierung der PE auf die spezifischen Gegebenheiten/Bedingungen des jetzt zuständigen JA, Serviceangebote/Beihilfen können unterschiedlich sein, Intensität der Begleitung von PE unterschiedlich, Übernahme gegebener Strukturen kann wechselseitig problematisch sein. Vorteil: Sichtwechsel Stadt Wolfsburg Nr.: 3 Vorteile: Ein Fall weniger! Nachteile: Abbruch der Beziehungsarbeit. Der § 86.6 ist insgesamt eine unglückliche Regelung, vor allem für große Städte, die Kinder in die anliegenden Landkreise vermitteln müssen. KJA Göttingen Nr.: 5 Verstärkte Pflegestellenunterbringungen aus Stadtbereich in den ländlichen Raum. Inanspruchnahme des eigenen PKD durch untergebrachte Kinder bereits vor Zuständigkeitswechsel. Stadt Göttingen Nr.: 6 Vorteil - bei räumlicher großer Distanz. Nachteile - weiterer Beziehungsabbruch - fehlende Motivation und Beziehung des neuen PKD. Goslar Nr.: 7 * sehr hohe Zahl von Zuweisungen bes. in die Harzregion * von uns abgelehnte Pflegeeltern kommen über andere Jugendämter zurück. * Ansprüche, einstellen aufeinander schwierig Helmstedt Nr.: 8 Problem: Sachbearbeiterwechsel; ggf. andere finanzielle Modalitäten für die Pflegeeltern; höhere Personalkosten. Vorteil: Gleichbehandlung von Pflegeeltern im Zuständigkeitsbereich. KJA Northeim Nr.: 9 Vorteile: ortsnahe Betreuung, Überblick über Infrastruktur. Nachteile: vermehrte Unterbringung ohne vorherige Information des örtlichen JA; vermehrte Fallbelastung des örtlichen JA; häufige Nichtanerkennung notwendiger Leistung durch das erstattende JA. Stadt Einbeck Nr.: 10 Vorteile: ortsnahe Betreuung, besserer Überblick über Infrastruktur. Nachteile: Unterbringung ohne Absprache und Information durch andere JÄ, höhere Fallbelastung bei gleichem Zuschnitt des Personals im PKD, oft werden notwendige Leistungen für das Pflegekind nicht durch das erstattende JA anerkannt. Osterode Nr.: 11 * Größere Entfernungen der beteiligten Jugendämter. * Unkenntnis über Unterbringungen im eigenen Zuständigkeitsbereich durch fremde Jugendämter, erhebliche Nachteile der Pflegefamilien. * Vermehrte Zuständigkeitsstreitigkeiten/Kostenerstattung. Peine Nr.: 12 Gefahr des häufigen Zuständigkeitswechsels in den ersten zwei Jahren; Landkreise mit gutem Bewerberpotential werden stark belastet (Personal/Personalkosten) 20 Probleme Zuständigkeitswechsel Wolfenbüttel Nr.: 13 Probleme bei der Übernahme: 1. Teilweise unzureichende Infos durch abgebendes Jugendamt. 2. Pflegeeltern und Pflegekinder müssen sich an neue Jugendamtsmitarbeiter gewöhnen. Neuer Beziehungsaufbau notwendig. 3. Unterschiedliche Pflegekinderrichtlinien und unterschiedliche Pflegegeldhöhe schaffen teilweise Irritationen. Vorteile bei Übernahme: 1. Langfristige Perspektive meist schon gesichert. 2. Beziehung zwischen Pflegekind und Pflegeeltern schon gefestigter. 3. Rahmenbedingungen für das Pflegeverhältnis schon geschaffen. Probleme bei Abgaben 1. Pflegeeltern und Pflegekinder empfinden den Wechsel als belastend. 2. Kooperation mit abgebenden Jugendämtern im Einzelfall völlig misslungen (z.B. 'selbst installiertes' Pflegeverhältnis schafft Tatsachen, die zu unterschiedlichen Positionen der einzelnen Jugendämter führen). 4. Vorteile der Abgabe: Grundsatz: Gesetzliche Grundlage schafft Schutz für Jugendämter, die über viele belegungsfähige Pflegefamilien verfügen Diepholz Nr.: 14 * Wechsel der Betreuungs- Beratungspersonen erschwert Vertrauensbildung, Vorgeschichte-Herkunftsfamilie weitgehend unbekannt, Integrationsphase wird nicht miterlebt, Arbeitsbelastung über unkalkulierbare Fallzahlen wächst. * Betreuung vor Ort, Kenntnis der lokalen Ressourcen Hameln-Pyrmont Nr.: 15 Bei Übernahmen Probleme in Kontakterhaltung bzw. Aufbau zu Herkunftsfamilien. * wenig Infos zur Anamnese, lebt Familie und Pflegefamilie * kein Einfluss auf Auswahl und Qualität der Pflegefamilie (bisher nur 1 Abgabe im Zuständigkeitszeitraum - seit September 2000 - erfolgt) Stadt Burgdorf Nr.: 17 Nachteile: oft nur 1 Übergabegespräch, durch teilweise Akteneinsicht nicht alles bekannt, schon durchlaufende Hilfeformen schwer nachvollziehbar, Vertauensbasis zu Klienten muss aufgebaut werden. Vorteile: Neuer Start, neue Sichtweise, 'abgeben'-können, Orts-Einzugsnähe, Arbeitsentlastung. Stadt Lehrte Nr.: 18 * Fehlende Kontinuität in der Betreuung durch Zuständigkeitswechsel. * Aus hiesiger Sicht machen Betreuungswechsel nur Sinn bei Wegzug der Pflegefamilie über größere Distanz. * Damit die Betreuungskontinuität gewahrt bleiben kann, wird hier oftmals die Betreuung der hier lebenden Pflegefamilien sofort übernommen (Amtshilfe). KJA Hildesheim Nr.: 19 Übernahme: fehlende Beziehung zu Pflegeeltern/-kind muss erst aufgebaut werden, unterschiedliche Sichtweisen bei Einschätzung, unterschiedliche Standards Abgabe: Beziehungsabbruch, unterschiedliche Sichtweise in der Bearbeitung KJA Holzminden Nr.: 21 Probleme für Pflegefamilien durch unterschiedliche Ansätze in der Arbeit mit den Pflegefamilien; langfristige Hilfeplanung wird in Frage gestellt; Neuüberprüfung der Grundlagen für Inpflegegabe führt zu Verunsicherung Nienburg Nr.: 23 Problem: Keine Kontinuität; großes Ungleichgewicht zwischen "Abgaben" und "Übernahmen" / personelle Belastung. Vorteil: ortsnahe Betreuung. KJA Celle Nr.: 25 * Hohes Arbeitsaufkommen (2/3 der Kinder "wechseln zu uns) bei gleichem Personalstand. * Bezugspersonenwechsel für Pflegefamilien und Kinder. * Häufig schlechte Vorbereitung der Übergabe. * Entfernung zur Herkunftsfamilie (Besuchskontakte). Keine Vorteile! 21 Probleme Zuständigkeitswechsel Stadt Celle Nr.: 26 Probleme: Abbruch von (Arbeits-)Beziehungen, von Kontinuität, Entwicklungen bis hin zu Trennungserfahrungen. Vorteil: Neuanfang mit allen Folgen, Chancen. KJA Cuxhaven Nr.: 27 Durch räumliche Entfernungen nicht so ausführliche Abgaben/Übernahmen. Vertrauensvolle Kontakte werden Harburg Nr.: 28 * Unterschiedliche Standards bei der Vermittlung und Auswahl der Pflegeeltern. * Fehlendes Vertrauensverhältnis zwischen Jugendamt und PE. * Der dauerhafte Verbleib des Kindes wurde vor der Abgabe nicht ausreichend mit den leiblichen Eltern thematisiert. * Fehlende Einbindung der leiblichen Eltern in die Hilfeplanung, unklare Besuchsregelungen. Lüchow-Dannenberg Nr.: 29 Unverhältnismäßig hoher Arbeitsaufwand, "Hängenbleiben" auf Kosten. Zuständigkeitsstreitereien, keine Erstattung der Personalkosten. KJA Lüneburg Nr.: 30 Vorteile: ortsnahe Betreuung, vergleichbare Qualität der Beratung aller Pflegefamilien. Nachteile: Das übernehmende Jugendamt bleibt auf den Personalkosten sitzen. Das abgebende Jugendamt verliert den direkten Bezug zum Hilfefall. KJA Osterholz Nr.: 31 * ortsnahe Betreuung und Beratung. * Problem: Kontinuität der pädagogischen Betreuung durchbrochen. Viele Unklarheiten bezüglich der Übergabemodalitäten zwischen Jugendämtern. Bei Übernahmen oft Problem zu später Beteiligung. Wünschenswert wäre, Informationen bereits bei Unterbringung und nicht erst bei Übergabe. Problematik Land-Stadt-Gefälle, Abgabe steht nicht im Verhältnis zur Übernahme. Rotenburg Wümme Nr.: 32 +) Wohnortnahe Betreuung. -) Unzureichende Betreuung durch entsendendes JA; kein Einfluss auf die Inpflegegabe; Probleme bei Übergabe und Zuständigkeitswechsel; Problem der kontinuierlichen Betreuung (z.B. fehlende Infos). Soltau-Fallingbostel Nr.: 33 Nachteile: Während der ersten 2 Jahre häufige Betreuungswechsel für Kinder und Pflegeeltern. Informationsverlust durch häufige Wechsel - Unsicherheit für die Betroffenen. Unvorhersehbare Arbeitsbelastung (inkl. Personal- und Sachkosten) Vorteile: Nach Ablauf von zwei Jahren und geklärter Perspektive definitive Kontinuität in der Betreuung der Pflegekinder und Pflegeeltern. KJA Stade Nr.: 34 * Keine Vorteile. * Erhebliche Nachteile bei Klärung der Zuständigkeit. Stadt Stade Nr.: 36 * Kontinuität der Betreuung nicht gegeben. * Kinder werden vergessen, da sie einem nicht so nahe sind, als wenn sie selbst begleitet werden. * Eltern wohnen weiterhin am Abgabeort und es entstehen lange Wege für Konferenzen etc. Uelzen Nr.: 37 Bei Umzug der Eltern: fehlende rechtliche Verbindlichkeit bei vertraglich eingerichteten Erziehungsstellen. Die Arbeit mit der Herkunftsfamilie gestaltet sich schwierig. Übernahme von Verantwortung für Pflegestellen, die vom örtlichen JA für nicht geeignet erhalten wurden. 22 Probleme Zuständigkeitswechsel Verden Nr.: 38 * Doppelbelastung durch verschiedene Jugendämter. * Zusätzliche Arbeitsbelastung bei der Übernahme. * Bruch der Beziehungsarbeit mit Pflegefamilie und Kindern. * Manchmal mangelnde Kooperation der verschiedenen Jugendämter. Delmenhorst Nr.: 39 * Stadt/Land-Gefälle: starke Belastung der LK. * Übernahmen: oft nur unzureichende Informationen. * Probleme, Anschluss ans Familiensystem zu finden. * Möglichkeit der 'Abgabe' schafft keinen Anreiz für ortsnahe Vermittlungen. Stadt Emden Nr.: 40 Hier ist die grundlegende Meinung gegeben, dass Kinder regional nah untergebracht werden sollen und das zuständige und unterbringende JA in jeder Weise zuständig bleibt. Stadt Oldenburg Nr.: 41 Negativ: Betreuungswechsel, hoher Verwaltungsaufwand durch Abgabeprozess. Positiv: Entlastung für Großstädte, Hilfsangebote vor Ort besser regelbar. Stadt Osnabrück Nr.: 42 Problem: keine Kontinuität. Vorteil: * erhebliche Zeitersparnis * flexibles Handeln durch das Jugendamt 'vor Ort'. Stadt Wilhelmshaven Nr.: 43 Probleme: Unterschiedliche Richtlinien der Jugendämter führen zu Konflikten und Problemen, besonders krass im sonderpädagogischen Bereich. Durch Zuständigkeitswechsel werden Vertrauensverhältnisse zwischen Sozialpädagogen, Pflegeeltern und Pflegekindern zerstört. Vorteile: Jugendämter vor Ort können besser und schneller handeln als z.B. Jugendämter, die 300km entfernt liegen. Ammerland Nr.: 44 Probleme: Durch Zuständigkeitswechsel hoher Aufwand, die Pflegeeltern sind irritiert, Kontakt zu leiblichen Eltern ist reduziert. Vorteile: Pflegeeltern haben dann einen Ansprechpartner (ist bei häufigen Umzügen der leiblichen Eltern wichtig). Durch örtliche Nähe besserer Kontakt zum Pflegekinderdienst. KJA Aurich Nr.: 45 Vorteil: ortsnahe Betreuung des Pflegeverhältnisses. Nachteil: Keine Ansprechpartner bzgl. Herkunftseltern beim abgebenden Jugendamt; viele Fallübernahmen in Gebietskörperschaften. KJA Emsland Nr.: 47 Probleme: Um unterschiedliche Handhabung im Bereich der Betreuung und Hilfeplanung bzw. Fortführung. Mangelnder Informationsaustausch vor der Übergabe. Stadt Lingen Nr.: 48 * Arbeitsüberlastung durch Übernahme. * Kontinuität in der Betreuung der Pflegefamilie erleidet oft einen Bruch durch Betreuerwechsel (bez. Arbeit). Friesland Nr.: 49 * Verschiedene Maßstäbe der JÄ bei Überprüfung der Pflegefamilien. * Qualitätsunterschiede bei Betreuung "eigener", bzw. "fremder" Kinder. 23 Probleme Zuständigkeitswechsel KJA Grafsch. Bentheim Nr.: 50 -) Stadt-LK-Gefälle, unterschiedliche Standards in JÄ, u.U. keine kontinuierliche Betreuung. +) Betreuung am Wohnort des Kindes, Gleichbehandlung von PF in einer Region. Stadt Nordhorn Nr.: 51 Belastung der ländl. PKDs durch die vielen Übernahmen. Kein finanzieller Ausgleich für diese 'Leistung'. Ortsnahe Betreuung der Pflegefamilien durch Übernahme möglich. Durch Übernahme nach § 86,6 könnten leibl. Eltern aus dem Blickwinkel 'verloren' gehen. KJA Leer Nr.: 52 Probleme der Pflegefamilien, Wechsel der Betreuung, des "Beraters" beim JA, Landkreis ist Zuzugsgebiet, viele Wechsel nach § 86, 6 KJHG, kein Einfluss durch hiesiges JA, Arbeitsbelastung durch päd. Übernahme (sehr arbeitsintensiv) und durch Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen (wirtschaftliche Jugendhilfe). Stadt Leer Nr.: 53 Wechsel der Betreuung durch PE, leibliche Eltern und Kind Vorteil: örtliche Nähe für Fortbildungsangebote für PE KJA Oldenburg Nr.: 54 Probleme: Geringere Kenntnis der Lebenssituation, der Herkunftsfamilie des Kindes vor Vermittlung in die Pflegefamilie. Wesentliche gemeinsame Erfahrungen (Vermittlung, erste Jahre) fehlen als Grundlage für die künftige Zusammenarbeit. Vertrauen muss erst wieder geschaffen werden. Pflegefamilien werden nicht von eigenem JA vorbereitet. Vorteile: Keine! KJA Osnabrück Nr.: 55 Unterschiedliche Standards bei der Vermittlung: Unterschiedliche Besuchskontaktregelungen. Mangelnde Kooperation bei der Übergabe Vechta Nr.: 56 Wechsel der betreuende Pflegekinderdienste. Den zuständig werdenden Jugendämtern sind die Probleme der Herkunftsfamilien wenig bekannt. Vorgeschichten der Kinder muss erst erarbeitet werden. Kostenstellen müssen sich um die Heranziehung der Eltern kümmern, die häufig weit außerhalb des eigenen Bereiches leben und sich so entziehen können. Wesermarsch Nr.: 57 * massive Arbeitsbelastung für 'ländliches' Jugendamt * wesentlich weniger Gestaltungsmöglichkeiten als bei 'eigenen' Fällen * fachlich 'zweifelhafte' Placements (häufiger) * 'Pflegeverhältnisse 2.Klasse' KJA Cuxhaven Nr.: 59 Kinder aus großstädtischen Jugendämtern sind sehr arbeitsintensiv; oft ganz neues Erarbeiten von Vorgeschichte (im Prinzip neuer Fall); die unterschiedlichen Standards und Entscheidungsprozesse; Herkunftsfamilie aufgrund von örtlicher Entfernung häufig weniger beteiligt. Stadt Lüneburg Nr.: 60 * Erneute Überprüfung und Bewertung der Hilfe. * Keine Kontinuität in Beratung und Hilfeplanung. * Überhang an Abgaben an den Landkreis. * Unterschiedliche Bewertung der Qualität von Pflegestellen. Stadt Hannover Nr.: 63 * PE, Kind müssen sich an 'neue' Berater gewöhnen; manchmal gehen damit Wechsel von Haltungen/Einschätzungen zu Problemen, zur Perspektive einher. * Unterschiedliche Möglichkeiten der JA an personeller Ausstattung des PKD und der Organisation; dadurch gelegentlich Verschlechterung für Pflegefamilie. 24 1.3 Finanzielle Zuwendungen Frage: Welche finanziellen Zuwendungen (€) erhalten Pflegefamilien monatlich bei Ihnen für ein sechsjähriges Kind? evtl. ankreuzen nach Emp- wenn nicht, monatlifehlungen bitte Betrag cher Undes Deut- eintragen: terhalt für schen Verdas Kind eins Pflegeformen bzw. bitte €-Beträge eintragen monatlicher Erund/oder ziehungs- Tagessatz beitrag und/oder Pauschale „normale“ Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII (Fremdpflegefamilien) „normale“ Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII (Verwandtenpflegestellen) Pflegeformen für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche nach § 33 Satz 2 mit der y Bezeichnung __________________ y Bezeichnung __________________ y Bezeichnung __________________ Kurzzeitpflege (nach § 33 SGB VIII) Kurzzeitpflege auf einer anderen rechtlichen Grundlage Bereitschaftspflege nach § 33 und/oder 42/43 SGB VIII) Anmerkung: Im Fragebogen war diese Frage nicht als offene Frage konzipiert worden. Vielmehr sollten in vorgegebene Kästchen die jeweiligen Summen eingetragen werden (s.o.). Dieses Verfahren setzt ein relativ einheitliches System der Bezahlung voraus, das aber offensichtlich nicht gegeben war. Entsprechend wurden Anmerkungen gesondert als Randbemerkungen abgegeben. Statt einen Betrag einzusetzen, konnte auch angegeben werden, dass sich bei der Bezahlung nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins gerichtet wird. Wurde dieses vermerkt, so sind in der Aufstellung die €-Beträge dafür eingesetzt, wie sie in 2001 Gültigkeit hatten. 25 Finanzielle Zuwendungen Jugendamt: Stadt Braunschweig Nr.: 1 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Anmerkungen sozialpädagog. Pflege Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. bei nicht anerkannter PF doppelter Regelsatz Kurzzeitpflege Bereitschaftspflege Jugendamt: Stadt Wolfsburg Nr.: 57,- 13,- Pauschale ist monatliche Freihaltepauschale und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Anmerkungen und/oder Pauschale Anmerkungen 3 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege 406,- 388,- Sonderpflege 812,- 388,- Entw.beeintr. ohne Bez. 67,47 Kurzzeitpflege Bereitschaftspflege Jugendamt: Gifhorn Nr.: monatlicher Unterhalt "normale" Vollzeitpflege Verwandtenpflege sozialpädagog. Pflege Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege Bereitschaftspflege 26 4 monatlicher Erziehungsbeitrag und/oder Tagessatz Finanzielle Zuwendungen Jugendamt: KJA Göttingen Nr.: 5 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- 406,- 873,- und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Anmerkungen sozialpädagog. Pflege Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. 1200,- Kurzzeitpflege 51,- Bereitschaftspflege Jugendamt: Stadt Göttingen Nr.: 6 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege 406,- 388,- Sonderpflege 406,- 388,- Kurzzeitpflege 406,- 194,- Bereitschaftspflege 406,- 194,- und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Anmerkungen 102,- Pauschale: Zulage und/oder Pauschale Anmerkungen Entw.beeintr. ohne Bez. Jugendamt: Goslar Nr.: 7 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- 406,- 194,- und/oder Tagessatz Kindergeld anteilig sozialpädagog. Pflege Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege Bereitschaftspflege 126,- Berechnung nach Tagen 27 Finanzielle Zuwendungen Jugendamt: Helmstedt Nr.: 8 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- 406,- 194,- und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Anmerkungen sozialpädagog. Pflege Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. 194,- 406,- Bereitschaftspflege Jugendamt: mit päd. Mehrbedarf Tagessatz berechnet auf Grundlage des normalen Pflegegeldsatzes Kurzzeitpflege KJA Northeim 194,- Nr.: Tagessatz berechnet auf Grundlage des normalen Pflegegeldsatzes 9 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- Kurzzeitpflege 406,- 194,- Bereitschaftspflege 406,- 194,- und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Anmerkungen und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Anmerkungen sozialpädagog. Pflege Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Jugendamt: Stadt Einbeck Nr.: 10 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege Bereitschaftspflege 28 Finanzielle Zuwendungen Jugendamt: Osterode Nr.: 11 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Anmerkungen sozialpädagog. Pflege 1858,- Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege 406,- 194,- Bereitschaftspflege 406,- 194,- Jugendamt: Peine Nr.: 45,- Tagessatz: 1.-7.Tag 12 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag und/oder Tagessatz und/oder Pauschale "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege 406,- 388,- Kurzzeitpflege 406,- 194,- plus bis 179,- Bereitschaftspflege 406,- 194,- plus bis 179,- Anmerkungen Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Jugendamt: Wolfenbüttel Nr.: 13 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- 406,- 194,- 406,- 194,- und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Anmerkungen 100,- Pauschale ist sozialpädagog. Pflege Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege kein Kindergeldanspruch gegenüber dem Arbeitsamt, keine Beihilfen Bereitschaftspflege 29 Finanzielle Zuwendungen Jugendamt: Diepholz "normale" Vollzeitpflege Verwandtenpflege sozialpädagog. Pflege Nr.: 14 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag 406,- 194,- 406,- 194,- 379,80 384,- und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Anmerkungen 40,- 102,30 und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Anmerkungen 154,- oder Pauschale 52,bei Stufe I Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege Bereitschaftspflege Jugendamt: Hameln-Pyrmont Nr.: 15 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- sozialpädagog. Pflege Sonderpflege 406,- 388,- Entw.beeintr. ohne Bez. 406,- 194,- Kurzzeitpflege wird zurzeit ausgehandelt Bereitschaftspflege Jugendamt: KJA Hannover Nr.: 16 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- 406,- 291,- 406,- 194,- und/oder Tagessatz sozialpädagog. Pflege Sonderpflege 103,(Festbetrag) Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege Bereitschaftspflege 30 35,32 und/oder Pauschale Anmerkungen Finanzielle Zuwendungen Jugendamt: Stadt Burgdorf Nr.: 17 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag 406,- 194,- "normale" Vollzeitpflege und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Anmerkungen vom Einzelfall abhängig Verwandtenpflege sozialpädagog. Pflege Sonderpflege 406,- 394,- 406,- 194,- Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege Bereitschaftspflege Jugendamt: Stadt Lehrte Nr.: 350,- Pauschale bei Inpflegegabe einmalig und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Anmerkungen und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Anmerkungen 18 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege Bereitschaftspflege Jugendamt: KJA Hildesheim Nr.: 19 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. 105,- Kurzzeitpflege Bereitschaftspflege noch im Aufbau 31 Finanzielle Zuwendungen Jugendamt: Stadt Hildesheim Nr.: 20 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Anmerkungen sozialpädagog. Pflege 102,26 Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege 406,- Bereitschaftspflege Jugendamt: KJA Holzminden "normale" Vollzeitpflege 388,- Nr.: 21 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag 406,- 194,- und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Anmerkungen Verwandtenpflege sozialpädagog. Pflege Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. evtl. Tagessatz oder Pauschale Kurzzeitpflege 406,- Bereitschaftspflege Jugendamt: Stadt Holzminden 194,- Nr.: 22 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege Bereitschaftspflege 32 und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Anmerkungen Finanzielle Zuwendungen Jugendamt: Nienburg Nr.: 23 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- * sozialpädagog. Pflege 406,- 388,- Kurzzeitpflege 406,- 194,- Bereitschaftspflege 406,- 388,- und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Anmerkungen * Großeltern abzüglich Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Jugendamt: KJA Celle Nr.: 25 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege 406,- 388,- und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Anmerkungen Sonderpflege 30,- bis 50,- Pflegenest Kurzzeitpflege 35,- Bezeichnung: Übergangspflege Bereitschaftspflege 50,- Entw.beeintr. ohne Bez. Jugendamt: Stadt Celle Nr.: 26 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Anmerkungen "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- Entw.beeintr. ohne Bez. 406,- 786,68 Pflegenest Kurzzeitpflege 406,- 194,- anteilig für die Tage sozialpädagog. Pflege Sonderpflege Bereitschaftspflege 53,69 anerkannte Inobhutnahmestellen, 30,69 sonstige Inobhutnahmestellen 33 Finanzielle Zuwendungen Jugendamt: KJA Cuxhaven Nr.: 27 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Anmerkungen 794,- monatl. heilpädagogische Pflege (bis 7. Lebensjahr) und/oder Pauschale Anmerkungen und/oder Pauschale Anmerkungen sozialpädagog. Pflege Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege Bereitschaftspflege Jugendamt: Harburg Nr.: 28 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege 406,- 388,- und/oder Tagessatz Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. 25,- Kurzzeitpflege Bereitschaftspflege Jugendamt: Lüchow-Dannenberg Nr.: 29 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag und/oder Tagessatz "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege 406,- 388,- 150,- Pauschale nur bei sozialpädagogischer Pflege mit Zuschlag Entw.beeintr. ohne Bez. 406,- 194,- 100,- bis 150,- Vollzeit mit Zuschlag Kurzzeitpflege 406,- 194,- Sonderpflege Bereitschaftspflege 34 + 1/2 Kindergeld 40,64 Finanzielle Zuwendungen Jugendamt: KJA Lüneburg "normale" Vollzeitpflege Nr.: 30 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag 406,- 194,- und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Anmerkungen doppelter Regelsatz der Sozialhilfe nach BSHG Verwandtenpflege sozialpädagog. Pflege 406,- 388,- Sonderpflege 406,- 194,- Zuschlag zur Rente z.Zt. 64,-€ 1546,96 Entw.beeintr. ohne Bez. 25,- Kurzzeitpflege Bereitschaftspflege Jugendamt: KJA Osterholz Nr.: 44,48 127,82 Pauschale ist monatliche Freihaltepauschale und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Anmerkungen 31 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- Entw.beeintr. ohne Bez. 406,- 388,- Kurzzeitpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege Sonderpflege 26,- Bereitschaftspflege Jugendamt: ohne Bezeichnung Rotenburg Wümme Nr.: 32 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Anmerkungen sozialpädagog. Pflege Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. noch Zahlung durch Krankenkassen Kurzzeitpflege Bereitschaftspflege 42,- 200,- Pauschale ist monatliche Freihaltepauschale 35 Finanzielle Zuwendungen Jugendamt: Soltau-Fallingbostel Nr.: 33 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege 406,- 388,- Sonderpflege 406,- 873,- 406,- 194,- und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Anmerkungen Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege 51,- Bereitschaftspflege Jugendamt: KJA Stade Nr.: Tagessatz für 10 Tage, dann Vergütung wie Vollzeitpflege (406,- / 194,-) 34 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege 406,- 388,- und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Anmerkungen Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege Tagessätze: 1. Tag: 107,-, 2.-7.Tag: 52,-, ab 8. Tag: 37,- Bereitschaftspflege Jugendamt: Stadt Stade Nr.: 36 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege 406,- 388,- 406,- 194,- Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege Bereitschaftspflege 36 und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Anmerkungen Finanzielle Zuwendungen Jugendamt: Uelzen Nr.: 37 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege 465,- 388,- und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Anmerkungen je nach Kind und Vertrag Sonderpflege 1499,- je nach Kind und Vertrag und/oder Pauschale Anmerkungen Entw.beeintr. ohne Bez. 406,- Kurzzeitpflege 194,46,02 Bereitschaftspflege Jugendamt: Verden Nr.: 38 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- Entw.beeintr. ohne Bez. 406,- 388,- Kurzzeitpflege 406,- 194,- und/oder Tagessatz sozialpädagog. Pflege Sonderpflege Bereitschaftspflege Jugendamt: Delmenhorst Nr.: ohne Bezeichnung, Pflegegeldsatz beinhaltet Abstufungen bei "normalen" Pflegefamilien 51/38 113,- Pauschale gilt für eine Woche Bereitschaft und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Anmerkungen 39 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- 406,- 388,- sozialpädagog. Pflege Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. ohne Bezeichnung Kurzzeitpflege Bereitschaftspflege 37 Finanzielle Zuwendungen Jugendamt: Stadt Emden Nr.: 40 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Anmerkungen und/oder Pauschale Anmerkungen sozialpädagog. Pflege Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege 40,- Bereitschaftspflege Jugendamt: Stadt Oldenburg Nr.: 41 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- und/oder Tagessatz sozialpädagog. Pflege 43,05 Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Kostenträger Krankenkasse Kurzzeitpflege 43,46 Bereitschaftspflege Jugendamt: Stadt Osnabrück Nr.: 42 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege 406,- 582,- 406,- 194,- und/oder Tagessatz Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege Bereitschaftspflege 38 130,- und/oder Pauschale Anmerkungen Finanzielle Zuwendungen Jugendamt: Stadt Wilhelmshaven Nr.: 43 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Anmerkungen sozialpädagog. Pflege 920,- (schwer) 1125,(besonders schwer) Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. 406,- Kurzzeitpflege 194,mit Vertrag 72,täglich, ohne Vertrag 30,68 täglich Bereitschaftspflege Jugendamt: Ammerland Nr.: 44 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Anmerkungen sozialpädagog. Pflege Sonderpflege 42,95 Entw.beeintr. ohne Bez. Kind mit besonderen Bedürfnissen Kurzzeitpflege 406,- 194,- 77,- Bereitschaftspflege 406,- 194,- 77,- Jugendamt: KJA Aurich Nr.: 45 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- 406,- 194,- und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Anmerkungen sozialpädagog. Pflege Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege Bereitschaftspflege 100,- 38,35 Für die ersten Betreuungstage wird ein höherer Tagessatz gezahlt. 