Geschäftsbedingungen für den Gebrauch der VISA Electron Prepaid

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Geschäftsbedingungen für den Gebrauch der VISA Electron Prepaid
Geschäftsbedingungen für den Gebrauch der VISA Electron Prepaid Karte
1. Vertragsabschluss
Mit Annahme des Kartenantrages durch
die
VISA-SERVICE
Kreditkarten
Aktiengesellschaft (in der Folge kurz
„VISA“) erhält der Antragsteller eine
persönliche VISA Electron Prepaid Karte
(in der Folge kurz „Karte“), die
ausschließlich ihm bekannt gegebenePIN
(Persönliche-IdentifikationsNummer) und einen Code für die
Registrierung zu „Verified by Visa“ (VbV)
für sicheres Bezahlen im Internet. Die
Karte ist auf den Namen des
Karteninhabers ausgestellt und hat auf
der Vorderseite das Ablaufdatum, eine
zumindest vierstellige Kartennummer
sowie auf der Rückseite eine von VISA
vergebene
Kontonummer
und
Bankleitzahl
angedruckt.
Mit
Zustimmung des Karteninhabers können
auch Zusatzkarten für Dritte ausgestellt
werden.
Die
Verwendung
von
Zusatzkarten erfolgt auf Rechnung des
(Haupt-) Karteninhabers. Der (Haupt-)
Karteninhaber
haftet
für
alle
Verfügungen über das Guthaben durch
den Zusatzkarteninhaber. Dies gilt
insbesondere auch dann, wenn dieser
noch minderjährig
ist, unabhängig
davon, ob das zugrundeliegende
Rechtsgeschäft
wegen
der
Minderjährigkeit des Nutzers ungültig ist.
Der (Haupt-) Karteninhaber hat für die
Einhaltung dieser Bestimmungen durch
den Zusatzkarteninhaber Sorge zu
tragen und VISA für alle Schäden und
Nachteile aus der Nichteinhaltung von
Bestimmungen
durch
den
Zusatzkarteninhaber schad- und klaglos
zu halten. Der Karteninhaber ist nicht
berechtigt, weitere Hauptkarten zu
beantragen. Unvollständige und/oder
fehlerhafte personenbezogene Daten
auf der Karte sind VISA umgehend zu
melden und beeinflussen in keiner
Weise in diesen Geschäftsbedingungen
enthaltene Verpflichtungen und/oder
Haftungen des Karteninhabers. Mit der
Unterfertigung und/oder Verwendung
der Karte anerkennt der Karteninhaber
die Geschäftsbedingungen für den
Gebrauch der Karte. Jede ausgestellte
Karte bleibt im uneingeschränkten
Eigentum der VISA. VISA ist zur
Annahme eines Kartenantrages nicht
verpflichtet.
2. Zusendung/Ausfolgung an den
Karteninhaber
Der Karteninhaber erhält Karte PIN und
VbV-Code postalisch zugesandt oder
persönlich ausgefolgt. Die Zusendung
der Karte erfolgt getrennt von der
Zusendung von PIN und VbV-Code.
Sofort nach Erhalt hat der Karteninhaber
an
der
auf
der
Karte
dafür
vorgesehenen Stelle seine Unterschrift
anzubringen. Die Zusendungen, mit
welchen die PIN bzw. der VbV-Code
dem Karteninhaber übermittelt wird, ist
unverzüglich nach Erhalt zu öffnen, die
PIN bzw. der VbV-Code zur Kenntnis zu
nehmen und unmittelbar danach zu
vernichten.
3. Verwendung
Mit der Karte können Waren /
Dienstleistungen beansprucht werden,
die
vom
jeweiligen
Vertragsunternehmen
üblicherweise
verkauft bzw. erbracht, bzw. Barbeträge
bezogen werden. Eine Verwendung der
Karte als Zahlungsverkehrskonto für den
gewerblichen
Gebrauch
ist
nicht
statthaft.
