pricelist 2014

Transcrição

pricelist 2014
€
PRICELIST 2014
PRICELIST 2014 - FACADE CLAY TILE TONALITY®
Valid from 01.04.2014
EBM EXPORT
european building materials
TABLE OF CONTENTS
FACADE CLAY TILE TONALITY ®
TONALITY® Classic Natur
4
TONALITY® Classic Natur, finished surface
4
®
TONALITY Classic Special Series
4
TONALITY® Sun- and Sight Protection
5
TONALITY® Color
5
Treatment of TONALITY
®
5
SUBCONSTRUCTION
BAS Base clinch rail system
6
BAS FLEX Holder
6
ADS Adaptive system
7
Non system related articles
8
General Delivery and Payment Conditions
9
Colours
11
All facade clay tiles are produced by CREATON AG, Germany
EBM Export GmbH
2
TONALITY® Export Pricelist 2014
EBM Export Customer service
Stephen Noll
Irina Fischer
Telephone: +49 (0) 30 34 85 202
Fax:
+49 (0) 30 34 85 292
E-Mail: [email protected]
Telephone: +49 (0) 30 34 85 295
Fax:
+49 (0) 30 34 85 292
E-Mail: [email protected]
EBM Export Administration:
EBM Export GmbH
Im Breitspiel 20
69126 Heidelberg
Germany
EBM Export Back Office:
EBM Export GmbH
Knesebeckstraße 59-61
10719 Berlin
Germany
Manufacturing Plant:
CREATON AG
Industriegebiet
In der Mark 100
56414 Weroth
Germany
www.creaton.de
www.ebm-export.de
EBM Export GmbH
3
TONALITY® Export Pricelist 2014
Facade Clay Tile TONALITY ® made by CREATON
TONALITY® Classic Natur and TONALITY® Classic Natur, finished surface
Name
Tile
thickness
(mm)
Weight per m²
(kg)
26
35
Tile height (Module
height): 150 and 175
mm
Tile length (Module
length): from 300 up
to 900 mm
Tile height (Module
height): 200, 225, 250,
300 and 400 mm
Tile length (Module
length): from 300 up to
1600 mm
Delivery
Time
(ex works)
Price €/m² (ex works)
Facade Clay Tile TONALITY® Classic brick red (natur)
brick red through coloured, not glazed, type smooth
46,70
42,75
F
50,10
46,35
F
52,75
48,35
F
54,55
50,10
F
Colour: brick red
Facade Clay Tile TONALITY® Classic natur and finished surface(*) / Colour Group 1
Surface matt glazed or finished surface, type smooth
26
35
Colours: beige, white matt*, dark red*, cream light, eggshell*, cream finished surface*, sand*
Facade Clay Tile TONALITY® Classic natur and finished surface(*) / Colour Group 2
Surface matt glazed or finished surface, type smooth
26
35
Colours: copper red*, light red*, toscana
Facade Clay Tile TONALITY® Classic natur and finished surface(*) / Colour Group 3
Surface matt glazed or finished surface, type smooth
26
35
Colours: bright grey*, white glossy*, flint grey*, black matt*, pearl grey, light grey*, umbra grey, dark grey*, black glossy*, anthracite*, mid grey*, brick red*
TONALITY® Color
Facade Clay Tile TONALITY® Color
coloured glazed, type smooth
26
35
58,15
53,70
Tile height (Module
height): 175 mm
Tile height (Module
height): 200 mm
Tile length (Module
length): 400 and 450
mm
Tile length (Module
length): 400 and 450
mm
F
®
Colours: all colours of the TONALITY Color series (see colour chart)
TONALITY® Special Series
Name
Tile
thickness
(mm)
Weight per m²
(kg)
22
35
Delivery
Time
(ex works)
Price €/m²
Facade Clay Tile TONALITY® Special Series
through coloured, surface mottled, type smooth
68,80
59,40
F
Colours: bright-red, streaked and bright-blue, streaked
Other heights (up to 600 mm), length (up to 2,000 mm) and thicknesses (e.g. 22 mm) on request.
EBM Export GmbH
4
TONALITY® Export Pricelist 2014
Facade Clay Tile TONALITY ® made by CREATON
TONALITY® Sun- and Sight Protection
Model
Height
Length
Thickness
Surface
kg/m
Price €/m²
(ex works)
Delivery Time
(ex works)
Square
40 mm
300 up to 1.200
mm
40 mm
smooth
2.0
on request
F
Square
50 mm
300 up to 1.200
mm
50 mm
smooth
3.4
on request
F
Square
70 mm
300 up to 1.200
mm
70 mm
smooth
6.6
on request
F
Baguette
150 mm
300 up to 1.200
mm
65 mm
smooth
9.2
on request
F
Lamella
150 mm
300 up to 1.200
mm
50 mm
smooth
9.0
on request
F
Lamella
260 mm
300 up to 1.200
mm
60 mm
smooth
16.0
on request
F
Available colours for Lamella, Baguette and Square: all colours from the series TONALITY® Classic natur, TONALITY® Classic finished surface, brick red and TONALITY®
Color.
