ZIM Kooperationsprojekte - PIUS-Info
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ZIM Kooperationsprojekte - PIUS-Info
ZIM 3 KOOP Innovationspolitik, Informationsgesellschaft, Telekommunikation Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Scharnhorststraße 34–37 10115 Berlin www.bmwi.de Gestaltung: AiF · Geschäftsstelle Berlin Zentrales Innovations programm Mittelstand Fördermodul Kooperationsprojekte www.zim-bmwi.de 2 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand Fördermodul Kooperationsprojekte Programmziel Fördergegenstand Mit dem „Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“ sollen die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mitt lerer Unternehmen (KMU), einschließlich des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe, nachhaltig unterstützt und damit ein B eitrag zum Wachstum der Unternehmen verbunden mit der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen geleistet werden. FuE-Projekte zur Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienst leistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen. Gefördert werden: KU KF Die Förderung von Kooperationsprojekten soll dazu beitragen, VP 33 KMU zu mehr Anstrengungen für marktorien tierte Forschung, Entwicklung und Innova tionen anzuregen, 33 mit Forschung und Entwicklung verbundene technische und wirtschaftliche Risiken von technologiebasierten Projekten zu mindern, 33 FuE-Ergebnisse zügig in marktwirksame Inno vationen umzusetzen, 33 die Zusammenarbeit von KMU und Forschungs einrichtungen zu stärken und den Technologie transfer auszubauen, 33 das Engagement von KMU für FuE-Koopera tionen zu erhöhen, 33 das Innovations- und Kooperationsmanage ment in KMU zu verbessern. KA E FuE-Kooperationsprojekte von mindestens einem KMU und weiteren Unternehmen FuE-Kooperationsprojekte von jeweils min destens einem KMU und einer Forschungs einrichtung einschließlich technologieübergreifender FuE-Verbund projekte von mindestens vier KMU und mindestens zwei Forschungseinrichtungen FuE-Projekte von KMU mit der Vergabe eines FuE-Auftrags an einen Forschungspartner Einstiegsprojekte einzelbetriebliche FuE-Projekte bisher nicht innovierender KMU Zur Umsetzung der FuE-Projekte können inno vationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen für KMU zusätzlich gefördert werden: DL Leistungen externer Dritter zur Unterstüt zung der wirtschaftlichen Verwertung der Ergebnisse der geförderten FuE-Projekte 3 4 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand Fördermodul Kooperationsprojekte KU KU FuE-Kooperationsprojekte von KMU Förderbedingungen Zuwendungsfähige Projektkosten Gefördert werden FuE-Kooperationsprojekte zwischen KMU und weiteren Unternehmen, die in einer ausgewogenen Partnerschaft durchgeführt werden und bei denen alle Partner innovative Leistungen erbringen. 33 Personaleinzelkosten 33 Kosten für projektbezogene Aufträge an Dritte (max. 25 % der Personaleinzelkosten) 33 Übrige Kosten (pauschal bis 100 % der Personaleinzelkosten; bei transnationalen Projekten bis 120 %) Bei bilateralen FuE-Kooperationsprojekten dürfen auf einen Partner nicht mehr als 70 % der zuwen dungsfähigen Kosten entfallen. Bei Projekten mit mehr als zwei Partnern darf ein KMU nicht mehr als 50 % der zuwendungsfähigen Projektkosten beanspruchen. Die FuE-Kooperationsprojekte müssen die Wett bewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig erhöhen und damit neue Markchancen eröffnen und Arbeitsplätze schaffen oder sichern. Grundlage der Zusammenarbeit sind gemeinsame Interessen an der und Potenziale zur Durchfüh rung des FuE-Kooperationsprojekts, jedoch kein Auftragsverhältnis. Jedes antragsberechtigte Unternehmen stellt für sein Teilprojekt einen Förderantrag. Maximal zuwendungsfähige Kosten pro KMU und Teilprojekt: 350.000 € Zuwendung Die Förderung erfolgt bezogen auf die zuwen dungsfähigen Kosten bis zu folgenden Förder sätzen: 45 % für kleine Unternehmen* in den alten