Lernzielkatalog für den mittleren feuerwehrtechnischer Dienst
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Lernzielkatalog für den mittleren feuerwehrtechnischer Dienst
Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Stand 23.8.2002 Seite 1 Lernzielkatalog für den mittleren feuerwehrtechnischer Dienst Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Stand 23.8.2002 Seite 2 Inhalt des Lernzielkatalogs Einführung 11 1. 11 Lernziele, Lernzielstufen 1.1 1.2 1.3 1.4 2 Lernziele Lernzielstufen im Erkenntnisbereich Lernzielstufen im Handlungs- / Verhaltensbereich Lernzielstufen im Gefühls- / Wertebereich Formen der Unterrichtsorganisation und Unterrichtsmethoden 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9 Lehrvortrag Unterrichtsgespräch Partner-, Gruppen- und Stationsarbeit Projektarbeit Rollenspiel Planübung Lehrübung / Lehrprobe Praktische Unterweisung Einsatzübung 11 11 12 13 13 13 13 13 14 14 14 14 15 15 I. Grundausbildung 16 1 Berufsbezogene Rechts- und Verwaltungskunde 17 1.1 1.1.1 1.1.2 1.1.3 1.1.4 1.1.5 1.1.6 1.1.7 1.1.8 Staatsbürgerkunde Der Staat als Lebensform Elemente des Staates und Staatsformen Verfassungsentwicklung Staatlicher Aufbau der Bundesrepublik Gewaltenteilung und Gesetzgebungskompetenz Grundrechte Gesetzgebung und Rechtsprechung Sozialkunde 17 17 17 18 18 19 20 21 21 1.2 1.2.1 1.2.2 1.2.3 1.2.4 1.2.5 1.2.6 1.2.7 1.2.8 1.2.9 1.2.10 1.2.11 Rechtsgrundlagen und Organisation der Feuerwehr Historische Entwicklung Verfassungsrechtliche Grundlagen Träger des Brandschutzes Begriff Feuerwehr, Arten und Organisation Brandschutzerziehung und –aufklärung Aufgaben und Befugnisse der Feuerwehr Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Amtshilfe, Überörtliche Hilfe Begriffe aus dem Feuerwehrwesen Gebühren bei der Feuerwehr Feuerwehr im Straßenverkehr 21 21 22 23 23 24 25 26 26 26 27 27 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Stand 23.8.2002 Seite 3 1.2.12 1.2.13 1.2.14 Katastrophenschutzrecht Rettungsdienstrecht Ausbildungslehre 28 29 30 1.3 1.3.1 Schriftverkehr Inhalt und Form dienstlicher Schreiben 30 30 1.4 1.4.1 1.4.2 1.4.3 1.4.4 1.4.5. Beamtenrecht Grundzüge des Beamtentums Begründung und Arten der Beamtenverhältnisse Rechte und Pflichten der Beamten Disziplinarmaßnahmen Beendigung des Beamtenverhältnisses 31 31 32 33 34 34 1.5 1.5.1 Personalvertretungsrecht Rechtliche Stellung, Wahl, allgemeine Aufgaben 35 35 1.6 1.6.1 1.6.2 1.6.3 1.6.4 1.6.5 Arbeitssicherheit und Unfallverhütung Gesetzliche Grundlagen Träger und Aufgaben der Unfallversicherung Verantwortung für die Einhaltung der UVV Unfallmeldung Sicherheitsbeauftragter 35 35 36 36 37 37 2 Fachbezogene Grundlagen 38 2.1 Mathematik 38 2.2 2.2.1 2.2.2 2.2.3 2.2.4 Physik Wärmelehre Mechanik Elektrizitätslehre Atomphysik 39 39 39 42 43 2.3 2.3.1 2.3.2 2.3.3 2.3.4 2.3.5 2.3.6 Chemie Grundbegriffe, Bohrsches Atommodell, Periodensystem der Elemente Chemische Bindung Stöchiometrie Chemische Reaktionen, Chemische Elemente Anorganische chemische Verbindungen Organische chemische Verbindungen 44 44 44 45 45 46 46 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Stand 23.8.2002 Seite 4 2.4 2.4.1. 2.4.2 Biologie / Anatomie / Physiologie Anatomie Physiologie 48 48 48 2.5 2.5.1 2.5.2 2.5.3 Brand- und Löschlehre Brandprozesse Löschprozesse Brand- und Explosionsgefahren 49 49 49 51 2.6 2.6.1 2.6.2 2.6.3 2.6.4 Baukunde Beanspruchungsarten von Bauteilen Brandverhalten von Baustoffen Bauteilfunktionen und –arten Begriffe aus dem Bauwesen 53 53 53 53 54 3 Einsatztechnik 55 3.1 3.1.1 3.1.2 Fahrzeugkunde Feuerwehrfahrzeuge Pumpen in der Feuerwehr 55 55 57 3.2 3.2.1 3.2.2 3.2.3 3.2.4 3.2.5 3.2.6 3.2.7 3.2.8 3.2.9 3.2.10 Gerätekunde Schutzausrüstungen Rettungsgeräte Fernmeldegeräte Geräte für technische Hilfeleistungen Geräte für den ABC-Einsatz Löschgeräte Schläuche, Armaturen und Zubehör Sanitätsgeräte Normung Geräteprüfung 58 58 59 60 62 67 68 68 69 70 70 4 Einsatzlehre 71 4.1 Einsatzplanung und Vorbereitung und Durchführung 4.1.1 Kartenkunde 4.1.2 Ausrückeordnung 4.1.3 Feuerwehrplan 4.1.4 Führungssystem 71 71 72 72 72 4.2 Gefahren der Einsatzstelle 74 4.3 4.3.1 4.3.2 4.3.3 Löschwasserversorgung und –förderung Löschwasserversorgung Löschwasserentnahme Löschwasserförderung 74 74 76 76 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Stand 23.8.2002 Seite 5 4.4 Atemschutz 4.4.1 Grundlagen Atemschutz 4.4.2 Schädigende Stoffe 4.4.3 Vorgehen unter Atemschutz 77 77 77 78 4.5 4.5.1 4.5.2 4.5.3 4.5.4 4.5.5 Informations- und Kommunikationssysteme Rechtliche Grundlagen Sprechfunkdienst Physikalische Grundlagen Durchführung des Sprechfunkverkehrs Sprechfunkbetrieb (Funkübung) 78 78 80 81 82 84 4.6 4.6.1 4.6.2 Löscheinsatz Grundlagen für den Löscheinsatz Einsatzhinweise / Einsatzübungen 85 85 86 4.7 4.7.1 4.7.2 Technische Hilfe (allgemein) Grundlagen FwDV 13/1 Einsatzhinweise / Einsatzübungen 87 87 88 4.8 4.8.1 4.8.2 4.8.3 4.8.4 4.8.5 Einsätze mit gefährlichen Stoffen und Gütern Radioaktive, biologische und chemische Stoffe Stoffkunde / Eigenschaften gefährlicher Stoffe Rechtliche Grundlagen und Identifizierung Sicherungs- und Verhaltensmaßnahmen Arbeit im ABC- (Gefahrgut)zug 95 95 96 97 99 100 5 5.1 5.2 Rettungshelferausbildung Grundlagen Erkrankungen und Verletzungen, Lebensrettende und gesunderhaltende Maßnahmen 102 102 102 6 Stressbewältigung 106 7 Vorbeugender Brandschutz 106 7.1 Grundlagen des Vorbeugenden Brandschutzes 106 7.2 7.2.1 7.2.2 Baulicher Brandschutz Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen Anforderungen an Gebäude 106 106 106 7.3 7.3.1 7.3.2 7.3.3 7.3.4 Anlagentechnischer Brandschutz Brandfrüherkennungsanlagen Brandmeldeanlagen Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen Stationäre Löschanlagen 107 107 107 107 108 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Stand 23.8.2002 Seite 6 7.4 7.4.1 7.4.2 7.4.3 Organisatorischer Brandschutz Räumungsübungen / Evakuierungen Brandschutzpläne, Brandschutzordnungen, Kennzeichnungen Brandschutzpersonal 108 108 108 108 7.5 7.5.1 7.5.2 7.5.3 7.5.4 7.5.5 Brandsicherheitswachdienst Rechtsgrundlagen Häufige Brandursachen Aufgaben einer Brandsicherheitswache Voraussetzungen für die Tätigkeit als Brandsicherheitsposten Aufgaben des Wachhabenden 108 108 108 109 110 110 8. 8.1 8.2 Sport 111 Sport Schwimmen 111 112 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Stand 23.8.2002 Seite 7 II. Berufspraktische Ausbildung Während der “ Berufspraktischen Ausbildung” werden die in der Grundausbildung vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten vertieft und Einsatzerfahrungen gesammelt. In dieser Zeit wird der Rettungssanitäterlehrgang absolviert. Die Beamtin/der Beamte nimmt während der Zeit der “ Berufspraktischen Ausbildung” am Einsatzdienst und am Dienstbetrieb einer Wachabteilung teil. 1. 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 2. Lehrgang Maschinist für Feuerwehrfahrzeuge Löschfahrzeuge Pumpen Drehleitern Rüstwagen / Zugeinrichtungen Stationäre Anlagen Werkstätten Je nach Standortgegebenheiten erfolgt der Einsatz in den verschiedenen Werkstätten. Das können sein: Schlauchwerkstatt, Atemschutzwerkstatt, Fahrzeugwerkstatt, Pumpenwerkstatt, Feuerlöscherwerkstatt, Schlosserei 3. Brandsicherheitswache Teilnahme an mehreren Brandsicherheitswachen 4. Schlussabnahme von Veranstaltungen nach Versammlungsstättenverordnung 5. Wachunterricht / Dienstsport Regelmäßige Teilnahme am Wachunterricht und am Dienstsport 6. Weitere Standortspezifische Ausbildungen z.B.: Hospitieren in der Feuerwehrleitstelle Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Stand 23.8.2002 Seite 8 III. Führungsausbildung 113 1. Rechts- und Verwaltungskunde 114 1.1 1.1.1 1.1.2 1.1.3 1.1.4 Einsatzrelevante Rechtsgrundlagen Ausführende Gewalt Eingriffsrechte Gebührenrecht Verkehrsrecht / Sonderrechte 114 114 114 114 114 1.2 1.2.1 1.2.2 Berichtswesen Brand- und Hilfeleistungsberichte Sonstige Berichte 115 115 116 1.3 Aufgaben des Gruppenführers zur Unfallverhütung 116 1.4 Umgang mit den Pressemedien 117 2. Fachbezogene Grundlagen 117 2.1 Brand- und Löschlehre 117 2.2 2.2.1 2.2.2 Ausbildungslehre Methodische und didaktische Grundlagen Theorie und Praxis des Lehrens 118 118 119 2.3 2.3.1 2.3.2 2.3.3 2.3.4 Menschenführung Grundlagen der Menschenführung Führungsstile Situatives Führen Ausprägen der sozialen Kompetenz 120 120 121 122 123 3 Einsatztaktische Werte der Feuerwehrfahrzeuge und –geräte 123 4 Einsatztaktik 123 4.1 4.2 4.2.1 4.2.2 Einsatzplanung und Vorbereitung Gefahren der Einsatzstelle Schutz vor Wärme Schutz vor Schädigenden Stoffen 123 124 124 124 4.3 4.3.1 4.3.2 Löschwasserversorgung Leistungen der Löschwasserentnahmestellen Berechnungen zur Löschwasserförderung 125 125 125 4.4 4.4.1 4.4.2 Atemschutzeinsatz Unfallverhütung Auswahl Atemschutzgeräte 126 126 126 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Stand 23.8.2002 Seite 9 4.4.3 Aufgaben des Gruppenführers bei Einsätzen unter Atemschutz 126 4.5 4.5.1 4.5.2 4.5.3 Führungslehre Führungsorganisation Führungsvorgang Führungsmittel 127 127 127 128 4.6 4.6.1 Löscheinsatz Weiterführung der FwDV 3 , 4 und 5 128 128 4.7 4.7.1 Technische Hilfe nach des FwDV 13/1 Entscheidungsfindung bei Hilfeleistungseinsätzen 128 128 4.8 4.8.1 4.8.2 4.8.3 4.8.4 4.8.5 4.8.6 4.8.7 4.8.8 4.8.9 ABC-Einsatz Chemisch-physikalische Grundlagen Physikalische Grundlagen der Radioaktivität und Strahlung Biologische Wirkung der Radioaktivität und Strahlung Rechtsvorschriften Aufgaben der Aufsichts- und Genehmigungsbehörden Informationssysteme Einsatzlehre nach FwDV 14 Einsatztaktik nach FwDV 9/1 und 9/2 Planübungen 129 129 129 129 129 130 130 130 130 131 5 Vorbeugender Brandschutz 131 5.1 5.1.1 5.1.2 5.1.3 5.1.4 Baulicher Brandschutz Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen Abschottungsprinzip Rettungswege und Brandabschnitte Flächen für die Feuerwehr 131 132 132 132 132 5.2 5.2.1 5.2.2 Anlagentechnischer Brandschutz Zweckbestimmung und Arten Anlagentechnische Brandschutzeinrichtungen 133 133 133 5.3 5.3.1 5.3.2 5.3.3 Organisatorischer Brandschutz Brandschutzordnung Gefahrenabwehrpläne Brandverhütung 133 133 134 134 5.4 5.4.1 Brandsicherheitswachdienst Aufgaben als Wachhabender 134 134 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Stand 23.8.2002 Seite 10 6 Feuerwehrsport 6.1 6.2 7 Sport Schwimmen Laufbahnprüfung 7.1 7.2 7.3 Schriftlicher Prüfungsteil Praktischer Prüfungsteil Mündlicher Prüfungsteil 135 135 135 136 136 136 136 Anhang Maschinistenausbildung 137 1 Aufgaben des Maschinisten 1.1Allgemeine Anforderungen 138 138 2 Technische Anforderungen an Fahrzeuge und Fahrgestell 3 Motorenkunde 4 Praktische Fahrausbildung 138 139 140 In dieser Ausbildung sind die Abschlüsse - Gruppenführer- Berufsfeuerwehr - (BIII-Lehrgang) - Maschinisten - Berufsfeuerwehr - (Maschinist für Löschfahrzeuge und Drehleiter) - Atemschutzgeräteträger - Pressluftatmer - Sprechfunker - Strahlenschutz - Grundlehrgang - ( S1) - Gefährliche Stoffe und Güter (GSG 1, einschließlich Messen im Gefahrguteinsatz) - Technische Hilfeleistung (einschließlich hydraulische und pneumatische Hebezeuge) - Motorkettensägenführer - Umgang mit dem Sprungretter enthalten. Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Stand 23.8.2002 Seite 11 Einführung 1. Lernziele, Lernzielstufen 1.1 Lernziele Lernziele beschreiben, welche zielgerichteten Verhaltensweisen und Leistungen die Lehrgangsteilnehmer am Ende eines zeitlich begrenzten Ausbildungsabschnittes aufweisen müssen. Daraus lassen sich unter Berücksichtigung der angestrebten Funktion oder Tätigkeit Inhalte festlegen, die zu erlernen sind und Ausbildungsmethoden ableiten. Es gilt der Grundsatz, dass die Ausbildung auf die tatsächlichen Erfordernisse des Feuerwehrdienstes abzustimmen, anschaulich und praxisbezogen durchzuführen und von für das Lernziel unwichtigem Beiwerk freizuhalten ist! Lernziele lassen sich unterscheiden in Ausbildungsziel = Gesamtlernziel einer Aus- oder Fortbildungsveranstaltung (z.B. eines Lehrgangs) Groblernziele = Lernziele von Unterrichtseinheiten Feinlernziele = Lernziele einzelner Unterrichts- bzw. Ausbildungsabschnitte (Themenbereiche) Im Lernzielkatalog sind Lernziele nur bis zur Ebene der Groblernziele beschrieben. Die weitere Differenzierung muss unter konsequenter Beachtung vorgenannter Grundsätze hierauf ausgerichtet werden. Lernziele werden weiterhin eingeteilt in: Lernziele im Erkenntnisbereich Fragestellung: Was sollen die Teilnehmer wissen, bedenken, verstehen, beurteilen können? Lernziele im Handlungsbereich Fragestellung: Welche praktischen Fertigkeiten sollen die Teilnehmer erlangen, wie sollen sie handeln oder sich verhalten? Lernziele im Gefühls-/ Wertebereich Fragestellung: Welche Einstellung sollen die Teilnehmer erlangen? 1.2 Lernzielstufen im Erkenntnisbereich Innerhalb vorgenannter Lernzielbereiche lassen sich jeweils 4 Lernzielstufen wie folgt unterscheiden: Lernzielstufe 1 [LZS E1]: Wissen, im Sinne von "wiedergeben können" Lernzielstufe 2 [LZS E2]: Verstehen, im Sinne von "mit eigenen Worten beschreiben bzw. erklären können" Lernzielstufe 3 [LZS E3]: Anwenden, im Sinne von "das einmal Verstandene auf ähnliche Situati onen übertragen können". Lernzielstufe 4 [LZS E4]: Bewerten, im Sinne von " über neue Situationen, den Wert von Material, Methoden und Verfahren für bestimmte Situationen beurteilen ". Zum Erreichen der jeweiligen Lernzielstufen sind nachfolgend genannte Unterrichtsmethoden geeignet: LZS LZS E1 Ziel Wissen LZS E2 Verstehen Unterrichtsmethode mind. Lehrvortrag, bei ausreichender Zeitvorgabe auch Unterichtsgespräch Unterrichtsgespräch, Gruppen- und Partnerarbeit Formulierungen: muss wissen, muss wiedergeben können muss erklären können muss beschreiben können Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Stand 23.8.2002 Seite 12 LZS E3 Anwenden LZS E4 Bewerten Gruppenarbeit, Partnerarbeit, Teamteaching, Planübungen, Rollenspiel, Lehrprobe Gruppenarbeit, Teamteaching, Planübungen, Rollenspiel, Projektarbeit, Lehrprobe muss Gelerntes auf ähnliche Situationen übertragen und anwenden können muss Gelerntes beurteilen können, muss Maßnahmen ableiten können Nachfolgend werden folgende Abkürzungen für die Unterrichtsmethoden verwendet: LV = Lehrvortrag UG = Unterrichtsgespräch GA = Gruppen- und Partnerarbeit bzw. Stationsausbildung TT = Teamteaching PÜ EÜ RS PA LP =Planübungen = Einsatzübungen = Rollenspiel = Projektarbeit = Lehrprobe 1.3 Lernzielstufen im Handlungs- / Verhaltensbereich Wird durch die Ausbildung ein Lernziel im Bereich des Handelns und Verhaltens angestrebt, unterscheidet man ebenfalls 4 Lernzielstufen: Lernzielstufe 1 [LZS H1]: Nachmachen, im Sinne von „Tätigkeiten, die durch den Ausbilder vorgemacht werden, Handgriff für Handgriff nachmachen können“.(Es kann aber niemals Zweck einer Feuerwehrausbildung sein, dass der Lehrgangsteilnehmer Tätigkeiten lediglich nachmachen kann!) Lernzielstufe 2 [LZS H2]: Selbstständiges Handeln, im Sinne von „in der Lage sein, Tätigkeiten selbständig durch zu führen“. Lernzielstufe 3 [LZS H3]: Präzision, im Sinne von, „befähigt sein, Tätigkeiten nicht nur selbständig und richtig, sondern darüber hinaus zügig und exakt durchführen zu können“. Lernzielstufe 4 [LZS H4]: Automatisierung des Handelns, im Sinne von „Tätigkeiten in jeder Situation schnell, fehlerfrei und absolut sicher durchführen können“. Zum Erreichen der jeweiligen Lernzielstufen sind nachfolgend genannte Ausbildungsmethoden erforderlich: LZS Ziel Unterrichtsmethode Formulierungen: muss einzelne Handlungen LZS H1 Nachmachen Praktische Unterweisung (PU Stufe 1+2) nachmachen können LZS H2 Selbständiges HanPraktische Unterweisung muss gesamt Handlungsabläufe deln (PU Stufe 3), Stationsarbeit ohne Anweisungen durchführen bzw. anwenden können LZS H3 Präzision Praktische Unterweisung muss fachlich richtig und selbst(PU Stufe 4), Stationsarständig gesamte Handlungsabbeit läufe durchführen und erklären können muss Handlungsabläufe in jeder LZS H4 Automatisierung des Praktische Unterweisung Situation beherrschen Handelns (PU Stufe 4) Stationsarbeit Einsatzübungen Nachfolgend werden folgende Abkürzungen für die Ausbildungsmethoden verwendet: PU = Praktische Unterweisung GA = Stationsarbeit EÜ = Einsatzübungen Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Stand 23.8.2002 Seite 13 1.4 Lernzielstufen im Gefühls- / Wertebereich Die Aus- und Fortbildung in der Feuerwehr muss geprägt sein, von der Achtung und Wertschätzung des Lebens, der Umwelt und von Sachwerten, dem vorbildhaften Verhalten und Auftreten insbesondere in Verbindung mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben, der gegenseitigen Rücksichtnahme, der Pflege der Gemeinschaft und dem verantwortungsvollen Umgang mit den anvertrauten Fahrzeugen und Gerätschaften. Lernziele des Gefühls- / Wertebereichs sind nicht speziell aufgeführt, da die innere Einstellung und Wertevorstellungen von Teilnehmern nicht an einzelne Ausbildungseinheiten geknüpft werden können. Sie haben nur in ihrer Gesamtheit Auswirkungen auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und sind daher Bestandteil der gesamten Ausbildung. 2 Formen der Unterrichtsorganisation und Unterrichtsmethoden 2.1 Lehrvortrag Ein Lehrvortrag ist eine geplante, in sich abgeschlossene, mündliche Darstellung von Einzelfakten, Informationen , Zusammenhängen oder Problemdarstellungen durch einen Ausbilder. Hierbei ist eine Unterstützung durch geeignete Medien sinnvoll. Die Wirkung eines Lehrvortrages ist von der Anzahl der Zuhörerschaft unabhängig. Sie wird lediglich durch den organisatorischen Rahmen und die Räumlichkeiten bestimmt. Auf Grund der großen Menge an Informationen, die innerhalb eines Lehrvortrages in kurzer Zeit vorgestellt wird und der damit verbundenen hohen Belastung der Zuhörenden, kann im Zusammenhang mit dem Lehrvortrag lediglich von einer Darbietung beziehungsweise Vorstellung von Informationen gesprochen werden. Soll es dabei nicht bleiben, so muss zur weiteren Vertiefung und Festigung des Lehrstoffes jeder Lehrvortrag im weiteren Verlauf einer Ausbildungsmaßnahme durch die Möglichkeit einer intensiveren Auseinandersetzung mit den dargestellten Inhalten ergänzt werden. 2.2 Unterrichtsgespräch Ein Unterrichtsgespräch ist eine geplante, von Medien begleitete Form des Unterrichts, bei der der Ausbilder durch gezielte Frage- und Aufgabenstellungen den am Unterricht Teilnehmenden die Möglichkeit eröffnet, zu eigenen Erkenntnissen und Einsichten zu gelangen. Der Erfolg eines Unterrichtsgesprächs hängt maßgeblich von der Gesprächsführung der Ausbilder und dem organisatorischen Rahmen, insbesondere von der Anzahl (höchstens 24) der am Unterricht Teilnehmenden ab. 2.3 Partner-, Gruppen- und Stationsarbeit Unter Partner- beziehungsweise Gruppenarbeit versteht man eine Unterrichtssituation, in der der Ausbilder die Rolle eines Moderators übernimmt. Die am Unterricht Teilnehmenden bearbeiten selbstständig zu zweit (Partnerarbeit) oder in kleinen Gruppen (drei bis maximal acht Gruppenmitglieder) die gestellten Aufgaben unter Zuhilfenahme von bereitgestellten Arbeitsunterlagen (Partner- und Gruppenarbeit) beziehungsweise Materialien und Geräten (Stationsarbeit). Hierbei ist sowohl eine arbeitsgleiche (jede Gruppe arbeitet an der gleichen Aufgabenstellung) als auch eine arbeitsteilige (unterschiedliche Aufgabenstellungen für die einzelnen Gruppen) Partner- und Gruppenarbeit beziehungsweise Stationsarbeit möglich. Wichtig bei allen Varianten dieser Unterrichtsmethoden ist das abschließende Plenum, bei dem die erarbeiteten Lösungen von den Gruppen vorgestellt und besprochen werden. Hierbei ist es sinnvoll, die Anzahl von Gruppen auf maximal vier zu beschränken. Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Stand 23.8.2002 Seite 14 2.4 Projektarbeit Im Gegensatz zur Partner- und Gruppenarbeit, bei der innerhalb eines einzelnen Unterrichts Aufgabenstellungen selbstständig bearbeitet werden, kennzeichnet die Projektarbeit eine fächerübergreifende Aufgabenstellung, die über einen längeren Zeitraum (einen Tag oder mehrere Tage beziehungsweise Wochen), auch außerhalb des eigentlichen Unterrichts von einer Gruppe Lehrgangsteilnehmer eigenverantwortlich bearbeitet und gelöst werden muss. Die am Projekt Teilnehmenden sind in ihrer Arbeitsweise und Lösungsfindung frei. Die Ausbilder und die Einrichtungen der Ausbildungsstätte stehen den Teilnehmer am Projekt zur Verfügung, die Ausbilder greift jedoch während des Projektes nicht in die Arbeit der Gruppe ein. Ein Gesamtprojekt kann im weiteren Verlauf in mehrere kleinere Teilprojekte aufgegliedert werden. Jede Projektgruppe sollte nicht mehr als acht Teilnehmer haben. 