Amtsblatt der Stadt Dorsten

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Amtsblatt der Stadt Dorsten
Amtsblatt der Stadt Dorsten
41. Jahrgang vom 06.03.2015
Nr. 04
Inhaltsverzeichnis
Seite
61
21
Tagesordnung der 9. Sitzung des Rates der Stadt Dorsten am Mittwoch,
18. März 2015, 17:00 Uhr im Großen Sitzungssaal, Halterner Straße 5, 46284
Dorsten
22
Ordnungsbehördliche Verordnung zur 1. Änderung der ordnungsbehördlichen
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn und Feiertagen im Gebiet der Stadt Dorsten
63
23
Versteigerung von Fundgegenständen
65
24
Bebauungsplan Dorsten Nr. 2 „In der Miere“ 5. Änderung (Erweiterung)
- Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
69
25
Bebauungsplan Dorsten-Wulfen Nr. 23 „Stadtkern - Ostabschnitt“
Teil-Aufhebung
- Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
73
26
Einstellung von eingeleiteten Bebauungsplanverfahren
- Einstellungsbeschluss
77
27
Einziehung eines Teilstückes eines unbenannten Wirtschaftsweges- nördlich
der Gemeindestraße „Wedenhof“ – im Naturschutzgebiet „Bachsystem des
Wienbaches“ im Stadtteil Hervest
81
28
Bekanntmachung der Bodenrichtwerte 2015 für das Stadtgebiet Dorsten
85
29
Einladung zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks I der Stadt Dorsten am Dienstag, 17. März 2015 um
19.30 Uhr, Gaststätte Maas - Timpert, Bochumer Str. 162, 46282 Dorsten
87
Herausgeber: Stadt Dorsten – Der Bürgermeister – Bürgermeisterbüro
Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, Telefon: 0 23 62 / 66 30 10, E-Mail: [email protected]
Das Amtsblatt kann in der Stadtverwaltung – Bürgerbüro, in der Stadtbibliothek sowie in der Bücherei Wulfen eingesehen oder kostenlos abgeholt werden.
Zudem wird das Amtsblatt auf der Homepage der Stadt Dorsten www.dorsten.de veröffentlicht.
Hinweis zur Einsicht in aktuelle Sitzungsunterlagen:
Interessenten können die Unterlagen für den öffentlichen Teil von Ausschuss- und Ratssitzungen etwa
eine Woche vor dem Sitzungstermin während der Öffnungszeiten an folgenden Stellen einsehen:
Bürgermeisterbüro, Rathaus – Stadtbibliothek, VHS-Gebäude - Bücherei Wulfen, Gesamtschule
Zudem sind die öffentlichen Sitzungsunterlagen auf der Internetseite www.dorsten.de – Ratsinformationssystem
(https://dorsten.more-rubin1.de) ca. zwei Wochen vor Sitzungsbeginn hochgeladen.
Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 04 vom 06.03.2015 - Inhalt Nr. 21 Seite 61
Tagesordnung der 9. Sitzung des Rates der Stadt Dorsten am Mittwoch,
18. März 2015, 17:00 Uhr im Großen Sitzungssaal, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten
Öffentliche Sitzung
Punkt
1
Bekanntgaben
2
Nachfolgeregelung für den aus dem Jugendhilfeausschuss ausgeschiedenen
sachkundigen Bürger Boris Boskovski
3
Nachfolgeregelung für das aus dem Sozialausschuss ausgeschiedene
Ratsmitglied Hans-Peter Jungblut
4
Aktualisierung des Zeitplanes für die Erstellung der Jahresabschlüsse 2011 bis
2014
5
Genehmigung von überplanmäßigem Aufwand und Auszahlungen für die
Haushaltsjahre 2014 und 2015
- Finanzielle Auswirkungen der Verzögerungen bei der
Fertigstellung der Energetischen Sanierung der Gesamtschule
Wulfen
6
Verwaltung des städtischen Wohnimmobilienbesitzes
- Genehmigung der Jahresrechnung 2013
7
Verwaltung der städtischen Wohnimmobilien
- Genehmigung des Wirtschaftsplans für das Jahr 2015
8
Einrichtung einer Stabsstelle "Stadtteilbeauftragter" beim Bürgermeisterbüro
- Antrag der SPD-Fraktion vom 02.02.2015
9
Ticket der Vestischen für Dorstener Neubürger
- Antrag der FDP-Fraktion vom 04.03.2015
10
Anfragen, Anregungen, Hinweise
10.1
Unternehmensansiedlung im Gewerbegebiet Dorsten Ost/ Marler Straße ehem.