39 Finanzielle Zuwendungen Jugendamt: Cloppenburg Nr.: 46 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Anmerkungen und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Anmerkungen und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Anmerkungen sozialpädagog. Pflege Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege Bereitschaftspflege Jugendamt: KJA Emsland Nr.: 47 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege 406,- 388,- Kurzzeitpflege 406,- 194,- Bereitschaftspflege 406,- 388,- Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Jugendamt: Stadt Lingen Nr.: 48 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege 406,- 388,- 406,- 194,- abzüglich 1/2 Kindergeld oder 1/4 Kindergeld abzüglich 1/2 Kindergeld oder 1/4 Kindergeld Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege Bereitschaftspflege 40 51,13 Finanzielle Zuwendungen Jugendamt: Friesland Nr.: 49 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Anmerkungen sozialpädagog. Pflege Pflegegeld + 500,monatlich Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege 50,- Bereitschaftspflege Jugendamt: KJA Grafsch. Bentheim monatlicher Unterhalt Nr.: 50 monatlicher Erziehungsbeitrag und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Anmerkungen "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- und Kindergeld sozialpädagog. Pflege 406,- 394,- und Kindergeld 406,- 194,- ggf. anteilig Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege 105,- Pauschale ist monatliche Freihaltepauschale, Betreuungstag 1 und 2: 50,-, weiterer Tagessatz 40,- und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Anmerkungen 40,- 150,- Pauschale ist monatliche Freihaltepauschale Bereitschaftspflege Jugendamt: Stadt Nordhorn Nr.: 51 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege 406,- 388,- 406,- 194,- Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege Bereitschaftspflege 41 Finanzielle Zuwendungen Jugendamt: KJA Leer Nr.: 52 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege 406,- 194,- und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Anmerkungen und/oder Pauschale Anmerkungen und/oder Pauschale Anmerkungen Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege 26,- Bereitschaftspflege 26,- Jugendamt: Stadt Leer Nr.: 53 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- und/oder Tagessatz sozialpädagog. Pflege Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege 20,45 Bereitschaftspflege 20,45 Jugendamt: KJA Oldenburg Nr.: 54 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- und/oder Tagessatz sozialpädagog. Pflege Sonderpflege 46,83 oder 406,- und 194,und Einzelfallpauschale oder 406,- und 388,- 47,70 bis 58,23 Tagessatz ist altersabhängig Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege Bereitschaftspflege 42 406,- 194,- Finanzielle Zuwendungen Jugendamt: KJA Osnabrück Nr.: 55 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Anmerkungen "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- Entw.beeintr. ohne Bez. 564,- 776,- Kurzzeitpflege 406,- 194,- 125,- Bereitschaftspflege 564,- 485,- 291,- Pauschale ist Freihaltepauschale und/oder Pauschale Anmerkungen sozialpädagog. Pflege Sonderpflege Jugendamt: Vechta Nr.: Profipflege 56 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- 406,- 582,- und/oder Tagessatz sozialpädagog. Pflege Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege Tagessatz 1. bis 4. Tag: 42,-, ab 5. Tag. 27,- Bereitschaftspflege Jugendamt: Wesermarsch Nr.: 57 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- 406,- 388,- Kurzzeitpflege 406,- 194,- Bereitschaftspflege 406,- 388,- und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Anmerkungen 52,- Pauschale ist unabhängig von der Belegung pro bereitgestelltem Platz sozialpädagog. Pflege Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. 43 Finanzielle Zuwendungen Jugendamt: Wittmund Nr.: 58 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- 406,- 388,- 406,- 194,- und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Anmerkungen sozialpädagog. Pflege Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege Tag 1 und 2: 52,-, ab 3. Tag: 39,- Bereitschaftspflege Jugendamt: KJA Cuxhaven Nr.: 59 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege 406,- 194,- 406,- 194,- und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Anmerkungen 50,- bis 100,- erhöhter Erziehungsbedarf Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege Pflegesatz der sozialpädagogischen Pflege dient zur Berechung des Tagessatzes Bereitschaftspflege Jugendamt: Stadt Lüneburg Nr.: 60 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag 406,- 194,- sozialpädagog. Pflege 406,- 388,- Sonderpflege 406,- 1140,- 406,- 388,- "normale" Vollzeitpflege und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Verwandtenpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege Bereitschaftspflege 44 153,39 Anmerkungen Finanzielle Zuwendungen Jugendamt: Stadt Hannover Nr.: 63 monatlicher Unterhalt monatlicher Erziehungsbeitrag "normale" Vollzeitpflege 406,- 194,- Verwandtenpflege 406,- 194,- 406,- 388,- 406,- 194,- 1200,- 592,52 und/oder Tagessatz und/oder Pauschale Anmerkungen sozialpädagog. Pflege Sonderpflege Entw.beeintr. ohne Bez. Kurzzeitpflege Bereitschaftspflege 45 1.4 Frage: 46 Etat für Werbung Verfügt das Jugendamt über einen Etat für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit zum Pflegekinderwesen? Wenn ja: Wie hoch war (bzw. ist) dieser jeweils in den Jahren 2000, 2001 und 2002 und wofür wurde er verausgabt? Etat wurde verausgabt für... Stadt Braunschweig Nr.: Etat 2000 (DM): 10000 Etat 2001 (DM): 9600 1 Etat 2002 (€): 5000 Vorbereitungsseminare, Fortbildungsangebote für PE, Zeitungsanzeigen, Pflegeelternzeitung, Pflegekinderfest, Werbematerialien, Werbestände (evtl. Gebühren), Test für psych. Dienst etc. Stadt Wolfsburg Etat 2000 (DM): 13000 Etat 2001 (DM): 13000 Nr.: 3 Nr.: 4 Etat 2002 (€): 6500 Öffentlichkeitsarbeit und Werbung Gifhorn Etat 2000 (DM): Etat 2001 (DM): Etat 2002 (€): Auf Antrag werden Gelder gewährt! 1x im Jahr gibt es eine Aktion für die PF! Zum Beispiel: Wochenende im Harz, bunter Nachmittag. Stadt Göttingen Nr.: Etat 2000 (DM): 10000 Etat 2001 (DM): 10000 6 Etat 2002 (€): 4500 * Veranstaltungen für Pflegefamilien. * Werbeaktionen. * Pflegeelterngruppen. * Fortbildungsveranstaltungen für Pflegefamilien. Goslar Nr.: Etat 2000 (DM): 10000 Etat 2001 (DM): 10000 7 Etat 2002 (€): 5000 Fortbildungsveranstaltungen, Werbungskosten, Ehrung der Pflegeeltern (1x pro Jahr) Helmstedt Nr.: 8 Etat 2000 (DM): Etat 2001 (DM): Etat 2002 (€): Etat inklusive Weiterbildung für die Pflegeeltern bzw. Bewerber. Pflegefamilienfeste; Leihbücherei für Pflegeeltern; Finanzierung von Fortbildungsseminaren für Pflegeeltern. KJA Northeim Nr.: Etat 2000 (DM): 5400 Etat 2001 (DM): 6000 9 Etat 2002 (€): 3000 Pflegekinderfest, Zuschuss für Fortbildungsmaßnahmen von Pflegeeltern. Wolfenbüttel Nr.: 13 Etat 2000 (DM): Etat 2001 (DM): Etat 2002 (€): Nein, aber: Werbung und Öffentlichkeitsarbeit wird aus dem Vollzeitpflegeetat finanziert, Höhe richtet sich nach Bedarf. 47 Etat wurde verausgabt für... Hameln-Pyrmont Nr.: 15 Etat 2000 (DM): Etat 2001 (DM): 10000 Etat 2002 (€): 6500 * Fortbildungsveranstaltungen Pflegeeltern * Bewerberseminare inkl. Referentenkosten und Unterkunft * Wochenendseminar * Einzelmaßnahmen für Pflegeeltern KJA Hannover Nr.: 16 Etat 2000 (DM): 6300 Etat 2001 (DM): 6300 Etat 2002 (€): 3100 Sommerfest, Flyer, Fachliteratur, Veranstaltungen Stadt Burgdorf Nr.: 17 Etat 2000 (DM): 1000 Etat 2001 (DM): 1000 Etat 2002 (€): 500 Durchführung von Pflegeseminaren - Referentenhonorar bei Wochenendseminaren werden die Bewerber zum Essen eingeladen, Flyer Stadt Lehrte Nr.: 18 Etat 2000 (DM): 1000 Etat 2001 (DM): 1000 Etat 2002 (€): 500 Infoabend, Vorbereitungsseminar, Wochenendseminare/Pflegemüttergruppe KJA Hildesheim Nr.: 19 Etat 2000 (DM): 10000 Etat 2001 (DM): 10000 Etat 2002 (€): 5112,92 Veranstaltungen (Fortbildungen, Freizeittreffen für Pflegeeltern, Referentenkosten, Vorbereitungsseminare für Pflegebewerber, Geburtstags- und Weihnachtsgrüße, Info-Materialien, Fachliteratur, Spielmaterial Stadt Celle Nr.: 26 Etat 2000 (DM): 10000 Etat 2001 (DM): 10000 Etat 2002 (€): 5000 * Material für Öffentlichkeitsarbeit (Plakate, Faltblätter). * Fortbildungsprogramme Der Begriff 'Etat' ist hier nicht präzise. Die o.a. Beträge wurden tatsächlich aufgewendet. In den Jahren 1999, 2000, 2001 und 2002 betrug der Etat jeweils 10.000DM für Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und(!) Fortbildung (einschl. Kinderbetreuung, Raummiete, Service). KJA Cuxhaven Nr.: 27 Etat 2000 (DM): 1000 Etat 2001 (DM): 1000 Etat 2002 (€): Pflegeelternbroschüre 48 500 Etat wurde verausgabt für... KJA Lüneburg Nr.: 30 Etat 2000 (DM): 3000 Etat 2001 (DM): 3000 Etat 2002 (€): 4500 * Schalten von Anzeigen, Annoncen in überregionalen Zeitungen. * Förderung der Öffentlichkeitsarbeit des Pflegeelternvereins. Soltau-Fallingbostel Nr.: 33 Etat 2000 (DM): 2000 Etat 2001 (DM): 1200 Etat 2002 (€): 600 Öffentlichkeitsarbeit und Werbung sowie Fortbildung von Pflegeeltern und Erziehungsbeiständen und Pflegeelterngruppenarbeit. KJA Stade Nr.: 34 Etat 2000 (DM): 8000 Etat 2001 (DM): 11000 Etat 2002 (€): 6000 * Werbung, Öffentlichkeitsarbeit. * Qualifizierung/Fortbildung. Delmenhorst Nr.: 39 Etat 2000 (DM): Etat 2001 (DM): Etat 2002 (€): Nein, aber aus Gesamtetat: Werbung (Faltblätter), Fortbildungsseminare, Vorbereitungsseminare für PE, Literatur, PE-Gruppentreffen, Feste. Stadt Oldenburg Nr.: 41 Etat 2000 (DM): 4500 Etat 2001 (DM): 4500 Etat 2002 (€): 4400 Pflegeelternbewerberarbeit, Fortbildung, Literatur Stadt Osnabrück Nr.: 42 Etat 2000 (DM): Etat 2001 (DM): Etat 2002 (€): Infomaterial, Poster, Flyer, Kugelschreiber, Luftballons, Sommerfest. Stadt Wilhelmshaven Nr.: 43 Etat 2000 (DM): 3000 Etat 2001 (DM): 3000 Etat 2002 (€): 1500 Der Etat wurde nicht in Anspruch genommen. KJA Emsland Nr.: 47 Etat 2000 (DM): 16000 Etat 2001 (DM): 16000 Etat 2002 (€): 15000 Pflegeelternseminar, Fortbildungen, Literatur, Pflegeelternkreise, Pflegeelternbrief (2 x jährlich). 49 Etat wurde verausgabt für... Friesland Nr.: 49 Etat 2000 (DM): Etat 2001 (DM): Etat 2002 (€): Flyer (Etat im Gesamtbudget, kann nicht weiter aufgeschlüsselt werden) KJA Grafsch. Bentheim Nr.: 50 Etat 2000 (DM): 2500 Etat 2001 (DM): 2500 Etat 2002 (€): 1250 Pflegeelternfortbildung, Fachliteratur, Öffentlichkeitsarbeit, Werbung, Flyer, Weihnachtsgeschenke für Pflegefamilien. Stadt Nordhorn Nr.: 51 Etat 2000 (DM): 5000 Etat 2001 (DM): 5000 Etat 2002 (€): 2500 Broschüren, Vorbereitungsseminare für Adoptiv- und Pflegefamilien, Fortbildungen f. Adoptiv- und Pflegefamilien, Sommerfest/Fahrt mit Pflegeeltern, Literatur, Weihnachtsgutscheine für Pflegeeltern. KJA Leer Nr.: 52 Etat 2000 (DM): 5000 Etat 2001 (DM): 5000 Etat 2002 (€): 3000 Fortbildung für Pflegeeltern, Pflegeelternschulung, Unterstützung des ortsansässigen Pflegeelternvereins, Anschaffung von Materialien (Bücher, Broschüren), Bezuschussung von Adoptivelternseminaren. Stadt Leer Nr.: 53 Etat 2000 (DM): Etat 2001 (DM): Etat 2002 (€): Haben kein Etat, aber: Bildungsurlaub mit PE (2500€), Zuschüsse für freie Träger (920€), Fortbildungen für PE-Bewerber (100€), Fortbildungen für PE (500€). KJA Oldenburg Nr.: 54 Etat 2000 (DM): 9900 Etat 2001 (DM): 9900 Etat 2002 (€): 5061,99 Gesprächskreis für Pflegeeltern: 4400,-DM (2250,-€) pro Jahr. Pflegefamilienfest, Broschüren, Werbematerial (Taschen, Kugelschreiber, Flyer), Fortbildungsveranstaltungen für Pflegeeltern. Wittmund Nr.: 58 Etat 2000 (DM): 5300 Etat 2001 (DM): 4300 Etat 2002 (€): 2709,85 Pflegekindbroschüren, Vorbereitungskurse, Sommerfest KJA Cuxhaven Nr.: 59 Etat 2000 (DM): Etat 2001 (DM): Etat 2002 (€): 2000 Osterfeuer, Sommerfest, Weihnachtsfeier, Infoveranstaltungen für Tagesmütter 1 x im Monat, Pflegeelterntreffen 1 x im Monat, seit 2001 Pflegefamilienwochenende 1 x im Jahr und Pflegefamiliennachmittag 1 x im Jahr. 50 Etat wurde verausgabt für... Stadt Hannover Nr.: 63 Etat 2000 (DM): 40000 Etat 2001 (DM): 40000 Etat 2002 (€): 17300 Straßenbahnwerbung, Stand auf der Infa, Faltblätter und Werbematerial, große Werbekampagne mit self-mailer, Sommerfeste für Pflegefamilien, Supervision für Bereitschaftspflegefamilien etc. 51 1.5 Frage: 52 Verhältnis zu einer unabhängigen Pflegeelternvereinigung In welchem Verhältnis stehen Jugendamt und Vereinigung zueinander (z.B. in wechselseitigem Respekt, kritischer Distanz, konflikthaftem Verhältnis)? Verhältnis zur Pflegeelternvereinigung Gifhorn Nr.: 4 Nr.: 5 Nr.: 6 Annähernd distanziert. KJA Göttingen * Kritische Distanz. * In wechselseitigem Respekt. Stadt Göttingen Jugendamt begrüßt diese Vereinigung, Verhältnis ist geprägt durch kritische Distanz. Goslar Nr.: 7 kritische Distanz bis wechselseitigen Respekt KJA Northeim Nr.: 9 Wechselseitiger Respekt, kritische Distanz, konflikthaftes Verhältnis. Stadt Einbeck Nr.: 10 Wechselseitiger Respekt, kritische Distanz, konflikthaftes Verhältnis: Alle drei Beispiele treffen zeitweilig in unterschiedlichem Maße zu. Osterode Nr.: 11 Kritische Distanz, gegenseitiger Respekt. Bereitschaft zur Zusammenarbeit gegeben. Diepholz Nr.: 14 Keine Kooperation Hameln-Pyrmont Nr.: 15 Zu Beginn (Sept. 2000) war es ein konflikthaftes Verhältnis zum Pflegeelternverein 'Kind im Karton', entwickelt sich jetzt. in kritische Distanz KJA Holzminden Nr.: 21 Angegeben: nein - Aber: Wäre wünschenswert, wird aber von den Pflegeeltern aber leider auf Grund der regelmäßigen Gruppentreffen nicht als notwendig erachtet. Nienburg Nr.: 23 Wechselseitiger Respekt. KJA Celle Nr.: 25 Pflegeelternverein besteht zwar noch, ist aber mangels aktiver Mitarbeit von Pflegeeltern 'eingeschlafen'. Stadt Celle Nr.: 26 Pflegeeltern-Verein (derzeit inaktiv); vorher: gegenseitige Akzeptanz, Respekt, gute Kooperation durch regelm. Treffen. KJA Cuxhaven Nr.: 27 Verhältnis ist in Ordnung. Lüchow-Dannenberg Nr.: 29 Konflikthaftes Verhältnis, Zusammenschluss von "zugereisten" Pflegeeltern, die häufig hohe Erwartungen an die hiesige Betreuung haben, die hier im ASD mitgeleistet werden muss! 53 Verhältnis zur Pflegeelternvereinigung KJA Lüneburg Nr.: 30 In vertrauensvoller Kooperation, da die Mitarbeiter im PKD Gründungsmitglieder des Vereins sind. Verein besteht seit 1984. Rotenburg Wümme Nr.: 32 Gruppe A: gutes Verhältnis, konstruktiv - kritisch. Gruppe B: konflikthaftes Verhältnis Verden Nr.: 38 Kooperative Zusammenarbeit. Stadt Oldenburg Nr.: 41 Wechselseitiger Respekt Stadt Osnabrück Nr.: 42 * Sehr gute konstruktive Kooperation. * Gemeinsame Fortbildung. * Regelmäßige Treffen. Stadt Wilhelmshaven Nr.: 43 In wechselseitigem Respekt. KJA Aurich Nr.: 45 Wechselseitigem Respekt; Kooperation. Friesland Nr.: 49 Pflegeelternverein arbeitet völlig selbständig; respektvolles gegenseitiges Verhältnis mit der Möglichkeit zu sachlicher Kommunikation. KJA Leer Nr.: 52 wechselseitiger Respekt Stadt Leer Nr.: 53 Wechselseitigem Respekt, Kooperation, gemeinsame Planung, Begleitung Besuchskontakte. KJA Osnabrück Nr.: 55 Kooperation in Teilbereichen z.B. Planung von Fortbildungsveranstaltungen. Regelmäßige kritische Austauschkontakte. Wesermarsch Nr.: 57 * in wechselseitigem Respekt * intensive Kooperation * gegenseitige Absprache von Angeboten/Veranstaltungen Stadt Lüneburg Nr.: 60 Gemeinsamer Verein für Landkreis und Stadt Lbg. Finanzielle Unterstützung durch die Stadt. Absprache der Themen und gemeinsame Planung. 54 1.6 Frage: Bewertung der Bewerberzahlen Vielfach wird darüber geklagt, dass Bewerberzahlen in den vergangenen Jahren zurückgegangen sind. Wie ist die Situation bei Ihnen? Welche der nachfolgenden Äußerungen trifft am besten Ihre Situation? Wie bewerten Sie diese Entwicklung? 55 Bewertung der Bewerberzahlen Stadt Braunschweig Nr.: 1 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: gleich geblieben Neubewerbungen sind nicht bedarfsdeckend, der PKD ist auf die umliegenden Landkreise angewiesen um 100% an Unterbringung zu erreichen. Stadt Wolfsburg Nr.: 3 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: leicht zurückgegangen Negativ, da der Bedarf an Unterbringung von Kindern in Pflegefamilien gleichbleibend ist. KJA Göttingen Nr.: 5 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: leicht zurückgegangen * Anforderungen an die Pflegestellen haben sich erhöht. * Viele Bewerber erfüllen nicht den erwünschten Standard. Stadt Göttingen Nr.: 6 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: gleich geblieben Es bedarf großer Anstrengungen/Werbeaktionen Goslar Nr.: 7 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: stark zurückgegangen * gesellschaftliche Erfordernisse werden schwieriger * Kinder kommen aus Multi-Problem-Familien - Auffälligkeiten häufen sich, sind teils gesellschaftlich anerkannt und unübersichtlicher Helmstedt Nr.: 8 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: Ist in Ordnung. KJA Northeim Nr.: 9 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: Ausreichend für hiesigen Bereich. Stadt Einbeck gleich geblieben Nr.: 10 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: z.Zt. ausreichend. Osterode gleich geblieben gleich geblieben Nr.: 11 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: stark zurückgegangen Negativ, da derzeit aufgrund der personellen Situation geeignete Werbemaßnahmen kaum möglich sind. Peine Nr.: 12 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: gleich geblieben Wünschenswert wären mehr Bewerber und qualifizierte Bewerber. 56 Bewertung der Bewerberzahlen Wolfenbüttel Nr.: 13 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: gleich geblieben 1. Die 'klassische Pflegefamilie' (Ehepaar mit leibl. Kindern, Ehemann berufstätig, Ehefrau für die Versorgung der Kinder zuständig und bereit und in der Lage, darüber hinaus Pflegekinder zu betreuen) ist rückläufig. 2 Die Ansprüche und Vorstellungen der Neubewerber sind konkreter geworden. Die Pflegefamilien prüfen genauer, für welches Kind sie Vollzeitpflege leisten können. 3. Erziehungsarbeit wird von Bewerbern/Pflegeeltern als eine von mehreren Lebensphasen angesehen. Daher wird die Vermittlung auffälliger Kinder schwieriger, die eine Berufstätigkeit der Pflegemutter erschweren. 4. Unter den Neubewerbern sind zunehmend ungewollt kinderlose Paare, die ihre Vermittlungschance auf eine Adoption ungünstig beurteilen Diepholz Nr.: 14 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: stark zurückgegangen Wachsende Anforderungen an Pflegefamilien bezüglich Vorbelastung der Kinder und Zusammenarbeit mit Herkunftsfamilien. Veränderte Lebensbedingungen, steigende Belastung der Lebenssituation, Rahmenbedingungen für qualifizierte Bewerber nicht attraktiv. Hameln-Pyrmont Nr.: 15 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: leicht zurückgegangen Seit unserer Übernahme des Bereichs bewerten wir die Situation noch nicht kritisch, kämen aber zu Engpässen, wenn sich die Anzahl weiter verringern würde. KJA Hannover Nr.: 16 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: eher erhöht Im Bereich "normale" Vollzeitpflege ist die Entwicklung für Kinder bis 4-6Jahre positiv, im Bereich Sonderpflege ist es sehr schwierig, Pflegeeltern zu finden. Stadt Burgdorf Nr.: 17 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: eher erhöht Seit 3 1/2 Jahren bekleide ich diese Pflegekinderdienstarbeit, vorher wurde keine Werbung und keine Seminare durchgeführt. Bewerbungen für Bereitschaftspflege sinken, da bei uns schlecht bezahlt, ab Sommer 2002 Beginn von Standardentwicklung, dann hoffentlich Änderung. Bezahlung insgesamt müsste auf Dauer attraktiver gestaltet werden. Stadt Lehrte Nr.: 18 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: gleich geblieben Nicht das Angebot an Bewerbern hat sich verändert, sondern die Nachfrage aus dem allgemeinen Sozialdienst. Vermittlungsanfragen kommen gehäuft erst nach Ausschöpfen ambulanter Hilfen, so dass Angebot und Nachfrage kollidieren. Diese Kinder sind oftmals nicht mehr zur Vermittlung in Pflegestellen geeignet. KJA Hildesheim Nr.: 19 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: gleich geblieben ... dass unsere Arbeit (Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, Umgang mit den Betroffenen) auf dem richtigen Weg ist (viel Mund-zu- Mund Propaganda) KJA Holzminden Nr.: 21 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: leicht zurückgegangen Die Bewerber werden intensiv über die Bedürfnisse der zu vermittelnden Kinder informiert (schriftlich und. mündlich), dadurch bleiben zur Vermittlung nur noch Familien übrig, die sich der Aufgabe auch gewachsen fühlen und/oder ungeeigneten Personen muss deutlicht abgeraten (nicht vermittelt) werden. Diese Entwicklung finde ich in Ordnung. 57 Bewertung der Bewerberzahlen Stadt Holzminden Nr.: 22 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: gleich geblieben Da keine Öffentlichkeitsarbeit erfolgt, ist das Potential an Neubewerbungen zu gering. Allerdings steigt der Bedarf an Pflegestellen. Nienburg Nr.: 23 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: gleich geblieben Bezügl. sozialpäd. Pflegestellen Mangelsituation, ansonsten positive Bewertung. Stadt Celle Nr.: 26 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: leicht zurückgegangen * Zurückgegangenes soziales Engagement. * Ökonom. Gründe; Frauen arbeiten mit. * Familie als tragende Größe schwindet. Fazit: ungünstige Entwicklung für die Pflegekinderarbeit. KJA Cuxhaven Nr.: 27 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: Bewerbersituation ist in Ordnung. Lüchow-Dannenberg gleich geblieben Nr.: 29 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: gleich geblieben Wenig Probleme neue Pflegefamilien zu finden, schwieriger ist es, ausgebildete Eltern zu finden, die finanzielle Ausstattung häufig nicht besser möglich ist. Oft Probleme mit umliegenden JA, die hier "grasen". KJA Lüneburg Nr.: 30 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: gleich geblieben Durch die Sozial- und Siedlungsstruktur eines Flächenkreises ist der Rahmen für die Aufnahme eines Pflegekindes günstig. Die andauernde Öffentlichkeitsarbeit sorgt für eine stetige Angebotslage. Die Akzeptanz des Pflegekinderwesens ist gut. KJA Osterholz Nr.: 31 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: eher erhöht Diese positive Entwicklung ist Ergebnis der qualitativ guten Arbeit des Pflegekinderdienstes und der damit verbundenen Mundpropaganda sowie einer Qualifizierung des Schulungsangebotes für Bewerber. Rotenburg Wümme Nr.: 32 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: gleich geblieben Zu den Vorbereitungskursen gibt es eine hohe Anzahl von Teilnehmern (1/2 jährlich ca. 30-40TN). Nach Kursende bewerben sich viele nicht weiter aufgrund des neuen Informations- und Kenntnisstandes. Soltau-Fallingbostel Nr.: 33 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: eher erhöht Es gibt zwar Bewerber, jedoch fehlen geeignete Pflegestellen zur Vermittlung der zunehmend 'schwierigen' Kinder. Rückläufig ist die Bewerberzahl für qualifizierte Pflegestellen (soz.-päd. Pflegestellen, Sonderpflegestellen). Auch vermehrte Werbung und der Ausbau besonderer Pflegeformen mit besonderen Konditionen (Sonderpflege, Inobhutnahmestellen) führen kaum zum Erfolg. Freie Träger werben solche Familien als Erziehungsstellen gem. § 34 KJHG ab. Es erfolgt auch Werbung und Belegung durch andere Jugendämter. KJA Stade Nr.: 34 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: stark zurückgegangen * Zu hohe Anforderungen für zu wenig Aufwandsentschädigung. * Mangelnde Bereitschaft sich mit der Herkunftsfamilie auseinander zu setzen (Ergänzungsfamilie). * Gesellschaftliche Veränderungen. 58 Bewertung der Bewerberzahlen Stadt Stade Nr.: 36 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: gleich geblieben Wir versuchen die PE gut zu begleiten, so dass es sich positiv herumspricht und es so zu Anfragen kommt. Verden Nr.: 38 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: Gesellschaftliche Veränderungen. Delmenhorst leicht zurückgegangen Nr.: 39 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: stark zurückgegangen * Zunehmende Berufstätigkeit beider Ehepartner. * Finanzielle Anreize fehlen (zum Ausgleich für entgangene Verdienstmöglichkeiten) * Familien scheinen stark gefordert zu sein, scheuen zusätzliche 'Belastung' durch ein PK und die damit verbundenen Pflichten. Stadt Emden Nr.: 40 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: stark zurückgegangen * unattraktives finanzielles Angebot der Jugendhilfe. * mangelnde Bereitschaft, in der Gesellschaft zu helfen. * das Anforderungsprofil der Jugendhilfe ist professioneller geworden (Elternarbeit etc.), daher negative Entwicklung in der Motivation. Stadt Oldenburg Nr.: 41 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: gleich geblieben Auf Grund des Bedarfs wäre eine Erhöhung der Anzahl der Bewerber notwendig. Stadt Osnabrück Nr.: 42 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: eher erhöht * Ergebnis einer sehr aufwendigen Öffentlichkeitsarbeit. * Insgesamt zu wenige Bewerber für Kinder > 3 Jahre und mit besonderem Bedarfen. Stadt Wilhelmshaven Nr.: 43 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: Dramatisch. Ammerland stark zurückgegangen Nr.: 44 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: gleich geblieben Die Zahl der Bewerber für jüngere Kinder ist weiterhin ausreichend (auch ohne gezielte Werbung). KJA Aurich Nr.: 45 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: leicht zurückgegangen 1. Allgemeine gesellschaftliche Entwicklung, die durch eine Verringerung ehrenamtlichen Engagements gekennzeichnet ist. 2. Interessierte sind über die Probleme in Pflegeverhältnissen besser informiert (u.a. durch Info-Arbeit der Jugendämter) und sehen von einer Bewerbung ab. KJA Emsland Nr.: 47 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: eher erhöht Intensive Werbung, personelle Verstärkung: bis 2000 1 Stelle, ab August 2002 4,5 Stellen. 59 Bewertung der Bewerberzahlen Stadt Lingen Nr.: 48 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: leicht zurückgegangen * Es gibt nicht ausreichend geeignete Bewerber. * Die zu vermittelnden Kinder werden zunehmend schwieriger. KJA Grafsch. Bentheim Nr.: 50 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: leicht zurückgegangen * Diese Entwicklung wird sehr bedauert; aufgrund der Komplexität der Problemlagen bei Inpflegegaben wäre die Auswahl geeigneter Pflegeeltern aus großem "Pool" von Bewerbern im Interesse des Kindes wünschenswert. * Parallele zu der "allgemeinen Entwicklung", dass die Bereitschaft für ehrenamtliches Engagement abnimmt?? Stadt Nordhorn Nr.: 51 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: leicht zurückgegangen Es wird immer schwieriger, für 'besondere Kinder' (ältere, entwicklungsbeeinträchtigte, auffällige Kinder) geeignete Familien zu finden. Immer weniger Familien sind bereit, unter den Bedingungen des JA als Pflegefamilie tätig zu sein. KJA Leer Nr.: 52 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: leicht zurückgegangen Probleme mit eigenen Kindern werden massiver, deshalb trauen sich immer weniger Familien ein Pflegekind aufzunehmen. Stadt Leer Nr.: 53 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: leicht zurückgegangen Fam. insges. wird nicht mehr gestützt. Risiko zu groß. System Familie wird gesellschaftlich nicht getragen. Individualisierung von Fam. findet statt. KJA Oldenburg Nr.: 54 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: gleich geblieben Es bewerben sich weniger Familien, die ein älteres Kind aufnehmen können/möchten, daher ist hier die Vermittlungssituation problematisch. KJA Osnabrück Nr.: 55 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: gleich geblieben Aufgrund fehlender Adoptionsmöglichkeiten entscheiden sich viele klassische Adoptionsbewerber ein Pflegekind aufzunehmen. Vechta Nr.: 56 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: gleich geblieben Die Entwicklung ist stark arbeitsmarktabhängig. Die Problematik der Kindererziehung bei gestörten Kindern schreckt ab. Die unbestimmte Dauer und Angst vor emotionalen Bindungen ist sehr groß. Wesermarsch Nr.: 57 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: leicht zurückgegangen Die Entwicklung der Bewerberzahl kann mittelfristig für die PKDs zu Engpässen führen. Diese Entwicklung erscheint jedoch wg. gestiegener Anforderungen an Pflegefamilien sowie veränderter Lebensbedingungen verständlich. Wittmund Nr.: 58 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: gleich geblieben Aufgrund der ländlichen Struktur gibt es genügend Wohnraum, der überwiegende Teil der Frauen mit Kindern ist nicht bzw. teilzeitberufstätig. 