Amtsblatt der Stadt Dorsten
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Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang vom 06.03.2015 Nr. 04 Inhaltsverzeichnis Seite 61 21 Tagesordnung der 9. Sitzung des Rates der Stadt Dorsten am Mittwoch, 18. März 2015, 17:00 Uhr im Großen Sitzungssaal, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten 22 Ordnungsbehördliche Verordnung zur 1. Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn und Feiertagen im Gebiet der Stadt Dorsten 63 23 Versteigerung von Fundgegenständen 65 24 Bebauungsplan Dorsten Nr. 2 „In der Miere“ 5. Änderung (Erweiterung) - Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung 69 25 Bebauungsplan Dorsten-Wulfen Nr. 23 „Stadtkern - Ostabschnitt“ Teil-Aufhebung - Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung 73 26 Einstellung von eingeleiteten Bebauungsplanverfahren - Einstellungsbeschluss 77 27 Einziehung eines Teilstückes eines unbenannten Wirtschaftsweges- nördlich der Gemeindestraße „Wedenhof“ – im Naturschutzgebiet „Bachsystem des Wienbaches“ im Stadtteil Hervest 81 28 Bekanntmachung der Bodenrichtwerte 2015 für das Stadtgebiet Dorsten 85 29 Einladung zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks I der Stadt Dorsten am Dienstag, 17. März 2015 um 19.30 Uhr, Gaststätte Maas - Timpert, Bochumer Str. 162, 46282 Dorsten 87 Herausgeber: Stadt Dorsten – Der Bürgermeister – Bürgermeisterbüro Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, Telefon: 0 23 62 / 66 30 10, E-Mail: [email protected] Das Amtsblatt kann in der Stadtverwaltung – Bürgerbüro, in der Stadtbibliothek sowie in der Bücherei Wulfen eingesehen oder kostenlos abgeholt werden. Zudem wird das Amtsblatt auf der Homepage der Stadt Dorsten www.dorsten.de veröffentlicht. Hinweis zur Einsicht in aktuelle Sitzungsunterlagen: Interessenten können die Unterlagen für den öffentlichen Teil von Ausschuss- und Ratssitzungen etwa eine Woche vor dem Sitzungstermin während der Öffnungszeiten an folgenden Stellen einsehen: Bürgermeisterbüro, Rathaus – Stadtbibliothek, VHS-Gebäude - Bücherei Wulfen, Gesamtschule Zudem sind die öffentlichen Sitzungsunterlagen auf der Internetseite www.dorsten.de – Ratsinformationssystem (https://dorsten.more-rubin1.de) ca. zwei Wochen vor Sitzungsbeginn hochgeladen. Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 04 vom 06.03.2015 - Inhalt Nr. 21 Seite 61 Tagesordnung der 9. Sitzung des Rates der Stadt Dorsten am Mittwoch, 18. März 2015, 17:00 Uhr im Großen Sitzungssaal, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten Öffentliche Sitzung Punkt 1 Bekanntgaben 2 Nachfolgeregelung für den aus dem Jugendhilfeausschuss ausgeschiedenen sachkundigen Bürger Boris Boskovski 3 Nachfolgeregelung für das aus dem Sozialausschuss ausgeschiedene Ratsmitglied Hans-Peter Jungblut 4 Aktualisierung des Zeitplanes für die Erstellung der Jahresabschlüsse 2011 bis 2014 5 Genehmigung von überplanmäßigem Aufwand und Auszahlungen für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 - Finanzielle Auswirkungen der Verzögerungen bei der Fertigstellung der Energetischen Sanierung der Gesamtschule Wulfen 6 Verwaltung des städtischen Wohnimmobilienbesitzes - Genehmigung der Jahresrechnung 2013 7 Verwaltung der städtischen Wohnimmobilien - Genehmigung des Wirtschaftsplans für das Jahr 2015 8 Einrichtung einer Stabsstelle "Stadtteilbeauftragter" beim Bürgermeisterbüro - Antrag der SPD-Fraktion vom 02.02.2015 9 Ticket der Vestischen für Dorstener Neubürger - Antrag der FDP-Fraktion vom 04.03.2015 10 Anfragen, Anregungen, Hinweise 10.1 Unternehmensansiedlung im Gewerbegebiet Dorsten Ost/ Marler Straße ehem. Pro- Markt - schriftliche Anfrage der FDP-Fraktion vom 04.03.2015 Nichtöffentliche Sitzung Punkt 11 Bekanntgaben 12 Anfragen, Anregungen, Hinweise Festgesetzt: Tobias Stockhoff Bürgermeister Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 04 vom 06.03.2015 - Inhalt Nr. 22 Seite 63 Ordnungsbehördliche Verordnung zur 1. Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Dorsten vom 06.03.2015 Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes (LÖG NRW) vom 30.04.2013 (GV.NRW. 2013 S. 208) und den §§ 25 ff des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden –Ordnungsbehördengesetz- (OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NW. S. 732) wird von der Stadt Dorsten als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Stadt Dorsten vom 11.02.2015 folgende Verordnung erlassen: §1 § 1 1) lit. a) wird wie folgt geändert: „Tag der Deutschen Einheit Herbst- und Heimatfest“, der Halbsatz in Satz 1: „außer am Tag der deutschen Einheit“, sowie der Satz „Dafür öffnet das Wohnzentrum zusätzlich am ersten Sonntag im September anlässlich des Kiek-rinTages und des Familienfestes in Lembeck bzw. Holsterhausen“ entfallen ersatzlos. § 1 1) lit. c) wird wie folgt geändert: „zweiter Sonntag im April „vierter Sonntag im September Straßenfest Wenger Höfe“ und Herbstfest“ entfallen ersatzlos. §2 Inkrafttreten, Aufhebung Diese Verordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Stadt Dorsten als örtliche Ordnungsbehörde Bekanntmachungsanordnung Die Ordnungsbehördlichen Verordnung zur 1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen vom 06.03.2015 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird auf folgende Rechtsfolgen hingewiesen: Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 04 vom 06.03.2015 - Inhalt Nr. 22 Seite 64 Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Dorsten, 06.03.2015 Tobias Stockhoff Bürgermeister Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 04 vom 06.03.2015 - Inhalt Nr. 23 Seite 65 Versteigerung von Fundgegenständen Die Stadt Dorsten beabsichtigt, solche Fundgegenstände zu versteigern, die länger als 6 Monate beim Fundbüro aufbewahrt werden. Gemäß § 980 BGB werden sie hiermit öffentlich bekanntgemacht. Die empfangsberechtigten Finder/Verlierer werden aufgefordert, ihre Rechte an diesen Gegenständen bei der Stadt Dorsten – Ordnungsamt, Halterner Str. 5, 46284 Dorsten Zimmer 21 – Frau Hein, geltend zu machen. Die Versteigerung findet am Samstag, 11.04.2015, ab 10.00 Uhr auf dem Platz der Deutschen Einheit statt. Dorsten, 16. Februar 2015 Tobias Stockhoff Bürgermeister Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 04 vom 06.03.2015 - Inhalt Nr. 23 Seite 66 Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 Fund-Nr. 655/2013 234/2014 262/2014 263/2014 267/2014 269/2014 278/2014 279/2014 281/2014 284/2014 294/2014 295/2014 296/2014 298/2014 302/2014 308/2014 315/2014 318/2014 319/2014 320/2014 330/2014 335/2014 336/2014 343/2014 346/2014 363/2014 365/2014 367/2014 369/2014 380/2014 382/2014 396/2014 397/2014 400/2014 409/2014 411/2014 412/2014 413/2014 414/2014 415/2014 417/2014 418/2014 437/2014 439/2014 443/2014 469/2014 Gegenstand Ring, silber Uhr, QMAX, silber Hollandrad, Gelria, weinrot Fotoapparat, Kyocera, Yashica Zommate 140 Rucksack, Adidas Sporttasche, Extase, schwarz grau Damenrad, Citystar, Alu, silber USB-Hub, eneloop, weiss Rucksack, Nike, schwarz gelb Buch "Die Jäger" Damenrad, Kettler, Alurad, schwarz Damenrad, Kettler,Citybike, silber Damen-Hollandrad, grün Trekkingrad, Conway, silber MTB, Campus, Voyager, lila Strickjacke u. Mütze, CRSM, grau Herrenrad, Sparta, Cornwall, dunkelgrau schwarz Jacke, The North Face, lila Kinderjacke, Dognose, schwarz Herrenjacke, Clockhouse, schwarz Mädchenfahrrad, Rixe, weiss lila MTB, Ragazzi, grün Damenrad, Ariston MTB, Mercury, rot