Pro- Markt
- schriftliche Anfrage der FDP-Fraktion vom 04.03.2015
Nichtöffentliche Sitzung
Punkt
11
Bekanntgaben
12
Anfragen, Anregungen, Hinweise
Festgesetzt:
Tobias Stockhoff
Bürgermeister
Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 04 vom 06.03.2015 - Inhalt Nr. 22 Seite 63
Ordnungsbehördliche Verordnung zur 1. Änderung der ordnungsbehördlichen
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im
Gebiet der Stadt Dorsten vom 06.03.2015
Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes (LÖG
NRW) vom 30.04.2013 (GV.NRW. 2013 S. 208) und den §§ 25 ff des Gesetzes über
Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden –Ordnungsbehördengesetz- (OBG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NW. S. 732) wird von der Stadt
Dorsten als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Stadt Dorsten vom
11.02.2015 folgende Verordnung erlassen:
§1
§ 1 1) lit. a) wird wie folgt geändert:
„Tag der Deutschen Einheit
Herbst- und Heimatfest“,
der Halbsatz in Satz 1: „außer am Tag der deutschen Einheit“, sowie der Satz „Dafür öffnet
das Wohnzentrum zusätzlich am ersten Sonntag im September anlässlich des Kiek-rinTages und des Familienfestes in Lembeck bzw. Holsterhausen“ entfallen ersatzlos.
§ 1 1) lit. c) wird wie folgt geändert:
„zweiter Sonntag im April
„vierter Sonntag im September
Straßenfest Wenger Höfe“ und
Herbstfest“
entfallen ersatzlos.
§2
Inkrafttreten, Aufhebung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Stadt Dorsten
als örtliche Ordnungsbehörde
Bekanntmachungsanordnung
Die Ordnungsbehördlichen Verordnung zur 1. Änderung der Ordnungsbehördlichen
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen vom
06.03.2015 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird auf
folgende Rechtsfolgen hingewiesen:
Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 04 vom 06.03.2015 - Inhalt Nr. 22 Seite 64
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen
und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr
geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist
nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei
die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel
ergibt.
Dorsten, 06.03.2015
Tobias Stockhoff
Bürgermeister
Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 04 vom 06.03.2015 - Inhalt Nr. 23 Seite 65
Versteigerung von Fundgegenständen
Die Stadt Dorsten beabsichtigt, solche Fundgegenstände zu versteigern, die länger als 6
Monate beim Fundbüro aufbewahrt werden. Gemäß § 980 BGB werden sie hiermit
öffentlich bekanntgemacht. Die empfangsberechtigten Finder/Verlierer werden aufgefordert,
ihre Rechte an diesen Gegenständen bei der Stadt Dorsten – Ordnungsamt, Halterner Str.
5, 46284 Dorsten Zimmer 21 – Frau Hein, geltend zu machen.
Die Versteigerung findet am Samstag, 11.04.2015, ab 10.00 Uhr auf dem Platz der
Deutschen Einheit statt.
Dorsten, 16. Februar 2015
Tobias Stockhoff
Bürgermeister
Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 04 vom 06.03.2015 - Inhalt Nr. 23 Seite 66
Nr.