Treatment of TONALITY®
Product
Mitre cut 45°
other angles
all lengths and heights
€/piece
all lengths and heights
€/piece
4,65
on request
All Series
Special advice for clay tile TONALITY®
The production of the different charges can lead to
slightly colour differences. For best quantity it is absolutely necessary to place an order with the total building volume. Please consider the waste of material,
breakage and a reserve.
For orders with less than 250 pieces per tile length
and colour we calculate additional costs of 4,00 €/
piece. All prices ex works Weroth, Germany.
The mentioned m² prices on page 4 are quoted for
one tile colour and the same tile height, including one
cutting size. In case of several cutting sizes per tile
height and colour 191 € per additional cutting size
will be added to the gross-price of all tiles with the
same height.
PLEASE NOTE that the MINIMUM ORDER QUANTITY is 100 m².
EBM Export GmbH
5
TONALITY® Export Pricelist 2014
Subconstruction - BAS (Base Clinch Rail System) and BAS FLEX
BAS Base clinch rail system, for tile thickness 26 mm
Tile Height and Profile Length
Product
Image
Material
Dimension
200 mm
250 mm
300 mm
400 mm
2,794 mm
2,744 mm
2,694 mm
2,794 mm
mm
€/piece
€/piece
€/piece
€/piece
Delivery
Time
(Ex Works)
BAS Base clinch rail system
for system depth of 31 mm,
closed joint 8 mm,
Surface: coated RAL 7021
Aluminium
20 x 60 x 20
20,70
Art.-No:
4028228
20,70
Art.-No:
4028230
21,80
Art.-No:
4028231
20,70
Art.-No:
4028232
F
BAS Base clinch rail system
for system depth of 31 mm,
closed joint 8 mm,
flush with tile surface,
Surface: coated RAL 7021
Aluminium
20 x 60 x 20
23,10
Art.-No:
4028237
23,00
Art.-No:
4028239
22,35
Art.-No:
4028240
23,10
Art.-No:
4028241
F
BAS Base clinch rail system
for system depth of 31 mm,
closed joint 2 mm,
Surface: coated RAL 7021
Aluminium
20 x 60 x 20
22,35
Art.-No:
4028246
21,90
Art.-No:
4028248
22,35
Art.-No:
4028249
22,35
Art.-No:
4028250
F
BAS Base clinch rail system
for system depth of 31 mm,
closed joint 2 mm,
flush with tile surface,
Surface: coated RAL 7021
Aluminium
20 x 60 x 20
24,45
Art.-No:
4028255
23,45
Art.-No:
4028257
22,85
Art.-No:
4028258
24,45
Art.-No:
4028259
F
BAS End Profile
for system depth of 31 mm,
without joint
Surface: black
Aluminium
20 x 40 x 20
13,70
Art.-No:
4028292
13,70
Art.-No:
4028294
13,70
Art.-No:
4028295
13,70
Art.-No:
4028296
F
BAS External corner
Profile 90°
for system depth of 31 mm,
Surface: black
Aluminium
20 x 40 x 40
x 20
18,05
Art.-No:
4028282
18,95
Art.-No:
4028284
18,65
Art.-No:
4028285
18,05
Art.-No:
4028286
F
BAS FLEX Holder, for tile thickness 26 mm, useable for all tile heights
Packaging
€/package
Delivery
Time
(Ex Works)
20 x 60 x 20
22 pieces
7,30
Art.-No:
4031459
F
Flex centre joint profile
standard, closed joint (8mm),
system depth 31 mm
2,794
1 piece
6,30
Art.-No:
4031460
F
Flex centre joint profile
standard, closed joint (8mm),
flush with surface,
system depth 31 mm
2,794
1 piece
7,85
Art.-No:
4031461
F
Flex end strip
2,794
1 piece
3,10
Art.-No:
4031462
F
1,385
1 piece
324,45
Art.-No:
4031463
F
Product
Image
Length
mm
Sting with flex holders
system depth 31 mm
Flex drilling jig
EBM Export GmbH
6
TONALITY® Export Pricelist 2014
Subconstruction ADS (Adaptive System)
ADS Adaptive System, for tile thickness 26 mm
Tile Height and Profile Length
Product
Image
Material
Dimension
200 mm
250 mm
300 mm
400 mm
2,794 mm
2,744 mm
2,694 mm
2,794 mm
mm
€/piece
€/piece
€/piece
€/piece
Delivery
Time
(Ex Works)
ADS vertical profile 56
mid rail profile, for system
depth of 56 mm