2.5 Rollenspiel Beim Rollenspiel werden Probleme oder problemhaltige Situationen von einer begrenzten Zahl an Personen in frei erfundenen Verhaltensweisen vorgetragen beziehungsweise dargestellt. Von Seiten der Ausbilder werden vor dem eigentlichen Rollenspiel sowohl die Situation als auch die Rollen (das heißt die jeweiligen Erwartungen, die an die Personen gestellt werden, die diese Rollen übernehmen) vorgegeben. Im Anschluss werden unter den am Unterricht Teilnehmenden die Rollen verteilt und an die nicht am Rollenspiel Beteiligten Beobachtungsaufträge erteilt. Während des eigentlichen Rollenspiels können Verhaltensweisen geprobt werden, die sonst nicht zum Verhaltensvorrat gehören. Das Rollenspiel dient insbesondere dazu, sowohl den Teilnehmenden als auch den Beobachtenden Erfahrungen und Verständnis für die gemeinsame Arbeit oder die Arbeit mit Dritten zu vermitteln. Nach Abschluss des Rollenspiels erfolgt die Auswertung, das heißt ein Unterrichtsgespräch über die im Rollenspiel gefundene Lösung. Die Lehrgangsgruppe soll acht Teilnehmer je Ausbilder nicht übersteigen. 2.6 Planübung Die Planübung ist eine besondere Form des Rollenspiels, bei der in der Regel nur eine Rolle (die des Einsatzleiters oder eines Einsatzabschnittsleiters) vergeben wird. Bei der Planübung wird einem oder mehreren am Unterricht Teilnehmenden ein vorher festgelegter praxisbezogener Fall vorgelegt, der ein Entscheidungsproblem enthält. Dieses Problem wird allein oder in gemeinsamer Arbeit analysiert und gelöst. Voraussetzung für eine erfolgreiche Planübung ist eine möglichst realistische Falldarstellung aus der Sicht derjenigen, die die Rolle der Entscheidungsträger übernehmen. Die Lehrgangsgruppe soll acht Teilnehmer je Ausbilder nicht übersteigen. 2.7 Lehrübung / Lehrprobe In der Lehrübung werden Lehranfänger gezielt in überschaubare unterrichtspraktische Situationen gestellt. Ziel einer Lehrübung muss sein, den Lehranfänger Aktions- und Interaktionszusammenhänge ihrer eigenen Unterrichtsplanung und -durchführung erfahrbar zu machen. Im Anschluss an die Lehrübung sollen gemeinsam Alternativen und Varianten für die zukünftige Lehrtätigkeit erarbeitet und trainiert werden. Die Lehranfänger bereiten sich auf die Lehrübung schriftlich vor. Zur Auswertung einer Lehrübung können neben den eigenen Reflexionen auch Beiträge von anderen, während der Lehrprobe anwesenden, Lehranfänger und Lehrkräften herangezogen werden. Darüber hinaus müssen die angefertigten Verlaufspläne Grundlage der Auseinandersetzung mit den gemachten Erfahrungen während einer Lehrübung sein. Videomitschnitte der Lehrübung unterstützen die Diskussion und die Selbstkritik. Der Zeitrahmen einer Lehrübung sollte etwa 20 Minuten betragen. Zu lange Lehrübungen beinhalten die Gefahr, dass die unterrichtspraktische Situation in ihrer Gesamtheit insbesondere bei der Nachbesprechung zu unübersichtlich wird. Kürzere Lehrübungen ermöglichen in der Regel nur die Anwendung von ausbilderzentrierten Methoden und schränken ebenso den Einsatz von Medien unzulässig ein. Zum Ende der Ausbildung wird der Teilnehmer bei einer Lehrprobe beurteilt. Die Lehrgangsgruppe soll acht Teilnehmer je Ausbilder nicht übersteigen. Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Stand 23.8.2002 Seite 15 2.8 Praktische Unterweisung Die im Bereich der Erwachsenenbildung am häufigsten angewandte Methode bei der Vermittlung praktischer Unterrichtsinhalte ist die praktische Unterweisung. In der Literatur sind hierzu eine Reihe von Varianten zu finden. Sie lassen sich jedoch alle grundsätzlich auf vier (mehr oder weniger deutlich voneinander abgrenzbare) Stufen zurückführen: 1. Stufe: Motivation, Orientierung; 2. Stufe: Vormachen (lassen); 3. Stufe: Nachmachen; 4. Stufe: Üben (bis hin zum Üben von Techniken unter erschwerten Praxisbedingungen). Wichtige Voraussetzungen für den Erfolg dieser Methode sind möglichst kleine Gruppen, keine Vermittlung unnötigen Beiwerks und die Rolle des Ausbilders als Vermittler zwischen den am Unterricht Teilnehmenden und dem Unterrichtsinhalt. Die Lehrgangsgruppe soll 8 Teilnehmer je Ausbilder nicht übersteigen. 2.9 Einsatzübung In Einsatzübungen sollen von den Teilnehmern die erlernten Techniken unter möglichst realistischen Bedingungen eingesetzt werden. Hierbei gilt es, den am Unterricht Teilnehmenden die Möglichkeit zu eröffnen, ihre (vermeintlich) bereits beherrschten Einzeltechniken im Zusammenspiel mit anderen umzusetzen. Dabei stehen weniger die mit Hilfe der praktischen Unterweisung erworbenen Einzeltechniken im Vordergrund als die gemeinsame Arbeit am Problem und die Wahrnehmung von festgelegten unterschiedlichen Funktionen, die erst in ihrer Gesamtheit den Einsatzerfolg ermöglichen. Ein Vortrag ist eine geplante, in sich abgeschlossene, mündliche Darstellung von Einzelfakten, Informationen , Zusammenhängen oder Problemdarstellungen durch eine Lehrkraft. Hierbei ist eine Unterstützung durch geeignete Medien sinnvoll. Die Wirkung eines Lehrvortrages ist von der Anzahl der Zuhörerschaft unabhängig. Sie wird lediglich durch den organisatorischen Rahmen und die Räumlichkeiten bestimmt. Aufgrund der großen Menge an Informationen, die innerhalb eines Lehrvortrages in kurzer Zeit vorgestellt wird und der damit verbundenen hohen Belastung der Zuhörenden, kann im Zusammenhang mit dem Lehrvortrag lediglich von einer Dar- beziehungsweise Vorstellung von Informationen gesprochen werden. Soll es dabei nicht bleiben, so muss zur weiteren Vertiefung und Festigung des Lehrstoffes, jeder Lehrvortrag im weiteren Verlauf einer Ausbildungsmaßnahme durch die Möglichkeit einer intensiveren Auseinandersetzung mit den dargestellten Inhalten ergänzt werden. Teil I Grundausbildung Stand 23.8.2002 Seite 16 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst wissen, dass die Aufrechterhaltung der Ordnung für das Zusammenleben der Menschen wichtig ist wissen, dass eine Vielzahl von Gründen für die Entstehung von Staaten gibt Zweck der Staatenbildung Entstehung von Staaten Der Lehrgangsteilnehmer muss erläutern, dass der Staat sich aus verschiedenen Elementen zusammensetzt wissen, dass die gegenwärtig vorhandenen Staaten in zwei Kategorien unterteilt werden Inhalt Elemente des Staates Staatsformen Elemente des Staates und Staatsform wissen, dass der Staat die Lebensform eines Volkes ist Begriff des Staates 1.1.2 Der Lehrgangsteilnehmer muss wissen, dass das Staatsrecht sich aufteilt in das „Allgemeine Staatsrecht“ und das „Besondere Staatsrecht“ Der Staat als Lebensform Staatsbürgerkunde Inhalt Der Staat 1.1.1 1.1 1. Berufsbezogene Rechts- und Verwaltungskunde Stand 23.8.2002 Seite 17 Monarchie, Republik Hinweise Staatsvolk, Staatsgebiet, Staatsgewalt z. B. Krieg, freiwilligen Zusammenschluss ... z. B. Schutz des Einzelnen und der Allgemeinheit Hinweise Merkmale, wie Staaten einzuteilen, z. B. - Rechtsstaat - Demokratie Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst LV LV LV LV E1 E2 LV UG Lernzielstufe / Methode E1 E1 E1 E1 Lernzielstufe / Methode Der Lehrgangsteilnehmer muss verstehen, dass es hier ausschlaggebend ist, wer die Staatsgewalt ausübt Staatlicher Aufbau der Bundesrepublik LV UG LV E1 E1 GG Art. 28 wissen, dass die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern den Grundsätzen eines Rechtsstaates entsprechen muss E1 LV LV LV Lernzielstufe / Methode E1 Lernzielstufe / Methode E1 E2 Lernzielstufe / Methode 16 Bundesländer Hinweise GG Art. 20 (1) Hinweise Kaiserreich, Weimarer Republik, Bundesrepublik Hinweise z. B. Demokratie (Volksherrschaft), Diktatur (Herrschaft eines einzelnen oder Gruppe) wissen, dass die Bundesstaatlichkeit daran zu erkennen ist, dass die Länder ihre Eigenstaatlichkeit beibehalten haben Inhalt Der Lehrgangsteilnehmer muss Staatlicher Aufbau wissen, dass das Grundgesetz der Bundesrepublik die Form eines Bunder Bundesrepublik desstaates gegeben hat 1.1.4 Der Lehrgangsteilnehmer muss wissen, dass das Grundgesetz und die Verfassung Ergebnis eines langen geschichtlichen Prozesses sind Verfassungsentwicklung Inhalt Verfassungsentwicklung 1.1.3 Andere Staatsformen wissen, dass es noch in der Staatslehre die Begriffe Sozialstaat und Rechtsstaat gibt Inhalt Regierungsform Stand 23.8.2002 Seite 18 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Inhalt Gewaltenteilung 1.1.5 z. B. Bundesrat als Vertretung der Länder beim Bund oder Bundestag, Gesetzgebung Notparlament GG Art. 115 wissen, dass der gemeinsame Ausschuss streng genommen zu den Organen der Bundesrepublik gehört Hinweise Legislative Exekutive Judikative GG Art. 20, Abs. 2 Der Lehrgangsteilnehmer muss erläutern, dass die Bundesrepublik ein Rechtsstaat ist und somit der Grundsatz der Gewaltenteilung gilt erläutern, dass die Gewaltenteilung durch besondere Organe ausgeübt wird LV UG LV UG E2 E2 UG UG Lernzielstufe / Methode E1 E2 E1 Berlin, Hamburg, Bremen wissen, dass es auch Stadtstaaten gibt erläutern, dass die obersten Staatsorgane unterschiedliche Aufgaben haben E2 Lernzielstufe / Methode Hinweise Der Lehrgangsteilnehmer muss erläutern, dass in der Regel ein Bundesland sich gliedert in Regierungsbezirke, Landkreise, Kreisfreie Städte, große Kreisstädte und Gemeinden Gewaltenteilung und Gesetzgebungskompetenz Organe des Bundes Inhalt Stand 23.8.2002 Seite 19 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Inhalt Grundgesetz der Bundesrepublik Grundrechte 1.1.6 Inhalt E1 E2 wissen, was die Begriffe: Grundrechtsfähigkeit, Grundrechtsmündigkeit bedeuten Definitionen LV LV UG UG Lernzielstufe/ Methode E2 Hinweise Menschenrechte Bürgerrechte GG Art. 1 – 19 und Art. 101, 103, 103 E1 Hinweise Lernzielstufe / Methode Ausschließliche Gesetzgebung des Bundes Rahmengesetzgebung Konkurrierende GesetzgeE2 UG bung, ausschließliche Gesetzgebung der Länder (Art. 30 GG) verstehen, dass Grundrechte alle Staatsgewalt binden Der Lehrgangsteilnehmer muss erläutern, dass im Grundgesetz die Grundrechte in 2 Hauptgruppen gegliedert sind verstehen, dass Grundrechte unmittelbar geltendes Recht ist Grundrechte wissen, dass das Grundgesetz bestimmt, auf welchen Rechtsgebieten der Bund und in welchen die Länder Gesetze erlassen dürfen Der Lehrgangsteilnehmer muss erläutern, dass die Gesetzgebungszuständigkeit zwischen dem Bund und den Ländern in vier Gruppen aufgeteilt ist Stand 23.8.2002 Seite 20 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Sozialkunde Der Lehrgangsteilnehmer muss erläutern, dass an der Gesetzgebung des Bundes verschiedene Organe des Bundes beteiligt sind Gesetzgebung und Rechtsprechung Hinweise Er sollte auf besondere Verhaltensweisen eingestellt sein Hinweise Bundestag Bundesrat Bundespräsident Bundesregierung wissen, dass seit Alters her unterschieden wird zwischen vorbeugenden und abwehrenden Feuerschutz Der Lehrgangsteilnehmer muss Hinweise wissen, dass Brandschutz auch im Altertum nicht Sache des Einzelnen war Bauvorschriften Historische Entwicklung Rechtsgrundlagen und Organisation der Feuerwehr Inhalt Brandschutz im Altertum Entwicklung des Brandschutzes in Deutschland 1.2.1 1.2 Inhalt Der Lehrgangsteilnehmer muss Drogen/Alkohol/ über die daraus entstehenden Probleme und Besonderheiten unterrichtet Kriminalität / Brandsein kriminalität, Arbeitslosigkeit, soziale Armut, Ausländer 1.1.8 Inhalt Gesetzgebung 1.1.7 Stand 23.8.2002 Seite 21 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst LV E1 E1 LV LV Lernzielstufe/ Methode E1 Lernzielstufe / Methode Lernzielstufe / Methode E2 UG GG 91 a Gemeinschaftsaufgaben GG 115a wissen, dass es davon auch Ausnahmen gibt Wissen, dass es für den Verteidungsfall Sonderregelungen gibt Der Lehrgangsteilnehmer muss Hinweise wissen, dass die rechtliche Materie der Gefahrenabwehr Angelegenheit der GG Art. 20, 30, 70 Länder ist LV LV LV LV LV E1 E1 E1 LV LV LV Lernzielstufe/ Methode E1 wissen, dass das preußische Gesetz über das Feuerschutzwesen in vielen Feuerwehrverband, Arten der Feuerwehr usw. Passagen für das heute geltende Brandschutzgesetz Pate gestanden hat E1 E1 E1 Turnerfeuerwehren z. B. in Dresden 1529 E1 Lernzielstufe / Methode wissen, dass Männer aus dem Kleinbürgertum den Brandschutz in die Hand nahmen wissen, dass es bereits im Mittelalter landesrechtliche Regelungen gab wissen, dass Feuerordnungen und Rahmenvorschriften entstanden sind Der Lehrgangsteilnehmer muss Hinweise wissen, dass die Geschichte der Feuerwehr im wesentlichen mit der Errich- Entsprechend ihrer Fertigkeitung von Handwerkerfeuerwehren beginnt ten und Erfahrungen eingesetzt Verfassungsrechtliche Grundlagen Inhalt Verfassungsrechtliche Grundlagen 1.2.2 Entwicklung des Brandschutzes im Land oder Freistaat Inhalt Stand 23.8.2002 Seite 22 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Der Lehrgangsteilnehmer muss verstehen, dass die Feuerwehr eine Einrichtung der Gemeinde zur Abwehr von Gefahren ist verstehen, welche Feuerwehren zu den öffentlichen und nicht öffentlichen Feuerwehren gehören erläutern, dass die öffentliche Feuerwehr eine Freiwillige Feuerwehr sein kann, die aber auch hauptamtlichen Kräften haben kann Inhalt Begriff der Feuerwehr Arten der Feuerwehr Organisation Freiwillige Feuerwehr Begriff Feuerwehr, Arten und Organisation wissen, dass die Länder oder Freistaaten Aufgaben erfüllen, die über die Zuständigkeit der Landkreise hinaus gehen Aufgaben des Landes oder Freistaates 1.2.4 BrandschG z. B. Einrichtung gemeinsamer Leitstellen Feuerwehr / Rettungsdienst wissen, warum Landkreise ständig besetzte Einrichtungen einzurichten haben Aufgaben der Landkreise und Kreis freien Städte Brandschutzgesetz Brandschutzgesetz Hinweise Definition BrandschG z. B. Einrichtung der Landesfeuerwehrschule Hinweise Träger des Brandschutzes Inhalt Der Lehrgangsteilnehmer muss Träger des Branderläutern, dass die Gemeinde verantwortlich für den Brandschutz im Geschutzes und seine meindegebiet ist Aufgaben 1.2.3 Stand 23.8.2002 Seite 23 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst LV LV UG E2 E2 E2 UG UG UG Lernzielstufe/ Methode E1 E1 E2 Lernzielstufe / Methode Der Lehrgangsteilnehmer muss den Inhalt der Brandschutzerziehung erläutern können Brandschutzerziehung und -aufklärung Inhalt Themen der Brandschutzerziehung 1.2.5 Einsatz im Bereich wissen, dass bei einem Einsatz der öffentlichen Feuerwehr im Betrieb die der Werkfeuerwehtechnische Leitung des Einsatzes in der Regel beim Leiter der Werkfeuren erwehr liegt Private Feuerwehren erläutern, dass es Unterscheidungsmerkmale gibt Pflichtfeuerwehr erläutern, dass es unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, Bürger zum Feuerwehrdienst heranzuziehen verstehen, dass Personen nur unter bestimmten Voraussetzungen in die freiwillige Feuerwehr aufgenommen werden und ihren Dienst ehrenamtlich verrichten erläutern, wie sich die Organisation einer Berufsfeuerwehr darstellt (eigene Feuerwehr als Beispiel) Voraussetzungen Organisation der Berufsfeuerwehr Der Lehrgangsteilnehmer muss wissen, dass es die Möglichkeit der Entschädigung der ehrenamtlichen Angehörigen gibt Inhalt Entschädigung Stand 23.8.2002 Seite 24 Hinweise Alarmierung der Feuerwehr, Verhalten im Brandfall, Wesen von Feuerwehr und Rauch, Umgang mit Zündmitteln Brandschutzgesetz Dienstpflicht nur in der Gemeinde des Hauptwohnsitzes Betriebliche Feuerwehr Anerkannte Werkfeuerwehr Abteilungen der Berufsfeuerwehr Persönliche Voraussetzungen z. B. Eintrittsalter, Gesundheit Hinweise Brandschutzgesetz Verordnungen Satzungen Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst LV UG UG UG UG LV E2 UG Lernzielstufe/ Methode E1 E2 E2 E2 E2 E1 Lernzielstufe / Methode Pressearbeit, Tag der offenen Tür, Wachbesuch wissen, wie die Themeninhalte der Brandschutzerziehung auch Erwachsenen nahegebracht werden kann UG erläutern, dass es noch weitere Befugnisse gibt, die die Arbeit der Feuerwehr betreffen E2 - Sonderrechte im Straßenverkehr - Platz- oder Ortsverweisung durch Polizei - Notwehrrecht - Rechtfertigender Notstand erläutern, dass Einschränkungen der Grundrechte des Bürgers möglich sind erläutern, welche Befugnisse für die Feuerwehr zutreffen Befugnisse der Feuerwehr LV LV Hinweise Lernzielstufe/ Methode Bekämpfung von Schadenfeuer und Hilfeleistungen bei E2 UG Unglücksfällen, Schutz von Mensch, Tier und Sachwerten, Brandschutzgesetz, gebührenpflichtige Aufgaben ausführlich im Gebührenrecht Brandschutzgesetz E2 UG E2 UG E1 E1 Lernzielstufe / Methode Der Lehrgangsteilnehmer muss erläutern, dass die Feuerwehr Pflichtaufgaben hat, sie im Auftrag der Gemeinde tätig wird, aber auch freiwillige Aufgaben wahrnehmen kann Aufgaben und Befugnisse der Feuerwehr Hinweise Der Lehrgangsteilnehmer muss wissen, wie die Brandschutzerziehung in seiner Feuerwehr organisiert ist Inhalt Aufgaben der Feuerwehr 1.2.6 Inhalt Organisation der Brandschutzerziehung Brandschutzaufklärung Stand 23.8.2002 Seite 25 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Inhalt Begriffe 1.2.9 UG UG E1 wissen, was unter einer leistungsfähigen Feuerwehr zu verstehen ist LV LV Lernzielstufe/ Methode E2 E2 E1 Hinweise UG Lernzielstufe/ Methode E2 Lernzielstufe/ Methode Der Lehrgangsteilnehmer muss wissen, was Schadenfeuer, Unglücksfall und öffentlicher Notstand bedeuten Begriffe aus dem Feuerwehrwesen erläutern, dass zur Amtshilfe Voraussetzungen gehören, dass es aber auch Grundgesetz Grenzen der Amtshilfe gibt Verwaltungsverfahrengesetz Brandschutzgesetz Amtshilfe Hinweise Auf Anforderung nach Brandschutzgesetz Der Lehrgangsteilnehmer muss erläutern, dass die Nachbarschaftshilfe auch zu den Aufgaben der Gemeinde gehört Amtshilfe, überörtliche Hilfe Hinweise Erfolg und Maßnahme dürfen nicht außer Verhältnis stehen Inhalt Überörtliche Hilfe 1..2.8 Der Lehrgangsteilnehmer muss erläutern, warum dieser Grundsatz bei allen Tätigkeiten berücksichtigt werden müssen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Inhalt Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 1.2.7 Stand 23.8.2002 Seite 26 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst die Möglichkeiten des Rechtsüberholens wiedergeben und erläutern können die Regeln der Vorfahrt nach dem Grundsatz rechts vor links erklären können § 5 StVO § 8 StVO Verbindung §§ 8 und 9 Autobahnen, Rad- und Mofafahrer, Fahrbahnmarkierung Tachowert, Sekundenregel Verkehrszeichen, Fahren auf Sicht einen Anhalteweg nach Faustformeln berechnen und anwenden können, die Grundregeln für die Wahl der Fahrgeschwindigkeit erläutern können Faustregeln zur Einhaltung des Sicherheitsabstandes erläutern können Hinweise Der Lehrgangsteilnehmer muss die zulässigen Höchst- und Mindestgeschwindigkeiten wissen Feuerwehr im Straßenverkehr § 4 StVO Inhalt § 3 StVO 1.2.11 LV E1 E2 E2 E2 LV UG UG UG Lernzielstufe/ Methode E2 UG E1 wissen, welche notwendigen Angaben einzuholen bzw. zu machen sind Verfahren der Gebührenerhebung LV Lernzielstufe/ Methode E1 Hinweise BMA, böswillige Alarmierung Der Lehrgangsteilnehmer muss wissen, wann bzw. ab wann ein Einsatz gebührenpflichtig ist oder wird Gebühren bei der Feuerwehr Inhalt Gebührenpflichtige Einsätze 1.2.10 Stand 23.8.2002 Seite 27 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Gliederung und Verantwortung im KatS Gesetz über den Zivilschutz Inhalt Organisation des Katastrophenschutzes wissen, dass Katastrophenschutz in - Aufgaben der Länder - Aufgaben des Bundes gegliedert ist wissen, welcher Bereich des KatS im Land oder Freistaat durch den Bund ergänzt werden und worin diese Ergänzungsmaßnahmen bestehen Der Lehrgangsteilnehmer muss wissen, welche Katastrophenschutz-Einheiten (KatS) im Land vorgesehen sind und welche Aufgaben sich aus der Mitarbeit im Bereich - Brandschutz - ABC-Abwehr sich für die Feuerwehr ergeben wissen, welchen Aufgaben der Zivilschutz dient Katastrophenschutzrecht die Regelungen zur Benutzung von Sonder- und Wegerechten verstehen und erläutern können § 35 StVO § 38 StVO 1.2.12 Der Lehrgangsteilnehmer muss die Benutzungsvorschriften für Autobahnen und Kraftfahrstraßen wiedergeben können Inhalt § 18 StVO Stand 23.8.2002 Seite 28 Friedensmäßiger KatS KatS im Verteidigungsfall Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen, Betreuung, zusätzliche Ausstattung u. Ausbildung einer bestimmten Anzahl Helfer Schutz der Bevölkerung im Verteidigungsfall, § 1 Hinweise Hinweise Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst UG LV E1 E1 E1 E1 LV LV LV LV Lernzielstufe/ Methode E2 E1 Lernzielstufe / Methode Der Lehrgangsteilnehmer muss wissen, welche Rettungsdienste es gibt und wer deren Träger ist verstehen, welche Aufgaben der Rettungsdienst hat wissen, wie und durch wen die Einsatzleitung erfolgen soll Aufgaben des RD Einsatzlenkung Rettungsdienstrecht die Gliederung der KatS-Behörden und deren Aufgaben sowie sachlichen Zuständigkeiten wiedergeben können Inhalt Träger des RD 1.2.13 Katastrophenschutzgesetz wissen, welche rechtlichen Grundlagen des Katastrophenschutzes begründen Rechtliche Grundlagen des KatS wissen, wo die Mitarbeit der Feuerwehren rechtlich geregelt ist Der Lehrgangsteilnehmer muss den Begriff inhaltlich wiedergeben können Inhalt Katastrophe Stand 23.8.2002 Seite 29 Hinweise Rettungsdienstgesetze der Länder und entsprechende Verordnungen Untere KatS-Behörden Höhere KatS-Behörden Oberste KatS-Behörden Brandschutzgesetz Hinweise Gefährdung zahlreicher Menschen, Sachwerte in so außergewöhnlichem Maße unter einheitlicher Leitung des KatS-Behörden GG Art. 30,. 