Herrenrad, Hercules, Allround, hellblau Armbanduhr, flik-flak, olivgrün Sporttasche, Take it easy, braun kariert Sporttasche, orange bunt Damenrad, Winora, lila blau Automatik-Knirps, rosa Velours-Herrenjacke, Bugatti, dunkelblau Schirm, schwarz Schirm, schwarz Kleinkindroller mit Schiebestange, Berchet, rot grün Seesack, grün Damenrad, Alu-Konebike, dunkelblau Damenrad, Conquest, bordeaux silber Kinderjacke, Zara boys, blau Schirm, blau Schirm, schwarz Zelt, grün beige Skateboard, Santa Cruz, schwarz bunt Damenrad, Ketteler, dunkelviolett Schal, schwarz weiss Hose, Atmosphere, blau Kindertretroller, blau Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 04 vom 06.03.2015 - Inhalt Nr. 23 Seite 67 Nr. 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 Fund-Nr. 482/2014 483/2014 487/2014 490/2014 493/2014 499/2014 502/2014 503/2014 519/2014 523/2014 525/2014 526/2014 532/2014 533/2014 538/2014 539/2014 540/2014 541/2014 542/2014 548/2014 549/2014 550/2014 553/2014 554/2014 561/2014 565/2014 566/2014 584/2014 595/2014 610/2014 611/2014 619/2014 623/2014 624/2014 625/2014 626/2014 629/2014 633/2014 634/2014 648/2014 649/2014 650/2014 652/2014 664/2014 Gegenstand MTB, Bodytec, schwarz Jungenrad, Matrix, Matts 2-1-4, blau Funk-Maus, Logitech, grau schwarz Schweizer Messer, schwarz Kinderjacke, Yigga, bunt kariert Herrenuhr, Astron, schwarz Herrenjacket, Hugo Boss, schwarz Rucksack, Spear, Adventure, blau türkis Damenklapprad, Vortex, Cityline Instyle NBS, silber Damenrad, Cityrad, Alu City Star, silber Jacke, Marc O'Polo, schwarz Lederjacke, Solid, schwarz Geldbörse, schwarz Damenrad, Mercury, dunkelblau Rucksack, Titan, schwarz Mini Radios MTB, schwarz orange MTB, KonBike, Alu silber MTB, Lakes, RX300, dunkelblau metallic Damenhollandrad, schwarz Roller-Blades, schwarz grau MTB, schwarz orange Umhängetasche, blau Geldbörse, Savage, schwarz Damenrad, Cyco, silber metallic MTB, silber Pocket Bike, grün schwarz Damenrad, Hercules, Colorado 5, lila Koffer, Renato Rolando, grau MTB, Pegasus, Avanti, blau schwarz Handfunkgerät Commodore, schwarz Kinder-Trekkingrad, Pegasus, rot orange Kinderjacke mit Kapuze, Northville, schwarz Kinder-Softshelljacke, Quechua, schwarz Fahrradhelm, Speq, schwarz weiss rot Damentasche, schwarz Rucksack, Jako, schwarz Geldbörse, schwarz Trekkingrad, TrekkingStar, AluLine Comfort, silber Buch Kinderjacke, S'Oliver, türkis blau weiss Kinderjacke, Pepperts, grau MTB, Gepida, berig, silber türkis Sweatjacke, H&M, hellgrau Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 04 vom 06.03.2015 - Inhalt Nr. 23 Seite 68 Nr. 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 Fund-Nr. 665/2014 666/2014 668/2014 671/2014 672/2014 704/2014 707/2014 709/2014 712/2014 726/2014 727/2014 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 117 118 119 120 121 122 123 124 125 126 127 728/2014 730/2014 732/2014 736/2014 737/2014 752/2014 754/2014 759/2014 761/2014 764/2014 777/2014 789/2014 790/2014 855/2014 868/2014 869/2014 870/2014 871/2014 872/2014 873/2014 876/2014 877/2014 878/2014 880/2014 881/2014 882/2014 Gegenstand Sweatjacke, H&M, Divided, hellgrau Jacke, C&A, schwarz Zigarettenetui, silber T'shirt und Ladekabel Rucksack, schwarz bunt Rucksack, Eastpack, grau Jugendrad, Rabeneick, Primus, blau Damentasche, beige Ring, Edelstahl Herrenrad, Ruhrwerk, Stadtschwärmer, grau Jugendrad, Kenhill, Young Generation, blau silber Herrenrad, Altra, Explorer 6061 Alu-light, silber schwarz Damenjacke, lachsfarben Rucksack, Adidas, schwarz Creole, goldfarben Herrenuhr, Edelstahl Bücher Trekkingrad, Ikarus, silber blau MP3 Player, iRiver, grau silber Regenjacke, hellblau Aktentasche, Bag Street Stoffbeutel, schwarz MTB, Mifa, Torrek, blau rot Damenrad, Gazelle, grün Schirm, violett