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45
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Fund-Nr.
655/2013
234/2014
262/2014
263/2014
267/2014
269/2014
278/2014
279/2014
281/2014
284/2014
294/2014
295/2014
296/2014
298/2014
302/2014
308/2014
315/2014
318/2014
319/2014
320/2014
330/2014
335/2014
336/2014
343/2014
346/2014
363/2014
365/2014
367/2014
369/2014
380/2014
382/2014
396/2014
397/2014
400/2014
409/2014
411/2014
412/2014
413/2014
414/2014
415/2014
417/2014
418/2014
437/2014
439/2014
443/2014
469/2014
Gegenstand
Ring, silber
Uhr, QMAX, silber
Hollandrad, Gelria, weinrot
Fotoapparat, Kyocera, Yashica Zommate 140
Rucksack, Adidas
Sporttasche, Extase, schwarz grau
Damenrad, Citystar, Alu, silber
USB-Hub, eneloop, weiss
Rucksack, Nike, schwarz gelb
Buch "Die Jäger"
Damenrad, Kettler, Alurad, schwarz
Damenrad, Kettler,Citybike, silber
Damen-Hollandrad, grün
Trekkingrad, Conway, silber
MTB, Campus, Voyager, lila
Strickjacke u. Mütze, CRSM, grau
Herrenrad, Sparta, Cornwall, dunkelgrau schwarz
Jacke, The North Face, lila
Kinderjacke, Dognose, schwarz
Herrenjacke, Clockhouse, schwarz
Mädchenfahrrad, Rixe, weiss lila
MTB, Ragazzi, grün
Damenrad, Ariston
MTB, Mercury, rot
Herrenrad, Hercules, Allround, hellblau
Armbanduhr, flik-flak, olivgrün
Sporttasche, Take it easy, braun kariert
Sporttasche, orange bunt
Damenrad, Winora, lila blau
Automatik-Knirps, rosa
Velours-Herrenjacke, Bugatti, dunkelblau
Schirm, schwarz
Schirm, schwarz
Kleinkindroller mit Schiebestange, Berchet, rot grün
Seesack, grün
Damenrad, Alu-Konebike, dunkelblau
Damenrad, Conquest, bordeaux silber
Kinderjacke, Zara boys, blau
Schirm, blau
Schirm, schwarz
Zelt, grün beige
Skateboard, Santa Cruz, schwarz bunt
Damenrad, Ketteler, dunkelviolett
Schal, schwarz weiss
Hose, Atmosphere, blau
Kindertretroller, blau
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Fund-Nr.
482/2014
483/2014
487/2014
490/2014
493/2014
499/2014
502/2014
503/2014
519/2014
523/2014
525/2014
526/2014
532/2014
533/2014
538/2014
539/2014
540/2014
541/2014
542/2014
548/2014
549/2014
550/2014
553/2014
554/2014
561/2014
565/2014
566/2014
584/2014
595/2014
610/2014
611/2014
619/2014
623/2014
624/2014
625/2014
626/2014
629/2014
633/2014
634/2014
648/2014
649/2014
650/2014
652/2014
664/2014
Gegenstand
MTB, Bodytec, schwarz
Jungenrad, Matrix, Matts 2-1-4, blau
Funk-Maus, Logitech, grau schwarz
Schweizer Messer, schwarz
Kinderjacke, Yigga, bunt kariert
Herrenuhr, Astron, schwarz
Herrenjacket, Hugo Boss, schwarz
Rucksack, Spear, Adventure, blau türkis
Damenklapprad, Vortex, Cityline Instyle NBS, silber
Damenrad, Cityrad, Alu City Star, silber
Jacke, Marc O'Polo, schwarz
Lederjacke, Solid, schwarz
Geldbörse, schwarz
Damenrad, Mercury, dunkelblau
Rucksack, Titan, schwarz
Mini Radios
MTB, schwarz orange
MTB, KonBike, Alu silber
MTB, Lakes, RX300, dunkelblau metallic
Damenhollandrad, schwarz
Roller-Blades, schwarz grau
MTB, schwarz orange
Umhängetasche, blau
Geldbörse, Savage, schwarz
Damenrad, Cyco, silber metallic