35, 73, Pkt. 1 StGB § 323 c, Gesetz über den Zivilschutz, KatSGesetze, Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst LV LV LV LV E1 E2 E1 LV UG LV Lernzielstufe/ Methode E1 E1 E1 E1 Lernzielstufe / Methode Der Lehrgangsteilnehmer muss wissen, wie die Ausbildung öffentlicher und nicht öffentlicher Feuerwehren geregelt ist Ausbildungslehre LV E2 Briefbogen, Briefhülle, E-Mail DIN 5008 die Anforderungen an die äußere Gestaltung eines Briefes darstellen und erklären können Briefhüllen und Briefbögen beschriften können E1 E2 LV UG UG Lernzielstufe/ Methode E1 Lernzielstufe/ Methode Hinweise Rechtschreibreform Hinweise Laufbahnvorschriften Beamtenrecht FwDV 200 Schulerlass Der Lehrgangsteilnehmer muss den Zusammenhang zwischen Form und Inhalt eines Schreibens und dessen Wirkung auf den Adressaten erklären können Inhalt und Form dienstlicher Schreiben Schriftverkehr Inhalt Dienstliche Schreiben 1.3.1 1.3 Inhalt Ausbildung in der Feuerwehr 1.2.14 Stand 23.8.2002 Seite 30 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Beamtengesetz wissen, dass das Beamtenrecht ein öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis ist Beamtenrecht / Grundbegriffe erläutern, was bedeutet - Dienstherr - Dienstherrenfähigkeit - oberste Dienstbehörde - Dienstvorgesetzter - Vorgesetzter - Bewährung - Anordnung - Versetzung Beamten / Angestell- wissen, dass es sich um Bedienstete mit unterschiedlichem Status handelt tenrecht und dadurch sich zwangsläufig Unterschiede ergeben Öffentlich-rechtliches und privatrechtliches Dienst-recht erläutern, welche unterschiedlichen Dienstverhältnisse es gibt Dienstverhältnisse Vorübergehend Dauernd Gegenüberstellung: Beamte / Angestellte Leistungen für den Bürger wissen, dass öffentliche Aufgaben sachgerecht und zügig erledigt werden sollen Aufgaben und Funktionen des öffentlichen Dienstes Hinweise GG Art. 33, Abs. 4 und 5 Der Lehrgangsteilnehmer muss wissen, dass das Beamtentum im Grundgesetz garantiert ist, aber die Abschaffung durch Gesetzesänderung möglich ist Grundzüge des Beamtentums Beamtenrecht Inhalt Verfassungsrechtliche Grundlagen / Grundzüge 1.4.1 1.4 Stand 23.8.2002 Seite 31 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst E2 E1 E1 E2 E1 E1 UG LV LV UG LV LV Lernzielstufe/ Methode Laufbahn Laufbahngruppen wissen, dass eine Laufbahn aller Ämter derselben Fachrichtung umfasst, die eine gleiche Vor- und Ausbildung oder gleichwertige Befähigung erfordern wissen, dass es innerhalb der einzelnen Laufbahngruppen zahlreiche Lauf- z. B. mittlerer feuerwehrbahnen gibt technischer Dienst z. B. BesGr A 1, A 2 wissen, dass eine Laufbahngruppe die Zusammenfassung mehrerer Ämter auf Grundlage ihrer Zuordnung zu Besoldungsgruppen ist E1 E1 E1 Einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst E1 E1 E1 E1 LV LV LV LV LV LV LV Lernzielstufe/ Methode wissen, dass es vier Laufbahngruppen gibt erläutern, dass das Beamtenverhältnis begründet werden kann auf Lebenszeit, auf Zeit, auf Widerruf und auf Probe wissen, dass sich die Vielzahl der Beamtenverhältnisse nach verschiedenen Kriterien einteilen lassen Arten der Beamtenverhältnisse z. B. Unterscheidung nach dem - Dienstherrn - Bindung an den Dienstherrn - nach der Dauer des Beamtenverhältnisses ... Der Lehrgangsteilnehmer muss Hinweise wissen, dass die Berufung nur zulässig ist, zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben und in das Beamtenverhältnis nur berufen werden darf, wer die Voraussetzungen hat Begründung und Arten der Beamtenverhältnisse Inhalt Sachliche und persönliche Voraussetzungen 1.4.2 Stand 23.8.2002 Seite 32 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Beamtengesetze E1 wissen, dass sich die Beamtenpflicht aus der Definition des Beamtenverhältnisses, den Aufgaben und den Gesetzen, Verordnungen usw. ergeben LV LV LV LV LV LV LV Lernzielstufe/ Methode E1 Pflichten des Beamten Nichternennung Rücknahme Beamtengesetze E1 Rechte und Pflichten des Beamten wissen, dass bei einer fehlerhaften Ernennung kein Beamtenverhältnis zu Stande gekommen ist E1 Inhalt Der Lehrgangsteilnehmer muss Hinweise Rechte des Beamten wissen, dass der Dienstherr für das Wohl seiner Beamten und seiner Fami- Beamtengesetze lien im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses zu sorgen hat Alimentationspflicht 1.4.3 Rechtsfolgen von Fehlern in Urkunden wissen, dass die Urkunde einen bestimmten Wortlaut haben muss E1 Verwaltungsakt wissen, dass die Ernennung durch Aushändigung d. Urkunde erfolgt E1 Lernzielstufe / Methode E1 Grundgehalt ändert sich nicht Hinweise Beamtengesetz Einstellung Laufbahnverordnung wissen, dass mit der Berufung in das Beamtenverhältnis das Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn erlischt Inhalt Der Lehrgangsteilnehmer muss Arten der Ernennung wissen, dass es einer Ernennung bedarf zur: - Begründung - Umwandlung - Anstellung - Verleihung eines Amtes - zur Beförderung - und als Sonderfall Aufstieg Stand 23.8.2002 Seite 33 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Inhalt Beendigung des Beamtenverhältnisses Der Lehrgangsteilnehmer muss wissen, dass das Beamtenverhältnis durch Eintritt in den Ruhestand, Entlassung, Verlust der Beamtenrechte enden kann, ebenso durch Disziplinarmaßnahmen Beendigung des Beamtenverhältnisses E1 E1 E1 LV LV LV Lernzielstufe/ Methode Hinweise Lernzielstufe/ Methode z. B. Verwaltungsakt kraft Gesetz, Entfernung aus dem E 1 LV Dienst wissen, dass die Inanspruchnahme des Beamten durch den Dienstherrn für Rückgriff (Regress) bei Schäden, die der Beamte verursacht hat, möglich ist schuldhafter Handlung Haftung 1.4.5 erläutern, dass Disziplinarmaßnahmen zum Teil durch den Dienstvorgesetzten, im übrigen durch das Disziplinargericht verhängt werden können Disziplinarmaßnahmen Hinweise Förderung des Gemeinwohls, außerdienstliches Verhalten Der Lehrgangsteilnehmer muss erläutern, dass das Disziplinarrecht der Erhaltung und Sicherung der Funktionsfähigkeit und des Ansehens des Beamtentums dient Disziplinarmaßnahmen Inhalt Folgen der Nichterfüllung von Pflichten 1.4.4 Stand 23.8.2002 Seite 34 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst E1 E1 Hinweise Sozialgesetzbuch (SGB) Der Lehrgangsteilnehmer muss wissen, dass die Feuerwehren in die gesetzliche Unfallversicherung (UV) einbezogen sind wissen, dass die Unfallversicherung ein selbstständiger Zweig der Sozialversicherung ist Gesetzliche Grundlagen 1.6.1 Inhalt Gesetzliche Grundlagen Arbeitssicherheit und Unfallverhütung 1.6 LV LV LV LV LV Lernzielstufe/ Methode Mitbestimmung, Mitwirkung, Anhörung / Teilnahme, Kün- E 1 digung, Initiativrecht, Dienstvereinbarung über die allgemeinen Aufgaben des PR und die Arten der Mitwirkung informiert sein Beteiligung der Personalvertretungen E1 E1 Lernzielstufe/ Methode Gruppenprinzip, Wahlablauf, Ersatzmitglieder Hinweise Ehrenamt, Kündigungsschutz, Schweigepflicht, Arbeitszeit, Behinderung, Parteienneutralität Wahl einer Personal- wissen, wer unter welchen Voraussetzungen in den PR gewählt werden vertretung kann Der Lehrgangsteilnehmer muss wissen, nach welchen Grundregeln die Mitglieder des Personalrats (PR) tätig werden Rechtliche Stellung, Wahl, allgemeine Aufgaben Personalvertretungsrecht Inhalt Rechtliche Stellung der PR-Mitglieder 1.5.1 1.5 Stand 23.8.2002 Seite 35 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst wissen, dass die Träger der UV ein Regelwerk (Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien usw.) zur Sicherheit und Gesundheitsschutz erlassen Aufgaben: -Prävention, d.h. Verhütung von Unfällen und wirksame erste Hilfe, -Rehabilitation, d.h. Wiederherstellung der Gesundheit, -Entschädigung, d.h. finanzielle Leistungen wissen, das kraft Gesetz die im Feuerwehrdienst Tätigen und Teilnehmer an Ausbildungsveranstaltungen einschließlich der Lehrenden versichert sind. Beschäftigte (Angestellte der BF und FF mit hauptamtlichen Kräften) sowie ehrenamtliche Feuerwehrangehörige und Jugendfeuerwehrangehörige wissen, dass Unfälle von Feuerwehrangehörigen im Feuerwehrdienst als Arbeitsunfälle unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten wissen, dass Feuerwehrdienst alle dienstlichen Tätigkeiten der Feuerwehr angehörigen umfasst, insbesondere bei Ausbildung, Übung und Einsatz Aufgaben der UV Versicherte Personen Versicherungsfälle Feuerwehrdienst Der Lehrgangsteilnehmer muss wissen, dass für die UV in der öffentlichen Feuerwehr die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand zuständig sind Träger und Aufgaben der Unfallversicherung Inhalt Träger der UV 1.6.2 Stand 23.8.2002 Seite 36 §§ 8 und 9 SGB VII Dienstsport Merkblatt (GUV 20.1.3) z. B. Weg von und zum Dienst 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII § 15 SGB VII § 1SGB VII E2 E2 E1 E1 UG UG LV LV Hinweise Lernzielstufe/ Methode z. B. Gemeindeunfallversicherungsverband, Unfallkassen, E 1 LV Feuerwehrunfallkassen Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst wissen, dass jeder im Bereich der Arbeitssicherheit Verantwortung zu tragen hat -Träger der Feuerwehr (z.B. Bürgermeister) -Führungskräfte -Feuerwehrangehörige wissen, dass ordnungswidrig im Sinne von § 209 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Unfallverhütungsvorschrift nach § 15 Abs. 1 o. 2 zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist Verantwortung Sicherheitsbeauftragter Der Lehrgangsteilnehmer muss wissen, dass Unfälle von Feuerwehrangehörigen im Feuerwehrdienst als Arbeitsunfälle unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen. Es besteht Anzeigepflicht Unfallmeldung Inhalt Der Lehrgangsteilnehmer muss Sicherheitsbeauftrag- erläutern, dass der Sicherheitsbeauftragte rechtlich den anderen Feuerter wehrangehörigen gleichgestellt ist. Seine Aufgaben nennen. 1.6.5 Inhalt Arbeitsunfall 1.6.4 Ordnungswidrigkeiten Der Lehrgangsteilnehmer muss alle der Arbeitssicherheit dienenden Maßnahmen anwenden können Verantwortung für die Einhaltung der UVV Inhalt Pflichten de Feuerwehrangehörigen 1.6.3 Stand 23.8.2002 Seite 37 Hinweise Nicht für die Durchführung der Unfallverhütung verantwortlich § 22 Abs. 1 – 3 SGB VII Hinweise Einhaltung der UVV z. B. erforderliche Ausrüstung z. B. Einwirkung und Überwachung z.B. Benutzung PSA Hinweise Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst LV UG UG LV E1 LV Lernzielstufe/ Methode E2 Lernzielstufe/ Methode E1 E2 E3/H2 Lernzielstufe/ Methode Der Lehrgangsteilnehmer muss die Grundrechenarten anwenden und Ergebnisse kritisch werten können die Rechengesetze für Potenzen und Wurzeln kennen die Bruchrechnung beherrschen Terme umformen und lineare Gleichungen mit einer Variablen lösen können lineare Gleichungssysteme mit 2 Variablen rechnerisch lösen können Verhältnisgleichungen (oder Dreisatz) aufstellen und lösen können die Prozentrechnung beherrschen Potenzen und Wurzeln Brüche Terme und Gleichungen Lineare Gleichungssysteme Proportionen Prozentrechnung Mathematik 2.1 Inhalt Grundrechenarten Fachbezogene Grundlagen 2 Stand 23.8.2002 Seite 38 Einsetzungsverfahren, Gleichsetzungsverfahren, Additionsverfahren Umformungsregeln, Gleichungen mit Brüchen, Aus-klammern Erweitern, Kürzen, Addition, Multiplikation, Subtraktion, Division, Runden Potenzschreibweise, Zehnerpotenzen Hinweise Rechengesetze u. Vorrangregeln für Rechenoperationen im Bereich der reellen Zahlen Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst E3 E3 E3 E3 E3 E3 E3 GA GA GA GA GA GA GA Lernzielstufe/ Methode erläutern können, wie es zum Wärmestau kommt die Arten nennen und die Vorgänge am Beispiel erläutern können Der Lehrgangsteilnehmer muss die Systematik des SI kennen Mechanik Inhalt Größen und Einheiten 2.2.2 Wärmeübertragung das Wärmeaufnahmevermögen des Wassers erläutern können die physikalischen Wirkungen kennen und an praktischen Beispielen erläutern können Wärme Wärmelehre Der Lehrgangsteilnehmer muss die Begriffe Energie, Wärme und Temperatur unterscheiden und erläutern können Physik Inhalt Begriffe 2.2.1 2.2 Stand 23.8.2002 Seite 39 Hinweise Wärmeleitung Wärmestrahlung Konvektion Änderung der Temperatur, Änderung des Aggregatzustandes, Wärmeausdehnung, Änderung der Festigkeit Hinweise Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst UG UG UG UG Lernzielstufe/ Methode E2 UG E2 E2 E2 E2 Lernzielstufe/ Methode E2 UG praktische Schlussfolgerung bei Veränderung einzelner Größen ziehen können Translation und Rotation, gleichförmige und ungleichförmige Bewegung unterscheiden können Bewegung Berechnung von Geschwindigkeit, Weg, Zeit, Beschleunigung am Beispiel den Zusammenhang zwischen Schwerpunkt, Standfestigkeit und Arten des Gleichgewichts darstellen können Gleichgewicht E2 E2 E2 E2 E2 die praktische Bedeutung der Größe des Winkels zwischen zwei Kräften auf die resultierende Kraft erläutern können die Reibung und deren praktische Ausnutzung, Bedeutung erklären können Arten, Verminderung, Vergrößerung der Reibung E2 Kräfte, die parallel oder im Winkel zueinander wirken, zeichnerisch zusammensetzen und zerlegen können Reibung E2 die Darstellung von Kräften und deren praktische Bedeutung erläutern können Kräfte UG UG UG UG UG UG UG Hinweise Lernzielstufe / Methode Länge, Fläche, Volumen, Zeit, Geschwindigkeit, Beschleu- E 2 UG nigung, Kraft, Gewichtskraft, Energie, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Druck, Dichte, Wichte Der Lehrgangsteilnehmer muss die wichtigsten Größen der Mechanik kennen bzw. an der Formel erläutern können Inhalt Stand 23.8.2002 Seite 40 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst das Gesetz von Boyle-Mariotte für ideale Gase erläutern und einfache Berechnungen durchführen können die theoretische Saughöhe als Wirkung des Luftdrucks erläutern können E2 die Injektor-Wirkung im Grundprinzip erläutern können und Anwendungsbeispiele nennen können Luftdruck E2 die Kontinuitätsgleichung erläutern können Strömende Flüssigkeiten E2 E2 E2 die Entstehung und Wirkung von Seitendruckkraft und Auftriebskraft am Beispiel erläutern können Kräfte in Flüssigkeiten E2 E2 E2 den hydrostatischen Druck berechnen können und Einheiten des Drucks umrechnen können Pa, bar, mWS Schiefe Ebene, Hebel, Rollen, Flaschenzug, hydraulischer Heber E2 E2 UG UG UG UG UG UG UG UG UG UG Lernzielstufe / Methode E2 UG hydrostatischer Druck Kräfte an den o. g. Hilfsmitteln (Maschinen) berechnen können die Anwendung einfacher Hilfsmittel (Maschinen) in der Praxis benennen können und die goldene Regel der Mechanik am Beispiel erläutern können Maschinen F=m*a Kräfte, Fliehkräfte aus dem Newtonschen Grundgesetz berechnen können, praktische Schlussfolgerungen ziehen können das Gesetz der Erhaltung der Energie erläutern können Hinweise Der Lehrgangsteilnehmer muss das Newtonsche Grundgesetz erläutern können Energie Inhalt Stand 23.8.2002 Seite 41 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst E2 E2 die Prinzipien der Energiegewinnung im Generator, galvanischen Element, Akkumulator wiedergeben können erläutern können, wie Elektroenergie übertragen wird Wirkungen des elektrischen Stroms an praktischen Beispielen erläutern können Elektroenergie Fehlerarten und den Weg des Fehlerstroms im Fehlerstromkreis erläutern können Gefahren des elektri- die Gefahren des elektrischen Stroms aus seinen Wirkungen erläutern schen Stroms können E1 Strom, Spannung, Widerstand bei Reihen- und Parallelschaltung erläutern können Reihen- und Parallelschaltung E2 Brandgefahren, Gefahr für den Menschen E2 E2 E2 das Ohmsche Gesetz erläutern können (Gleichstromkreis) Ohmsches Gesetz UG UG UG UG LV UG UG Hinweise Lernzielstufe/ Methode Elektrizität, elektrischer Stromkreis, elektrische Spannung, E 2 UG Spannungsquelle elektrischer Strom, Stromstärke, elektrischer Widerstand, Leiter, Isolierstoffe, Arbeit, Leistung, Gleich-, Wechsel-, Drehspannung, Frequenz Der Lehrgangsteilnehmer muss wichtige Begriffe und Einheiten des elektrischen Stroms erläutern können Elektrizitätslehre Inhalt Begriffe 2.2.3 Stand 23.8.2002 Seite 42 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Der Lehrgangsteilnehmer muss den Atomaufbau erläutern können die Wirkungen der Energie kennen muss die Strahlenarten und ihre Ausbreitung sowie die Schutzmöglichkeiten erläutern können Atomkernenergie Strahlenarten Atomphysik die Prinzipien der Schutztrennung, des Schutzes durch Überstromschutzeinrichtungen und durch Fehlerstromschutzeinrichtung (TN-Netz) grundsätzlich erläutern können Ziele der Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme nennen können und Beispiele für Schutzmaßnahmen erläutern können den Zweck und das Prinzip von Sicherungen und Leitungsschutzschaltern erläutern können Der Lehrgangsteilnehmer muss den Spannungstrichter erläutern können Inhalt Aufbau des Atoms 2.2.4 Schutzmaßnahmen nach VDE 0100 Inhalt Stand 23.8.2002 Seite 43 Hinweise Hinweise Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst UG UG UG E2 UG Lernzielstufe/ Methode E2 UG E2 E2 E2 Lernzielstufe / Methode E2 UG aus Kenntnis von Wertigkeit und Oxidationszahl einfache aus zwei Elementen bestehende Formeln für Verbindungen aufstellen können Der Lehrgangsteilnehmer muss wissen, wie die Ionenbindung und die Atombindung gebildet werden und erläutern, welche Eigenschaften für Stoffe dieser Bindungsarten sich daraus ergeben Chemische Bindung Inhalt Chemische Bindung 2.3.2 wissen, nach welcher Systematik die Elemente im PSE eingeordnet sind den Atombau am Bohrschen Atommodell erläutern können Bau der Atome Grundbegriffe, Bohrsches Atommodell, Periodensystem Der Lehrgangsteilnehmer muss Begriffe Materie, Energie, Stoff, Element, chemische Verbindung, Gemenge, Phase erläutern können Symbole, Formeln, chemische Gleichungen erläutern können Chemie Inhalt Grundbegriffe 2.3.1 2.3 Stand 23.8.2002 Seite 44 Hinweise Leitfähigkeit, Schmelz- und Siedepunkt Hinweise Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst LV UG UG E2 E2 UG UG Lernzielstufe/ Methode E1 E2 E2 Lernzielstufe/ Methode wissen, von welchen Faktoren die Reaktionsgeschwindigkeit beeinflusst wird die Einteilung der chemischen Reaktion nach ihrer Energieumsetzung am Beispiel erläutern können Der Lehrgangsteilnehmer muss wissen, wie Redoxreaktion und Radikalreaktion ablaufen Chemische Reaktionen, Chemische Elemente E2 E2 E2 E3 E2 UG UG UG UG UG Lernzielstufe/ Methode E2 UG Hinweise Lernzielstufe/ Methode Beim Löschprozesse beachten E2 UG Exotherme, endotherme chemische Reaktionen E2 UG Zwei Ausgangsstoffe, zwei Reaktionsprodukte einfache chemische Gleichungen aufstellen können in einfachen chemischen Reaktionen stöchiometrische Berechnungen ausführen können z. B. Propan/Luft Hinweise die Molmasse und das Molvolumen bei stöchiometrischen Berechnungen anwenden können und Molmassen vergleichen können die relative Atommasse (Molekülmasse) eines Stoffes bestimmen können Der Lehrgangsteilnehmer muss das Gesetz der Erhaltung der Masse und das Gesetz der konstanten Proportionen kennen Stöchiometrie Inhalt Chemische Reaktionen 2.3.4 Inhalt Stöchiometrie 2.3.3 Stand 23.8.2002 Seite 45 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Anorganische chemische Verbindungen Der Lehrgangsteilnehmer muss Formeln für Alkane, Alkene, Alkine aufstellen und wichtige Eigenschaften nennen können Organische chemische Verbindungen Inhalt Kettenförmige Kohlenwasserstoffe 2.3.6 Hinweise Summenformel Strukturformel Abgekürzte Strukturformel UG UG UG E2 UG Lernzielstufe/ Methode E2 E2 wichtige chemische Reaktionen kennen (Wasser und Alkalimetalle, Knallgasreaktion, Chlorknallgasreaktion, Reduktion von Wasser mit Koks bzw. Leichtmetallen, Zersetzung sauerstoffreicher Salze, Oxidation Eigenschaften wichtiger Stoffe kennen (z. B. Wasserstoff, Sauerstoff, Stickstoff, Alkalimetalle, Halogene, Kohlenstoff, nitrose Gase, Salpetersäure, Schwefelsäure, Salzsäure, Natriumhydroxid, Kaliumhydroxid, Calziumhydroxid) E2 am Beispiel erklären können, was Indikatoren sind UG E2 UG UG E2 Lernzielstufe/ Methode E2 Hinweise wissen, was der pH-Wert angibt und wie er zu bestimmen ist Inhalt Der Lehrgangsteilnehmer muss Anorganische cheein Beispiel