60 Bewertung der Bewerberzahlen KJA Cuxhaven Nr.: 59 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: leicht zurückgegangen Erhöhte Anforderungen an Erziehungsauftrag der PE; Problematiken der Kinder vielschichtiger geworden; Bereitschaft für soziales Engagement ist gesunken; sozialer Status von PE ist wenig anerkannt; Verbindlichkeit von professionellen Hilfen und Sachbearbeiter sinkt; Unübersichtlichkeit der Hilfen und Angebote. Stadt Lüneburg Nr.: 60 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: stark zurückgegangen Bei den Multiproblemlagen von Kindern und ihren Familien und mangelnder rechtlicher Sicherheit besteht Bedarf an professionellen Erziehungssituationen insofern positive Bewertung. Stadt Hannover Nr.: 63 Angabe der Bewerberzahlen im Fragebogen: gleich geblieben Trotz der etwa gleichgebliebenen Neubewerbungen nicht genügend PF, da Kinder immer problematischer werden und es viele Entwicklungsrisiken gibt. Zusammenleben als Familie wird ohnehin gesamtgesellschaftlich komplexer und komplizierter; in Großstädten Lebensqualität für Zusammenleben mit Kindern nicht sehr hoch (teuer, Wohnmöglichkeiten etc.). 61 1.7 Frage: 62 Probleme in der Fremd- und Verwandtenpflege Gibt es weitere Probleme, die nach Ihren Erfahrungen entweder in der Fremdpflege oder in der Verwandtenpflege besonders häufig vorkommen? 1.7.1 Weitere Probleme in der Fremdpflege Stadt Braunschweig Nr.: 1 * In Krisensituationen oftmals emotionale Distanz zwischen PK und PE. * Unverständnis über das Agieren von HF. Stadt Wolfsburg Nr.: 3 Kontakte zu den leiblichen Eltern durch den Rückführungsanspruch des KJHG. Stadt Göttingen Nr.: 6 Tendenz eigene familiäre Probleme zu verschweigen / Rückzug von Herkunftseltern bzw. Elternteilen. Problem: das Kind und seine 'Traumatisierung' zu verstehen und mit diesen Besonderheiten zu leben. Goslar Nr.: 7 Fehlendes Verständnis für anhaltende Auffälligkeiten, fehlendes Verständnis für Unzuverlässigkeit der Eltern. Osterode Nr.: 11 Fehlende Reflexions- und Kritikfähigkeit der Pflegeeltern (soziale Verhaltensauffälligkeiten). Auftretende Schwierigkeiten in der Adoleszenzphase führen häufig zu Abbrüchen des Pflegeverhältnisses. Wolfenbüttel Nr.: 13 Konkurrenz zwischen Kindesmutter und Pflegemutter besonders häufig und stark ausgeprägt. Diepholz Nr.: 14 Konflikte im Umfeld Schule-Nachbarschaft, fehlende unterstützende Angebote, Entlastungsmöglichkeiten Hameln-Pyrmont Nr.: 15 * Angst vor Verlust des Kindes durch Rückführung * Konkurrenzempfinden zur leiblichen Familie * Akzeptanz der Biografie der Kinder Stadt Burgdorf Nr.: 17 Mangelnde Beteiligung der Pflegeeltern an Fortbildungsveranstaltungen, insbes. bei Dauerpflege - Pflicht im Pflegevertrag? KJA Hildesheim Nr.: 19 Ablehnung der Herkunftsfamilie ("Wir sind besser") Stadt Hildesheim Nr.: 20 Vergütung für Pflegeeltern, die nach Auszug der Pflegekinder diese in deren eigner Wohnung betreuen. KJA Holzminden Nr.: 21 * ungeklärte Rückkehroptionen * Organisation der Besuchskontakte Stadt Holzminden Nr.: 22 Etwas problematisch gestaltet sich die Betreuung wenn Pflegefamilien zuziehen und vorab in anderer Form betreut worden sind. Nienburg Nr.: 23 Unterschätzung der Auswirkungen früher kindlicher Traumatisierung. 63 Probleme in der Fremdpflege KJA Celle Nr.: 25 * Schläge als Erziehungsverhalten. * Schlechte Ernährung (vitaminarm) * Schlechte materielle Versorgung bzw. Überversorgung Stadt Celle Nr.: 26 * Fremdheit gegenüber der Herkunftsfamilie. * "Zwei Welten" - emotionale Überforderung mit der Folge von Schuldgefühlen und anderen Folgeproblemen mit dem Jugendamt. Harburg Nr.: 28 Nicht be-/verarbeiteter unerfüllter Kinderwunsch der Pflegeeltern. KJA Lüneburg Nr.: 30 * Enttäuschung bei zu hoher Erwartungshaltung. * Erziehungsprobleme durch Verhaltens- und Entwicklungsstörungen. KJA Osterholz Nr.: 31 Wenig Bereitschaft der Pflegefamilie die eigene Familiendynamik kritisch zu betrachten, bei Schwierigkeiten Sündenbockfunktion des Pflegekindes. Rotenburg Wümme Nr.: 32 * Das Einbeziehen der biologischen Eltern. * Pubertät (stärkerer Wunsch nach Auseinandersetzung mit den Wurzeln). Stadt Stade Nr.: 36 Umgang mit Klauen und Lügen, Unehrlichkeit. Uelzen Nr.: 37 Fehlende Übergänge in die Volljährigkeit. Delmenhorst Nr.: 39 Wenig Bereitschaft zur Fortbildung. Stadt Emden Nr.: 40 Oftmals ist eine Überforderung von PE bei Bindungsstörungen der Kinder/Jugendl. gegeben. Stadt Oldenburg Nr.: 41 Umgang mit dem abweichenden Verhalten der Kinder z.B. Ehrlichkeit, Vertrauen, Regeln, Grenzverletzungen usw. Akzeptanz der Pflegestelle durch Herkunftseltern und z.T. umgekehrt. Ammerland Nr.: 44 Soziale Schichtunterschiede zwischen PF und HF. Das Kind soll sich ganz mit der PF identifizieren. KJA Aurich Nr.: 45 Verhaltensauffälligkeiten der Pflegekinder überfordern die Pflegeeltern. Friesland Nr.: 49 Besuchkontakte mit Familienangehörigen. 64 Probleme in der Fremdpflege KJA Leer Nr.: 52 Mangelnde Auseinandersetzung mit der Problematik der Integration eines Pflegekindes (Integrationsmodell) wollen möglichst schnell "normale Familie" sein. Probleme und Auseinandersetzung wird "weggedrückt". KJA Oldenburg Nr.: 54 Zu wenig Auseinandersetzung mit dem Status 'Pflegefamilie/Pflegekind. KJA Osnabrück Nr.: 55 Tendenzen zur Überforderung des Pflegekindes durch Überförderung Wesermarsch Nr.: 57 Die zu vermittelnden Kinder werden kontinuierlich 'schwieriger' (auch in jungen Jahren); Beziehungskompetenz der Kinder wird merkbar geringer. Wittmund Nr.: 58 * Mangelnde Betreuung der leiblichen Eltern. * Mangelnde Zeit für eine intensive Betreuung der Pflegekinder. * Mangelnde gegenseitige Akzeptanz Eltern/Pflegeeltern. KJA Cuxhaven Nr.: 59 Soziale Kontrolle / Unverständnis / Missachtung im Umfeld von Pflegefamilien auch durch Institutionen Kindergarten / Schule (Stigmatisierung). Stadt Lüneburg Nr.: 60 * Kritik von außen (erz. Leistung, "Bezahlung"). * Rollenunsicherheit/ Zusammenarbeit mit Herkunftsfamilie. * Rechtsunsicherheit. * Belastung durch Schwierigkeiten der Kinder. Stadt Hannover Nr.: 63 Überforderung durch unerwartete Dynamik und unvorhersehbare Entwicklungsprobleme des Pflegekindes. 65 1.7.2 Weitere Probleme in der Verwandtenpflege Stadt Braunschweig Nr.: 1 * Fehlende Transparenz über das komplette Familiensystem. * Generationskonflikte, Überforderung von Großeltern mit jugendlichen Enkelkindern. * Bei milieunaher Unterbringung - Gradwanderung zwischen päd. Anforderungen und dem Akzeptieren familialer Gegebenheiten. Stadt Wolfsburg Nr.: 3 Zusätzliche familiäre Animositäten. Stadt Göttingen Nr.: 6 * Starke Konkurrenz zu Herkunftseltern. * Starke Übertragung von unbewältigten Familienkonflikten auf das Kind. * Verschweigen von familiären Konflikten. Goslar Nr.: 7 Fehlendes Verständnis für die Unterschiedlichkeit von Kern- und Pflegefamilie. Osterode Nr.: 11 Bereitschaft zu Kooperation schwach ausgeprägt, Nichtbegreifen als Pflegefamilie. Wolfenbüttel Nr.: 13 Kindesmutter - Pflegemutter Beziehungsproblematik schafft Rivalität. In der Verwandtenpflege wird häufig ein leiblicher Elternteil an den Kontakten zum Kind behindert: Das Kind hat keine Möglichkeit, 'Bild' vom Kindesvater bzw. Kindesmutter zu entwickeln. Diepholz Nr.: 14 * unklare Rollenzuordnung * interne Familienprobleme * Tabus Hameln-Pyrmont Nr.: 15 * systemische Verstrickungen * Generationskonflikte * pädagogische Überforderung Stadt Burgdorf Nr.: 17 Pflegeeltern werden durch ASD-Mitarbeiter betreut, melden sich erst bei extremen Krisen. KJA Hildesheim Nr.: 19 Fehlende Distanz zu leiblichen Eltern. KJA Holzminden Nr.: 21 Bei uns findet keine intensive Betreuung von Verwandtenpflegeverhältnissen statt - dieses ist sicherlich ein Hauptproblem; Verstrickung der Herkunfts- und Verwandtenpflegefamilie Stadt Holzminden Nr.: 22 Etwas problematisch gestaltet sich die Betreuung wenn Pflegefamilien zuziehen und vorab in anderer Form betreut worden sind. Jugendämter haben gelegentlich unterschiedliche Standards hinsichtlich der Auswahl und Aufnahmekriterien. Nienburg Nr.: 23 Unterschätzung der Auswirkungen früher kindlicher Traumatisierung. 66 Probleme in der Verwandtenpflege KJA Celle Nr.: 25 * 'Alte' Erziehungsstile (Generationskonflikte). * Familienkonflikte und ihre Auswirkungen (über Generationen!). Stadt Celle Nr.: 26 * Negative Darstellung/Beurteilung der Herkunftsfamilie durch Milieunähe. * Fehlende Alternativen für spätere Lebensführung. * Geringere Abgrenzungsmöglichkeiten. KJA Cuxhaven Nr.: 27 Fehlende Distanz. Harburg Nr.: 28 Nicht bearbeitete innerfamiliäre Konflikte belasten das Pflegeverhältnis. KJA Lüneburg Nr.: 30 * Probleme mit den leiblichen Eltern und deren Elternrolle. * Erziehungsprobleme während der Pubertät. KJA Osterholz Nr.: 31 Die ungeklärten Familienkonflikte bringen das Kind in Loyalitätsprobleme. Rotenburg Wümme Nr.: 32 * Aus der Blutsverwandtschaft resultierende Verknüpfungen. * Keine Distanz zu leiblichem Vater/leiblicher Mutter. * Altersunterschiede bei Großeltern. Soltau-Fallingbostel Nr.: 33 Wiederholung bereits gescheiterter Erziehungsmuster oder besonders unangemessen, verwöhnendes Erziehungsverhalten bei Großeltern, Generationskonflikte, unreflektierte Projektion von Schwächen/'Fehlern' der leiblichen Eltern auf das Kind. Stadt Stade Nr.: 36 Loyalitätskonflikte. Uelzen Nr.: 37 Inpflegenahmen ohne Beteiligung des Jugendamtes. Delmenhorst Nr.: 39 Wenig Bereitschaft zur Aufarbeitung des Familiengeschichte. Ammerland Nr.: 44 Bei Großeltern: Die Generationsgrenzen werden verwischt. Die Kinder können nicht vor Verwicklung in familiäre Auseinandersetzungen geschützt werden. Friesland Nr.: 49 Ähnlichkeiten des Kindes bezüglich Aussehen und Verhalten leibl. Elternteile werden negativ gewertet. KJA Grafsch. Bentheim Nr.: 50 * Familiäre "Altlasten" werden zu Ungunsten der Kinder bearbeitet. * Unklare Motivation. 67 Probleme in der Verwandtenpflege KJA Leer Nr.: 52 Großeltern-/Verwandtenpflegen sind oft geprägt von mangelnder Offenheit und einer erhöhten Hemmschwelle den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Pflegekinderdienstes gegenüber, da die eigene Familie betroffen ist. Wenn z.B. Großeltern ihr Enkelkind aufnehmen, liegen häufig Probleme bei den Eltern des Enkelkindes vor. Einige Großeltern meinen, dass sie als Eltern versagt haben und wollen dies an ihren Enkeln "wieder gut machen". Ein anderer Teil ist sich keiner Fehler bewusst und versucht seine Enkelkinder genauso zu erziehen. Die Enkelkinder bzw. alle Kinder aus Verwandtenpflegeverhältnissen liegen u.a. unter der Bürde des Vergleichs mit den eigenen Eltern und dem Druck anders oder besser werden zu sollen als die eigenen Eltern?! Kontakte zwischen den leiblichen Eltern und den Kindern gestalten sich oft schwierig, da die Beziehungsebene bzw. das Beziehungsdreieck leiblicher Eltern in der Kind-/Großeltern-/Verwandtenpflege noch brisanter ist als bei nicht Verwandtenpflegen. KJA Oldenburg Nr.: 54 Übertragung familiärer Konflikte auf das Pflegeverhältnis. KJA Osnabrück Nr.: 55 Abgrenzungsschwierigkeiten zur Herkunftsfamilie. Orientierungswege für Kinder aufzeigen. Wesermarsch Nr.: 57 Die zu vermittelnden Kinder werden kontinuierlich 'schwieriger' (auch in jungen Jahren); Beziehungskompetenz der Kinder wird merkbar geringer. Zusätzlich: Beziehungsgeflechte innerhalb der Familiensysteme lassen nur bedingte Einflussnahme auf Prozesse durch Berater/innen zu. Wittmund Nr.: 58 * Ungeklärte Probleme innerhalb der Familie (Großeltern/Eltern). * Wenig Klärung/Klarheit * Kind als Druckmittel, um Forderungen durchzusetzen, Bild der Eltern wird schlecht dargestellt, Großeltern möchten etwas gut machen. KJA Cuxhaven Nr.: 59 Suchtproblematik, Auseinandersetzung mit eigenem "Versagen", Schuldgefühle, Verwischung von Generationsgrenzen bei "jungen" GE; oft wenig durchlässiges System. Stadt Lüneburg Nr.: 60 Schwierigkeiten im erweiterten Familiensystem. * Belastung durch die familiäre Vorgeschichte. Stadt Hannover Nr.: 63 Loyalitätskonflikte des PK durch nicht geklärte Probleme zwischen verwandten PE (meist GE) und leibl. Eltern. Schwierigkeit, zwischen PKD und PF Basis herzustellen, da meist nachträglich in HzE umgewandelt wird. 68 1.8 Frage: Hilfeplanung Wie ist in Ihrem Jugendamt das Hilfeplanverfahren organisiert? Wer ist daran beteiligt? Wie wird die Entscheidung dokumentiert? Nach erfolgter Vermittlung: Wer (Personengruppen) sind die Teilnehmerinnen/Teilnehmer an nachfolgenden Hilfeplanungsgesprächen? Wer nimmt dann teil? Wer ist verantwortlich? 69 Hilfeplanung Stadt Braunschweig Nr.: 1 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? Festgelegter, verfügter Verfahrensablauf mit absoluter Verbindlichkeit. Vor jeder Hilfeplankonferenz erfolgt eine kollegiale Fachberatung beim ASD. Wer ist daran beteiligt? Fallführende Fachkraft (ASD), Stellen- Abteilungsleitung, AG Prozess- und Qualitätsmanagement, PSB, junger Mensch, Leistungserbringer (intern) externen kein, weitere wichtige Personen. Wie wird Entscheidung dokumentiert? Hilfeplan mit Zielformulierungen (differenzierte Auftragsklärung), das Dokument wird von allen unterzeichnet. Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? HF, PE, Pflegekind, federführender Sachbearbeiter PKD, innerhalb der ersten 2 Jahre ASD, Fortschreibungen alle 6 Monate. Wer ist verantwortlich? Federführung liegt beim PKD, ausgenommen die Kurzzeitpflegen. Stadt Wolfsburg Nr.: 3 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? 1. Entscheidung in der Hilfeplankonferenz. 2. Hilfeplanerstellung durch den ASD. 3. Hilfeplanfortschreibung durch den ASD. Wer ist daran beteiligt? 1. Beteiligte Soz.arb ASD, Soz.arb PAD, Geschäftsbereichsleiterin, Abteilungsleiterin, soz. Dienste, Leiterin-Erziehungsberatung, Mitarb. wirtschaftliche Jugendhilfe 2. ASD, Beteiligte 3. PAD, PF, Beteiligte Wie wird Entscheidung dokumentiert? 1. Protokoll des Ergebnisses 2. Hilfeplan 3. Hilfeplan-Fortschreibung Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? 1. Beteiligte Soz.arb ASD, Soz.arb PAD, Geschäftsbereichsleiterin, Abteilungsleiterin, soz. Dienste, Leiterin-Erziehungsberatung, Mitarb. wirtschaftliche Jugendhilfe 2. ASD, Beteiligte Wer ist verantwortlich? Gifhorn Nr.: 4 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? Findet nach Bedarf statt bzw. mindestens 1x im Jahr. Wer ist daran beteiligt? Eltern, Pflegeeltern, Jugendamt - manchmal externe Fachkräfte z.B. Berufsbetreuer, Pädagogen aus der Ambulanz etc. Wie wird Entscheidung dokumentiert? Vordruck Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? Eltern, Pflegeeltern, Jugendamt - manchmal externe Fachkräfte z.B. Berufsbetreuer, Pädagogen aus der Ambulanz etc. Wer ist verantwortlich? Alle Beteiligten - JA trägt Sorge für zeitgemäße Reflexion der "Beschlüsse". 70 Hilfeplanung KJA Göttingen Nr.: 5 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? Treffen in regelmäßigen Abständen mit den Beteiligten. Hilfeplanprotokolle an alle Beteiligten. Wer ist daran beteiligt? Gesetzliche(r) Vertreter, PKD, Pflegeeltern, Pflegekind (weitere Institutionen wie Schule, teilst. Einrichtungen etc.). Ausnahmen aus soz.päd. Gründen sind möglich. Wie wird Entscheidung dokumentiert? Hilfeplan (Fortschreibung) - Plan Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? Gesetzliche(r) Vertreter, PKD, Pflegeeltern, Pflegekind (weitere Institutionen wie Schule, teilst. Einrichtungen etc.). Ausnahmen aus soz.päd. Gründen sind möglich. Wer ist verantwortlich? Das zuständige JA - PKD Stadt Göttingen Nr.: 6 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? ASD entwickelt prozessartig mit den Beteiligten den Hilfeplan - Entscheidung über die Maßnahme treffen die Beteiligten und die Helferkonferenz berät und gewährt die Maßnahme. Fortschreibung bei § 33 Maßnahme sichert der PKD bei Rückführungsoption in der Federführung der ASD. Wer ist daran beteiligt? Nach Möglichkeit alle Beteiligten: Herkunftseltern, betroffene Kinder oder Jugendliche, PKD, z.Zt. Amtsvormundschaft. Wie wird Entscheidung dokumentiert? Im Hilfeplan, Protokoll der Helferkonferenz, Vereinbarung der Zielsetzung durch die Beteiligten. Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? Evtl. ASD, PKD, Herkunftseltern, Pflegeeltern, Kinder ab 10 Jahren ggf. AV. Wer ist verantwortlich? Bei Rückkehroption ASD mit PKD, darüber hinaus der PKD. Goslar Nr.: 7 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? Die beteiligten Personen erstellen den HPL gemeinsam. Dieser wird von allen unterzeichnet und dem Bewilligungsbescheid beigelegt. Wer ist daran beteiligt? Personensorgeberechtigte(r), Kind/Jugendliche(r), Fachkräfte Jugendamt, sonstige wichtige Personen, die den Hilfeprozess begleiten Wie wird Entscheidung dokumentiert? Hilfebedarf und Ziele der Hilfe werden ermittelt und von den Beteiligten unterzeichnet Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? Personensorgeberechtigte(r), Kind/Jugendliche(r), Fachkräfte Jugendamt, sonstige wichtige Personen, die den Hilfeprozess begleiten Wer ist verantwortlich? Pflegekinderdienst in Zusammenarbeit mit dem ASD 71 Hilfeplanung Helmstedt Nr.: 8 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? Hilfeplanung wird für Pflegekinder vom PKD durchgeführt; in der Regel 1x jährlich oder nach Bedarf. Wer ist daran beteiligt? Pflegeeltern, die leiblichen Eltern je nach Situation; das Kind entsprechend dem Alter. Wie wird Entscheidung dokumentiert? Ausführliche, schriftliche Form. Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? Sachbearbeiter des PKD; Pflegeeltern; altersabhängig das Pflegekind; im Einzelfall die Herkunftseltern. Wer ist verantwortlich? Sachbearbeiter des PKD. KJA Northeim Nr.: 9 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? Fallbesprechung, Hilfeplankonferenz Wer ist daran beteiligt? Fallbespr: ASD, ggf. PKD. Hilfeplankonf.: ASD, Amtsleiter, Kostenstelle, ggf. Fachkräfte (z.B. Schule usw.) PKD, Kind, Eltern. Wie wird Entscheidung dokumentiert? Protokoll Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? Kind, Pflegeeltern, ggf. leibl. Eltern, PKD-Sachbearbeiter Wer ist verantwortlich? PKD Stadt Einbeck Nr.: 10 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? Fallbesprechung, Hilfeplankonferenz Wer ist daran beteiligt? Fallbesprechung: ASD, ggf. PKD. Hilfeplankonferenz: ASD, Fachbereichsleiter, wirtsch. Jugendhilfe, Eltern, Kind, ggf. Fachkräfte (Schule, Kita etc.), Wie wird Entscheidung dokumentiert? Protokoll Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? PKD, PE, Kind, HF, ASD evtl. Wer ist verantwortlich? PKD 72 Hilfeplanung Osterode Nr.: 11 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? Hilfeplan zu Beginn der Hilfe und jährliche Fortschreibung - nach Bedarf auch in kürzeren Abständen. Wer ist daran beteiligt? Pflegekinderdienst (im Grenzfall ASD/Amtsvormund), Pflegeeltern, Pflegekind, ggf. Schule/Kindergarten/Arzt etc., Kindeseltern. Wie wird Entscheidung dokumentiert? Hilfeplanprotokoll mit Unterschrift der Beteiligten. Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? Pflegekinderdienst (im Grenzfall ASD/Amtsvormund), Pflegeeltern, Pflegekind, ggf. Schule/Kindergarten/Arzt etc., Kindeseltern, ggf. sozialpädagogische Fachkräfte (Erziehungshilfen). Wer ist verantwortlich? Pflegekinderdienst Peine Nr.: 12 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? Helferkonferenz. Erstellung Hilfeplan nach Beantragung HzE durch ASD. Danach Hilfeplangespräch. Wer ist daran beteiligt? Sachbearbeiter ASD, sein Vertreter, Leiter ASD oder FD, Sorgeberechtigte, evtl. Kind, Jugendlicher, PKD, PE evtl. sonstige mit dem Fall befasste Dienste. Wie wird Entscheidung dokumentiert? Im Hilfeplan. Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? Sachbearbeiter ASD, sein Vertreter, Leiter ASD oder FD, Sorgeberechtigte, evtl. Kind, Jugendlicher, PKD, PE evtl. sonstige mit dem Fall befasste Dienste. Wer ist verantwortlich? PKD, evtl. ASD, Leiter ASD Wolfenbüttel Nr.: 13 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? Bei Beginn des Pflegeverhältnisses übernimmt federführend die Hilfeplanung die Bezirkssozialarbeit. Wer ist daran beteiligt? Bezirkssozialarbeit, PKD, Herkunftseltern bzw. Vormund/Pfleger, Pflegeeltern, Kind/Jugendlicher. Wie wird Entscheidung dokumentiert? Schriftlich auf Hilfeplanvordruck, Kopien an alle Teilnehmenden des Hilfeplangespräches. Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? Bezirkssozialarbeit, PKD, Herkunftseltern bzw. Vormund/Pfleger, Pflegeeltern, Kind/Jugendlicher, evtl. noch Lehrer, Erzieher, Frühförderung usw. (Mitarbeiter des Bezirks nur noch dann, wenn Kontakt zur Familie besteht - weil sich noch Kinder in der Familie befinden oder Rückführung geplant ist-) Wer ist verantwortlich? PKD-Mitarbeiter 73 Hilfeplanung Diepholz Nr.: 14 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? Bis zur Unterbringung in Vollzeitpflege durch ASD Wer ist daran beteiligt? Herkunftsfamilie, ggf. Vormund, Kind, ASD, PKD, evtl. andere Fachdienste Wie wird Entscheidung dokumentiert? Vordruck-Protokoll Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? Herkunftsfamilie, Vormund, Kind, Pflegeeltern, PKD, evtl. Andere Wer ist verantwortlich? PKD Hameln-Pyrmont Nr.: 15 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? Gemeinsame Hilfeplanentscheidung im Amt mit allen Beteiligten, keine Teamklärung vorab. Wer ist daran beteiligt? fallführender Sozialarbeiter (ASD), Sozialarbeiter wirtsch. Jugendhilfe, Sorgeberechtigte, Kd./Jugl. ab ca. 10 Jahren, betr. Fachkollegen anderer Stellen, bei geplanter Unterbringung gem. § 33 KJHG beide Kolleginnen PKD, ggf. potentielle Pflegeeltern. Wie wird Entscheidung dokumentiert? HPK - Protokoll Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? ASD-Kollege, soz. arb wirtsch. Jugendhilfe, ggf. Vormund/Pfleger, Herkunftsfamilie, Pflegefamilie, fallführender PKD Kollege/in, Kinder/Jugendliche Wer ist verantwortlich? ASD - Kollege - sind es Maßnahmen gem. § 86,6 KJHG, Kollege des PKD KJA Hannover Nr.: 16 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? Wer ist daran beteiligt? Fachkraft ASD, Vertreter, Teamleiter, Fachkraft ASD, evtl. Weitere Wie wird Entscheidung dokumentiert? Schriftlich im Hilfeplan Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? Fachkraft PKD bzw. ASD, Pflegeeltern, Eltern (wenn möglich), Weitere wenn notwendig. Wer ist verantwortlich? Zuständig für Sonderpflege - PKD Zuständig für "normale" VP - ASD -> Federführend Fachkraft ASD analog zum KJHG = 2 Jahre Fachkraft Wohnort Eltern, nach 2 Jahren Fachkraft Wohnort Pflegefamilie 74 Hilfeplanung Stadt Burgdorf Nr.: 17 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? ASD lädt ein und erstellt dafür einen Sozialbericht. Wer ist daran beteiligt? Alle Fachkollegen. ggf. empfiehlt PKD eine Pflegefamilie Wie wird Entscheidung dokumentiert? Schriftlich ergeht an alle Beteiligten Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? ASD, HF, Pflegeeltern - je nach Alter auch Pflegekind, PKD evtl. beteiligte Fachkollegen (SPFH). Wer ist verantwortlich? ASD Stadt Lehrte Nr.: 18 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? Beratungsprozess; Klärungsphase; Antragstellung; Fallvorstellung/Fachteam; Entscheidung über Hilfeform; ständige Fortschreibung; Beendigung der Hilfe (Auflistung erfolgte in chronologischer Reihenfolge). Wer ist daran beteiligt? Für Pflegekinder ist der ASD bis zur Inpflegegabe zuständig/beteiligt; Pflegekinderdienst; Pflegeeltern; Eltern; Pflegekind (je nach Alter); sowie ggf. Schule, Kita, Therapeuten usw. Wie wird Entscheidung dokumentiert? 1. Hilfeplan (ausführlich) 2. Fortschreibung des Hilfeplans durch Protokollierung des Hilfeplangesprächs Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? Leibliche Eltern (wenn sie erscheinen); Pflegeeltern; Pflegekinder in Abhängigkeit vom Alter; PKD und ggf. tangierende Dienste Wer ist verantwortlich? PKD KJA Hildesheim Nr.: 19 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? PKD-Zuständigkeit bei Festlegung von Dauerverbleib des Kindes, sonst federführende Zuständigkeit beim ASD; jährliche bei Bedarf halbjährliche Fortschreibung des Hilfeplans, 1. Hilfeplan immer ASD Wer ist daran beteiligt? PKD, ASD, Pflegekinder, -eltern, leibliche Eltern, ggf. Vormund, bei Bedarf weitere Fachkräfte, die mit dem Kind arbeiten. Wie wird Entscheidung dokumentiert? schriftlicher Hilfeplan, Unterschriften von allen Beteiligten (14 Tage Widerspruchsrecht) Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? PKD, ASD, Pflegekinder, -eltern, leibliche Eltern, ggf. Vormund, bei Bedarf weitere Fachkräfte, die mit dem Kind arbeiten. Wer ist verantwortlich? PKD-Zuständigkeit bei Festlegung von Dauerverbleib des Kindes, sonst federführende Zuständigkeit beim ASD; jährliche bei Bedarf halbjährliche Fortschreibung des Hilfeplans, 1. Hilfeplan immer ASD 75 Hilfeplanung Stadt Hildesheim Nr.: 20 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? KJHG-Team Wer ist daran beteiligt? HF, fallzuständige Sozialarbeiter/in Wie wird Entscheidung dokumentiert? Hilfeplanprotokoll Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? Pflegeeltern, Kinder/Jugendliche, HF, evtl. Vormund, Pflegekinderdienst Wer ist verantwortlich? Pflegekinderdienst KJA Holzminden Nr.: 21 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? * Erziehungskonferenz des gesamten soz. Dienstes und wirtsch. Hilfe - Richtungsentscheidung * Zusammenarbeit ASD-Pflegekinderdienst - Auswahl Pflegefamilie/Unterbringung * Pflegekinderdienst Entscheidung über Eckdaten, schriftl. Formulierung des Hilfeplans Wer ist daran beteiligt? ASD, wirtsch. Hilfen, Pflegekinderdienst Wie wird Entscheidung dokumentiert? * Schriftlicher Hilfeplan, Fallliste der Erziehungskonferenz, Mitteilungsblatt an wirtsch. Hilfen Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? Herkunftsfamilie, Pflegefamilie, (Anfangs noch ASD), Pflegekinderdienst Wer ist verantwortlich? Pflegekinderdienst Stadt Holzminden Nr.: 22 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? Vorab: Zuständigkeitsklärung, gemeinsam mit WJH. 1.) Beratung im SD-Team nach Erörterung der dokumentierten Beratung über Ziele und Mittel. 2.) Vorlage Hilfeplan an die HPK. Wer ist daran beteiligt? SD-Team = mindestens drei Fachkräfte; Info-AL HPK = SD-Team WJH AL Wie wird Entscheidung dokumentiert? Gegenseitiger Informationsaustausch über die dokumentierten Ergebnisse. SD - WJH Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? Fachkraft des JA federführend; Hilfe-Leistende, Hilfe-Empfangende und je nach Bedarf weitere Beteiligte (Therapeuten, Lehrer...) Wer ist verantwortlich? Fachkraft des JA 76 Hilfeplanung Nienburg Nr.: 23 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? a) Beratung der Eltern + der Kinder / Jugendlichen. b) Fachteam = Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte. c) Hilfeplan - Erstellung. Wer ist daran beteiligt? zu a) ASD, Pflegekinderdienst, Erziehungsberatungsstelle, untersch. weitere Fachkräfte (z.B. SPFH, Lehrer) Amtsleiter. Wie wird Entscheidung dokumentiert? zu b) Fachteamprotokoll zu c) Hilfeplan (mehrseitiger Vordruck, alle Beteiligten unterschreiben) Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? Kind/Jugendlicher - Eltern - Pflegeeltern - ASD - PKD - ggf. Fachdienste. Wer ist verantwortlich? PKD KJA Celle Nr.: 25 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? Hilfekonferenz Wer ist daran beteiligt? Leitender Soziarb. (Abt.Leiter), ASD (ggf. PKD - wenn Vermittlung in PF angedacht ist) Wie wird Entscheidung dokumentiert? Protokoll der Hilfekonferenz Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? a) 1. Hilfeplan wird durch ASD erstellt. b) Hilfeplanfortschreibung durch PKD Teilnahme a) ASD, PKD, Herkunftsfamilie, Kind, ggf. PF. b) PKD, PF, KF, Kind, (ggf. ASD), weitere wichtige Bezugspersonen z.B. Lehrer, Therapeut Wer ist verantwortlich? a) ASD b) PKD Stadt Celle Nr.: 26 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? 1. Fachkonferenz. 2. Hilfeplankonferenz. Wer ist daran beteiligt? zu 1.: BSD (federführend), Grp-Leitung, interner Spezialdienst (z.B. PKD), ext. Beteiligte (z.B. Lehrer, freie Träger). Wie wird Entscheidung dokumentiert? FK-Protokoll Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? Herkunftseltern, Pflegeeltern, PKD, BSD (nur bei 1. HPK), freier Träger (wenn involviert), Jugendlicher/Kind. Wer ist verantwortlich? PKD (ab Zeitpunkt der 1. HPK). 77 Hilfeplanung KJA Cuxhaven Nr.: 27 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? ASD erstellt den 1. Hilfeplan und Pflegekinderdienst wird hinzugezogen, danach Hilfeplanfortschreibung durch den Wer ist daran beteiligt? ASD, PKD, Eltern, Vormund, Pflegeeltern, ev. Kinder (altersabhängig). Wie wird Entscheidung dokumentiert? schriftlich Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? ASD erstellt den 1. Hilfeplan und Pflegekinderdienst wird hinzugezogen, danach Hilfeplanfortschreibung durch den Wer ist verantwortlich? PKD Harburg Nr.: 28 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? Es finden halbjährlich Hilfeplangespräche statt. Wer ist daran beteiligt? Sozialarbeiter (ASD, PKD), ggf. Vormund, Kind, leibl. Eltern, Pflegeeltern, ggf. Lehrer, Therapeuten etc. Wie wird Entscheidung dokumentiert? Hilfeplanprotokoll, von allen zu unterschreiben. Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? Sozialarbeiter (ASD, PKD), ggf. Vormund, Kind, leibl. Eltern, Pflegeeltern, ggf. Lehrer, Therapeuten etc. Wer ist verantwortlich? Das Jugendamt steht in der Gesamtverantwortung (hier: ASD-Sozialarbeiter, bei Übernahmen nach 86,6 der PKD). Lüchow-Dannenberg Nr.: 29 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? Fall wird im Team vorgestellt, wenn Hilfebedarf gesehen wird. Wer ist daran beteiligt? Bei Erstentscheidungen: 2 Sozarb und 1 wiJu und Amtsleitung, sorgeberechtigte Eltern und mögl. Kind. Wie wird Entscheidung dokumentiert? Vordruck, den alle Beteiligten unterschreiben und erhalten eine Kopie. Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? Leibl. Eltern. Pflegeeltern, zuständiger Sozarb. im Bezirk (PKD nicht, da keine Fallzuständigkeit!) Wer ist verantwortlich? zuständ. Sozarb. im Bezirk 78 Hilfeplanung KJA Lüneburg Nr.: 30 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? Struktur ist als Sollablauf geregelt: 11 Prozessschritte regeln das Verfahren der Hilfegewährung bzw. Hilfeplanung. Sie werden dokumentiert im Sozialbericht, Teamprotokoll und der Rückkoppelung mit den Betroffenen und der Zieldetaillierung. Als Ergebnis steht der Hilfeplan. Wer ist daran beteiligt? Fallzuständiger Soz.arb im ASD, betroffene Hilfeempfänger, Träger oder andere Dienste. Wie wird Entscheidung dokumentiert? Sozialbericht -> Teamprotokoll -> Rückkoppelung -> Hilfeplan Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? Minderjährige - Pflegepersonen - zuständiger Soz.arb. des ASD - zuständiger Soz.arb. des PKD - ev. weitere Personen (z.B. Betreuer, leibl. Eltern u.a.). Wer ist verantwortlich? fallzuständiger ASD Kollege/in und Mitarbeiter im PKD KJA Osterholz Nr.: 31 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? siehe unten Wer ist daran beteiligt? Zuständige Mitarbeiter des ASD, PKD, wirtsch. Jugendhilfe, Bereichsleitung, nach Bedarf andere Spezialdienste der beteiligten Institutionen, Sorgeberechtigte, betroffene Kinder und Jugendliche, Pflegeeltern. Wie wird Entscheidung dokumentiert? Im Hilfeplan Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? PKD, PE, Kind oder Jugendlicher, leibliche Eltern, andere Beteiligte (Therapeut, Schulen, etc.) Wer ist verantwortlich? PKD Rotenburg Wümme Nr.: 32 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? 1. Hilfekonferenz zur Einleitung der Hilfe. 2. 1. Hilfeplan nach 4 - 6 Wochen. 3. Hilfeplanfortschreibung i.d.R. (1x jährlich im PKD). Wer ist daran beteiligt? 1. Leitung, 1 Soz.arb, Wi. Ju. Hi., fallführende Kraft, Fachdienst. 2. ASD, PKD, HKF, PF, Kind (je nach Alter) ggf. gesetzl. Vertreter. 3. PKD, HKF, Kind, gesetzl. Vertreter, u.U. Fachdienste Wie wird Entscheidung dokumentiert? 1. Vorlage + Entscheidungsprotokoll. 2. Protokoll. 3. Protokoll. Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? 2. ASD, PKD, HKF, PF, Kind (je nach Alter) ggf. gesetzl. Vertreter. (Hilfeplan nach 4 - 6 Wochen) 3. PKD, HKF, Kind, gesetzl. Vertreter, u.U. Fachdienste (Hilfeplanfortschreibung) Wer ist verantwortlich? Bei Perspektive klar: ASD. Bei Dauerpflege: PKD 79 Hilfeplanung Soltau-Fallingbostel Nr.: 33 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? Nach Fachkonferenz (Teambesprechung) erfolgt Hilfeplanungsgespräch mit den Beteiligten. laut hier vorliegendem Hilfeplanschema. Hilfeplanfortschreibungen erfolgen regelmäßig (min. jährlich). Wer ist daran beteiligt? Herkunftseltern, Pflegepersonen, Kind bzw. Jugendlicher oder junger Volljähriger, ASD, PKD, (ggf. Vormund andere beteiligte Institutionen oder Fachkräfte (Ärzte, Therapeuten, Schule etc.) Wie wird Entscheidung dokumentiert? Erstellen des Hilfeplanprotokolls laut Schema, Bescheiderteilung an Antragsteller (Sorgerechtsinhaber) und Pflegepersonen. Der Hilfeplan ist Bestandteil des Bescheides. Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? Herkunftseltern, Pflegepersonen, ggf. Vormund, Kind, bzw. Jugendlicher oder junger Volljähriger, PKD, ASD-Mitarbeiter bei geplanter Rückführung, andere beteiligte Institutionen oder Fachkräfte. Wer ist verantwortlich? Ersthilfeplan: ASD Hilfeplanfortschreibungen: PKD KJA Stade Nr.: 34 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? * Einleitung der Maßnahme durch ASD mit Beteiligung PKD. * Der 1. Hilfeplan wird von ASD erstellt mit Beteiligung PKD. Wer ist daran beteiligt? Eltern, Vormund, Kind/Jugendliche, Pflegeeltern, ggf. nach Bedarf andere Fachkräfte, ASD, PKD. Wie wird Entscheidung dokumentiert? * Anspruchsbegründeter Bericht. * Protokoll Erziehungskonferenz. * Hilfeplan. Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? Eltern, Vormund, Kind/Jugendliche, Pflegeeltern, ggf. nach Bedarf andere Fachkräfte, PKD. Wer ist verantwortlich? PKD Stadt Stade Nr.: 36 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? Fallführende SA ist zuständig, i.d.R. ASD Wer ist daran beteiligt? Bezirkssozialarbeiter - SA/PKD, leibliche Eltern - Pflegeeltern, etc. Erzieher/Lehrer/Therapeuten. Wie wird Entscheidung dokumentiert? In einem Hilfeplan. Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? Bezirkssozialarbeiter - SA/PKD, leibliche Eltern - Pflegeeltern, etc. Erzieher/Lehrer/Therapeuten. Wer ist verantwortlich? I.d.R. Bezirkssozialarbeiter. 80 Hilfeplanung Uelzen Nr.: 37 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? Antrag durch Personensorgeberechtigten/Vormund. Hilfeplanung durch Jugendamt. Wer ist daran beteiligt? Personensorgeberechtigte, Kind/Jugendlicher, ASD, z.T. freie Träger und deren Fachkräfte, Spezialdienst JA z.B. PKD. Wie wird Entscheidung dokumentiert? Hilfeplanprotokoll Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? Personensorgeberechtigte, Kind/Jugendliche, Pflegeeltern, ASD, PKD Wer ist verantwortlich? ASD die ersten zwei Jahre der Inpflegegabe, danach PKD. Verden Nr.: 38 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? * Teamvorlage des ASD. * Teamberatung,- Einbeziehung des Pflegekindes. * Erste Hilfeplanerstellung durch des ASD. Wer ist daran beteiligt? Fallführende Fachkraft des ASD, Mitarbeiter PKD, Pflegekind, Pflegeeltern, leibl. Eltern, Vormund und Mitarbeiter der wirtschaftlichen Jugendhilfe. Wie wird Entscheidung dokumentiert? (Vordruck) Teamprotokoll, sozialpädagogische Dokumentation. Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? Fallführende Fachkraft PKD, Pflegekind, Pflegeeltern, leibl. Eltern, Vormund und Mitarbeiter der wirtschaftlichen Jugendhilfe. Wer ist verantwortlich? Fachkraft PKD. Delmenhorst Nr.: 39 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? Begründung für Fremdplatzierung mündlich oder per Akte vom Soz.arb Erziehungshilfe an PKD. PKD-Kennenlernen des Familiensystems, mündlicher Kontrakt über Modalitäten des Pflegeverhältnisses. Wer ist daran beteiligt? Soz.arb.-Erziehungshilfe (ASD), Familie (PE und Herkunftsfamilie), PKD Wie wird Entscheidung dokumentiert? Soz.arb-Erziehungshilfe schreibt Hilfeplan, Genehmigungsverfahren über Abt. Leiter, Amtsleiter, Unterschrift aller Beteiligten. Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? PE, Herkunftseltern, PK, PKD Wer ist verantwortlich? PKD 81 Hilfeplanung Stadt Emden Nr.: 40 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? Zuständig ist der "Bezirkssozialarbeiter", dieser involviert je nach Unterbringung im Heim oder Pflegefamilie den PKD oder Heimerziehungsdienst. Die Entscheidung wird im Bereichsteam gefällt. Wer ist daran beteiligt? Leitung, Bezirkssozialarbeiter(in), PKD, Heimerziehungsdienst, Vormund, weitere Fachkräfte. Wie wird Entscheidung dokumentiert? Im formalisierten Hilfeplanprotokoll. Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? In Bezug auf § 33 KJHG: Pflegepersonen und Eltern und PKD (je nach Stadium der Planung auch der Bezirkssozialarbeiter) und evtl. Vormund oder andere Fachkräfte. Wer ist verantwortlich? Nach der Inpflegegabe ist der PKD zuständig. Stadt Oldenburg Nr.: 41 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? Federführung ASD, Bei Dauerpflege nach zwei Jahren Übernahme durch PKD. Wer ist daran beteiligt? ASD, PKD, FBB, Amtsvormund, Herkunftseltern, Pflegeeltern und ggf. andere Institutionen Wie wird Entscheidung dokumentiert? Schriftlich, mit Unterschrift der Beteiligten Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? ASD, PKD, FBB, Amtsvormund, Herkunftseltern, Pflegeeltern und ggf. andere Institutionen Wer ist verantwortlich? ASD, Bei Dauerpflege nach zwei Jahren Übernahme durch PKD. Stadt Osnabrück Nr.: 42 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? Wer ist daran beteiligt? Kind (je nach Alter), Kindeseltern, Vormund, Sozialer Dienst. Wie wird Entscheidung dokumentiert? Hilfeplanprotokoll Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? Kind, Kindeseltern, Vormund, Pflegeeltern, APD. Wer ist verantwortlich? APD 82 Hilfeplanung Stadt Wilhelmshaven Nr.: 43 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? Formal strukturiert. Wer ist daran beteiligt? Sozialdienst, betroffene Eltern, Adoptions- und Pflegekinderdienst §33/42, Sonderdienste, ggf. weitere Beteiligte. Wie wird Entscheidung dokumentiert? Durch Hilfeplanprotokoll (schriftlich). Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? Sozialdienst, betroffene Eltern, Adoptions- und Pflegekinderdienst §33/42, Sonderdienste, Pflegeeltern, Jugendliche, evtl. auch betroffene Kinder, ggf. weitere Beteiligte. Wer ist verantwortlich? Der zuständige Sozialarbeiter/die Leitung des Jugendamtes. Ammerland Nr.: 44 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? Der zuständige Sozialarbeiter im ASD bringt den Fall in die Teamkonferenz ein. Wer ist daran beteiligt? Amtsleiter, Vertreter der wirtschaftlichen Jugendhilfe, Sozialarbeiter ASD, Spezialdienste, nach Bedarf: andere Fachkräfte (z.B. Beratungsstelle). Wie wird Entscheidung dokumentiert? Es werden Protokolle geführt (nach Vordruck). Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? Eltern (nach Möglichkeit) Pflegeeltern, ASD bis zur Klärung über Dauerpflege, Pflegekinderdienst, Vormünder, Therapeuten, Lehrer nach Bedarf. Wer ist verantwortlich? Absprache zwischen ASD und PKD. KJA Aurich Nr.: 45 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? Bezirkssozialarbeiter -> Bereichsteam (ggf. erweitertes Bereichsteam mit PKD-MitarbeiterIn) -> Jugendhilfegremium. Wer ist daran beteiligt? Fallübergreifende Fachkraft, Sorgeberechtigte, Kind, andere beteiligte prof. Helfer, ggf. PKD-MitarbeiterIn. Wie wird Entscheidung dokumentiert? Im Hilfeplan; im Gremiumsbescheid. Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? Fachkraft des Pflegekinderdienstes (PKD), evtl. Fachkraft des sozialen Dienstes (Bezirkssozialarbeit), Sorgeberechtigte, Kind, Pflegeeltern, andere beteiligte prof. Helfer. Wer ist verantwortlich? * Pflegestellunterbringung auf Dauer: Fachkraft des PKD. * Mit Rückkehroption bzw. unklare Perspektive: Fachkraft des ASD. 83 Hilfeplanung Cloppenburg Nr.: 46 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? Bezirkssozialarbeiterin organisiert die Planung. Wer ist daran beteiligt? Eltern, Kind, Sachbearbeiter, Schule Wie wird Entscheidung dokumentiert? Hilfeplan und Protokoll Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? Kein Hilfeplanverfahren. Wer ist verantwortlich? KJA Emsland Nr.: 47 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? In der Regel 1+jährlich - bei Bedarf öfter. Wer ist daran beteiligt? Kinder/Jugendlicher, Pflegeeltern, leibl. Eltern, Pflegekinderdienst, eventuell Sozialdienst, Schule etc. (bei Bedarf). Wie wird Entscheidung dokumentiert? Hilfeplan Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? Kinder/Jugendliche, Pflegeeltern, leibl. Eltern, PKD (bei Bedarf: Schule, AEF, Schularbeitenhilfe etc.) Wer ist verantwortlich? PKD Stadt Lingen Nr.: 48 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? Bei der Inpflegegabe wird der 1. Hilfeplan vom ASD geschrieben, spätere Fortschreibungen federführend im PKD. Wer ist daran beteiligt? Die Pflegeeltern, die Pflegekinder (auf Wunsch bzw. ca. 10 Jahre), Eltern (nach Möglichkeit), ASD-Kollege, evtl. Schule, Fachdienste, PKD-Kollege, Vormund. Wie wird Entscheidung dokumentiert? Im Ergebnisprotokoll, das von den Teilnehmern unterschrieben wird. Kopie geht an alle Teilnehmer. Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? Die Pflegeeltern, die Pflegekinder (auf Wunsch bzw. ca. 10 Jahre), Eltern (nach Möglichkeit), ASD-Kollege, evtl. Schule, Fachdienste, PKD-Kollege, Vormund. Wer ist verantwortlich? PKD 84 Hilfeplanung Friesland Nr.: 49 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? Für alle Sachgebiete (ASD, Heim, PKD) einheitl. Hilfeplan. HP wird bei Einleitung der Hilfe erstellt, alle 6 Monate fortgeschrieben nach Vorstellung in Fallkonferenz. Wer ist daran beteiligt? Sorgeberechtigte Eltern, ggf. Vormund; Leistungsempfänger/in; PKD-Sachbearbeiter; wenn nötig Fachbereichsleiter; wirtsch. Jugendhilfe; ggf. ambulante Hilfen (z.B. Erziehungsbeistand, soz. Gruppenarbeit), Lehrer, Psychologen, sonstige einbezogene Helfer. Wie wird Entscheidung dokumentiert? Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? Sorgeberechtigte Eltern; ggf. Vormund; Leistungsempfänger/in; PKD-Sachbearbeiter. Wenn zusätzliche Hilfen erforderlich und Fbleiter und wirtsch. Jugendhilfe und Anbieter der Hilfe. Wer ist verantwortlich? PKD-Sachbearbeiter FB-Leiter zeichnet jedes HP-Protokoll ab. KJA Grafsch. Bentheim Nr.: 50 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? Der für den Fall verantwort. Soz.arb trägt den "Fall" - nach Erstellen einer aussagefähigen Vorlage- in das Hilfeplanteam (Team-36), das wöchentlich tagt. In diesem Team werden Entscheidungen über Jugendhilfemaßnahmen getroffen; die weitere Vorgehensweise wird detailliert protokolliert. Wer ist daran beteiligt? Abteilungsleiter ASD, Abtl.leiter wirtschaftliche Jugendhilfe, jeweils 1 VertreterIn aus dem Team ASD, Ambulante Hilfen und PKD/Adopt. Hinzu kommen betroffene Eltern/Ki/Jugendl., ggf. andere Institutionen. Wie wird Entscheidung dokumentiert? Besprechungsvorlage und Protokoll (detailliert: wer macht was?) etc. Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? Fallverantwortliche MitarbeiterIn, Betroffene, Pflegeeltern bzw. Einrichtungen, Eltern, ggf. andere Beteiligte. Wer ist verantwortlich? Wird im Protokoll jeweils festgehalten z.B. wofür ist der PKD bzw. der ASD zuständig. Stadt Nordhorn Nr.: 51 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? Entscheidung über HzE im Team (Mitglieder aus allen Fachdiensten des KSD und Vertretern der wirtschaftlichen Jugendhilfe). Anschließend erstellen des Hilfeplanes durch des fallführenden Sozialarbeiter. Wer ist daran beteiligt? Bezirkssozialarbeiter, beteiligter Fachdienst, ggf. Pflegeeltern/Herkunftseltern Wie wird Entscheidung dokumentiert? a) Protokoll des HzE-Teams b) Hilfeplan Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? Pflegekind, ggf. Herkunftseltern,, Pflegeeltern, PKD-Mitarbeiter, ggf. ASD-Kollege Wer ist verantwortlich? Bei Pflegeverhältnissen auf unbestimmte Dauer der PKD-Mitarbeiter. Bei Rückführung auch der Bezirkssozialarbeiter. 85 Hilfeplanung KJA Leer Nr.: 52 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? ASD und PKD besprechen die Situation, alle Beteiligten kommen danach zusammen um die Situation und Vorgehensweise zu besprechen. Wer ist daran beteiligt? Pflegefamilie, HF, Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ASD und PKD Wie wird Entscheidung dokumentiert? 1/2 jährlicher Hilfeplan Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? Pflegefamilie, Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des PKD, HF bei Bestehen der Möglichkeit, teilweise Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter ASD Wer ist verantwortlich? Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des PKD Stadt Leer Nr.: 53 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? Antragstellung; Erziehungskonferenz; halbjährlich öfter nach Bedarf; frühzeitige Entscheidung über Dauer des Pflegeverhältnisses. Wer ist daran beteiligt? Personensorgeberechtigte immer; Sozialarbeiterin; Pflegeeltern; Kind (altersgemäß); leibliche Eltern wenn gewünscht oder erforderlich, oder wenn sie sorgeberechtigt sind. Wie wird Entscheidung dokumentiert? Im Hilfeplan mit Unterschriften aller Beteiligten. Möglichst konkrete Zielsetzung; Widersprüchliche Erwartungen werden dokumentiert. Einige Zielsetzungen werden dokumentiert. Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? Personensorgeberechtigte, Pflegeeltern, PKD-Sozialarbeiterin, falls erforderlich andere Förderinstitutionen für das Wer ist verantwortlich? Jugendamt-PKD-Sozialarbeiter KJA Oldenburg Nr.: 54 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? Federführend ASD, bis Vermittlung in Pflegefamilie erfolgt ist. Wer ist daran beteiligt? ASD, PKD, Eltern (der sorgeberechtigte Personen), Kind (abhängig vom Alter), sonstige (Schule, Kindergarten, Kinderschutzzentrum etc.), Pflegeeltern. Wie wird Entscheidung dokumentiert? Schriftlicher Hilfeplan Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? PKD, PE, PK (altersabhängig), Eltern (wenn möglich) und /oder Sorgerechtsinhaber, sonstige, ASD, sofern Rückführung geplant ist. Wer ist verantwortlich? PKD 86 Hilfeplanung KJA Osnabrück Nr.: 55 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? Vor der Vermittlung wird ein Hilfeplan unter Federführung des ASD-Fachbearbeiters erstellt. Nach erfolgter Vermittlung wechselt die Zuständigkeit zum PKD. Wer ist daran beteiligt? Leibliche Eltern, Pflegeeltern u.U. das Kind (abhängig vom Alter). SachbearbeiterIn des PKD, wirtschaftliche Erziehungshilfe. U.U. ASD SachbearbeiterIn, Vertreter anderer beteiligter Stellen Wie wird Entscheidung dokumentiert? Hilfeplanprotokoll Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? Leibl. Eltern, Pflegeeltern, SachbearbeiterIn des PKD Wer ist verantwortlich? Sachbearbeiterin des PKD Vechta Nr.: 56 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? Immer bei langfristigen Inpflegegaben. Wer ist daran beteiligt? Jugendamt, Pflegekinderdienst des freien Trägers, Herkunftseltern im Einzelfall, Pflegeeltern, Kinder. Wie wird Entscheidung dokumentiert? Protokoll. Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? Jugendamt, Pflegekinderdienst des freien Trägers, Herkunftseltern im Einzelfall, Pflegeeltern, Kinder - je nach Einzelfall. Wer ist verantwortlich? Jugendamtsfachkraft. Wesermarsch Nr.: 57 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? Hilfeplan wird von Mitarbeiter/in Bezirkssozialdienst erstellt. Wer ist daran beteiligt? Fallzuständige/r Kollege/in der 'Bezirkssozialarbeit'; Kind, Eltern, sonstige Beteiligte (Lehrer, andere Dienste) Wie wird Entscheidung dokumentiert? schriftlich Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? Mitarbeiter in der PKD Kind Pflegeeltern, Eltern, ggf. sonstige Beteiligte Wer ist verantwortlich? PKD 87 Hilfeplanung Wittmund Nr.: 58 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? Die Beteiligten werden vom betreuenden ASD/PKD eingeladen ins Jugendamt, in der Regel halbjährlich, bei Bedarf häufiger, bei bereits seit Jahren bestehenden unkomplizierten Pflegeverhältnissen einmal pro Jahr. Wer ist daran beteiligt? Alle, die an der Hilfe beteiligt sind: ASD, Eltern, PKD, Schule, Beratungsinstitutionen. Wie wird Entscheidung dokumentiert? Hilfeplanvordruck - schriftlich dokumentiert, an alle Beteiligten verschickt. Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? Die Beteiligten an der Hilfe, d.h, wieder PKD, Eltern, Kind, PE, Schule....; bei länger bestehenden Pflegeverhältnissen und Sorgerechtsentzug in einigen Fällen ohne Eltern bzw. mit einem Elternteil. Wer ist verantwortlich? PKD KJA Cuxhaven Nr.: 59 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? ASD macht Vorarbeit bis Entscheidung HzE erforderlich wenn PF in Betracht kommt, dann Einbeziehung des PKD. Wer ist daran beteiligt? Leibl. Eltern; je nach Alter das Kind; Sachbearbeiter ASD; zusätzliche Fachkräfte aus Kita + Schule etc.; gegebenenfalls Vertrauenspersonen. Wie wird Entscheidung dokumentiert? In strukturiertem Hilfeplanprotokoll. Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? Leibl. Eltern; je nach Alter das Kind; Sachbearbeiter ASD; zusätzliche Fachkräfte aus Kita + Schule etc.; gegebenenfalls Vertrauenspersonen und Pflegepersonen; evtl. neu hinzugekommene Fachkräfte. Wer ist verantwortlich? ASD bis max 2 Jahre; wenn Klarheit und Dauerperspektive für PF dann übernimmt PKD. Stadt Lüneburg Nr.: 60 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? Es gibt kein festgeschriebenes Verfahren. Fallzuständigkeit wechselt nach Vermittlung vom ASD zum PKD. Wer ist daran beteiligt? Kind (nach Alter), Eltern, Pflegeeltern, PKD, bei Rückkehroption ASD, andere Fachdienste oder Institutionen. Wie wird Entscheidung dokumentiert? Schriftlich Hilfeplan. Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? Kind, Pflegeeltern, PKD, ASD bei Rückkehroption, andere Fachdienste. Wer ist verantwortlich? PKD. 88 Hilfeplanung Stadt Hannover Nr.: 63 Wie ist Hilfeplanverfahren organisiert? Allgemeiner Sozialdienst stellt Hilfebedarf für Kind fest -> Fallberatung im Team -> Erstellung Hilfeplan Auftrag an PKD -> Vermittlung Wer ist daran beteiligt? Bis zur Vermittlung - ASD + HF, ggf. Kind/Jugendl. Wie wird Entscheidung dokumentiert? In einem Hilfeplan und einem Protokoll über die Fallberatung im Team. Nach erfolgter Vermittlung: Wer nimmt daran teil? ASD, PKD, PE, HF, ggf. Kind/Jugendl, evtl. Dritte (Schule, Therapeuten etc.). Wer ist verantwortlich? In den ersten zwei Jahren nach Vermittlung: ASD -> dann PKD. 89 1.9 1.9.1 Frage: Eignungs- und Ausschlusskriterien Eignungskriterien Bitte benennen Sie für die im Folgenden aufgeführten Pflegeformen die für Sie besonders bedeutsamen Eignungskriterien für Bewerberinnen und Bewerber um ein Pflegekind. Worauf legen Sie bei der Eignungsprüfung besonderen Wert? Bitte benennen Sie bis zu fünf Kriterien. Anmerkung: In einer Reihe von Fällen wurden lediglich für eine Pflegeform Kriterien formuliert und für die anderen Formen der Hinweis gegeben, dass diese mit den angegebenen Kriterien identisch seien. In diesen Fällen wurden die Angaben auf die anderen Formen übertragen. Es zeigen sich dann identische Nennungen in unterschiedlichen Formen. Dieses gilt für Eignungsund Ausschlusskriterien. 90 Eignungskriterien (Vollzeitpflege) Stadt Braunschweig 1. 2. 3. 4. 5. 4 Nr.: 5 Nr.: 6 Wertschätzung der Herkunftsfamilien Familiäre Veränderungen zulassen können Bereitschaft eine Familie in der 'Öffentlichkeit' zu werden Verstehen von kindlichen Verhaltensweisen in Bezug auf den familiären Hintergrund. Goslar 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: Warme, empathische Grundhaltung, Bereitschaft zum Lernen Reflexionsvermögen Akzeptanz der Herkunftsfamilie Akzeptanz der pers. Geschichte des Kindes Möglichst wenig Richtig-Falsch-Denken (Werte) Stadt Göttingen 1. 2. 3. 4. 5. 3 Eigenreflexion. Toleranz anderen Personen gegenüber. Einfühlungsvermögen. Motivation. Stabilität. KJA Göttingen 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: Reflektion des Pflegekinderwunsches Die Werte und Normen der Pflegefamilie müssen dem normalen Zeitgeist entsprechen Räumliche und materielle Bedingungen Die objektiven und subjektiven Eindrücke des prüfenden Soz.arb müssen stimmen Keine Süchte Gifhorn 1. 2. 3. 4. 5. 1 Emotionale Stabilität, Belastbarkeit, Risikobereitschaft Fähigkeit eigenes Handeln zu reflektieren, Anderssein zu akzeptieren und respektieren Offenheit und Wertschätzung gegenüber der HF Fähigkeit zur Kooperation Offenes, stabiles Familiensystem, akzeptierendes Umfeld Stadt Wolfsburg 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: Nr.: 7 Finanzielle Unabhängigkeit Krisenerfahrung Stabile fam. Verhältnisse Reflexionsvermögen Zusammenarbeit mit Jugendamt u.ä. Helmstedt Nr.: 8 1. Bewerber sind in der Lage aufgrund ihrer Persönlichkeit dem Kind ein kontinuierliches Beziehungsangebot zu machen. 2. Bewerber können sich in die besondere Situation eines Pflegekindes hineinversetzen. 3. Bewerber können die notwendigen Zeit, Raum und Mittel zur Versorgung und Betreuung bereitstellen. 4. Bewerber können die Bedürfnisse des Kindes erkennen und so entsprechend fördern. 5. Akzeptanz des Kindes und seiner Familie (Biographiearbeit) KJA Northeim 1. 2. 3. 4. 5. Stadt Einbeck 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 9 Kooperationsbereitschaft und Offenheit gegenüber anderen Beteiligten Belastbarkeit psychisch und physisch Realistisches Einschätzungsvermögen Erfahrung im Umgang mit Kindern Keine übertriebene Erwartungshaltung Nr.: 10 Physische und psychische Belastbarkeit Kooperationsbereitschaft und Offenheit Realistisches Einschätzungsvermögen Erfahrung mit Kindern Keine übertriebenen Erwartungen 91 Eignungskriterien (Vollzeitpflege) Osterode 1. 2. 3. 4. 5. Reflexions- und Empathiefähigkeit. Flexibilität, Fähigkeit sich auf unerwartete Ereignisse einzustellen. Anerkennung der Herkunftsfamilie. Transparenz, Kooperationsbereitschaft. Interesse an Weiterbildung. Wolfenbüttel 1. 2. 3. 4. 5. 92 Nr.: 19 Akzeptanz der HF in der Geschichte des Kindes Offenheit für Kooperation Eigenreflexion, Kritikfähigkeit Gefestigte familiale Strukturen Bereitschaft zur Weiterbildung Stadt Hildesheim 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 18 Belastbarkeit und Risikobereitschaft Offenheit und Reflexionsvermögen Empathie für die Belange des Kindes und deren Herkunft und HF Akzeptierendes Umfeld Bereitschaft zur Zusammenarbeit KJA Hildesheim 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 17 Hohe Belastbarkeit - konfliktfähig Bereitschaft zur Integration des Pflegekindes in den Familienverband Kindzentriertes Denken Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Offenes Familiensystem Stadt Lehrte 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 16 Offen für Veränderungen und Herausforderungen Durchhaltevermögen in schwierigen Situationen Verständnis und Akzeptanz für leibl. Eltern Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit JA "Harte" Kriterien: Alter, gesicherter Lebensunterhalt, ausreichender Platz Stadt Burgdorf 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 15 Kooperationsbereitschaft/Bereitsch. Weiterbildung Aufgeschlossenh. gegen. Biografie Kind und HF Erziehungshaltung Belastbarkeit Nicht 2. Wahl statt Adoption oder eigenes Kind KJA Hannover 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 14 Offenheit gegenüber dem Kind Belastbarkeit Offenheit gegenüber der Herkunftsfamilie Kooperationsbereitschaft Empathie Hameln-Pyrmont 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 13 Erzieherische Kompetenz Gefestigte Persönlichkeiten Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft Belastbarkeit Ausreichend Wohnraum Diepholz 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 11 Nr.: 20 Offenheit gegenüber allen Beteiligten Reflektions- und Konfliktfähigkeit Empathie für Kinder Belastbarkeit (psychisch, gesundheitlich etc.) Persönliche Verhältnisse (finanziell, Wohnung, Zeit) Eignungskriterien (Vollzeitpflege) KJA Holzminden 1. 2. 3. 4. 5. Positive Grundeinstellung Am Kind orientiert Empathisch Belastbar Kooperativ Stadt Holzminden 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 30 Eigene Erfahrungen mit Kindern Offenes Familiensystem mit demokratischen Strukturen Lebensbejahende, tolerante und kindorientierte Haltung Kooperationsfähigkeit mit Behörden, Schulen, leiblichen Eltern u.a. Flexibilität und Belastbarkeit KJA Osterholz 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 28 Belastbarkeit Erzieherische Kompetenz Bindungs- und Beziehungsfähigkeit Kooperationsbereitschaft (JA, HF) Humanistische Grundhaltung KJA Lüneburg 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 27 Belastbarkeit. Adäquate Wohnverhältnisse, adäquate Lebenseinstellung für das Zusammenleben mit fremden Kindern. Finanzielle Absicherung. Offenheit Einfühlungsvermögen, Bereitschaft zur Selbstreflexion. Zusammenarbeit mit anderen Fachleuten. Harburg 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 26 Akzeptanz von Menschen mit Problemen, Unzulänglichkeiten. Kooperationsbereitschaft, -fähigkeit Kritische Selbstreflexion. Teilw. Öffnung der eigenen Familie. Grenzen setzten können. KJA Cuxhaven 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 25 Motivation der Bewerber Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Toleranz anderen Menschen/Schichten gegenüber, Einstellungen, Wertschätzungen Werte + Normen Erziehungsverhalten, -erfahrung, -ziele, Bereitschaft zur Zusammenarbeit Stadt Celle 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 23 Reflexion eigener Familienerfahrungen. Krisenbewährte Beziehung und stabiles Umfeld (Kontinuität, Sicherheit) Bereitschaft zur Beachtung der bisherigen Lebensumstände des Kindes. Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit komplexem Hilfenetz. Realistische Selbsteinschätzung (Grenzen). KJA Celle 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 22 Stabile Familiensituation Kooperationsbereitschaft/Jugendamt/HF Offenheit Herzlichkeit, Empathie Belastbarkeit, soziale Kompetenz Nienburg 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 21 Nr.: 31 Motivationsklärung. Kooperationsfähigkeit. Einfühlungsvermögen in die Bedürfnisse traumatisierter Kinder. Reflexionsbereitschaft. Stabile Lebenssituation. 93 Eignungskriterien (Vollzeitpflege) Rotenburg Wümme 1. 2. 3. 4. 5. Akzeptanz des Kindes und der Herkunft. Offenheit im Umgang mit der besonderen Lebensform. Kooperationsbereitschaft mit HKF. Kooperationsbereitschaft mit JA. Belastbarkeit. Soltau-Fallingbostel 1. 2. 3. 4. 5. 94 Nr.: 40 Familiensystemische Klarheit. Bereitschaft soziale Verwandtschaft zur Herkunftsfamilie zu entwickeln. Erfahrung mit eigenen Kindern. Klare Motivation Fähigkeit hoher Belastbarkeit Stadt Oldenburg 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 39 Bereitschaft zur offenen Kooperation Auseinandersetzung mit eigenen Familienerfahrungen Bewältigung von Krisen Erfahrung mit Kindern Stadt Emden 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 38 Erziehungskompetenz. Einfühlungsvermögen. Flexibilität. Problem- und Verantwortungsbewusstsein. Offenheit und Toleranz. Delmenhorst 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 37 Kooperationsfähigkeit Stabile persönliche Voraussetzungen Erfahrung mit Kindern Räumliche Voraussetzungen Verden 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 36 Wertschätzung. Offenheit. Flexibilität. Unvoreingenommenheit. Herz für Kinder Uelzen 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 34 Akzeptanz der Herkunftsfamilie/Haltung Lebenserfahrung Offenheit für Hilfen (z.B. Therapie) Authentizität Reflexion der eigenen Lebensgeschichte Stadt Stade 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 33 Uneigennützige Motivation / angem. Altersstruktur Geordnete soziale und wirtsch. Verhältnisse Physische, psychische und geistige Gesundheit Vorhandens. gewisser päd. Fähigkeiten Bereitsch. Kooperation: Jugendamt, HF, and. Inst. KJA Stade 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 32 Nr.: 41 Motivation Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit HF und Amt Umgang mit zeitlichem Auftrag Erziehungseinstellung Belastbarkeit Eignungskriterien (Vollzeitpflege) Stadt Osnabrück 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 42 Geklärte Motivation Einfühlungsvermögen für das Kind Belastbarkeit Vollzogener Abschied vom Wunsch nach leiblichem Kind Bereitschaft zu Besuchskontakten, Akzeptanz der HF Stadt Wilhelmshaven Nr.: 43 1. Bereitschaft mit Kindeseltern zusammenarbeiten zu wollen/Auseinandersetzung mit dem Gesichtspunkten "Kind auf Zeit" , Rückführung. 2. Stabile häusliche, persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse. 3. Freude an der Arbeit mit Kindern (Motivation) 4. Einfühlungsvermögen, Belastbarkeit, Erziehungsvorstellungen. 5. Positive Einstellung zum Leben. Ammerland 1. 2. 3. 4. 5. Erziehungskompetenz Lebenserfahrung Kooperationsbereitschaft Belastbarkeit Lernbereitschaft KJA Aurich 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 47 Einfühlungsvermögen Engagement Verständnis Offenheit Flexibilität und Durchhaltevermögen Stadt Lingen 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 46 Belastbarkeit Erzieherische Kompetenz Bildungswilligkeit Teilnahme an Gruppenarbeit Finanzielle Situation KJA Emsland 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 45 Soziale Kompetenz und Kooperationsfähigkeit. Belastungsfähigkeit. Flexibilität. Erziehungserfahrung. Empathie. Cloppenburg 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 44 Nr.: 48 Warmes, aufgeschlossenes Familienklima Entspr. Motivation ein Kind aufzunehmen Einfühlungsvermögen Reflektionsbereitschaft Kooperationsbereitschaft mit Behörden, Eltern etc. Friesland Nr.: 49 1. Freude am Zusammenleben mit Kindern. Zeit + Belastbarkeit, Toleranz. 2. Stabiles Familiensystem - günstig wenn Vater + Mutter als Rollenvorbilder zur Verfügung stehen + eigene Kinder 3. Respekt + Wertschätzung gegenüber PK und dessen Herkunftsfamilie; Unterstützung von Besuchskontakten. gutes Sozialverhalten vorleben. 4. Gesicherte wirtsch. Verhältnisse, keine Vorstrafen, genügend Platz. 5. Bereitschaft zur offenen Zusammenarbeit mit JA. KJA Grafsch. Bentheim 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 50 Einfühlungsvermögen, Verständnis, Belastbarkeit, Offenheit, Freude am Zusammenleben mit Kindern. Bereitschaft, bisherige Entwicklung des Kindes und seine Beziehung zur Herkunftsfamilie zu tolerieren. Fähigkeit, eigenes erzieherisches Handeln zu reflektieren. Bereitschaft und Fähigkeit zu Zusammenarbeit. Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse. 95 Eignungskriterien (Vollzeitpflege) Stadt Nordhorn 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 51 Einfühlungsvermögen Toleranz u. Akzeptanz der HF Eigenes erzieherisches Handeln reflektieren Bereitschaft u. Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit PKD und anderen Institutionen Ausreichend Wohnraum und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse KJA Leer Nr.: 52 1. Offenheit, Konfliktfähigkeit 2. Toleranz, Gesprächsbereitschaft 3. Realistische Einschätzung bzgl. der eigenen Grenzen 4. 5. Stadt Leer 1. 2. 3. 4. 5. Platz im Haus und Empathie im Herzen Gesundheit Führungszeugnis Offenheit, Geduld und Kooperationsbereitschaft Anerkennung des Kindes mit seiner HF KJA Oldenburg 1. 2. 3. 4. 5. 96 Nr.: 58 Körperlich und geistig gesund Fähigkeit zur emotionalen Zuwendung, emotionale Stabilität Unterbringung durch die gesamte Familie, engeres Umfeld Ausreichend Wohnraum Kooperationsbereitschaft, Flexibilität, Toleranz gegenüber anderen Lebensformen KJA Cuxhaven 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 57 Belastbarkeit Toleranz/Akzeptanz der HF Einfühlungsvermögen Kooperationsbereitschaft Kritikfähigkeit/Reflexionsfähigkeit Wittmund 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 56 Persönliche Zuverlässigkeit. Kooperationsbereitschaft. Erfahrungen mit Kindererziehung. Angemessenes Erziehungsverhalten. Reflexionsbereitschaft. Wesermarsch 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 55 Empathie Positive Lebenseinstellung Konfliktfähigkeit Emotionale Stabilität Fähigkeit sich Hilfe zu holen Vechta 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 54 Geordnete räumliche, wirtschaftliche, persönliche Verhältnisse Reflexionsfähigkeit, Einfühlungsvermögen Bereitschaft zur vertrauensvollen Zusammenarbeit Toleranz gegenüber der bisherigen Entwicklung des Kindes und seinen Beziehungen zur Herkunftsfamilie Engagement, Flexibilität, Durchhaltevermögen KJA Osnabrück 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 53 Engagement, Zeit, Raum. Offenheit. Zuverlässigkeit. Reflexionsfähigkeit Kooperationsfähigkeit. Nr.: 59 Eignungskriterien (Vollzeitpflege) Stadt Lüneburg 1. 2. 3. 4. 5. Belastbarkeit des Familiensystems. Offenheit und Kooperationsfähigkeit. Ressourcen/Stärken der Familie. Schwächen/Belastungen. Akzeptanz und Sensibilität für Herkunftsfamilie Stadt Hannover 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 60 Nr.: 63 Bedürfnisse/Anforderungen von Kindern/Jugendlichen in verschiedenen Entwicklungsstufen wahrnehmen Eigene Geschichte und deren Bedeutung für die Rolle als PE ansehen können Belastbarkeit/Durchhaltevermögen, Erfahrungen mit Kindern Akzeptanz gegenüber HF Kooperationsbereitschaft 97 Eignungskriterien (Sonderpflege) Stadt Wolfsburg Nr.: 3 1. Entsprechende Soz.päd. Ausbildung 2. Professionelles Familiensetting 3. Die Pflegeeltern müssen neben aller Professionalität die Kinder auch annehmen können, wie sie sind 4. 5. Stadt Göttingen Nr.: 6 1. Eignungskriterien legt der Träger fest 2. 3. 4. 5. Goslar 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 7 Finanzielle Unabhängigkeit Päd. Ausbildung (1 Elternteil) Reflexionsverm. und Hilfe bei Beurteil. der Auffälligkeiten Zusammenarbeit mit Jugendamt u.ä. Teilnahme an Fortbildungen u. Supervision Osterode Nr.: 11 1. - in freier Trägerschaft 2. 3. 4. 5. Wolfenbüttel Nr.: 13 1. Päd. Ausbildung eines Pflegeelternteils, welches dazu befähigt, Kinder mit multiplen Auffälligkeiten (körperlich, 2. Gefestigte Persönlichkeiten: bereit geistig behinderte, lernbehinderte Kinder, Kinder mit psychosozialen Störungen und Verhaltensauffälligkeiten) aufzunehmen. 3. Kooperationsfähigkeit und -bereitschaft 4. Belastbarkeit 5. Ausreichend Wohnraum Diepholz Nr.: 14 1. Belastbarkeit 2. Professioneller Anspruch, Qualifikation 3. Kooperation 4. 5. Hameln-Pyrmont 1. 2. 3. 4. 5. Kooperationsbereitschaft Hohe Belastbarkeit Päd. Ausbildung (ist Voraussetzung) Aufgeschlossenh. gegen. Biografie Kind und HF Erziehungshaltung KJA Hannover 1. 2. 3. 4. 5. 98 Nr.: 16 Offen für Veränderungen und Herausforderungen, päd. Ausbildung mindestens eines Elternteiles Durchhaltevermögen in schwierigen Situationen Verständnis und Akzeptanz für leibl. Eltern Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit JA "Harte" Kriterien: Alter, gesicherter Lebensunterhalt, ausreichender Platz Stadt Burgdorf 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 15 Nr.: 17 In der Regel päd. Ausbildung Verständnis und Toleranz gegenüber Verhaltensauffälligkeiten Entwicklungschancen erkennen und päd. einwirken Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Kontinuierliche Betreuung muss gewährleistet sein Eignungskriterien (Sonderpflege) Stadt Lehrte 1. 2. 3. 4. 5. Belastbarkeit und Risikobereitschaft Offenheit und Reflexionsvermögen Empathie für die Belange des Kindes und deren Herkunft und HF Akzeptierendes Umfeld Bereitschaft zur Zusammenarbeit, pädagogische Qualifikation bzw. gute Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern KJA Hildesheim 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 26 Fachliche Kompetenz/Qualifikation. Stabile Familienverhältnisse. Unterstützung im sozialen Umfeld. Kenntnisse über Entwicklungspsychologie, ggf. Heilpäd. o.ä. KJA Cuxhaven 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 25 Berufliche Qualifikation Prakt. u. päd. Fähigkeiten u. Erfahrungen Verständnis und Toleranz gegenüber Verhaltensauffälligkeiten von Kindern Zusammenarbeit mit HF, JA, Institutionen Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Stadt Celle 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 23 Ausbildung im päd., wirt., med., Bereich und /oder Erfahrungen mit verhaltensauffälligen Kindern. Reflexion eigener Familienerfahrungen. Krisenbewährte Beziehung und stabiles Umfeld (Kontinuität, Sicherheit) Bereitschaft zur Beachtung der bisherigen Lebensumstände des Kindes. Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit komplexem Hilfenetz. KJA Celle 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 21 Positive Grundeinstellung Am Kind orientiert Empathisch Belastbar Kooperativ Nienburg 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 20 Professionalität bei pädagogischen Fragestellungen Hohe Belastbarkeit Empathie für Kinder Belastbarkeit (psychisch, gesundheitlich etc.) Persönliche Verhältnisse (finanziell, Wohnung, Zeit) KJA Holzminden 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 19 Akzeptanz der HF in der Geschichte des Kindes Fachwissen (auch medizinisch) Geduld, Zeit, Akzeptanz für Defizite Keine überhöhten Erwartungen Stadt Hildesheim 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 18 Nr.: 27 Belastbarkeit. Adäquate Wohnverhältnisse, adäquate Lebenseinstellung für das Zusammenleben mit fremden Kindern. Finanzielle Absicherung. Offenheit Einfühlungsvermögen, Bereitschaft zur Selbstreflexion. Zusammenarbeit mit anderen Fachleuten. Harburg Nr.: 28 1. Pädagogische Ausbildung 2. Besondere pädagogische Befähigung 3. 4. 5. 99 Eignungskriterien (Sonderpflege) KJA Lüneburg 1. 2. 3. 4. 5. Fachausbildung (Erzieher, soz.päd., Lehrer, Psychologe u.a.) Berufspraxis im Umgang mit verhaltensauffälligen und entwicklungsgestörten Kindern und Jugendlichen Stabile offene Familienstruktur Päd. Konzept, Leistungsbeschreibung. Qualitätscontrolling KJA Osterholz 1. 2. 3. 4. 5. 100 Nr.: 38 Erziehungskompetenz. Einfühlungsvermögen. Flexibilität. Problem- und Verantwortungsbewusstsein. Offenheit und Toleranz. Delmenhorst 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 37 Einzelfallbezogenes Fachwissen Kooperationsfähigkeit Stabile persönliche Voraussetzungen Erfahrung mit Kindern Verden 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 36 Herz für Kinder. Fachlichkeit. Offenheit. Wertschätzung. Flexibilität. Uelzen 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 34 Angeschlossene päd. Ausbildung von einem Professionelle Haltung Übernahme von mehr Verantwortung Authentizität Reflexion der eigenen Lebensgeschichte Stadt Stade 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 33 Uneigennützige Motivation / angem. Altersstruktur Geordnete soziale und wirtsch. Verhältnisse Physische, psychische und geistige Gesundheit Fachliche, pädagog. Qualifikation Belastbarkeit /Bereitsch. Kooperation KJA Stade 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 32 Akzeptanz des Kindes und der Herkunft. Annehmender Umgang mit Defiziten. Kooperationsbereitschaft. Belastbarkeit. Nutzen anderer Unterstützung. Soltau-Fallingbostel 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 31 Motivationsklärung. Kooperationsfähigkeit. Einfühlungsvermögen in die Bedürfnisse traumatisierter Kinder. Reflexionsbereitschaft. Stabile Lebenssituation. Rotenburg Wümme 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 30 Fachbezogene Ausbildung Bereitschaft zur Fortbildung Lebenserfahrung Berufserfahrung Prakt. päd. Erfahrungen Nr.: 39 Eignungskriterien (Sonderpflege) Stadt Oldenburg 1. 2. 3. 4. 5. Päd. Ausbildung oder erfahrene Pflegeeltern Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit HF und Amt Umgang mit zeitlichem Auftrag Erziehungseinstellung Belastbarkeit Stadt Osnabrück 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 47 Einfühlungsvermögen Engagement Verständnis Offenheit Flexibilität und Durchhaltevermögen Stadt Lingen 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 46 Belastbarkeit Erzieherische Kompetenz Bildungswilligkeit Teilnahme an Gruppenarbeit Finanzielle Situation KJA Emsland 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 45 Soziale Kompetenz und Kooperationsfähigkeit. Hohe Erziehungskompetenz. Belastungsfähigkeit. Flexibilität. Empathie. Cloppenburg 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 44 Fachliche Vorbildung Bereitschaft Hilfe in Anspruch zu nehmen Kooperationsbereitschaft Belastbarkeit Lernbereitschaft KJA Aurich 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 43 Professioneller Umgang mit der Vorgeschichte eines Kindes oder Jugendlichen. Umgang mit traumatisierten Kindern. Umgang mit spezifischen Auffälligkeiten, Beziehungs- und Bindungsverhalten. Reflexion des eigenen Erziehungsverhaltens. Umgang mit Enttäuschung und Frustration. Ammerland 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 42 Geklärte Motivation Einfühlungsvermögen für das Kind Besondere Belastbarkeit, Qualifikation Vollzogener Abschied vom Wunsch nach leiblichem Kind Bereitschaft zu Besuchskontakten, Akzeptanz der HF Stadt Wilhelmshaven 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 41 Nr.: 48 Verständnis und Toleranz bei Verhaltensauffälligkeiten des Kindes Handlungsfähigkeit in Krisensituationen Eigene Ansprüche überprüfen und ggf. korrigieren Hohes Engagement Päd. Ausbildung, Erfahrung mit Kindern Friesland Nr.: 49 1. Fachausbildung, passend zur Problematik des Pflegekindes. 2. 3. 4. 5. 101 Eignungskriterien (Sonderpflege) KJA Grafsch. Bentheim 1. 2. 3. 4. 5. Einfühlungsvermögen, Verständnis, Belastbarkeit, Offenheit, Freude am Zusammenleben mit Kindern. Päd. Vorbildung/Ausbildung eines PE-teils. Fähigkeit mit bestimmten "Behinderungen"/Beeinträchtigungen umzugehen; entspr. fördernde Fähigkeiten. Ausreichend Wohnraum. Stadt Nordhorn 1. 2. 3. 4. 5. 102 Nr.: 58 Hohe emotionale Belastbarkeit, starke familiäre Bezüge Fähigkeit zur Reflexion Bereitschaft zur Fortbildung Kooperationsbereitschaft, Unterstützung des Vorhabens durch alle Familienmitglieder Pädagogische, medizinische Ausbildung KJA Cuxhaven 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 57 Belastbarkeit Toleranz/Akzeptanz der HF Einfühlungsvermögen Kooperationsbereitschaft Besondere Kompetenzen bzgl. der Problemsituation Wittmund 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 56 Persönliche Zuverlässigkeit. Kooperationsbereitschaft, hohe Lebenserfahrung. Erfahrungen mit Kindererziehung, Belastbarkeit Angemessenes Erziehungsverhalten. Reflexionsbereitschaft, stabile familiäre Verhältnisse, ggf. pädagogische Qualifikationen. Wesermarsch 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 55 Einfühlungsvermögen Belastbarkeit Kreativität Erziehungserfahrung Geduld Vechta 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 54 Geordnete räumliche, wirtschaftliche, persönliche Verhältnisse Besondere Fähigkeit, auf die Bedürfnisse des Pflegekindes in angemessener Form einzugehen Mögliche fachliche Qualifikation Besondere Reflexionsfähigkeit, Engagement Hohe Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit problematischen Herkunftsfamilien KJA Osnabrück 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 53 Kooperation / Zeit Kenntnis von Fördermöglichkeiten Geduld / Belastbarkeit Balance zwischen Störung und Entwicklung Annahme des Kindes mit seiner Herkunft KJA Oldenburg 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 51 Päd. Qualifikation Pflegerische Qualifikation Besondere Erfahrung als Pflegeeltern Besondere Fähigkeit zum Umgang mit behinderten Kindern Stadt Leer 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 50 Nr.: 59 Qualifikation in Päd. Bereich. Belastbarkeit über das normale Maß Lösungsorientierte Auseinandersetzung mit der Situation des Kindes. Empathie. Eignungskriterien (Sonderpflege) Stadt Lüneburg 1. 2. 3. 4. 5. Belastbarkeit des Familiensystems. Offenheit und Kooperationsfähigkeit. Ressourcen/Stärken der Familie, päd. Berufsausbildung. Schwächen/Belastungen, Bereitschaft zu externer fachlicher Begleitung. Akzeptanz und Sensibilität für Herkunftsfamilie Stadt Hannover 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 60 Nr.: 63 Bedürfnisse/Anforderungen von Kindern/Jugendlichen in verschiedenen Entwicklungsstufen wahrnehmen Eigene Geschichte und deren Bedeutung für die Rolle als PE ansehen können Belastbarkeit/Durchhaltevermögen, Erfahrungen mit Kindern Akzeptanz gegenüber HF, päd./pflegerische Vorbildung Kooperationsbereitschaft, Fähigkeit Beratung und Unterstützung durch Dritte anzunehmen und umzusetzen 103 Eignungskriterien (Bereitschaftspflege) Stadt Braunschweig 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 3 Flexibilität rund um die Uhr Für 0 bis 14 Jahre alte Kinder Loslassen können Große Toleranz gegenüber den leiblichen Eltern Vermögen sich auf unterschiedliche Kinder in Krisensituationen einzustellen KJA Göttingen 1. 2. 3. 4. 5. 1 Fachliche Ausbildung, Kompetenz Hohe Belastbarkeit u. emotionale Stabilität der FBB-Familie Kinder kurzfristig aufnehmen und wieder abgeben können Intensive Besuchskontakte zulassen können Offenheit, Toleranz gegenüber anderen Lebensstilen Stadt Wolfsburg 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: Nr.: 5 Flexibilität, gute Nerven Fähigkeit loslassen zu können Keine Berührungsängste mit Menschen aus anderen sozialen Schichten Einfühlungsvermögen Stadt Göttingen Nr.: 6 1. Eignungskriterien legt der Träger fest 2. 3. 4. 5. Goslar 1. 2. 3. 4. 5. 104 Nr.: 11 Nr.: 14 Flexibilität Offenes Familiensystem Einbeziehung der Herkunftseltern Kooperation mit verschiedensten Stellen Qualifikation Hameln-Pyrmont 1. 2. 3. 4. 5. 8 Belegung einzelner Pflegefamilien (hauptsächlich freier Träger) Fähigkeit, nur Pflegepersonen auf Zeit zu nehmen. Besondere fachliche Qualifikation. Individuelle Ressourcen. Diepholz 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: Spontaneität/Flexibilität bezgl. der kurzfristigen Aufnahme eines Kindes. Bewusstsein des zeitlich befristeten Pflegeverhältnisses. Fähigkeit zur Beobachtung des Verhaltens und Bedürfnisse des Kindes. Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie. Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit anderen Stellen (Schule, Ärzte, Therapie etc.) Osterode 1. 2. 3. 4. 5. 7 Finanzielle Unabhängigkeit Soz. Vorerfahrung z.B. Ausbildung Erfahrung im Umgang mit Jugendamtsklientel Zusammenarbeit mit Jugendamt Helmstedt 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: Nr.: 15 Kooperationsbereitschaft Emotionale Stabilität Hohe Flexibilität Päd. Ausbildung (ist Voraussetzung) Aufgeschlossenh. gegen. Biografie Kind und HF Eignungskriterien (Bereitschaftspflege) KJA Hannover 1. 2. 3. 4. 5. Hohe pädagogische und soziale Kompetenz Durchhaltevermögen in schwierigen Situationen Sich binden und trennen können Verständnis und Akzeptanz für die leibl. Eltern Enge Kooperation mit dem JA Stadt Burgdorf 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 18 Belastbarkeit und Risikobereitschaft Offenheit und Reflexionsvermögen, intensive Auseinandersetzung mit allen Aspekten von Abschied und Trennung Empathie für die Belange des Kindes und deren Herkunft und HF Akzeptierendes Umfeld Bereitschaft zur Zusammenarbeit, pädagogische Qualifikation bzw. gute Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern KJA Hildesheim 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 17 Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und HF Hohe Belastbarkeit Nn der Regel päd. Ausbildung Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, ab 2003 an Supervision Hohes Maß an Toleranz und Akzeptanz Stadt Lehrte 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 16 Nr.: 19 Akzeptanz der HF in der Geschichte des Kindes Loslassen können, Offenheit Mehr Professionalität Supervision Häufige Besuchskontakte Stadt Hildesheim Nr.: 20 1. Flexibilität 2. Hohe Kooperationsbereitschaft mit HF 3. Loslassen können 4. 5. KJA Holzminden 1. 2. 3. 4. 5. Positive Grundeinstellung Am Kind orientiert Empathisch Belastbar Kooperativ Stadt Holzminden 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 23 Bereitschaft zur konzentrierten Hilfe in Übergangssituationen. Loslassen können. Reflexion eigener Familienerfahrungen. Krisenbewährte Beziehung und stabiles Umfeld (Kontinuität, Sicherheit) Bereitschaft zur Beachtung der bisherigen Lebensumstände des Kindes. KJA Celle 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 22 Stabile Familiensituation Kooperationsbereitschaft/Jugendamt/HF Offenheit Herzlichkeit, Empathie Belastbarkeit, soziale Kompetenz Nienburg 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 21 Nr.: 25 Fähigkeit zur Trennung, zeitlich Begrenzte Begleitung Flexibilität, Spontaneität Belastbarkeit und Konfliktfähigkeit Zusammenarbeit mit HF, JA, Institutionen Berufliche Qualifikation 105 Eignungskriterien (Bereitschaftspflege) Stadt Celle 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 26 Erzieherische Kompetenz. Flexibilität. Belastbarkeit. Aushalten der hohen Fluktuation. KJA Cuxhaven Nr.: 27 1. Hohe Belastbarkeit. 2. Gute Bearbeitung von immer wiederkehrenden Trennungssituationen. 3. 4. 5. KJA Lüneburg 1. 2. 3. 4. 5. Fachausbildung Offenes Familiensystem mit demokratischen Strukturen 24 Stunden Aufnahmebereitschaft Beziehungsfähigkeit ohne Dauerbindungen Reflexionsfähigkeit und hohe Kooperationsbereitschaft mit Jugendamt, Eltern, Schulen u.a. KJA Osterholz 1. 2. 3. 4. 5. 106 Nr.: 37 Kooperationsfähigkeit Berufliche, päd. Ausbildung und Erfahrung Keine eigenen Kinder bis zu 13 Jahren im Haushalt Stabile persönliche Voraussetzung Räumliche Voraussetzung im erforderlichen Umfang Verden 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 34 Pädagogische Fortbildung Langjährige Erfahrung im Pflegekinderbereich Eigene Kinder sollten schon älter sein Stabile persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse Flexibilität/Bereitschaft von unmittelbarer Aufnahme Uelzen 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 33 Uneigennützige Motivation / angem. Altersstruktur Geordnete soziale und wirtsch. Verhältnisse physische, psychische und geistige Gesundheit Fachliche, pädagog. Qualifikation Hohe Belastbarkeit, Flexibilität /Bereitsch. Koop. KJA Stade 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 32 Akzeptanz des Kindes und der Herkunft. Hohe Flexibilität. Belastbarkeit. Enge Zusammenarbeit mit JA. Kooperation mit HKF oder neuer PF etc. Soltau-Fallingbostel 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 31 Motivationsklärung. Kooperationsfähigkeit. Fähigkeit, Nähe und Distanz zu regulieren. Gelassenheit im Umgang mit akuten Krisensituationen. Stabile Lebenssituation. Rotenburg Wümme 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 30 Pädagogische Vorerfahrung. Belastbarkeit. Spontaneität/Flexibilität Abgrenzungsfähigkeit. Nr.: 38 Eignungskriterien (Bereitschaftspflege) Stadt Emden 1. 2. 3. 4. 5. Belastbarkeit besonders emotional. Zwischen Nähe und Distanz wechseln. Kooperation zu Eltern / JA / Pflegestelle. Eigene Erfahrung mit Trauer und Verlust. Stadt Oldenburg 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 44 Erfahrung mit fremden Kindern Bereitschaft Hilfe in Anspruch zu nehmen Kooperationsbereitschaft Belastbarkeit Lernbereitschaft KJA Aurich 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 43 Langjährige Erfahrung mit Pflegekindern und Jugendlichen. Fachliche Qualifikation (Erzieher, Pädagoge usw.) Flexibilität und Toleranz/Ein Pflegeelternteil sollte nicht berufstätig sein. Aus- und Fortbildungsbereitschaft. Teilnahme an Supervision. Ammerland 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 42 Besondere Belastbarkeit Qualifikation Aushalten von Trennung und Trauer Sehr hohe Kooperationsfähigkeit Reflexionsfähigkeit, vollzogener Abschied vom Wunsch nach leiblichem Kind Stadt Wilhelmshaven 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 41 In FBB-Familie min. 1 Pers. mit pädagog. Ausbild. Alter der eigenen Kinder min. drei Jahre separates Zimmer für das aufzunehmende Kind Wohnort hier am Ort Bereitsch. Zur Teilnahme Supervision und Fortb. Stadt Osnabrück 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 40 Nr.: 45 Kompetenter Umgang mit Krisensituationen. Große erzieherische Kompetenz. Toleranz gegenüber benachteiligten Familien. Beobachtungsgabe. Emotionale Belastbarkeit. Cloppenburg Nr.: 46 1. Erzieherische Kompetenz 2. Bildungswilligkeit 3. 4. 5. KJA Emsland 1. 2. 3. 4. 5. Einfühlungsvermögen Engagement Verständnis Offenheit Flexibilität und Durchhaltevermögen Stadt Lingen 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 47 Nr.: 48 Wunsch, Kraft, Durchhaltevermögen ein Kind in der Krise auf Zeit zu betreuen Zusammenarbeit mit JA und Eltern Grosse Zeit-Flexibilität Hohe Einsatzbereitschaft Päd. Ausbildung, Erfahrung mit Kindern 107 Eignungskriterien (Bereitschaftspflege) Friesland 1. 2. 3. 4. 5. Stabiles Familiensystem, Erfahrungen mit Kindern der aufzunehmenden Altersgruppe. Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit JA. Eigenes Zimmer. Keine anderen Kinder anderer JÄ. Neue Bewerber: keine oder nur geringfügige Berufstätigkeit eines Elternteils. KJA Grafsch. Bentheim 1. 2. 3. 4. 5. 