Damenjacke, braun Armbanduhr, Kautschuk, türkis Armbanduhr, Kautschuk, orange Armbanduhr, Kautschuk, gelb Ring, Edelstahl Ring, silber Armbanduhr, silber Zigarettenetui, silber Digitalkamera, Samsung, schwarz Armbanduhr, Edelstahl, bicolor Armbanduhr, orange Lederarmband, schwarz Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 04 vom 06.03.2015 - Inhalt Nr. 24 Seite 69 Bebauungsplan Dorsten Nr. 2 „In der Miere“ 5. Änderung (Erweiterung) - Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Dorsten hat in seiner Sitzung am 10.02.2015 die öffentliche Auslegung des o.g. Bebauungsplanes beschlossen. Das Plangebiet liegt im Stadtteil Dorsten-Feldmark südwestlich der Wohnbebauung Bussardstraße. Mit der 5. Änderung des Bebauungsplanes „In der Miere“ sollen die Flächen für die ehemals vorgesehenen Brückenböschungen der geplanten Ringstraße (Marler Straße - Kirchhellener Allee) einer sinnvollen städtebaulich geordneten Siedlungsranderschließung zugeführt werden. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sollen die Errichtung zweier Wohngebäude ermöglichen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im abgedruckten Übersichtsplan dargestellt. Hiermit wird bekanntgemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Entwurfsbegründung Teil I Allgemeiner Teil und Teil II Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit vom bis einschließlich 13.03.2015 13.04.2015 im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG. des Haupttreppenhauses zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich ausliegt: montags bis donnerstags 08.00 Uhr - 16.00 Uhr freitags 08.00 Uhr - 13.00 Uhr Neben dem Entwurf des Plans einschließlich der Begründung Teil I Allgemeiner Teil und Teil II Umweltbericht sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten: Art der vorhandenen Information Urheber Thematischer Bezug Fachbeitrag zur Artenschutzrechtlichen Prüfung AgL Büro für Umweltgutachten Artenschutz Der Umweltbericht enthält Aussagen zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Landschaft, Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima / Lufthygiene, Kultur und sonstige Sachgüter und deren Wechselwirkungen Die Unterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten www.dorsten.de unter der Rubrik Verwaltung & Service / Bauen und Wohnen / Aktuelle Bürgerbeteiligung abrufbar. Stellungnahmen zu diesem Entwurf können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Dorsten, Planungs- und Umweltamt, Zimmer 219 abgegeben werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme auf elektronischem Weg an [email protected] zu übermitteln. Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 04 vom 06.03.2015 - Inhalt Nr. 24 Seite 70 Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Über die Stellungnahmen, die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebracht werden, entscheidet die Gemeindevertretung im Rahmen der Abwägung und damit in rechtmäßiger Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies in öffentlicher Sitzung erfolgt und Stellungnahmen mit Namen, Adresse usw. somit auch Dritten - u. a. über das Ratsinformationssystem im Internet - öffentlich zugänglich sind. Bekanntmachungsanordnung Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Dorsten Nr. 2 „In der Miere“ 5. Änderung (Erweiterung) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das das Land Nordrhein-Westfalen wird auf folgende Rechtsfolgen hingewiesen: Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmungen oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Dorsten, 03.03.2015 Der Bürgermeister I.V. gez. Lohse Technischer Beigeordneter Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 04 vom 06.03.2015 - Inhalt Nr. 24 Seite 71 