zeigen können, wie Oxide, Säure, Laugen, Salze gebildet wermische Verbindunden und die Haupteigenschaften nennen können gen erläutern können, welche Eigenschaften Elektrolyte haben und was die Stärke der Elektrolyte aussagt 2.3.5 Stand 23.8.2002 Seite 46 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Aromatische Kohlenwasserstoffe Inhalt erläutern können, von welchen Faktoren die sich beim Brand bildenden Produkte abhängen E2 E2 wissen, was Kunststoffe sind und die Einteilung nach ihren physikalischen Eigenschaften erläutern können Thermoplaste Duroplaste Elastomere E1 E1 Aufbau und Eigenschaften von Benzol kennen Aromatische Kohlenwasserstoffe von kettenförmigen und ringförmigen unterscheiden können E1 E1 Substitution, Addition und Polymerisation kennen Grundstruktur Eigenschaften E1 Grundsätze der Nomenklatur der Alkane kennen und die praktische Bedeutung der richtigen Benennung erkennen wissen und am Beispiel erläutern können, was funktionelle Gruppen sind E1 Vorkommen und Verwendung von Alkanen nennen können UG UG LV LV LV LV LV LV LV Lernzielstufe / Methode E1 Hinweise Der Lehrgangsteilnehmer muss wissen, was homologe Reihen sind und am Beispiel der Alkane erläutern können Stand 23.8.2002 Seite 47 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst die Sinnesorgane und Stoffwechselorgane kennen Die Fortpflanzungsorgane kennen Sinnesorgane Stoffwechselorgane Fortpflanzungsorgane Inhalt Atmung Kreislauf Herztätigkeit Stoffwechsel Bewusstsein Sinneswahrnahme Der Lehrgangsteilnehmer muss Funktionen kennen und im Zusammenhang mit der Sanitätsausbildung lebenserhaltende Sofortmaßnahmen durchführen können Physiologie die Gelenke und deren normale Beweglichkeit kennen Bewegungsapparat 2.4.2 Der Lehrgangsteilnehmer muss den Haut- und Gewebeaufbau kennen und deren Bedeutung erläutern können Anatomie Biologie / Anatomie / Physiologie Inhalt Haut und Gewebe 2.4.1 2.4 Stand 23.8.2002 Seite 48 Hinweise Hinweise Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst LV LV LV Lernzielstufe/ Methode H3 / E 2 GA E1 E1 E1 Lernzielstufe/ Methode die Brandklassen nennen und die Einteilung erläutern können Brandklassen Inhalt 2.5.2 Der Lehrgangsteilnehmer muss die Brandklassen als Folge der unterschiedlichen Erscheinungsform der Verbrennung und als Hilfsmittel zur Zuordnung von Löschmethoden und Löschmitteln erläutern können Hinweise Flamme und Glut erläutern können, wie die Stoffe verbrennen Besondere Formen der Verbrennung – Flash over Erscheinungsformen der Verbrennung Löschprozess Zündfähiges Mischungsverhältnis zwischen brennbarem Stoff und Sauerstoff ist notwendig für stoffliche Umsetzung Zündenergie (Wärme) ist zur (EnergieFreisetzung) notwendig Voraussetzungen der die Voraussetzungen der Verbrennung den zwei Seiten der Verbrennung Verbrennung zuordnen können Grundbedingungen der Verbrennung nennen können Aktivierung Hinweise Brennbarer Stoff und Sauerstoff, Verbrennungsprodukte, Feuererscheinung (Wärme, Licht) Der Lehrgangsteilnehmer muss die Verbrennung als Prozess der stofflichen Umsetzung und der Energiefreisetzung aus dem Begriff Verbrennung ableiten können Brandprozess Brand- und Löschlehre Inhalt Zwei Seiten der Verbrennung 2.5.1 2.5 Stand 23.8.2002 Seite 49 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst UG UG UG UG E2 UG Lernzielstufe/ Methode E2 E2 E2 E2 Lernzielstufe/ Methode Netzwasser Löschmittel Wasser E2 E2 Hauptanwendungsbereiche, Anwendungsverbote und Brände nennen können, bei denen Wasser mit Vorsicht anzuwenden ist Notwendigkeit des Einsatzes von Netzwasser bei bestimmten Bränden erläutern können E2 E3 E3 E2 E2 E2 UG UG UG GA GA UG UG UG Lernzielstufe / Methode die Einsatzgrundsätze nennen können das Löschmittel Wasser als Hauptlöschmittel auf Grund seiner Eigenschaften und Häufigkeit von Bränden der Brandklasse A begründen können, die Anwendungsformen sowie der Vor- und Nachteile nennen können Sprühstrahl Vollstrahl Nebelstrahl Am Beispiel der Lösch-mittel, Wasser, Schau, BC-Pulver, Kohlendioxid die Löscheffekte Abkühlen, Ersticken erläutern können und muss wissen, dass das Inhibieren eine besondere Form des Löschens ist die Wirksamkeit der einzelnen Löscheffekte bei Glut- und Flammenbränden erläutern und Schlussfolgerungen für die praktische Anwendung ziehen können Ersticken Abkühlen Inhibieren das Löschen als Unterbrechung der Prozesse der stofflichen Umsetzung bzw. der Energiefreisetzung erläutern können Löschen Hinweise Der Lehrgangsteilnehmer muss den Brandklassen wirksame Löscheffekte und Löschmittel zuordnen können Inhalt Stand 23.8.2002 Seite 50 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Vor- und Nachteile und Einsatzbereiche nennen können die Einsatzbereiche und Einsatzgrundsätze nennen können die Arten der Löschpulver nach ihrer Löschwirkung unterscheiden können Einsatzgrundsätze von Schaum nennen können Löschwirkung und Anwendungsbereiche der Schaumarten nennen können Der Lehrgangsteilnehmer muss Bestandteile und die Begriffe Zumischung, Verschäumungszahl und Schaumarten wiedergeben können Begriffe Verbrennungswärme (Heizwert) Verbrennungstemperatur, Verbrennungsgeschwindigkeit, Abbrandrate (Abbrandgeschwindigkeit), Flammengeschwindigkeit, Flammenausbreitungsgeschwindigkeit zuordnen können Aggregatzustand und Verhältnis Masse/Oberfläche als wichtige Bedingungen für Entzündbarkeit und Brennbarkeit der Stoffe erläutern können Der Lehrgangsteilnehmer muss Einteilung der Stoffe nach Entzündbar- und Brennbarkeit nennen können Brand- und Explosionsgefahren Inhalt Entzündbarkeit und Brennbarkeit 2.5.3 Kohlendioxid Löschpulver Inhalt Schaum Stand 23.8.2002 Seite 51 Hinweise Notwendigkeit für Praxis als Info BC-Pulver ABC-Pulver M-Pulver Hinweise Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst UG UG UG UG UG UG E2 E2 E2 UG UG UG Lernzielstufe/ Methode E2 E2 E2 E2 E2 E2 Lernzielstufe / Methode E2 wissen, welche Rolle der Zündpunkt im Explosionsschutz spielt Verpuffung, Explosion, Detonation unterscheiden können die Eigenschaften der Zündquelle wiedergeben können Ursachen der Selbstentzündung nennen können Temperatur Zündenergie E2 E1 E2 E2 über praktische Maßnahmen der Verhütung explosionsfähiger Gemische informiert sein Inertisierung Lüftung E2 wissen, dass Gas, Dämpfe, Nebel, Stäube nur in bestimmten Konzentrationen zündfähig ist Temperaturklassen E2 E2 die Einteilung brennbarer Flüssigkeiten nach der VbF in Gefahrklassen wissen die Bedingungen erläutern können, die zur Zündung brennbarer Flüssigkei- Flammpunkt und Zündten notwendig sind punkt überschritten E2 erläutern können, wovon die Dampfbildung brennbarer Flüssigkeiten abhängt UG UG UG UG UG UG UG UG UG UG Lernzielstufe / Methode E2 Hinweise Der Lehrgangsteilnehmer muss wissen und erläutern können, dass Flüssigkeiten nur brennen, wenn ihr Flammpunkt überschritten ist Entzündungsvorgang Selbstentzündung, Fremdentzündung nach der Herkunft der Zündenergie unterscheiden können Explosionsbereich Zündpunkt Inhalt Flammpunkt Stand 23.8.2002 Seite 52 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Inhalt Baustoffe 2.6.2 Gefahren bei Verbrennung unter Sauerstoffmangel wiedergeben können Der Lehrgangsteilnehmer muss die Sauerstoffkonzentrationen wissen, bei der die Verbrennung nicht mehr möglich ist bzw. bei der die Verbrennungsgeschwindigkeit gefährlich gesteigert wird Hinweise 15 – 17 Vol.% über 23 Vol.% Der Lehrgangsteilnehmer muss das Brandverhalten wichtiger Baustoffe erläutern können Brandverhalten von Baustoffen Hinweise z. B. Holz, Stahl, Beton, Kunststoffe Der Lehrgangsteilnehmer muss Hinweise die möglichen Fälle der Belastung von Bauteilen in Gebäuden wiedergeben z. B. Zug, Druck, Biegung, können Knicken Beanspruchungsarten von Bauteilen Baukunde Inhalt Beanspruchungsarten 2.6.1 2.6 Inhalt Sauerstoff Stand 23.8.2002 Seite 53 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst UG UG UG E2 UG Lernzielstufe/ Methode E2 Lernzielstufe/ Methode E2 E2 Lernzielstufe / Methode Inhalt Begriffe 2.6.4 Inhalt Bauteile 2.6.3 Der Lehrgangsteilnehmer muss typische Begriffe des Bauwesens erläutern können Begriffe aus dem Bauwesen Der Lehrgangsteilnehmer muss die Unterteilung hinsichtlich ihrer Funktion und die verschiedenen Arten wissen Bauteilfunktionen und –arten Stand 23.8.2002 Seite 54 E2 UG Lernzielstufe/ Methode Hinweise Lernzielstufe/ Methode Dachlinien, Dachformen, Schornsteinwange und E2 UG -zunge, Vollgeschoss, Bauart / Bauweise Hinweise Tragend, nicht tragen, raumabschließend, Wände, Decken, Stützen Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Hubrettungsfahrzeuge Inhalt Löschfahrzeuge: - Löschgruppenfahrzeuge -Tanklöschfahrzeug - Trockenlöschfahrzeug - Trockentanklöschfahrzeug - Tragkraftspritzenfahrzeug und KleintanklöschFahrzeug - sonstige Löschfahrzeuge - Wechselladerfahrzeuge und Abrollbehälter die Korbbedienung sowie den Anbau von Krankentragenhalterung, Wendestrahlrohr und Halogenscheinwerfer selbstständig und sicher durchführen können die Besatzungsstärken wissen er muss die Bestückung der Fahrzeuge kennen er muss die Unterschiede zwischen den Fahrzeugen darlegen können die Einsatzmöglichkeiten der Fahrzeuge kennen und wiedergeben können Der Lehrgangsteilnehmer muss die Einteilung der Feuerwehrfahrzeuge kennen und wiedergeben können Feuerwehrfahrzeuge Fahrzeugkunde 3.1 3.1.1 Einsatztechnik 3 Stand 23.8.2002 Seite 55 Hinweise DIN-Fahrzeuge Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst H3 E2 PU/GA UG Lernzielstufe/ Methode E1 E2 E1 Strahlenschutzfahrzeuge Atemschutzfahrzeuge SW 2000 Rüst- und Gerätewa- den Verwendungszweck des Fahrzeuges wiedergeben können gen für spezielle Einsätze Einsatzmöglichkeiten kennen und darlegen können Wesentliche Bestückung und Beladung kennen die Einsatzmöglichkeiten und Bestückung aller anderen standortspezifischen Fahrzeuge kennen Arten und Einsatzmöglichkeiten kennen Schlauchwagen Sonderlöschfahrzeuge Rettungsdienstfahrzeuge E2 E2 E2 E2 UG UG UG UG UG/GA LV UG LV Lernzielstufe / Methode GW-Gefahrgut Gerätetraining im Rahmen von H 3 Übungen durchführen den Unterschied zwischen GW und RW darlegen können den Verwendungszweck der Geräte wiedergeben und diese selbstständig handhaben können Fest eingebaute Geräte und Aggregate die Einsatzmöglichkeiten sowie die grundsätzliche Bestückung der RW kennen und wiedergeben können Rüstwagen Geräte für den ABCEinsatz Hinweise Freistandsgrenze, Rettungshöhe, Belastungsgrenzen, Sicherheitseinrichtung, Abstand zu stromführenden Teilen RW 1, RW 2, RW (neu) Der Lehrgangsteilnehmer muss Begriffe, Kurzbezeichnungen, Abschaltfunktionen, Belastungsgrenzen und Unfallschutz wissen und wiedergeben können Inhalt Stand 23.8.2002 Seite 56 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst die unterschiedlichen Arten wissen, ihre Vor- und Nachteile sowie die unterschiedlichen Wirkungsweisen und Einsatzbereiche erläutern können den Aufbau, die Wirkungsweise der Kreiselpumpen und die Bedeutung der Instrumente erläutern und in der praktischen Arbeit selbstständig handhaben können die Arten, Intervalle und Schritte von Prüfungen sowie deren Zielstellung erläutern und selbstständig durchführen können die wichtigsten Kenngrößen erläutern und selbstständig anwenden können Arten Aufbau Prüfungen Kenngrößen E2 E2 E1 E1 Saug- und Druckhöhen, Nennbedingungen für Druck Leistungsprüfung, Sichtprüfungen, Trockensaugprobe E2/H3 E2/H3 UG/PU UG/PU UG/PU UG UG UG UG Lernzielstufe/ Methode 1- und 2-Stufen-Pumpen, Druckmesser, Drehzahlmesser E 2 / H 3 Kolben-, Strahl-, Zahnrad-, Kreisel, Schlauchpumpen die Bedeutung und die daraus ableitbaren technischen Parameter erläutern FP 16/8, TS 8/8 können, Typen und Kurzbezeichnungen kennen LP 24/3, TTP 8/1/8, TP 4/1 Kurzbezeichnungen Bernoullisches Gesetz Der Lehrgangsteilnehmer muss Hinweise Grundkenntnisse der Hydromechanik nachweisen sowie Zusammenhänge, Energieerhaltungsgesetz, Druck, Förderstrom wiedergeben können Kontinuitätsgleichung, (Mechanik Pkt. 2.2.6) Pumpen in der Feuerwehr Tragbare und eingebaute Pumpen Inhalt Physikalische Grundalgen 3.1.2 Stand 23.8.2002 Seite 57 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Der Lehrgangsteilnehmer muss die dazugehörenden Teile nennen und ihre Schutzfunktionen selbstständig und richtig ableiten können die Kontaminationsschutzkleidung kennen und deren Anlegen beherrschen Schutzkleidung Schutzausrüstungen Inhalt Persönliche Ausrüstung 3.2.1 Gerätkunde die jeweils verfügbaren sonstigen Pumpen kennen, aufbauen und bedienen Umfüllpumpen, Gefahrgutkönnen pumpen, Tauchpumpen Sonstige 3.2. die unterschiedlichen Möglichkeiten, Betriebsbedingungen sowie den Einsatz verschiedenartiger Pumpen erläutern und selbstständig durchführen können (TS, LP, LF und TLF) Wasserförderung Hinweise FwDV 1/1 UVV “Feuerwehren” Wasserentnahme und – zuführung, Turbinentauchpumpen, Parallel-, Reihen-, Höhenförderung, Tank- und Pufferbetrieb Kolben-, Strahl-, Flüssigkeitsund Trockenringpumpen alter und moderner Bauart die unterschiedlichen Wirkprinzipien und die sich daraus für die Praxis ergebenden Betriebsbedingungen wissen und selbstständig anwenden können Entlüftungseinrichtungen Hinweise Drehzahl, Förderstrom, Wirkungsgrad Der Lehrgangsteilnehmer muss ihre Ursachen, Gefahren und Maßnahmen zur Verhinderung wiedergeben und selbstständig vermeiden können Inhalt Kavitation Stand 23.8.2002 Seite 58 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst UG/PU/GA UG/PU/GA UG/PU/GA UG E2/H3 E2 UG/PU/GA UG Lernzielstufe/ Methode E2/H3 E2/H3 E2/H3 E3 Lernzielstufe / Methode die Atemschutzgeräte - beim Anlegen - bei Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle sowie Pflege selbstständig und fehlerlos handhaben können die Arbeitsweise der Atemschutzgeräte wiedergeben können Der Lehrgangsteilnehmer muss den Verwendungszweck und die Einsatzhöhen der tragbaren Leitern wiedergeben können und im praktischen Einsatz beherrschen Hinweise DIN EN 1147 VM und PA, Aufsetzen/ Anlegen FwDV 7 VM/PA in Normal- und Überdrucksystem, Brandfluchthaube, Kombinationsfilter, Helm-Masken-Kombination GA/EÜ UG UG UG/PU/GA UG/PU/GA E2 UG/GA Lernzielstufe/ Methode E 4/H 4 E2 E2 E2/H3 Training An- und Ablegen der Schutzkleidung im Rahmen von Übungen, Belastungsübungen mit CSA durchführen über die Bedeutung von Schutzkleidung zum Schutz vor schädigenden Stoffen verstehen und dieses handhaben können die Arten der Atemschutzgeräte für die Feuerwehr nennen können E2/H3 Lernzielstufe / Methode Hinweise Der Lehrgangsteilnehmer muss die Schutzkleidung und deren Tragenotwendigkeit kennen sowie das Anlegen beherrschen Rettungsgeräte Inhalt Arten der tragbaren Leitern 3.2.2 Atemschutzgeräte Inhalt Strahlenschutz Schutzkleidung Wärme Stand 23.8.2002 Seite 59 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Arten, Anwendungsmöglichkeiten und allgemeine Nutzungshinweise wiedergeben können Arten, Anwendungsmöglichkeiten und allgemeine Nutzungshinweise wiedergeben können Sonstige Rettungsgeräte - Rettungsleinen Auf- und Abseilgeräte Inhalt Funkanlage Der Lehrgangsteilnehmer muss wissen, aus welchen Bestandteilen sich eine Funkanlage zusammensetzt Fernmeldegeräte Geräte, Anwendungsmöglichkeiten und allgemeine Nutzungshinweise wiedergeben können Geräte für Wasserund Eisrettung 3.2.3 Der Lehrgangsteilnehmer muss ausgewählte Sprungrettungsgeräte, ihre Anwendungsmöglichkeiten und allgemeine Nutzungshinweise wiedergeben können Inhalt Sprungsrettungsgeräte Stand 23.8.2002 Seite 60 E2 E2 Hinweise Funkgerät Antenneneinrichtung Besprechungseinrichtung Stromversorgung GA E1 LV Lernzielstufe/ Methode Abseilgeräte - Grundgerät E2 - Einstiegs- und Sicherungsgerät, Seilbremsen, Falldämpfer, Auffang-, Rettungs- und Sicherungsgurte, Bandschlingen usw. GA GA UG Lernzielstufe/ Methode Sicherungs- und Rettungsleinen, Belastungsgrenzen E2 Einflüsse, welche die Reißfestigkeit verringern, Aussonderungsgründe Hinweise SP ST 8 DIN 14151 T1-T3 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Der Lehrgangsteilnehmer muss wissen, welche Geräte in welchen Bändern arbeiten und welche Unterscheidungsmerkmale sich aus diesen Bezeichnungen ergeben die nachfolgend aufgeführten Sprechfunkgeräte selbstständig und fehlerlos handhaben können - FuG 8b - FuG 10 - FuG 13 soweit vorhanden - FuG 9 - FuG 11 b - FuG 13 a einfache Fehler selbstständig beseitigen können wissen, dass es das analoge und das digitale Alarmierungsverfahren gibt Inhalt Bezeichnung Handhabung Fehlerbeseitigung Alarmierungsverfahren Stand 23.8.2002 Seite 61 Fünftonfolge Zeitlicher Ablauf Netzstruktur Kabel auf festen Sitz prüfen Einstellungen am FuG prüfen Batteriewechsel Kanalwechsel Außerbetriebnahme Inbetriebnahme Sprechfunkbetrieb/FMS Hinweise 2 m-Bereich - FuG 9 - FuG 10 und 11b 4 m-Bereich - FuG 8b - FuG 13 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst E1 E 2/H 3 E 3/H 4 E2 LV PU UG/GA/EÜ LV Lernzielstufe / Methode Der Lehrgangsteilnehmer muss die wichtigsten technischen Daten, Einsatzmöglichkeiten, die Bedienung sowie Forderungen der Unfallverhütung erläutern und selbstständig anwenden können die Arten, das erforderliche Zubehör sowie Einsatzmöglichkeiten und Grenzen wiedergeben können Luftheber Geräte für technische Hilfeleistung Inhalt Hebebäume / Stützen, Winden und hydraulischer Hebesatz 3.2.4 wissen, dass bei dem digitalen Alarmierungsverfahren digitale Geräte erforderlich sind Inhalt Der Lehrgangsteilnehmer muss - FuG 9Geräte für die den grundsätzlichen Ablauf der analogen Alarmierung und die dazu benötigten Geräte wiedergeben können Funkalarmierung Stand 23.8.2002 Seite 62 Niederdruck Hochdruck Vorbereitung Bedienung Hinweise Aufbau, Vorbereitung, Hubhöhe und Hubkraft 2 m-Bereich, extra Netzstruktur DAG, DAU, DFME, dig. Sir. Empf. LV E 2/H 3 E 2/H 3 GA/PU/EÜ GA/PU/EÜ Lernzielstufe/ Methode E1 Hinweise Lernzielstufe / Methode 4 m-Bereich Relaisstelle E1 LV Alarmgeber, Meldeempfänger, Sirenenfern-wirkempfänger, Alarmumsetzer, Alarmdrucker, Kennungsauswerter Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst die Arten, Kennzeichnung, Einsatzmöglichkeiten und Einsatzgrenzen erläu- Seile, Ketten, Schäkel, tern und beurteilen können, in der praktischen Anwendung diese KenntHebebänder, Belastbarkeit, nisse sicher anwenden Schäden, Ablegereife Anschlagmittel und Zubehör Mehrzweckzüge die Funktionsweisen von Trommel- und Treibscheibenwinden wiedergeben und im Rahmen der Maschinistenausbildung selbstständig handhaben können die für die entsprechende Aufgabe erforderlichen Zug- und Anschlagmittel auswählen, die Last entsprechend anschlagen und mittels Zuggerät selbstständig bewegen können die unterschiedlichen Geräte kennen und ihren Verwendungszweck ableiten können, die Anwendung in der Praxis sicher handhaben können Maschinelle Zugvorrichtungen Ziehen von Lasten Beleuchtungsgeräte das Funktionsprinzip sowie Einsatzmöglichkeiten und –grenzen erläutern und Einsatzaufgaben selbstständig unter Beachtung der Unfallverhütung durchführen können die Grundvoraussetzungen für das sichere Heben von Lasten erläutern, selbstständig und exakt durchführen können Heben von Lasten E 2/H 3 E 3/H 3 E 3/H 3 Handscheinwerfer, Arbeitsstellenscheinwerfer, FlutlichtE 3/H 3 strahler Auswahl Anschlagmittel und Zuggeräte anschlagen, sichern und bewegen Aufbau, Funktion, Leistungsgrenzen, Bedienung Aufbau, Sicherheitseinrichtungen, Einsatzvarianten, E 3/H 3 Unfallverhütung E 3/H 3 GA/PU/EÜ GA/PU/EÜ GA/PU/EÜ GA/PU/EÜ GA/PU/EÜ GA/PU/EÜ GA/PU/EÜ Lernzielstufe / Methode Beurteilung Last- und Hebegerät, Ansatzpunkte und Last- E 3/H 3 sicherung Der Lehrgangsteilnehmer muss Hinweise die Vorbereitung und den Einsatz des Hebesatzes, das Heben und Sichern Sichtkontrolle der Last selbstständig durchführen können Pflege und Wartung Inhalt Stand 23.8.2002 Seite 63 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst die Handhabung, Einsatzmöglichkeiten sowie In- und Außerbetriebnahme der wichtigsten mit Verbrennungsmotoren betriebenen Arbeitsgeräte kennen und sicher bedienen können Motorbetriebene Arbeitsgeräte Aufbau und Arbeitsweise den Grundaufbau der Motorkettensäge wissen und die Funktion wichtiger Baugruppen erläutern sowie erforderliche Maßnahmen für die praktische Arbeit ableiten können die Beleuchtung einer Einsatz- oder Arbeitsstelle sowie die Vorbereitung von elektrischen Arbeitsmaschinen und ihren Einsatz wissen und selbstständig durchführen können Beleuchtung und Arbeitsmaschinen Motorkettensägen: entsprechend den anzuschließenden Verbrauchern die erforderlichen Kabel und ihre max. zulässige Länge sowie die Grundsätze ihrer Verlegung wissen und selbstständig anwenden können die geforderten Schutzleiterprüfungen richtig erläutern sowie selbstständig und exakt realisieren können Der Lehrgangsteilnehmer muss die