Der Karteninhaber ist nach Maßgabe
der technischen Möglichkeiten unter
Verwendung der Karte berechtigt, bei
den Vertragsunternehmen, die mit
einem
VISA
Electron-Logo
gekennzeichnet sind, weltweit Waren
und Dienstleistungen und an jedem mit
einem VISA Electron-Logo oder VISALogo
gekennzeichneten
Geldausgabeautomaten
weltweit
Bargeld innerhalb der vereinbarten
Limits und bis zur Höhe seines
verfügbaren Guthabens zu beziehen.
Änderungen der geltenden Limits
werden in der Regel mit dem
Karteninhaber gesondert vereinbart.
VISA ist berechtigt, Änderungen der
geltenden
Limits
aus
Sicherheitsgründen
auch
einseitig
vorzunehmen und dem Karteninhaber
mitzuteilen.
Über
Verlangen
der
Vertragsunternehmen
oder
zur
Bargeldauszahlung
ermächtigten
Kreditinstitute ist zwecks Identifizierung
ein Lichtbildausweis vorzulegen.
Der
Bezug
von
Waren
/
Dienstleistungen / Barbeträgen erfolgt
durch
Unterfertigung
eines
dem
Karteninhaber
vorgelegten
Abrechnungsvordruckes oder durch
Verwendung des PIN-Codes. Die
Unterschrift
auf
dem
Abrechnungsvordruck muss mit der auf
der Karte befindlichen übereinstimmen.
Die Verwendung des PIN-Codes steht
der Unterschrift gleich. Durch seine
Unterschrift / Verwendung des PINCodes anerkennt der Karteninhaber die
Richtigkeit der Rechnung dem Grunde
und der Höhe nach und weist VISA
unwiderruflich an, das für den Bezug
von Waren / Dienstleistungen /
Barbeträgen geschuldete Entgelt direkt
an
das
Vertragsunternehmen
zu
bezahlen, welche Anweisung VISA
schon jetzt annimmt. Gleiches gilt für
den
Bezug
von
Waren
/
Dienstleistungen im Fernabsatz unter
Verwendung des VbV-Passwortes bzw.
der Bekanntgabe der erforderlichen
Kartendaten,
jedoch
ohne
Kartenabdruck und Unterschrift auf
einem Abrechnungsvordruck und ohne
Verwendung der PIN.
Der Karteninhaber darf von der Karte
nur so lange und so weit Gebrauch
machen, als das verfügbare Guthaben
für die Bezahlung der bezogenen Waren
/
Dienstleistungen
/
Barbeträge
zuzüglich der vereinbarten Entgelte
ausreicht.
4. Verified by Visa
Für VbV, das sichere Bezahlen im
Internet, muss sich der Karteninhaber
zuvor im Internet registrieren. Dabei sind
die Kartendaten, der VbV-Code, sowie
sonstige persönliche Daten einzugeben.
In weiterer Folge wird der Karteninhaber
ein nicht naheliegendes, zumindest
achtstelliges Passwort, nicht jedoch den
VbV-Code oder andere Codes, die im
Zusammenhang mit der Karte stehen,
wie beispielsweise die PIN, sowie die
persönliche Sicherheitsnachricht, eine
Textmeldung
die bei
zukünftigen
Transaktionen erscheinen wird um
sicherzustellen,
dass
zukünftige
Passworteingaben
ausschließlich
gegenüber VISA abgegeben werden,
frei wählen. Das Passwort sowie die
persönliche Sicherheitsnachricht können
jederzeit geändert werden.
Bei Verwendung der Karte im Internet
öffnet sich bei VbV-Transaktionen ein
Dialogfenster mit der persönlichen
Sicherheitsnachricht des Karteninhabers
zur Passwortabfrage. Stimmt die
persönliche Sicherheitsnachricht nicht
mit der vom Karteninhaber gewählten
überein,
ist
die
Transaktion
abzubrechen und VISA umgehend zu
informieren. Mit seinem VbV-Passwort
bestätigt
der
Karteninhaber
die
Rechtmäßigkeit der Transaktion sowie
die
Richtigkeit
der
persönlichen
Sicherheitsnachricht.
