stellungnahme a09
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stellungnahme a09
Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen 21 . Oktober 2015 LAFP NRW, Postfach 1265, 59370 Seim LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen Frau Carina Gödecke STELLUNGNAHME 16/3122 A09 per E-Mail Seite 1 von 6 Aktenzeichen: 52.3-03.10 bei Antwort bitte angeben Frank Trapp Telefon 02592-68-5234 Telefax 02592-68- frank.trapp @polizeLnrw.de Antrag der Fraktion der CDU "Polizeiausbildung verbessern: Schwerpunktstudiengänge ,Kriminalpolizei' und ,Schutzpolizei' einführen" vom 10.03.2015, Drucksache 16/8124 Ihr Schreiben vom 30.06.2015 Dienstgebäude: Sehr geehrte Frau Präsidentin, 11 Telefon 02592-68-0 für Ihre Einladung zur Anhörung am 29.10.2015 und die Moglichkeit zur Telefax 02592-68-6299 schriftlichen Stellungnahme bedanke ich mich. . [email protected] www.lafp.nrw Zu dem o. g. Antrag nehme ich wie folgt Stellung: Öffentliche Verkehrsmittel: ab Bahnhof Selm-Bork mit dem Taxi oder Fußweg (ca . 30 Min .) Durch Gefahrenabwehr/Einsatzbewältigung, Kriminalitätskontrolle und Verkehrssicherheitsarbeit leistet die Polizei Nordrhein-Westfalen einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung der Inneren Sicherheit des Landes. Um diese Aufgaben ganzheitlich zu erfüllen, sind die Kreispolizeibehördel1 (KPB) entsprechend organisiert. Die o. g. Kernaufgaben werden in den Direktionen Gefahrenabwehr/Einsatzbewältigung (GE), Kriminalitätsbekämpfung (K) und Verkehr (V), unterstützt durch die Direktion Zentrale Aufgaben (ZA), wahrgenommen. Erfolgreiche polizeiliche Arbeit setzt dabei ein direktionsübergreifendes Gesamtverständnis der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung und eine entsprechende Zusammenarbeit voraus. Eine herausragende Bedeutung kommt hierbei dem Wachdienst zu, der einen integralen Bestandteil aller drei Kernaufgabenbereiche darstellt. Navigationsgerät: Zum Sundern 28, 59379 Seim Zahlungen an: Landeskasse Düsseldorf IBAN: DE27300500000004008017 Ble: WELADEDDXXX(Düsseldorf) Kto-Nr.:0004 008 017 BLZ: 300 500 00 Helaba Bank: Landesbank HessenThüringen Girozentrale NL, Düsseldorf So sind in vielen Fällen die Maßnahmen von Beamten des Wachdienstes, z. B. die Vornahme von ~esentlichen Feststellungen über den Tathergang einschließlich erster Vernehmungen und Sicherung des Tatortes (Sicherungsangriff),die unverzichtbare Grundlage für eine erfolgreiche Aufklärung von Straftaten durch die kriminal polizeiliche Sachbearbeitung. Eine erfolgreiche Straftatenbekämpfung setzt immer das abgestimmte Ineinandergreifen ' von Prävention, Repression, Opferschutz und einer begleitenden Öffentlichkeitsarbeit voraus. In Landesprojekten wie "Riegel vor" oder "Augen auf und Tasche zu" bei denen beispielsweise auch die Bereitschaftspolizei eingesetzt wird, ist diesem Ansatz in besonderer Weise Rechnung, getragen . Dieses polizeiliche Aufgabenverständnis setzt Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte voraus, die Erfahrungen in unterschiedlichen Funktionen möglichst in allen ·Direktionen erwerben . So ist z. B. eine Tätigkeit im Wachdienst eine wichtige .Grundlage für eine spätere erfolgreiche Tätigkeit in der Direktion K oder V bei der Bekämpfu~g von Straftaten. Andererseits dient das durch die Beamtinnen und Beamten in der Direktion K erworbene Wissen der optimierten Aufgabenerfüllung in anderen Direktionen. Ausbildung Die Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst erfolgt in Form eines Bachelorstudiums an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW (FHöV NRW). Das duale Studium umfasst theoretische und fachpraktische Anteile. Die fachpraktischen Elemente der Ausbildung werden durch Training am Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW) und im Praktikum in den Kreispolizeibehörden (KBP) vermittelt. Dabei wird das in der Theorie vermittelte Wissen im Training geübt und r in der Praxis angewandt ("TTP-Prinzip"). In der Ausbildung findet daher eine ganzheitliche und integrative Vermittlung von Kompetenzen in allen zuvor genannten Kernbereichen statt. Seite 2 von 6 Im LAFP . NRW werden 649 fachpraktische Trainingsstunden durchgeführt. Davon entfallen ein Drittel (216 Stunden) auf folgende kriminalfachliche Themenfelder: • Sicherungsangriff in Fällen der einfachen und mittleren Kriminalität (39 Stunden), • Bekämpfung der Straßenkriminalität (73 Stunden), • Kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung (50 Stunden), • Erster Angriff bei speziellen Delikten wie Delikte sexualisierter Gewalt, PMK, luK-Kriminalität (54 Stunden). Darüber hinaus erfolgt ein kernaufgabenübergreifendes, an Leitthemen orientiertes Training mit kriminalfachlichen Bezügen: • Einsatzbewältigung im täglichen Dienst (Täter am Ort), • Veranstaltungen, Versammlungen und Konfliktlagen (Häusliche Gewalt, Opferfürsorge), • Einsatz mit hohem Gefährdungspotential (Bedrohungslagen, Geiselnahmen, Amoktaten), • Schwere Verkehrsunfälle, Verkehrsteilnahme unter Alkohol- oder Drogeneinfluss (Unfallbefundbericht, Erhebung von objektiven uhd subjektiven Tatbeständen, Verkehrsunfallfluchtermittlungen, Durchsuchung, Sicherstellung, Beschlagnahme), • Verkehrsunfallaufnahme in komplexen Unfallsituationen (Maßnahmen Opferschutz, Durchführen von Ermittlungen außerhalb des Unfallortes). Diese Ausbildungsinhalte lassen die Antragsteller vollkommen außer Acht. Zudem besteht bereits jetzt die Möglichkeit, über das vierwöchige Praktikum im Ermittlungsdienst hinaus, das Abschlusspraktikum in den KPB für einen Zeitraum von vier Wochen in der Direktion K zu absolvieren . Im September dieses Jahres fand beim LAFP NRW das Symposium "Gewalt gegen PVB - Sozialisation im Rahmen der Ausbildung" statt. Eingeladen waren Vertreter aller KPB, des Ministeriums für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen (MIK NRW), der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol), der FHöV NRW und des Polizeihauptpersonalrates (PHPR). Das aktuelle Bachelorstudium wurde einhellig als modernste und beste Ausbildung der Polizei NRW bezeichnet. Seite 3 von 6 Fortbildung Die Inhalte der Ausbildung werden durch die "Zentrale Einführungsfortbildung für Ermittlungsbeamte" und weitere spezifische Fortbildungsangebote im LAFP NRW ergänzt. Jährlich werden im Rahmen dieser Einführungsfortbildung 360 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte für die Sachbearbeitung in den . Direktionen K fortgebildet. Die Teilnahme ist verpflichtend, ausgenommen sind Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte, deren Prüfung zum Laufbahnabschnitt 11 noch keine vier Jahre zurückliegt. Für diese besteht optional die Möglichkeit, ebenfalls an der Fortbildung teilzunehmen. Insoweit ist die Annahme der Antragsteller, dass die Hälfte der zukünftigen Ermittier in den Direktionen Keine Einführungsfortbildung absolvieren müsste, unzutreffend . Die Einführungsfortbildung umfasst fünf Abschnitte, die sich in einem Wechsel von Theorie, Training und Praxis in 24 Wochen wie folgt gliedern: • Modul 1: Einbruchskriminalität, Spurensuche, -sicherung, auswertung, Tatortarbeit, Aktenführung, Grundlagen StPO und 'StGB (4 Wochen), • Praxis 1: Arbeit im Kriminalkommissariat (7 Wochen), • Modul 2: Delikte des Ersten Angriffs, Todesermittlungen, Branddelikte, Besondere Delikte wie Betrug, Internetkriminalität, Sexualdelikte (3 Wochen), • Praxis 2: Kriminaldauerdienst (7 Wochen), • Modul 3: Intensives Vernehmungstraining, Jugendkriminalität, Opferschutz, Finanzermittlungen, Häusliche Gewalt, Zusammenarbeit mit der Justiz, Referenten u. a. Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte (3 Wochen) . Im Rahmen der Einführungsfortbildung erfolgt eine umfassende Vermittlung der für die Sachbearbeitung notwendigen Kompetenzen. Insgesamt '-:Verden in den Theoriemodulen rund 65 verschiedene kriminalfachliche Einzelthemen vermittelt. Während der Praxismodule (14 Wochen) nehmen die Teilnehmer Aufgaben in den Direktionen K der KPB wahr. Seite 4 von 6 Die Einführungsfortbildung für Ermittlungsbeamte hat sich bewährt. Auch die polizeilichen Berufsvertretungen befürworten diese Art der kriminalfachlichen Kompetenzvermittlung . Eine weitere Spezialisierung erfolgt im Rahmen gezielter Fortbildungen, z. B. Todes-, Brandursachen- und Finanzermittlungen, Cybercrime. Sowohl die Aus- als auch die Fortbildung werden fortlaufend evaluiert und, soweit erforderlich, angepasst. So ist z. B. im Rahmen des ab September 2016 vorgesehenen Studienverlaufs eine weitere Stärkung der kriminalfachlichen Anteile durch eine Erhöhung der Praxisanteile in den Direktionen K der KPB vorgesehen. Aufklärungsquoten Wie bereits oben ausgeführt, . setzt eine erfolgreiche S~raftatenbekämpfung immer das abgestimmte Ineinandergreifen von Prävention, Repression, Opferschutz ' und einer begleitenden Öffentlichkeitsarbeit voraus. Die Antragsteller hingegen stellen auf die Aufklärungsquote als einzigen Maßstab ab . Dies greift entschieden zu kurz. Nach einer ländervergleichenden Analyse des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) aus dem Jahr 2012 sind die Differenzen der Aufklärungsquoten zwischen den Ländern auf Unterschiede· der deliktsübergreifend nahezu · vollständig Deliktsstruktur zurückzuführen. Je nach Anteil der Delikte am Fallaufkommen, die generell leichter zu ermitteln sind, fällt die Aufklärungsquote über alle Delikte unterschiedlich hoch aus. Zudem gibt es keinen Beleg für die Annahme, dass eine veränderte polizeiliche Ausbildung einen signifikanten Einfluss auf die Höhe von kriminalitätsbezogenen Aufklärungsquoten hat. Die von den Antragstellern genannten Länder führen ihre Schwerpunktstudiengänge "Kriminalpolizei" bereits seit Mitte der 1970er Jahre (Berlin und Schleswig-Holstein), seit Ende der 1980er ' Jahre (Hamburg) und seit 2006 (Hessen) durch . Tatsächlich hat sich die Aufklärungsquote in NRW im Jahr 2014 positiver als in den Ländern Hamburg und SchleswigHolstein entwickelt. In Hessen ist die Aufklärungsquote sogar um 0,2% leicht zurückgegangen . Seite 5 von 6 Zusammenfassung Zusammenfassend ist festzustellen, dass • die Polizei in NRW einen ganzheitlichen Ansatz zur Bekämpfung von Straftaten verfolgt, • sowohl die Organisation und die Aus- und Fortbildung darauf ausgerichtet sind, • Aus- und Fortbildung aufeinander abgestimmt sind und sich als Gesamtsystem bewährt haben, • die Aufklärungsquote als alleiniger Erfolgsmaßstab untauglich ist, • es keine Belege für einen ' monokausalen Zusammenhang zwischen Aufklärungsquote und Ausbildungssystem gibt. Der Antrag sollte daher abgelehnt werden. Mit freundlichen Grüßen Michael Frücht Seite 6 von 6