unterschiedlichen Stromerzeuger von ihrer Bauart, der Bedienung sowie der Möglichkeit des Anschlusses der Verbraucher erläutern und selbstständig durchführen können Kabel Inhalt Stromerzeuger Stand 23.8.2002 Seite 64 E 3/H 3 Vergaser, Luftfilter, Kupplung, Anwerfvorrichtung, Führungsschiene, Sägekette, Sicherheitseinrichtungen E 3/H 3 E 3/H 3 Mast, Stativ, Scheinwerfer, Bohrmaschine, Trennschleifer, E 3/H 3 hydraulische Rettungsgeräte Aufbau, zulässige Längen, Verbindungen, Verlegung E 3/H 3 GA/PU GA/PU/EÜ GA/PU/EÜ GA/PU/EÜ GA/PU/EÜ Hinweise Lernzielstufe / Methode 2-Takt, 4-Takt, tragbar und fest eingebaut, AnschlussE 3/H 3 GA/PU/EÜ werte, In- und Außerbetriebnahme Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst die Gefahren, die sich beim Trennen von unter Spannung stehendem Holz ergeben, erläutern und die richtigen Maßnahmen ableiten können, diese Tätigkeiten muss er selbstständig durchführen die persönliche Schutzausrüstung für die Durchführung von Sägearbeiten sowie Forderungen der gültigen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) wissen und anwenden können Zerschneiden und Einschneiden Arbeitsschutz UVV “Allgemeine Vorschriften” UVV “Forsten” E 3/H 3 UVV “Feuerwehren” E 3/H 3 die unterschiedlichen Fälltechniken erläutern und das Fällen selbstständig Vor- und Gegenhänger geworund fehlerlos durchführen können, das Aufarbeiten muss er selbstständig fene und gebrochene BäuE 3/H 3 fehlerlos durchführen me Fällen und Aufarbeiten Abtrennen von Wurzeltellern, Hänger, Trennschnitte und Spannungszonen die für die Sägearbeiten verwendeten Begriffe muss er erläutern und die verschiedenen Schnitte selbstständig und fehlerlos durchführen können Arbeitstechnik GA/PU GA/PU GA/PU Hinweise Lernzielstufe / Methode Sägekette wechseln, schärfen, Grundeinstellung vornehE 3/H 3 GA/PU men, Luftfilter reinigen, Funktion Sicherheitseinrichtungen prüfen Ein- und auslaufende Kette, nutzbare Schienenlänge, E 3/H 3 GA/PU Fallkerbanlage, Trenn-, Stech- und Fällschnitte Der Lehrgangsteilnehmer muss während und nach der Durchführung von Sägearbeiten erforderliche Pflege- und Wartungsarbeiten selbstständig durchführen können Inhalt Wartung und Pflege Stand 23.8.2002 Seite 65 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst die unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten der Lüfter erläutern und den richtigen Aufbau sowie Betrieb selbstständig durchführen können die wesentlichen Einsatzmöglichkeiten von hydraulischen Rettungsgeräten wissen die wesentlichen Leistungsdaten und Bezeichnungen der einzelnen Geräte Forderungen DIN mit Zubehör wiedergeben und in der praktischen Tätigkeit den Aufbau Arten, Bezeichnung, SicheE 3/H 3 und den richtigen Einsatz der Geräte ableiten und selbstständig durchrung, Rettungsschnitte, führen können Spreizen, Ziehen, Öffnungen Gefährdungsschwerpunkte, sicherheitstechnische Maßnahmen und notschaffen wendige persönliche Schutzausrüstungen kennen. (Europäische Norm EN13204 in Vorbereitung) Einsatzvarianten Hydraulische Rettungsgeräte Einzelgeräte und Zubehör Spreizer, Schneidgeräte und Rettungszylinder und anwenden können Be- und Entlüften, Vor- und Nachteile, Abstände, Öffnungsverhältnis, Schaumerzeugung E 3/H 3 E 3/H 3 Antriebsarten, Leistungsdaten, In- und Außerbetriebnahme, E 3/H 3 Pflege, Wartung den Grundaufbau sowie die unterschiedlichen Antriebsmöglichkeiten der Lüfter wissen und diese selbstständig für den Einsatz vorbereiten und bedienen können Lüfter GA/PU GA/PU GA/PU GA/PU Hinweise Lernzielstufe / Methode Antriebsarten, Scheibenarten, In- und Außerbetriebnahme, E 3/H 3 GA/PU Scheiben- und Keilriemenwechsel, Schneidtechnik, Unfallverhütung Der Lehrgangsteilnehmer muss die verschiedenen Trennschleifgeräte unterscheiden, ihre Einsatzmöglichkeiten wiedergeben und die Arbeit mit diesen selbstständig durchführen können Erforderliche PSA kennen Inhalt Trennschleifer Stand 23.8.2002 Seite 66 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Hinweise Ausrüstung, Schutz der Personen und Einsatzkräfte, Pflege, Wartung, Prüfung E 3/H 3 E 3/H 3 Werkzeugkasten, Brechstange, Schaufeln, Spaten die auf den Fahrzeugen mitgeführten Handwerkzeuge kennen und im Einsatz sicher handhaben können die grundsätzlichen Tätigkeiten zur Vorbereitung und Durchführung von Brennschneidarbeiten sowie die Forderungen des Unfallschutzes erläutern und einfache Trennschnitte selbstständig durchführen können Handwerkszeug Brennschneidgerät Anschließen der Armaturen In- und Außerbetriebnahme des Brenners, Trennschnitte, Unfallverhütung Verkehrswarngerät, Verkehrsleitkegel, Warnblinkleuchten , Warnschilder und Handlampen E 3/H 3 E 3/H 4 E 3/H 3 GA/PU GA/PU/EÜ GA/PU/EÜ GA/PU/EÜ GA/PU GA/PU Lernzielstufe/ Methode erkennen, dass alle durchzuführenden Maßnahmen vom Zustand der ver- Betreuung, Zugang für Arzt letzten Person abhängig ist und selbstständig entsprechend der Situation Rettung nach Absprache über- E 3/H 4 handeln können legt und ruhig Mängel erkennen und selbstständig Maßnahmen zu ihrer Beseitigung einleiten können Der Lehrgangsteilnehmer muss die Forderungen des Unfallverhütung bei allen durchzuführenden Tätigkeiten erläutern und sicher in der praktischen Tätigkeit anwenden können Signal- und Warngerä- die unterschiedlichen Arten, ihren Zweck kennen und die sich daraus ergete benden Anwendungsmöglichkeiten ableiten können Patientengerechte Rettung Inhalt Unfallverhütung Stand 23.8.2002 Seite 67 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Der Lehrgangsteilnehmer muss die Arten und den Verwendungszweck wiedergeben können die Funktionsarten der Feuerlöscher kennen, die Bedeutung der Kurzbezeichnung darlegen und die typischen äußeren Merkmale unterscheiden die Handhabung muss sicher beherrschen die vorhandenen Schnellangriffseinrichtungen kennen und sicher handhaben können Inhalt Kleinlöschgeräte Tragbare Feuerlöscher Fahrbare Feuerlöscher Schnellangriffseinrichtungen Löschgeräte muss den Verwendungszweck der Messgeräte wiedergeben und diese selbstständig handhaben können Messgeräte 3.2.6 Der Lehrgangsteilnehmer muss die Geräte richtig handhaben können Geräte für den ABC-Einsatz Inhalt Arbeitsgeräte 3.2.5 Stand 23.8.2002 Seite 68 E 3/H 3 Wasser, Pulver, Hoch- und Normaldruck Pulver, CO2 Wasser, Pulver, Schaum, CO2 Hinweise Kübelspritze, Feuerpatsche, Löschdecke, Schornsteinfegerwerkzeug E 2/H 4 E 2/H 4 E 2/H 3 E 2/H 3 PU/GA/EÜ PU/GA/EÜ PU/GA PU/GA Lernzielstufe/ Methode PU/GA/EÜ GA/PU/EÜ Lernzielstufe/ Methode Vorstellung verschiedener Messgeräte, praktische ArE 2/H 3 beit mit Messgeräten im Unterricht und bei Übungen Hinweise Arbeitsgeräte, Pumpen Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst die Armaturen zur Löschmittelentnahme, Löschmittelfortleitung und Löschmittelabgabe kennen und ihre Zuordnung zu anderen Geräten wiedergeben und in der praktischen Tätigkeit anwenden können Arten, Aufbau und Einsatzmöglichkeiten wiedergeben und die Handhabung Mehrzweckstrahlrohre, Pistoim praktischen Einsatz sicher und exakt durchführen können lenstrahlrohre, Hohlstrahlrohre, Wendestrahlrohre, Löschlanzen, Hydroschilder Armaturen Strahlrohre PU/GA/EÜ E 2/H 3 E 2/H 3 E 2/H 3 PU/GA/EÜ PU/GA/EÜ PU/GA/EÜ PU/GA/EÜ Lernzielstufe/ Methode E 2/H 3 Lernzielstufe/ Methode Kupplungen, Saugkorb, Standrohre, Übergangsstücke, E 2/H 3 Sammelstück, Verteiler, Stützkrümmer, Sturzkupplung Schläuche A, B, C, D die Arten, ihren Aufbau sowie ihren Verwendungszweck wissen und die Schläuche entsprechend den Einsatzhinweise richtig einsetzen können Saugschläuche Hinweise Druckschläuche, Saugschläuche, Sonderschläuche Hinweise Zumischer, Schwerschaumrohre, Mittelschaumrohre, Zubehör Der Lehrgangsteilnehmer muss die Arten, ihren Aufbau sowie ihren Verwendungszweck wissen und die Schläuche entsprechend den Einsatzhinweisen richtig einsetzen können Schläuche, Armaturen und Zubehör Der Lehrgangsteilnehmer muss die zur Schaumherstellung erforderlichen Geräte kennen und je nach Einsatz richtig zuordnen können die Funktionsweise der Zumischer kennen Inhalt Druckschläuche 3.2.7 Inhalt Schaumlöschgeräte Stand 23.8.2002 Seite 69 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst wissen, was die Grundzüge dieser Abkürzung bedeuten wissen, dass sich Fachbereiche und Arbeitsausschüsse mit der Normung befassen DIN/EN Normung auf dem Gebiet der Feuerwehr Entstehung der Norm die Entstehung einer Norm mit eigenen Worten wiedergeben können Der Lehrgangsteilnehmer muss wissen, warum Normen notwendig sind und Sinn und Zweck erläutern können Inhalt Begriff Normung Normung wissen, dass richtig angelegte Verbände ruhigstellend, infektionsmindernd und blutstillend wirken und alle Körperteile fehlerlos verbinden können FeuerwehrSanitätskasten 3.2.9 Der Lehrgangsteilnehmer muss der Lehrgangsteilnehmer muss die Geräte anwenden können Sanitätsgeräte Inhalt Beatmungs- und Inhalationsgeräte 3.2.8 Stand 23.8.2002 Seite 70 E 3/H 3 Arbeitspapier Normblattentwurf, Normblatt FB 70,72,191,192 z.B. FNFW-AA 192.3 A Zuordnung, Grundprinzipwesen, Arbeitsweise Geschichtliche Entwicklung, Bindung an den Staat Hinweise Norm, Typ E1 E1 E1 E1 LV LV LV LV Lernzielstufe/ Methode PU/GA PU/GA Lernzielstufe/ Methode Feuerwehr-Sanitätskasten , Dreieckstuchverbände, Bin- E 2/H 3 denverbände, Abdrückpunkte Hinweise Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Arbeit mit den UTM-Koordinaten das Auffinden eines Ortes auf der Karte nach UTM-Koordinaten selbstständig ausführen können UTMden Aufbau des UTM-Koordinatensystems kennen Koordinatensystem Der Lehrgangsteilnehmer muss den Begriff einer Karte wiedergeben können Kartenkunde Einsatzplanung, Vorbereitung und Durchführung Inhalt Kartenaufbau 4.1.1 4.1 Der Lehrgangsteilnehmer muss die vom Bundesverband der Unfallkassen (BUK) erlassenen „Prüfgrundsätze für Ausrüstungen und Geräte der Feuerwehr“ und Festlegungen der Hersteller kennen, um die notwendige Arbeitssicherheit zu gewährleisten Geräteprüfung 4 Einsatzlehre Inhalt Rechtliche Forderungen 3.2.10 Stand 23.8.2002 Seite 71 E 1/H 2 LV/PU Lernzielstufe/ Methode Bedeutung der senkrechten und waagerechten Gitternetzlinien, Unterscheidung zwischen Ost- und Nordwert, Schreibweise der Koordinatenangabe, zu nutzen des Kartenmaterial E 3/H 3 PU/GA Hinweise Lernzielstufe/ Methode Abbild der Erdoberfläche, maßstabsgerecht verebnet E2 UG und verkleinert, enthält Kartenzeichen Einteilung in Zonen, Bänder und Zonenfelder, EntsteE2 PU/GA hung der Gitternetzquadrate Hinweise - UVV „Feuerwehren“ - „Prüfgrundsätze“ - Normen Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Inhalt Führungssystem 4.1.4 Inhalt Feuerwehrplan 4.1.3 Inhalt Ausrückeordnung 4.1.2 Inhalt Arbeit mit anderen Hilfsmitteln Der Lehrgangsteilnehmer muss die zum Führungssystem gehörenden Bestandteile wiedergeben können Führungssystem Der Lehrgangsteilnehmer muss die grundsätzlichen Aspekte hinsichtlich des Zweckes, Form und Gestaltung wiedergeben können und die graphischen Symbole von baulichen und anlagentechnischen Brandschutz-Maßnahmen erläutern können Feuerwehrplan Der Lehrgangsteilnehmer muss erläutern können, dass die taktischen Einheiten der Feuerwehr nach Auslösen eines Einsatzalarmes in der Erstmaßnahme nach einer für den Ausrückebereich festgelegten Ausrückeordnung alarmiert und eingesetzt werden Inhalt und Aufbau der Alarm- und Ausrückeordnung kennen Ausrückeordnung Der Lehrgangsteilnehmer muss Mit dem Kurvimeter und dem Kompass selbstständig arbeiten können Entfernungen und Marschrichtungszahlen ermitteln bzw. damit Zielorientierungen vornehmen Stand 23.8.2002 Seite 72 Hinweise F-Organisation F-Mittel F-Vorgang Hinweise DIN 14095 DIN 14034 Hinweise Hinweise Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst UG/PU UG UG E1 UG Lernzielstufe/ Methode E2 Lernzielstufe/ Methode E2 Lernzielstufe/ Methode E3 Lernzielstufe/ Methode die zum Führungssystem gehörenden Führungsmittel in ihrer Zuordnung wiedergeben können die Hauptschritte im Führungsvorgang erläutern können Führungsvorgang Lagefeststellung * Beurteilung * Entschlussfassung Einsatzbefehl Informationsverarbeitende Mittel, informationsübertragende Mittel Meldepflicht von unten nach oben gegenüber weiteren Vorgesetzten informationspflichtig erläutern können, dass Meldungen von Unterstellten abzufordern und bei Notwendigkeit an den unmittelbaren Vorgesetzten weiterzugeben sind E2 E1 E2 Befehlsgewalt von oben nach E2 unten, Führungsebenen möglichst nicht überspringen E2 die Führungsstruktur bis zur EL bzw. TEL erläutern und seine Position darin bestimmen können erläutern können, wer im Einsatz berechtigt ist, ihm Befehle zu erteilen bzw. ob, wann und an wen er Befehle erteilen darf E2 UG UG UG UG UG UG Lernzielstufe/ Methode Der Lehrgangsteilnehmer muss Hinweise wissen, dass es im Einsatz über die Führungsebene Gruppenführer weitere Zugführer, EinsatzabschnittsFührungsebenen geben kann leiter, Einsatzleiter Führungsmittel Inhalt Führungsorganisation Stand 23.8.2002 Seite 73 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst die wichtigsten Möglichkeiten der Gefahrenabwehr und des Schutzes vor diesen Gefahren erläutern können Der Lehrgangsteilnehmer muss die Gefahrengruppen aus der Gefahrenmatrix und die darin enthaltenen speziellen Einzelgefahren erläutern können Der Lehrgangsteilnehmer muss die wichtigsten Rechtsvorschriften bezüglich der Löschwasserversorgung nennen können Löschwasserversorgung Löschwasserversorgung und –förderung Inhalt Rechtsgrundlagen 4.3.1 4.3 Gefahren von Außen wissen, dass aus dem Umfeld des Schadensobjektes weitere Gefahren Gefahren aus Fehlhinzukommen können entscheidungen wissen, dass unüberlegtes Handeln, wie auch Nichtbeachten von UVV, oder FehlhandlunRegelungen, Betriebsanleitungen zu weiteren Gefahren führen können gen Inhalt Gefahren, die sich aus der Spezifik des Schadensobjektes ergeben 4.2 Gefahren an der Einsatzstelle / Gefahrenmatrix Stand 23.8.2002 Seite 74 Hinweise BrandschG Bauordnung DVGW-Arbeitblätter DIN 1988 Wassergesetz Rollender Verkehr Hilfswillige Personen Hinweise Atemgifte, Angstreaktionen, Ausbreitung, Atomare Gefahren, Chemische Stoffe, Erkrankung, Explosion, Elektrizität, Einsturz Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst UG UG UG E1 LV Lernzielstufe/ Methode E2 E2 E2 Lernzielstufe/ Methode die grundsätzlichen Anforderungen an Löschwasserentnahmestellen nennen können Anforderungen E2 Zufahrt für die Feuerwehr, Kennzeichnung ständig nutzbar, E2 Mindestförderstrom bzw. fassungsvermögen, Festlegungen zur Saughöhe, Tauchtiefen des Saugkorbes Beschaffenheit u. Anzahl der Sauganschlüsse, keine Verkehrsbehinderung, Schutz gegen Anfahren die wichtigsten Löschwasserentnahmestellen anhand von Hinweisschildern DIN 4066 bzw. die dazu entsprechenden graphischen Symbole erkennen können DIN 14034 Teil 6 Kennzeichnung UG UG Hinweise Lernzielstufe / Methode Arten der Rohrleitungssysteme, Arten, Vor- und Nachtei- E 2 UG le von Hydranten, andere Löschwasserleitungen, Arten der unabhängigen Löschwasserversorgung Der Lehrgangsteilnehmer muss die Besonderheiten und Wesensmerkmale der zentralen und unabhängigen Löschwasserversorgung wiedergeben können Inhalt Arten der Löschwasserversorgung Stand 23.8.2002 Seite 75 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst die Löschwasserentnahme wie auch die Löschwasserförderung mittels Beachtung der taktischen Schlauchleitungen unter den unterschiedlichsten Bedingungen und in unEinsatzhinweise terschiedlichem Gelände bzw. Gebäuden selbstständig und sicher her- Straße stellen und berechnen können - Schiene Frost Förderung über Schlauchleitungen Hinweise Offene und geschlossene Schaltstrecke Der Lehrgangsteilnehmer muss die Arten der Förderstrecken erläutern können Löschwasserförderung UG/GA/PU UG UG E 3/H 3 E2 UG/PU/EÜ UG Lernzielstufe/ Methode H3 Löschwasserentnahmestelle anhand vorhandener Unterlagen selbstständig und sicher ausführen können E2 Lernzielstufe/ Methode E2 Hinweise Abhängige und unabhängige LWV, Hinweisschilder die allgemeinen Nutzungsbedingungen wiedergeben können Der Lehrgangsteilnehmer muss Arten bzw. Einteilung der Löschwasserentnahmestellen und ihre Kennzeichnung erläutern Löschwasserentnahme Inhalt Förderstrecken 4.3.3 Inhalt Arten Nutzung 4.3.2 Stand 23.8.2002 Seite 76 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Der Lehrgangsteilnehmer muss die Unterschieden zwischen Atem- und Hautgiften wissen die Einteilung der Atemgifte wiedergeben können die Schutzmöglichkeiten vor schädigenden Stoffen erläutern können Schädigende Stoffe Inhalt Schädigende Stoffe 4.4.2 Der Lehrgangsteilnehmer muss die Aufgaben und den Verantwortungsbereich des Atemschutzgeräteträgers verstehen Grundlagen Atemschutz Atemschutzeinsatz Inhalt Grundlagen Atemschutz 4.4.1 4.4 Stand 23.8.2002 Seite 77 Hinweise Hinweise FwDV 7 VvAS UVV „Arbeitsmedizinische Vorsorge „Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten“(GUV 20.14) Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst UG E2 UG Lernzielstufe/ Methode E2 Lernzielstufe/ Methode wissen, dass das Fernmelderecht ein Staatsrecht ist und der Bund die aus- GG Abschnitt VII schließliche Gesetzgebungskompetenz hat Art. 73 (7) TKG § 1 TKG § 65 wissen, dass das Telekommunikationsgesetz den ordnungspolitischen Rahmen nach der Liberalisierung der Telekommunikation vorgibt wissen, dass § 65 TKG den Missbrauch von Sendeanlagen regelt Strukturen des Fernmelderechtes Telekommunikationsgesetz TKG Hinweise Hinweise - stufenweise Belastung steigern in Atemschutzübungsanlage - Gewöhnung - Orientierung - Verständigung - Vorbelastung - Belastung Der Lehrgangsteilnehmer muss Hinweise wissen, dass die Abwicklung des Funkverkehrs auf internationaler Ebene in VO-Funk der Vollzugsordnung Funk geregelt ist Rechtliche Grundlagen Informations- und Kommunikationssysteme Der Lehrgangsteilnehmer muss die Einsatzgrundsätze beim Vorgehen unter Atemschutzgeräten unter besonderer Verantwortung des Truppführers erläutern und bei Belastung anwenden können Besonderer Augenmerk auf - Verhalten in Notfällen - Personenrettung aus Einsatzstellen - Kameradenhilfe - Rückzugsbedingungen Vorgehen unter Atemschutz Inhalt Internationale Regelungen 4.5.1 4.5 Inhalt 4.4.3 Stand 23.8.2002 Seite 78 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst E1 E1 E1 E1 LV LV LV LV Lernzielstufe/ Methode E 3/H 3 UG/GA/PU/EÜ Lernzielstufe/ Methode E1 wissen, dass der Sprechfunker das Fernmeldegeheimnis nach § 354 StGB zu wahren hat BOS-Funkrichtlinie Genehmigung E1 BOS-Funkrichtlinie es erlischt die Genehmigung wissen, dass an den BOS-Funkgeräten keine technischen Veränderungen durchgeführt werden dürfen wissen, dass die BOS-Funkrichtlinie weitere wichtige Einzelheiten zum Betreiben von Funkanlagen enthält Zulassungszeichen (CE) und BOS-Prüfnummer wissen, dass Genehmigungen nur erteilt werden, wenn eine Konformitätsbescheinigung (früher Postzulassung) durch den Hersteller des Funkgerätes und eine BOS-Zulassung vorliegt wissen, dass nur in durch die Regulierungsbehörde genehmigte Funknetze FrequenznutzungsgenehmiFunkbetrieb zulässig ist gung TKG §§ 94, 95 wissen, das derjenige, der gegen das Telekommunikationsgesetz verstößt strafrechtlich verfolgt werden kann Strafrechtliche Bestimmungen E1 E1 E1 E1 E1 LV LV LV LV LV LV LV Lernzielstufe / Methode Der Lehrgangsteilnehmer muss Hinweise wissen, dass im § 86 des TKG das Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der TKG § 86 Betreiber von Empfangsfunkanlagen geregelt ist Inhalt Stand 23.8.2002 Seite 79 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst wissen, dass die Teilnehmer am Sprechfunkverkehr der BOS einer Verschwiegenheitspflicht unterliegen Verschwiegenheitspflicht Inhalt Der Lehrgangsteilnehmer muss Gliederung der BOS- den Aufbau der BOS-Funknetze und der Funkverkehrskreise sowie die Netze und FunkZuordnung erläutern können verkehrskreise Funkrufnamenrege- die Zusammensetzung der Funkrufnamen wiedergeben und die Bedeutung lung erläutern können 4.5.2 Sprechfunkdienst wissen, dass die Abwicklung des Sprechfunkverkehrs der BOS in der DV 810 geregelt ist Kennwort Ortsname Kennzahlen Hinweise Funknetz Funkverkehrskreis DV 810 1.4 Strafgesetzbuch DV 810 Ausgabe an alle Lehrgangsteilnehmer Sprechfunkdienst - Feuerwehr - Katastrophenschutzbehörden - THW - Hilfsorganisationen - Polizei - Zoll Der Lehrgangsteilnehmer muss Hinweise die wesentlichen Teilnehmer die zu den BOS gehören wiedergeben können BOS-Funkrichtlinie Dienstvorschrift 810 (DV/PDV 810) Inhalt BOS Stand 23.8.2002 Seite 80 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst LV LV LV E2 E1 UG/GA LV Lernzielstufe/ Methode E1 E1 E1 Lernzielstufe / Methode Inhalt Wellenbereich 4.5.3 Hinweise BMI zuständig - Grundsatzfragen Frequenz und