stellungnahme a09

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stellungnahme a09
Landesamt für Ausbildung,
Fortbildung und
Personalangelegenheiten
der Polizei Nordrhein-Westfalen
21 . Oktober 2015
LAFP NRW, Postfach 1265, 59370 Seim
LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
16. WAHLPERIODE
Die Präsidentin des Landtags
Nordrhein-Westfalen
Frau Carina Gödecke
STELLUNGNAHME
16/3122
A09
per E-Mail
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Aktenzeichen:
52.3-03.10
bei Antwort bitte angeben
Frank Trapp
Telefon
02592-68-5234
Telefax
02592-68-
frank.trapp
@polizeLnrw.de
Antrag der Fraktion der CDU "Polizeiausbildung verbessern:
Schwerpunktstudiengänge ,Kriminalpolizei' und ,Schutzpolizei'
einführen" vom 10.03.2015, Drucksache 16/8124
Ihr Schreiben vom 30.06.2015
Dienstgebäude:
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
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Telefon
02592-68-0
für Ihre Einladung zur Anhörung am 29.10.2015 und die Moglichkeit zur Telefax 02592-68-6299
schriftlichen Stellungnahme bedanke ich mich.
. [email protected]
www.lafp.nrw
Zu dem o. g. Antrag nehme ich wie folgt Stellung:
Öffentliche Verkehrsmittel:
ab Bahnhof Selm-Bork mit dem
Taxi oder Fußweg (ca . 30 Min .)
Durch Gefahrenabwehr/Einsatzbewältigung, Kriminalitätskontrolle und
Verkehrssicherheitsarbeit leistet die Polizei Nordrhein-Westfalen einen
wichtigen Beitrag zur Gewährleistung der Inneren Sicherheit des
Landes. Um diese Aufgaben ganzheitlich zu erfüllen, sind die
Kreispolizeibehördel1 (KPB) entsprechend organisiert. Die o. g. Kernaufgaben werden in den Direktionen Gefahrenabwehr/Einsatzbewältigung
(GE), Kriminalitätsbekämpfung (K) und Verkehr (V), unterstützt durch
die Direktion Zentrale Aufgaben (ZA), wahrgenommen. Erfolgreiche
polizeiliche Arbeit setzt dabei ein direktionsübergreifendes Gesamtverständnis
der
polizeilichen
Aufgabenwahrnehmung
und
eine
entsprechende
Zusammenarbeit
voraus.
Eine
herausragende
Bedeutung kommt hierbei dem Wachdienst zu, der einen integralen
Bestandteil aller drei Kernaufgabenbereiche darstellt.
Navigationsgerät:
Zum Sundern 28, 59379 Seim
Zahlungen an:
Landeskasse Düsseldorf
IBAN:
DE27300500000004008017
Ble:
WELADEDDXXX(Düsseldorf)
Kto-Nr.:0004 008 017
BLZ: 300 500 00 Helaba
Bank: Landesbank HessenThüringen Girozentrale NL,
Düsseldorf
So sind in vielen Fällen die Maßnahmen von Beamten des
Wachdienstes, z. B. die Vornahme von ~esentlichen Feststellungen
über den Tathergang einschließlich erster Vernehmungen und
Sicherung des Tatortes (Sicherungsangriff),die unverzichtbare
Grundlage für eine erfolgreiche Aufklärung von Straftaten durch die
kriminal polizeiliche Sachbearbeitung.
Eine erfolgreiche Straftatenbekämpfung setzt immer das abgestimmte
Ineinandergreifen ' von Prävention, Repression, Opferschutz und einer
begleitenden Öffentlichkeitsarbeit voraus. In Landesprojekten wie
"Riegel vor" oder "Augen auf und Tasche zu" bei denen beispielsweise
auch die Bereitschaftspolizei eingesetzt wird, ist diesem Ansatz in
besonderer Weise Rechnung, getragen .
Dieses polizeiliche Aufgabenverständnis setzt Polizeibeamtinnen und
Polizeibeamte voraus, die Erfahrungen in unterschiedlichen Funktionen
möglichst in allen ·Direktionen erwerben . So ist z. B. eine Tätigkeit im
Wachdienst eine wichtige .Grundlage für eine spätere erfolgreiche
Tätigkeit in der Direktion K oder V bei der Bekämpfu~g von Straftaten.
Andererseits dient das durch die Beamtinnen und Beamten in der
Direktion K erworbene Wissen der optimierten Aufgabenerfüllung in
anderen Direktionen.