Aluminium
45 x 60 x 45
20,20
Art.-No:
4027911
21,65
Art.-No:
4027913
20,25
Art.-No:
4027914
20,20
Art.-No:
4027915
F
ADS joint profile closed
closed joint with 8 mm
Surface: coated RAL 7021
Aluminium
56 x 23 x 8
10,70
Art.-No:
4027929
10,45
Art.-No:
4027931
10,20
Art.-No:
4027932
10,70
Art.-No:
4027933
F
ADS joint profile closed
closed joint with 8 mm,
flush with tile surface
Surface: coated RAL 7021
Aluminium
56 x 32 x 8
12,25
Art.-No:
4027938
12,60
Art.-No:
4027940
12,30
Art.-No:
4027941
12,25
Art.-No:
4027942
F
ADS joint profile closed
closed joint with 2 mm
Surface: coated RAL 7021
Aluminium
56 x 23 x 2
14,35
Art.-No:
4027947
12,60
Art.-No:
4027949
10,90
Art.-No:
4027950
14,35
Art.-No:
4027951
F
ADS joint profile closed
closed joint with 2 mm,
flush with notches
Surface: coated RAL 7021
Aluminium
56 x 32 x 2
12,70
Art.-No:
4027956
12,60
Art.-No:
4027958
12,25
Art.-No:
4027959
12,70
Art.-No:
4027960
F
ADS joint profile open
open joint with 8 mm,
Surface: coated RAL 7021
Aluminium
56 x 32 x 8
14,40
Art.-No:
4027965
14,10
Art.-No:
4027967
14,35
Art.-No:
4027968
14,40
Art.-No:
4027969
F
ADS profile external
corner 56
for system depth of 56 mm,
LEFT
Aluminium
74 x 45
20,85
Art.-No:
4027992
19,30
Art.-No:
4027994
20,25
Art.-No:
4027995
20,85
Art.-No:
4027996
F
ADS profile external
corner 56
for system depth of 56 mm,
RIGHT
Aluminium
20,85
Art.-No:
4028001
19,30
Art.-No:
4028003
20,25
Art.-No:
4028004
20,85
Art.-No:
4028005
F
ADS closing off profile 56
for system depth of 56 mm
LEFT
ADS closing off profile 56
for system depth of 56 mm
RIGHT
ADS end lug
without joint
ADS supporting profile
packing unit: 100 pieces
price per unit
EBM Export GmbH
45 x 74
Aluminium
47 x 30 x 45
24,15
Art.-No:
4028046
23,90
Art.-No:
4028048
23,25
Art.-No:
4028049
24,15
Art.-No:
4028050
F
Aluminium
45 x 30 x 47
24,15
Art.-No:
4028055
23,90
Art.-No:
4028057
23,25
Art.-No:
4028058
24,15
Art.-No:
4028059
F
Aluminium
56 x 5
6,20
Art.-No:
4028320
6,15
Art.-No:
4028319
6,05
Art.-No:
4028318
6,20
Art.-No:
4028320
F
CR
Neoprene,
black
60 x 4
6,95
Art.-No:
4013461
6,95
Art.-No:
4013461
6,95
Art.-No:
4013461
6,95
Art.-No:
4013461
F
7
TONALITY® Export Pricelist 2014
Subconstruction - ADS (Adaptive System)
Non system related articles for BAS and ADS subconstruction
Product
Image
Material
Dimension
Packaging
mm
piece
External corner profile 90°
Length: 3,000 mm
Surface: aluminium
mill finish
Aluminium
32 x 32
1
Soffit-/Lintel-/Endprofile,
small
Length: 2,694, 2,744 and
2,794 mm
For all system depth
Aluminium
20 x 40
1
Soffit-/Lintel-/Endprofile,
wide
Length: 2,694, 2,744 and
2,794 mm
For all system depth
Aluminium
20 x 100
1
Distance piece for
horizontal joint
Aluminium
-
10
Joint Profile (Wind break)
CR Neopren
-
1 roll (50 m)
Sealing gasket
(for wind break)
Length: 2,694, 2,744 and
2,794 mm
Aluminium
27 x 64
1
€/package
13,65
13,70
20,25
4,75
27,95
15,90
Delivery
Time
(Ex Works)
F
F
F
F
F
F
Subconstruction for adaptive system T-LINE
and SIDING are on request
T-LINE
EBM Export GmbH
SIDING
8
TONALITY® Export Pricelist 2014
GENERAL DELIVERY AND PAYMENT CONDITIONS
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der
EBM Export GmbH, Leimen
gel, Stückzahlabweichungen oder Falschlieferungen sind uns unverzüglich, im kaufmännischen
Verkehr spätestens binnen fünf Tagen schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige,
sind Rechte aufgrund von Sachmängel ausgeschlossen. Uns ist Gelegenheit zur gemeinsamen
Feststellung der angezeigten Beanstandungen und zur Anwesenheit bei Entnahmen für Materialprüfungen zu geben.
3. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart.
Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Diese Beschreibungen der Warenbeschaffenheit oder sonstige
Erklärungen zur Ware sind nicht als Garantie zu verstehen. Auf eine Garantie kann sich der Käufer
nur berufen, wenn sie schriftlich und ausdrücklich als Garantie erklärt wird.
4. Geringfügige Farbton- und sonstige Oberflächenveränderungen (insbes. Ausblühungen, Mikrorisse) an der Ware sowie andersartige Abweichungen in deren Erscheinungsbild (geringfügige Unregelmäßigkeiten, Verformungen), welche die Brauchbarkeit der Ware nicht negativ beeinflussen,
sind nicht als vertragswidrige Leistung anzusehen. Entsprechendes gilt für den handelsüblichen
Bruch. Alters- oder witterungsbedingter Verschleiß ist kein Sachmangel.
5. Handelsübliche Toleranzen bzgl. Maß, Gewicht etc. führen nicht zu einem Mangel.
6. Voraussetzung für das geltend machen von Ansprüche aufgrund von Mängel ist, dass der Käufer die gekaufte Ware ordnungsgemäß behandelt und gelagert und den bauseitigen Einbau, die
Verlegung, Montage oder sonstige Weiterverarbeitung entsprechend den geltenden Fachregeln,
Richtlinien, Normen, den Auflagen der Zulassungen und unseren Werksvorschriften durchgeführt
hat.
7. Bei berechtigter und rechtzeitig erhobener Mängelrüge des Käufers sind wir nach unserer
Wahl zu Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Nacherfüllung ist die
Verkäuferin verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht
dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
Im Falle der Nacherfüllung trägt die Verkäuferin die erforderlichen Aufwendungen nur bis zur Höhe
des Kaufpreises.
8. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung (Minderung)
oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen.
9. Mängelansprüche gegen die Verkäuferin stehen nur unmittelbar dem Käufer zu und sind nicht
abtretbar.
10. Unsere Beratung erfolgt unverbindlich, die Haftung hierfür ist - soweit gesetzlich möglich –
dem Grunde oder der Höhe nach ausgeschlossen.
11. Soweit wir uns zu Bauleistungen verpflichtet haben, gelten für die Gewährleistung die Bestimmungen der VOB/B in der jeweils gültigen Fassung.
I. Allgemeines, Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegen
über Kunden,
die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind.
2. Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über
Lieferungen und Leistungen der EBM Export GmbH. Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehende
oder von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen abweichenden Bedingungen
des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.
3. Alle zusätzlichen Vereinbarungen, Nebenabreden oder Änderungen sind, auch soweit sie bereits
mündlich getroffen sind, schriftlich niederzulegen. Nachvertragliche Vereinbarungen können
wirksam nur von unserem bevollmächtigten Vertreter geschlossen werden.
4. Personenbezogene Daten unserer Kunden werden unter den Voraussetzungen der §§ 4, 28
BDSG, also insbesondere nur bei Vorliegen einer Einwilligung und nur im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses, von uns gespeichert und verarbeitet. Der Widerruf der
erteilten Einwilligung an die EBM Export GmbH ist jederzeit möglich.
II. Angebote, Preise, Muster
1. Die Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
2. Angebote sind bis zum Vertragsschluss freibleibend. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
3. Sofern keine schriftliche Vereinbarung über den Preis getroffen worden ist, gilt der zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Listenpreis. Abweichend vom Vorstehenden gilt der
zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. dem der Selbstabholung gültige Listenpreis, sofern in der Zeit
zwischen dem Abschluss des Vertrages und der Lieferung bzw. Selbstabholung Kostensteigerungen, insbesondere für Energie, Personal und Abgaben, eingetreten sind, die in ihrem Ausmaß
nicht vorhersehbar waren und die ein Festhalten am vereinbarten Preis als nicht gerechtfertigt
erscheinen lassen. Die Kostensteigerungen werden wir dem Käufer auf dessen Verlangen jeweils
nachweisen.