Rufnamenregelung - SMI zuständig * Einhaltung d. DV 810 - Überwachung des FmBetriebes wissen, dass die funkbetriebliche Zusammenarbeit auf den dringenden dienstlichen Sprechfunkverkehr zu beschränken ist E1 E1 LV Ähnlich wie das Licht, Taschenlampe wissen, dass sich elektromagnetische Wellen im UKW-Bereich nach quasi optischer Sicht (Raumwellen) ausbreiten E1 Hinweise Lernzielstufe/ Methode Wellenlänge = Ausbreitungsgeschwindigkeit in m/s durch E 1 LV Frequenz 1/s Der Lehrgangsteilnehmer muss wissen, dass im Bereich der BOS auf Ultra-Kurz-Welle (UKW) Sprechfunkbetrieb durchgeführt wird LV LV LV Lernzielstufe / Methode im fremden Funkverkehrskreis E 1 an- und abmelden! wissen, dass die Aufgaben einer nachgeordneten Betriebsleitung durch die Leitstelle sorgt für Einhaltung Leitstellen wahrgenommen wird der Funkdisziplin Der Lehrgangsteilnehmer muss wissen, dass die Betriebsleitung durch den Bundesminister des Innern und die Innenminister /Senatoren der Länder für ihren Bereich ausgeübt wird Physikalische Grundlagen Inhalt Betriebsleitung Zusammenarbeit zwischen Funkdiensten der BOS Stand 23.8.2002 Seite 81 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Inhalt Verkehrsarten 4.5.4 Bänder/Kanäle Inhalt Reichweite Der Lehrgangsteilnehmer muss die Verkehrsarten - Richtungsverkehr - Wechselverkehr - Gegenverkehr erklären können Durchführung des Sprechfunkverkehrs wissen, dass sich ein Kanal aus zwei unterschiedlichen Frequenzen, der Oberband- und der Unterbandfrequenz zusammensetzt wissen, welche Maßnahmen bei schlechter Funkverbindung erforderlich sind Der Lehrgangsteilnehmer muss die wesentlichen Faktoren der Reichweitenbeeinflussung - Sendeleistung/Empfangsempfindlichkeit - Aufstellungsort der Antenne - Bodenbedeckung - Bebauung - Funkschatten wiedergeben können Stand 23.8.2002 Seite 82 Hinweise Möglichkeiten - Alarmierung - Direktverkehr - Relaisstelle Standortwechsel Geländeprofil Absorption Reflektion Hinweise Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst LV UG UG/PU E1 LV Lernzielstufe/ Methode E1 E2 E2 Lernzielstufe / Methode die Verkehrsformen - Linienverkehr - Sternverkehr - Kreisverkehr und deren Merkmale wiedergeben können die grundsätzlichen Aufgaben des Funkmeldesystems und die Funktionsabläufe bei der Übermittlung von Statusmeldungen wiedergeben können Funkmeldesystem den Sprechfunkbetrieb über Relaisfunkstellen selbständig und richtig durchführen können das Funktionsprinzip und die Besonderheiten beim Betrieb mit einer - Relaisfunkstelle - Gleichkanalfunk - Gleichwellenfunk wiedergeben können die Möglichkeiten zum Öffnen einer Relaisfunkstelle wiedergeben können Der Lehrgangsteilnehmer muss die grundsätzlichen Aufgaben von Relaisfunkstellen wiedergeben können Verkehrsformen Inhalt Relaisbetriebe Stand 23.8.2002 Seite 83 Statusmeldungen Fernaufträge Betriebliche Festlegungen Zwei Relaisstellen, mehrere Relaisstellen, frequenzstabil E1 E1 E 2/H 3 E1 LV LV PU/GA/EÜ LV Hinweise Lernzielstufe / Methode Vergrößerung der Reich-weite E1 LV Trägersteuerung, Sprachsteuerung, Tonrufsteuerung I E1 LV oder II, kurz oder lang Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Der Lehrgangsteilnehmer muss wissen das Sprechfunknachrichten als - Gespräch - Durchsage oder - Spruch unterschieden werden wissen, dass je nach Bedeutung und Wichtigkeit der Nachrichten, diese in Vorrangstufen - Einfachnachrichten - Sofortnachrichten - Blitznachrichten - Staatsnotnachrichten eingeteilt werden die Gesprächseröffnung, die Gesprächsdurchführung und das Gesprächsende selbstständig und fehlerlos durchführen können Vorrangstufen Verkehrsabwicklung Sprechfunkbetrieb (Funkübung) Inhalt Sprechfunknachrichten 4.5.5 Stand 23.8.2002 Seite 84 Gem. der PDV/D 810 Ohne Vermerk Dringend Sehr dringend Bundes- oder Landesregierung Hinweise Formlose Übermittlung, stichwortartig verfasst, formgebunden Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst E 2/H 3 E2 E1 UG/PU/GA UG/GA/PU UG/GA/PU Lernzielstufe/ Methode Sicht- und Schallzeichen Allgemeine Einsatzhinweise zur Brandbekämpfung E 2/H 3 E 2/H 3 FwDV 3 FwDV 4 FwDV 1/1 Schallzeichen - Hilferuf - Gefahr – alles sofort zurück den Einsatzbefehl mit und ohne Bereitstellung erläutern können den im Einsatzfahrzeug für die jeweilige Funktion festgelegten Sitzplatz sowie hinter dem Fahrzeug den entsprechenden Antreteplatz selbstständig und sicher einnehmen können die in der Feuerwehr gebräuchlichen Sicht- und Schallzeichen selbstständig und richtig anwenden können E 2/H 3 E 2/H 3 die laut FwDV 3 und 4 festgelegten Aufgaben der Mannschaft wiedergeben und die damit verbundenen Tätigkeiten selbständig und sicher ausführen können E 2/H 3 die laut FwDV 3 und 4 für Löscheinsätze festgelegte persönliche Ausrüstung und Einsatzausrüstung wiedergeben können UG/GA UG/GA UG/GA UG/PU/GA UG/PU/GA UG/PU/GA Lernzielstufe/ Methode E 2/H 3 Hinweise FwDV 3, 4, 1/1 Der Lehrgangsteilnehmer muss die Gliederung der Mannschaft innerhalb einer Staffel und einer Gruppe erläutern können Grundlagen für den Löscheinsatz Löscheinsatz Inhalt Gruppe/Staffel im Löscheinsatz 4.6.1 4.6 Stand 23.8.2002 Seite 85 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst E 3/H 4 E 2/H 3 E 2/H 3 UG/PU/GA UG/PU/GA UG/PU/GA Lernzielstufe / Methode die Rettung und Evakuierung von Menschen, die Bergung v on Sachwerten Durchführung von Einsatzsowie die Brandbekämpfung in solchen ausgewählten Bereichen unter übungen Beachtung der Besonderheiten selbstständig, taktisch richtig und sicher durchführen können Einsatzhinweise E 3/H 3 UG/GA/EÜ Hinweise Lernzielstufe/ Methode Wohnstätten, Krankenhäuser und Pflegeheime, WarenE2 UG häuser, Kultureinrichtungen, Baracken Der Lehrgangsteilnehmer muss die Gefahren und Besonderheiten bei Bränden in Wohngebäuden und in Objekten mit hoher Menschenkonzentration erläutern können Einsatzhinweise Sperrhaken, Dietrich, Zieh-fix, Nussknacker, Türaufbrecher, hydraulischer Türöffner, Aufbohren, Stichsäge Hinweise Absperren truppweise vorgehen, Begehen verqualmter Treppen, Vorgehen im Brandraum, Suche nach Personen und Sachwerten Inhalt Gefahren und Besonderheiten 4.6.2 Konstruktionsmerkmale von Türen, Brandsystemen und Schutzbeschlägen sowie die Funktionsweise von Schließsystemen erläutern können Öffnen von Türen und Fenstern das taktisch richtige Öffnen erläutern und selbständig und richtig durchführen können Der Lehrgangsteilnehmer muss die allgemeinen Einsatzhinweise erläutern und diese je nach den vorherrschenden Einsatzbedingungen selbstständig und sicher anwenden können Inhalt Stand 23.8.2002 Seite 86 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Mannschaft E2 nähere Erläuterungen zur Ausrüstung und zum Einsatz mit und ohne Bereitstellung tätigen können E 2/H 3 E2 den Begriff “Retten” erläutern können die Gliederung der Mannschaft und die Aufgaben in den einzelnen Funktio- AT-Rettung nen erläutern und in der Praxis selbstständig umsetzen können WT-Sicherung ST-Gerätebereitschaft Aufgaben: GF, Ma, Me, Trupps UG/GA/EÜ UG/GA/EÜ PU/GA UG UG UG/PU/GA Lernzielstufe/ Methode E 3/H 3 E 3/H 3 Lernzielstufe / Methode E2 Hinweise GF, Melder, Ma, AT, ST, WT Hinweise Fahrzeugbrände, Brände in der Landwirtschaft, Waldbrände Der Lehrgangsteilnehmer muss die Aufgabenverteilung kennen und danach selbstständig Handlungen durchführen können Grundlagen 4.7.1 Inhalt FwDV 13/1 Technische Hilfe (allgemein) taktisch richtiges Herangehen und den optimalen Löschmitteleinsatz erläutern können Einsatzhinweise 4.7 Der Lehrgangsteilnehmer muss die Gefahren und Besonderheiten in diesen speziellen Bereichen erläutern können Inhalt Gefahren und Besonderheiten Stand 23.8.2002 Seite 87 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Tiefbauunfälle Inhalt Hochbauunfälle Hinweise Einsatzgrundsätze, Unfallarten, Abstützungen, Behelfskonstruktionen Ma, Me, AT, WT, ST Sicherung gegen: - Straßenverkehr - Brandgefahr - Einsturz - Dunkelheit - gefährliche Stoffe Hinweise FwDV 13/1 die Arbeiten der Tiefbauunfälle sowie die Möglichkeiten der Rettung wissen Unfallarten, Grabenkonstruktiund innerhalb der Gruppe selbstständig Rettungsarbeiten durchführen on, Schächte, Grabenverkönnen bau, Karlsuher Ring, verschüttete Personen die gebräuchlichsten Behelfskonstruktionen wissen und selbstständig nach Skizze errichten Der Lehrgangsteilnehmer muss die Einsatzgrundsätze für Hochbauunfälle erläutern und anwenden können Einsatzhinweise wissen, wie sich die Trupps vom Grundsatz her auszurüsten haben und gegen welche Hauptgefahren Sicherungsmaßnahmen durchzuführen sind. Er muss in der Lage sein, selbstständig entsprechend dem Einsatzbefehl zu handeln Ausrüstung 4.7.2 Der Lehrgangsteilnehmer muss sinngemäß beide Begriffe inhaltlich wiedergeben können Inhalt TH Einsatz und Retten Stand 23.8.2002 Seite 88 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst GA/PU UG E 2/H 3 E 2/H 3 E3 UG/GA/PU/EÜ GA/PU UG/GA Lernzielstufe/ Methode E 2/H 3 E2 Lernzielstufe / Methode muss mittels unterschiedlicher Technik Räume, Gänge und Schächte selbständig be- und entlüften können Be- und Entlüften Lüfter mit Verbrennungs- und E-Motoren H3 Anwendung Sprungrettungsgeräte die erforderlichen Tätigkeiten zum Herstellen der Betriebsbereitschaft und das Instellungbringen selbstständig durchführen können die in Betracht kommenden Einsatzaufgaben unter Beachtung der richtigen Entnahme vom Fahrzeug Auswahl der Leiter selbstständig und sicher durchführen können Aufstellen, Sichern, Steigen H3 Mitnahme von Geräten, Retten von Personen, Vortragen eines Löschangriffs, weitere Nutzungsarten H3 H3 PU/GA/EÜ PU/GA/EÜ PU/GA/EÜ Lernzielstufe/ Methode Praktische Arbeit mit den Leitern Hinweise Der Lehrgangsteilnehmer muss Inhalt Tragbare Leitern der Feuerwehr PU/GA/EÜ Hinweise Lernzielstufe / Methode Ziehen, Heben, Sichern, Trennen, Beleuchten H3 PU/GA/EÜ Die Patientengerechte Rettung und das Sichern der Einsatzstelle nach FwDV 13/1 ist als Grundsatz bei allen Maßnahmen zu beachten. Der Lehrgangsteilnehmer muss alle erforderlichen Tätigkeiten bei einem dargestellten VKU mit PKW und LKW sowie eingeklemmten Personen selbstständig und fehlerfrei bei unterschiedlichen Lagen darlegen und ausführen können Inhalt Verkehrsunfall Stand 23.8.2002 Seite 89 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Der Lehrgangsteilnehmer muss Knoten und Stiche Rettungs-, Feuerwehrleine und Arbeitsleinen: Eisrettung die für den Feuerwehrdienst erforderlichen Knoten und Stiche selbstständig, auch in komplizierten Lagen, handhaben können effektive Maßnahmen zur Rettung im Eis eingebrochener Personen oder Tiere erläutern können Bergung Ertrunkener Möglichkeiten der Suche Ertrunkener und besondere Verhaltensweisen beim Bergen erläutern können Wasserrettungsgeräte selbstständig handhaben können Retten verunglückter Möglichkeiten zur Rettung von Personen unter verschiedenen Bedingunoder in Not gerategen erläutern können ner Inhalt Wasserrettung und Eisrettung: Stand 23.8.2002 Seite 90 E2 Pfahlstich, Mastwurf, Halbschlag, doppelter Ankerstich H 4 /Doppelschlinge, Zimmermannsschlag, Kreuzknoten, Schotenstich, Sackstich, Achtknoten Abhängig von der Entfernung zum Ufer und von der Eisstärke E 2/H 3 PU/GA UG UG/PU/GA UG/PU/GA UG/PU/GA Lernzielstufe / Methode Einsatz auf stehenden und fließenden Gewässer, EinE 2/H 3 satz oberstrom und Personen unterstrom von wasserbaulichen Anlagen Einschließlich aller Funktionen einer SchlauchbootE 2/H 3 Besatzung Hinweise Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Geräte selbstständig und sicher in der Fangleine befestigen können Maßnahmen zur Rettung mit Auf- und Abseilgeräten fachlich richtig und selbstständig durchführen können Möglichkeiten zum sicheren Überwinden von Höhenunterschieden anwenden können Befestigen und Hochziehen von Geräten Auf- und Abseilgeräte Auf- und Abseilverfahren Krankentragen und Personen auf der Krankentrage oder dem Rettungstuch selbstständig laRettungstuch, gern und transportieren können Transport von Transport von Personen Geräte zum behelfsmäßigen Transport von Verletzten auswählen und nutzen können , verletzte Personen ohne Hilfsmittel selbstständig transportieren können Der Lehrgangsteilnehmer muss Personen und sich selbst selbstständig und sicher gegen Absturz sichern und in Notlagen Abseilen können Wissen, dass Feuerwehr- Sicherheitsgurte nur als Haltegurt und wie die Feuerwehrleine nicht zum Auffangen abstürzender Feuerwehrangehöriger geeignet sind. Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (Auffangsysteme) kennen und deren Anlegung beherrschen. Inhalt Sichern und Retten Stand 23.8.2002 Seite 91 E 3/H 3 Sichern mit Krankentragegurt Sichern mit Fangleine PU/GA PU/GA E 3/H 3 PU/GA PU/GA PU/GA E 3/H 3 Rollgliss - Grundgerät E 3/H 3 - Entstiegssicherungsgerät (In Verbindung mit Auffangsystemen lehren) Anwendung von Bergseilen, Seilbremsen usw. E 3/H 3 An beliebiger Stelle der Feuerwehrleine Hinweise Lernzielstufe / Methode Auswahl des Anschlagpunktes geeignete Knoten, E 3/H 3 PU/GA Zwischensicherungen, Sicherung mit FeuerwehrSicherheitsgurt, Auffangsysteme, Sitzschlinge, Brustbund, Abseilen mit Halbmastwurf Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Verhalten ausgewählter Tiere in Notlagen Transport von Tieren: die Besonderheiten im Verhalten von ausgewählten Tieren, in besonderen Notlagen wiedergeben können die allgemeinen Einsatzgrundsätze zur Behebung von Aufzugsunfällen und Personenschäden, technische Havarien erläutern können Schäden mit oder ohne Per- E 2 sonenschaden z. B. Pferde, Rinder, Schweine, Hunde, Geflügel E1 E1 E1 Einsatzhinweise Elektrische Spannung, Druckund Zugspannung, unkontrollierte Bewegungen wissen, mit welchen besonderen Gefahren bei Unfällen in Aufzugsanlagen zu rechnen ist E1 E 3/H 3 UG LV UG LV LV PU/GA Lernzielstufe / Methode Mögliche Gefahren Personenaufzüge, Lastenaufzüge, Güteraufzüge, Paternoster, Feuerwehraufzüge Hinweise z. B. mit Transporthängematte die gebräuchlichsten Arten und ihren Verwendungszweck wiedergeben können Der Lehrgangsteilnehmer muss geeignete Methoden zum waagerechten und senkrechten Transport aus Höhen und Tiefen selbstständig anwenden können Arten von Aufzugsanlagen Unfälle in Aufzugsanlagen: Inhalt Stand 23.8.2002 Seite 92 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst erläutern können, welche Möglichkeiten der Rettung von Menschen mit Stromkontakt bestehen die bei der Abschaltung von elektrischen Anlagen zu beachtenden Sicherheitsregeln erläutern können Menschenrettung E2 die Mindestabstände zu elektrischen Anlagen beim Einsatz unterschiedlicher Löschmittel sowie die beim Arbeiten an elektrischen Anlagen zu beachtenden Sicherheitsabstände erläutern können Sicherheits-/ Mindestabstände E2 E2 E2 E2 E1 E 2/H 3 VDE 0132 Spannungstrichter abschalten Niederspannung, Hochspannung, Bahnanlagen, Anlagen mit PCB Tierschutzgesetz UG UG/PU/GA UG UG UG UG LV Hinweise Lernzielstufe / Methode Tierschutzgesetz, Tierhebegerät, Rollgliss, BienenfangE2 UG korb Elektrowerkzeugkas- die in Feuerwehreinsatzfahrzeugen mitgeführten Elektrowerkzeuge und – ten geräte selbstständig und richtig einsetzen können Sicherheitsregeln die Gefahren von den einzelnen Spannungsarten ausgehen können Gefahren Elektrizitätslehre: wissen, unter welchen Bedingungen das Vernichten von Insekten zulässig ist Vernichten von Insekten das Vorgehen und den möglichen Einsatz von Mitteln erläutern können Der Lehrgangsteilnehmer muss muss die erforderlichen Maßnahmen der Tierrettung unter Einbeziehung der vorhandenen Rettungsgeräte und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften Tierschutzes erläutern können Inhalt Einsatzhinweise Stand 23.8.2002 Seite 93 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Arbeit mit Sandsäcken Wassernoteinsätze im KatS: Hochwasserabwehr Inhalt Abschaltungen wissen, zu welchen Zwecken Sandsäcke bei der Hochwasserabwehr eingesetzt werden wissen, welche grundsätzlichen Einsatzhinweise bei der Hochwasserabwehr zu beachten sind Der Lehrgangsteilnehmer muss die örtlich festgelegten Verfahrenswege zum Veranlassen einer notwendigen Stromabschaltung wiedergeben können Stand 23.8.2002 Seite 94 Ständige Kontrolle der gefährdeten Deiche, unbefugtes Begehen, Befahren der Deiche ist zu unterbinden, Einsatzkräfte sind ausreichend zu sichern, bei allen Arbeiten sind die Arbeitsschutzanordnungen einzuhalten Verbau von Schäden an Deichen, Umwallung von gefährlichen Objekten, Beschweren von Verbaumaterial Hinweise Energieversorgung, Straßenbahn, Bahn AG, Betriebe / Einrichtungen Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst E1 E1 E2 LV LV UG Lernzielstufe / Methode die allgemeinen Gefahren, die von den Stoffen ausgehen wissen und erläutern können wissen, woran man gefährliche Stoffe erkennt die allgemeinen Gefahren, die von den Stoffen ausgehen wissen und erläutern können wissen, woran man gefährliche Stoffe erkennt Biologische Stoffe Chemische Stoffe E2 E2 E2 UG UG UG Lernzielstufe/ Methode Hinweise Lernzielstufe / Methode Sandentnahme nicht unE 2/H 3 UG/PU/EÜ mittelbar an der Gefahrenstelle, Einsatz von Sandsäcken gleicher Größe, Sandsäcke nur zu zwei Dritteln füllen, freien Teil umschlagen und mit der Sandfüllung auf die Unterlage drücken, bei Verlegen auf Verbund achten, Sandsäcke festtreten Der Lehrgangsteilnehmer muss Hinweise die allgemeinen Gefahren, die von den Stoffen ausgehen wissen und erläutern können wissen, woran man gefährliche Stoffe erkennt ABC- Gefahrstoffe Einsatz mit ABC-Gefahrstoffen Der Lehrgangsteilnehmer muss Sandsäcke selbstständig und sicher füllen und verlegen können Inhalt Radioaktive Stoffe 4.8.1 4.8 Inhalt Stand 23.8.2002 Seite 95 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Gefährdungen durch Strahlung Atomphysik Dosis, Dosisleistung physikalische Größen kennen und mit den Maßeinheiten umgehen können E2 E2 E2 Äußere Bestrahlung, Kontamination, Inkorporation E2 Radioaktivität, Abstandsgesetz Begriffe erläutern und wiedergeben können die Bestrahlungsarten wissen αβχ-Strahlen, Gewebeschädigungen die Strahlenarten und deren Wirkung auf den Menschen kennen E1 die Arten und ihre Wirkung von gefährlichen Stoffen und Gütern kennen UG UG UG UG LV Lernzielstufe/ Methode E2 UG Der Lehrgangsteilnehmer muss Hinweise die verschiedenen Eigenschaften von gefährlichen Stoffen und Gütern wie- Gefahrgutdateien Handbücher dergeben können Stoffkunde / Eigenschaften gefährlicher Stoffe Inhalt Gefahren, die von gefährlichen Stoffen und Gütern ausgehen 4.8.2 Stand 23.8.2002 Seite 96 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Beispiele für Kennzeichnung zeigen (Originalsymbole und E 2 Zettel), praktische Übungen zur eindeutigen Beschreibung der Gefahrenhinweise, wo sind Warntafeln, Gefahrsymbole usw. auf LKW, Tankwagen, Eisenbahnwaggons, Binnenschiffen zu finden vfdb RL 10/02, FwDV 14 Aussehen, Form, Inhalt, schriftliche Weisungen, Un- E 2 fallmerkblätter, Begleitpapiere, Informationsgehalt, Aufbewahrungsort, Personenbefragung, Handbücher, Messungen die Identifizierung von Stoffen anhand ihrer Kennzeichnung durchführen und ihre Bedeutung eindeutig wiedergeben können wissen, welche weiteren Informationsmöglichkeiten für die Feuerwehr von Bedeutung sind E1 UG UG/PU/GA LV UG Lernzielstufe/ Methode Transportvorschriften wissen, dass es gesetzliche Grundlagen und nationale Transportvorschriften gibt Hinweise E2 Der Lehrgangsteilnehmer muss die Einteilung der gefährlichen Güter in Klassen wiedergeben können Rechtliche Grundlagen und Identifizierung Inhalt Gesetzliche Grundlagen 4.8.3 Stand 23.8.2002 Seite 97 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Inhalt Einsatzgrundsätze 4.8.4 Inhalt Hinweise Praktische Übung mit Beispielen für die Kennzeichnung, Begleitpapieren usw. durchführen Aussehen, Form, Inhalt Gefahrenhinweise (z. B. Gefahrsymbol, Gefahrzettel, Warntafeln, Druckgasflaschenkennzeichnung) erkennen und ihre Beschreibung wiedergeben können Hinweise Vorstellen verschiedener Informationsquellen (Gefahrguthandbücher, Leitstelle bzw. über Dritte, TUIS, GSA usw.) Der Lehrgangsteilnehmer muss Sicherungs- und Verhaltensmaßnahmen selbstständig und fehlerlos durchführen können Sicherungs- und Verhaltensmaßnahmen aus vorhandenen Stoffverzeichnissen selbständig Informationen entnehmen und verstehen können Der Lehrgangsteilnehmer muss die Möglichkeiten der Informationsbeschaffung nennen können Stand 23.8.2002 Seite 98 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst PU/GA UG E 2/H 3 E 2/H 3 UG/PU/GA UG/PU/GA Lernzielstufe/ Methode E 2/H 3 E2 Lernzielstufe/ Methode Strahlenschutzeinsatz Inhalt FwDV 9/1 (500) Kennzeichnung Ausbildung, Sonderausrüstung, Einsatzkräfte allgemeine Schutzmaßnahmen, Einsatzmaßnahme FwDV 9/2 (500) Dosisbegrenzung Rücknahme oder Stellungswechsel