5. Aufladung
Im Zuge der Antragstellung wird das
Kartenkonto
des
Karteninhabers
erstmalig aufgeladen. Die Karte ist
wiederaufladbar, wobei Aufladungen
durch Einzahlungen auf das auf der
Karte angedruckte Konto erfolgen. Mit
Einlangen des Ladungsbetrages bei
VISA
wird
dieser
dem
Konto
zugerechnet. Jede Aufladung wird
zunächst dem Einsatz bis zu dessen
vereinbarter Höhe und dann dem
verfügbaren Guthaben zugerechnet.
Aufladungen sind der Höhe nach nur
innerhalb der vereinbarten Grenzen
zulässig. Bei Aufladungen durch Dritte
ist diesen der vollständige Name des
Karteninhabers
sowie
eine
Kontaktadresse zum Karteninhaber
offen zu legen. Für die Aufladung der
Karte wird ein Ladeentgelt verrechnet.
Der Karteninhaber hat keinen Anspruch
auf Zinsen in Zusammenhang mit
seinem
Guthaben.
Das
Gesamtguthaben darf die vereinbarte
Höchstgrenze nicht überschreiten.
6. Haftung von VISA
VISA übernimmt keine Haftung für den
Fall, dass sich ein Vertragsunternehmen
aus irgendwelchen Gründen weigert, die
Karte zu akzeptieren sowie für etwaige
technische
Störungen
an
Geldausgabeautomaten. VISA haftet für
Schäden,
die
VISA
oder
ihre
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob
schuldhaft verursacht haben. Eine
Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für
Personenschäden sowie die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten durch
VISA.
7. Pflichten und Haftung des
Karteninhabers
Der Karteninhaber ist zur sicheren
Verwahrung seiner Karte und der
Kartendaten verpflichtet. Die Karte ist
nicht übertragbar. Die Zurücklassung
der Karte in einem nicht in Betrieb
stehenden Fahrzeug, in Räumlichkeiten
oder an Orten, zu welchen sich
unbefugte Dritte ohne erheblichen
Aufwand Zugang verschaffen können
oder die ungesicherte/unverschlüsselte
Übermittlung von Kartendaten über
elektronische
Datennetze
stellen
beispielsweise
keine
sichere
Verwahrung dar. Wird die Karte
dennoch verloren oder gestohlen, so hat
der Karteninhaber dies unverzüglich
(z.B. telefonisch, telegrafisch oder durch
persönliche Vorsprache) VISA zu
melden. Der Karteninhaber hat bei
fernmündlicher Benachrichtigung seine
Identität und Berechtigung durch die
Angabe VISA bekannter Daten über
seine Person glaubhaft zu machen.
Verlust oder Diebstahl sind überdies
sofort der zuständigen örtlichen Behörde
anzuzeigen. Wird die als abhanden
gekommen gemeldete Karte später
wieder gefunden, ist sie unverzüglich
entwertet VISA zurückzustellen und darf
nicht
weiter
verwendet
werden.
Die ausschließlich dem Karteninhaber
bekannt gegebene PIN, der VbV-Code
sowie das gewählte VbV-Passwort darf
niemandem zur Kenntnis gebracht
werden, auch nicht den Mitarbeitern von
VISA. Der Karteninhaber ist zur
strengsten Geheimhaltung von PIN,
VbV-Code
und
VbV-Passwort
verpflichtet. Die Weitergabe von PIN,
VbV-Code oder VbV-Passwort, die
gemeinsame Verwahrung mit der Karte,
die Anbringung auf der Karte, ein
Niederschreiben der PIN, des VbVCodes oder des VbV-Passwortes oder
gleichartige
auf
eigenen
Willensentschluss des Karteninhabers
beruhende Handlungen, welche die
Erlangung von PIN, VbV-Code oder
VbV-Passwort durch Dritte ermöglichen,
begründen im Missbrauchsfalle die volle
Haftung des Karteninhabers. Selbiges
gilt für die willentliche Überlassung der
Karte an Dritte durch den Karteninhaber.