108 Nr.: 57 Belastbarkeit Flexibilität Kooperationskompetenz Einfühlungsvermögen Reflexionsfähigkeit Wittmund 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 56 Persönliche Zuverlässigkeit. Kooperationsbereitschaft, hohe Flexibilität und Belastbarkeit/Gelassenheit. Erfahrungen mit Kindererziehung Angemessenes Erziehungsverhalten. Reflexionsbereitschaft, Zurückhaltung von überschwänglichen Gefühlsäußerungen. Wesermarsch 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 55 Empathie Sich verabschieden können Gute Beobachtungsgabe Teamfähigkeit Kreativität Vechta 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 54 Hohes Maß an Flexibilität Fähigkeit sich auf unterschiedlichste Kinder einzustellen Große Offenheit gegenüber JA und Herkunftsfamilie Wieder-los-lassen können Fähigkeit, Klärungsprozesse mit zu gestalten KJA Osnabrück 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 53 Flexibilität Fähigkeit zur Distanz/Nähe Belastbarkeit (Hilfeplanung) Respekt gegenüber leiblichen Eltern Förderung des Kindes KJA Oldenburg 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 51 Kein Wunsch nach Dauerpflegekind Flexibilität und Mobilität Große Einsatzbereitschaft zur Wahrnehmung von Terminen Gute Ausdrucksmöglichkeit in deutscher Sprache Gute Erreichbarkeit (Telefon/Auto) Stadt Leer 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 50 Päd. Vorbildung / Ausbildung eines PE-teils. Flexibilität. Eigene Kinder nicht jünger als drei Jahre. Bereitschaft zur Zusammenarbeit. Ausreichend Wohnraum. Stadt Nordhorn 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 49 Nr.: 58 Warmes Familienklima, stabile Beziehungen Kooperationsbereitschaft, Kontaktfreudigkeit Flexibilität (kurzfristig auf unterschiedlichste Charaktere, Problemlagen einstellen) und zeitliche Flexibilität Ausreichend Platz/Wohnraum Spaß an der Betreuung von Kinder/Jugendlichen Eignungskriterien (Bereitschaftspflege) KJA Cuxhaven 1. 2. 3. 4. 5. Flexibilität rund um die Uhr. Beziehung aufnehmen und lösen können. Psychologische Kompetenz. Persönliche Belastbarkeit. Stadt Lüneburg 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 60 Belastbarkeit des Familiensystems. Offenheit und Kooperationsfähigkeit. Ressourcen/Stärken der Familie, päd. Berufsausbildung. Schwächen/Belastungen, Bereitschaft zu externer fachlicher Begleitung. Akzeptanz und Sensibilität für Herkunftsfamilie Stadt Hannover 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 59 Nr.: 63 Päd. Ausbildung Eigene Kinder mindestens 3 Jahre oder älter Wohnort Region Hannover Eigenes Zimmer Keine anderen Pflegekinder im Haushalt 109 1.9.2 Frage: 110 Ausschlusskriterien Gibt es bei Ihnen bestimmte Ausschlusskriterien bei der Eignungsüberprüfung von Bewerbern und Bewerberinnen für verschiedene Pflegeformen? Bitte benennen Sie bis zu fünf Kriterien. Ausschlusskriterien (Vollzeitpflege) Stadt Braunschweig 1. 2. 3. 4. 5. 3 Nr.: 4 Alter. Wirtschaftliche Instabilität. Illusorische Vorstellungen. Räumliche Beengtheit. Keine Selbstreflexion zu erkennen. KJA Göttingen 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: Familie darf nicht vom Pflegegeld abhängig sein Zu starke Abweichung von der Norm des Zeitgeistes Vorstrafen Ansteckende Krankheiten Gifhorn 1. 2. 3. 4. 5. 1 akute Suchterkrankungen, psychiatrische oder lebensverkürzende Erkrankungen Vorstrafen, dissoziales Familiengefüge Instabile familiäre Verhältnisse fehlende Kooperationsbereitschaft Extremer Altersunterschied Stadt Wolfsburg 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: Nr.: 5 Arbeitslosigkeit, Sozialhilfeempfänger Jugendhilfemaßnahme für eigene leibl. Kinder sowie Verhaltensauffälligkeit Physische/psychische Erkrankung Selbstüberschätzung Rigidität/starre Haltung Stadt Göttingen Nr.: 6 1. Starre Lebensform 2. Beratungsresistenz in dem Vorbereitungsverfahren 3. Große gesundheitliche Einschränkungen 4. 5. Goslar Nr.: 7 1. Inpflegegabe als Verdienstmöglichkeit 2. Eintrag ins pol. Führungszeugnis 3. Instabile, unsichere Familienverh. 4. 5. Helmstedt 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 9 Vorstrafen - Belastungen Schwere Erkrankungen Keine finanzielle Absicherung Fehlende Erziehungskompetenz Unzureichende Wohnverhältnisse Stadt Einbeck 1. 2. 3. 4. 5. 8 Vorstrafen. Gesundheitliche Einschränkungen (insbesondere Suchterkrankungen/psychosomatische Erkrankungen). Finanzielle Interessen. Kind als Ersatzfunktion/-objekt. Bedenken hinsichtlich der persönlichen Eignung der Pflegepersonen. KJA Northeim 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: Nr.: 10 Vorstrafen Schwere Erkrankungen Fehlende Erziehungskompetenz Fehlende finanzielle Absicherung Unzureichende Wohnverhältnisse 111 Ausschlusskriterien (Vollzeitpflege) Osterode 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 11 Psychische Probleme (nicht verarbeitet). Fehlende Flexibilität, unzureichende Fähigkeit zur Konfliktverarbeitung. Fehlende Fähigkeit, Kind mit seinen Defiziten anzunehmen. Eindeutige Adoptivbewerber. Kinder sollen Ersatzfunktionen einnehmen oder bewusste/unbewusste Wünsche erfüllen. Peine Nr.: 12 1. Psychische Erkrankungen oder Suchterkrankungen 2. Bewerber mit extremen weltanschaulichen oder politischen Einstellungen 3. Bewerber, welche Bereitschaft zu körperlicher oder psychischer Gewalt erkennen lassen. 4. 5. Wolfenbüttel Nr.: 13 1. Gesundheitliche Beeinträchtigungen, die die Lebenserwartung und Erziehungsfähigkeit beeinträchtigen, Alkoholund Suchtmittelabhängigkeit 2. Alter 3. Straffälligkeit 4. Unbearbeiteter, unerfüllter Kinderwunsch 5. Rigider Erziehungsstil ('schwarze Pädagogik') Diepholz Nr.: 14 1. Vorstrafen 2. Gesundheitliche Beeinträchtigung 3. 4. 5. Hameln-Pyrmont 1. 2. 3. 4. 5. Finanzielle Motivation Fehlende Kooperationsbereitschaft Vier in der Familie lebende Kinder Mehr als 40 Jahre Altersdiff. zwischen PE und Kind Nicht eindeutige Motivation aller Familienangehörigen KJA Hannover 1. 2. 3. 4. 5. 112 Nr.: 18 Instabiles Familiensystem Fehlende Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit der eigenen Biografie, nicht bewältigte Unfruchtbarkeit Fehlende Mitwirkungsbereitschaft Nichterfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien KJA Hildesheim 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 17 Konkrete Erwartungen an das Pflegekind: z.B. nicht verhaltensauffällig, gutes Aussehen.... Keine Akzeptanz gegenüber HF Geschlossenes Familiensystem (Isoliert sich die Familie mit der Aufnahme eines Pflegekindes?) Wenig Belastbarkeit Nicht genügend Wohnraum Stadt Lehrte 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 16 Alter, kein Platz, kein gesicherter Lebensunterhalt Kind soll über Einsamkeit hinweghelfen Kind soll Partnerschaft retten Kind soll lediglich Spielpartner sein (Umkehrschluss Eignungskriterien) Stadt Burgdorf 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 15 Nr.: 19 Kriminelle Vorgeschichte Gesundheitliche Beeinträchtigungen Fehlende Räumlichkeiten Zeitmangel wg. Berufstätigkeit Fehlende Einsicht in Thematik , Oberflächlichkeit Ausschlusskriterien (Vollzeitpflege) Stadt Hildesheim 1. 2. 3. 4. 5. Suchtverhalten Einschlägige Vorstrafen Psychische Erkrankungen Überwiegend finanzielle Interessen KJA Holzminden 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 21 Starke gesundheitl. Probleme (inkl. Psych.) Lebenswirklichkeit passt nicht mit Aufnahme zusammen Unrealistisch Nicht belastbar Nicht kritikfähig Stadt Holzminden 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 20 Nr.: 22 Mangelnde Erziehungskompetenz Fehlende Empathie Undurchschaubare Familienverhältnisse Fehlende räumliche Voraussetzungen Wenig, keine Bereitschaft zur Kooperation, geringe Belastbarkeit. Nienburg Nr.: 23 1. Objekt-Sicht des Pflegekindes (Funktionalisierung für eigene Bedürfnisse) 2. Fehlende Kontinuität + Stabilität im eigenen Lebensvollzug (auch im wirtsch. Bereich). 3. Fehlende Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit komplexem Hilfsnetz. 4. 5. KJA Celle 1. 2. 3. 4. 5. Erziehungsfähigkeit (Erz.probleme mit eigenen Kindern (Jugendhilfe) Akute Erkrankungen, die lebensbedrohlich sind, Suchterkrankungen, psychische Erkrankungen Vorstrafen Kein ausreichender Wohn- und Lebensraum, wirtschaftliche Krise Mangelnde Kooperationsbereitschaft Stadt Celle 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 28 Finanzielle Interessen/Beweggründe Unbearbeiteter, unerfüllter Kinderwunsch Fehlendes Reflexionsvermögen Fehlende Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Jugendamt und Herkunftsfamilie Mangelnde erzieherische Fähigkeiten KJA Lüneburg 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 27 Alkohol, Drogen. Psychische Auffälligkeiten. Nicht ausreichende hygienische Zustände. Nicht bewältigte Eigenproblematik. Nicht verarbeitete Kinderlosigkeit. Harburg 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 26 Vorstrafen. Krankheiten, die die Erziehungsfähigkeit einschränken. Instabile Partnerschaft. Pflegekind soll "Ersatz" für leibliches Kind sein. Ungesicherte finanzielle Verhältnisse. KJA Cuxhaven 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 25 Nr.: 30 Beengte räumliche und finanzielle Verhältnisse Vorstrafen, die mit Gewalt und erheblicher krimineller Energie verbunden sind Psych. oder körperliche Behinderung oder Erkrankung, die die Betreuung von Kindern einschränken Geschlossenes Familiensystem mit undemokratischen, intoleranten und hierarchischen Strukturen 113 Ausschlusskriterien (Vollzeitpflege) KJA Osterholz 1. 2. 3. 4. 5. Suchterkrankung bzw. psychiatrische Erkrankung. Eigener Hilfebedarf. Eingeschränkte und beeinträchtigte Realitätswahrnehmung. Fehlende Kooperationsbereitschaft. Mangelndes Einfühlungsvermögen in Bedürfnisse traumatisierter Kinder. Rotenburg Wümme 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 39 Mangelnde Kooperationsbereitschaft Verleugnung der Herkunftsfamilie Psychisch labile' Persönlichkeit(en) Vorurteile gegenüber Randgruppen Eigene Partnerprobleme Stadt Emden 1. Adoptionsbewerber. 2. Unklare Motivation. 3. Krankheit. 4. 5. 114 Nr.: 38 Suchproblematik. Psychische Beeinträchtigung. Strafrechtl. Auffälligkeit. Ungeklärte finanzielle Verhältnisse. Eigene Familienkrisen. Delmenhorst 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 37 Vorstrafen, psych. Beeinträchtigungen Suchtkrankheiten, Gewaltbereitschaft Angehörige extremer Gruppierungen Gesundheitsgefährdende Wohnverhältnisse Verden 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 36 Sucht. Geistige Erkrankung. Starrsinnigkeit. Kriminalität. Chaotische Verhältnisse. Uelzen 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 34 Vorstrafen Krankheiten Eigene Kinder in Jugendhilfe Nicht aufgearbeitete Kinderlosigkeit Mangelnde Reflexionsmöglichkeiten Stadt Stade 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 33 Vorstrafen im Hinblick auf Kindeswohlgefährdung Suchterkrankung, phys., psych., Beeinträchtigungen Eigennütz. Motive, instabile soz. und wirt. Situation Erziehungsfähigkeit Fehlende Bereitschaft zur Kooperation KJA Stade 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 32 PK als Ersatz für eigenes Kind. Alter, Unflexibilität. Keine Kooperationsbereitschaft mit JA. Keine Kooperationsbereitschaft mit HF. Soltau-Fallingbostel 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 31 Nr.: 40 Ausschlusskriterien (Vollzeitpflege) Stadt Oldenburg 1. 2. 3. 4. 5. Alter Gesundheit Fehlende Kompetenz (Erziehung) Nicht belastbar Stadt Osnabrück 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 44 Mangelnder Wohnraum Mangelnde wirtschaftliche Absicherung Mangelnde Gesundheit Kriminalität Alter (nicht mehr als 40 Jahre Altersabstand bei Dauerpflege KJA Aurich 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 43 Einschlägige Vorstrafen, Besitz von Kampfhunden. Geistige und psychische Krankheiten (auch Alkohol und Drogenmissbrauch) Religiöse Wahnvorstellungen. Ungenügende Wohnverhältnisse. Mangelnde Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Herkunftseltern. Ammerland 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 42 Unklare Motivation Wunsch nach leiblichem Kind Mangelnde Kinderzentriertheit Mangelnde Belastbarkeit Mangelnde Kooperation Stadt Wilhelmshaven 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 41 Nr.: 45 Schwere Erkrankungen. Vorhandene Erziehungsprobleme. Keine einwandfreien Führungszeugnisse, wirtsch. Schwierigkeiten. Keine bzw. zu geringe Erziehungskompetenz. Fehlende Kooperationsbereitschaft bzgl. der Jugendhilfe. Cloppenburg Nr.: 46 1. Überschuldung 2. Vorstrafen 3. 4. 5. KJA Emsland 1. 2. 3. 4. 5. Erkrankungen wie Alkoholismus etc. Psych. Instabilität Mangelnde Toleranz und Akzeptanz gegenüber der bisherigen Entwicklung Keine geordneten wirtschaftlichen Verhältnisse Keine Bereitschaft und Fähigkeit zur Zusammenarbeit Stadt Lingen 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 48 Eingeschränkte Kompetenz Familiäre Krise Keine Kooperationsbereitschaft Ausreichendes Platzangebot Finanzielle Absicherung Friesland 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 47 Nr.: 49 Vorstrafen, Vordergründig finanz. Interessen, beide Bewerber vollzeitberufstätig. Eigennützige Motive (Spielkamerad für eigenes Kind, Hilfe aus Isolation). Wenn nicht alle Familienmitglieder einverstanden sind. Keine Kooperationsbereitschaft mit JA/Herkunftsfamilie. Zu alt / extreme Lebensweisen / Sektenzugehörigkeit. 115 Ausschlusskriterien (Vollzeitpflege) KJA Grafsch. Bentheim 1. 2. 3. 4. 5. Schwere gesundheitl. Beeinträchtigungen. Straffälligkeit. Suchprobleme, Verschuldung. Keine Fähigkeit zur Zusammenarbeit. Stadt Nordhorn 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 54 Ungeordnete wirtschaftliche oder persönliche Verhältnisse (Straftaten) Starke gesundheitliche Beeinträchtigung Problematische persönliche Biografie, die das eigene Erziehungsverhalten negativ beeinflusst Nicht vorhandene Bereitschaft die persönliche Lebensführung den Bedürfnissen des Pflegekindes anzupassen Zu hohes Alter KJA Osnabrück 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 53 Suchtproblematik Häufige Beziehungsabbrüche Schwere Krankheiten Überschuldung Vorstrafen KJA Oldenburg 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 52 Mangelnde Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit der Problematik Mangelnde Auseinandersetzung mit der Eigenmotivation Zu hohe Eigenproblematik bei den Bewerbern Altersvorstellung bei den Bewerbern (Eltern-Kind/nicht Pflegeeltern - Kind Verhältnis) Mangelnde berufliche Qualifikation Stadt Leer 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 51 Suchtproblematik Eigene schwere Erkrankung Berufsfähigkeit beider Elternteile Keine gute sprachliche Verständigung KJA Leer 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 50 Nr.: 55 Monetäre Gründe Fehlende Bereitsch. zur Zusammenarb. mit Jugendamt Leibliche Eltern Fehlende Reflexionsfähigkeit Vechta Nr.: 56 1. Adoptionswunsch. 2. Mangelnde Kooperationsbereitschaft. 3. Fehlen der vorgenannten Eignungskriterien 4. 5. Wesermarsch 1. 2. 3. 4. 5. Erzieherische Inkompetenz Instabiles Familiensystem Schwere gesundheitliche Beeinträchtigung Sehr hohes Alter Sehr junge eigene Kinder Wittmund 1. 2. 3. 4. 5. 116 Nr.: 57 Nr.: 58 Motivation, Erwartungen derart, dass Kind diese nicht erfüllen kann Ein Familienmitglied ist gegen die Aufnahme eines Pflegekindes Psychische oder schwere körperliche Erkrankung Räumlich beengte Verhältnisse Bei ablehnender Haltung gegenüber sozial schwacher Familie Ausschlusskriterien (Vollzeitpflege) KJA Cuxhaven 1. 2. 3. 4. 5. Wenn's nur um Geld geht. Verkappte Adoptionsbewerber. Lösung persönlicher Probleme durch PK. Aufnahme eines Kindes ohne Elternkontakte. Stadt Lüneburg 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 60 Sucht, psychische Erkrankungen. Straffälligkeit. Starke Belastungen mit eigenen Kindern. Mangelnde Kooperationsbereitschaft. Unverarbeiteter Verlust eigener Kinder. Stadt Hannover 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 59 Nr.: 63 Nicht verarbeitete, traumatische Erlebnisse Unverarbeitete Kinderlosigkeit Nicht stimmiger Altersunterschied zwischen Bewerber/in und Kind Akute Krisen Mangelnde Reflektionsfähigkeit in Bezug auf eigene Geschichte 117 Ausschlusskriterien (Sonderpflege) Stadt Wolfsburg Nr.: 3 Nr.: 6 Nr.: 7 1. Keine Soz.päd. Ausbildung 2. Unprofessionelle Haltung 3. Alleinerziehend 4. 5. Stadt Göttingen 1. Legt Träger fest 2. 3. 4. 5. Goslar 1. 2. 3. 4. 5. Wenig Rollendistanz und Reflexionsvermögen Inpflegegabe als Verdienstmöglichkeit Ablehnung von Fortbildung u. Supervision Eintrag ins pol. Führungszeugnis Osterode 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 11 - in freier Trägerschaft - Peine Nr.: 12 1. Psychische Erkrankungen oder Suchterkrankungen 2. Bewerber mit extremen weltanschaulichen oder politischen Einstellungen 3. Bewerber, welche Bereitschaft zu körperlicher oder psychischer Gewalt erkennen lassen. 4. 5. Wolfenbüttel Nr.: 13 1. Gesundheitliche Beeinträchtigungen, die die Lebenserwartung und Erziehungsfähigkeit beeinträchtigen, Alkohol2. Alter und Suchtmittelabhängigkeit 3. Straffälligkeit 4. Unbearbeiteter, unerfüllter Kinderwunsch 5. Rigider Erziehungsstil ('schwarze Pädagogik') Diepholz Nr.: 14 1. fehlende Qualifikation 2. Vorstrafen 3. Gesundheitliche Beeinträchtigung 4. 5. Hameln-Pyrmont 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 15 Fehlende päd. Qualifikation Nicht ausreichend vorhandene Belastbarkeit Fehlende Kooperationsbereitschaft Mehr als ein Kind in der Familie KJA Hannover Nr.: 16 1. Keine pädagogische Ausbildung 2. (Umkehrschluss Eignungskriterien) 3. 4. 5. 118 Ausschlusskriterien (Sonderpflege) Stadt Burgdorf 1. 2. 3. 4. 5. Wenig Belastbarkeit Geschlossenes Familiensystem Suchtverhältnisse auch Essen, Workaholics... Keine Akzeptanz Nicht genügend Wohnraum Stadt Lehrte 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 17 Nr.: 18 Instabiles Familiensystem Fehlende Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit der eigenen Biografie, nicht bewältigte Unfruchtbarkeit Fehlende Mitwirkungsbereitschaft Nichterfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien KJA Hildesheim Nr.: 19 1. Kriminelle Vorgeschichte 2. Mangelnde Vorkenntnisse/Erfahrungen 3. 4. 5. Stadt Hildesheim 1. 2. 3. 4. 5. Suchtverhalten Einschlägige Vorstrafen Psychische Erkrankungen Überwiegend finanzielle Interessen KJA Holzminden 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 25 Erziehungsfähigkeit (Erz.probleme mit eigenen Kindern (Jugendhilfe), fehlende fachliche Qualifikation Akute Erkrankungen, die lebensbedrohlich sind, Suchterkrankungen, psychische Erkrankungen Akute Erkrankungen, die lebensbedrohlich sind, Suchterkrankungen, psychische Erkrankungen Kein ausreichender Wohn- und Lebensraum, wirtschaftliche Krise Mangelnde Kooperationsbereitschaft Stadt Celle 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 23 Objekt-Sicht des Pflegekindes (Funktionalisierung für eigene Bedürfnisse) Fehlende Kontinuität + Stabilität im eigenen Lebensvollzug (auch im wirtsch. Bereich). Fehlende Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit komplexem Hilfsnetz. Keine Kenntnisse im Umgang mit verhaltensauffälligen Kindern. KJA Celle 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 22 Mangelnde Erziehungskompetenz Fehlende Empathie Undurchschaubare Familienverhältnisse Fehlende räumliche Voraussetzungen Wenig, keine Bereitschaft zur Kooperation, geringe Belastbarkeit. Nienburg 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 21 Starke gesundheitl. Probleme (inkl. Psych.) Lebenswirklichkeit passt nicht mit Aufnahme zusammen Unrealistisch Nicht belastbar Nicht kritikfähig Stadt Holzminden 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 20 Nr.: 26 Vorstrafen. Krankheiten, die die Erziehungsfähigkeit einschränken. Instabile Partnerschaft. Pflegekind soll "Ersatz" für leibliches Kind sein. Ungesicherte finanz. Verhältnisse. 119 Ausschlusskriterien (Sonderpflege) KJA Cuxhaven 1. 2. 3. 4. 5. Alkohol, Drogen. Psychische Auffälligkeiten. Nicht ausreichende hygienische Zustände. Nicht bewältigte Eigenproblematik. Nicht verarbeitete Kinderlosigkeit. Harburg 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 30 Vorrangig wirtschaftliche Motive Unzureichende Qualifikation und praktische Erfahrung Mangelnde Kooperationsbereitschaft Offenheit und Reflexionsfähigkeit Widerstand bei Familienmitgliedern gegen die Aufnahme eines Pflegekindes - Partner oder Eheprobleme KJA Osterholz 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 28 Finanzielle Interessen/Beweggründe Unbearbeiteter, unerfüllter Kinderwunsch Fehlendes Reflexionsvermögen Fehlende Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Jugendamt und Herkunftsfamilie Mangelnde erzieherische Fähigkeiten KJA Lüneburg 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 27 Nr.: 31 Suchterkrankung bzw. psychiatrische Erkrankung. Eigener Hilfebedarf. Eingeschränkte und beeinträchtigte Realitätswahrnehmung. Fehlende Kooperationsbereitschaft. Mangelndes Einfühlungsvermögen in Bedürfnisse traumatisierter Kinder. Rotenburg Wümme Nr.: 32 1. PK als Möglichkeit sich und das Engagement herauszustellen. 2. Fehlende Flexibilität und Akzeptanz. 3. Fehlende Kooperationsbereitschaft. 4. 5. Soltau-Fallingbostel 1. 2. 3. 4. 5. Vorstrafen im Hinblick auf Kindeswohlgefährdung Suchterkrankung, phys., psych., Beeinträchtigungen Eigennütz. Motive, instabile soz. und wirt. Situation Fehlende päd. Fähigkeiten und fehlende fachliche Qualifikation Fehlende Akzeptanz für die konzeptionellen Rahmenbedingungen KJA Stade 1. 2. 3. 4. 5. 120 Nr.: 36 Fehlende Fachlichkeit. Sucht. Kriminalität. Geistige Erkrankung. Chaotische Verhältnisse. Uelzen 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 34 Keine pädagogische Ausbildung Vorstrafen, Krankheiten Eigene Kinder in Jugendhilfe Nicht aufgearbeitete Kinderlosigkeit Mangelnde Reflexionsmöglichkeiten Stadt Stade 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 33 Nr.: 37 Vorstrafen, psych. Beeinträchtigungen Suchtkrankheiten, Gewaltbereitschaft Angehörige extremer Gruppierungen Gesundheitsgefährdende Wohnverhältnisse Ausschlusskriterien (Sonderpflege) Verden 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 38 Suchproblematik. Psychische Beeinträchtigung. Strafrechtl. Auffälligkeit. Ungeklärte finanzielle Verhältnisse. Eigene Familienkrisen. Delmenhorst Nr.: 39 1. Fehlende Bereitschaft zu begleitender Fortbildung 2. Unzureichende Kooperation 3. Nichterkennen bzw. -einordnen von auffälligem Verhalten des PK 4. 5. Stadt Oldenburg 1. 2. 3. 4. 5. Alter Gesundheit Fehlende Kompetenz (Erziehung) Nicht belastbar Stadt Osnabrück 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 43 Einschlägige Vorstrafen, Besitz von Kampfhunden. Geistige und psychische Krankheiten (auch Alkohol und Drogenmissbrauch) Mangelndes pädagogisches Reflexionsvermögen. Mangelnde Zusammenarbeit mit Jugendämtern und anderen Institutionen. Mangelnde Akzeptanz auffälligen Verhaltens. Ammerland 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 42 Unklare Motivation Wunsch nach leiblichem Kind Mangelnde Kinderzentriertheit Mangelnde Belastbarkeit Mangelnde Kooperation Stadt Wilhelmshaven 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 41 Nr.: 44 Mangelnder Wohnraum Mangelnde wirtschaftliche Absicherung Mangelnde Gesundheit Kriminalität Alter (nicht mehr als 40 Jahre Altersabstand bei Dauerpflege KJA Aurich Nr.: 45 1. (engere Maßstäbe!) 2. 3. 4. 5. Cloppenburg Nr.: 46 1. Überschuldung 2. Vorstrafen 3. 4. 5. KJA Emsland 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 47 Erkrankungen wie Alkoholismus etc. Psych. Instabilität Mangelnde Toleranz und Akzeptanz gegenüber der bisherigen Entwicklung Keine geordneten wirtschaftlichen Verhältnisse Keine Bereitschaft und Fähigkeit zur Zusammenarbeit 121 Ausschlusskriterien (Sonderpflege) Stadt Lingen 1. 2. 3. 4. 5. Eingeschränkte Kompetenz Familiäre Krise Keine Kooperationsbereitschaft Ausreichendes Platzangebot Finanzielle Absicherung KJA Grafsch. Bentheim 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 48 Nr.: 50 Schwere gesundheitl. Beeinträchtigungen. Straffälligkeit. Suchprobleme, Verschuldung. Keine Fähigkeit zur Zusammenarbeit. Stadt Nordhorn Nr.: 51 1. Keine Erfahrung als Pflegeeltern 2. Keine besondere Qualifikation durch Ausbildung, Weiter- und Fortbildung 3. 4. 5. Stadt Leer 1. 2. 3. 4. 5. Keine pädagogische Ausbildung Suchtproblematik, Vorstrafen Häufige Beziehungsabbrüche Schwere Krankheiten Überschuldung KJA Oldenburg 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 54 Ungeordnete wirtschaftliche oder persönliche Verhältnisse (Straftaten) Fehlende Fähigkeit, auf die Bedürfnisse des Pflegekindes in angemessener Form einzugehen Fehlende fachliche Qualifikation Fehlende Reflexionsfähigkeit, fehlendes Engagement Fehlende Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit problematischen Herkunftsfamilien KJA Osnabrück 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 53 Nr.: 55 Keine Reflektionsfähigkeit Keine Veränderungsbereitschaft Keine Austauschbereitschaft Monetäre Motivation Unausgereifte Auseinandersetzung Vechta Nr.: 56 1. Adoptionswunsch. 2. Mangelnde Kooperationsbereitschaft. 3. Fehlen der vorgenannten Eignungskriterien. 4. 5. Wesermarsch 1. 2. 3. 4. 5. Erzieherische Inkompetenz Instabiles Familiensystem Schwere gesundheitliche Beeinträchtigung Sehr hohes Alter Sehr junge eigene Kinder Wittmund 1. 2. 3. 4. 5. 122 Nr.: 57 Nr.: 58 Mangelnde emotionale Stabilität Mangelnde Bereitschaft zur Kooperation und Fortbildung Mangelnde Zeit/Wohnraum Mangelndes Einfühlungsvermögen Bei ablehnender Haltung gegenüber sozial schwacher Familie Ausschlusskriterien (Sonderpflege) KJA Cuxhaven 1. 2. 3. 4. 5. Profilierung durch "schwere Aufgabe". Mangelnde Kooperationsbereitschaft. Weltanschauliche, das Kind beeinträchtigende Einstellung. Überprofessionalisierung. Stadt Lüneburg 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 60 Sucht, psychische Erkrankungen. Straffälligkeit. Starke Belastungen mit eigenen Kindern. Mangelnde Kooperationsbereitschaft, keine prakt. Erfahrung mit Kindern im Heim Unverarbeiteter Verlust eigener Kinder. Stadt Hannover 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 59 Nr.: 63 Nicht verarbeitete, traumatische Erlebnisse Unverarbeitete Kinderlosigkeit Nicht stimmiger Altersunterschied zwischen Bewerber/in und Kind Akute Krisen Mangelnde Reflektionsfähigkeit in Bezug auf eigene Geschichte 123 Ausschlusskriterien (Bereitschaftspflege) Stadt Braunschweig 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 3 Nr.: 5 Mangelnde Flexibilität Zeitliche Eingegrenztheit Nicht-Loslassen-Können Geringe Toleranzbreite KJA Göttingen 1. 2. 3. 4. 5. 1 Berufstätigkeit der Pflegeperson Wunsch ein Kind auf Dauer zu behalten Familien mit unbewältigten Verlusten Instabile Familienverhältnisse Schwerwiegende Erkrankungen Stadt Wolfsburg 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: Arbeitslosigkeit, Sozialhilfeempfänger Jugendhilfemaßnahme für eigene leibl. Kinder sowie Verhaltensauffälligkeit, eigene Kinder im Vorschulalter Physische/psychische Erkrankung Selbstüberschätzung Rigidität/starre Haltung Stadt Göttingen Nr.: 6 Nr.: 7 1. Legt Träger fest 2. 3. 4. 5. Goslar 1. Eintrag ins pol. Führungszeugnis 2. 'Klammern' auf Dauer behalten wollen 3. Keine Bereitsch. zur Zusammenarbeit mit Jugendamt 4. 5. Helmstedt Nr.: 8 1. Berufstätigkeit beider Elternteile. 2. 3. 4. 5. Osterode 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 11 Pflegefamilie als Ersatzfamilie. Fehlende Flexibilität, unzureichende Fähigkeit zur Konfliktverarbeitung. Psychische Probleme (nicht verarbeitet). Fehlende Fähigkeit, Kind mit seinen Defiziten anzunehmen. Eindeutige Adoptivbewerber. Peine Nr.: 12 1. Psychische Erkrankungen oder Suchterkrankungen 2. Bewerber mit extremen weltanschaulichen oder politischen Einstellungen 3. Bewerber, welche Bereitschaft zu körperlicher oder psychischer Gewalt erkennen lassen. 4. 5. Diepholz Nr.: 14 1. fehlende Qualifikation 2. Vorstrafen 3. Gesundheitliche Beeinträchtigung 4. 5. 124 Ausschlusskriterien (Bereitschaftspflege) Hameln-Pyrmont 1. 2. 3. 4. 5. Fehlende päd. Qualifikation Fehlende Kooperationsbereitschaft Mehr als zwei Kinder Nicht ausreichend vorhandene emot. Stabilität Nicht ausreichende Flexibilität KJA Hannover 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 17 Wenig Belastbarkeit Geschlossenes Familiensystem Suchtverhältnisse auch Essen, Workaholics... Keine Akzeptanz Nicht genügend Wohnraum Stadt Lehrte 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 16 Keine eigenen Kinder bzw. Kinder unter 2 Jahren Keine Belastbarkeit Berufstätigkeit beider Pflegeelternteile Ausschließlichkeit finanzieller Motive, rein Raum (Umkehrschluss Eignungskriterien) Stadt Burgdorf 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 15 Nr.: 18 Instabiles Familiensystem Fehlende Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit der eigenen Biografie, nicht bewältigte Unfruchtbarkeit Fehlende Mitwirkungsbereitschaft Nichterfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien KJA Hildesheim Nr.: 19 1. Kriminelle Vorgeschichte 2. Kein Interesse an Dauerpflege/Adoption 3. 4. 5. Stadt Hildesheim 1. 2. 3. 4. 