Vortrag Prof. Fezer

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Vortrag Prof. Fezer
Universität Konstanz
„Ersatzteilfreiheit“ zwischen Design- und Markenrecht
Fachausschuss Marken- und Wettbewerbsrecht
Fachausschuss Designrecht
GRUR-Jahrestagung
23. bis 26. September 2015 in Freiburg im Breisgau
Universität Konstanz
Theorie der Funktionalität der Immaterialgüterrechte
als geistiges Eigentum
Professor Dr. Karl-Heinz Fezer
Ordinarius a.D. an der Universität Konstanz
Professor Dr. Karl-Heinz Fezer
Ordinarius a.D. an der Universität Konstanz
Immaterialgüterrechte als Funktionseigentum
Tribunale ordinario di Torino
Vorabentscheidungsersuchen vom 10. Oktober 2014
Rs. C-500/14
Ford Motor Company / Wheeltrims SRL
Professor Dr. Karl-Heinz Fezer
Ordinarius a.D. an der Universität Konstanz
Immaterialgüterrechte als Funktionseigentum
Pardiesvogel-Theorie
Raben-Wissen
Professor Dr. Karl-Heinz Fezer
Ordinarius a.D. an der Universität Konstanz
Immaterialgüterrechte als Funktionseigentum
Rechtsrealität der Erfindungen, Werke und Kennzeichen
und
Rechtsfunktionalität der subjektiven Privatrechte
Professor Dr. Karl-Heinz Fezer
Ordinarius a.D. an der Universität Konstanz
Immaterialgüterrechte als Funktionseigentum
Das Rechtsgespräch zwischen Kant und Savigny*
* Fezer, Teilhabe und Verantwortung – Die personale Funktionsweise des subjektiven Privatrechts, 1986, S. 248 – 269
Professor Dr. Karl-Heinz Fezer
Ordinarius a.D. an der Universität Konstanz
Immaterialgüterrechte als Funktionseigentum
Das Rechtsgespräch zwischen Kant und Savigny*
Sätze
a priori
1724 – 1804
Vermögensrechte
1779 – 1861
* Fezer, Teilhabe und Verantwortung – Die personale Funktionsweise des subjektiven Privatrechts, 1986, S. 248 – 269
Professor Dr. Karl-Heinz Fezer
Ordinarius a.D. an der Universität Konstanz
Immaterialgüterrechte als Funktionseigentum
Das Urrecht der Freiheit nach Kant:
die transzendentale Idealisierung des subjektiven Rechts
Die Dialektik der Kultur wird von Kant in eine Dialektik der Freiheit
transzendiert.
Professor Dr. Karl-Heinz Fezer
Ordinarius a.D. an der Universität Konstanz
Immaterialgüterrechte als Funktionseigentum
Das Rechtsgespräch zwischen Kant und Savigny*
Sätze
a priori
1724 – 1804
Vermögensrechte
1779 – 1861
* Fezer, Teilhabe und Verantwortung – Die personale Funktionsweise des subjektiven Privatrechts, 1986, S. 248 – 269
Professor Dr. Karl-Heinz Fezer
Ordinarius a.D. an der Universität Konstanz
Immaterialgüterrechte als Funktionseigentum
Die Ökonomisierung des Eigentums in Savignys System
Kants verantwortete Freiheit der sittlichen Person erleidet in Savignys
positivrechtlichem System rechtsdogmatische Einbußen an ethischem
Personalismus.
Professor Dr. Karl-Heinz Fezer
Ordinarius a.D. an der Universität Konstanz
Immaterialgüterrechte als Funktionseigentum
Otto von Gierke
1841 – 1921
Persönlichkeitsrecht
Lehre vom Persönlichkeitsrecht
Otto von Gierke, Deutsches Privatrecht, Erster Band, Allgemeiner Teil und Personenrecht, Leipzig, 1895, §§ 81 ff.,
S. 702 ff. und passim.
Professor Dr. Karl-Heinz Fezer
Ordinarius a.D. an der Universität Konstanz
Immaterialgüterrechte als Funktionseigentum
Josef Kohler
1849 – 1919
Immaterialgüterrecht
Theorie der Immaterialgüterrechte
versus Theorie des geistigen Eigentums
Siehe dazu „Die Bedeutung Josef Kohlers und die Fortwirkung seiner Ideen im modernen Immaterialgüterrecht“,
2. Josef Kohler-Symposion am 25. Oktober 2013 anlässlich des 125. Jubiläums der Berufung Josef Kohlers an die
Berliner Universität, Beiträge von Eva Inés Obergfell, Norbert Gross, Louis Pahlow, Diethelm Klippel und Helmut
Haberstumpf, ZGE/IPJ 6 (2014), S. 397 ff.; auch Jänich, Geistiges Eigentum – eine Komplementärerscheinung zum
Sacheigentum?, 2002
Professor Dr. Karl-Heinz Fezer
Ordinarius a.D. an der Universität Konstanz
Immaterialgüterrechte als Funktionseigentum
Die am Sacheigentum orientierten Eigentumsrechte werden als Vermögensrechte definiert, die keinen Raum zur Konstituierung von Individualrechten im Sinne von Personenrechten zulassen.
Professor Dr. Karl-Heinz Fezer
Ordinarius a.D. an der Universität Konstanz
Immaterialgüterrechte als Funktionseigentum
Ansätze einer Funktionalisierung der subjektiven Privatrechte im
bürgerlich-rechtlichen Deliktsrecht
Professor Dr. Karl-Heinz Fezer
Ordinarius a.D. an der Universität Konstanz
Immaterialgüterrechte als Funktionseigentum
Die konkrete Funktionalität der unternehmerischen und privaten
Freiheitsbetätigung der Person konstituiert einen deliktsrechtlichen
Individualrechtsschutz.
Professor Dr. Karl-Heinz Fezer
Ordinarius a.D. an der Universität Konstanz
Immaterialgüterrechte als Funktionseigentum
BGH, Urt. v. 21.12.1970, BGHZ 55, 153 – Fleet-Fall
1. …….
2. Wird ein Schiff durch ein vom Unterhaltungspflichtigen eines schiffbaren Gewässers
schuldhaft verursachtes Schiffahrtshindernis (hier: Balkensperre eines Anliegers zur
Stützung einer bereits teilweise eingestürzten Haus- und Ufermauer) in einem Teil des
Gewässers derart eingeschlossen, daß es jede Bewegungsmöglichkeit verliert, so haftet der
Unterhaltungspflichtige dem Schiffseigentümer nach § 823 Abs. 1 BGB wegen Verletzung
des Eigentums für den durch das Festliegen des Schiffes entstandenen Schaden.
.
3. Können Schiffe wegen der durch Verletzung der Unterhaltungspflicht herbeigeführten
Sperrung eines schiffbaren Gewässers nicht zu einer hinter der Sperre liegenden und
dadurch vom Wasser her nicht mehr zugänglichen Verladestelle gelangen, so liegt kein
Eingriff des Unterhaltungspflichtigen in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
der Schiffseigentümer vor, die an dieser Verladestelle laden oder löschen wollen.
Professor Dr. Karl-Heinz Fezer
Ordinarius a.D. an der Universität Konstanz
Immaterialgüterrechte als Funktionseigentum
BGH, Urt. v. 9.11.1993, NJW 1994, 127 – Kryokonserviertes Sperma
Wird Sperma, das der Spender hat einfrieren lassen, um sich für eine vorhersehbare
Unfruchtbarkeit die Möglichkeit zu erhalten, eigene Nachkommen zu haben, durch das
Verschulden eines anderen vernichtet, dann steht dem Spender unter dem Gesichtspunkt
der Körperverletzung ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu.
Professor Dr. Karl-Heinz Fezer
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Immaterialgüterrechte als Funktionseigentum
Theorie der Funktionalität der Immaterialgüterrechte als geistiges
Eigentum
Die Schutzgegenstände der Erfindungen, Werke und Marken, die als Individualrechte konstituiert sind, rekurrieren auf ein naturrechtliches Personenrecht: es sind Personenrechte.
Materielles und immaterielles Eigentum, Sacheigentum und geistiges Eigentum rekurrieren
auf das Eigentum als Vermögensgut: es sind Eigentumsrechte.
Rechtsfunktionalität der Individualrechte
Professor Dr. Karl-Heinz Fezer
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Immaterialgüterrechte als Funktionseigentum
Rechtsmethodik
 Parallelität der Immaterialgüterrechte
 Kumulative Normenkonkurrenz
 Tatbestandliche Begrenzungsfunktion der Immaterialgüterrechte
 Schutzzweckkonkordanz, praktische Konkordanz und Konvenienz
Professor Dr. Karl-Heinz Fezer
Ordinarius a.D. an der Universität Konstanz
Immaterialgüterrechte als Funktionseigentum
Schutzgegenstandstheorie*
* Fezer, Schutzgegenstandstheorie, in: Festschrift für Irmgard Griss, 2011, S. 149 ff.
Professor Dr. Karl-Heinz Fezer
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Immaterialgüterrechte als Funktionseigentum
BGH, Urt. v. 14.1.2010, GRUR 2010, 726 – Opel Blitz II
Dem originalgetreu abgebildeten Opel-Blitz-Zeichen auf einem Spielzeugauto
kommt keine Kennzeichenfunktion in Bezug auf das Produkt Spielzeugauto zu.
Professor Dr. Karl-Heinz Fezer
Ordinarius a.D. an der Universität Konstanz
Immaterialgüterrechte als Funktionseigentum
Tribunale ordinario di Torino
Vorabentscheidungsersuchen vom 10. Oktober 2014
Rs. C-500/14
Ford Motor Company / Wheeltrims SRL
Professor Dr. Karl-Heinz Fezer
Ordinarius a.D. an der Universität Konstanz
Immaterialgüterrechte als Funktionseigentum
Konkordanz von Marke und Design nach der Theorie des immaterialgüterrechtlichen Funktionseigentums