4. Alle Preise verstehen sich ab Werk bzw. Auslieferungslager zuzüglich Transportkosten, Umsatzsteuer, Zoll und andere Kosten, die zwischen Vertragsabschluss und vertragsgemäßer Übergabe
der Waren anfallen.
5. Muster und Proben gelten, eine anderweitige Vereinbarung ausgenommen, als unverbindliche
Anschauungsstücke. Geringfügige Abweichungen von unserem Angebot oder Muster in Bezug auf
Größe, Güte, Gewicht und Farbe bleiben vorbehalten.
V. Erweiterte Haftung des Herstellers EBM Export GmbH (ausschließlich anwendbar für
Exporte aus Deutschland)
1. Tondachziegel, Dachplatten, Wellplatten, Betondachsteine
Im Fall, dass EBM Export GmbH verlängerte Sachmängelansprüche für die vertriebenen Produkte
(Tondachziegel, Dachplatten, Wellplatten, Betondachsteine) über 5 Jahre hinaus gewährt, gelten
ausschließlich folgende Bestimmungen: Die beschränkte Haftung umfasst ausschließlich Frostschäden oder Beeinträchtigungen der Wasserdichte, die nachweisbar durch Produktionsfehler
und / oder Materialfehler verursacht worden sind und welche die Regendichte des Daches beeinträchtigen. Nicht eingeschlossen sind Aufhellungen (Verblassungen), verursacht durch Sonnenlicht
oder als Resultat von chemischen oder anderen aggressiven Expositionen. Ausblühungen werden
nicht als Fehler oder Defekt bei Produkten auf Ton- oder Zementbasis angesehen. Die Haftung des
Herstellers erstreckt sich nicht auf Accessoires und / oder Befestigungsmaterial.
2. Fassadenmaterial
Im Fall, dass EBM Export GmbH verlängerte Sachmängelansprüche für die vertriebenen
Faserzementprodukte (Fassadenmaterial) über 5 Jahre hinaus gewährt, gelten ausschließlich
folgende Bestimmungen: Die beschränkte Haftung soll Frostschäden oder Beeinträchtigungen der
Wasserdichte einschließen, die durch Produktionsfehler und / oder Materialdefekt verursacht, die
Qualität der Regendichte der Fassade beeinträchtigen.
3. Die Oberfläche und / oder die Beschichtung der Fassade bzw. der Dacheindeckung wird dem
Wetter ausgesetzt, welches nach Standort, Wetterseite, Neigung des Daches und Dauer der
Einwirkung variiert. Die Haftungsfähigkeit der Beschichtung / Engobe an dem Faserzement- oder
Tonziegelprodukt bleibt dadurch im Allgemeinen erhalten. Dieses umfasst auch natürliches durch
Wetter verursachtes Altern des Basismaterials und der Beschichtung. Verunreinigungen z.B.
Abläufer von Fenstersimsen, ungewöhnliche Chemikalien, biologische oder mechanische Schäden
(z.B. von Rost, Staub, Farbverunreinigungen, mechanische Handlungen, zugefügte Schäden durch
Dritte oder Schäden, die sich aus höherer Gewalt ergeben) sind keine Materialfehler. Aufhellungen
(Verblassungen) hervorgerufen durch Sonnenlicht oder als Folge chemischer oder anderer aggressiven Belastungen sind keine Materialfehler, Ausblühungen werden nicht als Fehler oder Schäden
von Produkten auf Zement- oder Tonbasis angesehen.
4. Schadensersatzansprüche unter der Ziffer V. sind EBM Export GmbH ohne Verzögerung
mitzuteilen, beinhaltend den Ort, die Art und das Ausmaß der Schäden. Bilder vom Schaden sollen
beigefügt werden. Uns ist die Möglichkeit zu geben, den Ort zu besuchen und das Dach / die
Fassade / den Ausbaubereich und das Befestigungsmaterial anzusehen.
5. Berechtigte Schadensersatzansprüche werden nach Vorlage der Quittung oder der Rechnung
und Angabe der Produktionsnummer des Produktes reguliert. Schadensersatzansprüche basierend auf der Haftung des Herstellers können nicht bestätigt werden, bevor sie von uns schriftlich
bestätigt wurden. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
6. Im Falle von Produktionsfehlern oder Materialdefekt in der oben genannten Zeit kann EBM
Export GmbH wählen, die fehlerhaften Teile zu reparieren oder neue Teile oder ähnliche Teile von
neuerer Modelle / Produktion zu liefern. Alternativ kann EBM Export GmbH den Wert der fehlerhaften Teile maximal bis zum in Rechnung gestellten Betrag ersetzen.