5. Nicht loslassen können Einschlägige Vorstrafen Psychische Erkrankungen Überwiegend finanzielle Interessen KJA Holzminden 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 22 Mangelnde Erziehungskompetenz Fehlende Empathie Undurchschaubare Familienverhältnisse Fehlende räumliche Voraussetzungen Wenig, keine Bereitschaft zur Kooperation, geringe Belastbarkeit. Nienburg 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 21 Starke gesundheitl. Probleme (inkl. Psych.) Lebenswirklichkeit passt nicht mit Aufnahme zusammen Unrealistisch Nicht belastbar Nicht kritikfähig Stadt Holzminden 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 20 Nr.: 23 Objekt-Sicht des Pflegekindes (Funktionalisierung für eigene Bedürfnisse) Fehlende Kontinuität + Stabilität im eigenen Lebensvollzug (auch im wirtsch. Bereich). Fehlende Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit komplexem Hilfsnetz. Nicht konzentriert belastbar. 125 Ausschlusskriterien (Bereitschaftspflege) KJA Celle 1. 2. 3. 4. 5. Erziehungsfähigkeit (Erz.probleme mit eigenen Kindern (Jugendhilfe) Akute Erkrankungen, die lebensbedrohlich sind, Suchterkrankungen, psychische Erkrankungen Akute Erkrankungen, die lebensbedrohlich sind, Suchterkrankungen, psychische Erkrankungen Kein ausreichender Wohn- und Lebensraum, wirtschaftliche Krise Mangelnde Kooperationsbereitschaft Stadt Celle 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 30 Vorrangig wirtschaftliche Motive Klammern und Festhalten von Kindern Vorwegnehmen von Hilfeentscheidungen Mangelnde Kooperationsfähigkeit mit Behörden, Schulen und leiblichen Eltern KJA Osterholz 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 27 Alkohol, Drogen. Psychische Auffälligkeiten. Nicht ausreichende hygienische Zustände. Nicht bewältigte Eigenproblematik. Nicht verarbeitete Kinderlosigkeit. KJA Lüneburg 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 26 Ungenügende Erziehungskompetenz. Vorstrafen. Gesundheitl. Probleme. Fehlende eigene finanz. Absicherung. KJA Cuxhaven 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 25 Nr.: 31 Suchterkrankung bzw. psychiatrische Erkrankung. Eigener Hilfebedarf. Eingeschränkte und beeinträchtigte Realitätswahrnehmung. Fehlende Kooperationsbereitschaft. Mangelndes Einfühlungsvermögen in Bedürfnisse traumatisierter Kinder. Rotenburg Wümme Nr.: 32 1. Keine Bereitschaft zur Arbeit mit HKF. 2. Keine Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit JA 3. Andere Pflegekinder in der Familie. 4. 5. Soltau-Fallingbostel 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 33 Vorstrafen im Hinblick auf Kindeswohlgefährdung Vorstrafen im Hinblick auf Kindeswohlgefährdung Eigennütz. Motive, instabile soz. und wirt. Situation Fehlende päd. Fähigkeiten und fehlende fachliche Qualifikation, fehlende Flexibilität Fehlende Akzeptanz für die konzeptionellen Rahmenbedingungen KJA Stade Nr.: 34 1. Fehlende Fachlichkeit 2. Instabile persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse 3. Beide Partner berufstätig 4. 5. Uelzen 1. 2. 3. 4. 5. 126 Nr.: 37 Vorstrafen, psych. Beeinträchtigungen Suchtkrankheiten, Gewaltbereitschaft Angehörige extremer Gruppierungen Gesundheitsgefährdende Wohnverhältnisse Ausschlusskriterien (Bereitschaftspflege) Verden 1. 2. 3. 4. 5. Suchproblematik. Psychische Beeinträchtigung. Strafrechtl. Auffälligkeit. Ungeklärte finanzielle Verhältnisse. Eigene Familienkrisen. Stadt Emden 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 41 Keine päd. Ausbildung Eigene Kinder unter drei Jahre Kein separates Zimmer für das aufzunehmende Kind Wenn bereits Pflegekinder in der Familie sind Wohnort außerhalb des hiesigen Ortes Stadt Osnabrück 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 40 Eigene Pflegekinder. Berufstätigkeit. Krankheit. Vorurteile, enge moralische Grenzen. Stadt Oldenburg 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 38 Nr.: 42 Unklare Motivation, mangelnde Kompetenz Wunsch nach leiblichem Kind Mangelnde Kinderzentriertheit Mangelnde Belastbarkeit Mangelnde Kooperation, mangelnde Reflexionsbereitschaft Stadt Wilhelmshaven Nr.: 43 1. 2. 3. 4. Einschlägige Vorstrafen, Besitz von Kampfhunden. Geistige und psychische Krankheiten (auch Alkohol und Drogenmissbrauch) Zu junge eigene Kinder Keine Toleranz gegenüber anderen Denkweisen der Kinder und Jugendlichen und der Problematik von Herkunftseltern. 5. Mangelnde Belastbarkeit und Zweifel an den eigenen Fähigkeiten wenn keine einheitlich gefasste Familienentscheidung zu dieser Aufgabe vorliegt. Erkennbare Eheprobleme. Ammerland 1. 2. 3. 4. 5. Mangelnder Wohnraum Mangelnde wirtschaftliche Absicherung Mangelnde Gesundheit Kriminalität Alter (nicht mehr als 40 Jahre Altersabstand bei Dauerpflege KJA Aurich 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 44 Nr.: 45 Berufstätigkeit der Hauptbezugsperson. Nicht genügend Wohnraum. Kinder unter drei Jahren bei den Bewerbern. Antrag auf Vollzeitpflege. Mängel bzgl. amtsärztlichen bzw. polizeilichen Führungszeugnisse. Cloppenburg Nr.: 46 1. Überschuldung 2. Vorstrafen 3. 4. 5. KJA Emsland 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 47 Erkrankungen wie Alkoholismus etc. Psych. Instabilität Mangelnde Toleranz und Akzeptanz gegenüber der bisherigen Entwicklung Keine geordneten wirtschaftlichen Verhältnisse Keine Bereitschaft und Fähigkeit zur Zusammenarbeit 127 Ausschlusskriterien (Bereitschaftspflege) Stadt Lingen 1. 2. 3. 4. 5. Eingeschränkte Kompetenz Familiäre Krise Keine Kooperationsbereitschaft Ausreichendes Platzangebot Finanzielle Absicherung Friesland 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 48 Nr.: 49 Vordergründige finanz. Motive. Keine Erfahrung mit Kindern/Jugendlichen. Kein Platz. Berufstätigkeit beider Bewerber. Keine Bereitschaft zu enger Kooperation mit JA + Herkunftsfamilie (Besuche). Keine Bereitschaft, sich wieder vom Kind zu trennen. KJA Grafsch. Bentheim Nr.: 50 1. Schwere gesundheitl. Beeinträchtigungen. 2. Volle Berufstätigkeit beider PE. 3. Bewerber für Dauerpflege. 4. 5. Stadt Nordhorn 1. 2. 3. 4. 5. Stadt Leer 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 54 Geringes Maß an Flexibilität Fehlende Fähigkeit sich auf unterschiedlichste Kinder einzustellen Geringe Offenheit gegenüber JA und Herkunftsfamilie Nicht wieder loslassen können Fehlende Fähigkeit, Klärungsprozesse mit zu gestalten KJA Osnabrück 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 53 Enge Wohnverhältnisse Suchtproblematik, Vorstrafen Häufige Beziehungsabbrüche Schwere Krankheiten Überschuldung KJA Oldenburg 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 51 Wunsch nach Dauerpflegekind Nicht erreichbar über Telefon Nicht mobil (Auto) Keine gute sprachliche Verständigung Nr.: 55 Kooperationsprobleme Wunsch nach einem eigenen Kind Gravierende gesundheitl. Probleme Unbearbeitete Konflikte Unzureichende Wohnverhältnisse Vechta Nr.: 56 1. Adoptionswunsch. 2. Mangelnde Kooperationsbereitschaft. 3. Fehlen der vorgenannten Eignungskriterien. 4. 5. Wesermarsch 1. 2. 3. 4. 5. 128 Nr.: 57 Erzieherische Inkompetenz Instabiles Familiensystem Schwere gesundheitliche Beeinträchtigung Sehr hohes Alter Sehr junge eigene Kinder Ausschlusskriterien (Bereitschaftspflege) Wittmund 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 58 Mangelndes Einfühlungsvermögen, mangelnde emotionale Wärme Mangelnde Bereitschaft zur Kooperation, Fortbildung Mangelnde Belastbarkeit Dauerpflegekind(er) Berufstätigkeit beider Elternteile, andere Überlastungssituation KJA Cuxhaven Nr.: 59 1. Suche nach starker Bindung. 2. Fehlende emotionale Belastbarkeit. 3. 4. 5. Stadt Hannover 1. 2. 3. 4. 5. Nr.: 63 Berufstätigkeit der Pflegeperson Fehlende Reflexionsbereitschaft Nicht loslassen können Kein Einfühlungsvermögen Kein Durchhaltevermögen 129 1.10 Erfahrungen bei Inpflegegaben Frage: Wenn Sie an gelungene oder misslungene Inpflegegaben denken, können Sie Ihrer Erfahrung nach einschätzen, welche Kinder hinsichtlich ihres sozialen Hintergrundes bzw. ihrer Biografie sich besonders gut bzw. besonders schlecht für eine Inpflegegabe eignen? 130 Erfahrungen bei Inpflegegaben Stadt Braunschweig Nr.: 1 Positiv: Kinder mit wenig Trennungserfahrungen bei früherer stabiler Bindung, freiwillige Inpflegegabe, frühes Einsetzen von ergänzenden Maßnahmen für PE und Kind. Negativ: Bindungsgestörte oder schwer traumatisierte Kinder, psychiatrische Erscheinungsformen bei Kindern. Gifhorn Nr.: 4 Die Pflegeverhältnisse laufen dann gut, wenn die Beziehung zwischen Herkunftseltern und Pflegeeltern positiv verläuft, unabhängig von der Biografie der Kinder. KJA Göttingen Nr.: 5 Schlecht: Wenn 'gebundene' Kinder in Pflegefamilien vermittelt werden, die sie emotional überfordern. Wenn sie nicht offen sind für neue Bindungen + Erfahrungen. Wenn stark ablehnende Haltung zwischen leibl. Eltern und PE besteht (Spannungsfeld). Gut: Je jünger das Kind, umso eher gelingt Integration und Prozesse guter Zusammenarbeit. Stadt Göttingen Nr.: 6 Der soziale Hintergrund ist nicht so maßgebend, viel entscheidender ist das vorhandene oder fehlende Einverständnis der Eltern und die Akzeptanz des sozialen Hintergrunds bei den Pflegeeltern. Goslar Nr.: 7 * keine Umgangskontakte - gelungen * je mehr Zusammenarbeit mit Herkunftsfamilie desto schwieriger * je älter die Kinder bei der Unterbringung desto geringer die Chance, dass es gelingt Helmstedt Nr.: 8 Schlecht: beziehungsunfähige Kinder; Jugendliche, welche sich im Abnabelungsprozess befinden; geistig und körperlich schwer behinderte Kinder; stark misshandelte und/oder vernachlässigte Kinder. Gut: Säuglinge. Osterode Nr.: 11 gut: Kinder im Alter von 0 bis 10 Jahre, die nicht zu sehr traumatisiert sind. schlecht: Multiple Traumatisierungen (sexueller Missbrauch), Aufnahme von Jugendlichen in Pflegefamilien ist prognostisch schlecht. Peine Nr.: 12 negativ: sexueller Missbrauch, frühkindlich schwere Deprivation und Traumatisierung, starke Elternkontakte. positiv: Kinder und Jugendliche, die die Maßnahme mittragen, Kinder mit gewisser psychischer Stabilität Wolfenbüttel Nr.: 13 * Fehlende Bindung des Kindes an erste Bezugsperson mit starker Verwahrlosungsproblematik. * Längerfristiger Aufenthalt in der stationären Jugendhilfe bei Säuglingen und Kleinkindern vor der Inpflegegabe. * Positiv: Positive Haltung der Herkunftseltern zur Inpflegegabe, sodass das Kind für neue Bindungen offen sein kann. Diepholz Nr.: 14 Eine Frage der Passung unterschiedlicher Faktoren Hameln-Pyrmont Nr.: 15 gute Eignung: junge Kinder/Jugendl. direkt aus Elternhaus mit eindeutiger Perspektive, 'unproblematische Kinder' schlechte Eignung: extrem problematische Kinder/Jugendl. mit massiven Bindungsstörungen, Kinder mit diversen Abbrüchen Stadt Burgdorf Nr.: 17 Kinder mit gestörtem Bindungsverhalten, binden sich schwer in Familienverband, höheres Lebensalter bspw. 12 Jahre, bereits häufiger Wohnort und Beziehungswechsel vor Inpflegegabe - ständiger Wechsel von Bezugespersonen. 131 Erfahrungen bei Inpflegegaben Stadt Lehrte Nr.: 18 Grundsätzlich müssen Kinder bindungsbereit und -fähig sein, ansonsten ist das Geheimnis das Gelingen von Pflegeverhältnissen begründet: 1. in der Qualität der Vorbereitung der Pflegeeltern 2. in der Auftragserteilung zum Zeitpunkt der Inpflegegabe 3. in der Einschätzung, welches Kind in welche Familie passt. KJA Hildesheim Nr.: 19 Es muss gelingen, dass leibliche Eltern den Kindern das Signal geben, sich bei den Pflegeeltern binden zu dürfen; o.k. zur Maßnahme; Zusammenarbeit Pflegeeltern-leibliche Eltern, Bindungsfähigkeit des Kindes Stadt Hildesheim Nr.: 20 besonders schlecht: traumatisierte Kinder, Kinder mit Bindungsstörungen (mangelndes Urvertrauen) besonders gut: grundsätzliches Einverständnis der Eltern mit der Fremdplatzierung, positive primäre Bindungserfahrungen der Kinder Stadt Holzminden Nr.: 22 Kinder, die durch Sorgerechtsentzüge von ihrer Herkunftsfamilie getrennt wurden und keine Chance hatten, die Trennung und/oder traumatische Erlebnisse zu verarbeiten, haben schlechte Voraussetzungen für eine Inpflegegabe. Eine gute Voraussetzung ist, wenn sie ihre Eltern kennen und von diesen der Aufenthalt in der Pflegefamilie gewünscht und toleriert wird. Nienburg Nr.: 23 Gelingen / Misslingen von Pflegeverhältnissen ist abhängig von den Faktoren: Alter des Kindes, Klarheit der Perspektive, Vorschädigungen, Umgang mit Loyalitätskonflikten des Kindes. KJA Celle Nr.: 25 gut:* Geklärte Perspektive (Ziele und Dauer des Pflegeverhältnisses) * Emotionaler Bezug, Bindungsfähigkeit. schlecht: * Massive Gewalterfahrung in der HF. * Suchtkranke Eltern, insbes. Drogen. * 'Alleingelassensein', Ängste, keine Bildungsfähigkeit. Stadt Celle Nr.: 26 bes. schlecht: Kinder mit hohem Aggressionspotential; in manchen Fällen sex. Missbrauch; deutlich untersch. Familiensysteme (2 Welten); jugendliche Mädchen aus konfliktreichen Elternbeziehungen. bes. gut: sehr kleine Kinder; mit Vakuum an Versorgung, Kontinuität, Fürsorge, Sicherheit. KJA Cuxhaven Nr.: 27 Je jünger desto besser ist eine Vermittlung möglich. Hyperaktive Kinder sind schwer zu vermitteln. Kinder mit besonderem Förderbedarf. Harburg Nr.: 28 +) Kinder, die sich auf eine Bindung/Beziehung einlassen können und Förderung annehmen. -) Kinder, die in einem Loyalitätskonflikt zwischen Herkunftsfamilie und Pflegefamilie stehen, wenn die Vermittlung gegen den ausdrücklichen Willen der leiblichen Eltern erfolgt. Lüchow-Dannenberg Nr.: 29 Je jünger das Kind, desto besser kann es integriert werden. Wenn möglichst viel Offenheit bei den Beteiligten herrscht, gibt es eine höhere Wahrscheinlichkeit, dass die Inpflegegabe gelingt. KJA Lüneburg Nr.: 30 negativ: Frühschädigung (0-3), häufiger Bezugespersonenwechsel, Gewalterfahrungen, vorgeburtliche Schädigungen durch Drogen, ambivalente Bindungen an Eltern, mangelnde Bindungsfähigkeit, mangelhafte Gewissensentscheidung, fehlendes Werte- und Normen-Bewusstsein. KJA Osterholz Nr.: 31 Schlecht: oft hohes Alter; mehrere Wechsel des Lebensmittelpunktes vor Inpflegegabe; gravierende traumatische Erfahrungen, bei hochproblematischen leiblichen Eltern und gleichzeitiger Durchführung von Besuchskontakten. Gut: Einvernehmen mit den leiblichen Eltern; jüngere Kinder. 132 Erfahrungen bei Inpflegegaben Rotenburg Wümme Nr.: 32 +) junge Kinder / Kinder, deren Eltern die Hilfe akzeptieren / Kinder, die noch nicht so massive Vorerfahrungen haben / klare Perspektive. -) ältere Kinder / Kinder mit vielen wechselnden Bezugspersonen / Kinder mit massiven Schädigungen / Kinder, die besonders an die Eltern gebunden waren bzw. deren Eltern die Hilfe nicht akzeptierten / unklare Perspektive. Soltau-Fallingbostel Nr.: 33 besonders schwierig: Kinder mit sehr belasteter Vorgeschichte (körperl. und seel. oder sexuelle Misshandlung, emot. Verwahrlosung etc.). Kinder, die zwischen Eltern und Pflegeeltern hin- und hergerissen werden. besonders gut: Kinder ohne extrem belastete Vorgeschichte. Kinder, denen die Eltern erlauben bei der/den Pflegeperson(en) zu leben und die zum Wohle ihres Kindes kooperieren. KJA Stade Nr.: 34 Schlecht: häufiger Maßnahmewechsel, stark traumatisierte Kinder, behinderte Kinder, stark verhaltensgestört, stark bindungsgestört. Stadt Stade Nr.: 36 Besonders gut: Warmherzige offene Einstellung zum Kind und Annehmen können der Eigenheiten eines Kindes. Schlecht: Immer nur die Fehler des Kindes sehen; Eltern schlecht machen; eigene Kinder schützen wollen. Uelzen Nr.: 37 * Kleinkinder ohne Rückführungsoption mit wenig psychischer Beeinträchtigung. * Kinder mit fehlender Perspektivklärung, unsicheren Rechtshintergrund, mit massiven psychischen Beeinträchtigungen. Delmenhorst Nr.: 39 negativ: Kinder, die an Aufträge der Eltern gebunden sind. positiv: Kinder, die die Erlaubnis ihrer Eltern erhalten. Stadt Emden Nr.: 40 Kinder, die emotional an die Herkunftsfamilie gebunden sind. Stadt Oldenburg Nr.: 41 Schlechte Eignung: stark traumatisierte Kinder (z.B. Gewalt körperl. und sexuell), Deprivation, Alter und Geschwister. Gute Eignung: Alter, keine sehr belastende Kindheit Stadt Wilhelmshaven Nr.: 43 +) Geringes Alter. -) Hohes Alter/ pathologische Familienverhältnisse. -) Missbrauchserfahrungen / Suchtproblematiken. Ammerland Nr.: 44 Gut: Junge Kinder, klare Hilfeplanung, Vermeidung von Zuordnungskonflikten, klare Besuchsregelung, Übereinstimmung des sozialen Hintergrundes des Kindes mit den Vorstellungen der Pflegeeltern. Schlecht: Langjährige belastende Erfahrung (Alkohol, Drogen, Vernachlässigung, Misshandlung, sexueller Missbrauch), seelisch behinderte Kinder. KJA Aurich Nr.: 45 Schlecht: * Vor Inpflegegabe schon mehrere Bezugspersonenwechsel. * Zu starke Verhaltensauffälligkeiten = Überforderung der Pflegeeltern. * ZU alt bzw. zu später Beginn der Hilfemaßnahme. Gut: Eltern können ihr Kind loslassen (erteilte "Erlaubnis"). (Das der soziale Hintergrund häufig sehr ähnlich ist, gestaltet sich eine diesbezügliche Einschätzung +/- sehr KJA Emsland Nr.: 47 * Je mehr Beziehungsabbrüche im Vorfeld der Vermittlung, desto schwieriger die Inpflegegabe. * Je kleiner die Kinder waren, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass das Pflegeverhältnis positiv verlief. * Probleme bei der Unterbringung von Kindern, die bereits in der Pubertät waren. Stadt Lingen Nr.: 48 +) Niedriges Vermittlungsalter, positive Einstellung der Eltern zur Inpflegegabe. -) Häufige Beziehungsabbrüche, Suchterkrankung der Eltern, hohes Alter des Kindes zum Vermittlungszeitpunkt, "Klammern" der leiblichen Eltern, Autonomie des Kindes. 133 Erfahrungen bei Inpflegegaben KJA Grafsch. Bentheim Nr.: 50 -) Kinder, die schon in anderen PF oder Einrichtungen waren. Kinder, die Familie über lange Jahre nur als Belastung erlebt haben. +) Wenn zwischen Herkunfts- und Pflegeeltern Toleranz und Wertschätzung besteht. Stadt Nordhorn Nr.: 51 Bei bekannten Familiengeschichten ja, bei unbekannten Familien zum größten Teil auch. Die Zusammenarbeit ist immer so eng, dass nötige Korrekturen möglich sind = kurzzeitige Hilfeplanung. KJA Leer Nr.: 52 gut: Wenn trotz Verwahrlosung, Alkohol andere Eigenproblematik der Eltern eine gewisse emotionale Bindung/Beziehung zu dem Kind bestand. schlecht: Misshandelte Kinder, von den Eltern emotional abgelehnte Kinder, Kinder mit mehreren Beziehungsabbrüchen vor Inpflegegabe. Stadt Leer Nr.: 53 Gut: Kinder, die von ihren Eltern die Erlaubnis haben in der Pflegefamilie zu leben. Kinder, die in früher Kindheit Bindungen hatten. Schlecht: Traumatisierte Kinder. KJA Oldenburg Nr.: 54 Frage ist so nicht zu beantworten, da eine große Rolle die Eignung der Pflegefamilie und der Klärungsprozess der Perspektiven vor Inpflegegabe spielen! Viele Pflegeverhältnisse misslingen wg. falscher Weichenstellung am Anfang; nicht weil Kinder 'ungenügend' sind. Bei traumatisierten Kindern ist Geschwistervermittlung absolut problematisch. KJA Osnabrück Nr.: 55 Schlechte Eignung: stark traumatisierte Kinder ab dem 3. Lebensjahr. Kinder die lange vor der Vermittlung in Einrichtungen gelebt haben. Gute Eignung: Vermittlung nach qualifiziertem Clearing. Kinder bis zu 2 Jahren mit Zustimmung der Sorgeberechtigten. Vechta Nr.: 56 Kleinkinder und Kinder in Kurzzeitpflege. Ältere Kinder zeigen sich aufgrund der Eigenbiografie oft schlecht geeignet. Auch Kinder deren Eltern das Pflegeverhältnis nicht mittragen können sind schlecht geeignet. Wesermarsch Nr.: 57 gut geeignet: emotional zugängliche, erreichbare Kinder; Eltern, die Hilfen akzeptieren können. schlecht geeignet: emotional schwer erreichbare Kinder; Eltern, die Hilfen nicht akzeptieren können; schwer deprivierte Kinder, insbesondere Geschwister. Wittmund Nr.: 58 Gut: Kinder, die von ihren leiblichen Eltern die Erlaubnis bekommen, sich in der Pflegefamilie einzuleben. Kinder, die jünger sind und ein gewisses Grundvertrauen haben, Geschwisterkinder, Kinder, die unkomplizierten herzlichen Umgangskontakt haben. Schlecht: Kinder, die gegen den Willen der Eltern untergebracht sind, Kinder von Suchtfamilien, Kinder, die besondere Verantwortung für die Familie hatten, Kinder, die älter sind und häufige Wechsel erlebten, Kinder mit problematischen Besuchskontakten. KJA Cuxhaven Nr.: 59 Schwerst traumatisierte Kinder brauchen eine ganz besondere vielseitige Hilfestellung. Stadt Lüneburg Nr.: 60 +) Waisenkinder, sehr kleine, wenig vorbelastete Kinder, Klarheit in der Perspektive. -) schwer traumatisierte Kinder, Jugendl., die bereits aus anderen Hilfesystemen herausgefallen sind, an die leibl. Eltern emotional stark gebundene Kinder. Stadt Hannover Nr.: 63 gut: Kinder zwischen 0-6 Mon. ohne schwerwiegende Traumatisierungen und mehrfache Beziehungswechsel, Kinder mit positiven Bindungserfahrungen schlecht: Schwerst traumatisierte Kinder, Kinder, die von den Eltern nicht 'entbunden' wurden. 134 2 OFFENE ANTWORTEN IM FRAGEBOGEN DER PFLEGEELTERN 135 2.1 Frage: Bewertung des Zuständigkeitswechsels (Pflegeeltern) Möglicherweise haben Sie in der Vergangenheit erlebt, dass die Zuständigkeit für Ihr Pflegekind (eines Ihrer Pflegekinder) von dem Jugendamt, das das Kind vermittelt hat – und Sie auch für eine gewisse Zeit betreute –, auf ein anderes Jugendamt überging. Haben Sie einen solchen Zuständigkeitsund Betreuungswechsel erlebt? Bitte geben Sie drei wichtige Gründe für ihre Wertung. 136 Zuständigkeitswechsel (Pflegeeltern) Gründe für Wertung: 1. Bisher sehr belanglose Betreuung. 2. Recht wenig Interesse an Belange des Kindes. Gründe für Wertung: 1. schlechte Zuständigkeiten 2. keine persönliche Kontakte Gründe für Wertung: 1. Die Betreuung des vorigen Jugendamtes war sehr persönlich und intensiv ohne Wechsel der Mitarbeiter 2. das persönliche Verhältnis war positiv, wurde aber nach dem Wechsel des Jugendamtes nie wieder erreicht. 3. seit jetziges Jugendamt zuständig gab es 2 Besuche von 2 verschiedenen Betreuern, der Vormund des Kindes (Jugendamt) ist nicht bekannt. Das Pflegekind hatte noch keinen Kontakt mit Betreuern des jetzigen Jugendamtes, erinnert sich aber positiv an den Vormund (Jugendamt) vor dem Wechsel. Gründe für Wertung: 1. Stiller Übergang 2. "alt" meldete sich an, "neu" meldete sich spät Gründe für Wertung: Anfänglich leichte Schwierigkeiten bei Wechsel von Leipzig nach Hannover Gründe für Wertung: 1. Fakten und Eindrücke zur Entwicklung des Kindes gehen verloren. 2. Kinder und Pflegeeltern müssen sich stets auf neue Ansprechpartner einstellen. 3. Nach erfolgter drei Wechseln kommt dem Ansprechpartner nur noch Sachbearbeiterfunktion zu. Eine Bereitschaft aller Familienmitglieder sich erneut zu öffnen lässt deutlich nach. Gründe für Wertung: 1. Keine Veränderung für uns direkt. 2. War nicht so wichtig, da selbst viel Erfahrung mit Kindern. Gründe für Wertung: neue Vertreter des JA waren unvorbereitet bei uns, amtsinterne Übergabe noch nicht erfolgt. Gründe für Wertung: Verständnis, Unterstützung, manchmal etwas bürokratisch Gründe für Wertung: grundsätzlich ist jeder Wechsel für die Kinder nicht gut das Kind war alt genug, um ihm diesen Wechsel plausibel zu machen die Sozialarbeiter waren sehr einfühlsam Gründe für Wertung: Der Zeitplan wird vom abgebenden JA nicht eingehalten, dadurch Zuständigkeitsprobleme. Sehr gute Unterstützung dabei durch Betreuungsverein. Gründe für Wertung: Offenes Gespräch über Pflegekind. Offenes Gespräch über Perspektiven. Gründe für Wertung: Es kam keine Vertrauensbasis zustande. Die Mitarbeiter kannten das Pflegkind nicht persönlich und urteilten über sie. Die Mitarbeiter haben das Pflegkind nicht die ganzen Jahre begleitet. Gründe für Wertung: Wechsel fand ohne Absprache mit uns statt. In Zukunft 2 Jugendämter als Ansprechpartner Gründe für Wertung: Häufiger Wechsel der Sacharbeiter Immer wieder Erklärungsnot keiner der sich "zuständig" fühlt 137 Zuständigkeitswechsel (Pflegeeltern) Gründe für Wertung: Zu den für zuständigen Mitarbeitern des ersten JAs hatten wir Vertrauen. Sie waren uns sympathisch und wirkten kompetent. Der für uns zuständige MA des zweiten JA wirkte sehr unsympathisch und genervt auf uns. Meiner Ansicht nach lohnte sich der Wechsel nicht - es wäre besser gewesen, das JA-„X“ hätte die Adoption begleitet. Gründe für Wertung: Mangelnde Fachkompetenz Wegfall der Vertrauensbasis Status Quo wurde von neuem JA in Frage gestellt Gründe für Wertung: wir haben bereits zwei Wechsel erlebt es gehen immer mehr Informationen verloren die Betreuung ist jedes Mal schlechter geworden Gründe für Wertung: Jugendamt lag in Sachsen, Ablehnung bei Amt in Niedersachsen Bei neuem Amt fühlte sich keiner zuständig Zwei Jahre Betreuung aus Niedersachsen Gründe für Wertung: Gute Gegenseitige Akzeptanz kein "Kompetenzgerangel" lange, bemühte Gespräche Gründe für Wertung: sich widersprechende Aussagen der unterschiedlichen Sozialarbeiter. Unsicherheiten bezügl. Des Ansprechpartners Unzureichende Info-Weitergabe, bzw. der Versuch von uns Pflegeeltern die zust. Sacharbeiterein umfassend über die (Vor-)Geschichte des Kindes zu informieren. Gründe für Wertung: Der neu zuständige Mitarbeiter kennt Kind nicht. Nicht über Zusammenhänge informiert. Notwendigkeit, immer neue Vertrauensbasis finden müssen. Gründe für Wertung: Verzögerung von Entscheidungsvorgängen. Verlust der vertrauten Verhandlungspartner. Persönliche Sympathie für vorher zuständigen Sacharbeiter. Gründe für Wertung: Fachkompetenz wesentlich geringer. Engagement (nur das unbedingt Nötige). Wir sind noch mehr auf uns selber gestellt. Gründe für Wertung: Das abgebende JA („X“) arbeitet kompetent u. unbürokratisch. Die Zusammenarbeit war ausgesprochen gut. Das örtliche JA verzögerte die Übernahme der Vormundschaft. Es gab eine längere Phase, in der sich niemand zuständig fühlte. Gründe für Wertung: Der Satz: "Wir sind nicht zuständig!" Gründe für Wertung: Kontakt hat noch nicht stattgefunden (wegen Krankheit) Gründe für Wertung: Verschlechterung in der Betreuungsqualität. Enorme Verschlechterung der Kompetenz in Pflegekindangelegenheiten (für zu viele Sachgebiete zuständig). Das neue Jugendamt/ Sachbearbeiter hat sich nicht an Absprachen gehalten und uns die wahren Beweggründe für eine Entscheidung verschwiegen/ gelogen. 