Bundesländern 50 % für kleine Unternehmen* in den neuen Bundesländern 40 % für mittlere Unternehmen* in den alten Bundesländern 45 % für mittlere Unternehmen* in den neuen Bundesländern Kooperationspartner können auch Unternehmen sein, die nicht antragsberechtigt sind, z.B. Unter nehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen oder ausländische Unternehmen. * Definition siehe Seite 18 5 6 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand Fördermodul Kooperationsprojekte KF KF FuE-Kooperationsprojekte von jeweils mindestens einem KMU und einer Forschungseinrichtung Förderbedingungen Zuwendungsfähige Projektkosten Gefördert werden FuE-Kooperationsprojekte von mindestens einem KMU und mindestens einer For schungseinrichtung, die in einer ausgewogenen Partnerschaft durchgeführt werden und bei denen alle Partner innovative Leistungen erbringen. 33 Personaleinzelkosten 33 Kosten für projektbezogene Aufträge an Dritte (max. 25 % der Personaleinzelkosten) 33 Übrige Kosten als Pauschale bezogen auf die Personaleinzelkosten KMU: bis 100 %; bei transnationalen Projekten bis 120 % Forschungseinrichtung: bis 75 % Bei bilateralen FuE-Kooperationsprojekten dürfen auf das KMU nicht mehr als 70 % und auf die Forschungseinrichtung nicht mehr als 50 % der zuwendungsfähigen Projektkosten beider Partner entfallen. Bei FuE-Kooperationsprojekten mit mehr als zwei Partnern dürfen auf einen Partner nicht mehr als 50 % der zuwendungsfähigen Projekt kosten entfallen. Grundlage der Zusammenarbeit sind gemeinsame Interessen an der und Potenziale zur Durchfüh rung des FuE-Kooperationsprojekts, jedoch kein Auftragsverhältnis. Jeder antragsberechtigte Part ner stellt für sein Teilprojekt einen Förderantrag. Kooperationspartner können auch nicht antrags berechtigte Unternehmen und/oder ausländische Forschungseinrichtungen sein. Maximal zuwendungsfähige Kosten pro KMU und Teilprojekt: 350.000 € Zuwendung Die Förderung erfolgt bezogen auf die zuwen dungsfähigen Kosten bis zu folgenden Förder sätzen: 33 KMU 45 % für kleine Unternehmen* in den alten Bundesländern 50 % für kleine Unternehmen* in den neuen Bundesländern 40 % für mittlere Unternehmen* in den alten Bundesländern 45 % für mittlere Unternehmen* in den neuen Bundesländern 33 Forschungseinrichtung 100 % wenn sie sich das Recht auf Veröffentlichung und Verbreitung der F orschungsergebnisse vorbehält und diskriminierungsfrei ausübt Maximale Zuwendung pro Forschungs einrichtung und Teilprojekt: 175.000 € * Definition siehe Seite 18 7 8 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand Fördermodul Kooperationsprojekte VP VP Technologieübergreifende FuE-Verbundprojekte von mindestens vier KMU und mindestens zwei Forschungseinrichtungen Förderbedingungen Zuwendungsfähige Projektkosten Gefördert werden FuE-Verbundprojekte von mindestens vier KMU und mindestens zwei For schungseinrichtungen, die in disziplinübergrei fender Zusammenarbeit unterschiedliche Techno logien integrieren. 33 Personaleinzelkosten 33 Kosten für projektbezogene Aufträge an Dritte (max. 25 % der Personaleinzelkosten) 33 Übrige Kosten als Pauschale bezogen auf die Personaleinzelkosten KMU: bis 100 %; bei transnationalen Projekten bis 120 % Forschungseinrichtung: bis 75 % Bei FuE-Verbundprojekten dürfen auf einen Partner nicht mehr als 50 % der zuwendungsfä higen Projektkosten aller Partner entfallen. Grundlage der Zusammenarbeit sind gemeinsame Interessen an der und Potenziale zur Durchfüh rung des FuE-Verbundprojekts, jedoch kein Auf tragsverhältnis. Jeder antragsberechtigte Partner stellt für sein Teilprojekt einen Förderantrag. Kooperationspartner können auch nicht antrags berechtigte Unternehmen und/oder ausländische Forschungseinrichtungen sein. Die maximal zuwendungsfähigen Kosten für das Gesamtprojekt ergeben sich aus der Anzahl der Kooperationspartner multipliziert mit 350.000 €. Zuwendung Die Förderung erfolgt bezogen auf die zuwen dungsfähigen Kosten bis zu folgenden