III. (Teil-)Lieferung, Gefahrenübergang, Annahme- und Schuldnerverzug
1. Verbindliche Liefertermine bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung, welche
durch einen unserer Mitarbeiter zu unterzeichnen ist.
2. Wir sind zu Teillieferungen innerhalb der angegebenen Lieferfrist berechtigt.
3. Höhere Gewalt und andere unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse, zu denen u.a. Material-, Energie-, Arbeitskräfte- und Transportraummangel, Produktionsstörungen, Arbeitskampf,
Lieferfristüberschreitungen unserer Vorlieferanten, Verkehrstörungen und Verfügungen gehören,
die uns außerstande setzen, unsere Lieferverpflichtungen zu erfüllen, verlängern die Lieferzeit
entsprechend und befreien uns für die Dauer der Auswirkungen bzw. im Falle der Unmöglichkeit
der Lieferung vollständig von unserer Leistungspflicht. Wir werden den Käufer über den Eintritt
eines derartigen Falles unverzüglich unterrichten. Die Verkäuferin ist berechtigt eine angemessene
neue Lieferfrist zu bestimmen.
4. Wird die Ware dem Käufer auf dessen Wunsch geliefert - auch frei Baustelle oder frei Lager -,
so geht mit der Auslieferung an den Frachtführer/Spediteur die Gefahr des zufälligen Unterganges
und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über; dies gilt auch im Falle von
Teillieferungen oder bei Selbstabholung. Die vereinbarte Anlieferung setzt die Erreichbarkeit der
Entladestelle mit LKW bis zu 40t sowie eine geeignete ebenerdige Entlademöglichkeit voraus. Bei
Lieferungen innerhalb von 24 Stunden (Expresslieferung) oder der nachträglichen Änderung von
Lieferaufträgen durch den Käufer innerhalb von 24 Stunden vor Beginn des ursprünglichen Liefertermins (Änderung des Lieferungsortes oder des Lieferzeitpunktes) trägt der Käufer die hierdurch
entstehenden zusätzlichen Kosten.
4a. Selbstabholungen sind spätestens 48 h vor dem geplanten Abholungstermin anzukündigen.
Sollte ein Ursprungszeugnis benötigt werden, ist eine Information nicht unter 5 Werktagen
notwendig.
5. Der für den Käufer entgegennehmende Unterzeichner des Lieferscheins gilt als zur Entgegennahme der Ware bevollmächtigt.
6. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir
berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen
ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Wird gemäß § 281 BGB
Schadensersatz statt Leistung gefordert, so sind wir berechtigt, unabhängig von der Möglichkeit
einen höheren Schaden zu fordern, 20 % des Verkaufspreises als Entschädigung zu fordern. Dem
Käufer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden nicht entstanden
oder wesentlich niedriger als die gesamte Pauschale ist.
7. Können wir unsere Verpflichtung zur Lieferung bzw. bei Selbstabholung der Ware zur Übergabe
nicht rechtzeitig erfüllen, so haften wir für den dem Käufer aus dem Verzug entstehenden Schaden nur nach Maßgabe der nachfolgenden Ziff. VI. Abs. 1.
8. Soweit die Geltung von Incoterms-Klauseln vereinbart ist, sind die Incoterms-Klauseln in der
aktuellen, von der Internationalen Handelskammer veröffentlichten Fassung maßgeblich.
IV. Sachmängel
1. Für Mängelansprüche gelten, soweit nicht im Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen etwas Abweichendes geregelt ist, die gesetzlichen Vorschriften.
2. Dem Käufer obliegt es, die gelieferte Ware sofort nach Erhalt zu untersuchen. Erkennbare Män-
EBM Export GmbH
VI. Schadensersatz
1. Ansprüche auf Schadensersatz, sind ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
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TONALITY® Export Pricelist 2014
GENERAL DELIVERY AND PAYMENT CONDITIONS
gemachten Anspruches –soweit gesetzlich möglich- ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen
sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir eine
Pflichtverletzung zu vertreten haben, und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Einer Pflichtverletzung der EBM Export
GmbH steht die ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen gleich. Hat die EBM Export
GmbH eine Pflichtverletzung zu vertreten, ist der Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen
zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, soweit es nicht um einen Mangel der Kaufsache geht.
2. Das Vorstehende gilt insbesondere für Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, Verletzung einer Nebenpflicht oder sonstiger gesetzlicher Ansprüche.
3. Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit oder wegen Unvermögens bleiben davon
unberührt. Gleiches gilt, soweit die Haftung aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist.
so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache
(Faktura-Endbetrag, einschl. Umsatzsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum
Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als
Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns das anteilige Miteigentum
überträgt. Entsprechendes gilt für den Fall der Verbindung.
7. Der Käufer ist berechtigt und ermächtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang zu
veräußern. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschl.
Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer
oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Be- oder
Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung weiter verkauft worden ist. Der Käufer tritt uns im selben Umfang auch die Forderungen (einschließlich des Rechts auf Einräumung einer Sicherungshypothek) ab, die ihm durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen Dritte
erwachsen. Ist der Käufer selbst Eigentümer des Grundstücks, so erfasst die Vorausabtretung
in gleichem Umfang die aus der Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten
resultierenden Forderungen.
8. Der Käufer bleibt berechtigt, die uns abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen. Wir sind im
Falle des Zahlungsverzuges des Käufers jedoch berechtigt, die ihm eingeräumte Einziehungsberechtigung im Hinblick auf die uns abgetretenen Forderungen zu widerrufen. Der Käufer hat uns
in diesem Fall die erforderlichen Informationen zu geben, die wir zur Geltendmachung der uns
abgetretenen Forderungen benötigen. Die Abtretung der aus dem Verkauf der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen an Dritte ist dem Käufer nur gestattet, soweit sie zum Zwecke der
Forderungseinziehung (Factoring) erfolgt.
9. Übersteigt der realisierbare Wert der uns vom Käufer eingeräumten realisierbaren Sicherheiten
unsere Forderungen um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen zur Freigabe der Sicherheiten in
entsprechendem Umfang verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
VII. Verpackung
1. Erfolgt auf Wunsch des Käufers eine vom Standard abweichende Verpackung, insbesondere im
Falle des Exports, wird diese gesondert berechnet, sofern nicht anders vereinbart.
2. Die Standardverpackung unserer Faserzement-Produkte erfolgt auf Euro-Paletten oder
VdFz-Branchenpaletten (VdFz: Verband der Faserzement-Industrie e.V.). VdFz-Branchenpaletten
werden dem Käufer bei Lieferung berechnet, bei Rückgabe in unbeschädigtem Zustand an unsere
Lieferstelle erfolgt eine Erstattung in voller Höhe. Käufer von auf EURO Paletten verpackten,
Tondachziegeln oder Betondachdachsteinen wird die Stückdifferenz zwischen Lieferpaletten und
unbeschädigten Rückgabepaletten belastet bzw. erstattet.
VIII. Zahlungen, Zurückbehaltungsrechte
1. Rechnungen sind 8 Tage nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto auf das gelieferte Material,
sonst 30 Tage netto, zahlbar. Bei Zahlungen per SEPA-Basislastschriftverfahren gewähren wir 3%
Skonto. Der Skontobetrag ist vom jeweiligen Rechnungsendbetrag (abzüglich der Kosten für Paletten) zu ermitteln. Vorauskasse kann vereinbart werden. Zahlungen sind ausschließlich an die aus
der Rechnung ersichtlichen Zahlstellen zu leisten. Andere Regelungen bedürfen einer schriftlichen
Vereinbarung. Voraussetzung für die Gewährung von Skonto ist, dass sämtliche Rechnungen aus
früheren Lieferungen bezahlt sind.
2. Die Annahme von Scheck oder Wechsel erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung und nur
erfüllungshalber. Diskont, Spesen und Kosten trägt der Käufer.
3. Für die Anrechnung von Zahlungen auf Zinsen und Kosten gilt § 367 BGB, insoweit scheidet
der Abzug von Skonto auf die neue Schuld des Käufers aus.
4. Bonus-, Rabatt- oder sonstige Leistungsvereinbarungen zugunsten des Käufers oder Dritter
sind auflösend bedingt für den Fall nicht oder nicht vollständiger Zahlung unserer Forderungen,
gleich auf welchem Grund die Nichtzahlung des Käufers beruht. Für den Fall von Zahlungsrückständen jeglicher Art wird bereits jetzt die Aufrechnung von Forderungen der EBM Export GmbH
mit Forderungen des Käufers aus Bonus-, Rabatt- oder sonstigen Leistungsvereinbarungen
bestimmt.
5. Liegt der allgemeine Gerichtsstand des Käufers außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ist
die Zahlung durch Vorauskasse oder unwiderrufliches Akkreditiv (sofern nicht anders vereinbart),
bestätigt durch eine deutsche Großbank oder ein deutsches öffentliches Kreditinstitut, zu leisten.
6. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Im kaufmännischen Verkehr kann der Käufer
ein Zurückbehaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben
Vertragsverhältnis beruht.