Produktbezug des Designs

wettbewerbsrechtliche Dimension der Marktanalyse

dreidimensionale Zeichen und Schutzgegenstandstheorie

Mustermarken oder Designmarken
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Immaterialgüterrechte als Funktionseigentum
Immaterialgüterrechtliche Verallgemeinerung der Schutzverbote der
Artbedingtheit, technischen Bedingtheit und ästhetischen Bedingtheit
Professor Dr. Karl-Heinz Fezer
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Immaterialgüterrechte als Funktionseigentum
BGH, Urt. v. 12.3.2015 – I ZR 153/14 – BMW-Emblem
a)
…
b)
Eine markenmäßige Benutzung liegt vor,
wenn eine Plakette, die zur Anbringung auf
Ersatzteilen dient, mit der bekannten Marke
eines Automobilherstellers versehen wird.
a)
…
Professor Dr. Karl-Heinz Fezer
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Immaterialgüterrechte als Funktionseigentum
Die Marke als originäres Produkt
Professor Dr. Karl-Heinz Fezer
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Immaterialgüterrechte als Funktionseigentum
Auslegungsdirektiven einer richtlinienoptimierenden und kollisionsvermeidenden Auslegung
Universität Konstanz
Theorie der Funktionalität der Immaterialgüterrechte
als geistiges Eigentum
Professor Dr. Karl-Heinz Fezer
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