Bis zum Einlangen der Meldung des
Verlustes oder Diebstahls der Karte
oder der Erlangung von PIN, VbV-Code
oder VbV-Passwort durch Dritte haftet
der Karteninhaber für Schäden durch
die missbräuchliche Verwendung der
Karte bis zur Höhe seines Guthabens,
wenn er gegen ihm nach diesen
Bedingungen
obliegende
Pflichten
verstoßen hat. Mit Einlangen der
Meldung wird die Karte gesperrt und ist
der Karteninhaber jedenfalls von
weiterer Haftung befreit.
8. Sperren
Für die Sperre einer Karte wird VISA
eine Gebühr verrechnen und mit dem
Guthaben gegenrechnen. VISA ist
berechtigt,
gesperrte
Karten
Vertriebspartnern
und
Vertragsunternehmen
bekannt
zu
geben. Die Vertragsunternehmen sind
berechtigt, gesperrte Karten im Namen
von VISA einzuziehen. Wird ein
Geldausgabeautomat mehrmals, etwa
durch Eingabe einer unrichtigen PIN,
falsch bedient, kann die Karte vom
Geldausgabeautomat
aus
Sicherheitsgründen eingezogen werden.
Wird bei VbV-Transaktionen das VbVPasswort mehrfach falsch eingegeben
wird die Teilnahmeberechtigung an VbV
gesperrt und muss allenfalls neu
beantragt werden.
9. Abrechnung
VISA wird jeden einzelnen mit der Karte
getätigten
Umsatz
gegen
das
aufgeladene
verfügbare
Guthaben
verrechnen.
Der Karteninhaber erhält von VISA bei
jeder Transaktion, nicht jedoch öfter als
einmal
pro
Kalendermonat,
eine
Umsatznachricht, die stets auf Euro
lautet. Mit Annahme eines vom
karteninhaber gestellten Antrages auf
Zusendung der Umsatznachricht auf
elektronischem
Weg
erhält
der
Karteninhaber diese jeweils an eine von
ihm bekannt gegebene E-Mail-Adresse
zugestellt. Der Karteninhaber verzichtet
in diesem Fall auf die postalische
Zusendung der Umsatznachricht. Der
Karteninhaber hat empfängerseitig die
technischen Voraussetzungen für eine
elektronische
Übermittlung
sicherzustellen. Etwaige automatisierte
Antwortschreiben
an
VISA
(Abwesenheitsnotiz)
können
nicht
berücksichtigt werden und stehen einer
gültigen Zustellung nicht entgegen. Der
Karteninhaber kann die elektronische
Zusendung jederzeit schriftlich und
rechtsgültig unterfertigt widerrufen. Nach
Eintreffen
und
Bearbeitung
des
Widerrufs wird die Umsatznachricht
zukünftig an die VISA zuletzt bekannt
gegebene Post-Anschrift zugestellt.
VISA behält sich das Recht vor, aus
wichtigem Grund die Zustellung der
Umsatznachricht selbständig an die
VISA zuletzt bekannt gegebene PostAnschrift umzustellen. VISA ist zur
Annahme
eines
Antrages
zur
elektronischen
Zusendung
der
Umsatznachricht nicht verpflichtet.
Der Karteninhaber anerkennt die
Richtigkeit der Umsatznachricht dem
Grunde und der Höhe nach, sofern er
nicht binnen 30 Tagen nach Zustellung
schriftlich widerspricht. VISA wird den
Karteninhaber in der Umsatznachricht
auf die 30-tägige Frist, den Fristbeginn
und die Bedeutung seines Verhaltens
besonders hinweisen.
Transaktionen
in
Fremdwährungen
werden, im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen,
zum
jeweiligen
Tageskurs von VISA verrechnet. Der
Kurstag für die Umrechnung ist der Tag,
an dem VISA die Belastung von dem
ausländischen Kreditinstitut erhält.
VISA kann Karteninhabern, die für VbV
registriert
sind,
zusätzliche
Serviceleistungen wie die OnlineUmsatzabfrage anbieten. Durch die
Verwendung des VBV-Passwortes gem.
Punkt 4 wird der Karteninhaber
authentifiziert und zur Nutzung der
Serviceleistung
berechtigt.