MTB, silber
Pocket Bike, grün schwarz
Damenrad, Hercules, Colorado 5, lila
Koffer, Renato Rolando, grau
MTB, Pegasus, Avanti, blau schwarz
Handfunkgerät Commodore, schwarz
Kinder-Trekkingrad, Pegasus, rot orange
Kinderjacke mit Kapuze, Northville, schwarz
Kinder-Softshelljacke, Quechua, schwarz
Fahrradhelm, Speq, schwarz weiss rot
Damentasche, schwarz
Rucksack, Jako, schwarz
Geldbörse, schwarz
Trekkingrad, TrekkingStar, AluLine Comfort, silber
Buch
Kinderjacke, S'Oliver, türkis blau weiss
Kinderjacke, Pepperts, grau
MTB, Gepida, berig, silber türkis
Sweatjacke, H&M, hellgrau
Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 04 vom 06.03.2015 - Inhalt Nr. 23 Seite 68
Nr.
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Fund-Nr.
665/2014
666/2014
668/2014
671/2014
672/2014
704/2014
707/2014
709/2014
712/2014
726/2014
727/2014
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728/2014
730/2014
732/2014
736/2014
737/2014
752/2014
754/2014
759/2014
761/2014
764/2014
777/2014
789/2014
790/2014
855/2014
868/2014
869/2014
870/2014
871/2014
872/2014
873/2014
876/2014
877/2014
878/2014
880/2014
881/2014
882/2014
Gegenstand
Sweatjacke, H&M, Divided, hellgrau
Jacke, C&A, schwarz
Zigarettenetui, silber
T'shirt und Ladekabel
Rucksack, schwarz bunt
Rucksack, Eastpack, grau
Jugendrad, Rabeneick, Primus, blau
Damentasche, beige
Ring, Edelstahl
Herrenrad, Ruhrwerk, Stadtschwärmer, grau
Jugendrad, Kenhill, Young Generation, blau silber
Herrenrad, Altra, Explorer 6061 Alu-light, silber
schwarz
Damenjacke, lachsfarben
Rucksack, Adidas, schwarz
Creole, goldfarben
Herrenuhr, Edelstahl
Bücher
Trekkingrad, Ikarus, silber blau
MP3 Player, iRiver, grau silber
Regenjacke, hellblau
Aktentasche, Bag Street
Stoffbeutel, schwarz
MTB, Mifa, Torrek, blau rot
Damenrad, Gazelle, grün
Schirm, violett
Damenjacke, braun
Armbanduhr, Kautschuk, türkis
Armbanduhr, Kautschuk, orange
Armbanduhr, Kautschuk, gelb
Ring, Edelstahl
Ring, silber
Armbanduhr, silber
Zigarettenetui, silber
Digitalkamera, Samsung, schwarz
Armbanduhr, Edelstahl, bicolor
Armbanduhr, orange
Lederarmband, schwarz
Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 04 vom 06.03.2015 - Inhalt Nr. 24 Seite 69
Bebauungsplan Dorsten Nr. 2 „In der Miere“ 5. Änderung (Erweiterung)
- Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Dorsten hat in seiner Sitzung am
10.02.2015 die öffentliche Auslegung des o.g. Bebauungsplanes beschlossen.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Dorsten-Feldmark südwestlich der Wohnbebauung
Bussardstraße. Mit der 5. Änderung des Bebauungsplanes „In der Miere“ sollen die Flächen
für die ehemals vorgesehenen Brückenböschungen der geplanten Ringstraße (Marler
Straße - Kirchhellener Allee) einer sinnvollen städtebaulich geordneten
Siedlungsranderschließung zugeführt werden. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes
sollen die Errichtung zweier Wohngebäude ermöglichen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im abgedruckten Übersichtsplan
dargestellt.