Ausbildung
Die Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst erfolgt in Form
eines Bachelorstudiums an der Fachhochschule für öffentliche
Verwaltung NRW (FHöV NRW). Das duale Studium umfasst
theoretische und fachpraktische Anteile. Die fachpraktischen Elemente
der Ausbildung werden durch Training am Landesamt für Ausbildung,
Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP
NRW) und im Praktikum in den Kreispolizeibehörden (KBP) vermittelt.
Dabei wird das in der Theorie vermittelte Wissen im Training geübt und
r
in der Praxis angewandt ("TTP-Prinzip"). In der Ausbildung findet daher
eine ganzheitliche und integrative Vermittlung von Kompetenzen in allen
zuvor genannten Kernbereichen statt.
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Im LAFP . NRW werden 649 fachpraktische Trainingsstunden
durchgeführt. Davon entfallen ein Drittel (216 Stunden) auf folgende
kriminalfachliche Themenfelder:
• Sicherungsangriff in Fällen der einfachen und mittleren
Kriminalität (39 Stunden),
• Bekämpfung der Straßenkriminalität (73 Stunden),
• Kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung (50 Stunden),
• Erster Angriff bei speziellen Delikten wie Delikte sexualisierter
Gewalt, PMK, luK-Kriminalität (54 Stunden).
Darüber hinaus erfolgt ein kernaufgabenübergreifendes, an Leitthemen
orientiertes Training mit kriminalfachlichen Bezügen:
• Einsatzbewältigung im täglichen Dienst (Täter am Ort),
• Veranstaltungen, Versammlungen und Konfliktlagen (Häusliche
Gewalt, Opferfürsorge),
• Einsatz mit hohem Gefährdungspotential (Bedrohungslagen,
Geiselnahmen, Amoktaten),
• Schwere Verkehrsunfälle, Verkehrsteilnahme unter Alkohol- oder
Drogeneinfluss (Unfallbefundbericht, Erhebung von objektiven
uhd subjektiven Tatbeständen, Verkehrsunfallfluchtermittlungen,
Durchsuchung, Sicherstellung, Beschlagnahme),
• Verkehrsunfallaufnahme
in
komplexen
Unfallsituationen
(Maßnahmen Opferschutz, Durchführen von Ermittlungen
außerhalb des Unfallortes).
Diese Ausbildungsinhalte lassen die Antragsteller vollkommen außer
Acht. Zudem besteht bereits jetzt die Möglichkeit, über das vierwöchige
Praktikum im Ermittlungsdienst hinaus, das Abschlusspraktikum in den
KPB für einen Zeitraum von vier Wochen in der Direktion K zu
absolvieren .
Im September dieses Jahres fand beim LAFP NRW das Symposium
"Gewalt gegen PVB - Sozialisation im Rahmen der Ausbildung" statt.
Eingeladen waren Vertreter aller KPB, des Ministeriums für Inneres und
Kommunales Nordrhein-Westfalen (MIK NRW), der Deutschen
Hochschule der Polizei (DHPol), der FHöV NRW und des
Polizeihauptpersonalrates (PHPR). Das aktuelle Bachelorstudium wurde
einhellig als modernste und beste Ausbildung der Polizei NRW
bezeichnet.
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Fortbildung
Die
Inhalte
der Ausbildung
werden
durch
die
"Zentrale
Einführungsfortbildung für Ermittlungsbeamte" und weitere spezifische
Fortbildungsangebote im LAFP NRW ergänzt.
Jährlich werden im Rahmen dieser Einführungsfortbildung 360
Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte für die Sachbearbeitung in den
. Direktionen K fortgebildet. Die Teilnahme ist verpflichtend, ausgenommen sind Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte,
deren Prüfung zum Laufbahnabschnitt 11 noch keine vier Jahre
zurückliegt. Für diese besteht optional die Möglichkeit, ebenfalls an der
Fortbildung teilzunehmen. Insoweit ist die Annahme der Antragsteller,
dass die Hälfte der zukünftigen Ermittier in den Direktionen Keine
Einführungsfortbildung absolvieren müsste, unzutreffend .