Der
Karteninhaber ermächtigt VISA bei
erfolgreicher
Authentifizierung
die
entsprechende
erbringen.
Serviceleistung
zu
10. Entgelte
VISA wird einen Teil des aufgeladenen
Guthabens als Einsatz einbehalten.
Über
den
Einsatz
kann
der
Karteninhaber nicht frei verfügen. VISA
ist berechtigt Forderungen, die das
verfügbare Guthaben überschreiten, aus
dem Einsatz zu befriedigen. Bei
Kündigung des Vertragsverhältnisses
erhält der Karteninhaber den Einsatz
unter den in Punkt 14 genannten
Bedingungen rückerstattet. Für die
Verwendung der Karte verrechnet VISA
abhängig von Art und Ort der
Transaktion, ein Transaktionsentgelt.
Für die Aufladung des Kartenkontos
wird ein Ladeentgelt verrechnet.
Darüber hinaus kann VISA bestimmte
Dienstleistungen gesondert verrechnen,
sofern dies mit dem Karteninhaber
vereinbart ist. VISA ist berechtigt, die
vereinbarten
Entgelte
und
Gebührensätze zusammen mit dem
jeweiligen Transaktionsbetrag direkt mit
dem Guthaben des Karteninhabers zu
verrechnen. Art und Höhe der Kosten
und Entgelte werden dem Karteninhaber
gesondert
(z.B.
im
Zuge
der
Antragstellung) mitgeteilt.
11. Reklamationen
Der Karteninhaber verpflichtet sich,
etwaige
Beanstandungen
(z.B.
Mängelrügen)
oder
Meinungsverschiedenheiten, welcher Art
auch
immer,
direkt
mit
dem
Vertragsunternehmen zu regeln. Dies
gilt auch für Meinungsverschiedenheiten
über die Höhe des Rechnungsbetrages.
Diese bzw. eine Reklamation bei VISA
beeinflussen nicht das Recht von VISA,
den jeweiligen Transaktionsbetrag mit
dem Guthaben des Karteninhabers zu
verrechnen.
12. Änderung der Anschrift des
Karteninhabers
Der Karteninhaber hat eine Änderung
seiner
Anschrift
oder,
bei
Inanspruchnahme der elektronischen
Zusendung der Umsatznachricht, der EMail-Adresse
unverzüglich
VISA
schriftlich mitzuteilen. Verabsäumt der
Karteninhaber diese Mitteilung, dann
gelten Erklärungen von VISA an die
zuletzt vom Karteninhaber bekannt
gegebene
Anschrift
oder,
bei
Inanspruchnahme der elektronischen
Zusendung der Umsatznachricht, der EMail-Adresse diesem als zugegangen.
Vertriebspartner
von
VISA
sind
berechtigt, eine Änderung der Anschrift
oder E-Mail Adresse des Karteninhabers
an VISA weiter zu geben.
13. Änderungen der
Geschäftbedingungen
Eine Änderung der gegenständlichen
Geschäftsbedingungen,
der
zur
Verrechnung gelangenden Spesen,
Kosten, Gebühren, Entgelte und/oder
des Einsatzes wird dem Karteninhaber
schriftlich zur Kenntnis gebracht. Diese
Änderung tritt nach Ablauf einer Frist
von 30 Tagen nach Zustellung in Kraft
und gilt als genehmigt, wenn der
Karteninhaber die Karte innerhalb dieser
Frist nicht retourniert. VISA wird den
Karteninhaber auf die Änderung der
Geschäftsbedingungen, die Änderung
der zur Verrechnung gelangenden
Spesen, Kosten, Gebühren, Entgelte
und/oder des Einsatzes, die 30-tägige
Frist,
den
Fristbeginn
und
die
Bedeutung seines Verhaltens besonders
hinweisen.
Die
Kartenrücksendung
befreit den Karteninhaber nicht von der
Haftung für die bis zu diesem Zeitpunkt
begründeten Belastungen.