Hiermit wird bekanntgemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes mit der
Entwurfsbegründung Teil I Allgemeiner Teil und Teil II Umweltbericht gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit
vom
bis einschließlich
13.03.2015
13.04.2015
im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG. des
Haupttreppenhauses zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich
ausliegt:
montags bis donnerstags 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
freitags
08.00 Uhr - 13.00 Uhr
Neben dem Entwurf des Plans einschließlich der Begründung Teil I Allgemeiner Teil und
Teil II Umweltbericht sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene
Informationen enthalten:
Art der vorhandenen
Information
Urheber
Thematischer Bezug
Fachbeitrag zur
Artenschutzrechtlichen
Prüfung
AgL Büro für Umweltgutachten
Artenschutz
Der Umweltbericht enthält Aussagen zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch,
Landschaft, Tiere und Pflanzen / biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima / Lufthygiene,
Kultur und sonstige Sachgüter und deren Wechselwirkungen
Die Unterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten
www.dorsten.de unter der Rubrik Verwaltung & Service / Bauen und Wohnen / Aktuelle
Bürgerbeteiligung abrufbar.
Stellungnahmen zu diesem Entwurf können während der Auslegungsfrist schriftlich oder
mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Dorsten, Planungs- und Umweltamt, Zimmer 219
abgegeben werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme auf
elektronischem Weg an [email protected] zu übermitteln.
Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 04 vom 06.03.2015 - Inhalt Nr. 24 Seite 70
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß
§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan
unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht
werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend
gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Über die Stellungnahmen, die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
vorgebracht werden, entscheidet die Gemeindevertretung im Rahmen der Abwägung und
damit in rechtmäßiger Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies
in öffentlicher Sitzung erfolgt und Stellungnahmen mit Namen, Adresse usw. somit auch
Dritten - u. a. über das Ratsinformationssystem im Internet - öffentlich zugänglich sind.
Bekanntmachungsanordnung
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Dorsten Nr. 2 „In der Miere“ 5.
Änderung (Erweiterung) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das das Land Nordrhein-Westfalen wird auf
folgende Rechtsfolgen hingewiesen:
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen
und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr
geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmungen oder der Flächennutzungsplan
ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei
die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel
ergibt.
Dorsten, 03.03.2015
Der Bürgermeister
I.V.
gez.
Lohse
Technischer Beigeordneter
Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 04 vom 06.03.2015 - Inhalt Nr. 24 Seite 71
Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 04 vom 06.03.2015 - Inhalt Nr. 25 Seite 73
Bebauungsplan Dorsten-Wulfen Nr. 23 „Stadtkern - Ostabschnitt“
Teil-Aufhebung
- Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Dorsten hat in seiner Sitzung am
10.02.2015 die öffentliche Auslegung des o.g. Bebauungsplanes beschlossen.
Das Plangebiet liegt am südwestlichen Rand von Dorsten-Wulfen-Barkenberg südlich des
Wulfener Marktes und besteht in großen Teilen aus Vegetationsflächen.
Zur Sicherung der Städtebaulichen Entwicklung und Ordnung im zentralen
Versorgungsbereich „Nebenzentrum Wulfener Markt“ soll der Bebauungsplan DorstenWulfen Nr. 23 „Stadtkern Ostabschnitt“ teilweise aufgehoben werden. Der bestehende
Bebauungsplan sah die Entwicklung eines Stadtteilzentrums Dorsten-Wulfen zu einem
funktionsfähigen Versorgungsschwerpunkt vor. In Anbetracht der demographischen
Entwicklung besteht für eine Erweiterung des bestehenden Nahversorgungszentrums und
für die wohnbauliche Entwicklung im Randbereich auch für die Zukunft kein
nachgewiesener Bedarf. Im Gegenteil ist zu befürchten, dass ein zusätzliches Angebot auf
bisher unbebauten Flächen den Bestandsbereich weiter schwächen würde.