Förder sätzen: 33 KMU 45 % für kleine Unternehmen* in den alten Bundesländern 50 % für kleine Unternehmen* in den neuen Bundesländern 40 % für mittlere Unternehmen* in den alten Bundesländern 45 % für mittlere Unternehmen* in den neuen Bundesländern 33 Forschungseinrichtung 100 % wenn sie sich das Recht auf Veröffentlichung und Verbreitung der F orschungsergebnisse vorbehält und diskriminierungsfrei ausübt Die maximale Zuwendung für das Gesamtprojekt ist auf 2.000.000 € begrenzt. Förderobergrenzen für die einzelnen Teilprojekte gibt es nicht. * Definition siehe Seite 18 9 10 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand Fördermodul Kooperationsprojekte KA KA FuE-Projekte von KMU mit der Vergabe eines FuE-Auftrags an einen Forschungspartner Förderbedingungen Zuwendungsfähige Projektkosten Gefördert werden FuE-Projekte von KMU, die mit der Vergabe eines FuE-Auftrags an einen For schungspartner verbunden sind. 33 Personaleinzelkosten 33 Kosten für projektbezogene Aufträge an Dritte 33 Übrige Kosten (pauschal bis 100 % der Personaleinzelkosten; bei transnationalen Projekten bis 120 %) Der Anteil der (des) Forschungspartner(s) muss mindestens 30 % und darf höchstens 70 % der zuwendungsfähigen Personenmonate des Gesamt projekts betragen. Maximal zuwendungsfähige Kosten: 350.000 € Zuwendung Grundlage der Zusammenarbeit ist ein Auftrags verhältnis. Den Förderantrag stellt das KMU, das den FuE-Auftrag bezahlt. Auftragnehmer können auch ausländische For schungspartner sein. Die Förderung erfolgt bezogen auf die zuwen dungsfähigen Kosten bis zu folgenden Förder sätzen: 40 % für kleine Unternehmen* in den alten Bundesländern 45 % für kleine Unternehmen* in den neuen Bundesländern 35 % für mittlere Unternehmen* in den alten Bundesländern 35 % für mittlere Unternehmen* in den neuen Bundesländern * Definition siehe Seite 18 11 12 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand Fördermodul Kooperationsprojekte E E Einstiegsprojekte einzelbetriebliche FuE-Projekte bisher nicht innovierender KMU Förderbedingungen Zuwendungsfähige Projektkosten Gefördert werden einzelbetriebliche FuE-Projekte zur Entwicklung betriebsinterner Innovations kompetenz und zur Mobilisierung und Vorberei tung eines bisher nicht innovierenden KMU auf künftige FuE-Kooperationsprojekte und Teilnahme an innovativen Netzwerken. 33 Personaleinzelkosten 33 Kosten für projektbezogene Aufträge an Dritte (max. 25 % der Personaleinzelkosten) 33 Übrige Kosten (pauschal bis 100 % der Personaleinzelkosten) Maximal zuwendungsfähige Kosten: 350.000 € Das KMU muss eine mindestens fünfjährige Geschäftstätigkeit nachweisen und erstmals oder nach fünf Jahren wieder eigene Forschung und Entwicklung betreiben wollen. Ziel des Projekts muss eine nachhaltige Stärkung der Wirtschaftskraft des Unternehmens sein, die sich aus der Vermarktung der Ergebnisse des FuE-Projekts ergibt. Zuwendung Die Förderung erfolgt bezogen auf die zuwen dungsfähigen Kosten bis zu folgenden Förder sätzen: 40 % für kleine Unternehmen* in den alten Bundesländern 45 % für kleine Unternehmen* in den neuen Bundesländern 35 % für mittlere Unternehmen* in den alten Bundesländern 35 % für mittlere Unternehmen* in den neuen Bundesländern * Definition siehe Seite 18 13 14 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand Fördermodul Kooperationsprojekte DL Innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen Förderbedingungen Zuwendungsfähige Kosten Gefördert werden Leistungen externer Dritter zur Unterstützung der wirtschaftlichen Verwertung der Ergebnisse der geförderten FuE-Projekte. Kosten für vorgenannte Leistungen Dritter: max. 50.000 € Antragsberechtigt sind ausschließlich KMU, deren FuE-Projekt bewilligt wurde. Zu den förderfähigen Leistungen Dritter gehören beispielsweise: Betriebsführungsberatung technische Unterstützung Technologietransferdienste Ausbildung Beratung im Zusammenhang mit dem Erwerb und dem Schutz von und dem Handel mit