138 Zuständigkeitswechsel (Pflegeeltern) Gründe für Wertung: reibungslos ineinander über. vorher Kontakt mit anderem Jugendamt gehabt. Gründe für Wertung: Vertrautheit verloren gegangen. Unterstützung nicht mehr vorhanden. Wenig Interesse an unserer Familie. Gründe für Wertung: Anfragen wurden vorher nicht beachtet Plötzlich geschäftliches Treiben vor dem Wechsel Unsicherheit Gründe für Wertung: Zahlungsunregelmäßigkeiten Zu späte Mitteilung wer persönl. Betreuer bzw. Ansprechpartner Innerhalb von 10 Jahren 5 verschiedene Ansprechpartner Gründe für Wertung: "Kompetenzwirrwarr". Wer ist zuständig? Wo sind Unterlagen/ wer ist Ansprechpartner? Unterlagen sind verschwunden, niemand ist zuständig. Gründe für Wertung: Kein klärendes Abschlussgespräch Kein fließender Übergang Gründe für Wertung: Man muss die ganze Geschichte neu erzählen. Es dauert bis wieder ein gewisses Vertrauensverhältnis da ist. Gründe für Wertung: Zuständigkeit unklar (keiner fühlte sich zuständig) schlechtere Betreuung als vorher Kein regelmäßiger Kontakt mehr von Seiten des Jugendamtes nur auf unsere Initiative Gründe für Wertung: In 3 Jahren 5 Betreuer - keiner sachkundig Ein Kontakt positiv: Leiter des Pflegedienstes Rollendiffusion zwischen Sozialarbeit für die Mutter und gleichzeitig Pflegefamilienbetreuung Gründe für Wertung: Erneutes "Hose-runter-lassen", um Kooperative Zusammenarbeit mit neuer Sozialarbeiterin zu ermöglichen Vertrauensverhältnis fängt wieder bei null an, muss erneut aufgebaut werden, Gefühl der Ohnmacht gegenüber staatlichen Gesetzen. Möglichkeit der Beurteilung der "Leistungsfähigkeit" der Sozialarbeiter wird betrogen, Einflussnahme verhindert bzw. erschwert Gründe für Wertung: Wechsel des Mitarbeiters (zum ersten Mal hatten wir eine kompetente Person) Uneinigkeit zwischen JA „X“ Stadt und Landkreis „Y“ Gründe für Wertung: Neue Gesichtspunkte bzgl. Des Pflegkindes Unterschiedliche Personen, dadurch andere Handhabungen(?) positive Dinge wurden auch gestoppt Gründe für Wertung: Mussten uns selber melden, sind vergessen worden Keinen Ansprechpartner in Notsituationen Unterlagen/ Akten waren nicht aufzufinden Gründe für Wertung: Betreuung durch Jugendamt ist gleich geblieben Kontakt zur Sozialarbeiterin hat sich verbessert Nächster Wechsel nach Ablauf des 2. Jahres steht an Drei verschiedene Kontaktpersonen in so kurzer Zeit sind nicht förderlich 139 Zuständigkeitswechsel (Pflegeeltern) Gründe für Wertung: Der bekannte Sozialarbeiter wechselte Alles musste noch mal erzählt werden Das Kind mit seinen Schwierigkeiten war unbekannt Gründe für Wertung: mangelnde Unterstützung bei zunehmenden Problemen mit dem Pflegekind Abblocken der Hilfe aus wirtschaftlichen Gründen starres Festhalten an Pflegekindstatus Gründe für Wertung: unbürokratischer Übergang mit ausführlichem Übergabegespräch größere Akzeptanz des Sozialarbeiters durch den leiblichen Vater (da Mann) größere Distanz zur Herkunftsfamilie, keine belastenden Anfahrten für die Kinder zu Besuchskontakten, da Verlagerung der Kontakte ins örtliche Jugendamt bzw. neutrale Orte in näherer Umgebung Gründe für Wertung: noch neu, kann nicht weiter beurteilt werden (1.8.02) Gründe für Wertung: Die eigene Stellung muss erst wieder hergestellt werden Die bürokratischen Dinge brachten Zeit, z.B. Pflegegeldzahlung (9 Mon.) Die neuen Sozialarbeiter mussten sich erst mit der Situation vertraut machen Gründe für Wertung: Wochenlang war keiner Zuständig (Akten waren unterwegs) Mitarbeiter haben unterschiedliche Vorstellungen, Wertigkeiten Kind "zurück zur Mutter" über "Rechte" der Mutter, was "müssen" die Kinder mitmachen Gründe für Wertung: Bessere Hintergrundinformationen, da Herkunftsfamilien dem vermittelnden JA langjährig bekannt. Die Halbgeschwister unserer Pflegekinder wurden ebenfalls vom vermittelnden JA betreut. Bertrauensverhältnis war im sehr schwierigen Anfangsjahr gewachsen. Muss mit neuem Schabarbeiter erst wieder wachsen. Gründe für Wertung: Wechsel des Ansprechpartners Die Betreuung ist weniger intensiv und weniger kompetent Gründe für Wertung: In der Zeit, in der die leibl. Mutter den Kontakt abgebrochen hat, war vieles zu klären u. keiner zuständig, da der Wohnsitz der Mutter nicht eindeutig feststellbar ist und war, gab es auch kein zuständiges Amt. Es gibt wenig Hintergrundinformationen zu unserem Kind. Die neue Betreuung hat weder die Mutter noch die damalige Lebenssituation erlebt. Die Akten sagen nicht viel aus. Der Wechsel ist rein organisatorisch (Zuständigkeit ist von Landkreis zur Stadt gewechselt und zwar zum örtlichen zuständigen Jugendamt - das finden wir sehr unruhig und schwierig. Gründe für Wertung: der Wechsel ging problemlos vonstatten Gründe für Wertung: Unstimmigkeiten in der Kompetenz Häufiges Wechseln der Sozialarbeiter Unterstützungsschwierigkeiten Gründe für Wertung: Vertrauen musste neu aufgebaut werden vieles musste erst wieder neu erklärt werden Gründe für Wertung: (Durch Umzug und Gebietsreform mehrfach Wechsel) Gute Zusammenarbeit Nette Mitarbeiter/innen - jedes mal! Kompetente Ansprechpartner 140 Zuständigkeitswechsel (Pflegeeltern) Gründe für Wertung: abgebendes Jugendamt wollte Kind ins Heim bringen (um "geordnete" Verhältnisse zu schaffen) ständiger Vormundschaftswechsel erschwert Zusammenarbeit neues JA signalisiert nicht besonders viel Interesse obwohl Sonderpflege! Gründe für Wertung: sehr unterschiedliche Vorstellungen wie "Familie" zu sein hat wenig kompetente Beratung bei Behinderung der Kinder keinerlei Unterstützung bei Problemen z.B. mit Ämtern Gründe für Wertung: Mitarbeiter des JA haben unzureichende Erfahrungen Bearbeitung von Anfragen dauert sehr lange Gründe für Wertung: Es geht lediglich um die Zuständigkeit des Pflegegeldes Gründe für Wertung: Bei uns steht noch ein Zuständigkeitswechsel an, dem stehen wir sehr positiv gegenüber, da das z.Z. zuständige Jugendamt aufgrund der Entfernung sehr schlecht erreichbar ist für uns und wir von jeher das Gefühl hatten, dort hinten angestellt zu werden, da wir ja weit weg sind. Gründe für Wertung: Verständigung beider Jugendämter Verständnis für Pflegeeltern Gründe für Wertung: optimale Vorbereitung der Inpflegenahme sehr gute Betreuung nach der Aufnahme des Kindes sehr gute Begleitung durch das Jugendamt in jeder Hinsicht Gründe für Wertung: wurde mit Überforderung alleine gelassen kein positives Verhältnis zw. Sozialarbeitern und Pflegeeltern Sozialarbeiterin völlig distanziert und veraltet und nicht flexibel bei der Suche nach Lösungen: 14 Jahre waren die Pflegeeltern auf sich gestellt. Gründe für Wertung: Umstellung auf eine neue Person, die die Lage lediglich aus den Akten kannte Persönliches Interesse musste neu geweckt werden Finanzielle Details wurden anders behandelt Gründe für Wertung: verm. JA und wir waren vertraut verm. JA und Kind waren vertraut Angst, das neue JA wurde Rückführung des Kindes veranlassen Gründe für Wertung: Kind Nr. 2 ist schwerstbehindert, erhielt ab 18 keine Unterstützung mehr vom Jugendamt Erst nach Wochen hat sich das Ortsamt in „X“ bereit erklärt Sozialhilfe zu zahlen Gründe für Wertung: Es hat sich für uns nicht viel geändert das örtliche Jugendamt war (trotzdem) immer ansprechbar für uns Gründe für Wertung: langwierige, schleppende "Bearbeitung" des übergebenden Amtes Vorher wenig/ kaum Einhaltung der Vorgaben, Z.B. Berichte, Hilfeplan etc. Totale Interesselosigkeit, solange alles "ruhig" läuft Gründe für Wertung: fehlendes Hintergrundwissen des JA (JA 2) Sachbearbeiters keine Beratung - aktiv- nur auf Anfrage Entscheidungen nur nach Aktenlage, Erfahrungen der Pflegefamilie spielen keine Rolle 141 Zuständigkeitswechsel (Pflegeeltern) Gründe für Wertung: Kinder aus der Übergangspflege wurden anschließend von anderen Jugendämtern betreut. Ich hätte mir ein Gespräch gewünscht, um Auskunft geben zu können, was mir bei dem abzugebenden Kind wichtig erschien. Das hat leider nicht stattgefunden. Gründe für Wertung: Der Wechsel kam durch einen Umzug Gründe für Wertung: Problem konnte das neue JA schlecht verstehen Hilfestellungen waren schwerer durchzusetzen Gründe für Wertung: Unser Pflegekind kam aus „X“ wurde nach Niedersachsen umgemeldet Reibungsloses Ummeldung Kompetente Betreuung vom Jugendamt Gründe für Wertung: Nach Ablehnung eines Betreuers wegen Unverschämtheiten waren wir mit dem "Ersatz" sehr zufrieden Beim Wechsel des JA. Ebenfalls zufrieden mit neuem Sachbearbeiter Gründe für Wertung: kompetente Betreuung Kooperation der beiden Ämter schwieriger letztendlich unklare Zuständigkeit Gründe für Wertung: erstes JA gab keine Hilfen, fühlte sich für Probleme nicht zuständig 1. Wechsel - Kontakt besser 2. Wechsel - sehr gute Unterstützung! Gründe für Wertung: Da es bisher nur einmal vorgekommen ist, fällt es uns schwer zu diesem Bereich detailliert eine Aussage zu machen. Gründe für Wertung: Es ist einfacher mit Sozialarbeitern zusammenzuarbeiten, die die Familie länger kennen. Unsicherheit gegenüber neuen Behörden Gründe für Wertung: Das neue JA stellte die Einschätzung des 1. JA in Frage. Viele Termine für die Umgestaltung Kind musste sich an neue Personen gewöhnen Gründe für Wertung: Sympathie/ Antipathie Gründe für Wertung: das Pflegkind ist schwerst- und mehrfach behindert das Pflegekind wurde volljährig die Kontinuität des Pflegegeldes wurde in Frage gestellt Gründe für Wertung: Aus JA des Landkreises wurde JA der Region, der zuständige Sacharbeiter musste mehrmals räumlich und örtlich umziehen. Die Zuständigkeit wechselte nicht. Gründe für Wertung: Wechsel der Ansprechpartnerin Vertrauensverhältnis fehlt am Anfang Bindeglied zur Ursprungsfamilie Fehlt 142 Zuständigkeitswechsel (Pflegeeltern) Gründe für Wertung: Eindeutige Antwort nicht möglich, weil der Wechsel zum 1.1.2002 von der Stadt zum Landkreis faktisch nicht vollzogen wurde. D. h. wir kennen die jetzt zuständigen Betreuer noch gar nicht. Aufgrund schwieriger schulischer Laufbahnentscheidungen war diese Konstellation Betreuung durch bekannte Mitarbeiter des alten JA aber sinnvoll bzw. notwendig. Bemerkenswerte Flexibilität! Die verhaltene Wertung resultiert damit letztlich einmal aus sehr guten Erfahrungen mit dem alten JA und den Unwägbarkeiten der zukünftigen Konstellation, die im Laufe dieses Jahres wahrscheinlich vollzogen wird. Gründe für Wertung: 2 Jahre nach Umzug ohne Betreuung, gar niemand zuständig! Wechsel der Zuständigen Fachfrau - keiner hatte die "umfassende Akte" aus „X“ gelesen! Bei Anhörung vor Gericht hatte das Kind "zig schlaue Leute", welche es befragten! Gründe für Wertung: ständige "Übergabe-Treffen" kein Einfühlungsvermögen für die Situation Gründe für Wertung: Das Vorhergegangene ignoriert z. Nachteil des Kindes Voll auf die Seite der leibl. Eltern gestellt Uneinigkeit zwischen den Ämtern vermutlich auch eine Kostenfrage z. Nachteil des Kindes Gründe für Wertung: Wechsel von Hannover Stadt zum Landkreis "neue" Ansprechpartner Landkreis Hannover sehr weit gefächert Kontakt nicht so intensiv Gründe für Wertung: Am liebsten wären wir natürlich vom alten Jugendamt betreut worden aber der Wechsel ergab sich aus unserem Umzug in den Landkreis. Auch hier wird sich sofort um Probleme gekümmert. Gründe für Wertung: Das Geld für Geigen- und Cellounterricht beider Kinder wurde ohne vorige Mitteilung einfach nicht mehr gezahlt. Beide Kinder waren (auf Vorschlag des vorigen JAs) bei uns mit privat krankenversichert. Ohne Information, geschweige denn Gespräch, wurde das dazu benötigte Geld nicht mehr überwiesen, mitten während einer Kieferbehandlung Wir fühlen uns nicht mehr betreut, sondern bewacht. Gründe für Wertung: Das aufgebaute Vertrauen muss neu erarbeitet werden. Die "Geschichte" der Kinder ist neu und muss wieder durchgearbeitet werden. 143 2.2 Frage: 144 Schlussbemerkungen Wurde etwas Wichtiges vergessen? Hier haben Sie die Möglichkeit, eigene Anmerkungen zu machen und Hinweise zu geben (z.B. Vorschläge zur Veränderung des Pflegekinderwesens). Was vergessen? (Pflegeeltern) Schluss: 1. Nicht so häufige Betreuungswechsel. 2. Gerechtere Entlohnung für Elternsein. 3. Besserer Informationsfluss vor der Aufnahme des Kindes (z.B. Bettnässen ...). 4. Zusammenarbeit mit Psychologen muss schneller erfolgen. Schluss: 1. Wir haben beide die Vormundschaft über beide Pflegekinder. 2. Die Pflegekinder haben unseren Familiennamen angenommen. 3. Leibliche Eltern sind bereits vor der Vermittlung unbekannten Aufenthaltes verzogen. 4. Erbliche Erkrankung eines Pflegekindes wurde erst nach 1-jährigem Aufenthalt bei uns diagnostiziert (Adoptionsverfahren). 5. Schlussfolgerung: Ausreichende Untersuchungen vor der Vermittlung finden nicht statt. Schluss: Über die finanzielle Situation wurde zu wenig gefragt Welche Auswirkungen hat es für die Pflegeperson (Berufstätigkeit ist nicht mehr möglich) Schluss: keine Rentenunterstützung keine spez. Kurangebote keine genügenden Fortbildungsangebote gemeinsame Freizeitveranstaltungen (außer dem alljährlichen Pflegekinderfest) fehlen Schluss: Hilfeplan haben wir erst 2002 kennen gelernt, der vorherige Sozialarbeiter kam nur dann und wann, falls er gerade in der Nähe war Haben nie Angebote zu Weiterbildungen/Seminaren erhalten Schluss: Alle drei Pflegekinder mögen keine Besuche der Jugendamtspersonen in unserem Haus. Darum wollen wir auch kein Interview geben. Schluss: Da unsere Pflegetochter (14) unser letztes Kind sein wird, kommt eine Änderung für uns nicht mehr infrage. Schluss: Eine feste Bezugsperson für die Pflegeltern bessere Betreuung der leiblichen Eltern Schluss: Insgesamt 3 Pflegekinder/ 1 Pflegekind zurück in Familie/ 1 Pflegekind kommt ins Heim/ 1 Pflegekind noch da. Der Hilfeplan muss regelmäßig, d.h. tatsächlich alle 1/2 Jahr festgeschrieben werden. Vonseiten des JA sollten/ müssen daneben stärker Kontakt (auch durch telefonische Rückfragen über das Pflegekind/ Pflegefamilie) gehalten werden, um beginnende Schwierigkeiten rechtzeitig zu deeskalieren, sei es aufseiten des Pflegekindes (Wunschträume) oder der Herkunftsfamilie (Besuchskontakte) oder der Pflegefamilie (Vorstellung über Erziehung pp.) Schluss: Bessere Betreuung und Unterstützung behinderter Kinder in Pflegefamilien ohne pädagogische Ausbildung. Bessere finanzielle Unterstützung und Aufklärung in den Pflegefamilien (z.B. Rente für Pflegemütter). Schluss: keine Kostenübernahme von Fortbildungsmaßnahmen, die nicht direkt vom Jugendamt organisiert waren Schluss: Informationsfluss über die Eltern fehlen. Gefährdung durch die Eltern. Schweigepflicht, bzw. Datenschutz für Pflegeeltern. Schluss: Pflegefamilien sollten nicht durch den Kommunalen Sozialdienst betreut werden, da dieser überfordert ist, sondern von Sozialarbeitern betreut werden, die ausschließlich für Pflegekinder zuständig sind (wie beim Jugendamt Hannover, zumindest war das bis Zuständigkeitswechsel 145 Was vergessen? (Pflegeeltern) Schluss: Jugendämter sollten einheitlicher arbeiten (z.B. arbeiten sogar Kollegen eines JAs nach unterschiedlichen Richtlinien). Auswahl bzw. Eignungskriterien für Pflegeeltern sollten mehr den Bedürfnissen der Kinder angepasst werden. Schluss: Begleitung von "Adoptivfamilie" müsste gewährleistet werden (Pubertäts-Identitätskrise). Rechte von Pflegeeltern müssten verbessert werden (z.B. Gesundheitsvorsorge bei behinderten Kindern). In diesem Fragebogen werden zu wenig konkrete Probleme in Pflegeverhältnissen erfragt. Schluss: Vergessen wurde die Art und Weise, wie das Kind in die Familie integriert/ überliefert wurde, wie das Jugendamt die Pflegefamilie dabei begleitet. Anmerkung: Bei D4: eine Einschätzung fällt hier schwer, da die Zusammenarbeit mit untersch. Sachbearbeitern/innen sehr unterschiedlich verlief. Schluss: weniger Bürokratie - schnelleres Handeln Schluss: Bessere und flexiblere Abwicklung der Besuchskontakte. Die wöchentliche seelische Belastung (trotz Freude) war enorm (für Kind). Die Mitsprachemöglichkeiten der leiblichen Mutter war kaum eingeschränkt. Schluss: Betreuer der Pflegefamilien sollten besser bzw. extra dafür geschult werden, Ansichten der Pflegeeltern sollte ebenso viel gelten, wie Ansichten von "Erziehungsprofis", häufige Kontakte zwischen JA und Pflegekind, sonst nur bekannt auf "Aktenlage"! Schluss: Die Entwicklung einer Pflegschaft wird nicht berücksichtigt. Besuchskontakte: zuerst viel Probleme - dann weniger - jetzt gar keine mehr. Schluss: Als im LK „X“ wohnhafte Adoptionsbewerber wurden wir dort vom JA 2x angefragt, ob wir ein Pflegekind aufnehmen würden. Das erste Mal lehnten wir ab, das zweite Mal nahmen wir unsere Tochter als Pflegekind mit Aussicht auf Adoption (Grund: unklarer Gesundheitszustand) auf. Nach unserem Umzug nach Südniedersachsen blieb das LK „X“ zuständig, besuchte uns jedoch nie, hielt aber schriftlich Kontakt. Als wir die Adoption beantragten, wurde das hiesige JA zuständig. Mit Inkrafttreten der Adoption ist jetzt kein JA mehr zuständig. Schluss: Bessere Unterstützung bei Erziehungsfragen Ansprechpartner, die im Notfall erreichbar sind Energischeres Handeln vom Jugendamt Schluss: mehr Informationsfluss über Änderung in der Herkunftsfamilie mehr Präsenz des Sozialarbeiters mehr Angebote der Fortbildung übers Jugendamt Schluss: Mehr "Ausbildung" bzw. Weiterbildungsmöglichkeiten für Pflegeeltern insbesondere bei beh. Kindern, mehr Informationsaustausch, mehr Hilfe in kritischen Situationen z. B wenn Pflegekind "Ausländer" ist (mehr Rechtsauskünfte und Hilfe) größere finanzielle Unterstützung bei Anschaffungen von Hilfsmitteln Schluss: Kompetenz der bislang 3 verschiedenen Jugendämter recht unterschiedlich Einsatzbereitschaft der bisher erlebten Sozialarbeiter von null Interesse bis "150%" Engagement Schluss: Es wäre hilfreich, wenn die Pflegemutter Rentenbeitrag bekäme. Damit wäre "Pflegemutter" als Beruf anerkannt. Mein Fall z.B. Beamtin, 12 J. unbezahlter Urlaub. Der endet demnächst. Ich würde gern weiter in der Bereitschaftspflege bleiben und kündigen, aber ohne Rentenansprüche daraus geht das nicht. 146 Was vergessen? (Pflegeeltern) Schluss: Rentenbeitragszahlungen für Pflegemütter- oder Väter wären wünschenswert. Schluss: Geschwister des Pflegekindes leben in verschiedenen Pflegefamilien, zu denen wir Kontakt halten, wenn auch unregelmäßig. Die Mutter ist verstorben, der Vater hat nie Kontakt gesucht. Schluss: Da unser örtliches Jugendamt erst ab nächsten Herbst zuständig sein wird, kann ich dieses leider nicht beurteilen, vom anderen Jugendamt bin ich oftmals nicht genügend unterstützt worden in der Betreuung eines oft schwierigen Kindes. Schluss: Wunsch: Mehr Anregungen und Hinweise auf Literatur, Zeitschriften der versch. Pflegeelternvereinigungen, Seminare und Träger von Fortbildungen. Besser ausgebildete Betreuungskräfte in allen Jugendämtern, mehr regelmäßige fachliche Begleitung - Supervision Schluss: Rechtliche Situation d. Pflegeeltern: kein Anspruch auf Elternzeit/ Erziehungsurlaub!? Wie kann das sein! Schluss: bei Zuständigkeitswechsel die Erfahrungen mit dem vorherigen JA Schluss: Beantwortung von D4 ist von mir ziemlich negativ. Die gleiche Beurteilung würde ich aber für das adoptierte Kind (nach 4 Jahren Pflege) auch geben. Schluss: Wenn ein Pflegekind in einer Familie lebt, reicht ein 1-2maliger Besuch (des Sachbearbeiters v. JA.) für den Entwicklungsbericht nicht aus! Bei Urlaub oder Krankheit des zust. Sachbearbeiters muss es einen Stellvertreter geben!! Die hiesigen Mitarbeiter des JA sind leider alle immer überlastet und können vertretend nichts erledigen! Wenn es mal "brennt" wird man sogar am Telefon darauf aufmerksam gemacht, dass Kolleginnen oder Kollegen das Gespräch mithören, aber schnelle Abhilfe bzw. Mithilfe bei Problemen erfolgt dann nicht. Ich habe jetzt erst erfahren, dass man einen Antrag auf "Hilfe zur Erziehung bzw. Erziehungsbeihilfe" stellen kann. Nach neun Jahren Pflegezeit! Hat man persönlich oder tel. über Erziehungsschwierigkeiten gesprochen, wird vom Sachbearbeiter nie Nachgefragt, ob wieder alles ok. Ist, bzw. wie es später aussieht. Es wurden keine Erziehungshilfen angeboten, alles habe ich alleine erfragt u. veranlasst. Ich bin sauer und würde nie wieder ein Pflegekind aufnehmen. Schluss: 1. Besuch des Jugendamtes nach der Aufnahme des ersten Kindes erfolgte nach 3 Monaten weil wir es erbeten haben (keine Begleitung der "Umsiedlung") wir hätten uns zum vorführen auch ein Nachbarkind "ausleihen" können!!! Mehr Begleitung der Kennenlernphase durch MA Schluss: zu C1 Bei älteren Kindern sollte mehr auf deren Wünsche eingegangen werden. Kleine, bzw. ganz kleine Kinder sollten keinen Kontakt zur Herkunftsfamilie haben. Aber später auf eigenen Wunsch die leiblichen Eltern kennen lernen können, jedoch ohne weitere Verpflichtungen. Zu C2 Kind 1. Der Kontakt zur leiblichen Mutter fand ca. ab dem 6. Lebensjahr statt u. wurde nach ca. 2 1/2 Jahren auf Wunsch des Kindes eingestellt. Zu C4 Kind 2. Der Besuchskontakt fand ca. 9 Jahre bei uns statt, seit 2 Monaten nur noch in der Herkunftsfamilie. Schluss: 1 und 3 sind behindert, 80% und 100% Querschnittlähmung Kein erhöhtes Pflegegeld, da keiner von uns eine sozialpädagogische Ausbildung hat. Warum? Schluss: Die Existenz eines zuständigen, nicht örtlichen JAs, das u. a. für Hilfeplan und Kontakte verantwortliche ist. Intensität des JA-Kontaktes zur Pflegefamilie und zum Pflegekind, z.B. vor Ort. 147 Was vergessen? (Pflegeeltern) Schluss: deutliche Klärung der Perspektive für alle Beteiligten (Dauerpflegeverhältnis oder Übergang (Rückkehroption) Rechtliche Absicherung wäre bei Dauerpflegeverhältnissen nötig, um feste Bindungen eingehen zu können bei Vermittlung klarere Abstimmung von Intention der Pflegeelternbewerber und eingeschätzter Perspektive. Schluss: 1) Als Pflegeeltern waren wir ziemlich "alleingelassen" im Alltag - in Erziehungsstelle haben wir jetzt die nötige Unterstützung - mehr Unterstützung für Pflegefamilien!!! 2) Pflegesohn wurde in erster Pflegefamilie misshandelt - mehr Kontrolle durch JA - mehr Besuche bei Pflegfamilien - mehr Personal im JA!!! Schluss: Veränderung des Pflegekinderwesens z.B. der familienanalogen Erziehung in Erziehungsstellen mit Übernahme der Kosten für Psychologische Beratung, Fortbildung, Supervision und zusätzlichen Hilfsmaßnahmen im Paket. Wirtschaftliche Erwägung sollten nicht das Hauptgewicht in der Hilfeplanentscheidung haben Schluss: Pflegekind lebte 12 Jahre bis zur Volljährigkeit in unserer Familie, zog 1999 aus. Schluss: Ich wünsche mir umfassende Beratung und Unterstützung von den Möglichkeiten, die mir zustehen, da das Jugendamt die Hilfen verschweigt, um Geld zu sparen. Schluss: Pflegvater: Lehrerstudium Pflegemutter: Lehrerstudium Schluss: Man könnte sagen, es ist sehr viel Wichtiges vergessen worden - es gibt z.B. ein Terrain, das gar nicht angegangen wurde - z.B. Konflikte mit den Kindern, Herkunftsfamilien - mögl. Auswirkungen und Belastungen auf eigene Beziehung/ Familie u. a. m. Schluss: Wenn Auffälligkeiten sind - Lösungen finden, Ärzte usw. Therapien Schluss: Auf wessen Initiative kam der Kontakt mit der Herkunftsfamilie zustande? Wer hat Vormundschaft für das Pflegekind? In welcher Form Hilfsangebote durch Jugendamt? Anzahl Kontakte mit JA. Im Jahresabschnitt Schluss: Pflegeabbrüche wurden leider nicht berücksichtigt. Schluss: Soziale Absicherung für Pflegemütter! Wir haben in 22 Jahren Arbeit mit Jugendamt und Kindern reichlich Erfahrung sammeln können. Sind sehr gern bereit mit Ihnen Veränderungen zu diskutieren und zu erarbeiten. Schluss: Problematik der Halb- und Waisenkinder Schluss: Obwohl Kontakte zur leiblichen Familie erwünscht sind, werden wir nicht über die Aufenthaltsorte derjenigen informiert. Transparenz ist von Nöten, auch die Vorgeschichte der Kinder betreffen - zum "Wohle des Kindes" Schluss: Unterschiedliche Zusammenarbeit von Jugendämtern (gut - weniger gut) Abhängigkeit eines Sozialarbeiters die Bewerbung als Pflegeeltern in andere Kreise wurde sehr behindert (sollte viel offener sein und Pflegeeltern mehr Vertrauen geschenkt werden) 148 Was vergessen? (Pflegeeltern) Schluss: Besuchskintakt: 2x als sie 3 bzw. 4 Monate alt war Rente für Pflegemütter wäre toll Bessere Infos über Erziehungsurlaub Schluss: Mangel an Aufklärung vor der Aufnahme: wird Wunsch nach intakter Familie erfüllt? Ist es eher ein Beruf? Welche Dramen spielen sich in langjährigen Pflegeverhältnissen Ab? Wie groß ist stat. Chance auf Schulabschluss, Ausbildung, eigenverantwortl. Leben? Schluss: wurde bis Dezember 2001 vom Jugendamt Bremen betreut danach Umzug nach Niedersachsen. Kann nur Angaben zum Jugendamt Bremen machen, von Niedersachsen fehlen die notwendigen Erfahrungen Schluss: Bei der Pflege von Kind A2 wurden sowohl die Belange des Kindes als auch die der Pflegefam. Ungenügend berücksichtigt! Die Betreuerin vom Jugendamt Kind A1a ist durchgängig geblieben und sehr kompetent. Schluss: Der Fragbogen geht nicht auf die Besonderheiten ein, die sich bei der Pflege von körperlich/ geistig Behinderten Kindern ergeben. Dieser Komplex ist nach unserer Erfahrung der Bereich, der die größten Schwierigkeiten mit dem Jugendamt bereitet. Schluss: Sorgerecht beim Jugendamt oder den Pflegeeltern Schluss: Frage nach unseren Wünschen z.B. schnelle psychologische Betreuung Schluss: Trotz örtl. Wohnsitzwechsel der Pflegefamilie von „X“ nach „Y“ werden wir nach wie vor von derselben! Sachbearb. Im Jugendamt betreut u. beraten. Das ist gut so. Schluss: Als unser zweites, damals 14jähriges Kind unsere Familie verließ, war ich mit der Art und Weise wie das geschah nicht einverstanden. Alle Maßnahmen werden damit erklärt, dass wir ja nicht die Eltern wären (das meinte damals unsere Pflegetochter auch, jetzt ist sie dankbar uns als Großeltern für ihre Kinder zu haben. Vorschlag: auch "Eltern" dürfen nicht nach 12 Jahren einfach nur noch "Fremde" sein in den Augen des Jugendamtes. Schluss: Nach unserer Erfahrung sollte stets das örtliche Jugendamt das zuständige sein! Wir haben das Gefühl, dass die Mitarbeiter des für uns zuständigen Jugendamtes aufgrund der Entfernung kein großes Interesse an uns und an unseren Pflegekindern haben. Unser 1. Pflegkind lebte bereits 2 3/4 Jahre bei uns, ehe wir unseren zuständigen Mitarbeiter kennen lernten. Das war auch das einzige Mal, dass wir ihn sahen. Schluss: Die Betreuer des Jugendamtes sollten eine therapeutische Selbstsicht machen, um nicht den Pflegeeltern- und Kindern ihre eigene Bedürftigkeit aufzudrücken Schluss: Pflegeeltern haben zu wenig Rechte, überwiegend nur Pflichten Schluss: Schwierigkeiten bzw. Alleingang bei der Unterstützung/ Mittragung von therapeutischen Maßnahmen z.B. bei HKS-Syndrom Schluss: Erziehungsratgeber; was die eigenen Kinder in Bezug auf "andere" Familie betrifft; Konflikte etc. 149 Was vergessen? (Pflegeeltern) Schluss: finanzierte Fortbildungsmöglichkeiten mit sozialpädagogischem Abschluss (evt. Fernstudium) Schluss: Vorbereitungskurse zu formal Vorbereitungssitzungen stark psychologisch und psychotherapeutisch ausgerichtet, obwohl JA-Mitarbeiter dafür keine entspr. Ausbildung haben. JA vermittelt keine informellen Pflegekreise, d. h. ohne Begleitung von JA-Mitarbeitern (reiner Erfahrungsaustausch) Schluss: Ich würde es für gerechtfertigt halten, für unsere geleistete Arbeit eine Rente zu bekommen. Schluss: zu viele theoretische Therapievorschläge seitens der Sozialarbeiter zu programmatisch und schematisch Schluss: Jugendamt hatte keine juristische Kompetenz bei Verhandlung über das Sorgerecht. Keine Beratung zu rechtlicher Situation hinsichtlich Erziehungsurlaub, Rechte bei Gerichtsbeschlüssen. Einbezug von Pflegeeltern bei Gerichtsverhandlung (Gesetzesänderung). Schluss: gesetzliche Rentenversicherung? Mehr Entscheidungsfreiheit bei Krankenhausaufenthalt der Kinder. Schluss: Juristen mit Entscheidungsbefugnis sind nicht ausreichend qualifiziert in Kinder- und Jugend-psychologischer Entwicklung (Verantwortung??!) Weiterbildung für "normale Pflegefamilien" erforderlich! Entscheidungen werden verschoben (aufgeschoben) zum Nachteil des Kindes. Vermittlungen erfolgen zu spät (Alter des Kindes) Schluss: Pflegefamilien sind zu bescheiden - der Staat beutet sie aus! JÄ sind bei der Bearbeitung von Papieren - kennen unser Kind wenig - unternehmen nichts mit Pfl. Kindern. Pfl. Kinderwesen gehört an freie Träger - mehr Konkurrenz, mehr Motivation. Leibl. Eltern müssen nichts machen für Pfl. Kind, können sich alles erlauben - Versprechungen usw. Pfl. Eltern werden ausgebeutet! Schluss: * mehr Schulungen über Besuchskontakte mit der Herkunftsfamilie * größere Infos über rechtliche Seiten Schluss: Ich wünsche mir mehr Fortbildungen für Pflegeeltern Schluss: Fragen nach Körperlicher, geistiger und sonstiger Behinderung der Pflegekinder Schluss: rechtliche Stärkung der Position der Pflegeeltern Rentenversicherung für den nicht berufstätigen Elternteil Schluss: Es fehlen Fortbildungskurse bei den Jugendämtern. Es fehlt eine Notfalltelefonnr. 24 Std. Da wir mit Jugendlichen ab 11 Jahren arbeiten, sind große Schwierigkeiten zu bewältigen. Die großen Probleme Klauen, Abhauen, herumtreiben. Falsche Freundschaften sind mit 14, 15, 16 und 17 Jahre alten Jugendlichen kaum allein zu bewältigen. Es ist eine große Verantwortung und zeitweise ein 24 Std. Dienst. Dafür ist der Pflegesatz gerade zu lächerlich. Schluss: Wo sind die Fragen zum Pflegekind "A2"? Ist es nicht extrem wichtig zu wissen, wann Pflegekinder u. Pflegefamilien scheitern?! Zum vorbeugen!!! Schluss: Pflegegeld ist z.B. in Relation zu Heimunterbringung zu gering. Herkunftsfamilie erfuhr zu schwach Beratung bezügl. Akzeptanz d. Unterbringung in Pflegefamilien. 150 Was vergessen? (Pflegeeltern) Schluss: Pflegevater hat die leibliche Mutter auf dem Sterbebett geheiratet, damit Pflegekind nicht ins Heim o.ä. muss. Schluss: Mehr gesellschaftliche Unterstützung. Finanzielle Unterstützung für alternative Heilmethoden (Osteopathie, Kinesiologie, Maltherapie etc.), intensiver Schulung der Pflegeeltern speziell aus nicht pädagogischen Bereichen. Schluss: Verbesserung des finanziellen Ausgleichs auch als Würdigung der fachlichen Kompetenz in den Pflegefamilien und zur Arbeitsentlastung Gesellschaftlich bessere Anerkennung des gesamten heilpädagogischen Umfeldes in Pflegefamilien als Anreiz zur Stärkung und Vergrößerung des Pfl.K.wesens. Schluss: Viele Kinder müssten viel eher von ihren leiblichen Eltern weg. Unser Pflegesohn war mit 6 1/2 Jahren total unterernährt (16 kg) verwahrlost. Trotzdem leben heute noch 2 der 4 Kinder beim Vater, der nur an dem (erhöhten) Kindergeld interessiert ist und die Kinder durch ständigen Wohnortwechsel (dadurch bedingt auch ein Zuständigkeitswechsel des JA und offensichtlich keine Aktenübernahme) erfolgreich behält. Außerdem ist die Auswahl der Pflegefamilien nicht nachvollziehbar. Unsere Pflegetochter war in der 1. Pflegefamilie vernachlässigt worden und es bestand sogar zeitweise Verdacht auf sexuellen Missbrauch. Ich wünschte, die Sozialarbeiter könnten eher in Geschehen dieser Art eingreifen. Denn jedes Jahr, das ein Kind so erlebt, ist nur schwer aufzuholen! Schluss: Wir haben in den letzten 8 Jahren als "normale Vollzeitpflege" (3,5 Jahre), sowie Ambulante (3 Jahre) Nachsorge "sozialpädagogische Vollzeitpflege" (3 Jahre) und in der Bereitschaftspflege (8 Jahre) gearbeitet. Schluss: Frage: "In welchem Verhältnis stehen Sie zu dem Kind?" fehlt m. E. - dadurch könnt manche Frage klarer beantwortet werden. Schluss: Stärkung von Rechten und Entscheidungen der Pflegeeltern. Klare Position von Jugendämtern - auch gegenüber Herkunftsfamilien! 151 Bezirksregierung Hannover Dezernat 407 Niedersächsisches Landesjugendamt Waterlooplatz 11 30169 Hannover Telefon: 0511/106-0 Telefax: 0511/106-3912 42 Dokumentation 12. Forum Jugendarbeit