Der räumliche Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes ist im abgedruckten
Übersichtsplan dargestellt.
Hiermit wird bekanntgemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes mit der
Entwurfsbegründung Teil I Allgemeiner Teil und Teil II Umweltbericht gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit
vom
bis einschließlich
13.03.2015
13.04.2015
im Rathaus der Stadt Dorsten, Halterner Straße 5, 46284 Dorsten, im 2. OG. des
Haupttreppenhauses zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden öffentlich
ausliegt:
montags bis donnerstags 08.00 Uhr - 16.00 Uhr
freitags
08.00 Uhr - 13.00 Uhr
Neben dem Entwurf des Plans einschließlich der Begründung Teil I Allgemeiner Teil und
Teil II Umweltbericht sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene
Informationen enthalten:
Art der
vorhandenen
Information
Urheber
Thematischer Bezug
1 Stellungnahme
Bezirksregierung Arnsberg
Kampfmittel
von Behörden und
sonstigen Trägern
öffentlicher Belange
Kampfmittelräumdienst
Der Umweltbericht enthält Aussagen zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch,
Tier und Pflanzen / biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaft,
Kulturgüter und sonstige Sachgüter und den Wechselwirkungen der Schutzgüter.
Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 04 vom 06.03.2015 - Inhalt Nr. 25 Seite 74
Die Unterlagen sind ebenfalls im Internet auf der Homepage der Stadt Dorsten
www.dorsten.de unter der Rubrik Verwaltung & Service / Bauen und Wohnen / Aktuelle
Bürgerbeteiligung abrufbar.
Stellungnahmen zu diesem Entwurf können während der Auslegungsfrist schriftlich oder
mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Dorsten, Planungs- und Umweltamt, Zimmer 208
abgegeben werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme auf
elektronischem Weg an [email protected] zu übermitteln.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß §
3 Absatz 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan
unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht
werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend
gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Über die Stellungnahmen, die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
vorgebracht werden, entscheidet die Gemeindevertretung im Rahmen der Abwägung und
damit in rechtmäßiger Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies
in öffentlicher Sitzung erfolgt und Stellungnahmen mit Namen, Adresse usw. somit auch
Dritten - u. a. über das Ratsinformationssystem im Internet - öffentlich zugänglich sind.
Bekanntmachungsanordnung
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Dorsten-Wulfen Nr. 23 „Stadtkern Ostabschnitt“ Teil-Aufhebung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das das Land Nordrhein-Westfalen wird auf
folgende Rechtsfolgen hingewiesen:
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen
und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr
geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmungen oder der Flächennutzungsplan
ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei
die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel
ergibt.
Dorsten, 03.03.2015
Der Bürgermeister
I.V.
gez. Lohse
Technischer Beigeordneter
Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 04 vom 06.03.2015 - Inhalt Nr. 25 Seite 75
Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 04 vom 06.03.2015 - Inhalt Nr. 26 Seite 77
Einstellung von eingeleiteten Bebauungsplanverfahren
- Einstellungsbeschluss
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Dorsten hat in seiner Sitzung am
10.02.2015 die Einstellung nachfolgend aufgeführten Bauleitplanverfahren beschlossen:
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Bebauungsplan Dorsten Nr. 229 „Montessori-Schule“
4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dorsten „Gemeinbedarfsflächen
(Montessori-Schule)“
Eine Weiterführung der Verfahren ist aus inhaltlichen Gründen nicht mehr angezeigt.
Die Verfahren waren rechtlich noch unverbindlich. Bindungswirkungen oder Nachteile für
zukünftige Planungen entstehen nicht, ein Neuaufgreifen alter planerischer Ideen ist
jederzeit möglich.