7. Wir sind im Falle der durch die Auskunft einer Bank oder Auskunftei begründeter Zweifel an
der Kreditwürdigkeit des Käufer, auch wenn diese bereits bei dem Vertragsabschluß bestand,
berechtigt, die uns obliegende Leistung zu verweigern, soweit nicht der Käufer Zug um Zug leistet
oder uns Sicherheit in Höhe unserer vertraglichen Forderung leistet. Ist der Käufer dazu trotz
Aufforderung nicht bereit, sind wir - unbeschadet etwaiger sonstiger Rechte - zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt.
8. Der Käufer kommt mit der Erfüllung einer fälligen Geldforderung durch den Zugang der Mahnung, der Klageerhebung oder die Zustellung eines Mahnbescheides in Verzug. Er gerät ebenfalls
in Verzug, wenn für die Erfüllung Zeit nach dem Kalender bestimmt worden ist und er nicht zu
der bestimmten Zeit leistet. Unbeschadet des Vorstehenden kommt der Käufer dreißig Tage nach
Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug.
Der Zahlungsverzug des Käufers berechtigt uns, unbeschadet der sonstigen uns zustehenden
Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Falls ein höherer
Verzugsschaden nachgewiesen werden kann, vermögen wir diesen Schaden geltend zu machen;
der Käufer ist seinerseits berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns infolge des Zahlungsverzuges
kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
X. Urheber- und Markenrechte, Technische Angaben
1. An den von uns bereitgestellten Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten
wir uns sämtliche urheberrechtlichen Ansprüche vor. Der Vertrieb unserer Erzeugnisse ist nur
unter den dafür bestehenden, geschützten Marken (u.a.: ETERNIT, CREATON, WANIT FULGURIT,
TONALITY, EQUITONE) zulässig.
2. Technische Auskünfte und Ausführungsvorschläge erteilen wir im Rahmen unseres Kundendienstes unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsvorschriften für das Bauwesen und der
Regeln der Baukunst nach bestem Wissen. Der Käufer hat die Eignung der bestellten Ware und
vorgeschlagene Ausführung für die beabsichtigte Verwendung selbst zu prüfen. Wir sind zur
Änderung der technischen Daten des bestellten Liefergegenstandes berechtigt, soweit dies dem
Kunden zumutbar ist. Die Haftung hierfür ist – soweit gesetzlich möglich – ausgeschlossen.
XI. Lieferantenregress
Rückgriffsansprüche des Käufers gegen die Verkäuferin gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit,
als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarungen getroffen hat.
XII. Verjährung
1. Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
2. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche
aus Sach- und Rechts-mängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist,
beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
3. Für Bauwerke und neu hergestellte Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, gilt die
gesetzliche Verjährungsfrist (§ 438 Abs.1 Nr. 2 BGB).
4. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferantenregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt
unberührt.
XIII. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferungen und bei Selbstabholung ist, soweit nicht ein anderes vereinbart
ist - der Ort der Lieferstelle (Werk oder Vertriebslager), für Zahlungen die in der Rechnung
bezeichneten Zahlstellen.
XIV. Übertragungen von Rechten und Pflichten,
1. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Käufer einschließlich dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit
der anderen Bedingungen nicht berührt. Es gilt vielmehr vereinbart, was wirksam – dem
wirtschaftlichem Zweck der unwirksamen Bedingung am nächsten kommend - vereinbart werden
kann.
IX. Eigentumsvorbehalt, Forderungssicherung
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem
jeweils zugrunde liegenden Kaufvertrag unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt).
2. Dieser Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf alle aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer
bestehenden Forderungen einschließlich der Nebenforderungen.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Sache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Sache liegt kein Rücktritt vom
Vertrag, außer, wir hätten diesen ausdrücklich erklärt.
4. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Sache pfleglich zu behandeln; insbesondere hat er sie
auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu
versichern.
5. Die Be- oder Verarbeitung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns übernommen.
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben
wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (FakturaEndbetrag, einschl. Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen im Zeitpunkt der
Verarbeitung.
6. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt,
EBM Export GmbH
XV. Vertragssprache, Gerichtstand, Anwendbares Recht
1. Vereinbarte Vertragssprache ist die deutsche Sprache.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag, auch für
Scheck- und Wechselklagen, ist, sofern die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO vorliegen, Heidelberg. Wir haben ferner das Recht, auch am für den Käufer zuständigen Gericht zu klagen oder
an jedem anderen Gericht, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann.
3. Auf alle Rechtsbeziehungen, die sich für die Parteien aus dem Vertrag ergeben, gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts.
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