den Inhalt der Rahmenvorschriften erläutern können, wobei die Schwerpunkte in nachfolgenden Bereichen liegen: - Gefährdung durch Strahlen radioaktiven Stoffe - vorbereitende Maßnahmen - Maßnahmen während des Einsatzes den Inhalt der Einsatzgrundsätze mit eigenen Worten wiedergeben und in der Ausbildung umsetzen können Einsatzgrundsätze E2 E2 E1 E 2/H 3 Eigenschutzmaßnahmen kennen E 3/H 4 UG UG LV UG/PU/GA UG/PU/GA UG/PU/GA Lernzielstufe/ Methode E 2/H 3 Hinweise Als praktische Übung durchführen - Auffangen - Abdichten - Umpumpen - Umgang mit Messgeräten - in Stellung bringen der Ölsperre mit Ölseperator und Skimmer, Pumpe Möglichkeiten der Menschenrettung wissen Der Lehrgangsteilnehmer muss die Grundregeln des Eigenschutzes selbstständig und fehlerlos handhaben können in die Lage versetzt werden, bei Ölunfällen die richtigen Tätigkeiten durchzuführen, die Ausrüstung und Geräte (Ölwehrsatz) zu kennen und sicher anzuwenden Stand 23.8.2002 Seite 99 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Inhalt 4.8.5 Inhalt Hinweise Mannschaft Sonderausrüstung Einsatz Aufgaben der Trupps, Durchführung und Auswertung der Messungen, Bergen von radioaktiven Materialien, Kontaminationsnachweis durchführen Aufgaben der Trupps, Durchführung und Auswertung der Messungen, Bergen von radioaktiven Materialien, Kontaminationsnachweis durchführen E 2/H 2 E 2/H 2 E 2/H 3 UG/GA UG/GA UG/GA Lernzielstufe / Methode in die Lage versetzt werden, bei Säureunfällen die richtigen Tätigkeiten Als praktische Übung durchführen H2 EÜ Der Lehrgangsteilnehmer muss Hinweise Lernzielstufe/ Methode Kenntnis über die Zusammensetzung eines Gefahrgutzuges haben und die Praktische Übung durchführen jeweiligen Aufgaben und Maßnahmen im Rahmen eines Zugeinsatzes mit dem Ziel, Aufgabenver- E 2/H 2 UG/EÜ durchführen können teilung der Mannschaft im Zugeinsatz Arbeit im ABC- (Gefahrgut)zug die theoretischen Grundlagen über das Verhalten und Vorgehen wissen und in der praktischen Ausbildung umsetzen können die theoretischen Grundlagen über das Verhalten und Vorgehen wissen und in der praktischen Ausbildung umsetzen können Der Lehrgangsteilnehmer muss Den Einsatz in der Gruppe im Strahlenschutzeinsatz kennen Stand 23.8.2002 Seite 100 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Geräte für den ABCEinsatz Inhalt H3 H3 UG/GA EÜ GA Lernzielstufe/ Methode Gerätetraining im Rahmen von Übungen durchführen E 2/H 3 Praktische Einsatzübung mit folgenden Schwerpunkten - Menschenrettung - Löschwasserversorgung - gefährliche Stoffe und Güter - radioaktive Stoffe die einzelnen Einsatzmaßnahmen bei der Löschwasserversorgung, bei Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gütern und radioaktiven Stoffen, Sofortmaßnahmen bei der Menschenrettung kennen und selbstständig durchführen muss den Verwendungszweck der Geräte wiedergeben und diese selbstständig handhaben können Hinweise - Anlegen der Schutzausrüstung - Auffangen - Abdichten - Umpumpen - Grobreinigung Der Lehrgangsteilnehmer muss die Ausrüstung und Geräte zur kennen und sicher anzuwenden Stand 23.8.2002 Seite 101 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Grundlagen 5.1 VKU, Betriebsunfall, Vergiftung Ruhige, sachliche Informationsübermittlung die Glieder nennen und insbesondere Sofortmaßnahmen in der richtigen Reihenfolge anhand von Beispielen erläutern können einen qualifizierten Notruf bzw. eine Nachforderung selbständig absetzen können Rettungskette E 2/H 3 E2 UG/GA UG Hinweise Lernzielstufe/ Methode Schädel-Hirn-Trauma (SHT), Bewusstlosigkeit, starke Blu- E 1 LV tung, Vergiftung, Herzinfarkt, Verbrennung usw. Der Lehrgangsteilnehmer muss wissen, dass der Notfall eine Störung der Vitalfunktionen ist. Er muss verschiedene Ursachen nennen können und den Bezug zu dem sich ergebenden Sauerstoffmangel herstellen Erkrankungen / Verletzungen – Lebensrettende und gesunderhaltende Maßnahmen Inhalt Notfall 5.2 Wurden im Punkt 2.4 behandelt Rettungshelferausbildung 5. Stand 23.8.2002 Seite 102 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Medikamente - leere Tablettenröhrchen - elektrische Geräte - Geruch Abschiedsbrief usw. wissen, dass beim Auffinden einer hilfebedürftigen Person auf situationsbedingte Spuren und Hinweise zu achten ist Umgebungskontrolle Luftleitenden, gasaustauschendes System - Lungenkreislauf - Körperkreislauf verstanden haben, wie sich äußere und innere Atmung vollziehen und den Weg des Blutes im menschlichen Organismus beschreiben können An verschiedenen Personen üben Hinweise - Bewusstsein - Säure-Basen-Haushalt - Wasser- und ElektrolytHaushalt - Wärmehaushalt - Stoffwechsel Erhält Überblick über Bau und Funktion der Organe und Organsysteme des menschlichen Organismus Der Lehrgangsteilnehmer muss wissen, dass Atmung und Kreislauf die Lebensfunktionen des Menschen sind und durch was diese beeinflussbar sind Auffinden einer hilfe- das Schema selbstständig und fehlerfrei abarbeiten können bedürftigen Person - Bewusstsein - Atmung - Kreislauf - Ganzkörperinspektion Inhalt Vitalfunktionen Stand 23.8.2002 Seite 103 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst E1 H3 E2 E1 LV UG/PU/GA UG LV Lernzielstufe/ Methode die Herz-Lungen-Wiederbelebung allein und zu zweit, mit und ohne Beatmungsbeutel fehlerlos am Erwachsenen durchführen können Der Lehrgangsteilnehmer muss entsprechend der Verletzung und Bewusstseinslage Personen behelfsmäßig selbstständig richtig lagern können wissen, dass jeder Wunde eine Infektion droht, Grundsätze der Wundversorgung nennen können und verschiedene Wunden keimarm versorgen können Maßnahmen zur Blutstillung durchführen können, Amputate versorgen können und wissen, dass Abschnüren die absolute Ausnahme darstellt und somit das Mittel der letzten Wahl ist wissen, dass Materialien und Geräte zur Versorgung von Verunfallten auf Feuerwehrfahrzeugen vorhanden sind und damit umgehen können wissen, das richtig angelegte Verbände ruhigstellend und blutstillend wirken und selbstständig verschiedene Körperteile mit geeigneten Verbänden versorgen können Wunden/Blutungen Verbände Verbandkasten/ Sanitätskasten unter Beachtung der Verletzung auf der Krankentrage lagern und transportieren können, eine Person auf der Krankentrage einbinden können Transport von Personen Retten von Personen mit verschiedenen Rettungsgriffen eine Person aus dem Gefahrenbereich in Sicherheit bringen können Reanimation Verunfallter Inhalt Lagerung Stand 23.8.2002 Seite 104 Dreiecktuch- und Bindenverbände an Kopf, Schulter, Arm und Hand - Rautek-Griff - Feuerwehrgriff - Rückschleiftrick - Holzsitzgriff - Schaufeltrage - Vakuummatratze - bewusstlose Personen - WS-Schaden Bauchverletzungen - Schnittwunden - Verbrennungen - Fremdkörper in Wunden - Abrücken - Druckverband - Abschnürverband - Vorstellung des Inhalts - keimarmes Arbeiten - Frakturen - Schock - stabile Seitenlage Kind und Säugling werden ebenfalls geübt Hinweise z. SHT Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst H3 GA UG/GA UG/GA E 2/H 3 E 2/H 3 UG/GA UG/GA UG/GA UG/GA UG/GA UG/PU/GA E 2/H 3 E 2/H 3 E 2/H 3 E 2/H 3 E 2/H 3 H3 Lernzielstufe / Methode Inhalt Stress UG E1 GA/RS Kompensationstechniken, Debriefing E3 UG GA GA Lernzielstufe/ Methode E1 LV Fallbeispiel E3 H3 H3 Lernzielstufe / Methode Der Lehrgangsteilnehmer muss Hinweise kennen, warum und unter welchen Bedingungen Stress entsteht und wie er beseitigt werden kann 6Stressbewältigung Ursachen, Symptome und Maßnahmen bei - Hitzeschäden - Kälteschäden - Vergiftungen - Verätzungen - Elektrounfällen Erstmaßnahmen bei verschiedenen Verletzungen Demo Schaufeltrage Wiederholung – Umlagern wissen, dass Wirbelsäulenverletzte nur bei lebensbedrohender Zusatzgefahr umgelagert werden wissen, dass der Schock ein lebensbedrohlicher Zustand des Körpers ist, Symptome nennen und Schocklage durchführen können und wissen, wann er sie nicht anwenden darf Hinweise - Armfraktur (Dreiecktuch) - Beinfraktur (Lagerung) Der Lehrgangsteilnehmer muss Symptome der Frakturen nennen und behelfsmäßig eine Ruhigstellung durchführen können Schock Inhalt Frakturen Stand 23.8.2002 Seite 105 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst über die LBO, VO, AO, RL in ihren Grundzügen informiert sein 7.1.3 Der Lehrgangsteilnehmer muss das Brandverhalten der Baustoffe wissen die Bedeutung des Feuerwiderstandes von Bauteilen kennen und für seine Tätigkeit nutzen können die grundlegenden Anforderungen an Bauteile und Baukonstruktionen kennen die Anforderungen an Gebäude hinsichtlich Zufahrten, Aufstellflächen, Ret- Bergriffe erläutern können tungsweg/Angriffsweg und Aufzüge kennen 7.2.2 7.2.3 7.2.4 Hinweise Hinweise Entsprechende Vorschriften und Regelungen Inhalt 7.2.1 Baulicher Brandschutz die Grundprinzipien und deren Wirkungsrichtungen kennen 7.1.2 7.2 Der Lehrgangsteilnehmer muss - die Rechtsquellen des VB kennen - die Aufgabengebiete des VB wissen - und über inhaltliche Schwerpunkte informiert sein Grundlagen des vorbeugenden Brandschutzes Inhalt 7.1.1 7.1 7Vorbeugender Brandschutz Stand 23.8.2002 Seite 106 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst LV LV LV E2 E2 E2 UG UG UG Lernzielstufe/ Methode E2 UG E1 E1 E1 Lernzielstufe/ Methode Anlagentechnischer Brandschutz die Aufgaben und Funktionsweise der Anlagen kennen Steigleitungen und die Aufgaben und Funktionsweise der Anlagen kennen Anschlusseinrichtu ngen 7.3.4 Stationäre Löschanlagen 7.3.3 Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen Inhalt Der Lehrgangsteilnehmer muss 7.3.1 Brandfrühdie Aufgaben und Funktionsweise der Anlagen kennen Erkennungsanklagen 7.3.2 Brandmeldean- die Aufgaben und Funktionsweise der Anlagen kennen lagen 7.3 Stand 23.8.2002 Seite 107 Hinweise Funktionsmodelle verwenden Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst E2 E2 UG UG UG UG E2 E2 LV E1 Lernzielstufe/ Methode über die Aufgaben von Brandschutzpersonal informiert sein 7.4.3 Brandschutzpersonal Inhalt Rechtsgrundlagen 7.5.1 Der Lehrgangsteilnehmer muss die für die Durchführung einer Brandsicherheitswache gültigen Rechtsvorschriften nennen können Rechtsgrundlagen Brandsicherheitswachdienst über die grundlegenden Zielstellungen und Aufgaben der Brandschutzplanung, Einsatzplanung und Einsatzvorbereitung informiert sein 7.4.2 Brandschutzpläne, Brandschutzordnungen, Kennzeichnungen 7.5 Der Lehrgangsteilnehmer muss die Anforderungen an den Feuerwehrmann kennen Organisatorischer Brandschutz Inhalt 7.4.1 Räumungsübung / Evakuierung 7.4 Stand 23.8.2002 Seite 108 Hinweise BrandschG VersBauR Hinweise Einsatzübung Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst LV LV UG E1 LV Lernzielstufe/ Methode E1 E! E2 Lernzielstufe/ Methode Der Lehrgangsteilnehmer muss die häufigsten Ursachen, die in Kulturstätten zu Bränden geführt haben wiedergeben können häufige Brandursachen Inhalt Aufgaben einer Brandsicherheitswache UG/PU Feuerwehr alarmieren, Evakuierung einleiten, Brand beE2 kämpfen die Sofortmaßnahmen erläutern können, welche er beim Bemerken eines Entstehungsbrandes einleiten bzw. durchführen muss E2 UG/GA UG Lernzielstufe/ Methode E2 Lernzielstufe/ Methode Hinweise Erstbegehung von Bühnenund Zuschauerhaus, Spielhandlung ständig überwachen, Postenplatz nur in Ausnahmefällen verlassen, Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen kontrollieren, Umbauarbeiten auf ordnungsgemäße Ausführung überwachen Hinweise E-Anlagen, Rauchen, offenes Feuer, Wärmestrahlung von Beleuchtungskörpern, pyrotechnische Erzeugnisse Der Lehrgangsteilnehmer muss die Aufgaben erläutern können, die er vor und während der Vorstellung realisieren muss 7.5.3 Aufgaben einer Brandsicherheitswache Inhalt Brandursachen 7.5.2 Stand 23.8.2002 Seite 109 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Voraussetzungen für die Tätigkeit als Brandsicherheitsposten Inhalt Verantwortung des Wachhabenden 7.5.5 UG Datum, Ort, Zeitpunkt und Bezeichnung der Veranstaltung, Postenname, besondere Vorkommnisse, Beanstandungen, Dienstbeginn und Dienstende den Inhalt eines Berichtes über die Brandsicherheitswache wiedergeben können E1 Hinweise Lernzielstufe/ Methode Ausfall Löschwasser- und Energieversorgung, VersaE1 UG gen des Schutzvorhanges, Sicherheitsbeleuchtung nicht gewährleistet Hinweise Lernzielstufe/ Methode Ortskenntnisse, Rechtskenntnisse, erste Maßnahmen bei E 2 UG Bekämpfung eines Brandes, Mängel erkennen und Beseitigung veranlassen Der Lehrgangsteilnehmer muss Mängel erkennen und wiedergeben können, die zum Verbot einer Veranstaltung führen Aufgaben des Wachhabenden Inhalt Der Lehrgangsteilnehmer muss Verantwortung des die Voraussetzungen für diese Tätigkeit wiedergeben können Sicherheitspostens 7.5.4 Stand 23.8.2002 Seite 110 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Sport 8.1 Inhalt Feuerwehrsport Sport 8 Inhalt Der Lehrgangsteilnehmer muss die Bewegungseigenschaften, die seine psychische und physische Belastbarkeit verbessern oder erhalten, kennen und selbständig trainieren können die Disziplinen, welche die Bewegungseigenschaften schulen, durch die praktische Ausbildung kennen Der Lehrgangsteilnehmer muss die grundsätzlichen Aufgaben eines Wachhabenden erläutern können Stand 23.8.2002 Seite 111 Gymnastik, Leichtathletik, kleine Spiele, Sportspiele, Lang- und Waldläufe usw., sein physische Leistungsfähigkeit durch das Bestehen eines Testats nachweisen 3 PU/GA Hinweise Lernzielstufe/ Methode Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit, Beweglichkeit / Gewandtheit 3 PU/GA Hinweise Lernzielstufe/ Methode Anmeldung beim Veranstalter, gegenseitigen Erreichbarkeit E 2 UG absprechen, Posten in Aufgaben einweisen, Beseitigung festgestellter Mängel veranlassen, Handlungen bei einem Schadensereignis/Brand. Bericht über den Brandsicherheitswachdienst, Ab-melden beim Veranstalter und der FLeitstelle Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Zieh-/Schiebegriff, Kopf-/Achsel-/Seemanns-Griff, H 3 Flaig Befreiung aus 6 verschiedenen Umklammerungen - AK 1 und 2 männlich: Silber - AK 3 männlich und AK 1 – 3 weiblich: Bronze - die Transportgriffe die Rettungsgriffe und Befreiungsgriffe kennen, praktisch beherrschen und wiedergeben können zur Erlangung des Schwimmtestats die Bedingungen für das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen der DLRG erfüllen H3 E2 PU/GA PU/GA UG/PU/GA Lernzielstufe/ Methode Hinweise Der Lehrgangsteilnehmer muss die Möglichkeiten kennen, sich selbst und andere Menschen aus Wassergefahren zu retten Schwimmen Inhalt Wasserrettung/ Schwimmausbildung 8.2 Stand 23.8.2002 Seite 112 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Teil III - Führungsausbildung Stand 23.8.2002 Seite 113 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst 1.1.3 Gebührenrecht 1.1.2 Eingriffsrechte E2 die Gebührenordnung kennen E2 wissen, was ist Vollzugshilfe E2 E2 die Verhältnismäßigkeit der Eingriffe wissen die freiwilligen Aufgaben der Feuerwehr wissen E2 E2 E2 die Grundlagen der Amtshilfe wissen die Pflichten der Bevölkerung kennen wissen, was eine Anordnung und was ist eine Zwangsmaßnahme E2 wissen, was ist Verhältnismäßigkeit UG UG UG UG UG UG UG UG UG UG Lernzielstufe/ Methode E2 UG E2 UG E2 E2 Hinweise wissen, was ist Rechtsmäßigkeit wissen, was ist bei Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben zu beachten Der Lehrgangsteilnehmer muss wissen, was eine Verwaltung ist den Ablauf eines Verwaltungsverfahrens kennen Einsatzrelevante Rechtsgrundlagen Rechts- und Verwaltungskunde Inhalt 1.1.1 Ausführende Gewalt 1.1 1. Stand 23.8.2002 Seite 114 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst wissen, dass Hilfeleistungseinsätze in: Technische Hilfeleistungen und Technische Hilfeleistungen Gefahrgut unterschieden werden die Klassifikation der Brände nach ihrem Umfang unterscheiden und inhalt- Kleinbrand A lich erläutern können Kleinbrand B Kleinbrand C Mittelbrand Großbrand Klassifikation Die Zuordnung dieser Nummern erfolgte im Landkreis wissen, dass jeder Feuerwehr eine im Bericht zu erfassende Identitätsnummer zugeordnet wurde, vergeben wird Identitätsnummer Hinweise Verwaltungsvorschrift Vordrucke Hinweise Der Lehrgangsteilnehmer muss wissen, dass für die statistische Erfassung der Brand- und Hilfeleistungseinsätze der Feuerwehren in Sachsen einheitliche Vordrucke zu verwenden Brand- und Hilfeleistungsberichte Berichtswesen die Wegerechte der Feuerwehr anwenden können Der Lehrgangsteilnehmer muss den Inhalt der Meldung an eine Verwaltung wissen, die Sonderrechte der Feuerwehr anwenden können Inhalt Vordrucke 1.2.1 1.2 Inhalt 1.1.4 Verkehrsrecht/Sonderrecht Stand 23.8.2002 Seite 115 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst UG E2 E2 E2 E2 UG UG UG UG Lernzielstufe/ Methode E3 Lernzielstufe/ Methode E3 UG Inhalt 1.3 Der Lehrgangsteilnehmer muss wissen, dass vorgesetzte Stellen berechtigt sind, weitere Berichte abzufordern Der Lehrgangsteilnehmer muss wissen, dass er für die Unfallverhütung verantwortlich ist Aufgaben des Gruppenführers bei der Unfallverhütung Inhalt Weitere Berichte Sonstige Berichte wissen, wo die gefertigten Berichte verbleiben Verbleib der Brandund Hilfeleistungsberichte 1.2.2 Der Lehrgangsteilnehmer muss wissen, wer für die Erstellung der Brand- und Hilfeleistungsberichte verantwortlich ist Inhalt Erstellen der Brandund Hilfeleistungsberichte Stand 23.8.2002 Seite 116 Hinweise Hinweise z. B. nach großen Einsätzen/ Katastropheneinsätzen Grundsätzlich bei dem Träger der Feuerwehr, ausgenommen die Fertigung für den Träger der örtlich zuständigen Feuerwehr Hinweise - der Einsatzleiter der örtlich zuständigen Feuerwehr - Einheitsführer der hinzugezogenen Feuerwehr fertigt zweifache Ausfertigung - Durchschlag geht an o.g. Feuerwehr Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst LV PU/GA LV Lernzielstufe/ Methode E3 UG/GA E1 Lernzielstufe/ Methode E1 E3 Lernzielstufe/ Methode wissen, welche Informationen er weitergeben darf Der Lehrgangsteilnehmer muss wissen, wie mit Pressevertretern umgegangen werden muss Umgang mit Pressemedien muss die für ihn relevanten UVV kennen Der Lehrgangsteilnehmer muss wissen, wie er Unfälle vorbeugen kann Der Lehrgangsteilnehmer muss am Beispiel des konkreten Löschmittels erläutern können, wie die Löscheffekte wirken und daraus den Anwendungsbereich ableiten können die effektive Ausnutzung des Löschwassers erläutern können, Löschintensität erläutern können Löschwasser Brand- und Löschlehre Inhalt Löscheffekte 2.1 2Fachbezogene Grundlagen Inhalt 1.4 Inhalt Stand 23.8.2002 Seite 117 Sprühstrahl, Nebelstrahl, Kleinlöschgeräte Hinweise Kühleffekt, StickeffektTrennen, StickeffektVerdünnen Inhibitionseffekt (Wand-Effekt) den Energiekreislauf der Verbrennung erläutern können Hinweise Hinweise Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst UG/GA UG/RS E2 E2 UG UG Lernzielstufe/ Methode E3 Lernzielstufe/ Methode E3 UG/RS E3 Lernzielstufe/ Methode E3 UG/GA Lernpsychologie die Grundzüge dieser kennen erste Schlussfolgerungen für den Einsatz optischer Informationsträger und geeigneter Phraseologie für praxisnahe Ausbildung ziehen können Der Lehrgangsteilnehmer muss unterschiedlichste Informationsträger den Wegen der Informationsaufnahme des Menschen zuordnen können Methodische und didaktische Grundlagen Inhalt Grundlagen des Lernens 2.2.1 Ausbildungslehre die Phasen des ungehinderten Brandes erläutern können Brandverlauf 2.2 die Einsatzmöglichkeiten an unter Spannung stehenden elektrischen Anlagen erläutern können und die Auswirkungen des Löschmitteleinsatzes auf die Umwelt erläutern können die Arten der Schaummittel und deren effektive Nutzung nennen können Der Lehrgangsteilnehmer muss den Anwendungsbereich der Schaumarten aus den Schaumeigenschaften herleiten können Löschmittel Inhalt Schaum Stand 23.8.2002 Seite 118 Hinweise Sehen, Hören, Fühlen, Schmecken, Riechen UG UG UG E2 E3 E3 UG UG UG Lernzielstufe/ Methode E2 E2 E2 Hinweise Lernzielstufe/ Methode Schwerschaum, Mittelschaum, Leichtschaum E2 UG Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst die grundlegenden Orientierungsfelder wiedergeben können und selbstständig bei der Durchführung der Inhaltspräzisierung beachten die grundsätzlichen Anwendungsbereiche ausgewählter Lehrmethoden wiedergeben können Methoden Vortrag Unterrichtsgespräch Gruppenarbeit praktische Unterweisung Übungen 4-Stufen-Methode Teilnehmermerkmale verfügbare Zeit Art des Lehrstoffs institutionelle Bedingungen Gliederung Lehrprobe selbstständig Fein- und Feinstziele aus vorgegebenen Grobzielen ableiten können Inhaltspräzisierung - Richtziel, Grobziel, Feinziel - Erkenntnisbereich, Handlungsbereich, Gefühls- und Wertebereich die Lernziele, Lernzielbereiche und Lernzielstufen wiedergeben können Lernzielbestimmung