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 04 vom 06.03.2015 - Inhalt Nr. 25 Seite 73 Bebauungsplan Dorsten-Wulfen Nr. 23 „Stadtkern - Ostabschnitt“ Teil-Aufhebung - Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Dorsten hat in seiner Sitzung am 10.02.2015 die öffentliche Auslegung des o.g. Bebauungsplanes beschlossen. Das Plangebiet liegt am südwestlichen Rand von Dorsten-Wulfen-Barkenberg südlich des Wulfener Marktes und besteht in großen Teilen aus Vegetationsflächen. Zur Sicherung der Städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im zentralen Versorgungsbereich „Nebenzentrum Wulfener Markt“ soll der Bebauungsplan DorstenWulfen Nr. 23 „Stadtkern Ostabschnitt“ teilweise aufgehoben werden. Der bestehende Bebauungsplan sah die Entwicklung eines Stadtteilzentrums Dorsten-Wulfen zu einem funktionsfähigen Versorgungsschwerpunkt vor. In Anbetracht der demographischen Entwicklung besteht für eine Erweiterung des bestehenden Nahversorgungszentrums und für die wohnbauliche Entwicklung im Randbereich auch für die Zukunft kein nachgewiesener Bedarf. Im Gegenteil ist zu befürchten, dass ein zusätzliches Angebot auf bisher unbebauten Flächen den Bestandsbereich weiter schwächen würde. Der räumliche Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes ist im abgedruckten Übersichtsplan dargestellt. Hiermit wird bekanntgemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Entwurfsbegründung Teil I Allgemeiner Teil und Teil II Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit vom bis einschließlich 13.03.2015 13.04.2015 im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG. des Haupttreppenhauses zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich ausliegt: montags bis donnerstags 08.00 Uhr - 16.00 Uhr freitags 08.00 Uhr - 13.00 Uhr Neben dem Entwurf des Plans einschließlich der Begründung Teil I Allgemeiner Teil und Teil II Umweltbericht sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten: Art der vorhandenen Information Urheber Thematischer Bezug 1 Stellungnahme Bezirksregierung Arnsberg Kampfmittel von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Kampfmittelräumdienst Der Umweltbericht enthält Aussagen zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tier und Pflanzen / biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter und den Wechselwirkungen der Schutzgüter. Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 04 vom 06.03.2015 - Inhalt Nr. 25 Seite 74 Die Unterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten www.dorsten.de unter der Rubrik Verwaltung & Service / Bauen und Wohnen / Aktuelle Bürgerbeteiligung abrufbar. Stellungnahmen zu diesem Entwurf können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Dorsten, Planungs- und Umweltamt, Zimmer 208 abgegeben werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme auf elektronischem Weg an [email protected] zu übermitteln. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Über die Stellungnahmen, die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebracht werden, entscheidet die Gemeindevertretung im Rahmen der Abwägung und damit in rechtmäßiger Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies in öffentlicher Sitzung erfolgt und Stellungnahmen mit Namen, Adresse usw. somit auch Dritten - u. a. über das Ratsinformationssystem im Internet - öffentlich zugänglich sind. Bekanntmachungsanordnung Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Dorsten-Wulfen Nr. 23 „Stadtkern Ostabschnitt“ Teil-Aufhebung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das das Land Nordrhein-Westfalen wird auf folgende Rechtsfolgen hingewiesen: Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmungen oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Dorsten, 03.03.2015 Der