Rechten an geistigem Eigentum sowie bei Lizenzverein barungen Beratung bei der Nutzung von Normen Büroflächen Datenbanken Fachbüchereien Marktforschung Nutzung von Laboratorien Gütezeichen, Tests und Zertifizierungen Anträge auf Förderung dieser Leistungen können bis spätestens sechs Monate nach Abschluss des FuE-Projekts gestellt werden. Zuwendung 50 % der zuwendungsfähigen Kosten DL 15 16 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand Fördermodul Kooperationsprojekte Fördervoraussetzungen FuE-Projekte können gefördert werden, wenn sie • nicht ohne Förderung oder nur mit deutlichem Zeitverzug realisiert werden könnten, • mit einem erheblichen technischen Risiko behaftet sind, • die Wettbewerbsfähigkeit der KMU nachhaltig erhöhen und damit neue Marktchancen eröff nen und Arbeitsplätze schaffen bzw. sichern, • auf Ergebnisse abzielen, die mit ihren Funkti onen und Parametern die bisherigen Produkte, Verfahren oder technischen Dienstleistungen deutlich übertreffen und sich am internationa len Stand der Technik orientieren, • das technologische Leistungsniveau und die Innovationskompetenz der KMU durch den Einstieg in ein neues T echnologiefeld oder eine Kombination von modernen Technologien erhöhen. Das FuE-Projekt darf nicht • im Rahmen anderer Förderungen unterstützt, • vor bestätigtem Antragseingang begonnen, • im Auftrag Dritter durchgeführt werden. Zwischen den beteiligten Partnern ist eine Koope rationsvereinbarung bzw. ein FuE-Vertrag abzu schließen, der jedoch nicht vor dem bestätigten Antragseingang wirksam werden darf. Bei den Partnern darf es sich nicht um Partner unternehmen oder verbundene Unternehmen gemäß der EU-Definition handeln. Innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen dürfen nicht im Rahmen anderer Förderungen unterstützt werden und die entsprechenden Aufträge dürfen nicht vor dem bestätigten Antragseingang vergeben werden. Die KMU müssen • über ausreichend qualifiziertes wissenschaft lich-technisches Personal verfügen oder Neueinstellungen vorsehen oder das eigene Personal durch vertraglich gere gelte zeitweilige Personalaufnahmen aus For schungseinrichtungen verstärken, • nach Abzug des Personals für das FuE-Projekt durch die verbleibende Personalkapazität den weiteren Geschäftsgang im Unternehmen sicherstellen können, • die Gründung abgeschlossen haben und in der Lage sein, den erforderlichen finanziellen Eigenanteil aufzubringen, • vorausgegangene Förderprojekte ordnungs gemäß abgeschlossen haben und ihrer Verwertungspflicht nachgekommen sein. Die KMU/Forschungseinrichtungen müssen über ein geordnetes Rechnungswesen verfügen. Über ihr Vermögen darf kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet sein. Am FuE-Projekt mitarbeitende Personen können gefördert werden, wenn für diese eine sachgerechte Qualifikation und Beschäftigung belegt und aner kannt werden kann. Sie können nicht gefördert werden, wenn • sie im Rahmen anderer Förderprogramme unterstützt werden, wenn diese Förderung in den Bewilligungszeitraum fällt und arbeitszeit mäßig eine Doppelförderung darstellen w ürde, • sie durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Lohnkostenzuschüsse oder vergleichbare Maß nahmen finanziert werden, • in Forschungseinrichtungen grundfinanziertes Personal (ohne Ersatzpersonal) eingesetzt wer den soll. 17 18 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand Fördermodul Kooperationsprojekte Antragsberechtigte 33 Unternehmen aller Rechtsformen mit −− Geschäftsbetrieb in Deutschland, −− weniger als 250 Mitarbeitern und −− max. 50 Mio. € Jahresumsatz oder max. 43 Mio. € Jahresbilanz, die den weiteren Kriterien der Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 genügen. Weitere Informationen unter www.zim-bmwi.de KMU-Definition1 Beschäftigte Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme kleine Unternehmen mittlere Unternehmen unter 50 unter 250 bis 10 Mio. bis 50 Mio. bis 10 Mio. bis 43 Mio. Bei Antragstellern, die