14. Dauer
Der Kartenvertrag ist auf unbestimmte
Zeit abgeschlossen. Die Gültigkeit der
Karte
endet
mit
Ablauf
des
aufgedruckten Monats, jeweils in dem
auf der Karte angegebenen Jahr. Die
Karte muss nach Ende der Gültigkeit
vom Karteninhaber vernichtet werden.
Der Karteninhaber beauftragt VISA, vor
Ablauf des Gültigkeitszeitraumes der
Karte eine neue Karte auszustellen und
an die zuletzt bekannt gegebene
Anschrift zuzustellen sofern nicht eine
wirksame Vertragskündigung vorliegt.
15. Kündigung des Vertrages
Der
Kartenvertrag
kann
vom
Karteninhaber
jederzeit
durch
Rücksendung der entwerteten Karte
gekündigt werden. Die Kündigung wird
mit Einlangen der Karte oder bei
schriftlicher Kündigung bei VISA mit
Ende der Gültigkeit der Karte wirksam.
Bei einer Kündigung innerhalb der
letzten drei Monate vor Ende der
Gültigkeit ist eine Kündigung erst mit
Einlangen auch der neuen, gemäß
Punkt
14
dem
Karteninhaber
zugestellten Karte bei VISA wirksam.
VISA ist berechtigt, den Kartenvertrag
unter Einhaltung einer angemessenen
Frist oder aus wichtigen Gründen mit
sofortiger Wirkung zu kündigen. VISA ist
jedenfalls berechtigt, den Kartenvertrag
mit sofortiger Wirkung zu kündigen
und/oder die Karte selbständig zu
sperren, wenn der Karteninhaber
wesentliche Pflichten verletzt sowie
Missbrauch erfolgt oder ernsthaft zu
befürchten
ist.
Bestehende
Verpflichtungen des Karteninhabers
bleiben bei einer Kündigung unberührt.
Nach Ablauf von vier Wochen ab
Wirksamkeit der Kündigung, d.h.
Einlangen der entwerteten Karte oder,
bei schriftlicher Kündigung, Ende der
Gültigkeit der Karte, wird VISA das
Konto des Karteninhabers abschließen
und ein dem Karteninhaber verbliebenes
Guthaben auf ein vom Karteninhaber
binnen sechs Monate ab Zugang der
Mitteilung vom Abschluss des Kontos
bekannt zu gebendes Bankkonto bei
einem Geldinstitut innerhalb eines
Mitgliedsstaates
der
Europäischen
Union (IBAN, BIC) erstatten. Danach ist
VISA zu einer Erstattung eines
Restguthabens nicht verpflichtet. VISA
wird den Karteninhaber auf die
sechsmonatige Frist, den Fristbeginn
und die Bedeutung seines Verhaltens
besonders
hinweisen.
Kann
der
Karteninhaber
kein
für
eine
Rückerstattung geeignetes Bankkonto
nennen kann das Guthaben auch als
Postanweisung an eine österreichische
Adresse erstattet werden. Etwaige
Fremdspesen für die Erstattung des
Guthabens
werden
mit
diesem
gegengerechnet. Übersteigen die zu
entrichtenden Fremdspesen den zu
erstattenden Guthabensbetrag, erfolgt
keine Erstattung.
Unabhängig vom Fortbestand des
restlichen Kartenvertrages kann der
Karteninhaber die Teilnahme an VbV
jederzeit schriftlich bei VISA widerrufen.
VISA wird binnen 24 Stunden ab
Zustellung des schriftlichen Widerrufs,
die Teilnahme des Karteninhabers an
VbV beenden. VISA ist berechtigt, die
Teilnahme an VbV zu sperren, wenn der
Karteninhaber wesentliche Pflichten
verletzt, sowie Missbrauch erfolgt oder
ernsthaft zu befürchten ist.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es
gilt
österreichisches
Recht.
Erfüllungsort ist Wien. Als Gerichtsstand
wird bei Verträgen, die nicht mit
Verbrauchern im Sinne des § 1 KSchG
abgeschlossen werden, ausschließlich
Wien, Innere Stadt, vereinbart.
Fassung April 2006