Bürgermeister I.V. gez. Lohse Technischer Beigeordneter Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 04 vom 06.03.2015 - Inhalt Nr. 25 Seite 75 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 04 vom 06.03.2015 - Inhalt Nr. 26 Seite 77 Einstellung von eingeleiteten Bebauungsplanverfahren - Einstellungsbeschluss Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Dorsten hat in seiner Sitzung am 10.02.2015 die Einstellung nachfolgend aufgeführten Bauleitplanverfahren beschlossen: Bebauungsplan Dorsten Nr. 229 „Montessori-Schule“ 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dorsten „Gemeinbedarfsflächen (Montessori-Schule)“ Eine Weiterführung der Verfahren ist aus inhaltlichen Gründen nicht mehr angezeigt. Die Verfahren waren rechtlich noch unverbindlich. Bindungswirkungen oder Nachteile für zukünftige Planungen entstehen nicht, ein Neuaufgreifen alter planerischer Ideen ist jederzeit möglich. Zur Information sind die Übersichtspläne beigefügt. Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Einstellungsbeschluss hiermit öffentlich bekanntgemacht: „Die Aufstellungsbeschlüsse für den Bebauungsplan Dorsten Nr. 229 „Montessori-Schule“ und die im Parallelverfahren betriebene 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dorsten „Gemeinbedarfsfläche (Montessori-Schule)“ werden aufgehoben. Die Verfahren sind einzustellen.“ Dorsten, 03.03.2015 Der Bürgermeister I.V. gez. Lohse Technischer Beigeordneter Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 04 vom 06.03.2015 - Inhalt Nr. 26 Seite 78 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 04 vom 06.03.2015 - Inhalt Nr. 26 Seite 79 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 04 vom 06.03.2015 - Inhalt Nr. 27 Seite 81 Einziehung eines Teilstückes eines unbenannten Wirtschaftsweges- nördlich der Gemeindestraße „Wedenhof“ – im Naturschutzgebiet „Bachsystem des Wienbaches“ im Stadtteil Hervest Die Stadt Dorsten als Straßenbaubehörde zieht, ein Teilstück eines unbenannten Wirtschaftsweges – nördlich der Gemeindestraße „Wedenhof“ im Naturschutzgebiet „Bachsystem des Wienbaches“ gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (SGV.NRW. 91) für den öffentlichen Verkehr ein. Da der Weg aufgrund der heutigen Eigentumsverhältnisse der angrenzenden Grundstücke keine Erschließungsfunktion mehr hat, er aufgrund des bergsenkungsbedingten Grundwasserstandes auch zum Teil zeitweilig örtlich nicht mehr vorhanden ist und er somit keine Verkehrsbedeutung mehr hat, wird er für den öffentlichen Verkehr eingezogen. Die Einleitung des Wegeeinziehungsverfahrens wurde im Amtsblatt der Stadt Dorsten Nr. 29 vom 05.11.2014 öffentlich bekannt gemacht. Während der dreimonatigen Frist zum Vorbringen von Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht. Von der Einziehung ist das nachfolgend aufgeführte Grundstück betroffen: Gemarkung Dorsten Flur 31 Flurstück 87 (tlw.) Eigentümerin des v. g. Grundstückes ist die Stadt Dorsten. Die Karte (Anlage) ist Bestandteil dieser Bekanntmachung. Hieraus sind die genaue Lage und Abgrenzung der von der Einziehung betroffenen Straßenfläche ersichtlich. Ergänzend können Lagepläne beim Vermessungsamt, Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses, Halterner Straße 28, Zimmer 111, während der Dienststunden mo-do 8.00 Uhr – 16.00 Uhr und fr 8.00 Uhr – 13.00 Uhr eingesehen werden. Die Einziehung wird hiermit gemäß § 7 (1) des StrWG NRW öffentlich bekannt gemacht. Sie wird mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung (Erscheinungsdatum des Amtsblattes) wirksam und gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Einziehung können Sie vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen, binnen eines Monats nach Bekanntgabe (Erscheinungsdatum des Amtsblattes) schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage erheben. Die Klage kann auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen – ERVVO VG/FG – vom 07.11.2012 (GV.NRW. Seite 548) eingereicht werden. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Begehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 04 vom 06.03.2015 - Inhalt Nr. 27 Seite 82 Hinweis: Durch die Bürokratieabbaugesetze I und II ist das einer Klage vorgeschaltete Widerspruchsverfahren abgeschafft worden. Zur Vermeidung unnötiger Kosten empfehle ich, sich vor Erhebung einer Klage zunächst mit mir in Verbindung zu setzen. In vielen Fällen können so etwaige Unstimmigkeiten bereits im Vorfeld einer Klage behoben werden. Die Klagefrist von einem Monat wird durch einen solchen außergerichtlichen Einigungsversuch jedoch nicht verlängert. Dorsten, 03.03.2015 Der Bürgermeister I.V. gez. Lohse (Technischer Beigeordneter) Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 04 vom 06.03.2015 - Inhalt Nr. 28 Seite 83 Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 04 vom 06.03.2015 - Inhalt Nr. 28 Seite 85 Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in den Städten Dorsten, Gladbeck und Marl Bekanntmachung der Bodenrichtwerte 2015 für das Stadtgebiet Dorsten Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in den Städten Dorsten, Gladbeck und Marl hat in seiner Sitzung am 13. Februar 2015 gemäß § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung (BGBl. III 213-1) in Verbindung mit § 11 der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (GAVO NRW) in der derzeit gültigen Fassung (SGV NRW 231) für das Stadtgebiet Dorsten die neuen Bodenrichtwerte für baureifes Land (Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen und Sonderbauflächen) sowie für land- und forstwirtschaftliche Flächen zum Wertermittlungsstichtag 01.01.2015 beschlossen. Die Bodenrichtwerte sind in digitaler Form im Informationssystem zum Immobilienmarkt BORISplus.NRW (www.boris.nrw.de/borisplus) veröffentlicht. Außerdem kann man während der Servicezeiten (Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr) in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Halterner Straße 28, 46284 Dorsten Auskünfte über die Bodenrichtwerte erhalten. Dorsten,03. März 2015 gez. Dipl.-Ing. Brandtner Vorsitzender Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 04 vom 06.03.2015 - Inhalt Nr. 29 Seite 87 Einladung zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks I der Stadt Dorsten am Dienstag, den 17. März 2015 um 19.30 Uhr in der Gaststätte Maas - Timpert, Bochumer Str. 162 in 46282 Dorsten wird hiermit mit folgender Tagesordnung eingeladen: 1. Begrüßung und Feststellung der endgültigen Tagesordnung 2. Verlesen und Genehmigung des Protokolls der letzten Genossenschaftsversammlung vom 26. März 2014 3. Geschäfts- und Kassenbericht 2014/2015 4. Bericht der Rechnungsprüfer 5. Entlastung des Vorstandes und des Geschäftsführers 6. Beschlussfassung über die Neuverpachtung des Jagdbezirks ab dem 01.04.2015 - Angebote müssen dem Jagdvorstand bis spätestens 19.00 Uhr am Tag der Genossenschaftsversammlung vorliegen. 7. Beschlussfassung über den jährlichen Haushaltsplan 2015/2016 8. Verschiedenes Anmerkung: In der Genossenschaftsversammlung kann sich jeder Jagdgenosse gemäß § 7 und § 10 Abs. 4 der Satzung vertreten lassen. Vertreter bedürfen einer schriftlichen Vollmacht, die dem Vorsitzenden vor Beginn der Sitzung vorzulegen ist. Veränderungen im Grundbesitz innerhalb des Gebietes der Jagdgenossenschaft, sowie Änderungen der Bankverbindung sind umgehend dem Jagdvorstand zur korrekten Geschäftsführung mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen, der Vorstand der Jagdgenossenschaft Dorsten I