in einer Unternehmens gruppe eingebundenen sind, gelten die entspre chenden Werte der Unternehmensgruppe. vollständige Definition: Amtsblatt der EU Nr. L 124 v. 20.5.2003 1 33 Forschungseinrichtungen aus Deutschland als Kooperationspartner von antragstellenden KMU (bei KF/VP): öffentliche Forschungseinrichtungen: Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und deren Einrichtungen; Einrichtungen der Helmholtz-Gemeinschaft; Institute der Wilhelm-Leibniz-Gemeinschaft, der Max-Planck-Gesellschaft und der Fraunhofer-Gesellschaft private nicht-gewinnorientierte Forschungseinrichtungen, sofern −− deren wissenschaftliche Kompetenz allge mein anerkannt ist, durch wissenschaft liche Vorlaufforschung erhalten wird und über einen längeren Zeitraum Leistungen der industriellen Forschung erbracht wor den sind, die qualitativ mit denen der öffentlichen Forschungseinrichtungen ver gleichbar sind, −− diese über ausreichendes, qualifiziertes wissenschaftlich-technisches FuE-Personal mit einem Anteil von mindestens 50 % an den Gesamtbeschäftigten (mindestens zehn Personen) verfügen und die notwendige technische Infrastruktur aufweisen und −− diese mehr als 50 % ihrer wirtschaftlichen Wertschöpfung aus der Durchführung von Forschungsaufträgen oder öffentlichen FuE-Projekten erzielen. 19 20 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand Fördermodul Kooperationsprojekte Antrags- und Bewilligungsverfahren Die Antragstellung ist formgebunden. Antragsfor mulare sind im Internet unter www.zim-bmwi.de oder in Papierform kostenlos beim Projektträger, der AiF-Geschäftsstelle Berlin, erhältlich. Anträge können ab dem 1.7.2008 bis zum 31.12.2013 laufend gestellt werden. Die Bearbeitungszeit der Anträge hängt wesentlich von der Qualität und Vollständigkeit der Antrags unterlagen ab. Potenzielle Antragsteller können sich vor Antragstellung beim Projektträger bera ten bzw. eine Projektskizze prüfen lassen. Anträge sind zu richten an: AiF Geschäftsstelle Berlin Tschaikowskistraße 49 13156 Berlin E-Mail: [email protected] Internet: www.zim-bmwi.de Über die Förderung entscheidet das BMWi auf Vorschlag des Projektträgers. Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Als Antrag sind einzureichen: 33 Antragsformular mit den Anlagen −− Angaben zu den Kooperationspartnern −− Darstellung des Antragstellers −− rechtliche Erklärungen −− Auflistung der Förderungen in anderen Programmen in den letzten drei Jahren bei KMU zusätzlich: −− aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung −− Erklärung zur Einstufung als KMU bei privaten Forschungseinrichtungen zusätzlich: −− Vereinsregisterauszug, Satzung, Mitgliederliste −− aktueller Handelsregisterauszug bei einer gemeinnützigen GmbH −− Nachweis der Gemeinnützigkeit 33 Darstellung des Projektinhalts −− Beschreibung der Zielstellung des Projekts und seiner Wirkungen (Verwertungsplan) −− Planung des Arbeitsablaufs −− Entwurf der Kooperationsvereinbarung 33 Untersetzung der beantragten Förderung −− Personal- und Kostenplanung −− Angaben zur Bonität und Finanzierung des Eigenanteils 33 Konzept für die Erfolgskontrolle 21 22 Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand Projektträger AiF Geschäftsstelle Berlin Tschaikowskistraße 49 13156 Berlin Telefon: 030 48163-451 Fax: 030 48163-402 E-Mail: [email protected] Internet: www.zim-bmwi.de Ansprechpartner Für eine kostenlose Beratung wenden Sie sich bitte an folgende Mitarbeiter: KU, E, DL Thomas Dietrich Telefon: 030 48163-460 E-Mail: [email protected] KF/VP, KA, DL Dr. Klaus-Rüdiger Sprung Telefon: 030 48163-484 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen: www.zim-bmwi.de • Förderrichtlinie • Aktuelles zum Förderprogramm • Veranstaltungshinweise • Downloads u.a. für Antrags- und Abrechnungs unterlagen, Infomaterial • Hinweise und Hilfe zur Einstufung als KMU • Beispiele geförderter Projekte • Informationen zum Fördermodul Netzwerkprojekte Fördermodul Kooperationsprojekte 23