Die Einführungsfortbildung umfasst fünf Abschnitte, die sich in einem
Wechsel von Theorie, Training und Praxis in 24 Wochen wie folgt
gliedern:
• Modul 1: Einbruchskriminalität, Spurensuche, -sicherung, auswertung, Tatortarbeit, Aktenführung, Grundlagen StPO und
'StGB (4 Wochen),
• Praxis 1: Arbeit im Kriminalkommissariat (7 Wochen),
• Modul 2: Delikte des Ersten Angriffs, Todesermittlungen,
Branddelikte, Besondere Delikte wie Betrug, Internetkriminalität,
Sexualdelikte (3 Wochen),
• Praxis 2: Kriminaldauerdienst (7 Wochen),
• Modul 3: Intensives Vernehmungstraining, Jugendkriminalität,
Opferschutz,
Finanzermittlungen,
Häusliche
Gewalt,
Zusammenarbeit mit der Justiz, Referenten u. a. Richter,
Staatsanwälte, Rechtsanwälte (3 Wochen) .
Im Rahmen der Einführungsfortbildung erfolgt eine umfassende
Vermittlung der für die Sachbearbeitung notwendigen Kompetenzen.
Insgesamt '-:Verden in den Theoriemodulen rund 65 verschiedene
kriminalfachliche Einzelthemen vermittelt. Während der Praxismodule
(14 Wochen) nehmen die Teilnehmer Aufgaben in den Direktionen K der
KPB wahr.
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Die Einführungsfortbildung für Ermittlungsbeamte hat sich bewährt.
Auch die polizeilichen Berufsvertretungen befürworten diese Art der
kriminalfachlichen Kompetenzvermittlung . Eine weitere Spezialisierung
erfolgt im Rahmen gezielter Fortbildungen, z. B. Todes-,
Brandursachen- und Finanzermittlungen, Cybercrime.
Sowohl die Aus- als auch die Fortbildung werden fortlaufend evaluiert
und, soweit erforderlich, angepasst. So ist z. B. im Rahmen des ab
September 2016 vorgesehenen Studienverlaufs eine weitere Stärkung
der kriminalfachlichen Anteile durch eine Erhöhung der Praxisanteile in
den Direktionen K der KPB vorgesehen.
Aufklärungsquoten
Wie
bereits
oben
ausgeführt, . setzt
eine
erfolgreiche
S~raftatenbekämpfung immer das abgestimmte Ineinandergreifen von
Prävention,
Repression,
Opferschutz ' und einer begleitenden
Öffentlichkeitsarbeit voraus. Die Antragsteller hingegen stellen auf die
Aufklärungsquote als einzigen Maßstab ab . Dies greift entschieden zu
kurz. Nach einer ländervergleichenden Analyse des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) aus dem Jahr 2012 sind
die Differenzen der Aufklärungsquoten zwischen den Ländern
auf Unterschiede· der
deliktsübergreifend
nahezu · vollständig
Deliktsstruktur zurückzuführen. Je nach Anteil der Delikte am
Fallaufkommen, die generell leichter zu ermitteln sind, fällt die
Aufklärungsquote über alle Delikte unterschiedlich hoch aus. Zudem gibt
es keinen Beleg für die Annahme, dass eine veränderte polizeiliche
Ausbildung einen signifikanten Einfluss auf die Höhe von
kriminalitätsbezogenen
Aufklärungsquoten
hat.
Die von
den
Antragstellern genannten Länder führen ihre Schwerpunktstudiengänge
"Kriminalpolizei" bereits seit Mitte der 1970er Jahre (Berlin und
Schleswig-Holstein), seit Ende der 1980er ' Jahre (Hamburg) und seit
2006 (Hessen) durch . Tatsächlich hat sich die Aufklärungsquote in NRW
im Jahr 2014 positiver als in den Ländern Hamburg und SchleswigHolstein entwickelt. In Hessen ist die Aufklärungsquote sogar um 0,2%
leicht zurückgegangen .
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Zusammenfassung
Zusammenfassend ist festzustellen, dass
• die Polizei in NRW einen ganzheitlichen Ansatz zur Bekämpfung
von Straftaten verfolgt,
• sowohl die Organisation und die Aus- und Fortbildung darauf
ausgerichtet sind,
• Aus- und Fortbildung aufeinander abgestimmt sind und sich als
Gesamtsystem bewährt haben,
• die Aufklärungsquote als alleiniger Erfolgsmaßstab untauglich ist,
• es keine Belege für einen ' monokausalen Zusammenhang
zwischen Aufklärungsquote und Ausbildungssystem gibt.
Der Antrag sollte daher abgelehnt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Frücht
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