Zur Information sind die Übersichtspläne beigefügt.
Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) wird der Einstellungsbeschluss hiermit
öffentlich bekanntgemacht:
„Die Aufstellungsbeschlüsse für den Bebauungsplan Dorsten Nr. 229 „Montessori-Schule“
und die im Parallelverfahren betriebene 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Dorsten „Gemeinbedarfsfläche (Montessori-Schule)“ werden aufgehoben. Die Verfahren
sind einzustellen.“
Dorsten, 03.03.2015
Der Bürgermeister
I.V.
gez.
Lohse
Technischer Beigeordneter
Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 04 vom 06.03.2015 - Inhalt Nr. 26 Seite 78
Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 04 vom 06.03.2015 - Inhalt Nr. 26 Seite 79
Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 04 vom 06.03.2015 - Inhalt Nr. 27 Seite 81
Einziehung eines Teilstückes eines unbenannten Wirtschaftsweges- nördlich der
Gemeindestraße „Wedenhof“ – im Naturschutzgebiet „Bachsystem des Wienbaches“
im Stadtteil Hervest
Die Stadt Dorsten als Straßenbaubehörde zieht, ein Teilstück eines unbenannten
Wirtschaftsweges – nördlich der Gemeindestraße „Wedenhof“ im Naturschutzgebiet
„Bachsystem des Wienbaches“ gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995
(SGV.NRW. 91) für den öffentlichen Verkehr ein.
Da der Weg aufgrund der heutigen Eigentumsverhältnisse der angrenzenden Grundstücke
keine Erschließungsfunktion mehr hat, er aufgrund des bergsenkungsbedingten
Grundwasserstandes auch zum Teil zeitweilig örtlich nicht mehr vorhanden ist und er somit
keine Verkehrsbedeutung mehr hat, wird er für den öffentlichen Verkehr eingezogen.
Die Einleitung des Wegeeinziehungsverfahrens wurde im Amtsblatt der Stadt Dorsten Nr.
29 vom 05.11.2014 öffentlich bekannt gemacht. Während der dreimonatigen Frist zum
Vorbringen von Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung wurden keine
Anregungen und Bedenken vorgebracht.
Von der Einziehung ist das nachfolgend aufgeführte Grundstück betroffen:
Gemarkung
Dorsten
Flur
31
Flurstück
87 (tlw.)
Eigentümerin des v. g. Grundstückes ist die Stadt Dorsten.
Die Karte (Anlage) ist Bestandteil dieser Bekanntmachung. Hieraus sind die genaue Lage
und Abgrenzung der von der Einziehung betroffenen Straßenfläche ersichtlich.
Ergänzend
können
Lagepläne
beim
Vermessungsamt,
Geschäftsstelle
des
Umlegungsausschusses, Halterner Straße 28, Zimmer 111, während der Dienststunden
mo-do 8.00 Uhr – 16.00 Uhr und fr 8.00 Uhr – 13.00 Uhr eingesehen werden.
Die Einziehung wird hiermit gemäß § 7 (1) des StrWG NRW öffentlich bekannt gemacht.
Sie wird mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung (Erscheinungsdatum des
Amtsblattes) wirksam und gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Einziehung können Sie vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen,
Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen, binnen eines Monats nach Bekanntgabe
(Erscheinungsdatum des Amtsblattes) schriftlich oder zur Niederschrift des
Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage erheben. Die Klage kann auch in elektronischer
Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den
Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen – ERVVO
VG/FG – vom 07.11.2012 (GV.NRW. Seite 548) eingereicht werden.
Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden
sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Die Klage muss den
Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Begehrens bezeichnen. Sie soll einen
bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel
sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt
werden.
Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 04 vom 06.03.2015 - Inhalt Nr. 27 Seite 82
Hinweis:
Durch die Bürokratieabbaugesetze I und II ist das einer Klage vorgeschaltete
Widerspruchsverfahren abgeschafft worden. Zur Vermeidung unnötiger Kosten empfehle
ich, sich vor Erhebung einer Klage zunächst mit mir in Verbindung zu setzen. In vielen
Fällen können so etwaige Unstimmigkeiten bereits im Vorfeld einer Klage behoben werden.
Die Klagefrist von einem Monat wird durch einen solchen außergerichtlichen
Einigungsversuch jedoch nicht verlängert.
Dorsten, 03.03.2015
Der Bürgermeister
I.V.
gez.
Lohse
(Technischer Beigeordneter)
Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 04 vom 06.03.2015 - Inhalt Nr. 28 Seite 83
Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 04 vom 06.03.2015 - Inhalt Nr. 28 Seite 85
Der Gutachterausschuss für
Grundstückswerte in den Städten
Dorsten, Gladbeck und Marl
Bekanntmachung der Bodenrichtwerte 2015 für das Stadtgebiet Dorsten
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in den Städten Dorsten, Gladbeck und Marl
hat in seiner Sitzung am 13. Februar 2015 gemäß § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) in
der derzeit gültigen Fassung (BGBl. III 213-1) in Verbindung mit § 11 der Verordnung über
die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (GAVO NRW) in der derzeit gültigen
Fassung (SGV NRW 231) für das Stadtgebiet Dorsten die neuen Bodenrichtwerte für
baureifes Land (Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen und
Sonderbauflächen) sowie für land- und forstwirtschaftliche Flächen zum
Wertermittlungsstichtag 01.01.2015 beschlossen.
Die Bodenrichtwerte sind in digitaler Form im Informationssystem zum Immobilienmarkt
BORISplus.NRW (www.boris.nrw.de/borisplus) veröffentlicht.
Außerdem kann man während der Servicezeiten (Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis
16.00 Uhr, Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr) in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses,
Halterner Straße 28, 46284 Dorsten Auskünfte über die Bodenrichtwerte erhalten.
Dorsten,03. März 2015
gez. Dipl.-Ing. Brandtner
Vorsitzender
Amtsblatt der Stadt Dorsten 41. Jahrgang Nr. 04 vom 06.03.2015 - Inhalt Nr. 29 Seite 87
Einladung zur Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossen des
gemeinschaftlichen Jagdbezirks I der Stadt Dorsten am
Dienstag, den 17. März 2015 um 19.30 Uhr
in der Gaststätte Maas - Timpert, Bochumer Str. 162 in 46282 Dorsten
wird hiermit mit folgender Tagesordnung eingeladen:
1. Begrüßung und Feststellung der endgültigen Tagesordnung
2. Verlesen und Genehmigung des Protokolls der letzten Genossenschaftsversammlung
vom 26. März 2014
3. Geschäfts- und Kassenbericht 2014/2015
4. Bericht der Rechnungsprüfer
5. Entlastung des Vorstandes und des Geschäftsführers
6. Beschlussfassung über die Neuverpachtung des Jagdbezirks ab dem 01.04.2015
- Angebote müssen dem Jagdvorstand bis spätestens 19.00 Uhr am Tag der
Genossenschaftsversammlung vorliegen.
7. Beschlussfassung über den jährlichen Haushaltsplan 2015/2016
8. Verschiedenes
Anmerkung:
In der Genossenschaftsversammlung kann sich jeder Jagdgenosse gemäß § 7 und § 10
Abs. 4 der Satzung vertreten lassen. Vertreter bedürfen einer schriftlichen Vollmacht, die
dem Vorsitzenden vor Beginn der Sitzung vorzulegen ist.
Veränderungen im Grundbesitz innerhalb des Gebietes der Jagdgenossenschaft, sowie
Änderungen der Bankverbindung sind umgehend dem Jagdvorstand zur korrekten
Geschäftsführung mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen,
der Vorstand der Jagdgenossenschaft Dorsten I