Hinweise Ziel, Inhalt, Methode, Medien, Organisation, Kontrolle, Ausbilder, Lehrgangsteilnehmer Der Lehrgangsteilnehmer muss die Elemente des Unterrichtes wiedergeben können Theorie und Praxis des Lehrens Inhalt Unterricht 2.2.2 Stand 23.8.2002 Seite 119 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst E2 E3 E3 E2 E2 UG UG UG/PU/GA UG UG Lernzielstufe/ Methode Lehrprobe den allgemeinen Ablauf einer Unterrichtseinheit kennen und praktisch umsetzen können Inhalt Die Psyche des Menschen 2.3.1 Der Lehrgangsteilnehmer muss die psychischen Prozesse und Eigenschaften wiedergeben können Grundlagen der Menschenführung Menschenführung E 3/H 3 Lehrprobe sich einen Handzettel anfertigen können 2.3 E2 die Arbeitsschritte für die Organisation einer Lehrveranstaltung wiedergeben können Hinweise - Erkenntnisprozesse - Willensprozesse - Emotionalprozesse - Antriebseigenschaften - Verhaltenseigenschaften - Leistungseigenschaften GA GA UG GA E2 UG Lernzielstufe/ Methode E 3/H 3 E 3/H 3 Organisation Lehrprobe durch den Einsatz von Medien die Anschaulichkeit seines Unterrichts verbessern können Lernzielstufe/ Methode E 3/H 3 GA Medien Hinweise Lehrprobe Der Lehrgangsteilnehmer muss das Unterrichtsgespräch selbstständig umsetzen können Inhalt Stand 23.8.2002 Seite 120 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Der Lehrgangsteilnehmer muss die Elemente des Kooperationsführungssystems wiedergeben können die Führungsebenen mit funktioneller Bezeichnung der Führungskräfte seiner Dienststelle nennen können die wichtigsten Führungsstile anhand dienstlicher Maßnahmen erläutern können Inhalt Grundzüge des Kooperationsführungssystems Führungsorganisation Führungsverhalten Führungsverhalten Kooperativ Autoritär Höherer Dienst, gehobener Dienst, mittlerer Dienst Hinweise Delegation, Beteiligung, Repräsentation, Transparenz, Kontrolle, Leistungsbewertung die vier Seiten einer Nachricht wiedergeben können 2.3.2 Sachinhalt, Beziehungsebene, Selbstoffenbarung, Appell die Wege der Informationsaufnahme wiedergeben können Information und Kommunikation alle vier Seiten im Dienst selbstständig bewusst einsetzen können Hinweise z. B. Denken, Sprechen, Gefühle, Einstellungen, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Interessen, Charakter, Temperament, Gewohnheiten Sehen, Hören, Fühlen, Riechen, Schmecken Der Lehrgangsteilnehmer muss psychische Aspekte des Menschen, den Gruppen psychische Eigenschaften und Prozesse zuordnen können Inhalt Stand 23.8.2002 Seite 121 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst GA UG UG UG E2 E1 E2 UG UG UG Lernzielstufe/ Methode E3 E2 E2 E2 Lernzielstufe/ Methode das wesentliche Kriterium für die Klassifizierung eines Führungsstils erläutern können Kriterien der Klassifizierung eines Führungsstils Art und Weise, wie der Vorgesetzte Entscheidungen trifft Der Lehrgangsteilnehmer muss Hinweise erkennen und erläutern können, dass Führung zwar grundsätzlich koopera- - Führungskraft tiv, im Einzelfall aber der jeweiligen Situation angemessen sein sollte - Arbeitssituation - Gruppe (Struktur, Normen, Erwartungen) - Mitarbeiter - Ziele Situatives Führen Menschliche, technische, konzeptionelle E2 die Phasen Beanstandungsgespräch nennen können die in der Person des Führenden liegenden Voraussetzungen für das Führen wiedergeben können E3 UG UG UG UG E2 E2 UG UG Lernzielstufe/ Methode E2 E2 Standpunktformel anderen Personen den eigenen Standpunkt klar und verständlich mitteilen können Lernzielstufe/ Methode Hinweise Bedürfnispyramide Der Lehrgangsteilnehmer muss die Bedürfnisse der Menschen nach ihrer Bedeutung einordnen können Inhalt Einflüsse auf situationsgerechtes Führen 2.3.3 Persönlichkeit des Führenden Inhalt Führungsmittel Stand 23.8.2002 Seite 122 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst in der Lage sein, Einsatzpläne zu bearbeiten bzw. zu aktualisieren Der Lehrgangsteilnehmer muss die vorbereitenden Maßnahmen auf den Einsatz kennen Einsatzplanung und –vorbereitung 4.1 Inhalt Einsatztaktik Der Lehrgangsteilnehmer muss den technisch-taktischen Einsatzwert von Feuerwehrfahrzeugen bestimmen können 4. Inhalt Einsatztaktische Werte der Feuerwehrfahrzeuge und -geräte wissen, welche Vorgänge im Menschen und zwischen Menschen ablaufen und wie er Einfluss auf sein Verhalten nehmen kann, um damit Konflikte bewusst zu steuern Soziale Kompetenz 3 Der Lehrgangsteilnehmer muss die Handlungskompetenzen einer Führungskraft erläutern können Ausprägen der sozialen Kompetenz Inhalt Handlungskompetenzen der Führungskräfte 2.3.4 Stand 23.8.2002 Seite 123 Hinweise Hinweise Genormte Geräte Auf Fortbildung verweise- Umgang mit Konflikten - Umgang mit Stress - Kommunikation in Konfliktsituationen Hinweise - soziale - methodische fachliche Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst UG UG E2 UG Lernzielstufe/ Methode E1 LV Lernzielstufe/ Methode E2 E2 Lernzielstufe/ Methode Schutz vor schädigenden Stoffen Erläutern, wie wirkt Wärme auf den Organismus Der Lehrgangsteilnehmer muss wissen und erläutern können, wie er sich und die Einsatzkräfte vor Wärme schützen kann Schutz vor Wärme Inhalt Der Lehrgangsteilnehmer muss Gasförmige, flüssige, wissen und erläutern können, wie er sich und die Einsatzkräfte vor den feste Stoffe schädigenden Stoffen schützen kann 4.2.2 Der Lehrgangsteilnehmer muss mit Hilfe des Einsatzplanes einen Einsatz organisieren können Gefahren an der Einsatzstelle Inhalt Wärmeübertragungsmöglichkeiten 4.2.1 4.2 Inhalt Stand 23.8.2002 Seite 124 Hinweise Hinweise Die Gefahrenmatrix wird im Grundlehrgang behandelt Hinweise Lesen und Interpretieren des Einsatzplanes Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst UG UG E2 UG Lernzielstufe / Methode E2 Lernzielstufe/ Methode E2 UG E2 Lernzielstufe/ Methode Der Lehrgangsteilnehmer muss die Nutzungsmöglichkeiten der verschiedenen Löschwasserentnahmestellen beurteilen können Leistungen der Löschwasserentnahmestellen Löschwasserversorgung und –förderung Inhalt Der Lehrgangsteilnehmer muss Berechnungen zur Löschwasserversorgung vornehmen können - Wasserbedarf - Pumpenausgangsdruck - Pumpenabstände bei Förderung über lange Schlauchstrecken - Graphisches Verfahren für Pumpenabstände 4.3.2 Berechnungen zur Löschwasserförderungen Inhalt 4.3.1 4.3 Stand 23.8.2002 Seite 125 Hinweise Hinweise Ergiebigkeit Förderstrom Nutzungsdauer Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst UG E3 UG/GA Lernzielstufe/ Methode E3 Lernzielstufe/ Methode Der Lehrgangsteilnehmer muss in seiner Verantwortung liegende Maßnahmen bei - Einsatzvorbereitung - Einsatzdurchführung - Einsatznachbereitung erläutern können Aufgaben des Gruppenführers bei Einsätzen unter Atemschutz Inhalt Aufgaben Einsatzleiter 4.4.3 Der Lehrgangsteilnehmer muss in seiner Verantwortung liegende Maßnahmen bei - Einsatzvorbereitung - Einsatzdurchführung erläutern können Auswahl Atemschutzgeräte Inhalt Aufgaben Einsatzleiter 4.4.2 Der Lehrgangsteilnehmer muss in seiner Verantwortung liegende Maßnahmen bei - Einsatzvorbereitung - Einsatzdurchführung - Atemschutzüberwachung - Einsatznachbereitung erläutern können Unfallverhütung Inhalt Aufgaben Einsatzleiter 4.4.1 4.4 Atemschutzeinsatz Stand 23.8.2002 Seite 126 Hinweise E3 UG Lernzielstufe/ Methode Hinweise Lernzielstufe/ Methode - Auswahl im Einsatz - Auswahl Einsatzvorbereitung E 3 UG (Analysis) Hinweise Lernzielstufe/ Methode Ausbildung, Handhabung, Druckluftflaschen, körperliche E 3 UG/GA und fachliche Anforderungen an Atemschutzgeräteträger Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Der Lehrgangsteilnehmer muss - in der Lage sein, den Einsatz einer selbstständigen Gruppe zu organisieren - muss die Führungsorganisation beim Einsatz mehrerer Einheiten kennen - muss in der Lage sein, einen Einsatzabschnitt zu führen - muss die Aufgaben eines Führungsgehilfen beherrschen Führungsvorgang Der Lehrgangsteilnehmer muss den Führungsvorgang in allen Bestandteilen beherrschen sowie in der Praxis umsetzen Inhalt 4.5.2 Inhalt Hinweise - Lageerkundung - Lagebeurteilung - Entschlussfassung - Befehlserteilung - Kontrolle - abschließende Maßnahmen - Durchführung Planspiele Hinweise beim Einsatz einer Gruppe muss er selbstständig die Lage an der Einsatzstelle Durchführung Planspiele erfassen und durch einzuleitende Maßnahmen beherrschen Führungsorganisation Führungslehre 4.5.1 4.5 Stand 23.8.2002 Seite 127 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst UG/GA E 4/H 4 E 4/H 4 UG/GA UG/GA Lernzielstufe/ Methode E 3/H 3 Lernzielstufe/ Methode UG/GA Der Lehrgangsteilnehmer muss Hinweise Lernzielstufe/ Methode im Rahmen von Planspielen und Einsatzübungen Entscheidungsfindungen Durchführung von Planspielen treffen und mit Kräften und Mitteln mindestens einer Gruppe umsetzen. Dabei E3 PU/EÜ sind Lagen der unterschiedlichen technischen Hilfeleistung und Rettungsarbeiten zu trainieren PU/EÜ Inhalt E3 Lernzielstufe/ Methode E 3/H 3 Lernzielstufe/ Methode E 3/H 3 UG/GA Entscheidungsfindung bei Hilfeleistungseinsätzen Hinweise FwDV 3, 4 und 5 in Einsatzübungen trainieren Hinweise Durchführung Planspiele 4.7.1 Technische Hilfe nach FwDV 13/1 Der Lehrgangsteilnehmer muss die innerhalb einer Zugformation möglichen Einsatzformen bezüglich des Zusammenwirkens mit der anderen Fahrzeugbesatzung erläutern und die sich daraus für die eigene Besatzung ergebenden Aufgaben ableiten können Inhalt Einsatzformen 4.7 Weiterführung der FwDV 3, 4 und 5 Löscheinsatz 4.6.1 4.6 Der Lehrgangsteilnehmer muss Führungsmittel kennen und ihre Benutzung beherrschen Inhalt bei kleineren Einsätzen den Einsatz von Führungsmitteln organisieren können Führungsmittel 4.5.3 Stand 23.8.2002 Seite 128 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Chemisch-physikalische Grundlagen Der Lehrgangsteilnehmer muss Wiederholung der chemisch-physikalischen Grundlagen Physikalische Grundlagen der Radioaktivität und Strahlung Der Lehrgangsteilnehmer muss Wiederholung aus dem Grundlehrgang Biologische Wirkung der radioaktiven Strahlung Der Lehrgangsteilnehmer muss die Wirkungen auf den Organismus und daraus die Ableitung von Verhaltensmaßnahmen kennen Rechtsvorschriften Der Lehrgangsteilnehmer muss den Inhalt der gesetzlichen Vorschriften für ABC- wiedergeben können Inhalt 4.8.1 Inhalt 4.8.3 Inhalt 4.8.4 Inhalt ABC-Einsatz 4.8.1 4.8 Stand 23.8.2002 Seite 129 Hinweise Vorschriften und Gesetze FwDV 9/1 (500) FwDV 9/2 (500) StrlschV Hinweise Hinweise Hinweise Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Lernzielstufe/ Methode E2 UG Lernzielstufe/ Methode E2 UG Lernzielstufe/ Methode E2 UG Lernzielstufe/ Methode E3 UG Inhalt Der Lehrgangsteilnehmer muss das Verhalten und Vorgehen der Gruppe im Strahlenschutzeinsatz kennen Einsatztaktik nach FwDV 9/1 und 9/2 Der Lehrgangsteilnehmer muss die Führungsaufgaben bei einem Gefahrguteinsatz umsetzen können Inhalt 4.8.8 Einsatzlehre nach FwDV 14 4.8.7 Hinweise Mannschaft, Aufgaben Hinweise - Grundlagen: Gefahrenmatrix - Planspiele - Einsatzübungen Der Lehrgangsteilnehmer muss Hinweise Lernzielstufe/ Methode aus vorhandenen Informationssystems selbstständig Informationen entnehmen Praktische Arbeit mit verund diese bewerten können schiedenen Informationssys- E 3/H 3 GA temen Inhalt PU/EÜ Lernzielstufe/ Methode E3 UG E 3/H 3 Lernzielstufe/ Methode UG Informationssystem E2 4.8.6 Lernzielstufe/ Methode Der Lehrgangsteilnehmer muss die Aufgaben der Aufsichts- und Genehmigungsbehörden kennen Inhalt Hinweise - Gewerbeaufsichtsamt - Umweltfachamt Aufgaben der Aufsichts- und Genehmigungsbehörde 4.8.5 Stand 23.8.2002 Seite 130 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Transportkategorien I – III Grundlage: Gefahrenmatrix die Bedeutung der Kennzeichnung von Versandstücken beherrschen, die Führungsaufgaben bei einem Strahlenschutzeinsatz umsetzen können Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen Baulicher Brandschutz Hinweise Allgemeine Schutzmaßnahmen, Übergabe, Einsatzstelle, Übergaben Personen an RD Hinweise Erstmaßnahmen Absperrung, Einschätzung evtl. aufgenommener Dosis der EK, Beendigung des Einsatzes Der Lehrgangsteilnehmer muss die Maßnahmen während des Einsatzes kennen Planspiele Der Lehrgangsteilnehmer muss die Aufgaben eines Gruppenführers einer Feuerwehr ohne Strahlenschutzsonderausrüstung beherrschen und mit Sonderausrüstung kennen Inhalt Der Lehrgangsteilnehmer muss Hinweise Brandverhalten die Einklassifizierung der Baustoffe und Bauteile nach DIN 1402 sowie baurecht- DIN 4102 Teil 1 und 2 von Baustoffen liche Grundbegriffe und bestimmte Sonderbauteile erläutern können und Bauteilen 5.1.1 5.1 Inhalt 4.8.9 Inhalt Stand 23.8.2002 Seite 131 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst UG/PU UG UG E2 UG Lernzielstufe/ Methode E 3/H 3 E 3/H 3 Lernzielstufe/ Methode E3 Lernzielstufe/ Methode Abschottungsprinzip Der Lehrgangsteilnehmer muss mögliche Maßnahmen wiedergeben können, um die Ausbreitung von Feuer und Rauch durch Bauteile hindurch zu verhindern Rettungswege und Brandabschnitte Der Lehrgangsteilnehmer muss den Begriff erläutern können und wissen, wo die Größe eines BA festgelegt ist die Anforderungen an Rettungswege und die Gestaltung von Rettungswegen in Gebäuden erläutern können Flächen für die Feuerwehr Der Lehrgangsteilnehmer muss die inhaltliche Bedeutung der jeweiligen Flächen erläutern und die Aufgaben solcher Flächen wiedergeben können 5.1.2 Inhalt Abschottung 5.1.3 Inhalt Brandabschnitt (BA) Rettungswege 5.1.4 Inhalt Flächen für die Feuerwehr Stand 23.8.2002 Seite 132 Hinweise DIN 14090 BauO und andere baurechtliche Vorschriften Hinweise BauO bzw. andere baurechtliche Vorschriften Hinweise Sonderbauteile Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst UG UG UG E2 UG Lernzielstufe/ Methode E2 E2 Lernzielstufe/ Methode E2 Lernzielstufe/ Methode Anlagentechnische Brandschutzeinrichtungen Der Lehrgangsteilnehmer muss wichtige anlagentechnische Einrichtungen hinsichtlich ihrer Funktionsweise und Einsatzbereiche erläutern können 5.2.2 Inhalt Einrichtungen Brandschutzordnungen Der Lehrgangsteilnehmer muss Möglichkeiten wiedergeben können, wie: a) Brände verhindert werden können b) die ständige Funktionssicherheit der baulichen und technischen BSMaßnahmen sichergestellt werden kann c) die Vorbereitung auf eine Gefahrenabwehr erfolgen sollte 5.3.1 Inhalt Maßnahmen Organisatorischer Brandschutz Der Lehrgangsteilnehmer muss die verschiedenen Arten und ihren Zweck wissen Inhalt Arten 5.3 Zweckbestimmung und Arten Anlagentechnischer Brandschutz 5.2.1 5.2 Stand 23.8.2002 Seite 133 E2 UG Lernzielstufe/ Methode Lernzielstufe/ Methode E2 UG Hinweise Lernzielstufe/ Methode Festlegen von Verhaltensregeln, Überprüfung InE2 UG standhaltungsmaßnahmen, Brandmeldung, Alarmierung, Rettungs- und Löschmaßnahmen auf Basis von Gefahrenabwehrplänen Hinweise Ortsfeste Löschanlagen, BMA, RWA, Feuerwehrschlüsseltresor Hinweise Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Aufgaben als Wachhabender Der Lehrgangsteilnehmer muss wissen, welche Aufgaben er als Wachhabender zu erfüllen hat 5.4.1 Inhalt Brandsicherheitswachdienst BS-Forderungen für den gefahrlosen Umgang mit derartigen Einrichtungen erläutern können Elektrische Anlagen und Geräte 5.4 Der Lehrgangsteilnehmer muss die Örtlichkeiten, wo ein Lagerungsverbot besteht und die Möglichkeiten der Begrenzung von Brandgefahren erläutern können Brandverhütung Inhalt Brennbare Flüssigkeiten 5.3.3 Der Lehrgangsteilnehmer muss wichtige Gefahrenabwehrpläne wissen Gefahrenabwehrpläne Inhalt Gefahrenabwehrpläne 5.3.2 Stand 23.8.2002 Seite 134 Hinweise VDE-Bestimmungen Hinweise VbF und TRbF Hinweise Alarmplan Brandmelderlageplan Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst UG UG UG Lernzielstufe/ Methode E2 UG E2 E2 Lernzielstufe/ Methode E 2/H3 Lernzielstufe/ Methode Sport Der Lehrgangsteilnehmer muss die Bewegungseigenschaften, die seine physische und psychische Belastbarkeit verbessern oder erhalten, kennen und selbständig trainieren können die Disziplinen, welche die Bewegungseigenschaften schulen, durch die praktische Ausbildung kennen Schwimmen Erhaltung der Fitness 6.2 Inhalt Feuerwehrsport Erhaltung der Fitness 6.1 Die theoretischen Kenntnisse für die Durchführung des Dienstsportes vermittelt bekommen Theoretische Grundlagen für die Durchführung des Dienstsportes 6. Feuerwehrsport Stand 23.8.2002 Seite 135 E2 UG Gymnastik, Leichtathletik, kleine Spiele, Sportspiele, Lang- und Waldläufe usw., seine physische Leistungsfähigkeit durch das Bestehen eines Testats nachweisen E 3/H 3 UG/PU Hinweise Lernzielstufe/ Methode Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit, Beweglichkeit/Gewandtheit E 3/H3 UG/PU Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Mündlicher Prüfungsteil Vorbeugender Brandschutz 7.1.5 7.3 Einsatztaktik 7.1.4 Praktischer Prüfungsteil Einsatztechnik 7.1.3 7.2 Brennen und Löschen, Löschmittel, Löschwasserversorgung Schriftlicher Prüfungsteil 7.1.2 7.1 7 Laufbahnprüfung gemäß den länderspezifischen Vorschriften Stand 23.8.2002 Seite 136 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Maschinistenausbildung Stand 23.8.2002 Seite 137 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Der Lehrgangsteilnehmer muss Die allgemeinen Anforderungen für Feuerwehrfahrzeuge wissen Allgemeine Anforderungen Inhalt konstruktive Unterschiede der Kfz wissen und die grundsätzlichen Einsatzmöglichkeiten der Fahrzeuge erläutern können Der Lehrgangsteilnehmer muss Unterschiede der Fahrgestelle kennen Rahmen, Reifen, Kraftübertragungen Hinweise Frontlenker Haubenfahrzeug E2 E1 UG UG Lernzielstufe/ Methode Hinweise Lernzielstufe/ Methode DIN EN 1846-2 - Leergewicht E2 UG - zulässiges Gesamtgewicht - Übergang Länge, Winkel - Rampenwinkel - Bodenfreiheit - Verschränkungspflicht - Geländefähigkeit Der Lehrgangsteilnehmer muss Hinweise Lernzielstufe/ Methode muss in der Lage sein, Feuerwehrfahrzeug sowie kraftbetriebene Geräte und Feuerwehrfahrzeug, kraftbeAusrüstung bedienen, warten, pflegen und teilweise instandsetzen zu können triebene Geräte und Ausrüs- E 3 UG/GA tungen Aufgaben des Maschinisten 2 Technische Anforderungen an Fahrzeuge und Fahrgestell Inhalt 1.1 Inhalt 1 Stand 23.8.2002 Seite 138 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Nachweisführung E3 E3 E3 Für Maschinen und Aggregate, Checkliste die Bedeutung einer exakten Nachweisführung für Analyse und Planung wissen E1 E 3/H 3 LV GA GA UG UG UG Lernzielstufe/ Methode - Betriebszustand von Antriebsmotoren E 3/H 3 - Kontrolle der technischen. Ausrüstung an Kfz lt. StVZO Lichtmaschine, Sammler, Anlasser, Beleuchtungs- und Signalanlage, Pflege, Wartung, Überprüfung Ländervorschriften, Fahrtenbücher, Fahrtenschreiber, Laufleistungsnachweise die Erzeugung, Speicherung und Nutzung des zum Betrieb des Fahrzeuges erforderlichen Stromes wiedergeben können, Fehler erkennen und die erforderlichen Maßnahmen selbständig ableiten können anhand einer Checkliste die Betriebs- und Verkehrssicherheit an kraftbetriebenen Geräten und Fahrzeugen überprüfen können, die Überprüfung selbständig einschätzen können und eventuell erforderliche Maßnahmen einleiten Elektrik Pneumatische und hydraulische Anlage, 1- und 2-Kreis-ABS, ESP, ASR auf der Grundlage bestehender Verwaltungs- und Prüfvorschriften die Nachweisführung erläutern und selbständig durchführen können Grundaufbau, Funktion und Wirkungsweise erläutern, Verhaltensgrundsätze selbständig ableiten und Mängel selbständig erkennen Betriebs- und Verkehrsicherheit Hinweise die unterschiedlichen Motortypen und Arbeitsverfahren wissen und 2- und 4-Takt-Motor, (Otto- und Diedie entsprechenden Kenntnisse beim praktischen Betrieb beachten selmotor), Motorschmierung, und anwenden können Kraftstoff, Kühlung, Starthilfsanlagen, Pflege und Wartung Der Lehrgangsteilnehmer muss Bremsanlagen Inhalt 3 Motorenkunde Stand 23.8.2002 Seite 139 Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst Der Lehrgangsteilnehmer muss Feuerwehrfahrzeuge unter Normalbedingungen im Straßenverkehr sicher führen können mit geländefähigen Feuerwehrfahrzeugen unter einsatznahen Bedingungen unter Ausnutzung der kraftfahrzeugtechnischen Ausrüstung der Fahrzeuge schwierige Geländestrecken überwinden in einer aufgebauten Strecke mit unterschiedlichen Feuerwehrfahrzeugen Geschicklichkeitsübungen durchführen können Notbrems- und Ausweichmanöver bei Glätte und plötzlich auftretenden Hindernissen ausführen können Inhalt Stadtfahren Geländefahren Slalom-Parcours Bremsübungen 4 Praktische Fahrausbildung Stand 23.8.2002 Seite 140 - Slalom - Einparken - Durchfahrten - Wenden Hinweise Lernzielkatalog mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst H3 H3 H3 H3 PU/GA PU/GA PU/GA PU/GA Lernzielstufe/ Methode